http://www.super-illu.de/recht/index.php?page=urteilssuche/index.html&id=13218&suchworte= Gericht:
- BAG
- Aktenzeichen:
- 5 AZR 511/05
- März 2006
- Revisionsurteil
- Arbeitsrecht
Siehe zu dieser Entscheidung auch den kommentierenden Eintrag vom 28. April 2006 in der Rubrik „Das Neueste aus dem Umkreis der Kanzlei” bei www.kanzlei-prof-schweizer.de.
- Amtlicher Leitsatz:
Eine Klausel, die für den Beginn der Ausschlussfrist nicht die Fälligkeit der Ansprüche berücksichtigt, sondern allein auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses abstellt, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb gem. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.
- Entscheidung:
-- DetlevLengsfeld 2006-06-24 09:17:23
Mobbing/RechtGesetzgebung/FachBegriffe/Ausschlußfrist (last modified 2008-11-04 06:59:55)