be prepared
- Kriminalpolizeiliche Vernehmung
Ist ja klar das wir nur dokumenieren, keine Rechtsberatung. Wir suchen nur Schlüsselwörter aus den Alltag
http://www.mein-parteibuch.de/2006/12/22/vorladung-als-beschuldigter/
Autor: Erzengel Kommentar: Erstmal wünsche ich ein frohes Fest!!
Und nun herzlichen Glückwunsch zum Beschuldigtenstatus
Als Faustregel kann hier gelten: 1. Kriminalpolizeiliche Vernehmung: Hier ist keine Erscheinungspflicht gegeben!! Nebenbei mal bemerkt, ist diese Vorladung (typisch für Berliner-Polizei) etwas dürftig in der Rechtsmittelbelehrung. Wurde der §163a wenigsten auf der Rückseite inhaltlich berücksichtigt? $163 (3) Der Beschuldigte ist verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.
Dies wäre dann nämlich der nächste Schritt, wenn die kriminalpolizeilichen Aktenverwalter (Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft) ihren Vermerk an den Staatsanwalt fertigen.
2. Ergo, wenn der Staatsanwalt meint hier wäre Klärungsbedarf, wird er dich zu einer staatsanwaltlichen Vernehmung laden.
Hier gilt Erscheinungspflicht, um seine Personalien anzugeben, oder mal ein gemütliches Pläuschchen im Beisein seines Rechtsbeistandes zu halten. Aber selbst hier, gibt es keine Pflicht zur Aussage.
Um es mal einfach auf den Punkt zu bringen, als Beschuldigter darfst du Schweigen bis zum Richterstuhl und da darfst du lügen dass sich die Balken biegen, was in deinem Fall ja nicht nötig ist.
Wenn du aber Zeit haben solltest, ist eine kriminalpolizeiliche Vernehmung immer eine ziemlich lustige Sache. Zumindest erfährst du den eigentlichen Gegenstand deiner Anklage, deine Rechte müssen dir detailliert erläutert werden und als Schmankerl verlangst du eine Kopie deiner Vernehmung im Vorfeld (Beschuldigte haben das Recht, (auf ihre Kosten) eine Kopie des Protokolls ihrer Aussage zu erhalten (bei Polizei: § 17 AVG, Art. V EGVG; bei Gericht: § 45 [2] StPO).) In 80% der Fälle wirst du jetzt leichte, hektische Flecken im Gesicht deines Vernehmers erblicken und sowas hören wie, das geht nicht *ggg*.
PS:dabei fällt mir ein darf mann die Protokolle veröffentlchen?
Die wohl beliebteste Floskel unter Juristen ist wohl “kommt drauf an”. Ich hatte auch schon zwei Anzeigen wegen angeblich übler nachrede am Hals, beide nach ein paar Monaten eingestellt.
Heute kann ja jeder Psycho, der meint ein Problem mit Dir zu haben zur Polizei gehen, und die muss die Anzeige zunächst verfolgen, egal wie unsinnig die auch ist.
Anzuzeigen scheint auch eine beliebte Methode zu sein, kostet ja nix.
Je nachdem wie überzeugt Du von Deiner Unschuld bist, kannste Dir den Anwalt auch sparen, wer Dich anzeigte, und worum es geht teilt Dir die Polizei mit, und falls es zu heikel ist, kannst Du dann immer noch die Aussage verweigern, und Dich von einem Anwalt vertreten lassen.
So würde ich es machen, falls Du allerdings eine Flatrate bei einem Anwalt hast, kannste den auch gleich einschalten. Auf jeden Fall würde ich mir nicht das Weihnachtsfest verderben lassen, wünsch Dir und allen anderen Lesern ein schönes solches, und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
-- DetlevLengsfeld 2006-12-25 20:26:54
Tags: anzeige | strafverfahren | justiz | anwälte | Erscheinungspflicht
Mobbing/RechtGesetzgebung/vorladung-als-beschuldigter (last modified 2008-11-04 07:00:04)