http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/legalitaetsprinzip.html
Legalitätsprinzip
Definition laut Fremdwörterduden:
- Die Pflicht der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsorgane (Polizei) zur Verfolgung aller strafbaren Handlungen.
Durch das sogenannte Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO) hat die Staatsanwaltschaft die Pflicht bei allen (verfolgbaren) Straftaten einzuschreiten, sofern hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Desweiteren hat Sie den Sachverhalt im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu erforschen, um zu einer Entscheidung kommen zu können, ob öffentliche Klage zu erheben ist (§ 160 Abs. 1 StPO).
Das Legalitätsprinzip der Polizei ist in § 163 Abs. 1 StPO normiert. Hierdurch sind die Behörden und Beamten der Polizei verpflichtet Straftaten zu erforschen. Sie müssen Ihre Ermittlungsergebnisse ohne schuldhaftes Verzögern der Staatsanwaltschaft übersenden (§ 163 Abs. 2 StPO).
In der täglichen Praxis ermittelt die Polizei in der Mehrheit der kleineren und mittleren Verfahren zunächst ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft. Nach Abschluß Ihrer Ermittlungen werden die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft übersandt. Es kommt jedoch auch regelmäßig bei diesen Verfahren vor, dass der Staatsanwaltschaft vorab Zwischenberichte übersandt werden. Ein Beispiel hierfür wäre die Beantragung einer Durchsuchung beim Verdächtigen. Bei großen und/oder rechtlich bedeutsamen Verfahren wird die Staatsanwaltschaft sofort unterrichtet. Schlagwort: Die Staatsanwaltschaft ist "die Herrin des Ermittlungsverfahrens". Nur die Staatsanwaltschaft hat das Recht ein Verfahren zum Abschluss zu bringen. Die Polizei muss alle Verfahren der Staatsanwaltschaft übersenden.
Beachte: Opportunitätsprinzip
http://www.ratgeberrecht.de/worte/rw01761.html
Legalitätsprinzip
Legalitätsprinzip bedeutet, daß die Strafverfolgungsbehörden (z.B. die Staatsanwaltschaft und die Polizei) bei dem Verdacht einer Straftat verpflichtet sind, von Amts wegen einzuschreiten. Die genannten Stellen sind also zur Strafverfolgung verpflichtet. Nur bei Bagatellstraftaten darf die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren z.B. wegen geringer Schuld einstellen.
http://www.inidia.de/legalitaetsprinzip.htm
Legalitätsprinzip Thema ERGÄNZEN Legalitätsprinzip = die Strafverfolgungsbehörden müssen auch ohne Anzeige in Abwehr und Verfolgung von schwereren Straftaten tätig werden. Das Legalitätsprinzip sichert zugleich die Gleichheit vor dem Gesetz gemäß Art.3 Grundgesetz. Die Nichtverfolgung von Straftaten wäre eine Strafvereitelung Thema ERGÄNZEN Gegensatz: Opportunitätsprinzip
da spricht man dann vom IM SANDE verlaufen ... :)
Mobbing/RechtGesetzgebung/Strafprozess/Legalitätsprinzip (last edited 2009-05-04 06:01:28 by DetlevLengsfeld)