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es hat nun doch eine Vermischung der Schriftsätze und Kündigugnen stattgefunden. Eine Trennung ist schlecht möglich.
Seite 3 Berufungsschriftsatz Beklagte
wird dargelegt das erforderliche Gespräche nicht geführt werden konnten, wie kann dann die Anhörung umfassend gewesen sein. Wesentliche Dinge wurden also nicht berücksichtigt. Stellungnahme BR
Die Eingrenzung des Arbeitsumfeldes auf nur die "Tafeln" ist unwahr. Beweise: Zeugnis, PendingPoint Anfangs waren es auch nur 13 Tafeln und diese ausschließlich im Kundencenter
Seite 4 Berufungsschriftsatz Beklagte Es wird richtig dargestellt das ich ein Benuter dieses "Systems" war
Falsch ist das der Eindruck erweckt wird es wären andere Systeme auf diesen Server installiert gewesen. Die beiden strittigen Server waren nur mit Anwendungen beschäftigt für die der Kläger die volle Verantwortung hatte. Beweis: Robert Koch, Makrus Bock
Der Vortag wird mit Nichtwissen gestritten. Eine Schulung zur Systemadministration hat nie stattgefunden.
Der Datenschwund ist schlichtweg eine Frechheit.
Seite 7 vorübergehend in der Hotline. Ich war doch stellvertretender Leiter
Beweis: Frank Meier, Mirco Somm
Kausalität! der Krankheit Stellungnahme BR
Anhörung zur ersten Kündigung. "Den jeweiligen Krankheiten lagen nach unserem Kenntnisstand keine betrieblichen Ursachen zugrunde" Gelogen. Das geführte Rückkehrgespräch wird verschwiegen. Der ausgefüllte Bogen scheint weg zu sein. Beweis: Stellungnahme BR Betriebsrat, Zeugin M.M,Jürgen Seffers MobBing/MeineGeschichte/ThemaBetriebsrat/StellungNahme1
Widerspruch in den Steuerungsgesprächen und der Stellungnahme BR, konstruktive Dinge sind nie besprochen worden
Kenntnis erstmals per Mail vom 23.05.05 so dreist kann man doch nicht sein.
Herr Lüdtke hat bereits dieses Attest anläßlich eines Gesprächs (Aufhebungsvertrag damals waren wir schon mal bei 10.000 €, ja die Zeiten werden schlechter!) in einem Kaffe in Königslutter gesehen und gelesen. Eine Kopie hatte ich nicht dabei, habe diese aber ausdrücklich angeboten!
Im übrigen ist es auch in der Stellungnahme BR Betriebsrat zur ersten Kündigung erwähnt.
Seite 10 Seite 10 ich hoffe das das Gericht die "mobbing(e)" Zone ausgiebig würdigt. Das ist doch wohl nur frech
Auch der ersten Anhörung nach §102 ermangelt es an Ausführungen zum Grad der Behinderung. Es wird ja wohl nicht betritten das ein Feststellugnsantrag am laufen war. Ansonsten hätte ja der Antrag auf Kündigung bein I-Amt nicht gestellt werden müssen.
12.08.04 Anhörung nach §102 BetrVG
Merkwürderweise finden Krankheiten im 2. Verfahren erst ab Dezember 2003 statt. Warum? wenn wollen wir doch alles auf den Tisch legen!
Der Schriftsatz enthält auf Seite einen weiteren Fehler. Nicht der Betriebsrat sondern der Betriebsarzt ist der gedachte Empfänger. Der Unterschied sollte bekannt sein
Kategorie/Betriebsrat || Kategorie/SPD || Kategorie/Gewerkschaft
Mobbing/RechtGesetzgebung/Kündigung/AnhörungBetriebsrat/InhaltlicheAnforderungen/KuendiGung2 (last modified 2008-11-04 06:59:56)