Zurückbehaltungsrecht
http://www.vnr.de/vnr/pressemeldungen/presse_05586.html
- Was ein einziger unverbesserlicher Mobber mit seiner mutwilligen Ich mach Dich fertig-Einstellung anrichten kann, zeigen die Rechte, die Opfer gegenüber untätigen Arbeitgebern haben, warnt der Informationsdienst Arbeitsrecht Kompakt Blitzdienst für Arbeitgeber". So kann der gemobbte Mitarbeiter die Arbeit verweigern, wenn ihm nicht geholfen wird. Der Arbeitgeber muss aber weiterhin den Lohn fortzahlen.
Arbeitsverweigerung nach Mobbing berechtigt
http://www.fairness-stiftung.de/fsurteile.asp?UNr=35
== Urteile Für eine rechtsrelevante Darstellung der Fälle übernehmen wir keine Gewähr!==
Arbeitsverweigerung nach Mobbing berechtigt
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover entschied: Ein Arbeitnehmer darf sich weigern, weiter zu arbeiten, wenn er im Betrieb "systematisch angefeindet" und durch Kollegen wie Vorgesetzten "schikaniert und diskriminiert" wird . Das Gehalt muss in diesem Fall jedoch weitergezahlt werden. Der Arbeitgeber habe die Pflicht, seine Mitarbeiter "auch vor Gesundheitsgefahren psychischer Art zu schützen". Notfalls müsse er die Störer entlassen.
16a Sa 1391/99
und LA 268 7sa 535/97
$273 BGB
(Landesarbeitsgericht Frankfurt (26.08.1997 - 7 Sa 535/97)
http://www.palm-bonn.de/mobb1.htm
http://haus.de/PH2H/PH2HV/ph2hv.htm?page=urteile/index.html&id=10290&suchworte= Aktenzeichen: 16a Sa 1391/99
http://www.anderfuhr-buschmann.de/urteile/lag_frankfurt_7_sa_535_97.htm
Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers bei Mobbing. §§ 611, 273 BGB 242 BGB Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Landesarbeitsgericht Frankfurt, Entscheidung vom 26.08.1997 - 7 Sa 535/97 - Vorinstanz: Arbeitsgericht Frankfurt am Main, 5 Ca 9426/95
Mobbing/RechtGesetzgebung/RechtUrteile/ZurueckbehaltungsRecht (last edited 2009-11-22 21:24:21 by DetlevLengsfeld)