Prinzip der „Nulltoleranz”
Wie Betroffene sich gegen Mobbing wehren können
Erfurt - Peter Wickler ist Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Thüringen. Das LAG in Erfurt hat zum Thema Mobbing mehrere grundlegende Urteile gefällt.
Auch das jüngste Urteil (Az.: 5 Sa 63/04) folgt dabei dem Prinzip der „Nulltoleranz”.
Was sind in Mobbing-Prozessen die häufigsten Vorwürfe der Kläger?
Peter Wickler: Die Möglichkeiten, andere zu mobben, sind vielfältig. Es gibt einen Mobbingkatalog mit 100 Mobbinghandlungen, und der ist noch nicht einmal vollständig. Mobbt der Arbeitgeber selbst, so sind es häufig diskriminierende Behandlungen des Opfers wie ständige Maßregelungen. Dazu zählt aber auch, wenn ein Mitarbeiter abgeschoben oder zu völlig überflüssigen Aufgaben gezwungen wird.
Was bedeutet Mobbing arbeitsrechtlich gesehen?
Peter Wickler: Mobbing ist ein Spezialfall der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das Besondere besteht darin, dass dieses Recht durch fortgesetzte und systematische Angriffe auf die Persönlichkeit des Betroffenen verletzt wird. Es reicht nicht, einmal beleidigt worden zu sein.
Wann sollten sich Arbeitnehmer mit rechtlichen Mitteln wehren? Peter Wickler: Wenn sie keine Rückzugsmöglichkeit haben, zum Beispiel die Möglichkeit zu rechtzeitigem Arbeitsplatzwechsel oder bereits Schäden wie Erkrankungen eingetreten sind - oder wenn sie aus prinzipiellen Gründen etwas gegen das Mobbing unternehmen wollen.
Auf welche Rechtsgrundlagen können sie sich berufen?
Peter Wickler: Sie können ihre Ansprüche auf Unterlassung von Mobbingangriffen oder Schadensersatz auf eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts stützen, das in Paragraf 823 BGB geschützt ist. Wenn Arbeitgeber mobben oder Mobbing nicht unterbinden, können Ansprüche aber auch auf eine Verletzung des Arbeitsvertrages gestützt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Beschäftigten vor Angriffen anderer Mitarbeiter zu schützen. Macht er das nicht, haftet der Arbeitgeber so, als wenn er selbst gemobbt hätte.
Ist die Rechtsprechung schon einheitlich?
Peter Wickler: Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts steht noch aus, wäre aber dringend erforderlich. Wie Mobbing zu definieren ist, dazu gibt es inzwischen eine gefestigte Rechtsprechung. Aber wie vor Gericht damit umzugehen ist, dafür gibt es noch keinen Standard. Die meisten Gerichte tun sich auch nach wie vor schwer mit dem Thema. Meine Kammer und ich vertreten die Position einer staatlichen und möglichst auch gesellschaftlichen „Nulltoleranz” gegenüber Mobbing.
www.thueringen.de/largef
-- DetlevLengsfeld 2007-05-19 07:53:44
| /Prinzip der „Nulltoleranz” |
Mobbing/Personen/Dr. Peter Wickler/Prinzip der „Nulltoleranz” (last modified 2008-11-04 07:00:21)