Beweislast Suche im Forum
Nach § 1 Absatz 2 Satz 4 KSchG müssen Sie alle Tatsachen und Umstände, die zu der Kündigung eines Mitarbeiters geführt haben, in einem Kündigungsschutzprozess beweisen. Auch müssen Sie alle Tatsachen und Umstände, die zu der Kündigung geführt haben, im Prozess genauestens aufführen und darlegen. Bloße schlagwortartige Angaben genügen nicht.
Mobbing/RechtGesetzgebung/FachBegriffe/Beweislast (last modified 2008-11-04 06:59:56)