http://www.kai-schott.de/wiki/Kategorie:Recht
http://www.kai-schott.de/wiki/Schadensersatz Schadensersatz
http://de.wikipedia.org/wiki/Relationstechnik
http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Zivilprozessrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Divergenz
In der Rechtswissenschaft bezeichnet die Divergenz das Auseinanderfallen zweier gerichtlicher - zumeist höchstrichterlicher - Entscheidungen. Folge ist die Möglichkeit von sog. Divergenzvorlagen für das aktuell entscheidende Gericht zur Wahrung der Rechtseinheit, z.B. nach § 132 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz, oder von Divergenzrechtsmitteln (Berufung (Recht) oder Revision (Recht)) für die betroffenen Parteien eines jetzt divergent entschiedenen Rechtsstreits.
http://www.anwalt-suchservice.de/rechtslexikon/buchst_s/lexikon_642_31303830.html
http://www.hartung-gorre.de/rr206.htm
http://lexikon.freenet.de/Synallagma
http://de.wikipedia.org/wiki/Synallagma
http://ruessmann.jura.uni-saarland.de/bvr2003/Vorlesung/synallag1.htm Synallagma
Abhängigkeits- oder Gegenseitigkeitsverhältnis, wegen dem ein gegenseitiger Vertrag geschlossen wird.
Man erbringt eine Leistung, weil der Vertragspartner seinerseits zu einer Leistung verpflichtet ist.
Diese beiden Pflichten stehen im Synallagma, hängen von einander ab.
Mit Synallagma wird das Gegenseitigkeitsverhältnis in einem gegenseitigen Vertrag bezeichnet.
Die im Synallagma stehenden Pflichten sind der Grund für den Vertrag.
Beispiel: Im Kaufvertrag stehen Kaufsache und Kaufpreis im Synallagma.
Die Kaufsache wird hingegeben um den Kaufpreis zu erhalten umgekehrt.
Synallagma bezeichnet das Gegenseitigkeits- oder Austauschverhältnis zweier Leistungen beim Vertrag: Der eine Teil leistet, damit er die Gegenleistung bekommt und umgekehrt, Prinzip des „do ut des“ (lat.): Ich gebe, damit du gibst. Üblicherweise wird unterschieden zwischen dem genetischen Synallagma (Versprechen der Leistung gegen Versprechen der Gegenleistung und umgekehrt) und dem funktionellen Synallagma (Erfüllen der Leistungspflicht gegen Erfüllen der Gegenleistungspflicht und umgekehrt). Die synallagmatischen Leistungspflichten sind stets Hauptleistungspflichten, ihretwegen wird der Vertrag überhaupt geschlossen.
Beispiel Kaufvertrag (§ 433 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html)):
* Der Verkäufer verspricht Übereignung der Kaufsache gegen Kaufpreiszahlung.
* Der Käufer verspricht Kaufpreiszahlung gegen Übereignung der Kaufsache.
Zu den gegenseitigen (synallagmatischen) Verträgen zählen die wichtigsten Verträge des deutschen Bürgerlichen Rechts, wie Kauf, (§§ 433 ff. BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html)), Miete (§§ 535 ff. BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html)), Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html)), Arbeitsvertrag, Werkvertrag(§§ 631 ff. BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/631.html)).
Den Gegensatz bilden die zweiseitigen (unentgeltlichen) Verträge, bei denen ebenfalls beide Partner zu Leistungen verpflichtet werden, die aber nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Beispiel Leihe (§§ 593 ff. BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/593.html)): Der Verleiher gewährt dem Entleiher unentgeltlich den Gebrauch der Sache, dieser ist zur Rückgabe verpflichtet. Beim Darlehen (§§ 488 ff. BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/488.html)) „kommt es darauf an“: Das unverzinsliche Darlehen (Gefälligkeitsdarlehen unter Freunden, Bekannten) ist unentgeltlich, das verzinsliche Darlehen ist ein gegenseitiger Vertrag (Kapitalüberlassung gegen Zinszahlung).
Rechtliche Bedeutung: Für gegenseitige (synallagmatische) Verträge bestehen Sonderregelungen im Recht der Leistungsstörungen (§§ 320 ff. BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/320.html)), wie etwa der Grundsatz „Ohne Leistung keine Gegenleistung“ (§§ 326 Abs. 1 S. 1 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/326.html)), oder die Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/320.html)).
Siehe auch: Nebenpflicht - Obliegenheit - Preisgefahr.
klingt auch nach Treu und Glauben sowie Loyalität
Mobbing/RechtGesetzgebung/FachBegriffe (last modified 2008-11-04 06:59:55)