Wenn es mal wieder soweit ist
Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Der Unterzeichner Name, Wohnort etc (Erklärungsgeber) verpflichtet sich rechtsverbindlich aber ohne Anerkenntnis einer Rechtpflicht gegenüber dem Name, (Erklärungsempfänger) es zur Meidung einer Vertragsstrafe, deren Höhe für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Erklärungsempfänger nach billigem Ermessen festzusetzen und von der zuständigen ordentlichen Gerichtsbarkeit überprüfbar ist, zu unterlassen, das nachfolgend eingeblendete Bild/Text im Internet, -insbesondere unter mobbing-gegner.de- zu verbreiten:
http://www.basicthinking.de/blog/2006/09/14/abmahnungen-tipps-und-infos-fuer-laien/
http://www.basicthinking.de/blog/2006/08/17/sind-affiliates-handelsvertreter/
http://www.basicthinking.de/blog/2006/08/11/dreiteiler-gerichtliches-mahnverfahren/
http://www.basicthinking.de/blog/2006/01/05/massenabmahnungen-oekonomisch-gedimmt/
http://www.law-blog.de/120/mehrfache-abgabe-einer-strafbewehrten-unterlassungserklarung/
http://sideblog.mifomm.de/2006-09-14/abmahnung-und-was-nun.html
-- DetlevLengsfeld 2009-10-20 12:27:20
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Mobbing/Recht/Abmahnung/Links und Fundstellen (last edited 2009-10-20 12:27:20 by DetlevLengsfeld)