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Die Anhörung zur zweiten Kündigung
Bei den Sozaildaten fehlt die Erwähnung des GdB von 20% bzw. die erfolgte Einbeziehung des Integrationsamtes. Ev. war der GdB nicht mitgeteilt. Das ich zum Unterhalt verpflichtet bin soll sich der BR aus anderen Quellen erlesen :) !
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/anhoerung/artikel07408.html Familienstand/Kinderzahl fehlt in der 2. Ist aber in der ersten erwähnt. Puzzle für BR. Unvollständig!
fehlender Interessenausgleich
. Des Weiteren hielt der Interessenausgleich unter Ziff.3.1 fest, dass der Betriebsrat zu den Kündigungen gem. §102 BetrVG angehört worden sei. Zu den beabsichtigten Kündigungen erhielt der Betriebsrat ein ebenfalls vom 21.8.2003 datierendes, alle beabsichtigten Kündigungen ohne Spezifizierung umfassendes Anhörungsschreiben; dazu enthielt er sich der Stellungnahme.
Rolf-Lüge http://mobbing-zentrale.com/cgi-bin/discus/show.cgi?tpc=1&post=3261#POST3261
Es ist einfach unwahr. Eine Eidesstattliche Versicherung und/oder notarielle Beglaubigung erhalte ich
Veröffentlicht am Donnerstag, 08. September 2005 - 11:18 Uhr: Ich stelle hiermit ausdrücklich klar, dass macdet kein Kunde der Mobbing-Zentrale ist. Wäre er das, würde man mich wahrscheinlich im Gerichtssaal neben ihm und seinem Anwalt sehen.
macdet arbeitet unabhängig und ist (leider) kein Mitglied des Arbeitskreises. Wir kooperieren so, wie ich es mit allen Netzwerkpartnern, Vereinen und Selbsthilfegruppen bundesweit machen.
Gruß Ricarda
Betriebsrat Kritik
Betriebsräte der Autostadt wurden nicht diskrediert. Hörensagen, Verleumdung etc. pp.
Weglassung
Es wird einfach verschwiegen das ich mich beim BR und bein der "Mobbingbeauftragten" Fr. Dorothea Nitschke mehrfach mündlich als auch schriftliche über die Behandlung durch H. Claus Hohmann beschwert habe.
Dies macht die Kündigung unwirksam!
Formale Fehler
Auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung sind die Angaben auf die erforderlichen Voraussetzungen zu erstrecken. Dieses sind neben der arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung und der Wiederholungsgefahr auch Angaben über die Beachtung des Ultima-Ratio-Prinzips (z.B. vorangehende Abmahnung) und einer erfolgten Interessenabwägung. In diesem Zusammenhang sind, auch gegen die Kündigung sprechende Gründe anzugeben.
Es ermangelt an einer vorangehenden Abmahnung - Zeit war ja wohl genug! - und an einer erfolgten Interessenabwägung.
--- Gründe die gegen meine Kündigung sprechen wurden ja weggelassen
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Tags: vw | volkswagen | personalabteilung | mobbing | arbeitsrecht
Mobbing/RechtGesetzgebung/Kündigung/AnhörungBetriebsrat/PA BR Kuendigung2 (last edited 2008-12-17 20:30:04 by )