Checkliste Personalwesen
eine Checkliste für die PA`s dieser Welt. Es könnte doch alles so einfach sein.
Achtung Die Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Kündigungen
Die Kündigungsgründe sind auf Verlagen darzulegen
Die Kündigung muß in jedem Fall schriftlich erfolgen, § 623 BGB. Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes in Anspruch nehmen kann, muss die Kündigung zwar nicht begründet werden, auf Verlangen des Arbeitnehmers sind jedoch die Gründe zu nennen.
Was muss in einer Kündigung drinstehen?
Die Kündigungsgründe sind auf Verlagen darzulegen
Die Kündigung muß in jedem Fall schriftlich erfolgen, § 623 BGB. Kündigt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes in Anspruch nehmen kann, muss die Kündigung zwar nicht begründet werden, auf Verlangen des Arbeitnehmers sind jedoch die Gründe zu nennen.
Zur Zeit sind 4,2 Millionen Menschen in der Bundesrepublik arbeitslos. Jeden Monat verlieren weitere Tausende Arbeitnehmer ihren Job. Wer eine Kündigung bekommt, sollte über seine Rechte gut informiert sein. Denn manchmal kann eine bereits ausgesprochene Kündigung verhindert, bzw. eine Rücknahme vor Gericht erwirkt werden.
Für viele Arbeitnehmer lohnt sich auch eine Klage vor Gericht, damit der Arbeitgeber eine angemessene Abfindung zahlt.
Welcher Arbeitnehmer unterliegt dem Kündigungsschutzgesetz und wer fällt aus dem Kündigungsschutz heraus?
Das Kündigungsschutzgesetz ist im wesentlichen eine Errungenschaft gewerkschaftlicher Arbeit. Der Gesetzgeber hat damit eine rechtliche Grundlage für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Falle einer Kündigung geschaffen.
Auf das Kündigungsschutzgesetz können sich aber nur Arbeitnehmer berufen, die mindestens seit 6 Monaten in einem Betrieb beschäftigt sind, der mindestens 6 festangestellte Mitarbeiter hat.
Arbeitnehmer, die nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, haben nur die im Arbeitsvertrag festgelegten Rechte, bzw. überhaupt keine Kündigungsschutzrechte. Sie können ohne Angabe von Kündigungsgründen zum "nächsten Ersten" gekündigt werden.
Was ist eine Kündigung?
Der Arbeitsvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung über ein so genanntes Schuldverhältnis. Für den Lohn hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zu erbringen und umgekehrt. Damit eine Kündigung rechtswirksam ist, braucht nur ein Vertragspartner die Kündigung auszusprechen, unabhängig davon, ob der andere Vertragspartner damit einverstanden ist. Rechtswirksam heißt in diesem Zusammenhang nicht, dass die Kündigung auch gerechtfertigt ist. Das muss gegebenenfalls ein Gericht prüfen. Seit Mai 2000 muss eine Kündigung schriftlich erfolgen.
Eine Aufhebung und eine Kündigung des Arbeitsvertrages sind zwei paar Schuh. Für die Aufhebung eines Arbeitsvertrages ist die Zustimmung beider Vertragspartner (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) erforderlich. Für die Kündigung reicht es aus, wenn ein Vertragspartner den Vertrag aufheben will.
Nach Kenntnis einer anstehenden Kündigung unbedingt melden
'Freistellung und Kündigung
' die Freistellung muß vorher im Arbeitsvertrag ermöglicht sein
Kuendigung Inhalt
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ohne Angaben von Gründen unter Einhalten der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Der Arbeitgeber benötigt einen Grund, da dieser bei einem eventuellen Rechtsstreit von einem Arbeitsgericht geprüft werden.
Nach der Kündigung hat der Arbeitnehmer Anrecht auf ein Zeugnis. Außerdem besteht nach der Kündigung weiter die Schweigepflicht, soweit eine vereinbart worden ist. Übrige Urlaubstage sind dem Arbeitnehmer auszuzahlen. Zuviel genommene Urlaubstage muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht zurückzahlen, jedoch das eventuell zuviel gezahlte Urlaubsgeld.
Kündigungsschutzklage Kann der Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen?
Links, Quellen und Fundstellen
http://www.anwalt-im-netz.de/Arbeitsrecht/Ordentliche_Kundigung/ordentliche_kundigung.html http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2003011202.html http://www.anwalt-im-netz.de/Arbeitsrecht/Ordentliche_Kundigung/ordentliche_kundigung.html http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/beendigung/content_03_08.html
[[Kategorie/Arbeitsrecht]]
Mobbing/RechtGesetzgebung/ArbeitsamtKündigung (last edited 2008-12-12 08:19:44 by )