Achtung!
Der Gescheitere gibt nach! Eine traurige Wahrheit; sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit. (Marie von Ebner-Eschenbach)
Was bei einer Klage unbedingt zu beachten ist Wo keine Klage, da auch kein Verfahren: Den nur die Klage in schriftlicher Form leitet ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ein. Nach Einreichung der Klage legt das Arbeitsgericht einen Termin für eine mündliche Verhandlung fest. Wichtig ist: Die Klageschrift muß mindestens eine Woche vor dem Gerichtstermin auch dem Beklagten zugestellt sein.
http://www.lexexakt.de/glossar/klageschrift.php?PHPSESSID=55dfab05a796e06c7345b70aa1ad7639
Klageschrift (recht.zivil.formell.prozess)
Mit Klageschrift wird der Schriftsatz bezeichnet, mit dem die Klage durch Zustellung beim Beklagten erhoben wird.
Eine Klageschrift muss enthalten:
* Bezeichnung der der Parteien, eine unrichtige Bezeichnung schadet aber nicht, wenn erkennbar ist,
wer gemeint ist (§ 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO)
* Bezeichnung des Gerichts (§ 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO)
* Angabe des Gegenstandes und des Grundes des erhobenen Anspruchs (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)
* Einen bestimmten Antrag (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).
* Die Unterschrift des Anwalts (bei Anwaltsprozessen), des Klägers oder des Bevollmächtigten (§ 253 Abs. 4 iVm § 130 Nr. 6 ZPO).
Sie soll enthalten
* Stand und Gewerbe der Parteien (§ 253 Abs. 4 iVm § 130 Nr. 1 ZPO).
* Angabe des Wertes des Streitgegenstandes (§ 253 Abs. 3 ZPO).
* Eine Äusserung darüber, ob Gründe bestehe die einer Entscheidung durch den Einzelrichter entgegenstehen (§ 253 Abs.3 ZPO).
* alle Urkunden auf die Bezug genommen wird (§ 253 Abs. 4 iVm § 131 ZPO).
Für ein Beispiel siehe Muster Klageschrift.
Nie ohne einen Rechtsanwalt für Mobbing!!!
[Kategorie/Arbeitsrecht]
Mobbing/RechtGesetzgebung/MobbingKlage (last edited 2009-09-24 14:40:44 by DetlevLengsfeld)