soweit nicht bei den Seitenangaben angeführt wird meine ich den "Wickler"
erstmal nur Stichworte
Anstifter und Gehilfen .... Eine intellektuelle, geisig bestimmende oder den Täter ermunternde Tätigkeit ist ausreichend ....
vom Arbeigeber begangenes Mobbing ....
Nachweis von Interventionsmaßnahmen (oh das wird eng) S. 220
Verletzung eigener Organisations-und Schutzpflichten ... S. 220
Delikt der Verkehrspflichtverletzung S. 220
Auflösungsantrag nach §9 KSchG nach § 162 BGB nicht möglich S. 212 durch Duldung gezielter Feindseligkeiten überwiegend vom Arbeitgeber verursachte Spannungen
KategorieMobbing KategorieRechtsAnwendung
Mobbing/RechtGesetzgebung/MobbingKlage/ArbeitgeberPflichten (last edited 2009-10-05 15:55:19 by DetlevLengsfeld)