Contents
- Einstellung zum 01.05.2000
- Nach Ablauf der Probezeit
- Versetzung in anderes Arbeitsumfeld, nicht vertragsgemäße Beschäftigung
- Abmahnung, wegen angeblich schlechtem Sozialverhalten
- Erkrankung durch fortgesetztes Mobbing
- Krankheitsbedingte 1. Kündigung
- Krankheitsbedingte 2. Kündigung
- Vergleich durch das Arbeitsgericht
Lieber Leser, ich hoffe es wird! Eine Suche nach Titeln und Inhalte ist hier möglich.
Dies soll wirklich nur das absolut der wichtigsten Eckdaten sein. Eine ausführlichere Darstellung des Geschehens entnehmen Sie bitte hier und auch dort .
Einstellung zum 01.05.2000
- Vorher gab es bereits Misstöne bei der Höhe des Gehalts. Gemachte Zusagen wurden nicht eingehalten.
Nach Ablauf der Probezeit
- Verschärftes Gerangel um die bereits durch Änderungsvertrag zugesagte Gehaltserhöhung
Versetzung in anderes Arbeitsumfeld, nicht vertragsgemäße Beschäftigung
Da Claus Hohmann ein Meister von Umstrukturierungen ist, bekam ich eine neue, nicht erfüllbare Arbeitsaufgabe. Im ersten Schritt war es eine völlige Überforderung und im zweiten eine völlige Unterforderung. Aus dem reichhaltigen Schriftverkehr könnte man es auch anders lesen.
Abmahnung, wegen angeblich schlechtem Sozialverhalten
Diese Abmahnung sollte mir nur die Macht eines Claus Hohmann aufzeigen. Bereits hier wurde gelogen und gegen das Maßregelungsverbot und gegen Treu und Glauben gehandelt. Durch Vergleich am 10.09.03 wurde die Abmahnung nach Ablauf eines Jahres aus der Personalakte entfernt. Weil das Ziel durch Fr. Anke Widdecke nicht erreicht wurde, bat Sie um eine Frist. Sinngemäß äußerte Sie: So kann ich doch nicht nach Hause fahren
Erkrankung durch fortgesetztes Mobbing
Auch die Darlegung der Krankheitsgründe unter Zeugen und das schriftlich festgehaltene Rückkehrgespräch halfen nicht, mich vor weiteren Übergriffen durch Vorgesetzte (Beispiele 1 Arbeitskontrollen , Pinkelpausenregelung . Zusammenfassung erfolgt.) Jürgen Seffers, Joachim Dettmann, Claus Hohmann zu schützen. Selbstverständich waren der Betriebsrat und die Geschäftsführung, aber auch das Gesundheitswesen der Volkswagen AG über die Vorkommnisse informiert.
Krankheitsbedingte 1. Kündigung
Diese Kündigung wurde durch durch das Urteil vom 13.04.2005 wegen einer positiven Zukunktsprognose abgewiesen. Obwohl Mobbing nicht vorgetragen wurde schreibt der Vorsitzende Richter "... Zweifel angebracht, ob der Mobbingvorwurf nicht doch zutrifft"
Eine Berichterstattung durch die Medien (TV, Print) finden Sie im Presseachiv
Krankheitsbedingte 2. Kündigung
In dieser wurde ein gar nicht mit dem Partnerschaftlichen Verhalten ein Einklang zu bringendes Verhalten auf die Spitze getrieben: Es wurde gelogen und betrogen was das Zeug hält. Auf die erneuten Mobbing-Attacken durch Henning Lüdkte von Claus Hohmann und den Versuch, mich dagegen zu wehren, lohnt es sich wohl kaum noch einzugehen.
Vergleich durch das Arbeitsgericht
Am 30.11.05 wurde ich durch das Arbeitsgericht in Hannover zu einem Vergleich gedrängt. Über den Anwalt und ggf. andere Personen behalte ich mir nicht nur eine weitere Berichterstattung vor. Wichtig in diesem Zusammenhang ist möglicherweise meine Strafanzeige. Hier gilt gleiches. Die im Schriftwechsel erwähnten Mobbingvorwürfe fanden, wie wohl so häufig, keine Beachtung. Einzig mein Streben nach einer mobbingfreien Beschäftigung wurde im Sinne von §9 KSchG negativ gewürdigt. Herr Peter Wickler hätte bestimmt keine Freunde am Verlauf dieser Verhandlung gehabt.
Mobbing/MeineGeschichte (last edited 2011-03-29 16:17:12 by DetlevLengsfeld)