http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/
http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/coe/emrk/emrk-de.htm
http://www.wirtschaftsverbrechen.de/barbg/bag_praesident1.html
Guten Tag, es gibt m.E. gute Gründe anzunehmen, dass die Nichtzulassung der Revision entsprenchend den Regelungen aus dem Arbeitsgerichtsgesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention - hier Artikel 6 - verstößt. http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/coe/emrk/emrk-de.htm Ein entsprechendes Verfahren kann von jedermann beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Zuge einer Beschwerde ggf. initiiert werden. Anwaltszwang besteht hierfür zunächst nicht. Das Verfahren und weitere Informationen können unter http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/ nachvollzogen werden. Ich empfehle allen Betroffenen den Weg der Beschwerde zu gehen. Insbesondere den Betroffenen von Richter Feser. KEINE RECHTSBERATUNG. Gruss JH
Mobbing/RechtGesetzgebung/Revision (last modified 2008-11-04 07:00:04)