Fristen wahren und abwarten
Rechtsschutz
http://de.news.yahoo.com/041118/336/4assj.html -------------------------------- http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex15004.html ........................................................................ http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php?wc_c=519&wc_id=3 etwas langatmig aber mit einem netten Ende [[BR]] http://www.arbeitsrecht.org/kuendigung/kuendigungsschutz/topnews01461.html ACHTUNG hat sich sehr zum Nachteil verändert :!!!! Bitte googln und erneuern.
alt
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Nachweis der Voraussetzungen: Der besondere Kündigungsschutz setzt eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung des Arbeitnehmers voraus. Der gekündigte Arbeitnehmer muss das Vorliegen seiner Schwerbehinderteneigenschaft zum Zeitpunkt der Kündigung nachweisen. Sie wird im allgemeinen durch den Besitz des Schwerbehindertenausweises nachgewiesen.
Es reicht auch aus, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung der Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch beim Versorgungsamt oder auf Gleichstellung beim Arbeitsamt gestellt war und dem Antrag später entsprochen wurde. Ist der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung nicht über die anerkannte Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers informiert oder darüber, dass er die Feststellung beim Versorgungsamt beantragt hat, dann muss der Arbeitnehmer ihm dies innerhalb eines Monats mitteilen.
Mobbing/RechtGesetzgebung/Kündigung/DerSchutz (last edited 2010-01-13 13:35:59 by DetlevLengsfeld)