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| Mobbing-Gegner Pressemitteillung 24. Juli 2006 |
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Die Redakteure des Internetportals Mobbing-Gegner haben es sich zur Aufgabe gemacht, umfassend über Mobbing in der Arbeitswelt zu informieren und diesbezügliche Mißstände transparent zu gestalten.
Über 5 Millionen Bürger Deutschlands sind betroffen und jeder kann der Nächste sein! |
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Das Anliegen Mobbing stellt in erster Linie eine Verletzung bestehender Menschenrechte. dar. Schauen Sie nicht weg! Mischen Sie sich ein und reden mit uns darüber. Diskutieren Sie mit uns im Forum |
| Das Vorhaben
Anders als bei kommerziellen bzw. statischen Seiten zu diesem Thema, besteht der Ansatz vom Mobbing-Gegner darin, die Vermehrung des Wissens um den täglichen Psychoterror in ein Wiki–Projekt einfließen zu lassen. Der Vorteil eines Wikis liegt darin, dass jeder an den Seiten mitarbeiten kann, so dass eine dynamische Gemeinschaft entstehen kann, die dem Einzelnen wiederum wertvolle Informationen bietet. Mobbing in der Arbeitswelt ist ein Thema von außerordentlicher Multidisziplinarität; wobei die Zahl der Betroffenen nach neuesten Untersuchungen des renomierten Emnid-Institutes sich auf 5,7 Millionen beläuft. - So sind neben den Bereichen des Arbeitsschutzes auch sozialgesetzliche aber auch europarechtliche Fragestellungen wie z.B. die der Antidiskriminierung von erheblicher Bedeutung. Besonders beachtenswert ist hierbei, dass Mobbing vom Artikel 3 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten - EMRK - bzw. vom dort genannten Folterverbot erfasst wird. Der Weg Um all dies transparent aufzeigen zu können, hat Mobbing-Gegner ein breitgefächertes Forum geschaffen dass deutlich macht, welche Rechts- und Lebensbereiche Mobbing berühren kann. Nach unserer Auffassung wird man diesem Umstand am besten mittels eines offenen Systems wie bzw. einem Wiki gerecht; wobei die Themen möglichst eine Bidirektionalität zum Forum bzw. zum Wiki aufweisen sollen. Im Rahmen bestehender rechtlicher Schutzmöglichkeiten soll insbesondere kritisch aufgezeigt werden, wie z.B. Arbeits- und Sozialgerichte, Arbeitsschutzbehörden, Staatsanwaltschaften und sonstige staatliche Stellen im Zuge der Grundrechtsbindung gemäß Artikel 1 (3) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und gemäß gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben mit dieser Form der Gewalt umgehen. Es ist beispielsweise immer wieder zu beobachten, dass eine durch Mobbing verursachte Fehlbelastungsreaktion offensichtlich nicht als solche erkannt wird und arbeitsrechtlich mit Kündigung oder Auflösung des Arbeitsverhältnisses sanktioniert wird. Ein negatives Musterbeispiel gibt hier das Land Schleswig-Holstein ab. Was sonst noch? Mobbing-Gegner beteiligt sich an ausgesuchten Internet-Aktionen und hat hierzu beispielsweise einen Deutschland-Kalender eingerichtet. Wir geben Mobbing-Opfern ein Gesicht und berichten über die Opfer von Mobbing. |
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| D.Lengsfeld , J.Hensel | |
Mobbing/Pressemitteillungen (last edited 2010-01-18 21:01:24 by DetlevLengsfeld)
