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Betriebsratanhörung nach § 102 BetrVG
ist nicht rechtmäßig erfolgt. Am 24.06.06 schreibt die Beklagte die Mobbingvorwürfe könnten wegen Urlaubs nicht geklärt werden. Die Anhörung des Betriebsrates datiert auf den 23.06.05. Wie kann dann also der Betriebsrat umfassend über alle Dinge informiert worden sein? BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 24.6.2004, 2 AZR 461/03 Auch die von mir erhobenen Mobbingvorwürfe sind nicht enthalten. Dazu hatten Gespräche mit Fr. Musial und Fr. Nitschke stattgefunden.
Die Kündigung ist unwirksam,damit ist der Klage stattzugeben, die Kosten ...
In der Anhörung steht zu lesen "Weitere Ausführungen zu den krankheitsbedingten Gründen entnehmen sie der Anhörung vom 12.08.04" Das dies auch für die personenbezogenen Daten gelten steht nicht zu lesen. Der Umstand das ich zum Unterhalt verfplichtet bin wird dem Betriebsrat somit verschwiegen. Formfehler! Auch der vorläufige Grad meiner Behinderung von 20GdB fließt in die Anhörung nicht ein. Formfehler!
Dem Betriebsrat wird ein Puzzel hingeworfen aus dem er sich die notwendigen Teile selber raussuchen soll. Mal sehen wie der Richter am AG dies bewertet. Erst mal kündigen und weg mit dem Mann (koste es was es wolle)- den Rest erledigt ein teuerer Anwalt.
Über den weitteren Wahrheitsgehalt der Anhörung will ich zunächst nichts schreiben. Psssst Strafrechtsverfahren
Ricarda
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 11:18 Uhr:
Ich stelle hiermit ausdrücklich klar, dass macdet kein Kunde der Mobbing-Zentrale ist. Wäre er das, würde man mich wahrscheinlich im Gerichtssaal neben ihm und seinem Anwalt sehen.
macdet arbeitet unabhängig und ist (leider) kein Mitglied des Arbeitskreises. Wir kooperieren so, wie ich es mit allen Netzwerkpartnern, Vereinen und Selbsthilfegruppen bundesweit machen.
Gruß
Ricarda
macdet
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 11:58 Uhr:
@Ricarda
Danke, das trifft die Herren ins Mark :-)
macdet
http://mobbing-gegner.de
Kommentare
Die krankheitsbedingten Gründe sind verbraucht. Die personenbedingten sind ohne vorherige Abmahnung nicht ausreichend. Der gesamte Vorgang ist nicht durch fristlose Kündigung gewürdigt.
Fehler private krankenversicherung test
Mobbing/MeineGeschichte/ThemaBossing/KuendigungII (last edited 2010-01-12 23:35:23 by DetlevLengsfeld)