| /Anhörung des Betriebsrates zur 1. Kündigung /Pflichten /Pflichten/MoeglichKeiten |
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An die Geschäftsleitung 19.08.04 der Autostadt GmbH
z. Hd. Herr Lüdtke
Widerspruch zur beabsichtigten Kündigung von Herrn Detlev Lengsfeld
Sehr geehrte Herren,
in Ihrem Schreiben vom 12. August 2004 teilen Sie dem Betriebsrat mit, dass Sie beabsichtigen Herrn Detlev Lengsfeld personenbedingt, ordentlich zu kündigen.
In diesem krankheitsbedingten Kündigungsersuchen beziehen Sie sich auf Abwesenheitsquoten der Jahre 2000 bis 2004.
Die Abwesenheitsquoten der Jahre 2000 bis 2002 geben unseres Erachtens dazu keinen Anlass und sind aus den Betrachtungen auszuklammern.
Folglich ist der Zeitraum von 2002 bis 2004 zu bewerten.
Ursprünglich wurde Herr Lengsfeld im Mai 2000 als Systembetreuer im Unternehmen eingestellt und beschäftigt. Nach einer innerbetrieblichen Umstrukturierung wurde er ab August 2002 als Sachbearbeiter zur Betreuung des Gebäudeinformationssystems und Bauarchivs eingesetzt.
Diese Tätigkeit entsprach nicht seiner beruflichen Qualifikation. Hierdurch entstand eine außerordentliche Drucksituation, die zu einer starken nervlichen Belastung führte.
Eine erneute Versetzung im Juni 2003 zur telefonischen Störungsannahme, die ohne Zustimmung von Herrn Lengsfeld umgesetzt wurde und bei der die arbeitsvertraglich zugesicherte Aufgabe als Systembetreuer nicht berücksichtigt wurde, verschärfte diese Situation.
Erschwerend kam hinzu, dass dieser neue Einsatz einen kontinuierlichen Dreischichtrhythmus zur Folge hatte.
Nach unseren Informationen verschlechterte diese weitere Herabsetzung die Arbeitssituation und die daraus entstandene nervliche Belastung.
Uns liegt ein fachärztliches Attest vor, das die oben beschriebene Entwicklung ursächlich für die Erkrankungen ab März 2003 verantwortlich macht. Somit liegen aus fachärztlicher Sicht betriebliche Gründe für die Erkrankung vor.
Dieses ist bei der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen.
Neben den angeführten Krankheitstagen führen Sie aus, dass in diversen Gesprächen mit Herrn Lengsfeld diese Situation erörtert wurde. Letztlich führten diese Aussprachen aber zu keiner konsequenten Untersuchung der Umstände und somit zu keiner Verbesserung der Sachlage.
Wir gehen von einer positiven gesundheitlichen Zukunftsprognose aus, da Herr Lengsfeld zur Wiederherstellung seiner Arbeitskraft im Frühjahr diesen Jahres an einer sechswöchigen Kurmaßnahme teilgenommen hat. Dies wird insbesondere der Fall sein, wenn er entsprechend seiner Qualifikation eingesetzt wird.
Die Tatsache, dass Herr Lengsfeld über einen langen Zeitraum in einem fachfremden Arbeitsgebiet eingesetzt wurde, hat zur Folge, dass seine Arbeitskraft als Systembetreuer schwer zu vermitteln ist. Berücksichtigt man die schnellebige Entwicklung in der IT-Branche, bedeuten bereits wenige Monate an einem anderen Arbeitsplatz den Verlust der Qualifikationen, weil die erworbenen Kenntnisse sehr schnell veralten. Dieses ist von Ihnen im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht zu berücksichtigen
Aus oben genannten Gründen erwartet der Betriebsrat, dass Sie die beabsichtigte Kündigung nicht aussprechen und Herrn Lengsfeld im Anschluss an den entnommenen Zeitausgleich für die in den letzten Jahren geleistete Mehrarbeit entsprechend seiner Qualifikation wieder in den betrieblichen Ablauf integrieren.
Mit freundlichen Grüßen
Der Betriebsrat
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