LohnfortZahlung hier beschreiben...
Wer kennt dieses Gesetz ? Arbeitnehmer erhalten einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bei nicht verschuldeter Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall bis zu einer Dauer von sechs Wochen (§ 3 Abs. 1 Satz 1). Im Falle einer Wiederholungserkrankung entsteht ein erneuter Entgeltfortzahlungsanspruch bis zu sechs Wochen, wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder seit dem Beginn der ersten Erkrankung zwölf Monate abgelaufen sind (§ 3 Abs. 1 Satz 2).
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsverguetung_Lohn_Gehalt/arbeitsverguetung_lohn_gehalt.html Wird ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht, durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für sechs Wochen. Nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht in der Regel ein Anspruch gegen die Krankenkasse auf Zahlung von Krankengeld.
Ebenfalls gesetzlich geregelt ist der Fall, dass ein Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut krank wird. Es besteht dann Anspruch auf einen weiteren Zeitraum von sechs Wochen Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
Mobbing/RechtGesetzgebung/LohnfortZahlung (last modified 2008-11-04 07:00:05)