umfassendes qualifiziertes Fachwissen' richtig über welches ich als Kaufmann nicht verfüge
derzeit verzichtet. wann wurde diese eingeholt ??
Den Schriftsatz von Gero Stiehl umsetzen... Und später heißt es den befristet auf 3 Jahre...
Lügen, Wiedersprüche verdeutlichen horizontale Linie, die Arbeit muss dieselbe soziale Ansehen/Wichtgung haben!
Im Rahmen der vorübergehenden Tätigkeitsänderung besteht die Möglichkeit,
Lüge als stellvertretener Leiter des....
23. Februar 2004 Datum
Arbeitsverhältnis Detlev Lengsfeld, Am Fuchsberg 24, 38373 Frellstedt
Sehr geehrte Frau Schied,
gern bestätigen wir den Eingang Ihres Schreibens vom 09. Februar 2004. Hierin führen Sie Umstande hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses Ihres Mitgliedes Herrn Detlev Lengsfeld auf.
Richtig ist, dass Herr Lengsfeld seit dem 01.05.2000 als Systembetreuer in der Autostadt beschäftigt ist. Im Rahmen seiner Beschäftigung wurde er mit den von Ihnen aufgezeigten Tatigkeiten betraut. Letztmalig war er im Autostadt Control Center (ACC) beschäftigt. Diese Tätigkeitsänderung erfolgte im Rahmen von § 17 des Dienstleistungstarifvertrages, welcher die Formulierung des von Ihnen zitierten § 1 Abs. 2 des Arbeitsvertrages von Herrn Lengsfeld ergänzt.
Im Rahmen der vorübergehenden Tätigkeitsänderung besteht die Möglichkeit, Mitarbeitern andere zumutbare Tatigkeiten zu übertragen. Die Herrn Lengsfeld im ACC übertragene Tatigkeit ist zumutbar. Nach Rücksprache mit dem entsprechenden Fachbereich möchten wir gern auf die Herrn Lengsfeld übertragene Aufgabe naher eingehen.
Herr Lengsfeld war als stellvertretener Leiter des Teams Technologie, Infrastrukur, Monitoring / Energieoptimierung innerhalb des ACC eingesetzt. Das ACC stellt das zentrale Steuerungszentrum der Autostadt dar. Richtig ist dass Herrn Lengsfeld mit dem System Tivoli arbeitet. Hierbei handelt es sich jedoch entgegen Ihren Ausführungen nicht nur um eine Störungsannahme und Dokumentation.
Aufgabe von Herrn Lengsfeld ist vielmehr die ganzheitliche Bedienung des Störmeldesystems für die gesamte Autostadt. Hierunter fallt die Störungsaufnahme und die Zuordnung des Störfalles an unterschiedliche Stellen, die den Fehler beheben. Die Zuordnung muss jeweils anhand der Qualität der Störung erfolgen und bedarf ein umfassendes qualifiziertes Fachwissen. Nach der qualifizierten Weitergabe an den Stdrungsreport obliegt Herrn Lengsfeld ebenfalls die Weiterverfolgung. Zusammenfassend Iflsst sich feststellen, dass Herrn Lengsfeld die Verantwortung fur die technische Funktionsfahigkeit der Autostadt obliegt. Eine Zumutbarkeit dieser Aufgabe ist daher gegeben.
Auch die von Ihnen angesprochene Zuordnung der Tätigkeit in die Entgeltgruppe 4 wiederspricht der Zumutbarkeit nicht. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 17.3.1. des Dienstfeistungstarifvertrages, der explizit auch die Mdglichkeit der Obertragung von geringerwertigen TStigkeiten zuldsst.
Auch auf betriebsverfassungsrechtlicher Ebene liegt keine Rechtswidrigkeit hinsichtlich der Übertragung der Tätigkeiten vor. Voraussetzung für eine Versetzung ist hier die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches. Herr Lengsfeld ist weiterhin innerhalb seiner Kostenstelle tätig.
Gleichzeitig möchten wir Ihnen mitteilen, das wir zeitgleich zu Ihrem Schreiben die Anhörung des Betriebsrats der Autostadt zu einer krankheitsbedingten Kündigung eingeleitet haben. Das Anhörungsverfahren wurde lediglich durch einen Antrag des Herrn Lengsfeld auf Feststellung der Schwerbehinderung unterbrochen.
Auf die Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes zu einer Kündigung wird derzeit verzichtet. Wir sehen das Arbeitsverhaltnis mit Herrn Lengsfeld jedoch als nachhaltig gestdrt an, so dass wir beabsichtigen eine Beendigung herbei zu fOhren. Nach bisherigem Kenntnisstand ist Herr Lengsfeld noch bis zum 27. Februar 2004 arbeitsunfdhig erkrankt. Wir beabsichtigen Ihn nach seiner Gesundung zunachst weiterhin entsprechend § 17 des Dienstleistungstarifvertrages mit den bisherigen Tätigkeiten zu betrauen. FOr Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen i.A. Aufsichtsrat Hans Dieter Pötsch,Bernd Sudholt, Klaus Volkert Michael Ganninger Günther Koch ?GtKhaftsfuhrir OttoF.W*chj{Spr#chtr) ?WoHiath Sir Sitz dtr Gtstlbchaft Wolfcburg Amogtricht Worfsburg HUB 1118 Commtrzbank Wothburg BU 269 410 S3 KT0 709 2000 AUTOSTADT Aufsichtsrat Hans Dieter Pötsch "Bernd Osterloh"] Michael Ganninger
www.autostadt.de/.../?vgnextoid=37ab57d1597ce010VgnVCM100000aac3
Kopie: Herrn Hohmann, Prozess- und Technologie - Management
-- DetlevLengsfeld 2007-01-12 11:09:22
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Mobbing/MeineGeschichte/EckPunkte/2004/Texte/Auststadt IGM (last edited 2009-12-12 09:27:32 by DetlevLengsfeld)