Beiträge von Tom
| Tom | Hallo ! Hier wird mit dem Kündigungsschutzgesetz Missbrauch getrieben ! Problem dabei: Das Kündigungsschutzgesetz sieht keine Strafen vor, ebenso wenig, wenn Mobber bestraft werden müssen. Die Fälle gleichen sich: [url=HTTP://BLOG.MOBBING-GEGNER.DE/INDEX.PHP?/ARCHIVES/495-KAMMERTERMIN-DES-STUTTGARTER-ARBEITSGERICHTS.HTML:vofomeqb]Stuttgarter Volksbank AG: Kammertermin des Stuttgarter Arbeitsgerichts - Hier soll Eliane Weimann weg -[/url:vofomeqb] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/236-Ludwigsburger-Volksbank-Betriebsraetin-Andrea-Widzinski-soll-gekuendigt-werden-updated.html:vofomeqb]LUDWIGSBURGER VOLKSBANK: BETRIEBSRÄTIN ANDREA WIDZINSKI SOLL GEKÜNDIGT WERDEN[/url:vofomeqb] Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 4.10.2005, 9 AZR 632/04 Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz Leitsätze 1. Ist ein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Arbeitnehmer auf Grund seiner Behinderung außerstande, seine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, gerät der Arbeitgeber nicht mit der Annahme der Dienste in Verzug. Die vom Arbeitgeber nach § 296 Satz 1 BGB vorzunehmende Handlung besteht nur darin, die vom Arbeitnehmer geschuldete Leistung hinreichend zu bestimmen und durch Zuweisung eines bestimmten Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Deshalb ist der Arbeitgeber zur Vermeidung von Annahmeverzugsansprüchen weder zu einer Vertragsänderung noch zum Einsatz technischer Arbeitshilfen verpflichtet. 2. Nach § 81 Abs 4 Satz 1 Nr 4 und 5 SGB IX haben schwerbehinderte Arbeitnehmer Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung und Ausstattung ihres Arbeitsplatzes. Die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht kann Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers aus § 280 Abs 1 BGB und § 823 Abs 2 BGB iVm § 81 Abs 4 Satz 1 SGB IX begründen. Diese sind auf Ersatz der entgangenen Vergütung gerichtet. 3. Der Arbeitnehmer hat nach den allgemeinen Regeln grundsätzlich die primäre Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs. Hat der Arbeitgeber allerdings seine Erörterungspflichten nach § 84 Abs 1 SGB IX verletzt, trifft ihn die sekundäre Darlegungslast dafür, dass ihm auch unter Berücksichtigung der besonderen Arbeitgeberpflicht nach § 81 Abs 4 SGB IX eine zumutbare Beschäftigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers nicht möglich war. Das Urteil ist abrufbar unter: http://www.bundesarbeitsgericht.de Menue-Punkt: "Entscheidungen" dann Az: in Eingabefeld eingeben Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Das ist das typische Mopper-Mobbing am Arbeitsplatz, = Mobber-Stufe I . Danach kommt das Abmahnungs-/Anhörungs-/und Kündigungs-Mobbing, mit Kreditschädigung des Mobbing-Opfers - hiervon muss das Arbeitsgericht überzeugt werden - (gelingt nur selten), = Mobber-Stufe II . Danach kommt das Verursachen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten seitens des Arbeitgebers, das kann nur sehr selten bewiesen werden, = Mobber-Stufe III . Am Ende hilft nur Flucht ! Gruss Tom |
| Tom | hi Doro ! Das sieht übel aus. Die Kolleginnen und Kollegen druecken einfach immer weiter auf die Mobber-Tube. Die Vorgesetzten greifen nicht ein, auf die Mitarbeitervertretung ganz Du nicht bauen. Gibt es irgend eine tatsächliche Vertrauensperson die dir helfen koennte ? Ansonsten bleibt nichts anderes übrig, als die "Befehle" der Vorgesetzten auszuführen und weiter zu arbeiten. Eine wirksame Präventivarbeit gegen Mobbing am Arbeitsplatz gibt es in eurem Mobber-Laden sicherlich auch nicht. Hierzu wäre ein Beschwerdemanagement nötig, dass auch knallhart gegen diese Mobber vorgeht. Wie sieht die Beziehung bei dir zur Personalabteilung aus ? Gibt es hier möglicher weise einsichtige Leute, die kein Mobbing im Betrieb haben wollen ? Gibt es Möglichkeiten, dass mal unauffällig in Erfahrung zu bringen ? Gruss Tom |
| Tom | hallo Doro ! Das sieht duster aus ! Der Einzige, der dieses Mopper-Mobbing wirklich abstellen kann, ist der Arbeitgeber selbst, und zwar über das Direktionsrecht, und das ist ein Recht, dass überhaupt nicht klar definiert ist. Ob da das Gespräch mit dem Vorgesetzten so richtig ist ? Ich wäre sehr vorsichtig mit meinen Äusserungen. Schreibe dir hinterher selbst ein Protokoll. Wenn möglich, dann schreibe gleich von vornerein mit. Das Beste ist derzeit, dass Du dich nicht zurückziehst. Das könnte falsch verstanden werden. Aber persönliche Dinge musst Du auch nicht gerade ausbreiten. Die Kommunikation musst Du aufrecht erhalten, da schliesslich über die zu verrichtende Arbeit gesprochen werden muss. Leider wird von den Mobbern aber immer nur Kritik geäussert, aber das ist auch typisch deutsch. Die blöden Anspielungen seitens der Mobber sind halt auch typisch deutsch. Versuche dich auf deine Arbeit zu konzentrieren. Immer das Gegenteil beweisen wollen, das hilft dir in dieser Situation überhaupt nicht. Gruss Tom |
| Tom | Hallo Doro ! Dieses Protokoll würde ich dem Vorgesetzten auf keinen Fall vorlegen ! Es stellt klar, dass eine miese Stimmung in der Abteilung herrscht. Das Beste ist eine Umsetzung, falls das möglich ist. Klar ist, dass Vorgesetzte dir die Arbeit in der Abteilung zuweisen können, wie die Vorgesetzten es gemäss eines nicht definierten Direktionsrechtes möchten. Allerdings dürfen keine arbeitsvertraglichen Verletzungen o. ä. vorliegen. Die Überstunden müssen immer zum 31.12. eines jeden Jahres abgegolten werden, entweder als Freizeit oder als Bezahlung. Falls Stundennachweise o. ä. existieren, so würde ich versuchen diese als Beweise zu sichern. Die Überstunden sind Leistungen, welche innerhalb von 6 Monate ggf. laut Arbeitsvertrag geltend gemacht werden müssen, und dass am besten IMMER schriftlich, z. B. mit einem Antrag auf Freitzeitausgleich wegen Überstunden. Start-Tag ist der Tag, an dem die Überstunden angefallen sind. Bei Überstunden ist das Arbeitszeitgesetz zu beachten. Die Urlaubsplanung muss bis zum 31.12. eines jeden Jahres stehen. Gebe deshalb deinen Urlaubsantrag möglichst früh bei deinen Vorgesetzten ein. Das Fehler unterlaufen ist klar, aber herumerzählen würde ich das nicht, sondern versuchen die Fehler zu korrigieren. Es reicht aus, wenn Du deine Erfolge mitteilst. Gegen die miese Stimmung in der Abteilung kannst Du wenig ausrichten. Das blöde Mobber-Gelaber kannst Du nicht abstellen. Hier hilft nur Abgrenzung, und das kann man lernen. Das Beste ist, wenn du dich auf die Arbeit konzentrierst. Was auf keinen Fall passieren darf, dass Du in Angst und Panik verfällst. Dann hast Du verloren ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! unter [code:6s53mron]http://www.zeugnistest.de/Zeugnisstruktur.pdf[/code:6s53mron] findes ihr Hinweise, wie ein vollständiges qualifiziertes Arbeitszeugnis ausehen sollte, allerdings nur in Kurzform. Unter [code:6s53mron]http://www.personalentwicklungsberatung.de/[/code:6s53mron] ist die Info etwas ausführlicher, aber ggf. kostenpflichtig. z.B.: Arbeitszeugnisse erstellen Grundlagen Arbeitszeugnis: der Beurteilungsteil Arbeitszeugnisse: schreiben - Wertungen Arbeitszeugnis: Formulierungen Arbeitszeugnis schreiben: Fehler Arbeitszeugnisse erstellen: Tipps Gruss Tom |
| Tom | [b:3oejk0x8]Mobbing und Korruption[/b:3oejk0x8] [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing:3oejk0x8]Mobbing[/url:3oejk0x8] und [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/EuroAntiMobbing/Korruption_%E2%80%93_Alltag_in_Deutschland:3oejk0x8]Korruption[/url:3oejk0x8] sind sehr eng miteinder verflochten, da niemand gegen Korruption aufbegehren will, weil dann zu häufig gnadenloses Mobbing die Folge ist. Das kann in Einzelfällen so weit gehen, dass die "[b:3oejk0x8]Helden gegen Korruption[/b:3oejk0x8]" gejagt werden, weil die "Mobber und Korrupties" den Vorsatz haben die Korruption "unter den Tisch zu kehren", um weiter unbehelligt viel Geld verdienen zu können , und damit haben sie in aller Regel den Vorsatz, dass sie die Vernichtung der beruflichen und der privaten Existenz der "Helden gegen Korruption" mit Vorsatz ins Auge fassen. Es kann nur jedem Bürger abgeraten werden, sich in solche Fälle einzumischen, es sei denn, die Staatsanwaltschaft oder Polizeibeamte stossen von sich aus auf einen solchen Korruptionsfall, was in aller Regel reiner Zufall ist. Wie verflochten solche Fälle sind, dass soll der Korruptionfall Trienekens aus Köln verdeutlichen: Unter [code:3oejk0x8]http://www.pro-koeln-online.de/stamm/korruption.htm[/code:3oejk0x8] wurde berichtet: "(...)Der Genosse Manfred Biciste, Gymnasiallehrer, langjähriger SPD-Schatzmeister bekam im Frühsommer 1994 von seinem Parteifreund Rüther erstmals einen Briefumschlag gefüllt mit 1.000-DM-Scheinen. Rüther kam fortan regelmäßig, und Biciste kassierte. Mehr als 400.000 DM aus anonymer Quelle wurden dem Schatzmeister auf diese Weise zugesteckt. Ein Zusammenhang mit dem Bau der Müllverbrennungsanlage im Kölner Norden soll evident gewesen sein. Biciste stückelte das unsaubere Geld in kleine Tranchen unter 20.000 DM, um die Anzeigepflicht der Spenden zu unterlaufen und um den Geldgeber zu verschleiern. Damit er einen glaubhaften Rechenschaftsbericht vorlegen konnte, kontaktierte der umtriebige Genosse Parteifreunde wie den ehemaligen Oberbürgermeister Norbert Burger, den ehemaligen SPD-Vorsitzenden Uhlenbruch sowie weitere 12 Spitzenfunktionäre, die er als angebliche Geldgeber aufführte. Sie erhielten Spendenquittungen, die sie dann beim Finanzamt einreichen konnten. Biciste rechtfertigte sich: „Manchmal ist man von einer Sache so überzeugt und glaubt, die Ziele seien so hervorragend und gut, daß man sich über geltendes Recht hinwegsetzt.“ Über Jahrzehnte hinweg gab es in der Kölner SPD eine sogenannte schwarze Fraktionskasse. Sogenannte Dankeschön-Spenden füllten diese schwarze und illegale Kasse auf. Hiermit wurden SPD-Wahlkämpfe finanziert sowie verdiente Genossen finanziell abgefunden. Bei der Kölner SPD waren die Verhältnisse klar und übersichtlich. Es ging vorwiegend um Posten und Macht. Vor Wahlen trafen Verhandlungskommissionen beider Flügel Absprachen, die die Genossen das „Kölner Pendel“ nennen. Wer zu wem gehörte, um später auf dem richtigen Ticket gefördert zu werden, war sehr wichtig. Um politische Inhalte ging es dabei nicht. Richtschnur war zumeist die persönliche Bereicherung bzw. der eigene Karrieresprung. Hierin sind sich CDU, SPD, FDP und Grüne ähnlich. Der CDU-Mann Trienekens, Müll-Multi aus Viersen, pflegte über Jahre die kommunalpolitische Landschaft in Köln. Er erwies sich als Meister der politischen Lobbyarbeit. Im Oberbürgermeister-Wahlkampf 1999 bedachte der CDU-Mann Trienekens aus Viersen den SPD-Kandidaten Heugel auf Bitten des damaligen SPD-Fraktionschefs Rüther mit einer großzügigen Wahlkampfhilfe von rund 70.000 DM und begründete dies mit seinem Faible für Heugel. Abhängigkeiten schaffte Müll Mogul Trienekens zuhauf. Leitende Mitarbeiter der städtischen Müllofenfirma AVG und Ratspolitiker hievte der Konzernchef in die Beiräte von Trienekens-Firmen. Immerhin bringt so ein Mandat bis zu 8.000 € jährlich ein. Klaus Heugel soll Trienekens gleich mehrfach darum gebeten haben, seinem Intimus Rüther neue Einnahmequellen zu verschaffen. Tatsächlich avancierte Rüther sodann zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Trienekens-Firma B & R mit einem Jahreshonorar von 16.000 DM. Daneben versuchte Trienekens, Rüther lukrative Beraterverträge zu vermitteln. Hierbei wurde Rüther, der bislang in Sachen Umweltschutz nicht in Erscheinung getreten war, mal eben zu einem umweltpolitischen Experten umfunktioniert. Das Herz des Müll-Königs schlug beileibe nicht nur für die SPD. Die Kanzlei des ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Bietmann bedachte Trieneken seit 1999 mit Honorarverträgen in einer jährlichen Größenordnung von rund 100.000 €. Der Vertrag lief noch bis ins Jahr 2005 und war nicht kündbar. Ein anderer Fall war der CDU-Hinterbänkler Heinz Ludwig Schmitz aus Lindenthal. Im Rat war er nie aufgefallen. Vor geraumer Zeit mußte er sein Ratsmandat zurückgeben, nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen ihn aufgenommen hatte. Schmitz selber war weder ein Umweltpolitiker, noch war er sonst besonders auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft hervorgetreten. Er verfügte jedoch offenbar über für Trienekens wichtige Kontakte. So kam es, wie es kommen mußte: Der ehrbare CDU-Politiker Schmitz schrieb einige schriftliche Ausarbeitungen. Diese Ausarbeitungen wurden sodann als Gutachten bezeichnet. Hierfür erhielt der CDU-Ehrenmann ein Entgelt von 370.000 €. Trotz angeblicher „Erneuerung“ der CDU wurde Heinz Ludwig Schmitz erst vor wenigen Monaten mit überwältigender Mehrheit ins Amt des stellvertretenden Ortsvorsitzenden der CDU in Lindenthal gewählt. Auf der Lohnliste von Trienekens stand auch das ehemalige CDU-Ratsmitglied Egbert Bischoff. Im Jahre 2002 sollte Bischoff noch für die CDU in den Bundestag einziehen. Er war zunächst ein Gegner der geplanten Müllverbrennungsanlage in Köln. Urplötzlich änderte er aber seine Meinung, nachdem der vormalige Grundschullehrer zum Geschäftsführer einer Trienekens GmbH mit einem Jahresgehalt von mehr als 130.000 € aufgestiegen war. Wie Bischoff zu dem Posten in der Führungsetage von Trienekens kam, darüber läßt sich der ehemalige AVG Geschäftsführer Eisermann bei der Staatsanwaltschaft wie folgt aus: „Man mußte halt auch einen CDU-Mann versorgen. Entscheidungen im Unternehmen durfte Bischoff aber niemals alleine treffen.“ Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln ist ein Strafverfahren gegen Hellmut Trienekens gegen Zahlung von 5 Millionen Euro eingestellt. Auch die FDP fehlt natürlich nicht. Deren Fraktionschef Ralph Sterck war Kunde bei Trienekens. Sein Kurierdienst „Kölner Flitzer“ lebte über Jahre hinweg auch von den Aufträgen der Firma Trienekens. Es galt, noch einen weiteren ehrenwerten Herrn der Kölner Kommunalpolitik anzusprechen. Es handelt sich um den Verkehrsrichter Hamm (CDU). Dieser bekam kürzlich ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Hausbesuch. Der im Establishment hochangesehene Jurist ist Aufsichtsratsvorsitzender der Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft. Kaum hatte er sein lukratives Aufsichtsratsmandat angetreten, fand dort sein Sohn Unterschlupf. Der treusorgende Vater soll demselben sodann - offensichtlich rechtswidrig – eine mehrfache Höhergruppierung seines an sich schon überaus fürstlichen Gehaltes ermöglicht haben. Auch beim Spendenstückeln unterscheiden sich CDU und SPD nicht. Was Herr Biciste konnte, kann natürlich auch Herr Blömer von der CDU. Der ließ ebenfalls eingegangene Spenden gegen die zwingenden Vorschriften des Parteiengesetzes zerstückeln, um deren Herkunft zu verschleiern. Die angesprochenen Fälle sind exemplarisch für die gesamte Kölner Kommunalpolitik. Das Umgehen jedweder Moral und Regel gilt als besonders pfiffig. Beim gegenseitigen Helfen kommt es gar nicht darauf an, wer zu welcher Altpartei gehört. Die Sieger lassen die Verlierer nicht verkommen, denn unten kann ja bald schon wieder oben sein. Lange Jahre hat in Köln die SPD regiert, dann kam die CDU dran, aber die Granden beider Parteien hatten schon vorher das Terrain „fair“ untereinander aufgeteilt. Hier ein gut bezahlter Posten, dort ein schöner Auftrag. Bestechung, Vorteilsnahme, Ämterpatronage, Lobbykratie, schwarze Kassen, Spendenskandale prägen bis heute die Kölner Kommunalpolitik. (...)" Das verwundert wenig, wenn die Strtaftäter mittels Krankheit aus den Verfahren fallen. Und für geeignete ärztliche Atteste und Gutachten lässt sich auch schön spenden. Und wer lebensgefährlich krank ist, kann halt nicht vernommen werden und kann unter Umständen auch nicht verurteilt werden. So einfach ist das. Unter http://www.wdr.de/themen/politik/nrw/mu ... le=politik war ein Beitrag von Jochen Hilgers In der Affäre um den Ex-Müll-Multi Trienekens ermittelte die Bonner Staatsanwaltschaft gegen den damals behandelden Arzt. Es bestünde der Verdacht, dass er Trienekens falsche Atteste ausgestellt habe. Ein großes Handikap hatten die Ermittler, da der Müllunternehmer als schwer herzkrank galt, und man ihn daher keinem langen Prozess, geschweige denn Vernehmungen aussetzen wollte. Der Chefarzt der Viersener Klinik, der nach eigenen Angaben auch Trienekens langjähriger Hausarzt gewesen sei, stünde im Mittelpunkt des Interesses der Staatsanwaltschaft Bonn. Sie ermittele wegen des Verdachts der Falschattestierung durch den Chefarzt des St. Irmgardis Krankenhauses in Viersen-Süchteln. Der Verdacht wäre zumindest denkbar. Neben der möglichen Falschattestierung hätten sich im Laufe der vergangenen Jahre zudem die Spenden von Seiten Trienekens an die Klinik auf einen sechsstelligen Betrag summiert. Diese Höhe habe der Verwaltungschef der Klinik, Hans-Willi Wefers wdr.de bestätigt. Oberstaatsanwalt Fred Apostel von der Bonner Anklagebehörde wollte zur Höhe der Zuwendungen keine Angaben machen, nannte sie aber "nicht unerheblich". Unklar sei, wie der aktuelle Fall begann. Schon vor einem Jahr sei der Chefarzt in der anonymen Anzeige eines angeblichen Kollegen belastet worden. Trienekens musste nach einem Prozess vor dem Landgericht Köln zehn Millionen Euro Geldstrafe zahlen und wollte davon 500.000 an die Süchtelner Klinik überweisen. Daraus wurde jedoch nichts, das Landgericht untersagte das. Trienekens muss zu unabhängigem Arzt. Da Hausdurchsuchungen folgten sah sich der in Frage stehende Chefarzt zur Stellungnahme genötigt, und er habe sich mittlerweile in einer Erklärung geäussert. Darin heißt es, es sei überzeugt, dass sein Patient in einem Hauptverfahren durch seine Erkrankung lebensbedrohend gefährdet sei. (Meine Meinung: Wie eine solche Gesundheitsprognose haltbar sein soll, entzieht sich allerdings meiner Vorstellungskraft.) Trienekens Anwalt Norbert Gatzweiler aus Köln sagte am Dienstag "Die Vorwürfe sind Unfug." (18.10.05) wdr.de: "Wir werden gegenüber der Staatsanwalt vortragen, dass die Vorwürfe Unfug sind. Zahlreiche Gutachter, darunter Uni-Professoren, haben die Befunde bestätigt. Hier wird ein ganz honoriger Arzt unsinnigerweise in Verdacht gebracht." Gatzweiler argwöhnt, "dass die Staatsanwaltschaft Bonn mal wieder was aufs Tapet bringen wollte." Die Anklagebehörde habe ein Gutachten eines von ihr beauftragten Mediziners eingeholt. Denn in Bonn war Trienekens ebenfalls angeklagt. Er habe hier den Ex-Müllmanager Karl-Heinz Meys bestochen. Die Anklage laute auf Bestechung in besonders schwerem Fall. (Meine Meinung: Da lohnt es sich todkrank zu werden ! ) Die Köln Nachrichten meldeten am 04.04.2006 unter http://www.koeln-nachrichten.de/Politik ... andal.html dass Landgericht Köln die Verfahren gegen 6 ehemalige SPD-Politiker einstellte. Die Meldung lautete: "(...)Im Verfahren um den SPD-Spendenskandal hat das Kölner Landgericht in 6 Verfahren gegen Zahlung von Geldauflagen zwischen 7000 und 30.000 Euro an gemeinnützige Organisationen eingestellt. Das Verfahren richtete sich gegen die damalige Praxis der „Danke-Schön-Spenden“. Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte Mitte Januar gegen zehn Kölner Sozialdemokraten Anklage wegen Betrugs und Untreue erhoben. Die Beschuldigten sollen durch die Annahme von fingierten Spendenquittungen geholfen haben, den Zahlungsfluss von Geld in eine „schwarze Kasse“ der Kölner SPD zu verschleiern. Der ehemalige Fraktionschef der Kölner SPD Norbert Rüther hatte zuvor eingeräumt, das durch insgesamt 14 Spenden von 9 Unternehmen ein Gesamtbetrag von 510.000 Euro in die SPD-Kasse geflossen ist. Unter den Beschuldigten, deren Verfahren nun eingestellt ist, ist der ehemalige Oberbürgermeister Norbert Burger, Günter Noppel und Toni Klefisch. Einzig die ehemalige Landtagsabgeordnete Annelie Kever-Henseler sowie Ratsfrau Anita Cromme (früher SPD, heute Kölner Bürger-Bündnis) wollen weiterhin für einen Freispruch streiten. (...)" Hoffnung auf eine empfindliche Strafe besteht doch noch für den Ex-Fraktionschef Rüther auch gegen den früheren Kölner Oberstadtdirektor und Oberbürgermeisterkandidat Klaus Heugel. Die Meldung lautete weiter: "(...) Noch in diesem Monat wird eine Entscheidung über die Zulassung einer weiteren Anklage erwartet. Sie richtet sich neben Ex-Fraktionschef Rüther auch gegen den früheren Kölner Oberstadtdirektor und Oberbürgermeisterkandidat Klaus Heugel, der sich im Zusammenhang mit einer 150.000-Mark-Spende des Entsorgungsunternehmers Hellmut Trienekens der Bestechlichkeit strafbar gemacht haben soll. (...)" Unter http://www.ksta.de/html/artikel/1152949631556.shtml war in einem Bericht, datiert auf den 15.07.2006, zu lesen: "(...) Der BGH hatte entschieden, kommunale Abgeordnete seien keine "Amtsträger" und könnten sich deshalb nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. (...) Das Karlsruher Gericht hob eine Haftstrafe gegen den früheren Kölner SPD-Politiker Norbert Rüther auf und ordnete einen neuen Prozess an. Das Landgericht Köln hatte Rüther im September 2005 wegen Bestechlichkeit zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. (...)" Rüther war also kein Beamter, sondern nur kommunaler Politiker, der mit Beamten eng zusammen arbeiten musste, und das bedeutete gemäss BGH, dass das Strafverfahren aufgerollt werden musste, damit das richtige (geringere) Strafmass wegen Korruption festgelegt werden konnte. Rüther und anderen Betroffene haben sicherlich einen gewissen Grad an Ansehen in der Öffentlichkeit verloren, aber wen interressiert das ? Hier haben dennoch genügend Korrupties ihr Geld verdient, und so manche verdienen es noch heute. Um so schlimmer ist es, dass durch solche Korruptionsfälle die Bürger einer Stadt finanziell durch zu hohe Müllabfuhrkosten geschädigt wurden. Ob ein finanzieller Ausgleich in der Zukunft erreichbar ist, dass bleibt fraglich. Wer gegen solche Machenschaften aufbegehrt, der hat höchst schlechte Karten, und läuft selbst in die Gefahr wegen Verleumdung und Beleidigung verurteilt zu werden, weil die Aufklärung der Korruption sehr schwierig ist, und damit eine rechtskräftige Verurteilung der Korrupties im Prinzip Zufall wäre ! Die tatsächliche strafrechtliche Verurteilung steht sehr häufig in den Sternen. So schrieb Transparency International, – Die Koalition gegen Korruption - , dass die Wirkung und Nutzen einer Nichtregierungsorganisation in einem Dschungel verborgener Abhängigkeiten zu suchen ist. unter http://www.diw.de/deutsch/produkte/publ ... 4_2_11.pdf war zu lesen: "...)" Die Ursache dafür ist die hohe Dunkelziffer bei Korruptionsdelikten. Das deutsche Bundeskriminalamt, bei dem vor allem die Meldungen aus den Bundesländern zusammenlaufen und wo in kleinerem Ausmaß auch selbständig ermittelt wird, schätzt die Dunkelziffer bei Korruptionsdelikten auf höher als 90 %. Immer noch werden Korruptionsfälle bundesweit meist eher zufällig aufgedeckt. Aber wenn man bei einem Verfahren mit den Ermittlungen begonnen hat, hängen fünf bis zehn und manchmal noch mehr Anschlussverfahren daran. So ist jedenfalls die Einschätzung des schleswig- holsteinischen Generalstaatsanwalts, der sich besonders stark gemacht hat für ein integriertes Konzept der Korruptionsverfolgung in Schleswig-Holstein. Das Land arbeitet sehr erfolgreich. Weil dies in Schleswig-Holstein so ist, aber nicht so erfolgreich in anderen Bundesländern, kümmert sich Transparency Deutschland auch um Strafermittlung und Strafverfolgung in Bund und Ländern und dringt auf allen Ebenen auf koordinierte und öffentlich nachvollziehbare Maßnahmen. In Deutschland sind die Strafverfolgungsbehörden immer noch nicht gut genug ausgestattet. Zwar hat in den 90er Jahren flächendeckend im gesamten Bundesgebiet ein Auf- und Ausbau der Landeskriminalämter eingesetzt, oft verbunden mit der Gründung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Verfolgung von Wirtschafts- und Korruptionsdelikten. Aber speziell ausgebildete und geschulte Richter und Staatsanwälte gibt es nach wie vor längst nicht in ausreichendem Maße. Außerdem macht sich der Föderalismus in dieser Hinsicht negativ bemerkbar: Jedes Bundesland setzt die Akzente ein bisschen anders, objektiv vergleichbar ist da wenig. Es ist auch ein Manko, dass die Strafverfolger sich über die Ländergrenzen hinweg über ihre Methoden und deren Erfolge bei der Korruptionsverfolgung nicht regelmäßig austauschen können. Für eine Zusammenkunft in Sachen Wirtschaftskriminalität gibt es alle zwei Jahre eine Dienstreiseerlaubnis, für die Korruptionsbekämpfung aber nicht. Und dass die Staatsanwälte an Weisungen der Länderjustizminister gebunden sind, schafft mitunter ebenfalls Probleme. Bei der Tatermittlung liegen die Probleme wieder anders. Kommt statt des „Genossen Zufall“ ein Hinweisgeber („whistleblower“) zu Hilfe, dann wird es oft schwierig, diesen zu ermuntern, seine Aussagen vor Gericht und auch unter Eid zu bekräftigen. Es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Schutz für Hinweisgeber. Sie sind dem Mobbing, der Strafversetzung, der Entlassung und damit dem Arbeitsgerichtsprozess schutzlos ausgeliefert. Das entmutigt viele. TI setzt sich dafür ein, dass zum Schutz der Whistleblower Unternehmen und Kommunen anonyme Hotlines einrichten und Ombudsleute einsetzen, die Hinweisen diskret nachgehen können, ohne den Informanten zu schaden. In mittlerer Frist muss über eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Hinweisgebern nachgedacht werden. (...)" (Quelle: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung 73 (2004), 2, S. 330–338 Wer aufmuckt, riskiert seinen Job und seine private Existenz ! Das ist nicht schwer zu erraten. Zudiesem Ergebnis kam im Prinzip auch die Hans-Böckler-Stiftung. Unter http://boeckler.de/cps/rde/xchg/SID-3D0 ... 74349.html war zu lesen: "(...) Wer in Deutschland auf gravierende Probleme im Betrieb hinweist, riskiert seinen Job, denn gesetzlicher Schutz für solche "Whistleblower" existiert so gut wie nicht. (...) Wer auf ein Problem hinweist, sorgt zunächst einfach für Schadensbegrenzung. Erst wenn seine Hinweise beharrlich ignoriert werden und der Hinweisgeber deshalb Diensthierarchien überspringt oder gar an die Öffentlichkeit geht, wird er zum Whistleblower. Üblicherweise warnt er oder sie vor Risiken, die nicht für jedermann erkennbar sind, zum Beispiel vor latent gefährlichen Produktionsbedingungen oder Produkten, vor Umwelt- oder Gesundheitsgefährdung, vor Korruption, Buchführungs- und Bilanzdelikten bis hin zur schweren Wirtschaftskriminalität. (...)" (Quelle: Böckler Impuls 07/2006) Selbst wenn es einen rechtlichen Schutz für "Whistleblower", also für die "Helden gegen Korruption", gäbe, dann ist immer noch die Frage, wie damit in Deutschland umgegangen würde. Zumindest in Köln ist mit einer Jagt auf den "Whistleblower" zu rechnen. Bezeichnender weise geht die polizeiliche und justizielle Praxis bei dem Versuch, den Begriff der Organisierten Kriminalität inhaltlich auszufüllen, von einer Definition aus, die in den "Gemeinsamen Richtlinien der Justizminister/-senatoren und der Innenminister-/senatoren der Länder über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaften und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität" enthalten ist. Danach ist Organisierte Kriminalität durch folgende Elemente charakterisiert: - Beteiligung von mehr als zwei Personen; - planmäßige Begehung von Straftaten erheblicher Bedeutung; - längeres arbeitsteiliges Zusammenwirken; - Gewaltanwendung/Einschüchterung; - gewerbliche/geschäftsähnliche Strukturen; - Einflussnahme auf Politik ,Medien ,Verwaltung ,Justiz , Wirtschaft; - Gewinn-/Machtstreben." Diese Merkmale Organisierter Kriminalität treffen bei Korruptionsfällen und auch bei Mobbingfällen immer wieder zu. Da aber davon auszugehen ist, dass "Whistleblower" keinen wirklichen rechtlichen Schutz geniessen dürfen, und der Mobbing-Schutz allgemein gesehen in Deutschland im Prinzip gleich Null ist, darf sich jeder "Whistleblower" auf ein Vernichtungs-Mobben einstellen. So mancher "Whistleblower" würde dies auch so erleben, insbesondere wenn es um einen schwierwiegenden Korruptionsfall wie im Fall Trienekens geht. Die "Whistleblower" würden erleben, dass Mobbing als Methode der Organisierten Kriminalität und Korruption einzuordnen ist, und diese Methode stellt eine Serie von Straftaten gegen Einzelne dar – vornehmlich am Arbeitsplatz - beginnt mit Belästigungen und steigert sich im Zeitablauf durch gefährliche Körperverletzung, Kreditschädigung, Zerstörung des Eigentums und in Einzelfällen wird vor der vorsätzlicher Tötung (Mord) nicht zurückgeschreckt, und in so manchem Fall kam es zum Selbstmord. Diese Methoden werden von Gewerkschaften, Politik, Justiz, Verwaltung, Kirchen und Medien in Einzelfällen angewandt, aber viel mehr durch Wegschauen geduldet und gebilligt. Kaskadenartig entstehen durch Abwehrversuche des "Whistleblowers" neue Schädigungsmuster durch andere Verfassungseinrichtungen, wie z.B. die Justiz, Ministerien, Medien, Landtage, so dass in vielen Fällen der "Whistleblower" finanziell, familiär, beruflich und gesundheitlich in seiner Existenz systematisch zerstört wird. Diese massenhafte Existenzgefährdung und Existenzvernichtung von BürgerInnen mit der vorsätzlichen Verletzung zahlreicher Menschen- und Grundrechte beruht auf dem Vorsatz der Straftäter in den Verfassungseinrichtungen, sich selbst oder anderen durch Mobbing geldwerte Vorteile zu verschaffen. Mobbing zählt zu den schwerwiegendsten Taten um Korruptionsstraftaten zu vertuschen, wobei das mit Vorsatz betriebenes Mobbing zum Decken von Korruption die in ihren Auswirkungen die weithin bekannte Korruptionsart durch Schmiergeldzahlungen weit übertrifft, weil zur Erlangung geldwerter Vorteile Arbeitnehmer und ihre Angehörigen in vielfacher und schwerer Hinsicht erst geschädigt werden müssen. Ein durch Mobbingschädigungen verlassener Arbeitsplatz bringt dem begünstigten neuen Stelleninhaber einen geldwerten Vorteil von ca. 30.000 bis 100.000 Euro pro Jahr. Es sind eine Reihe von Mobberkarrieren im öffentlichen Dienst bekannt, die über Gewerkschaften aller Art, Politik, Justiz, Verwaltung und Medien ermöglicht wurden. Das Arbeitsprinzip der Organisierten Kriminalität und Korruption mit Mobbingmethoden ist relativ einfach strukturiert, bindet jedoch oftmals über Jahre Hundertschaften von Beamten aus allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, Justiz, z.B.: Vorbereitungsphase: 1. Die beabsichtigte Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung wird z.B. in einer Gewerkschaftsgruppe definiert; 2. ein öffentlich zu verbreitendes Feindbild des "Whistleblowers" wird festgelegt, 3. es erfolgen Absprachen mit den personalführenden Behörden, 4. die Behörden führen Absprachen mit ranghohen Abgeordneten, die wiederum Einfluß haben auf alle Landesbehörden, u. U. mit Kontakten zu Bundesbehörden, 5. die vorgesehenen falschen Anschuldigungen, Verdächtigungen werden festgelegt, z.B. auch durch heimliche Überwachung mit erpreßten Anschuldigungen Untergebener, 6. Die Teilnehmer solcher Vorbereitungsrunden werden auf das "Gesetz des Schweigens" eingeschworen - "Mitgefangen- und Mitgehangen-Prinzip" gilt für alle Zeiten. 7. die aufsichtsführenden Behörden sichern der untersten Arbeitsebene, z.B. Lehrern, Personalräten, Gewerkschaftsfunktionären völligen Schutz vor Strafverfolgung und Disziplinarverfahren zu. 8. Ein Zeitplan für die besprochenen vorsätzlichen Strafhandlungen wird festgelegt, die Operation beginnt. 9. die Gesamtstrategie entspricht den geheimdienstlichen Amtsrichtlinien der DDR-Staatssicherheitsdienste (Stasi) 1/76 aus dem Jahre 1976 (vgl.s.u. "Geheime Verschlussache Mobbing STASI-Richtl. 1/76" in der Rubrik "Einleitendes") Durchführungsphase: 1. Der "Whistleblower" wird überrumpelt und mit falschen Verdächtigungen verleumdet und beleidigt, 2. Der "Whistleblower" erhält kein rechtliches Gehör, 3. Der "Whistleblower" wird staatlich sanktioniert, 4. Die Justiz verhöhnt den "Whistleblower" zusätzlich durch Ignoranz der gesamten Tatbestände und des bekannten Umtausches von Ursache und Wirkung 5. Die sanktionsauslösenden Behörden sind zu keiner Einsicht bereit, verweigern Klärungen und Gespräche, was aus der Natur der verabredeten Kriminaltität eine logische Folge ist 6. Durch bestellte psychiatrische Falschgutachten, Gutachtenerstellung ohne gesetzlicher Gutachtenrichtlinien und Qualifikationen von als "Gutachter" deklarierter Psychiater wird der "Whistleblower" als rechtsunmündig dargestellt und öffentlich als "geistig geschwächt" dargestellt, 7. das gesamte soziale und wirtschaftliche Netz des "Whistleblowers" wird fortlaufend zerstört, die Behörden greifen auch zu dem besonders perfiden Mittel der Sippenhaft, indem Familienangehörige, meistens Kinder in ihren Schulen oder Arbeitsplätzen schikaniert werden von Angehörigen der Tätergruppe bis hin zu Banken und Sparkassen, um durch die Kündigung von Krediten über Zwangsversteigerungen eine Obdachlosigkeit des "Whistleblowers" und seiner Angehörigen zu verursachen, damit die "Whistleblower" als Zeugen der Tat lebenslang schweigen und die Täter somit in Sicherheit sind, um ihre nächste Serienstraftat zu begehen - mit staatlichem Schutz. Es dürfte klar sein, dass in einem solchen Umfeld , ein "Whistleblower" überhaupt keine Chance hat, sich gegen die Mobber und Korrupties durchzusetzen. Das Ausfüllen eines Lottoscheins, die Abgabe des Gleichen in einer Lottonannahmestelle zur rechten Zeit, bietet ein viel geringeres Risiko, und viel mehr die Gewinnchance. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! SPIEGEL ONLINE schrieb am 18. April 2006: STALKING IN DEUTSCHLAND "Der Verrückte ist überall" Jeder zehnte Deutsche hat Erfahrungen mit Stalkern gemacht. Manchmal endet die Verfolgung erst mit dem Tod - so wie am Karsamstag in Bayern geschehen. Doch Polizei und Justiz nehmen den Psychoterror oft nicht ernst. Wissenschaftler der Technischen Universität Darmstadt haben nun in einer Untersuchung herausgefunden, dass mehr als zwei Drittel dieser Stalking-Opfer Schwierigkeiten dabei haben, der Polizei ihr Problem zu vermitteln - sofern sie sich überhaupt an die Behörden wenden. In vier von zehn Fällen erklären die Beamten dem hilflosen Opfer, dass sie nicht zuständig seien, oder belächelten den Verfolgungsterror. In jedem zehnten Fall wird laut Studie sogar dem Geschädigten die Schuld an der Situation gegeben. Es bestehe, so heißt es in der Darmstädter Studie, "auf polizeilicher Ebene ein dringender Aufklärungsbedarf über das Wesen von Stalking". Doch selbst wenn das Opfer von der Justiz ernst genommen wird, bedeutet das noch lange nicht das Ende des Katz-und-Maus-Spiels. Schließlich ist Stalking in Deutschland noch kein Straftatbestand, und bereits vorhandene Rechtsmittel werden nur selten eingesetzt. Mancher Richter betrachtet eher die Einzeltaten und begreift nicht, dass hinter der Kette von Nachstellungen und Einschüchterungen ein komplexes Problem steckt. Dabei handele es sich beim Stalking in erster Linie um ein kriminelles Delikt. Entgegen der allgemeinen Meinung seien 80 Prozent der Stalker nicht psychisch krank und wüssten, was sie tun. mehr war unter http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,410920,00.html zu lesen. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! [quote="Judge":1ffxhl4s]Was nutzt ein gutes Arbeitszeugnis auf dem Papier, wenn der neue Chef zum Telefon greift und bei der alten Firma anruft?! Nichts! Das ist die Realität![/quote:1ffxhl4s] Da kann man nichts machen. Fakt ist halt, die Arbeitgeber wollen ein Zeugnis zur Einstellung sehen. Und wenn nicht, dann hat sich die Angelegenheit ohnehin erledigt. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! folgenden Text fand ich unter http://www.gesetzeskunde.de im Forum: "(...) Hi ! Das Landesarbeitsgericht Köln, Az: 9 (3) Sa 1079/04, vom 29.11.2005, hatte entschieden, dass das Land NRW einen Professor und Facharzt für Neorologie und Psychiatrie im Klinikum der Universität zu Köln nicht weiterbeschäftigen muss, da er rechtskräftig wegen sexueller Nötigung verurteilt war, und der Betroffene auch mit einem Berufsverbot belegt wurde, und ausser dem ruhte die Appropation. Es spielte keine Rolle, dass die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung]fristlose Kündigung[/url] unzulässig war. Über den Fall wurde in der Presse ausführlich berichtet. Es habe ausgereicht, dass der Betroffene während des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens weiterbeschäftigt wurde, und für die Dauer der Verhandlung vor dem Landgericht Köln wurde der Betroffene unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt. Das Urteil kann unter http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/index.php eingesehen werden. Wo kämen wir auch hin, wenn Sexisten weiterbeschäftigt werden müssten. Ausserdem würde bei der Weiterbeschäftigung des Sexisten in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen, dass rechtskräftig verurteilte Sexisten vom Land NRW "versorgt" werden würden. Das darf überhaupt nicht sein. (...)" |
| Tom | Es ist kaum zu glauben ! Der Teil 7 wurde in aller Kürze zu lang. Die Fälle häuften sich ungemein ! Offensichtlich bemühte sich die Justiz um jede Menge Aufklärung ! Aber wieso nicht schon viel früher ? Der nächste Fall: Tatort: Biomüll-Deponie im Gewerbepark Weira Ostthüringer Zeitung online am 06.06.2008: Die Geraer Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen die Betreiber der seit Wochen brennenden Biomüll-Deponie im Gewerbepark Weira wegen möglicher Insolvenzverschleppung auf . In diesem Zusammenhang habe es Mitte/Ende Mai 2008 zeitgleich in mehreren Bundesländern acht Hausdurchsuchungen gegeben, so der Geraer Oberstaatsanwalt Ralf Mohrmann. Während Landrat Frank Roßner nach zig Millionen Euro aus der Annahme der Abfälle in seiner Behörde ermittelt haben soll, sollen die früheren, seit Dezember 2007 von der Arbeit freigestellten VAS-Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht Gera um ihre Lohnzahlungen gekämpft haben. Vor dem Arbeitsgericht Gera wurde bekannt: Die Zahlungen sollen seit Oktober 2007 bei den Geschädigten nicht mehr eingegangen sein. Inzwischen sollen sie selbst gekündigt haben, um von der Agentur für Arbeit Geld für ihren Lebensunterhalt zu bekommen. Braasch habe den 18 Mitarbeitern die Zahlung der Lohnleistungen erst nach Übernahme der von der Insolvenz bedrohten VAS durch einen neuen Investor in Aussicht gestellt. Die Mitarbeiter der VAS sollen nicht nur auf ihre Lohnzahlungen, sondern auch auf ihre Unterlagen gewartet haben. Wir können nicht einmal die Steuererklärung machen", so der geschädigte Arbeitnehmer Andreas Lindner. Grosse Empörung: Der neue Geschäftsführer Heinz-Günter Braasch habe dem Gericht weismachen wollen, dass der geschädigte Arbeitnehmer Andreas Lindner bei dem Unternehmen gar nicht angestellt gewesen sein soll. Braasch setze wie im Umgang mit Behörden auf Spitzfindigkeiten bei der genauen Unternehmensbezeichnung innerhalb des VAS-Firmenverbundes, sodass das Gericht anregte, die Handelsregisterauszüge zur Akte einzureichen. Kein Einzelfall: Das Unternehmen versuche Lohnansprüche abzuwehren, um das Verfahren vor dem Arbeitsgericht in die Länge zu ziehen. Fazit: Kein Vergleichsangebot annehmen *442) Der nächste Fall: … Pflegebedürftige Rentnerin abgezockt … Tatort: Stockach Südkurier online am 07.06.2008: Die Staatsanwaltschaft Konstanz warf dem Geschäftsführer eines Stockacher Unternehmens Untreue zum Nachteil seiner heute 85-jährigen Klientin vor, die im Jahre 1988 schon bei der Mutter des Angeklagten im Familienbetrieb beschäftigt gewesen sei. Der Vorwurf: Untreue Die Quittung: Richter Beck erkannte die Schuld des Beklagten und verurteilte ihn zu 2000 Euro Geldstrafe wegen Untreue. Er begründete im Verlauf der Urteilsverkündung das Urteil mit dem bemerkenswerten Satz: "Der Verurteilte hätte die Vermögenswerte zum Wohl der Betreuten führen müssen und nicht nach ihren Wünschen." Die geschädigte Rentnerin wurde im Jahr 2004 nach einem Krankenhausaufenthalt in das evangelische Altenheim an der Zoznegger Strasse gebracht und war seitdem dort in Pflege. Als ehrenamtlicher Betreuer wurde ihr der Angeklagte zugewiesen. Doch anstatt nach einer angemessenen Zeitspanne die Wohnung der alten Dame zu kündigen, soll er über einen Zeitraum von beinahe zwei Jahren regelmäßig die monatliche Kaltmiete in Höhe von 153 Euro an die Vermieterin überwiesen haben, wobei die 80 qm grosse Wohnung der Mutter des Angeklagten gehörte. Zudem soll er laut Anklage auch die Forderungen der Stadtwerke Stockach vom Konto seiner Klientin beglichen haben. Die Zahlungen wurden erst bekannt, als der alten Dame im Jahr 2006 eine amtliche Berufsbetreuerin zugeteilt wurde. Ihr fielen die für sie unsinnigen Mietzahlungen auf, und sie stellte sie sofort ein. erklärte er. Sie habe nach ihrer Aufnahme in dem Altenheim immer wieder nach der Wohnung gefragt. "Sie wollte ihre Wohnung auf jeden Fall behalten", erklärte der 43-Jährige. Die Erklärung des Angeklagten: Die Geschädigte habe nach ihrer Aufnahme in dem Altenheim immer wieder nach der Wohnung gefragt. "Sie wollte ihre Wohnung auf jeden Fall behalten". Der Sohn der geschädigten Renterin sei beruflich in China, und die Wohnung diene ihm als Urlaubsunterkunft. Das Problem: Die geschädigte Rentnerin war immobil, und konnte die Wohnung schon wegen des Treppensteigens nicht benutzen. Die Wohnung habe die Mutter des Angeklagten mittlerweile erneut an einen Angestellten vermietet, allerdings zu einer deutlich höheren Miete als 153 Euro, welche die geschädigte Rentnerin zu zahlen hatte. *443) Der nächste Fall: … wieder ein Rechtsanwalt … Tatort: Köln / Junkersdorf EXPRESS online am 06.06.2008: Das Rentner-Ehepaar Sibylle und Otto Caracciola wurde soll von einer kölner Anwältin um mehre tausend Euro geprellt worden sein. Anklagepunkt: Untreue 4.000 Euro hatte die Rechtsanwältin Räumungskostenvorschuss von einer Obergerichtsvollzieherin überwiesen bekommen. Geld, das für die Mandanten bestimmt war, aber offensichtlich nicht weitergeleitet wurde. Bei der Anwaltskammer hatten sich die Junkersdorfer Rentner bereits beschwert. Als die Kammer die Anwältin anmahnte, kam keine Reaktion. „Ich hatte große private Probleme“, erklärt die Anwältin der Amtsrichterin. „Ich wurde krank, dann auch noch meine Mutter. Ich habe die Sache dann immer weiter vor mich hergeschoben.“ Schließlich schrieb sie Abrechnungen, die das Rentner-Paar nicht verstand. „Ich hatte nie vor, das Geld zu behalten“, versicherte die Anwältin Weil sie bereits einen Teilbetrag zurückgezahlt hatte und nicht vorbestraft war, wurde das Verfahren gegen Zahlung von 1.200 Euro an die Gerichtskasse eingestellt. *444) Der nächste Fall: … wieder öffentlicher Dienst … , … wieder ein überversorgter Beamter … Tatort: Köln , Kartellamt EXPRESS online am 08.06.2008: Ein 52-jähriger Abteilungsleiter bekam die Anklage wegen Bestechlichkeit zugestellt. Das Strafverfahren kam mit einem anonymen Schreiben ins Rollen. Bei einer Hausdurchsuchung soll die Polizei tatsächlich Laptops gefunden haben, die privat genutzt worden waren. Es folgte der Gerichtstermin. Doch vor Gericht bestritt der Oberamtsrat, der vorher bei der Deutschen Bahn und im Wirtschaftsministerium gearbeitet hat, alles: „Ich habe nie etwas angenommen. Ich habe nur ausgemusterte Altgeräte mitgenommen.“ Das sei in der Behörde üblich. Der Vorgang in Kürze … Jahrelang soll der Chef der Abteilung Haus- und Telekommunikationstechnik bei Auftragsvergaben an einen Kölner Telefonbauer für Zuwendungen empfänglich gewesen sein. Die Masche laut Staatsanwaltschaft: Er schusterte der Firma dicke Aufträge zu, kassierte dafür Laptops, einen Projektor, Zubehör. Mit einem Vertriebsbeauftragten (41) der Firma, muss er sich nun wegen Bestechung vor dem Schöffengericht verantworten. Wie sich herausgestellt haben soll, soll der Mitangeklagte und Vertriebsbeauftragten (41) der Firma in Alfter wohnhaft sein, und er sei zudem Nachbar der Eltern des angeklagten Kartellamt-Beamten. Und wegen Betruges: Denn die Laptops sollen in der Rechnung fürs Amt als Geräte aufgetaucht sein, die aber nicht geliefert worden sein sollen. Insgesamt acht Vorfälle soll es gegeben haben. Die Spitze: Am 01.08.2003 bekam der Telefonbauer den Auftrag, die veraltete Telefonanlage im Kartellamt zu erweitern. Auftragsvolumen: 168.000 Euro. Der Abteilungsleiter soll bei der Vergabe seinen Einfluss geltend gemacht haben. Der Beamte soll zwei Laptops von Toshiba, einen Projektor und Zubehör bekommen haben. *445) Der nächste Fall: … wieder mal ein Rechtsanwalt … Tatort: Frankfurt Echo Online am 09.06.2008: Die Darmstädter Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Frankfurter Rechtsanwalt Michael Wolski. Vorwurf: Steuerhinterziehung Das Frankfurter Verfahren war 2003 auf die Anzeige eines Verwandten des von Wolski beratenen Ehepaars in Gang gekommen, dann eingestellt, und nach neuerlichen Strafanzeigen wieder aufgenommen worden. Im Zuge der Ermittlungen waren Wohnhaus und Kanzlei des Anwalts durchsucht worden. Zum Vorwurf: Wolski soll als Rechtsvertreter eines Ehepaares von der Frau hohe Zuwendungen erhalten haben, ohne dass die Gegenleistung klar gewesen sei. „Es sind größere Summen im Spiel“, so die Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, Doris Möller-Scheu. Wolski habe als Vermögensverwalter des Ehepaars Millionenwerte abgezweigt und er habe diese Summen nicht ordnungsgemäß versteuert. Zudem: Gegen Wolski soll seit Jahren auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue ermittelt haben, was dazu geführt haben soll, dass Wolskis Ehefrau Karin, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Darmstadt, wegen dieser Ermittlungen ihre Kandidatur für das Amt des Offenbacher Oberbürgermeisters 2005 zurückzog, und sie hatte beim Rückzug von ihrer OB-Kandidatur bestätigt, dass unter anderem ein Ferrari für 265 000 Mark (rund 130 000 Euro) bezahlt worden war. *446) Der nächste Fall: … hier mal wieder das Gesundheitswesen … , … die Kassen immer noch voll ? … , … von der Selbstbereicherung in die Rente ? … , … aber wenigstens eine Verurteilung … Tatort: Städtisches Klinikum Schwabing Tageszeitung online am 09.06.2008: Weil er ohne Genehmigung der Klinikleitung Gelder von Pharmafirmen kassiert hatte, leitete die Staatsanwaltschaft München I ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue, Betrug und Vorteilsnahme gegen den Chefarzt Professor Eberhard S. (65) ein. Die Quittung: eine Geldstrafe in fünfstelliger Höhe, mehrere Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und die Zahlung einer sechsstelligen Summe als Bewährungsauflage. Die Vorfälle sollen schon 2005 begonnen haben. Auslöser soll die Anzeige eines Diabetikers wegen Abrechnungsbetrugs gewesen sein, was eine Razzia der Wohnung und die Klinik-Räume des Chefarztes nach sich gezogen haben soll. Die Auswertung der Unterlagen von über 3000 Patienten hätten ergeben, dass der Arzt Behandlungen abgerechnet haben soll, die er gar nicht selbst erbracht hatte. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Nach und nach sollen immer mehr Vorwürfe aufgetaucht sein. Sie führten dazu, dass Professor S. nach einer Krisensitzung der Klinikleitung zum 1. November 2006 von seinen Aufgaben freigestellt wurde. Im Qualitätsbericht 2006 des städtischen Klinikums Schwabing wurde er nicht mehr als Chefarzt geführt. In den offiziellen Ruhestand ging er aber erst am 01.08.2007, zwei Tage nach seinem 65. Geburtstag. Auch wegen unerlaubter Zahlungen waren die Ermittler dem Chefarzt schon seit Längerem auf den Fersen. Oberstaatsanwalt Anton Winkler: „Das begann im Zuge der Ermittlungen wegen Verflechtungen zwischen Pharmaindustrie und Ärzten.“ Damals habe sich beispielsweise heraus gestellt, dass der Chefarzt von verschiedenen Firmen für einen Ausflug seiner Abteilung an den Ammersee einen Betrag von 16?500 Euro kassiert haben soll. Auf Kongressreisen soll er auf Kosten von Arzneimittelfirmen auch seine Frau mitgenommen haben. Oberstaatsanwalt Anton Winkler: „Der Beschuldigte hatte sich die Zahlungen auch nicht von seiner Klinikleitung genehmigen lassen.“ *447) Der nächste Fall: … wieder öffentlicher Dienst … , … wieder ein Bürgermeister … , … wieder von der Korruption in die Rente … Tatort: Gemeine Helbedündorf Thüringer Allgemeine online am 09.06.2008: Im Juli 2006 war Helbedündorfs Ex-Bürgermeister vom Amtsgericht Nordhausen wegen Veruntreuung von Gemeindevermögen zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig, da Berufung beim Landgericht Mühlhausen eingelegt wurde. Gerhard P. wurde am 08.06.2008 zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten wegen Untreue in fünf Fällen verurteilt. Der 60-Jährige hatte am 08.06.2008 ein Geständnis abgelegt. Er gestand alle fünf Untreuevorwürfe ein. Die kompletten Pensionsansprüche waren damit offensichtlich nicht mehr vorhanden. "Aus Verbundenheit zu einzelnen Personen haben Sie öffentliche Vorschriften missachtet, um Gelder fließen zu lassen", sagte der zuständige Vorsitzende Richter Michael Krämer in der Urteilsverkündung. Die Berufungskammer bezifferte den entstandenen Schaden auf mehr als 24 000 Euro. Der seit 2002 suspendierte Kommunalpolitiker hatte vor der Berufungskammer zugegeben, in den Jahren 2001 und 2002 mehrere Scheinrechnungen für nicht durchgeführte Bauvorhaben an Firmen bezahlt zu haben. Einer der betroffenen Baufirmen drohte beispielsweise der Konkurs. Um deren Liquidität zu erhalten, überwies der Bürgermeister ohne Vertrag und Gemeinderatsbeschluss sowie die notwendigen Unterschriften 5500 Euro - für den Giebel der Gemeindeschänke Großbrüchter. Weitere 750 Euro folgten, für Arbeiten am alten Kindergarten des Ortsteiles. In einem weiteren Fall verpfändete er ein Termingeldkonto der Gemeinde, um einem Sportverein in Holzthaleben einen Kredit für einen Kleinbus zu ermöglichen. Als die Gemeinde das Geld brauchte, stand es ihr - weil verpfändet - nicht zur Verfügung. Das Rechungsprüfungsamt des Landkreises bemerkte im Jahre 2002 die "Kumpanei" und zeigte den Kommunalpolitiker an, der daraufhin vom Dienst suspendiert wurde. Sein eigenes Vermögen hat er nicht vermehrt, heißt es im Urteil. Aber: "´Eine Hand wäscht die andere´ darf es nicht geben. Amtsträger müssen sorgfältig und sparsam mit öffentlichen Geldern umgehen", betonte der Vorsitzende Richter Michael Krämer in der Urteilsbegründung. Dem bisher nicht vorbestraften Angeklagten, der von 1994 bis 2002 hauptamtlicher CDU-Bürgermeister in Helbedündorf war, drohten jedoch weitere Schadensersatzansprüche. Denn auch die Gemeinde hat ihn vor dem Landgericht Mühlhausen verklagt, der Schaden soll hier ca. 40.000 Euro betragen haben. *448) Der nächste Fall hatte offensichtlich Zusammenhänge mit Herrn Andreas Lindner, der bereits wegen Untreue und Bestechung vom Landgericht Bremen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Rund neun Millionen Euro Schaden soll der damalige Mehrheitseigentümer Andreas Lindner als Geschäftsführer des Bremer Klinikum Ost angerichtet haben. Mehr dazu im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t498.html:btb5navi]Tei I[/url:btb5navi] unter *153) *196) Verwicklungen gab es offensichtlich hinsichtlich der Bad Oeynhauser Siekertal-Klinik. Interessant: … auch wieder ein Rechtsanwalt verwickelt … , … hatten wir schon öfter … Tatort: Bad Oeynhausen , Siekertal-Klinik Neue Westfälische online am 10.06.2008: Die Insolvenz der Bad Oeynhauser Siekertal-Klinik im Winter 2006 warf Schatten, und nahm die Staatsanwaltschaft Bielefeld Ermittlungen gegen einen Rechtsanwalt und Ex-SiekertalGeschäftsführer aus Kassel auf. Und die Bremer Staatsanwaltschaft hat einen in Löhne lebenden ehemaligen Siekertal-Manager im Visier. Die Ermittlungen gegen diesen Mann galten seit Langem als abgeschlossen. Siekertal war in den Bremer Klinikskandal verwickelt. Rund neun Millionen Euro Schaden soll der damalige Mehrheitseigentümer Andreas Lindner als Geschäftsführer des Bremer Klinikum Ost angerichtet haben. Lindner soll beispielsweise Nachttische für fünf Millionen Euro bestellt und dabei eine sechsstellige Provision erhalten haben, weil er gleichzeitig Auftraggeber und Auftragnehmer war. Auffällig auch die Scheingutachten. Lindner gehörte eine Unternehmensberatung, die in Hannover angesiedelt und angeblich auf das Gesundheitswesen spezialisierte Gutachten zuständig gewesen sei. Der in Löhne lebenden ehemaligen Siekertal-Manager und Verdächtigte hatte geschäftsführende Tätigkeiten inne, welche die Unternehmensberatung betrafen. Rund 870.000 Euro an Beratungshonoraren flossen so an Lindners Unternehmen - ohne dass es dafür Gegenleistung gab. Der Schaden, so stellte sich später heraus, war offenbar höher. So hatte die Siekertal-Klinik nahe Bremen ein Krankenhaus für monatlich 36.000 Euro angemietet. Dort sollten Patienten für das Bremer Klinikum betreut werden. Der von Lindner mit sich selbst ausgehandelte Vertrag sah vor, dass das Klinikum für die Siekertal-Klinik bei der Miete einspringen muss. *449)Weitere Informationen lieferte die [url=http://www.taz.de/regional/nord/bremen/artikel/?dig=2008%2F06%2F20%2Fa0031&cHash=1b4474870e:btb5navi]Tageszeitung online am 20.06.2008[/url:btb5navi] Nach einem kurzen Prozess wurde am 19.06.2008 der frühere Klinikkonzern-Chef Wolfgang Tissen verurteilt: Er gestand, dass er bestechlich war und für 87.500 Euro den Klinikchef Lindner gedeckt hat. Er war Vorsitzender der Geschäftsführung der Klinik-Holding "Gesundheit Nord" und bekam mehr als 300.000 Euro pro Monat für seinen verantwortungsvollen Posten. Am Ende gestand er, nicht mehr als "Frühstücksdirektor" gewesen zu sein, weil er keinerlei Kompetenzen hatte, irgend etwas zu entscheiden, was die defizitäre kommunale Klinikstruktur verändert hätte. Er wurde vom Bremer Landgericht zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt - wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall Er hatte sich von Andreas Lindner, dem derzeit im Knast in Oslebshausen einsitzenden früheren Chef des Klinikums Bremen-Ost, zusätzlich zu seinem üppigen Gehalt 87.000 Euro überweisen lassen. Als Gegenleistung deckte Tissen die kriminellen Geschäfte Lindners. Als Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikums Bremen-Ost hätte Tissen eine Aufsichtspflicht über das Klinikum Ost und dessen Geschäftsführer gehabt. Der nächste Fall: … endlich mal wieder eine Verurteilung … , … traf wohl hier die Falschen … , … die Könige der Korruption müssen verurteilt werden … Tatort: Solingen Solinger Tageblatt online am 10.06.2008: Ein Ehepaar (46, 35) war wegen Bankrotts angeklagt. Das Gericht verhängte gegen das geständige Ehepaar wegen Bankrotts in 16 Fällen und zweifacher Insolvenzverschleppung eine Bewährungsstrafe von je zehn Monaten. Denn die Angeklagten hatten zuvor eingeräumt, die gesetzlichen Vorschriften gekannt zu haben. In seinem letzten Wort zog der ehemalige Personenschützer und heutige Waffenverkäufer (35) das Fazit: „Dumm gelaufen.“ Die Solinger hatten vor acht Jahren drei GmbHs im Bauträger- und Gaststättenbereich gegründet. Obwohl die Angeklagte (46) als Angestellte jahrelange Erfahrung mit Bauträgern gesammelt hatte, ging der Start ins freie Unternehmertum – so der Oberstaatsanwalt – „voll in die Hose“. Am Ende soll ein Schuldenberg von 190 000 Euro da gestanden haben. Die Gründe für das Scheitern: Die Beiden Geschäftsführer sahen die Gründe vorwiegend im familiären Bereich. Ein Sohn starb jung, eine gerade geborene Tochter wurde Dauerpatientin im Krankenhaus, ein zweiter Sohn erkrankte psychisch, musste in eine Anstalt. Dazu ging auch noch die Ehe in die Brüche. Ein Großprojekt in Düsseldorf scheiterte. 2004 wurde erstmals fruchtlos gepfändet; Fristen wurden nicht eingehalten, Bilanzen nicht erstellt, der Steuerberater spielte nicht mit. *450) Der nächste Fall: … erst Mobbing, dann krank … , … und wegen Betrug verurteilt …, … unglaublich was Mobbing am Arbeitsplatz anrichten kann … Tatort: Voerde Rheinische Post online am 10.06.2008: Wegen 18-fachen Betrugs wurde am 09.06.2008 ein vom Dienst suspendierte Oberkommissar zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten und einer Geldbuße in Höhe von 1000 Euro vom erweiterten Schöffengericht in Wesel verurteilt. Der 51-Jährige habe sich in den Jahren 2003 bis 2005 mehrfach bei der Kreispolizeibehörde wegen Rückenbeschwerden krank gemeldet, gleichzeitig aber in seiner Voerder Baustoffhandlung als Vollzeitchef gearbeitet. Ein Psychotherapeut, der von seiner Schweigeplicht entbunden worden war, erklärte dem Gericht, dass sein Patient die Arbeit in der eigenen Firma (30 Mitarbeiter) gebraucht habe, um seelisch nicht vollständig abzustürzen. Er habe unter anderem unter Depressionen, Angstzuständen, Schlaflosigkeit und Mobbing gelitten, so der Facharzt. Ein Gutachter der Verteidigung sprach davon, dass der Angeklagte nach Scheidung, Problemen mit seinen Kindern und den Kollegen in Wesel sogar in der Firma wohnt habe: „Die Arbeit dort hat ihm Struktur gegeben.“ „Für uns sieht es so aus, als hätte der Angeklagte das Standbein Polizeidienst behalten wollen, um seine Firma halten zu können“, erklärte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Er beklagte, dass der Kommissar keinerlei Aufklärungsbereitschaft gezeigt habe. „Trotzdem haben wir beim Urteil beide Hühneraugen zugedrückt.“ *460) Über den nächsten Fall wurde bereits weiter oben unter *222) *225) berichtet. Die Verurteilung folgte und das Urteil wurde rechtskräftig. Schwarzwald Bote online am 10.06.2008: Die frühere Leiterin der Volksbank Hohenzollern in Jungingen bekam ihre Freiheitsstrafe und hatte diese anzutreten. Das Urteil der Ersten Großen Strafkammer in Hechingen wurde am 09.06.2008 rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision der Angeklagten gegen das Urteil der Strafkammer in Hechingen mit Beschluss vom 28.05.2008 und ohne Verhandlung verworfen. Das Hechinger Gericht hatte die frühere Filialleiterin der Untreue und der Vortäuschung eines Raubüberfalls für schuldig befunden und zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Bankangestellte hatte bis zuletzt geleugnet, das Geld veruntreut zu haben. Sie hatte behauptet, von Räubern durch Gewalt zur Herausgabe des Geldes gezwungen worden zu sein. *461) Der nächste Fall: Tatort: Pantheum , Magdeburg Volksstimme online am 11.06.2008: Im Pan theum-Prozess am Magdeburger Landgericht fand am 10.06.2008 eine Verhandlung statt. Bereits seit September 2005 wird an der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes an bislang 75 Prozesstagen gegen die beiden ehemaligen Pantheum-Geschäftsführer verhandelt. Volker F. und Stefan H. werden im Zusammenhang mit dem geplanten Bau eines Musicaltheaters 2003 in Magdeburg und einer Akademie für darstellende Künste Betrug, Insolvenzverschleppung, Untreue und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft sah die Vorwürfe überwiegend bestätigt. Wie es so lief … Das ehemalige Reichsbahngebäude am Schleinufer sollte 2003 Sitz der Pantheum-Akademie werden. Zur Bewilligung von Fördermitteln für einen Musicalneubau kam es damals nicht. Nach Vorstellung der beiden Pantheum-Geschäftsführer sollten für das Gesamtprojekt etwa 30 Millionen Euro Fördermittel ausgeschüttet werden. Doch das Projekt war umstritten. Das Land gewährte lediglich ein Darlehen in Höhe von 8, 6 Millionen Euro zur Sanierung des alten Reichsbahngebäudes. Dieses Geld wurde investiert, doch die Arbeiten am Haus wurden nie fertiggestellt. Die Pantheum-Gesellschaft meldete Insolvenz an. Im Laufe des jahrelangen Insolvenzverfahrens ging das Land mit Rückzahlungsforderungen mangels Masse weitgehend leer aus. Erst Ende Mai 2008 wurde das Reichsbahn-Gebäude – dieses Haus war im Zuge des Insolvenzverfahrens wieder an die Liegenschaftsgesellschaft der Bahn AG zurückgefallen – versteigert. Ein Gutachten hatte den Verkehrswert auf 500 000 Euro festgelegt. Das Mindestangebot darf beim ersten Versteigerungstermin nicht unter 50 Prozent dieses Verkehrswertes liegen. Entsprechend wurde das Haus zum Niedrigstpreis versteigert Die Immobilie ging für 250 000 Euro an den einzigen Bieter, dem Berliner Projektbüro " Qart AG ". *462) Wie bei der [url=http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?sid=35bvsfheijcfikbnb0e4nijjt1&em_cnt=1082073:btb5navi]Volksstimme online am 27.06.2008[/url:btb5navi] ergänzend zu erfahren war, wurden im Pantheum-Prozess am Magdeburger Landgericht am 26.06.2008 die Urteile gesprochen. Seit September 2005 wurde vor dem Landgericht an knapp 80 Prozesstagen gegen die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Pantheum-Akademie verhandelt. Beide Angeklagten wurden im Zusammenhang mit dem geplanten Bau eines Musicaltheaters und einer Akademie für darstellende Künste in Magdeburg Straftaten vorgeworfen. Das Gericht sah Vorwürfe zur Insolvenzverschleppung, zur Untreue und zur Steuerhinterziehung in beiden Fällen als erwiesen an. Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Gerhard Köneke, verurteilte Stefan H. zu neun Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung und Volker F. zu acht Monaten auf Bewährung Wegen der ungewöhnlichen Länge des Verfahrens gelten jeweils zwei Monate Bewährung als vollstreckt. Von dem Vorwurf des Betrugs und elf weiterer Straftaten wurden die Angeklagten freigesprochen. *484) Der nächste Fall: … von der Selbstbereicherung in die Rente … , … seit 2005 … Die Ermittlungen gegen den Mann sollen seit September 2006 eingeleitet worden sein. Tatort: prInside online am 11.06.2008: Wegen Untreue und Bestechlichkeit im besonders schweren Fall hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen den ehemaligen Vorsitzenden einer Wohnungsbaugesellschaft erhoben. Der Schaden soll ca. 1,4 Millionen Euro betragen haben, so die Staatsanwaltschaft am 11.06.2008. Zudem soll er mehr als 1,1 Millionen Euro an Bestechungsgeldern angenommen haben. Der Mann soll 594 Straftaten im Zeitraum von 2002 bis 2005 begangen haben. Unter anderem soll der 66-Jährige verschiedenen Firmen gegen Geld Aufträge erteilt haben. Außerdem habe er Unternehmen mit Arbeiten auf seinem Privatgrundstück beauftragt und diese über die Wohnungsbaugesellschaft abgerechnet, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Seinem Sohn soll er kostenlos eine Wohnung der Gesellschaft zur Verfügung gestellt haben. Außerdem soll er ein Auto der Gesellschaft an sich selbst zu einem „günstigen“ Preis verkauft haben. *463) Der nächste Fall: … wieder öffentlicher Dienst … , … im Sachsensumpf ? … Tatort: Bildungswerk in Sachsen-Anhalt Volksstimme online am 13.06.2008: Eine Ministerialrätin aus dem Kultusministerium hatte eine Anklage wegen des Vorwurfs der Untreue zugestellt bekommen, was zur Verhandlung vor dem Magdeburger führte. Die Referentin wurde mit anderen Aufgaben betraut. Die Referentin soll dem Bildungswerk Sachsen-Anhalt im Jahr 2003 innerhalb nur eines Wochendes 178 500 Euro für eine Studie mit dem sperrigen Namen " Kooperationsentwicklung auf dem Gebiet Erwachsenenbildung / Lebenslanges Lernen " bewilligt haben. Und das, obwohl keine prüfungsfähigen Unterlagen für das Projekt vorlagen habe sollen. Am 29. August 2003, einem Freitag, lag der Antrag auf ihrem Tisch. Bereits am Montag, 1. September, waren die Fördergelder genehmigt. Verantwortlich: die Ministerialrätin " Das Projekt hätte nie und nimmer genehmigt werden dürfen ", heißt es hingegen in Ermittlerkreisen. Hatten mal wieder die Kontrollmechanismen versagt. Der Kultusstaatssekretär Winfried Willems ( CDU ) soll eine Prüfung des Vorfalls und disziplinarische Vorermittlungen gegen die Referentin eingeleitet haben. Die Hausjuristen soll abgewiegelt haben, die Fachabteilung vermochte nichts Verwerfliches zu erkennen. Dem war aber nicht so, weil die Staatsanwaltschaft infolge von Ermittlungen gegen den Geschäftsführer und Mitarbeiter des Bildungswerks – ihnen wird Subventionsbetrug zur Last gelegt – auf die Bewilligung der Gelder gestoßen war und die entsprechenden Akten im Kultusministerium angefordert hatte. *464) Der nächste Fall: Tatort: Postmünster , Seehotel Passauer Neue Presse online am 13.06.2008: Es soll um verkaufte Gutscheine gehen, auf denen die vermeintlichen Gäste durch die Insolvenz des Hotels erst mal sitzen blieben. Von rund 3000 Besitzern solcher wertloser Gutscheine soll die Rede gewesen sein. Kripo und Staatsanwaltschaft hatten ihre Ermittlungen ausgedehnt. Der Schaden soll ca. 500 000 Euro betragen haben. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Christian Plail, bestätigt die Zahl von rund 3000 Gläubigern, die offene Gutscheine gehabt hätten. Wert: von 50 bis 150 Euro, einige wenige 300 Euro Der Betrieb im Hotel wurde eingestellt. Die Mitarbeiter wurden gekündigt - mit Ausnahme von zwei Damen, die den Telefondienst übernehmen sollten. Wie Plail ebenfalls bestätigt, ist der vorherige Geschäftsführer ausgeschieden und nicht mehr involviert. Er habe bereits eine neue Stelle angetreten. Aber eben gegen jenen Geschäftsführer, dem Gutscheinbesitzer vorwerfen, sie vorsätzlich getäuscht und betrogen zu haben, geriet in das Visier der Staatsanwaltschaft und der Experten für Wirtschaftskriminalität der Kriminalpolizei Passau. 35 Anzeigen von Geschädigten hätten laut Kripo vorgelegen. Laut Staatsanwaltschaft Landshut stand im Vordergrund Insolvenzverschleppung sowie Betrug hinsichtlich zweier Gesichtspunkte: Zum einen wegen der verkauften und jetzt wertlosen Gutscheine, zum anderen mit Blick auf die Hotelkapazitäten. Folge: Hätten angesichts von rund 100 Betten überhaupt so viele Gutscheine in Umlauf sein dürfen? Weitere Prüfung: Wohin das Geld von den Gutscheinen geflossen ist, ob es in privaten Kassen oder im Betrieb landete. Offensichtlich klar … Abgezeichnet hätten sich die finanziellen Probleme und das letztliche Aus für die Betreiber des Seehotels. Im Jahr 2007 soll es immer wieder erhebliche Probleme mit Zahlungen gegeben haben- trotz angeblich guter Auslastung. So etwa musste der Zweckverband Wasserversorgung Rottal die Wassergebühren per Gerichtsvollzieher eintreiben lassen. Aber auch dieser sei immer wieder nur mit Teilzahlungen abgespeist worden, hieß es. Offen sind z. B. auch noch Kanalgebühren, welche an die Gemeinde zu zahlen war. *465) Über den nächsten Fall wurde hier im Forum bereits unter dem Titel: [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes/frass-der-heuschrecken-wann-ist-die-deutschland-pleite-t508.html:btb5navi]Frass der Heuschrecken: - Wann ist die Deutschland-AG pleite[/url:btb5navi] kurz berichtet. Ostseezeitung online am 13.06.2008: Die früheren Geschäftsführer der insolventen DVD-Fabrik in Dassow bekamen die Anklage ins Haus. Die Beschuldigten: Ex-Geschäftsführer Wilhelm Mittrich und Andreas Osthoff und Kai Nitzsche. Die Staatsanwaltschaft Schwerin erhob am 12.06.2008 Anklage. Vorwurf: Subventionsbetrug Die Angeklagten sollen es im Dezember 2003 pflichtwidrig unterlassen haben, dem Landesförderinstitut (LFI) anzuzeigen, dass sich der Kaufpreis für bereits subventionierte Produktionsanlagen nachträglich reduziert hatte. Dadurch habe das Förderinstitut einen Anteil der 2002 gezahlten Beihilfen in Millionenhöhe nicht zurückgefordert. Insgesamt flossen in die einst größte DVD-Fabrik Europas mindestens 70 Millionen Euro staatliche Gelder. Das Werk, in dem über 1100 Beschäftigte arbeiteten, musste im Oktober 2007 Insolvenz anmelden. LFI-Chef Roland Gießelbach gab bekannt, das LFI habe gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft die Anklagepunkte dokumentiert. Neben Subventionsbetrug spiele laut Gießelbach Steuerhinterziehung eine zentrale Rolle Bereits Ende 2001 hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen ODS-Chef Wilhelm Mittrich ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Konkursverschleppung eingeleitet, später aber eingestellt. Trotz eines Hinweises auf die Ermittlungen hatte das Wirtschaftsministerium im Dezember 2002 keinen Anlass gesehen, die Subventionen einzufrieren. Das Ministerium kam damals zu dem Schluss, „der jetzige Erkenntnisstand“ könne nicht „zum Anlass genommen werden, ein laufendes Fördermittel-Auszahlungsverfahren in Sachen ODS Dassow zu stoppen oder zu verzögern“. Verkehrsminister Otto Ebnet (SPD), bis 2006 Wirtschaftsminister, ließ am 12.06.2008 erklären, er sei nicht zuständig. Ein Sprecher des amtierenden Wirtschaftsministers Jürgen Seidel (CDU) sagte, die Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hätten unter anderem Informationen aus dem Wirtschaftsministerium gebildet. Es handele sich um ein Verfahren, „für das wir zugearbeitet haben“. Der nächste Fall: … endlich mal wieder eine Verurteilung … , … wieder mal ein Geldinstitut … , … von der Selbstbereicherung in Rente, leider zunächst Rente hinter Gittern … Tatort: Konstanz / Frauenfeld Südkurier online am 16.06.2008: Im Rahmen einer Prozessabsprache hat ein 36-jähriger ehemaliger Bankangestellter aus dem Raum Frauenfeld jetzt die Berufung gegen ein Urteil des Schöffengerichts Konstanz zurück genommen. Im Oktober 2007 war er dort wegen versuchten Betrugs zu 18 Monaten Haft verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Vor drei Jahren hatte er sich einem heute 65-jährien Mann aus Konstanz gegenüber als Präsident eines globalen Investmentunternehmens mit Sitz in New York ausgegeben. Als solcher verkaufte er dem Konstanzer insgesamt 260 Aktien des fiktiven Unternehmens im Wert von 200.000,-- Euro. Diese Aktien sollten eine monatliche Rendite von zehn Prozent erwirtschaften und nach einem geplanten Börsengang das Vierfache wert sein. Als zusätzlichen Anreiz bezahlte er eine Provision von 5000 Euro. Anstatt mit diesem Geld nun zu arbeiten, verwendete es der 36-jährige Hochstapler für Investitionen in eigene Projekte mit ungewissem Ausgang. Lediglich 46.000,-- Euro waren noch da, als endlich ein Pfändungsbeschluss vorlag. Dass er ausgerechnet einem "Kollegen" auf den Leim gegangen war, sollte für den 65-jährigen "Kunden" aus Konstanz besonders ärgerlich werden. Als Vorsitzender des inzwischen in Misskredit geratenen Vereins "Sozialer Hilfsfonds" hatte er sich nämlich selbst unrechtmäßig aus der Vereinskasse bedient, um die 200.000 Euro in das Unternehmen zu investieren. Zumindest hat das Schöffengericht Konstanz das so gesehen, als es ihn, ebenfalls im Oktober 2007, wegen Untreue zu zwei Jahren Haft verurteilte. Weil er zu dieser Zeit bereits seine zweite einschlägige Strafe hinter Gittern verbüßte, gab es für ihn keine Bewährungschance mehr. Anders als sein junger "Kollege" hat er das Urteil damals akzeptiert. Der 36-Jährige war sich zu diesem Zeitpunkt noch keiner Schuld bewusst. Stattdessen behauptete er, er habe aufgrund der störenden polizeilichen Ermittlungen gar keinen Nerv für Geldgeschäfte gehabt. Sein Anwalt aus der Schweiz hatte die "fehlerhafte Anklageschrift" kritisiert und die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bezweifelt. Beide verließen nach der Urteilsverkündung verärgert den Gerichtssaal. Aus der Berufung, die einen Freispruch zum Ziel hatte, iwurde aber nichts geworden. Denn auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft fand das Urteil damals nicht in Ordnung. Er betrachtete die Tat nicht nur als versuchten, sondern als vollendeten Betrug und war ebenfalls in Berufung gegangen. Jetzt hat der Schweizer die in erster Instanz verhängte Strafe nebst 8000 Euro Geldbuße akzeptiert. *466) Der nächste Fall: … wieder ein Bürgermeister … , … wieder öffentlicher Dienst … , … Selbstbedienung und dann in Rente ? … Tatort: Hille Mindener Tageblatt online 16.06.2008: Der Bürgermeister Reinhard Jasper (66 Jahre) soll zwei Mitarbeiter des Gemeindebauhofs während ihrer Dienstzeit mit Arbeiten an seinem Privathaus beschäftigt haben. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld beantragte einen Strafbefehl wegen Untreue. *467) Der nächste Fall: … im Gesundheitswesen … , … die haben es ja … Tatort: TopNews online am 14.06.2008: Zwei HIV-infizierte Männer (41 und 45 Jahre alt) haben zusammen mit einem 56-jährigen Apotheker die Krankenkasse AOK um über 90.000 Euro betrogen, was sich durch eine interne Überprüfung bei der AOK herausstellte. Beide Patienten haben sich wiederholt von einem Arzt HIV-Medikamente in großen Mengen verschreiben lassen und erklärten diesem, dass sie die Rezepte verloren hätten oder sie ihnen gestohlen worden seien. Der Arzt schenkte den beiden Glauben und stellte immer wieder neue Rezepte aus. In Wirklichkeit gaben die beiden alle Rezepte dem Apotheker, der nur einen Teil der Medikamente an sie herausgab, aber alle Rezepte mit der AOK abrechnete. Einem Beamten zufolge wurden pro Rezept Medikamente im Wert von rund 1300 Euro verschrieben, so dass schnell eine hohe Schadenssumme entstand. Auch die Rezepte, die sie von einem zweiten Arzt erhielten, gaben die beiden Patienten bei dem gleichen Apotheker ab. Bei einer internen Überprüfung in der AOK fielen die großen Mengen der verschriebenen HIV-Medikamente auf und Polizei und Staatsanwaltschaft wurden eingeschaltet. Am 13.06.2008 führten Beamte des Landeskriminalamtes eine Durchsuchung der Apotheke und der Arztpraxis durch, bei der Beweismaterial, darunter vor allem Einkaufsunterlagen, sichergestellt wurde. Ein Verfahren wegen Abrechnungsbetrug gegen den Apotheker ist bereits eingeleitet worden. Gegen den Arzt wurde ein Verfahren wegen Untreue eingeleitet. *468) Zum nächste Fall wurde bereits im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2346.html:btb5navi]Teil I[/url:btb5navi] unter *230) berichtet. Die Verurteilung erfolgte. Rheinische Post online am 17.06.2008: Frank Neumann war Vorsitzender der Spielvereinigung. Am 16.06.2008 verurteilte das Landgericht Osnabrück ihn wegen Untreue, auch in besonders schweren Fällen, zu einer Gefängnisstrafe. Er war in vollem Umfang geständig. Für den Angeklagten habe gesprochen, dass er voll geständig und nicht vorbestraft sei. Die letzten 25 000 Euro, die noch in seinem Besitz waren, hatte er an die Firma zurück überwiesen, was dafür spreche, dass er „die Sache beenden“ wollte. Das Landgericht Osnabrück hat den früheren Vorsitzenden der Spielvereinigung Radevormwald, Frank Neumann, wegen Untreue in 56, davon zum Teil besonders schweren Fällen zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Die zweite Wirtschaftsstrafkammer wies ihm die Unterschlagung von insgesamt 1,45 Millionen Euro seines Arbeitgebers nach. Nach der Verhaftung des 47-Jährigen im Januar 2008 hatte er fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen. Zwischen 2003 und Dezember 2007 hatte er immer wieder größere Geldbeträge der Firma auf sein privates Konto überweisen lassen. Das Geld verwendete er, um Spieler der ersten Fußballmannschaft des Vereins zum Teil offiziell und zum Teil illegal zu bezahlen und so Aufstiege der Mannschaft in höhere Ligen zu unterstützen. Aus seiner Zeit als Mitgesellschafter des Nordhorner Unternehmens hatte Neumann ganz legal rund eine Millionen Euro Zusatzeinkommen für sich erwirtschaften können, schilderte der 47-Jährige dem Gericht am 16.06.2008 . Damit habe er dem Verein als dessen Vorsitzender helfen wollen. Durch Spekulationen habe er allerdings das gesamte Geld verloren. So hat er sich Schecks von der Geschäftsführung seines Arbeitgebers mit Beträgen zum Beispiel für Geschäftspartner und Kunden unterzeichnen lassen und im Nachhinein seine eigene Kontoverbindung darauf eingetragen, bestätige Neumann die Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft. Die Beträge lagen zwischen 3500 und 71 000 Euro. Erst als ein Bankangestellter misstrauisch wurde, weil ihm eine Zahlungsanweisung über 168 000 Euro merkwürdig vorgekommen war, gab es in der Firma ein klärendes Gespräch. Neumann tauchte daraufhin unter und wurde nach Fahndung in einem Hotel festgenommen. Der Richter machte aber auch dem Arbeitgeber einer Vorwurf – er habe es Neumann durch zu wenig Kontrolle zu leicht gemacht, an das Geld zu kommen. Nicht nur das Unternehmen, sondern auch der Fußballverein hat durch die Straftaten erheblichen Schaden erlitten. *469) Über den nächsten Fall wurde bereits weiter oben unter *243) berichtet. Eine Verurteilung folgte. PR-Inside online am 17.06.2008: In Zusammenhang mit der Kirchenspenden-Affäre in Vechta verurteilte das dortige Amtsgericht einen 39 Jahre alten Mann wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einem Jahr und acht Monaten. Das Gericht sah es am 16.06.2008 als erwiesen an, dass der mehrfach vorbestrafte frühere Schrotthändler einen Geldgeber mit dem Tode bedroht hatte, falls er nicht weitere Zahlungen an ihn leiste. Die Strafe wurde ohne Bewährung verhängt. Vom Vorwurf des Betrugs sprach das Gericht den Angeklagten frei. Die Spendengeber hätten gewusst, dass die gezahlten Beträge nicht zurückerstattet würden, sagte der Richter. Der ehemalige Propst der Pfarrgemeinde St. Georg Vechta hatte über mehrere Jahre Spendengelder von Gemeindemitgliedern eingesammelt und an den mehrfach vorbestraften Angeklagten weitergeleitet. Der Kirchenmann gab an, die Geschichten des Mannes über angebliche Notsituationen geglaubt und das Geld aus Nächstenliebe vergeben zu haben. Laut Anklage war vereinbart worden, dass das Geld zurückgezahlt werden sollte. Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft von rund 100 000 Euro ausgegangen. Weil ein Großteil der Zahlungen bereits verjährt war, ging es vor Gericht nur noch um zwei Zahlungen über insgesamt rund 3000 Euro. Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, Betrug setze Täuschung voraus. Die Geldgeber hätten das gezahlte Geld aber abgeschrieben. Warum sie die Beträge an den Familienvater leisteten, habe nicht geklärt werden können. “Es bleibe eine Menge ungeklärter Fragen“, betonte der Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst auch gegen den Propst wegen Betrugs und Untreue ermittelt. Sie stellte das Verfahren aber mangels hinreichenden Tatverdachts ein. *470) Der nächste Fall: … bei der SPD-Zentrale gab es Korruption … , … wie konnte das sein ? … , … aber wenigstens verurteilt … Tatort: SPD-Bundestagesfraktion Berliner Morgenpost online am 17.06.2008: Wegen Untreue und Unterschlagung in 112 Fällen ist eine frühere Angestellte der SPD-Bundestagsfraktion vom Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 33-Jährige hatte durch unberechtigte Bestellungen Büromaterial und technische Geräte im Wert von rund 76.800 Euro im Zeitraum von 2002 bis März 2006 unterschlagen. Als damalige Sachbearbeiterin der Beschaffungsstelle habe die Angeklagte ihre Befugnisse missbraucht und die Partei zu Zahlungen für Dinge veranlasst, an denen kein Bedarf bestand, hieß es im Urteil. Vor allem technische Geräte wurden von SPD-Haushaltsgeldern bezahlt und von der Frau entweder behalten, verschenkt oder weiterverkauft. Sie hatte die Anträge jeweils sachlich richtig gezeichnet und willkürlich Bezugspersonen als Empfänger eingetragen. In einem Fall hatte sie sogar eine fiktive Beschaffungsakte für den Kauf eines Notebooks im Wert von 4000 Euro unter falschem Namen angelegt und die Unterschrift des Chefs hineinkopiert. Schließlich meldete sie sogar ein Notebook bei der Polizei als gestohlen, zog die Anzeige aber bereits am Tag darauf zurück und legte ein umfassendes Geständnis ab. Die Frau hatte eingeräumt, dass ihr das Unrecht ihres Handelns bewusst gewesen sei. “Das war zwanghaft. Viele Sachen habe ich gar nicht gebraucht und verschenkt“, hatte sie in ihrer Selbstanzeige erklärt. Mehr als 30.000 Euro hat die Frau an ihren früheren Arbeitgeber bereits zurückgezahlt, weitere Schadenswiedergutmachung sollte folgen. *471) Der nächste Fall: … wieder eine Sparkasse … Tatort: Sonneberger Sparkasse FreiesWort online am 19.06.2008: Die Erfurter Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen den Vorstandsvorsitzenden der Sonneberger Sparkasse, Anton Sebald, auf. Die Sonneberger Sparkasse wurde im März 2008 durchsucht. Vorwurf gegen Sebald: Bestechlichkeit Sebald soll einem Bauunternehmen, dem die Insolvenz drohte, die Überziehung des Kreditrahmens genehmigt haben. Im Gegenzug soll er eine Gewährleistungsbürgschaft für die Mängelbeseitigung an seinem neu erbauten Privathaus erhalten haben. Diese Verquickung von privaten Forderungen und geschäftlichen Entscheidungen nährt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Verdacht auf Bestechlichkeit. *472) Der nächste Fall: … keine wahrhaftigen Kontrollen ? … Tatort: Reutlinger Autohaus Reutlinger Generalanzeiger online am 19.06.2008: Wegen Betrügereien und der Unterschlagung von einigen zehntausend Euro mussten sich ein 38-jähriger Autoverkäufer und eine 36-jährige Buchhalterin vor dem Reutlinger Schöffengericht verantworten. Die beiden sollen ihren Arbeitgeber, ein großes Reutlinger Autohaus, geschädigt haben. In den zurückliegenden Jahren wurden bereits zwei Verkäufer derselben Firma verurteilt, weil sie in die eigene Tasche gewirtschaftet oder undurchsichtige Geschäfte zum eigenen Vorteil abgewickelt haben sollen: „Wenn man sich das so anhört, hat man den Eindruck, dass in der Buchhaltung der Firma einiges nicht so lief, wie es sein sollte“, kommentierte Richter Eberhard Hausch die Häufung der Vorfälle. Das angeklagte Duo arbeitete nicht mehr bei dem Autohaus. Allerdings reichten die Vorfälle, die den beiden zur Last gelegt werden, auch einige Zeit zurück - bis 1999, wie Staatsanwalt Hans-Georg Stehberger deutlich machte. Laut Staatsanwaltschaft sollen der Verkäufer und die Buchhalterin Mahnverfahren in großer Zahl und unberechtigt vorübergehend oder auf Dauer eingestellt haben, um Kunden zu besänftigen. Dadurch sei ihre Firma um annähernd 400 000 Euro gebracht worden; eine Summe, von der später nur etwa 180 000 Euro hereinkamen. Die Rede ist von über 700 Vorfällen. Außerdem sollen die beiden Angeklagten auf eigene Faust einen „Pool“ eingerichtet und verwaltet haben, um verlustträchtige und ertragreiche Abschlüsse miteinander auszugleichen. So seien Zahlungen nicht gleich, wie es hätte sein sollen, auf das Firmenkonto gelangt, sondern erst einmal in diesen Ausgleichstopf. Unterm Strich schnitt das Autohaus damit jedoch nicht gut ab, wie Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelt haben: Untreue zulasten des Arbeitgebers wirft die Anklage dem 38-jährigen Reutlinger und der 36-jährigen Dettingerin deshalb vor. Dass es da in der Buchhaltung oftmals drunter und drüber ging, davon hat das Gericht bereits einen Eindruck gewonnen: „Jedes Jahr x Fälle“, so die angeklagte Mitarbeiterin, habe es gegeben, in denen die Geschäftsleitung erst bei der jährlichen Inventur erfahren habe, welche Autos tatsächlich verkauft worden seien, wie viele in Zahlung genommen wurden oder anderswie den Besitzer wechselten. *473) Der nächste Fall: … eher die „kleine Korruption“ … , … die gemeinnützigen Vereinigungen haben es ja … , … aber wo sind die Kontrollen geblieben ? … , … oder war gar Mobbing im Spiel ? … , … wurde hier die Falsche verurteilt ? … Tatort: Wolfsburg , Caritas NewsClick online am 19.06.2008: Dass Buchführung und Kasse der Wolfsburger Caritas nicht stimmten, darüber waren sich am 18.06.2008 alle Verfahrensbeteiligten im Amtsgericht einig. Doch die Angeklagte, eine 54-jährige ehemalige Verwaltungs-Mitarbeiterin, schwor bis zum Schluss der Verhandlung, dass sie kein Geld genommen habe. Der Richter sah dies anders. Er verurteilte die 54-Jährige wegen Untreue in zwölf Fällen sowie zweifacher Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 4200 Euro. Die Staatsanwaltschaft legte der Beschuldigten zur Last, in der Zeit von Februar bis September 2006 nicht richtig Buch geführt und sich Geld in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Dadurch entstand ein Schaden von 5750 Euro. Weder Daten noch Namen habe sie auf Belegen überschrieben. Die Caritas habe sie loswerden wollen und ihr die Angelegenheit in die Schuhe geschoben, mutmaßte sie. Im November 2005 habe sie erfahren, dass ihre Vollzeitstelle auf eine halbe gekürzt werden sollte. Der Caritas-Geschäftsführer erklärte, dass dieser Vorwurf keinesfalls stimme. Er habe sich sogar noch bemüht, für die Mitarbeiterin eine zweite halbe Stelle im Haus zu finden. In knapp sechsstündiger Verhandlung versuchte das Gericht, den Sachverhalt zu klären. Ehemalige Mitarbeiterinnen der Angeklagten wurden genauso gehört wie ein Wirtschaftsprüfer, der die Buchführung überprüft hatte. Eine 41-jährige Caritas-Mitarbeiterin erklärte, ihr sei aufgefallen, dass ein Kassenbericht zum Monatsende nicht mit dem Kassenbestand des Folgemonats übereingestimmt habe. Sie selbst habe Überweisungen getätigt, wenn die Angeklagte im Urlaub gewesen sei, habe jedoch keine Buchungen vorgenommen. Dass die 41-Jährige jedoch in der Lage gewesen wäre, das Buchhaltungsprogramm zu bedienen, meinte die Verteidigerin. "Ich will niemandem etwas unterstellen, aber es bleiben Zweifel, dass meine Mandantin tatsächlich die Täterin war", erklärte sie und forderte Freispruch. *474) Der nächste Fall: … wieder mal Lustreisen … , … VW kein Einzelfall ? … Tatort: Gasgesellschaft Aggertal EXPRESS online am 19.06.2008: Die Staatsanwaltschaft Köln hat 14 Männer aus Oberberg wegen Vorteilsnahme angeklagt, weil sie mit der Gasgesellschaft Aggertal an teuren Lustreisen teilgenommen haben sollen (Az. 114 Js 74/05). *475) Der nächste Fall: … Geschäfte mit Doktortiteln … , … darüber wurde schon in einem anderen Fall berichtet. Unter *134) gibt es [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t498.html:btb5navi]hier[/url:btb5navi] weitere Infos. Und unter *325) gibt es einen weiteren Fall, Infos [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2346.html:btb5navi]hier[/url:btb5navi] Tatort: Hannover, Freiburg und Friedrichshafen Hannoversche Allgemeine online am 20.06.2008: Die Korruptionsaffäre um Geschäfte mit Doktortiteln zog Kreise: Die Staatsanwaltschaft Hannover habe Ermittlungen gegen drei Jura-Professoren aus Hannover, Freiburg und Friedrichshafen wegen Vorteilsnahme eingeleitet. Der Dekan der Juristischen Fakultät lasse aufgrund des Verdachts auf Empfehlung der Hochschulleitung seine Ämter ruhen, erklärte die Sprecherin der Universität Hannover, Stefanie Beier. Im Prozess gegen den Chef einer Beratungsfirma aus Bergisch Gladbach, die promotionswillige Juristen gegen Geld an Doktorväter vermittelt haben soll, hatte die Verteidigung die drei Hochschullehrer am 16.06.2008 belastet. Im April 2008 hatte das Landgericht Hildesheim in demselben Verfahren einen 53 Jahre alten Jura-Professor der Uni Hannover wegen Bestechlichkeit zu drei Jahren Haft verurteilt. Der jetzt belastete Leiter der Juristischen Fakultät räumte Beier zufolge ein, dass er „vor zirka zehn Jahren in Randbereichen“ mit der Beratungsfirma Kontakt gehabt, diesen aber von sich aus abgebrochen habe. *476) Zum nächsten Fall wurde im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t498.html:btb5navi]Teil I[/url:btb5navi] unter *49) *112) bereits berichtet. Zusätzliche Infos sind [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/die-sachsische-autobahnmafia-t787.html:btb5navi]hier[/url:btb5navi] zu lesen. Einige Verurteilungen folgten. In einem Fall von der Selbstbereicherung in die Bewährung, und dann in die Rente. Sächsische Zeitung online am 20.06.2008: In einem weiteren Prozess um den Millionenbetrug beim Bau der Autobahn 72 in Südwestsachsen hat das Landgericht Chemnitz am 19.06.2008 zwei Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie waren nach Ansicht der Kammer eher kleine Räder im großangelegten Betrugssystem aus zahlreichen Scheinfirmen rund um den Baukonzern Strabag. Im konkreten Fall entstand ein Schaden von rund 400 000 Euro. Ein Bauingenieur (63) aus Chemnitz erhielt wegen Betruges, Insolvenzverschleppung und Untreue ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Sein aus der Ukraine stammender Geschäftspartner (44) wurde wegen Beihilfe zum Betrug und Untreue zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt Er erhielt noch eine Geldauflage von 2400 Euro. Die Angeklagten erklärten Rechtsmittelverzicht. Die Staatsanwalt deutete dies an. Der ältere Angeklagte hatte eine der für kurze Zeit gegründeten und gezielt in die Insolvenz geschickten Scheinfirmen als formeller Geschäftsführer geleitet, nach Überzeugung aller Prozessbeteiligten im Unternehmen aber nichts zu sagen. Er fungierte nach Ansicht des Gerichts als Strohmann, der den Betrug lange nicht durchschaute. Eine aktivere Rolle habe der zweite Angeklagte gespielt, sagte Richter Jürgen Zöllner. Der Ukrainer habe etwa den Kontakt zwischen den Strabag-Leuten und dem 63-Jährigen hergestellt. Aber auch er habe das Betrugssystem nicht voll erkannt. „Das war klassische organisierte Kriminalität, bei der einzelne Helfer immer nur so viel wissen, wie für ihre Tätigkeit notwendig ist“, sagte der Richter. „Die Firma hatte die Aufgabe, für kurze Zeit viele Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen“, erläuterte Staatsanwalt Jörg Richter. Diese hätten dann Bautätigkeiten übernommen. Dafür wurde den Angaben zufolge die Firma bezahlt. Diese Einnahmen - im konkreten Fall mindestens 200 000 Euro - wurden schließlich über falsche Rechnungen in Schwarzgeld umgewandelt. „Die Arbeiter sollten in diesem System erst über das spätere Konkursausfallgeld entschädigt werden“, erklärte Richter. Eingefädelt hatte das der Bauleiter des Strabag-Konzerns auf der A 72, der als Strippenzieher im gesamten Betrugssystem gelte. Trotzdem kam er im März 2007 mit einer vergleichsweise milden Strafe von drei Jahren und zwei Monaten davon. Er hatte zuvor ausgepackt und der Staatsanwaltschaft umfangreiche Informationen geliefert. Diese führten zu zahlreichen neuen Ermittlungen, die sich mittlerweile laut der Behörde gegen rund 100 Verdächtige richten. Mehrere Anklagen seien inzwischen fertig oder stünden kurz vor dem Abschluss. Durch die Betrügereien soll mindestens 27 Millionen Euro Schaden entstanden sein. *477) Der nächste Fall: … wieder öffentlicher Dienst … , … wieder ein Bürgermeister … , … von der Selbstbereicherung in die Rente ? … Tatort: Stadtverwaltung Strahlsund Ostseezeitung online am 20.06.2008: Nach Bekanntwerden der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Stralsunder Oberbürgermeister Harald Lastovka (CDU) wurde das Innenministerium in Schwerin aktiv. Das Ministerium als Rechtsaufsichtsbehörde sei verpflichtet, „von Amts wegen ein Disziplinarverfahren einzuleiten“. Lastovka, der im Herbst 2008 aus Altersgründen ohnehin nicht mehr zu amtieren hat, sah sich dem Verdacht der Untreue ausgesetzt. Die Ermittlungen hätten im Zusammenhang mit einer Schadensersatzklage in Höhe von 18,7 Millionen Euro vom Dezember 2004 gegen die beiden früheren Vorstände der Stralsunder Sparkasse gestanden. Den Auftrag soll das Anwaltsbüro der Ehefrau Lastovkas und ihres Sozietätpartners Schüler übernommen haben. Die Staatsanwaltschaft musste prüfende Ermittlungen aufnehmen, ob Lastovka als früherer Vorsitzender des Sparkassenverwaltungsrates den Auftrag ohne Beschluss des Gremiums an die Kanzlei vergeben hat. Zudem die Fragestellung, ob die Summe so hoch gewählt wurde, um die Anwaltsgebühren in die Höhe zu treiben. Die Sparkasse Stralsund war 2005 nach einem gescheiterten Privatisierungsversuch mit der Sparkasse Vorpommern fusioniert. Am 18.06.2008 hatte der Verwaltungsrat der Sparkasse Vorpommern getagt, in dem auch Lastovka in seiner Funktion als Oberbürgermeister Stralsunds Mitglied ausübte. *478) Der nächste Fall: … 5 Jahre war die Anklage unklar … Tatort: Mobilcom Financial Times Deutschland online am 23.06.2008: Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig habe ein Verfahren gegen Gerhard Schmid wegen des Verdachts der Untreue zu Lasten des Freenet-Vorläuferunternehmens eröffnet. Die Anklage war bereits 2003 von der Staatsanwaltschaft erhoben worden. Sie wurde aber zunächst vom Landgericht Kiel wegen mangelnden Tatverdachts abgewiesen. Nach einer Beschwerde der Ermittlungsbehörde, über die das OLG bereits im März 2008 entschieden hatte, war der Fall doch zu verhandeln. Der Anklage zufolge soll Schmid 70,9 Mio. Euro aus der Unternehmenskasse ohne Rechtsgrundlage an die von seiner Ehefrau Sybille Schmid-Sindram geführte Millenium GmbH überwiesen haben. Dafür - so Schmids damalige Angaben - stellte Millenium 3,6 Millionen Mobilcom-Aktien zur Verfügung. Diese hatte Schmid als Anreiz für Händler der Firma einsetzen wollen. Schmid hat die Vorwürfe mehrfach bestritten. Schmid hatte 2002 im Zuge der Mobilcom-Krise sowohl sein Amt als Vorstandschef als auch das Verfügungsrecht über seine Aktien eingebüßt. Wegen des Kursverfalls der Mobilcom-Aktie musste der einstige Milliardär private Insolvenz anmelden. Der von ihm gegründete Mobilfunkdienstleister wurde später von der Tochtergesellschaft Freenet übernommen. *479) Der nächste Fall: … werden die Mieter geprellt ? … Tatort: Stuttgarter Zeitung online am 23.06.2008: Vor zwei Jahren war Matthias Heißner mit seiner Vermieterschutzkartei Sieger beim Gründerwettbewerb der baden-württembergischen Sparkassenorganisation. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen ihn und zwei weitere Mitbeschuldigte wegen des Verdachts, als Wohnungsverwalter zahlreiche Vermieter um Geld geprellt zu haben; es soll sich um Untreue, Betrug und Insolvenzverschleppung gehandelt haben. Bei Thema Immobiliengesellschaft mit Sitz in Leonberg gab es eine Razzia in Geschäfts- und Privaträumen. Sichergestellt wurden ca. 800 Ordner, die in Kisten verpackt waren. Betroffen seien etwa 500 bis 1000 Wohneinheiten, die von der Thema betreut worden waren.Heißner meinte aber, er sei unschuldig, und machte seinen früheren Mitgeschäftsführer Erik R. verantwortlich, dass von den Konten von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mindestens "ein sechsstelliger Betrag" verschwunden sei R., ein früherer Auszubildender Heißners, meinte, dass er, R. , ebenfalls unschuldig sei. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin wurde eingeschaltet. Betroffene Vermieter wanden sich an die Behörde mit der Aufforderung, die Rolle der Kreissparkasse Heilbronn zu untersuchen. Bei dem Institut waren offenbar die meisten der geplünderten WEG-Konten geführt worden. Die Thema Immobiliengesellschaft mit Sitz in Leonberg, die die betroffenen Wohnungen vermietet und verwaltet hat, hat Insolvenz beantragt. Bereits Ende Mai 2008 leitete das Amtsgericht Ludwigsburg das Insolvenzeröffnungsverfahren ein und bestellte einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Zuvor hatte es ein Gerangel zwischen dem geschäftsführenden Gesellschafter Heißner und seinem inzwischen entlassenen Mitgeschäftsführer Erik R. gegeben. Den von R. gestellten Insolvenzantrag hatte Heißner wieder zurückgezogen. Später machte er diesen Schritt wiederum rückgängig. Betroffene Vermieter hatten gegenüber der Staatsanwaltschaft den Verdacht der Insolvenzverschleppung geäußert. *480) Der nächste Fall: … eine Verurteilung … , … es traf vielfach die Kleinen … Tatort: Rosenheim Oberbayrisches Volksblatt online am 24.05.2008: Vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Jacqueline Aßbichler musste sich der 37 jährige Kaufmann wegen mehrfacher Untreue in besonders schweren Fällen verantworten. Der Angeklagte gestand die Unterschlagungen in vollem Umfang ein, was er auch von Anfang an bereits bei der Polizei getan hatte. Darüber hinaus, so bestätigte sein früherer Arbeitgeber, hat er eine notarielle Schuldanerkenntnis abgelegt und zwischenzeitig bereits mit der Rückzahlung des entstandenen Schadens begonnen. Barerlöse lieferte er nicht mehr sofort in der Firma ab, sondern manipulierte den Umsatz-Computer, so dass er über diese Summen eine gewisse Zeit verfügen konnte. Mit neuen Zahlungseingängen stopfte er die entstandenen Löcher. Dieses System funktioniert immer nur eine gewisse Zeit, bis es auffliegt. Genau so geschah es auch hier. Die Fehlsummen hatten sich inzwischen auf über 110.000 Euro summiert. Wegen der gezeigten andauernden kriminellen Energie und einer gleich gelagerten Vorstrafe konnte sich das Gericht aber nicht zu einer Bewährungsstrafe durchringen, zumal das Gericht noch nicht absehen könne, so die Vorsitzende Richterin, ob die Rückzahlungsabsicht von Dauer sei. Eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten sei deshalb für Schuld und Tat angemessen. Einen kleinen Hoffnungsschimmer ließ das Gericht dem Verurteilten: Wenn er Berufung gegen das Urteil einlegen sollte und bis zur Eröffnung des Verfahrens am Traunsteiner Landgericht beweisen würde, dass er seine Wiedergutmachung wirklich konsequent durchhalte, wäre es denkbar, dass das Berufungsgericht zu einer positiveren Beurteilung käme. *481) Der nächste Fall: … wieder eine Verurteilung … , … wieder einer von den Kleinen … Tatort: Lindau Schwäbische Zeitung online am 24.06.2008: Ein früherer Lindauer Gastronom wurde vom Amtsgericht Lindau zu einer Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung und Untreue verurteilt. Er hatte eine ganze Reihe Bilder von Lindauer Künstlern angenommen, um sie auszustellen. Aber als er die Kneipe aufgeben musste, waren sie unauffindbar. Die Idee: "Eat and Art" D. h. eine Kneipe im Bistrostil mit Bildern von Lindauer Künstlern an den Wänden, die das Ambiente beherrschten und käuflich waren. Auf Provisionsbasis nahm er dafür eine ganze Reihe Bilder an, sagte zu, diese zum Verkauf anzubieten, im Erfolgsfall 20 Prozent einzubehalten und den Rest an die Künstler weiterzugeben. Eine gute Sache, fanden die Künstler offenbar, und vertrauten dem Kneipier recht freigiebig ihre Werke an. Allein fünf Künstler sahen sich dann aber in ihrem Vertrauen getäuscht. Bei ihnen kam nicht nur kein Geld an, sondern auch ihre Bilder waren weg. Der kunstinteressierte Kneipier, der angeblich gelernter Architekt war, hatte offensichtlich Probleme. Es gab es Schwierigkeiten mit den Anwohnern, weshalb die Öffnungszeiten seines Etablissements wohl nicht ausreichten, um die nötigen Umsätze zu machen. Außerdem gab es Probleme mit dem Geld, - der Kneipier galt als notorisch pleite. Das führte schlussendlich zum Ende der Kneipe unter seiner Leitung und zum Offenbarungseid. Ein anderer Lindauer übernahm die Kneipe und die darüber liegende Wohnung und fand, nachdem der Wirt in Lindau von der Bildfläche verschwunden war, noch einige Bilder. Dennoch fehlten einzelne Werke. Zwei Bildern einer Lindauer Künstlerin hatte der Kneipenbetreiber offenbar verkauft und das Geld verjubelt, denn die Malerin sah keinen einzigen Euro. Stattdessen sei sie von dem Kneipier mit Geschichten über angeblich nicht zahlungswillige Kunden immer weiter vertröstet worden. Werke eines anderen Künstlers brachte der Angeklagte zu einem Antiquitätenhändler und überließ sie ihm für 250 Euro, obwohl er mit dem Künstler ein vielfaches des Preises vereinbart hatte. Auch dieser sah sein Geld nie. Noch ein anderer - ein Künstler mit Behinderung - hatte ihm eine ganze Mappe mit zwanzig Bildern hinterlassen. Diese war schlussendlich auch verschwunden. Hilflos und empört rief der Künstler vor Gericht aus: "Er war wie vom Erdboden verschwunden." Alle seine Versuche, an Bilder oder Geld zu kommen seien vergeblich geblieben. Fazit: Der Angeklagte hätte, so der Staatsanwalt, die Pflicht gehabt, sich trotz bewegter Lebensumstände um die Bilder zu kümmern. Und mit dem Vernachlässigen dieser Pflicht sei bereits der Untreuetatbestand erfüllt. Das Verkaufen der Bilder an den Antiquitätenhändler, beziehungsweise das nicht weitergeben des Geldes sei ohnehin eindeutig eine Unterschlagung. Amtsrichter Klaus Harter folgte dem Staatsanwalt bei dieser Argumentation ohne Einschränkung, zumal der Angeklagte bereits mehrfach und einschlägig vorbestraft war. Harter verhängte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten, und zusätzlich eine Geldbuße von 2000 Euro. Der Künstler übrigens, dessen Bilder beim Antiquitätenhändler gelandet waren, entdeckte sie ein paar Wochen später in dem Laden und forderte die Herausgabe. Der Händler gab sie heraus und verzichtete "in Gottes Namen" auf die 250 Euro. "Ich schenk sie dem Angeklagten", sagte er vor Gericht, "denn es war immer nett bei ihm in der Kneipe." *482) Der nächste Fall: … öffentlicher Dienst … Unglaublich: Leiter einer Waffenbehörde soll jahrelang sichergestellte Waffen verkauft haben ... , … selbstbereichert …, … dann pensioniert … Tatort: Landratsamt Rhein-Neckar Pressehaus Heidenheim online am 24.06.2008: Der Ex-Leiter (pensionierter Beamter) einer Waffenbehörde soll jahrelang sichergestellte Waffen verkauft haben, auch an einen Kriminellen. Den Erlös soll er in seine eigene Tasche gesteckt haben. Um eine Aufdeckung zu verhindern, soll der Beamte im Juni 2005 die Asservatenliste aus dem Behördencomputer gelöscht haben. Computerspezialisten gelang es jedoch, die gelöschten Daten wieder sichtbar zu machen. Der Angeklagte bestritt den Vorwurf und beschuldigte andere, die Daten gelöscht zu haben. Der frühere Mitarbeiter des Landratsamtes Rhein-Neckar hatte wegen weiterem Klärungsbedarf vor dem Heidelberger Schöffengericht einen Gerichtstermin als Angeklagter. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Untreue, Betrug und einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz Auf die Spur des 40 Jahre alten Kreisamtsinspektors kam das hessische LKA 2005 bei der Observierung von kriminellen Waffenhändlern. Bei einer Telefonüberwachung waren die Polizisten höchst erstaunt, dass auch Telefonate mit dem Landratsamt geführt wurden. "So etwas war uns bisher noch nie begegnet", sagte ein Kripobeamter vor Gericht. In einem belauschten Gespräch vereinbarte der Angeklagte einen Übergabetermin für die Waffen. Kurz darauf beobachte ein mobiles Einsatzkommando, wie er diese in der Tiefgarage des Landratsamtes an den Käufer übergab. Mehr als 30 Pistolen, Revolver und Flinten soll der Angeklagte aus der Asservatenkammer verkauft haben - zum Teil auch über den Waffenladen seiner Frau. Dies räumte der Angeklagte durchaus ein. Der Angeklagte behauptete, diese sei "demilitarisiert" worden: "Sie war definitiv Schrott." Seine Behörde habe ihm aber freie Hand gelassen bei der Verwertung der Waffen, die offenbar ungeordnet und ungesichert im Keller des Landratsamtes herumlagen. "Machen Sie, was Sie wollen", hieß es angeblich. "Ich durfte die Waffen verschenken oder mit nach Hause nehmen", behauptete der Angeklagte. Auch Mitarbeiter hätten sich aus dem Arsenal bedient. Dass er den Erlös von rund 8000 Euro an das Landratsamt hätte abführen müssen, vermochte er jedoch nicht einzusehen. "Dem Kreis ist kein Schaden entstanden", meinte er. Richterin Regina Kaufmann-Granda zeigte sich erstaunt: "Ich kann auch nicht mein Diktiergerät verkaufen", wunderte sie sich. *483) Es geht im Teil 9 weiter ! |
| Tom | Nach arbeitsrechtlichem Verständnis liegt „Mobbing“ dann vor, wenn fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen gegeben sind, die nach ihrer Art und ihrem Ablauf einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung dienen und in ihrer Gesamtheit deshalb das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere geschützte Rechte, wie die Ehre und die Gesundheit des Betroffenen verletzten, vgl. hierzu die maßgebliche Entscheidung des LAG Thüringen vom 10.04.01, AZ.: 5 Sa 403/00. |
| Tom | Hallo ! Unter http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/419644.html war zu lesen: Mobbing kann für Täter teuer werden 07.07.2006 Arbeiten im Büro "(...) Das Landesarbeitsgericht Hessen hat einen mobbenden Personalleiter zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt (Az.: 7 Sa 520/05). In dem verhandelten Fall war ein Arbeitnehmer zunächst von einem Kollegen tätlich angegriffen und dabei so erheblich verletzt worden, dass er krankgeschrieben werden musste. Kündigung verursacht Während der Krankheit rief der Personalleiter des Betriebs mehrfach beim Arbeitnehmer an und beschimpfte ihn als «Simulanten». Darüber hinaus drohte er dem kranken Kollegen mit körperlicher Gewalt, sollte er nicht sofort wieder zur Arbeit kommen. Daraufhin kündigte der Arbeitnehmer fristlos. Erst neun Monate später fand er einen neuen Arbeitsplatz. Der Kläger verlangte daher vom Personalleiter die Differenz zwischen seiner früheren Bruttovergütung und dem bezogenen Arbeitslosengeld als Schadensersatz. Das Gericht kam dem Kläger nicht nur entgegen, sondern verurteilte den Personalleiter zur vollen Zahlung der entgangenen Vergütung. Zur Begründung hieß es, der Mann habe durch sein Verhalten die Kündigung des Mitarbeiters verursacht. Zudem sei die Schadenersatzpflicht nicht auf die Zeit bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist begrenzt. Eine solche Haftungsbeschränkung gelte nur im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien selbst. (nz) (...)" Im Leit- und Orientierungssatz hiess es: "(...) 1. Veranlasst ein Arbeitnehmer (hier: Personalleiter) durch beleidigende und mit Nötigungsabsicht erfolgte Telefonanrufe einen anderen Arbeitnehmer, sein Arbeitsverhältnis zu kündigen, so haftet er diesem gegenüber nach allgemeinen Vorschriften (§§ 823, 249, 252 BGB). 2. In diesem Fall ist eine Haftung hinsichtlich der entgangenen Vergütung nicht wegen § 628 Abs. 2 BGB auf die Zeit bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nur im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien selbst. 3. Dies gilt auch dann, wenn – wie im vorliegenden Fall – der Arbeitgeber in einem früheren Verfahren lediglich zur Zahlung einer Entschädigung für den verloren gegangenen Bestandsschutz verurteilt wurde und die weiter gehenden Ansprüche des Arbeitnehmers (...)" Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Das Mobbing war im öffentlichen Dienst auch deswegen so verbreitet, da "verhärtete Strukturen" (- gestützt auch durch Gewerkschaften -) bestehen bleiben sollen. Das Gleiche galt für die "Besitzstandswahrung" der Vorgesetzten. So konnte bequem die Stellenkorruption hinsichtlich der Einflussnahme und der "bequemen Entscheidungswege" aufrechterhalten werden. Die Qualifikation der Führungskräfte war hierbei weitgehend egal (gewesen ?). Und wer dieses System unterwandern wollte, der konnte es gerne tun, aber diese Leute hatten mit dem übelsten Mobbing durch stellenkorrupierte Vorgesetzte zu rechnen. Einen tatsächlichen wirkungsvollen Schutz gab es nicht, da in aller Regel Personalratsmitglieder "an einer einflussreichen und bequemen Entscheidungsstruktur" gelegen war (oder immer noch ist ?). Gruss Tom |
| Tom | hallo ! Wer sich auf einen arbeitsrechtlichen Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber eingelassen hatte, der musste sich im Klaren sein, dass die Kläger-Seite (meisst die Arbeitnehmerseite beim Arbeitsgericht), VÖLLIG EINDEUTIGE BEWEISE vorlegen musste. Die Arbeitgeber waren im Vorteil. Sie "planten" in aller Regel die mobbingbedigte Kündigung, und sie "sammelten die Beweise vorher". Das bedeutete leider immer wieder, dass ein (durch den Arbeitgeber geplanter) arbeitsrechtlicher Pflichtverstoss des Arbeitnehmers bestanden haben soll. Den eindeutigen Gegenbeweis zu erbringen, war fast aussichtslos. Es wurden Zeugen und eindeutige Schriftstücke benötigt. Es blieb nur die Aufklärungspflicht des Arbeitgebers zu bezweifeln. Die Aufklärungspflicht (mit geeigneten Anhörungen und Abmahnungen) vor der Kündingung und die dazu richtig formulierte Kündigung waren in aller Regel der einzigen Angriffsgegenpunkte, - wenn sie denn von den Fachanwälten für [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:s6qd1p3d]Arbeitsrecht[/url:s6qd1p3d] für die Arbeitnehmerseite auch richtig vorgetragen wurden - . Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Hier mein kurzer Bericht nach Mobbing am Arbeitsplatz, und die Erfahrungen mit der Bundesagentur für Arbeit (BAA) nach dem Verlust des Arbeitsplatzes. Viele Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der BAA hier in Köln sahen das Problem Mobbing am Arbeitsplatz und die daraus folgende Arbeitslosigkeit selbstverständlich auch. Vielfach war es so, dass die Sachbearbeitung und die Antragsbearbeitung nach einem vorgegebenen Gesetzes- und Richtlinienschema bei der BAA zu erfolgen hatte, was aber das Thema Mobbing am Arbeitsplatz und die daraus folgende Arbeitslosigkeit rechtlich kaum berücksichtigte. Und falls ja, dann musste ein Arbeitsgerichtsurteil vorgelegt werden, dass Mobbing seitens des Arbeitgebers vorgelegen hatte. Jeder weis heute, dass eine solche Beweislast vor dem Arbeitsgericht kaum zu erfüllen ist. Der Eindruck der Sachbearbeiterinnen und der Sachbearbeiter war vielmehr entscheidend, sodass eine Ermessensentscheidung seitens der BAA getroffen werden konnte. Falls sie das Problem erkannten, weil offensichtlich durch gewisse Dokumentationen mehr oder weniger das Mobbing am Arbeitsplatz offensichtlich wurde, dann waren gewisse Spielräume möglich, was sich allerdings vielfach nur auf die nicht vollzogene Sperre beim Arbeitslosengeld bemerkbar machte. Die präventive Einleitung von Massnahmen zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit wurde nicht angeboten, was auch daran lag, dass der Arbeitsmarkt offiziell kaum zumutbare Arbeit hergab. Und in die präventive Arbeit gegen Mobbing am Arbeitsplatz wirkte die BAA nach meinen Erkenntnissen nicht mit, - wenn überhaupt, dann nur mittels Umschulungen - Das könnte verbessert werden, wenn die BAA das zuständige Amt für Arbeitsschutz als zuständige Stelle präventiv einschalten würde. Die kostspielige Umschulungen oder Weiterbildungen wurden nur selten bewilligt, obwohl durch das Mobbing am Arbeitsplatz die Betroffenen wegen der Denunzierungen der Arbeitgeber kaum mehr eine Arbeit mehr fanden. Die kostspieligen Umschulungen oder Weiterbildungen waren in aller Regel nur dann möglich, wenn krankheitsbedingt der letzte Beruf nicht mehr ausübbar war. Damit stand bezeichnender weise fest, dass erst die Betroffenen z. B. durch Mobbing am Arbeitsplatz berufsunfähig werden mussten, um dann krankheitsbedingt und voll erwerbsgemindert eine Umschulung zu erhalten, was die Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle bei einem anderen Arbeitgeber auf keinen Fall sichtlich verbessert hätte. Die präventive Arbeit der BAA, um Mobbing am Arbeitsplatz und die daraus folgende Gefahr der Langzeitarbeitslosigkeit entgegen zu wirken, war zu verbessern. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Hier mein kurzer Bericht: Mobbing und die Arbeitnehmenvertretungen hinsichtlich Arbeitsschutz, Anspruch und Wirklichkeit Ich kann aus meiner Sicht mittels einiger Fälle aus Köln einen Eindruck vermitteln. Das Mobbing am Arbeitsplatz wurde von den Mitarbeitervertretungen (MAV, auch Personalrat und Betriebsrat) sehr wohl wahrgenommen. Allerdings der Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz mit den Betroffenen und den Mobbern war stark verbesserungsbedürftig, und es ist es auch heute noch, wenn es um den Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, und Mobbing-Schutz im präventiven Sinne geht. Die MAV waren im Rahmen des Arbeitsschutzes damit beschäftigt, dass objektiv feststellbare Mängel am Arbeitsplatz beseitigt wurden. Ich möchte das Beispiel des Bildschirmarbeitsplatzes nennen. In Kliniken und Alten- /Pflegeheimen wurde das Arbeitszeitgesetz viel zu wenig in das Zentrum des Arbeitsschutzes und des Gesundheitsschutzes gesetzt. Auch die strikte Abgrenzung der Pflegearbeiten zu ärztlichen Tätigkeiten wurde mittels Betriebs-/Dienstvereinbahrungen zu selten in Angriff genommen. Körperliche Überbelastung, wie die dauerhafte Schädigung der Wirbelsäule, wurde zu wenig Augenmerk geschenkt. Die MAV drängten zu wenig auf Umbaumassnahmen, wenn z. B. körperverletzende Stolperfallen beseitigt werden mussten, oder die Räumlichkeiten für den Verwendungszweck prinzipiell ungeeignet waren und früher oder später die Gefährdung und Schädigung anderer Beteiligten absehbar war. Auch einfache Luftabsauganlagen zur Verbesserung der Raumluft wurden nicht installiert, obwohl nachweislich bessere Raumluft und kühlere Raumlauft (im Sommer) die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten gesteigert hätte. Das gleiche galt für Lärmbelästigung bei weniger als 80dbA auf 1m Entfernung , wobei gesagt werden musste, dass bei einer Lärmbelästigung von mehr als 80dbA auf 1m Entfernung prinzipiell früher oder später seitens der MAV reagiert wurde. Im Übrigen begnügten sich die MAV damit, die Mängel bürokratisch aufzulisten und die Mängelliste dem Arbeitgeber zu überreichen, und dabei blieb es, und das hatte insgesamt auch Methode, und so wurde der Betriebsablauf wegen unbequemer behördlicher Prüfungen und Überwachungen auch nicht gestört, was wiederum die Produktivität verbesserte, aber dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten nicht nutzte. Dieses Vermeidungsverhalten der MAV führte dazu, dass Arbeitsschutz immer nur dann beim Arbeitgeber eine Relevanz erzeugte, wenn der Einsatz des Arbeitsschutzes eine objektiv messbare Produktivitätssteigerung mit Sicherheit in Aussicht stellte. Der dauerhafte Verlust von guten Arbeitskräften durch die psychische Belastung am Arbeitsplatz, die eine nicht exakt messbare Grösse der Produktivitätsminderung und auch einen betriebswirtschaftlichen Verlust ausmachte, aber auf den fehlenden Arbeitsschutz im Bereich der psychische Belastung am Arbeitsplatz zurück zu führen war, wurde so werder von den Arbeitgebern in Betracht gezogen, noch von den MAV wahrgenommen. Vielmehr wurde das ständige "Verbrennen von Frischfleisch" durch die Aufrechterhaltung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz praktiziert, in der Hoffnung, dass das gut ausgebildete, neueingestellte, und billige "Frischfleisch" den Verlust der Produktivitätsminderung ausgegleichen könnte. Das hat nichts eingebracht, da andere hochrelevante und produktionsverteuernde Begebenheiten hinzuzuziehen waren. Und deshalb blieb im wesentlichen als Verdacht übrig, dass die psychische Belastung am Arbeitsplatz mit Vorsatz von den Arbeitgebern betrieben wurde, um so Arbeitskräfte am Kündigungsschutz ,und an kostenintensiven Abfindungen vorbei, freizusetzen. Das wiederum erzeugte Angst bei der Belegschaften, und der arbeitgeberseitig mit Vorsatz betriebene Teufelskreis schloss sich an dieser Stelle. Das nicht objektiv feststellbare Mobbing am Arbeitsplatz als psychische Belastung am Arbeitsplatz, was als gesundheitsschädigend zu sehen war, wurde von den MAV nicht offensiv angegangen. Obwohl sich fast alle MAV den Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz auf die Fahnen geschrieben hatten, blieb der beherzte Kampf gegen diesen Psychoterror weitgehend aus, obwohl der Arbeitgeber verpflichtet war gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz gemäss Arbeitsschutzgesetz vorzugehen. Die Möglichkeiten hätten die MAV gehabt. Allerdings ist es sehr fraglich, ob die MAV jeden Mobbing-Fall hätten untersuchen können, und ob sie auch jeden Fall untersuchen wollten. Tatsache war aber für die MAV im Rahmen des Arbeitsschutzes, dass ein Hinwirken auf das Vermeiden von Mobbing am Arbeitsplatz, und damit die Vermeidung von Psychoterror als psychische Belastung am Arbeitsplatz, bindende Aufgabe für die MAV war. Vielfach beschränkte sich die Arbeit auf die Einführung von Mobbingbeauftragten in der MAV und in den Betrieben. Das war immer dann viel zu wenig, wenn die oder der Mobbingbeauftragte selbst mit den Mobbern in der Personalverwaltung in engem Kontakt stand. Fatal wurde es, wenn sich Mobbing-Opfer ausgerechnet bei solchen Mobbingbeauftragten offenbarten. Deshalb war es von höchster Wichtigkeit, dass die gesamte MAV den Kampf gegen die psychische Belastung am Arbeitsplatz nicht nur wollte, sondern das alle MAV-Mitglieder den Kampf gegen die psychische Belastung am Arbeitsplatz mit aller Macht auch betrieben hätten. . Und nur in solchen seltenen Fällen machte es Sinn, sich der MAV als Mobbing-Opfer zu offenbaren. Und wenn sich ein der MAV nicht nahestender Mensch als Mobbing-Opfer der MAV offenbarte, dann musste klar sein, dass auch die dauerhafte Hilfe und der dauerhafte Beistand seitens der MAV gewiss war. Eine einfache beratendende Begleitung reichte nicht aus, und schon gar nicht, wenn bei Mobbing seitens der MAV-Mobbingbeauftragten nur auf den Tarifvertrag verwiesen wurde. Die zahlreichen Mobber waren sich offensichtlich der Vorschriften und Gesetze immer dann nicht mehr mächtig, wenn Mobber mit Vorsatz mobben wollten und wenn mit Vorsatz gemobbt werden sollte. So wurden Mobber sehr schnell auffällig, auch deswegen, weil niemand einschritt, was ein offensichtliches Indiz dafür war, dass Mobbing am Arbeitsplatz, und damit die psychische Belastung am Arbeitsplatz als arbeitsfreisetztendes Hilfsmittel durch den Arbeitgeber und durch die MAV billigend in Kauf genommen wurde. Das hätte so manchem MAV-Mitglied selbst auch auffallen müssen, was aber zu selten geschah. Und weil den MAV als Instutitionen viel zu wenig auffiel, genau deswegen verloren viele Kollginnen und Kollegen ihre Arbeit wegen Mobbing. Und weil sie auf ihre Arbeit und Lohn vielfach angewiesen waren, was Stress und Angstzustände auslösste, erkrankten sie an Depressionen und litten an anderen mobbingtypischen begleitenden Krankheitssymtomen. Das Mobbing am Arbeitsplatz - als Psychoterror und als psychische Belastung am Arbeitsplatz - konnte aber nur dann von der MAV einedämmt werden, wenn die MAV auch arbeitsrechtliche Verfehlungen der Mobber mit aller Macht bekämpft hätte. Und das auch ggf. im Einzelfall, - sozusagen als Präventivmassnahme gegen Mobbing - . Dazu gehörte die regelmässige Betriebsprüfung, und die Anzeigen seitens der MAV bei den zuständigen Behörden bei Verstössen, wie auch Dienstaufsichsbeschwerden. Die Mobber hätten in ihren Mobbing-Taten eingedämmt werden können, wenn z. B. folgende Massnahmen eingesetzt worden wären: - regelmässige aber unangemeldete Überprüfung der Personalaktenführung mittels des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Behörde - bei gemeldeten Unregelmässigkeiten bei der Führung der Personalakten, Einschaltung des Datenschutzbeauftragen im Betrieb - regelmässige Überprüfung der Arbeitsbelastung am Arbeitsplatz in allen Abteilungen , Einschaltung des Arbeitsschutzbeauftragten im Betrieb - regelmässiges Einschreiten der MAV bei Denunzierungen durch Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen, - z. B. unterlassene schriftlichen Anhörungen - - regelmässiges Einschreiten der MAV bei Unstimmigkeiten der Urlaubspläne, oder bis zum 31.12. nicht vorhandene Urlaubspläne - regelmässiges Einschreiten der MAV bei Überstunden, die offensichtlich nicht bis zum 31.12. bezahlt oder als Freizeit gewährt werden sollen - regelmässiges Einschreiten der MAV bei Verwährung der Weiterbildungsmöglichkeiten im Betrieb - regelmässiges Einschreiten der MAV bei Kündigung und Abmahnungen, hier innerhalb von 14 Tagen widersprechen Und das bei ALLEN Beschäftigten. Die MAV zeigten zu gerne immer wieder darauf, dass sie nur für die Einhaltung der Vorschriften und Gesetze dann zuständig seien, wenn es alle Kolleginnen und Kollegen im Betrieb betraf. Einzelfälle hätten sie nicht behandeln können. Das wäre dann ein Fall für das Arbeitsgericht gewesen. Auffällig war, dass kaum ein MAV-Mitglied sich als Zeuge vor dem Arbeitsgericht zeigte, oder sich ausdrücklich als Zeuge benennen lies, insbesondere dann nicht, wenn offensichtliches Mobbing vorlag. Mobbing im Betrieb entstand aber nicht durch Einzelfälle, sondern die Einzelfälle zeigten an, dass es Mobbing im Betrieb, und damit eine erstzunehmende psychische Belastung am Arbeitsplatz und im Betrieb, gab. Diese Warnzeichen als "Einzelfälle" wurden von den MAV zunächst Überhaupt nicht wahrgenommen. Mobbing im Betrieb uferte viel zu häufig masslos aus, weil es das unkontrollierte Handeln durch Vorgesetzte und der Personalabteilung gegen zahlreiche Mobbing-Opfer als Einzelfälle gab. Die Kontrollfunktion der MAV gegen Vorgesetzte und Personalabteilung wurde nicht mit aller Macht ausgeführt, sodass ein gewisses "Gewohnheitsrecht zum mobben als sozial adäquates Handeln" für "ausgesuchte Mobber" im Betrieb entstand, dass auch noch von verkungelten MAV-Mitliedern all zu gerne mit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers gerechtfertigt wurde, - was dann eine "Beratung bei Mobbing" gewesen sein soll - . Die langjährigen Mitglieder der MAV waren zu häufig in Kumperneien mit den langjährig dazugehörigen Mobbern verwickelt, - man kannte sich eben sehr gut - . Das führte dazu, dass es "interne Absprachen" gab, die dazu führten, dass grundsätzliche Kontrollmechanismen seitens der MAV eingestellt wurden, und nur nebensächliche Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften mit aller Macht im Vordergrund standen. Das zeigte sich immer wieder dann , wenn die MAV ihre eignen Interessen durchsetzen wollte, z. B. im Rahmen der Stellenkorruption. Und so konnte die psychische Belastung am Arbeitsplatz nicht bekämpft werden, was den vielfachen Verstoss gegen das Arbeitsschutzgesetz bedeutete. Damit wurde aber auch deutlich, dass die Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der MAV-Wahl ein gewisses Mitspracherecht gehabt hätten, indem sie zur Wahl gegangen wären, und die MAV-Vertreter gewählt hätten, die ihnen völlig unbekannt waren, und die noch nie in der MAV Mitglied waren. Eine Vorauswahl hätte jede Wählerin und jeder Wähler treffen können, wenn sich die Wähler mit den Kandidatinnen und Kandidaten der MAV vorher auseinander gesetzt hätten. Allerdings muss einschränkend gesagt werden, dass die Kolleginnen und Kollegen immer wieder psychisch unter Druck gesetzt wurden, damit eine Hinderung an der Beteiligung der Wahl während der Arbeitszeit eintrat, was aber niemanden daran hindern sollte, an der statthaften Briefwahl teilzunehemen. Gruss Tom |
| Tom | Hallo macdet ! kannst Du ins WIKI kopieren . schreib mal kurz, wie ich das selber machen kann (falls möglich). Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Unter http://www.manager-magazin.de/koepfe/ar ... %2C00.html war zu lesen : "(...) 01.08.2006 DEUTSCHE BANK Verurteilt wegen Mobbings Helen Green hat den Mobbing-Prozess gegen die Deutsche Bank gewonnen. In London wurde das Geldinstitut dazu verurteilt, seiner Ex-Mitarbeiterin 1,2 Millionen Euro Schadensersatz zu zahlen. Die Deutsche Bank, so das Gericht, trage eine Mitverantwortung dafür, dass Green schikaniert und diskriminiert worden sei. (...)" Skandalös, dass es bei uns in Deutschland solche Prozesse erst gar nicht gibt. Und wenn, dann gibts gerade mal 10.000 EURO Schmerzensgeld (- wenn überhaupt -) mein Kommentar: Deuschland : Super-Mobber-Land ! Gruss Tom |
| Tom | Sind Rechtsanwälte immer gute Ratgeber bei [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing:1w8o0cz5]Mobbing am Arbeitsplatz[/url:1w8o0cz5] ? [b:1w8o0cz5]Ein Erfahrungsbericht aus Köln.[/b:1w8o0cz5] Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in erster Linie Unternehmer. Sie haben unternehmerisches Risiko zu tragen, und dieses Risiko ist zu minimieren, und das kann eine Qualitätsminderung in der Vertretung der Mandantschaft bedeuten. Die [b:1w8o0cz5]Rechtsanwältinnen[/b:1w8o0cz5] und [b:1w8o0cz5]Rechtsanwälte[/b:1w8o0cz5], die eine Kanzlei betreiben, müssen die Unkosten für die Kanzlei und unter Umständen die Lohnkosten für das Personal erwirtschaften, bevor sie selber etwas verdienen. Das zwingt zum Sparen. Um etwas zu erwirtschaften, müssen allerdings auch Aufträge her, und da kommen die[b:1w8o0cz5] Mobbing-Betroffenen[/b:1w8o0cz5] als mögliche "Dauerkunden" oder "Langzeitkunden" gerade recht, insbesondere dann, wenn die Anzahl der zu "betreuenden" Madantinnen und Mandanten gerade mal wieder gering ist. Die Mobbing-Betroffenen werden wie "Kühe gemolken". Mobbing-Betroffene hingegen haben sehr häufig das Problem, dass sie den entscheidenen Kernpunkt nicht erklären können, der das [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing:1w8o0cz5]Mobbing am Arbeitsplatz[/url:1w8o0cz5] ausmacht. Das hat die unterschiedlichsten Ursachen, meisst ist es Stress und Angst, die "blind" macht, und so ist für Mobbing-Betroffene "alles wichtig", da fast "alles" das Mobbing ausmachen würde. Zudem vertrauen Mobbing-Betroffene "blind" der bevollmächtigten Anwältin oder dem Anwalt, eine gute Beratung wird von den Anwälten - wegen Kostenminderung - erst gar nicht erbracht, - und das ist fatal - . Das verführt die bevollmächtigte Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt häufig dazu beim Arbeitgeber (Personalabteilung) mittels umfangreichem Schriftwechsel "im Nebel herum zu stochern", was die Arbeitgeber in aller Regel zusätzlich gegen die Mobbing-Betroffenen aufbringt. Das bringt den Mobbing-Betroffenen zwar überhaupt nichts, ganz im Gegenteil, eine solche Anwaltstrategie veschlimmert die Lage der Mobbing-Betroffenen in aller Regel um so mehr, - aber immerhin: die Aufträge für die Anwaltskanzlei häufen sich, und die Kasse füllt sich - . Das führt früher oder später dazu, dass die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:1w8o0cz5]Arbeitsrecht[/url:1w8o0cz5]sschutzversicherung den Vertrag kündigen wird (falls überhaupt vorhanden), und die Betroffenen stehen zunächst ohne [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:1w8o0cz5]Arbeitsrecht[/url:1w8o0cz5]sschutzversicherung da. Es ist zwar möglich, eine weitere [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:1w8o0cz5]Arbeitsrecht[/url:1w8o0cz5]sschutzversicherung abzuschliessen, aber wenn die bevollmächtigte Anwältin oder der Anwalt weiterhin "im eignen Interesse strategisch im Nebel herumstochert", dann wird auch die neuerliche [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:1w8o0cz5]Arbeitsrecht[/url:1w8o0cz5]sschutzversicherung kündigen, was am Ende bedeutet, dass die Mobbing-Betroffenen überhaupt keine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:1w8o0cz5]Arbeitsrecht[/url:1w8o0cz5]sschutzversicherung mehr bekommen. Da erscheint eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:1w8o0cz5]Arbeitsrecht[/url:1w8o0cz5]sschutzversicherung über eine Gewerkschaft höchst sinnvoll, ist sie aber nicht, da. z. B. ver.di den [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:1w8o0cz5]Arbeitsrecht[/url:1w8o0cz5]sschutz nur als "freiwillige Dienstleistung" anbietet. Das verwundert auch nicht, da im öffentlichen Dienst, oder in Betrieben die dem öffentlichen Dienst nahestehen, Mobbing besonders stark ausgeprägt ist, weil es häufig genung um das Thema "begünstigte Stellenkorruption über die Mitarbeitervertretung ", oder in Einzelfällen um Bestechlichkeit und Korruption, geht. Die "freiberuflichen" ver.di-Fachanwaltschaft für [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:1w8o0cz5]Arbeitsrecht[/url:1w8o0cz5], - mit eigner Kanzlei - , erscheinen mir angesichts solcher Vorgaben für die Problematik bei Mobbing am Arbeitsplatz immer dann wenig hilfreich, wenn es um den öffentlichen Dienst als Mobber-Betrieb und Arbeitgeber in einem Mobbing-Fall geht, - die Ausnahmen bestätigen die Regel - . Zudem bekommen die "freiberuflichen" ver.di-Fachanwälte für [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:1w8o0cz5]Arbeitsrecht[/url:1w8o0cz5], - mit eigner Kanzlei - , Aufträge von ver.di oder vom "Personalrat eines Betriebes aus dem öffentlichen Dienst", z. B. in Form von Seminaren, Vorträgen, und auch Gutachten, und das auch deswegen, weil sehr häufig diese ver.di-Anwaltschaft in der örtlichen ver.di organisiert sind (sprich: Vereinsmeierrei). Angesichts solcher Interessenskonflikten "stören" Mobbing-Betroffene aus einem Betrieb des öffentlichen Dienstes unter Umständen die "gewohnte und mit der Zeit gewachsene Zusammenarbeit zwischen Personalrat (häufig in der örtichen ver.di aktiv), Personalabteilung, und Betriebsführung".Desgleichen kann durchaus auch in anderen Betrieben mit einer Mitarbeitervertretung (MAV)stattfinden. Damit wächst für Mobbing-Betroffene aus dem öffentlichen Dienst (oder anderen Betrieben )die Gefahr, dass die eigne ver.di-Anwältin oder ver.di-Anwalt "einen Vergleich" herbei führen will, - und so sieht dann auch die Vertretung aus: der Anwalt "trifft den Kern nicht" - , und das "sieht" die Rechtsvertretung/Personalabteilung des Arbeitgebers ebenso . Im Übrigen macht ein Vergleich für eine Anwältin oder Anwalt immer Sinn, - insbesondere bei einem arbeitsgerichtlichen Vergleich - , denn der bringt pro Fall viel mehr Geld in die Anwaltskasse bei weniger Leistung - . Leider ist es in Deutschland so, dass es gesetzlich geregelt ist, dass ein Vergleich(pro Fall) das meiste Geld in die Kasse der Anwaltskanzlei spült, das Gericht brauch kein Urteil schreiben, und die gegnerische Anwältin oder Anwalt bekommt auch mehr Geld, und die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:1w8o0cz5]Arbeitsrecht[/url:1w8o0cz5]sschutz zahlt unter Umständen das Verfahren für das Mobbing-Opfer nicht, oder sie zahlt nur anteilsmässig (hängt aber vom Vertrag ab). Hier ist ein Fehler im System, und das bedeutet, dass die meisten Anwältinnen und Anwälte die "Verteidigung" der Mobbing-Betroffenen von vorne rein so ausrichten werden, dass nur "ein Vergleich" möglich ist. In den USA ist das System anders, hier bekommt die Kanzlei (Anwalt/Anwältin) mehr Geld, wenn das Verfahren erfolgreich abgeschlossen worden ist. Das soll aber nicht heissen, dass die hier in Deutschland ansässigen Arbeitgeber der bevollmächtigten Kanzlei keine "Provision in Aussicht" stellt. Die Mobbing-Betroffenen hingegen sind bei einem Vergleich auf jeden Fall ihren Arbeitsplatz los, weitere Rechtsansprüche erlischen (falls die Ansprüche im Vergleich nicht geregelt wurden), und sie müssen sich in die lange Schlange der Arbeitslosen bei der örtlichen Bundesagentur für Arbeit einreihen. Die "freiberuflichen" Gewerkschafts-Fachanwaltschaft für [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:1w8o0cz5]Arbeitsrecht[/url:1w8o0cz5], - mit eigner Kanzlei - , sind taugliche Berater in Rechtsfragen um die Auslegung des Tarifvertrages, - also bei Beschlussverfahren zum Tarifvertrag - , oder bei Rechtsfragen um die tarifliche Bezahlung, oder bei der rechtlichen Vertretung der MAV-Vorsitzendin(Vorsitzenden) oder der stellvertretenden MAV-Vorsitzendin(Vorsitzenden), oder andere "genehme" MAV-Vertreterinnen(Vertreter). Wenn es um Mobbing am Arbeitsplatz geht, da halte ich solche Anwälte eher für schlechte Berater, einen Teil der Gründe legte ich zuvor dar. Allerdings möchte ich weiter auf die Vertretung "der freiberuflichen" Gewerkschafts-Fachanwälte für [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:1w8o0cz5]Arbeitsrecht[/url:1w8o0cz5], - mit eigner Kanzlei - " , eingehen. Vielfach ist es so, dass solche Anwälte "um den heissen Brei" herumschreiben und nicht den Kern auf das Papier geschrieben bekommen, - insbesondere wenn die Aufklärung unangenehm ist - , obwohl bei Mobbing im öffentlichen Dienst sehr häufig der Kern des Mobbings ist, dass gegen Vorschriften, - des Arbeitsschutzes, - der Arbeitssicherheit, - des Gesundheitsschutzes, und gegen Vorschriften - des Arbeitszeitgesetzes - oder andere formal juristische Vorschriften, und Verfahrensvorschriften, verstossen wird. Hinzu kommen Verstösse bei der Führung der Personalakte, Verstösse gegen Vorschriften des Datenschutzes, und Verstösse gegen Vorschriften im Zusammenhang mit dem jeweilig gültigen Personalvertretungsgesetz/Betriebsverfassungsgesetz (z. B. Intervention), und auch Verstösse gegen Tarifvorschriften sind häufig anzutreffen. Die Benacheiligung der Mobbing-Betroffenen in Sachen Urlaub und Bildungsurlaub ist an der Tagesordnung. Die Mitarbeitervertretungen reagierten in solchen Mobbing-Fällen zu häufig nicht ausreichend. Die Beweise können die Mobbing-Betroffenen im Arbeitsverhältnis häufig erbringen, doch die Anwälte verwerten diese Beweise in aller Regel nicht mit aller Konsequenz, sondern "mildern" die Beweise in ihren Schriftsätzen dadurch ab, dass sie (fataler weise) nicht "alles" in der aussergrichtlichen und im erstinstanzlichen Verfahren Aufklärung vortragen, - und so wird der Mobber-Arbeitgeber (der auch Auftraggeber für den eignen Anwalt sein kann) im Vorfeld geschont - . Der Kern wird nicht getroffen. Und weil solche bevollmächtigte Anwaltsvertretungen häufig genung mit den Personalrats/Betriebsrats-Vorsitzenden über die örtliche Gewerkschaft "bekannt" sind, wird auch der jeweilige Personalrat/Betriebsrat (Mitarbeitervertretung) sich in die Auseinandersetzung nicht "hinein ziehen lassen", - und so fallen entscheidende Zeugen gleich von vorne rein weg - . Das Mobbing-Opfer wird letztendlich bei einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung (meisst Kündigung wegen Mobbing am Arbeitsplatz) "schlechte Karten" haben , und "die eigne Anwältin oder Anwalt schlägt" einen arbeitsgerichtlichen Vergleich vor, und das bedeutet, dass das Mobbing-Opfer den Weg zur Bundesagentur für Arbeit antreten muss, und im Falle von ALGII (bleibt meisst nicht aus) die (klägliche) "erstrittene Abfindung" zum Lebensunterhalt verbrauchen muss. Da freut sich der (stellenkorrupierte)öffentliche Dienst ! Gruss Tom |
| Tom | Der [b:klkug3x6]VW-Korruptionsskandal[/b:klkug3x6] ist unübersichtlich geworden, und deshalb verfasste ich diese Zusammenfassung. Eine weitere Übersicht [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Volkswagen/Aff%C3%A4re:klkug3x6]ist im wiki.[/url:klkug3x6] Ich möchte die Zusammenfassung mit einem Zitat vom (derzeit) amtierenden Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble beginnen: [url=http://tinyurl.com/2um3b8:klkug3x6]Unter[/url:klkug3x6] war in einem Bericht zum Interview, datiert auf den 18.05.2006, zu lesen: "(...) Es gibt in Deutschland eine Neigung, die Dinge zu übertreiben. Davon sind auch die Staatsanwaltschaften nicht frei. Jede Form der Korruption muss selbstverständlich mit aller Härte verfolgt werden, das gilt auch schon für den so genannten Anfangsverdacht. (...)" [code:klkug3x6]die alten Links wurden entfernt. Sie beinhalteten ein rechtswidrigen Hinweis! Ich bedanke mich an dieser Stelle für den freundlichen Hinweis bei der Kanzlei Prinz aus Hamburg [/code:klkug3x6] [b:klkug3x6]PS:[/b:klkug3x6] !!!!!!!!! sogar die Tags meiner Booksmarks habe ich um den Begriff bereinigt!!!!!!!!!! [b:klkug3x6]"Offenbarungen eines Insiders" [/b:klkug3x6] Herr Hans-Joachim Selenz kam an die umfangreichen Quellenbelege für das „Schwarzbuch VW“. Zum Interview war zu lesen: "(...) [b:klkug3x6]Selenz:[/b:klkug3x6] Durch den Hinweis eines Richters aus Hannover bekam ich die Information, dass bei den Justizbehörden in Braunschweig „unglaubliche Dokumente“ über VW vorlägen. Da sie allerdings von einem [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Firmen/VolkswagenAG/RainerBeutler:klkug3x6]"kleinen" Mitarbeiter stammten[/url:klkug3x6] stammten, hätte der keine Chance, bei der [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/SPD:klkug3x6]Genossenjustiz in Braunschweig[/url:klkug3x6]. Ich setzte mich daraufhin mit dem VW-Mitarbeiter in Verbindung und stellte fest, dass mein Richter nicht übertrieben hatte. Nachdem der VW-Mitarbeiter von der Staatsanwaltschaft die Nachricht bekam, er solle seine Unterlagen abholen, da man sie ansonsten „anderweitig verwenden oder vernichten“ würde, stellte er mir eine Vollmacht aus, so dass ich die Akten in seinem Namen direkt von der Staatsanwaltschaft Braunschweig abholen konnte. Es ging bei dem Material jenseits der Bordell-Skandale – doch auch mit Belegen über Untreuevorgänge in Vorstand und Aufsichtsrat – um dreistellige Millionenbeträge aus Investitionsprojekten, die bei VW in grauen Kanälen versickerten. Da es den Staatsanwälten zu mühsam war, sich in die trüben Geldströme einzuarbeiten, gaben sie die Unterlagen zwecks Prüfung an die VW-Revision, die im System VW ein ausgemachter Betrugsaufklärungsverhinderungs-Verein ist. (...)" Das "[b:klkug3x6]VW-System[/b:klkug3x6]" meinte alles anders gesehen zu haben. Der "kleine VW-Mitarbeiter" hatte selbstverständlich überhaupt nichts ins rollen gebracht, sondern nur die Staatsanwaltschaft, die die Unterlagen der "internen Revision" bei VW übergab. 30.06.2005 [url=http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/15/0,3672,2328783,00.html:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Die Spekulationen um den Rücktritt des VW-Personalvorstandes Peter Hartz häuften sich. Der damals 62-jährige Betriebsratschef Volkert und gelernte Schmied legte sein Amt wegen seines Alters nieder. Volkert: "(...) Ich habe mich keiner kriminellen Handlung schuldig gemacht.(...)" Volkert hat nach Angaben des IG-Metall-Vorsitzenden Jürgen Peters schon seit einiger Zeit über einen vorzeitigen Abschied nachgedacht. Bei den Beschäftigten war er jedoch teilweise nicht unumstritten, weil ihm zu große Nähe zum Management nachgesagt wurde. Die Affäre um den früheren Skoda-Personalchef Helmuth Schuster, ein enger Hartz-Vertrauter, habe offenbar weit größere Dimensionen als angenommen. Ex-Skoda-Personal-Chef Schuster soll unter anderem Schmiergelder von Zulieferfirmen verlangt haben. Schuster hatte Mitte Juni seinen Posten bei Skoda aufgeben müssen. Er soll in eine Korruptionsaffäre verwickelt sein und sich lukrative Aufträge vom VW-Konzern erschlichen haben. Schmiergelder für die Autoproduktion von VW in Indien verlangt haben soll. Zudem habe Schuster über Strohmänner und Tarnfirmen mit seinem Arbeitgeber lukrative Verträge als VW-Generalimporteur für Indien und Angola abgeschlossen. Schuster war seit 1991 bei VW. Von 1993 bis 2000 nahm er im Zentralen Personalwesen des Konzerns leitende Aufgaben wahr, bevor er 2001 als Skoda-Vorstandsmitglied nach Prag ging. VW-Chef Bernd Pitschesrieder dazu: "(...) "Volkswagen hat vor einigen Tagen die Staatsanwaltschaft Braunschweig eingeschaltet, um vorliegenden Hinweisen des Konzerns weiter nach zu gehen. Volkswagen arbeitet hierbei eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Dabei wird allen vorliegenden Hinweisen nachgegangen und für vollständige Aufklärung gesorgt. (...)" Im Sog der VW-Schmiergeldaffäre um den Ex-Skoda- Personalchef Helmuth Schuster geriet Peter Hartz immer mehr in die Schußlinie. 05.07.2005 [url=http://www.sueddeutsche.de/,tt3l5/wirtschaft/artikel/105/56049/:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft prüfte, welche Summen auf welche Firmenkonten übertragen wurden. Gleichzeitig bestand der Verdacht, dass sich der VW-Vorstand das Wohlwollen einzelner Betriebsräte durch das Bezahlen von Lustreisen erkauft hat. Auslöser für die Enthüllungen war eine eher kleine Personalie bei der Commerzbank AG. Ein Mitarbeiter des Geldhauses wurde im Frühsommer dieses Jahres entlassen, auf seinem Computer fand die Revisionsabteilung Vertragsentwürfe, die zu dem Wolfsburger Autokonzern führten. Den Unterlagen war zu entnehmen, dass VW-Mitarbeiter als Strohmänner bei Geschäften mit dem eigenen Konzern bedacht werden sollten. Einer der Begünstigten war der frühere Vorstand der VW-Tochter Skoda, Helmut Schuster. Die Commerzbank leitete die Unterlagen an VW weiter, und fortan wurde Schuster, ein enger Vertrauter des VW-Personalvorstands Peter Hartz, von Detektiven beschattet. VW reichte laut der Staatsanwaltschaft Braunschweig Unterlagen ein, die die vom Unternehmen gegen Schuster gestellte Strafanzeige untermauern sollen. Dabei handele es sich um mehrere Ordner. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hatte nach Angaben des Konzerns ihre Arbeit aufgenommen, um Hintergründe zu klären. Nach damaligen Stand der Recherchen bei VW soll Schuster Anfang 2001 gemeinsam mit anderen VW-Mitarbeitern wie dem früheren Betriebsratschef Klaus Volkert die Idee entwickelt haben, Firmen zu gründen, die sich um Aufträge bei VW oder bei Tochterunternehmen bemühten. So wurde im Mai 2001 in Prag eine Firma F-BEL gegründet, an der Schuster und Volkert beteiligt gewesen sein sollen und die sich um einen Auftrag der VW-Tochter Skoda bemühte. Die Mutterfirma der F-BEL war ein Unternehmen namens Property Finance S.A. in Luxemburg, das wiederum mit Schuster verbandelt gewesen sein soll. Es setzte sich das Geflecht aus Tarnfirmen in Indien, Angola, Tschechien, Luxemburg und der Schweiz zusammen. Drei VW-Mitarbeiter und drei Außenstehende, die mit der Volkswagen AG beispielsweise über Werbeverträge verbandelt waren, sollen an dem Konstrukt beteiligt gewesen sein. Schuster, der nach offizieller Darstellung auf eigenen Wunsch aus dem Unternehmen ausstieg, soll allein in Indien drei Millionen Euro kassiert haben, weil er einer Provinzregierung die Errichtung eines VW-Werkes versprochen haben soll. Einige Tarnfirmen sollen sich auch um lukrative Generalsverträge mit VW bemüht haben. 06.07.2005 [url=http://www.morgenpost.de/content/2005/07/06/wirtschaft/764682.html:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Es gab Lustreisen und Prostituierte für Betriebsräte - und der VW-Vorstand soll Belege abgezeichnet haben. Auch das Einfliegen von Prostituierten per Firmenjet soll vorgekommen sein. Eigenbelege über Summen bis zu 30 000 Euro seien vom Vorstand abgesegnet worden. Hartz selber soll etliche Belege abgezeichnet haben. Auch Treffen mit Prostituierten seien finanziert worden. Im Gegenzug seien Betriebsräte oft bereit gewesen, auf Vorstandslinie zu argumentieren. Hartz dazu: Die Vermutung, der VW-Vorstand soll Betriebsrat gekauft haben, sei absurd gewesen. Niemandem im Vorstand wären solche Vorgänge bekannt, und niemand im Vorstand hätte sie gebilligt. Hartz stand für die traditionell enge Kooperation zwischen Management, Gewerkschaften und Betriebsrat bei VW, die von ihren Kritikern als Filz bezeichnet wurde. Der zurückgetretene Konzernbetriebsratschef Klaus Volkert äußerte sich damals zu den Vorwürfen im Norddeutschen Rundfunk. Volkert sagte, er habe mit angeblichen Verstrickungen in unsaubere Geschäfte und mit einem Geflecht von Tarnfirmen nichts zu tun. "Mich mit solchen Vorgängen auch nur im Entferntesten in Verbindung zu bringen, ist eine infame Verleumdung." Er gab zu, auf Drängen des Ex-Personalchefs der VW-Tochter, Helmuth Schuster, einen Gesellschafteranteil an der tschechischen Firma F-Bel übernommen zu haben. Die Firma habe aber keine Geschäfte getätigt. Der niedersächsische Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP), VW-Aufsichtsratsmitglied, erklärte, der Aufsichtsrat habe nichts von den illegalen Geschäften um Schuster gewusst. Sein Parteivize Rainer Brüderle forderte indirekt den Rücktritt von Hartz: "Schon manche haben ihr Lebenswerk zerstört, weil sie zu lange an ihrem Sessel geklebt haben." Der niedersächsische Regierungschef und VW-Aufsichtsratsmitglied Christian Wulff (CDU) bekräftigte angesichts immer neuer Vorwürfe in Hannover seine Forderung nach einer "ergebnisoffenen" Untersuchung. Gegen Ex-Skoda-Vorstand Helmuth Schuster und einen seiner Mitarbeiter ermittelte die Braunschweiger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue. Sie sollen Geld, das eigentlich VW oder der tschechischen VW-Tochter Skoda zustand, über ein Firmengeflecht auf eigene Konten umgeleitet haben. Auch soll Schuster Schmiergeld von Zulieferern verlangt haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, daß inzwischen mehrere Aktenordner mit Unterlagen eingegangen seien. Die Schweizer Firma Impeesa räumte derweil Geschäftsbeziehungen mit dem Ex-Personalchef und dem gleichfalls von VW entlassenen VW-Mitarbeiter Klaus-Joachim Gebauer ein, bestritt aber energisch jede Verwicklung in die Affäre. Die Impeesa erklärte, den beiden unter Untreueverdacht stehenden Männern einen Firmenmantel verkauft zu haben. (Quelle: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/a ... 217/56161/ ) 08.07.2005 Ex-VW-Personalvorstand Peter Harz trat am 8. Juli 2005 zurück. Er will Frauen aus eigener Tasche bezahlt haben. 09.08.2005 [url=http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2046/artid/4392976:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Der juristische Streit zwischen VW und dem gekündigten früheren Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer ging weiter. Die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht war in Braunschweig gescheitert. Der Chefsyndikus von VW, Michael Ganninger, erhob schwere Vorwürfe gegen Gebauer. Er habe gemeinsam mit Ex-Skoda-Personalvorstand Helmuth Schuster ein Netz von mindestens zehn Firmen in acht Ländern aufgebaut, „um privat Kasse zu machen“. Auch Schmiergeld in fünfstelliger Höhe sei an Gebauer gezahlt worden. 04.09.2005 [url=http://focus.msn.de/finanzen/geldanlage/vw-affaere_nid_18792.html:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] In der VW-Affäre hat der Anwalt des entlassenen Personalmanagers Klaus-Joachim Gebauer, Wolfgang Kubicki, den langjährigen Personalvorstand Peter Hartz schwer belastet. Demnach soll Hartz die Begünstigungen von Betriebsräten persönlich angeordnet haben. Laut Kubicki wurden sämtliche Reisen und Veranstaltungen, die Gebauer für Betriebsräte organisiert hatte, über die besondere Kostenstelle „1860 – diverses“ von Hartz abgerechnet. Dieser habe Gebauer erstmals 1993, dann erneut 1997 die Weisung erteilt, dem Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert „jeden Wunsch zu erfüllen“. Der frühere Personalvorstand Hartz konnte über sein Konto „1860 – diverses“ Spesen ohne weitergehende Kontrolle abrechnen. Alle Ausgaben für Betriebsräte soll Gebauer „ohne jede Limitierung“ vorgenommen haben. Laut Kubicki haben bei VW alle Vorgesetzten einschließlich Hartz „seit Jahren gewusst, gebilligt und gewollt“, dass und wie sein Mandant frei über die Gelder verfügen konnte. 16.09.2005 [url=http://finanzen.sueddeutsche.de/nws.php?nws_id=1000441482&cmp_id=&ntp_id=362,383%20,385:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Herr Hartz soll den inzwischen zurückgetreten VW-Betriebsratschef Klaus Volkert in großem Umfang finanziell begünstigt haben. Volkert habe bei seiner Vernehmung durch das Landeskriminalamt in Hannover unter anderem erklärt, mehrfach Reisen auf Konzernkosten unternommen zu haben. Der Betriebsratschef, der ein jährliches Gehalt von 360.000 Euro bezog, soll zudem mit Hartz vereinbart haben, bei den Spesen mit Top-Managern in etwa gleich gestellt zu werden. Die Reisekostenabrechnungen von Volkert sollen über das persönliche Spesenkonto "1860 diverses" von Hartz abgewickelt worden sein. Hartz hat dem Bericht zufolge auch von der Geliebten Volkerts, der Brasilianerin Andriana B., gewusst und ihre Bezahlung auf Konzernkosten toleriert. Laut "Focus" erklärte Volkert, er habe die Frau in einem Ferienklub entdeckt und Hartz davon berichtet. VW soll B. pro Quartal 23.008 Euro auf ein Konto bei der Sparkasse Gifhorn überwiesen haben. Dies sollen Hartz und Volkert mündliche vereinbart haben. 24.09.2005 [url=http://www.rp-online.de/public/article/nachrichten/wirtschaft/transport/deutschl%20and/108472:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Es gab neue Korruptionsvorwürfe gegen den früheren Skoda-Personalvorstand Helmuth Schuster. Dabei gehe es um eine Zahlung von 100.000 Euro an den Skoda-Betriebsrat in Prag. Ermittler legten offen, dass sich Schuster die Gunst des Skoda-Betriebsrats erkaufen wollte. Seinerzeit stand eine Verlängerung seines Dienstvertrags an, wofür die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich war. Laut "Spiegel" musste sich Schuster Sorgen um seine Karriere machen, weil er Gegner im Vorstand hatte. Sein Vertrag wurde verlängert. Der Skoda-Betriebsratsvorsitzende Jaroslav Povsik bestätigte den Magazinen den Eingang des Betrags auf einem eigens dafür eingerichteten Prager Bankkonto, betonte aber, es sei kein Schmiergeld, sondern für den Bau eines Kulturzentrums der Gewerkschaft bestimmt gewesen. Der "Spiegel" schrieb weiter, seltsamerweise sei aber die Herkunft des Geldes sorgsam verschleiert worden. Man habe den Betrag auf dem Umweg über das Konto eines nicht informierten Unbeteiligten an die Gewerkschaft geleitet. Das Geld habe weiterhin auf dem Konto gelegen. Dem "Spiegel" zufolge gab Povsik an, man habe nicht gewusst, wie man das Geld verbuchen sollte, und habe deshalb den Entwurf einer Schenkungsurkunde an Schuster geschickt. Die Urkunde sei aber nicht ausgefüllt zurückgekommen. Bei der Suche nach der Quelle der 100.000 Euro seien Fahnder offenbar auf eine von Schuster eingerichtete Tarnfirma in Indien gestoßen. Unterdessen fand die ermittelnde Staatsanwaltschaft bei der Überprüfung der Kreditkartenausgaben des ehemaligen VW-Personalmanagers Klaus-Joachim Gebauer heraus, dass dieser fast 55.000 Euro für Bordellbesuche ausgegeben habe. Allein für 25 Besuche im Prager Nachtclub K5, offenbar in Begleitung von VW-Betriebsräten, habe Gebauer 43.049,99 Euro gezahlt, hieß es. Diese Ausgaben seien Gebauer vom VW-Konzern genauso erstattet worden wie der Kaufpreis von Schmuck. Gebauer habe allein bei einem Juwelier in Brasilien fast 20.000 Euro gezahlt. Die Schmuckstücke sollen dem Bericht zufolge an den seinerzeitigen Betriebsratschef Klaus Volkert gegangen sein, der sie seiner brasilianischen Geliebten und seiner Ehefrau geschenkt haben soll. 07.10.2005 [url=http://www.waz-online.de/waz-lokal/267889.html:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] In der Korruptionsaffäre gingen die Ermittlungen gegen Hartz weiter Die Staatsanwalt durchsuchte VW-Büros. In der VW-Affäre um Schmiergeld und Lustreisen wurde gegen Ex-Personalvorstand Peter Hartz wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Die Staatsanwaltschaft durchsuchte die Arbeitsräume von Hartz bei VW. „Wir haben Akten und seinen Computer als Beweismittel beschlagnahmt“, so Klaus Ziehe, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Das Privathaus von Hartz im Saarland sei nicht durchsucht worden. Die Überprüfung der Zeugenaussagen von Hartz habe Anhaltspunkte dafür erbracht, dass er Kenntnis von einem möglichen Spesenbetrug gehabt und diesen gebilligt oder unterstützt haben könnte, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hatte nach einer Vernehmung von Hartz noch mitgeteilt, dass kein Anfangsverdacht bestanden haben soll. Es habe Anzeichen dafür gegeben, dass er nicht die Wahrheit gesagt haben könnte. Hartz will von den Unregelmäßigkeiten und Missständen „keine Kenntnis“ gehabt haben. Ein VW-Sprecher bekräftigte den festen Willen zur Aufklärung der Affäre. VW-Chef Bernd Pischetsrieder habe „mehrfach betont, dass alle Hintergründe ohne Rücksicht auf Personen und Positionen aufgeklärt werden.“ Ministerpräsident Christian Wulff reagierte zurückhaltend. „Wir müssen die Ermittlungen abwarten.“ Die Staatsanwaltschaft bestätigte ferner, dass auch der von VW entlassene Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer verhört wurde. Er habe in einer fünfstündigen Vernehmung ausführlich Stellung genommen. Gebauers Anwalt, der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, griff in diesem Zusammenhang auch VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piëch scharf an. „Herr Piëch wird in der Zukunft eine Reihe von Fragen beantworten müssen“, sagte Kubicki. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in der Affäre bereits gegen drei Beschuldigte: Neben Gebauer sind dies der frühere Skoda-Personalvorstand Helmuth Schuster und Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert. hierzu auch unter: [url=http://www.sueddeutsche.de/,wirl1/wirtschaft/artikel/33/61971/:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Herr Gebauer hatte vor der Staatsanwaltschaft Braunschweig ausgesagt und in seiner Vernehmung Hartz belastet. So soll ihn Hartz mehrmals aufgefordert haben, dem ehemaligen Betriebsratschef Volkert jeden Gefallen zu erfüllen. Er sei unter anderem von Hartz instruiert worden, neben seinem privaten Konto ein weiteres Konto einzurichten, über das dann die Zahlungen von VW unauffällig abgewickelt werden konnten. Ohne Nachfragen oder Beanstandungen seien die Ersatzbelege von der Personalabteilung Topmanagement abgezeichnet und zur Anweisung freigegeben worden. Auch beschlagnahmte Konto-Unterlagen legen den Verdacht nahe, dass diese Form der sehr speziellen Betriebsratsbetreuung nicht ohne Kenntnis des Personalvorstandes erfolgen konnte. Nach Darstellung Gebauers soll das System der Selbstbedienung mit Hilfe großzügigster Spesenregelungen auch anderen Vorstandsmitgliedern bekannt gewesen sein. Über die Größenordnung der Ausgaben seien allerdings nur wenige im Haus informiert gewesen. 19.10.2005 [url=http://www.netzwerkit.de/Members/valter/firmennachrichten/folder.2005-05-23.1055139666/news_item.2005-10-10.3698338264:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] [b:klkug3x6] Die VW-Affäre erreichte den VfL Wolfsburg. [/b:klkug3x6] Im Kreis der Beschuldigten waren auch der frühere Konzernbetriebsrat Bernd Sudholt, der inzwischen Geschäftsführer des Bundesligisten VfL [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Wolfsburg:klkug3x6]Wolfsburg[/url:klkug3x6] war. Hinzu kamen die Ermittlungen gegen den Betriebsratschef der VW-Tochter Audi, Xaver Meier. Eine dritte verdächtige Person wurde von der Staatsanwaltschaft namentlich nicht genannt. Nach Medienberichten soll es sich dabei um einen Betriebsrat vom hannoverschen Standort des Konzerns handeln. 11.11.2005 [url=http://www.taz.de/pt/2005/11/11/a0156.1/text:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Die VW-Betriebsräte hofften auf Entlastung. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaf KPMG legte einen internen Bericht über die Korruption bei VW vor. Die Prüfer durchwühlten interne VW-Abrechnungen, um herauszufinden, ob Betriebsräte tatsächlich Luxusreisen auf Firmenkosten unternommen haben - und ob die Exmanager Helmuth Schuster und Klaus-Joachim Gebauer VW-Gelder veruntreuten. Rund 100 Reisen hatten die Prüfer kontrolliert. Davon wurden nach Angaben von Peters nur 10 beanstandet. Bei 3 sollen Betriebsräte mitgefahren sein. Die Staatsanwalt Braunschweig war die einzig seriöse Quelle und informierte äußerst sparsam. Sie ermittelt inzwischen gegen zehn Beschuldigte. Allen werde Untreue oder Beihilfe dazu vorgeworfen, sagte Sprecher Klaus Ziehe. Nur am Rande spiele der Vorwurf eine Rolle, dass Betriebsräte gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen haben könnten, indem sie Vergünstigungen annahmen. Unstreitig schien zu sein, dass VW Gelder in Millionenhöhe abhanden gekommen sind. Die Ermittler gingen allerdings davon aus, dass der größte Schaden durch die Scheinfirmen von Gebauer und Schuster entstanden war. Allerdings sollte auch ein Millionenbetrag durch "Reisen, Spesen und Veranstaltungen" abhanden gekommen sein, wie Staatsanwalt Ziehe die Bordellbesuche der Betriebsräte zurückhaltend nannte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine etwas andere Sichtweise auf die Affäre als IG-Metall-Chef Peters. Zwei Beschuldigte seien weiter als VW-Betriebsräte in Hannover aktiv gewesen , - das waren der niedersächsische SPD-Landtagsabgeordnete Günter Lenz und ein bislang Ungenannter. Sie haben zwar nicht an Luxusreisen teilgenommen, ihnen wird jedoch offenbar angelastet, dass sie auf Firmenkosten an Vergnügungsveranstaltungen in Hannover oder Braunschweig teilgenommen haben - für die man nicht verreisen musste. 20.11.2005 [url=http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID2017696_REF_SPC1539806,00.html:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt in der VW-Affäre mittlerweile gegen zehn Personen wegen des Verdachts der Untreue oder der Beihilfe dazu. Nun wurde bekannt, dass das Abrechnungssystem "offenbar schon sehr lange" bestanden habe, und es sei vor der Amtszeit von Hartz eingeführt worden, so Pischetsrieder. Hartz hatte 1993 das Amt des Personalvorstands übernommen und gab es im Juli 2005 im Zuge der Bestechungsaffäre beim Wolfsburger Autobauer auf. Herr Pischetsrieder zog die "Notbremse". Seit dem Aus für Hartz, und nach Angaben von Pischetsrieder sanken die Ausgaben für Belege ohne Verwendungszweck um 85 Prozent. Mit dem neuen Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrat, Bernd Osterloh, habe Pischetsrieder vereinbart, dass der Betriebsrat sämtliche Ausgaben dokumentiere. So könne die Revision die Kosten später überprüfen. Der Vorstandschef kündigte erneut an, Schadenersatzforderungen gegen die Beteiligten zu stellen. "Natürlich werden wir unrechtmäßige Ausgaben zurückfordern." Auch Hartz nahm er dabei nicht aus: "Das trifft auf jeden zu", sagte Pischetsrieder. 12.12.2005 [url=http://www.waz-online.de/waz-lokal/269465.html:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Der „Spiegel“ berichtete über 30.000-Euro-Zahlung an Volkert-Geliebte. Im Zuge der VW-Affäre gerät angeblich auch der frühere VW-Produktionsvorstand Folker Weißgerber unter Druck. Der „Spiegel“ berichtet über Aussagen des von VW entlassenen Personalmanagers Klaus-Joachim Gebauer vor der Braunschweiger Staatsanwaltschaft. Danach habe Weißgerber 2002 bei Adriana Barros einen Werbefilm über das brasilianische VW-Werk Curitiba in Auftrag gegeben und die Zahlung von 60.000 Euro veranlasst. Die VW-Konzernrevision stellte mittlerweile zumindest eine Abrechnung über gut 30.000 Euro für einen Film von Adriana Barros sicher. Nach Angaben mehrerer VW-Aufsichtsratsmitglieder profitierte Weißgerber in seiner Karriere oft von seiner engen Verbindung zum ehemaligen Gesamtbetriebsratschef Klaus Volkert, schreibt das Magazin. Der habe die Beförderung Weißgerbers zum Konzernvorstand im März 2001 maßgeblich unterstützt. 20.02.2006 [url=http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0%2C2570%2COID2315176%2C00.html:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Der ehemalige IG-Metall-Spitzenfunktionär und frühere VW-Aufsichtsrat Albert Schunk wies die Vorwürfe zurück, nach denen er im Jahr 1998 an einer Lustreise von VW nach Brasilien teilgenommen haben soll. Die Staatsanwaltschaft stellte klar, dass Schunk kein Beschuldigter war. Die Tat wäre verjährt. Eine Rechnung schickte der damalige brasilianische VW-Personalchef Fernando Perez nach Wolfsburg. Der Manager, selbst Teilnehmer, habe das Programm laut den Belegen mitorganisiert und vorfinanziert. Neben Schunk wurden in der Reiseabrechnung Ex-Skoda-Vorstand Hellmuth Schuster, der frühere Betriebsratschef Klaus Volkert und Klaus-Joachim Gebauer - der Vertraute des früheren VW-Personalvorstands Peter Hartz - aufgeführt. 06.05.2006 [url=http://focus.msn.de/finanzen/geldanlage/vw-affaere_nid_28590.html:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Ex-Personalvorstand Hartz drohte ein peinlicher Prozess und womöglich gar eine Gefängnisstrafe. Die Staatsanwaltschaft gedachte Anklage zu erheben. Nach zehn Monaten umfangreicher Ermittlungsarbeit stuft die Staatsanwaltschaft Braunschweig den 64-Jährigen mittlerweile als einen der Hauptbeschuldigten in der VW-Affäre ein. Die Anklage sollte wegen Untreue in mehreren Fällen lauten. Damit drohte Hartz – neben einem peinlichen Prozess – sogar eine Gefängnisstrafe. Die Liste der Vorwürfe war lang. Jahrelang soll Hartz Konzerngelder veruntreut haben, für Begünstigungen von Betriebsräten wie auch für eigene private Vergnügungen. Er soll sich etwa in einer von VW bezahlten Wohnung in Braunschweig mit einer Prostituierten getroffen haben, deren Dienste ebenfalls der Autobauer beglich. Insgesamt elf Fälle haben die Staatsanwälte aufgelistet, in denen sich Hartz auf Konzernkosten mit Prostituierten getroffen haben soll. Die Orte der vermeintlichen Abenteuer reichen von Schanghai über Bratislava bis nach Braunschweig. 16.05.2006 [url=http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=companiesNews&storyID=2006-05-16T094146Z_01_HAG634896_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-ERMITTLUNGEN-VOLKSWAGEN.xml&archived=False:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Die Ermittler weiteten den Kreis der Beschuldigten in VW-Affäre aus. In der Affäre um Lustreisen und Prostituiertenbesuche bei Volkswagen ermittelt die Braunschweiger Staatsanwaltschaft inzwischen gegen 14 Beschuldigte. 21.06.2006 [url=http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=e&ressort=eo&id=566295:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft liefen auf Hochtouren. Die Ermittlungsakten füllten bereits 15 dicke Ordner. Der finanzielle Schaden für VW wurde von der Wirtschaftsprüfungsagentur KPMG auf fünf Mill. Euro geschätzt. Sechs Beschuldigten wurden nur geringe Verfehlungen vorgeworfen. Ihre Verfahren sollen noch diesen Sommer abgeschlossen werden. Der Prozess gegen die anderen acht - darunter Hartz, Volkert, Gebauer und Schuster - sei frühestens für Ende 2006 zu erwarten gewesen. 15.07.2006 [url=http://focus.msn.de/finanzen/news/vw-affaere_nid_31956.html:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte bei ihren Ermittlungen zur VW-Affäre durch Angaben aus dem Rotlicht-Milieu den Durchbruch erzielt. Es ging u. a. um Partys im Erotikklub „Lagune“ in Hannover sowie im „Chateaux am Schwanensee“ im nahen Isernhagen. Der SPD-Politiker und VW-Aufsichtsrat Günter Lenz wurde durch Zeugen belastet. Lenz, gegen den wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue ermittelt wird, hatte eine Verwicklung in die Affäre stets bestritten. Eine Prostituierte schilderte zwei Partys, bei denen Lenz ihr Kunde gewesen sei. Er habe sich mit Vornamen vorgestellt. „Anhand von späteren Gesprächen mit meinem Mann und seinen Geschäftspartnern wusste ich, dass ich zusammen mit (...) Lenz gearbeitet habe.“ Sie erkannte den Gewerkschafter, der für die IG Metall vergangene Woche mit dem VW-Management über die bevorstehende Sanierung verhandelte, auf Lichtbildern wieder. Der Anwalt von Lenz, Bertram Börner: „Mein Mandant wird sich bei der Staatsanwaltschaft äußern, wenn wir alle Akten haben.“ Auch ein Parteifreund von Lenz, der Wolfsburger Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl, wurde durch mindestens vier Zeugenaussagen belastet, darunter von zwei Frauen mit den Künstlernamen "Laura" und "Monika". Der Parlamentarier hatte einst im Gesamt- und Konzernbetriebsrat von VW eine einflußreiche Position inne. Bis 2002 bekleidete er das Amt des Geschäftsführers. Der engagierte IG-Metaller war 1990 ein Gründungsmitglied des europäischen Konzernbetriebrates und von 1992 bis 2003 dessen Generalsekretär. Die gleiche Funktion übte er zudem von 1999 bis 2003 für den Weltkonzernbetriebsrat aus. ([url=http://www.welt.de/data/2006/07/15/959851.html:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] ) 24.07.2006 [url=http://focus.msn.de/finanzen/news/schmiergeld_nid_32439.html:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Die Autohersteller VW und Audi waren offenbar in eine zusätzliche Korruptionsaffäre verstrickt. Mitarbeiter sollen Schmiergeld angenommen haben. Bei der Korruptionsaffäre geht es um Schmiergelder für bevorzugte Auftragsvergaben an den französischen Zulieferer Faurecia. „Dem Unternehmen wird zur Last gelegt, spätestens seit 1998 Schmiergelder im Umfang von zuletzt 600 000 bis 800 000 Euro jährlich an mehrere Mitarbeiter der Einkaufsabteilungen von deutschen Automobilkonzernen gezahlt zu haben“, teilte die Staatsanwaltschaft in Frankfurt mit. Die Ermittlungen dauerten bereits knapp ein Jahr und richteten sich gegen 20 Personen. Zwei Einkaufsleiter von VW und ein Mitarbeiter der Tochter Audi standen laut Staatsanwaltschaft im Mittelpunkt der Untersuchungen, und die Tatverdächtigen sollen von Faurecia Schmiergelder von mehreren hunderttausend Euro für bevorzugte Auftragsvergabe erhalten haben. Neben Geld hätten die Männer im Alter zwischen 46 und 64 Jahren nach ersten Erkenntnissen auch Möbel und Urlaubsreisen angenommen. Der verdächtigte Audi-Mitarbeiter hatte laut Bechtel mindestens 160 000 Euro Bargeld angenommen. Außerdem habe er als Gegenleistung erreicht, dass seine 32 Jahre alte Freundin bei einem Zulieferbetrieb in der Schweiz zu einem überhöhten Gehalt von 3400 Euro monatlich angestellt wurde. 29.07.2006 [url=http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/100083.html?zid=90221:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] In der Korruptionsaffäre in der deutschen Automobilwirtschaft ermittelte die Frankfurter Staatsanwaltschaft bereits gegen elf Zulieferer, darunter das französische Unternehmen Faurecia, und mindestens drei Hersteller. Bei den Autokonzernen, an die die Schmiergelder geflossen sind, handelt es sich um Volkswagen, Audi und BMW. Im Korruptionsskandal in der Autozuliefererbranche hat Volkswagen erste Schadenersatzansprüche an beschuldigte Mitarbeiter erfolgreich geltend gemacht. VW will den entstandenen Schaden in voller Höhe ersetzt bekommen. 05.08.2006 Quelle: http://www.n-tv.de/696822.html In die Korruptionsaffäre um den französischen Autozulieferer Faurecia war offenbar ein vierter Volkswagen-Manager verstrickt. Die bereits seit einem Jahr laufenden Ermittlungen um Zulieferer von BMW standen vor dem Abschluss. Ein früherer Einkäufer der spanischen Volkswagen-Tochter Seat wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet und er sass in Untersuchungshaft. Laut einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" hatte er zwischen Oktober 2002 und April 2005 rund 160.000 Euro dafür bekommen, dass er Faurecia bei der Auftragsvergabe bevorzugt hatte. Bisher waren unter den 20 Verdächtigen zwei Einkaufsmanager von VW und einer der Ingolstädter Tochter Audi in das Visier der Ermittler geraten. Der nun verhaftete Seat-Manager habe bereits vor zwei Jahren von der Beschaffungsabteilung in das "Modellreihen-Programm" gewechselt. Unmittelbar nach seiner Verhaftung sei er freigestellt worden. Bis dahin sei VW von den Behörden gebeten worden stillzuhalten, um die verdeckt geführten Ermittlungen nicht zu gefährden. 10.08.2006 [url=http://www.handelsblatt.com/news/Default.aspx?_p=200811&_t=ft&_b=1119142:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Ex-Skoda-Personalchef Helmuth Schuster, der als eine der Schlüsselfiguren in der VW-Korruptionsaffäre gilt, hat seinen letzten offiziellen Posten in Tschechien verloren. Die deutsche Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug. 14.08.2006 [url=http://www.news.at/format/index.html?/articles/0631/520/147310.shtml:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Im deutschen BMW-VW-Bestechungsskandal wird auch gegen eine Tochter des Magna-Konzerns ermittelt. Zwischen Elbe im Norden und Isar im Süden ermittelten Polizisten, Staatsanwälte und Finanzbeamte bereits seit einem Jahr im wohl größten Korruptionsskandal in der deutschen Automobilgeschichte. Da durfte Österreich nicht fehlen. Die innerdeutsche Affäre hatte sich zu einem internationalen Krisenfall entwickelt, der auch nach Österreich reichte. Denn unter den elf verdächtigen Zulieferbetrieben, die im Schmiergeldsumpf versanken, befand sich auch eine Tochter von Magna, dem Konzern des Austrokanadiers Frank Stronach. „Die Ermittlungen beziehen sich auf die Gesellschaft Intier“, bestätigte der leitende Münchner Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld. 09.10.2006 [url=http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=companiesNews&storyID=2006-10-09T181215Z_01_KOE965523_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-FIRMEN-VOLKSWAGEN-AFFAERE.xml&archived=False:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Reuters Deutschland meldete: - Ex-VW-Personalchef Hartz räumt "Sonderbonus" an Betriebsrat ein - In der Affäre um Korruption bei Volkswagen wurde Hartz erstmals von der Staatsanwaltschaft Braunschweig vernommen. Der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz hatte bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig die Zahlung von "Sonderbonussen" an den ehemaligen Betriebsratschef Klaus Volkert eingeräumt. Hartz habe die Begünstigungen mit der Bedeutung des Amtes des damaligen Konzernbetriebsratschefs in einem weltweit agierenden mitbestimmten Konzern begründet, hieß es in Hartz' Mitteilung. Nach seinem Rücktritt vor mehr als einem Jahr habe Hartz nun auch die strafrechtliche Verantwortung für Vorgänge in seinem damaligen Ressort übernommen, teilte eine von dem Ex-Manager beauftragte Kommunikationsagentur am Montag mit. Es folgte die Anklage gegen Hartz. http://www.volksstimme.de am 16.11.2006: [url=http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/wirtschaft_und_boerse/?sid=a08aa8623497bd0afbe092b9cb709615&em_cnt=191836:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] Anklage gegen Ex-VW-Vorstand Hartz: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat Anklage gegen den früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz erhoben. Dem prominenten Manager wird Untreue in 44 Fällen und unrechtmäßige Begünstigung von Betriebsräten zur Last gelegt, teilte die Behörde gestern mit. Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert habe von 1994 bis 2005 von Hartz neben seinem Gehalt so genannte " Sonderbonuszahlungen " von insgesamt fast zwei Millionen Euro erhalten, ohne dass dies bei VW offen gelegt worden sei. Ursprünglich vorgesehene Kontrollmechanismen habe der mächtige Personalvorstand abgeschafft, fanden die Staatsanwälte heraus. Nach den Ergebnissen der Untersuchungen habe Hartz seinen Mitarbeiter Klaus-Joachim Gebauer 1997 auch generell angewiesen, den Betriebsratsvorsitzenden Volkert " großzügig und wertschätzend " zu behandeln und dabei " nicht kleinlich " zu sein, heißt es in der 63-Seiten-Anklageschrift. Auch Volkerts Geliebte, der Brasilianerin Adriana Barros, habe Hartz hohe Summen ohne Gegenleistung zugeschanzt. Sie habe von 2000 bis 2004 insgesamt 400 000 Euro erhalten. Ein mit ihr mündlich geschlossener " Agenturvertrag " sei nur vorgespielt gewesen, um die Geldflüsse " mit dem Schein der Legalität zu schmücken ", heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Und nu wurde es enger für Hartz . http://www.wiwo.de am 21.11.2006: [url=http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/126/id/229477/artpage/0/:klkug3x6]Quelle:[/url:klkug3x6] In der VW-Affäre ist der frühere Betriebsratschef Klaus Volkert verhaftet worden. Der Haftbefehl stütze sich zudem auf den dringenden Tatverdacht einer Anstiftung zur Untreue. Volkert war im Sommer 2005 wegen der Verstrickung in die Affäre um Korruption und Lustreisen auf Firmenkosten zurückgetreten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass Volkert den ebenfalls beschuldigten, früheren VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer oder andere Beteiligte in der VW-Affäre zu einer Falschaussage bewegen, und die Aufklärung um jeden Preis verhindern wollte. Hintergrund der nun erfolgten Festnahme seien Angaben von Gebauer, erklärte die Behörde. Danach hat Volkert im Beisein seines Anwalts am 1. November Gebauer während eines Treffens in Magdeburg bedrängt, seine bisherigen Angaben zu Volkerts Rolle in der Affäre abzuschwächen oder zu relativieren. Damit habe Volkert eine mildere Strafe oder gar Straffreiheit erreichen wollen. Im Gegenzug sei Gebauer angeboten worden, ihm einen kostenlosen Verteidiger zu verschaffen und dafür zu sorgen, dass er seinen bisherigen Anwalt nicht bezahlen müsse. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe Volkert Gebauer gedroht, falls er sich auf das Angebot nicht einlasse. Volkert sei auf Grund von „Falschaussagen“ Gebauers in Untersuchungshaft, erklärte Volkerts Anwalt Peter-Michael Diestel. In einer mündlichen Erörterung des Haftbefehls seien Beweismittel benannt worden, die bezüglich Volkert „jeden Haftgrund entfallen lassen werden“. HANDELSBLATT, 19.12.2006 [url=http://tinyurl.com/35nehe:klkug3x6]Quelle[/url:klkug3x6] Das Blatt meldete online, dass Volkswagen seinen ehemaligen Manager Klaus-Joachim Gebauer einem Gerichtsurteil zufolge zu Recht wegen der VW-Affäre entlassen hatte. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen wies in zweiter Instanz die Kündigungsschutzklage des 62-Jährigen ab. Der für die Spesen des Betriebsrats zuständige Manager habe „seine Stellung bei VW dazu missbraucht, um sich persönlich zu bereichern“, sagte der Kammervorsitzende Hans-Karl Löber in der Urteilsbegründung. Über das von ihm geführte Spesenkonto des Betriebsrates habe Gebauer Reisen doppelt abgerechnet und auch persönliche Reisen bei Volkswagen in Rechnung gestellt, sagte Löber weiter. Außerdem habe Gebauer von einem Veranstaltungsmanager 15 000 Euro überwiesen bekommen, von dem eine Rechnung über 15 000 Euro zwei Mal mit VW abgerechnet wurde. Jede der drei Handlungen rechtfertige allein eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:klkug3x6]fristlose Kündigung[/url:klkug3x6], sagte der Kammervorsitzende. Gebauer habe „das in ihn gesetzte Vertrauen gröblich verletzt und VW erheblichen Schaden zugefügt“. Der Richter bezeichnete es als „unwahr“, dass Gebauer über VW abgerechnete Privatreisen doch selbst bezahlt habe. Gebauer und sein Anwalt hätten nicht belegen können, dass die dadurch erhaltenen Gelder für Ausgaben von Volkert verwendet worden seien. Revision gegen das Urteil ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu. Der Anwalt Gebauers wollte eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen, da Gebauer auf Weisung Vorgesetzter gehandelt habe, und er, Gebauer, deswegen fristlos nicht zu kündigen sei. Und während Gebauer noch mit seiner Kündigung zu tun hatte, hatte der Bundestag hatte Mitte Dezember 2006 die Immunität den SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl aufgehoben. 05.01.2007 Quelle: http://www.ksta.de/html/artikel/1162473234194.shtml Uhl und sein Verteidiger waren in den vergangenen Monaten nicht auf ein Angebot der Staatsanwaltschaft eingegangen, es nicht zu einer Hauptverhandlung kommen zu lassen, wobei Voraussetzung aber gewesen wäre, dass Uhl geständig ist. Dies war nicht der Fall. Uhl war von 1990 bis 2006 VW-Betriebsrat und sei nach Angaben auf seiner Homepage noch Angestellter von Volkswagen mit einem Teilzeitvertrag, was sicherlich normaler Weise ein Kündigungsverfahren auslösen würde. Hierzu die Online-meldung des Kölner Stadtanzeiger vom 05.01.2007. In der VW-Affäre um Korruption und Lustreisen auf Firmenkosten hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl erhoben, was nicht wunderte, da Uhl schon länger im Visier der Staatsanwaltschaft war, und es war nur noch eine Frage der Zeit, und "der Offenheit" der Zeugen, wann Uhl fällig wurde. Die Staatsanwaltschaft benannte in ihrer Anklage 21 Zeugen. Es sollen neben Prostituierten, ggf. auch der frühere VW-Personalmanager Klaus- Joachim Gebauer, eine Schlüsselfigur in der Affäre, als Zeuge gehört werden. Der frühere VW-Betriebsrat war damit nach Ex-Arbeitsdirektor Peter Hartz der zweite Beschuldigte in der Affäre, der angeklagt wurde. Die Staatsanwaltschaft legte Uhl sieben Straftaten zur Last. Dabei geht es in zwei Fällen um den Vorwurf der Beihilfe zur Untreue. Uhl soll an Sexpartys auf VW-Kosten teilgenommen haben. Zudem soll der 55-Jährige fünf falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben haben, die er in zivilrechtlichen Streitigkeiten mit Medienorganen vor dem Landgericht Hamburg abgegeben haben soll. Uhl sei hinreichend verdächtig, gewusst zu haben, dass die betreffenden Kosten dieser Veranstaltungen von Gebauer bei VW als angeblich dienstlich veranlasste Kosten abgerechnet werden würden. Uhl habe diese Leistungen damit „sehenden Auges“ in Anspruch genommen, obwohl ihm die rechtswidrige Art der Kostenabrechnung bekannt gewesen sei. Weitere drei „Veranstaltungen“ in Hannover seien verjährt. nachrichten.ch am 20.01.2007 Quelle: http://www.nachrichten.ch/detail/265040.htm Hartz, der der umstrittenen Arbeitsmarktreform der früheren rot-grünen Bundesregierung seinen Namen gegeben hatte, musste nicht ins Gefängnis, weil er ein umfassendes Geständnis ablegte. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Hartz, eine der Schlüsselfiguren der Affäre, wegen Untreue und Begünstigung des VW-Betriebsratschefs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Ausserdem musste Hartz eine Geldstrafe von rund 576 000 Euro (932 600 Franken) zahlen. Er hatte gestanden, den einflussreichen damaligen VW- Betriebsratschef Klaus Volkert mit Sonderzahlungen in Millionenhöhe "gekauft" zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hartz Volkert mit Sonderbonuszahlungen in Höhe von rund 2 Mio. Euro über zehn Jahre hinweg "bei guter Laune" halten wollte. Dabei habe Hartz eigenmächtig, heimlich und unter Abschaffung von Kontrollmechanismen gehandelt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hartz Volkert mit Sonderbonuszahlungen in Höhe von rund 2 Mio. Euro über zehn Jahre hinweg «bei guter Laune» halten wollte. Dabei habe Hartz eigenmächtig, heimlich und unter Abschaffung von Kontrollmechanismen gehandelt. Solche Urteile animieren gerade dazu Korruption und Untreue zu betreiben, um eine Selbstbereicherung in kürzester Zeit zu erreichen. So viel Geld, wie sich mit Korruption, Stellenkorruption, und Untreue verdienen lässt, so viel Geld können Angestellte und Arbeiter in jedem Einzelfall in ihrem Leben überhaupt nicht verdienen. [url=http://www.zeit.de/news/artikel/2007/06/04/104913.xml:klkug3x6]Die Zeit online am 11.06.2007[/url:klkug3x6] Es gab Verdachtsmomente gegen einen 50 Jahre alten Mitarbeiter des VW-Konzerns. Gegen den Mann wurde bereits seit Anfang Mai wegen des Verdachts der Korruption ermittelt, nachdem ein anonymer Hinweis über das Internet die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft auf trapp brachte. Die Polizei hatte daraufhin 29 Büros und Wohnungen unter anderem in Hannover, Wolfsburg, in Bayern und in Frankreich durchsucht. Nach den ersten Auswertungen der sichergestellten Unterlagen hatten sich die Verdachtsmomente gegen den 50-Jährigen und vier weitere Mitarbeiter des VW-Konzerns erhärtet. Der 50 Jahre alte Mitarbeiter des VW-Konzerns wurde verhaftet. Kurz vorher hatte er versucht habe, Zeugen zu einer falschen Aussage zu bewegen, und daraufhin sei gegen den Mann Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr erlassen und vollstreckt worden, teilten das Landeskriminalamt Niedersachsen und die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit. Dem 50-Jährigen werde Bestechlichkeit in drei besonders schweren Fällen vorgeworfen. Er soll von einem Geschäftsführer eines Lack-Herstellers aus Nordbayern Vergünstigungen wie mehrtägige Reisen erhalten haben. Durch die [url=http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C38625092_N37288118_L20_D0_I3749624:klkug3x6]Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 04.07.2007[/url:klkug3x6] wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen einen 53-jährigen ehemaligen leitenden Mitarbeiter des VW-Werkes Salzgitter Anklage wegen Untreue in 58 Fällen zum Schöffengericht in Salzgitter erhoben hatte. In der Anklage wurde dem Angeschuldigten vorgeworfen, in der Zeit von 2002 bis 2006 im Rahmen seiner Tätigkeit im Bereich Controlling und Finanzwesen die Kassensachbearbeiter der für Werksangehörigenverkäufe geführten Barkasse unter Vortäuschung betrieblicher Erforderlichkeit zur Auszahlung von Beträgen in einer Gesamthöhe von mehr als 400.000 Euro veranlasst zu haben. Das Geld habe er sodann für eigene Zwecke verbraucht. Die Vorfälle seien im Rahmen einer betrieblichen Kontrolle der Barkasse aufgedeckt und führten zur Entlassung des Angeschuldigten. Der Angeschuldigte habe bisher keine Angaben zur Sache gemacht. In Anbetracht der Schadenshöhe und der Tatsache, dass das Gesetz für jeden Fall der Untreue eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vorsiet, sei mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen. [url=http://www.welt.de/wirtschaft/article1362272/Frueherer_VW-Betriebsrat_Sudholt_wird_angeklagt.html:klkug3x6]DIE WELT online am 14.11.2007[/url:klkug3x6] Der Stellvertreter des Ex-Betriebsratschefs Klaus Volkert, Herr Bernd Sudholt, wurde von der Staatsanwaltschaft in Braunschweig Beihilfe zur Untreue in vier Fällen vorgeworfen. Sudhold bestritt die Vorgänge. Sudholt wurde zunächst ein Strafbefehl angeboten (im Volksmund auch "Deal" genannt), der ihm eine öffentliche Hauptverhandlung erspart hätte. Voraussetzung war dabei aber, dass die angebotene Strafe von Sudhold angenommen worden wäre. Eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe hätte so verhängt werden können und damit wäre ein Prozess vermieden worden. Im Fall von Sudholt habe die Justiz aber die Rückmeldung erhalten, dass er einen Strafbefehl nicht akzeptierte und deshalb Anklage zu erheben war. Der 61-jährige Sudholt soll auf VW-Kosten Prostituierte bestellt haben. Der 61-jährige Sudholt soll zwischen 2001 und 2003 bei Auslandsreisen auf Kosten von VW die Leistungen von Prostituierten in Anspruch genommen haben. Dabei sei ein Schaden von 3575 Euro entstanden. Der Beschuldigte habe bislang jede Teilhabe an dieser Art von "Beiprogramm" bestritten, so die Anklagebehörde. Wegen ähnlicher Vorwürfe sind bereits der frühere Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl (SPD) und der frühere Landtagsabgeordnete Günter Lenz (SPD) rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt worden. [url=http://www.oe24.at/zeitung/wirtschaft/article187981.ece:klkug3x6]oe24.at am 18.12.2007:[/url:klkug3x6] Ex-Skoda-Chef Helmuth Schuster sagte im Verfahren in Braunschweig aus, ein zentrales Spesenkonto sei über Jahre hinweg im Büro von Ex-VW-Vorstandschef Ferdinand Piëch geführt worden, wobei er von 1993 bis 2002 Vorstandschef von Volkswagen war Über das Spesenkonto, das laut Schuster im Jahr 2000 in die Verantwortung des damaligen Personalvorstandes Peter Hartz überging, wurden den Ermittlungen zufolge Lustreisen und Bordellbesuche von Betriebsräten finanziert. Ein früherer VW-Betriebsarzt gab an, dass der Vorstand schon 2004 über die Spesenkonten Bescheid gewusst haben muss. Der inzwischen pensionierte leitende Betriebsarzt sagte aus, Gebauer habe ihm schon im Jänner 2004 von einer Überprüfung der Spesenkonten durch das Management berichtet. Dabei sei es "um hunderttausende von Euro" gegangen. [url=http://www.mdr.de/mdr-aktuell/5156234.html:klkug3x6]MDR am 09.01.2008:[/url:klkug3x6] Piëch stand als Zeuge vor Gericht. Das Einzige, was Piëch offenbar nach seiner Aussage zu Ohren gekommen war, betraf die Anschuldigung, Volkerts brasilianische Geliebte werde von VW bezahlt. Er habe davon gehört. Aber für Gerüchte zum Privatleben der Mitarbeiter interessiere er sich nicht. Es habe keine Veranlassung für ihn gegeben, sich mit dem für Spesen und Vergnügungen auf Firmenkosten zu beschäftigen. Er habe auch seinen Büroleiter nicht mit einer Prüfung beauftragt. [url=http://derstandard.at/?url=/?id=3173108:klkug3x6]derstandard.at ergänzte am 09.01.2008[/url:klkug3x6], dass vor Gericht auch ein Schreiben zur Sprache kam, in dem ein VW-Mitarbeiter 2003 Piëch von Bordellbesuchen auf VW-Kosten berichtete. "Dieser Brief hat mich nie erreicht", sagte Piëch. Auf die Frage, ob er Einblick in das "Konto 1860" hatte, über das die Zahlungen abgewickelt wurden, die offensichtlich illegal waren, sagte er aus: "Es gibt 6000 bis 7000 Kontos bei VW. Ich hatte keinen Anlass, mich speziell mit diesem zu beschäftigen." Als es um die Sondervergütungen für Volkert ging, habe er sich zwar dunkel erinnern können, dass Volkert 1994 mehr Gehalt wollte, erklärt Piëch. Aber was er dann genau bekommen habe - Piëch weiß es nicht. "Um das habe ich mich nicht gekümmert. Das fiel im Detail nicht in meine Zuständigkeit. Ich habe keine Kenntnis, dass Sonderboni gezahlt wurden." Dafür sei der frühere Personalmanager Peter Hartz zuständig gewesen. Schließlich habe Piëch ganz andere Dinge zu tun gehabt. Er sagte: "Bei meinem Antritt als Vorstandsvorsitzender 1993 schrieben wir 900 Millionen Euro Verlust, bei meinem Ausscheiden 2002 4,4 Milliarden Euro Gewinn." Hätte Piëch von den illegalen Zahlungen gewusst, dann hätte er die Revision eingeschaltet. [url=http://www.donaukurier.de/nachrichten/wirtschaft/lokalewirtschaft/art1735,1824321:klkug3x6]Donaukurier online am 07.02.2008:[/url:klkug3x6] Der ehemalige Audi-Betriebsratschef Xaver Meier hat im September 2003 nach Überzeugung des Landgerichts Braunschweig auf Kosten von VW ein Bordell besucht und dem Konzern damit 575 Euro Schaden zugefügt. Er wurde verurteilt wegen Beihilfe zur Untreue eine Geldstrafe zu zahlen. Demnach "ist gerichtlich festgestellt, dass der Angeschuldigte während der Welt- und Europapräsidiumssitzung des Volkswagenkonzerns in Prag am 17. 9. 2003 neben anderen Beteiligten die Dienste einer Prostituierten aus dem Bordell ,K 5‘ auf Kosten von VW unberechtigt in Anspruch genommen hat". VW-Betriebsrat Hans-Jürgen Uhl hatte vor dem Braunschweiger Landgericht ausgesagt, dass auch Ex-Audi-Betriebsratschef Xaver Meier habe am "Beiprogramm" mit Prostituierten teilgenommen. Die Geldstrafe für Xaver Meier: 30 Tagessätze zu je 190 Euro, insgesamt 5700 Euro. Der 62-Jährige musste mit keinem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis rechnen, und gilt daher als nicht vorbestraft. Die angebliche Teilnahme an einer Lust-Party mit Prostituierten in Hannover 1999 sei jedoch verjährt gewesen, und mangels hinreichenden Tatverdachts seien auch die Untersuchungen gegen Meier im Zusammenhang mit einer Mexiko-Lustreise mit Prostituierten auf VW-Kosten im März 2001 eingestellt worden. Xaver Meier, der im April 2007 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt wurde, hatte in der Öffentlichkeit immer alle Vorwürfe bestritten. Ende 2005 war der Vorsitzende des Audi-Gesamtbetriebsrates von allen Ämtern zurückgetreten und in den Vorruhestand gegangen, was schon länger geplant gewesen sei. Zitat von Xaver Meier zu Beginn der Lust-Affäre: "Ich denke, dass ich immer für Geradlinigkeit und Ehrlichkeit stand." [url=http://www.welt.de/wirtschaft/article1708885/Ex-Betriebsratschef_Volkert_muss_ins_Gefaengnis.html:klkug3x6]DIE WELT online am 22.02.2008:[/url:klkug3x6] Der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert wurde wegen seiner Verwicklung in die VW-Affäre um Untreue und Lustreisen auf Firmenkosten verurteilt. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Volkert am 22.02.2008 wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue und Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Volkert hatte Sonderbonuszahlungen in Höhe von fast zwei Millionen Euro vom früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz erhalten. Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer wurde zu einer Strafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Ergänzungen sind unter [url=http://www.compliancemagazin.de/markt/unternehmen/vw190707.html:klkug3x6]Compliance-Magazin online[/url:klkug3x6] abrufbar. Und kein Ende in Sicht ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! In der Datenbank des LAG ist das Urteil veröffentlicht. http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/unid/ ... 3-2006.pdf Unter http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrech ... 30265.html waren weitere Infos zu lesen. "(...) Der Angestellte führte an, dass er hinsichtlich der Arbeitszeit "mehrfach" gegenüber Kollegen schlechter gestellt worden sei. Ferner habe sein Vorgesetzter ihn "gegängelt" und "ständig" falsch beschuldigt. Das Mobbing habe gesundheitliche Schäden verursacht, Depressionen, Nervenzusammenbrüche sowie starke Wutausbrüche. Die Firmenleitung lehnte jedoch die Zahlung von Schmerzensgeld ab, und der Arbeitnehmer erhob Klage. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein wies die Klage ab. Dem Arbeitnehmer sei der Nachweis des Mobbings nicht gelungen. Insbesondere sei kein ärztliches Attest vorgelegt worden, das gesundheitliche Schäden in Form psychischer Erkrankung und deren Zusammenhang mit den behaupteten Mobbinghandlungen belegen könnte (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.3.2006, Az.: 5 Sa 595/05). (...)" Gruss Tom |
| Tom | Unter http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/p ... 2006-07-26 war ein Artikel vom 26.07.2006 zu lesen: "(...) Beamter scheitert mit Klage wegen Mobbings Verwaltungsgericht: Agrarressort hat Fürsorgepflicht nicht verletzt - "Deutliche Worte erlaubt" Ein Ministerialrat aus dem Agrarministerium hat vergeblich versucht, sich rechtlich gegen angebliches Mobbing zu wehren. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat seine Klage jetzt teilweise als unbegründet, teilweise als unzulässig abgewiesen. (...) Die Klage auf Widerruf der kritischen Äußerungen wertete die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts als zulässig, aber unbegründet. Das Land als Dienstherr sei zwar verpflichtet, "ehrverletzende Angriffe" auf seine Beamten zu unterlassen. Kritik dürfe "nicht willkürlich, besonders aggressiv und unsachlich" sein. "Deutliche Worte" seien jedoch erlaubt. So gesehen sei die Kritik an Hartigs Amtsführung kein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht. Die bemängelten Punkte erreichten "die Intensität einer Bloßstellung oder Ehr-verletzung nicht", sondern seien jeweils "in sachlicher und angemessener Form" vorgetragen worden. Ein Anspruch auf Widerruf lasse sich daraus nicht ableiten. Die anderen Klagebegehren wies das Gericht als unzulässig zurück, weil kein Rechtsschutzinteresse bestehe. Dieses setze eine Wiederholungsgefahr voraus, die es schon wegen personeller Änderungen nicht mehr gebe: der Amtschef Arnold sei inzwischen im Zuge einer Rotation ins Innenministerium gewechselt, der Minister Willi Stächele ins Staatsministerium. (...)" Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Hierzu folgende Artikel unter http://www.broken-rainbow.de/de/transge ... istin.html http://www.tagesspiegel.de/politik/arch ... 790352.asp Gruss Tom |
| Tom | hallo ! Hierzu der Artikel unter http://www.abendblatt.de/daten/2004/01/13/250728.html und der Antrag der FDP im Landtag NRW unter http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/We ... e&anhang=0 Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Unter http://www.lag-koeln.nrw.de "Rechtsprechungsdatenbank NRW" oder "Rechtsprechung" gibts unter dem Az.: 12 (7) Sa 64/06 (vorher Arbeitsgericht Bonn Az.: 2 Ca 2267/05 vom 02.11.2005) ein Urteil vom 21.04.2006 des Landesarbeitsgerichts Köln. Es ging wegen Mobbing um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Klage wurde abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Klägerin sei von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Altenheims der Stiftung C. gemobbt worden. Die Klägerin konnte nicht beweisen, dass das Mobbing die Klägerin hat erkranken lassen. Na ja, kennen wir schon , und halt immer so weiter ... Mobbing müsste eigendlich bestanden haben, sonst hätte die Klägerin keine Klage eingereicht. Was soll gewesen sein ? Die Klägerin trug beim Arbeitgeber vor, dass sich die Beklagte nicht an die geltenden Desinfektions -und Hygienevorschriften gehalten haben soll. Daraufhin erstattete die Beklagte gegen die Klägerin Strafanzeige wegen Verleumdung; das Strafverfahren wurde eingestellt. Beleidigungen seien von der Beklagten ausgesprochen worden: "Du bist eine dreckige Mitarbeiterin, daß du so hinterhältig hinter meinem Rücken über mich solche Lügen verbreitest. Das zahle ich dir zurück, du verlogenes Luder." Über Drohungen hinaus habe die Beklagte versucht, den Konflikt mit der Klägerin auszuweiten und ihre Stellung im Betrieb zu untergraben. So soll die Beklagte versucht haben, sich auf Kosten der Klägerin zu profilieren. Konkret habe die Beklagte an einem bestimmten Tag gegenüber Mitarbeiterinnen vorgegeben, Arbeit geleistet zu haben, die eigentlich sie die Klägerin erbracht hatte. Die Klägerin fühlte sich durch das Verhalten der Beklagten zunehmend bedroht. Die Beklagte habe ihr gesagt, sie solle von der Arbeit verschwinden, da sie sonst dafür sorgen würde, daß sie die Arbeit verliere. Sollte sie weiterhin kommen, werde sie ihr fremde Sachen zustecken und sie des Diebstahls bezichtigen. Die Klägerin habe die Androhungen ernst genommen und Angst um ihren Arbeitsplatz gehabt. Am 11.05.2004 gegen 12:55 Uhr habe die Beklagte ihr gedroht, sie werde ihr "etwas in den Kaffee reintun", falls sie nicht endlich von der Arbeit verschwinde. Aufgrund dieser Drohung habe die Klägerin zunehmend Angst gehabt, zur Arbeit zu gehen. Außerdem hätten sie Albträume und Lebensängste geplagt. Zum Beleg ihres angegriffenen Gesundheitszustandes verwies die Klägerin auf verschiedene ärztliche Atteste. Die Klägerin wurde im weiteren Verlauf durch den Arbeitgeber gekündigt. Es wurde Kündigungsschutzklage erhoben. *1) Gruss Tom Quelle: *1) http://www.hensche.de |
| Tom | Hallo ! Hier eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Köln, Az.: 4 Sa 85/05, vom 17.03.2006 (Vorinstanz Arbeitsgericht Köln, Az.: 17 Ca 1184/03) Unter http://www.lag-koeln.nrw.de "Rechtsprechungsdatenbank NRW" oder "Rechtsprechung" kann die Entscheidung abgerufen werden. Sehr interessanter Tathergang, - Die Frage: Mobbing ja oder nein - Der Tathergang und die Entscheidungsgründe sind lesenswert. Es ging um den Vertrag im öffentlichen Dienst, und von darher um den BAT. 1. Es ging um eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung]fristlose Kündigung[/url], die nicht statthaft war. Hier war die Frage, ob die Kündigungsberechtigten in der Personalabteilung überhaupt kündigungsberechtigt waren, also ein Thema zur Vertretungsvollmacht bei einer Kündigung im öffentlichen Dienst. 2. Es ging auch um eine ordentliche Kündigung, die auch nicht statthaft war. Auffällig und dazu interessant war, das es sich hierbei um die angebliche Weigerung einer amtsärztlichen Untersuchung beim Gesundheitsamt handelte, und ob eine amtsärztliche Untersuchung gemäss § 7 BAT gerechtfertigt war, obwohl nur pauschalierte Vorwürfe des Arbeitgebers vorlagen, die eine chronische Krankheit der Klägerin in Betracht bringen sollte. 3. Es ging auch um die Weiterbeschäftigung ( Ausgang ungeklärt). Der Klägerin wurde die Führung der Berufsbezeichnung Krankenschwester von der Stadt K entzogen. Das wurde mit dem Widerspruchsbescheid vom 30.06.2003 bestätigt. Die Klägerin hatte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Köln unter Az.: 9 K 794/05 Klage erhoben. 4. Die Klage wurde im übrigen zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Ob LaFee sich hier mit Mobbing ins gute Licht rücken möchte, und damit für einen guten Zweck ihren Namen hergibt ? Sozusagen Prominente gegen Mobbing ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Das LAG München meinte: "(...) Schadenersatz-, vor allem Schmerzensgeldansprüche des Arbeitnehmers wegen Mobbings oder Bossings scheiden aus, wenn eine eindeutige Täter-Opfer-Zuordnung nicht möglich ist, vielmehr beide Arbeitsvertragsparteien zugleich Täter und Opfer sind. (...) Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 21.09.2004 – 1 Ca 8/04 Mü – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. (...) Die Parteien streiten um vom Kläger gegenüber der Beklagten geltend gemachte Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen Mobbings. (...)" Leider war das auch nichts. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Der Leitsatz des LAG sagte aus: "(...) 1. Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Arbeitsunfähigkeit, die der Arbeitnehmer auf Mobbing zurückführt, können nur begründet sein, wenn der Arbeitnehmer zumindest Pflichtwidrigkeiten des Arbeitgebers oder ihm nach § 278 oder § 831 BGB zurechenbarer Arbeitskollegen belegen kann. 2. Fehlerhafte Weisungen des Vorgesetzten, wie die Arbeitsleistung zu erbringen ist, stellen keine Pflichtwidrigkeiten dar. Der Arbeitgeber ist auch nicht aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer gehalten, die sachliche Richtigkeit der Weisungen des Vorgesetzten zu überprüfen. 3. Nimmt der Arbeitnehmer sich die fehlerhaften Weisungen so zu Herzen, dass er hiervon arbeitsunfähig wird, bestehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber. 4. Befindet sich der Arbeitnehmer bereits im Stadium der Arbeitsunfähigkeit, so bedarf es besonderer Darlegungen dafür, dass weitere behauptete Pflichtwidrigkeiten des Arbeitgebers oder des Vorgesetzten kausal für das Weiterbestehen der psychischen und psychosomatischen Erkrankungen des Arbeitnehmers sind. (...)" Siehe auch die öffentlich zugänglichen Datenbanken des LAG. Gruss Tom |
| Tom | Hallo Dagmar ! Das sehe ich auch so. Ich lese solche Berichte, wie deinen, sehr häufig. Die Fälle gleichen sich, und das ist hierbei sehr auffällig. Gruss Tom |
| Tom | "(...) Mordphantasien nach Mobbing-Attacke? Früherer MVV-Manager wollte seinen Chef umbringen lassen/Urteil am Mittwoch Vom 01.09.2006 FRANKENTHAL/MANNHEIM Er wollte seinen Chef im Mannheimer Energie-Unternehmen MVV umbringen lassen, weil er sich gemobbt fühlte: Der Fall des 45-jährigen Harald K. aus Neuhofen bewegte bereits die Gemüter. Der Prozess wurde gestern vor dem Landgericht fortgesetzt. (...) K. schilderte nochmals die von ihm über 15 Monate erlittenen Demütigungen: Ihm, dem "geschätzten Mitarbeiter über Jahrzehnte", wurden Kompetenzen genommen und Infos vorenthalten, er wurde an Entscheidungen nicht mehr beteiligt und war schließlich in seiner Abteilung "ein König ohne Land", wie es Verteidiger Bernd Lütz-Binder ausdrückte. Der Neuhofener trug schwer an dieser Last, sein Selbstbewusstsein erlitt Schaden. Schließlich gipfelten die Ereignisse in einer ausgewachsenen Mordphantasie. K. hatte einen früheren Hausmeister der MVV beauftragt, den unliebsamen Vorgesetzten aus dem Weg zu räumen. (...)" [code:3qhyoyan]Unter http://www.wormser-zeitung.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=2511695 war der Artikel vom 05.09.2006 zu lesen:[/code:3qhyoyan] [code:3qhyoyan]Unter http://www.wormser-zeitung.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=2507342 war folgender Artikel vom 01.09.2006 zu lesen:[/code:3qhyoyan] "(...) Ex-Chef sagt über Angeklagten aus (...) Der Vorsitzende Richter Gerold Kraayvanger hörte eine Reihe von Zeugen, unter anderem den ehemaligen Chef des Angeklagten, der vom Hausmeister aus dem Weg geräumt werden sollte. (...) Der Richter, der in puncto "Mobbing" bisher nur die Sichtweise des Angeklagten kannte, versuchte durch die Befragung des Chefs Ralf R. Licht ins Dunkel zu bringen. R. berichtete von Umstrukturierungen innerhalb der MVV: So sollte die Abteilung, in der der Angeklagte als stellvertretender Abteilungsleiter arbeitete, geschlossen werden, Harald K. dafür als Gruppenleiter ins Finanzwesen versetzt werden: "Es ist irgendwo klar, dass er so reagiert hat, denn da fallen Kompetenzen und Gestaltungsfreiräume weg", bekannte der Manager. So, wie der Bereichsleiter seine Tätigkeit darstellte, war er der klassische Ausputzer, der auf Geheiß des Vorstands auch Personal freisetzen musste - in der Abteilung des Angeklagten allein 60 Leute. Jedoch, Staatsanwalt und Richter hakten nach: "Haben Sie über den Verteilungsplan hinaus Kompetenzen beim Angeklagten weggenommen?", wurde R. gefragt - was dieser zugab. R. wurde außerdem mit seiner Aussage aus der Vernehmung konfrontiert: K´s Arbeitsleistung sei bescheiden und er könne kein Personal führen. Der Zeuge gab sich betont sachlich, bescheinigte dem Angeklagten sogar, "stets freundlich und ruhig" gewesen zu sein, was allerdings als Zwischenton ergab: "Herr K. war sehr konsensorientiert und nicht so geeignet für Management-Aufgaben." Zwei weitere Zeugen, Arbeitskollegen aus der MVV, sollten sowohl den Charakter des Angeklagten beschreiben als auch ihre Eindrücke schildern: Gab es Mobbing oder nicht? Beide Männer sagten aus, dass die Situation für Harald K. sehr schwer gewesen sei und schilderten ihn als "friedliebend und sozial": "Er hat darunter gelitten, dass nicht mit offenen Karten gespielt wurde", sagte einer. "Er, der schon so lange dabei war, sollte nun vermittelt bekommen: In der neuen Organisation findest du dich nicht wieder - und so gut war das auch gar nicht, was du so gemacht hast." Immer wieder nachgefragt wurde auch nach K´s Verhältnis zu dem Hausmeister, den beide Zeugen als "Prahler und Angeber" bezeichneten. (...)" Unter http://www.wormser-zeitung.de/rhein-mai ... id=2514979 war zu lesen, wie der Prozess ausging. Der letzte von drei Verhandlungstagen war geprägt vom Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten sowie den Plädoyers des Staatsanwaltes und der Verteidigung Drei Jahre Gefängnis wegen Anstiftung zum Mord, dieses Urteil verkündete gestern der Vorsitzende Richter Gerold Kraayvanger vom Landgericht Frankenthal. "(...) Im Sachverständigengutachten von Professor Johann Glatzel attestierte dieser dem Angeklagten eine "sanfte Eitelkeit", eine "narzisstische Persönlichkeit" und eine "damit verbundene Schwäche: Die Unfähigkeit, mit Niederlagen umzugehen". Der Mann, der sich gern mit der "Aura des Schöngeistigen" umgab, indem er mit drei Vertrauten im Keller seines Hauses einen "Klub der toten Dichter" gründete, konnte die bevorstehende Degradierung in der Firma nicht verwinden. Trotzdem bescheinigte der Gutachter Harald K. keine eingeschränkte Schuldfähigkeit: "K. wusste zu unterscheiden zwischen Wunsch und Tat." Dieser Argumentation folgte auch der Staatsanwalt. Den Angeklagten zeichne eine gewisse Widersprüchlichkeit aus: "Sich nach außen hin stark zu zeigen, obwohl Sie eigentlich schwach sind". Harald K. habe in einer "subjektiv empfundenen Kränkung" Mobbing gesehen: "Sie waren stinkesauer auf die MVV und hatten kein Ventil" - da sei ihm der Hausmeister gerade recht gekommen, dem er den Mordauftrag gegeben habe. (...) Der Verteidiger kündigte an, in Revision zu gehen. (...)" Gruss Tom |
| Tom | : Urteil 14.3.2006, Hallo ! Es ging um den Beschäftigungsanspruch, und die Darlegungs- und Beweislast hierzu. In diesem Fall hatte der schwerbehinderte Menschen nach § 611 Abs. 1 BGB iVm. § 68 Abs. 3, § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX Anspruch auf Beschäftigung. Aus den Entscheidungsgründen: "(...) 1. Nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können. Der Arbeitgeber erfüllt diesen Anspruch regelmäßig dadurch, dass er dem Arbeitnehmer die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeit zuweist. Kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer die damit verbundenen Tätigkeiten wegen seiner Behinderung nicht mehr wahrnehmen, so führt dieser Verlust nach der Konzeption der §§ 81 ff. SGB IX nicht ohne weiteres zum Wegfall des Beschäftigungsanspruches. Der Arbeitnehmer kann Anspruch auf eine anderweitige Beschäftigung haben und, soweit der bisherige Arbeitsvertrag diese Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt, auf eine entsprechende Vertragsänderung (vgl. zu § 14 SchwbG: Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - DB 2006, 902, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) . Um eine behinderungsgerechte Beschäftigung zu ermöglichen, ist der Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX auch zu einer Umgestaltung der Arbeitsorganisation verpflichtet. So kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer verlangen, dass er nur mit leichteren Arbeiten beschäftigt wird, sofern im Betrieb die Möglichkeit zu einer solchen Aufgabenumverteilung besteht (Senat 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - aaO) . Nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 SGB IX haben schwerbehinderte Menschen zudem Anspruch auf Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit den erforderlichen technischen Arbeitshilfen. (...) Der Kläger hat in seiner Berufungsbegründung vorgetragen, dass es möglich und zumutbar sei, ihn an einer oder zwei Flachschleifmaschinen mit Fertigungsstücken bis maximal 10 kg Gewicht einzusetzen. Hierin liegt die konkludente Behauptung, es sei ein ausreichendes Arbeitsvolumen von Werkstücken bis zu 10 kg Gewicht für einen vollen Arbeitsplatz vorhanden. Diesen von der Beklagten im Berufungsverfahren nicht konkret bestrittenen Tatsachenvortrag des Klägers hat das Landesarbeitsgericht zulässigerweise seiner Entscheidung zugrunde gelegt. Im Übrigen hat die Revision diese Annahme des Landesarbeitsgerichts auch im Revisionsverfahren nicht konkret als unzutreffend bestritten. c) Ist eine behinderungsgerechte Umgestaltung der Arbeitsorganisation möglich, so ist der Arbeitgeber nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 SGB IX dazu auch verpflichtet, um den Beschäftigungsanspruch des schwerbehinderten Menschen zu erfüllen. Im Streitfall bedeutet dies, dass die Beklagte den Kläger nicht - wie die anderen nicht schwerbehinderten Arbeitnehmer - im Rahmen der Umstrukturierung auch der großen Schleifmaschine SF 20 zuordnen darf. Insoweit hat sie ihre Umstrukturierung im Hinblick auf den Kläger teilweise rückgängig zu machen. Sie hat den Kläger, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend aufgezeigt hat, wieder als Flachschleifer für Werkstücke mit Gewichten bis 10 kg einzusetzen. Dazu muss sie den Arbeitsablauf so umorganisieren, dass der Kläger aus verschiedenen Aufträgen nur die leichteren Werkstücke zugeteilt bekommt. Soweit die Beklagte vorgetragen hat, dadurch käme es zu einem Durcheinander oder einer Verzögerung, da der Kläger an verschiedenen Schleifmaschinen jeweils nur bis zu 10 kg schwere Werkstücke bearbeiten müsse, betrifft das nicht die Möglichkeit der Umorganisation, sondern deren Zumutbarkeit nach § 81 Abs. 4 Satz 3 SGB IX. (...) Nach § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX kann der Arbeitnehmer Anspruch auf Versetzung oder sogar Vertragsänderungen haben, soweit sein Arbeitsvertrag eine Beschäftigungsmöglichkeit nicht abdeckt (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - DB 2006, 902, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) . Es ist zwischen den Parteien unstreitig, dass der Kläger die Tätigkeit eines Staplerfahrers nicht ausüben kann, sondern nur die eines Flachschleifers unter bestimmten Voraussetzungen. Da nach der revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts die Beklagte den Kläger gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX als Flachschleifer unter veränderten organisatorischen Bedingungen weiterbeschäftigen kann, hätte der Kläger, auch wenn eine Einigung über seine Weiterbeschäftigung als Staplerfahrer erfolgt sein sollte, Anspruch auf Beschäftigung als Flachschleifer. (...)" Das Urteil kann unter http://www.bundesarbeitsgericht.de abgerufen werden. Erst auf den Menue-Punkt "Entscheidungen" und dann in das Eingabefeld das Az: eingeben. Gruss Tom |
| Tom | Urteil 14.10.2003 Hallo ! "(...) Eine Tarifnorm, die während der Bewilligungsdauer einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit das Ruhen des Arbeitsverhältnisses anordnet, stellt keine unzulässige Abweichung (§ 22 Abs 1 TzBfG) von § 8 TzBfG dar. Eine derartige tarifvertragliche Regelung kann aber wegen Verstoßes gegen zwingendes Recht unwirksam sein, sofern sie die schwerbehindertenrechtliche Pflicht des Arbeitgebers, den schwerbehinderten Arbeitnehmer mit einer behinderungsgerecht verringerten Arbeitszeit zu beschäftigen (§ 81 Abs 4 Nr 1, Abs 5 Satz 3 SGB IX), aufhebt. Das Verlangen des schwerbehinderten Menschen nach § 81 Abs 5 Satz 3 SGB IX (juris SGB 9) bewirkt unmittelbar eine Verringerung der geschuldeten Arbeitszeit, ohne dass es einer Zustimmung des Arbeitgebers zur Änderung der vertraglichen Pflichten bedarf. Bestätigung und Fortführung: BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141 = AP SchwbG § 14 Nr 1 = EzA BGB § 615 Nr 69 mwN; Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01- AP SGB IX § 81 Nr 2 = EzA SGB IX § 81 Nr 1. (...)" Das Urteil kann unter http://www.bundesarbeitsgericht.de abgerufen werden. Erst auf den Menue-Punkt "Entscheidungen" gehen, dann das Az.: in das Feld eingeben. Gruss Tom |
| Tom | Urteil 10.5.2005 Hallo ! Es ging um den Beschäftigungsanspruch und um den Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung nach § 81 Abs 4 S 1 Nr 1 SGB 9 - , sowie die Darlegung, und das Bestimmtheitsgebot gemäss des § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO. "(...) Der schwerbehinderte Mensch hat Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung (§ 81 Abs 4 Satz 1 Nr 1 SGB IX). Zur Begründung dieses Anspruchs hat er regelmäßig bereits dann schlüssig vorgetragen, wenn er Beschäftigungsmöglichkeiten aufzeigt, die seinem infolge der Behinderung eingeschränkten Leistungsvermögen und seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechen. Der Arbeitgeber hat sich hierauf substantiiert einzulassen und die Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass solche behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten nicht bestehen oder deren Zuweisung ihm unzumutbar ist. Hierzu gehört auch die Darlegung, dass kein entsprechender freier Arbeitsplatz vorhanden ist und auch nicht durch Versetzung freigemacht werden kann. Es obliegt dann dem Arbeitnehmer der Nachweis, dass entgegen der Behauptung des Arbeitgebers ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder vom Arbeitgeber frei gemacht werden kann. Eine Unzumutbarkeit der Beschäftigung des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber sowohl darzulegen als auch zu beweisen. (...)" Das Urteil kann unter http://www.bundesarbeitsgericht.de abgerufen werden. Erst auf den Menue-Punkt "Entscheidungen", dann in das Feld das Az.: eingeben. Gruss Tom |
| Tom | [b:3i6ed4ec]Korruption in Deutschland - Die Folgen sind Mobbing und Heuschrecken. [/b:3i6ed4ec] Hallo ! Die Korruption in Deutschland ist nicht mehr erträglich. Schliesslich werden wegen der Korruption in den Betrieben zahlreiche [url=http://www.mobbing-gegner.de:3i6ed4ec]Menschen mit Mobbing und Psychoterror[/url:3i6ed4ec] gequält, nur weil sie an der Bekanntmachung und Aufklärung von Korruptionsfällen mithelfen wollten. Ein zusammenfassender vorläufiger Bericht über die Könige der Korruption an der Macht ist überfällig. Transparency stellte zum 18.10.2005 fest, dass gemäss des Korruptionswahrnehmungsindexes Deutschland das Land China überholt hatte. Das ist politisch bemerkenswert: In China sei Korruption unumgänglich, behaupten viele Geschäftsleute, auch deutsche Geschäftsleute. Bekanntlich wird das Riesenland in Enklaven bereits bei High-Tech-Produkten konkurrenzfähig: „Nun kann ein Teil von China auch mithalten beim Wettbewerb um Integrität als wesentlichem Standortfaktor. Das sollte auch insbesondere die Wirtschaft zu größerem Engagement gegen Korruption herausfordern“, erklärte Dr. Hansjörg Elshorst, Vorsitzender von Transparency Deutschland. Aufmerksamkeit erregte die Häufung von Korruptionsvorfällen in der Wirtschaft, wobei prominente Namen waren im Spiel waren, z. B.: BMW, DaimlerChrysler, Infineon, VW, Siemens. Zwar seien alle Vorfälle unterschiedlich und das zeitliche Zusammentreffen sei eher zufällig. Aber es ging auch um Vorwürfe gegen Vorstandsmitglieder oder leitende Angestellte. *1) "Die Zeit" schrieb online, dass deutsche Unternehmen im Zwielicht gestanden haben. Seit VW-Manager unter Korruptionsverdacht gerieten, riss die Kette der Schmiergeld-, Schwarzgeld- und Geldwäsche-Affären nicht mehr ab. Die Fälle VW, Infineon, BMW, Mercedes, Commerzbank warfen die Frage auf, wie groß die kriminelle Energie in der deutschen Wirtschaft ist - und was gute Unternehmensführung bedeutete. *2) Und weil das so war, war die Frage, was getan werden konnte. Das "WUW-Magazin" warf die Frage auf, ob ein »Weiße-Weste-Check« wirken könnte. Spezielle Persönlichkeitstests sollen Bewerber mit schädlichem oder gar kriminellem Verhalten herausfiltern und damit Unternehmen vor Schaden bewahren. In den USA beeinflussen solche »Integritäts-Tests« bereits jede zweite Einstellung. Hier zu Lande seien Personalverantwortliche zurückhaltender. Der Einsatz dieser Test sei umstritten. Die Fragen z. B.: Haben Sie jemals daran gedacht, an Ihrer Arbeitsstelle Geld zu entwenden? Macht es Ihnen etwas aus, wenn Ihre Kollegen in Bedrängnis geraten, solange Sie nicht davon betroffen sind? Würden Sie Entscheidungen im Unternehmen um eines persönlichen Vorteils willen treffen? – Wie wohl Ex-VW-Manager Helmuth Schuster bei seiner Einstellung auf solche Fragen geantwortet hätte? Solche Tests seien angesichts weltweit steigender Wirtschaftskriminalität nötiger denn je, forderten ihre Verfechter, denn unethisches Verhalten koste die Wirtschaft Tag für Tag viel Geld. Mitarbeiter, die die Klaviatur unintegrer Verhaltensweisen beherrschen, richten enorme Schäden an: Diebstahl und Absentismus, Mobbing, Korruption, Preisabsprachen, Sabotage, die Gründung von Scheinfirmen zwecks Füllung eigener Konten oder das Ausplaudern von Firmengeheimnissen. Da brauchte so manche Firma die Konkurrenz erst gar nicht, um pleite oder Minus zu machen, wenn genügend Mitarbeiter mit unintegerem Potenzial vorhanden waren. *3) Offensichtlich gab es keine wirkungsvolle Bekämpfung der Korruption. Und die zuvor gennnten Einstellungstest wurden offensichtlich nur sehr zögerlich eingesetzt, wenn denn überhaupt. Die WIWI-Uni-Passau forderte mehr Schutz für Whistleblower, weil die offene Bekämpfung von Korruption den Unternehmen nütze – und auch den Aktienkursen. Deswegen müssten Hinweisgeber besser geschützt werden. Notwendig sei eine Ausweitung des Schutzes von Hinweisgebern, der so genannten „Whistleblowers“. Denn Staatsanwaltschaften, Compliance-Beauftragte und Ombudsleute sind auf anonyme Hinweise von Mitarbeitern angewiesen. Statt den Einsatz für die langfristige Integrität des Unternehmens zu würdigen, wird Hinweisgebern vorgehalten, sie würden die kurzfristige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gefährden. Mobbing oder Kündigung sind nicht selten die Folge. *4) Aber es ging ungeachtet aller Unkenrufe weiter mit der Korruption in Deutschland. Die Whistleblower waren nicht geschützt. Vielmehr hätte es hier den gesonderten und damit erweiterten Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz für Whistleblower geben müssen. Desgleichen galt für den arbeitsgichtlichen Mobbing-Schutz. Aber nichts dergleichen wurde vom Gesetzgeber unverzüglich eingeleitet. Stattdessen empörte sich das Manger-Magazin im Online-Artikel vom 18.10.2005, dass die Volkswagen-Affäre "wirklich skandalös" wäre. "(...) Wenn sich der Verdacht bestätige, dass sich Betriebsräte unter Mitwisserschaft des Personalvorstands aus der Unternehmenskasse bedient hätten, habe das eine neue Qualität. *5) Da VW-Betriebsräte sich selbst verkorrupiert hatten fiel es selbstverständlich schwer ein System der "internen Whistleblower" aufzubauen, da Mobbing oder Kündigung nicht selten die Folge für interne Whistleblower bei der Aufklärung von Korruption waren, und wie der Fall VW zeigte, sich die internen Whistleblower vom selbstkorrupierten VW-Betriebsrat hätten schützen lassen müssen. Und das dies nicht funktionieren kann, war selbstverständlich, und bedurfte keines weiteren Kommentars. Vielmehr stiegen so die VW-Betriebsräte im Laufe der Jahre ungestört zu mächtigen Königen der Korruption auf. Das die Bekämpfung von Korruption (und von daher die Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz) von ausserhalb nicht funktionierte, machte der Online-Artikel der Süddeutschen Zeitung deutlich. Die Zeitung meldete, dass dem Referatsleiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) es gelungen sei, in seiner Behörde Millionenbeträge zu ergaunern. Er war ein Beamter einer Aufsichtsbehörde, die Bankkunden, Versicherte und Anleger vor schwarzen Schafen in der Finanzbranche schützen sollte. Er stünde nun selber unter Korruptionsverdacht, und er löse bei der Behörde eine schwere Vertrauenskrise aus. Der voraussichtliche Schaden sei nach bisherigen Erkenntnissen mindestens 2,6 Millionen Euro und alles ordnungsgemäß vom Geldgeber versteuert in die Taschen des Bafin-Beamten geflossen. Der geringste Teil davon sei in Form von Bargeld geflossen, der weitaus größere Teil sei durch Sachleistungen wie Immobilien und kostspielige Autos als Bestechung "gezahlt" worden. Allein in Berlin habe der Beamte für seine Dienste eine 350 Quadratmeter große Luxuswohnung in bester Lage erhalten. Es war wohl die Seilschaft zweier Gauner. Der Zweite im Bunde, Inhaber einer Consultingfirma in Brandenburg, nutzte diese Möglichkeit, indem er über eine extra zu diesem Zweck gegründete Zweitfirma jahrelang Scheinrechnungen über Software-Lieferungen an die Bafin ausstellte, die dann von dem Gruppenleiter zur Anweisung freigegeben wurden. Eine noch nicht ganz geklärte Rolle spielte dabei eine weisungsabhängige Mitarbeiterin, die die Scheinrechnungen zusätzlich prüfte und damit den Anschein des Vier-Augen-Prinzips erweckte. Sie sei aber ganz offenbar keine treibende Kraft in diesem Zusammenhang gewesen, sondern habe lediglich die Anweisungen ihres Vorgesetzten ausgeführt, betonte der Oberstaatsanwalt Fred Apostel. *6) Und weil es offensichtlich keine wirklich funktionierende Kontrolle mehr gab, artete die Korruption aus. Dagegen konnte auch der Korruptionsbekämpfer Herr Oberstaatsanwalt Fred Apostel kaum mehr etwas gravierendes unternehmen. Stattdess gab der SPIEGEL den Onlinebeitrag vom 14.07.2006 in das WWW, dass weiteres korruptives Verhalten bei Infineon vorgefallen sei. Im Korruptionsprozess gegen einen Sponsorenvermittler habe ein ehemaliger Infineon-Manager einige Ex-Vorstandsmitglieder des Chipkonzerns belastet. Deren Engagement im Rennsport sei nicht von sachlichen Erwägungen geleitet gewesen, sondern allein von ihren persönlichen Rennfahrerambitionen. Sponsorenmakler Schneider müsse sich wegen Bestechung und Untreue vor Gericht verantworten. Er soll früheren Infineon-Vorständen hohe Schmiergelder gezahlt haben, um sich Verträge zu sichern. Allein Ex-Vorstand Andreas von Zitzewitz habe 259.000 Euro erhalten haben. *7) Und weil es überall und unkontrolliert so schön geschmiert lief, wollte die Fraktion der weissen Kittelträger nicht hinten anstehen. Der Online-Artikel vom 18.05.2006 der Saar-Echo meldete, dass Transparency öffentlich über die Korruption in der Weiße-Kittel-Branche klagte. Die Misswirtschaft im Gesundheitswesen muss abgestellt werden, und die Beitragserhöhungen waren keine Lösung. *8) Das die Korruption (fast) alle Bereiche der lukrativen Job-Ebenen erreichte, deutet der Online-Artikel vom 30.07.2006 des Spiegel an. Es standen Manager unter Korruptionsverdacht bei Karstadt. Vier Abteilungsleiter der Sport-Sparte waren nach einem Bericht der internen Revision fristlos entlassen worden. Sie sollen nach SPIEGEL-Informationen mit Lieferanten überhöhte Preise ausgehandelt haben. Aus dem Umfeld des Unternehmens verlautete am Samstag, der Schaden durch die Korruptionsaffaere sei gering. Es gehe nur um einige tausend Euro. Die Abteilungsleiter hätten sich Urlaubsreisen bezahlen lassen. *9) Die Korruption erreichte dann auch IKEA. Die Staatsanwaltschaft und das Bundeskriminalamt hatten die Ikea-Zentrale in Wallau sowie 21 Büros und Privathäuser in Bremen, Hamburg, Düsseldorf und in der Oberpfalz durchsucht. So meldete das Gelnhaeuser-tageblatt am 19.08.2005, dass eine Razzia wegen Schmiergeldes bei schwedischem Möbelhaus Ikea stattgefunden habe. Es gebe Haftbefehle gegen Bauleiter und Durchsuchungen. Mit Ikea war innerhalb von wenigen Wochen nach VW, DaimlerChrysler und BMW das dritte namhafte Unternehmen in Deutschland in das Visier der Ermittler geraten. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter schätzte, dass allenfalls zwei Prozent aller Korruptionsfälle aufgedeckt werden. *10) Und weil allenfalls zwei Prozent aller Korruptionsfälle aufgedeckt wurden, wurde es selbst der Justiz zu viel, schlieslich wollte die Justiz nicht zu den mächtigen Königen der Korruption gehören. Der Tagesspiegel meldete online, dass angesichts der sich häufenden Korruptionsfälle in Deutschland der Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner wirksamere Instrumente gegen Bestechung gefordert hatte. In der "Bild am Sonntag" schlug der seit Jahren mit einschlägigen Fällen in Frankfurt am Main beschäftigte Ankläger die Einführung eines Korruptionsregisters vor. Auf dieser schwarzen Liste müssten aller Firmen verzeichnet werden, "die Gewinne mit kriminellen Methoden erzielen". Schaupensteiner regte ferner an, mit Bestechung arbeitenden Unternehmen keine staatlichen Aufträge mehr zu geben. Es sei nicht einzusehen, warum der Eigentümer einer Personengesellschaft für Rechtsverstöße als Person hafte und bestraft werden könne, der Top-Manager eines Unternehmens für das gleiche Delikt als Person aber nicht belangt werden könne. *11) Das solche Hilfeschreie der Justiz ungehört geblieben sein mussten, und das sich die Könige der Korruption für solche Hilfeschreie der Justiz nicht weiter interessierten, darauf deutete der Online-Artikel der LVZ hin, denn am 25.07.2006 war im Service der Leibziger Volkszeitung zu lesen, dass sich die Korruptionsaffäre in der Automobilwirtschaft ausgeweitet hatte. Das verwunderte auch nicht weiter, da wie bereits zuvor erörtert, die zuständige Korruptionsaufklärungsbehörden selbst im Korruptionssumpf steckten. Neben dem VW- Konzern und seiner Tochter Audi waren nun auch andere Unternehmen betroffen. Dies ergibt ergab sich aus der Mitteilung über die Ermittlungen durch die Frankfurter Staatsanwaltschaft. *12) Die Könige der Korruption fürchteten die Justiz offenbar nicht. Anstatt schonungslos alle Fakten auf den Tisch zu legen, wurde in der Öffentlichkeit nur sehr zögerlich das Ausmass der Korruption in Deutschland deutlich. Das war einerseits als Selbstschutz zu werten, aber anderseits wurde so kein Vertrauen in der Öffentlichkeit gewonnen. Aber genau das brauchte die Wirtschaft, um seriöse Anleger zum Aufbau von mehr Beschäftigung und Wirtschaftserfolg zu gewinnen. Stattdessen gab das Verhalten der Könige der Korruption den zusätzlichen Raum, dass sich die "Heuschrecken-Plage" ausbreiten konnte, und so zahllose Arbeitsplätze vernichtet wurden. Es folgte die nächste Meldung über die Könige der Korruption. Der Artikel vom 10.08.2006 der www2.onwirtschaft.t-online.de meldete, dass im Infineon-Korruptionsprozess der Ex-Vorstandsmitglied Andreas von Zitzewitz öffentlich die Annahme von Schmiergeld eingeräumt hatte. "Durch diese Geldannahme habe ich mir die Unabhängigkeit abkaufen lassen", sagte Zitzewitz vor dem Münchner Landgericht. Er habe von Ralf Udo Schneider, der das Motorsport-Sponsoring für Infineon organisierte, mehrmals Bargeld in Höhe von insgesamt 70.000 bis 100.000 Euro angenommen. Schneider habe wohl sein Wohlwollen bei seinen Geschäften mit Infineon erkaufen wollen. Ralf Udo Schneider soll auch noch weitere Infineon-Führungskräfte geschmiert haben. Der angeklagte Schneider hatte das komplette Motorsport-Sponsoring für Infineon betreut. *13) Und weiter gings mit Ungereimtheiten beim Liegenschaftsfond von Sachsen-Anhalt. Die Morgenpost stellte mit dem Artikel vom 17.07.2006 fest, dass Unregelmässigkeiten bei der Versteigerung des DDR-Rundfunkgeländes im Gange gewesen sein sollen. So kamen "die fünf neuen Bundesländer und Berlin" in den Strudel des Korruptionsverdachts, - die Frage war hier: berechtigt oder unberechtigt ? Da blieb die Frage, weshalb der Liegenschaftsfond von Sachsen-Anhalt das 4,75 Mio-Euro-Geschäft nicht selber machen konnte, und stattdessen der Fonds auf lächerliche 350 000 Euro sitzen blieb ? Im November 2005 noch hatte die Bau und Praktik GmbH aus Sachsen-Anhalt 350 000 Euro für das rund 13 Hektar große Gelände des ehemaligen DDR-Rundfunks - damals im Besitz der fünf neuen Bundesländer und Berlins - an den Liegenschaftsfonds Sachsen-Anhalt bezahlt. Das 4,3 Hektar große Filetstück, auf dem sich die denkmalgeschützten Rundfunk-Gebäude mit dem wegen seiner exzellenten Akustik weltberühmten Sendesaal und den Studios befinden, wurde versteigert. Der Berliner Schönheitschirurg Mustafa Mahjoub hatte mit 4,75 Millionen Euro das höchste Gebot abgegeben und den Zuschlag erhalten. *14) Die Korruption erreichte ungebremst Itzehoh, und die Korruption erfasste damit die Provinz. Es ging munter weiter, offensichtlich wollten jetzt möglichst viele "Entscheidungsträger" zu den mächtigen Königen der Korruption gehören, - da lohnte sich das fleissige Arbeiten - Transparency meldete mit dem Artikel vom 11.08.2006, dass die Kieler Staatsanwaltschaft wegen des Korruptionsverdachts im Itzehoher Rathaus die Verwaltungsräume des städtischen Stadions, sowie Privat-und Firmenräume durchsucht hatte. Ein Amtsleiter, ein Platzwart und ein Anlageberater seien der Bestechung, Bestechlichkeit, Untreue und Vorteilsnahme verdächtigt, da der Amtsleiter in mehreren Fällen Barzahlungen als Gegenleistung für die Überlassung des städtischen Stadions von dem Anlageberater gefordert haben soll. Von diesen Zahlungen habe auch der Platzwart profitiert. *15) Die Korruption lohnte sich. Vielmehr wurde durch das Verhalten der Könige der Korruption dargelegt, dass das grosse Geld hauptsächlich mit Korruption, Betrug, und Untreue zu machen war. Schliesslich musste es einen Hintergrund gehabt haben, weshalb auch Steuerparadiese mit in das Geschen geraten waren. Die Financial Times Deutschland meldete am 13.08.2006 online, dass in der Korruptionsaffäre beim Autobauer BMW die Spur des Geldes in das Fürstentum Liechtenstein und in die Schweiz, und damit in diese Steuerparadiese, führe. Um sich Aufträge zu sichern, hat dem "Spiegel" zufolge ein Teil der in die Affäre verwickelten Zulieferbetriebe die Schmiergelder zuerst auf das Konto einer Tarnfirma mit Sitz in Vaduz gezahlt. Insgesamt 1,6 Mio. Dollar seien nach Angaben des Nachrichtenmagazins in den Jahren 2002 und 2003 in diesen Topf geflossen, aus dem dann unter anderem die Zahlungen auf Zürcher Konten des in Untersuchungshaft sitzenden ehemaligen BMW-Einkaufsmanagers sowie seiner Komplizen finanziert worden seien. Initiator und Mitinhaber der Vaduzer Drehscheibe sei der Filialleiter einer Bank in Oberfanken gewesen, hieß es. Zusammen mit einem Zulieferer habe er die Tarnfirma gegründet, um die Spuren der Schmiergeldzahlungen zu verwischen und daraus zugleich Provisionen in die eigene Tasche abzuzweigen. Die Staatsanwaltschaft München habe den Bankmanager bereits "vergangenen Herbst für 14 Tage in Haft genommen", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft dem "Spiegel". Gegen den Mann liefen weitere Ermittlungen, hieß es. *16) Bei Korruption in Deutschland, da darf Klingel-Klüngel Kölle selbstverständlich nicht fehlen. Neben dem bereits bekannten Müll-Korruptionsfall "TRIENEKENS" kam nun noch die Stadtsparkasse Köln/Bonn hinzu. Das HANDELSBLATT meldete am 17.08.2006 online den Korruptionsvorwurf gegen den Sparkassenchef. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelte gegen Gustav Adolf Schröder, den Chef der Sparkasse Köln-Bonn und Bundesobmann der Sparkassenvorstände. Der Vorwurf: Bestechlichkeit. Laut einer anonymen Anzeige soll Schröder beim Bau seines neuen Hauses im noblen Stadtteil Junkersdorf Vergünstigungen von der Gartenbaufirma Hoemann Greenland erhalten haben. Statt des Auftragswertes von 58 000 Euro soll er nur 17 400 für Gartenarbeiten an das Unternehmen gezahlt haben. Die Firma habe daraufhin Aufträge von Unternehmen erhalten, an denen die Sparkasse Köln-Bonn beteiligt gewesen sei. Der Anwalt Norbert Gatzweiler, Rechtsvertretung von Schröder, woltte wissen, dass Schröder die Gartenbaufirma gar nicht kannte. Bezeichnend hierbei war, dass Gatzweiler auch Strafverteidiger bei Angeklagten im Trienekens-Korruptions-Prozess war. *17) Nach Korruption in Itzehoe, über Köln, weitete sich die Korruption nach Pechbrunn (bei Marktredwitz) aus. Die Spuren in das Steuerparadies hatte ich schon erwähnt, und weil das so schön war, galt dies auch hier, denn es ging in diesem Fall auch um eine Tarnfirma in Lichtenstein. [code:3i6ed4ec]http://www.ramasuri.de[/code:3i6ed4ec] meldte mit dem Artikel vom 17.08.2006 online, dass ein Bankangestellter aus Pechbrunn bei Marktredwitz in die Korruptionsaffäre um den Autobauer BMW verwickelt gewesen sein soll. Wie bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft München I ermittelt. Der Mann soll Schmiergelder in Höhe von 1,6 Millionen US-Dollar über eine Tarnfirma in Lichtenstein gewaschen haben, so Oberstaatsanwältin Regina Sieh. Hintergrund der Korruptionsaffäre sei, dass ein BMW-Mitarbeiter Schmiergelder aus der Autozulieferindustrie erhalten haben soll. *18) Und auch bei DaimlerChrysler gehts mit der Korruption wie "geschmiert", - weil Korruption lohnte sich - . [code:3i6ed4ec]http://www.autohaus.de [/code:3i6ed4ec]meldete mit dem Artikel vom 31.07.2006 online, dass erneut ein Mitarbeiter des DaimlerChrysler-Konzerns wegen Korruption in Millionenhöhe verantworten muss. Es werde geprüft, ob sich der Mann Geld erschlichen habe, indem er sich Rechnungen von Drittfirmen ausstellen ließ, für die es keine Leistungen gab, bestätigte eine Sprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft auf Anfrage am Samstag entsprechende Medienberichte. Der Mann sei in Untersuchungshaft gewesen. Der Schaden für DaimlerChrysler liege im unteren zweistelligen Millionenbereich, hieß es weiter. Nach Informationen des SWR war der Verdächtige zuletzt für Schulungsmaßnahmen innerhalb des Vertriebes von DaimlerChrysler zuständig. Der Konzern untersuche Rechnungen und Zahlungen im Zeitraum von 2000 bis 2005. Es wurde in anderen Untreuefällen ermittelt. *19) Es ging Schlag auf Schlag. Ein weiterer Korruptions-Fall wurde aus Hamburg von der Rheinischen Post Online mit dem Artikel vom 24.08.2006 gemeldet. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte gegen mehr als 100 Mitarbeiter von Philips und mehrerer Elektronikmärkte, darunter Saturn und Media Markt. Philips-Beschäftige sollen Einkäufern der Märkte Sachgeschenke angeboten haben, um Aufträge zu bekommen. Ein ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung von Philips Deutschland soll die Bestechung in den Jahren 2000 bis 2002 angeordnet haben. Ziel sei es gewesen, den Umsatz im Geschäftsbereich Haushaltsgeräte anzukurbeln. Vor einigen Wochen stellten die Ermittler Unterlagen in der Philips-Deutschlandzentrale in Hamburg sicher. *20) Der Korruptionsfall bei IKEA weitete sich aus. Die Fragestellung hierbei: Schmierst du noch oder baust du schon im Steuerpradies Liechtenstein oder im Steuerparadies Schweiz ? Der Spiegel meldete online: Jahrzehntelang hätten sich Manager des Möbelkonzerns Ikea von Baufirmen bestechen lassen - bis die ehemalige Geliebte eines Abteilungsleiters auspackte. Weder die Buchhaltung, noch die Wirtschaftsprüfer und die Revision hätten etwas unternehmen können, weil sich fast die ganze Abteilung an diesen Unregelmäßigkeiten beteiligt habe. "Seit Jahren bekommen überwiegend dieselben Firmen die Aufträge, obwohl Ausschreibungen stattfinden", hieß es in dem Schreiben. Im Klartext: Aufträge für den Bau der tiefblauen Ikea-Zentren gab es nur gegen Schmiergeld. Ermittler und Steuerfahnder wühlten sich durch riesige Dokumentenberge, sie folgten der Spur des Geldes bis nach Liechtenstein, Österreich und in die Schweiz, verhörten mehrere Dutzend Beschuldigte, befragten Zeugen - und produzierten über 4000 Seiten Akten. Die Untersuchung drehte sich um ein Auftragsvolumen von mehreren hundert Millionen Euro und eine rund 25köpfige Bauabteilung, konzernintern "Ikea Property" genannt. Gegen sieben Mitarbeiter wurde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Untreue ermittelt. Des Weiteren gegen 44 Mitarbeiter von Bau- und Handwerksfirmen wegen des Verdachts der Bestechung und des Betruges, weil sie die Möbelhaus-Manager geschmiert und Rechnungen gefälscht haben sollen. Die Staatsanwälte wollten die erste Anklage gegen eine prominente Adresse fertigstellen: Der bayerische Max-Bögl-Konzern, größte deutsche Baufirma in Privatbesitz, Spezialist für Fußballstadien und ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecken, zahlte jahrelang anstandslos rund ein Prozent der Auftragssumme als Schmiergeld auf das Konto der Scheinfirma eines der Hauptbeschuldigten. *21) Es folgte ein Korruptionsfall in Wiesbaden. Pikant war hierbei, dass ausgerechnet im Wirkungsbereich der Polizei, die auch die Ermittlungen beim Korruptionsverdacht durchführt, nunmehr selber im Koruptionssumpf einsickerte. Die [quote:3i6ed4ec]http://www.az-badkreuznach.de[/quote:3i6ed4ec] meldete mit dem Artikel vom 01.09.2006, dass der Ex-Polizeichef alle Verantwortung von sich gewiesen hatte, er habe "Von Korruption nichts gewusst". Der frühere Chef der hessischen Polizei-Logistik Wolfgang Sedlack hatte jede Verantwortung für die Taten eines betrügerischen Untergebenen von sich gewiesen. Der inzwischen verurteilte ehemalige Angestellte sei eine "kriminelle Altlast" gewesen, sagte der Ex-Präsident des Polizeipräsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung gestern im Polizei-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags. Dass er Schaden in sechsstelliger Höhe habe anrichten können, habe auch mit "Konstruktionsfehlern" der Behörde zu tun. Der frühere Telekommunikations-Fachmann der Behörde war im vergangenen Jahr zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Unter anderem soll beim Ankauf von Polizei-Handys 300000 Euro auf sein eigenes Konto gelenkt haben. Der Ausschuss sollte klären, ob die Landesregierung ihn zu lange hat gewähren lassen. Erste Hinweise waren bereits 1999 eingegangen; dennoch konnte der Mann bis Juli 2003 weiterarbeiten. "Sicherlich war er zu lange an derselben Stelle", sagte sein früherer Chef. *22) Nach einem Artikel vom 12.09.2006 der http://www.tagesschau.de forderten Politiker Konsequenzen aus dem Skandal um die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und aus den vergangenen Betrugs- und Korruptionsskandalen. Wie zuvor berichtet, gelang es scheinbar dem Referatsleiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in seiner Behörde Millionenbeträge zu ergaunern. Der bislang 21köpfige Verwaltungsrat mit Vertretern aus Banken, Versicherungen und der Politik habe den Haushalt der BaFin kontrolliert, wobei der Verwaltungsrat auf ein Gutachten der Wirtschaftsprüfer PriceWaterhouseCooper zu reagieren schien. In dieser Untersuchung waren Schwachstellen in der internen BaFin-Kontrolle bemängelt worden. Erst durch diese Schwachstellen sei ein im Frühjahr aufgedeckter Millionenbetrug ermöglicht worden. Der BaFin-Präsident Jochen Sanio räumte in seinem 28 Seiten langen Brief, der dem Handelsblatt vorgelegen habe, erstmals auch eigene Versäumnisse in der Korruptionsaffäre ein. "Rückblickend war die Verschiebung der Prüfung 'IT-Beschaffung' eine fatale Entscheidung", Zudem habe Sanio den Verdacht geäussert, dass die Wirtschaftsprüfer von PriceWaterhouseCooper "bei ihrem Urteil nicht den Grundsatz der Neutralität beachtet haben". Das neue Gremium soll in Zukunft mit Mitgliedern des Verwaltungsrates besetzt werden. *23) Es blieb die Hoffunung, dass das neue Gremium in Zukunft mit Mitgliedern des Verwaltungsrates besetzt werden könnte, die zur Zunft der gnadenlosen Korruptionsbekämpfer gehören, und die nicht schweigen. Das war höchst dringlich und dringlich erforderlich. Unter http://www.wiwo.de war im Artikel vom 14.09.2006 zu lesen, wie das bei der BaFin so funktionierte. „Im Kern war es recht banal, weil es so einfach war“, sagte der ehemalige Gruppenleiter der Informationstechnik (IT) rückblickend. Zweieinhalb Jahre lang habe er Geld aus dem Haushalt der Finanzaufsicht abgezweigt, für Software, die keiner brauchte und Wartungen, die keiner in Anspruch nahm, wie der Bundesrechnungshof später herausfand. Das Prinzip war einfach – und effektiv: Zusammen mit dem Hauptlieferanten, einem IT-Dienstleister aus Bonn, entwickelte Mike R. ein unauffälliges Betrugssystem. „Die Idee hat sich so im Gespräch ergeben, und da habe ich ihn eben gefragt, ob er mitmacht“, sagte R. Der Beamte orderte Waren, die es nie gab, der Verkäufer schrieb Rechnungen für Dienste, die er nie erbracht hatte. Den Gewinn teilten sich beide fifty-fifty – nach Abzug der Steuern. Korruptionskontrolle gab es nicht, weil die Korruptionsbeauftragte eine untergebene Mitarbeiterin des 52-Jährigen war, - und die schwieg - . Bis zur Kontrolle der Rechnungsprüfer lief alles wie geschmiert. R. war Leiter der Beschaffung, seine beiden Kollegen im Amt unterzeichneten blind die Stapel, die er ihnen vorlegte. Nachgeprüft hat nie jemand. „Leicht gemacht hat man es ihm mit Sicherheit, da war viel Vertrauen und wenig Kontrolle“, sagte sein Anwalt Karl-Christoph Bode aus Bergisch-Gladbach. Bei rund 40 Rechnungen am Tag ließen sich problemlos ein paar Scheingeschäfte dazwischen mogeln. „Ich hatte rund 1 000 Rechnungen im Monat als durchlaufenden Posten“, sagte R. Etwa zehn bis zwölf seien falsch gewesen. Das Leben von Regierungsdirektor R. änderte sich über Nacht. Luxushotels in Las Vegas, exklusive Suiten in Dubai – nichts war zu teuer für den Kurztrip übers Wochenende. Ein S-Klasse-Mercedes und ein 5er-BMW sorgten für Fahrvergnügen, High-Tech-Stereoanlage und Flachbildschirmfernseher möblierten das 250 Quadratmeter-Apartment im Regierungsviertel für schlappe 3 500 Euro Miete im Monat. Das Gehalt des Regierungsdirektors reichte mit 4 300 Euro netto für den Luxus nicht. Die nötige Kontrolle hätte es längst geben müssen. Bereits im März 2004 stellte das Prüfungsamt des Bundes Koblenz in einem umfangreichen Bericht fest, dass es erhebliche Schwachstellen im internen Kontrollsystem der BaFin gibt. Darin bemängelten die staatlichen Prüfer, dass die Führung und Dokumentation von Vergabeunterlagen unzureichend sei, dass das Vergabeverfahren weder von der Behördenleitung noch von der Innenrevision ausreichend kontrolliert werde und dass die Prüfung und Bewertung der Angebote gegen vergaberechtliche Bestimmungen verstoße. Nach diesem erschütternden Gutachten hätte BaFin-Präsident Sanio reagieren müssen. Doch die „Sofortmaßnahmen“, die er verfügte, reichten längst nicht – wie der Korruptionsfall zwei Jahre später mehr als deutlich beweist. Sand ins Getriebe kam erst 2004, als einem der beiden Kollegen die Scheingeschäfte auffielen. Doch statt R. anzuzeigen, schwieg er – gegen Bares, und der BaFin-Präsident Sanio merkte nichts. „Eines ist aber sicher, eine effiziente Kontrolle gab es nicht, sonst hätte mein Mandant das sicherlich nicht über mehrere Jahre so durchziehen können“, sagte sein Anwalt Karl-Christoph Bode. Mittlerweile dokumentieren zwei Gutachten auf mehreren hundert Seiten das Versagen des BaFin-Präsidenten Sanio. Die Wirtschaftsprüfer von Pricewaterhouse-Cooper werfen Sanio in einem von der Regierung beauftragten Sondergutachten schwere persönliche Versäumnisse vor. Und selbst die Innenrevision der BaFin kam zu dem Schluss, dass die verschiedenen Kontrollsysteme der Bundesbehörde entwicklungsbedürftig und die Vorgaben der Bundesregierung zur Korruptionsprävention immer noch nicht umgesetzt worden seien. Sanio selbst schweigt beharrlich zu den Vorwürfen. Seine Anwälte sollen ihm geraten haben, nicht in die Öffentlichkeit zu gehen und die Sondersitzung des Verwaltungsrats Ende September abzuwarten, auf dem auch über die Entlastung des BaFin-Präsidenten für das vergangene Jahr entschieden werden soll. Rückblickend wird der BaFin-Chef sicher noch andere Fehler feststellen. Denn mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft in weiteren Fällen wegen des Verdachts auf Untreue, das ganze Ausmaß des BaFin-Skandals könnte also noch deutlich größer sein. *24) Die BaFin-Affäre machte u. a. deutlich, dass es in Deutschland keine wirkliche Korruptionsbekämpfung gegen die Könige der Korruption an der Macht gab. Vielmehr machten Pseudo-Korruptionsbekämpfer entweder selber mit, oder sie schwiegen. Und die Korruptionsbekämpfer "von aussen" waren nicht erwünscht, und wurden auch gesetzlich nicht geschützt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig kam im VW-Korruptionsskandal gar auf die Idee ein ganzes Paket mit Korruptionshinweisen und Beweisen der Innenrevision von VW zu übergeben. Erst als das Beweispaket im "Schwarzbuch VW" veröffentlicht wurde, kam es bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig zu einem höchst umfangreichem Ermittlungsverfahren. Die Hamburger Morgenpost meldete am 27.09.2006 online einen Korruptionsverdacht aus dem Kölsch-Klüngel-Kölle bei REWE in Köln, wobei REWE zunächst intern gegen die Korruption ermittelte, obwohl derartige Ermittlungen die Sache der Staatsanwaltschaft war. Laut «Stern»-Informationen habe der Rewe-Aufsichtsrat und Vorstand die eigene Firma seit Sommer 2005 durchleuchten lassen. Die internen Ermittlungen unter dem Namen «Projekt Nightmare» sollen ergeben haben, dass der italienische Obst- und Gemüselieferant Bocchi Group (Verona) über 20 Jahre hinweg beim Wareneinkauf bevorzugt worden sei. Bocchi habe bei Rewe etwa Ware zu einem Preis absetzen können, «der bis zu 30 Prozent über dem Marktwert lag», heißt es dem Magazin zufolge in einem internen Rewe-Bericht. Die Bocchi-Gruppe, die zeitweise geschätzte 1,5 Milliarden Euro im Jahr mit Rewe umgesetzt habe, dementierte nach Angaben des Magazins, Schmiergelder gezahlt zu haben. «Dieser Vorwurf trifft nicht zu.» Auch die Preisnachlässe seien «unrichtig und völlig aus der Luft gegriffen». Nach dem vorläufigen Ergebnis der internen und freiwilligen Korruptionsermittlungen schaltete der Handelskonzern Rewe wegen des Verdachts der Korruption die Kölner Staatsanwaltschaft ein. Es sei um in der Vergangenheit liegende Vorgänge gegangen, die sich unter anderem auf unternehmerische Geschäftsvorfälle bezogen hätten, erklärte die Kölner Handelsgruppe. Rewe werde die Ermittlungsbehörden unterstützen, teilte das Unternehmen mit. Gegenüber der Staatsanwaltschaft gehe Rewe von der «Annahme» aus, «dass das wettbewerbswidrige und das Vermögen der Rewe schädigende Verhalten erkauft worden ist», heißt es dem «Stern» zufolge in einem Bericht des Unternehmens. Die Verdächtigungen zielen nach Informationen des Magazins vor allem auf die ehemalige Konzernspitze um den langjährigen Rewe-Vorstandschef Hans Reischl. Reischl, der die genossenschaftlich organisierte Rewe 2004 nach 27 Jahren an der Spitze im Streit verließ, sagte dem Magazin: «An den Vorwürfen ist absolut nichts dran, das versichere ich gern auch eidesstattlich.» Er habe «nie auch nur einen Cent als Kick-Back erhalten». *25) DIE WELT.de gab am 02.10.2006 einen Online- Artikel in das WWW, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFinn) sich in die Aufklärung finanzieller Unregelmäßigkeiten beim Kölner Handelskonzern Rewe einschalten wollte , - also eine Behörde, die selbst einen Korruptionfall in den eignen Reihen zu bewältigen hatte - , wie hier bereits zuvor berichtet wurde. Bei REWE sollen über Mitarbeiterkonten zwei Mal 500 000 Euro an Reischls Kinder sowie acht Mio. Euro an sein eigenes Konto geflossen sein. Die Rewe-Anwälte vermuten laut "Spiegel", dass auch Schmiergeldzahlungen an einen italienischen Lieferanten über Mitarbeiterkonten abgewickelt wurden. *26) Reischls Anwalt Anwalt Norbert Gatzweiler aus Köln stellte jetzt klar, dass sein Mandant "immer und ausschließlich im Interesse des Unternehmens" gehandelt habe, meldete WIWO.DE am 04.10.2006 online. Zuvor hatte der Kölner Rechtsanwalt Norbert Gatzweiler bereits den Entsorgungs-Unternehmer Hellmut Trienekens im Kölner Müllskandal Trienekens verteidigt. Zu den Mandanten von Gatzweiler zählte auch der ehemalige Metro-Manager Ralf Bender, der in die Affäre um Reischls Nachfolger Ernst-Dieter Berninghaus verwickelt war: Dabei ging es um die dubiosen Umstände beim Kauf einer Internetfirma durch Rewe. "Es wird zu prüfen sein, inwieweit hier von interessierter Seite Falschbeschuldigungen in verleumderischer Absicht in die Welt gesetzt worden sind", so Reischls Anwalt Norbert Gatzweiler in einer Erklärung. Dabei stellte Gatzweiler auch fest, dass gegen Reischl kein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln anhängig gewesen sei. *29) Das italienische Obst- und Gemüselieferant Bocchi Group (Verona) über 20 Jahre hinweg beim Wareneinkauf bevorzugt worden sein soll, konnte auch andere Gründe gehabt haben. Die REWE musste nunmal mit Waren beliefert werden. Um das günstigste Angebot zu ermitteln, hätte es eine Art Angebotsausschreibung bei REWE geben müssen, - aber so was ist sehr zeitaufwendig, personalintensiv, und zudem sehr teuer. Will man einen solchen Aufwand nicht betreiben, lag es nahe, immer den gleichen Lieferanten zu beauftragen, - man kannte sich halt, und hatte vertrauen - . Ob in einem solchen Fall wirklich Korruption im Spiel war, musste sehr sorgfältig geprüft werden, - schliesslich musste es einen Grund gehabt haben, weshalb immer der gleiche Lieferant beauftragt wurde, der zudem die Ware bis zu 30% über dem Marktwert bei REWE absetzen konnte - , und zu prüfen war auch, ob REWE durch die "sehr einfache" Lösung der Angebotsvergabe viel Geld in der Bürokratie eingespart hatte. Immerhin, es passierete in Sachen Aufklärung der Korruption in Deutschaland etwas, - auch wenn erst in den eignen Reihen freiwillig ermittelt werden musste, und selbstkorrupierte Behörden etwas aufklären sollten. Freiwillig war auch das Einschalten der zuständigen Staatsanwalten. China, das Land der aufgehenden Sonne und das hell stahlende Beispiel des grenzenlosen Kapitalismus, war in Sachen Korruptionsbewältigung, Korruptionsaufklärung und Verurteilung bereits im Jahr 2005 schon sehr viel weiter, als die Deutschland-AG . Es war zu lesen, dass rund 11.000 Mitglieder der Kommunistischen Partei (KP) Chinas im Jahr 2005 wegen Korruption und Bestechung aus der KP ausgeschlossen wurden. In 7279 Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet. *27) Na also, geht doch, zudem wurde aus China von einer freiwilligen Korruptionsbekämpfung in den eignen Reihen nichts berichtet. Vielmehr meldete die Kieler Nachrichten vom 05.10.2006 eine "Königin der Korruption" online. Mindestens drei Jahre war die Trappenkamper Gemeindeverwaltung offenbar Opfer von Korruption. Bürgermeister Werner Schultz sprach gestern von "mafiosen Strukturen." Die Vorwürfe, wegen derer die Staatsanwaltschaft Kiel bereits seit August gegen eine ehemalige Mitarbeiterin des Trappenkamper Bauamtes ermittelt, umfassen unter anderem Bestechung, Betrug, Unterschlagung und Vorteilsnahme, erläuterte Schultz. Die Frau habe immer wieder im Namen der Gemeinde Material bei Firmen aus Rendsburg, Neumünster und dem Kreis Segeberg bestellt und dafür einen persönlichen Bonus erhalten. Schultz selbst sei dies während seiner früheren Amtszeit als Kämmerer der Gemeinde nie aufgefallen. Weil es nicht um Geld, sondern um Waren geht, sei der Schaden schwer zu beziffern, so Schultz. Auf jeden Fall liege er im fünfstelligen Euro-Bereich. Die Frau habe seit Jahrzehnten in der Trappenkamper Verwaltung gearbeitet. Weil schon ihre Teilgeständnisse reichten, habe Schultz sie bereits im August entlassen. *28) Und während dessen die "Könige und die Königinnen der Korruption" entweder unbehelligt oder straffrei blieben, war das Bundeskriminalamt zeitgleich mit der bürokratischen wie auch statistischen Auflistung von Korruptionsfällen im Jahr 2005 beschäftigt. Da blieb weniger Zeit für die Aufklärung von Korruptionsfällen, was die Anklage unter Umständen zu nichte machte, weil (zwangsweise) schlampig ermittelt wurde. Am 10.10.2006 meldete die Pressestelle des Bundeskrinalamte, dass im Jahr 2005 von den Landespolizeidienststellen und dem BKA 14.689 Korruptionsstraftaten, und damit 93 % mehr als im Vorjahr registriert wurden. Daneben wurden 1.649 Ermittlungsverfahren gemeldet. Gegenüber dem Vorjahr (1.207 Verfahren) war die Anzahl der Verfahren damit um rund 36,6 % angestiegen. Der prozentuale Anstieg der Straftaten fiel deutlicher aus als der Zuwachs bei den Verfahrenszahlen. Dies war auf mehrere große Verfahrenskomplexe mit einer Vielzahl von Einzelstraftaten zurückzuführen. Ursächlich für den deutlichen Anstieg der Ermittlungsverfahren wiederum war vor allem ein in Nordrhein-Westfalen anhängiger Komplex mit 427 Einzelverfahren. Im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten wurden 8.323 Tatverdächtige polizeilich bekannt. Die signifikante Steigerung zum Vorjahr (+220 %) war auf umfangreiche Ermittlungskomplexe in Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zurückzuführen. Die allgemeine öffentliche Verwaltung blieb mit 91 % der Fälle weiterhin der bedeutendste Zielbereich der Korruption. Die Vergabe öffentlicher Aufträge (3.058 Fälle), insbesondere bei Beschaffungen (1.981) und bei Bauvorhaben (414), war häufig Ziel von Korruptionshandlungen. *30) Und während dessen die zuständigen Behörden mit anderen Dingen beschäftigt waren, wurde in Köln die Korruptionsaufklärung oder die Aufklärungen von Unregelmässigkeiten zur ehrenamtlichen Aufgabe. Der Kölner Stadtanzeiger meldete am 10.10.2006, dass die Bürgerinitiative „Wohnen und Umwelt Kölner Norden“ ein Vertragsverletzungsverfahren im Jahr 2002 mit einer Beschwerde in Gang gesetzt hatte. Es ging darum, ob der Bau der Messehallen durch den Oppenheim-Esch-Fonds rechtens war oder nicht. EU-Juristen gingen davon aus, dass die Kölner Messe den Auftrag hätte ausschreiben müssen. Der Esch-Fonds hatte den Zuschlag im Jahr 2003 ohne Ausschreibung erhalten. Bei einem weiteren Kölner Bauprojekt hat die EU-Kommission bereits einen Verstoß gegen die Vergaberichtlinien festgestellt: Demnach hätte der Bau der (Trienekens-)Müllverbrennungsanlage in Niehl europaweit ausgeschrieben werden müssen. Den Zuschlag für den Bau der mehr als 400 Millionen Euro teuren Müllverbrennungsanlage hatte die Abfallentsorgungsgesellschaft Köln (AVG) dem Gummersbacher Unternehmen Steinmüller erteilt. Im Zusammenhang mit diesem Geschäft sind Schmiergelder in Millionenhöhe geflossen. „Hinsichtlich der Bauleistungen wurde seitens der deutschen Stellen ein Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht eingeräumt.“ Folgen seien seitens der Kommission nicht vorgesehen. „Da die Bauleistungen jedoch bereits im Jahr 1998 vollständig erbracht waren, stellen wir fest, dass keine Maßnahmen zur Beendigung der Gemeinschaftsrechtsverletzung mehr möglich sind.“ Vor fünf Jahren hatte die Kommission bereits einen Verfahrensfehler bei der Genehmigung der Anlage gerügt. *31) Und endlich gings beim Kölner Landgericht weiter. Die Staatsanwaltschaft hielt den Vorstandsvorsitzenden der Frechener SPD-Politiker Hardy Fuß für „hinreichend verdächtig. Fuss soll bei der Trienekens-AG in 25 Fällen Beihilfe zur Untreue geleistet haben, sagte der leitende Ermittler noch im März 2005. Das Landgericht Köln hatte das Hauptverfahren gegen den Frechener SPD-Politiker Hardy Fuß eröffnet und verhandelte nur noch einen Anklagepunkt: Beihilfe zur Untreue. Der konkrete Verdachtsvorwurf der Staatsanwaltschaft: Fuß soll über die Trienekens Tochter-Firmen UTG und Isis, die später verschmolzen wurden, als deren Geschäftsführer über Jahre Zahlungen an die Schweizer Firma Stenna Umwelttechnik AG geleistet haben. Fuß selbst soll an Zahlungen von mehr als 2,5 Millionen Euro in die Schweiz beteiligt gewesen sein. Das Geld soll gegen Scheinrechnungen geflossen sein - um die „Kriegskasse“ der damaligen Trienekens AG zu füllen, meinte die Staatsanwaltschaft. Unternehmenschef Hellmut Trienekens soll das Geld nach eigenen Angaben dazu genutzt haben, um „nützliche Aufwendungen“ zu finanzieren. *32) Und während der frechener SPD-Politiker Hardy Fuß noch zitterte, hatte die Zitterpartie beim ehemaligen CDU-Politiker als (doch) Amtsträger, und ehemaligen RSAG-Chef, Karl-Heinz Meys, ein Ende. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision der Meys-Anwälte gegen das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Bonner Landgerichts. Der Einspruch sei unbegründet, an dem Urteil und seiner Begründung gebe es nichts zu bemängeln, hieß es. Der ehemalige CDU-Politiker war im Dezember 2004 zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter wiesen ihm Bestechlichkeit in zwei besonders schweren Fällen sowie Steuerhinterziehung in drei Fällen nach. Insgesamt 2,85 Millionen Euro Schmiergeld wurden dem Niederpleiser - er bezeichnete die Zahlungen immer als „Provision“ - laut Urteil in den Jahren 1998 bis 2001 vom Viersener Müllmulti Hellmut Trienekens überwiesen. Als Gegenleistung hat Meys Trienekens-Firmen bei Auftragsvergaben bevorzugt und den Abfallunternehmer mit Insiderwissen versorgt. Die Richter der Bonner Wirtschaftsstrafkammer hatten den ehemalige RSAG-Chef wie einen Amtsträger behandelt, was besonders strafwürdig war. Justizexperten gingen davon aus, dass Meys in den offenen Vollzug gehen könne. *33) Wer mehr zum Spendenskandal um die Müll-Multies in Politik und Wirtschaft lesen möchte, kann dies unter: [code:3i6ed4ec]http://www.wdr.de/themen/politik/nrw/muellaffaere_spd/inhalt.jhtml?rubrikenstyle=wirtschaft [/code:3i6ed4ec] tun. Hier wird die Spendenaffäre der Kölner SPD unter dem Motto: "Die Stadt, der Müll und die Spenden" für Sie bereit gehalten. Und während die Könige der Korruption in Köln mit den Anschuldigungen, Anklagen, und dergleichen, beschäftigt waren, kam aus Dresden schon die nächste Meldung. Die Dresdner Neuste Nachrichten meldeten am 25.10.2006 online, dass bisher vor allem die LVA Sachsen wegen des Verdachts der Korruption und dubioser Geldströme für Negativ-Schlagzeilen geriet, und jetzt der Rentenversicherer in Erfurt im Fadenkreuz der Ermittler stand. Es ging um Betrug, die Staatsanwaltschaft Gera ermittelte. Dabei stand ein Ex-Mitarbeiter der LVA Thüringen im Verdacht, Versicherungskonten Verstorbener manipuliert und so die öffentlichen Kassen um mehr als 100 000 Euro geprellt zu haben. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Ralf Mohrmann. Demnach soll der LVA-Sachbearbeiter in Erfurt Renten-Nachzahlungen angewiesen haben, die Gelder flossen über Jahre auf Konten von ihm nahe stehenden Personen. Dabei ging er raffiniert zu Werke: Zum einen hebelte er das so genannte Vier-Augen-Prinzip aus. Zum anderen umging er die LVA-interne Prüfgrenze von 10 000 Euro, indem er bei seinen Transaktionen stets knapp unter diesem Wert blieb. Der spektakuläre Betrugscoup wurde bekannt, als die Hausbank verdächtig regelmäßige Kontobewegungen kontrollierte - wegen des Verdachts der Geldwäsche. Das Thüringer Landeskriminalamt ermittelte, Mitte September soll eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben. Für die LVA-Nachfolgerin Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (DRV-MD) mit Sitz in Leipzig ist der Fall hoch brisant. So war DRV-Chef Wolfgang Kohl bis zur Fusion der LVA Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt vor rund einem Jahr Geschäftsführer der LVA in Erfurt. Der mutmaßliche Thüringer Betrugsfall legt nun den Verdacht nahe, dass die Kontrollinstanzen über Jahre hinweg versagt haben - vor allem die LVA-Innenrevision. In den vergangenen Monaten waren immer neue Unregelmäßigkeiten bei dem Rentenversicherer ans Licht gekommen, im Zentrum stand Sachsen. So ermitteln im Freistaat die Antikorruptionseinheit Ines, die Innenrevision im Sozialministerium und mehrere Rechnungshöfe. Der Vorwurf lautet, dass bei der Vermittlung von Reha-Patienten unsaubere Deals gelaufen seien - vermutlich zwischen der LVA-Spitze und Klinik-Betreibern. *34) 28.10.2006 Märkische Allgemeine POTSDAM Der Landesrechnungshof zu Potsdam prüfte, und kam zu dem Verdacht, dass es im ehemaligen Straßenbauamt Frankfurt (Oder) Korruption und Haushaltsuntreue gegeben haben könnte. Prüfer des Landesrechnungshofes hatten in zwölf Fällen massive Verstöße gegen das Vergaberecht festgestellt. Besonders eklatant waren die Verstöße 2001 und 2002. Damals gingen Aufträge im Gesamtvolumen von sechs Millionen Euro vorrangig an zwei Firmen in Ostbrandenburg. Eine davon gehört dem früheren Chef des Straßenbauamtes Erhard O. Obwohl auch die für Korruption zuständige Staatsanwaltschaft Neuruppin - durch Hinweise des Rechnungshofs bereits 2004 auf die mutmaßliche Filzaffäre aufmerksam geworden - Ermittlungen aufgenommen hatte, sah das Infrastrukturministerium laut Landesrechnungshof keine Veranlassung, den Vorwürfen nachzugehen und Schlüsse zu ziehen. Einzige erkennbare Konsequenz bislang: Der Dezernatsleiter im Frankfurter Straßenbauamt Klaus S. wurde im März 2005 fristlos entlassen. S. soll danach erklärt haben, dass jeder gewusst habe, dass das Geld am Jahresende mit legalen Mitteln nicht mehr auszugeben sei (MAZ berichtete). Hintergrund ist das so genannte Dezemberfieber, bei dem hohe Geldbeträge für den Straßenbau beim Bund kurzfristig abgerufen werden können, weil sie im Folgejahr verfallen würden. Die Straßenbauämter waren von der Landesregierung Anfang 2005 zu einem Landesbetrieb zusammengelegt worden. Doch auch hier sah der Rechnungshof d „gravierende Mängel“, die Gründung des Landesbetriebes war „ein Flop“. Es gab auch einen allzu freihändigen Umgang mit Geld. In das frühere Militärliegenschaft Wünsdorf (Teltow-Fläming) wurde gepumpt. Für die Instandsetzung und Modernisierung von zehn Wohnhäusern und zwei Wohnheimen habe die Investitionslandesbank (ILB) einem privaten Investor ohne Sicherheiten ein Darlehen von zwölf Millionen Euro gewährt. Für die Rechnungsprüfer stand fest, dass das ehrgeizige Projekt mit 420 Wohnungen und 154 Wohnheimzimmern bewusst am Bedarf vorbei subventioniert wurde, obwohl ein Gutachten bereits im Dezember 1994 vorausgesagt hatte, dass für Wünsdorf ein Wohnraumüberangebot durch konkurrierende Standorte zu erwarten sei. Nachdem der Investor seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachgekommen war, ließ die ILB das Objekt versteigern. Nach Angaben des Rechnungshofs belief sich der Schaden für das Land auf „mindestens 7,1 Millionen Euro“. Als Fall für den Staatsanwalt könnte sich auch die Praxis jährlicher Aufwandsentschädigungen und Vergütungen für Betreuer im Justizbereich erweisen. 2004 gab das Land rund 14,6 Millionen Euro an Kostenerstattungen für Vormünder, Pfleger und Betreuer aus. Diese kümmern sich um Menschen, die in rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst tätig werden können. Sind Betreute mittellos, springt der Staat ein. Im Vergleich zum Jahr 2000 stiegen die Ausgaben auf mehr als das Doppelte. Dem zuständigen Justizministerium blieb aber verborgen, dass zwei Berufsbetreuer derart hohe Vergütungen erhielten, dass sie durchschnittlich 27,5 beziehungsweise 22,5 Stunden pro Tag gearbeitet haben müssen. Obwohl der Höchstverdienst für den Job bei 71 200 Euro jährlich liegt, kam eine Betreuerin auf 245 100 Euro. Durch Überzahlungen büßte das Land zwischen 2000 und 2004 mehr als eine Millionen Euro ein. Das Justizministerium teilte inzwischen mit, dass gegen die oben genannten beiden Betreuer Anzeige erstattet worden sei. *35) Erst BenQ-Pleite, dann der Versuch die Vorstandsbezüge um ca. 30% zu erhöhen, und jetzt Korruption bei Siemens. BR-Online (bezeichnender weise "Bayern heute") meldete am 16.11.2006, dass eine Groß-Razzia am 15.11.2006 in 30 Wohnungen und Büros an den Siemens-Standorten München und Erlangen sowie Wohnungen und Büros in Kempten, Traunstein, Garmisch-Partenkirchen, Starnberg und zwei Adressen in Österreich durchsucht worden. Vier der Beschuldigten waren bereits am Mittwoch festgenommen worden. Der fünfte befand sich auf einer Auslandsreise und hat sich am Donnerstagmorgen im Beisein seines Rechtsanwaltes den Behörden gestellt. Einer der Festgenommenen war früher Bereichsvorstand bei Siemens. Unter den Verdächtigen befanden sich laut dem leitenden OberstaatsanwaltSchmidt-Sommerfeld zehn teils noch aktive, teils ehemalige Firmen-Mitarbeiter sowie zwei weitere Beteiligte aus deren persönlichem Umfeld. Unterdessen ging die Beweissicherung an Siemens-Standorten weiter. Dabei sei eine Vielzahl von Unterlagen sichergestellt worden. Drei der Beschuldigten haben nach Auskunft der Staatsanwaltschaft umfassende Angaben gemacht. Nach vorsichtiger Bewertung der bisherigen Ermittlungsergebnisse habe sich der Tatverdacht erhärtet. Gegen die teilweise ehemaligen Angestellten wurde ermittelt, weil sie angeblich Firmengelder in einer Höhe von rund 20 Millionen Euro veruntreut und über Tarnfirmen auf Konten in der Schweiz und in Liechtenstein weitergeleitet haben sollen. Ob und in welchem Umfang diese Gelder für Schmiergeldzahlungen verwendet wurden, müsse noch geprüft werden. Die beschuldigten Mitarbeiter gehörten der Festnetzsparte "Communications" an, die in Auflösung war. Im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre bei Siemens waren fünf Haftbefehle gegen Mitarbeiter vollzogen worden, darunter gegen einen Ex-Manager. *36) Und in der Korrupti-Stadt Kölle gings so dann gleich weiter mit der dringend erfoderlichen Korruptionsaufklärung. Kölnische Rundschau online am 17.11.2006: Eine Großrazzia nach „Lustreisen“ führten Beamte in Zivil durch, und sie präsentierten dem Stadtwerkekonzern und seinen Töchtern, der Rheinenergie AG, den Kölner Verkehrs-Betrieben, der Häfen und Güterverkehr Köln, der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GAG und den Abfallwirtschaftsbetrieben gestern Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts. Vorwurf: Anfangsverdacht der Untreue, weil die Gesellschaften geschädigt wurden, indem mit ihrem Geld Aufsichtsreisen bezahlt wurden, die zu einem Gutteil privater Natur waren. Im Visier der Staatsanwaltschaft sind in Aufsichtsräten vertretene Ratspolitiker und die Firmengeschäftsführer. „Wir haben umfangreiche Unterlagen sichergestellt, die wir jetzt auswerten werden“, sagte Oberstaatsanwalt Günther Feld. Bei einer Prüfung der Steuerbehörde in einer der Gesellschaften 2002 war aufgefallen, dass der private Teil mancher Reisen zu umfangreich war. Die Teilnehmer wurden aufgefordert, diesen Vorteil nachzuversteuern. Im Juni beschloss der Rat, dass die städtischen Firmen diese nachträglichen Steuerzahlungen der Aufsichtsratsmitglieder von insgesamt 283 000 Euro erstatten sollen. Die Staatsanwaltschaft hält diese Praxis für rechtswidrig und ermittelt auch gegen die Politiker, „die die Übernahme privater Steuerschulden durch städtische Gesellschaften veranlasst oder ermöglicht haben“. *37) Auch DaimlerChrysler kam in die Gänge, um zumindest den „Unregelmässigkeiten“ nachzugehen. Reuters Deutschland online am 13.11.2006: Der Stuttgarter Autokonzern DaimlerChrysler hat mehrere Manager seiner Bus-Sparte nach der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten freigestellt. Aus Unternehmenskreisen verlautete, die Konzernrevision sei bei einer Hand voll leitender Mitarbeiter auf Unregelmäßigkeiten gestoßen. Die Absatzerfolge der Bus-Sparte in den vergangenen Monaten seien möglicherweise mit Gegenleistungen erkauft worden. Es seien neue Fälle von möglicher Untreue in der Bus-Sparte zu Lasten des Konzerns. Auch der Chef der Bus-Aktivitäten im Konzern, Wolfgang Diez, habe sein Amt aus persönlichen Gründen mit sofortiger Wirkung niedergelegt, teilte der deutsch-amerikanische Konzern am Montag mit. Die Unregelmäßigkeiten seien im Rahmen einer turnusmäßigen Untersuchung der Geschäftsabläufe im Omnibus-Geschäft entdeckt worden. *38) Jetzt mischten die Weisskittel wieder mit. Die Korruption im Gesundheitswesen war nicht in den Griff zu bekommen, obwohl die Geldschatullen bei den [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Krankenkasse:3i6ed4ec]Krankenkassen[/url:3i6ed4ec] bereits reichlich geplündert waren. Hannoverische Allegemeine online am 21.11.2006 - Orthopäden unter Betrugsverdacht - Bei Verordnungen im Volumen von rund einer Million Euro besteht nach Recherchen der Kaufmännische [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Krankenkasse:3i6ed4ec]Krankenkasse[/url:3i6ed4ec] in Hannover (KKH) der Verdacht, dass Mediziner von Sanitätshäusern Schmiergelder oder andere Vergünstigungen erhalten haben. Im Gegenzug sollen die Mediziner ihren Patienten einzelne Anbieter empfohlen haben. Die Sanitätshäuser hätten mit diesen Absprachen versucht, Konkurrenten zu verdrängen. Einige Orthopäden sollen in ihren Praxen zudem Bandagen und andere Hilfsmittel an Kunden verkauft haben, um sie später mit den Sanitätshäusern und [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Krankenkasse:3i6ed4ec]Krankenkassen[/url:3i6ed4ec] abzurechnen. Dies ist aber nur bei Notfällen zulässig, etwa wenn sich ein Patient am Bein verletzt hat und dringend eine Gehhilfe benötigt. „Mehr als die Hälfte der Fälle fällt nicht unter die Notfallregelung“, sagte die KKH-Sprecherin. Deshalb ermittle die Staatsanwaltschaft Gera gegen zwei Ärzte, die bei Verordnungen im Wert von 150 000 und 300 000 Euro betrogen haben sollen. Der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat die KKH zwei Orthopäden gemeldet, bei denen es bei Beträgen von je 300 000 Euro Unregelmäßigkeiten gegeben haben soll. Auch in Würzburg und Hamburg ist Anzeige erstattet worden. „Es geht um Korruption“, sagte die KKH-Sprecherin. Die Produkte seien zwar nicht überteuert verkauft worden, dennoch gingen die unerlaubten Kooperationen zwischen Orthopäden und Sanitätshäusern zu Lasten der Patienten: „Man kann vermuten, dass die Preise höher sind, als wenn es ein solches System nicht gäbe.“ *39) Ein weiterer Fall der Korruption wurde von [code:3i6ed4ec] http://www.wiwo.de [/code:3i6ed4ec]am 20.11.2006 gemeldet: Wegen eines Millionenbetruges mit Medikamenten musste sich ein Arzt und ein Apotheker vor dem Landgericht Wiesbaden verantworten. Die Klage lautete auf gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug in 36 Fällen. Laut Anklage soll der 57 Jahre alte Arzt von Juli 1998 bis Oktober 1999 Rezepte für teure Medikamente gegen die Immunschwäche HIV ausgestellt haben, die der 53 Jahre alte Apotheker bei [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Krankenkasse:3i6ed4ec]Krankenkassen[/url:3i6ed4ec] einreichte. Für die erstattete Summe habe das Duo das Potenzmittel Viagra gekauft und auf dem Schwarzmarkt zu Geld gemacht. Den Schaden des Abrechnungsbetruges bezifferte die Staatsanwaltschaft auf rund 1,2 Millionen Euro. Die Patienten wussten vom Schwindel mit ihren Personalien nichts. Zudem war keiner von ihnen bei dem Arzt wegen der Immunschwäche in Behandlung. Der Apotheker hat den Betrug gestanden, während der Arzt bislang zu den Vorwürfen schweigt. Ihm drohen laut Anklagebehörde bis zu 15 Jahre Haft. Richter Poulet äußerte sich verwundert über die Leichtigkeit, mit der das Duo die Kassen über viele Monate hinweg geprellt hatte. Mit dem erschwindelten Geld - es waren bis zu 682 000 Mark monatlich - tilgte der Apotheker Schulden, die bei einem Hausbau entstanden waren. Der bad word Arzt leistete sich überwiegend Drogen und bad word von seinen zusätzlichen Einnahmen. Die Zulassungen als Apotheker und Arzt wurden ihnen entzogen. Der Revisionsausschuss einer geschädigten [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Krankenkasse:3i6ed4ec]Krankenkasse[/url:3i6ed4ec] deckte 1999 den Millionenbetrug mit den HIV-Medikamenten auf. Dennoch wurden die Männer erst im August 2003 angeklagt. Im Dezember 2004 wurde das Verfahren beispielsweise wegen nicht abgeschlossener langwieriger Zeugenbefragungen unterbrochen. In der polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 1999 wurden 13 500 Fälle von Wirtschaftskriminalität im Gesundheitsbereich mit einem Schaden von 20 Millionen DM registriert Diese Zahlen würden nicht aktualisiert, heißt es in einem Bericht von Transparency Deutschland, da sie aufgrund einer immens hohen Dunkelziffer ohnehin wenig aussagekräftig sind. *40) [code:3i6ed4ec]http://www.ovb-online.de am 06.12.2006: [/code:3i6ed4ec] Es gab auch Koruption bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, die eigendlich gegen Korruption zu ermitteln hatte. Der Abrechnungsbetrug bei [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Krankenkasse:3i6ed4ec]Krankenkassen[/url:3i6ed4ec] kam unter den Tisch. Den gesamten Korrutionsfall übernahm nun die Staatsanwaltschaft München I, als Spezialeinheit und als Anti-Korruptionsabteilung hatte den Fall übernommen. Die Affäre um den Augsburger Laborarzt Schottdorf zieht Kreise. Während der Unternehmer trotz Korruptionsverdachts auf freiem Fuß war, sass der Ex-Vorzeigestaatsanwalt für Wirtschaftskriminalität von der Augsburger Staatsanwalt, Uwe Huchel, in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft München I hatte konkrete Hinweise, dass er den millionenschweren Arzt vor Durchsuchungen seines Labors warnte. Die Anzeige einer Bank wegen Verdachts auf Geldwäsche hatte den Fall ins Rollen gebracht. Es ging um 165 000 Euro, die Anfang 2006 auf ein Privatkonto der Familie Huchel eingegangen sind. Geld, das aus einer beschlagnahmten Millionenbeute stammte. Die Geschichte begann Anfang 2000, als sich Huchel von Schottdorf, der von Augsburg aus Europas größte Laborgemeinschaft leitete, ein Darlehen über 160000 (damals noch in) Mark geben liess. Als Staatsanwalt, zuständig für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, gerät man da schnell in Verruf. Zumal bekam Huchel immer wieder Anzeigen gegen den Unternehmer auf den Tisch. Verständlich also, dass Kreditgeber und -nehmer sich größte Mühe geben, den Geldfluss durch „Scheingeschäfte” und „falsche Vertragspartner” zu verschleiern, wie Indizien belegten. So wurde jetzt gegen zwei als Treuhänder zwischengeschaltete Rechtsanwälte ermittelt. Der Verdacht: Beihilfe zur Bestechung. Bei seiner zwischenzeitlichen Festnahme hat Schottdorf eingeräumt, Huchel das Darlehen gegeben zu haben. Was für sich genommen nicht strafbar war. Huschel habe alles „auf Heller und Pfennig” an Schottdorf zurückgezahlt, versichern Huchels Verteidiger, Leonhard Wallischweski und Robert Chasklowicz. Dummerweise fehlten für 20 000 Mark Überweisungsbelege. Angeblich wurde das Geld in bar zurückgezahlt. Und es gab ein verräterisches Schreiben vom 25.03.2000. Darin sichert Huchel dem Berliner Hausanwalt von Schottdorf zu, er werde sich der „gewährten Unterstützung ... zu gegebener Zeit erinnern”. Dies schrieb ein Strafverfolger ausgerechnet vor einem spektakulären Prozess, der wenige Wochen später im Mai 2000 gegen Schottdorf vor dem Landgericht Augsburg beginnen sollte. Doch der Multimillionär, dem Abrechnungsbetrügereien in Höhe von 17 Millionen Mark zur Last gelegt wurden, bekam nach fünfmonatiger Prozessdauer überraschend den Freispruch. Im Jahr 2004 konnte die Staatsanwaltschaft Augsburg nicht anders, als erneut gegen Schottdorf zu ermitteln, lagen doch Hinweise ihrer Kollegen im hessischen Limburg und des Landeskriminalamtes Hannover vor. Diesmal wurde der zum Gruppenleiter aufgestiegene Uwe Huchel federführend tätig. Beide Male wurden die Ermittlungen unter dubiosen Umständen eingestellt, was den Münchner Korruptionsfahnder Andreas Harz, in Anwaltskreisen als „harter Hund” bekannt, veranlasst, die Fälle erneut aufzugreifen. Abermals steht der Laborarzt im Verdacht von Abrechnungsbetrügereien. Im Fall Hannover sollen [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Krankenkasse:3i6ed4ec]Krankenkassen[/url:3i6ed4ec] betrogen worden sein, weil Arzt und Großlabor überflüssige Laborleistungen abrechneten. Beide sollen den Mehrerlös geteilt haben. Im Limburger Fall soll ein Arzt bei Privatpatienten Laborleistungen wahrheitswidrig als eigene Arbeit zu überhöhten Preisen abgerechnet haben. Wie er bei seiner Vernehmung gestand, habe er die Proben im Labor Schottdorf untersuchen lassen. Nun häufen sich die Merkwürdigkeiten. Huchel verzichtet auf die vom Augsburger Ermittlungsrichter bereits genehmigte Durchsuchung des Großlabors. Vielmehr warnt er, wie sichergestellte Unterlagen belegen, den Unternehmer durch einen Anruf bei dessen Hausanwalt. Aus Berlin reist Rechtsanwalt Karl-Heinz S. an, man trifft sich im Büro des Staatsanwalts. Genügend Zeit also, um belastende Dokumente verschwinden zu lassen und entlastende zu „fabrizieren”, vermutet der Münchner Staatsanwalt Andreas Harz. Denn als Huchel am 10.03.2004 die Räume des Augsburger Großlabors endlich betrat, gab er sich mit ihm ausgehändigten Schriftstücken zufrieden und stellte das Strafverfahren ein. Noch besser kam es 2005 für den Labor-Tycoon. Huchel schickte dem Tatverdächtigen einen Lückentext, und bat, die fehlenden Angaben zu machen, damit er das Strafverfahren 502 Js 145641/04 niederschlagen könne. Es hatte sich die Affäre zu einem Korruptionsskandal ausgeweitet, der die bayerische Justiz erschüttert: Der geständige Huchel war zunächst auf freiem Fuss, sass aber dann doch in U-Haft. *41) Aus gegebenen Anlass und Überlänge wird der Bericht unter weiter geführt. |
| Tom | Die Heuschrechen sind auch für [url=http://www.mobbing-gegner.de:3p2wcv3f]Mobbing in der Wirtschaft[/url:3p2wcv3f] und die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Jobsuche:3p2wcv3f]Jobsuche[/url:3p2wcv3f] verantwortlich. [b:3p2wcv3f]Der Druck am Arbeitsplatz wächst durch sie![/b:3p2wcv3f] Hallo ! Der "Heuschrecken-Frass" geht schon lange um. Doch nun wird die Lage höchst bedrohlich. Firmen drohen durch Überschuldung pleite zu gehen. Auch ein Börsencrash ist nicht mehr auszuschliessen. Sowas bringt massenhafte Arbeitslosigkeit und jede Menge Mobbing. Die Bundeskanzlerin bot zum mitlesen noch am 31.12.2005 ihre Rede zum Neujahr 2006 an. Das war unter [quote:3p2wcv3f]http://www.bundeskanzlerin.de/bk/root,did=46214.html[/quote:3p2wcv3f] zu lesen. Leider ist der Text jetzt nicht mehr [quote:3p2wcv3f][url=http://mobbing-web.info/:3p2wcv3f]unter dem Link erhältlich.[/url:3p2wcv3f][/quote:3p2wcv3f][quote:3p2wcv3f][/quote:3p2wcv3f] Dafür ist hier unter diesem Link ggf. etwas Information erhältlich. Einfach mal probieren. Die Lage war bereits verherend, Und das war so: Zum Fall Firma GROHE: Die einst blendend darstehende Firma GROHE hatte zu hohe Schulden und streichte über tausend Arbeitsplätze in Deutschland. Die Investoren hatten die Übernahme der Firma durch Bankkredite finanziert. Und die Kreditzinsen musste die gekaufte Firma aufbringen. Grohe stand unter doppeltem Druck. Das Unternehmen musste neben den Zinsen noch den Profit für die Unternehmer erhöhen. Den amerikanischen Investoren sind 20 % Rendite nicht genug. Sie wollen 28 % und haben daher beschlossen, Arbeitsplätze aus Deutschland ins Ausland zu verlegen. *1) Grohe – das ist der Begriff für Internationalisierung, umfangreicher Stellenabbau, hohe Verschuldung, so wusste die Hans-Böckler-Stiftung im Juli 2005 zu titulieren. Grohe, weltweit führender Hersteller von Badarmaturen, produzierte vorwiegend im sauerländischen Hemer. Im Juni 2005 beschäftigte das Unternehmen 5.870 Arbeitnehmer, davon 4.300 in Deutschland. Durch die Internationalisierung und eine sukzessiven Beschäftigtenabbau in den Jahren zuvor konnte das Unternehmen 2003 einen historischen Rekordgewinn erreichen. 1999 wurde das Unternehmen von der Beteiligungsgesellschaft BC Partners für 900 Mio. EUR gekauft. Sie nahm das Unternehmen von der Börse und setzte in der Folge eine Internationalisierung des Vertriebes durch. Brancheninsider attestierten der BC gute Arbeit, vor allem, was die internationale Ausrichtung des Geschäfts anbelangte. Im Sommer 2004 verkaufte BC Partners Grohe an die Texas Pacific Group (TPG) und die Credit Suisse First Boston Private Equity (CSFB). Der in den Medien gehandelte Kaufpreis schwankte zwischen 1,5 Mrd. EUR und 1,8 Mrd. EUR. Die neuen Eigentümer zahlten 825 Mio. EUR für das Reinvermögen der Gesellschaft und übernahmen 760 Mio. EUR Schulden. Die neuen Beteiligungsgesellschaften starteten recht schnell ein hartes Sanierungsprogramm. Sie schalteten die Unternehmensberatung McKinsey ein, die das Programm „Fit for the Future” auflegte. Im Jahr 2004 lag das Ergebnis vor Steuern und Zinsen bei 184 Mio. EUR. , der Umsatz wurde um 2,5 Prozent auf 911 Millionen EUR gesteigert; allerdings war nach Unternehmensangaben der Verlust höher, als im Jahr 2003. Ende Mai 2005 wurde bekannt, dass das brandenburgische Werk in Herzberg aufgegeben werden sollte. Zahlreiche Kündigungen waren den Betroffenen bereits zugegangen. Die Arbeitslosigkeit in Herzberg war bereits vorher sehr hoch. Nach Ansicht der IG Metall lag ein wesentlicher Grund für die schlechte Unternehmenssituation darin, dass BC Partners dem Unternehmen in großem Umfang Kapital entzogen, bzw. Eigen- durch Fremdkapital ersetzt hat. Für diese Kredite musste das Unternehmen nun den Kapitaldienst leisten. Durch den Weiterverkauf von einem Finanzinvestor zum anderen haben sich einige Finanzkennzahlen deutlich verschlechtert, weil Grohe seine eigene Übernahme praktisch zwei Mal selbst finanzierten musste. Die Süddeutsche Zeitung zog insgesamt drei Schlussfolgerungen. Erstens: Entgegen seiner Titulierung wurde hier ein Finanzinvestor zum Kapitalvernichter. Zweitens: In diesem Fall profitierte nur der Finanzinvestor und nicht das Land oder die Region. Drittens: Je kurzfristiger das Engagement von Finanzinvestoren, umso gravierender waren die Folgen für die Beschäftigten. *13) Es bahnte sich ein verheerendes Schneeballsystem an. Die Anzeichen der Endphase einer globalen Zusammenbruchskrise lag Tag für Tag näher auf der Hand. Fuhr MÄRKLIN mit Volldampf nach China, und damit in die Arme der "Heuschrecken" als sogenannte "Retter" ? Es gab plötzlich den neuen "Sanierungsfall" Märklin. Ein Britischer Investor wollte einsteigen, aber drei Gesellschafter sperrten sich zunächst. Seit Monaten schwirrten Gerüchte durch die Gassen, Märklin solle verkauft werden. An wen, wußte zunächst niemand. Dann wurde ein Name bekannt: Kingsbridge Capital. Keiner in der Belegschaft hatte je von diesem Unternehmen gehört, auch nach Tagen intensiver Nachforschungen waren die Mitarbeiter nicht schlauer. Selbst wer zur Internet-Präsenz des Finanzinvestors vordrang, fand nur eine weiße Seite mit einem roten Baustellenzeichen. Darunter der Schriftzug: "Bitte kommen Sie bald wieder, um mehr zu erfahren." *2) Aber wie die Vergangenheit in solchen Fällen lehrte, musste davon ausgegangen werden, dass MÄRKLIN erst hochprofitabel geschunden und dann verkauft wurde , um dann am Ende "völlig überraschend" überschuldet darzustehen. [code:3p2wcv3f]Die http://www.bueso.de meldete zum 02.05.2005 "Von Heuschrecken und Höllenhunden" . [/code:3p2wcv3f] Eine besonders üble Rolle spielten in der Endphase dieser globalen Zusammenbruchskrise bestimmte internationale Finanzinvestoren, die zur "Verbesserung ihrer kurzfristigen Liquidität" rücksichtslos über rentable mittelständische Betriebe herfielen, sie gingen ihren Willen aufkauften, und dann ausschlachtenten, um deren "Filetstücke" schließlich meistbietend zu verscherbeln. Kurzfristig orientierte Investoren wie Hedgefonds und Beteiligungsgesellschaften sammelten zunächst das Geld von vermögenden Personen oder anderen Fonds mit dem Auftrag, dieses Geld, auf welche Art auch immer, mit Renditen von möglichst 25 Prozent im Jahr zu vermehren. Bei klapprigen Aktienmärkten und historisch niedrigen Anleiherenditen war das natürlich mit traditionellen Mitteln nicht zu schaffen. Man musste also zunächst etwas finden, das trotz all der wirtschaftlichen Verheerungen und geplatzten Finanzblasen der vergangenen Jahre noch einen gewissen Wert darstellte. Dann galt es, den finanziellen Wert dieses Objekts - bei Beteiligungsgesellschaften handelte es sich stets um Unternehmen - durch radikale Maßnahmen kurzfristig in die Höhe zu peitschen und es sodann unverzüglich zu verkaufen. Doch eben die Maßnahmen, die den Finanzwert des Unternehmens kurzfristig erhöhten, zerstörten dauerhaft den durch das Unternehmen verkörperten und beständig erzeugten volkswirtschaftlichen Reichtum: Das Unternehmen wird zerschlagen, um sodann ein paar Filetstücke für den in wenigen Jahren erfolgenden Wiederverkauf vorzubereiten Der Rest wurde entweder sofort dicht gemacht oder nach weitgehender Auslandsverlagerung der Arbeitsplätze und massiven erzwungenen Zugeständnissen der verbliebenen Belegschaft noch eine Weile am Leben erhalten. Investitionen, die für den langfristigen Geschäftserfolg erforderlich waren, etwa in Forschung und Entwicklung oder die Erneuerung des Maschinenparks, wurden zugunsten der kurzfristigen Gewinnabschöpfung eingestellt. Das Unternehmen starb. *3) Und so wurde mit solchen zuvor genannten Betrugsmaschen das Schnellballsystem sehr schnell weiter angetrieben. Die http://www.netzeitung.de meldete am 10.07.2006: Das Interesse auslaendischer Finanzinvestoren an deutschen Firmen steigte. Experten von Ernst & Young rechnten mit einem ernst gemeinten Übernahmeversuchen im Dax oder M-Dax. *4) Die http://www.netzeitung.de meldete am 26.07.2006 weiter: - Finanzinvestor macht bei Tank & Rast Kasse - Terra Firma lieferte der Heuschrecken-Kritik neue Nahrung: Der Finanzinvestor hatte seine Raststaetten-Kette Tank & Rast kraeftig mit neuen Schulden beladen. Damit wurde eine hohe Sonderausschuettung finanziert. *5) Im warnenden FAZ-Kommentar vom 31.07.2006 war zu lesen, dass angelsächsische Fonds die Unternehmen mit Schuldenbergen beladen würden, die nur in Schönwetterzeiten vertretbar wären. Dies zeigte sich in der Autozuliefererbranche, wo gesunde Unternehmen wie die von Montagu gekaufte TMD Friction, die im Besitz von Carlyle befindliche Edscha oder die zu Permira gehörende Kiekert in die Krise geschlittert waren. Ihre Zinslast war derart hoch, daß mitunter schon ein kleinerer Gewinneinbruch ausreichte, um in finanzielle Nöte zu kommen. Die guten Zeiten waren vorbei, und so wurden sogenannte "Quick Flipps" der Renner bei den "Heuschrecken". Der Weiterverkauf eines Unternehmens binnen kürzester Zeit, war die Mode. Den versprochenen Mehrwert lieferten sie den Unternehmen dadurch zwar nicht, aber die schnelle Rendite stimmte allemal. Die besonders finanzstarken Beteiligungsfonds schluckten weitere Konzerne in der Größenordnung von HCA . Auch in Deutschland klopften die Finanzinvestoren schon an die Türen der Dax-Unternehmen. Doch wehe, eine dieser riesigen Transaktionen gerät in finanzielle Schwierigkeiten. Das könnte einen Schneeballeffekt auslösen, der das neue Zeitalter der Gier zu einem schmerzhaften Ende bringen würde. *6) Und das bedeutete Massenarbeitslosigkeit. Die gerade eingesparten 450.000 Arbeitslosen im Jahr 2006 wären dann Nichts, zumal hier auch Statistiktriks zu weniger Arbeitslosen führte. http://www.peopleanddeals.de/article/22 ... en-haenden Etwas Hoffnung brachte da die Online-Meldung vom 31.10.2006 von People and Deals. Die Deutsche Bank, der Hedge-Font Silver-Point, und Morgan Stanly waren nun die Hauptaktionäre von Kierkert. Die Firma Kiekert soll nun an die Börse. Die Heuschrecke Primera hatte die Firma Kierkert verkauft. Die Lage für eine riesige Pleitewelle wurde dennoch immer bedrohlicher. Laut einer S&P-Studie war die Insolvenzquote, die im Jahr 2005 den Heuschrecken-Methoden ausgesetzt waren, auf sechs Prozent und damit das Vierfache des Normalwerts angestiegen. Die Tendenz war offenbar stark steigend. Die http://www.wams.de meldete online, dass die Beteiligungsfirmen zudem zu Heuschrecken wider Willen wurden. Enorme Kapitalzuflüsse drängten Private-Equity-Fonds zu zunehmend rabiaten Methoden im Umgang mit ihren Übernahmezielen. Für die gekauften Unternehmen wurde das gefährlich. Weil immer mehr Geld in sie strömte, stiegen die Private-Equity-Firmen mittlerweile für Summen bei Unternehmen ein, die noch vor kurzem unvorstellbar waren. Um dabei auf ihre angepeilten Renditen zu kommen, mussten sie den Zielfirmen gewaltige Schulden aufbürden, die diese immer öfter nicht mehr bedienen konnten. Es wurden die Kaufpreise zu einem immer höheren Anteil auf Pump finanziert, den das übernommene Unternehmen dann verbuchen musste. Bespiel: Den Kauf des dänischen Telekomriesen TDC Ende Januar für knapp 13 Milliarden Euro etwa finanzierten die Fonds Apax, Blackstone, KKR, Permira und Providence zu 86 Prozent mit Krediten, die TDC zurückzahlt. Zunehmend finanzierten Investoren ihren Gewinn auch direkt aus den Schulden der Übernahmeziele. Durch sogenannte Rekapitalisierungen wurden den Firmen Kredite aufgebrummt, von denen sie selbst nichts hatten. Terra Firma etwa hat eine Ausschüttung in Höhe von 400 Millionen Euro an ihre Geldgeber dadurch finanziert, dass der Fonds die Schuldenlast von Tank & Rast einfach um ein Drittel auf 1,2 Milliarden Euro erhöhte. Richtig problematisch wurden solche Methoden, wenn das Übernahmeziel seine Kredite nicht mehr bedienen konnte. In einem vertraulichen Papier warnte eine große Investmentbank bereits, dass immer mehr Firmen ihre Kreditbedingungen nicht mehr einhalten könnten. Als Beleg diente eine Auswahl von knapp zwei Dutzend Firmen, darunter der deutsche Badearmaturenhersteller Grohe, der im letzten Jahr von TPG gekauft worden war. Laut TPG führte ein Umsatzeinbruch im Deutschlandgeschäft zu den Schwierigkeiten. "Unter diesen Bedingungen kann ein kleiner volkswirtschaftlicher Schnupfen für das Unternehmen schnell zu einem ernsten Problem werden", warnt Peter Schwanitz, Übernahmespezialist beim Münchner Dachfonds VCM. Aber auch zu Profit. In London richtete die Investmentfirma Alchemy erstmals einen Spezialfonds für faule Kredite aus fehlgeschlagenen Private-Equity-Investments ein. Die Nachfrage soll enorm sein. *7) "Alte" Heuschrecken beim Amaturenhersteller GROHE seien gar nicht so schlimm, dass meldete DIE Welt mit ihrem Online-Welt-Artikel. Nachdem endlose Diskussionen um Jobabbau und Fabrikschließungen, rede man beim Armaturenhersteller nun plötzlich von Zukäufen. Kündigungen seien zurückgenommen. Die Branche boome nun plötzlich. "Wachstum", sagte David Haines, "Wachstum heilt viele Wunden." Der Engländer, der seit zwei Jahren Chef des mitten in die Heuschrecken-Debatte geratenen Armaturenherstellers Grohe war, wollte endlich nach vorne schaue, was auch angesichts der sich anbahnenden Schneballeffektes, und der sich anbahnenden Pleitewelle, höchst dringlich wurde. Haines wollte jetzt Wunden heilen, die er mit seinen Stellenstreichungen zum Teil erst selbst aufgerissen hatte. Das Stigma des Mannes fürs Grobe, des gnadenlosen Jobkillers, wollte er loswerden. Der 46-Jährige wollte als Markenmacher akzeptiert werden wie bei seinen bisherigen Karriere-Stationen bei Vodafone, Coca-Cola oder Mars. Doch davon war er noch weit entfernt. Die Streichung von 3000 der 4000 Stellen in Deutschland stand im Raum. Und das bei einem Mittelständler mit weltbekannter Marke, der zuvor als kerngesund gegolten hatte. Grohe wurde zum Inbegriff des geprägten Heuschrecken-Kapitalismus, bei dem die Käufer ihre neuen Unternehmen rücksichtslos aussaugten, mit einem hohen Schuldenberg zurückliessen, um dann zur nächsten Firma weiterziehen. Verantwortlich für dieses Image war Haines. Haines war aber anderer Meinung. Grohe sei kein Heuschrecken-Fall, die Investoren - Texas Pacific und Credit Suisse First Boston Private Equity - wollten das Unternehmen nicht plündern, sondern fit machen für eine Zukunft im Weltmarkt, beteuerte Haines. Er wollte Millionen investieren. Doch tatsächlich belasteten die Käufer das Unternehmen mit den Zinsen für die Übernahme, mit rund 20 Mio. Euro jährlich. Wann das Unternehmen aus den roten Zahlen kommen soll, wollte Haines indes nicht sagen. Wann die Eigentümer Kasse machen wollten, war zwei Jahre nach der Übernahme ebenfalls noch ein Geheimnis: Für Vorbesitzer BC Partners - ebenfalls ein Finanzinvestor - war die Rechung nach fünf Jahren aufgegangen: 1999 hatten die Briten Grohe für geschätzte 900 Mio. Euro übernommen - 2004 zahlen TPG und CSFB rund 1,5 Mrd. Euro. *8) Haines war unglaubwürdig. Er ging mit Vorsatz daran eine Firma plump "umzustruktuieren", anstatt sie genial zu struktuieren. Haines "Meisterstück" war eingangs massiver Stellenabbau, und endete mit masslosem Überschulden, was aber durch Glück nicht in der fatalen Firmenpleite endete. Denn Haines konnte überhaupt nichts dafür, dass plötzlich eine gesteigerte Nachfrage nach GROHE-Produkten entstand, es hätte genauso gut auch eine reduzierte Nachfrage geben können, und dann wäre GROHE vollends pleite gewesen, obwohl es vorher ein völlig gesundes Unternehmen war. Haines als Glücksspekulant hätte beinahe eine renomierte Firma in den Ruin getrieben und zahlreiche Arbeitsplätze vernichtet. Auch DIE ZEIT, kam mit dem Online-Artikel vom 31.08.2006 zum Ergebnis, dass es immer schneller, immer spektakulärer vorran ging. Das Geschäft der Finanzinvestoren liefe heiss. Käme es zum Knall, leide die Weltwirtschaft. Der Artikel war höchst warnend. Inzwischen waren selbst gestandene Konzerne für die Firmenjäger in Reichweite. Die Autovermietung Hertz, die dänische Telefongesellschaft TDC, die Halbleitersparte von Philips – sie alle fanden neue Besitzer, oft für zweistellige Milliardenbeträge. Die Kaufkraft der Finanzinvestoren war sogar weit größer, als die Zahlen vermuten liessen. Bei Übernahmen ergänzten sie das Eigenkapital stets um Fremdkapital, sprich um Kredite – die später dem gekauften Unternehmen aufgebürdet wurden. Weil Kredite weltweit günstig zu haben waren, kamen im Extremfall auf einen Euro Eigenkapital vier Euro Fremdkapital. So gerechnet, verfügten Finanzinvestoren über die geballte Macht von fast 1,5 Billionen Dollar. Kaum ein Konzern war vor den Firmenjägern sicher. Eine riesiegr Seifenblase, wie die Internet-Spekulationsblase, türmte sich auf. Die Abhängigkeit von den "Heuschrecken" wuchs unaufhörlich. Die Angst auch. Die Anleger waren in der Abhänigkeit, weil sie ihr Geld hochverzinst sehen wollten. Die Unternehmen, die unter den Schulden nicht in die Knie gehen durften, sie brauchten immer mehr Geld. Die Angst bei den Banken, die im Krisenfall um ihre Kredite bangten. Firmen schienen dabei in erster Linie nicht mehr als Güterhersteller da zu sein, sondern um diese Maschine am Laufen zu halten. Inzwischen wurden manche Unternehmen schon nach zwei Jahren weiterverkauft; sanieren liesse sie sich in so kurzer Zeit kaum. Dafür liessen sich Fonds von ihren Firmen Gebühren oder – schuldenfinanziert – üppige Dividenden zahlen. Die "Maschine" lief heiss. Das Schnellballsystem auch. Im April 2006 warnte der Internationale Währungsfonds vor dem »aggressiveren Übernahmestil« und dem steigenden Risiko für die Stabilität der Finanzmärkte. Die Banken zeigten sich dennoch weiter freigiebig. »Die Situation wird sich erst ändern, wenn ein großes Unternehmen gegen die Wand fährt«, prophezeite Stefan Zuschke vom Fonds BC Partners. Dass es bald auch mal ein großes Unternehmen erwischen könnte, hielten selbst viele der Fonds für möglich. Die Herrscher über die Maschine waren jedoch die Firmenjäger selbst. Längst waren Männer wie Henry Kravis (KKR) oder Stephen Schwarzman (Blackstone) Ikonen der Finanzwelt, ihre Fonds geheime Giganten der Weltwirtschaft. Ihnen gehörten Firmen wie Toys ’R’ Us, Tommy Hilfiger, Woolworth, Europcar, Rodenstock oder Der Grüne Punkt. Blackstone allein war an 45 Firmen mit rund 350.000 Beschäftigten und 72 Milliarden Dollar Gesamtumsatz beteiligt. Mittlerweile sorgte die Praxis vor allem amerikanischer Fonds für Ärger, die sich von gekauften Firmen großzügig Gebühren zahlen liessen – für Tätigkeiten, die doch zur Kernaufgabe gehörten. Nachdem zum Beispiel Blackstone 2004 Celanese erworben hatte, nahm der Fonds die Chemiefirma in Deutschland von der Börse, nur um sie später in den USA wieder dorthin zu bringen. Für eine Beratung respektive für deren Beendigung strich Blackstone von Celanese laut der US-Börsenaufsicht SEC 45 Millionen Dollar ein. Antreiber der Maschine war eine ganze Industrie von Dienstleistern, die gut an ihr verdienten. Sie alle hatten ein Interesse daran, dass die Maschine im Schatten der öffentlichen Kapitalmärkte weiterlief. Und dass weiter die Intransparenz und die hohen Erwartungen vorherrschten, die höchste Renditen überhaupt erst ermöglichen sollten. Allen voran befeuerten grosse Investmentbanken wie JP Morgan, Merrill Lynch oder Goldman Sachs die Maschine immer wieder neu. Andere Profiteure des Booms waren Anwälte und Unternehmensberater. Letztere verdienten insbesondere in Europa einen stattlichen Teil ihres Umsatzes mit Restrukturierungen oder der Prüfung von Kaufkandidaten für Finanzinvestoren. Personalberatern brachten Wechsel im Chefsessel neue Aufträge ein. Es kam die Frage auf, wann und wie die Maschine abrupt zum Stehen kommen würde. Eine spektakuläre Firmenpleite, vielleicht verbunden mit der Entlassung von Zehntausenden, würde auch die Anleger verunsichern. Versiegte dann neben den Krediten aber auch der Eigenkapitalstrom, könnte ein Engpass drohen, weil die Finanzinvestoren kaum mehr Käufer für ihre Investments fänden. Die Preise würden sinken, ebenso die Renditen. Kredite ließen sich nur noch schwer zurückzahlen. Bliebe die Börse – doch in einem solchen Szenario würde kein Börsengang gelingen. Die Maschine käme abrupt zum Stehen. Funken schlug die Maschine bereits. Kleine Krisenfälle häuften sich. Mal warfen zu hohe Schulden alle schönen Pläne über den Haufen – wie bei den Autozulieferern Honsel und Edscha. Mal waren es unerwartete Einbrüche des Geschäfts – wie beim Autotürschlosshersteller Kiekert. Als Warnzeichen galten die vielen Angebote für Privatanleger, mit relativ kleinen Einlagen indirekt ins große Private-Equity-Geschäft einsteigen konnten. »Immer wenn es Produkte für den Privatanleger gibt, ist das für mich ein Signal, dass das Geschäft in einen Hype gerät und man vorsichtig sein muss«, sagte Detlef Mackewicz von Avida Advisers, einer Beratungsfirma für institutionelle Anleger. Stärkster Indikator für das steigende Risiko war das Verhalten der Finanzinvestoren selbst. So hatten Blackstone und Carlyle vor einiger Zeit - distressed funds - mit Hunderten Millionen Dollar aufgemacht – Fonds, die ihr Geld in notleidende Kredite und Firmen investieren. Offenbar scheint ihnen dieses bisher Spezialisten vorbehaltene Terrain nun zukunftsträchtig. Tatsächlich arbeiteten viele Fonds längst nicht so erfolgreich wie die wenigen Marktführer. *9) Die Heinz-Böckler-Stiftung führte im Jahr 2005 zu folgenden Firmen aus: Die Stiftung titulierte für Autoteile Unger – Geschäftsausweitung, Schaffung neuer Arbeitsplätze, hohe Verschuldung - Der Weg zur Aufnahme von Beteiligungskapital begann damit, dass Unternehmensgründer Peter Unger die A.T.U. 2002 an die Beteiligungsgesellschaft Doughty Hanson verkaufte, weil er keinen Nachfolger fand. Sie versuchte zwei Jahre lang vergeblich, das Unternehmen an die Börse zu bringen. Das Vorhaben scheiterte, weil sich die Renditeerwartungen von Doughty Hanson auf diesem Wege nicht realisieren ließen, so jedenfalls die Darstellung in den Medien. Gerechnet wurde mit einem Erlös aus dem Börsengang von rund 1,2 bis 1,3 Mrd. EUR. die Beteiligungsgesellschaft KKR kaufte A.T.U. , und seit dem seien 2.500 Arbeitsplätze geschaffen worden. Für 1,45 Mrd. EUR wechselte das Unternehmen unmittelbar nach dem geplatzten Börsengang in das Portfolio des Investors. Experten hielten diesen Preis für hoch. KKR hatte im Mai 2005 einen Anteil von 80 Prozent an A.T.U. gehalten. Die neuen Eigentümer konzentrierten sich auf die Weiterentwicklung des Unternehmens. Doch der Eigentümerwechsel hinterließ Spuren bei A.T.U. Da das Unternehmen zwischen mehreren Beteiligungsgesellschaften weitergereicht wurde, schnellte der Verschuldungsgrad in die Höhe. Ende 2004 betrugen die Finanzschulden bei einem Umsatz von 1,24 Mrd. EUR 894 Mio. EUR, im Vergleich zu 490 Mio. EUR am Ende des Vorjahres. Die Zeitschrift Finance sah große Risiken: Der Cash flow werde immer wieder durch den Kapitaldienst für die Schulden aufgezehrt, das rasante Wachstum sei nicht durch zuhalten, die Konkurrenz werde wachsen, und nicht alle Filialen arbeiteten rentabel. Für Wincor Nixdorf hiess es: – Neue Arbeitsplätze, erfolgreicher Börsengang, Abbau der hohen Verschuldung - Bis 1999 war der Konzern eine Sparte des Siemens-Konzerns. Siemens veräußerte sie an die amerikanischen Investoren KKR und Goldman Sachs. Ein Drittel des Kaufpreises von 1,44 Mrd. DM bezahlten die Investoren aus ihren Fonds, zwei Drittel aus Bankkrediten, die Wincor Nixdorf übernehmen musste. 2004 brachte KKR das Unternehmen erfolgreich an die Börse. Der Vorstandsvorsitzende, Karl Stiller, betonte, dass sich der Investor niemals in das Tagesgeschäft eingemischt habe. Die Verschuldung sei tragbar gewesen, die Expansion der Firma nicht behindert worden. In den ersten vier Jahren sei kein Geld aus der Firma entnommen worden. Die Verschuldung war nach der Übernahme durch die beiden Investoren auf 516 Mio. EUR gewachsen. Sie betrug im Mai 2005 noch 180 Mio. EUR und sollte in kurzer Zeit auf 150 Mio. EUR verringert werden. Jeweils die Hälfte des Nettogewinns pro Jahr sollte als Dividende ausgeschüttet werden. Für Celanese hiess es: – Schaffung eines Großkonzerns, Stärkung des Kerngeschäftes - 1987 erwarb das deutsche Chemie-Unternehmen Hoechst AG den US amerikanischen Vorgänger von Celanese und brachte ihn 1999 an die Frankfurter Börse. 2004 erfolgte die Übernahme durch Blackstone für 3,1 Mrd. EUR. Der Investor nahm das Unternehmen 2005 wieder von der US-Börse. Celanese, sprich Blackstone, wollte bei Erreichen eines Anteils von 95 Prozent an der deutschen Celanese AG dieses Tochterunternehmen delisten, d. h. von der Frankfurter nehmen. Blackstone hat für den Streubesitz ein Abfindungsangebot von 41,92 EUR pro Celanese AG-Aktie gemacht; der Börsenkurs lag jedoch Mitte Mai 2005 mit ca. 48 EUR oberhalb dieses Angebotes. Das New Yorker Investitionsmanagement-Unternehmen Paulson & Co. hielt direkt und indirekt 11,4 Prozent der Celanese AG-Aktien. Es ging juristisch gegen das Angebot von Blackstone vor und sah den wahren Wert der Aktie bei 72,86 EUR. Blackstone wollte unverändert Alleingesellschafter der Celanese AG werden. Dabei war Blackstone dem Ziel einer weitgehenden Kontrolle der Celanese mit geschickten Strategien schon näher gerückt: Der Konzern wurde so umgebaut, dass die AG zu einem Anhängsel degradiert wurde. Blackstone gründete das Amerikageschäft, das etwa die Hälfte des Konzernumsatzes erwirtschaftet, in eine amerikanische Blackstone-Gesellschaft aus. Über diese und die verbleibende Celanese AG wurde schließlich die neue Celanese Corp. als Holding gestellt. Diese Holding wiederum wurde im Januar 2005 überraschend an die Börse gebracht. Blackstone verkaufte dort rund 38 Prozent der Anteile für 1,2 Mrd. US-Dollar. Seitdem sind zwei Celanese-Gesellschaften börsennotiert, und die in Kronberg ansässige AG ist heute nur noch für das Europa-Geschäft zuständig. Das Amerika-Geschäft der AG wurde für den - gemessen am anteiligen Celanese- Konzernumsatz von 50 Prozent - augenscheinlich sehr geringen Preis von 290 Mio. EUR verkauft. Umsatz und Gewinn des Gesamtkonzerns waren im letzten Quartal 2004 deutlich gewachsen. Trotzdem geriet die Celanese AG im ersten Quartal 2005 in die Verlustzone. Für Symrise hiess es: – Schöpfung eines Weltmarktunternehmens - 2002 hat die schwedische Beteiligungsgesellschaft EQT zwei deutsche Duft- und Geschmackstoffhersteller gekauft: das niedersächsische Familienunternehmen Dragoco (Holzminden) und die Bayer-Tochter Haarmann & Reimer. Anschließend fusionierte EQT die beiden Unternehmen zum neuen Konzern Symrise. Im Herbst 2004 vereinbarten Eigentümer, Management, Betriebsrat, Gewerkschaften und Landesregierung ein Sparpaket, um die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die Arbeitszeit wurde auf 40 Wochenstunden ohne Lohnausgleich heraufgesetzt. Alle Mitarbeiter inklusive der Geschäftsführung verzichteten für zwei Jahre auf Lohnerhöhungen. EQT will Symrise frühestens 2007 im Wege eines Börsenganges verkaufen. Für Viterra hiess es: – Größte Transaktion bisher, hoher Kaufpreis, extremes Risiko - Die Deutsche Annington, Tochter der britischen Beteiligungsgesellschaft Terra Firma, hat im Mai 2005 für sieben Mrd. EUR die Immobilientochter Viterra mit einem Bestand von 150.000 Wohnungen aus dem Anteilsbesitz des Energiekonzerns E.on erworben. Die Strategie von Beteiligungsfirmen wie Terra Firma, die auf den Erwerb von Wohnimmobilien spezialisiert sind, besteht im Weiterverkauf der Wohnungen, einzeln oder in kleineren Paketen. Durch die Transaktion wurde Viterra mit einem Schlag zur größten deutschen Immobiliengesellschaft. Sie besass hier zu Lande nun 230.000 Wohnungen. Im Kaufpreis waren drei Mrd. EUR für die Übernahme der Nettoschulden und Rückstellungen enthalten, die übrigen vier Mrd. EUR entfielen auf den Erwerb des Eigenkapitals. Nach Angaben der Financial Times Deutschland war der Kauf zu 90 Prozent fremdfinanziert. Die Kredite stellte die Citigroup-Bankgesellschaft zur Verfügung. Im Rahmen dieses Geschäftes hat sie über ihre Tochter Citigroup Property Investors eine Minderheitsbeteiligung an der Annington erworben. In Finanzkreisen wurde dieser Anteil auf 17,5 Prozent geschätzt. Der Kauf von Viterra ist mit hohen Risiken behaftet. Viele Wohnungen liegen in strukturschwachen Gebieten von Dortmund, Bochum, Witten und Essen. Ein Experte vor Ort sagte, die Mieter überlegten sich sehr genau, eine Wohnung zu kaufen, auf der sie später vielleicht sitzen bleiben. Die Mieterprivatisierung ist aber das wichtigste Standbein im Geschäftsmodell von Terra Firma. Für die Beteiligungsgesellschaft bedeutete der Kaufpreis von 7 Mrd. EUR einen Preis von 700 EUR pro Quadratmeter. Experten bezweifelten, dass sich auf dieser Grundlage jemals eine Rendite von 20 bis 25 Prozent auf das eingesetzte Eigenkapital erzielen lässt. Die Deutsche Bank sieht in dem Portfolio viele unverkäufliche Objekte, verbunden mit der Gefahr, dass nach Verkäufen vieler guter Objekte ein unattraktiver Restbestand entstehe. Auch prognostizierte das Geldhaus vor dem Hintergrund der aktuellen Konjunktur große Kaufzurückhaltung bei potenziellen Interessenten. Negative Beispiele gab es bereits: Im Dortmunder Stadtteil Eving standen achtstöckige Wohnhäuser zu einem Drittel leer. Viterra verkaufte sie an den Finanzinvestor Mira weiter. Seitdem finden dort keine Investitionen mehr statt, und die Finanzinvestoren kümmern sich nicht um das Wohnumfeld. Auch bei kleineren Mehrfamilienhäusern der gleichen Siedlung erwiesen sich viele Einheiten bisher als nicht verkäuflich. Für MTU Air Engines hiess es: – Erfolgreicher Börsengang, hohe Verschuldung, unsichere Zukunft - Ende 2003 verkaufte DaimlerChrysler den Flugzeugtriebwerkzulieferer MTU Air Engines für 1,45 Mrd. Dollar an die große amerikanische Beteiligungsgesellschaft KKR. Unter den Kreditgebern der Finanzierung war auch DaimlerChrysler mit 200 Mio. EUR. Das Unternehmen, bisher in der Rechtsform einer GmbH geführt, wurde in eine AG umgewandelt und im Juni 2005, also bereits anderthalb Jahre nach dem Erwerb durch KKR, an die Börse gebracht. Vor dem Börsengang erklärte KKR, dass ein großer Teil des Erlöses aus der Kapitalerhöhung dem Unternehmen zufließen werde. 250 bis 300 Mio. EUR des Emissionsvolumens aus einem Börsengang sollen für die weitere Entschuldung von MTU eingesetzt werden. Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) kritisierte demgegenüber, dass der größte Teil der Einnahmen des Börsenganges an die Beteiligungsunternehmen abflösse und dem Unternehmen nicht für Investitionen zur Verfügung ständen. Mit fast 30 Prozent jährlich ist die durch den Börsengang erzielte Rendite des Investors sehr hoch. Der KKR-Anteil an MTU sank im Zuge dieser Transaktion von 92 auf 29,3 Prozent. MTU hat seit 2003 rund 1.000 Arbeitsplätze abgebaut. Die Verringerung der Beschäftigtenzahl trotz gestiegener Produktivität wurde mit der Schwäche des Dollars begründet. Die Entscheidung dazu fiel, so die Presse, bereits vor dem Verkauf an KKR. Trotz zahlreicher Bemühungen in Entwicklung, Forschung und Vertrieb sollen in einigen Jahren aber mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Effekte eintreten. Das Managermagazin berichtete, dass der MTU-Geschäftsführer Udo Stark in seiner Funktion als Vorstand bei seinen vorherigen Arbeitgebern, Agiv und mg technologies, für sich hohe Gehälter, Prämien und Abfindungen ausgehandelt hat. Die Zeitschrift kommt zu dem Schluss, dass die finanziellen Interessen der beiden Partner, KKR und Stark, bei dem jetzigen Geschäft sehr gut zusammenpassten. Durch die Fremdfinanzierung des Erwerbs hat KKR dem Unternehmen hohe Schulden aufgebürdet. Nach Abzug des Kapitaldienstes blieb für 2004 trotz eines Betriebsgewinns von 81 Mio. EUR nur ein mageres Nettoergebnis von 200.000 EUR. Allerdings konnte das Unternehmen aus dem hohen Cash flow Bankschulden tilgen, die sich innerhalb von 15 Monaten um 330 Mio. auf 55 Mio. EUR verringerten. Die Finanzschulden sanken in 2004 von 930 auf 838 EUR und betrugen Ende März 2005 nur noch 621 Mio. EUR. Für Sirona hiess es: – Wachsende Verschuldung durch dreimaligen Verkauf - Sirona war ein weiteres Beispiel für die wachsende Verschuldung eines Unternehmens durch mehrfachen Verkauf unter Finanzinvestoren. Erstmals in der deutschen Industriegeschichte wurde ein Großunternehmen drei Mal hintereinander an einen Finanzinvestor veräußert. Sirona, ehemals Dentalsparte der Siemens AG, wurde 1997 aus dem Konzern herausgelöst und für 320 Mio. EUR an die Beteiligungsgesellschaft Permira veräußert. Im Geschäftsjahr 2003/2004 erzielte die Sirona-Gruppe mit über 1.600 Mitarbeitern einen Umsatz von 320 Mio. EUR. Im November 2003 kauften die Beteiligungsfonds von EQT Sirona aus dem Portfolio von Permira für knapp 420 Mio. EUR. EQT wiederum verkaufte die Gesellschaft nur 18 Monate später, im Mai 2005, an den amerikanischen Fonds Madison Dearborn für 800 Mio. EUR weiter. Im Zuge der Verkäufe negativ entwickelt hat sich die Finanzlage des Unternehmens: Der Verschuldungsgrad ist durch die Aktivitäten der Beteiligungsgesellschaften stark gewachsen. So bürdete EQT dem Unternehmen 300 Mio. EUR zusätzliches Fremdkapital auf. Und noch etwas zeigt der Fall beispielhaft für viele andere: Die Beteiligungsgesellschaften halten sich immer weniger an ihre eigene Vorgabe, ein Unternehmen rund vier bis sieben Jahre weiterzuentwickeln. Für die Bundesdruckerei hiess es – Ruin eines vormals öffentlichen Unternehmens - Auf dem Höhepunkt der New Economy verkaufte Bundesfinanzminister Hans Eichel im November 2000 die Bundesdruckerei für rund eine Mrd. EUR an den britischen Finanzinvestor Apax. Die Branche schätzte den Wert des Unternehmens auf lediglich 400 Mio. EUR. Apax beglich nur ein Viertel des Kaufpreises mit eigenem Kapital. Der Rest stammte aus Krediten des Bundesfinanzministeriums und der Hessisch- Thüringischen Landesbank. Die Kredite bürdete Apax der Druckerei auf. Die Schuldenlast trug dazu bei, dass der Betrieb in die Verlustzone geriet. Mitarbeiter wurden entlassen, die Geschäfte liefen schlechter. Die Investoren wollten keine weiteren Mittel ins Unternehmen geben. Die nun Authentos genannte Gesellschaft stand 2002 kurz vor der Insolvenz. Apax verkaufte das Unternehmen für einen symbolischen EUR an eine Auffanggesellschaft der Hessischen Landesbank (Helaba). Ursprünglich hatte die Bundesdruckerei 4.000 Beschäftigte. Zum Schluss waren es noch 1.300. Die ver.di publik meldete in der Oktoberausgabe 2006 zudem, dass das Unternehmen verschleudert worden wäre. Die Journalisten Heide und Rainer Schwochow spürten dies mit kriminalistischem Spürsinn auf. In den Konten der Bundesdruckerei fanden die Apax-Leute eine spezielle Rückstellung im Wert von 110 Millionen Euro, eine Art Sparbuch, das die vormalige Eigentümerin, also die Bundesrepublik Deutschland, wohl einfach dort vergessen hatte. Wenig später tauchte das Gerücht auf, ein Apax-Geschäftsführer habe sich in Südfrankreich ein Anwesen im Wert von 65 Millionen Euro gekauft. Auf eine gute Milliarde Euro schätzen die Autoren die Summe, die für Gutachten, Beratungen und Abfindungen mehrerer Geschäftsführer ausgegeben wurde. Die Honorare an das Bankhaus Metzler und die Kanzlei Clifford Chance addieren sie auf mehr als 50 Millionen Mark. Dem Staatsminister im Auswärtigen Amt a. D., Ludger Volmer (Bündnis 90/Die Grünen), zahlte die Bundesdruckerei an Spesen und Honoraren für eine nebenberufliche Beratungstätigkeit 400000 Euro in zwei Jahren. Hier die Absahner, auf der anderen Seite die Menschen, die mit ihrer Arbeit die Gewinne erwirtschaften, und es macht anschaulich, welche Folgen hatte, und welche die Sorgen um den Arbeitsplatz die Menschen hatten – bis zum Selbstmord aus Verzweiflung. „Dann fehlten immer wieder Kollegen, und es hieß: Wo sind die eigentlich? Ja, Bonnies Ranch. Bonhoeffer-Klinik. Die waren einfach psychisch krank geworden“, berichtet eine in der Bundesdruckerei beschäftigte Frau. Für IWKA hiess es – Konzentration auf das Kerngeschäft um jeden Preis - IWKA ist ein Mischkonzern im Bereich Maschinenbau mit den drei Sparten Roboter, Verpackungsmaschinen und Automobilzulieferung. Der Roboterzweig zählte neben ABB und Fanuc zu den größten Anbietern in Europa. Für Finanzinvestoren war das Unternehmen interessant, weil insbesondere der Roboterzweig („Kuka”) eine starke Stellung im Wettbewerb hatte und sich das Unternehmen für eine Zerlegung und autonome Stellung der drei Sparten bestens eignete. Die im Vergleich zu anderen Finanzinvestoren aggressiv operierende Beteiligungsgesellschaft Wyser-Pratte Management Co. Inc aus den USA beteiligte sich im Oktober 2003 mit rund fünf Prozent an dem Maschinenbauer. Bereits im Januar 2004 erhöhte sie ihren Anteil auf 6,5 Prozent. Heute ist die Beteiligungsgesellschaft der zweitgrößte Aktionär des Unternehmens. Weitere größere Eigner waren Hermes Focus Asset (5,03 Prozent), The Capital Group (4,80 Prozent), Schroders und Schroder Holding (5,05 Prozent), K Capital Partners (5,29 Prozent) und die Landesbank Baden-Württemberg (5,11 Prozent). Interessant war, dass Investoren mit geringen Minderheitsanteilen offensichtlich auf die Strategie des Unternehmens entscheidenden Einfluss ausüben konnten. Der Finanzvorstand des Unternehmens, Hans Lampert, kündigte rechtliche Schritte gegen den Chef des US-Investors, Guy Wyser-Pratte, an. Dabei ging es zum einen um den Vorwurf von Wyser Pratte, der Vorstand manipuliere die Bilanz, um die Robotersparte schlechter aussehen zu lassen. Zum anderen wirft Hans Lampert Herrn Wyser Pratte ein „Acting in concert” vor, also abgestimmtes Verhalten mit den anderen, am Unternehmen beteiligten Fonds. Acting in concert ist nach deutschem Aktienrecht nicht zulässig. Für die Deutsche Börse AG hiess es: – Management scheitert an Hedge-Fonds Auf Druck einer Gruppe angelsächsischer Investoren trat im Mai 2005 der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Börse AG, Werner Seifert, zurück. Seifert war ehemals Unternehmensberater bei McKinsey, dann Generaldirektor der Versicherung Schweizer Rück. 1993 wurde er als Nachfolger Rüdiger von Rosens Vorstandsvorsitzender der Deutschen Börse. Seifert trimmte die Börse streng auf Wachstum. Die Deutsche Börse war vielen Investoren im Ausland nun zu mächtig und zu erfolgreich geworden. Der Sturz des Vorstandes und des Aufsichtsrates wurde geplant. Die angelsächsischen Anteilseigner nahmen Seifert offenbar übel, dass er ihnen gegenüber arrogant auftrat und Gewinne im Unternehmen ansammelte, anstatt sie an die Aktionäre auszuschütten. Dass es überhaupt zu der Auseinandersetzung um den Rücktritt von Seifert kam, hing auch damit zusammen, dass deutsche Altaktionäre nach und nach ihre Anteile an verschiedenen Unternehmen abgestoßen haben. Zum Zeitpunkt der Angriffe von Hedge-Fonds hatte das Unternehmen nur noch sieben Prozent deutsche Anteilseigner. Der entscheidende Punkt für Seiferts Entmachtung war der geplante Kauf der Londoner Börse LSE (London Stock Exchange). Der Anführer des Widerstands, der englische Fonds TCI, stellte sich von Anfang an gegen diesen Kauf. Der gebotene Preis von 5,30 Pfund pro Anteilsschein wurde als übertrieben hoch bezeichnet. Die Fonds hatten verlangt, das überschüssige Kapital nach Absage des Kaufs der LSE an die Aktionäre auszuschütten. Etwas später schlossen sie eine Fusion mit einer anderen europäischen Börse allerdings nicht mehr aus, was letztendlich Konzeptlosigkeit bedeutete. Wichtigstes Thema der Hauptversammlung am 25. Mai 2005 wurde die strategische Ausrichtung der Deutsche Börse AG. Vorstand und Aufsichtsrat hatten vorgeschlagen, 78 Mio. EUR an die Aktionäre auszuschütten und 149 Mio. EUR in die Rücklagen einzustellen. Union Investment stellte den Gegenantrag, 227 Mio. EUR auszukehren. Es mehrten sich die Befürchtungen, dass die Börse zerschlagen werden sollte. Ob das passieren wird, war bis Juli 2005 unklar. Am Fall Deutsche Börse AG wurde deutlich, dass die Unterscheidung zwischen Hedge-Fonds, die auf kurzfristige Gewinnmitnahmen abzielen, und klassischen Investmentfonds, wie Fidelity und Merill Lynch, die das Management unterstützen, nicht mehr trägt. Bis heute ist nicht öffentlich bekannt, welche Fonds am Sturz Seiferts beteiligt waren. Gegen die ausländischen Finanzinvestoren hatte die Aufsichtsbehörde ein juristisches Verfahren wegen der Vermutung von acting in concert eingeleitet. Lässt sich der Vorwurf nachweisen, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Stimmrechte der Investoren sperren oder sogar deren Aktien pfänden. Es sind künftige Unternehmensübernahmen möglich. Für Übernahmen durch Finanzinvestoren infrage kommen vor allem mittelständische Unternehmen mit großem Entwicklungspotenzial, das sich noch nicht im Unternehmenswert niedergeschlagen hat. Gleichfalls gefragt sind Mischkonzerne, deren Unternehmensteile keine oder geringe Synergien aufweisen und bei denen die Wertsumme einzelner Sparten größer ist als der Wert des Gesamtkonzerns. Mit zunehmender Größe der Beteiligungsfonds werden aber auch Großunternehmen mit einem hohen Streubesitzanteil interessant. Dazu gehören eine Reihe von Unternehmen, wie z. B. Adidas, BASF, die Deutsche Börse, E.on, Henkel, MAN, Deutsche Bank, TUI, Bayer, Allianz, Lufthansa, Continental, RWE, Siemens, DaimlerChrysler, Hypo-Vereinsbank, Commerzbank, Schering, Münchener Rückversicherung, ThyssenKrupp, Infineon, Linde, SAP und Volkswagen. Konzerne schützt gegen ungewollte Übernahmen auch schlicht die Größe. Insbesondere folgende Unternehmen gelten aktuell als Übernahmeobjekte: Karstadt-Quelle Das Unternehmen war weiterhin gefährdet, übernommen und zerschlagen zu werden. Eine Sanierungsmöglichkeit konnte in der Aufnahme einer Beteiligungsgesellschaft bestehen, die einzelne Konzernteile verkauft. Dabei dürfte das Immobilienvermögen von besonderem Interesse für einen möglichen Käufersein. TUI Mitte 2004 geriet Europas größter Touristikkonzern in die Gefahr, mit Hilfe von Hedge-Fonds zerschlagen zu werden. Vor allem an der Container-Linien-Tochter Hapag Lloyd AG waren mehrere Investoren interessiert. MAN Auch MAN ist ein komplexer Mischkonzern, der aus einigen großen und teilweise sehr wettbewerbsfähigen Sparten und aus vielen kleinen, ebenfalls teilweise profitablen Zweigen besteht. Linde Das Unternehmen besteht aus zwei großen Geschäftsfeldern: Gabelstapler und Industriegase. Einen gewissen Schutz bietet noch die Beteiligung der drei Großaktionäre Allianz (12,3 Prozent), Deutsche Bank und Commerzbank (je zehn Prozent). Marktbeobachter vermuten aber, dass sie ihre Anteile bald abstoßen werden. Stadtwerke und Krankenhäuser Zahlreiche Kommunen sind im Besitz von Stadtwerken, zu denen teilweise die Energieerzeugung und -verteilung gehört. Die Energiemärkte werden sich in nächster Zeit erheblich wandeln (Stichwort: Unbundling). Zu rechnen ist mit Fusionen und Verkäufen von Stadtwerken. Auch im Krankenhaussektor läuft eine Konsolidierungswelle. Angetrieben durch die Gesundheitsreform wurden bereits viele Krankhäuser privatisiert bzw. in größere Konzerne eingegliedert. Auch hier winkt für Investoren ein lohnendes Geschäftsfeld. Die Beteiligungsgesellschaft Terra Firma beabsichtigt nach Angaben ihres Geschäftsführers, Georg Kulenkampff,in Deutschland größere Stadtwerke und Krankenhäuser zu kaufen. Interessant seien vor allem Stadtwerke in der Größenordnung von Köln, Düsseldorf oder Leipzig. Außerdem will sich der Investor an Krankenhausketten mit mindestens zehn Kliniken beteiligen. *13) Der Artikel vom 14.09.2006 bei http://www.lexonline.info gab her, dass nunmehr Gesetze und Bürokratie als Insektenvertilgungsmittel gegen die Heuschrecken wirken sollten. Die Frage war, ob das gesetzlich auch rückwirkend möglich ist. Der (derzeitige) Bundesfinanzminister Peer Steinbrück wollte die Existenz Wohnungsgesellschaften sichern, die von Opportunity und Private Equity Fonds übernommenen wurden. Ein Gesetz solle verhindern, dass die Wohnungsunternehmen nach der Übernahme mit hohen Schulden belastet würden. Die Technische Universität München sei beauftragt worden, eine Handlungsempfehlung für ein mögliches Gesetz zu entwickeln. Speziell angelsächsische Investoren hätten in den vergangenen Jahren auf dem deutschen Markt investiert und Wohnungs- und Immobilienunternehmen übernommen. Diese Gefährdung von gesunden Unternehmen sei nicht länger zu dulden, die Investitionsfähigkeit von Wohnungsgesellschaften müsse erhalten werden, hiess es aus Kreisen des Finanzministeriums. *10) Schade, dass andere gesunde Unternehmen von Heuschrecken überschuldet wurden, die Frage war nur, wann sie die Kredite nicht mehr zurückzahlen konnten. Eine Liste von "befallenden" Firmen kann am Ende des Beitrags nachgelesen werden. Das nur Wohnungsbaugesellschaften geschützt werden sollten, dass reichte bei weitem nicht aus, und schon gar nicht, wenn die Bürokratie der Heuschreckenvertilger werden sollte. Da war in Thailand seit Jahren weiter. In Thailand konnte eine Heuschrecke nur 49% einer Firma oder Aktiengesellschaft erwerben. Das war Gesetz. Auf diese Weise konnte eine Heuschrecke "nur" Vorstandsmitglied oder stellvertretender Firmenbesitzer werden, und die Heuschrecke konnte so dem Wohl der Firma oder dem Wohl des Landes dienen. Eine vorsätzliche Überschuldung einer Firma war so gesetzlich erst gar nicht möglich. Der Gesetzgeber war in Deutschland so weit noch nicht. Deutschland war im Kampf gegen die Heuschrecken ein Entwicklungsland. Das Abendblatt.de gab am 29.09.2006 ein Interview zum Jahrestag deutsche Einheit mit dem Wirtschaftsforscher Ulrich Blum. 16 Jahre nach dem Mauerfall und und immer noch keine blühenden Landschaften, das war genug.. "Der Osten braucht Heuschrecken", so der Tenor des Wirtschaftsforschers Ulrich Blum. Altbundeskanzler Helmut Kohl hat einst blühende Landschaften für den Osten versprochen. Doch trotz Milliarden hoher Transferzahlungen ist die Arbeitslosigkeit hoch und die Wirtschaftskraft schwach. Nun muss das Experiment "Heuschrecke" her, damit der Aufbau Ost wirtschaftlich wird, und endlich in Gang kommt. Blum meinte, dass Ostdeutschland nur 50 Jahre aus der wirtschaftlichen Weiterentwicklung draussen war. Doch die Ost-Bürger seien depressiv. Man müsse den Kopf nicht so in den Sand stecken. Die Politik könne helfen. Die einzige Chance sehe Blum darin, den Mittelstand in seinem Wachstum zu unterstützen. Dazu bräuchten die Firmen mehr Finanzierungskapital - also Venture Capital - . Firmen bräuchten vernünftige "Heuschrecken", da viele Unternehmen - trotz kreativer Ideen - zu wenig Eigenkapital haben. *14) Die Überschuldung von gesunden Firmen ging aber weiter. Die Gefahr wuchs, dass Firmen reihenweise durch die Überschuldung pleite machten. Die von Heuschrecken befallenen Banken stiessen "faule" Kredite ab, dass führte dazu, dass mittelständische Unternehmen "auf fremdes Kapital" zurückgreifen mussten. Die Inhaber mittelständischer Unternehmen in Deutschland, die fremdem Kapital bislang stets misstrauisch begegneten, mussten sich wegen des Rückzugs der deutschen Banken nun daran gewöhnen - so der Tenor der Fitch-Studie -, daß ausländische Fonds zunehmend Einfluss auf ihre Geschäftstätigkeit nahmen. Das Erfolgsmodell des deutschen Mittelstands, das die beständige Rückinvestition des Gewinns in langfristig produktivitäts steigernde Anlagen und Technologien einschloss, wurde dadurch unweigerlich zerstört. Desgleichen galt für die Produktweiterentwicklung. *3) Und so dann meldete die Financial Times Deutschland am 27.08.2006 online, dass Permira den Fischstäbchen-Hersteller Iglo übernommen hatte. Kapitän IGLO hatte nichts mehr zu sagen. *11) Es ging also munter weiter, nur ein "Insektenvertilgungsmittel für Heuschrecken" , die gesunde Firmen überschuldeten, das gab es nicht. Stattdessen wurde mit Bürokratie und einer Studie zur Handlungsempfehlung den Heuschrecken entgegen getreten. Dafür zeigte die Berichterstattung in den Medien Wirkung. Plötzlich sei alles nicht so schlimm. Die Heuschrecken seien jetzt die Retter. Am 19.09.2006 meldete die WELT online, dass im Mai der britische Finanzinvestor Kingsbridge Capital Advisors die Spielzeugmarke übernahm, und drei Monate später mache Märklin wieder mehr Umsatz, und zwar gegen den Branchentrend. Das Umsatzplus zeige, dass Märklin Wachstumsmöglichkeiten habe und sich erfolgreich gegen den Branchentrend absetzen könne, meinte Paul Adams, Vorsitzender der Märklin-Geschäftsführung. Seit dem Eigentümerwechsel sei unter anderem die Finanzierung „auf eine längerfristige und günstigere Basis gestellt“ worden, so Adams. Das Management habe 20 wichtige Projekte angeschoben, „mit denen Märklin seine Kosten weiter nachhaltig reduzieren und den Umsatz anhaltend stärken wird“, sagte Adams. Kingsbridge habe Investitionen insbesondere in den Ausbau von Vertrieb und Marke zugesagt. Paul Adams werde seinen Posten zum 30. September auf eignen Wunsch aufgeben. "Jetzt ist die Sanierung des Unternehmens weiter auf Kurs, und ich werde diesen Prozess bis Mitte nächsten Jahres als Berater begleiten.“ , meinte Adams. *12) Das Märklin im September 2006 mehr Umsatz machte, durfte nicht sonderlich verwundern, denn es nahte das Weihnachtsgeschäft, und zu diesem Termin steigen grundsätzlich die Umsätze und die Auftragslage im Konsumbereich. Viel interessanter wäre zu erfahren gewesen, wie die Heuschrecke als Retter den Umsatz weltweit ankurbeln wollte, sodass der Produktionsstandort in Deutschland gerettet werden konnte, - aber hierzu gab es keine Informationen - . Die Frage war, weshalb nicht ? Und wenn alles bei Märklin so toll gewesen sein soll, weshalb gab Adams seinen Job auf eignen Wunsch auf ? Verlies er das sinkende Schiff ? Und so kam es, wie es kommen musste, http://www.abendblatt.de am 11.01.2007: GOEPPINGEN: Märklin streicht 310 Arbeitsplätze Die 1859 im schwäbischen Göppingen gegründete "Fabrik feiner Metallspielwaren" war nach drohender Insolvenz im Mai 2006 von der britischen Investorengruppe Kingsbridge übernommen worden. 2005 hatte das Unternehmen bei einem Umsatz von 123 Millionen Euro einen Verlust von 14 Millionen Euro verbucht. Das Jahr 2007 sollte Märklin die schwarze Null bringen, und im Jahr 2008 müsse "ein vernünftiges Ergebnis" erzielt werden. Der Modellbahnbauer Märklin wollte mit einem drastischen Stellenabbau zurück in die Gewinnzone. 310 der 1350 Arbeitsplätze sollten gestrichen werden. Für das Das Werk im thüringischen Sonneberg mit 221 Beschäftigten war die Schliessung im Jahr 2007 beschlossene Sache. Zugleich sei aber geplant gewesen, die Investitionen 2007 um 50 Prozent auf 15 Millionen Euro aufzustocken. "Wir wollen uns auf die Standorte Göppingen und Györ in Ungarn konzentrieren", sagt Ulrich Wlecke, Sprecher der Geschäftsführung, "Das rechnet sich aber nur, wenn wir die Kostenstruktur nachhaltig anpassen und Produktionskosten in Deutschland senken. Wettbewerber haben das schon lange gemacht und können 50 Prozent billiger anbieten." Neben dem 1991 erbauten Werk in Sonneberg trifft es 30 der 63 Mitarbeiter in Nürnberg und weitere 60 in Göppingen. "Wir wissen, dass hinter jeder Kündigung ein Schicksal steckt. Doch wir können die Verluste so nicht mehr tragen", sagt Wlecke. *30) BenQ Mobile Deutschland ist pleite: http://www.rp-online.de/public/article/ ... men/354957 Bei der Sanierung von BenQ Mobile hat der Insolvenzverwalter den rund 3.000 Beschäftigten neue Hoffnung gemacht. Nicht alle Patente seien beim Verkauf von Siemens auf BenQ übertragen worden. "An der Patentsituation wird die Unternehmensfortführung aus heutiger Sicht nicht scheitern", stellte Insolvenzverwalter Martin Prager in München klar. http://www.dieneueepoche.com/articles/2 ... 56830.html Auf einer Betriebsversammlung sind die Beschäftigten des insolventen Handyherstellers BenQ in München am Donnerstag über den Stand der Suche nach einem Investor informiert worden. Sorge löste die Mitteilung von Siemens aus, dass der Kern der Patente beim Mutterkonzern BenQ in Taiwan sei. «Ohne Lizenzen bleibt am 1.1. 2007 wohl nichts anderes übrig, als das Licht auszumachen», sagte der bayerische IG-Metall-Sprecher Matthias Jena. http://www.stern.de/wirtschaft/unterneh ... 73266.html Der Insolvenzverwalter von BenQ Mobile hat den 3.000 Beschäftigten neue Hoffnung gemacht. Die deutsche Tochter des BenQ-Konzerns habe wohl doch genug Patente zur Fortführung der Handyproduktion. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,441022,00.html Heute Morgen war der Vorwurf gegen den taiwanesischen BenQ-Konzern laut geworden, sämtliche Patente der deutschen Tochter BenQ-Mobile abgezweigt zu haben. Ganz so schlimm ist es nach Auskunft von Insolvenzverwalter Martin Prager nicht. Doch welchen Wert haben die übrig gebliebenen Patente? Die nächste Pleite drohte, EURO AM SONNTAG meldete am 01.10.2006, dass BALDA http://focus.msn.de/finanzen/aktien/gab ... 38701.html FOKUS-Money Online meldete am 06.11.06, dass Linde die Gabelstablersparte an die Heuschrecken Goldman-Sachs und an KKR verkauft hatte. Die Finanzinvestoren erklärten, sie wollten die Wachstums- und Ertragsmöglichkeiten von Kion nutzen und den Unternehmenswert steigern. „Unser mittelfristiges Ziel ist dabei ein Börsengang.“ Die Standortsicherung sei festgeschrieben. Die Standortsicherung mit einer fundamentierten Sicherheit für den Arbeitsplatz war für die KAMPA-AG Mitarbeiter nicht mehr geben. Ein "tolles" Weihnachtsgeschenk. Die Frage war, wie viel Mitarbeiter ihr (KAMPA ?)-Eigenheim oder die Eigentumswohnung verloren hatten. http://www.manager-magazin.de, Minden am 01.11.2006: Der in Deutschland als gebrandmarkte Heuschrecke bekannte Private-Equity-Investor Triton hat sich die Mehrheit am Fertighaushersteller Kampa gesichert, weil die Heuschrecke 55,33 Prozent des Bestands des Mehrheitsaktionärs Wilfried Kampa übernommen hatte. Und auch am Rest scheint das Unternehmen interessiert - Triton sah für Kampa gute Wachstumschancen. Kampa hatte im ersten Halbjahr 2006 Verluste in Höhe von 4,5 Millionen Euro eingefahren. Der Finanzinvestor, der das Engagement bei Kampa über seine hundertprozentige Tochter Blitz F05- 417 abwickelt, war in der deutschen Baubranche bereits beim Fensterbauer Weru engagiert. *23) http://www.n-tv.de online am 27.11.2006: Die Heuschrecken entdeckten Soziales und KKR wollte die soziale Verantwortung stärken. Immerhin: die Einsicht nahte. Angesichts der Heuschrecken-Debatte hatte der Europa-Chef eines großen Finanzinvestors die Branche aufgefordert, ihre soziale Verantwortung stärker in den Vordergrund zu rücken. Dazu zählten zum Beispiel Vereinbarungen zur Beschäftigungssicherung, sagte Johannes Huth, Managing Director bei Kohlberg Kravis Roberts (KKR), am Montag auf dem Deutschen Eigenkapitalforum in Frankfurt. Huth betonte, dass entgegen des allgemeinen Eindrucks die von Finanzinvestoren kontrollierten Unternehmen im Schnitt zusätzliche Arbeitsplätze schaffen würden. Der Manager räumte aber auch ein, dass Kostensenkungen -also unter anderem Personalabbau -eines der wichtigsten Mittel seien, um mit den erworbenen Unternehmen höhere Gewinne zu erwirtschaften. Huth rechnete für die Branche mit weiterem Wachstum vor allem bei so genannten Mega-Deals. "Die Größe der Fonds und die weiter vorhandene Liquidität bei Fremdkapital lässt die Transaktionen immer größer werden", meinte er. *25) Huth hätte sich mal durch den Kopf gehen lassen müssen, an wie viel Firmen KKR mittlerweile beteiligt war. Hier in diesem Beitrag waren dies folgende Betriebe: - Europcar - Rodenstock - Der Grüne Punkt - Auto Unger (A.T.U) - Wincor Nixdorf - MTU Air Engines - von Linde die Gabelstablersparte - Demag Holding - Dynamit Nobel Chemie - Lecom Telekommunikation von Bosch Seltsamer Weise muss die Beschäftigungstendenz negativ gewesen sein, jeden falls wurde keine positive Beschäftigungsbilanz seitens KKR präsentiert. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Und wo war denn die "soziale Verantwortung" hinsichtlich der Arbeitsplätze in den vergangenen Jahren ? Hätte KKR nicht schon viel früher bei den eignen Firmenbeteiligungen eingreifen sollen ? Aber immer hin: die Einsicht kommt (zu spät ?). [code]http://www.freiepresse.de [/code] Sachsen: Neukirch am 07.12.2006 Das Weihnachtsfest nahte. Die geplante Schließung des Biria-Fahrradwerks in Neukirch stand an. Hier kam die Einsicht zu spät. Die US-amerikanische Fondsgesellschaft und Heuschrecke, Lone Star, schockte so zu sagen über Nacht ca. 250 Menschen mit dem Entzug der Lebensgrundlage. Die Amerikaner hatten die Biria GmbH vor einem Jahr vom damaligen Geschäftsinhaber Mehdi Biria übernommen, weil sich dieser in den Ruhestand zurückzog. Damals hatten die Amerikaner dem Bericht nach keinerlei Schließungsabsichten verlauten lassen. Biria rechnet in diesem Jahr mit einem Umsatz von 70 Millionen Euro bei 300 000 verkauften Rädern. Allerdings sei die Zahl der Aufträge zuletzt gesunken. Ohne vorangehende Gespräche mit der Staatsregierung des Freistaats Sachsen, der das Unternehmen maßgeblich unterstützt habe, um die Arbeitsplätze in der Region zu halten, wurde Lone Star tätig. Nach einem Bericht der «Sächsischen Zeitung» (Donnerstagausgabe) waren auch Zulieferer und Geschäftspartner gefährdet. *26) http://www.web.de am 15.12.2006 : Die Heuschrecken KKR/Permira übernahmen ProSiebenSat.1, und es wurde beteuert, dass keine Arbeitsplätze abgebaut würden. Die britische Permira und der US-Fonds KKR hatten den Kauf der Mehrheitsbeteiligung an ProSiebenSat1 in der vom 14.12.2006 offiziell bestätigt. Beide gehörten zu den weltweit größen Private-Equity-Firmen, spezialisiert auf Übernahme, Umbau und Wiederverkauf von Firmen. Es gebe keinerlei Abbaupläne, versicherte der Deutschlandchef des Finanzinvestors Permira, Thomas Krenz, am Freitag während einer Telefonkonferenz. Permira und der Finanzinvestor KKR erwarben nach eigenen Angaben für etwa drei Milliarden Euro insgesamt rund 50,5 Prozent am Grundkapital der ProSiebenSat.1 Media. Der Medienkonzern SBS sollte mit dutzenden Fernseh- und Radiosendern in ganz Europa zusammengeschlossen werden. Es sollten dabei Synergieeffekte entstehen. Ziel sei es , Europas größtes Fernseh- und Rundfunkunternehmen RTL einzuholen, "wenn nicht zu überholen", sagte Krenz. *27) http://www.focus.online am 19.12.2006: Der umstrittene Verkauf von Immobilien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die private Investmentgesellschaft Cerberus war perfekt. Zu dem Paket gehörten Gewerkschaftshäuser in den neuen Ländern sowie in Hannover. Konkret wechseln im Osten laut DGB Sachsen Gewerkschaftshäuser in Leipzig, Dresden, Zwickau, Bautzen, Chemnitz, Magdeburg, Jena und Suhl den Besitzer. Zum Portfolio gehören außerdem 19 Bankfilialen der ehemaligen Bank für Gemeinwirtschaft (heute SEB) in westdeutschen Großstädten. Sachsens Gewerkschaftschef Hanjo Lucassen kritisierte den Verkauf, der der klammen Gewerkschaft Geld in die Kassen spülen sollte. Ein solcher Verkauf an eine Heuschrecke mache die Gewerkschaft unglaubwürdig. *28) Das zeigte nichts Gutes zu Weihnachten 2006 an. So hatte sich Cerberus doch schon Beteiligungen bei: - Berliner Wohnungsgesellschaft GSW - Autozulieferer Peguform - Handelskreditbank (HKB) - die Blutplasma-Sparte von Bayer - Flugzeug-Leasingfirma Debis Air Finance - Versicherungskonzern Gerling Hierzu wurde keine Nachricht bekannt, dass Arbeitsplätze entstanden wären. Und wie sehen die Mietpreise in der Zukunft aus ? Etwa niedriger ? Wie schon zuvor berichtet wurde, wurde Rodenstock vom KKR aufgekauft, dann an Permira weiterverkauft, und es erfolgte der Kauf durch Bridgepoint . Nur Arbeitsplätze wurden bisher nicht mehr. Financial Times Deutschland am 22.12.2006: Permira war 2003 bei dem damals wirtschaftlich angeschlagenen Brillenkonzern Rodenstock eingestiegen und hatte seinen Anteil 2004 auf 85 Prozent erhöht. Die Familie Rodenstock ist noch mit zehn Prozent beteiligt, das Management mit fünf Prozent. Zuvor hatte das Rodenstock-Management unter der Führung von Giancarlo Galli über deutliche Umsatzverbesserungen, Marktanteilsgewinne und zweistellige Renditemargen berichtet. 2005 stieg der Umsatz um fünf Prozent auf 345 Mio. Euro. 2006 kletterte der Umsatz weiter. Den Zuschlag erhielt der in London ansässige Finanzinvestor Bridgepoint. Für Bridepoint, das hauptsächlich in mittelständische Firmen investiert und daraus grenzüberschreitende Strategien in Europa entwickelt, war es eine der bislang größten Übernahmen. Mit der Entscheidung zu Gunsten von Bridgepoint ist für Rodenstock mit rund 4300 Beschäftigten sei die Gefahr gebannt, dass ein Konkurrent das Unternehmen aufkaufen könnte und möglicherweise zerschlägt. Wie Rodenstock-Chef Galli erklärte, wird Bridepoint "die bisherige strategische Ausrichtung des Unternehmens mittragen". Unternehmenskenner meinten hingegen, dass Bridgepoint in einigen Jahren über einen Börsengang aus Rodenstock aussteigen könnte. *29) Wegen Überlänge geht es unten weiter. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Leider ist es richtig, dass der Arbeitgeber wegen Vertragsbrüchigkeit abgemahnt werden muss. Nur dann kann Schadensersatz oder Schmerzensgeld eingeklagt werden. Schliesslich kennen wir das von Kündigungen. Dazu kann auch eine Beschwerde gehören. Fatal und erniedrigend ist, dass bei Mobbing das Mobbing-Opfer sich beim Mobber beschweren muss, bevor die Schadensersatzplicht eintreten kann. Selbst in den USA, das Mutterland des Heuschreckenkapitalismus, gibts so was nicht, ebenso in Grossbritanien. In den USA muss das Gericht mit Beweisen überzeugt werden, dass Mobbing vorlag, und nicht mehr. Bei deutschen Arbeitsgerichten geht es offensichtlich nur darum, dass Mobbing arbeitsrechtlich wegzulabern, und da kommt jede arbeitsrechtliche Idee gerade recht. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Das Judith Oexle aus Amt und Würden wegen ihres Mobberverhaltens getragen wurde, war überfällig. Das Gemobber verursacht nicht nur Angst und Schrecken bei Betroffenen, sondern häufig verursacht Gemobber eine gewisse Kreditgefährdung (BGB) bei Mobbing-Opfern. Und das ist bei einem Arbeitgeberwechsel fatal. Gruss Tom |
| Tom | Hallo Jörg ! Ich würde mich auch nicht (mehr) wegen Mobbing beschweren, sondern ich würde versuchen die arbeitsrechtlich relevanten und eindeutig beweisbaren Vertragsbrüche durch den Arbeitgeber als Beschwerde zu formulieren, - wenn ich denn überhaupt so reagieren würde - . Das Wort Mobbing käme bei mir (heutzutage) nicht mehr vor. Das Beste ist aber, - nix wie weg, wenns geht - . Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! China wird vorraussichtlich nicht Weltmeister in Sachen Korruption. Unter http://www.china.org.cn/german/263281.htm war zu lesen, dass rund 11.000 Mitglieder der Kommunistischen Partei (KP) Chinas im vergangenen Jahr wegen Korruption und Bestechung aus der KP ausgeschlossen worden. In 7279 Fällen wurden Strafverfahren eingeleitet. Chinas wolle ihre Antikorruptions-Kampagne weiter vorantreiben. Na also, geht doch. Und was ist in Deutschland los ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Ich aktualisierte den Beitrag sehr umfangreich. Der 90-seitige Bericht; "Die Aktivitäten von Finanzinvestoren in Deutschland" "Hintergründe und Orientierungen" "Hans-Böckler-Stiftung" "Juli 2005" von Lothar Kamp / Alexandra Krieger gaben weitere wichtige Informationen preis, und diese Informationen arbeitete ich u. a. in den Beitrag ein. Aus dem Vorwort: "(...) Debatten um die Rolle des Finanzkapitals in unserer Gesellschaft gab es in der Geschichte häufig. Meist ging es dabei nicht nur um rein ökonomische Probleme. Die Auseinandersetzungen berührten vielmehr grundsätzliche Fragen der Wirtschaftsordnung und der ethischen Bewertung von Finanzierungsgeschäften. Deshalb wurden sie oft sehr emotional geführt. Das mag außerdem daran liegen, dass der Finanzsektor vielen Menschen aufgrund seiner Abstraktheit fremd und bedrohlich erscheint und Kapitalbesitz häufig mit Macht und Einfluss assoziiert wird. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass der energische und bisher ungebremste Eintritt internationaler Finanzinvestoren in den deutschen Markt zu heftigen Diskussionen geführt hat. (...) Insbesondere spektakuläre Aktionen von Hedge-Fonds hatten die Auseinandersetzung angeheizt. Entwicklungen wie bei der Deutsche Börse AG und IWKA, wo sie erstmals in Deutschland in größeren Unternehmen den Rücktritt von Vorständen und Aufsichtratsmitgliedern erzwangen, oder bei Grohe, Hersteller von Sanitäranlagen, wo nach dem Einstieg mehrerer Finanzinvestoren große Teile der Belegschaft entlassen werden sollen, schaffen eine konkrete Verbindung zu den häufig sehr abstrakten Wirkungsketten des modernen Kapitalismus´ und erzeugen in der Gesellschaft neue Ängste. So geriet die Diskussion zur Grundsatzfrage über „guten” und „schlechten” Kapitalismus. (...)" [url=http://www.boeckler.de/pdf/mbf_investgesellschaften_2005.pdf#search=%22%22Capital%20Group%22%20usa%20Heuschrecke%22:36a1wnzu]Quelle:[/url:36a1wnzu] Auf der anderen Seite wurde das Treiben der Heuschrecken auch erleichtert. Es wurde zu wenig gegen Wirtschaftskriminalität unternommen. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte auf der Internet-Seite die Statistik der Wirtschaftskriminalität, wie Betrug, Insolvenzstraftaten, Wirtschaftskriminalität im Anlage- und Finanzierungsbereich pp. , Wettbewerbsdelikte, Wirtschaftskriminalität i.Z.m Arbeitsverhältnissen, Betrug und Untreue i.Z.m. Beteiligungen und Kapitalanlagen. Es waren folgende erfasste Fälle im Jahr: 1997 = 167345 1998 = 86232 1999 = 108890 2000 = 90706 2001 = 111627 2002 = 86030 2003 = 86149 2004 = 81135 2005 = 89224 Auffällig war hier der Zeitraum von 2000 bis 2005, in dem die Anzahl der Fälle in etwa konstant geblieben sein sollen. Es war der Zeitraum, in dem Heuschrecken und „Korrupties“ sich mittels Anteilszukäufe über die Firmen hermachten, sie z. T. ausschlachteten, und Patente in das Ausland verfrachteten. Über diese annähernde Konstanz an Fällen darf spekuliert werden. Vermutlich lag es daran, dass nicht genügend Personal zur Korruptionsbekämpfung zur Verfügung stand, und somit konnten auch nicht mehr Fälle bearbeitet werden. Hätte es hier frühzeitig eine Aufstockung des Fachpersonals gegeben, dann hätten unter Umstanden viele Insolvenzen nicht stattfinden können. Denn wer begeht schon gerne Wirtschaftskriminalität und Insolvenzbetrug, wenn klar ist, dass der Betrug etc. auffallen wird ? Klar war, dass die Heuschrecken ein solches "schwarzes Loch der Wirtschaftskriminalität" zu nutzen wussten. Zudem war das Wirken der Heuschrecken auf dem Kapitalmarkt weitgehend in Deutschland ungeregelt. Wenn es aber möglich war unbehelligt Wirtschaftkriminalität, wie Korruption und Insolvenzbetrug, zu betreiben, und dass das ungeregelte Wirken der Heuschrecken auf dem Kapitalmarkt weitgehend in Deutschland möglich war, durfte es nicht verwundern, dass die Firmeninsolvenzen stetig stiegen. Das Statistische Bundesamt stellte den Anstieg der Firmeninsolvenzen fest. 1989 waren es noch 9.590 Unternehmens- insolvenzen, und im Jahr 2005 waren es schon 36.843 Unternehmens-insolvenzen. Das Jahr 2006 lief besser, hier konnte die Behörde "nur" 25.720 Unternehmens-insolvenzen melden. Zum Vergleich zu "alten Zeiten": 1960 waren es noch 2.358 Unternehmensinsolvenzen, und im Jahr 1980 waren es schon 6.315 Unternehmensinsolvenzen. Quelle: Statistische Bundesamt unter: http://www.destatis.de/indicators/d/lrins01ad.htm http://www.destatis.de/indicators/d/ins110ad.htm Egon W. Kreutzer listete die Arbeitsplatzvernichtung in Deutschland, die Insolvenzen, den angekündigten und absehbaren Stellenabbau seit 02.10.2002 auf seiner Web-Seite auf. Er zählte in etwa 3.681.000 Stellen, die zunächst dem Raubbau seit 02.10.2002 zum Opfer fielen. Quelle: http://www.egon-w-kreutzer.de/Meinung/1 ... hiv22.html Interessant war, dass seit 2000 die Heuschrecken mit ihren "Entscheidungshilfen", die "Korrupties", die Personalentscheider, mit ihren mobbenden Verrichtungshilfen, konsequent in den Betrieben zu Werke gingen, um Personal abzubauen. Im Gegenzug wurden aber kaum neue Stellen geschaffen, und wenn, dann war mit dem Job in aller Regel nicht sonderlich mehr als HartzIV zu verdienen, sodass ca. 8 Mio. Menschen mit einem solchen niedrigen Lohn wie etwas mehr als HartzIV auskommen mussten. Wenn das weiter geht, wird die arbeitsfähige Bevölkerung weitgehend auswandern müssen. Die Produktion von Massenarbeitslosigkeit durch Heuschrecken, durch "Korrupties" als "Könige der Korruption", durch Vorgesetzte und Personalentscheider als Mobber, fand kein Ende. Nicht so recht nachvollziehbar wirkte da Frau Dorothea Schäfer, Finanzexpertin beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Frau Schäfer gab am 10.02.2007 ein Interview beim Spiegel. Ihre Arbeitsschwerpunkte: Unternehmensfinanzierung, Banken und Venture Capital. Frau Schäfer meinte, je mehr Hedgefonds es gäbe, desto gefährlicher werden sie. Das Problem sei, dass sie einen Großteil ihres Geldes von Banken bekommen. Wenn sie ins Trudeln kommen, könnten sie den ganzen Finanzsektor mit nach unten ziehen, und dann krache es in der gesamten Wirtschaft. Hedgefonds seien in der Anlagestrategie völlig frei. Sie könnten mit Derivaten handeln oder in Währungen einsteigen. Sogar Schulden dürften sie machen, um ihre riskanten Geschäfte zu finanzieren. Hedgefonds, die vor allem als Heuschrecken bekannt wurden, die Unternehmen kauften, aussaugten und sich schnell wieder zurückzogen, diese Hedgefonds bezeichnet Frau Schäfer als Private-Equity-Fonds. Frau Schäfer differenziert hier sehr scharf. Es gäbe auch nützliche Hedgefonds. Oft wurden die Unternehmen aber auch zerschlagen, was aus der Sicht von Frau Schäfer aber nicht immer schlecht gewesen sei. Kleine Einheiten seien oft wirtschaftlicher als große Konglomerate. Behäbigen Firmen täte es meist ganz gut, wenn sie von einem agilen Fonds übernommen würden. Das steigere die Effizienz und damit den Wert des Unternehmens. Für die Beschäftigten könne das starke Anpassungszwänge bedeuten. Natürlich könnten Private-Equity-Fonds auch Schaden anrichten, wenn sie das Unternehmen zu schnell wieder verlassen. In der Regel würden sie aber zur Wertentwicklung beitragen , und das sei für die Volkswirtschaft im Ganzen zu begrüßen. Und hier gleich der bereits genannte "Sanierungsfall" IGLO aus Reken bei Hamburg, der "volkswirtschaftlich im Grossen und Ganzen begrüssenswert" zu sanieren wäre. Capital Online am 11.01.2007: Im November 2006 hatte der britisch- niederländische Lebensmittelkonzern Unilever seine Tiefkühlsparte Iglo mit Gemüse- und Fischgerichten für 1,73 Milliarden Euro an den internationalen Finanzinvestor Permira verkauft. Und nun das ! Der Tiefkühlkost-Hersteller Iglo GmbH strich 60 von 600 Stellen im münsterländischen Werk Reken. Der zweite deutsche Standort in Bremerhaven sei nicht betroffen, teilte das Unternehmen am Donnerstag in Hamburg mit. Iglo begründete den Stellenabbau damit, die Kostenstrukturen verbessern zu müssen. «Wir müssen sicherstellen, dass wir konkurrenzfähig sind», sagte der Rekener Werksleiter, Reinier Tilanus. «Mit einem Abbau in diesem Ausmaß haben wir nicht gerechnet», kritisierte der Betriebsratsvorsitzende des Rekener Werkes, Hermann Soggeberg. Wir haben immer gehofft, dass Permira sich nicht als klassische Heuschrecke zeigt», sagte Soggeberg. *31) Die Heuschrecken produzierten weitere Übernahmen im Jahr 2007, obwohl das Jahr 2006 schon das Jahr der Heuschrecken gewesen sein soll. Interessant wurde die Frage, ob die Heuschrecken mehr Jobs und weniger Massenarbeitslosigkeit produzieren würden, oder ob das Jahr 2007 das Jahr der Firmenpleiten, verursacht durch Heuschrecken, sein wird. Einige Startschüsse gab es schon im Jahr 2005. OpenPr online am 17.06.2005: Vor 19 Jahren wurde Herhof-Umwelttechnik im Lahn-Dill-Kreis gegründet, avancierte zum deutschen Marktführer für Kompostierungsanlagen und mit dem so genannten Stabilatverfahren zu einem der führenden Anbieter von MBA-Anlagen, der Alternative zur Müllverbrennung und zum teuren Grünen-Punkt-Kartell. Die mittelständische Firma Herhof-Umwelttechnik, tätig im Bereich mechanisch-biologischen Abfallverwertungsanlagen (MBA), wurde vom Stromversorgers EAM an die irische Private Equity-Firma Treasury Holdings Ende 2003 verkauft. Herhof kam in einen Finanzstrudel und musste eine Baustelle stilllegen. Das notleidende Unternehmen hatte volle Auftragsbüchern für angeblich 20 Millionen Euro. Zu dieser Zeit blickte Herhof auf vier Jahre zurück, in denen vier Trockenstabilatwerke fertig wurden. Die Taktzahl hat sich seitdem erhöht. Allein 2005 sollten fünf neue Werke in Trier, Osnabrück, Nordhessen, Brandenburg und im belgischen Geel den Betrieb aufnehmen. Treasury hatte sich vor allem bei der Projektfinanzierung und der Verwertung des Ersatzbrennstoffes Trockenstabilat erheblich verschätzt, so berichten Brancheninsider. Am 11. Januar 2005 fuhr Treasury den Mittelständler an die Wand, angeblich wegen eines vorübergehenden Liquiditätsengpasses. Im Dezember 2004 wurde bekannt, dass die Treasury-Eigner John Ronan und Richard Barrett ein 11 Kilometer langes Inselgrundstück nördlich von Shanghai erwerben wollte. Das Gesamtinvestment in diese Immobilie wurde mit 1,2 Milliarden Euro beziffert. Acht Tage nach der Herhof-Insolvenz war der Deal perfekt. Strittig blieb der Verbleib der Herhof-Patente. Der Insolvenzverwalter sollte die Firma Herhof-Umwelttechnik verscherbeln. *32) Die Linke online im August 2005: Sudamin-MHD - Skandal-Insolvenz - Im Jahr 2002 übernahm die Sudamin-Gesellschaft die angeschlagene Metallhütte Duisburg (MHD) von der Betreibergesellschaft, der australischen MIM. Statt eines Kaufpreises zahlte MIM an die Muttergesellschaft der Sudamin, die Safeguard International, noch 30 Mio. Euro hinzu. Eine Stillegung wäre weitaus teurer gekommen, im Wesentlichen wegen der in seit jahrzehntelanger Betriebszeit angehäuften giftigen Altlasten. Im August 2005 folgte das böse Erwachen: Die Sudamin meldete Insolvenz an, offenbar soweit verschleppt, dass nicht einmal mehr die Mittel für die nötigsten Sicherungsmaßnahmen vorhanden waren. Diese wurden als sog. Ersatzvornahme durch die Bezirksregierung und das Staatliche Umweltamt eingeleitet: Auf Kosten der Steuerzahler, bis Ende Oktober stolze 2,9 Mio. Euro. Es lagerten fast 2.500 Fässer dioxinverseuchter Aktivkohle aus den Filtern der Anlage auf dem Werksgelände, weil angeblich die Kapazität geeigneter Verbrennungsanlagen nicht ausreicht haben sollen. *33) Und wo war die BaFin im Fall Cewe Color ? Was hier betrieben wurde stank nach „Acting in Concert“ , was in Deutschland nicht erlaubt war, und wogegen die BaFin zu ermitteln hatte. http://www.net-tribune am 30.01.2007: Europas größter Fotoentwickler Cewe Color in Oldenburg kämpft gegen eine gefräßige Heuschrecke im eigenen Haus. Der New Yorker Hedgefonds M2 Capital, der mit knapp neun Prozent zweitgrößter Aktionär von Cewe Color war, wollte das Unternehmen zwingen, einen hohen Kredit aufzunehmen und das Geld an die Aktionäre als Sonderdividende bis zu 120 Mio EUR auszuschütten, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Um das zu erreichen, habe der Hedgefonds gedroht, auf einer außerordentlichen Hauptversammlung die meisten Aufsichtsräte abzuwählen und den Vorständen das Misstrauen auszusprechen, erklärte Cewe-Chef Rolf Hollander: "Wir haben uns nicht erpressen lassen und werden uns auch zukünftig nicht erpressen lassen." Das SDax-Unternehmen Cewe Color verfügte gerade einmal über 113 Millionen Euro Eigenkapital. Das Ansinnen des New Yorker Hedgefonds M2 Capital kam für Cewe Color zur Unzeit. Das Unternehmen befand sich in einem tief greifenden Umwandlungsprozess, ausgelöst durch den Siegeszug der digitalen Fotografie und das schrumpfende Geschäft mit klassischen Bildern. Jährlich gingen laut Cewe Color die Filmentwicklungen um 30 Prozent zurück. Cewe Color musste neun der einst 29 Fotogroßlabore in Europa schließen. "Mit mir wird es keine Sonderausschüttung geben, wenn zugleich Mitarbeiter entlassen und Sozialplanverhandlungen geführt werden", versprach Hollander. Der Fotodienstleister, der zuletzt mit dem Fotobuch erste Erfolge in der digitalen Fotografie verzeichnete, benötige das Geld "für Investitionen in die Zukunft sowie die Sicherung der verbleibenden Arbeitsplätze", erklärte der Cewe-Color-Chef. In diesem Punkt sei man sich auch mit dem neuen Großaktionär, der Erbengemeinschaft des Firmengründers Heinz Neumüller, einig, der mehr als 27 Prozent der Anteile besitze. *34) http://www.abendblatt.de ergänzte am 07.02.2007 zum Fall CeWe Color in Oldenburg: Die M2 Capital fand Anhänger für seine Melk-Strategie, sodass aus CeWe 5 EURO pro Aktie mittels Fremdkapital herausgepresst werden sollte: Ein weiterer Finanzinvestor von CeWe, die K Capital aus Boston, hat sich in den vergangenen Tagen den Forderungen der M2 Capital angeschlossen. Auf einer eigens angelegten Webseite http://www.fixcewe color.com warben die New Yorker bei weiteren Aktionären der Oldenburger für ihr Anliegen. "Es wird knapp", fasst Finanzexperte Karl-Werner Hansmann von der Uni Hamburg das Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Management und Kapitalgebern zusammen. Letztlich werden auf der Hauptversammlung wenige Stimmen die Weichen stellen für die Zukunft des Fotoanbieters. *35) Und boerse.ARD.de online ergänzte am 16.03.2007, dass der US-Finanzinvestor Guy Wyser-Pratte beim Fotodienstleister CeweColor eingestiegen war. Mehr als drei Prozent habe Pratte an dem Oldenburger Fotoentwickler erworben, erfuhr das Handelsblatt aus Branchenkreisen. CeweColor hatte sich gegen hohe Dividendenforderungen zweier Hedge-Fonds behaupten können, aber Pratte war mit den anderen beiden Heuschrecken in der Lage die "Sonderforderung" nach einer "Sonderausschüttung von fünf Euro je Aktie" heftigen Nachdruck zu verleihen. *39) Und während bei Cewe Color scheinbar „Acting in Concert“ betrieben wurde, meldete die Frankfurter Rundschau online am 05.02.2007 die nächste Übernahme. Die Zeilgalerie in Frankfurt, war als Einkaufszentrum vor allem bei Jugendlichen beliebt, wechselte Ende Februar den Besitzer. Für 42,5 Millionen Euro ging die Immobilie aus den Händen des niederländischen Konzerns Rodamco in die Hände der irischen Heuschrecke Signature Capital, die eine stark an Rendite orientierte Kapitalgesellschaft war. Diese art von Gesellschaften hätten europaweit in großem Stil Einkaufszentren in guter Lage gekauft, um damit Geld zu verdienen: "Das ist ein starker Trend." Immobilienfachleute erwarteten auch deshalb eine Erhöhung der Ladenmieten in der Zeilgalerie. Die Zeilgalerie: Das waren 57 Läden, übereinandergestapelt auf etwa 12 600 Quadratmeter Fläche an der westlichen Zeil nahe der Hauptwache. 1994, als sein Bauherr, der Kaufmann Jürgen Schneider (in Zynikerkreisen auch Serien-Bau-Pleiten-Schneider genannt), der die größte Immobilienpleite der deutschen Nachkriegsgeschichte hinlegte, untertauchte, und letztendlich geschnappt und verurteilt wurde, geriet das Bauwerk bundesweit in die Schlagzeilen. Schneider, so stellte sich heraus, hatte Anfang der 90er Jahre mit falschen Angaben über Nutzfläche und Ertrag 415 Millionen Mark an Krediten für den Bau der Zeilgalerie erschwindelt. Das Gebäude fand in der Immobilienszene wieder größte Aufmerksamkeit: Wegen des Eigentumswechsels von Rodamco zu Signature Capital. Die Rodamco war, wie ihr Sprecher Arie Bos in der Firmenzentrale in Rotterdam der Frankfurter Rundschau sagte, seit dem Jahre 2001 Besitzer der Zeilgalerie. Der Konzern habe sich von der großen Immobilie getrennt, weil, so Bos, Rodamco alle Liegenschaften in Europa veräußere, "die nicht zu unserem Kernbesitz gehören". Denn, so der Sprecher in aller Offenheit, die Zeilgalerie sei "relativ klein". Tatsächlich schätzen Fachleute in Frankfurt das Gebäude als "schwierige Immobilie" ein. Die 57 Läden an den schrägen Laufgängen, die sich durch das Haus ziehen, böten oft nur vergleichsweise wenig Nutzfläche. Hohe Mieten seien mit diesem inneren Zuschnitt trotz der guten Lage an der Fußgängerzone Zeil nicht erzielen. Nach Angaben des Center-Managements seien derzeit "alle 57 Ladenflächen vermietet - wir sind voll". Immobilienfachleute vermuteten allerdings, dass die Mieten zum Teil nur sehr niedrig ausfallen seien, damit es keine sichtbaren Leerstände gäbe, da dies dem Image des Hauses habe schaden können. *36) Hier blieb die Frage, was aus den Einzelhändlern und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wurde ? War hier wieder Stellenabbau und eine Steigerung der Arbeitslosigkeit zu erwarten ? Die Heuschrecken gingen unter dessen auch dazu über Firmen in die Pleite zu fahren. http://www.rhein-main.net/sixcms/list.p ... id=3520716 19.02.2007 Frankfurter Neue Presse online bei http://www.rhein-main.net : Wie auch schon weiter oben dargelegt, hatten die deutschen Banken in den vergangenen Jahren Milliardenschwere Krediten paketweise und mit hohen Abschlägen verkauft, vorzugsweise an so genannte "Heuschrecken". Darunter waren faule Kredite, bei denen die Schuldner mit ihren Raten in Verzug oder gar komplett zahlungsunfähig waren. Darunter waren aber auch „nicht-strategische“ Darlehen, die den Banken also schlicht nicht mehr ins Konzept passten – obwohl Zins und Tilgung stets pünktlich bezahlt worden waren. Rechtsanwälte, Verbraucherschützer und auch die Bundesregierung haben erhebliche Zweifel, ob mit dem Verkauf nicht-notleidender Darlehen nicht gegen Datenschutz und Bankgeheimnis verstoßen wurde. Einer dieser betroffenen Kreditnehmer war der Geschäftsmann Helmut Beerbaum aus Langen. Er war zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ("Offenbarungseid") im Prinzip genötig, und so wurde der 70-Jährige Unternehmer der ersten BRD-Stunde als Noch-Eigentümer des Langener Bürogebäudes per Haftbefehl gesucht. "Man treibt uns in die Insolvenz. Wir haben 50 Jahre geschuftet, nun verlieren wir auf halb-kriminelle Art und Weise unser Lebenswerk und unsere Wohnung", sagte der Unternehmer, der in den Kriegsjahren aufwuchs, und in eine höchst unsichere Rentnerzukunft blicken musste. Ingolf Schubberts Eigenheim im sächsischen Löbau wurde schon 2005 versteigert und zwangsgeräumt. Sein in den 90er Jahren eröffnetes "Hightech-Center Langener Stern" hatte er mit einem Darlehen der HVB-Tochter Nürnberger Hypothekenbank finanziert. Der Kredit (19 Millionen Euro) landete nach deren Abspaltung bei der Hypo Real Estate, die ihn Ende 2004 als Teil eines Milliarden-Pakets an den texanischen Finanzinvestor Lone Star verkaufte. Da die Texaner keine Bank sein wollten, sondern Abwickler, hatten sie – wie in einer Vielzahl vergleichbarer Fälle – kein Interesse, die Geschäftsbeziehung fortzuführen. Beerbaums Kredit landete nach einer Reise um die halbe Welt bei der Lone-Star-Schwesterfirma fürs Grobe, Hudson Advisors aus Frankfurt. Als die Zinsbindung auslief, forderte der neue Kreditbesitzer statt vier plötzlich 9,3 Prozent Zins. Und als sich Beerbaum weigerte, zog die Frankfurter Niederlassung der Immobilienfirma aus Dallas sofort die Daumenschrauben an und ließ im Mai vergangenen Jahres seine Konten pfänden. Mittlerweile droht die Zwangsversteigerung. Lone-Star-Deutschlandchef Karsten von Köller, früher Chef des Marktführers Eurohypo, plauderte zwar jüngst in Frankfurt locker mit HVB-Vorstandssprecher Wolfgang Sprißler; doch zu dem zwischen den beiden Unternehmen eingefädelten Geschäft oder seinen Geschäften allgemein möchte von Köller lieber nicht Stellung nehmen. "Hier werden die Vermögenswerte der Schuldner möglichst geräuschlos, schnell und ohne Rücksicht auf dahinter stehende menschliche Existenzen verwertet beziehungsweise vernichtet", kritisiert auch der Rechtsanwalt Ulrich Ernst Büttner aus Hamburg. Das Mindeste sei, fordert Franz Herrmann, der Chef des Bundes der Sparer (BDS, München), dass der Schuldner rechtzeitig von einem beabsichtigen Forderungsverkauf informiert werden müsse, um sich eine neue Bank suchen zu können. Da mutete die Meinung des Cheffs der Deutschen Bank, Herr Josef Ackermann, sehr seltsam an. Der Kölner Stadtanzeiger berichtete am 16.03.2007 online vom dritten Zukunftskongresses der NRW-CDU in Düsseldorf. Der Parteivorsitzende der CDU in NRW, Ministerpräsident des Landes NRW Jürgen Rüttgers hatte geladen, - auch Herrn Josef Ackermann - . Zum Thema Heuschrecken hatte Ackermann auch was zu sagen. "Innovationen gedeihen am besten in einer freiheitlichen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung." Also mehr Freiheit für Bürger und Unternehmen. Der Manager warb für eine bessere Aktienkultur in Deutschland. Hierzulande hätten nur sieben Prozent der Bürger Aktien, in den USA seien es über 25 Prozent. Und Ackermann warnte davor, Firmenübernahmen durch ausländische Investoren zu verteufeln. "Wir sollten grundsätzlich offen sein für Impulse ausländischer Investoren, die Kapital und Expertise nach Deutschland bringen." Das gelte auch für die in Deutschland umstrittenen Hedgefonds. Die umstrittene Beschäftigungspolitik seiner Bank verteidigt er unterdess so: Nur eine profitable Bank sei ein guter Arbeitgeber. Sein Haus zahle inzwischen wieder mehr Steuern (800 Millionen Euro) und stelle 85 Millionen für soziale Zwecke zur Verfügung. *40) Aber wieviele Arbeitslose der Ackermann mit seiner Beschäftigungspolitik und seiner Kreditanlagestrategie produziert hatte, darüber schwieg er sich aus. Schliesslich war es auch die Deutsche Bank die "faule Kredite" loswurde. Zudem veräusserte die Deutsche Bank "sich nicht lohnende Firmenbeteiligungen" per Aktienpaket - auch an Heuschrecken - . Das sich Heuschrecken auf machten, um solide Firmen in die Pleite zu fahren, dass zeigte der Fall TMD Friction (voher TEXTRA) aus Leverkusen (NRW). Unter *6) wurde dies bereits weiter oben angedeutet. Tagesspiegel online am 12.04.2007 Das Beispiel aus Leverkusen zeigte, dass Heuschrecken kauften und plünderten. Das am Ort ansässige Unternehmen TMD Friction (vorher TEXTRA), Weltmarktführer bei der Herstellung von Bremsbelägen, sei überschuldet gewesen, eine typischer Hinweis auf eine Heuschrecke. Zudem war im November 2006 in der Lokalpresse zu lesen: "Stadt verzichtet auf 100 Millionen Euro". Es ging um einen geheim gehaltenen Beschluss Beschluss des Stadtrates von Leverkusen. Weil die Gläubiger der Firma bei der Sanierung Schulden erlassen hätten, sei ein Bilanzgewinn von 455 Millionen Euro angefallen, der eigentlich steuerpflichtig war. Um die Sanierung und die 950 Arbeitsplätze nicht zu gefährden, habe Leverkusens Stadtrat dem Antrag der Firma auf Steuererlass stattgegeben. Außerdem, so war zu erfahren, liege der Sitz des Unternehmens künftig im karibischen Steuerfluchtzentrum Cayman Islands. Der 59 Jahre alte Unternehmensberater, Hauke Fürstenwerth, Chemiker und langjähriger Forschungsleiter beim Bayer-Konzern, kümmerte sich um diesen Fall. In Leverkusen wurde gekürzt und gespart, und dann verzichtete die Stadt auf das Doppelte ihrer jährlichen Einnahmen aus der Gewerbesteuer? Hier konnte was nicht richtig sein. Es wurden Stadträte aller Parteien angesprochen, Abgeordneten der Finanzausschüsse in Land- und Bundestag angesprochen, sogar die Staatsanwaltschaft wurde informiert, und nichts geschah. Es musste ein Motiv für das großzügige Steuergeschenk geben. Hintergrund könnte ein perfekt organisiertes Netzwerk aus rund zwei Dutzend anonymen Kapitalgesellschaften mit Adressen von Singapur bis zu den Cayman Islands gewesen sein, die nicht einmal einen offiziellen Vertreter hatten, aber dafür die größten und teuersten Anwalts- und Beraterfirmen auf ihrer Seite. Diese hatten für ihre Auftraggeber einen komplexen Deal ausgehandelt, der für die Kommunalpolitiker der Stadt Leverkusen gar nicht zu durchschauen war. Als der britische Industriekonzern BBA im Jahr 2000 sein Geschäft mit Bremsbelägen abstieß, organisierten die vier leitenden Manager des in Leverkusen angesiedelten Konzernzweigs eine Übernahme durch den Bankenriesen HSBC. Dessen Abteilung für "Private Equity" – also für Kapitalbeteiligungen –, die heute unter dem Namen Montagu firmiert, erwarb im Namen einer Gruppe individueller Anleger für 650 Millionen Euro den Bremsenkonzern. Mit Produktionsstätten in zwölf Ländern von Brasilien bis China beschäftigt der Autozulieferer heute 4500 Mitarbeiter, davon knapp die Hälfte in Deutschland. Über kurz oder lang werde man das Unternehmen unter dem neuen Namen TMD an der Börse wieder verkaufen, kündigte ein HSBC-Manager damals an. Doch daraus wurde nichts. Zwar war der Konzern hoch profitabel. Aber das änderte sich nach dem Verkauf schlagartig. Denn den finanzierten die neuen Eigentümer über Kredite, deren Zinsen und Tilgung fortan das Unternehmen aufbringen musste. De facto bezahlte die Firma so ihren eigenen Kauf. Folglich fiel fortan zumindest steuerrechtlich kein Gewinn mehr an, Stadtkämmerer und Finanzminister gingen leer aus, was eine erhebliche Schädigung des Gemeinwesen gewesen sein muss. Gleichzeitig ging es in den Büros und Produktionshallen härter zu. Textar, wie die Firma einst hieß, war zuvor ein sehr soziales Unternehmen gewesen. Doch mit der Übernahme wurden alle Vergünstigungen gestrichen. Jubiläumsprämien und der Zuschuss zur Altersversorgung fielen weg, und seit Juli 2006 arbeiten die Beschäftigten monatlich zehn Stunden mehr ohne Lohnausgleich. Zugleich verzichteten sie für zwei Jahre auf Tariferhöhungen. Trotzdem ging die Rechnung der Investoren nicht auf. Sie brauchten weitere Bankkredite, und als die nicht zu haben waren, nahmen sie so genannte Mezzanin-Darlehen auf. Solche Kreditgeber haben bei Ausfall der Zahlungen erst an zweiter Stelle Zugriff auf den Unternehmensbesitz, kassieren dafür aber umso höhere Zinsen. Im Fall TMD sollen diese bis zu 20 Prozent betragen haben, berichtet ein früherer leitender Manager der Firma. Das wurde den Eignern schließlich zum Verhängnis. Wohl erwirtschaftet das Unternehmen operativ einen Jahresgewinn von rund 60 Millionen Euro, aber nur ohne die Bedienung der Kaufkredite. Doch schon 2005 betrug die Zinslast 81 Millionen Euro, wie die Firma gegenüber den Finanzbehörden erklärte. Wie genau es dazu kam, dazu gaben die Montagu-Investoren keine Auskunft. Auch der englische Firmenchef Derek Whitworth, er war schon der dritte in fünf Jahren, blieb sprach -und erklärungslos. Klar wurde, dass ganz andere Eigentümer das Sagen hatten. Der Hebel dafür waren die Mezzanin-Kredite. Schon Ende 2005 stellte sich heraus, dass diese eigentlich wertlos waren. Die Firma sei gerade noch so viel wert gewesen, wie TMD an klassischen Bankschulden hatte, sagte Vorstandschef Whitworth. Viele Risikogeldgeber hatten darum ihre zweitrangigen Mezzanin-Kredite mit erheblichen Preisabschlägen weiterverkauft. Nun lagen sie in der Hand von gleich 21 so genannten HedgeFonds, Finanzinvestoren also, die mit hohem Risiko handelten. Diese Gläubiger waren es, die nun die Regie übernahmen und Montagu aus dem Geschäft drängten – ein Phänomen, das in der Londoner Finanzszene "Piranha"-Strategie genannt wurde. Die Gläubiger, darunter Fondsmanager der weltgrößten Investmentbank Goldman Sachs, kamen mit Montagu überein, alle alten Darlehen aus den Büchern zu streichen. Im Gegenzug bekamen die Inhaber der Mezzanin-Darlehen 95 Prozent der Firmenanteile. Dumm nur, dass durch die Löschung der Altschulden dem Konzern an seinem alten Sitz in Leverkusen ein Bilanzgewinn zuwuchs, der eigentlich steuerpflichtig war. Neben den rund 100 Millionen Euro Gewerbesteuer wäre darum auch eine ähnlich große Summe an Körperschaftssteuer fällig gewesen. Die richtige Lösung für das Problem fand der Beratungskonzern Price Waterhouse Coopers (PWC). Im Auftrag der TMD-Eigentümer beantragten die PWC-Berater beim Düsseldorfer Finanzministerium den Verzicht auf die Steuer und beriefen sich dabei auf einen Erlass des Bundesfinanzministeriums. Demnach können die Finanzbehörden auf die Besteuerung verzichten, wenn zuvor die Gläubiger einer in Zahlungsprobleme geratenen Firma ihrerseits auf Forderungen verzichten. Dies, so schrieben die PWC-Berater dem Leverkusener Finanzamt, sei im Fall der neuen TMD-Eigentümer bei der "CayCo" genannten Karibik-Gesellschaft ja eindeutig gegeben. Denn sie würden Kredite im Nennwert von 200 Millionen Euro abschreiben und bekämen dafür ein Unternehmen, das viel weniger wert sei. Das kann so nicht richtig gewesen sein. Erst hätten die neuen Eigentümer die Forderungen billig gekauft, und sie würden im Tausch dafür ein an sich völlig gesundes Unternehmen bekommen. Ein Verzicht kam somit nicht in Frage, dafür stand die Steuerfreiheit im Vordergrund. De facto müsste das die nachträgliche, staatlich begünstigte, Ausplünderung der Firma bedeuten. Doch die Beamten des Düsseldorfer Finanzministers Helmut Linssen (CDU) hatten damit kein Problem. Sie hielten es nicht einmal für nötig, einen unabhängigen Gutachter ermitteln zu lassen, ob die neuen Eigentümer tatsächlich einen Verzicht geleistet hatten, als sie ihre Schuldentitel gegen das Eigentum am Unternehmen tauschten. Stattdessen winkten sie die Konstruktion im Oktober 2006 einfach durch. Artig bedankte sich denn auch der TMD-Chef schriftlich beim zuständigen Ministerialdirigenten dafür, "dass Sie unseren Antrag sehr konstruktiv begleiten." Nachdem so die Körperschaftssteuer erledigt war, geriet nun die Stadtverwaltung Leverkusen unter Druck. Auf einer kurzfristig anberaumten Sitzung des Finanzausschusses stellte Oberbürgermeister Ernst Küchler (SPD) die Abgeordneten vor vermeintlich vollendete Tatsachen. Entweder man verzichte auch auf die Gewerbesteuer, oder das Unternehmen müsse Insolvenz anmelden und Leverkusen verliere 950 Arbeitsplätze, sagte Küchler bei der Sitzung in der ersten Novemberwoche 2006. Der Beschluss fiel ohne Gegenstimme. Ohnehin sei es ja nur um eine "fiktive Steuer" gegangen, rechtfertigt Küchler das Hau-Ruck-Verfahren, das Unternehmen habe ja nicht wirklich Geld bekommen. Er gestand allerdings, dass nicht mal er weiß, wer eigentlich die Begünstigten sind. "Wir wollten nur kein Risiko für die Arbeitsplätze eingehen", sagt er. Dieses Risiko aber war gleichwohl gegeben. Denn schon bald darauf kündigte TMD- Chef Whitworth an, dass 300 Arbeitsplätze zugunsten eines neuen Werkes in Rumänien gestrichen werden sollten. Zudem hat TMD nach der Umstrukturierung sofort wieder 325 Millionen Euro Schulden aufgenommen, die nur zum kleinen Teil für neue Investitionen verwendet wurden. 250 Millionen dienten nur der Umschuldung. Wäre da die Insolvenz besser gewesen ? Auf einen Schlag wäre der Konzern alle Gläubiger losgeworden und hätte vom Insolvenzverwalter als im Prinzip grundsolides Unternehmen an einen industriellen Investor verkauft werden können. Darum versuchten zumindest die Abgeordneten der örtlichen „Bürgerliste“, den Beschluss noch einmal in Frage zu stellen. Doch bei der angesetzten Sondersitzung ließ die regierende Mehrheit aus SPD und CDU geladene Kritiker nicht einmal sprechen. Der oben bereits genannte Unternehmensberater, Hauke Fürstenwerth, verständigte zuständige Abgeordnete im Bundes- und im Landtag. Doch 16 der 18 angeschriebenen Mandatsträger interessierten sich für die angemahnte Steuergerechtigkeit wenig. Und die beiden, die wenigstens nachfragten, ließen sich von den Ministerialen mit dem Verweis auf das "Steuergeheimnis" abspeisen. Der sonst so kampfstarke Leverkusener Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach (SPD) entschuldigte sich auf Nachfrage mit seinem aufreibenden Streit um die Gesundheitsreform und versprach dafür, dem Thema künftig nachzugehen. Im Fall TMD sei "das Steuerrecht skrupellos zulasten der Allgemeinheit verbogen worden", sagt Lauterbach. Dagegen müsse man vorgehen. Aber gegen die Produktion von Massenarbeitslosigkeit eben auch. Wie der wirksame Kampf jemals gegen die Heuschrecken aufgenommen werden konnte, war unklar. Auch die Gerichte wussten nicht so recht ein und aus. Ein Hinweis mehr lieferte der Onlinebericht vom 08.05.2007. Das "Neue Deutschland" titulierte u. a.: "Ex-Gewerkschaftsbank will Schadenersatz" Die fünf Ex-Manager sollten Schadensersatz blechen. Die Vorgeschichte in aller Kürze: Für die Eigentümerin, die gewerkschaftseigene Beteiligungsgesellschaft BGAG, wurde die Allgemeine Hypothekenbank Rheinboden (AHBR) zur Belastung, weil die AHBR hohe Verluste einbrachte. So wurde die zweitgrößte deutsche Bausparkasse BHW, an die Postbank für über 1,5 Milliarden Euro verkauft. Das verschönerte die Bilanz der AHBR, und so konnte Ende 2005 die angeschlagene Hypothekenbank an die Heuschrecke Lone Star verkauft werden. Das Frankfurter Institut kämpfte mit Altlasten weiter: Für 2006 wurde ein Verlust von 575,1 Millionen Euro ausgewiesen. Die später als AHBR/Corealcredit fimierende Bank, eine normale Immobilien- und Pfandbriefbank, die beispielsweise gewerbliche Immobilienprojekte finanzierte, versuchte, wenigstens einen Teil des Schadens von fünf Ex-Managern begleichen zu lassen. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, die Zinsentwicklung in den Jahren 2001 und 2002 vollkommen falsch eingeschätzt zu haben und durch Spekulationen im großen Stil für die anschließenden Milliardenverluste der Bank verantwortlich zu sein. In erster Instanz scheiterte die Klage. Das Oberlandesgericht hat dagegen in der Berufungsverhandlung Zweifel am erstinstanzlichen Urteil angedeutet. Die Richter erklärten, es sei keineswegs so, dass hochriskante Derivate-Geschäfte, wie sie »Heuschrecken« lieben, grundsätzlich zulässig gewesen seien, nur weil die Finanzaufsicht (Bafin) sie nicht beanstandet habe. Das Hypothekenbankgesetz erlaube solche Zinsgeschäfte nur in sehr engen Grenzen. *42) [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,540925,00.html:36a1wnzu]DER SPIEGEL online am 13.03.2008:[/url:36a1wnzu] Beim Modekonzern Hugo Boss hat sich Permira im Streit um die Ausschüttungspolitik des Unternehmens durchgesetzt. Permira hielt zum Zeitpunkt der Entscheidung ca. 80 Prozent der Aktien von Boss. m Streit mit Permira um entsprechende Forderungen war Vorstandschef Bruno Sälzer Mitte Februar 2008 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Permira hatte im Zuge der Übernahme höhere Dividenden und eine höhere Verschuldung des Unternehmens verlangt und war damit bei Sälzer auf Widerstand gestoßen. Das Unternehmen will sich nun deutlich verschulden, um die geforderte Sonderdividende in Höhe von rund 350 Millionen Euro zahlen zu können. Dafür beschloss der Aufsichtsrat, die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr kräftig um 22 Prozent auf 1,45 Euro (Stammaktien) und 1,46 Euro (Vorzugsaktien) zu erhöhen, wie das Unternehmen in Metzingen mitteilte. Zusätzlich ist eine Sonderausschüttung von fünf Euro vorgesehen, wie das Unternehmen gestern Abend nach einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung bekanntgab. Und wann ist die Deutschland-AG pleite ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Der Beitrag soll eine Leitlinie darstellen, wie in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit mobbingtypischen Hintergrund, die Kreditgefährdung oder die Kreditschädigung, herausgearbeitet werden kann. Allerdings auch hier ist die Beweisführung sehr schwierig ! Das oberste Gebot in solchen Fällen bleibt der Arbeitgeberwechsel oder der Arbeitsplatzwechsel. Bei mobbingtypischen Handlungen fiel zunehmend das so genannte "Kündigungsmobbing" oder "Abmahnungsmobbing" auf. Die Arbeitgeber blieben auch in diesem Sektor weitgehend gemäss der Fürsorgepflicht § 611 BGB untätig. Das war fatal, weil die Betroffenen auf der Basis der Kreditgefährdung oder der Kreditschädigung kaum mehr einen anderen Arbeitsplatz fanden. Den arbeitsgerichtlichen präventiven Schutz vor Kreditgefährdung oder einer Kreditschädigung gab es als Rechtsanspruch nicht, ebenso wenig wie den arbeitsgerichtlichen präventiven Schutz vor mobbingtypischen Handlungen. Mit ausgeübten mobbingtypischen Handlungen war die Kreditgefährdung oder die Kreditschädigung anzunehmen, was aber in arbeitsgerichtlichen Prozessen gegen Mobber-Arbeitgeber zu wenig in den Vordergrund trat. Falls es Beachtung fand, dann war es gerade mal die Herausnahme einer Abmahnung aus der Personalakte der Mittelpunkt der arbeitsgerichtlichen Diskussion. Das aber eine mobbingbedingte Kündigung unter Umständen die Kreditgefährdung oder die Kreditschädigung auslöste, dass wurde sehr selten deutlich. Die arbeitsgerichtliche Erörterung, ob eine dauerhaft anhaltende Kreditgefährdung oder Kreditschädigung für die Betroffenen vorlag, fand kaum statt. Beim Kündigungsmobbing wurden durch den Arbeitgeber offensichtlich unwirksame Kündigungen ausgesprochen, während beim Abmahnungsmobbing offensichtlich unbegründete Abmahnungen die Regel waren. Hinzu kamen vertragswidrige Versetzungen, wobei hierbei den Betroffenen Tätigkeiten zwanghaft zugewiesen wurden, welche unter der bereits erarbeiteten Berufserfahrung lagen, und zudem häufig Hilfstätigkeiten im unteren Lohnniveau waren. Die vertragswidrige Lohnherabstufung kam hinzu. Wenn die Betroffenen zu solchen Verfahren durch den Arbeitgeber in ständiger Wiederholung genötigt wurden, so war zudem der Missbrauch des Kündigungsrechts anzunehmen, was unter Umständen ebenfalls Schadensersatz auslösen konnte. Die vorsätzliche Hinderung an der beruflichen Weiterentwicklung des Mobbing-Opfers konnte angenommen werden. In solchen Fällen kam es sehr schnell für Mobbing-Betroffene zu einer Kreditgefährdung oder Kreditschädigung. In einem solchen sich anbahnenden Fall war es dringend angezeigt den Arbeitgeber zu wechseln, oder eine Versetzung oder Umsetzung war herbei zu führen, um der Kreditgefährdung zu entgehen, wobei der Nachweis des Arbeisplatzwechselversuches oder der Versuch des Arbeitgeberwechsels in einer arbeitgerichtlichen Auseinandersetzung unter Umständen sehr hilfreich sein konnte. Bei älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ca. 45-55) war dies nicht so einfach möglich. Der Versuch des Arbeitsplatzwechsels oder der Versuch des Arbeitgeberwechsels war aus beweistechnischen Gründen dennoch zu unternehmen. Es konnte sein, dass sich die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf einen (überhaupt nicht zu empfehlenden) arbeitsgerichtlichen Endlos-Dauer-Krieg mit dem Arbeitgeber (zunächst) einlassen mussten, und hierbei spielte die Beweissammelung die entscheidende Rolle, um den sehr schwierig zu eringenden Endsieg gegen den Mobber-Arbeitgeber zu gewinnen. Wichtig war hierbei, dass das Mobbing-Opfer gegenüber dem Arbeitgeber, Mitarbeitern, oder der Mitarbeitervertretung das Wort "Mobbing" nicht äusserte. Auch sonstige subjektiven Negativäusserungen waren zu unterlassen. Vielmehr war eine sachgerechte Aufklärung der Situation zu bevorzugen. Die Konzentration musste leider auf der höchst unauffällig zu gestaltenden (Endlos-) Beweissicherung liegen. Das oft allein dastehende Mobbing-Opfer stand zunächst in der sehr schwierigen Beweispflicht, dass eine Kreditschädigung oder Kreditgefährdung vorlag. Als Beweis gehörten selbstverständlich Kündigungsschutzverfahren, welche sich mit Abmahnungen und deren Herausnahme aus der Personalakte, sowie mit der hierzu erforderlichen Sachauseinandersetzung befassten, sowie das arbeitsgerichtlich und rechtskräftig geurteilt wurde, dass die Kündigung und die Abmahnungen in der Sache unwirksam waren. Andere gerichtliche Verfahren mit Urteilsfindung konnten auch dazu gehören, wichtig war dabei, dass im Verfahren eine Sachauseinandersetzung und ein Beweisverfahren im Zusammenhang mit der Kreditschädigung stattfand. Viele Mobbing-Opfer erkannten die Gefahr im Vorfeld einer Abmahnung nicht, und deswegen sammelten sie im Vorfeld auch (aus Angst und Unsicherheit) keine schriftlichen Beweise, und das war fatal. Noch fataler war auf Zeugen zu setzen, welche beim Mobber-Arbeitgeber weiterbeschäftigt wurden. Es konnten unter Umständen Mobbing-Gruppen weiterhelfen, weil hier vielfach Betroffene aus leidlicher Erfahrung berichten konnten, auch zum Thema Beweislage in gerichtlichen Verfahren. Die (ehemals) Mobbing-Betroffenen einer solchen Gruppe konnten unter Umständen wichtige Hinweise geben, wann und wie ein Beweismittel durch das Mobbing-Opfer "zu sichern" wäre. Und je eher ein Mobbing-Opfer eine solche Mobbing-Gruppe aufsuchte, um so besser war auch die psychologische Unterstützung durch die Gruppe. Anwaltlicher Rat war unter Umständen rechtlich besser, aber vielfach viel zu teuer, insbesondere dann, wenn dieses Abmahnungsmobbing und Kündigungsmobbing in vollem Gange war. Die Mobber-Arbeitgeber setzten hierbei völlig ungeniert und offensichtlich auf die Zermürbungstaktik, und sie lösten in der Vergangenheit die Kreditschädigung oder die Kreditgefährdung vielfach aus. Zur Zermürbungstaktik gehörte auch der Missbrauch des Kündigungsrechts. Missbräuchliche Kündigung (OR 336) Eine Kündigung von Arbeitgeber- wie von Arbeitnehmerseite ist missbräuchlich, wenn sie aus folgenden Gründen ausgesprochen wird: wegen einer persönlichen Eigenschaft, welche keinen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis hat (z.B. Hautfarbe) wenn eine Partei ein ihr zustehendes, verfassungsmässiges Recht ausübt wenn die Kündigung nur aus demjenigen Grund ausgesprochen wurde, um die Entstehung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis zu vereiteln wenn eine Partei nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht Im weiteren ist eine Kündigung missbräuchlich, wenn sie vom Arbeitgeber aus folgenden Gründen ausgesprochen wird: wenn der Arbeitnehmer einem Arbeitnehmerverband angehört oder nicht angehört während der Arbeitnehmer gewählter Arbeitnehmervertretung in einer betrieblichen angeschlossen ist und der Arbeitgeber nicht beweisen kann, dass er einen genügenden Anlass zu Kündigung hatte wenn bei Massenentlassungen die Arbeitnehmervertretung nicht konsultiert wurde. Folgen einer missbräuchlichen Kündigung: Pflicht zur Zahlung eines Schadenersatzes, welcher maximal sechs Monatslöhne beträgt. Die Höhe wird durch das Gericht festgelegt. *1) Ein Widerrufsanspruch oder Unterlassungsanpruch entstand aber erst dann, wenn die Unrichtigkeit der Behauptungen, die zur Kreditschädigung oder zur Kreditgefährdung führten, objektiv festgestellt wurden. Falls genügend objektive Beweise gesammelt und gesichert werden konnten, dann war die rechtliche Aufarbeitung erst möglich. § 824 BGB sagt aus: Abs. 1: Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss. Abs. 2: Durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem Mitteilenden unbekannt ist, wird dieser nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hat. Bedeutung: Die Vorschrift § 824 BGB schützt die wirtschaftliche Wertschätzung von Personen und Unternehmen, und die Vorschrift findet neben der Vorschrift § 823 Abs. 2 Anwendung. Der § 824 erfasst jede eigne Aufstellung und jede Verbreitung, d. h. die Weitergabe einer anderweitig aufgestellten unwahren Behauptung, mag sie auch nur mittelbar geeignet sein, den Erwerb oder das Fortkommen eines anderen zu gefährden, vorausgesetzt, dass die Äusserung sich "so wie sie im Verkehr verstanden wird, mit dem Kläger befasst, oder wenn die verbreitete Tatsache doch in enger Beziehung zu seinem Verhältnis, seiner Betätigung oder seiner gewerblichen Leistung steht". Und genau das trifft auf Abmahnungen, bzw. auf die personalaktenkundlich und schriftlichen Niederlegungen als "Beobachtungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" zu. Abmahnungen können zu Kündigungen führen, oder die personalaktenrelevanten Abmahnungen können Einfluss auf die Bewertung zu einem Zeugnis haben, und deswegen gehören Abmahnung auf der Basis der bewiesenen Wahrheitswidrigkeit grundsätzlich zu den äusserungsbedingten Nachteiligkeiten, die sich in einem bestehenden oder künftigen Geschäftsverbindung zu Geschäftspartnern niederschlagen. Auch personalaktenkundliche und schriftlich niedergelegte "Beobachtungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern", welche nachweislich wahrheitswidrig waren, können im Einzelfall Auswirkungen auf andere Verfahren haben, und sich von daher kreditschädigend oder kreditgefährdend für Mobbing-Betroffene auswirken. Tatsachen: Der Gehalt der Äusserung als Tatsache muss einer objektiven Klärung zugänglich sein und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offen stehen. Eine Tatsachenbehauptung kann je nach Umstand auch in die Äusserung eines Verdachts, einer Vermutung, einer Möglichkeit, oder in die Gestalt einer Frage gekleidet sein. Die personalaktenkundlich und schriftlichen Niederlegungen, wie "Beobachtungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern", als beeinträchtigende Äusserungen können zugleich als Tatsachenbehauptungen und als Werturteile in verschiedener Art miteinander verbunden sein, dabei ist entscheidend, ob der tatsächliche Gehalt der Äusserung beim Adressaten die Vorstellung von konkretem in die Wertung eingekleidete Vorgänge hervorruft, die als solche einer Überprüfung mit Mitteln des Beweises zugänglich sind. Und befindet der Arbeitgeber derartige Bekundungen der Wahrheit entsprechend, und er sieht einen Abmahnungsgrund, dann wird er diese Abmahnung aussprechen. Ein weiteres Beispiel: Werden solche personalaktenkundlich und schriftlichen Niederlegungen einer Behörde zugeleitet, und diese Behörde nimmt diese schriftlichen Niederlegungen oder mündlichen Äusserungen zur Entscheidung, um einen sich nachteilig auswirkenden Verwaltungsakt auszusprechen, dann muss hier davon ausgegangen werden, dass dem unbefangenem Leser (oder Hörer) nach dem Gesamtinhalt der Äusserungen ein Sinn aufgedrängt hat, welche der Wahrheit entsprach. Werturteile sind z. B.: - illegales Verhalten - - billiger Schmarrn - - Schwindelfirma - Eine solche zuvor genannte Entscheidung kann dennoch falsch sein, weil die Bekundungen auf der Basis der Unwahrheit lagen. Unwahrheit: Die Unwahrheit beurteilt sich danach, wie die zu beanstande Mitteilung vom Empfänger unbefangen zu verstehen ist. Sie kann auch in übertreibender Darstellung liegen, wenn sie den Kern der Sache im falschen Licht erscheinen lässt, desgleichen ist anzunehmen bei der vorsätzlichen Entstellung eines Sachverhalts. Die Unwahrheit muss zum Zeitpunkt der Verbreitung der Tatsache bestehen, die nachträglichen Veränderungen der Verhältnisse genügen nicht. Kreditgefährdung: Geschützt ist hierbei nur die Gefährdung und unmittelbare Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Interesses. Verschulden: Das fahrlässige Nichtwissen, dass die behauptete Tatsache unwahr ist, genügt. Bei vorsätzlicher Kreditgefährdung muss der Täter bei der Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt die Unwahrheit seiner Behauptung erkennen müssen. Berechtigtes Interesse: Das berechtigte Interesse, dass nur auf der Seite des Mitteilungsempfängers vorliegt, genügt. Beweislast: Leider ist auch hier das Mobbing-Opfer in der vollen Beweislast. Ausnahme: Wenn der Verletzer eine nähere Substantiierung verweigert, obwohl hierzu die Möglichkeit besteht (trifft fast nie zu). Den Verletzer trifft aber die volle Beweislast dahingehend, dass er für die fahrlässige Unkenntnis des Verletzers von der Unwahrheit, nicht verantwortlich ist. Ist weder die Wahrheit noch die Unwahrheit der ehrverletzenden Tatsachenbehauptung einer Falschaussage bewiesen, so ist ein berechtigtes Interesses an der Wiederholung zunächst zu bejahen, falls der Verletzer aus Sicht eines objektiven Betrachters genügende Anhaltspunkte für eine Falschaussage hatte. Und bei Kündigungsmobbing, Abmahnungsmobbing, und vertragswidrigen Versetzungen, durch den Arbeitgeber ist dies zu bejahen, weil eine solche Vorgehensweise nur noch die vorsätzliche Zwangsauflösung des Arbeitsverhältnsses und die damit zusammen hängende vorsätzliche Kreditschädigung oder Kreditgefährdung der Betroffenen als Ergebnis sein kann. Die Betroffenen werden in einem solchen Fall nur noch die Selbstkündigung wählen können, um der Kreditschädigung oder der Kreditgefährdung zu entgehen. Erfüllt die abmahnungsrechtliche und zudem kündigungsrechtliche Behauptung gar den Straftatbestand der Beleidigung nach § 186 StGB, dann muss der Verletzer (hier meist der Arbeitgeber als Vertreter der "Zeugen" in der Gestalt als Kollegen und Kolleginnen) zunächst beweisen, dass seine Behauptung richtig ist. Der Widerruf kann nur verlangt werden, wenn die Unrichtigkeit der Behauptung objektiv feststeht, und damit ein Eigenverschulden des Betroffenen objektiv bewiesen ist. Beispiel: Vielfach behaupteten Arbeitgeber mittels des Kündigungsmobbings, dass die betroffene Person einen Diebstahl oder Betrug oder Unterschlagung, etc. , begangen haben soll. Die Arbeitgeber stützten sich hierbei auf "Tatsachenbehauptungen" von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Arbeitgeber standen in der Beweispflicht und konnten die "Tatsachenbehauptung" nicht beweisen, was aber nicht heissen musste, dass die Behauptung objektiv falsch war, was das Widerrufinteresse nicht wecken konnte. War das Mobbing-Opfer selbst in der Lage die Unschuld zu beweisen, dann lag ein Widerrufinteresse seitens des Mobbing-Opfers, und ein Unterlassungsanspruch, vor. Eine Kreditschädigung oder die Kreditschädigungsgefahr war anzunehmen. Gruss Tom *1) http://www.tomshardware.de/lexikon/K%C3 ... ungsschutz |
| Tom | Hallo ! Den Beitrag aktualisierte ich mehrmals. Auch zu Strabag Köln ergab sich noch etwas Interessantes. Deutschland wurde nicht Weltmeister ! Aus dem so genannten Bribe-Payers-Index (BPI) der Organisation Transparency International (TI), der am 04.102006 in Berlin vorgestellt wurde, ging hervor: Exportunternehmen aus Indien und China - beide aufstrebende Exportnationen - neigten am stärksten zur Korruption. Es folgten russische und türkische Firmen. Am wenigsten Bestechung gabt es bei Schweizer Firmen, die damit Platz eins des Index belegten. Deutschland rangiert mit Platz sieben von 30 in der oberen Hälfte. Abhilfe war zu schaffen. Die Firmen selbst müssen stärkere Anstrengungen unternehmen. "Es reicht nicht, Richtlinien zu machen, diese aber nicht in den innerbetrieblichen Ablauf zu überführen", sagte von Blomberg von Transparency. Besonders zu beachten sei dabei die Privatbestechung, die einen großen Anteil ausmache. Potenzielle Hinweisgeber müssten ermutigt und gegen Repressionen geschützt werden. Quelle: [code:qk7jb07r]http://www.sueddeutsche.de/ausland/artikel/626/87539/[/code:qk7jb07r] Wie Deutschland auf Platz sieben gekommen sein mag, blieb für mich nicht nachvollziehbar. Offensichtlich wurde in der Bewertung nur die "grosse Korruption" beachtet. Die "kleine Korruption", wie die Stellenkorruption und Filz, gingen in die Bewertung offensichtlich nicht ein. Dabei lies sich mit der innerdeutschen Stellenkorruption die "grosse internationale Korruption" so schön vertuschen, denn wer verpfeift seinen Vorgesetzten wegen Korruption, wenn der Vorgesetzte für einen "bequemen und lukrativen Job" gesorgt hatte. Und wie soll die Bewertung durch Transparency stattgefunden haben, wenn Behörden selbst verkorrupiert waren, obwohl sie die Aufklärung von Korruption inne hatten ? Und wie soll die Bewertung durch Transparency stattgefunden haben, wenn nur ca. 2 % aller Korruptionsfälle aufgedeckt wurden ? Der Platz 7 für Deutschland war sicherlich "schöngeredet". Und auch deswegen wird der obere Bericht hier weitergeführt. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte auf der Internet-Seite die Statistik der Wirtschaftskriminalität, wie Betrug, Insolvenzstraftaten, Wirtschaftskriminalität im Anlage- und Finanzierungsbereich pp. , Wettbewerbsdelikte, Wirtschaftskriminalität i.Z.m Arbeitsverhältnissen, Betrug und Untreue i.Z.m. Beteiligungen und Kapitalanlagen. Es waren folgende erfasste Fälle im Jahr: 1997 = 167345 1998 = 86232 1999 = 108890 2000 = 90706 2001 = 111627 2002 = 86030 2003 = 86149 2004 = 81135 2005 = 89224 Auffällig war hier der Zeitraum von 2000 bis 2005, in dem die Anzahl der Fälle in etwa konstant geblieben sein sollen. Es war der Zeitraum, in dem Heuschrecken und „Korrupties“ sich mittels Anteilszukäufe über die Firmen hermachten, sie z. T. ausschlachteten, und Patente in das Ausland verfrachteten. Und addiert man mal die Fallzahlen des Bundeskriminalamtes aus den Jahren 2000 bis 2006 zusammen, so ergab sich hieraus eine Schwindel erregende Anzahl. Die hier aufgeführten Fälle waren daher nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Allerdings muss hinzugefügt werden, dass die Fälle aus den Jahren 2000 bis 2006 jede Menge Fälle waren, die z. B die Kleinkriminalität betrafen. Aber es waren nicht nur Wirtschaftsunternehmen des verarbeitenden Gewerbes Ziel der Korrupties, wie der nächste Fall zeigte. [code:qk7jb07r]http://www.hr-online.de am 21.12.2006 :[/code:qk7jb07r] 470.000 Euro Schmiergeld soll der frühere Geschäftsführer der Deka Immobilien Investment GmbH zu Lasten des von ihm vertretenen Fonds kassiert haben Ausgangspunkt für die Ermittlungen war der Fall eines Gebäudemanagers der Deutschen Bank, der in mehreren hundert Fällen für Arbeiten an einem Hochhaus die Hand aufgehalten haben soll. Er war Anfang 2004 zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Ermittelt wurde in dem Fall gegen insgesamt 80 Beschuldigte. Sie sollen bei Grundstücksgeschäften in ganz Europa mindestens 15 Millionen Euro Schmiergeld gezahlt oder angenommen haben. Der Geschäftsführer der Deka musste sich vor dem Frankfurter Landgericht verantworten, und der angeklagte Geschäftsführer musste seinen Hut nehmen, saß nach Angaben der Staatsanwaltschaft im September 2004 nur eine Woche in Untersuchungshaft, denn er habe ein umfassendes Geständnis abgelegt. Die zur Sparkassengruppe gehörende Deka-Bank hatte 2004 dreistellige Millionenbeträge aufwenden müssen, um den durch die Affäre in eine existenzielle Krise geratenen Fonds zu stützen. Aber auch zahlreiche andere Manager bis hin zu Vorstandschef Axel Weber kostete die Affäre den Job. *52) Und wie mir erst jetzt am 03.01.2007 bekannt wurde, gab es auch Korruption in Leverkusen (nahe bei Kölle in NRW). Rhein-Sieg-Anzeiger des Kölner Stadtanzeiger am 14.09.2006: Korruption im Leverkusener Bauamt, meldete die Leverkusener Staatsanwaltschaft. Aus einer Stellungnahme der Stadt ging hervor, dass die Verwaltung im Frühjahr 2005 „von dritter Seite auf Verhaltensweisen einer Gruppe städtischer Mitarbeiter“ hingewiesen worden war. Daraufhin habe die Verwaltung die Vorwürfe zunächst intern überprüft. Als dabei der Verdacht gegen die Gruppe bestätigt wurde, habe Oberbürgermeister Ernst Küchler die Kriminalpolizei Köln und die Staatsanwaltschaft um Aufklärung gebeten, heißt es in dem Papier. So kam es zu der Durchsuchung der städtischen Räume an der Hauptstraße in Wiesdorf. Die Ermittlungen richteten sich gegen Mitarbeiter der Stadtverwaltung und zwei Firmen, sagte Stephanie Sauer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage. Die bisherigen Nachforschungen hätten ergeben, dass es zu Vorteilsannahmen im Amt für Gebäudewirtschaft gekommen sei. Wie viele Mitarbeiter in dem von Gert Geiger geleiteten „Fachbereich 65“ korrupt seien, wollte weder die Staatsanwältin, noch Stadt-Sprecherin Irmgard Schenk-Zittlau sagen. Aber es seien „mehrere“ so Stephanie Sauer. Ermittelt werde gegen Mitarbeiter, die mit der Instandsetzung von städtischen Gebäuden zu tun hätten, sagte die Staatsanwältin. Bei diesen Entscheidungen müssen dann die beiden Firmen, gegen die auch ermittelt wird, mit Sach- oder Geldgeschenken nachgeholfen haben, wenn es um Aufträge ging. Die genauen Umstände wären zu prüfen. 43) Die volksstimme.de meldete zu Weihnachten 2006 aus Magdeburg und dem Kreis Schönebeck: Landeskriminalamt ermittelte gegen Arbeitsagentur-Mitarbeiter : Korruption ! Wirken Könige der Korruption bei der Bundesagentur für Arbeit ? Bei Hausdurchsuchungen in Magdeburg und dem Kreis Schönebeck sind am Dienstag mehr als 135 Kisten mit Akten sichergestellt worden. Die Aktion war vorläufiger Höhepunkt in einem Korruptionsverfahren der Magdeburger Staatsanwaltschaft. In das Bestechungs- / Bestechlichkeitsnetz sollen die Magdeburger Arbeitsagentur und die Schönebecker Teutloff GmbH verstrickt sein. Zwei Abteilungsleiter der Arbeitsagentur und der Leiter des Magdeburger Jobcenters auf der einen Seite, der Geschäftsführer der " Teutloff-Schulung und Schweißtechnische Bildung Gemeinnützige GmbH " Schönebeck auf der anderen Seite, standen im dringenden Verdacht, miteinander kriminell gekungelt zu haben. Dabei sollen die " Geschäftsbeziehungen " über unterschiedliche Stränge verlaufen sein. So wurde dem Teutloff-Geschäftsführer Wilfried Fülle vorgeworfen, Mitarbeiter der Arbeitsagentur bestochen zu haben, damit seiner Schulungsfirma über die BBJ Service GmbH Schönebeck, an der er ebenfalls beteiligt war, Lehrgänge zugeschanzt werden. Lehrgänge, die über den europäischen Sozialfonds abgerechnet wurden und der jeweiligen Firma 30 000 bis 40 000 Euro eingebracht haben sollen. Der Vorwurf lautete, dass Teilnehmerlisten gefälscht waren, manche Schulungen nur auf dem Papier stattfanden. Als " Dankeschön " von Fülle an den Arbeitsagenturmitarbeiter soll monatlich Geld an eine Versicherungsagentur geflossen sein. Dort sei die Ehefrau des Arbeitsagenturmitarbeiters per " Scheinarbeitsvertrag " angestellt. So sollte der Geldfluss verschleiert werden, so war es zu lesen. Ein weiterer Vorwurf stand im Zusammenhang mit dem Ausbau des Sportparks Glinde ( Landkreis Schönebeck ). Norbert Langhoff fixierte ich auf den ehrenamtlichen Bürgermeister im 300-Seelen-Dorf,. Er war pikanter weise in der Arbeitsagentur dafür zuständig zu entscheiden, ob und in welchem Umfang bestimmte Projekte in Orten durch ABM oder Ein-Euro-Jobs zu fördern waren. Dadurch sei an der Handballhalle des SG Eintracht in den letzten Jahren ein riesiges Sportareal entstanden. Vorteilsgewährung an Dritte ( Kommune ), lautete der Tatvorwurf. Durchsucht wurden neben dem Sportpark Räume des Fördervereins, des SG und das Gemeindebüro sowie das Haus des Bürgermeisters. Einer der wichtigsten Sponsoren des Regionalligaspitzenreiters und guter Bekannter Langhoffs war der bereits genannte Wilfried Fülle. LKA-Chef Frank Hüttemann sprach von einem Komplex " organisierter Korruption ", langfristig geplant, der über längere Zeit " funktionierte ". Nach dem " Domino-Prinzip " ging er davon aus, dass noch weitere Straftaten – wie Steuerhinterziehung – ans Tageslicht kommen könnten. *42) Die Verfahren um den kölner Müllmulti Trienekens und Gefährten waren noch nicht vollständig abgeschlossen, da meldete PR-inside.com am 04.01.2007 : Erfurt/Zella-Mehlis in Thüringen: Im Zusammenhang mit dem Bau der Müllverbrennungsanlage in Zella-Mehlis ermittelte die Erfurter Staatsanwaltschaft gegen mehrere Personen wegen Untreue- und Betrugsverdachts. Wie ein Sprecher der Anklagebehörde am Donnerstag sagte, soll ein sechsstelliger Betrag veruntreut worden sein. Kurz vor Weihnachten seien Privat- und Geschäftsräume der an der Auftragsvergabe beteiligten Personen durchsucht worden. Die sichergestellten Unterlagen wurden ausgewertet. Ob auch Suhls Ex-Bürgermeister Martin Kummer (CDU) zum Kreis der verdächtigen Personen gehörte, wollte der Sprecher nicht mitteilen. *44) Offensichtlich waren alle Mittel recht, um die "heimische Wirtschaft" zu schützen. Diese Argumente waren auch beim Siemens-Korruptions-Verfahren zu hören, ebenso bei der Müllverbrennungsanlage in Köln. SPIEGEL-Online am 12.01.2007: Korruptionstatort Hamburg bei der Bauer Vertriebs KG: Die Bauer Vertriebs KG gehörte als Tochtergesellschaft zum Hamburger Heinrich Bauer Verlag. Die Bauer Vertriebs KG (VKG) war zu diesem Zeitpunkt in der Branche "Werbender Buch- und Zeitschriftenhandel" (WBZ) tätig. Wie viele andere Verlage auch griff die VKG auf der Suche nach neuen Abnehmern für "Das neue Blatt", "Bravo" und Co. gern auf die Hilfe der Drückerkolonnen zurück. Dabei hat das Unternehmen mehrere Jahre lang auch mit der Emrich Vertriebsgesellschaft (EMV) zusammengearbeitet. Bei der Kooperation kam es allerdings zu Unregelmäßigkeiten: Verleger Heinz Bauer warf dem Chef (also Emrich) der EMV vor, ihn, Bauer, um mehrere Millionen Euro betrogen zu haben. Der auch als Drückerkönig bekannte Verdächtige soll vom Verlag Provisionen für rund 22.000 Neuverträge mit Abonnenten erhalten haben, obwohl diese nicht korrekt abgeschlossen worden waren. Bauer erstattete daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hannover, dem Unternehmenssitz der EMV. "Wir ermitteln seit Ende 2003 wegen Unregelmäßigkeiten bei Provisionszahlungen an die Emrich Vertriebsgesellschaft", erklärte der Sprecher der Behörde, Manfred Knothe. Es bestehe unter anderem der Verdacht, dass Emrich selbst Zahlungen für Zeitschriftenabos geleistet habe, die von den eigentlichen Abonnenten bereits gekündigt wurden, nur um die Provisionen vom Verlag einzustreichen. Denn normalerweise verfallen diese Provisionszahlungen an die Drückerkolonnen, wenn die Abonnements innerhalb von sechs Monaten wieder gekündigt werden. Auch sollen Neuverträge schlicht gefälscht worden sein. Pikant war dabei, dass von diesen mutmaßlichen illegalen Methoden offenbar auch Manager der Bauer Vertriebs KG (VKG) gewusst haben, also Leute von der Seite, die Strafanzeige gegen die Emrich Vertriebsgesellschaft (EMV) stellte. Mehr noch: Auf Kosten des Verlags sollen sich die Führungskräfte auf Geschäftsreisen in mehreren Bordellen amüsiert haben - und der Drückerkönig Emrich soll Ehrengast gewesen sein, wie jüngst die "Hamburger Morgenpost" schrieb. Führungskräftetreffen des strafanzeigendführenden Bauer Vertriebs KG (VKG) seien zudem regelmäßig "in Orgien" ausgeartet. Der Bauer Verlag wollte sich zu dem neuen Bericht nicht äußern, da ein laufendes Verfahren anhängig war. Im Herbst 2006 hatte sich der Verdacht der Ermittler schließlich so weit erhärtet, dass Bauer mehrere Führungskräfte der VKG feuerte. Auch der Geschäftsführer der Vertriebstochter, Bernd Baginski, sowie sein Abo-Chef Johan van der Sluis mussten ihren Hut nehmen, obwohl beide nicht persönlich beschuldigt sind. Sogar die rechte Hand des Verlegers, der Bauer-Geschäftsführer Manfred Braun, stolperte über die Korruptionsaffäre. Braun war gegen den Rauswurf der beiden VKG-Manager und stellte die Vertrauensfrage. Kurz darauf wurde er nach 35 Jahren im Verlag und 13 Jahren in der Geschäftsleitung entlassen. Zur Begründung hieß es damals lapidar, es habe "unterschiedliche Auffassungen über zentrale Fragen der Unternehmensführung" gegeben. *45) [code:qk7jb07r]http://www.Abacho.de online am 11.01.2007 :[/code:qk7jb07r] Würzburg/Bad Neustadt an der Saale : Wegen Korruption im Amt musste der ehemalige Leiter des Sachgebietes Tiefbau von Bad Neustadt an der Saale sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Würzburger Landgericht verurteilte den 52-Jährigen am 10.01.2007wegen Bestechlichkeit in 12 Fällen, Vorteilsannahme in 61 Fällen sowie Untreue, da er seit dem Jahr 2000 Schmiergeldzahlungen in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro von verschiedenen Baufirmen und Architekten kassiert hatte. Als Gegenleistung für die Schmiergeldzahlungen habe der 52-Jährige sein Wohlwollen bei der Vergabe von städtischen Aufträgen in Aussicht gestellt und dafür gesorgt, dass den Bauunternehmen auch überhöhte Rechnungen an die Stadt ohne Probleme bezahlt wurden. Dadurch sei der Stadt und ihren Bürgern ein erheblicher Schaden entstanden, sagte der Vorsitzende Richter Burkhard Pöpperl. Allerdings wurden dem Tiefbau-Chef seine Taten von Seiten der Stadtverwaltung «verdammt leicht gemacht», betonte Pöpperl: «Die Kontrollmechanismen haben, soweit sie überhaupt vorhanden waren, völlig versagt.» Vor allem die Tatsache, dass der Löwenanteil der städtischen Aufträge für den Straßenunterhalt ohne Ausschreibung vergeben wurde, habe beim Gericht für Kopfschütteln gesorgt. Deutliche Kritik übte Pöpperl auch am Bad Neustädter Bürgermeister Bruno Altrichter, der die vom Angeklagten vorgelegten Auszahlungsanordnungen immer «in blindem Vertrauen» unterzeichnet habe. Neben der Haft musste der Tiefbautechniker auch noch 7200 Euro Geldstrafe zahlen. Ein mitangeklagter 41-jähriger Geschäftsführer einer Baufirma aus Bad Neustadt wurde wegen Bestechung, Vorteilsgewährung und Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft und 36 000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sechs weitere Bauunternehmer und Architekten wurden im Zusammenhang mit dem Korruptionsskandal bereits im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Würzburg zu Freiheitsstrafen auf Bewährung oder Geldstrafen verurteilt. *46) [code:qk7jb07r]http://shortnews.stern.de online am 13.01.2007[/code:qk7jb07r] Dresden: Korruptionsverdacht bei ALDI und Co. Die Staatsanwaltschaft Dresden leitete Ermittlungen ein. *47) Selbst kleine Mitarbeiter bei der Bayer AG oder bei Bilfinger und Berger wollten zu den "Königen der Korruption" gehören, - weil Korruption in Deutschland so schön einfach zu betreiben war - . Kölner Stadtanzeiger online am 18.01.2007 : Razzia bei Bayer wegen Korruption Die Staatsanwaltschaft Köln hat im Zusammenhang mit Korruptionsvorwürfen bei der Bayer AG am 16.01.2007 16 Objekte in vier Städten durchsuchen lassen. Die Razzia erfolgte unter Einsatz von insgesamt rund 100 Polizeibeamten in den Bayerwerken Leverkusen, Dormagen, Uerdingen und Brunsbüttel. Die Anklagebehörde war von Bayer über den schwer wiegenden Manipulations-Verdacht informiert worden. Zuvor hatte die Innenrevision des Chemie-Konzerns die Abrechnungen geprüft und Auffälligkeiten festgestellt. Die Bayer AG sei an einem vollständigen Ermittlungsergebnis interessiert und kooperiere mit der Staatsanwaltschaft, so sagte es der Bayer-Sprecher Günter Forneck . Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Günther Feld, dem „Leverkusener Anzeiger“ gestern bestätigte, hatten die Beamten Firmenräume eines großen Gerüstbauunternehmens mit Hauptsitz in München durchsucht, das für Bayer tätig war. Ein Mitarbeiter in Brunsbüttel sei verhaftet worden, so der Staatsanwalt. Die Ermittlungen richteten sich gegen drei Bayer-Beschäftigte und sechs Mitarbeiter von Bilfinger Berger. Sie standen im Verdacht der Untreue sowie der Bestechlichkeit und Bestechung im Geschäftsverkehr. Die Mitarbeiter sollen im Zusammenhang mit Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten über Jahre hinweg überhöhte Rechnungen gestellt haben, die von den drei Bayer-Beschäftigten dann jeweils abgezeichnet worden sein sollen. Nach ersten groben internen Schätzungen soll der Schaden seit 2002 monatlich rund 80 000 Euro betragen haben, insgesamt annähernd fünf Millionen Euro. Bettina Gaebel, Sprecherin der Bilfinger Berger Industrial Services AG, früher Reinhold und Mahla, bestätigte auf Anfrage, dass ihr Unternehmen betroffen sei. Die Firma hat seit Jahren den Rahmenvertrag über Gerüstbauarbeiten an den deutschen Bayer-Standorten. *48) Leibziger Volkszeitung Online am 1.02.2007 : Chemnitz: Der Millionenbetrug beim Bau der Autobahn A 72 Chemnitz-Hof in Sachsen war größer als gedacht und vermutlich mit Korruption verbunden. Es ging um einen Schaden von ca. 27 Millionen Euro durch Betrug, Bestechung und Untreue. Laut Staatsanwaltschaft waren in den 2005 aufgedeckten Skandal um den Autobahnbau 25 bis 30 Firmen verstrickt, die als Subunternehmer für den internationalen Baukonzern Strabag tätig waren. Sie sollen Scheinrechnungen gestellt und Firmen planmäßig in den Ruin geführt haben, um Löhne und Sozialversicherung zu sparen. Auch Lieferanten gingen oft leer aus. Zwei Beschuldigte müssen sich bereits vor dem Landgericht Chemnitz wegen Anstiftung zum Betrug sowie vorsätzlicher Insolvenzverschleppung verantworten. Bei einer groß angelegten Durchsuchung von 37 Wohnungen, Firmen und Behörden in Sachsen, Hessen und Berlin waren am 30.01.2007 unter anderem 3500 Ordner beschlagnahmt worden. Die Beamten hatten vor allem die originalen Abrechnungsunterlagen vom Bau der A 72 und zum Teil auch der Autobahn A 4 im Visier. Durchsucht wurden auch das Autobahnamt Sachsen, Straßen- und Tiefbauämter und die bundeseigene Baugesellschaft Deges. Neben Verantwortlichen beteiligter Baufirmen waren auch zwei Mitarbeiter von Baubehörden des Landes im Visier der Ermittler. Zwei Beschuldigte sollen eine schwarze Kasse mit etwa zwei bis drei Millionen Euro verwaltet haben. Damit sollten laut Schmidt unter anderem „Probleme mit Behörden“ beglichen werden. Behördenmitarbeiter hätten etwa für Informationen über Ausschreibungen und das Abzeichnen falscher Rechnungen die Hand aufgehalten. In einem Fall sollen dabei 200 000 Euro geflossen sein. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Gerd Schmidt in Chemnitz wurde gegen 25 Beschuldigte ermittelt. Im Zuge der Aktion waren vier Beschuldigte wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung festgenommen worden. Dei Haftbefehle wurden gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, da sich die Beschuldigten in der Vernehmung eingehend zur Sache geäußert hätten. Ein Haftbefehl wurde aufgehoben, da sich der dringende Tatverdacht nicht bestätigt habe. *49) Weiteres Interessantes kam von der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. hinzu, die auf der Hauptversammlung am 01.06.2007 insgesamt 340.706 Aktien (= 8,4542 %) vertreten hat. Hier kam zu Tage, dass die Strabag AG weitere 136.569 Aktien (=3,3888 %) nicht zur Hauptversammlung zugelassen hatte, was rechtswidrig gewesen sein soll. Die Vzfk forderte die Unabhängige Aufklärung der Betrugs-, Korruptions- und Parteispendenaffären. Die Vzfk legte den Umstand anhand der Presseberichte dar. Der ehemalige Standortleiter, welcher die nunmehr komplett geschlossenen Standort Chemnitz leitete, stand seit ca. Juni 2006 im Versier der staatsanwaltlichen Ermittlungen. Der ehemalige Standortleiter soll aus dem familiären Umfeld des Konzernchefs Haselsteiner gewesen sein. Es gab weiteren Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, und die hätten gezeigt, dass der Vorstand ganz offenkundig bei der internen Aufklärung versagt hatte. Gehandelt hätten die Organmitglieder erst nachdem die Staatsanwaltschaft weitere Details ermittelt hatte. Es wäre daher dringend geboten, dass ein unabhängiger Sonderprüfer die Vorgänge und Auswirkungen untersucht und Pflichtverletzungen der Organmitglieder ermittelt. Hinzu käme der Parteispendenskandal in Ungarn betreffend das Autobahnprojekt M 5, die Untersuchungen zur verdeckten Parteienfinanzierung in Österreich (PR-Konzept durch BZÖ). Hinzu käme die Kartellabsprachen, welche rechtswidrig gewesen sein sollen, und wenn sich dies bestätigt, dann muss mit Millionenbußgeld und dem Ausschluss von künftigen Ausschreibungen in der Slowakei gerechnet werden. All dies werfe aus der Sicht der Minderheitsaktionäre die Frage auf, welche Auswirkungen dieses Gebaren im Konzern auf die STRABAG AG und ihre wichtigste Beteiligung haben kann. Auch dies erfordere dringend die unabhängige Untersuchung durch einen Sonderprüfer. Die VzfK forderte Aufklärung der Förderung der Konzernintegration durch Vorstandsvergütung, welche unzulässig gewesen sein soll. Die Vergütungsregel verstosse gegen zwingende Vorschriften des deutschen Aktien- und Konzernrechts. Die Vorgänge seien vor dem Hintergrund der Strafvorschrift des § 400 AktG zu würdigen. und es bedürfe der unverzüglichen die Aufklärung durch einen unabhängigen Sonderprüfer. Es ging um Dr. Birtel, der seit dem 01.01.2006 neben seinem Vorstandsamt in Köln auch noch im Vorstand der STRABAG SE in Wien tätig war. Das Amt im Vorstand der STRABAG SE wurde Birtel bereits im Jahr 2005 angeboten. Nach eigenen Aussagen in der Hauptversammlung 2006 bekam Dr. Birtel seit 01.01.2006 sein Gehalt ausschließlich von der STRABAG SE einschließlich einer erfolgsabhängigen Vergütung, die „selbstverständlich“ am Konzerngewinn der STRABAG SE orientiert sein soll. Durch diese Vergütungsstruktur wurde Dr. Birtel im zeitlichen Zusammenhang mit den weitreichenden Konzernintegrationsmaßnahmen (bspw. Veräußerung der Hoch- und Ingenieurbauaktivitäten an die Ed. Züblin AG, Einbeziehung in den konzernweiten Avalkredit) incentiviert, und sein Verhalten soll dem Konzerninteresse der STRABAG SE gedient haben, statt dem Unternehmensinteresse der STRABAG AG Köln. Herr Dr. Birtel informierte nach eigenen Aussagen den Aufsichtsrat der STRABAG AG Köln erst kurz vor Dienstantritt in Wien von seiner „Doppeltätigkeit“, und der Aufsichtsrat der Strabag AG Köln erteilte erst im März 2006 eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot gemäß § 88 AktG. *112) Weiter oben wurde schon über den IKEA-Korruptionsfall im Jahr 2006 berichtet. Hr-online.de am 02.02.2007 ergänzte den Fortgang des Verfahrens: Bei der Aufarbeitung der Ikea-Bestechungsaffäre kam die Justiz voran. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt erwirkte am Freitag Strafbefehle gegen vier Baumanager. Nach Erkenntnissen der Anklagebehörde hatten die vier leitenden Angestellten eines Bauunternehmens im Raum Nürnberg mehrere Ikea-Mitarbeiter bestochen, um lukrative Aufträge für Bauvorhaben im süddeutschen Raum an Land zu ziehen. 618.000 Euro sollen in manipulierte Rechnungen eingearbeitet worden sein - zu Lasten des Möbelhauses. Wie Staatsanwältin Anke Posner mitteilte, verurteilte das Amtsgericht Frankfurt den Geschäftsführer des mittelfränkischen Bauunternehmens (66) zu einem Jahr auf Bewährung und 135.000 Euro Geldstrafe. Außerdem setzte das Gericht eine Geldauflage von 200.000 Euro fest. Die anderen Beschuldigten im Alter zwischen 55 und 66 Jahren wurden zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 595.000 Euro verurteilt. Ermittelt wurde in der Korruptionsaffäre insgesamt gegen 60 Beschuldigte, darunter waren sechs Ikea-Beschäftigte. Der Gesamtschaden liegt bei 2,7 Millionen Euro. Nach Angaben der Staatsanwältin waren 15 Verfahren abgeschlossen. *50) http://www.airliners.de online am 05.02.2007 : Erfurt/Mühlhausen: Die Flughafenführung und Mitläufer sollen im Jahr 2000 systematisch die Passagierzahlen gefälscht und so fünf Millionen Euro Fördergelder erschlichen haben. Die Affäre war durch anonyme Mobbing-Vorwürfe ins Rollen gekommen. Der Erfurter Flughafen gehört dem Land und wurde subventioniert. Verkehrsstaatssekretär Roland Richwien (CDU) war erst kurz vor Bekanntwerden der Affäre im Sommer 2005 vom Aufsichtsratsvorsitz zurückgetreten. Den Ermittlungen zufolge soll Ex-Flughafenchef Gerd Ballentin den Ex-Verkehrsleiter Gisbert Schäfer im Jahr 2000 beauftragt haben, die Zahl der in Erfurt abgefertigten Passagiere über die Zahl von 500 000 «zu bringen». Hintergrund sei eine Regelung im Planfeststellungsbeschluss gewesen, wonach der Ausbau des Flughafen-Vorfelds erst bei einem jährlichen Passagieraufkommen von mehr als einer halben Million begonnen werden durfte. Um in den Genuss der Fördergelder zu gelangen, soll der Verkehrsleiter Gisbert Schäfer laut Staatsanwaltschaft 35 000 Passagiere erfunden haben. Unter anderem seien halbleere Maschinen als vollbesetzt abgerechnet und nicht gestartete Flugzeuge aufgeschrieben worden. Zudem habe man auf dem Flughafen das Bordpersonal mitgezählt. In der Erfurter Flughafenaffäre hat die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft Anklage gegen die ehemalige Unternehmensführung erhoben. Im Fadenkreuz der Fahnder stand der einstige Flughafenchef Gerd Ballentin, dem Betrug und Untreue vorgeworfen wurde, und zwar in einem besonders schweren Fall. Ex-Verkehrsleiter Gisbert Schäfer habe sich den Ermittlungen zufolge der Beihilfe schuldig gemacht. *51) Anklage gegen Oberwiesenthaler Bürgermeister wegen Untreue, hies es bei freiepresse.de online. Chemnitz/Oberwiesenthal: Das sächsische Oberverwaltungsgericht hatte die Wahl des Bürgermeisters Heinz-Michael Kirsten (CDU) vor fünf Jahren für unrechtmäßig erklärt. Die Richter befanden, dass eine im Amtsblatt veröffentlichte Bilanz des Bürgermeisters über seine vorangegangene Amtsperiode gegen das Neutralitätsgebot verstoßen habe. Das Landratsamt Annaberg hatte die Wahl bereits 2002 angefochten, doch der Rechtsweg über mehrere Instanzen zog sich Jahre hin. In Oberwiesenthal Neuwahlen ausgeschrieben werden. Das hätte die Abwahl des Bürgermeisters bedeuten können. Der (noch ?) Bürgermeister von Oberwiesenthal sah sich nach seiner Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen einer Anklage vor dem Landgericht Chemnitz gegenüber. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz habe dem Kommunalpolitiker Untreue vorgeworfen, sagte ein Sprecher der Behörde , und bestätigte damit einen Bericht der Chemnitzer «Freien Presse». Der Bürgermeister habe mit dem Tourismusverein Oberwiesenthal einen langfristigen Vertrag über die touristische Vermarktung der Stadt geschlossen, obwohl der örtliche Fremdenverkehrsverein die Leistungen um 220 000 Euro günstiger hätte erbringen können. Der Bürgermeister war zu dieser Zeit der Vorstandsvorsitzende des Tourismusvereins. Das Stadtoberhaupt habe außerdem die Internetadresse der Stadt dem Geschäftsführer des Tourismusvereins ohne Gegenleistung übertragen, hies es in der Anklage. Somit stehe dem Kurort Oberwiesenthal der eigene Name nicht mehr für Werbezwecke zur Verfügung. *53) Ehemalige EADS-Manager wegen Korruption vor Gericht, so das Handelsblatt online am 19.02.2007. Es ging um folgende Personen: Ronald S., der nach einer Feinmechanikerlehre studierte, dann bei einem heute zu EADS gehörenden Raumfahrttechnikunternehmen anheuerte und bis 2005 dem Konzern weitgehend treu blieb, verdiente zuletzt 265 000 Euro im Jahr. Er hatte vier nicht vollständig finanzierte - Eigentumswohnungen sowie ein Einfamilienhaus. *55) Der damals 60-jährige Hans M., auf die Rente zugehend, hatte sich nach einer Lehre zum Textilmaschinenmechaniker zielstrebig hochgearbeitet, zuletzt arbeitete er bei EADS Ronald S. als Hauptabteilungsleiter im Bereich Customer & Product Support zu. Ab Ende Februar 2007 wollte er 2500 Euro Rente beziehen, ein Einfamilienhaus und eine Eigentumswohnung waren abbezahlt. Gerd W., damals 63 jährig ebenfalls auf die Rente zuging , fing bei der Lufthansa an zu arbeiten, war anschließend bei einem Airbus-Vorläufer tätig, zum Schluss war er Leiter des Bereiches Technische Dokumentation bei Airbus Deutschland. 3500 Euro Rente, ein Haus und drei kleine Eigentumswohnungen standen bei dem 63-Jährigen bereits auf der Habenseite. *55) Die Firmen und die Betroffenen haben von 2000 bis 2003 Aufträge mit einem Gesamtvolumen von rund 22 Millionen Euro bekommen. Sie haben sollen laut Anklage die dafür gezahlten Bestechungsgelder zum großen Teil in die Kalkulationen aufgenommen. Dadurch sei dem EADS-Konzern ein Schaden von gut zwei Millionen Euro entstanden, so die Staatsanwaltschaft. In die Machenschaften war auch der damalige Mitgesellschafter und frühere stellvertretende Vorsitzende der Thüringer FDP, Percy Wesselly verstrickt. Auf den 49-jährigen Politiker sollte gleichfalls ein Prozess zukommen. Ein Ex-Manager von EADS und ein Subunternehmer waren bereits im ersten Prozess um die Korruptionsaffäre im Juni 2006 zu Strafen von drei Jahren und vier Monaten beziehungsweise zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. *54) Zuständig war der damals 55-Jährige Ronald S. bei EADS unter anderem für technische Dokumentationen, also Betriebsanleitungen für Flugsysteme. 1997 beschloss S., mit zwei Geschäftspartnern eine eigene Firma für technische Dokumentationen zu gründen, die er dann mit EADS-Aufträgen versorgen wollte. Um seine Teilhabe an der Synergie Services GmbH zu verschleiern, war er über Treuhandverträge an einer Holding beteiligt, unter der die neue Firma stand. Auch Herr Hans M. ,wurde Teilhaber der Holding. In der Folgezeit gingen viele EADS-Aufträge an die neue Firma - zwischen 2000 und 2001 alleine 24 mit einem Volumen von fast drei Millionen Euro. Dazu kamen noch Aufträge von Airbus, die Gerd W. gegen Zahlung von 100 000 Euro vergab. Der Wert der Synergie Services stieg rasch, so dass S. und M. ihre Geschäftsanteile beim Verkauf ihrer Firma an ein von ihren Geschäftspartnern gegründetes weiteres Unternehmen verkaufen und jeweils fast 600 000 Euro erlösen konnten. Auch später flossen noch einmal rund 100 000 Euro an S. und M. S. bereicherte sich aber auch daneben noch weiter. Zwischen 1999 und 2003 stellte seine Frau für ihn Scheinrechnungen für Beratungen an ein Unternehmen aus Fürstenfeldbruck. In Wahrheit ging es abermals um Bestechungszahlungen, rund 265 000 Euro. Dafür bekam die Firma 367 Aufträge über fast 20 Millionen Euro. Er habe sich bei EADS "herrisch" verhalten und habe keine Widerworte geduldet, sagen ehemalige Mitarbeiter von S., die im Zuschauerraum sassen. Bestimmt sei es ein gekränkter Mitarbeiter gewesen, der anonym im Verteidigungsministerium auf die Unregelmäßigkeiten in dessen Abteilung hingewiesen und die Ermittlungen in Gang gesetzt habe. Eine Zuschauerin erklärte, sie halte es für richtig, dass S. ins Gefängnis muss. Dass EADS nun eine Million Euro von ihm zurückfordert, kommentiert sie nüchtern: «Das geschieht ihm recht». *55) [code:qk7jb07r]http://www.swr.de online am 21.02.2007:[/code:qk7jb07r] Die Selbstbereicherung versuchte auch die Ex-Geschäftführerin der Organisation St. Martin e.V." . Es wurden Spenden veruntreut. Dafür gabs die Haft für die Ex-Geschäftführerin. Das Amtsgericht Koblenz hat die ehemalige Geschäftsführerin der "Hilfsorganisation St. Martin e.V." wegen Untreue zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Der Verein hatte Geldspenden nicht für caritative Zwecke verwendet. Das Gericht sprach die 42-Jährige der Untreue in sieben Fällen für schuldig. Bereits im vergangenen Herbst hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier verfügt, dass der Verein mit Sitz im nordrhein-westfälischen Bad Honnef - früher in Koblenz - in Rheinland-Pfalz keine Geldspenden mehr sammeln oder Fördermitglieder werben darf. Nach Angaben der ADD wurde das Geld nicht angemessen verwendet, sondern zum großen Teil für die Verwaltung eingesetzt. Die Hilfsorganisation sei "gnadenlos ausgeblutet" worden, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Statt das gespendete Geld den Armen und Bedürftigen zukommen zu lassen, seien die "Geldsäckel" von Drittfirmen gefüllt worden. Gesammelte Altkleider seien zu Geld gemacht worden. Vor allem die Angeklagte habe sich "unter dem Mantel des Caritativen" bereichert. *56 ) Das war aber noch harmlos zu dem, was sich der ehemalige Chef der Berlin Hyp, und ehemalige CDU-Faktionschef im Abgeordnetenhaus, Klaus-Rüdiger Landowsky geleistet hatte. Er habe 30 Jahre für die Bank gelebt. Zu Vorgeschichte: Landowsky hatte die Affäre 2001 selbst ins Rollen gebracht, als er die Annahme einer 40.000-Mark-Spende an die CDU von zwei Aubis-Managern des Immobilienunternehmen zugab. Kurz darauf trat er von allen Ämtern zurück. In der Folge des Skandals zerbrach 2001 auch die große Koalition von CDU und SPD in Berlin; das Land geriet in eine milliardenschwere Haushaltskrise. *57) Landowsky kämpfte Im großen Bankenprozess vor dem Berliner Landgericht um die Aubis-Kredite um seine Ehre, wobei das Urteil im Untreue-Prozess nach rund 19 Monaten Verhandlungsdauer am 21. März erwartet wurde, so die Berliner Morgenpost online am 22.02.2007. Das frühere Vorstandsmitglied und Angeklagte Gerd-Ulrich Blümel sagte, nach 29 Jahren bei der Berlin Hypo verletze ihn der Vorwurf der Untreue zutiefst. Warum sollte er sein Lebenswerk aufs Spiel setzen und bewusst Entscheidungen gegen die Bank treffen. Alle Anwälte hatten Freisprüche gefordert. Für eine Verurteilung war maßgeblich, dass die Angeklagten pflichtwidrig gehandelt und vorsätzlich ihre Bank geschädigt haben, was in der Verhandlung nicht klar zu erkennen war. Fahrlässigkeit kennt das Strafrecht in diesem Zusammenhang nicht. Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten bei der Vergabe von Darlehen über rund 235 Mio. Euro an die umstrittene Aubis-Gruppe Risiken außer Acht gelassen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft ging von Pflichtverletzungen der früheren Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder der Berlin Hypo und einem Schaden von 78 Mio. Euro bei den Krediten aus den Jahren 1996 und 1997 aus. *58) Da war der Fall aus Erbach bei Wiesbaden weniger auffällig. Die Rhein-Mein-Presse berichtete am 21.02.2007. Die Staatsanwalt ermittelte wegen Untreue gegen langjährigen und 61-Jährigen Kellermeister Ernst C. der Winzergenossenschaft Erbach. Er stand im Verdacht, deren Weine im größeren Stil privat verkauft zu haben. Der entscheidende Hinweis kam übrigens aus Rheinland-Pfalz: Der Weinkontrolle im Nachbarbundesland war aufgefallen, dass es bei der Lieferung von größeren Mengen Riesling zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Sein Arbeitgeber hat ihn deshalb fristlos entlassen, nachdem Räume durchsucht wurden, mit offenbar greifbaren Ergebnissen. Ernst C. Anwalt meinte, dass die gegen den Kellermeister ausgesprochene Kündigung unwirksam sei. Nach Informationen der Zeitung stand im Raum, dass Ernst C. mehrere tausend Liter der Genossenschaft privat verkauft haben soll. Der Leiter einer Domäne habe vor Jahren gut 13000 Liter Rotwein an den Büchern vorbei abgezweigt, um sie selbst zu verkaufen. Ernst C., so wurde gesagt, habe möglicherweise schon vor längerer Zeit begonnen, kleinere Mengen privat zu verkaufen, um den Umfang der Veruntreuung allmählich erhöhen. *59) Happiger ging es im nächsten Fall zu. Live Presse online am 26.02.2007 : Vor dem Landgericht Essen (NRW) mussten sich am dem 27.02.2007 drei ehemalige Gesellschafter , sowie Geschäftsführer, des insolventen Essener Sicherheits- und Geldtransportunternehmens Arnolds Sicherheit GmbH wegen Untreue verantworten. Einer war 39 Jahre alt, und der andere 68 Jahre alt, der aber dafür auf eine Rentenanwartschaft blicken durfte, und Beide befanden sich seit Ende August 2006 in Haft. Der dritte Geschäftsführer (46) blieb (vorerst) von der U-Haft verschont. Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, dass ihnen gemeinschaftliche und gewerbsmäßige Untreue in 65 Fällen vorzuwerfen sei. Dadurch sei zwischen Februar 2003 und Januar 2006 ein Gesamtschaden in Höhe von rund 12,4 Millionen Euro entstanden, hieß es. NetTribune meldete online am 07.03.2007 ergänzend: Zwei der drei ehemaligen Geschäftsführer der insolventen Geldtransportfirma Arnolds sind am Mittwoch vom Landgericht Essen zu Haftstrafen von jeweils fünf Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Gericht fand Vater und Sohn der schweren Untreue in 65 Fällen für schuldig. Beide hatten am zweiten Prozesstag Geständnisse abgelegt. Vater und Sohn bekannten sich vollständig schuldig im Sinne der Anklage. Diese hatte den Arnolds-Geschäftsführern vorgeworfen, zwischen 2003 und 2006 Kundengelder in Höhe von rund 24,5 Millionen Euro veruntreut zu haben, um Löcher in den Firmenfinanzen zu stopfen. Das sei gut gegangen, bis das Schneeballsystem geplatzt sei. Die Firma mit fast 2.000 Beschäftigten musste daraufhin Insolvenz anmelden. Erst ein halbes Jahr zuvor hatte der Untreueskandal beim Marktführer Heros die Branche erschüttert, bei dem sogar ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstand. Dem schnellen Prozessende gegen die beiden Angeklagten war eine Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten vorausgegangen. Der ebenfalls angeklagte dritte Geschäftsführer lehnte ein Geständnis ab. Gegen ihn wurde weiter verhandelt. *73) Digitalfernsehen online am 28.02.2007: Ein ehemaliger leitender Angestellter des Westdeutschen Rundfunks (WDR) wurde am 28.02.2007 wegen Veruntreuung von 727 000 Euro zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Köln erkannte auf Untreue in 29 Fällen. Als Motiv für seine Taten hatte der 60- jährige Angeklagte Spielsucht genannt. Der Volljurist hatte vor Gericht eingeräumt, die Veruntreuungen als Geschäftsführer einer WDR-Tochterfirma begangen zu haben, indem er für das Unternehmen auf Geschäftskonten eingegangene Gelder in die eigene Tasche steckte. Über die Konten hatte er uneingeschränkte Verfügungsbefugnis. Das Geld verspielte er zum großen Teil im Aachener Spielkasino. In ihrer Urteilsbegründung sprachen die Kölner Richter von einem "Fall von großer menschlicher Tragik", da der beim WDR lange Jahre in führender Position tätige Mann durch seine Taten ins "Bodenlose" gefallen sei und neben den veruntreuten Geldern durch die Spielsucht sein ganzes privates Geld- und Immobilienvermögen verloren habe. *61) Kieler Nachrichten online am 02.03.2007: Die Kieler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Flensburg, Frerich Eilts, wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Untreue und Anstiftung zur Untreue. Anlass, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Uwe Wick, sind zwei Grundstücksgeschäfte aus dem Jahr 2002. Dabei soll die Flensburger Sparkasse im Rahmen von Zwangsversteigerungen weit unter Preis an das Immobilienunternehmen Densch & Schmidt verkauft haben. Bei diesem Geschäft vermutet die Staatsanwaltschaft ein Sportsponsoring als verdecktes Kompensationsgeschäft: Im selben Jahr zahlte die Immobilien-Firma nämlich 60000 Euro an die SG Flensburg-Handewitt. Sparkassen-Vorstandsvorsitzender Frerich Eilts, der auch Präsident der SG Flensburg-Handewitt ist, geht davon aus, dass er den Vorwurf der Staatsanwaltschaft entkräften kann. Ein Sprecher des Bundesligavereins nannte die Vorwürfe "absurd", gegen den Klub selbst seien keine Ermittlungen eingeleitet worden. *62) Tageszeitung (TAZ) Berlin online am 02.03.2007: Im Korruptionsskandal bei der nord-rhein- westfälischen Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf die Untersuchungen ausgeweitet. Es werde derzeit gegen etwa zwei Dutzend Beschuldigte ermittelt, sagte ein Sprecher am 01.03.2007. Bereits am 28.02.2007 hatte die Behörde mitgeteilt, dass gegen den früheren LEG-Geschäftsführer Rainer Witzel, den Krefelder CDU-Fraktionschef Wilfrid Fabel, den ehemaligen Baudezernenten Klaus Lorenz (SPD) sowie zwei weitere Beschuldigte wegen Bestechlichkeit und Untreue sowie Beihilfe zur Untreue ermittelt werde. Sie sollen dafür gesorgt haben, dass die LEG der Stadt Krefeld zustehende Abwassergebühren in Höhe von 2,6 Millionen Mark nur zur Hälfte zahlen musste. Im Gegenzug soll die LEG jeweils 260.000 Mark an den Eishockeyverein Krefeld Pinguine und einen SPD-nahen Verein zur Förderung der Jugendarbeit gezahlt haben. Die Vorwürfe kamen im Jahr 2004 an die Öffentlichkeit. Der damalige LEG-Aufsichtsratsvorsitzende und Staatssekretärs im NRW-Bauministerium, Manfred Morgenstern (Grüne), sowie der damalige NRW-Bauminister und jetzige Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes, Michael Vesper (Grüne) standen in der Kritik der Landtags. Die Opposition war der Meinung, dass die Aufsicht über die landeseigene Gesellschaft LEG, die knapp 100.000 Mietwohnungen und etliche Gewerbegrundstücke in NRW besitze, zu schwach gewesen sei. *63) Die Rheinische Post online hatte am 01.03.2007 ergänzende Informationen: Der Sachverhalt: Der Hauptausschuss des Rates hat in seiner Sitzung vom 18.05.2000 beschlossen, der LEG die Abwassergebührenforderung in Höhe von 2,6 Millionen Mark zur Hälfte zu erlassen. Begründung der Stadt: Die LEG hat Grundwasser abgepumpt, um Häusern im Gebiet Bönnersdyk / Rislerdyk feuchte Keller zu ersparen. Das abgepumpte Wasser wurde ins Kanalnetz eingeleitet. Dafür hat die Stadt Gebühren erhoben. In einem Gerichtsstreit mit der LEG wurde festgestellt, dass die Satzung der Stadt einen Gebührentatbestand „Grundwasser“ nicht enthält. Deshalb schlug das Oberverwaltungsgericht vor, die Gebühren rückwirkend um 50 Prozent zu senken. Nachdem die Stadt dann 1995 ihre Satzung so änderte, dass auch Gebühren für eingeleitetes Grundwasser erhoben werden konnten, hat der Hauptausschuss dennoch in zwei Beschlüssen (1996, 2000) die 50-Prozent-Regelung fortgeschrieben. Die Ermittlungen: Am 23.02.2005 untersuchte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Privathaus und Kanzlei des CDU-Fraktionschefs Wilfrid Fabel, Räume der Stadtverwaltung, die Fraktionsräume von CDU und SPD sowie die KEV Pinguine Geschäftsstelle. Die Haltung der CDU: Am 07.03.2005 haben sich Kreisvorstand der CDU und Ratsfraktion mit den Vorwürfen befasst. Sie veröffentlichten eine Erklärung, in der sie "Wilfrid Fabel, der durch bisher unbewiesene Beschuldigungen in seinem Ansehen beschädigt werden soll, für seine mehr als 30-jährige kommunalpolitische Arbeit Dank und Anerkennung" aussprechen und baten ihn, "seine politische Arbeit zum Wohl der Stadt fortzuführen." Zum Verhör: Im Rahmen der Ermittlungen schrieb die Staatsanwaltschaft Ende 2005 den Oberbürgermeister an. Darin teilte sie ihm mit, dass sie Ratsmitglieder vernehmen will, die an den Abstimmungen 1996 und 2000 beteiligt waren. Da soll der CDU-Fraktionschef mit dem SPD-Geschäftsführer gemeinsam an einem Schmiergeldskandal beteiligt sein. *64) Segeberger Zeitung online am 02.03.2007 : In der Dienstwagen-Affäre beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) Neumünster leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue ein. Der Verdacht richtete sich gegen den ehemaligen Geschäftsführer sowie drei frühere Vorstandsmitglieder, sagte am 02.03.2007 der Sprecher der Kieler Anklagebehörde, Uwe Wick. Als Geschädigter wurde das DRK aufgeführt. Im Kreisverband Neumünster sollen vier rabattierte Geschäftswagen an Vorstandsmitglieder mit einem Gewinn von 10 000 Euro weiterverkauft worden sein. Der neu eingesetzte Vorstand hat den Ermittler bereits volle Unterstützung bei der Aufklärung des Geschehens zugesagt. *65) hr-online.de am 28.02.2007 : Der Wetteraukreis hat die beiden unter Untreue-Verdacht stehenden leitenden Angestellten des Bürgerhospitals fristlos entlassen. Am 26.02.2007 nahm in dem Fall die Gießener Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf. Nach Angaben des zuständigen Dezernenten Oswin Veith sollen die beiden geständigen Männer mit erheblicher krimineller Energie vorgegangen sein. In den Jahren 2000 bis 2005 sollen sie knapp 100.000,-- Euro unterschlagen haben. Dabei seien nicht gerechtfertigte Zuzahlungen als Nachzahlungen oder Prämien deklariert worden. Außerdem sollen die Beschuldigten private Handwerkerrechnungen und Kosten für Fahrräder, Farben und Tapeten über das Krankenhaus abgewickelt haben. *66) Aller Zeitung online am 01.03.2007 : Nach einem Jahr stehen die Ermittlungen der Kripo gegen den ehemaligen Mitarbeiter eines Gifhorner Autohauses (AZ berichtete) kurz vor dem Abschluss. Im März 2006 sei Anzeige gegen den damals 39-Jährigen erstattet worden. Als Tatzeitraum hätten die Beamten des so genannten Fachkommissariats 3 – bei der Polizeiinspektion Gifhorn zuständig für Wirtschaftskriminalität – die zurückliegenden vier Jahre angenommen. Da eine Vielzahl von Dokumenten, Papieren und Unterlagen gesichtet werden mussten, hätten sich die Ermittlungen als "sehr umfangreich" erwiesen, erläutert Sven-Marco Claus. Der teilweise geständige 40-Jährige soll seinen früheren Arbeitgeber um rund 100.000 Euro betrogen haben, so der Vorwurf der Kripo. Während seiner Tätigkeit als Mitarbeiter des Autohauses soll der Gifhorner Gebraucht-Fahrzeuge und auch Unfallwagen im Namen des Unternehmens angekauft, dann jedoch auf eigene Rechnung weiter veräußert haben. Die Hildesheimer Staatsanwaltschaft sollte den Fall weiter bearbeiten. Wann und ob die Staatsanwaltschaft in Hildesheim Anklage erheben wollte, stand noch nicht fest. *67) Kölner Stadtanzeiger online am 01.02.2007 : Vor dem Landgericht Münster musste sich der 50-Jährige aus dem münsterländischen Greven wegen Steuerhinterziehung, Bestechlichkeit und Untreue verantworten. Der Angeklagte war als Fleischeinkäufer bei einem Großhandelsunternehmen beschäftigt. Er soll über einen Zeitraum von fünf Jahren Steuern in Höhe von 170 000 Euro hinterzogen und 660 000 Euro an Schmiergeld von Lieferanten kassiert haben. Beim Prozessauftakt hatte der Mann die Vorwürfe zum Teil gestanden. Sein Motiv sollen private Schulden gewesen sein. Wegen der Vernehmung zweier weiterer Zeugen verzögerte sich das Urteil im Prozess vor dem Landgericht Münster. *68) Selbst der Technische Überwachungsverein (TÜV) hatte einen "König der Korruption" unter Vertrag. Tagesspiegel online am 05.03.2007: Die Polizei und Staatsanwaltschaft hatten Hinweise erhalten, dass beim Ausstellen so genannter „schwarzer Führerscheine“ in großem Umfang Führerscheine illegal ausgestellt wurden, und dafür sollen Führerscheinanwärter Bestechungsgelder gezahlt haben. Die Recherchen begannen im September 2006 mit einer Durchsuchung in den Räumen einer Fahrschule am Kreuzberger Oranienplatz sowie in mehreren Büros des Technischen Überwachungsvereines (TÜV). Dabei wurden ein verdächtiger TÜV-Prüfer und der Inhaber der durchsuchten Fahrschule festgenommen. Es soll staatsanwaltlich ermittelt worden sein, das die Empfänger überwiegend Prüflinge ausländischer Herkunft mit mageren Deutschkenntnissen waren. Der angeklagte Fahrschulchef soll ihnen während der theoretischen Prüfung beim Ausfüllen der Fragebögen geholfen haben. Dafür seien Bestechungsgelder in einer Höhe von bis zu 2000 Euro verlangt worden. Davon habe auch der gleichfalls angeklagte TÜV-Angestellte profitiert, an den die manipulierten Prüfbögen offenbar weitergeleitet wurden. Wegen der Vorwürfe mussten sich zwei Männer (41 und 55 Jahre) im Monat März 2007 vor dem Berliner Landgericht verantworten. Wie die Staatsanwaltschaft am 04.03.2007 mitteilte, wurde gegen die beiden nach monatelangen Ermittlungen Anklage erhoben. Hunderte Interessenten aus ganz Deutschland sollen nach Berlin gereist sein, um in Kreuzberg auf diese Weise unter der Hand an die Fahrerlaubnis zu kommen. Deshalb müssen nun nach einem Bericht des Magazins "Focus" mehrere tausend Führerscheinvergaben überprüft werden, um die illegalen Fälle herauszufinden. Das erledige Berlins Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). *69) Frankenpost online am 06.03.2007: Es ging um Korruption im Bauamt von Hof. Es dauerte über eine Stunde, bis die Staatsanwältin Frau Antje Triebel alle Vorwürfe gegen den 47-jährigen spanischen Hofer Bauamtsmitarbeiter aufgelistet hatte. Dem Angeklagten wurde wegen 134-facher Bestechlichkeit und wegen 90-facher Untreue in besonders schweren Fällen angeklagt. Der verbeamtet Vorgesetzte des Bauamtsmitarbeiters wurde der Prozess in Bälde gemacht. Er wurde unter anderem mit der Maßgabe der Kontaktsperre zu allen fünf anderen Beschuldigten vorläufig aus der U-Haft entlassen. Der Hofer Bauamtsmitarbeiter als Bautechniker, Ehemann, und zweifache Vater, wurde im Jahr 2004 festgenommen. Er war 30 Jahre im Bauamt beschäftigt, und arbeitete mit einem Kollegen eng zusammen, wobei der Kollege bereits verurteilt wurde. Die Ermittler fanden knapp 25 000 Euro Bargeld im Zuge der Festnahme. Ein Hofer Malermeisters und Firmenchef hatte dem Bauamtsmitarbeiter Einkäufe im Wert von fast 7000 Euro bei einem Hofer Herrenausstatter, bei einem Fotogeschäft , und bei einem Sportartikelhändler, spendiert. Im Gegenzug kassierte der Maler von der Stadt rund 25 000 Euro zu viel, weil der Bauamtsmitarbeiter die überhöhten Rechnungen abzeichnete, so die Staatsanwaltschaft. Die Stadt Hof selbst hatte einen Schaden auf 2,5 Millionen Euro festgestellt. Ein geständiger Chef eines ehemaligen Hofer Sanitärunternehmens soll den Bauamtsmitarbeiter begünstigt haben. Allein im Jahr 2003 soll der Handwerker die Stadtkasse um 40 000 Euro geprellt haben, so die Staatsanwaltschaft. Innerhalb von vier Jahren und in über 100 Fällen war dem Bauamtsmitarbeiter Bargeld und Waren im Wert von rund 95 000 Euro zugeflossen. Ein Hofer Elektromeister soll den Bauamtsmitarbeiter im Laufe der Jahre mit einer Stereoanlage, ein Navigationssystem, einen DVD-Recorder , und einen Plasmafernseher, im Gesamtwert über 10 000 Euro, begünstigt haben. Der Bauamts-Mitarbeiter soll auch hier überhöhte Rechnungen abgezeichnet haben. Der verbeamtete Vorgesetzte des Bauamtsmitarbeiters wurde der Prozess in Bälde gemacht. Die Strafkammer des Hofer Landgerichts sprach dem Ex-Bauamtmann der gewerbsmäßigen und besonders schweren Bestechlichkeit und Untreue in 14 beziehungsweise 221 Fällen schuldig. Der geständige 60-Jährige hatte überhöhte Handwerkerrechnungen abgezeichnet und als Gegenleistung von den drei Firmenchefs Zuwendungen im Wert von knapp 80 000 Euro erhalten. Durch die falschen Abrechnungen nur im Fall Heinz X. wurde die Stadt Hof von den Firmen um 250 000 Euro geprellt. *70) Am 05.03.2007 legte der Bauamtsmitarbeiter ein Geständnis vor dem Gericht ab. Der 47-jährige Angeklagte und Ex-Bauamtsangestellte gab vor dem Hofer Landgericht zu, von drei Hofer Handwerksmeistern über 127 000 Euro Bargeld und Luxusartikel im Wert von über 10 000 Euro kassiert zu haben. Im Gegenzug hatte der angeklagte Spanier den drei Firmenchefs überhöhte Rechnungen abgezeichnet. Dadurch wurde die gebeutelte Hofer Stadtkasse um 120 000 Euro geprellt. *71) PR-inside.com online am 08.03.2007: Durch Untreue und Bestechlichkeit soll den Nordseewerken im ostfriesischen Emden erheblicher Schaden entstanden sein. Die Staatsanwaltschaft Aurich ermittelte wegen der Vorwürfe sowie wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung bundesweit gegen 13 Beschuldigte, wie Oberstaatsanwältin Annette Hüfner in Aurich sagte. Drei der Beschuldigten seien Mitarbeiter der Emder Werft. Laut Hüfner wurden im Rahmen der Ermittlungen bundesweit mit mehr als 200 Ermittlern insgesamt 34 Objekte durchsucht. Dabei seien zahlreiche Unterlagen und Beweismittel sichergestellt worden, durch die sich der Tatverdacht erhärtet habe. Gegen einen der Nordseewerke-Mitarbeiter sei Haftbefehl erlassen worden. Nähere Angaben zum Tatvorwurf und zur Schadenshöhe machte Hüfner mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Mit den Ermittlungen waren neben der Zentralen Kriminalinspektion in Osnabrück auch die Steuerfahndungen in Oldenburg und Bremen befasst. Unterstützend waren die örtlichen Polizeidienststellen, die Mitarbeitern des Landeskriminalamtes, sowie die Steuerfahndungsstellen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hessen, Bayern und Sachsen-Anhalt . *72) Selbst an Obdachlosen und Bedürftigen bereicherten sich die Korrupties. [code:qk7jb07r]http://www3.e110.de online am 10.03.2007:[/code:qk7jb07r] Weil der Vorsitzende des Fördervereins der Würzburger Wärmestube für Obdachlose und Bedürftige mit der Vereinskasse durchgebrannt sein soll, wurde der Vorsitzende in Untersuchungshaft genommen. Wie der Leiter der Würzburger Staatsanwaltschaft, Clemens Lückemann sagte, wurde dem Mann zur Last gelegt, 8000 Euro des Vereinsvermögens am Geldautomaten abgehoben zu haben, um dann zu flüchten. Weitere 1000 Euro habe er vom Konto seines Arbeitgebers abgehoben. Als die Polizei den Mann auf der Flucht in einem Andernacher Hotel fest nahm, hatte er den Angaben zufolge nur noch 80 Euro bei sich. Gegen den Mann, der laut Lückemann ein Teilgeständnis abgelegt hatte, wurde Haftbefehl wegen Untreue erlassen. Der Mann führte auch die "Brücke zur Menschlichkeit", eine Aktionsgemeinschaft sozialer Einrichtungen in Würzburg. *74) [code:qk7jb07r]http://www.nuz.de online am 14.03.2007 :[/code:qk7jb07r] Die Staatsanwaltschaft Kempten hatte gegen den Bürgermeister einer Gemeinde im Oberallgäu Anklage wegen Betruges, Untreue und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt erhoben. Unregelmässigkeiten waren durch eine turnusmäßige Prüfung der Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Oberallgäu bekannt geworden. Der beschuldigte Bürgermeister soll bei der Agentur für Arbeit Sonthofen unter Vorlage eines unzutreffenden Arbeitsvertrages für eine Mitarbeiterin einen Zuschuss erschlichen haben, Kosten für private Anschaffungen im Haushalt der Gemeinde verbucht und sich zu Unrecht Zuwendungen aus der Gemeindekasse gewährt haben. Eine nicht mögliche Höhergruppierung eines Angestellten soll der Bürgermeister durch Bezahlung fingierter Rechnungen in Höhe von rund 2500 Euro kompensiert haben. Der Gemeinde sei insgesamt ein Schaden von mehr als 8000 Euro entstanden, der Sozialversicherung wurden rund 4300 Euro vorenthalten. *75) [code:qk7jb07r]http://www.merkur-online.de am 13.03.2007 :[/code:qk7jb07r] Geretsried – Kurzer Prozess im Geretsrieder Stadtwerke-Skandal: Um das Verfahren abzukürzen, verständigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht gestern auf einen Deal: Gegen ein umfängliches Geständnis wurde der Ex-Werkleiter Detlef L. zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Bei der Polizei alles zugegeben und damit "erhebliche Aufklärungshilfe" geleistet. 15 Fälle der Untreue und 68 Fälle der Bestechlichkeit in den Jahren 1995 bis 2001 werden dem Ex-Werkleiter vorgeworfen. Verurteilt wurde L. letztlich in vier Fällen der Untreue und 15 Fällen der Bestechlichkeit mit Zuwendungen in Höhe von 37 000 Euro. Gegen eine Geldauflage von 14 400 Euro – zu zahlen an zwei soziale Einrichtungen – wurde seine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Das Verfahren gegen die zwei Mitangeklagten wurde gegen eine Geldbuße eingestellt. Der eine war Prokurist in einem Bauunternehmen in Unterschleißheim, der andere, Herr Robert K., freier Mitarbeiter in einem Ingenieurbüro im Landkreis. Sie hatten überhöhte Rechnungen an die Stadtwerke gestellt, die der ehemalige Werkleiter Detlef L. zur Zahlung anwies. Das Verfahren gegen Robert K. war wegen Krankheit ausgesetzt. Fast 42 000 Euro soll der Werkleiter Detlef K. als Zuwendung beziehungsweise geldwerte Vorteile erhalten haben. Dafür ließ er sich von dem Inhaber des Ingenieurbüros über 50 Mal zum Essen oder auf Reisen einladen. Zudem gründete L. eine Scheinfirma und kassierte über fingierte Rechnungen Schmiergelder – auch von einem Münchner Steuerberater, der ebenfalls gut an den Stadtwerken verdient hat. Der Steuerberater aus München verstarb zwischenzeitlich. *76) [code:qk7jb07r]http://www.nuz.de online am 13.07.2007 :[/code:qk7jb07r] Verantwortliche und Mitglieder in Gremheimer Vereinen (Landkreis Dillingen) und in der Pfarrgemeinde von St. Andreas zeigten sich über einen Fall von Unterschlagung geschockt. Der 49-Jährige Tatverdächtige war Kassierer des örtlichen Veteranen-, Soldaten- und Kameradschaftsvereins, und zugleich in vielen Vereinen des Schwenninger Ortsteils Gremheim aktiv. Schwenningens Bürgermeister Reinhold Schilling sagte, dass der Tatverdächtige im Gemeindeleben stark engagiert gewesen sei. So war er in früheren Jahren Vorstand des SC Blindheim-Gremheim, Vorsitzender der Gremheimer Feuerwehr, Kirchenpfleger und Mitglied des Gemeinderats. Nachdem die Vorwürfe auch in der Gemeindeverwaltung bekannt geworden waren, suchte Bürgermeister Reinhold Schilling, das Gespräch mit dem Beschuldigten und hat ihm nach eigenen Worten nahe gelegt, sein Amt als 2. Bürgermeister und Gemeinderat "als sauberste Lösung" niederzulegen. Zum Jahresende 2006 erklärte der 49-Jährige Beschuldigte schließlich seinen Rücktritt. Der 49-Jährige ehemalige Kassierer des örtlichen Veteranen-, Soldaten- und Kameradschaftsvereins soll laut Polizeimitteilung in den vergangenen vier Jahren mehr als 10 000 Euro aus der Vereinskasse und in seiner Funktion als Kirchenpfleger zwischen 30.000 und 35.000 Euro Kirchengelder der Pfarrgemeinde St. Andreas unterschlagen haben. Nach dem Ermittlungsstand bestand der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte zwischen 2002 und 2006 nahezu das gesamte Vereinsvermögen des Veteranen-, Soldaten- und Kameradschaftsvereins unterschlagen und selbst ausgegeben haben soll. *77) Und wegen Überlänge wird der Beitrag im Teil 3 weitergeführt. |
| Tom | Hallo ! Der ehemalige und langjährige Direktor des Arbeitsgerichts Bonn, Herr Rechtsanwalt Peter Friedhofen, wechselte zu einer Anwaltskanzlei für [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:3c4kttgy]Arbeitsrecht[/url:3c4kttgy] in Köln. Hier arbeitete auch ein Rechtsanwalt "Thür". "Thür" ? Gab es da nicht einen Direktor des Arbeitsgerichts Köln ? Jetzt nicht mehr, denn der Ex-Direktor des Arbeitsgerichts Köln, Herr Franz-Joachim Thür, ging am 30.06.2006 in den wohlverdienten Ruhestand. *1) Ob der Rechtsanwalt "Thür" mit Herr Franz-Joachim Thür, Direktor des Arbeitsgerichts Köln a. D. , verwant ist ? Gruss Tom Quelle: *1) [quote:3c4kttgy]http://koelner.anwaltverein.de/c_aktuel.htm?item=73[/quote:3c4kttgy] |
| Tom | Hallo Edine ! Mein herzliches Beileid zum Tod deines Bruders, dass möchte ich dir mitteilen. Das ist wirklich übel, und haut einen in einer solchen Situation vollends in den Keller ! Hier ist erstmal eine Pause angezeigt ! Die Behauptungen, die der Arbeitgeber ausgesprochen hatte, muss er erstmal beweisen. Hierzu hat er Beweise anzuführen, dass Du mit Vorsatz gehandelt hattest. Ist das nicht der Fall, dann sind versehentlich Fehler passiert, und da kann ohnehin eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung]fristlose Kündigung[/url] nicht greifen. Kannst Du zweifellos deine Unschuld beweisen ? Hast Du hierzu Urkunden ? Oder bist Du auf Zeugen angewiesen ? Der Psychoterror durch Vorgesetzte war zunächst die Ursache für deine Erkrankung. Und weil dein Bruder verstarb, dann ist dies sicherlich auch eine weitere Ursache für deine Erkrankung. Wieso sollst Du krankheitsbedingt gekündigt werden, wenn hier sicherlich eine Verbesserung und eine positive Prognose zu erwarten ist ? Würde ich dann mal beim Gericht als Gutachten hinlegen. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Nach monatelanger Zwangspause kann der Betriebsrat Harald Stubbe jetzt wieder an seinen Arbeitsplatz bei der Filiale des Catering-Unternehmens EUREST in der Zentrale der Commerzbank in Frankfurt am Main zurückkehren. Das Frankfurter Arbeitsgericht hob in der vergangenen Woche die Anfang 2006 ausgesprochene Kündigung des 50jährigen auf. Damit ist der Versuch des Konzerns, einen engagierten Interessenvertreter loszuwerden, vorerst gescheitert. Verbündete sind das A und O : Die Gewerkschaft NGG und Frankfurter Gewerkschaftslinke unterstützten Stubbe in den letzten Monaten und organisierten Solidaritäts- und Protesterklärungen. Dabei gab es auch mehrfach Flugblattverteilaktionen vor der Commerzbank-Zentrale. »Ohne diese Unterstützung hätte ich das nicht durchgehalten«, erklärte Stubbe gegenüber jW. Kämpfer gegen Mobbing und für [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:1l30yyyl]Arbeitsrecht[/url:1l30yyyl]e seien zu vertilgende "Heuschrecken" : Harald Stubbe hatte vor vier Jahren die Wahl eines Betriebsrates initiiert und wurde mehrheitlich gewählt. Später wurde er auch in den Konzernbetriebsrat gewählt. Da nur rund zehn Prozent der über 800 EUREST-Betriebe in Deutschland überhaupt einen Betriebsrat haben, war Stubbes Einsatz dem Management ein Dorn im Auge. Er forderte Mitbestimmungsrechte ein, führte Betriebsvereinbarungen zum Nutzen der Belegschaft herbei, lehnte Überstunden konsequent ab und sorgte für die richtige tarifliche Eingruppierung der Beschäftigten. Viele dieser kleinen Fortschritte im Arbeitsalltag wurden allerdings erst durch aufreibende Konflikte und Prozesse vor dem Arbeitsgericht erreicht und abgesichert. Dafür überzog das Management Stubbe mit unzähligen Schikanen und setzte ihn einem gezielten Mobbing aus. Die Lage spitzte sich zu, als sich vier Arbeiterinnen beim Betriebsrat wegen sexueller Belästigung durch den Betriebsleiter beklagten. Stubbe brachte diese Vorfälle bei einer Betriebsversammlung zur Sprache und handelte sich dafür [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:1l30yyyl]Abmahnungen[/url:1l30yyyl] ein. Schließlich sprach die EUREST-Geschäftsleitung die Kündigung von Harald Stubbe aus. Gruss Tom Quelle: 02.10.2006 / Kapital & Arbeit http://www.jungewelt.de/2006/10-02/022.php |
| Tom | hallo Jörg ! Ist korrekt ! Hinzu kommt noch der Missbrauch der Kündigung und die Kreditschädigung/Kreditgefährdung gemäss § 624 BGB . Bringt bei zweifelsfreiem Beweis auch Schadensersatz. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! DIE WELT meldete am 09.10.2003 online, dass dramatische Ereignisse im Krankenhaus von Westerstede stattfanden. Der Oberarzt erschoss sich in Klinik, offensichtlich wegen Mobbing. Bei der Beerdigung des anerkannten Operateurs sprach die Pastorin offen darüber, dass er Opfer gezielten Mobbings gewesen sei. Entsprechende Hinweise habe es zudem im Abschiedsbrief des Mediziners gegeben. Der Chefarzt der Abteilung wurde wurde mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert, und fristlos gefeuert. "Wir haben triftige Gründe für die Kündigung", sagte der Geschäftsführer der Klinik, Dietmar Imhorst, der WELT. Die Entscheidung sei sofort gefällt worden, nachdem die Mitarbeiter der Abteilung für Gefäß- und Thoraxchirurgie in Kooperation mit dem Betriebsrat ausführlich über ihre Situation am Arbeitsplatz und dem Betriebsklima befragt wurden und die Ergebnisse vorlagen. *1) Und wo war der Vorstand,als es darum ging präventiv mittels Arbeitsschutzgesetzte gegen Mobbing und gegen Kreditschädigung vorzugehen ? Gruss Tom Quelle: *1) http://www.welt.de/data/2003/10/09/179898.html |
| Tom | Hallo ! Die EXPRESS meldete im April 2006 online, dass es statt lückenloser Aufklärung und Hilfe, Drohungen, Mobbing, und Anspielungen zum Beischlaf gab. Laut einem Bericht der Kölner Tageszeitung "Express" widerfuhr genau das einer Kollegin bei UPS Köln/Bonn. „Als der unbefristete Vertrag anstand, machte er mir eindeutige Angebote. Wenn ich mich mit ihm privat träfe, bekäme ich den Vertrag. Sonst stünde ich auf der Straße.“, so die Kollegin gegenüber dem "Express". Über Monate hinweg sah sich die Mutter von sechs Kindern von ihrem Vorgesetzten zu Beischlaftreffen erpresst. Als sie schließlich die Kraft fand, sich an die Geschäftsleitung zu wenden, erhielt sie statt Hilfe das Verbot, den Betriebsrat einzuschalten und wurde gemobbt und schikaniert. Ihr Chef wurde lediglich versetzt. Die Kollegin erstattete Strafanzeige gegen den 42-Jährigen und mußte erfahren, dass sie auch von der Staatsanwaltschaft keine Hilfe zu erwarten hatte. „Der Täter wurde zum Opfer und ich zum Täter. Die Staatsanwaltschaft will ihn nicht anklagen, weil er mir keine Gewalt antat. Eine Nötigung könne nicht bewiesen werden.“ *1) Mobbing/Bossing bei andere UPS Standorten: UPS Frankfurt Fechenheim UPS Stuttgart/Ditzingen UPS Gustavsburg UPS Herne UPS Nürnberg *2) *3) Gruss Tom Quelle: *1) http://www.netzwerkit.de/projekte/galee ... 88%20/view *2) http://www.netzwerkit.de/projekte/galeere *3) http://www.labournet.de/branchen/dienst ... ingen.html |
| Tom | Hallo ! MVregio meldete am 19.07.2006 online: - Fraktionen reagieren auf Mobbing-Verdacht - Der Oberbürgermeister Roland Methling soll Mitarbeiter der Stadtverwaltung gemobbt haben. Die sechs Fraktionen der Bürgerschaft waren mit dem Fall beschäftigt. Mitarbeiter erklärten, Methling agiere "eigenmächtig" und "konzeptionslos" und setze seine Untergebenen mit "Lügen, Anschuldigungen oder Ignoranz" unter Druck. Die Entscheidungen Methling seien zumeist Bauchentscheidungen ohne langfristiger Folgen, sagte Frau Bachmann (Rostocker Bund/AfR). "Daher sprechen wir in der Fraktion lieber von Willkür unter dem Deckmantel von Organisationshoheit." Dass der OB nach Schuldigen für die Kita-Entgelt-Misere suche, sei mehrfach offensichtlich geworden: Mal solle es die Bürgerschaft sein, mal der Sozialsenator, mal der ehemalige Leiter des Jugendamtes. "Jetzt arbeiten einige bis zum Umfallen, die anderen haben wenig zu tun, weil Strukturveränderungen nicht vorwärts gehen." Methling würde nicht straff genug die Zügel führen. "Er macht Fehler im Umgang mit Leuten", sagt Koburger-Ari. Entweder sei Methling zu streng oder zu lasch. Wenn der Oberbürgermeister Mobbing ausüben sollte, sei das vom obersten Verwaltungs-Chef ein grobes Fehlverhalten, sagt Professor Norbert Ulfig (FDP). *1) Das Rostocker Online-Jugendmagazin meldete am21.07.2006 online, dass der Oberbürgermeister Roland Methling die in einer Tageszeitung veröffentlichte Anschuldigungen wegen Mobbing gegen Mitarbeiter der Stadtverwaltung zurück gewiesen hatte. "Angesichts der seit Jahren praktisch ruhenden Verwaltungsmodernisierung innerhalb der Stadtverwaltung und des hohen Drucks, auch beim Personal zu sparen, überrascht es nicht, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verunsichert sind. Ich bedauere das sehr. Dennoch muss ich die Interessen der gesamten Stadt und aller ihrer Einwohnerinnen und Einwohner im Auge haben und kann nicht allein des lieben Friedens willen unpopuläre Entscheidungen noch weiter vertagen", meinte der Oberbürgermeister. "Unterschiedliche Standpunkte zu den akuten Problemen in unserer Stadt sind dadurch praktisch vorprogrammiert. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir darüber hinaus starke Personalvertretungen, die im Rahmen der Gesetze über umfangreiche Mitbestimmungsmöglichkeiten verfügen und durchaus in der Lage sind, die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vertreten." Gruss Tom Quelle: *1) http://www.mvregio.de/pressestimmen/13966.html *2) http://www.esinn.net/index.php?link=art ... kel_nr=521 |
| Tom | Hallo ! Der Tagesspiegel meldete online, dass sich die Vorwürfe hinsichtlich Körperverletzung, Wildwestmanieren, sexuelle Belästigung, Mobbing, üble Machenschaften im Büro häufte. - die Münchner Polizei eine Rambo-Truppe ? - "Bedauerliche Einzelfälle", meint Polizeipräsident Roland Koller. Eine 32jährige Telefonistin schrie plötzlich auf, als sie den Hörer ans Ohr legte. Er war mit einer ätzenden Chemikalie behandelt worden, wie sie für Geldpakete verwendet wird, die Bankangestellte bei Überfällen den Räubern aushändigen. Das Ohr der Frau brannte wie Feuer. Sie mußte sich in ärztliche Behandlung begeben. Die Anzeige der Sekretärin wegen Körperverletzung hat noch zu keinem Ermittlungsergebnis geführt. Einen erschütternden Abschiedsbrief hinterließ die 22jährige Polizistin Silvia Braun, die sich im Februar auf einem Autobahnparkplatz mit ihrer Dienstwaffe erschossen hatte. Offenbar war sie an den ständigen sexuellen Anspielungen ihrer Kollegen verzweifelt. Einen auf ihrer Inspektion nennt sie in ihrem Abschiedsschreiben eine "Oberdrecksau". Sie fühlte sich offenbar von ihren männlichen Kollegen abgelehnt und ausgegrenzt. Einen Abend vor Silvester schossen zwei Polizisten im Büro nach Dienstschluß 34 Mal auf ein Fahndungsplakat an der Wand. Der 34jährige Hauptmeister und der 27 Jahre alte Obermeister waren betrunken. Der berüchtigte Korpsgeist führte dazu, daß Kollegen in anderen Räumen nichts gehört haben wollten. In diesem Fall war es eine Frau, die sich getraute. Eine Polizeiobermeisterin meldete den Vorfall. Daraufhin hatte sie nichts mehr zu lachen. Kollegen kippten ihr volle Aschenbecher auf den Schreibtisch; in ihrem Fach fand sie einen Zettel. "Verräter" stand darauf. Der Leiter der Polizeidirektion Süd forderte die Übeltäter auf, sich freiwillig zu melden. Keiner der zwölf Beamten auf der Dienststelle bekannte sich dazu. So wurden alle versetzt. Polizeipräsident Koller entließ die Revolverhelden, betonte aber in einem Gespräch mit der "Abendzeitung", es handle sich um einen "Einzelfall von großer Dummköpfigkeit". Den Dienst quittieren mußte auch ein Mitglied der Polizeitruppe auf dem Oktoberfest. Beim Verhör auf der Wiesenwache wandte ein Beamter, der bereits auf seinem Revier einschlägig von sich reden gemacht hatte, gegenüber Wiesen-Besuchern Methoden wie in Wildwestfilmen an. Es hagelte Anzeigen. Gruss Tom *1) http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/ ... 12369.html |
| Tom | Hallo ! http://WWW.MDR.DE meldete unter "Thüringen Exklusiv" am 26.08.2003, dass in der Arbeitsschutzbehörde Suhl - einem Amt, das eigentlich Mobbingopfern helfen sollte, ein Fall von Mobbing bekannt wurde. Eine Mitarbeiterin gab an, über sechs Jahre hinweg von ihrem Chef gemobbt worden zu sein. Die Mitarbeiterin klagte. Der sogenannte „Suhler Mobbing-Prozess“ endete jetzt auf Drängen der Richterin überraschend in einem Vergleich. Eine Beweisaufnahme fand nicht mehr statt, die Zeugen wurden nicht mehr angehört. Die Forderung der Klägerin nach 30.000 Euro Schmerzensgeld ist dadurch vom Tisch und der Mobber kommt ohne Strafe davon. *1) Gruss Tom Quelle: *1) http://www.mdr.de/thueringen-exklusiv/859016.html |
| Tom | Hallo ! Das Verwaltungsgericht hatte die Klage eines Vorsitzenden Richters auf Umsetzung seiner Geschäftsstellenmitarbeitern abgewiesen. Aus dem Tatbestand: Mit Schreiben vom 21.10.1998 missbilligte d. beigel. Präs. des ...gerichts ... ein bestimmtes Verhalten des Vorsitzenden Richters als Kläger, nämlich eine Äußerung in öffentlicher Sitzung, mit der der Kläger beanstandete, dass der ihm zugeteilte Protokollführer nicht bereit war, länger als bis 16 Uhr Protokoll zu führen. Der Kläger rief dagegen das Richterdienstgericht beim ...gericht an, weil er meinte, durch die Missbilligung sei in seine richterliche Unabhängigkeit eingegriffen worden. Der Vorsitzende des Richterdienstgerichts regte zur Vorbereitung einer vergleichsweisen Erledigung dieses Verfahrens eine Moderation bei d. Präsid des zuständigen Obergerichts an. In diesem Gespräch wurde Einigkeit darüber erzielt, dass " das derzeit schwer gestörte Verhältnis des Antragstellers zu seinen Geschäftsstellenmitarbeitern und zum Geschäftsleiter des ....gerichts .... durch einen generellen Neuanfang zu normalisieren " sei (Vermerk des Vorsitzenden des Richterdienstgerichts 22.7.1999). Unter dem 1.12.1999 wandte sich in der Vorsitzende Richter als Kläger schriftlich an d. Beigel.. Er beklagte sich über die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle und führte dazu unter anderem aus: " Ich entbiete weiterhin jeden Tag beim ersten Erscheinen der Geschäftsstelle den Gruß. Seit etwa einem Monat wird nicht mehr geantwortet. Es wird nur kurz hoch geguckt. Wenn ich eine Frage stelle, beginnt eine rege Unterhaltung über private Dinge, als ob man meine Frage nicht gehört hat. Wenn ein Telefongespräch zu mir durchgestellt wird, bellt eine Stimme lediglich : " ein Gespräch für Sie ". Der Mitarbeiter der Geschäftsstelle, der das Gespräch zu mir durchstellt, meldet sich nicht mit Namen (was ich stets tue, wenn ich in der Geschäftsstelle anrufe). Am 18. November 1999 fragte ich Frau .....nachmittags, in welchem Saal am nächsten Tag um acht Uhr 30 meine Sitzung stattfinde. Sie fuhr mich patzig an: " wie soll ich das wissen! " Sie wusste genau, dass ich wegen des Transportes eines ca. 1,5 Meter hohen Aktenstapels fragte, der ja vor Sitzungsbeginn noch geordnet werden musste. Ich ordnete an, dass der Stapel dann nicht von mir in den Saal gebracht werde, wie es sonst geschieht, sondern dass sie für den Transport sorgen möge. Das tat sie dann auch. Auch seit Abschluss des Vergleichs hält es keiner Ihrer Mitarbeiter aus dem Zimmer xx für angebracht, sich von mir zu verabschieden, wenn er auf dem Flur an mir vorbei dem Feierabend zustrebt." (...) Das Schreiben endet wie folgt: " Ich bitte Sie höflich, darauf hinzuwirken, dass Ihre Mitarbeiterin ....., die die Verantwortung trägt, aus dem Gebäude.....entfernt wird. Sie stört den Betriebsfrieden massiv. Bitte betrachten Sie dies als einen Antrag, über den Sie bis Jahresende entscheiden wollen. Gegebenenfalls bitte ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid." Es kam dann zu einem weiteren Schriftwechsel, den d. Vizepräsid. des ..... mit Schreiben vom 1.2.2000 in Vertretung d. Beigel. beschied. Er ging auf die Vorwürfe im einzelnen ein und stellte dann zusammenfassend fest: " Frau .....hat als Geschäftsstellenmitarbeiterin ihre Aufgaben ordnungsgemäß und fachlich einwandfrei erfüllt. Sie hat sich auch persönlich um ein vertrauensvolles und spannungsfreies Verhältnis zu Herrn .....bemüht, allerdings bei Herrn ..... nicht die erhoffte Resonanz gefunden. Ich sehe nach allem weder einen sachlichen noch einen persönlichen Grund, jetzt organisatorische Maßnahmen zur Umsetzung von Mitarbeitern aus der Herrn ......zugeordneten Geschäftsstelle zu treffen. Der von Ihnen (dem Prozessbevollmächtigten des Klägers) zumindest inzident erhobene Vorwurf des " Mobbing " entbehrt jeder Grundlage." Ein weiteres Gespräch in der Folgezeit blieb ohne Ergebnis. Der Prozessbevollmächtigte des Klagenden Vorsitzenden Richters bat d. Beigel., das förmliche Verfahren fortzusetzen. Mit Schreiben vom 20.3.2000 wurde ihm geantwortet, dass d. Beigel. keine Möglichkeit sehe, von ihrem bisher vertretenen Standpunkt abzurücken. Am 10.4.2000 hatte der Kläger Klage erhoben. Entscheidungsgründe: Die Klage war zulässig, aber nicht begründet. Bei den danach etwa vorzunehmenden Maßnahmen organisatorischer Art stand dem Dienstherrn ein weites Ermessen zu. Dies folgte aus der nahezu uneingeschränkten Dispositionsbefugnis, die der Dienstherr in organisatorischen Fragen hatte (BVerwG, Urt. vom 28.11.1991, 2 C 7/89 - Juris -). Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn konnten daher im allgemeinen gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmißbrauch maßgebend geprägt waren (BVerwG a. a. O.). Dafür gab es keine Anhaltspunkte. Gruss Tom Quelle: *1) http://www.hamburg.de/StadtPol/Gerichte ... 020702.htm |
| Tom | Hallo ! Kleine Anfrage zum Thema Verwaltung und Mobbing im Berliner Senat: Abgeordnetenhaus BERLIN 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 12 085 Frau Ulrich Brinsa, CDU, zum Thema am 03.01.2005: Im Jahr 2004 waren vier Beschwerden eingegangen, von denen drei abschließend bearbeitet wurden. In zwei von diesen vier Fällen wurden Mobbing-Vorwürfe erhoben, davon wurde ein Fall bereits abschließend beschieden. Der Mobbing-Vorwurf hatte sich nicht bestätigt. Der zweite Fall befeandt sich in der Prüfung, nach damaligem Stand war der Vorwurf des Mobbing (eine Beamtin beschwert sich über ihren Sachgebietsleiter) nicht zu bestätigen. Der beschwerdeführenden Beamtin wurde ein Gespräch unter Hinzuziehung eines externen Moderators angeboten. In den letzten zwei Jahren waren in der gesamten Berliner Steuerverwaltung gegen Beurteilungen fünf Klagen eingelegt worden (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 12056). Demgegenüber standen im gleichen Zeitraum über 6.000 erstellte Beurteilungen. Von einer Vielzahl von Klagen war nicht die Rede. Dem Oberfinanzpräsidenten oder dem Finanzpräsidenten wurden über die genannten Mobbing-Beschwerden hinaus, in denen sich ein Mobbing-Vorwurf nicht bzw. bisher nicht bestätigt hatte, keine Mobbing-Opfer in den einzelnen Finanzämtern bekannt. Disziplinarverfahren gegen "gemobbte" Bedienstete wurden nicht geführt. Ein disziplinarrechtliches Verfahren wurde bekannt, in dem der betroffene Beamte durch den damaligen Ermittlungsführer versehentlich verspätet von der Durchführung der Vorermittlungen unterrichtet wurde. Ein förmliches Disziplinarverfahren fand in diesem Fall nicht statt. *1) Gruss Tom Quelle: *1) http://www.cdufraktion.berlin.de/layout ... rgepflicht |
| Tom | 5.10.2005 "Rauer Ton beim Zoll ist noch kein Mobbing" Urteil vom 07.09.2005, Az.: 15 O 25369/04, des Landgerichts München I Das Landgericht München I hat die Klage eines Zöllners auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing und Verletzung der Fürsorgepflicht aus Amtshaftung abgewiesen. Der Kläger war seit 1988 im gehobenen Dienst Betriebsprüfer im Hauptzollamt in München. Die Vorgesetzte Fachdienststelle war bis 1998 die Oberfinanzdirektion München, danach die Oberfinanzdirektion Nürnberg – Außenstelle München, und ab 01.02.2000 war vorgesetzte Behörde das Fachreferat für Außenwirtschaftsrecht in Nürnberg. Der Kläger fühlte sich durch den dortigen Regierungsdirektor schikanös behandelt und gemobbt. Er habe unter den Vorgaben der Oberfinanzdirektion Nürnberg gelitten, was zu einer psychischen Erkrankung und letztlich zu seiner Versetzung in den Ruhestand geführt habe. Der Kläger beanstandete insbesondere zahlreiche Äußerungen des vorgesetzten Regierungsdirektors als diskriminierend und beleidigend. Dieser legte beispielsweise im Rahmen einer Dienstbesprechung im März 2000, an der auch der Kläger teilnahm, seine Vorstellungen zur Vornahme von Prüfungen durch das Hauptzollamt München mit drastischen Formulierungen dar. U.a. äußerte er, Bußgelder seien ein Spiegelbild der Effizienz. "Der Prüfer treibt das Wild dem Wolfsrudel, der Oberfinanzdirektion, aus dem Wald zur Aburteilung zu. … Ich brauche schnelle Schüsse auf großes kapitales Wild …". Der rabiate Regierungsdirektor wurde außerdem mit folgenden Äußerungen zitiert, die allerdings nicht gegenüber dem Kläger persönlich fielen: Es herrscht kein Ton wie unter Klosterschwestern. … In München gab es nur eine Bußgeldvereitelungspraxis. … Wir hier in Nürnberg haben gewürgt und geschlachtet, in München wurden nur Orden verteilt." "Ich kann nicht verstehen, warum Ihre Prüfer nicht noch einmal in die Firma zum Nachermitteln wollen. Entweder haben sie sich bereits beim ersten Mal schon bis auf die Knochen blamiert oder sie haben sämtliche Jungfrauen in der Firma geschwängert." (sehe ich als beleidigend an - "sie" ist klein geschieben -) "Die Berichte ihrer Prüfer müssen schmerzhaft kurz sein. Zack, zack, zack, bäng, bäng, bäng. … Ihre Prüfer sitzen den ganzen Tag bei der Firma im Casino mit einer Sekretärin auf dem Schoß. … (sehe ich als beleidigend an) Ihre Prüfer müssen den Firmen muskelmäßig in den Arsch treten. … Gute Jagd und fette Beute." In der Zeit vom 01.02.2000 bis 31.12.2001 erhielt der Kläger insgesamt 4 Nachermittlungsersuchen zu den von ihm verfassten Prüfungsberichten. In einem Fragebogen zum Zwecke der Steigerung der Erledigungsrate wurde der Kläger im Februar 2001 nach Gründen für die bislang nicht zufrieden stellende Erledigungsrate befragt und wie man sie verbessern könnte. Seine dienstliche Beurteilung fiel schlechter aus als die Vorbeurteilung aus dem Jahre 1998. Dieses Vorgehen kritisierte der Kläger als schikanös. Die 15. für Amtshaftungsverfahren zuständige Zivilkammer des Landgerichts München I vermochte trotz des rauen Tons ein "Mobbing" des Klägers durch seine Vorgesetzten nicht festzustellen. Die dem Kläger erteilten Nachermittlungsersuchen seien weder rechtswidrig noch unvertretbar. Sie entsprächen dem hierarchischen Verwaltungsaufbau mit Aufsichtskompetenzen im deutschen Behördensystem. Die angegriffenen Äußerungen des Nürnberger Regierungsdirektors hätten sich nicht an den Kläger alleine, sondern an alle Prüfer des Hauptzollamts München gerichtet. Mit plakativen Worten habe der Vorgesetzte auf eine gewünschte Änderung der Verwaltungspraxis hinwirken wollen. Eine schikanöse Tendenz gegenüber dem Kläger konnte das Gericht aus den harschen Worten nicht herauslesen, wenn es auch die wiedergegebenen Äußerungen zum Teil geschmacklos fand. Der Kläger habe nicht ausreichend dargelegt, warum seine Angst vor Anordnungen der Nürnberger Behörde durch schikanöse Maßnahmen hervorgerufen sei. Der dem Kläger ausgehändigte Fragebogen zur Verbesserung der Effizienz seiner Arbeit sei in der öffentlichen Verwaltung üblich. Für eine Fehlerhaftigkeit der dienstlichen Beurteilung sah das Gericht keine Anhaltspunkte. *1) Quelle: *1) http://www.eurojuris24.de/news/archiv.shtml |
| Tom | Hallo ! 5.10.2005 [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:3vcxgqzc]Arbeitsrecht[/url:3vcxgqzc]: "Rauer Ton beim Zoll ist noch kein Mobbing" Urteil vom 07.09.2005, Az.: 15 O 25369/04 Das Landgericht München I hat die Klage eines Zöllners auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing und Verletzung der Fürsorgepflicht aus Amtshaftung abgewiesen. Der Kläger war seit 1988 im gehobenen Dienst Betriebsprüfer im Hauptzollamt in München. Die Vorgesetzte Fachdienststelle war bis 1998 die Oberfinanzdirektion München, danach die Oberfinanzdirektion Nürnberg – Außenstelle München, und ab 01.02.2000 war vorgesetzte Behörde das Fachreferat für Außenwirtschaftsrecht in Nürnberg. Der Kläger fühlte sich durch den dortigen Regierungsdirektor schikanös behandelt und gemobbt. Er habe unter den Vorgaben der Oberfinanzdirektion Nürnberg gelitten, was zu einer psychischen Erkrankung und letztlich zu seiner Versetzung in den Ruhestand geführt habe. Der Kläger beanstandete insbesondere zahlreiche Äußerungen des vorgesetzten Regierungsdirektors als diskriminierend und beleidigend. Dieser legte beispielsweise im Rahmen einer Dienstbesprechung im März 2000, an der auch der Kläger teilnahm, seine Vorstellungen zur Vornahme von Prüfungen durch das Hauptzollamt München mit drastischen Formulierungen dar. U.a. äußerte er, Bußgelder seien ein Spiegelbild der Effizienz. "Der Prüfer treibt das Wild dem Wolfsrudel, der Oberfinanzdirektion, aus dem Wald zur Aburteilung zu. … Ich brauche schnelle Schüsse auf großes kapitales Wild …". Der rabiate Regierungsdirektor wurde außerdem mit folgenden Äußerungen zitiert, die allerdings nicht gegenüber dem Kläger persönlich fielen: Es herrscht kein Ton wie unter Klosterschwestern. … In München gab es nur eine Bußgeldvereitelungspraxis. … Wir hier in Nürnberg haben gewürgt und geschlachtet, in München wurden nur Orden verteilt." "Ich kann nicht verstehen, warum Ihre Prüfer nicht noch einmal in die Firma zum Nachermitteln wollen. Entweder haben sie sich bereits beim ersten Mal schon bis auf die Knochen blamiert oder sie haben sämtliche Jungfrauen in der Firma geschwängert." (sehe ich als beleidigend an - "sie" ist klein geschieben -) "Die Berichte ihrer Prüfer müssen schmerzhaft kurz sein. Zack, zack, zack, bäng, bäng, bäng. … Ihre Prüfer sitzen den ganzen Tag bei der Firma im Casino mit einer Sekretärin auf dem Schoß. … (sehe ich als beleidigend an) Ihre Prüfer müssen den Firmen muskelmäßig in den Arsch treten. … Gute Jagd und fette Beute." In der Zeit vom 01.02.2000 bis 31.12.2001 erhielt der Kläger insgesamt 4 Nachermittlungsersuchen zu den von ihm verfassten Prüfungsberichten. In einem Fragebogen zum Zwecke der Steigerung der Erledigungsrate wurde der Kläger im Februar 2001 nach Gründen für die bislang nicht zufrieden stellende Erledigungsrate befragt und wie man sie verbessern könnte. Seine dienstliche Beurteilung fiel schlechter aus als die Vorbeurteilung aus dem Jahre 1998. Dieses Vorgehen kritisierte der Kläger als schikanös. Die 15. für Amtshaftungsverfahren zuständige Zivilkammer des Landgerichts München I vermochte trotz des rauen Tons ein "Mobbing" des Klägers durch seine Vorgesetzten nicht festzustellen. Die dem Kläger erteilten Nachermittlungsersuchen seien weder rechtswidrig noch unvertretbar. Sie entsprächen dem hierarchischen Verwaltungsaufbau mit Aufsichtskompetenzen im deutschen Behördensystem. Die angegriffenen Äußerungen des Nürnberger Regierungsdirektors hätten sich nicht an den Kläger alleine, sondern an alle Prüfer des Hauptzollamts München gerichtet. Mit plakativen Worten habe der Vorgesetzte auf eine gewünschte Änderung der Verwaltungspraxis hinwirken wollen. Eine schikanöse Tendenz gegenüber dem Kläger konnte das Gericht aus den harschen Worten nicht herauslesen, wenn es auch die wiedergegebenen Äußerungen zum Teil geschmacklos fand. Der Kläger habe nicht ausreichend dargelegt, warum seine Angst vor Anordnungen der Nürnberger Behörde durch schikanöse Maßnahmen hervorgerufen sei. Der dem Kläger ausgehändigte Fragebogen zur Verbesserung der Effizienz seiner Arbeit sei in der öffentlichen Verwaltung üblich. Für eine Fehlerhaftigkeit der dienstlichen Beurteilung sah das Gericht keine Anhaltspunkte. *1) Gruss Tom Quelle: *1) http://www.eurojuris24.de/news/archiv.shtml |
| Tom | Hallo ! Das (vormals lautende) Klinikum der Universität zu Köln hat ein neues Logo mit dem Schriftzug "Uniklinik Köln". Weiter war zu lesen: "Gesundheit" "Die Mitarbeiter der Uniklinik Köln sind hundertprozentig für Sie da." Quelle am 14.10.2006: http://www.medizin.uni-koeln.de Gruss Tom |
| Tom | Bau-Sozialkasse (Soka-Bau), Platanenhof , Wiesbaden: erst mobben, gemobbten Hausmeister Ralf Rosenbaum rausgeschmissen Hallo ! Hinter der ruhigen Fassade der Bau-Sozialkasse (Soka-Bau) in Wiesbaden brodelt es. Auch der Vorstandvorsitzende, und das Mitglied der IG-Bau, blieb bisweilen bei Mobbing-Fällen untätig. Der gemobbte Hausmeister Ralf Rosenbaum wurde rausgeschmissen. Selbstmordgedanken plagen nunmehr andere Kollegen. Wie geht Soka-Bau mit Mitarbeitern um? Der Betriebsrat trug den Schweigeappell mit. Viele redeten trotzdem. Das Wiesbadener Tageblatt meldete am 22.08.2006 mobbing -verdächtige Vorgehensweisen bei der Bau-Sozialkasse (Soka-Bau). Eigentlich hatte hier bei der Sozialkasse der Bauwirtschaft zu 50 Prozent die IG BAU das Sagen. Trotzdem klagten Mitarbeiter über Mobbing und Schikanen - und darüber, dass Führung und Betriebsrat sie zum Mundhalten verdonnert hatte. Offiziell hielt der Maulkorb. Offiziell redete kein Mitarbeiter der Bau-Sozialkasse (Soka-Bau) öffentlich darüber, wie das Unternehmen mit seinen Mitarbeitern umgeht. Die Geschäftsleitung und Betriebsrat wurden nervös nach dem der Bericht des Wiesbadener Tageblatts über die umstrittene Entlassung des Platanenhof-Hausmeisters Ralf Rosenbaum berichtete. Doch im Schutz der Anonymität trauten sich viele, ihre Ängste auszusprechen: Sie berichteten von unrechtmäßigen Kündigungen, heftigem Druck von oben und übermäßiger Arbeitsbelastung. War der "Rauswurf auf Ansage", wie sich der Anwalt des Hausmeisters ausdrückte, nur die Spitze des Eisberges? Und das in einem Betrieb, der halb den Arbeitgeberverbänden der Baubranche gehört - und halb der IG BAU? "Alle hier haben Angst um ihren Job" erzählte ein Anrufer dem Wiesbadener Tageblatt. Der Anrufer wollte unbekannt bleiben. Die Redaktion der Zeitung nannte ihn den "Ersten". Der "Erste" brach das Stillschweigen, das die Geschäftsleitung verhängt hatte. "Sogar der Betriebsrat trägt diesen Maulkorb mit", sagt er. Auch er habe schon das zu spüren bekommen, was man "Leistungsverdichtung" nenne. "Dass der Zug in diese Richtung geht, uns immer mehr Arbeit aufzuhalsen, wussten wir ja schon länger", sagt er. Aber was sich jüngst abspiele, sei "sogar für uns" ungewohnt drastisch. "Soweit ich weiß, gibt es eine ganze Reihe von Kündigungen, deren Berechtigung umstritten ist und die in der Schwebe sind." Er hatte den Eindruck, dass hinter all dem ein System steckt: "Ich empfinde es so, als ob die Arbeitgeber wegen rückläufiger Beitragszahlungen den Personalbestand bei uns verkleinern wollen." Personal abbauen also - aber wie? Der Fachanwalt für [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:8ibdej8q]Arbeitsrecht[/url:8ibdej8q] Dr. Stefan Ritter, der den entlassenen Hausmeister vor Gericht vertrat, sah dessen Fall in einem ähnlichen Licht. "Wer Beschäftigte entlassen will, tut dies normalerweise über betriebsbedingte Kündigungen", erklärt er. Das sei aber vielen Firmen unbequem: Denn dafür müsse man Gründe angeben, Geschäftszahlen offen legen - und die Sozialauswahl berücksichtigen. "Schon seit Jahren beobachten wir, dass statt dessen versucht wird, die Leute über `verhaltensbedingte` Kündigungen loszuwerden. Dafür sucht man in den Krümeln, um den Leuten Abmahnungsgründe in die Schuhe zu schieben "Meist funktioniere das sogar: Nur jeder dritte Entlassene klage gegen einen Rauswurf. Auch eine andere Anruferin berichtete von "unrechtmäßigen Kündigungen", es gebe "große Probleme, vor allem in der Bauabteilung. Der Vorstand predige Wasser und trinke Wein, halte sich an keine Betriebsvereinbarung. "Die Mitarbeiter werden unter Druck gesetzt und an den Rand des Selbstmordes getrieben. "Die Beschäftigten der Abteilung hätten sogar an den Vorstand geschrieben, "dass es so nicht weitergehen kann". Ob es eine solche Mitarbeiterinitiative gibt, dazu wollte der Betriebsrat nichts sagen. Statt dessen trug er den internen Stillhalte-Appell mit - der aber nur wenig bringt, denn viele Mitarbeiter wollen sich nicht kaltstellen lassen. Viele, zum Teil Mitglieder der Baugewerkschaft, ärgern sich vor allem darüber, dass ausgerechnet ein von der IG BAU eingesetztes Vorstandsmitglied dazu beitrage, den Druck auf die Belegschaft zu erhöhen. Sie fragten sich, was aus ihrer Interessenvertretung geworden ist. Vom diesem Vorstandsmitglied war eine Stellungnahme nicht zu bekommen - zuerst war er "in einer Besprechung", später "weg" und "nicht zu erreichen". An Deutlichkeit fehlte es in den Klagen nicht: Ein Mitarbeiter, nach eigenen Angaben auch Hausmeister, bezeichnet das Verhalten dieses Vorgesetzten und der "ausführenden Organe in der Bauabteilung" als "Schikanieren und Mobben". Er klagte: "Unser Arbeitgeber belastet uns ständig mit Arbeiten, die in den Verwaltungsbereich gehören" Da sei die eigentliche Arbeit eines Hausmeisters nicht mehr zu bewältigen. Das sei auch in den alljährlichen Hausmeistersitzungen mit der Geschäftsleitung festgestellt worden. Aber geändert habe sich nichts: "Die Gewerkschaft tut doch nichts für uns, sondern tanzt nach der Pfeife des Vorstandes." "Und wenn die Hausmeister ihren Vorgesetzten meldeten, sie schafften die Arbeit nicht mehr, kämen Antworten wie: "Es stehen Hunderte draußen, die das gern machen würden." *1) Weitere Informationen auch im Impressum unter: http://www.soka-bau.de/switchbox.php?page=147 Gruss Tom Quelle: *1) http://www.wiesbadener-tagblatt.de/regi ... id=2494594 |
| Tom | Hallo ! Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hannover entschied im veröffentlichten Urteil vom 12. Oktober 2005, dass der Arbeitgeber bei Mobbing gegen seinen Mitarbeiter, hier einem Kfz-Meister ein Schmerzensgeld in Höhe von € 24.000,00 zahlen musste. Der Kfz-Meister litt wegen schwerer Beleidigungen in Anwesenheit von Kunden seitens seines Arbeitgebers unter einer zweijährigen Arbeitsunfähigkeit auf Grund einer psychischen Erkrankung in Form von Depressionen. Der vom Gericht beigezogene Gutachter bejahte die Ursächlichkeit der Depressionen mit den herabwürdigenden Beschimpfungen des Arbeitgebers, was zu einer Verletzung der Gesundheit des Arbeitnehmers führte. Diese Gesundheitsverletzung verpflichtet den Arbeitgeber zu voller Ersatzleistung. Das Gericht wies das Vorbringen des Arbeitgebers zurück, die Auseinandersetzung der Parteien sei eine Bagatelle gewesen. Ebenso kam dem Arbeitgeber nicht zugute, dass die von Ehrgeiz mit erheblichen narzisstischen Anteilen geprägte Persönlichkeitsstruktur des Arbeitnehmers auf die Beschimpfungen und Herabsetzungen eher mit einer seelischen Störung mit Krankheitswert reagiert haben könnte. *1) Hätte der Arbeitgeber ein Gegengutachten erstellen lassen, wäre die Sache wohlmöglich anders verlaufen. Denn dann hätten ggf. Zweifel bestanden, ob Schmerzensgeld zu zahlen gewesen wäre oder nicht. Sowas geht hierzulande zu gerne zu Gunsten der Arbeitgeber aus. Das liegt immer noch daran, dass es in Deutschland im Kündigungsschutzgesetz kein arbeitsrechtlicher präventiver Mobbing-Schutz besteht, obwohl fast jeder mittlerweile in Deutschland weis, dass Dauermobbing gegen eine Mitarbeiterin oder Mitarbeiter entweder zur Selbstkündigung, zum Auflösungsvertrag, oder zur Kündigung wegen Krankheit, oder sonst irgendwie zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber führt. Gruss Tom [url=http://www.anwalt24.de/profil/65172/clemens_pettinger/blog/15/1075/arbeitsrecht_schmerzensgeld_bei_mobbing_durch_den_arbeitgeb:1bzz36r3]Quelle[/url:1bzz36r3] |
| Tom | [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Korruption/Fra%C3%9F_der_Heuschrecken:17uif3fn]Beitrag ins Wiki gestellt![/url:17uif3fn] Es ist hier für mich zu schwer ihn zu bearbeiten :) Und hier noch ein Fall: [url=http://www.rf-news.de/rfnews/aktuell/Betrieb_und_Gewerkschaft/article_html/News_Item.2008-02-01.5904:17uif3fn]RoteFahne news online am 01.02.2008:[/url:17uif3fn] Nordwest-Mecklenburg: Dassower DVD-Werkes sollte geschlossen werden. Die "Heuschrecke" Media Motion, ein holländisches Unternehmen, das das Kapital von Lone Star hatte, unddamit einen Hedge-Fonds, im Rücken hatte. Media Motion wollte auf Kosten der Arbeitsplätze den lukrativen Vertrag mit dem Hollywood-Konzern Universal Pictures einverleiben. Andreas Osthoff, einer der beiden ehemaligen Geschäftsführer, setzte sich für den Erhalt der Arbeitsplätze und den Erhalt des Werkes ein. Der nächste Fall: Heuschrecke kauft sich ins Altersheim ein ! [url=http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung/finanzen/:Finanzinvestor-Wyser-Pratte-Heuschrecke-Altenheim/609622.html:17uif3fn]Der Stern online Heft 05/2008[/url:17uif3fn] Der berüchtigte Finanzinvestor Guy Wyser-Pratte hat sich in den deutschen Pflegemarkt eingekauft. Weil es immer mehr Alte gibt, hoffen Anleger wie er auf satte Gewinne. Kritiker: Die Pflege wird noch teurer und noch herzloser. Seit Ende 2007 wurde Guy Wyser-Pratte fünf Prozent-Beteiligter an der börsennotierten Curanum AG in München, die mit 7638 Pflegeplätzen einen Jahresgewinn von rund acht Millionen Euro erwirtschaftete. Wenig später kaufte der britische Hedgefonds Audley Capital zehn Prozent der Anteile. Die Curanum- Chefs mussten sich anstrengen, um möglichst schnell Marktführer zu werden. Denn Wyser-Pratte und Audley Capital wollen Wachstum sehen. Je größer ein Heimanbieter sei, desto profitabler arbeite er, so das Kalkül. Curanum-Finanzvorstand Bernd Rothe sagt: "Das sehen wir genauso. Aber wir bestimmen das Tempo, in dem wir andere Häuser dazukaufen." Die Curanum AG betreibt in ganz Deutschland 68 Pflegezentren, 14 davon in ihrem Stammland Bayern. Ottilie Randzio, leitende Ärztin im Bereich Pflege beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Bayern und zuständig für die Kontrolle von Heimen, sie sagte: "Keines der von uns geprüften Curanum-Häuser gehört zur Spitzenklasse, die meisten befinden sich im mittleren Drittel, einzelne sogar im unteren." Zu Guy Wyser-Pratte, 67, : Guy Wyser-Pratte kauft eAnteile von unterbewerteten Firmen, dann erklärt er dem Management, wie es den Wert möglichst schnell steigern soll, und wenn ein Vorstand nicht seiner Meinung ist, fliegt er raus. Dem Chef des Reisekonzerns Tui, Michael Frenzel, drohte der Investor: "Ich komme nicht zu einem Freundschaftsbesuch." Und beim bayerischen Roboterproduzenten Kuka mussten gleich sechs Vorstände gehen. Beim Geschäftemachen orientiere er sich an der "Gefechtstaktik der US-Marines", bekannte Wyser-Pratte. "Das bedeutet, das Element der Überraschung zu nutzen, Koalitionen einzugehen und Waffen kombiniert einzusetzen." Ausgerechnet dieser Mann hat sich nun in einen hochsensiblen Markt eingekauft - in das Geschäft mit der Pflege alter, hilfsbedürftiger Menschen. [url=http://www.az-web.de/lokales/aachen-detail-az/487056?_link=&skip=&_g=Schumag-Nur-vor-der-Konkurrenz-Angst:17uif3fn]Aachner Zeitung online am 11.04.2008:[/url:17uif3fn] Seit dem Kauf der Schumag aus der Babcock-Insolvenzmasse heraus tauchten Personen und Firmen auf, von denen kaum jemand vorher gehört hatte. Zuletzt übernahm beispielsweise eine Dame namens Denise Ribaroff ein Aktienpaket. Im Internet findet man diesen Namen vornehmlich in Bezug auf die «Bahamas Musical and Dramatic Society». Eines der zuletzt aufgeführten Stücke: "Ali Baba und die 14 Räuber". Weitere Aktienpakete gingen auf die Bahamas, Zypern war schon einmal im Spiel, Athen, Berlin und auch die Bank of Moscow. 79 Prozent der Schumag-Aktien sollten versteigert werden. Mindestgebot des ersten Termins, am 19. Mai um 11 Uhr im Hilton in Frankfurt: rund 38 Millionen Euro. Das drei Millionen Stück umfassenden Aktienpakets war bei der Sparkasse Krefeld eingelagert. Dort haben es die Mehrheitsaktionäre des mehr als 1000 Mitarbeiter zählenden Unternehmens gelagert. Doch verpfändet wurden die Wertpapiere als Sicherheit an die "Metage Funds Limited". Die wiederum hatte sich auf den Grand Cayman Islands in der Karibik niedergelassen. Offenbar hat das merkwürdige Aktionärskonstrukt, an dessen Spitze immer wieder der Name Andreas Kazinakis auftaucht, bei besagter Metage ein paar Schulden - knapp über zehn Millionen Euro, um es aus den Versteigerungsunterlagen zu zitieren. Das Geld wollten sich die Gläubigerin zurückholen. Weitere Informationen zu SCHUMAG [url=http://www.handelsblatt.com/News/Unternehmen/Aktuell/_pv/doc_page/2/_p/203990/_t/ft/_b/1423578/default.aspx/krimineller-aufsichtsrat-schockiert-schumag.html:17uif3fn]hier[/url:17uif3fn] [url=http://www.ftd.de/unternehmen/handel_dienstleister/:Freundliche%20Heuschrecke%20DS%20Europe/343862.html:17uif3fn]Financial Times Deutschland online am 16.04.2008:[/url:17uif3fn] Der US-Finanzinvestor Apax übernahm das Hamburger Unternehmen und Callcenter-Betreiber DS Europe . Versprechen von APAX: Der Firma sollen keine Schulden aufgeladen und keine Dividenden abgezapft werden. Stattdessen begnüge sich der Käufer mit traditionellen Wachstumserwartungen. Das Angebot sei mit Investitionszusagen verknüpft. DS-Vorstandschef Achim Plate habe bereits mögliche Akquisitionen angedeutet. Auch ein Jobabbau, den viele Arbeitnehmer bei Übernahmen durch Finanzinvestoren befürchteten, stünde den Angaben zufolge nicht auf der Tagesordnung. Vielmehr habe DS-Chef Plate in Aussicht gestellt, die Zahl der Arbeitplätze auf mehr als 10.000 zu verdoppeln. Zuletzt seien es 5500 gewesen. DS Europe hatte den Umsatz im Jahr 2007 um über 40 Prozent auf 236 Mio. Euro gesteigert. Das Ergebnis vor Steuern und Zinsen (Ebit) kletterte um 73 Prozent auf rund 33 Mio. Euro. 2008 habe der Erlöse nach früheren Aussagen auf 320 Mio. Euro steigen sollen. Und wann ist die Deutschland AG pleite ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Die betroffene Frau hatte gegen ihren Arbeitgeber auf Schadensersatz wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geklagt. Sie war der Meinung, dass ihre Vorgesetzte sie gemobbt hat. So habe diese ihr gegenüber ständig ungerechtfertigte Vorwürfe wegen häufigen Zuspätkommens und unsauberer Arbeit erhoben. Außerdem habe sie Arbeiten verrichten müssen, die nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehörten. Das Gericht hielt zwar die Vorgesetzte für ungeeignet zur Führung von Menschen, da sich auch andere Mitarbeiter über sie beschwert hatten. Es sei aber kein systematisches Mobbing gewesen. *1) Meine Anmerkung: Mobbing in Deutschland exestiert offensichtlich nur dann, wenn die Mobber derart gegen eine betroffene Person vorgegangen sind, sodass der Selbstmord des Mobbing-Opfers die Folge war, und das dies nach dem Selbstmord auch zweifelsfrei bewiesen ist. Und wann ändert sich das mal endlich ? Gruss Tom *1) Quelle: Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz , Az.: 2 Sa 67/06, Urteil vom 20.06.2006 http://www.business-on.de/zulaessige-ar ... 10747.html |
| Tom | Hallo ! EXPRESS online vom 07.11.2006 Bonn: Als ein Opfer solch unerträglicher Mobbing-Attacken zog jetzt Spendenbetreuerin Franziska Alt (Name geändert) vor das Arbeitsgericht. Sie verklagte eine private Stiftung für bedrohte Kulturdenkmäler auf 20.000 Euro Schmerzensgeld und Unterlassung der zermürbenden Angriffe durch eine Kollegin in der Telefonzentrale. Die soll mit ihren ständigen Beleidigungen, patzigen Anspielungen, Schikanen und unhöflichem Benehmen der Mutter von sechs Kindern das Leben zur Hölle gemacht haben. Außerdem habe die Stiftung ihre Fürsorgepflicht verletzt, weil sie den „Drachen“ nicht in die Schranken verwiesen habe. Beispielsweise durch eine Mobbing-Konferenz. Denn nicht nur andere Kollegen seien betroffen. Auch die Stiftung habe sie mit Bemerkungen wie „Hier werden nur noch Verrückte eingestellt“ oder „Die haben alle einen an der Klatsche“ beleidigt. Ein Stiftungssprecher wies die Vorwürfe weitgehend zurück. Der Prozess geht weiter. *1) Hoffentlich liegen vor dem Gericht gute Beweise vor, sodass wenigstens ein Indizienvortrag angetragen werden kann, dass mobbingtypische Verhaltensweisen im Betrieb den Büroalltag offensichtlich vorsätzlich trüben sollte, sodass Angst und Stress ausgelösst werden mussten. Gruss Tom Quelle: *1) http://www.express.de/servlet/Satellite ... 1779469149 |
| Tom | Hallo ! Es ging um Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Mobbing. Die Klage wurde abgewiesen. Die Beweislage reichte mal wieder nicht aus, um gemäss Urteil: BGH NJW 2002, 3172, OLG Stuttgard, NVwZ-RR 2003, 715 das Mobbing begründen zu können. Vielmehr habe sich der Kläger verfolgt gefühlt. Der Zeiraum des angeblichen Mobbings sei sehr klein gewesen. Der Kläger war im Dienstgrad Oberstabsarzt Leiter der Zahnarzttruppe Luftwaffensanitätsstaffel/Luftwaffenunterstützungsbataillion in einer Kaserne. Nach angaben des Klägers soll es schikanöses Handeln gegeben haben. Dem Kläger sollen Informationen vom Dr. XXX vorenthalten worden sein, der Kläger wurde ausgegrenzt, Drohungen durch Dr. XXX gegen den Kläger soll es gegeben haben, Benachteiligungen in einer Beurteilung, Herabstufung in der Tätigkeit, die Versetzung folgte, zwei Anzeigen des Dr. XXX gegen den Kläger, eine davon wegen Betruges (die Staatsanwaltschaft Kleve ermittelte), das Disziplinarverfahren gegen den (damaligen) Vorgesetzten Dr. XXX wurde nicht richtig bearbeitet. Der Kläger erkrankte. Die mobbingtypischen Krankheitssymtome wurden diagnostiziert. Aber: Alles kein Mobbing ? Das oben genannte Urteil kann in der Rechtsdatenbank des Landes NRW unter Eingabe des Az.: unter http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php# abgerufen werden. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Wie schon im Blog bei http://www.mobbing-gegner.de unter dem Beitrag "Heuschrecken - Korruption - Mobbing - Arbeitslosigkeit" und zudem mit den Beiträgen im Forum erläutert, vernichteten die sogenannten "Heuschrecken" massenhaft Arbeitsplätze. Hinzu kam noch die finanzielle Aushöhlung der Firmen durch "Korrupties". Eine wirklich wirkungsvolles, rechtliches Durchgreifen gab es hierzu nicht. Die "kleinen" Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den jeweiligen Abteilungen machten Erfahrungen mit hohem Druck, denn nur so sei es möglich gewesen, dass betroffene Betriebe erfolgreich werden könnten. Überforderung, Konflikte, und Mobbing am Arbeitspatz waren die Folgen. Die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes und der privaten Insolvenz stieg immens. Das führte zu Stress und Angstzuständen bei einem Teil der Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, insbesondere diejenigen waren betroffen, die eine Familie und zudem eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim mit Schulden finanziert hatten. Am 24.09.2006 meldete der SPIEGEL ONLINE, dass 50.000 Menschen jährlich ihren Job vorzeitig aufgaben, weil die Psyche nicht mehr mitspielte. Die meisten waren nicht abgesichert. Oft folgte ein finanzielles Desaster. Im Jahr 2004 wies die Statistik 993.732 Fälle aus. So viele Menschen waren mit seelischen Erkrankungen in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Viele der Patienten waren berufstätig, und viele von ihnen kehrten nicht an ihren Arbeitsplatz zurück. Im Schnitt waren sie dann 47,4 Jahre alt, schrieb der Branchendienst Map-Report. Mit 31,1 Prozent waren seelische Leiden die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit. Nahezu jede dritte Frühberentung in Deutschland ging auf das Konto einer kranken Psyche. Fakt war, dass die psychischen Erkrankungen in der Bevölkerung "dramatisch" zunahmen, wie auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) warnte. Die Zahl der Bundesbürger, die an behandlungsdürftigen seelischen Erkrankungen litten, schätzten Experten mittlerweile auf 8 Mio. . Kranke Seelen wurden zusehends zu einem belastenden Kostenfaktor für die Gesellschaft. Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Störungen führte nach Erkenntnissen der BPtK zu jährlichen Produktionsausfällen von nahezu drei Milliarden Euro. Und das statistische Bundesamt bezifferte laut Map-Report die jährlichen Kosten psychischer Erkrankungen auf rund 22,4 Milliarden Euro - wohlgemerkt nur die reinen Behandlungskosten ohne Einkommensverluste oder mögliche Rentenansprüche. Diese Millarden-Minus-Kosten, u. a. verursacht durch "Heuschrecken" und "Korrupties", welche die Konfklikte am Arbeitsplatz durch Arbeitsplatzvernichtung und auch über das Mobbing produzierten, und dadurch Krankheit, Rente, Pension, und Arbeitslosigkeit, mehr private Insolvenzen, Geburtenrückgang, weniger Eheschliessungen, mehr Ehescheidungen, mehr Zwangsversteigerungen, Kosten durch Bürokratie auf den zuständigen Gerichten, und Kosten durch andere Bürokratie auf den Behörden auslössten, diese - abzusehenden - Millarden-Minus-Kosten hätten Anlass zu einem Gegenlenken geben müssen. Das Beispiel "Acting in concert" wäre ein Ansatz gewesen. Als "Acting in concert" bezeichnete man ein koordiniertes Vorgehen von Anteilseigern mit Beteiligungsquoten von mehr als 30 Prozent z. B. an einer Aktiengesellschaft, die über die blosse Kapitalbeteiligung hinaus gemeinsam entscheidenden Einfluss auf das Unternehmen nehmen. Hierzu gibt es sogar die Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, Info unter http://www.bafin.de/cgi-bin/bafin.pl), welche strikt auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften achtet. "Acting in concert" wäre also in etwa vergleichbar mit Mobbing am Arbeitsplatz. Aber in Sachen Mobbing gibt es zwar Aufsichtsbehörden, die aber keine klaren Vorschriften und keine klaren, umfangreiche Machtbefugnisse haben, wie sie bei Mobbing am Arbeitsplatz vorgehen sollen. Als Aufsichtsbehörden agieren zwar die zuständigen Ämter für Arbeitsschutz und die zuständigen Gesundheitsämter, welche aber mit der Machtfülle einer BaFin überhaupt nicht vergleichbar sind, und schon deshalb nicht, weil die Behörden zu häufig unkoordiniert gegen Mobbing am Arbeitsplatz vorgingen. Hinzu kam noch, dass im örtlichen Beziehungsgeflecht verwickelte, stellenkorrupierte Aufsichtmitarbeiterinnen und Aufsichtsmitarbeiter den "Kampf gegen Mobbing" aufgenommen hatten. Es fehlte an einer "behördlich organisierten Offensive gegen Mobbing am Arbeitsplatz". Auf Landesebene hätte es eine - unabhängige - Arbeitsgruppe "Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz" geben müssen, die sich aus einer Kombination aus den bestehenden zuständigen Behörden, Landesamt für Arbeitsschutz und dem zuständigen Landesministerium für Gesundheit, verstanden hätte, mit Sitz im zuständigen Ministerium für Gesundheit des Landes, mit der Ergänzung der Beratungsstellen. Aber hierzu gibt es nicht einmal ein Gesetz. Da mutete das Schreiben der Staatskanzlei des Landes NRW vom 03.11.2006 sehr seltsam an. Das Schreiben war unter http://www.mobbing-gegner.de im Blog abrufbar. Hier führte Herr Dr. Scherer zum Zugang der Dokumentation gemäss § 6 ArbSchG u. a. aus, dass der Arbeitgeber nicht die Faktoren wie Mobbing am Arbeitsplatz oder Burn out in einer prognostischen Analyse ermitteln könne. Diese Faktoren seien im Hinblick auf einen bestimmten Arbeitsplatz nicht vorhersehbar und damit nicht planbar. Vielmehr seien persönliche Eigenschaften der jeweils betroffenen Beschäftigten relevant. Der Arbeitgeber müsse allerdings auf solche Vorkommnisse reagieren, wenn sie bekannt werden. Da offensichtlich die Arbeitgeber im Hüllmantel "Heuschrecken" und "Korrupties" geplantes Mobbing am Arbeitsplatz betrieben, und zudem auf ein örtliches operierendes Beziehungsgeflächt aus stellenkorrupierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Aufsichtsbehörden vertrauen konnten, waren solche Äusserungen, wie sie Herr Dr. Scherer tätigte, nicht mehr nachvollziehbar. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Na, das ist doch mal was: 2,7 Millionen Dollar Entschädigung wegen Mobbing, - leider in den USA und nicht in Deutschland - FAZ.NET, 10.11.2006 Los Angeles: Der dunkelhäutige, 51 Jahre alte, Feuerwehrmann , Herr Tennie Pierce, bekam 2,7 Millionen Dollar Entschädigung in den Vereinigten Staaten zugesprochen, weil ihm Kollegen Hundefutter ins Essen gemischt hatten. Niemand habe ihn darüber aufgeklärt, daß drei Kollegen Hundefutter unter seine Spaghetti-Mahlzeit gemischt hatten. Nach dem Vorfall sei er noch über ein Jahr lang gehänselt und erniedrigt worden. Nach dem Vorfall im Oktober 2004 hatte der Feuerwehrmann wegen Rassendiskriminierung und Belästigung unter anderem die städtische Feuerwehr verklagt Die Anwälte von Pierce führten Rassendiskriminierung als Motiv an. Feuerwehrchef William Bamattre räumte ein, daß der „untragbare“ Vorfall die Richtlinien am Arbeitsplatz verletzt habe. Mit der vom Stadtrat bewilligten Zahlung wurde die Klage nun außergerichtlich beigelegt Die Stadt Los Angeles wird ihm die Millonen zukommen lassen, wie „Los Angeles Times“ berichtete. Anfang der 90er Jahren waren viele Diskriminierungsvorwürfe, vor allem von Schwarzen und Frauen, laut geworden. Nach einer internen Untersuchung trat 1994 der damalige Chef der Feuerwehr zurück. *1) Anmerkung: Na also, geht doch ! Gruss Tom Quelle: *1) http://tinyurl.com/wlndn |
| Tom | Die Könige der Korruption konnten sich bereichern und Schaden anrichten wie sie wollten, - es kontrollierte sie offensichtlich kaum jemand wirklich zwingend - . Das Untreue, Betrug, Unterschlagung, und Korruption gedeihen konnte, lag letztendlich daran, dass die Verantwortlichen so viel Vertrauen geniessen konnten, dass von der Blindheit "Aussenstehender" ausgegangen werden musste. Der vorherige Fall in der Gemeinde zeigte es. Hier konnte der Verurteilte in aller Seelenruhe die Vereinskassen plündern, und die Gottesgläubigen merkten es nicht (rechtzeitig). Die Führungskräfte konnten in fast allen Fällen auf das Vertrauen "ihrer Untergebenen" rechnen. Das zeigte auch der Fall Siemens. Es gab schwarze Konten im Ausland. Da war die Frage: Wer kontrollierte wirklich ? Und weshalb lies man höchst vertrauensvoll die Verantwortlichen "einfach machen" ? Und weshalb hatten sich die Verantwortlichen nicht "in die Karten schauen lassen" wollen ? Un weshalb konnte die Innenrevision bei Siemens die Korruptionsfälle nicht frühzeitig aufdecken ? Wer waren die Drahtzieher, die eine Aufklärung jahrelang zunichte gemacht hatten ? Wurde in den Betrieben die Aufklärung der Korruption mittels Mobbing und Schikane zunichte gemacht, und wenn ja, durch wen ? Höchst zahlreiche Beiträge berichteten seit Wochen und Monaten online, wobei der Eindruck entstehen musste, dass es bei Siemens in Sachen Korruption "drunter und drüber" gegangen sein muss. Vertuschung und Vernebelung in konzerneignen Kontrollgremien liess die Korruption jahrelang gedeihen. Es handelte sich um ca. 420 Millionen EURO, die sich als Korruptionssumme auftat. Aktive und ehemalige Siemens-Beschäftigte sollen mindestens 420 Millionen Euro als Schmiergeld ins Ausland gezahlt haben. Wie am 12.12.2006 die Rheinische Post online meldete, räumte die Siemens-Führung erstmals die jahrelange praktizierte Korruption im Konzern offen ein. Zahlungen über 420 Millionen Euro seien als zweifelhaft einzuschätzen, sagte Finanzvorstand Joe Kaeser, da Siemens bei internen Prüfungen dubiose Transaktionen in Höhe von 420 Millionen Euro entdeckt habe. In der Com-Sparte hätten sich der kaufmännische Leiter, der Vertriebschef, der Leiter des Rechnungswesens und der Leiter der Revision ihre Position und die dezentrale Organisation des Konzerns zunutze gemacht. Dieses Geld sei nicht in schwarze Kassen geflossen und auch "nicht unbedingt Schmiergeld". Das meiste seien Zahlungen für Beraterverträge, "wo zweifelhaft ist, ob sie steuerlich absetzbar sind". Deshalb habe Siemens 168 Millionen Euro Steuern nachzahlen müssen. Einen Rücktritt als Aufsichtsratschef lehnte Pierer, der von 1992 bis 2005 an der Spitze des Konzerns gestanden hatte, ab. Pierer sagte, als Vorstandschef habe er alle Mitarbeitern immer wieder mit Nachdruck zur Einhaltung der Anti-Korruptions-Regeln ermahnt und über 20.000 leitende Angestellten diese Verpflichtung unterschreiben lassen. Er tue (nun) alles, um "für Aufklärung und Abhilfe zu sorgen". Zum neuen Chef des Anti-Korruptions-Büros berief Siemens den Stuttgarter Staatsanwalt Daniel Noa. Er verfüge über langjährige Erfahrungen in der Ermittlung von Wirtschaftskriminalität und werde sein neues Amt im Januar antreten, sagte Pierer "Ich will diese Untreue - und Korruptionsgeschichte nicht herunterspielen", sagte Pierer. "Eine Gruppe von Mitarbeitern hat sich zusammengeschlossen, um alle Sicherungen außer Kraft zu setzen." Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer sagte, die Konzernspitze sei entschlossen, "diesem Spuk der Korruption bei uns wirklich ein Ende zu machen". Zumindest im Fall eines griechischen Siemens-Managers gebe es Hinweise darauf, dass er sich auch selbst bereichert habe. "Bei solchen Projekten fällt immer mal wieder etwas vom Fahrzeug herunter, das man dann selbst behält", sagte Kleinfeld, Chef des Siemenskonzerns. Siemens hat den Exmanager inzwischen auf Rückzahlung einer Millionensumme verklagt. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Untreue. Fünf Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft, andere kamen nach umfangreichen Aussagen unter Auflagen auf freiem Fuß. *81) Wie das manager-magazin.de online am 14.02.2007 berichtete, hatte die Siemens-Affäre immer größere Ausmaße angenommen. Am 14.02.2007 durchsuchte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in einer groß angelegten Aktion Siemens-Standorte in München, Erlangen und Nürnberg. Bei der Staatsanwaltschaft werde gegen mehrere Beschuldigte ein "umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Begehung von Steuerstraftaten" geführt, erklärte Andreas Quentin, Richter am Oberlandesgericht. Laut Siemens ging es um den Verdacht, dass es "zu Zahlungen ohne den Nachweis einer konkreten Gegenleistung an einen Vertragspartner gekommen ist". Zu Auf Nachfrage räumte ein Siemens-Sprecher ein, dass es sich um einen neuen Fall handele. Er habe nichts mit den bisher bekannten Korruptionsermittlungen zu tun. *82) Der Stern.de berichtet am 12.03.2007 vom nächsten Siemens-Fall. Der Fall stand nach den Ermittlungen in keinem direkten Zusammenhang mit der Affäre bei Com, bei der bis zu 420 Millionen Euro in dunklen Kanälen verschwunden sein sollen, wobei die Staatsanwälte in München mit Hochdruck an diesem Schmiergeldskandal arbeiteten. Zum gleichen Zeitpunkt standen in Darmstadt zwei hochrangige Ex-Manager des Technologiekonzerns vor Gericht. Über sechs Millionen Euro Schmiergeld sollen sie an Manager des italienischen Energiekonzerns Enel gezahlt haben, damit diese lukrative Gasturbinen-Aufträge an Siemens-geführte Konsortien vergeben. Im Kern geht es um von Enel 1999 und 2000 europaweit ausgeschriebene Kraftwerksaufträge in einem Gesamtvolumen von über 450 Millionen Euro, für die Siemens sich die Zuschläge erkauft haben soll. Als Tatorte haben die Ermittler unter anderem Erlangen, Mailand und Offenbach ausgemacht, letzteres ist der Sitz der Siemens- Kraftwerksparte. Im Mittelpunkt der Ermittlungen der Staatsanwälte in Frankfurt und Mailand stand ein heute 63 Jahre alter ehemaliger Energie-Bereichsvorstand. Der 63-Jährige war gemeinsam mit einem zehn Jahre älteren Kollegen - einem ehemaligen leitenden Angestellten und späteren Berater der Firma - wegen internationaler Bestechung und Untreue angeklagt. Ein dritter Siemens-Manager, der im Darmstädter Prozess als Zeuge aussagen soll, ist bereits in Italien zu 23 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. In der mutmaßlich von dem 63-jährigen angehenden Rentner verwalteten Kasse fanden die Staatsanwälte weitere rund 7,6 Millionen Euro für "nützliche Aufwendungen", die vor 1999 noch von der Steuer abgesetzt werden konnten. Seit damals ist in Deutschland wie in vielen anderen Industriestaaten die Bestechung im internationalen Geschäftsgebaren verboten. *83) Ergänzend berichtete euronews.net am 13.03.2007 online, dass im Prozess um Korruption in der Siemens-Kraftwerkssparte die beiden angeklagten Ex-Manager Geständnisse abgelegt hatten. Vor dem Landgericht Darmstadt räumten Horst Vigener und Andreas Kley ein, an leitende Angestellte des italienischen Stromriesen Enel mehr als sechs Millionen Euro Schmiergelder gezahlt zu haben. Dazu seien schwarze Konten in der Schweiz, Liechtenstein, Abu Dhabi und Dubai benutzt worden. Im Gegenzug erhielt ein von Siemens geführtes Konsortium aus Italien Aufträge über 450 Millionen Euro. Die beteiligten Enel-Manager sind wie zwei weitere Siemens-Verantwortliche bereits in Mailand zu Haftstrafen verurteilt worden. *84) Nach der Frage, wer denn die präventive Kontrolle hinsichtlich der Korruption ausführte, stellte sich bei Siemens erst gar nicht. Vielmehr kam der Verdacht auf, dass wie im Korruptionsfall VW-Hartz teile des Betriebsrats geschmiert worden ist. Süddeutsche Zeitung Online am 28.03.2007: Vorstand Johannes Feldmayer wurde am Dienstag wegen Untreue-Verdachts verhaftet. Nach Angaben aus Justizkreisen bestand wegen zahlreicher Auslandskontakte Fluchtgefahr. Feldmayer hatte 2001 als Fachvorstand der Siemens-Sparte ,"Automatisierungs- und Antriebstechnik" einen Vertrag mit damaligen Vorsitzenden Schelsky der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) unterzeichnet. Dieser Vertrag führte in den vergangenen Jahren zu Millionenzahlungen an die AUB zur weiteren Verwendung . 2003 rückte Feldmayer in den Zentralvorstand auf, in dem er unter anderem für das Europa-Geschäft zuständig ist. Er soll Millionenzahlungen veranlasst an die AUB haben, mit denen sich Siemens das Wohlwollen von Betriebsräten gesichert habe. Siemens habe über Schelsky Millionenbeträge in die AUB gesteckt, um deren Aufbau und deren Betriebsratswahlkämpfe zu unterstützen, lautet der Verdacht der Staatsanwaltschaft. Auch gegen den ehemaligen Finanzvorstand und späteren Aufsichtsratschef Karl-Hermann Baumann wurde ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelte gegen mehrere Siemens-Manager wegen Untreue zum Schaden des Konzerns. Diese Führungskräfte sollen nach Informationen der Süddeutschen Zeitung dafür verantwortlich sein, dass der Nürnberger Unternehmer und frühere Siemens-Betriebsrat Wilhelm Schelsky seit 2001 fast 34 Millionen Euro Beraterhonorare erhalten habe, ohne angemessene Gegenleistungen zu erbringen. Schelsky war Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB), die nach eigenen Angaben in Deutschland 19000 Betriebsräte stellte. Am Abend des 28.03.2007 teilte die AUB mit, Schelsky sei zurückgetreten. Die 1986 von Schelsky und anderen Siemens-Betriebsräten gegründete AUB gilt als arbeitgeberfreundlich und als Konkurrenz zu den DGB-Gewerkschaften. Er soll die AUB mit den Geldern finanzieren haben. *89) Die Siemens-Korruptionsgeschichte hatte ein Ausmass, dass hier nicht weiter geführt werden kann. Diese Geschichte wäre gesondert zu behandeln und zu betrachten. Wer weiter Informationen zu diesem Thema erlangen möchte, kann sich unter http://www.compliancemagazin.de/schwerp ... 9110d82e05 ein umfassendes Bild vom Korruptionsfall SIEMENS machen. *100) Vielmehr war zu beobachten, dass zeitgleich zu diesem Korruptionsskandal die Korruption in Deutschland weiter betrieben wurde. Das Vertrauen wurde weiter missbraucht, und so konnten sich die "Könige der Korruption" weiter bereichern. http://www.pr-inside.com am 16.03.2007: Wegen Untreue in mehr als 100 Fällen hat das Schöffengericht Mönchengladbach den Ex-Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Rhein-Kreis Neuss zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Richter Gericht und die Staatsanwaltschaft sahen es nach knapp einem halben Jahr Verfahrensdauer als erwiesen an, dass der frühere SPD-Politiker Ulrich B. mehrere hunderttausend Euro in die eigene Tasche erwirtschaftet hatte. Die Vernehmung von dutzenden Zeugen liessen des Schluss zu, dass der 58-Jährige die AWO trotz eines hohen Grundgehalts als «Selbstbedienungsladen» gesehen und sich immer wieder selbst Schecks ausgestellt hatte. Zudem verschwanden auch etliche tausend Euro von den Konten mehrerer Kindergärten. Der Finanzskandal bei der AWO im Rhein-Kreis Neuss war bereits im Februar 2002 aufgeflogen. Damals waren Zahlungsschwierigkeiten der Hilfsorganisation bekannt geworden. Recherchen ergaben, dass mindestens mehrere hunderttausend Euro, wenn nicht gar Millionen aus den Kassen verschwunden waren Als Verantwortlicher wurde später der damalige Geschäftsführer ermittelt. Ulrich B. wurde fristlos entlassen. Im Prozess hatte die Verteidigung alle Vorwürfe zurückgewiesen und erklärt, die zusätzlichen Zahlungen hätten B. zugestanden. *78) http://www.sueddeutsche.de am 16.03.2007: Drei Professoren der Fachhochschule Gelsenkirchen wurden beschuldigt, Forschungsgelder in Millionenhöhe unterschlagen zu haben, und so wurden sie in Untersuchungshaft genommen. Auslöser seien anonyme Hinweise aus dem Umfeld der Fachhochschule gewesen. Am 13.03.2007 hätten die Ermittler zugeschlagen und etwa ein Dutzend Gebäude in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern durchsucht. Eine Freilassung der Akademiker kam laut Staatsanwaltschaft vorerst nicht in Frage, es gebe Hinweise auf Flucht- und Verdunklungsgefahr, zu dem schwiegen die Wissenschaftler zu den Vorwürfen. Der Schaden liege in einstelliger Millionenhöhe, sagte am 15.03.2007 der Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum, Eduard Güroff. Außer den circa 50 Jahre alten Akademikern sei ein jüngerer Wissenschaftler in Haft gekommen, der nicht mehr zur Hochschule gehörte. Die Ruhr-Nachrichten hatten am 15.03.2007 unter Berufung auf ein vertrauliches Dokument des Landesrechnungshofes von dem Fall berichtet. Die Professoren hätten offenbar Restmittel aus Fördertöpfen abgerufen, bevor diese verfielen, hiess es darin. Die Landesverwaltung habe die Verwendung der Fördermittel nicht ausreichend überwacht. Laut Ruhr-Nachrichten sollen die Wissenschaftler Scheinfirmen auch in Hessen und Rheinland-Pfalz sowie in Spanien und der Türkei unterhalten haben. Die Behörden ermittelten laut Güroff schon seit Jahren an dem Fall. *79) http://www.merkur-online am 16.03.2007 : Der (damalig scheidende) Vizepräsident des TSV 1860 München und Ex-Schatzmeister der Münchner CSU, Ralph Burkei, wurde wegen Untreue in vier Fällen und eines Verstoßes gegen die Finanzführungspflicht beschuldigt. Burkei soll bei der Pleite seiner Medienfirma West Net AG Gläubigern Vermögenswerte von rund 550 000 Euro entzogen haben. Laut Staatsanwaltschaft soll Burkei bei der Abwicklung der Filmfirma ein Studio abgebaut und in seinem Unternehmen Camp TV, das das Bayernjournal für Sat 1 und RTL produziert, wieder aufgebaut haben. Das Inventar im Wert von rund 200 000 Euro sei formal an Camp TV verkauft worden. An die West Net sei aber „kein Cent Geld geflossen“, erklärte Oberstaatsanwalt Fred Apostel. Zudem soll Burkei ein Aktienpaket, das West Net an der Health Base Medizindaten AG hielt, verkauft und rund 350 000 Euro in private Kanäle abgezweigt haben. Weitere 260 000 Euro aus einem ebenfalls verkauften Aktienpaket an Bergbahnen in Saas-Fee sind laut Ermittler noch vor dem Verschwinden dem Konkursverwalter zugeleitet worden. Zudem soll es Burkei unterlassen haben, eine erforderliche Bilanz für sein Unternehmen aufzustellen. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat Anklage gegen den Grünwalder Medienunternehmer erhoben. *80) Und auch vor Anwälten waren die Betroffenen vor Betrug und Untreue nicht sicher, wie der nächste Fall zeigte. Solche Fälle sollen aber unter "Kleinkriminalität" gefallen sein. http://www.chiemgau-online.de / Trostberger Tagblatt am 16.03.2007 Traunstein: Von einem früheren und schon verjährten Fall mit einer Bäuerin berichtete ein Beamter der Kripo Rosenheim gestern im Prozess gegen einen 71-jährigen Anwalt und Steuerberater aus Rosenheim, der das Konto eines 73-jährigen Mannes geplündert haben soll. Der Jurist musste sich vor der Sechsten Strafkammer am Landgericht Traunstein wegen 28-facher Untreue in besonders schwerem Fall mit einer Schadenssumme laut Anklage von gut 292 000 Euro verantworten. In dem alten Fall kam es nach Worten des Zeugen zu einem Zivilgerichtsverfahren und einem Vergleich. Der 71-Jährige erstatte an die Klägerin 50000 Euro jährlich. Das Verfahren war sehr komplex und die Schadenssumme insgesamt hoch, und so wurde der Prozess am 20.03.2007, und am 22.03.2007 mit weiteren Zeugenaussagen weitergeführt. *85) Mitteldeutsche Zeitung online am 20.03.2007: Gegen den Landtagsabgeordneten der Linkspartei PDS, Otto Theel, wurde wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs und der Korruption die Anklage vorbereitet. Das teilte die Staatsanwaltschaft Neuruppin am 19.03.2007 mit, welche die Untersuchungen mit dem Landeskriminalamtes im März 2006 begonnen hatten. Der Vorwurf stehe im Zusammenhang mit dem Bau eines Vier-Sterne-Hotels in der Stadt, hieß es. Theel war von 1994 bis 2004 Bürgermeister der Stadt. Das Land hatte für das im Herbst vergangen Jahres eröffnete Hotel am Ufer des Ruppiner Sees Fördermittel in Höhe von 17,1 Millionen Euro zugesichert. Zudem gewährte die Fontane-Stadt eine Bürgschaft über 13,7 Millionen Euro für den Baukredit. Dies sei auf Drängen Theels geschehen, hieß es in früheren Medienberichten. Als Gegenleistung könnte Theels Sohn von dem Hotel-Investor einen Privatkredit von 70 000 Euro erhalten haben. Nach Abschluss der Ermittlungen bestand hinreichender Tatverdacht nicht nur gegen Theel, sondern auch gegen den ehemaligen Geschäftsführer und den Rechtsbeistand der Seetor-Invest Neuruppin (SIN), teilten die Ermittler mit. Diese hätten die Vorwürfe überwiegend eingeräumt. Gegen sie sei der Erlass von Strafbefehlen beantragt worden. Sie sollen im Subventionsantrag für die Landesinvestitionsbank (ILB) falsche und unvollständige Angaben gemacht haben. Der Geschäftsführer habe zudem Theel Vorteile gewährt und einen Stadtverordneten bestochen, der Anwalt Beihilfe dazu geleistet. *85) TAZ Berlin Lokal online am 27.03.2007: Seit dem 26.03.2007 sass die frühere 48 jährige Sachbearbeiterin des Sozialamts Lichtenberg wegen Korruption auf der Anklagebank des Landgerichts. Der Schaden soll sich auf 750000 EURO belaufen haben. Die damalige Mitarbeiterin der Abteilung Bürgerdienste und Sozialhilfe soll von Dezember 2003 bis Juli 2006 in 247 Fällen alte Sozialhilfefälle aktiviert haben, um erfundene Beihilfen für Sozialleistungen auf die Konten der beiden mitangeklagten Männer zu schleusen. An einem Tag im Oktober 2005 soll die Angeklagte durch mehrere erfundene Beihilfen mehr als 25.000 Euro aus der Bezirkskasse umgeleitet haben. Die Frau soll dem 58-jährigen Mitangeklagten ein Luxusleben finanziert haben. Der Mann und die Sachbearbeiterin sollen sich gekannt haben. Von dem erschwindelten Geld soll sie persönlich 30.000 Euro kassiert haben. Ein dritter Angeklagter, der sein Konto zur Verfügung gestellt habe, soll mit knapp 100.000 Euro belohnt worden sein. *86) Wie schon weiter oben kurz berichtet, hatte NetTribune online am 07.03.2007 über den Fall "Heros" berichtet. http://www.foerderland.de ergänzte am 27.03.2007 weitere Informationen, und zwar gab es eine weiter Festnahme. Laut Staatsanwaltschaft Hannover soll der Mitarbeiter in der Zeit zwischen Juli und Ende 2005 Schecks ausgestellt haben, mit denen Geldtransportfahrer 3,5 Millionen Euro von der Bundesbank abholten. Dieses Geld habe er sich aushändigen lassen, ohne zu quittieren. Was danach mit dem Geld geschah, sei bisher unklar. «Auffällig wurde der Beschuldigte durch einen aufwendigen Lebensstil, der seinem Verdienst nicht entsprach», sagte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hannover auf Anfrage. Dazu habe der Erwerb von zehn hochwertigen Fahrzeugen mit einem Wert von insgesamt rund 500 000 Euro im Zeitraum 2002 bis 2005 gezählt. Im Betrugsskandal bei Heros wurden neun Personen verhaftet, darunter der Ex-Unternehmenschef Karl-Heinz Weis sowie drei ehemalige leitende Mitarbeiter. Die vier müssen sich derzeit wegen gewerbsmäßiger Untreue, Bankrotts und Insolvenzverschleppung vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts Hildesheim verantworten. In der Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft den Managern vor, zwischen Februar 2001 und Februar 2006 einen Gesamtschaden von etwa 250 Millionen Euro verursacht zu haben. *87) http://www.luebeckonline.com meldete ergänzend zum BaFin-Korruptionsskandal am 27.03.2007 weitere Neuigkeiten. Weiter oben wurde darüber bereits berichtet. Ein ehemaliger rang hoher Mitarbeiter der Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Bonn soll über sieben Millionen Euro aus dem Computer-Etat der Behörde abgezweigt haben, um sich damit ein Luxusleben zu finanzieren, berichtet das Handelsblatt.com. Wie die Staatsanwaltschaft berichtete, hatte der Mann nichts mit der Kontrolltätigkeit der Behörde bei Banken, Versicherungen und der Börse zu tun, sondern war für den Einkauf von Computern und Software zuständig. Die Staatsanwaltschaft warf dem BaFin-Mitarbeiter noch weitere Korruptionsdelikte vor, die bis April 2001 zurückreichen sollen. Diesbezügliche Ermittlungen gegen den Beamten und den Betreiber einer Softwarefirma seien noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den Schaden durch fingierte Aufträge in diesem Komplex auf weitere fast 900.000 Euro. Zwischen September 2003 und Februar 2006 sollen die Angeklagten in 215 Fällen die BaFin durch die Anschaffung unbrauchbarer Software, Scheinrechnungen und die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen um über 6,8 Millionen Euro geprellt haben. Das Geld hätten sich die beiden Angeklagten in der Regel "fifty-fifty" aufteilt. Gegen den Chauffeur, der auch als Leibwächter gedient habe, ermittelt die Staatsanwaltschaft ebenfalls: Er soll belastendes Beweismaterial aus der Wohnung seines Arbeitgebers weggeschafft haben. Ebenfalls noch nicht abgeschlossen waren den Angaben zufolge Ermittlungen gegen weitere 13 BaFin Beschäftigte wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue und der Bestechlichkeit. Das Verfahren gegen eine leitende Mitarbeiterin der BaFin sei inzwischen eingestellt, erklärte die Staatsanwaltschaft. In diesem Fall hätten sich die Verdachtsgründe als nicht tragfähig erwiesen. *88) Es gab weitere Fälle in Sachen Untreue mitzuteilen. Neues kam von der Heros-Pleite. Wie weiter oben schon unter *89) *87) *73) berichtet, wurde hier von Mitarbeitern Untreue im grossen Stil betrieben. Es kam zu Verhaftungen und Verurteilungen. Wie das Hamburger Abendblatt online am 29.03.2007 meldete, soll der ehemalige 49-Jährige Niederlassungsleiter der Filiale an der Grusonstraße (Billbrook) von Juli bis Dezember 2005 etwa 3,5 Millionen Euro von einem Konto entnommen haben, so die Staatsanwaltschaft in Hannover. Nach bisherigen Erkenntnissen habe der 49-jährige H., der von der Heros-Nachfolgefirma Securlog übernommen worden war, Mitarbeiter mit Barschecks zur Bank geschickt und sich die Beträge in 500-Euro-Scheinen auszahlen lassen. Aufgefallen sei bereits zuvor sein aufwendiger Lebensstil. Er habe sich in der Zeit von 2002 bis 2005 für 500 000 Euro Luxusautos gekauft - darunter etwa einen Porsche Carrera und einen VW Touareg. "Von seinem Gehalt hat er das kaum bezahlen können", erklärte Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel. Außerdem soll der Manager gewusst haben, dass von Oktober 2004 an Geld eines Kreditinstituts verwendet wurde, um Löcher bei Heros notdürftig zu kaschieren. Der Beschuldigte bestreitete die Vorwürfe und behauptete, die Beträge seinem Chef, Firmengründer Karl-Heinz Weis, gegeben zu haben. *90) Am 06.07.2007 meldete der Kölner Stadtanzeiger online ergänzend: Firmengründer Karl-Heinz Weis und drei weitere Manager wurden im Mai 2007 zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Ihnen wurden 157 Untreue-Taten nachgewiesen - die Schadenssumme belief sich auf 240 Millionen Euro. Auch diese Spitzenkräfte hatten Millionen in die eigene Tasche gesteckt und den damaligen Branchenprimus Heros in die Pleite getrieben. Die Summe der ausstehenden Forderungen belief sich auf insgesamt 469 Millionen Euro. Eine Frau aus dem schleswig-holsteinischen Rendsburg stieg zur Prokuristin und Niederlassungsleiterin auf und jongliert mit Millionensummen, - bis sie vor dem Kadi wegen Untreue stand - . Interessant war, dass sie mit Mühe den Hauptschulabschluss geschafft hatte, und ihre Lehre als Frisörin abbrach. Wie dennoch eine steile Karriere bei Heros zustande kam, blieb ein Geheimnis. Ihrer 61 Jahre alte Komplizin musste sich ebenfalls vor dem Landgericht Hildesheim wegen Untreue verantworten. Der Prozess gegen die zwei Frauen warf ein weiteres Schlaglicht auf die katastrophale Unternehmensführung und die mangelhaften Kontrollmechanismen. „Unregelmäßigkeiten waren seit Jahren an der Tagesordnung, und Kontrollen gab es eigentlich nie“, sagt die 61-Jährige, die 1990 bei Heros einstieg und wenig später eine leitende Funktion innehatte. Die Begründung für den schnellen Aufstieg: Sie sei die Älteste gewesen und habe von allem gewusst. Es ging mit den Buchungen drunter und drüber. Eines Tages war im Tresor der eigenen Niederlassung mehr als zwei Millionen Euro „übrig“. Die Frauen griffen zu. „Das Geld fehlte nirgendwo, niemand hat etwas vermisst.“ Die Scheine packte das Duo in eine Kiste und verstaute sie im Kofferraum. Nach Feierabend wurde in der Garage der Kollegin geteilt. Der Skandal wurde weiter verfolgt. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt wegen Untreue gegen einen anderen Filialleiter. Gegen die Ehefrau und die Töchter von Weis lief ein Verfahren wegen Geldwäsche. *123) Wie DIE ZEIT am 31.08.2007 online meldete, wurden die zwei Prokuristinnen verurteilt. Die 39-jähige wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, die 61-jähriger zu drei Jahren. Die 39 und 61 Jahre alten ehemaligen Prokuristinnen hatten 2002 rund zwei Millionen Euro Kundengeld eingesteckt und geteilt. Die Verteidiger betonten, die Tat sei überhaupt erst kurz vor der Verjährung entdeckt worden. Zudem sei es den Angeklagten leicht gemacht worden. Heros sei ein "Selbstbedienungsladen" gewesen. Die Ältere gab den größten Teil aus, investierte in Immobilien, Luxusautos und Schmuck. Die Jüngere gab nach ihrer Verhaftung 500.000 Euro zurück, zudem wurden bei ihr 80.000 Euro gefunden - noch gebündelt und mit Banderolen umwickelt. Zudem hatte sie sich ein Haus im Wert von mehr als 400.000 Euro gebaut. *130) Zur "Selbstbedinung bei Heros" sollte der nächste Abschnitt gelesen werden. Die Staatsanwaltschaft Hannover veröffentlichte am 10.05.2007 im elektronischen Bundesanzeiger weitere interessante Neuigkeiten im Fall "Heros-Pleite", insbesondere die Namen der Beschuldigten und deren pfändbaren angehäuften Reichtümer konnten in Erfahrung gebracht werden. Die Geldspuren führten in die Schweiz, nach Luxemburg, nach Belgien, nach Spanien, und in die Slowakischen Republik. Es ging u. a. gegen Herma Block und Wiebke Hebbeln um gemeinschaftlicher Untreue im besonders schweren Fall zum Nachteil der Kunden der Heros-Unternehmensgruppe und der Fa. NordCash Geldbearbeitungsgesellschaft mbH. Durch verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Hannover zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zu Gunsten derjenigen Personen, die durch Straftaten der Beschuldigten geschädigt worden sind, konnte der dingliche Arrest in das bewegliche und das unbewegliche Vermögen, angeordnet werden. Vielfach handelte es sich hierbei um kleinere Beträge oder Forderungen oder Depotguthaben. So zeigte der Staatsanwalt Herr Dr. Weissenborn u. a. folgende Vorgänge an: 23.02.2007 Gesicherte Vermögenswerte des Beschuldigten Karl-Heinz Weis, zuletzt wohnhaft: Hofhäuser Weg 12, 30539 Hannover, musste sich in Untersuchungshaft in die JVA Hannover begeben. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Angeklagten Karl-Heinz Weis durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 07.06.2006 – 906 IN 409/06 – wurden die sichergestellten Vermögensgegenstände an den Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Michael Bähr (Hannover) freigegeben. Der Beschuldigten Manfred Diel, zuletzt wohnhaft: Alte Straße 221, 50226 Frechen musste sich in Untersuchungshaft in der JVA Braunschweig begeben (Stand: 15.02.2007). Aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 26.04.2006 an die Justizbehörden des Königreichs Belgien – 4071 AR 127/06 – wurden Vermögenswerte des Beschuldigten Manfred Diel in Belgien gesichert. Es handelte sich u. a. um kleinere Beträge. Zudem sollen nach Mitteilung der belgischen Polizei für die betroffenen Konten bei der ING Bank Büllingen bereits seit dem 10.05.2006 eine Pfändung zugunsten Dritter bestanden haben. In Vollziehung des dinglichen Arrestes des AG Mönchengladbach vom 23.02.2006 – 59 Gs 193/06 – (s. Bundesanzeiger vom 21.04.2006, Seite 3088) wurden das Wertpapierdepot Nr. 410 106 2678 bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Service Center Private- & Business Clients/spS, Kokkolastr. 5, 40882 Ratingen, Kurswert per 21.02.2006: 305.922,00 EURO, gepfändet. Die Vermögenswerte der Drittbeteiligten Ingrid Weis, wohnhaft: Hofhäuserweg 12, 30539 Hannover, wurden aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 09.08.2006 an die Schweizer Justizbehörden – 4071 AR 176/06 in der Schweiz beschlagnahmt. Die im nächsten Abschnitt aufgezählten Armbanduhren wurden sämtlich in einem Bankschließfach der Eheleute Ingrid und Karl-Heinz Weis bei der Aargauischen Kantonalbank, Filiale Rothrist, Bernstr. 122, CH-4852 Rothrist sichergestellt. Es handelte sich um eine Armbanduhr Rolex, Nr. 118209, um eine Armbanduhr Rolex, Nr. F567513, Typ Daytona, um eine Armbanduhr "Record Geneve" mit schwarzem Lederarmband (ohne Nummer), um eine Armbanduhr Patek Philippe Geneve mit schwarzem Lederarmband (ohne Nummer), um eine Armbanduhr Bulgari mit schwarzem Armband, Nr. AL38AL27583, um eine Armbanduhr Rolex mit Hologramm auf Rückseite, Nr. 78498, um eine Armbanduhr Cartier Nr. 090231888, ein Feuerzeug Dupont, schwarz, Nr. 102AG39, um eine Armbanduhr Baume & Mercier mit schwarzem Armband, Nr. 7407041726, um eine Armbanduhr Cartier, Nr. 86691114669, um eine Armbanduhr Omega mit schwarzem Lederarmband (ohne Nummer), um eine Armbanduhr Rolex mit braunem Lederarmband (ohne Nummer), Armbanduhr Maurice Lacroix mit schwarzem Lederarmband, Nr. 69850, um eine Armbanduhr Patek Philippe mit braunem Lederarmband "Andreas Huber", um eine Armbanduhr Audemars Piquet, Typ Juan Pablo Montoya, Nr. F25303-054/100. Angesichts der Sammlung müsste mach einer meinen, dass die Eheleute Ingrid und Karl-Heinz Weis einen Uhrenladen in der Schweiz unterhalten haben könnten, - dem war nicht so - . Vielmehr konnte Aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 04.08.2006 an die spanischen Justizbehörden – 4071 AR 241/06 – weitere Vermögenswerte der Drittbeteiligten Ingrid Weis in Spanien beschlagnahmt werden. Darunter waren Forderungen über 170.000,-- EURO, und ein "Embargo" an dem Grundstück in Velez-Malaga, Sektion 2, Nr. 1833 (Wohnhaus im Bezirk Trayamar, Parzelle 170 der Urbanizacion Rivera de Trayamar, ein "Embargo" an dem Grundstück in Velez-Malaga, Sektion 2, Nr. 20108 (Wohnung Nr. 14, Standardwohnung D im Turmgeschoss, Portal 2, Block 1 des Immobilienkomplexes namens „La Almijara de Baviera", Phase 1), ein "Embargo" an dem Grundstück in Velez-Malaga, Sektion 2, Nr. 19321 (Wohnung Nr. 26, Standardwohnung B auf der Ebene 1 im Modul 5 des Komplexes "Fortaleza de Baviera"), ein "Embargo" an dem Grundstück in Velez-Malaga, Sektion 2, Nr. 27392 (Wohnung Nr. 136, Standardwohnung D im 5. Stock des Gebäudes auf der als R-8, ELP-17 und ELP-10 gekennzeichneten Parzelle der Ausführungseinheit EU-T-4, Azucarera Nuestra Senora del Carmen in Torre del Mar, bekannt als Block 4 oder 4. Phase), ein "Embargo" an dem Grundstück in Velez-Malaga, Sektion 2, Nr. 22235 (Wohnung Nr. 88, Standardwohnung E im 5. Stock des Gebäudes auf der als R-5, ELP-10, ELP-11 und ELP-12 gekennzeichneten Parzelle der Ausführungseinheit EU-T-4, Azucarera Nuestra Senora del Carmen, in Torre del Mar, bekannt als Block 3 oder 3. Phase). Zudem war die Drittbeteiligte Ingrid Weis in Spanien mittels eines ganzen Fuhrparks höchst mobil. Es wurden folgende Autos sichergestellt: der PKW VW-Golf Cabrio (abgemeldet), der PKW Audi A6 Cabrio, amtliches Kennzeichen H-WK 136, PKW BMW 120d, amtliches Kennzeichen H-ER 413, und der PKW VW-Multivan, amtliches Kennzeichen H-HY 504. Auf Luxusgüter wurde auch in Spanien nicht verzichtet. Hier wurden z. B. folgende Gegenstände gepfändet: die Reisetasche, Marke Louis Vuiton, die Armbanduhr, Marke Maurice Lacroix, Nr. 69850 AD 69526, die Armbanduhr, Marke Maurice Lacroix, Nr. 69850 AD 69505, die Armbanduhr, Marke Rolex, das Feuerzeug, Marke Dupont, silber, das Feuerzeug, Marke Dupont, gold, das Note-Book, Marke Sony, PCG-886 M, Nr. 28333651-582-1456, das Briefmarkenalbum "Die Elektronik auf der Briefmarke" mit diversen Postwertzeichen. In Deutschland wurden in Vollziehung des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Hannover vom 08.08.2006 – 272 Gs 1913/06 – gegen die Drittbeteiligte Ingrid Weis noch weitere Vermögenswerte gepfändet, z.B. das Wohnmobil VW-Missouri (abgemeldet), der PKW Porsche 996, Tageskennzeichen vom 01.04.2006: H-040809. Die Vermögenswerte der Drittbeteiligten Katharina Weis, wohnhaft: Hofhäuserweg 12, 30539 Hannover (Stand: 12.02.2007) wurden aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 09.08.2006 an die Schweizer Justizbehörden – 4071 AR 176/06 – in der Schweiz beschlagnahmt. Es war eine Forderung auf Zahlung aus dem Konto Nr. 161015.018.59 in Höhe von 270.325,01 EURO bei der Aargauischen Kantonalbank, Bahnhofstr. 58, CH-5001 Aarau. Aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 04.08.2006 an die spanischen Justizbehörden – 4071 AR 241/06 – wurden Vermögenswerte der Drittbeteiligten Katharina Weis in Spanien beschlagnahmt. Auffällig war hier das "Embargo" an dem Grundstück in Velez-Malaga, Sektion 2, Nr. 22236 (Wohnung Nr. 89, Standardwohnung F im 5. Stock des Gebäudes auf der als R-5, ELP-10, ELP-11 und ELP-12 gekennzeichneten Parzelle der Ausführungseinheit EU-T-4, Azucarera Nuestra Senora del Carmen in Torre del Mar, bekannt als Block 3 oder 3. Phase). In Deutschland wurden in Vollziehung des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Hannover vom 03.08.2006 – 272 Gs 1914/06 – weitere Vermögenswerte der Drittbeteiligten Katharina Weis gepfändet, und zwar der PKW-VW New Beetle Cabrio, amtliches Kennzeichen: H-TZ 718. Bei der Drittbeteiligten Christina Weis, wohnhaft: Hofhäuserweg 12, 30539 Hannover (Stand: 12.02.2007) wurden aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 09.08.2006 an die Schweizer Justizbehörden – 4071 AR 176/06 weitere Vermögenswerte in der Schweiz beschlagnahmt. Hier fiel die Forderung auf Zahlung aus dem Konto Nr. 161015.014.95 in Höhe von 207.100,12 €, bei der Aargauischen Kantonalbank, Bahnhofstr. 58, CH-5001 Aarau, auf. Aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 04.08.2006 an die spanischen Justizbehörden – 4071 AR 241/06 – wurden Vermögenswerte der Drittbeteiligten Christina Weis in Spanien beschlagnahmt. Auffällig war neben einem Konto das "Embargo" an dem Grundstück in Velez-Malaga, Sektion 2, Nr. 22237 (Wohnung Nr. 90, Standardwohnung G im 5. Stock des Gebäudes auf der als R-5, ELP-10, ELP-11 und ELP-12 gekennzeichneten Parzelle der Ausführungseinheit EU-T-4, Azucarera Nuestra Senora del Carmen, in Torre del Mar, bekannt als Block 3 oder 3. Phase). Die Vermögenswerte des Beschuldigten Bernd Köller, wohnhaft Felsenkamp 1 a, 31832 Gestorf (Stand: 12.02.2007) wurden gesichert. In der Strafsache gegen Karl-Heinz Weis, Bernd Köller, Manfred Diel und Reimer Weingertner, Geschäfts-Nr.: 25 KLs 5413 Js 18030/06, hat das Landgericht Hildesheim durch Beschluss vom 23.11.2006 den dinglichen Arrest in das Vermögen des Angeklagten Köller in Höhe von 36.000,00 € aufrecht erhalten. Es handelte sich um Forderungen einmal i. H. v. 10.200,00 EURO und einmal i. H. v. 26.000,00 EURO. Die Vermögenswerte der Eheleute Thomas und Anette Hass, wohnhaft: Hinterdeich 177 a, 21635 Jork (Stand: 12.02.2007), waren einzuziehen. In dem Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 18934/06 – zum Ermittlungsverfahren – 5413 Js 18030/06 gegen die Beschuldigten Karl-Heinz Weis, Manfred Diel, Reimer Weingertner und Bernd Köller wegen Untreue im besonders schweren Fall, wurde durch Beschluss des Landgerichts Hildesheim vom 05.09.2006 – 25 Qs 6/06 – der dingliche Arrest in Höhe von 120.000,00 EURO gegen die Drittbeteiligten Thomas und Anette Hass angeordnet. Es sollen dringende Gründe für die Annahme bestanden haben, dass die Eheleute Hass zumindest in Höhe der Arrestsumme von dem Angeklagten Karl-Heinz Weis einen mit deliktisch erlangtem Geld bezahlten Vermögenswert, nämlich einen Pkw Bentley, unentgeltlich erlangt haben und insoweit Rückgewinnungshilfe zu leisten sei. In Vollziehung des dinglichen Arrestes wurden folgende Vermögenswerte gepfändet: ein Pkw Porsche Cayenne, amtl. Kennzeichen: NF – AH 3, Pkw VW Touareg, amtl. Kennzeichen: STD – TH 750, ein Pkw Range Rover (abgemeldet, letztes amtl. Kennzeichen: STD – TH 350), dazu diverse Schmuckstücke (Ringe, Ohrringe, Armbänder, Ketten, Armbanduhren), und auch 5 Goldmünzen (Sonderprägungen, Nennwerte: 4 x 100,– €, 1 x 200,– €) waren dabei. Es gab Vermögenswerte der Drittbeteiligten Antonia Nitschev, wohnhaft: Kölner Str. 225, 50354 Hürth (Stand: 12.02.2006) sicherzustellen. Aufgrund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 26.04.2006 an die Justizbehörden des Königreichs Belgien – 4071 AR 127/06 – wurden Vermögenswerte der Drittbeteiligten Antonia Nitschev in Belgien gesichert. Und zwar eine Immobiliarsicherungspfändung des Grundstücks (Freifläche mit Wiese) in der Gemeinde Vielsalm – 4. Gemarkung – Petit-Thier, zur Sicherung und Garantie eines Betrages in Höhe von 69.500,00 EURO, und zudem die Forderungen zu einem Konto. Aufgrund der Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Hannover vom 20.04.2006 und vom 28.04.2006 an die Justizbehörden in Luxemburg wurden nach telefonischer Vorabmitteilung der Polizei in Luxemburg weitere Vermögenswerte der Drittbeteiligten Antonia Nitschev in Luxemburg gesichert, wobei neben den Forderungen ein Wertpapierdepotkonto in Höhe von 20.069,64 EURO auffiel. Die Vermögenswerte des Beschuldigten Franz-Josef Winter, Röttgensweg 14, 51107 Köln (Stand: 12.02.2007) waren sicherzustellen. In dem Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 18934/06 – zum Ermittlungsverfahren – 5413 Js 18030/06 – gegen die Beschuldigten Karl-Heinz Weis, Manfred Diel, Reimer Weingertner und Bernd Köller wegen Untreue im besonders schweren Fall hat das Amtsgericht Hannover durch Beschluss vom 25.07.2006 – 272 Gs 1843/06 den dinglichen Arrest in Höhe von 100.000,00 EURO in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschuldigten Winter angeordnet, weil nach dem Ergebnis der Ermittlungen dringende Gründe für die Annahme bestünden haben sollen, dass Winter zumindest in Höhe der – reduzierten – Arrestsumme von dem Beschuldigten Karl-Heinz Weis veruntreute Gelder unentgeltlich erlangt haben könnte und insoweit Rückgewinnungshilfe zu leisten sei. Gegen den Beschuldigten Franz-Josef Winter war – nach Verfahrensabtrennung – das gesonderte Ermittlungsverfahren – 5413 Js 75643/06 – (Vermögensermittlungen: 4031 Js 92599/06) anhängig, wobei der Geldbetrag i. H. v. 100.000,00 EURO gesichert wurde. Die Geldspur und die Geldwäsche führte nunmehr in die Slowakische Republik. Die Vermögenswerte der Firma FYA solution s.r.o., geschäftsansässig: Kapitulska 15, 81101 Bratislava (Slowakische Republik) waren einzuziehen. Der Geschäftsführer war: Shaun Colin Kearns, wohnhaft: Waldstr. 18, A-8063 Eggersdorf (Österreich). Auf Grund des Rechtshilfeersuchens der Staatsanwaltschaft Hannover vom 07.04.2006 an die Justizbehörden der Slowakischen Republik – 4071 AR 116/06 – wurden Vermögenswerte der Fa. FYA Solutions s.r.o., beschlagnahmt. Es ging um Forderungen auf Zahlung gegenüber der Tatra Banka A.S., Hodzovo Namestie 3, 81106 Bratislava 1, kontoführende Filiale: Tupoleva Nr. 3/A, 85101 Bratislava (Slowakische Republik), wobei auf dem Konto Nr. 2929 2501 47 bis zur Höhe von 1.180.465,26 EURO und auf dem Konto Nr. 2622 8331 96 bis zur Höhe von 1.764.081,03 Slowakischen Kronen (SSK), lagerten. Im Zusammenhang mit der Lieferung mutmaßlich überteuerter Fahrzeugsicherheitsausstattungen bestand gegen den Beschuldigten Karl-Heinz Weis der Verdacht der gewerbsmäßigen Untreue zum Nachteil seiner Fa. Heros Transport GmbH und gegen die Beschuldigten Ingrid Weis, Bernd Köller, Jens Ruck und Shaun Colin Kearns der Verdacht der Beihilfe zur Untreue (Ermittlungsverfahren der StA Hannover 5413 Js 75643/06 und 5413 Js 102884/06). Im Rahmen eines ursprünglich beim Landesgericht Wiener Neustadt geführten Ermittlungsverfahrens gegen die Beschuldigten Jens Ruck und Shaun Colin Kearns wegen des Verdachts der Geldwäsche – 29 Ur 57/06v – wurde das Geschäftskonto der Fa. FYA Solution S.R.O. bei der Ersten Bank der österreichischen Sparkassen AG Nr. 285-231-280/00 mit einem Guthabensaldo in Höhe von 2.150.784,51 EURO beschlagnahmt. Das Ermittlungsverfahren des Landesgerichts Wiener Neustadt wurde von der Staatsanwaltschaft Hannover zu dem Verfahren – 5413 Js 102884/06 – übernommen. Die Fortdauer der Beschlagnahmemaßnahmen wurde gegenüber den Österreichischen Justizbehörden mit Rechtshilfeersuchen vom 18.12.2006 beantragt (4071 AR 273/06). 23.02.2007 Die Beschuldigten Herma Block, zuletzt wohnhaft: Felix-Mendelssohn-Str. 7 a, 24768 Rendsburg, wurde in Untersuchungshaft in der JVA Hannover-Langenhagen genommen (Stand: 14.02.2007), und die Vermögenswerte sichergestellt. Es ging in dem Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 92599/06 – zu dem Ermittlungsverfahren – 5413 Js 75643/06 – der Staatsanwaltschaft Hannover. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 04.01.2007 – 272 Gs 42/07 wurde das unbewegliche Vermögen der Beschuldigten Herma Block in Höhe von 1.200.000,00 EURO angeordnet. Im Einzeln führte die Staatsanwaltschaft Luxusautos und zahlreiche Geldbeträge auf; z. B. eine Forderung auf Zahlung gegenüber der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG in Höhe von 35.753,19 EURO, Forderungen auf Zahlung gegenüber der Sparkasse Mittelholstein AG in Höhe von 9985,00 EURO, 4111,94 EURO, und 21.007,55 EURO. Oder ein Pkw Daimler-Chrysler E 350, amtliches Kennzeichen: RD-HB 799 und ein Pkw Mitsubishi Pajero, amtliches Kennzeichen: RD-SB 241, und auch ein Nerzmantel konnte sichergestellt werden. Gesicherte Vermögenswerte gab es auch beim Drittbeteiligten Dieter Block, wohnhaft: Felix-Mendelssohn-Str. 7 a, 24768 Rendsburg, sicherzustellen (Stand: 14.02.2007). In dem Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 92599/06 – zu dem Ermittlungsverfahren – 5413 Js 75643/06 – der Staatsanwaltschaft Hannover erging der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 09.01.2007 – 272 Gs 66/07. Sichergestellt wurden z. B. Forderungen auf Zahlung gegenüber der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG in Höhe von insgesamt 64.453,98 EURO. Das Geld lagerte auf verschiedenen Konten. Auf dem dortig aufgefundenen Wertpapierdepot lagerte ein Betrag in Höhe von insgesamt 31.874,40 EURO. Sichergestellt wurden zudem ein Pkw Smart for two, amtliches Kennzeichen: RD-DB 699, ein Wohnmobil MAN Clou-liner, amtliches Kennzeichen: RD-DB 799, ein Anhänger für Wohnmobil, amtliches Kennzeichen: RD-DB 599. Dem Drittbeteiligten Torsten Bsdenga, wohnhaft: Edvard-Grieg-Str. 35, 24768 Rendsburg (Stand: 14.02.2007) wurden ebenfalls Vermögenswerte eingezogen. Die Staatsanwaltschaft bezog sich auf den Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 92599/06 – zu dem Ermittlungsverfahren – 5413 Js 75643/06 – der Staatsanwaltschaft Hannover Es erging der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 09.01.2007 – 272 Gs 69/07 und so wurde das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Drittbeteiligten Torsten Bsdenga in Höhe von 119.410,00 EURO angeordnet. Eine Eintragung einer Höchstbetragssicherungshypothek für das Land Niedersachsen in Höhe von 50.000,00 EURO war auch dabei. Auch der Pkw VW Touran, amtliches Kennzeichen: RD-TB 255, und das Krad Yamaha RN 16, amtliches Kennzeichen: RD-OJ 4, musste Bsdenga sich wegnehmen lassen. Bei der Beschuldigten Wiebke Hebbeln, wohnhaft: Landweg 99, 25557 Hanerau-Hademarschen, die sich in Untersuchungshaft in der JVA Hannover-Langenhagen geben musste(Stand: 14.02.2007), gab es in dem Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 92599/06 – zu dem Ermittlungsverfahren – 5413 Js 75643/06 – der Staatsanwaltschaft Hannover, einiges zu holen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 21.12.2006 – 272 Gs 3006/06, wurde das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Beschuldigten Wiebke Hebbeln in Höhe von 309.000,00 EURO eingezogen. Es waren zum Teil Forderungen oder Geldbeträge, und ein Pkw BMW 320i Cabrio. Im Zusammenhang mit der Tat war ein Betrag in Höhe von 81.000,00 EURO und ein Betrag in Höhe von 500.000,00 EURO zu sehen. Gesicherte Vermögenswerte gab es beim Drittbeteiligten Frank Krowinnus, wohnhaft: Landweg 99, 25557 Hanerau-Hademarschen (Stand: 14.02.2007). In dem Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 92599/06 – zu dem Ermittlungsverfahren – 5413 Js 75643/06 – der Staatsanwaltschaft Hannover erging der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 04.01.2007 – 272 Gs 43/07. Das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Drittbeteiligten Frank Krowinnus in Höhe von 100.00,00 EURO wurde angeordnet. In Abänderung und Erweiterung jenes dinglichen Arrestes hat das Amtsgericht Hannover durch Beschluss vom 30.01.2007 – 272 Gs 237/07 – den dinglichen Arrest in Höhe von 258.000,00 € angeordnet. Sichergestellt wurde Pkw VW T5 Multivan, amtl. Kennzeichen: RD – FK 464. Einige Vermögenswerte gab es beim Beschuldigten Hans Gernot Ambacher, wohnhaft: Linder Weg 122, 51147 Köln (Stand: 14.02.2007) einzuziehen. In dem Vermögensermittlungsvorgang – 4031 Js 92599/06 – zu dem Ermittlungsverfahren – 5413 Js 75643/06 – der Staatsanwaltschaft Hannover erging der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 11.01.2007 – 272 Gs 99/07. Das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Beschuldigten Hans Gernot Ambacher in Höhe von 500.000,00 EURO wurde angeordnet. Hier war die Eintragung einer Höchstbetragssicherungshypothek für das Land Niedersachsen in Höhe von 500.000,– EURO im Grundbuch von Butjadingen BI. 1221 (AG Nordenham) und der Pkw Daimler-Chrysler 220 CDI, amtl. Kennzeichen: K-HA 3456, als grössere Vermögenswerte auffällig. 25.04.2007 Bei der Beschuldigten Frau Herma Block, zuletzt wohnhaft: Felix-Mendelssohn-Str. 7 a, 24768 Rendsburg, die in Untersuchungshaft in der JVA Hannover-Langenhagen gelangte, konnten Vermögenswerte gesichert werden. Einmal der Geldbetrag in Höhe von 1.640,00 EURO und der Geldbetrag in Höhe von 3.400,00 EURO. 27.04.2007 Dem Angeklagte Manfred Diel, (zuletzt) wohnhaft: Alte Straße 221, 50226 Frechen, und in Untersuchungshaft bei der JVA Braunschweig genommen, konnten aufgrund der Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Hannover vom 20.04.2006 und vom 28.04.2006 an die Justizbehörden in Luxemburg – 4071 AR 126/06 Vermögenswerte des Angeklagten Manfred Diel in Luxemburg in Höhe von 166.471,00 EURO gesichert werden. Die Kontobevollmächtigten: Manfred Diel, Karl Heinz Colonerus Die Luxemburger Justizbehörden sperrten Firmenkonten , bei denen Manfred Diel oder Karl Heinz Colonerus wirtschaftlich Begünstigte gewesen sein könnten. Die Einzelbeträge der Konten: 1) 2.881,01 EURO der TRENTON Management, 2) 4.089,84 EURO der ORACLE Consulting Ltd, 3) 17.385,52 EURO der DIEL TRADE MEDIA CORP. INTL. S.A. , 4) 65.061,40 EURO der OBILEX S.A. Rue de Merl 63-65, L-2146 Luxembourg Im Fall des Drittbeteiligten Karl-Heinz Colonerus, (zuletzt) wohnhaft: In der Rißbach 38, 4760 Büllingen / Belgien, konnten ebenfalls Vermögenswerte gesichert werden. Aufgrund seiner zeugenschaftlichen Vernehmung vom 21.02.2006 (Bl. 554 ff., 562 Bd. II SBFE) und der Einlassung des Angeklagten Manfred Diel vom 18.02.2006 (Bl. 592 ff. d.A. 5413 Js 18030/06) bestand der Verdacht, dass Colonerus im Zeitraum von 2000 bis 2006 von dem Angeklagten Manfred Diel Geldbeträge aus Untreuehandlungen zumindest in Höhe von 250.000,00 EURO erlangt haben könnte, und diese Beträge sollen auch investiert worden sein. Aufgrund der Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Hannover vom 20.04.2006 und vom 28.04.2006 an die Justizbehörden in Luxemburg – 4071 AR 126/06 konnten Vermögenswerte des Drittbeteiligten Karl-Heinz Colonerus in Luxemburg gesichert werden. So lagerte ein Betrag in Höhe von 1.897,52 EURO auf einem Konto der Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat) Luxembourg, Place de Metz 1, L-2954 Luxembourg, und ein anderer Betrag in Höhe von 3.256,00 EURO auf einem Konto der Banca del Gottardo, Avenue Marie Therese 6, L-2132 Luxembourg. Ebenfalls gab es gesicherte Vermögenswerte bei der Drittbeteiligten Phenix Research and Development s.a.r.l., c/o Fiduciaire Augsburger SA, Rue de l’Union 3, CH-2502 Biel Bienne,. Die beiden eingetragenen Geschäftsführer: Judith Nievergelt Brouet, Oberhelfenschwil (Schweiz) und Alain Augsburger, Langnau im Emmental (Schweiz) Der Stand der Ermittlungen war, dass der Angeklagte Manfred Diel von 2002 bis 2004 insgesamt 1.386.700,00 EURO in die Schweizer Finanzierungsgesellschaft Phenix Research and Development s.a.r.l. (PRD), mit Sitz in Biel/Bienne (Schweiz), Rue de l`Union, eingebracht haben soll. Aus den Asservaten ergab sich, dass die Firma Phenix Research and Development s.a.r.l den Firmen BD TOURS und (Herrn Diels) Diel Trade and Media Corporation AG (DTMC) in Bulgarien s. Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 22.07.2006, Seite 5213) Kredite für das Zusatzbauarbeiten und Einrichtung für das Hotel Tanne gewährte, und zwar am 01.03.2003 in Höhe von 1.000.000,-- EURO, und am 10.08.2002 in Höhe von 300.000,-- EURO. Kreditnehmer: BD Tours Einen weiteren Kredit in Höhe von 86.700,-- EURO erhielt am 19.04.2004 die Firma DTMC für eine Konzertdurchführung im Jahr 2004. Die Staatsanwaltschaft Hannover stützte sich bei den Ermittlungen auf die Schreiben des LKA Nordrhein-Westfalen vom 22.06.2006, Bl. 36 ff. d.A. 4071 AR 117/06; Vermerk des LKA Nordrhein-Westfalen vom 07.07.2006, Bl. 54 ff. d.A. 4071 AR 117/06; Vermerk des LKA Nordrhein-Westfalen vom 12.07.2006, Bl. 19 ff. d.A. 4071 AR 117/06; Bericht des LKA Nordrhein-Westfalen vom 27.07.2006, Bl. 4259 ff. Bd. XII SB FE. Aufgrund der Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Hannover vom 20.04.2006 und vom 28.04.2006 an die Justizbehörden in Luxemburg – 4071 AR 126/06 – wurden folgende Vermögenswerte der Drittbeteiligten Phenix Research and Development s.a.r.l. in Luxemburg gesichert: Forderung auf Zahlung gegen die Banca Del Gottardo, Avenue Marie Therese 6, L-2132 Luxemborg, aus dem Konto Nr. 624561 in Höhe von 164.868,00 EURO. Der Angeklagte Diel soll laut Staatsanwaltschaft wirtschaftlich Begünstigter des vorgenannten Firmenkontos sein. Es konnten auch Vermögenswerte der Drittbeteiligten Antonia Nitschev, wohnhaft: Kölner Str. 225, 50354 Hürth (Stand: 12.02.2006) gesichert werden. Die Staatsanwaltschaft Hannover gab die Rechtshilfegesuche vom 20.04.2006 und vom 28.04.2006 an die Justizbehörden in Luxemburg unter dem – 4071 AR 126/06 – auf, und so konnten Vermögenswerte der Drittbeteiligten Antonia Nitschev bei der Banque et Caisse d’Epargne de l’Etat) Luxembourg, Place de Metz 1, L-2954 in Luxembourg gesichert werden. Ein Betrag lautet in Höhe von 112,75 EURO, der andere Betrag lautete in Höhe von 20.069,64 EURO. 10.05.2007 Dem Beschuldigten Thomas Hass, (zuletzt) wohnhaft: Hinterdeich 177a, 21635 Jork, wurde im Vermögensermittlungsvorgang zum Aktenzeichen 4031 Js 30037/07 zum Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hannover – 5413 Js 75643/06, vorgeworfen, dass Herr Hass Untreue im besonders schweren Fall zum Nachteil der Kunden der Heros-Unternehmensgruppe und der NordCash-Geldbearbeitungs GmbH betrieben haben soll. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 26.03.2007 – 272 Gs 713/07 – wurde der dingliche Arrest i.H.v. 3.450.000,-- EURO gegen den Beschuldigten Thomas Hass angeordnet, weil dringende Gründe für die Annahme bestanden haben sollen, dass der Beschuldigte Thomas Hass zumindest in Höhe der Arrestsumme Bargeldbeträge aus den Kundengeldbeständen der Fa. NordCash Geldbearbeitungs GmbH entnommen habe und insoweit Rückgewinnungshilfe zu leisten sei. Weitere Einzelheiten unter "Strafsachen" der Veröffentlichung der Staatsanwaltschaft Hannover im Elektronischen Bundesanzeiger *106) Die Geschichte um Heros war schon krass und für Aussenstehende völlig unübersichtlich. Übel war aber auch der nächste Fall. http://www.wiwo.de am 02.04.2007: In einem der größten Steuerhinterziehungsverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik musste sich am 02.04.2007 der Gründer der Filmfonds-Gesellschaft VIP-Medienfonds verantworten. Das Unternehmen VIP-Medienfonds zählte bis zum bekannt werden der Vorwürfe zu den Marktführern bei Filmfonds und finanzierte zahlreiche deutsche und amerikanische Produktionen. In der Vergangenheit wurden zahlreiche Hollywoodfilme über deutsche Steuersparmodelle mitfinanziert. Ende 2005 schloss die Bundesregierung jedoch weitgehend die Steuerschlupflöcher für derartige Abschreibungsmodelle. Die Anklagebehörde warf dem 45-Jährigen Andreas Schmidt vor, bei dem umstrittenen Steuersparmodell rund 635 Millionen Euro Anlegerkapital zu Unrecht als Verlust angesetzt zu haben. Damit drohten zugleich rund 11.000 Anlegern Steuernachzahlungen in einer geschätzten Größenordnung von bis zu 300 Millionen Euro. In dem auf über 30 Verhandlungstage angesetzten Mammutverfahren ging es unter anderem um hochkarätige Filmproduktionen wie „Das Parfum“ oder auch Hollywoodfilme. Die Staatsanwaltschaft warf dem seit eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzenden Fondsmanager vor, nur einen Bruchteil des eingesammelten Anlegerkapitals für tatsächlich absetzbare Produktionskosten von Filmen verwendet zu haben. Rund 80 Prozent der Gelder seien stattdessen in Form einer „verdeckten Kapitalanlage“ auf Festgeldkonten geflossen. Dieses verzinste Kapital diente seinen Angaben zufolge zwar möglicherweise bei Filmfinanzierungen als Sicherheiten, hätte aber den Ermittlern zufolge nicht als abzugsfähige Ausgaben verbucht werden dürfen. So habe die Medienfonds-Gesellschaft zwischen 2002 und 2004 insgesamt 645 Millionen Euro Verlust beim Finanzamt geltend gemacht. Die Steuerfahnder bezifferten die abzugsfähigen Verluste jedoch tatsächlich auf weniger als 9 Millionen Euro. So habe VIP-Fonds 2003 rund 237 Millionen Euro Verlust geltend gemacht, die Finanzbehörden errechneten jedoch stattdessen einen Gewinn von 290.000 Euro. Der Fondsmanager liess sich in dem Verfahren von einem Team von Staranwälten verteidigen: Unter ihnen der Steuerjurist Klaus Volk, der im Mannesmann-Prozess den Vorstandschef der Deutschen Bank Josef Ackermann vertrat, und den Strafverteidiger Sven Thomas, der im gleichen Verfahren den früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser verteidigte. Der Chefverteidiger des Fondsmanagers, Jörg Weigell, wies die Vorwürfe gegen den Fonds als unbegründet und nicht nachvollziehbar zurück. *91) Vergleichsweise harmlos erschien dagegen der Fall aus Görlitz, den die sz-online Saachsen am 02.04.2007 meldete. Gegen den früheren Oberbürgermeister von Görlitz, Rolf Karbaum, und Ex-Finanzbürgermeister Rainer Neumer wurde Anklage wegen Untreue erhoben. Die Staatsanwaltschaft Görlitz warf den Beschuldigten laut einer Mitteilung vom 02.04.2007 vor, rund 50 Millionen Euro aus dem Verkauf der Stadtwerke-Anteile nicht sicher genug angelegt zu haben. Durch die Anlage des kommunalen Kapitals im so genannten Neißefonds hätten die Beschuldigten zwischen 2001 und 2005 einen jederzeit möglichen Substanzverlust in Kauf genommen, hieß es. Gemeinden seien jedoch angehalten, ihr Vermögen sicher anzulegen. *92) http://www.newsclick.de am 04.04.2007 LEBENSTEDT: Die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Eissporthalle, der Ex-Oberbürgermeister Helmut Knebel sowie seine beiden Vorgänger Rudolf Rückert (ehemaliger OB) und Detlef Engster (Ex-Oberstadtdirektor), standen wegen Betrugs und Untreue vor Gericht. Ex-Oberbürgermeister Helmut Knebel sowie sein Vorgänger Rudolf Rückert (ehemaliger OB) waren die ehemaligen Geschäftsführer der Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft (VBG) der Eissporthalle in Lebenstedt. Die beiden (heute) 57 und 63 Jahre alten städtischen Beamten hatten die Geschäftsführung viele Jahre lang als Nebenjob erledigt. Richterin Heike Paraknowitsch lies es ruhig angehen und die Angeklagten über Stunden deren Sicht der Dinge erläutern. Es war dieselbe Darstellung wie vor einem halben Jahr: Als das neue Beamtenrecht die beiden im Jahr 1998 zwang, mehr als die Hälfte ihres Geschäftsführergehalts wieder an die Stadt zurückzugeben, weil sie bei einer städtischen Gesellschaft arbeiteten, drohten sie mit ihrer Kündigung. Mehrfach sei im Personalamt und vom damaligen Oberstadtdirektor Engster eine verbindliche Aussage erbeten worden, ob ihre Tätigkeit unter die neue gesetzliche Regelung falle – und diese Aussage sei immer wieder hingehalten worden. Was war geschehen ? Der Teil ihres Geschäftsführergehalts, der die Grenze aus dem Beamtenrecht überschritt, wurde ihnen als Abschlag auf eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Eine einmalige Rückzahlung an die Stadt für das Jahr 1998 – 5000 beziehungsweise 5600 Mark – haben sich die Eishallenchefs vom Konto der VBG auf das jeweilige Privatkonto zurück überwiesen . Der VBG-Aufsichtsrat sanktionierte dieses Vorgehen schriftlich. Staatsanwalt Michael Weber wertet die Splittung des Gehalts als Betrug zum Nachteil der Stadt. Nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft war ihr von 1999 bis 2004 insgesamt mehr als 60 000 Euro vorenthalten worden. Hinzu kam die Geldrückholaktion vom VBG-Konto – für Weber eindeutig eine Veruntreuung. *93) Der Hammer kommt jetzt, denn selbst Mitarbeiter des Bundeskriminalamts waren mit von der Korruptionsparty . Das Bundeskriminalamt ist auch zuständig für die Statistik hinsichtlich der Aufklärung bei Korruption. Deutsche Welle am 05.04.2007: Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, hatte zugegeben, dass Mitarbeiter seiner Behörde jahrelang vertrauliche Informationen an Journalisten verkauften. Offenbar hätten korrupte Beamte Dokumente aus dem Bereich der Terrorismusbekämpfung für Geld an einen Nachrichtenhändler weitergegeben, sagte Ziercke in Wiesbaden. Der Handel mit den Informationen habe ein Ausmaß gehabt, das er nicht für möglich gehalten hätte. Die Namen der Mitarbeiter seien aber noch nicht bekannt. Vorwürfe des ARD-Magazins "Panorama", wonach das BKA Journalisten bespitzelt habe, um undichte Stellen in den eigenen Reihen ausfindig zu machen, wies Ziercke zurück. *94) Immerhin stand die Staatsanwaltschaft in München besser da, als das Bundeskriminalamt. Die Staatsanwaltschaft in München konnte wenigsten eine positive Bilanz in Sachen Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen darlegen. Anzunehmen war allerdings, dass die Korruption mit mehr als 3000 Korruptionsfällen, - hier bei Ärzten und Pharmavertretern - , nur der Tropfen auf dem heissen Stein gewesen sein kann. Die Dunkelziffer lag sicherlich bundesweit gesehen wesendlich höher. Süddeutsche Zeitung online am 14.04.2007 Nach jahrelangen Ermittlungen gegen Ärzte und Pharmavertreter wegen Korruptionsverdachts hat die Staatsanwaltschaft München mehr als 3000 Fälle aufgedeckt, und damit einen groben Hinweis geliefert, wie weit die Korruption im deutschen Gesundheitswesen verbreitet war. Die Beschuldigten seien zum Großteil Klinikärzte aus ganz Deutschland sowie Vertreter mehrerer Pharmakonzerne, sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler in München. In die Korruption seien Mitarbeiter der Firmen Fujisawa, Bristol-Myers Squibb (BMS) und Servier verwickelt gewesen, sowie auch mehrere Chefärzte standen unter Korruptionsverdacht. Die Pharmavertreter sollen den Ärzten Geld oder andere Geschenke gegeben haben, um Aufträge zu erhalten. Gegen die Ärzte wurde wegen Vorteilsannahme ermittelt. Der New Yorker Konzern BMS, der seinen Deutschlandsitz in München hat, soll zum Beispiel einem Arzt und seinem Team einen Schiffsausflug auf dem Ammersee in Bayern spendiert haben. Im Gegenzug habe BMS erwartet, dass die Klinik Präparate des Konzerns einsetze. Allein im Fall der Firma BMS laufen laut Winkler noch 2500 Ermittlungsverfahren. Insgesamt seien es 3000 gewesen. 500 Verfahren seien bereits abgeschlossen. Die meisten davon seien wegen geringer Schuld oder mit einer Geldauflage bis zu 10.000 Euro eingestellt worden. Eine Haftstrafe wurde bislang nicht verhängt. Im Fall des international tätigen japanischen Pharmakonzerns Fujisawa wurde gegen 300 Ärzte und Firmenmitarbeiter ermittelt, sagte Oberstaatsanwalt Anton Winkler. Die Firma soll durch die Bezahlung von vermutlich wertlosen Studien und Anwendungsbeobachtungen den Absatz eines Medikamentes gefördert haben. Ebenfalls 300 Korruptionsverfahren liefen in Zusammenhang mit dem Pharma-Konzern Servier Deutschland GmbH, sagte der Oberstaatsanwalt. Darüber hinaus habe laut Staatsanwaltschaft bei dem größten Biotechnologiekonzern der Welt, Amgen, mit dem deutschen Sitz in München, der Verdacht der Vorteilsgewährung gegenüber Ärzten bestanden. Über die Zahl der Strafverfahren in diesem Fall bestand noch keine eindeutige Klarheit, sagte Winkler. *95) Der Spiegel meldete am 08.05.2007 online, dass mehr als die Hälfte der Fälle die Kassen in den Jahren 2004 und 2005 intern abschließen konnten, so soll sich dies jedenfalls im Bericht von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) an den Gesundheitsausschuss des Bundestags gelesen haben. Etwa 300 Vorgänge wurden an Staatsanwälte überwiesen. Neben Medizinern seien auch Angehörige anderer Heilberufe wie Hebammen, Physiotherapeuten oder Apotheker beteiligt gewesen. Zahnersatz aus Thailand, fingierte Rezepte oder unzulässige Einzelabrechnungen für das Sammeltaxi waren nur einige Beispiele der insgesamt 15.300 Fälle, welche die gesetzlichen Krankenkassen in den vergangenen Jahren verfolgt hatten. Insgesamt hätten die Kassen Schadenersatz von mehr als 32 Millionen Euro durchsetzen können. *104) Da blieb die Frage: Wo war der grosse Rest ? |
| Tom | Hallo ! Ich sah die Sendung auch, und ich schnitt sie als Beweismittel mit. In dieser Sendung kam überhaupt nicht rüber, wie die Mobber per Psychoschikane die Mobbing-Opfer fertig machen. Kaum ein Anhaltspunkt, wie mit ständiger Nörgelei, ständiger Schreierei, mit ständingem Miesmachen der Arbeitsleistung, die Mobbing-Opfer im Umfeld der Dauerüberbelastung nieder gemacht wurden. Im Übrigen ist diese Psychoschikane nichts Neues. Die Nazis benutzten dieses Schema, um in den Arbeitslagern und in den KZs die Arbeitsleistung und die Produktivität zu erhöhen. - Schliesslich war Krieg, und da musste Alles aus den Opfern herausgepresst werden - . Und wie das zum Teil endete, dass wissen wir. Gruss Tom |
| Tom | [b:232vr9ha]Schmerzensgeld wegen Mobbings[/b:232vr9ha], und um den Umfang der Darlegungslast. Landesarbeitsgericht Kiel, Urteil v. 28.03.2006, Az.: 5 Sa 5 Es reichten mal wieder die Beweise nicht. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 15.09.2005, Az.: 2 Ca 702/05, wurde zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger hatte gegenüber der Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung eines [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Schmerzensgeld:232vr9ha]Schmerzengeldes[/url:232vr9ha] . Das Arbeitsgericht hat die dahingehende Zahlungsklage des Klägers sowohl im Ergebnis als auch in der Begründung zu Recht abgewiesen. Was war geschehen ? Aus dem Tatbestand: Aufgrund der Öffnungszeiten wurde in der Filiale im Zweischichtsystem gearbeitet. Die Frühschicht war von 9:00 bis 17:00 Uhr und die Spätschicht von 13 bis 20:30 Uhr. Neben der Filialleiterin A. und dem Kläger arbeiteten in der Filiale noch vier weitere Verkäufer/innen. Der Kläger trug auf der Grundlage der handschriftlich niedergelegte 17 Einzelfälle den "Mobbing-Tatbestand" vor, aber es sei kein systematisches Handeln einer oder mehrerer Personen zu erekennen gewesen, das dazu gedient haben könnte, den Kläger zu kränken oder zu diskriminieren. Im August 2003 wurde eine Kassendifferenz über EUR 850,-- festgestellt und Ende Mai 2004 fehlten EUR 100,-- in der Kasse. Der Kläger wurde jeweils zu diesen Fehlbeständen angehört. Es soll Arbeitsüberlastungen gegeben haben. Während seiner Beschäftigungszeit wurde der Kläger anstelle der tariflichen 5-Tagewoche sechs bis sieben Mal an sechs Tagen in der Woche eingesetzt. Während Urlaubs- und Krankheitszeiten anderer Mitarbeiter leistete der Kläger teilweise auch sog. Doppelschichten. Die Filialleiterin A... habe ihm mehrfach alle Arbeiten übertragen, obgleich noch weitere Arbeitnehmer anwesend gewesen sein sollen. Der Kläger habe im Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern unverhältnismäßig viele Überstunden leisten müssen. Er soll „gegängelt“ und er sei ständig falsch beschuldigt worden. Die Nichtversetzung in eine andere Filiale stelle ebenfalls [b:232vr9ha]kein Mobbing[/b:232vr9ha] dar, zumal kein ordnungsgemäßer Antrag gestellt worden sei. Der Kläger wandte sich zumindest im Mai 2004 ein Mal wegen Mobbings an den Betriebsrat, nachdem dieser ein Informationsblatt zum Thema Mobbing herausgegeben hatte. Seit August 2004 war der Kläger arbeitslos. Meine Anmerkung: Es wird aller höchste Zeit in Deutschland, dass ein Mobbing-Indizien-Prozess im Kündigungsschutzgesetz und in der ZPO zulässig wird, der den präventiven Charakter inne hat. Es bringt arbeitsrechtlich, wie arbeitsvertraglich, überhaupt nichts, wenn [url=http://www.mobbing-gegner.de:232vr9ha]Mobbing-Opfer[/url:232vr9ha] erst einen Schaden erleiden müssen (z. B. Kreditschädigung), um dann den [b:232vr9ha]Schaden durch Mobbing[/b:232vr9ha] per Gerichtsurteil beheben zu lassen. Gruss Tom Quelle: *1) http://lrsh.juris.de/cgi-bin/laender_re ... s=4&anz=21 |
| Tom | Hallo ! Berlin: Der Tagesspiegel Online meldete: Selbstmord nach Mobbing? Es kam noch der Fall der damals 24-jährigen Polizistin Stefanie L". , die sich im Juli 1997 in der Wohnung ihrer Eltern erschossenerschossen hatte. Zuvor hatte sie wiederholt über Mobbing geklagt. Es wurde als "Lichtblick" bezeichnet, dass der Fall doch noch vor Gericht verhandelt wurde. Kurz vor ihrem Tod hatte Stefanie L". einen Bericht an ihren Vorgesetzten geschrieben und diesem in einer grünen Mappe zwei Anzeigen gegen Kollegen beigelegt. Ihr Vorgesetzter übergab die Mappe ungeöffnet der Polizeipsychologin. Nach dem Freitod von Stefanie L". begann die Staatsanwaltschaft zu ermitteln - doch die Mappe war verschwunden. Erst nach diversen Nachfragen übergab der Leiter der Sozialbetreuung ein Jahr nach dem Freitod die Mappe an die Ermittler - inklusive der Anzeigen. Die Familie von Stefanie L". vermutete, dass die Anzeigen der Grund waren, weshalb die Mappe verschwand. Die Eltern von Stefanie L". gingen nach wie vor davon aus, dass ihre Tochter gemobbt wurde und sich deshalb erschoss. In einem langen Brief hatte die Polizeimeisterin über entsprechende Situationen berichtet. Die Situation eskalierte, als L". ihren Vorgesetzten zu Hause aufsuchte und abgewiesen wurde. Noch in der selben Nacht brach ein Sondereinsatzkommando ihre Wohnung auf, sie wurde in die Bonhoeffer-Nervenklinik gebracht. Die eingeschaltete Psychologin Marion K.-R. diagnostizierte eine "schwere aktuelle psychische Krise". Polizeipräsident Hagen Saberschinsky hatte die Vorwürfe allerdings zurückgewiesen und von einer "spezifischen medizinischen Situation" der Frau gesprochen. *1) Anmerkung: Und wo blieb die Prävention ? Gruss Tom Quelle: *1) http://www.tagesspiegel.de/berlin/archi ... 21586.html |
| Tom | 6 Sa 537/04 2 Ca 773/03 H (Bayreuth) [b:1i7azoet]LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG [/b:1i7azoet]IM NAMEN DES VOLKES URTEIL in dem Rechtsstreit A… gegen Firma B… wegen: Sonstiges Die 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts Nürnberg hat durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Nürnberg V e t t e r als Vorsitzenden sowie die ehrenamtlichen Richter Arnold und Kreser aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15.08.2006 für Recht erkannt: I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Bayreuth, Kammer Hof, vom 29.04.2004, Az. 2 Ca 773/03 H, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. II. Tatbestand: Die Parteien streiten über die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes eines ehemaligen Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer wegen „Mobbing“Handlungen. Der Kläger war ab 07.01.2003 als Lkw-Fahrer bei der Beklagten beschäftigt. Im Zeitraum von 07.01. bis 10.01.2003 fuhr er im Wesentlichen mit dem Beklagteninhaber in dessen Lkw mit. Ab Montag, den 13.01.2002, war er arbeitsunfähig erkrankt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 23.01.2003 mit Wirkung zum 24.01.2003 (Anlage zum Schriftsatz der Klägervertreter vom 12.08.2003, Bl. 20 d.A.). Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Mit Schreiben vom 23.02.2003 und mit Anwaltsschreiben vom 10.03.2003 machte der Kläger einen [url=http://forum.mobbing-gegner.de/urteile/arbg-munchen-1562-t599.html:1i7azoet]Schadensersatzanspruch wegen Mobbing-Handlungen[/url:1i7azoet] des Inhabers der Beklagten gegenüber der Beklagten geltend. Unter dem 08.05.2003 erwirkte er beim Arbeitsgericht Bayreuth, Kammer Hof, einen Mahnbescheid über einen Betrag von 8.000,- €, der nach Widerspruch der Beklagten ins Streitverfahren übergeleitet wurde. Der Kläger ist der Auffassung, die Beklagte schulde ihm Zahlung von Schmerzensgeld, weil der Beklagteninhaber ihn während der Dauer der viertägigen Beschäftigung unzulässigerweise schikaniert und in seiner Ehre verletzt habe. Dies habe zu einer Gesundheitsschädigung bei ihm geführt. Folgende Handlungen seien dem Inhaber der Beklagten vorzuwerfen: • Kurz nach Arbeitsantritt habe der Inhaber erklärt, dass der Lkw sein Hobby sei und dass er anständig fahren müsse; sollte er einen Unfall verursachen oder auch nur einen Kratzer oder ein Rücklicht beschädigen, müsse er mit Konsequenzen rechnen, auch mit Entlassung. Dies habe er bereits mit zwei Fahrern praktiziert. Der Inhaber der Beklagten habe ihn ständig kritisiert. Er habe diesem nichts recht machen können. Dieser habe einmal zu langsames, ein anderes Mal zu schnelles Fahren reklamiert. Er habe kritisiert, dass er – der Kläger – nicht rangieren könne, und gefragt, wo er überhaupt das Fahren gelernt habe, da er nicht fähig sei, einen Lkw zu fahren. Obwohl er – der Kläger – starker Raucher sei, habe der Beklagteninhaber ihm das Rauchen im Lkw verboten, so dass er nur zwei bis dreimal am Tag in den Pausen habe rauchen können. Als er, der Kläger, beim Abholen seiner Jacke aus dem Lkw ein fünfminütiges Gespräch mit seiner Ehefrau geführt habe – diese habe ihm mitgeteilt, dass sie keine Luft bekomme und ins Krankenhaus müsse –, habe ihn der Beklagteninhaber mit den Worten angegriffen, was ihm einfalle, von der Rampe wegzugehen. Er habe „verdammt noch mal“ das Abladen zu beobachten, damit die Arbeiter mit den Staplern nicht den Boden des Aufliegers beschädigten. Sollte dies geschehen, könne er, der Kläger, heimgehen. Es interessiere ihn nicht, dass die Ehefrau angerufen habe und ins Krankenhaus müsse. Er untersage, dass die Ehefrau ihn, den Kläger, über Mobilfunk anrufe. Er, der Kläger, sei schließlich nicht in Urlaub, sondern in der Arbeit. • Der Inhaber habe ihm untersagt, auf den Auflieger zu steigen, um Hackschnitzel zu verteilen, und erklärt, er erledige dies selbst. Etwa eine Stunde später habe ihm der Beklagteninhaber vorgeworfen, dass er die Aufgabe nicht durchgeführt habe. Auf seinen Einwand über die vorherige Aussage hin habe der Beklagteninhaber erklärt, er hätte trotzdem raufgehen und zuschauen können. Der Beklagteninhaber habe auf die Frage nach Pausen und Lenkzeiten erklärt, es gebe weder Pausen noch Einhaltung von Lenkzeiten. Die Pausen würden auch nicht bezahlt werden, da sonst nichts zu verdienen sei. Der Beklagteninhaber habe die Einhaltung von Pausen und Lenkzeiten untersagt. Als er zusammen mit dem Beklagteninhaber Hackschnitzel auf Lkw verteilt habe, sei er – er habe seit drei Monaten Schmerzen im Fuß gehabt und nicht richtig auftreten können – umgeknickt und fast gestürzt. Dabei sei seine Hose zerrissen. Der Beklagteninhaber habe ihn aufgefordert, zum Arzt zu gehen. Auf der anschließenden Fahrt nach Hof habe der Beklagteninhaber zwei Plastikfolien übereinandergelegt, die in jeder Kurve verrutscht seien. Bei jedem Verrutschen sei er vom Inhaber der Beklagten beschimpft worden, er fahre wie ein Schwein, er dürfe niemandem erklären, dass er Lkw-Fahrer sei, da er keine Ahnung von diesem Job habe. Als er, der Kläger, daraufhin erklärt habe, er lasse sich diese Beschimpfungen nicht mehr gefallen, er fahre noch nach Hof, anschließend könne der Beklagteninhaber den Lkw selbst fahren, sei er von diesem angeschrien worden, dass dies eine Kündigung sei, er solle rechts ranfahren, seine Sachen aus dem Lkw nehmen und zusehen, wie er nach Hause komme. Nachdem er sich geweigert habe, habe sich der Beklagteninhaber entschuldigt und ihm geraten, unbedingt zum Arzt zu gehen. Als er am Montag, den 13.01. angerufen habe, dass er bis auf weiteres krank sei, habe der Beklagteninhaber erklärt, dass dies in Ordnung sei. Am selben Tag habe jedoch dessen Ehefrau angerufen und mitgeteilt, dass er entlassen sei, die Krankmeldung interessiere nicht. Diese sei dann auch zurückgesandt worden. Der Kläger hat erklärt, die schikanöse Behandlung habe schon während der tatsächlichen Beschäftigung von 07.01. bis 10.01. dazu geführt, dass er kaum habe schlafen können. Er habe Beruhigungsmittel zu sich nehmen müssen. Es sei ein vegetativer Erregungs- und Erschöpfungszustand mit Herzrhythmusstörungen, Gastritis, Bulbitis duodeni und Refluxiösophagitis eingetreten. Letztlich habe er sich deswegen von 14.03. bis 20.03. sogar in stationäre Behandlung begeben müssen. Ursache hierfür sei die schikanöse Behandlung durch den Beklagteninhaber gewesen. Dieser habe ihn zudem, wie ein Schreiben der AOK vom 28.01.2003 zeige, zum 10.01.2003 bei den Sozialversicherungsträgern abgemeldet. Er habe ihm mit Schreiben vom 15.01.2003 die Lohnsteuerkarte sowie die An- und Abmeldebescheinigung zur Sozialversicherung übersandt. Dem Schreiben sei eine Ausgleichsquittung mit unzutreffendem Inhalt beigelegt gewesen (Anlage zum Schriftsatz der Klägervertreter vom 12.08.2003, Bl. 23 d.A.). Es sei angekündigt worden, dass der Lohn erst nach Unterzeichnung der Ausgleichsquittung ausbezahlt werde. Schließlich habe er mit Schreiben vom 23.01.2003 die Kündigung zum 24.01.2003 – ohne Einhaltung jeglicher Kündigungsfrist – erhalten. Da er aufgrund des geschilderten schikanösen Verhaltens des Beklagteninhabers erkrankt sei, sei ein Schmerzensgeld von mindestens 8.000,- € angemessen. Der Kläger hat im Verfahren vor dem Arbeitsgericht daher zuletzt folgende Anträge gestellt: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld, mindestens jedoch € 8.000,- zu bezahlen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen. Sie hat eingewandt, die Klage sei nicht begründet. Mobbing, nämlich systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren, liege nicht vor. Kurzzeitige Konfliktsituationen reichten hierfür nicht. Die geschilderten Vorfälle würden bestritten. Selbst wenn ihre Richtigkeit unterstellt würde, sei kein Verhalten ersichtlich, das die Persönlichkeit, die Ehre oder die Gesundheit des Klägers beeinträchtigen könne. Bestritten werde auch, dass die behaupteten Vorfälle Ursache für gesundheitliche Beeinträchtigungen des Klägers gewesen seien. Der Kläger hat die eidliche Einvernahme des Beklagteninhabers als Partei als Beweis für die Richtigkeit seines Vortrages angeboten. Er hat behauptet, der Zeuge C… habe ihm bestätigt, dass der Beklagteninhaber seine Fahrer bisher immer „wie den letzten Dreck“ behandelt habe. Der Beklagteninhaber habe ihn zudem grundsätzlich jedes Mal, wenn er eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht habe, angerufen und beschimpft und unter anderem erklärt, er werde dafür Sorge tragen, dass er – der Kläger – keinen Fuß mehr in einen Lkw setzen werde. Er werde es ihm schon zeigen und dafür Sorge tragen, dass er – der Kläger – nicht mehr auf die Füße komme und dass er kein Geld mehr bekomme. Der Inhaber der Beklagten hat auch diesen Sachvortrag bestritten. Das Arbeitsgericht Bayreuth, Kammer Hof, hat die Klage mit Endurteil vom 29.04.2004 abgewiesen. Das Arbeitsgericht hat diese Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, nicht jede rechtswidrige Handlung des Arbeitgebers stelle bereits eine Mobbinghandlung dar. Es sei zwischen schlicht rechtswidrigem Verhalten und Mobbing zu unterscheiden. Letzteres setze eine systematische Vorgehensweise voraus. Die arbeitgeberischen Maßnahmen müssten über das Ziel, die ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsleistung zu gewährleisten, hinaus dem Niedergang, der Ausgrenzung, Demütigung oder Zermürbung des Betroffenen dienen. All dies sei bei einem Zeitraum von vier Tagen noch nicht erkennbar. Etliche der vorgetragenen Sachverhalte seien nicht zu beanstanden. Insgesamt seien zielgerichtete Schikanehandlungen selbst dann nicht zu erkennen, wenn man den Sachvortrag des Klägers zugrunde lege. Das Endurteil des Arbeitsgerichts ist den Klägervertretern ausweislich ihres Empfangsbekenntnisses am 25.06.2004 zugestellt worden (Bl. 51 d.A.). Der Kläger hat mit Schriftsatz seiner Vertreter vom 19.07.2004, beim Landesarbeitsgericht eingegangen am 20.07.2004, Berufung eingelegt. Er hat diese Berufung mit am 23.08.2004 beim Landesarbeitsgericht eingegangenem Schriftsatz vom 19.08.2004 begründet. Der Kläger hat sich in der Berufung darauf gestützt, das Arbeitsgericht sei fälschlich davon ausgegangen, dass das Verhalten des Beklagteninhabers den Begriff des Mobbings nicht erfülle. Es sei falsch, dass die Ehrverletzungen über einen gewissen Zeitraum hinaus andauern müssten. Die im Einzelnen dargestellten Handlungen erfüllten den Tatbestand des Mobbings als zielgerichtete, systematische und zur Arbeitsunfähigkeit führende Handlungsweisen. Der Kläger stellt daher in der Berufungsinstanz folgende Anträge: I. Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Bayreuth, Kammer Hof, vom 29.04.2004, Az. 2 Ca 773/03 H, verurteilt, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld, mindestens jedoch € 8.000,- zu bezahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. II. Die Beklagte beantragt als Berufungsbeklagte, die Berufung kostenpflichtig zurückzuweisen. Die Beklagte schließt sich den Ausführungen des Arbeitsgerichts an. Sie meint, fortgesetzte Handlungen, die ein planvolles Vorgehen erkennen ließen, das geeignet sei, personale Rechtsgüter des Klägers zu beeinträchtigen, sei nicht erkennbar. Es fehle an der Darlegung einer rechtswidrigen Motivation und an der Zielgerichtetheit des Beklagtenhandelns. Auch die Ursächlichkeit bleibe bestritten, da der Kläger bis 03.02. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eines Facharztes für Orthopädie, Rheumatologie und Sportmedizin vorgelegt habe. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Tatbestand des Ersturteils vom 29.04.2004 (Bl. 44 ff. d.A.), die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht vom 15.08.2006 (Bl. 78 f. d.A.) und die zwischen den Parteien in der Berufungsinstanz gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen. Entscheidungsgründe: I. Die Berufung ist zulässig. Sie ist statthaft, weil sie sich gegen ein arbeitsgerichtliches Urteil richtet (§ 64 Abs. 1 ArbGG). Der Wert des Beschwerdegegenstandes übersteigt 600,- Euro (§ 64 Abs. 2 b) ArbGG). Die Berufung ist auch in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet worden (§§ 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, 66 Abs. 1 S. 1, S. 2 ArbGG). II. Die Berufung ist jedoch nicht begründet. Das Urteil des Arbeitsgerichts erweist sich als richtig. Das Arbeitsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Berufungskammer folgt den sorgfältigen Erwägungen des Arbeitsgerichts, denen sie sich in vollem Umfang anschließt, so dass auf eine erneute, nur wiederholende Darstellung verzichtet werden kann (§ 69 Abs. 2 ArbGG). Nur ergänzend ist im Hinblick auf die in der Berufung von den Parteien vorgetragenen Argumente noch hinzuzufügen: 1. Zutreffend hat das Arbeitsgericht festgestellt, dass der Sachvortrag des Klägers zur Begründung eines Schmerzensgeldanspruches nicht ausreicht. Verschiedene der vorgetragenen Bemerkungen und Handlungsweisen des Beklagteninhabers sind nicht einmal rechtswidrig, erst recht ist hierdurch keine Beeinträchtigung der Person des Klägers erkennbar. a. Dies gilt zunächst für die Bemerkungen hinsichtlich der Folgen eines Unfalles. Es steht dem Arbeitgeber gerade innerhalb von Probe- und Wartezeit bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses zu, einen Arbeitnehmer zu entlassen, wenn er sein Eigentum beschädigt. Es ist auch nicht zu beanstanden, wenn er dies vorher ankündigt. Für die Kammer ist nicht erkennbar, was an der Ankündigung einer solchen, wenngleich harten Reaktion eines Arbeitgebers auszusetzen sein soll. b. Für die Kammer ist nicht erkennbar, worin eine rechtswidrige oder gegen Person oder Ehre des Klägers gerichtete Handlung darin liegen soll, dass der Beklagteninhaber die Fahrweise gerügt habe. Es liegt in der Natur der Sache, dass im Straßenverkehr manchmal langsamer und manchmal schneller zu fahren ist. Wenn der Beklagteninhaber in bestimmten Situationen einen anderen Fahrstil verlangt hat, geht dies über die normale Reaktion eines Beifahrers nicht hinaus. Ein zielgerichtetes, den Kläger beeinträchtigendes Verhalten ist hierin nicht zu sehen. Die Frage, wo er überhaupt das Fahren gelernt habe, mag eine unhöfliche Kritik sein. Sie geht über eine normale Rüge, die ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz hinzunehmen hat, nicht hinaus. c. Schon das Arbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass ein Arbeitgeber berechtigt ist, seinen Arbeitnehmern das Rauchen in den von ihnen gestellten Räumen zu verbieten. Es handelt sich hierbei um eine Frage der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer. Wenn sich – diesbezügliche Behauptungen hat der Kläger nicht aufgestellt – aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder der Mitbestimmung des Betriebsrats nichts anderes ergibt, steht dem Arbeitgeber nach § 106 S. 2 in Verbindung mit S. 1 GewO ein einseitiges Weisungsrecht zu, mit dem er ein solches Verhalten des Arbeitnehmers festlegen kann. In keiner Weise ist erkennbar, dass ein solches Rauchverbot, das sich nach den Angaben des Klägers ja nicht auf die Pausen erstreckt hat, unbillig gewesen sein soll. d. Auch das Verbot, während der Arbeitszeit Gespräche auf dem Handy anzunehmen, ist vom genannten Weisungsrecht des Arbeitgebers über Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer gedeckt und damit nicht zu beanstanden. Der Satz, der Kläger habe „verdammt noch mal“ das Abladen zu beobachten, ist bis auf die Verwendung des drastischen Ausdrucks nicht zu beanstanden: Er bezieht sich auf den Inhalt der Arbeitsleistung gemäß § 106 S. 1 GewO. Der Ausdruck „verdammt noch mal“ ist in keiner Weise gegen die Person des Klägers gerichtet. Die Erklärung des Beklagteninhabers, es interessiere ihn nicht, ob die Ehefrau angerufen habe und ins Krankenhaus müsse, erscheint – sollte sie so gefallen sein – als wenig rücksichtsvoll. Rechtswidrig ist sie dessen ungeachtet nicht: Stil und Rücksichtnahme werden vom Gesetz nicht verlangt. Gegen die Person, Ehre oder Gesundheit des Klägers ist sie schon gar nicht gerichtet. e. Der Vorwurf, eine Arbeit nicht gemacht zu haben, obwohl vorher ausdrücklich gesagt worden ist, dass er diese Arbeit nicht machen solle oder müsse, kann einen gegen die Person des Arbeitnehmers gerichteten Angriff darstellen. Dies kann vor allem dann gelten, wenn der Arbeitgeber oder der Vorgesetzte ständig mit derartigen unberechtigten Vorhaltungen arbeiten würde. Ein einmaliges Fehlverhalten des Beklagteninhabers in dieser Hinsicht ist jedoch rechtlich unbeachtlich und stellt noch keine die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zielgerichtet beeinträchtigende Handlung dar. f. Die Bemerkung des Beklagteninhabers, Pausen würden nicht bezahlt, stellt einen Hinweis auf die Rechtslage dar: Der Arbeitgeber ist zur Zahlung von Arbeitsentgelt während der Pausen in keiner Weise gesetzlich verpflichtet. g. Der Vortrag, der Beklagteninhaber habe „Einhaltung von Pausen und Lenkzeiten untersagt“, ist zu wenig substantiiert, um hieraus überhaupt ein Fehlverhalten des Inhabers der Beklagten erkennen zu können. Hierfür wäre ein Vortrag darüber nötig gewesen, wann welche Pausen nach Arbeitszeitgesetz oder Lenkzeitenverordnung verpflichtend gewesen wären, um welche Zeiten es überhaupt gehen solle. In der vorliegenden pauschalen Form muss eine diesbezügliche Erklärung, die noch dazu auch nach dem Sachvortrag des Klägers auf die Verdienstmöglichkeiten bezogen waren, eher als „Gerede“ verstanden werden, nicht aber als konkretes Verbot. Der Kammer ist nicht erkennbar, was ein solches Gerede mit einer Persönlichkeitsverletzung des Klägers zu tun haben soll. h. Die Bemerkung, der Kläger „fahre wie ein Schwein“, überschreitet die von einem Arbeitgeber oder Vorgesetzten hinzunehmende Kritik. Sie stellt jedoch noch keine Beleidigung im Rechtssinne dar, vielmehr eine derbe Kritik. Eine Persönlichkeitsverletzung des Klägers sieht die Kammer hierin noch nicht. Erst recht liegt hierin keine Bemerkung, aufgrund derer für einen verständigen Arbeitgeber oder Dritten hätte erkennbar sein können, dass ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsleistung so bewertet worden ist, hierdurch arbeitsunfähig oder krank hätte werden können. Zur Begründung von Schadensersatzansprüchen ist eine solche Bemerkung bei weitem noch kein geeigneter Anlass. Dasselbe gilt für die Bemerkung – sollte sie so gefallen sein –, der Kläger habe keine Ahnung von seinem Job. i. Das Anschreien und den Satz, die Bemerkung des Klägers stelle eine Kündigung dar, hat der Inhaber der Beklagten auch nach den Angaben des Klägers sofort wieder zurückgenommen und sich entschuldigt. Gerade dieses Verhalten zeigt, dass die Person des Klägers hierdurch nicht über das hinzunehmende Maß beeinträchtigt sein konnte, dass ein zielgerichtetes, die Person des Klägers zermürbendes Verhalten nicht erkennbar ist. j. Die Bemerkung der Ehefrau des Beklagteninhabers, die Krankmeldung interessiere sie nicht, der Kläger sei entlassen, stellt lediglich die Wiedergabe einer wohl unzutreffenden Rechtsmeinung dar. Für die Kammer ist nicht erkennbar, dass sie sich gegen die Persönlichkeit oder die Ehre des Klägers richten würde. k. Ob der Inhaber der Beklagten andere Arbeitnehmer „wie den letzten Dreck“ behandelt hat, kann – was auch immer man darunter verstehen soll – dahinstehen. Ein Schadensersatzanspruch kann allein darauf gegründet werden, dass dem betroffenen Arbeitnehmer durch ein bestimmtes, gegen ihn gerichtetes Verhalten ein Schaden zugefügt worden ist. Dies hat mit Einschätzungen ehemaliger Arbeitnehmer nichts zu tun. l. Zu unsubstantiiert ist der Vortrag des Klägers insoweit, als er behauptet hat, der Beklagteninhaber habe ihn „grundsätzlich“ nach Einreichung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen „beschimpft“. Für die Kammer ist in keiner Weise erkennbar, was der Inhaber dem Kläger gesagt hat, ob es sich objektiv um rechtswidrige „Beschimpfungen“ gehandelt hat und ob diese geeignet sein konnten, sein Persönlichkeitsrecht zu verletzen. m. Nicht von der Rechtsordnung gedeckt sind – unterstellt, sie sind vom Beklagteninhaber tatsächlich so geäußert worden, was von der Kammer nicht zu überprüfen war, weil es für die Entscheidung hierauf nicht ankommt – Äußerungen des Inhalts, der Inhaber der Beklagten werde dafür Sorge tragen, dass der Kläger keinen Fuß mehr in einen Lkw setze, nicht mehr auf die Füße komme und kein Geld mehr bekomme. Es handelt sich hierbei – sollten diese Äußerungen so gefallen sein – um Drohungen oder Ankündigungen rechtswidrigen Verhaltens. Sie sind allerdings sehr wenig konkret. Sollte der Inhaber der Beklagten tatsächlich irgendwelche Aktivitäten dahingehend entfaltet haben, dass der Kläger nicht mehr auf die Füße komme oder keinen Job mehr bekomme, stünde dem Kläger ein Schadensersatzanspruch zu. Eine Verletzung von Ehre oder Persönlichkeit des Klägers ist hierin jedoch nicht zu erkennen. n. Auch aus einer Gesamtbetrachtung des – behaupteten – Verhaltens des Beklagteninhabers lässt sich eine das Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzende Handlung nicht entnehmen. Ein verständiger Arbeitgeber musste in keiner Weise damit rechnen, dass ein Arbeitnehmer sich ein solches Verhalten so zu Herzen nehmen würde, dass die Gefahr von Arbeitsunfähigkeit oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen bestand. Ein Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer ein gewisses Maß an Kritik, auch an deutlicher Kritik, verträgt. Der Kläger hat nicht behauptet, dass er gegenüber dem Beklagteninhaber deutlich gemacht habe, dass er solche Kritik als Angriff auf seine Ehre oder Persönlichkeit empfinden würde, dass er durch solche Kritik nicht mehr schlafen könne oder sonstige gesundheitliche Probleme aufträten. Der Kläger hat erklärt, die Störungen seien von Anfang an aufgetreten. Es wäre ihm ein Leichtes gewesen, dem Inhaber der Beklagten hierüber zu berichten. Muss ein Arbeitgeber aber nicht mit Beeinträchtigungen beim Arbeitnehmer rechnen, ergibt sich auch kein Anspruch auf Ersatz eines möglicherweise durch sein Verhalten oder seine Bemerkungen verursachten Schadens (vgl. auch LAG Nürnberg vom 02.07.2002, 6(3) Sa 154/01, LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 4; LAG Berlin vom 15.07.2004, 16 Sa 2280/03, LAGE Art. 2 GG Persönlichkeitsrecht Nr. 9). Hinsichtlich der behaupteten Äußerungen, die nach Auftreten der Arbeitsunfähigkeit gefallen sein sollen, ist zudem die Ursächlichkeit für die – bereits durch anderweitige angebliche Äußerungen hervorgerufene – Krankheit nicht erkennbar. Die genannten Drohungen und Ankündigungen lagen jedenfalls zeitlich erst nach dem 13.01.2003, als eine tatsächliche Beschäftigung des Klägers wegen der von ihm behaupteten Erkrankung schon nicht mehr möglich war. Näheren Sachvortrag hierzu hat der Kläger trotz Bestreitens der Beklagten, trotz ihres Hinweises auf die über einen Monat aufgrund anderer Krankheiten bestehende Behandlung durch einen Orthopäden nicht gemacht; im übrigen hat der Kläger selbst vorgetragen, dass er sich wegen des verletzten Fußes in die Behandlung dieses Orthopäden begeben hat. Mit Recht hat die Beklagte daher an der Ursächlichkeit Zweifel geäußert; der Kläger hat zwar den – offenbar später eingeschalteten – Arzt Dr. D… als Zeugen eingeschaltet, sich aber zu den Einzelheiten und dem Ablauf seiner Erkrankungen nicht weiter geäußert. Er hat nicht einmal vorgetragen, wann er vom genannten Zeugen untersucht worden sei. Dies geht zu seinen Lasten. 2. Nach alldem ist ein Anspruch des Klägers auf Schmerzensgeld unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt eröffnet, weil zielgerichtete, die Persönlichkeit des Klägers objektiv und erkennbar beeinträchtigende Handlungsweisen nicht ersichtlich sind. Auf die Höhe des – mit 8.000,- € unverständlich hohen – geltend gemachten Anspruches kommt es somit nicht an. Das Arbeitsgericht hat zutreffend entschieden, so dass die Berufung zurückzuweisen ist. 3. Der Kläger, Berufungskläger, hat die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels zu tragen (§§ 64 Abs. 6 ArbGG, 97 Abs. 1 ZPO). 4. Für die Zulassung der Revision besteht kein gesetzlich begründeter Anlass. Rechtsmittelbelehrung: Gegen dieses Urteil ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Auf § 72a ArbGG wird hingewiesen. Vetter, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Arnold, Ehrenamtlicher Richter Kreser, Ehrenamtlicher Richter Verkündet am 05. September 2006 |
| Tom | Hallo ! Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte im Urteil vom 10.10.2006 unter dem Aktenzeichen 9 Sa 1557/05 einer schwangeren Frau, die als Verkäuferin und Beraterin arbeitete, gemäss § 11 Abs. 1 MuSchG Schadensersatz zugesprochen. Die Klägerin behauptete, dass ihr direkter Vorgesetzter Mobbing-Attacken gegen die Klägerin verübte. Die Vorinstanz war das Arbeitsgericht Paderborn, Urteil vom 01.07.2005, unter Az.: 2 Ca 152/05 . Es ging um die Zahlung des Arbeitsbeitsentgeldes während des ärztlich angeordneten Beschäftigungsverbotes. Die Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erteilte ein Beschäftigungsverbot ab 26.10.2004, da bei der Klägerin in der 16. Graviditätswoche eine depressive Reaktion im Sinne einer Anpassungsstörung wegen des Arbeitsplatzkonflikts feststellbar war. Am 21.02.2005 wurde die Klägerin bei der Betriebsmedizinerin vorstellig, wobei diese ebenfalls sich der Diagnose der Frauenärztin anschloss. Es bestand bei der Klägerin beim festgestellten Gesundheitszustand und wegen der besonderen Konfliktsituation am Arbeitsplatz nach wie vor eine ernste Gefährdung von Mutter und Kind (MuSchG § 3 Abs. 5). Anmerkung: Na also, geht doch auch in Deutschland, - wenigstens für schwangere Frauen - . Gruss Tom Das Urteil kann in der Datenbank NRW unter der Eingabe des Az.: unter http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php abgerufen werden. |
| Tom | hallo Jörg ! Nee, Strafantrag würde ich nicht stellen. Ist billiger und besser auf den Missstand in der Öffentlichkeit hinzuweisen. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Die Mittelbayrische am 23.11.2006: Beim Arbeitsgericht Cham sorgt die Bayerwald-Klinik Windischbergerdorf für Vollbeschäftigung. Sie lässt sich von ihren Mitarbeiter auch in offensichtlich aussichtslosen Fällen beklagen. Selbst Vorsitzender Richter Dietmar Striegan bekannte: „Mir ist das System der Beklagten nicht mehr klar!“ Eine Klägerin ging gegen ihre Kündigung vor. Sie schilderte, sie habe in unzumutbaren Verhältnissen arbeiten müssen: „Aus meiner Sicht war das Mobbing!“ Weinend berichtete sie von einem Vorfall, der sich im Herbst 2004 zugetragen haben soll. Ihr direkter Vorgesetzter habe sie wütend angebrüllt und ihr unterstellt, sie würde ständig beim Betriebsrat intervenieren. Als sie den Druck in der Teamsitzung nicht mehr ausgehalten habe, sei sie vor dem Gebrüll des Vorsitzenden Richtung Waschbecken ausgewichen. Dieser sei hinter ihr hergekommen und habe sich mit „wutverzerrtem Gesicht in Schlagposition gebracht“. Die Zeugin: „Ich habe gedacht: Jetzt schlägt er mich nieder. Ich war wie gelähmt.“ Der von ihr daraufhin angesprochene Betriebsrat in der Abteilung habe sie schroff abgewiesen und sich das Wort „Mobbing“ verbeten. Sie habe mit niemandem sprechen können. „Ich bin richtig krank geworden“, begründete sie die folgenden langen Fehlzeiten und die Verweigerung der Arbeit unter dem Abteilungsleiter. Eine Zeugin, die als Masseurin noch immer in der Klinik arbeitet, schilderte den Vorfall weitgehend gleich, machte aber im Beisein des neuen Geschäftsführers in den entscheidenden Punkten Erinnerungslücken geltend – aufgrund des langen Zeitraums, der inzwischen verstrichen sei. Sie könne sich nur an den lauten Ton erinnern und daran, dass sie den Abteilungsleiter gebeten habe, sich doch zu beruhigen. Eine „Schlagposition“ oder die Nähe des Chefs zur Klägerin seien ihr nicht mehr in Erinnerung. Wie Richter Striegan erläuterte, ist ein Arbeitnehmer nur dann berechtigt seine Arbeitskraft zu verweigern, wenn ihm die Arbeit nicht zuzumuten ist. Dies sei zum Beispiel der Fall, wenn Leib und Leben bedroht seien. Nach Beratung teilte Vorsitzender Richter Striegan mit, eine weitere Beweisaufnahme sei nicht erforderlich. Anmerkung: Drohen, Schreien, offensichtliche Überbelastung,usw., all dies sei kein Mobbing. Eine solche "Betriebsführung" lösst bei vielen Betroffenen Angst und Stress aus. Und dieser Dauerstress um den Verlust des Arbeitsplatzes und die Angst vor der Dauerarbeitslosigkeit führt zu Erkrankungen der unterschiedlichsten Art und Weise. Das kann so nicht weiter gehen. Gruss Tom Quelle: *1) http://www.mittelbayerische.de/SID_9491 ... z&id=80326 |
| Tom | Unter dem Titel [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Am_Arbeitsplatz:2d85hz21]"Mobbing am Arbeitsplatz"[/url:2d85hz21] hatte ich bereits 2003 eine zusammenfassende Erstinformation geschrieben, die ich dem Forum und seinen Usern gern zur Verfügung stelle. Vielleicht ist sie nicht mehr ganz aktuell. Wer sie verwenden möchte, kann das ohne weiteres tun, darf sie auch ändern, falls nötig. Ich betrachte diesen Aufsatz sozusagen als "Textbaustein" und lege keinen Wert auf irgendwelche [b:2d85hz21]"Autorenrechte",[/b:2d85hz21] denn mir geht es um die Sache. |
| Tom | Hallo ! Süddeutsche Zeitung online am 01.12.2006: Im der Münchner Sondereinheit Unterstützungskommando (USK) wurden nicht-konforme Kollegen gezielt gedemütigt. Gehen mussten die Opfer, nicht die Täter. Hätte man die Täter herausgezogen, hiesst es intern, wäre vom USK nicht mehr viel übrig geblieben. Als das Mobbing bekannt wurde, schaltete das Präsidium die interne Ermittlungsgruppe "Früherkennung" ein. Vier Opfer wurden befragt. Sie behaupteten, sie hätten die Vorfälle mehr oder weniger freiwillig "als Spaß in der Gruppe mitgetragen", sagte Polizeisprecher Peter Reichl. Interne Ermittlungen liefen an, dabei hielt sich im Polizeiapparat die Empörung in Grenzen. Reichl: "Für uns ist es aber alles andere als ein Spaß." Die Opfer wurden aus der Einheit genommen, "aus Fürsorgepflicht", so Reichl. Ein Beamter wurde nach einem Einsatz mit einer 15 Kilogramm schweren Türramme auf die Straße gesetzt und musste damit eineinhalb Kilometer weit zu Fuß laufen. Während der Fahrt im Einsatzbus sprühten sich die Polizisten gegenseitig Pfefferspray ins Gesicht - als Wettbewerb, wer es länger aushält. Einen USK-Kollegen fesselten die Männer mit Kabelbindern an ein Treppengeländer, sie zogen ihn aus und malten ihm unter dem Gejohle der Gruppe eine weibliche Brust auf den Oberkörper. So wurde erzählt, dass die Spezialeinheiten untereinander konkurrieren - und auch beim Sondereinsatzkommando (SEK) derartige Gruppenmechanismen vorkämen. Dies erzählt ein Beamter der SZ, der die ganze Aufregung um diesen "Spaß" nicht versteht. "Die Sache ist auch ein Führungsproblem", bestätigte Christian Gruber, Leiter der Zentralen Dienste, dem das USK unterstellt war. Man sei sich der Wirkung nach innen und außen bewusst. Der Psychologische Dienst der Polizei stehe für die Sondereinheiten nach besonderen Einsätzen bereit - und werde wohl zu wenig genutzt. "Den Handlungsbedarf haben wir sehr wohl erkannt", sagte Gruber. *1) Na, hoffentlich passiert auch mal was gegen die Mobber ! Gruss Tom Quelle: *1) http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/306/93213/ |
| Tom | Hallo ! LANDESARBEITSGERICHT MÜNCHEN Urteil vom 28.09.2006 Az.: 4 Sa 419/06 (vorher: Arbeitsgericht Regensburg, Az.: 7 Ca 1000/04 L) Die Klägerin machte Ansprüche auf künftige Unterlassung von - umfangreich aufgelisteten - Mobbing-Handlungen des Beklagten ihr gegenüber sowie Zahlung von Schmerzensgeld aus dem gleichen Grund geltend. I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg - Kammer Landshut - vom 17. Januar 2006 - 7 Ca 1000/04 L - wurde auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. II. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Beweise reichten mal wieder nicht. Die Klägerin war in der Zweigniederlassung E. der Fa. R. KGaA beschäftigt. Sie war - bis zur Neuwahl des Betriebsrates im Mai 2006 - Mitglied des dort bestehenden Betriebsrats, dessen Vorsitzender der Beklagte war, und gleichzeitig, und sie war als Vertrauensperson der Schwerbehinderten die Schwerbehindertenvertretung des Betriebs. Darüber hinaus war die Klägerin seit Oktober 2000 als Sekretärin des Betriebsrats tätig. Seit geraumer Zeit - nach den Feststellungen im Tatbestand des angegriffenen arbeitsgerichtlichen Urteils: seit Ende 2002 - gab es Probleme bei der Zusammenarbeit der Parteien - u. a. deshalb, weil nach Ansicht der Klägerin der Beklagte ihr zu verstehen gegeben habe, er sei mit ihrer Kandidatur zur Schwerbehindertenvertretung nicht einverstanden, wegen der Entgegennahme und Weiterleitung der bei der Klägerin als Sekretärin des Betriebsrats eingegangenen Telefonanrufe, einer vom Beklagten nach seiner Mitteilung beantragten Versetzung der Klägerin, einer vom Beklagten verweigerten Aufnahme eines eigenen Tagesordnungspunktes „Schwerbehindertenvertretungsbericht“ bei der Ladung zu den Betriebsratssitzungen, der fehlenden Erwähnung der Klägerin anlässlich der Begrüßung durch den Beklagten bei einer Betriebsversammlung, einer vom Beklagten nicht-gewünschten bzw. verweigerten Teilnahme der Klägerin an einer Klausurtagung des Betriebsrats bzw. an Logistikgesprächen, fehlenden Grüßens der Klägerin durch den Beklagten, eines vom Beklagten verhängten Rauchverbotes im Büro der Klägerin und etwa, von der Klägerin als „ehrverletzend“ bezeichneter, Äußerungen des Beklagten ihr gegenüber bzw. hinsichtlich ihrer Person. Mit der vorliegenden Klage machte die Klägerin deswegen Unterlassungsansprüche und, wegen hierdurch verursachter gesundheitlicher Beeinträchtigungen, einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld geltend. Die Klägerin stellte folgende Anträge: 1. Das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg - Kammer Landshut vom 17.01.2006 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte wird verurteilt, künftig jegliche Mobbing-Handlungen gegen die Klägerin zu unterlassen, insbesondere es zu unterlassen, a) die Tätigkeit der Klägerin als Schwerbehindertenvertretung zu behindern, u. a. - indem er der Klägerin zu verstehen gibt, sei hätte als Sekretärin nicht für die Schwerbehindertenvertretung zu kandidieren, er sei mit dieser Kandidatur ihrerseits nicht einverstanden; - indem er der Klägerin deutlich macht, er wünsche nicht, dass die Klägerin am Telefon Mitarbeitern Auskünfte erteile, die eingehenden Telefonate von Mitarbeitern aus den Filialen dürften nicht von der Klägerin geführt werden, sondern müssten an den zuständigen Betriebsrat weiter gegeben werden, auch wenn der jeweilige Mitarbeiter konkret mit der Klägerin sprechen wolle; - indem der Beklagte der Klägerin nahe legt, sie möge ihre Tätigkeit als Schwerbehindertenvertretung, insbesondere was die Fahrten zu den Mitarbeitern anbelange, delegieren; - indem er sich beschwert, die Klägerin sei schon wieder unterwegs; - indem der Beklagte der Klägerin mitteilt, er hätte die Versetzung der Klägerin beantragt, da sie ihrer Tätigkeit als Schwerbehindertenvertretung nachgehen würde; - indem er beanstandet, die Klägerin würde im Rahmen ihrer Schwerbehindertenvertretungstätigkeit zu viel telefonieren; - indem der Beklagte die Aufnahme des Tagesordnungspunkts „Schwerbehinderten-Vertretungsbericht“ für die Betriebsratssitzung verweigert mit der Begründung, das brauche man als gesonderten Tagesordnungspunkt nicht; - indem der Beklagte die Klägerin bei einer Betriebsversammlung anlässlich der Begrüßung weder erwähnt noch ihre Rede als Schwerbehindertenvertretung halten lässt; - indem der Beklagte die Klägerin während eines Telefonats in ihrer Eigenschaft als Schwerbehindertenvertreter mit einem Mitarbeiter auffordert, das Gespräch weiter zu leiten bzw. auf eine andere Leitung zu legen, sofern es um einen schwerbehinderten Mitarbeiter ginge, und das Gespräch zu beenden; b) die Klägerin von Information und Kommunikation, speziell auch mittels Telefon auszuschließen, u. a. - indem er der Klägerin deutlich macht, er wünsche nicht, dass die Klägerin am Telefon Mitarbeitern Auskünfte erteile, die eingehenden Telefonate von Mitarbeitern aus den Filialen dürften nicht von der Klägerin geführt werden, sondern müssten an den zuständigen Betriebsrat weiter gegeben werden, auch wenn der jeweilige Mitarbeiter konkret mit der Klägerin sprechen wolle; - indem der Beklagte der Klägerin die Anwesenheit an einer Klausurtagung des Betriebsrats, an der die Klägerin üblicherweise als Schriftführerin teilnahm, mit der Begründung untersagt, die Klägerin hätte das Telefon im Büro zu besetzten; - indem er die Klägerin von der Teilnahme an Logistikgesprächen ausschließt mit der vagen Begründung, es seien einige Punkte noch nicht spruchreif; - indem der Beklagte der Klägerin vorschreibt, welche Leitungen für Anrufe frei zu halten seien und wann sie Gespräche in ihrem Tätigkeitsbereich zu beenden habe; - indem der Beklagte der Klägerin vorschreibt, sie solle ihr Telefon auf seine Leitung umstellen und ihr im Anschluss kein Telefonat mehr durchstellt, sodass die Klägerin insbesondere bei Abwesenheit des Beklagten telefonisch nicht mehr erreichbar ist; c) der Klägerin schikanöse Arbeits- und Verhaltensanweisungen zu erteilen bzw. die Klägerin in sonstiger Weise diskriminierend zu behandeln, u. a. - indem er der Klägerin zu verstehen gibt, sie hätte als Sekretärin nicht für die Schwerbehindertenvertretung zu kandidieren, er sei mit dieser Kandidatur ihrerseits nicht einverstanden; - indem der Beklagte der Klägerin die Anwesenheit an einer Klausurtagung des Betriebsrats, an der die Klägerin üblicherweise als Schriftführerin teilnahm, mit der Begründung untersagt, die Klägerin hätte das Telefon im Büro zu besetzen; - indem er die Klägerin von der Teilnahme an Logistikgesprächen ausschließt mit der vagen Begründung, es seien einige Punkte noch nicht spruchreif; - indem der Beklagte der Klägerin zu verstehen gibt, dass er ja seinen Job nicht mehr zu machen brauche, wenn nicht mehr gegeben sei, dass er bestimme und er sofort aufstehen und den Raum verlasen würde, wenn die Klägerin entgegen seinen Wünschen an einem Gespräch teilnehmen würde; - indem der Beklagte beanstandet, die Klägerin würde eine von seiner Auffassung abweichende eigene Meinung vertreten und ihm damit in den Rücken fallen, obgleich sie als Sekretärin des Betriebsrats mit ihm als Betriebsratsvorsitzenden einer Meinung zu sein habe; - indem der Beklagte der Klägerin ohne weitere Vorankündigung unterbreitet, sie solle ihre Sekretärinnentätigkeit mit einer Kollegin von der Telefonzentrale tauschen; - indem der Beklagte die Aufnahme des Tagesordnungspunkts „Schwerbehinderten-Vertretungsbericht“ für die Betriebsratssitzung verweigert mit der Begründung, das brauche man als gesonderten Tagesordnungspunkt nicht; - indem der Beklagte die Klägerin bei einer Betriebsratsversammlung - obwohl unüblich - anlässlich der Begründung weder erwähnt noch ihre Rede als Schwerbehindertenvertretung halten lässt; - indem er der Klägerin für den Fall des fehlenden Einverständnisses mit seinen Maßnahmen in Aussicht stellt, man könne alles im Guten regeln oder eben auf andere Art bzw. er könne auch anders, wenn die Klägerin lediglich ihre Rechte durchsetzen wolle; - indem er der Klägerin vorschreibt, sie müsse sich vor bzw. nach jedem Auswärtstermin und bei Rückkehr aus ihrem Urlaub ei ihm melden, auch wenn er später als sie im Büro eintreffen würde; - indem der Beklagte der Klägerin vorgibt, soweit sie am Vormittag in ihrer Tätigkeit als Schwerbehindertenvertretung unterwegs sei, hätte sie abends ihre Sekretariatsaufgaben nachzuarbeiten; - indem der Beklagte die Klägerin nicht mehr grüßt; - indem der Beklagte der Klägerin in deren Büro nach seinem Gutdünken das Fenster schließt bzw. darauf besteht, dass deren Bürotüre offen steht, damit er sehe, was in ihrem Büro vor sich gehe; - indem er der Klägerin zu verstehen gibt, das gesamte Betriebsratsgremium würde sie nicht mehr wollen und auf ihre Entgegnung, sie hätte dies gerne im Gremium besprochen, erwidert, das sei unnötig, da er zu bestimmen hätte; - indem er plötzlich vorschreibt, im Büro der Klägerin dürfe ab sofort nicht mehr geraucht werden; - indem er der Klägerin anlässlich einer betrieblichen Veranstaltung zu vestehen gibt, er möchte mit ihr nicht an einem Tisch sitzen, sie solle sich woanders hinsetzen; und d) die Klägerin durch ehrverletzende Äußerungen zu demütigen, u. a. - indem der Beklagte die Klägerin anfährt, ob sie „etwas an den Ohren“ hätte, wenn sie seiner Aufforderung, ein dienstliches Gespräch unverzüglich zu beenden, nicht auf der Stelle nachkomme; - indem der Beklagte in einer vergleichbaren Situation die Klägerin fragt, ob sie „nicht ganz richtig im Kopf“ sei; - indem der Beklagte behauptet, den zehn Kollegen würde „das Kotzen“ kommen, wenn sie die Klägerin in der Früh sähen; - indem der Beklagte sich zwar bei den Kollegen - nicht aber bei der Klägerin - für die im Namen der Kollegen getätigte Äußerung, sie fänden es „zum Kotzen“, wenn sie die Klägerin sehen müssten, entschuldigt, gleichzeitig aber hervorhebt, er würde die Klägerin „allerdings „zum Kotzen“ finden. 3. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, zu zahlen. Das Urteil ist in der Datenbank des Landesarbeitsgerichts München unter dem Az.: 4 Sa 419/06 Quelle: http://www.arbg.bayern.de/lagm/Volltext/4Sa419-06.htm Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Landesarbeitsgericht Mainz , Urteil vom 03.05.2006, Az.: 9 Sa 43/06 Vorinstanz: Arbeitsgericht Ludwigshafen, Urteil vom 03.05.2006, Az.: 8 Ca 1715/05 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 12.12.2005, Az. 8 Ca 1715/05 wurde kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Parteien stritten um die Leistung von Schmerzensgeld wegen eines Mobbingsverhaltens. Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat mit Urteil vom 12.12.2005 (Bl. 260 ff. d. A.) die Klage als unbegründet abgewiesen, da es der Klägerin nicht gelungen sei, das behauptete Mobbingverhalten der drei Beklagten schlüssig vorzutragen. So habe sie keine Tatsachen darzulegen vermocht, aus denen sich eine schwerwiegende Verletzung ihres Persönlichkeitsrechtes ergeben habe (vgl. zu den einzelnen Vorwürfen: Ziff. 1. - 18. der Entscheidungsgründe = Bl. 263 ff. d. A.). Darüber hinaus habe die Klägerin auch die Möglichkeit gehabt, Genugtuung durch notfalls gerichtlich durchsetzbare Unterlassung, Widerruf oder Gegendarstellung zu erlangen. Bezogen auf den Zeitraum des behaupteten Mobbingverhaltens der Beklagten - nämlich seit dem Jahr 1997 - habe die Kläger nicht gerade häufige Vorfälle vorgetragen, die zudem größtenteils nur als Lappalien zu bezeichnen seien. Die Klägerin machte geltend, das Arbeitsgericht habe lediglich Einzelbetrachtungen zu den von ihr vorgetragenen Fällen durchgeführt, ohne die notwendige Gesamtschau anzustellen. Eine derartige Gesamtschau hätte das schmerzensgeldpflichtige Mobbingverhalten der drei Beklagten schlüssig ergeben. Soweit sie erstinstanzlich Vorfälle geschildert habe, bei denen es zu Rechtsverletzungen bei anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beklagten zu 3. gekommen sei, habe sie nicht Eingriffe in eigene Rechte darlegen, sondern lediglich die Grundhaltung der Beklagten untermauern wollen. Aus den Entscheidungsgründen: Das Arbeitsgericht Ludwighafen hat, wenn die vorgestehenen Rechtsgrundsätze angewendet werden, im vorliegenden Fall zu Recht festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin nicht durch ein Mobbingverhalten der Beklagten zu 1. bis 3. verletzt worden ist. Auf die der Sache nach zutreffenden Ausführungen des Arbeitsgerichts Ludwigshafen in seinen Entscheidungsgründen vom 12.12.2005 wurde Bezug genommen; da die Klägerin im Rahmen des zweitinstanzlichen Verfahrens - bis auf die Rüge der fehlenden Gesamtwürdigung - im Wesentlichen ihren erstinstanzlichen Sachvortrag wiederholt hat, sieht die Berufungskammer keinen Anlass die Ausführungen des Arbeitsgerichtes im Rahmen einer Wiederholung noch einmal darzustellen; hierauf wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG verzichtet. Die Klägerin wendete sich beispielsweise gegen Rügen, welche die Beklagte oder andere vorgesetzte Mitarbeiter der Beklagten ausgesprochen haben. Das Vorliegen von Arbeitsfehlern, wegen der diese Rügen erfolgt sind, ist aber weitgehend unstreitig (z. B. fehlerhafte Ausstellung eines Reisepasses am 17.06.2004; fehlerhafte Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeldberechtigungsscheine vom 02.06. und 15.06.2004), so dass keine Rechtsgutsverletzungen durch die Beklagte zu 1. oder die Beklagte zu 3. aus objektiver Sicht vorlagen. Während der mündlichen Berufungsverhandlung hat die Klägerin mündlich ausgeführt, dass insbesondere die Nichtberücksichtigung ihres Wunsches nach Umsetzung in ein anderes Team des Bürgerbüros zu der aus ihrer Sicht gegebenen Mobbingsituation geführt habe. Bereits mit Urteil vom 13.04.2005 (Az. 9 Sa 932/04) hat aber die 9. Kammer des Landesarbeitsgerichtes Rheinland-Pfalz festgestellt, dass die Klägerin, aufgrund des vorliegenden schriftlichen Arbeitsvertrages vom 25.07.1973 keinen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigung in dem Bürgerbüro hatte. Erst recht galt dies dann für die Beschäftigung der Klägerin in einem bestimmten Team dieses Bürgerbüros. Unabhängig hiervon führte die Beklagte während der mündlichen Berufungsverhandlung aus, dass für die Zusammensetzung der Teams in dem Bürgerbüro unter anderem die Kombination von Arbeitnehmern, die auf Erholungsurlaub während der Schulferien angewiesen sind und solchen, die dies nicht sind, im Hinblick auf reibungslose Vertretungsmöglichkeiten erfolgte. Das Urteil ist aus der Datenbank des Landesarbeitsgerichts Mainz unter Az.: 9 Sa 43/06 abrufbar. Quelle: http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/704 ... b81ce4.htm Die Leute klagen wegen Mobbing vor den Gerichten, aber soll nach der Beweislage immer kein Mobbing gewesen sein, oder das Mobbing wurde grundlegend nicht bewiesen. Wie kann das immer wieder sein ? Gruss Tom |
| Tom | Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 04.10.2005, Az.: 5 Sa 140/05 Vorher: Arbeitsgericht Koblenz, Urteil vom 12.10.2004 , Az.: 10 Ca 4246/03 Der Beklagte leitenden Chefarzt der Chirurgie wurde verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.900,- EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.10.2003 zu zahlen. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Im Übrigen werden die Berufungen der Parteien zurückgewiesen. Die beklagte Klinik musste kein Schadensersatz und kein Schmerzensgeld zahlen. Der Beklagte leitenden Chefarzt der Chirurgie musste kein Schadensersatz zahlen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Aus dem Tatbestand: Die Klägerin beanstandete insbesondere, dass das Arbeitsgericht das Schmerzensgeld zu niedrig angesetzt habe. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes habe das Arbeitsgericht nicht bzw. nicht ausreichend die massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen berücksichtigt, unter denen die Klägerin durch die fortgesetzten Angriffe der Beklagten gelitten habe. Die Klägerin zeigte ihr Vorbringen nebst Beweisantritten an. Zu berücksichtigen sei des Weiteren der erhebliche Unrechtsgehalt der Handlungen der Beklagten sowie auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der beiden Beklagten. Die Klägerin, sei durch diese Ereignisse so erheblich beeinträchtigt worden, dass sie ab dem 04.10.2003 arbeitsunfähig gewesen sei (vgl. dazu die von der Klägerin bereits erstinstanzlich zu Bl. 58 d. A. gereichte "Ärztliche Bescheinigung" der Dr. med. M. vom 04.10.2003). Die Klägerin behauptet, dass die Zeugin Dr. M. ihr am 25.10.2003 in einem Gespräch nochmals eindringlich zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses geraten habe. Letztes auslösendes Ereignis für die mit Anwaltsschreiben der Klägerin vom 30.10.2003 (Bl. 478 d. A.) erklärte Kündigung ("mit Ablauf des 31.10.2003") sei der ärztliche Rat der Zeugin Dr. M. vom 25.10.2003 gewesen. Die Klägerin beantragte, das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 12.10.2004 - 10 Ca 4246/03 - abzuändern und 1. die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,- EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen und 2. die Beklagten gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an die Klägerin weitere 120.229,66 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen. Weiter beantragte die Klägerin, die Berufungen der Beklagten zurückzuweisen. Entscheidungsgründe: Die Klage gegen den Beklagten als leitenden Chefarzt der Chirurgie war teilweise begründet. Der Beklagte war verpflichtet, der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.900,- EUR zu zahlen. Diese Verpflichtung ergab sich aus § 823 BGB in Verbindung mit Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG. Der Beklagte hat das Recht der Klägerin auf Achtung ihrer individuellen Persönlichkeit dadurch tiefgreifend verletzt, dass er der Klägerin schwerwiegende Ehrverletzungen zugefügt hat. Dabei handelte es sich um einen derart schwerwiegenden Eingriff in den Eigenwert der Persönlichkeit der Klägerin, dass die Beeinträchtigung nach Art der Verletzung nicht in anderer Weise (als durch Zubilligung eines angemessenen Schmerzengeldes) befriedigend ausgeglichen werden kann. Dies gilt allerdings hinsichtlich der einzelnen Vorfälle freilich nur nach näherer Maßgabe der folgenden Ausführungen. Die vom Arbeitsgericht festgestellten Vorgänge vom 17.05.1999, 17.06.1999, 22.02.2000, 08.06.2000, 15.06.2000 und vom 05.09.2000 wiegen nicht derart schwer, dass nach Art der damaligen Persönlichkeitsrechtsverletzungen insoweit die Zubilligung eines Schmerzensgeldes alleine deswegen (noch) geboten wäre. Allerdings sind diese Vorgänge, die das Arbeitsgericht in tatsächlicher Hinsicht zu Recht als unstreitig festgestellt hat, bei der Bewertung der Vorgänge vom 16.04.2003 und vom 07.07.2003 mit zu berücksichtigen, da sie Bestandteil des bis in das Jahr 2003 hinein reichenden Verletzungsprozesses sind. Soweit es insbesondere um den 16.04.2003 geht, ist - auch für das Berufungsverfahren - festzustellen, dass der Beklagte damals im Operationssaal in Anwesenheit anderer lautstark bemerkt hat, die Klägerin sei wohl nicht zufrieden, wenn sie nicht meckern könne - die Klägerin solle "gefälligst ihre Schnauze halten" - sie solle "gefälligst" ihre Arbeit machen und "ihr großes Maul halten". Unstreitig war weiter, dass der Beklagte am 07.07.2003 ebenfalls im Operationssaal dem - der Klägerin zur nötigen Hilfe eilenden - OP-Pfleger mehrfach bedeutete, er solle der Klägerin nicht helfen, und der Klägerin auf ihre diesbezügliche Frage antwortete, sie solle ihren "eigenen Pfleger" nehmen. Zwar beanstandete der Beklagte - ähnlich wie die Beklagte - (angeblich) unklare Sachverhaltsfeststellungen des Arbeitsgerichts. Ein konkretes Bestreiten dahingehend, dass sich die Vorgänge vom 17.05.1999, 17.06.1999, 22.02.2000, 08.06.2000, 15.06.2000, 05.09.2000, 16.04.2003 und vom 07.07.2003 nicht so ereignet hätten, wie dies das Arbeitsgericht in Tatbestand und Entscheidungsgründen festgestellt hat, liess sich dem Vorbringen der beiden Beklagten im Berufungsverfahren jedoch nicht entnehmen. Damit sind unter Berücksichtigung von § 138 ZPO auch für das Berufungsverfahren die hinsichtlich der eben genannten Vorgänge bereits vom Arbeitsgericht getroffenen Feststellungen zu treffen gewesen. Unstreitiges konnte - wie vorliegend im Urteil vom 12.10.2004 - 10 Ca 4246/03 - durchaus auch in den Entscheidungsgründen einer arbeitsgerichtlichen Entscheidung festgestellt werden. Hinreichend konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen des Arbeitsgerichts begründen könnten, ergaben sich aus dem Vorbringen der Beklagten im Berufungsverfahren nicht. Konkrete Rügen sind insoweit insbesondere auch nicht den Ausführungen des Beklagten der Berufungsbegründung vom 23.03.2005 zu entnehmen. bb) Auf der Grundlage dieser tatsächlichen Feststellungen war dann weiter - aufgrund einer entsprechenden Güter- und Interessenabwägung - die rechtliche Wertung dahingehend vorzunehmen, dass ein - vom Beklagten zu 1. schuldhaft begangener - schwerer rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin vorlag. Allerdings erfüllte nicht jede Auseinandersetzung oder jede Meinungsverschiedenheit zwischen Kollegen, Mitarbeitern, Untergebenen und/oder Vorgesetzten bereits den Begriff einer schmerzensgeldrelevanten unerlaubten Handlung im Sinne des § 823 BGB. Vielmehr war es dem Zusammenarbeiten mit anderen Menschen immanent, dass sich Reibungen und Konflikte ergaben, ohne dass diese, - selbst wenn es dabei zu Kraftausdrücken, verbalen Entgleisungen und ähnlichen zu missbilligenden Verhaltensweisen kam -, als solche Ausdruck des Ziels sind, den anderen systematisch in seiner Wertigkeit gegenüber Dritten oder sich selbst zu verletzen. Vorliegend hat der Beklagte jedoch die Grenzen, die sozialadäquatem schmerzensgeldirrelevantem Verhalten gesetzt sind, überschritten. Sein Verhalten vom 16.04.2003 und vom 07.07.2003 stellt sich von seinem objektiven Erklärungswert her jedenfalls dann als Ausdruck eines fortgesetzten und systematischen Anfeindens der Klägerin dar, wenn man - wie geboten - die oben genannten früheren Vorgänge aus den Jahren 1999 und 2000 mit berücksichtigte. Der Gesichtspunkt eines etwaigen Mitverschuldens der Klägerin ("Mitverschulden" im weitesten Sinne, - also nicht nur im Sinne des § 254 BGB -) wirkte sich im Rahmen der Güter- und Interessenabwägung nicht zu Gunsten des Beklagten aus. Den Äußerungen des Beklagten vom 16.04.2003 und vom 07.07.2003 ging an diesen Tagen kein Verhalten der Klägerin voraus, das geeignet gewesen sein könnte, das Verhalten des Beklagten in einem milderen Lichte erscheinen zu lassen. Vielmehr war festzustellen, dass die Schwere des Eingriffs des Beklagten in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin nach Grad des Verschuldens, Art und Schwere der Beeinträchtigung sowie Anlass und Beweggrund des Handelns eine Genugtuung erforderte. In anderer Weise als durch die Gewährung einer billigen Entschädigung in Geld kann die Persönlichkeitsrechtsverletzung hier nicht befriedigend ausgeglichen werden. b) Soweit es um die Höhe des Schmerzensgeldes ging, war der von der Berufungskammer ausgeurteilte Betrag unter den gegebenen Umständen angemessen. Es war anerkanntes Recht, dass bei der Verletzung des Persönlichkeitsrechts die Genugtuungsfunktion im Vordergrund steht und deswegen der wesentliche Bemessungsfaktor war. Bei Berücksichtigung der am 16.04.2003 und am 07.07.2003 zu Tage getretenen Intensität der Verletzungshandlungen des Beklagten war der immaterielle Schaden der Klägerin durch einen einmaligen Kapitalbetrag in Höhe von 6.900,- EUR abgegolten. Nachdem die Klägerin nach dem 31.10.2003 keinen beruflichen Kontakt mehr mit dem Beklagten hat, standen (weitere) Dauerfolgen nicht im Raum. Der Grad des Verschuldens des Beklagten wurde berücksichtigt. Der Aspekt der fortgesetzten Bloßstellung der Klägerin in der Betriebsöffentlichkeit hatte sich für die Jahre 2001 und 2002 in persönlichkeitsrechtsverletzende Handlungen des Beklagten nicht feststellen lassen, und damit nicht die Bedeutung, dass der Klägerin deswegen ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000,- EUR oder gar von 25.000,- EUR hätte zugebilligt werden müssen. Ein höheres Schmerzensgeld stand der Klägerin auch nicht etwa deswegen zu, weil sie erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hätte. Die Handlung, die dem Beklagten vorzuwerfen waren, standen in einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin, - nicht dagegen (auch) in der Verletzung des Körpers und/oder in der Verletzung der Gesundheit der Klägerin. Die Klägerin konnte unter den hier gegebenen Umständen ihren Anspruch nicht aus einer Körper- und/oder Gesundheitsverletzung herleiten. Zwar können durchaus auch psychische Beeinträchtigungen - wie ein psychisches Trauma mit posttraumatischer Belastungsstörung - eine Gesundheitsverletzung darstellen. Ob die Klägerin eine solche psychische Beeinträchtigung mit Krankheitswert aufgrund der Verhaltensweisen des Beklagten zu 1. erlitten hat (vgl. dazu BGB-RGRK/Steffen 12. Auflage BGB § 823 Rz 10 f.), konnte dahingestellt bleiben. Die Haftung des Beklagten setzte ein schuldhaft-pflichtwidriges Verhalten im Sinne der §§ 276 und 823 BGB voraus. Das insoweit in Bezug auf eine etwaige Körper- und Gesundheitsverletzung notwendige Verschulden des Beklagten ergab sich aus dem tatsächlichen Vorbringen der Klägerin nicht, - und zwar auch nicht im Sinne eines Fahrlässigkeitsvorwurfes. Ihr tatsächliches Vorbringen rechtfertigte ihre diesbezügliche Wertung nicht. Es war nicht ersichtlich, dass der Beklagte die Möglichkeit des Eintritts einer solchen psychischen Gesundheitsbeeinträchtigung der Klägerin vorhersehen konnte. Entsprechendes galt für die von der Klägerin genannte Tinnitus-Erkrankung. Nicht ersichtlich war des Weiteren, dass die Leistungsfähigkeit des Beklagten die Zubilligung eines Schmerzensgeldes in Höhe eines Betrages notwendig machen würde, der 6.900,- EUR überschreitet. Auch war zu beachten, dass bei Äußerungen, wie sie insbesondere am 16.04.2003 und am 07.07.2003 (relativ) spontan von Seiten des Beklagten erfolgt sind, mit nachträglichen Sanktionen in Form von Schmerzensgeld zurückhaltend umzugehen war. Die Berufungskammer hat sich (weiter) an den Beträgen orientiert, die bisher in der Rechtsprechung (siehe dazu die Nachweise bei Kern NZA 2000, 126 f., dort in den Fußnoten 38 ff.) in vergleichbaren bzw. anderen Fällen (siehe dazu auch LAG Rheinland-Pfalz vom 16.08.2001 - 6 Sa 415/01) zugebilligt worden sind. Nimmt man diese Beträge als Anhaltspunkt und berücksichtigt man weiter die konkrete Tatsituation, dann stellt der Betrag von 6.900,- EUR - alles in allem - ein angemessenes Schmerzensgeld dar. 2. Der Beklagte zu 1. war nicht verpflichtet, der Klägerin Verdienstausfall in Höhe von 12.507,16 EUR und eine Entschädigung für den Verlust des Bestandsschutzes (Abfindung entsprechend den §§ 9 und 10 KSchG) in Höhe von 120.229,66 EUR zu zahlen. Diese beiden Schadenspositionen werden von dem Schutzzweck der Norm, die der Beklagte zu 1. verletzt hat (§ 823 Abs. 1 BGB in Verbindung mit den Art. 1 und 2 Abs. 1 GG) nicht erfasst. Es fehlte (auch) am notwendigen Rechtswidrigkeitszusammenhang und an der Kausalität. Da dem Beklagten zu 1. eine schuldhaft begangene Körper- bzw. Gesundheitsverletzung der Klägerin nicht vorgeworfen werden konnte, scheidete auch die Anspruchsgrundlage des § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 223 StGB aus. Soweit es um den Schutzzweck ging, war darauf zu verweisen, dass die - durch einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht - verletzte Person einen Ausgleich für erlittene Kränkungen und Leiden erhalten sollte. Das Schmerzensgeld sollte sie in die Lage versetzen, die erlittenen Beeinträchtigungen jedenfalls teilweise auszugleichen; ihr soll Genugtuung für das verschafft werden, was ihr der Schädiger angetan hat. Dieser Schutzzweck bezog sich aber nicht auf Schäden derart, wie sie von der Klägerin hinsichtlich Verdienstausfall und Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes geltend gemacht werden. Es sprach auch einiges dafür - ohne dass darauf entscheidend abgestellt werden musste -, dass sich die Klägerin ohnehin durch den Ausspruch ihrer Eigenkündigung selbst die Möglichkeit, eine Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz, die eine Kündigung des Arbeitgebers voraussetzte, zu erhalten, "versperrt" hat (vgl. BAG v. 22.04.1971 AP Nr. 24 zu § 7 KSchG aF). II. Die Beklagte schuldete der Klägerin weder Schmerzensgeld noch materiellen Schadensersatz. Es konnte keine unerlaubte Handlung im Sinne der §§ 823 ff. BGB oder ein deliktischer Verstoß gegen Art. 1 und 2. Abs. 1 GG vorgeworfen werden. Die Beklagte hat selbst bzw. durch ihre gesetzlichen Vertreter keine unerlaubte Handlung gemäß den §§ 823 ff. BGB in Verbindung mit den Art. 1 und 2 Abs. 1 GG im Sinne einer Persönlichkeitsrechtsverletzung und/oder einer Körper- bzw. Gesundheitsverletzung der Klägerin begangen. Für diesbezügliche Feststellungen, die auch das Arbeitsgericht konkret nicht getroffen hat, reicht das tatsächliche Vorbringen der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Klägerin nicht aus. 2. Die von dem Beklagten, als leitendender Cefarzt der Chirurgie, begangenen unerlaubte Handlung (Persönlichkeitsrechtsverletzung) war der Beklagten nicht nach § 831 Abs. 1 Satz 1 BGB zuzurechnen. Unterstellte man, dass es sich bei dem Beklagten um einen "Verrichtungsgehilfen" der Beklagten handelte bzw. gehandelt hat, so hat der leitendende Cefarzt der Chirurgie doch die unerlaubten Handlungen vom 16.04.2003 und vom 07.07.2003 sowie die aus den Jahren 1999 und 2000 nicht "in Ausführung der Verrichtung", sondern nur gelegentlich der Verrichtung begangen. Es fehlte hier jeweils an dem notwendigen unmittelbaren inneren Zusammenhang zwischen der dem Beklagten aufgetragenen Verrichtung nach ihrer Art und ihrem Zweck und der Verletzungshandlung. Das seinerzeitige Verhalten des Beklagten leitendenden Chefarztes der Chirurgie fiel jeweils völlig aus dem Kreis bzw. dem Rahmen der ihm anvertrauten Aufgaben heraus. Die ärztliche Pflicht (auch eines Chefarztes) besteht darin, Mitmenschen zu heilen und zu helfen. Durch sein Verhalten - insbesondere auch durch das vom 16.04.2003 und vom 07.07.2003 - hat sich der Beklagte zu 1. derart weit aus dem Kreis der ihm aufgetragenen Aufgaben bewegt, dass er die damals begangenen unerlaubten Handlungen nicht mehr in Ausführung seiner ärztlichen Verrichtung begangen hat. Unabhängig davon sprach einiges dafür, dass die Ersatzpflicht der Beklagten insoweit gemäß § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB auch deswegen nicht eintritt, weil die Beklagte zu bei der Auswahl des Beklagten leitendenden Chefarztes der Chirurgie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat. Auch in Bezug auf die Überwachung des Beklagten ist der Beklagten wohl nicht vorzuwerfen, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet zu haben. Immerhin ereigneten sich die Vorfälle vom 16.04.2003 und vom 07.07.2003 im Operationssaal. Das Geschehen, das sich dort jeweils ereignete, liess sich von der Beklagten nicht durchgehend überwachen. 3. a) Dahingestellt bleiben konnte, inwieweit der Beklagten zu 2. die Verletzung vertraglicher Schutzpflichten durch aktives Tun und/oder das Unterlassen von gebotenen Handlungen vorzuwerfen war. Die Schutzpflichtverletzungen der Beklagten hatten sich - wenn überhaupt als solche gegeben - alle in der Zeit vor dem 01.08.2002 ereignet. Schon aus diesem Grunde konnte der Schmerzensgeldanspruch der Klägerin gegen die Beklagte nicht aus § 253 Abs. 2 BGB nF abgeleitet werden. Nach dieser Bestimmung kann auch wegen des Schadens, der Nichtvermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden, wenn wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten ist. Es fiel auf auf, dass der Tatbestand einer Persönlichkeitsrechtsverletzung bei den tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm nicht genannt wurde. b) Unabhängig davon, und darauf wurde das vorliegende Berufungsurteil ebenfalls gestützt, würden etwaige Persönlichkeitsrechtsverletzungen der Klägerin durch vertragliche Schutzpflichtverletzungen der Beklagten nicht so schwer wiegen, dass der Klägerin hier unter Berücksichtigung von Genugtuungs- oder sonstigen Gesichtspunkten ein Schmerzensgeld gegen die Beklagte zugebilligt werden müsste. In diesem Zusammenhang waren die vom Arbeitsgericht und der Klägerin beanstandeten Verhaltensweisen der Beklagten im Lichte des Rechtsgrundsatzes zu bewerten, der positiv-rechtlich in § 193 StGB normiert ist. Der Gesichtspunkt der Wahrnehmung berechtigter Interessen verbietet es, das Verhalten der Beklagten als schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin zu bewerten, die nur durch Zahlung eines Schmerzensgeldes befriedigend ausgeglichen werden könne. Außerdem müsste sich die Klägerin insoweit auch auf die vorrangige Ausübung anderer Rechte und Befugnisse (wie z. B. auf vertragsgemäße Beschäftigung; Beschwerderecht, Zurückbehaltungsrecht, Abmahnung des Arbeitgebers -) verweisen lassen. c) Das Verschulden des Beklagten leitendenden Cefarzt der Chirurgie musste sich die Beklagte nicht zurechnen lassen. Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Zurechnungsnorm des § 278 BGB waren nicht erfüllt. Insbesondere handelte es sich bei dem Beklagten - in Bezug auf das Arbeitsverhältnis der Beklagten mit der Klägerin - nicht um einen Erfüllungsgehilfen der Beklagten. 3. Die Beklagte zu 2. schuldete der Klägerin auch keinen materiellen Schadensersatz. Dies ergab sich jedenfalls im Verhältnis der Klägerin zu der Beklagten aus den §§ 626 Abs. 2 und 628 Abs. 2 BGB. Insoweit machte sich die Berufungskammer die Entscheidungsgründe des Arbeitsgerichts zu eigen und stellte dies hiermit ausdrücklich Bezug nehmend gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG fest. Das Vorbringen der Klägerin im Berufungsverfahren rechtfertigte insoweit keine von der Beurteilung des Arbeitsgerichts abweichende Bewertung. Die Kündigung vom 30.10.2003 war der Beklagten frühestens an diesem Tag zugegangen. Damals waren der Klägerin die für die Kündigung maßgebenden Tatsachen aber bereits länger als zwei Wochen bekannt. Die Klägerin hatte die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB versäumt. Zu den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen zählten nach den Darlegungen der Klägerin insbesondere die Verhaltensweisen des Beklagten und der Beklagten. Das entsprechende Verhalten war der Klägerin aber bereits vor dem 16.10.2003 positiv bekannt. Maßgebend waren nach näherer Maßgabe der Ausführungen der Klägerin im Kündigungsschreiben und im vorliegenden Rechtsstreit "Mobbing-Handlungen im Betrieb" und der der Klägerin erteilte "ärztliche Rat". Soweit man den "ärztlichen Rat" überhaupt zu den für die Kündigung "maßgebenden Tatsachen" zu zählen hatte, - was schon zu verneinen war -, war der Klägerin dieser Rat aber bereits lange zuvor gemäß ärztlicher Bescheinigung vom 04.10.2003 erteilt worden. Die zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB war bereits abgelaufen, als die Zeugin Dr. M. - nach der Behauptung der Klägerin - dieser am 25.10.2003 in einem Gespräch erneut bzw. nochmals eindringlich zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses geraten hat. Dieser nochmalige Rat setzte die bereits abgelaufene Kündigungserklärungsfrist nicht erneut in Lauf. Der vollständige Text konnte in der Datenbank des Landesarbeitsgericht unter Az.: 5 Sa 140/05 abgerufen. Quelle: http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/704 ... b81ce4.htm Endlich konnte überhaupt mal jemand landen, um Schmerzensgeld zu erlangen. Der erklagte Betrag war bestfalls ein lächerlicher Betrag. Die gesundheitlichen Schäden wogen es nicht auf. Gruss Tom |
| Tom | [b:2rs5dvgd]Der Fall Reiner Moll:[/b:2rs5dvgd] - Namen und Orte können rein zufällig sein - Eine Geschichte seit 01.10.1957, die das Ende nach 1990 hatte. Am [b:2rs5dvgd]Mobbing durch Postbeamte[/b:2rs5dvgd] innerlich psychisch völlig zerbrochen, und auf der Suche nach Gerechtigkeit und Hilfe mittels der Justiz, der Behörden, der Rechtsanwälte letztendlich die rechtliche Orientierung völlig verloren, und damit an den Rand des Suizids gebracht In dem etwa 1000-köpfigen grossen Fernmeldeamt Filzbeck der Deutschen Bundespost gab es einen mafiosen Zirkel von etwa 50 Personen, der die Fäden der Macht in Händen hielt, über Beförderung oder Karriereende entscheidete, und nicht anpassungsbereite Mitarbeiter gnadenlos zugrunde richtete. Seit dem 01.10.1957 war Herr Moll im Dienst der Deutschen Bundespost. Seine letzte Beförderung war am 16.03.1976 zum Technischen Fernmeldehauptsekretär. Er durfte sich Abnahmebeamter nennen und er hatte einen privaten Pkw zur dienstlichen Benutzung. Bei einer Fahrleistung bis zu 2.000 km im Monat erhielt er eine hohe Extraentschädigung. Dies weckte den Neid der Kollegen und so begann sein Leidensweg. Zunächst wurde er als unfähig hingestellt, als Versager, obwohl er sich nach kurzer Zeit in sein neues Aufgabengebiet einarbeitete, und völlig selbständig alle Aufgaben und Probleme löste. Die Kollegen hatten ihn völlig isoliert und verweigerten jede Hilfe. Seine wiederholten Bitten um Entlastung wurden abgelehnt. Und dies schlug sogar ins Gegenteil um; denn die Kollegen verlangten, daß er auch noch schwierigere Fälle mitübernehmen sollte, die die Kollegen selbst nicht lösen konnten oder wollten. Herr Moll wurde mit Schikanen überhäuft. Der Amtsrat Horch sei ein Mobber gewesen. Der Herr Pöhlsen war Abteilungsleiter von 1977 bis Juni 1980 des Herrn Moll, aber Herr Pöhlsen griff niemals entscheidet gegen das Mobbing gegen Herrn Moll ein. Herr Moll wurde unter hohen Zeitdruck gestellt, aber eine Arbeitsentlastung gab es seitens der Kollegen nicht, weil ein Herr Seilmann keine Kräfte für Herrn Moll abstellte. Innerhalb der Projektabwicklung bei einem Bankinstitut war im Rechenzentrum (z.B. in Kornbach) die Datenleitungen aufwending zu prüfen, weil die Prüfung zwischen verschieden Orten als Datenendpunkte anstanden. Gemäss Amtsrat Horch durfte die Datenleitung vor der Freigabe nicht vom Bankinstitut genutzt werden, und so unterbrach er immer wieder, und auch Dauerhaft die Datenleitung, - auch während der Überprüfung durch Herr Moll - . Herr Moll stellte beim Amtsrat Horch klar, dass ein Missbrauch ohne Modems nicht möglich war, was aber Herrn Horch nicht weiter interessierte. Der Amtsrat Horch beschwerte sich dann auch noch bei dem Abteilungsleiter Pöhlsen, da die Abnahmeprotokolle des Herrn Moll "so geschmiert wären". Durch den Stress begannen die Hände von Herrn Moll immer wieder zu zittern. Im Laufe der Jahre verschlechterte sich seine Schrift zusehends, so dass der Stellenvorsteher Treu, sein damaliger unmittelbarer Vorgesetzter, den Amtsleiter Stanich mehrfach auf diesen Umstand hingewiesen hatte. Die Vermutung wurde gehegt, dass wahrscheinlich der nervliche Zusammenbruch bei Herrn Moll unmittelbar bevor stünde. Der Leiter der Kraftfahrzeugstelle Lusche steuerte zu den Konflikten am Arbeitsplatz zusätzlich bei. Herr Moll war Abnahmebeamter und er benötigte eine Sondererlaubnis, um mit seinem Fahrzeug direkt vor der Bankfiliale parken zu können. Obwohl Herr Moll einen Wirbelsäulenschaden "nach Scheuermann" hatte, und ständig unter Rückenschmerzen litt, hatte Lusche die Sondererlaubnis verweigert, so dass Herr Moll die bis zu 20 kg schweren Messkoffer oft über weite Entfernungen vom Parkplatz oder zum Parkhaus zur Bank schleppen musste. Dann war für Herrn Moll in der Dienststelle angeblich kein Raum frei, wo er seine notwendigen Schreibarbeiten erledigen konnte. Ein etwa 20 qm grosser Raum war zwar frei, aber ein Herr Seilmann wollte diesen nicht frei geben, da er dort angeblich Geräte lagern wollte. Schliesslich liess der Dienststellenleiter von der Hausverwaltung eine Besenkammer von nur 2 m Breite ausräumen, damit Herr Moll zumindest seinen Schreibtisch unterbringen konnte. In seiner Abwesenheit wurden aus dieser Besenkammer ständig von Unbekannten Unterlagen und Werkzeug entfernt bzw. entwendet. Daraufhin hielt er die Besenkammer verschlossen und meldete die Vorfälle seinem Abteilungsleiter Pöhlsen. Dieser ordnete daraufhin an, dass Diensträume grundsätzlich nicht verschlossen werden dürften. Der Gesundheitszustand von Herrn Moll verschlechterte sich zusehends. Unter diesen psychischen Belastungen begann er zu zittern und er bekam Zuckungen im Gesicht. Im Jahre 1976 musste er sich wegen eines Magengeschwürs im Krankenhaus behandeln lassen. Danach bat er die Amtsleitung erstmalig um Hilfe und er schilderte seinen sehr schlechten Gesundheitszustand. Auf Nachfrage benannte Herr Moll den Herrn Seilmann als Mitverantwortlichen. Danach wurde der Terror der Kollegen noch unerträglicher. Beleidigungen wurden ausgesprochen. Sie beschimpften Herrn Moll offen als Kollegenschwein. Der Kollege Seilmann verstieg sich sogar zu der Behauptung, Herr Moll sei ein Kinderschänder. Seilmann äusserte u.a. vor den versammelten Kollegen wörtlich: "Der Moll bumst kleine Mädchen!" Seilmann wurde vom Abteilungsleiter Pöhlsen zurechtgewiesen. Der Rufmord blieb bei Herrn Moll haften. Von diesem Zeitpunkt an war Seilmann der erbitterter Widersacher des Herrn Moll. Jeden Morgen empfing Pöhlsen Herrn Moll mit zynischen Vorwürfen in Gegenwart der Kollegen. Jeden Tag ging Herr Moll mit Grausen in die Dienststelle. Er wurde systematisch von den Kollegen isoliert, verachtet und bespitzelt. Jeder Kollege war verpflichtet, Herrn Moll zu beobachten, und vor allen Kollegen wurden die Handlungen des Herrn Moll erörtert. Die Kreditschädigung und die Kreditgefährdung nahm seinen Lauf. Eines Tages berichtete der Abteilungsleiter Pöhlsen Herrn Moll, dass Herr Kurras, ihm, Herrn Pöhlsen, Tag für Tag vor der Kantine des Amtes aufgelauert hatte, damit Kurras dem Pöhlsen berichten konnte, was für ein Schwein Herr Moll sei ! Die fortwährenden Herabwürdigungen nahmen seinen Lauf, und so sprach der Hauptpersonalrat Nevermann 1975 in einer Versammlung der Führungskräfte die Beleidigung gegen den nichtanwesenden Herrn Moll aus: "Der Moll ist ein Schwein!" Herr Moll kannte den Nevermann persönlich überhaupt nicht. Herr Drommel, der den Dienstposten des Herrn Moll haben wollte, führte Buch über alle Details der dienstlichen Tätigkeiten des Herrn Moll. Jeder vermeintlich negative Vorfall wurde genau registriert und im ganzen Amt verbreitet. Über Herrn Kurras wurden die Informationen dann an den Hauptpersonalrat Nevermann und den Abteilungsleiter Pöhlsen des Herrn Moll weitergegeben. Auch wenn etwas nur scheinbar nicht klappte, wurde dies wochenlang erörtert und aufgebauscht. Die erfolgreichen Tätigkeiten des Herrn Moll wurden verschwiegen. Von 1977 bis Juni 1980 war Pöhlsen der Abteilungsleiter des Herrn Moll. Pöhlsen hatte sich Woche für Woche die Klagen des Stellenvorstehers Treu angehört. Herr Treu hatte Pöhlsen immer wieder eindringlich darauf hingewiesen, dass Herr Moll "vor die Hunde geht". Einmal bot Pöhlsen Herrn Moll an, Herr Moll solle den Dienstposten mit Drummel tauschen, "dann würden mich die Kollegen sicher in Ruhe lassen". Herr Moll hatte sich mehrfach auch an die Personalvertretung gewandt und um Hilfe gebeten. Die Mitglieder der Personalvertreter Malon und Nevermann lehnten jedoch seine Bitte, ihn vor einer gesundheitlichen Zerstörung zu bewahren, schlankweg ab. Nun war er von der Amtsleitung und von der Personalvertretung verlassen und dem Terror der Kollegen wehrlos ausgeliefert. Es folgte die Überlastung des Herrn Moll. Im März 1980 ging Herr Bader, mit dem er zusammen die Abnahmetätigkeit ausführte, zum Lehrgang. Seine Arbeit musste er mitübernehmen, eine Arbeitsentlastung gab es nicht. In dieser Zeit wurden bei vielen Banken, Sparkassen und Apotheken gleichzeitig Datensätze aufgebaut. Das zu betreuende Gebiet hatte einen Radius von ca. 60 km um Filzbeck herum. Obwohl er auf Pausenzeiten verzichtete und mit seinem Pkw ständig die Geschwindigkeitsbegrenzungen überschreiten musste, konnte er den Arbeitsanfall kaum bewältigen. Herr Moll wude getadelt, verhöhnt und diskriminiert, - und die Stellenkorruption gefördert -. Im April 1980 gab Herr Treu bekannt, dass Herr Moll bald 1.600 Datengeräte geschaltet hätte und dass er deshalb für eine Beförderung zum Betriebsinspektor vorgesehen sei. Durch diese Erklärung wurden die Kollegen ungeduldig und verfassten eine Beurteilung über Herrn Moll, in der er als untragbares Kollegenschwein dargestellt wurde. Obwohl der Amtsleiter Spanich die verzweifelte Lage des Herrn Moll genauestens kannte, ordnete er Ende Mai 1980 an, dass Herr Moll die Dienststelle sofort - unter unehrenhaften Umständen - verlassen müsse. Pöhlsen gab diese Nachricht in Feldherrenpose den Kollegen bekannt, die darauf Beifall klatschten. Herrn Moll wurde diese Entscheidung erst am nächsten Tag bekannt gegeben, als er zum Dienst kam. Da ihm die Gründe unbekannt waren (und bis heute unbekannt sind), bat er den Amtsleiter Spanich um Auskunft. Dieser lehnte es ab, seine Entscheidung zu begründen. Danach hatte Herr Moll noch den Personalrat Nevermann aufgesucht, der ihm wörtlich erklärte: "Herr Drummel hat einen Arbeitskampf (!!!) geführt. Es ging ums Geld. Deshalb haben wird Drummel unterstützt. Wenn Sie sich gegen die Versetzung wehren, bewerfen wir Sie mit soviel Dreck, dass Sie daran ersticken!" Herr Moll war nach diesem Vorfall mit den Nerven am Ende, und Herr Treu wurde nunmehr gemobbt. Herr Treu schickte Herrn Moll zum Nervenarzt, weil er am ganzen Körper stark zitterte. Der Nervenarzt hat Herrn Moll sofort für sechs Wochen krankgeschrieben und die Einweisung in eine psychosomatische Klinik eingeleitet. Leider hat Herr Treu seine standhafte Haltung schwer büssen müssen. Er hat für Herrn Moll praktisch seine Karriere geopfert. Etwa ein halbes Jahr nach der Entlassung des Herrn Moll wurde Herr Treu innerhalb des Amtes total isoliert. Dann musste er über fünf Jahre eine stille Beförderungssperre über sich ergehen lassen. Das Amt brauchte zumindest einen "Prügelknaben". Der Mobber Herr Seilmann wurde zufällig in der Privatzeit angetroffen und in der Öffentlichkeit mit deutlichen Worten zu seinen Mobberschweinerreien zur Rede gestellt. Seilmann rechtfertigte sich sehr kurz und meinte, dass sich Herr Moll nicht unterordnen könne. Herr Moll blieb dienstunfähig, und wurde aus dem Postdienst entlassen. Die Zeit von Juni 1980 bis zur Pensionierung Ende 1985 hatte Herr überwiegend in psychosomatischen Kliniken zugebracht, ansonsten war er mittels ärztlicher Krankschreibung nicht dienstfähig. Im März 1987 wurde er erneut gesundheitlich überprüft. Herr Moll war weiterhin dienstunfähig, sein beamtenrechtlicher Status wurde um weitere zwei Jahre verlängert, bis er im März 1989 endgültig aus dem Postdienst entlassen wurde. Herr Moll konnte komplexere Zusammenhänge unter seelischem Druck nicht mehr ausreichend überblicken, wie seine behandelnde Ärztin diagnostizierte. Herr Moll beschäftigte sich erst wieder seit März 1987 mit seinem Computer. Hauptsächlich in englischer Sprache waren Beschreibungen und Betriebsanleitungen der Computer zu haben. Es kam ihm die Idee, das Übersetzungsprogramm "Esperantomat" englisch-deutsch zu erarbeiten, weil es sehr mühselig war, jedes Fremdwort in einem Lexikon nachzuschlagen. Um das von ihm entwickelte Programm zu vermarkten, nahm er Kontakt mit Redakteuren von Verlagen auf, die Computerzeitschriften herausgaben. Die Redakteure legten ihm zunächst nahe, dass Programm nicht in Angriff zu nehmen, sondern alle nicht von den Herstellern erkannten oder nicht aus den Betriebsanleitungen ersichtlichen Nutzungsmöglichkeiten und Anwendungshinweise zu Papier zu bringen und den Fachverlagen anzubieten, die insgesamt in 15 Artikeln verfasst wurden, und von Verlagen in München, Eschborn und Scheide, abgedruckt wurden. Das Programm wurde später doch noch entwickelt, und nach diversen Nachbesserungen erwarb der Maxon-Verlag das Programm. Das Programm wurde in der Computerszene kontrovers beurteilt, aber es konnte sich am Markt durchsetzen, und das Programm wurde in ca. 30 Versionen in immer aufwendigerer Programmiertechnik nachempfunden und verbessert. Der ehemalige Mobber-Abteilungsleiter Pöhlsen, der nie etwas gegen das Mobbing gegen Herrn Moll unternahm, wurde bei einem Treffen neidisch und agressiv. Herr Moll traf den ehemaligen Abteilungsleiter Pöhlsen in einem Strandbad an der Filzbecker Bucht. Ihm erzählte er von seinen schriftstellerischen Tätigkeiten und wie diese doch recht ansehnlich vergütet wurden. Pöhlsen konnte sich auf einmal noch daran erinnern, dass Herr Moll schon während der aktiven Dienstzeit ein tüchtiger Computerfachmann gewesen war, und Pöhlsen lobte Herrn Molls damalige Tätigkeit. Ohne ersichtlichen Grund wurde Pöhlsen dann jedoch ersichtlich zornig und äusserte mit einem irren, in die Ferne gerichteten Blick, dass es gegenüber den ehemaligen Kollegen ungerecht sei, die ja für ein wesentlich geringeres Einkommen Tag für Tag arbeiten müssten, während Herr Moll mit seiner Pension und den Honoraren als freier Schriftsteller erheblich besser dastünde. Es gab eine Strafanzeige, es folgte eine Hausdurchsuchung am 10.05.1990, neun Hausbewohner haben diesen entwürdigenden Vorgang beobachtet, denn die Beamten liessen die Etagentür offen stehen, das Ansehen und der gute Ruf wurde damit ruiniert, selbst einer der beiden Kriminalbeamten zeigte sich betroffen von dem brutalen Vorgehen der Postbeamten, die Postler hätte auch Stasi- bzw. Gestapomitarbeiter sein können. Die Mutter, Frau Moll, und ihr, von den Postbeamten gemobbte, und nunmehr schwerbehinderte Sohn, Herr Rainer Moll, waren anwesend. Es klingelte um 9.30 Uhr an der Wohnungstür. Die Tür wurde geöffnet, und es standen acht Herren im Treppenhaus, die sich nicht vorstellten, aber zu Herrn Moll wollten. Sie kamen von einer [url=http://www.detlev-lengsfeld.de/projects/marketing:2rs5dvgd]pr agentur[/url:2rs5dvgd] Wie später genauer zu erfahren war, handelte es sich um ein Staatsanwalt, zwei Kriminalbeamte und fünf Postbeamte. Herr Moll öffnete die Tür zu seiner benachbarten Wohnung, weil er diesen Auftrieb gehört hatte, und er wollte sehen, was anstand. Der Staatsanwalt stellte sofort seinen Fuss in den Türspalt und drückte die Tür gewaltsam auf. Danach stürmten alle acht Personen in das nur 12 qm grosse Wohnzimmer des Herrn Moll. Sie zeigten ihm nur eine Kopie eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses. Es ging um eine Telefonrechnung eines anderen Postkunden aus dem Bildschirmtextdienst (BTX) in Höhe von ca. 800,-- DM. Dieses Greifkommando stellte alles auf den Kopf, auch den Keller, den Boden und das Auto des Herrn Moll. Sie durchwühlten alles, auch alte Fotoalben, die Akten des Herrn Moll und auch ärztliche Krankenhausberichte und Gutachten wurden genauestens durchgelesen und anschliessend beschlagnahmt. Die Beamten liefen ständig treppauf, treppab und räumten die Wohnung des Herrn Moll leer. Herr Moll hatte wegen der Brutalität der Postbeamten einen Schock bekommen und fiel zu Boden. Herr Moll wusste gar nicht, was er gestehen sollte. Er überblickte überhaupt nicht, was vor sich ging. Die Postbeamten versuchten die Hilflosigkeit des Herrn Moll auszunutzen, um ein Geständnis zu erwirken. Der Staatsanwalt war alsbald verschwunden und hat es damit zugelassen, dass die fünf Postbeamten zwei Stunden allein ohne Aufsicht die Wohnung des Herrn Moll durchwühlen konnten, wobei ein unbeschreibliches Chaos hinterlassen wurde. Unter anderem war nach dieser Durchsuchung ein Geldbetrag in Höhe von 550,-- DM aus der Wohnung des Herrn Moll verschwunden. Die vom Staatsanwalt zurückgelassenen Postler beschäftigten sich intensiv mit einen Kleinkaliber-Gewehr, um Herrn Moll einen unerlaubten Waffenbesitz anzulasten, obwohl Herr Moll dieses Gewehr völlig legal mit Waffenbesitzkarte in seiner Wohnung verwahrte, und diese Kleinkalibergewehr nichts mit der im Durchsuchunsbeschluss genannten Telefonrechnung eines anderen Postkunden aus dem Bildschirmtextdienst (BTX) in Höhe von ca. 800,-- DM zu tun hatte. Es wurde Herrn Moll prügel angedroht, wenn er nicht gestehe. Der Postbeamte und Amtsrat Blohm benahm sich dabei besonders brutal und fies. Er schrie fortwährend, Herr Moll solle endlich alles gestehen und zwar, dass er Mitglied eines Hackerclubs sei, unerlaubt in das BTX-Netz eingedrungen sei und wie er angeblich unerlaubt an interne postalische Unterlagen herangekommen sei (die die Post ihm freiwillig für seine journalistische Tätigkeit überlassen hatte). Wenn Herr Moll alles zugeben und aufklären würde, wollte Blohm die ganze Aktion sofort abbrechen. Während Blohm mit seinen Helfershelfern Herrn Molls Wohnung auf den Kopf stellte, drang Herr Blohm zwischenzeitlich ohne um Erlaubnis nachzusuchen in die Wohnung der Mutter, Frau Moll, ein, um Herrn Moll, der sich in der Wohnung seiner Mutter aufhielt, die geballte Faust als Drohung vor das Gesichts zu halten. In der anderen Hand hielt er ein Kalenderblatt aus August 1989, aus dem hervorging, dass Herr Moll seinem Arbeitskollegen, dem Fernmeldeinspektor Bader ein technisches Gerät verkauft hatte. Mit wutverzerrtem Gesicht schrie Blohm Herrn Moll an, wie er dazu komme, mit einem Beamten des gehobenen Dienstes Geschäfte mit technischen Geräten zu machen, als wenn es verboten sei, wenn Beamte des mittleren und des gehobenen Dienstes ausserdienstlich Umgang haben bzw. im Rahmen ihres gemeinsamen Hobbys Geschäfte tätigen. Als der schwerbehinderte Rainer Moll sich halbwegs vom agressiven und verbeamteten Rollkomando berappelt hatte, beauftragte Herr Moll den eigendlich überflüssigen Rechtsanwalt Zuckel, denn Herr Moll wollte selbstverständlich schnellstmöglich seinen Computer nebst Zubehör zurückhaben und ausserdem war Herr Moll natürlich neugierig, wie er in die Mühlen der Justiz geraten konnte. Im nachherein musste Herr Moll feststellen, dass Rechtsanwalt Zuckel für Herrn Moll keine echte Hilfe war, weil Zuckel viele fachliche Fehler gemacht hatte und immer vorrangig darauf bedacht war, nur nicht dem zuständigen Staatsanwalt Tews auf die Füsse zu treten, da Tews der Freund Zuckels gewesen sei, und so reagierte Zuckel nur dann, wenn Herr Moll ihn schriftlich oder persönlich dazu aufgefordert hatte. Am 28.5.1990 erhielt Rechtsanwalt Zuckel Einsicht in die Ermittlungsakte. Dabei stellte sich heraus, dass die Krankenschwester Margot Runge am 04.10.1989 bei der Kriminalpolizei Filzbeck Strafanzeige gegen unbekannt wegen angeblichen Computerbetruges gem. § 263a StGB erstattet hatte. Nach dieser Vorschrift wird bestraft, wer in Bereicherungsabsicht durch unbefugte Datenverwendung auf einen Datenverarbeitungsvorgang einwirkt und dadurch das Vermögen eines anderen schädigt. In der Zeit vom 29.8.1989, 19.45 Uhr, bis 30.8.1989, 0.54 Uhr , hatte ein Unbekannter unter Missbrauch der Kennung der BTX-Box der Frau Runge Bestellungen im Wert von insgesamt 792,57 DM getätigt, und zwar vom Fleurop-Blumenstrauss bis zum Jahresabonnement für eine Farbhochglanz-Sexpostille. Auf Herrn Moll als angeblichen Täter wollte das Fernmeldeamt gekommen sein, weil er zuvor einmal die BTX-Box besessen und benutzt hatte, die später in der Wohnung der Frau Runge installiert wurde. Die staatsanwaltlichen Ermittlungen verliefen im Sande, eine eindeutige Zuordnung der Täterschaft im Rahmen der postalischen Datensätze lies sich nicht feststellen, jedoch erzählte Herr Moll im staatsanwaltlichen Verhör, dass Herr Moll schriftstellerischen Tätigkeiten nachging, und so wurde Herr Moll über Zuckel darauf hingewiesen, dass Herr Moll seine schriftstellerische Tätigkeit der Genehmigung durch den früheren Dienstherrn bedürfe, und der im März 1989 endgültig aus dem Postdienst entlassene Herr Moll müsse die aus den schriftstellerischen Tätigkeiten erzielten Einkünfte beim Finanzamt und bei seinem ehemaligen Dienstherrn angeben. Am 15.06.1990 zeigte die Oberpostdirektion Hamburg mittels Strafantrag wegen eines angeblichen Vergehens nach § 202a StGB den schwerbehinderten und durch Postbeamte gemobbten Herrn Moll an, denn er habe die Kennung der BTX-Anschlussbox ausgelesen. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wer sich unbefugt Daten beschafft, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. Herr Moll tauschte den Freund von Staatsanwalt Tews, Zuckel, gegen den Rechtsanwalt Joe Pupus aus, der am 19.06.1990 Strafanzeige gegen die an der Durchsuchung vom 10.05.1990 beteiligten Postbeamten erstattete, wobei am 29.06.1990 der Staatsanwalt Tews einen Strafbefehl beantragte. Die Begründung seiner Entschliessung zur Beantragung eines Strafbefehls beruhte jedoch gem. Ziffer 5 seiner Verfügung vom 29.06.1990 auf einer beschlagnahmte Kassette, die eine Tonaufnahme eines Telefongesprächs enthalte, in dem Herr Moll einem unbekannten Dritten die Kennung der ihm seinerzeit überlassenen BTX-Box übermittelt habe, wobei Herr Moll diese Kennung nie einem Dritten übermittelt hat und demzufolge gab es auch keinen Gesprächsmitschnitt über eine solche Mitteilung. Der Strafbefehl wurde - wie beantragt - am 12.07.1990 durch den Amtsrichter Siegesmund Mulatt erlassen. Der Strafbefehl behauptete sowohl einen Computerbetrug gem. § 263a StGB, als auch eine Datenausspähung gem. § 202a StGB. Als Geldstrafe wurden satte 40 Tagessätze zu je 100,-- DM, zusammen also 4.000,-- DM, festgesetzt. Gegen diesen Strafbefehl liess Herr Moll Einspruch einlegen. Zu einer Hauptverhandlung kam es jedoch nicht. Das Verfahren blieb noch fünf Monate in der Schwebe, was den aus psychischen Gründen und frühpensionierten Herrn Moll schwer belastete. Selbst das Filzbecker Gesundheitsamt hielt es für geboten, gegenüber der Staatsanwaltschaft schriftlich zu intervenieren, da der schwerbehinderte Herr Moll gesundheitlich nicht in der Lage war, ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren zu verarbeiten, da auch Suizid in Betracht gezogen werden musste. Staatsanwalt Tews bestand auf einer Einstellung gegen Geldbusse gem. § 153a StPO , wobei der Amtsrichter Mulatt sich gegenüber dem Staatsanwalt Tews durchsetzte, und Mulatt verfügte die Einstellung gem. § 153 StPO, die allerdings ein mögliches, wenn auch geringes Verschulden voraussetzt. Molls Strafanzeige wegen der Durchsuchung vom 10.05.1990, wegen des Diebstahls der 550,-- DM, wegen der verbotenen Vernehmungsmethoden, und die entsprechenden Ermittlungsverfahren wurden allesamt eingestellt, ohne dass die Beschuldigten vernommen worden wären. Gegen die Bestätigung der Verfahrenseinstellung durch den Generalstaatsanwalt liess Moll über den Rechtsanwalt Pupus Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen, wobei das Klageerzwingungsverfahren vergeblich war, weil durch die Entscheidung des II. Strafsenats des Oberlandesgerichts in Swinemünde der Antrag als unzulässig verworfen wurde, da das Oberlandesgericht meinte, die unterbliebene Vernehmung der Beschuldigten habe der Verfahrenseinstellung nicht entgegengestanden, wenn dienstliche Äusserungen der betroffenen Beamten in einem anderen Zusammenhang abgegeben worden sein sollten. Rechtsanwalt Pupus fertigte eine Verfassungsbeschwerde an, weil z. B. dienstlichen Äusserungen in keiner der diversen Ermittlungsakten enthalten war, wobei die Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen wurde, und Herr Moll erhielt von den Herren in roter Robe eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 300 DM aufgelegt, und zwar, "im Hinblick auf die überaus oberflächliche Begründung des Rechtsbehelfs durch Herrn Rechtsanwalt Pupus. Es wurden zudem zahlreiche Eingaben bei Behörden, bei Abgeordneten, bei Kirchenvertretern, hilfesuchend getätigt. Herr Moll setzte sich umfangreich mit begangenen Anwaltsfehlern, mit Falschentscheidungen durch Behörden, und mit falscher Rechtsauslegung auseinander, und er wollte juristisch massiv gegen die Einstellung des Strafverfahrens gem. § 153 StPO, die allerdings ein mögliches, wenn auch geringes Verschulden voraussetzt, vorgehen, denn Herr Moll war völlig unschuldig. Herr Moll wollte weitere hilfreiche Rechtsvertretung, um rechtlich gegen die ungerechten wie auch fehlerhaft arbeitende Justiz und Behörden vorzugehen, die ihm, wie die Mobber-Postbeamten Unrecht, getan hatten, aber die angesprochenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wollten den Fall nicht vertreten, auch der Rechtsanwalt Pups nicht. Herr Moll liess sich bei Oberstaatsanwalt Ruben einen Gesprächstermin geben. Ruben hörte sich die Beschwerden über umfangreiche begangene Anwaltsfehler, über falsche Entscheidungen der Behörden, und falscher Rechtsauslegung, gelangweilt an und er erklärte, die halbe Staatsanwaltschaft in Filzbeck sei mit Bediensteten des Fernmeldeamtes verwandt oder verschwägert und bei der Hochzeit seiner Tochter hätten etwa 50 % der Gäste irgend etwas mit der Telekom zu tun gehabt. Er wollte sich mit dieser Sache nicht mehr beschäftigen und verwies darauf, dass er für diese Abteilung angeblich nicht mehr zuständig sei. Abschliessende Anmerkung: Mit der Schutzschrift vom 06.06.1990 reichte der damalige Rechtsanwalt Zuckel u.a. ein Attest der Psychiater und Nervenärzte Dres. Kalinka pp. zur strafrechtlichen Ermittlungsakte, und wie bereits berichtet, wurde das Strafverfahren eingestellt. Dr. med. Jochen Kalinka bescheinigte: "Herr Rainer Moll befindet sich seit 1983 in meiner Behandlung. Wegen der Art seiner Erkrankung ist er gegenüber Situationen, die sich durch Vernehmungen ergeben, nicht ausreichend belastungsfähig, und er vermag auch komplexere Zusammenhänge unter seelischem Druck nicht ausreichend zu überblicken. Im Interesse des Gesundheitszustandes meines Patienten, und um die Gefahr einer weiteren Verschlechterung zu vermeiden, halte ich es für dringend notwendig, dass das anhängige Verfahren alsbald und möglichst ohne weitere Belastungen für meinen Patienten zum Abschluss gebracht wird." Das Filzbecker Gesundheitsamt hielt es im Juli/August1990 für geboten, gegenüber der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des damaligen Strafverfahren schriftlich zu intervenieren. In diesem Schreiben war auszugsweise wörtlich zu lesen: "Ich darf davon ausgehen, dass der Staatsanwaltschaft die Grunderkrankung von Herrn Moll bekannt ist... Es bleibt festzuhalten, dass der Gesundheitszustand von Herrn Moll äusserst instabil ist, so dass bei unvorhergesehenen Ereignissen, vor allem aber bei seelischen Belastungen und Erschütterungen, nicht nur mit einer akuten Verschlimmerung der Krankheit zu rechnen ist, dieses vielmehr wahrscheinlich ist. Aus Krankheitsgründen ist Herr Moll, der ansonsten einen hochintelligenten Eindruck macht, nicht in der Lage, ein Ermittlungs- bzw. Strafverfahren zu verarbeiten. Er ist nicht einmal in der Lage, die ihm zur Last gelegten Vorwürfe ohne deutlich erkennbare innere Ergriffenheit und Erschütterung im Zusammenhang zu schildern ... Sein subjektives Empfinden, die ihm zur Last gelegten Rechtsverstöße nicht begangen zu haben, ist nicht aufgesetzt, sondern Ausdruck seiner Persönlichkeit insofern, als er Gesetzesverstösse als wesensfremd empfindet ... Neben vielen anderen liegt, soweit mir ... bekannt ist, unserem deutschen Strafrecht die Maxime zugrunde, einen zu Verurteilenden auch an seinem subjektiven Unrechtsbewussstein zu messen. Dieses ist bei Herrn Moll weder vorhanden noch zu wecken ... Ich will nicht ausschliessen ..., dass in dieser Folge mit suizidalen Handlungen sowohl von Herrn Moll als auch seiner Mutter gerechnet werden muss ..." Quelle: [code:2rs5dvgd]http://www.luebeck-kunterbunt.de/Buch/Rechtsbeugermafia.pdf[/code:2rs5dvgd] Das ca. 464 Seiten starke Online-Buch des Rainer Moll sollte belegen, dass die Justiz in Deutschland versagte, insbesondere in seinem Fall. Das Online-Buch ist mit vielen Zitaten bestückt. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Wichtig ist zur Prävention, dass die Betroffenen die "Signale" der Mobber erkennen. z.B: Das Mobbing-Opfer bekommt ein "sinnloses" Prokekt. Es wird wiederholt die Wichtigkeit des Projektes unterstrichen. Soll heissen: Das Prokekt ist längst wegen Nichtdurchführbarkeit und wegen Unwirtschaftlichkeit "gestorben". Das Mobbing-Opfer bekommt nun die wichtigen Input-Informationen seitens der Vorgesetzten und Kollegen nicht, und kann das Projekt nicht abwickeln. Hier macht es keinen Sinn zum Cheffe zu laufen, um Mobbing "aufklären" zu wollen. Hier macht es nur Sinn die Situation möglichst schnell zu erkennen, und sich auf gar keinen Fall auf das sinnlose Projekt einzulassen. Also (Mobber)Fakten erfassen (Wahrnehmung) und richtig verarbeiten (mittels eines Moderators etc.) ist hier angezeigt. Auf gar keinen Fall hier alles alleine Regeln ! Das wäre völlig falsch. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Solinger Tageblatt am 05.12.2006 : Die 10. Große Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts verhandelte am 04.12.2006 einen Fall eines behinderten Solingers (in NRW). Die Gefährlichkeit für die Allgemeinheit war zu prüfen, und ob der 29-Jährige in eine psychiatrische Anstalt einzuweisen sei. Der gebürtige Marokkaner sollte vor einem Jahr in einer Behindertenwerkstatt einen Arbeitskollegen (38) grundlos aus heiterem Himmel mit einem Faustschlag ins Gesicht zu Boden gestreckt und dann auf den Wehrlosen mehrfach mit seinen stahlkappenbewehrten Schuhen eingetreten haben. Erst zwei hinzu eilenden Arbeitskollegen gelang es, die beiden Kampfhähne zu trennen. In der umfangreichen Beweisaufnahme ergab sich ein ganz anderes Bild. Niemand hielt den Angeklagten für aggressiv, keiner konnte sich an andere Schlägereien erinnern, in die der 29-Jährige verwickelt gewesen sein sollte. Der Tatvorwurf war der einzige derartige Vorfall, an den sich Betreuer und Kollegen erinnern konnten. Als Grund für sein Ausrasten nannte der Angeklagte die ständigen unflätigen Beleidigungen des Kollegen gegenüber der Lebensgefährtin des Angeklagten. Den Gewaltausbruch wertete das Gericht als Notwehr gegen das permanente Mobbing und sprach den Solinger antragsgemäß und sogar ohne Beratung frei. Quelle: http://www.solinger-tageblatt.de/sro.php?redid=136941 Müssen Mobbing-Opfer jetzt gewalttätig werden, damit sie Anerkennung wegen Mobbing erhalten ? Was ist denn nu los ? Gruss Tom |
| Tom | Donaukurier online am 05.12.2006 : Weil sie sich in ihrer Not an die SPD-Landtagsabgordnete Christa Naaß gewandt haben, wurden zwei Mitarbeiterinnen des AWO-Therapiezentrums Cronheim fristlos entlassen. Jetzt klagen die beiden vor dem Arbeitsgericht Nürnberg auf Wiedereinstellung. Sie seien gemobbt worden, sagten die Gekündigten vor Gericht, seit sie sich über die Streichung von Beschäftigungstherapien in der Alkoholtherapieeinrichtung unter dem Dach der AWO Roth-Schwabach beschwert hätten. Beide suchten das Gespräch, fanden aber kein Gehör. Ihre eigene Arbeitssituation sei immer unerträglicher geworden und so wandten sich beide schließlich in ihrer Not an die Haundorfer SPD-Landtagsabgeordnete Christa Naaß, die sie nach bestem Gewissen beriet. D ieser Kontakt wurde ihnen zum Verhängnis. Als die AWO-Führung in Cronheim Wind von den Kontakten zu Naaß bekam, wurden die Mitarbeiterinnen zur Rechenschaft gezogen. "Es war wie ein Verhör", so eine der Frauen . Gesprochen wurde weder über Mobbing noch über die Kürzung von Therapiemaßnahmen, nur der angebliche Vertrauensbruch kam auf den Tisch. Den Beiden flatterte schließlich eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:ffa4eo17]fristlose Kündigung[/url:ffa4eo17] ins Haus, genau einen Tag vor der Betriebsratswahl, für die beide kandidierten. Die Betriebsratskandidatinnnen standen unter besonderem Kündigungsschutz, und den zu umgehen, wäre nur theoretisch möglich. Die Äußerung eines Mobbingverdachts falle nicht unter die Schweigepflicht. Eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:ffa4eo17]Abmahnung[/url:ffa4eo17] wäre besser gewesen. Ein nach dem in der bayerischen Verfassung verankerten Petitionsrecht völlig legitimes Mittel, erklärte AWO-Mitglied Naaß: "Es ist eine Unverschämtheit, mich als Landtagsabgeordnete als Argument für eine außerordentliche Kündigung zu verwenden." Quelle: http://www.donaukurier.de/news/hilpolts ... 9519cf0401 Wann gibts denn mal ein spezielles Petionsrecht für Mobbing-Opfer in Deutschland ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo Jörg ! Sehe ich auch so ! Angesichts des millionenfachen Mobbings an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, und der Untätigkeit der Bundesregierung(en) gegen Mobbing am Arbeitsplatz mittels Gesetzesänderung und anderen erforderlichen Massnahmen vorzugehen, wird den Mobbing-Opfern nichts anderes übrig bleiben als in HartzIV abzusinken. Schlaue Leute und qulifizierte Leute verlassen Deutschland, um im Ausland als "Wanderarbeiter" tätig zu werden. Neben dem Vorsatz sich in HartzIV zu begeben, ist dies wohl die einzige wirkungsvolle Methode dem (fast) legetimen Mobbing am Arbeitsplatz in Deutschland als Selbstschutz zu entrinnen. Heuschrecken und Korrupties plünderten und höhlten die Firmen aus, was die Produktion von Massenarbeitslosigkeit nach sich zog und weiter vorantreibt. Die Angst vor dem Verlust der Arbeit und damit der Lebensgrundlage ist jedoch vielfach der Nährboden von Mobbing am Arbeitsplatz. Da bleibt die Frage, wann ändert sich denn mal was ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Hatte hier folgenden Fall: Es ging um Rauchverbot am Arbeitsplatz. Der Betroffene als strikter und gesunder Nichtraucher wollte ein Rauchverbot am Arbeitsplatz durchsetzten. Die Raucherkollegen waren dagegen, und damit auch die Vorgesetzten. Folglich gab es zahlreiche Konflikte am Arbeitsplatz. Der strikte Nichtraucher erkrankte öfter mal wegen des Stresses am Arbeitsplatz (das Übliche). Es wurde ihm die Schwerbehinderung zugesprochen. Die Lage eskalierte, und der Vorgesetzte gab zahlreiche Schriftstücke in der Personalabteilung ein. Die Arbeitsleistung des strikten Nichtrauchers liesse zu wünschen übrig. Der strikte Nichtraucher wurde zur amtsärztlichen Untersuchung geladen. Er beschrieb das Bossing am Arbeitsplatz. Die Amtsärztin reagierte richtig, denn sie erkannte das Bossing. In das Gutachten schrieb sie rein, dass der strikte Nichtraucher völlig gesund wäre, jedoch der Stress am Arbeitsplatz hätte reduziert werden müssen, was mit einer Umsetzung möglich wäre, und damit wäre der Betroffene aus dem Stresswirkungsbereich des Vorgesetzten raus. Als der der Vorgesetzte davon erfuhr, wurde er wild. Der strikte Nichtraucher nicht dumm, und er erzählte (mit Vorsatz) einem Kollegen unter vier Augen, dass wenn er, der strikte Nichtraucher, den Job wegen des Bossings verlieren würde, er dem Vorgesetzten "ein paar aufs Maul hauen" würde. Der Kollege erzählte dies probt dem Vorgesetzten. Seit dem spricht der Vorgesetzte mit dem strikten Nichtraucher kein Wort mehr, aber der Vorgesetzte betrieb auch kein Bossing mehr. Der Konflikt schwelte zwar noch, aber Besserung schien in Sicht. Na also, geht doch ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Hier noch ein Buchtipp zum Thema: Daniel Schäfer: Die Wahrheit über die Heuschrecken. Wie Finanzinvestoren die Deutschland AG umbauen. Frankfurter Allgemeine Zeitung Buch, Frankfurt 2006, 216 Seiten, 24,90 Euro. [url=http://www.faz.net/s/RubB5434CC6062345F4966C2A37B62956E3/Doc~E0DA3873225574A9C8F32B2D05321E2D1~ATpl~Ecommon~Scontent.html:hq45ed7v]Quelle:[/url:hq45ed7v] Und noch ne Info zum Thema Heuschrecken mit den Kapiteln: - Geschichte der Deutschland AG - Die wechselseitigen Beteiligungen - Kapitalbeteiligung und Einflussnahme - Vorstände und Aufsichtsräte Umbau der Deutschland AG - Die ersten Weichenstellungen - Die Rolle der Banken - Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen - Folgen der Wirtschaftspolitik - Gründe für den Abbau der Verflechtung - Firmenwerte - Die Shareholder-Orientierung - Folgen für den Kapitalmarkt - Private Equity - Folgen für die Firmen - Folgen für den Arbeitsmarkt - Im Kontext der wirtschaftlichen Krise - Chancen und Aussichten - Probleme und Risiken Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland_AG Viel Spass beim Lesen Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Gilt auch für die Personalratswahl und auch für andere Mitarbeitervertretungen, z. B. bei der Kirche. Gruss Tom |
| Tom | Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 07.11.2006, Az.: 9 Sa 444/06 Vorinstanz: Arbeitsgericht Rheine, Urteil vom 14.02.2006, Az.: 3 Ca 707/05 Es ging um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts wegen Mobbing. Die Parteien stritten um Schmerzensgeld. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Es war kein Mobbing, das Mobbing sei nicht bewiesen worden. Die Beklagte sei im angemessenen Umfang der Fürsorgepflicht nachgegangen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Klägerin war seit 1998 als Wachfrau und Telefonistin in der Sevice-Notrufzentrale der Beklagten beschäftigt. Die Beklagte war eine OHG. Die Klägerin war psychotherapeutischer Behandlung. Sie nahm das Medikament Tafil ein, was das Erscheinungsbild eines Alkoholabhängigen (Zittern, Nervosität) auslösen konnte. Vorgesetzte vermuteten, dass die Klägerin alkoholabhänig sei, und deswegen wurde ein Gespräch geführt. Die Prozessbevollmächtigte forderte die Beklagte schriftlich auf, die Vermutung zurückzunehmen. Die Beklagte antwortete, und warf der Klägerin Schlechtleistung vor. Zudem sei die Klägerin ungepflegt, aufgedunsen, nervös, im Dienst erschienen, und die Kleidung der Klägerin sei zwei Wochen nicht gewechselt worden. Diese Beobachtungen seien von Kollegen des ORGA-Teams der Geschäftsleitung zur Kenntnis gereicht worden. Die Klägerin fühlte sich gekränkt, und sie hatte den Eindruck, dass die Beklagte sich von ihr trennen wollte. Schliesslich sei sie schikaniert und auch einmal belästigt worden. Zudem sei die Klägerin degradierend versetzt worden, und es wurden ihr geringer qualifizierte Tätigkeiten zugewiesen. Die Angriffe der Beklagten führten zu einer akuten psychischen Erkrankung bei der Klägerin, - meinte die Klägerin - . Das Gericht sah dies unter den Gesichtspunkten der Paragraphen anders. Das volle Urteilstext konnte in der Urteilsdatenbank des Landes NRW unter Eingabe des Az.: unter http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php abgerufen werden. Gruss Tom |
| Tom | Chefarzt Mobbing - Deutschland und das Arbeitsrecht am Wendepunkt [b:31qjf0e5][Nachtrag] [/b:31qjf0e5] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/539-Mobbing-am-Scheideweg-Was-taugt-der-Rechtsweg.html:31qjf0e5]Chefarzt Mobbing - Deutschland und das Arbeitsrecht am Wendepunkt?[/url:31qjf0e5] *[url=http://wiki.mobbing-gegner.de/BAG_8_AZR_593/06_Urteil_-_Bundesabrbeitsgericht_-_Mobbing_-_Schmerzensgeld_-_Entlassung_des_St%C3%B6rers:31qjf0e5]BAG AZR 593/06 Sachhinweise im mobbing wiki[/url:31qjf0e5] *[url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/424-Weihnachten-fuer-Mobbingopfer-Stille-Nacht-in-Erfurt.html:31qjf0e5]Weihnachten für Mobbingopfer - Stille Nacht in Erfurt[/url:31qjf0e5] *[url=http://tinyurl.com/37cb4w:31qjf0e5]Weihnachten bald auch bei Playmobil?[/url:31qjf0e5] Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 06.03.2006, Az.:16 Sa 76/05 Vorinstanz: Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 22.12.2004, Az.: 8 (4) Ca 5534/04 Die Berufung wurde in beiden Punkten zurückgewiesen. Die Revision beim Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen. Nachinstanz beim Bundesarbeitsgericht: Az.: 9 AZR 593/06 Der Kläger war als der leitender Oberarzt, Vertreter des Chefarztes, und Facharzt der Neurochirugie, seit dem 01.10.2001 im Krankenhaus der Beklagten tätig, weil vorher die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Bewerbung:31qjf0e5]Bewerbung[/url:31qjf0e5] des Klägers auf den Chefartzposten scheiterte, und ein externer Bewerber die Stelle bekam. Es fanden die Richtlinien der Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung. Seit Mai 2002 fühlte sich der Kläger vom Chefarzt der Neurochirugischen Klinik gemobbt, und der Kläger erkrankte ab dem 13.11.2003 wegen psychischer Leiden, und er bafand sich bis zum 11.02.2004 in stationärer Behandlung, und danach in ambulanter Behandlung. Es kam zu einem [b:31qjf0e5]Widereingliederungsversuch,[/b:31qjf0e5] der aber scheiterte. Es kam [b:31qjf0e5]kurzweilig zur Arbeitsaufnahme[/b:31qjf0e5], die aber mit der [b:31qjf0e5]Dauererkrankung[/b:31qjf0e5] seit Oktober 2004 endete. Der Kläger erhob [b:31qjf0e5]Mobbing-Vorwürfe[/b:31qjf0e5] gegen den Chefarzt, es folgten Gespräche beim Verwaltungsdirektor der Beklagten. Der Kläger schaltete einen Rechtsanwalt ein, es folgten Schlichtungsgespräche mittels eines externen Vermittlers, was aber auch fehl schlug. Es gab sogar ein Konfliktvermittlungsverfahren, mit dem Kläger, mit dem Chefarzt, mit einem Zeugen, mit dem ärztlichen Direktor. Der Chefarzt zeigte sich nicht zur Kooperation bereit. I. Der Kläger konnte auf der Grundlage der gegen seinen Vorgesetzten, den Chefarzt Dr. XXX, erhobenen Mobbing-Vorwürfe, nicht verlangen, dass dessen Arbeitsverhältnis durch die Beklagte beendet wird. II. Der Kläger hatte auch keinen Erfolg mit seinem Hilfsantrag, der durchsetzen sollte, dass der Arbeitgeber ihm einen anderen Arbeitsplatz zuweisen musste, damit der Kläger vor Mobbing geschützt werden konnte. Der Kläger, der leitender Oberarzt, Vertreter des Chefarztes, und Facharzt der Neurochirugie war, musste auch in diesem Bereich eingesetzt werden, weil die Berufszuordnung und der Arbeitsvertrag dies so forderte. Es blieb dem beklagten Krankenhaus im Rahmen des Direktionsrechtes überlassen, ob dem Kläger eine andere Tätigkeit zuzuweisen war. Und somit bedurfte es nicht der Feststellung eines mobbingtypichen Sachverhalts durch das Berufungsgericht. Der Kläger machte folgende Mobbing-Handlungen geltend, die zur Jahreswende 2001/2002 begannen und mit der Dauererkrankung seit Oktober 2004 endete: Der Chefarzt wollte in Urlaub, deswegen musste der Kläger seinen angemeldeten Urlaub umbuchen. Desgleichen geschah in den Herbstferien, hier musste der Kläger seinen Urlaub abbrechen, der Chefarzt habe Vorrang, wobei der Chefarzt seinen Urlaub nicht antrat und im Dienst erschien. Der Kläger machte einen guten Vorschlag über die Verwendung verschiedener Implate bei Wirbelsäulenoperationen, was den Chefarzt nicht interessierte. Es gab eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Abmahnung:31qjf0e5]unzutreffende Abmahnung[/url:31qjf0e5], nur zutreffend sei gewesen, dass der Kläger zur Patientin gesagt habe, sie sei "panne". Der Chefarzt sprach den Kläger in Anwesenheit von Kollegen herablassend und aggressiv an, weil bei einer Hirntumoroperation 4 Bohrlöcher, anstatt 2 Bohrlöcher gesetzt wurden, was der Kläger zu überwachen hatte. Der Chefarzt meinte, wenn der Kläger eine solche Operation nicht könne, werde der Chefarzt dem Kläger bei der nächsten Operation dies nochmal zeigen. Der Kläger sei von einem angekündigten Patient nicht informiert worden. Vielmehr sollte die Oberärztin auf Weisung des Chefarztes dies übernehmen, worüber der Kläger nicht informiert war. Der Chefarzt bezichtigte den Kläger, er habe den ausgeschiedenen Chefarzt hintergangen, und das habe zum Rauswurf des ausgeschiedenen Chefarztes geführt. Der Chefarzt bezichtigte den Kläger vor versammelter Mannschaft im Rahmen der Diskussion um die Bereitschaftsdienste, dass der Kläger unlautere Motive nutzen würde, "um seinen Arsch im Bett lassen zu können", und "um seine Pfründe zu sichern". Der Chefarzt will bei niedergelassenen Fachärzten vorstellig geworden sein, und die hätten im Gespräch die ärztlichen Fähigkeiten des Klägers in Zweifel gezogen, - so der Chefarzt in einem Konfliktgespräch - . Der Chefarzt äusserte schriftlich, der Kläger habe sich selbst beurlaubt, und so einen personellen Engpass erzeugt. Der Chefarzt ging in Urlaub und beschuldigte den Kläger später, er habe entgegen den Anweisungen die Behandlung einer Patientin vorgenommen, obwohl die abgesprochenen Therapiemassnahmen den Anweisungen entspochen haben. Der Chefarzt ordnete an, dass im vom Kläger genutzten Untersuchungszimmer für ambulante Patienten ein weiterer Schreibtisch für den zweiten Oberarzt aufgestellt wurde, obwohl der Kläger und der zweite Oberarzt die Anfrage des Chefarztes, ob die so möglich wäre, verneinten. Der Kläger musste eine Operation eines Assistenzarztes übernehmen, der die Operation in Bauchlagerung anfing, was aber der bisher praktizierten sitzenden Lagerung entgegenstand. Der Kläger machte am Folgetag den Chefarzt auf die medizinisch-rechtliche Problematik in der Frühbesprchung aufmerksam, weil dies so nicht aufgeklärt worden wäre, was den Chefarzt zu Rumschreierei veranlasste: "Ich bin hier der Operateur und Sie sind mein Handlanger. Sie haben das zu tun, was ich Ihnen sage." Den Kläger erreichte ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, wobei dieser behauptete, der Kläger habe einen Patienten operiert, der dann verstarb, und es stünden Schadensersatzansprüche an. Der Kläger wusste von nichts. Der Chefarzt hatte dem Rechtsanwalt mitgeteilt, dass die angeforderten Operationsberichte nicht exestierten. Erst später erfuhr der Kläger, der wegen diverser Leiden arbeitsunfähig war, von einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, indem dem Kläger "die Tat" vorgeworfen wurde. Im beruflichen Wiedereingliederungsversuch bat er den Chefarzt, ob er, der Kläger dienstfrei haben könnte, weil der Kläger an einer Familienfeier teilnehmen wollte. Der Kläger bot zwei andere Dienste an. Der Chefarzt stimmte nicht zu, da der betreffende Tag ein Feiertag sei. Der Chefarzt ordnete an einem Tag an, dass der Kläger aus seinem Arbeitszimmer zu verweisen sei, da eine Teilzeitkraft für drei Stunden ein Arbeitszimmer mit eigenem PC gebraucht habe. Der Kläger wollte die Visite mit dem Chefarzt und den Kollegen begleiten, was den Chefarzt verstimmte, und er den Kläger im Beisein der Kollegen auf dem Flur der Station anfuhr, was der Kläger auf der Visite zu tun hätte, schliesslich habe der Chefarzt klare Anweisung gegeben, dass der Kläger OP-Berichte diktieren müsse. Es gab eine Terminänderung zu einer Dienstbesprechung, die der Chefarzt dem Kläger nicht bekannt gab. Der Kläger war erkrankt und anschliessend aus dem Urlaub in den Dienst zurückgekehrt, und er hatte den Chefarzt gefragt, ob er am Folgetag 2 Stunden am Nachmittag für einen länger geplanten privaten Termin freinehmen könnte. Der Chefarzt verneinte seine Bitte. Der Chefarzt erklärte dem Kläger in einem Vieraugengespräch, dass die Kollegen und Kolleginnen zum Kläger kein Vertrauen mehr hätten, und wie sich der Kläger die weitere Zukunft in der Abteilung vorstelle. Der Chefarzt wolle dem Kläger behilflich sein einen anderen adäquaten Arbeitsplatz zu finden. Bei einer Schädeloperation mussten verbliebene Glassplitter entfernt werden, wobei der Kläger einen Glassplitter versehentlich mit dem Mikrosauger entfernte, wobei der hinzugerufene Chefarzt den Kläger vor versammelter Mannschaft anfuhr, weshalb der Kläger gemäss der Anweisung des Chefarztes den Glassplitter nicht im Schädel belassen hätte. Der Kläger, der leitender Oberarzt, Vertreter des Chefarztes, und Facharzt der Neurochirugie, war, assistierte auf Anweisung des Chefarztes bei einer Kollegin, wobei der Chefarzt dem Kläger Weisungen erteilte, die jeder Anfängeroperateur kennt. Der Chefarzt belehrte den Kläger, er dürfe nur auf persönliche und direkte Anweisung des Chefarztes Privatpatienten behandeln. Der Kläger [b:31qjf0e5]erkrankte erneut[/b:31qjf0e5] seit Oktober 2004. Der vollständige Urteilstext kann in der Urteilsdatenbank des Landes NRW unter der Eingabe des Az.: abgerufen werden. [url=http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php:31qjf0e5]Der Link:[/url:31qjf0e5] Gruss Tom |
| Tom | Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 21.12.2004, Az.: 13 (5) 659/04 Vorinstanz: Arbeitsgericht Bielefeld, Az.: 3 Ca 2337/03 Die Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht, Az.: AZN 256/05 , wurde zurückgewiesen. Es ging der Klägerin um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Zur Kausalität und zum Verschulden äusserte sich das Gericht. Trotz des umfangreichen Vortrages der Klägerin konnte das Gericht keine Verletzungshandlungen auf Seiten der Beklagten feststellen. Der Vortrag der Klägerin reichte der gerichtlich geforderten Substantiierung nicht. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die zu 80% schwerbehinderte Klägerin wurde am 17.05.1940 geboren, und sie war bei einem Verlag seit dem 25.05.19982 angestellt. Sie arbeitete in der Lokalen Redaktion. Der Angestelltenvertrag sah vor, dass sich der Verlag vorbehalten konnte, ob ein anderes Arbeitsgebiet zuzuweisen wäre. Die Klägerin war der Auffassung, dass sie innerhalb von mehreren Jahren permanent schikaniert, diskreditiert, und missachtet worden wäre. Die Klägerin machte bei Gericht folgende Handlungen geltend: - Unzumutbares kleines Büro - Gesundheitsgefährdende Immission, obwohl sie ihre Empfindlichkeit immer wieder erläutert habe - Unzumutbare, willkürliche Arbeitsbedingungen durch die unerträgliche Beleuchtung (grelles Licht, Hitzeentwicklung im Sommer) - Anfeindungen durch Kollegen mit Billigung der Beklagten - Entzug des Arbeitsgebietes Rietberg - Nichtzuweisung eines angemessenen Arbeitsgebietes - weitesgehende Verdrängung aus den zugewiesenen Tätigkeiten für Rheda-Wiedenbrück - späterer Entzug des ihr zugewiesenen Tätigkeiten für Rheda-Wiedenbrück - komplette Entfernung aus der Redaktion ab 07.04.2003 Die Klägerin erkrankte an Depressionen, und sie leidete an Schlaflosigkeit, Bauchkrämpfen, innere Unruhe, und Schweissausbrüchen. Es seien die Folgen der Mobbing-Attacken gewesen. Der vollständige Urteilstext konnte aus der Urteilsdatenbank des Landes NRW unter der Eingabe des Az.: abgerufen werden. Quelle: http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Hier eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Köln, Az.: 4 Sa 85/05, vom 17.03.2006 (Vorinstanz Arbeitsgericht Köln, Az.: 17 Ca 1184/03) Unter http://www.lag-koeln.nrw.de "Rechtsprechungsdatenbank NRW" oder "Rechtsprechung" kann die Entscheidung abgerufen werden. Die Entscheidung ist dem Klinikum der Universität zu Köln zuzuordnen. Auch das Urteil, Az.: 8 Ca 3274/02, der Richterin Wilmers vom Arbeitsgericht Köln, wurde hier aufgeführt. Das Urteil "Wilmers: Mobbing sozial adäquat" , hatte durch Peinlichkeit an Berühmtheit gewonnen. Der Tathergang liess die Frage aufkommen, - Mobbing: ja oder nein ? - Der Tathergang und die Entscheidungsgründe sind lesenswert. Es ging um den Vertrag im öffentlichen Dienst, und von daher um den BAT. Es ging um eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung]fristlose Kündigung[/url], die nicht statthaft war. Hier war die Frage, ob die Kündigungsberechtigten in der Personalabteilung überhaupt kündigungsberechtigt waren, also ein Thema zur Vertretungsvollmacht bei einer Kündigung im öffentlichen Dienst. Es ging auch um eine ordentliche Kündigung, die auch nicht statthaft war. Auffällig und dazu interessant war, das es sich hierbei um die angebliche Weigerung einer amtsärztlichen Untersuchung beim Gesundheitsamt handelte, und ob eine amtsärztliche Untersuchung gemäss § 7 BAT gerechtfertigt war, obwohl nur pauschalierte Vorwürfe des Arbeitgebers vorlagen, die eine chronische Krankheit der Klägerin in Betracht bringen sollte. Schliesslich habe sich nach Meinung des Arbeitgebers und nach Bekundungen der Kolleginnen und Kollegen eine Schlechtleistung ergeben, sodass hier auf eine Leistungsminderung geschlossen werden müsse, die aber krankheitsbedingt gewesen sei, um das zu überprüfen, sei eine amtsärztliche Untersuchung nötig gewesen, zudem habe die Klägerin den Termin beim Gesundheitsamt K nicht selbst terminiert. Da die Weigerung der Klägerin zu einer solchen Untersuchung vorlag, meinte der Arbeitgeber, er habe die Klägerin deshalb ordentlich kündigen müsse. Zudem meinte der Arbeitgeber, dass die Klägerin den Termin beim Gesundheitsamt K selbst terminieren müsse. Das Problem war, dass der § 7 BAT nicht vorsah, dass die Klägerin den Termin beim Gesundheitsamt K selbst tremenieren musste, und weil das so war, lag hier kein abmahnungswürdiges Verhalten der Klägerin vor, und somit konnte auch nicht gekündigt werden. Es ging auch um die Weiterbeschäftigung ( Ausgang ungeklärt). Der Klägerin wurde die Führung der Berufsbezeichnung Krankenschwester von der Stadt K entzogen. Zwischen dem Arbeitgeber und dem Gesundheitsamt bestand ein reger Austausch an Informationen. Das wurde mit dem Widerspruchsbescheid vom 30.06.2003 bestätigt. Die Klägerin hatte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Köln unter Az.: 9 K 794/05 Klage erhoben. Die Klage wurde im Übrigen zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln, Az.: 4 Sa 85/05, vom 17.03.2006 (Vorinstanz Arbeitsgericht Köln, Az.: 17 Ca 1184/03) zeigte das Az.: 9 K 794/05 des Verwaltungsgerichts Köln an. Diese Entscheidung war in der Urteilsdatenbank des Landes NRW zu finden. Quelle: http://www.lag-koeln.nrw.de "Rechtsprechungsdatenbank NRW" oder "Rechtsprechung" Das Verwaltungsgericht Köln veröffentlichte das Urteil vom 26.07.2006 unter dem Az.: 9 K 794/05. Tenor: "Der Bescheid des Beklagten vom 30.06.2003 und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 13.01.2005 werden aufgehoben." Aus dem Tathergang: "Ab dem 01.08.1991 war sie bei der Universitätsklinik Köln angestellt tätig." ... Das Verwaltungsgericht Köln nahm unter der Randnummer "6" im Tathergang auf: "(LAG Köln, Urteil vom 17.03.2006 - 4 SA 85/05 -)" Demnach war klar, dass hier das Klinikum der Universität zu Köln für diesen zuvor genannten arbeitsrechtlichen Fall verantwortlich war. Und weil es sich um das Klinikum der Universität zu Köln handelte, muss das "Gesundheitsamt K" das Gesundheitsamt Köln gewesen sein, und die Behörde war somit für die Entscheidung am 30.06.2003 verantwortlich, weil die Uniklinik Köln im behördlichen Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Köln lag. Aus dem gesamten Tathergang des Verwaltungsgerichts Köln wurde deutlich, dass das Universitätsklinikum Köln seit dem 31.05.2001 über das Gesundheitsamt K versucht hatte ein aktenkundliches Klima beim Gesundheitsamt K zu schaffen, so dass das Gesundheitsamt K am 30.06.2003 das Staatsexamen der Berufsbezeichnung Krankenschwester widerrief. Die Behörde bezog sich u. a. auf das Krankenpflegegesetz § 2 Abs. 2 Satz 3, weil das Universitätsklinikum Köln mit Schreiben vom 31.05.2001 den Beklagten bat zu überprüfen, ob der psychische Gesundheitszustand der Klägerin ausreiche, mit dem Blick auf die Frage, ob die Klägerin noch berechtigt sei, als Krankenschwester zu arbeiten. Zuvor gab es arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen, z. B. eine Kündigungsschutzklage, weil das Klinikum der Universität zu Köln meinte die Klägerin nicht mehr als OP-Schwester beschäftigen zu müssen. Es folgte eine ordentliche Kündigung und eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung]fristlose Kündigung[/url] unter Az.: 4 SA 85/05 (Landesarbeitsgericht Köln). Der Klägerin ging wegen der Entscheidung vom 30.06.2003 in Widerspruch, wobei die Bezirksregierung Köln die Entscheidung des Gesundheitsamtes K bestätigte, und so legte die Klägerin am 01.02.2005 Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein. Die Klage der Klägerin hatte Erfolg. Aus der Entscheidung: "Der Bescheid des Beklagten vom 30.06.2003 und der Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 13.01.2005 sind rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO." ... Obwohl das Universitätsklinikum Köln über Jahre hinweg mittels Eingaben beim Gesundheitsamt K versuchte den Wegfall der Eignung zur Berufsbezeichnung Krankenschwester nachträglich zu belegen, kam letztendlich das Verwaltungsgericht Köln zum Schluss: "Vor diesem Hintergrund fehlt es an hinreichender tatsächlichen Feststellungen, die für einen Wegfall der gesundheitlichen Eignung sprechen. Damit entfällt zugleich die Grundlage für die weitere Schlussfolgerung des Beklagten, wegen der verweigerten amtsärztlichen Untersuchung müsse zu Ungunsten der Klägerin davon ausgegangen werden, dass sie die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Krankenschwester nicht mehr besitze." ... Das Klinikum der Universität zu Köln gab beim Gesundheitsamt Köln eine grosse Anzahl von Beschwerden gegen die Klägerin ein, welche nichts über den Gesundheitszustand der Klägerin aussagten. Vielmehr handelte es sich um reine Mutmassungen die den Gesundheitszustand der Klägerin belegen sollten. Zur Prüfung des Gesundheitszustandes der Klägerin lag dem Gesundheitsamt K und der Bezirksregierung Köln nichts wesendliches vor. Das Gericht führte zur Entscheidung aus: "Eine medizinisch fundierte Feststellung, dass die Klägerin den beruflichen Anforderungen an eine Krankenschwester (vgl. § 3 KrPflG) aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr entsprechen könnte, hat der Beklagte aufgrund vorliegender ärztlicher Befunde oder aufgrund einer ärztlichen Begutachtung nicht getroffen. Vielmehr entspricht die Klägerin nach den Ergebnissen der allgemeinen betriebsärztlichen Untersuchungen in der Universitätsklinik den spezifischen Anforderungen des Berufs und des konkreten Arbeitsplatzes, soweit dies betriebsärztlich untersucht wird. ... Der Beklagte hat vielmehr angenommen, dass Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Nichteingnung vorliegen, ..." Aus dem Tatbestand zur Entscheidung war zu entnehmen, dass die Bezirksregierung Köln am 13.01.2005 den eingelegten Widerspruch vom 24.07.2003 u. a. deshalb ablehnte, weil sich die Klägerin weigerte an der Anordnung zu einer amtsärztlichen Untersuchung teilzunehmen, dass Gericht könne eine solche Entscheidung nur beschränkt überprüfen, und eine solche Entscheidung stünde der Behörde im Ermessen zu. "Aufgrund der Weigerung der Klägerin, sich einer Untersuchung zu unterziehen, aufgrund der Erhebung des Beklagten und des Umstandes, dass die Klägerin wegen einer psychischen Erkrankung längere Zeit nicht zur Arbeit erschienen sei, bestehe hinreichender Grund für die Annahme, dass die Klägerin weiterhin psychisch erkrankt und berufsunfähig sei. Ob diese Annahme zutreffend sei, könne nur durch ein amtsärztliches Gutachten bestätigt oder widerlegt werden." ... Weitere allgemeine Informationen beim Gesundheitsamt der Stadt Köln unter: http://www.stadt-koeln.de/aemter/53/index.html Gruss Tom |
| Tom | [url=http://tinyurl.com/2rrtwo:3hao70r7]Post vom Anwalt[/url:3hao70r7] [quote:3hao70r7]Dieser Beitrag wurde verändert! Die namentliche Nennung sei unzulässig, so steht es im Schreiben des Anwalts. Dem kommme ich nach [/quote:3hao70r7] Das Arbeitsgericht Krefeld hat die [b:3hao70r7]Mobbingklage[/b:3hao70r7] gegen die Herzchirurgie und deren Leiter, XXXXXXXXXXX, in vollem Umfang zu Lasten des Klägers [b:3hao70r7]abgewiesen[/b:3hao70r7]. Das erklärte Richterin Christiane Schönbohm auf RP-Nachfrage. Die Kammer sei nach der Verhandlung in ihrer abschließenden Beratung zu diesem Ergebnis gekommen. Die Vorwürfe seien nicht schlüssig gewesen und reichten nicht aus, um von systematischem Mobbing zu sprechen, erklärte Schönbohm. Anwalt Marc Jörgers als Vertreter der Stadt begrüßte die Entscheidung. „[b:3hao70r7]Ich habe von Anfang an gesagt, dass kein Mobbing vorliegt[/b:3hao70r7].“ Daniela Range-Ditz, die Anwältin des Klägers, zeigte sich über die Entscheidung [b:3hao70r7]entsetzt[/b:3hao70r7]. Sie will dagegen Berufung einlegen. *1) Was war geschehen? Die Herzchirurgie, für die der Aufsichtsrat einen Chefarztwechsel beschlossen hatte, musste sich das Arbeitsgericht beschäftigen. Stefan C., Kardiotechniker an der Herzchirurgie, klagte gegen die Herzchirurige und deren Leiter, XXXXXXXXXXX. Stefan C. wirft dem Klinikum vor, seit seiner Einstellung 1995 vom Chefarzt gemobbt worden zu sein. Dies soll soweit gegangen sein, dass [b:3hao70r7][color=red:3hao70r7]Stefan C. krank wurde und seit Mai 2005 seinen Dienst nicht mehr ausüben konnte.[/color:3hao70r7] [/b:3hao70r7] Richterin Christiane Schönbohm zeigte zumindest zum Teil Verständnis für die Vorwürfe: „Die Kammer sieht einen möglichen Zeitpunkt, ab dem man von systematischem Mobbing sprechen kann, erst ab 2004“, erklärte sie. Zu diesem Zeitpunkt habe Stefan C. eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seinen direkten Vorgesetzten, den Leiter der Kardiotechnik, eingereicht. „[b:3hao70r7]Dass mit dem Kläger nicht so umgegangen wurde wie man sich das wünscht, wird keiner verneinen können[/b:3hao70r7]“, erklärte Schönbohm. Nicht verstehen konnte sie, weshalb XXXXXXXXXX ein Arbeitsverbot aussprach. Er hätte den Weg über Abmahnungen gehen können. „[b:3hao70r7]Jemanden so aus einem Arbeitsverhältnis herauszudrängen ist kein Weg.[/b:3hao70r7]“ Darauf entgegnete XXXXXXXXXXXX, sein Mandant hätte sich eine ordentliche Lösung durch die Personalabteilung gewünscht. [b:3hao70r7]An sämtlichen Vorwürfen sei nichts dran. [/b:3hao70r7] Den Inhalt der Dienstaufsichtsbeschwerde erläuterte die Anwältin von Stefan C., Daniela Range-Ditz, im Gespräch mit der RP: „Mein Mandant hat fachliche Mängel bei seinem Vorgesetzten gerügt.“ Wie Range-Ditz ausführte, soll das [b:3hao70r7]Fehlverhalten[/b:3hao70r7] des vorgesetzten Kardiotechnikers beispielsweise beim Bedienen der Herz-Lungen-Maschine das [b:3hao70r7]Leben von Patienten gefährde[/b:3hao70r7]t haben. Später [b:3hao70r7]entließ[/b:3hao70r7] die Stadt den vorgesetzten Kardiotechniker, der allerdings erfolgreich gegen die Entlassung geklagt haben soll, wie Anwalt Marc Jörges als Vertreter des Klinikums erklärte. Diskussionen im OP Die Richterin schlug gestern einen Vergleich vor: Stefan C. solle zum 31. März 2007 gekündigt und eine Abfindung gezahlt werden. Anwalt Jörges nahm diesen Vorschlag nicht an: „Ich sehe keinen Mobbing-Tatbestand. Es ist nichts nachgewiesen. Wozu soll ich mich vergleichen?“ entgegnete er der Richterin. Im Gespräch mit der RP kritisierte er das Verhalten von Stefan C., der im Operationssaal auf vermeintliche Fehler hingewiesen haben soll: „Diskussionen im OP sind nicht möglich.“ Es müsse doch Verständnis dafür da sein, wenn der Chefarzt sagt, dass ihm das nicht passt. Laut Gutachten sei Stefan C. arbeitsfähig. Dem widersprach dessen Anwältin. Das Gutachten werde falsch interpretiert. rp-online am 26.10.2006 und am 27.10.2006 [b:3hao70r7]Quellen sind mittlerweile verswunden.[/b:3hao70r7] Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! rp-online am 12.01.2004 Die Vorwürfe klangen schwerwiegend: Weil sie eine Kollegin gefesselt und an einen Kleiderhaken gehängt haben sollen, mussten sich fünf Polizeibeamte vor dem Amtsgericht in Hagen verantworten. Die Beamten konnten das Gericht jedoch als freie Männer verlassen. Denn das Amtsgericht hatte die fünf Polizisten im Alter von 29 bis 38 Jahren von dem Vorwurf des Mobbings und der Misshandlung einer Kollegin freigesprochen. Das Gericht hatte auf Grund der Aussagen der 28-jährigen, angeblich gemobbten Polizistin erhebliche Zweifel an den Vorwürfen und deshalb den Freispruch verkündet, wie ein Gerichtssprecher sagte. So konnte sich die Zeugin und Nebenklägerin in der Verhandlung unter anderem nicht an den genauen Tattag erinnern. Zudem habe sie die angebliche Straftat, die sich in der Zeit zwischen November 1999 und Mai 2000 zugetragen haben soll, erst 2002 angezeigt, hieß es. Des weiteren soll die Frau nach der Tat noch mit zwei der Angeklagten in den Urlaub gefahren sein. In der Aussage konnte die Frau zudem nicht angeben, wie sich die einzelnen Angeklagten bei der Tat verhalten hatten. Die Beschuldigten selbst hatten die Vorwürfe bestritten. Nach Angaben der 28-jährigen Polizistin sollen die Kollegen sie auf dem Revier misshandelt und ihr die Arme mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt haben. Anschließend hätten sie ihr Opfer an einem Kleiderhaken aufgehängt - dort habe sich die Frau nur noch mit ihren Fußspitzen halten können. Deswegen waren drei Beamte wegen Körperverletzung im Amt und zwei weitere Polizisten wegen Beihilfe angeklagt worden. Zudem wurde ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet, die Beschuldigten wurden versetzt. Die Hagener Polizeipräsidentin Ursula Steinhauer zeigte sich "erleichtert", dass sich die Vorwürfe gegen die Beamten nicht bewahrheitet hatten. "Ich weiß um die große psychische Belastung, die nun fast zwei Jahre auf den Bediensteten lag", erklärte sie. Die Disziplinarverfahren gegen die Beamten wurden so schnell wie möglich beendet und die Rückkehr an die alten Arbeitsplätze wurden ermöglicht. Gegen das Urteil konnten Rechtsmittel eingelegt werden. Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/ ... land/33421 Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! rp-online am 17.03.2003 Drei Polizisten aus Nordhausen (Thüringen) sollen eine Kollegin jahrelang z. B. mit Anspielungen zum Beischlaf genötigt haben. Die Angriffe seien über "Begrapschen" hinausgegangen. Die Frau sei von 1996 bis 2001 im Bereich Zentrale Dienste tätig gewesen. Die 27-Jährige habe sich Ende vergangener Woche ihrem neuen Vorgesetzten anvertraut, bestätigte ein Polizeisprecher einen Bericht des Radiosenders "Antenne Thüringen". Die Leitung der Polizeidirektion habe nach Anhörung der Beschuldigten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gestellt. Der Ex-Vorgesetzter, ein 43 Jahre alter Hauptkommissar, wurde suspendiert, die 31 und 38 Jahre alten Mitbeschuldigten versetzt. Alle drei hätten sich nicht zu den Vorwürfen geäußert. Die Übergriffe, die sich unter anderem in Büros und bei Streifenfahrten ereignet hätten, seien über "Begrapschen" hinausgegangen. Gemeinsam seien die Männer nicht gegen die Frau vorgegangen. Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/ ... rama/11163 Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! rp-online am 11.10.2002 Er wusste keinen Ausweg mehr. Jahrelang war er von seinem Chef gemobbt worden. Der 55-Jährige war mit seinen Nerven am Ende. Er hatte sich psychisch und physisch für den Job aufgerieben. Um 7.45 Uhr kletterte der Mitarbeiter des Krefelder Gesundheitsamtes auf das Fensterbrett seines Büros im zweiten Stock - und sprang in den vermeintlich sicheren Tod. Aber der 55-Jährige überlebte den Selbstmordversuch. Er lag schwer verletzt im künstlichen Koma. Die Verzweiflungstat wirft ein Schlaglicht auf die Zustände in der Krefelder Gesundheitsverwaltung. Der 55-Jährige hatte einen Abschiedsbrief in der Tasche, der schwere Vorwürfe gegen seine Vorgesetzten enthielt. Zahlreiche Ex-Kollegen meldeten sich bei der "Rheinischen Post". Sie erhoben schwere Vorwürfe gegen den Leiter des Fachbereichs Gesundheit, Dr. Thomas Menn. Er soll seine Mitarbeiter jahrelang gequält haben - mit Wissen seiner Vorgesetzten, Oberbürgermeister Dieter Pützhofen und Stadtdirektor Jürgen Küper, der für den Bereich Gesundheit zuständig war. Bereits 1999 hatte es nach mehreren Beschwerden von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes ein Krisengespräch gegeben. Einzige Konsequenz: Künftig war bei Dienstgesprächen Stadtdirektor Jürgen Küper anwesend. In der restlichen Zeit waren die Mitarbeiter jedoch weiterhin den Schikanen ihres Vorgesetzten schutzlos ausgeliefert. Und der machte weiter wie bisher, setzte seine Leute unter Druck, tobte, riss Bilder von den Wänden, intrigierte. Viele Mitarbeiter zogen Konsequenzen, gingen in den vorzeitigen Ruhestand oder kündigten. Rund 70 Prozent des Gesundheitsamtspersonals wechselte in der Amtszeit von Menn den Job. Mitarbeiter berichten von enorm hohen Krankenständen. Viele Kollegen waren in psychiatrischer Behandlung. Der Fachbereichsleiters sollte in den vorzeitigen Ruhestand entlassen werden - bei vollen Bezügen - , so war es geplant. Seinen 55-jährigen Mitarbeiter wird das nicht wieder gesund machen. Die psychische Verletzung bleibt, - wie bei Kriegsopfern - . Sein Vorwurf in dem Abschiedsbrief: "Im Gesundheitsamt hat es Verbrechen an der Menschlichkeit gegeben." Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/ ... ama/288356 Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! rp-online am 16.05.2000 Eine kämpferische Witwe (55) aus Essen war sich sicher: "Mobbing" am Arbeitsplatz trieb ihren ständig schikanierten Ehemann (57) am 18. Dezember 1998 in den Selbstmord. 35 Jahre lang verdiente der Familienvater sein Geld bei der Adam Opel AG. Die hinterbliebene Mutter von zwei Kindern forderte mindestens 30.000 Mark Schmerzensgeld und Schadenersatz von dem Automobilriesen. In Justizkreisen galt der außergewöhnliche Prozess vor dem Bochumer Arbeitsgericht als wichtiger Präzedenzfall in Sachen "Mobbing". Seit Anfang der neunziger Jahre arbeitete der Mann in den Bochumer Opel-Werken als "Reklamator" und nahm Beanstandungen entgegen. Fast 25 Jahre lang hatte er zuvor am Fließband gestanden. Nach Darstellung der Klagepartei war der Opelaner "in der gesamten Zeit der Tätigkeit stets zuverlässig, freundlich, ruhig, fleißig und pünktlich". Doch dann kam offenbar die tragische Wende: "In den letzten Monaten vor seinem Tod sah sich der Erblasser (das Opfer)... einem unerträglichen Mobbing seitens seiner Vorgesetzten ausgesetzt", heißt es in der zehnseitigen Klageschrift gegen Opel. Über Wochen habe das Mobbing- Opfer bei der Arbeit "fast täglich" geweint. Hintergrund der Schikane war angeblich eine geplante Stellenstreichung. Nach Überzeugung der Klägerin sollte der langjährige Angestellte mit "Mobbing" zur "freiwilligen Aufgabe" seines Jobs gebracht werden. Immer wieder habe ihm ein Opel-Meister völlig zu Unrecht unpünktliches Erscheinen und einmal sogar Betrug zu Lasten der Adam Opel AG vorgeworfen. Außerdem habe der direkte Vorgesetzte mit Kündigung und Eintragungen in die Personalakte gedroht. Schließlich sei der Arbeiter zu allem Überfluss persönlich mit der Entsorgung von Schrott-Teilen beauftragt worden, die bei Opel normalerweise problemlos im großen Stil beseitigt würden. In seiner Not habe das Opfer sogar Schrott zwecks Lagerung mit nach Hause genommen, um den Nachstellungen des Chefs zu entgehen. Eine angestrebte Versetzung des Reklamators scheiterte laut Klägerin dann am lapidaren "Nein" eines Betriebsleiters. "Hierdurch brach für den Erblasser die Welt vollends zusammen", heißt es im Klagesatz. "So wie es (ihm) geschehen ist, darf kein Arbeitgeber mit seinem Untergebenen umgehen!" Kurz vor Weihnachten 1998 wählte der Opelaner den Freitod. Angeblich erhängte sich der Familienvater im Keller. Die Witwe wollte auf dem Klageweg auch die Zahlung einer monatlichen Rente (350 Mark) durch Opel erstreiten. "Traurigkeit, Hoffnungslosigkeit und Depression haben zwischenzeitlich pathologische Ausmaße angenommen", meint die Klagepartei zur Begründung der Schmerzensgeldansprüche. Am 15. August trafen sich die Streitparteien zum Kammertermin vor dem Arbeitsgericht. Opel wollte den Sachverhalt "recherchieren". Quelle: http://www.rp-online.de/public/article/ ... ama/272918 Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Kölner Stadtanzeiger online am 08.04.2002 Bonner Arbeitsgericht in NRW: Tomburg-Bundeswehrkaserne in Rheinbach gegen eine Sekretärin Wenn das alles gestimmt hätte, was die Bundeswehr-Angestellte über ihren Dienst in den letzten anderthalb Jahren berichtete, dann wäre ein Oberstabsfeldwebel ein richtiger „Stinkstiefell“. Der tägliche Kleinkrieg zwischen dem ranghohen Offizier und der Frau: Da führte die 50-Jährige schweres Geschütz gegen das verklagte Bundesverteidigungsministerium auf. Es soll den vermeintlichen Schleifer vom Dienst zur Räson bringen, den Arbeitsfrieden wieder herstellen und obendrein soll er noch an die 5000 Euro Schmerzensgeld für all die erlittenen Qualen zahlen. „Es war schon deftig, was da abgingg“, umschrieb ihr Rechtsanwalt das, was Experten unter Mobbing am Arbeitsplatz verstehen. Keine Gelegenheit soll der zackige Oberstabsfeldwebel ausgelassen haben, um die Sekretärin vor versammelter Mannschaft bloßzustellen und zu beleidigen, für Fehler anderer sei sie im Kommiss-Ton angeraunzt und verantwortlich gemacht worden, sogar ihre Privatsphäre habe er mit hämischen Bemerkungen öffentlich ins Lächerliche gezogen. Als es wegen der beruflichen Querelen auch in der Ehe zu kriseln begann, schaltete ihr Mann den zuständigen Brigadegeneral ein - mit wenig Erfolg. Da zog die Frau vor den Kadi. Der Missbrauch der Befehlsgewalt des Offiziers habe schließlich dazu geführt, dass „die Frau ein Wrack istt“, so ihr Anwalt. Sie leidete unter Schlafstörungen, Kreislaufbeschwerden, depressiven Verstimmungen und war arbeitsunfähig krankgeschrieben. Es obliege aber der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, derart massive Persönlichkeits- und Gesundheitsverletzungen strikt zu unterbinden. Die Arbeitsrichter sollten für Waffenstillstand an der Mobbing-Front sorgen. Quelle: http://tinyurl.com/y6artb Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Bürgermeister Arno Kowalski mobbte. Horst G. (Name von der Redaktion geändert) packte aus. Die Vorgeschichte: Horst G. (Name von der Redaktion geändert) arbeitete seit 20 Jahren im Rathaus am Stiefenhoferplatz. Zunächst im Ordnungsamt, dann im Sozialamt. Schließlich wechselt er in einen anderen Arbeitsbereich. Die Politiker wurden auf ihn aufmerksam - weil er kenntnisreich ist, geschickt und schnell. Die CDU trug mit dem Gedanken, ihn zum Bürgermeisterkandidaten zu machen. Man sprach ihn an. Er dachte nach, und lehnt ab. Der Zeitaufwand war ihm zu hoch. Er hat kleine Kinder, an deren Leben er teilnehmen wollte. Die CDU entschied sich für Arno Kowalski, den Bewerber aus Offenbach. Am 17. Dezember 2000 gewinnt er die Bürgermeisterwahl. Im Januar, an seinem ersten Diensttag im Rathaus, bittet der neue Chef G. in sein Zimmer. Stimme es, daß er, G., als Kandidat vorgeschlagen worden sei? G. bejahte, erläutert die Gründe seiner Ablehnung. Das Gespräch war beendet, aber G. war etwas in Sorge. Sollte es Probleme geben? Es gab Probleme, aber erst mal für Kowalski, denn dieser zeigte sich nach Ansicht der Gemeide als fachlich unfähig, und deswegen wurde Kowalski zunächst suspendiert, aber später wieder eingesetzt. Es begann langsam für G. G. konnte sich nicht mehr genau erinnern, wann es anfing. G. sagte, er sei ins Bürgermeisterzimmer zitiert und von Kowalski runter gemacht, als unfähig hingestellt worden. "Er wird schnell laut", sagte G., "und es gibt immer nur pauschale Kritik." G. habe während der Tiraden seines Chefs stets stehen müssen, der Bürgermeister habe gesessen. "Er hat mir nie einen Platz angeboten", sagt G. Ein echtes Gespräch habe zwischen den beiden nie stattgefunden. Habe Kowalski geendet, heiße es oft nur: "Da ist die Tür. Raus." "Immer öfter gab es solche Ausfälle", sagte G. Das Schema gleiche sich. G. legte dem Bürgermeister über die Sekretärin Unterlagen zum Abzeichnen vor. "Ohne Unterschrift, ohne Kommentar kommen sie zurück." G. weiß, was das bedeutete: "Kowalski ist unzufrieden." G. musste zur Sekretärin, um sich von ihr einen Termin beim Bürgermeister geben zu lassen. Dort dann der laut G. übliche Ablauf: Der Chef werde laut, Erklärungen würge er ab. Die Situation eskalierte. G. hat tatsächlich einen Fehler gemacht. Es sollte einen befristeten Arbeitsvertrag verlängern, der Ende August ausgelaufen war. G. fertigte den neuen Vertrag aus und reichte ihn an den betreffenden Kollegen weiter, damit der ihn unterzeichnet. Zugleich wies G. an, daß das Gehalt für den Kollegen weiter überwiesen wird. Dann geschah nichts. Der unterzeichnete Vertrag kam nicht zurück zu G., und G. vergass nachzufragen. "Das ist mein Fehler", sagte G. "Ich war in der Zeit allein in meinem Bereich, musste meine Arbeit tun und die von zwei Kollegen. Aber das ist keine Entschuldigung. Das war mein Fehler." Kowalski war aufgefallen, daß da etwas nicht in Ordnung sei. Er habe G. zu sich gerufen. "Es gab natürlich Vorwürfe", berichtete G. Erklärungen seien nicht akzeptiert worden. Statt dessen habe der Chef den Büroleitenden Beamten beauftragt, die Frage zu prüfen, ob der Fehler Grund für eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:3jf09mux]Abmahnung[/url:3jf09mux] sein könne. Der Chef habe außerdem angeordnet, daß G. eine Stellungnahme zu seinem Fehler verfassen müsse. Eine Akte sei angelegt worden. Der Büroleitende Beamte habe schließlich erklärt: Eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:3jf09mux]Abmahnung[/url:3jf09mux] sei nicht gerechtfertigt. Kowalski habe dazu geschwiegen. G. fertigt inzwischen den Arbeitsvertrag aus, um die Sache endlich in Ordnung zu bringen. Der Kollege habe dann unterschrieben, Kowalski aber nicht. Grund sei das Datum des Vertrags gewesen. G. hat den Juli eingetragen. "Kowalski meinte, es müsse der November sein", berichtet G., der das nicht für korrekt hält. Kowalski habe dann angewiesen: „November“. G. trug den gewünschten Monat „November“ ein. Damit schien die Sache geklärt zu sein. Dann aber habe G. erfahren: Sein Chef lasse prüfen, ob G. mit dem Einsetzen des Datums Juli eine Urkundenfälschung, also eine Straftat begangen habe. G. war fertig. Er wendete sich an einen Rechtsanwalt. Er informierte Hermann Hanser, den Vorsitzenden des Hauptausschusses, zugleich Fraktionsvorsitzender der SPD. Der ist der Dienstvorgesetzte des Bürgermeisters Kowalski. Kowalski habe davon erfahren und G. zu sich zitiert. "Sie haben sich also beim Hauptausschuß über mich beschwert", habe er gesagt. Bis gestern habe er daran gedacht, die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:3jf09mux]Abmahnung[/url:3jf09mux] zurückzunehmen, jetzt aber nicht mehr. Kowalski: "Es gibt hier nur Sieger und Verlierer, und ich bin kein Verlierer." Daraufhin sei der Bürgermeister aktiv geworden. Er habe G. die Aufgabe entzogen, bei Ausschußsitzungen Protokoll zu führen. Er habe ihm auch die Aufsicht über einen Fachbereich abgenommen "Er macht so etwas ohne Begründung", sagt G., "die Warum-Frage stelle ich mir schon längst nicht mehr. Ich hab' hier den Hut auf', sagt Kowalski." *1) 19.05.2005 Es wurde ein Disziplinarverfahren durchgeführt, mit dem die Vorwürfe geklärt werden sollten. Das Verfahren schleppte sich dahin. Offenbar war man beim leitenden Kreis Stormarn mit der Abwicklung des in Schleswig-Holstein bislang einmaligen Falls überfordert. Unter anderem war es den Belastungszeugen zugemutet worden, ihre Aussagen in Gegenwart des beschuldigten Bürgermeisters und seiner Rechtsanwältin zu machen. Der Mobbingverdacht gegen Kowalski war auch deshalb so schwer zu klären, weil der Rathauschef selbst in den Fall verwickelt war. Als Vorgesetzter war es Kowalskis Aufgabe, schlichtend einzugreifen und die betroffenen Personen so einzusetzen, daß die Arbeit im Rathaus keinen Schaden nehmen konnte. Kowalski war aber zugleich beschuldigter Mobber im Disziplinarverfahren - was seine Fähigkeiten als Probleme wahrnehmender und lösender Chef offenbar hemmte. Währenddessen war die Situation im Rathaus unverändert prekär. Der Mitarbeiter G., einer der Hauptbelastungszeugen, war aufgrund seiner Position gezwungen, eng mit dem Bürgermeister zusammenzuarbeiten - also mit demjenigen, der ihn seiner Ansicht nach massiv gemobbt hat. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Hanser, sagte, dass "das Mobbing im Rathaus unvermindert weitergeht". Kowalski sei zum Beispiel dazu übergegangen, bestimmte Mitarbeiter besonders zu beobachten und Aktennotizen über ihre tägliche Arbeit anzufertigen. Die Mitarbeiter müßten dann schriftlich dazu Stellung nehmen. Hanser: "Davon sind auch die Kollegen betroffen, die sich im Disziplinarverfahren gegen Kowalski geäußert haben. Die hatten natürlich nun den Eindruck, daß sie besonders kontrolliert werden, um sie einzuschüchtern. Kowalski begreift das nicht. Er meinte, daß es zu seinen Aufgaben gehört, die Mitarbeiter zu kontrollieren." Der Bürgermeister, von der Ahrensburger Zeitung um Stellungnahme gebeten, sagt dazu lediglich: "Aktenvermerke zu schreiben, ist eine ganz normale Verwaltungstätigkeit." *2) 22.09.2006 Der Hauptausschuss hat Kowalski bei seiner Sitzung offiziell gerügt. Missbilligt wurde "das dienstliche Verhalten in seiner bisherigen Personalführung". Der Ausschuss wies den Bürgermeister "ausdrücklich auf seine Pflichten hin, die er als Beamter und als Dienstvorgesetzter gegenüber den ihm nach geordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat". Zum Thema Mobbing wurde festgestellt, die Vorwürfe seien " zum Teil zutreffend", aber "disziplinarrechtlich nicht verfolgbar". Kowalski bekam nur einen Verweis wegen eines anderen Vorwurfs - einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht. Dagegen klagte er. Der Hauptausschuss war aber der Ansicht, dass Kowalskis Fehlverhalten gegenüber Mitarbeitern bewiesen ist. Deshalb die Rüge. *3) Quelle: *1) http://www.abendblatt.de/daten/2005/02/11/397489.html *2) http://www.abendblatt.de/daten/2005/05/19/435087.html *3) http://www.abendblatt.de/daten/2006/09/22/615169.html Gruss Tom |
| Tom | Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 01.04.2004, Az.: 3 Sa 542/03 Vorinstanz: Arbeitsgericht Neumünster, Az.: 1 Ca 156b /03 Der Kläger machte bei Gericht geltend: Der Kläger war vom 22.05.1996 bis zum 21.04.2003 bei der Beklagten beschäftigt. Im Mai 2001 wurde im Betrieb der Beklagten zu 2) ein Betriebsrat gewählt. Der Kläger war Vorsitzender des Betriebsrates. Bis zum diesem Zeitpunkt gab es keine wesentlichen Vorkommnisse zwischen den Parteien. Bei der Beklagten herrschte unter Umständen ein Ton, das war gerichtsbekannt, dass ein Mensch mit einer schwierigen Persönlichkeitsstruktur, der Streitigkeiten wiederholt in nicht angemessener, intoleranter Form und Wortwahl auszutragen versuchte, bei der Beklagten beschäftigt war. Der Kläger schied zuletzt aufgrund fristloser Eigenkündigung aus dem Arbeitsverhältnis aus. Zu den Vorgängen, die bei Gericht verhandelt wurden: Seit November 2001 kam es zwischen dem Kläger und dem Beklagten zu einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen: Am 12.11.2001 erhielt der Kläger eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:l1x93db6]Abmahnung[/url:l1x93db6] wegen Arbeitsverweigerung. Sie wurde nach streitigem Urteil aus der Personalakte des Klägers entfernt. Am 21.01.2002 mahnte die Beklagte den Kläger wegen Schlechtleistung ab; am 22.01.2002 wurde er mit dem Vorwurf, er habe einen Betriebsratsbeschluss zu Überstunden gegenüber den Mitarbeitern falsch dargestellt, abgemahnt. Diese Abmahnungen wurden aufgrund eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs entfernt. Am 19.04.2002 sprach die Beklagte eine fristlose, hilfsweise fristgemäße, Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung aus und erteilte dem Kläger Hausverbot. Die Kündigung wurde am 24.06.2002 zurückgenommen. Am 22.05.2002 wurde der Kläger zu Lagerarbeiten versetzt. Das gerichtliche Verfahren endete zu seinen Gunsten durch Versäumnisurteil. Am 31.05.2002 erhielt der Kläger eine Abmahnung mit dem Vorwurf, sich für die Teilnahme einer während der Arbeitszeit stattfindenden Betriebsversammlung verspätet abgemeldet und nicht entsprechend gestempelt sowie dadurch die Arbeitszeit verfälscht zu haben. Diese [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:l1x93db6]Abmahnung[/url:l1x93db6] wurde vergleichsweise aus der Personalakte entfernt. Am 07.06.2002 erhielt der Kläger zwei [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:l1x93db6]Abmahnungen[/url:l1x93db6]. Eine [b:l1x93db6]Abmahnung[/b:l1x93db6] mit dem Vorwurf der Arbeitsverweigerung wurde auf Basis eines Versäumnisurteils entfernt, die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Abmahnung:l1x93db6]zweite Abmahnung[/url:l1x93db6] mit dem Vorwurf, sich unberechtigt Zugang zum Kopierraum verschafft und insoweit unbefugt hochsensible Räume des Unternehmens betreten zu haben, wurde vergleichsweise entfernt. Am 15.10.2002 erhob die Beklagte gegenüber dem Kläger den Vorwurf, er stifte Mitarbeiter zur Arbeitsverweigerung an. Insoweit erging ein Versäumnisurteil auf Entfernung aus der Personalakte. Gleiches galt für den am 05.11.2003 gegenüber dem Kläger erhobenen Vorwurf, er habe die Mitarbeiter zur Arbeitsverweigerung aufgehetzt. Am 07.11.2002 erteilte die Beklagte dem Kläger eine Abmahnung mit dem Vorwurf der Körperverletzung gegenüber dem Beklagten durch Verursachung ohrenbetäubenden Lärms am Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe des Beklagten. Diese Abmahnung wurde entfernt. Am 18.11.2002 mahnte die Beklagte den Kläger mit dem Vorwurf der Nötigung und Drohung ab. Im Zusammenhang mit dem gerichtlichen Verfahren auf Entfernung erging Versäumnisurteil. Am 27.11.2002 erhielt der Kläger eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung. Auch insoweit erging Versäumnisurteil. Ab Juli 2002 zahlte die Beklagte den Lohn des Klägers teilweise verspätet. Für den Zeitraum ab Oktober 2002 war zwischen den Parteien streitig, ob Kurzarbeit wirksam vereinbart war. Mit Schreiben vom 07.01.2003 machte die Beklagte Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kläger in Höhe von 580 EUR geltend, da der Beklagte zuviel Arbeitszeit zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen betreffend den Kläger verbrauche. Am 02.04.2003 kündigte der Kläger letztendlich selbst das Arbeitsverhältnis fristlos zum 21.04.2003, hilfsweise fristgerecht. Unstreitig entsprach die verbale Kommunikation des Beklagten mit dem Kläger und über den Kläger sowie dessen Betriebsratskollegen wiederholt nicht dem gebotenen, angemessenen Umgangston und Umgangsformen. Das war im Übrigen infolge der früheren Zuständigkeit der Kammervorsitzenden für Auseinandersetzungen zwischen den beiden Beklagten und dem Betriebsratskollegen des Klägers gerichtsbekannt. Der Kläger war durch die Vielzahl der gegen ihn gerichteten arbeitsgerichtlichen Maßnahmen sowie die Umgangsart psychisch stark belastet und befand sich letztendlich vom 11.02.2003 bis zum 27.03.2003 in fachärztlicher psychiatrischer Behandlung. Insoweit reichte er eine ärztliche Bescheinigung der Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie vom 11.04.2003 zur Akte, die folgenden Wortlaut hat: „Herr M. befand sich in der Zeit vom 11.02. – 27.03.2003 in hiesiger fachärztlicher Behandlung. Diagnostisch zeigte sich eine depressive Symptomatik mit Existenzängsten, Einschlafstörungen, niedergeschlagener Stimmung, vermindertem Antrieb sowie schwankender Konzentration und nachlassender Belastungsfähigkeit. Nach Angaben des Patienten bestehe seit November 2001 eine erhebliche Problematik mit dem Arbeitgeber, wodurch er sich belastet fühle und infolge dessen habe er auch die beschriebene Symptomatik entwickelt. Neben stützenden und problemorientierten Gesprächen erfolgte vorübergehend zur Nacht eine antidepressive Medikation. Bei der letzten Vorstellung am 27.03.2003 gab Herr M., dass er eine neue Arbeitsstelle in Aussicht habe, wodurch er sich deutlich entlastet fühle. Auch sei eine antidepressive Medikation nicht mehr nötig.“ Das Urteil konnte in der Datenbank des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein unter Eingabe des Az.: 3 Sa 542/03 abgerufen werden. Anmerkung: Und wann wird dieses [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:l1x93db6]Kündigungsmobbing und Abmahnungsmobbing[/url:l1x93db6], was als [b:l1x93db6]Kündigungs- und Abmahnungsmissbrauch[/b:l1x93db6] zu betrachten wäre, endlich als mobbingtypische Handlung von Arbeitsgerichten anerkannt ? Schliesslich führt ein solches Arbeitgeberverhalten eher zu einer Kreditschädigung. Gruss Tom |
| Tom | Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.03.2002, Az: 3 Sa 1/02 Vorinstanz: Arbeitsgericht Lübeck, Urteil vom 14.11.2001, Az.: 4 Ca 2344/01 Die Klägerin, geboren am .....1947, und sie war seit 1992 als Pflegekraft bei der Stadt X beschäftigt, davon seit ca. 5 Jahren im Alten- und Pflegeheim in der Sch.. In diesem Heim war die Beklagte als Stationsschwester, später Wohnbereichsleiterin genannt, tätig. Die Beklagte war bis Mai 2001 unmittelbare Vorgesetzte der Klägerin. Im Mai 2001 wurde die Klägerin auf eine andere Station versetzt. Seit Februar 2002 erkrankte sie. Die Klägerin trug bei Gericht vor: Okt. 2000: Geburtstagskuchen der Klägerin sei in der Küche in eine Ecke gestellt worden und vertrocknet. 16.11.2000: PC-Eintrag der Klägerin über Blutergüsse einer Heimbewohnerin sei gelöscht worden. 12.12.2000: Die Beklagte habe der Klägerin ohne Grund eine Pampers aus der Hand gerissen. 17./18.12.2000: Die Mitarbeiterinnen Bl. und D. hätten der Klägerin nicht Lagerungshilfe geleistet. 14.1.2001: Die Klägerin habe im Frühdienst nicht Lagerungshilfe erhalten. 16.1.2001: Die Beklagte habe zur Klägerin, die sie wegen des Urlaubsplanes angesprochen habe, gesagt: „Ich bespreche gar nichts mehr mit dir“. Weiter habe sie zu ihr gesagt: ,,Was machst Du hier schon? Was tust Du hier schon für uns?" 4.4.2001: Die Klägerin fühlte sich von der Beklagten diskriminiert, die ihr vorgehalten hatte, sie habe nur 2 Heimbewohner gewaschen. 7.4.2001: Die Beklagte sei hinter der Klägerin hergelaufen, habe sie mit dem Ellbogen geschubst und gefragt, wozu sie ein Zwischenzeugnis brauche. 7./8.4.2001: Die Beklagte habe Kollegen der Station 1 aufgefordert, einen Antrag auf Versetzung der Klägerin zu unterzeichnen. Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Anmerkung: Wann werden die Arbeitgeber es lernen, dass sie für eine gedeiliche Zusammenarbeit am Arbeitsplatz zuständig sind, und die Arbeitnehmer nicht ständig mit Arbeit überfordern können. Wen wunderts dann, wenn eine aggressive Simmung am Arbeitsplatz herrscht. Dauerstress durch Arbeitsüberforderung macht krank, - Mobbing auch - Da bleibt immer noch die Frage, weshalb die Arbeitgeber die Arbeitnehmer mit Dauerarbeitsstress überziehen, und warum sie nicht auf gesundes Arbeiten am Arbeitsplatz achten ? Ist wohl billiger, wenn gesunde Arbeitnehmer verschlissen werden, um sie dann erwerbsgemindert zu entlassen. Gruss Tom |
| Tom | Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 02.07.2002, Az.: 6 (3) Sa 154/01 Vorinstanz: Arbeitsgerichts Nürnberg, Az. 9 Ca 11312/96, Urteil vom 21.09.1999 Die Parteien strittten über Ansprüche auf Schmerzensgeld und sonstigen Schadensausgleich wegen behaupteten Mobbings und über sonstige Schadensersatzansprüche. Auf die Berufung des Klägers vom 15.02.2001 hin wurde das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg – Az. 9 Ca 11312/96 – vom 21.09.1999 teilweise abgeändert: Die Beklagte hatte an den Kläger € 257,69 nebst 4% Zinsen hieraus seit 04.01.1997 zu zahlen. Im übrigen wurde die Klage abgewiesen, und die Berufung zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Kläger, der bei der Beklagten seit dem 10.09.1990 als Verwaltungsangestellter beschäftigt war, und eine am 01.09.1991 begonnene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt im Februar 1994 mit entsprechender Prüfung abschloss, wobei auf das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Bundesangestelltentarifvertrages Anwendung fanden. Das Aufgabengebiet des Klägers, der in der Stadtkämmerei tätig war, umfasste auch das Beitragswesen. Er war seit Bestehen der Prüfung dem damaligen Stadtkämmerer Y*** und dem damaligen 1. Bürgermeister Z*** unterstellt. Der Kläger machte bei Gericht folgende Gründe geltend: Bereits im Jahr 1992 brachte der Kläger gegenüber dem Vorgesetzten und dem 1. Bürgermeister zum Ausdruck, dass nach Ansicht des Klägers die von der Gemeinde versandten Wasser- und Kanalherstellungsbescheide an einem zu Gunsten der Beklagten wirkenden Fehler litten, weil die jeweilige Geschossflächenzahl entgegen der von der Beklagten erlassenen Satzung falsch berechnet sei. Auch entsprechende Widerspruchsbescheide seien fehlerhaft. Auf Weisung des Stadtkämmerers bereitete der Kläger dennoch seiner Ansicht nach falsche Bescheide und Widerspruchsbescheide nach der vom Stadtkämmerer festgelegten Berechnungsmethode vor bzw. erließ und unterzeichnete diese. In der Folge kam es zwischen den Parteien zu einigen arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten. Zunächst wurde die Beklagte verurteilt, den Kläger ab März 1994 in die Vergütungsgruppe VI b Fallgr. 1a BAT einzugruppieren. Mit Schreiben vom 04.10.1994 beantragte der Kläger gegenüber dem 1. Bürgermeister, ihm die Zuständigkeit für die Beitragsbescheide für die Baumaßnahmen an der städtischen Kläranlage zu entziehen. Er begründete dies mit im einzelnen dargestellten Angriffen und Verleumdungen aus der Bevölkerung und seitens einzelner Stadträte, Veröffentlichungen in der örtlichen Presse und ihm zugefügten Beschädigungen an seinem Wohnhaus, seinem Auto und seinem Fahrrad. Eine Versetzung erfolgt nicht. Der Kläger machte bei Gericht weitere Gründe geltend: Vorgesetzte sollen die Bemerkungen gesagt haben: "Sie sind hier, um Weisungen zu befolgen und nicht, um zu denken" oder "das muss doch endlich in Ihre Birne reingehen". Dem Kläger sollen in der örtlichen Presse die Verantwortung für die falschen Beitrags- und Widerspruchsbescheide zugeschoben worden sein. Die Kündigung sei in der Presse bekannt gegeben worden. In der Presse sei dem Kläger vorgeworfen worden, er sei im Gegensatz zur Beklagten nicht kompromissbereit gewesen, weil die Beklagte doch eine Abfindung angeboten habe. Die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:vswecg2h]Abmahnungen[/url:vswecg2h] habe man in der Presse nachlesen können. Die Presse habe sich auf den Vorgesetzten Y*** des Klägers berufen. Er sei als streitsüchtig dargestellt worden, weil er es gewagt habe, arbeitsrechtlich gegen die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:vswecg2h]Abmahnung[/url:vswecg2h] vorzugehen. Selbst nach der Urteilsverkündung habe sein Vorgesetzter Y*** gegenüber der Presse am 17.04.1996 angegeben, er – der Kläger – habe "wegen unmöglichen Verhaltens gegenüber der Bevölkerung und falscher Aussagen gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss" [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:vswecg2h]Abmahnungen[/url:vswecg2h] und Kündigung erhalten. Eine klarstellende Erklärung gegenüber der Presse sei seitens der Beklagten trotz entsprechender Aufforderungen nicht erfolgt. Er sei von Bürgern auf der Straße angesprochen worden, auch von Mitgliedern seines Sportvereins. Er habe massive Anrufe erhalten, auch seine Ehefrau sei an ihrer Arbeitsstelle angesprochen worden. Der Vorgesetzte Y*** soll den Kläger derart schikaniert haben, dass hierunter seine Arbeit erheblich gelitten habe. Der Vorgesetzte habe Bescheide rot durchgestrichen, weil ihm der Satzbau missfallen habe. Der Vorgesetzte habe ihn mehrmals die gleichen 6-seitigen Bescheide abfassen lassen, weil ein Wort nicht in den Satzbau gepasst habe oder weil das Wort "eingangs genannt" nicht zusammengeschrieben werde. Beim Überprüfen der Korrektur habe der Vorgesetzte Y*** dann neue Fehler moniert. Er, der Kläger, habe jeden Fall vorher mit seinem Vorgesetzten absprechen müssen. Der Vorgesetzte habe sich jeden Bescheid zum Abzeichnen vorlegen lassen. Die Beklagte erteilte dem Kläger mit Schreiben vom 19.10.1994 und mit dem Schreiben vom 23.12.1994 zwei [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:vswecg2h]Abmahnungen[/url:vswecg2h] wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde des Gemeindebürgers S***. Auf die vom Kläger hiergegen gerichtete, beim Arbeitsgericht Nürnberg unter dem Aktenzeichen 9 Ca 3078/95 geführte Klage vom 24.11.1994 hin wurde die Beklagte mit Endurteil vom 27.06.1995 verurteilt, die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:vswecg2h]Abmahnungen[/url:vswecg2h] zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen. Das Urteil wurde rechtskräftig. Der Kläger befand sich seit Februar 1995 in fachärztlicher psychotherapeutischer Behandlung. Er war von 30.01.1995 bis 25.02.1995 erkrankt. Der Kläger erkrankte erneut von 06.03.1995 bis zum 10.06.1996 arbeitsunfähig krank geschrieben. Am 27.05.1995 wurde der Kläger von der Beklagten versetzt. Gleichzeitig wurde ihm ab 01.03.1995 die Stellenzulage entzogen. Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.04.1996 festgestellt, dass die Zuweisung der Aufgaben und der Entzug der Stellenzulage unwirksam waren (Az. 9 Ca 2748/95 und 9 Ca 1208/96). Die Beklagte erteilte dem erkrankten Kläger mit dem Schreiben vom 13.03.1995 und mit dem Schreiben vom 20.03.1995 zwei weitere [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:vswecg2h]Abmahnungen[/url:vswecg2h]. Dabei wurden ihm Falschaussagen gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss hinsichtlich des Erlasses der Wasser- und Kanalherstellungsbescheide bzw. hinsichtlich einer fehlenden Einweisung in ein EDV-Programm vorgeworfen. Das Arbeitsgericht verpflichtete die Beklagte durch Urteile vom 16.04.1996 (Az. 9 Ca 2236/95 bzw. 9 Ca 2237/95), die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:vswecg2h]Abmahnungen[/url:vswecg2h] zurückzunehmen und aus der Personalakte des Klägers zu entfernen. Das Urteil wurde rechtskräftig. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis schließlich mit Schreiben vom 16.05.1995 mit Wirkung zum 30.06.1995. Auf die Klage des Klägers vom 23.05.1995 hin stellte das Arbeitsgericht mit Urteil vom 16.04.1996 fest (Az. 9 Ca 3924/95), dass das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung nicht aufgelöst worden ist. Das Urteil wurde ebenfalls rechtskräftig. Ab 11.06.1996 ließ sich der Kläger auf Wunsch des Bürgermeister der Beklagten wieder gesund schreiben. Im Zeitraum 18.07.1996 bis 29.08.1996 befand sich der Kläger in einer psychosomatischen Fachklinik. Vom 19.06.1997 bis 30.09.1997 befand sich der Kläger ebenfalls wegen der beruflichen Situation im Krankenstand. Der Kläger hat ausgeführt, die am Arbeitsplatz aufgetretenen Probleme hätten zu Schlafstörungen, Lustlosigkeit und Aggressivität geführt. Er habe sich nur noch mit seinem Arbeitsplatz beschäftigt, Frau und Kind vernachlässigt. Gespräche im Familien- und Freundeskreis hätten sich nur noch um die Schikanen gedreht, so dass die sozialen Kontakte nach und nach abgebrochen seien. Die berufliche Konfliktsituation habe sein ganzes Denken eingenommen. Er sei depressiv geworden. Von der Bevölkerung sei er beschimpft und beleidigt worden, da der Eindruck erweckt worden sei, die falschen Bescheide seien von ihm zu verantworten. Er sei wegen dieser Schikanen, des Mobbings durch den Vorgesetzten, krank geschrieben gewesen, habe sich auch danach noch in ärztlicher Behandlung befunden. Seine Symptome seien typische Mobbing-Syndrome. Er habe 17 kg abgenommen. Er habe, und hierbei handele es sich um einen Dauerschaden, ein gestörtes Verhältnis zur Umwelt bekommen. Im Verfahren 9 Ca 7669/97 vor dem Arbeitsgericht einigten sich die Parteien schließlich darauf, dass der Kläger rückwirkend ab 01.10.1996 mit Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1a BAT-VKA entlohnt würde und dass das Arbeitsverhältnis zum 30.09.1997 beendet werde. Das Landesarbeitsgericht Nürnberg erarbeitete folgende Leitsätze aus diesem Fall: 1. Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Arbeitsunfähigkeit, die der Arbeitnehmer auf Mobbing zurückführt, können nur begründet sein, wenn der Arbeitnehmer zumindest Pflichtwidrigkeiten des Arbeitgebers oder ihm nach § 278 oder § 831 BGB zurechenbarer Arbeitskollegen belegen kann. 2. Fehlerhafte Weisungen des Vorgesetzten, wie die Arbeitsleistung zu erbringen ist, stellen keine Pflichtwidrigkeiten dar. Der Arbeitgeber ist auch nicht aus Gründen der Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer gehalten, die sachliche Richtigkeit der Weisungen des Vorgesetzten zu überprüfen. 3. Nimmt der Arbeitnehmer sich die fehlerhaften Weisungen so zu Herzen, dass er hiervon arbeitsunfähig wird, bestehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber. 4. Befindet sich der Arbeitnehmer bereits im Stadium der Arbeitsunfähigkeit, so bedarf es besonderer Darlegungen dafür, dass weitere behauptete Pflichtwidrigkeiten des Arbeitgebers oder des Vorgesetzten kausal für das Weiterbestehen der psychischen und psychosomatischen Erkrankungen des Arbeitnehmers sind. Bleibt meine Frage: Wieso bleiben unfähige Vorgesetzte im Amt, die nicht in der Lage sind 90% alles richtig auszuführen, also in etwa die Quote, die sie von ihren Untergebenen verlangen ? Ich sehe die ständige Arbeitsüberforderung der Arbeitnehmer durch unfähige Vorgesetzte ebenfalls als Mobbing an, weil Dauerarbeitsstress durch Dauerarbeitsüberforderung krank macht, - so wie Mobbing - Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Tatort Siegen (NRW) im Juni 2006: Sparkassenfiliale in der Marburger Straße in der Oberstadt Der Angeklagte erschien in der Schalterhalle und schrie: "Alles raus, es knallt!" Vom Rauch und Qualm völlig eingenebelt blieb der Räuber ohne Beute nach Einnahme von acht Schlaftabletten allein in der Halle am Boden und ließ sich festnehmen. Ein Sondereinsatz-Kommando der Polizei war angerückt. Die Strasse war abgesperrt und der Lärm von Silvesterknallern drang dröhnend aus der Sparkassenfiliale. Der 39-jährige gemobbte Siegener, der das Bankpersonal mit den Sprengkörpern bedrohte und als die Filiale geräumt war mindestens drei der präparierten Knaller hat in der Schalterhalle explodieren lassen. Das Tatmotiv: "auf keinen Fall Geld" Mobbing an der Arbeitsstelle (nicht bei der Sparkasse), bei der er viele Jahre beschäftigt war, habe ihn, so der Beschuldigte, auf den Gedanken gebracht, etwas zu tun, um der Sache auf den Grund zu gehen. An der Arbeitsstelle selbst wäre das wohl schlimmer geworden." Das Mobbing der Arbeitskollegen habe seine Gedanken besetzt. Immer wenn es Ärger gab, habe er Werkzeug, Knallkörper, spitze Nägel oder Fesselungsmaterial besorgt. Am 02.01.2007 sass der Angeklagte im Sitzungssaal des Siegener Landgerichts auf der Anklagebank. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob der an einer psychischen Krankheit leidende Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. "Ich wollte niemanden wirklich gefährden und die Leute in der Sparkasse sind so nett. Da wusste ich, dass denen nichts passieren kann." Fast täglich habe er kleine Beträge in der Marburger Straße abgehoben und die Angestellten gekannt. [url=http://tinyurl.com/y8agtk:2vuo24ae]Quelle:03.01.2007[/url:2vuo24ae] Frage: Wie psychisch krank macht Mobbing ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo Jörg ! Nichtärztliches Personal hat überhaupt keine Diagnosen zu stellen, und auch keine gesundheitlichen Prognosen vorzunehemen. Solche Bewertungen sind grundsätzlich rechtlich mit guten Erfolsaussichten anfechtbar. Ein Arzt darf noch nicht mal eine ärztliche Bewertung vorgenommen werden, wenn der Patient nicht vorstellig war. Auch solche Vorgehensweisen sind grundsätzlich rechtlich anfechtbar. Gesundheitliche Diagnosen und gesundheitliche Prognosen (sprich amtsärztliches Gutachten oder gleichwertiges, wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen), müssen mit entsprechenden zugelassenen Diagnosemitteln untermauert, und damit belegt sein. Und da fragt sich manch einer, wie denn die Richterschaft bei ihren medizinischen Bewertungen so vorgeht ? Sicherlich kann die Richterschaft medizinische Unterlagen in ein Verfahren hinzuziehen. Das ist nicht die Frage. Es ist die Frage, wie wertet die Richterschaft die medizinischen Unterlagen aus ? Falls in einem medizinischen Gutachten nur die Zweifelsfreiheit für die Richterschaft gelten soll, da frage ich mich, wie denn die ganzen sporttreibenden Telekom-Beamten in Mallorca zu ihrer Pension gekommen sind ? Ich würde mal sagen, gerade bei mobbingtypischen Krankheitsanzeichen ist für die Richterschaft die Auswertung von medizinischen Unterlagen tabu. Leider ist das nicht so. Es darf nur geeignetes ärztliches Fachpersonal eine Auswertung vornehmen. Leider ist das auch nicht so. Hier bedarf es der Änderung der ZPO, - zweifellos - . Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Gerresheim bei Düsseldorf (NRW) am 05.01.2007: Die Fronten im Streit um die Führung des Kinderhospizes Regenbogenland verhärteten sich. Am 02.01.2007 kündigten 22 ehrenamtliche Mitarbeiter an, unter der derzeitigen Leitung nicht mehr weiter für das Hospiz tätig sein zu wollen. Der Ex-Vereins-Vize Dieter Sehlbach war im Dezember 2006 bereits zurückgetreten. In einem gemeinsamen Brief forderten sie die Geschäftsführerin Gabriele van den Burg auf, den Vorsitz des Fördervereins niederzulegen. „Wir fühlen uns schon lange unwohl und nicht geachtet“, erklärte Petra Recht-Stahl für die Ehrenamtler. Sie seien empört über die geringe Wertschätzung, die ihnen von der Hospizleitung entgegenschlage. Die Mitarbeiter wollen so Druck auf van den Burg ausüben, die Leitung des Hospiz’ abzugeben. Bereits vergangene Woche bekamen die Mitglieder des Fördervereins einen Brief, dessen Ziel die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist. Auf der Tagesordnung: die Abberufung der Vereinsvorsitzenden. *1) Der menschliche Umgang der Gabriele van den Burg als umstrittene Vorsitzende des Fördervereins Kinderhospiz Regenbogenland in Gerresheim war von den Betroffenen offensichtlich nicht mehr auszuhalten Es war geplant, dass die rund 400 Mitglieder des Fördervereins Einladungen zu einer außerordentlichen Mitgliedersammlung erhalten sollten. Seit einigen Monaten gab es in der Einrichtung heftigen Streit um den Führungsstil der Chefin. Ihr wurde menschenverachtendes Verhalten gegen Mitarbeiter und Eltern, Mobbing und Bedrohung vorgeworfen. Eine ganze Reihe von ehrenamtlichen Mitarbeitern weigerte sich, weiter mit der Cheffin zu arbeiten, 22 unterschrieben einen Protestbrief gegen van den Burg, der bei der Rheinischen Post eingereicht wurde. Weiter empfahlen mehrere Vereinsmitglieder in gemeinsamen oder einzelnen Briefen van den Burg dringend, die Geschäftsführung niederzulegen. Ob es allerdings gelingt, die Chefin abzuwählen, war unklar: In der Satzung des Vereins hat sich van den Burg seinerzeit (1999) eine Amtszeit auf zehn Jahre festschreiben lassen. Geändert werden kann das nur von neun Zehnteln der Mitglieder. *2) Gabriele van den Burg äusserte sich nicht, sondern lies ihre Anwältin Elke Thom-Eben reden. Die Anwältin meinte, mit dem Schritt der Ehrenamtler habe man gerechnet: „Der Betrieb wird sicherlich weitergehen, ob mit oder ohne diese 22“. Sie sagte weiter, man sei auf sie nicht angewiesen. Sie kündigte an, das Hospiz laufe am 28. Dezember mit „fachgeschulten Ehrenamtlern“ weiter. Ab Januar sei das Haus voll belegt. Insgesamt stünden 120 Ehrenamtler auf der Warteliste, sagte die Anwältin. Dieter Sehlbach, Anfang wusste nichts von einer solchen Warteliste. Auch Heidi Schily, lange im Beirat des Fördervereins, meinte: „Da sind jetzt viel zu wenig Leute.“ *1) Am 06.02.2007 gabs weitere Neuigkeiten durch die Rheinische post online. 30 Kinder und Jugendliche der "Locomotion Dancers" wurden 2005 im Förderverein Kinderhospiz aufgenommen. Der Vorstand hat ihre Mitgliedschaft für nichtig erklärt. Der Grund: Unter 18-Jährige dürfen nicht dabei sein. Anfang 2005 herrschte im damaligen Vorstand um van den Burg noch eine andere Meinung. Nachdem die "Locomotion Dancers" für das Kinderhospiz auftraten und einen Teil der Erlöse spendeten, erließ van den Burg mit dem damaligen stellvertretenden Vorsitzenden Dieter Sehlbach einen speziellen Vorstandsbeschluss. Mit einer Sondergenehmigung wurden 28 minderjährige Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 17 Jahren und zwei Volljährige als "Gruppe" zu neuen Mitgliedern des Fördervereins. Noch im Dezember 2006 erinnerte van den Burg in der Vereinszeitschrift an das große Engagement, die Mühe und Hilfe der "Locomotion Dancers. Der Aufruhr im Regenbogenland wurde lauter. Das war verständlich. Nachdem die Listen für die außerordentliche Mitgliederversammlung am 14.Februar erstellt wurden, seien die minderjährigen Mitglieder aufgefallen, sagte die Rechtsanwältin Elke Thom-Eben. "Der Vorstand darf nicht gegen die Satzung eine Sondergenehmigung für spezielle Mitglieder erteilen." Auch der stellvertretende Vorsitzende Gunther Philipps sagte, dass "sie raus aus dem Verein müssen". Die Aufnahme sei ein Versehen des Vorstands gewesen, sagte Philipps. Rolf Peters, Vater eines minderjährigen (Nicht-)Mitglieds akzeptiert die Kündigung nicht. Er vermutet, dass sich der Vorstand einiger Mitglieder entledigen wolle, die bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 14.Februar für die Abwahl van den Burgs stimmen könnten. *3) Der Hintergrund: siehe oben Quelle: *1) am 21.12.2006 http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=139021 *2) am 05.01.2007 http://www.rp-online.de/public/article/ ... ten/393276 *3) http://www.rp-online.de/public/article/ ... ten/404544 Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Um Mobbing in einem tatsächlichen Fall darzustellen, bedarf es nicht des Wortes Mobbing. Es reicht aus, wenn wahrheitsgetreu dargestellt wurde, was war, und was ist. Das Bild, ob es Mobbing sein könnte, oder nicht, das soll die Leserschaft selbst entscheiden. Es kann jedenfalls nicht richtig sein, dass es Arbeitgeber mit Vorgesetzten gibt, die eine schäbige Umgangsweise mit ihren Untergebenen pflegen, sodass diese erkranken, und das diese Firmen nicht genannt werden dürfen. Solche Vorgänge gehören an das Tageslicht ! Und nichts anderes ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Tödlicher Unfall mit Folgen: Mit dem tödlichen Unfall in der Müllpresse der Firma Gewerbeabfallsortierung und Verwertung Gesellschaft Köln mbH (GVG) in Köln-Niehl, eine Remondis-Tochter, hat sich die Kommission für Arbeitsschutz und Normung (KAN) des Vereins für Arbeitssicherheit (VfA) befasst. Der Fall des in der Presse zermalmten Müllwerkes Stefan C. interessierte auch die Staatsanwaltschaft in Köln. Sie ermittelte wegen fahrlässiger Tötung. Stefan C. als Leiharbeiter war unter dubiosen arbeitsrechtlichen wie auch arbeitsschutzrechtlichen Umständen während der Nachtschicht in die Papierpresse geraten. Siehe dazu auch Publik vom Mai 2006 sowie den ver.di-Report für die Ver- und Entsorgung 01/2006. DieKommission für Arbeitsschutz und Normung (KAN) des Vereins für Arbeitssicherheit (VfA) wollte eine Übersicht zusammenstellen über Sicherheitskonzepte für Ballenpressen und vergleichbare Anlagen, die in Notfällen zum automatischen Stopp führen und das ungewollte Wiederanfahren verhindern. In dem Bericht des Kommissionsvorsitzenden Hinne wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass 4.50 Euro für polnische Arbeiter es bereits Sicherheitstechniken gibt, die erfolgreich eingesetzt würden. Im Sinne einer optimalen Prävention habe deshalb überprüft werden müssen, ob die bestehenden Normen dem Stand der Technik entsprochen hätten. Eingebracht hat das Thema Horst Riesenberg-Mordeja vom Referat Arbeitsschutz der ver.di-Bundesverwaltung. Für Stefan C. leider viel zu spät. Quelle: Juli/August 2006 http://www.verdi.de/ver-und-entsorgung/ ... rt_web.pdf Arbeitsschutzbehörden und auch ver.di (auch andere Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen) sind leider nicht wachsam, wenn es um den Arbeitsschutz geht. Die Frage ist immer wieder: Weshalb wohl ? Und hätte sich Stefan C. als Leiharbeiter gegen diese miesen Arbeitsumstände gewehrt, was wäre geworden ? Er wäre gemobbt worden, und er hätte seinen Job so oder so verloren. Aber musste er sein Leben verlieren, weil Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzes nicht mehr hinreichend überprüft werden ? Besser joblos als Leben los, - oder in Schwerstbehinderung sein Leben fristen - . Mein Tip: Keine Jobs annehmen, bevor die arbeitsschutzrechtlichen Belange und Umstände nicht geklärt sind ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! http://www.abendblatt.de am 11.01.2007: Keine Pausen, unbezahlte Ausfallzeiten, Mobbing - Die Altenpflegerin Birgit Clasen (Name geändert) habe all das in der stationären und ambulanten Pflege erlebt. Seit fünf Jahren arbeitete sie als examinierte Altenpflegerin. Sie suchte einen neuen Job. Denn, so sagte sie: "Wer auf seinem Recht besteht, der fliegt." Clasen arbeitete rund ein Jahr in einer Seniorenresidenz auf Station. Die tägliche Pause sei so gut wie nie eingehalten worden, sagt sie. Wenn Clasen doch in die Pause ging, hätten ihr das Vorgesetzte oder sogar Kollegen ständig vorgehalten. "Ich wurde offen gemobbt", sagt sie. Clasen schrieb an den Heimleiter, zweimal, schilderte die Verhältnisse. Die Reaktion: Kündigung. Clasen bewarb sich in der ambulanten Pflege. Bei einem Unternehmen in Bergedorf absolvierte sie zwei Probetage, an denen sie mit einer Pflegekraft mitfuhr. "Die erzählte mir, dass nur die Zeit vor Ort plus je fünf Minuten Fahrzeit bezahlt werden", sagte Clasen. Weder die Zeit in der Firma, weitere Fahrzeiten noch Ausfälle würden entlohnt. Clasen fragte bei der Firmenleitung nach - die ihr sagte, das sei in dieser Branche so üblich. "Man sagte mir, ich könne bei Ausfällen doch lesen oder einkaufen", sagt Clasen. Sie lehnte die Stelle ab. Quelle: 11.01.2007 http://www.abendblatt.de/daten/2007/01/11/667317.html Meine Anmerkungen: Leider ist der geschilderte Fall kein Einzelfall, sondern eher Regelfall. Das Clasen die Stelle ablehnte, ist auch völlig in Ordnung. Wer kann schon in der Altenpflege pausenlos durcharbeiten ? Wer aus einem solchen Job aussteigen will, sollte vorher die ganzen nicht genommenen Pausenzeiten und Überstunden aufschreiben, wegen Arbeitsüberlastung krank feiern, und die Liste der Überstunden und Pausenzeiten beim Arbeitgeber schriftlich geltend machen. Einen Durchschlag an das zuständige Amt für Arbeitsschutz, - zur Prüfung hinsichtlich des Verstosses gegen das Arbeitszeitgesetz - , ist dann immer gut. Und eine zünftige geschilderte Bemerkung hinsichtlich der Arbeitsüberlastung wäre immer anzuraten, mit dem Hinweis, dass diese Firma hinsichtlich des Arbeitsschutzes, und wegen der psychischen und physischen Überlastung, ein Beratungsgespräch dringend benötigt. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! http://www.n-tv.de am 13.01.2007 Scientology eröffnete am 13.01.2007 die Hauptstadtrepräsentanz der Psycho-Sekte in Berlin. Zu den Feierlichkeiten erwartete die Sekte tausende Gäste. Die Polizei rechnete mit einigen hundert Gästen. Bayerns Innenminister Günther Beckstein forderte eine bundesweite Überwachung der Organisation durch den Verfassungsschutz. "Es ist unabdingbar nötig, dass Scientology in allen Bundesländern sorgfältig beobachtet wird", sagte der CSU-Politiker. Nur dann habe Scientology keine Schlupflöcher. "Es reicht nicht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Scientology beobachtet", sagte Beckstein. Scientology sei keine religiöse Bewegung. "Sie ist vielmehr ein Unternehmen, dem es um wirtschaftliche und politische Macht geht." Beckstein kritisierte Berlins Innensenator Körting (SPD), der nach Gerichtsurteilen die Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz eingestellt hatte. "Durch die fehlende Beobachtung konnte Scientology die Vorbereitungen zu einer Berliner Zentrale treffen, ohne dass es rechtzeitig bemerkt wurde", unterstrich der bayerische Innenminister. Quelle: http://www.n-tv.de/753003.html Das die Psycho-Sekte Scientology die Vorbereitungen zu einer Berliner Zentrale treffen konnte, lag zudem daran, dass der zuständige Landesverfassungsschutz nichts gegen die Psycho-Sekte vorbringen konnte. Auch rechtliche Fehler beging die Psycho-Sekte nicht, was nicht verwunderte, da die Psycho-Sekte genau auf diesem Gebiet Spitzenklasse war, wenn es darum ging Lücken im Gesetz zu finden, und diese gnadenlos auszunutzen. Der Innensenator Erhart Körting (SPD) verwies darauf, dass es dem Landesverfassungsschutz nach Entscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts aus den Jahren 2001 und 2003 untersagt sei, Scientology zu beobachten. Es habe mangels Aktivitäten keine hinreichenden Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gegeben. Das sei der Grund, weshalb die Organisation nicht weiter beobachtet wurde. Quelle: 09.01.2007 http://www.n24.de/politik/article.php?a ... erId=93104 Es bestand Angst vor dieser Psycho-Sekte. Der Berliner Scientology-Sprecher, Frank Busch, wies Vermutungen über einen Angriff auf die Bundespolitik zurück. Scientology bezeichne sich selbst als Religionsgemeinschaft. Nach mehreren Verfassungsschutzberichten verfügte Scientology über einen eigenen Nachrichtendienst, der sich «nicht an Recht und Gesetz gebunden sieht», so der Verfassungsschutz. Die Organisation wurde wegen «Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung» vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Das interne Papier zur Umsetzung der «planetarischen Rettungskampagne» in der Hauptstadt zeigte eine andere Sprache auf, als die der Psycho-Sekte: Die vom Amerikaner L. Ron Hubbard gegründete Organisation wollte demnach «die obersten Etagen der deutschen Regierung in Berlin erreichen». Ursula Caberta, Scientology-Expertin der Hamburger Innenbehörde, sprach von einer groß angelegten Kampagne. «Die wollen in allen Hauptstädten Europas vertreten sein.» In Madrid, London und am EU-Sitz Brüssel wurden bereits Repräsentanzen gegründet. Der Sektenbeauftragte der Evangelischen Kirche in Berlin, Thomas Gandow, sprach Scientology jede Form von Religion ab. «Die sind weder Kirche noch Sekte, sondern ein Wirtschaftsunternehmen mit totalitären Bestrebungen.» Aussteiger schilderten, dass Scientology mit Geräten ähnlich einem Lügendetektor die Schwächen Hilfesuchender ermittelt, um ihnen für die Behandlungen dann möglichst viel Geld abzunehmen. Laut Scientology-Sprecher gab es in Berlin 30 Räume, in denen Mitglieder von Vertretern der Organisation «behandelt» wurden. Die Scientology-Lehre führe «häufig zu psychischer und finanzieller Abhängigkeit», warnt das Bundesfamilienministerium. Expertin Caberta berichtete von «Lagern für Gehirnwäsche», die Scientology unterhalte. Quelle: 10.01.2007 http://www.mz-web.de/servlet/ContentSer ... 4342720546 Eine Taktik der Sekte sei, über Schülernachhilfe und Drogenberatung an manipulierbare Jugendliche heranzukommen, gab es aber auch hierzulande. „Sie treten als Dienstleister auf, das ist sehr gefährlich“, sagte der Brandenburger Innensenator Körting – und lag damit auf einer Linie mit den Berliner Politikern und Sektenexperten. Denn auch in der Nähe des neuen Sektenzentrums lagen zwei Schulen. Quelle: 10.01.2007 http://www.haz.de/wisp/293796.html Die Angst vor dieser Psycho-Sekte scheint berechtigt. Der Rechtsanwalt Ingo Heinemann aus Erpel betreibt seit 1998 seine Internetseite gegen die Psycho-Sekte. Herr Heinemann warf der Sekte hauptsächlich vor: Betrug, Wucher und Ruinierung von Kunden; Ausbeutung der Mitarbeiter; Zerstörung persönlicher und familiärer Bindungen und letztlich der Persönlichkeit selbst; Verletzung der Grund- und Menschenrechte ihrer Anhänger und ihrer Kritiker; Unterwanderung des Staates und der Wirtschaft. Zur Tarnung sozialschädlicher oder strafbarer Aktivitäten: gebe die Scientology-Organisation sich als Religionsgemeinschaft aus, erfolge interne und externe Kritiker und überwache diese mit geheimdienstlichen Methoden. Das Motto der Sekte: Mach Geld. Mach mehr Geld. Mach daß andere Leute produzieren um mehr Geld zu machen. Herr Heinemann absolvierte sein Studium in Tübingen und Berlin, und hat das 2. juristisches Staatsexamen in Stuttgart erhalten. Seit 1971 ist er im Verbraucherschutz tätig, damals bei der ABI - Aktion Bildungsinformation e.V. in Stuttgart. Quelle: http://www.ingo-heinemann.de Das was Herr Heinemann der Sekte vorwirft stank nach Heuschrecken und deren "Entscheidungshilfen", die in den USA "Betriebswirtschaft" studierten, und auch nach Korrupties mit ihren Mobber-Vorgesetzten als Verrichtungsgehilfen. Das verwunderte nicht. Denn die USA-Psycho-Sekte rühmte sich mit Mitgliedern, so wie die Superreichen Hollywood-Schauspieler Tom Cruise und John Travolta, es gab aber noch mehr von dieser Sorte als Unterstützer der Sekte. Ein weiteres Motto der Sekte war, dass sich die Mitglieder per Psycho-Gehirnwäsche in den Kopf drücken liessen, dass sie die Besten und die Fähigsten seien, sie seien die Übermenschen, weil sie seien intelligent. Und wer reich ist, ist auch intelligent, und damit eben Übermensch. Und wer (per Psycho-Gehirnwäsche) weis, wer Übermensch sein soll, der weis auch, wer die Untermenschen sein sollen. So einfach ist das bei der USA-Psycho-Sekte Scientology. Und weil die Psycho-Sekte seit Jahrzehnten aktiv ist, und aus den USA vielerlei betriebswirtschaftliche Literatur nach Deutschland und nach Europa schwappte, war es nicht verwunderlich, dass Das Motto der Sekte: Mach Geld. Mach mehr Geld. Mach daß andere Leute produzieren um mehr Geld zu machen. Einzug in die Wirtschaft in Europa hatte. Im Übrigen war auch die Literatur der Arbeitspsychology vom Geist der USA-Psycho-Sekte Scientology infiltriert, wie das Verhalten der Mobber-Personalentscheider zeigte, - nur gemerkt hats keiner rechtzeitig - . Gruss Tom |
| Tom | Hallo 1 Berliner Umsschau Online am 13.01.2007: Bundesdeutsche Finanzaussicht warnt vor Hedge-Fonds Der Chef der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Jochen Sanio, hat die deutsche Wirtschaft vor den zunehmenden Übernahmen durch internationale Finanzinvestoren gewarnt. Besonders bei kreditfinanzierten Firmenkäufen sei das Risiko für Anleger groß, denn bei kreditfinanzierten Übernahmen bestehe die Gefahr von Pleiten, wenn es zu einem Abflauen der Konjunktur käme. Der BaFin-Präsident warnte zudem davor, daß die Einführung der EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) zu Problemen bei der Marktaufsicht führen könnte. Die MiFID betone die Zuständigkeit der Heimatlandaufsicht stärker, als andere EU-Richtlinien dies bisher getan hätten, hieß es. Das führe unter anderem zu Änderungen beim Meldungswesen. Bisher erhalte die BaFin auf direktem Weg Meldungen über sämtliche Geschäfte, die an inländischen Börsen abgeschlossen werden. Anhand dieser überwache die BaFin den Markt. In Zukunft werde die BaFin ein erheblicher Teil der Meldungen nicht mehr direkt, sondern über ausländische Aufsichtsbehörden erreichen. „Sollte dies nicht reibungslos funktionieren, und danach sieht es im Moment fast aus, werden wir Probleme mit der Marktaufsicht bekommen“, sagte Sanio abschließend Insbesondere viele Beschäftigte betrachteten das Phänomen kreditfinanzierten Firmenkäufen skeptisch. Sie sahen sich den neuen Eigentümern hilflos ausgeliefert und fürchteten zu recht, daß ihre Arbeitsplätze dem wachsenden Effizienzdruck zum Opfer fallen. Besonders kritisch wurden Hedge-Fonds gesehen. Sie sammelten große Kapitalsummen an, um damit, ohne öffentliche Transparenz und Kontrolle, Finanz- und Kapitalmärkte zu beeinflussen. Ihre Mittel waren in den letzten zehn Jahren beträchtlich gewachsen - und damit auch ihre Macht. Die Instrumente von Hedge-Fonds werden immer vielfältiger und abstrakter, und ihre Wirkungen sind selbst für Fachleute nicht mehr vollkommen durchschaubar. Neben Aktien werden heute in großem Stil Derivate gehandelt, die quasi Wetten auf Kursentwicklungen von Wertpapieren, Rohstoffen oder Währungen sind. Inzwischen war eine Schwelle erreicht, bei der nicht nur Politikern, sondern auch Vertretern der Finanzszene die hohen Risiken ins Bewußtsein getreten waren. [url=http://www.berlinerumschau.com/index.php?set_language=de&cccpage=13012007ArtikelWirtschaft1] Quelle:[/url] Anmerkung: Ich fürchte, diese Warnung war zu spät. Da hat die Aufsichtsbehörde voll geschlafen. Wie oben belegt, kauften sich die Heuschrecken seit Jahren in deutsche Firmen ein, überschuldeten insbesondere kleinere Firmen vorsätzlich, und bereicherten sich mittels der Patente. Die Arbeitsplätze gingen für immer verloren, denn die Produktion über die "geklauten" Patente fand irgendwo in Asien oder sonstwo statt. Und ansonsten standen die Heuschrecken bestens da. Überall, wo es sich lohnte, stiegen sie ein, und sie hatten eine Machtposition inne, die kaum mehr vorstellbar war. Schliesslich sassen sie in Aufsichtsratssesseln oder Vorstandssesseln, oder hatten die Firma einfach mit dem Kredit fest in der Hand (sowie Kredit-Haie). Da hätte der Gesetzgeber schon viel früher reagieren müssen, z. B. dass die Heuschrecken nur maximal 49% einer Firma besitzen dürfen, - so wie in Thailand, wo heute mittels deutscher Patente billig Markenware produziert wird - . Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Was man sich alles bieten lassen muss, wenn man einen Arbeitsvertrag in Deutschland unterschreibt. So was gibt es in keinem anderen Land der Erde, - schon aus ANSTAND heraus nicht - . Selbst wenn Körperverletzung und Beleidigung im Mobbing-Spiel ist, läuft in Deutschland arbeitsrechtlich so gut wie nichts, - noch nicht einmal im arbeitsrechtlichen ANSTANDS-Direktionsrecht - . Wann sehen sich Arbeitgeber und Gerichte selbst genötigt, dass Direktionsrecht oder das Richterrecht anstandshalber fürsorglich auszuführen, wenn es um einen derartigen abartigen Fall geht. Wo ist eigendlich die SCHMERZGRENZE ? Ich meine, jetzt langs ! Es wird Zeit aufzustehen ! Dieser Fall zeigt, Arbeitnehmer sind dem Mobbing und dem Arbeitgeber hilflos ausgeliefert, - und weil das so schön sein muss, macht die Richterschaft in der Arbeitsgerichtsbarkeit auch schön mit - . Der 1. Mai naht, und da sollten sich wirklch viele Arbeitslose aufmachen, und mal richtig auf die Pauke haun ! Streiken kostet nichts, macht aber in der riesen Masse richtig Lärm ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Es ist Zeit aufzustehen ! Streiken am 1. Mai ! Anlass: Massenabeitslosigkeit, Heuschrecken, Korruption, Mobbing, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2007, Az.: 8 AZR 234/06 . Die Produktion von Massenarbeitslosigkeit, verursacht u. a. durch Heuschrecken mit ihren in den USA “betriebswirtschaft studierten Entscheidungshilfen” , und u. a. verursacht durch “Korrupties” mit ihren mobbenden Verichtungsgehilfen, muss endlich eine möglichst sichtbare und hörbare Massendemonstration entgegen gesetzt werden. Es kann nicht sein, dass ca. 8 Mio. Menschen mit einem Einkommen im Monat auskommen müssen, dass HartzIV kaum übersteigt, dafür diese Masse an verarmten Menschen das einzige in Deutschland ist, das überdurchschnittliche Zuwachsraten aufweist, und somit boomt. Jetzt kommt hierzu noch bundesrichterliche Schützenhilfe bei Mobbing hinzu. Nach der Pressemitteilung Nr. 2/07 des Bundesarbeitsgerichtes bestand kein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls gegen einen Kollegen wegen einer Eigenkündigung, obwohl Beleidigungen und Körperverletzung gegen den Kläger vorlagen. Das BAG wörtlich: "(...) Kündigt der Arbeitnehmer wegen Beleidigungen oder Nötigungen durch einen Kollegen das Arbeitsverhältnis selbst, so wird von diesem Kollegen dem Arbeitnehmer gegenüber weder ein Recht an seinem Arbeitsplatz im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB verletzt noch hat er gegenüber dem Kollegen gemäß § 823 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der infolge der Eigenkündigung eintritt. Der Kläger und der Beklagte waren Arbeitnehmer der Firma C. Der Kläger wurde im August 2001 von einem anderen Arbeitnehmer tätlich angegriffen und verletzt. Dieser wurde dafür strafrechtlich belangt und zur Schmerzensgeldzahlung an den Kläger verurteilt. Während der sich an den Angriff anschließenden Arbeitsunfähigkeit rief der Beklagte, der im Unternehmen für Personalangelegenheiten zuständig war, den Kläger mehrfach an. Unter Verwendung von Formulierungen wie „Schauspieler“, „Simulant“, „Weib“, „Hure“, „Drecksack“ und „Arsch“, die er auf den Anrufbeantworter sprach, beschimpfte er den Kläger wegen der erfolgten Krankschreibung und nötigte ihn, die Strafanzeige gegen den Kollegen zurückzuziehen. Der Kläger kündigte deshalb schließlich sein Arbeitsverhältnis selbst auf. Mit der Klage verlangt er von dem Beklagten Ersatz seines Verdienstausfalls. Der Beklagte vertritt die Auffassung, dieser Schaden resultiere ausschließlich aus der Eigenkündigung des Klägers. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Auf die Revision des Beklagten hat der Senat das erstinstanzliche Urteil wieder hergestellt. BAG, Urteil vom 18. Januar 2007 – 8 AZR 234/06 - Vorinstanz: Hessisches LAG, Urteil vom 7. November 2005 - 7 Sa 520/05 – (...)" Quelle: http://tinyurl.com/37rswf Was man sich alles bieten lassen muss, wenn man einen Arbeitsvertrag in Deutschland unterschreibt. So was gibt es in keinem anderen Land der Erde, - schon aus ANSTAND heraus nicht - . Selbst wenn Körperverletzung und Beleidigung im Mobbing-Spiel ist, läuft in Deutschland arbeitsrechtlich so gut wie nichts, - noch nicht einmal im arbeitsrechtlichen ANSTANDS-Direktionsrecht - . Wann sehen sich Arbeitgeber und Gerichte selbst genötigt, dass Direktionsrecht oder das Richterrecht anstandshalber fürsorglich auszuführen, wenn es um einen derartigen abartigen Fall geht. Wo ist eigendlich die SCHMERZGRENZE ? Reicht es nicht schon, dass Firmenleitungen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überfordern ? Ich denke da an den Bereich der Krankenhäuser und Alten- und Pflegeheime, welche auf der Kaufliste der Heuschrecken stehen. In solchen Einrichtungen wurde Arbeitsüberforderung auf Stationen und OP-Bereichen ohne Ende betrieben. Es wurden OPs durchgeführt, die ca. 8 Stunden andauerten, aber es gab keine Ablösung für die OP-Teams, weil das Personal fehlte. Auf Pflegestationen musste das Personal im Zweierteam in der Nachtschicht ca. 40 Bewohner der Pflegestufe 3 betreuen, vielfach war nur eine Kraft vorhanden, - das Personal fehlte - . Die präfinalen Bewohner gingen manchmal völlig unter. Wo waren hier die Kontrollen, welche die Menschenwürde erhalten sollten ? Oder fielen die Kontrollen nicht so scharf aus, weil die Firmenleitungen solcher Einrichtungen das wirtschaftliche Denken in den Vordergrund trieben, damit Heuschrecken als Investoren Interesse gewinnen sollten ? Ich meine, jetzt langs ! Es wird Zeit aufzustehen ! Dieser Fall des Bundesarbeitsgerichts zeigt, Arbeitnehmer sind dem Mobbing und dem Arbeitgeber hilflos ausgeliefert, - und weil das so schön sein muss, macht die Richterschaft in der Arbeitsgerichtsbarkeit auch schön mit - . Zudem können Heuschrecken, “Entscheidungshilfen”, “Korrupties”, und Mobber, sich in den Betrieben regelrecht austoben, und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schikanieren, mobben, und Arbeitsüberlastung betreiben, und Leute aus dem Arbeitsverhältnis drängen. Das bringt den Heuschrecken die schnelle Rendite, weil sie so Betriebe “wirtschftlich gestalten” können, diese Betriebe in kurzer Zeit mit grossem Gewinn weiter veräussern können, und somit Gewinnzonen erreichen, die sie mit einer normalen Geschäftstätigkeit nicht erreichen würden. Problem: Produziert wurde nicht mehr, auch nicht besser, und Patente wurden auch nicht sonderlich mehr entwickelt, dafür “verschwinden” aber um so mehr Patente irgendwo in das Ausland. Nicht nur, aber auch die zuvor genannten Verantwortlichen treiben mit ihrem Handeln die Kosten im Sozialversicherungssystem in die Höhe, und sie beschweren sich gleichzeitig, dass das Sozialversicherungssystem so teuer sei, was aber zur Reduzierung der Lohnnebenkosten führen müsse. Das Beste wäre dann der Einsatz von Steuererhöhungen für Arme, und Steuersenkungen für Betriebe, und Lohnverszicht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Bundesagentur für Arbeit setzte noch eins oben drauf, wenn es darum geht, die Sozialkassenschädigung zu unterstützen. Die Behörde schulte Arbeitslose zu Pflegekräften um, obwohl im Pflege- und OP-Bereich der Krankenhäuser, und der Altenpflege, Arbeitsüberforderung dazu führte, dass das Personal aus gesundheitlichen Gründen und wegen Burn-Out aussteigen musste. Die Behörde sähte “Frischfleisch”, was im Pflegebereich verbrannt wurde, die Leute wurden wegen Krankheit arbeitslos, und so erntete die Behörde, die Krankenversicherungen, sowie die Deutsche Rentenversicherung, am Ende “Gammelfleisch”. So kann es nicht weiter gehn ! Der 1.Mai naht, und da sollten sich wirklch viele Arbeitslose und verarmte Menschen aufmachen, und mal richtig auf die Pauke haun ! Streiken kostet nichts, macht aber in der riesen Masse richtig viel Lärm ! Hoffentlich hilfts ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Die Firmeninsolvenzen stiegen stetig, so das Statistische Bundesamt. 1989 waren es noch 9.590 Unternehmens- insolvenzen, und im Jahr 2005 waren es schon 36.843 Unternehmens-insolvenzen. *1) Das Jahr 2006 lief besser, hier konnte die Behörde "nur" 25.720 Unternehmens-insolvenzen melden. *2) Zum Vergleich zu "alten Zeiten": 1960 waren es noch 2.358 Unternehmensinsolvenzen, und im Jahr 1980 waren es schon 6.315 Unternehmensinsolvenzen. *1) Egon W. Kreutzer bereite die Arbeitsplatzvernichtung in Deutschland, die Insolvenzen, den angekündigten und absehbaren Stellenabbau seit 02.10.2002 auf seiner Web-Seite auf. Er zählte in etwa 3.681.000 Stellen, die zunächst dem Raubbau zu Opfer fielen. *3) Interessant war, dass seit 2000 die Heuschrecken mit ihren "Entscheidungshilfen", die "Korrupties", die Personalentscheider, mit ihren mobbenden Verrichtungshilfen, konsequent in den Betrieben zu Werke gingen, um Personal abzubauen. Im Gegenzug wurden aber kaum neue Stellen geschaffen, und wenn, dann war mit dem Job in aller Regel nicht sonderlich mehr als HartzIV zu verdienen, sodass ca. 8 Mio. Menschen mit einem solchen niedrigen Lohn wie etwas mehr als HartzIV auskommen mussten. Wenn das weiter geht, wird die arbeitsfähige Bevölkerung weitgehend auswandern müssen. Der drastische Verlauf der Unternehmensinsolvenzen zeigt ebenfalls den Trend bei Mobbing im Betrieb an. 1960 gab es zwar auch die Schikane am Arbeitsplatz, aber nicht in dem verheerende Ausmass, wie es in 2006 bereits war. Auch das Burn-Out-Syndrom war 1960 eher unbekannt, und rückte erst seit ca. 2000 so richtig in die Öffentlichkeit. Jetzt im Jahr 2007 wundern sich Land auf Land ab die "Experten", wie es sein kann, dass Burn-Out "im Prinzip" jeden Treffen kann. Verwunderlich ist das aus meiner Sicht überhaupt nicht. Gruss Tom Quelle: Statistische Bundesamt *1) http://www.destatis.de/indicators/d/lrins01ad.htm *2) http://www.destatis.de/indicators/d/ins110ad.htm *3) http://www.egon-w-kreutzer.de/Meinung/1 ... hiv22.html |
| Tom | Hallo ! Das Bundeskriminalamt veröffentlichte auf der Internet-Seite die Statistik der Wirtschaftskriminalität, wie Betrug, Insolvenzstraftaten, Wirtschaftskriminalität im Anlage- und Finanzierungsbereich pp. , Wettbewerbsdelikte, Wirtschaftskriminalität i.Z.m Arbeitsverhältnissen, Betrug und Untreue i.Z.m. Beteiligungen und Kapitalanlagen. Es waren folgende erfasste Fälle im Jahr: 1997 = 167345 1998 = 86232 1999 = 108890 2000 = 90706 2001 = 111627 2002 = 86030 2003 = 86149 2004 = 81135 2005 = 89224 Auffällig war hier der Zeitraum von 2000 bis 2005, in dem die Anzahl der Fälle in etwa konstant geblieben sein sollen. Es war der Zeitraum, in dem Heuschrecken und „Korrupties“ sich mittels Anteilszukäufe über die Firmen hermachten, sie z. T. ausschlachteten, und Patente in das Ausland verfrachteten. Über diese annähernde Konstanz an Fällen darf spekuliert werden. Vermutlich lag es daran, dass nicht genügend Personal zu Korruptionsbekämpfung zur Verfügung stand, und somit konnten auch nicht mehr Fälle bearbeitet werden. Hätte es hier frühzeitig eine Aufstockung des Fachpersonals gegeben, dann hätten unter Umstanden viele Insolvenzen nicht stattfinden können. Denn wer begeht schon gerne Wirtschaftskriminalität, wenn klar ist, dass der Betrug etc. auffallen wird ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Stefan Fügner am Do Sep 07, 2006 Zur Sache: Im Gegensatz zu vielen anderen Internetseiten, die gerne irgend eine Nachricht im Netz "aufschnappen" und sie dann mit ihren eigenen polemischen Kommentaren garnieren, recherchiert das BZ alle Fälle sehr genau und genau das macht den Erfolg des BZ aus! Wir veröffentlichen und kommentieren nur Dokumente, die uns in Abschrift vorgelegt werden. Zudem, und dies ist das besondere an unserer Arbeit, lassen wir alle Beteiligten zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfe, in welcher Form auch immer, Stellung nehmen. Es hat sich in den letzetn Jahren als sehr effizent erwiesen, die betroffenen Menschen aller Parteien anzurufen und zu interviewen. Man nennt es KOMMUNIKATION, ein oft unterschätztes und heutzutage wenig Beachtung findendes Mittel, um Klarheit in eine verfahrene oder unklare Situation zu bringen. Dies gebietet zudem a) die Fairness und b) ein sauberer Journalismus. Stefan Fügner am Di Sep 12, 2006 : ich habe die "Mobbinggegnerseiten des Internets" nun hinlänglich durchforstet. Es ist einfach peinlich, was man dort liest. Außer unsachlicher Polemik, verbalen Angriffen auf zahlreiche Konzerne und Firmen und die Selbstdarstellung der eigenen "Fälle" erhalten wirklich Mobbingbetroffene nichts substantielles. Sehr geehrter Herr Fügner ! Es kommt nicht auf einen blitzblanken "Weisse-Westen-Journalismus" an, sondern darauf, dass auf Fehlentwicklungen hingewiesen wurde. Der bekannteste Fall bei VW von Rainer Beutler sollte dabei ein Beispiel sein. Das Forum wurde um zahlreiche Beiträge aus der Presse ergänzt, wobei davon auszugehen ist, dass die Fakten richtig waren. Insgesamt ergab sich ein Bild, die Bewertung hierzu musste jeder selber finden. Ihr propagierter, und hervor gehobener, blitzblanke , "Weisse-Westen-Journalismus" führte in der Vergangenheit dazu, dass anfängliche Fehlentwicklungen von Chefredakteuren "untergebuttert" wurden. Es hat zu lange gedauert, bis alle "richtigen" Fakten zusammen getragen wurden. Und wie lange hat es gedauert, bis die Themen wie VW-Korruption, Siemens-Korruption, Korruption, Heuschrecken, verscherbeln von Patenten nach Asien, endlich Anklang fanden ? Und ausserdem waren es gerade die subjektiven Eindrücke der Betroffenen zu einem Thema gewesen, die ein Thema in den Vordergrund und zum öffentlichen Interesse haben werden lassen. Der blitzblanke "Weisse-Westen-Journalismus" polierte gerade die anfänglichen Fehlentwicklungen blank, und zwar so, dass es keinen anfänglichen "Dreck" zu einer Fehlentwicklung mehr gab. Was nützte es, wenn gemäss der Chefredakteure nur etwas veröffentlicht werden durfte, wenn vorher nach reinen 100% Fakten geforscht wurde, wobei die Fakten bereits unumkehrbar eingetreten waren. Wen interessiert denn so was ? Hier ist Ihr Umdenken gefragt, wenn Sie weiter erfolgreich bleiben wollen. Gruß Tom |
| Tom | Hallo ! Im PORTA-Möbelhaus Hannover-Altwarmbüchen waren die Mitarbeiter in Aufruhr. Der Verdacht: [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/GegenWehr/SchadensErsatzklage/Voraussetzungen:28tvxd0x]systematisches Mobbing[/url:28tvxd0x] von oben. Sechs Leuten wurde schon gekündigt. Wirtschaftlich stand das Möbelhaus gut da. Warum also so unverhältnismäßig harte Maßnahmen? Der Verdacht: Man wollte Leute mit alten Tarifverträgen rausdrängen. Seit die Abschussliste bekannt wurde, herrschte dicke Luft. Auch viele Gewerkschaftsmitglieder sollten das Möbelhaus verlassen, so der Verdacht des zuständigen Gewerkschaftsmannes. Betriebsräte sollten entmachtet, Personalkosten drastisch gesenkt werden. Bestätigt wurde in einem Papier, dass von einer Gründung einer neuen Gesellschaft die Rede war. Der Vorteil wäre, dass damit auch ein Neubeginn in Bezug auf Arbeitszeiten, Verträge und anderes realisiert werden könne, und man "um einen Betriebsrat in dieser Gesellschaft herum kommen" könne. Bespitzelt und kontrolliert, so fühlte sich Wilfried Ohlmann. Verkäufer beim Möbelhaus Porta in Hannover. Jeden Tag hat er Angst, etwas falsch zu machen. Ein Zahlendreher im Bestellformular, die Folge: Ein Kleiderschrank wurde falsch geliefert. Der Arbeitgeber schickte im dafür eine Abmahnung. Immo Haumann, der schon 13 Jahre bei Porta war, hatte sich nach eigenem Bekunden nie etwas zu Schulden kommen lassen. Plötzlich stand er unter massivem Druck. Eines Tages verkaufte er eine Matratze zu preiswert, weil über dem Matratzenstapel ein falscher Produktname hing. Prompt bekam er von der Geschäftsführung eine Abmahnung. Wegen fehlerhaften Verhaltens. Aus einem Gesprächsprotokoll der Geschäftsführerin, dass sich wie eine Abschuss-Liste las: "Herr Ohlmann [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Abmahnung:28tvxd0x]erste Abmahnung[/url:28tvxd0x] per 21.02.2006. Strenge Kontrolle der Aufträge, weitere Abmahnungen aussprechen." Eine weitere Notiz lautete: "Frau Eggers: ab sofort Abmahnung bezüglich Verhalten notwendig. Zielsetzung: Trennung per 30.09.2006." So kam es, wie es bei Mobbing-Läden üblich ist: - Abmahnungen für Kleinigkeiten - Da gibt jemand einen Preisnachlass von 20 Euro. Er wird abgemahnt, weil er den Chef nicht gefragt hatte. Der Verkäufer muss dem Lieferservice eine Skizze für den Möbelaufbau mitgeben. Weil er das vergessen hat, wurde auch er abgemahnt. [code:28tvxd0x] Quelle: http://www.mdr.de online am 21.11.2006 http://www.mdr.de/umschau/3783079.html [/code:28tvxd0x] Will die Deutschland-AG mit viel Mobbing zu vielen Beschäftigungsverhältnissen mit einem massiv hohen Lohn über HartzIV kommen ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesellschaft für Sicherheit und Eigentumsschutz (GSE Protect Berlin mbH) führten für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Fahrscheinkontrollen durch. Mit den rüden Methoden waren die Fahrgastkunden nicht immer einverstanden, und mit den internen "Belohnungsmethoden", wie auch mit den "Abrechnungsmethoden" waren die Beschäftigten nicht zu frieden. GSE galt in der Branche als so genanntes Gütesiegel und wurde dafür wiederholt mit dem Quip-Award (Quality Innovation Partnership-Award) der Firma M + W Zander Holding AG ausgezeichnet – für "Fehlerresistentes Arbeiten", wie GSE-Geschäftsführer Bock-Petzold selbstbewusst meinte. Außerdem sei GSE in Berlin und Brandenburg offizieller Partner der Polizei gewesen. Da wollte es gar nicht so recht ins saubere Unternehmensimage passen, was (ehemalige) Mitarbeiter berichteten. Von "hire and fire-Mentalität", von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit "charakterlicher Nichteignung", welche für Übergriffe und Fehlentscheidungen verantwortlich seien, war ebenso die Rede bei GSE, wie von schnellen Kündigungen, fehlerhaften Lohnabrechnungen und "Mobbing". Jürgen Glaser hat drei Jahre bei GSE gearbeitet bevor er 2004 fristlos entlassen wurde. "Was da abläuft, ist reinster Sklavenhandel", erzählt er. Er habe 240 Arbeitsstunden im Monat(im Dreischichtsystem) Streifendienst (U-Bahn) geschoben, um auf 1.000 Euro Gehalt zukommen. Teilweise 21 Tage lang arbeiten ohne Pause und Wochenende. Beim Wachdienst müsse man um jeden Cent, jeden Zuschlag kämpfen, erzählt er. "Die bescheißen dich, wo es nur geht, und nur wer sich wehrt bekommt auch, was ihm zusteht. "Der letzte Lohnzettel war auch wieder falsch", so Glaser. "Bisher hat nur eine Lohnabrechnung wirklich gestimmt, die erste." Das Pochen auf seine Rechte hat ihn bei seinem Arbeitgeber nicht gerade beliebt gemacht. Das hieß dann weniger Einsätze - und damit auch weniger Geld. Das Minimum liegt laut Arbeitsvertrag bei 173 Stunden. Glaser meinte: Das ist reines Mobbing. (taz Berlin, 27.12.05) Damit nichts negatives über das Unternehmen an die Öffentlichkeit dringen konnte, beinhalteten die GSE-Arbeitsverträge eine "Verschwiegenheitsklausel", die selbst nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen noch Gültigkeit besitze. An diesen lebenslangen "Maulkorb", der eher beim Verfassungsschutz, beim Bundesnachrichtendienst, oder bei der Bundeswehr bekannt ist, hielten sich offensichtlich einige (ehemalige) GSE-Mitarbeiter nicht mehr, denn sonst wären in der Vergangenheit nicht so viele negative Details über Lohn- und Arbeitsbedingungen bei GSE bekannt geworden – taz sei Dank. Quelle: Berichte aus dem jahr 2005 unter http://www.kommunikationssystem.de/news ... 14545.html Gruss Tom |
| Tom | [b:2afhm2hp]bis zur psychischen Erkrankung schikaniert[/b:2afhm2hp] Uwe Lorenz, der seit 1993 bei Voets beschäftigt war, wurde bis zur psychischen Erkrankung schikaniert. Geschäftsführer des Autohauses Braunschweig ließen Mitarbeiter neue Arbeitsverträge mit erheblichenVerschlechterungen unterschreiben. Seit 1.November 2004 müssen sie nun ohne Lohnausgleich 42-Stunden die Woche arbeiten, obwohl die tarifliche 36-Stunden-Woche gültig war. Auch Mehrarbeit wurde nicht mehr bezahlt. Uwe Lorenz (41) weigerte sich und wurde gemobbt. Lorenz wurde "geschäftsschädigendes Verhalten" vorgeworfen: "Ich wurde von Vorgesetzen, Geschäftsführern und sogar der Anwältin des Hauses in die Zange genommen." Dabei wäre ihm die Kündigung sowie die Versetzung nach Magdeburg oder Hildesheim angedroht worden. Nach diversen Gesprächen versetzte man ihn unter dem Vorwand der Inventurvorbereitung von der Kundenbetreuung zum Schraubenzählen: [quote:2afhm2hp] "Die haben für mich neue Arbeitszeiten von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr geschaffen." Ein Azubi des zweiten Lehrjahrs musste seine Arbeit kontrollieren, und ein Kollege hat seinen alten Arbeitsplatz übernommen. [/quote:2afhm2hp] Anm.: Kenne ich von der [b:2afhm2hp]Autostadt[/b:2afhm2hp] auch ähnlich. Braunschweiger Kontroll-Syndrom :( Lorenz: "Die haben vor nichts zurückgeschreckt. Ich durfte mich im Haus nicht mehr bewegen und mit meinen Kollegen sprechen." Das [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing:2afhm2hp]Mobbing[/url:2afhm2hp] führte zu einer psychischen Erkrankung, so dass der Metaller zwischenzeitlich in eine psychosomatische Klinik musste. Lorenz: "Eine stufenweise Wiedereingliederung wurde vom Arbeitgeber unter fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Seit dem 26.07.2005 war Lorenz wieder [b:2afhm2hp]arbeitsunfähig[/b:2afhm2hp]: "Am 28. Juli habe ich eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:2afhm2hp]Abmahnung[/url:2afhm2hp] wegen verspäteter Meldung meiner Krankschreibung erhalten. Dabei habe ich die mit einem Einschreiben vom 26. Juli nachgewiesen." Quelle vom 11/2005: [code:2afhm2hp]http://www.igm-bs.de/home/presse_material/metall_lokal/2005/2005_11_metall_bs.pdf[/code:2afhm2hp] Anmerkung: VW-Mobbing färbt ab. Nun sucht er auf dem [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Helmstedt/Gebrauchtwagenmarkt:2afhm2hp]Gebrauchtwagenmarkt Helmstedt[/url:2afhm2hp] sein Glück :( Hätte ein Besuch der "Parteien" bei der Vereinigung [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mediation/Braunschweig:2afhm2hp]Mediation Braunschweig[/url:2afhm2hp] Hilfe gebracht? Eine [b:2afhm2hp]Mediation[/b:2afhm2hp] zur rechten Zeit ist doch immer wichtig. Haben sich die Fronten erst verhärtet ist es zu spät! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Systematisch und gezielt setzte die Fast-Food-Kette Burger King in ihrer Filiale in Dortmund Kley unliebsame Mitarbeiter unter Druck, und so war der Bulletten-Konzern, - der auch "Kleyer Klops-Küche" genannt wurde - , auf dem besten Wege im punkto Arbeitsbedingungen in die Fußstapfen des Marktführers McDonald zu treten. Die Beschäftigten wehrten sich gegen die Arbeitsbedingungen. Zu den mutigen Kolleginnen und Kollegen gehörte Sherep Pohlman, die seit 1997 bei der Fast-Food-Kette Burger King tätig war. Sie hatte sich Anfang vergangenen Jahres für die Gründung eines Betriebsrates stark gemacht, der auch aktiv werden sollte. "Doch die Betriebsratsvorsitzende nickt alles nur ab", sagte Pohlmann. Frau Pohlmann war in den Augen der Restaurantleitung Anlass genug, um Frau Pohlmann unter Druck zu setzen, und sie mit "Hexe" zu titulieren. Ihre Mitteilung, sie sei schwanger, wurde von ihrem damaligen Vorgesetzten mit der menschenverachtenden Bemerkung quittiert: "Ich hole dir dein Kind aus dem Bauch." Und weil Frau Pohlmann die NGG zu einem Beratungsgespräch aufgesuchte, flatterte kurzerhand die Abmahnung ins Haus. Pohlmann wartete auf ihr Dezember-Gehalt, welches ihr nicht ausgezahlt wurde. Zudem berichteten auch andere Arbeitnehmer, dass Arbeits- und Pausenzeiten sowie Krankmeldungen nicht ordnungsgemäß im Computersystem von Burger King erfasst werden. "Wenn einer mit einem Krankenschein kommt, wird ihm gesagt, er soll seinen Urlaub nehmen", so sagte Frau Pohlmann. "Die Chefs suchen ständig nach Fehlern. Der Druck ist irgendwann so groß, dass die Kollegen selbst kündigen", erklärte Pohlmann weiter. "Die Mängelliste liest sich wie aus der Urzeit der Arbeitnehmergeschichte", schrieb damals die Westfälische Rundschau. Das Ziel der Schikane sei offenbar, unliebsame Mitarbeiter, die sich für ihr Recht einsetzten, aus dem Betrieb zu mobben, vermutete die NGG in Dortmund. "Die Mitarbeiter werden gezielt eingeschüchtert." Nach der Wahl des Betriebsrates seien Gewerkschaftsmitglieder systematisch gekündigt worden, so Sabine Alker von der Gewerkschaft NGG in Dortmund Der amtierende Betriebsrat vertrat nach Ansicht der NGG nicht die Interessen der Mitarbeiter. "Wir werden ein Amtsenthebungsverfahren gegen die Vorsitzende einleiten", kündigte damals Fau Alker an. Quelle: http://www.ngg-dortmund.de/index.php? site=theme_detail&artaction=show&themeid=12&artid=162 Gruss Tom |
| Tom | [b:ua5o0ifj]Kündigung bei Powertrain[/b:ua5o0ifj] Insgesamt 16 Begegnungen mit Opel vor Arbeitsgerichten zählte der 56 Jahre alte [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Firmen/Opel/EugenKahl:ua5o0ifj]Eugen Kahl[/url:ua5o0ifj] zusammen, der hinter all den Prozessen Mobbing vermutete. Nicht nur Opel, sondern auch den Betriebsratskollegen der IG Metall wurde der Wunsch unterstellt, den Vertreter der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB), Eugen Kahl loszuwerden. Kahls AUB konnte bei der Betriebsratswahl im März 2006 einen Sitz dazu gewinnen und war seither mit zwei Mitgliedern im 41-köpfigen Betriebsrat repräsentiert. Die IG Metall hatte 35 Sitze. Dass der Betriebsrat Eugen Kahl Mitarbeiter bei Opel bleiben durfte und seine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:ua5o0ifj]fristlose Kündigung[/url:ua5o0ifj] unwirksam war, hat das Landesarbeitsgericht in Frankfurt bestätigt.Das Gericht wies die Rechtsbeschwerde des Unternehmens gegen ein Urteil des Darmstädter Arbeitsgerichts vom Juni 2006 zurück. Opel beziehungsweise deren Tochter [b:ua5o0ifj]Powertrain[/b:ua5o0ifj] hatte Kahl gekündigt, weil er einen Produktionsleiter tätlich angegriffen haben soll, als dieser ihn auf fehlende Arbeitsschutzkleidung aufmerksam gemacht hatte. Die Frankfurter Richter sahen in dem Urteil ihrer Darmstädter Kollegen weder eine Abweichung zu bisheriger Rechtsprechung noch eine besondere Bedeutung des Falls und damit keine Veranlassung, zu einer anderen Einschätzung des Falls zu gelangen. Das Darmstädter Arbeitsgericht hatte zwar Zweifel an Kahls Unschuldsbeteuerungen geäußert, dennoch aber entschieden, dass der zugrunde gelegte Vorfall nicht so gravierend war, dass er eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:ua5o0ifj]fristlose Kündigung[/url:ua5o0ifj] rechtfertige. Man müsse angesichts einer so weit reichenden Maßnahme auch die lange Betriebszugehörigkeit von Eugen Kahl und die Gesamtumstände berücksichtigen. Das Urteil setzte aller Voraussicht nach einen Schlusspunkt unter die seit Jahren laufenden gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB), Eugen Kahl, und seinem Arbeitgeber. [code:ua5o0ifj]Quelle: http://www.echo-online.de am 13.02.2007 http://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=434931 [/code:ua5o0ifj] Schade um die [url=http://www.ngo-online.de/lexikon/photovoltaik-pv-photovoltaikanlagen:ua5o0ifj]Energie[/url:ua5o0ifj] |
| Tom | Privatwirtschaftliche Wirtschaftsakademie (WAK) in Bad Segeberg Hallo ! Bad Segeberg am 17.02.2007 Seit dem die Bad Segeberger Stadtverwaltung dafür sorgte, dass das ehemals städtische Jugendaufbauwerk unter Bezeichnung "JobA GmbH" zur privatwirtschaftlichen Wirtschaftsakademie (WAK) wechselte, waren merkwürdige Vorgänge zu beobachten. Die Verantwortlichen: Der Bürgermeister Hans-Joachim Hampel und sein Büro leitender Beamter Dirk Moritz. Ein großer Teil der JAW-Beschäftigten, der nicht zur WAK gehen, sondern im öffentlichen Dienst bei der Stadt bleiben wollte, wurde vor allem in den beiden städtischen Eigenbetrieben Kindertagesstätte und Altenheim untergebracht, und das meist zu weitaus schlechteren Konditionen als vorher. Fall 1: Jahrzehntelang war die Frau, heute Anfang 50, beim Jugendaufbauwerk (JAW) in der Abteilung Hauswirtschaft beschäftigt – dann musste sie ein Projekt in der Kindertagesstätte Christiansfelde betreuen, ab Anfang April 2007 war geplant, dass sie ins Altenheim "Eichenhof Christiansfelde" wechseln sollte: Als Altenpflegehelferin ! Ob die gelernte Hauswirtschafterin die Stelle im Altenheim wirklich antreten würde, war ungewiss: Die Frau hatte vor einiger Zeit ihren Ehemann bis zu dessen Tode gepflegt und dafür extra eine Auszeit aus dem Beruf genommen. Dass ihr ärztliches Attest, der Arbeit in der Altenpflege vor diesem Hintergrund psychisch keinesfalls gewachsen zu sein, die Verwaltungsspitze beeindruckt, galt unter JAW-Ehemaligen als unwahrscheinlich. Fall 2: Ein Sozialpädagoge, der ebenfalls als Altenpflegehelfer hätte anfangen sollen, warf nach SZ-Informationen entnervt das Handtuch: Der Familienvater hätte im Monat noch ganze 700 Euro ausbezahlt bekommen. Fall 3: Auch der ehemalige Leiter der Metall-Abteilung, der größten im damaligen JAW, wollte es sich nicht mehr antun: Statt als Hilfskraft im Klärwerk zu arbeiten, verzichtete er auf eine Stellung im öffentlichen Dienst. Fall 4: Als Hausmeistergehilfe im Altenpflegeheim leerte ein anderer Mann Papierkörbe, wechselte Glühlampen aus und holte Rezepte ab. Zu erkennen war er am braunen Cordhut und blauen Kittel: In diesem "Hausmeister-Outfit, - das an Hausmeister Krause erinnerte - , dokumentierte der zweifache Familienvater sarkastisch seine neue Rolle. Er wurde als Betriebswirt ausgebildet und leitete das JAW gemeinsam mit dessen Leiter. Fall 5: Ein Tischler hatte erhebliche Gehaltseinbußen akzeptiert und wurde als Hausmeister an einer Schule eingesetzt. Fall 6: Ein Maurer-Meister wurde beim Städtischen Bauhof beschäftigt. Fall 7: Fünf beim JAW ehemals fest angestellte Vollzeitmitarbeiter hatten den Schritt zur JobA GmbH mitvollzogen – weniger aus Begeisterung, wie es hies, als vielmehr in Anbetracht der Alternative. "Die fürchteten sich vor Mobbing und wollten keine Kollegen im Rathaus von ihren Arbeitsplätzen verdrängen". Quelle: http://segeberg.nordclick.de/news/archiv/?id=2070015 Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Nach einem Pressebericht hatten sich Mitarbeiter aus Sachsen-Anhalt beschwert, sie würden von ihren West-Kollegen gemobbt und nicht in Entscheidungen einbezogen. Gemäss Landesumweltministerin Wernicke gab es zwischen den Mitarbeitern des Nationalparks Harz offenbar Streit. Die Stimmung und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitarbeiter aus Ost und West sei verbessungsbedürftig. Der Leiter des Nationalparks, Pusch, müsse dafür zu sorgen, dass Beschäftigte die festgelegten Aufgabenbereiche einhalten. *1) Hintergrund war der Vorwurf, dass von niedersächsischer Wessi-Seite versucht werde, immer mehr Kompetenzen aus Sachsen-Anhalt abzuziehen. So reagierte Wernicke ungehalten auf den Vorstoß von Nationalparkleiter Andreas Pusch, die bisher in Ost und West getrennte Zuständigkeit der Waldentwicklung langfristig aufgeben zu wollen. Ursprünglich hätte Sachsen-Anhalt die Stelle zugestanden, doch die benannte Forstexpertin wurde in Niedersachsen abgelehnt. Daher blieben die Zuständigkeiten geteilt. Mit einer angestrebten Zusammenführung wäre die Waldentwicklung komplett in niedersächsische Hoheit übertragen. "Pusch kann da nicht machen was er will, eine solche Entscheidung liegt außerhalb seiner Zuständigkeit", so Wernicke. Quelle: *1) MDR online am 21.02.2007 unter: http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/4153775.html *2) http://www.presseportal.de/story.htx?nr=944225 Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Das Arbeitsgerichtsverfahren um die ungerechtfertigte Kündigung von Harald Friedrich, Abteilungsleiter im Umweltministerium, war zu einhundert Prozent gegen den Minister ausgegangen. Dazu erklärt Johannes Remmel MdL, Parlamentarischer Geschäftsführer und Umweltpolitischer Sprecher: "Die Gerichtsverhandlung hat klar gezeigt, dass Minister Uhlenberg mit seinem Versuch, einen verdienten und engagierten Mitarbeiter aus persönlichen und ideologischen Motiven zu entlassen, eine Bauchlandung erster Güte hingelegt hat. Er trägt für dieses Scheitern die persönliche Verantwortung, denn er ist weder seiner Fürsorgepflicht als Dienstherr noch seiner Aufgabe der Personalführung nachgekommen." Bis Juni 2006 war Dr. Friedrich als Abteilungsleiter im Landesumweltministerium (MUNLV) u.a. für Trinkwasser und Abfall (Nordrhein-Westfalen) zuständig, dann wurde ihm gekündigt. Am 26.10.2006 fand die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Düsseldorf statt mit dem Ergebnis, dass das Arbeitsverhältnis von Dr. Friedrich im MUNLV zum 30.9. endete und er eine Abfindung von 75.000 Euro erhielt zuzüglich 3 1/2 Monatsgehälter, was ca. 100000,- Euro für den Steuerzahler ausmachte. Quelle: 27.10.2006 http://sbl-fraktion.de/?p=53 Gruss Tom |
| Tom | hallo ! Wer ist in diesem Fall Frau Claudia Nier ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Der Mindestlohn hat Vorteile, der Mindestlohn hat Nachteile, der Mindestlohn reicht zum Leben nicht. Darum geht es nicht, sondern darum, dass die Arbeitgeber einen Mindestbeitrag zum Sozialsystem leisten müssen. Es kann nicht richtig sein, dass ein Arbeitgeber 0,5 EURO pro Stunde für eine HartzIV-Arbeitskraft zahlen möchte, und der Rest muss der Staat als Kombilohn (HartzIV) zum Arbeiten dazu zahlen. Schön wäre es, wenn die Arbeitgeber auf Heuschreckenabzocke und Korruption verzichten könnten, dann wäre auch genug Geld in der Lohnkasse um die Lohntüte der Arbeitnehmer zu füllen. Aber gegen Heuschreckenabzocke und Korruption in den Betrieben und den Behörden wurde und wird zu wenig unternommen. Hier verplemperte der Staat und die Betriebe Millarden EUROs. Die Erlöse der Korrupties und der Heuschrecken wanderten auf Auslandskonten. Und hier sind unter anderem die Probleme zu suchen. Nur geändert wird nix. Wieso wohl ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Der Tarifvertrag der Länder in Nordrhein-Westfalen (TV-L NRW) hebelt für das Krankenpflegepersonal in Krankenhäusern und in den Unikliniken ggf. das Arbeitszeitgesetz aus. Die ver.di NRW als Tarifpartner stimmte dem TV-L NRW dennoch zu, sodass der Tarifvertrag am 01.11.2006 in Kraft trat. Die betroffenen Personenkreise sollten sich mit den Vorschriften unter § 43 der Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern Nr. 1 bis Nr. 8 auseinander setzen. Die ver.di als Gewerkschaft auf Bundesebene vertrat hervorragend die nicht verbeamtete und verbeamtete Bürokräfte zum Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes des Bundes (TVöD) vom 13.09.2006 , wenn es darum ging, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird. Die Bürokräfte brauchen gemäss § 6 TVöD (Regelmässige Arbeitszeit), gemäss § 7 TVöD (Sonderformen der Arbeit), gemäss § 8 TVöD (Ausgleich für Sonderformen der Arbeit), gemäss § 9 TVöD (Bereitschaftszeiten), nicht so viel Arbeiten, und somit wird der Arbeitsüberbelastung etwas entgegenwirkt. Das ist tarifrechtlich so im TVöD geregelt, was durch den Bundesvorstand der ver.di, durch die Gewerkschaft der Polizei, durch die Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt, und durch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, vereinbart wurde. Das tarifrechtliche Einhalten des Arbeitzeitgesetzes hat auch einen Vorteil, und zwar das unnötige Bürokratie in den Behörden unter Umständen erst gar nicht bearbeitet wird, und damit die Bürgerinnen und Bürger zum Teil mit unsinniger Bürokratie auch nicht behelligt werden können. Die Gefahr kann aber wachsen, dass Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger ebenfalls nicht mehr im erforderlichen Umfang bearbeitet werden. Das sah bei den Pflegekräften auf den Bettenstationen und in den Operationsbereichen ganz anders aus, wenn es um das Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW), und um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes per TV-L NRW, ging. Der damalige Vorstandstandsvorsitzende der ärztegewerkschaft des Marburger Bundes, Herr Montgomery, hatte Land auf Land ab davor gewarnt dem Tarifvertrag der Länder NRW (TV-L NRW, gültig seit dem 01.11.2006) mit der darin enthaltenen Arbeitszeitregelungen, zuzustimmen. Damals ging es im Ärztestreik um bessere Arbeitsbedingen, Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, um bessere Bezahlung, - allerdings nur für Ärzte - . Die ver.di NRW beteiligte sich an diesem Streik in NRW, und warb für den TV-L NRW. Vielfach sind die - in der ver.di NRW organisierten - Krankenpflegekräfte und die Pflegekräfte in den Operationsbereichen der Krankenhäuser sowie der Unikliniken - , umher gezogen, und proklamierten für den TV-L NRW, - mit diesen darin enthaltenen Arbeitszeitregelungen - , was sich nunmehr als arbeitzeitgesetzlicher Rohrkrepierer darstellt, weil die Arbeitgeber mit den Formulierungen des TV-L NRW das ohnehin schwammig formulierte Arbeitszeitgesetz aushebeln können. Der Hintergrund für den TV-L NRW war u. a. das Sparen. In Krankenhäusern und Unikliniken wurde immer wieder dem Klinikmanagement und den Personal- und Betriebsräten durch dubiose Unternehmensberater mittels trivialer und einfach nachvollziehbarer Lösungsvorschläge das Sparen vorplakatiert. Auch dieser Umstand war für die ver.di NRW der Denkanstoss zu überlegungen hinsichtlich der Sicherung von Arbeitsplätzen. Allen voran zahlten die gesetzlichen Krankenkassen immer weniger für Leistungen, die in den Krankenhäusern und in den Unikliniken zu erbringen waren. Die Folge war, dass immer weniger Geld - nicht nur in die Kassen der Krankenhäusern und Unikliniken floss - , sondern auch immer weniger Geld für stationäre, wie auch ambulante, Altenpflege zur Verfügung stand. Und mit der möglichen tarifrechtlichen Aushebelung des Arbeitszeitgesetzes gemäss des TV-L NRW sollten zum Teil die Unkosten gedeckt werden, obwohl die Krankenpflegekräfte und die Pflegekräfte in den Operationsbereichen der Krankenhäuser und der Unikliniken ohnehin schon völlig überbelastet waren. Die ver.di NRW hatte für die Pflegekräfte auf den Bettenstationen und für die Pflegekräfte in den Operationsbereichen der Krankenhäuser sowie der Unikliniken mit dem Tarifvertrag der Länder NRW (TV-L NRW, gültig seit dem 01.11.2006) einer Arbeitszeitregelung zugestimmt, die eine Arbeitsüberbelastung durch den Arbeitgeber möglich macht. In der Vorschrift § 43 für Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern wird es für die Arbeitgeber interessant, und damit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um so furchtbarer, wenn es um die Arbeitszeitregelung, und damit um die Arbeitsüberlastung geht. Insbesondere dann wird es heikel und makaber, wenn die Bereitschaftsdienste der Operationspflegekräfte in das Gesamtauslastungskonzept des Arbeitgebers miteinbezogen werden , wobei sich nach § 8 Absatz 6a die Bereitschaftsdienste von 22.00 h bis 6.00 h morgens erstrecken (können). Eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu maximal durchschnittlich 58 Stunden, wobei in den Bereitschaftsdienststufen A und B insgesamt 16 Stunden pro Tag gearbeitet werden dürfe. Besteht eine Wochenarbeitszeit von bis zu maximal durchschnittlich 54 Stunden, und es liegen die Bereitschaftsdienststufen C und D vor, dann sei eine Gesamtarbeitszeit von 13 Stunden pro Tag zulässig , - obwohl gemäss der "alltäglichen pflegerischen Notstandsverwaltung" in den Unikliniken und in den Krankenhäusern, sowie in den Alten- und Pflegeheimen die Betroffenen am Morgen (meist um 6.00 h) den Dienst antreten müssen, hart (meistens bis 14.00 h oder auch länger) arbeiten müssen, und somit schon mal im Operationspflegebereich 24 Stunden auf den Beinen zu sein haben. - Hierbei ist anzumerken, dass sehr häufig der Dienst in den Krankenhäusern und in den Unikliniken während der Frühschichten und der Spätschichten auf den Bettenstationen und in den Operationsbereichen voll durchläuft. Die zuständigen Operateure gehen häufig genug zusätzlich hin und deklarieren "dringliche Fälle" zu "Notfälle", und so wird für die Beschäftigten Operations-Pflegekräfte der "Normaldienst" zum Bereitschaftsdienst als 15-20-Stunden-Dauerarbeitszustand mit 30 Minuten gesetzlicher Pause. Die Operateure verlangen über die gesamte Arbeitszeit am Operationstisch höchste Konzentration bei der Arbeit , sodass die Operateure wie "Nähmaschinen" und wie "am Fliessband" durcharbeiten können, um so das von den Klinikleitungen auferlegte Arbeitspensum zur Deckung der Unkosten "einzufahren". Es werden auch Operationen durchgeführt, die schon mal ca. 8 Stunden in einem Stück andauern. Das Operationsteam wird in aller Regel auch aufgrund der chronischen Unterbesetzung nicht ausgewechselt. Das kommt innerhalb einer Woche schon mal öfter vor. Dies sei die Leistung, die arbeitsvertraglich von den Pflegekräften im Operationsbereich geschuldet sei. Häufig genug befinden sich Kunden auf den Bettenstationen oder als zu operierende Patienten im Operationsbereich, welche mit HIV- , Hepatitis A- oder B- oder C- , oder mit anderen Viren , infiziert sind. Aufgrund der tariflich möglichen Arbeitsüberlastung und der daraus folgenden sinkenden Konzentrationsfähigkeit ist es sehr schnell möglich, dass sich das Personal bei einem kleinen Durchführungsfehler selbst infiziert (z. B. Stichverletzung). Die Arbeitssicherheit ist für die Betroffenen u. U. nicht mehr gegeben. Der Dauerstress führt zu Konflikten und Mobbing am Arbeitsplatz. Die zuständigen Aufsichtsbehörden, wie z. B das Gesundheitsamt oder die zuständigen ämter für Arbeitsschutz, reagieren bei Arbeitsüberlastung, - wenn überhaupt - , nur auf Antrag oder auf massiven Druck "von ganz oben". Hier sind die Personalräte und Betriebsräte gefragt, aber die sehen in aller Regel aufgrund des TV-L NRW "keinen Bedarf", und die Betroffenen dürfen aus arbeitvertraglicher Sicht in aller Regel keine Beschwerde bei den zuständigen Behörden eingeben. Die Betroffenen müssen sich an den Personalrat/Betriebsrat und an die Verwaltung wenden, die aber u. U. nicht tätig werden, oder wenn doch, dann besteht die Gefahr, dass das Veto bei der Verwaltung des Arbeitgebers "falsch" eingeben wird. Zu den erfoderlichen Neueinstellung und langfristigen Personalaufstockungen kommt es nicht, obwohl so mancher Stellenplan nicht voll besetzt ist. Das liegt wohl auch daran, dass Niemand unter solchen Umständen langfristig im Pflegebereich arbeiten möchte. Dieser Umstand hilft den Klinikverwaltungen beim Sparen. Klar ist für die Pflegekräfte auf den Bettenstationen und im Operationsdienst, dass bei einer derartigen (möglichen) Arbeitsüberbelastung früher oder später das Burn-Out-Syndrom eintreten wird, - auch weil die Angst des Pflegepersonals vor Ansteckung mit HIV- , Hepatitis A- oder B- oder C- , oder mit anderen Viren, oder der Verlust des Arbeitsplatzes, mitspielt - , Konflikte und Mobbing am Arbeitsplatz rauben den letzten Rest der Nerven. Der Burn-out tritt (ggf.) ein, und dann gilt für den Arbeitgeber plötzlich unter § 43 der Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern Nr. 2 zur Vorschrift § 3 Absatz 5 in folgender Fassung: Satz 1. Der Arbeitgeber ist bei begründeter Veranlassung berechtigt, Beschäftigte zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass sie zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage sind. Satz 2. Bei dem beauftragten Arzt kann es sich um einen Amtsarzt handeln, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf einen anderen Arzt geeinigt haben. Satz 3. Die Kosten dieser Untersuchung trägt der Arbeitgeber. Satz 4. Der Arbeitgeber kann die Beschäftigten auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses untersuchen lassen. Satz 5. Auf Verlangen der Beschäftigten ist er hierzu verpflichtet. Satz 6. Beschäftigte, die besonderen Ansteckungsgefahren ausgesetzt oder in gesundheitsgefährdeten Bereichen beschäftigt sind, sind in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich zu untersuchen. Das bei dieser tariflich vorschreibbaren Arbeitsüberbelastung unter Umständen die Gefahr des Burn-Out wächst, und dass deshalb die Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit früher oder später nicht mehr erbracht werden kann, dürfte klar sein. Damit hatte die ver.di NRW einen TV-L NRW mitgetragen, der es dem Arbeitgeber möglich machen kann, das Pflegepersonal mittels der tariflich zugesicherten Arbeitsüberlastung, und ggf. über die daraus folgende Erkrankung mit Langzeitwirkung, aus dem Arbeitsverhältnis "auszusondern". Und weil ein Veto gegen die tariflich zugesicherte Arbeitsüberlastung so schwierig durchzusetzen ist, würde ich mir ein anders Arbeitsfeld suchen, um der tariflich vorbestimmbaren Arbeitsüberlastung und der daraus anzunehmenden Gesundheitsgefährdung zu entgehen. Ich würde den Krankenpflegeberuf in aller Regel nicht erlernen wollen, weder auf einer Bettenstation, noch als Operationspflegekraft, und auch nicht in der ambulanten Pflege, und auch nicht in der stationären Altenpflege. Zudem ist (derzeit) nichts in Sicht, dass der Gesetzgeber dazu übergeht, dass das nichtverbeamtete Krankenpflegepersonal und das nichtverbeamtete ärztepersonal aus einem gesonderten Finanztopf bezahlt wird. Der Finanztopf, der (derzeit) die Summe der Pflichtkrankenkassenbeiträge bildet, muss vieles finanziell abdecken, darunter auch z. T. der Bau und Erhalt von Krankenhäusern und Pflegeheimen, wie auch das gesamte nichtverbeamtete Pflege- und ärztepersonal, Betriebsrenten und Vorstandsgehälter sind ebenfalls abzudecken, - dabei ist es egal, ob es Bürokräfte sind, oder die Pflegekräfte, die an der aussichtslosen Pflegefront die Fahne hochhalten - . Da aber der Finanztopf der Pflichtkrankenkassenbeiträge leer ist, weil schlampige Bewirtschaftung eher die Regel war, und darüber hinaus Reformen in der Finanzierung der gesamten Pflege, wie auch in der Altenpflege, seit ca. 10 Jahren nicht in wirklich zwingend umgesetzt wurden, bleibt für die Pflegekräfte auf den Bettenstationen und in den Operationsbereichen zu wenig Geld übrig, um das betroffene Personal sozial adäquat zu vergüten. Vielmehr stimmte die ver.di NRW einer Erhöhung der Arbeitszeiten zu, und zwar so wie diese im TV-L NRW bis zu 58 Stunden in der Woche möglich sind, was aber eine ca. 10%-Lohnkürzung beim Pflegepersonal bedeutet, wenn ein solches Modell eingeführt werden würde. Zudem kommt, dass das (derzeitige) System der Altenpflege in Heimen überhaupt nicht mehr zeitgemäss ist, und es im Prinzip auch nie war. Vielmehr ist die häusliche Kranken- und Altenpflege zu fördern und zu organisieren, weil ein solches System viel billiger ist, als das völlig überteuerte System in Alten- und Pflegheimen, in das sich die pflegebedürftigen Menschen nicht hinein begeben möchten. Hier hätten Synergien erfolgen können, die den Beschäftigten auf den Pflegestationen hätten zu gute kommen müssen, und zwar dahingehend, dass das Personal hätte aufgestockt werden können, was unter Umständen bedeutete hätte, dass in dem einen oder anderen Fall mehr als eine Pflegekraft in der Nachtschicht für 40 Schwerstpflegebedürftige zur Verfügung gestanden hätte. Der Einsatz von einer Auszubildenden oder einem Auszubildenden in der Nachtschicht ohne eine examinierte Aufsichtskraft hätte vermieden werden können. Hier hat nicht nur die ver.di NRW versagt, sondern auch der Gesetzgeber, und sonstige verantwortliche Stellen auf der Ebene Bund, Länder, und Gemeinden, so wie auch die Gesundheitsämter als zuständige Aufsichtsbehörden. Und weil u. a. die zuständigen Stellen versagten wurde diese nicht zu verantwortende Arbeitszeitregelung im TV-L NRW vereinbart, um Geld im Finanztopf einzusparen, - und sei es durch die tariflich zugesicherte Arbeitsüberlastung und die ggf. eintretende Gesundheitsgefährdung beim Personal - , oder durch die ca. 10%-Lohnkürzung. Vielmehr wäre eine Vergütung des Pflegepersonals aus einem gesonderten Topf gefordert gewesen, sodass das Personal hätte sozial adäquat vergütet werden können, um einen derartigen TV-L NRW überflüssig zu machen. Aber hier war von der ver.di auf Bundesebene und von der ver.di NRW nicht viel zu hören. Falls durch den Arbeitgeber eine "Umgestaltung" der Arbeitszeiten eingefordert werden sollte, so sollten die Beschäftigten überlegen, ob ein schriftliches Veto wegen der Arbeitsüberlastung beim Personalrat/Betriebsrat und bei der Personalverwaltung eingelegt werden soll. Unter der Vorschrift § 43 der Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern Nr. 4 zur Vorschrift § 7 Absatz 10b, kann nachzulesen werden, dass ggf. eine Belastungsanlyse zu erstellen ist. Der Arbeitgeber muss unter Umständen gemäss § 5 Arbeitsschutzgesetz eine Belastungsanalyse erstellen, und er muss ggf. daraus resultierende Massnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes umsetzen. An dieser Stelle sollten die Betroffenen ggf. auch auf die bereits vollzogene und kosteneinsparende 10%-15%-Unterbesetzung im Stellenplan verweisen, denn es kann nicht sein, dass mit der Unterbesetzung mehr gearbeitet werden soll, obwohl das Arbeitspensum in Unterbesetzung ohnehin nicht zu schaffen ist, aber eine Arbeitsüberlastung mit Mehrarbeit in Unterbesetzung dennoch ausgeschlossen sein soll, - hier ist der Arbeitgeber (zunächst) im Erklärungsnotstand - . In Folge sollte man sich im Veto auf die Vorschrift § 7 Absatz 11 berufen. Sinnvoll ist es auch, dass sich die Betroffenen beim Veto auf die Vorschrift § 6 Absatz 6 und 7 TV-L NRW berufen, weil hier festgelegt wurde, dass ein Arbeitszeitkorridor oder eine Rahmenarbeitszeit nicht bei Schicht- und Wechselschichtarbeit vereinbart werden darf, und wenn doch, dann nur unter der Bedingung einer Dienstvereinbarung oder Betriebsvereinbarung. Deshalb sollten die Betroffenen über den Personalrat oder über den Betriebsrat mittels des Initiativrechts des LPVG NRW / des Betriebsverfassungsgesetzes eine Dienstvereinbarung/Betriebsvereinbarung über die Vorschrift § 7 Absatz 11 TV-L NRW bei der Verwaltung einfordern, - ob ein Anspruch auf eine derartige Vereinbarung tatsächlich besteht, muss im Einzelfall geprüft werden - (Hier sollte eine Beratung durch eine geeignete Rechtsvertretung erfolgen. Ob die ver.di NRW, die Personalräte - häufig von ver.di - , oder die Betriebsräte, in diesem Fall die richtigen Ansprechpartner sind, wage ich zu bezweifeln). Die Arbeitgeber fordern immer öfter eine "Umgestaltung" der Arbeitszeiten ein, und das betrifft z. B. auch die Personenkreise als Pflegepersonal auf den Bettenstationen und in den Operationsbereichen, wobei diese Betroffenen unter § 43 der Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern Nr. 4 zur Vorschrift § 7 Absatz 1 - Sonderformen der Arbeit - , folgendes dort lesen können: für § 7 Absatz 1 gilt in folgender Fassung: Satz 1. Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die/der Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird. Satz 2. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Satz 3. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen. Schutz für den betroffenen Personenkreis soll die Vorschrift unter § 43 der Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern Nr. 4 zur Vorschrift § 7 Absatz 11 - Sonderformen der Arbeit - erbringen, denn da ist (noch) wörtlich heraus zu lesen: Satz 1. Unter den Voraussetzungen des Absatzes 10 Satz 2 kann im Rahmen des § 7 Absatz 2a Arbeitszeitgesetz eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit über acht Stunden hinaus auch ohne Ausgleich erfolgen. Satz 2. Dabei ist eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu maximal durchschnittlich 58 Stunden in den Bereitschaftsdienststufen A und B und von bis zu maximal durchschnittlich 54 Stunden in den Bereitschaftsdienststufen C und D zulässig. Satz 3. Für die Berechnung des Durchschnitts der wöchentlichen Arbeitszeit gilt § 6 Absatz 2 Satz 1. Protokollerklärung zu § 7 Absatz 11: Satz 1. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig: Das In-Kraft-Treten des Tarifvertrages kann nicht der Anlass sein, die bestehenden betrieblichen und für die Beschäftigten günstigeren Regelungen zur Arbeitszeit zu kündigen und zu verändern. Satz 2. Ziel ist es, die Belastungen durch eine entsprechende Arbeitszeitgestaltung zu verringern. Satz 3. Für jede änderung der betrieblichen Regelungen, die zu einer längeren Arbeitszeit führen, ist zwingende Voraussetzung: Im Rahmen des § 7 Absatz 2a Arbeitszeitgesetz - muss eine Prüfung alternativer Arbeitszeitmodelle erfolgen, - muss eine Belastungsanalyse gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz vorliegen - müssen gegebenenfalls daraus resultierende Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes umgesetzt werden und für diese Maßnahme müssen dringende dienstliche oder betriebliche Gründe vorliegen. Satz 4. Mit dem Personal- oder Betriebsrat soll eine einvernehmliche Regelung getroffen werden. Und die betroffenen Personenkreise können unter § 7 Absatz 10 folgendes lesen: Satz 1. Auf Grund einer Dienst-/Betriebsvereinbarung kann im Rahmen des § 7 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 4 Arbeitszeitgesetz die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes abweichend von den §§ 3 und 6 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz über acht Stunden hinaus auf bis zu 24 Stunden ausschließlich der Pausen verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst fällt. Satz 2. Die Verlängerung setzt voraus: a) eine Prüfung alternativer Arbeitszeitmodelle, b) eine Belastungsanalyse gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und c) gegebenenfalls daraus resultierende Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes. Die Personalräte und Betriebsräte der Krankenhäuser und Unikliniken legen häufig genug gemäss der bereits oben genannten Vorschrift § 7 Absatz 10b, im Sinne der Vorschrift § 5 Arbeitsschutzgesetz (Belastungsanalyse und ggf. daraus resultierende Massnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes) , und in Folge gemäss der Vorschrift § 7 Absatz 11, bei der Verwaltung, kein Veto ein. Die Betroffenen kennen sich meist nicht aus, und so unterbleibt das Veto hinsichtlich der Arbeitsüberlastung letztendlich gänzlich. Das wäre fatal. Unterbleibt das Veto, so kann sich der Arbeitgeber auf § 7 Absätze 9 TV-L NRW berufen, und da ist für die Betroffenen zu lesen: Abweichend von den §§ 3, 5 und 6 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz kann im Rahmen des § 7 Arbeitszeitgesetz die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes über acht Stunden hinaus verlängert werden, wenn mindestens die acht Stunden überschreitende Zeit im Rahmen von Bereitschaftsdienst geleistet wird, und zwar wie folgt: a) bei Bereitschaftsdiensten der Stufen A und B bis zu insgesamt maximal 16 Stunden täglich; die gesetzlich vorgeschriebene Pause verlängert diesen Zeitraum nicht, b) bei Bereitschaftsdiensten der Stufen C und D bis zu insgesamt maximal 13 Stunden täglich; die gesetzlich vorgeschriebene Pause verlängert diesen Zeitraum nicht. Und für die Betroffenen gilt § 6 Absatz 5 in folgender Fassung: Satz 1. Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten verpflichtet, Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-, Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, überstunden und Mehrarbeit zu leisten. Satz 2. Beschäftigte, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, erhalten innerhalb von zwei Wochen zwei arbeitsfreie Tage. Satz 3. Hiervon soll ein freier Tag auf einen Sonntag fallen. Und zum Bereitschaftsdienst unter § 7 Absatz 3 kann in folgender Fassung nachgelesen werden: Satz 1. Beschäftigte sind verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst). Satz 2. Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt. Zu dem zuvor genannten Satz 2 sollte beachtet werden, dass die zuständigen Operateure häufig genug "dringliche Fälle" zu "Notfällen" deklarieren, sodass der "Normaldienst" zum Bereitschaftsdienst als Dauerzustand wird, und somit Satz 2 im Prinzip immer zutrifft. Die krankheitsbedingte Kündigung steht im Prinzip wegen Burn-Out vor der Tür. Aber eigentlich sollte laut ver.di Aachen/Düren/Erft Fachbereich 3 der Schwerpunkt der wöchentlichen Arbeitszeit gemäss § 6 TV-L (Stand Oktober 2006) so lauten: a) Durchschnittliche Wochenarbeitszeit im Länderbereich: Die Arbeitszeit wird im Tarifgebiet West für jedes Land einzeln festgelegt. Sie ergibt sich aufgrund folgender Berechnung: Die Differenz tarifvertragliche Arbeitszeit zur tatsächlichen Arbeitszeit wird für Februar 2006 festgestellt. Die Differenz wird mit 2 multipliziert, wobei für den 2. Teil höchstens 0,4 Stunden berücksichtigt werden. Die dadurch festgestellte Zeit ist die neue durchschnittliche Arbeitszeit. In NRW gelten für den TdL Bereich = 39 Stunden und 50 Minuten. b) Für folgende Beschäftigte bleibt es bei der 38,5 Stundenwoche: - Beschäftigte, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten, - Beschäftigte an Unikliniken, Landeskrankenhäusern, sonstigen Krankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen, - Beschäftigte in Einrichtungen für schwerbehinderte Menschen (Schulen, Heime) und in heilpädagogischen Einrichtungen. Aber wo gilt denn so was noch ? Viel interessanter sind für Arbeitgeber die Arbeitszeitkorridore und Rahmenarbeitszeiten. Statt der Arbeitszeit gemäss § 6 TV-L NRW (Stand Oktober 2006) können Arbeitszeitkorridore und Rahmenarbeitszeiten gemäss § 6 Absatz 6 und 7 TV-L NRW durch den Arbeitgeber eingeführt werden, und somit kann die "Arbeitskraftauslastung" zur Arbeitsüberlastung werden. Diese betrieblichen und so genannte Arbeitszeitkorridore, die von 45 Stunden wöchentlich oder Rahmenarbeitszeiten von täglich 12 Stunden betragen, sollen innerhalb der Zeit 6.00 - 20.00 Uhr vereinbart werden. Aber hierzu gibt es enge Vorschriften, denn dies ist nur alternativ möglich und nur per Betriebs-/Dienstvereinbarung zulässig. Für Arbeitsstunden, die innerhalb des Arbeitszeitkorridors oder einer Rahmenarbeitszeit über die Vollarbeitszeit (38,5 Stunden) hinaus geleistet werden, entstehen keine Ansprüche auf überstundenzuschläge! Im Falle der Vereinbarung von Arbeitszeitkorridoren oder Rahmenarbeitszeiten ist für die Beschäftigten ein Arbeitszeitkonto einzurichten. Auf ein solches Arbeitszeitkonto können gebucht werden: - Zeitguthaben oder Zeitschuld nach Ablauf des Ausgleichszeitraums - überstunden - in Zeit umgewandelte Zeitzuschläge- - sonstige Kontingente", sofern über Dienst- oder Betriebsvereinbarung geregelt Arbeitszeitkorridor oder Rahmenarbeitszelten können nicht bei Schicht- und Wechselschichtarbeit vereinbart werden. Eintretende Arbeitsunfähigkeit beim Zeitausgleich hat keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitszeitkonto, diese Stunden verbleiben als Guthaben auf dem Konto. Ein Veto durch die Betroffenen ist ggf. auch hier zwingend. Und weil die ver.di NRW mit diesen Arbeitszeitenregelungen einem solchen TV-L für NRW zugestimmte, sollte man als Mitglied aus der ver.di NRW austreten. Auch das die ver.di eher die Büroangestellten und die Bürobeamten vertritt, sollte ein Grund sein die Mitgliedschaft zu kündigen. Hier die Adresse zur Kündigung der Mitgliedschaft im Bezirk Düsseldorf: Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Bezirk Düsseldorf Bationsstr. 18 40213 Düsseldorf Wer in anderen Bundesländern als Mitglied aus der ver.di austreten möchte, muss sich bei der örtlichen ver.di des jeweiligen Bezirks oder im jeweiligen Bundesland um die Austrittsbedigungen informieren. Wichtig ist dabei immer wieder die Angabe des Bezirks ! Nur wer nach den Vorgaben der ver.di richtig kündigt, kann auch aus der ver.di als Mitglied austreten. Interessant ist bei der ver.di NRW, dass nach der vorgeschriebenen schriftlichen Kündigung der Mitgliedschaft das (noch) Mitglied eine "Rückantwort" auch dann erhält, obwohl das (noch) Mitglied die Begründung zur Kündigung der Mitgliedschaft schon in der Kündigung darlegte. In dieser "Rückantwort" können durch die ver.di NRW vorgegebene Begründungen zur Kündigungen angekreuzt werden, und zusätzliche Kündigungsgründe können (nochmals) erläutert werden. Ich persönlich werte eine derartige - Rückantwort mit ankreuzbahren Kündigungsgründen - als Einlassung zu einer "Doch-Nicht-Kündigung" der Mitgliedschaft, und deshalb sollte niemand eine solche "Rückantwort" versenden. Diese "Rückantwort" gehört umgehend zum Altpapier. Zudem gibt die ver.di NRW auch nicht jedem Mitglied Rechtschutz bei Rechtsstreitigkeiten. Gemäss § 15 Ziffer 2d in Verbindung mit § 19 der Satzung gewährt ver.di NRW ihren Mitgliedern gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Diese Leistung ist jedoch freiwillig. Ein persönlicher Rechtsschutz besteht nicht. Gemäss § 19 Ziffer 2 der Satzung regelt die Vorraussetzungen für die Gewährung von Rechtsschutz, - hier müssen sich die Betroffenen vorab informieren - . Gemäss Ziffer 2.1.1 der Rechtsschutzrichtlinie der Gewerkschaft ver.di hat der Antrag auf Rechtsschutz rechtzeitig und vor Klageerhebung und vor Entstehung von Kosten zu erfolgen. Gemäss Ziffer 4.1 der Rechtsschutzrichtlinie hat zumindest bis zum Abschluss der ersten Instanz grundsätzlich die Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch die befugten und bevollmächtigten Rechtsschutzsekretäre/innen der ver.di bzw. der DGB Rechtsschutz GmbH zu erfolgen. Es lohnt sich für (noch) ver.di Mitglieder im Bezirk Düsseldorf in NRW die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Bezirk Düsseldorf Bationsstr. 18 40213 Düsseldorf informationshalber zu kontaktieren. Andere ver.di Bezirke in NRW sind auf der Internetpräsens der ver.di NRW abrufbar. Es loht sich (für die Zukunft) als Krankenpflegepersonal Mitglied beim Marburger Bund zu werden. Allerdings sind hier (derzeit noch) wenige Mitglieder seitens Krankenpflegepersonals eingetreten, sodass der Marburger Bund (derzeit noch) nicht die Interessen des Krankenpflegepersonals tarifrechtlich vertreten darf. Nachtrag: Es reicht ! Lasst uns aufstehen ! Demonstration am 01.05.2007, am Tag der Arbeit ! Stand: 06.03.2007 Der zuvor geschilderte Beitrag ist keine Rechtsberatung. Der Beitrag gibt meine Meinung auch zum TV-L NRW wieder. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Ich sah gestern im ZDF einen Beitrag zu HartzIV, Behörden, und Sozialgerichten. Es stimmt, die HartzIV-Behörden stellen zu ca. 50% unrichtige bis falsche Bescheide aus, desgleichen gilt für die Widerspruchsbescheide. Ermessensspielräume werden von den HartzIV-Behörden nicht mehr eingeräumt. Wenn HartzIV-Empfänger die Vorschriften nicht kennen, kann das bedeuten, dass jemand nicht mehr genügend HartzIV-Geld bekommt. z.B. zu grosse Wohnung: Jeder HartzIV-Empfänger muss der Behörde nachweisen, dass er sich um eine HartzIV-gerechte Wohnung in geeigneter HartzIV-Grösse bemüht hat, - und das dauerhaft - . Gelingt der Beweis nicht, wird das HartzIV-Geld von der Behörde gestrichen. Die Betroffen werden obdachlos. So gehts nicht ! Lasst uns aufstehn ! Demo am 01.05.2007, Tag der Arbeit ! Gruss Tom |
| Tom | Verfasst am: Mi März 07, 2007 16:26 Titel: -------------------------------------------------------------------------------- Hallo ! Ich sah gestern im ZDF einen Beitrag zu HartzIV, Behörden, und Sozialgerichten. Es stimmt, die HartzIV-Behörden stellen zu ca. 50% unrichtige bis falsche Bescheide aus, desgleichen gilt für die Widerspruchsbescheide. Ermessensspielräume werden von den HartzIV-Behörden nicht mehr eingeräumt. Wenn HartzIV-Empfänger die Vorschriften nicht kennen, kann das bedeuten, dass jemand nicht mehr genügend HartzIV-Geld bekommt. z.B. zu grosse Wohnung: Jeder HartzIV-Empfänger muss der Behörde nachweisen, dass er sich um eine HartzIV-gerechte Wohnung in geeigneter HartzIV-Grösse bemüht hat, - und das dauerhaft - . Gelingt der Beweis nicht, wird das HartzIV-Geld von der Behörde gestrichen. Die Betroffen werden obdachlos. So gehts nicht ! Lasst uns aufstehn ! Demo am 01.05.2007, Tag der Arbeit ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo Dagmar ! Zum Thema Stasi und Mobbing: hier die Stasirichtlinie 1/76 unter: http://www.vos-fg.de http://www.vos-fg.de/archiv/Richtlinie% ... %20MfS.pdf Zum Thema "Mobbing & Korruption" --> "Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun ?" --> Beitrag: Mobbing und Korruption erklärt am Fall Trienekens aus Köln http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?t=360 hatte ich (wieder ellen lang) was geschrieben. Die Seite http://www.stasiopfer.de ist möglicher weise auch hilfreich Gruss Tom |
| Tom | Ich aktualisierte den Heros-Fall im Teil 3 sehr umfangreich, und deswegen geht es hier im Teil 4 weiter. Es gab in Sachen Korruptionsaufklärung positive Beispiele bei den Strafgerichten und unter den Staatsanwaltschaften (siehe zuvor Staatsanwaltschaft München). Wie bereits oben unter *41) berichtet, hatte der ehemalige Augsburger Vorzeige-Staatsanwalt Uwe H. für viel Unbehagen bei den Aufklärungsbehörden in Sachen Korruption gesorgt, und er konnte daher hier als ein leuchtendes Beispiel für einen „König der Korruption“ genannt werden. Herr Uwe K. musste für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das bereits rechtskräftige Urteil hatte für K. den Vorteil, dass brisante Ermittlungen gegen H. wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt gleich mit erledigt wurden. Das Oberbayrische Volksblatt meldete am 24.04.2007 ergänzend online, dass sich die Anklage, die der Angeklagte K. in vollem Umfang eingeräumt hatte, wie das Strafregister eines veritablen Ganoven anzusehen gewesen sei. Hier ein Auszug der Vorwürfe: Betrug, Geldwäsche, Vorteilsnahme, Verwahrungsbruch, Verletzung von Privatgeheimnissen Unverständlich blieb die „schnelle und vernünftige Verurteilung“ des Herrn Uwe K, der sich so nicht einer öffentlichen Verhandlung stellen musste, und so erfuhr die Öffentlichkeit auch nichts von den benannten 20 Zeugen. Nach einer halben Stunde hatten Staatsanwalt und Anwälte ihre Plädoyers beendet, was Dank des Entgegenkommens von Richter Wiegand, dem es wegen seines anstehenden Wechsels zum Oberlandesgericht mit dem Prozess eilte, so möglich wurde. Robert Chasklowicz, einer der beiden Verteidiger, bekannte freimütig, dass sein Mandant „an einem möglichst geräuschlosen Prozess” interessiert war. Der Leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld fand nichts dabei, dass die Öffentlichkeit aussen vor blieb, und das Strafmaß sei, wie von Richter Wolf-Stefan Wiegand vorgeschlagen, am oberen Limit gewesen. Dabei wäre z. B. der Umstand interessant gewesen, weshalb K. Europas größten Laborunternehmer Bernd Schottdorf, gegen den die Justiz wiederholt ermittelte, zweimal vor Hausdurchsuchungen gewarnt hatte. Das ging aber nicht, weil selbst die für Presse zuständige und verärgerte Richterin Margarete Nötzel nach eigener Aussage von der Terminierung zur Verhandlung ahnungslos war. „Wir hatten weder die Anklage, noch wussten wir von der Terminierung” *104) http://www.taz.de online am 19.04.2007: Die Staatsanwaltschaft in Saarbrücken hatte gegen den ehemalige Stadtverordnete, Kreistagsabgeordnete, und Landtagsabgeordnete der Grünen, Andreas Pollak, 47, Anklage bei der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht erhoben. Die Ermittlungsbehörde warf dem Arzt aus Homburg 140 Fälle der Untreue, 20 Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs und 20 Fälle der Beihilfe zum Betrug vor. Pollak soll der Kassenärztlichen Vereinigung fünf Jahre lang falsche Abrechnungen vorgelegt haben. So habe er nicht erbrachte ärztliche Leistungen geltend gemacht. Gesamtschaden: 710.000 Euro. Weiter soll Pollak zwischen 2002 und 2004 in Absprache mit einem Apotheker aus Völklingen Rezepte über hochwertige Medikamente ausgestellt haben, die nicht an die Patienten weitergegeben, sondern nur mit den Krankenkassen abgerechnet worden sein sollen. Erstattungsbeträge in Höhe von 184.000 Euro seien von den Kassen ausgezahlt worden, obgleich diese Medikamente wohl nie die Apotheke verlassen hätten. Die Staatsanwaltschaft warf Pollack außerdem vor, einem Orthopäden aus St. Ingbert die Daten von mindestens 112 Patienten übermittelt zu haben. Für diese Scheinpatienten soll der Orthopäde nie erbrachte Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet haben. Herr Dr. Pollak, der 1998 als Landtagsabgeordneter beim Diebstahl von drei Badematten in einem Baumarkt ertappt worden war, betrieb in Saarbrücken eine Praxis für Suchtmedizin und Drogensubstitution. *96) http://www.welt.de online am 16.11.2005: Der folgende Vorgang wurde unter dem Aktenzeichen 580 Js 28050/00/2 beim Erfurter Landgericht bearbeitet. Wegen Untreue musste sich ab der frühere Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Helmut Roewer, vor dem Erfurter Landgericht verantworten. Der umstrittene Geheimdienstchef soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auf seinem Posten einen sechsstelligen Betrag aus dem Etat des Freistaates abgezweigt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56jährigen aus Weimar Untreue in 63 Fällen vor. Er hatte unter dem Decknamen Stephan Seeberg den Tarnverlag "Heron" gegründet und soll der Gesellschaft rund 150 000 Euro - teilweise in bar - aus dem Etat des Freistaates rechtswidrig zugeschanzt haben. Dabei ging es laut Gerichtsprecher Ulrich Drews um Aufträge für Publikationen, die nie erschienen seien und um einen Film, für den überhöhte Honorare gezahlt worden sein sollen. Außerdem soll der Angeklagte zwischen 1997 und 2000 aus einer illegalen Handkasse für Gaststättenbesuche 11 500 Euro ausgegeben haben, berichtete Drews. Wegen Beihilfe mussten sich auch zwei frühere Referatsleiter verantworten. *97) Der MDR meldete online am19.04.2007, dass der Untreue-Prozeß vor dem Erfurter Landgericht noch nicht zu Ende war. Der Ex-Innenstaatssekretär Georg Brüggen sagte vor Gericht aus, er habe Zweifel am Sinn und Zweck des ehemaligen Tarnverlags der Behörde namens "Heron" gehabt. In einer früheren Vernehmung hatte Brüggen sogar von Vermutungen gesprochen, der Verlag könne eine Art Schwarze Kasse gewesen sein. *98) Der Südkurier meldete online am 24.04.2007 den nächsten Fall aus Baden-Württemberg. Eer Zeller Ex-Bürgermeister und Beamte Karlheinz Lais, 50, musste sich wegen Betrugs und Untreue vor dem Landgericht Waldshut verantworten. Die 1. Große Strafkammer warf dem Angeklagten insgesamt 16 Fälle des Betrugs und der Untreue in der Zeit von1985 bis 2001 vor, was auf ein ein ausgeklügeltes System gründete. Alles, was Lais in seiner Amtszeit unternahm und was ihm nun die Staatsanwalt unterstellt, war in sich verschachtelt, verzahnt und für die meisten Bürger undurchschaubar. Mal trat er als Bürgermeister in Funktion, mal war er Chef der Wohnbau GmbH, mal Vorsitzender des Sparkassenaufsichtsrats. Das waren Nebenverdienste. Allein als Wohnbau-Geschäftsführer, recherchierte der Staatsanwalt, soll Lais die Stadt Zell um etwa 64000 Euro übers Ohr gehauen haben. Dieses Geld, so urteilten schon die Verwaltungsgerichte vor drei Jahren, muss Lais definitiv zurückzahlen. Im Vergleich dazu wirken die etwa 4000 Mark, die Lais über doppelte Spesen abrechnete, wie Peanuts. Gipfel der Spitzfindigkeit war ein Fall mit dem Bürgerheim-Projekt. Als Lais mit dem Verein schon längst (auch hier ging's um das liebe Geld) im Rechtsstreit lag, suchte er einen Anwalt auf - und buchte die Beratungskosten für seinen Advokaten vom Konto des Vereins ab, so die Anklage. Als Lais, nach seiner Bürgermeistertätigkeit ausgestattet mit monatlichen 1566 Euro aus der Pensionskasse für Beamte, sein neues privates Firmendomizil in Freiburg einrichtete, landete er seinen letzen Coup. Er luchste der Stadt für 14000 Mark seinen Firmenwagen ab, der einst 70000 Mark gekostet hatte Wenige Tage später stand die Limousine in einem Bad Säckinger Autosalon zum Verkauf von 32000 Mark an. Und gar zu gerne hätte die Staatsanwaltschaft ihrer Anklageschrift ein weiteres Vergehen hinzugefügt: den Wohnungsdeal im Bad Säckinger Schöpfebachtal, wo Lais Mitte der 90er Jahre elf Wohnungen zu einem Vorzugspreis bekam. Doch der Fall, obwohl vom gesamten Reibbach der größte Brocken, war rechtlich verjährt. Die Mittelbayrische meldete online am 23.04.2007 den nächsten Fall. Hier ging es u. a. um vorsätzlichen Konkurs. Viele Arbeitsplätze wurden so in der Vergangenheit gefährdet oder gar vernichtet. Das Chamer Amtsgericht, unter Vorsitz des Richters Werner Ebner, verurteilte den ehemaligen Chef von vier Kliniken im Landkreis Cham wegen elf Fällen von Untreue. Wegen eines bestehenden anderen Haftbefehls wanderte der 49-jährige Diplomkaufmann anschließend wieder in die Zelle. Das Chamer Amtsgericht entpuppte sich als Nebenkriegs-Schauplatz. Der eigentliche Prozess erwartete den Angeklagten in Regensburg. Dort wurde gegen ihn verhandelt wegen verspäteter Konkursanmeldung, Verletzung der Buchführungspflicht und vorsätzlichem Konkurs. Deswegen wurde der ehemalige Chef der Akutklinik Waldmünchen, der Kliniken St. Englmar, Lohberg und Schloss Rabenstein bereits von zwei Polizisten vorgeführt und anschließend wieder in die Zelle zurückgebracht, - zur Fortsetzung der U-Haft - . Es ging um 500 000 Euro Anschubfinanzierung für den Anlauf der beiden neuen Kliniken Eine italienische Bank kam gerade recht. Die eigenen Kliniken hätten entweder am Limit oder im Minus gewirtschaftet. Gelder seien in einer Art und Weise abgezweigt worden, die den Tatbestand der Untreue in elf Fällen erfülle. So habe der Angeklagte für die Akutklinik Waldmünchen den Verkauf eines Röntgengeräts und anderer medizinischer Geräte im Wert von rund 364000 Euro veranlasst. Dieses Geld habe die Klinik nie gesehen. Es sei anderweitig, je nach Notlage, umverteilt worden. Allein der Entzug von Liquidität sei bereits als Untreue gegenüber der Akutklinik Waldmünchen zu werten, so Richter Ebner. Da sei es vergleichsweise unerheblich, dass die Geräte nach Aussage einiger Zeugen „Schrott“ gewesen seien. „Da waren Betten, die sahen aus, wie aus einem Feldlager im 1. Weltkrieg und sollten in Ambach an die Prominentenklinik verkauft werden.“ Es habe auch nie eine Genehmigung für eine derartige Transaktion gegeben. *99) Könige der Korruption gab es auch im Bereich „Sport“. Die Selbstbedienung als „Leistungssport“ per Untreue und Betrug war sehr beliebt und lukrativ zu gleich. Da gehen die Könige der Korruption gerne arbeiten. Hierzu der nächste Fall. 04.05.2007 http://www.rhein-main.net meldet online: "Wie Emig den HR hereinlegte" Die Anklage gegen den ehemaligen HR-Sportchef Jürgen Emig (61) wog laut Staatsanwaltschaft schwer. Jürgen Emig hatte auch deswegen sechs Wochen in Untersuchungshaft verbracht. Und wie sollte es in einem solchen Fall auch anders gewesen sein, die Ehefrau von Emig war hier ebenso verwickelt. Die Gattin und Inhaberin der Media-Agentur "Killinger Productions" soll den Kunden von Emig in Fernsehendungen gegen Honorarzahlungen Schleichwerbung ermöglicht haben. Ob eine Anklage gegen die Ehefrau erhoben werden musste, dass musste der Verlauf des Verfahrens und der Ermittlungen noch ergeben. Zudem sei die für Wirtschafts- und Korruptionsdelikte zuständige 12. Große Strafkammer seit geraumer Zeit ausgesprochen stark belastet gewesen. Der Vorwurf gegen Emig lautete: Acht Fälle von Bestechlichkeit warf die Staatsanwaltschaft Emig vor, dazu Untreue und Betrug. Bei illegalen Nebengeschäften mit Sportübertragungen soll der Journalist mehr als 600 000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet haben Die Staatsanwaltschaft war der Auffassung, dass Emig zum Tatzeitpunkt "als Amtsträger" zu sehen gewesen war, was eine härtere Bestrafung nach sich ziehen kann. Es sei unstreitig gewesen, dass Emig Amtsträger gewesen sei, und zwar durch die führende Position als Leiter der Abteilung Sport Radio und TV, die er beim öffentlich-rechtlichen Sender Hessischer Rundfunk (HR) bis zum 23.03.2004 inne hatte, so der Staatsanwalt Michael Loer bei Vorstellung der Anklage. Mitangeklagt war Harald Frahm, Inhaber der Agentur "Sport Marketing & Productions" (SMP) und früherer Präsident des Deutschen Tanzsport-Verbands (DTV), dem auch strafbare Geschäfte mit dem damaligen Sportchef des Mitteldeutschen Rundfunks, Wilfried Mohren, vorgeworfen wurden. Wie funktionierte das "System Emig" ? Der populäre Sportchef, und zudem hocherfolgreich, habe völlig legal Sponsoren zum wirtschaftlichen Nutzen des Senders angeworben. Mit so genannten Beistellungen, das sollen Produktionskostenzuschüsse gewesen sein, welche die Veranstalter von Randsportarten zahlen mussten, um überhaupt ins Programm zu kommen, soll Emig für den Sender von Mitte der 90er Jahre bis zu seinem Ausscheiden im März 2004 rund 13 Millionen Euro eingeworben haben. Strafrechtlich relevant wurden diese Aktivitäten, als Emig von den Geldgebern Provisionen einforderte – über die Agentur seiner Gattin. Provisionen für Beistellungen kassierte er bei größeren Sportereignissen in Hessen, dem Triathlon Iron Man etwa, dem Frankfurter Marathon, dem internationalen Leichtathletikfestival in Kassel und so fort. Als der Sender diese Praxis rügte, gründete Emig mit seinem jetzt mitangeklagten Komplizen Harald Frahm die SMP, die fortan an Sponsorengeldern und Beistellungen verdiente und an Emig bezahlte. Laut Ermittlungen wurde das System über den damaligen MDR-Sportchef Wilfried Mohren in den Osten der Republik exportiert. Für Übertragungen von Fußballspielen der Regionalliga Süd im HR-Fernsehen sicherte Jürgen Emig der SMP die Rechte zur Vermarktung von Bandenwerbung und sonstiger Werbeformen während der Sendung. Sponsoren wurden über die SMP angeworben, z. B. mehrere Banken in Frankfurt , außerdem den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), und den Energieversorger Mainova. Eine Art "Heimspiel" war für den Radsport-Spezialisten das Radrennen "Rund um den Henninger- Turm". In enger Abstimmung mit dem Veranstalter habe Emig die Streckenführung und Kamerastandorte festgelegt und anschließend über SMP Werbeflächen vermarktet, die bei der Übertragung des Rennens effektvoll ins Fernsehbild gerückt wurden. Allein beim Frankfurter Radrennen soll Emig innerhalb von vier Jahren 225 000 Euro eingenommen haben – über 50 0000 Euro pro Rennen. *101) Einen "weniger bedeutenden" Fall meldete die Thüringer Allgemeine am 03.05.2007 online. Der frühere Geschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes und des Seniorenzentrums, Ralf G., und sein Prokurist Ronald Sch. wurden von der Staatsanwaltschaft Erfurt in fünf Punkten der Untreue angeklagt. So soll G. in den Jahren 1998 bis 2001 überhöhte Prognosen für Personalkosten für den früheren DRK-Kindergarten Zwergenland bei der Stadt Weimar angegeben haben. In den Unterlagen wurden jährlich etwa 52 000 Mark für eine Mitarbeiterin veranschlagt, die gar nicht mehr in der Schöndorfer Kindereinrichtung beschäftigt war. Im jeweiligen Verwendungsnachweis gab das DRK außerdem an, mehr Geld benötigt zu haben, als prognostiziert war. Die Stadt zahlte diese Summe auch regelmäßig an das Vorstandsmitglied des DRK-Kreisverbandes Weimar. Nutznießer der zu hohen Auszahlung an das DRK waren indes nicht die Erzieherinnen der Einrichtung. Sie erhielten geringere Gehälter, als in den Lohnkosten ausgewiesen wurden. Dagegen stand G. unter Verdacht, sich von dem Kostenüberschuss ein Einkommen in Millionenhöhe gesichert zu haben. So standen dem 43-Jährigem allein im Jahr 2000 mehr als 458 000 Mark zur Verfügung. *102) Untreue, das lohnte sich zur Selbstbereicherung, wie der nächste Fall ebenfalls zeigte. In keiner „Branche“ lies sich so viel Geld so leicht verdienen, wie mit Korruption, Untreue, und Insolvenzbetrug. Wer kontrollierte die „Könige der Korruption“ ? Die Rhein Main Presse online am 11.05.2007: Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte Anklage gegen eine 55-jährige Frau aus Rheinhessen wegen Untreue und Betrugs zum Nachteil der Mainzer Akademie der Wissenschaften und Literatur erhoben. Sie war fast 25 Jahre bei der Akademie beschäftigt und zuletzt Leiterin der Finanzbuchhaltung. Der Sitz der Akademie war an der Geschwister-Scholl-Straße. Der Vorwurf: In der Zeit vom Februar 2002 bis Februar 2007 soll die Mitarbeiterin insgesamt mehr als 800 000 EURO von Konten der Akademie mittels Barschecks oder Überweisungen zu ihren Gunsten abgehoben oder abgebucht zu haben Das Geld verwendete sie für sich, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach am 10.05.2007. Seit dem 02.03.2007 sass sie aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mainz in Untersuchungshaft. Unverständlicher weise wurde sie gegen eine Kaution von nur 35 000 EURO wieder auf freien Fuss gesetzt, ob wohl der Verbleib des grossen Teils der 800.000,-- EURO überhaupt nicht geklärt war. Die Staatsanwaltschaft ging von Fluchtgefahr aus. *105) nt-v online am 16.05.2007 Freistaat Sachsen: Hier drohte der totale Skandal ! „Könige der Korruption an der Macht“ Korruption, Amtsmissbrauch, Verrat von Dienstgeheimnissen, und Kinderprostitution, das waren sicherlich nur einige Erkenntnisse, die auf Grundlage geheimer Verfassungsschutzakten gegen ein mutmaßliches kriminelles Netzwerk bekannt wurden, in die hohe Justiz- und Polizeibeamte sowie Politiker verwickelt gewesen sein sollen. Die Weitergabe der Akten war umstritten. Der Landesdatenschutzbeauftragte lehnte eine Verwertung strikt ab, da der Verfassungsschutz zur Beobachtung der organisierten Kriminalität nicht befugt gewesen sei. Der Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) widersprach dem, und so sollten die Kopien der Unterlagen außer an die sächsische Generalstaatsanwaltschaft auch an das Bundeskriminalamt und Generalbundesanwältin Monika Harms gehen. Soweit zu einem kleinen Ausschnitt der „grossen Korruption“. Der nächste Fall war eher der „kleinen Korruption“ zuzurechnen, und klang eher harmlos, denn Friedrich Pflughoft hatte ohne Wissen des Gemeinderates den Auftrag einer Hamburger Flächenreinigungsfirma verlängert, bis die Kripo kam. *107) http://www.abendblatt.de online am 16.05.2007: Korruptionsverdacht im Rathaus der Samtgemeinde Jesteburg Und so ermittelte die Staatsanwaltschaft Verden gegen den Bauamtsleiter der Samtgemeinde Jesteburg, Friedrich Pflughoft, wegen Bestechlichkeit. Ein Disziplinarverfahren gegen Pflughoft ruhte, da neue Erkenntnisse in das Verfahren einfliessen konnten. Der Vorwurf an Pflughoft: Pflughoft, der als Mitarbeiter der Samtgemeinde auch für das Bauamt der Gemeinde Jesteburg zuständig war, soll ohne Wissen des Gemeinderates einen "Nachtragsauftrag" zur Schneereinigung an eine Hamburger Flächenreinigungsfirma über rund 15 000 Euro erteilt haben. Für die Gemeinde hatte er nur den ersten Auftrag über rund 6000 Euro vergeben. Offiziell habe der Rat nichts davon gewusst, dass der Auftrag von Pflughoft verlängert und die Auftragssumme mehr als verdoppelt worden wurde, so lautete es aus dem Rathaus. *108) Der nächste Fall kam aus Koblenz (NRW), und wurde von ad.hoc.news online am 22.05.2007 in das Internet gestellt. Die Deutsche Bahn wurde um fast 900 000 Euro geprellt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz erhob am 22.05.2007 Anklage gegen vier Männer im Alter zwischen 37 und 65 Jahren. Die Männer mussten sich vor dem Koblenzer Landgericht wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Untreue und Betrug verantworten. Der Fall: Einem 57-jährigen Mitarbeiter einer Nachfolgegesellschaft der DB wurde vorgeworfen, von drei Verantwortlichen eines Bauunternehmens aus Oberwesel ab 2002 Zuwendungen in Höhe von mindestens 141 000 Euro entgegengenommen zu haben. Im Gegenzug soll er überhöhte Rechnungen für Bauarbeiten an der Bahnstrecke zwischen Koblenz und Mainz akzeptiert haben. Diese Bauarbeiten sollen nach Angaben der Ermittler entweder nicht oder nicht in diesem Umfang erbracht worden sein. Der Schaden durch die überhöhten Rechnungen belaufe sich auf 600 000 Euro. Den drei Verantwortlichen der Baufirma wurde zur Last gelegt, zwischen 2001 und 2006 in mindestens 58 Fällen einen Beamten sowie zwei Mitarbeiter der DB Netz mit insgesamt 156 000 Euro bestochen zu haben. Als Gegenleistung hätten der Beamte und die beiden Mitarbeiter in mindestens fünf Fällen Rechnungen für Arbeiten an Bahnstrecken am Mittelrhein in Höhe von insgesamt 294 000 Euro abgezeichnet. Auch diese Bauarbeiten sollen laut Staatsanwaltschaft entweder gar nicht oder nicht in diesem Umfang vorgenommen worden sein. *109) Bestechlichkeit war auch gut zur Förderung von Multi-Kulti in Berlin, - koste es doch was es wolle - . Der Tagesspiegel stellte einen Artikel am 22.05.2007 in das Internet, der u. a. zum Inhalt hatte, dass zwölf Vietnamesen unberechtigt Aufenthaltstitel erhalten hatten. Der Fall stammt von August 2006, hier gab es eine Festnahme. In einem Prozess um Korruption im Bezirksamt Mitte müssen sich eine 42-jährige frühere Angestellte des Bürgeramtes und zwei Mitangeklagte vor dem Berliner Landgericht verantworten. Der Ex-Angestellten und den beiden Vietnamesen im Alter von 57 und 63 Jahren, darunter eine Dolmetscherin, wurde vorgeworfen, als Bande von 2002 bis 2005 zwölf Vietnamesen unberechtigt Aufenthaltstitel verschafft zu haben. Die 42-Jährige soll Blankoformulare entwendet, diese mit den Namen der Betroffenen ausgefüllt, die Papiere mit amtlichen Siegel versehen und für jeweils 1000 Euro an die beiden Mitangeklagten verkauft haben. Ihr wurde neben Beihilfe zum bandenmäßigen Einschleusen von Ausländern auch Bestechlichkeit vorgeworfen. Die beiden Vietnamesen sollen die Papiere an illegal in Deutschland lebende oder einreisewillige Landsleute für 7000 bis 10.000 Euro weiterverkauft haben. *110) In Berlin ging es auch weiter mit der Korruption. Interessant war auch hier, dass Bordellbesuche teil der Korruption gewesen ist, - so wie bei VW - . Und so gab es Bordellbesuche es nicht nur bei VW, sondern auch für den früherern Amtsrestaurator des Landesdenkmalamts Berlin. 04.06.2007 http://www.pr-inside.com meldete online: Ein früherer Amtsrestaurator des Landesdenkmalamts Berlin wurde am 04.04.2007 wegen Vorteilsannahme vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 58-Jährige "korrupt" war. Er habe sich von drei Mitangeklagten für Aufträge zwischen 1996 und 2000 mit Geld, Autos sowie Bordell- und Restaurantbesuchen "schmieren" lassen. Der heute in Münster lebende Mann hatte zugunsten eines mitangeklagten Bildhauers Scheinangebote für die Restauration am Zeughaus eingeholt und von ihm dafür 1500 Euro bekommen. Der mitangeklagte Künstler musste wegen Vorteilsgewährung 600 Euro Geldstrafe zahlen. Nach anfänglichem Leugnen hatte der Amtsrestaurator auch gestanden, insgesamt 7000 Euro angenommen und Bordellbesuche spendiert bekommen zu haben Das Gericht betonte, dass die 50 000 Euro an ein mitangeklagtes Restauratorenpaar überwiesen wurden, obwohl auch anderen in der Behörde bekannt gewesen sei, dass der Auftrag noch nicht vollständig abgeschlossen war. Gegen das Restauratorenehepaar wurde das Verfahren fortgesetzt *111) Auch aus der geschmierten Ecke bei BMW in München und Volkswagen war mal wieder was ergänzendes zu lesen. Bereits weiter oben unter *16) und *18 wurde schon berichtet. Es stellte sich zudem heraus, dass Mitarbeiter des Innenausstatters Faurecia Schmiergelder in Empfang genommen haben. Der Umfang der Zahlungen bezifferte sich zuletzt von 600.000 bis 800.000 Euro jährlich, welche die Einkäufer der Autokonzerne zahlten. Im Gegenzug soll das Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt worden sein. Manager Magazin am 09.06.2007: Der Münchner Oberstaatsanwalt Anton Winkler bestätigte: "Wir haben einen früheren Einkaufsmitarbeiter wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr angeklagt." Der Manager, der für den Autobauer in den USA tätig war, soll Zuwendungen von Faurecia angenommen haben. Der frühere Faurecia-Chef Pierre Lévi sollte per Strafbefehl zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Zahlung von 300 000 Euro wegen Beihilfe zur Bestechung verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen mehr als 20 weitere Beschuldigte, darunter auch Mitarbeiter von Volkswagen. *113) Ergänzendes kam von der Süddeutschen Zeitung am 22.06.2007 online. Es ging um den BMW-Manager Günther L., 56, und Richard H., 49, Geschäftsführer einer Automobilzulieferfirma, und um die stetigen dicken Briefumschläge mit Bargeld, üblicherweise mit 50.000 Euro Inhalt. Der Österreicher Richard H. hatte solche Machenschaften gar nicht nötig. Der studierte Maschinenbauer hatte sich dort bei einer international bekannten Zulieferfirma vom einfachen Angestellten zum hoch dotierten Entwickler hochgearbeitet - mit einem Jahreseinkommen von zuletzt 400.000 Euro. Letztendlich trennte sich Richard H. von seiner Firma, - mit immerhin 340.000 Euro Abfindung. Dennoch wollte Richard H. vor seinem Ausscheiden immer mehr, dafür sorgte er, und so funktionierte jahrelang die Schmiergeld-Übergabe in Nobel-Restaurants reibungslos. Am 22.05.2007 nahm Richard H. auf der Anklagebank im Landgericht Platz. Der Vorwurf: Bestechung und Untreue. Das Landgericht verurteilt ihn wegen Bestechung und Untreue zu zwei Jahren Haft mit Bewährung und 100.000 Euro Geldbuße, die an eine gemeinnützige Einrichtung gehen. Günther L. dagegen wurde im vergangenen Herbst als erster verurteilt und bekam drei Jahre Haft wegen Bestechlichkeit, die Entlassung bei BMW war längst erfolgt. Die Anwälte des Herrn Richard H., Herr Thomas Pfister und Herr Michael Adams, zeichneten ein Bild des Günther L. Der promovierte Ingenieur Günther L. soll die "treibende Kraft" gewesen sein. Er sei in der Szene als "linker Doktor" bekannt gewesen und er habe als einer "von der ganz üblen Sorte" gegolten. Im Umgang mit den Zulieferfirmen habe er sich durch "unglaubliche Brutalität" ausgezeichnet und sei "von Geldgier zerfressen" gewesen. Es soll Tatsache gewesen sein, dass sich Günther L. von mehreren Zulieferfirmen mit insgesamt einer Million Euro schmieren ließ. Etliche Strafverfahren waren noch anhängig. Der Manager ließ sich auch Luxusreisen finanzieren und verschmähte selbst Gutscheine für Nobelrestaurants und eine Skiausrüstung nicht. Günther L. soll besonders geldgierig gewesen sein. Er soll sogar dann noch Geld verlangt haben, als der Korruptionsskandal längst aufgeflogen war. Nur Tage nach seiner Haftentlassung soll er von Richard H. nochmals 50000 Euro verlangt haben Geschädigt wurde in diesem Fall war eine Zulieferfirma in der Schweiz, die mittels überhöhter Rechnungen geprellt wurde. *115) Neues kam von ad-hoc-news.de online am 18.07.2007 hinzu. Wegen Bestechlichkeit muss ein ehemaliger leitender BMW-Mitarbeiter für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das Münchner Landgericht verurteilte den geständigen Angeklagten am 18.07.2007. Er hatte in dem Prozess eingeräumt, von 2003 bis 2005 insgesamt rund 500 000 Euro von Zulieferern von BMW angenommen zu haben. Nach eigener Aussage hatte der Mann seine Position als Gruppenleiter im Einkauf des BMW-Werkes in Spartanburg (USA) ausgenutzt, um vier Zulieferer unter Druck zu setzen. Um ihre Chancen bei der Vergabe hoch dotierter Aufträge nicht zu gefährden, kamen die Betriebe den Forderungen des Einkäufers nach. http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte ... itarbeiter Weiter ging es vor Gericht bei IKEA. net-tribune 18.06.2007 Wie weiter oben schon zu *10) *21) *50) berichtet, war der der Korruptionsskandal beim Möbelriesen Ikea vor den Gerichten zu bearbeiten. IKEA bestätigte im südhessischen Wallau, dass der Baukonzern Max Bögl vor dem Landgericht München auf Schadenersatz in Höhe von 6,3 Millionen Euro verklagt wurde. Die Klage wurde Ende Mai 2007 eingereicht. Vor dem Amtsgericht Frankfurt war der Prozess gegen den früheren Geschäftsführer eines Bauunternehmens aus Rhede in Westfalen anhängig. Die Bauunternehmen sollen Mitarbeiter der Ikea-Bauabteilung bestochen haben, um an Aufträge heranzukommen. Nach Angaben des Möbelkonzerns hat Bögl in den vergangenen Jahren insgesamt sieben Rohbauten für Ikea erstellt. Die im oberpfälzischen Neumarkt beheimatete Firma gehört nach eigenen Angaben mit einem Jahresumsatz von rund einer Milliarde Euro zu den fünf größten deutschen Bauunternehmen. Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt berichtete, war der angeklagte Bauunternehmer aus Rhede an Ikea-Projekten in Hamburg, Regensburg und im baden-württembergischen Walldorf mit einem Gesamtvolumen von rund 34 Millionen Mark (rund 17,4 Millionen Euro) beteiligt. Dabei sollen Bestechungssummen in einer Gesamthöhe von 146.000 Mark (rund 74.500 Euro) geflossen sein. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt schätzte den Schaden auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Seit Bekanntwerden des Korruptionsskandals bei Ikea vor rund zwei Jahren hat die Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich Ermittlungsverfahren gegen 65 Beschuldigte eingeleitet. Wie Oberstaatsanwalt Thomas Bechtel am Montag berichtete, wurden davon zwischenzeitlich fünf Verfahren per Strafbefehl beendet, darunter vier Verfahren gegen frühere Verantwortliche des Bögl-Konzerns. *114) Der SPIEGEL online gab am 07.09.2007 weitere Neuigkeiten bekannt, und zwar die erste Anklage in der Korruptionsaffäre um das schwedische Einrichtungshaus. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft warf einem 50 Jahre alten Ikea-Bauleiter Untreue in 48 Fällen zum Nachteil des Unternehmens vor. In 21 weiteren Fällen müsse sich der Mann zudem wegen Bestechlichkeit verantworten, sagte der ermittelnde Staatsanwalt Michael Loer. Insgesamt soll der Beschuldigte von 2002 bis 2005 Geld- und Sachleistungen in Höhe von rund 700.000 Euro von zwei Auftragnehmern seines ehemaligen Arbeitgebers erhalten haben. Von einer Düsseldorfer Firma für Innenausbau soll er 100.000 Euro in bar erhalten haben. Zudem bezahlte ihm die Firma die Renovierung und Neuausstattung seines Hauses in Friedrichsdorf für weitere 514.000 Euro. Eine für Rohausbau zuständige Firma aus Hamburg zahlte dem 50-Jährigen 87.000 Euro in bar. Im Gegenzug stellten die beiden Firmen mit Einverständnis des Beschuldigten überhöhte Rechnungen an Ikea. Allein beim Bau der Ikea-Filiale in Duisburg soll dem Unternehmen dadurch ein Schaden von 1,4 Millionen Euro entstanden sein. Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft soll es in dem weit verzweigten Korruptionsskandal insgesamt (nur noch) 64 Beschuldigte geben, denn ein Beschuldigter hatte sich bereits erhängt. *133) Und vom riesen FlowTex-Fall wurde hier noch nichts berichtet. Der vorraussichtliche Schaden in Höhe von 1,1 Milliarden Euro könnte ggf. vom Land Baden-Württemberg wegen Amtspflichtverletzung als Schadensersatz eingefordert werden. Der FlowTex-Fall und der Beschluss vom 21.07.2005 - 3 Ws 165/04 - des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Hierzu die Pressemitteilung vom 21.05.2005. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft im FlowTex-Folgeverfahren war erfolgreich. Die Anklage gegen ehemaligen Betriebsprüfer des Finanzamtes Karlsruhe-Stadt wurde in vollem Umfang vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim zugelassen. Der Beschluss der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim vom 22.06.2004 wurde aufgehoben. Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe sah die Sache so: In der Sache geht es um den Vorwurf, der Finanzbeamte habe, obwohl er den fiktiven Handel mit Horizontalbohrsystemen und das praktizierte Schneeballsystem bereits seit 1996 erkannt gehabt habe, das Betrugssystem weiter gefördert, indem er dieses anlässlich durchgeführter Betriebsprüfungen nicht aufdeckte und auch zukünftig seine Duldung in Aussicht stellte (Vorwurf der Beihilfe zum Betrug; §§ 267, 27 StGB). Außerdem habe er im Januar 1997 während einer Betriebsprüfung in Ettlingen von Manfred Schmider einen von diesem 1996 für DM 5.524 erworbenen Notebook/ Laptop nebst Zubehör zum „symbolischen Preis“ von DM 1000 und im August 1998 unter Vermittlung eines Autohauses einen Pkw der Marke VW Golf im Werte von DM 51.495 für ca. DM 30.000 als Gegenleistung dafür erhalten, dass er in seinen für die Jahre 1990 bis 1993 erstatteten (Zuwendung: Laptop) und für die Jahre 1994 bis 1998 anstehenden (Zuwendung: VW-Golf) Betriebsprüfungsberichten den Verdacht von Betrugsdelikten nicht aufgedeckt habe bzw. nicht aufdecken erde (Vorwürfe der Bestechlichkeit bzw. der Vorteilsannahme, §§ 331, 332 StGB). Außerdem sei Manfred Schmider bei zwei Telefonaten Ende Januar/Anfang Februar 2000 vom Angeklagten über die für den 08.02.2000 von den Ermittlungsbehörden vorgesehene Festnahme informiert worden (Vorwurf der Verletzung des Dienstgeheimnisses, §§ 353 b Abs.1 Nr.1 StGB). Während die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim mit Ausnahme des Vorwurfs der Bestechlichkeit/Vorteilsannahme hinsichtlich des VW Golfs - insoweit wurde die Anklage zugelassen und die Hauptverhandlung eröffnet - einen hinreichenden Tatverdacht aus tatsächlichen Gründen nicht festzustellen vermocht hatte, hat der 3. Strafsenat auch bezüglich der anderen drei Anklagepunkte die Beweislage als ausreichend angesehen. Die Eröffnung des Hauptverfahrens sei zu beschließen, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint (§ 203 StPO), wobei ein solcher Tatverdacht dann anzunehmen sei, wenn die nach Maßgabe des Akteninhalts vorzunehmende vorläufige Tatbewertung ergibt, dass die Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlich ist. Für die Anwendung des Zweifelssatzes (in dubio pro reo) sei in diesem Verfahrensstadium noch kein Raum, vielmehr müsse die endgültige Bewertung der Beweisergebnisse, auch hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von Zeugen und der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen, der späteren Hauptverhandlung überlassen bleiben. Dies habe die Wirtschaftsstrafkammer im Ergebnis verkannt. Insbesondere gelte dies für die Aussagen des Manfred Schmider bei seinen Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft Mannheim im Jahre 2000 zum Vorwurf der Beihilfe zum Betrug, in welchen dieser - zwischenzeitlich beruft er sich auf sein Aussageverweigerungsrecht nach § 55 StPO - bekundet hatte, der angeschuldigte Betriebsprüfer habe das FlowTex-Betrugssystem bereits 1996/1997 durchschaut gehabt. Hingegen sei den entlastenden Angaben des Zeugen Klaus Kleiser bei seiner persönlichen Vernehmung durch die Wirtschaftsstrafkammer am 13.05.2004 - dieser hatte dort angegeben, den Angeklagten früher zu Unrecht der Mitwisserschaft beschuldigt zu haben - zu viel Bedeutung beigemessen worden. Auch habe hinsichtlich des Vorwurfs der Bestechlichkeit durch die Überlassung des Laptops im Jahre 1997 auf das Fehlen eines Tatvorsatzes nicht einfach daraus geschlossen werden dürfen, dass das für DM 1.000 erworbene Notebook bereits ein Jahr alt gewesen sei, vielmehr hätte zunächst eine tatsächliche Wertermittlung stattfinden müssen. Entscheidend sei außerdem der enge sachliche und zeitliche Zusammenhang zwischen der Überlassung des Laptops und des VW Golf. In rechtlicher Hinsicht hat der Senat darüber hinaus klargestellt, dass der Angeklagte bei Nachweis seiner tatsächlichen Kenntnis vom Fehlbestand an Horizontalbohrmaschinen zur Offenbarung seines Wissens gegenüber Finanzverwaltung, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft verpflichtet gewesen wäre, zumal alle betrügerischen Vorgänge auch steuerrechtlich relevant gewesen seien. Ob und inwieweit eine solche Offenbarung, wie von den Verteidigern des Angeklagten vorgetragen, erfolgt ist, müsse in der Hauptverhandlung geklärt werden. Die Wirtschaftsstrafkammer wird nunmehr umfassend über die in der Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 11.04.2003 gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe zu befinden haben. Ein Termin zur Durchführung der Hauptverhandlung steht noch nicht fest. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2005 - 3 Ws 165/04 - Hinweis: Der Beschluss des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe stand in Zusammenhang mit dem beim Landgericht Karlsruhe anhängigen Zivilverfahren, in welchem 113 Banken, Leasinggesellschaften, Firmen und Einzelpersonen vom Land Baden-Württemberg wegen Amtspflichtverletzung Schadensersatz in Höhe von 1,1 Milliarden Euro fordern. Dort war die Urteilsverkündung für den 26.07.2005 vorgesehen. Hinweis auf den Gesetzestext: StPO § 203 Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint. *116) Die Gesellschafterversammlung der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG hat am 16.02.2007 hinsichtlich des Jahresabschlusses zum 30.06.2006 festgestellt, dass es andauernde, prozessualen Vorgänge zum Insolvenzverfahren um FlowTex gab. Die Deutsche Leasing stand, wie viele andere Leasinggesellschaften und Banken auch, in Geschäftsverbindung mit der FlowTex-Gruppe. Hier wurde Schaden angerichtet. Wiwo.de meldete online am 19.07.2007 ergänzend: Im Milliardenskandal um die Bohrgerätefirma FlowTex wurde der Betriebsprüfer wegen Vorteilsnahme zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Im Verlauf des Strafprozesses hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Bestechlichkeit, des Betrugs sowie des Verrats von Dienstgeheimnissen fallen lassen Das Landgericht Mannheim befand den 58-jährigen Beamten des Finanzamtes Karlsruhe-Durlach für schuldig, sich von dem als Betrüger verurteilten FlowTex-Chef Manfred Schmider ein Auto vermitteln lassen zu haben. „Schmider wollte sich den Angeklagten geneigt machen für die dritte Betriebsprüfung“, sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Schwan . Von den 51.000 Mark für den Neuwagen habe Schmider 20.000 Mark übernommen. „Dieser Kauf war der Fehler ihres Lebens“, sagte die Richterin. *117) Weitere Infos gab es bei der [url=http://www.ftd.de/politik/deutschland/159033.html:1g8vl6e5]Financiel Times[/url:1g8vl6e5]. [url=http://www.markenpost.de/news_Beweisaufnahme-im-FlowTex-Prozess-beendet_6021.html:1g8vl6e5]Die Markenpost meldete am 28.06.2007 online[/url:1g8vl6e5], dass die Beweisaufnahme im FlowTex-Fall beendet gewesen sein soll. Der Ausgang diese Verfahrens verspricht Spannung, weil ggf. beim Land ein Schaden von ca. 1,1 Milliarden Euro einklagbar wäre ! Wer will denn da Schuld auf sich laden ? Von der grossen Korruption mit einem Schaden von ca. 1,1 Milliarden Euro zur kleinen Korruption und zum kölsch Klüngel in Köln. In Köln lebte es sich schön, und woanders gab es was zu arbeiten, eben da, wo andere Urlaub machen. Machte ja nichts, die Stadtkasse von Köln war eh so gut wie leer, also ran an die Reisekasse der öffentlichen Unternehmen. Kölner Stadtanzeiger online am 28.06.2007: Die Staatsanwaltschaft Köln musste 27 Aufsichtsratsreisen städtischer Unternehmen und des Verwaltungsrates der Sparkasse Köln-Bonn überprüfen. Es wurden die Akten des Versorgungsunternehmens Rhein-Energie, die Akten der Stadtwerke und der Hafengesellschaft HGK ausgewertet Die Anklagebehörde mehr als 100 Ermittlungsverfahren gegen Politiker, Spitzenbeamte der Stadtverwaltung, Unternehmensvorstände und Arbeitnehmervertreter eingeleitet. Vorwurf hier: Verdacht der Untreue zulasten öffentlicher Unternehmen. Politiker der vier Fraktionen wiesen den Vorwurf der Untreue zurück. Sie zeigten auf das Fachprogramm der Aufsichtsratsreisen, zu denen sie eingeladen waren. Für die Staatsanwaltschaft war die fachliche Begründung in vielen Fällen nicht nachvollziehbar. Schliesslich musste vor Antritt der Reise klar sein, was der Inhalt der Reise werden sollte. Entgegen solcher klaren Vorgaben hätten einige Unternehmen erst nach der Einladung an die Aufsichtsratsmitglieder damit begonnen, das Programm zu erstellen. Mitunter seien Gesprächspartner in den Zielorten erst kurz vor Beginn eines Ausflugs gewonnen worden. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln, Günther Feld, am 27.06.2007 bestätigte, wurde auch gegen die Teilnehmer einer 72 000 Euro teuren Tour der Köln-Musik GmbH (Philharmonie) nach St. Petersburg im Jahr 2002 ermittelt. Zu den Beschuldigten gehörten unter anderem Oberbürgermeister Fritz Schramma, der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Rolf Bietmann, Ex-CDU-Parteichef Richard Blömer, der frühere SPD-Ratsherr Franz Irsfeld sowie Grünen-Fraktionsvize Peter Sörries. Schramma meinte, die Reise "diente ausschließlich der Förderung von konkreten bilateralen Projekten der beiden Städte und Musikhäuser". Zudem war Schramma im Jahr 2003 Schramma mit dem Aufsichtsrat der Messe nach Valencia unterwegs auf Reisen. Und mit der Köln-Musik reiste Schramma im Jahr 2003 nach Wien. *118) Anmerkung: Auffällig war hier wieder der Name des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordnete Rolf Bietmann. Bietmann wurde durch den Kölsch-Klüngel-Korruptionsskandal um den damaligen Müll-Multi Trienekens bekannt. Denn das Herz des damaligen Müll-Monguls schlug beileibe nicht nur für die SPD, sondern auch für Bietmann. Die Kanzlei des ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Bietmann bedachte Trieneken seit 1999 mit Honorarverträgen in einer jährlichen Größenordnung von rund 100.000 EURO . Der Vertrag lief noch bis ins Jahr 2005 und war nicht kündbar. Die Kölsche Rundschau ergänzte am 01.08.2007 mit einer Aktualisierung Das Oberstaatsanwalt und Behördensprecher Günther Feld gab ein Update, und wegen eines Kurzbesuchs in Moskau für 100 000 Euro, ein Drei-Tage-Trip nach Istanbul für 30000 Euro - zwei Reisen des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse Köln. Ermittelt wurde gegen den Chef der Sparkasse Köln Bonn, Dietmar Binkowska, und gegen den früheren Vorstandschef Gustav Adolf Schröder wegen des Verdachts der Untreue. Für die Betrooffenen sei „alles in Ordnung“ gewesen. *124) Ad-hoc-news.de online am 11.07.2007: Der wegen versuchter Erpressung und Bestechlichkeit angeklagte suspendierte Nordenhamer Bürgermeister Georg Raffetseder (CDU) hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe gestanden. Raffetseder verlas am Mittwoch zum Beginn der Verhandlung vor dem Landgericht Oldenburg eine schriftliche Erklärung. Darin räumte er ein, seine Pflichten als Amtsträger missbraucht zu haben, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Staatsanwaltschaft warf dem Kommunalpolitiker vor, in seiner Funktion als Bürgermeister 10 000 Euro von einem Nordenhamer Immobilienmakler verlangt zu haben. Der Bürgermeister habe damit gedroht, bei Nichtzahlung die vom Makler gewünschte Aufstellung eines Bebauungsplans zu verhindern. Vor Gericht gab Raffetseder eine Erklärung ab und räumte ein, tatsächlich Geld gefordert zu haben. Als Motiv nannte er private Spannungen zwischen ihm und dem Makler. OZ-online am 11.07.2007: Polizeipräsident Rolf Sprinkmann und Staatsanwalt Dr. Alexander Retemeyer erklären, dass Ermittlungen gegen Personen liefen, die sonst selbst ermitteln. Die Staatsanwaltschaft und die Polizeidirektion ermittelten unter anderem wegen Bestechlichkeit. Die 20 Polizisten waren im Polizeikommissariat Bramsche und bei der Autobahnpolizei tätig. Zwei wurden in Pension oder in Altersteilzeit, vier arbeiten seit Längerem in anderen Dienststellen. Sieben Beamte wurden versetzt, nachdem die Vorwürfe bekannt geworden waren. Sieben weitere liessen ihre Dienstgeschäfte vorerst ruhen. 20 Polizisten aus der Region Osnabrück standen unter Verdacht, über Jahre ein Abschleppunternehmen aus dem nördlichen Landkreis bevorzugt und dafür Gegenleistungen erhalten zu haben. Im Gegenzug durften die Beamten Privatfahrzeuge in der Kfz-Werkstatt des Unternehmens kostenlos oder stark vergünstigt reparieren lassen sowie Ersatzteile kaufen. Die Vorwürfe lauteten daher: Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit. Der Staatsanwalt sprach von "organisierten Täterstrukturen". Den Ermittlern wurden 55 Fälle bekannt, die sich zwischen 2003 und 2006 zugetragen haben sollen. "Es ist möglich, dass weitere Fälle bekannt werden", sagt Sprinkmann. Er kündigt an, dass konsequent weiterermittelt und "mit aller Härte" durchgegriffen werde. Und hier mal wieder ein Bürgermeister als "König der Korruption", der gleich seine Frau als "Königin der Korruption" mitbrachte. Lausitzer Rundschau am 08.08.2007: Der frühere Bürgermeister der Stadt Machern und CDU-Politiker, Ralf Ziermaier (49 J.), wurde vom Landgericht Leipzig wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Drei Jahre dauerte der Untreue-Prozess. Laut Urteil habe Ziermaier die Gemeinde Machern (Muldentalkreis) um knapp eine Million Euro geschädigt. Das Geld floss in eine Scheinfirma. Die Taten, für die der abgewählte Bürgermeister verurteilt wurde, gehörten zu dem Viora-Komplex. Die Viora Entwicklungsgesellschaft mbH war 1996 von Ziermaier und seiner Frau gegründet worden. Diese wurde auch zur Geschäftsführerin bestellt. Nach Überzeugung der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts existierte das Unternehmen nur auf dem Papier. *125) Die Bundesagentur für Arbeit beherbergte weitere "Könige der Korruption". Die Selbstbereicherung ging weiter. N-TV meldete online am 09.08.2007, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main unter der Leitung des Oberstaatsanwalts Thomas Bechtel wegen des Verdachts der Korruption gegen einige Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA) ermittelte. Es habe am 25. 07.2007 Durchsuchungen der Büros der BA-Regionaldirektion Hessen in Frankfurt gegeben. Die Mitarbeiter der BA sollen osteuropäischen Bauarbeitern die Arbeit in Deutschland ermöglicht haben. Eine Sprecherin der BA-Regionaldirektion Hessen habe gesagt, dass die Innenrevision die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft unterstütze. Ursprung sei ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg. "Wir ermitteln wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung gegen drei Beschuldigte aus der Baubranche", sagte Oberstaatsanwalt Matthias Nikolai. Die drei Beschuldigten stünden im Verdacht, Inhaber osteuropäischer Scheinfirmen zu sein, die bei der BA-Regionaldirektion in Frankfurt beantragt hätten, ihre tschechischen und slowakischen Arbeiter im Rahmen von Werkverträgen nach Deutschland schicken zu dürfen. Tatsächlich sollen die Bauarbeiter aber überhaupt keinen Arbeitsplatz in ihrem Heimatland haben und nur für die Arbeit in Deutschland angeheuert worden sein. Zwei Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit hätten den antragsstellenden Firmen bei der Erlangung der Arbeitspapiere geholfen und im Gegenzug die Hand aufgehalten. *126) Und wieder ein Beamter als „König der Korruption“ … Bietigheimer Zeitung online am 21.08.2007: Wegen Untreue in 184 Fällen ist Löchgaus Ex-Kämmerer Andreas Ebner am 20.08.2007 zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Prozess vor dem Landgericht Heilbronn hat der 63-Jährige gestanden, über 376 000 Euro an öffentlichen Geldern unterschlagen zu haben. Motiv: Erst eine Scheidung, die Ebner nicht wegsteckte, und im Suff versuchte zu ertränken. Und weil auch das scheiterte, suchte er die Nähe von Animierdamen, bei denen er hoffte "Entspannung, Nähe und Zärtlichkeit" zu finden. Doch die Ausgaben für solche käuflichen Zuwendungen überstiegen schnell Ebners finanzielle Möglichkeiten - bis zu 4000 Euro pro Abend lies er bei Nachtclubbesuchen in Bietigheim und Ludwigsburg liegen. Der langjährige Kämmerer von Löchgau hatte sich somit über Jahre hinweg unbemerkt aus den Kassen der gemeindeigenen Immobilien- und Verwaltungsgesellschaft sowie des Zweckverbandes Besigheimer Wasserversorgungsgruppe bedient. Die Tricksereien flogen auf, weil sich der 63-Jährige allein in der Zeit zwischen Februar 2002 und 30. Juni 2006 ein monatliches Zubrot von über 7000 Euro verschaffte, und er nach seinem Abschied in den Ruhestand im Juli 2006 das Zubrot behalten wollte. Andreas Ebner schilderte im Geständnis ganz freimütig, wie leicht ihm die Unterschlagungen von der Hand gegangen waren: Mithilfe von Doppelüberweisungen, Luftbuchungen oder simplen TippEx-Korrekturen leitete er in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der Löchgauer Immo-GmbH insgesamt über 163 000 Euro auf seine drei Girokonten um. Dass Ebner auf den Auszügen für die Immobiliengesellschaft als Empfänger ersichtlich war, ist die ganze Zeit aber keinem aufgefallen. Wie auch: Die Bankbelege, die der Löchgauer Kämmerer penibel abheftete und in seinem Rathausbüro in einem unverschlossenen Schrank aufbewahrte, hatte sich niemand, - ausser Ebner - , angeschaut", berichtet der 63-Jährige. Bei der Besigheimer Wasserversorgungsgruppe, wo Ebner 1994 zum Kassenverwalter berufen wurde, hat es nach seinen Aussagen zwar regelmäßig Prüfungen der Bücher gegeben. Dass binnen 52 Monaten fortlaufend Gelder verschwanden, die sich am Ende auf rund 213 000 Euro summierten, war aber weder den Experten der Gemeindeprüfungsanstalt noch dem damaligen Verbandsvorsitzenden Albert Leibold aufgefallen, - weil alle Andreas Ebner vertrauten. *127) http://www.bietigheimerzeitung.de/bz/ht ... el=3050210 Wie weiter oben unter *25) *26) *29) berichtet, wurde wegen Korruption bei REWE ermittelt. Nun kamen neue Verdachtsmomente hinzu, wie die Rheinische Post online am 25.08.2007 meldete. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts auf Untreue gegen den früheren Rewe-Aufsichtsratschef Klaus Burghard, der im Februar 2007 nach knapp sieben Jahren an der Spitze des Aufsichtsrats vorzeitig abgelöst wurde. Ermittler durchsuchten das Privathaus des Ex-Managers sowie eine Stadtwohnung. Auch das Büro seines Nachfolgers Heinz-Bert Zander in der Zentrale des zweitgrößten deutschen Handelskonzerns soll auf Unterlagen aus der Ära Burghard hin durchsucht worden sein. Möglicherweise stünden die Ermittlungen im Zusammenhang mit Abfindungszahlungen an ehemalige Rewe-Vorstände. Auslöser der Aktion seien zwei anonyme Anzeigen aus dem Frühjahr sowie vom 6. August gewesen, hinter denen nach Einschätzung von Rewe-Insidern ein Racheakt stecken könnte, berichtete das Nachrichtenmagazin weiter. Im vergangenen Herbst habe Burghard der Staatsanwaltschaft ein umfangreiches Dossier übergeben. Darin sei der Vorwurf laut geworden, ehemalige hochrangige Rewe-Manager hätten sich über Jahre hinweg massiv bereichert. Die Staatsanwaltschaft ging dieser Frage nie ernsthaft nach. *128) Die Polizei selbst meldete einen Korruptionsfall aus Düsseldorf. Das Pressportal zeigte am 15.08.2007 online an, dass die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen einen 32jährigen Filialleiter der Commerzbank Düsseldorf führt. Dieser soll in der Zeit von 2004 bis 2006 nach den internen Ermittlungen der Revisionsabteilung der Commerzbank ca. 1,4 Millionen Euro veruntreut haben. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand soll er auf insgesamt 22 Konten, auf die er Zugriff hatte, eine Vielzahl fiktiver Darlehnsauszahlungen vorgenommen und das Geld anschließend für private Zwecke verwendet haben. Die Sache fiel als Betrug bei einem internen Kontrollverfahren auf. Daraufhin erstattete die Bank selbständig Anzeige. *129) Die Passauer Neue Presse zeigte einen Fall am 21.08.2007 online an. Endlich wurde mal ein Ex-Bundestagsabgeordneter verurteilt. Sein Name: Josef Hollerith Ergehörte 1990 bis 2002 dem Bundestag an, acht Jahre davon als Wahlkreisabgeordneter für die Landkreise Altötting, Mühldorf und Ebersberg. 2002 verzichtete er überraschend auf eine weitere Kandidatur; er war wegen Beratungshonoraren in die Kritik geraten. Der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Josef Hollerith (52) wurde am 20.08.2007 wegen Untreue in Tateinheit mit Verstößen gegen das Parteiengesetz vom Schöffengericht in Altötting zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Jeweils im Vorfeld der Bundestagswahlen 1998 und 2002 gab er zusammen mit der Altöttinger Druckerei Gebrüder Geiselberger so genannte Standortbroschüren für diese drei Landkreise heraus. Finanziert wurden diese über Annoncen, deren Preise nach Recherchen der Staatsanwaltschaft Traunstein, Außenstelle Rosenheim, aber zehnfach überteuert waren. So kostete eine Seite in der ca. DIN A-4 grossen Broschüre zwischen 50 000 und 60 000 Mark. Auf Grund dieser Tatsache wurden sie in den Bilanzen des CSU-Wahlkreises falsch deklariert; sie waren nicht als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu bewerten, sondern als Parteispenden. Zumal gibt es, wie die Ermittlungen ergaben, mindestens einen Fall, bei dem zwar Geld überwiesen, auf die Schaltung einer Anzeige aber verzichtet wurde. Insgesamt geht es um den Betrag von 641 575 Mark. Relevant für das Strafverfahren vor dem Altöttinger Schöffengericht unter Vorsitz des Amtsgerichtsdirektors Richter Dieter Wüst waren aber nur Fälle seit Dezember 2000 mit einer Summe von 302660 Mark, weil die früheren Transaktionen schon verjährt waren. Ins Rollen gekommen war der Fall im Herbst 2005 wegen einer Steuerprüfung bei der Druckerei, in deren Folge die Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren. *131) Bayern Heute zeigte am 31.08.2007 online an: - Revision im SchmidtBank-Prozess - Schön lief es für den Ex-Bankier Karl Gerhard Schmidt. Von den zahlreichen Vorwürfen war am Ende kaum etwas übrig geblieben. In seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt den Ex-Bankier des Betrugs in 232 Fällen sowie der Untreue bezichtigt. Verurteilt wurde Karl Gerhard Schmidt nicht wegen hundertfachen Betrugs, sondern aufgrund eines Vorgangs: - Der Rückkauf von SchmidtBank-Aktien - . Dafür hatte er einen Kredit von mehr als 30 Millionen Euro an eine Beteiligungsgesellschaft der SchmidtBank ausgezahlt. Die Rückzahlung dieses Kredites sei aber unsicher gewesen, so das Landgericht Hof. Dies stelle einen besonders schweren Fall der Untreue dar. Als nicht erwiesen sah das Gericht den Vorwurf, dass der frühere Bankier noch im Herbst 2001 Aktien seiner Bank im Wert von 2,5 Millionen Euro als Altersvorsorge an Kleinanleger verkauft habe, obwohl er von der Schieflage der Bank gewusst haben soll, wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt. Dabei steckte die traditionsreiche Privatbank aus Hof im Herbst 2001 in enormen finanziellen Schwierigkeiten. Im November 2001 hatte schließlich ein Zusammenschluss deutscher Großbanken die SchmidtBank vor dem Zusammenbruch gerettet. Dafür war mehr als einer Milliarde Euro nötig. Daraufhin hatte die Commerzbank das Filialgeschäft übernommen, was das Ende für die SchmidtBank bedeutete. *132) Nicht nur bei VW wurden Bordellgeschäfte betrieben. Das zeigte der nächste Fall, der bei SPIEGEL online am 07.09.2007 zu lesen war. Thomas A. war Professor für bürgerliches Recht und internationales Privatrecht. Vor drei Jahren begann die Staatsanwaltschaft, gegen ihn zu ermitteln. Vor zwei Jahren wurde er suspendiert und durfte nicht mehr an der Universität Hannover lehren. Er musste in das Gefängnis, in Untersuchungshaft, wegen Fluchtgefahr. Der massive Vorwurf: Thomas A., der Jura-Professor, war bestechlich - sowohl durch Geld als auch mittels geschlechtsbezogener Handlungen. Er soll von einem "Institut für Wissenschaftsberatung" in Bergisch Gladbach zwischen 1996 und 2005 insgesamt etwa 184.000 Euro dafür kassiert haben, dass er 69 der Klienten des "Instituts" zum Doktortitel führen sollte. Thomas A. soll insgesamt drei Studentinnen für "Entgegenkommen bei geschlechtsbezogenen Handlungen" bessere Noten oder einen Arbeitsplatz an der Universität versprochen oder verschafft haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft gingen zwei von ihnen, 29 und 31 Jahre alt, darauf ein, auch gegen sie lautete die Anklage nun: Bestechung. Bei der einen Studentin geht es um sieben Fälle von Notenverbesserungen bei Seminar- und Klausurscheine. Die andere Studentin soll eine Stelle als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl des Professors erhalten haben. Beim dritten geschlechtsbezogenen Angebot ging die Studentin darauf nicht ein. Der Professor wurde angeklagt. Verantworten mussten sich auch zwei promovierte geschäftsführende Gesellschafter des "Instituts", darunter Frank G., wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Der Hannoveraner Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel ging davon aus, dass der Deal so lief: Die "Wissenschaftsberatung" schloss mit dem Interessenten einen Vertrag, der Möchtegern-Doktor zahlte eine Summe von bis zu 20.000 Euro. Das weitere Procedere schildert Lendeckel so: "An den Professor ging davon aber immer nur der Festbetrag - 4100 Euro insgesamt, die erste Rate nach der Annahme, die zweite Rate nach erfolgreicher Promotion." Die Beratungsfirma habe dann Professor Thomas A. in Hannover kontaktiert, der für die erforderlichen Ausnahme-Genehmigungen bei der Fakultät gesorgt und die vorgelegten Dissertationen entsprechend wohlwollend begutachtet habe. Aus den 69 Fällen, die Thomas A. zur Last gelegt werden, seien 13 Doktortitel hervorgegangen. *134) Die Verkehrsrundschau online meldete schon im Jahr 2006 einen Fall, in dem Mitarbeiter zur Unterschrift eines Schriftstückes genötigt worden sein sollen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte Anklage gegen Verantwortliche des Speditionskonzerns Willi Betz aus Reutlingen erhoben. Dem 47-jährigen Geschäftsführer Thomas Betz und anderen Mitarbeitern wurden unter anderem Bestechung von in- und ausländischen Amtsträgern, Sozialversicherungsbetrug und Urkundenfälschung vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Außerdem wurde Anklage gegen den bereits im April 2004 suspendierten Vizepräsidenten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG ansässig im Kölsch-Klüngel-Kölle), Rolf Kreienhop, wegen Bestechlichkeit erhoben. Laut Staatsanwaltschaft soll Thomas Betz, der seit September 2005 in Untersuchungshaft befand, gemeinsam mit einem Mitarbeiter von 1999 bis 2002 insgesamt mehr als vier Millionen Euro Bestechungsgelder an hohe Amtsträger in Georgien und Aserbaidschan gezahlt haben. Im Gegenzug soll die Spedition Genehmigungen ausgestellt bekommen haben, die für den grenzüberschreiten Straßengüterverkehr unter den so genannten CEMT-Staaten berechtigen. Zu diesen Staaten gehören die EU-Länder, zahlreiche osteuropäische Länder, Russland sowie weitere Staaten der ehemaligen Sowjetunion. Betz und sein Prokurist sollen von 1999 bis 2002 zudem den Ex-Vizepräsidenten und Beamten des Bundesamtes für Güterverkehr, Rolf Kreienhop bestochen haben, indem sie ihm Reisekosten bezahlten und ein Auto zur Verfügung gestellt haben sollen. Dafür soll Kreienhop die Spedition nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem über Kontrollmaßnahmen informiert und Änderungen hinsichtlich CEMT-Regularien frühzeitig mitgeteilt haben. Der nach Auskunft der Kölner Behörde bereits seit dem 02.04.2004 vom Dienst suspendierte Kreienhop solle für das Reutlinger Transportunternehmen Willi Betz eine nicht zulässige Beratertätigkeit ausgeübt haben. Die Suspendierung des (damals) 61 Jahre alten Beamten erfolgte unmittelbar durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen. Im Laufe des Verfahrens zeigte sich Rolf Kreienhop geständig und gab zu, dass sein Näheverhältnis zur Firma mit seiner Funktion im Bundesamt für Güterverkehr nicht vereinbar war, wobei der Hauptangeklagte Thomas Betz im Verfahren bereits zugegeben haben soll, dem damaligen Vizepräsidenten ein Auto unentgeltlich übergeben zu haben. Darüber hinaus wurde Betz vorgeworfen, das Anbringen falscher Kennzeichen an rund 900 bulgarischen und aserbaidschanischen Kraftfahrzeugen veranlasst zu haben. Zudem sollen Thomas Betz und sein Vater, der Firmengründer Willi Betz, bulgarische Fahrer in der EU eingesetzt haben, ohne sie zur Sozialversicherung angemeldet zu haben. *135 zu beachten sind weitere Berichte der Verkehrsrundschau online) Und der nächste Beamte in Sachen „Könige der Korruption an der Macht“. Süddeutsche Zeitung online am 20.09.2007: Tatort: München Der 49-jährige Beamte Franz N. musste sich am 20.09.2007 wegen Bestechlichkeit vor dem Landgericht verantworten. Dem 49-jährigen Franz N. wird vorgeworfen, von Bewerbern für Sozialwohnungen Geld angenommen zu haben, damit er als Mitarbeiter im Wohnungsamt der Stadt sie bei der Vergabe der Immobilien bevorzugt. Der Beamte arbeitete seit 1990 im Wohnungsamt an der Franziskanerstraße. Dort war er von 2002 an zuständig für die Vergabe von Sozialwohnungen. Dieses Vergabeverfahren gliederte sich in zwei Schritte: Zunächst musste der Bewerber einen Antrag stellen, dann wurde er anhand seiner Angaben in eine Dringlichkeitsstufe eingeordnet. Wenn nun eine Wohnung zu vergeben war, wurden die Bewerber nach der Dringlichkeitsstufe ausgewählt. Allerdings hatte der Sachbearbeiter dabei die Möglichkeit, die Reihenfolge der Kandidaten zu verändern - etwa, wenn eine Wohnung nicht über einen Lift verfügte, der Bewerber aber auf diesen angewiesen wäre. Auch die schon bestehende Mieterstruktur war ein Kriterium für die Auswahl. Dabei soll Franz N., so die Anklage, kräftig manipuliert haben. Der Staatsanwalt warf ihm 43 Fälle vor, in denen er gegen Geld Bewerber bevorzugt habe. In vier Jahren soll er so rund 16.000 Euro zusätzlich zu seinem Gehalt als Verwaltungshauptsekretär kassiert haben, in Einzelbeträgen zwischen 100 und 700 Euro. Alle Bewerber, die an N. gezahlt haben, wurden in der Anklageschrift "anderweitig Verfolgte" genannt. Der Staatsanwalt ermittelte wegen Bestechung. *137) Und nächste Fall zeigte wieder die Selbstbereicherung im öffentlichen Dienst. Ostthüriger Zeitung online am 25.09.2007 Auf der Anklagebank saßen bei dem im November 2006 zum ersten Mal aufgerufenen Prozess neben der Hauptabgeklagten, die Sachbearbeiterin für Leistungsberechnung, der Ehemann der Sachbearbeiterin, und der Sohn. Nach Prüfung aller Akten beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen den Ehemann mit der Auflage, 300 Euro an die Stadt Jena zu zahlen.Die Sachbearbeiterin für Leistungsberechnung hatte zwischen Januar 1999 bis Juli 2005 Gelder der Stadt Jena in einer Gesamthöhe von 121 209 Euro auf eigene Konten überwiesen, allerdings ohne Wissen des Ehemannes. Im Gegensatz dazu gab der vorsitzende Richter Detlef Kleßen dem Sohn die moralische Hauptschuld an den Verfehlungen seiner Mutter. Er habe die Mutterliebe schamlos ausgenutzt, um seinen aufwändigen Lebensstil zu finanzieren. Die Mutter hatte die Befugnis, Auszahlungen anzuweisen, allerdings nur für den üblichen Geschäftsverkehr. Das hatte die Mutter und Sachbearbeiterin wohl falsch verstanden. Im Einzelnen flossen 77 135 Euro bis Dezember 2004 auf das Konto der Eheleute und 86 Überweisungen mit 32 745 Euro auf das Konto des Sohnes. In ihrer späteren Tätigkeit beim stadteigenen Betrieb Jenarbeit betrog die heute 45-Jährige 13 Mal und zweigte 11 327 Euro auf das Konto des Sohnes ab. Bei ihren Betrügereien ging sie wie folgt vor: Nachdem die Leistungsempfänger ihr Geld erhalten hatten, führte sie fingierte Rückbuchungen durch und wies dann erneute Zahlungen an, ersetzte dabei jedoch die Bankverbindung durch ihr eigenes Konto bzw. das ihres Sohnes. Anschließend nahm sie eine erneute Korrektur vor, bei der wieder die richtigen Daten eingetragen wurden. Damalige Lücken in der verwaltungsinternen Kontrolle hatten diese Manipulationen erleichtert, sagte die Angeklagte. Die Stadt instllierte ein neues Kontrollregime, denn es war bisher der größte Fall von Untreue in der jüngeren Geschichte der Jenaer Stadtverwaltung. *138) Und wann ist Ende mit der Korruption ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Juni/Juli 2002: Es gab Ärger nach der Privatisierung in der Bad Oldesloer Asklepios Klinik. Das Management wollte sich von der Pflegedienstleiterin Marlies Stoldt trennen, die einem Auflösungsvertrag allerdings nicht zugestimmt hat. Während die Krankenhausleitung von normalen Spielregeln sprach, warf die Gewerkschaft Ver.di der Krankenhausleitung "schlimmes Mobbing" vor. Sabine Hebenstein, Betreuungssekretärin im Ver.di-Bezirk Südholstein, meinte, dass die Klinik versucht habe, die Pflegedienstleiterin mit einer betriebsbedingten Kündigung von ihrem Arbeitsplatz zu verdrängen. Solche Kündigungen seien damals im Übergangs-Tarifvertrag ausdrücklich ausgeschlossen gewesen. Als diese Taktik nicht funktionierte, habe ein Asklepios-Anwalt sogar damit gedroht, er werde nach anderen Gründen für eine Kündigung suchen. Die Gewerkschafterin vermutete, dass Chefärzte hinter der Aktion gegen Marlies Stoldt standen. Die Verwaltungsleiterin der Klinik, Pia Meifert meinte, dass es allerdings auch persönliche Differenzen gab. Der Kündigungsversuch scheiterte auch auf Grund massiver Proteste und der Unterschriftenaktion durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Quelle: 26.06.2002 http://www.abendblatt.de/daten/2002/06/26/39778.html Der Herzspezialist Herr Prof. Dr. Jörg Ostermeyer setzte sich im Jahr 2004 für eine Privatisierung der bis dahin städtischen LBK-Kliniken ein - und sollte t offenbar vom neuen Eigentümer des AK St. Georg, den Asklepios Kliniken, demontiert werden. Ostermeyer sollte augenscheinlich kalt abserviert werden. Vor dem Arbeitsgericht trafen sich der Chefarzt und Vertreter der Gesellschaft. In der Verhandlung wurden Details bekannt, die den Verdacht des Mobbings nahelegen Ostermeyer sollte keine Patienten mehr operieren. Stattdessen planten die Chefs der Klinikgesellschaft, den Herzspezialisten zu einer Art Berater zu machen, der sich unter anderem um die Patientenakquise kümmern solle. Ein Job, den der OP-Experte gewiss nicht annehmen wollte - zumal er den Löwenanteil seiner Einkünfte aus der Behandlung von Privatpatienten bezog - . Außerdem sahen es die Asklepios-Chefs vor, dass Ostermeyer seinen Nachfolger, Herrn Prof. Dr. Uwe Mehlhorn, beraten sollte. Herr Prof. Dr. Uwe Mehlhorn hatte fast zeitgleich zum Arbeitsgerichtstermin und praktizierte vorher an der Uniklinik Köln. Ostermeyer klagte gegen die Versetzung aus dem "operativen Geschäft", und wollte des Weiteren verhindern, dass er seine Büroräume zugunsten des jüngeren Kollegen räumen soll. Die Versetzung wurde noch nicht einmal dem Betriebsrat mitgeteilt. Die Richter entschieden in den Kernpunkten im Sinne des Klägers Ostermeyer: Er durfte bis auf Weiteres weiter operieren, und er muss auch seine Büros nicht für Prof. Mehlhorn räumen. Quelle: 04.11.2006 http://www.abendblatt.de/daten/2006/11/04/634100.html Seltsam war, dass Herr Prof. Dr. Uwe Mehlhorn aus dem Klinikum der Universität zu Köln als Chefarzt in der "Herzchirurgie des Hanseatischen Herzzentrums" der Asklepios Kliniken St. Georg als Chefarzt eingestellt wurde, - und schon gab es Mobbing - . Das Klinikum der Universität zu Köln ist hier im Forum bei http://www.mobbing-gegner.de als Mobber-Laden aufgefallen. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Spaniens Allgemeine Zeitung am 20.03.2007: Erstmalig war eine Spanierin mit einer Klage gegen ihren Chef wegen geschlechtsspzifischer Belästigung am Arbeitsplatz erfolgreich. Ein Gericht in Kantabrien entschied zu Gunsten der Klägerin und bescheinigte ihr eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund der gesundheitlichen Folgeschäden. Die 29jährige Frau war als Arzthelferin in einer Tierklinik beschäftigt und wurde über mehrere Monate hinweg von ihrem Chef geschlechtsspezifisch belästigt. Ein medizinisches Gutachten hatte bestätigt, dass die Frau als Folge an einer schweren Depression und an Angstzuständen leidet, wodurch ihr eine lebenslange Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde. Obwohl die Frau bereits mehrere Therapien durchlaufen hat, konnte keine Verbesserung erzielt werden. Sie wird vermutlich ihr Leben lang an einer chronischen Depression leiden. Im Urteil wurde außerdem festgesetzt, dass die Klägerin eine lebenslange Rente in der Höhe ihres Gehaltes bekommen wird. Mit diesem Gerichtsbeschluss, der zum ersten Mal in der Geschichte Spaniens gegen Belästigung am Arbeitsplatz vorgeht, regt sich Hoffnung für viele weitere Opfer. Schätzungsweise leiden in Spanien mehr als eine Million Frauen unter Mobbing und Belästigung jeglicher Art im Berufsleben. Quelle: 21.03.2007 http://www.saz-aktuell.com/newsdetail.a ... al&Spanien Anmerkung: Weshalb kann in Deutschland ein solches Urteil nicht gefällt werden. Bestenfalls - wenn denn überhaupt - können hierzulande die betroffenen Frauen strafrechtlich etwas unternehmen, aber die Strafen für die Peiniger sind lächerlich. Es wird endlich Zeit, dass sich in Deutschland hinsichtlich Mobbing am Arbeitsplatz etwas gravierendes ändert ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Mit seinem Brief an die Chefetage der Deutschen Telekom hat ein T-Com-Mitarbeiter für viel Gesprächsstoff gesorgt. Mittlerweile ist das Schreiben auch in verschiedenen Internet-Foren zu finden. Hier der Wortlaut, wie er bei beispielsweise bei Aktienboard.com oder Heise.de zu finden ist: ZITAT ANFANG "(...) "Sehr geehrter Herr Obermann, Herr Höttges und Herr Welslau, sehr geehrte Herren in den Vorstandsetagen durch Ihre wiederholten Mitarbeiterbriefe verschiedenen (und letztlich doch gleichen) Inhalts haben Sie mich zum Schreiben dieses Briefes motiviert. Im Laufe dieses Briefes werde ich "sie – kleingeschrieben" verwenden, weil ich nicht immer Sie (persönlich) meine, sondern viele Manager, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, die für unser Unternehmen verantwortlich sind und waren. Letzter Auslöser war ihre wiederholte Forderung, bei uns Mitarbeitern eine größere Bindung zum Unternehmen zu erzeugen. Dazu kann ich ihnen nur erwidern, dass ich und die meisten meiner Kollegen im kleinen Finger mehr Unternehmensbindung haben, als ihre ganze Führungsriege zusammen. Ich werde ihnen auch sagen warum. Diese Telekom ist und war immer mein Leben. Ich habe mein Berufsleben hier begonnen und wollte es auch hier beenden. Ich habe gesehen, wie aus der Post die Telekom und aus Teilnehmern Kunden wurden, aber leider auch, wie aus unserer Firma, in der jeder für jeden da war, ein Unternehmen geschaffen wurde, in dem jeder nur noch an sich denkt (denken muss); wo jeder Unternehmensteil nur noch versucht, den eigenen Bereich sauber zu halten und aus den anderen Teilen so viel wie möglich abzuschöpfen, auch wenn dort viel größere Lücken gerissen werden, als jemals wieder zu stopfen wären. Ich habe erlebt, wie aus uns Mitarbeitern Humankapital wurde und wie wir alle nur noch als Kostenfaktoren angesehen werden, von denen man sich – so schnell es nur geht – trennen muss und will. Sie und ihre Vorgänger jedoch geben sich im Vorstand die Klinke in die Hand; sie kommen und gehen. Von Unternehmensbindung kann hier wohl kaum die Rede sein. Sie kommen, strukturieren um, und das mit einer Arroganz und Selbstherrlichkeit, ohne auf warnende Hinweise zu hören, dass sich so die Qualität und die Zuverlässigkeit nicht mehr halten lassen kann, geschweige denn besser wird. Es kümmert sich auch niemand von ihnen um die Folgen ihrer Entscheidungen. Sie ziehen mit vollgestopften Taschen weiter, um im nächsten Unternehmen das Gleiche zu tun und sie hinterlassen skrupellos einen immer größer werdenden Scherbenhaufen. Wenn wir, die wir immer gute, kompetente und hochmotivierte Arbeit geleistet haben, immer die Wünsche der Kunden zu erfüllen wussten und wir lange Zeit das mit Abstand beste Kommunikationsunternehmen waren und uns dann von ihnen sagen lassen sollen, dass wir zu schlecht, zu teuer, nicht motiviert, faul und unproduktiv seien, dann steigt ob dieser Unverschämtheit eine ungeahnte Wut in uns auf. Doch als wenn es ihnen nicht reicht, uns so zu beleidigen, verbreiten sie das auch noch in aller Öffentlichkeit und fügen so unserem Ansehen und somit natürlich auch unserem Aktienkurs einen immensen Schaden zu. Sie beschmutzen rücksichtslos das eigene Nest, nur um kurzfristig ihre (oder wessen auch immer) Abbau- und Auslagerungspläne durchsetzen zu können und von den Fehlern ihrer Vorgänger abzulenken. Das ist eine Unglaublichkeit sondergleichen und ein Vertrauensbruch, der durch nichts zu entschuldigen und wieder gut zu machen ist. Sie vermissen Respekt in diesem Brief? Wem gebührt denn Respekt? Uns Mitarbeitern, die wir uns unser Leben lang für die Telekom und unsere Kunden engagiert haben, die wir immer und immer wieder unser Privatleben den Interessen der Telekom und der Kunden untergeordnet haben und dies noch tun? Uns, die wir die Telekom zum besten, kompetentesten, kundenfreundlichsten und leistungsfähigsten Kommunikationsunternehmen gemacht haben? Oder erwarten sie allen Ernstes Respekt dafür, was sie und ihre Vorgänger uns und unserer Telekom angetan haben? Sie und ihre Vorgänger haben uns im Laufe der letzten Jahre immer mehr Fesseln angelegt, sie haben uns funktionierender Werkzeuge beraubt und uns blind gemacht, indem sie uns Systeme aufgezwungen haben, die nicht die Arbeit erleichtern, sondern nur die Kontrolle verbessern, dafür aber massiv die Effektivität einschränken. Sie haben die interne und die externe Kommunikation zerstört, indem sie funktionierende Rufnummern und Hotlines rigoros abgeschaltet und durch nicht funktionierende Sammelnummern und unsinnige Überlaufkonzepte ersetzten, und sie haben so die interne und externe Erreichbarkeit gegen Null gefahren. Sie haben massiv Wissen, Kompetenz und Arbeitsplätze an Stellen vernichtet, wo das alles unverzichtbar war, indem sie durch Umstrukturierung hochqualifizierte Mitarbeiter in gänzlich neue und unbekannte Arbeitsbereiche oder nach Vivento versetzt haben oder sie zum Vorruhestand, zur Altersteilzeit oder einer Abfindung "überredet" haben. Ihre Vorvorgänger haben (natürlich wieder entgegen aller Warnungen der Fachleute) durch die Schließung hunderter T-Punkte und den Abbau tausender qualifizierter Mitarbeiter diese kompetenten Schnittstellen zum Kunden vernichtet und unsere Kunden so in Scharen in die Arme unserer Konkurrenz getrieben und jetzt rühmen sie sich mit der Schaffung neuer T-Punkte und der Einstellung von ein paar Hundert neuen Kräften, jetzt wo das Kind längst in den Brunnen gefallen ist, wo wir viele Kunden längst verloren haben. Halten Sie uns wirklich für so dumm, dass wir ihnen dafür Anerkennung zollen? Es wurde weiter (mit der gewohnten Überheblichkeit und wieder gegen alle Warnungen) an der Serviceannahme – der zweiten direkten Schnittstelle zum Kunden – Personal in Größenordnungen abgebaut, sodass die Abfragewerte auf die schlechtesten Werte sanken, die jemals zu verzeichnen waren. Die billige Lösung war, unmotivierte und unwissende externe Kräfte mit keinerlei Firmenbindung (!) an Stelle der vorher gründlich "entfernten" Kollegen zu setzen und sich dann über das immer größer werdende Chaos und immer unzufriedenere Kunden zu wundern. Nun wollen sie mit dem Service auch noch die dritte direkte Schnittstelle zu unseren, noch verbliebenen Kunden kastrieren, auch hier wieder massiv Personal reduzieren und den Rest mit weniger Gehalt und längeren Arbeitszeiten zu besserem Service motivieren. Wo das hinführt, liegt wieder einmal auf der Hand, doch da in ihrer Etage Entscheidungen grundsätzlich nie zurück genommen werden, selbst wenn man weiß, dass man einen großen Fehler begeht, werden der Service und die Leistungsfähigkeit ein weiteres Mal, mit dem schon schrottreifen Wagen gegen die Wand gefahren. Auf die Einzelteile, die sie dann hinterlassen, warten schon die Geier, die den dann noch verbliebenen Mitarbeitern den Todesstoß versetzen! Aber das erleben sie sicherlich nicht mehr hautnah, da sie dann schon auf dem Weg zur nächsten Firma sind. Sie ziehen immer wieder gerne das "marktübliche Lohnniveau" als Vergleichsgröße heran und vergleichen uns mit meist ungelernten Hilfskräften, mit Dilettanten, die weder diesen Beruf gelernt haben, noch irgendeinen Bezug zur Telekom oder zu unseren Kunden haben. Mit viel Glück sind das ehemalige Elektriker, uns sind aber auch schon Rollrasenverleger (keine Lüge) und ähnliche "Spezialisten" im HVt begegnet. Das ist, als wenn sie einen Mercedes besitzen möchten, bezüglich des Preises aber einen Trabbi als Vergleich heranziehen und diesen auch nur bezahlen wollen. Wir würden lieber heute als morgen die Telekom wieder an die Spitze bringen! Wir wissen auch, wie es geht und was verändert werden muss! Wir sind für Veränderungen, die den Service und die Kundenfreundlichkeit verbessern! Wir wissen, was die Kunden wollen und wie wir es ihnen bieten können! Wenn sie es ernst meinen mit der Forderung, wieder das beste Kommunikationsunternehmen zu sein, reden sie mit uns! Ideen haben wir genug, Motivation auch! Wir kennen die Kunden und die Firma und wir wissen, wo es knackt im Gebälk! Wir wissen auch, wo viel zu viel Geld verschwendet wird, wo Personal falsch eingesetzt wird und Wissen sinnlos verpufft oder Prozesse angepasst werden müssten! Nehmen sie uns mit auf dem Weg zu einer besseren Telekom! Nutzen sie unsere Ideen, unser Engagement, unsere Bereitschaft für Veränderungen und unsere Flexibilität! So lange ihre Zielvorgaben für Führungskräfte auf Personalabbauzahlen, Entstörindex und schnelle Abfragewerte aufsetzen und nicht auf Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, Generierung neuer Geschäftsfelder (z.B. TK goes IT) und damit auf Steigerung der Einnahmen und Sicherung der Arbeitsplätze, so lange wird es keinen wirklichen Fortschritt bei uns geben und keine Chance, am Markt zu bestehen. Ich bin mir jedoch (leider) ziemlich sicher, dass das gar nicht ihr Ziel ist, dass alle ihre schönen Sprüche nur Worthülsen sind, um die Ausgliederung vorantreiben zu können und dass sie für sinnvolle Vorschläge gar nicht offen sind, da sie die nächsten und übernächsten Schritte schon in der Schublade haben und auch, dass sie niemals einmal getroffene Entscheidungen überdenken oder gar rückgängig machen wollen oder können. Sie hören lieber auf externe Berater wie z.B. McKinsey, die nicht das geringste Interesse an der Telekom haben und jeder Firma den gleichen Mix aus Zerteilung und Personalabbau überstülpen und immer wieder frustrierte und arbeitslose Mitarbeiter hinterlassen. Wenn das also so ist, dann haben sie wenigstens den Mut, mit offenen Karten zu spielen. Verkaufen sie uns nicht weiter für dumm und stehen wenigstens, so lange sie noch unsere Firma leiten, in der Öffentlichkeit hinter uns Beschäftigten, und treten sie bitte nicht auch noch mit Füßen nach uns. Als Vorstand und Führungsmannschaft dieses Unternehmens haben sie nicht nur eine Verantwortung gegenüber den Aktionären (der sie mit ihren angekündigten, kontraproduktiven Maßnahmen auch nicht nachkommen) sondern auch eine soziale Verantwortung uns Mitarbeitern gegenüber! Wir Mitarbeiter sind das Unternehmen! Wir haben den Zustand der Telekom nicht zu verantworten. Uns darf man nicht eiskalt in den beruflichen, sozialen und finanziellen Abgrund treiben, dass verbietet das soziale Gewissen! Ich befürchte aber, dass dieser Appell bei ihnen und erst recht bei McKinsey verhallt. Wundern sie sich aber nicht, wenn sie, nachdem sie das immer schneller sinkende Schiff Telekom – wie ihre Vorgänger sicherlich mit einer großzügigen Abfindung für ihre hervorragenden Verdienste für die Telekom – verlassen haben, beim Blick in den Spiegel eine Heuschrecke sehen. Ich könnte noch lange so weiterschreiben, da mir noch viel am Herzen liegt, doch ich möchte diesen Brief nicht mit bösen Worten beenden. Deshalb biete ich ihnen zum Schluss noch einmal meine/unsere Unterstützung bei der Bewältigung der vor uns liegenden Herausforderungen an. Nutzen sie unsere Kompetenz und unseren Überlebenswillen, um uns am Mark wieder zu etablieren, wir haben daran ein weitaus größeres Interesse als sie, da auf uns keine neuen Vorstands- oder Aufsichtsratsposten, sondern Existenz bedrohende Niedriglöhne und/oder Arbeitslosigkeit warten. ..." (...)" ZITAT ENDE Quelle: 21.03.2007 http://www.handelsblatt.com/news/_pv/_p ... index.html Anmerkung: Das was der Autor diese Briefes schrieb ist die Erfahrung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen machen mussten, wenn sie von Heuschrecken, von dubiosen Unternehmensberatern, von Ackermännern, "befallen" worden sind. Endlich mal wieder ein Schreiber der öffentlich die nicht zu verantwortenden Machenschaften der Chefetagen anprangert. Richtig so ! Gruss Tom Anm. der Readaktion: Die fahren bestimmt [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/564-Gebrauchtwagen-Volkswagen.html:2lbcjlxj]Gebrauchtwagen von Toyota[/url:2lbcjlxj] und fühlen sich wohl. |
| Tom | Hallo ! Offensichtlich geht es weiter (siehe auch den ständig aktualisierten Beitrag hier im Forum "Aktuell" - Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der Korruption an der Macht ! - ) Oder siehe die Show: "Menschen bei Maischberger" / am Dienstag, 27. März 2007, 22.45 Uhr "Von Schmiergeld bis Schwarzarbeit: Volkssport Betrug?" Moderation: Ulrich Wickert (Maischberger fällt wegen Schwangerschaft aus) Gäste: Robert Hoyzer (ehem. Fußballschiedsrichter) Hans Leyendecker (Enthüllungs-journalist und Spezialist für Kölsch-Klüngel und Korruption), Wolfgang Schaupensteiner (Oberstaatsanwalt) Prof. Dr. Friedrich Schneider (Ökonom, Experte für Schattenwirtschaft) Robert Hoyzer Der frühere Schiedsrichter sorgte für einen der größten Skandale in der Geschichte des deutschen Fußballs, indem er wichtige Spiele mit absichtlichen Fehlentscheidungen manipulierte. Jetzt muss der 27-jährige Berliner für knapp zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. RobertHoyzer schließt nicht aus, dass immer noch kräftig weitermanipuliert wird: "Wo Menschen am Werke sind, wird betrogen." Hans LeyendeckerEr enthüllte die Flick-Affäre, brachte den Müllskandal in NRW ans Tageslicht und hat jetzt die weltweite Schmiergeldpraxis bei Siemens mitaufgedeckt. "Die Korruption hat in Deutschland bedrohliche Ausmaßeangenommen", warnt der preisgekrönte Enthüllungsjournalist. "Es gibt keinen Fußbreit Boden in Politik und Wirtschaft, den man sorglos betreten könnte." Wolfgang Schaupensteiner"Korruption ist heute Alltag in Deutschland", sagt der Oberstaatsanwalt aus Frankfurt. Seit 20 Jahren kämpft Wolfgang Schaupensteiner gegen Korruption und Schattenwirtschaft. Vor wenigen Tagen erst sorgte er als Ankläger im Prozess um den Frankfurter Immobilienskandal für Medienwirbel. Der Jurist gilt als Hardliner. Erfordert ein Gesetz, das nicht nur korrupte Manager, sondern auch Firmen bestraft. Prof. Dr. Friedrich SchneiderDer Volkswirtschaftsprofessor und Experte für Schwarzarbeit schätzt, dass die deutsche Schattenwirtschaft in diesem Jahr um rund zwei Milliarden Euro wächst. "Schwarzarbeit ist die Steuerrebellion des kleinen Mannes", erklärt der Ökonom aus Linz. Schneider drängt darauf, das Problem mit Steuererleichterungen in den Griff zu bekommen. Viel Spass bei der Unterhaltung. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Hier ein paar weitere Buchtips: Sutton, Robert: Der Arschloch-Faktor. Vom geschickten Umgang mit Aufschneidern, Intriganten und Despoten in Unternehmen. Hanser Wirtschaft 2006. 206 S., 17,90 Euro, ISBN: 978-3-446-40704-6 Viel Spass beim Lesen, Gruss Tom Weitere Info unter: http://www.focus.de/jobs/newsletter/buc ... 27743.html Der Feind in meinem Büro von Martin Wehrle Econ-Verlag Preis 19,95 Euro ISBN: 3-43019-543-8 „Der Feind in meinem Büro- die großen und kleinen Irrtümer zwischen Chef und Mitarbeiter“, so Martin Wehrle. Das Büro ist für viele zum Krisengebiet geworden. Immer mehr Angestellte haben ein angespanntes Verhältnis zu ihrem Chef. Mobbing am Arbeitsplatz und psychische Erkrankungen in Folge des schlechten Arbeitsklimas nehmen zu. Weitere Infos unter: http://www.hr-online.de/website/radio/h ... 2&msg=6846 Was für ein Affentheater. Wie tierische Verhaltensmuster unseren Büroalltag bestimmen von Richard Conniff Erscheinungsdatum: August 2006 ISBN: 3593379058 Broschiert Will man dem Autor glauben so geht es in großen Konzernen nicht viel anders zu als bei den Pavianen in freier Wildbahn: Wie bei unseren tierischen Verwandten geht es allein darum, der Größte und Stärkste zu sein und alles dafür zu tun, um dieses Ziel zu erreichen. Wir Menschen haben mit Hilfe der Sprache nur subtilere Methoden entwickelt, trotzdem finden sich Aggression, Imponiergehabe, aber auch Nettigkeit und das Schließen von Zweckbündnissen hier wie dort. Der eine oder andere mag das nicht gerne hören, aber unser genetisches Erbe lässt sich eben nicht leugnen. Weitere Infos unter: http://www.siebenbuerger.de/webshop/Ric ... ode-1.html Ralf Brinkmann, Kurt H. Stapf Innere Kündigung : Wenn der Job zur Fassade wird erschienen September 2005 224 Seiten, Paperback C.H. Beck Verlag | ISBN: 3406528155 Weiter Infos unter: http://www.deutschesfachbuch.de/info/de ... 3406528155 Viel Spass beim Lesen, Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Europolitan am 26.03.2007 Der Chef der deutschen Finanzaufsicht BaFin, Jochen Sanio, befürchtete für den Fall der Schieflage eines großen weiteren Hedgefonds eine internationale Finanzkrise. Als "klares Warnsignal" nannte er die Pleite des Hedgefonds Amaranth, der im vergangenen Jahr innerhalb weniger Tage sechs Milliarden Dollar verlor. "Beim nächsten Fall dieser Größenordnung könnte der Blitz einschlagen und das Finanzsystem erschüttern", sagte der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Gespräch mit der "Welt am Sonntag". Für diese Schlussfolgerung bedurfte es keines Expertenwissens, Grundkenntnisse in Mathematik reichten vollkommen aus: Die ungefähr 9.000 Hedgefonds weltweit verwalteten schätzungsweise ein Vermögen von 1,3 Billionen US-Dollar. Eine Transparenz gab es nicht, und Regelungen auch nicht. Und so lies sich was an den Börsen bewegen. Quelle: http://www.europolitan.de/cms/?tid=3&aid=2882 Anmerkung: Die Einsicht der BaFin kam, aber sie kam sehr spät. Es war zudem so, dass einige Hedgefonds die Käufe der Aktienpakete auf Pump finanzierten, und die Schulden und Zinslast den "befallenen" Firmen aufbürdeten. Die Zentralbanken (z. B. FED in Amerika) benutzten u. a. den Zinssatz zur Steuerung der Geldmenge und der Inflation. Würden die Zentralbanken den Zinssatz anheben, um der Inflation entgegen zu wirken, würde dies bei einigen "befallenen" Firmen die Überschuldung und das "AUS" bedeuten. Der "Insolvenz-Domino-Effekt" wäre ausgelöst. Das bedeutet noch mehr Firmenpleiten, und noch mehr Arbeitslose, und noch mehr Patente könnten ins Ausland (z. B. China) verfrachtet werden. Zusätzliche Konflikte am Arbeitsplatz + Mobbing, private Insolvenzen, noch mehr Zwangsversteigerungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, noch mehr Scheidungen und private Konflikte, wären der weiter Dominoeffkt. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Der Stadtwerke-Geschäftsführer und Beamte auf Lebenszeit, Siegfried Gries, soll Mobbing und einen menschenunwürdigen Führungsstils gegenüber den Mitarbeitern betrieben haben. Damit hatte sich nach Angaben des Bürgermeisters der Stadt Trostberg, Ignaz Sperger, der Stadtrat eingehend mit befasst. Deutliche Beschwerden seien insbesondere auch aus Kundenkreisen und von Vertragspartnern gekommen, so Sperger weiter. Nach den erfolglosen Bemühungen auch des Aufsichtsrates sei eine gedeihliche Zusammenarbeit mit Gries nicht mehr möglich. *1) Vor August 2005 hatten sich drei Mitarbeiter in ärztliche Behandlung begeben müssen, die unter "gesundheitlichen Mobbing-Schädigungen" litten, und eine Person von ärztlich dokumentierter "erhöhter Suizidgefahr" bedroht war. Eine Anzahl Mitarbeiter listete weitere Verfehlungen von Geschäftsführer Siegfried Gries auf, die am 08.08.2005 in einer sechsseitigen Dienstaufsichtbeschwerde an das Landratsamt Traunstein gipfelten. Die Situation kochte hoch, als die offensichtlich ungerechtfertigte Versetzung eines Mitarbeiters aus dem Bereich der Buchhaltung in das Freizeitzentrum ausgesprochen wurde. Das Arbeitsgericht Traunstein hatte diese Versetzung nebst Abmahnungen am 26.01.2006 für unwirksam erklärt. Auch mit Rücknahme der Berufung der Beklagten mit Schriftsatz vom 18.05.2006 erfolgte bis November jedoch keine Rückversetzung der Mitarbeiters, so dass sich ver.di an den Bürgermeister gewandt hatte. *2) Der Fall eines 49-Jährigen Untergebenen, dem Gries ausgeliefert war, begann Anfang 2005 mit der Kündigung des 49-Jährigen. Gries hatte die Kündigung zu verantworten. Der Mitarbeiter wehrte sich dagegen. Die Gewerkschaft ver.di führte die Klage für ihn vor dem Landesarbeitsgericht in München, und er war erfolgreich. Der 49-Jährige obsiegte, wie er am 25.01.2007 aus dem Urteilstenor erfuhr. Trotz des positiven Richterspruchs in München blieb dem 49-Jährigen die Rückkehr an seinen einstigen Arbeitsplatz verwehrt. Die Klage auf Wiedereinstellung gegen Siegfried Gries sowie gegen die Stadtwerke war die Folge. Das Arbeitsgericht in Traunstein hatte sich mit dem Fall und mit den Vorwürfen des Mitarbeiters gegen den Geschäftsführer Gries und die Stadtwerke zu befassen. Wenn Gries nicht mehr Leiter des Unternehmens sein sollte, dann wäre der 49-jährige Verwaltungsangestellte als Kläger sofort bereit gewesen, seine Klage gegen die Stadtwerke vor dem Arbeitsgericht in Traunstein zurückzuziehen, an seinen Schreibtisch zurückzukehren und sogar auf ein bislang stets gefordertes Schmerzensgeld zu verzichten. Ein weiterer ihm wichtiger Punkt: Er will, dass die Stadtwerke ihr "Bedauern" erklären über das Verhalten von Gries ihm gegenüber und zusichern, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen. Richter Neumeier konstatierte: "Das ist kein Einzelfall. Die Gewerkschaft hat eine Aktion gegen die Stadt gestartet." *1) Quelle: *1) 30.03.2006 http://www.chiemgau-online.de/lokalnach ... p?id=13708 *2) 19.03.2007 [url=http://www.wochenblatt.de/live/php3/redaktion/ausgabevolltext.php3?untermandant=43&text=1&aktuellbox=Y&id=1313:3lu7xc2h]Web Page Name[/url:3lu7xc2h] Gruss Tom |
| Tom | hallo harald ! Selbstverständlich lohnt sich Korruption in Deutschland. Das ist das Geschäft neben dem Betrug. Die Firmen zahlen kaum noch Steuern, weil sie kein zu versteuerndes Einkommen haben sollen. Da blieb die Frage, wo von lebte die Firma ? Und wo von leben "die Oberen" ? Antwort: Von Korruption ! Die Lage sieht so aus. Wie Du schon berichtest hast, wird in Sachen Korruption nichts aufgedeckt (ca. 5 % ? ). Die firmeninternen Revisionen versagen, weil alle Verantwortlichen Angst um ihren Job und Angst vor Mobbing haben, und damit ist mit einer Stafanzeige nicht zu rechnen. Korruption ist ein strafrechtliches Antragsverfahren, die Staatsanwaltschaft darf demnach nur gemäss eines Antrages tätig werden. Die Staatsanwaltschaft untersteht der Weisung. Politiker können wegen Korruption nicht strafrechtlich verfolgt werden, denn es fehlt an der gesetzlichen Grundlage, wobei der Gesetzgeber immer noch nichts zwingendes in die Wege geleitet hatte, um eine solche Gesetzesgrundlage zu schaffen (wieso auch ?). Korruption wird meisst erst deutlich, wenn Steuern hinterzogen wurden, wobei auf den Finanzämtern aber keine Spezialisten sitzen, welche die Korruption "sehen könnten". Zudem wird Korruption verdeckt betrieben. Das funktioniert so, dass "Beraterverträge" vergeben werden. Welche Leistung hierzu angefallen sein soll, weis in aller Regel keiner. Interessant sind die "Beraterverträge" bei den Heuschrecken, denn hier sind häufig sogenannte "angelsächsisch studierte Entscheidungshilfen" im Einsatz, die für einen "Beratervertrag" ca. 300.000,- EURO kassieren, wobei der Inhalt meisst die "Aquirierung eines Auftrages ist" ( Wir machen das klar ! ), oder es auch schon mal die "firmen interne Beratung" zum Auftragserfolg sein kann (Insiderwissen gekauft), oder einfach "nur Beratung zur Personalpolitik" (gemeint ist Schikane und Mobbing gegen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Innenrevisionen). Das Geflecht der Korruptuion ist weitläufig in den Firmen verzweigt, aber davon profitieren können nur weniger Insider. In aller Regel sind es Leute aus der "oberen Schicht". In diese Kaste vorzudringen ist für "normal sterbliche" kaum möglich, und so bleibt die Korruption verdeckt. Gruss Tom |
| Tom | Hallo Harald ! Was soll den ein Korruptionsbeauftragter bewirken, wenn selbst Mitarbeiter des Bundeskriminalamts mit von der Korruptionsparty waren ? Zu dieser Frage der nächste Beitrag im Internet. Deutsche Welle am 05.04.2007: Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, hatte zugegeben, dass Mitarbeiter seiner Behörde jahrelang vertrauliche Informationen an Journalisten verkauften. Offenbar hätten korrupte Beamte Dokumente aus dem Bereich der Terrorismusbekämpfung für Geld an einen Nachrichtenhändler weitergegeben, sagte Ziercke in Wiesbaden. Der Handel mit den Informationen habe ein Ausmaß gehabt, das er nicht für möglich gehalten hätte. Die Namen der Mitarbeiter seien aber noch nicht bekannt. Vorwürfe des ARD-Magazins "Panorama", wonach das BKA Journalisten bespitzelt habe, um undichte Stellen in den eigenen Reihen ausfindig zu machen, wies Ziercke zurück. Quelle: http://www.dw-world.de/dw/function/0,,1 ... l-1119-rdf Das Bundeskriminalamt ist u. a. auch zuständig für die Statistik hinsichtlich der Aufklärung bei Korruption. Eine Strafanzeige einer Privatperson o. ä. bewirkt noch lange keinen Strafantrag der Staatsanwaltschaft beim Strafgericht. Nach einer Strafanzeige wird zunächst ermittelt, die Ergebnisse von der Staatsanwaltschaft geprüft, und falls sich ein öffentliches Interesse ergeben sollte und ein Strafmass sich ergeben würde, dann stellt die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag beim Strafgericht. Das Gericht prüft dann, ob dem Strafantrag statt gegeben werden muss oder nicht. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Der 01.05.2007 naht. Geht zur Demo ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Wiesbadener Tageblatt am 30.03.2007 Mobbing in der Stadtverwaltung OESTRICH-WINKEL Verantwortlich: Bürgermeister Weimann (CDU) Was war geschehen ? Es gab ein Finanzdesaster, Software-Probleme, und zu wenig Personal. Die Stadt konnte wegen fehlendem Personal die Schulden nicht eintreiben, die offenen Forderungen seien bis 2007 auf rund zwei Millionen angewachsen. Das Finanzchaos beschäftigte nicht nur Rechnungs- und Wirtschaftsprüfer, Kommunalaufsicht und Staatsanwaltschaft, sondern auch die Gerichte. In einem CDU-Flugblatt von 2005 sei der ehemaligen Leiter der Kämmerei, Herr Thomas Kempenich, so manches Schuld. Er habe Anweisungen nicht befolgt und seine Pflichten nicht erfüllt. Gegen Thomas Kempenich hatte Bürgermeister Weimann am 23.12.2004 disziplinarische Vorermittlungen beantragt. Ergebnis u. a. : Der Beamte habe sich eines Dienstvergehens schuldig gemacht. Herr Kempenich lies sich anwaltlich vertreten, und so hielt der Rechtsanwalt Hannes hielt dem Bürgermeister entgegen, er habe die Hinweise ignoriert, weil die Kämmerei personell ausgedünnt wurde, und er ein "systematisches Mobbing" gegenüber dem damaligen Kämmereileiter Herrn Kempenich betrieben haben soll. Kempenich klagte parallel dazu, entsprechend seinem Status beschäftigt zu werden, da er im August 2005 seines Amtes enthoben wurde und er als Leiter des Eigenbetriebs "Wirtschaftliche Unternehmen" tätig werden musste. Der weitere Vorwurf an Weimann: Der Bürgermeister habe offenbar den Arbeitsaufwand für die Doppik völlig falsch eingeschätzt. Seit 2003 hätten alleine die drei Mitarbeiter der Kämmerei 526 Überstunden geleistet. Wieviel Druck der Bürgermeister ausgeübt habe, so Rechtsanwalt Hannes, zeigten auch andere Fälle. So habe es Disziplinar- und Arbeitsgerichtsverfahren gegen weitere leitende Mitarbeiter gegeben. Zwischen 2003 und 2006 wurden drei [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung]fristlose Kündigung[/url]en ausgesprochen. Die Bauamtsleiter wechselten mehrfach. In einem Bericht des Disziplinarverfahrens, der im September 2006 vorlag, war die Rede von "hohem Konfliktpotential". Nicht zu billigen seien verbale Verfehlungen, die an Beleidigung des Bürgermeisters und übler Nachrede grenzten . Die Stadt ging zum Gegenangriff über, und sie reichte eine Disziplinarklage mit dem Ziel ein, Thomas Kempenich zwei Gehaltsstufen niedriger einzustufen. Ein Arbeitsgerichtsverfahren wegen der fristlosen Kündigung eines weiteren Mitarbeiters der Kämmerei, Cengiz Bozkurt, vom 10. März 2006 war mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Demnach reichten die von der Stadt angeführten Gründe für die Entlassung nicht. Auch in diesem Fall hatte die Stadt dem Mitarbeiter vorgeworfen, seinen Pflichten nicht nachgekommen zu sein. Quelle: 30.03.2007 http://www.wiesbadener-tagblatt.de/regi ... id=2770890 Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Gegen die Sprecherin der Verdi-Vertrauensleute am Klinikum Duisburg, Ute Kellert , wurde ebenfalls eine Kündigung ausgesprochen. [url=http://tinyurl.com/2ohegb:1viokm1m]Quelle[/url:1viokm1m] [b:1viokm1m]Verantwortlich:[/b:1viokm1m] der Geschäftsführer Reinhard Isenberg Zeugen der Klinik u. a.: die Ehefrau des Geschäftsführers, Frau Isenberg der Personalchef der Hausmeister [b:1viokm1m]Was war geschehen ?[/b:1viokm1m] Ute Kellert habe sich bei einer spontanen Protestdemonstration "aufheizend" betätigt und körperliche Gewalt ausgeübt. Anlass der Spontan-Demo: Es wurde vermutet, dass Kündigungen gegen Klinik-Azubis ausgesprochen wurden. Frau Isenberg belastete Frau Ute Kellert schwer. Die Aussagen des Personalchefs und des Hausmeisters deckten sich nicht mit den Aussagen der Frau Isenberg, und damit war der Fall gelaufen. Auch diese Kündigung war unwirksam. Quelle: vom 14. 09.2006 Am 15.03.2007 fand die Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht statt. Hier wurde deutlich, dass Frau Kellert beim Klinikum zwischenzeitlich nicht weiterbeschäftigt wurde. Die Klinikleitung hatte ein Hausverbot gegen Frau Kellert verhängt. Das Städtische Klinikum musste mehrere Zwangsgelder zahlen. Auch in der Berufung unterlag das Klinikum. Das erstinstanzliche Urteil wurde bestätigt. Frau Kellert musste weiterbeschäftigt werden. [b:1viokm1m]Anmerkung:[/b:1viokm1m] Auch wenn hier das Mobbing nicht direkt ersichtlich war, kann es nicht richtig sein, wenn einzelne der Belegschaft sozusagen "ausgesperrt" werden, und sie sich mittels der "Aussperrung" in ihrem Betrieb nicht beruflich weiter entwickeln können. Wie auch dieses Beispiel zeigte, können Arbeitgeber einzelne der Belegschaft mittels blödsinniger Kündigungen dazu "zwingen" das Arbeitsverhältnis aufzugeben. Ich sehe so etwas als Mobbing an. Hinzu kam in diesem Fall, dass zusätzlich Zwangsgelder aus der Geldschatulle des Klinikums zu zahlen war. Wer so wirtschaftet, kommt wirtschaftlich nicht weit, und spart sich somit "zu Tode". Gruss Tom |
| Tom | Hallo Harald ! Der Beitrag passt gut in die Rubrik "Hier wird gemobbt" . Denn ich meine, dass es nicht richtig sein kann, wenn Arbeitskräfte in einem Betrieb sich nicht beruflich weiter entwickeln dürfen, weil eine Umstruktuierung zur Freisetzung von Arbeitskräften bedingungslos Vorrang zu haben hat. Die Arbeitgeber drücken sich mit diesen schikanösen Mitteln um die Kosten der Abfindungen. Wer schlau und 50+ ist, bleibt in der Firma, und lässt sich fürs Nixtun bezahlen. Mich würde mal interessieren, was die Aktionäre der Deutschen Post AG dazu sagen. Gruss Tom |
| Tom | Als "Pöbel im Rathaus" hatte der Ex-Bürgermeister von Rehau und Ex-CSU-Regent, Edgar Pöpel, schon mehr als einmal Schlagzeilen gemacht. So war unter anderem am Landratsamt Hof ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten Pöpel anhängig, in dem ihm zum Beispiel Verstöße gegen das Personalvertretungsgesetz, Beleidigung von Stadträten und Mobbing städtischer Bediensteter zur Last gelegt wurden. Darüber hinaus musste der Bürgermeister einen Strafbefehl über 6000 Mark akzeptieren, und er wurde damit einmal mehr wegen Beleidigung verurteilt. Er hatte dem Rehauer Personalratsvorsitzenden vorgeworfen, seine Aufgaben "unvollständig, schlampig und ohne Sachkunde" zu erfüllen - womit er auf einer Stufe mit dem SPD geführten Landratsamt Hof stehe, das "altmodisch, unwirtschaftlich und oft an der Sache und am geltenden Recht vorbei" arbeite. Deutschland weit sorgte er für Aufsehen, als er in einem "Toilettenbrief" die lange WC-Verweildauer seiner Angestellten thematisiert hatte. Interessant war auch die "Frühstückssemmel-Affäre": Ein Mitarbeiter des Bauhofs soll, so lautet der Vorwurf, auf seiner frühmorgendlichen Tour zur Entleerung der Papierkörbe an einer Metzgerei halt gemacht und sich eine Brotzeit gekauft haben. Außerhalb der gültigen Pausenregelung. Der Bauhofleiter beobachtete den Vorfall, meldete ihn der Stadtverwaltung, die ihrerseits eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:2jyt2cm9]Abmahnung[/url:2jyt2cm9] schickte: unentschuldigt von der Arbeit entfernt, unerlaubt ein städtisches Fahrzeug privat zweckentfremdet - so war es zu lesen. Was nicht in der [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:2jyt2cm9]Abmahnung[/url:2jyt2cm9] stand, gegen die der betroffene Mitarbeiter inzwischen Widerspruch beim Arbeitsgericht Hof eingelegt hatte, war, dass der Mann Mitglied der Personalvertretung war, und dass dieses Gremium Bürgermeister Edgar Pöpel ganz und gar nicht behagte. Erst vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg hatte der wegen einer Frühstückssemmel abgemahnte Bauhof-Mitarbeiter erreicht, dass nicht mehr er allein zum Putzen öffentlicher Toiletten abgestellt wurde. Zuvor musste er verhärtete Exkremente mit dem Schraubenzieher abkratzen. Doch Pöpel hatte sich eine neue Strafarbeit ausgedacht: Als einziger Stadt-Angestellter muss er in einem Tätigkeitsnachweis seine Arbeitskraft unter Beweis stellen. Dazu habe er gekehrte Straßen abzuschreiten und zu vermessen. *1) Die Süddeutsche Zeitung meldete in der Ausgabe vom 12.08.2006, dass dem Ex-Mobber-Bürgermeister Edgar Pöpel in den letzten Amtsjahren, und damit für die Dauer von vier Jahren, das Gehalt um ein Siebte gekürzt wurde. Das Verwaltungsgericht Ansbach urteilte den mehrfach vorbestraften Kommunalpolitiker ab. Der 64-jährige durfte sich nicht weiter daneben benehmen, und er durfte Mitarbeiter nicht weiter schikanieren. Pöpel musste mit der Entfernung aus dem Dienst rechnen. Der Vorsitzende der Ansbacher Disziplinarkammer, Gerhard Kohler, sagte, das Stadtoberhaupt habe einen Drang, "Mitarbeiter zu mobben und schlechtest zu behandeln". Auf Kritik reagiere er mit Beleidigungen. Die vierjährige Gehaltsreduzierung sei eine Art "Erziehungszeit". Das Vorstrafenregister des Kleinstadt-Bürgermeisters reichte von Nötigung und Beleidigung bis hin zum Verrat von Dienstgeheimnissen. Besonders die vielfältigen Bemühungen Pöpels, den Leiter des Rehauer Bau- und Liegenschaftsamts aus dem Amt zu drängen, erzeugten ein deutschlandweites Echo. *2) Unvergessen war der Fall „Helmut Auer“. Der Leiter der Bauverwaltung, bei Pöpel in Ungnade gefallen, musste zum Beispiel Lampenmasten auf Rost überprüfen; auch seine Toilettengänge wurden bespitzelt. Weil Auer angeblich das Licht beim Verlassen nicht gelöscht hatte, warf ihm Pöpel „verantwortungslosen Umgang mit Mitteln des Dienstherrn“ vor. Die Stichwörter „Bademeister Opitz“ oder „Einpark-Skandal Janker“ waren weitere Mobbing-Fälle, die Pöpel produzierte. Seine Art des Führungsstils brachte den Bürgermeister mehrfach vor den Kadi und wurde dort zum Teil mit drastischen Geldstrafen belegt. Ein Richter bezeichnete Pöpel einmal sogar als „absolutistischen Dorfkönig“. Die Frankenpost meldete am 03.04.2007 das Amtsende des Mobber-Bürgermeisters Pöpel. *3) Das Ende der 24-jährigen Amtszeit des Herrn Pöpel war eine Erlösung für die schikanierten Untergebenen. Quelle: *1) 17.11.2001 http://www.welt.de/print-welt/article48 ... olgen.html *2) http://www.gilching-aktuell.de/53222998 ... index.html *3) 03.04.2007 http://www.frankenpost.de/nachrichten/r ... id=1108063 Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Der frühere Leiter des Gymnasiums in Laufen, Friedrich Schrägle, hat war im April 2005 von Laufen nach München an das staatliche ISB-Bildungsinstitut versetzt worden. Der Schulfrieden an dem Gymnasium sei zerrüttet, so die damalige Darstellung des Ministeriums. Der Schulleiter habe mehr oder minder offen Front gegen die Verkürzung der Gymnasialzeit auf acht Jahre (G8) gemacht. Zudem wurde Schrägle ein schlechtes Verhältnis zum Elternbeirat zur Last gelegt. *1) Es habe dort heftige Streitereien gegeben. Gegen die Versetzung hatte der Pädagoge geklagt. Die Strafversetzung des Pädagogen hatte zu heftigen Protesten der Landtags-Opposition geführt. Schrägle hatte zuvor mehrfach die Verkürzung der Schulzeit an den bayerischen Gymnasien um ein Jahr kritisiert. Viele hatten dies als den wahren Grund für die Versetzung angesehen. Als im September das Münchner Verwaltungsgericht in erster Instanz die Versetzung aufhob, erklärte das Ministerium, Schrägle solle nicht wieder ans Laufener Gymnasium zurückkehren und kündigte Beschwerde zum VGH an. *2) Vor dem Untersuchungsausschuss verwahrte sich der Ex-Direktor gegen die Vorwürfe. "Der Schulfriede war in keinster Weise gestört", sagte Schrägle aus. Die Unruhe an der Schule sei hingegen erst durch den Vermittler entstanden, den Hohlmeier nach Laufen entsandt hatte. Schrägle warf dem Kultusministerium vor, die stellvertretende Schulleiterin "nahezu zur Denunziation" gegen ihn aufgefordert zu haben. Das Kultusministerium habe Elternbeirat und die Stellvertreterin instrumentalisiert. Eltern und Schule seien nicht gespalten gewesen. Im Februar/März 2005 hatten sich mehrere Oberstudiendirektoren aus bayerischen Gymnasien ähnlich wie Schrägle geäußert. Sie seien 2004 nach kritischen Äußerungen zum G8 von Hohlmeier vorgeladen worden. Die Ministerin habe in dem fast vierstündigen Gespräch eine "gnadenlose Drohkulisse" aufgebaut, sagte Oberstudiendirektor Joachim Mensdorf. Das Gespräch verlief nach übereinstimmender Darstellung der Zeugen in zwei Phasen. "Die erste Stunde war eine Abwatsch- und Anschissphase", sagte Mensdorf. Hohlmeier habe zeitweise "jegliche Beherrschung verloren" und ihn sehr laut mit Sätzen angefahren wie: "Was glauben Sie eigentlich, wer Sie sind?" und "Wir können auch ganz anders". Das Frau Hohlmeier kein gutes Händchen für Personalgespräche hatte, belegten auch Parteifreunde. Sie berichteten von ihr ähnlich behandelt worden zu sein wie die Gymnasialdirektoren. *1) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Strafversetzung endgültig aufgehoben. In ihrer Begründung warfen die Richter dem Kultusministerium gleich eine ganze Reihe von Versäumnissen vor. So habe die Behörde ihre Entscheidung nach personellen Veränderungen an der Schule "von vornherein auf die Person des Schulleiters fokussiert". Die in der Versetzungsverfügung getroffene Einschätzung "zeugt von einer unzutreffenden und verkürzten Bewertung der der Konfliktsituation zu Grunde liegenden Tatsachen". *2) Monika Hohlmeier, die Tochter des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, war im April 2005 nach zahlreichen Vorwürfen zurückgetreten, da sie von Manipulation interner Wahlen in der früher von ihr geführten Münchner CSU gewusst haben soll. *1) Quelle: *1) 24.11.2005 http://www.br-online.de/bayern-heute/ar ... /index.xml *2) 24.11.2006 http://www.br-online.de/bayern-heute/ar ... /index.xml Gruss Tom |
| Tom | http://iqtesting.info/iqtest.exe Hallo ! Endlich mal ein Erfolg, wenn die Öffentlichkeit einbezogen wurde, und die Öffentlichkeit informiert Kenntnis nehmen konnte. Aber würde das auch bei Nicht-ver.di-Mitgliedern gelingen ? Und würde eine derartige Aktion auch bei Nicht-Personalräten gelingen ? Ich glaube kaum, denn Nicht-ver.di-Mitglieder und Nicht-Personalräte können das Augenmerk der Medien nicht in dem Masse auf sich lenken. Hierzu bedarf es "Sonderaktionen", welche häufig genung nur "höhere" Gewerkschaftsmitglieder geniessen dürfen. Eine Öffentlichkeitsaktion muss also sorgfältig geplant sein. Gruss Tom |
| Tom | Wegen Überlänge in Teil 4 gehts hier weiter. Und hier wieder ein Fall eines (zweiten) Bürgermeisters, der offensichtlich Schaden im Geldsäckel der Stadt Furth im Wald anrichtet haben soll. In der Mitteilung vom 05.03.2007 der Justizpressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg war zu lesen, dass nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Regensburg der Zweite Bürgermeister der Stadt Furth im Wald im Dezember 2005 angeordnet haben soll, dass 707.207,04 Euro aus der Stadtkasse als Zuschuss an den Verein zur Förderung der Drachenstich-Festspiele bezahlt werden. Dabei soll er in Bezug auf eine Teilsumme von 354.771,41 Euro ohne die erforderliche Ermächtigung durch einen entsprechenden Beschluss des Stadtrates gehandelt haben. Dieser soll letztmalig im Januar 2000 einen Zuschuss in Höhe von 352.435,63 Euro bewilligt haben, der jedoch in der Folge nicht ausbezahlt worden sei. Aus Sicht der Anklagebehörde habe sich der Zweite Bürgermeister durch dieses Verhalten der Untreue schuldig gemacht. In diesem Zusammenhang warf die Staatsanwaltschaft auch dem inzwischen nicht mehr im Dienst befindlichen Leiter des Hauptamtes der Stadt Furth im Wald Untreue vor, weil er der Auszahlungsanordnung des Zweiten Bürgermeisters die fachtechnische und sachliche Richtigkeit bescheinigt haben soll. Des weiteren soll der zweite Bürgermeister im November 2005 gegenüber einer Bank bei der Vereinbarung eines Kassenkredites bis zu einer Höchstsumme von sechs Millionen Euro für die Stadt Furth im Wald wahrheitswidrig versichert haben, dass diese Kreditaufnahme unter Beachtung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften zustande gekommen wäre. Dabei soll ihm bekannt gewesen sein, dass die Haushaltssatzung der Stadt Furth im Wald für das Jahr 2005 eine Kassenkreditaufnahme in dieser Höhe nicht vorsah und auch eine erforderliche Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gefehlt haben soll. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die Bank von einer Kreditgewährung Abstand genommen habe, wenn ihr diese Umstände bekannt gewesen wären und warf dem Zweiten Bürgermeister deshalb Betrug in Tateinheit mit Kreditbetrug vor. Interessant (für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) war, dass der Zweite Bürgermeister im Dezember 2005 einer ausscheidenden städtischen Angestellten die Zahlung einer Abfindung in Höhe von 20.000 Euro vertraglich zugesagt haben soll, obgleich es für eine derartige Zahlung keine tarifvertragliche oder gesetzliche Grundlage gegeben haben soll. Dabei soll von ihm ignoriert worden sein, dass der hierzu ergangene Stadtratsbeschluss die Zahlung einer solchen Abfindung nur für den Fall vorsah, dass es eine tragfähige Rechtsgrundlage gibt. Auch insoweit war nach Meinung der Anklagebehörde der Tatbestand der Untreue erfüllt. *139) Und der nächste Beamte, der Schaden angerichtet haben soll. Die Staatsanwaltschaft Ulm gab mit der Pressemitteilung vom 16.03.2007 bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Ulm zusammen mit der Kriminalpolizei Ulm gegen einen Justizbeamten wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Urkundenfälschung ermittelte. Dem beschuldigten Beamten wurden Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Ausstellung von Bescheinigungen über abgeleistete Arbeitsstunden vorgeworfen. Wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erließ bereits in der ersten Woche im März 2007 der Haftrichter einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten, welcher sich in Untersuchungshaft begeben musste. Es bestand Verdunkelungsgefahr. Weitere Angaben konnten nicht bekannt gegeben werden. *140) Auch nicht schlecht: Erst eine Aktiengesellschaft gründen, Anlegern das Geld aus der Tasche labern, dann einen finanziell angeschlagenen Verein mit Geld versorgen, und die Anleger sind um ihr Geld geprellt (?) Die Staatsanwaltschaft Ulm (Alb-Donau-Kreis) gab am 28.03.2007 per Pressemitteilung bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zum Amtsgericht - Schöffengericht – Ulm gegen drei im Bereich der Forstwirtschaft tätige Geschäftsleute aus dem Alb-Donau-Kreis erhoben hatte. Der Schaden belaufe sich auf ca. 880.000 EURO. Ihnen werde Untreue in zwei bzw. in drei Fällen sowie ein Verstoß gegen das Aktiengesetz zur Last gelegt. Die Angeschuldigten sollen in ihrer Funktion als Gründer bzw. Vorstand und Aufsichtsrat einer zu gründenden Aktiengesellschaft im Bereich der Holzenergieverwertung einen deutlich fünfstelligen Betrag an einen zu diesem Zeitpunkt finanziell schon angeschlagenen wirtschaftlichen Verein als Darlehen gegeben haben, obwohl eine Rückzahlung dieses Darlehens mehr als fraglich gewesen sei. Als sich abgezeichnet habe, dass die Gründung der Aktiengesellschaft unter den gegebenen Umständen nicht möglich sein würde, seien die drei Gründer verpflichtet gewesen, das zum Kauf von Aktien eingesetzte Geld der Anleger im Verhältnis der eingezahlten Beteiligungen zurückzubezahlen. Entgegen dieser ihnen bekannten Verpflichtung zur anteilsmäßigen Rückerstattung des noch vorhandenen Gründungskapitals seien jedoch nur vereinzelt Rückzahlungen erfolgt. 24 der insgesamt 28 Anleger sollen ihre Einlagen in Höhe von mehr als 40.000 EURO nicht zurückerhalten haben. Diese Sachverhalte seien nach der rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft jeweils ein Vergehen der Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB. Darüber hinaus wurde den Angeschuldigten u.a. noch ein Formalverstoß gegen das Aktiengesetz im Zusammenhang mit der Eintragung der Aktiengesellschaft in das Handelsregister zur Last gelegt. Sie sollen hierbei bewusst falsche Angaben gemacht haben. *141) Und hier wieder mal das Gesundheitswesen ... ist auch weiter oben schon öfter angeklungen. Wo nimmt das Gesundheitswesen das Geld her, obwohl nichts mehr in der Kasse sein soll ? Die Staatsanwaltschaft Mainz lies über den leitenden Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach eine Pressemitteilung in das Internet stellen, aus der zu entnehmen war, dass am 03.05.2007 die Klinik für Anästhesiologie und 3 weitere Kliniken des Universitätsklinikums in Mainz sowie ein Privathaus in Mainz auf Grund von Durchsuchungsbeschlüssen des Amtsgerichts Mainz durchsucht wurden. Der Direktor der Klinik für Anästhesiologie stehe im Verdacht, seit mindestens Anfang 2005 in einer bislang unbekannten Anzahl von Fällen Privatpatienten gegenüber ärztliche Wahlleistungen in Rechnung gestellt zu haben, die von ihm nicht oder nur zum Teil erbracht wurden seien. *142) Hier wieder der öffentliche Dienst ... Die Staatsanwaltschaft Mainz lies über den leitenden Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach die Pressemitteilung vom 10.05.2007 verkünden, dass Anklage gegen eine 55jährige Frau aus Rheinhessen wegen Untreue und Betrugs zum Nachteil der Mainzer Akademie der Wissenschaften und Literatur erhoben wurde. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, in der Zeit vom Februar 2002 bis Februar 2007 insgesamt mehr als 800.000,- Euro von Konten der Akademie mittels Barschecks oder Überweisungen zu ihren Gunsten abgehoben oder abgebucht zu haben. Das Geld habe für sich verwendet. Die Manipulationen sollen einer Mitarbeiterin der Akademie aufgefallen sein, als diese ungeklärte Barscheckeinlösungen auf dem Akademiekonto feststellt habe. Der Verbleib des Geldes konnte nur in geringem Umfang geklärt werden. Die Beschuldigte befand sich seit dem 02.03.2007 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mainz in Untersuchungshaft. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts Mainz führte eine Haftprüfung durch, wobei der Haftbefehl gegen Meldeauflagen und eine Kaution in Höhe von 35.000 EURO außer Vollzug gesetzt wurde. *143) Jetzt wird wieder besonders happig. "Könige der Korruption" machen "Insolvenzing". Und immer rein in die eignen Taschen, schön leben, den Schaden tragen ja Andere. Hier der Fall "Insolvenz Müsing" : In der Pressemitteilung vom 31.07.2007 konnte bekannt gemacht werden, dass nach intensiven Ermittlungen der Polizeiinspektion Aurich in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aurich – Sonderdezernat Wirtschaft – der Komplex – "Insolvenz Müsing" – im wesentlichen abgeschlossen und Anklage gegen einen 1954 geborenen Angeschuldigten zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Aurich erhoben wurde. In vielen weiteren Fällen soll der Angeschuldigte gegen die Verpflichtung aus seiner Stellung als Geschäftsführer sowie den Verpflichtungen, die er gegenüber dem Land Niedersachsen eingegangen war, verstossen haben. Er soll der Firma erhebliche Summen entnommen haben, die er im wesentlichen zur Glattstellung von Privatkonten verwendete oder zu Luxusanschaffungen. Dies Verhalten des Angeschuldigten habe dazu geführt, dass u. a. die Firma MHG maßlos überschuldet und zahlungsunfähig wurde. Der Jahresfehlbetrag sei in der Bilanz mit 106.227,78 Euro angegeben worden, und sei durch das dargestellte Eigenkapital von 70.468,70 Euro nicht mehr abgedeckt gewesen. Es habe sich mithin eine rechnerische Überschuldung von 35.760,08 Euro dargestellt. Gleichwohl wurde Insolvenzantrag erst am 04.03.2005 gestellt. Spätestens ab 01.04.2004 sei auch die Firma MUTEG überschuldet gestellt. Hier wurde Insolvenzantrag erst am 04.03.2005 gestellt. Auch bei der Überschuldung der Firma M Verkehrsleittechnik sei die Insolvenzanmeldung erst am 08.12.2004 erfolgt, obwohl bereits am 19.07.2004 eine Überschuldung vorgelegen haben soll. Die Staatsanwaltschaft Aurich argumentierte so, um den Angeschuldigten einem Urteil zuzufühen zu können: Der Angeschuldigte sei zusammen mit weiteren Personen Geschäftsführer und Kommanditist der M- GmbH & Co. KG und einer weiteren Tochter, M-Bau und Idustriebeteiligung GmbH & Co. KG. Beide Firmen sollen am 31.12.2001 verschmolzen wurden sein. Zu der Müsinggruppe habe eine Vielzahl von Tochterfirmen gehört. Seit 1999 lägen Bilanzdaten für die Müsinggruppe vor aus denen sich ergeben habe, dass eine Liquiditätsunterdeckung bereits seit 1999 vorherrscht habe. Selbst in einem guten Geschäftsjahr sollen die kurzfristigen Verbindlichkeiten nur noch zu 77 % gedeckt gewesen sein, so dass dies Konsequenzen in der Unternehmensführung auslösen müssen. Gleichwohl habe sich der Angeschuldigte trotz der angespannten Situation der Firma zum eigenen Vorteil und zum Vorteil anderer aus dem Vermögen der Firma bedient. In einem größeren Umfang seien der Firma Kosten hinsichtlich eines Neubaus auferlegt worden, wobei die Baukosten über zwei Privatentnahmekonten des Angeschuldigten eine Abrechnung gefunden haben sollen. Diese Situation der Firma M. hätte diese Belastung aber nicht mehr tragen können. Zum Teil seien diese Baukosten unter Verwendung von fingierten Rechnungen als Firmenausgaben der Firma M. dargestellt worden. So seinen u. a. eine Kücheneinrichtung im Werte von fast 32.000,00 DM für ein Privathaus über die Firma abgerechnet worden, und es habe hierzu ein Einverständnis mit dem Angeschuldigten gegeben. In einem anderen Fall habe der Angeschuldigten eine Ägyptenreise für seine privaten Zwecke im Gesamtreisewert von ca. 35.000,00 Euro getätigt. Er habe dann Mitarbeiter der Firma M. angewiesen, sie als Geschäftsreise umzuschreiben und entsprechend für die Firma zu buchen. In einem weiteren Fall sei für das Privathaus der Schwester des Angeschuldigten Leistungen erbracht worden, die seien ebenfalls von der Firma beglichen worden, wobei die Zahlungen sechsstellige Summen erreicht haben sollen. In einem weiteren Zeitraum habe der Angeschuldigte trotz der existenzbedrohenden Liquiditätsschwierigkeiten und obwohl er bereits über zwei hochwertige Fahrzeuge der Marke Porsche Boxer - ca. 138.000,00 DM Anschaffungskosten und Mercedes Benz, Anschaffungskosten ca. 147.000,00 DM- besaß, im September/Oktober 2001 auf Firmenkosten einen Porsche 911 GT 2 zum Anschaffungswert von 186.614,31 Euro erworben. Die monatlichen Leasingraten hätten 4.214,35 Euro betragen. Für die Ablösung der Leasingbeiträge etc. habe die Firma M. einen Gesamtbetrag von 220.932,99 Euro aufbringen müssen. Diesen Aufwendungen stünde ein Verkaufserlös von 77.586,20 Euro gegenüber. Die Firma sei unnötigerweise und unberechtigterweise durch die Fahrzeuganschaffung mit 143.346,79 Euro belastet worden. In einem weiten Fall habe der Angeschuldigte, der zur gleichen Zeit auch Vorsitzender eines Sportvereins war, einen Fußballspieler des Vereins auf Kosten der Firma M Unterstützung beim Hausbau angeboten. Die anfallenden Rechnungen seien von der Firma Müsing, überwiesen worden. Obwohl die Firma M. zum Jahreswechsel 2001/202 illiquide gewesen sei und zur Überbrückung der Illiquidität einen Kredit von 3,8 Millionen Euro in Anspruch habe nehmen müssen, habe der Angeschuldigte im Januar 2002 für seine Kinder eine Computeranlage bestellen lassen, welche nach Eingang zu ihrem Wohnsitz auf Mallorca versandt worden sei, -Wert ca. 16.000,00 Euro. Die Bezahlung der Computereinheiten sei unter Belastung des Privatentnahmekontos über die Firma Müsing erfolgt, so dass der Firma dringend benötigte Mittel entzogen worden sein. In einem weiteren Fall habe der Angeschuldigte nach Beendigung einer Schwedenreise, die ebenfalls über die Firma gebucht worden sei, eine Reise in das Disneyland, Paris, gebucht. Hier seien, insbesondere weil mehrere Teilnehmer mitreist wären, ca. 7.400,00 Euro zu entrichten gewesen. Die Reise sei wieder als Geschäftsreise verbucht worden und zwar gesplittet in Reisekosten für fremde und Reisekostengesellschafter Geschäftsführer, obwohl es sich um eine Privatreise hehandelt hätte. Im April 2002 habe sich der Angeschuldigte an einer Hafengesellschaft mit 10.000,00 Euro beteiligt, die der Firma Müsing entnommen worden sein, obwohl diese sich zur Zeit in einer Liquiditätskrise befunden hätte, deren Bewältigung Opfer von allen Beteiligten erfordert habe. In einem weiteren Fall habe sich der Angeschuldigte gegenüber dem Heimatsportverein verpflichtet 60.000,00 DM aus Sponsoring und eine Bürgschaftsverpflichtung in Höhe von 50.000,00 zu übernehmen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung habe er zwei Darlehen aufgenommen. In einem Fall habe er als Verwendungszweck Ablösung der Kontokorrentverbindlichkeiten des Sportvereins angegeben, im anderen Fall sei als Verwendungszweck Sponsoring, Liquiditätsbeschaffung für den Sportverein angegeben worden. Darlehensnehmer sei aber in beiden Fällen der Angeschuldigte gewesen. Die Darlehensbeträge seien jedoch nicht an den Sportverein weitergeleitet worden, sondern dem Konto der Firma Müsing gutgeschrieben worden. Dem Konto seien noch weitere 20.000,00 Euro gutgebracht worden. Von diesen aus den Einzahlungen ergebenen Gesamtguthaben von 129.450,00 Euro seien dann 127.600,00 Euro an die Firma Sport und Marketingservice, Wiefelstede abgeführt worden, wobei diese Firma dann einer anderen Firma 110.000,00 Euro in Rechnung gestellt habe, so dass sich zzgl. Mehrwertsteuer der vorgenannte Rechnungsbetrag ergeben haben soll. Geschäftsführer dieser Firma sei zu diesem Zeitpunkt ein Controller der Firma Müsing gewesen, der damit erreicht haben soll, dass die vom Angeschuldigten übernommenen Verpflichtungen als Verbindlichkeit aus seiner Leistungsvertrag der Firma Müsing in Rechnung gestellt werden konnten, und von dort auch zu begleichen gewesen seien. Die einzelnen Verpflichtungen seien somit von der Firma Müsing getragen worden. Bei Verkäufen von gebrauchten Fahrzeugen und Geräten seien des Öfteren der offizielle Rechnungsbetrag gekürzt worden. Der gekürzte Betrag sei dann verbucht, das restliche Geld sei in eine schwarze Kasse gegangen, diese sei von einer Vertrauten des Angeschuldigten verwaltet worden, und aus der sich der Angeschuldigte jeweils bedient haben soll. Im November 2001 habe der Angeschuldigte u. a. eine Reise mit der AIDA im Wert von über 10.000,00 Euro gebucht. Die Reisekosten seien jedoch von der Firma Müsing unter Falschdarstellung als Firmenreise auferlegt worden. Die Reise habe jedoch betriebsbedingt storniert werden müssen. Als Stornierungsgrund habe der Angeschuldigte eine Erkrankung angegeben, die jedoch nicht vorgelegen haben soll, jedoch ärztlich bescheinigt gewesen war. Die Entschädigungszahlung in Höhe von 2.406,38 Euro und in Höhe von 7.786,50 Euro seien dann gezahlt und zwar auf das Privatkonto des Angeschuldigten bei der Ostfriesischen Volksbank eingegangen. Eine Erstattung an die Firma Müsing, die die Reisekosten beglichen hatte, sei jedoch nicht erfolgt. Im September 2002 habe der Angeschuldigte als Geschäftsführer der Firma M. im Zusammenwirken mit Banken aus Leer bei der PwC in Hannover die vom Land Niedersachsen mit der Abwicklung von Bürgschaften beauftragt gewesen sei, ein Antrag auf Gewährung von einer Landesbürgschaft für einen Kredit in Höhe von 4,5 Millionen Euro gestellt. Dies sei erforderlich gewesen, um die Liquidität der Firma M. zu erhalten. Im Oktober 2002 sei dann nach entsprechender Beschlussfassung eine schriftliche Zusage der Bürgschaftsübernahme durch das Landes Niedersachsen erfolgt. Voraussetzung für die Zusage sei eine strenge Ausgabendisziplin gewesen. Das Gehalt des Angeschuldigten sei auf jährlich 100.000,00 Euro festgelegt worden. Darüber hinaus seien keine Einnahmen mehr zulässig gewesen. Entgegen seiner Angaben im Antragsformular soll der Angeschuldigte jedoch von Anfang an vor gehabt haben, den Kredit abredewidrig zu verwenden. Dies soll dazu gedient haben, um den Kontokurrentkreditrahmen aufzustocken, und zum anderen sollte er als Bar-/Avalkredit dienen. Der Angeschuldigte habe die Absicht gehabt sich aus diesem Kredit selbst zu bedienen, um seine hohen privaten Ausgaben zu finanzieren. Zudem sei in den Jahresabschlüssen, die Grundlage der Wirtschaftsprüfung gewesen seien, die finanzielle Situation der Firma Müsing durch eine Überbewertung halbfertiger Erzeugnisse falsch dargestellt worden. Auch habe der Angeschuldigte bei der Antragstellung eigene Firmenbeteiligungen nicht angegeben, dem Land sei ein Schaden in Höhe von 811.000,00 Euro entstanden. Durch Gesellschaftervertrag vom 15.04.2002 sei die Firma KEG gegründet und in das Handelsregister des AG Rostock eingetragen worden. Der Angeschuldigte soll einen Geschäftsanteil von 10.000,00 Euro erhalten haben, wobei die Zahlung vom Firmenkonto der Firma Müsing erfolgt sein soll, und zwar zu einer Zeit, als der Angeschuldigte sich habe verpflichten müssen, keine Privatentnahmen über seine ihm zugestandenen Gehaltsansprüche von jährlich 100.000,00 Euro zu entnehmen. Obwohl der Angeschuldigte am 21.11.2002 die Kreditbedingungen der Poolbank und des Landes Niedersachsen akzeptiert habe, und keine darüber hinausgehenden Entnahmen tätigen durfte, habe er am 18.12.2002 mit der M.BV einen Kreditvertrag über 450.000,00 Euro geschlossen, auszahlbar ab Januar 2003 in monatlichen Beträgen von 30.000,00 Euro. Die Darlehensgewährung habe nicht in der freien Entscheidung der M.BV gelegen, sondern der Geschäftsführer der BV, habe im Auftrag des Angeschuldigten unterzeichnet. Die Liquiditätsentziehung habe sich mittelbar auf die Liquidität der Firma M. in Ihrhove ausgewirkt, die M.BV habe der Muttergesellschaft M. in Ihrhove im Rahmen von Charterverträgen Schiffe und Schiffsbesatzung für Arbeiten im Wasserbau zur Verfügung gestellt, wobei die entsprechenden Rechnungen der M.BV jedoch von der Muttergesellschaft nicht beglichen worden sein, sondern nur in dem Maße, dass die M.BV innerhalb ihres Kreditlimits geblieben sein soll. Damit hätten dann die Kreditentnahmen des Angeschuldigten bei der MBV auf die Muttergesellschaft durchgeschlagen, da diese die Entnahmen bei der Erreichung des Kreditlimits hätte wieder ausgleichen müssen. Als die Inanspruchnahme der Darlehensbeträge im September 2003 auffallen sei, habe der Angeschuldigte den bis dahin entstandenen Schadensbetrag von 270.000,00 Euro wieder ausgeglichen, wobei er 90.000,00 unter Darstellung fiktiver geschäftlicher Zahlungsverpflichtung der Firma M. aus der Kasse der kfm. Verwaltung erlangt haben soll. In weiteren Fällen habe der Angeschuldigte aus dem Vermögen der Firma M. in Ihrhove Gesellschaften, an denen er beteiligt gewesen sei, Darlehen bewilligt, obwohl er zu dieser Entnahme nicht berechtigt gewesen sei, und habe weiteres Geld für kostspielige Urlaubsreisen u. a. entnommen. Zu Beginn des Jahres 2003 habe die Firma die Zusage einer Landesbürgschaft für den dringend benötigten Kredit über 4,5 Millionen Euro erhalten. Ohne das Geld sei die Firma zahlungsunfähig geworden. Der Angeschuldigte habe gleichwohl weiterhin Geld aus der Firma gezogen. In der Sitzung vom 07.01.2003 sei über Kurzarbeit gesprochen worden, um der Firma Liquidität zu beschaffen. Obwohl die Voraussetzungen der Beantragungen von Kurzarbeitergeld nicht vorgelegen hätten, sei Kurzarbeit beantragt worden. Der Urlaub sei letztendlich inoffiziell genommen worden. Die Geschäftsführung der Firma bzw. die Leiter der Niederlassung für die Kurzarbeit beantragt worden wären, bzw. die die Anträge hätten unterschreiben müssen, hätten um die Unrechtsmäßigkeit gewusst. Das Verfahren sei 2004 erneut angewandt worden, um der Firma Liquidität zu verschaffen. *144) Hier wieder ein Bürgermeister, der Nebenjobs hatte. Wie aus der Presseinformation Nr. 34/ 07 vom 08.08.2007 seitens der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu entnehmen war, wurde gegen den 43jährigen Bürgermeister von Nordenham, Anklage wegen Untreue vor dem Amtsgericht Nordenham erhoben. Der Bürgermeister hatte eine Nebenjob als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Gemeinnützigen Nordenhamer Städtebaugesellschaft m.b.H (GNSG), und noch einen Nebenjob als Vertreter einer privaten Investorengruppe. Die gemeinnützige Nordenhamer Städtebaugesellschaft m.b.H (GNSG) wollte eine ca. 21.000 m2 große Liegenschaft in Nordenham erwerben. Der Bürgermeister sei im Frühjahr 2006 als Vertreter der privaten Investorengruppe an die Eigentümerin der Liegenschaft herangetreten, und er soll ein konkurrierendes Kaufangebot abgegeben haben, und er habe behauptet, die Stadt sei nicht in der Lage, das Areal zu erwerben, obwohl er als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der GNSG m.g.H. vom Kaufinteresse des zuvor genannten Unternehmens gewussst habe. Dadurch sei der Verkaufspreis für das Areal um mindestens 2 EURO pro Quadratmeter in die Höhe getrieben worden. Der GNSG, die das Areal für den erhöhten Kaufpreis von 30 EURO pro Quadratmeter schließlich erwarb, sei durch dieses pflichtwidrige Verhalten ein Vermögensschaden in Höhe von ca. 42.000,- EURO entstanden. Der Bürgermeister sei am 19.07.2007 vom Landgericht Oldenburg wegen Bestechlichkeit und versuchter Erpressung zu einer 15monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. *145) Der nächste Fall. Und rein in die eignen Taschen, Sozialabgeben dafür nicht abführen, und schön leben. Die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) gab mit der Presseinformation Nr. 42/07 vom 30.08.2007 bekannt, dass der Geschäftsführerin und dem Geschäftsführer eines Bauunternehmens aus Nienburg vorgeworfen wurde, über einen Zeitraum von fast zwei Jahren insgesamt ca. 250.000,00 EURO für private Zwecke vom Geschäftskonto der von ihnen betriebenen GmbH entnommen und verbraucht zu haben. Darüber hinaus sollen sie in demselben Zeitraum für ihre Arbeitnehmer die Arbeitnehmeranteile der Sozialabgaben nicht abgeführt haben. *146) Auch eine Verwaltungsangestellte in der Stadtverwaltung wirtschaftete in die eignen Taschen. So lässt sich schön arbeiten, so lässt es sich schön leben. Herr Oberstaatsanwalt Deller von der Staatsanwaltschaft Aachen teilte über die Pressestelle am 18.09.2007 mit, dass Anklage gegen eine ungetreue Verwaltungsangestellte erhoben wurde. Nach langwierigen und intensiven Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Aachen Anklage gegen eine 57 Jahre alte ehemalige Verwaltungsangestellte der Stadtverwaltung Jülich wegen veruntreuender Unterschlagung in mehr als 3.000 Fällen erhoben. Nach den bisherigen Ermittlungen soll die Angeschuldigte in ihrer Eigenschaft als Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes in einer Vielzahl von Einzelfällen vereinnahmte Gebühren nicht an die Stadtkasse abgeführt, sondern für sich verbraucht. Nach vorläufigen Berechnungen sei der Stadt Jülich ein Schaden in Höhe von mindestens 38.800,- Euro entstanden Die Angeschuldigte soll die ihr vorgeworfenen Veruntreuungen im Kern eingestanden haben. *147) Auch die Abteilung Bürgerdienste und Soziales beim Bezirksamt Lichtenberg in Berlin blieb nicht von der Kassenplünderung verschont. Insgesamt 743.240,12 Euro sollen in Richtung zweier Sozialbedürftiger verschwunden sein. Der Staatsanwalt Michael Grunwald der Staatsanwaltschaft Berlin lies über Pressemitteilung Nr. 65/2006 vom 17.11.2006 verkünden, dass durch Untreue und Bestechlichkeit dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin ein Schaden von 740.000 Euro entstanden sein soll. Am Mittwoch, 15.11.2006, wurde eine ehemalige Sachbearbeiterin des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin wegen des zuvor genannten Verdachts verhaftet. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten verkündete Ingrid S. (48) wegen des Vorwurfs der schweren Untreue und der schweren Bestechlichkeit am gestrigen Donnerstag den Haftbefehl und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an. Die Festnahme war im Rahmen einer umfangreichen Durchsuchungs- und Fahndungsmaßnahme gegen insgesamt drei Beschuldigte erfolgt. Ingrid S., die als Angestellte im Bezirksamt Lichtenberg – Abteilung Bürgerdienste und Soziales – tätig war und zum Jahresende 2005 gegen Zahlung einer Abfindung freiwillig aus dem Dienst ausgeschied, habe im Zeitraum zwischen Dezember 2003 und Oktober 2005 in 247 Fällen unrechtmäßig Gelder des Bezirkes in Höhe von insgesamt 743.240,12 Euro an die Mitbeschuldigten Klaus B. (58) und Siegfried R. (51) ausgekehrt, die diese teilweise an die Beschuldigte S. zurückzahlten. Die Auszahlungen an die Tatgehilfen B. und R. seien teils bar über die Bezirkskasse, teils durch Überweisungen auf die Konten dieser Beschuldigten ausgezahlt worden. Hierzu habe Ingrid S. im EDV - System PROSOZ abgeschlossene alte Sozialhilfefälle wieder aufgenommen, und sie habe neue fiktive einmalige Beihilfen erfunden und Auszahlungen an die Tatgehilfen angeordnet. Anschließend habe die Beschuldigte die neu entstandenen Teile der Computerdatensätze gelöscht, so dass diese Vorgänge weder in den Papierakten noch in den entsprechenden Dateien nachvollzogen werden konnten. Die Taten wurden erst acht Monate nach dem Ausscheiden der Beschuldigten aus dem öffentlichen Dienst in der Abteilung Bürgerdienste und Soziales zufällig entdeckt. Einer der Tatgehilfen konnte an seinem derzeitigen Wohnort in Bayern festgenommen und zur Untersuchungshaft gebracht werden. Nach dem zweiten Tatgehilfen, der schon seit langen ohne festen Wohnsitz ist und der Berlin lange vor der Strafanzeige verlassen hatte, wurde gefahndet. *148) Endlich mal wieder eine Verurteilung. Geht doch. PR-inside.com gab am 27.09.2007 im Internet bekannt, dass wegen Korruption der frühere Betriebsleiter der Stadtwerke von Hofheim am Taunus (Hessen) für drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis muss. Der Stadtwerke-Chef hatte sich mit einem fabrikneuen Auto und einer mietfreien Wohnung dafür entlohnen lassen, dass er die Rechnungen einer Kanalbau-Firma aus dem Raum Aschaffenburg zur Auszahlung freigab. Was nur er und der Geschäftsführer der Firma wussten: Die abgerechneten Leistungen waren zum großen Teil nicht erbracht worden. Rund 650 000 Euro Schaden entstand dadurch der Hofheimer Stadtkasse. Auch der 37-jährige Firmenchef saß im Korruptionsprozess vor dem Würzburger Landgericht auf der Anklagebank. Er wurde wegen Beihilfe zur Untreue und Vorteilsgewährung zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung und 150 000 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Geldstrafe entspricht exakt dem Betrag, den der 37-Jährige als Kaution hinterlegt hat, um aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Er hat auch die zu Unrecht erhaltenen Beträge in voller Höhe zurückgezahlt. Die Männer hatten im Ermittlungsverfahren und auch vor Gericht Geständnisse abgelegt und so das Verfahren erheblich verkürzt. Der Geschäftsführer war umgehend aus dem Ausland zurückgekehrt, als er erfuhr, dass gegen ihn Haftbefehl erlassen wurde. «Nur so konnte es zu den vergleichsweise milden Strafen kommen», betonte Richter Brückner. Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ist bereits rechtskräftig. *149) Die Neue Presse (Coburg) meldete am 28.09.2007 den nächsten Selbstbereicherungsfall. Der Vorsitzende des als gemeinnützig anerkannten Vereins der Behindertenselbsthilfe in Coburg, und seine Ehefrau, wurden von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft angeklagt. Der Vorwurf: Vorsätzliche Untreue. Um stolze 113 000 Euro sollen sie gemeinschaftlich den Verein Behindertenselbsthilfe Coburg geschädigt haben. Die Angeklagte soll gelernte Physiotherapeutin sein und als Sekretärin gearbeitet haben. Nach einem Badeunfall im Jahr 1979 war der Angeklagte auf den Rollstuhl angewiesen. In 113 Fällen soll sich das Ehepaar aus Geldern des Vereins bereichert haben. Durch überzogene und nicht genehmigte Gehaltszahlungen an die Ehefrau ebenso wie durch Mietzahlungen für die Nutzung der Privatwohnung als Vereinsbüro. Der Ehemann soll rund 82 000 Euro zu viel Gehaltszahlungen erhalten haben. Angewiesen vom Vereinskonto, auf das er als Vorsitzender Zugriff hatte. Wie ein als Zeuge gehörter Kriminalbeamter aussagte, könne man für die 20-Stunden-Tätigkeit großzügig bemessen ein Salär von 1600 Euro veranschlagen. Geflossen sei jedoch weitaus mehr. Die Anklagevertretung sagte, es habe Monate gegeben, in denen zwei- bis dreitausend Euro mehr vom Vereinskonto auf das Gehaltskonto transferiert worden seien. Außerdem soll der Mann namens des Vereins Mietzahlungen im Gesamtumfang von rund 32 000 Euro auf sein eigenes Konto vorgenommen haben. Und dies, ohne dass ein entsprechender Mietvertrag vorgelegen habe. Ebenfalls soll der Angeklagte eine Büroeinrichtung auf Kosten der Behindertenselbsthilfe eigenmächtig angeschafft und in seine Privatwohnung gestellt haben. *150) Weiter oben wurde schon über Korruptionsmachenschaften bei der DaimlerChrysler AG berichtet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart gab mit der Pressemitteilung vom 10.07.2007 bekannt, dass gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der DaimlerChrysler AG und zwei Architekten Anklage zum Landgericht Stuttgart, Wirtschaftsstrafkammer, Anklage erhoben wurde. Dem 57-jährigen früheren Leiter der Bauabteilung wurden u.a. sechs Fälle der Untreue zum Nachteil seines damaligen Arbeitgebers vorgeworfen. Der frühere DaimlerChrysler Mitarbeiter, der kurze Zeit inhaftiert war, sei im wesentlichen geständig gewesen. Die zwei Architekten seien der Beihilfe zu einer bzw. fünf der Taten verdächtig gewesen Soweit sie sich zum Vorwurf geäußert hätten, hätten die Architekten bestritten, von der Unrechtmäßigkeit des Vorgehens gewusst zu haben. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, Inspektionen Wirtschaftkriminalität und Korruption, zufolge soll der 57 Jährige mit Hilfe der Architekten von 1997 bis 2004 über 3.000.000,-- Euro veruntreut haben. Laut Anklage habe der ehemalige DaimlerChrysler Mitarbeiter das Büro eines 61-jährigen Architekten mit der Erstellung eines Strategie- und Marketingkonzeptes für die Gestaltung der Autohäuser des Unternehmens beauftragt. Nach konzerninternen Vorgaben sei jedoch die Bauabteilung selbst für die Erarbeitung des Konzeptes verantwortlich. Für das Projekt sei daher kein zusätzliches Budget vorgesehen. Die Bezahlung der vom Büro des 61 Jährigen in Rechnung gestellten Arbeiten habe der frühere DaimlerChrysler Mitarbeiter veranlasst, indem er die zentrale Abrechnungsstelle des Unternehmens übergangen habe, und die Rechnungen selbst als sachlich richtig abzeichnet habe. Später habe er den 61-jährigen Architekten Scheinrechnungen für nicht erbrachte Leistungen an verschiedene Niederlassungen der DaimlerChrysler AG stellen lassen. Auf diese Rechnungen habe die DaimlerChrysler AG rund 3 Millionen Euro bezahlt. Dem 61 Jährigen Architekten sei daher Beihilfe zur Untreue vorgeworfen worden. Weitere rund 170.000 Euro soll der 57-jährige Angeschuldigte veruntreut haben, indem er das Büro eines 47-jährigen Architekten in fünf Fällen zur Stellung von Scheinrechnungen an die DaimlerChrysler AG veranlasst habe, und für deren Bezahlung gesorgt habe. Den auf diese Weise erlangten Geldbetrag habe sich der 57 Jährige und der 47 Jährige geteilt. Von den ebenfalls wegen des Verdachtes der Untreue sowie Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr geführten Verfahren gegen weitere ehemalige Mitarbeiter des Konzerns bzw. Geschäftspartner (vgl. Pressemitteilung vom 20.09.2005), seien sieben noch nicht abgeschlossen gewesen. Im Übrigen seien gegen drei Personen Strafbefehle ergangen, sechs Verfahren seien mangels hinreichendem Tatnachweis oder wegen geringer Schuld eingestellt worden, und zwei Verfahren seien an andere Staatsanwaltschaften abgegeben. *151) Und hier mal wieder ein paar Banker, die sich selbstbereicherten. "Könige der Korruption" gibt es überall. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart, Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen, gab mit der Pressemitteilung vom 13.07.2007, dass Anklage gegen drei 58 bis 68 Jahre alte frühere Vorstandsmitglieder einer Bank aus dem Kreis Schwäbisch-Hall zum Landgericht Stuttgart, Wirtschaftsstrafkammer, wegen Untreue erhoben wurde. Ihnen wurde vorgeworfen, in den Jahren 1998 bis 2000 durch pflichtwidrige Vergabe von Krediten in sechs Fällen einen Schaden von insgesamt rund 1,3 Mio. Euro verursacht zu haben. Die 60 und 68-jährigen Angeschuldigten hätten die Vorwürfe bestritten. Der 58-jährige ehemalige Bankvorstand habe sich nicht geäußert. Den umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der Landespolizeidirektion Stuttgart, Dezernat Wirtschaftsdelikte, zufolge hätten die Angeschuldigten, ein Gewerbeobjekt im Landkreis Heilbronn mit einem Volumen von rund 3,8 Mio. Euro voll zu finanzieren versucht. Kreditnehmerin sei eine das Projekt betreuende Planungs- und Baugesellschaft gewesen, die letztlich nur das zu finanzierende Objekt als Sicherheit hätte bieten können. Eine tragfähige Kostenkalkulation und Planungskonzeption habe indes nicht vorgelegen. Das Projekt sei gescheitert und die Planungsgesellschaft habe den Kredite in Höhe von ca. 2,9 Mio. Euro nicht mehr zurückzahlen können. Den ehemaligen Vorstandsmitgliedern wurde vorgeworfen, die ihnen im Rahmen der Bonitätsbewertung obliegenden Prüf- und Informationspflichten nicht wahrgenommen zu haben. *152) Das Gesundheitswesen hat es ja, - oder nicht ? – Der nächste beispielhafte Fall zeigt einmal mehr die Verschwendung von Geldern im Gesundheitswesen, was ein Grund dafür gewesen sein dürfte, weshalb die Geldschatulle im Gesundheitswesen chronisch leer war. Aus der Pressemitteilung 8 / 2007 vom 08.05.2007 der Staatsanwaltschaft Bremen war zu entnehmen, dass Anklage wegen Untreue und Bestechung gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Klinikum Bremen-Ost gGmbH, Herrn Andreas Lindner, vor dem Landgericht Bremen erhoben erhoben wurde. Lindner wurde vorgeworfen, in der Zeit von April 2005 bis Juni 2006 Untreue in 57 Fällen sowie Bestechung – jeweils im besonders schweren Fall – gegangen zu haben. Der Angeschuldigte habe sich seit dem 03.01.2007 aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Bremen in Untersuchungshaft begeben müssen. Es sollen beim Angeschuldigten Vermögensgegenstände im Wert von etwa 310.000,- Euro zur Sicherung der Ansprüche Verletzter (sog. Rückgewinnungshilfe) gesichert worden sein. Die Firma Q. GmbH habe im Zuge der Ermittlungen auf die Geltendmachung von Ansprüchen in Höhe von 5.684.000,- Euro aus dem o.g. Kaufvertrag gegenüber dem Klinikum Bremen-Ost gGmbH verzichtet, wobei der Kaufvertrag pflichtwidrig durch Lindner zustande gekommen sein soll, weil er als ehemaliger Geschäftsführer der Klinikum Bremen-Ost gGmbH Provisionszahlung erhalten sollte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte folgender massen: Der 40-jährige Angeschuldigte soll die ihm als Geschäftsführer übertragene Geschäftsbesorgung aus den Interessen des Klinikums zuwiderlaufenden – insbesondere der eigenen Bereicherung dienenden – Zwecken bewusst nicht ordnungsgemäß ausgeführt und dadurch das Vermögen des Klinikums in Höhe von mehr als 10.200.000,- Euro geschädigt zu haben. In der Zeit vom 27.09.2005 bis 07.06.2006 soll der Angeschuldigte faktischer Geschäftsführer und Eigentümer der von ihm kontrollierten Klinik in Bad Oeynhausen in Höhe gewesen sein, und er habe Zahlungen von insgesamt 817.454,34 Euro an diese Klinik angewiesen, obwohl diese keinen Anspruch darauf hatte. In diesem Zusammenhang soll er das Bestehen einer "Geschäftsbesorgungsvereinbarung" zwischen dem Klinikum Bremen-Ost und der Klinik vorgetäuscht haben. Tatsächlich seien die gezahlten Beträge von dem Angeschuldigten für private Zwecke verwendet worden. Im Zeitraum vom Mai 2005 bis Juni 2006 habe der Angeschuldigte pflichtwidrig weitere Zahlungen an mehrere – in einer Gesamthöhe von mehr als 1.800.000,- Euro Beratungsfirmen geleistet, ohne dass von den Empfängern entsprechende Gegenleistungen erfolgt seien. Zum Teil gehörenten die Beratungsfirmen Herrn Lindner. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Angeschuldigte von diesen Zahlungen mehr als 1.000.000,- Euro selbst erhalten haben soll. Am 09.05.2006 habe der Angeschuldigte pflichtwidrig einen Kaufvertrag zwischen dem Klinikum Bremen-Ost und der Q. GmbH geschlossen. Die Lieferung sei über1000 Multimedia-Nachttischen zu einem Gesamtkaufpreis 5.684.000,- Euro inklusive Mehrwertsteuer gewesen. Für die Anschaffung der Nachttische hätten keine wirtschaftlich vernünftigen Gründe vorgelegen. Der Abschluss des Kaufvertrages habe vielmehr der persönlichen Bereicherung des Angeschuldigten gedient, denn dieser soll für das Geschäft Provisionszahlungen in Höhe von mehr als 354.000,- Euro erhalten haben. Der Beschuldigte habe ferner im Mai 2006 zum Nachteil des Klinikums Bremen-Ost gegenüber der Klinik in Bad Oeynhausen ein fälliges, notarielles Schuldanerkenntnis mit sofortiger Zwangsvollstreckungsunterwerfung in Höhe von 1.906.800,-- Euro abgegeben, ohne dass diese Klinik einen Anspruch darauf gehabt haben soll. Darüber hinaus habe der Angeschuldigte in der Zeit vom 11.04.2005 bis zum 31.03.2006 insgesamt 87.500,- Euro an den gesondert Verfolgten Wolfgang T. gezahlt, der zur Tatzeit Vorsitzender der Geschäftsführung der Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen (GeNo) und Mitglied des Aufsichtsrates des Klinikums Bremen-Ost gewesen sei. Beide wären sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen darüber einig gewesen, dass die Geldzahlungen als Gegenleistungen für pflichtwidriges Verhalten in Bezug auf die Amtsträgereigenschaft von Wolfgang T. erfolgt seien. Entgegen seiner Verpflichtung habe Herr Wolfgang T. den aufsichtsführenden Gremien verschwiegen, dass der Angeschuldigte aufgrund wirtschaftlicher Verflechtungen nicht das Wohl des Klinikums im Blickpunkt gehabt haben soll, sondern die ihm übertragene Geschäftsbesorgung ausgenutzt und bewusst nicht ordnungsgemäß ausgeführt haben soll, sondern die Geschäftsbesorgung dienlich war, um den Zweck zur eigenen Bereicherung zu erfüllen, was den Interessen des Klinikums zuwiderlaufen gelaufen sei. *153) Der nächste Fall, nächster Tatort: Auch bei der Bundeswehr in der Kaserne in Rotenburg (Wümme) gab es Korruption. Besser wäre es gewesen, wenn die Bundeswehr die Berechtigung gehabt hätte, um bei der Korruptionsbekämpfung mitwirken zu dürfen. Aus der Presseinformation der Staatsanwaltschaft Verden (Aller) Nr. 22/07 vom 10.05.2007 war zu entnehmen, dass wegen des Verdachts der Untreue und Urkundenfälschung in 214 Fällen zum Nachteil der Bundeswehr die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) einen 31-jährigen Bundeswehrsoldaten im Dienstgrad eines Feldwebels bei dem Amtsgericht Rotenburg (Wümme) angeklagt hat. Die Anklageschrift umfasse 32 Seiten. Sollten sich die Verdachtsmomente bestätigen, so wäre eine Freiheitsstrafe zwischen zwei und vier Jahren zu erwarten. Die Staatsanwaltschaft argumentierte so: Gegen den Angeschuldigten habe der Verdacht bestanden, dass er in den Jahren 2002 bis 2005 als Rechnungsführer in der Kaserne in Rotenburg (Wümme) von ihm erfundene Namen für nicht existierende Soldaten in das EDV-System eingegeben habe und an diese nicht exestierenden Soldaten Barauszahlungen für Wehrsold und ähnliches vorgenommen haben soll. Die Barauszahlungen habe er selbst vereinnahmt. Er soll weiterhin Auszahlungen für existierende Soldaten vorgenommen und das Geld selbst in Empfang genommen haben, auf das die jeweiligen Soldaten überhaupt keinen Anspruch gehabt haben sollen. Die Auszahlungen sollen möglich gewesen sein, weil die nach den Vorschriften der Bundeswehr erforderlichen Gegenkontrollen von dem Angeschuldigten durch von ihm gefälschte Unterschriften umgangen worden sein. Die Manipulationen seien erst aufgefallen, als der Angeschuldigte zu einer Aus- und Fortbildungsmaßnahme an einen anderen Standort abkommandiert worden war. *154) Der nächste Fall. Das Landgericht Mosbach gab eine Pressemitteilung vom 14.06.2007 zur Information, aus der zu entnehmen war, dass das Strafverfahrens gegen einen ehemaligen leitenden Sparkassenmitarbeiter vor dem Landgericht Mosbach wegen Untreue am 14.06.2007 verhandelt wurde. Der Angeklagte wurde unter Vorsitz von Richter am Landgericht Haas durchgeführten Hauptverhandlung wegen Untreue in 168 Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der bereits vorgerichtlich ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich von Anfang an der Aufklärung der Straftaten beteiligt hatte, legte auch in der Hauptverhandlung ein Geständnis ab. Die Staatsanwaltschaft Mosbach hatte gegen den ehemaligen leitenden Angestellten der Sparkasse Tauberfranken Anklage wegen des Verdachts der Untreue in 176 Fällen aus der Zeit vom Januar 2001 bis Januar 2006 zur Strafkammer des Landgerichts Mosbach erhoben. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der voll geständige Angeschuldigte bereits seit 1999 angefangen hatte, Gelder von Konten bestimmter Kunden zugunsten anderer Kunden zu "verschieben". Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll er in einem Fall Wertpapiere eines Wertpapierkundenkontos verkauft haben, dies aber ohne Order, und wandte den Erlös in Höhe von über 83.000,-- EURO anderen Kunden zu. In anderen Fällen habe er telefonische Überweisungsaufträge der geschädigten Konteninhaber fingiert, um bankintern den Eindruck regulärer Finanztransaktionen zu erwecken. Alleine durch diese Transaktionen wären über 5.000,--. EURO bewegt worden. Weitere Überweisungen mit einem Volumen von insgesamt über 300.000,-- EURO hätte der Angeschuldigte auf andere Art und Weise veranlasst, zum Beispiel durch die Erstellung gefälschter Überweisungsträger. Schließlich habe der Angeschuldigte kraft seiner leitenden Stellung auch durch Barabhebungen über Kundenkonten verfügt und er habe diese Gelder entweder bar an andere Kunden oder bar auf Konten anderer Kunden eingezahlt. Insoweit habe der Angeschuldigte weitere 949.000,-- EURO bewegt. Der Beschuldigte habe diese Handlungen unternommen, um denjenigen Kunden zu Liquidität zu verhelfen, die nach seiner Ansicht an Geldmangel litten und zu üblichen Geldmarktkonditionen keine Kredite mehr erhalten hätten. Schon nach kurzer Zeit habe der Angeschuldigte allerdings die Übersicht über die von ihm verschobenen Gelder verloren, sowie über die beteiligten Konten. Es kam somit auch dazu, dass der Angeschuldigte durch einzelne Handlungen bereits abverfügte oder abgehobene Gelder wieder ausglich, so dass der über die zu Unrecht veranlassten Zu- und Abflüsse auf den Kundenkonten saldierte Schaden im angeklagten Zeitraum insgesamt ca. 640.000 EURO betragen haben soll. *155) Der nächste Fall, wieder aus dem öffentlichen Dienst. Die Staatsanwaltschaft Hannover gab mit Pressemitteilung vom 28.09.2007, Gesch. Nr. 12 E 3 – 1356, bekannt, dass am 27.09.2007 in Hannover ein Beamter des Informatikzentrums Niedersachsen (IZN) wegen des Verdachts des Betruges verhaftet wurde. Das Amtsgericht Hannover hatte gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Der Beamte sei mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen befasst gewesen. Mit fingierten Rechnungen habe er Zahlungen an eine von ihm selbst gegründete Firma veranlasst, obwohl von der Firma keine Leistungen erbracht worden seien. Sich selbst habe er so in den letzten zwei Jahren unrechtmäßig ca. 1.000.000,-- EURO zugeleitet. Die Ermittlungen gegen den geständigen Beschuldigten sollen von der Geldwäscheverdachtsmeldung einer Hannoverschen Bank ausgelöst ausgelöst worden sein. Der Verbleib der veruntreuten Gelder konnte geklärt werden. Mit ihrer weitgehenden Rückführung an das Land Niedersachsen ist zu rechnen. *156) ad.hoc.news online am 04.10.2007: Tatort der Selbstbereicherung auf pump: Berlin Wegen Kreditbetrugs in Millionenhöhe und Anstiftung zur Untreue stand der 44-jähriger Unternehmer am 04.10.2007 vor dem Berliner Landgericht. Ihm wurde vorgeworfen, als Geschäftsführer oder Verantwortlicher von 22 Berliner Firmen einen mitangeklagten gleichaltrigen Bankangestellten zur Vergabe eines Kredits über 1.100.000,-- Euro angestiftet zu haben. Der Geschäftsmann hatte nach eigenen Angaben von April 2004 bis Oktober 2005 die 22 Firmen zu verantworten, die vier Großprojekte in Berlin umzusetzen sollten. Er habe in Entertainment, Medizin- und Rohstoffprojekte sowie Handelshäuser investiert. Da er Visionen gehabt habe, habe er damals nur noch "Löcher gestopft" und Kredite mit immer neuen Darlehn beglichen. Gleichzeitig soll er den Banker über Rückzahlungsmöglichkeiten getäuscht und das Geld für sich verwendet haben. Dem Bankangestellten wurde Untreue im Zusammenhang mit der Kreditvergabe vorgeworfen. Während der Unternehmer ein umfassendes Geständnis im Prozess ablegte, wollte sich der Banker zunächst nicht äußern. *157) Der nächste Fall zeigte wieder Unternehmensgeist zur Selbstbereicherung, sozusagen werde Unternehmer, und werde von selber reich. Risiko im Prinzip null, da die Gefahr des Aufdeckens durch die Staatsanwaltschaft im Prinzip nicht bestehen konne, Ausnahme: der nächste Fall, - übertreiben darf man halt nicht - . Staatsawaltschaft Berlin , Pressemitteilung Nr. 57/2007 vom 29.08.2007 Im Rahmen eines Großverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlin vollstrecken in der Früh des 29.08.2007 Staatsanwälte und Mitarbeiter des Wirtschaftsdezernates des Landeskriminalamtes bundesweit an 21 Anschriften zahlreiche richterliche Durchsuchungsbeschlüsse zur Sicherstellung von Beweismitteln sowie für Maßnahmen der Vermögensabschöpfung. Die schwerpunktmäßig in Berlin angesiedelten Maßnahmen richten sich gegen den 74-jährigen Geschäftsführer einer Firma für Unternehmensberatung und Wirtschaftsdienste. Er wurde am 29.08.2007 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Tiergarten festgenommen. Im hiesigen Großverfahren wurden 274 Unternehmensverkäufe strafrechtlich überprüft, - Stand 29.08.2007 - . Allein der vorläufig zu 15 Gesellschaften für den Tatzeitraum 2003 bis 2005 ermittelte Schaden aus dem Haftbefehl belaufe sich auf etwa 740.000 EURO. Neben dem 74-jährigen Geschäftsführer waren weitere 36 Personen verdächtig, in wechselnder Tatbeteiligung gewerbsmäßige Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und andere Straftaten begangen zu haben. Die Unternehmensberatung soll Geschäftsführern insolvenzreifer Unternehmen, die überschuldet oder zahlungsunfähig waren, den Kauf der Unternehmen und weitere Dienstleistungen angeboten haben. Die Unternehmensverkäufe seien per Notarvertrag zum Preis von 1 EURO erfolgt. Anschließend seien neue Geschäftsführer eingesetztm worden. Es habe sich dabei regelmäßig um nicht qualifizierte und vermögenslose Personen gehandelt. Einzelne "Geschäftsführer" hätten sogar unter Betreuung gestanden. Für die Verwendung ihres Namens und ihrer Unterschriftsleistung als Gesellschafter/Geschäftsführer hätten sie typischerweise 500 EURO Handgeld erhalten. Der Alt-Geschäftsführer habe für die "Dienstleistungen" der Unternehmensberatung in Abhängigkeit von der Höhe der Verbindlichkeiten der Gesellschaft in bar gezahlt. Die Geschäftsunterlagen seien übernommen worde, anschließend zwischen-/ eingelagert und seien häufig nach kurzer Zeit unauffindbar gewesen. Die weiteren Wege der Geschäftsanteile und Unterlagen sollen sehr facettenreich gewesen sein. In jedem Fall sei es jedoch zur sogenannten ”stillen Bestattung” in Deutschland oder im Ausland zum Nachteil der Gläubiger gekommen. Außerdem seien so Insolvenz- und Strafverfahren wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts etc. sowie Behördenaktivitäten, etwa der Gewerbeämter unterlaufen worden. Dazu hätten auch vorgetäuschte Verlagerungen der Betriebsstätten in andere Länder der Europäischen Union gedient. Im Namen seiner Firma habe der Hauptbeschuldigte ein ”Treuhandkonto” ein, über das noch offene Forderungen der ”zu bestattenden” Unternehmen eingetrieben worden seien, sowie seien Ein- und Auszahlungen in bar vollzogen worden. Es bestehe der Verdacht, dass der 74-Jährige die auf dem ”Treuhandkonto” eingegangenen Gelder für eigene private Zwecke zum Nachteil der öffentlichen und privaten Gläubiger verwendet haben könnte. Teilweise seien auch Zahlungen an Altgesellschafter nachweisbar. Die Alt-Geschäftsführer hätten sich nach der Verlagerung zur ”Firmen-Bestatterin” von ihrer insolventen Firma entlastet gefühlt. Tatsächlich sei aber ihre zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung nicht aufgehoben, da sie es regelmäßig versäumten hätten, fristgerecht Insolvenzanträge beim zuständigen Amtsgericht nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen. *158) Der nächste Fall, wieder ein Beamter. HNA online am 04.10.2007 Ein Beamter, der im Landkreis Waldeck-Frankenberg gewohnt haben soll und Polizist sei, und in Wolfhagen arbeitete, soll von einem Autofahrer Geld gefordert haben, um dann auf eine Anzeige zu verzichten. Ein junger Fahrer aus Korbach hatte den Beamten beleidigt, in dem er ihm einen Vogel zeigte. *159) Der nächste Fall: EX-Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg hrr-strafrecht.de online: Pressemitteilung des BGH Nr. 120/2007: Urteil vom 29.08.2007 , 5 StR 103/07 LG Dresden , 5 KLs 104 Js 4751/04 , Urteil vom 04.09.2006 Karlsruhe, den 29.08.2007 Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision der Staatsanwaltschaft, die sich gegen einen Teilfreispruch des Angeklagten, bzw. den beurlaubten Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg, vom Vorwurf der Vorteilsannahme wandte, sowie die Revision des Angeklagten S., verworfen. Auf die Revision des Angeklagten Roßberg hat es das Urteil aufgehoben und die Sache an das Landgericht Dresden zurückverwiesen. Die Revision der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung des Angeklagten wegen eines Amtsdelikts erstrebt hat, hatte keinen Erfolg. Die Verhandlung vor dem Landgericht Dresden hatte allein die Prüfung inne, ob der Angeklagte Roßberg sich neben einer Beihilfe zum Bankrott zu Gunsten des Angeklagten S. noch einer Untreue zu Lasten der Stadt Dresden schuldig gemacht haben könnte. Das Landgericht sah ursprünglich Folgendes als erwiesen an: Der Angeklagte S., der in eine finanzielle Notlage geraten war und gegen den das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, schaffte Teile seines Vermögens beiseite, um sie vor dem Gläubigerzugriff zu retten. Ab 2004 verschleierte er auch seine Einnahmen, die er aus einem Dienstvertrag als "Flutkoordinator" mit der Stadt Dresden bezog. Hierbei hat ihn nach den Feststellungen des Landgerichts der Angeklagte Roßberg unterstützt; er schloss mit ihm namens der Stadt Dresden im Jahr 2004 einen neuen Beratervertrag ab, wobei der Vertrag über eine dem Angeklagten S. nahe stehende "Strohfrau" abgewickelt wurde. Den Abschluss dieses Beratervertrages hat das Landgericht zugleich als Untreue des Angeklagten Roßberg gegenüber der Stadt Dresden gewertet, zumal darin die Vergütung als Flutkoordinator gegenüber einem im Vorjahr geschlossenen Vertrag deutlich erhöht wurde. *160) merkur-online am 20.09.2007 Tatort: Gemeinde Gauting, öffentlicher Dienst Ein Ex-Bauamtsmitarbeiter (43) der Gemeinde Gauting und ein Bauunternehmer (41) übten sich in gefälschte Rechnungen und kleine Gefälligkeiten, was sie vor den Kadi beachte, weil Gautinger Bürgermeisterin Brigitte Servatius 2006 Unregelmäßgkeiten aufgefallen waren. Sie schaltete den Kommunalen Prüfungsverband ein, der den ganzen Betrug aufdeckte. Unter anderem waren Aufträge ohne Ausschreibung erteilt worden - hauptsächlich an die Firma des 41-jährigen Bauunternehmers, die kurz vor der Insolvenz stand. Dieser wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro verurteilt. Den 43-jährigen ehemaligen Bauamtsmitarbeiter traf es härter: Er muss drei Jahre und zehn Monate in Haft. *162) Hannoverische Allgemeine online: Wegen Untreue hat das Landgericht Göttingen den Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens am 04.10.2007 zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Göttinger Landgericht habe sich "gezwungen" gesehen, in der Hildesheimer Pecunia-Affäre nicht nur eine Geld-, sondern auch eine Freiheitsstrafe auszusprechen, sagte Richter Karl-Heinz Matthies, denn der Angeklagte Kurt Machens habe mit Vorsatz "nach Gutsherrenart gehandelt" und Kungeleien begangen, die "dem demokratischen Rechtsstaat fremd" seien. Das war die Strafforderungen der Staatsanwaltschaft. Von "Vorsatz" war in dem Urteil die Rede, von einem eigennützigen Verhalten Machens, der mit seinem mehr oder minder geheimen Pecunia-Verein in der Domstadt sich als der große "Gönner" darstellen konnte, während "andere predigen, den Gürtel enger zu schnallen". Machens habe aus seinem Spendensammelverein auch persönlichen Nutzen gezogen. Weil er nicht den Verwaltungsausschuss des Rates einbezogen und die Millionenspende an ihn weitergeleitet habe, habe sich der damals ehrenamtliche Oberbürgermeister der Untreue schuldig gemacht. Das Gericht hatte von einer Pflicht zur Vermögensbetreuung gesprochen, die Machens verletzt habe, weil er dem Verwaltungsausschuss als "kleinem Rat der Stadt" die Millionenspende nicht angetragen habe. Der ehemaligen Hildesheimer Stadtkämmerers Krane, der wohl ein "Opportunist" gewesen sei und ein "Helfershelfer" bei der unsinnigen Spendenverteilungsaktion im Jahr 2000 gewesen sei. Die unsinnigen Spendenverteilungsaktion hatte nur einen Zweck: Machens Rivalen im Rathaus aus dem mildtätigen Geschehen herauszuhalten. "Hier geht es weniger um einen Wirtschaftskrimi, sondern um einen besonderen Machtkampf in Hildesheim", sagt Richter Matthies. Machens, der mit dem Urteil aber erkennbar haderte, wollte nicht zurücktreten, schlisslich hätten die Bürger, die ihn in Hildesheim gewählt haben, hätten von der Pecunia-Affäre gewusst. Es hätte gegen hundert andere Kommunalpolitiker Verfahren einleitet werden müsen, meinte Machens’ Anwalt Michael Fastabend. *162) Landgericht Potsdam , Pressemitteilung vom 07.03.2007 Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Schulz im Jahre 1998 willkürlich die Stellplatzablösesumme beim Hausbau der Frau des gesondert verfolgten Bauunternehmers Brandstetter in Eberswalde herabgesetzt und dafür einen Bestechungslohn von 30.000,00 DM erhalten hatte. Mit Beschluss vom 13.02.2007 hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes das Urteil des Landgerichts Potsdam gegen den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Eberswalde, Reinhard Schulz, vom 10.01.2006 bestätigt, soweit der Angeklagte wegen Bestechlichkeit verurteilt worden ist. Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben. Die Frage, ob sich der angeklagte Ex-Bürgermeister damit zusätzlich wegen Untreue zu Lasten der Stadt Eberswalde strafbar gemacht hat, war vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) neu zu entscheiden. Das Landgericht Frankfurt (Oder) musste außerdem die Strafhöhe neu festsetzen. *163) Und mal wieder ein Fahrprüfer aus Berlin, das hatten wir schon weiter oben ... Bereits im September 2006 soll die Polizei in ähnlichen Fällen am 11.10.2007 56-jährigen TÜV-Mitarbeiter und einen am 11.10.2007 42-jährigen Fahrschulbetreiber festgenommen, hieß es. Beide seien inzwischen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. PR-Inside online am 11.10.2007 Ein ehemaliger Fahrprüfer wurde am Mittwoch wegen des Verdachts auf Bestechlichkeit in Berlin verhaftet. Der 50-Jährige soll zwischen September 2002 und August 2005 rund 170 Kandidaten trotz mangelhafter Sprach- oder Regelkenntnisse durch die theoretische Fahrprüfung gelotst haben, wie ein Sprecher der Staatsanwalt am Donnerstag mitteilte. Als Gegenleistung soll der damalige Prüfer insgesamt rund 80 000 Euro kassiert haben. Der Mann habe sich in Untersuchungshaft begeben müssen. Für die betroffenen Fahrschüler habe der ehemalige TÜV-Mitarbeiter offenbar mündliche und schriftliche Einzelprüfungen unter seiner Aufsicht organisiert, sagte der Sprecher. Diese seien normalerweise nur für Kandidaten mit Sprachschwierigkeiten vorgesehen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft durchsuchte die Polizei mehrere Wohn- und Geschäftsräume des Mannes. *164) Endlich mal wieder eine Verurteilung im Bereich "Kleine Korruption", diesmal in Gifthorn .... newsclick.de online am 16.10.2007 Der ehemalige Leiter des Gebrauchtwagenvertriebs eines Gifhorner Autohauses wurde gestern vom Amtsgericht zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er sei der Untreue in fünf Fällen für schuldig gesprochen worden, berichtete Gerichtssprecher Richter Jan-Michael Seidel gegenüber unserer Zeitung. Insgesamt betrage der Schaden 50 000 bis 60 000 Euro. Die Betrugssumme habe der Beklagte "je nach eigenen wirtschaftlichen Kräften" wieder zurückzuzahlen, so Seidel. Weiterhin verfügte das Amtsgericht als Bewährungsauflage 200 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Mitarbeiter der Gebrauchtwagenfirma vor, über mehrere Jahre hinweg Fahrzeuge im Namen des Geschäftes gekauft und sie dann auf eigene Rechnung weiter veräußert zu haben. Im März 2006 wurde gegen den Beschuldigten Anzeige wegen Betrugs und Untreue erstattet. "Jetzt hat er sich in vollem Umfang zu den Taten bekannt", so der Gerichtssprecher. *165) Und weiter mit der "Kleinen Korruption" .... "Verdacht der Untreue beim Landessportbund", so berichtete die volksstimme.de online am 17.10.2007. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte gegen den Hauptgeschäftsführer des Landessportbundes ( LSB ), Gerd Henke, ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und anderer möglicher Straftaten aufgrund einer Strafanzeige des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.09.2007 eingeleitet, so der Leitende Magdeburger Oberstaatsanwalt, Rudolf Jaspers, am 16.10.2007. Bereits im Juni 2007 hatte die Staatsanwaltschaft aufgrund einer anonymen Anzeige Vorermittlungen gegen Henke wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung aufgenommen. Die neu begonnenen Ermittlungen fußten auf zwei Hauptvorwürfen. So soll Henke dem früheren SCM-Manager Bernd-Uwe Hildebrandt eine monatliche Entschädigung von 3132 Euro für eine eigentlich ehrenamtliche Tätigkeit im LSB vertraglich zugesichert haben. Dieser Vertrag war nach Angaben Kuppes " durch Beschlüsse der Gesellschafter in keiner Weise legitimiert ". Außerdem lastete das Sozialministerium Henke an, eine so genannte Patronatserklärung unterzeichnet zu haben, derzufolge der LSB " alle wirtschaftlichen Risiken für einen offenkundig rein gewerblich orientierten Hotelbetrieb der Schanzenhaus GmbH ( in Wernigerode, Anm. d. Red. ) übernimmt ". Laut Gesellschafterbeschluss, so Kuppe, hätten Henke als Mit-Geschäftsführer dafür monatlich 3000 Euro netto zugestanden. *166) Den nächsten Fall der "Kleinen Korruption" (?) meldete swr.de online am 17.10.2007. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat wegen Untreue Anklage gegen eine frühere Betreiberin der Poststellen in Hundsangen und Wallmerod (Westerwaldkreis) und gegen drei ihrer Mitarbeiterinnen erhoben. Die Frauen sollen mit gefälschten Bankbuchungen insgesamt rund 365.000 Euro veruntreut haben. Laut Anklage haben die Frauen unter wechselnder Beteiligung von August 2005 bis März 2007 in 271 Fällen "Luftbuchungen" auf Konten der Postbank vorgenommen. Dann seien die Beträge bei auswärtigen Poststellen im Raum Montabaur und Limburg abgehoben worden. Die 46 Jahre alte frühere Poststellen-Betreiberin und deren Mitarbeiterinnen im Alter von 24, 50 und 54 Jahren haben nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Tatvorwürfe weitgehend eingeräumt. Außerdem soll die Betreiberin der Poststellen mehrere Darlehensverträge abgeschlossen, das Geld aber nicht zurückgezahlt haben. Dadurch ist laut Staatsanwaltschaft ein Schaden von über 120.000 Euro entstanden. Die Frau musste wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. *167) "Kleine Korruption" in Rostocker Bauamt, - und wieder ein Büroleiter auf dem Amt als "(kleiner ?) König der Korruption" - Schweriner Volkszeitung online am 17.10.2007 Vor dem Rostocker Amtsgericht mussten sich am 16.10.2007 zum Prozessauftakt zwei Angeklagte in einem Korruptionsprozess in der Baubranche verantworten. Dem 56 Jahre alten früheren Büroleiter des Rostocker Bausenators warf die Staatsanwaltschaft Vorteilsannahme vor, einem 40-jährigen Bauunternehmer Vorteilsgewährung. Der 40-Jährige war erst im März 2007 in erster Instanz in einem anderen Korruptionsprozess zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Investor soll dem damaligen Büroleiter 21 300 Mark für einen Autokauf sowie eine Reise, Karten und Bekleidung für einen Ball bezahlt haben. Das Verfahren gegen einen 42-jährigen Geschäftsführer einer Baufirma wegen Vorteilsgewährung war zuvor wegen Geringfügigkeit gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Laut Anklage soll sich der Büroleiter bewusst gewesen sein, dass er die Geschenke erhielt, um seinen Einfluss in der Behörde geltend zu machen. Dabei soll er die Bedeutung seiner Funktion als größer dargestellt haben als sie tatsächlich war, um an die Geschenke zu kommen. Eine Gegenleistung wurde nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nicht erbracht. *167) PR Inside online am 17.10.2007 Korruptionsverdacht beim größten deutschen Schweinefleischverarbeiter, die Tönnies-Gruppe in Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) in NRW. Die Ermittlungen gegen den größten deutschen Schweinefleischverarbeiter, die Tönnies-Gruppe in Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) wurden ausgeweitet. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bochum am 17.10.2007 mitteilte, werde auch wegen Korruptionsverdachts gegen Mitarbeiter des Unternehmens ermittelt. Dem Sprecher zufolge richteten sich die Untersuchungen gegen mehr als 40 Personen, darunter war auch der Firmeninhaber Clemens Tönnies. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll es Hinweise der Bestechung und der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gegeben haben, denn Verantwortliche des Unternehmens hätten Schmiergeld von Zulieferern erhalten. Dabei soll es sich um monatliche Zahlungen von mehreren Tausend Euro gehandelt haben. Zuvor war die Tönnies-Gruppe vor allem durch Betrug aufgefallen, weil dieser Betrug zum Nachteil von Lieferanten und Abnehmern von Fleisch ging, sowie die illegale Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern soll ebnfalls bei der Staatsanwealtschaft aktenkundig geworden sein. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem Wohn- und Geschäftsräume in Nordrhein-Westfalen sowie in fünf anderen Bundesländern und Zypern durchsucht. Zudem wurden vorübergehend zwei Mitarbeiter der Tönnies-Gruppe inhaftiert. *168) Und weiter gehts im Teil 6 |
| Tom | Hallo ! Am 01.05.2007 nahm ich an der Kundgebung teil. Der dem DGB-Bundesvorstand zugehörige Herr Dietmar Hexel und der Regionalvorsitzende des DGB-Köln , Herr Wolfgang Uellenberg van Dawen, hielten am 01.05.2007 eine Rede auf dem Heumarkt in Köln (NRW). Es kamen die SPD, die Grünen, die Linke, die ver.di, und andere Verbändez,ur Mai-Demo mit Volksfestcharakter. Aus der Uniklinik Köln, welche hier bei http://www.mobbing-gegner.de als Mobber-Laden auffällig wurde, kamen die Vertrauensleute der Uniklinik Köln. Die Vertrauensleute hätten nach eignem Bekunden "eine flammende Rede" des kölner DGB-Regionalvorsitzenden gehört, der vor allem richtig betont haben soll: "Wir sind nicht tot - wir leben !". Hier die Eröffnungsrede unter: http://www.region-koeln.dgb.de/Ueberuns ... erg_Koeln/ Es wurde (ein wenig) auf die Heuschrecken mündlich eingedroschen, auch wurde auf das gesundheitsgefährdende Arbeiten hingewiesen, und auf die niedrigen Löhne, und auf das Lohndamping wurde wieder aufmerksam gemacht (na ja, und so weiter). Nur das Thema Korruption wurde völlig ausgespart. Dabei sitzen viele Vertreter der Gewerkschaften in den Aufsichtsräten, auch dort, wo Heuschrecken ihr Unwesen treiben. Wieso wurde auf das Thema Korruption und Stellenkorruption in Betrieben nicht eingegangen, obwohl solche Vorgänge in den Aufsichtsräten bekannt sein müssten ? Jeder weis doch, dass Korruption und Stellenkorruption ein Hindernis ist, um Arbeitsplätze zu schaffen, welche über den geforderten Mindestlohn weit hinaus gehen. Gruss Tom |
| Tom | Wegen Überlänge gehts hier weiter: [url=http://forum.mobbing-gegner.de/wird-deutschland-weltmeister--koenige-der-korruption-an-der-macht---ii-t860.html:3t28dqo9]Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der Korruption an der Macht ! / II[/url:3t28dqo9] Mobbing und Korruption muss Dauer-Wahlkampfthema werden ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Die aus Wien stammende Bankerin Katharina Tofeji klagte ihren früheren Arbeitgeber BNP Paribas vor einem Londoner Gericht auf 1,99 Millionen Euro an. Und zwar wegen Mobbing und geschlechtsorientierter Erniedrigung. Die Geschäftsfrau behauptete, seit dem Jahr 2000 regelmäßig mit auf das Geschlechtteil orientierten Anspielungen belästigt worden zu sein. Weiters wurde sie dazu angehalten, mit Kunden zu flirten oder Geschirr abzuwaschen. Das Mobbing erreichte den Höhepunkt, als die Frau nach einer Karenz im Jahr 2006 an ihren Arbeitsplatz zurückkehrte: Sie bekam keinen Computerarbeitsplatz, ihre Kunden waren von anderen Mitarbeitern übernommen worden. Quelle: 25.04.2007 http://www.diepresse.com/home/wirtschaf ... e/index.do Anmerkung: Schade, dass in Deutschland Mobber nur in sehr wenigen Fällen Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen müssen. Die Gesetze lassen den Mobbern alle Wege offen, - eine Bestrafungsmöglichkeit für Mobber exestiert faktisch (fast) nicht - . Deutschland bleibt Mobber-Land ! Da hilft nur noch Auswandern ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Mindestlohn wäre schön, wenn es funktionieren würde. Funktioniert aber nicht. In Köln (NRW) haben die Friseure schon mal die Preise für Haarschnitte fett angehoben, und zwar kurz vor dem 01.05.2007. Vorher: ca. 10 EURO Jetzt: ca. 14 EURO und mehr. Das macht eine Inflationsrate 40 % und mehr. Wann gibt es denn 40 % mehr Lohn und 100 % mehr ALGII-Geld und ALG ? Mehr Geld für die Angestellten gab es aber nicht, der Hungerlohn blieb gleich. Die Chefs verdienen jetzt mehr. Die Chefs warten jetzt auf den gesetzlich festgelegten Mindestlohn, z. B. wie im Hotelgewerbe in NRW. Der Mindestlohn wurde hier auf ca. 5,50 EURO/Std. angeregt. Ist der Mindestlohn beim Friseurhandgewerbe erst mal festgelegt, muss mit einer weiteren Verteuerung der Haarschnitte gerechnet werden. Die nicht schwarz arbeitenden ALGII-Empfänger und die Arbeitslosen werden wahrscheinlich in Zukunft daran erkannt werden, dass sie lange Haare haben, weil sie sich den Haarschnitt nicht mehr leisten können. Die Betroffenen wären demnach genötigt die Haare selbst zu schneiden, oder die Haare müssen von anderen kostenlos geschnitten werden. ALGII-Empfänger und Arbeitslose, die in Zukunft dennoch mit einem gepflegten Haarschnitt herum laufen, stehen demnach bei den Beamten der ALGII-Ämtern und bei den Beamten der Bundesagentur für Arbeit sofort im Verdacht schwarz zu arbeiten, oder Schwarzarbeit unterstützt zu haben. Lange Haare wären demnach in Zukunft ein Indiz für Schwarzarbeit, und die Bekämpfung der Schwarzarbeit könnte somit "effektiver gestaltet" werden. Fragt sich nur, ob wir hier auf dem richtigen Weg sind, oder ob hier Diskriminierung betrieben wird. Gruss Tom |
| Tom | hallo harald ! Aus meiner Sicht ist Korruption und Mobbing (schikanöses Handeln) dann eng verbunden, wenn es darum geht Korruption und Selbstbereicherung betreiben zu wollen, es zu vertuschen, und die Aufklärung der Korruption zu verschleiern. Würde also die "Könige der Korruption", ihre Mitläufer, und Mobber, gnadenlos verfolgt, dann wäre sicherlich Korruption und Mobbing in Deutschland auf einem niedrigeren Nieveau zu sehen. Ein Korruptionssystem funktioniert nur dann "lückenlos", wenn sich in den Vorstandsebenen und in die Aufsichtsratsebenen eine Kaste der "Könige der Korruption" bilden konnte, - also eine Bildung einer kriminellen Vereinigung - . In diese Kaste dürfen "nur Auserwählte" aufgenommen, - oder hinein geboren - werden. D. h. , dass die berufliche Leistung der Mitarbeiter in dieser Kaste eher einer untergeordnete Rolle spielt. Vielmehr ist das "Dichthalten" das "Wichtigste". Das bedeutet auch, dass berufliche Überflieger in dieser Kaste eher weniger zu finden sind. Und Mitmachen ist immer der beruflichen Förderung nützlich, - das war im 1000-jährigen Reich des Adolf Hitler und beim real exestierenden Sozilismus des Honnecker und Mielke-Staates auch nicht anders - . Wer von dieser Kaste beruflich gefördert werden will, muss mit ihnen mitschwimmen und selbst die Klappe halten. Leute, welche die Korruption in dieser Kaste öffentlich machen wollen, oder die Kaste wegen der Korruption öffentlich kritisieren, diese Leute werden mittels Mobbing (schikanösem Handeln) beruflich benachteiligt und vernichtet, und diese Leute landen früher oder später bei HarztIV. Die Kaste der "Könige der Korruption" bildet um sich einen "Beton-Schutzmantel" von skrupelosen, gnadenlosen, und korrupierten Mitläufern und Mobbern. Ein berufliches Aufsteigen in diese korrupte Kaste ist füe Normalbürgerinnen und Normalbürger in aller Regel nicht möglich, - denn das schadet der Geheimhaltung - . Mögliche eherenvolle Aufsteiger als berufliche Überflieger werden gnadenlos von der korrupten Kaste beruflich vernichtet, was das Ende der Laufbahn nach oben bedeutet. Ich denke, dass die Korruptionsdebatte bei den 1.Mai-Feierlichkeiten für Gewerkschaften keine Rolle spielen durfte, - Wer macht denn an dieser Stelle das Maul so richtig weit auf ? - Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Die Leistungen konnten an Bedürftige nur bedingt ausgezahlt werden. Das zuständige Personal war zum Teil erkrankt oder es hatte aus anderen Gründen das Handtuch geworfen. Und so titulierte die Kölnischesche Rundschau am 09.05.2007 online: "Hartz IV: Im Chaos zusammengebrochen" Auf Geheiß von Unternehmensberater Roland Berger, der Vater der theoretischen Umorganisation in den ARGE-HartzIV-Ämtern, setzten die Vorgesetzten das Konzept der Unternehmensberatung möglichst genau um, - schliesslich wollte Niemand einen Fehler begehen - . Zudem hatte Krämer das neue Modell "Trennung von Arbeitsvermittlung und Leistungsbewilligung" vehement verteidigt und Probleme abgestritten. Die Folge: Die Auszahlung von Hartz-IV-Geldern stand im Zuständigkeitsbereich Köln vor dem Kollaps. Viele Arge-Mitarbeiter konnten nicht mehr und wurden arbeitsunfähig, in einem Fall kam es zum krankheits bedingten Kollaps, incl. Abtransport in einem Rettungswagen. Vor den Schaltern des Hauptamtes an der Luxemburger Straße in Köln standen seit Wochen Sozialhilfeempfänger Schlange, um etwa Mittellosigkeit anzumelden. Die Ursache: Durch das Organisationsmodell des Unternehmensberaters Roland Berger, und durch die Umsetzung, stapelten sich die Akten. Doch den Mittellosen musste sofort mit Bargeld ausgeholfen werden, was aber nicht mehr möglich war, da sich die Anträge, die von Kollegen bearbeiten werden sollten, nicht bearbeitet werden konnten, weil sich die Kollegen stressbedingt krankgemeldet hatten. Der Stress wurde u. a. auch deswegen ausgelöst, weil sie gewissenhaft den bedürftigen Leuten zu ihrem Geld verhelfen wollten. Der Personalrat und der Personalratsvorsitzender Josef Krämer sollen nichts geahnt haben. Der Druck in der Arge wurde gewaltig, und so trieben die Teamleiter ihre Mitarbeiter bis aufs Äußerste an. "Die Dauer des Gangs zur Toilette wird kontrolliert und freiwillige Arbeit auch am Sonntag erzwungen", sagt ein Mitarbeiter. "Wenn Sie das nicht schaffen, sehen Sie die Theke von der anderen Seite!", sei offen gedroht worden. 290 der 1178 Arge-Leute haben einen befristeten Vertrag. Er läuft zum Jahresende aus. "Die Arge startete vor zwei Jahren mit 864 Leuten. Wir bräuchten aber 1400", sagte der Personalratsvorsitzende Josef Krämer. Seinem Stellvertreter, dem Ver.di-Funktionär Gerd Zimmer, war bekannt, dass die Anzahl der Kollegen gestiegen war, die psychologische Betreuung in Anspruch genommen hatten. "Viele Teilzeitkräfte machen so viele Überstunden, dass sie Vollzeit arbeiten." 169 Stunden im Monat gelten als Festanstellung. "Wir könnten alleine dafür 15 Leute einstellen." "Ich kann es immer noch nicht glauben“, sagte Krämer. "Bei der Personalversammlung in den Sartory-Sälen gab es nicht mal ein Raunen, als ich den Arge-Chef Josef Ludwig zum Beispiel nach einem Zeitlimit für die Betreuung gefragt habe. "Da wurde ich einfach belogen. Es gebe kein Zeitlimit und werde auch keines geben", so Krämer. Auf Geheiß von Unternehmensberater Roland Berger, dem Vater der Umstellung, muss aber schon seit drei Wochen ein Kunde nach drei Minuten einen Termin bei einem Sachbearbeiter haben. Dieser darf sich nur noch 15 Minuten mit ihm befassen, statt einer Stunde. "In einer Viertelstunde kann man gar nichts beurteilen. Alle haben geschwiegen und mir falsche Zahlen gegeben". Krämer gab sich geschlagen, obwohl er kurz vorher das neue Modell einer Trennung von Arbeitsvermittlung und Leistungsbewilligung vehement verteidigt und Probleme abgestritten hatte. Zimmer erfuhr die Wahrheit im Telefonat mit einem Kollegen vom Schalter. Quelle: [url=http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1178601061239.shtml:157sl7vp]Kölnische Rundschau am 09.05.2007 online[/url:157sl7vp] Anmerkung: Jeder weis doch heutzutage, dass massive Arbeitsdauerüberforderung der beste Nährboden für Mobbing und Schikane ist. Wie konnte es sein, dass der Personalratsvorsitzende Josef Krämer nichts von den Zuständen der Arbeitsüberforderung wusste ? Nach dem Artikel, war seinem Stellvertreter, dem Ver.di-Funktionär Gerd Zimmer bekannt, dass die Anzahl der Kollegen gestiegen war, die psychologische Betreuung in Anspruch genommen hatten, und er erfuhr die Wahrheit der Arbeitsüberforderung im Telefonat mit einem Kollegen vom Schalter. Krämer wusste auch von der chronischen personellen Unterbesetzung in den Ämtern, was ebenfalls ein klares Indiz dafür war, dass es eine dauerhafte Arbeitsüberforderung in den Amtsstuben gab. Und ausserdem arbeiten nicht freigestellte Personalratsmitglieder ebenfalls im Umfeld der betroffenen Abteilungen. Wussten diese Leute auch nichts ? Und was war mit den Beschwerden, und mit den vielen Widersprüchen, und mit den vielen Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht Köln ? Wusste Krämer, Zimmer, und der gesamte Personalrat hiervon auch nichts ? Eine Möglichkeit des Unwissens könnte gewesen sein, dass Vetternwirtschaft im Umfeld des Personalrates mittels Stellenkorruption betrieben wurde, und "bevorzugte Personenkreise" gewisse gesicherte und lukrative Positionen mittels Stellenkorruption bekleiden durften, und wie vielfach bekannt, müssen sich solche bevorzugten Personenkreise dann auch keiner Dauerarbeitsüberlastung unterziehen. Zudem hätte sich Krämer mal damit auseinander setzen sollen, ob im betroffenen ARGE-Amt Leute beschäftigt wurden, die einem „ver.di-Familienstammbaum“ zu geordnet werden konnten. falls dies so zutreffend wäre, könnte so erklärt werden, weshalb es bei der Personalversammlung in den Sartory Sälen nicht mal ein Raunen gab, als Krämer den Arge-Chef Josef Ludwig nach einem Zeitlimit für die Betreuung fragte. Hier soll er einfach belogen worden sein, da es kein Zeitlimit gegeben habe, und es auch kein Zeitlimit geben werde. Unter Umständen war es wohl wahrscheinlicher, dass sich stellenkorrupierte Arbeitskräfte einen gemütlichen Arbeitsplatz eingerichtet hatten, und andere Arbeitskräfte dafür überfordert wurden. Also (verstecktes) Mobbing mit gewissem Vorsatz? Gruss Tom |
| Tom | -> [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/AgM/ArbeitsSchutz:2e7b555e]Arbeitsschutz im wiki[/url:2e7b555e] Hallo ! Eine Moglichkeit zum Selbstschutz vor Mobbing wäre vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages z. B. ein ca. zwei Wochen andauerndes Praktikum zu absolvieren. Hier kann jeder ein wenig testen, wie der Arbeitgeber mit den Untergebenen umgeht. Ist erst mal der Arbeitsvertrag unterzeichnet, dann wird es sehr schwer gegen einen Mobber-Arbeitgeber vorzugehen. Ausserdem kann das Arbeitsverhältnis in der Probezeit ohne Begründung beendet werden. Oft ist es so, dass der Arbeitsschutz in Sachen Mobbing in den Betrieben nicht greift. Mitarbeitervertretungen versagen schon deswegen, weil sie häufig mittels Stellenkorruption die Mobber in die Mobberposition gebracht haben. Die Vorgesetzten sind häufig zu 80% beim mobben beteiligt, und sie stellen häufig die "graue Eminenz" im Hintergrund dar. In einem Praktikum können ggf. einige der typischen Mobbing-Handlungen beobachtet werden, falls es sich um einen Mobber-Arbeitgeber handeln sollte. 1. Angriffe auf die Möglichkeiten, sich mitzuteilen - der Vorgesetzte schränkt die Möglichkeiten ein, sich zu äußern - man wird ständig unterbrochen - Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen schränken die Möglichkeiten ein, sich zu äußern - Anschreien oder lautes Schimpfen - Ständige Kritik an der Arbeit - Ständige Kritik am Privatleben. - Telefonterror. - Mündliche Drohungen unter vier Augen -Schriftliche Drohungen (sind selten- wegen des Beweises) - Kontaktverweigerung durch abwertende Blicke oder Gesten - Kontaktverweigerung durch Andeutungen, ohne dass man etwas direkt ausspricht 2. Angriffe auf die sozialen Beziehungen - man spricht nicht mehr mit dem/der Betroffenen - man lässt sich nicht ansprechen - Versetzung in einen Raum weitab von den KollegInnen - den ArbeitskollegInnen wird verboten, den/die Betroffene(n) anzusprechen - man wird "wie Luft" behandelt 3. Angriffe auf das soziale Ansehen - hinter dem Rücken des/der Betroffenen wird schlecht über ihn/sie gesprochen - man verbreitet Gerüchte - man macht jemanden lächerlich - man verdächtigt jemanden, psychisch krank zu sein - man will jemanden zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen - man macht sich über eine Behinderung lustig - man imitiert den Gang, die Stimme oder Gesten, um jemanden lächerlich zu machen - man greift die politische oder religiöse Einstellung an - man macht sich über das Privatleben lustig - man macht sich über die Nationalität lustig - man zwingt jemanden, Arbeiten auszuführen, die das Selbstbewusstsein verletzen - man beurteilt den Arbeitseinsatz in falscher oder kränkender Weise - man stellt die Entscheidungen des/der Betroffenen in Frage - man ruft ihm/ihr obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach - Sexuelle Annäherungen oder verbale sexuelle Angebote 4. Angriffe auf die Qualität der Berufs- und Lebenssituation - man weist dem/der Betroffenen keine Arbeitsaufgaben zu - an nimmt ihm/ihr jede Beschäftigung am Arbeitsplatz, so dass er/sie sich nicht einmal selbst Aufgaben ausdenken kann - an gibt ihm/ihr sinnlose Arbeitsaufgaben - man gibt ihm/ihr Aufgaben weit unter seinem/ihren eigentlichen Können - an gibt ihm/ihr ständig neue Aufgaben - Man gibt ihm/ihr "kränkende" Arbeitsaufgaben - man gibt dem/der Betroffenen Arbeitsaufgaben, die seine/ihre Qualifikation übersteigen, um ihn/sie zu diskreditieren 5. Angriffe auf die Gesundheit - Zwang zu gesundheitsschädlichen Arbeiten - Anwendung leichter Gewalt, zum Beispiel um jemandem einen "Denkzettel" zu verpassen - Körperliche Misshandlung - man verursacht Kosten für den/die Betroffene, um ihm/ihr zu schaden - Man richtet physischen Schaden im Heim oder am Arbeitsplatz des/der Betroffenen an - Sexuelle Handgreiflichkeiten Falls einige der typischen Mobbing-Handlungen auffallen sollten, und es richtet sich immer wieder gegen die gleiche Person, dann sollte die Praktikantin oder der Praktikant die betroffene Person ansprechen. In einem Gespräch wird sich dann häufig etwas über die "miesen Seiten" des Unternehmens oder über die "miesen Seiten" der Abteilung ergeben. Auch wird in einem solchen Gespräch ggf. die "miese Stimmung" im Betrieb deutlich, was sich z. B. als Dauerarbeitsüberforderung der Arbeitskräfte festmachen lässt. Auch das Teile des Lohns oder Zuschläge einfach nicht ausbezahlt werden, ist ein klares Zeichen für "die miese Stimmung im Betrieb". Auch sollten die Praktikanten den Kontakt zu den vermutlichen Mobbern nicht scheuen. Denn diese werden immer dann auffällig, wenn sie über eine bestimmte Person "lästern", z. B. das diese Person sehr häufig krank wäre, und den ganzen Betrieb aufhalten würde, obwohl die Mobber Psychoterror auf die Person ausüben, und sie zwangsläufig früher oder später erkranken muss. Auch die typischen mündlichen Äusserungen, welche sich in die typischen Mobbinghandlungen einreihen lassen, deuten darauf hin, dass in diesem Betrieb oder in dieser Abteilung Mobbing seinen angestammten Platz hat. Falls sich ein solches Bild ergeben sollte, bleibt nur noch eins: Finger weg von solchen Betrieben oder Abteilungen, denn wer möchte schon gerne einen Arbeitsvertrag unterschreiben, um dann in die grosse Gefahr zu laufen gemobbt zu werden, mit dem Ergebnis, das Arbeitsverhältnis schnellstmöglich wieder aufzugeben, weil sonst Dauererkrankung die Folge wäre ! Wer allerdings Spass beim Krankfeiern hat um Mobbern eins auszuwischen, gerne mit HartzIV leben möchte, und ansonsten die Dauerarbeitslosigkeit geniessen kann, der sollte in einem Mobber-Laden einen Vertrag unterschreiben, - es trifft dann wenigstens nicht die verkehrten, wenn gründlich krankgefeiert wird - ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Es kam noch dicker ! Der mittlerweile angeklagte Michael Raumann (53), ehemaliger Regierungsdirektor bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), gab am ersten Verhandlungstag zu, dass er kein Abitur inne hatte, sondern nur die Realschule bis zur Klasse neun vorweisen konnte. Somit hätte sich der hohe Beamte 1989 nicht auf die Stelle eines IT-Fachmanns beim damaligen Finanzministerium bewerben dürfen. Mit gefälschten Dokumenten über Abitur und Informatikstudium schaffte er es nach eigener Aussage, sich bei zwei Ministerien zu bewerben und offenbar von beiden ein Jobangebot zu bekommen. Auch das Innenministerium soll eine Stelle angeboten haben. Ein Jahr später wurde er Regierungsrat, 1992 Regierungsdirektor. Quelle: [url=http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=311477:3s9zmt7e]Bonner Generalanzeiger online am 15.05.2007[/url:3s9zmt7e] Anmerkung: Offensichtlich prüfte niemand an den verantwortlichen Stellen, wer überhaupt die zulässige Ausbildung und die notwendige Qualifikation inne hatte. War hier Stellenkorruption die Grundlage zur Einstellung ? Immerhin kann sich Raumann nunmehr darauf stützen, dass nichts passiert wäre, wenn die zuständigen Stellen seine (Nicht-)Qualifikation geprüft hätten, und ihn nicht eingestellt hätten, weil er überhaupt keine Eignung für die Stelle hatte. Uns was macht die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht nun ? Wollen sie Urkundenfälschung zu Grunde legen, obwohl eine Verjährung wahrscheinlich sein könnte ? Und was macht der 53-jährige Raumann ? Geht er bald in Vorruhestand, und das ganze Verfahren platzt aus "gesundheitlichen Gründen" ? Das hatten wir schon öfter ! Gruss Tom |
| Tom | hallo ! Der Mindestlohn von 7,50 EURO/Std. (brutto) ist geeignet für Kinderarbeit ! Diesen Lohn erhielt ich bereits 1969, als ich Prospekte austrug ! Mit diesem Entgeld verdiente ich mir ein Zubrot zum Taschengeld ! Mir soll mal jemand vorrechnen, wie ich mit 7,50 EURO/Std. (brutto) auf ein Monatsgehalt kommen soll, damit ich wenigstens zu 50% eine Familie ernähren kann. Es ist zu bedenken, dass eine sozial adäquate Unterkunft (+ Heizung/fliessend Wasser aus dem Wasserhahn/Strom) zu bezahlen ist. Dazu kommt eine Familienversicherung, und die Fahrt zum Arbeitsplatz. Die Kinder (meistens nur eins) müssen unter Umständen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren, was sich als zu bezahlende Monatskarte äussert. Und eine Berufsausbildung muss auch noch her, sonst muss das Kind Kinderarbeit leisten und es bekommt nur Kinderarbeitslohn, in der Hoffnung, dass sich dies bis zur Rente irgend wann mal ändert. Hinzu kommt Unterrichtsmaterial, sowie Bücher, und ein (meist kostenpflichtiger) Zugang zum Internet in der Bücherei. Die 3-köpfige Familie benötigt sozial adäquate Kleidung (second-hand Kleidung aus der HartzIV-Klamottenkiste der HartzIV-Ämter ist in aller Regel ungeeignet). Die Haare müssen geschnitten werden, und die Familie muss etwas zu Essen bekommen. Schön wäre es, wenn zu Weihnachten und zum jeweiligen Geburtstag das Geld reichen würde, um Geschenke zu kaufen. Die Ehefrau würde sich auch über eine kleine Aufmerksamkeit zu Muttertag freuen, wenn das Geld dafür übrig wäre, und die Ehefrau am Muttertag tatsächlich auch von der Arbeit frei bekommen könnte. Ich würde eher sagen: Mindestlohn 7,50 EURO/Std. (brutto) ja, aber Miete+Lebenserhaltungsunkosten um die Hälfte senken ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Das Bundeskriminalamt hat den Bundeslagebericht "Korruption" in das Netz gestellt. Der massive Anstieg im Jahr 2005 (+91%) der Korruptionsfälle sei auf "grosse Fälle" zurückzuführen, die zahlreiche Begleitfälle zu verzeichnen hätten. Der öffentliche Dienst sei an der Spitze der Korruption zu finden. Das Bundeslagebild "Korruption" 2005, 2004, 2003, 2002, 2001, und 2000 kann unter dem Link [url=http://www.bka.de/lageberichte/ko.html:13qakh1g]des Bundeskriminalamtes[/url:13qakh1g] abgerufen werden. Anmerkung: Es kann nur soviel aufgeklärt, angeklagt, und verurteilt werden, wie es die "politische Weisung" an die Staatsanwaltschaft zulässt ! Ausserdem fehlte es an zahlreichen Spezialisten bei der Staatsanwaltschaft und in den Finanzämtern. Dürften in den Finanzämtern Hard-Core-Korruptionbekämpfer weisungsungebunden arbeiten, und die Staatsanwaltschaft dürfte weisungsungebunden aufklären, dann hätten es noch einen ganz anderen Anstieg der Korruptionsaufklärung gegeben ! Soweit diese Anmerkung. Daran hatte sich offensichtlich nichts geändert. [url=http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/7/1051700/bundeskriminalamt:13qakh1g]Das Bundeskriminalamt[/url:13qakh1g] stellte eine Pressenachricht vom 19.09.2007 zum Korruptionsbericht des Jahres 2006 in das Netz. Im Jahr 2006 hätten das BKA und die Landespolizeidienststellen 6.895 Korruptionsstraftaten und damit 53% weniger als im Vorjahr (14.689) registriert. Der Rückgang sei auf mehrere Großverfahren im Jahr 2005 mit einer Vielzahl von Einzelstraftaten zurückzuführen. Die umfangreichen Ermittlungskomplexe mit vielen Einzelstraftaten im Jahr 2005 seien auch maßgeblich für den signifikanten Rückgang bei der Anzahl der Tatverdächtigen gewesen. Im Jahr 2006 wurden 3.547 Tatverdächtige und damit 57% weniger als im Vorjahr polizeilich bekannt. Erkennbar sei ein gegenläufiger Trend bei der Entwicklung der Verfahrenszahlen in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung. Während die polizeilich bekannt gewordenen Fälle in der Privatwirtschaft deutlich zugenommen haben, sei in der öffentlichen Verwaltung ein entgegen gesetzter Trend erkennbar - wenngleich die absolute Anzahl der Fälle in der Verwaltung noch dominiere. Die Vergabe öffentlicher Aufträge (970 Fälle), insbesondere bei Bauvorhaben (219) und bei Beschaffungen (75), seien häufig Ziel der Korruptionshandlungen gewesen. Ferner seien behördliche Dienstleistungen (842) und sonstiges Verwaltungshandeln (504) betroffen. Hierzu die nächste Anmerkung. In der öffentlichen Verwaltung war auch deshalb weniger Korruption zu vermerken, weil sich der Staat immer mehr aus der Öffentlichkeit und aus dem Privatwirtschaftswesen heraushielt, - weniger Investitionen => weniger Korruption - . Zudem wurde mittels Mobbing mögliche Mitwisser nieder gemacht, um die Korruption im Öffentlichen Dienst weiter gedeihen zu lassen. Hierzu war die aufblühende Stellenkorruption zu nennen, die aber vom Bundeskriminalamt nicht erfasst wurde. Und ausserdem: Wer nichts sieht, kann auch keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft abgeben, und hat zudem einen sicheren Job im öffentlichen Dienst. Ausserdem war das verbliebene Personal bei den zuständigen Staatsanwaltschaften mit den aufzuklärenden Fällen völlig überlastet, so dass neue Fälle unter Umständen mit dem Begriff "Kein öffentliches Interesse" eingestellt wurden. Hierzu dürften eine ganze Reihe von Fällen gehört haben, welche der "Kleinen Korruption" zuzuordnen waren. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! [url=http://www.zeit.de/wirtschaft/korruption_geldwaesche/index:14qb46uq]Die Zeit online[/url:14qb46uq] stellte unter der Überschrift "Korruption und Geldwäsche" ebenfalls eine Gesamtübersicht (sofern überhaupt möglich) in das Internet. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Der nächste Mobbingfall vor Gericht, diesmal das Frankfurter Arbeitsgericht. Kai Weber, 46, der seit 1984 in verschiedenen Positionen für den Energiedienstleister arbeitete, es bis zum stellvertretenden IT-Abteilungsleiter brachte, warf dem Arbeitgeber "Nichterfüllung beziehungsweise Bruchs des Arbeitsvertrages in Verbindung mit fortgesetzten Verstößen gegen die Hessische Gemeindeordnung (HGO) und wegen Mobbing" vor. Weber schilderte, wie er isoliert worden sei, gedemütigt, von Techem zum "IT-Projektleiter im Range eines Gruppenleiters" versetzt worden sei, "aber tatsächlich ist der Vertrag nachweislich nie erfüllt worden". Die Anwältin Annette Kähler, die Herrn Weber vertrat, zeigte auf, dass Weber die erforderten Leistungen erbracht habe, aber gleichwohl von Gruppenleiterbesprechungen ausgeschlossen, nicht vertragsgemäß beschäftigt und systematisch isoliert worden sei. Sie beschrieb Details, die unter dem Titel "Mobbing" gut zusammenzufassen und individuell schwer zu ertragen waren. Die Rede ist von "massiver psychischer und physischer Beeinträchtigung". Es werde nach "Gutsherrenart" regiert, der Betriebsrat handle "gleichgeschaltet", geschlossene Verträge seien beliebig. Gehe ein unliebsamer Mitarbeiter nicht freiwillig, werde er mit den genannten Methoden zermürbt. Die berufliche Situation machte Weber krank. Weber hatte auch ein Motiv: In der Arbeitswelt von heute sei schon alt, wer die Vierziger-Grenze überschritten habe. "Mein Gesicht hat ihnen eben nicht mehr gepasst, es geht einzig um Personalverjüngung und Bilanzverbesserung nebst steigendem Aktienkurs." Quelle: [code:2t6jv68f]http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/lokalnachrichten/frankfurt/?em_cnt=1130132&]Frankfurter Rundschau online am 07.05.2007[/code:2t6jv68f] Anmerkung: Das kann so nicht weiter gehen, weil sonst in Zukunft die Arbeitgeber nur Kinderarbeit wollen, und erwachsene Menschen wegen des Alters vollständig diskriminiert werden. Schlimm genug, dass es im Gleichstellungsgesetz keine Altersquote gibt, wie der Arbeitgeber zu beschäftigen hat. Eine Schwerbehindertenquote zur Beschäftigung gibt es im SGBIX, also weshalb gibt es eine solche Altersquote zur Beschäftigung nicht auch im Gleichstellungsgesetz ? Und wann wird der Mobbing-Tatbestand endlich in das Gleichstellungsgesetz aufgenommen ? In Frage käme auch das Kündigungsschutzgesetz. Und wenn der Tatbestand Mobbing endlich mal erstzunehmend "arbeitsgerichtsfähig" werden soll, dann ist auch die ZPO mit notwendigen Sätzen zu ändern, weil in der ZPO geregelt sein muss, wie zahlreiche Verfahren gegen eine Arbeitnehmerin oder gegen einen Arbeitnehmer im Zusammenhang eines "Mobbing-Verfahrens" zu sehen und zu bewerkstelligen wären. Hilfreich ist auf jeden Fall schon mal die neuste Erkenntnis des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil vom 16.05.2007 Az.: 8 AZR 709/06 (Vorinstanz: [url=http://forum.mobbing-gegner.de/urteile/lag-hamm-188-t953.html:2t6jv68f]Landesarbeitsgericht Hamm[/url:2t6jv68f], Urteil vom 23.03.2006 Az.: 8 Sa 949/05 ), denn hier urteilte das BAG (endlich), dass die Besonderheiten des so genannten Mobbings insofern zu beachten sind, und das eine Gesamtschau vorzunehmen ist, ob einzelne Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein übergreifendes systematisches Vorgehen darstellen. Länger zurückliegende Vorfälle sind zu berücksichtigen, soweit sie in einem Zusammenhang mit den späteren "Mobbing"-Handlungen stehen. Gruss Tom Schade das die Engergie der Firma nicht zum Ausbau von Aktionen wie [url=http://www.ngo-online.de/2010/07/29/100-erneuerbare-sind-stand-der-technik/:2t6jv68f]Treffpunkt Energieeffizienz und erneuerbare Energie (TEEEE)[/url:2t6jv68f] |
| Tom | Hallo ! Die Strafanzeige wegen Betrug ist nicht so recht nachvollziehbar. Wenn überhaupt, dann handelt es sich hier um einen Bagatellfall, der strafrechtlich sicherlich eingestellt gehört. Wieso wird so was verfolgt ? Hat das Zollamt nichts besserers zu tun, als Bürokratie zu erzeugen ? Ich würde es mal damit versuchen, dass hier keine Kisten mit gefälschten Pässen und gefälschten Aufenthaltsgenehmigungen in das schöne Deutschland gelangen, mit denen man so schön 3-fach HartzIV und ALGII und Sozialhilfe abkassieren kann. Hier könnte das Amt viel mehr Betrug aufdecken, als sie es jemals getan hatten. Oder liebt das Amt lieber Ordnungswidrigkeitsverfahren, in denen Leistungsempfänger, die sich für Mobber-Arbeitgeber kaputtgearbeitet haben, mit bis zu 5000,-- EURO Bussgeld zu verfolgen ? Es reicht ja wohl, wenn die 7,02 EURO zurückgezahlt werden. Ausserdem: Die ARGE-HartzIV-Ämter sind vielfach überfordert, es gibt zu viele HartzIV-Empfänger. Arbeitsüberlastung in der Sachbearbeitung ist an der Tagesordnung. Da kann es schon mal sein, dass eine Info beim Amt untergeht. Ich kenne einen Fall aus Köln, da sollte ein HartzIV-Empfänger ca. 1500,-- EURO zurückzahlen, es gab auch schon einen Mahnbescheid, aber es gab gemäss der Akteneinsicht zu diesem Zeitpunkt überhaupt keinen Bescheid an den HartzIV-Empfänger, dass er überhaupt zahlen sollte. Und so konnte der HartzIV-Empfänger auch keinen Widerspruch einlegen. Die Behörde hatte den Fehler im Akteneinsichtstermin erkannt, und regelte alles in die richtige Richtung. Geht doch ! Auch ohne Strafanzeige ! Gruss Tom Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Gütetermin vor dem Münchener Arbeitsgericht am 23.05.2007: Der Leiter der städtischen Sing- und Musikschule der Stadt Ingolstadt, Herr Otmar Fösel wurde gemobbt. Vorwurf der Mobber: Fösel habe sich geschlechtsorientiert an Kindern vergangen, und Fösel habe Kulturreferent Gabriel Engert beleidigt, in dem Frösel dem Engert Willkür vorgeworfen habe. Im März 2003 wurde Herrn Fösel von der Stadt gekündigt. Die Vorwürfe erwiesen sich laut Staatsanwaltschaft als haltlos. Fösel konnte deshalb seine Stelle als Leiter der Sing- und Musikschule wieder antreten - seitdem werde er gemobbt. Der Richter machte im Gütetermin einen Vorschlag, der von der Tendenz her zu Gunsten Fösel ausging. Fösel forderte von der Stadt 70.000 Euro Schmerzensgeld und 20.000 Euro Schadenersatz wegen "Verletzung der Gesundheit". Quelle: [url=http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=3276&showNews=83534:26eftfz2]Kanal8 online am 24.05.2007[/url:26eftfz2] Gruss Tom |
| Tom | hallo ! Krankengeld von der Krankenkasse gibt es nur zeitbegrenzt, soviel ich weis sind es 78 Wochen bei einer Diagnose, oder die Diagnosen wechselt laufend. Aber heute schicken die Krankenkassen die Betroffenen häufiger mal zum Medizinischen Dienst, und schon sind die Leute "gesund". Also Krankengeld gibts nur noch garantiert, wenn die Betroffenen "so gut wie tod" in der Ecke liegen. Selbstständigkeit ist so eine Sache. Da muss Du schon eine super Idee haben, dann wirst Du auch in aller Regel unterstützt, auch von der Bundesagentur für Arbeit. Ich persönlich halte davon nichts, so ins "Blaue hinein" die Selbstständigkeit zu wagen. Viele geben schon nach 2 jahren auf, und haben dann eine Menge Schulden. Da bringt HartzIV oft mehr ein, besonders dann, wenn die "schwarze Kasse" klingelt. Gruss Tom |
| Tom | Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 01.03.2007, Az.: 17 Sa 1503/06 (Vorinstanz: Arbeitsgericht Dortmund, Az.: 7 Ca 1947/06) Die unverheiratete Klägerin arbeitete seit dem 01.07.1982 als Metallarbeiterin. Es bestand ein Betriebsrat. Die Klägerin ging in Kündigungsschutzklage und sie war erfolgreich. Das Gericht prüfte zwar das Mobbing nicht, aber es stellte klar, das wenigsten formal richtig zu kündigen ist. Die Klägerin machte in der Kündigungsschutzklage geltend, dass durch eine anhaltende Mobbing-Situation im Betrieb der Rückfall in die Alkoholabhängigkeit am 23.03.2006 ausgelöst worden wäre. Bereits Anfang 2006 hatte sich die Klägerin an den Vorgesetzten M4 gewandt, und um Schutz vor den Mobbing-Attacken der Mitarbeiterin B3 gebeten, und so wurde am 26.05.2006 ein Aktenvermerk erstellt, weil es ein Gruppengespräch gab. Die Mitarbeiterin B3 hatte die Klägerin systematisch ausgegrenzt, der Klägerin suggeriert, dass die Klägerin fachlich und persönlich ungeeignet sei, und dazu sei die Klägerin minderwertig. Das Grppengespräch brachte nichts. Die unzähligen Mobbing-Attacken gingen weiter. Die Klägerin suchte mehrfach das Gespräch mit dem Vorgesetzten M4. Die Klägerin regte eine Versetzung in die Produktionsabteilung an, was aber unbeachtet blieb. Kurz vor dem letzten Arbeitstag hatte die Klägerin dem Betriebsrat die Auswegslosigkeit geschildert, und die Klägerin hatte sich beschwert. Die Klägerin machte zudem geltend, dass die wegen der stetigen Anfeindungen am Arbeitsplatz unter Angstzuständen und Depressionen gelitten hätte, die Mitte 2006 dazu geführt hätten, dass sie wieder Alkohol zu sich genommen hatte. Zum Verlauf: Der Arbeitgeber erteilte der Klägerin [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:22fxzpg5]Abmahnungen[/url:22fxzpg5], datiert auf den 08.01.2001, auf den 12.01.2001 und auf den , 07.07.2003. Es ging um die Inanspruchnahme von Freischichten. Es ging um die Anzeigepflicht und Nachweispflicht bei Arbeitsunfähigkeit. Der Werkarzt stellte nach der Entbindung der Schweigepflicht und auf der Grundlage der herbeigezogenen ärztlichen Unterlagen eine Alkoholerkrankung fest. Die Untersuchungen waren am 30.07. 2003 und am 01.10.2003. Der Arbeitgeber forderte die Klägerin am 02.10.2003 auf, eine Therapie aufzunehmen, um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden. Es folgte die nächste [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:22fxzpg5]Abmahnung[/url:22fxzpg5] am 22.04.2004. Die Klägerin habe unentschuldigt gefehlt. Es folgte am 29.04.2004 die Kündigung. Die Klägerin erhob Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Dortmund unter dem Az.: 0 Ca 3090/04. Das Gericht schlug vor das Arbeitsverhältnis zum 31.10.2004 zu beenden. Die Klägerin sollte aber zu unveränderten Bedingungen wieder eingestellt werden, wenn die Klägerin bis zum 31.10.2006 den erfolgreichen Abschluss einer Alkoholentwöhungstherepie mittels ärztlicher Urkunden nachweisen. Am 01.03.2005 stellte der Arbeitgeber die Klägerin wieder ein. Nach Vortrag des Arbeitgebers gewährte er der Klägerin vom 17.03.2006 bis zum 20.03.2006 Urlaub. Die Klägerin erkrankte am 21.03.2006, am 22.03.2006, und am 23.03.2006, wobei die Klägerin keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegte, und sie am 23.03.2006 wegen des Rückfalls in die Alkoholabhängigkeit in die Westfälische Klinik D4 stationär eingeliefert wurde. Der Arbeitgeber wollte die Klägerin fristlos kündigen, und informierte am 27.03.2006 den Betriebsrat. Die Klägerin sei personenbedingt zu kündigen, weil die Klägerin alkoholabhängig war. Sie habe zahlreiche arbeitsvertragliche Verstösse begangen, zum Beispiel waren Fehlzeiten angeführt. Die Klägerin sei fristlos, bzw. hilfsweise ordentlich zu kündigen. Der Betriebsrat widersprach der fristlosen Kündigung. Der Arbeitgeber kündigte mit Schreiben vom 06.04.2006 das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgemäss zum 30.11.2006. Die Klägerin hätte den Rückfall in die Alkoholabhängigkeit selbst verschuldet. Die Klägerin hätte seit dem 17.03.2006 selbstverschuldet und unentschuldigt gefehlt. Die Klägerin reichte die Kündigungsschutzklage am 26.04.2006 beim Arbeitsgericht ein. Es kam zur Berufung. Hier wurde nochmals klargestellt, dass eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:22fxzpg5]fristlose Kündigung[/url:22fxzpg5] einen wichtigen Grund zur Kündigung beinhalten muss, und dass dieser Grund an sich ein Kündigungsgrund darzustellen hat, und dass das steuerbare kündigungsrelevante Verhalten in der Person liegen muss. Auch hätte der Arbeitgeber den Betriebsrat richtig und vollständig informieren müssen, bevor der Arbeitgeber kündigt. Ein Nachschieben von Gründen, welche die Gewichtung der Kündigungsgründe verschiebt, ist grundsätzlich unzulässig. Da aber das Verhalten der Klägerin auf eine nichtsteuerbare Alkoholsucht gründete, hätte der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen müssen. Weitere Einzelheiten können aus dem Urteilstext entnommen werden. Klick hier: [url=http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php:22fxzpg5]Landesarbeitsgericht Hamm[/url:22fxzpg5], die Eingabe des Aktenzeichens ist erforderlich. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Die Parteien stritten über die Zulässigkeit einer [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:tz345ym5]Kündigung[/url:tz345ym5] und damit im Zusammenhang stehend über die [b:tz345ym5]Auflösung des Arbeitsverhältnisses[/b:tz345ym5] gegen Zahlung einer Abfindung beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein,Urteil vom 03.04.3007, Az.: 2 Sa 442/06 (Vorinstanz: Arbeitsgericht Elmshorn, Az.: 3 Ca 816 d/06). Der Kläger hatte Erfolg. Auch hier wurde der Mobbing-Vorwurf gegen den [b:tz345ym5]Arbeitgeber[/b:tz345ym5] nicht weiter untersucht, sondern der Kläger war deshalb erfolgreich, weil der Arbeitgeber formal nicht richtig gekündigt hatte. Und so wurde die Berufung des Arbeitgebers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 31.08.2006 - 3 Ca 816 d/06 - wurde auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Ein Ausschnitt aus dem Hergang des Tatbestandes: Der Kläger, verheiratet, Dipl. Sozialpädagoge, war von 1991 bis 2001 als Heimleiter in einem Wohnheim für behinderte Werkstattbeschäftigte in B.-K. angestellt. Das Heim gehörte zu der Gesellschaftsform D... R... K... . Anlass der damaligen Einstellung war die Aufteilung der Aufgaben der Heim- und Pflegedienstleitung auf 2 Personen. Die Aufgaben des Klägers ergaben sich aus der Stellenbeschreibung. Danach war die Heimleitung alleinverantwortlich für den nichtpflegerischen Bereich, u.a. Verwaltung, Hauswirtschaft und Gebäudeunterhaltung. Sie ist mitverantwortlich für die gesamte Betriebsführung de Hauses, arbeitet eng mit der Pflegedienstleitung zusammen und vertritt das Haus nach außen für ihren Bereich. Der in der Zwischenzeit nicht erkrankte Kläger machte Arbeitsüberlastung beim Arbeitgeber geltend, da der Kläger bis zum 30.03.2005 445 Überstunden erarbeitet hatte, im April 2005 kamen sprunghaft 95,3 Überstunden hinzu, weil er an 4 Tagen Herrn J. und an 10 Tagen Frau B. zusätzlich vertreten musste. Der Kläger machte weiter geltend, dass er völlig erschöpft war, der behandelnde Arzt zu einer Kur riet, und der Kläger wollte den Urlaub nehmen. Der Kläger war seit dem 27.10.2005 wegen einer schweren depressiven Episode mit weiteren Einschränkungen wie Spannungskopfschmerzen arbeitsunfähig erkrankt. Deshalb befand er sich vom 31.10.2005 bis zum 23.11.2005 in stationärer Behandlung und anschließend bis 18.01.2006 in einer Reha-Massnahme, aus der er arbeitsunfähig entlassen wurde. Während der Abwesenheit des Klägers wurden dessen Aufgaben von der Pflegedienstleitung übernommen, die auch schon zuvor elf Jahre lang die Pflegedienstleitung und die Heimleitung in Personalunion ausgeübt hatte. Eine Ersatzkraft wurde nicht eingestellt. Der Arbeitgeber fragte am 28.02.2006 schriftlich beim Kläger an, wann er denn voraussichtlich wieder arbeitsfähig wäre, und ob der Kläger an der Durchführung eines "betrieblichen Eingliederungsmanagements" interessiert wäre. Mit Wirkung vom 02.02.2006 wurde bei dem Kläger ein Grad der Behinderung von 30% festgestellt. Am 13.04.2006 stellte der Kläger einen Antrag auf Gleichstellung. Mit Bescheid vom 21.06.2006 erfolgte eine zum 13.04.2006 rückwirkende Gleichstellung. Der Beklagte hatte am 03.05.2006 durch Schreiben der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom 02.05.2006 von diesem Antrag Kenntnis erlangt. Der Arbeitgeber unterrichtete den in dem Betrieb gebildeten Betriebsrat mit Schreiben vom 05.04.2006 über die beabsichtigte Kündigung. Der Betriebsrat gab keine Stellungnahme ab. Mit Schreiben vom 18.04.2006, zugegangen beim Kläger am 21.4.2006, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 30.06.2006. Hiergegen hat sich der Kläger mit der am 04.05.2006 erhobenen Klage gewehrt. Das Arbeitsgericht hat der Klage mit Urteil vom 31.8.2006 stattgegeben. Der Kläger, der seit dem 07.07.2006 arbeitslos gemeldet war, nahm am 02.10.2006 im Rahmen eines Prozessrechtsarbeitsverhältnisses seine Tätigkeit beim Arbeitgeber wieder auf. Der Kläger machte geltend, dass die Ehefrau des Klägers ein Schreiben vom 09.11.2006 an den Vorstand verfasste, wobei das Verhalten des Geschäftsführers K als Mobbing bezeichnet wurde. Sogar von "menschenverachtendem Mobbing" unter dem Dach des D… R… K… wurde berichtet. Der Kläger machte sich das Schreiben durch das Weiterleiten an Betriebsrat und Vorstand arbeitsrechtlich zu eigen. Aus der Begründung zum Berufungsurteil: Der Arbeitgeber hatte vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes gemäß § 85 SGB IX nicht eingeholt. Das brauchte der Arbeitgeber in diesem Fall auch nicht, da für den Kläger im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung wegen des § 90 Abs. 2a SGB IX kein Sonderkündigungsschutz gemäß § 68 Abs. 3 i.V.m. § 85 SGB IX bestand. Der Kläger hätte zum Zeitpunkt der Kündigung bereits als Schwerbehinderter anerkannt sein müssen. Dem war in diesem Fall nicht so, da mit Bescheid vom 21.06.2006 die Gleichstellung erfolgte, aber der Arbeitgeber die Kündigung mit Schreiben vom 18.04.2006 (- zugegangen beim Kläger am 21.4.2006 -) aussprach. Die Kündigung wäre wirksam geworden, weil der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört wurde (§ 102 BetrVG). Der Arbeitgeber hatte dem Betriebsrat sowohl die krankheitsbedingten Ausfallzeiten, die Gesundheitsprognose, und die Kosten des Zuschusses zum Krankengeld, als auch die sich daraus aus Sicht des Arbeitgebers ergebenden Störungen des Betriebsablaufs mitgeteilt. Darauf, ob die Gründe die Kündigung nach dem KSchG tragen, kam es im Rahmen des § 102 BetrVG nicht an. Die Kündigung des Arbeitgebers vom 18.04.2006 war jedoch nicht sozial gerechtfertigt im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG. Hier lag jedoch, auf den Kündigungszeitpunkt bezogen, bereits keine negative Gesundheitsprognose des Klägers vor. Eine negative Prognose hinsichtlich der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit ist nur dann geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen, wenn zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs aufgrund der objektiven Umstände auf eine Arbeitsunfähigkeit auf nicht absehbare Zeit zu schließen ist (BAG, Urteil vom 25.11.1982 - 2 AZR 140/81 - EzA KSchG § 1 Nr. 10 Krankheit). Der insoweit gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG darlegungspflichtige Arbeitgeber (BAG Urteil vom 29.04.1999 - 2 AZR 431/98 - EzA KSchG § 1 Nr. 46 Krankheit unter II. 3. a) hatte - auch unter Berücksichtigung einer abgestuften Darlegungslast - nichts vorgetragen, was eine negative Gesundheitsprognose des Klägers begründet hätte. Das Vorbringen des Arbeitgebers, der Kläger habe auf seine Bitte vom 27.02.2006, eine ärztliche Prognose zu übersenden, sowie mitzuteilen, ob er an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement teilnehmen wolle, nicht reagiert, sondern lediglich unter dem 31.03.2006 eine bis zum 28.04.2006 ausgestellte Folgearbeitsunfähigkeitsbescheinigung übersandt, genügte nicht der Darlegungslast. Auch die Interpretationen des Arbeitgebers aus dem ärztlichen Entlassungsbericht der Klinik Bad B… , dass eine negative Gesundheitsprognose dar gelegen haben soll, ging ebenfalls fehl. Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers hatte ebenfalls keinen Erfolg, obwohl der Arbeitgeber geltend machte, dass keine gedeihliche Zusammenarbeit mehr möglich sei, weil der Kläger habe den Arbeitgeber des Mobbings und gar des menschenverachtenden Mobbings bezichtigt, und auch seien Spannungen zwischen dem Kläger und dem Geschäftsführer entstanden. Nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG hatte das Gericht das durch eine sozialwidrige Kündigung nicht beendete Arbeitsverhältnis durch Urteil aufzulösen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. Zu prüfen war, ob die vorgetragenen Gründe "an sich" geeignet sind, einen Auflösungsantrag zu rechtfertigen. Sodann war in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob in Anbetracht der konkreten betrieblichen Umstände noch eine den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit möglich gewesen wäre (BAG Urteil vom 7.3.2002 – 2 AZR 158/01 - EzA KSchG § 9 Nr. 45). Als Auflösungsgründe für den Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG kommen solche Umstände in Betracht, die das persönliche Verhältnis zum Arbeitnehmer, die Wertung seiner Persönlichkeit, seiner Leistung oder seiner Eignung für die ihm gestellten Aufgaben und sein Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern betreffen. Geeignet sind danach etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG, Urteil vom 23.6.2005 - 2 AZR 256/04 – a.a.O. unter II. 2. c) m.w.N.). Weder der Vortrag zur Suchaktion der verschwundenen Heimbewohnerin und des Nachweises der Sozialstunden, noch das Vorbringen zu den Fäkalienspülen waren geeignet, eine Auflösung zu begründen. Der Kläger hat das Vorbringen des Arbeitgebers bestritten, der Arbeitgeber hatte hierfür den Beweis nicht angetreten. Die den Auflösungsgrund bildenden Tatsachen musste aber der Arbeitgeber darlegen und beweisen (BAG, Urteil vom 30.09.1976 - 2 AZR 402/75 - EzA KSchG § 9 Nr. 3= BB 1977, 246). Das Vorbringen zu Beschwerden anderer Mitarbeiter über den Kläger war nicht substantiiert genug, zudem bestritt der Kläger die Vorwürfe. Auch das oben genannte Schreiben vom 09.11.2006 der Ehefrau des Klägers, welches sich der Kläger durch das Weiterleiten an Betriebsrat und Vorstand zu Eigen gemacht hatte, in dem sogar von "menschenverachtendem Mobbing" unter dem Dach des D… R… K… die Rede war, konnte das Begehren des Arbeitgebers - noch - nicht stützen, obwohl diese Wortwahl grenzwertig gewesen wäre. Der Vorwurf eines Arbeitnehmers, er werde von einem Vorgesetzten "gemobbt" oder gar "menschenverachtend gemobbt" stellt eine schwere Belastung des Beschuldigten dar. Der Vorwurf wäre daher "an sich" geeignet, einen Auflösungsantrag zu rechtfertigen. Erhebt ein Arbeitnehmer den Vorwurf, er werde gemobbt, bedeutet das, dass er den Anderen eines der gröbsten Verstöße im Arbeitsverhältnis, die denkbar sind, bezichtigt. Wird dieser Vorwurf leichtfertig erhoben, kann er eine so schwere Belastung des Arbeitsverhältnisses darstellen, dass für die Zukunft mit einem gedeihlichen Zusammenarbeiten nicht mehr zu rechnen ist. Auch vermeintliche zwischen dem Kläger und dem Kreisgeschäftsführer K… bestehende Spannungen konnte den Auflösungsantrag nicht rechtfertigen. Denn dass eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen dem Kläger und Herrn K… aufgrund deren persönlichen Verhältnis nicht mehr möglich war, hatte der Arbeitgeber nicht dargelegt. Weitere Informationen zum Urteil beim [url=http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/showentdatum?Openform&Start=1&Count=20&c:tz345ym5]Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein[/url:tz345ym5]. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Mit [url=http://hartz.blogg.de/:ihz7tw0t]Arbeitslosigkeit, Armut, und HartzIV-Methoden[/url:ihz7tw0t] beschäftigt sich die Internetseite. Wer dort "Mit-Bloggen" oder sich infomieren möchte ... , sollte es tun. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Um im Rahmen des Arbeitschutzgesetzes eine Dauerarbeitsüberlastung geltend machen zu können, sollte ein Dokumentation erfolgen. Falls möglich, sollten Kolleginnen und Kollegen den Vorgang urkundlich mit der Unterschrift bezeugen. Hier ein Formularbeispiel: "(...) Absender: XXX Herr / Frau ___________ Abteilung ____________ An die Geschäftsführung / die Personalabteilung / den Vorgesetzten im Hause Überlastungsanzeige Arbeitsüberlastung am _________ Sehr geehrte Damen und Herren, in der Abteilung _____________ ist es am ________ zu einer erheblichen Arbeitsüberlastung gekommen. Dies wurde verursacht durch: ____ ungeplanten Personalausfall ____ Urlaub von Personal ____ unbesetzte Stellen in der Abteilung ____ einen akuten Notfall ____ Erhöhter Arbeitsanfall ____ Nichteinhaltung der Pausenzeiten ____ Nichteinhaltung der Arbeitszeiten gem. § 3 ArbZG. Im Einzelnen stellte sich die Situation wie folgt dar: (____ Bitte Fall genau schildern ___) Aus diesem Grund war es mir nicht möglich, die anfallenden Arbeiten termingerecht zu erledigen die erforderliche Qualität meiner Arbeitsleistung sicherzustellen. Dies betrifft im Einzelnen folgende Tätigkeiten: (___ Bitte genau schildern ___) Ich weise darauf hin, dass ich im Falle derartiger Überlastung Fehler bei der Erbringung meiner Arbeitsleistung nicht ausschließen kann. Ich weise weiter auf den möglichen Eintritt von Schäden insbesondere in folgenden Bereichen hin: (___ Bitte genau schildern ___) Aufgrund der Tatsache, dass meine Überbelastung auf einer mangelnden Organisation der Abteilung beruht, kann ich die Verantwortung für auftretende Fehler im Rahmen meiner Arbeitsleistung nicht übernehmen. Dies gilt insbesondere für auftretende Schadensersatzforderungen. Ich werde auch etwaige Rügen meiner Arbeitsleistung, z.B. in Form von Ermahnungen oder [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:2h35ioak]Abmahnungen[/url:2h35ioak] zurückweisen. Des Weiteren werde ich mir die Verweigerung von Arbeitsleistungen, die über den Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, vorbehalten. Mit freundlichem Gruß (...)" Viel Erfolg Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Mit Drohungen und Einschüchterungsversuchen seitens Arbeitgeberseite sollte der Streik gegen die Telekom verhindert werden; Ergebnis: Nicht gut zu machender Vertrauensverlust der Belegschaft. Vorgesetzte der Telekom in Bayern drohten dennoch weiter: "Wir machen Euch das Leben zur Hölle, wenn ihr nach dem Streik in den Betrieb kommt." Anlässlich des Streikes gegen die Telekom-Machenschaften wurden solche Sprüche der Susanne Becker von ver.di Bayern bekannt. Häufig sollen die Kolleginnen und Kollegen auch mit der Androhung von Kündigung gemobbt worden sein. Die Führungskräfte sollten sich lieber darauf konzentrieren, wie die verlorenen Telekom-Kunden zurück gewonnen und die vorhandenen Kunden gut betreut werden, statt die Mitarbeiter zu quälen", forderte Frau Becker. Quelle: [url=http://www.kanal8.de/default.aspx?ID=1775&showNews=85099:286tdfcm]Kanal8 online am 05.06.2007[/url:286tdfcm] Gruss Tom |
| Tom | Die Siemens-Korruption ist derart umfangreich, dass keiner mehr weis, was eigendlich los war. Wer weiter Informationen zu diesem Thema erlangen möchte, kann sich beim [url=http://www.compliancemagazin.de/schwerpunkte/siemensskandal/index.html#031deb99110d82e05:3ngsl87l]Compliancemagazin online[/url:3ngsl87l] und bei der [url=http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/254/114140/:3ngsl87l]Süddeutschen Zeitung[/url:3ngsl87l] ein umfassendes Bild vom Korruptionsfall SIEMENS machen. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Die Zahl der Privatinsolvenzen stieg von Januar bis März auf 26.447 und lag damit um 21,7 Prozent höher als vor einem Jahr, so das Statistische Bundesamt. Das ist der höchste Stand seit Einführung der Verbraucherinsolvenz 1999, mit der sich Privatpersonen innerhalb von sechs Jahren entschulden können. Der hohe Anstieg erkläre sich laut Statistischem Bundesamt durch einen Rückstau bei den Schuldnerberatungen. Seit einer Vereinfachung der Privatinsolvenz Ende 2001 wollten viele Privatleute ihre Schulden auf diese Weise tilgen. Die Behörde rechnete deshalb weiterhin mit deutlichen Zuwachsraten. Erfreulich, dass es wegen der guten Konjunktur erneut weniger Firmenpleiten gab. Im März 2007 meldeten 2580 Betriebe Insolvenz an, das waren fast 16 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Dagegen mussten fast 9300 Verbraucher ihre Überschuldung eingestehen, gut 16 Prozent mehr als im März 2006. Quelle: [url=http://www.welt.de/wirtschaft/article931087/Immer_mehr_Bundesbuerger_sind_pleite.html?r=RSS:3t2rtujf]Die Welt online am 08.06.2007[/url:3t2rtujf] DIE ZEIT ergänzte am 30.08.2007, dass die Zahl der neu eröffneten Entschuldungsverfahren stetig stieg, seit die Privatinsolvenz 1999 ermöglicht wurde. Allein in den ersten sechs Monaten dieses Jahres meldeten 51.600 Personen Insolvenz an – rund 18 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Wie die Wirtschaftsauskunftei Creditreform aus Neuss berichtete, gab es bis Ende Juni dreieinhalbmal mehr Verbraucherinsolvenzen als solche von Unternehmen. Besonders stark sei der Zuwachs in Ostdeutschland gewesen. Wie viele überschuldet sind und somit Kandidaten für eine Privatinsolvenz, lässt sich nur grob schätzen. "Zwischen 4,5 und zehn Millionen Haushalte sollen betroffen sein, und es scheint ein Wettstreit darum entbrannt zu sein, wer die höchsten Zahlen bietet", berichtete das Institut für Finanzdienstleistungen. Quelle: [url=http://www.zeit.de/2007/36/Verbraucherinsolvenz-Kasten:3t2rtujf]DIE ZEIT online am 30.08.2007[/url:3t2rtujf] Anmerkung: Firmen betrieben Lohndumping. Das wirkte sich ebenfalls auf die Kreditrückzahlungen aus, und somit auf die Privatpleiten. Heuschrecken betrieben "Rendite durch Rausschmeissen", ohne das Arbeitslose wieder eingestellt wurden, und wenn, dann nur zu Lohndumping-Preisen. Die Heuschrecken führten die "Umgestaltung der Deutschland AG" durch, dass hatte zahlreiche Firmenpleiten zur Folge, was zu mehr Arbeitslosigkeit, und zu mehr dauerhaften HartzIV-Empfängern führte. Der wirtschaftliche Schaden war nicht mehr bezifferbar. Zudem heuerten die Heuschrecken skrupellose und sadistisch veranlagte Mobber als Verrichtungsgehilfen und Erfüllungsgehilfen an, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Betrieb zu mobben. Die Betroffenen verendeten zum grossen Teil in HartzIV, und auch in der Dauerniedrigrente. In Einzelfällen gab es auch Selbstmord. Das wirkte sich auch auf die Kreditrückzahlungen aus, und somit auf die Privatpleiten. Korrupties betrieben Stellenkorruption und sie richteten mit der Korruption empfindlichen volkswirtschaftlichen Schaden an. Das führte auch zu wirtschaftlichem Schaden in den Betrieben, was wieder mehr Dauerarbeitslosigkeit zur Folge hatte. Das hatte auch Auswirkungen auf die Kreditrückzahlungen, und somit auf die Privatpleiten. Wer diese Entwicklung hätte stoppen wollen, der hätte den Korrupties, den Heuschrecken, und den skrupellosen und sadistisch veranlagten Mobbern sehr frühzeitig das Handwerk legen müssen. Der Gesetzgeber hielt sich hier an entscheidenden Punkten raus. Das hatte auch Auswirkungen auf die Kreditrückzahlungen, und somit auf die Privatpleiten. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Deutschland bleibt Super-Mobber-Land ! Wenn es den Gesetzgeber mal interessiert hätte, wie hoch der volkswirtschaftliche Schaden durch Mobbing wäre, dann wären längst bestehende Gesetze gegen Mobbing verschärft worden. Aber es stand die "Umgestaltung der Deutschland AG" im Fokus. Deshalb hatten Heuschrecken, Korrupties, Korruption, Stellenkorruption, skrupellose und sadistische Mobber als Verrichtungsgehilfen und Erfüllungsgehilfen VORFAHRT, und somit hatte Mobbing VORFAHRT. Die VORFAHRT für die Gesundheit der Betroffenen, und der Schutz der Kreditschädigung, diese VORFAHRT blieb aus. Die Arbeitsgerichtsbarkeit wendete die bestehenden Gesetze an, und sie "verwendete" die gelten gemachten Argumente. Mobbing war in Deutschland nicht beweisbar. Die Betroffenen waren genötigt jeden Einzelanspruch geltend zu machen, - selbstverständlich mit eindeutigen Beweisen - . Aber bitte kein Mobbing ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Das die Regierung vor dem Mindestlohn Angst hat ist mir persönlich völlig klar. Die Regierungen, beteiligt war hierbei CDU/CSU und SPD, schränkten das Tun und Handeln der Heuschrecken nicht ein. Die Heuschrecken legten Abschlusszahlen für das Jahr 2006 vor. Die Zuwachsraten waren Schwindel erregend. Handelsblatt am 11.06.2007: Aus den endgültigen Zahlen des Branchenverbandes EVCA ging hervor, dass 90 Prozent der Investitionen auf kleine und mittlere Firmen mit weniger als 500 Mitarbeitern entfallen würden, hob der EVCA-Vorsitzende Javier Loizaga hervor. Die Mega-Deals beherrschten jedoch die Schlagzeilen. Die Betonung auf Wachstumskapital müsse auf junge und mittelständische Unternehmen liegen. In Deutschland und Großbritannien liefen politische Debatten über eine stärkere Kontrolle der Private-Equity-Transaktionen. Hintergrund waren seit längerem die Befürchtungen, dass die teilweise hohe Verschuldung der übernommenen Firmen in Zeiten steigender Zinsen zu einer Häufung von Insolvenzen führen könnte. Quelle: [url=http://www.handelsblatt.com/news/Unternehmen/Banken-Versicherungen/_pv/_p/200039/_t/ft/_b/1280309/default.aspx/beteiligungsbranche-schwimmt-im-geld.html:15idm4yd]Handelsblatt online am 11.06.2007[/url:15idm4yd] Jedem müsste klar sein, wenn der Mindestlohn kommt, dann steigt auch die Inflationsrate. Die Inflationsrate wird aber auch mit dem Leitzins im Zaum gehalten. Steigen die Löhne, steigt die Inflation, und damit der Leitzins, und damit die Verschuldung der Firmen. Die Heuschrecken überschuldeten Firmen, und bei steigenden Zinsen sind Insolvenzen zu erwarten. Also: Mindestlohn ja oder nein ? Gruss Tom |
| Tom | hallo harald ! Wir haben in Deutschland ca. 8 Mio. Menschen in der Abhängigkeit, weil sie durch Arbeit gerade mal HartzIV verdienen, und das ist das Einkommen zum Lebensunterhalt ! Würden ca. 8 Mio. Menschen wesentlich mehr als HartzIV mittels des (stufenlos eingeführten) Mindestlohns verdienen, dann würde dies den Konsum anregen, und das bedeutet mehr als 1 % Inflationsrate ! Die Inflationsrate steigt sehr schnell auf 3 – 3,5 % ! Und das ist die Gefahr für die Überschuldung der Firmen und die Gefahr der Insolvenzen ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo harald ! Selbstverständlich hat die Mehrwerterhöhung Anfang 2006 keinen "Dominoeffekt" bei den Insolvenzen ausgelöst. Die Ankündigung 2005 hatte bereits dazu geführt, dass die Schulden der überschuldeten Firmen etwas zurückgeführt wurden. Zudem wurde der Leitzins nicht wesentlich erhöht. Das ist bei dieser Debatte um den Mindestlohn (eigentlich) auch zu erwarten. Dem steht tatsächlich die Schuldenmacherei in den USA und das riesige Handelsdefizit der USA entgegen, weil diese Komponenten Einfluss auf den Leitzins in den USA haben, und damit Einfluss auf den Leitzins in Europa bestehen könnte. Ausserdem besteht bei mir der "Mindestlohn" nicht nur aus mehr Geld, sondern auch aus Steuersenkungen bei den Lebenserhaltungskosten. Diese Verknüpfung macht keinen Sinn, wenn auf Lebenserhaltungskosten Steuern erhoben werden, wenn diese Steuern dazu führen, dass mehr Kindergeld, mehr Sozialhilfe, und mehr ALGII zu zahlen ist, wobei hier anzumerken wäre, dass ca. 70 % des Haushaltes mit Sozialleistungen belastet ist. Hier stelle ich mir vor, dass Babynahrung, Babykleidung, Kinderkleidung z. B. bis zur Grösse 164 (etc.), usw., ohne jegliche Steuer belastet sind. Hinzu sind Steuern auf Sozialwohnungen zu reduzieren, oder wenn möglich abzuschaffen. Desgleichen gilt für Brennstoff für Wohnungen, sowie für Wasser und Strom. Hinzu käme die Abschaffung jeglicher Steuern auf Grundnahrungsmittel, wie z. B. Brot, Nudeln, Mehl, Zuckerersatzstoffe (Sacharin), sowie für Obst und Gemüse. Im Gegenzug ist das Kindergeld zu reduzieren, oder gar abzuschaffen. Abschaffen wäre u. U. besser, das spart Bürokratie ein. Falls eine Finanzierungslücke entstehen sollte, muss darüber gesondert geredet werden. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Jetzt wirds interessant im Sachen-Sumpf ! Die sz-online (bezeichnender Weise "Sachsen im Netz) meldete am 22.06.2007, dass das Landesamt für Verfassungsschutz bereits Ende April 2007 nahezu die Hälfte der umstrittenen Geheimakten zur Korruptionsaffäre weggeschreddelt hatte. Brisant ! Weder die Hausspitze des Verfassungsschutzes noch das Innenministerium waren nach eigenen Angaben zufolge bis Anfang Juni 2007 über die Schredder-Aktion informiert. Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) meinte am 21.06.2007 im Innenausschuss des Landtags, dass es nur um Kopien gewesen seien. Beim Versuch, die Originalakten erneut herbeizuschaffen, habe man festgestellt, dass die Originalakten bereits teilweise bei der Staatsanwaltschaft nach gesetzmäßigen Vorschriften vernichtet wurden. Hilfe von der Polizei musste anbei. Ein Teil der Akten musste mühsam wieder rekonstruiert werden. Wie lange das dauert und wie viel überhaupt verloren gegangen war, dazu konnte das Justizministerium am 21.06.2007 keine Angaben machen. [url=http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1526611:2p8pfyg1]sz-online "Sachsen im Netz" am 22.06.2007[/url:2p8pfyg1] Anmerkung: Interessant ! Wurde doch früher mittels fehlender Gesetzeslage die Korruption erst gar nicht bekannt, so wird heute bei bekannt werden der Korruption mit (möglichen) Beweismittel "leichtfertig und locker" umgegangen. Wer hatte da wohl die Hosen gestrichen voll ? Wer in einem solchen "Korruptions-Sachsen-Sumpf" untergegangen ist, der hat wohl die Hosen besonders voll, insbesondere dann, wenn die osteuropäische Mafia die Finger im Spiel hatte. Und wer mobbte wen, damit möglichst viel Beweismittel "verschreddelt" werden konnte ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Eine sehr lange Geschichte, und fast vergessen ! Er war einer der meistgesuchten Deutschen weltweit, doch über Jahre hinweg kamen die Zielfahnder Ludwig-Holger Pfahls nicht auf die Spur. Dann, am 13.04.2004, klicken in Paris für das "Phantom" die Handschellen: Der wegen Verwicklung in mehrere Bestechungsaffären gesuchte ehemalige Geheimdienstchef und Verteidigungsstaatssekretär wurde von deutschen Beamten des BKA verhaftet. Nach monatelangem Gefängnisaufenthalt in Paris wurde Pfahls nach Deutschland überstellt. Dort wurde er wegen Steuerhinterziehung und Vorteilsnahme verurteilt. Später sagte der frühere Rüstungsstaatssekretär und Zeuge Ludwig-Holger Pfahls im Augsburger Steuer-Strafprozess gegen Max Strauß aus. Von Schmiergeldzahlungen des Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber an Strauß sei ihm nichts bekannt gewesen. Dennoch wurde erneut gegen den Sohn von Franz Josef Strauß verhandelt. [url=http://www.br-online.de/bayern-heute/thema/maxstrauss/:zhllzlfp]mehr unter br-online.de "Bayern Heute"[/url:zhllzlfp] Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Südkorea hat neue Gesetze gegen Cyber-Mobbing erlassen, die Mobbing im Internet verhindern sollen. Internet-User in Südkorea können sich zukünftig nicht mehr hinter falschen IDs verstecken. "Von heute an werden die User aufgefordert, ihren wirklichen Namen und ihre Sozialversicherungsnummer anzugeben, bevor sie neue Beiträge erstellen können", so ein Regierungssprecher. Scheinbar war dieser Schritt wirklich von Nöten. Cyber-Mobbing führte in der Vergangenheit nicht selten zu Selbstmord. Eine der häufigsten Todesursachen in einem der meistvernetzten Länder der Welt. Selbst Stars waren davon betroffen. Der TV-Star Jeong Da-Bin und die Popsängerin Yuni begingen Selbstmord, nachdem sie von ihren Fans im Internet gehänselt wurden. Damit dies in Zukunft nicht mehr passiert, sollen die User im Web nicht mehr länger anonym sein, so ein Bericht des SMH. Quelle: [url=http://www.testticker.de/news/professional_computing/news20070628008.aspx:e5h9ijai]testticker online am 28.06.2007[/url:e5h9ijai] Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Im "Sachsensumpf" kann nicht mehr neutral ermittelt werden. Wer sollte das denn noch tun ? Die Beweise sind zum Teil vernichtet ! Kein Wunder ! Ist ja auch alles "geheim" ! Die (Mobber-)Stasirichtlinie 1/76 aus der ollen DDR lässt aus dem untergegangenen Honnecker-Mielke-Reich grüssen. Und was soll denn jetzt noch neutral ermittelt werden ? Etwa die Unschuld ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Die ca. 500.000 bis 600.000 jährlich tätigen Praktikantinnen und Praktikanten, welche zu ca. 70 % zu einem "Mindestlohn" von 0,00 EURO ausgestattet wurden, müssen in die Mindstlohndebatte miteinbezogen werden. Manche von Ihnen bekommen sogar eine Auszahlung in Höhe des 400 EURO-Jobs. Hierbei muss bedacht werden, dass diese Leute für das Studium ein Praktikum absolvieren müssen. Vielfach schlossen diese jungen Leute das Studium ab, und fanden sich monate- und jahrelang in kostenlosen Praktika in ihrem Berufsfeld wieder ! Ich meine, dass es "kostenlose" Arbeit überhaupt nicht geben darf. Wie kann es da sein, dass bei uns kostenlose Arbeit für erwachsene studierte junge Menschen sein darf, und die gering bezahlte Kinderarbeit immer mehr um sich greift ? Richtig ist daher, dass jede art von Arbeitsleistung zu vergüten ist, und zwar mit einem sozial adäquatem Mindestlohn ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Sechs Jahre Haft für den Gauner. Im Prozess um den Millionen-Betrug bei der obersten Finanzaufsicht hat das Landgericht Bonn den korrupten Ex-Mitarbeiter schuldig gesprochen. In der Verhandlung wurde das unfassbare Ausmaß des Skandals deutlich. Der finanzielle Schaden für die BaFin habe sich insgesamt auf 7,3 Millionen Euro belaufen. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert. Sie warf dem Ex-Beamten Untreue in 249 besonders schweren Fällen, in Tateinheit mit Bestechlichkeit in 222 Fällen und Steuerhinterziehung in zehn Fällen vor. Quelle: [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,492451,00.html:2znf7jjj]SPIEGEL ONLINE am 04.07.2007[/url:2znf7jjj] Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Der Prozess um die Klage einer 42-jährigen Kinderkrankenschwester der Marburger Uni-Klinik gegen ihre [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung]fristlose Kündigung[/url] vor dem Marburger Arbeitsgericht wurde am 13.07.2007 nach viereinhalb Stunden vertagt. Der Vorwurf: Die Geschäftsführung des Klinikums hatte ihr unter anderem gravierende Fehler bei der Versorgung von Frühgeborenen sowie die Fälschung von Krankenakten und Mobbing gegenüber Kollegen vorgeworfen. Der Richter: Nach der Vernehmung von vier Zeugen stand für Arbeitsrichter Hans Gottlob Rühle fest, dass eine Gefährdung der Gesundheit von Kindern durch die Schwester nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden könne. Es sei auch nicht klar, ob sie – wie behauptet – pflegerische Standards nicht befolgt habe. Quelle: [url=http://www.op-marburg.de/op/home.news/article.op.jsp?id=20070713.656363:21r1drmh]Oberhessische Presse online am 13.07.2007[/url:21r1drmh] Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! In diesem Fall ging es weiter ! Der langjährige Leiter der städtischen Sing-und Musikschule, Otmar Fösel, wollte gegen die Stadt Ingolstadt vor das Arbeitsgericht ziehen. Die gütliche Einigung wegen der Mobbingvorwürfe schied für Fösel aus. Zuvor wurde er schweren Verdächtigungen des sexuellen Missbrauchs von Musikschülern ausgesetzt. Diese waren allesamt als völlig haltlos anzusehen. Der 64 jährige Musikschul-Chef war seit vielen Monaten arbeitsunfähig. Es war eine Frage der Zeit, wann er in den Ruhestand gehen würde. Der Kulturamtsleiter Gabriel Engert sah ein Fall von Mobbing, Fösel aber sehr wohl, und deshalb forderte er 20 000 Euro Schadensersatz und 70 000 Euro Schmerzensgeld. Quelle: [url=http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Neuburg/Uebersicht/Artikel,Musikschul-Chef-geht-aufs-Ganze_arid,990165_regid,2_puid,2_pageid,4502.html:2sa1b8qj]Augsburger Allgemeine online am 05.07.2007[/url:2sa1b8qj] Weitere Informationen im [url=http://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/art599,1709551.html?fCMS=711a8d2153c8cff79ab72d52d7efe4ce:2sa1b8qj]Donaukurier online[/url:2sa1b8qj] Gruss Tom |
| Tom | Wie [url=http://www.pr-inside.com/de/tuerkisch-schwanger-und-zu-elter-r413907.htm:1fh2e4e9]pr-inside.de am 31.01.2008[/url:1fh2e4e9] online bekannt gab, gab eine im Außendienst tätigen deutsche Versicherungsbetreuerin, die Germanistik studiert hat und türkischer Herkunft ist, eine Klage beim Arbeitsgericht Wiesbaden ein. Die Klageeingabe richtete sich gegen Ihren Arbeitgeber, den Versicherungskonzern R+V . Das Arbeitsgericht Wiesbaden lag die bisher höchste Schadensersatzforderung von 500.000 Euro wegen Geschlechtsdiskriminierung und Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft in Deutschland als zu verhandelnder Punkt dar. Die Grundlage soll das im August 2006 mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getretene Diskriminierungsverbot in Deutschland sein. [b:1fh2e4e9]Zudem:[/b:1fh2e4e9] Das AGG (§ 15 Abs.2) , sowie die diesem Zusammenhang zugrunde liegende EU-Gleichbehandlungsrichtlinie, sollte eine rechtliche Rolle gewinnen. Bereits mit Urteil vom 22.04.1997 (Az.: C 180/95) hat der Europäische Gerichtshof zur Gewährleistung eines tatsächlich wirksamen Rechtsschutzes eine Entschädigung Nachdem die Außendienstmitarbeiterin Ihren Chef schriftlich über ihre Schwangerschaft informiert hatte, kam zunächst keine Reaktion, dann aber wurde Sie um ein Gespräch gebeten, in dem Sie auf Nachfrage bekundete, dass sie eventuell nach dem Mutterschutz auch Elternzeit beanspruchen möchte, was sie später aber wegen ihres kranken Mannes, der die Kinder betreut, anders entschieden hat. Bereits am letzten Tag vor Beginn der Mutterschutzzeit wurde ihr - nicht etwa der Vertreter - sondern der "Nachfolger" vorgestellt. Nach der Mutterschutzzeit erhielt sie das für ihre Tätigkeit notwendige und zwischenzeitlich gesperrte Computer-Passwort nicht mehr. Vielmehr drängte sie ihr Chef dazu, Elternzeit zu nehmen und gab ihr nach Ablehnung einen neuen Bezirk, in dem sie deutlich weniger Provision verdienen kann. Es wurden weitere Fälle bekannt, und damit wurde klar, die R + V hatte zumindestens versucht weitere Mitarbeiterinnen und Mirarbeiter aus dem Unternehmen zu drängen. [url=http://www.fr-online.de/in_und_ausland/magazin/?sid=3faf507becad0274c02a9b0b9082faf5&em_cnt=1290304:1fh2e4e9]Frankfurter Rundschau online am 18.02.2008:[/url:1fh2e4e9] "[url=http://www.mobbing-gegner.de:1fh2e4e9]Mobbing und Diskriminierung[/url:1fh2e4e9] sind häufige Methoden, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden", sagte AGG-Experte Alenfelder. Seit dem Bekanntwerden des Fall Eisele-Gaffaroglus hätten sich einige ehemalige und derzeitige Angestellte des R+V-Konzerns bei ihm gemeldet und ähnliche Fälle geschildert. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Die Seite staatsmobbing.de widmete sich Herrn Kurt Werner. Kurt R. Werner, Oberstudienrat a. D. aus Göttingen, wurde vom Spiegel als "König der Querulanten" bezeichnet. Er habe für sich und andere einen vehementen Kampf gegen die niedersächsische Ministerial-, Kultus- und Staatsbürokratie geleistet. Und das fast bis zur Selbstaufgabe. Deshalb werde der "Kurt - R. - Werner - Staatsmobbing - Forschungspreis" für die beste (dokumentarische / wissenschaftliche) Arbeit über das Staatsmobbing im Bundesland Niedersachsen ausgelobt. [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing:39nuxude]Mobbing[/url:39nuxude] muss Wahlkampfthema werden Herr Werner war der Gründer, sowie der Verantwortliche der Internetseite der European Antimobbing Association, welche von staatswegen geschlossen wurde. Gruss Tom |
| Tom | Hier mal ein Buchtip vom 20.04.2007 zm Thema. [b:jgbdhgac]"Korruption im Wirtschaftssystem Deutschland - Jeder Mensch hat seinen Preis" [/b:jgbdhgac] Das Buch bringt die Problematik auf den Punkt und liefert gleichzeitig effektive Bekämpfungsstrategien gegen die Korruption. "Korruption in Deutschland ist (...) nicht die Tat eines Einzelgängers, sondern eine gesellschaftliche Veranstaltung." Dr. Wolfgang Hetzer, Abteilungsleiter im Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), sowie weitere renommierte bad word erläutern das verbreitete Phänomen der Korruption, schildern Beispiele und erörtern Präventionsstrategien. Zu den Autoren dieses "Korruption im Wirtschaftssystem Deutschland - Jeder Mensch hat seinen Preis", erschienen im Mankau-Verlag, gehören unter anderem auch der bekannte Frankfurter Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner, der Mafia-Experte Jürgen Roth sowie der Wirtschaftskriminalist und Mitherausgeber Uwe Dolata. "Korruption galt in Deutschland noch bis Ende der 1980-er Jahre als ein exotisches Problem von Staaten mit einem hohen Sonnenstand: "Je südlicher, desto korrupter." Nach Aufdeckung zahlreicher Bestechungsfälle im Korruptionsdreieck von Politik, Wirtschaft und Verwaltung, die öffentlichkeitswirksam zu Affären und Skandalen hochstilisiert wurden - was sie wegen der Alltäglichkeit der Korruption tatsächlich nicht sind -, ist es der Wachstumsbranche Korruption in nur wenigen Jahren gelungen, das Bild von den "ordentlichen" Deutschen weltweit zu beschädigen." Wenn man diese Zeilen des Buches liest, glaubt man, die Autoren haben hellseherische Fähigkeiten gehabt und den Siemens-Korruptionsskandal schon vor drei Jahren gewittert. In der Tat hat die Schmiergeld- und Korruptionsaffäre des Siemens-Konzerns nicht nur den Konzern selbst beschädigt: Er fällt auf Deutschland zurück und zerstört das Image des "Exportweltmeister". So mancher wird sich nun denken. "Von nichts kommt nicht." Doch nicht nur in der Wirtschaft haben wir die Korruption. Auch in der deutschen öffentlichen Verwaltung ist nach Erkenntnis der Autoren die Korruption weiter verbreitet als bisher befürchtet. "Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht neue Bestechungsfälle mit zum Teil enormen Bereicherungssummen aufgedeckt werden. Wurde in der Privatwirtschaft schon seit langem die 'Pest des Schmierens' beklagt, hat die 'Erosion der Normen' (Wilfried Hassemer) längst auch den öffentlichen Dienst erreicht. Das Prinzip der öffentlichen Hand verkommt zum Prinzip der offenen Hand (...)." Klaus Jansen, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Akatshi Schilling / Uwe Dolata (Hg.) Korruption im Wirtschaftssytem Deutschland - Jeder Mensch hat seinen Preis Mankau Verlag, 3. Aufl. Juni 2004 (1. Aufl. April 2004) 184 S., Euro 16,90 ISBN 3-9809565-0-4 Quelle: [code:jgbdhgac][url=http://www.compliancemagazin.de/literatur/fachbuecher/mankau200407.html]Compliance-Magazin[/url] [/code:jgbdhgac] Und noch ein Buchtip vom 24.07.2007: "Anklage unerwünscht ! Korruption und Willkür" Autor Jürgen Roth und Uwe Dolata vom BDK prangern Missstände an. Das Buch enthüllt Mängel der deutschen Justiz. In Verfahren wegen hochkarätiger Wirtschaftskriminalität kapituliert die Justiz, indem sie schon im Vorfeld "Deals" aushandelt. Der im Bereich Wirtschaftskriminalität und Steuerbetrug entstehende wirtschaftliche Schaden wird von Experten auf jährlich mindestens fünfundvierzig Milliarden Euro geschätzt. Vergleicht man diesen Schaden mit den jährlichen Summen, die durch Bankraub verloren gehen, müssten alle Bankräuber in Deutschland 259 Jahre lang Banken überfallen. Und setzt man die Zahl in Relation mit dem entstandenen Schaden aus Geldtransportüberfällen, sind es sogar 2625, um die jährlichen Schadenszahlen aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität zu erreichen. Die Autoren stellten heraus, dass die Gründe für die häufig schleppende Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Deutschland die miserable Ausstattung der Justiz und überlastete Staatsanwälte sind. Gäbe es tatsächlich die "gute alte Justitia", sie würde sich wohl die Binde vom Kopf reißen, wenn sie wüsste, was in ihrem Namen heute geschieht. Dass zum Beispiel in Verfahren wegen hochkarätiger Wirtschaftskriminalität die Justiz kapituliert hat, indem sie im Vorfeld "Deals" aushandelt. Diese bescheren den finanziell gut gepolsterten Angeklagten, meist Wirtschaftsfürsten, einen kurzen und oft komfortablen Prozessabschluss. "Unabhängige Justiz bedeutet aber gleichzeitig eine qualifizierte Justiz, die den neuen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung trägt, zum Beispiel im Zusammenhang mit der transnationalen Kriminalität im Bereich Wirtschaft", sagte Jürgen Roth. Uwe Dolata forderte: "Je größer die Sozialschädlichkeit bestimmter Delikte und Deliktsgruppen ist, umso nachhaltiger müssen die Anstrengungen sein, die zu ihrer Bekämpfung unternommen werden. Ist dies aber richtig – und ich kenne keine rationale Erwägung, die dagegen sprechen könnte - so müsste der Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität auch in der Strafrechtspflege als erklärte Schwerpunktaufgabe begriffen werden. Viel wäre gewonnen, wenn alle Innen- und Justizminister, die leitenden Beamten der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft und auch die Richter der Strafgerichtsbarkeit dieses Postulat akzeptieren und mit allen daraus fließenden finanziellen und personellen Konsequenzen in die Tat umsetzen würden." Doch genau das Gegenteil praktizieren die Angesprochenen nach Ansicht von Jürgen Roth. Vor dem Gesetz sind alle gleich – manche aber sind gleicher! Wegschauen, Begünstigen, Vertuschen: Die investigativen Journalisten Jürgen Roth, Rainer Nübel und Rainer Fromm enthüllen Skandale in der deutschen Strafverfolgung und zeigen, wie die dritte Gewalt den Rechtsstaat aushöhlt. Der sächsische Korruptionsskandal, der seit Wochen nicht nur die Innen- und Justizministerien des Freistaats aufwühlt, ist nur ein Beispiel aus "Anklage unerwünscht!" Geldwäsche in Casinos: Seit Jahren laufen Hinweise bei verschiedenen deutschen Staatsanwaltschaften ins Leere. Stattdessen werden Wirtschaftskriminelle, Waffenhändler und Mafiabosse von den staatlichen Spielbanken hofiert und bevorzugt behandelt. Die Justiz schaut weg und der Staat profitiert. Anhand skandalöser Fälle aus ganz Deutschland enthüllen die Autoren exemplarisch, wie der Rechtsstaat ausgehöhlt wird, weil die dritte Gewalt nicht mehr funktioniert. Seilschaften mit Politikern und Wirtschaftsbossen machen es Staatsanwälten einfach, wegzuschauen, wenn sie nicht gar selbst verstrickt sind. Die Autoren zeigen, wie couragierte Bürger sich dagegen wehren und was geschehen muss, damit die Demokratie nicht noch weiter gefährdet wird. Die Autoren: Jürgen Roth, Jg. 1945, ist einer der bekanntesten investigativen Journalisten in Deutschland. Seit 1971 veröffentlicht er brisante TV-Dokumentationen und erfolgreiche Bücher. Bei Eichborn erschienen die Bestseller "Ermitteln verboten" (2004) und "Der Deutschland-Clan" (2006). Rainer Nübel, Jg. 1959, war stellvertretender Kulturchef und Reporter bei den Stuttgarter Nachrichten. Seit 2000 ist er Mitglied der Reportageagentur Zeitenspiegel und Mitarbeiter des Stern. Rainer Fromm, Jg. 1965, ist Journalist und promovierter Politologe. Er arbeitet für das Fernsehen (Fakt/ARD, Frontal 21/ZDF, Aspekte/ZDF, arte), für Zeitschriften und als Fachbuchautor zum Thema Rechtsextremismus. Jürgen Roth & Rainer Nübel & Rainer Fromm Anklage unerwünscht Korruption und Willkür in der deutschen Justiz Erscheinung: Anfang Juli 2007 ISBN: 3-8218-5667-X 19,95 € [D] / 33,90 SFR Quelle: [code:jgbdhgac][url=http://www.compliancemagazin.de/literatur/fachbuecher/eichborn240707.html]Compliance-Magazin[/url][/code:jgbdhgac] Und noch ein Buchtip ... newsclick.de hatte ein Interview am 02.11.2007 mit Hans Leyendecker zum Buch "Die große Gier". Es ging um die VW-Affäre: Arbeitnehmervertreter vergnügten sich jahrelang auf Unternehmenskosten in Edelbordellen. Es ging um den Siemens-Skandal: Europas größter Technologiekonzern arbeitete mit Schmiergeldkonten in dreistelliger Millionenhöhe. Es ging um die Vorzeige-Unternehmen: Der US-Konzern General Electric übe harte Selbstkontrolle aus. Wer betrügt, würde entlassen. Der Mischkonzern sei auch ohne Korruption weitgehend erfolgreich. Im Gespräch über seine Buch-Recherche um Korruption und Bestechung bei Volkswagen und Siemens, wurden zum Stichwort Korruption die Übelsten genannt: Der Manager Andreas von Zitzewitz und ehemalige Infineon-Topmanager. Und: Der habe eine tolle Frau. Herr Leyendecker hatte immerhin 18 Gesprächspartner befagen können, um sein Buch schreiben zu können. Den ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Bernd Pischetsrieder wollte er auch sprechen, und von ihm wissen, ob Pischetsrieder den Peter Hartz loswerden wollte, obwohl dessen Namen mit intellektuellen Leistungen verbunden worden sei, dabei sei Hartz nichts ohne seinen Helfer Helmuth Schuster gewesen. Der habe sich anfangs gegen die Praxis der Spesenabrechnungen gewehrt, aber dann habe er die Bodenhaftung verloren. Wobei Gebauer einer gewesen sei, den man in jeder größeren Organisation fände, - Der klassische Kofferträger, der immer die Hoffnung hat, irgendwie aufzusteigen - . Und weil vieles bekannt war, wollte Bernd Pischetsrieder nichts sagen, und er in Sachen "Auspacken" vermisst wurde, obwohl er die Schwächen von Peter Hartz erkannt haben soll, und Bernd Pischetsrieder einer war, der hingeguckt haben soll, - aber durch die Tapetentür verschwand - . Bei dem VW-Aufsichtsratsvorsitzender Ferdinand Piëch, der das Bild des Technikers inne hätte und keine Sprache brauche, wurden viele Gesprächsversuche gestartet, die allesamt vergeblich waren. Die Recherchen, die auf Akten-Studium und Gespräche basiert haben sollen, sollen von den behandelten Unternehmen nicht behindert worden sein. Bei Siemens habe es großes Interesse gegeben, was eine neue Unternehmenskultur sei. Die Siemens-Ebene hatte offenbar in der Vergangenheit ein System etabliert, in dem Mitarbeiter glaubten, mit Arroganz und illegalen Zahlungen ans Ziel zu kommen. Bei VW sei der Eindruck entstanden, dass die Verantwortlichen die Affäre um die Lustreisen eher für einen Betriebsunfall gehalten hatten – Piëchs Einfluss sei zu spüren gewesen. Bei VW ging es um Korruption in einem Unternehmen. Piëch sei immer der Gewinner, wobei er von der Staatsanwaltschaft nicht genug ausgeleuchtet worden sei, und man hätte härter rangehen können, z. B. hätten sie sofort die Konzernzentrale durchsuchen müssen und möglicherweise mit Untersuchungshaft arbeiten müssen, - eben so wie die Münchner Strafverfolger arbeiten - . Piëch habe sodann behauptet, dass er die Vorgänge um Peter Hartz nicht kannte. Das könne ihm keiner widerlegen. Dabei sei es absurd zu glauben, dass Hartz das System in nur einem halben Jahr als eigenes Ding aufgebaut hat. Bei VW hies es nicht umsonst: Piëch weiß alles, hängt aber nie drin. siehe [url=http://www.detlev-lengsfeld.de/projects/marketing:jgbdhgac]virales marketing[/url:jgbdhgac] Quelle: [code:jgbdhgac] [url=http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/472005/artid/7510644]newsclick.de , Interview am 02.11.2007 mit Hans Leyendecker zum Buch "Die große Gier"[/url] [url=http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/7510571]newsclick.de , Interview am 02.11.2007 mit Hans Leyendecker zum Buch "Die große Gier"[/url] [/code:jgbdhgac] Gruss Tom |
| Tom | [b:31l0ynrw]Schadenersatz wegen Auflösungsverschulden[/b:31l0ynrw] Hallo ! Das Landesarbeitsgericht Mainz entschied im Urteil vom 23.05.2007, Aktenzeichen: 7 Sa 982/06 zum Schmerzensgeld und Auflösungsverschulden, dass die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 21.09.2006 - Az. 1 Ca 1312/06 kostenpflichtig zurückzuweisen sei. Die Revision wurde nicht zugelassen. [b:31l0ynrw]Was war geschehen ?[/b:31l0ynrw] Die Parteien stritten um Schadenersatz wegen Auflösungsverschuldens und Schmerzensgeld wegen [url=http://www.mobbing-gegner.de:31l0ynrw]Mobbings[/url:31l0ynrw]. Es soll Anfeindungen gegen die Klägerin gegeben haben, die der Mitarbeiterin X. zugerechnet werden müssten, und dies dürfte nicht als abgeschlossener Konflikt behandelt werden, da sie in unmittelbarem und zeitlichem Zusammenhang mit den weiteren Überreaktionen, und als Sonderbehandlung zu qualifizierenden Verhaltensweisen der Beklagten stünden. Ein Arzt einer ärztlichen Praxis soll hierbei mit verwickelt gewesen sein. Die Klägerin beantragte in der Berufungsinstanz, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 21.09.2006 - AZ: 1 Ca 1312/06 - die Beklagten zu verurteilen, 1. als Gesamtschuldner an die Klägerin 8.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen, 2. als Gesamtschuldner an die Klägerin ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe ausdrücklich in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen. Die Klägerin machte über das Schreiben der Anwälte vom 21.10.2005 geltend, dass die Klägerin fortgesetzten, aufeinander aufbauenden bzw. ineinander übergreifenden Anfeindungen, Schikanen und diskriminierenden Verhaltensweisen ausgesetzt gewesen sei, die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. andere ebenso geschützte Rechte, wie die Ehre und die Gesundheit der Klägerin verletzt hätten. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte im Schreiben vom 22.12.2005 die Behauptung aufgestellte, die Klägerin habe andere Mitarbeiter "drangsaliert", über diese schlecht vor Patienten geredet und deren Kompetenz dadurch in Frage gestellt, sowie die Eigenkündigung der Mitarbeiterin X. veranlasst. Hierbei läge keine Missachtung der Person vor, sondern Waffengleichheit. In der Berufung machte die Klägerin geltend, dass der Anspruch auf Schadenersatz nach § 628 Abs. 2 BGB berechtigt sei, zumal die Klägerin erstmals durch das anwaltliche Schreiben der Beklagten vom 22.12.2005 Kenntnis davon erhalten habe, dass sie - nach Auffassung der Beklagten - andere Mitarbeiterinnen "drangsaliere", diese vor Patienten schlecht geredet und deren Kompetenz in Frage gestellt habe und außerdem für eine Selbstkündigung einer anderen Mitarbeiterin verantwortlich sei. Diese Unterstellungen seien nicht durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen gedeckt und würden eine höchste Missachtung der Klägerin verkörpern; infolge dessen hätten die Beklagten Schadenersatz zu leisten. [b:31l0ynrw]Die Klägerin machte geltend:[/b:31l0ynrw] Der Beklagte habe im September 2003 eine mündliche Kündigung erklärt. Das Gericht meinte: Der Adressat einer solchen Erklärung soll unbekannt gewesen sein. Der Beklagte habe die Klägerin wie auch die Zeugin T. angeschrien und "sogar eine mündliche Kündigung" ausgesprochen. Die Sachlage wäre unsubstantiiert vorgetragen worden. Im Spätsommer 2004 soll die Klägerin, nach ihren Angaben, wiederum die Mitarbeiterin X. in einem Gespräch mit dem Beklagten kritisiert haben, wobei der Beklagte ihr im Rahmen dieses Gespräches den rechten Arm umgedreht und geschrien haben soll: "Kein Ton mehr über die X., es ist mein Geld, was verloren geht und mein Gerät, was nicht eingesetzt wird und es ist mein Personal, das sie nichts angeht." [b:31l0ynrw]Das Gericht meinte:[/b:31l0ynrw] Die Beklagten hatten diesen Sachvortrag erfolgreich bestritten. Die Klägerin behauptete, im Spätsommer 2004 habe der beklagte Arzt ihr gegenüber geäußert, er werde es ihr niemals verzeihen, dass sie mit dem "Problem" (gemeint waren von Frau X. unterlassene Eintragungen im Kassenbuch über Eigenanteilszahlungen der Patienten) zu seiner Frau gegangen sei. [b:31l0ynrw]Das Gericht meinte:[/b:31l0ynrw] Eine entsprechende Erklärung der Beklagten hätte den Vorfall bestritten. Die Klägerin behauptete, der beklagte Arzt habe im Oktober 2005 gegenüber der Klägerin geäußert, diese sei wohl depressiv und überfordert, und es sei ihr geraten worden, bei einem Neurologen vorstellig zu werden, da sie "nervenkrank" sei. [b:31l0ynrw]Das Gericht meinte:[/b:31l0ynrw] Dese Darstellung wurde von den Beklagten bestritten. Die darlegungsbelastete Klägerin hätte daher die konkrete Situation und den Gesprächszusammenhang, in welchem die strittigen Äußerungen gefallen sein sollen, darlegen müssen. Auch der Vortrag der Klägerin zu der streitigen mündlichen Arbeitgeberkündigung vom Oktober 2005 sei unklar und nicht hinreichend substantiiert. In der Klageschrift ließ sie hierzu vortragen, der beklagte Arzt habe geäußert: "Sie haben in der Praxis hier nichts mehr verloren". In der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht vom 21.09.2006 erklärte die Klägerin zu Protokoll, der beklagte Arzt habe zu ihr am 12.10.2005 in der Endoskopie gesagt, sie solle verschwinden. Er habe ihr vorgeworfen, dass sie die Spritze falsch aufgezogen habe. Es habe insgesamt gesehen an einer schlüssigen und konkreten Schilderung des Gesprächsverlaufes vom 12.10.2005 durch die Klägerin gefehlt. Infolgedessen könne auch die nachfolgende schriftliche Abmahnung der Klägerin vom 13.10.2005 wegen unerlaubten Verlassens des Arbeitsplatzes nicht als Bestandteil eines systematischen Schikanierens der Klägerin durch die Beklagten aufgefasst werden. Die Klägerin machte geltend, dass während der krankheitsbedingten Abwesenheit der Klägerin eine "Abstimmung" erfolgt sei, da geklärt werden sollte, wer im Rahmen des Praxisbetriebes noch in einem Team mit der Klägerin zusammenarbeiten könne. [b:31l0ynrw]Das Gericht meinte:[/b:31l0ynrw] Soweit hierbei eine "Abstimmung" unter Verwendung von "Stimmzetteln" erfolgt sei, handelt es sich wiederum um eine psychologisch ungeschickte Vorgehensweise der Beklagten, welche die Gefahr einer Aufspaltung der Belegschaft in sich barg. Ausserdem sei der Klägerin die Vorgehensweise der Beklagten nicht unbekannt, zumal eine entsprechende "Abstimmung", an welcher sich auch die Klägerin beteiligt haben soll, im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Frau X. im Jahr 2004 erfolgt sei. [b:31l0ynrw]Anmerkung:[/b:31l0ynrw] Alles in Allem soll kein [url=http://www.mobbing-gegner.de:31l0ynrw]Mobbings[/url:31l0ynrw] bestanden haben. Alles war - psychologisch - daneben ? Und warum wird dann geklagt ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Die Korruptionsaffäre scheint noch viel größere Ausmaße haben als bislang bekannt. Ermittler sollen unklare Zahlungen entdeckt haben, die sich auf mehr als eine Milliarde Euro belaufen. Angeblich seien knapp 200 Millionen über Konten in Liechtenstein geflossen. Ermittler einer vom Konzern beauftragten US-Kanzlei seien auf fragwürdige Zahlungen von insgesamt weit mehr als einer Milliarde Euro gestoßen. Allein in der Kommunikationssparte seien dubiose Transfers von fast 900 Millionen Euro entdeckt worden, die bis Anfang der 90-er Jahre zurückreichten. "Es geht um riesige Summen", heiße es in der Konzernspitze. Die neuen Erkenntnisse seien "schockierend". Quelle: [url=http://www.welt.de/wirtschaft/article1100092/Konzernspitze_geschockt_ueber_riesige_Summen.html:34iav9ct]DIE WELT online am 12.08.2007[/url:34iav9ct] Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Das Bundesarbeitsgericht entschied gegen die Klägerin mit dem Urteil vom 23.1.2007, Az.: 9 AZR 557/06, die Unzulässigkeit einer Feststellungsklage, hier [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Zur%C3%BCckbehaltungsrecht:3q3razlt]Zurückbehaltungsrecht[/url:3q3razlt] bei Mobbing. Die Vorinstanz war das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, das mit dem Urteil vom 05.01.2006, Az.: 6 Sa 20/06 die Klage einer Klägerin abgewiesen hatte. Das Bundesarbeitsgericht wollte von der Klägerin einen klaren und eindeutigen Klageantrag gestellt sehen, damit der Klageantrag zu einem Rechtsklarheit schaffenden Feststellungsurteil hätte führen können. Die Klägerin hätte gemäss § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO konkret die Tatsachen angeben müssen, aus denen sie die “Mobbing-Situation” ableitet, d. h. welche Umstände ihrer Arbeit oder welche Handlungen oder Äußerungen ihrer Vorgesetzten oder Arbeitskollegen sie als “Mobbing” betrachtet. Nur dann würde klar, ob die Beklagte Maßnahmen getroffen hat, welche die Entstehung einer sog. “Mobbing-Situation” künftig ausschließen. Um diesem Erfordernis an einen hinreichend bestimmten Klageantrag zu genügen, hätte die Klägerin z. B. angeben müssen, mit welchen Vorgesetzten oder Mitarbeitern sie nicht mehr zusammenarbeiten kann oder mit welchen Tätigkeiten sie nicht mehr betraut werden darf, weil im Rahmen dieser Aufgaben oder bei einer Zusammenarbeit mit diesen Personen “Mobbing-Situationen” entstünden. Nur dann könnte im Rahmen der Begründetheitsprüfung der Klage festgestellt werden, ob durch diese konkret von der Klägerin behaupteten Umstände eine “Mobbing-Situation” entsteht, welche ein Zurückbehaltungsrecht der Klägerin gerechtfertigt hätte. Die Parteien streiten über das Recht der Klägerin, ihre Arbeitsleistung zurückzubehalten. Die Klägerin war seit dem 01.10.1986 bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Zuletzt war sie als “Office-Trainerin” in der EDV-Entwicklung eingesetzt. Bei den Kunden, die sie zu betreuen hatte, handelte es sich im Wesentlichen um konzernangehörige Unternehmen. Als der Klägerin im Frühjahr 2004 bekannt wurde, dass ihr Abteilungsleiter über ihre Arbeitskollegin V. bei Kunden erkunden lies, ob diese mit der Arbeitsleistung der Klägerin zufrieden seien, kam es zu Gesprächen zwischen der Klägerin und dem damaligen Geschäftsführer der Beklagten sowie dem Abteilungsleiter. Nachdem diese Gespräche aus ihrer Sicht ohne befriedigendes Ergebnis blieben, fühlte sich die Klägerin durch den damaligen Geschäftsführer der Beklagten, ihren Abteilungsleiter sowie ihre Arbeitskollegin V. “gemobbt”. Vermittlungsversuche des Betriebsratsvorsitzenden, des Personalleiters des Kunden, bei dem die Klägerin eingesetzt war, und des Konzernpersonalleiters blieben in der Folgezeit erfolglos. Vom 28.05.2004 bis 23.08.2004 war die Klägerin arbeitsunfähig erkrankt. An diese Erkrankung schlossen sich ein dreiwöchiger Urlaub und eine Wiedereingliederungsmaßnahme an. Nach Wiederaufnahme ihrer Arbeitstätigkeit kündigte die Klägerin mit anwaltlichem Schreiben vom 21. Oktober 2004 die Zurückbehaltung ihrer Arbeitsleistung wegen “permanenter Mobbing-Attacken” an, denen sie ausgesetzt sei. Ab 22.10.2004 erbrachte die Klägerin keine Arbeitsleistung mehr. Seit dem 10.12.2004 war sie dann wegen psychosomatischer Erkrankungen fortlaufend arbeitsunfähig. Nach der Entlassung aus einer psychosomatischen Klinik am 29.09.2005 wurde der Klägerin weiterhin Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Mit dem 22.10.2004 hat die Beklagte die Zahlung von Arbeitsvergütung eingestellt. Quelle: [url=http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=9f317215834c748257d8bd73f2f0d692&nr=11840&pos=0&anz=1:3q3razlt]Bundesarbeitsgericht[/url:3q3razlt] Anmerkung: Selbst wenn die Klägerin den Klageantrag "bestimmt" gestellt hätte, was wäre geworden, wenn die Beklagte einfach nur die "Gründe" angezweifelt hätte ? Die Klägerin hätte dann in einem solchen Fall ZWEIFELSFREI beweisen müssen, unter welchen Umständen, das Mobbing EINDEUTIG stattfand, und ab wann genau das Mobbing begann, und wann das Mobbing exakt geendet hatte. Ist dies eine unmögliche Beweislage ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! [url=http://www.bildungsspiegel.de/component/option,com_fireboard/Itemid,757/func,view/catid,36/id,20/#20:2sraffwk]Wer mitmischen will:[/url:2sraffwk] Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Der Tarifvertrag der Länder in Nordrhein-Westfalen (TV-L NRW) hebelt für das Krankenpflegepersonal in Krankenhäusern und in den Unikliniken ggf. das Arbeitszeitgesetz aus. Die ver.di NRW als Tarifpartner stimmte dem TV-L NRW dennoch zu, sodass der Tarifvertrag am 01.11.2006 in Kraft trat. Die betroffenen Personenkreise des Krankenpflegepersonals sollten sich mit den Vorschriften unter § 43 der Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern Nr. 1 bis Nr. 8 auseinander setzen. Insbesondere wird es heikel und makaber am Arbeitsplatz, wenn die Bereitschaftsdienste der Operationspflegekräfte in das Gesamtauslastungskonzept des Arbeitgebers miteinbezogen werden, wobei sich nach § 8 Absatz 6a die Bereitschaftsdienste von 22.00 h bis 6.00 h morgens erstrecken (können). Eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu maximal durchschnittlich 58 Stunden, wobei in den Bereitschaftsdienststufen A und B insgesamt 16 Stunden pro Tag gearbeitet werden dürfe. Besteht eine Wochenarbeitszeit von bis zu maximal durchschnittlich 54 Stunden, und es liegen die Bereitschaftsdienststufen C und D vor, dann sei eine Gesamtarbeitszeit von 13 Stunden pro Tag zulässig , - obwohl gemäss der "alltäglichen pflegerischen Notstandsverwaltung" in den Unikliniken und in den Krankenhäusern, sowie in den Alten- und Pflegeheimen die Betroffenen am Morgen (meist um 6.00 h) den Dienst antreten müssen, hart (meistens bis 14.00 h oder auch länger) arbeiten müssen, und somit schon mal im Operationspflegebereich 24 Stunden auf den Beinen zu sein haben. - Hierbei ist anzumerken, dass sehr häufig der Dienst in den Krankenhäusern und in den Unikliniken während der Frühschichten und der Spätschichten auf den Bettenstationen und in den Operationsbereichen voll durchläuft. Die zuständigen Operateure gehen häufig genug zusätzlich hin und deklarieren "dringliche Fälle" zu "Notfälle", und so wird für die Beschäftigten Operations-Pflegekräfte der "Normaldienst" zum Bereitschaftsdienst als 15-20-Stunden-Dauerarbeitszustand mit 30 Minuten gesetzlicher Pause. Die Operateure verlangen über die gesamte Arbeitszeit am Operationstisch höchste Konzentration bei der Arbeit , sodass die Operateure wie "Nähmaschinen" und wie "am Fliessband" durcharbeiten können, um so das von den Klinikleitungen auferlegte Arbeitspensum zur Deckung der Unkosten "einzufahren". Es werden auch Operationen durchgeführt, die schon mal ca. 8 Stunden an einem Stück andauern. Das Operationsteam wird in aller Regel auch aufgrund der chronischen Unterbesetzung nicht ausgewechselt. Das kommt innerhalb einer Woche schon mal öfter vor. Und so summiert sich die tatsächliche Arbeitszeit am Arbeitsplatz auf 65 Stunden bis 70 Stunden die Woche. Dies sei die Leistung, die arbeitsvertraglich von den Pflegekräften im Operationsbereich geschuldet sei. Häufig genug befinden sich Kunden auf den Bettenstationen oder als zu operierende Patienten im Operationsbereich, welche mit HIV- , Hepatitis A- oder B- oder C- , oder mit anderen Viren , infiziert sind. Aufgrund der tariflich möglichen Arbeitsüberlastung und der daraus folgenden sinkenden Konzentrationsfähigkeit ist es sehr schnell möglich, dass sich das Personal bei einem kleinen Durchführungsfehler selbst infiziert (z. B. Stichverletzung). Die Arbeitssicherheit ist für die Betroffenen u. U. nicht mehr gegeben. Der Dauerstress führt zu Konflikten und Mobbing am Arbeitsplatz. Falls durch den Arbeitgeber eine derartige "Umgestaltung" der Arbeitszeiten eingefordert werden sollte, so sollten die Beschäftigten überlegen, ob ein schriftliches Veto wegen der Arbeitsüberlastung beim Personalrat/Betriebsrat und bei der Personalverwaltung eingelegt werden soll. Unter der Vorschrift § 43 der Sonderregelungen für die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern Nr. 4 zur Vorschrift § 7 Absatz 10b, kann nachgelesen werden, dass ggf. eine Belastungsanlyse zu erstellen ist. Der Arbeitgeber muss unter Umständen gemäss § 5 Arbeitsschutzgesetz eine Belastungsanalyse erstellen, und er muss ggf. daraus resultierende Massnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes umsetzen. An dieser Stelle sollten die Betroffenen ggf. auch auf die bereits vollzogene und kosteneinsparende 10%-15%-Unterbesetzung im Stellenplan verweisen, denn es kann nicht sein, dass mit der Unterbesetzung mehr gearbeitet werden soll, obwohl das Arbeitspensum in Unterbesetzung ohnehin nicht zu schaffen ist, aber eine Arbeitsüberlastung mit Mehrarbeit in Unterbesetzung dennoch ausgeschlossen sein soll, - hier ist der Arbeitgeber (zunächst) im Erklärungsnotstand - . In Folge sollte man sich im Veto auf die Vorschrift § 7 Absatz 11 berufen. Sinnvoll ist es auch, dass sich die Betroffenen beim Veto auf die Vorschrift § 6 Absatz 6 und 7 TV-L NRW berufen, weil hier festgelegt wurde, dass ein Arbeitszeitkorridor oder eine Rahmenarbeitszeit nicht bei Schicht- und Wechselschichtarbeit vereinbart werden darf, und wenn doch, dann nur unter der Bedingung einer Dienstvereinbarung oder Betriebsvereinbarung. Deshalb sollten die Betroffenen über den Personalrat oder über den Betriebsrat mittels des Initiativrechts des LPVG NRW / des Betriebsverfassungsgesetzes eine Dienstvereinbarung/Betriebsvereinbarung über die Vorschrift § 7 Absatz 11 TV-L NRW bei der Verwaltung einfordern, - ob ein Anspruch auf eine derartige Vereinbarung tatsächlich besteht, muss im Einzelfall geprüft werden - Hier sollte eine Beratung durch eine geeignete Rechtsvertretung erfolgen - . Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat bei dem früheren Bundesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB), Wilhelm Schelsky, die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet und damit den Haftbefehl des Amtsgerichts Nürnberg vom 30. Januar 2007 bestätigt. Dies sei am 27. August angeordnet worden, teilte das OLG am 28.08.2007 mit. Und warum ? Wegen Fluchtgefahr ! Schelsky sei dringend verdächtig, in den Jahren 2002 bis 2004 als Inhaber einer Unternehmensberatung Zahlungen in Millionenhöhe aus dem Bereich des Siemens-Konzerns für angebliche Beratungsleistungen erhalten zu haben. Tatsächlich seien diese Zahlungen jedoch dazu bestimmt gewesen, den Aufbau und den Erhalt der AUB zu fördern. Werthaltige Beratungsleistungen, wie in den von Schelsky erstellten Rechnungen bezeichnet, sollen nicht erbracht worden sein. Quelle: [url=http://www.boerse-online.de/tools/dowjones/20070828LL002756.html:2enwcbsp]Börse Online vom 28.08.2007[/url:2enwcbsp] Gruss Tom |
| Tom | [b:3w4swxmj]Mobbing-Alarm [/b:3w4swxmj]in der Redaktion der Deutschen Welle, zwei Redakteure bekamen eine Abmahnung: Derbe Witze, Protzen mit der eigenen Männlichkeit, Neid: Eine Mitarbeiterin fühlte sich von zwei Kollegen derart belästigt, dass sie freiwillig kündigte. Machos am Arbeitsplatz - da haben die Kolleginnen wenig zu lachen. Sie machen obszöne Witze und werden schnell mal aufdringlich. Bei der Deutschen Welle fühlte sich eine Frau von gleich zwei Ober-Machos derartig bedrängt. Sie hatte peinlich genau über die Unanständigkeiten Buch geführt. Es soll dabei nicht bei derben Männerwitzen geblieben sein. Sie fühlte sich besonders dadurch peinlich berührt, dass die Männer mit ihrem Geschlechtsleben prahlten, während sie im Zimmer war. Auch von Belästigungen berichtet sie in ihrer Mobbing-Akte. Neid kam noch hinzu. Den Aufzeichnungen zu Folge waren die Kollegen auch neidisch auf ihre Promi-Interviews. Die zwei Redakteure sollen die Ausstrahlung eines Interviews mit dem indischen Vize-Premierminister verhindert haben. Das Gespräch mit einem indischen Filmstar aus der so genannten "Bollywood-Traumfabrik" soll durch ihre Blockade erst mit erheblicher Verzögerung gesendet worden sein. Der Journalistin reichte es. Sie packte die Koffer und nahm einen Job in London an. Quelle:[quote:3w4swxmj] [url=http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=express/index&pageid=1006361736814&rubrik=268&articleid=1187343616905:3w4swxmj]EXPRESS online am 27.08.2007[/url:3w4swxmj] [/quote:3w4swxmj] [b:3w4swxmj]Anmerkung:[/b:3w4swxmj] [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing:3w4swxmj]Bullying[/url:3w4swxmj] Das einzige Mittel, was in Deutschland gegen Mobbing wirklich wirkt. Es ist Zeit für Veränderung: Wie lange braucht Deutschland noch ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Wer etwas zu Mobbing den Bundestagsabgeordneten in einem Forum mitteilen möchte, kann dies unter http://www.abgeordnetenwatch.de/index.p ... &q=mobbing tun. Viel Spass, Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Die Immobilien-Heuschrecken traten in Deutschland mit einer haarsträubenden Strategie auf. Sie kauften Kredite im grossen Stil bei Banken und Sparkassen auf. Diese Kredite waren sehr häufig mit Immobilien verknüpft. Aber was lief verkehrt ? Als die Zinsen vor einigen Jahren niedrig waren, schwatzten deutsche Bänker (vorher ähnlich in den USA) kleinen Leute Kredite auf, damit diese sich ein Eigenheim, ein Reihenhaus, oder eine Eigentumswohnung kaufen konnten. Vielfach wurden solche Objekte auf diese Weise zu 100 % finanziert. Die kleinen Leute zahlten jahrelang brav die Kreditratenzahlungen ab. Das war schön für die Karriere der Bänker. Alldings klärten die Bänker die kleinen Leute nicht so richtig auf, z. B. das die Kreditzinsen steigen könnten, das Jobverlust drohen könnte, oder das die Lebenserhaltungskosten für die Familie steigen könnten. Die kleinen Leute verloren ihren Job, weil Heuschrecken "Rendite durch Rausschmeissen" (auch mittels Mobbing) betrieben, und es wegen des Lohndumpings zur Verlagerung der Produktion in andere Länder kam, weil es dort Billiglöhner zu Hauf gab. Oft kam es wegen des Lohndumpings in Deutschland vor, dass die Familien nicht mehr genügend verdienten, und weil auf der einen Seite die Lebenserhaltungskosten für die gesamte Familie massiv stiegen, oder auf der anderen Seite nicht mehr genügend Geld in die Familienkasse floss, oder Beides. Es entstanden Zahlungsrückstände bei der Ratenzahlung für die Immobilienkredite. Die Bänker bekamen es mit der Angst zu tun, als in den USA die Immobilienkrise ihre Schreckenskreise zog. Und so zogen die Immobilien-Heuschrecken aus, um den Bänkern die Angst vor Augen zu führen. Die Immobilien-Heuschrecken waren die reinen Heilsbringer für die Bänker. Sie kauften die Kredite und die "faulen Kredite" ab, und das häufig zu 20 % unter Wert, was eine Renditevorgabe von ca. 20 % für die Immobilien-Heuschrecken ausmachte. Und nun der Trick: Da die "faulen Kredite" zur Finanzierung des Eigentums gedacht waren, und die Immobilien-Heuschrecken nunmehr "Kreditgeber" waren, liessen sie sich in das Grundbuch als Mitbesitzer eintragen. Jetzt konnten die Immobilien-Heuschrecken die Forderung an die überschuldeten Familien als Miteigentümer stellen, dass der übrig gebliebene Kredit "auszulösen" wäre. Meist gelang das den Familien nicht, sondern ganz im Gegenteil, die Ratenzahlung kam weiter in den Rückstand, sodass die Immobilien-Heuschrecken als Kreditgeber eine erneute Hypothek an die Familien als "Zwangskreditnehmer" darlegen konnten, allerdings zu den Bedingungen der Immobilien-Heuschrecken. Die Ratenzahlung kam weiter in den Rückstand, eine Umschuldung bekamen sie von anderen "Bänkern" auch nicht. Die Immobilie wurde weiter "belastet". Irgendwann reichten die Immobilien-Heuschrecken die Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht ein, und sie machten so Kasse. Die Familien hatten vom einen Tag auf den anderen Tag kein Eigentum mehr, obwohl sie jahrelang die Kreditratenzahlungen geleistet hatten. Im Übrigen stellten die Immobilien-Heuschrecken als "Kreditgeber und Miteigentümer" auch dann einen Antrag auf Zwangsversteigerung, wenn die Kreditratenzahlungen überhaupt nicht im Verzug waren. Wichtig war für sie nur, dass Kasse gemacht wurde, und das möglichst schnell ! Die regelnde Gesetzeslage gab es nicht. Der Gesetzgeber hielt sich raus. Die Frage war nunmehr, ob ein Immobilien-Preis-Dumping in Deutschland ausgelöst wurde ? Und wann ist die Deutschland AG pleite ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Am 26.09.2007 stellte die Organisation Transparency International ihren jährlichen Korruptionswahrnehmungsindex vor. Es gab keine Fortschritte bei der Bekämpfung von Bestechungsfällen. Deutschland soll nach Ansicht von Transparency International auf der Stelle treten, denn Deutschland wurde weiter auf Platz 16 geführt. Quelle: [code:2yuin8ja][url=http://www.wiesbadener-kurier.de/politik/objekt.php3?artikel_id=2986484]Wiesbadener Kurier online am 27.09.2007[/url][/code:2yuin8ja] Aber was soll dieser Index ? Der Korruptionswahrnehmungsindex soll auf den Einschätzungen von Experten über die Bestechlichkeit von Amtsträgern und Politikern ruhen. Und was ist mit der Korruption, welche die Unternehmen unternahmen, um an Aufträge heran zu kommen ? Was ist mit den (versteckten) Schmiergeldern, die auch Honorare geannt werden, weil "Entscheidungshilfen" entsprechender Unternehmensberater so besser aggieren konnten. Und welche Beamtin oder welcher Beamte auf dem Finanzamt entdeckte diese Honorare, die versteckte Korruption waren, und von der Steuer abgesetzt werden konnten ? Und waren die der Weisung unterliegenden Staatsanwaltschaften nicht hofnungslos mit der Aufklärung überlastet, zumal die aufgeklärten Fälle auch vor den Strafgerichten zu verhandeln waren ? Was soll dieser Index ? Es hilft nur schnongslose Überwachung der Korrupties und der Heuschrecken. Es hilft nur schonungslose Aufklärung mit einer Armee von speziel ausgebildeten Staatsanwälten und Finanzbeamten. Gruss Tom |
| Tom | Es wurde gejubelt ! Die [b:1ymjwg8w]Zahl der GEMELDETEN Arbeitslosen[/b:1ymjwg8w] sei gesunken ! Rausgemobbte ältere Arbeitnehmer wurden nicht weitergebildet. Die Unternehmer wollten keine älteren Arbeitslosen War die Statistik [b:1ymjwg8w]unglaubwürdig[/b:1ymjwg8w] ? DIE ZEIT berief sich im Internet-Artikel vom 27.09.2007 auf den Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise. Im Vergleich zum Vormonat Juli 2007 seien rund 162.000 weniger erwerbslos und 694.000 weniger als vor im Jahr 2006 gemeldet gewesen. Die Arbeitslosenquote habe um 0,4 Punkte auf 8,4 Prozent abgenommen. Niedriger sei die Arbeitslosenzahl zuletzt im Oktober 1995 gewesen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag nach der Hochrechnung (ALSO SCHÄTZUNG) der Bundesagentur zuletzt (im Juli 2007) bei 26,89 Millionen. Von der Zunahme seien ca. 275.000 auf Vollzeitstellen entfallen. Gegenüber Juli 2006 habe es insgesamt einen Zuwachs um 555.000 Stellen gegeben. Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten habe 4,96 Millionen betragen, 125.000 mehr als im August 2006. Die Beschäftigung in Deutschland sei im August 2007 auf den höchsten Stand seit der ersten gesamtdeutschen Erhebung seit der Wiedervereinigung 1991 gestiegen. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden habe es im August 2007 rund 39,71 Millionen Erwerbstätige in Deutschland, das waren 638.000 mehr als im Juli 2007. An diesen Zahlen darf gezweifelt werden, denn wenn statistisch zu rechnen war, dann sollten möglichst alle arbeitslosen Menschen mit in die Statistik einfliessen. Dazu gehörten auch die Schwarzarbeiter. Dazu gehörten auch die Praktikanten, die ohne Bezahlung arbeiteten, und auch die Kinder und die Jugendlichen, die als unendgeldliche Praktikanten Kinderarbeit in Deutschland leisteten. Schätzungen gingen von ca. 500.000 bis 600.000 Praktikantinnen und Praktikanten insgesamt im Jahr aus, incl. bezahlte Praktikanten. Und wo sind eigentlich die Obdachlosen geblieben ? Und wo sind eigentlich die Arbeitslosen statistisch geblieben, die gar nicht arbeitslos gemeldet waren ? Wo sind diese Schätzungen geblieben ? Waren diese Statistiken wirklich glaubwürdig, und reichten sie tatsächlich aus, um eine Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung noch im Jahr 2007 wirken zu lassen ? Oder war es nur statistischer Zauber, der zur Bundestagswahl 2009 und anderen Wahlen dienen sollte, um die Bundesregierung glänzend dar stehen zu lassen ? Klar war doch, dass ältere arbeitslos gemeldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kaum mehr einen Weg in das Berufsleben fanden. Erst betrieben Heuschrecken "Rendite durch rausschmeissen" auch mittels Mobbing im grossen Stil, dann wollten sie arbeitslose Fachkräfte in den Unternehmen nicht weiterbilden, obwohl zahllose Eingliederungsmöglichkeiten von der Bundesagentur für Arbeit oder von der Deutschen Rentenversicherung angeboten wurden. Die grosse Anzahl von Korrupties in Deutschland betrieben Mobbing in ihren Abteilungen, und sie drängten somit ihnen gefährlich gewordene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus den Jobs. Der Verdacht reichte bereits. Korrupties wollten unter sich bleiben. Lästige Konkurenz war bei der Selbstbereicherung auch mittels Mobbing auszuschalten. Der volkwirtschaftliche Schaden, den Korrupties mit Korruption, und Heuschrecken mit "Rendite durch Rausschmeissen", und beide Gruppen mittels Mobbing, anrichteten, ging in die hunderte von Milliarden EURO. Diese Milliarden fehlten zum Schaffen neuer Jobs. Hierzu gehörte auch, dass Patente in das Ausland verschachert wurden, um dort eine Billigproduktion aufzubauen, im Ausland Jobs zu schaffen, bei gleichzeitigem Abbau der Jobs in Deutschland. So konnten keine Jobs entstehen, die sich in der Langzeitwirkung in der Arbeitslosenstatistik hätte halten können. Wenn doch die Arbeitslosenstatistiken so toll gewesen sein sollen, weshalb senkte die Bundesregierung den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung nicht sofort ? Die Machenschaften der Korrupties und der Heuschrecken waren zum teil daran Schuld, weshalb Armut in Deutschland ein Thema wurde, weil die Arbeitslosigkeit (zunächst) anstieg. Der Gesetzgeber schritt nicht mit der entscheidenden Macht ein. Die Folge war auch Obdachlosigkeit in Deutschland, davon waren auch Kinder betroffen. Am 25. April 2001 hat die Bundesregierung erstmals einen nationalen Armuts- und Reichtumsbericht vorgelegt. Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen[/url] gab neuerliche Zahlen bekannt., und berief sich dabei auf die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe, welche davon ausging, dass 2004 bundesweit 345.000 Wohnungslose zu beklagen waren. Seit 2001 seien die Obdachlosenzahlen gesunken. Diese [b:1ymjwg8w]Armut in Deutschland in Form[/b:1ymjwg8w] von Arbeitslosigkeit hätte in die Statistik mit aufgenommen werden müssen ! Gruss Tom [code:1ymjwg8w]http://www.zeit.de/news/artikel/2007/09/27/2388474.xml [url=http://www.mags.nrw.de/sozialberichte/sozialindikatoren_nrw/lebenslagen/wohnen/Wohnen_110407.pdf [/code:1ymjwg8w] |
| Tom | Wer sich noch mehr mit [b:3f3apk7c]Korruption in Deutschland [/b:3f3apk7c]beschäftigen möchte, kann dies unter folgender Seite tun: [quote:3f3apk7c]http://antikorruption.deutsche-fachpresse.com[/quote:3f3apk7c] [url=http://www.militaria-orden.net/entry/2009/nov/13/korruption---anti-korruption/:3f3apk7c]Anti-Korruption in Deutschland[/url:3f3apk7c] Eine Artikelsammlung zum Thema: [b:3f3apk7c]Korruption in Deutschland![/b:3f3apk7c] Die Seite hat weitere Korruptionsfälle in Deutschland vorzuweisen, und bietet eine Artikelsammlung zum Thema:[url=http://www.militaria-sammeln.info/entry/2009/nov/13/kriegsschauplatz-deutschland---korruption:3f3apk7c]Korruption in Deutschland[/url:3f3apk7c]! an. Desweiteren zeigt die Seite Möglichkeiten der Korruptionsbekämpfung und es wird auch gleichzeitig dargestellt, weshalb Korruptionsbekämpfung in Deutschland so schwierig ist. Meiner Meinung war es so schwer Korruption aufzudecken, weil die Korrupties Mobbing gegen alle und jeden betrieben, welche sich aufmachten die Korruption in der betroffenen Abteilung aufzudecken. Der Ansatz reichte schon, damit die Schikane losgehen konnte. Mit welchen Mitteln vorgegangen wurde, dass ist hier bei mobbing-gegner unter der Überschrift: [url=http://forum.mobbing-gegner.de/katalog-der-100--handlungen-t338.html:3f3apk7c]Katalog der 100+… Mobbinghandlungen (von Dr. M. Wolmerath)[/url:3f3apk7c] aufgelistet. Gruss Tom |
| Tom | Hallo Edine ! Herzlichen Glückwunsch zu deinem Erfolg ! Einsolcher Erfolg hat heute schon eher Seltenheitswert, da die Arbeitsgerichtsbarkeit lieber Vergleiche sieht, - macht eben weniger Arbeit, und gefällt den Arbeitgebern auch besser, was gerne dem Gerichtspräsidenten "bei Gelegenheit" mitgeteilt wird. Insgesamt sind dann viele Vergleiche (zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wegen Jobverlust) gut für den Aufstieg der Arbeitsrichterinnen und der Arbeitsrichter. Aber ich bin nicht ganz schlau geworden, was noch offen ist. Teile das doch noch mal genauer mit. Gruss Tom |
| Tom | hallo Edine ! Falls Du in Erfahrung bringen kannst, welche Arztpraxis (etc.) hier an der (angeblichen) "Urkundenfälschung beteiligt" gewesen sein soll, dann versuche doch diese aufzusuchen. Frage nach, ob die sich an diesen Vorgang erinnern können, oder gar selber Unterlagen hierzu haben. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Erst werden die Menschen auch mittels Mobbing in die Arbeitslosigkeit getrieben, dann in Hartz-IV abgedrängt, und dann muss um HartzIV geklagt werden. Was sind das für Zustände ? Zudem seien Städte und Gemeiden für HartzIV-Empfänger zuständig, die aber nicht in Langzeitbeschäftigungsverhältnisse gebracht werden können, sondern ständig in HartzIV zurückfallen, und um HartzIV klagen müssen. Und offensichtlich werden die HartzIV-Empfänger seitens der HartzIV-Ämter mit blödsinigen Begründungen um HartzIV gebracht. Das ist Bürokratieschwachsinn zum Quadrat. Wie wär es denn, wenn die HartzIV-Empfänger eine Langzeitbeschäftigung bekommen würden ? Wär doch besser ! Die [url=http://www.ftd.de/politik/deutschland/261157.html:38r0t5e5]Financial Times Deutschland[/url:38r0t5e5] gab am 02.10.2007 online bekannt, dass immer mehr Menschen auf höhere Hartz-IV-Leistungen klagen müssten. In der ersten Hälfte 2007 sei die Zahl der Prozesse bundesweit um 12 600 auf 45 500 gestiegen, berichtete die Bundesagentur für Arbeit (BA) am 02.10.2007. Das seien fast 38 Prozent mehr als vor zwölf Monaten. Nicht enthalten seien in der Statistik Klagen in Städten und Kreise, die sich in Eigenregie um Langzeitarbeitslose kümmern (würden ?). Der Anstieg der Klagen sei keineswegs ungewöhnlich. Es ergäben sich bei der neuen Gesetzeslage zu HartzIV (wann wurde das noch eingeführt ?) noch viele Auslegungsfragen, die erst mit der Rechtsprechung zu klären seien. Der Präsident des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen, Jürgen Brand, sah bei Hartz IV geradezu eine Prozessflut. In seinem Zuständigkeitsbereich seien etwa vier Mal so viele Klagen eingereicht wie erwartet. Nach Angaben von Hessens oberstem Sozialrichter Harald Klein seien die Erfolgsaussichten für die Kläger "ungewöhnlich hoch". Zeitweise habe jedes zweite Verfahren mit einem Erfolg für die Kläger geendet. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Das LAG Mainz fällte ein Urteil vom 02.08.2007 zum Az.: 11 Sa 302/07. Es ging um Schmerzensgeld wegen Mobbings. Die Vorinstanz: ArbG Ludwigshafen, Az.: 1 Ca 2035/06 Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 01.02.2007, Az: 1 Ca 2035/06, wurde kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Mit seiner Klage begehrte der Kläger erstinstanzlich eine höhere Bonuszahlung sowie die Anpassung seines Vertragsgehaltes, die Entfernung von zwei [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:3vdnknlm]Abmahnungen[/url:3vdnknlm] sowie die Zahlung von Schmerzensgeld. Zweitinstanzlich verfolgte der Kläger den Anspruch auf Schmerzensgeld weiter. Der Kläger beantragte erstinstanzlich daher, 1. die Beklagte zu verurteilen, an ihn 20.162,25 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit Rechtshängigkeit zu zahlen, 2. die Beklagte zu verurteilen, an ihn 650,-- EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit Rechtshängigkeit zu zahlen, 3. die Beklagte zu verurteilen, die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:3vdnknlm]Abmahnungen[/url:3vdnknlm] vom 11.07.2006 und 12.07.2006 zurück zu nehmen und aus der Personakte zu entfernen, 4. die Beklagte zu verurteilen, an ihn ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wurde. In der Berufung beantragte der Kläger , unter Abänderung des am 01.02.2007 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein, Az: 1 Ca 2035/06, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wurde. Das Berufungsgericht folgte den Entscheidungsgründen des erstinstanzlichen Urteils. Vorliegend liesse sich ein Anspruch auf Ersatz eines immateriellen Schadens weder aus vertraglicher noch deliktischer Haftung herleiten. Aus dem Tatbestand und dem Urteil: Der Kläger war für den Zeitraum 01.01. bis 18.07.2005 als Gruppenleiter, Projekt Group Controller PACE tätig. Hierzu gab es eine Leistungsbeurteilung, die auf ein Gespräch am 28.12.2004 zwischen dem Kläger und seinem Vorgesetzten H basierte, wobei die berufliche Entwicklung des Klägers der Hintergrund gewesen sei. Schließlich wurde der Kläger von seiner Gruppenleitertätigkeit wieder zurückversetzt in seine alte Position. Der Kläger bestreitete die Vorwürfe, welche in der Leistungsbewertung aufgeführt wurden, so dann auch in der Berufungsinstanz, und zwar bei der Umsetzung oft die B.-Richtlinien oder die erforderliche Kommunikationswege in Frage gestellt zu haben. Diese Behauptung des Arbeitgebers soll frei aus der Luft gegriffen gewesen sein, insbesondere die Behauptung, dass er E-Mails an den Bereichsleiter geschrieben ohne sich vorher GS intern abzustimmen. Das Gericht meinte, dass offensichtlich die Arbeitsvertragsparteien die Leistungs- und Teamfähigkeit des Klägers und seine Unterordnung in die betriebliche Organisation unterschiedlich beurteilen mögen. Die Gesprächsnotiz zu einem weiteren Gespräch ergab: "Angesichts des gestörten gegenseitigen Vertrauens ist die Basis für eine vertrauensvolle und gedeihliche Zusammenarbeit für die Zukunft nicht mehr vorhanden. In Anbetracht dessen wurde Herr Dr. A. darüber informiert, dass er von Seiten des Unternehmens nunmehr intensiv eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz außerhalb von GS betrieben wird. ... . Parallel hierzu führen sämtliche künftig von ihm zu Tage gelegten Fehlverhaltensweisen zu dokumentierten arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Vor diesem Hintergrund wurde Herrn Dr. A. ein einvernehmliches Ausscheiden aus dem Unternehmen angeboten. Nachdem er signalisiert hatte darüber nachdenken zu wollen, wurde ihm Bedenkzeit bis Freitag, den 07.04.2006, eingeräumt. ... ." Das Gericht meinte hierzu, die Annahme eines Mobbing-Vorgehens wäre nicht möglich, u. a. auch deswegen, da das Gespräch nicht ausschließlich der Ausgrenzung, Demütigung oder Zermürbung des Klägers gedient habe, sondern auch Interessen des Arbeitgebers beinhaltet hätte. Am 30.03.2006 und am 09.02.2006 wurde jeweils ein Personalgespräch mit dem Kläger und dem ebenso angewiesenen Arbeitskollegen M. geführt. Gesprächsnotizen wurden angefertigt. Ausweislich der Gesprächsnotiz wurde dem Kläger vorgeworfen, dass die - soziale Inkompetenz des Klägers immer wieder Anlass zu massiven Beanstandungen gegeben habe, - der Kläger jegliche Arbeits- und Einsatzfreude vermissen liesse, - weder team- noch kundenorientiert handele, - nur bedingt Loyalität gegenüber Vorgesetzten zeige - und dass er zudem den Betriebsfrieden drastisch störe. Das Gericht meinte, dies seien keinen beleidigenden Inhalte. Zudem habe im Personalgespräch vom 30.03.2006 ein Betriebsratsmitglied beigewohnt, und die Beklagte habe dem Kläger den Inhalt der Gesprächsnotiz vom 19.04.2006 zukommen lassen, so dass bereits diesen Umständen zu entnehmen sei, dass es der Beklagten um eine offene Auseinandersetzung gegangen wäre, was auch gegen eine Mobbingsituation spräche. Der Kläger erhielt die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:3vdnknlm]Abmahnungenen[/url:3vdnknlm] vom 11.07. und 12.07.2006, die aber zu entfernen waren, weil der Kläger beim Team-Meeting am 23.01.2006 nicht anwesend gewesen war, aber laut Abmahnungen sollte jedoch der Kläger in dem Team-Meeting von seiner Vorgesetzten Frau G. zur Durchführung bestimmter Arbeitsaufgaben angewiesen worden sein, und somit war die Sachverhaltsdarstellung in der Abmahnung unzutreffend. Das Gericht meinte zu den Abmahnungen, dass dies auch ein Versehen gewesen sein könnte. In der [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:3vdnknlm]Abmahnung[/url:3vdnknlm] vom 11.07.2006 wurde der Kläger für die Betreuung des SAP R/3 Systems als zuständig erklärt, wobei der behauptete, dass die Zuständigkeit beim Teamkollegen M. gelegen hätte. Nachträglich versuchte die Beklagte die Verantwortlichkeit des Klägers neben dem [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/ArbeitsZeugnis:3vdnknlm]Zeugnis[/url:3vdnknlm] der Frau G. mit diversen E-Mails zu untermauern. Das Gericht meinte, dass letztlich der Kläger beweisfällig dafür geblieben sei, dass es sich, wie er behauptet, um fingierte Sachverhalte in den Abmahnungen gehandelt habe. Der Kläger machte geltend, dass ihm objektiv nicht einhaltbare Termine übertragen worden wären. So behauptete der Kläger in "Arbeitspaketen" seien ihm auf einmal Fristen willkürlich und sachgrundlos so knapp gesetzt worden, dass ihre Erfüllung objektiv ausgeschlossen gewesen war, wodurch offensichtlich Fristverletzungen provoziert werden sollten. So sei ihm am 31.07.2006 als Arbeitpaket die Fertigstellung der abrechnungsrelevanten Dokumentation für GS/S und GS/B gemäß Vorbild APO bzw. EVA Logibas bis 11.08.2006 zur Veröffentlichung auf der GS-Homepage gestellt worden, obwohl in sämtlichen ursprünglichen Entwürfen für die Zielvereinbarung immer der Termin 30.09.2006 genannt worden sei. Das Gericht meinte, dass dies nicht objektiv hätte festgestellt werden können. Der Kläger führte bei Gericht eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch Vorlage eines ärztlichen Attestes vom 11.10.2006 an, die auf das Mobbing am Arbeitsplatz zurückführte, wobei diese lautete: "Herr A., geboren ….. wurde am 02.08.06 wegen einer fieberhaften Infektion der Atemwege und einer depressiven Erschöpfung ärztlich untersucht und behandelt. Ursache für diese Erkrankung ist die psychische Belastung am Arbeitsplatz. Er war durch diese Erkrankung vom 02.08. bis 11.08.06 arbeitsunfähig." Mit Schreiben vom 08.08.2006 wurde der Kläger angemahnt und zur sofortigen Arbeitsaufnahme aufgefordert. Dem Kläger wurde vorgeworfen, dass eine Information über die Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt des Schreibens vom 08.08.2006 weder dem Betrieb noch der das Schreiben erstellenden Einheit Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht vorgelegen hätte, wobei das Gericht meinte, die Beklagte habe dies nachvollziehbar dargelegt, und die Beklagte im Personalgespräch am 17.08.2006 gegenüber dem Kläger ausdrücklich klargestellt hat, dass sie an der Arbeitsaufforderung vom 08.08.2006 nicht mehr festhalte, da der Kläger die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an H. gesandt hätte. Das Gericht meinte, dies sei keine Schikane, da es interne schriftliche Informationen gäbe, die Aussagen, wie mit den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verfahren sei. Der Kläger machte geltend, ihm wären Aufgaben übertragen worden, die nur in Kooperation mit anderen operativen Einheiten, den Anwendungseignern von IT-Anwendungen erfüllbar gewesen wären, welche die Erfüllung der Aufgabe abgelehnt hätten. Hierbei hat der Kläger auf die Änderung des Verrechnungsmodells für die Anwendung "World Account" abgestellt. Da er als Controller keine Weisungsbefugnisse für diese operative Einheiten gehabt hätte, wäre die Ausführung der Aufgabe unmöglich gewesen. Es gab daher erneut ein Personalgespräch mit der Gesprächsnotiz vom 18.08.2006, wo der Arbeitgeber versicherte, wenn nachweislich aufgrund wesentlicher Blockaden der anderen Mitwirkenden das Ziel nicht erreicht werdern kann, dass die Nicht-Erreichung dieses Ziels keine negativen Auswirkungen auf die Bonusfindung des Klägers haben werde. Und weil der Arbeitgeber so gehandelt habe, sei es auch kein Mobbing gewesen. Der Kläger machte einen E-Mail-Verkehr zwischen ihm und seiner Vorgesetzten Frau G. geltend, mit der Behauptung, seine Vorgesetzte Frau G. hätte ihn für Aufgaben verantwortlich zu machen versucht, welche sie selbst ausdrücklich einem anderen Kollegen übertragen hätte, und er hätte schliesslich feststellt, die Vorgesetzte hätte offenkundig wieder einen Arbeitsauftrag vergeben, der bereits erfüllt und damit sinnlos gewesen war. Der Kläger verweigerte die Umsetzung. Das Gericht meinte, dies sei eine Wertung des Klägers, aber dem Mobbing sei diese nicht zuzuordnen, denn dem Kläger habe diesbezügliche die Entscheidungskompetenz gefehlt, die er im Rahmen der hierarchischen Struktur zu akzeptieren habe. Der Kläger erhielt die Abmahnung vom 02.01.2007. Der Kläger erhielt die Abmahnung vom 03.01.2007, weil der Kläger seine Vorgesetzte per E-Mail am 26.10.2006 wegen deren Verspätung gerügt haben soll. Die Beklagte nahm dies zum Anlass, ein derartiges Verhalten gegenüber dem Vorgesetzten als respektlos und ungebührlich zu bezeichnen. Das Gericht bewertete die Lage so: "Entgegen der Ansicht des Klägers erscheinen die oben angesprochenen einzelnen Umstände weder für sich gesehen - wie oben ausgeführt - noch in ihrer Gesamtheit als eine Strategie des Arbeitgebers, die auf ein systematisches Mobbing des Klägers abzielt. Soweit der Kläger im Personalgespräch vom 30.03.2006 oder in den diversen Abmahnungen das systematische Mobbing ausmacht, lassen seine Stellungnahmen hierzu eine selbstkritische Distanz vermissen, die jedenfalls ein objektiver Betrachter unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beklagten erwarten dürfte. Kritik bezogen auf das Verhalten eines Mitarbeiterin im Umgang mit Kollegen oder am fachlichen Verhalten ist, insbesondere wenn sie offen ausgesprochen wird, und auch negativ ausfällt, nicht mit Mobbing gleichzusetzen. Dies gilt zumindest dann, wenn wie hier unter Berücksichtigung des Vortrags der Beklagten, des vorgelegten E-Mail-Verkehrs und der teilweise unstreitigen Inhalte der Abmahnungen durch das Gericht nachvollzogen werden kann, dass die seitens des Klägers als Mobbing empfundenen Maßnahmen eine Reaktion auf das Verhalten des Klägers darstellen. Diese Reaktionen des Arbeitgebers können weder als überzogen, noch beleidigend bewertet werden. Der Konflikt, der im Laufe der Zeit zwischen dem Kläger und seinen Vorgesetzten entstanden ist, wird auch nicht dadurch zum Mobbing, dass der Kläger darunter zu leiden beginnt. Insoweit ist für das Vorgehen von Mobbing nicht auf das subjektive Empfinden des Opfers abzustellen, sondern auf eine objektive Betrachtungsweise." Das Urteil kann in der Datenbank des [url=http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/704/70479ed1-9880-11d4-a735-0050045687ab,,,,fff70331-6c7f-90f5-bdf3-a1bb63b81ce4.htm:3vdnknlm]LAG Mainz[/url:3vdnknlm] abgerufen werden. Das kann so nicht geteilt werden, zumal vielfach im Internet bekannt wurde, das mit mobbingtypischen Handlungen Arbeitnehmerinnen und arbeitnehmer zur Aufgabe des Arbeitsverhältnisses letztendlich gezwungen waren. Es war immer nur eine Frage der Zeit. Was dem Gericht zu Gute gehalten werden konnte ist, dass es im Fall des Schadensersatzes und des Schmerzensgeldes bei Mobbing EINDEUTIGER BEWEISE bedurfte. Betroffene müssen also "einen Beleg" (z. B. vergleichbar mit einer Rechnung) vorlegen, oder zumindest (unter dem Chef arbeitetende) Zeugen vorweisen können, die z. B. bei Gericht aussagen: "Ja, mein Chef hat die Person P. absichtlich und mit Vorsatz gemobbt, und durch Erfüllungsgehilfen X. und Verrichtungsgehilfen Y. (und noch mehr) mobben lassen, und zwar auf folgende weise: ..." (Und jetzt kommt eine lange Liste) Desgleichen galt als Dokument. So verlangte es die ZPO, und so verlangte es der Gesetzgeber. Eine derartige Beweislage war für Mobbing-Betroffene (fast) überhaupt nicht zu erbringen. Der Gesetzgeber sah sich dennoch nicht veranlasst, in Sachen Mobbing gesetzgeberische Änderungen einzuführen, - weil die Gesetzeslage ausreiche - , was die Arbeitsgerichte dazu veranlasste, Mobbing-Fälle in Sachen Schmerzensgeld und Schadensersatz bei Mobbing so zu behandeln, als sei es ein "üblicher Vertragsfall" nach BGB bzw. Tarifrecht. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Auch im [url=http://www.ksta.de/html/artikel/1190092542496.shtml:m6ooq078]Kölner Stadtanzeiger[/url:m6ooq078] online vom 18.09.2007 wurde wieder mal auf die "Volksseuche Mobbing" hingewiesen. Hier wieder einmal ein Fall aus dem öffentlichen Dienst. Als der Angestellte seine Stelle als Führungskraft in einer Behörde antrat, da war sein Arbeitgeber von seinen Qualifikationen (noch) begeistert. Die Führungskraft koordinierte zahlreiche Projekte in der personell unterbesetzten Abteilung, engagiert sich, machte hunderte Überstunden - und hob den Finger, wenn er die eingeschlagene Wege für die falschen hielt. Bei seinen Vorgesetzten stiess das auf Unmut und es kam ein Prozess ins Rollen, den niemand aufhalten vermochte (?). Zunächst wurden der Führungskraft Weisungsbefugnisse entzogen, seine fachlichen Kenntnisse wurde nicht mehr anerkannt. Es folgte jahrelange Schikane. "Die kleinsten Kleinigkeiten wurden problematisiert", sagte die Führungskraft., "Urlaubsanträge nicht genehmigt, Fortbildungen erschwert, alle Formalia ausgeschöpft." Schließlich erfuhr er von einer "konspirativen Sitzung, zu der Mitarbeiter eingeladen waren, um über mich Material zu sammeln". Die Führungskraft wurde krank. Bauchschmerzen, Schlafstörungen, Schweißausbrüche, am Ende schwere Depression. Und so sah es fünf Jahre später anders aus. Das Arbeitsverhältnis wurde mit Hilfe von Anwälten, Medizinern und Psychologen beendet. Er fiel aus der Lohnfortzahlung heraus und war fast ein Jahr arbeitsunfähig. Der Gemobbte bekam inzwischen eine neue Arbeitsstelle. "Aber das Misstrauen ist geblieben", sagte er. Immer noch war er versucht, sich alles schriftlich bestätigen zu lassen. Immer noch hatte er Schlafstörungen und depressive Schübe. "Ich bin dünnhäutig geworden", erzählte er, "und ich würde nie sagen, ich bin darüber hinweg." Und wo blieb der Schutz durch den Personalrat/Betriebsrat und durch höchste Vorgesetzte ? Gruss Tom |
| Tom | Hier mal ein Fernsehtip: "Siemens im Schmiergeldsumpf - Das Geschäft der Korruptionsermittler", SWR Fernsehen, 15.10.2007, 22.30 Uhr. Weitere Infos unter http://tinyurl.com/3x5r7n -betrifft-Siemens-im-Schmiergeldsumpf Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,509637,00.html:1qm26nc9]DER SPIEGEL[/url:1qm26nc9] berichtete am 06.10.2007 online über einen Fall in den USA. [b:1qm26nc9]11,6 Millionen Dollar Schadensersatz[/b:1qm26nc9] wegen geschlechtsbezogener [b:1qm26nc9]Belästigung[/b:1qm26nc9] wurden Anucha Browne Sanders, früher leitende Angestellte der "New York Knicks", in einem aufsehenerregenden Prozess zugesprochen. Ihre Beschwerden an die Geschäftsleitung des "Madison Square Garden" wurden mit Drohungen, Erpressungen und schließlich mit einer Kündigung beantwortet. Die hochgewachsene ehemalige Basketball-Nationalspielerin, bis vor kurzem eine der erfolgreichsten schwarzen Frauen im US-Sport-Business, war einst Marketing-Chefin beim New Yorker "Madison Square Garden". Browne Sanders' Schwierigkeiten begannen, als Isaiah Thomas im Dezember 2003 den Posten als Coach der sportlich schwächelnden Knicks übernahm und den notorisch selbstgefälligen Stephon Marbury als neuen Kapitän und Star der Mannschaft mit nach New York brachte. Ab diesem Zeitpunkt, so sagte Browne Sanders aus, habe sich im "Madison Square Garden" das Betriebsklima verändert. Für Browne Sanders schien der Glamour-Palast tägliche Folterkammer gewesen zu sein. Ein gänzlich "unzivilisiertes" Klima habe dort geherrscht, sagte sie während des Prozesses aus, geprägt von alltäglicher, durch die Chefetage sanktionierter, geschlechtsbezogener Belästigung. Browne Sanders geriet schnell mit beiden Männern, dem Ex-Star und dem neuen Star, aneinander. Die Avancen, die Thomas der Marketing-Chefin machte, wurden rasch sehr direkt: Der Coach gestand der verheirateten Mutter dreier Kinder seine Liebe und forderte sie laut Browne Sanders' Aussage im selben Atemzug dazu auf, mit ihm "das Betriebsgelände zu verlassen", um "ins Bett" zu gehen. Als er abgewiesen wurde, habe Thomas mit wüsten Beschimpfungen reagiert: Sie sei eine "Bitch" und eine "Ho", eine Nutte, soll Thomas seiner Kollegin an den Kopf geworfen haben. Während des Verfahrens versuchte Thomas sich zu rechtfertigen, indem er erklärte, "unter Schwarzen" seien derlei Beleidigungen "weniger gravierend". Das kam freilich einem Schuldeingeständnis gleich. Den Zorn von Spieler Marbury zog sich Browne Sanders zu, weil sie sich weigerte, seiner Familie Freikarten für die teuren Sitzplätze im "Madison Square Garden" zu verschaffen. Daraufhin befand auch Marbury, dass Browne Sanders eine "black bitch" sei. Ebenso, als Browne Sanders sich weigerte, einem Cousin von Marbury, der als Praktikant in ihrer Abteilung arbeitete, nicht geleistete Überstunden zu bezahlen. Dieses Bild einer mehr als fragwürdigen Unternehmenskultur wurde während des Verfahrens durch die Zeugenaussagen der Praktikantin Kathleen Decker noch verstärkt. Decker, 22, erzählte im Zeugenstand, wie sie eines Tages von Marbury und seinem Cousin zum Besuch eines Striplokals eingeladen wurde. Danach fuhr Marburys Cousin sie nach Hause in ihr Studentenwohnheim, wo Marbury mit seinem Wagen bereits auf sie wartete. "Steigst du ein oder nicht?", soll der Sportler die verschüchterte Studentin gefragt haben. Decker fügte sich - und kann deshalb keine Klage wegen Vergewaltigung einreichen. Dafür, dass die im "Madison Square Garden" vorherrschende misogyne Sportlerkultur keine Erfindung von Browne Sanders war, wie die Verteidiger von Thomas und Dolan behaupten, sprach offensichtlich ein weiterer Fall, derin Manhattan vor ein Geschworenengericht zu verhandeln war. Darin klagte Courtney Prince, die ehemalige Vortänzerin der "Rangers"-Eisprinzessinnen, von Angestellten des "Madison Square Garden" sowie von "Rangers"-Spielern regelmäßig geschlechtsbezogen belästigt worden zu sein. Prince sagte während des Browne Sanders-Prozesses aus, dass sie regelmäßig gebeten wurde, mit den "Garden"-Chefs sowie deren Geschäftsbesuchern auszugehen, sich dabei "die BHs auszustopfen" sowie "explizit über ihre Anatomie" zu reden. Einige der Manager hätten Prince bei diesen Gelegenheiten Wunschlisten mit den Namen junger Tänzerinnen zugesteckt, auf denen sogar bestimmte geschlechtsbezogene Praktiken vermerkt gewesen seien, die sich die Vorgesetzten wünschten. Isaiah Thomas, so Prince, habe sie außerdem darum gebeten, in der Pause während der Heimspiele der Knicks mit den Schiedsrichtern zu flirten. Als Courtney Prince sich über diese Praktiken bei der Geschäftsleitung beschweren wollte, erging es ihr letztlich wie Browne Sanders - sie verlor ihren Job. "Garden"-Besitzer Tom Dolan behauptete allerdings, der Grund für Browne Sanders Entlassung sei nicht gewesen, dass sie sich beschwert habe, sondern dass sie versucht habe, die interne Untersuchung der Vorfälle durch Zeugenbeeinflussung zu manipulieren. Die Einschüchterungspolitik von "Garden"-Besitzer Tom Dolan und seines Chief Operating Officers Steve Mills verfehlte ihr Ziel. Vielmehr trieb sie Browne Sanders vor Gericht und lenkte somit die Aufmerksamkeit der amerikanischen Öffentlichkeit darauf, dass Frauen im Geschäftsleben noch immer nicht vor Erniedrigung und Diskriminierung sicher sind. Frau Browne Sanders sagte rückblickend im Prozess aus, dass es krude Avancen des Isaiah Thomas, früher Basketball-Star, heute Coach der erfolglosen Knicks, gab, die aber "nicht so schlimm" gewesen sein. Noch schlimmer empfand es Browne Sanders, dass ihre Beschwerden über Thomas' Verhalten von der Geschäftsleitung des "Madison Square Garden" mit Drohungen, Erpressungen und schließlich mit einer Kündigung beantwortet wurden. Happiger Fall ! Würde mir wünschen, dass bei einem derartigen Fall in Deutschland ebenfalls soviel Millionen EURO für die Betroffenen zugesprochen werden könnte. Aber wenn ich mir die Schmerzensgeldliste anschaue, die in Deutschland bei geschlechtsbezogener Nötigung oder Belästigung anstehen, ist nur noch lächerlich. [b:1qm26nc9]Der Schdensersatz hingegen ist häufig vom Gehalt abhängig.[/b:1qm26nc9] Gruss Tom |
| Tom | Hallo Medusa ! Harte Geschichte ! Du hast um deinen Arbeitsplatz gekämpft, der wegen Mobbing am Arbeitsplatz keinen Cent mehr wert war. Seelig sind die Sozialhilfeempfänger. Die erleben Mobbing auf dem ALGII-Amt, was auch nicht besser ist, aber wenigsten müssen sie für das Mobbing nicht noch arbeiten. Mobber sind A...locher (oder Löcher (?))! Viel schlimmer ist, dass Mobber sadistische Züge aufweisen, die in den Unternehmen normaler weise nicht gedultet werden dürfen. Schön, das Mobber für die rausgemobbten Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger mitarbeiten müssen. Schadenfreude ist die schönste Freude, das haben Rausgemobbte von Mobbern lernen können (siehe Supersommer 2003). Mobber werden auch andere Zeiten erleben ! Es ist nur die Frage: wann, wo, und wie ! Es ist jetzt schon klar, dass Unternehmen, die gegen Mobbing am Arbeitsplatz nichts unternehmen, einen höheren Kostenfaktor verursachen, weil Mobbing am Arbeitsplatz ein nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor darstellt. Es macht für Mobber keinen Sinn mehr, noch mehr Mobbing gegen die eignen Angestellten zu betreiben, da bald niemand mehr rausgemobbt werden kann, weil niemand mehr in der Firma arbeitet. Die Mobber müssten sich irgendwann selbst rausmobben. Wer in Deutschland ein Unternehmen weiterführen will, der geht gegen Mobber vor. Wer dies nicht will, der will als Unternehmer auch den Betrieb in Deutschland nicht weiterbetreiben, und hat andere Ideen. Andere Ideen könnten sein, dass Untreue und Korruption zur Selbstbereicherung im Betrieb aufrechterhalten werden soll, und dies gelingt mittels Mobbing immer wieder. Schliesslich werden die Korruptionsbekämpfer im Betrieb mittels Mobbing erfolgreich bekämpft. Anders ist das beim öffentlichen Dienst, denn der kann in das Ausland nicht verlagert werden. Hier wird gemobbt, um Begünstigungen zu erlangen, oder es wird gemobbt, um Korruption zu vertuschen. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Die [url=http://www.netzeitung.de/wirtschaft/unternehmen/740310.html:1q0g5dcn]NETZZEITUNG.DE[/url:1q0g5dcn] berichtete am 14.09.2007 über einen Fall vor Rassismus. Die Berufung von Stefan Jenztsch zum Vorstandsvorsitzenden im November 2005 habe den Prozess eingeleitet. Der 45-jährige Malcolm Perry, ein Bankier australischer Herkunft, war im Juni 2006 entlassen worden und klagt auf zehn Millionen Pfund (rund 15 Millionen Euro) Schadensersatz. Er bezeichnete seine Entlassung als "Rassendiskriminierung". In den Reihen des führenden Managements habe eine "Germanisierung" stattgefunden, die Angestellte anderer Nationalität den Job gekostet habe, sagte ein früherer Kollege von Perry vor einem Gericht in London. "Wenn Perry Deutscher gewesen wäre, hätte er seinen Job wahrscheinlich heute noch", sagte ein weiterer entlassener Bank-Manager, Stephen Bellotti (46), der in dem Verfahren als Zeuge auftratt. Wie er selbst und Perry seien viele Manager aus der oberen Führungsriege entlassen und von Deutschen oder deutschsprechenden Angestellten ersetzt worden. Gruss Tom |
| Tom | Die Informationen zu Immobilien Service Deutschland GmbH (ISD) wurden aus dem [url=http://www.wiwi-treff.de/home/lounge/read.php?ukatid=14&f=28&i=2365&t=2365:3f56d9ml]Forum wiwi-treff[/url:3f56d9ml] entnommen. Die Informationen zeigten Parallelen zu anderen Billiglohnsektoren an, z. B. den des Sicherheitssektors, wo miese Bezahlung und miese Stimmung in den Unternehmen an der Tagesordnung ist. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes/mindestlohndebatte-t638.html:3f56d9ml]Billiglöhnerei[/url:3f56d9ml] muss schon von daher aufhören. Immobilien Service Deutschland GmbH (ISD) leistet Dienst rund um die Betreuung von Wohnobjekten und andere Immobilien. Die Dienste können Hausmeisterdienste, Reparaturdienste, Reinigungsdienste, Gartenarbeiten, und auch andere Dinge sein. Zu den Informationen, wie es bei Immobilien Service Deutschland GmbH (ISD) so zuging ... aus dem Forum … 21.12.2005 Es wurde zu Immobilien Service Deutschland GmbH (im weiteren Verlauf ISD) berichtet, dass ISD eine Nachfolgegesellschaft der Deutschen Hausmeisterzentrale, und ein Schwesterunternehmen der Persona Service sei. Am 03.01.2006 wurde sich über die Abteilungsleiter (AL) ausgelassen, die sich so nennen dürften, weil sie keinen Rasen mähen würden, wobei der Abteilungsleiter nicht viel bestimmen dürfe, da die dies dem Gebietsleiter, oder auch Niederlassungsleitung (NL) obliege. Der restliche Entscheidungsspielraum werde vom Kunden festgelegt. Mit Glück dürften Aufträge bis 150 Euro selbstständig bearbeitet werden. Als Abteilungsleiter spiele man oft nur Feuerwehr beim Kunden, und immer wenn es dringend werde, müssten Leute rangeschafft werden, um das Objekt wieder auf Vordermann zu bringen. Danach und gerade zum Winter müsse der Abteilungsleiter die Mitarbeiter dann wieder rausschmeissen (legal o. nicht). Die Arbeitsgerichte hätten einiges zu tun. An diesem Punkt mache sich der Gebietsleiter - in Insiderkreisen auch "mein Gebieter" genannt - , nicht die Finger schmutzig. 04.01.2006 Es wurde sich über die Firmenwagen ausgelassen, welche oft alte Stadtlieferwagen oder Kombis seien, die aber auch fahren würden. Mitarbeiter gäbe es im Winter nicht, da sich viele Mitarbeiter bei der Arbeitsagentur im Winter arbeitslos melden müssten. 06.01.2006 Die Abteilungsleiter seien nur für unangenehme Dinge da, müssten den Kopf hinhalten bzw. müssten diese unangenehmen Aufgaben ausführen. Es wurde moniert, dass ein Ex-Mitarbeiter zum Arbeitsamt abgeschoben worden sei, obwohl vorher erzählt worden sei, wie Klasse alles sei, und dass es immer genug Aufträge geben werde. Im Winter versuche der Abteilungsleiter viele Mitarbeiter auf teilweise abenteuerliche Art und Weise los zu werden. Andere Mitarbeiter wollten eigentlich einen Dauerarbeitsplatz. "Peter der Besserwisser" monierte den Personalbogen, der zur Einstellung unabdingbar sei, wobei der Personalbogen aber nicht nur mit Immobilien Service Deutschland betitelt war, sondern auch mit "persona service" . Man solle ankreuzen in welcher Filiale man arbeiten würde. Zum Schluss solle man noch ein Kreuz machen, daß man einverstanden damit sei - wenn es nicht klappt - eventuell weiter vermittelt (persona service) zu werden. 01.02.2006 Ein Ex-Abteilungsleiter im Verkauf schrieb, dass es hinsichtlich der Bezahlung eh einen festen Satz gäbe, den alle bekommen, es werde nicht verhandelt. Für den Job müsse man nicht studiert sein. Wer hier nach einem Jahr 10% mehr fordere, was ja eigentlich nicht unüblich sei, habe ein Problem. Das Gehalt variiere extrem je nach Alter und beruflichem Background. Das Gehalt dürfe man ja nicht verraten. Auf einer Schulung habe ihm aber ein Kollege gesagt, dass er nur knapp 2000 Euro verdiene (kaufm. Ausbildung). Provision gäbe es für niemanden, egal welche Position. Problematisch sei immer der Kampf zwischen den Abteilungsleitern Verkauf und Dispo. Hierzu ein Beispiel: Der AL Verkauf schicke günstige Angebote heraus um den Zuschlag zu bekommen, der Abteilungsleiter Dispo fände dann aber keine Mitarbeiter, die, aufgrund des niedrigen Angebots, für 3,50 Euro/Std. arbeiten. Oder er fände Mitarbeiter, die dann aber viel länger brauchten, als der Abteilungsleiter Verkauf kalkuliert habe. Schaue man auf die Internetseite, so könne man erkennen, dass die Fluktuation an NL-Mitarbeitern (nicht an Servicekräften wie z.B. Putzfrauen) sehr hoch sei. Alle 2 Wochen würden hier immer ungefähr 15 neue Mitarbeiter für 35 NL gesucht (jede NL hat ca. 8 Mitarbeiter). Vor allem die Gehaltsentwicklung mit ca. 3 % schrecke ab, zumal man die nächst höhere Stufe der Karriereleiter beim ISD (NL-Leitung) nicht vor 5 Jahren zu schaffen sei. 02.02.2006 Es wurde festgestellt, dass es so einen gewissen Stamm an Mitarbeitern gäbe, zumeist Hausmeister und Putzfrauen, die auch schon seit langem dabei sind. Saisonarbeiter (Gärtner oder Winterdienst-Hilfskräfte) wären außerhalb der Saison ohne Beschäftigung, würden aber in dem Sinne nicht entlassen, da es nur Saisonverträge gäbe. Die Bezahlung sei Durchschnitt. Das Problem sei aber, dass viele Kräfte täglich so 1-2 Stunden arbeiten und oft die gleiche Zeit für die unbezahlte Anfahrt benötigen würden. Das stinke natürlich vielen Mitarbeitern. Festangestellte in der NL würden nicht gekündigt, dafür gäbe es überhaupt keinen Grund, schließlich werde der Hauptumsatz mit saisonunabhängigen Arbeiten gemacht (Treppenhaus putzen, Regieaufträge, Hausmeistertätigkeit, Müllbereitstellung). Im Winter habe man natürlich (fast) keine Gartenarbeiten, dafür falle im Sommer der Winterdienst weg. Was die Gärtner angeht: die würden nicht entlassen, sondern bekämen von vorne herein nur einen Vertrag für die Gartensaison. 14.06.2006 Ein Ex-Abteilungsleiter Dispo war einige Jahre beim ISD (vorher Deutsche Hausmeister Zentrale) tätig. Er habe nie weniger als 55 Std../Woche gearbeitet. Die Stundenzahl sei als selbstverständlich angesehen worden. Die Mitarbeiterfluktuation bei den Abteilungsleitern Verkauf und Dispo sei sehr hoch. Er monierte weiter, dass auch von den Abteilungsleitern Dispo Telefonakquise verlangt werde, was der Kontrolle unterlegen habe. 21.02.2007 Ein anderer Gast des Forums meinte, dass "schön Klinkenputzen" gefragt sei, und das Reinigungsdienstleistungen, usw. , zu verticken seien. 15.03.2007 Ein Ex-Sicherheitsmitarbeiter, der in München zu tun hatte, meinte, der ISD sei ein Saftladen im Dumpinglohnbereich. 26.04.2007 Es wurde festgestellt, dass die gleiche kleine Mannschaft mit stark erhöhtem Objektbestand bestehen bliebe. Die Motivation durch den Niederlassungsleiter oder den Gebietsleiter oder RL sei gleich Null. Die Gewinnmaximierung habe oberste Priorität, das gehe direkt auf die Abteilungsleiter über, auch dort werde gespart, und zwar massiv. 11.07.2007 Es wurde moniert, dass es schön wäre, wenn sich der Laden an die Gesetze halten würde. Man müsse sich mal die Löhne ansehen. 31.07.2007 Es wurde von einem Ex-Mitarbeiter moniert, dass kurz vor Ablauf des Dreimonatsvertrages gesagt wurde, dass der Vertrag verlängert werden würde. Einen Tag vor Ablauf sei der Vertrag gekündigt worden. Man nehme lieber neue Leute, die für Niedriglöhne arbeiten. Per Internet sei aber immer noch Personal gesucht worden. 29.08.2007 Beim ISD gelte das "ISD-Recht", der Abteilungsleiter müsse dieses "Recht" ggf. vor den Arbeitsgerichten vertreten, obwohl es kein "ISD-Recht" in Deutschland gibt. 15.09.2007 Ein 5-Jähriger Mitarbeiter beim ISD ... In jedem Fall halte sich der ISD an die gesetzlichen Richtlinien , was die Vergütung und den Arbeitsbedingungen angehe. Es sei auch normal, das unter dem Gesichtspunkt des Wirtschaftlichkeitsprinzips das Angebot an einen Kunden (egal in welchem Umfang) auch übernommen werden kann. Und jeder Abteilungsleiter könne für seinen Bereich sehr wohl entscheiden, wie die Objekte zu versorgen seien. 27.09.2007 Das Gegenargument ... Der Materialeinsatz sei ein absoluter Witz, nicht nur für den Service Mitarbeiter. Es gäbe keine Niederlassungsleiter in Deutschland mit einer Einschiebenmaschine, Industriesaugern, vernünftigen Reinigungswagen etc. Man spare sich schon einmal für die nächsten 15 Jahre kaputt, denn die jährlichen Preiserhöhungen beim ISD, gingen weder zu Gunsten der Service MA, noch zu Gunsten der Stamm MA, vielmehr diene das Sparen der reinen Spannenpolitik, die wichtiger sei als Qualität. Es sei zudem passend, dass Service MA gerne geknechtet und ausgedrückt werden, man schenke ihnen noch nicht einmal eine Weihnachtstüte (die festangest. HM hätten dieses verdient). 17.12.2007 Und noch eine Meinung ... Zuerst war da der Vertrag nach Stundenlohn, dann wurde pauschal vergütet. Seit dem Endsendegesetz habe es einen neuen Arbeitsvertrag gegeben, mit Pauschallohn, damit der neue Lohn nicht gezahlt werden müsse, der Lohn sei unverändert geblieben. Die Arbeitszeit sei auch zu wenig für die Objekte gewesen. Da sei es kein Wunder, wenn die Mitarbeiter ihre Arbeit nicht ordentlich ausführen könnten. Die Arbeitszeit bzw. Anfahrt an einem Tag zu mehreren Objekten werde nicht bezahlt. Das Material zusammen tragen und wegbringen werde auch nicht bezahlt ! Man bekomme "von oben" auch nur alles vorgeschrieben. 08.02.2008 Ein Ex-Abteilungsleiter Vertrieb beim Immobilien Service Deutschland (ISD) packte aus ... Er könne den Laden nicht empfehlen. Die Ausrüstung sei schlecht. Die Mitarbeiter würden mit Objektlöhnen bezahlt, damit nicht nach Tarif gezahlt werden müsse. Die Mitarbeiter müssten nahezu Unmögliches leisten. Als Abteilungsleiter sei man ein Nichts, aber unbezahlte Überstunden dürfe man machen. Die Personalpolitik: Wer nicht spurt, oder seine Leistung nicht bringt, werde gefeuert. Die Preisgestaltung/Kalkulation: Die Spanne für Personalkosten in der Angebotskalkulation umfasse nur die Personalkosten der Leute im Büro. Die Kosten für das Büro wären alle Kosten, z. B. für die EDV, sowie Versicherungen, und Miete. Der Gewinn betrage 45 - 50 %. Diesen Schnitt müsse man unbedingt halten. Wie man z. B. den Schnitt hält: Man müsse günstiger sein als andere Anbieter und den gewerblichen Mitarbeitern wenig Zeit wie möglich geben, oder es müsse der Objektlohn gezahlt werden. Probleme der Firma: Die MA würden stark unter Druck gesetzt. Hier vor allen die Vertriebler und Telefonverkäufer/innen. Man müsse bestimmte Ziele im Monat und Quoten erfüllen. An alle: Wenn beim ISD gearbeitet werden soll, dann doch bitte nicht im Vertrieb. 17.02.2008 Eine Ex-Reinigungskraft ... Die Mitarbeiter würden sehr unter Druck gesetzt. Die meiste Arbeit bliebe z. B bei den Reinigungskräften hängen. Einer von den Disponenten sollte doch mal so einen Job machen, und zwar mit den Zeitvorgaben, die nicht zu schaffen seien, wenn die Arbeit ordentlich ausgeführt werden soll. Es seien viele Beschwerden von Mietern wegen unsauberer Arbeit eingegangen, aber wie soll die Arbeit bewerkstelligt werden, wenn die Zeit nicht ausreicht. 21.03.2008 Ein BWL-Stidierter als Ex-Abteilungsleiter für 5 Monate im Süden von Deutschland packte aus ... Das Betriebsklima im Süden von Deutschland sei so was von schlecht, dass man es nicht ausdrücken könne. Der Niederlassungsleiter (NL) sei der größte Arsch gewesen. Der NL habe Jeden gemoppt, und zwar was das Zeug hält. Der NL habe einfach nur Angst gehabt, dass ein neuer junger, noch dazu ein Akademiker, an seinem Stuhl sägt, und das lasse der NL jeden Tag, jede Minute, die Untergebenen spüren. Der BWL-Stidierte habe in seiner Studienzeit viel gearbeitet, aber die Zeit beim ISD sei die Hölle auf Erden gewesen. Zudem sei der Verein ein Witz, da man für die Arbeit kein Studium brauche, aber dennoch werde seitens ISD so getan, als ob der Job des Abteilungsleiters ein Top-Job wäre. Bei den Trainee-Seminaren müsse man im Anzug kommen, und im Seminarzentrum in Lüdenscheid sei es gar so gewesen, dass man meinen würde, dass die Teilnehmer die Kleidung der Vorstandsvorsitzenden von BMW tragen würden. Er habe in den 5 Monaten in der Niederlassung 3 Mitarbeiter gehen sehen. Die Mittel hierzu seien unterste Schublade gewesen. Der ihm zugeteilte Niederlassungsleiter sei der größte Vollwitz gewesen, da die Mitarbeiterführung gleich Null gewesen sei. Er könne nur jedem Absolventen dringend abraten, beim ISD zu arbeiten. Der Schaden sei grösser, als das es den Leuten beruflich weiterhelfen würde. Er sei nach 5 Monaten gekündigt worden. Zu verdanken hatte er die Kündigung wegen des Verhaltens eines Abteilungsleiters. Danach hätten sich oft Probleme mit nachfolgenden Vorstellungsgesprächen ergeben. Ein Personaler aus einem grossen deutschen Industrieunternehmen habe ihn sogar direkt gefragt, wieso er bei "so einem Verein" gearbeitet habe. Sein Rat: Übergangsweise irgendwas anderes suchen und wenns im Supermarkt an der Kasse ist. Das komme bei den Vorstellungsgesprächen besser an. Besser wäre, gleich die Finger von diesem Verein ISD zu lassen. 15.07.2008 Ein Ex-Hausmeister aus dem südlichen Raum ... Er habe gehört, dass im südlichen Raum ca. 8,20 Euro die Stunde gezahlt werde. Und er fragte sich, wieso die Anfahrtskosten zu den einzelnen Objekten nicht bezahlt werden ? Das wäre eigentlich Schwachsinn, wenn er für die Firma von 8 Uhr bis 14.00 Uhr tätig wäre, wollte er diese Zeit doch auch vergütet haben. Und kalkulieren kann man die Anfahrtszeiten eh nicht (Stau ect.). Er kenne jedenfalls einen Hausmeister der schon seit Jahren dort tätig sei und ca. 850,- Euro netto verdiene, bei 120 Monatsstunden. 02.08.2008 Ein anderer Hausmeister aus dem Kölner Raum ... Das mit den 8,20 Euro die Stunde würde passen, in Köln sei es 8-8,50 Euro/Stunde. Die Wegezeiten zwischen den Objekten seien definitiv nicht bezahlt, Stau z.B., sei persönliches Pech des Mitarbeiters! 02.09.2008 Eine Servicekraft ... Sie arbeite beim ISD und könne viele der o.g. negativen Punkte nur bestätigen. Aber Servicekräfte würden dort definitiv nach AEntG bezahlt. Das bedeute 8,15 Euro bzw.10,24 Euro/h (West). 05.09.2008 Ein anderer Ex-Mitarbeiter als Führungskraft packte aus ... Wer damit leben kann, nur nach Statistiken bewertet zu werden und nicht nach Engagement und Eigeninitiative - wer also seine Arbeit stur nach Vorgabe verrichte, ohne Rücksicht auf Kollegen und eingestellter Arbeitskräfte - der solle nicht zögern sich beim ISD zu bewerben. Selbsterarbeitete und durch persönlichen Einsatz gewonnene Aufträge zählen im nach hinein weniger als jede Zahl in der halbjährlich abgerufenen Statistik ! - und diese müsse vorgabemässig stets erfüllt sein ! Wer den gesetzten Zielen nicht nachkomme, sei raus - ohne wenn und aber.... Wie die Zahlen zustande kommen und was letztendlich dahinter stecke, sei unrelevant.... das sei Fakt !!!! Zwar werde einem gern etwas anderes erzählt - aber die Realität sähe bei weitem anders aus. Jedes Unternehmen strebe nach größtmöglichem Gewinn, dass müsse nicht auf diese art und weise und nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer geschehen. Die Geschäftspolitik des ISD sei eine ganz eigene und man solle sich dessen bewusst sein. Man sei ein ganz kleines Rad im duckmäuserischen Räderwerk des Unternehmens. Nach oben buckeln und nach unten treten - wer diese Arbeitsweise beherrsche sei beim ISD genau richtig ! - zumindest was die "Führungskräfte" dieses Etablissementes angehe. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/539-Mobbing-am-Scheideweg-Was-taugt-der-Rechtsweg.html:2p59p9ej]Chefarzt Mobbing - Deutschland und das Arbeitsrecht am Wendepunkt?[/url:2p59p9ej] *[url=http://wiki.mobbing-gegner.de/BAG_8_AZR_593/06_Urteil_-_Bundesabrbeitsgericht_-_Mobbing_-_Schmerzensgeld_-_Entlassung_des_St%C3%B6rers:2p59p9ej]BAG AZR 593/06 Sachhinweise im mobbing wiki[/url:2p59p9ej] *[url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/424-Weihnachten-fuer-Mobbingopfer-Stille-Nacht-in-Erfurt.html:2p59p9ej]Weihnachten für Mobbingopfer - Stille Nacht in Erfurt[/url:2p59p9ej] *[url=http://tinyurl.com/37cb4w:2p59p9ej]Weihnachten bald auch bei Playmobil?[/url:2p59p9ej] Unten steht das Urteil im Volltext! Hallo ! Endlich bekam mal ein [url=http://www.mobbing-gegner.de:2p59p9ej]Mobbing-Opfer[/url:2p59p9ej] Recht vor dem Bundesarbeitsgericht. [b:2p59p9ej]Der Schmerzensgeldanspruch wurde zugesprochen.[/b:2p59p9ej] Wie der Kölner Stadtanzeiger am 26.10.2007 online berichtet, wurde auf der Grundlage des LAG Hamm, dass den Schmerzensanspruch verneinte, mit dem BAG-Urteil vom 25.10.2007, Az: 8 AZR 593/06, höchstrichterlich dem Mobbing-Opfer Schmerzensgeld zugesprochen. Die Geschichte konnte bei Mobbing-Gegner aus der [url=http://forum.mobbing-gegner.de/lag-hamm---16-sa-76-05---t574.html:2p59p9ej]Vorinstanz des LAG-Hamm, Urteil vom 06.03.2006, Az.:16 Sa 76/05[/url:2p59p9ej] (in etwa) erfasst werden. Wie die Rhur Nachrichten online am 26.10.2007 berichtete, wurde ein Oberarzt des St.-Marien-Hospitals in Lünen gemobbt. [u:2p59p9ej]Drei Jahre [/u:2p59p9ej]war der Mediziner aufgrund einer psychischen Erkrankung [u:2p59p9ej]arbeitsunfähig[/u:2p59p9ej]. Nach Ansicht der Erfurter Richter habe der Chefarzt diese Krankheit durch Herabwürdigung der fachlichen Qualifikation des Mitarbeiters schuldhaft herbeigeführt. Dafür sollte das Krankenhaus jetzt gerade stehen. In welcher Höhe das Schmerzensgeld zu zahlen wäre, musste durch das Landesarbeitsgericht Hamm geklärt werden. Der gemobbte Mediziner arbeitet seit 1987 im Hospital, 1990 wurde er Erster Oberarzt einer Fachabteilung, die er ab Anfang 2001 kommissarisch leitete. Er bewarb sich als Chefarzt, doch die Stelle wurde extern besetzt. Seit Mai 2002 fühlte sich der Mediziner von seinem Chef herabgewürdigt. Konfliktlösungsverfahren seitens des Arbeitgebers seien erfolglos geblieben. Das Krankenhaus [b:2p59p9ej]bestreitete[/b:2p59p9ej] Mobbinghandlungen des Chefarztes. Die Mitarbeitervertretung (MAV) habe sich mit dem Thema Mobbing befasst, erklärte Jochen Bahrenberg, stellvertretender MAV-Vorsitzender. Es werde ein Verfahren entwickelt und eine Vereinbarung mit dem Dienstgeber getroffen, wie mit Mobbing am Arbeitsplatz umgegangen werden könne. [b:2p59p9ej]Anmerkung:[/b:2p59p9ej] [code:2p59p9ej]Mobbing ist nicht "zu umgehen", sondern [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Am_Arbeitsplatz]Mobbing am Arbeitsplatz[/url] ist zu eleminieren. [/code:2p59p9ej] Gruss Tom Lesetipp: [url=http://forum.mobbing-gegner.de/seelenschmerz/brieffreundschaft-mit-einem-serienmorder-t1055.html:2p59p9ej]Brieffreundschaft mit einem Serienmörder[/url:2p59p9ej] |
| Tom | Mobbing-Urteil - Schadenersatz.[b:1a8mgp5u] Cheartzt mobbt Oberarzt[/b:1a8mgp5u]. Die Krankenhausleitung bestritt das Mobbing. [b:1a8mgp5u][Nachtrag] [/b:1a8mgp5u] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/539-Mobbing-am-Scheideweg-Was-taugt-der-Rechtsweg.html:1a8mgp5u]Chefarzt Mobbing - Deutschland und das Arbeitsrecht am Wendepunkt?[/url:1a8mgp5u] *[url=http://wiki.mobbing-gegner.de/BAG_8_AZR_593/06_Urteil_-_Bundesabrbeitsgericht_-_Mobbing_-_Schmerzensgeld_-_Entlassung_des_St%C3%B6rers:1a8mgp5u]BAG AZR 593/06 Sachhinweise im mobbing wiki[/url:1a8mgp5u] *[url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/424-Weihnachten-fuer-Mobbingopfer-Stille-Nacht-in-Erfurt.html:1a8mgp5u]Weihnachten für Mobbingopfer - Stille Nacht in Erfurt[/url:1a8mgp5u] *[url=http://tinyurl.com/37cb4w:1a8mgp5u]Weihnachten bald auch bei Playmobil?[/url:1a8mgp5u] Hallo ! Wie die Rhur Nachrichten online am 26.10.2007 berichtete wurde im St. Marien Hospital, Altstadtstraße 23, 44534 Lünen, ein Oberarzt derart gemobbt, dass sogar das Bundesarbeitsgericht mit dem Urteil vom 25.10.2007, Az: 8 AZR 593/06, zum Ergebnis kam, dass Schmerzensgeld zu zahlen war. In der [url=http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2007&nr=12246&pos=1&anz=78:1a8mgp5u]Pressemitteilung Nr. 77/07 des Bundesarbeitsgerichts[/url:1a8mgp5u] wurde darüber berichtet. Die Krankenhausleitung bestritt [url=http://www.mobbing-gegner.de:1a8mgp5u]das Mobbing[/url:1a8mgp5u]. Zum Zeitpunkt des Urteils des BAG waren folgende Personen mit der [url=http://www.smh-online.de/index.php?id=544:1a8mgp5u]Betriebsleitung[/url:1a8mgp5u] betraut, - wie auf der Internetseite zu lesen war (Copyright 1996-2006) - : Der Ärztliche Direktor und Priv.-Doz. Herr Dr. med. Wolfram Wilhelm Die Pflegedirektorin Marie-Luise Stoverock Der Verwaltungsdirektor Axel Weinand Zum gleichen Zeitpunkt war der [url=http://www.smh-online.de/index.php?id=427:1a8mgp5u]Chefarzt Dr. med. R. Harre[/url:1a8mgp5u] der Leiter der Neurochirugischen Klinik. Der Chefarzt wurde durch drei Oberärzte und fünf Assistenzärzte unterstützt, - was ebenfalls aus der Internetseite zu entnehmen war (Copyright 1996-2006). Als [url=http://www.smh-online.de/index.php?id=501:1a8mgp5u]Ansprechpartner[/url:1a8mgp5u] galten die Oberärztin Frau Dr. med. Katja Swoboda und der Oberarzt Herr Dr. med. Samir Kazkaz, - was ebenfalls aus der Internetseite zu entnehmen war (Copyright 1996-2006). Herr Markus Lingenauber war in der [url=http://www.diag-mav-muenster.de/wir/wir.html:1a8mgp5u]Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Münster[/url:1a8mgp5u] organisiert. Die Mitarbeitervertretung (MAV) des St. Marien Hospitals Lünen habe sich mit dem Thema Mobbing befasst, erklärte Jochen Bahrenberg, stellvertretender des MAV-Vorsitzenden. Es werde ein Verfahren entwickelt und eine Vereinbarung mit dem Dienstgeber getroffen, wie mit Mobbing am Arbeitsplatz umgegangen werden könne. Wie mit dem Thema Mobbing im St. Marien Hospitals Lünen in der Vergangenheit "umgegangen" wurde, konnte aus der [url=http://forum.mobbing-gegner.de/lag-hamm---16-sa-76-05---t574.html:1a8mgp5u]Vorinstanz des LAG-Hamm, Urteil vom 06.03.2006, Az.:16 Sa 76/05[/url:1a8mgp5u] (in etwa) erfasst werden. Der Mobbing-Betroffene war als der leitender Oberarzt, Vertreter des Chefarztes, und Facharzt der Neurochirugie, seit dem 01.10.2001 im St. Marien Hospital Lünen tätig, weil vorher die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Bewerbung:1a8mgp5u]Bewerbung[/url:1a8mgp5u] des Oberarztes auf den Chefarztposten scheiterte, und ein externer Bewerber die Stelle bekam. Seit Mai 2002 fühlte sich der Oberarzt vom Chefarzt der Neurochirugischen Klinik gemobbt, und der Oberarzt erkrankte ab dem 13.11.2003 wegen psychischer Leiden, und er bafand sich bis zum 11.02.2004 in stationärer Behandlung, und danach in ambulanter Behandlung. Es kam zu einem Widereingliederungsversuch, der aber scheiterte. Es kam kurzweilig zur Arbeitsaufnahme, die aber mit der Dauererkrankung seit Oktober 2004 endete. Der Oberarzt erhob Mobbing-Vorwürfe gegen den Chefarzt, es folgten Gespräche beim Verwaltungsdirektor St. Marien Hospital Lünen. Der Oberarzt schaltete einen Rechtsanwalt ein, es folgten Schlichtungsgespräche mittels eines externen Vermittlers, was aber auch fehl schlug. Es gab sogar ein Konfliktvermittlungsverfahren, mit dem Oberarzt, mit dem Chefarzt, mit einem Zeugen, mit dem ärztlichen Direktor. Der Chefarzt zeigte sich nicht zur Kooperation bereit. Der Oberarzt machte folgende Mobbing-Handlungen geltend, die zur Jahreswende 2001/2002 begannen und mit der Dauererkrankung seit Oktober 2004 endete: Der Chefarzt wollte in Urlaub, deswegen musste der Oberarzt seinen angemeldeten Urlaub umbuchen. Desgleichen geschah in den Herbstferien, hier musste der Oberatz seinen Urlaub abbrechen, der Chefarzt habe Vorrang, wobei der Chefarzt seinen Urlaub nicht antrat und im Dienst erschien. Der Oberarzt machte einen guten Vorschlag über die Verwendung verschiedener Implate bei Wirbelsäulenoperationen, was den Chefarzt nicht interessierte. Es gab eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Abmahnung:1a8mgp5u]unzutreffende Abmahnung[/url:1a8mgp5u], nur zutreffend sei gewesen, dass der Oberarzt zur Patientin gesagt habe, sie sei "panne". Der Chefarzt sprach den Oberarzt in Anwesenheit von Kollegen herablassend und aggressiv an, weil bei einer Hirntumoroperation 4 Bohrlöcher, anstatt 2 Bohrlöcher gesetzt wurden, was der Oberarzt zu überwachen hatte. Der Chefarzt meinte, wenn der Oberarzt eine solche Operation nicht könne, werde der Chefarzt dem Oberarzt bei der nächsten Operation dies nochmal zeigen. Der Oberarzt sei von einem angekündigten Patient nicht informiert worden. Vielmehr sollte die Oberärztin auf Weisung des Chefarztes dies übernehmen, worüber der Oberarzt nicht informiert war. Der Chefarzt bezichtigte den Oberarzt, er habe den ausgeschiedenen Chefarzt hintergangen, und das habe zum Rauswurf des ausgeschiedenen Chefarztes geführt. Der Chefarzt bezichtigte den Oberarzt vor versammelter Mannschaft im Rahmen der Diskussion um die Bereitschaftsdienste, dass der Oberarzt unlautere Motive nutzen würde, "um seinen Arsch im Bett lassen zu können", und "um seine Pfründe zu sichern". Der Chefarzt will bei niedergelassenen Fachärzten vorstellig geworden sein, und die hätten im Gespräch die ärztlichen Fähigkeiten des Oberarztes in Zweifel gezogen, - so der Chefarzt in einem Konfliktgespräch - . Der Chefarzt äusserte schriftlich, der Oberarzt habe sich selbst beurlaubt, und so einen personellen Engpass erzeugt. Der Chefarzt ging in Urlaub und beschuldigte den Oberarzt später, er habe entgegen den Anweisungen die Behandlung einer Patientin vorgenommen, obwohl die abgesprochenen Therapiemassnahmen den Anweisungen entspochen haben. Der Chefarzt ordnete an, dass im vom Oberarzt genutzten Untersuchungszimmer für ambulante Patienten ein weiterer Schreibtisch für den zweiten Oberarzt aufgestellt wurde, obwohl der Oberarzt und der zweite Oberarzt die Anfrage des Chefarztes, ob die so möglich wäre, verneinten. Der Oberarzt musste eine Operation eines Assistenzarztes übernehmen, der die Operation in Bauchlagerung anfing, was aber der bisher praktizierten sitzenden Lagerung entgegenstand. Der Oberarzt machte am Folgetag den Chefarzt auf die medizinisch-rechtliche Problematik in der Frühbesprchung aufmerksam, weil dies so nicht aufgeklärt worden wäre, was den Chefarzt zu Rumschreierei veranlasste: "Ich bin hier der Operateur und Sie sind mein Handlanger. Sie haben das zu tun, was ich Ihnen sage." Den Oberarzt erreichte ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, wobei dieser behauptete, der Oberarzt habe einen Patienten operiert, der dann verstarb, und es stünden Schadensersatzansprüche an. Der Oberarzt wusste von nichts. Der Chefarzt hatte dem Rechtsanwalt mitgeteilt, dass die angeforderten Operationsberichte nicht exestierten. Erst später erfuhr der Oberarzt, der wegen diverser Leiden arbeitsunfähig war, von einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren, indem dem Oberarzt "die Tat" vorgeworfen wurde. Im beruflichen Wiedereingliederungsversuch bat er den Chefarzt, ob er, der Oberarzt dienstfrei haben könnte, weil der Oberarzt an einer Familienfeier teilnehmen wollte. Der Oberarzt bot zwei andere Dienste an. Der Chefarzt stimmte nicht zu, da der betreffende Tag ein Feiertag sei. Der Chefarzt ordnete an einem Tag an, dass der Oberarzt aus seinem Arbeitszimmer zu verweisen sei, da eine Teilzeitkraft für drei Stunden ein Arbeitszimmer mit eigenem PC gebraucht habe. Der Oberarzt wollte die Visite mit dem Chefarzt und den Kollegen begleiten, was den Chefarzt verstimmte, und er den Oberarzt im Beisein der Kollegen auf dem Flur der Station anfuhr, was der Oberarzt auf der Visite zu tun hätte, schliesslich habe der Chefarzt klare Anweisung gegeben, dass der Oberarzt OP-Berichte diktieren müsse. Es gab eine Terminänderung zu einer Dienstbesprechung, die der Chefarzt dem Oberarzt nicht bekannt gab. Der Oberarzt war erkrankt und anschliessend aus dem Urlaub in den Dienst zurückgekehrt, und er hatte den Chefarzt gefragt, ob er am Folgetag 2 Stunden am Nachmittag für einen länger geplanten privaten Termin freinehmen könnte. Der Chefarzt verneinte seine Bitte. Der Chefarzt erklärte dem Oberarzt in einem Vieraugengespräch, dass die Kollegen und Kolleginnen zum Oberarzt kein Vertrauen mehr hätten, und wie sich der Oberarzt die weitere Zukunft in der Abteilung vorstelle. Der Chefarzt wolle dem Oberarzt behilflich sein einen anderen adäquaten Arbeitsplatz zu finden. Bei einer Schädeloperation mussten verbliebene Glassplitter entfernt werden, wobei der Oberarzt einen Glassplitter versehentlich mit dem Mikrosauger entfernte, wobei der hinzugerufene Chefarzt den Oberarzt vor versammelter Mannschaft anfuhr, weshalb der Oberarzt gemäss der Anweisung des Chefarztes den Glassplitter nicht im Schädel belassen hätte. Der Oberarzt, der leitender Oberarzt, Vertreter des Chefarztes, und Facharzt der Neurochirugie, war, assistierte auf Anweisung des Chefarztes bei einer Kollegin, wobei der Chefarzt dem Oberarzt Weisungen erteilte, die jeder Anfängeroperateur kennt. Der Chefarzt belehrte den Oberarzt, er dürfe nur auf persönliche und direkte Anweisung des Chefarztes Privatpatienten behandeln. Der Oberarzt erkrankte erneut seit Oktober 2004. Anmerkung: Die Mitarbeitervertretung hat mit dem Thema nicht "umzugehen", sondern sie hat dafür Sorge zu tragen, dass Mobbing eleminiert wird ! Gruss Tom |
| Tom | hallo ! Wie der Tagesanzeiger.ch online am 08.11.2007 berichtete, sollen seit Juli 2007 beim Technologiekonzern engagierte Manager zusammen mit Finanzchef Joe Kaeser und dem neuen Rechtshüter Peter Solmssen dazu gezwungen worden sein, an der Jahresbilanzkonferenz in aller Ausführlichkeit über weitere dubiose Zahlungen in der Schmiergeld-Affäre zu berichten. Der Konzernchef Peter Löscher meinte, die internen Aufklärungen seien weitgehend abgeschlossen. Über alle Bereiche hinweg seien bei den internen Untersuchungen aus den Jahren 2000 bis 2006 zweifelhafte Transfers in Höhe von gut 1,3 Milliarden Euro entdeckt worden. Zirka ein Drittel der kontrollierten Zahlungen seien laut Kaeser zweifelhaft gewesen. Es bestehe der Verdacht, dass ein grosser Teil der Gelder in schwarzen Kassen verschwunden sei und im Ausland als Schmiergeld eingesetzt worden sei. Damit erreichte die Affäre um Korruption, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Untreue eine neue Dimension. Bisher hatte der deutsche Traditionskonzern nur dubiose Geldströme in der ehemaligen Siemens-Kommunikationssparte Com in Höhe von knapp 450 Millionen Euro eingeräumt und dafür eine Geldbusse von 201 Millionen kassiert. Quelle: [url=http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/wirtschaft/811164.html:3rhwkqeb]tagesanzeiger.ch online am 08.11.2007[/url:3rhwkqeb] Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Hier mal eine Bildergallerie der Beschuldigten und Zeugen im Skandal um Lustreisen, Schmiergeld und geschlechtsbezogene Partys, freundlicher weise zur Verfügung gestellt durch welt.de/wirtschaft/article1365378/Koepfe_in_der_VW-Affaere.html DIE WELT online Die Gesichter und die Namen wollen wir nicht vergessen ... Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Wie [url=http://newsticker.welt.de/index.php?channel=ver&module=dpa&id=16210880:2v8j56or]DIE WELT ONLINE am 21.11.2007[/url:2v8j56or] berichtete, macht die Arbeit Menschen in Deutschland mehr und mehr psychisch krank. "Die Zahl der Männer und Frauen, die durch den Beruf an psychischen Störungen erkrankt, steigt seit Jahren kontinuierlich", sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN), Wolfgang Gaebel. So sei die Anzahl der Berufsunfähigkeitsfälle wegen psychischer Beschwerden von 1997 bis 2004 um rund 70 Prozent gestiegen. "Die Belastungen am Arbeitsplatz wie der Konkurrenzdruck oder Mobbing spielen häufig eine wichtige Rolle, wenn Menschen psychisch krank werden", sagte Gaebel, der an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf arbeitet. Genaue Zahlen gebe es dafür zwar nicht. "Arbeit stellt aber definitiv einen Stressfaktor dar." Während Arbeitslosigkeit für viele Männer und Frauen ebenfalls eine Belastung sei, könne auch der Job krank machen. "Der Mensch kann sich eigentlich gut an neue Situationen anpassen, aber die sich in den vergangenen Jahren stark veränderten Arbeitsbedingungen wie Zeitdruck, mediale Überflutung und Bearbeitung von immer mehr Aufgabenfeldern sind für viele Männer und Frauen eine große Herausforderung", erklärte Gaebel. "Wird die Arbeit zudem als unbefriedigend und wenig erfolgreich wahrgenommen, kann das zu Depressionen oder Sucht führen", erklärte Gaebel. "Hat man das Gefühl, die Arbeit wird trotz erheblicher Mühen zu wenig anerkannt, ist das ein weiterer Stressfaktor." Auch geistige oder emotionale Überforderung könnten schaden. "Arbeitet beispielsweise ein eher scheuer Mensch als Autoverkäufer, kann das bedeuten, dass er sich jeden Tag quält." Ziel müsse daher sein, Menschen für psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz mehr zu sensibilisieren. Nur so könnten sie früh genug erkannt und behandelt werden, sagte Gaebel. Dabei müsse sei allerdings auch zu beachten, dass bei einer psychischen Erkrankung verschiedene Faktoren wichtig seien. "So können Arbeitssituationen von einem Menschen als belastend empfunden werden, während sie einen anderen Arbeitnehmer nicht stören." Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Die [url=http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?sid=8b8ca0b0a7e39f5e53002085c35df3b8&em_cnt=1247773:2197m98k]Frankfurter Rundschau[/url:2197m98k] veröffentlichte am 23.11.2007 einen Bericht, in dem erläutert wurde, dass ein Lehrer mit einer Mobbing-Klage gegen seinen Schuldirektor vor dem Landgericht Limburg scheiterte. Der Vorwurf des Lehrers, der früher stellvertretender Leiter der Schule war: Der Direktor soll ihm unter anderem einen Kellerraum als Dienstzimmer zugewiesen haben, ihm Leitungsfunktionen entzogen haben, und er soll ihn aus dem Lehrerzimmer verbannt haben. Ob die Vorwürfe des Lehrers stimmten und sich der Direktor einer Grund- und Gesamtschule rechtswidrig verhalten hatte, wurde nicht überprüft. Die Richter wiesen die Klage mit der Forderung nach 20.000 Euro Schmerzensgeld am 23.11.2007 ab, weil sie an die falsche Adresse gegangen war. Der Lehrer hätte das Land und nicht den Direktor verklagen müssen, erklärte das Gericht. Der Grundgesetz-Artikel 34 bestimme, dass Ansprüche wegen Schäden, die Beamte im Dienst verursacht haben, ausschließlich bei dessen Dienstherren geltend gemacht werden könnten, also beim Staat. Damit werde verhindert, dass Beamte wegen Haftungsrisiken in ihrer Entscheidungsfähigkeit gehemmt werden. Außerdem könne ein Geschädigter immer auf den Staat als zahlungsfähigen Schuldner zurückgreifen. Wenn der Staat für einen Fehler haften müsse, könne er jedoch den dafür verantwortlichen Beamten für einen Ausgleich heranziehen - aber nur, wenn der vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe, erklärte das Gericht. Anmerkung: Sollen jetzt alle Beamte erst mal mobben, weil Beamte wegen Haftungsrisiken in ihrer Entscheidungsfähigkeit gehemmt werden könnten, und dann sei zu prüfen, ob der Staat einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig angerichtet hat ? Was soll das denn ? Mobbing ist zu elemenieren. Das gilt auch für den Staat. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Wie [url=http://www.mvregio.de/mvr/72232.html:3qvf8vma]MVregio News aus Mecklenburg Vorpommern[/url:3qvf8vma] online am 24.11.2007 berichtete, wurde eine Mitarbeiterin der Rostocker Baugenossenschaft BG Neptun gemobbt. Das Mobbing- Opfer soll Regina Schwarz gewesen sein, damalige Prokuristin und heutiges Mitglied des Vorstandes. Schwarz wollte man wegen angeblich geistlicher Verwirrung aus dem Unternehmen entfernen. MVregio News sollen Unterlagen vorliegen, die dies in ziemlich makaberer Art und Weise beschrieben hätten. Was war geschehen: Schwarz hatte damals Unregelmäßigkeiten im Buchungssystem ihres Computers beanstandet und den Verdacht geäußert, dass jemand an ihrem Computer sich zu schaffen gemacht haben soll. Nachdem sie das der Geschäftsleitung mitgeteilt hatte, plante man sie aus dem Unternehmen zu entfernen. Erst ein Veto des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden beendet das Vorhaben der Geschäftsleitung. Zudem soll es schon mehrfache Mobbing-Versuche in der Vergangenheit gegeben haben, da bei der BG ein Betriebsrat zu wählen war, dies sei gescheitert, weil es massives Einschreiten der Geschäftsleitung gegen habe. Dabei soll es auch zu Kündigungen von Mitarbeitern gekommen sein, die sich für die Betriebsratswahl stark gemacht hatten. Ein Mitarbeiter der BG begründet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, den teilweise desolaten Arbeitsbedingungen bei der BG mit einem Betriebsrat gegenüber Geschäftsleitung besser entgegenzutreten. Auch soll es in der Vergangenheit immer wieder Versuche der Geschäftsleitung gegeben haben, kritische und unliebsame Mitarbeiter durch Mobbing aus dem Unternehmen zu entfernen. Anmerkung: Die ver.di war in diesem Bereich aktiv. Hoffen wir, das ver.di Mobbing nicht umgeht, sondern elemeniert. Gruss Tom [url=http://tinyurl.com/2uwmde:3qvf8vma]Verdi eine Gewerkschaft nach meinem Geschmack[/url:3qvf8vma] [url=http://tinyurl.com/2qmnds:3qvf8vma]Verdi und La traviata, Dinge geschehen. Manche lassen sich aufhalten![/url:3qvf8vma] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/204-Solidaritaetsaufruf-fuer-verdi-Betriebsratsvorsitzende.html[url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/204-Solidaritaetsaufruf-fuer-verdi-Betriebsratsvorsitzende.html]Solidaritätsaufruf für verdi-Betriebsratsvorsitzende[/url] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/216-Solidaritaet-Konflikt-in-der-Volksbank-Ludwigsburg-eG.html:3qvf8vma]Solidarität - Konflikt in der Volksbank Ludwigsburg eG[/url:3qvf8vma] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/225-Nachgelegt-Verdi-Mehr-Geld-fuer-Mobbing-Beratung.html:3qvf8vma]Nachgelegt -- Verdi: Mehr Geld für Mobbing-Beratung[/url:3qvf8vma] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/236-Ludwigsburger-Volksbank-Betriebsraetin-Andrea-Widzinski-soll-gekuendigt-werden-updated.html:3qvf8vma]Ludwigsburger Volksbank: Betriebsrätin Andrea Widzinski soll gekündigt werden[/url:3qvf8vma] |
| Tom | Hallo ! Wie die [url=http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/443/145112:ec2k6cfa]Süddeutsche Zeitung am 28.11.2007[/url:ec2k6cfa] online berichtete, soll Karl-Heinz Wildmoser, Ex-Präsident des TSV 1860 und Großgastronom, gemobbt haben. Weil Wildmoser gemobbt habe, ist von einem früheren Angestellten mittels 13 Seiten umfassenden Klageschrift und Anwalt vor dem Arbeitsgericht verklagt worden. Der ehemalige Geschäftsführer der Traditionsgaststätte "Donisl" in München, Willibald Grabner, warf seinem damaligen Chef Mobbing vor: Die Rechnung: wenigstens 20.000 Euro Schmerzensgeld Zudem stünden rund 300.000 Euro Schadenersatzforderungen im Raum. Wildmoser dagegen sei sich keiner Schuld bewusst. Der Fachnawalt für [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:ec2k6cfa]Arbeitsrecht[/url:ec2k6cfa] listete zahlreiche Vorkommnisse auf, die nach Auskunft von Experten eindeutig "Mobbinghandlungen" darstellten: Sinngemäß soll Wildmoser dem Angestellten vorgeworfen haben, geistig und körperlich behindert zu sein und zu wenig Leistung zu zeigen. In der Verhandlung am 28.11.2007 vor dem Münchner Arbeitsgericht lehnte Wildmoser den Vergleichsvorschlag der Vorsitzenden ab, freiwillig einen Betrag zu bezahlen: "Ich wüsste nicht wofür." Doch nicht er habe dem Geschäftsführer gekündigt, vielmehr sei dieser krankgeschrieben gewesen, habe dann sein Leid einer Boulevardzeitung geklagt und am Tag darauf selbst gekündigt. Grabner sei eine "beleidigte Leberwurst" und habe sich schon aufgeregt, wenn er ins Lokal gekommen und ihn mal nicht sofort gegrüßt habe. Anwalt Herrmann sagt dagegen, dass sein Mandant ärztlich und psychologisch betreut werden muss: "Seit damals hat er Albträume, Schweißausbrüche, ständiges Zittern und Angst vor der Zukunft." Falls sein Mandant keine neue Arbeitsstelle mehr finde, müsse Wildmoser ihm bis zur Rente das entgangene Gehalt zahlen - rund 294.000 Euro. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Wie der [url=http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=3069127:19i401if]Wiesbadener Kurier online am 29.11.2007[/url:19i401if] bekannt gab, wurde vor zwei Jahren ein Prozess am Arbeitsgericht eröffnet. Vier Croupiers verklagten die Wiesbadener Spielbank auf Schadenersatz und Verdienstausfall aufgrund gutachterlich bescheinigter Gesundheitsstörungen wie Depressionen infolge von Mobbing am Arbeitsplatz. Mit einem von ihnen habe sich die Spielbank auf eine Abfindung von 30 000 Euro geeinigt, allerdings nicht im Sinne einer Schadenszahlung, wie Anwalt Dirk Glock betonte, sondern wegen dem Verlust des Arbeitsplatzes. Als die anderen drei Kläger sich nicht auf den Vergleich einlassen wollten, habe er deutlich gesagt, dass es von seiner Seite aus künftig keine weiteren Vergleiche geben werde - da die Spielbank im März 2006 den Prozess gewann, war das auch nicht nötig. Einer Kläger, Herr Wolfgang Weis, arrangierte sich seit seiner Krankschreibung vor sieben Jahren als ehrenamtlicher Berater bei der Gießener Initiative gegen psychosozialen Stress und Mobbing. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Vielen Dank für die Blumen ! Aufmunterung tut gut. Gruss Tom |
| Tom | Wie die [b:12m2dsr3]FinanzNachrichten.de[/b:12m2dsr3] online am 29.11.2007 berichtete, sei die Arbeitslosigkeit um 53.000 auf 3.600.000 zurückgegangen. Das sei eine Quote von 8,1 %. Experten sagten vorraus, dass sich die Lage noch mehr bessern würde. [quote:12m2dsr3]Was nützt es, wenn per [b:12m2dsr3]Lohndumping[/b:12m2dsr3] jede Menge [b:12m2dsr3]Billigjobs[/b:12m2dsr3] entstehen, die arbeitslosen Menschen in "[b:12m2dsr3]Massnahmen[/b:12m2dsr3]" und damit aus der Arbeitslosenstatistik verschwinden, und was nützt es, wenn 2009 die "[b:12m2dsr3]Massnahmen[/b:12m2dsr3]" alle samt wieder gestrichen, und nicht verlängert werden ? Bekommt man so die Arbeitslosen von der Strasse ?[/quote:12m2dsr3] Hoffentlich verdienen bald die 1-Euro-Jobber, die 0-Euro-Jobber (Praktikantinnen und Praktikanten als Schüler, Kinder, und derartiges), die (Zwangs-)400-Euro-Jobber, und auch die 5-Euro-Netto-Jobber, und die Obdachlosen, und die Nichtsesshaften, mal endlich soviel Geld in Euro, dass sie sich ein eignes Leben aufbauen können, selber eine Familie gründen können, eine Wohnung einrichten und mieten können, und das dies auch so bleibt, bis deren die Kinder in Rente gehen können. Es kann nicht sein, dass ca. 6.000.000 Menschen nicht mehr Einkommen haben, als das es [b:12m2dsr3]HartzIV[/b:12m2dsr3] als Einkommen gibt. Wie wärs mal zur Abwechslung, wenn keine Steuern mehr auf Sozialmietraum erhoben wird (auch nicht bei Erstellen der Wohungen), und wenn es keine Steuern auf Brot, Mehl, Gemüse geben würde, wenn das Schulmaterial komplett von den Schulen (zum Teil leihweise) gestellt würde, und wenn keine Steuern auf Kinderkleidung und Babynahrung erhoben würde. Andere Möglichkeiten gibt es hierzu zu Hauf. Das spart [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Hartz_4:12m2dsr3]HarztIV[/url:12m2dsr3], Sozialhilfe, und auch [b:12m2dsr3]Kindergeld[/b:12m2dsr3], und hilft denen, die wegen des [b:12m2dsr3]Lohndumpings[/b:12m2dsr3] nicht genügend verdienen können, und es hilft den Rentnern, die eine zu geringe Rente (in HartzIV-Höhe) haben. Die Bürokratie lässt sich so auch senken. Gruss Tom [code:12m2dsr3]http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2007-11/artikel-9578186.asp[/code:12m2dsr3] |
| Tom | Hallo ! Wen soll man denn wählen ? Bleiben ja nur noch die GRÜNEN übrig. DIE LINKE ist zu sehr links, und weis immer nicht, wie sie ihre Gieskannensozialpolitik finanzieren soll. DIE LINKE steht für mehr Steuereinnahmen, bei noch mehr Staatsverschuldung, und noch mehr Ausgaben beim Sozialetat. Das können wir nicht gebrauchen. Unter dem Strich bleibt nur übrig, dass sich jeder mal Gedanken machen muss, in welche Partei den eingetreten werden soll. Hier kann dann richtig Stunk gemacht werden. Stunk brauchen die Parteien von innen heraus auch um so mehr, weil sie in den Entscheidungswegen viel zu lang und sonst zu langsam sind. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Massenmedien sind die Sprachrohre der Politiker und deren Lobbyisten, um das Wahlvolk gänzlich vor den Wahlen volkszuverdummen, damit die masslose Selbstbereicherung und die Selbstbereicherung für wenige Korrupties in diesem Lande weitergehen kann, - also so wie immer - . Und weil das Wahlvolk immer wieder volksverdummt werden kann, ändert sich nichts. Und wenn sich etwas ändert, dann nur sehr wenig. Also steht bei nächten 1.Mai.Demo im Jahr 2008 mal endlich alle auf ! Das wäre dann mal mehr als Null. Gruss Tom |
| Tom | Erkärung zur Änderung und Löschung von Namen aus dem Artikel: [code:3dhxwa6d]Wie im Impressum versprochen habe ich heute dem Wunsche auf Löschung eines Nammes entsprochen. Wie auch in diesem Bericht der http://tinyurl.com/4bpjxu RP-Online sagt auch der Mobbing-Gegner : .... hat Recht. Die Redaktion. Danke für den Hinweis [/code:3dhxwa6d] [b:3dhxwa6d]Wolfsburg Volkswagen Autostadt[/b:3dhxwa6d] [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Korruption/:3dhxwa6d]Korruption[/url:3dhxwa6d] und [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing:3dhxwa6d]Mobbing in der Wirtschaft[/url:3dhxwa6d] gehören zusammen! Ohne [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Korruption/:3dhxwa6d]Korruption[/url:3dhxwa6d] könnte [b:3dhxwa6d]Mobbing[/b:3dhxwa6d] nicht so prächtig gedeihen! Mobbing in der [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Autostadt:3dhxwa6d]Autostadt Wolfsburg[/url:3dhxwa6d] scheint wie bei Porsche, Daimler, EON und Volkswagen einfach dazu zu gehören! Hallo ! [b:3dhxwa6d]Der Teil I [/b:3dhxwa6d] [url=http://forum.mobbing-gegner.de/wird-deutschland-weltmeister--koenige-der-korruption-an-der-macht-t498.html:3dhxwa6d]Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der Korruption an der Macht[/url:3dhxwa6d] ist zu lang geworden. Deshalb folgt hier Teil II [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Korruption/:3dhxwa6d]Korruption[/url:3dhxwa6d] , Heuschrecken, und [b:3dhxwa6d]Mobbing[/b:3dhxwa6d] sind eng miteinander verknüpft, wenn es darum geht [b:3dhxwa6d]Korruption[/b:3dhxwa6d] oder [b:3dhxwa6d]Stellenkorruption[/b:3dhxwa6d] zu vertuschen und zu vereiteln. Im Übrigen müssen Korrupties Stellenkorruption betreiben, damit die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/EuroAntiMobbing/Korruption_–_Alltag_in_Deutschland]Korruption[/url] , und damit die Selbstbereicherung, in der Abteilung nicht auffallen kann. Jegliche Kontrolle wird von den Korrupties gnadenlos bekämpft, und weil Kontrolle gänzlich unerwünscht ist, sind auf gewissen Stellen auch nur gewisse Personenkreise gefragt. Wer nicht zu diesem erlauchten Personenkreis der Korrupties gehört, und sich aufmacht gegen Korruption und Stellenkorruption vorzugehen, wird gnadenlos aus dem Job gemobbt. Hierzu wenden die Mobber [url=http://forum.mobbing-gegner.de/katalog-der-100--mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-esser-t338.html:3dhxwa6d]die "mobbingtypischen Handlungsweisen"[/url:3dhxwa6d] an. Zum Thema auch folgender Beitrag: [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/266-Deutschland-El-Dorado-fuer-sadistisch-veranlagte-Mobber,-Korruption,-und-Heuschrecken.html:3dhxwa6d]Deutschland: El Dorado für sadistisch veranlagte Mobber, Korruption, und Heuschrecken[/url:3dhxwa6d] Hier wird sodann die Liste der von [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/EuroAntiMobbing/Korruption_–_Alltag_in_Deutschland]Korruption[/url] befallen Stellen weitergeführt, denn häufig finden sich in den einzelnen Fällen Anzeichen gleicher Verhaltensweisen in Sachen Korruption. Eine immer wiederkehrende und sehr auffällige Verhaltensweise zur Selbstbereicherung: - Keine Kontrollen - In der Pressemitteilung vom 06.11.2007 des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde von Herrn Dr. Thole mitgeteilt, dass der Freispruch für einen ehemaligen Rheinbahn-Vorstand aufgehoben wurde. Der Ex-Manager der Rheinbahn Düsseldorf war damit wieder mit dem Vorwurf der Vorteilsannahme in zwei Fällen konfrontiert. Das hatte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Revisionsverfahren mit Urteil vom 09. Oktober 2007 (Az.: III-5 Ss 67/07 – 35/07) entschieden. Der 61-jährige Angeklagte war von 1995 bis Mitte 2002 kaufmännischer Vorstand der Rheinischen Bahngesellschaft Aktiengesellschaft (Rheinbahn) in Düsseldorf. Nachdem der Angeklagte wurde sowohl erstinstanzlich vom Amtsgericht Düsseldorf, als auch im Berufungsverfahren vom Landgericht Düsseldorf von den vorgenannten Vorwürfen freigesprochen. Das Landgericht Düsseldorf hatte den Freispruch des Angeklagten damit begründet, dass die für eine Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme erforderliche Amtsträgereigenschaft nicht festgestellt werden könne. Dieser Begründung ist der Strafsenat mit seiner Revisionsentscheidung entgegengetreten, weil den bisher getroffenen Feststellungen nach nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Angeklagte als kaufmännischer Vorstand der Rheinbahn Amtsträger war. Dies sei sogar eher nahe liegend. Der Senat führt aus, dass die Amtsdelikte, zu denen auch der Straftatbestand der Vorteilsannahme gehört, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität von Trägern staatlicher Institutionen schützen und schon dem Hervorrufen eines bösen Anscheins möglicher Käuflichkeit eines Amtsträgers begegnen sollen. Dieser Gesetzeszweck sei bei der Prüfung, ob ein (leitender) Mitarbeiter eines privatrechtlich strukturierten Unternehmens Amtsträger sei, stets im Auge zu behalten. Werde das Unternehmen nicht als Teil der Staatsverwaltung angesehen, weil eine Erfüllung öffentlicher Aufgaben nicht mehr deutlich werde, verliere sich vor dem Hintergrund des Strafzwecks der Amtsdelikte auch im Korruptionsfalle das Bedürfnis nach einer Ahndung. Letztlich entscheidend sei, ob das Unternehmen trotz seiner privatrechtlichen Struktur in der Öffentlichkeit als ein Staatsunternehmen (kommunales Unternehmen) wahrgenommen werde. Da die Rheinbahn als im Alleinbesitz einer Gebietskörperschaft (Kommune) stehendes Unternehmen des Personennahverkehrs in erheblichem Umfang zur Sicherstellung der Mobilität beitrage und damit eine öffentliche Aufgabe erfülle, dränge sich die Gleichstellung der Rheinbahn mit einer Behörde auf. Hinzu komme, dass ein privates unternehmerisches Handeln stets von Gewinnerzielungsabsicht geprägt sei, während der Nahverkehrsbereich als traditionell strukturell defizitäres Marktsegment zwingend auf öffentliche Zuschüsse angewiesen sei. Gerade mit Blick auf eine solche Kostensituation werde die Rheinbahn von der Öffentlichkeit – dem informierten Bürger – als ein Staatsunternehmen (kommunales Unternehmen) wahrgenommen. Eine endgültige Entscheidung über die Amtsträgereigenschaft des Angeklagten war dem Strafsenat aber nicht möglich, weil das Landgericht einen für die Beurteilung der Vergleichbarkeit der Rheinbahn mit einer Behörde und damit auch die Amtsträgereigenschaft des Angeklagten entscheidenden Punkt nicht ausreichend aufgeklärt habe: Sollte die weitere Aufklärung des Sachverhalts ergeben, dass die Satzung der Rheinbahn die Geschäftsführungsbefugnis des Vorstands im Innenverhältnis auf diejenigen Geschäfte und Rechtshandlungen beschränkt, die der Betrieb eines derartigen Unternehmens gewöhnlich mit sich bringt (das "Tagesgeschäft" eines großstädtischen Verkehrsbetriebs), könne die Gleichstellung der Rheinbahn mit einer Behörde kaum zweifelhaft sein. *206) Was war vorgefallen ? Wie die Westdeutsche Zeitung Newsline am 25.08.2005 mitteilte, stand ... NAME GELÖSCHT, Anruf beim Betreiber siehe Impressum ... (damals 59 Jahre), ehemals kaufmännischer Vorstand der Rheinbahn, vor Gericht. ... NAME GELÖSCHT, Anruf beim Betreiber siehe Impressum stand im Verdacht der Vorteilsannahme. Peter Herresthal (inzwischen verstorbener Inhaber eines gleichnamigen Trierer Verkehrsunternehmens) soll ... NAME GELÖSCHT, Anruf beim Betreiber siehe Impressum .... Ehefrau zwischen September 1999 und Dezember 2001 ein monatliches Beraterhonorar von 2500 Mark gezahlt haben, ohne eine Gegenleistung dafür zu verlangen. Der damals 18-jährige Sohn des Rheinbahn-Vorstands soll von Herresthal außerdem mit einem Autokredit für einen 27 000 Mark teuren Mercedes unterstützt worden sein. Die Vorgeschichte: Mitte der 90er-Jahre kaufte Peter Herresthal von der Rheinbahn die Immobilie Graf-Adolf-Platz 5 und die in diesem Haus ansässige Rheinbahn-Tochter "Rheintourist". Dem Millionengeschäft folgte später ein weiterer Coup: Rheinbahn und Herresthal gründeten unter dem Namen "Transregio" ein gemeinsames Unternehmen, das mehrere kleine Schienenstrecken an der Mosel betrieb. Ein Verlustgeschäft: Seit Betriebsbeginn im Jahr 2000 häufte die Transregio ein Minus von rund 3,7 Millionen Euro an. 75 Prozent der Anteile an dem Unternehmen hat die Rheinbahn inzwischen an ein französisches Verkehrsunternehmen verkauft. Herresthal kann zu den Vorwürfen keine Stellung mehr nehmen. Er stürzte sich vor einigen Monaten von einer Brücke in Luxemburg. Kurz zuvor soll er jedoch gestanden haben, sich durch die Zuwendungen an ... NAME GELÖSCHT, Anruf beim Betreiber siehe Impressum .... Familie das Wohlwollen des Ex-Vorstands gesichert zu haben. NAME GELÖSCHT, Anruf beim Betreiber siehe Impressum Verteidiger zweifelten jedoch an der Glaubwürdigkeit Herresthals. Denn der Busunternehmer galt als schwerer Alkoholiker. "Er wurde einmal mit drei Promille schlafend an einer Tankstelle gefunden", sagte einer der Anwälte. Das Gericht wollte einen Sachverständigen damit beauftragen, um die Aussagetüchtigkeit des toten Unternehmers zu untersuchen. (Gutachten an Toten ????) Die Anwälte beantragten, alle damaligen Vernehmungsbeamten zum Gesundheitszustand Herresthals zu befragen. Außerdem wehrten sich die Verteidiger gegen den Vorwurf, .... NAME GELÖSCHT, Anruf beim Betreiber siehe Impressum .... habe als Amtsträger Vorteile angenommen. "Er war als Vorstand eines Verkehrsunternehmens nicht an Weisungen der Stadt gebunden." *207) Und jetzt Vorteilsnahme in Sachen "Kleine Korruption" ... diesmal Selbstbereicherung in einem Tochterunternehmen der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) ... LEG: war schon im Teil I auffällig ... Wie der DerWesten online am 23.11.2007 mitteilte, wurde Wegen Verdachts der Vorteilsnahme ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte einen früheren Beigeordneten der Stadt Köln im Visier. Der Mann soll zwischen 2003 und 2005 ein Auto gefahren haben, das ein Tochterunternehmen der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) geleast hatte. Der Mann, der bis 2003 als Dezernent in der Domstadt gearbeitet hatte, sei aber gar nicht für die Firma tätig gewesen. «Wir haben noch keinen Grund festgestellt, weshalb er dieses Auto hätte bekommen sollen», sagte Behördensprecher Arno Neukirchen. *208) Der nächste Fall ... [b:3dhxwa6d]Korruption im Betriebsrat bei FIAT ? [/b:3dhxwa6d] Finacial Times online am 28.11.2007 Der ehemalige Gesamtbetriebsratschef der deutschen Fiat-Tochter Iveco Magirus, Andreas Märkl, stehe unter dem Verdacht, Bestechungsgelder von der Nürnberger Versicherung eingestrichen zu haben. Iveco Magirus gibt es nicht gerade auf dem [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Helmstedt/Gebrauchtwagenmarkt:3dhxwa6d]Gebrauchtwagenmarkt Helmstedt[/url:3dhxwa6d] .Im Gegenzug solle er veranlasst haben, dass die Verträge für die Altersversicherung der Mitarbeiter über diesen Versicherer abgeschlossen werden. Die Staatsanwaltschaft Ulm habe die Ermittlungen aufgenommen. Dabei sei die Nürnberger Versicherung ins Visier der Behörden geraten. "Wir haben wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr die Betriebsratsbüros bei Iveco am 14. November durchsuchen lassen, wie auch die einer Versicherung", sagte Wolfgang Zieher, leitender Staatsanwalt in Ulm, ohne Namen zu nennen. Es gehe um einen Geldbetrag im sechs- bis siebenstelligen Euro-Bereich. Die Nürnberger Versicherung teilte mit, dass die Staatsanwaltschaft Ulm und Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Geschäftsräume der Nürnberger Versicherungsgruppe durchsucht haben. Im Zusammenhang mit Vorwürfen gegen dritte Personen habe die Staatsanwaltschaft auch Unterlagen mitgenommen, hieß es. "Die erhobenen Vorwürfe richten sich gegen Mitarbeiter eines Vermittlungsunternehmens, das Verträge unter anderem an die Nürnberger vermittelt, sowie gegen Mitarbeiter eines Unternehmens aus der Fertigungsbranche", teilte die Nürnberger Versicherung mit. Man wolle die Behörden bei ihrer Arbeit in vollem Umfang unterstützen. Im Fall der Korruptionsvorwürfe habe die Kriminalpolizei Ulm bei der Bürodurchsuchung Material sichergestellt, sagte der leitende Staatsanwalt Zieher. Ein Sprecher des Unternehmens betonte, dabei sei "kein Blatt Papier" des Konzerns selbst mitgenommen worden. *209) Endlich wieder mal Verurteilungen ... und das zum Teil kurz vor der Rente ... Hauptsache schön gelebt und selbstbereichert ... Schleswig Holsteiner Zeitung online am 28.11.2007 Das Lübecker Landgericht verurteilte die beiden ehemalige Manager der Volksbank Lauenburg zu mehrjährigen Haftstrafen. Carsten H. (64), der ehemalige Direktor des Geldinstituts muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Hauke H. (55), der zweite Angeklagte, ein ehemaliger Anwalt und Ex-Aufsichtsratsmitglied der Bank, wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Beide wohnten im Kreis Herzogtum. Sie gestanden letztendlich, für Kredite über 17.000.000,-- Euro keine ausreichenden Sicherheiten verlangt und damit die Gefährdung der Rückzahlungen in Kauf genommen zu haben. "Die Vorgänge waren existenzbedrohend für die Volksbank", sagte der Vorsitzende Richter Jörg Beer bei der Urteilsverkündung. Beide hätten ihre Pflichten verletzt, als sie ohne gewissenhafte Prüfung Kredite vergaben. Das Gericht sah eine "raffinierte Begehungsweise" bei den Taten, bei denen zahllose "Strohmänner eingeschaltet" worden waren. Beide hätten sich auch persönlich bereichert. Laut Anklage ließen sich beide Angeklagten aus den Kreditgeschäften jeweils 415.000 Euro auf ihr Konto überweisen. Die Staatsanwaltschaft vermutete, dass sie noch heute einen Teil davon besitzen. Die faulen Kredite wurden nie vollständig zurückgezahlt - und bei den Verlusten geht es nicht allein um die angeklagten 17 Millionen Euro. Der Feuerwehrfonds, das ist die Sicherungseinrichtung der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, musste etwa 60 Millionen Euro in die Volksbank Lauenburg pumpen, um sie vor der Pleite zu retten. Wer profitierte noch ? Profiteure des sagenhaften Geldregens aus Lauenburg sollen die Brüder Bashkim (40) und Burim Osmani (43) gewesen sein. Sie gehören zu jenem albanischen Familienclan, dessen Mitglieder rund um die Hamburger Reeperbahn zu millionenschweren Bauinvestoren aufstiegen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat in Sachen Volksbank mittlerweile Anklage gegen die beiden Brüder erhoben, die vom Bundesnachrichtendienst einmal in die Nähe der organisierten Kriminalität gerückt wurden. Bashkim und Burim Osmani sollen den Bankdirektor dazu gebracht haben, zwischen 2002 und 2006 die Millionenkredite zu gewähren, ohne die dafür gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheiten zu verlangen. Den Kontakt hatte Aufsichtsrat Hauke H. geknüpft, der als Anwalt mit Immobiliengeschäften sein Geld verdiente und in Hamburg den "Harbour Cube" realisiert hatte, einen exklusiven Wohnkomplex mit Elbblick. Gezahlt wurde an Stroh männer, darunter drei Hausmeister von der Reeperbahn. Das Geld verschwand in einem Geflecht von Firmen. So wurde der Bau eines Hotel- und Appartementkomplexes im mazedonischen Skopje mit 22 Millionen Euro finanziert. An der Baugesellschaft war Bashkim Osmani beteiligt. Verwendet wurden aber nur zehn Millionen, der Rest verschwand. Gekauft wurde außerdem ein Bordell in Hamburg, das ein Osmani-Verwandter betreibt. Wegen der Geständnisse und fehlender Fluchtgefahr hob das Landgericht die Haftbefehle auf. Bis zum Strafantritt durften beide Männer damit auf freiem Fuß bleiben. Aufgeflogen war die Betrügerei, bei der es meist um Summen zwischen zehn und 20 Euro ging, im Jahr 2005. Der Beamte, der eine eher nachlässig falsch ausgefüllte Quittung über Vollstreckungskosten tätigte, brachte den Stein ins Rollen. Die Ermittlungen begannen und das Bayerische Landesamt für Steuern füllte 137 Seiten mit den Ermittlungsergebnissen. Wie der beurlaubte und krankgeschriebene 59-jährige Steuerhauptsekretär dem Neu-Ulmer Schöffengericht unter Vorsitz von Dr. Bernt Münzenberg berichtete, waren die Chancen, erwischt zu werden, recht gering. Kollegen hatten ihm gesagt, wichtig sei, dass die Steuerschulden auf "Null" kommen. *210) Der nächste Fall: Selbstbereicherung für einen beurlaubten und krankgeschriebenen 59-jährige Steuerhauptsekretät ... für irgendetwas muss Steuerzahlen gut sein ... Kontrolle auch hier fast Null ... Augsburger Allegeine online am 28.11.2007 Von Mitte 2001 bis Ende 2003 soll er als Vollziehungsbeamter laut Anklage die Vollstreckungskosten beim Eintreiben von Steuerschulden in bar in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Im Prinzip die berühmten "Peanuts", denn über die zweieinhalb Jahre waren bei 47 falschen Abrechnungen nur gut 3.000,-- Euro zusammengekommen. Aufgeflogen war die Betrügerei, bei der es meist um Summen zwischen zehn und 20 Euro ging, im Jahr 2005. Eine eher nachlässig falsch ausgefüllte Quittung über Vollstreckungskosten brachte den Stein ins Rollen. Die Ermittlungen begannen und das Bayerische Landesamt für Steuern füllte 137 Seiten mit den Ermittlungsergebnissen. Wie der beurlaubte und krankgeschriebene 59-jährige Steuerhauptsekretär dem Neu-Ulmer Schöffengericht unter Vorsitz von Dr. Bernt Münzenberg berichtete, waren die Chancen, erwischt zu werden, recht gering. Kollegen hatten ihm gesagt, wichtig sei, dass die Steuerschulden auf "Null" kommen. Die Vollstreckungsposten würden bei der Kassenprüfung nicht besonders berücksichtigt. Auf die Frage von Münzenberg, ob andere Beamte ähnliches gemacht hätten, schwieg sich der Angeklagte aus. *211) Wie schon im Teil I unter *54) *55) *56) wurde über [b:3dhxwa6d]Korruption[/b:3dhxwa6d] bei EADS berichtet. Eine weitere Verurteilung folgte. SPIEGEL.de online am 28.11.2007 Zwei Jahre Haft auf Bewährung: So lautete das Urteil im dritten Prozess um Schmiergelder beim europäischen Luft- und Raumfahrtkonzern EADS. Der Angeklagte hatte sich mit Hilfe von Bestechungsgeldern Dokumentationsaufträge gesichert. Die treibende Kraft soll er nicht gewesen sein. trotzdem wurde ein 51-jähriger Angeklagter wegen der Bestechung von EADS-Mitarbeitern zu immerhin zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht München sah es als erwiesen an, dass sich der Geschäftsführer einer Technologiefirma und sein ehemaliger Partner mit Zuwendungen an zwei Manager des Luft- und Raumfahrtkonzerns sowie an einen Bereichsleiter von Airbus Aufträge bei der Digitalisierung technischer Handbücher gesichert haben. Das Verfahren gegen den 49-jährigen Geschäftspartner des am 28.11.2007 verurteilten Thüringers war abgetrennt worden, weil der mutmaßliche Komplize krank war. Die beiden ehemaligen EADS-Manager, die die Schmiergelder angenommen hatten, waren bereits im Februar wegen Bestechlichkeit und Untreue vom Landgericht zu vier beziehungsweise drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der frühere Airbus-Mitarbeiter erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe. *212) Und weiter in Münster ... Die gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster und des Polizeipräsidiums Münster, datiert auf den 27.11.2007, hatte zum Inhalt, dass ein 36-jähriger Bediensteter der Stadt Münster sich illegale Nebeneinnahmen erschlossen haben soll. Er war zwar nicht mit der unmittelbaren Leerung der Parkscheinautomaten betraut, hatte aber Zugang zu den Schlüsseln für diese Automaten für das gesamte Stadtgebiet und so kam ihm die Idee "Sonderleerungen" durchzuführen und das Geld in die eigene Kasse zu leiten. "Die Kontrollmechanismen der Stadt ließen Unregelmäßigkeiten vermuten, so dass die Stadtverwaltung die Strafverfolgungsbehörden einschaltete", so Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer. "Der 36-Jährige hatte offenbar übersehen, dass jede Leerung vom Computer der Parkscheinautomaten protokolliert wird. So konnte festgestellt werden, dass einigen Leerungen keine Einnahmen bei der Stadtkasse gegenüberstanden", so Schweer weiter. Durch die Überwachung einiger Automaten durch die Polizei konnte schließlich eine der "Sonderleerungen" dem 36-Jährigen zugeordnet werden. Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden die Beamten unter anderem eine Laptoptasche, die mit Hartgeld gefüllt war. Der 36-jährige Beschuldigte hat die Taten teilweise eingeräumt. Weitere interne Überprüfungen der Stadt Münster ergaben einen Verdacht gegen einen 61-jährigen städtischen Mitarbeiter; der noch Gegenstand eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens ist. Der Schaden soll im Bereich eines fünfstelligen Eurobetrages liegen. *213) Und wieder eine Verurteilung ... wieder ein Bürgermeister ... diesmal der Bürgermeister Martin Besenrieder der Gemeinde Wang ... Merkur online/Freisinger Tagblatt am 29.11.2007 Als erwiesen sah es das Freisinger Amtsgericht an, dass sich Wangs Bürgermeister Martin Besenrieder der Untreue schuldig gemacht hat. Strafe: 130 Tagessätze à 90 Euro. Richter Andreas Begemann warf Besenrieder vor, die Finanzierungsschwierigkeiten beim Bau des Kindergartens zu lange verschwiegen zu haben. Mit der nicht genehmigten Überzeihung des Kassenkredits von 500000 Mark auf zwei Millionen Euro habe er Wang zu einer "Gemeinde ohne Investitionsspielraum gemacht. Bürgermeister Martin Besenrieder sah das offensichtlich nicht so, er sah Möglichkeiten in die Berufung zu gehen. *214) [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/EuroAntiMobbing/Korruption_–_Alltag_in_Deutschland]Korruption[/url] mit Altpapier ... selbst mit Müll gelingt die Selbstbereicherung ... Rheinische Post online am 20.11.2007 Bei der Städtereinigung ermittelte die Staatsanwaltschaft Krefeld. Anders als in Willich sei der Meerbuscher Gebührenzahler an dem Verkaufserlös von Altpapier nicht beteiligt. Die Ermittlungen wurden wegen des Verdachts der Untreue oder des Betrugs eingeleitet. Hintergrund seien, wie Oberstaatsanwalt Hans Dieter Menden gestern bestätigte, Unregelmäßigkeiten in der Altpapierentsorgung in Willich. Die Stadtverwaltung Meerbusch habe sofort die Wiegescheine kontrolliert. Es seien keine Abweichungen in der Menge festzustellen gewesen. 68,2 Kilogramm Altpapier seien 2006 rein statistisch auf jeden Einwohner entfallen. Der Stadt Willich soll ein Schaden in Höhe von 200 000 Euro dadurch entstanden sein, dass nicht alles Papier zu einer zentralen Sammelstelle zur Verwertung gefahren worden ist, obwohl Altpapier ein gefragter Rohstoff wurde, der einen Erlös versprach. *215) Untreue bei der in schwere Schieflage geratenen Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB ... Die IKB hatte sich mit riskanten Kreditgeschäften auf dem US-Immobilienmarkt verspekuliert. Die Pleite drohte. Die staatliche KfW als IKB-Hauptaktionärin hat bereits Risiken von 4,8 Mrd E übernommen. Ein Pool mehrerer Banken unter Federführung der KfW hatte sich nach zähen Verhandlungen zudem auf eine zusätzliche Finanzspritze von 350 Mio Euro an die IKB verständigt. DerWesten.de online am 30.11.2007 berichtete: Die Staatsanwaltschaft ermittelte seit August 2007 gegen den Ex-IKB-Chefs Stefan Ortseifen und andere verantwortlich handelnde Personen der IKB. Ermittelt werde wegen des Verdachts der Untreue und des Verstoßes gegen das Aktiengesetz. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat im Fall der in schwere Schieflage geratenen Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB die Privatwohnungen von 4 früheren Vorständen sowie 2 aktiven Mitarbeitern durchsuchen lassen. Dabei sei auch die Wohnung des durchsucht worden. Zudem sollen Fahnder in den Privaträumen der früheren Vorstandsmitglieder Markus Guthoff, Frank Braunsfeld und Volker Doberanzke gewesen sein. Auch die Wohnung des noch amtierenden und für das Risikomanagement zuständigen Vorstands Claus Momburg sei ein Ziel. *216) Und wieder Korruption im Kölsch-Klüngel-Kölle ... ausgerechnet im Kölner Sparverein "Die verarmten Millionäre" [b:3dhxwa6d]Wird Köln Hauptstadt der Korruption ?[/b:3dhxwa6d] ad-hoc-news.de online am 03.12.2007 Der wegen Untreue gesuchte Kassierer des Kölner Sparvereins "Die verarmten Millionäre" soll sich der Polizei gestellt haben. Der 55-Jährige habe ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Die 40 Mitglieder des Vorort-Vereins mit dem ungewöhnlichen Namen hatten das Jahr 2007 über ihre Beiträge eingezahlt. Am 30.11.2007 sollte das angelegte Geld auf einer Feier ausgezahlt werden. Am 29.11.2007 hatte der Kassierer seinem 42-jährigen Schriftführer sämtliche Papiere und Unterlagen über die Leerung der Sparfächer ausgehändigt. Bei der anschließenden Prüfung der Unterlagen stellte der Schriftführer dann einen Fehlbetrag in Höhe von 25 000 Euro fest. Er erstattete umgehend eine Strafanzeige wegen Untreue. Der Kassierer tauchte anschließend zunächst unter. Nachdem den Mann erhebliche Gewissensbisse geplagt hatten, meldete er sich am Wochenende bei der Polizei. Von dem veruntreuten Bargeld konnte nur noch eine geringe Summe sichergestellt werden. *217) Der nächste Fall: Rheinische Post online am 04.12.2007 Die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main ermittelte gegen zwei leitende Mitarbeiter der Düsseldorfer Werbeagentur 107 Communciations wegen Bestechung. Die Beiden hätten sich in Untersuchungshaft begeben müssen. Außerdem seien Haftbefehle gegen zwei Mitarbeiter von Firmen erlassen worden, die mit dieser Agentur zusammengearbeitet haben sollen. Die Leipziger Versicherung mit Sitz in Oberursel bei Frankfurt hatte Anzeige gegen die Agentur erstattet. Nach bisherigen Ermittlungen hatten die Mitarbeiter der Agentur durch entsprechende Schmiergeldzahlungen die Vergabe von Aufträgen beeinflusst. Angestellte der Firmen, deren Werbeetats sie haben wollten, wurden mit Zahlungen gelockt. Außer dem Versicherungsunternehmen handelt es sich außerdem noch um die Kölner Firma Klosterfrau. *218) Auch im Tierschutzverein wird die Selbstbereicherung gross geschrieben ... auch wenn es eher die kleine Korruption betrifft ... DIE WELT online am 14.01.2008 Bei der ersten stattfindenden Mitgliederversammlung des Hamburger Tierschutzvereins, nach dem Ex-Vorstand Wolfgang Poggendorf am 21.12.2007 zurückgetreten war, kam es bei der Veranstaltung zum geschlossenen Rücktritt des erst am 28.12.2007 benannten neuen Vorstandes. Rechtsanwalt Friedrich Engelke, langjähriger Kritiker Poggendorfs, meinte, dass der (neue) Vorstand komplett aus einem Kreis von Günstlingen des Ex-Vorstandschefs bestanden habe. "Für mich zeugt das, was sich hier über Jahre abgespielt hat, von mafiösen Strukturen." Das "System Poggendorf", wie der Anwalt die Machtgefüge innerhalb des Vereins titulierte, habe seit jeher auf "besonderen" Zuwendungen basiert, um Gegner gefügig zu machen. "Die Fokussierung auf Poggendorf als alleiniger Sündenbock hinke insofern, als dass schließlich der gesamte Vorstand stets seine zweifelhaften Entscheidungen mitgetragen und mit gedeckt hat", sagte Engelke. Auslöser des Skandals um den Tierschutzverein war ein dubioser Immobilienkauf, der im Juli 2007 ans Licht kam. Wolfgang Poggendorf hatte sich für 111 000 Euro eine Sylter Eigentumswohnung zugelegt, die ein Spender dem Verein vermacht hatte. Den auffallend niedrigen Preis hatte eine Gutachterin festgesetzt, gegen die die Staatsanwaltschaft wegen Beihilfe zur Untreue ermittelt. Die Wohnung wurde zwei Monate später für 250 000 Euro verkauft. Es folgten Durchsuchungsbefehle und eine Prüfung des Finanzamtes. Und weiter: So sollen etwa Mitarbeiter in den Genuss eines Dienstwagens gekommen sein oder hätten beim Kauf von Autos oder Grundstücken auffallend günstige Konditionen erhalten. Doch immer noch scheint der Sumpf aus [b:3dhxwa6d]Untreue und Korruption[/b:3dhxwa6d] nicht trockengelegt: Poggendorf soll nach wie vor hinter den Kulissen Einfluss ausüben. Laut NDR 90,3 berichten Mitarbeiter des Tierheims, dass Kollegen vor der Mitgliederversammlung unter Druck gesetzt worden seien. Angeblich wären ihre Arbeitsplätze bedroht, falls der jetzige Vorstand nicht im Amt bestätigt werde. *219) Hier kommt der nächste Supergau, der richtig Arbeitsplätze gekostet hat ... Hauptsache die Selbstbereicherung hat funktioniert ... DIE WELT online am 15.01.2008: Es ging um die Babcock-Pleite, die im Jahr 2002 eine der größten Insolvenzen der deutschen Wirtschaft war. Neben den amtierenden TUI-Chef Michael Frenzel und ehemaligen Babcock-Borsig-Chef Klaus Lederer wurde auch gegen den inzwischen gestorbenen WestLB-Chef Friedel Neuber ermittelt worden. (Die WestLB kommt nicht aus den Schlagzeilen) Babcock Borsig war im Sommer 2002 in die Pleite gerutscht. Zuvor hatte TUI während seiner Neuausrichtung zum Tourismus-Konzern noch unter dem Namen Preussag Beteiligungen an Babcock verkauft, darunter auch die gut laufende Schiffbau-Sparte HDW. Das HDW-Kapital sei an Babcock übergegangen und dann „relativ schnell verschwunden“. So soll der längst marode Babcock-Konzern lange Zeit zu Lasten der ehemaligen Tochter, der Kieler Werft HDW, über Wasser gehalten worden sein. Im milliardenschweren Insolvenzverfahren der Babcock Borsig AG hatte die Staatsanwaltschaft mehrere Jahre gegen den amtierenden TUI-Chef Michael Frenzel ermittelt, und das Verfahren gegen ihn mit der Zahlung einer Geldauflage von 750 000 Euro eingestellt. Nach dem mehr als fünf Jahre nach der milliardenschweren Insolvenz der Babcock Borsig AG in das Land gingen, soll gegen den ehemaligen Babcock-Borsig-Chef Klaus Lederer und den TUI-Vorstand Rainer Feuerhake Anklage wegen des Verdachts der Untreue erhoben worden sein, so ein Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft. Das Landgericht in Duisburg hatte über die Zulassung der Anklage zu entscheiden. Beide sollen sich in ihrer einstigen Funktion als Aufsichtsräte der Schiffswerft und Babcock-Tochter HDW strafbar gemacht haben. Der HDW seien damals 1,15 Milliarden D-Mark entzogen worden sein. Das Geld sei in die Konzernkasse geflossen. Babcock Borsig hatte 2002 Insolvenz anmelden müssen. Die Ankläger werfen Lederer und Feuerhake zudem Insolvenzverschleppung oder Beihilfe dazu vor. Lederer müsse sich darüber hinaus wegen Steuerhinterziehung verantworten. *220) Frankfurter Allgemeine/www.faz.net online am 15.01.2008 Gegen den früheren Chef der Agentur Aegis Media, Alexander Ruzicka, sass vor dem Wiesbadener Landgericht auf der Anklagebank, und seit Oktober 2006 in Untersuchungshaft Vorwurf: Der 47 Jahre alte Angeklagte laut Staatsanwaltschaft mehr als 52 Millionen Euro veruntreut zu haben. Mit auf der Anklagebank sass der 46 Jahre alte Brite David Linn, der bei der Media-Agenutur als Geschäftsführer Einkauf fungierte. Claudia Condé-Jackson, zweite Geschäftsführerin Einkauf, soll sich in Argentinien aufhalten, und sie war bis zum Prozessbeginn für die deutsche Justiz nicht greifbar. Abgetrennt wurde das Verfahren gegen den Mitbegründer des Unternehmens, Heinrich Kernebeck, ebenso das Verfahren gegen den Wiesbadener Juristen und Steuerberater Cornelius W., weil die Staatsanwaltschaft bei den illegalen Geschäften hier eine wichtige Rolle sah. Laut Anklage haben sich Ruzicka, Linn, Kernebeck und Condé-Jackson im Frühjahr 2002 zu den illegalen Geschäften zu Lasten ihres Arbeitgebers zusammengetan. Weber soll in deren Auftrag und in Kenntnis der Hintergründe ein „konspiratives Netzwerk von Firmen“ gegründet haben, über das die Transaktionen abgewickelt wurden. Aegis Media machte Milliardenumsätze mit der Vermittlung von Werbespots in Print- und Funkmedien. Die gängige Praxis von Fernsehsendern, ihren Großkunden Rabatte in Form von Gratis-Sendezeit zu gewähren, soll Ruzicka der Anklage zufolge zur privaten Bereicherung genutzt haben. Über ein ausgeklügeltes System von W. gegründeter konspirativer Schein- und Tarnfirmen, meinte die Staatsanwaltschaft, habe das Quartett die Rabattwerbezeiten auf eigene Rechnung vermarktet. Die Staatsanwaltschaft wertete das rechtlich als schwere gemeinschaftliche Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu. Hierzu sollen beispielsweise auch Einladungen zur Großwildjagd in Afrika gehören. In der Anklage war von über neun Millionen veruntreuten Euro die Rede, die der früheren Wiesbadener Werbeagentur Zoffel Hoff Partner (ZHP) zugeflossen sein sollen, wobei der Miteigentümer von ZHP der CDU-Politiker Volker Hoff war, der aber im März 2006 zum hessischen Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten berufen wurde. Gegen Hoffs früheren Geschäftspartner Reinhard Zoffel wurde ermittelt. Bei der Firma ZHP Werbeagentur GmbH habe es sich um einen langjährigen Kunden der Aegis Media-Gruppe gehandelt, heißt es in der Anklage. Mit dem Unternehmen sei Ruzicka im Jahr 2002 übereingekommen, heißt es in der Anklage weiter, ihm „Freesports“ oder „Free spaces“ zur Verfügung zu stellen, und sich etwa 80 Prozent des daraus resultierenden außerordentlichen Gewinns zu teilen. In mindestens 38 Fällen glaubte die Staatsanwaltschaft, das nachweisen zu können. *221) Der Wiesbadener Kurier ergänzte am 22.01.2008 online, dass die SPD-Landtagsfraktion der Staatsanwaltschaft Wiesbaden "Schlamperei in einem Millionenverfahren" vorgeworfen hatte. Der hessische Europaminister Volker Hoff (CDU) sei im Verfahren um die Veruntreuung mehrerer Millionen Euro zu Lasten der Aegis Media "keine unbeteiligte Randfigur mehr", er hätte von der Staatsanwaltschaft zumindest als Zeuge vernommen werden müssen. Der Minister hatte veranlasst, dass eine Firma, die in Zusammenhang mit den Untreue-Ermittlungen ins Visier der Staatsanwaltschaft gerückt ist, an seiner eigenen Adresse in Mühlheim am Main eingetragen wurde. Diese Ermittlungsansätze seien im Zusammenhang wegen Beihilfe zur Untreue nicht verfolgt worden, obwohl bei Hoffs früherer Werbeagentur zweieinhalb Millionen Euro verblieben, die der Aegis fehlten. *226) Wie die Frankfurter Rundschau online am 21.01.2008 berichtete, soll in den Fall auch die Firma Bestof my World AG verwickelt sein. Dieses Unternehmen ließ der hessische CDU-Landtagsabgeordnete Volker Hoff, Europaratsminister in der Regierung Roland Koch, am 22. Dezember 2003 eintragen. Dieses ginge aus einer notariellen Urkunde hervor. Die Eintragung wurde von dem Rüdesheimer Rechtsanwalt Hans-Walter Lill als "amtierender Notar" am 22. Dezember 2003 beurkundet. "Auf Ersuchen von Herrn Volker Hoff, 63165 Mühlheim", habe er eine Niederschrift über eine "außerordentliche Vollversammlung der Blitz 03-1616 AG", die in München ins Handelsregister eingetragen war, aufgenommen. Bei diesem Vorgang soll die Blitz AG in Bestof my World aufgegangen sein. Anwesend, hält der Notar auf der Urkunde unter dem Landeswappen fest, "war nur Volker Hoff" mit seiner Mühlheimer Adresse, die Adresse, unter der auch die Bestof my World AG eingetragen wurde. Hoff habe aber mit der "Firma Bestof AG nichts zu tun". Hoff schon vor Jahresfrist: "An wen meine Mutter vermietet, ist deren Sache." Besonderes Interesse rief der Fall auch in Südtirol hervor, da die Werbefirma "Zoffel, Hoff und Partner" (ZHP) "Millionen an mutmaßliche Tarnfirmen verschoben" hätte, wobei die ZHP auch für die Südtiroler Volkspartei tätig war. Die Millionen-Zahlungen, das trug auch die Wiesbadener Staatsanwaltschaft bei der Verlesung der Anklage vor, trugen überwiegend den Vermerk "Projekt Südtirol". *227) Südwest-Aktiv online am 15.01.2008: Erst soll die Ex-Filialleiterin der Junginger der Volksbank Hohenzollern den Überfall auf die Junginger Volksbank am 12.12.2006 vorgetäuscht haben, letztendlich sei es aber Untreue gewesen. Auf der Anklagebank im Schwurgerichtssaal des Hechinger Landgerichts sass die Frau: Die ehemalige Junginger Filialleiterin der Volksbank Hohenzollern, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft einen Banküberfall vorgetäuscht haben soll, um zu vertuschen, dass sie selbst 137 000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet habe. Untreue in zwei Fällen und Vortäuschen einer Straftat lautete die Anklage. Für die Ermittler stand fest: Die Filialleiterin hatte die 40000 Euro in die eigene Tasche gesteckt, um ihre Geldnot zu beheben. Ein gutes Jahr später, so der Verdacht, sei sie in Handlungszwang geraten, weil ihr Arbeitgeber ihr die bevorstehende Versetzung angekündigt hatte. Also habe sie zuerst das verdächtige Konto mit Geld der Bank ausgeglichen und dann einen Überfall fingiert, um weitere 97 000 Euro zu erbeuten. Dafür, dass die Angeklagte mehr als ein Jahr lang etwas zu vertuschen hatte, spricht nach Angaben des Bankdirektors auch ihre auffällige Urlaubsplanung: Die Filialleiterin nahm das ganze Jahr 2006 hindurch nur einzelne Tage frei. Immer mittwochs, wenn die Junginger Filiale geschlossen war, hatte sie Urlaub - und sonst nie. Auf diese Weise könnte sie eine längere Abwesenheit vermieden und so verhindert haben, dass eine Vertretung die Manipulation bemerkt. Entlastend sollte Aussage der 34-jährigen Älblerin, welche die Filialleiterin seit zehn Jahren kannte, und gegen die Staatsanwaltschaft ermittelt hatte, wobei das Verfahren vorläufig eingestellt aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde. Im Zeugenstand beharrte sie darauf, dass der Überfall stattgefunden habe und sie ein Opfer gewesen sei, wobei sie von den angeblichen Tätern wollte sie aber "nur ein schwarzes Bild" gesehen haben. Zwischen ihren vagen Angaben vor Gericht und ihren früheren Äußerungen bei der Polizei taten sich etliche Widersprüche auf. Auch die Tatsache, dass die Frau zwei Monate später ein 16000 Euro teures Auto bestellt hat, obwohl ihr Konto früher regelmäßig überzogen war, nährte den Verdacht der Mittäterschaft. Der Bankdirektor Erwin Staiger, der wusste, dass die Filialleiterin und ihre Familie finanziell chronisch klamm waren, stellte Recherchen an und stieß rasch auf Merkwürdigkeiten: Just am Tag vor dem Überfall sollte ein Rentner-Ehepaar 40 000 Euro eingezahlt haben - der Grund für den "extrem hohen Kassenbestand", wie er gestern im Zeugenstand sagte. Bei näherem Hinsehen stellte sich heraus, dass die Stückelung der Scheine, die die Filialleiterin angegeben hatte, nicht korrekt war. Außerdem wurde bemerkt, dass bei einem Geldtransport von der Junginger Filiale in die Zentrale 30 000 Euro gefehlt hatten - was die Filialleiterin bankintern mit ihrer eigenen Verwirrung erklärte, weil sich ihre Schwester angeblich das Leben nehmen wollte. Die weiteren Nachforschungen ergaben, dass 14 Monate vorher vom Konto des Rentner-Ehepaares 40000 Euro abgehoben worden waren - ohne Wissen der Kontoinhaber. Die 84-Jährige bestätigte als Zeugin, dass sie das Geld nie abgehoben habe, und erkannte ihre Unterschrift als gefälscht. Die Filialleiterin hatte gegenüber Bankdirektor Staiger eine verwegene Geschichte erzählt: Die Rentnerin habe das Geld abgehoben, um ihrer Tochter ein Auto zu kaufen. Ihr Ehemann habe davon jedoch nichts wissen dürfen. Sie selbst habe ihr dabei geholfen, die Abhebung zu verheimlichen. Bei der Bank glaubte diese Story niemand. *222) SWR online ergänzte am 22.01.2008: Das Landgericht Hechingen hat die frühere Leiterin einer Bankfiliale in Jungingen (Zollernalbkreis) wegen zweifacher Untreue und Vortäuschung einer Straftat zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 34-Jährige einen Banküberfall vorgetäuscht hat. *225) Hier riecht es wieder nach der [b:3dhxwa6d]grossen Korruption[/b:3dhxwa6d] ... Financial Times online am 16.01.2008: Die Bielefelder Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen Gildemeister-Chef Rüdiger Kapitza aufgenommen. Der Vorwurf: Untreue, Bestechlichkeit, Bestechung und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Räume des größten deutschen Werkzeugmaschinenbauers, wie auch die Privaträume Kapitzas, seien durchsucht und umfangreiche Unterlagen sichergestellt worden. Insgesamt seien 19 Durchsuchungsbeschlüsse an elf verschiedenen Orten in Deutschland sowie in Österreich vollstreckt worden. Die Ermittlungen richteten sich auch gegen zwei Österreicher und noch unbekannte Personen. *223) Und endlich die Verurteilung ... Wie schon unter *70) + *71) im Teil I berichtet, gab es im Hofer Bauamt Korruption. Frankenpost am 16.01.2008: Der korrupte Beamten Joachim Z. aus dem gehobenen Dienst im Hofer Bauamt bekam vom Vorsitzender Richter Dr. Wolfgang Schiener das begründete das Urteil – zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Vorteilsnahme und Untreue – . Der 55-jährigen Joachim Z. habe es sich „offensichtlich um einen gierigen Menschen“ gehandelt, „der mit seiner guten Besoldungsstufe als Amtmann nicht zufrieden war“. Der Verurteilte hatte sich zu höchst kriminellen Handlungen hinreißen lassen. Unter anderem hat er nach Überzeugung des Gerichts in 24 Fällen Waren und Dienstleistungen im Wert von rund 9500 Euro von drei korrupten Hofer Handwerksmeistern angenommen. In fünf Fällen hatte er überhöhte Rechnungen eines Hofer Elektrobetriebs zu Lasten der Stadt in Höhe von 1200 Euro abgezeichnet. *224) Der nächste Fall: Hier mal wieder eine Verurteilung … Tatort : Universität Rostock Ostseezeitung online am 16.01.2008: Eine 59-jährige frühere Sekretärin der Universität Rostock ist vom Amtsgericht der Hansestadt wegen Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Frau gestand heute, zwischen 2002 und 2006 in 95 Fällen Mitarbeitern zustehende Honorare nicht in vollem Umfang abgerechnet, sondern erhebliche Summen für sich behalten zu haben. Dabei war ein Schaden von mehr als 82 000 Euro entstanden. Die Angeklagte habe die Zugriffsmöglichkeiten auf das Konto des Institutschefs ausgenutzt. *228) Die Polizei, die eigentlich helfen soll die Selbstbereicherung aufklären, war hier selbst in Selbstbereicherung verwickelt … Tatort: Dillingen Merkur online am 18.01.2008: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen einen 47-jährigen Polizeibeamten aus Dillingen Anklage wegen Unterschlagung und Urkundenfälschung erhoben. Der 47-Jährige hat die Tat eingeräumt und den Schaden wieder gutgemacht. Dem Beschuldigten wird nach Angaben der Behörde vom Dienstag vorgeworfen, im Frühjahr 2005 rund 40 000 Euro unterschlagen zu haben, die im Zusammenhang mit einem Drogendelikt beschlagnahmt worden waren. Zur Verschleierung dieser Tat soll der Polizeibeamte eine Quittung gefälscht haben. In diese soll er eine Unterschrift und den dazugehörigen Dienststempel der Staatsanwaltschaft Augsburg aus einer anderen Akte hineinkopiert und dann eine Kopie dieser gefälschten Empfangsbestätigung zur Ermittlungsakte der Kripo gegeben haben. Dadurch hat er laut Anklageschrift die ordnungsgemäße Ablieferung des Geldbetrages vorgetäuscht. *229) Der nächste Fall der Selbstbereicherung, Korrupties auf der Flucht ... Rheinische Post online am 21.01.2008: Die Staatsanwaltschaft in Osnabrück ermittelte gegen Frank Neumann mit dem Tatverdacht in einem mittelständischen Unternehmen rund 400 000 Euro veruntreut zu haben. Der Vorsitzende des Fußball-Verbandsligisten SpVg. Radevormwald war unauffindbar. Neumann hatte zuletzt Ende des vergangenen Jahres persönlichen Kontakt zu SpVg.-Vertretern. In der zweiten Januar-Woche des Jahres hatte die Spielvereinigung einen Brief Neumanns erhalten, in dem er mitteilte, vorübergehend nicht erreichbar zu sein. Seither gab es auch von Vereinsseite keinen Kontakt mehr zu ihm. *230) Hier mal wieder eine Verurteilung … Tatort : Murrhardt/Backnang BKZ online am 21.01.2008: Wegen Anstiftung zur Untreue wurde ein 49-jähriger Diplom-Kaufmann aus Bühl vom Amtsgericht Backnang zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt. Eine 44-jährige, derzeit arbeitslose Frau aus Murrhardt muss zudem wegen Beihilfe zur Untreue 100 Tagessätze zu je 20 Euro bezahlen. Die beiden Angeklagten hatten durch Darlehensverträge und den damit verbundenen Sicherungsübereignungen anfechtbare finanzielle Forderungen des 49-Jährigen gegenüber der von Insolvenz bedrohten Firma des Ehemannes der Angeklagten absichern wollen Wie ein damals mit der Firmeninsolvenz befasster Rechtsanwalt als Zeuge bestätigte, sollte mit den Verträgen vielmehr eine anfechtbare und damit wertlose Forderung des 49-Jährigen in eine gesicherte Forderung umgewandelt werden. Trotz trickreicher Konstruktion blieb dies ohne Erfolg. Wie der Jurist ausführte, wurde das sicherungsübereignete Firmeninventar ungeachtet dessen von ihm abgewickelt und verwertet. Schon vor Jahren war die GmbH des Ehemannes – ein inzwischen selbst verurteilter Mechanikermeister – in finanzielle Schieflage geraten. Seiner Aussage zufolge habe deshalb die Bank gefordert, einen Unternehmensberater hinzuzuziehen. Auf Vermittlung eines Freundes, mit dem er zusammen ein Segelboot auf dem Bodensee betrieb, habe daher Anfang 2001 der Angeklagte seine Tätigkeit als solcher aufgenommen. Dessen Forderungen für Beraterdienste beliefen sich bei 2000 Mark Tageshonorar nach Angaben der Angeklagten bis zum Jahresende auf etwa 190000 Mark. Die Firma indes war schon ab Jahresmitte nicht mehr in der Lage, die Rechnungen des Diplom-Kaufmanns zu bezahlen. Der Unternehmensberater habe sich zunächst großzügig gezeigt und die Beträge gestundet. Wie die Angeklagte weiter berichtete, habe er ihr schließlich zum Jahresende – anscheinend nur um seine eigene Liquidität beweisen zu können – den Vorschlag für die in der Anklage aufgeführten Verträge unterbreitet. Demnach gab ihr der 49-Jährige im Dezember 2001 ein Darlehen von 55000 Mark, wofür ihm das private Segelboot (Wert etwa 120000 Mark) sicherungsübereignet wurde. In einem weiteren Vertrag wurde dieselbe Summe von der Angeklagten dann an die GmbH des Ehemannes als Darlehen gegeben, wofür ihr wiederum aus dem Firmenvermögen noch unbelastete Maschinen und Inventar im Gesamtwert von 57800 Mark zur Sicherheit übereignet wurden. Einem weiteren Vorschlag des Unternehmensberaters, wonach die Eheleute zudem mit ihrem persönlichen Vermögen in Verpflichtung treten sollten, wurde beider Aussagen zufolge jedoch nicht zugestimmt, was den 49-Jährigen offenbar sehr verstimmte. Auch den Verträgen habe man anfangs von Sinn und Rechtmäßigkeit her skeptisch gegenübergestanden, beteuerte die Frau weiter. Der Angeklagte habe jedoch beruhigend auf sie eingewirkt und gemeint, man könne ihm als Unternehmensberater vertrauen. *231) Und wieder ein Bürgermeister in Sachen Selbstbereicherung … Tatort: Gemeinde Greding Bayer heute online am 22.01.2008: Nach Aussage der Oberstaatsanwältin Karin Siller gibt es gravierende Anhaltspunkte dafür, dass Gredings Bürgermeister der Gemeine Gredings, Franz Josef Lerzer (CSU), mit städtischen Geldern private Einkäufe getätigt hat. Im Namen der Gemeindeverwaltung kaufte Gredings Bürgermeister Franz Josef Lerzer (CSU) Instrumente, Laptops und einen Camcorder. Dort soll aber nichts davon angekommen sein. In Verdacht geraten war Lerzer, als er innerhalb kurzer Zeit zwei Keyboards für die örtliche Musikschule orderte. Auf Nachfrage von Vertretern der Gemeindeverwaltung stellte sich heraus, dass dort niemand von den Bestellungen wusste und auch nie Keyboards eingegangen waren. Stattdessen waren an Lerzers Privatadresse eine Klarinette und ein Saxofon geliefert worden. Insgesamt soll der Bürgermeister Instrumente und Geräte im Wert von 10.000 Euro geordert haben. Die Landesanwaltschaft Bayern hatte den Bürgermeister aus dem Amt entfernt. Zudem hatte die Behörde ein Disziplinarverfahren gegen den Kommunalpolitiker eingeleitet. Einen Rücktritt hatte Lerzer, dessen Amtszeit im April 2008 bestehen soll, stets abgelehnt. In dieser Hinsicht erinnert die Causa Lerzer an den Fall des Weidener Oberbürgermeisters Hans Schröpf (CSU): Der war, nachdem er im Dezember 2006 wegen Untreue rechtskräftig verurteilt worden war, aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Amt geschieden und erhält seither seine vollen Pensionsbezüge. *232) Im nächsten Fall sei eine Verurteilung nicht möglich gewesen. Aber wenigsten gab es ein Teileingeständnis, weil eine Zahlung jeweils zwischen 1.000 und 2.500 Euro zur Verfahrenseinstellung führte. SWR online am 22.01.2008: Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen die Spitze der Stadtwerke Neuwied gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Zwei Geschäftsführer und 13 Aufsichtsratsmitglieder standen im Verdacht der Vorteilsnahme. Die Ermittlungen waren unter anderem wegen einer dreitägigen Reise auf Einladung der E.ON Ruhrgas AG nach Norwegen in Gang gekommen, die die Mitglieder im September 2005 unternommen hatten. *233) Bereits im März 2007 war Marian K. im Prozess vor dem Rostocker Amtsgericht verurteilt worden. Gemeinsam mit der früheren Leiterin des Liegenschaftsamtes. Die Strafe für beide: Je zehn Monate auf Bewährung wegen Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit. Das Gericht war überzeugt, dass er der Frau ein wertvolles Fahrrad und deren Sohn 6000 Mark für den Kauf eines Motorrades hat zukommen lassen. Dass sie ihn auf seiner Yacht besuchte, hatte sie zugegeben. Wie bereits im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption--f94/wird-deutschland-weltmeister-koenige-der-korruptio-t498.html:3dhxwa6d]Teil 1[/url:3dhxwa6d] zu *167) berichtet, mussten im Korruptionsprozess der frühere Büroleiter des Rostocker Bausenators und der Geschäftsführer einer Baufirma mit Marian K. auf der Anklagebank im Oktober 2007 Platz nehmen, weil hier ein gesondertes Verfahren lief. Der Investor Marian K., hatte sich als Unternehmer, Bauinvestor, und Hotel- und Immobilienbesitzer in Rostock bekannt gemacht. Er soll dem damaligen Mitarbeiter des Bausenators mehr als 20 000 Mark für den Kauf eines Autos bezahlt haben. Andere Annehmlichkeiten, wie die bezahlte Reise auf einem Clubschiff, Eintrittskarten für den Presseball, und eine Reise zum Münchner Oktoberfest, war auch der Stoff, aus dem das Verfahren bestand. Wie die Schweriner Volkszeitung am 23.01.2008 berichtete, wurde unter Marian K. Regie viel gebaut: Arbeitsämter beispielsweise, eine Einkaufspassage und ein Hotel in bester Rostocker Innenstadtlage. Millionenobjekte. Beim Prozess, der am 22.01.2008 begann, musste eine 58-jährige Mitarbeiterin der Arbeitsagentur mit Marian K. vor Gericht. Sie war in der Behörde für die Prüfung seiner Baubetriebe zuständig und er soll sie bestochen haben, damit sie zwei Augen zudrückt. Mit einem Haus mit Grundstück an der Ostsee, das er ihr für umgerechnet 150 000 Euro verkauft habe, obwohl es der Anklage zufolge mehr als eine halbe Million Euro wert war. Neben Bestechung wird dem Investor auch Vorenthalten von Lohn und Betrug vorgeworfen. Der Unternehmer hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft durch falsche Angaben über Tätigkeit und Entgelt seiner Mitarbeiter Sozialkassen und Arbeitsagentur um rund 100 000 Euro gebracht. Alles in allem listet allein diese Anklage 68 Vorwürfe auf. Eine weitere Anklage, diesmal wegen Beihilfe zur Untreue, wurde von Oberstaatsanwalt Peter L. angefertigt. Marian K. habe so genannte "Gefälligkeitsdarlehen" von einer Bank erwirkt. Ende 2007 wurde ein Rostocker Banker in dieser Sache zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - weil er Darlehen ohne Sicherheiten an mehrere Bauinvestoren der Hansestadt ausgereicht haben soll, darunter sei auch K. gewesen. *234) Der nächste Fall, … in Heidelberg … : Morgenweb / Mannheimer Morgen am 23.01.2008: Ein ehemaliger Mitarbeiter der Heidelberger Straßen- und Bergbahn AG (heute Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft, RNV) musste sich vor einem Schöffengericht des Heidelberger Amtsgerichts verantworten. Der Vorwurf lautet auf Untreue in Tateinheit mit Diebstahl in besonders schwerem Fall. Der 34-Jährige musste sich im September 2007 in Untersuchungshaft begeben. Der frühere Angestellte soll zwischen März 2005 und Mai 2007 aus dem Kassenbüro in Heidelberg eingezahlte Fahrgelder an sich genommen haben. Die Staatanwaltschaft ging davon aus, dass er in diesem Zeitraum Einnahmen in Höhe von rund 10 000 Euro unterschlagen hat. Hinzu kommen 1000 Euro, die der Angeklagte im Frühjahr 2007 an einen Kollegen "ausgeliehen" haben soll - obwohl er wusste, dass er die Summe nicht zurückbekommen würde. Gegen ihn und drei weitere Verdächtige liefen noch weitere Ermittlungen. *235) Endlich mal wieder eine Verurteilung bei Daimler ... Wie bereits im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption--f94/wird-deutschland-weltmeister-koenige-der-korruptio-t498.html:3dhxwa6d]Teil I[/url:3dhxwa6d] zu *19) *38) *151) *202) *203) wurde über [b:3dhxwa6d]Korruption bei Daimler[/b:3dhxwa6d] berichtet. derStandart.de/Investor meldete online am 23.01.2008, dass wegen millionenschwerer Untreue die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen einen früheren hochrangigen Manager des Autobauers Daimler eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten beantragt hatte. Nach Darstellung der Anklage hatte der ehemalige Controller jahrelang Scheinrechnungen für EDV-Dienstleistungen angewiesen, obwohl die Leistungen nicht erbracht worden waren. Der Schaden belief sich früheren Angaben zufolge auf 41 Mio. Euro. Der Manager hatte in dem Verfahren vor dem Landgericht ein Geständnis abgelegt. Ihm wurde neben Untreue auch noch Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Die Ermittler waren den dubiosen Geschäften während einer Steuerprüfung bei einer Firma des früheren Daimler-Managers auf die Spur gekommen. Die illegalen Machenschaften spielten sich den Ermittlungen zufolge von November 2000 bis November 2005 ab. Der internen Revision des Autobauers waren die Betrügereien nicht aufgefallen. Drei mitangeklagte Geschäftspartner des Mannes waren bereits im Juni 2007 zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. *236) Wie die Rheinische Post online am 30.01.2008 ergänzend berichtete, wurde ein ehemaliger Daimler-Manager zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sah es als erwiesen an, dass in großem Maße Firmengelder veruntreut wurden. *244) Der nächste Fall: Ex-kommissarischer Teamleiter des JobCenter ARGE Dortmund in der Luisenstraße bereicherte sich, und HartzIV-Empfänger kriegen nix …, so einfach ist das … Der bisher völlig unbescholtene Mann wurde geständig und gab an, das Geld verspielt zu haben. Staatsanwaltschaft Dortmund, Pressemitteilung vom 21.01.2008 Wie die Oberstaatsanwältin Frau Dr. Holznagel der Staatsanwaltschaft Dortmund über die Pressestelle verlauten lies, hat die Behörde Anfang Januar 2008 Anklage gegen einen 35 Jahre alten Dortmunder erhoben, dem zur Last gelegt wurde, durch geschickte Datenmanipulationen im Jahre 2006 binnen sechs Monaten mehr als 100.000,- Euro veruntreut zu haben. Der Angeschuldigte war als Leistungssachbearbeiter und vorübergehend auch als kommissarischer Teamleiter im Standort Luisenstraße der JobCenterARGE Dortmund unter anderem damit betraut, Gelder anzuweisen. Er soll sich den Umstand zunutze gemacht haben, dass Mietzahlungen von der ARGE in begründeten Einzelfällen auch direkt an den Vermieter überwiesen werden können. Einmal programmiert wurde die Kassenanordnung des Sachbearbeiters durch eine bundeseinheitliche Finanzsoftware weiter verarbeitet und die Zahlungen wurden zum jeweiligen Fälligkeitstermin automatisch überwiesen. Wurde die Daten für einen zurückliegenden Zeitraum eingegeben, veranlasste das System die Nachzahlungen in einer Summe. Im Einzelfall waren hierzu bis zu 20 verschiedene datentechnische Eingaben erforderlich. Der Angeschuldigte erfand ein halbes Jahr lang fiktive Mieten, Mietnachzahlungen und Mieterdarlehen und in zwei Fällen sogar die Person des Hilfeempfängers selbst. Das Geld floss auf Konten, auf die der Angeschuldigte Zugriff hatte. Der Schwindel flog im Dezember 2006 auf, als bei einer gezielten Aktion zur Überarbeitung der Mietzahlungen eine Kollegin den Angeschuldigten im Urlaub vertrat. *237) DerWesten am 24.01.2008 online Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelte gegen Verantwortliche der Stadtwerke Münster wegen Untreue-Verdachts. Die aktuelle Verdacht ergab sich aus früheren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln gegen Kommunalpolitiker in Nordrhein- Westfalen, die Reise-Einladungen von Energiekonzernen angenommen haben sollen. Dieser Vorwurf der Vorteilsnahme hatte sich für die Münsteraner Stadtwerke-Verantwortlichen als haltlos erwiesen. Da bei den Ermittlungen aber andere Unregelmäßigkeiten mit Untreue-Verdacht aufgetaucht waren, gingen die Unterlagen nun an die Ermittler in Münster. Geprüft werde, ob bei Dienstreisen auf Kosten des Unternehmens die „dienstlichen Belange in den Hintergrund“ gerückt seien. Tatsächlich sollen die Reisen innerhalb Deutschlands eher „Unterhaltungscharakter“ gehabt haben. Konkret werde gegen etwa 30 Mitglieder von Aufsichtsrat und Geschäftsführung ermittelt. Zunächst würden die Betroffenen angehört, so der Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer. *238) SWR online am 25.01.2008 Der ehemalige Leiter der Stadtwerke Schifferstadt wurde am 24.01.2008 während eines Termins im Arbeitsgericht Ludwigshafen festgenommen worden. Er soll unter dem Verdacht der Untreue, des Betrugs und der Urkundenfälschung stehen. Der 48-Jährige war vor Gericht als Kläger aufgetreten, weil er von der Stadt eine finanzielle Entschädigung in Höhe von rund einer Million Euro für seine Kündigung begehrte. Die Stadtwerke hatten ihm im November 2008 fristlos gekündigt und ihn angezeigt. Er soll im Rahmen seiner Arbeit unter anderem mit Hilfe gefälschter Schecks Geld unterschlagen haben. Da er die Vorwürfe zum Teil eingeräumt hatte, war er zunächst auf freiem Fuß geblieben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankenthal haben sich inzwischen aber Anhaltspunkte für weitere Straftaten ergeben. Die Staatsanwaltschaft sei von einer erhöhten Fluchtgefahr ausgegangen. *239) Hamburger Abendblatt am 25.01.2008: Bereits Im Mai 2002 hat es Durchsuchungen in Büros und Privatwohnungen im Zusammenhang mit den [b:3dhxwa6d]Korruptionsvorwürfen[/b:3dhxwa6d] gegeben. Das Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archivs (HWWA) wurde Ende 2006 aufgelöst. Die Mitarbeiter des Forschungsbereiches gehören seit Januar 2007 zur Behörde für Wissenschaft und Forschung. Fünf Mitarbeiter des früheren Hamburgischen Welt-Wirtschafts-Archivs (HWWA) und ein IT-Unternehmer (im Alter zwischen 37 und 63 Jahren) standen am 24.01.2008 vor dem Amtsgericht. Der Vorwurf: - Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung lautet die Anklage, teils soll nur Beihilfe zu den Taten geleistet worden sein. Es geht um bezahlte Reinigungs- und Wartungsaufträge für EDV-Geräte in den Jahren zwischen 1997 und 2002 - um Arbeiten, die laut Anklage gar nicht notwendig gewesen waren. Fünf Männer und eine Frau stehen deshalb nun vor Gericht. Verhandelt werden 28 Fälle. Insgesamt rund 100 000 Mark, umgerechnet rund 50 000 Euro, sollen damals für die Arbeiten bezahlt worden sein. Auch Schmiergeld soll geflossen sein. Einer der Mitarbeiter hatte, so die Anklage, nebenbei eine Firma, die die Aufträge bekam. Als dies herauskam, soll er dem mitangeklagten IT-Unternehmer die Arbeiten zugeschanzt haben. Dessen Firma habe auch PCs im Wert von rund 500 000 Euro ans HWWA geliefert, so der Vorwurf. *240) Beim nächsten Fall gab es mal wieder [b:3dhxwa6d]Korruption im öffentlichen Dienst[/b:3dhxwa6d]. Tatort: Amberg-Sulzbach bei Regensburg Münchner Merkur / Merkur online am 28.01.2008: Nach den Betrugsvorwürfen gegen den Amberger Landrat Armin Nentwig (SPD) musste das Regensburger Verwaltungsgericht über eine mögliche Disziplinarstrafe entscheiden. Bei dem von Nentwig gegründeten und geführten Verein "Schädel-Hirn-Patienten in Not" war es zu Abrechnungsmanipulationen gekommen. Gegen den ehemaligen Landtagsabgeordneten war vor mehr als einem Jahr ein Strafbefehl wegen Betrugs und Untreue erlassen worden. Nentwig hatte daraufhin 15 200 Euro Strafe bezahlt. Er hatte Fehler eingeräumt, die Geldstrafe aber als zu hoch bezeichnet. Er hatte den Strafbefehl aber dennoch akzeptiert. *241) Der nächste Fall aus Wirges im Westerwaldkreis bei Koblenz: SWR online am 29.01.2008: Ein 62-jähriger Mann musste am 29.01.2008 vor dem Koblenzer Landgericht erscheinen, weil er bei seinem Arbeitgeber rund 980.000 Euro veruntreut haben soll. Die Anklage ging von 347 Einzelfällen zwischen Oktober 2002 und September 2007 aus. Neben Untreue warf die Staatsanwaltschaft dem Mann auch Urkundenfälschung vor. Laut Anklage fälschte der Mann als Buchhalter einer Firma in Wirges im Westerwaldkreis Verrechnungsschecks. Dabei sei es um Beträge von 2.500 bis 25.500 Euro zulasten eines Firmenkontos gegangen. Die Schecksummen soll der Angeklagte für sich selbst eingelöst haben *242) Weiter gehts im nächsten Teil 2 |
| Tom | Schmerzensgeld wegen Mobbing Hallo ! Im Newsletter 120 von arbeitsrecht.de - Schmerzensgeld wegen Mobbing wurden rechtliche Hinweise zur Beweisführung in einer Mobbing-Klage gegeben. Autor des Beitrags: Rechtsanwalt Christian Stake, Fachanwalt für [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:luf28ze9]Arbeitsrecht[/url:luf28ze9], aus Werne Aus dem Text: - Es muss ein Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren vorliegen (BAGNJW 2002, 3172; LAG Thüringen a.a.O.; LAG Berlin a.a.O.). Schwierig ist dabei insbesondere die Abgrenzung gegenüber sozial anerkannten Verhaltensweisen am Arbeitsplatz (Haller/Koch, NZA 1995, 356). Das Verhalten muss daher zumindest als Pflichtwidrigkeit gewertet werden können. Beispiel: Fehlerhafte Weisungen des Vorgesetzten, wie die Arbeitsleistung zu erbringen ist, stellen keine Pflichtwidrigkeit dar. Nimmt sich der Arbeitnehmer diese fehlerhaften Weisungen so zu Herzen, dass er davon arbeitsunfähig wird, begründet dies keinen Schadenersatzanspruch (LAG Nürnberg AuR 2002, 396). Als typische Mobbing-Handlungen sind beispielsweise ständige Beleidigungen, Verleumdungen und übles Nachreden zu sehen. Ebenso fallen hierunter regelmäßige unberechtigte Kritik, die Manipulation von Arbeitsergebnissen oder -materialien, die Zuweisung von kränkenden, bewusst über- oder unterfordernden Tätigkeiten und das Abkoppeln von betrieblichen Informationen und Kommunikation. - Dieses Verhalten muss wiederkehrend erfolgen, üblicherweise über einen längeren bestimmbaren Zeitraum (LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2002, 457). Das wiederkehrende Verhalten muss systematisch erfolgen. Aus einer Kette von Vorfällen muss ein System sichtbar sein. Es muss ein "roter Faden" erkennbar sein (LAG Berlin MDR 2003, 881). Praxishinweis: Ein System lässt sich erkennen, wenn die Anzahl der Vorfälle im Verhältnis zu dem Zeitrahmen, innerhalb dessen sie erfolgen, erheblich sind. Beispiel: Werden innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren drei oder vier Vorfälle aufgezeigt, kann noch nicht von einer Vielzahl und damit von einem systematischen Vorgehen ausgegangen werden. - Das Verhalten muss direkt oder indirekt mit dem Ziel und/oder Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis geschehen (LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2002, 457). - Das Verhalten muss - jedenfalls in seiner Gesamtheit - das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte des Betroffenen verletzen. Ein wechselseitiger Eskalationsprozess, der keine klare Täter-Opfer-Beziehung zulässt, steht regelmäßig der Annahme eines Mobbing-Sachverhalts entgegen (LAG Thüringen BB 2001, 1358). - Der Betroffene muss das Verhalten als Diskriminierung empfinden (LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2002, 457). Mobbing kann durch Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen erfolgen Es ist unerheblich, ob das Verhalten zwischen Arbeitnehmern, durch Vorgesetzte oder durch den Arbeitgeber direkt erfolgt (BAG NZA 1997, 781). Erforderlich ist jedoch, dass der Arbeitgeber für das Verhalten des Mitarbeiters oder Vorgesetzten haftet. Die Haftung für den Verrichtungsgehilfen nach § 831 Abs. 1 BGB setzt insofern voraus, dass der Verrichtungsgehilfe den Schaden in Ausübung der Verrichtung zufügt. Das bedeutet: - Ein nur örtlicher oder zeitlicher Zusammenhang zwischen Schädigung und Verrichtung ist nicht ausreichend. - Das Handeln des Verrichtungsgehilfen muss mit dem ihm übertragenen Aufgabenkreis nach Zweck und Art objektiv in einem engen oder unmittelbaren inneren sachlichen Zusammenhang stehen (LAG Rheinland Pfalz v. 28.08.2002, 5 Sa 521/01, n.v.). Beispiel: Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen oder vorsätzlich begangene Straftaten erfolgen nicht in Ausführung, sondern nur bei Gelegenheit der Ausführung der Verrichtung. Praxishinweis: Bei der Beurteilung dieser Frage ist nicht auf die Person des Handelnden, sondern auf seine Funktion abzustellen. Entscheidend ist die Aufgabe, deren Wahrnehmung die ausgeübte Tätigkeit im konkreten Fall dient. Dabei ist der Begriff der Ausübung nicht zu eng auszulegen. Beispiel: Selbst ein Missbrauch des Amts zu eigennützigen, schikanösen oder gar strafbaren Zwecken, eine Pflichtwidrigkeit aus eigensüchtigen oder rein persönlichen Gründen schließt den für das Handeln in Ausübung des Amts maßgeblichen inneren Zusammenhang zwischen Amtsausübung und schädigendem Verhalten nicht von vornherein aus (BAG NJW 2002, 3172). Rechtsgutverletzung und Schaden müssen exakt dargelegt werden: Kann der Sachverhalt nach den vorstehenden Kriterien als Mobbing bezeichnet werden, muss der Schmerzensgeldanspruch detailliert dargestellt werden. Dabei trägt der Anspruchsteller die Darlegungslast für Rechtsgutverletzung und eingetretenen Schaden. Der Anspruchsteller muss nach der Rechtsprechung die klagebegründenden Tatsachen entsprechend der Substanziierungstheorie so vortragen, dass es dem Beklagten möglich ist zu erkennen, auf welche konkreten Tatsachen sich der Anspruchsteller bezieht (LAG Bremen MDR 2003, 158). Es muss also dargelegt werden, - was im Einzelnen vorgefallen ist, Praxishinweis: Das Gericht muss aus dem Vortrag die erforderlichen Rückschlüsse auf das Vorliegen von Mobbing ziehen können. Um sicherzustellen, dass der beschriebene Vorfall vom Gericht auch tatsächlich als Mobbing eingeordnet wird, sollten die oben aufgezeigten Mobbing-Merkmale im Einzelnen dargelegt werden. - wann und wo sich die einzelnen Vorfälle ereignet haben, Praxishinweis: Es ist erforderlich, dass der konkrete Lebenssachverhalt exakt nachvollziehbar lokalisiert wird. Der Anspruchsteller sollte daher ein [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Muster/Tagebuch:luf28ze9]"Mobbing-Protokoll"[/url:luf28ze9] fertigen, in das er alle Vorfälle mit Ort und Datum einträgt. Beispiel: Ein Antrag ist nicht genügend bestimmt formuliert, wenn er lediglich einen ungefähren Zeitraum ("98, 99, 00 bis zum 30.6.00") angibt (LAG Rheinland-Pfalz v. 28.08.2001, 5 Sa 521/01, n.v.). - welcher Schaden beim Anspruchsteller eingetreten ist und - dass der Schaden kausal auf das vorgetragene Mobbing zurückzuführen ist. Der Anspruchsteller muss nachweisen, dass die Ursachen des Schadens in den behaupteten Mobbing-Vorfällen wurzeln. Beispiel: Es ist nicht ausreichend, wenn eine ärztliche Bescheinigung lediglich das wertende Ergebnis hat, dass die Depression des Betroffenen im Zusammenhang mit einer beruflichen Konfliktsituation entstanden ist, die Ursächlichkeit aber nicht belegt wird (LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2002,457). Der Anspruchsteller muss weiterhin darlegen, dass andere denkbare Ursachen ausscheiden (LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2002, 457). An den Nachweis der Kausalität werden um so größere Anforderungen gestellt, je größer die Möglichkeit einer anderen Ursache ist. Beispiel: Befindet sich der Arbeitnehmer bereits im Stadium der Arbeitsunfähigkeit, muss er besonders darlegen, dass das Weiterbestehen seiner psychischen und psychosomatischen Erkrankung auf weiteren behaupteten Pflichtverletzungen basiert (LAG Nürnberg AuR 2002, 396). Die volle Beweislast liegt beim Anspruchsteller: Ebenso wie die Darlegungslast liegt auch die Beweislast prinzipiell beim Anspruchsteller. Handelt es sich aber um einen typischen Geschehensablauf, kann die Beweisführung den Regeln des prima-facie-Beweises folgen. Bei diesem Beweis des ersten Anscheins kann das Gericht aus einem gewissen Tatbestand nach den Lebenserfahrungen auf eine bestimmte Ursache schließen. Praxishinweis: Bei der Entscheidung, ob ein typischer Geschehensablauf vorliegt, sind die Gerichte sehr restriktiv. Im Klageverfahren sollte daher vom sachbearbeitenden Rechtsanwalt sichergestellt werden, dass notfalls der Beweis des vorgetragenen Mobbing-Verhaltens auch geführt werden kann. Beispiel: Kein typischer Geschehensablauf liegt nach Ansicht des LAG Bremen(MDR 2003, 158) vor, wenn für einen Zeitraum von 3 1/2 Jahren neun Vorfälle behauptet werden. Hiermit wäre der Tatbestand der dauernden Rechtsgutverletzung nicht schlüssig vorgetragen. Um die Beweiserleichterung in Anspruch zu nehmen, ist erforderlich, dass zumindest substanziierte Tatsachen behauptet werden, die auf das Vorliegen von Mobbing schließen lassen. Praxishinweis: Um der möglichen Beweisnot des Antragstellers zu begegnen, sollte der Rechtsanwalt auf die Grundsätze eines fairen und auf Waffengleichheit achtenden Verfahrens drängen. In entsprechender Anwendung der §§ 286, 448 und § 141 Abs. 1 S. 1 ZPO muss der Richter im Zweifel die Vernehmung der Parteien von Amts wegen anordnen und das Ergebnis in freier Beweiswürdigung berücksichtigen (LAG Thüringen BB 2001, 1358). Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers: Der Schadenersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den mobbenden Kollegen oder den Arbeitgeber bleibt von dem Schmerzensgeldanspruch unberührt. Beispiel: Der Arbeitnehmer kann also zusätzlich Arztkosten, Kosten für die Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber oder Ersatz des durch den Verlust des Arbeitsplatzes entstandenen Schadens verlangen. Schmerzensgeldansprüche auch im öffentlichen Dienst: Auch im öffentlichen Dienst können Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche wegen Mobbing gegen den Dienstherrn geltend gemacht werden. Die Klage ist an den Dienstherrn zu richten, nicht an den Mobber selber. Die Ansprüche richten sich nach den Grundsätzen der Amtshaftung (§ 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 S. 1 GG), wobei die Voraussetzungen den hier geschilderten entsprechen (BGH NJW 2002, 3172). Praxishinweis: Die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB greift in Mobbing-Fällen üblicherweise nicht ein, weil "fahrlässiges Mobbing" kaum denkbar ist. Anmerkung: Die vielen Beweise die das Mobbing-Opfer anbei bringen muss zeigen, dass Mobbing (rein theoretisch) nie bewiesen werden könnte. Hoffentlich wird das mit dem BAG-Urteil Az: 8 AZR 593/06 vom 25.10.2007 endlich einmal anders. Gruss Tom |
| Tom | Buisness Crime Control berichtete über den Mobbingfall aus dem Jahr 1993, der aus dem Finanz- und Steuerskandal des Farbenherstelles BRILLUX aus Münster (NRW) hervor ging. Betroffener: Der Steuerfahnder Werner Borcharding. Wie er berichtete, wurde er gemobbt. Auf das Mobbing am Arbeitsplatz wurde im Bericht nicht explizit eingegangen, aber das die [url=http://forum.mobbing-gegner.de/katalog-der-100--mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-esser-t338.html:257mtlpw]"typischen Mobbinghandlungen" bzw. das "typische Mobbingverhalten"[/url:257mtlpw] eine Rolle gespielt haben müssen, dürfte klar sein. Als seinerzeitiger langjähriger Steuerfahnder des Landes Nordrhein-Westfalen war er seit dem 1.12.1975 als Steuerfahnder beim Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster tätig, zuletzt war er auch Mitglied des Personalrates und Ortsverbandsvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft. Am 14.5.1996 wurde er vom damaligen Oberfinanzpräsident, Herr Himstedt, persönlich und mit Wirkung vom Folgetag an das Finanzamt Coesfeld zwangsversetzt. Herr Werner Borcharding hatte einen hohen Beamten der Oberfinanzdirektion Münster bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amte angezeigt. Trotz der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft nach hinreichenden Ermittlungen noch weitere Straftatbestände festgestellte, und somit seine Verdachtsmomente noch mehr bestätigte, wurde er versetzt, nicht mehr befördert, und wie er berichtete, gemobbt. Dem Steuerfahnder wurde am 14.05.1996 sehr eindringlich die sofortige Suspendierung mit erheblicher Gehaltskürzung und die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst angedroht, was die Vernichtung seiner beruflichen Existenz bedeutet hätte. Die Versetzung wurde ihm angeboten. Er wurde am 15.05.1996 versetzt, und er folgte damit dem "Druck", weil er seine beruflichen Existenz behalten wollte, und damit konnte er den von ihm angezeigten Fall nicht weiterverfolgen, und er war dann 4 Jahre beim Finanzamt Coesfeld eingesetzt. Seit dem war er in mehreren Zeitabschnitten war mindestens 1 Jahr erkrankt. Er musste vielfach Zwecks Durchführung eines Elektro-Kardiogramms bei seinem behandelnden Arzt vorstellig werden. Mehrfach musste er Injektionen erhalten, die zur Nervenberuhigung und zur Stabilisierung der Psyche zwingend waren. Nach mehr als 20 Jahren Außendiensttätigkeit als Steuerfahnder und damit verbunden der intensiven Beschäftigung mit Einzelfällen, musste er mit sofortiger Wirkung am 15.5.1996, und damit von einem Tag auf den anderen Tag, in einem Festsetzungs-Finanzamt arbeiten, welches völlig anderen Strukturen hatte, eine gänzlich anderen Arbeitsweise zur Erledigung von Massenarbeit hatte, und eine völlig andere EDV hatte. Die zusätzlichen Belastungen waren längere An- und Abfahrten. Die seinerzeit fällige Beförderung blieb ihm versagt. Um die Rehabilitierung kämpfte er. Von Wiedergutmachung war keine Rede. Die Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster wegen rechtswidriger Versetzung und nicht erfolgter Beförderung verlor er. Was war geschehen ? Mit dem Schreiben vom April 2000 an den damaligen Innenminister des Landes NRW Dr. Behrens, und an den seinerzeitigen Ministerpräsidenten Clement, und an den damaligen Finanzminister von NRW, Herr Schleußer, setzte der Steuerfahnder Werner Borcharding die Vorgesetzten von den widrigen Vorgängen in Kenntnis. Er machte Herrn Minister Dr. Behrens, auf den von Behrens selbst erlassenen Runderlass vom 12.4.1999, aufmerksam, wobei hier die Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung das Thema war. Er wollte Behrens von seinen eigenen Erfahrungen im Zusammenhang mit skandalösen Vorfällen aus dem Bereich der Finanzverwaltung NW in Kenntnis setzen, da im Jahre 1993 die Groß-Firma BRILLUX, ein namhafter Farbenhersteller in Münster, steuerlich geprüft wurde, wobei der Betriebsprüfer u. a. einen Sachverhalt feststellte, aufgrund dessen nach entsprechender Mitteilung an das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster das Strafverfahren eingeleitet wurde, und zwar gegen den (seinerzeitigen) Firmen-Inhaber Franz-Wilhelm König, seinen Steuerberater uund Wirtschaftsprüfer Dr. Friedrich Helmert (Steuerkanzlei Dr. Schumacher & Partner, Münster) sowie einen weiteren Steuerberater aus dem gleichen Beratungsbüro. In einem Zeitraum von einigen Monaten fanden verschiedene Besprechungen statt, in denen der Firmeninhaber sich u. a. gegen das eingeleitete Strafverfahren ausgesprochen hatte. Die OFD Münster wurde eingeschaltet. Merkwürdig war, dass nach weiteren Besprechungen im Frühjahr 1994 durch einen hohen Beamten der Oberfinanzdirektion (OFD) Münster (LRD Dr. Notthoff) das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster unter Veränderung des Sachverhaltes schriftlich angewiesen wurde, das Strafverfahren einzustellen. Noch merkwürdiger wurde es, weil diese Weisung mit dem zuständigen Finanzpräsidenten Wendt abgestimmt worden sei, und mit gleicher schriftlicher Weisung auch dem zuständigen Finanzamt für die Steuerfestsetzung (Münster-Außenstadt) beschieden wurde. Die entsprechenden Textpassagen aus dem Betriebsprüfungsbericht wären nicht auszuwerten, d. h. die darauf beruhenden Steuern - mehr als 500.000,- DM - nicht zu erheben, obwohl ein OFD-Gutachten vorlag, das die rechtliche Würdigung des Betriebsprüfungsberichtes bestätigte. Dieser Weisung der Oberfinanzdirektion (OFD) Münster wurde entsprochen. Bei der OFD Münster wurde eine entsprechende Ausarbeitung gleichen Inhalts vorgenommen. Dies wurde auch in der Behörde bekannt, und es wurde die zumindest mögliche Rechtswidrigkeit der Weisung diskutiert, da es allgemeine Rechtskenntnis war, dass der OFD bezüglich der Abhandlung eines konkreten steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens als reine Steuerbehörde kein Weisungsrecht zustand, und wenn überhaupt, dann war hierzu nur die Staatsanwaltschaft oder das Gericht für eine solche Weisung befugt. Anonym wurden dem stets geradlinigen und gesetzesloyalen Steuerfahnder Werner Borcharding diverse Unterlagen aus den Akten-Vorgängen, mit denen er dienstlich nicht befasst war, fotokopiert, und an seine Privatanschrift übersandt. Der Steuerfahnder kam zu dem Endschluss, dass er von persönlichen Beziehungen und damit auch von Korruption auszugehen musste, die zu dieser zuvor genannten "sachfremden" Entscheidung führte. Er sah sich veranlasst, den aus seiner Sicht den (rechts)widrigen Vorgang (Verdacht auf Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung des Finanzpräsidenten W.) - zunächst auch anonym - dem Generalstaatsanwalt in Hamm anzuzeigen. Und etwa 4 Wochen später zeigte er auch dem damaligen Finanzminister Schleußer persönlich unter Hinweis auf die allgemeine beamtenrechtliche Verpflichtung des § 64 Abs.4 Landesbeamtengesetz NRW den Vorgang an, nicht zuletzt, um der "Verwilderung der Verwaltungskultur" durch höhere - offenbar nicht mehr kontrollierte und kontrollierbare – Beamte entgegenzutreten. Die beauftragte Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte in Bochum erweiterte das Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten der Farbenfirma nunmehr auch auf zwei weitere hohe Beamte der Finanzverwaltung und führte diverse Durchsuchungen durch, u. a. sowohl bei der protegierten münsterischen Großfirma als auch in Räumen der OFD Münster sowie des Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster, und obwohl das so war, wurde ein disziplinarrechtliches Vorermittlungsverfahren gegen diese drei Beamten nicht eingeleitet, dafür wurde wenige Monate später der LRD Dr. Notthoff zum Abteilungsdirektor, und später zum Finanzpräsidenten befördert. Aufgrund der verschiedenen sonstigen Ermittlungen und diverser vorgenommener Zeugenaussagen durch die Staatsanwaltschaft kamen die drei höheren Beamten der OFD Münster wohl zu der Annahme, die Staatsanwaltschaft Bochum werde gegen sie Anklage erheben. Daraufhin wurde mit allen Mitteln versucht, den Ausgang dieses Verfahrens rechtswidrig "zu beeinflussen": 1. Der inzwischen pensionierte Finanzpräsident Wendt bedrängte den ehemaligen Vorsteher des Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Bochum, Herrn LRD B., dahingehend, dessen gute Beziehungen zur ermittelnden Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Bochum dahingehend geltend zu machen, um eine Einstellung des Verfahrens zu erzielen. Herr LRD B. weigerte sich dieser "eindringlichen Bitte" nachzukommen. Aufgrund dieser Weigerung wurde ihm mangelnde Loyalität vorgehalten und ein vorzeitiger Ruhestand "empfohlen". Er kam dieser "Empfehlung" nach, weil er keine Lust hatte, sich einem derartig widerlichen Druck weiterhin auszusetzen. 2. Innerhalb der OFD Münster wies der damalige Finanzpräsident Wendt den Leiter des Referates für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung an, sämtliche dort vorliegenden Vorgänge über Steuerstrafverfahren größeren Ausmaßes, in denen die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsleitung übernommen hatte, dahingehend zu überprüfen, ob ggf. der Staatsanwaltschaft Fehler vorgeworfen werden könnten, was ggf. Druck auf die StA Bochum ausgeübt hätte, die anhängigen Verfahren einzustellen. Es wurde jedoch nichts gefunden, welches geeignet gewesen wäre, der StA gegenüber Vorhaltungen machen zu können. 3. Der seinerzeitige, aber inzwischen ebenfalls pensionierte - Vorsteher des Finanzamtes Soest, Herr LRD K., sah sich aufgrund des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Bochum "dazu aufgefordert", die private Steuererklärung des Herrn Generalstaatsanwaltes M. einer "besonderen" Überprüfung zu unterziehen. Dazu fuhr er - zusammen mit seinem Geschäftsstellenleiter – die Fahrtstrecke zwischen dessen Wohnung und Arbeitsstätte nach, um festzustellen, ob die geltend gemachten Fahrtkosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zutreffend steuerlich erklärt worden sind. Mit dieser Vorgehensweise sollte ebenfalls Druck auf die Staatsanwaltschaft ausgeübt werden. Betroffen war hier direkt der Herr Generalstaatsanwalt M., mit dem Ziel, das anhängige Verfahren einzustellen. Für das Verfahren gegen die drei höheren Beamten war die dem Gesetz nach weisungsgebundene Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, Bochum, zuständig. Verschiedenen Staatsanwälten , so auch dem ermittelnden Oberstaatsanwalt soll gedroht worden sein, dass mit eine gesonderten Überprüfung der jeweiligen eigenen Steuererklärungen zu rechnen sei. Tatsächlich wurde in zwei Abschnitten das gegen die drei höheren Beamten anhängige strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt, obwohl sich die 3 Einstellungsverfügungen mit insgesamt 63 Seiten wie eine Anklageschrift gelesen haben sollen. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft führte darin aus, dass sie gegen die Beamten ermittelte, und zwar wegen der Straftaten - Strafvereitelung im Amte - Rechtsbeugung - Begünstigung im Amte - Verleitung von Untergebenen zu strafbaren Handlungen und diese sollen offensichtlich als objektiv erfüllt angesehen worden sein. Merkwürdig war, dass die Staatsanwaltschaft letztlich das Ermittlungsverfahren einstellte. Insbesondere hinsichtlich des seinerzeitigen Beschuldigten Dr. Notthoff führte sie aus, dass zumindest nicht der Nachweis einer willkürlich rechtsfehlerhaften Entscheidung geführt werden könne, somit könne ihm auch nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden, dass die subjektiven Voraussetzungen einer Straftat nach § 336 StGB, nämlich des Vorsatzes der Rechtsbeugung, vorgelegen hätten. Dabei sei auch berücksichtigt worden, dass die Einlassungen des Dr. Notthoff zu seiner Verteidigung in wesentlichen Punkten unzutreffend seien. Im Einzelnen kommt die Staatsanwaltschaft zu den Feststellungen: - dass "notwendige Ermittlungen unterblieben bzw. mit Strafe bedrohte Handlungen nicht weiter verfolgt" wurden , - dass "angestrengte Ermittlungsverfahren vielmehr ohne ausreichende Prüfung eingestellt wurde, - dass "Forderungen des Fiskus zu Unrecht niedergeschlagen wurden bzw. auf diese verzichtet wurde", - dass "die von den Beschuldigten getroffenen Entscheidungen im Widerspruch stehen zu Recht und Gesetz" gestanden hätten, - dass "der Beschuldigte (LRD Dr. Notthoff) es unterbunden und unterlassen hat", den Sachverhalt zu ermitteln, - dass neben der unzutreffenden Sachverhaltsdarstellung auch des Weiteren nicht nachvollziehbar ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Entscheidung zur Umsatzsteuer beruht haben soll, - dass „"die Behauptung des Beschuldigten (LRD Dr. Notthoff), eine Entscheidung oder Anweisung durch ihn sei nicht ergangen", nicht den Tatsachen entsprochen haben soll. - etc., etc. Der ermittelnde Ober-Staatsanwalt der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte Bochum, hat letztlich das Verfahren eingestellt, wobei dem Steuerfahnder von seinem Anwalt hierzu inoffiziell und vertraulich bestätigt worden ist, dass "von ganz oben" Weisungen ergingen, und zur Einstellung des Verfahrens beitrugen. Dieser Oberstaatsanwalt wurde zwei weitere Karrierestufen hinaufbefördert. Der Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer der münsterischen Groß-Firma BRILLUX, Herr Dr. Helmert und Oberfinanzpräsident Himstedt erreichten, dass die Angelegenheit BRILLUX ohne Strafverfahren und ohne Steuererhebung Erledigung gefunden habe. Herr Himstedt hatte dem Steuerfahnder hierzu einiges dargetan. Das zunächst eingestellte Verfahren gegen den Inhaber der münsterischen Großfirma BRILLUX, Franz-Wilh. König, seinen leitenden Angestellten Dr. Schr., seinen Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer Dr. Helmert und dessen Mitarbeiter Steuerberater Sch. wurde erst viel später wieder aufgerollt. Aber zunächst wurde der Steuerfahnder am 14.05.1996 zu Herrn Oberfinanzpräsidenten Himstedt bestellt, der ihm sehr eindringlich die sofortige Suspendierung mit erheblicher Gehaltskürzung und die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst androhte, was die Vernichtung seiner beruflichen Existenz bedeutet hätte, wenn der Steuerfahnder sich nicht unmittelbar mit einer sofortigen Versetzung zum Finanzamt Coesfeld einverstanden erklärt hätte. Dem Steuerfahnder wurde vorgehalten, dass er bezüglich seiner Anzeige hätte remonstrieren - d. h. den Dienstweg einhalten - müssen. Es wurde ihm dargetan, er habe gegen das Steuergeheimnis verstoßen, wodurch der Steuerfahnder auch mit erheblichen Schadenersatzansprüchen zu rechnen hätte, was aber nicht näher erläutert wurde. Hingegen wurde dem Steuerfahnder versichert, dass man bei Versetzungszustimmung die angeblichen Schadensersatzansprüche abwehren könne und auch ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Steuergeheimnis nicht eingeleitet würde. Der Steuerfahnder wurde "fertig gemacht" und lies sich auf die Versetzung ein. Trotz anders lautender Zusage durch Herrn Himstedt wurde 14 Tage nach seiner Versetzung ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Münster gegen den Steuerfahnder eingeleitet, wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Steuergeheimnis. Gleichzeitig wurde gegen ihn ein disziplinarrechtliches Vorermittlungsverfahren eingeleitet mit einem nicht unerheblichen Vorwurfs-Potenzial. Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde kurz darauf – ohne auch nur eine Stellungnahme von ihm anzufordern – eingestellt, und das disziplinarrechtliche Vorermittlungsverfahren wurde nach mehreren Monaten ebenfalls eingestellt. Der Steuerfahnder musste beim Verwaltungsgericht Münster zwei Klagen OFD Münster einreichen, und zwar wegen der erfolgten Versetzung, sowie wegen der zwischenzeitlich vorenthaltenen Beförderung des Steuerfahnders. In den Stellungnahmen ging die OFD Münster mit keinem Wort auf die die Vorschrift des § 64 Abs. 4 LBG ein, wonach der Beamte verpflichtet ist, Straftaten anzuzeigen. Die Versetzung begründete die OFD Münster mit dem Hinweis auf § 28 Landesbeamtengesetz (LBG), indem sie vorgab, der Steuerfahnder hätte durch seine Anzeige Unruhe in die Dienststelle hinein getragen. Wie weiter oben bereits angemerkt, wurde das Verfahren wieder aufgerollt, und auch gegen diese Personen Anklage beim Landgericht Münster erhoben. Zunächst hatte ein junger Staatsanwalt das Verfahren zu bearbeiten. Dann wurde diesem das Verfahren entzogen und ein Oberstaatsanwalt damit betraut, der es alsbald einzustellen gedachte, was dem Landgericht Münster aber nicht gefiel, da ja der Schaden nicht wieder gutgemacht worden sei, so dass die Staatsanwaltschaft gebeten wurde, eine Anklageschrift zu fertigen. Dieses Verfahren wurde im Frühjahr 1999 wie folgt erledigt: Einstellung des Verfahrens nach § 153 a der Strafprozeßordnung (diese setzt ein gewisses Eingeständnis voraus!) gegen Zahlung von Auflagen i. H. von 500.000 - DM bezüglich des Inhabers der Fa. BRILLUX, Franz- Wilh. König - wegen Steuerhinterziehung 20.000,- DM bezüglich des leitenden Angestellten Dr. Schr. - wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung 20.000,- DM bezüglich des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers Dr. Helmert - wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung 20.000,- DM bezüglich des Steuerberaters Sch. Es entstand ein Schaden für den Staat: Die (unbekannten) Kosten für die Verteidigung der drei höheren Beamten wurden offensichtlich aus Steuermitteln bestritten worden Die (unbekannten) Kosten Zwecks Koordinierung der Verteidigung der drei Beamten wurde seinerzeit eigens ein Oberregierungsrat der OFD ausschließlich für diese Aufgabe. Wäre der Steuerfahnder nicht versetzt worden, hätte er aufgrund seiner Steuerfahndungstätigkeit und nach seinen Angaben durchschnittlich jährlich rd. 1.200.000,-- Mio DM für den Fiskus hereinholen können. Anmerkung: Dieser (Mobbing)-Fall zeigt beispielhaft, wie Politik, Korruption, und Mobbing dazu verhelfen kann, dass sich ggf. gewisse Leute Vorteile und Begünstigungen verschaffen können, ohne dafür belangt zu werden. Sozusagen, Selbstbereicherung ohne Risiko. Vorraussetzung ist offensichtlich immer wieder, dass keine Kontrolle besteht, oder das dafür gesorgt wird, dass diejenigen, die eine Kontrolle ausüben müssen und es auch tun wollen, letztendlich, aus dem System "Korruption" mittels Mobbing abgedrängt werden. Gruss Tom [code:257mtlpw]http://business-crime-control.de/doc/bcmag/bc012004/Gesetzestreue%20aus%20BC1-2004.pdf[/code:257mtlpw] |
| Tom | Wichtig ist, dass der Geschehensablauf auch auf der medizinischen Seite genau beobachtet und bewertet wird. [b:104cszsl]Eine ärztliche Bescheinigung reicht nicht aus.[/b:104cszsl] Vielmehr ist das enge Zusammenwirken zwischen dem behandelden Arzt, der Rechtsvertretung ([url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/RechtGesetzgebung/RechtsAnwalt:104cszsl]Mobbing Opfer Anwalt[/url:104cszsl]), ggf. Reha-Kliniken, und sonstigen ärztlichen Gutachtern wichtig, um die Kausalität herzustellen, dass die Erkrankung durch Mobbing und ggf. durch Arbeitsüberlastung verursacht wurde. Wegen der Arbeitsüberlastung sollte ebenfalls Protokoll geführt werden. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/dokumentation-der-dauerarbeitsueberlastung-t749.html:104cszsl]Hier ein Formular[/url:104cszsl] Das Mobbing Gesundheitsstörungen verursacht, zeigt folgendes Beispiel, welches vom Deutschen Medizin-Netz veröffentlicht wurde: [quote:104cszsl]Bei einem Patienten mit hohem Blutdruck konnte ich feststellen, dass sich immer dann, wenn er von seinem Arbeitsplatz in die Praxis kam, besonders hohe Werte messen ließen. Er erzählte jedesmal von seinen unangenehmen Erlebnissen: den ungerechten Kritiken seines Chefs, den Unhöflichkeiten, Hänseleien, ja Demütigungen durch seine Kolleginnen und Kollegen. Als er eines Tages während seines Urlaubs in der Praxis erschien, lag der Blutdruck im Normbereich. Da der Patient die psychische Dauerspannung auf seinem Arbeitsplatz nicht aushielt, kündigte er. Er hatte Glück. Auf seiner neuen Arbeitsstelle, die er relativ schnell gefunden hatte, wurde seine Arbeit anerkannt. Er fühlte sich wohl. Der Blutdruck war kontrollbedürftig, die Werte auch mal an der oberen Grenze. Jedoch der vormals gemessene, medikamentös nicht einstellbare Bluthochdruck zeigte sich nie wieder... [/quote:104cszsl] Ähnlich muss dies in den ärztlichen Bescheinigung zu lesen sein, und je genauer, desto besser. Wichtig ist auch, dass Protokoll über die [url=http://forum.mobbing-gegner.de/katalog-der-100--mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-esser-t338.html:104cszsl]"mobbingtypischen Handlungen"[/url:104cszsl] geführt wird. Im Zusammenhang mir der Dokumentation der Arbeitsüberforderung kann dann festgehalten werden, wann, wie , wo , wer , etwas unternommen hat. Gruss Tom |
| Tom | Wie [b:x82zoili]Sozialleistungen[/b:x82zoili].info am 04.12.2007 bekannt gab, hat das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung festgestellt, dass die Zahl der so genannten Aufstocker bis Januar 2007 auf insgesamt etwa 1.300.000 Menschen angestiegen wäre. Alle Daten lägen noch nicht vor. Lagen den Angaben nach 1995 nur 15,5 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten unterhalb der Niedriglohnschwelle, waren es 2003 bereits 18,6 Prozent. 2005 habe die Zahl stagniert. 2005 soll die Zahl der Aufstocker im Jahresdurchschnitt noch bei etwa 880.000 gelegen haben. Von den 1.300.000 Menschen benötigten etwa 675.000 Menschen trotz sozialversicherungspflichtigen Voll- oder Teilzeitjobs (manche machen sich selbstständig und erschaffen Webseiten mit Hilfe von open source cms systemen wie .B [url=http://www.detlev-lengsfeld.de/projects/webentwicklung/:x82zoili]plone[/url:x82zoili]) finanzielle Unterstützung. Etwa 603.000 Menschen waren geringfügig beschäftigt oder arbeitslos und verdienten sich etwas dazu, wobei auch etwa 56.000 Selbständige auf Sozialleistungen nach Hartz-IV angewiesen waren. In der Studie, die auf Anfang 2007 datierte, wird als Erklärung darauf hingewiesen, dass insbesondere Menschen mit geringer Qualifikation auf zusätzliche Hilfe angewiesen seien. Diese erreichten selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung häufig nur ein Einkommen, welches unterhalb des Existentminimums liege. Auch Vollzeitbeschäftigte mit einem verhältnismäßig hohen Einkommen seien aufgrund hoher Mietkosten oder der Familiengröße immer häufiger auf die Hilfeleistungen angewiesen, weil das Einkommen zur Existenzsicherung nicht ausreiche. Laut Angaben des Instituts sei dies nur ein vorübergehender Zustand. ([b:x82zoili]Seit wieviel Jahren wird das Wahlvolk eigentlich so dermassen volksverdummt[/b:x82zoili]) [code:x82zoili] [url=http://www.sozialleistungen.info/news/04.12.2007-immer-mehr-menschen-trotz-arbeitseinkommen-auf-hartz-iv-angewiesen/][/code:x82zoili] Gruss Tom |
| Tom | Wie [url=http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&wirduebergeben=-26&Id=2451:aue9qnbr]Stadtweb-news am 06.11.2007[/url:aue9qnbr] online mitteilte, erhielt der Sindelfinger IG-Metall-Vertrauensmann Rolf Matthies im März 2007 zwei [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrech/Abmahnung:aue9qnbr]Abmahnungen[/url:aue9qnbr]. Der Betriebsfrieden sei gestört. Hintergrund war eine Betriebsversammlung, wo er dazu aufrief sich gegen ein "Klima der Unterdrückung" zu wehren. Die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:aue9qnbr]zweite Abmahnung[/url:aue9qnbr] erhielt er für die Nichteinhaltung eines angeblichen Werksprozesses bei Mobbing-Vorwürfen. Rolf Matthies klagte, weil die beiden [b:aue9qnbr]Abmahnungen[/b:aue9qnbr] nicht zulässig wären, und von daher müssten diese ersatzlos weg! Beim Gerichtstermin am 24.Oktober im Arbeitsgericht Stuttgart, wurde deutlich, dass es vermehrt Berichte über verschärfte Ausbeutung und Unterdrückung in den Daimler-Werken gab, die auf dem Rücken der Kollegen getragen werden müssten. Auch Berichte von Kündigungen aus den Daimler-Werken Stuttgart und Wörth kamen zu Tage. Im Jahr 2007 gab es im Bereich von Rolf Matthies (Betriebsmittelbau) bereits sechs [b:aue9qnbr]Abmahnungen[/b:aue9qnbr] – unter anderem gegen IGM-Vertrauensleute. Im Prozess hat die Richterin relativ schnell klar gemacht, dass die strittigen Aussagen auf einer Betriebsversammlung durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind. Auch kritisierte sie Daimler, warum der Konzern dem Kollegen vorwerfe, er würde sich nicht an den „vereinbarten Werksprozess zu Mobbing“ halten, wo dieser Werksprozess nirgends genau definiert ist. Von daher sah sie keine Grundlage für die [b:aue9qnbr]Abmahnungen[/b:aue9qnbr]. Die Daimler-Rechtsanwältin vom Arbeitgeberverband Südwestmetall wollte aber das die Abmahnungen gültig werden sollten. Die Anwältin warf Rolf Matthieser vor, er würde wieder den Klassenkampf in den Betrieb bringen. Er würde durch seine Aussagen auf Betriebsversammlungen das betriebliche Klima vergiften und generell nicht kooperativ mit der Personalabteilung sein, die doch eigentlich nur seine Hilfe bei der Aufdeckung von Mobbingfällen haben wollte. Eine derartige Argumentation war in diesem Fall Unsinn. Das Urteil war dann eindeutig: Beide [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:aue9qnbr]Abmahnungen[/url:aue9qnbr] müssen aus der Personalakte entfernt werden. Die Prozesskosten trägt die "Beklagte", das heißt Daimler Bei Daimer gab es auch schon früher Stress. Hierzu die Beiträge hier im Forum. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/daimler-betriebsraete-fordern-mehr-mitbestimmung-bei-leiharbeit-t840.html:aue9qnbr]Daimler:[/url:aue9qnbr] A) Betriebsräte fordern mehr Mitbestimmung bei Leiharbeit 18.10.2007 B) Daimler-Chrysler droht Arbeiter mit Entlassung wegen kritischem Beitrag auf Betriebsversammlung |
| Tom | Hallo ! Zur weiteren Verwendung sollte der Beitrag: Zum BAG-Urteil Az: 8 AZR 593/06 , Sozialversicherungen forderten den Schadensersatz bei Mobbing nicht bei http://www.abgeordnetenwatch.de (oder ähnlich) verbreitung finden. hierzu der Link: http://blog.mobbing-gegner.de/index.php ... bbing.html Wer möchte, sollte aktiv werden unter dem Link: http://www.abgeordnetenwatch.de/index.p ... &q=mobbing Anderswo ist auch sehr gut ! Im oben genannten Beitrag geht es um Mobbing vor den deutschen Arbeitsgerichten, um die Duldung von Mobbing in der Gesellschaft und bei den Entscheidungsträgern, dass Mobbing als ein politisches geduldetes Verhalten am Arbeitsplatz erscheint, dass Strafen für Mobber seitens des Gesetzgebers im Kündigungsschutzgesetz nicht verankert wurde, um Korruption und das systematische Einbinden des Mobbings am Arbeitsplatz zur "Verjüngung der Belegschaft" und zur "Effektivitätsgestaltung". Ggf. sollte auf die Links: http://forum.mobbing-gegner.de/bag-urte ... -t844.html http://forum.mobbing-gegner.de/urteile- ... le-f3.html http://forum.mobbing-gegner.de/st-marie ... -t845.html http://homepage.ruhr-uni-bochum.de/Mich ... 23-hpr.htm http://wiki.mobbing-gegner.de/Schadenersatz http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/U ... 606139.pdf http://www.medizin-netz.de/icenter/mobbing.htm http://forum.mobbing-gegner.de/katalog- ... -t338.html http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Muster/Tagebuch? http://www.firma-ausland.de/unternehmer.htm http://blog.mobbing-gegner.de/ http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/F ... arch=Titel http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing?a ... arch=Titel http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing- ... i-f99.html als Quellen hingewiesen werden. Gruss Tom |
| Tom | Hallo Die [url=http://www.bgw-online.de/internet/generator/Inhalt/OnlineInhalt/Bilder_20und_20Downloads/downloads/3084/Anlage__Bel__Stat__Krank__Screen.pdf,property=download.pdf:cm1lq1s1]Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege[/url:cm1lq1s1] stellte als Beispiel notwendige Formulare zur Mitarbeiterbefragung zur Verfügung, um die Belastungsanalyse der psychischen Belastung und Beanspruchung durchzuführen und auszuwerten. Einige Unterlagen sind Textvorlagen, d.h. die Texte dienen als Vorschlag und sind auf die jeweilige Station/Einrichtung individuell abzustimmen. Andere Materialien sind Kopiervorlagen. 1. Infoblatt Mitarbeiter – Muster (Textvorlage) 2. Schriftliche Vereinbarung – Muster (Textvorlage) 3. Befragung zur psychischen Belastung 3.1 Fragebogen zur psychischen Belastung 3.2 Auswertungsfolien und -formular zum Ermitteln der durchschnittlichen Gesamtbelastung - Folie 1: Maske zur Auswertung der durchschnittlichen Gesamtbelastung - Folie 2: Maske zur Auswertung der durchschnittlichen Gesamtbelastung Blatt 1: Belastungsanalyse/Belastungsthermometer 3.3 Auswertungsfolien und -formulare zum Ermitteln des Belastungsprofi ls - Folie 3: Maske zur Auswertung „Arbeitsinhalt/Patientenmerkmale“ - Folie 4: Maske zur Auswertung „Arbeitsorganisation“ - Folie 5: Maske zur Auswertung „Soziales Klima“ - Folie 6: Maske zur Auswertung „Außerberufl iche Ressourcen“ - Blatt 2: Belastungsanalyse/Belastungsprofi l Blatt 3: Belastungsprofi l 4. Befragung zur Beanspruchung 4.1 Fragebogen zur Beanspruchung 4.2 Auswertungsfolien und -formular zum Ermitteln der durchschnittlichen Gesamtbeanspruchung - Folie 7: Maske zur Auswertung der durchschnittlichen Gesamtbeanspruchung - Folie 8: Maske zur Auswertung der durchschnittlichen Gesamtbeanspruchung Blatt 4: Beanspruchungsanalyse/ Beanspruchungsthermometer Wichtig ist zu beachten, dass weitere Belastungen am Arbeitsplatz vorhanden sein können, z. B. schweres Heben, oder bei langen Arbeitszeiten (Bereitschaftsdienste). Hierbei muss der Arbeitgeber ebenfalls eine Belastungsanalyses durchführen. Desgleichen gilt bei Arbeiten unter Nakosegasen, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beeinträchtigen können. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Unter [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption--f94.html:10tkf0pg]Korruption[/url:10tkf0pg] sind viele "Könige der Korruption" genannt. Die Selbstbereicherung in Deutschland war in der Vergangenheit Wachstumsmotor Nummer 1 . Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Heuschrecken überfielen Deutschland. Massenarbeitslosigkeit durch "Rendite durch Rausschmeissen" war die Folge. Patente und Rendite wanderten in das Ausland. Weitere Infos: [url=http://forum.mobbing-gegner.de/frass-der-heuschrecken---wann-ist-die-deutschland-ag-pleite----t508.html:1f1sl3hg]Frass der Heuschrecken: - Wann ist die Deutschland-AG pleite ? -[/url:1f1sl3hg] Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Wer Lust auf den Namen hatte, konnte bei der [url=http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinsued/krefeld/nachrichten/krefeld/408190:7tl494a9]Rheinischen Post online[/url:7tl494a9] noch etwas über das Klinikum nachgelesen. Der Prof. ist übrigens Gutachter in Krefeld, wie auf seiner Internetpräsens festzustellen ist. Die "Erstellung von Gutachten oder Stellungnahmen zu ärztlichem Handeln" gehört zu seinen Aufgaben, eben wie es bei der "Medizinberatung" "für Krankenkassen, Versicherungen und Privatpersonen" üblich ist. Die "Gutachten zur Leistungsbeurteilung bei Komplikationen, um Behandlungsfehler oder vermutete Kunstfehler festzustellen oder auszuschließen", sind u. a. seine Aufgaben. Gruss Tom |
| Tom | Beispiel ... Anmerkungen zur Bundestagswahl 2009 Hallo ! Zur Vermeidung von Wiederholungen hier der Link im Forum: [url=http://forum.mobbing-gegner.de/bundestagswahl-2009-die-arbeitslosenzahl-ist-gesunken--rausgemobbte-aeltere-arbeitnehmer-wurden-nicht-weitergebildet--t806.html:2prxuaz4]Bundestagswahl 2009: Die Arbeitslosenzahl ist gesunken ! Rausgemobbte ältere Arbeitnehmer wurden nicht weitergebildet ![/url:2prxuaz4] Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Einige Beiträge können in den Internetcafes nicht vollständig gelesen werden, da die Ansicht der Beiträge "eingeschmälert" wurde. Das ist nicht so gut. Gruss Tom |
| Tom | Ein Fall von Korruption, Selbstbereicherung, und [url=http://www.mobbing-gegner.de:2869u5cr]Mobbing[/url:2869u5cr] im Alten- und Pflegeheim Karl-Schaude-Haus in Winzerhausen. Vor der Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts sagte am 08.01.2008 die frühere Pflegedienstleiterin, als auch eine Hauswirtschafterin und eine Altenpflegerin, aus. Die Altenpflegerin arbeitete seit dem 08.01.2008 weiterhin im Heim. Die Heimleiterin Frau Karin Schaude-Jähnichen stand gemeinsam mit ihrem Ehemann wegen Betrugs und Steuerhinterziehung vor Gericht. Mitangeklagt wurde ein Mitarbeiter des Heims und ein Steuerberater. Erst wurde die frühere Pflegedienstleiterin durch die Steuerfahndung vernommen. Dann sagte sie im Rahmen der staatsanwaltlichen Ermittlungen als Zeugin aus. Als die Angeklagten Frau Karin Schaude-Jähnichen und ihr Ehemann davon erfuhren, soll nach Aussage der Zeugin ein regelrechtes "Mobbing hoch zehn" eingesetzt haben, so schilderte es die frühere Pflegedienstleiterin als Zeugin vor Gericht. Sie soll in ihrer Tätigkeit eingeschränkt worden sein, und sie soll nicht mehr an Computerdaten herangekommen sein, und die Bearbeitung der Dienstpläne sollen ebenfalls nicht mehr möglich gewesen sein. Der Ehemann der Heimleiterin soll Andeutungen über "Spitzel und Verräter" gemacht haben. Schließlich hat sie gekündigt, wobei die Kündigung ihres Arbeitgebers allerdings schon vorher in ihrem Briefkasten lag. Was sie als Missstände im Heim wahrnahm, schilderte sie in Briefen an das Regierungspräsidium. Das die Heimleiterin Frau Karin Schaude-Jähnichen gemeinsam mit ihrem Ehemann Mobbing betrieben, dafür hatten sie genügend Motive, denn bei allen drei Zeuginnen ging es um die gleichen Fragen zum Thema Betrug und Steuerhinterziehung: Inwieweit hat der Ehemann der Angeklagten tatsächlich für die Stiftung gearbeitet, von der er als Hausmeister und Sicherheitsbeauftragter bezahlt worden war? Auch als "Beschäftigungstherapeut" sei er im Jahr 2002 geführt worden. Ein weiteres Dauerthema: Das Schwimmbad im Haus. Wer hat dort gebadet? Nach Aussagen der Zeuginnen nur die Familie Schaude-Jähnichen. Unklarheiten auch über drei weitere Dauerthemen: Die Musikinstrumente, die auf Kosten der Stiftung gekauft worden waren – Schlagzeug, Akkordeon, Querflöte und Klarinette. Wer hat darauf gespielt? Was wurde in der Stadthalle auf Kosten der Stiftung gefeiert? Der 40. Geburtstag der Heimleiterin oder das Heim-Jubiläum? Und von wem wurden die Mitarbeiter entlohnt, die bei zwei CDU- Festen bedienten? [quote:2869u5cr][url=http://mobbing-web.info/:2869u5cr]Ludwigsburger Kreiszeitung am 09.01.2008:[/url:2869u5cr][/quote:2869u5cr] Gruss Tom Anm: Eine große Portion [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Corporate%20Social%20Responsibility:2869u5cr]Corporate Social Responsibility[/url:2869u5cr] würde ev. helfen! |
| Tom | Hallo ! Die LinkListe wurde unter ausgelagert. http://mobbing-gegner.de/Presse/LinkListeTom.txt hier gehts weiter: *101) [url=http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=3695835:dxa9nfdk]Rhein Main Net online[/url:dxa9nfdk] *102) [url=http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.weimar.volltext.php?kennung=on2taLOKStaWeimar39203&zulieferer=ta&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Weimar&auftritt=TA&dbserver=1]Thüringer Allgeneine online[/url] *103) [url=http://www.ovb-online.de/news/bayern/bayern/art5858,978033.html?fCMS=d69a7ae6e783fe43fc7293c5981added:dxa9nfdk]Oberbayrisches Volksblatt online[/url:dxa9nfdk] *104) [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,481758,00.html:dxa9nfdk]SPIEGEL Online[/url:dxa9nfdk] *105) [url=http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2821281:dxa9nfdk]Rhein Main Presse online am 11.05.2007[/url:dxa9nfdk] *106) [url=https://www.ebundesanzeiger.de:dxa9nfdk]Veröffentlichungen der Staatsanwaltschaft Hannover im elektronischen Bundesanzeiger[/url:dxa9nfdk] *107) [url=http://www.n-tv.de/803320.html:dxa9nfdk]nt-v online am 16.05.2007[/url:dxa9nfdk] *108) [url=http://www.abendblatt.de/daten/2007/05/16/741372.html:dxa9nfdk]Hamburger Abendblatt online am 16.05.2007[/url:dxa9nfdk] *109) [url=http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/11824701/Anklagen-wegen-Bestechung-bei-der-Bahn:dxa9nfdk]ad.hoc.news online am 22.05.2007[/url:dxa9nfdk] *110) [url=http://www.tagesspiegel.de/berlin/nachrichten/einreise-prozess/103567.asp:dxa9nfdk]Der Tagesspiegel online am 22.05.2007[/url:dxa9nfdk] *111) [url=http://www.pr-inside.com/de/bewaehrungsstrafe-fuer-amtsrestaurator-wegen-r143546.htm:dxa9nfdk]pr-inside.com online am 04.06.2007[/url:dxa9nfdk] *112) [url=http://www.vzfk.de/aktionaersforum/strabag/index.html:dxa9nfdk]Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V.[/url:dxa9nfdk] *113) [url=http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,487662,00.html:dxa9nfdk]Manager Magazin online am 09.06.2007[/url:dxa9nfdk] *114) [url=http://www.net-tribune.de/article/180607-277.php:dxa9nfdk]net-tribune online am 18.06.2007[/url:dxa9nfdk] *115) [url=http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/141/119993/:dxa9nfdk]Süddeutsche Zeitung online am 22.07.2007[/url:dxa9nfdk] *116) [url=http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/-s/1a3wnnl1h024xj12dap0y1gmwosa13yhdnv/menu/1186421/index.html:dxa9nfdk]3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe[/url:dxa9nfdk] *117) [url=https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2c5c6b0d2fc084f55e83d37cf76e9c09&page.navid=quicksearchlisttoquicksearchdetail&globalsearch_searchlist.selected=3ffc397fc4456b20&globalsearch_searchlist.destHistoryId=8#jp_Lagebericht:dxa9nfdk]Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG im Elektronischen Bundesanzeiger[/url:dxa9nfdk] *118) [url=http://www.ksta.de/html/artikel/1179819885095.shtml:dxa9nfdk]Kölner Stadtanzeiger online am 28.06.2007[/url:dxa9nfdk] *119) [url=http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/12549671/Knapp-drei-Jahre-Haft-f%FCr-bestechlichen-Ex-BMW-Mitarbeiter:dxa9nfdk]ad-hoc-news.de online am 18.07.2007[/url:dxa9nfdk] *120) [url=http://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/126/id/285786/fm/0/SH/0/depot/0/:dxa9nfdk]wiwo.de online am 19.07.2007[/url:dxa9nfdk] *121) [url=http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/12459914/B%FCrgermeister-gesteht-vor-Gericht:dxa9nfdk]Ad-hoc-news.de online am 11.07.2007[/url:dxa9nfdk] *122) [url=http://www.neue-oz.de/information/noz_print/nordwest/17039136.html?SID=b39647bc3b714e515f1d36f2d73fe13d:dxa9nfdk]OZ-online am 11.07.2007[/url:dxa9nfdk] *123) [url=http://www.ksta.de/html/artikel/1182933878746.shtml:dxa9nfdk]Kölner Stadtanzeiger online am 06.07.2007[/url:dxa9nfdk] *124) [url=http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1182956216728.shtml:dxa9nfdk]Kölsche Rundschau online, aktualisiert am 01.08.2007[/url:dxa9nfdk] *125) [url=http://www.lr-online.de/regionen/sachsen/art1047,1734145:dxa9nfdk]Lausitzer Rundschau online am 08.08.2007[/url:dxa9nfdk] *126) [url=http://www.n-tv.de/837580.html:dxa9nfdk]N-TV online am 09.08.2007[/url:dxa9nfdk] *127) [url=http://www.bietigheimerzeitung.de/bz/html/news/artikel_stadt.php4?artikel=3050210:dxa9nfdk]Bietigheimer Zeitung online am 21.08.2007[/url:dxa9nfdk] *128) [url=http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/wirtschaft/news/472756:dxa9nfdk]Rheinische Post online am 25.08.2007[/url:dxa9nfdk] *129) [url=http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/13248/1032760/polizei_duesseldorf:dxa9nfdk]Das Pressportal online am 15.08.2007[/url:dxa9nfdk] *130) [url=http://www.zeit.de/news/artikel/2007/08/31/2370213.xml:dxa9nfdk]DIE ZEIT online am 31.08.2007[/url:dxa9nfdk] *131) [url=http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-16999497&Ressort=bay&Ausgabe=&RessLang=bay&BNR=0:dxa9nfdk]Die Passauer Neue Presse am 21.08.2007 online[/url:dxa9nfdk] *132) [url=http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0708/31-schmidtbank-revision/index.xml:dxa9nfdk]Bayern Heute am 31.08.2007 online[/url:dxa9nfdk] *133) [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,504459,00.html:dxa9nfdk]SPIEGEL online am 07.09.2007[/url:dxa9nfdk] *134) [url=http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,504341,00.html:dxa9nfdk]SPIEGEL online am 07.09.2007[/url:dxa9nfdk] *135) [url=http://www.verkehrsrundschau.de/sixcms/detail.php?id=367218:dxa9nfdk]Verkehrsrundschau online am 20.01.2006[/url:dxa9nfdk] *136) [url=http://www.dcrs.de/n/Gemeindeangestellter-muss-in-den-Knast/00001038.html:dxa9nfdk]DCRS online am 20.09.2007[/url:dxa9nfdk] *137) [url=http://www.sueddeutsche.de/,ra14m4/muenchen/artikel/67/133815/:dxa9nfdk]Süddeutsche Zeitung online am 20.09.2007[/url:dxa9nfdk] *138) [url=http://www.otz.de/otz/otz.inderregion.volltext.php?kennung=on1otzLOKStaJena39348&zulieferer=otz&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Jena&auftritt=OTZ&dbserver=1]Ostthüringer Zeitung online am 25.09.2007[/url] *139) [url=http://www4.justiz.bayern.de/olgn/presse/info/straf/pm_2007_03_05.htm:dxa9nfdk]Mitteilung vom 05.03.2007 der Justizpressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg[/url:dxa9nfdk] *140) [url=http://www.staulm.de/servlet/PB/menu/1206167/index.html?ROOT=1177278:dxa9nfdk]Staatsanwaltschaft Ulm , Pressemitteilung vom 16.03.2007[/url:dxa9nfdk] *141) [url=http://www.staulm.de/servlet/PB/menu/1206535/index.html?ROOT=1177278:dxa9nfdk]Staatsanwaltschaft Ulm (Alb-Donau-Kreis) , Pressemitteilung vom 28.03.2007[/url:dxa9nfdk] *142) [url=http://www.justiz.rlp.de/justiz/nav/634/634b8385-d698-11d4-a73d-0050045687ab,00000000-0000-0000-0000-000000000000,,,2be70a9f-3079-06fd-35a3-11bb63b81ce4.htm:dxa9nfdk]Staatsanwaltschaft Mainz , Pressemitteilung[/url:dxa9nfdk] *143) [url=http://www.justiz.rlp.de/justiz/nav/634/634b8384-d698-11d4-a73d-0050045687ab,,,,de360ceb-a68c-16fd-35a3-11bb63b81ce4.htm:dxa9nfdk]Staatsanwaltschaft Mainz , Pressemitteilung vom 10.05.2007[/url:dxa9nfdk] *144) [url=http://www.landgericht-bueckeburg.niedersachsen.de/master/C39443772_L20_D0_I3749624_h1.html:dxa9nfdk]Landgericht-Bückeburg.(Niedersachsen) , Pressemitteilung vom 31.07.2007[/url:dxa9nfdk] *145) [url=http://www.landgericht-bueckeburg.niedersachsen.de/master/C41155160_L20_D0_I3749624_h1.html:dxa9nfdk]Staatsanwaltschaft Oldenburg , Presseinformation Nr. 34/ 07 vom 08.08.2007[/url:dxa9nfdk] *146) [url=http://www.landgericht-bueckeburg.niedersachsen.de/master/C40683329_L20_D0_I3749624_h1.html:dxa9nfdk]Staatsanwaltschaft Verden (Aller), Presseinformation Nr. 42/07 vom 30.08.2007[/url:dxa9nfdk] *147) [url=http://www.sta-aachen.nrw.de/pressmit/p_aktuell/meldungen/presse180907_2.pdf:dxa9nfdk]Staatsanwaltschaft Aachen , Pressestelle am 18.09.2007[/url:dxa9nfdk] *148) [url=http://www.berlin.de/sen/justiz/strafverfolgung/presse/archiv/20061117.1340.50616.html:dxa9nfdk]Staatsanwaltschaft Berlin , Pressemitteilung Nr. 65/2006 vom 17.11.2006[/url:dxa9nfdk] *149) [url=http://www.pr-inside.com/de/frueherer-stadtwerke-leiter-muss-wegen-r225235.htm:dxa9nfdk]PR-Inside online am 27.09.2007[/url:dxa9nfdk] *150) [url=http://www.np-coburg.de/nachrichten/lokal/coburg/art2394,714325:dxa9nfdk]Neue Presse (Coburg) online am 28.09.2007[/url:dxa9nfdk] *151) [url=http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1209178/index.html?ROOT=1177700:dxa9nfdk]Staatsanwaltschaft Stuttgart , Pressemitteilung vom 10.07.2007[/url:dxa9nfdk] *152) [url=http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1209314/index.html?ROOT=1177700:dxa9nfdk]Staatsanwaltschaft Stuttgart, Pressemitteilung vom 13.07.2007[/url:dxa9nfdk] *153) [url=http://www.staatsanwaltschaft.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung%202-2007.2844.pdf:dxa9nfdk]Staatsanwaltschaft Bremen , Pressemitteilung 8 / 2007 vom 08.05.2007[/url:dxa9nfdk] *154) [url=http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C36735326_N8808793_L20_D0_I3749624:dxa9nfdk]Staatsanwaltschaft Verden (Aller) , Presseinformation Nr. 22/07 vom 10.05.2007[/url:dxa9nfdk] *155) [url=http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1208621/index.html:dxa9nfdk]Landgericht Mosbach , Pressemitteilung vom 14.06.2007[/url:dxa9nfdk] *156) [url=http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C41487641_L20.pdf:dxa9nfdk]Landgericht Mosbach , Pressemitteilung vom 14.06.2007[/url:dxa9nfdk] *157) [url=http://www.ad-hoc-news.de/Aktuelle-Nachrichten/de/13560435/Unternehmer-wegen-Kreditbetrugs-in-Millionenh%F6he-vor-Gericht:dxa9nfdk]ad.hoc.news online am 04.10.2007[/url:dxa9nfdk] *158) [url=http://www.berlin.de/sen/justiz/strafverfolgung/presse/archiv/20070829.0900.84342.html:dxa9nfdk]Staatsawaltschaft Berlin , Pressemitteilung Nr. 57/2007 vom 29.08.2007[/url:dxa9nfdk] *159) [url=http://www.hna.de/schwalmstadtstart/00_20071004171213_Polizist_muss_sich_vor_Gericht_verantworten.html:dxa9nfdk]HNA online am 04.10.2007[/url:dxa9nfdk] *160) [url=http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/pm/2007/120-2007.html:dxa9nfdk]hrr-strafrecht.de online[/url:dxa9nfdk] *161) [url=http://www.merkur-online.de/regionen/wuermtal/Bestechung-Untreue-Landgericht-Bauamtsskandal-Servatius;art8868,840766:dxa9nfdk]merkur-online am 20.09.2007[/url:dxa9nfdk] *162) [url=http://www.haz.de/newsroom/politik/zentral/politik/niedersachsen/art668,75877:dxa9nfdk]Hannoverische Allgemeine online[/url:dxa9nfdk] *163) [url=http://www.lg-potsdam.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=285346&template=seite_lgp_pressemit:dxa9nfdk]Landgericht Potsdam , Pressemitteilung vom 07.03.2007[/url:dxa9nfdk] *164) [url=http://www.pr-inside.com/de/ex-fahrpruefer-wegen-bestechlichkeit-in-r242025.htm:dxa9nfdk]PR-Inside online am 11.10.2007[/url:dxa9nfdk] *165) [url=http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2160/artid/7446209:dxa9nfdk]newsclick.de online am 16.10.2007[/url:dxa9nfdk] *166) [url=http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=2712648/qlby6k/:dxa9nfdk]swr.de online am 17.10.2007[/url:dxa9nfdk] *167) [url=http://www.svz.de/lokales/rostock/artikeldetails/article/378/korruption-i.html?no_cache=1:dxa9nfdk]Schweriner Volkszeitung online am 17.10.2007[/url:dxa9nfdk] *168) [url=http://www.pr-inside.com/de/verdacht-der-korruption-r251783.htm:dxa9nfdk]PR Inside online am 17.10.2007[/url:dxa9nfdk] *169) [url=http://www.ksta.de/html/artikel/1190968705467.shtml:dxa9nfdk]Kölner Stadtanzeiger online am 18.10.2007[/url:dxa9nfdk] *170) [url=http://www.fuldaerzeitung.de/sixcms/detail.php?id=196623:dxa9nfdk]Fuldaer Zeitung online am 20.10.2007[/url:dxa9nfdk] *171) [url=http://tagblatt.de/35653065:dxa9nfdk]Schwäbisches Tagblatt online am 23.10.2007[/url:dxa9nfdk] *172) [url=http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.thueringen.volltext.php?kennung=on3taTHUThuNational39375&zulieferer=ta&kategorie=THU&rubrik=Thueringen®ion=National&auftritt=TA&dbserver=1]Thüringer Allgemeine online am 23.10.2007[/url] *173) [url=http://www.rp-online.de/public/article/regional/duesseldorf/duesseldorf-stadt/nachrichten/492500:dxa9nfdk]Rheinische Post online am 23.10.2007[/url:dxa9nfdk] *174) [url=http://www.welt.de/welt_print/article1278653/Untreue-Ermittlung_gegen_Abgeordnete.html:dxa9nfdk]DIE WELT online am 19.10.2007[/url:dxa9nfdk] *175) [url=http://www.sw-online.de/wm?catId=79047&artId=12339454&offset=1:dxa9nfdk]Der Schwartzwälder Bote online am 24.10.2007[/url:dxa9nfdk] *176) [url=http://www.welt.de/berlin/article1302334/Staatsanwalt_wirft_Ex-Rathauschef_Korruption_vor.html:dxa9nfdk]DIE WELT online am 26.10.2007[/url:dxa9nfdk] *177) [url=http://www.merkur-online.de/regionen/mstadt/;art8828,854245:dxa9nfdk]Merkur Online am 29.10.2007[/url:dxa9nfdk] *178) [url=http://www.ftd.de/koepfe/:Ex%20Minister%20Krause/272268.html:dxa9nfdk]Financial Times online am 30.10.2007[/url:dxa9nfdk] *179) [url=http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2160/artid/7501437:dxa9nfdk]newsclick.de online am 31.10.2007[/url:dxa9nfdk] *180) [url=http://www.zeit.de/news/artikel/2007/11/01/2411587.xml:dxa9nfdk]DIE ZEIT online am 01.11.2007[/url:dxa9nfdk] *181) [url=http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Wertingen/Uebersicht/Artikel,Ex-Vorstand-der-Sparkasse-wegen-Untreue-vor-Gericht_arid,1061803_regid,2_puid,2_pageid,4506.html:dxa9nfdk]Augsburger Allgemeine online am 01.11.2007[/url:dxa9nfdk] *182) [url=http://www.welt.de/wirtschaft/article1336392/Ex-EnBW-Chef_Utz_Claassen_vor_Gericht.html:dxa9nfdk]DIE WELT ONLINE am 06.11.2007[/url:dxa9nfdk] *183) [url=http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,515726,00.html:dxa9nfdk]SPIEGEL OPNLINE am 06.11.2007[/url:dxa9nfdk] *184) [url=http://www.welt.de/berlin/article1333400/Ex-Chefin_Moessinger_und_Partner_muessen_vor_Gericht.html:dxa9nfdk]DIE WELT online am 06.11.2007[/url:dxa9nfdk] *185) [url=http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/nrw/art1544,117264:dxa9nfdk]Ruhr Nachrichten online am 06.11.2007[/url:dxa9nfdk] *186) und *187) [url=http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/moers/nachrichten/neukirchen-vluyn/497566:dxa9nfdk]Rheinische Post online am 06.11.2007[/url:dxa9nfdk] [url=http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/moers/nachrichten/neukirchen-vluyn/389205:dxa9nfdk]Rheinische Post online am 06.11.2007[/url:dxa9nfdk] *188) [url=http://www.sw-express.de/swex/news/detail.php?nr=12799&kategorie=news:dxa9nfdk]swex.de online am 09.11.2007[/url:dxa9nfdk] *189) [url=http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?sid=43617b390b4e346dcee95360ba1c3f5a&em_cnt=541454:dxa9nfdk]volksstimme.de online am 10.11.2007[/url:dxa9nfdk] *190) [url=http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/m1/presse/archiv/2007/00921/index.php:dxa9nfdk]Staatsanwaltschaft München I am 29.10.2007 - Pressemitteilung 05/07[/url:dxa9nfdk] *191) [url=http://www4.justiz.bayern.de/sta-ts/presseerklaerungen/Bauamt.pdf:dxa9nfdk]Pressemitteilung vom 07.11.2007 der Staatsanwaltschaft Traunstein[/url:dxa9nfdk] *192) [url=http://www.allgemeine-zeitung.de/region/objekt.php3?artikel_id=3049315:dxa9nfdk]Allgemeine Zeitung online am 15.11.2007[/url:dxa9nfdk] *193) [url=http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/VOGTLAND/PLAUEN/1108719.html:dxa9nfdk]freiepresse.de online am 15.11.2007[/url:dxa9nfdk] *194) [url=http://www.zeitung.org/zeitung/1173555-125,1,0.html:dxa9nfdk]Oberpfalznetz.de online am 17.11.2007[/url:dxa9nfdk] *195) [url=http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1194628280728&openMenu=1012902958704&calledPageId=1012902958704&listid=1018348861894:dxa9nfdk]Mitteldeutsche Zeitung online am 15.11.2007[/url:dxa9nfdk] *196) [url=http://www.ad-hoc-news.de/Marktberichte/de/14267640/Untreue-und-Bestechung:dxa9nfdk]ad-hoc-news.de am 20.11.2007[/url:dxa9nfdk] *197) [url=http://www.ad-hoc-news.de/Aktuelle-Nachrichten/de/14287830/Staatsanwalt-erhebt-Anklage-gegen-fruehere-Chefs-im:dxa9nfdk]ad-hoc-news.de online am 21.11.2007[/url:dxa9nfdk] *198) [url=http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3059292:dxa9nfdk]main-rheiner.de online am 22.11.2007[/url:dxa9nfdk] *199) [url=http://www.input-aktuell.de/mainframe.asp?n=2&newsid=14411:dxa9nfdk]InPut-aktuell.de online am 22.11.2007[/url:dxa9nfdk] *200) [url=http://www.suedkurier.de/region/singen/singen/art4461,2923350:dxa9nfdk]suedkurier.de online am 23.11.2007[/url:dxa9nfdk] *201) [url=http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/VOGTLAND/PLAUEN/1117713.html:dxa9nfdk]freiepresse.de online am 22.11.2007[/url:dxa9nfdk] *202) [url=http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2007-11/artikel-9544016.asp#Scene_1:dxa9nfdk]FinanzNachrichten.de online am 25.11.2007[/url:dxa9nfdk] *203) [url=ttp://www.wiwo.de/pswiwo/fn/ww2/sfn/buildww/id/126/id/327560/fm/0/SH/0/depot/0/:dxa9nfdk]wiwo.de online am 26.11.2007[/url:dxa9nfdk] *204) [url=http://www.focus.de/politik/deutschland/spitzenbeamte_aid_54213.html:dxa9nfdk]Focus online am 22.04.2007[/url:dxa9nfdk] *205) [url=http://www.staloerrach.de/servlet/PB/menu/1212552/index.html?ROOT=1175932:dxa9nfdk]Mitteilung über die Hauptverhandlung Az.: 1 Ds 630 Js 10439/06, Amtsgerichts Ettlingen[/url:dxa9nfdk] *206) [url=http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/06_11_2007/index.php:dxa9nfdk]Pressemitteilung vom 06.11.2007 des Oberlandesgerichts Düsseldorf[/url:dxa9nfdk] *207) [url=http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=91533:dxa9nfdk]Westdeutsche Zeitung Newsline am 25.08.2005[/url:dxa9nfdk] *208) [url=http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/2007/11/23/news-6507804/detail.html:dxa9nfdk]DerWesten online am 23.11.2007[/url:dxa9nfdk] *209) [url=http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/284822.html:dxa9nfdk]Finacial Times online am 28.11.2007[/url:dxa9nfdk] *210) [url=http://www.shz.de/schleswig-holstein/artikeldetail/article/111/volksbank-sk.html:dxa9nfdk]Schleswig Holsteiner Zeitung online am 28.11.2007[/url:dxa9nfdk] *211) [url=http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Illertissen/Uebersicht/Artikel,Beamter-des-Finanzamtes-Neu-Ulm-greift-in-die-falsche-Kasse_arid,1096646_regid,2_puid,2_pageid,4498.html:dxa9nfdk]Augsburger Allgemeine online am 28.11.2007[/url:dxa9nfdk] *212) [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,520248,00.html:dxa9nfdk]DER SPIEGEL online am 28.11.2007[/url:dxa9nfdk] |
| Tom | Hallo ! Mobber benutzen das System der [url=http://forum.mobbing-gegner.de/katalog-der-100--mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-esser-t338.html:2jfrvf4r]"mobbingtypischen Handlungen"[/url:2jfrvf4r]. Mobber kommen in den Betrieben weiter, werden gefördert und befördert, und sie sitzen vielfach in Führungspositionen. Mobber können auf ein stellenkorropiertes personelles Umfeld zurückgreifen, was die Durchführung des Systems der [url=http://forum.mobbing-gegner.de/katalog-der-100--mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-esser-t338.html:2jfrvf4r]"mobbingtypischen Handlungen"[/url:2jfrvf4r] sehr vereinfacht. Mobber sind skrupellos. Mobber sind sadistisch veranlagt. Mobber müssen den höflichen Umgang lernen, und die [url=http://forum.mobbing-gegner.de/katalog-der-100--mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-esser-t338.html:2jfrvf4r]"mobbingtypischen Handlungen"[/url:2jfrvf4r] unterlassen. Hier ein erster Einstieg für Mobber, damit sie sich bessern können: [url=http://www.focus.de/wissen/campus/tid-7655/benimmregeln_aid_135712.html:2jfrvf4r]FOCUS online am 14.10.2007[/url:2jfrvf4r] Adolph Freiherr Knigge hat es vorgemacht. In seinem Buch finden sich keine langen Passagen darüber, mit welcher Gabel der Salat im Fünf-Sterne-Restaurant gegessen werden soll oder wie die Auster manierlich zu öffnen sei. Benimmregeln waren allgemein bekannt – und sollten es auch heute noch sein. Vielmehr ging es ihm um ein konfliktfreies, zivilisiertes und sinnerfülltes Miteinander ohne unnötige Reibungspunkte. Je mehr man also von seinem Gegenüber weiß und Situationen richtig einzuschätzen lernt, desto problemloser läuft das Miteinander ab. Die Erziehung spielt dabei eine nicht unerhebliche Rolle. Und wer eine gute Beobachtungsgabe hat, kann Höflichkeit auch heute noch peu à peu erlernen, ganz egal, ob man am Ende dann mit einer Schneckenzange umgehen kann oder nicht. Wichtig ist aber, dass der tägliche Umgang mit Menschen durch Kommunikation geprägt ist, und Wer dann nicht spricht, kann mit anderen kaum sinnvoll umgehen. Vielmehr kommt es darauf an, sich ein Repertoire verschiedener Verhaltensmustern anzueignen und bei Bedarf das passende auszuwählen. Moritz Freiherr Knigge, der in direkter Linie mit Adolph Freiherr Knigge verwandt ist, machte sich über Benimmregeln erneut Gedanken. Er absolvierte nach dem Schulabschluss eine Ausbildung als Verlagskaufmann, studierte dann BWL in Berlin. Ab 1998 arbeitete er für zwei Internetfirmen im Großkundenvertrieb. Seit 2002 ist er selbstständiger Unternehmensberater in Düsseldorf. Der 39-Jährige veröffentlichte 2004 einen "modernen Knigge" mit dem Titel "Spielregeln. Wie wir miteinander umgehen sollten". Er stellte fest, dass die reine Form nie ausreichend ist, um dem Menschen mit Achtung und Respekt gegenüberzutreten. Und wer in einem positiven Umfeld aufwächst und ein bisschen Beobachtungsgabe hat, wird einen höflichen Umgang auch beigebracht bekommen. Höflichkeit werde erlernt, und zwar in den bekanntesten Instanzen wie Schule, Universität, Arbeitgeber, Ämter etc. (???). Sie sollten interne Strukturen schaffen, damit Menschen sich höflich miteinander verständigen können (???). In diesem Bereich braucht es eine ganz klare Ansage, damit sich die Beteiligten darauf einstellen und einlassen können. Hauptmanko bleibt aber, dass ein höfliches Miteinander strukturell nicht umgesetzt wird. Es ist eben nicht klar, was wir als selbstverständlich hinnehmen und was nicht. Knigge sieht ein Problem: Durch unterschiedliche kulturelle Einflüsse würden die Betroffenen in Missverständnisse geraten, die aber nicht als solche gewertet werden, sondern als absichtliche Geste. Und dann kommt es zu einem Kampf, bei dem jeder versucht, seine Interessen durchzusetzen (???). Nur wer etwas bewusst und von verschiedenen Seiten wahrnimmt, könne seine eigenen Strukturen immer wieder anpassen und überdenken (???). Und Wer die Spielregeln kennt, weiß, dass in unterschiedlichen Situationen etwas anderes angebracht ist (???). Wohl dem, der auf der Klaviatur der Konventionen spielen kann. Und selbstverständlich ist es nicht immer möglich, dieses Spiel zu spielen. Und weil der höfliche Umgang nicht fuktioniert, sei letztlich auch die demografische Struktur schuld. In der Familie wird weniger vermittelt, es gibt viele Einzelkinder und der Altruismus in der Familie wird nach und nach verdrängt. Anmerkung: (???) bedeutet: Wie sollen sich Mobbing-Opfer verhalten ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Halbnacktfotos-Helau-GAU statt alaaf ! Prinz Ingo sah "den Karneval in ganz großer Gefahr". Bei der Staatsanwaltschaft Koblenz seien fünf Aktenzeichen angelegt worden – fünf Ermittlungen wegen Beleidigung und Verleumdung. Die Verfahren richteten sich gegen – Prinzessin Heike I.! Die Polizeiinspektion bearbeite weitere Fälle – gegen unbekannt und gegen namentlich bekannte Neuwieder. Im Verdacht: Ein angeblicher Ex-Geliebter von Prinzessin Heike, eine angebliche Ex-Geliebte ihres Mannes, ein bekannter Karnevalist … Wie der [url=http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=express/index&pageid=1006361736814&rubrikid=268&ressortid=100&articleid=1195300993435:j9ba1c7z]EXPRESS online am 11.01.2008[/url:j9ba1c7z] berichtete, bekam Prinzessin Heike anonymen Mails bereits schon im Mai 2007, auf der Ihre Lieblichkeit halbnackt auf einem Bett zu sehen war. Die Fotomontagen seien mies gewesen. Die Familie leidete unter den Vorwürfen. Dann folgten Behauptungen, ihr zweiter von insgesamt drei Söhnen sei unehelich. Zuletzt landeten richtige Briefe in den Briefkästen von Karnevals-Aktiven und unbeteiligten Neuwiedern, handverteilt und unfrankiert. Inhalt: Die Ankündigung von weiteren Hardcore-Nacktbildern. Jeder verdächtigte jeden. Möglich sei auch, dass einer der anderen 15 Neuwieder Karnevalsvereine dahinterstecke. Einer deren Präsidenten wurde anonym beschuldigt, ein Kinderschänder zu sein. Er nahm daraufhin Heike I. samt Hofstaat aus dem Programm seiner KG. Anmerkung: Kölsch-Klüngel-Karneval alaaf ! Dat kön mer och ! Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/wirtschaft/news/523127:39db3q9b]Rheinische Post online am 18.01.2008[/url:39db3q9b] Die Strafverfolger hatten im Jahr 2007 Ermittlungen gegen den ehemaligen Siemens-Finanzvorstand Heinz-Joachim Neubürger wegen Beihilfe zur Untreue, Verstoß gegen das Aktiengesetz und Steuerhinterziehung eingeleitet. Neubürger sei bei Siemens im April 2006, ein halbes Jahr vor Beginn des Korruptionsskandals, auf eigenen Wunsch ausgeschieden. Im Prozess um die Schmiergeldaffäre von Siemens hat der ehemalige Siemens-Finanzvorstand Heinz-Joachim Neubürger Fehler eingeräumt. Gegenüber der Münchner Staatsanwaltschaft soll er zugegeben haben, Hinweisen auf Bestechung nicht ausreichend nachgegangen zu sein. Neubürger habe im November 2003 bei Siemens einen Prüfbericht der Rechtsabteilung über auffällige Provisionszahlungen in Nigeria erhalten, die in bar abgewickelt worden seien. Die Rechtsabteilung habe damals notiert, die Angaben beim Zoll seien falsch gewesen. Aufgrund der Provisionshöhe von 25 Prozent und der Art der Abwicklung lägen Anhaltspunkte für den Verdacht der Amtsträger- beziehungsweise Angestelltenbestechung im Ausland vor. Als die Staatsanwaltschaft Neubürger bei dessen erster Vernehmung diesen Bericht vorhielt, habe der ehemalige Siemens-Manager gesagt, er sehe diesen Vermerk zum ersten Mal. Wenn er dies gelesen hätte, dann hätten bei ihm sämtliche Alarmglocken geschrillt. Als die Ermittler daraufhin Neubürger den Eingang des Vermerks in seinem damaligen Siemens-Büro nachgewiesen hätten, habe er eingeräumt, er müsse diese Notiz gelesen haben. Und jetzt kommt Cromme ... nur leider viel zu spät ... [url=http://www.tirol.com/wirtschaft/international/75642/index.do:39db3q9b]tirol.com online am 21.08.2008[/url:39db3q9b] Die US-Börsenaufsicht SEC lies verlauten, dass sie den Schmiergeldskandal beim Münchener Technologiekonzern Siemens für beispiellos hält, so auch nach dem Eindruck von SIEMENS-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme. "Für die SEC selbst ist Siemens der größte Korruptionsfall in der Geschichte", sagte Cromme. Medienberichten zufolge halten Mitglieder des Aufsichtsrats eine Strafe von bis zu 4 Mrd. Euro für möglich. Der Aufsichtsratsboss empfiehlt dem Siemens-Aufsichtsrat, alle im Geschäftsjahr 2006/07 amtierenden Vorstände sowie seinen Vorgänger als AR-Chef, den langjährigen Siemens-Vorstandschef Heinrich von Pierer, zunächst nicht von den Aktionären entlasten zu lassen. Anmerkung: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Hoffentlich gilt das auch für Korrupties in Deutschland. Gruss Tom |
| Tom | Wie die thueringer-allgemeine.de berichtete, soll mit anonymen Hinweisen die Flughafenaffäre begonnen haben. Es waren zwei Briefe, in denen im Sommer 2005 darauf hingewiesen wurde, dass es Belästigungen von Frauen gegeben habe, hier war von Mobbing die Rede, von [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/407-Mobbing-!-UEberhaupt-vor-der-deutschen-Arbeitsgerichtsbarkeit-beweisbar.html:3lpqfxru]ungerechtfertigten Abmahnungen und willkürlichen Kündigungen[/url:3lpqfxru]. Doch auch von angeblichen Manipulationen der Passagierzahlen war die Rede. Vertreter Ballentins wiegelten damals ab. Alle Anschuldigungen seien haltlos, versicherten Prokurist Bernd Schmidt und Verkehrsleiter Gisbert Schäfer. Das seien Verleumdungen durch frühere Mitarbeiter, hieß es. Die Affäre weitete sich immer weiter aus. Im Januar 2006 eskalierte die Situation. Verkehrsleiter Gisbert Schäfer erstattet auf Anraten seines Anwalts Selbstanzeige. Er habe ab 2000 die Passagierzahlen gefälscht, räumte er ein. Die Anweisung dazu habe ihm Geschäftsführer Ballentin gegeben. Am Freitag, den 13. im jahr 2006, verhafteten Beamte des Landeskriminalamtes den Geschäftsführer Gerd Ballentin in seinem Büro. Sie vollstreckten den Haftbefehl, den die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erwirkt hatte. Am selben Tag wurde Ballentin entlassen und Wolfgang Hesse als Nachfolger vorgestellt. Die Affäre um den Erfurter Flughafen beschäftigte ab dem 22.01.2008 ein Strafgericht. Ex-Flughafenchef Gerd Ballentin wurde Betrug und Untreue, seinem Mitarbeiter Gisbert Schäfer Beihilfe dazu vorgeworfen. Der Vorwurf: Wegen geschönter Passagierzahlen könnten ungerechtfertigt Fördermillionen geflossen sein. Schäfer erklärte erst als Zeuge am Landgericht Erfurt und dann im Untersuchungsausschuss des Landtags, dass die für den Flughafen verantwortlichen Landesbediensteten von den geschönten Statistiken gewusst haben müssen. Gruss Tom Thüringer Allgemeine am 22.01.2008 online |
| Tom | Hallo ! [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?serendipity%5Baction%5D=search&serendipity%5BsearchTerm%5D=schirmer:2bgypzs4]Noch mehr Infos hier bei Mobbing-Gegner im Blog.[/url:2bgypzs4] Gruss Tom |
| Tom | Hier gehts weiter ! Der nächste Fall, diesmal kann konnte sich die Kirche nicht raushalten … Tatort: Spendenaffäre bei der katholischen Kirche in Vechta pr-inside online am 29.01.2008: Es ging um einen katholischen Würdenträger katholischen Kirche in Vechta, einen mehrfach vorbestraften 38-Jährigen Schrotthändler und um abgezweigte Spendengelder. Der Schrotthändler stand am 29.01.2008 vor dem Amtsgericht Vechta wegen Betrugs und versuchter räuberischer Erpressung verantworten. Die Staatsanwaltschaft ermittelte auch gegen den Probst wegen Betrugs und Untreue . Die Ermittlungen wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Für den naheliegenden Verdacht, der Probst selbst könnte Opfer einer Erpressung geworden sein, fand die Staatsanwaltschaft ebenfalls keine Anhaltspunkte. Der Probst der Pfarrgemeinde St. Georg Vechta und Zeuge hatte über mehrere Jahre rund 100 000 Euro Spendengelder von Gemeindemitgliedern eingesammelt und an den Schrotthändler weitergeleitet. Der soll einem Spender sogar mit Schüssen in die Beine gedroht haben, sollte dieser seine Zahlungen aussetzen. Der Kirchenmann hatte angegeben, die Geschichten des Schrotthändlers über angebliche Notsituationen geglaubt und das Geld aus Nächstenliebe vergeben zu haben. Er habe unbürokratisch helfen wollen. Der Schrotthändler habe behauptet, er werde bedroht. Laut Staatsanwaltschaft gab der Angeklagte aber auch an, das Geld für Schrottkäufe und Lkw-Reparaturen zu benötigen. In schriftlichen Vereinbarungen soll der Angeklagte versprochen haben, die Beträge zurückzuzahlen. Dies tat er aber nicht. Dem Schrotthändler wurde zudem zur Last gelegt, nicht wie vereinbart antike Möbel an das örtliche Marienhospital geliefert zu haben. Der Probst hatte das Geschäft 2001 vermittelt. Das Krankenhauskuratorium zahlte daraufhin 37 000 Euro an. Die Möbel wurden aber nie geliefert. Der Schrotthändler hatte dies laut Anklage auch nie vor. *243) Der nächste Fall: … auch ein Notar wollte schön leben … Der Notar hatte seine Zulassung als Rechtsanwalt bereits im Oktober 2002 verloren. Er ist auch einschlägig vorbestraft. Im folgenden Fall wurden die Vorstrafen ,eine Haftstrafe von über drei Jahren aus dem Jahr 2003 wegen betrügerischer Geldgeschäfte , in das Urteil mit einbezogen. abacho.de online am 30.01.2008: Ein ehemaliger Notar ist am Mittwoch vom Landgericht Berlin wegen Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt worden. Die Richter sprachen den 53-Jährigen schuldig, als Treuhänder entgegen einer Vereinbarung im September 2001 Kapital von fünf Investoren im Ausland angelegt zu haben. Eine Rückzahlung der Anlagebeträge erfolgte bis heute nicht. Den Investoren entstand ein Schaden in Höhe von rund 800 000 Euro. Vor Gericht hatte der 53-Jährige über seinen Verteidiger ein pauschales Geständnis abgelegt. Am Rande des Verfahrens sagte er, dass die Freigabe der später auf einem Münchner Sammelkonto deponierten Investorengelder bis heute blockiert werde. Nach dem Entzug seiner Zulassung habe er im Jahr 2002 die Gelder nicht mehr zurückfordern dürfen. Der dafür amtlich bestellte Vertreter habe dies aber auch nicht getan. Der Angeklagte hat daher den Anwaltskollegen ebenfalls wegen Untreue angezeigt. *245) Der nächste Fall: Sachsenring AG ... wie Sachsensumpf ... freiepresse.de online am 30.01.2008: Die Ermittlungen wurden Ende 2002 eingeleitet, die Anklageerhebung fand am 22.12.2005 statt, und das Landgericht Chemnitz hat die Anklage gegen die früheren Geschäftsführer der Sachsenring AG zugelassen und das Hauptverfahren im Januar 2008 eröffnet. Vor der 5. Wirtschaftsstrafkammer hatten sich demnach die Brüder Ulf und Ernst-Wilhelm Rittinghaus wegen Untreue in 86 Fällen, Falschbilanzierung und Insolvenzverschleppung sowie der ehemalige Mitgeschäftsführer Jürgen Rabe wegen Insolvenzverschleppung zu verantworten. Bis zu Verfahrenseröffnung verging eine ungewöhnlich lange Zeit, was sich aus anwaltlichen Einsprüchen, der starken Belastung der Strafkammer durch das Arbeitsamtsverfahren mit der Vernehmung von mehreren hundert Zeugen sowie einem aufwändigen Gutachten, mit dem die Buchhaltung des ehemaligen Automobil-Systemlieferanten bis zum Eintritt der Zahlungsunfähigkeit durchleuchtet worden ist, zu erklären wäre. *246) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... wieder mal ein ... Bauamt in Erkrath bei Düsseldorf (NRW) Rheinische Post online am 30.01.2008: Zwei frühere Mitarbeiter der Erkrather Bauverwaltung standen gestern wegen Bestechlichkeit und Urkundenfälschung am 29.01.2008 vor Gericht. Die Sachlage eindeutig: Beide Angeklagte hatten die Taten zwischen Oktober 1998 und 2003 eingeräumt und betont, endlich einen Schlussstrich ziehen zu wollen. Beispiele der Tatumstände: Da wurde eine Dachgaube genehmigt, die so nicht genehmigungsfähig war; da ging es um eine Garage, die zu einem Wohnraum umgebaut worden war; da wurden Zeichnungen in Bauakten geändert, um zu suggerieren, dass die tatsächliche Bauausführung ursprünglich genehmigt worden ist. Der 58-jährige Wolfgang Z. wurde zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt, der 68-jährige Jürgen N. zu einem Jahr und sechs Monaten Haft. Beide Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Dabei sei vom Gericht berücksichtigt worden, dass sie mit Beginn der Ermittlung beide vom Dienst suspendiert wurden und seitdem erhebliche Gesundheitsprobleme haben, begründete der Vorsitzende Richter Michael Dittmann die Bewährung. Die Beträge, die sie kassierten, müssen zurückgezahlt werden. Wertersatz nennt sich das. Im Falle von Wolfgang Z. sind es 2431 Euro, im Falle von Jürgen N. 3522 Euro. *247) Der nächste Fall: … wieder öffentlicher Dienst, … wieder die Polizei… , … aber die soll doch Korruption aufklären und nicht selbst verkorrupiert sein … , hier Polizeikommissariat Bramsche, Autobahnpolizei Bramsche, Polizeistationen Bohmte und Wallenhorst Osnabrücker Zeitung online am 30.01.2008: Ein gutes halbes Jahr nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen 20 Polizeibeamte und einen Abschleppunternehmer kommt Bewegung in die so genannte Abschleppaffäre. Die Ermittlungen gegen die Beschuldigten zogen sich bis in den Dezember 2007 hinein. Es wurden 14 Polizeibeamte, denen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit vorgeworfen werden, und der Unternehmer vor dem Landgericht Osnabrück angeklagt. die beschuldigten Polizeibeamten dem Polizeikommissariat Bramsche und der Autobahnpolizei Bramsche an. Zum Kommissariat Bramsche zählen auch die Polizeistationen Bohmte und Wallenhorst. Polizeidirektion und Staatsanwaltschaft halten den Beamten vor, einen Abschleppunternehmer aus dem nördlichen Landkreis Osnabrück bei der Vergabe von Aufträgen zur Bergung von Unfallfahrzeugen bevorzugt und dafür Vorteile in der Werkstatt des Unternehmers bei der Reparatur ihrer Privatfahrzeuge angenommen zu haben. Die beschuldigten Beamten wurden seit dem 13.07.2007 zum Teil umgesetzt, andere wurden suspendiert. *248) Endlich wieder mal eine Verurteilung … Zu *156) DIE WELT online am 31.01.2008: Wie DIE WELT online am 31.01.2008 ergänzte, dass ein Beamter des Informatikzentrums Niedersachsen (IZN) ist am Mittwoch wegen Millionen-Betrugs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der 39-Jährige gab in dem Prozess vor dem Amtsgericht Hannover zu, das IZN zwischen November 2005 und September 2007 um mehr als eine Million Euro betrogen zu haben. Das Gericht bewertete die insgesamt 43 Taten als besonders schwere Fälle von Untreue. Der Verwaltungsbeamte war in der Landesbehörde für Großkunden wie die Oberfinanzdirektion oder den Landesrechnungshof sowie das Wirtschaftsministerium verantwortlich. Diese Vertrauensstellung habe der Angeklagte für den Betrug ausgenutzt, begründete das hannoversche Gericht seine Entscheidung. Der Vorsitzende Richter, Michael Siegfried, prangerte am Mittwoch aber auch die fehlende Kontrolle bei dem Informatikzentrum an. "Es ist unvorstellbar, dass es keine Kontrolle gab, ob die gezahlten Leistungen auch erbracht wurden." Das IZN hatte unmittelbar nach Bekanntwerden der Taten eine Revision des internen Kontrollsystems in Auftrag gegeben. Der Großteil des von dem 39-Jährigen unterschlagenen Geldes konnte inzwischen mit Hilfe des Angeklagten wieder aufgespürt werden. Es soll bald zur Wiedergutmachung an das Informatikzentrum zurückgezahlt werden. Der Beamte, der aufgrund seiner Verurteilung auch seinen Beamtenstatus verlor, hatte größere Summen unter anderem nach Österreich und in die Schweiz transferiert. Zudem hatte er in mehrere Fonds investiert, Schiffsbeteiligungen erstanden und eine Luxusreise nach Südamerika gemacht. Außerdem hatte sich der Mann von der Beute eine Eigentumswohnung in Hannover gekauft. *249) Der nächste Fall … wieder öffentlicher Dienst … Tatort: Hamburger Oberfinanzdirektion DIE WELT online am 30.01.2008: Am 29.01.2008 fand ein Verfahren Amtsgericht Wandsbek statt. Der Angeklagte erschien wegen schwerer Erkrankung vor dem Gericht nicht. Der Beamte sei Schlaganfall- und Herzinfarkt-gefährdet. Der frühere Arbeitsgebietsleiter in der Finanzbauabteilung, Herr Oberamtsrat Fritz D. (65), soll Firmen abkassiert haben, die die Aufträge für die Neubauarbeiten an der Führungsakademie der Bundeswehr bekamen. So wurden die Schlosserarbeiten am Neubau des Übungszentrums an der Manteuffelstraße für rund 604 000 Euro vergeben. Dabei hätte der Preis, so räumte der Firmenchef der Schlosserei, Günter F. (58) später selbst ein, nur 440 000 Euro betragen dürfen. Bei Vergabe der Trockenarbeiten soll der Beamte einer Lübecker Baufirma geholfen haben, den Auftrag zu bekommen. Ob der Technische Oberamtsrat Fritz D. wegen der ihm vorgeworfenen Straftaten (Untreue und Bestechlichkeit) noch zur Verantwortung gezogen werden kann, ist allerdings unklar. Ein Zeuge wurde vor Beendigung des Verfahrens noch gehört. Der Schlossermeister Günter F. legte seine Vorwürfe gegen den Beamten dar. Der Schlossermeister: "Ich habe Fritz D. günstig eine Wohnung an der Ostsee verkauft. Nachträglich habe ich noch die Kosten für eine neue Küche übernommen." Seine Firma leiste außerdem die Anzahlung auf einen neuen Audi (rund 4000 Euro) für die Lebensgefährtin des beschuldigten Beamten. Günter F., der in einem vorangegangenen Verfahren auch wegen anderer Delikte zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, sagte: "Die Initiative ging immer von Fritz D. aus!" Gegen zwei Mitangeklagte konnte verhandelt werden. Dem für die Bausausführung verantwortlichen Architekten Christoph K. (47) wurde vorgeworfen, er habe bei der Vergabe der Aufträge Hilfe geleistet. Der Lübecker Bauunternehmer Jörn Sch. (50) soll sich den Auftrag für die Trockenbauarbeiten "erkauft" haben, in dem er Kirsten R., die Lebensgefährtin des Beamten, finanziell unterstützte. Unter anderem kaufte er der Frau ein Auto, das nur einen Wert von 4200 Euro gehabt haben soll, für 7500 Euro ab. Gegen beide wurde das Verfahren eingestellt. Der Unternehmer musste ein Bußgeld von 6000 Euro bezahlen, der Architekt nur seinen Rechtsanwalt. *250) Wie bereits weiter oben zu *235) berichtet und hierzu ergänzend der Online-Bericht vom 01.02.2008 des morgenweb.de: Es kam die Verurteilung … Zu einer Haftstrafe von zehn Monaten hat das Amtsgericht Heidelberg am 31.01.2008 einen ehemaligen Mitarbeiter der Heidelberger Straßen- und Bergbahn AG (HSB, später Rhein-Neckar-Verkehrsgesellschaft, RNV) wegen Diebstahls und Untreue im schweren Fall verurteilt. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt. Gegen drei weitere Mitarbeiter ermittelte die Staatsanwaltschaft noch. Insgesamt soll dem Verkehrsunternehmen durch manipulierte Abrechnungen und unterschlagene Fahrgelder ein Schaden in Höhe von 2,2 Millionen Euro entstanden sein. *251) Der nächste Fall: Tatort: Grabow in Mecklenburg-Vorpommern Der Mitgeschäftsführer der betroffenen Firma hatte sich laut Staatsanwaltschaft selbst angezeigt. Er wurde inzwischen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Verfahren rollte den Fall auf. MVregio.de online am 05.02.2008: Die Schweriner Staatsanwaltschaft hat am 04.02.2008 Anklage gegen die Geschäftsführerin einer inzwischen insolventen Firma aus Grabow wegen Unterschlagung und Untreue erhoben. Die 58-Jährige war im September 2007 von Zielfahndern im nordrhein-westfälischen Hamm festgenommen worden und sie musste sich in Untersuchungshaft begeben. Laut Staatsanwaltschaft soll die 58 Jahre alte Frau zwischen 2003 und 2006 rund zehn Tonnen für Kunden zwischengelagertes Milchpulver weiterverkauft haben. Dabei sei ein Schaden von rund 1,8 Millionen Euro entstanden. Den Erlös hat die Geschäftsfrau den Angaben zufolge zum Ausgleich finanzieller Engpässe der Firma und für private Zwecke verwendet. *252) Und jetzt gleich zweimal Rottweil … Untreue ! Polizeidirektion Rotteil online am 22.10.2007: Nach der Anzeige eines Angehörigen einer 95-jährigen Bewohnerin des Spitals der Stadt Rottweil „Haus der Senioren“ hat die Staatsanwaltschaft Rottweil gegen den 55-jährigen Leiter ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet. Der 55-Jährige soll im Rahmen einer auf ihn ausgestellten Generalvollmacht der Frau Geld veruntreut haben. Die ersten Untersuchungen der vorgelegten Unterlagen durch die Staatsanwaltschaft Rottweil erhärteten den Verdacht der Untreue, so dass der Haftrichter am Amtsgericht Rottweil auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rottweil gegen den 55-Jährigen Haftbefehl erließ. Er wurde daraufhin am Freitagabend festgenommen. Der 55-Jährige wurde bis zur Klärung der Vorwürfe von der Stadt Rottweil vom Dienst freigestellt, und ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. *253) Der nächste Fall: Sparkasse Zollernalb in der Stettiner Straße Wenige Wochen war es her, dass die Nachricht von einem langjährigen und geschätzten Mitarbeiter der Kreissparkasse Rottweil, der sich in der Filiale in Beffendorf im sechsstelligen Bereich von Kundenkonten bedient haben soll. Aber Untreue lohnt sich halt mehr als arbeiten. Schwarzwälder Bote online am 04.02.2008: Die Staatsanwaltschaft Hechingen ermittelte gegen einen Mitarbeiter der Sparkasse Zollernalb wegen des Verdachts der Untreue. Die Staatsanwaltschaft soll im Wohnhaus des Beschuldigten körbeweise Bankunterlagen von Sparkassen-Kunden sichergestellt worden sein. *254) Der nächste Fall: DIE LINKEN … schau an … schau an … DIE WELT online am 05.02.2008: Der Prenzlauer Bürgermeister Hans-Peter Moser (Die Linke) hatte wegen der „Mietaffäre“ vor dem Amtsgericht Prenzlau (Uckermark) einen Termin. Moser hatte einen Strafbefehl wegen Vorteilsnahme im Amt nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt. Zur Hauptverhandlung hat das Gericht mehrere Zeugen geladen. Das Gericht hatte Moser im Dezember per Strafbefehl zu einer Geldzahlung verurteilt, weil er unberechtigterweise einen Mietvertrag mit der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft für eine Sozialwohnung unterzeichnet habe. Für die Wohnung hatte bereits eine andere Familie laut einem Bericht den Mietvertrag in der Tasche. *255) Die Lausitzer Rundschau meldete am 06.02.2008 ergänzend, dass der Richter, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung sich am 05.02.2008 auf eine Geldauflage von 3000 Euro einigten, die in Raten innerhalb von sechs Monaten an sechs gemeinnützige Vereine zu zahlen wäre. Erst dann erfolgt die endgültige Einstellung des Verfahrens. Die Höhe der Geldauflage entsprach einem zuvor erlassenen Strafbefehl des Amtsgerichtes. *256) Der nächste, - sehr dreiste Fall - Tatort: Heilbronn Südwest Presse online am 06.02.2008: Der rheinländische Handelsvertreter Eugen L. hatte dem Einkäufer der Stadtverwaltung Heilbronn eine Unmenge an stark überteuerten Büroartikeln aufgeschwatzt. Eugen L. brachte sogar das Kunststück fertig, nur noch Rechnungen zu schicken und diese bezahlt zu bekommen, ohne überhaupt eine Büroklammer oder einen Briefumschlag geliefert zu haben. Eugen L. wurde zunächst nicht verurteilt, dafür aber der städtische Angestellte, der wegen Untreue vier Jahre im Gefängnis. Er hatte sich zu den Bestellungen genötigt gefühlt, weil der jüdische Händler mit den Aufträgen eine Wiedergutmachung haben wollte für all das Leid, das seiner Familie während der Zeit des Nationalsozialismus angetan worden sei. Eugen L., am 06.02.2008 86 Jahre alt, war zwar des 67-fachen Betrugs, der Bestechung und der Anstiftung zur Untreue angeklagt worden. Der Prozess jedoch wurde aus niemals geklärten Gründen bis kurz vor die Verjährung hinausgezögert. Erst im Sommer 2006 erschien der betagte, dennoch agile Senior im Heilbronner Landgericht. Das Verfahren wurde rasch eingestellt gegen eine Geldbuße von 10 000 Euro. Eugen L. stimmte sofort zu und verwies auf eine Kaution von rund 25 000 Euro, von der die geforderte Summe abgezogen werden könne. Wenig später schickte jedoch seine Tochter eine eidesstattliche Versicherung, dass die 25 000 Euro ihr gehörten. Der damalige Gerichtspräsident Gerhard Harriehausen sah in dem Verhalten "eine Lumperei", die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren ein. "Wir haben überall rumermittelt", sagte Staatsanwältin Michaela Molnar, "aber wir haben nicht feststellen können, was stimmt und wem das Geld gehört." Das Verfahren hatte daher eingestellt werden müssen. Die Stadt Heilbronn muss auf die 10 000 Euro verzichten. *257) Der nächste Fall: Tatort: Konsumgenossenschaft Berlin – Ex-STASI dabei - Krasser Fall ! live-pr.com online am 05.02.2008: Tiefes Misstrauen war im Jahr 2003 aufgekommen. Was war geschen ? Das Magazin «Klartext» des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) hatte kürzlich berichtet, der Konsum Berlin seinen Neuanfang nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit falschen Versprechungen begonnen habe den Mitgliedern würden hinsichtlich ihrer Spareinlagen falsche Hoffnungen gemacht. Zudem hätten zwei wichtige Führungspersönlichkeiten eine Stasi-Vergangenheit. Als die Konsumgenossenschaft Anfang 2003 in die Insolvenz ging, verloren knapp 190 000 Mitglieder ihre Einlagen von insgesamt 57 Millionen Euro. In einem Brief an die Mitglieder erklärte der jetzige Aufsichtsratsvorsitzende Matthias S. nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens im Jahr 2007, dass die Guthaben jedes einzelnen Mitglieds - unabhängig von der Höhe seiner gezeichneten und eingezahlten Geschäftsanteile - nunmehr 0 Euro betrügen. Gleichzeitig machte er den nur noch knapp 80 000 Mitgliedern Hoffnung, dass ihre Geschäftsanteile über die nächsten Jahre wieder signifikant an Wert gewinnen. Fraglich war, was diese Aussage wert gewesen sein soll. Mit einem bislang prognostizierten Gewinn des Konsum von 500 000 Euro pro Jahr würde es 114 Jahre dauern, bis die Einlagen der Mitglieder wieder ihren alten Wert hätten. Diese Rechnung bestätigte der ehemalige Insolvenzverwalter Wolfgang Schröder. Der Vorstand der Genossenschaft räumte ebenfalls ein, dass diese Rechnung zutreffend sei, die Gewinne aber noch optimiert würden. Das Geschäftsergebnis zum 28.02.2007 soll einen Verlust von 1,3 Millionen Euro ausgewiesen haben. Seit 2003 ermittelte die Staatsanwaltschaft Berlin gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder wegen Betruges, Untreue und Bilanzfälschung. Laut der Berliner Staatsanwaltschaft wurde ein umfangreiches Gutachten erstellt. Die Ermittlungen dauerten so lange, weil ein großes Firmengeflecht des Konsum zu durchschauen sei. In einem internen Feststellungsbericht der Staatsanwaltschaft vom August 2006 wurde auf 282 Seiten aufgelistet, welche Unterlagen des Konsum beschlagnahmt wurden. Darin ist von «unrichtiger Bilanzierung» und zu hoch «aufgewerteten Immobilien» die Rede. Das ehemalige Vorstandsmitglied Hannelore W. , mit Ex-Stasi-Vergangenheit in Sachen inoffizielle Mitarbeiterin, hatte weiterhin einen Arbeitsvertrag beim Konsum. Sie soll Abteilungsleiterin der Mitgliederbetreuung sein. Dort soll nach wie vor neue Mitglieder mit frischem Geld für die Genossenschaft geworben werden. In dem von der Staatsanwaltschaft geführten Verfahren gehört sie zu den Hauptverdächtigen in Sachen Untreue, Bilanzfälschung und Betrug. Nach Vorstandsunterlagen soll W. noch neue Mitglieder und Beiträge geworben, als die Genossenschaft bereits in der Schieflage war. W. ging es selbst in schlechten Zeiten des Konsums gut. Sie wurde anfangs mit 15 000 Euro pro Monat bezahlt, später erhielt sie 12 000 Euro plus Tantiemen in fünfstelliger Höhe. Noch bis zum Ende der Sanierung im Jahre 2007 kassierte sie monatlich 10 000 Euro, obwohl längst feststand, dass die Mitglieder keinen Cent ihrer Einlagen sehen würden *258) Der nächste Fall: ad-hoc-news.de online am 07.02.2008: Wegen gewerbsmäßiger Untreue in 52 Fällen stand am 07. 02.2008 ein 51 Jahre alter Wohnungsverwalter vor dem Landgericht Lüneburg. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Mann soll in den Jahren 2004 und 2005 als alleiniger Gesellschafter einer Wohnungsverwaltungsgesellschaft in 40 Fällen keine Sparkonten für eingenommen Mietsicherheiten angelegt haben. Verpfändete Sparbücher soll er aufgelöst haben. Die Beträge in Höhe von 45 000 Euro verwendete er für eigene Zwecke. Zudem soll der 51-jährige auf Treuhandkonten von Wohnungseigentümergemeinschaften zugegriffen und so rund 210 000 Euro für sich verbraucht haben. *259) Die Lüneburger Zeitung online am 07.02.2008 ergänzte: "Ich erkläre mich schuldig im Sinne der Anklage." Mit diesen Worten gestand ein 51 Jahre alter Wohnungsverwalter aus dem Kreis Lüneburg vor der 4. Großen Strafkammer am Landgericht die ihm vorgeworfene gewerbsmäßige Untreue in 52 Fällen. Dabei ging es vorrangig um Häuser an der Elsa-Brandström-Straße in Adendorf sowie am Ginsterweg und Heidkamp in Lüneburg. Sein Geständnis mit dem Motiv „Finanzielle Schwierigkeiten", die Reue und sein Wille, den Schaden über Insolvenzverfahren wieder gut zu machen, wertete das Gericht positiv. Nach einem Wasserrohrbruch in den Büroräumen und den folgenden Problemen mit seiner Versicherung sei sein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten: "160 000 Euro Schaden sind bei mir hängen geblieben." Mit den veruntreuten Geldern hat er nach seinen Angaben aber auch Schulden für eine später gekaufte Berufsfachschule für Kosmetik in Hamburg beglichen, die schließen musste. Urteil: drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. *262) Der nächste Fall: Und weiter gehts bei Daimler … Es wurde bereits im Teil I korruption--f94/wird-deutschland-weltmeister-koenige-der-korruptio-t498.html zu *19) *38) *151) *202) *203), und unter *236) *244) , über Korruption bei Daimler berichtet. Es gab Neuigkeiten … manager-magazin.de online am 07.02.2008: Es gab Hausdurchsuchungen am 23.01.2008 und am 24.01.2008. Der Mann aus Stuttgart sei nicht inhaftiert worden. Er soll einen vierstelligen Eurobetrag für seinen heimatlichen Sportverein angenommen haben. Seit dem hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt zwei Mitarbeiter aus dem Marketing des Daimler-Konzerns im Visier. "In einem Fall geht es um einen freien Mitarbeiter bei Daimler in Berlin, der inzwischen in Österreich weilt und sicherlich nicht freiwillig nach Deutschland kommen wird", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt. "Bei der zweiten Person geht es um einen Angestellten bei Daimler in Stuttgart." Die Beschuldigten hätten Scheinaufträge abgerechnet. Hinterher soll das Schmiergeld unter den Beteiligten aufgeteilt worden sein. *260) Und weiter gehts bei BMW … Es wurde bereits im Teil I korruption--f94/wird-deutschland-weltmeister-koenige-der-korruptio-t498.html zu *1) *2) *10) *16) *18) *113) *115) *193) *194) Es gab eine Verurteilung … freiepresse.de online am 07.02.2008: Der Markneukirchener Unternehmer Peter Meinel wurde im Zuge der Ermittlungen zur BMW-Schmiergeldaffäre wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Beihilfe zur Bestechung vom Landgericht München zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zu deren Dauer wurden keine Angaben gemacht. Laut der im November 2007 von der Staatsanwaltschaft München erhobenen Anklage hat Meinel einen bereits verurteilten BMW-Einkaufsmanager von 2000 bis 2002 mit rund 190.000 Euro bestochen, um sich Aufträge für seine Zulieferfirma zu sichern. *261) Der nächste Fall: Erst DIE LINKE … dann die NPD … Tatort: Berlin , Werner-Seelenbinder-Straße in Köpenick Nachdem etwa 20 Beamte der Polizei aus Nordrhein-Westfalen und Berlin ihre Durchsuchung der Bundeszentrale der NPD in der Werner-Seelenbinder-Straße in Köpenick begonnen hatten, hisste eine NPD-Führungskraft trotzig eine Parteifahne an der Fassade. Thueringer Allgemeine 07.02.2008: Seit einem Jahr ermittelten die Behörden in Nordrhein-Westfalen gegen den NPD-Schatzmeister Erwin Kemna. Einer aufmerksamen Bank waren eigenartige Transaktionen aufgefallen und sie war ihrer Pflicht nachgekommen, mögliche Geldwäschereien bei den Behörden anzuzeigen. Seit 2004 soll der Schatzmeister in 65 Margen Finanzspritzen für seine maroden Unternehmen umgeleitet haben. Es wurde nach Unterlagen gesucht, mit denen sich die Untreue des Schatzmeisters Erwin Kemna gegenüber seinen braunen Kameraden belegen lässt. Der 57-Jährige soll mindestens 625 000 Euro für das eigene, schwächelnde Küchenstudio in Ladbergen im Münsterland abgezweigt haben. Der Beschuldigte wurde am 06.02.2008 in seiner Geschenkboutique, die er ebenfalls betrieb, ohne Widerstand festgenommen und dann wurde wegen gewerbsmäßiger Untreue Haftbefehl gegen ihn erlassen. Neben der NPD-Zentrale in Berlin wurden auch Geschäftsräume und Privatwohnungen in Kemnas Heimat durchsucht. Auch ein parteieigener Verlag in Riesa, dessen Geschäftsführer Kemna noch ist, bekam gestern Besuch von Beamten. Der Geschäftsmann und NPD-Schatzmeister Erwin Kemna war seit ca. 1986 in der Partei aktiv, zunächst in NRW, seit 1996 auf Bundesebene. Die profanen Diebereien ihres Führungsfunktionärs haben die finanzielle Lage der Partei weiter verschärft. Schon Ende 2006 musste sie 870 000 Euro an die Bundestagsverwaltung zurückzahlen. Mit falschen Rechenschaftsberichten und Spendenquittungen erschlich sich die NPD staatliche Zuschüsse aus der Parteienfinanzierung. Besonders aufgefallen war der Landesverband Thüringen. Ex-Landeschef Frank Golkowski hatte von besonderen Seminaren gesprochen, in denen Mitglieder für diese Spendenpraxis parteiintern geschult wurden. *263) Der nächste Fall: Tatort: Kreishandwerkerschaft Ludwigsburg Südwest-aktiv /Bietigheimer Zeitung online am 07.02.2008: Der Ex-Kreishandwerksmeister Albert Gerstenlauer (und noch amtierenden CDU-Stadtrat) in Ludwigsburg hatte seinen Geschäftsführer und Adlatus der Kreishandwerkerschaft Ludwigsburg, Rudolf Stegmaier, offenbar nach Belieben schalten und walten lassen. Hier war was nicht in Ordnung, und so mussten die Beiden beim Ludwigsburger Schöffengericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Folgen dieser Arbeitsweise offenbarten sich den Mitgliedern der Kreishandwerkerschaft vor rund sechs Jahren, als die Sanierung des Hauses des Handwerks in Ludwigsburg anstand - in der Verbandskasse herrschte Ebbe: Durch ein lange Jahre unentdeckt gebliebenes, zweifelhaftes Finanzgebahren hatte Stegmaier seiner Organisation Schulden in Höhe von weit über einer halben Million Euro beschert. Darüber hinaus wirtschaftete der Kreishandwerker-Chef fleißig in die eigene Tasche und verursachte dadurch einen Schaden von rund 80 000 Euro zu Ungunsten seines Brötchengebers. In einem ersten Untreue-Verfahren vor dem Ludwigsburger Schöffengericht war der in allen Anklagepunkten geständige Stegmaier Mitte Januar 2008 dafür zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Der Ex-Kreishandwerksmeister Gerstenlauer musste am 06.02.2007 auf die Anklagebank: Der Staatsanwalt warf dem 61-Jährigen vor, in mindestens zwei Fällen die Veruntreuungen durch Rudolf Stegmaier mitverantwortet oder begünstigt zu haben. So fand sich auf einem Kreditvertrag über 120 000 Mark, den Stegmaier im Jahr 2001 mit der örtlichen Kreissparkasse zu Lasten der Sanitärinnung abschloss, die Unterschrift des Kreishandwerksmeisters. Das Pikante daran: Den Darlehensvertrag hatte Gerstenlauer nicht persönlich gegengezeichnet. Bei seiner Signatur in diesem Fall handelt es sich vielmehr um einen Stempelabdruck. Aber auch ein privates Klassentreffen, das Stegmaier in der Sersheimer Fessler-Mühle ausrichtete, später als offizielle Delegationsbewirtung deklarierte und dann der Kreishandwerkerschaft für 1200 Mark in Rechnung stellte, hatte Gerstenlauer generös abgezeichnet. Zwei ehemalige Beschäftigte als Sachbearbeiterinnen, die u. a. anderem für Buchhaltung und Zahlungsverkehr für den Ludwigsburger Handwerkerverbands zuständig gewesenen waren, sagten unabhängig voneinander aus, dass Gerstenlauer die ihm einmal wöchentlich vorgelegten Geschäftsvorgänge stets ohne Nachfragen gegengezeichnet habe. Die zweite Sachbearbeiterin sagte am 06.02.2008 aus, den Angeklagten im Jahr 2001 aus konkretem Anlass auf Ungereimtheiten hingewiesen zu haben. Sie hatte sich den Zorn Stegmaiers zugezogen, weil sie sich weigerte, die Rechnung für einen Delegationsbesuch zu akzeptieren, "den es nie gegeben hat", wie sich die Zeugin erinnerte. Als sie die Dokumente wenig später dem Kreishandwerksmeister zum Abzeichnen vorlegte, machte sie ihn aufmerksam: "Gucken Sie mal, was sie da unterschreiben." Antwort Gerstenlauer: "Ich unterschreibe, dann muss ich mich schon nicht ärgern", so die Zeugin. Die Ex-Angestellten berichteten ferner, dass Gerstenlauer dem Geschäftsführer regelmäßig Blankoschecks und -überweisungen überließ, die eigentlich für den normalen Zahlungsverkehr gedacht waren, sich dabei aber nie exakt nachprüfen ließ, für welchen Zweck Stegmaier einzelne Formulare tatsächlich verwendete. Im Tresor der Handwerkergeschäftsstelle soll sich außerdem ein so genannter Faksimile-Stempel mit der Unterschrift des Kreishandwerksmeisters befunden haben, der zum Signieren von Geburtstagskarten und Ähnlichem angefertigt worden sei. Kommentar des Staatsanwaltes dazu: "So ein Stempel kann sonst ja auch nur für Missbrauch gut gewesen sein. . ." *264) Der nächste Fall: Tatort: Sparkasse in Saarbrücken … Sparkassen ? … war schon öfter … net-tribune.de online am 07.02.2008: Eine Sparkassen-Angestellte hat in Saarbrücken fast einen Million Euro veruntreut. Die Frau hatte sich den Angaben zufolge im Februar 2007 der Sparkasse offenbart, woraufhin diese sofort Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattete. Die Staatsanwaltschaft wirft der 47-jährigen Kreditsachbearbeiterin vor, in der Zeit von September 2001 bis Februar 2007 in 36 Fällen Darlehenskonten manipuliert zu haben. Insgesamt belaufe sich der Schaden auf rund 950.000 Euro. Die Angeschuldigte habe das Geld zur Unterstützung ihrer Familie verwendet, aber auch mehr als 200.000 Euro in Urlaubsaufenthalte, Kleidung, Schmuck und in ihren persönlichen Bedarf gesteckt, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Weil sich die Frau damit eine dauerhafte illegale Einnahmequelle verschafft habe, lautet der Vorwurf auf gewerbsmäßige Untreue. *266) Der nächste Fall: Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft in Kölleda, Thüringen Haufe.de online am 08.02.2008: Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug, Untreue und wettbewerbsbeschränkende Absprachen gegen die Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft in Kölleda eingeleitet. Es stünden zehn Mitarbeiter der Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft, eines Ingenieurbüros und verschiedener Heizungsfirmen im Verdacht, Absprachen getroffen zu haben, um sich Vorteile bei öffentlichen Ausschreibungen zu verschaffen. Bei dem Auftragsvolumen handelt es sich nach Angaben von Grünseisen um bis zu 100.000 Euro, die in den Jahren 2003 und 2004 erwirtschaftet wurden. Weitere Fälle wären möglich. *266) Der nächste Vereinsfall: Sozialer Beratungsdienst in Göppingen Südwest aktiv / NWZ-Göppinger Nachrichten online am 09.02.2008: Der Soziale Beratungsdienst in Göppinger war in die Finanzkrise geraten, was im Jahr 2005 nicht bewältigt werden konnte. Es folgte die Anmeldung zur Insolvenz mit der Pleite im November 2005. Die Ulmer Staatsanwaltschaft klagte zwei Ex-Verantwortliche wegen Betrugs und Untreue an. Dem Diplom-Psychologen warf die Vereinsführung damals vor, er habe den Beratungsdienst aufgrund "persönlicher und gesundheitlicher Probleme" in die brenzlige Lage gebracht. Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung und ein offenbar zu Unrecht beantragter Zuschuss des Regierungspräsidiums in Höhe von 110 000 Euro standen damals im Mittelpunkt der Ermittlungen. Konkret stand die Behauptung dar, das sich zwei hauptberuflich angestellte Fachkräfte in Vollzeit um die Schwangerenkonfliktberatung gekümmert hätten. Dabei sei die Beratung gar nicht im erforderlichen Umfang angeboten worden. Der Schaden, der dem Land aufgrund der zu Unrecht ausgezahlten Fördermittel entstanden sei, sei bis heute nicht beglichen worden. Der ehemalige Vorstandsvorsitzenden des gemeinnützigen Vereins, der 29 Jahre lang Menschen mit Ehe und Familienproblemen oder Schwangeren in Konfliktsituationen kostenlose Hilfe angeboten hatte, hatte ebenfalls einiges auf dem Kerbholz. Dem Ex-Vorsitzenden wurde Beihilfe zur Untreue in 19 Fällen und versuchter Betrug in zwei Fällen vorgeworfen. Die Staatsanwälte hatten Hinweise, ihm sei bewusst gewesen, dass der Beratungsverein auf die beantragten 110 000 Euro keinen Anspruch hatte. Trotzdem habe auch er ein Jahr später Zuschüsse in dieser Höhe beantragt, so der Vorwurf. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt. Das Regierungspräsidium war zwischenzeitlich über die mangelnde Beratungstätigkeit des Sozialdienstes, der einst Sozialministerin Annemarie Griesinger und Manfred Wörner zu seinen Förderern zählte, informiert worden. Weiterer Vorwurf: Der Vorsitzende habe mittels falscher Angaben versucht, eine Rückforderung des 2004 zu Unrecht bewilligten Zuschusses zu verhindern. Auch die Unregelmäßigkeiten in der Kassenführung wurden Gegenstand der Anklage. So habe der Chef der Beratungsstelle 36 Mal Geld vom Vereinskonto abgehoben und für sich selbst vereinnahmt. Obwohl der Vorsitzende nach Angaben der Staatsanwälte davon wusste, habe er ihm die Kontovollmacht nicht entzogen - entgegen eines Vorstandsbeschlusses. Bei dem fachlichen Leiter des Sozialen Beratungsdienstes listen die Staatsanwälte Untreue in 36 Fällen und Betrug auf. Dem Diplom-Psychologen wurde angelastet, er habe 2004 bei einem Zuschussantrag an das Stuttgarter Regierungspräsidium bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht. *267) Der nächste Fall: Gemeinnützige Gesellschaft für Senioren und Behinderte Niederbarnim mbH Panketal (Barnim) DIE WELT online am 11.02.2008: Polizeibeamte haben Räume der Gemeinnützigen Gesellschaft für Senioren und Behinderte Niederbarnim mbH Panketal (Barnim) durchsucht. Der Geschäftsführerin werde Untreue vorgeworfen, so die Staatsanwaltschaft am 11.02.2008 in Eberswalde (Barnim). Sie solle in Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit Gelder zweckwidrig eingesetzt haben. Die Beamten hätten 450 verschiedene Posten, darunter Ordner, beschlagnahmt. Der Anwalt der Gesellschaft sagte, am vergangenen Freitag seien Dienst- und Privaträume durchsucht worden. 2007 war ein zur Gesellschaft gehörendes Heim wegen angeblicher Mängel in der Pflege in die Schlagzeilen geraten. *268) Der nächste Fall: Noch mal ein Pfarrer … diesmal aus Selb in Bayern Pressemitteilung online vom 28.01.2008 der Staatsanwaltschaft Hof: Die Staatsanwaltschaft Hof hatte gegen einen Pfarrer aus Selb Anklage wegen ge-werbsmäßiger Untreue erhoben. Vorwurf: Im Jahr 2006 soll er insgesamt 31.500 € Spendengelder veruntreut haben. Die Hauptverhandlung sollte vor dem Schöffengericht Wunsiedel stattfinden. *269) Der nächste Fall: Wieder eine Sparkasse … diesmal in Worms-Alzey-Ried in Hessen … Schaden: 5,6 Mio. Euro … (kleine Korruption ?) Pressemeldung vom 31.01.2008 der Staatsanwaltschaft Koblenz: Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 33- jährigen Deutschen aus Bürstadt in Hessen wegen Betruges und Urkundenfälschung. Dem Verfahren liegt eine Strafanzeige der Sparkasse Worms-Alzey-Ried zugrunde, bei der der Beschuldigte bis August 2007 als Firmen- und Geschäftskundenbetreuer angestellt war. Der Beschuldigte hatte sich am 30.01.2008 der Staatsanwaltschaft Koblenz freiwillig gestellt. Er wurde am gleichen Tag der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Koblenz vorgeführt, die antragsgemäß Haftbefehl wegen Betruges und Urkundenfälschung erließ. Der Beschuldigte hat die vorgeworfenen Fälschungen eingeräumt. Ob durch Verwertung von Immobilien und Firmenbeteiligungen der Schaden der Banken zurückgeführt werden kann, blieb zunächst offen. Der Beschuldigte war unternehmerisch tätig, insbesondere als Bauherr von Energieparks, Wohnanlagen und eines Lebensmittelsupermarktes sowie als Vermieter und Verkäufer von Immobilien. Der Beschuldigte soll Gelder von Geschäftspartnern veruntreut haben. Zur Verdeckung dieser Veruntreuungen nahm der Beschuldigte im Juli 2007 bei der Sparkasse Worms-Alzey-Ried ein Darlehen über 1.000.000 EUR auf. Auf Veranlassung des Beschuldigten zahlte die Landesbank Rheinland-Pfalz ein weiteres Darlehen über 4.600.000 EUR an eine GmbH mit Sitz in Bürstadt aus, an der er als Gesellschafter beteiligt war. In beiden Fällen verpfändete der Beschuldigte den Banken als Sicherheit ein Wertpapierdepot mit einem Bestand in Höhe von rund 4,9 Millionen EUR. Tatsächlich existierte das Depot überhaupt nicht. Die von dem Beschuldigten den Banken vorgelegten Depotauszüge und Verpfändungsanzeigen hatte er auf seinem PC selbst geschrieben und die Unterschriften gefälscht. Von den Darlehensmitteln verwendete der Beschuldigte einen Teilbetrag in Höhe von 2,9 Millionen EUR, um die Ansprüche seiner Geschäftspartner zu befriedigen, mit den Restbeträgen tilgte er private Kreditschulden und finanzierte neue geschäftliche Aktivitäten. *270) Der nächste Fall: Kliniken in Waldmünchen, Lohberg, Sankt Englmar und Rabenstein bei Zwiesel Korruption im Gesundheitswesen … Die Krankenkassen abzocken … und dann nicht wissen, wo das Geld bleibt … gibts öfter …und wurde schon über Sparkassen berichtet … aber endlich mal wieder ein Urteil … Mittelbayrische online am 12.02.2008: Die Wirtschaftsstrafkammer des Regensburger Landgerichts hatte im Prozess gegen den früheren Betreiber von vier Kliniken in Waldmünchen, Lohberg, Sankt Englmar und Rabenstein bei Zwiesel das Urteil gefällt: Der Diplomkaufmann aus Bad Kötzting wurde der Insolvenzverschleppung und der Verletzung der Buchführungspflicht – jeweils in vier Fällen – für schuldig befunden: Das Gericht verhängte gegen den 50-Jährigen eine zweijährige Bewährungsstrafe, Geldauflagen von 35000 Euro, und eine zusätzliche Geldstrafe von 540 Tagessätzen zu je 30 Euro; diese finanzielle Gesamtbelastung des Verurteilten von gut 50000 Euro solle den Strafeindruck verstärken. Es floss in die zweijährige Strafe eine bereits vor einem Jahr vom Amtsgericht Cham wegen Untreue ausgesprochene Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren ein. Von April bis Oktober 2007 saß der 50-Jährige in Untersuchungshaft. Erst das Oberlandesgericht Nürnberg hatte die U-Haft gegen eine Kaution von 75000 Euro ausgesetzt. Durch den Verzicht auf Revision wurde das Urteil rechtskräftig. Der Schaden konnte erst im Verlauf des Verfahrens ermittelt werden. Vorher wurde von „fast 30 Millionen Schulden“ der Firmengruppe und des Angeklagten gesprochen. Ein von einem Wirtschaftsprüfer erstattetes Gutachten hatte einmal 25 Millionen miese errechnet. Dagegen wollten die Verteidiger lediglich Gesamtverbindlichkeiten der vier Kliniken zwischen fünf und sieben Millionen anerkennen. Der Grund seien „die massiven Streichungen im Gesundheitsbereich auf Kosten der Kliniken“ gewesen. Zudem hätten Krankenkassen „bis zu zehn Wochen später die Klinikforderungen bezahlt“. Verständlich, dass ein Unternehmen aus dem finanziellen Gleichgewicht geraten müsse. Mildernd habe sich ausgewirkt, so der Kammervorsitzende Wolfgang Dippold, dass „die Banken zwar sehr bald erkannten, dass die Karre im Dreck steckt“. Dennoch hätten die Geldinstitute geduldet, „dass der Angeklagte weiter wurstelt“. Das hätten Zeugenaussagen deutlich gemacht. „Erst diese Erkenntnis hat, was das Strafmaß anlangt, zu einem Umdenken des Gerichts geführt“, sagte Dippold. *271) Der nächste Fall: Alter Fall, Müll-Mongul-Trienekens Köln Markenpost online am 13.02.2008; Für den früheren Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens wurde eine neuerliche Anklage angefertigt. Wegen Untreue hatte er sich vor dem Kölner Landgericht zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, von Dezember 1996 bis Januar 2002 Zahlungen seiner Unternehmensgruppe an ein Schweizer Unternehmen veranlasst zu haben. Damit sollte eine geheime „Kriegskasse“ finanziert werden. Das Schweizer Unternehmen war bereits im Korruptionsprozess um den Bau der Kölner Müllverbrennungsanlage als Briefkastenfirma zum Waschen von Schwarzgeld erwähnt worden. *272) [url=http://www.zeit.de/2005/08/Trienekens?page=all:2bck3yw8]DIE ZEIT veröffentlichte am 17.02.2005 eine umfangreiche Zusammenfassung.- Der Mann, der Müll, die Korruption -[/url:2bck3yw8] Der nächste Fall: Tatort: Real-Markt in Kulmbach Frankenpost online am 14.02.2008: Wegen 180 Fällen von Untreue musste eine 35-jährige Kulmbacherin auf der Anklagebank Platz nehmen. Über Jahre hatte sie bei ihrem Arbeitgeber, dem örtlichen Real-Markt, Geld aus der Kasse verschwinden lassen. Sechs Seiten füllten die Tabellen mit den Beträgen, die der Anklageschrift zugrunde lagen. Meistens handelte es sich um kleinere Summen von zirka 50 Euro; insgesamt betrug der Schaden 13 000 Euro. Ende des Jahres 2004 nahm dann das Unheil seinen Lauf. Die inzwischen geschiedene Verkäuferin saß auf einem Berg Schulden, ihr Ex-Gatte hatte den Unterhalt gekürzt und die rund 1000 Euro Gehalt reichten hinten und vorne nicht mehr aus. Kurze Zeit später begann die Angeklagte zuerst versuchsweise, dann immer, wenn sich eine Gelegenheit ergab, mit ihren betrügerischen Aktivitäten. In unbeobachteten Momenten nahm sie unechte Stornierungen vor und steckte das so in der Kasse überschüssige Geld in ihre eigene Tasche, was lange Zeit aber niemandem auffiel. Zwar fehlten bei den Beständen in der Inventur die entsprechenden Waren, da sie ja nicht wie bei echten Stornierungen zurück ins Regal wanderten. Allerdings könne das auch andere Ursachen haben, Ladendiebstähle zum Beispiel, wie der Marktleiter erläuterte. Bei einer außerordentlichen Kassenprüfung flog der Schwindel aber im Frühjahr 2006 doch auf. Der genaue Schaden ließ sich auch bei einer umfassenden Revision nicht mehr feststellen. 20 000 Euro gestand die Verkäuferin nach langem Zögern schließlich ein. Natürlich verlor sie nach den Vorfällen ihren Job und wurde aufgrund des hohen Betrags auch wegen Untreue angezeigt. Da es auch um das Schicksal einer bis dahin unbescholtenen Frau und ihrer Familie ging, lies überraschenderweise das Gericht noch mehr Milde walten und verurteilte die 35-Jährige nur zu eineinhalb Jahren Haft mit Bewährung, was die Frau sofort akzeptierte. Außerdem muss sie 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. *273) Der nächste Fall: Tatort: SCM-Handballverein Magedeburg Volksstimme.de online am 14.02.2008 Die Magdeburger Staatsanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Leitende Oberstaatsanwalt Rudolf Jaspers sagte, dass der Verdacht der Steuerhinterziehung sich erhärtet habe. Der genaue Schaden ließe sich jedoch noch nicht beziffern. Obwohl Steuerfahndung und Großbetriebsprüfung seit Monaten" mit Hochdruck" daran arbeiteten, bedürfe es noch" erheblicher Ermittlungen ". Die Steuernachforderungen, so unterstrich Jaspers, " könnten beträchtlich sein. *274) Der nächste Fall: Tatort: Firma EUROTHERM-Haus E.U.R.L Elektronischer Bundesanzeiger vom 04.01.2008: Gegen Hermann Josef Lauer, wohnhaft Rehstraße 10, 66663 Merzig, wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung (Aktenzeichen 8003 Js 28469/01 – StA Trier) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Beschuldigte war zum Zeitpunkt des Verfahrens Geschäftsführer der EUROTHERM-Haus E.U.R.L. Aufgrund zweier Beschlüsse des Amtsgerichts Trier vom 24.07.2007, 35 Gs 1203/07, und vom 07.09.2007, 35 Gs 1979/07, gemäß §§ 111 b Abs. 2, Abs. 5, 111 d, 111 e Abs. 1 StPO in Verbindung mit §§ 73 Abs. 1, 73 a StGB zur Sicherung der Geschädigtenansprüche im Rahmen der Rückgewinnungshilfe ein dinglicher Arrest in Höhe von 5.36,027,99 Euro in das Vermögen des oben Genannten und in Höhe von 198.684,92 Euro in das Vermögen der EUROTHERM-Haus E.U.R.L., deren Geschäftsführer er ist, angeordnet. In Vollziehung des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Trier, vom 24.07.2007, Geschäftsnummer: 35 Gs 1203/07, wurden nachfolgende Vermögenswerte gesichert: 1. Der PKW Jaguar XKR Cabriolet mit dem amtlichen Kennzeichen TR-HL 198 wurde am 07.11.07 durch KHK Reinert, Kriminaldirektion Trier, gepfändet. Das Fahrzeug ist derzeit bei Fa. KFZ Bilgin, Ludweiler Straße 61–63, 66333 Völklingen, abgestellt. Das Fahrzeug soll in absehbarer Zeit aus Kostengründen auf einen Unterstellplatz der Landespolizeischule Rheinland-Pfalz, Fahr- und Sicherheitstraining, Postfach 11 11, 55482 Hahn-Flughafen, abgestellt werden. 2. 7 Lebensversicherungen 3. Das Grundstück zu Grundbuch von Serrig Blatt Nr.: 2901, Flur 13, Flurstück Nr.: 462 und Blatt Nr.: 2904, Flur 13, Flurstück Nr.: 462, 4. Das Grundstück zu Grundbuch von Merzig, Blatt Nr.: 8249, Flur 09, Flurstück Nr.: 210/3, Pfändungsbeschluss vom 27.09.07, zugestellt am 01.10.07, Drittschuldnererklärung vom 15.10.07, kein pfändbares Guthaben 5. Grundbuch Saarburg, Blatt Nr.: 5666, Flur 21, Flurstück Nr.: 282; Eintragung einer Sicherungshypothek zu Gunsten des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 50.000,– Euro 6. Grundbuch Saarburg, Blatt Nr.: 5872, Flur 21, Flurstück Nr.: 118; Eintragung einer Sicherungshypothek zu Gunsten des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 40.000,– Euro 7. Grundbuch Saarburg, Blatt Nr.: 5931, Flur 14, Flurstück Nr.: 220/13; Eintragung einer Sicherungshypothek zu Gunsten des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 20.000,– Euro 8. Grundbuch Serrig, Blatt Nr.: 2901, Flur 13, Flurstück Nr.: 462; Eintragung einer Sicherungshypothek zu Gunsten des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 50.000,– Euro 9. Grundbuch Serrig, Blatt Nr.: 2904, Flur 13, Flurstück Nr.: 462; Eintragung einer Sicherungshypothek zu Gunsten des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 50.000,-- Euro 10. Grundbuch Merzig, Blatt Nr.: 8249, Flur 05, Flurstück Nr.: 210/3462; Eintragung einer Sicherungshypothek zu Gunsten des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 70.000,– Euro 11. Grundbuch Hilbringen, Blatt Nr.: 1384, BV Nr. 1, K.Bl. 4, Parz. Nr. 9/129; Eintragung einer Sicherungshypothek zu Gunsten des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 25.000,– Euro 12. In Vollziehung des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Trier, vom 07.09.2007, Geschäftsnummer: 35 Gs 1979/07, in das Vermögen der Fa. EUROTHERM-Haus E.U.R.L bzw. S.A.R.L., 13, Quai des Ducs de Lorraine, F-5740 Sierck les Bains, wurden nachfolgende Vermögenswerte zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe vorläufig gesichert: Forderung der Fa. EUROTHERM-Haus E.U.R.L. gegen die Volksbank Saarburg eG, 54439 Saarburg, Graf-Siegfried-Str. 36, Konto Nr. 13872, Pfändungsbeschluss zugestellt am 02.10.07. Guthaben zum 03.12.07 insgesamt 2.223,85 Euro *275) Der nächste Fall: Tatort: Firma Massiv-Haus GmbH in Hildesheim wegen Insolvenzverschleppung Elektronischer Bundesanzeiger vom 09.01.2008: In dem Ermittlungsverfahren gegen Dr. Frank-Herbert Hamers und Elisabeth Hamers als Geschäftsführer der Firma Massiv-Haus GmbH in Hildesheim wurde wegen Insolvenzverschleppung ein Ermittlungsverfahren seitens der Staatsanwaltschaft Hildesheim eingeleitet (Az.: NZS – 22 Js 3023/06). Durch die Beschlüsse des Amtsgerichts Hildesheim vom 06.08.07 – Az. 31 Gs 733/07 und 31 Gs 734/07 gemäß §§ 111 b Abs. 2, Abs. 5, 111 d Abs. 1, 111 e StPO i. V. m. § 73 a, 73 d StGB wurde der dingliche Arrest in Höhe von 725.116,– EUR in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Beschuldigten angeordnet. In Vollziehung dieses Arrestes wurden folgende Vermögenswerte gepfändet: 200.000,– EUR Bargeld. Die Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn die Nichtantragstellung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens binnen 3 Wochen, und die Nichtanzeige des Verlustes der Hälfte des Stammkapitals an die Gesellschafter, als erwiesen gilt. *276) Wie schon unter *168) bei Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der Korruption an der Macht / I [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-macht-t498.html:2bck3yw8]Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der Korruption an der Macht / I[/url:2bck3yw8] berichtet, wurde der Unternehmensleitung Betrug, Schwarzarbeit und Korruption vorgeworfen. Neue Enthüllungen eines Ex-Mitarbeiters brachten die Ermittler auf die Spur der Steuerhinterziehung. ad-hoc-news.de online am 14.02.2008: Durch den 56-jährigen Ex-Manager und Ex-Zeuge, der Geschäftsführer eines Tochterunternehmens der Tönnies-Gruppe im niedersächsischen Sögel gewesen sei, und wegen Bestechung bereits vorbestraft sein soll, soll er sich als Geschäftsführer des Tönnies-Tochterunternehmens über vorgetäuschte Beraterverträge 780 000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben. Das Ermittlungsverfahren soll von der Staatsanwaltschaft Oldenburg nach Bielefeld weitergeleitet worden sein, weil der in Verdacht geratene Mann in Rietberg (Kreis Gütersloh) gemeldet sei. Gegen den 56-jährigen Ex-Manager und Ex-Zeuge wurde somit ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. *277) Der nächste Fall: Tatort: Heidelberger Stadtjugendring e.V. Der Stadtjugendring Heidelberg e.V. ist nach eigenen Angaben eine Arbeitsgemeinschaft von Jugendverbänden und Jugendgemeinschaften. Als Dachverband vertritt er 55 Vereine, denen mehr als 28.000 junge Menschen bis zum Alter von 27 Jahren angehören. SWR online am 15.02.2008: Der Vorsitzende des Heidelberger Stadtjugendrings hatte gestanden, hohe Summen von den Konten des Vereins abgezweigt zu haben. Der Mann hatte sich Anfang Februar 2008 selbst bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Verdächtige, der für die FDP im Heidelberger Gemeinderat sitzt, hatte sein Amt als Vorsitzender des Vereins niedergelegt, und er wollte sich auch aus dem Mandat im Gemeinderat "aus gesundheitlichen Gründen entbinden lassen. Als Grund gab der 33-Jährige seine Spielsucht an. Die Staatsanwaltschaft ermittelte. Nach den Erkenntnissen soll der 33-Jährige bis zu einer halben Million Euro veruntreut haben. Einen Großteil habe er bereits wieder zurückgezahlt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der In welchem Zeitraum die Gelder verschwunden sind, sei derzeit noch unklar. Das Heidelberger Rechnungsprüfungsamt überprüfte die Vorgänge. "Wir gehen derzeit von einem verbliebenen Schaden von rund 125.000 Euro aus", teilte eine Behördensprecherin mit. Der Stadtjugendring kündigte an Schadensersatzansprüche geltend machen. *278) Der nächste Fall: Tatort: Axa-Versicherungsagentur Bad Kreuznach Allgemeine Zeitung / Bad Kreuznach online am 16.02.2008: Im Zeitraum von 2004 bis 2007 soll sich die ehemalige Axa-Mitarbeiterin auf diese Weise zusätzliche Einnahmen in Höhe von 100 000 Euro verschafft haben. Die Versicherungsgesellschaft hat gegen die Mitarbeiterin, die inzwischen nicht mehr für die Axa tätig ist, Strafanzeige wegen Untreue gestellt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach prüfte im Zuge ihrer Ermittlungen die Unterlagen. Nach dem Inhalt der Strafanzeige soll die Versicherungsmitarbeiterin in drei verschiedenen Varianten ihre Befugnisse zum Nachteil der Axa und der Versicherungsgemeinschaft missbraucht haben. Die Versicherungsvertreterin hatte Vollmacht, Schäden bis zu einer Höhe von 1 000 Euro durch Schecks selbst zu regulieren. Dies soll sie dazu genutzt haben, um tatsächlich entstandene Schäden überhöht anzugeben und die Differenz dem eigenen Konto gut schreiben zu lassen. In anderen Fällen soll die ehemalige Axa-Mitarbeiterin Rechnungen von Handwerkern gefälscht haben, die mit Schadensbeseitigungen beauftragt waren. Die Versicherungsvertreterin gab höhere Summen an, als die Handwerker in Rechnung gestellt hatten, und verbuchte die Überschüsse für sich. Mit der dritten Variante soll die Versicherungsgesellschaft mit völlig frei erfundenen Schadensfällen betrogen worden sein. *279) Der nächste Fall: Tatort: Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft Wuppertal (NRW) Und wieder eine Verurteilung im öffentlichen Dienst … DerWesten online am 18.02.2008: Im großen Wuppertaler Korruptionsskandal um die Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft (GWG) wurde ein ehemaliger Rechtspfleger zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Wuppertaler Landgericht sprach den einstigen Oberamtsanwalt am 17.02.2008 wegen Untreue und Anstiftung zur Untreue schuldig. Er hatte sich einen zweifelhaften Ruf als Schlüsselfigur im Korruptionsgeflecht der Großstadt erworben. Das Landgericht hatte den Mann in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber aufgehoben und eine Neuauflage des Prozesses angeordnet. Der einstige Oberamtsanwalt hatte sein Treiben als „politische Landschaftpflege“ bezeichnet. Mit großzügigen Geschenken hatte sich der frühpensionierte Rechtspfleger bei den Entscheidungsträgern der Stadt eingeschmeichelt und dann gegen ebenso großzügige „Provisionen“ Bauprojekte zu überhöhten Preisen vermittelt. Die GWG, ein Tochter- Unternehmen der Stadt, hatte Grundstücke zu völlig überhöhten Preisen gekauft und bebaut. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war die städtische Gesellschaft regelrecht ausgeplündert worden. Die Gesellschaft bezifferte den Schaden auf mehr als 26 Millionen Euro. Die Vorwürfe liegen inzwischen zum Teil zwölf Jahre zurück. Die erneute Revision war möglich. *280) Der nächste Fall: Tatort: Stadt Machern im Muldentalkreis Endlich mal wieder einer Verurteilung im öffentlichen Dienst … sz-online / Chemnitzer Morgenpost am 19.02.2008: nach mehr als drei Jahren juristischer Aufarbeitung wurde der frühere Bürgermeister der Stadt Machern im Muldentalkreis, Ralf Ziermaier (50), zu vier Jahren und drei Monate Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Leipzig verurteilte den CDU-Politiker am 18.02.2008 wegen mehrfacher Untreue. Es ging dabei um weit über eine Million Euro, um die der Bürgermeister seine Stadt schädigte. Der CDU-Raffke gründete 1996 mit seiner Frau Viola die Viora Entwicklungsgesellschaft. Eine Tarnfirma, die nur dazu diente, Rechnungen an städtische Unternehmen zu stellen. Als Chef der kommunalen Gartenstadt GmbH schanzte Ziermaier Viora fast eine Million Euro zu, ohne dass die GmbH irgendeine Gegenleistung erbrachte. Auch bei der Errichtung des Sportparks Tresenwald veruntreute Ziermaier Gelder. Ein Teil davon floss in den Bau der von ihm bewohnten Millionenvilla seiner Schwiegereltern. Die Wirtschaftsstrafkammer schloss am 18.02.2008 sämtliche Strafverfahren gegen den CDU-Politiker ab und bildete eine Gesamtstrafe. Im Gegenzug verzichtete Ziermaier auf weitere Rechtsmittel. Somit wurde das Urteil rechtskräftig. *281) Und wann ist Ende mit der Korruption ? Gruss Tom |
| Tom | Wie die [url=http://www.waltroper-zeitung.de/region.php?file_name=210_001_595601&newsline=lokal&catchline=el/zb/ln&article_count=1&word_count=555&page_type=/region.php&mode=detail:ya6p24c0]Waltroper Zeitung am 25.01.2008[/url:ya6p24c0] online berichtete, soll der quasi unkündbare Platzwart des Flugplatzes Marl-Loemühle gemobbt worden sein. Er soll sich in seinem Job längst nicht mehr glücklich fühlen. Nach der Privatisierung des Flughafens im Jahr 2006 stand am 24.01.2008 einer der beiden Platzwarte (44) des Flughafens als Kläger vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Herne. Bereits im Jahr 2007 beschäftigten die Platzwarte das Herner Arbeitsgericht. Allen drei Angestellten des Flughafens war im März 2007 die Kündigung ins Haus geflattert, der Geschäftsleitung wurden sie zu teuer, was der Anlass für die Kündigungen war, und weil die damalige finanzielle Situation der Flughafen GmbH eine Weiterbeschäftigung nicht mehr erlaubt haben soll. Im Jahr 2004 gab es immerhin noch Betriebskosten-Zuschüsse in Höhe von 150000 Euro. Ende Oktober sollte ihr letzter Arbeitstag sein. Die Geschäftsführung des Flughafens kündigte den Kläger, obwohl schon seit mehr als 15 Jahren auf dem Flughafen als Platzwart arbeitete, nur im Ausnahmefall und bei "wichtigen Gründen" hätte gekündigt werden dürfen. Eine betrieblich bedingte Kündigung war der Flughafen GmbH nicht erlaubt. Teure Konsequenz: Den Betreibern bleibt nichts anderes übrig, als den Mann weiter zu beschäftigen. Und zwar zu den alten Konditionen, hierzu gehören auch die öffentlichen Zusatz-Versorgungsansprüche, und noch monatliche Leistungen seines Arbeitgebers. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.abendblatt.de/daten/2003/02/07/121559.html:2gr0fbyb]Hamburger Abendblatt am 07.02.2003[/url:2gr0fbyb] online berichtete, soll der Chirurg Dr. Volker Schleusner (51) gemobbt worden sein. Er sei dort gemobbt und schließlich aus seinem Job als Oberarzt herausgedrängt worden. Überdies habe einer der damals tätigen Ärzte Behandlungsfehler begangen und Mitarbeiter der Klinik sexuell belästigt. Der Streit wurde am 06.02.2003 beim Arbeitsgericht verhandelt. Der Chirurg Dr. Volker Schleusner klagte gegen den Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK), weil er seit Januar 2003 nicht mehr beschäftigt wurde. Seit 1987 arbeitete Schleusner als Oberarzt im AK Barmbek, Schwerpunkt "Unfallchirurgie". 2001 sollte er befördert werden, so besprochen, doch dann habe man ihm diese Chef-Position "des Funktionsbereichs Unfallchirurgie" ab Ende März 2002 verweigert. Und: Man unterstellte ihn einem fachlich und charakterlich völlig unqualifizierten Arzt. Dieser Mediziner habe mehrfach "fehlerhaft behandelt", sagt Schleusner. Einmal soll jener Arzt bei einem Bruch zu spät operiert und auf Komplikationen nicht rechtzeitig reagiert haben. Die Patientin (26) "kann heute nicht richtig laufen." Bei anderen Operationen habe der Mann umstrittene Implantate benutzt. "Ich informierte die Klinikleitung. Ich konnte es mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren, unter ihm zu arbeiten." Zudem habe der Mediziner u. a. eine Ärztin sexuell belästigt. Der umstrittene Arzt arbeitete indes weiter im AK Barmbek. Stephanie Kayser (34), PMC-Personalreferentin beim LBK meinte, es gebe eine wirksame Kündigung von Schleusner und einen Aufhebungsvertrag, wobei hingegen Schleusners Rechtsanwalt Georg Henningsmeier (73) meinte dass die Kündigung nicht wirksam sei, da dies nur als "Appell" gewesen sei, und mit dem Aufhebungsvertrag sei sein Mandant "überrumpelt worden". Gruss Tom |
| Tom | Wie das [url=http://www.abendblatt.de/daten/2002/08/20/59550.html:1mc8fe5t]Hamburger Abendblatt am 20.08.2002[/url:1mc8fe5t] online berichtete, soll es im Ordnungs- und Sozialamt der Gemeinde Wentorf bei Hamburg Mobbing z. B. gegen Hannelore Eiblwieser (52), die seit 1969 unter anderem im Standesamt der Gemeinde tätig war. Weitere Mitarbeiterinnen waren betroffen. Der damalige Verantwortliche: Der Leiter des Ordnungs- und Sozialamtes, Jürgen K. Der damalige Mitwisser: Der Bürgermeister Holger Gruhnke und Vorgesetzte Was war geschehen ? Es wurde drangsaliert, beschimpft und gedemütigt, so der schleswig-holsteinische Vizechef und [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Gewerkschaft:1mc8fe5t]Mobbingbeauftragte der Gewerkschaft[/url:1mc8fe5t] kommunaler Beamter und Arbeitnehmer (Komba), Ernst-Günther Paasch. Paasch weiß von mindestens vier ehemaligen Mitarbeiterinnen, die seit 1998 gekündigt haben, weil sie K.s Verhalten nicht mehr ertragen konnten. [quote:1mc8fe5t]"Uns liegen Stellungnahmen vor, in denen von üblen Ausfällen berichtet wird. Außerdem sollen oft sinnlose, Zeit raubende Tätigkeiten angeordnet worden sein, die vom Amtsleiter dann benutzt wurden, Versäumnisse in anderen Bereichen anzumahnen"[/quote:1mc8fe5t], so Paasch. Hannelore Eiblwieser (52), seit 1969 unter anderem im Standesamt der Gemeinde tätig, hatte die Komba um Hilfe gebeten. Zwischen ihr und dem 1996 eingesetzten Amtsleiter Jürgen K. hatte es zunehmend Reibereien gegeben, seit sie ab Ende 2000 immer mehr Aufgaben in dem ihr ebenfalls zugeordneten Gaststättenbereich übernehmen musste. Eiblwieser erklärte, dass die Arbeit in der vorhandenen Zeit nicht mehr schaffen zu können. Sie erkrankte psychisch schwer und kann seit Anfang 2002 nicht mehr arbeiten. Im Februar 2002 schaltete der Bürgermeister ein Anwaltsbüro ein, das unter anderem dazu riet, der Mitarbeiterin Fallen zu stellen, um einen Kündigungsgrund zu provozieren. Am 26.07.2002 bevollmächtigte sie ihre Bekannte Brigitte Marks, damit diese einen Blick in ihre Personalakte zu werfen, was dann Zweieinhalb Stunden lang dauerte, weil Frau Marks als langjährige Personalrätin der DAK das Material so lange kopieren musste. Was da atemstockend zu Tage gefördert wurde, sollte die Mobbingvorwürfe stützen, und Frau Marks machte mit Zustimmung von Hannelore Eiblwieser diese Inhalte öffentlich. Vom Personalrat, vom Amtsleiter Jürgen K., dessen Verhalten schon 1999 Anlass für Treffen zwischen Bürgermeister Gruhnke war, und Gruhnke selbst wurde geprüft, ob gegen Hannelore Eiblwieser wegen Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht vorgegangen werden konnte. Dazu Bürgermeister Holger Gruhnke: "Es geht um das Reintragen der Akten in die Medien.“ Mobbing spielte keine Rolle mehr ! Anmerkung: Hauptsache mobben, die fürsorgliche und verpflichtende Aufklärung des Mobbing spielte mal wieder keine Rolle. Das kennen wir ! Gruss Tom |
| Tom | Wie [url=http://www.n-tv.de/908931.html:13mixnvz]n-tv[/url:13mixnvz] online berichtete, hatte ein Krankenpfleger im bayerischen Passau seine Kollegen mehr als ein Jahr lang ein gefährliches Medikament in ihre Getränke geschüttet, weil er sich über sie geärgert hatte. Sie hätten den 27-Jährigen zu Unrecht beschuldigt, er habe Geld aus der Trinkgeldkasse gestohlen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Pfleger wurde festgenommen und legte ein Geständnis ab. Nach Angaben der Ermittler haben 14 der 23 Kollegen die vergifteten Getränke zu sich genommen. Die Vergiftung fiel auf, weil es seit Herbst 2007 unerklärliche Erkrankungen gab. Im Blut von zwei Angestellten wurde ein verschreibungspflichtiges Medikament nachgewiesen. Die Ermittlungen der Polizei führten auf die Spur des 27-Jährigen. Gruss Tom |
| Tom | Hier einige Ausführungen zum Ratgeber der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Umgang mit [url=http://www.faz.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B67E9FA/Doc~E429BBC21D2FE456EA07787F03E7AE721~ATpl~Ecommon~Scontent.html:1l1gplo2]Mobbing[/url:1l1gplo2]: [url=http://www.baua.de/nn_21604/de/Publikationen/Broschueren/A12,xv=vt.pdf:1l1gplo2]Wenn aus Kollegen Feinde werden …[/url:1l1gplo2] Der Ratgeber wurde seitens der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in der 16. Wahlperiode, unterzeichnet vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Herr Wolfgang Clement; online veröffentlicht. Was hier von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geraten wird, betrifft in aller Regel das Mobbing, was die Betroffenen als (noch) subjektiv empfinden. Wird Mobbing mit Vorsatz und als Firmenstrategie betrieben, dann sind die Vorschläge für Mobbing-Betroffene als weitgehend ungeeignet anzusehen ! Denn mit Vorsatz betriebenes Mobbing ist auffällig häufig von [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing-f2/katalog-der-100-mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-t338.html:1l1gplo2]"mobbingtypischen Handlungen"[/url:1l1gplo2] gekennzeichnet. Vielfach ist es für Mobbing-Betroffene nicht auseinander zu halten, ob es sich um „subjektiv empfundenes“ Mobbing oder vorsätzlich betriebenes Mobbing handelt. Um das „subjektiv empfundene“ Mobbing heraus zu arbeiten, dafür wäre eine psychologische Beratung bei einer Psychologin oder einem Psychologen sinnvoll. Richtig, so meine ich, wäre das Aufsuchen einer [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Links/SoliServ ]Mobbing-Selbsthilfegruppe[/url]. Hier [url=http://www.baua.de/nn_21604/de/Publikationen/Broschueren/A12,xv=vt.pdf:1l1gplo2]die Vorschläge der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin für Mobbing-Betroffene[/url:1l1gplo2] , die ggf. bei „subjektiv empfundenen“ Mobbing helfen können: Es wird darauf verwiesen, dass gerade im Anfangsstadium "ein klärendes Gespräch" helfen könne. Ein Versuch sei es Wert. Auf jeden Fall müsse die Betroffene oder der Betroffene "aktiv bleiben", und "Feindseeligkeiten" dürften nicht erduldet werden. Auch die "Deeskalation durch eignes Zutun" könne helfen. Der Mobbingfall könne öffentliche gemacht werden und auch Gegenstand eines Arbeitsgerichtsprozesses werden, und dann müssten Zeugen vorher gesucht werden. Auch eigne Aufzeichnungen könnten helfen, sowie die Beweissicherung wäre sehr wichtig. Die gesamte Situation wäre sehr belastend, und deshalb müsse der Ausgleich für Seele und Geist gesucht werden. Auch Ablenkung und Endspannung sei sehr wichtig. Mobbing dürfe nicht zum beherrschenden Thema im Leben werden. Auf keinen Fall dürften die Betroffenen alleine dastehen. Vielmehr müssten sich die Betroffenen nach Helfern und Verbündeten (Zeugen) umsehen, da es auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gäbe, die nicht mitmobben würden, und diesen könnten die Betroffenen das Mobbing mitteilen. Das stoppe zwar nicht das Mobbing, aber die Isolation der Mobbing-Betroffenen wäre ggf. beendet. Und wenn dies nicht helfen würde, könnte auch der Betriebsarzt als beratende Stelle, wie auch Psychologen hinzugezogen werden, was auch helfen könne. Auch Vorgesetzte könnten miteinbezogen werden. Und wenn die Vorgesetzte oder der Vorgesetzte mobben würde, - was in 80 % der Fall ist - , dann müsse die Geschäftsleitung oder die Personalabteilung eingeschaltet werden, da diese ein Interesse daran hätten, dass Friede und keine destruktive Zwietracht herrschen dürfe. Und ausserdem wären Mobber-Vorgesetzte ungeeignet, was die Geschäftsleitung wissen sollte. Das Einschalten der Mitarbeitervertretung sei wichtig, schliesslich müsse niemand alleine vor die Geschäftsleitung treten, um das (fast nie) zu beweisende Mobbing der Geschäftsleitung oder der Personalabteilung als bewiesenes Mobbing darzulegen. Neben den betrieblichen Möglichkeiten sei das private Umfeld mit einzubeziehen. Zudem wird geraten, den Hausarzt aufzusuchen, oder eine Psychologin oder einen Psychologen hinzuzuziehen, wie auch eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt könnte helfen, und hilfreich wären auch Mobbingberatungsstellen und Mobbingselbsthilfegruppen. Doch am Ende des Kampfes gegen Mobbing stünde in aller Regel die Auflösung des Arbeitsvertrages, da es erwiesen sei, dass nur 20 % der Mobber mit Sanktionen zu rechnen hätten. Anmerkung: Was hier geraten wird, eignet sich bei vorsätzlich betriebenen Mobbing fast überhaupt nicht. In solchen Fällen sind Vorgesetzte, Personalabteilung, Geschäftsführung, und auch die Mitarbeitervertretung am Mobbing beteiligt, oder zumindest wird nichts gegen Mobbing unternommen. Vielfach ist es auch noch so, dass aus den zuvor genannten Gruppen leitende Personen derart lange im Betrieb verweilten, sodass Beziehungsgeflechte auf privater Basis (Schwiegersohn/Schwiegertochter/Neffen/Nichten/naher Bekanntschaftsgrad) entstanden sind. Hinzu kommen noch Beziehungsgeflechte beruflicher Art und Weise. Diese beiden Arten der Beziehungsgeflechte treten innerbetrieblich wie auch ausserbetrieblich auf. Ausserbetrieblich reichen diese Beziehungsgeflechte bis in die Amtsstuben von Bund, Land, und Gemeinden. Die Stellenkorruption lässt Grüssen. Um dies präventiv zu erkennen, müssten die Mobbing-Opfer selbst zu diesem erlauchten Personenkreisen gehören, was aber kaum anzunehmen ist. Dann würde ggf. auch auffallen, ob diese Personenkreise ein Führungsverhalten "gelernt" haben, dass zwar nach aussen hin als "objektiv zu betrachtendes Mobbing" zu werten wäre, aber eigentlich noch "subjektiv zu bewertendes Mobbing" ist, weil der Vorsatz und das Motiv fehlt. Anders ist dies, wenn dieses "gelernte Führungsverhalten" dahin gehend ausufert, dass ständig arbeitsvertragliche Verpflichtungen offensichtlich mit Wissen nicht eingehalten werden, oder gar Beleidigungen nachweislich ausgesprochen werden, oder gar Körperverletzung nachweislich stattfand, oder gar ständiges gesundheitlich schädigendes Arbeiten eingefordert wird, (o. ä.) . Aus solchen Personenkreisen unterlaufen immer wieder die gleichen Fehler, und zwar werden administrative Tätigkeiten unzulässig auf Untergebene übergeben. An dieser Stelle wird die Vorgesetzte oder der Vorgesetzte ggf. langfristig gesehen – unbewusst - zum Mobber und die Untergebenen ggf. zu Mobbing-Opfer. Denn es stellt sich immer wieder die Frage, ob der Untergebene offiziell das Direktionsrecht ausüben darf, oder ob hier ein "Bevorzugen" vorliegt. Dieses "Bevorzugen" führt häufig dazu, dass Untergebene als "neue Vorgesetzte" sich selbst Kompetenzen im Direktionsrecht zuspricht, obwohl dies so niemals der Fall hätte sein dürfen, was meist zu Zwietracht und Neid innerhalb einer Abteilung führt. Ausserdem müssen die "neuen Untergebenen" die "neuen Vorgesetzten" akzeptieren, ob dies rechtens ist oder nicht, was wiederum Zwietracht auslöst. Andererseits geben Vorgesetzte im Rahmen des Direktionsrechts unzulässig "unbequeme Arbeiten" gerne an Untergebene als "neue Vorgesetzte" ab, damit sich die Vorgesetzten selbst unzulässig entlasten können. Was aber im Rahmen des Direktionsrechts zu delegieren ist, und was nicht, ist tatsächlich immer wieder eine schwierige arbeitsvertragliche, wie auch eine schwierige arbeitsrechtliche Frage, was besser mit einem Rechtsanwalt besprochen werden muss, - ggf. muss vor dem Arbeitsgericht eine so genannte Feststellungsklage erhoben werden - . An dieser Stelle kann nur die Personalabteilung oder die Geschäftsabteilung tätig werden, und deshalb sind solche "seltsamen Vorkommnisse" in der Ausübung des Direktionsrechts bei den zuvor genannten Stellen geltend zu machen, bzw. als Anfrage zu Stellen. Weitere Beiträge als Information: [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/486-Arbeitsueberlastung-Belegschaftsmobbing-als-Zusatzmobbingstrategie-der-Mobber-Firmen.html:1l1gplo2]Arbeitsueberlastung: Belegschaftsmobbing als Zusatzmobbingstrategie der Mobber-Firmen[/url:1l1gplo2] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/439-Zum-BAG-Urteil-Az-8-AZR-59306-,-Sozialversicherungen-forderten-den-Schadensersatz-bei-Mobbing.html:1l1gplo2]Zum BAG-Urteil Az.: 8 AZR-593/06 , Sozialversicherungen forderten den Schadensersatz bei Mobbing nicht ein[/url:1l1gplo2] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/407-Mobbing-!-UEberhaupt-vor-der-deutschen-Arbeitsgerichtsbarkeit-beweisbar.html:1l1gplo2]Mobbing: Überhaupt vor der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit beweisbar ?[/url:1l1gplo2] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/377-Mobbing-Was-tun.html:1l1gplo2]Mobbing: Was Tun ?[/url:1l1gplo2] Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! auf der Seite http://www.bundestag.de sind die e-mails der Bundestagsabgeordneten verzeichnet. Wer mal wegen Mobbing was schreiben möchte, hier der Link: http://www.bundestag.de/mdb/wkmap/index.html Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Wie komme ich in den Blog, um Beiträge zu veröffentlichen ? Gibt es noch das interne e-mail-account bei Mobbing-Gegener.de ? Wie kommt man da rein ? Bitte infos !! Gruss Tom |
| Tom | [b:1g7l0ddr]Gefeuert, weil er zu gut war [/b:1g7l0ddr] Ob jemand eingestellt wird, in der Hierarchie aufsteigt oder gemobbt und entlassen wird, muß noch lange nicht ein Qualitäts- und Gütezeugnis für den Betroffenen, sondern kann auch ein [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/ArbeitsZeugnis:1g7l0ddr]Zeugnis[/url:1g7l0ddr] des Gegenteils sein. Umgekehrt kann eine Nichteinstellung nach einer [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Bewerbung:1g7l0ddr]Bewerbung[/url:1g7l0ddr] oder eine Entlassung je nach der Befindlichkeit und Situation des Umfeldes und dessen Kriterien ein Lob und Gütezeugnis darstellen. Um diese nicht kontrollierbaren zwischenmenschlichen Beziehungen und deren Folgen zu entkoppeln und bei Arbeitskonflikten zu schlichten, haben große Firmen eine Personalabteilung für die Einstellung und Schlichtung am Arbeitsplatz eingeführt. Aber mit sehr mässigen Erfolg, da Stellenkorruption das Mass aller Dinge ist. Die Einstellung oder Nichteinstellung sagt so wenig über die Qualität aus, die für viele narzißtische Gratifikation bedeutet, da Aussagen und über die Kriterien des Gegenübers nicht bestimmt werden können. Leistung entscheidet! Was aber ist Leistung? Die landläufige Definition für Leistung wäre Arbeit pro Zeit, umgangssprachlich sprechen wir ‚Leistung’ dem zu, der am besten ist, der am schnellsten, fehlerfreiesten, effizientesten und zugleich ordentlichsten arbeitet. Die Darstellung der eigenen Leistung in einer souveränen und perfekten Selbstdarstellung ist das A und O. Aber wir stellen immer wieder fest, daß nicht durchgehend die „Bestenauslese“ angewandt wird, sondern „von oben“ gerade der Durchschnitt, manchmal sogar die Schlechten und Schlechtesten ausgewählt werden und sogar „nach oben“ transportiert werden, nach dem „Peters-Prinzip“ sogar immer so weit, daß sie scheitern müssen. Diese „Bestenauslese“ findet offenbar nach ganz anderen Kriterien als den landläufigen statt. Dies geschieht deswegen, weil nicht alle Menschen gut, souverän, perfekt sind, eben auch nicht alle in den Chefetagen von Institutionen, Industrie und Wirtschaft. Wenn man sich alleine vor Augen führt, daß es in der BRD ein bis zwei Millionen Alkoholiker gibt, davon eine nicht geringe Zahl in den oberen Etagen als Vorgesetzte und Führungskräfte, diese alle mit Selbstwertdefiziten und um ihren Arbeitsplatz zu kämpfen haben, können diese kaum gute und hervorragende Leute und deren Leistungen ertragen, weil zudem tüchtige Kollegen und Untergebene allein schon deren eigene Chefarbeitsplatz gefährden würden. Die Zahl der Alkoholiker macht deutlich, daß viele „Luschen“ gesucht werden. Die Guten müssen oft mit allen Mitteln und Vorwänden gedrückt, gedemütigt und möglichst hinausgeekelt werden. Gründe und Hintergründe für [url=http://www.faz.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B67E9FA/Doc~E429BBC21D2FE456EA07787F03E7AE721~ATpl~Ecommon~Scontent.html:1g7l0ddr]Mobbing[/url:1g7l0ddr] entstehen so. Vielmehr entscheidet Sympathie und Antipathie, die aber von der Befindlichkeit des Beurteilenden her bestimmt wird. Wenn der Unsympathische durch entsprechende Bemühungen doch noch sympathisch zu werden versucht, wird er oft umso unsympathischer. Aus der Befindlichkeit des emotional und am Arbeitsplatz Gefährdeten heraus wird also der Tüchtige unsympathisch. Der emotional Bewertete bewertet selbstverständlich auch selbst den anderen. Durch die jeweiligen emotionalen Bewertungen wird das Verhalten beider bestimmt, wobei sich verschiedene Konstellationen ergeben können. Bei Sympathie und Antipathie fließt auch der zwischenmenschlich wertende Vergleich und Unterschied etwa in Stärke und Schwäche, Überlegenheit oder Unterlegenheit ein. Der Mensch lebt immer mit anderen im Vergleich. Wenn jemand stark und souverän wirkt, fühlt sich der andere leicht schwächer, und jemand, der von vorneherein sich schon schwach fühlt, umso schwächer. Deswegen treten Angstkranke oft besonders stark und souverän auf, und kein Mensch sieht ihnen normalerweise ihre Unsicherheit, Angst und Schwäche an. Sie sind oft die perfekten Schauspieler. Aber auch andere Faktoren können eine Rolle spielen, warum jemand eingestellt wird oder nicht, oder sich am Arbeitsplatz halten kann, empor steigt oder entlassen wird, Faktoren, die überhaupt nichts mit der eigentlichen Leistung zu tun haben. Vielfach geht die Meinung um, dass schöne Menschen eingestellt werden, das kann sein, muss aber nicht sein. Z. B. der Chef, Abteilungsarzt, der um seine Ehe fürchtet, und eine Mitarbeiterin einstellen will. Er als kleiner Gernegroß fürcht aber, verführt zu werden oder, daß seine Ehefrau ihn mit Eifersucht verfolgt, wie das manchmal oder öfter der Fall ist. Aber eingestellt wird dann die Häßlichste, unfähigste, neurotischste (oft krank) Kraft, weil der Chef so seine Probleme hat. Oder ein anderer Fall: Eine sehr hübsche junge Frau hat Probleme mit ihrem Chef, der aber viel zu alt, schmierbäuchig, glatzköpfig und dazu noch verheiratet ist, und er aber ein erotisches Interesse an der Mitarbeiterin hat, wogegen sie ihn ablehnt, auch deswegen, weil Erotik hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen hat. Sie fühlt sich von ihm nur kritisiert und gedemütigt. Tatsache ist jedoch, daß der Arbeitsplatz das erste Beziehungsanbahnungsinstitut ist und sich dort viele Partnerschaften ergeben. Je nachdem, wie die erotischen und sexuellen Interessen am Arbeitsplatz verlaufen, können sich Konflikte ergeben, die sich erheblich auf die Arbeit auswirken. Jedoch werden für Kündigungen meist andere Gründe angeführt. Das ist aus Krankenhäusern und Kliniken bekannt, denn hier kann das muntere Treiben zwischen Ärzten, Ärztinnen und Schwestern beobachtet werden. Alleine schon die gemeinsame morgendliche Kaffeerunde ist eine latente Flirtsituation, auch bei erheblicher Altersdifferenz, die viel Spaß an der Arbeit bereitet. Anmerkung: Erfolg oder Misserfolg, eingestellt oder abgelehnt, hängt nicht von der Leistung ab, sondern ob die Betroffenen im System der Stellenkorruption integriert sind oder nicht, oder wer im System der Stellenkorruption Sympathie erzeugen kann und wer nicht. Wer im System der Stellenkorruption integriert ist, ist abhängig von diesem System, und diese Leute verhalten sich auch so, - die Leistung spielt also keine Rolle - . Gruss Tom [code:1g7l0ddr]http://www.weltexpress.info/index.php?artikel_id=75088&lan=de&rubrik=3 WeltExpress online am 29.01.2008[/code:1g7l0ddr] |
| Tom | [url=http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Neuburg/Uebersicht/Artikel,Die-Stadt-obsiegt-im-Mobbing-Prozess_arid,1165315_regid,2_puid,2_pageid,4502.html:9uhhn9hr]Augsburger Allgemeine online am 01.02.2008:[/url:9uhhn9hr] Das Arbeitsgericht hat am 31.01.2008 die Klage von Otmar Fösel im Mobbing-Prozess gegen die Stadt Ingolstadt abgewiesen. Der ehemalige Leiter der Musikschule der Stadt Ingolstadt kündigte daraufhin Berufung an. Fösel werde öffentlich machen, dass auch CSU-Stadtrat und Ex-Innenstaatssekretär Hermann Regensburger eine besondere Rolle in dem über Jahre schwelenden Streit zwischen ihm und Kulturreferent Gabriel Engert eingenommen habe. Mitarbeiter der städtischen Musikschule standen nach der Urteilsverkündung zu ihm: Schützenhilfe wäre angesagt: "Dieser Mann wurde über Jahre gemordet", stellte sich einer nach der Urteilsverkündung hinter Fösel. Kulturreferent Gabriel Engert hatte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Kindesmissbrauchs gegen Fösel ausgelöst. Am Ende stellte sich alles als völlig haltlos heraus. Für Fösel war dieser krasse Fall nur ein großer Fall von vielen Mosaiksteinen. Der Arbeitsrichter sieht das anders, obwohl er herausstellte, dass dieser Punkt Fösel ganz besonders zugesetzt haben dürfte. Aber: Hätte sich Engert anders verhalten und der Verdacht wäre bestätigt worden, "dann wäre der Ruf der Schule und der Stadt noch viel stärker beschädigt worden". Engert habe also richtig gehandelt, deshalb sei auch das nicht als [url=http://www.faz.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B67E9FA/Doc~E429BBC21D2FE456EA07787F03E7AE721~ATpl~Ecommon~Scontent.html:9uhhn9hr]Mobbing[/url:9uhhn9hr] zu sehen, so der Richter, der grundsätzlich meinte: "Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz stellt sich als Mobbing dar." Das treffe insbesondere bei Streitfällen um Direktionsrechte des Arbeitgebers zu. [url=http://www.community.augsburger-allgemeine.de/forum/showthread.php?p=57135"#post57135":9uhhn9hr]Hierzu der Kommentar des Herrn Sich.-Ing. J. Hensel[/url:9uhhn9hr] [b:9uhhn9hr]Meine Anmerkung:[/b:9uhhn9hr] Der Richter hätte die "vielen Mosaiksteine" auflistet müssen, und in einer Beweisaufnahme die Richtigkeit und die Gewichtung prüfen müssen, da dieser "Konflikt" in der aktiven Zeit von Fösel jahrelang schwelte. Und seit wann "ist der Ruf der Schule" wichtiger als Mobbing ? Gruss Tom |
| Tom | [url=http://bildungsklick.de/pm/58158/versetzte-schulleiterin-will-morgen-an-die-schule-zurueck/:1wpkrtee]Pressemeldung: bildungsklick.de online am 01.02.2008[/url:1wpkrtee] Die GEW in Baden-Württemberg und im Pforzheim/Enzkreis solidarisierte sich mit den protestierenden Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern gegen den angekündigten Dienstantritt der Rektorin Frech-Becker, die nach sechsmonatiger Erkrankung wieder den Dienst aufnehmen wollte. Frau Rektorin sieht sich als Mobbing-Opfer, obwohl das Verwaltungsgericht unmissverständlich festgestellt hatte, dass der Frieden an der Schule objektiv und andauernd gestört wäre und den täglichen Dienstablauf zwischen Schulleitung und Lehrerkollegium beeinträchtigen würde. Frech-Becker hatte vor dem Verwaltungsgericht dennoch durchgesetzt, dass sie vorerst nicht zum Landeslehrerprüfungsamt wechseln muss, und sie obsiegte so gegen die Entscheidung der Schulverwaltung, die einen Arbeitsplatz im Regierungspräsidium Karlsruhe anbot, weil es jahrelange massive begründete Beschwerden und Proteste gegen die Schulleiterin gegben hatte, und sie deswegen vom Kultusministerium im Sommer 2007 zum Arbeitsplatz im Regierungspräsidium Karlsruhe abgeordnet wurde Gruss Tom |
| Tom | [url=http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=251701&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10:1h2u00x3]beck-aktuell am 31.01.2008:[/url:1h2u00x3] Für ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz hat sich die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt u. a. ausgesprochen. Es sei an der Zeit, die Vielzahl der bestehenden Regelungen in einem Gesetzeswerk zusammenzufassen, sagte Schmidt am 30.01.2008 in Erfurt. Ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz könnte nach Einschätzung von Schmidt zur Entlastung der Gerichte beitragen, die bislang für die Systematisierung sorgen müssten. Weitere Infos im Link oben. [b:1h2u00x3]Anmerkung:[/b:1h2u00x3] Da hätten so manche Verantwortliche in den vergabgangenen Bundesregierungen sehr viel früher aufstehen müssen. Das zu wenig Tuen hattte Schäden in Milliarden Höhe angerichtet. Gruss Tom |
| Tom | Wie die [url=http://www.marler-zeitung.de/6091.php?file_name=210_001_600056&newsline=lokal&catchline=ma/zb/ln&article_count=1&word_count=555&page_type=/6091.php&mode=detail:rt56hb4z]Marler Zeitung am 04.02.2008[/url:rt56hb4z] online berichtete, soll es Rathaus zu Marl [url=http://www.faz.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B67E9FA/Doc~E429BBC21D2FE456EA07787F03E7AE721~ATpl~Ecommon~Scontent.html:rt56hb4z]Mobbing[/url:rt56hb4z] gegeben haben. Die Bürgermeisterin Uta Heinrich habe den Stadtpressesprecher Peter Hoffmann gemobbt. Die Bürgermeisterin organisierte die Pressestelle um. Herrn Hoffmann erkrankte, da er sich durch die Umorganisation degradiert fühlte. Die Vorgesetzten von Herrn Hofmann waren seit dem die Bürgermeisterin und der Journalist Reiner Kohl, welcher der Leiter der Abteilung Kommunikation wurde. Herr Hofmann verstand sich mit Herrn Kohl nicht, da Herr Kohl bereits unter dem SPD-Bürgermeister Herrn Dr. Ortlieb Fliedner, Leiter der Abteilung Kommunikation war, und als Fliedner abtrat, wurde Kohl Pressesprecher von der neu gewählten Bürgermeisterin Frau Heinrich. Hofmanns Anwältin Chantal Pichon sah eine Degradierung, was ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Gesenkirchen nach sich zog. Die 12. Kammer des Gerichts unter Vorsitz des Richters Dr. Andrick sah keine Degradierung und auch kein Mobbing, da die Bürgermeisterin grundsätzlich eine Umorganisierung durchführen darf, um zu einer Verbesserung und Leistungserhöhung der Verwaltung zu gelangen. Ausserdem hatte Hofmann keinen Anspruch auf ein unveränderliches Amt. Anmerkung: Wie ist denn hier das Direktionsrecht ausgeübt worden ? Hat das Gericht "mobbingtypische handlungen" gesehen oder nicht ? Gruss Tom |
| Tom | Wie [url=http://www.n-tv.de/913943.html:25lkqvqe]n-tv am 04.02.2008 berichtete[/url:25lkqvqe], leidete fast jeder vierte Beschäftigte in der Europäischen Union llauteiner Studie zufolge unter arbeitsbedingtem Stress. Häufigste Auslöser seien unsichere Arbeitsverhältnisse, hoher Termindruck, unflexible und lange Arbeitszeiten, Mobbing sowie die Unvereinbarkeit von Beruf und Familie, heißt es in einer Untersuchung der Europäischen Beobachtungsstelle für berufsbedingte Risiken im spanischen Bilbao. Stress war demnach das zweithäufigste arbeitsbedingte Gesundheitsproblem. Im Jahre 2005 seien davon 22 Prozent der europäischen Arbeitnehmer betroffen gewesen. Vermutlich bis zu 60 Prozent aller versäumten Arbeitstage seien auf Stress zurückzuführen. Dies verursache auch hohe Kosten, denn abgesehen vom menschlichen Leid sei auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in erheblichem Maße beeinträchtigt. Schätzungen zufolge betrugen die Kosten, die der Wirtschaft in Verbindung mit arbeitsbedingtem Stress entstehen, 2002 in den damals noch 15 EU-Ländern 20 Milliarden Euro. Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz würden laut der Untersuchung besonders im Gesundheits- und Dienstleistungsbereich auftreten. Sinkende Selbstachtung, Angstzustände und Depressionen könnten die Folge sein. Die Beobachtungsstelle geht davon aus, dass die Zahl der Betroffenen weiter zunehmen wird. Damit sei berufsbedingter Stress eine der größten Herausforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Europa. Stress am Arbeitsplatz könne jeden Beschäftigten in jeder Position treffen und in Unternehmen jeder Branche und Größe auftreten. Eine ständige Überwachung und Verbesserung der psychosozialen Arbeitsumgebung sei notwendig, damit hochwertige Arbeitsplätze geschaffen würden und die Mitarbeiter gesund blieben, erklärte Jukka Takala, Direktor der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Anmerkung: [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz-f95/:25lkqvqe]Hier weitere Infos zum Arbeitsschutz bei Mobbing-Gegner[/url:25lkqvqe] Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/art599,1822646:24s0ib21]Der donaukurrier.de[/url:24s0ib21] meldete eine Mobbing-Fall aus der Kemptener Stammschule bei Ingoldstadt. Am 04.02.2008 wurden Mobbingvorwürfe gegen die Stammschule des 40-Jährigen laut, das Allgäu-Gymnasium in Kempten. Das Kultusministerium wollte sich dazu mit Hinblick auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht äußern. Ein Referendar, der deutscher Staatsangehöriger ist, und seine Wurzeln in Marokko hatte, war Quereinsteiger. Er sollte als Lehrer in Physik und Mathe eingesetzt werden. Ein Lehramtsstudium hatte er nicht. Das Diplom in seinem eigentlichen, naturwissenschaftlichen Beruf hat er mit einer Eins gemacht. Die Schüler in Kempten hätten ihn geschätzt. Die Sozialtherapeutin Ursula Bothen, die in Lothringen Mobbingberatung betreibt und ein entsprechendes Forum im Internet hat, wusste zu berichten, dass der angehende Lehrer bereits im Jahr 2007 bei ihr Hilfe gegen Mobbing gesucht hätte. Der Mann habe sich wegen seiner Herkunft gemobbt gefühlt. Dann bekam der 40-Jährige eine schlechten Beurteilung , und er kündigte ein Blutbad gegen die Verantwortlichen seiner Kemptener Stammschule an, was zu seiner Verhaftung führte. Sein Rechtsanwalt Rainer M. Rehm hatte Haftbeschwerde eingelegt. Der angehende Lehrer verblieb weiter in Untersuchungshaft. Anmerkung: Werden Mobbing-Opfer erst mal in Haft genommen ? Besser wäre, dass Mobbing am Arbeitsplatz aufzuklären ! Gruss Tom |
| Tom | Bei anderen Volksbanken gab es [url=http://www.faz.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B67E9FA/Doc~E429BBC21D2FE456EA07787F03E7AE721~ATpl~Ecommon~Scontent.html:1j9yvt1p]Mobbing[/url:1j9yvt1p] Bei der Volksbank Lauenburg gab es Korruption. Das passt in das Bild: Wo Mobbing war, war auch Korruption ! Zehn Menschen verloren durch die Affäre „Volksbank Lauenburg“ ihren Job. Die Volksbank Lauenburg fusionierte 2005 mit der Raiffeisenbank Lauenburg. [url=http://www.ln-online.de/artikel/2262653/Kreditskandal%3A_Bank-Chef_muss_vier_Jahre_hinter_Gitter.htm:1j9yvt1p]Lübecker Nachrichten online am 28.11.2007:[/url:1j9yvt1p] Das Lübecker Landgericht unter dem Vorsitz Herrn Richter Jörg Beer verurteilte den ehemaligen Bankdirektor Carsten Heitmann (64) am 27.11.2007 zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis, das mitangeklagte ehemalige Aufsichtsratsmitglied Hauke Hillmer (55) zu drei Jahre und neun Monate hinter Gitter verurteilt. Harte Strafe, musste aber sein, denn das Ziel der Angeklagten sei die eigene Bereicherung gewesen. Das Urteil fiel wegen schwerer Untreue (Heitmann) und schwerer Untreue sowie Beihilfe zur Untreue (Hillmer). "Die Vorgänge sind existenzbedrohend für die Volksbank gewesen", sagte Beer. Staatsanwältin Claudia Wilking, die exakt dieses Strafmaß für Heitmann und vier Jahr Haft für Hillmer beantragte, legte die Zahlen auf den Tisch. Demnach hatten die Angeklagten für insgesamt 17 Millionen Euro "faule Kredite" an Strohmänner vergeben und damit "gravierende Pflichtverletzungen" begangen. Das Geld sei über ein Geflecht von Firmen in Immobilien in Hamburg, Schleswig-Holstein und auf dem Balkan geflossen, so die Anklage. Nach Wilkings Überzeugung hatten die Angeklagten vor allem das eigene Bankkonto im Sinn: Aus den Kreditgeschäften sind jeweils 415 000 Euro an die Manager zurück geflossen. Heitmann hat sich zudem laut Anklage aus dem Pensionsfonds fast drei Millionen Euro auszahlen lassen, als die Bank schon in Schieflage war. Am Ende konnte das Institut nur durch eine Finanzspritze der Volksbank gerettet werden. Gruss Tom |
| Tom | Der Beitrag [url=http://www.bpb.de/files/YZ2SQ0.pdf:1q277o0h]Staatsverschuldung: Ausmass und Folgen vom Frühjahr 2004, Nr. 35[/url:1q277o0h], machte deutlich, dass der der Staat vielfältige und wichtige Aufgaben für die Gesellschaft zu erfüllen hätte. In der Praxis heißt dies, dass Bund, Länder und Gemeinden über ihre Haushalte „öffentliche Güter“ bereitstellen: innere und äußere Sicherheit, Infrastrukturen, Krankenhäuser, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, Schulen und Hochschulen usw. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, benötigt der Staat Geld – viel Geld. Im Jahr 2003 lagen die Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden für „Staatsdiener“, laufende Sachausgaben und staatliche Investitionen bei ca. 610.000.000.000 Euro. Beim Bund entfallen ca. 85% der Einnahmen auf Steuern, bei den Ländern ca. 70%; der Rest setzt sich zusammen aus Abgaben, Gebühren – und Krediten. Kredit bekommt der Staat bei Banken, (Lebens-) Versicherungen und privaten Bürgern, die ihre Ersparnisse z.B. in verzinslichen Staatsanleihen anlegen. Um Haushaltsdefizite zu finanzieren, nehmen Bund und Länder Darlehen auf. Es gibt eine Vielzahl von Kreditformen – Bundes- und Länderanleihen, Obligationen, Schuldscheindarlehen, Bundesschatzbriefe etc. –, die über den Kapitalmarkt („Rentenmarkt“) von institutionellen und privaten, in- und ausländischen Anlegern gekauft werden. „Staatspapiere“ sind für Anleger interessant, weil sie eine auskömmliche Verzinsung bei geringem Risiko (von Kursschwankungen oder Kapitalverlust) aufweisen. Der Bund finanziert sich vor allem über Anleihen und Obligationen, die Länder überwiegend durch direkte Kredite von Banken und Versicherungen. Allerdings kommen noch neben den Steuern die Sozialabgaben aus Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil (des Lohnes) hinzu, damit die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit, die Ausgaben der Deutschen Rentenversicherung, und die Ausgaben für HartzIV gedeckt werden können. Problem: Die Schulden müssen mit Zinsen und Tilgung auch mal zurückgezahlt werden. Da es aber insgesamt an Steuereinnahmen hapert, und die Bürgerinnen und Bürger zunehmend mit Dauerarbeitslosigkeit und Dauerbilliglöhnerei konfrontiert wurden und werden, können diese Kredite nicht mehr zurückgezahlt werden. Verursacher hier : Heuschrecken, Unternehmensberater, Korrupties, Korruption, Stellenkorruption, und der Staat der mit den Einnahmen nicht umgehen kann (uneffektiv) Das bedeutet: Schuldenfalle ! Die dramatisch gestiegene Staatsverschuldung ist Folge der Jahr für Jahr akkumulierten Defizite der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden. Auf der Ausgabenseite waren es die außergewöhnlichen finanziellen Belastungen in der Folge der deutschen Einheit, aber auch die hohe Arbeitslosigkeit, die bei Bund und Ländern zu jährlichen Mehrausgaben in zweistelliger Milliardenhöhe führten. Zu erwähnen ist noch, dass der Staat mit seiner hohen Kreditnachfrage als Konkurrent der privaten Unternehmen auf dem Kapitalmarkt auftritt – und dadurch deren Kreditaufnahme tendenziell verteuert („crowding out”), wobei höhere Zinsen die Investitionen bei den Betrieben verteuert. Aber weniger Investitionen bedeuten auch weniger Arbeitsplätze, und damit weniger Einnahmen für den Staat. Der Bund der Steuerzahler informierte mit dem [url=http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-43/_lkm-24/i.html:1q277o0h]Bericht vom 22.01.2008 online[/url:1q277o0h], dass die Staatsverschuldung um 474 Euro pro Sekunde wachsen würde. Der Bund der Steuerzahler stellte daher seine Schuldenuhr um, denn Im Jahr 2007 waren es 539 Euro pro Sekunde. Trotz einer im dritten Jahr in Folge guten laufenden Konjunktur wäre auf alle staatlichen Ebenen für das Jahr 2008 geplant worden insgesamt rund 18 Milliarden Euro neue Schulden aufzunehmen. Der Bundes der Steuerzahler nannte diese Schuldenpolitik unverantwortlich. Er forderte daher die Föderalismuskommission II auf, endlich eine wirksame Schuldenbremse zu installieren. Aufgrund der im Jahr 2007 stark gestiegenen Steuereinnahmen stieg die Verschuldung der öffentlichen Haushalte bis zum 31.12.2007 langsamer als ursprünglich erwartet auf voraussichtlich 1.489.000.000.000 Euro (Billionen). Das kann so nicht weiter gehen, und deshalb: [url=http://www.steuerzahler.de/files/84/99_Kurzfassung.pdf:1q277o0h]Hier können die Vorschläge des Bundes der Steuerzahler zur Begrenzung der Neuverschuldung abgerufen werden.[/url:1q277o0h]In diesen Vorschlägen wurde wiederholt moniert, dass der Staat zwar Regelungen zur Eindämmung der Staatsverschuldung habe, dies Regelungen aber nicht einhalten musste, weil es jeder Menge rechtliche Schlupflöcher und jede Menge Ausnahmeregelungen gab, die den offensichtlich verfassungswidrigen Staatshaushalt wieder verfassungskonform erscheinen lies. Unverständlich belieb die Frage, weshalb die Staatsdiener bei Bund, Land, und Städten einer Überversorgung zugeführt blieben. In der Pressekonferenz am 22.9.2006 DIE GRÜNEN in Baden-Württemberg machten einige Vorschläge, wie Überversorgung der Staatsdiener gesenkt werden könnte. Sie stellten die Infos [url=http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/themen/dokbin/148/148598.pdf:1q277o0h]Nachhaltige Finanzierung zukünftiger Pensionslasten im Landeshaushalt von Baden-Württemberg[/url:1q277o0h] im Internet zur Verfügung. Zur Monatspension für Versorgungsempfänger (Weihnachtsgeld in der -Früh-Rente ?): Es war nicht einzusehen, weshalb die 13. Monatspension für Versorgungsempfänger des gehobenen und des höheren Dienstes zu zahlen war, denn etwas vergleichbares wie die 13. Monatspension gab es in der gesetzlichen Rentenversicherung zu keinem Zeitpunkt. Zur Beihilfe in Krankheitsfall: In aller Regel wurde bei den Versorgungsempfängern ca. 70% der Kosten im Krankheitsfall vom Dienstherrn im Rahmen der Beihilfe übernommen. Der Versorgungsempfänger hat sich nur für 30% der Kosten zu versichern. Besser wäre eine Absenkung gewesen, wie dies in der gesetzliche Rentenversicherung war, und zwar übernimmt 50% der Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner; 50% trägt der Rentner selbst. Zur Praxisgebühr: Die privat versicherten Beamten zahlen in der Regel im Krankheitsfall keine Praxisgebühr und leisten auch keine Zuzahlungen bei Medikamenten und bei Krankenhausaufenthalt, wie sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wurden. Um die Ausgabesituation zu verbessern wäre deshalb die Praxisgebühr für Staatsdiener fällig gewesen. Durch eine Zahlung von 13 € monatlich konnte sich Staatsdiener die Beihilfefähigkeit der Kosten der sog. Wahlleistungen (Chefarzt, Einbettzimmer im Krankenhaus, usf.) in der Vergangenheit „billig erkaufen“, sogar für alle Familienangehörige, wobei dieser „Kauf“ nicht kostendeckend war, wobei klar war, dass auch diese Regelung gänzlich zu entfallen hatte. Zum Thema weniger Einnahmen beim Staat auch die Beiträge: [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes-f90/frass-der-heuschrecken-wann-ist-die-deutschland-ag-t508.html:1q277o0h]Frass der Heuschrecken: - Wann ist die Deutschland-AG pleite ? -[/url:1q277o0h] [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes-f90/mindestlohndebatte-t638.html:1q277o0h]Mindestlohndebatte[/url:1q277o0h] [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption--f94/:1q277o0h]und die Beiträge unter Korruption[/url:1q277o0h] Gruss Tom |
| Tom | Neuigkeiten ! [url=http://www.suedwest-aktiv.de/landundwelt/suedwestumschau/3391762/artikel.php?SWAID=118ee17f8f8e71ca29ee48be38912b91:1c5mmg70]Süd West aktiv / Südwest Presse online am 12.02.2008:[/url:1c5mmg70] Die umstrittene Schulleiterin kehrte an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt. 14 der 15 Lehrer meldeten sich krank. Wütende Eltern verlangten die Ablösung der Pädagogin, weil sie eine Gefahr für den Schulfrieden darstelle. Seit Frau Frech-Becker 1998 die Leitung übernommen hätte, gab es Klagen. "Der Unterricht bei ihr ist der Horror", stöhnten vier Teenager, "sie überfordert uns und beleidigt uns als Schlampen und Gammler." Mütter berichteten über "Demütigungen vor der Klasse". Im Pulk der zornigen Eltern auf dem Schulhof rief ein Vater unter starkem Beifall "Frech-Becker muss weg". "Frau Frech-Becker darf nicht an diese Schule zurückkehren und auch an keine andere in Baden-Württemberg", betonte Doro Moritz, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW, der in ihrer 30-jährigen Tätigkeit keine solche "ganz extreme Ausnahme" bekannt geworden ist. Die Rektorin mit ihrem "autoritären Führungsstil" handle "menschenunwürdig", sie "setzt Menschen so unter Druck, dass sie krank werden". Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.gea.de/detail/922085:2gqd4uhm]gea.de / Reutlinger Generalanzeiger online am 13.02.2008[/url:2gqd4uhm] Nach jahrelanger Kritik an ihrem Führungsstil wurde die heftig umstrittene Rektorin der Pforzheimer Waldschule von ihrem Arbeitsplatz nun doch abberufen, obwohl sie erst am 11.02.2008 ihren Dienst nach der Krankheit wieder angetreten hatte. „Cornelia Frech-Becker wird diese Schule vorläufig nicht mehr führen und darf das Schulgelände nicht mehr betreten“, sagte am 12.02.2008 der Sprecher des zuständigen Karlsruher Regierungspräsidiums, Konrad Weber. Die Ausübung ihrer Amtsgeschäfte war ihr von der Behörde per Verfügung verboten worden. Auch Kultusminister Helmut Rau (CDU) schaltete sich in den Konflikt um Frech-Becker ein. Ihr Anwalt und Ehemann Joachim Becker kündigte Widerspruch gegen die Abberufung an: „Meine Frau und Mandantin hat sich nichts zuschulden kommen lassen.“ Die Konflikte mit den Eltern seien „Alltagsbeschwerden“ einer jeden Schule. Frech-Becker sei Opfer einer [url=http://www.faz.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B67E9FA/Doc~E429BBC21D2FE456EA07787F03E7AE721~ATpl~Ecommon~Scontent.html:2gqd4uhm]Mobbing[/url:2gqd4uhm]-Kampagne. Anmerkung: Wenn alle an einem Strang ziehen ... dann müssen auch Mobber abtreten ... Gruss Tom |
| Tom | Der Missbrauch von Subventionen, sowie Subventionsbetrug und Steuerhinterziehung, war seit langem in der Bevölkerung bekannt. Die Bürgerinnen und Bürger wussten: Hier versickert richtig Geld ! Wie die [url=http://www.germnews.de/archive/gn/1996/04/24.html#14:1uzr3pej]GERMAN NEWS in der DEUTSCHE AUSGABE vom 24.04.1996[/url:1uzr3pej] berichtete, sagte der damalige Praesident des Europaparlamentes Haentsch , würden in Deutschland mit 145 Mio. DM die meisten Gemeinschaftsgelder veruntreut. Haentsch kritisierte schon damals, dass die nationalen Regierungen zuwenig unternahmen, um die Gelder zurückzufordern. Es änderte sich offensichtlich nichts. Die [url=http://dip.bundestag.de/btd/16/003/1600327.pdf]Antwort der Bundesregierung, der 16. Wahlperiode des Bundestages, auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Karin Binder, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 16/222 – , datiert auf den 28. 12. 2005[/url], ergab zum Subventionsbetrug und zur Steuerhinterziehung eine merkwürdige Antwort. Es ging z. B. um die Frage: “Wie hoch sind die jährlichen Verluste an Haushalteinnahmen durch Subventionsbetrug und durch Steuerhinterziehung (bitte getrennt aufführen), und welche wissenschaftlichen Untersuchungen liegen diesen Angaben zugrunde ?“ Antwort der Bundesregierung: „Die Bundesregierung wirkt darauf hin, durch geeignete Maßnahmen Subventionsbetrug und Steuerhinterziehung einzudämmen. Naturgemäß liegen keine verlässlichen Angaben zur Höhe der Fälle von Subventionsbetrug und Steuerhinterziehung vor.“ Es ging auch um Missbrauch Eingliederungsleistungen durch Unternehmen. Antwort der Bundesregierung: „Der Bundesregierung sind wissenschaftliche Studien bezüglich des Missbrauchs von Sozialleistungen durch die Bezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder über die Höhe des Missbrauchs von Eingliederungsleistungen, die auf der Grundlage der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährt wurden, durch Unternehmen nicht bekannt.“ Hier wurde deutlich, dass dem Missbrauch nicht entschieden entgegen gewirkt wurde, weil gar nicht bekannt war, wie hoch der Schaden war. Wäre der Schaden bekannt gewesen, hätten sich auch die Volksvertreter auch dafür eingesetzt, den Missbrauch von Subventionen, sowie Subventionsbetrug und Steuerhinterziehung, zu bekämpfen. Es war wohl angenehmer in der Hinsicht nichts zu tun. Von [url=http://www.brainguide.de/wirtschaftskriminalitaet/allarea,0,2,22,7155,3.html:1uzr3pej]brainGuide - DAS EXPERTENPORTAL – Deutschland[/url:1uzr3pej] wurde berichtet, dass die Anzahl der Delikte der Wirtschaftskriminalität ca. 1,5 % bis 2,2 % (= ca. 80.000 bis 100.000 Fälle) in der in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Gesamtstraftaten betragen würde. Beispielsweise: Steuerhinterziehung, Beitragsbetrug zum Nachteil der Sozialversicherungsträger, Subventionsbetrug, illegale Kartellbildungen, Bestechung und Betrug im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher (Bau-)Aufträge, Versicherungsbetrug und/oder Umweltstraftaten. Hier würde dabei einen Schaden ca. 5 Mrd. Euro der Gesamtschadenssumme aller Straftaten entfallen, - rein statistisch - . Die Dunkelziffer wäre sehr hoch ! Auf der [url=http://www.rfwerkmann.de/politik_daten.htm:1uzr3pej]Web-Seite des Herrn Reinhold Franz Werkmann[/url:1uzr3pej] wurden weitere Zahlen veröffentlicht. Würde der derzeitige ganze Steuerbetrug, der durch falsche Angaben entsteht, unterbunden werden, kämen für in die Staatskasse ca. 20 Milliarden/a rein. Würde der schwere Steuerbetrug wie Schmuggel, Mehrwertssteuerbetrug über das Ausland und Subventionsbetrug unterbunden, kämen noch einmal 20 Milliarden/a (/anno) in die Kasse. Weitere 200 Milliarden Schwarzgeld Minimum wird im In- und Ausland vermutet (Geld aus schweren Verbrechen nicht enthalten) Wie die [url=http://www.google.de/search?hl=de&as_qdr=all&q=staatsanwaltschaft+subventionsbetrug++-nokia+-gesetzesentwurf+-gesetzentwurf&btnG=Suche&meta=cr%3DcountryDE:1uzr3pej]Googel-Suchfunktion[/url:1uzr3pej] zeigt sind die nicht weisungsunabhängigen deutschen Staatsanwaltschaften um die Aufklärung bemüht, - aber offensichtlich unter grösstmöglicher Arbeitsüberlastung - . Da tut Abhilfe dringend Not ! Gruss Tom |
| Tom | Das Problem der jährlichen Steuergeldverschwendung wurde immer wieder angeprangert. Klar war, dass z. B. bei einem Ausgabenetat für 2008 von ca. 283,2 Milliarden Euro klar sein dürfte, dass durch „das Zufallsprinzip“ ca. 10 % des Betrages, also ca. 28,32 Milliarden Euro verschwendet werden. Das soll keine Entschuldigung sein, ist so aber leider in allen Privathaushalten und Unternehmenshaushalten ebenfalls zu beobachten. [url=http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-92/_nr-1/_lkm-23/i.html#1:101zp8ps]Der Bund der Steuerzahler gab für 2007 bekannt, dass ca. 30.000.000.000.—Euro verschwendet wurden.[/url:101zp8ps] Statistisch lag der Betrag von ca. 1,68 Milliarden Euro über der Zufallsquote. Es hätte ggf. dieser Betrag eingespart werden können, wenn denn auch etwas investiert worden wäre, um Fehlentwicklungen entgegen zu wirken. Aber Investitionen in diesem Bereich wurde kaum getätigt. Wenn also die Steuergeldverschwendung hätte reduziert werden sollen, dann hätten die Ausgaben reduziert werden müssen, wie die Staatsverschuldung und das der Staat sich aus vielen Bereichen zurückzieht. Denkbar wäre, dass Abteilungen von Ministerien gänzlich geschlossen würden, weil diese überflüssig wurden, was auch geschah. Problem: Wohin mit den Beamten ? Tausdende wurden mit Vorsatz krank gemobbt, und so dann in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, also „entsorgt“ ! Das hatte nur eine Verschiebung der Kosten zu Folge, aber keine wirklichen Einspareffekte im Sinne von Personalkosten. Anmerkung: Es gab sehr viel zu tun ! Motto der Bundesregierung: Lassen wir es sein ? Gruss Tom |
| Tom | Radio Utopia am 15.02.2008, Kritische Anmerkung zur Aufklärung: [code:u70141lw][url=http://www.radio-utopie.de/2008/02/15/lgt-bank-korrupte-beamte-warnen-reiche-vor-razzien/]GT-Bank: Korrupte Beamte warnen Reiche vor Razzien[/url][/code:u70141lw] Gruss Tom |
| Tom | Herr Gerhard Röder, Fachanwalt für [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:3h0jpo2s]Arbeitsrecht[/url:3h0jpo2s] in Stuttgart, resümierte im Tagesspiegel online vom 15.02.2008: In Deutschland gibt es zwar keine Statistik über berufsbedingte Suizide. Doch Stress und Existenzängste plagen auch hierzulande immer mehr Arbeitnehmer. Dabei ist das Wohlergehen der Beschäftigten nicht zuletzt „Chefsache“: Denn neben der Pflicht zur Lohnzahlung und zur Bereitstellung eines Arbeitsplatzes kennt das deutsche Recht auch eine weitreichende „Fürsorgepflicht des Arbeitgebers“. Wichtige gesetzliche Grundlage dieser Verpflichtung ist Paragraf 241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – eine allgemeine Vorschrift, die für alle Schuldverhältnisse und damit auch für das Arbeitsverhältnis gilt. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Rechte aus dem Arbeitsverhältnis nur unter Berücksichtigung der Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Arbeitnehmers auszuüben. Weitere, sehr viel konkretere Regelungen sind zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz oder das Arbeitschutzgesetz. Einige dieser Gesetze werden wiederum durch Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung oder die Bildschirmarbeitsverordnung ausgestaltet. Sie enthalten zum Beispiel messbare Vorgaben für die Qualität der Beleuchtung am Arbeitsplatz oder die Frequenz von Computermonitoren. Neben Leben und Gesundheit der Mitarbeiter müssen auch ihre persönliche Ehre und Integrität, ihre Privatsphäre sowie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung im Betrieb gewährleistet sein. Dazu gehört zum Beispiel, dass ein Chef seine Angestellten vor Mobbing oder sexueller Belästigung bewahrt. So ist er verpflichtet, Hinweisen auf Schikanen nachzugehen, etwa durch die Befragung von Zeugen. Bestätigt sich der Verdacht, muss er den „Mobber“ – notfalls [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Abmahnung:3h0jpo2s]per Abmahnung – in seine Schranken[/url:3h0jpo2s] verweisen oder sogar entlassen. In der Praxis lässt allerdings schon der Nachweis von Mobbing viele Betroffene kapitulieren. Denn die Vorgänge müssen wiederholt auftreten und exakt dokumentiert werden, das Verhalten von Vorgesetzten eingeschlossen. Neben der Beweislast stellt auch die Frage der Ursächlichkeit ein häufiges Problem dar. So entschied beispielsweise das Bundesarbeitsgericht, dass ein Unternehmen nicht für jeden Selbstmord im Büro einstehen muss. Eine Haftung bestehe nur, wenn der Suizid auf ein unmittelbar vorhergegangenes betriebliches Ereignis zurückzuführen sei (Az.: 5 AzR 611/77). In diesem Fall würde er ähnlich einem Arbeitsunfall Versorgungsansprüche bei den Hinterbliebenen auslösen. „Gegen materielle und soziale Benachteiligungen sind deutsche Arbeitnehmer umfassend geschützt“, resümierte Gerhard Röder, Fachanwalt für [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:3h0jpo2s]Arbeitsrecht[/url:3h0jpo2s] in Stuttgart. Schwer messbar sei dagegen, ob eine zugespitzte betriebliche Situation tatsächlich die Ursache für stressbedingte Gesundheitsschäden darstelle. Anmerkung: Gesetze und Pflichten des Arbeitgebers gegen Mobbing JA!, Beweis=Null Gruss Tom |
| Tom | [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/377-Mobbing-Was-tun.html:2ulqhw06]Was sonst noch getan werden kann unter „Mobbing ? Was tun ?“[/url:2ulqhw06] Gruss Tom |
| Tom | Sachsen-Anhalt / Halle: Rassismus und Mobbing bei der Polizei [url=http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1201519916874&openMenu=1013083806188&calledPageId=1013083806188&listid=1018881578522]Mitteldeutsche Zeitung online am 14.02.2008[/url] Rassistenwitz oder Wahrheit in Teilen von Sachsen-Anhalts Polizei und Justiz ? In Dessau verbrennt ein Mensch in einer Polizeizelle. Langsam. Qualvoll. Grausam. Vier Wochen später kommentiert ein Beamter der Direktion Halle In einer Runde von Führungskräften, von denen nur einer widerspricht, dies mit den Worten: "Schwarze brennen eben mal länger." Doch der Skandal endet nicht: Er setzte sich fort im Mobbing und der Versetzung eines Polizisten, der Courage zeigte. Er setzte sich fort in der Aktenstube eines Staatsanwaltes, der in atemberaubender Geschwindigkeit feststellte, dass hier nichts Verwerfliches passiert sei. Er setzte sich fort im Büro eines Polizeipräsidenten, der einen Verweis als angemessene Strafe in solch' einer Sache betrachtet und den Sprücheklopfer weiter Dienst tun lässt. Es musste daher davon ausgegangen werden, dass zumindest in Teilen von Sachsen-Anhalts Polizei und Justiz ein unerträglicher Korpsgeist herrschte, der Täter schützt und Opfer verhöhnt. Es war längst an der Zeit, dass das Innenministerium an solchen Orten aufräumt. Gruss Tom |
| Tom | Hier gehts weiter. Der nächste Fall: Tatort: Stadt Görlitz … wieder ein Bürgermeister … faktuell online am 20.02.2008: Die frühere Stadtspitze von Görlitz geriet erneut im Visier der Justiz: Gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Rolf Karbaum (parteilos) und den früheren Finanzbürgermeister Rainer Neumer (CDU) wurde eine neue Anklage wegen Untreue in besonders schwerem Fall erhoben. Vorwurf der Staatsanwaltschaft Görlitz: ohne Zustimmung des Stadtrates die Zahlung eines Beitrages für Straßenentwässerung an die Stadtwerke Görlitz AG vereinbart zu haben Die Absprache sei unmittelbar vor dem Verkauf von Anteilen des Unternehmens 2001 getroffen worden. Zwischen 1995 und 2000 sollen daraufhin knapp sechs Millionen Mark (rund 3,07 Millionen Euro) plus 560.000 Mark (rund 286.000 Euro) an Zinsen gezahlt worden sein. Für den genannten Zeitraum hätten keine nachprüfbaren Berechnungen der Stadtwerke vorgelegen. Karbaum und Neumer waren bereits im Februar 2007 angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte sie, 50 Millionen Euro aus dem Teilverkauf der Görlitzer Stadtwerke mit zu großem Risiko in einem Fonds angelegt zu haben, wobei das Oberlandesgericht in Dresden Anfang Februar 2008 entschieden hat, kein Strafverfahren gegen beide zu eröffnen. *282) Der nächste Fall: Tatort: Bauunternehmen in Bramsche-Achmer Neue Osnabrücker Zeitung online am 20.02.2008: Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen gewerbsmäßiger Untreue verurteilte 19.02.2008 das Landgericht Osnabrück einen 47-jährigen Mann aus Menslage. Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab. Aufgefallen waren diese Zahlungen offensichtlich erst seinem Nachfolger, nachdem sich der Angeklagte selbstständig gemacht hatte. Das Gericht bewertete das Geständnis des Angeklagten zu dessen Gunsten, ferner, dass der Menslager sich mittlerweile darum bemüht, den Schaden wieder gut zu machen. Der Angeklagte war als Buchhalter in einem Bauunternehmen in Bramsche-Achmer beschäftigt gewesen und hatte nach Überzeugung des Gerichts über einen Zeitraum von fast fünf Jahren Firmengelder von rund 470000 Euro auf seine Privatkonten umgeleitet. Der Angeklagte hatte private Probleme, bis hin zum Suizidversuch. Nach seinen weiteren Angaben begann er nach und nach, innerhalb von manipulierten Sammelaufträgen Einzelsummen zwischen 3000 und 20000 Euro vom Geschäftskonto auf sein eigenes Konto zu überweisen. "Am Anfang habe ich damit Schulden bezahlt, später ging das Geld auch für Urlaub und Auto, halt für einen besseren Lebensstandard weg", gab der Angeklagte zu. *283) Der nächste Fall: Tatort: Forstbetriebsgemeinschaft Lonsee (pleite) Südwest Presse online am 20.02.2008: Der ehemalige Geschäftsführer der Forstbetriebsgemeinschaft Lonsee muss im Rahmen des Insolvenzverfahrens 124 000 Euro zurückbezahlen. Nach der Anhörung im November hatte das Ulmer Landgericht das Urteil gefällt. Im Sommer 2005 musste die Forstbetriebsgemeinschaft Lonsee (FBG) die Insolvenz beantragen. Im Sommer 2005 musste der Vorstand der FBG zurückgetreten, nachdem er in zwei Mitgliederversammlungen nicht entlastet worden war. Der daraufhin vom Ulmer Amtsgericht eingesetzte Notvorstand zog kurze Zeit später die Reißleine und meldete wegen Überschuldung die Insolvenz an. Das Verfahren wurde weitgehend abgeschlossen. Die Geschäftsstelle wurde aufgelöst und alle Vermögenswerte wie Radlader und Hackschnitzelvorräte verkauft. Unterm Strich klaffte immer noch ein großes Finanzloch in den Geschäftsbüchern - der Schuldenstand des aufgelösten Vereins belief sich auf 460 000 Euro. Die größten Posten: nicht ausbezahlte Holzgelder sowie ein offenes Darlehen, das Privatleute der FBG zu einem neunprozentigen Zinssatz gewährt hatten. Nach Recherchen des Insolvenzverwalters sollen sich einige ehemalige Vorstandsmitglieder sowie der Geschäftsführer noch kurz vor ihrem Rücktritt ihre Darlehen in Höhe von insgesamt rund 130 000 Euro zurückzahlen lassen haben, obwohl sie um die Finanzmisere der FBG gewusst haben mussten. Dieses Geld hat das Anwaltsbüro Derra eingeklagt - und im wichtigsten Fall "obsiegt". Es standen weiteren Zivilklagen gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder an. Mitte Februar 2008 fand hierzu ein Prozess in Ulm statt. Dem ehemaligen Geschäftsführer und zwei weiteren in der Forstwirtschaft tätigen Geschäftsleuten drohte weiteres Ungemach: Gegen sie hatte die Staatsanwaltschaft Ulm Anfang 2007 Anklage erhoben. Ihnen wurde Untreue und ein Verstoß gegen das Aktiengesetz vorgeworfen. *284) Der nächste Fall: Tatort: Hamburg … wieder eine Sparkasse … HASPA Osdorfer Born abendblatt.de online am 20.02.2008: Schonungslos erzählte der zweifache Familienvater, wie er zum Straftäter wurde: Im Jahr 2002 bekam er mit seinem Vorgesetzten Probleme, weil einem hoch verschuldeten Kunden ein zu hoher Kreditrahmen gewährt worden war. Der Angeklagte wollte die Schulden verringern - und buchte von einem fiktiven Konto, das er zum Schein einrichtete, fünfstellige Beträge auf das überzogene Konto des Kunden, um so seinen Chef zu beruhigen. "Wenn das herausgekommen wäre, hätte das zu meiner Kündigung geführt", sagte der Angeklagte. "Beruflicher Selbstmord? Das wollte ich nicht", ergänzt der Banker, der sich immer weiter verstrickte. "Aus Angst vor Entdeckung", habe er weiter gemacht, obwohl er wusste, dass sein Coup bei rationaler Betrachtung irgendwann auffliegen musste. Als es mit seiner Ehe bergab ging, habe er versucht, "die Zuneigung meiner Familie finanziell zu erkaufen". "Und um meinen Stress zu kompensieren, habe ich mich in den Konsum geflüchtet." Als "finanzieller Supermann" habe er sich präsentieren wollen, formuliert er. Schließlich habe er zwei Darlehen eingerichtet - auf die Namen seiner Eltern, die davon nichts wussten. Von den Konten hob er munter ab, verprasste auch das Geld. "Ich habe meine Eltern getäuscht", gibt er zu. Seine Familie erklärte er den Geldsegen etwa damit, er habe Sachen auf dem Flohmarkt verkauft der von seinem Arbeitsgeber Zulagen bekommen, für gute Leistungen. Im November 2006 flog alles bei einer Revision im Geldinstitut auf. Der Banker (Verdienst damals 2400 Euro netto), wurde entlassen. Heute jobbt er als Pizzafahrer und auf dem Bau. Er ist geschieden, seine zwei Kinder leben bei seiner Ex-Frau. Er zog zu seiner Mutter, die ihn mit unterstützt. Seine Erkenntnis: "Ich habe 23 Jahre Berufserfahrung, den Beruf weggeworfen, die Kinder, die Familie verloren - und das alles für vier lustige Jahre." Schaden: Insgesamt 500.000,-- Euro *285) Der nächste Fall: Tatort: Bonn EXPRESS online am 20.02.2008: Peter V. (66, Name geändert) soll 160.000 Euro veruntreut haben. Der Senior wurde angezeigt und wegen Untreue zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Es erfolgte eine Zahlung von 10.000 Euro an den Ex-Arbeitgeber. Die Betriebsrente von über 1000 Euro muss der Ex-Arbeitgeber auch nicht zahlen. Peter V. arbeitete seit 1969 für eine Hausverwaltungs-Firma, war Prokurist und später auch Geschäftsführer. Über seinen Schreibtisch liefen Versicherungsschecks, die dazu gedacht waren, fällige Handwerkerrechnungen zu begleichen. Der Vorwurf: Aus der Firmenkasse zahlte er die Handwerker, das Geld von der Versicherung strich er selbst ein. Bei der Volksbank kannte man ihn seit Jahren. Deshalb dachte man nicht an einen Schwindel, als er die Schecks einreichte, auf denen der Name seiner Firma stand, nicht sein eigener. Nachdem V. in Rente gegangen war, er flog auf. Die Mitarbeiter der Volksbank hatten Mitschuld, denn sie waren verpflichtet, die Schecks genau zu prüfen, was sie nicht taten – und damit V. das Spiel leicht machten. Es konnten nicht alle Betrügereien nachgewiesen werden. Der Anwalt seiner Ex-Firma, Axel Dietrich: „Er hat im großen Stil Unterlagen vernichtet.“ *286) Der nächste Fall: Tatort: Stadtwerke der Stadt Neubrandenburg. ostseezeitung.de online am 20.02.2008 Weil er mehr als 100 000 Euro vom Geschäftskonto der Stadtwerke privat abgezweigt haben soll, wurde der Ex-Prokurist der Stadtwerke, die ein Tochterunternehmen der Stadt Neubrandenburg ist, angeklagt. Der Beschuldigte war in Neubrandenburg wohnhaft. Der Vorwurf: Verdacht auf Untreue und Unterschlagung Die Vorfälle waren bekannt geworden, nachdem der Mann Ende 2007 gekündigt hatte. Er soll mit fingierten Rechnungen gearbeitet haben. Der Schaden sei inzwischen vollständig beglichen. *287) Der nächste Fall: Tatort: Forschungszentrums Karlsruhe morgenweb.de online am 21.02.2008: Wegen des Verdachts der Bestechung und Bestechlichkeit hat die Staatsanwaltschaft Teile des Forschungszentrums Karlsruhe durchsucht. Nach einem Bericht des Südwestrundfunks (SWR) hatte eine anonyme Anzeige den Geschäftsbereich Stilllegung ins Visier der Ermittler gebracht. Bei dessen Großprojekten wie dem Abriss der umstrittenen atomaren Wiederaufarbeitungsanlage (WAK) in Karlsruhe und des "Schnellen Brüters" waren die Kosten in Milliardenhöhe gestiegen. Zwei leitende Mitarbeiter seien vorläufig suspendiert und kommissarische Leiter an ihrer Stelle eingesetzt worden. *288) Der nächste Fall: Tatort: Stadt Braunschweig / Stadtentwässerung Braunschweig newsclick.de online am 21.02.2008: Vor der Privatisierung der Stadtentwässerung Braunschweig 2005 wurde eingekauft: Autos, Computer und Büromöbel Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf. Die beschuldigten Mitarbeiter sollen bei den Einkäufen vor der Privatisierung eigenmächtig gehandelt haben. Das Ermittlungsverfahren der Braunschweiger Staatsanwaltschaft wurde auch gegen einen Mitarbeiter der Stadtentwässerung Braunschweig gerichtet. Zum Kreis der Beschuldigten wurden mehrere Angestellte der BS-Energy-Tochter Stadtentwässerung genannt, wobei sich die Stadt Braunschweig mit 25,1 Prozent an dem Versorgungsunternehmen BS-Energy, der französische Veolia-Konzern die 74,9-Prozent-Mehrheit, beteiligte. Die Gegenstände, die angeschafft wurden, seien betriebswirtschaftlich nicht notwendig und unwirtschaftlich gewesen, so der Ermittlungsansatz. Der Schaden für die damalige Eigentümerin, die Stadt Braunschweig, soll sich auf fast 100 000 Euro belaufen. *289) Der nächste Fall: Tatort: Vestische Arbeitsagentur bei Essen ... Altenheime mit 1-Euro-Jobbern versorgt ? ... Fachkräfte rausgeschmissen ? ... Presseportal online am 21.02.2008: Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelte gegen den Geschäftsführer der Vestische Arbeitsagentur, Herr Ulrich Lammers und gegen drei weitere Beschuldigte wegen des Verdachts der Untreue. Hintergrund: Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat bei der Überprüfung der "Vestischen Arbeit" festgestellt, dass zwei von drei Hartz-IV-Fällen nicht korrekt bearbeitet wurden. In 66,5 Prozent aller Ende 2006 geprüften Vorgänge fanden die Revisoren fehlerhafte Rechtsanwendungen, Rechen- und Übertragungsfehler oder fehlende Dokumentationen. Zudem waren 60,8 Prozent der vorgelegten Eingliederungsvereinbarungen fehlerhaft. Verantwortlich: Der Geschäftsführer Ulrich Lammers (48) Ein vermuteter Interessenkonflikt des Geschäftsführers der Vestischen Arbeit stand zudem zur Debatte. Denn Geschäftsführer Ulrich Lammers (48) war nicht nur ab 2004 Leiter der Hartz-IV-Behörde, sondern stand bis August 2007 als Geschäftsführer des Städtischen Altenheims Grullbad im Dienste der Stadt Recklinghausen. Lammers war zudem als leitender Beamter des Sozialamtes der Stadt Ende 2004 per Abordnung zum Chef der neuen, kreisweit arbeitenden Behörde gemacht worden. Auffällig: Die Stadt Recklinghausen erhielt deutlich mehr Ein-Euro-Jobber als die übrigen neun kreisangehörigen Städte. Doppelfunktion nutzte das CDU-Mitglied dazu, um bis zu 40 Ein-Euro-Jobber im Städtischen Altenheim arbeiten zu lassen. Es kam zur Kündigung von Stammpersonal - darunter war auch der Betriebsratsvorsitzende. Ein-Euro-Jobber übernahmen Tätigkeiten im Pflegebereich, im sozialen Dienst und im haustechnischen Dienst. PDS-Kreistagsmitglied Detlef Beyer-Peters bezifferte den Wettbewerbsvorteil für das Altenheim auf rund 400 000 Euro jährlich. Deutliche Zahlen: Von 272 Ein-Euro-Jobbern, die Ende 2006 in den 57 Altenheimen im Kreis Recklinghausen beschäftigt wurden, arbeiteten 156 in Recklinghausen. Allein 40 davon im städtischen Altenheim Grullbad. Vom gesetzlich angestrebten Ziel der Qualifizierung der Langzeitarbeitslosen war Mitte 2005 das Städtische Altenheim laut Bundesanstalt für Arbeit (BA) und deren Prüfbericht meilenweit entfernt: Das Konzept für eine sechs Monate laufende Maßnahme kam Monate zu spät, eine fachliche Anleiterin wurde erst drei Monate nach Projektbeginn eingestellt. Und dann noch … Die Stadt Recklinghausen erhielt von der Vestischen Arbeit volle Kostenpauschalen für nicht besetzte Teilnehmerplätze beim städtischen Entsorgungsbetrieb. Schlamperei oder Absicht? Diese Frage stellt sich bei festgestellten Unregelmäßigkeiten in der Vestischen Arbeit: In 83,3 Prozent der überprüften Trainingsmaßnahmen wurden keine Teilnahmebeurteilungen erstellt. Und in 85 Prozent der Fälle wurde von der Vestischen Arbeit kein Ergebnisbericht angemahnt, heißt es weiter. Diese seien aber wichtig für die weitere "Integrationsweg-Planung". *290) Der nächste Fall: Tatort: Villingen-Schwenningen … demenzkranken Rentner abgezockt … suedkurier.de / Villingen-Schwenningen online am 21.02.2008: Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Villingen-Schwenningen stand ein ehemaliger Rechtsanwalt aus der Region wegen Untreue. Die Staatsanwaltschaft warf dem 41-jährigen, der jetzt als angestellter Steuerberater arbeitet, vor, einen mittlerweile verstorbenen Witwer und dessen Erben um insgesamt rund 16000 Euro erleichtert zu haben. Das Vormundschaftsgericht Villingen-Schwenningen hatte den Angeklagten Anfang 2005 zum ehrenamtlichen Betreuer für einen stark an Demenz erkrankten Mann bestellt, der weitgehend desorientiert und hilflos war. In dieser Funktion war der Angeklagte über zwei Konten des mittlerweile Verstorbenen bei der Sparkasse Schwarzwald-Baar und der Deutschen Bank verfügungsberechtigt. Innerhalb von acht Monaten soll er insgesamt 21 Mal Geld von einem der Konten seines Schützlings abgehoben, auf sein Privatkonto überwiesen oder Barschecks eingelöst haben, als Nachlassverwalter weitere elf Mal. Drei Mal 800 Euro, die er sich auf sein Konto überwiesen hatte, seien Entlohnung für Nachtschichten gewesen. Die Abhebungen am Geldautomaten der Deutschen Bank bestreitet der Angeklagte. "Ich hatte für dieses Konto gar keine Bankkarte." Er habe das Konto auf Wunsch des Bruders des Betreuten eingerichtet und nur dieser habe eine Bankkarte gehabt. "Sie wissen aber schon, dass er zum Zeitpunkt der letzten Abhebung ebenfalls nicht mehr lebte?" fragte die Staatsanwältin. Das könne er sich nicht erklären, so der ehemalige Rechtsanwalt, der nach zwei Jahren seine Zulassung bei der Anwaltskammer Freiburg freiwillig zurückgegeben hatte - und damit einem Ausschluss zuvorgekommen war. *291) Weiter im Fall des reutlinger Spediteurs Thomas Betz … Wie beteits unter [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-macht-t498.html:2jfza6ba]Wie in „Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der korruption der Macht / Teil I“[/url:2jfza6ba] *135) berichtet, wurde der reutlinger Spediteur Thomas Betz (49) angeklagt. Er legte am 22.02.2008 vor dem Stuttgarter Landgericht ein Geständnis ab. Handelsblatt online am 22.08.2008: „Ich übernehme die volle Verantwortung für das, was geschehen ist“, sagte Betz am 22.02.2008. „Ich stehe zusammen mit dem Unternehmen für die Konsequenzen ein.“ Dem Spediteur werden Bestechung und Sozialversicherungsbetrug mit einem Schaden von 50 Millionen Euro vorgeworfen. Der Spediteur gab vor Gericht an, dass das Unternehmen ohne die Zahlung von Schmiergeldern keine Geschäfte in den osteuropäischen Ländern hätte machen können. Es habe sich dabei um eine Art von Schutzgeld gehandelt. Bei dem Vorgehen habe das Unternehmen aber bewusst in Kauf genommen, gegen deutsches Recht verstoßen zu haben. Der Angeklagte sprach davon, dass das „System Betz“ rechtliche Brüche hatte. *292) Der nächste Fall: Tatort: Stadtsparkasse Düsseldorf … wieder eine Sparkasse … und Firma „Maxfield“ … Kölner Stadtanzeiger online am 22.02.2008: Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat im Fall Franjo Pooth fünf Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen das Düsseldorfer Sparkassen Vorstandsmitglied Karl-Heinz S. wurde ein Verfahren wegen Untreue und Bestechlichkeit eingeleitet. Gegen den Düsseldorfer Sparkassen-Bediensteten Roberto H. wurde ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit eingeleitet. Bei Düsseldorfer Sparkassen-Vorstandschef Heinz-Martin Humme soll es wegen der Kreditvergabe einen Anfangsverdacht wegen Untreue gegeben haben, hier wurde ebenfalls ermittelt. Pooth hatte mit seinem Geschäftspartner bei der Düsseldorfer Stadtsparkasse einen Kredit in Höhe von 9,2 Millionen Euro erhalten, war mit seiner Firma „Maxfield“ aber zahlungsunfähig geworden. Gegen Pooth und seinen Partner ermittelt die Behörde wegen Insolvenzverschleppung und Bestechung im Geschäftsverkehr. Pooth und sein Partner sollen Verantwortlichen der Sparkasse Flachbildschirme im Wert von 3500 Euro sowie andere Geschenke überbracht haben. Der Wert dieser Gegenstände rechtfertige Ermittlungen wegen Bestechung und Bestechlichkeit, hieß es. *293) Der nächste Fall: Tatort: … wieder Daimler … diesmal Evobus Wie bereits unter [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-macht-t498.html:2jfza6ba]„Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der korruption der Macht / Teil I“[/url:2jfza6ba] zu *19) *38) *151) *202) *203) zu *236) *244) wurde über Korruption bei Daimler berichtet. FOKUS Money online am 22.02.2008: Im November 2006 hatte der Leiter der Bus-Aktivitäten, Wolfgang Diez, aus persönlichen Gründen sein Amt niedergelegt. Wegen millionenschwerer Untreue hatte das Stuttgarter Landgericht Ende Januar einen früheren Daimler-Manager zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Neu an das Tageslicht kam, dass die Ermittler die früheren Manager der Daimler-Bustochter Evobus der Untreue sowie der Bestechung ausländischer Amtsträger verdächtigten. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte dem Bericht zufolge, es handele sich um „fünf bis zehn“ Personen. Ein Daimler-Sprecherin sagte, das Unternehmen arbeite mit den Behörden zusammen. Im Herbst 2006 mussten dem Blatt zufolge gleich sechs Evobus-Topleute den Konzern verlassen. Zuvor hatten interne Korruptionsfahnder die türkische Filiale der Bustochter durchsucht und dort belastendes Material gefunden, schrieb das Magazin. Es geht dem Bericht zufolge unter anderem um einen Großauftrag der Stadt Istanbul. Die türkische Metropole hatte vor drei Jahren 450 Stadtbusse bei Daimler geordert. *294) Der nächste Fall: Tatort: Bad Kreuznacher Autohaus Opel mein-rheiner.de / Allgemeine Zeitung online am 14.02.2008: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Ermittlungen wegen des Verdachtes der Insolvenzverschleppung gegen den Bad Kreuznacher Opel-Händler Friedrich Leydecker aufgenommen. Es sei gewiss, der Fall werde Arbeitsplätze kosten. *295) Der nächste Fall: Tatort: Schwalmstadt, Schuhfabrik Rhode Lausitzer Rundschau online am 16.02.2008: Im insolvente Schuhhersteller Rohde im nordhessischen Schwalm-stadt standen fast ein Drittel der Mitarbeiter vor der Entlassung: Die Marburger Staatsanwaltschaft teilte mit, dass sie wegen verschiedener Verdachtsfälle gegen den langjährigen Rohde-Geschäftsführer Friedrich Wilhelm Schmitt ermittelte. Der frühere Rohde-Chef wurde wegen Betrugs angeklagt, ermittelt wurde auch wegen Bilanzfälschung und Insolvenzverschleppung. Der Schaden habe sich auf mehr als 70 Millionen Euro belaufen. Schmitt habe sich aber nicht selbst bereichert. *296) Der nächste Fall: Tatort: Leipzig sz-online.de am 22.02.2008: In Leipzig sollen zwei Altenpflegerinnen das Konto einer 88-Jährigen geplündert haben. Innerhalb eines halben Jahres wurde die alte Dame um mehr als 44000 Euro erleichtert. Vor dem Landgericht wurde verhandelt. Für Wally R. kommt die juristische Aufarbeitung des erlittenen Unrechts leider zu spät. Anfang 2005 verstarb die Rentnerin im 89. Lebensjahr. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wurde sie von den Menschen, denen sie blind vertraute, regelrecht ausgeplündert. Zehn Fälle der Untreue im besonders schweren Fall soll Ilona B. (45) begangen haben, die in Leipzig einen privaten Pflegedienst sei. Ihre als Pflegerin angestellte Schwiegertochter Sandra H. (31) soll Beihilfe geleistet haben. Und so liefen die Schweinereien laut Anklage ab Ende 2003 entdeckten die Pflegekräfte, die Wally R. täglich ambulant betreuten, insgesamt 2.000 D-Mark in deren Wohnung. Bereitwillig bot Ilona B. an, das Geld in die neue Währung zu tauschen. Doch von den 1022 Euro sah die Rentnerin keinen einzigen. Später ließen sich die Pflegerinnen von der an Demenz leidenden Seniorin Überweisungsscheine blanko unterschreiben. Damit soll Ilona B. das Konto der alten Dame leer geräumt haben. Sogar offene Rechnungen über Computer und Telefonkosten ihrer Firma soll die Angeklagte mit dem Geld der Rentnerin beglichen haben. Bis Mai 2004 entstand Wally R. laut Anklage ein Vermögensschaden von 44573,67 Euro. *297) Der nächste Fall: Tatort: Alsterdorf, Zentrale der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) am Deelbögenkamp … öffentlicher Dienst … Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist eine gesetzliche Unfallversicherung und damit Teil der Sozialversicherung. Deutschlandweit betreut die VBG 550 000 Unternehmen mit etwa 6,7 Millionen Beschäftigten. Dazu gehören Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Sportvereine und Kirchen. Das Unternehmen haftet bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. abendblatt.de online 25.02.2008: Rund 100 Beamte der Kriminalpolizei sowie Staatsanwälte und Bereitschaftspolizisten durchsuchten die Zentrale der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) am Deelbögenkamp. Der Verdacht der Ermittler: Untreue. Es soll um Aufträge des Versicherungsunternehmens in Höhe von etwa 40 Millionen Euro an eine IT-Firma gegangen sein. Verdächtig: Der VBG-Chef Ernst Haider sowie 14 weitere leitende Mitarbeiter: Sie sollen mit der Firma Entitec, postalisch direkt neben der VBG-Zentrale ansässig, eine Art Exklusivvertrag abgeschlossen haben. Demnach hätte VBG womöglich zu überhöhten Preisen Computer für seine etwa 2000 Mitarbeiter gekauft. Ebenso habe es Verträge über Rechnerschulungen und Beratungen gegeben. Untersuchungsrelevant wären nur Aufträge der vergangenen sechs Jahre. Alles davor soll bereits verjährt sein. Die Beamten durchsuchten zehn Büros und Wohnungen in Hamburg. Sie stellten Akten und Computer, aber auch in Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg sicher. Der Verdacht der Untreue sei laut VBG-Sprecherin Daniela Dalhoff anonym erhoben worden. *298) Der nächste Fall: Tatort: Düsseldorf Rheinische Post online am 25.02.2008: Zu elf Monaten Bewährungsstrafe wegen Untreue hat das Amtsgericht am 24.02.2008 einen 44-jährigen Versicherungsexperten verurteilt. Er gab zu, durch 31 erfundene Schadensfälle, die er als Vertreter selbst regulieren durfte, binnen sechs Monaten rund 25.000 Euro aus der Versicherungskasse in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Als Motiv gab er an, er habe erhebliche Umsatzeinbußen erlitten, eine Hypothek auf das Haus seiner Eltern nicht mehr bedienen können. Um den Eltern das Haus zu erhalten, habe er in die Kasse gegriffen, zahle die Beute nun aber in Raten zurück. Da er bisher unbescholten war, kam er mit Bewährung davon. *299) Der nächste Fall: Tatort: Kreissparkasse Altötting-Burghausen … wieder eine Sparkasse … Passauer Neue Presse am 26.02.2008: Am 25.02.2008 musste sich die Sparkassenangestellte Inge H. (57)vor dem Amtsgericht Altötting wegen Untreue verantworten. Zwar zeigte sich die Angeklagte geständig, die Frage nach dem Motiv jedoch blieb ungeklärt. Fünf großteils betagte Kundinnen der Kreissparkasse Altötting-Burghausen soll die Sparkassenangestellte Inge H. (57) von 2002 bis 2007 in 66 Fällen um insgesamt 368 282,11 Euro betrogen haben. Der Betrug habe für die Angeklagte ein zweites Einkommen von durchschnittlich 6138 Euro monatlich dargestellt. Ins Rollen kam der Fall im Juli 2007, als eine der geprellten Kundinnen verstarb. Inge H. versuchte noch, an die Sparbücher zu gelangen, die Angehörigen aber wandten sich an die Sparkasse. Zur Wiedergutmachung des Schadens aber trägt sie bei. Das Haus der Familie ist verkauft, sie haftet mit allem Vermögen und hat ein notarielles Schuldeingeständnis über den gesamten Schaden abgelegt. Ursprünglich war es so, dass die fünf betagten Kundinnen jeweils Geld vom Giro- auf das Sparkonto umbuchen wollten. Die Angeklagte ließ sie statt Überweisungs- Barauszahlungsbelege unterschreiben, trug die entsprechende Summe mit Zinsen in den Sparbüchern per Schreibmaschine ein und verbuchte das Geld auf ihr eigenes Konto. Der erste Fall hat sich schon 1989 zugetragen, der Gesamtschaden beläuft sich auf 622 020,21 Euro. Alle Fälle vor 2002 seien aber verjährt, so Staatsanwältin Barbara Heindl. Das Geld habe sie in ihr Haus sowie das Haus ihres Sohnes gesteckt und dessen schlecht laufenden Betrieb unterstützt, so die Angeklagte. Drei Jahre Freiheitsstrafe lautete das Urteil. Das Vertrauensverhältnis betagter Kunden aufs Gröblichste zu missbrauchen, so der Richter, zeuge von schwerer krimineller Energie. *300) Der nächste Fall: Tatort: Moskau und Kairo und Chisinau (Republik Moldau) … Missbrauchsfälle bei Einreisegenehmigungen … Handelsblatt online am 26.02.2008: Zwei Jahre nach der Visa-Affäre sollen an den deutschen Botschaften in Moskau und Kairo erneut knapp 1 500 Missbrauchsfälle bei Einreisegenehmigungen entdeckt worden sein. Dies räumte die Bundesregierung in der am Dienstag veröffentlichten Antwort auf eine FDP-Anfrage ein. Inzwischen sei ein deutscher Mitarbeiter vom Dienst suspendiert, gegen sieben Ortskräfte wird ermittelt. Die Regierung listete insgesamt 1 259 bis Ende 2007 ermittelte Missbrauchsfälle in Moskau und 209 in Kairo auf. Dabei hätten „gefälschte beziehungsweise inhaltlich unwahre Begleitunterlagen zum Visumantrag“ vorgelegen, die eigentlich zur Ablehnung hätten führen müssen. Auch an der deutschen Botschaft Chisinau (Republik Moldau) und am Generalkonsulat Schanghai seien solche Fälle entdeckt worden. In vier weiteren Auslandsvertretungen würden noch polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen geführt. Die Gesamtzahl der Missbrauchsfälle gab die Regierung mit 1.678 an. Fehlverhalten werde nur einem aus Deutschland entsandten Botschafts-Mitarbeiter vorgeworfen; er sei vom Dienst suspendiert worden. „Im übrigen ist ausschließlich Ortskräften ein Fehlverhalten anzulasten“, heißt es in der Antwort. In allen Fällen, wo dies geboten gewesen sei, habe sich das Auswärtige Amt von den Mitarbeitern getrennt. Gegen eine Ortskraft in Moskau ermittle die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Bestechlichkeit, Urkundenfälschung und Visaerschleichung. Gegen sechs Ortskräfte aus Kairo werde wegen Einschleusen von Ausländern, Urkundenfälschung und Bestechlichkeit ermittelt. In beiden Fällen habe das Auswärtige Amt Strafanzeige gestellt. *301) Wie schon weiter oben unter *210) berichtet, waren die Osmanis in allerlei Dinge verwickelt. merkur-online.de online am 26.02.2008: Wegen Beihilfe zum Millionenbetrug beim Kauf von Seniorenwohnungen wurde der Hamburger Geschäftsmann Burim Osmani am 26.02.2008 zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Würzburg sah es als erwiesen an, dass der 43-Jährige mit einem Bauunternehmer durch einen vorgetäuschten Kaufvertrag zehn Millionen Euro von einer Bank erschlichen hat. Osmani hat dafür nach Überzeugung des Gerichts rund 500 000 Euro kassiert. Das Gericht sprach das Urteil zunächst nur gegen Osmani und nicht gegen den Hauptangeklagten aus Schweinfurt. In dem Prozess gegen den 65-Jährigen, der bereits mehr als zehn Monate dauert, ist die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen. Nach Ansicht des Gerichts hatten die beiden Männer im Jahr 2004 zum Schein einen Kaufvertrag über die Wohnungen abgeschlossen. Hintergrund war die Forderung der Bank, ein Darlehen in Höhe von rund zehn Millionen Euro nur zu gewähren, wenn ein Großteil der Wohnungen schon vor dem Bau verkauft sei. Deshalb hätten die beiden in dem Vertrag den Kauf besiegelt. Zugleich hatten sie jedoch in einem zweiten Vertrag ein Rückkaufsrecht vereinbart. Die Bank, die von dem zweiten Vertrag nichts wusste, ließ sich von dem Kaufvertrag täuschen und zahlte das Geld aus. "Ohne den Tatbeitrag Osmanis war der Betrug nicht denkbar", sagte der Vorsitzende Richter. Dennoch habe das Gericht in dem fast ein Jahr dauernden Prozess keine Hinweise gefunden, die Osmani mit organisierter Kriminalität in Verbindung brächten. Unterdessen muss sich Osmani vom 4. März an erneut vor einem Gericht verantworten. In Hamburg wurde er gemeinsam mit seinem Bruder wegen Anstiftung und Beihilfe zu besonders schwerer Untreue angeklagt. Der Vorwurf laut Anklage: Die Brüder sollen über Strohmänner Bankkredite für verschiedene Bauprojekte erlangt haben. *302) Der nächste Fall: Tatort: Bonn, Seniorenheimbetreiber Refugium aus Königswinter (pleite) … Bonner Generalanzeiger online am 28.02.2008: Im Jahr 2001 ging der Seniorenheimbetreiber Refugium aus Königswinter in Insolvenz. Mit verantwortlich: Klaus Küthe, der letzte Vorstandsvorsitzende des Unternehmens Zwei Männer im Alter zwischen 42 und 57 Jahren die Geschäftsführerin der größten Gesellschaft der Holding Die Staatsanwaltschaft warf Klüthe dreifacher Untreue im besonders schweren Fall vor. Weiter: Der in Paris lebende 64-Jährigen soll falsche Angaben im Rahmen der Beantragung einer Kapitalerhöhung und Bilanzmanipulation getätigt haben. Der seit 1999 als allein berechtigter Vorstand agierende Küthe beging die Taten laut Anklage zwischen April 2000 und Juni 2001. Dabei soll das Unternehmen Pachtzinsen veruntreut haben, die es als Untervermieter von den zahlreichen Betreibereinrichtungen von Wohnheimen kassierte. Ab November 2000 sei die Holding zahlungsunfähig gewesen und habe die vereinnahmten Pachtzinsen nicht mehr an den Eigentümer entrichtet. Der entstandene Schaden: Rund 6.000.000 Euro. Ein Großteil der Häuser musste daraufhin schließen. Ab Ende 2000 soll die Holding zudem Tochterfirmen angewiesen haben, der Muttergesellschaft Darlehen bereitzustellen. Durch den Entzug von gut 2.000.000 Euro sei die Existenz der einzelnen GmbHs gefährdet worden. Eine weitere Untreuehandlung sieht die Staatsanwaltschaft darin, dass der Angeklagte einem hoch verschuldeten Manager des Unternehmens ein Privatdarlehen von etwa 90 000 Euro bewilligte - obwohl keine Aussicht auf Rückzahlung bestanden habe. Weiter: Dem 64-Jährigen wurde zur Last gelegt, dass er im März 2001 ein anscheinend falsches Wertgutachten für eine geplante Kapitalerhöhung der AG nutzte. Außerdem soll es zu einer "unrichtigen Darstellung" der Vermögenslage im Jahresabschluss 1999 gekommen sein. Obwohl ein Fehlbetrag von etwa 22.000.000 Euro bestanden habe, sei in der Bilanz ein Jahresüberschuss von rund 7.400.000 Euro ausgewiesen worden. Neben dem Vorstandsvorsitzenden müssen drei Wirtschaftsprüfer auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Männer im Alter zwischen 42 und 57 Jahren haben in den Augen der Staatsanwaltschaft einen entscheidenden Anteil am Untergang der Holding. Sie sollen in Kenntnis der wahren finanziellen Verhältnisse ein falsches Wertgutachten erstellt und zudem die falsche Jahresbilanz bescheinigt haben. Auch die Geschäftsführerin der größten Gesellschaft der Holding muss vor Gericht erscheinen. Vorwurf: Untreue in zwei Fällen, Insolvenzverschleppung sowie das Unterlassen des Abführens von Arbeitnehmeranteilen der Sozialversicherungen in Höhe von knapp 2.5.00.000 Euro vorgeworfen Refugium kein unbeschriebenes Blatt: In den vergangenen Jahren hat es bereits mehrere Prozesse gegen die Mitglieder des ersten Vorstands gegeben, der von 1997 bis 1999 tätig war. So wurde unter anderem der Gründer und erste Vorstandsvorsitzende Paul Kostrewa im Mai 2006 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Dem erkrankten Mann, der nur zwei Stunden am Tag verhandlungsfähig war, konnten Ausschüttungsuntreue und Bilanzfälschung nachgewiesen werden. Mit einer Bewährungsstrafe kam auch Franz-Josef S. im August 2003 davon, da er bereit war, etwa eine halbe Millionen zu zahlen. Drei Viertel flossen in die Insolvenzmasse, ein Viertel ging an die Staatskasse. *303) Der nächste Fall: Tatort: Gemeinde Selb-Erkersreuth … Pfarrer zockte im Ascher Spielcasino ein Teil der Spenden weg … Frankenpost online 28.02.2007: Vom Schöffengericht Wunsiedel bekam der ehemalige Erkersreuther Pfarrer die Quittung, der bis zur Jahresmitte 2007 die Evangelische Hilfskasse des Dekanats verwaltete. Er bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Eine der Bewährungsauflagen lautet, den Schaden innerhalb von drei Jahren wieder gut zu machen. Dafür wurden dem inzwischen bei vollen Bezügen suspendierten Pfarrer allmonatlich 900 Euro vom Nettogehalt in Höhe von 2400 Euro abgezogen. Er hatte sich über 30 000 Euro vom Hilfskonto der Diakonie aufs eigene Konto überwiesen. Im Juli 2007 zeigte sich der Pfarrer selbst bei der Polizei an, weil es für ihn langsam eng wurde, wie der Staatsanwalt mutmaßte. In der Hauptverhandlung am 27.02.2008 vor dem Schöffengericht legte der 47-Jährige ein lückenlosen Geständnis ab. Er bedauerte sein Fehlverhalten und erklärte es mit einer „persönlichen Krise“, in die er geraten sei, weil ihn seine zweite Frau verlassen hatte. Insgesamt verschwanden 31 500 Euro. Wie die Kripo Hof zusammentrug, verschwanden zwischen April 2006 und Juli 2007 elf Tranchen von je 2000 bis 3500 Euro vom Konto des Hilfswerks. Allzu schwer war dies nicht: Als alleiniger Verfügungsberechtigter musste sich der Pfarrer nur an seinen PC setzen. Er überwies die Tausender einfach online auf sein Privatkonto. Strenge Kontrollen musste der 47-Jährige wohl nicht fürchten. Als wegen anderer Unregelmäßigkeiten sein Finanzgebaren langsam ins Zwielicht rückte, überreichte er dem Dekan eine Übersicht, auf der für die Abhebungen andere Verwendungszwecke eingetragen waren. Der Pfarrer wurde frühzeitig auffällig: Wie die Sekretärin der Pfarrei als Zeugin aussagte, war vor Jahren schon einmal eine Telekom-Rechnung von damals rund 10 000 Mark aufgelaufen. Wie der Pfarrer vor Gericht kleinlaut zugab, waren die Kosten entstanden, weil er sich mit dem Computer über den Pfarranschluss in fragwürdige Sex-Service-Dienste eingewählt hatte. Die Kosten dafür hatte der sündige Hirte hinterher allerdings zurückerstattet. In der gestrigen Verhandlung bezifferte er seine Schulden auf rund 29 000 Euro – ohne das fehlende Geld der Diakonie. *304) Der nächste Fall: [url=http://cvjm-moers.de/page/start.php]Tatort: Moers , CVJM e.V. [/url] Rheinische Post online am 28.02.2008: Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen Kassierer des CVJM in Moers Untreue in 30 Fällen vor. In Verdacht geraten war der Mann Ende 2005. Nach einem Wochenendseminar hatte er insgesamt 900 Euro von den Teilnehmern kassiert und diese behalten. Zur Rede gestellt, gab er zu, dass er das Geld auf seinem Konto „falsch geparkt“ habe. Der ehemalige Kassierer des CVJM wurde auffällig, und die Verantwortlichen des CVJM wurden stutzig, als der Kassierer insgesamt neun Termine zur gemeinsamen Jahresabrechnung abgesagt hatte. Nachdem man ihm gekündigt hatte, habe er zwei Plastiktüten voll mit Unterlagen, unter anderem Kontoauszüge und Quittungen, abgegeben. Die Unterlagen seien aber nicht vollständig gewesen und erklären keinesfalls die fehlenden Beträge Danach sei er zwar nicht mehr zu sprechen gewesen, habe aber noch mit der Vereinskarte bei der Metro eingekauft und die Rechnung nicht bezahlt. Die war dann auch an den CVJM gegangen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Zwischen Februar 2005 und August 2006 soll der gelernte Verwaltungswirt insgesamt fast 8000 Euro unterschlagen haben. „Das ist ein buchhalterisches Problem”, erklärte er vor dem Gericht. Das Geld sei für laufende Ausgaben des Vereins verwendet worden. Die Quittungen habe er aber leider weder korrekt abgeheftet noch könne er sie heute vorlegen. Deshalb sei er nun in Verdacht geraten. Einen Teil der Quittungen habe er übrigens schon eingereicht, der andere Teil sei nach einer Pfändung auf dem Müll gelandet. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft sei falsch. *305) Der nächste Fall: Tatort: Fischereivereins Ittling / Straubing … mit der „kleinen Korruption“ fangen die „Könige der Korruption“ an … und immer wieder wichtig: KEINE KONTROLLEN ! … idowa.de / Bogener Zeitung online am 29.02.2008: Am 28.02.2008 standen "wegen Untreue und anderem" der inzwischen gefeuerte 1. Vorsitzende und der Ex-Kassier vor dem Amtsgericht. Der Kassier war Buchhalter, ein Kassenprüfer ist Banker, der andere Finanzbeamter. Trotzdem verschwanden im finanziellen Bermudadreieck des Fischereivereins Ittling zwischen 2002 und 2007 rund 17.000 Euro. Zumindest in den letzten fünf Jahren, so stellte das Gericht fest, habe der langjährige Vorsitzende des Fischereivereins Ittling, ein 63-jähriger Rentner und früherer Fluglotse, das Vertrauen von Vorstandskollegen und Mitgliedern "massiv missbraucht", Gelder aus der Kasse entnommen, die ihm nicht zustanden, Jahres- und Aufnahmebeiträge bar kassiert und bei Kassendifferenzen in sechs Fällen Belege ein zweites Mal verwendet; außerdem seien Rechnungsdaten verändert, Buchungen und Rechnungen fingiert worden. *306) Der nächste Fall: Tatort: Stadtverwaltung Cuxhaven pr-inside.de online am 29.02.2008: Die Verdener Staatsanwaltschaft hat das Büro eines Beamten der Stadtverwaltung Cuxhaven wegen des Verdachts auf Vorteilsnahme und Rechtsbeugung durchsucht. Der Vorwurf: Der Beamte soll bei der Erteilung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen rechtliche Vergehen begangen haben, so die Staatsanwaltschaft am 28.02.2008. Der Cuxhavener Bürgermeister Arno Stabbert (CDU) zeigte sich wegen der Vorwürfe bestürzt. Er sicherte den Ermittlern jede Unterstützung bei ihrer Arbeit zu. “Hoheitliche Behörden müssen frei von jedem Zweifel ihre Aufgaben erledigen“, sagte Stabbert. Die Stadt werde gegen den betroffenen Beamten ein Disziplinarverfahren einleiten und prüfe eine Suspendierung, kündigte der Bürgermeister an. *307) Zum nächsten Fall wurde weiter oben unter *269) berichtet: Radio Ramasuri online am 29.02.2008: Wegen gewerbsmäßiger Untreue ist der ehemalige evangelischen Pfarrer von Selb-Erkersreuth vom Amtsgericht Wunsiedel zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Der 47-jährige Geistliche hatte gestanden, Spendengelder von über 30.000 Euro veruntreut zu haben. Die Spenden, die für die Diakonie bestimmt waren, hatte er auf sein Privatkonto überwiesen und dann in einem tschechischen Spielcasino verspielt. *308) Der nächste Fall: Tatort: Wohnungsbau-Gesellschaft Pritzwalk (WBG) … öffentlicher Dienst … Die ehemaligen Geschäftsführer waren nach den Durchsuchungen im Februar 2006 von Bürgermeister Wolfgang Brockmann umgehend vom Dienst suspendiert worden. Märkische Allgemeine am 29.02.2008: Die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Wohnungsbau-Gesellschaft Pritzwalk (WBG) standen vor dem Perleberger Amtsgericht. Es wurden Zeugen gehört, hauptsächlich aus dem Aufsichtsrat der WBG. Aufgeflogen waren die Geschäfte, als die Staatsanwaltschaft im Februar 2006 nach einem Insider-Tipp sowohl die Geschäftsräume der WBG wie auch die Privathäuser von E. und K. durchsucht hatten. Dabei waren diverse Unterlagen beschlagnahmt worden. Der Staatsanwalt, den die MAZ damals interviewt hatte, sah bei den beiden Angeklagten eine „erhebliche kriminelle Energie“. Nach den Durchsuchungen hatte es zwei weitere Verdachtsmomente gegeben: Zum einen soll ein Gutachten mit einer überhöhten Summe bezahlt worden sein, zum anderen hatte es damals geheißen, dass private Einkäufe über eine Summe von rund 2000 Euro mit einer Karte des Unternehmens bezahlt worden seien. Diese Punkte tauchen in der Anklage der Staatsanwaltschaft allerdings nun nicht mehr auf. Den beiden Ex-Chefs, K. und E., wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in der Zeit zwischen dem Jahr 2000 und Anfang des Jahres 2005 gemeinschaftliche Untreue in fünf Fällen begangen zu haben. Insgesamt sollen sie 25 000 Euro zum Nachteil der WBG veruntreut haben. Im wesentlichen geht es in der Anklage der Staatsanwaltschaft um einen Aspekt: Rückvergütungen aus überzahlten Versicherungsbeiträgen, die die Gesellschaft abgeschlossen hatte, hätten die beiden Geschäftsführer in ihr Privatvermögen übertragen. Übliche Praxis bei Versicherungsunternehmen ist, dass eine gewisse Rückerstattung aus den Beiträgen erfolgt, sofern die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde. Statt das Geld aber im Betriebsvermögen zu lassen, sollen es sich die Angeklagten als „Prämie“ neben ihrem Gehalt selbst ausgezahlt haben. *309) Der nächste Fall: Tatort: Eberswald pr-inside.com online am 29.02.2008: Wegen des Verdachts der Bestechlichkeit wurde ein früherer Einkäufer eines Eberswalder Futtermittelherstellers festgenommen: Gegen den 50-Jährigen wurde am 29.02.2008 Haftbefehl erlassen, wie das Landeskriminalamt (LKA) mitteilte. Am 28.02.2008 hatten LKA-Beamte zwei Firmen in Eberswalde und Neuruppin sowie drei Wohnungen in Wandlitz, Basdorf und im Emsland durchsucht. Dabei sei umfangreiches Beweismittel sichergestellt worden. Der Einkäufer soll den Inhaber einer Firma zur Herstellung von Spezialfutter beim Einkauf von Futtermitteln für die Eberswalder Firma gegenüber Konkurrenten bevorzugt haben, wie es weiter hieß. Im Gegenzug habe er zwischen 2002 und 2007 einen insgesamt „sehr hohen fünfstelligen Betrag“ erhalten. Der Einkäufer habe die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Der Haftbefehl wurde gegen Kaution und strenge Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt. *310) Der nächste Fall: Tatort: Runding Mittelbayrische Zeitung / Cham online am 29.02.2008: Ein Chamer Abbruch-Unternehmer muss wieder ins Gefängnis. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg hat nach mehr als einjähriger Prozessdauer den vorbestraften 49-jährigen Kaufmann wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 24 Fällen, gewerbsmäßiger Untreue in 13 Fällen, wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts in zwei Fällen und dreier Verletzungen der Buchführungspflicht zur Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Seit ca. Februar 2007 sass er in Untersuchungshaft. Während des 13-monatigen Prozesses hatte der Angeklagte beharrlich zu den Vorwürfen geschwiegen. Sein Verteidiger hatte an fast jedem der Verhandlungstage Anträge auf Beweiserhebungen gestellt, insbesondere die Vernehmung von Zeugen beantragt Das Gericht musste diesen Anträgen nachkommen. Nach mehr als einem Jahr Prozessdauer schien die Mehrzahl der erhobenen Vorwürfe erwiesen. Der 49-Jährige gestand die vorgeworfenen Straftaten letztendlich ein. Der 49-Jährige, ein gelernter Heizungsbauer, und seine 25-jährige Ehefrau hatten Ende 2000 eine GmbH-Gesellschaft mit Sitz in Runding gegründet, die Abbruchaufträge und Montagearbeiten übernahm. Eine weitere GmbH befasste sich mit der gewerbsmäßigen Vermittlung und Überlassung von Arbeitnehmern. Zwar waren Strohmänner als Geschäftsführer eingesetzt. Faktisch führte der Angeklagte die Betriebe und erkannte, dass beide Firmen zwischen 2003 und 2004 überschuldet waren. Dennoch unterließ er es, einen Insolvenzantrag zu stellen und für die Unternehmen rechtzeitig Bilanzen zu erstellen. Vielmehr orderte der Kaufmann bis 2005 noch Waren und Personaldienstleistungen. Er mietete Maschinen an und beauftragte andere Bauunternehmen mit Arbeiten, obwohl er deren Leistungen nicht bezahlen konnte. Das sei dem Unternehmer sehr wohl bewusst gewesen, so Richter Dippold. Die Firmen hätten die Arbeiten nicht ausgeführt, wenn sie die desolaten finanziellen Verhältnisse des Auftraggebers gekannt hätten. In 24 Betrugsfällen habe der Mann die Vertragspartner in Höhe von mehr als 300000 Euro geschädigt. Der durch 13 Untreuehandlungen entstandene Schaden sei ebenfalls sechsstellig. Hierbei erfolgten unberechtigte Entnahmen aus den Aktiva der Gesellschaften, aber auch bewusste Fehlleitung von eingehenden Geldern. Dadurch war das Kapital dem Zugriff von Gläubigern entzogen. Die 25-jährige Ehefrau des Verurteilten wurde als Mittäterin sämtlicher Delikte mitangeklagt Das Verfahren gegen sie wurde abgetrennt und weiter geführt. *312) Der nächste Fall: Tatort: Berlin , Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Der Tagesspiegel online am 03.03.3008: Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen zwei Vorstandsmitglieder der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin wegen Untreue auf. Der amtliche Prüfdienst kümmerte sich zuletzt im Juni 2005 um den Fall. Im Mittelpunkt der Kritik seit 2004: Der KZV-Chef Jörg-Peter Husemann und dessen Stellvertreter Karl-Georg Pochhammer Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte bei Durchsuchungsaktionen zahlreiche Akten beschlagnahmt. „Die Unterlagen sind ausgewertet worden. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in den Jahren 2001 bis 2005 Sitzungsgelder und Spesen pflichtwidrig falsch abgerechnet zu haben“, bestätigte die Ermittlungsbehörde. Der KZV solle ein Schaden von 65 000 Euro entstanden sein. Der Pressesprecher der Berliner KZV Jörg Meyer soll auch kein unbeschriebenes Blatt gewesen sein. Er wurde von zwei Zahnärzte als Berufskollegen wegen wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue angezeigt. Praktischer weise arbeitete Meyer in den Räumen des Krankenhauses am Friedrichshain nicht nur seine Zahnarztpraxis, sondern auch seit 1999 den nächtlichen Notfalldienst. Da die Kassenzahnärztlichen Vereinigung für die Abrechnungen der ärztlichen Leistungen in der Nacht zuständig war, soll Meyer die Rechnungen selber abgerechnet haben. Das sei in dieser Form widerrechtlich, da Meyer mit Billigung des KZV-Vorstands die gesetzlichen Abrechnungsbeschränkungen umgehe. Er verschaffe sich über das ihm zustehende Budget hinaus einen Vermögensvorteil. *313) Der nächste Fall: Tatort: Flughafen Erfurt Freies Wort / Ressort Thüringen online am 04.02.2008: Der Vorfeld-Ausbau am Flughafen Erfurt war nicht von einer Sonderregelung gedeckt, so das Ergebnis der Befragung von Hans Nelles, früher Chef der Thüringer Luftfahrtbehörde. Nelles sagte am 03.02.2008 vor dem Landgericht Mühlhausen, dass am Flughafen viel mehr gebaut wurde als erlaubt war. Die sich so ergebene und nicht gerechtfertigten Baukosten in Höhe von rund fünf Millionen Euro war die Grundlage der Anklage, in der die Staatsanwaltschaft Mühlhausen dem Ex-Direktor des Flughafens, Gerd Ballentin, und seinem früheren Verkehrsleiter Betrug und Untreue beziehungsweise Beihilfe vorwarf. Ballentin hatte im Prozess erklärt, die Bauarbeiten seien aufgrund einer Sonderregelung im Planfeststellungsbeschluss zulässig gewesen. Nelles bekräftigte hingegen, dass der Ausbau des Vorfeldes an das Erreichen von 500 000 Passagieren gekoppelt war. An dieser Zahl sei Ballentin gemessen worden. Laut Anklage wurde das Ziel im Jahr 2000 nur durch Fälschung erreicht. Auf Nachfragen des Vorsitzenden Richters Peter Scharf relativierte Nelles den Schaden. Rund 750 000 Euro der strittigen Summe von fünf Millionen Euro wären möglicherweise zur Ansiedlung eines Logistik-Unternehmens ausgereicht worden, wenn es entsprechende Anträge gegeben hätte. Nelles sagte zu den Umständen der 220 Millionen Euro schweren Finanzierung für den Flughafen-Ausbau aus. Demnach hatte der Finanzchef des damals zuständigen Wirtschaftsministeriums ein „hoch spekulatives“ Angebot einer Tochter der WestLB vorgeschlagen. Nach einer Ablehnung sei die Bank schließlich mit einem kurzfristig veränderten Angebot zum Zuge gekommen. *314) Der nächste Fall: Tatort: KIEL/NORDERSTEDT ; TÜV Hamburger Abendblatt online am 04.02.2008: Viermal Bestechlichkeit im besonders schweren Fall und 134-fache Falschbeurkundung warf die Staatswaltschaft dem 66 Jahre alten D. vor, der als Sachverständiger beim TÜV in Norderstedt beschäftigt war. Im November 2006 hatte die Polizei zum Schlag ausgeholt: 100 Beamte durchsuchten 20 Wohnungen und Geschäftsräume in Norddeutschland. Eines der durchsuchten Objekte war die TÜV-Station am Hans-Böckler-Ring 10 in Norderstedt. Dieses Verfahren stellte den Höhepunkt einer Serie von Prozessen um den Schmu mit falschen Unterlagen für die Zulassung hochwertiger Motorräder. Zahlreiche Händler wurde bereits verurteilt, D. soll die Schlüsselfigur gewesen sein. In der Zeit von Dezember 2001 bis Anfang 2005 soll D. Gutachten zur Abnahme von Motorrädern nach der Straßenverkehrszulassungsordnung geschrieben haben, ohne die Maschinen jemals gesehen zu haben. "Teilweise soll zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung lediglich ein Rahmen existiert, in anderen Fällen soll er sein Gutachten allein aufgrund schriftlicher Vorgaben gefertigt haben, die ihm sein Kundenkreis gemacht haben soll", sagt Oberstaatsanwalt Uwe Wick. *315) Der nächste Fall: Tatort: Hameln , Erlebniswelt Renaissance (EWR) DIE WELT online am 04.02.2008: Das 20 Millionen Euro teure Projekt sollte es Besuchern ermöglichen, mit Satelliten-gestützter GPS-Technik die Bauten der Weser-Renaissance zu erkunden. Ursprünglich sollte die „Erlebniswelt Renaissance“ den großen Aufschwung für den Tourismus im Weserbergland bringen. Gutachter hatten bis zu 250.000 Besucher jährlich prognostiziert. An sechs Standorten in den Kreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden und Schaumburg sollten die Touristen die Gegend erkunden. Auch an den Standorten Stadthagen, Bückeburg, Bevern, Rinteln und Höxter wurde die Erlebniswelt nicht wie erhofft angenommen. Die Gäste blieben aus. Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein. Das Landeskriminalamt (LKA) soll bei Durchsuchungen Unterlagen und Computer sichergestellt haben. Die Durchsuchungen Ende Februar 2008 / Anfang März 2008 in Hameln, einem Ort im Landkreis Hameln-Pyrmont, Essen und Köln richteten sich gegen zwei frühere EWR-Geschäftsführer der „Erlebniswelt Renaissance" (EWR), einen ehemaligen Aufsichtsrat und ein Projektentwicklungs-Unternehmen. Hintergrund der Ermittlungen sei der Verdacht gewesen, dass zumindest ein Teil der rund zehn Millionen Euro EU-Fördergelder für die EWR veruntreut worden wären. Das Kölner Unternehmen soll von den früheren Verantwortlichen einen Entwicklungsauftrag und offenbar auch in erheblichem Umfang nicht korrekt verbuchtes Geld bekommen haben. Unklar sei auch gewesen, was das in die Insolvenz gegangene Unternehmen dafür an Gegenleistungen erbracht hat. *316) Der nächste Fall: Tatort: Plauen / Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland (Zwav) Freie Presse online am 05.03.2008: Am 02.03.2005 hatten Korruptionsbekämpfer der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (Ines) die Zwav-Verbandsräume in der Hammerstraße durchstöbert und Kisten voller Akten beschlagnahmt. "Am Tatverdacht der Korruption hat sich nichts geändert", stellt Strafverfolger Avenarius klar. Mit 20 Polizisten, Fahndern und Buchprüfern war die Spezialeinheit ausgerückt. Acht Personen sollen in den mutmaßlichen Korruptionsskandal verwickelt sein. Untreue, Beihilfe zur Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit vermutete die Staatsanwaltschaft. Nach ihren Angaben soll sich der Schaden von 300.000 Euro zu Lasten des Zweckverbands belaufen haben. Die ungewöhnlich lange Ermittlungsdauer begründete der Staatsanwalt mit einem Wechsel in der Behörde. Der "neue" Beamte, der inzwischen mit dem Fall betraut worden ist, müsse sich erst in das umfangreiche Akten- und Datenmaterial aus Plauen einarbeiten. Avenarius: "Wir selbst bedauern es, dass wir noch immer kein Ergebnis haben." Etliche Vernehmungen von Verdächtigten und Zeugen seien dagegen abgeschlossen. *317) Der nächste Fall: Tatort: Landkreis Wolfenbüttel … öffentlicher Dienst … wieder ein Beamter … newsklick.de online am 05.02.2008: Ereignet haben sich die Vorfälle zwischen September 2005 und Mai 2007. Entdeckt worden waren die Falsch-Buchungen bei Routinekontrollen des Rechnungsprüfungsamts. Die Wolfenbütteler Kreisverwaltung hatte den Beamten nach Bekanntwerden der Straftaten vorläufig vom Dienst suspendiert und ihm Hausverbot erteilt. Zudem wurden seine monatlichen Bezüge um 25 Prozent gekürzt. Die Beweislast war erdrückend, der Mann war geständig. Der Vorwurf: gewerbsmäßige Untreue. Der Schaden: 100.000,-- Euro Das Gericht: Der Angeklagte sei "hochkriminell tätig gewesen" und habe das System der Umbuchungen über einen langen Zeitraum ausgeübt. "Es tut mir um die Mitarbeiter leid, deren Vertrauen ich missbraucht habe." Der Angeklagte bestätigt, Überweisungen an erfundene Empfänger mit seinen privaten Kontodaten versehen zu haben. Die für die Zahlungsanweisungen erforderliche zweite Unterschrift eines Kollegen holte er sich jeweils unter einem Vorwand. Die Beweggründe des Angeklagten für die Taten: Dieser erzählt von hohen Schulden, die sich aufgetürmt hätten, als seine Frau zweimal schwanger wurde und nicht mehr arbeiten konnte: "Wir wollten unseren Lebensstandard aufrecht erhalten." Mit Krediten habe er zunächst versucht, das Wegbrechen eines Einkommens auszugleichen. Doch immer neue Kredite mussten her, so viele, bis die Banken abwinkten. "Das ist außer Kontrolle geraten", meint der Angeklagte. Schnell waren mehr als 50 000 Euro zusammen. Es war die Zeit, in der ihm die Idee mit den Überweisungen kam. Das Gericht ergänzte: So sei das Geld des Landkreises nicht nur zum Tilgen der Schulden eingesetzt worden, sondern auch für Urlaubsreisen, Hotelaufenthalte, teures Ausgehen. Vieles sei im Dunkeln geblieben. *318) Der nächste Fall: Tatort: Verein SuS Wulferdingsen Mindener Tageblatt online am 05.03.2008: Am 04.03.2008 musste sich der 33-jährige Bad Oeynhausener wegen Untreue in 26 Fällen und Diebstahl in einem Fall vor dem Amtsgericht verantworten. Vor Gericht zeigte sich Torben L. geständig und voller Reue. Zwischen August 2006 und Mai 2007 hatte Torben L. die Sparfächer immer wieder geleert, aber das Geld nicht ordnungsgemäß zur Stadtsparkasse gebracht. Mal waren es 295 und 227 Euro, mal 409 Euro und einige Wochen später 498 Euro - insgesamt kam dabei eine Summe von 8900 Euro zusammen. Ich habe eine Zeit lang über meine Verhältnisse gelebt", erklärte Torben L. Richter Onni Kipp sein Verhalten. Er sei lange krankgeschrieben gewesen und das Krankengeld hätte nicht ausgereicht, so der Angeklagte weiter. "Ich habe dann versucht, das Geld im Casino wieder reinzuholen", fügt der 33-Jährige hinzu. Sein Plan sei aber nicht aufgegangen. Im Gegenteil. "Ich bin immer weiter abgerutscht." Schließlich habe er im Juni 2007 auch noch aus dem Tresor seines Arbeitgebers 4100 Euro gestohlen. "Mit dem Geld wollte ich mich absetzen", sagt Torben L. Das Urteil: Eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit. *319) Weiter gehts in Teil 4 |
| Tom | Hallo Uhrmacher ! Der Vertrag ist befristet ! Die ver.di kann nur auf der Basis von Kungellei weiterhelfen. Ein Anspruch auf den Arbeitsplatz gibt es nicht. Leider ist es vielfach so, dass nur noch befristete Arbeitsverträge vergeben werden. Ich würde versuchen einen anderen Job zu bekommen. Den grössten Fehler den Du begehen kann ist, dass Du dich vom Arbeitgeber (psychologisch) abhängig machst. Entscheident ist, wo das Geld regelmässig her kommt. Wer einen Job bekommt, der besser bezahlt wird als HartzIV oder Sozialhilfe, hat Glück gehabt. Wer einen solchen Job einfach nicht bekommt, sollte die Freizeit geniessen, und "andere Dinge tun". Möglicher weise ergeben sich hier ganz neue Möglichkeiten, um einen sozial adäquaten Job zu bekommen. Und wer nichts zu tun hat, kann immer noch Demonstrieren gehen ! Demonstrationen gibt es mittlerweile reichlich ! Gruss Tom |
| Tom | Es wurde amtlich. Deutsche Unternehmer und Andere haben Steuern bei der LGT Group, die Bank des Fürstenhauses in Liechtenstein, hinterzogen. Wer hätte das gedacht ? Die Steuerhinterzieher sind das Eine. Die Gewinne aus Korruption, nicht auf gefallendem Insolvenzbetrug und Insolvenzverschleppung, sowie anderen Wirtschaftsverbrechen das Andere. Hinzu kam das Geld aus der organisierten Kriminalität. Die Namen der Schuldigen waren vielfach in den Datenbanken der Banken zu finden, welche in den Steuerparadiesen anzutreffen sind. Das „versteckte“ Geld fehlte zur Investition in Deutschland, - z. B. auch zur Investition in Bildung -. Das führte in etlichen Bereichen zu wirtschaftlichen Problemen, hierzu war war auch die [url=http://forum.mobbing-gegner.de/wirtschaftspolitik/wem-gehort-deutschland-mittelherkunft-und-mittelverwendung-t879.html:ugrzqjkr]Staatsverschuldung[/url:ugrzqjkr] zu nennen. Wirtschaftliche Probleme gab es in den Unternehmen ebenfalls zu verzeichnen. Die Unternehmen sanierten sich mit äusserst dubiosen Mitteln. Die Beispiele unter [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:ugrzqjkr]"Korruption"[/url:ugrzqjkr] zeigten dies auf. Hinzu kamen die dubiosen Methoden der [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes/frass-der-heuschrecken-wann-ist-die-deutschland-pleite-t508.html:ugrzqjkr]Heuschrecken[/url:ugrzqjkr]. Und so wurde [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/266-Deutschland-El-Dorado-fuer-sadistisch-veranlagte-Mobber,-Korruption,-und-Heuschrecken.html:ugrzqjkr]Deutschland zum El-Dorado für sadistisch veranlagte Mobber, Korruption, und Heuschrecken[/url:ugrzqjkr]. Der Staat klagte über chronische leere Kassen. Geld musste her. Die Folge war das Steuereintreiben bei den Bürgerinnen und Bürgern, und als hier nichts mehr zu holen war, wurde bei den Steuerhinterziehern angesetzt. Allerdings das Mittel war für deutsche Verhältnisse neu. Der Bundesnachrichtendienst (BND), z. B. zuständig um Informationen zu den Aktivitäten im Irakkrieg sammeln, und die Verschleppung von deutschen Terrorverdächtigen durch die CIA, und auch für Journalistenbespitzelungen ist der BND zuständig. Der BND kaufte von einem Informanten Daten über Steuerhinterzieher ab. Wie der Bundesnachrichtendienst selber auf der Internetpräsens veröffentlicht, ist es die Aufgabe, um Informationen über das Ausland, sofern diese von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind, zu beschaffen. Die Auswertung dieser Information zu dem Zweck, die Ergebnisse über Entwicklungen im Ausland der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen. Wie das berichtete, soll der blaublütler und liechtensteiner Erbprinz Alois am 19.02.2008 behauptet haben, dass es sich beim Informanten um einen Mann handle, der bereits 2002 des Daten-Diebstahls überführt und mit Gefängnis bestraft wurde. Der Informant bot dem BND die DVD mit den Steuersünderdaten an. Der BND leitete diese Informationen an die Finanzbehörden weiter. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) bestätigte, dass die Finanzverwaltung des Bundes daraufhin den BND um Amtshilfe gebeten habe. Um die DVD zu erlangen, zahlte der BND demnach die geforderten vier bis fünf Millionen Euro "in Vorlage". Alle beteiligten Behörden hätten sich korrekt verhalten, so Steinbrück. Zwei Berliner Rechtsanwälte sahen das anders. Der Weg der Bundesregierung sei rechtswidrig. Die Anwälte hätten Strafanzeige gegen die Bundesregierung und den BND gestellt. Der Vorwurf: Untreue und Ausspähen von Daten Die Regierung sei nicht berechtigt, Geld für eine Straftat zur Verfügung zu stellen, sagte der blaublütler und Rechtsanwalt Ferdinand von Schirach. Die Rechtsauffassung der Rechtsanwälte, die zudem vielfach von Anderen ebenfalls geteilt wurde, interessierte nicht, denn die Daten wurden dennoch ausgewertet. Das Ergebnis: Der Ex-Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post AG Klaus Zumwinkel soll ca. 20 Jahre lang Steuern hinterzogen haben, vom 1.000.000 Euro war die Rede. Rund 900 Andere sollen ebenfalls bei der LGT Group, die Bank des Fürstenhauses in Liechtenstein, viel Geld geparkt haben, und dadurch Steuern hinterzogen haben. Der Bund konnte auf eine stattliche Aktienbeteiligung verweisen. Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel habe sich sodann am 15.02.2008 ehrlich bestürzt gezeigt. Der Fall sei „jenseits dessen, was ich mir habe vorstellen können“, sagte sie. Die Aussage klang wenig überzeugend, zumal sie zu vielen Gelegenheiten mit Unternehmenslenkern zu tun hatte, - unbewusst wohl auch mit Steuerhinterziehern - . [url=http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/post-chef-zumwinkel-trotz-ermittlungen-vollstaendig-handlungsfaehig-265743/:ugrzqjkr]WIWO online am 14.02.2008:[/url:ugrzqjkr] Der 64-jährige Klaus Zumwinkel trat zurück. Der Ex-Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post AG soll am deutschen Fiskus vorbei Geld in Stiftungen in Liechtenstein angelegt haben. Ermittler und Steuerfahnder durchsuchten seine Privatvilla am Morgen des 14.02.2008 in Köln-Marienburg, sowie die Büroräume des Ex-Vorstandschefs im Bonner Post-Tower. Ein Haftbefehl wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Ausgelöst wurde der grösste Steuerskandal in der deutschen Nachkriegsgeschichte im Jahr 2007, da ein Informant Internas zur Verfügung hatte, die über Zumwinkels Steuersparmodell in Liechtenstein Aufschluss gaben. Diese Informationen wurden an den Bundesnachrichtendienst (BND) weitergeleitet. Von dort aus wäre die Steuerfahndung eingeschaltet worden. Zumwinkel fiel schon mal auf. Er stand seit fast 19 Jahren an der Spitze der Deutschen Post. In seine Ära fiel der Börsengang des einstigen Staatskonzerns und die Verwandlung des eher trägen Monopolisten in ein weltweit agierendes Logistikunternehmen. Dann forderte er den Mindestlohn in der Postbranche, nutzte dann den folgerichtigen Kursanstieg der Post-Aktie, und erlöste aus 200.000 Aktienoptionen rund 2,24 Millionen Euro, was später Kritik auslöste, und er später eingeräumte, dass er habe einen Fehler gemacht habe und die Tragweite seiner Verkaufsentscheidung nicht bedacht habe. Sein Vertrag wäre aus Altersgründen Ende 2008 ausgelaufen. Kritiker warfen dem Ex-Post-Chef außerdem vor, einen wenig lukrativen Zukauf eines Paketzustellers in den USA getätigt zu haben. Der Ausbau des US-Geschäfts, in das das Zumwinkel 1,4 Milliarden Euro investiert hatte, geriet zum Desaster. Zumwinkel soll sich dafür eingesetzt haben, dass in den USA 3500 Jobs, ein Fünftel seiner dortigen Belegschaft, abzubauen wäre. Die Deutsche Post AG muss zudem für ihr USA-Geschäft Milliarden an Restrukturierungskosten abschreiben. Wie Zumwinkel in der Hauptversammlung im Jahr 2006 der Deutschen Post AG bekannte, machte er sich im korrupten China dafür stark, dass dort das Logistikgeschäft der Deutschen Post AG so richtig in Schwung kommen sollte. Hierzu wurden ebenfalls Konten benötigt, was bisweilen noch keinen so richtig interessierte. Und so sparen Reiche Steuern: [url=http://www.ftd.de/politik/:Wie%20Reiche%20Geld%20Ausland/317553.html:ugrzqjkr]Die Financial Times Deutschland gab online am 14.02.2008 zu bedenken[/url:ugrzqjkr], dass das winzige Fürstentum Lichtenstein im Dreieck zwischen der Schweiz, Österreich und Deutschland die Hitparade der Steuerparadiese dank seines strengen Bankgeheimnisses und einer niedrigen Steuerbelastung schon lange angeführt haben soll. In den vergangenen Jahren wäre die Bedeutung für Steuerhinterzieher sogar noch gestiegen - denn andernorts wurde es immer schwieriger, Geld am Fiskus vorbeizuschmuggeln. Liechtenstein verweigerte nach wie vor seinen Nachbarn jegliche Amtshilfe bei der Steuerfahndung, - egal ob es sich um weitere Straftaten handelte, die im Zusammenhang mit der Steuerhinterziehung standen - ! Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino und die Schweiz hatten sich der EU-Zinsrichtlinie nicht angeschlossen - das Bankgeheimnis habe Vorrang, meinten die Regierungen dieser Länder. Eine doppelte Besteuerung von ausländischen Einkünften sollte stattdessen eine Quellensteuer verhindern. [url=http://www.welt.de/finanzen/article1675732/Steuern_sparen_in_Singapur_und_Liechtenstein.html:ugrzqjkr]DIE WELT gab am 15.02.2008 online zu bedenken[/url:ugrzqjkr], dass drei Länder der Union, nämlich Österreich, Luxemburg und Belgien, sowie die Drittstaaten Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino in einer Übergangszeit bis mindestens 2011 keine Kontrollmitteilungen erhoben und zumindest bis 2011 nicht zu erheben zu gedachten. Im Gegenzug führten diese Staaten anonym eine Zinssteuer von 15 Prozent (ab dem 1. Juli 2008: 20 Prozent) ab. Allerdings gab es eine Vielzahl von Investmentvehikeln, bei denen diese Regelungen nicht greifen konnte. Zum einen bezog sich die Quellensteuern nicht auf Dividenden oder Kursgewinne aus Aktien und Aktienfonds, Zertifikaten sowie Genussscheinen. Zum anderen existierten in den entsprechenden Ländern besondere Konstruktionen von Lebensversicherungen und Stiftungen, über die auch Zinseinkünfte nahezu steuerfrei vereinnahmt werden konnten. Insbesondere das Liechtensteiner Stiftungsrecht sah einigen Gestaltungsspielraum vor. Stiftungen waren in dem Zwergstaat von der Vermögen-, Erwerb- und Ertragsteuer befreit. Lediglich eine jährliche Kapitalsteuer musste gezahlt werden. Sie betrug 0,1 Prozent des eingezahlten Kapitals, mindestens jedoch 1000 Schweizer Franken (620 Euro) im Jahr. Bei einem Kapital von mehr als zwei Mio. Schweizer Franken ermäßigte sich der Steuersatz auf 0,075 Prozent. Schätzungen zufolge hatten in Liechtenstein 80.000 bis 100.000 Briefkastenfirmen, darunter viele Stiftungen, ihren offiziellen Sitz. Insgesamt wurden dort Gelder in Höhe von 130 Mrd. Euro verwaltet. War die Grafschaft Liechtenstein ein Staatskonzern für Steuerhinterziehung und Geldbunker der Organisierten Kriminalität ? Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein und der Regierungschef-Stellvertreters Klaus Tschütscher meinten: nein ! Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein und der Regierungschef-Stellvertreters Klaus Tschütscher wollten klar stellen, dass in der Verfolgung der organisierten Kriminalität mit deutschen Behörden zusammen gearbeitet werde. Liechtenstein habe eine Reihe von Massnahmen gesetzt, um den Finanzplatz an internationale Standards heran zu führen, damit Geldwäsche oder organisierte Kriminalität verhindert werde. [url=http://www.juraforum.de/jura/news/news/id/222899/f/107/:ugrzqjkr]Das JuraForum veröffentlichte die Stellungnahme vom 19.02.2008 von Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein und des Regierungschef-Stellvertreters Klaus Tschütscher[/url:ugrzqjkr] zum grössten deutschen Steuerskandal seit dem zweiten Weltkrieg. "Das Vorgehen der deutschen Behörden wäre in Liechtenstein gesetzlich nicht gedeckt.", so die Beiden. Justizminister Tschütscher weiter: "Wir lehnen das Vorgehen der deutschen Regierung und ihrer Behörden entschieden ab. Wenn die Medieninformationen stimmen, dann hat der deutsche Finanzminister und eine Reihe von Staatsbediensteten einem verurteilten Rechtsbrecher mehrere Millionen für gestohlene Daten zukommen lassen. Eine derartige Vorgehensweise in Liechtenstein wäre rechtlich völlig undenkbar." Erbprinz Alois weiter: "Bei uns können fiskalische Interessen nicht über rechtsstaatliche Prinzipien gestellt werden." Klaus Tschütscher weiter: "Als Justizminister habe ich dafür zu sorgen, dass unsere Bürger und auch die Menschen, die mit Unternehmen und Institutionen in unserem Land in einer wirtschaftlichen Verbindung stehen, Rechtssicherheit haben. Zur Rechtssicherheit gehört nach unserer Rechtsordnung auch der Respekt der Privatsphäre. Diese Privatsphäre kann nur bei begründetem Verdacht auf eine kriminelle Handlung aufgehoben werden. Wenn diese Rechtssicherheit, die wesentlicher Grundpfeiler unseres Rechtsstaates ist, durch Dritte gefährdet wird, stellt das die Souveränität unseres Landes und unserer Gesetzgebung in Frage. Meine Aufgabe als Justizminister ist es auch, für die Rechtssicherheit der Anleger und Geschäftspartner zusorgen." Erbprinz Alois weiter: "Liechtenstein will und kann aber nicht ein überreguliertes Kontrollwesen aufbauen. Eine Bespitzelung der Bürger ist in Liechtenstein nicht denkbar, schon gar nicht über die Landesgrenzen hinweg." Das Staatsoberhaupt weiter: "Deutschland sollte seine Steuergelder besser dafür einsetzen, sein Steuersystem in den Griff zu bekommen, als Millionenbeträge für Daten auszugeben, deren rechtliche Verwertbarkeit zweifelhaft ist." Anmerkung: Steuerhinterziehung war in Deutschland geübte Praxis. Wie viele Steuerhinterzieher es tatsächlich gab, weis niemand. Klar war jedoch, dass viele Mittelständler sich in das Kleinweisertal nach Österreich aufmachten, um ihr Geld vor dem Zugriff des Staates zu schützen. Die Mittelständler machten sich auf, um die Schweiz zu „besuchen“. Die deutschen Zöllner an der schweizer Grenze mussten tagtäglich zusehen, wie pro Person bis 15.000,-- Euro bar in die Schweiz eingeführt wurde, - zum shoppen, und legal versteht sich - . Auch in Luxemburg lagerte Geld von deutschen Kleinanlegern, der Staat soll auch hier keinen Zugriff haben. Weitere Steuerparadiese sind Lichtenstein, Monaco, Andorra, San Marino, Bahamas, Cayman Inseln, sowie die Karibikinseln Anguilla, Antigua , und Barbuda, die Turks- und Caicos-Inseln, die niederländischen Antillen, Jungferninseln, St. Kitts und Nevis, St. Vincent und die Grenadinen, und auch die Bermudas. Hier kann der BND noch richtig viele Informanten werben, somit können so die Steuern eingetrieben werden, und im gleichen Zug gesenkt werden, und der fette Staat reduziert, so wie die Steuergeldverschwendung gesenkt werden. Das hilft ! Damit sich die Steuerfahnder u. a. schon mal informieren können: Hier eine Bildergallerie der Steueroasen, auch als Ferienziele und als Traumreisen bekannt. [url=http://www.handelsblatt.com/News/Default.aspx?_p=303543&_t=ig_p_text&ig_xmlfile=hb_steueroasen.xml&ig_page=1:ugrzqjkr]Zur Verfügung gestellt durch Handelsblatt.com[/url:ugrzqjkr] Gruss Tom |
| Tom | Wegen Überlänge gehts bei [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html:1ft8evvu]Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der Korruption an der Macht / II[/url:1ft8evvu] weiter. Und wann ist Ende mit der Korruption ! Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.welt.de/wirtschaft/article1699042/Fahnder_bei_Bayerns_oberstem_Datenschuetzer.html#vote_1673849:2u2uqgj1]DIE WELT online am 20.02.2008:[/url:2u2uqgj1] Bayerns Beauftragter für den Datenschutz geriet ins Visier der Steuer-Ermittler geraten. Karl Michael Betzl (60) legte wegen der Liechtenstein-Steueraffäre jetzt seine Amtsgeschäfte zunächst vorläufig nieder. Er kämpfte für den Erhalt der Privatsphäre. Das bedeutet: „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“. Der Spitzenbeamte beklagte häufig Datensammelwut und ungebremste Wissbegier der Behörden. Seine Devise: „My home is my castle, mein Zuhause ist mein Reich - und das geht den Staat nichts an. Und wenn Du, Staat, etwas darüber wissen willst, dann musst Du schon eine wirklich gute Begründung dafür haben“, Delikat an der Sache: Betzls Frau ist eine Agentin des BND. Sie ist Leiterin des Untersuchungsreferates 80B. Ausgerechnet das Referat war in die Affäre um die Bespitzelung von Journalisten involviert, die zu einem Untersuchungsausschuss geführt hatte. Herr Betzl hatte zu Hause Besuch von den Steuerfahndern. Außerdem seien die Räume des Landesamts für Datenschutz in München durchsucht worden. Die Bochumer Staatsanwaltschaft hatte den 60-jährigen Juristen und Diplom-Kaufmann wegen der Liechtensteiner-DVD mit Daten zu deutschen Steuersündern in Liechtenstein im Visier. Die Beweise dürften erdrückend sein: „So gut war die Steuerfahndung in Deutschland offenbar noch nie ausgestattet. Die haben einfach alles“, sagte der Münchner Steueranwalt Jan Olaf Leisner der selbst zwei Mandanten vertrete, die bereits durchsucht worden seien und alles zugegeben hätten. Gruss Tom |
| Tom | Hallo Mitglieder im internen Forum: Bei Schlecker besteht das Mobbing in aller Regel aus einem ausgehenden Tatbestand: ÜBERWACHUNG ! Aber nicht jede Filiale ist ein Mobberladen … Kleinster Fehler werden dokumentiert, um diese zu Anhörungen mündlicher art und weise werden zu lassen, als Beispiel: Verhör mit mindestens zwei Vorgesetzten, oder Anhörungen schriftlicher art folgen. Es folgen die Abmahnungen. Es folgen die Kündigungen. Beliebte Mobbing-Handlungen bei Schlecker: Griff in die Kasse mit der Bezichtigung des Diebstahls ; die Kassenabrechnung würde immer wieder nicht stimmen ; Fund in der privaten Tasche oder Kleidung mit der Bezichtigung des Diebstahls ; Ungereimtheiten bei der Inventur, mit der Bezichtigung das die Bilanz nicht stimme, und Bezichtigung des Diebstahls ; Falsche Preisauszeichnung der Ware, weil die Betroffenen immer noch nicht Bescheid wüssten ; falsches Einsortieren der Ware, weil die Betroffenen immer noch nicht Bescheid wüssten ; Beschädigung der Ware, weil die Betroffen völlig ungeeignet wären ; ständige Arbeitsüberforderung und Arbeitsüberlastung mit dem Ziel Fehler zu provozieren die abgemahnt werden sollen ; keine Weitergabe von wichtigen Informationen zur Provokation von Fehlern die abgemahnt werden sollen ; psychischen Druck ausüben indem die Betroffenen selbst mit kleinsten Fehlern konfrontiert werden, mit der Androhung diese Fehlleistungen dem Gebietsleiter zu melden ; bei Kündigung: einbehalten von Lohnleistungen mit dem Ziel der finanziellen Schädigung Die Zeugen bei Schlecker: Das sind vielfach die Filialeleiter/in und eine Mitarbeiter/in Akteur bei Schlecker: Der Bereichsleiter oder Gebietsleiter Schema: immer gleich Gegen ein solches System ist die Gegenwehr fast aussichtslos, denn Schlecker sieht alles und dokumentiert alles, egal ob die Begebenheiten wahr oder unwahr sind. Den Gegenbeweis müssen die Betroffenen liefern, was fast nie gelingen dürfte, weil das Opfer frühzeitig in die geplante Falle tappen wird. Und ansonsten: Schlecker hat Zeit, irgendwann schnappt die geplante Kündigungsfalle zu. Im Übrigen sind solche Machenschaften auch bei LIDL, ALDI, NETTO, KIK, und bei anderen Einzelhandeldiscountern festzustellen, - Vorgestzte lernten dieses Schema bei der selben Schmiede - . Gruss Tom |
| Tom | KLACK ist nicht nur ein TV-Magazin, sondern auch eine TV-Redaktion die als Dienstleister TV-Daten sehr erfolgreich verschiedenen Services (Internet, Mobile/PDA, Teletext, Nextview, Satellite Systems, Set Top-Boxen etc...) zur Verfügung stellt. Im Suchformular können Begriffe, z. B. [url=http://www.faz.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B67E9FA/Doc~E429BBC21D2FE456EA07787F03E7AE721~ATpl~Ecommon~Scontent.html:3jzfeduw]Mobbing[/url:3jzfeduw] eingegeben werden. Hier der Link: [url=http://www.klack.de/index.php?page=Programfinder.html:3jzfeduw]Zum Pragamm finden...[/url:3jzfeduw] Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.n-tv.de/922828.html?220220081033:2dbi9yab]nt-v.de online am 22.02.2008:[/url:2dbi9yab] Der größte Steuerskandal in der deutschen Geschichte könnte weitaus größere Ausmaße annehmen als bislang bekannt. Die Rostocker Staatsanwaltschaft soll seit Monaten gegen die Erpresser ermitteln, die über Informationen verfügen sollen. Sollten die Ermittler die Datei von den Beschuldigten bekommen, würden steuerstrafrechtliche Vorermittlungen eingeleitet, sagte Oberstaatsanwalt Lückemann. Vor sechs Jahren sei von einem Angestellten der Liechtensteiner Landesbank die Daten von mehr als 2.000 Konten kopiert worden, auf denen Schwarzgeld zu vermuten sei. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Rostock bestätigte: Ein inhaftierter Erpresser verfüge über mindestens 725 Daten deutscher Kunden der Liechtensteinischen Landesbank LLB. "Wenn der Beschuldigte schlau ist, bietet er uns die Daten an, um seine Strafe zu mildern", sagte Staatsanwalt Peter Lückemann. Die LLB hat mit dem bisherigen Steuerskandal nichts zu tun. Sie ist nach der LGT die zweitgrößte Bank im Fürstentum Liechtenstein. Bei der LLB soll im Jahr 2003 sensible Daten von einem Mitarbeiter gestohlen worden sein, der damit seinen Arbeitgeber erpresste. Unter dem Diebesgut hätten sich 2325 Konteninformationen deutscher Kunden der LLB befunden. Der in Rostock Inhaftierte sei ein mutmaßlicher Komplize des Liechtensteiner Erpressers. |
| Tom | [url=http://www.morgenweb.de/region/mannheim/artikel/20080222_srv0000002197364.html:oqlaukxe]MorgenWeb.de online 22.02.2008:[/url:oqlaukxe] Bereits im Dezember des Jahres 2005 hat die MVV Energie AG gegen Abteilungsleiter L. Anzeige wegen Untreue erstattet. Aber erst im Oktober 2007 sprach das Unternehmen eine außerordentliche Verdachtskündigung aus. Der Fall hat eine brisante Vorgeschichte: Der Energieversorger hatte nämlich nicht nur gegen L., sondern gegen zwei weitere Mitarbeiter Anzeige erstattet. Grund: Die drei MVVler sollen beim Kauf von Büromöbeln in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Einer der drei Angeschuldigten sorgte später für einen spektakulären Prozess mit bundesweiten Schlagzeilen: Er hatte nämlich einen Killer auf seinen damaligen Chef angesetzt. Bekanntlich flog das Komplott vor dem geplanten Auftragsmord auf. Abteilungsleiter L. - seit drei Jahrzehnten bei der MVV und damit praktisch unkündbar - wurde nach der Anzeige wegen Untreue zunächst freigestellt, aber nicht gekündigt. Aus einem Aufhebungsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen wurde nichts. Als sich im Laufe der polizeilichen Ermittlungen herausstellte, dass eine Büromöbelfirma Geld an die Ehefrau von L. überwiesen hatte, sprach die MVV eine Verdachtskündigung aus - eine solche hat allerdings strenge Anforderungen zu erfüllen: Der Verdacht muss sich auf eine Straftat oder schwere Vertragsverletzung beziehen und dadurch eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit unmöglich machen. Arbeitsrichterin Dr. S. Bouwhuis in der Verhandlung am 21.02.2008 Folgendes zu bedenken: Die Ermittlungen gegen L. hätten bislang weder zu einem Strafbefehl noch zu einer Anklage geführt. Außerdem sei keineswegs erwiesen, ob die fünfstellige Summe an die Ehefrau tatsächlich Auftragsentscheidungen seitens L. zugunsten der Büromöbelfirma befördert haben. Die Verdachtskündigung, so führte Arbeitsrichterin Bouwhuis aus, hätte zeitnah zu der Strafanzeige ausgesprochen werden müssen - und nicht erst ein Jahr und zehn Monate später. Wenn ein Unternehmen die Staatsanwaltschaft wegen Untreuevorwürfen einschalte, dann habe es von Anfang an einen Verdacht über normale berufliche Verfehlungen hinaus gegeben. Die Kammer bestätigte die Kündigungsschutzklage. Will heißen: Abteilungsleiter L. gilt weiterhin als MVV-Beschäftigter - auch wenn er nach wie freigestellt ist. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.handelsblatt.com/News/Recht-Steuern/Meldungen/_pv/doc_page/2/_p/204872/_t/ft/_b/1396156/default.aspx/dokumentation-die-presseerklaerung-der-bochumer-staatsanwaelte.html:2fp7kyy9]Handelsblatt online am 26.02.2008:[/url:2fp7kyy9] Der Bochumer Oberstaatsanwalt Hans-Ulrich Krück hat am 26.02.2008 zu den Ermittlungsergebnissen seiner Behörde im Zuge des Steuerskandals Stellung genommen. „Im Zuge des hiesigen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts von Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Stiftungen in Liechtenstein wurde in der letzten Woche eine Vielzahl von Durchsuchungsbeschlüssen bezogen auf 120 Verfahrenskomplexe im gesamten Bundesgebiet vollstreckt. Die Durchsuchungen betrafen insgesamt ca. 150 Beschuldigte. Sie verteilten sich im Wesentlichen auf die Großräume München (34 Fälle), Frankfurt (17 Fälle), Stuttgart (24 Fälle), Hamburg (30 Fälle) und einige Maßnahmen in NRW (15 Fälle). Soweit im Zuge dieser Maßnahmen auch Durchsuchungen bei Banken erfolgt sind, beruhte dies darauf, dass entweder einzelne Beschuldigte dort Konten oder Schließfächer unterhielten oder einzelne Bankmitarbeiter in dem Verdacht standen, ausgesuchten Kunden Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit deren Geldanlagen über Liechtensteiner Stiftungen geleistet zu haben (fokussiert waren 3 inländische Banken, in denen wenige Mitarbeiter diesem Verdacht ausgesetzt waren). In diesem Zusammenhang wurde auch der Frage nachgegangen, ob diese Bankmitarbeiter möglicherweise weiteren Kunden einen ähnlichen Service angeboten haben. … Den vorläufigen Feststellungen zufolge verfügten die bislang überprüften Stiftungen über ein Kapital von weit mehr als 200 Millionen Euro. Durch das Verschweigen dieses Kapitals und der darauf entfallenden Kapitalerträge wurden Steuern in immenser Höhe hinterzogen. Von den aufgesuchten Personen haben 91 den Sachverhalt eingeräumt und (zum Teil) bereits Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt ca. 27,8 Millionen Euro auf die zu erwartende Steuernachforderung geleistet; die Summe erhöht sich z. Z. täglich. Weitere freiwillige Zahlungen in ähnlicher Höhe sind bereits avisiert. Über diese Fälle hinaus sind nach hiesiger Kenntnis bislang 72 „Selbstanzeigen“ bei verschiedenen Finanzämtern eingegangen. Die sich daraus ergebenden Mehrsteuern belaufen sich ebenfalls auf nicht unerhebliche Summen. Die Selbstanzeigen werden z. Z. auf Vollständigkeit und Wirksamkeit überprüft, insbesondere wird zu entscheiden sein, inwieweit sie noch rechtzeitig waren, so dass ihnen eine strafbefreiende Wirkung zukommen könnte. Die Anzahl der Selbstanzeigen erhöht sich zunehmend.“ … |
| Tom | [url=http://www.orf.at/?href=http%3A%2F%2Fwww.orf.at%2Fticker%2F281375.html:25rjmtzb]News orf.de online am 26.02.2008:[/url:25rjmtzb] Die BayernLB in München war mit 1.600.000.000 Euro an der österreichische Hypo Alpe Adria Bank International AG (HAAB) mehrheitlich beteiligt. Es ergab sich so indirekt auch eine Beiteiligung bei deren Liechtensteiner Ableger, der Hypo Alpe Adria Liechtenstein AG. Diese Bank bietet ihren Kunden an, den dortigen Finanzplatz "optimal zu nutzen". Die BayernLB war somit über ihre seit 2007 bestehende Mehrheitsbeteiligung an der Kärntner Hypo Group Alpe Adria auch in Liechtenstein vertreten. Unter massivem politischen Beschuss vor der Wahl in Bayern und mitten im deutschen Steuerskandal um verborgene Gelder in Liechtenstein trat die Bayerische Landesbank (BayernLB) nun den Rückzug aus dem Fürstentum an. Das gab die BayernLB in München am 26.02.2008 offiziell bekannt. Die BayernLB benötigte zudem Stütze in Höhe von ca. 1.900.000.000 Euro wegen hochspekulativer Zockerei auf dem zweitklassigen USA-Immobilienmarkt. |
| Tom | Und immer wieder wichtig ! Personalentscheider und Vorgesetzte verlangen von Untergebenen immer wieder Unterschriften unter Dokumente ! In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder gerne über "Krankheiten gesprochen". Niemals über die eignen Krankheiten mit dem Vorgesetzten oder mit den Personalentscheidern reden ! Niemals etwas unter Druck unterschreiben ! Bedenkzeit einfordern ! Erst einmal unterschrieben, hat der Arbeitgeber häufig das, was er wollte ! Besser ist erstmal das zu unterzeichnende Schriftstück mit nach Hause zu nehmen und ggf. einen Anwalt konsultieren. Weil das häufig zu teuer ist, würde ich eine Mobbing-Selbsthilfegruppe aufsuchen ! Häufig haben hier die Betroffenen gleichermassen die Erfahrung machen müssen. Hier kann dann das zu unterzeichnende Schriftstück "unter die Lupe" genommen werden ! Gruss Tom |
| Tom | [url=ttp://www.op-marburg.de/newsroom/lokal/dezentral/lokal/art655,536200:2tqm9xf2]Oberhessische Presse / Kreis Marburg-Biedenkopf online am 26.02.2008:[/url:2tqm9xf2] Die Sekretärin arbeitet seit 20 Jahren im Brandschutzamt der Stadt Marburg. Zum Jahresbeginn 2008 wurde sie umgesetzt in den Fachdienst Rechtsservice, wo eine Stelle als Sekretärin frei war. Die Folge: Eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Beim Fachdienst Rechtsservice möchte die Klägerin aber nicht arbeiten und fordert von der Stadt, dass sie wieder im Brandschutzamt arbeiten darf. Sie vermutete, dass ihre Umsetzung keinen sachlichen, sondern einen menschlichen Grund hat. Es gebe seit Jahren Konflikte zwischen der Sekretärin und ihrem Vorgesetzten, führte ihre Anwältin aus. „Die Umsetzung ist nur ein Schlusspunkt“, ist ihr Eindruck. „Seit 2005 versucht man nach und nach, sie aus dieser Arbeit herauszudrängen.“ Das machte den Arbeitsrichter Hans-Gottlob Rühle hellhörig: „Im Grunde genommen wäre das eine Art Mobbing-Tatbestand?“, fragte er nach. Dieser Vorwurf müsse in die Klageschrift aufgenommen werden, wenn die Klägerin Erfolg haben wolle. Dieter Finger, Leiter der städtischen Personalabteilung, vertrat die Stadt als Beklagte in dem Verfahren. Dass es einen Konflikt zwischen der Sekretärin und ihrem Vorgesetzten gibt, bestätigte auch der Personalleiter. Es sei deshalb auch schon eine Vermittlungsstelle eingeschaltet worden. Er widersprach der Darstellung der Klägerin: Ihre Stelle im Brandschutzamt solle gestrichen werden, weil sich die Sekretariatsaufgaben dort verringert hätten. Im Rechtsservice sei dagegen seit längerem eine Stelle vakant. Gruss Tom |
| Tom | [b:2yup9gyu]Selbsthilfegruppen für Mobbing [/b:2yup9gyu]
[b:2yup9gyu]ACHTUNG[/b:2yup9gyu]: nur weil diese Liste hier ist, heißt das nicht das ich einzelne empfehle. Viele s[b:2yup9gyu]chwarze Schafe[/b:2yup9gyu] sind unterwegs, Fragen Sie mich. Rufen SIE an. |
| Tom | [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,537091,00.html:1b59hosy]SPIEGEL online am 28.02.2008:[/url:1b59hosy] Die Verkäuferin Erika Glaser arbeitete in einer H&M-Filiale in Augsburg. Im Jahr 2003 wurde sie in den Betriebsrat gewählt. Ab diesem Zeitpunkt habe die Filialleitung die Kollegen gegen das dreiköpfige Gremium aufgehetzt und die Arbeitnehmervertreter unter Druck gesetzt. Einmal sei ihr bei einem Streit mit der Filialleitung sogar körperliche Gewalt angedroht worden. "Die haben jedes Geschütz gegen uns aufgefahren", sagt auch die Vorsitzende des Betriebsrates der Augsburger Filiale, Alexandra Treusch. Eine geplante Mitarbeiterversammlung wurde ihr zufolge einfach verboten. Die Filialleitung habe mehrfach Post an den Betriebsrat geöffnet und in Einzelgesprächen "erheblichen Druck" erzeugt. "Irgendwann reden manche Kollegen nicht einmal mehr mit einem, weil sie Angst haben, es könnte ihnen negativ von der Geschäftsleitung ausgelegt werden", sagt Glaser. Die Sache mit der geöffneten Post wollten Glaser und Treusch nicht auf sich sitzen lassen. Sie zeigten die Filialleitung an. Die versuchte, daraufhin die Beiden zu kündigen. Doch die Entlassung eines Betriebsrats muss vor dem Arbeitsgericht durchgefochten werden. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die beiden Betriebsräte mit der Anzeige "weder wissentlich falsch noch unverhältnismäßig" gehandelt hätten. Deutschlandweit sah es nicht besser aus: "Die Geschäftsführung wollte die Arbeitnehmervertreter von Beginn an isolieren", Malene Volkers, die bei Ver.di deutschlandweit die H&M-Betriebsräte betreut, sagte: "Bei H&M werden systematisch Betriebsräte behindert und diskriminiert – das geht bis hin zu [url=http://www.faz.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B67E9FA/Doc~E429BBC21D2FE456EA07787F03E7AE721~ATpl~Ecommon~Scontent.html:1b59hosy]Mobbing[/url:1b59hosy]. Mitarbeiter würden gezielt gegen das Gremium aufgehetzt.“ 30 Prozent der Angestellten in dessen deutschen Filialen würden in "prekären Arbeitsverhältnissen"arbeiten. Meist agierten die Filialleiter laut Volkers allerdings "subtiler". "In Einzelgesprächen werden Mitarbeiter, die einen Betriebsrat gründen wollen, regelrecht zermürbt." Ihnen würden mögliche Nachteile für die Karriere aufgezeigt. "Dann wird ihnen klar gemacht, dass sie nicht länger zur Familie gehören, wenn sie an ihren Plänen zur Betriebsratsgründung weiter festhalten", sagt Volkers. Wahlvorstände würden von einem Tag auf den anderen nur mehr gesiezt. "Das ist in einem Unternehmen mit vielen jungen Mitarbeitern, in dem das Du obligatorisch ist, durchaus wirkungsvoll", so Volkers. Ähnliches berichtete Orhan Akman, der bei Ver.di Bayern für H&M zuständig ist. Dem Ver.di-Mann zufolge gibt es bei H&M Deutschland sogar einen eigenen Mitarbeiter, der nur dafür zuständig sei, Betriebsratsneugründungen zu sabotieren. Eine in der Öffentlichkeit bislang weitgehend unbeachtete Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2006 kommt zu einem anderen Ergebnis: Es könne "sowohl von Behinderungen als auch von einer systematischen Diskriminierung gegenüber Interessenvertretern gesprochen werden", heißt es darin. Die in elf H&M-Filialen befragten Betriebsräte bejahten durchweg die Frage nach Behinderungen der alltäglichen Arbeit ihres Gremiums. Zwei Drittel der Arbeitnehmervertreter berichteten, sie erlebten diese sogar "häufig" oder "sehr häufig". [quote:1b59hosy]"Einschüchterung, Ausgrenzung oder Diskriminierung einzelner Mitarbeiterinnen oder Betriebsräte, Beeinflussung der Stimmung in der Belegschaft gegen die Wahl eines Betriebsrates, Missachtung der Mitbestimmung" [/quote:1b59hosy] – die Liste der in der Studie enthaltenen Vorwürfe ist lang. Mehrere Betriebsräte schildern Fälle, in denen Mitarbeiterinnen wegen des hohen Drucks kündigen. Sie berichteten von Schlafstörungen, dem Gefühl, ausgegrenzt und stigmatisiert zu werden, wie die Probleme bei der Arbeit zu Schwierigkeiten mit dem Ehe- oder Lebenspartner führen. In zwei Filialen verloren Beschäftigte aufgrund des psychischen Drucks laut der Studie massiv an Gewicht. Gruss Tom |
| Tom | PLZ 10-14 (Berlin) DAG-Landesverband Berlin und Brandenburg Blissestrasse 2-6 10713 Berlin Tel.: 0 30 / 82 96 02 51 Werner Rohkar Kontakt halten e.V. Henrik-Ibsen-Straße 20 18106 Rostock Tel.: 03 81 - 7 69 92 08 Tel.: 03 81 - 69 89 63 Homepage: [quote:4xh7ptzm]http://www.kontakthaltenev.de[/quote:4xh7ptzm] PLZ 20-29 (Schleswig Holstein, Hamburg, Bremen, Friesland, Lüneburger Heide) DAG-Landesverband Hamburg Holstenwall 5 20355 Hamburg Tel.: 0 40 / 3 19 15 - 5 10 oder 0 40 / 3 49 15 - 0 Landesverbandsleiter Uwe Grund Diplom-Psychologe Kay Dulz Die DAG hat zum Themenkreis "Mobbing" einen Handlungsleitfaden für den Betriebsrat, den Personalrat und die Betroffenen herausgegeben, welcher auf Anfrage beim DAG Hamburg erhältlich ist! Institut für Arbeitspsychologie und Arbeitspädagogik e.V. Freschenhausener Weg 35 21220 Seevetal Tel.: 0 41 05 / 8 51 50 Dr. Amrtin Resch KDA Stade Dankerstrasse 24 21860 Stade Tel: 0 41 41 / 6 30 68 Fax: 0 41 41 / 6 15 77 [code:4xh7ptzm]E-Mail: w.graentzdoerffer@evlka.de[/code:4xh7ptzm] Wulf Gräntzdörffer AOK Hamburg Pappelallee 22 22089 Hamburg Tel.: 0 40 / 20 23 09 30 Tel.: 0 40 / 20 23 - 15 01 Frau Ulrike Zeisig Leiterin der Presseabteilung Rolf Jahn Dipl. Sozialpädagoge Nur Informationen und Kontakt KLIMA e.V c/o M. Fleissner Vogt-Kock-Weg 9 22459 Hamburg Tel.: 0 40 - 76 75 18 55 Tel.: 0 40 - 55 00 99 24 Fax: 0 40 - 5 59 65 81 Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt Schillerstrasse 7 22767 Hamburg Tel.: 0 40 / 30 62 32 12 KDA Kiel Gartenstrasse 20 24106 Kiel Tel.: 04 31 / 55 77 94 00 DAG- Bezirk Bremen Am Wall 179 / 180 28195 Bremen Tel.: 04 21 / 32 16 23 Die DAG Verbände sind jeweils in den einzelnen Landeshauptstädten vertreten. Folgende Ausnahmen: Für das Saarland in Mainz, für Hessen in Frankfurt, für Thüringen in Magdeburg. PLZ 30-39 (Hannover, Ostwestfahlen, Eder-Habichtswald, Lahn, Rhön, Südl. Leinetal, Harz, Sachsen-Anhalt Nord) KDA Braunschweig Mobbing-Telefon 0 53 46 / 9 24 00 Ansprechpartner: Eric Dansc PLZ 40-49 (Düsseldorf, Schwalm-Nette, Dortmund, Nördliches Ruhrgebiet, Niederrhein , Münsterland, Emsland) Mobbingsberatungshotline der Gemeinschaftinitiative Gesünder Arbeiten (GiGA) Düsseldorf Tel.: 01803 / 100113 Montag bis Donnerstag 17:00 - 20:00 Uhr DGB-Bundesvorstand Angestelltensekretariat Hans-Böckler-Straße 39 40476 Düsseldorf Tel.: 02 11 / 43 01 - 3 45 ,-3 47 Fax: 02 11 / 4 30 15 38 Der DGB bietet in den Landesbezirken immer mehr Hilfestellungen an. Dort kann man sich erkundigen, ob und wann Veranstaltungen / Seminare stattfinden. Ev. Kirche im Rheinland Hans-Böckler-Str. 7 40479 Düsseldorf Tel.: 02 21 / 45 62 37 5 Fax: 02 21 / 45 62 43 3 Landespfarrer Ludwig Rieber PLZ 50-59 (Köln, Ruhrtal, Bonn, Eifel, Rhein-Nahe, Westerwald, Siegerland, Sauerland, Lippeland) - momentan noch keine bekannt - PLZ 60-69 (Frankfurt, Main-Spessart, Odenwald, Rehingau, Saarland, Pfalz, Rhein-Neckar) DAG Bildungswerk DAG in Hessen e.V. Bockenheimer Landstrasse 72 60323 Frankfurt Tel.: 0 69 / 72 95 16 21 Frau Schmidt ÖTV: Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr Frankfurt Tel.: 0 69 / 25 69 - 2 42 2 53 Ralf Wilde BW der DAG im Lande Hessen e. V. Frankfurt Tel.: 0 69 / 72 95 16 21 Hilke Schmidt freitags 8 - 10 Uhr, auch Burnout - Beratung PLZ 70-79 (Stuttgart, Oberer Neckar, Schwäb. Alb Nord, Nordwürttemberg, Nordschwarzwald, Karlsruhe, Ortenau, Obere Donau, Breisgau) - momentan noch keine bekannt - PLZ 80-89 (München, Ober- und Niederbayern, Allgäu, Bodensee, Schwäbische Alb-Ost) Jörg M. Maier Betriebsseelsorge München und Freising Pettenkoferstr. 8 / V 80336 München Tel.: 089 / 55 25 16 80 [code:4xh7ptzm]E-Mail: bss.maier@t-online.de Internet: http://www.betriebsseelsorge-muenchen.de [/code:4xh7ptzm] Mobbing Beratung München Postfach 83 05 45 81705 München Mobbing-Telefon: 089 / 60 60 00 70 Dienstag 15.00 -18.00 Uhr, Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr DAG Beratungstelefon Aschaffenburg Tel.: 0 60 21 / 6 60 43 Öffnungszeiten: 14 - 18 Uhr, sonst Anrufbeantworter. [nach oben] Selbsthilfegruppen PLZ 10-14 (Berlin) Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfe-gruppen NAKOS Albert-Achilles Strasse 65 10709 Berlin Tel.: 0 30 / 8 91 - 40 19 [code:4xh7ptzm]Internet: http://www.nakos.de [/code:4xh7ptzm] Ansprechpartner: Wolfgang Thiel Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9-13 Uhr Donnerstag: 13-17 Uhr Es werden nur schriftliche Anfragen erbeten. Es gibt hier keine mobbing-spezifische Hilfestellung. Selbsthilfezentrum Neuköln-Rixdorf Hertzbergstrasse 22 12055 Berlin Tel.: 0 30 / 6 81 60 64 Fax: 0 30 / 6 81 60 68 [code:4xh7ptzm] E-mail: selbsthilfe.zentrum@berlin.de Homepage: http://www.selbsthilfe-neukoelln.de [/code:4xh7ptzm] Träger: Nachbarschaftsheim Neuköln e.V. Ansprechpartner: Wolfgang Hardt Montag, Mittwoch, Donnerstag: 15-19 Uhr Dienstag: 11-13 Uhr Telefonische und persönliche Beratung sowie Online-Beratung. PLZ 20-29 (Schleswig Holstein, Hamburg, Bremen, Friesland, Lüneburger Heide) KLIMA Konfliktlösungs-Initiative-Mobbing-Anlaufstelle Krankenhaus Eppendorf 22305 Hamburg Tel.: 0 40 / 55 00 99 24 Fax: 0 40 / 55 00 99 51 Der Runde Tisch zu Mobbingfragen findet regelmäßig am ersten Freitag im Monat von 14:15 bis 16:15 Uhr im Seminarraum der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf statt. Telefonisch ist dort niemand erreichbar. Die Konfliktlösungs-Initiative Mobbing-Anlaufstelle KLIMA e. V. bietet in Hamburg weitere kostenlose Gruppenveranstaltungen und kostenpflichtige Schulungen an, die der Homepage [quote:4xh7ptzm]http://www.klimaev.de [/quote:4xh7ptzm]entnommen oder unter der Infotelefonnummer 040-76755498 abgehört werden können. Selbsthilfegruppe Bremen Mainstrasse 39 28816 Stuhr Tel: 04 21 / 56 17 32 Ansprechpartner: Wolfgang Landshoeft Zweimal im Monat in Bremen für jeden offen: Adresse: Bremerhavenerstrasse 154 Im Arbeiter-Samariter-Haus PLZ 50-59 (Köln, Ruhrtal, Bonn, Eifel, Rhein-Nahe, Westerwald, Siegerland, Sauerland, Lippeland) Mobbing-Selbsthilfegruppen-Netzwerk VPSM e. V. An der Oberhecke 21 55270 Sörgenloch Tel.: 0 61 36 / 7 60 88 35 Fax: 0 61 36 / 7 60 88 36 Ansprechpartnerin: Anka Kampka PLZ 80-89 (München, Ober- und Niederbayern, Allgäu, Bodensee, Schwäbische Alb-Ost) Selbsthilfezentrum München Bayerstrasse 77a (Rückgebäude) 80355 München Tel.: 0 89 / 53 29 56 11 Fax: 0 89 / 53 29 56 60 [code:4xh7ptzm]E-Mail: info@shz-muenchen.de [/code:4xh7ptzm] Montag, Mittwoch, Donnerstag: 15-18 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag: 10-13 Uhr Telefonische und persönliche Beratung möglich. [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Links/SoliServ:4xh7ptzm]Im WIKI bei Mobbing-Gegner[/url:4xh7ptzm] ; [code:4xh7ptzm][url=http://www.frischerwind-online.de/scripte/mobbing.php#10]Frischer Wind[/url] ; [url=http://mobbing-und-burnout.sozialnetz.de/ca/e/ibs/]mobbing-und-burnout.sozialnetz[/url] ; [url=http://www.drs.de/fileadmin/Baukasten/Betriebsseelsorge/Ludwigsburg/Bundesweites_Adressverzeichnis_Mobbing_Internet.pdf]Kirche und Arbeit[/url] ; [url=http://www.bmas.de/coremedia/generator/13868/mobbing__kontaktstellen.html]Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin[/url] ; [url=http://www.frankenthal.de/resource/mitten_im_leben/frauenhandbuch/Frauenhandb4_1173278326.pdf]frankenthal.de[/url] ; [url=http://www.fairness-stiftung.de/Selbsthilfegruppen.htm]fairness-stiftung.de[/url] ; [url=http://www.personalrat.uni-vechta.de/108.html]Personalrat Uni Vechta[/url] [/code:4xh7ptzm] Selbsthilfegruppen Mobbing und andere Selbsthilfegruppen in verschiedenen Bundesländern: [code:4xh7ptzm][url=http://www.aerztekammer-nordrhein.de/htmljava/d/burgerinf1.htm]Ärrztekammer Nordrhein[/url] ; [url=http://www.medizin-netz.de/framesets/fsetadress1.htm]medizin-netz.de[/url][/code:4xh7ptzm] |
| Tom | [code:3ifoxbf2][url=http://www.selbsthilfe-forum.de/mobbing/baden-baden/]Selbsthilfegruppe Baden-Baden[/url] Frau Barbara Gurnik, Tel: 07221 / 24596 Mobbing.Baden-Baden@Selbsthilfe-Forum.de [/code:3ifoxbf2] [code:3ifoxbf2]Initiative der Deutschen Rentenversicherung in Baden-Württemberg Tel.: 0180 2 6622464 Konstanz: kommit – Netzwerk Selbsthilfe Selbsthilfekontaktstelle Landratsamt Konstanz – Sozialdezernat – Benediktinerplatz 1 78467 Konstanz Tel.: 07531/800-1 787 Fax: 07531/800-1 788 E-Mail: info@selbsthilfe-kommit.de Landkreis Lörrach: Gerhard Vorbrugg Tel.: 0170 6169982 Freiburg: Tel 0761/708875-15 oder 85216 Frommern: Selbsthilfegruppe Anti- Mobbing Zollernalb katholischen Gemeindehaus in Frommern, St.-Paulus-Straße 2 Balingen-Frommern (72336) Mannheim: Willy Kipper Tel.: 07243 652695 Bregius@t-online.de Sindelfingen: Tel: 0731/92060-25 oder 07391/5507 dorothea.asal@web.de Waiblingen (bei Stuttgart): Weitere Informationen erhalten Sie über das Gesundheitsamt, Fachbereich Gesundheitsförderung Tel.: 07151/501-620 (Herr Schroeder) oder 07151/501-602 (Frau Mayer) Selbsthilfegruppe Mobbing in 79618 Rheinfelden (Baden): Katholisches Pfarreizentrum, St. Josef Rheinfelden, Friedrichstr. 32 Info: Referat Arbeitnehmerseelsorge/KAB, Michael Herzog,, Tel: 07751/ 8314-400/-408[/code:3ifoxbf2] |
| Tom | [code:mzx0gf3f][url=http://www.lgl.bayern.de/arbeitsschutz/arbeitspsychologie/adressen_bayern.htm#mobbing_muenchen]Verschiedene Mobbing-Selbsthilfegruppen in München[/url] [/code:mzx0gf3f] 80336 München KDA - Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt Ansprechpartner: Peter Eckardt Schwanthalerstr. 91 Tel.: 089 - 53 07 37 31 München : Tel.: 089 - 53 29 56 11 Regensburg: Tel. (0941) 5 99 38 86 10, Fax: (0941) 5 99 38 86 66 [code:mzx0gf3f]kiss-regensburg@paritaet-bayern.de http://www.kiss-regensburg.de [/code:mzx0gf3f]andere Gruppe: Tel. 0941/52822 Bad Reichenhall: Sozialpsychiatrischer Dienst Herr Helmer, Tel.: 08651/65633 PASSAU: Mobbing-Selbsthilfegruppe: Treffen in den Räumen der AOK Passau, Neuburger Straße (Gesundheitszentrum). Neuburger Straße 92 94032 Passau Tel.: 0851 53020 Fax: 0851 5302100 [code:mzx0gf3f][url=https://www.aok.de/bay/rd/152068.php?ssl_war_gesetzt=0]AOK-email-Formular[/url][/code:mzx0gf3f] |
| Tom | [code:33cj2dze][url=http://www.sekis-berlin.de/index.php?sword=mobbing&suchtyp=key&stadtteil=all&id=21&search=search]Verschiedene[/url][/code:33cj2dze] |
| Tom | Cottbus: Ansprechpartnerin: Monika Vandreier Telefon: (0355) 54 32 05 Telefax: (0355) 486 56 47 [code:1r3d0lqu]eMail: kontakt@rekiscottbus.de Internet: http://www.rekiscottbus.de/ [/code:1r3d0lqu] 01979 Lauchhammer-Mitte: Ansprechpartnerinnen: Maren Fiedler, Christa Voigt Telefon: (03574) 46 41 64 Telefax: (03574) 46 41 65 [code:1r3d0lqu]eMail: rekosi_lh@hotmail.com [/code:1r3d0lqu] Prenzlau: Ansprechpartnerin: Kerstin Keup Telefon: (03984) 83 37 02 Fax: (03984) 83 37 03 [code:1r3d0lqu] eMail: info@rekis-uckermark.de Internet: http://www.rekis-uckermark.de[/code:1r3d0lqu] Bitte teilen sie uns Anpsrechpartner in den Städten mit: Aachen, Aalen, Abensberg, Ahaus, Ahlen, Aibling, Altenburg, Altlandsberg, Andernach, Arnsberg, Arnstadt, Artern, Aschaffenburg, Aschersleben, Aschheim, Aßlar, Aue, Augsburg, Augustin, Baar, Backnang, Bad, Baden-Baden, Bamberg, Bautzen, Bayreuth, Bergheim, Bergisch, Berlin, Berlin-Lichterfelde, Bernburg, Biebesheim, Bielefeld, Binz, Birkenwerder, Böblingen, Bochum, Bonn, Borna, Braunschweig, Breisgau, Bremen, Bremerhaven, Brilon, Burg, Calau, Calbe, Celle, Chemnitz, Coburg, Cottbus, Damp, Darmstadt, Deggendorf, Delmenhorst, Dessau, Detmold, Donau, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düren, Düsseldorf, Ebenhausen, Ebersbach, Ebersberg, Eberswalde, Eckernförde, Eggenstein-Leopoldshafen, Eichstätt, Eisenberg, Eisenhüttenstadt, Emden, Erding, Erfurt, Erlangen, Essen, Esslingen, Ettlingen, Feldkirchen, Fellbach, Finsterwalde, Flensburg, Forst, Frankenthal, Frankfurt, Freiberg, Freiburg, Freising, Freyung, Fridolfing, Friedberg, Friedrichshafen, Fulda, Fürstenfeldbruck, Fürstenwalde, Fürth, Füssen, Garching, Gauting, Geesthacht, Gelsenkirchen, Genthin, Gera, Gerolzhofen, Gersthofen, Gifhorn, Gladbach, Glonn, Gmünd, Golm, Göppingen, Görlitz, Gotha, Göttingen, Greifswald, Greiz, Greven, Griesbach, Grimma, Groß-Gerau, Großenhain, Grünwald, Gummersbach, Güstrow, Gütersloh, Haan, Haar, Hagen, Halberstadt, Halle, Halstenbek, Hamburg, Hameln, Hamm, Hanau, Hann, Hannover, Heide, Heidelberg, Heilbronn, Helmstedt, Hemer, Hengersberg, Hennef, Herford, Herne, Herzberg, Heusweiler, Hildburghausen, Hilden, Hildesheim, Hofheim/Taunus, Honnef, Hutthurm, Ibbenbüren, im, Ingolstadt, Itzehoe, Jena, Jülich, Kaiserslautern, Kamen, Karlsruhe, Kassel, Kaufering, Kempten, Kiel, Kirchen, Koblenz, Köln, Konstanz, Korschenbroich, Krefeld, Kreuznach, Kreuztal, Kronach, Künzelsau, Laatzen, Landau, Landsberg, Landshut, Langen, Langenfeld, Langenhagen, Langenselbold, Leinfelden-Echterdingen, Leipzig, Leverkusen, Limburg, Lingen, Lippstadt, Löbau, Lohmar, Lübbecke, Lübeck, Lubmin, Luckenwalde, Lüdenscheid, Ludwigsburg, Ludwigshafen, Lumpzig, Lutherstadt, Magdeburg, Mainz, Mannheim, Marburg, Marktheidenfeld, Meerbusch, Meiningen, Meißen, Menden, Merseburg, Mertingen, Meschede, Mettmann, Minden, Mittweida, Moers, Mönchengladbach, Moosburg, Mühlhausen, Mülheim, München, München-Flughafen, Münden, Münster, Murnau/Obb., Nauheim, Neubrandenburg, Neuburg, Neumünster, Neuss, Neustadt, Neustrelitz, Neuwied, Norden, Norderstedt, Nordhausen, Nürnberg, Oberhausen, Offenbach, Offenburg, Oldenburg, Olsberg, Oranienburg, Oschersleben, Osnabrück, Ottobrunn, Paderborn, Passau, Peine, Pforzheim, Philippsburg, Pinneberg, Pirna, Planegg, Plattling, Plauen, Potsdam, Prenzlau, Puchheim, Pullach, Pyrmont, Radebeul, Rastatt, Ratingen, Ravensburg, Recklinghausen, Regensburg, Reutlingen, Rheine, Ribnitz-Damgarten, Riesa, Rosenheim, Rostock, Rottenburg, Rudolstadt, Rügen, Rüsselsheim, Saalfeld, Saarbrücken, Salzgitter, Salzungen, Sankt, Sassnitz, Schleswig, Schongau, Schwäbisch, Schwandorf, Schwartau, Schwedt, Schweinfurt, Schwerin, Senftenberg, Siegburg, Siegen, Sigmaringen, Sindelfingen, Soest, Solingen, Sondershausen, Speyer, Spremberg, St, Stadtoldendorf, Starnberg, Stendal, Stolberg, Stralsund, Strand, Stuttgart, Suhl, Templin, Timmendorfer, Tölz, Torgau, Traunstein, Trier, Troisdorf, Tübingen, Uelzen, Ulm, Unna, Unterschleißheim, Velbert, Viersen, Villingen-Schmenningen, Villingen-Schwenningen, Vilsbiburg, Waging, Waiblingen, Waldshut-Tiengen, Waren, Weilheim, Weimar, Weinheim, Weiterstadt, Wendel, Wernigerode, Wesel, Wetzlar, Wiehl, Wiesbaden, Wildbad, Wilhelmshaven, Willich, Wismar, Wittenberg, Wittlich, Wolfsburg, Worms, Wülfrath, Wuppertal, Würzburg, Wurzen, Zella-Mehlis, Zittau, Zwickau, Gerne führen wir auch Sie hier auf! |
| Tom | [code:s40rxz4e][url=http://www.selbsthilfe-wegweiser.de/selbsthilfegruppe-617.html]Verschiedene[/url][/code:s40rxz4e] No Mobbing Bremen Mainstr. 39 28816 Stuhr Tel.: 0421-56 17 32 |
| Tom | Hameln: Frau Regina Heller (Kontaktstelle für Selbsthilfe) Telefon 05151-576113 Fax 05151-59977 [code:1u7nq904]Email Kontaktstelle.hameln@paritaetischer.de Internet http://www.paritaetischer-hameln.de [/code:1u7nq904] Selbsthilfegruppe Mobbing Osnabrück Haus der Gesundheit (ehemaliges Gesundheitsamt) Hakenstraße 6 Osnabrück Info: Thorsten Engwer, Tel.: 05405 / 4252 |
| Tom | Darmstadt: Mobbing-Selbsthilfegruppe PSAG Waltraud Wagner 06151 / 66 16 54 Korbach: Rosemarie Langer Tel.: 05631 61518 Manfred Abt Tel.: 06451 21342 Kassel: KISS Tel. 05 61 787-5399 Fax: 0561 787-5211 [code:znolawee] Mail: info@selbsthilfe-kassel.de [/code:znolawee] Offenbach: Selbsthilfebüro des DPWV Tel. 069 824162 Wetzlar: Selbsthilfegruppe Tel.: 0641 9 94 56 12 |
| Tom | [code:4t7drcge][url=http://www.selbsthilfenetz.de/content/e2994/e6997/e7447/index_html?stichwort_id=799]in verschiedenen Städten und Bereichen wie:[/url][/code:4t7drcge] [b:4t7drcge]Mobbing-Gruppe[/b:4t7drcge] für Kinder und Jugendliche von 12-14 Jahren Bielefeld ; [b:4t7drcge]Mobbing-Selbsthilfegruppen[/b:4t7drcge] in Aachen ; Ahaus ; Bochum ; Coesfeld ; Duisburg ; Düren ; Emsdetten ; Euskirchen ; Goch, Kreis Kleve ; Gummersbach ; Gütersloh ; Haltern ; Hattingen/Sprockhövel ; Heinsberg ; Köln ; Lemgo (Kreis Lippe) ; Leverkusen ; Minden-Lübbecke ; Moers ; Mönchengladbach ; Oberhausen ; Paderborn ; Siegen ; Viersen Mobbing-Selbsthilfegruppen in Düsseldorf Tel.: 0180 3 100 113 Frank Siekmann Beckbuschstr. 3 40474 Düsseldorf Tel.: 0211 45 18 07 Düsseldorf: Mobbing – Beratung im Auxilium Selbsthilfe – Service – Büro Haus für [b:4t7drcge]Selbsthilfe[/b:4t7drcge], Kultur und Begegnung Gesundheitsamt Mindener Str. 24 Kölner Str . 180 40227 Düsseldorf Tel.: 0211 77 15 15 oder 0211 77 16 15 Erkelenz: Mobbing-Selbsthilfegruppe: 024 52 1353 11 Kontakt: 0 24 52 15 67 90 [code:4t7drcge]http://www.mobbing-vorbeugung.de [/code:4t7drcge] Heinsberger Gesundheitsamt Mobbing- und Konfliktberatung Anmeldung und Info Tel: 02452 135311 Mettmann: Informationen erhalten Sie in der Selbsthilfekontaktstelle 02104-992320/21 Siegen-Oberstadt: Tel.: 0271-2382528 Wuppertal: [quote:4t7drcge]http://www.no-mobbing.de/[/quote:4t7drcge] Selbsthilfegruppe NO-Mobbing Gisbert Jutz Lockfinke 6 42111 Wuppertal Telefon: 02 02 7 05 49 98 (AB)[code:4t7drcge] E-Mail: no-mobbing@online.de[/code:4t7drcge] |
| Tom | [code:7q91affk]Ludwigshafen: Willy Kipper Tel.: 07243 652695 Bregius@t-online.de[/code:7q91affk] |
| Tom | Dithmarschen: Jochen Papke Tel.: 0481 689175 25335 Elmshorn: Flora Gesundheitszentrum Schulstraße 50 Günther Kollenda Tel. 04122 52893 [code:1lvjcoed]guenther_kollenda@gmx.de http://www.mobbingselbsthilfe.cbundt.de/kontakt.htm [/code:1lvjcoed] Flensburg: Anke Tensfeldt Tel.: 0461-49359400 Itzehoe: Anfragen unter 04821-600133 KIBIS oder M. Brunswik 0178-5570579 / Gisela Wolter 0160 3517534 |
| Tom | Erfurt: Fr. Cornelia Harfelmann (Mobbing), Tel.-Nr. : 0361 41 30 98 |
| Tom | Das bei LIDL Mobbing an der Tagesordnung war, wurde bereits durch das "[b:tnufdz7c]Schwarzbuch Lid[/b:tnufdz7c]l" der Gewerkschaft Ver.di aus dem Jahr 2004 bekannt. Das Stasi-Methoden die Anwendung fanden war auch nicht neu, da die Stasi-Methoden nach der Stasi-Richtlinie 1/76 des Honnecker/Mielke-Staates (genannt Ex-DDR) ziemlich genau den Methoden bei Mobbing ähnelten. Bei anderen Discountern lief es ähnlich. Mobbing kam eben aus den gleichen Personal- und Unternehmensberatungsecken. Interessant und pikant dabei: Wenn LIDL einstellt, dann wird mit dem "guten Betriebsklima" geworben. Auch wäre es egal, was die zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorher beruflich gemacht hätten. Angesichts der stasiähnlichen Mobbingverhaltens dürfte es auch nachdem Rausschmiss bei LIDL egal sein was denn die Betroffenen hinterher machen sollen. Bei LIDL und anderen Discountern durften eben nur die Arbeiten, dessen berufliche Zukunft ohnehin keine Rolle mehr gespielt haben darf, - das war im Honnecker/Mielke-Staat eben auch nicht anders - . (längst Zeit für die Veränderung) [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,543930,00.html]DER SPIEGEL online am 29.03.2008: [/url] Tatort: Lidl-Discounter im niedersächsischen Helmstedt u. a. Opfer: Frau Angelika Düerkop (42 J.), die damalige ehemalige Marktleiterin und Lidl-Bezirksleiterin erinnerte sich (u. a.) Zeit/Jahr: Winter Jahr 2003. Tatvergehen des Opfers: längst Feierabend, war schon zu Hause Licht im Geschäft angelassen ? Zurück gefahren, durch Zufall von Bespitzelungen erfahren Tatsächlich: Das Licht in der Filiale brannte an jenem Abend. Aber wieso ? Die damalige Lidl-Bezirksleiterin (damalige Vorgesetzte von Frau Dürkop) kam mit einem unbekannten Mann aus dem Laden. "Ein Techniker", wie ihr die Bezirksleitung und Vorgesetzte umgehend erklärt habe. Düerkop erinnert sich: "Meine Chefin sagte, dass ein Kollege geklaut haben könnte. Deshalb wollte sie, dass alle Mitarbeiter mit versteckten Kameras gefilmt werden." Lidl räumt ein: "Die überdurchschnittlich hohe Inventurdifferenz hat diese Maßnahme notwendig gemacht." Düerkop wurde damals um Stillschweigen gebeten. Schließlich sei, so habe man ihr versichert, alles mit der nächsthöheren Instanz, der sogenannten Gebietsverkaufsleitung (GVL), abgeklärt worden. Düerkop gehorchte deshalb zunächst. "Als ich am nächsten Tag im Laden war, schaute ich nach den Kameras. Die schwarzen Stifte hinter den Deckenplatten waren nur beim genauen Hinsehen zu erkennen", berichtet sie. Die versteckten Kameras seien nicht nur über dem Kassenraum, sondern auch im Pausenraum angebracht worden, sagt sie – das habe sie merkwürdig gefunden. Die ehemalige Marktleiterin vermutet: "Die haben auch die Gesprächsinhalte aufgezeichnet." So habe sie einer Mitarbeiterin einmal etwas vollkommen Privates im Ruheraum anvertraut. "Es gab keine Zeugen. Doch kurz darauf wusste die Bezirksleitung davon, obwohl die Kollegin mit dieser nie Kontakt hatte und versicherte, nichts gesagt zu haben." Sechs Jahre arbeitete sie nach eigenen Angaben bei Lidl. Düerkop sagte, sie habe im Herbst 2004 gekündigt - auch weil sie "die ständige Schnüffelei nicht mehr aushielt". In ihrer Filiale herrschte ein "ständiges Klima des Misstrauens", erzählt Düerkop. Ein Bezirksleiter habe mehrmals ohne konkreten Verdacht bei Mitarbeitern nach deren Schicht den Kofferraum kontrolliert, bevor diese nach Hause fahren durften. Sie sagte: "Jeder Mitarbeiter hat schon Angst gehabt, wenn ein Fünf-Cent-Stück auf den Boden fällt." Auch würden bei Lidl extra Mitarbeiter angestellt, "um die Kollegen zu bespitzeln", behauptet Düerkop. Offiziell seien diese zwar nur Ansprechpartner für "Probleme und soziale Spannungen von Mitarbeitern" gewesen. Brisante Erkenntnisse über Mitarbeiter hätten sie aber immer umgehend der Bezirksleitung mitgeteilt. Vor allem, wenn Lidl einen Angestellten loswerden wolle, suche die Bezirksleitung "um jeden Preis nach Gründen". Dies soll laut Düerkop ein Motiv für die "ständige Überwachung" gewesen sein. So sei eine ihrer Kolleginnen so lange unter Druck gesetzt worden, bis sie selbst gekündigt habe. "Die haben sie in Einzelgesprächen in die Mangel genommen, bis sie geheult hat." Der damalige Bezirksleiter habe bei der "Taschenkontrolle" bemerkt, dass die Kollegin zuvor mehrmals Alkohol gekauft hatte. "Als sie öfters krank wurde, wollten die sie los werden", sagte Düerkop. Laut einem "Stern"-Bericht ließ der Lebensmitteldiscounter zumindest im Jahr 2007 systematisch die Beschäftigten in zahlreichen Filialen überwachen. Angestellte sollen demnach mit Miniaturkameras von Detektiven überwacht, Gespräche in seitenlangen Protokollen notiert worden. Dem Magazin lägen mehrere hundert Seiten solcher Aufzeichnungen aus den Jahren 2006 und 2007 vor. Die von Lidl beauftragten Detektive notierten zahlreiche Details aus dem Privatleben mancher Mitarbeiter. In den Protokollen sollen sich Details über mögliche Liebesverhältnisse zwischen Mitarbeitern oder Notizen darüber, wie viel Guthaben ein Angestellter noch auf seinem Handy hatte. In den vom "Stern" dokumentierten Fällen wurde dem Marktleiter zwar stets mitgeteilt, dass Kameras installiert wurden. Die übliche Begründung: Es gehe darum, Ladendiebe aufzuspüren. Die Mitarbeiter wussten demnach nicht, dass die Kameras auch dazu dienten, sie selbst zu bespitzeln. Die meisten Fälle aus dem "Stern"-Bericht sollen aus Niedersachsen stammen. Folglich: Die Lidl-Angestellten sahen sich demnach ständigen Taschenkontrollen ausgesetzt, auch der Gang zur Toilette wurde eher mal verkniffen. Düerkop sagte: "Systematische Überwachung wünsche ich keinem. Man fühlt sich nackt und ausgeliefert." Anmerkung: Ich meine, Mobbing, Korruption, und Arbeitsschutz muss Wahlkampfthema werden. Gruss Tom |
| Tom | Hier gehts weiter ! Die Korruption in Deutschland fand kein Ende ... die Strafen zu niedrig ... der Gewinn durch Korruption zu gross ... die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften völlig überfordert ... die Verfahren viel zu umfangreich ... usw ... Der nächste Fall: Tatort: Standesamt der Stadt Dorsten (NRW) Staatsanwaltschaft Essen, der Pressedezernent, am 06.03.2008, Az.: 10 Js 388/06 StA Essen: Die Staatsanwaltschaft Essen hat gegen einen früheren (41 Jahre) alten Dorstener Ex-Standesbeamten der Stadt Dorsten Anklage vor dem Schöffengericht in Dorsten wegen Unterschlagung in fast 300 Fällen erhoben. Vorwurf: In der Zeit von Juli 2002 bis Mai 2006 soll er in 297 Einzelfällen Gebührengelder, die er als Standesbeamter von Brautpaaren entgegen genommen haben soll, für sich behalten zu haben. Die Gebühren, die in bar beglichen worden sein, soll er zwar zunächst in die Kasse gelegt und den Einzahlern eine Quittung ausgestellt haben. Eine Kassenbuchung soll er allerdings nicht vorgenommen und das Bargeld anschließend der Kasse wieder entnommen haben. Nach den Berechnungen der Staatsanwaltschaft soll ein Gesamtschaden in Höhe von mehr als 34.000,- € entstanden sein. Der bisher nicht vorbestrafte Angeschuldigte ist auf eigenen Antrag hin zum 31.12.2006 aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden. Er hate den Sachverhalt eingeräumt, beziffert den entnommenen Betrag allerdings auf lediglich rd. 20.000,-- Euro. *320) Der nächste Fall: Tatort: Firma Mahlo in Saal Mittelbayrische online am 06.03.2008: Bei der Firma Mahlo in Saal fanden in der vierten Woche im Februar 2008 Hausdurchsuchungen statt. Es wurden „die Unterlagen dieser mutmaßlichen Schein-Geschäfte gesucht und beschlagnahmt“. Es standen Betrugs-Vorwürfe gegen frühere und jetzige Mitarbeiter des Unternehmens im Raum. Sie sollen beispielsweise den Verkauf von Maschinen abgerechnet und dafür Geld erhalten haben, tatsächlich aber nie solche Geschäfte abgeschlossen haben. Darüber hinaus sollen sie fingierte Rechnungen vorgelegt haben und kassierten ebenfalls. „Knapp ausgedrückt: Sie haben sich auf Kosten der Firma Mahlo bereichert.“, so der leitende Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel. *321) Der nächste Fall: Tatort: Nürnberg , Rohrleitungshersteller Hans Brochier , … typischer Fall für „Firmenbestatter“ ? … ad-hoc-news.de online am 08.03.2008: Die 730 Mitarbeiter des traditionsreichen Rohrleitungsherstellers Hans Brochier aus Nürnberg mussten Ende 2004 tatenlos zusehen, wie ihre Firma für einen symbolischen Euro an eine britische Finanzanlagengruppe verkauft wurde. In den folgenden Monaten versickerten Millionen aus dem Betriebsvermögen in dunklen Kanälen. Als im Sommer 2006 die Gehälter nicht mehr ausgezahlt werden konnten, stürmten 60 Männer das Büro des Geschäftsführers. Doch es war zu spät: Die Firma war ruiniert. Die elf Millionen Euro, die verschwanden, soll der angeklagte BriteRhodri P. teilweise bereits zurückgezahlt haben. Im März 2007 war P. in Frankfurt am Main festgenommen worden und musste seither in Untersuchungshaft. Seitdem habe sich P. in elf Vernehmungen umfangreich zum Tatvorwurf eingelassen. Brochier, eines der ältesten deutschen Industrieunternehmen, machte im Februar 2007 dicht. Der Brite Rhodri P. wurde wegen gemeinschaftlicher Untreue angeklagt, und musste vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth auf der Anklagebank platz nehmen. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der 41-jährigen Kaufmann und sein angeblich als Strohmann eingesetzten Geschäftsführer Derek A. sollen elf Millionen Euro aus dem Betriebsvermögen zweckentfremdet zu haben. Das Geld war der Firma ursprünglich als Arbeitskapital vom früheren Eigentümer, der Abfallgesellschaft Ruhr, zur Verfügung gestellt worden. Diese hatte sich nach hohen Verlusten 2004 von Brochier getrennt und die Firma an die vermeintlich seriöse Londoner Limited von Rhodri P. veräußert. Doch das Versprechen, den angeschlagenen Anlagenbauer zu sanieren, war eine Luftnummer. P. war angeblich schon beim Brochier-Verkauf in Großbritannien als Pleitier bekannt. Nur wenige Tage nach dem Verkauf sollen P. und A. den Transfer von elf Millionen Euro auf ein britisches Konto veranlasst haben. Dem Brochier-Aufsichtsrat wurde laut Anklage suggeriert, dass dies dem Bau von Produktionsanlagen zufließen solle - in Erwartung eines 40-Millionen-Euro-Geschäfts habe das Überwachungsgremium arglos zugestimmt. Tatsächlich soll die Firma von P. damit aber den Kauf eines Chemikalien- und Pharmaherstellers finanziert haben. 1,3 Millionen Euro soll P. für seinen aufwendigen Lebensstil verwendet haben. in der Unternehmenszentrale in Nürnberg gingen Manager ein und aus, die oftmals auch Geschäftsführer von Beratungsfirmen auf Mauritius oder den Seychellen waren und an die beachtliche Zahlungen mit dem Hinweis auf „Beratungskosten, wie besprochen“ überwiesen wurden. Auch Abrechnungen der Firmen-Kreditkarte von P. kursierten: So soll er an einem Tag mehr als 11 000 Euro im „Cowdray Poloclub“ in Midhurst ausgegeben haben. *322) Der nächste Fall: Tatort: Ingolstadt Augsburger Allgemeine online am 10.03.2008: Die 58-Jährige Ingolstädter Geschäftsfrau wurde wegen Insolvenzverschleppung, verspäteten Bilanzen, Schwarzbeschäftigung und mehrfachem Betrug vor dem Ingolstädter Schöffengericht zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah nur einen bedingten Vorsatz, und der Staatsanwalt bewertete die Serie von strafbaren Handlungen als "typisch" für eine derartige finanzielle Krisensituation. Allerdings wurde es der Geschäftsfrau in den 30 Jahren nicht gerade leicht gemacht, da z. B. vor über 30 Jahren eine Baustelle vor dem Geschäft das wirtschaftliche Überleben bedroht habe, als das Modegeschäft gerade aufgemacht hatte. Die Stadt entschloss sich im Jahr 2000 erneut vor dem Geschäft zu bauen. Dennoch soll es sich nicht um Bagatellen gehandelt haben: Wie die Angeklagte gestand, hat sie als Geschäftsführerin einer einstigen Ingolstädter Nobel-Boutique Insolvenz verschleppt, eine Bilanz überhaupt nicht erstellt und eine weitere zu spät. Außerdem hat sie gestern unter Tränen eingeräumt, den Arbeitgeberanteil für die Beschäftigten nicht abgeführt zu haben. Hinzu kommen noch unbeglichene Rechnungen im Wert von insgesamt über 44 000 Euro. Als das Familienunternehmen, das seit gut 30 Jahren bestand, schon längst Pleite war, hat sie weiter Kleidung bestellt, Anzeigen in einem örtlichen Magazin aufgegeben und Dienste von Handwerkern in Anspruch genommen. Richter Roland Walentin fasste den Fall so zusammen: "Die Angeklagte hat versucht, das Schiff noch zu retten, als es schon längst auf Grund lag." *323) Alter Fall ... immer noch nicht abgeschlossen, wegen Überlastung der Staatsanwaltschaft, und wegen zu umfangreicher Verfahren ... Bereits im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-macht-t498.html:1r4qpst2]Teil I[/url:1r4qpst2] wurde unter *49) *112) zum ostdeutschen Autobahnbau der A-72 als Schmiergeldskandal berichtet. Der Korruptionssachsensumpf lies grüssen. Wie die Frankfurter Rundschau online am 11.03.2008 meldete, wurde im Prozess um Schmiergelder beim Bau der ostdeutschen Autobahn 72 am 11.03.2208 in Chemnitz ein Bauunternehmer aus Wiesbaden zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Der 59-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts zwischen 2001 und 2005 Scheinrechnungen über insgesamt 1,4 Millionen Euro an den Baukonzern Strabag gestellt und dafür Provision kassiert. "Sie waren nur ein kleines Rädchen, aber unabdingbar, damit das Getriebe funktioniert", hieß es in der Urteilsbegründung. Das Gericht hielt den Angeklagten der Beihilfe zur Untreue in 58 Fällen für schuldig. *324) Der nächste Fall: Tatort: Bergisch Gladbach bei Köln … der eine Professor ist wegen Bestechung noch nicht verurteilt worden, da nahte der nächste Fall … Der Westen online am 11.03.2008: Ein Institut für Wissenschaftsberatung in Bergisch Gladbach bei Köln ist am Dienstagmorgen von der Kölner Staatsanwaltschaft durchsucht worden. Gegen die Geschäftsführer bestehe der Anfangsverdacht der Bestechung von Professoren, sagte Oberstaatsanwalt Günther Feld: „Kunden dieses Instituts waren und sind Akademiker, die es anstreben, einen Doktortitel zu bekommen. Bei vielen dieser Akademiker liegen allerdings die formalen Voraussetzungen nicht vor.“ Gegen Zahlung von Schmiergeldern seien womöglich Zulassungen zu Promotionsverfahren ermöglicht worden. “Wir wissen, dass das Institut bundesweit tätig ist, so dass der Verdacht besteht, dass auch bundesweit Bestechungsfälle bekannt werden“, sagte Feld *325) Der nächste Fall: Tatort: Kiel/Norderstedt , TÜV , … TÜV ? hatten wir schon mal … Kieler Nachrichten online am 11.03.2008: Der ehemalige Prüf-Ingenieur des TÜV-Nord in Nordersted nahm das Urteil des Kieler Landgerichts im Korruptionsprozess um Gefälligkeitsgutachten an. Am letzten Tag seines 67. Lebensjahrs ließ ihn die Strafkammer mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe ziehen. Das Gericht sattelte allerdings zusätzlich noch 24000 Euro Geldstrafe drauf und kam damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft entgegen, die zwei Jahre und zehn Monate „Haft pur“ wegen Bestechlichkeit und Falschbeurkundung im Amt gefordert hatte. Weil eine Freiheitsstrafe über zwei Jahre nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wandelte die Kammer die überzähligen zehn Monate in eine entsprechende Geldstrafe (300 Tagessätze á 80 Euro) um. Das Urteil fiel milde aus, weil sich der in der Bikerszene bis hinunter nach Nordrhein-Westfalen als „Harley-Papst“ bekannt gewordene Sachverständige als einziger Beteiligter im Verfahren von Anfang an geständig und kooperativ gezeigt habe. Der auf Motorräder spezialisierte Sachverständige hatte mit seinen Aussagen nicht nur sich selbst, sondern auch seine Geschäftspartner belastet: Motorradhändler und Schrauber zwischen Lübeck, Hamburg, Lüneburg und Essen mit klangvollen Firmennamen wie „Hot Shot“ und „House of Thunder“, die für das illegale In-Verkehr-Bringen ihrer bis zu 30000 Euro teuren Liebhaberstücke zum größten Teil bereits verurteilt wurden – zu Freiheitsstrafen bis viereinhalb Jahre. Offen waren laut Staatsanwaltschaft noch mehrere Verfahren gegen weitere TÜV-Mitarbeiter in Flensburg und Hamburg, die den Angeklagten teilweise in dessen Abwesenheit vertreten haben sollen. *326) [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-macht-t498.html ]Unter *112) im Teil I [/url] wurde über den Korruptionsfall der A 72 berichtet. Endlich gab es hierzu ein Urteil. Wie KANAL8 online am 11.03.2008 meldete, wurde wegen Beihilfe zur Untreue in 58 Fällen ein Bauunternehmer aus Hessen zu einem Jahr und 8 Monaten Bewährung vom Landgericht Chemnitz am 10.03.2208 verurteilt. Außerdem muss der 59-Jährige etwa 34.000 Euro Strafe zahlen. Der Mann hatte am Montag vor Gericht ein Geständnis abgelegt. Er hat in Absprache mit der STRABAG Scheinrechnungen über insgesamt 1,4 Millionen Euro gestellt. Der nächste Fall: Tatort: Hamburg / Wüpper-Unternehmerberatung DIE WELT online am 11.03.2008: In einer groß angelegten Aktion haben Staatsanwaltschaft Hamburg und die Abteilung Organisierte Kriminalität des Landeskriminalamts am 08.03.2008 Wohnungen und Büroräume der Wüpper-Unternehmerberatung durchsucht. Insgesamt sollen Beamte sieben Objekte aufgesucht und zahlreiche Akten sowie Computer beschlagnahmt haben. Die Durchsuchung richtete sich gegen die beiden Geschäftsführer der Wüpper Unternehmerberatung Karsten W., Norbert W. sowie einen ehemaligen Geschäftsführer, der als Strohmann fungiert haben soll. Vorwurf: Verdacht der Untreue und Insolvenzverschleppung zum Nachteil der CSH Cabin Systems Holding Das Unternehmen aus der Flugzeugindustrie hatte im November 2006 Insolvenz anmelden müssen, nachdem es in der gesamten Zeit seines Bestehens keinen Umsatz erwirtschaftet hatte. Die Holding, die ursprünglich zu Deutschlands erstem Systemhaus im Flugzeugkabinenbau aufsteigen wollte, hatte sich lediglich über Gesellschaftereinlagen und die Erstattung der Mehrwertsteuer finanziert. Auch die Steuerfahndung wurde deshalb in die Ermittlungen involviert. Die Wüpperunternehmerberatung hatte die CSH beraten. Dabei sollen Scheinabrechnungen für nie erbrachte Leistungen in Höhe von rund sieben Millionen Euro an die Unternehmensberatung gezahlt worden sein. *327) Der nächste Fall: Tatort: Stadtwerke Marburg Oberhessische Presse am 13.08.2008: Ein ehemaliger Beschäftigter der Marburger Stadtwerke musste auf der Anklagebank beim Amtsgericht in Marburg Platz nehmen und sich verantworten. Er habe nicht gewusst, wie es zu den Ungereimtheiten bei den Abrechnungen kommen konnte. Er soll mindestens 155 200 Euro Parkgebühren in seinen eigenen Geldbeutel gescheffelt haben. In 98 Fällen soll der 56 Jahre alte Mann zwischen März 2005 und März 2007 Parkscheinautomaten, die nur mit Münzgeld zu bedienen waren, manipuliert haben. Ein Teil des Geldes habe sich der Angeklagte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dann jeweils selbst genommen. Von Berufswegen verwaltete der Mann die Einnahmen von städtischen Parkhäusern und Parkplätzen. *328) Der nächste Fall: Tatort: Bundeswehrkaserne in Külsheim , … endlich mal wieder eine Verurteilung … fnweb.de online am 13.03.2008: Seit Herbst 2007 war der Oberfeldwebel aus dem mittleren Main-Tauber-Kreis als Zahlstellenverwalter in der ehemaligen Kaserne in Külsheim eingesetzt: Er soll ab April 2005 bis zur Schließung des Standortes an 28 Tagen seine Stellung dazu benutzt haben, immerhin rund 45 000 Euro zu veruntreuen. Mit dem Geld sollen seine privaten Zahlungsverpflichtungen beglichen worden sein. Um an das Geld heranzukommen, hatte der geständige Angeklagte zum einen Datensätze von 13 nicht existierenden Kameraden angelegt und so erreicht, dass deren vermeintlicher Wehrsold und sonstige fingierte Forderungen (wie auch bei den "echten" Soldaten, die über kein eigenes Konto verfügten) zur Barauszahlung an die Zahlstelle überwiesen wurden. Als Verwalter eben dieser Zahlstelle war es ihm dann ein Leichtes, diese Beträge an sich selbst auszuzahlen und sich so ein willkommenes Zubrot von rund 39 315 Euro zu bescheren. Damit aber nicht genug der Gier. Der Angeklagte missbrauchte seine Vertrauensstellung zudem dazu, Reisebeihilfebelege über Anträge von (existenten) Soldaten zu fertigen, die diese nie gestellt hatten. Auf diese Art und Weise gelang es ihm, weitere 5980 Euro für sich abzuzweigen. Alles in allem hatte der Angeklagte in der fraglichen Zeit so seinen Sold jeden Monat um an die 1000 Euro aufgebessert. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen 28-facher Untreue zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Denn, so die Begründung des Vorsitzenden Richters, auch wenn dem Angeklagten angesichts des Umstandes, dass die Bundeswehr durch ständige Verknappung des Personals selbst das Fehlen der erforderlichen Kontrollmechanismen verursacht und damit solchen Missständen Vorschub geleistet habe, lediglich der Vorwurf der "einfachen" Untreue gemacht werden könne - zwei Jahre Freiheitsstrafe seien eigentlich noch milde für den massiven Vertrauensbruch, den er begangen habe. Weil er sich aber bis zu den besagten Vorfällen und auch hernach nichts (mehr) habe zuschulden kommen lassen und auch seine Sozialprognose positiv ausfalle, habe ihm das Gericht zumindest die Möglichkeit eingeräumt, sich innerhalb der nächsten drei Jahre zu bewähren. Allerdings müsse er in dieser Zeit mit Unterstützung eines Bewährungshelfers nicht nur den von ihm angerichteten Schaden in Raten von monatlich 100 Euro wieder ausbügeln, sondern darüber hinaus 4000 Euro (in Raten von mtl. 200 Euro) zur Unterstützung einer gemeinnützige Einrichtung erbringen. *329) Der nächste Fall: Tatort: Sparkasse Tauberfranken , … wieder eine Sparkasse … Südwest Presse / Tauber Zeitung online am 13.03.2008: Einen langjährigeren Mitarbeiter der Sparkasse Tauberfranken hatte die Staatsanwaltschaft Mosbach wegen des Verdachts der besonders schweren Untreue in 38 Fällen und der Urkundenfälschung zum Amtsgericht (Schöffengericht) Tauberbischofsheim angeklagt. Der geständige Angeklagte hatte erheblich zu der Aufklärung der angeklagten Taten beigetragen. Der im Dezember 2005 aus dem Bankdienst ausgeschiedene Angeklagte arbeitete zuletzt in einer Zweigstelle als Außendienstbetreuer der Sparkassenkunden. In dieser Vertrauensstellung konnte er, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, über gesonderte Bargeldmittel verfügen und die damit bewirkten Geschäftsvorfälle nachbuchen. Zugleich amtierte der Angeklagte, der aufgrund seiner beruflichen Anstellung bei der Sparkasse Tauberfranken in der Bevölkerung hohes Ansehen genoss, in örtlichen Vereinen als Vorstandsmitglied. So war er bis zu seiner Entbindung von allen Vereinsämtern Ende 2005 Vorsitzender in einem sowie Kassierer in zwei weiteren Vereinen aus dem Main-Tauber-Kreis, die ihre Vereinskonten fast vollständig bei der Sparkasse Tauberfranken unterhielten. Damit bot sich Gelegenheit, maßgeblich gleichzeitig über Gelder der Sparkasse wie der drei Vereine zu verfügen, und so soll der seit 2001 gewerbsmäßig handelnde Angeschuldigte nach dem Anklagevorwurf wiederholt dazu missbräuchlich gehandelt haben, und zwar bei der Sparkasse angelegte Gelder der Vereine auszuzahlen, die Auszahlungen zu Lasten der von ihm vertretenen Vereine missbräuchlich zu verbuchen und die Geldmittel für sich beiseite zu schaffen. Dabei soll er in Einzelfällen Buchungen in den Vereinbüchern unterlassen und zumindest in einem Fall bei der Sparkasse entsprechende total gefälschte Belege zu Lasten des Vereins vorgelegt haben. Der den Vereinen entstandene Gesamtschaden soll insgesamt mehr als 57 000 Euro betragen, wobei die Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Ermittlungen davon ausgeht, dass bislang Zahlungen zur Schadenswiedergutmachung über einen Betrag von zumindest 12 500 Euro geleistet wurden. *330) Der nächste Fall: Tatort: Ulm, Generikahersteller Ratiopharm Financial Times Deutschland online am 13.0.3.2008: Seit 2005/2006 ermittelte die Staatsanwaltschaft Ulm gegen mehrere hundert Ratiopharm-Außendienstler wegen Anstiftung zur Untreue und gegen mehr als 2500 Ärzte wegen des Verdachts auf Betrug und Untreue. Der Fall Ratiopharm entwickelte sich damit zu einem der größten Pharmaverfahren der Bundesrepublik. Verantwortlich damals: Der Geschäftsführer Claudio Albrecht, gefeuert von Philipp Daniel Merckle, Sohn des Firmenpatriarch Adolf Merckle. Den Medizinern wird vor allem zur Last gelegt, aufgrund der diversen materiellen Anreize Ratiopharm-Medikamente verordnet zu haben, die zwar günstiger sind als Originalpräparate, aber innerhalb der Generikasparte immer noch relativ teurer und deshalb zu vermeidbaren Mehrausgaben bei den Krankenkassen geführt haben. Wie der neue Firmenchef aber aus dieser Zwickmühle herauskommen will, bleibt vorerst geheim: Mit dem Sauber-Image macht Ratiopharm vor allem Minus, die Rückkehr zu illegalen Anreiz-Systemen dürfte als Lösung aber auch ausscheiden. Philipp Daniels Vater Adolf Merckle hat sich zwar offiziell aus dem operativen Geschäft seiner Firmen (Ratiopharm, Phoenix-Pharmahandel, Heidelberg Cement, Kässbohrer u.a.) zurück gezogen, nach Ansicht von Branchenkennern kontrolliert er aber nach wie vor alles und zieht die entscheidenden Fäden Firmenpatriarch Adolf Merckle vertraute offenbar nicht weiter auf die ethische Strategie, die sein Sohn einschlug: Am Abend des 13.03.2008 teilte das Unternehmen in einer dürren Pressemitteilung mit, dass sich Merckle junior "aus dem operativen Geschäft der Ratiopharm Gruppe zurückziehen wird". Merckle werde sich aber "mit seiner Stiftung World in Balance weiteren unternehmerischen Feldern widmen." Nachfolger werde bereits zum 1. April der Manager des Baustoffunternehmens Heidelberg Cement und Wirtschaftsingenieur Oliver Windholz, 41. Merckle-Imperium hatte bei der Heidelberg Cement die Mehrheitsanteil erworben. *331) Der nächste Fall: Tatort: Sachsen-Anhalt / Landwirtschaftsministerium , Stadt Mahlwinkel ( Bördekreis ) , … wieder öffentlicher Dienst … volksstimme.de online am 14.03.2008: Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister a. D. Helmut Rehhahn und selbständiger Unternehmensberater wurde zum 13.03.2008 vor das Wolmirstedter Schöffengericht wegen Bestechung geladen. Vorwurf der Magdeburger Staatsanwaltschaft: Der Bürgermeisterin von Mahlwinkel ( Bördekreis ) 20 000 Euro angeboten zu haben. Die Verteidigung: Weil die ehrenamtliche Bürgermeisterin von Mahlwinkel als kommunale Mandatsträgerin keine Amtsträgerin sei, sei sie auch keine Amtsträgerin gewesen, und weil dies so gewesen sei, habe es auch keine Bestechung gegeben. Amtsträger sei z. B. der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamts. Die Staatsanwaltschaft sah dies anders: Am Mittag des 06.12.2005 soll Rehhahn die ehrenamtliche Bürgermeisterin von Mahlwinkel, Karin Osterland, angerufen und um ein Vieraugengespräch gebeten haben. Hintergrund sei das Vorverkaufsrecht der Gemeinde für das Areal des ehemaligen Russenflugplatzes gewesen. Der Angeklagte war seit 2003 als Berater für den niederländischen Investor Harrie van Gennip tätig, der auf dem Gelände eine große Schweinemastanlage errichten wollte. Im Oktober 2003 sei das Vorhaben zum ersten Mal im Ort vorgestellt worden. Der Gemeinderat war einstimmig dagegen. In der Folgezeit habe es diverse Gespräche gegeben und immer wieder Versuche Rehhahns, erneut vorzusprechen. Am 06.12.2005 gegen 16.45 Uhr sei es dann zu dem Gespräch mit Osterland in deren Haus gekommen. Staatsanwalt Hartig : "Der Angeklagte machte sofort deutlich, dass er und van Gennip großen Wert darauf legen, dass die Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet." Es solle ihr Schaden nicht sein. Konkret sei von zweimal 10 000 Euro die Rede gewesen, die die Bürgermeisterin "persönlich" bekommen sollte. "Damit war der Straftatsbestand, Bestechung gegeben" – auch ohne Geldübergabe. Denn das Strafgesetzbuch sieht "versuchte Bestechung" nicht vor. Osterland solle sich die Sache überlegen und sich bei Rehhahn melden. Das tat sie jedoch nicht. Vielmehr zeigte sie den Minister a. D. an. Äußern wollte sich der 60-Jährige am 13.03.2008 nicht zur Anklage. Allerdings versuchte Rechtsanwalt Thomas, Licht in die – investitionstechnisch gesehen – verworrene Sache mit dem ehemaligen Flugplatz zu bringen. "Drei Investoren hatten Interesse an dem Gelände. Als Mahlwinkel darüber informiert wurde, machte die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch und erstand ihren Teil des Bereiches für 1, 2 Millionen Euro." Hintergrund sei gewesen, dass die Kommune mit einem Windparkbetreiber Kontakt gehabt haben soll. "Hier lag bereits der erste Fehler : Das Vorkaufsrecht gilt nur für die eigene Nutzung durch die Gemeinde, zum Beispiel, um einen Kindergarten zu bauen ", sagte Thomas. "Folgerichtig hat das der Landkreis beanstandet." Die Sache habe sich später zu einem Rechtsstreit ausgeweitet. "Als die Sache Ende 2005 noch im Fluss war, hat es Gespräche gegeben, bei denen es auch um den Verzicht aufs Vorkaufsrecht ging ", schilderte der Rechtsanwalt. " Mag sein, dass dabei auch über Geld gesprochen wurde." Auf Grund der "Halsstarrigkeit" des Gemeinderats habe der Verdacht nahe gelegen, dass es auch andere Interessengruppen gibt, "die etwas mit Geld tun". "Mein Mandant und der niederländische Investor (gegen ihn läuft ein gesondertes Verfahren, d. A.) wollten dagegenhalten. " Staatsanwalt Hartig nannte die Erläuterungen seiner Gegenüber "sehr kompliziert", außerdem unzutreffend. "Ein Bürgermeister ist ein Amtsträger im Sinne des Gesetzes. Er vertritt seine Gemeinde und repräsentiert nach außen die Amtsträgerschaft." Der Verwaltungsaufbau sei in diesem Zusammenhang völlig unerheblich. Es sei das gute Recht des Angeklagten gewesen, zu versuchen, die Entscheidungsträger mit Argumenten zu überzeugen und gegen missliebige Entscheidungen gerichtlich vorzugehen. „Das Angebot gegenüber der Bürgermeisterin war Bestechung. " Das BGH-Urteil aus dem Jahre 2006, das im Zusammenhang mit dem so genannten Kölner Müllskandal eine Unterscheidung zwischen kommunalen Mandatsträgern und Amtsträgern machte, treffe auf den Fall Mahlwinkel nicht zu, da sei sich Hartig sicher. *332) Der nächste Fall: Tatort: Grabow Schweriner Volkszeitung online am 14.03.2008: Am 13.02.2008 wurde die 58-Jährige Ex-Unternehmerin aus der Untersuchungshaft zum ersten Prozesstag ins Landgericht Schwerin geführt. Die aus Niedersachsen stammende Unternehmerin war seit 1990 Mehrheitsgesellschafterin und Hauptgeschäftsführerin einer Warenveredlungs-, Verpackungs- und Umschlagsgesellschaft. Im Mai 1997 hatte sie den Firmensitz nach Grabow verlegt. Spätestens seit Frühjahr 2005 war das Unternehmen der Anklage zufolge zahlungsunfähig. Insolvenz hat dann der zweite Geschäftsführer gut ein Jahr später beantragt. Der Mann habe sich selbst angezeigt, sagte der Staatsanwalt. Unternehmerin Ursula D. sei damals untergetaucht und von Zielfahndern gesucht worden. In Westdeutschland hat sie der Staatsanwaltschaft zufolge versucht, sich eine neue Identität aufzubauen. Wegen Fluchtgefahr musste die Frau sich seit September 2007 in Untersuchungshaft begeben. Vor der Wirtschaftsstrafkammer musste Ursula D. unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und schweren Diebstahls auf der Anklagebank Platz nehmen, und sie sollte sich vor dem Gericht verantworten. Die Chefin einer Firma in Grabow hat nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im Zeitraum von dreieinhalb Jahren bis Sommer 2006 fast 180 Straftaten begangen. Beispielsweise soll die Geschäftsfrau Milchpulver, das Lieferanten aus Dänemark, den Niederlanden und Deutschland bei ihr lagerten, ohne deren Wissen verkauft haben, um mit dem Erlös finanzielle Engpässe ihrer GmbH zu überbrücken. Der Gesamtschaden soll laut Anklage rund 1,8 Millionen Euro. Für das Zollamt Hamburg sei daneben ein Schaden von fast 1,2 Millionen Euro entstanden. Zudem hat sie der Anklage zufolge in die Firmenkasse gegriffen, um "sämtliche Kosten für die private Lebensführung" zu begleichen, darunter auch Geld für die Hundesteuer, für Zeitungsabonnements und Handyrechnungen für Mann und Tochter. Fast 170 000 Euro sollen auf diese Weise abgezweigt worden sein. Sie soll auch die beiden Unternehmen von Ehemann und Tochter auf illegale Art unterstützt haben. So habe sie die Leasingraten für zwei Firmenautos des Mannes übernommen. Ihrer Tochter, in der Zeit Lebensgefährtin des Schweriner Landwirtschaftsministers, hat sie laut Anklage ungerechtfertigt rund 77000 Euro als Darlehen getarnt überlassen. *332) Der nächste Fall: Tatort: Ingolstadt Augsburger Allgemeine online am 15.03.2008: Peter Haas am Donnerstag wurde am 13.03.2008 festgenommen und in U-Haft gesteckt. Er soll Rechnungen für die Ingolstädter Weihnachtsbeleuchtung aus den Jahren 2003, 2005, 2006 und 2007 nicht bezahlt und die dafür von den Geschäftsleuten eingehobenen Beiträge nicht zweckgebunden verwendet haben. Laut Staatsanwaltschaft soll es sich um einen Gesamtbetrag von 70 000 Euro gehandelt haben. Haas soll das Geld anderweitig für Projekte des Ingolstädter Werbevereins ausgegeben haben. Eine persönliche Bereicherung des dienstältesten Citymanagers (über zwölf Jahre) Bayerns soll so gut wie ausgeschlossen gewesen sein: Haas blieb im Gefängnis. Der Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Walter sprach von Verdunkelungsgefahr. "Herr Haas bleibt weiter in Untersuchungshaft." *334) Der nächste Fall: Tatort: Stiftung "Kloster Eberbach" … wieder mal Korruption in Kirchenkreisen … MorgenWeb.de online am 15.03.2008: Wegen des Verdachts der Untreue wurden durch die Wiesbadener Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Ex-Geschäftsführer Markus Hebgen der Stiftung "Kloster Eberbach" aufgenommen. Markus Hebgen als Angeschuldigter, einst als Fraktionsgeschäftsführer im rheinland-pfälzischen Landtag der engste Vertraute des langjährigen CDU-Vorsitzenden Christoph Böhr, war kurz nach dessen Scheitern als Spitzenkandidat bei der Landtagswahl im März 2006 "in einem normalen Bewerbungsverfahren", so das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft, zum Geschäftsführer der Stiftung "Kloster Eberbach" im Rheingau berufen worden. Dort war er als Hausherr für alle Stiftungsaufgaben, unter anderem für die Vermarktung der Räumlichkeiten und eigene Veranstaltungen, verantwortlich. Zudem war er in die Sanierung des 1116 gegründeten ehemaligen Zisterzienserklosters eingebunden, ohne aber Zugriff auf das dort verbaute Geld zu haben. Der 43-jährige Markus H. soll bereits in einer Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft zugegeben haben, 31 340 Euro in Form von vier Barschecks aus dem Stiftungsvermögen für sich abgezweigt und privat verbraucht zu haben, nachdem Wirtschaftsprüfer auf Unregelmäßigkeiten gestoßen waren. Der Geschäftsführer war am 13.03.2008 mit den Vorwürfen konfrontiert worden. Seinem fristlosen Rauswurf kam er durch seine eigene Kündigung zuvor. Markus H. war zu diesem Zeitpunkt mit seiner Familie in einer Dienstwohnung im Kloster untergebracht. *335) Der nächste Fall: Tatort: Braunschweig, Gemeinde Vechelde Presseportal der Polizei online am 17.03.2008: Ein Mitarbeiter der Gemeinde Vechelde (Kreis Peine) und ein Bauunternehmer standen unter Korruptionsverdacht. Am 17.03.2008 hätten Beamte die Gemeindeverwaltung sowie die Privatwohnungen der beiden Männer durchsucht. Gegen beide werde schon seit mehreren Monaten ermittelt. Der Angestellte der Bauverwaltung soll den Unternehmer bei Grundstückverkäufen der Kommune bevorzugt haben. Zudem habe er ihm geholfen, Bauwillige für die Grundstücke zu finden. Als Gegenleistung soll der Unternehmer kostenlos für den Gemeindemitarbeiter und dessen Tochter an deren Privathäusern gearbeitet haben. Kontakt über die Pressesprecherin: Staatsanwältin Dr. Jutta Schlecht Telefon: 0531/488-1102 *336) Endlich wieder mal eine Verurteilung … [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-macht-t498.html:1r4qpst2]Unter *167) im Teil I wurde über Fall des ehemaligen Büroleiters des Rostocker Bausenators berichtet.[/url:1r4qpst2] Wie die Ostsee Zeitung am 18.03.2008 online mitteilte, hatte das Rostocker Amtsgericht am 17.03.2008 den ehemaligen Büroleiter des Rostocker Bausenators wegen Vorteilsannahme und einen Bauinvestor aus der Hansestadt wegen Vorteilsgewährung zu 13 beziehungsweise 11 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Investor dem damaligen Büroleiter 21 300 Mark für einen Autokauf sowie eine Reise bezahlt hat. Laut Anklage war sich der Büroleiter bewusst, dass er die Geschenke erhielt, um seinen Einfluss in der Behörde geltend zu machen. Der Investor muss zudem 25 000 Euro Geldbuße zahlen. Ebenfalls vor dem Landgericht hatte im Januar 2008 ein Korruptionsprozess gegen den Bauunternehmer begonnen. Vorwurf: In 68 Fällen soll das Vorenthalten von Lohn, Betrug und Bestechung vorgelegen haben. Angeklagt wurde auch eine Mitarbeiterin der Arbeitsagentur. Wieder mal eine Verurteilung … [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-macht-t498.html:1r4qpst2]Unter *135) im Teil I wurde über Fall des Speditionskonzerns Willi Betz aus Reutlingen berichtet.[/url:1r4qpst2] Die Südwest Presse / Alb Bote online am 18.03.2008 berichtete, kam es zur Urteilsverkündung am 17.03.2008. Thomas Betz erhielt eine Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe - und ist nach zweieinhalb Jahren Haft wieder auf freiem Fuß. Die Spedition hatte einen hierarchischen Aufbau, mit Thomas Betz an der Spitze. Betz sei der Hintermann gewesen, der die Organisationsstruktur ausnutzt haben soll. Wobei die beiden mitangeklagten Angestellten mitgemacht hätten. Sie erhielten Strafen von einem Jahr beziehungsweise zwei Jahren auf Bewährung sowie die bereits während der Plädoyers geforderten Geldstrafen von 25 000 und 15 000 Euro. Betz wurde wegen der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen, dem Verstoß gegen das Ausländerrecht, Bestechung eines deutschen sowie ausländischer Amtsträger in Georgien und Aserbaidschan und Urkundenfälschung verurteilt. Eine fünfjährige Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe in Höhe von 2,16 Millionen Euro - so lautet das Urteil gegen den Spediteur Thomas Betz. Damit endete das Mammutverfahren gegen den Unternehmer, sowie gegen zwei Mitangeklagte nach 112 Verhandlungstagen, und dürfte mit seinem Umfang in die Geschichtsbücher eingehen. Hatte der Prozess doch 600 Ermittlungsordner, 16 000 Beweismittel auf vier Europaletten und die Vernehmung von 97 Zeugen zur Folge. Dass Betz trotz der fünfjährigen Freiheitsstrafe seit dem 17.03.2008 wieder auf freien Fuß gesetzt worden ist, war dem vorausgegangenen Handel zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigungz uzuschreiben. Wobei vereinbart worden war, dass unter anderem an das Finanz- und Zollamt sowie Sozialversicherungsträger nachträglich 19,6 Millionen Euro gezahlt werden. Richter Schwarz: Hauptvorwurf war der Sozialversicherungsbetrug, bei dem mit dem "System Betz" unter anderem 9,6 Millionen Euro nicht abgeführt wurden, obwohl die bulgarischen Fahrer ihre Weisungen aus der Reutlinger Zentrale erhalten hatten und damit an sich in Deutschland beschäftigt waren. Hinzu kam, dass die Spedition via Fernzulassung Fahrzeuge in Georgien und Aserbaidschan zugelassen hatte. Diese waren dort aber nie, was dem Unternehmen wiederum Einfuhrabgaben ersparte. Mit der Zulassung der Lastwagen in Osteuropa erhielt die Internationale Spedition jedoch zusätzlich notwendige CEMT-Lizenzen, mit denen die Wagen auch mit osteuropäischen Fahrern in Westeuropa unterwegs sein konnten. Wobei hier zusätzlich Schmiergelder in Millionenhöhe geflossen sind, um trotz des oftmals bereits überschrittenen Kontingents an Lizenzen der jeweiligen Länder doch an die begehrten Unterlagen zu kommen. Des Weiteren ließ die Spedition nach Auffassung des Gerichts bei einem Reutlinger Kennzeichenhersteller Schilder für firmeneigene Auflieger nach bulgarischem Vorbild anfertigen. "Das sollte die Zulassung durch die dortigen Behörden vorspiegeln", so Schwarz. Doch nicht nur im Ausland wurde geschmiert. Im Fall des früheren Vizepräsidenten des Bundesamts für Güterverkehr, Rolf Kreienhop, liege mit dem geschenkten Mercedes ein schwerer Fall von Bestechung vor. Das Unternehmen hatte eine Geldstrafe von 6,24 Millionen Euro zu zahlen, sowie einen Wertersatz für die unrechtmäßig erlangten Wettbewerbsvorteile von 8,5 Millionen Euro. *337) Schwäbisches Tageblatt online am 19.03.2008: Der 53-jährige Betz-Prokurist und der 54-jährige ehemalige Betz-Manager, die beide im Hintergrund gearbeitet haben sollen, wurden ebenfalls verurteilt. Der 53-jährige Prokurist erhielt mit zwei Jahren eine Haftstrafe, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Außerdem musste der Manager eine Geldbuße in Höhe von 25 000 Euro begleichen. Unter anderem war dem Prokuristen vorgeworfen worden, versucht zu haben, die Bestechung des hohen deutschen Beamten Rolf Kreienhop zu verschleiern. Der vor einigen Jahren aus den Diensten der Spedition ausgeschiedene 53-Jährige Ex-Manager wurde mit einem Jahr Haft auf Bewährung und 15 000 Euro Geldbuße belegt. Er sei für Betz der „ideale Gehilfe“ bei der Bestechung von Amtsträgern in Aserbeidschan gewesen. *340) Der nächste Fall: Tatort: Klinikum Ludwigshafen, … das Gesundheitswesen hatte wohl immer noch Geld für Selbstbereicherung übrig … MorgenWeb online am 18.03.2008: Der ehemalige Geschäftsführer des Klinikums Ludwigshafen, Volker Graf soll knapp 1,5 Millionen Euro veruntreut haben und der Stadt einen Schaden von rund zehn Millionen Mark verursacht haben. Die Oberbürgermeisterin Frau Dr. Eva Lohse war in der Amtszeit als Aufsichtsratschefin bestellt. OB Dr. Eva Lohse wunderte sich, da die Anklage nur auf die vorenthaltenen Bonuszahlungen beschränkt gewesen sein sollen. Die bislang vorliegenden Revisionsberichte hätten einen Schaden von rund 10.000.000 Euro für die Stadt ergeben. Ein dritter Revisionsbericht war in Bearbeitung. Graf hat Privatinsolvenz angemeldet und lebt mittlerweile in Berlin. Forderungen gegen Graf von verschiedener Seite sollen sich auf 25.000.000 Euro belaufen haben Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erhob Anklage gegen ihn in 70 besonders schweren Fällen, so der Leitende Oberstaatsanwalt, Helmut Bleh am 17.03.2008. "Angesichts der Vielzahl der Fälle, der Dauer der Tatbegehung und der Höhe des Schadens geht die Staatsanwaltschaft von gewerbsmäßigem Handeln aus, das eine Tat besonders schwer wiegen lässt", erklärt Bleh. In der Anklage gehe es um den Zeitraum von Januar 2003 bis Mai 2006. Graf war seit 1995 Geschäftsführer der "Neuen Pergamon Krankenhausmanagement GmbH" (NPK). Die NPK, so formulierte es Staatsanwalt Bleh, sei gegründet worden, um die Trägerschaft von Einrichtungen des Gesundheitswesens zu übernehmen. Die Betriebsführung des Klinikums war der NPK 1996 im Rahmen eines "Managementvertrags" übergeben worden, Graf zum Geschäftsführer des Klinikums bestellt. In den Folgejahren waren Lieferungen und Dienstleistungen Dritter gegenüber dem Klinikum über die NPK abgewickelt worden. In diesen Verträgen waren auch die umsatzabhängigen Bonuszahlungen festgelegt worden - die Graf laut Anklage an das Klinikum hätte weiterleiten müssen. Graf habe bei den Vernehmungen angegeben, dass er den Verträgen mangels ausreichender Rechtskenntnisse "diese Verpflichtung nicht entnommen" habe Das Verfahren soll vor einer der beiden Wirtschaftsstrafkammern des Kaiserslauterer Landgerichts eröffnet werden. Bleh auf Nachfrage: "Beide Wirtschaftsstrafkammern sind stark überlastet mit laufenden Verfahren, die sehr umfangreich sind. Wenn eines abgeschlossen ist soll zuerst der Prozess um die Ludwigshafener Hafenbetriebe eröffnet werden", erklärte Bleh. *338) Der nächste Fall: Tatort: München, Lüneburg, … Verein Kinder in Not … , … und auch gleich die Steuerparadiese Liechtenstein und Schweiz … , … wie so häufig … Allgemeine Zeitung online am 18.03.2008: Polizeibeamte und eine Staatsanwältin waren jahrelang damit beschäftigt, hinter die Kulissen von "Kinder in Not" zu blicken. Allein im Zeitraum von 2002 bis 2004 seien so 5.000.000 Millionen Euro zusammengekommen. Der Vorwurf in der Anklage: Die Chefin und ihre beiden Söhne sollen Untreue in 500 Fällen begangen haben. "Wir gehen davon aus, dass insgesamt 5.000.000 Euro an Spendengeldern nicht Bedürftigen zugute kamen, sondern für den eigenen Lebensunterhalt verwendet wurden", sagt Oberstaatsanwalt Anton Winkler. Die Vorsitzende des Vereins, Heidrun S. (70), saß monatelang in Untersuchungshaft. Sie soll mit ihren Söhnen mehrere angeblich karitative Vereine gegründet haben. "Wir gehen davon aus, dass der größte Teil des Geldes über zwei weitere Vereine in die Schweiz und nach Liechtenstein transferiert und dort dann abgegriffen wurden", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Lüneburg. Die Vorsitzende des Lüneburger Vereins "Kinder in Not", der auch schon zwei Mal in Uelzen sammelte, will weder zu den Machenschaften in Bayern, noch zu ihrem Verein gegenüber der AZ Stellung nehmen. "Wir haben nur schlechte Erfahrungen mit der Presse gemacht und deshalb einen eigenen Sprecher eingesetzt", sagt sie kurz und bündig. Dieser Sprecher war Jürgen Wissner, der zu den Vorgängen in München keine Angaben machen wollte, denn damit habe man doch gar nichts mit zu tun gehabt, und hier gäbe es auch keine Verbindungen. *339) Der nächste Fall: Tatort: Stadtverwaltung Singen , … wieder öffentlicher Dienst … Südkurier online am 19.03.2008: Ein früherer Mitarbeiter der Stadt Singen musste auf der Anklagebank beim Schöffengericht in Singen Platz nehmen. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall Der Mann soll private Handwerkerleistungen über die Stadt abgerechnet haben. Zwei Handwerker sollen ihre Leistungen mit einem Gegenwert von rund 15000 Euro ohne Bezahlung bei der Sanierung seiner Mietwohnung im Jahr 2001 haben zukommen lassen. Der Malermeister habe den Rauputz als "Referenzarbeit" ausgeführt und kein Geld gewollt, der Elektromeister habe für seine Installationen nie eine Rechnung gestellt. Die Großzügigkeit des Elektromeisters brachte ihn auch nicht als Sachbearbeiter der Bauverwaltung ins Grübeln. Er war für die Vergabe und Prüfung von Reparaturen an städtischen Gebäuden zuständig. Den gleichen Handwerkern, die privat für ihn ohne Rechnung arbeiteten, wies er Aufträge zu. Der Zeuge Bürgermeister Bernd Häusler: Der Angeklagte sei mehrfach auf die Einhaltung der Vergabevorschriften bei Kleinaufträgen hingewiesen worden. Laut Zeugenaussage von Bürgermeister Bernd Häusler habe er als Fachbereichsleiter im Jahr 2000 eine Rüge formuliert, weil der Angeklagte einen Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamts schriftlich und mündlich bedroht haben soll. Eigenmächtigkeiten des Angeklagten seien durchaus aufgefallen, so Häusler. Der Elektromeister als Zeuge: So kam zu Tage, dass der Elektromeister dem Angeklagten zum Einkaufspreis ein Motorrad überlassen habe, wobei der Preis für den Angeklagten aber weit unter Marktwert gelegen haben soll. Auf Frage des Richters Gerhard Busam: "War das ein eingespieltes System, damit die Aufträge weiter aus dem Rathaus kamen?" Er habe diese Praktiken nur vom früheren Inhaber des Betriebs übernommen. Das "System" reiche bis in die Zeit von OB Möhrle zurück. Hätte sein Betrieb diese Vergünstigungen nicht eingeräumt, hätte es keine Aufträge aus dem Rathaus gegeben, knickte der Zeuge unter der Befragung ein. Ein früherer Mitarbeiter als Zeuge der mittlerweile aufgelösten Firma: Er bestätigte die Praxis vom Hörensagen. Auch soll der Angeklagte einen Computer vom Elektromeister geschenkt bekommen haben. Dafür seien dessen Rechnungen über Reparaturleistungen an städtischen Gebäuden ohne Kürzungen vom Angeklagten genehmigt worden. Der betroffene Malermeister als Zeuge bestätigte: Der Angeklagte habe ihn angewiesen, die Gipserarbeiten in dessen Privatwohnung über die Stadt abzurechnen. "Die Bezahlung wurde dann stückchenweise in meinen Rahmenvertrag mit der Stadt hineingepackt." Die Sache mit der "Referenzarbeit" habe der Angeklagte erst nach Beginn der Ermittlungen als Empfehlung für eine Aussage an ihn herangetragen. Der Malermeister hat inzwischen seine überhöhte Forderung in Höhe von 1000 Euro an die Stadt zurückgezahlt. *341) Der nächste Fall: Tatort: Schwalmstadt / Stadt Alsfeld [code:1r4qpst2]http://www.hna.de/schwalmstadtstart/00_20080319182104_er_mit_Rueckfahrschein.html[/code:1r4qpst2] HNA online am 19.03.2008: Alsfelds Ex-Bürgermeister Herbert Diestelmann (SPD) hatte ohne Rücksprache mit dem Magistrat Geld aus einer Erbschaft der Stadt für Gemälde ausgegeben. Sein Geschäftspartner: Der Schwalmstädter Kunsthändler Jürgen Wollmann. Gegen Diestelmann und Wollmann ermittelte die Staatsanwaltschaft Gießen wegen Verdachts der Untreue und Beihilfe zur Untreue. Die Stadt Alsfeld will dem Kunsthändler die Gemälde nun zurückgeben und den Kaufpreis - 170 000 Euro - wiederhaben. Bei den Kunstgegenständen, die Diestelmann ohne Rücksprache mit dem Alsfelder Magistrat von Wollmann kaufte, handelt es sich um Gemälde der Maler Johann Heinrich Hasselhorst, Richard Hölscher und Fritz Döring und eine Abendmahlskanne. Bezahlt wurden die Gegenstände aus einem Erbschaftskonto der Stadt Alsfeld. Der Schwalmstädter Kunsthändler Jürgen Wollmann meinte, dass der Verkauf ein ganz normales Geschäft gewesen sei: "Wenn ein Bürgermeister drei Jahre lang Bilder bei mir kauft, mache ich mir keine Gedanken." Er habe ordnungsgemäße Quittungen und Belege vorliegen. Dass er auf einer Internetseite als Kontaktperson für den Rechtsextremisten Manfred Roeder genannt werde, sei ihm nicht bekannt, sagte Wollmann. *341) Der nächste Fall: Tatort: Hofgeismar HNA online am 19.03.2008: Der Hofgeismarer Getränkemarktleiter erst mit Ausflüchten. Wie das Loch in die Kasse des von ihm geleiteten Getränkemarkts in Fuldatal-Rothwesten gekommen sei? "Das kann ich mir im Nachhinein auch nicht erklären", behauptete der 29-Jährige aus Hofgeismar zunächst. "War wohl meine Schludrigkeit." Der ehemalige Filialleiter musste sich am 18.03.2008 vor dem Kasseler Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Das Geld fehle, weil er es für sich abgezweigt habe - regelmäßig. Wegen Untreue in 62 Fällen verurteilte ihn das Schöffengericht darum schließlich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Außerdem musste der 29-Jährige, dem seine Selbstbedienung den Job gekostet hat und der jetzt von Hartz IV lebt, 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. "Sie haben Ihre Position als Getränkemarktleiter dazu ausgenutzt, auch in die eigene Tasche zu wirtschaften, weil Sie sich damals in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen befanden", fasste Vorsitzender Richter Leyhe in der Urteilsbegründung zusammen. DieStaatsanwältin Petzsche verlas die Anklage eine halbe Stunde: Binnen nur eines Jahres so hieß es da, habe der Hofgeismarer sich nicht weniger als 85 Mal selbst bedient. Rechnungen seien von ihm nicht oder nur teilweise in die Kasse eingegeben worden - insbesondere bei Großbestellungen von Gasthäusern, Feuerwehr, Vereinen oder sogar einem Bestattungsunternehmen. Zwar blieben am Ende, nachdem die Anklage um einige Dubletten bereinigt war, nur noch 62 dieser Untreuefälle übrig. Doch den Gesamtschaden bezifferte die Staatsanwältin immer noch auf rund 15 000 Euro. Wozu allerdings auch Geld gehörte, das der Angeklagte gar nicht selbst eingesteckt hatte: weil es nie gezahlt worden war. Einem Kioskbetreiber hatte er munter Rabatte gewährt - auch noch, als der schon lange nicht mehr zahlungsfähig war. Es sei ja nur ein Nachlass von einem Euro pro Kiste gewesen, hatte sich der ehemalige Filialleiter vor Gericht rechtfertigen wollen. "Ich habe mich nicht hingestellt und gesagt: Du kriegst die Kiste Cola für 1,50 Euro." Wie trotzdem Rabatte von mehreren 100 Euro pro Rechnung zustande kamen, konnte er nicht mehr erklären. "Das ist irgendwie merkwürdig", meinte der 29-Jährige. Das meinte auch das Gericht. "Einem Kunden, der nicht mehr bezahlt, dürfen Sie natürlich keine Rabatte mehr geben", sagte Richter Leyhe. Auch damit habe der Angeklagte seinen Chef geschädigt. Und nicht erst dann, als er die Abschlagszahlungen des Kioskbetreibers wiederum selbst einsackte. *342) [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-macht-t498.html:1r4qpst2]Wie schon unter *155) im Teil 1 berichtet wurde die Sparkasse Tauberfranken Opfer der Untreue.[/url:1r4qpst2] Wie fnweb / Fränkische Nachrichten online am 20.03.2008 berichtete gab es die Verurteilung. Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung wegen 37-facher Untreue: Weil er über einen Zeitraum von mehreren Jahren insgesamt etwa 70 000 Euro veruntreut hatte (von denen jedoch rund 20 000 Euro von ihm bereits wieder zurückgezahlt wurden), verlor ein langjähriger Mitarbeiter der Sparkasse Tauberfranken nach 40 Jahren nicht nur seine Arbeitsstelle Denn durch die erfolgte Verurteilung durch das Tauberbischofsheimer Schöffengericht zu einer auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren wegen 37-facher Untreue und einer Unterschlagung büßte der 60-jährige Angeklagte aus dem mittleren Main-Tauber-Kreis Mann zudem seinen bis dato untadeligen Ruf und das hohe Ansehen ein, das ihm just die Vorstands- beziehungsweise Kassiererposten in verschiedenen Vereinen beschert hatte, deren Missbrauch der Auslöser für den Prozess gewesen war. Es gab ein umfassendes Geständnis. Der umfassend geständige und reuige Angeklagte war zuletzt als Außendienstmitarbeiter der Sparkasse tätig und hatte als solcher die Möglichkeit, an die von ihm betreuten Kunden Bargeldauszahlungen vorzunehmen. Die Quittungen der Kunden reichte er dann bei der Sparkasse ein, die deren Konto entsprechend belastete. Da er das Vertrauen seines Arbeitgebers genoss, war es ihm ein Leichtes, zwischen 2001 und 2005 nach zögerlichen Anfängen wegen der mangelnden Kontrollen mit der Zeit in zunehmend skrupelloserer Weise die Konten der von ihm betreuten und ihm ebenfalls blindlings vertrauenden Vereine zu manipulieren. Dabei erleichterte er sie nicht nur um ein teilweise beträchtliches Stück ihres "normalen" Vermögens Er ließ auch zum Beispiel Startgelder und Sponsoreneinnahmen jährlich stattfindender Motorsportrallyes genau so in seiner Privatschatulle verschwinden wie sogar den Überschuss aus einer gemeinsamen Veranstaltung aller örtlichen Vereine. Was den Angeklagten letztlich veranlasst hatte, nach Jahrzehnten als honoriges Mitglied der Gesellschaft dermaßen aus dem Ruder zu laufen, gab er in bewundernswerter Offenheit im vollbesetzten Saal des Tauberbischofsheimer Amtsgericht zu Protokoll: Er war einer ganz speziellen und sehr tabuisierten Sucht verfallen, die sich vor allem in der exorbitanten Höhe der Telefongebühren bemerkbar gemacht und dazu geführt hatte, dass er mit seinem normalen Verdienst nicht mehr über die Runden gekommen war. Die Quittung für die verhängnisvolle Abhängigkeit des Angeklagten bestand aber, so die ausführliche und von großem Verständnis getragene Begründung des Urteils durch den Vorsitzenden, neben dem Verlust seiner beruflichen Stellung nicht nur in der jetzt erfolgten Verurteilung sowie den Auflagen, den Schaden, wie bereits aus eigenem Antrieb geschehen, nach Kräften wieder gut zu machen und unter Obhut eines Bewährungshelfers monatlich 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu entrichten. Und noch eine tägliche Strafe durch öffentliche Ächtung: Die vielleicht ärgsten Folgen hatte der Gestrauchelte, der sich im Übrigen nach Ruchbarwerden seiner Verfehlungen bei deren Aufklärung von vorn herein sehr kooperativ und bereit gezeigt hatte, schon vorher massiv zu spüren bekommen. Lebte er doch in einer sehr überschaubaren Gemeinde, in der offenbar auch solche Mitbürger wohnen, die meinten, ihm mit beleidigenden und natürlich anonymen Pamphleten deutlich machen zu müssen, dass er für die ehrenwerte Dorfgemeinschaft nun nicht mehr tragbar sei und deshalb verschwinden solle. Diese soziale Ächtung und seine eigene Scham über sein Versagen hatten den Betroffenen nicht nur an den Rand eines Suizids geführt (dem er letztlich nur dadurch entgangen war, dass er sich überwand, seine verhängnisvolle Leidenschaft seinem Hausarzt offenbarte und sich dann auf dessen Anraten freiwillig in zunächst stationäre und schließlich noch für längere Dauer in ambulante psychotherapeutische Behandlung begab). Das Ganze hatte und hat auch immer noch zur Folge, dass er sich zu Hause verkriecht und damit vom gesellschaftlichen Leben isoliert ist. Diese zusätzlich zu seiner Verurteilung harten Konsequenzen fasste der Richter zum Abschluss seiner Ausführungen so zusammen: "Sie werden nicht nur durch das Urteil "im Namen des Volkes" bestraft, sondern darüber hinaus auch jeden Tag in ihrem Heimatort". *343) Der nächste Fall: Tatort: Ingolstadt / Passage In City Kanal8 online am 20.03.2008: Ingolstadts ehemaliger City Manager Peter Haas hatte über Ostern 2008 in Haft zu verbleiben. Das teilte die Staatsanwaltschaft am 20.03.2008 mit. Der Anwalt von Haas hatte heute einen so genannten Haftprüfungsantraggestellt, um Haas aus der Untersuchungshaft freizubekommen. Auf Anraten des Amtsgerichts Ingolstadt hat der Anwalt den Antrag zurückgezogen. Das Gericht war der Ansicht, dass weiter Verdunklungsgefahr bestand, wenn Haas freikommt. Von den über 70.000 Euro die Haas veruntreut haben soll, fehlt weiter jede Spur. Haas sitzt unter anderem wegen des Verdachts der Untreue und der Urkundenfälschung seit Anfang März 2008 in Untersuchungshaft. In City hatte ihn deswegen fristlos entlassen. *344) Wieder Überlänge, und weiter gehts in Teil 5 |
| Tom | Das die Umfrageergebnisse der SPD und das Ansehen der SPD in der Wählerschaft stark abnahm, war schon deshalb klar, weil parteiinterne Auseinandersetzungen vorrangig waren, als der Kampf gegen [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:88klxkva]Korruption[/url:88klxkva] ; [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/:88klxkva]Mobbing[/url:88klxkva] ; [url=http://forum.mobbing-gegner.de/hier-wird-gemobbt/:88klxkva]Mobbing in den Betrieben[/url:88klxkva] und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/katalog-der-100-mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-ess-t338.html:88klxkva]deren „typische Mobbing-Handlungen“[/url:88klxkva] ; [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes/frass-der-heuschrecken-wann-ist-die-deutschland-pleite-t508.html:88klxkva]Heuschrecken[/url:88klxkva] ; [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/509-Mobbing-und-die-Firmenbestatter.html:88klxkva]Firmenbestatter[/url:88klxkva] und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/steuerhinterzieher-verantwortliche-wirtschaftsverbrechen-t918.html:88klxkva]Steuerhinterzieher[/url:88klxkva]. Pöstchen und Posten in der Politik waren wichtiger, da von dort aus der Weg in den Lobbyismus der Wirtschaft gewechselt werden konnte. Die Lobbyisten waren so in der Lage Einfluss auf Firmenprojekte zu nehmen. Der Korruption, dem Subventionsbetrug, und auch der Steuerhinterziehung wurde über den Lobbyismus Vorschub geleistet. [code:88klxkva][url=http://www.ftd.de/meinung/leitartikel/328497.html]Financial Times Deutschland online am 10.03.2008:[/url][/code:88klxkva] Politiker waren gierig, vor allem auf Pöstchen und den eigenen Vorteil bedacht. Das hatte unter Deutschen zu einer weit verbreiteten Ansicht geführt. Der Hinweis, dass der Bundeskanzler/in weniger verdient als ein besserer Sparkassendirektor, führte selten dazu die Deutschen von ihrer Überzeugung abzubringen, dass Eigennutz des Politikers stärkste Triebfeder war (und ist). Der SPD-Fall Andrea Ypsilanti/Kurt Beck, der sich in Hessen nach der Landtagswahl ergeben hatte, änderte das Bild über Politiker, jedenfalls konnte das im Zusammenhang mit dem Fall der Hessen-SPD-Landtagsabgeordneten Dagmar Metzger so gesagt werden, da sie mit dem Wort „NEIN“ erklärte, dass eine Ministerpräsidentin zu wählen wäre, die sich von der Linkspartei tolerieren lassen wolle, obwohl vor der Wahl dies kein Thema war. Das Gewissen von Dagmar Metzger war ihr wichtiger als eine Karriere in der Partei oder eine Wiederwahl in den Landtag in ein paar Jahren. Dagmar Metzger dürfte sich damit am 07.03.2008 um jede Chance gebracht haben, in der SPD noch einmal irgendetwas zu werden. Sie hat vorerst verhindert, dass ihre Parteifreundin und [url=http://www.ngo-online.de/wiki/personen/Andrea_Ypsilanti.html:88klxkva]Landesvorsitzende Andrea Ypsilanti Ministerpräsidentin[/url:88klxkva] werden konnte. Frau Metzger hatte vorerst verhindert, dass Fraktionskollegen von ihr einen Ministerposten bekommen, was in Politikerkreisen gern mal übel genommen wurde. Im Wahlkampf hatten Dagmar Metzger und [url=http://www.ngo-online.de/wiki/personen/Andrea_Ypsilanti.html:88klxkva]Andrea Ypsilanti[/url:88klxkva] versprochen, nicht mit der Linkspartei zu kooperieren. Und da stehe Frau Metzler bei ihren Wählern im Wort. Es war erstaunlich: Nahezu die gesamte Führungsriege der SPD hatte kaum ein Problem damit, mal eben einen Wortbruch zu begehen. Nur eine einzelne Abgeordnete aus Hessen erinnerte sich daran, was zu den Grundlagen zwischenmenschlichen Miteinanders gehört. Aber damit hatte sie große Teile des sozialdemokratischen Führungspersonals blossgestellt. Auch deswegen, weil fast das gesamte sozialdemokratischen Führungspersonals nicht genügend Courage hatte, in den Spitzengremien der Partei gegen Beck zu stimmen, was das AUS bei den Landtagswahl in Hessen für Ypsilanti bedeutet hätte. Der Mut den Frau Metzler hatte, wurde dadurch gedankt, dass sie von Hessens-SPD-Abgeordnete auffordert wurde, ihr Mandat zurückzugeben. Das war dreist. Die SPD hätte besser daran getan, Frau Metzler ein Denkmal zu setzen. Frau Metzler hatte es sich verdient, da sie mit offenem Visier für ihre Überzeugung gekämpft hat, und sie erst bei der geheimen Wahl für Andrea Ypsilanti nicht die Stimme verweigerte. Frau Metzler war sehr mutig, und sie hat der Kandidatin unter vier Augen gesagt, was sie tun wird. Von Hinterhältigkeit und Eigennutz, so wie beim grossen Teil des sozialdemokratischen Führungspersonals, davon war bei Frau Metzler nichts zu spüren. Ich meine: Vielmehr wurde seitens der SPD-Spitzen parteiinternes Mobbing gegen solche aufrichtigen SPD-Mitglieder betrieben. Kein Wunder, dass es viele Parteiaustritte gab. Wer wählt eigendlich noch eine solche Partei ? Wie war das noch ? Wer hat uns verraten ? Antwort: DIE SOZIALDEMOKEATEN ! Klare Sache: Mobbing, Korruption, und Arbeitsschutz muss Wahlkampfthema werden, - auch bei der SPD - ! Gruss Tom |
| Tom | Thema hier bei Mobbing-Gegner: [b:3bqd3deo]Arbeitsbedingungen im Klinikum Wahrendorff GmbH[/b:3bqd3deo] Das Klinikum Wahrendorff GmbH ist östlich der Landeshauptstadt Hannover gelegen, und ist eine private Psychiatrie-Einrichtung. In der Region östlich von Hannover sei das Klinikum Wahrendorff GmbH einer der wichtigsten Arbeitgeber, wobei das Klinikum Wahrendorff GmbH von Herrn Dr. Matthias Wilkening im Jahr 1993 übernommen wurde, [quote:3bqd3deo] Anm. des Forenbetreibers: wegen behaupteter Unwahrheiten und/oder Rechtsverletzungen des Klinikums ohne Anerkenntsnis und Prüfung der Rechtslage gestrichen! Schließlich stehen wir zu unserem Wort und dem Impressum. Nach Kenntnisnahme bin ich dazu verpflichtet! Nochmals meine Bitten: KEINE Links auf fremde Seiten. KEINE Unwahrheiten, Beschimpfungen etc. Ich kann dieser dieser Flut nicht nachkommen. Wir sind einfach zu gut bei Google angenommen. Für erfolgreiche Suchmaschinenoptimierung bieten wir einen [url=http://www.detlev-lengsfeld.de/projects/webdesign-braunschweig/:3bqd3deo]Internet webservice rund um Braunchweig, Wolfsburg bis Magdeburg[/url:3bqd3deo] [/quote:3bqd3deo] und Geschäftsführer tätig wurde. Die Nervenheilanstalt wurde von ihren früheren Besitzern in die Pleite gesteuert. Sein Ehrgeiz sei es in seiner Wirkungszeit, den psychiatrischen Fortschritt auch durch eine einfallsreiche Geschäftspolitik zu beflügeln. Ende 2005 stand der neu gewählte Betriebsrat, viele Mitglieder davon aus der ver.di-Wahlliste „Courage“. Von Beginn sei der neugewählte Betriebsrat mit Gerichtverfahren überschüttet worden. Unter den Gerichtsverfahren war auch der Angriff gegen Neuwahlen des Betriebsrates. [quote:3bqd3deo] Anm. des Forenbetreibers: wegen behaupteter Unwahrheiten und/oder Rechtsverletzungen des Klinikums ohne Anerkenntsnis und Prüfung der Rechtslage gestrichen! Schließlich stehen wir zu unserem Wort und dem Impressum. Nach Kenntnisnahme bin ich dazu verpflichtet! Nochmals meine Bitten: KEINE Links auf fremde Seiten. KEINE Unwahrheiten, Beschimpfungen etc. Ich kann dieser dieser Flut von Abmahnungen nicht nachkommen. Wir sind einfach zu gut bei Google angenommen. Verweise einfach mit dem Code-Befehl ans Ende eines Beitrages[/quote:3bqd3deo] Mit dabei gewesen sei die Orts-Bürgermeisterin von Ilten, Gisela Neuse (SPD). Im Juni 2006 habe der Betriebsrat ein Dossier anhand alter Dienstpläne zur wirtschaftlichen Situation der Klinik erstellt. Die mehreren Millionen Euro, die durch Einsparungen über mehrere Jahre zu stande gekommen sein sollen, seien unter anderem auch für überhöhte Pachtzahlungen und Provisionen verwendet worden. Der Verpächter sei 2006 Wilkening selbst gewesen. Alfred Jeske von der Geschäftsleitung habe die öffentlich gemachten Vorwürfe für unhaltbar gehalten. Die Pachteinnahmen des Klinikeigners sollen sich von 1994 bis in das Jahr 2006 stark erhöht haben, das Geld sei nicht zweckentfrendet worden. Seit dem soll es Kündigungen und Ausschlussverfahren gehagelt haben. Die vom Betriebsrat dokumentierte "Betrachtung der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Klinikum Wahrendorff GmbH" vom Juni 2006 wurde zum Anlass betrieblicher und gerichtlicher Auseinandersetzungen. Bis in das Jahr 2008 hätten laut Betriebsrat die Einsparungen im Laufe der Zeit unter Wilkening ca. 100 Millionen Euro ausgemacht. Angaben über die Investionen, die seit 1993 hätten getätigt werden mussten, wurden nicht genannt. Zum 01.08.2008 nahm zusätzlich der Krankenhausmanager Dr. med. Rainer Brase in der Geschäftsführung des Klinikums Wahrendorff die Arbeit auf. Die Arbeitsbedingunen unter der Herrschaft Wilkenings ... Das Kostenbewußtsein habe Wilkening auch seinen eigenen Angestellten beigebracht... [quote:3bqd3deo] Anm. des Forenbetreibers: wegen behaupteter Unwahrheiten und/oder Rechtsverletzungen des Klinikums ohne Anerkenntsnis und Prüfung der Rechtslage gestrichen! Schließlich stehen wir zu unserem Wort und dem Impressum. Nach Kenntnisnahme bin ich dazu verpflichtet! [/quote:3bqd3deo] ..... Vormals klinikeigene Dienstleistungen (Küche, Wäscherei) seien an Fremdbetriebe vergeben worden, die hätten dafür im Gegenzug Patienten des Klinikums beschäftigt. Das habe in der Anstalt zu einem nicht unbeträchtlichen Personalabbau gefürt, was dazu geführt habe, dass mehr als 60 gekündigte Angestellte Klage beim Arbeitsgericht eingereicht hätten. Das Arbeitsgericht Hannover habe am 9.02.2007 drei Mitglieder des Betriebsrates der Firma Klinikum Wahrendorff GmbH aus der Arbeitnehmervertretung ausgeschlossen. Bei den drei Betriebsräten soll es sich um den Vorsitzenden Hartmut Völger, seine Stellvertreterin Monika Pätzold sowie den früheren Personalchef Bernard Buschemöhle gehandelt haben. Die Kammer sollte unter dem Vorsitz von Thomas Bödecker bemüht gewesen sein herauszufinden, inwiefern diese drei Personen für die Erstellung und Versendung eines Dossiers verantwortlich gewesen sein sollen. Das Schriftstück habe die Geschäftsführung des Klinikums stark belastet. Das Schriftstück sei an Krankenkassen, das Sozialministerium und die Staatsanwaltschaft versendet worden. In der Verhandlung blieb unklar, wer das Papier verfasst haben soll. Im Februar 2007 soll die Aussage des ehemaligen Personalchefs Bernard Buschemöhle vor Gericht gefolgt sein, dass auf Betreiben der Geschäftsführung Kündigungsgründe gegen einen Betriebsrat erfunden worden sein sollen. Es soll einen Entwurf "Verhaltenskodex" gegeben haben, der auf den 10.2.2007 datiert habe. Dieser eigends erstellte Verhaltenskodex habe den Umgang zwischen PatientInnen und MitarbeiterInnen regeln sollen. So sollte Beschäftigten untersagt werden freundschaftliche, sexuelle oder andere, nicht professionelle Beziehungen zu Schutzbefohlenen zu unterhalten. Diese Weisung habe sich ausdrücklich auch über die Entlassung der PatientInnen und BewohnerInnen hinaus erstreckt. ........ [quote:3bqd3deo] Anm. des Forenbetreibers: wegen behaupteter Unwahrheiten und/oder Rechtsverletzungen des Klinikums ohne Anerkenntsnis und Prüfung der Rechtslage gestrichen! Schließlich stehen wir zu unserem Wort und dem Impressum. Nach Kenntnisnahme bin ich dazu verpflichtet! Nochmals meine Bitten: KEINE Links auf fremde Seiten. KEINE Unwahrheiten, Beschimpfungen etc. Ich kann dieser dieser Flut nicht nachkommen. Wir sind einfach zu gut bei Google angenommen. [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:3bqd3deo]Alles über Kündigungen[/url:3bqd3deo] im Wiki. [/url] [/quote:3bqd3deo] ............. Damit sollen vier Angehörige der Gewerkschaftsliste des Klinikums nach einem Jahr Betriebsratsarbeit mit insgesamt 10 ausserordentlichen Kündigungen und drei Ausschlussverfahren belegt worden sein. Zum 03.05.2007 musste die Geschäftsleitung des Klinikum Wahrendorff Korrekturen ihrer Personalpolitik hinnehmen. Zuerst soll die Klage auf Entlohnung nach dem Tarifvertrag für private Krankenanstalten (PKA) für 6 Angestellte positiv entschieden worden sein. Die Kläger sollen sich Ende 2004 geweigert haben, die Ihnen von der Geschäftsleitung vorgelegten Hausverträge zu unterzeichnen. Den Beschäftigten der privatpsychiatrischen Klinik hätten mit Änderungskündigungen rechnen müssen. Mehr als 90% der Beschäftigten seien von der Geschäftsleitung überreden worden die Verträge zu unterzeichnen. Für viele MitarbeiterInnen habe dies beinhaltet, dass sie de facto künftig auf Lohnerhöhungen verzichten würden. Ein Haustarif sei damals mit keiner Gewerkschaft zustande gekommen. Im Mai 2007 sei die Angst im Klinikum Wahrendorff umgegangen, Einschüchterung und Bespitzelung sei Alltag für die Beschäftigten gewesen. Die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Hannover wies auch das letzte Kündigungsbegehren gegen das Betriebsratsmitglied Bernard Buschemöhle als unbegründet zurück. Damit seien neun der zehn von der Geschäftsleitung angestrebten Zustimmungsersetzungen wie Seifenblasen zerplatzt. Es sei dann ein Justiziar fristlos entlassen worden. [code:3bqd3deo]Richtigstellung: Ob dies eine Folge der Pleiten & Pech und Pannen war, wissen wir nicht. Schliesen es aber durch die Abmahnung der Klinik aus[/code:3bqd3deo] ..... [quote:3bqd3deo] Anm. des Forenbetreibers: wegen behaupteter Unwahrheiten und/oder Rechtsverletzungen des Klinikums ohne Anerkenntsnis und Prüfung der Rechtslage gestrichen! Schließlich stehen wir zu unserem Wort und dem Impressum. Nach Kenntnisnahme bin ich dazu verpflichtet! Nochmals meine Bitten: KEINE Links auf fremde Seiten. KEINE Unwahrheiten, Beschimpfungen etc. Ich kann dieser dieser Flut nicht nachkommen. Wir sind einfach zu gut bei Google angenommen. Für erfolgreiche Suchmaschinenoptimierung bieten wir einen [url=http://www.detlev-lengsfeld.de/projects/webdesign-braunschweig/:3bqd3deo]Internet webservice rund um Braunchweig, Wolfsburg bis Magdeburg[/url:3bqd3deo] [/quote:3bqd3deo] .... Es soll eine entsprechende Arbeitsgerichtsverhandlung im August 2007 gegeben haben, wo der Stationsleiter um 45.000 Euro Abfindung gekämpft haben soll. „Wie können nur tätig werden, wenn wir erfahren, was auf der Station passiert“, soll der Vertreter der Geschäftsführung Alfred Jeske im Verfahren mitgeteilt haben. Im Oktober 2007 hätten sich insbesondere im Heimbereich des Klinikums aufgrund von Personalmangel immer wieder eine enorme Anzahl an Überstunden angehäuft. Und eine weitere Schlappe für das Klinikum ... Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hannover unter Vorsitz des Richters Vogelsang ersetzte nun auch die 10. und bisher letzte strittig[url]außerordentliche Kündigung[/url]eines Betriebsratsmitglieds durch das Klinikum Wahrendorff nicht. Damit blieb dieses Betriebsratsmitglied ebenfalls weiter im Amt. Im November 2007 soll sich die Klinik mit zwei Klagen konfrontiert gesehen haben, die durchaus Rückschlüsse auf die Arbeitsbedingungen bei Wahrendorff zugelassen haben: So erhob eine Kollegin schwere Vorwürfe gegen eine Heimleiterin wegen Mobbings. Die Klägerin leide seidem an Depression, was zudem in einen Suizidversuch gemündet habe. Anzeige habe auch ein Angehöriger einer weiteren im Heimbereich beschäftigten Kollegin erstattet, die von einem Patienten durch Würgen schwer verletzt worden sei. Die Gewerkschaft Gesundheitsberufe (GGB) Hannover warf der Geschäftsleitung der Klinik Behinderung der Betriebsratsarbeit vor. Eine Strafanzeige, wegen des Verdachts des versuchten Prozessbetrugs und falscher eidesstattlicher Versicherung gegen die Geschäftsleitung, ihre AnwältInnen und Mitglieder der unternehmenstreuen Betriebsratsliste, soll hingegen an die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover weitergeleitet worden sein, wobei diese die Ermittlungen aufnahm. Im März/April 2008 sei durch den Betriebsrat festgestellt worden, dass es für viele Beschäftigte über 7 Jahre hinweg keine Gehaltsaufstockung gegeben habe, stattdessen habe Dr. Wilkening die Möglichkeit gesehen, den historischen Park bebauen zu lassen. Eine Bürgerinitiative habe sich für Erhalt der Parkanlage in Ilten eingesetzt. Trotz besonderem Kündigungsschutz von BR-Mitgliedern sei zwei Mitgliedern der Gewerkschaftsliste „Courage“ eine fristlose Kündigungen überreicht worden, ohne jegliche Begründung oder vorherige Anhörung des Betriebsrats oder der betroffenen Personen. Damit habe sich die Zahl der ausgesprochenen Kündigungen gegen Betriebsratsmitglieder der ver.di Liste „Courage“ auf zwölf erhöht. Alltag sei im Klinikum, dass die Übergriffe vonseiten der Bewohner und Patienten auf die Pflegekräfte zunehmend steigen würden. ..... [quote:3bqd3deo] Anm. des Forenbetreibers: wegen behaupteter Unwahrheiten und/oder Rechtsverletzungen des Klinikums ohne Anerkenntsnis und Prüfung der Rechtslage gestrichen! Schließlich stehen wir zu unserem Wort und dem Impressum. Nach Kenntnisnahme bin ich dazu verpflichtet! Nochmals meine Bitten: KEINE Links auf fremde Seiten. KEINE Unwahrheiten, Beschimpfungen etc. Ich kann dieser dieser Flut nicht nachkommen. Wir sind einfach zu gut bei Google angenommen.[/quote:3bqd3deo] ..... und hoffen, dass ihnen nichts passiert. Für den Betriebsrat im Klinikum Wahrendorff habe jede Form von Kritik massive Auswirkungen in Form von arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu fristlosen Kündigungen, die teilweise sogar ohne jegliche Angabe von Kündigungsgründen und ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen wurden. In zwei Fällen sei Betriebsratsmitgliedern der ver.di Liste auch das Gehalt vorenthalten worden. [code:3bqd3deo]Die Infos wurden aus der Seite [url=http://www.ungesundleben.org/privatisierung/index.php/Klinikum_Wahrendorff#Mitglieder_aus_Betriebsrat_ausgeschlossen]Privatisierung im Gesundheitswesen[/url] entnommen.[/code:3bqd3deo] leider nicht mehr zugänglich besser is [url=http://www.detlev-lengsfeld.de/projects/webdesign-magdeburg:3bqd3deo]magdeburg webdesign[/url:3bqd3deo] |
| Tom | Teil 6 wurde zu lang, es geht hier weiter ... , ... Könige der Korruption und Firmenbestatter sind nicht zu bremsen ... Der nächste Fall: Haftstrafe für den Ex-Buchhändler Horndasch, der 450.000 Euro Steuern hinterzogen und 300.000 Euro veruntreut hat. Tatort: Bielefeld Neue Westfälische online am 17.05.2008: Das Urteil der IX. Großen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts: Zwei Jahre und zehn Monate Gesamtfreiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung in fünf und gewerbsmäßiger Untreue in 39 Fällen Der ehemalige Inhaber von 17 Bahnhofbuchhandlungen in Norddeutschland und den neuen Bundesländern, Herr Horndasch, hatte ab 1997 in seinen Läden schwarze Kassen führen lassen und das Geld zum Teil für Schwarzlöhne verwendet, zum Teil in die eigene Tasche gesteckt. Kammervorsitzender Reinhold Hülsmann bezifferte den dadurch entstandenen Steuerschaden mit 450.000 Euro. Nachdem der Angeklagte sein Unternehmen 2001 an den Schweizer Valora Konzern verkauft hatte und zum Geschäftsführer bestellt worden war, hatte er im Zusammenwirken mit einem Komplizen insgesamt 300.000 Euro veruntreut. Der Mittäter hatte Scheinrechnungen für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen gestellt, das Geld hatten sich die beiden geteilt. Der Angeklagte trug rückhaltlos ein Geständnis vor. Weil sich das Verfahren ohne Verschulden des Angeklagten mehr als ein Jahr verzögerte, gelten vier Monate der Strafe als bereits verbüßt. Der verbleibende Rest ist allerdings immer noch zu hoch, um zur Bewährung ausgesetzt werden zu können. Für ehemaligen Inhaber von 17 Bahnhofbuchhandlungen in Norddeutschland und den neuen Bundesländern stand ein Teil der Strafe im offenen Vollzug an. *410) Der nächste Fall: … wieder Anlegerbetrug … , … Abzocken aber nicht arbeiten wollen … , … das ist die Masche der Korrupties … Tatort: Herford , Inncona-Gruppe Mindener Tageblatt online am 17.05.2008: Insgesamt wurden sechs Objekte in OWL sowie drei weitere in Saarbrücken, Hof und Koblenz durchsucht. Im Zentrum der Ermittlungen standen die Aktivitäten der Inncona Geschäftsführungs GmbH, die in Herford ansässig ist. hre Geschäftsführer Torsten R. (38) und Einhard S. (57) wurden festgenommen. Ein Amtsrichter verkündete den Haftbefehl. Vorwurf der Bielefelder Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität: Kapitalanlagebetrug und Steuerhinterziehung Die Gesellschaften der Inncona-Gruppe vertreiben Kapitalbeteiligungen in Form sogenannter Leasing-Fonds. Angeblich wurden von 470 Anlegern aus der gesamten Bundesrepublik bereits mindestens 47 Millionen Euro eingeworben. Nach den Ermittlungen wurde für jeden Anleger eine Inncona Leasing Fonds GmbH und Co. KG gegründet. Deren Geschäftstätigkeit bestand darin, bestimmte Güter, zum Beispiel Plasma-Bildschirme, zu kaufen und sie anschließend zu verleasen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll es den Verdacht geben, dass Inncona-Prospekte irreführende Angaben enthielten sowie Steuervorteile zu Unrecht geltend gemacht wurden. Der Schaden könne in die Millionen gehen. *411) Der nächste Fall: Tatort: Tettnang , EU-Car Zentrale (ECZ) SZON / Schwäbische Zeitung online am 17.05.2008: Das Insolvenzgericht Ravensburg hatte das Insolvenzverfahren über die ECZ GmbH in Tettnang eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Eberhard Braun (Schultze & Braun, Rottweil) bestellt. Gegen den faktischen Geschäftsführer der EU-Car Zentrale (ECZ), der sich seit 02.04.2008 in Untersuchungshaft begeben musste, wurde von der Staatsanwaltschaft Ravensburg ein Ermittlungsverfahren betrieben. Der Vorwurf: schwer gewerbsmäßigen Betrug, Untreue und Insolvenzverschleppung. Die ECZ bot teils über Vermittler, teils direkt im Internet Fahrzeuge zum Kauf oder Mietkauf bis zu 35 Prozent unter dem Listenpreis an. Nur zu einem geringen Teil handelte es sich bei den so verkauften Wagen um Fahrzeuge, die der ECZ gehörten. In den meisten Fällen schloss ECZ als Leasingnehmerin Verträge oder so bezeichnete Überlassungsverträge mit Leasinggesellschaften ab, so dass sie ihren Endkunden rechtsgeschäftlich kein Eigentum an den verkauften Fahrzeugen verschaffen konnte, da sie selbst in den meisten Fällen nicht die Eigentümerin der Fahrzeuge war. An ihnen kann die Schuldnerin das Eigentum weiter übertragen. In einigen Fällen hat die EU-Car Zentrale die Fahrzeugbriefe Dritten als Sicherheit für bestehende Verbindlichkeiten gegeben, so dass nicht nur das Verhältnis zu Mietkäufern, sondern auch das zu den Sicherungsnehmern geklärt werden muss. Von den Geldern, die bei Kunden gesammelt wurden, seien beachtliche Beträge ins Ausland geflossen. In Zusammenarbeit mit deutschen und schweizerischen Strafverfolgungsbehörden sei es gelungen einen Großteil der ausländischen Konten von Kontoinhabern aus dem Umfeld der EU-Car Zentrale zu sichern. Diese Konten sind mit Geldern gespeist worden, die die EU-Car Zentrale bei ihren eigenen Kunden einsammelte. Ein Kontoguthaben der Gesellschafterin der ECZ, die ihren Geschäftssitz auf Zypern hat, wurde bereits zugunsten der Insolvenzmasse realisiert. Abzahlung allein beträgt 7,7 Millionen Euro Diese Konten sind mit Geldern gespeist worden, die die EU-Car Zentrale bei ihren eigenen Kunden einsammelte. Ein Kontoguthaben der Gesellschafterin der ECZ, die ihren Geschäftssitz auf Zypern hat, wurde bereits zugunsten der Insolvenzmasse realisiert. *412) Der nächste Fall: … erst sorgte der überversorgte Beamte für Steuerhinterziehung … , … wurde verurteilt … , … und will Pension … Tatort: Bayern , Finanzamt Augsburger Allgemeine online am 19.05.2008: Der in die Affäre verstrickte heute 52-Jährige war 1998 wegen Steuerhinterziehung in 75 Fällen und Bestechung in 19 Fällen zu einem Jahr Bewährungsstrafe verurteilt worden. Beim Finanzamt in der Heimatgemeinde des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) hatten Beamte seinerzeit jahrelang Steuererklärungen von Bürgern zu deren Gunsten frisiert. Die Beamten wurden dafür mit Geld und Sachleistungen honoriert. Der ehemalige Finanzbeamte soll von 1989 bis 1993 daran beteiligt gewesen sein und den Fiskus um eine fünfstellige Gesamtsumme geschädigt haben. Der Mann schied 1995 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst und ist derzeit Chef einer Steuerberatungsgesellschaft. Bereits 1998 war gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Damals verzichtete er zunächst auf seine Pensionsansprüche, zog dann aber erfolgreich gegen den Verzicht vor das Verwaltungsgericht. Das Urteil lautete damals, dass der Steuerbeamte bei seinem Pensionsverzicht vorübergehend geistesgestört gewesen sei. Daraufhin nahm das Landesamt für Steuern das Disziplinarverfahren wieder auf, … Ende noch offen ? … *413) Der nächste Fall: … wieder öffentlicher Dienst … , … da wissen wir wo die Knete beleibt … Tatort: Berlin , Tierzoo Eberswalde Rundfunk Berlin Brandenburg online am 19.05.2008: Der Direktor des Zoos Eberswalde, Bernd Hensch, stand ein Anklage wegen Beihilfe zur Untreue zur Debatte. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Neuruppin soll Hensch während der Landesgartenschau 2002 zu Unrecht ein zusätzliches Gehalt als Geschäftsführer bekommen haben. Die Summe soll 30.000 Euro betragen haben. Das Geld dafür soll von einem geheimen Spendenkonto abgebucht worden sein, für das der ehemalige Bürgermeister Reinhard Schulz (parteilos) verantwortlich war. Gegen Schulz wurde bereits wegen Untreue am Landgericht Frankfurt (Oder) Anklage erhoben. *414) Über den nächsten Fall wurde bereits weiter oben unter *369) berichtet. Endlich die Verurteilung … , … Ende wegen Revision offen ? … Verkehrsrundschau online am 20.05.2008: Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken hat die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Spedition Fixemer am 20.05.2008 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Richter sprachen die Brüder Joachim und Christian Fixemer wegen illegaler Beschäftigung von Ausländern, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Bestechung und Urkundenfälschung schuldig. Das Urteil sah eine Freiheitsstrafe von drei Jahren für Joachim Fixemer und von zwei Jahren und acht Monaten für Christian Fixemer vor. Ein ehemaliger leitender Mitarbeiter wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. *415) Der nächste Fall: … kleine Korruption … , … dafür mussten arme Rentner bluten … , … selbst im Altenheim … , … Hauptsache die Kontrollen sind lasch … Tatort: Main Rheiner / Allgemeine Zeitung online am 20.05.2008: Eine 80-Jährige fühlte sich nach dem Tod ihres Mannes im Februar 2004 dem Leben nicht mehr gewachsen. Eine Bekannte sollte als Betreuerin von nun an alle Vermögensdinge regeln. Jetzt musste sich jene Freundin, eine 58-jährige Hausfrau, vor dem Amtsgericht wegen Untreue verantworten. Rund 8000 Euro soll sie eingestrichen haben. Nach Aktenlage war sie im April 2004 mit der 80-Jährigen beim Notar erschienen und hatte eine Generalvollmacht bekommen, die sie berechtigte, unumschränkt über das Vermögen der alten Dame zu verfügen. Ende 2004 schon ging die 80-Jährige in ein Altenheim. Ihre Betreuerin kündigte die Wohnung der Seniorin jedoch nicht, sondern mietete dreist ihren eigenen Sohn nebst Frau und Kind dort ein. Gezahlt wurde mit dem Geld der alten Frau: Miete, Nebenkosten und auch ein schneller Internetanschluss. Diese "Unregelmäßigkeiten" traten zu Tage, als die Angeklagte 2006 die Betreuung wegen Umzugs aufgab und ein anderer Betreuer von Amtswegen eingesetzt wurde. Und siehe da: Die Seniorin zahlte ihre Wohnungsmiete immer noch. Bei einer Besichtigung wurde niemand angetroffen. Der Sohn der 58-Jährigen war unter 19 gemeldeten Adressen zu finden. Für die Angeklagte kam es noch schlimmer: Die Richterin wollte wissen, wo rund 75 000 Euro geblieben sind, die der Ehemann der 80-Jährigen 2004 hinterlassen hatte. 2005 schon waren die Konten der Rentnerin blank, Möbel und Auto verschwunden. "Das hat sie wohl ausgegeben!", meinte die Angeklagte. Der neue Betreuer nannte dies unwahrscheinlich. Die Seniorin sei völlig verwirrt gewesen. Die Richterin ordnete die Beschlagnahmung der Kontounterlagen der 2006 verstorbenen Rentnerin an. "Da kann man herausfinden, wohin das Geld geflossen ist!" *416) Über den nächsten Fall wurde bereits weiter oben unter *221) *226) *227 berichtet. Endlich die erste Verurteilung. Wiesbadener Kurier online am 20.05.2008: In den Verfahren um 52 Millionen Euro, die bei Aegis Media veruntreut worden sein sollen, gab es die erste Verurteilung. Rolf Engelhard, Präsident des Amtsgerichtes, erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Strafbefehl gegen Manuela R.. Sie erhielt ein Jahr Gefängnis auf Bewährung und muss zudem 10 000 Euro zahlen. Geahndet werden damit acht Fälle der Beihilfe zur schweren Untreue. Die 40-Jährige hatte bis 2006 bei Aegis in der Einkaufsabteilung gearbeitet, ging dann nach Dänemark. Sie hatte als Kronzeugin im Prozess gegen die Ex-Aegis-Manager Aleksander Ruzicka und David L. bereits ausgesagt und nicht nur die beiden Angeklagten, sondern auch sich selbst belastet. So hatte sie 427 000 Euro Schweigegeld angenommen, nachdem sie wegen der jetzt vor Gericht verhandelten Geschäfte misstrauisch geworden war. Das Geld hat sie nach eigenen Angaben bereits vollständig ausgegeben. In dem rechtskräftigen Strafbefehl sei zu lesen gewesen, dass die beiden Angeklagten Ruzicka und David L. mit dem ebenfalls beschuldigten Ex-Manager Heinrich Kernebeck sowie Claudia J. - die sich ins Ausland abgesetzt hat - vereinbart, Vermögen der Aegis Media zu veruntreuen. Zu diesem Zweck habe das Quartett ein Firmennetzwerk aufgebaut, über das die Gelder in ihre privaten Taschen geschleust worden seien. Der Strafbefehl geht damit von Fakten aus, die die Wirtschaftsstrafkammer im Verfahren gegen Ruzicka und David L. eine Bedeutung gehabt haben könnten. Am 19.05.2008 wurde ein 36 Jahre alter Zeuge gehört, der Leiter des strategischen Einkaufs bei Aegis Media ist. Er hatte im Oktober 2004 bei dem Unternehmen angefangen, das mit Werbezeiten im deutschen Privatfernsehen handelt und dabei Milliarden umsetzt: Aegis Media kauft diese Zeiten gross ein und erhält dafür Rabatte auch in Form von Freizeiten. Mit solchen Freizeiten seien Scheingeschäfte initiiert worden, sagte der Zeuge. So habe Aegis diese Freizeiten der Firma Emersson ff in Bonn verkauft, die sie an Aegis-Kunden weiter verkauft habe. Die Kunden hätten nicht merken sollen, dass diese Freizeiten von Aegis stammten. Dies sei eine Frage der "Wahrnehmung". Der 36-Jährige sagte, dieses System habe ihm die mit Haftbefehl gesuchte Claudia J. erklärt. *417) Der nächste Fall: … tatsächliches aus für Firmenbestatter ? … , … kaum zu glauben … , … war doch ein sicheres Geschäft … Tatort: Ultima GmbH DIE ZEIT online am 21.05.2008: Für die früheren Mitarbeiter der ehemaligen Unternehmensbestattungsfirma Ultima GmbH wurde die Luft dünn. Zwei Schlüsselfiguren, Daniel Fink und Andreas Walther, mussten in Untersuchungshaft nach Berlin. Der Sohn des Ex-Bundestagabgeordneten und Ex-Rektors der Humboldt-Universität, Heinrich Fink, wurde mit einem internationalen Haftbefehl auf Mallorca verhaftet und im April 2008 nach Deutschland ausgeliefert. Gegen ihn und Walther, den ehemaligen Gesellschafter und Geschäftsführer von Ultima, wurden Ermittlungen wegen unberechtigter Nutzung von Leasingfahrzeugen aufgenommen. Fink soll als Drahtzieher der Ultima gegolten haben, die über ein kompliziertes Netzwerk Unternehmen ausplünderte und liquidierte. [url=http://www.zeit.de/2007/22/Bestatter:11aay57x]Hier weitere Informationen[/url:11aay57x] Für Fink, in dessen Strafregister sich Verfahren wegen Bankrotts und Insolvenzverschleppung finden, könnte dieser neue Fall besondere Konsequenzen haben. Er wurde 2005 in Berlin wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen zu zwei Jahren Haft auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Auch eine staatsanwaltliche Ermittlung gegen Fink und den Berliner Rechtsanwalt Dirk Streifler in einem anderen Fall wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, der Untreue, des Betrugs und der Unterschlagung soll Aufwind erhalten haben Eine Ultima-Tochter soll eine Berliner Firma erst finanziell ausgehöhlt und im Jahr 2004 in die Insolvenz geführt haben. Der Insolvenzverwalter hatte Streifler auf die Rückzahlung von rund 67.000 Euro verklagt, welche die Firma kurz vor der Insolvenz an Streifler ausgezahlt hatte. Einen Teil des Geldes habe er an die Firma zurückgezahlt, behauptete Streifler und legte dem Gericht eine Quittung vor. *418) Über den nächsten Fall wurde bereits weiter oben unter *353) berichtet. Endlich die Verurteilung. Giessener Anzeiger online am 21.05.2008: Klaus-Philipp Lange wurde wegen Untreue zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Ex-Rechtsanwalt und ehemalige Stadtverordnete beantragte eine Bewährungsstrafe, denn er könne doch Vereine und Verbände in sozialen Arbeitsstunden mit seinem juristischen Sachverstand unterstützen. Er wolle nicht von Hartz IV ins Gefängnis und vom Gefängnis zurück in Hartz IV bis zum Tod, und wem nütze es, wenn er ins Gefängnis ginge. Als Insolvenzverwalter hatte der 59-Jährige enorme Summen veruntreut. Und genau das hat er auch eingestanden. Das erhoffte milde Urteil verhängt das Landgericht aber nicht. Im Gegenteil: Lange musste für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Der bekannte Rechtsanwalt hatte sich als Insolvenzverwalter zwischen Dezember 2001 und August 2006 "am Vermögen anderer Leute vergriffen". Vor allem am Vermögen des Kunststoffwerks KAHA, das ihm anvertraut worden war. Aber auch am Vermögen einer Bekleidungsfirma und eines Autohauses. Dabei handelte es sich - nachdem das Verfahren in vier Anklagepunkten eingestellt worden war - um 37 Fälle der Untreue mit einem Schaden in Höhe von rund 832000 Euro. Und darüber hatte Lange die Staatsanwaltschaft per Selbstanzeige im November 2006 informiert und den Strafverfolgern für die Ermittlungen sämtliche Unterlagen zur Verfügung gestellt. Bereits zuvor war er von allen öffentlichen Ämtern zurückgetreten und hatte obendrein Insolvenz für seine Rechtsanwaltskanzlei beantragt. Wie der tolle „Sachverstand“ des Angeklagten begründet werden sollte, wusste wohl offensichtlich niemand so recht, zumal die erste Kanzlei des Rechtsanwaltes war im Jahr 1979 auf einem Kredit von 114000 Mark als Anschubfinanzierung begründet. Aus dem Soll konnte sich Lange seitdem nicht mehr befreien: Seine Verbindlichkeiten hätten sich auf rund 1,8 Millionen Euro gesteigert. Und das ist das Resultat eines "typischen Schneeballsystems". Löcher werden gestopft, indem neue Löcher geöffnet werden. Denn der Angeklagte habe alles getan, "um den Schein zu wahren". Um die legale Fassade, die er sich mit großer Mühe aufgebaut hatte, nicht zum Einsturz zu bringen. Es wurde erwartet, dass der 59-Jährige gegen das Urteil Revision einlegen wird, denn er machte auch geltend, dass dem damaligen Amtsgerichtspräsidenten Hermann Josef Schmidt Versäumnisse bei der Überwachung der mit dem Insolvenzverfahren betrauten Mitarbeitern vorzuwerfen seien, was die Sache verschlimmert habe. *419) Der nächste Fall: Selbstbereicherung in den Saarland Heilstätten GmbH ? … , … die Kranken- und Rentenversicherungen haben es ja … , … immer raus mit der Knete … Tatort: SR-online am 23.05.2008: Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen mehrere leitende Mitarbeiter des größten saarländischen Klinik-Konzerns, der Saarland Heilstätten GmbH. Hauptbeschuldigter isei der SHG-Geschäftsführer Joachim Wild. Es ginge um den Verdacht der Untreue. Wild soll veranlasst haben, dass rund 40.000 Euro am SHG-Aufsichtsrat vorbei auf sein Privatkonto flossen. Das Geld sei inzwischen zurück überwiesen worden Anlass der Ermittlungen sei eine anonyme Anzeige gewesen. *420) Der nächste Fall: Technologie- und Gründerzentrum Eisleben Tatort: Kreis Mansfeld-Südharz bei Halle Ad-hoc-news online am 23.05.2008: Die Staatsanwaltschaft Halle nahm Ermittlungen gegen den SPD-Politiker Frank Bayer auf. Vorgabe: Verdacht auf Untreue Der Landrat des Kreises Mansfeld-Südharz, Dirk Schatz (CDU), habe gegen seinen Beigeordneten Bayer Anzeige erstattet, sagte Klaus Wiechmann von der Staatsanwaltschaft. Dabei gehe es unter anderem um ein Darlehen in Höhe von 6000 Euro. Schatz hat seinen Dezernenten nach Medienberichten vom Donnerstag beurlaubt. Auslöser für die Anzeige seien Hinweise auf finanzielle Ungereimtheiten beim Technologie- und Gründerzentrum Eisleben, deren Geschäftsführer Bayer ist. Ein Wirtschaftsprüfer sei beim Jahresabschluss des Zentrums darauf gestoßen. *421) Über den nächsten Fall wurde bereits weiter oben unter *230) berichtet. Rheinische Post online am 24.05.2008: Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat gegen den ehemaligen Vorsitzenden der Spvg. Radevormwald wegen Untreue (Schaden 1,7 Millionen Euro) Anklage beim Landgericht in Osnabrück erhoben. In seinem Geständnis habe der Radevormwalder angegeben, das Geld an eine namentlich nicht genannte Person aus dem Verein weitergegeben zu haben – zur Zahlung von Handgeld oder Schwarzlohn an Spieler. *422) Der nächste Fall: Tatort: WITTENBERGE bei POTSDAM, AXO Group Schweriner Volkszeitung online am 24.05.2008: Die AXO Group, seit dem Sommer 2007 in Insolvenz, war nach Ansicht der Schwerpunktabteilung für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität in der Staatsanwaltschaft Potsdam "Operationsbasis für Beschuldigte, die hier seit längerem neben den legalen Firmengeschäften auch illegale abwickelten". Mit dieser Nachricht reagierte am 23.05.2008 die Potsdamer Staatsanwaltschaft: Die Potsdamer ermittelten seit längerer Zeit in insgesamt "zwölf Verfahren, die Tätergruppe hat deutschlandweit agiert", so die Staatsanwaltschaft. Die "Operationsbasis" AXO-Group erkläre sich nach Auffassung der Ermittlungsbehörden aus der Tatsache, "dass man ja über eine Firma verfügen muss, über die man beispielsweise Kontakt zu Behörden aufnimmt oder Geschäfte mit anderen Unternehmen abwickelt". Die Ermittlungen liefen gegen zehn Beschuldigte, denen mehrere Delikte zur Last gelegt würden. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Bandenmäßiger und gewerbsmäßiger Subventionsbetrug. Die Staatsanwaltschaft ginge davon aus, dass beispielsweise der Landesinvestitionsbank durch Scheinrechnungen überhöhte bzw. Kosten vorgespiegelt wurden, die gar nicht entstanden seien. Der Vorwurf an die zehn Beschuldigten laute damit auch Untreue zum Nachteil der jeweiligen Gesellschaft bzw. Firma, finanzielle Aushöhlung der Unternehmen, Steuerhinterziehung und Bankrott als Straftatbestände. Die Beschuldigten hätten in verantwortlichen Positionen bei der AXO-Group AG gearbeitet. Zur Erinnerung: Im März des vergangenen Jahres hatte sich bei der AXO-Group ein Gesellschafterwechsel vollzogen. Damit verbunden war die Ablösung des Vorstandes sowie des gesamten bisherigen Aufsichtsrates. Die Ermittlungen der Potsdamer Staatsanwaltschaft dauern bereits viele Monate an. "Wir haben in den zwölf Verfahren Massen an Daten zu sichten, um Indizien heraus zu filtern. Es ist eine Sisyphusarbeit", zumal ein Großteil des Materials elektronisch gesichert sei. Lang von der Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass das sehr viel Zeit kosten würde, weil die Anzahl der Mitarbeiter begrenzt ist. *423) Der nächste Fall: … 58 Jahre alt … , … selbstbereichern … , … und dann ab in die Rente … Tatort: Berlin DIE WELT Newsticker online am 26.05.2008: Ein 58-jähriger Unternehmer musste sich seit dem 26.05.2008 wegen Betruges, Untreue und Insolvenzverschleppung vor dem Berliner Landgericht einfinden und dort verantworten. Gegen den aus der Oberpfalz stammenden Bankkaufmann werden drei Anklagen verhandelt. Für zwei seiner laut Staatsanwaltschaft bereits zahlungsunfähigen Firmen mit Sitz in der Nähe des Kurfürstendammes in Berlin soll der Angeklagte trotz Überschuldung keine Insolvenzanträge gestellt haben. Honorare in Höhe von mehreren hunderttausend Euro sollen auf das Privatkonto des Unternehmers geflossen und später nur zum Teil auf die Gesellschaften übergegangen sein. Wie ad-hoc-newes online am 23.05.2008 http://www.ad-hoc-news.de/drucken.html?art_id=17069886 ging es hier bei um den bislang größten Bankenskandal Österreichs: Kredite im Wert von mehreren Milliarden Schilling, umgerechnet mindestens 171 Millionen Euro, in den der 67-jährige Diplom-Ingenieur sich als Schlüsselfigur verwickelt haben soll. Begonnen hatte alles Mitte der neunziger Jahre. Als Gualterio-Alejandro Hom-Rusch verschaffte sich ein Mann Zugang zur besseren Gesellschaft in Österreich. Der selbst ernannte Unternehmer trat als Sponsor von Fußballvereinen auf und knüpfte Kontakte zu Ernst Gassner, dem Generaldirektor der Bank Burgenland, der Landesbank des gleichnamigen Bundeslandes im Osten der Alpenrepublik. Laut Ermittlungen fassten die beiden Männer den Entschluss, „gemeinsame Sache“zu machen: Unternehmer Hom-Rusch beantragte immer wieder millionenschwere Kredite und legte als Sicherheiten Gutachten über angeblich wertvolle Immobilien vor, die sich in seinem Besitz befinden sollten. Gassner wiederum segnete die Kredite ab. Bis zum Sommer 2000 summierte sich das zur Verfügung gestellte Geld auf mehrere Milliarden Schilling. Dann jedoch flog der Skandal auf. Meldungen über gefälschte Papiere und Manipulationen machten die Runde. Zunächst wurde nur Bankdirektor Gassner verhaftet. Die Bank Burgenland hat den Skandal nicht verkraftet. Nur mit Hilfe mehrerer Finanzspritzen der Landesregierung konnte sie sich über Wasser halten, später wurde sie verkauft. Die ergaunerten Kredite soll Millionen-Betrüger Hom-Rusch nicht beglichen haben. Dann, nach internationaler Fahndung, wurde auch sein Komplize Hom-Rusch, der eigentlich Walter Alexander Thom heißt, von einem Sondereinsatzkommando der Polizei in einem Hamburger Hotel festgenommen. Bankier Gassner wurde wegen Untreue zu zehn Jahren Haft verurteilt, Thom alias Hom-Rusch kam in Berlin nach einem Geständnis mit fünf Jahren Gefängnis davon. Dank der falschen Gutachten hatten die beiden Drahtzieher des Betrugs ihre Machenschaften lange Zeit verschleiern können. *424) Der nächste Fall: … endlich mal wieder eine Verurteilung, so auch in Österreich … , … na ja, von der Selbstbereicherung in die Rente … , … geht doch … Tatort: Düsseldorf , Berlin DIE WELT online am 27.05.2008: Acht Jahre nach einem österreichischen Bankenskandal wurde ein Immobiliensachverständiger in Düsseldorf zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 67-Jährigen aus Grevenbroich wegen Beihilfe zur Untreue schuldig. Der Sachverständige hatte auf Betreiben eines Bankchefs überhöhte Wertgutachten erstellt, auf deren Grundlage überhöhte Kredite an die Hom-Rusch-Gruppe vergeben worden waren. Die Differenz zwischen geschätztem und tatsächlichem Wert betrug laut Anklage mehr als eine halbe Mrd. D-Mark (fast 260 Mio. Euro). Der Bauunternehmer der Hom-Rusch-Gruppe war zuvor in Berlin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Als deutscher Staatsbürger konnte er nicht nach Österreich ausgeliefert werden. Der Bankchef erhielt in Österreich zehn Jahre Gefängnis. *425) Der nächste Fall: … rafften Blaublütler für die Rente ? … Tatort: Automobilclub von Deutschland (AvD) Handelsblatt online am 27.05.2008: Die Behörde ermittelte seit Oktober 2007 gegen den blaublütigen Präsidenten Fürst zu Ysenburg und Büdingen sowie gegen Geschäftsführer Wolfgang Spinler, seinen Vorgänger Adalbert Lhota sowie Finanzchef Freiherr Othmar von Diemar wegen des Verdachts auf Untreue. Die Ermittler prüften, ob Ex-Geschäftsführer Lhota von Februar bis August 2007 zu Unrecht Zahlungen erhalten hat. Das Präsidium habe Lhota 2006 rund 3,1 Millionen Euro als Altersversorgung abzüglich Lohnsteuer ausgezahlt. Später sei eine weitere Million Euro Abfindung für den noch bis 2011 laufenden Vertrag überwiesen worden. Im Februar 2007 habe der Club einen Beratervertrag über monatlich 25 000 Euro mit dem 62-Jährigen abgeschlossen. Die Affäre sei auf längere persönliche Querelen im Verein zurückzuführen, der immerhin ein Vermögen von 30 Millionen Euro angesammelt hatte. Es um persönliche Zerwürfnisse, um Neid, Missgunst und vieles mehr gegangen sein. Der Ex-Chef der Motorsportsparte Winfried Urbinger versuche wegen eines Streits mit dem Präsidium, den Verein mit dieser Anzeige „kaputt zu machen“. Ein interner Prüfbericht des Clubs belastet die Führung allerdings schwer. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung des Clubs am 06.04.2008 wurde das Präsidium mit dem Bericht konfrontiert und anschließend die Entlastung verweigert. Präsident Fürst zu Ysenburg und Büdingen kündigte danach seinen Rücktritt zur ordentlichen Hauptversammlung am 01.06.2008 an. Dort soll ein Nachfolger für den 71-jährigen Fürsten gefunden werden. Ein Nachfolger, der dem vornehmen Club etwas von seinem Glanz zurückgibt. *426) Über den nächsten Fall wurde bereits weiter oben unter *334) *344) berichtet. Jetzt ging es um die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:11aay57x]fristlose Kündigung[/url:11aay57x] des Peter Haas. Donaukurier online am 28.05.2008: Seit dem 27.05.2008 wurde über die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:11aay57x]fristlose Kündigung[/url:11aay57x] des ehemaligen City-Managers Peter Haas am Arbeitsgericht verhandelt. Im Gütetermins wurde deutlich, dass der 41-Jährige im Werbeverein IN-City zwölf Jahre gearbeitet hatte. Im März 2008 bekam Haas die Kündigung überreicht – aus der Hand eines Kripobeamten, nach der Festnahme. Haas soll rund 70 000 Euro aus dem Topf für die Weihnachtsbeleuchtung und weitere Gelder veruntreut haben, und musste in Beugehaft, wobei die Verurteilung noch ausstand. Seit dem 07.03.2008 hatte Haas keinen Cent Gehalt mehr von IN-City gesehen. Für den ehemaligen City-Manager kam der Vergleich nicht in Frage. Er hat seit 01.05.2008 wieder eine Stelle, im Kreis Pfaffenhofen IN-City sträubte sich gegen einen Vergleich: "Wir geben keine Zugeständnisse", "wir gehen auch bei keinem Vorwurf zurück." Haas habe sich "massiv" persönlich bereichert, den Vorstand durch "totale Täuschung" hintergangen sowie den Verein ruiniert. Er habe "seit Jahren ein perfides Spiel getrieben, dem Vorstand Vertrauen vorgegaukelt." Der Kammertermin, besetzt mit Richter sowie je einem Vertreter aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlager als Gericht, wurde vorbereitet. "Die Beklagte muss schriftlich vorlegen, welche Beweise sie als Begründung für die außerordentliche Kündigung hat", diktierte der vorsitzende Arbeitsrichter Goldbrunner. *427) Der nächste Fall: … wieder mal ein Verein … , … wieder der Vereinsvorsitzende, der sich selbstbereicherte … Tatort: Backnang bei Stuttgart BKZ online am 29.05.2008: Der wegen 160-fachen Betrugs und 6-facher Untreue in besonders schweren Fällen angeklagte 42-Jährige aus der Region Backnang zeigte sich im Landgericht geständig. Wegen Anlagebetrugs erhielt der Angeklagte bereite 2006 einen Strafbefehl über 9 Monate Gefängnis, was zur Bewährung ausgesetzt gewesen sei. Dass die Taten begangen wurden, das bestritt der Angeklagte zum allergrößten Teil nicht. Was die zwei Berufsrichter und die zwei Schöffen noch herausfinden mussten, war die Motivation für das Tun. Der Angeklagte vergrösserte mit jeder Anlage im Aktien- und Optionsscheinbereich, die er meist mit Geld von anderen tätigte, das finanzielle Loch weiter. Die Not sei es gewesen, behauptete der lange Jahre in der Versicherungsbranche tätige, zuletzt jedoch erwerbslose Kaufmann. Im November 2006 begann er den Verein zu schädigen. Er machte sich zunutze, dass er als Vorsitzender alleinberechtigt Geschäfte tätigen konnte. Innerhalb weniger Monate nahm er bei zwei Banken auf Kosten des Klubs Kredite über fast 100000 Euro auf. Er missbrauchte Vertrauen und trieb den Verein beinahe in den Ruin. Dabei bezeichnete er sich selbst als „typischen Vereinsmeier“. Einer, der über 20 Jahre für den Klub tätig war, dem der Verein am Herzen gelegen habe. Wie diese Aussage mit den Taten in Einklang zu bringen ist, darauf fand der Angeklagte keine Antwort. Er behauptete jedoch, dass er das Geld dem Verein zurückzahlen wollte. Deshalb pumpte er zum Beispiel seinen Schwiegervater an. Der war bereit, zu helfen. Kurz bevor aber 15000 Euro aufs Konto eingingen, wurde der Angeklagte verhaftet. Die Verhaftung war aufgrund der Anzeige des Vereins gegen seinen Vorsitzenden erfolgt. Ging es zunächst nur um die Untreue gegenüber dem Klub, kam nach einer Hausdurchsuchung die Sache mit den Anlagebetrügereien ins Rollen. Von über 600 Kreditverträgen und 64 Personen, die dem Angeklagten Geld anvertraut hatten, so wurde Kriminaloberkommissar Dieter Gall berichtet. Anfangs zahlte der Angeklagte die versprochenen, abenteuerlich hohen Zinsen. Doch mit zunehmender Finanznot litt die Zuverlässigkeit. Am Ende gab’s Anleger, deren gesamte Ersparnisse weg waren. Nicht normal für einen gelernten Bankkaufmann sei noch etwas gewesen, so der Kripobeamte: „Es fehlte eine vernünftige Buchführung.“ Zudem gab’s Geschädigte, die sich vehement sträubten, mit der Polizei zu reden. Gall, mit Blick auf die Versteuerung von Zinsen: „Die hatten offenbar Angst vor dem Finanzamt.“ Der nächste Fall: … wieder öffentlicher Dienst … Tatort: Düsseldorf , NRW-Umweltministerium Kölner Stadtanzeiger online am 29.05.2008: Der ehemalige Abteilungsleiter des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums, Harald F. (57), wurde am 28.05.2008 unter dem Verdacht festgenommen worden, das Land durch Betrug und Korruption um 4,3 Millionen Euro geschädigt zu haben. Herr F. sollte dem Haftrichter vorgeführt werden. Weiterer Vorwurf: Bestechlichkeit Der Staatsanwaltschaft Wuppertal lagen Verdachtsmomente vor, dass der 57-Jährige Mittel aus der Abwasserabgabe zweckwidrig ausgegeben haben soll. Dem ehemaligen Abteilungsleiter wurde 2006 fristlos gekündigt, und er lies eine Festplatte seines Behördencomputers mitgehen, was ihm zum Verhängnis wurde. Deshalb erstattete das Ministerium Anzeige. Rund anderthalb Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft, bis sie das Korruptionsgeflecht nachgezeichnet hatte. F. wurde Bestechlichkeit vorgeworfen, weil er kostenlose Fahrzeuge und Ferienwohnungen in Anspruch genommen haben soll. Die Staatsanwaltschaft soll am 28.05.2008 in Aachen, Bochum, Düsseldorf, Heinsberg, Hilden, Köln, Meschede, Schwelm und Wuppertal sowie in Hessen und Baden-Württemberg insgesamt 45 Objekte von 13 Tatverdächtigen durchsucht haben. Dabei seien 270 Polizeibeamte im Einsatz gewesen. Der Ex-Ministerialbeamte habe in Zusammenarbeit mit Mittätern Gelder aus der zweckgebundenen Abwasserabgabe nicht für Forschungsprojekte verwandt, sondern für Ingenieurleistungen und Programmiertätigkeiten verschiedenster Institute der Ruhruniversität Bochum und der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH). Diese Leistungen sollen darüber hinaus überhöht abgerechnet worden sein. Das Landeskriminalamt ermittelt nun wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs und damit einhergehender Untreue- und Korruptionsdelikte. Der Tatzeitraum reiche von Oktober 2003 bis Mai 2006. Die Beziehungen des ehemaligen Abteilungsleiters zur Aachener RWTH machten Umweltminister Eckhart Uhlenberg (CDU) bereits vor zwei Jahren misstrauisch. Uhlenberg hatte F. fristlos gekündigt und ihm Hausverbot erteilt, weil F. ein Wassergutachten an ein Aachener Hochschulinstitut freihändig, ohne EU-Ausschreibung, in einer Größenordnung von 425 000 Euro vergeben hatte. F. zog vor Gericht und erstritt einen Vergleich, wonach die Kündigung in eine fristgerechte umgewandelt wurde und das Land ihm obendrein noch 75 000 Euro zahlte. Der Festgenommene war an dem Aachener Institut als Dozent tätig. Pikanterweise arbeitete dort auch ein Wissenschaftler, den Uhlenberg vor kurzem zur Aufklärung des PFT-Skandals in eine Kommission berufen hatte. In der rot-grünen Vorgängerregierung galt F., der aktives Mitglied der Grünen war, als enger Vertrauter der damaligen Ministerin Bärbel Höhn (Grüne). Sie hatte den Abteilungsleiter Anfang 2003 in seine alte Position wieder eingestellt, nachdem F. zuvor einige Monate in der privaten Abfallwirtschaft in leitender Stellung gearbeitet hatte. Der nächste Fall: … wieder von der Selbstbereicherung in die Rente … Tatort: Immobiliengruppe Falk Financial Times Deutschland online am 30.05.2008: Vor dem Landgericht München I hat die juristische Aufarbeitung des Fondsskandals um die insolvente Immobiliengruppe Falk begonnen. Die Ex-Vorstände von Falk Capital, Helmut Falk, Thomas Engels, Thilo Köhler und Thomas Suk, mussten wegen Betrugs und Untreue vor dem Landgericht München I auf der Anklagebank Platznehmen. Sie sollen die Immobiliengruppe Falk in die Insolvenz getrieben haben. Den vier Managern im Alter von 42 bis 67 Jahren wird vorgeworfen, 2003 und 2004 Geldanleger um insgesamt gut 44 Mio. Euro geschädigt zu haben. Betroffen 3000 Anleger des Falk Zinsfonds Mit einer 108 Seiten umfassenden Anklageschrift soll dies einer der größten Betrugsverfahren im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds gewesen sein. Die rund 3000 Anleger des Falk Zinsfonds zahlten kurz vor der Insolvenz von drei Falk-Gesellschaften im März 2005 62,6 Mio. Euro in einen Zinsfonds ein. Laut Staatsanwaltschaft stopften die Angeklagten mit dem Geld Löcher, die bei den Immobilienfonds der Falk-Gruppe entstanden waren. Ende 2004 habe die Liquiditätsunterdeckung dennoch mehr als 25 Mio. Euro betragen, so die Anklage. Zinserträge sahen die Anleger nie. Insgesamt sind von der Insolvenz der Falk-Gruppe 32.000 Anleger betroffen, die rund 3,2 Mrd. Euro in circa 80 Immobilienfonds investiert hatten. Laut staatsanwaltlichen Ermittlungen wurde auf Drängen der Kreditbanken der Falk-Gruppe bereits ab 1998 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AWT zur Mittelkontrolleurin bestimmt. AWT wurde somit auch zur eigentlichen Geschäftsführerin der Falk-Gruppe. Darüber haben die Falk-Verantwortlichen die Anleger getäuscht, so die Staatsanwaltschaft. Der Insolvenzverwalter Josef Nachmann stellte bei der ersten Gläubigerversammlung Forderungen in Höhe von 600 Mio. Euro an die Kerngesellschaft Falk Asset Management fest. Dem gegenüber stand lediglich ein Unternehmensvermögen von 4,3 Mio. Euro. Die Fondsinitiatoren bedienten sich bereits vor der Insolvenz aus den Einlagen, um die versprochenen Ausschüttungsquoten zu erfüllen. Die wurde nach der Insolvenz den Gläubigern des Falk Fonds 59, 68 und 71 zum Verhängnis. Nachmann forderte Ausschüttungen von rund 30,75 Mio. Euro zurück - meist mit Erfolg. Bei den Fonds 68 und 71 hat er inzwischen letztinstanzliche Urteile zu seinen Gunsten erstritten. Laut Neumann sind noch einige Hundert von anfangs 2000 Verfahren offen. Viele Anleger haben sich bereits mit dem Insolvenzverwalter verglichen. Ähnlich düster sieht es beim Fonds 59 aus. Ärger steht den etwa 150 Anlegern und Kommanditisten des Fonds 40 noch ins Haus. Hier prüft Nachmann derzeit, ob er die Ausschüttungen zurückfordern kann. Auch die Zinsfondsanleger hatten in erster Instanz mit ihren Schadensersatzklagen meist Pech. Allerdings gibt es inzwischen positive Urteile vom Oberlandesgericht München (OLG). Es stellte fest, dass die Risiken im Prospekt des Zinsfonds nicht zutreffend dargestellt worden seien. Ein Vorstand und die Mittelkontrolleurin müssen daher einem Kläger Schadensersatz zahlen. In einem anderen Fall wurde ebenfalls vom OLG ein Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt, weil er über die Risiken einer Beteiligung an der Falk-Zinsfonds GbR nicht hinreichend aufgeklärt hatte. Im Münchner Prozess werden Anleger das erste Mal am 17. Juni die Sicht der Angeklagten zu den Betrugsvorwürfen hören. Dann wird der Prozess fortgesetzt. Voraussichtliches Ende ist der 1. Oktober. *428) Über den nächsten Fall wurde weiter oben unter *385) berichtet. Im Forum unter [url=http://forum.mobbing-gegner.de/hier-wird-gemobbt/alten-und-pflegeheim-karl-schaude-haus-winzerhausen-t896.html:11aay57x]Hier wird gemobbt[/url:11aay57x] wurde ebenfalls berichtet. Norddeutsche Neuste Nachrichten online am 31.05.2008: Die Staatsanwaltschaft wollte den ehemaligen Wiro-Chef Bernhard Küppers vor Gericht anklagen. Der Vorwurf: Untreue und Vorteilsgewährung in mehreren Fällen. Vorfälle: vor allem die Lustreisen. Der Ex-Wirtschaftsboss hatte bereits mehr auf dem Kerbholz. Im Oktober 2006 sollen mehrere Bürgerschaftsmitglieder und Aufsichtsräte der Wiro und der RGS auf eine von der Wiro bezahlten "Studienfahrt" nach Rom gefahren sein. Die Delegation logierte in einem Vier-Sterne-Hotel. Mit dabei auch Bausenator Peter Grüttner (ehemals SPD), als Aufsichtsratschef der Wiro. Die Liste der Bürgerschaftsmitglieder, die der Einladung des Wiro-Chefs gefolgt sein sollen: Benno Freitag (FDP), Rainer Albrecht (SPD), Andreas Engelmann (Die Linke), Rainer Albrecht (SPD), Marita Deutsch (CDU), Uwe Schaffer (CDU) und andere. Aber schon vor Rom machten sich Rostocker Reisegruppen auf, um auf Kosten der Wiro Städte zu erkunden. Zwischen 2002 und 2006 ging es nach Maastricht, Wien, Freiburg, Lüneburg und Weimar. Die Trips ließ sich die Wiro 126000 Euro kosten. Zudem kam der Anfangsverdacht der wirtschaftlichen Untreue im Zusammenhang mit einer Bürgschaft. Am Ende musste die Wiro 900000 Euro an die Ostseesparkasse überweisen - ein Minus-Geschäft - . Vor sieben Jahren plante Transcom, sein Callcenter in Lütten Klein auszubauen, Arbeitsplätze sollten geschaffen werden. Vermieter Paul Mader geriet in Zahlungsschwierigkeiten. Der damalige Finanzsenator, Dieter Schörken (CDU), bat Küppers in der Sache auszuhelfen. Die Wiro bürgte für Mader, der kurz darauf pleite war. Die große Frage: Handelte der Wiro-Chef eigenwillig, ohne den Aufsichtsrat informiert zu haben? *429) Der nächste Fall: …Verstorbene abzocken … , … Pflegedürftige abzocken … , … aber kein Geld für die Pflege … , … aber wenigstens hagelte es Verurteilungen … , … kann man bei den Königen der grossen Korruption nicht unbedingt behaupten … Tatort: Großbottwar (Kreis Ludwigsburg) , Alten- und Pflegeheim MorgenWeb / Mannheimer Morgen online am 31.05.2008: Die Stimme.de online am 31.05.2008: Die ehemalige Leiterin eines Alten- und Pflegeheims in Großbottwar (Kreis Ludwigsburg) wurde wegen Betruges, Steuerhinterziehung und Untreue für zwei Jahre und neun Monate verurteilt. 499 Anklagepunkte standen zu Debatte. Das Landgericht Stuttgart sah es in seinem gestrigen Urteil als erwiesen an, dass die 46-jährige Karin Schaude-Jähnichen und Angeklagte in den Jahren 2000 bis 2005 mehrere hunderttausend Euro der Stiftung hinterzog, die das Heim finanzierte. Da keine Flucht- und Verdunklungsgefahr mehr bestehe, hob Richter Härle den Haftbefehl gegen Schaude-Jähnichen auf. Sie saß bisher fünf Monate in Untersuchungshaft. „Die Stiftung war eine einzige Mittelfehlverwendung“, sagte Härle, Der Ehemann der Angeklagten wurde wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Vor Gericht hatte das Ehepaar Teilgeständnisse abgelegt. Wegen Steuerhinterziehung (1,7 Millionen Euro), Untreue (700 000 Euro) und Betrug hielt das Gericht die 46-Jährige für schuldig. Ein Steuerberater bekam wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein Jahr zur Bewährung. Der kaufmännische Angestellte wurde zu 120 Tagessätze zu jeweils 50 Euro verurteilt. Diese hätten sich mildernd auf das Strafmaß ausgewirkt, hieß es in der Urteilsbegründung. Die ehemalige Heimleiterin und ihr Mann hätten die Stiftungsgelder für private Zwecke verwendet. So hatte das Ehepaar unter anderem für 10 000 Euro eine private Feier im großen Stil zum 40. Geburtstag der Heimleiterin veranstaltet und die Kosten der Stiftung in Rechnung gestellt. Außerdem habe das betrügerische Ehepaar das von den Pflegekassen ausbezahlte Taschengeld und die Kleiderbeihilfe sowie andere Gelder der Heimbewohner für sich selbst verwendet. Guthaben von verstorbenen Bewohnern wurden den Angehörigen verschwiegen und flossen auf die privaten Konten der 46-Jährigen. *430) *431) Der nächste Fall: Tatort: Wiesbadener Luisenstraße 26, Swiss Chillmi Vertriebs GmbH Wiesbadener Kurier online am 31.05.2008: Wegen Verdacht auf Kapitalanlagebetrug und Untreue wurden gegen Verantwortliche der Jackpot Spielgemeinschaften AG und der Swiss Chillmi Vertriebs GmbH Ermittlungen aufgenommen. Es soll fortlaufend im großen Stil Geld eingesammelt worden sein, vielfach ohne Quittung und Verträge. Wer unterschrieb, stellt im Prinzip einen Freibrief für den Totalverlust aus. Der Schaden eines Opfers soll ca. 900.000,-- Euro betragen haben. Der Verbleib und die Verwendung des Geldes war im Dunkeln. Die Abzocker bauten darauf, dass ihnen weder Betrug noch Untreue nachgewiesen werden kann, und sie vertrauten darauf, dass Ermittler die Zeit dafür nicht hatten, und sie sich oft mit einem Ausschnitt begnügten. Es ging z. B darum, Aktien zu verhökern, deren Wert ein Produkt der Fantasie ist, z. B. "Chillmi", ein Getränk, auf das die Welt gewartet haben soll. Ein Wundermittel der Beruhigung, Erfrischung und Entspannung. Mehr als Dosen zu Werbezwecken soll es nie gegeben haben. Das Produkt sollte bloß Mittel zum Zweck sein. "Chillmi", dieser Bluff in Dosen, beschäftigte die Polizei und Staatsanwaltschaft und den vorläufigen Insolvenzverwalter. *432) Der nächste Fall: … eine Verurteilung … , aber ein kleiner Fisch … , … die Könige der Korruption haben viel Geld für lange Gerichtsverfahren übrig, und kommen so häufig mit sehr milden Strafen davon …, … oder müssen gar nicht in das Gefängnis … Tatort: Gangelt bei Geilenkirchen Aachener Zeitung online am 02.06.2008: Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilte das Schöffengericht Geilenkirchen unter Vorsitz von Richter Anselm Pütz einen 47-jährigen Angeklagten aus Gangelt, der wegen Betrugs und Untreue angeklagt war. Er hatte mehrfach über ein Internet-Auktionshaus Modellautos und Modelleisenbahnen zum Verkauf angeboten. Der Angeklagte sei einschlägig vorbestraft, während der Taten habe er unter der laufenden Bewährungzeit gestanden. Eine Vielzahl von Betrugsfällen - insgesamt 17 - soll es gegeben haben, die aber vorläufig eingestellt wurden, dennoch blieben acht Fälle des Betrugs mit einem beträchtlichen Gesamtschaden sowie ein Fall der Untreue übrig. “Der Angeklagte ist über ein Internet-Auktionshaus Verträge über Modellautos mit Kunden eingegangen, hat diese Verträge aber nicht erfüllt, nachdem er Geld erhalten hatte“, erläuterte der Richter das Urteil. Die Verträge sollen in der Zeit vom 28. Februar bis 17. Dezember 2006 vom Angeklagten nicht erfüllt worden sein. “Das nennt man ebenso Betrug wie die Käufe bei einem Geilenkirchener Großhandel, bei dem der Angeklagte Werkzeug und Material gekauft hat, ohne es zu bezahlen“, führte der Richter weiter aus. Zudem habe der Angeklagte von einem weiteren Kunden einen Reparaturauftrag für eine Jolle angenommen, diesen Auftrag aber nicht nur ausgeführt, aber für die Reparatur einer Jolle 1300 Euro kassiert und auch noch dafür gesorgt, dass die Jolle vom Auftraggeber im Roermonder Hafen ausgelöst werden musste, weil die Gebühren nicht bezahlt worden seien. Weshalb der Angeklagte einen Mietvertrag für eine Halle und einen halben Monat später auch noch ein Übernahmeprotokoll unterschrieben habe, die Miete aber nie geflossen sei, sei letztlich unerheblich. Den Mietvertrag habe der Angeklagte für eine Lagerhalle nur pro forma unterzeichnet, fand bei Gericht keine Geltung. “Als ordentlicher Kaufmann musste ihm klar sein, dass bei einer derartigen Konstellation die Miete zu zahlen ist“, erklärte der Richter. Schließlich sei es auch noch um eine offenbar sehr wertvolle Modelleisenbahn gegangen, die er für 5000 Euro von Erben gekauft haben will, wobei es einen Nachweis über den Kauf nicht gegeben habe, obwohl sie einen Wert von rund 30.000 Euro gehabt hätte, die aber für rund 20.000 Euro im Internet versteigert worden sei. “Darauf hat der Angeklagte den Erben mit zwei Zahlungen in Höhe von 550 und 610 Euro überlassen. So etwas nennt man Untreue.“ *433) Der nächste Fall: … wieder mal ein Rechtsanwalt in Sachen Untreue … , … kam in der Vergangenheit immer öfter vor … , … fällt eben niemanden auf … Tatort: Giessener Allgemeine online am 02.06.2008: Die Staatsanwaltschaft klagte erneut einen Gießener Rechtsanwalt an. Der 58-Jährige soll über 100 000 Euro veruntreut haben, die eigentlich einer Mandantin zugestanden hätten. Es sei nicht das erste Verfahren gegen den Anwaltt. Zweimal soll er bereits wegen Eigentumsdelikten verurteilt worden sein. Die Mandantin, der das Geld zugestanden hätte, stammt aus Mittelhessen, ist aber inzwischen Richtung Rhein-Main-Gebiet verzogen. Mit Verwandtschaft stritt sie sich um ein Erbe zehn Jahre lang durch sämtliche Instanzen, bis sie vom Oberlandesgericht Frankfurt Recht bekam. Die Verwandtschaft musste ihr Ende des Jahres 2006 93 000 Euro, die sich im Laufe der Jahre summiert hatten, auf einen Schlag und eine Rente von monatlich über 800 Euro zahlen. Diese Beträge überwies die Verwandtschaft auf das Konto des Angeklagten, der die Interessen der Frau früher vertreten hatte. Der Angeklagte soll die im Testaments-Anfechtungsverfahren unterlegenen Familienmitglieder zur Zahlung aufgefordert haben, obwohl sich die ehemalige Mandantin inzwischen von einem anderen Rechtsanwalt vertreten ließ. Das hatte die Frau der Familie nicht mitgeteilt, da die Verhältnisse zerrüttet sind und sie jeden Kontakt ablehnt. *434) Der nächste Fall: … endlich mal wieder eine Verurteilung … Tatort: Wetzlar , Leica Microsystems Giessener Anzeiger online am 03.06.2008: Mit 17 fingierten Rechnungen hat ein leitender Mitarbeiter sein Unternehmen Leica Microsystems in Wetzlar um 185 000 Euro geprellt. Das Geld soll eine von dem 29-Jährigen gegründete Firma am Leben gehalten haben und soll ihm zu einem Luxus mit Porsche, Designer-Uhren und anderen Annehmlichkeiten verholfen haben. Das Schöffengericht in 1. Instanz verurteilte ihn wegen besonders schwerer Untreue zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Der 29-Jährige soll rund 80 000 Euro des Schadens zurückgezahlt haben, unter anderem mit Geld aus dem Verkauf einiger Autos. Weil er Bewährungsbrecher sei und wegen der Schadenshöhe verhängte das Gericht zwei Jahre und sechs Monate Haft. Der Haftbefehl wurde vorübergehend aufgehoben. Wie kam es dazu ? Es sollen alle Kontrollmechanismen im Unternehmen an der Wetzlarer Ernst-Leitz-Straße versagt haben. Die Personalverantwortlichen hätten bei der Einstellung des 29-Jährigen im Mai 2007 von dessen Vorstrafe wegen Betrugs Notiz, noch sei er in seiner Position als Europa-Manager der Leica-Abteilung Demo-Systems aufgefallen, als er zwischen August und Dezember "mehr als dilettantisch", wie Richterin Svenja Ruhs ihm attestierte, 23 frei erfundene Rechnungen einer Spedition und einer Verpackungsfirma über zusammen 226 600 Euro bei Leica einreichte und abkassierte. Die Firmenadressen für die Rechnungen soll er willkürlich aus dem Internet gefischt haben, die Rechnungsgestaltung von Speditions- und Verpackungsfirma sollen nahezu identisch gewesen sein, bei den ersten drei Rechnungen soll er waghalsig sein Privatkonto angegeben haben, auf das Leica auch Reisekosten und Spesen überwiesen haben soll. Auch die Banken sollen dem Betrüger erst bei Rechnung 17 kurz vor Weihnachten auf die Schliche gekommen sein, als festgestellt worden sei, dass Firmennamen und Kontoinhaber nicht übereingestimmt haben sollen. Als die Bank das Geld zurückbuchte, soll der Schwindel auf geflogen sein. Der 29-Jährige soll seine Position ausgenutzt haben, er soll die alleinige Prüfungsgewalt für seine eigenen Rechnungen inne gehabt haben. Ein Vier-Augen-Prinzip soll es nicht gegeben haben. Wenn er seinen Stempel "sachlich richtig" unter das Dokument gesetzt habe, so soll Geld geflossen sein - je nach Rechnung zwischen 1500 und 48 000 Euro. Die Leica- Buchhaltung habe allein auf rechnerische Richtigkeit geprüft, also Mehrwertsteuer etc. Im Dezember 2007 soll er sich einen Porsche für 74 000 Euro geleistet haben, anschließend sei er in den Urlaub gefahren. Die Sache flog auf. Am 07.01.2008 wurde er verhaftet, die vergangenen fünf Monate verbrachte er in Untersuchungshaft. Der Angeklagte war kein unbeschriebenes Blatt. In seiner Studienzeit an einer Fernuni nahm er einen Nebenjob als Versicherungsvertreter an, verfügte über ein 40 000 Euro teures BMW-Cabrio, wobei das Geld nicht ausreichte. Mit Brandbeschleunigern, die er ins Auto wirft, versucht er einen erfolglosen Versicherungsbetrug. Vom Amtsgericht Menden wurde er zu zehn Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Am 01.05.2007 stieg er bei Leica Microsystems in Bensheim ein. Der Standort wurde geschlossen, und so wechselte der Demo-System-Manager im August 2007 nach Wetzlar. Gehalt 5000 Euro Brutto, 13. Monatsgehalt, hinzu kamen monatlich 3000 bis 5000 Euro Reisekostenerstattung. Gut 70 Prozent der Zeit soll der 29-Jährige auf Geschäftsreisen in Europa unterwegs gewesen sein. Den Rest der Zeit habe er in Wetzlar in einer Mietwohnung verbracht, in der er nicht gemeldet gewesen sei, oder er sei bei den Eltern in Menden, oder bei seiner Freundin in Aachen gewesen. Die Schulden seien ihm über den Kopf gewachsen. Der Grund: E habe eine stille Beteiligung an einem Bad Nauheimer Unternehmen für Medizinprodukte, das er Anfang 2007 gemeinsam mit einem Freund gegründet habe. Die Geschäfte seien nicht gelaufen, dennoch habe er die laufenden Kosten beglichen, und er habe Leasing-Verträge für einen jeweils 70 000 Euro teure Audi A 4 und einen Mercedes SLK für seinen mittellosen Geschäftsfreund beglichen. Der 29-Jährige habe Kredite aufgenommen, einmal 30 000 Euro, um die Firma zu retten. Die Forderungen der Banken soll er bald nicht mehr beglichen bekommen haben. Mit seinem Geschäftsfreund soll er an einem Septemberabend im Jahr 2007 den Plan mit den fingierten Rechnungen entworfen haben. *435) Der nächste Fall: … wieder öffentlicher Dienst … , … von der Selbstbereicherung in die Rente ? … Tatort: Dresden Über den früheren Wirtschaftsstaatssekretär Wolfgang Vehse des Landes Saches wurde bereits hier im Forum [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes/demokratie-ade-t691.html%20-gegner.de/vermischtes/demokratie-ade-t691.html:11aay57x]Sachsensumpf[/url:11aay57x] berichtet. Vehse kam am 01.01.1997 als Wirtschaftsstaatssekretär nach Sachsen. Weil der spätere Wirtschaftsminister Martin Gillo (CDU) nach Angaben von Vehse an seiner Mitarbeit nicht mehr interessiert gewesen sei, wurde er Anfang August 2002 in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Neben Vehse muss sich auch ein früherer Abteilungsleiter aus dem Wirtschaftsministerium vor Gericht verantworten. Dem 69-Jährigen wird im Zusammenhang mit der QMF-Förderung Untreue zulasten des Freistaats vorgeworfen. ad-hoc-news online am 04.06.2008: Sachsens früherer Wirtschaftsstaatssekretär Wolfgang Vehse (62 J.) hatte am 04.06.2008 seinen ersten Tag vor dem Landgericht Dresden. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Beihilfe zur Untreue Nach ihrer Auffassung setzte sich Vehse im Zusammenhang mit der Förderung der damaligen Dresdner Weiterbildungsgesellschaft QMF über geltendes Recht hinweg. Dadurch sei dem Freistaat ein Schaden in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Zu dem: Während seiner Vernehmungen im Untersuchungsausschuss des Landtags im November 2003 und im August 2004 soll er falsch ausgesagt haben. QMF soll von 1999 bis 2003 staatliche Subventionen in Höhe von rund 21 Millionen Euro zu Unrecht erhalten haben, wobei es sich bei etwa zwei Drittel dieser Summe um ESF-Gelder gehandelt haben soll. Formal von QMF für Weiterbildungsmaßnahmen übernommene Mitarbeiter der Firmen ZMD und Sachsenring AG waren in Wirklichkeit weiter in ihren Betrieben beschäftigt. *436) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... , ... wieder ein Bürgermeister ... Tatort: Stadt Greding im Landkreis Roth tz-online am 04.06.2008: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg- Fürth erhob Anklage gegen den früheren Bürgermeister der Stadt Greding (Landkreis Roth), Josef Lerzer (CSU). Anklagepunkte: Untreue in 30 Fällen Der 53-Jährige soll zwischen Februar 2003 und September 2007 für private Zwecke zwei Notebooks, mehrere Telefone, verschiedene Musikinstrumente und andere Gegenstände gekauft haben. Die Kosten in Höhe von rund 11 000 Euro sind nach Angaben der Justiz vom Mittwoch aus der Stadtkasse bezahlt haben. Auf gleiche Weise soll Lerzer auch den Krankenpflegeverein der Pfarrgemeinde und die Sozialstation der Caritas um zusammen 2800 Euro geschädigt haben. Die Machenschaften des Bürgermeisters waren aufgefallen, als er innerhalb kurzer Zeit zwei Keyboards für die örtliche Musikschule orderte. Auf Nachfrage von Vertretern der Gemeindeverwaltung, warum die Musikschule in so kurzer Zeit ein zweites Keyboard benötige, stellte sich heraus, dass dort niemand von den Bestellungen wusste und auch nie Keyboards geliefert worden waren. Stattdessen wurden an Lerzers Privatadresse eine Klarinette und ein Saxofon geliefert. *437) Der nächste Fall: … wie Kriminelle durch Justizfehler davon kommen können … Tatort: Schwerte , Firma K+S Regalsysteme in Ohrdruf, Thüringer Allgemeine online am 05.06.2008: Die Behörden waren von Anbeginn vor den Firmengründern gewarnt. Als im März 2004 die ersten Laster für den Regalproduzenten anrollten, stand die Polizei schon auf dem Hof. Der Handelsvertreter und frühere Geschäftspartner der beiden Unternehmer warf ihnen vor, einige der Maschinen und Teile des Materials seien gestohlen oder nicht bezahlt. Trotzdem konnte die Produktion beginnen, doch schon im September 2005 eskalierte die Situation. Über Monate ausstehende Löhne und nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge brachten die Beschäftigten in Existenznot und trieben sie zu Protesten auf die Straße. Selbst verlorene Gerichtsverfahren hatten nicht dazu geführt, die Verpflichtungen zu erfüllen. Die Geprellten waren die Arbeiter, denen ohnmächtige Behörden kaum beistanden. Der Konkurs wurde am 16.09.2005 angezeigt. Ende 2005 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Es ist ebenso wie die Strafverfahren bisher aber nicht abgeschlossen. Erschreckend: Wie kann es sein. Dass von einer Insolvenz in die nächste gestolpert werden kann und so viele wehrlose Geschädigte hinterlässt, ohne dass es der Justiz gelingt, ihre Ermittlungen zu koordinieren oder das Geschehen im vollen Umfang zu durchschauen - selbst, wenn reihenweise Akten vorliegen. Es kam zu einer Durchsuchung am 05.07.2007 in Schwerte an der Grenze zwischen Ruhrpott und Hochsauerland, um bei einem Mann, der sich Handelsvertreter nennt, Akten zu beschlagnahmen. Er soll ein Zeuge bei Ermittlungen gegen Franz-Erich K. sein, der mit seinem Partner Hubert S. 2005 mit der Firma K+S Regalsysteme in Ohrdruf eine Pleite hinlegte, und so etliche Menschen zeitweilig in Existenznot brachte. Allein gegen K. ermittelt die Erfurter Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Unterschlagung, des Vorenthalts und der Veruntreuung von Löhnen, des Bankrotts und der Insolvenzverschleppung. Die Durchsuchung in Schwerte war rechtswidrig, befand im April 2008 die Wirtschaftskammer des Landgerichts in Mühlhausen, was ein Verfahren gegen einen Erfurter Amtsrichter und einen Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung bedeutet. Mühlhäuser Richter sprachen von zehn Ordnern, die im Dezember 2005 aus den Geschäftsräumen der K+S Regalsysteme "entwendet" wurden. Zuvor gab es ein Jahr Pause, ohne dass Dokumente bei den Ermittlern ankamen, bis das Amtsgericht Erfurt auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Mai 2007 den Durchsuchungsbeschluss erließ, der aber Rechtsbeugung gewesen sei. Denn die Razzia beim Vertreter in Schwerte war aus Sicht des Landgerichts Mühlhausen unrechtmäßig, es hätte weniger drastische Möglichkeiten gegeben, man hätte beispielsweise bei dem Mann klingeln und um die Akten bitten können. *438) Der nächste Fall: … wieder im Sachsensumpf ? … , … von der Selbstbereicherung in die Rente ? … Rehhahn war von 1994 bis 1996 in der rot-grünen Minderheitsregierung. Im Mai 1996 trat er zurück. Ihm war vorgeworfen worden, sich in seiner Funktion als Minister dafür starkgemacht zu haben, dass sein eigener Hof Fördergelder erhält. Seit 2004 ist Rehhahn Geschäftsführer einer Unternehmensberatung. Die Firma betreut nach eigenen Angaben landwirtschaftliche Unternehmen in den neuen Ländern, in der Ukraine und in Russland Tatort: Mahlwinkel ( Bördekreis ) Volksstimme online am 05.06.2008: Das Amtsgericht in Wolmirstedt hat Ex-Agrarminister Helmut Rehhahn (60, SPD) am 04.06.2008 wegen Bestechung schuldig gesprochen. Er wurde zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe und zu einer Geldstrafe von 5000 Euro verurteilt. Das Gericht sah es hingegen als erwiesen an, dass Rehhahn die Bürgermeisterin von Mahlwinkel ( Bördekreis ), Karin Osterland (FDP), im Dezember 2005 mit 20 000 Euro bestechen wollte. Rehhahn, der damals als Unternehmensberater für einen niederländischen Investor tätig war, wollte damit den Bau einer bereits vom Gemeinderat abgelehnten Mastanlage für mehr als 60 000 Tiere auf die Tagesordnung setzen lassen. Es habe keine Zweifel gegeben, dass das Geld für die Bürgermeisterin persönlich bestimmt war, urteilte das Gericht. Eine Bestechung sei erwiesen, Geld aber nie gezahlt worden. " Die zweimal 10 000 Euro waren ausdrücklich für den persönlichen Gebrauch der Bürgermeisterin bestimmt ", sagte Richterin Elfriede Schabarum-Gehrke in ihrer Urteilsbegründung. Es sei eine " unübliche Art der Bestechung ", zu der sich der Ex-Minister wohl " eher spontan " entschlossen habe. " Deshalb hatte er auch keinen Umschlag mit 20 000 Euro dabei, wie man es üblicherweise erwarten würde ", sagte die Richterin. Rehhahn hatte das Angebot von 20 000 Euro eingeräumt. Das Geld sei aber nicht für das Privatkonto Osterlands, sondern für Gemeindezwecke bestimmt gewesen. " *439) Über den nächsten Fall wurde weiter oben unter *160) berichtet. DIE WELT online am 05.06.2008: Der vom Dienst suspendierte Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) (Amtszeit bis 31. 07.2008) wurde am 04.06.2008 in einem Revisionsverfahren wegen Beihilfe zum Bankrott zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. In dem Verfahren ging es um Roßbergs Beziehungen zu Dresdens Fluthilfe-Koordinator Rainer Sehm. Der Ex-Bürgermeister habe keinen persönlichen Vorteil aus der Straftat gezogen, so das Gericht, jedoch habe er dem Amt des Oberbürgermeisters Schaden zugefügt. Dazu seien der Insolvenzmasse von Sehm rund 50 000 Euro durch den Bankrottentzug vorenthalten worden. Roßberg hatte seinem Vertrauten Sehm nach dem Hochwasser 2002 die Verteilung der Fluthilfe-Gelder anvertraut. Wegen Bestechlichkeit und vorsätzlichen Bankrotts wurde Sehm zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Ein Revisionsverfahren gegen Roßberg wegen Untreue wurde am 19.05.2008 eingestellt: Die Wirtschaftskammer sah eine Verurteilung als wenig wahrscheinlich an. *440) Der nächste Fall: Tatort: 313music JWP AG openPR online am 06.06.2008: Die Staatsanwaltschaft München hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Vorstandsvorsitzenden der 313music JWP AG, Thomas M. Stein, eingeleitet. Die Vorwürfe: Verdacht der Untreue, unzutreffende Darstellungen in der Bilanz und die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung Die Anschuldigungen hätten auf der Veröffentlichung der Unternehmenszahlen der 313music JWP AG am 31.08.2007 durch deren Vorstandsvorsitzenden beruht. Hierbei soll Herr Stein in Kenntnis gewesen sein, dass der Umsatz der JWP AG aufgrund des Scheiterns eines erhofften Geschäftes für das Jahr 2007 um bis zu einem Drittel geringer war, und damit habe er vorsätzlich unzutreffende Halbjahres-Geschäftszahlen veröffentlicht. Dies wäre ein Verstoß gegen die Kapitalmarktinformationspflichten und damit strafbar. *441) Und wann ist Ende mit der Korruption ? Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.ad-hoc-news.de/Politik-News/de/15896309/Lobbyist+Dieter+Holzer+im+Mai+in+Augsburg+vor+Gericht:comb7siy]ad-hoc-news.de online am 13.03.2008[/url:comb7siy] Der international tätige Lobbyist Dieter Holzer wurde vor das Augsburger Gericht geladen. Der Geschäftsmann mit Firmenhauptsitz im Libanon soll Ex-Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls bei dessen jahrelanger Flucht geholfen haben. Holzer soll laut der Augsburger Staatsanwaltschaft im ersten von zwei Prozessen gegen Max Strauß uneidlich falsch ausgesagt haben. Holzer selbst bestritt dies. Pfahls wurde als Zeuge geladen. Pfahls war 2005 vom Augsburger Landgericht wegen Vorteilsnahme und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. |
| Tom | [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,542121,00.html:1hk3gy6d]DER SPIEGEL online am 18.03.2008:[/url:1hk3gy6d] "Wir haben es mit einer der größten Finanzkrisen in den letzten Jahrzehnten zu tun", sagte der SPD-Politiker und Finanzminister Peer Steinbrück. Diese sei zwar in den USA verursacht worden, drohe aber auch andere Teile der Welt in Mitleidenschaft zu ziehen. Nach dem Chef der Deutschen Bank hat auch der Finanzminister vor den Folgen der US-Finanzmarktkrise gewarnt und eine enge Zusammenarbeit von Politik und Banken verlangt. "Wir sind in Deutschland sehr stark darauf angewiesen, die bisherige gute Zusammenarbeit zwischen Politik, Bundesbank, Bankenverbänden und Bankinstituten so dicht zu halten, dass wir die Folgewirkungen in Deutschland minimieren können", sagte der SPD-Politiker und Finanzminister Peer Steinbrück. Steinbrück meinte, dass sich die US-Kreditkrise auch in Deutschland bemerkbar machen könnte - und das, obwohl die "ökonomischen Fundamentaldaten" in Deutschland noch "in Ordnung" seien, "Die Auswirkungen auf die Realwirtschaft können nicht verleugnet werden", sagte er weiter. Es gebe aber Chancen, dass die Krise nicht so stark wie in den USA ausfalle, weil die deutsche Volkswirtschaft robuster als die amerikanische aufgestellt sei. Anmerkung: Robuste Volkswirtschaft in Deutschland ? Wer glaubte denn noch so was ? Hatten wir es hier mit der grösst möglichen Volksverdummung nach dem Zweiten Weltkrieg zu tun, weil die Deutschland AG mit in den USA übliche Unternehmensstrategien infiziert worden ist ? Und wieso soll die USA Schuld gehabt haben, wenn doch China immer der Schuldige war, wenn in der Wirtschaftspolitik der Deutschland AG nichts mehr ging ? Erinnern wir uns an die Wirtschaftpolitik der Deutschland AG und der Rechts- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierungen in den letzten 15 Jahren (im Wesentlichen: SPD, CDU, die Bauernpartei CSU, und die FDP): [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes/frass-der-heuschrecken-wann-ist-die-deutschland-pleite-t508.html:1hk3gy6d]Die Heuschrecken plünderten die Deutschland AG. Die Patente in zahlreicher Form wurden in das Ausland verscherbelt.[/url:1hk3gy6d] [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:1hk3gy6d]Die Korruption nahm Ausmasse an, so dass von einem Wirtschaftsmotor der Selbstbereicherung gesprochen werden konnte.[/url:1hk3gy6d] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/509-Mobbing-und-die-Firmenbestatter.html:1hk3gy6d]Mobbing in den Unternehmen, Unternehmenspleiten, Insolvenzbetrug uferte aus. Die internationalen Firmenbestatter wurden Helfer im Wirtschaftskrieg gegen die Deutschland AG.[/url:1hk3gy6d] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/353-Banker-in-Deutschland-Flaschen-an-der-Macht-verursachten-um-ein-Haar-ein-nationales-Desaster,-vom-drohenden-Maximal-Mobbing-noch-gar-nicht-gesprochen.html:1hk3gy6d]Banker in Deutschland als Flaschen an der Macht verursachten um ein Haar ein nationales Desaster. Die USA sei es Schuld.[/url:1hk3gy6d] [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/steuerhinterzieher-verantwortliche-wirtschaftsverbrechen-t918.html:1hk3gy6d]Steuerhinterzieher beuteten die Deutschland AG zusätzlich aus.[/url:1hk3gy6d] [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/:1hk3gy6d]Mobbing in den Unternehmen wurde zur Volksseuche.[/url:1hk3gy6d] [url=http://forum.mobbing-gegner.de/hier-wird-gemobbt/:1hk3gy6d]Hier einige Beispiele.[/url:1hk3gy6d] [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/katalog-der-100-mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-ess-t338.html:1hk3gy6d]“Mobbingtypische Handlungen fanden die gezielte Anwendung, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt aus dem Unternehmen zu mobben.[/url:1hk3gy6d] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/486-Arbeitsueberlastung-Belegschaftsmobbing-als-Zusatzmobbingstrategie-der-Mobber-Firmen.html:1hk3gy6d]Arbeitsüberlastung als Belegschaftsmobbing wurde zur Unternehmens- und Personalmanagementstrategie.[/url:1hk3gy6d] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/266-Deutschland-El-Dorado-fuer-sadistisch-veranlagte-Mobber,-Korruption,-und-Heuschrecken.html:1hk3gy6d]Deutschland wurde zum El Dorado für sadistisch veranlagte Mobber, Korruption, Firmenbestatter, und Heuschrecken.[/url:1hk3gy6d] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/439-Zum-BAG-Urteil-Az-8-AZR-59306-,-Sozialversicherungen-forderten-den-Schadensersatz-bei-Mobbing.html:1hk3gy6d]Die Sozialversicherungsträger forderten den Schadensersatz bei Mobbing nicht ein.[/url:1hk3gy6d] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/397-Bundestagswahl-2009-Jubel-%21-Die-Arbeitslosenzahl-sank-%21-Rausgemobbte-ueberfluessige-Arbeitskraefte-versanken-in-Obdachlosigkeit,-Schwarzarbeit,-Nichtsesshaftigkeit,-und-tauchten-in-keinem-Melderegi.html:1hk3gy6d]Rausgemobbte überflüssige Arbeitskräfte versanken in Obdachlosigkeit, Schwarzarbeit, Nichtsesshaftigkeit, und sie tauchten in keinem Melderegister auf.[/url:1hk3gy6d] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/361-Deutsche-Unternehmen-Keine-Fachkraefte-%21-;-aber-rausgemobbte-und-arbeitslose-Fachkraefte-suchen-Arbeit-und-wollen-durch-Unternehmen-qualifiziert-werden.html:1hk3gy6d]Rausgemobbte arbeitslose Fachkräfte suchten Arbeit und wollten durch Unternehmen qualifiziert werden.[/url:1hk3gy6d] Hinzu kam in den letzten ca. 15 Jahren der Wirtschaftspolitik , dass im Umfeld der Politik die Stellenkorruption eine wichtige Rolle im beruflichen Weiterkommen spielte. Töchter, Söhne, Brüder, Schwestern, Cousinen, Cousings, Tante, Onkel, und deren Bekannte wurden in lukrative Jobs im Bereich der Politik, in Bereichen der Ministerien und der Behörden, in Bereichen der Wirtschaft (z. B. USA-Geschäft, Nord- und Südamerika-Geschäft, China-Geschäft, Asien-Geschäft, etc.) und in Bereichen der Justiz verpflanzt und verankert. Lukrative Jobs wurden sozusagen „vererbt“. Behördenkontrollen, die dazu geeignet gewesen wären z. B. Korruption, Steuerhinterziehung, und Steuerflucht, Firmenbestatter, etc. einzudämmen, entfielen zunehmend. Stattdessen wurden Kontrollen bei Bürgern und Bürgerinnen verstärkt, damit die gezielte und geplante Ausschlachtung der Deutschland AG weitgehend ungestört und unbemerkt von statten gehen konnte. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/449-Langzeitstudie-Deutsche-Zustaende-Waren-auch-rausgemobbte-Arbeitslose-die-neuen-Auslaender.html:1hk3gy6d]Die Schuldzuweisung wegen des Versagens der Deutschland AG wurde mit volksverblödenden Argumenten geführt. Die Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger wurden die neuen Ausländer.[/url:1hk3gy6d] [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:1hk3gy6d]Dafür breitete sich die illegale Selbstbereicherung masslos aus.[/url:1hk3gy6d] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/plugin/tag/spd:1hk3gy6d]Und was sonst noch von der SPD zu halten ist ...[/url:1hk3gy6d] Gesetze und Vorschriften wurden an entscheidender Stelle nicht mehr kontrolliert und auch nicht mehr überwacht. Nicht mehr überschaubare Beträge verschwanden in den letzten ca. 15 Jahren legal wie illegal in das Ausland, - die Deutschland AG wurde ausgeschlachtet - . Fazit: Bei der SPD, CDU, Bauernpartei CSU, und der FDP muss zunächst Mobbing, Korruption, und Arbeitsschutz ein Dauerwahlkampfthema werden, damit diese Parteien, die in den letzten ca. 15 Jahren nicht wählbar waren, überhaupt erst wählbar sein können, - wenn sie denn jemals wählbar gewesen sein sollten - . Gruss Tom |
| Tom | Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD): "Klarstellung bei Praktikanntenstellen" Dennoch: Ausbeutung der Praktikanten blieb unangetastet ! Der Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) der 16. Wahlperiode wollte eine "Klarstellung bei Praktikantenstellen". Was er wirklich mit seinem Vorschlag veränderte, war fast gleich Null. Die Ausbeutung der Praktikanten blieb unangetastet ! Lukrative Arbeitsplätze wurden weiterhin durch billiglöhnende Null-Euro-Praktikanten besetzt gehalten, und nicht durch Freigabe geschaffen ! Billiglöhnerei wurde an dieser Stelle nicht das garaus gemacht. Billiglöhnerei und Null-Euro-Jobs sollte bei der Deutschland AG Trumpfass bleiben ! Dabei war es längst Zeit für Veränderung. Die letzten Bundesregierungen, in der Regel zusammen gesetzt aus SPD, CDU, der Bauernpartei CSU, und der FDP, hatten nichts zwingendes gegen die Ausbeutung der Praktikanten unternommen. Mindestens seit 1998 gab es die Fehlentwicklung auf dem Arbeitsmarkt, wobei Schätzungen davon ausgingen, dass hunterntausende Praktikantinnen und Praktikanten pro Jahr als Null-Euro(DM)-Jobber im Einsatz waren. [url=http://www.zeit.de/2005/14/Titel_2fPraktikant_14:1rixnorl]DIE ZEIT (Nr. 14) schrieb online am 31.03.2005 auf der Seite 61, dass früher Praktikanten bloß Erfahrungen für ihr künftiges Berufsleben sammeln sollten.[/url:1rixnorl] Dabei wurden sie schon längst als billige Arbeitskräfte eingesetzt. Es gibt Arbeitslosenstatistiken in Deutschland, jeden Monat neue. Eine Praktikantenstatistik gibt es nicht. Niemand zählt sie, niemand errechnete sie. Letizia aus Padua (Italien) wusste 1998 anderen europäischen Studenten zu berichten, dass es keinesfalls üblich sei, gleich einen Job zu bekommen. Stattdessen nahmen die Absolventen in Italien viele schlecht oder gar nicht bezahlte Praktika an, um, nach ein paar Jahren vielleicht, eine richtige Stelle zu bekommen. Das im Frühling 1998 in einem Cafe in Lyon um einen Bistrotisch versammelte restliche Europa war überrascht und empört. Doch bereits im Jahr 1998 hatte sich auch Deutschland ein wenig italienisiert. Nach dem Studium verblieben die jungen Leute häufig mehr als ein Jahr als Praktikant in den Betrieben (und etwa die gleiche Zeit während des Studiums). Hierzu zählten z.B. die Geisteswissenschaftlern und Architekten, und die vergleichsweise marktkonforme Studienfächer, wie Ingenieure und Juristen, Wirtschaftswissenschaftler und Sozialarbeiter. Früher hießen sie oft Schnupperpraktika, weil es darum ging, einmal hinein zuriechen in eine Zementfabrik oder eine Werbeagentur, um herauszufinden, ob der Beruf zu einem passt oder nicht. Das hatte sich geändert. Je mehr arbeitslose junge Akademiker es gab, desto lieber stellten die Unternehmen Praktikanten ein, die für wenig Geld professionelle Arbeiten verrichteten. So trat zwischen Ausbildung und Beruf eine häufig mehrere Jahre währende Dauerpraktikantenschaft ein. Die Praktikanten wurden nie arbeitslos, weil sie nie einen festen Job hatten. Sie haben daher auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder auf Startgeld für eine Ich-AG. Wer 1998/1999 im Internet nach Jobangeboten für Berufsanfänger suchte, der fand dort vor allem Praktikantenstellen, wobei von 24 Firmen nur vier ein Honorar versprachen, z. B. in Höhe von mindestens 250 Euro - und zwar für einen Praktikanten, der gleich ein halbes Jahr bleiben sollte und fähig war, "selbstständig" zu arbeiten, er soll die Online-Präsenz optimieren". Solche Praktika klangen nicht mehr sehr nach Schnuppern, eher nach Ausbeuten. Aber wer gab das gerne zu ? Nur die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung gab offen zu, dass bei ihr die Zahl der Festangestellten seit 1998 gesunken, und jene der Praktikanten gestiegen wäre. Resigniert wussten die Studenten, dass viele keine echte Chance hatten einen festen Job zu bekommen. Resigniert auch, weil bei vielen Praktikanten das Praktikum gar nichts mehr für den [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Lebenslauf:1rixnorl]Lebenslauf[/url:1rixnorl] brachte, denn die Rubrik "Praktische Erfahrungen" lief bereits über. Manche hatten so viele Praktika hinter sich, dass sie gar nicht mehr wagten, diese alle aufzulisten, wenn sie sich bewarben - denn potenzielle Arbeitgeber dachten, die Praktikanten könnten sich nirgendwo einfügen. Dennoch: Die Menschen, die einen Beruf wollten, sammelten während des Studiums mehr oder weniger besinnungslos Praktika. Sie kauften sich Anzüge, und sie haben sich systematisch angelesen, wie man sich in diesen Anzügen verhalten sollte. Sie haben ein freundliches Gesicht gemacht, wenn sie gebeten wurden, sich in der Runde der Festangestellten "kurz mal vorzustellen". Dann haben sie knapp gesprochen, ihren Namen genannt und vielleicht noch ihre Universität, um nicht lästig zu werden. Und dann haben die Anwesenden ihren Namen vergessen. Sie spazierten in die Firmen, sie wurden von den älteren Kollegen wegen ihrer Jugend und ihres Fleißes geliebt, aber diese Liebe war nicht von Dauer. Sie wurden benutzt, aber nicht gebraucht. Und je weniger sie gebraucht wurden, desto lieber und freundlicher wurden die Praktikanten. Die karrierebewusste Jugend, die es je gab, machte wahrscheinlich am wenigsten Karriere. Auch Juristen, die sich während des Studiums in drei Kontinenten aufhielten, und dort Vorträge über die Legalisierung von Drogen hatten, machten z.B. auch Station bei der Bundesregierung und sie wussten mehr über das Drogenrecht als manche Andere, die damit ihr Geld verdienten. Längst müde geworden vom dauernden Umherziehen, und heilfroh zum ersten Mal sesshaft in der Stadt zu sein, in der auch die Freundin wohnte, ging es ein paar Monaten ohne Job nach Brüssel, um ein weiteres Praktikum zu machen, für 800 Euro im Monat, ohne Rentenversicherung, Unfallschutz und Berufsunfähigkeitsversicherung. Es ging immer irgendwie. Die Praktikanten liehen sich etwas von den Eltern, sie arbeiteten am Abend oder in der Nacht, das Wohnungsamt zahlte vielleicht 60 Euro. Es wurde keine Familie gegründet, da es keine gute Zeit war. Gespräche mit den Eltern über das Praktikantendasein war so gut wie unmöglich, weil die Eltern vielfach glaubten, dass diejenigen einen Job bekamen, die im Praktikum gut waren. Schlimmer waren die Kollegen im Praktikum, die es den Praktikanten nicht einfach machten, zusätzlich zu den kleinen Demütigungen, die jedes Praktikum zwangsläufig mit sich brachte (keine eigene E-Mail-Adresse, kein fester Schreibtisch, kein Gehalt). In Straßburg, beim Fernsehsender Arte, wo es von Praktikanten nur so wimmelte, war es üblich, dass Festangestellte ihre Praktikanten bei sich in ihren Altbauwohnungen wohnen liessen, gegen Bezahlung selbstverständlich. Es gab dort Praktikanten, die sich von ihren Vermietern, drei Jahre älter als sie selbst, vorschreiben lassen mussten, welches Geschirr sie benutzen durften und an welchen Wochenenden der Freund zu Besuch kommen durfte. Praktikanten sollen, so hiess es, Erfahrungen sammeln. Auf einige konnten sie gut verzichten. Nach jedem Praktikum, das zu nichts führte, blieb ein seelischer Schaden zurück. Von Praktikum zu Praktikum nahm die Zuversicht weiter ab. Besonders demotivierend waren Fragen im Vorstellungsgespräch: "Nun erklären Sie uns mal, wie so ein guter Typ, wie Sie es sind, seit mehr als einem Jahr ohne Job ist." Der Dauerpraktikant schadete nicht nur sich selbst. Weil es so einfach für die Unternehmen war, echte Stellen mit Praktikanten zu besetzen, sorgte er auch dafür, dass es weniger echte Jobs gab. Das Einzige, was geholfen hätte, wäre ein Praktikantenboykot gewesen, aber das funktionierte nicht. Verwunderlich war immer wieder, dass z. B. nach anderthalb Jahren Praktikum in anderen Unternehmen ein Job in einem Verband zu bekommen war, obwohl dort kein Praktikum gemacht wurde. So weit gekommen, entspannte dies, es war wieder Zeit für die Suche eines Partners oder einer Partnerin, da aufgrund der ständigen Ortswechsel der Partner oder die Partnerin verloren ging. Die Zeiten für Praktikanten änderten sich nicht. [url=http://www.karrierefuehrer.de/arbeitswelt/praktikum-umfrage.html:1rixnorl]Der karrierefuehrer.de online titulierte am 13.02.2006: Sind Praktikanten nur billige Arbeitskräfte?[/url:1rixnorl] Um einen Job zu finden, mussten Hochschulabsolventen weiterhin eine Reihe von Praktika nachweisen, da sonst die Einstellungschancen eher gering gewesen seien. Und selbst wenn diese Voraussetzung erfüllt war, wurde die Suche nach dem ersten richtigen Job meist zum Frusterlebnis, denn viele Unternehmen setzten vermehrt auf Praktikanten, die für wenig Geld professionelle Arbeit verrichten. Deshalb sank trotz steigender Zahl arbeitsloser Akademiker gleichzeitig auch die der freien Stellen für Berufseinsteiger. Das war das Ergebnis einer Umfrage im StepStone Channel "Uni & Berufsstart", an der insgesamt 941 Absolventen teilnahmen. Demnach fühlten sich 97 Prozent im Rahmen ihres Praktikums als billige Arbeitskraft ausgenutzt. Dabei gab etwa jeder Fünfte an, dass er zwar ausgenutzt werde, aber Praktika zu wichtig seien, als sich davon abschrecken zu lassen. Lediglich drei Prozent der Befragten hatten nicht das Gefühl, im Rahmen eines Praktikums als billige Arbeitskraft missbraucht zu werden. Erst im März 2008 schien sich das Blatt für Praktikanten zu wenden. [url=http://www.welt.de/welt_print/article1816296/Praktikanten_sollen_nicht_mehr_ausgebeutet_werden.html:1rixnorl]DIE WELT titulierte online am 19.03.2008: Praktikanten sollen nicht mehr ausgebeutet werden. Arbeitsminister Olaf Scholz will angemessene Bezahlung mit gesetzlicher "Klarstellung" erreichen.[/url:1rixnorl] Praktikanten sollten nicht mehr als billige oder gar unbezahlte Arbeitskräfte missbraucht werden. Das wollte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mit einer "Klarstellung" der Gesetzeslage erreichen. Neue Regeln solle es nicht geben. "Wir wollen Praktika nicht kaputt machen, sondern sicherstellen, dass Praktikanten angemessen behandelt werden", sagte Scholz. Die Initiative sei eine Reaktion auf die vor zwei Jahren aufgekommene Debatte über die "Generation Praktikum". Damals ging es vor allem um akademisch ausgebildete Berufseinsteiger, die sich von Praktikum zu Praktikum hangelten, ohne eine feste Anstellung zu ergattern. Bei seinen Plänen soll sich Scholz auf die Ergebnisse einer Studie gestützt haben, die sein Ministerium in Auftrag gegeben hat. Sie untersuchte die Situation von Berufseinsteigern zwischen 18 und 34 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung. Ein zentrales Ergebnis sei gewesen, dass jeder Fünfte der Befragten Praktika absolviert habe. Anders als zuvor angenommen bildeten aber nicht die Akademiker die Mehrheit. Sie stellten nur 24 Prozent der Praktikanten. 31 Prozent seien schulisch ausgebildet gewesen, und 19 Prozent hätten eine betriebliche Ausbildung gehabt. Seine Annahme, dass manche Arbeitgeber Praktikanten als billige Arbeitskräfte missbraucht hätten, begründet Scholz damit, dass 51 Prozent der Praktika unbezahlt und zwölf Prozent unangemessen entlohnt worden wären. Zudem sollen 80 Prozent der Befragten bestätigt haben, etwa die Hälfte ihrer Praktikumszeit oder mehr als normale Arbeitskraft eingesetzt worden zu sein. Dennoch sah der Minister Praktika grundsätzlich positiv. "Praktika helfen vielen." Für immerhin 35 Prozent der Befragten sei das Praktikum die Brücke in eine Anschlussbeschäftigung gewesen. Zwei Drittel gaben an, ihre beruflichen Kenntnisse erweitert zu haben. Scholz' "Klarstellung" der Gesetzeslage sah vor, die bereits bestehenden Regeln "sichtbarer" zu machen. Das Berufsbildungsgesetz schreibe bereits jetzt eine "angemessene Vergütung" von Praktikanten sowie ein "Lernverhältnis" vor. Scholz wollte diese Regelung nun ins bürgerliche Gesetzbuch (BGB) übernehmen, das zumindest Grundsätze des [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht]Arbeitsrecht[/url]s regelt. Zudem wollte er dort die Verschriftlichung des Arbeitsverhältnisses vorschreiben. Es ging ihm dabei nur um Praktikanten mit abgeschlossener Berufsausbildung und nicht etwa Studenten, die nebenbei ein Praktikum absolvieren. Staatliche Vorgaben über die Höhe der Vergütung sähen seine Pläne nicht vor. "Das wäre nicht vernünftig", so Scholz. Der Arbeitsminister hoffte, dass sich mit der Klarstellung mehr Arbeitgeber an das Gesetz halten. Er glaube an eine "generalpräventive Wirkung". Die Klarstellung solle auch dann helfen, "wenn man sich streitet". Scholz nannte seinen Vorschlag eine "smarte Reaktion des Gesetzgebers". Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dagegen übte umgehend harte Kritik. "An der gesetzlichen Grundlage ändert sich nichts", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock. Sie forderte Scholz auf, Praktika generell auf drei Monate zu begrenzen. "Je länger Praktika dauern, desto größer ist die Gefahr, dass sie reguläre Beschäftigung ersetzen sollen". Eine zeitliche Begrenzung schloss Scholz jedoch aus. Der Arbeitsminister wollte seine Vorschläge bald an den Bundestag weiterreichen. Er sei optimistisch, dass auch der Koalitionspartner Handlungsbedarf sähe: "Ich gehe von gemeinsamen Anstrengungen aus." Solche Minimalregelungen des Ministers gefielen den Arbeitgebern überhaupt nicht. [url=http://de.today.reuters.com/news/newsArticle.aspx?type=topNews&storyID=2008-03-19T060859Z_01_BUC922131_RTRDEOC_0_DEUTSCHLAND-ARBEIT-PRAKTIKUM.xml&archived=False:1rixnorl]Reuters Deutschland titulierte online am 18.03.2008: Die Arbeitgeber lehnen die von Arbeitsminister Olaf Scholz geplanten neuen Vorschriften zur Bezahlung von Praktikanten ab.[/url:1rixnorl] "Die von der SPD geforderten Regulierungen verhindern die Bereitstellung notwendiger und gewünschter Praktikantenstellen", sagte der Vizepräsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Gerhard F. Braun. Die Forderung nach einer zwingenden Vergütung bedeute das Aus für beidseitig gewünschte Praktika. Die geplanten neuen Vorschriften seien unsinnig. Die Anstellung von Praktikanten sei in vielen Fällen für die Unternehmen mit hohem zeitlichem Aufwand und damit auch Kosten verbunden. [b:1rixnorl]Anmerkung:[/b:1rixnorl] [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes/mindestlohndebatte-t638.html:1rixnorl]In der Mindestlohndebatte hier im Forum bei Mobbing-Gegener wurde auf den Niedriglohnsektor hingewiesen.[/url:1rixnorl] Unklar blieb, weshalb die Praktikannten keinen Mindestlohn erhalten sollten, da sie ohnehin vielfach als Arbeitskräfte eingesetzt werden sollten. Immerhin gingen Schätzungen davon aus, dass ca. 500.000 Praktikantinnen und Praktikanten pro Jahr im Einsatz waren. Und wer kontrollierte, ob ein Praktikant als Arbeitskraft ausgenutzt wurde ? - Niemand ! - . Ein gesetzlicher Mindestlohn für Praktikanten war daher zwingend ! Die SPD, die CDU, die Bauernpartei CSU, und die FDP waren nicht wählbar. Sie änderten am Schicksaal der Parktikanten nichts, oder nichts Zwingendes. Zum Thema auch: [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsmarktreform/bundestagswahl-2009-die-arbeitslosenzahl-ist-gesunken-rausgemobbte-altere-arbeitnehmer-wurden-nic-t806.html:1rixnorl]Bundestagswahl 2009: Jubel ! Die Arbeitslosenzahl ist gesunken, rausgemobbte ältere Arbeitnehmer wurden in den Unternehmen nicht weitergebildet[/url:1rixnorl] Und was vor dem Praktikum bei den Schülerinnen und Schülern läuft ... : [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/500-Mobbing-u.-Arbeitsueberlastung-Schuelerinnen-und-Schuelern-mobben-!-Was-geht-denn-da-ab.html:1rixnorl]Arbeitsüberlastung u. Mobbing: Schülerinnen und Schüler mobben ! Was geht denn da ab ![/url:1rixnorl] Und sonst noch: Mobbing, Koruption, und Arbeitsschutz muss Wahlkampfthema werden. Gruss Tom |
| Tom | Hier gehts weiter ! Die Korruption in Deutschland fand kein Ende ... die Strafen zu niedrig ... der Gewinn durch Korruption zu gross ... die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften völlig überfordert ... die Verfahren viel zu umfangreich ... usw ... Und ganz wichtig ! BITTE KEINE KONTROLLEN ! Und auffällig ! ... angehende Rentner immer wieder in Untreuegeschichten verwickelt ... , ... alles Zufall oder nicht ? ... Der nächste Fall: ... ein Fall der Stellenkorruption ? ... Tatort: Mülheim an der Ruhr , Beteiligt : die Mülheimer SPD DIE WELT online am 23.03.2008: In Mülheim an der Ruhr soll es um Bestechung und Ämterkauf gegangen sein, und daran beteiligt sei die Mülheimer SPD. SPD-Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld äußerte sich nicht dazu. Die SPD schob die ganze Verantwortung auf zwei Tote ab. Was war geschehen ? 2001 bereitete die Stadt Mülheim eine der größten Privatisierungen in der Geschichte des Ruhrgebietes vor. Die Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft (RWW) sollte verkauft werden. Mehrere Städte und Gemeinden hatten sich unter Leitung der Mülheimer Stadtverwaltung zusammengeschlossen, um möglichst viel Geld dafür zu erzielen. Zwei Ernst zu nehmende Bieter meldeten sich: der Gelsenwasser-Konzern und das RWE mit seiner Tochterfirma RWE Aqua. Nach einem Vergabeverfahren, an dessen Ende RWE und Gelsenwasser die gleiche Summe von 113 Millionen Euro boten, drohte ein Debakel. Während die SPD für einen Verkauf an das RWE war, favorisierte der damalige Mülheimer Oberbürgermeister Jens Baganz, CDU, einen Verkauf an Gelsenwasser. Im Rat war aber auch die Mülheimer Bürgerinitiative MBI vertreten, die gegen den Verkauf war. In dieser Phase fiel die Aufmerksamkeit der SPD-Hauptakteure offensichtlich auf Mounir Y. von der MBI-Initiative. Mounir Y. sei umworben gewesen, und er habe die Mehrheit für die SPD bringen sollen, und so wäre der Verkauf an das RWE gesichert gewesen. Tatsächlich wechselte der gebürtige Marokkaner kurz vor der entscheidenden Abstimmung die Seiten. Damit verschaffte er der SPD mit ihren Partnern von der FDP eine stabile Mehrheit pro RWE. Was damals nicht an das Licht kam: Mounir Y. bekam eine gut dotierte Stelle bei den SPD-kontrollierten Müllwerken - und obendrein noch einige Aufsichtsrats- und Ausschussmandate. Weitere Unstimmigkeiten kamen hinzu: Bei seiner Einstellung als Leiter einer Vergärungsanlage soll Mounir Y. gefälschte Uni-Zeugnisse vorgelegt haben. Zudem habe sich Y. Überstunden auszahlen, die er offenbar nie abgeleistet hat. Diese Vorwürfe wurden vor dem Arbeitsgericht Oberhausen erhärtet. Für Lothar Reinhardt, den Vorsitzenden der MBI, ist das Korruption: "Herr Y. hat sein MBI-Ratsmandat meistbietend verkauft." Nach Auskunft aus der SPD-Fraktion in Mülheim sollen die ehemaligen SPD-Vormänner, Gerd Müller und Thomas Schröer, für den Handel verantwortlich gewesen sein. Beide waren eng mit RWW verbunden - Müller als Geschäftsführer, Schröer als Aufsichtsratschef. Doch beide sind mittlerweile tot. Nachdem die Vorwürfe bekannt wurden, entfernte die SPD ihren Fraktionsvorstand Y. aus der Partei. Doch aus den Aufsichtsräten und Ausschüssen wollte sie ihn nicht abwählen. Auch sein Ratsmandat könne Y. behalten. Vor Ostern 2008 soll die "WAZ" einen Zeugen präsentiert haben, der eidesstattlich versichert haben soll, dass er, der Zeuge, im Auftrag einer Beraterfirma des RWE dem Abgeordneten Y. 20 000 Mark zugesteckt zu habe. Der Zeuge erschien unglaubwürdig. Gegen ihn liefen Vollstreckungsbefehle, und Taschenpfändungen wurden vorbereitet. *345) Der nächste Fall: Tatort: Krankenhaus Balingern / Albstadt Südwest aktiv / Zollern-Alb Kurier online am 26.03.2008: Die Kosten für die Sanierung und Erweiterung des Balingern Krankenhauses schnellten in die Höhe. Berechnungen eine Höhe bei 68,8 Millionen Euro. Mit ein Grund für die Explosion sollen die Außenanlagen und der Eingangsbereich gewesen sein, da diese völlig neu überplant wurden. Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat nach monatelangen Ermittlungen gegen einen Albstädter Rechtsanwalt am 17.03.2008 Anklage erhoben. Angesichts einer drohenden Kassenprüfung durch das Insolvenzgericht Hechingen hatte sich der Rechtsanwalt im Mai 2007 selbst bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Vorwurf der Staatsanwatschaft: 96 Fälle von gewerbsmäßiger Untreue Im nicht verjährten Zeitraum ab Juli 2002 soll dabei ein Schaden von 800 000 Euro entstanden sein. Der Albstädter Anwalt, der auch kommunalpolitisch und im Vereinsleben aktiv war, soll laut Anklageschrift von ihm treuhänderisch zu verwaltende Fremdgelder aus Konkursen und Insolvenzen vor allem zur Finanzierung seiner hohen Kanzleikosten verwendet haben. Der Schwerpunkt seiner Arbeit lag auf der Abwicklung von Konkurs-und Insolvenzverfahren, die in Albstadt durch die Krise in der Textilindustrie einen Höhepunkt erreichten. Er selbst war zunächst von einem Gesamtschaden von rund 600 000 Euro ausgegangen. Bei der Kripo und der Staatsanwaltschaft festigte sich während der Ermittlungen die Überzeugung, dass der 49-Jährige mehr als eine Million Euro an Mandantengeldern einbehalten hat. Der Anwalt habe die Ermittlungen von Polizei und Justiz unterstützt und an der Aufklärung der Taten mitgewirkt, so die Staatsanwaltschaft in Hechingen. Er war nach der Selbstanzeige weiterhin als Anwalt tätig. Das zuständige Gericht entzog ihm aber laufende Insolvenzverfahren und und wies ihm auch keine weiteren zu. Ende Dezember 2007 sprach dann das Amtsgericht Albstadt ein vorläufiges Berufsverbot aus. Der Anwalt legte dagegen Beschwerde ein. Sie wurde am 24. Januar 2008 vom Landgericht Hechingen abgelehnt. *346) Der nächste Fall: Tatort: Finanzamtes Plön , ... wieder öffentlicher Dienst ... DIE WELT online am 23.03.2008: Ein Mitarbeiter des Finanzamtes Plön soll Gelder im sechsstelligen Euro-Bereich veruntreut haben. Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelte gegen den Mann wegen des Verdachts der Untreue im besonders schweren Fall, so der Oberstaatsanwalt Uwe Wick. Der beschuldigte Mann soll Gelder von fingierten Steuerrückerstattungen auf eigene Konten überwiesen haben. Kurz vor Ostern 2008 bekam der Beschuldigte Besuch. Die Ermittler durchsuchten Arbeitsplatz und Wohnung des Verdächtigten. Der Beamte sei laut Finanzministerium nicht mehr im Dienst. Disziplinarische Konsequenzen solltengeprüft werden. *347) Der nächste Fall: Tatort: verschiedene Wiesbadener Kurier online am 27.03.2008: Seit November 2006 wurde verhandelt. Wegen Überlastung der Justiz ging es aus unterschiedlichen Gründen nicht recht weiter. Laut Landgericht unter Vorsitz von Richter Rolf Vogel sollen Herr Peter und Herr Markus H. mit falschen Angaben Subventionen ergaunert haben. Vater und Sohn sollen für ihr Geschäft in Potsdam bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Investitionsbank des Landes Brandenburg Hilfen in Millionen-Höhe beantragt haben. Zu Unrecht, meint die Anklage: Die vermeintlich exklusiven Büromöbel sollen gebraucht, die Computeranlage soll wertlos gewesen sein. Marcus Traut, Anwalt von Peter H.. meinte, dass eine "Vielzahl von entlastenden Aspekten" in den Prozess eingeführt werden müssten. Bislang jedenfalls hätten seinem Mandanten keine Straftaten nachgewiesen werden können. Aus "prozessökonomischen Gründen" sah Traut deshalb eine Einstellung des Verfahrens als geboten an. Auch die Staatsanwaltschaft laut des Sprechers, Oberstaatsanwalt Hartmut Ferse war eine Einstellung des Verfahrens möglich: "Aber wenn´s nicht anders geht, würden wir einer Einstellung wegen geringer Schuld zustimmen." Aber es wurde nicht nur vor Richter Rolf Vogel verhandelt. Am 26.03.2008 musste Markus H. auch vor Amtsrichter Jürgen Fehr erscheinen: Der 39-Jährige soll verantwortlich sein dafür, dass eine Firma seines Vaters das Finanzamt um 1,2 Millionen DM betrügen wollte. Der mutmaßliche Steuerbetrug soll im Februar 1999 statt gefunden haben, die Anklage soll vom Oktober 2004 stammen. Markus H. wurde in Wiesbaden auch noch angeklagt, weil er den Schuhhersteller Bally zwei Mal betrogen haben soll. Es ging um einen Summe von 1,3 Millionen DM. Und Vater H. muss sich vor dem Landgericht Potsdam wegen Untreue in sechs Fällen rechtfertigen: Insgesamt 850 000 DM soll der am 27.03.2008 69-Jährige zwischen Oktober 2000 und Mai 2001 für nicht erbrachte Beratungsleistungen in Rechnung gestellt haben. *348) Und wieder mal eine Verurteilung ... Der nächste Fall: Tatort: Marburg, Stadtwerke Frankfurter Allgemeine online am 27.03.2008: Wegen Veruntreuung von mindestens 150 000 Euro Parkgebühren wurde ein früherer Beschäftigter (56J.) der Marburger Stadtwerke am 26.03.2006 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Spruch des Amtsgerichts Marburg lautete auf besonders schwere Untreue in 92 Fällen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann zwischen März 2005 und März 2007 Parkscheinautomaten in der mittelhessischen Stadt manipulierte und einen Teil des Geldes in die eigene Tasche steckte. Von dem Geld kaufte der Mann sich und seiner Tochter nach Auffassung des Gerichts unter anderem zwei teure Autos. "Diese Vermögenszuwächse waren in der Tatzeit nachzuweisen". Wo das übrige Geld geblieben sei, sei weiterhin unklar. Als Verwalter der Einnahmen von städtischen Parkhäusern und Parkplätzen habe der Angeklagte Zugriff auf alle Schaltstellen gehabt, die für die Manipulationen erforderlich waren. Der Mann, der auch die Kassenbücher führte, habe vor Gericht eingeräumt, dass er mehrere Kassenbelege vernichtet habe - allerdings nicht, um Gebühren zu veruntreuen. Der Mann war wegen 98 Untreuefällen angeklagt. In sechs Fällen habe das Gericht allerdings keinen Schaden feststellen können. *349) Weiter oben wurde unter *253) über den Fall berichtet. Auch hier war eine Verurteilung fällig ... Die Schweriner Volkszeitung gab online am 28.03.2008 bekannt, dass die 58-Jährige Ursula D., bis 2006 Chefin der Firma Hadecosped in Grabow, räumte am 27.03.2008 vor dem Gericht pauschal alles ein. Ihr Geständnis trug Früchte. Gegen Auflagen wird sie aus der Haft entlassen. *350) Der nächste Fall: Tatort: Wiesbaden, Institut für Sozialarbeit Wiesbadener Kurier online am 28.03.2008: Ein früherer Verwaltungsdirektor eines Instituts für Sozialarbeit wurde wegen der Veruntreuung von 180000 Euro zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. In zweiter Instanz minderte das Landgericht Frankfurt das Strafmaß entsprechend, so dass die Strafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Der inzwischen 61-Jährige hatte die erstinstanzliche Haftstrafe von zweieinhalb Jahren auch mit dem Hinweis auf seine pflegebedürftige Ehefrau angefochten. Der Mann hatte in einem Zeitraum von mehr als zehn Jahren seine Vollmachten und seine Vertrauensstellung als Verwaltungschef des gemeinnützigen Institutes dazu missbraucht, um sich regelmäßig Geld zu überweisen oder auszuzahlen. Dafür verwendete er manipulierte Rechnungen und Auszahlungsscheine. Hintergrund waren private Probleme des Mannes. Das Geld gab er nach Feststellung des Gerichts regelmäßig in Bordellen aus. Kurz nach dem Bekanntwerden der Untreue unterzeichnete er eine Schuldanerkenntnis in Höhe von rund 850000 Euro. Das Gericht ging in beiden Instanzen allerdings nur von einer nachgewiesenen Schadenssumme in Höhe von 180000 Euro aus. Maßgeblich für die Strafaussetzung zur Bewährung war die Tatsache, dass der Ex-Verwaltungsdirektor nicht vorbestraft war und mit keinen weiteren Straftaten zu rechnen sei. *351) Der nächste Fall: Tatort: Dortmund, Stadt Dortmund: Dortmunder Stadtamt 01 OB-Amt , ... wieder öffentlicher Dienst ... Online-Pressemitteilung vom 26.03.2008 der Staatsanwaltschaft Dortmund: Die Justizpressestelle, bzw. die OStAin Dr. Holznagel gab bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen eine 42 Jahre alte ehemalige städtische Angestellte des Dortmunder OB-Amtes die öffentliche Klage wegen gewerbsmäßigen Betruges erhoben hatte. Die Angeschuldigte stand in Verdacht, sich über Jahre aus der Stadtkasse der Stadt Dortmund Bargeld zur Finanzierung ihres Kokainkonsums verschafft zu haben, Die Angeschuldigte war im Stadtamt 01 der Stadt Dortmund für die Abwicklung von Bargeschäften und das Buchungswesen zuständig. Zu ihren Aufgaben gehörte die Beschaffung von Bargeld soweit Sachbearbeiter des Amtes zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben einen entsprechenden Bedarf anmeldeten. Die Anklage ging davon aus, dass die Angeschuldigte unter anderem durch Fälschung von Belegen und Unterschriften und durch doppelte Abrechnung von Verwaltungsvorgängen seit August 2002 bis März 2007 in 490 Fällen aus der Stadtkasse Barschecks oder Geldkarten erlangte, mit denen sie Bargeld bei der Sparkasse oder an einem städtischen Kassenautomaten abhob, um es für eigene Zwecke zu verwenden. In 185 Fällen wurde der Angeschuldigten zusätzlich Urkundenfälschung zur Last gelegt. Annähernd 1.000 Auszahlungsbelege, sog. Kontierungsfahnen, aus dem untersuchten Zeitraum sollen nach dem Ergebnis der Ermittlungen Beträge ausgewiesen haben, die entweder überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe zur Auszahlung gekommen sein können. Der Gesamtschaden soll sich laut Anklage auf ca. 820.000,-- Euro belaufen haben. Die Ermittlungen sollen keine tragfähigen Hinweise dafür erbracht haben, dass weitere Personen an den Manipulationen beteiligt waren. Zwei Männer im Alter von 56 und 35 Jahren, die die Angeschuldigte seit 2003 mit Kokain beliefert haben sollen, waren im Oktober und Dezember 2007 bereits erstinstanzlich zu vollstreckbaren Freiheitsstrafen verurteilt worden. *352) Der nächste Fall: Tatort: Giessener Allgemeine online am 28.03.2008: Dem ehemaligen Rechtsanwalt und Stadtverordneten Klaus-Philipp Lange 59-jährigen Lange wurden in der Anklageschrift 41 Taten der Untreue bei der siebten Großen Strafkammer am Landgericht vorgeworfen. Mitte November 2006 hatte der Jurist Selbstanzeige erstattet, mit seiner Kanzlei Insolvenz angemeldet und war von sämtlichen Ämtern zurückgetreten. Damit war er offensichtlich einem Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr zuvorgekommen. Als Sequester einer Gießener Firma, die Mitte der 90er Jahre in Konkurs gegangen war, soll der ehemalige Haushalts- und Finanzexperte der SPD-Fraktion im Stadtparlament 870 000 Euro auf private Konten geleitet und verbraucht haben. Als der Ex-Anwalt sich an die Staatsanwaltschaft wandte, hatte das Amtsgericht schon ein Zwangsgeld gegen Lange verhängt, weil der die Endabrechnung in dem betreffenden Konkursverfahren auch zehn Jahre nach dessen Eröffnung noch nicht vorgelegt hatte. Das Zwangsgeld hatte der Angeklagte klaglos entrichtet. *353) Der nächste Fall: Tatort: IG Metall , Porsche-Vorstand , ... hatten wir schon bei VW und SIEMENS, und so ... TAZ online am 29.03.2008: Neuer Skandal in der deutschen Wirtschaft: Die IG Metall soll jahrelang den Porsche-Vorstand geschmiert haben Die Industriegewerkschaft Metall soll den Vorstand des Porsche-Konzerns offenbar über Jahre hinweg alimentiert haben. Bei einer Steuerprüfung in der Frankfurter Gewerkschaftszentrale sollen die Prüfer Belege für Zahlungen in Millionenhöhe gefunden haben, die ohne jeden Umweg an den bekannten Zuffenhausener Sportwagenhersteller gingen. Auffällig hierbei: Während der letzten Tarifrunde hatte Porsche eine völlig andere Haltung eingenommen als alle anderen Mitglieder des Arbeitgeberverbands. Konzernvertreter hatten zum Beispiel zum "aufrichtigen Dialog mit den Arbeitnehmern" aufgerufen, wollten Überstunden mit einem 150-prozentigen Aufschlag belohnen, forderten sogar Ruheräume mit Meditationsmusik und Gratiskekse für alle Beschäftigten *354) Der nächste Fall: Tatort: München, ... ein Rechtsanwalt wollte sich selbstbereichern ..., ... auf dem Buckel von Nazi-Opfern ... pr-inside online am 31.03.2008: Das Amtsgericht München hatte gegen den Star-Anwalt Michael Witti einen Strafbefehl wegen der Veruntreuung von Mandanten-Geldern ausgesprochen. Elf Monate Haft auf Bewährung wegen Untreue soll Witti aufgebrummt bekommen haben. Das Gericht: Der Anwalt habe das Geld "bewusst" aufgrund "erheblicher Schulden und finanzieller Schwierigkeiten" einbehalten. Witti verfüge weder über Bargeld noch über ein Einkommen und habe einen Offenbarungseid geleistet. Bei der Rückzahlung des Geldes an seine Mandanten habe ihm seine Mutter finanziell ausgeholfen. Und weiter: Der Anwalt, der durch erfolgreiche Entschädigungsklagen für Nazi-Opfer bekannt wurde, soll "für private oder kanzleibezogene Zwecke" 48.000 Euro abgezweigt haben, die er als Rente für in den USA lebende Juden erstritten hatte, die während der NS-Zeit in Ghettos gefangen waren. Die Betroffenen hatten demnach Strafanzeige gegen Witti gestellt, nachdem sie ihr Geld nicht zum fälligen Termin erhalten hatten. Witti soll das Geld an seine bereits hochbetagten Mandanten dann endlich weitergeleitet haben. Durch den Vermögensverfall laufe er auch Gefahr, seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren. *355) Der nächste Fall: Tatort: Tiddische , Büros der Aktion Fischotterschutz in Hankensbüttel, ... selbst vor Fischotter machen Korrupties keinen Halt ... , ... skrupellos dieses Volk ... newsklick online am 01.04.2008: Am 28.03.2008 durchsuchte die Gifhorner Polizei auf richterliche Anordnung die Büros der Aktion Fischotterschutz in Hankensbüttel, der Gemeinde in Tiddische und das Privathaus von Heino Meyer in Tiddische. Dem ehemaligen Bürgermeister von Tiddische, Heino Meyer (CDU), und dem Vorstandsmitglied der Aktion Fischotterschutz in Hankensbüttel, Oskar Kölsch, wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft Bestechung und Bestechlichkeit im Sinne § 332 und 334 StGB vorgeworfen. Grundlage der Ermittlungen soll ein Ausschreibungsverfahren für die Renaturierung der Kleinen Aller auf der Gemarkung Tiddische gewesen sein. Die Gemeinde sollte aus dem EU-Förderprogramm Leader Plus 75 000 Euro für diese Maßnahme erhalten. In einem Schreiben erklärte seiner Zeit Kölsch dem damaligen Bürgermeister Meyer, dass der Verein günstigster Anbieter bleiben werde. Das war auch so und die Aktion Fischotterschutz erhielt den Auftrag. Die Landkreisverwaltung als Verwalterin der EU-Mittel bekam Wind von der Sache, und die Verwaltung prüfte die Unterlagen und stellte umgehend Strafanzeige. *356) Der nächste Fall: Tatort: Golfclub Edemissen im Landkreis Peine newsclick.de online am 02.04.2008: Zwei Jahre lang, von 2005 bis 2007, hat sich der Ex-Schatzmeister des Golfclubs Edemissen im Landkreis Peine mit 408 000 Euro aus der Vereinskasse bereichert. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen den Steuerberater aus Peine auf. Im Vorstand war die Tat bereits Ende 2007 bekannt geworden - aufgrund unerwarteter Liquiditätsprobleme sei man aufmerksam geworden - , und nach dem Rücktritt des Schatzmeisters habe man den Wirtschaftsprüfer Werner Bolik aus Hannover mit einer Sonderprüfung beauftragt, der die fast perfekte Verschleierung aufgedeckt haben soll: Per diverser Verrechnungsschecks habe der Schatzmeister die Gelder auf sein eigenes Konto umgeleitet. Die Buchführung soll der Club ebenfalls in die Hände des Steuerbüros gelegt haben, in dem der Beschuldigte als Steuerberater arbeitete - dadurch konnte dieser seine widerrechtlichen Manöver vertuschen - . Wirtschaftsprüfer Bolik: "Es sollte nicht sein, dass Buchhaltung und Schatzmeisteramt in einer Hand liegen." Auch in Edemissen soll es künftig nur noch das Vier-Augenprinzip und Online-Banking statt Schecks geben. Die Ehefrau des Schatzmeisters, die nichts von den Machenschaften ihres Mannes gewusst haben soll, habe mittlerweile 270 000 Euro aus eigener Tasche an den Golfclub zurückgezahlt: 120 000 Euro schon vor Wochen - nur diese Unterschlagung habe der Beschuldigte laut Vorstand bislang zugegeben - . 115 000 Euro habe die Ehefrau am 31.03.2008 per Treuhandkonto auf den Tisch gelegt. Weitere 35 000 Euro wollte sie in Gestalt eines Sparbriefes nur unter zwei Bedingungen fließen lassen: Die Versammlung, als oberstes Gremium eines Vereins, müsse beschließen, auf die ausstehenden 138 000 Euro zu verzichten und keine Ansprüche an das Steuerbüro zu stellen. So soll es denn geschen sein: Unklar blieb, wohin das Geld geflossen sein soll: In Saus und Braus habe der Beschuldigte nicht gelebt. Denkbar sei gewesen, dass er das Geld brauchte, um Finanzlöcher im Unternehmen Röhrser Kieskuhle zu stopfen, in das er als Geschäftsmann verwickelt gewesen sei. Seinen Job in der Kanzlei wurde der Mann los. Es habe ihm strafrechtliche Folgen gedroht, denn Untreue ist ein Vergehen, das mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. *357) Der nächste Fall ist hier bereits bekannt geworden. Bereits im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-macht-t498.html:3q82sv16]Teil I[/url:3q82sv16] unter *134) wurde über den Jura-Professor berichtet. Und die Verurteilung folgte ... Studentinnen gab er bessere Noten gegen gewisse Dienste im Bett am Kunden, oder anderswo; Juristenkollegen verschaffte er gegen Geld die Chance auf den Doktortitel. Hamburger Abendblatt online am 04.04.2008: Thomas A. (53), Jura-Professor aus Hamburg-Blankenese, wurde am 02.04.2008 vom Landgericht Hildesheim zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe wegen Bestechlichkeit verurteilt. *358) Der nächste Fall: Tatort: Wittingen , Wittinger Ölmühle , … wieder angehende Rentner in Untreuegeschichten verwickelt … , … alles Zufall ? … newsclick.de online am 03.04.2008: Die Wittinger Ölmühle wurde in die Pleite getrieben. Es müsse ein Wunder geschieht, sonst müsse der Insolvenzantrag gestellt werden, meinte am 02.03.2008 Ernst von der Ohe, Aufsichtsratsvorsitzender der Wittinger Biodiesel-Genossenschaft, welche die Ölmühle betrieb. Der niedersächsische Landvolk-Präsident und Vorstandsvorsitzende Werner Hilse beantragte Insolvenz. Und gegen Karl Niebuhr und Jörg-Joachim Schulze ermittelt der Staatsanwalt. Entweder war von der Ohe nicht informiert oder er hielt mit seinem Wissen hinterm Berg: Das Wunder geschah nicht. Der Vorstandsvorsitzende der Wittinger Biodiesel und niedersächsische Präsident des Bauernverbandes Hilse erklärten am 02.03.2008 in einer Pressemitteilung, die über das Landvolk Niedersachsen verbreitet wurde: "Der Vorstand hat am 31. März Insolvenz angemeldet." Die Besteuerung der Biokraftstoffe sei verantwortlich, so meinte Hilse. Noch Ende 2007 habe das Land Niedersachsen schriftlich eine Bürgschaft zugesagt, deren Höhe Hilse nicht bezifferte. Die Bemühungen, die geforderten Bedingungen des Landes zu erfüllen, darunter die Einbeziehung eines starken Partners, hätten nicht zum erhofften Erfolg geführt. "Der Betrieb der Ölmühle, die sieben Mitarbeiter beschäftigte, ruhe seit einigen Monaten", sagte Hilse. Die Entlassung der Mitarbeiter zum 01.11.2007 löste eine Rückforderung von EU-Fördermitteln aus, die durch die Stadt Wittingen und den Landkreis aufgestockt waren. "Wir müssen insgesamt 260 000 Euro plus Zinsen zurückfordern", erklärte Jörg Burmeister von der Kreis-Wirtschaftsförderung. Offensichtlich reichte auch eine vom Landvolk Gifhorn Anfang 2007 der Biodiesel gewährte Finanzspritze über 400 000 Euro zur Rettung des angeschlagenen Unternehmens nicht aus. Landvolkvorsitzender Jörg-Joachim Schulze (43) erklärte bereits: "Die Verbandsmitglieder wurden am 11.02.2008 darüber informiert." Pikant: Karl Niebuhr (65) war zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung sowohl Geschäftsführer des Landvolks als auch Vorstand der Wittinger Biodiesel. Niebuhr schied bereits Anfang Januar 2008 aus dem Vorstand der Biodiesel aus und ging zum 31.03.2008 als Landvolk-Geschäftsführer in den Ruhestand. Oberstaatsanwalt Bernd Seemann vom Landgericht Hildesheim erklärte am 02.04.2008: "Wir haben aber wegen der Darlehensgewährung Vorermittlungen gegen Karl Niebuhr und Jörg-Joachim Schulze aufgenommen." *359) Der nächste Fall: Tatort: Sinntal Fuldaer Zeitung online am 03.04.2008: Eine 51-Jährige Frau aus dem Sinntal war Geschäftsführerin zweier Firmen, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten. Dennoch meldete die Geschäftsführerin nicht, wie es ihre Pflicht gewesen wäre, Insolvenz an. Im Gegenteil: Sie bestellte noch Waren bei einem Lieferanten im Wert von mehreren tausend Euro, die sie später nicht bezahlen konnte. Vor Amtsrichter Thomas Russell zeigte sie sich geständig. Das rechnete ihr der Richter strafmildernd an, ebenso die Tatsache, dass sie bislang ein straffreies Leben geführt und mittlerweile für eine weitgehende Schadensregulierung gesorgt hat. Letztlich verwarnte er die Angeklagte wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung in drei Fällen, Betrugs sowie Insolvenzverschleppung und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (180 Tagessätze zu je 20 Euro), allerdings mit einem Strafvorbehalt. Das bedeutete, sie muss den Betrag nur zahlen, wenn sie innerhalb einer Bewährungszeit von zwei Jahren erneut strafrechtlich in Erscheinung tritt. Außerdem wurde sie zur Zahlung einer Geldbuße von 900 Euro an die Staatskasse verpflichtet. *360) Der nächste Fall: Tatort: Gemeinde Jesberg , … wieder öffentlicher Dienst … NordHessenNews online am 03.04.2008: In 45 Fällen gewerbsmäßiger Untreue und gewerbsmäßigen Betruges erhob die Staatsanwaltschaft Kassel Anklage gegen den ehemaligen Büroleiter der Gemeinde Jesberg, Herrn Bernd F. Nach den Ermittlungen der Behörde soll der ehemalige Büroleiter in Ausnutzung seiner Amtsstellung die Tat begangen haben, was als besondere Schwere der Tat gewertet werden müsste. Herangezogen wurde der Zeitraum von 2003 bis zur fristlosen Entlassung, im Herbst 2007. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, in diesem Zeitraum Beweise über die Veruntreuung von etwa 100.000 Euro zu Gunsten des nunmehr Angeklagten gesichert zu haben. Damit soll es zu einer Verfahrensbeschränkung kommen. Die tatsächliche Summe soll nach Angaben des Akteneinsichtsausschusses der Gemeinde Jesberg mit 175.000 Euro deutlich höher und die Verfehlungen sollen danach bis in das Jahr 1996 zurückreichen. Bürgermeister Günter Schlemmer der Gemeinde Jesberg meinte diese Summe im Wege einer Zivilklage ganz sicher einfordern zu können. Er bestätigt die Angaben der Staatsanwaltschaft. Der Bericht des Akteneinsichtsausschusses warf dem Büroleiter vor, über einen Zeitraum von über 10 Jahren, massiv Überstunden eigenmächtig und ungerechtfertigt abgerechnet und sich darüber hinaus selbst befördert zu haben. Bürgermeister und Rechnungsprüfungsamt sollen davon nichts bemerkt und das Rechnungsprüfungsamt habe sich - nach dem Ausschussbericht - bei Überprüfung der Belege auf das gute Vertrauensverhältnis und die Aussage „Ich bin befördert worden" verlassen. Offensicht soll auch hier in diesem Fall Versagen der Kontrollinstanzen vorgelegen haben. Es blieb zu Fragen, weshalb die massiven Summen nicht auffielen. Die Staatsanwaltschaft sah ausdifferenzierte Methoden der Verschleierung seitens des angeklagten Büroleiters. Dennoch wurde in o.g. Zeitraum 11 Mal geprüft und 10 Mal nichts entdeckt. *361) Der nächste Fall: Tatort: Landesbetrieb für Vermögen und Bau-Amt in Karlsruhe , … wieder öffentlicher Dienst … ka-news.de / Karlruhe online am 06.04.2008: Ein 39-jähriger Ex- Sachbearbeiter musste sich vor dem Amtsgericht Karlsruhe wegen zweier Vergehen der Bestechlichkeit verantworten. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Im November 2005 soll der Angeklagte als Ex-Angestellter des Landesbetriebs Vermögen und Bau-Amt Karlsruhe ein öffentliches Ausschreibungsverfahren manipuliert zu haben. Anlässlich des Verkaufs des ehemaligen Forstamts in Karlsbad-Langensteinbach hatte ein Bieter dafür 375.000 Euro geboten. Der Angeklagte soll diesem daraufhin mitgeteilt haben, dass bereits ein höheres Gebot vorliege, er aber ein zurückdatiertes Nachgebot gegen die Zahlung einer Provision von zwei Prozent berücksichtigen werde. Im zweiten Fall, dem Verkauf des Forsthauses in Kürnbach, habe der Beschuldigte gegenüber einem Interessenten zu erkennen gegeben, dass er ihm gegen die Zahlung einer Provision den von der Amtsleitung erwarteten Erlös mitteilen würde. Nachdem dieser dann ein Gebot in Höhe von 165.000 Euro abgab, soll der Angeklagte am 16.08.2007 die geforderte Zahlung von 5.000 Euro in einem Restaurant entgegen haben, und wurde daraufhin festgenommen. *362) Der nächste Fall: Tatort: Verein für Kinder-, Jugend- und soziale Hilfen in Kiel (KJSH) Kieler Nachrichten online vom 09.04.2008: Wegen gewerbsmäßiger Untreue in 15 besonders schweren Fällen hatte ein Schöffengericht den ehemaligen Leiter der Finanzabteilung eines gemeinnützigen Kieler Vereins am 08.04.2008 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil wurde rechtskräftig. Der 59-jährige Angeklagte hatte zuvor gestanden, über einen Tatzeitraum von mehr als drei Jahren hinweg immer wieder hohe Summen von bis zu 100000 Euro von den Vereinskonten für eigene Zwecke abgezweigt zu haben - insgesamt 702000 Euro. Geschädigt wurde der Verein für Kinder-, Jugend- und soziale Hilfen in Kiel (KJSH), der nach Angaben des Angeklagten sich und sieben Tochtergesellschaften durch staatliche Betreuungssätze für rund 3000 Plätze finanziert. Mit hohen Gewinnen, wie Verteidiger Wulf-J. Rusitska ausführte: Der Verlust habe nicht etwa arme Kinder, sondern kapitalistische Wirtschaftsunternehmen getroffen. Im Mai 2005 hatte der geständige Angeklagte sein Strafverfahren mit einer Selbstanzeige ins Rollen gebracht. Im Polizeiprotokoll der ersten Vernehmungen hatte der Angeklagte erklärt, er habe kurz vor einer Kassenprüfung durch ein externes Institut die Flucht nach vorne angetreten, da sowieso alles aufgeflogen wäre. Am 08.04.2008 behauptete er dagegen, andere wären ihm wohl nie auf die Schliche gekommen. Bis auf 60000 Euro soll er inzwischen alles zurückbezahlt haben. Bei gut 5000 Euro Monatsbrutto, so erklärte der nicht vorbestrafte Angeklagte mit brüchiger Stimme zum Tatmotiv, habe er seinen „gesellschaftlichen Verpflichtungen nicht nachkommen“ können. Weil er nicht zurückstehen und auch mal jemanden zum Essen einladen wollte, habe er sich nach vergeblichen Bemühungen um eine Gehaltserhöhung selbst bedient, „um das Gesicht zu wahren“. Dazu gehörten offenbar auch teure Autos und eine Ferienwohnung in der Schweiz. Seine Ehefrau soll von dem plötzlichen Geldsegen - im Schnitt ein Monatsplus von stolzen 19000 Euro - überhaupt nichts bemerkt haben. Ihre Haushälfte und ihr Auto durfte sie später behalten. Der Verein versuchte „sich Vermögenswerte „reinzuziehen, die ihm nicht zustanden“, berichtete Rechtsanwalt Rusitska. „Nicht besonders nett“ sei das gewesen. Sein Mandant leide heute an schweren Depressionen, sei arbeitsunfähig und lebe von 1300 Euro Rente. Psychologische Hilfe könne er sich nicht leisten. *363) Der nächste Fall: Tatort: Internationalen Gutenberg-Gesellschaft in Mainz Allgemeine Zeitung / Bad Kreuznach online am 09.04.2008: Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen die ehemalige Buchhalterin der Internationalen Gutenberg-Gesellschaft Mainz auf. Die Frau hat nach Angaben des Vereins, der 1300 Mitglieder zählte, sei mindestens fünfstellige Summe unterschlagen worden. Nach einer Vorstandssitzung machte die Gesellschaft die Unterschlagung von Vereinsgeldern am 08.04.2008 öffentlich. Als Präsident der Gutenberg-Gesellschaft erklärte Oberbürgermeister Jens Beutel (SPD), dass zusammen mit dem Vorstand das Präsidium für "rückhaltlose Aufklärung" sorgen wolle. Die Gutenberg-Gesellschaft habe im März 2008 Strafanzeige gegen die Buchhalterin gestellt. Die Buchhalterin hat ihr Fehlverhalten nach Darstellung der Gesellschaft eingeräumt. Einen Tag später, am 19.03.2008, kündigte ihr das Präsidium der Gesellschaft fristlos. Der Vorstand der Gutenberg-Gesellschaft verständigte sich darauf, in einer Sondersitzung "strukturelle und organisatorische Maßnahmen" zu beschließen, "um vergleichbare Vorgänge für die Zukunft auszuschließen". Der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Puderbach bestätigte: "Wir ermitteln gegen die Frau wegen des Verdachts der Untreue." Die Unterschlagungen waren ans Tageslicht gekommen, nachdem der Finanzausschuss der Gutenberg-Gesellschaft bei der Aufstellung des aktuellen Haushaltsplans erhebliche Finanzlücken festgestellt hatte. Eine Überprüfung der Haushaltsrechnung durch die Geschäftsführerin der Gutenberg-Gesellschaft, Cornelia Gisevius, und den neuen Schatzmeister, Sparkassen-Vorstandschef Hans-Günter Mann, in Zusammenarbeit mit dem städtischen Revisionsamt belegte Unterschlagungen in mindestens fünfstelliger Höhe. Die Unterschlagungen seien für die Jahre 2005 bis 2008 nachgewiesen worden. Da die Frau aber schon seit 2001 bei der Gesellschaft angestellt war, müsse ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft die endgültige Schadenshöhe ermitteln. *364) Der nächste Fall: Tatort: RAVENSBURG, … ein Bio-Hof im württembergischen Allgäu … Schwäbische Zeitung online am 09.04.2008: Ein Bio-Hof im württembergischen Allgäu kam ins Visier der Staatsanwaltschaft. Die Liste der Vorwürfe: Der Besitz von Marihuana … Dem 54-Jährigen Günter M. und Hofbetreiber wurden Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen. Den ersten Tipp für den Fall bekamen die Behörden von einer "ortsansässigen Bank in Ravensburg", sagte am 08.04.2008 Polizeichef Thomas Föhr. Das war im Januar 2007. Eine sogenannte Geldwäsche-Verdachtsanzeige brachte den Stein ins Rollen. Mehr als ein Jahr lang hatten Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Ravensburg sowie Steuerfahndung Ulm auf diesen Tag hingearbeitet. Verdacht der Staatsanwaltschaft: Der 54-Jährige Günter M. habe Scheinfirmen geführt, soll Geldwäsche und Steuerhinterziehung betrieben haben, und er habe Rechnungen und Geschäftsbeziehungen erfunden, die es nie gab. Die Staatsanwaltschaft ging von einer Schadenssumme 7,2 Millionen Euro aus. Folge: Die Razzia am morgen des 08.04.2008 … Die Ermittler durchsuchten gleichzeitig an 35 Orten. 400 Beamte waren im Einsatz, durchsuchten Büros, Privaträume und Bauernhöfe in den Landkreisen Ravensburg und Biberach. Selbst Banken in Wien und Basel nahmen die Ermittler ins Visier. Bis zum Mittag saßen ein Hauptverdächtiger und sechs weitere Personen in Haft. Zudem wurden Computer sichergestellt, Akten mitgenommen und 310 000 Euro Bargeld konfisziert. Der 54-Jährige Günter M. musste am 09.04.2008 vor den Haftrichter. Zudem wurde bekannt, dass der 54-Jährige Günter M. sowohl auf dem Michaelshof zwischen den Örtchen Seibranz und Treherz im Kreis Ravensburg als auch auf einem Anwesen in Tristolz bei Ellwangen im Kreis Biberach die Bewohner systematisch beeinflusst und beherrscht haben soll. "Alles war stark zentralisiert auf den Chef", sagte der leitende Oberstaatsanwalt Herbert Heister. Auffällig wurde die Lebensgemeinschaft auf dem Hof auch Nachbarn, die dubiose Kreise vermuteten, schliesslich habe die Gemeinschaft gerade zwei beeindruckende landwirtschaftliche Gebäude gebaut, die sehr kostspielig ausgesehen haben sollen, und laut Website sollen die Menschen dort "im Einklang zwischen Mensch, Natur und Kunst" und nach der Lebensphilosophie der "Kosmobiodynamischen Leitgedanken" leben. Vier Familien sollen den damals sehr heruntergekommenen Hof vor mehr als zehn Jahren übernommen, und ihn zu einem zirka fünf Hektar großen Lebensmittelbetrieb ausgebaut haben. Die Bewohner sollen sich abgeschotteten haben, hätten den Hof mit Videokameras überwacht und schützten sogar ihre Computer mit besonderer Software gegen fremde Einblicke, wobei die Kinder jeden Tag nach Aichstetten in die Schule fahren würden. Schon 2004 hatten 266 Beamte das Anwesen gestürmt, um nach Beweisen zu suchen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete damals: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Auf 70 000 Euro bezifferten die empörten Grünen im baden-württembergischen Landtag die Kosten des Einsatzes, wobei die Ermittlungen seinerzeit im Sande verlaufen seien. *365) Der nächste Fall: ... 6 Jahre Ermittlungen ... und keine Anklage ... Tatort: Düsseldorf Verivox online am 02.04.2008: Caviar Creator betreibt in mecklenburgischen Demmin die weltgrößte überdachte Aquakulturanlage zur Störzucht und Caviarerzeugung. Die Aquakultur ist eine der wenigen echten Wachstumsbranceh - das Unternehmen war deshalb mit dem Plan eines baldigen Börsenganges im Jahre 2002 an den Start gegangen. Bald jedoch zerschlugen sich diese Pläne, weil die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf, dem Sitz der Deutschland-Niederlassung, Ermittlungen u.a. wegen Subventionsbetrug aufnahm. Das Unternehmen muss sich seitdem immer wieder mit negativer Berichterstattung auseinandersetzen. Im Zuge der Ermittlungen wurden auch die ursprünglich schriftlich zugesicherten Fördermittel des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern nicht ausgezahlt. Auch der Bau weiterer Aquakulturanlagen an internationalen Standorten verzögert sich, weil Investoren sich wieder zurückzogen. Mittlerweile laufen die Ermittlungen über fünf Jahre, ohne dass es zur Erhebung einer Anklage oder zur Einstellung der Ermittlungen gekommen ist. Frank Schaefer, Gründer und CEO des in Nevada/USA ansässigen Unternehmens, wurde im Februar 2008 erstmals von der Staatsanwaltschaft vernommen. *366) Der nächste Fall: Tatort: Herzogenrath bei Aachen / Enwor (vorher Aseag Energie) Aachner Zeitung / Herzogenrath online am 10.04.2008: Drei Angeklagte hatten sich vor der ersten Großen Strafkammer des Aachener Landgerichts zu verantworten. Der Vorsitzenden Richter: Herr Arno Bormann verantworten. Die Angeklagten: Der ehemalige Herzogenrather CDU-Vorsitzende Jürgen Gennen (44). Der Aachener Tiefbauunternehmer Bernd F. (51) Der Herzogenrather Kaufmann Ingo K. (44) Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Bei Gennen soll es Bestechlichkeit und Dienstpflichtverletzungen gegeben haben. Bei den anderen sollen "Hilfeleistungen zur Untreue" getätigt worden sein. Zwischen Gennen, damals Mitarbeiter von Aseag Energie und jetzt immer noch des Rechtsnachfolgers Enwor, und F. soll eine "stillschweigende Übereinkunft" gegeben haben, der Firma Aufträge zuzuschanzen, wofür sich der Unternehmer mit "geldwerten Leistungen" bedankt haben soll. Dabei listete der Staatsanwalt Jost Schützeberg für einen zweijährigen Zeitraum ab Mai 2002 eine Fülle von Gaben auf, wobei eine komplette Leder-Sitzgarnitur mit 9500 Euro den höchsten Wert gehabt haben soll. F.hatte ein Steuerstrafverfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer, und machte von seinem Recht zur Aussageverweigerung Gebrauch Gennen und K. äusserten sich detailliert. Dabei wurde Gennen von K. heftig beschuldigt. *367) Der nächste Fall: Tatort: Regensburg Südfinanz / KN-Unternehmensgruppe kanal8.de online am 11.04.2008: Gegen den ehemaligen Geschäftsführer KN-Unternehmensgruppe Franz Nerb nahm die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des versuchten Betrugs, der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung und des vorsätzlichen Bankrotts. Sollte Nerb jemals verurteilt werden, so würde ihm entweder eine Geld- oder gar eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. Schon Ende 2007 hatte die Justiz sowohl die Räume der Südfinanz in Regensburg als auch Nerbs Privatgebäude durchsucht und dabei kistenweise Material mitgenommen. Die ehemaligen KN-Gesellschaftern konnte mangels Vermögen nicht zur Schadensrückführung hinzugezogen werden. Rund 12 Millionen D-Mark hatten 500 Anleger in drei Fonds der sogenannten KN-Unternehmensgruppe, deren Geschäftsführer Franz Nerb war, eingezahlt. Franz Nerbs Firma Südfinanz hatte damals die Fonds verkauft. Nach einem Urteil des Regensburger Landgerichts soll die Südfinanz in der Haftung stehen, weil der Vertrieb der Fonds grundsätzlich über sie erfolgt wäre. Diese Fonds wurden 2007 geschlossen. Der Verbleib des Geldes war unklar. Laut Prospekt hatten die Anleger im Jahr 1995 unter anderem Anteile an einem Einkaufszentrum erworben, allerdings waren die Fonds niemals Eigentümer der Immobilien. *368) Der nächste Fall: Tatort: Perl Saabrücker Zeitung online am 14.04.2008: Gegen die Ex-Chefs der Fixemer-Spedition mit Sitz in Perl. die Brüder Joachim (43) und Christian (38) Fixemer, wurde ein Mamutprozess geführt. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die Brüdern sollen illegale Einschleusung und Beschäftigung osteuropäischer Lkw-Fahrer, Nichtzahlung von Sozialabgaben in Millionenhöhe, Urkundenfälschung und Bestechung im Ausland bagangen haben. Daran beteiligt soll ein ehemals leitender Mitarbeiter gewesen sein, der für das Osteuropageschäft zuständig war. Das Osteuropa-Geschäft in den 90er Jahren und dessen besondere Regeln habe eine entscheidende Rolle gespielt. Damals, nach dem Fall der Berliner Mauer, sollten die Waren der Marktwirtschaft zu den neuen Absatzmärkten. Den enormen Transportbedarf versuchten Speditionen zu befriedigen, unter anderem Fixemer. Zunächst versuchte man es mit osteuropäischen Subunternehmern, das klappte nicht. Dann sollten deutsche Fahrer die Osteuroparouten bedienen, das klappte auch nicht. Darauf sei ab Mitte der 90er Jahre nach und nach das "System Fixemer" geschaffen worden: Teile der Flotte aus Zugmaschinen und Sattelauflegern solen bei osteuropäischen Töchtern zugelassen worden sein, dort seien auch die Fahrer rekrutiert worden. Zentral gesteuert aus Perl sei alles mit modernster Satellitennavigation. Jede Zugmaschine, jeder Aufleger und jeder Fahrer habe geortet, disponiert und eingesetzt werden können. Das System habe floriert, wohl auch wegen der niedrigen Löhne ist Osteuropa. Und Fixemer expandierte, und soll zuletzt 1300 Zugmaschinen und 2300 Sattelaufleger auf den Straßen gehabt haben. Dann kam 1998 die Krise in Russland und über Nacht sank der Transportbedarf. Schätzungsweise 400 Fixemer-Zugmaschinen standen still. Neue Märkte waren nötig. Und die gab es bereits - allerdings in Westeuropa, innerhalb der EU. Doch innerhalb der EU hatten osteuropäische Lkw und Fahrer eigentlich nichts zu suchen. Erlaubt war ihnen nur der grenzüberschreitende Transport von Osteuropa in die EU oder umgekehrt, so die Anklagevertreter. Also habe Fixemer sich die dafür benötigten Transitgenehmigungen beschafft, angeblich auch mit Bestechung ausländischer Amtsträger. So hätten sie dann die Transporte auch innerhalb der EU abwickeln können. Etwa mit einem Fahrer aus Litauen, einer Zugmaschine aus Georgien und einem Anhänger aus Aserbaidschan. Das sei irgendwann bei Polizeikontrollen aufgefallen, und der Fall Fixemer kam ins Rollen. Ähnlich erging es übrigens einer anderen, großen süddeutschen Spedition. Deren Ex-Chef wurde kürzlich vom Landgericht Stuttgart wegen ähnlicher Praktiken im etwas größeren Stil zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. *369) Der nächste Fall: ... wieder ein Bürgermeister ... wieder öffentlicher Dienst ... Tatort: Wertingen Augsburger Allgemeine online am 14.04.2008: Die Augsburger Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen "Untreue" gegen den früheren Wertinger Bürgermeister Dietrich Riesebeck auf. Vor dem Hintergrund der sonst offensicht erfolgreichen Wirtschaftsförderungspraxis stellte sich im Jahr 1999 die Frage, ob man der Metallbaufirma Krauß helfen könne, die trotz guter Auftragslage in Liquiditätsschwierigkeiten geraten war. Der damalige Bürgermeister Dietrich Riesebeck erinnerte sich: "Es bestand 1999 die Gefahr, dass die Firma Konkurs anmelden musste. 120 Arbeitsplätze waren gefährdet. Intensive Gespräche mit den Banken, dem Landratsamt und einem Wirtschaftsprüfer überzeugten die Stadträte, dass Metallbau Krauß nach wie vor eine gute Zukunft habe. Die Stadt Wertingen gewährte der Firma deswegen 1999 ein Arbeitsplatz-Sicherungsdarlehen von 750.000 Mark - und daraufhin öffneten auch die Banken wieder ihre Kassen. Der Rettungsplan war zunächst erfolgreich. Die Firma war bereits so weit gesichert, dass sie zwei Jahre später sogar 300.000 Mark an die Stadt zurückgab. Doch nach einigen Monaten erfolgte ein weiterer Liquiditätsengpass, so dass die Stadt mit diesen 300.000 Mark der Firma wieder unter die Arme griff. Als wiederum zwei Jahre später, am 1. Juli 2003, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, stand Metallbau Krauß immer noch mit 750.000 Mark bei der Stadt in der Kreide. Als Insolvenzverwalter wurde der Augsburger Rechtsanwalt Rainer U. Müller beauftragt. Auffällig: In den Räumen der früheren Firma Metallbau Krauß zogen ab 2006 die Firma Baufrank und seit 2008 die Firma Eitle Glas- und Metallbau ein. Der amtierende Wertinger Bürgermeister, Willy Lehmeier, bestätigte: "Wir haben die 750.000 Mark nicht zurückbekommen!" Da alle Unterlagen der Stadt von der Staatsanwaltschaft mitgenommen worden sind, konnte Lehmeier keine Details über eventuelle Sicherheiten für diesen Kredit nachschlagen. Annahme: Das sich der Stadtrat damals im Vertrauen auf den erwarteten Aufschwung der Firma Krauß zu diesem Darlehen entschlossen habe. *370) Der nächste Fall: ... endlich mal wieder ein Urteil ... hier gabs 6 Jahre und 6 Monate Knast für einen Hausverwalter als angehender Rentner ... Soviel Knast müsste es für Insolvenzbetrug und Firmenbestatter auch mal geben ... Tatort: Lippe Mindener Tageblatt online 15.04.2008: Wegen Untreue in 619 Fällen ist ein Hausverwalter aus Lippe zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Über vier Jahre hatte der 63-jährige Hans-Jürgen H. die sogenannten Hausgeldkonten bei 59 Wohnungseigentümergesellschaften geplündert. Der entstandene Schaden wurde mit 280 000 Euro beziffert. Die Hausgeldkonten dienten als Rücklage für Instandsetzungen und Nebenkosten. Von diesen Konten zweigte H. Geld ab, um eine Zahnarztrechnung der Ehefrau oder die Heizöl-Lieferung für das eigene Wohnhaus zu bezahlen. *371) Der nächste Fall: Tatort: Würzburg radiogong online am 15.04.2008: Das Würzburger Amtsgericht hat einen Prokuristen einer Würzburger Brauerei zur Zahlung von 10.000 Euro verurteilt: Der 55-jährige hatte mit einen LKW 11 Paletten Leergut vom Gelände geschafft – einen Lieferschein hatte der Mann jedoch nicht. Die leeren Wasserkästen hatten eine Wert von gut 1.300 Euro – 10.800 Euro musste der Prokurist bezahlen, der nach seiner Tat von der Brauerei entlassen worden war. *372) Der nächste Fall: Tatort: Esslingen ad-hoc-news online am 15.04.2008: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart erhob Anklage gegen einen Wertpapierberater wegen Untreue und Betrug in Millionenhöhe. Der 46-Jährige soll von 1997 bis 2000 Anleger um insgesamt rund 1,3 Millionen Euro ihres Vermögens gebracht haben Er soll in 36 Fällen der Untreue und 21 Fällen des Betruges begangen haben, wobei er in insgesamt 33 Fällen „gewerbsmäßig“ begangen habe. Der gelernte Bankkaufmann aus Esslingen lebte zuletzt im kanadischen Toronto. Im März 2008 wurde er aufgrund eines seit fast fünf Jahren bestehenden internationalen Haftbefehls nach Deutschland ausgeliefert. Er musste sich in Untersuchungshaft begeben. Der Beschuldigte soll von Stuttgart aus mehr als hundert Personen in ganz Deutschland angeboten haben, ihr Kapital in ausländische Aktien oder in Anteile von Gesellschaften zu investieren, die von ihm selbst geführt worden seien. Das Vermögen der Anleger habe der mit Geldnöten kämpfende Mann jedoch zu großen Teilen für eigene Zwecke verbraucht. So habe er private Kredite bedient sowie Steuerschulden, Reisekosten und Rechnungen bezahlt. Im Übrigen habe er das Kapital vor allem in Aktien des kanadischen Unternehmens Northfield Minerals investiert. Diese Aktien verloren jedoch innerhalb kurzer Zeit erheblich an Wert, worüber der Beschuldigte die Anleger nicht ordnungsgemäß informiert habe. *373) Der nächste Fall: … wieder mal der öffentliche Dienst … , … aber wenigstens mit Verurteilung … Tatort: Gera , die ARGE , … Geld für die Arbeitslosen habe der Staat nicht mehr, die Sachbearbeiter der ARGE bedienten sich selbst … tlz online am 15.04.2008: Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt, wurde am 13.04.2008 eine ehemalige Arge-Mitarbeiterin vor dem Amtsgericht Gera verurteilt. Damit sah das Schöffengericht unter Vorsitz von Dr. Frank die vorgeworfene Untreue als erwiesen an. Das Gericht habe der jetzt 44-Jährigen die Auflage erteilt, den Schaden weiter auszugleichen, der sich auf rund 59 000 Euro belaufen haben soll. Die Frau aus Gera hatte vor Gericht eingeräumt, zwei fiktive Bedarfsgemeinschaften angelegt zu haben. Sie veranlasste dann die Auszahlung der Sozialleistungen durch die Arge (Arbeitsgemeinschaft von Stadt und Arbeitsagentur zur Betreuung Arbeitsloser) auf ihr eigenes Konto. Davon habe sie einen aufwändigen Lebensstil für ihre Familie finanziert. *374) Der nächste Fall: Tatort: München , … auch ein Anwalt wurde mal verurteilt … Heise newsticker online am 16.04.2008: Der bekannte Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth (60 Jahre und fast in Rente) wurde am 16.04.2008 verurteilt. Wegen zwei Fällen von Untreue ausgesprochenen Bewährungsstrafen von sechs und sieben Monaten, wurde letztendlich eine elf monatige Monate Starfe (Az. 26 Ns 241 Js 203139/05). Anlass der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München I war eine erstinstanzliche Verurteilung aus dem Jahre 2006 zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Gravenreuth hatte nach Erkenntnis des Gerichts Mandantengelder einbehalten und als Entschuldigung unter anderem angebliche Fehler seines Personals und "Überlastung" seinerseits ins Feld geführt. Zudem hatte er versucht, eine Verurteilung zu verhindern, indem er behauptete, sein Mandant wäre dazu verpflichtet gewesen, ihm seine Kontonummer mitzuteilen, weil er andere Zahlungsformen nicht akzeptieren würde. Nach Angaben des Gerichts war die finanzielle Ausstattung der Kanzlei zu diesem Zeitpunkt schlecht. Auf das in der ersten Instanz gefällte Strafmaß wirkte sich aus, dass Gravenreuth dem Gericht zufolge "einschlägig vorbelastet" war und "keinerlei Schuldeinsicht" zeigte. Daneben fiel auch eine Vorstrafe wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen ins Gewicht. Nachdem er sich mit der Staatsanwaltschaft auf eine Begrenzung der Gesamtstrafe aus dieser und einer weiteren Verurteilung wegen Untreue im Februar 2008 geeinigt hatte, nahm Gravenreuth die Berufung zurück. Bei dem daraufhin gesprochenen Urteil berücksichtigte das Gericht, dass Gravenreuth mittlerweile begonnen hat, dem Geschädigten das ihm vorenthaltene Geld auszuzahlen und somit eine gewisse Einsicht zeigen würde. *375) Der nächste Fall: ... und wieder eine Verurteilung ... Tatort: Energietechnik-Unternehmen aus Bestwig sauerlandthemen online am 18.04.2008: Ein Jahr Haft auf Bewährung wegen Subventionsbetrugs – so lautete im Juni 2007 das Urteil des Schöffengerichts Meschede gegen den Geschäftsführer von zehn Energietechnik-Unternehmen aus Bestwig. Die Bewährungszeit war mit vier Jahren ungewöhnlich lang. Außerdem sollte der 45-Jährige 2000 Euro an das Kinderhospiz Balthasar in Olpe zahlen. Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug, Nicht-Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Eingehungsbetrug: Das waren die Vorwürfe, denen sich der Geschäftführer mehrerer Energietechnik-Firmen aus Bestwig vor dem Amtsgericht zu stellen hatte, "Ich bin Ingenieur, kein Kaufmann", sagte der 45-jährige Angeklagte vor dem Schöffengericht in Meschede. Das Firmengeflecht sei die Idee eines Steuerberaters gewesen. Auch die vorsitzende Richterin hielt zugute, dass man bei der Vielzahl von GmbHs schon mal den Überblick verlieren könne. Genau das ist es auch, was den Prozess erschwert. In Warstein soll er staatliche Zuschüsse für einen neuen Heizkessel kassiert, dann aber einen alten Kessel eingebaut haben. Im Falle eines Wohngebietes in Wehrstapel ist es die Rechnung für einen nicht existierenden Heizkessel, die ihm den Vorwurf des Subventionsbetruges eingebracht hat. Der Angeklagte bestritt, die zuständigen Behörden getäuscht zu haben. Alles sei klar abgesprochen gewesen. Die zu diesem Anklagepunkt gehörten Zeugen wollten diese Ansicht nicht zu bestätigen. Weil die Forstämter Subventionen zurückforderten, musste erst eine der zahlreichen Firmen Insolvenz anmelden, dann die nächste. Über die Rechtmäßigkeit der Rückforderung gab es auch Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg. Dass Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt worden seien, sei zwar unbestreitbar, aber eigentlich nicht Schuld des Angeklagten. Ein Mitarbeiter war überfordert, meinte der Angeklagte nicht nur zu diesem Tatbestand. Auch die unterlassene Eröffnung von Bilanzen und Insolvenzverfahren sei gehe auf Rechnung eines Mitarbeiters, der nicht richtig gearbeitet habe. "Ich bin nicht für seine Arbeitseinteilung zuständig", meinte der Angeklagte. "Als Geschäftsführer aber verantwortlich", sagte die Richterin. Auch den Vorwurf, Fördermittel von über 250 000 Euro für eine Holzhackschnitzel-Heizanlage mit falschen Angaben und fingierten Rechnungen erschlichen zu haben, wies der Angeklagte von sich. Verzögerungen beim Einbau eines Heizkessels waren nach Ansicht des Angeklagten auch durch das Forstamt Meschede verschuldet worden. Ein Mitarbeiter des Forstamtes habe aufgrund einer persönlichen Bekanntschaft über die Versäumnisse eines weiteren Vertragspartners großzügig hinweg gesehen. Der von einer der Schwesterfirmen in Rechnung gestellte neue Heizkessel, sei auch tatsächlich in dem Heizwerk in Wehrstapel eingebaut worden. Dagegen steht die schriftliche Aussage eines ehemaligen Mitarbeiters, nach der diese Firma besagten Heizkessel noch nicht einmal bei einem Hersteller bestellt habe." "Lüge" nannte das der Angeklagte und verwies darauf, dass dieser Mitarbeiter nun im Vertrieb des Kessel-Herstellers arbeite. Weil sich der Angeklagte für unschuldig und die Staatsanwaltschaft die Strafe für zu gering hielt, trafen sich beide Parteien am 17.04.2008 zur Berufung vor dem Landgericht. Dort wurde dem Angeklagten nach intensiven Verhandlungen mit der Berufungskammer aber klar, dass die Strafe durchaus noch höher ausfallen könnte. Er zog seinen Berufungsantrag zurück und auch der Staatsanwalt begnügte sich mit dem Mescheder Urteil. *376) Der nächste Fall: Tatort: Berlin , Bundeskriminalamt und Daimler-Niederlassung , … BKA ? aber die sollen doch gegen Korruption ermitteln … DIE WELT online am 18.04.2008: Die Berliner Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen in einem Korruptionsfall gegen einen Regierungsdirektor des Bundeskriminalamts (BKA) und zwei Berliner Mitarbeiter des Autokonzerns Daimler auf. Die Stuttgarter Daimler-Zentrale bestätigte die Ermittlungen und teilte zudem mit, der Vorgang werde auch bei Daimler intern untersucht. "Gegen den Beamten wird wegen Vorteilsnahme und gegen die Konzernmitarbeiter wegen Vorteilsgewährung ermittelt", so die Staatsanwaltschaft. Die Berliner Kriminalpolizei hatte den verdächtigen Beamten vor einigen Tagen mitten aus einer Sitzung heraus zur Vernehmung geholt. Nach den Erkenntnissen soll der in der Berliner BKA-Außenstelle für das Fahrzeugwesen zuständige Beamte Geschäftbeziehungen zu der Daimler-Niederlassung für private Zwecke genutzt haben. "Im Rahmen dieser Kontakte hat er dann offenbar den Wunsch nach einem Mercedes zu günstigen Konditionen geäußert", so ein Kriminalbeamter: "Offenbar wurde nicht der offizielle Kaufpreis verlangt, sondern die zu zahlenden Summe deutlich nach unten korrigiert." *377) Über den Fall „Schuhfabrik Rohde“ wurde bereits weiter oben unter *296) anfänglich berichtet. Es folgte die Verurteilung. Frankfurter Rundschau am 18.04.2008: Den Schaden in Höhe von 40 Millionen Euro wurde in der Anklage zur Debatte gestellt. Jahrzehnte führte der heute 73-Jährige die traditionsreiche Schuhfabrik Erich Rohde - und soll zuletzt mit fast allen Mitteln gegen den Niedergang gekämpft haben. Die Pleite konnte er trotzdem nicht abwenden Die Firma Rohde hat inzwischen, mit noch 300 der einstigen 500 Beschäftigten, einen neuen Eigentümer. Gegen Schmitt wurde am 18.04.2008 vor dem Marburger Landgericht der Prozess wegen dreifachen Betrugs eröffnet. Gleich dreifacher Betrug wurde in der Anklageschrift vermerkt. Die Staatsanwalrschaft: "Nach unseren Ermittlungen hat Herr Schmitt mindestens drei Kredite mit unwahren Behauptungen aufgenommen. Ursprünglich sollten 70 Millionen Euro ausgezahlt werden und ein Großteil dieser Summe ist auch tatsächlich überwiesen worden." Das Geld verschwand im maroden Unternehmen. Deshalb ermittelt die Staatsanwaltschaft auch wegen Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung. Das Schmitt das Geld für seinen eigenen Lebensunterhalt genutzt habe, wirft ihm nicht mal die Staatsanwaltschaft vor: "Dafür gibt es keinerlei Anhaltspunkte“ Stattdessen: "Aber offenbar war er zuletzt einfach überfordert." Schmitts Sohn Christoph, zuletzt an Stelle des Vaters Geschäftsführer, hatte von erheblichen Qualitätsproblemen berichtet. Im März letzten 2007 war Rohde pleite. Schmitt senior war da schon im Ausland. Der damals 72-Jährige hatte sich nach Südamerika abgesetzt. Während in Nordhessen die Mitarbeiter um ihre Jobs kämpften, war der Chef nicht auffindbar. Erst einige Wochen später kehrte er zurück und stellte sich der Polizei. *378) Der nächste Fall: Tatort: Berlin , Restaurant Vau Tagesspiegel online am 20.04.2008: Nach sieben Jahren und dem zurückliegenden Konkurs des Restaurants „Vau“ in der Jägerstraße fand ein spätes rechtliches Nachspiel statt. Dem 57-jährige Hamburger Topkoch Josef Viehhauser, damals Geschäftsführer, und dem damaligen 40-jährigen Mitarbeiter, hatten sich vor einer Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts wegen Untreue verantworten. Die Ermittler warfen den beiden vor, das Restaurant in den Jahren 2000 und 2001 um insgesamt rund 317000 DM erleichtert zu haben. Viehhauser, der mit dem 1997 gegründeten „Vau“ zunächst recht erfolgreich war, geriet nach der Eröffnung eines weiteren Betriebs im Haus der Bundespressekonferenz in finanzielle Schwierigkeiten; er hat laut Anklage unrechtmäßig Geld aus der Kasse des „Vau“ abgezweigt und in den anderen Betrieb gesteckt. Außerdem soll er durch Überzahlung von Rechnungen den notleidenden Hamburger Weinhandel seines Bruders aus der Restaurantkasse unterstützt haben. Der Betrieb des „Vau“ wurde von Kolja Kleeberg übernommen, was mit dem Verfahren nichts mehr zu tun hat. *379) Der nächste Fall: … und wieder eine Verurteilung … Tatort: Hamburger Engel & Völkers Beteiligungen AG DIE WELT online am 22.04.2008: Vor sieben Jahren begannen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen der Darlehensvergabe zwischen der Hamburger Engel & Völkers Beteiligungen AG und der Blumenauer Immobilien-Holding. Die E&V-Gruppe hatte Blumenauer übernommen. Die Firma ging später in Insolvenz. Das Gericht Frankfurt hatte bereits am 19. 12.2007 wegen der Darlehensvergabe entschieden: Christian Völkers, Vorstandschef der Engel & Völkers AG, und zwei weitere Mitglieder der Unternehmensleitung wurden wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt. "Obwohl die Darlehen mündlich besichert und einschließlich Zinsen voll zurückbezahlt wurden, vertrat das Gericht die Auffassung, dass die Darlehen der Schriftform entsprechend hätten besichert werden müssen. Gericht und Staatsanwaltschaft haben übereinstimmend anerkannt, dass keinerlei Schaden entstanden ist", erklärte Völkers gegenüber der WELT. Dennoch habe man eine Verständigungslösung gefunden, um Schaden vom Unternehmensruf fernzuhalten und das Verfahren zügig zu beenden. Völkers und seine Mitarbeiter erklärten sich mit Geldstrafen einverstanden. Über die Höhe der Strafen ist nichts bekannt. *380) Und wann ist Ende mit der Korruption in Deutschland ? Gruss Tom |
| Tom | Tatort: IG Metall , Porsche-Vorstand , ... hatten wir schon bei VW und SIEMENS, und so ... [code:19qffazm][url=http://www.taz.de/1/wahrheit/artikel/1/bosse-im-blaumann/?src=AR&cHash=623dac6840]TAZ online am 29.03.2008:[/url][/code:19qffazm] Neuer Skandal in der deutschen Wirtschaft: Die IG Metall soll jahrelang den Porsche-Vorstand geschmiert haben Die Industriegewerkschaft Metall soll den Vorstand des Porsche-Konzerns offenbar über Jahre hinweg alimentiert haben. Bei einer Steuerprüfung in der Frankfurter Gewerkschaftszentrale sollen die Prüfer Belege für Zahlungen in Millionenhöhe gefunden haben, die ohne jeden Umweg an den bekannten Zuffenhausener Sportwagenhersteller gingen. Auffällig hierbei: Während der letzten Tarifrunde hatte Porsche eine völlig andere Haltung eingenommen als alle anderen Mitglieder des Arbeitgeberverbands. Konzernvertreter hatten zum Beispiel zum "aufrichtigen Dialog mit den Arbeitnehmern" aufgerufen, wollten Überstunden mit einem 150-prozentigen Aufschlag belohnen, forderten sogar Ruheräume mit Meditationsmusik und Gratiskekse für alle Beschäftigten Anmerkung: [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing:19qffazm]Mobbing, Korruption, und Arbeitsschutz[/url:19qffazm] muss Wahlkampfthema werden. Gruss Tom |
| Tom | Hallo Ratsuchende ! Die miese Stimmung im Betrieb kannst Du nicht ändern, das bleibt so. Solche eine miese Stimmung in "Familienbetrieben" ist vielfach üblich, insbesondere dann, wenn die Einnahmen des Unternehmens mal wieder die Ausgaben übersteigen. Die Stimmung ist immer dann bestens, wenn genügend Geld für alle Beschäftigten vorhanden ist. Diese Zeiten haben sich völlig verändert. Schuld ist vielfach die [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:5www4wb8]Korruption in Deutschland[/url:5www4wb8], oder die [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes/frass-der-heuschrecken-wann-ist-die-deutschland-pleite-t508.html:5www4wb8]Heuschrecken[/url:5www4wb8] gewesen, denn hier wurde viel Geld und Wissen in das Ausland trasfriert, so dass heute die kleinen Unternehmen mit rapidem Auftragsrückgang zu kämpfen haben. Gerade in kleinen Betrieben sieht sich aber die Familie immer noch als "die Oberschicht", obwohl das schon lange nicht mehr stimmt. "Die Unterschicht" sollen die Angestellten darstellen. Es bleibt nichts anders übrig, als sich einen Betrieb zu suchen, wo die "Stimmung nicht mies" ist. Leider wird dies vorraussichtlich lange dauern. Da hilft nur bewerben, bewerben, bewerben, und Ausschau halten, unter Umständen weis dein Bekanntenkreis eine Arbeitsstelle, auf die Du dich relativ zielsicher bewerben könntest. Und falls Du dich mal im Forum unter oder unter [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/:5www4wb8]Mobbing[/url:5www4wb8], oder unter [url=http://forum.mobbing-gegner.de/hier-wird-gemobbt/:5www4wb8]Hier wird gemobbt[/url:5www4wb8] umgeschaut hast, wirst Du feststellen, dass in dort dargestellten Fällen "die miese Stimmung" noch viel schlimmer war. Vielfach wurden mit [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/katalog-der-100-mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-ess-t338.html:5www4wb8]“mobbbingtypische Verhaltensweisen“[/url:5www4wb8] die Mobbing-Opfer systematisch fertig gemacht. Und deshalb meine ich, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/:5www4wb8]Mobbing[/url:5www4wb8], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:5www4wb8]Korruption[/url:5www4wb8], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:5www4wb8]Arbeitsschutz[/url:5www4wb8] muss Wahlkampfthema werden. Gruss Tom |
| Tom | Freie Meinungsäusserung in der Bundeswehr wurde offensichtlich nicht gewünscht. Stattdessen gab es miese e-mails und rummobberei. Wirkliche Strafen gegen die Täter ? Fehlanzeige ! [url=http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/809/165338/:13yvd7ek]Süddeutsche Zeitung online am 27.03.2008:[/url:13yvd7ek] Oberstleutnant Jürgen Rose stand seit fast 31 Jahren als Soldat im Dienste der Freiheit und des Fiedens. Die Aufgaben der Bundeswehr gefielen ihm nach 31 Dienstjahren nicht mehr so gut, und das machte Rose, 49, auch deutlich, wann immer es ging. Er schrieb Artikel in der linken Wochenzeitung Freitag und anderswo: Gegen die Wehrpflicht, gegen den "völkerrechtswidrigen Angriffskrieg" im Irak, gegen die "Feigheit" der Generalität. Er war Sprecher der kritischen Soldatenvereinigung "Darmstädter Signal", einer Gruppe von etwa 200 aktiven und ehemaligen Soldaten, die sich gegen Kampfeinsätze engagieren. Rose wusste, dass er sich mit seinen Aktionen nicht bei jedem Kameraden beliebt macht. Die Sprache einer E-Mail, die er im Sommer 2007 bekam, hatte ihn dann aber doch schockiert. Ein Hauptmann des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in Calw schrieb ihm: "Ich beurteile Sie als Feind im Inneren und werde mein Handeln daran ausrichten, diesen Feind im Schwerpunkt zu zerschlagen." Er drohte: "Sie werden beobachtet, nein nicht von impotenten instrumentalisierten Diensten, sondern von Offizieren einer neuen Generation, die handeln werden, wenn es die Zeit erforderlich macht." Gegen den KSK-Hauptmann wurde eine einfache Disziplinarmaßnahme verhängt, die von einem Eintrag in die Personalakte bis zu einigen Tagen Arrest reichen kann. Rose war das nicht genug. Er wandte sich an den Wehrbeauftragten des Bundestags Reinhold Robbe, der die Strafe "völlig unzureichend" fand und die Bundeswehr drängte, die Maßnahme durch eine höhere Dienststelle erneut überprüfen zu lassen. Dies sei geschehen, teilte das Heeresführungskommando mit, und der Fall sei mittlerweile "ohne Beanstandung abgeschlossen worden". Der Wehrbeauftragte des Bundestages wusste davon noch nichts, man habe noch auf eine Antwort des Verteidigungsministeriums gewartet. Rose selbst wollte seinen Protest ohnehin nicht einstellen. Vor dem Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sollte erkämpft werden, auch als Soldat behaupten darf, dass die Bundeswehr aus "Opportunismus, Feigheit und Skrupellosigkeit" den Krieg im Irak unterstütze. Im Jahr 2007 ließ er sich aus Gewissengründen versetzen, er wollte nicht länger an der logistischen Unterstützung der deutschen Tornados in Südafghanistan mitwirken. Rose musste in einem Büro mit Gummibaum arbeiten und seit dem wurde die Sauberkeit in den Liegenschaften der Bundeswehr seine Zuständigkeit. Hierzu auch der Beitrag: [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/tomburg-bundeswehrkaserne-rheinbach-krieg-buro-t584.html:13yvd7ek]Tomburg Bundeswehrkaserne Rheinbach: Krieg im Büro[/url:13yvd7ek] Ich meine, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/:13yvd7ek]Mobbing[/url:13yvd7ek], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:13yvd7ek]Korruption[/url:13yvd7ek], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:13yvd7ek]Arbeitsschutz[/url:13yvd7ek] muss Wahlkampfthema werden. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.westfaelische-nachrichten.de/aktuelles/muensterland/FMO_13_aerzte_schlagen_Mobbing_Alarm.html:2q1biu1r]Westfälische Nachrichten online am 01.04.2008:[/url:2q1biu1r] In dem Mobbing-Verfahren vor dem Arbeitsgericht Rheine wegen der „Security Service GmbH“ des Flughafens Münster-Osnabrück meldten sich 13 behandelnden Ärzte der acht entlassen Mitarbeiter und fünf weiterer Betroffener in der Öffentlichkeit zu Wort. Verantwortlicher: Der Geschäftsführer der "FMO Security Services GmbH", Franz-Josef Thiery In einem Schreiben an die Geschäftsleitung des FMO drücken sie ihre Sorge um die körperliche und psychische Gesundheit ihrer Patienten aus. Diese würden an zum Teil gravierenden psychosomatischen Erkrankungen leiden. „Die sind in maßgeblicher Weise als betriebsbedingt anzusehen“, soll im Schreiben zu lesen gewesen sein. Grund sei das Verhalten einer Führungsperson, der die Betroffenen und deren Ärzten „Schikanen und Intrigen, öffentlich verletzende Beleidigungen, massives unter Druck setzen bis hin zu gezielten Bespitzelungen“ vorwerfen. „Es kann nicht angehen, dass langjährige Mitarbeiter durch offensichtliche innerbetriebliche Versäumnisse an den Rand ihrer psychischen und materiellen Existenz geführt werden und die Geschäftsführung bislang nichts anderes im Sinn hat, als Kritik mit massiven Drohungen und der gesamten Macht des Apparats niederzuschlagen“, war im Schreiben der 13 Ärzte zu lesen gewesen sein. Es lief auch sonst nicht so rund ... Hierzu auch: [url=http://www.westfaelische-nachrichten.de/aktuelles/muensterland/Mobbing_Vorwuerfe_am_Flughafen_in_Greven.html:2q1biu1r]Westfälische Nachrichten online am 22.08.2008[/url:2q1biu1r] Auch in der "FMO Passenger Services GmbH" (FPS), zuständig für den Check-in, ist die Stimmung nicht gut. Es liefen Verhandlungen über Lohnkürzungen von bis zu vier Prozent. Bereits 2003 mussten die Mitarbeiter eine Lohnkürzung von fünf Prozent und eine Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes hinnehmen. "Der Preisdruck ist aufgrund der Billigflieger enorm, uns bleibt da nicht anderes übrig", begründete FPS-Geschäftsführer Dieter Faßold. Am 08.04.2008 wurden vor dem Arbeitsgericht in Rheine die Zeugen geladen. Als Beklagte vor dem Gericht musste sich die Flughafen Münster/ Osnabrück (FMO) Security Services GmbH verantworten. Die hatte im November 2007 einer Mitarbeiterin aus dem Sicherheitsbereich des Flughafens fristlos gekündigt. Ohne eine inhaltliche Aussage zu treffen, rügte das Gericht die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung]fristlose Kündigung[/url] durch die FMO Security. „Sie hätten spätestens 14 Tage nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe im Juni fristlos kündigen müssen und nicht erst im November", kritisierte die Richterin das formale Vorgehen des Arbeitgebers. Sie schlug zur gütlichen Einigung die Umwandlung der fristlosen Kündigung in eine fristgerechte und die Zahlung einer Abfindung von 4000 Euro vor. Das war der Klägerin und ihrem Rechtsanwalt Dr. Plamen Djilanov zu wenig. Sie rechneten mit einem für sie erfolgreichen Ausgang des Verfahrens. Das Gericht hatte eine Vielzahl von Zeugen geladen, um zu klären, ob die Vorwürfe der Geschäftsleitung stimmten oder nicht. Die Geschäftsleitung behauptete, dass die gekündigte Mitarbeiterin in „verschwörerisches Absicht" am 10. Juni 2007 ein Treffen in einem mongolischen Restaurant in Telgte organisiert hat, um die Betriebsleiterin zu „entmachten". Diese soll sie an diesem Abend vor Zeugen wahlweise „Alte", „Dicke" oder „Schlampe" genannt haben. Nur einer von sechs Zeugen wollte die Darstellung der Geschäftsleitung bestätigen. Pikant dabei: Der Zeuge soll aber nach Zeugenaussagen beim „Treffen in Telgte" ziemlich betrunken gewesen sein soll, was der Zeuge aber wiederum bestritt. Ein Zeuge machte keine Aussage, vier konnten sich nicht erinnern, dass es zu den in Rede stehenden Beleidigungen gekommen ist. Auch im weiteren Teil des Abends in anderen Lokalitäten in Telgte nicht. Weitere Mobbing-Fälle anhängig: Rechtsanwalt Dr. Plamen Djilanov berichtete über weitere Verfahren, die im Zusammenhang mit dem FMO beim Arbeitsgericht Rheine anhängig wären. Allein am 10.04.2008 hätten vier weitere Verfahren zur Verhandlung gestanden, die sich dann mit dem Thema Mobbing am FMO befassen (Az: 3 Ca/1653/07). Anmerkung: Ich meine, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/:2q1biu1r]Mobbing[/url:2q1biu1r], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:2q1biu1r]Korruption[/url:2q1biu1r], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:2q1biu1r]Arbeitsschutz[/url:2q1biu1r] muss Wahlkampfthema werden. Gruss Tom |
| Tom | Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 24.01.2008, Az.: 15 Sa 876/07 Vorinstanz: Arbeitsgericht Münster, Urteil vom 25.01.2007, Az.: 2 Ca 3009/05 Aus dem Tathergang und den Entscheidungsgründen: Das LAG Hamm stellte fest, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom 15.03.2006 seitens des beklagten Arbeitgebers (Tiefbauamt) nicht aufgelöst worden ist. Der Hilfsantrag des Arbeitgebers zur Auflösung des Arbeitsvertrages wurde zurückgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der zu 40% schwerbehinderte Kläger wurde am 11.11.1957 geboren, war verheiratet, zudem unterhaltspflichtig gegenüber 2 Kindern. Die Ehefrau arbeitete nicht. Der Kläger arbeitete seit dem April 1993 beim beklagten Arbeitgeber als Diplom-Ingenieur im Tiefbauamt. Es galt des Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). In der dienstlichen Beurteilung, datiert für den Zeitraum von 1993 bis 2001, hatte der beklagte Arbeitgeber dem Kläger bestätigt, dass der „Teamgeist bei ihm „überwiegend“ gegeben ist. Es kam zwischen dem Kläger und Beschäftigten zu Auseinandersetzungen. Am 22.12.2003 fand deswegen ein Gespräch statt, was der Zeuge G1 mit Schreiben vom 15.01.2004 zusammenfasste. Das LAG Hamm erkannte aus dem Schreiben, dass einzelne Vorwürfe des Klägers gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seiner Fachstelle durchaus berechtigt waren, und es wurden deswegen Entschuldigungen gegen über dem Kläger ausgesprochen. Die entstandenen Konflikte hätten demnach auch auf Interaktionen mit bestimmten Personen im konkreten Arbeitsumfeld des Klägers beruht. Vom 10.05.2004 bis zum 30.06.2004 erkrankte der Kläger. Vom 18.01.2005 bis zum 19.12.2005 erkrankte der Kläger erneut, wobei sich der Kläger vom 14.03.2005 bis zum 24.05.2005 in teilstationärer Behandlung in der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des UKM M1 befand. Am 25.07.2005 wurde der Kläger vom Amtsarzt Dr. A3 des Gesundheitsamtes - des beklagten Arbeitgebers – (!) untersucht, und der Amtsarzt gab die Empfehlung zu einem fachpsychiartrischen Zusatzgutachten, was der Amtsarzt Dr. G2 durchführte, der mit Schreiben vom 08.12.2005 darlegte, dass beim Kläger eine - fanatische Persönlichkeitsstörung bei narzisstischer Grundstruktur – (!) vorgelegen habe. In der Zeit vom 21.11.2005 bis zum 19.12.2005 unternahm der Kläger einen Wiedereingliederungsversuch mit 4 Stunden täglicher Arbeitszeit. Ab dem 20.12.2005 stellte der beklagte Arbeitgeber den Kläger von der Arbeit frei. Der Kläger stellte den Antrag auf Schwerbehinderung, dieser ging bei der Bundesagentur für Arbeit am 20.12.2005 ein, wobei die Schwerbehinderung mit dem Bescheid vom 20.02.2006 die Schwerbehinderung zum 20.12.2005 festgestellt wurde. Der beklagte Arbeitgeber kündigte zunächst mit Schreiben vom 28.12.2005 das Arbeitsverhältnis fristgerecht, der Kläger erhob Kündigungsschutzklage, dann erfuhr der beklagte Arbeitgeber von dem Antrag auf Schwerbehinderung des Klägers, und sodann nahm der beklagte Arbeitgeber die Kündigung wieder zurück. Der beklagte Arbeitgeber stellte beim Integrationsamt den Antrag vom 03.01.2006 auf Kündigung gegen den Kläger, das Integrationsamt gab mit dem Bescheid vom 22.02.2006 dem Begehren des beklagten Arbeitgebers statt, wobei der Bescheid am 27.02.2006 beim beklagten Arbeitgeber einging. Der Personalrat stimmte der ordentlichen Kündigung am 28.02.2006 zu, sodass der Kläger mit Schreiben vom 15.03.2006 die ordentliche Kündigung am 17.03.2006 zuging. Die am 22.03.2006 beim Arbeitsgericht Münster eingegangene Feststellungsklage richtete sich gegen die ordentliche Kündigung vom 15.03.2006. Der Kläger machte geltend: Der Personalrat soll nicht ordnungsgemäss angehört worden sein. Er zeigte an, dass er bis Januar 2005 regelmässig und effektiv gearbeitet hatte. In der Wiedereingliederungsmassnahme im November bis Dezember hatte er ein ordentliches Pensum an Arbeit geschafft. Seit dem 20.12.2005 hätte keine Arbeitsunfähigkeit mehr bestanden haben. Er machte Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz geltend. Die negative Zukunftsprognose hinsichtlich der Arbeitsleistung wurde falsch durch den beklagten Arbeitgeber dargestellt. Unzutreffend war, dass der Kläger ein erforderliches Medikament entgegen der ärztlichen Empfehlung selbst absetzte. Unzutreffend war auch die Behauptung des beklagten Arbeitgebers, dass der Kläger sich mit allen Kolleginnen und Kollegen überworfen hatte, wobei der beklagte Arbeitgeber behauptete, dass beim Kläger ein schwere psychiatrische Störung vorgelegen haben soll, welche für das Fehlverhalten des Klägers verantwortlich sei. Dabei konnte sich der Kläger darauf berufen, dass das Arbeitsgericht Münster erstinstanzlich ein Sachverständigengutachten, datiert auf den 29.09.2006, einholte, dass besagte, dass der Kläger zum kündigungsrelevanten Zeitpunkt am 15.03.2006 nicht arbeitsunfähig war, und auch keine negative Prognose gestellt wurde. Das Gutachten hätte sich vielmehr auf etwaige Schwierigkeiten am Arbeitsplatz bezogen, und nicht auf die Tätigkeit als Bauingenieur, sondern es war vielmehr auf bestimmte Arbeitsbedingungen gerichtet gewesen, welche er bei seiner Tätigkeit ausgesetzt war. Der beklagte Arbeitgeber hätte zur Verbesserung der Situation vergleichsweise einfache Massnahmen ergreifen können, z. B dafür Sorge tragen, dass die Diskriminierungen und Zurücksetzungen, die der Kläger in der Vergangenheit massiv hatte erfahren müssen, in Zukunft zu unterbleiben haben. Im Ergebnis soll der Kläger über Jahre hinweg im Amt systematisch diskriminiert und ausgegrenzt worden sein. Und der Kläger machte geltend, dass die Kündigung zum kündigungsrelevanten Zeitpunkt sich auf eine nicht bestandene Arbeitsunfähigkeit stützte, was offensichtlich der Vorbereitung bzw. Einleitung eines Arbeitsgerichtsprozesses gedient haben muss. Schliesslich lagen keine Kündigungsgründe dar, und der Kläger war nicht anderwertig kündbar, und so konnte es auch keinen Auflösungsvertrag geben, der das Arbeitsverhältnis beendete. Vielmehr trug der Kläger vor, dass er auch hätte versetzt werden können, z. B. zum Strassenbau, zum Kanalbau, zur Verkehrsplanung, oder zum Ordnungsamt. Das Gericht erkannte, dass nicht davon ausgegangen werden konnte, dass eine Versetzung von vornherein erfolglos gewesen sein soll. Mit Schreiben vom 03.04.2007 machte der Kläger beim beklagten Arbeitgeber Schmerzensgeld geltend, und mit Schreiben vom 21.09.2007 beantragte der Kläger Prozesskostenhilfe. Unter der Eingabe des Az.: im Eingabefeld kann der Volltext bei Landesarbeitsgericht Hamm abgerufen werden. [url=http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php:1zfjaykn]Hier der Link.[/url:1zfjaykn] Anmerkung: Endlich erkannte mal wieder ein (Arbeitsgericht) Landesarbeitsgericht, dass hier (offensichtlich Mobbing) ein schikanöses Arbeitsverhältnis vorlag. Auch wenn das LAG die Stattgabe der Kündigungsschutzklage darauf abstellte, dass im Falle der krankheitsbedingten Kündigung strikt nach dem 3-Stufenverfahren zu erfolgen hatte, muss hier anerkannt werden, dass das Gericht auch die „Nebenaspekte“ richtig zu würdigen wusste. Das Arbeitsgericht Münster, dass erstinstanzlich ein Sachverständigengutachten, datiert auf den 29.09.2006, einholte, reagierte in diesem zentralen Punkt völlig richtig, da so die (aus meiner Sicht völlig absurde Diagnose des Gesundheitsamtes - des beklagten Arbeitgebers – (!): eine - fanatische Persönlichkeitsstörung bei narzisstischer Grundstruktur – (!); in den Hintergrund treten musste. Vielmehr stand die Sachaufklärung im Vordergrund ! [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/522-Mobbing-und-Arbeitsschutz-Krankenpflegepersonal-raus-aus-der-ver.di.html:1zfjaykn]Zum Thema passt meiner Meinung nach auch der Blog-Beitrag „Mobbing und Arbeitsschutz: Krankenpflegepersonal raus aus der ver.di“[/url:1zfjaykn] Und sonst noch... Ich meine, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/:1zfjaykn]Mobbing[/url:1zfjaykn], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:1zfjaykn]Korruption[/url:1zfjaykn], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:1zfjaykn]Arbeitsschutz[/url:1zfjaykn] muss Wahlkampfthema werden. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_098/06.html:fduzcxe3]Anfrage der FDP, Drucksache 16/8423 vom 05.03.2008, im Bundestag der 16. Wahlperiode[/url:fduzcxe3] Laut Kriminalstatistik betrugt 2006 die Schadenshöhe durch Betrugsdelikte 2,5 Milliarden Euro. Durch strafrechtliche Verfolgung wurden knapp 20.000 Personen wegen "Betrug und Untreue" zu einer Freiheitsstrafe und weitere 119.000 zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei 86.697 Personen sei das Verfahren jedoch wieder eingestellt worden. Die Anzahl abgeschlossener Verfahren, die durch eine Selbstanzeige ausgelöst wurden, sei seit 2000 stark zurückgegangen. [url=http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/084/1608423.pdf:fduzcxe3]Hierzu auch die Anfrage der FDP, Drucksache 16/8423 vom 05.03.2008, im Bundestag der 16. Wahlperiode[/url:fduzcxe3] Anmerkung: Die Zahlen machten deutlich, dass die Aufklärungsquote nicht stieg. Offensichtlich war die Justiz völlig überfordert. Das Personal fehlte. Schön für die Korrupties, - da war kaum Risiko erwischt zu werden - . Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Der Mindestlohn besteht nicht nur aus mehr Geld, sondern auch aus weniger Steuerabgaben. Ausserdem macht es keinen Sinn Grundbedürfnisse zu besteuern, um anschliessend die Sozialhilfe und HartzIV und Kindergeld zu erhöhen. Deshalb keine Mehrwertsteuer, keine Umsatzsteuer, oder sonstige Steuer auf folgende Produkte: Grundnahrungsmittel z. B. wie Brot, Mehl, Honig, Gemüse jeglicher Art und Weise, sowie Obst, müssen steuerfrei sein. Auch die Kinderkleidung hat steuerfrei zu sein. Ebenso hat die Babyernahrung und die Babykleidung steuerfrei zu sein. Andere Produkte, wie Mineralwasser sind denkbar. Im Gegenzug muss das Kindergeld gesenkt werden, ebenso die Sozialhilfe, und HartzIV, - und zwar in angemessenem Rahmen, und ggf. in Stufen - . Zur weiteren Gegenfinanzierung kann ich mir die längst überfällige Reduzierung der Überversorgung der Beamten auf Bundes- , Landes- , und Städteebene vorstellen. Immerhin sind es Beamte, welche die Höhe der Sozialhilfe, HartzIV, und Kindergeld bestimmen. Gruss Tom |
| Tom | Da es zuviele Untreuefälle, Insolvenzverschleppung, Insolvenzbetrug, usw. gab, geht es im Teil 6 hier weiter mit: Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der Korruption an der Macht ! ... Schade, dass so wenige Fälle um die [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/509-Mobbing-und-die-Firmenbestatter.html:1ibxlnga]Firmenbestatter[/url:1ibxlnga] bekannt wurden ... , ... wie kam so was wohl zustande ... ? Die nächsten Fälle der Korruption folgen. Was kaum an das Tageslicht kommt: Im Verborgenen spielt Mobbing hierbei vielfach eine Rolle, um die Korruption zu vertuschen. Vielfach kommt durch Zufall die Korruption an das Tageslicht, wenn z. B. die korruppten Mobber das Spiel der Macht zu weit trieben. Aber welchen angehenden Rentner mit 60 Jahren interessiert das ? Und welchen Korruptie mit 50 Jahren sollte das stören, wenn nur durch Zufall die Korruption aufgedeckt wird ? Und falls dennoch was schief läuft, welchen Korrupti stört das ? Es gibt fast nur Bewährungstrafen oder die Einstellungen der Verfahren. Der nächste lukrative Job auf die Korrupties wartet schon und die Stellenkorruption hilft mit, - wie der Vater so der Sohn - . Der nächste Fall: Tatort: Eisenach Thüringer Allgemeine online am 21.04.2008: Vor dem Landgerichtes Meiningen stand am 20.04.2008 Frau Michaela S. Frau S. hatte sich in 282 Fällen wegen Betrugs, Unterschlagung und Untreue zu verantworten. Die 35-jährige Eisenacherin hat laut Anklage von 2002 bis 2007 ihr Leben mit Betrügereien organisiert und dabei mindestens 44 000 Euro Schaden angerichtet. Aber letztendlich war es die Post, die sich über die sechs bis acht Pakete täglich wunderte und zur Polizei ging. Frau S. bekam seit einem schweren Autounfall im Jahre 1993 die Erwerbsunfähigkeitsrente und wartete auf eine Spender-Leber. Obwohl sie 865 Euro Rente, Kindergeld und Alimente bezog, gab es nichts, was sie nicht via Internet - oft von einem Eisenacher Internet-Café aus und über Lastschriftverfahren - bestellte und nicht bezahlte: Kleidung für sich und ihre fast 16-jährige Tochter, Barbie-Püppchen, Parfüms, Busen-Creme, schwarze Lederklamotten, Motorradhelme, Corsagen, Handfesseln, Skulpturen, Eintrittskarten für Konzerte, Telefonanschlüsse, Kochtöpfe, … usw. Sie hatte, so die Kriminalpolizei, elf Girokonten. Bestellt hatte sie auf abgewandelte Namen - Michaela, Michael und auf ihre Tochter Sarah. "Schreibfehler" seien das, traute sie sich zu sagen. Die Geschädigten hatten längst ihre Inkasso-Firmen eingeschaltet, weil S. auf keine Mahnung reagierte. Man fand bei ihr später 300 bis 500 ungeöffnete Briefe. *381) Der nächste Fall: Tatort: Münchberg bei Hof Frankenpost online am 22.04.2008: Wegen Untreue in 19 Fällen muss eine Frau aus Münchberg nun doch für ein halbes Jahr ins Gefängnis. Die Frau hatte im Zeitraum zwischen Februar und Oktober 2006 von einem Vereinskonto 19 Mal Geld abgehoben und so einen Gesamtschaden von über 3000 Euro verursacht. Bei dem Verein war sie als Kassiererin tätig und konnte so über das Vereinskonto nach freiem Gusto verfügen. Es seien jeweils immer kleinere Beträge gewesen. Die Untreue der Kassiererin fiel schließlich dem Vorsitzenden des Vereins auf, worauf der Vorsitzende der Münchbergerin das Handwerk legte und die Taten zur Anzeige brachte. Insgesamt konnten der Frau in dem Tatzeitraum von nur acht Monaten Abhebungen in Höhe von insgesamt 3160 Euro nachgewiesen werden. Den entstandenen Schaden hat sie dem Verein in der Zwischenzeit jedoch wieder zurückgezahlt. Bei der Hauptverhandlung im Januar 2008 hatte Richter Dr. Andreas Cantzler vom Amtsgericht in Hof die Münchbergerin wegen des Vorwurfs der Untreue in 19 Fällen insgesamt zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Nachdem sie wegen mehrerer anderer Delikte aus dem Vermögensbereich bereits vorbestraft war und zum Tatzeitpunkt zudem mehrfach unter Bewährung stand, sah Richter Dr. Cantzler davon ab, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Nachdem sie das Urteil aus der Hauptverhandlung in der Berufungsverhandlung akzeptierte, hatte die 42-jährige Münchbergerin die sechsmonatige Haftstrafe anzutreten. *382) Der nächste Fall: … wieder öffentlicher Dienst … , … wieder mal ein Bürgermeister … Tatort: Rathaus Stadt Frechen (NRW) Wochenende online am 22.04.2008: Bürgermeister Hans-Willi Meier, der durch den Kölner Anwalt Johannes Latz vertreten wurde, soll öffentliches Eigentum für private Zwecke verwendet zu haben. Die Verdächtigung der Staatsanwaltschaft: "öffentliche Mittel im Bereich des Bauens für private Zwecke genutzt zu haben". Auch gegen den Sohn des Bürgermeisters und einen der beiden Geschäftsführer der "Stadtbetrieb Frechen GmbH" wurde ein Vermittlungsverfahren eingeleitet. Die Stadtverwaltung Frechen bestätigte, dass bei der Staatsanwaltschaft Köln aufgrund einer anonymen Anzeige seit einigen Monaten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Untreue gegen Mitarbeiter der Stadtbetriebe angelaufen sei, und dass in diesem Zusammenhang auch ein Anfangsverdacht gegen Bürgermeister Hans-Willi Meier bestanden haben soll. Es soll um das Aufstellen und Leeren von Containern und die Lieferung von Pflastersteinen gegangen sein. Im Zuge der Ermittlungen wurden am 17.04.2008 das Privathaus des Bürgermeisters in Buschbell und die Büros der Stadtbetrieb Frechen GmbH durchsucht. Diese waren erstmals am 16.10.2007 ins Visier der Fahnder geraten. "Wie schon im Oktober haben wir wieder alle angefragten Unterlagen bereitwillig zur Verfügung gestellt", sagt Hans Peter Wolle, Geschäftsführer der Stadtbetriebe. *383) Beim nächsten Fallwurde bereits im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-macht-t498.html:1ibxlnga]Teil I[/url:1ibxlnga] unter *64) berichtet. Der angeklagte ehemalige Chef der landeseigenen Immobiliengesellschaft LEG, Rainer Witzel, war nach Bekanntwerden der Vorwürfe im November 2004 entlassen worden. Der Skandal wenige Monate vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen hatte in Rücktrittsforderungen gegen den Bau-Staatssekretär und LEG- Aufsichtsratschef Manfred Morgenstern gegipfelt. Aachner Zeitung online am 23.04.2008: Gegen den ehemaligen Chef der landeseigenen Immobiliengesellschaft LEG, Rainer Witzel, ist Anklage wegen des Verdachts der Untreue in drei Fällen erhoben worden. Gegen ihn war zunächst sogar wegen Bestechlichkeit ermittelt worden. Mitangeklagt seien ein Kaufmann und der Geschäftsführer einer Maklerfirma. Witzel soll 676.000 Euro veruntreut haben. Witzel soll über einen Strohmann 90 Prozent der Anteile an einer Briefkastenfirma gehalten haben. Auf das Konto dieser Firma seien 560.000 Euro einer Maklerfirma geflossen, die mit der LEG in Geschäftsbeziehungen gestanden habe. Vermutlich hätten die Makler der LEG im Gegenzug überhöhte Rechnungen gestellt. Außerdem soll Witzel eine LEG-Tochterfirma veranlasst haben, seiner Briefkastenfirma 116.000 Euro zu zahlen. Es seien keine Gegenleistungen für diese Zahlung erkennbar. Mitangeklagt: Der mutmaßliche Strohmann der Briefkastenfirma und ein Geschäftsführer der Maklerfirma. *384) Der nächste Fall: Tatort: Rostock / Wohnungsgesellschaft WIRO GmbH MVregio online am 23.04.2008: Wie am 23.04.2008 bekannt wurde, wurden den Mitglieder der Rostocker Bürgerschaft, die im Zeitraum 2004 bis 2006 im Aufsichtsrat der Rostocker Wohnungsgesellschaft WIRO GmbH saßen, zum Aktenzeichen 364 Js 9643/08 von der Rostocker Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht der Untreue zum Nachteil der WIRO GmbH eingeleitet wurde. Das Verfahren soll ein Zusammenhang mit so genannten "Studienreisen" von Aufsichtsratsmitgliedern im Zeitraum von März 2004 bis Oktober 2006 gehabt haben. Die Reisen gingen nach Oldenburg, Freiburg, Lüneburg, Weimar und Rom. Die WIRO soll hier die gesamten Reisekosten einschließlich der Bewirtung übernommen haben. Die Staatsanwaltschaft: Die Reisen sollen dem Unternehmen letztendlich finanziell geschadet haben, was den Vorwurf der Untreue begründet hätte. *385) Der nächste Fall: … Kölsch Klüngel … , … war auch Mobbing im Spiel ? , … Selbstbedienung schien normal … , … Mobbing und Korruption fiel in anderen Fällen schon öfter zusammen … Tatort: Köln / Brauweiler: Abtei Brauweiler des Landschaftsverband Rheinland (LVR) Kölner Stadtanzeiger online am 23.04.2008: Mitarbeiter des Landschaftsverbands (LVR) sollen in großem Stil Besitz und Arbeitskräfte der Abtei Brauweiler für private Zwecke genutzt haben. Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen Ermittlungen gegen sie auf: wegen Untreue. Am 22.04.2008 wurden in der Außenstelle des LVR, in der das Rheinische Archiv- und Museumsamt sowie das Rheinische Amt für Denkmalpflege untergebracht sind, Unterlagen beschlagnahmt. Im Raum stand: Nutzung von Abteibesitz für private Feste und Wohnungsrenovierungen durch Mitarbeiter der LVR-Werkstätten. Die meisten Vorwürfe fielen auf, da der LVR in eine Kündigungsschutzklage seitens des ehemaligen Hausmeisters der Abtei, Herrn Udo Dreiling, verwickelt wurde. In der ausführlichen Kündigungsschutzklage fanden sich zahlreiche Vorwürfe. Herr Dreiling war rausgeflogen, weil er drei Küchenregale und eine Thermobox aus ehemaligen Küchenbeständen des Amts verkauft hatte. Seine Verteidigungsstrategie: Weil solche Dinge in der Abtei üblich waren, könne er nicht dafür entlassen werden. Das Gericht stellte sich in erster Instanz dagegen auf den Standpunkt: Untreue bleibt Untreue, auch wenn alle drum herum dasselbe tun. Dreiling möchte genau wie Ex-Personalvertreter Ewald, der sich ebenfalls mit dem LVR vor Gericht auseinandersetzt, weiterkämpfen. Beide sehen sich als Opfer eines „von oben gesteuerten Mobbings“. Unbequeme Mitarbeiter wären gezielt rausgedrängt worden. Wenn Ewald und Dreiling ihre Sicht auf das Betriebsklima in der Abtei beschreiben, hört man wenig Schmeichelhaftes über den öffentlichen Arbeitgeber LVR. Auch das ist mittlerweile ein Fall für die Polizei, die Anzeigen wegen Verleumdung und übler Nachrede nachgehen muss. Der Sprecher Christophe Göller winkte für den LVR ab, da für die Mobbing-Vorwürfe keine Anhaltspunkte gefunden worden sein. Aber dennoch soll in großem Stil Besitz und Arbeitskräfte der Abtei Brauweiler für private Zwecke genutzt worden sein. In der Schreinerei sollen maßgeschneiderte Küchen angefertigt worden sein, um sie dann an Privatleute verkaufen zu können. Von den handwerklichen Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter sollen auch die Amtsleiter in Brauweiler profitiert haben. So sollen Mitarbeiter die Wohnungen der Töchter des Verwaltungschefs renoviert haben. In der Schreinerei sollen Gartenmöbel für den Chef gebaut worden sein, wie der ehemalige Personalvertreter Holger Ewald sagt. Auch Wartung und Reparaturen an den Privatwagen mehrerer Angestellter sollen in der hauseigenen Kfz-Werkstatt erfolgt sein. Laut eines internen Ermittlungsprotokolls des LVR bestätigt ein Handwerker des Amts, für den technischen Leiter der Abtei in seiner Dienstzeit eine Wendeltreppe gebaut zu haben. Außerdem soll Besitz der Abtei verkauft und verliehen worden sein. *386) Der nächste Fall: … wieder mal kurz vor der Rente … , … wie so oft … , … das war auffällig … , [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/509-Mobbing-und-die-Firmenbestatter.html:1ibxlnga]… ein Fall der Firmenbestattung ? …[/url:1ibxlnga] Tatort: Melle bei Osnabrück Thüringer Allgemeine online am 23.04.2008: Der Staatsanwalt Ralf Brechmann trug am 22.04.2008 die Vorwürfe des Betrugs, der Untreue und Insolvenzverschleppung sowie des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt beim Landgericht Mühlhausen vor. Sie galten Vater (66) und Sohn (43) aus Melle bei Osnabrück. Der jüngere war als Maurermeister tätig, der ältere als Kaufmann. Beide versuchten in den 90er Jahren ihr Glück in Erfurt und im Landkreis Gotha. Zunächst in Döllstädt, später auch in Kornhochheim Sie gründeten eine Baufirma, die fast alles konnte: Tiefbauarbeiten, Abriss von Gebäuden, Rekultivierung von Flächen. Nach Auffassung des Staatsanwaltes war das Unternehmen spätestens am 30. April 2000 überschuldet und zahlungsunfähig. Den entsprechenden Antrag stellten dann andere: Banken, Arbeitnehmer, ein Vermieter, ein Stromanbieter. Denn das Unternehmen hatte überall Schulden - insgesamt fast 1,5 Millionen Euro. Schon vorher konnten laut Staatsanwaltschaft keine Lastschriften von den Firmenkonten eingelöst, keine Löhne gezahlt und kein Geld mehr bei Banken locker gemacht werden. Statt Insolvenz anzumelden, verkaufte der 66-Jährige seine Anteile an eine polnische Firma und bekam dafür knapp 500 Euro. Insgesamt 20 Straftaten werden dem Mann vorgeworfen, seinem Sohn drei. Er sei nur teilweise beteiligt gewesen. Das Insolvenzverfahren wurde 2001 eröffnet. Strafanzeige stellte der damalige Verwalter Carsten Bloß. Aus den Unterlagen war zu entnehmen, dass wohl im Hinblick auf die drohende Insolvenz Vermögenswerte veräußert wurden: Baufahrzeuge, Baugeräte und Pkw. Käufer zumindest auf dem Papier war eine Firma in Melle, die rein zufällig dem angeklagten Sohn gehört habe. Ein Kaufpreis von rund 280 000 Euro wurde wohl nie gezahlt, die Einkäufe aber dem Vermögen des Käufers zugeführt. In einem anderen Fall blieb das Unternehmen einer Eisenacher Firma fast 400 000 Euro schuldig. Sogar Fördermittel in Höhe von 130 000 Euro sollen später zum Stopfen der eigenen Finanzlöcher verwendet worden sein. 50 Menschen aus dem Kreis Aschersleben bekamen monatelang keinen Lohn ausgezahlt. Zwei von ihnen stellten später Insolvenzantrag. *387) Der nächste Fall: … wieder eine Sparkasse … Tatort: Sparkasse Bremen ad-hoc-news online am 23.04.2008: Ein Kundenbetreuer der Sparkasse Bremen hatte sich am 24. 04.2008 vor dem Amtsgericht Bremen einzufinden: Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Untreue Der 35-Jährige soll über eine Million Euro veruntreut haben. Die Staatsanwaltschaft weiter: bis Mitte 2007 soll er über ein Jahr lang von den Sparbüchern einiger seiner Kunden insgesamt 60 Abhebungen und Überweisungen zu seinen Gunsten vorgenommen zu haben. Mit dem Geld habe er seine Spielsucht befriedigen wollen. Der nächste Fall: Tatort: Osterode und Schopsdorf bei Magdeburg / Spedition Ricö in Osterod pr-inside online am 23.04.2008: Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchten am 23.04.2008 in Osterode und Schopsdorf (bei Magdeburg) zeitgleich zwölf Objekte: Grund: Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, des Betruges und anderer Wirtschaftsdelikte. Die Wohnräume der ehemaligen Geschäftsführer der Spedition Ricö in Osterode sowie die Speditionsräume in Osterode und Schopsdorf wurden. Es sei umfangreiches Beweismaterial sichergestellt worden. Noch bevor das Unternehmen Insolvenzantrag stellte, soll seit Sommer 2007 Vermögen der Gesellschaft in Form von Grundstücken, Immobilien und Fahrzeugen beiseite geschafft worden sein. Es sei versucht worden, die Werte in andere Unternehmen, an denen die Geschäftsführer zumindest beteiligt seien, zu überführen und damit der Insolvenzmasse zu entziehen. Darüber hinaus soll der Verdacht bestanden haben, dass in großem Stil Fahrzeuge und Maschinen, die tatsächlich nicht existierten, an Leasinggesellschaften veräußert wurden. Der Schaden soll im dreistelligen Millionenbereich liegen. *388) Der nächste Fall: … hier mal wieder im Bereich des Gesundheitswesens … Wie schon zuvor unter *208) wurde über die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) berichtet. Die Ermittler waren im Zusammenhang mit der Affäre um die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) auf die Vorgänge bei der Apothekerkammer Nordrhein gestoßen. LEG- Verantwortliche sollen in die Apotheker-Geschäfte aber nicht verwickelt sein. Tatort: Düsseldorf , Apothekerkammer Nordrhein Der Westen online am 25.04.2008: Der langjährige Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, Karl-Rudolf Mattenklotz, wurde wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Untreue angeklagt: Anklagepunkt u. a. : Ein Immobiliengeschäft in Höhe von mehr als 50 Millionen DM. Mattenklotz habe bei seiner Vernehmung bestritten, sich strafbar gemacht zu haben. Neben ihm wurde ein ehemaliger Geschäftsführer der Apothekerkammer, ein Ex-Geschäftsführer der zwischengeschalteten Immobilienfirma und der Kaufmann aus Meerbusch angeklagt. Mattenklotz hatte sein Amt als Apotheker-Präsident im Juni 2004 nach elf Jahren „aus persönlichen Gründen“ abgegeben. Im November 2004 waren die Vorwürfe ans Licht gekommen. Bei Razzien waren auch die Apothekerkammer und das Versorgungswerk der Apotheker durchsucht worden. Mattenklotz soll für das Versorgungswerk der Apotheker im Jahr 2000 für 50,5 Millionen Mark (25,8 Millionen Euro) einen Bürokomplex in München gekauft haben. Bei dem Geschäft sei eine Düsseldorfer Immobilienfirma zwischengeschaltet worden, um einem Immobilien-Kaufmann aus Meerbusch eine Million Mark Provision zukommen zu lassen. Tatsächlich sei die „Provision“ eine Belohnung dafür gewesen, dass der Kaufmann in einem älteren Ermittlungsverfahren Geldzahlungen an Mattenklotz verschwiegen habe. Der Duisburger Apotheker habe dann aber mit dem Hinweis auf zukünftige Geschäfte die Hälfte der Provision für sich gefordert. *389) Der nächste Fall: … wieder öffentlicher Dienst … , … wieder mal ein überversorgter Beamter … , … aber wenigstens verurteilt … Tatort: Meinigen , Landratsamt Freies Wort online am 25.04.2008: Der für den Katastrophenschutz verantwortlicher Sachbearbeiter , 50 Jahre , aus Schmalkalder, und als Ex-Beamter des Landratsamtes tätig, und wollte im Jahr 2006 seine knappe Privatkasse aufbessern. Die offensichtliche Sache fiel auf. Vorwurf: Unterschlagung, Betruges und Untreue Damit der Sachbearbeiter, der unter anderem für die Erstellung von Katastrophenschutz-Plänen, Schulungen und Mittel-Bevorratung zuständig war, nicht noch mehr Schaden anrichten konnte, wurde er sofort vom Dienst suspendiert. Bis zum Gerichtstermin hat er als Hausmeister im Bildungszentrum, einer Einrichtung des Landratsamtes, gearbeitet. Vor Gericht gab der Angeklagte schnell und ohne Umschweife alles zu. Motiv: Der Angeklagte sprach von „psychischen Problemen“ „Vielleicht wollte ich aus irgendwas ausbrechen, ich hätte damals auch den Eifelturm verkauft.“ Zum Gerichtstermin kam der 50-Jährige, der das Geld an die Schnäppchen witternden Käufer längst zurück gezahlt hatte, 40 Minuten zu spät. Er hatte sich angeblich den falschen Tag gemerkt und musste erst telefonisch in den Gerichtssaal beordert werden. Das rechtskräftige Urteil des Meininger Amtsgerichts: Ein Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung, sowie zu 200 Stunden Sozialarbeit Der Beamtenstatus als Kreis-Obersekretär war damit beendet. Die Masche des verurteilten Beamten: Im Herbst 2006 bekam der Fachbereichsleiter für Ordnung und Sicherheit, Harald Bernhardt, einen Anruf. Ein Mann beklagte sich über die schlechte Verkaufsmoral des Landratsamtes … Er, so der Anrufer, habe vor geraumer Zeit bei dem Sachbearbeiter für Katastrophenschutz einen Lkw für 1000 Euro gekauft und nun bekomme er das Fahrzeug nicht ausgehändigt. Vom Sachbearbeiter habe Harald Bernhardt erfahren, dass der Sachbearbeiter im August 2006 auch einen Mercedes „Sprinter“, ein Rettungswagen des DRK, zum Verkauf angeboten hatte. Diesmal wollte er 999,42 Euro haben. Die Anzahl der Fahrzeuge wurde kontrolliert, aber kein einziges fehlte. Und weiter … So hat der Beamte vom Dienststellen-Leiter des DRK mehrere hundert Euro für angebliche Fahrschulausbildungen abgeholt und in die eigene Tasche gesteckt. Hier habe er, wie auch bei den geplanten Autogeschäften, seine Stellung und das Vertrauen ausgenutzt, sagte der Richter. *390) Der nächste Fall: … bei AUDI … , … wie VW ? … [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/korruptionsskandal-der-versuch-der-ubersicht-t458.html:1ibxlnga]Im Korruptionsfall bei VW[/url:1ibxlnga] wurden schon einige Details zum 19.10.2005, 24.07.2006, 29.07.2006, 05.08.2006, und zum 07.02.2008 bekannt. Es ging weiter … Auf die Spur des Audi-Mitarbeiters sei die Staatsanwaltschaft durch die Anzeige einer Privatperson gekommen. Der AUDI-Sprecher Joachim Cordshagen räumte ein, dass es sich um einen "Tarifangestellten im Einkauf" handle, der Mitte 2006 aus dem Unternehmen ausgeschieden sei. Der Fall stünde laut Cordshagen nicht in Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre der deutschen Automobilindustrie, die 2006 bundesweit Schlagzeilen machte. Die Staatsanwaltschaft ermittle in dieser Korruptionsaffäre derzeit gegen sechs Zulieferfirmen in Ingolstadt und ganz Deutschland. Tatort: Ingolstadt Augsburger Allgemeine online am 28.04.2008: Über 850.000 Euro Schmiergeld soll ein Einkaufsmitarbeiter bei Audi in Ingolstadt von Zulieferfirmen kassiert haben. Die Staatsanwaltschaft München II hatte gegen den Mann Ermittlungen wegen Bestechung aufgenommen. Der Einkaufsmitarbeiter soll die Vorwürfe „im Wesentlichen“ gestanden haben. Der Haftbefehl gegen den 47-jährigen ehemaligen Audi-Beschäftigten, der eineinhalb Monate in Untersuchungshaft saß, sei seit geraumer Zeit gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, Der Mann, der mittlerweile das Feld bei Audi räumen musste, soll von Januar 2002 bis Juli 2007 von Zulieferfirmen aus der Region und darüber hinaus Geld und Sachleistungen erhalten haben, damit er ihnen Aufträge von Audi zuschanzt. Im Dezember 2007 seien deswegen im Raum Ingolstadt acht Objekte durchsucht von den Ermittlern worden. "Damals richteten sich die Durchsuchungen nur gegen den Mann als Bestochenen." In der 11. Woche 2008 kam kam es unter anderem in einer Audi-Zulieferfirma in einer Marktgemeinde in der Region zu einer Razzia. In Untersuchungshaft befand sich der Betreiber einer überörtlichen Firma. Er soll Bestechungsgelder in Höhe von rund 430.000 Euro gezahlt haben. "Er macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.“ *391) Der nächste Fall: … wie so oft … , … erst selbstbereichern und dann mit 64 Jahre in die Rente … , … aber wenigstens verurteilt … Tatort: Frankfurt Rheinische Post online am 01.05.2008: Makler Lutz Aengevelt (64) ist in der so genannten Frankfurter Immobilien-Affäre wegen Bestechung angeklagt und verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er für einen Immobilien-Deal an einen Entscheidungsträger Schmiergeld bezahlt hat, um einen Auftrag zu bekommen. Aengevelt wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Außerdem wurde eine Geldstrafe gegen die Firma Aengevelt in Höhe von 1,1 Millionen Euro verhängt worden ist Der Begünstigte der Zahlungen des Immobilienkaufmanns war der 64-jährige japanische Gebäudemanager des Objektes. Ihm wurden mehrere Fälle von Bestechlichkeit nachgewiesen. Der Mann wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Durch diesen Gebäudemanager wurde die Vermietung des zur Frankfurter Skyline gehörenden „Japan-Towers“ an den Immobilienkaufmann vergeben. Später wurde dann auch noch der Verkauf dieses Hochhauses an eine Immobilien-Tochter der Commerzbank über Aengevelt eingestielt. Die Frankfurter Immobilienaffäre beschäftigte die Justizbehörden seit Jahren. Insgesamt waren mehrere hundert Straftaten in der Ermittlung. Aengevelt geriet durch die Ermittlungen gegen andere Beteiligte ins Visier der Justiz. *392) Der nächste Fall: … wieder öffentlicher Dienst … , ein überversorgter Beamter … , … Wohngeld kassiert … Tatort: Stadtverwaltung Ulm Schwäbische Zeitung / SZon online am 03.05.2008: Mehr als 400 000 Euro Wohngeld, die ein städtischer Beamter veruntreut haben soll, sollen nach und nach an eine in Kempten tätige Prostituierte überwiesen worden sein, so die Ulmer Staatsanwaltschaft. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe hat der Mann in seiner ersten Vernehmung im Wesentlichen eingeräumt. Er musste in Untersuchungshaft. Die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellten Unterlagen wurden der Auswertung übergeben. Laut Oberbürgermeister Ivo Gönner wurde der Mann mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Anhand von Kontobewegungen sei festgestellt worden, dass die 30-Jährige die Begünstigte der kriminellen Machenschaften gewesen sein soll. Die Staatsanwaltschaft ermittelte auch gegen die Frau. Die Prostituierte soll sich im Ausland aufgehalten haben, und zwar in der Türkei. In der ersten Woche des Mai 2008 wurde der städtischer Beamter wegen des Verdachts der Untreue in mehr als 100 Fällen verhaftet. Der Sachbearbeiter soll in den Jahren 2003 und 2004 unrechtmäßige Wohngeldzahlungen in Höhe von 400 000 Euro zugunsten seiner Bekannten angewiesen haben. Es sollen Zahlungen an erfundene Empfänger veranlasst worden sein. Die 30-Jährige wurde als Vermieterin und Wohnungsverwalterin ausgegeben. So wurde ihre Berechtigung zum Empfang von Wohngeldzahlungen vorgetäuscht. Das Geld floss auf mehrere Konten und landete nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft stets bei der Frau. Bei routinemäßigen Kontrollen war das kriminelle Vorgehen des Beamten nicht aufgefallen. Die Behörden waren ihm erst durch einen Tipp von Außen auf die Schliche gekommen. *393) Der nächste Fall: Tatort: Victory Medienfonds Handelsblatt online am 05.05.2008: Die Augsburger Strafverfolger hatten Anklage gegen Franz Landerer, den Initiator der Victory Medienfonds, erhoben. Es soll um Steuerhinterziehung und Untreue sowie ein groß angelegtes Schneeballsystem gehen. Filmfonds galten in den 90er Jahren als Steuersparmodell vermögender Anleger. Bis 2005 konnten sie ihre Investitionen als Verluste von der Steuer absetzen. Dann kippte die Große Koalition das Gesetz. Seitdem nahmen bundesweit die Staatsanwälte gegen Fonds-Initiatoren Ermittlungen auf; Steuerfahnder prüfen, ob die Fondsmodelle Steuervorteile rechtfertigen; und Anleger gaben Klagen gegen Anbieter und Vermittler auf Schadenersatz bei Gericht ein, weil Nachzahlungen zu befürchten waren. Fast zwei Jahre hatten die Augsburger Behörden gegen die Fonds, deren Initiator und dessen Geschäftspartner ermittelt. Dabei ging es vor allem um ein Konglomerat von rund 30 Firmen unter anderem in Italien, den Niederlanden und der Karibikinsel Curacao. Der Einzelhandelskaufmann aus Kaufbeuren soll, so die Vorwürfe, unberechtigt Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt und Gelder zwischen einzelnen Fonds verschoben haben. Einnahmen aus der Vermarktung von Filmen eines Fonds soll er nicht an die Anleger ausgeschüttet haben, sondern an andere Fonds. Landerer und seine Victory Media Gruppe hatten seit Beginn der 90er Jahre rund 350 Mill. Euro Kapital eingesammelt, um damit Zeichentrickfilme und Fernsehserien zu finanzieren. Die meisten der insgesamt 23 Filmfonds floppten. Ende 2006 musste Victory Media Insolvenz anmelden. Gegen Landerer und weitere Manager ermittelte seitdem der Staatsanwalt. "Den Anlegern droht jetzt der Super-Gau", sagte der Münchener Anlegerschutzanwalt Joachim Kleefeld von der Kanzlei Mattil, die rund 150 Anleger vertritt. "Nicht nur das Geld ist futsch, jetzt drohen auch noch Steuernachzahlungen", sagte er. *394) Der nächste Fall: … und wieder eine Verurteilung … Tatort: Volksbank Sottrum Zevener Zeitung online 06.02.2008: Wegen Untreue in zwölf Fällen wurde ein ehemaliger Mitarbeiter der Volksbank Sottrum am 05.2008 vor dem Landgericht Verden zu einer zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die zwölf angeklagten Fälle stammen aus den Jahren 2003 bis 2007. Nicht nur vor dem Gericht legte Volker N. ein umfassendes Geständnis ab, sondern auch schon bei seinem Arbeitgeber. Bereits vor Prozessbeginn hatte der 41-Jährige seinem ehemaligen Arbeitgeber eine Schuldanerkenntnis über 780 000 Euro unterschrieben. Der 41 Jahre alte Bankkaufmann aus Hemsbünde hatte fingierte Darlehensverträge auf Namen von Freunden, Bekannten oder ihm gut bekannte Kunden abgeschlossen, die gewährten Darlehensbeträge dann jedoch für die Tilgung eigener Schulden verwendet. Der Schaden für die Bank aus diesen Taten wurde auf 590 000 Euro beziffert. Tatsächlich schloss Volker N. seit 1994 insgesamt 26 fingierte Darlehen ab, die teilweise aus Gründen der Verjährung nicht mehr zur Anklage gekommen waren. Die Vorsitzende Richterin betonte in der Urteilsbegründung, dass der Angeklagte von seiner insgesamt 15-jährigen Beschäftigung bei dem Geldinstitut 13 Jahre die Taten begangen hat. Dies wurde genauso strafverschärfend gewertet, wie der lange Tatzeitraum, die Anzahl der Taten und die dafür aufgebrachte kriminelle Energie. Auslöser für die Taten waren Schulden in Höhe von rund 150 000 Euro, die den gelernten Bankkaufmann aus einer erfolglosen Selbstständigkeit als Unternehmer drückten. 1992 war es zur Liquidation seiner beiden Unternehmen gekommen. Seine Mitgesellschafter konnten für bestehende Firmenkredite keine Zahlungen leisten. Um ein Loch zu stopfen, musste jedoch immer wieder ein neues aufgerissen werden. Denn damit die ganze Sache nicht aufflog, waren auf die fingierten Darlehen Zahlungen zu leisten, wofür der 41-Jährige, der in seiner Position die erforderlichen Befugnisse hatte, dann wieder ein neues Darlehen aufnahm. Das Ganze flog erst 2007 auf, als ein Kunde tatsächlich ein Darlehen aufnehmen wollte, jedoch schon eines hatte, von dem er nichts wusste. Der Angeklagte wurde zur Rede gestellt und fristlos entlassen. *395) Der nächste Fall: ... auch Rechtsanwälte bereichern sich gerne selber ... , ... wieder eine Verurteilung ... Tatort: Kitzing MainPost online am 06.05.2008: Ein Kitzinger Rechtsanwalt wurde am 06.05.2008 vom Schöffengericht zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die Schwierigkeiten beginnen im Jahr 2001. Die Kanzlei läuft nicht mehr und schreibt nur noch rote Zahlen. Dazu häufen sich Probleme im privaten Bereich. Irgendwann kümmert sich der 58-jährige Rechtsanwalt um nichts mehr: Er öffnet keine Post. Er ignoriert die Kontoauszüge. Und er „flüchtete in eine andere Welt“, wie es der Verteidiger ausdrückt. Drängende Mandanten, anstehende Termine – alles egal, alles zu viel. Einen ganz anderen Verlust erlitten einige Mandanten des Mannes, der geradewegs in eine ausgewachsene Lebenskrise geschlittert war: Die Kundschaft wartet oft vergeblich auf das zuvor meist mühsam erstrittene Geld. 35 000 Euro soll sich der 58-Jährige zwischen 2004 und 2007 laut Staatsanwaltschaft unter den Nagel gerissen haben. Insgesamt elf Fälle von Untreue wurden in der Anklageschrift ausgewiesen. Neben veruntreuten Geldern von Mandanten musste sich der Angeklagte auch den Vorwurf gefallen lassen, als vom Amtsgericht bestellter Nachlasspfleger in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben. Für einen verstorbenen Rechtsanwalt ohne Nachfahren sollte er die letzten Dinge regeln – und zwackte größere Summen für sich ab. Eine Methode, auf die sich der Anwalt fast schon spezialisiert hatte, wie seine Vorstrafen zeigen: Mehrere Untreue-Fälle gab es bereits 2001 und 2002, damals kassierte der Anwalt zwei saftige Geldstrafen. 2004 schloss sich eine weitere Geldstrafe wegen Betrugs und Unterschlagung an. Der letzte Fall deutete zumindest an, wie desolat die finanzielle Situation gewesen sein muss: Nach dem Tanken versuchte der Anwalt ohne Bezahlung das Weite zu suchen. Nach Meinung aller Beteiligten musste die Entziehung der anwaltlichen Zulassung von statten gehen. *396) Der nächste Fall: Tatort: Schweriner Volkszeitung online am 07.05.2008: Am 07.05.2008 musste sich Udo W. vor der Wirtschaftsstrafkammer des Schweriner Landgerichts verantworten. Vorwurf gegen den Angeklagten: Betrug, Insolvenzverschleppung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt Die Anklageschrift beinhaltete 48 Fälle. Im Oktober 2006 gründte er die Firma FairDeal, mit der er deutschlandweit Reinigungsmittel vertreiben wollte. Selbst ein eigener Fernsehsender – „Paketkönig.tv“ – war in Vorbereitung. Der Paketkönig lebte auf großem Fuß. Als Hauptsponsor des Parchimer Fußballclubs sorgte Udo W. für Riesen-Events in der Provinz: Er verschickte im November 2006 etwa 50000 Einladungen zum Spiel Parchimer FC gegen die SpVgg Cambs-Leezen. Tatsächlich kamen 1000 Besucher. Rechnungen für Werbekosten, Catering und einen Film über das Sportereignis blieben unbezahlt. Längst hat der damalige Hauptsponsor beim PFC Hausverbot. Die einzigen Euro, die in die Kassen kamen, waren die Fördergelder der Arbeitsagentur für die Anstellung von Langzeitarbeitslosen. Von Dezember 2006 an zahlte Udo W. seinen Angestellten kein Gehalt mehr. Auch Fleischermeister Helmut Müller gehört zu den Betrugsopfern. Bei ihm hatte der Paketkönig bis zu seiner Verhaftung im November 2007 gewohnt. Müller: „Er hatte nicht nur keine Miete gezahlt, sondern sogar die Einrichtung demoliert.“ Auch der Fleischer weiß, dass er sein Geld nicht zurückbekommen wird. „Ich hoffe aber, dass W. seine gerechte Strafe erhält“, meinte Müller. *397) Der nächste Fall: ... wieder eine Verurteilung ... , ... die Könige der Korruption in der Immobiliengesellschaft machen weiter ... , ... es fehlte an Hinweisen ... , ... wenn der Zufall bloss nicht wäre ... Tatort: Düsseldorfer Maklergesellschaft Aengevelt DIE WELT online am 06.05.2008: Am 05.05.2008 gab die Düsseldorfer Maklergesellschaft Aengevelt bekannt, dass nicht nur Geschäftsführer Lutz Aengevelt wegen Bestechung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 90 000 Euro verurteilt wurde. Das Unternehmen musste zudem den Gewinn aus dem betroffenen Immobiliengeschäft von 1,1 Mio. Euro an die Staatskasse abführen. Aengevelts Bruder Wulff - ebenfalls geschäftsführender Gesellschafter -, konnte erwirken, dass ein Ermittlungsverfahren gegen eine Zahlung von 10 000 Euro eingestellt wurde. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte Lutz Aengevelt Schmiergeld - dem Vernehmen nach in Millionen-Höhe - an einen Gebäudemanager gezahlt, um 2001 einen Auftrag zur Vermietung und 2002 zum Verkauf des 27-geschossigen Japan-Towers im Frankfurter Bankenviertel zu erhalten. "Als Geschäftsführer habe ich die Verantwortung für diesen Fall übernommen und bedauere den Fehler zutiefst", erklärte Aengevelt, dessen Gesellschaft 2007 mit 160 Mitarbeitern Transaktionen über eine Mrd. Euro vermittelte und einen Honorarumsatz von 31 Mio. Euro erzielte. Aengevelt: "Entscheidend ist es für mich, offen mit dem Fehler und der Thematik umzugehen." Die Mitarbeiter würden regelmäßig geschult, "um sie für dieses Thema zu sensibilisieren". Ein Vertrauensanwalt gehe "anonymen internen und externen Informationen nach". "Es hat den Anschein, als sei vor 2004 kaum ein Büroturm in Frankfurt errichtet oder verkauft worden, ohne dass dabei Schmiergelder geflossen sind", sagte ein Ermittler. "An Hinweise gelangen wir fast immer nur, wenn ein frustrierter Arbeitnehmer sich an die Behörden wendet oder wir im Zuge anderer Ermittlungen auf Hinweise stoßen", sagte die Staatsanwältin Frau Möller-Scheu. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt rollt seit 2004 in insgesamt 96 Ermittlungsverfahren wegen Bestechung und Vorteilsnahme gegen 231 Architekten, Makler sowie Manager von Baufirmen und Fonds den Skandal in der Mainmetropole auf. 63 Verfahren sind abgeschlossen, 33 noch immer offen. "Wir hoffen, Ende des Jahres die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abschließen zu können", sagte Staatsanwältin Doris Möller-Scheu. Zu den bislang Verurteilten zählt auch der frühere Deka-Fondsmanager Michael Koch, der eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung erhielt. Der ehemalige Deutschland-Chef von Jones Lang LaSalle, Douglas Holoch, erhielt eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung. *389) Weiter ging es im Heros-Fall. Bereits im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-macht-t498.html:1ibxlnga]Teil I[/url:1ibxlnga] wurde unter *73) *87) *90) *123) *130) wurde über den falalen Selbstbereicherungsfall mit Insolvenz berichtet. Es gab sogar schon Verurteilungen, die Rechtskräftigkeit lies auf sich warten, - wie bei Fällen, wo die Aufsichtsbehörden und Kontrollmechanismen versagten - . Rheinische Post online am 08.05.2008: Am 07.05.2008 verurteilte die Erste Strafkammer ein zweites Mal die frühere Angestellte Silke M. des Heros-Geldtransportunternehmens –nunmehr zu fünf Jahren und vier Monaten Haft. Der erste Prozess hatte für die 40-Jährige bereits mit einer sechsjährigen Freiheitsstrafe geendet. „Silke M. hat in maßloser Habgier in die Kassen ihres Viersener Arbeitgebers Nordcash gegriffen und sich in Millionenhöhe bereichert“, war das Gericht schon damals überzeugt. Die Ex-Personalchefin legte bei dem Bundesgerichtshof (BGH) Revision ein und erreichte einen Teilerfolg. Der BGH stellte Beihilfsfälle zur Untreue wegen Verjährung ein. Doch an den Hauptvorwürfen (doppelte Erpressung und Unterschlagung) wurde in der Revision nicht gerüttelt. Nach wie vor steht fest, dass die Angeklagte, die bei Heros als Geldzählerin anfing, 2,6 Millionen Euro beiseite geschafft hat. Zugleich bemerkte sie, dass sich auch ihre Chefs an den Kundengeldern vergriffen. Silke M. nutzte dieses Wissen und erpresste die Heros-Chefs um eine Million Euro. Sie musste in Untersuchungshaft. Der Psychiater, der Silke M. wegen einer Depression behandelte, zum Zustand der Frau Silke M. in der Untersuchungshaft: „Ein gelassener Mensch könnte natürlich die Haft besser ertragen.“ Eine eindeutige Antwort auf eine außergewöhnliche Belastung durch die Haft wurde nicht gegeben. Der Staatsanwalt forderte am 07.05.2008 für Silke M. eine neue Gesamtstrafe von fünfeinhalb Jahren. Immerhin habe die Angeklagte dem Insolvenzverwalter von Heros 350 000 Euro vorenthalten, eine Summe, die in deren Vermögensaufstellung nicht auftaucht. Sie habe kein Geld mehr, so die Angeklagte. Dem Antrag des Verteidigers, den Haftbefehl aufzuheben, folgte das Gericht nicht. Die Ex-Geldzählerin verblieb im Gefängnis. *399) Der nächste Fall: … hier gab es schon eine Verurteilung … , … folgte die nächste ? … , … was für ein Zufall … Tatort: Garching-Hochbrück Merkur Online am 09.05.2008: Der Unterföhringer Architekt Klaus D. und sein Partner Georg B. mussten erneut in Untersuchungshaft. Eine Folge des Prozesses gegen Peter S., ehemaliger Manager eines Baumaschinenkonzerns mit Sitz in Garching-Hochbrück, der zu drei Monaten und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Peter S., der die Bauaufträge für zahlreiche deutsche Filialen des weltweit operierenden Konzerns vergab, gestand in 72 Fällen die Bestechung ein. Der ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens kassierte dafür gut 1,1 Millionen Euro, während dem Firmennetzwerk rund um den Architekten Klaus D. Aufträge zugeteilt wurden. Peter S. hatte ausführlich vor Gericht ausgesagt, wie und wo er die Gelder von Klaus D. und Georg B. bekommen habe. ,,Beide sind wie eine Person aufgetreten", sagte der geschmierte Auftragsverteiler und belastete damit das Duo schwer. Diese Aussagen waren nun der Auslöser für die erneute Untersuchungshaft des Duos, welches die Staatsanwaltschaft als treibende Kraft des Schmiergeldskandals sieht. Oberstaatsanwalt Heinrich Winkler bestätigte die Festnahmen, wollte sich aber nicht weiter zu den Details des Verfahrens äußern. *400) Der nächste Fall: … endlich mal wieder eine Verurteilung … , … leider nur wieder ein kleiner Fisch … Tatort: Freiburg TV-Südbaden online am 09.05.2008: Das Amtsgericht Freiburg hat einen 45-jährigen Mann wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten verurteilt. 200 Stunden gemeinnützige Arbeit waren zudem ableisten. Freunde hatten dem Mann aus Freiburg insgesamt 475.000 Euro anvertraut, weil er ihnen 30 Prozent Rendite versprochen hatte. Bei einem riskanten Anlagegeschäft verlor er aber das komplette Geld und wurde nun wegen Untreue verurteilt. *401) Der nächste Fall: Haben Mitarbeiter des Amtsgerichts dem Konkursverwalter Klaus-Philipp Lange das Unterschlagen von Geld zu leicht gemacht? Im Mittelpunkt stand gegen den ehemaligen Rechtsanwalt und Stadtverordneten der Tatbestand der Untreue. Tatort: Giessen Giessener Allgemeine online am 09.05.2008: Die allermeisten der ihm zur Last gelegten Untreuehandlungen in seiner Funktion als Konkursverwalter habe er begangen, nur vereinzelte Rechnungen habe er zu Recht gestellt und abgebucht. Die Siebte Große Strafkammer am Landgericht ging der Frage nach, ob Mitarbeiter des Amtsgerichts, von denen Lange als Konkursverwalter bestellt worden war, eher auf gewisse Verdachtsmomente hätten reagieren und in das Verfahren hätten eingreifen müssen. Der Angeklagte hatte in seinem Geständnis geschildert, wie er jahrelang immer tiefer in finanzielle Bedrängnis geriet, wie er zuletzt mit 1,8 Millionen Euro heillos überschuldet war und wie er alles inklusive der Straftaten unternommen habe, um den schönen Schein zu wahren und seinen Traumberuf Rechtsanwalt nicht aufgeben zu müssen. Lange war ab 1978 niedergelassener Anwalt und seit den 90er Jahren vom Amtsgericht auch als Konkursverwalter in etwa zehn Verfahren eingesetzt worden. Geht eine Firma in die Pleite, wird aus einem Pool von Personen ein Fachmann herausgesucht, der das Unternehmen abwickeln oder retten kann. „Wir versuchen, diese Verfahren so gerecht wie möglich zu verteilen“, sagte gestern ein Richter vom Amtsgericht im Zeugenstand, dem diese Aufgabe im betreffenden Zeitraum oblag. Eine Einflussnahme von außen, etwa der Justizverwaltung, hätte er sich entschieden verbeten, sagte der Zeuge. Ein Rechtspfleger, der zu Beginn zuständig war für das Konkursverfahren KAHA, um das es bei der Veruntreuung von über 900 000 Euro durch Lange in erste Linie ging, sagte im Zeugenstand: „Ich hatte nicht den Hauch einer Ahnung, dass Herr Lange unlauter arbeiten könnte. Bei sämtlichen Verfahren zuvor, war stets alles korrekt abgelaufen.“ Dass Konkursverfahren viele Jahre dauern, sei nichts ungewöhnliches, so der Oberamtsrat. Kritiker unter den KAHA-Gläubigern hatten gerügt, das Amtsgericht habe Lange zu lange wurschteln lassen und die Zügel nicht straff genug in der Hand gehalten. Doch konnte der Rechtspfleger lückenlos belegen, wie das Amtsgericht den Verwalter Lange kontrolliert und ihm ein Zwangsgeld von 500 Euro auferlegt hatte, als der die geforderte Abschlussrechnung nicht wie gewünscht einreichte. Gegen ein zweites Zwangsgeld über 1000 Euro hatte der Angeklagte noch Beschwerde eingelegt und kurz darauf Selbstanzeige erstatte. Ob sie denn nicht aufgemerkt habe, wollte der Verteidiger, Rechtsanwalt Dietmar Kleiner, von einer Rechtspflegerin wissen, die zuletzt mit dem Verfahren betraut war, als auf dem von Lange verwalteteten Konto der Firma KAHA in einem Jahr 115 000 Euro verschwunden waren? Sie habe das für normale Kontobewegungen im Rahmen der Konkursverwaltung gehalten, so die Zeugin. *402) Der nächste Fall: … erst ein schöner Job auf Staatskosten … , … dann Korruption … , … dann in Rente … Tatort: Rheinsberg , Rheinsberber Arbeitsfördergesellschaft Rabs Märkische Allgemeine online am 10.05.2008: Gegen die Rheinsberber Arbeitsfördergesellschaft Rabs wurden seitens der Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Im Visier: Der früheren Rabs-Geschäftsführer Wolfgang Weiß wegen Untreue. Es ging um Reisen nach Osteuropa. Ermittler des Landeskriminalamtes Brandenburg (LKA) hatten in diesem Zusammenhang die Geschäftsräume der Rabs in Rheinsberg durchsucht und dabei Papiere sichergestellt. Als Straftat komme der Vorwurf der Untreue in Frage. Wolfgang Weiß soll in die Ukraine gereist sein, bei denen unter anderem unklar ist, wer sie angeordnet hat. Vorwürfe gegen Weiß wurden schon vor Monaten laut. In der Gesellschafterversammlung der Rabs konnten sie nicht eindeutig geklärt werden; Weiß war lange krank und ist im Februar 2008 in den Ruhestand gegangen. Dem Vernehmen nach soll aus den Reihen der Rheinsberger Stadtverordneten eine Anzeige gegen den langjährigen Chef der Arbeitsfördergesellschaft eingegangen sein. *403) Der nächste Fall: Tatort: Pleite-Firma Ex-Walter-Bau Süddeutsche Zeitung / Newsicker online am 11.05.2008: Gegen den Gründer des Pleite gegangenen Walter-Bau-Konzerns, Ignaz Walter, wurde Anklage wegen Untreue erhoben: Der Vorwurf: Leistungen einer Walter-Bau-Tochter für sich und seine Familie in Anspruch genommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Augsburg soll von einem Schaden von rund 462 000 Euro ausgegangen sein. Die Ermittlungen lliefen bereits seit dem Jahr 2005 an, als Walters Konzern Insolvenz angemeldet hatte. Die Tochterfirma soll für Walter unter anderem Bauleistungen und Reparaturarbeiten erbracht haben, ohne dass der Konzerngründer sie bezahlte. Nach Überzeugung des Gründers des Ex-Pleite-Walter-Bau-Konzerns, Ignaz Walter, habe er „rein unternehmerisch wenige Fehler gemacht“. *404) Über den nächsten Fall wurde bereits im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-macht-t498.html:1ibxlnga]Teil I[/url:1ibxlnga] unter *85) *176) berichtet. Endlich die Verurteilung … Bewährung … , … Korruption lohnt sich … Der Tagesspiegel online am 15.05.2008: Der ehemalige Bürgermeister von Neuruppin und (heutige 67-jährige) Landtagsabgeordnete Otto Theel (Linke) wurde wegen Vorteilsnahme im Amt zu einer neunmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Theel habe im neu aufgerollten Prozess vor dem Landgericht Neuruppin den Vorwurf im Wesentlichen eingeräumt. Die Kammer habe dies als Teilgeständnis gewertet, die Bewährungsdauer auf drei Jahre festgesetzt und eine Geldstrafe von 3000 Euro verhängt. *405) Der nächste Fall: … statt Knast nur Rauswurf … , … die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht interessierte ohnehin die Korrupties weniger … Tatort: Jena , Theater Rudolstadt Thüringer Allgemeine online am 15.05.2008: Eine Eiswürfelmaschine, zwei Fernseher, ein Notebook, Fräsmaschinen, hunderte CD-ROMs: Das war ein kleiner Auszug aus der Liste von Einkäufen, die Gerhard Hentschel, Ex-Verwaltungsdirektor des Theaters Rudolstadt, auf Theaterkosten getätigt hatte. Zum Untreue-Vorwurf nahm die Staatsanwaltschaft Gera Ermittlungen auf. Gegen seine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:1ibxlnga]fristlose Kündigung[/url:1ibxlnga] klagte er. Die Richterin am Arbeitsgericht Jena stand am Rande der Fassungslosigkeit "Die Thüringer Theater müssen jeden Euro dreimal umdrehen, und Sie kaufen solche Geräte. Haben Sie jegliches Maß verloren?" Hentschel will in dem Glauben eingekauft haben, die Technik sei am Theater nutzbar, und er habe halt oberflächlich gehandelt. Wenn gerade erst angeschaffte Gegenstände weg seien, "muss ein vernünftig denkender Arbeitgeber davon ausgehen, dass sie veruntreut wurden", befand die Richterin. Nach seiner Entlassung im September 2007 aber waren seine Erwerbungen - allein 2006 und 2007 fielen Bareinkäufe in Höhe von 13 000 Euro an - teilweise unauffindbar. Gebraucht, stellte Intendant Axel Vornam vor Gericht klar, wurden weder die Eiswürfelmaschine noch die Navigationsgeräte, von denen eines in Hentschels Privatwagen installiert wurde: "Die zwölf Kilometer von Rudolstadt bis Saalfeld schaffen wir gerade noch ohne." Gekündigt wurde Hentschel, der noch immer als Stadtratsvorsitzender in Rudolstadt amtiert, wegen des Verdachts, sich bereichert und Theatermittel veruntreut zu haben. *406) Der nächste Fall: … endlich mal wieder eine Verurteilung … , … aber wie in fast allen Fällen nur auf Bewährung … , … Korruption lohnt sich, Knast gibt es ohnehin (fast) nicht … Tatort: Hamburg , InLine-Kurierdienst DIE WELT online am 15.05.2008: Die Angeklagte und frühere Vorgesetzte Dörte A. (33), sowie Ex-Geschäftsführerin der Hamburger Firma InLine-Kurierdienst, hatte in den Jahren zwischen 2004 und 2007 über 400 000 Euro aus der Firmenkasse veruntreut. Der Betrug fiel Dörte A. leicht, weil sie gleichzeitig Chefin der Buchhaltung war. Die 210 Fahrer des Unternehmens, Mitinhaber der Firma, hatten großes Vertrauen in ihre Geschäftsführerin. 106 Fälle der Untreue konnten Dörte A. nachgewiesen werden. Ihr Trick: Sie deklarierte Beträge zwischen 300 und 11 900 Euro als Vorschüsse für die Fahrer, überwies das Geld aber auf ihr eigenes Konto. In kleinen Beträgen hob sie das Geld dann wieder von ihrem Konto ab, um einkaufen zu gehen. Ein Psychologe bescheinigt ihr, an "Kaufsucht" zu leiden. Sie erwarb "Handtaschen, Sonnenbrillen und Klamotten. Die meisten Sachen habe ich hinterher gleich vernichtet, damit mein Mann nichts merkt. Das Bezahlen war der Kick. Kaufsucht ist ähnlich gefährlich wie Drogen- oder Spielsucht", meinte ein Psychologe. Inzwischen hat Dörte A. ihre Kreditkarte abgegeben. Das Einkaufen für den Haushalt hat ihr Mann übernommen. Mit den Verdiensten aus einer Pension auf Rügen, die sie künftig betreiben will, möchte sie den von ihr angerichteten Schaden wiedergutmachen. Der Richter fällte ein mildes Urteil: zwei Jahre Haft auf Bewährung. "Dörte A. will sich um eine Regulierung des Schadens bemühen. Bei einer zu verbüßenden Haftstrafe hätten die Geschädigten fast überhaupt keine Chancen mehr, von ihrer ehemaligen Geschäftsführerin eine Entschädigung zu bekommen.“ *407) Der nächste Fall: … wieder ein Bürgermeister … , … wieder öffentlicher Dienst … , … wieder von der Korruption in die Rente … Tatort: Stadt Leimen Wormser Zeitung online am 16.05.2008: Der frühere Oberbürgermeister von Leimen, Herbert Ehrbar (74 Jahre), soll dubiose Grundstücksgeschäfte in seiner Kommune getätigt haben. Er wurde angeklagt. Ehrbar - von 1992 bis 2000 Rathauschef - hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Ende 1990 unter anderem eine schwedische Firma damit beauftragt, fünf Holzhäuser zu liefern. Gesamtwert: 455000 Mark (232640 Euro) - Geld, das das Land der Stadt nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft für Unterbringungsmöglichkeiten von Aussiedlern überwiesen hatte. Einen notwendigen Beschluss des Gemeinderats hatte der damalige Oberbürgermeister für diese Bestellung allerdings nicht. Außerdem soll Ehrbar in den Jahren 1999 und 2000 den Wiederaufbau von zwei abgebrannten Holzhäusern angeordnet haben - ebenfalls ohne Gemeinderatsbeschluss. Dadurch sei der Stadt ein Schaden in ebenfalls sechsstelliger Höhe entstanden. Ein weiterer Vorwurf: Als ein Unternehmer im Jahr 1994 ein städtisches Grundstück kaufte, sollen der damalige Hauptamtsleiter und der OB die vom Gemeinderat beschlossene "Wertabschöpfungsklausel" nicht in den Kaufvertrag aufgenommen haben - mit der Folge, dass der Stadt beim Weiterverkauf des Geländes zwei Jahre später der Mehrerlös in Höhe von 1,6 Millionen Mark (818000 Euro) entging. Ehrbar soll zudem unerlaubt Dienstfahrzeuge und Personal genutzt haben. Ehrbar hatte schon einiges auf dem Kerbholz: Vor zwei Jahren war er im Streit mit der Boris-Becker-Heimatstadt unter anderem zu Schadensersatz verpflichtet worden. Er hatte nach Ansicht des Gerichts grob fahrlässig Dienstpflichten verletzt, als er mit damals 36000 Mark (rund 18400 Euro) einen Bekannten für die Aufsicht und Reinigung einer Mehrzweckhalle bezahlt hatte - auch in diesem Fall ohne den Gemeinderat zu beteiligen. Die Halle war zuvor von Angestellten der Stadt betreut worden. Auch der ehemalige Hauptamtsleiter sowie ein Unternehmer stehen wegen Beihilfe zur Untreue am Pranger. Einem weiteren Geschäftsmann wurde der Prozess erspart: Die Vorwürfe gegen ihn sind inzwischen verjährt. *408) Der nächste Fall: Tatort: Kreis Ludwigsburg , Bausparkasse Wüstenrot Ludwigsburger Kreiszeitung online am 16.05.2008: Die Staatsanwaltschaft nahm im Februar 2008 auf. Der Verdacht: Untreue , Verrat von Betriebsgeheimnissen Der Wüstenrot-Manager habe Vertriebsleuten des Konkurrenten Schwäbisch Hall für einen Wechsel Prämien bezahlt. Der Verdächtige soll ebenfalls bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall gearbeitet haben. Seit Juni 2006 soll er für Wüstenrot arbeiten und soll dort seit Mai 2007 bundesweit für den Vertrieb zuständig gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen und Prüfungen auf, ob die Bausparkasse Wüstenrot geschädigt wurde, weil Geld geflossen sei. Am 14.05.2008 wurde bekannt, dass alleine in einem Jahr 220 Schwäbisch-Hall-Vertriebsleute zu Wüstenrot gewechselt hatten. In diesem Zusammenhang war für die Staatsanwaltschaft die Frage zu prüfen, ob Kundendaten von Schwäbisch Hall zu Wüstenrot weitergeleitet worden sind. Um die Ertragslage zu verbessern, gab es nach dem Amtsantritt des neuen W&W-Vorstandsvorsitzenden Alexander Erdland, der ebenfalls von Schwäbisch Hall kam, massive Veränderungen. So wurde die Vertriebsmannschaft neu aufgestellt und das Provisionssystem geändert. Aus Insider-Kreisen heißt es, dass die Konditionen für die Wüstenrot-Vertreter schlechter wurden – ihre Einkommen geringer. Eine Einschätzung, die der Konzern mit Hinweis auf einen gestiegenen Provisionsaufwand zurückweist. Aus Unternehmenskreisen heißt es, dass der Verkaufsdruck enorm gestiegen sei. Statt im Schnitt 130 bis 150 sollten die Vertreter pro Jahr 200 W & W-Produkte verkaufen. *409) Und wann ist Ende mit der Korruption in Deutschland ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo macdet ! Ich hatte einen Beitrag für den Blog unter "Entwurf" am 22.04.2008 abgelegt. Bitte, wie gewünscht formatieren, und im Blog veröffentlichen ! Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! [url=http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~EE66502A315DB4914A791B38E1282B5D4~ATpl~Ecommon~Scontent.html:8ble29an]Frankfurter Allgemeine am 25.04.2008:[/url:8ble29an] Die Anwälte der amerikanischen Kanzlei Debevoise waren seit Ende 2006 im Auftrag von Siemen daran, Licht in das dunkelste Kapitel des 160 Jahre alten Unternehmens zu bringen. Fast 100 Spezialisten schauten sich alte Verträge an, mussten E-Mails lesen und in vielen Ländern Mitarbeiter von Siemens befragen. Das bis Ende Februar 2008 befristete Amnestieprogramm soll die Ermittlungen beschleunigt haben. 123 Beschäftigte hätten einen Antrag gestellt, als Gegenleistung für ihre Mithilfe von einer Kündigung verschont zu werden. Erich Reinhardt, seit 1994 Vorstandsvorsitzender der Medizintechnik, hat die Konsequenzen aus neuen Ermittlungsergebnissen der amerikanischen Anwälte gezogen und seinen Rücktritt aus der Konzernleitung erklärt. In der Sparte, die der 61 Jahre alte Elektrotechniker in die Weltspitze führte, wurden neue Verstöße entdeckt. Reinhardt selbst sei daran nicht beteiligt gewesen. Das es in der Medizintechnik wie in der Telekommunikationssparte ein System von schwarzen Kassen gegeben haben muss, war nicht neu. Im regelmäßig mit den Quartalszahlen veröffentlichten Bericht zu den Rechtsstreitigkeiten fanden sich schon im November 2007 Andeutungen. Die Kanzlei Debevoise habe vor dem Geschäftsjahr 2005 gebildete Konten für Kommissionsverbindlichkeiten im Bereich Med identifiziert. Sie seien später aufgelöst worden – aber „nicht in Einklang mit Bilanzierungsgrundsätzen“. Außerdem im Bericht weiter: „Ferner können diese Konten für Zahlungen unter BCAs verwendet worden sein.“ Die Abkürzung steht für Verträge mit Vertriebsberatern. Sie dienten nach Erkenntnissen der Münchner Staatsanwälte zumindest in der Com-Sparte dazu, Bestechungszahlungen mit Hilfe von Konten und Scheinfirmen in verschiedenen Ländern zu verschleiern. Die Münchner Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen in der Medizintechnik auf. Anmerkung: Es fällt auf ! Korruption auf höchstem Niveau und die Vorstände und Aufsichtsräte hätten nichts gewusst. Die Aufsichtsräte kontollieren die Tätigkeit der Vorstände, allerdings nicht deren geschäftlichen Entscheidungen. Offensichtlicht bestand der Erfolg von Siemens auf der Basis der Korruption. Die Aktionäre entlasteten auf den Hauptversammlungen die Vorstände und Aufsichtsräte. Die Mehrheit der Aktienstimmen kamen aus den Fonds und zusätzlich von Banken, die wiederum in den Aufsichtsräten sich vertreten liessen. Aber niemand fiel etwas auf ? Wie konnte das sein ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo macet ! Ich hatte einen neuen Blog-Beitrag als Entwurf am 29.04.2008 geschrieben. Titel: Informationen zu und gegen Mobbing Bitte bearbeiten und veröffentlichen. Gruss Tom |
| Tom | Hallo macdet ! Habe den Blog-Beitrag "Mobbing und Armut in Deutschland" unter "Entwurf" / "Politik" abgelegt. Bitte um Bearbeitung, ggf. Ergänzungen, und Veröffentlichung. Grussp Tom Gibt es Probleme mit deinen Rechten? Wäre gutt wenn du diese Dinge allein hinbekommst, mir geht es nicht so prall. Warte auf die Reha! BfA oder wie der Haufe heißt läßt sich viel Zeit. Links mit dem Wort Mobbing bitte auf <a>href="http://www.mobbing-gegner.de" ttile="Mobbing macht krank, oder ähnlich">Krank durch Mobbing, oder ähnlich</a> nicht die Syntax vom Forum benutzen. Schränkt zu sehr ein für zukünftige Entwicklungen. Suche Texte zur "Jobsuche", Bewerbung etc. Regionen Arbeitgeber etc.. Wir wollen die "wiedereingliederung" unterstützen ! Bitte keine Mail hier nutze die freenet oder die macdet@mobbing-gegner.de,tom@mobbing-gegner.de falls sie geht . meld dich! |
| Tom | Typischer Mobbing-Fall ? [url=http://www.abendblatt.de/daten/2008/05/10/879939.html:i1gjihi1]Hamburger Abendblatt online am 10.05.2008[/url:i1gjihi1] Sie fühlen sich integriert in Ihrem Team? Sie glauben, Ihre Kollegen mögen Sie und Ihre Vorgesetzten schätzen Ihre Arbeit? Was wäre, wenn sich die Stimmung plötzlich drehte? Peter S. hat das erlebt. Nach 25 Jahren in derselben Firma wurde er plötzlich gemobbt. "Ohne jede Vorwarnung verlangte mein Chef, ich solle Protokolle über meine Arbeit anfertigen", erinnert sich der 59-jährige Ingenieur. Im Fünf-Minuten-Takt sollte er dokumentieren, womit er sich beschäftigt hatte. "Glauben Sie, da bin ich noch zu meiner eigentlichen Arbeit gekommen?", fragt er. "Ich habe nur an diesen blöden Protokollen geschrieben." Wozu die gut sein sollten, hat er seinen Chef gefragt. Er wolle ihn beurteilen, habe dieser geantwortet. "Und warum die anderen nicht?" Bei denen sei das nicht nötig, habe der Vorgesetzte geantwortet. Zwei Monate lang schrieb der Mittfünfziger Protokolle. Mit seiner Arbeit kam er kaum hinterher - und so gab es bald tatsächlich etwas an seiner Leistung auszusetzen. Darüber hinaus verlangte sein Chef von ihm, ihn wieder mit "Sie" anzureden. Nach zwei Monaten wurde Schmidt krank. Er hatte Schlafstörungen, Kopf- und Magenschmerzen. "Er war ein Nervenbündel", sagt seine Frau. "Die ganze Familie hat mit gelitten." Und warum das alles? Peter S. kann es sich auch heute noch nicht wirklich erklären. "Aber es ging von Anfang an nicht wirklich um meine Arbeit", ist er sich sicher. Vielleicht lag es daran, dass der Vorgesetzte ehemals Kollege war. Vielleicht auch daran, dass der Ingenieur sich zu engagiert zeigte und dafür von höheren Vorgesetzten Anerkennung erfuhr. Ammerkung: Ich meine, [url=http://www.mobbing-gegner.de/mobbing/:i1gjihi1]Mobbing[/url:i1gjihi1], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:i1gjihi1]Korruption[/url:i1gjihi1], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:i1gjihi1]Arbeitsschutz[/url:i1gjihi1] muss Wahlkampfthema werden. Gruss Tom |
| Tom | Mobbing Urteil - 15000 € [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/F%C3%BCrsorgepflicht:2fbw1lvk]Fürsorgepflicht[/url:2fbw1lvk] durch Arbeitgeber verletzt! Endlich mal wieder zahlende Mobber und Mobber-Arbeitgeber ! [url=http://www.tageblatt.de/db/main.cfm?DID=1152489:2fbw1lvk]Tageblatt online am 15.05.2008:[/url:2fbw1lvk] Tatort: Stade Das „Gesocks aus dem Osten“ war eine der Beleidigungen, die die Disponentin einer Stader Spedition über sich ergehen lassen musste. Daneben deckten die beiden Kollegen die Frau mit sexuellen Beleidigungen und Belästigungen ein. [b:2fbw1lvk]Die Quittung:[/b:2fbw1lvk] 15 000 Euro bekam die Frau als Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Arbeitsgericht Stade zugesprochen. Das Mobbing-Opfer wurde wegen der regelmäßigen Mobbing-Attacken krank und hatte gekündigt. Der Rechtsanwalt Egmont Bilzhause (http://www.bilzhause.de/anwaelte.html), der das Mobbing-Opfer vertrat, konnte E-Mails der beiden Mobber vorlegen, welche die zotige Anmachen belegten. Der Arbeitgeber war schnell bereit wegen seiner [b:2fbw1lvk]Fürsorgepflicht[/b:2fbw1lvk] und als Verantwortlicher in der Dienstaufsicht einen Teil des Schadensersatzes und Schmerzengeldes zu übernehmen. Gleichzeitig bekamen die mobbenden Männer eine Abmahnung durch den Vorgesetzten. Und sie willigten dann nach langem juristischen Zögern ein, ebenfalls Geld an die Frau zu zahlen. Anmerkung: Ich meine, [url=http://www.mobbing-gegner.de:2fbw1lvk]Mobbing[/url:2fbw1lvk], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:2fbw1lvk]Korruption[/url:2fbw1lvk], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:2fbw1lvk]Arbeitsschutz[/url:2fbw1lvk] muss Wahlkampfthema werden. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.rp-online.de/public/article/krefeld/572179/Helios-Klinik-stuetzt-Chef-der-Herzchirurgie.html:36xkcrr4]Rheinische Post online am 28.05.2008:[/url:36xkcrr4] Professor Franz-Xaver Schmid hat im Sommer 2007 die Leitung der Herzchirurgie des Helios Klinikums Krefeld übernommen. Am 27.05.2008 wurde berichtet, dass ihm das Pflegepersonal und Ärzte Mobbing vorwerfen. 14 der 17 Ärzte seiner Klinik haben im Dezember 2007 eine Beschwerde wegen Mobbings unterschrieben. Sechs dieser Unterzeichner sollen mittlerweile gekündigt haben. Zu den Mobbingvorwürfen äußerte sich die Geschäftsführung in ihrer Stellungnahme vom 27.05.2008 nur indirekt. Sie erklärte, dass die Verbesserung der Ergebnisse eine Neuordnung erforderte. Weiterhin heißt es: „Unsere hohen Qualitätsansprüche führten auch zu neuen Herausforderungen für die Mitarbeiter. Intern wurden nicht alle diese Anforderungen, die zwingend notwendig sind, um die Herzchirurgie wieder zu einem Aushängeschild zu machen, positiv aufgenommen.“ Anmerkung: Mobbing muss weg ! Ich meine, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/:36xkcrr4]Mobbing[/url:36xkcrr4], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:36xkcrr4]Korruption[/url:36xkcrr4], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:36xkcrr4]Arbeitsschutz[/url:36xkcrr4] muss Wahlkampfthema werden. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?sid=f9b56314fda46f69190ce3b400b49a09&em_cnt=1341174:3rvsew8o]Frankfurter Rundschau online am 30.05.2008:[/url:3rvsew8o] Auch nach erheblichen psychischen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz besteht noch kein grundsätzlicher Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz gegen den Arbeitgeber. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem bekanntgewordenen Urteil festgestellt. Die Richter wiesen damit die Klage eines Gepäckabfertigers ab, der eine Speditionsfirma nach einem Nervenzusammenbruch am Arbeitsplatz auf 2000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing verklagt hatte (Az.: 15 Ca 787/08). Anmerkung: Hoffentlich hat das Arbeitsgericht auch alles schön geprüft. Oder war mal wieder die Beweislage des Mobbing-Opfers nicht schön genug ? Gruss Tom |
| Tom | Wie weiter oben angedeutet, war Schreiber in den Skandal verwickelt. Weitere News folgten. [url=http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Bayern/Artikel,-Gericht-verurteilt-Vertrauten-von-Karl-Heinz-Schreiber-_arid,1231957_regid,2_puid,2_pageid,4289.html:3fmizqfm]Augsburger Allgemeine online am 26.05.2008[/url:3fmizqfm] Am 25.05.2008 und damit 17 Jahre nach dem skandalträchtigen Panzerverkauf an Saudi-Arabien fiel vor dem Augsburger Amtsgericht ein weiteres Urteil. Lorenzo W., ein Vertrauter Schreibers und einst Treuhänder seiner Geldgeschäfte in der Schweiz, wurde zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Schuldig der Falschaussage und der versuchten Strafvereitelung. Der 67-Jährige vermied es, vor Gericht zu erscheinen. Kurz vor dem Termin zog sein Anwalt den Einspruch gegen den ohne öffentliche Verhandlung verhängten Strafbefehl zurück, womit dieser rechtskräftig ist. Durch das Urteil steht fest, dass Lorenzo W. entgegen seiner Aussage vor einem Ermittlungsrichter wusste, wer Nutznießer der beiden Briefkastenfirmen "A.T.G." und "I.A.L." war: kein anderer als Rüstungslobbyist Schreiber, den die Staatsanwaltschaft der Steuerhinterziehung, Untreue und Korruption beschuldigt. Über deren Konten war jenes 447 Millionen Mark teure Panzergeschäft abgewickelt worden, knapp die Hälfte des Betrags waren Schmiergelder. Mit seiner Falschaussage hatte der Schweizer erreichen wollen, dass sowohl Schreiber - noch immer in Kanada - wie zwei Thyssen-Manager straffrei davonkommen. Was bekanntlich misslang - weshalb das bis heute vor dem BGH angefochtene Urteil auch eine später Genugtuung für die 10. Strafkammer und ihren Vorsitzenden Maximilian Hofmeister ist. Gruss Tom |
| Tom | Im Korruptions-Fall Trienekens aus Köln gab es wohl kein Ende mehr ... Aber wenigstens mal wieder eine Verurteilung ... [url=http://www.wdr.de/themen/politik/nrw/muellaffaere_spd/080526.jhtml?rubrikenstyle=panorama:1v18zi8d]WDR Nachrichten online am 27.05.2008:[/url:1v18zi8d] [url=http://www.wdr.de/themen/politik/nrw/muellaffaere_spd/inhalt.jhtml?rubrikenstyle=politik&rubrikenstyle=politik:1v18zi8d]Eine Übersicht zu Vorgeschichte findet sich hier ...[/url:1v18zi8d] Der ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Hardy Fuß ist am Montag (26.05.08) wegen Beihilfe zur Untreue im Kölner Müll-Skandal zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Kölner Landgericht orientierte sich mit seinem Urteil an der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Ankläger hatten zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert, nach Abzug eines Strafrabatts für die lange Verfahrensdauer. Aus gleichem Grund erließ auch das Gericht in seinem Urteil dem Verurteilten neun Monate der dreijährigen Haft. Neben Fuß wurde auch ein ehemaliger Angestellter des Müllentsorgers Trienekens verurteilt. Er muss für zwei Jahre und zehn Monate in Haft. In dem Mammutprozess war es seit November 2006 um den Aufbau von schwarzen Kassen für den früheren Entsorgungs-Unternehmer Hellmut Trienekens in der Schweiz gegangen. Hardy Fuß sei als Manager einer Trienekens-Tochterfirma daran beteiligt gewesen, diese Kassen zu speisen, sagte Richter Ralph-Peter Sossna in seiner Urteilsbegründung. Möglich machten das vor allem fingierte Rechnungen, die ohne Gegenleistung gezahlt wurden. Ziel sei es stets gewesen, einen Großteil der Millionensummen dem damaligen Unternehmer Trienekens zur "unkontrollierten Verwendung ohne Einmischung anderer" zur Verfügung zu stellen. Damit musste nicht alles klar sein, denn die Anwälte wollten in Revision gehen, was eine weitere Verfahrensdauer möglich machte. Hardy Fuß saß für die SPD fünf Jahre lang zwischen 2000 und 2005 im Düsseldorfer Landtag. In Frechen war er zudem Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion. Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob Fuß tatsächlich ins Gefängnis muss. Seine Anwälte hatten bereits eine Revision gegen das Urteil angekündigt. Sie argumentierten unter anderem, Fuß habe nur auf Anweisung von Trienekens gehandelt. Außerdem betonten sie, dass Fuß kein Geld für sich selbst kassiert, sondern nur im Sinne des Unternehmens gehandelt habe. Das Verfahren hatte nur indirekt was mit dem "Kölner Müllskandal" zu tun, bei dem es vor allem um Schmiergeld-Zahlungen beim Bau der örtlichen Abfall-Verbrennungsanlage ging. Darin wurden zwei ehemalige Manager bereits zu Haftstrafen verurteilt. Den früheren Kölner SPD-Politikern Klaus Heugel und Norbert Rüther hatten mit einer Neuauflage vor dem Kölner Landgericht zu tun, den Beiden wurde erneut der Prozess gemacht. Sie sollen daran beteiligt gewesen sein, illegale Spenden an die SPD aus der Entsorgungsbranche mit Hilfe fingierter Quittungen in die Parteikasse geschleust zu haben. Die Schmiergeld-Zahlungen im Kölner Müllskandal waren ebenfalls über eine Schweizer Domizilgesellschaft abgewickelt worden. Von den Geldern, die unter anderem mit Hilfe von Fuß gezahlt wurden, ist nach Auskunft des Gerichts der Verbleib von 6,5 Millionen Euro noch ungeklärt. Der ehemalige Entsorgungsunternehmer Hellmut Trienekens soll sich für die schwarzen Kassen in der Schweiz demnächst ebenfalls vor dem Kölner Landgericht verantworten. Sein Prozess war aus gesundheitlichen Gründen von der Hauptverhandlung gegen Hardy Fuß abgetrennt worden. Anmerkung: Korruption mit Müll kann man ruhig betreiben, man muss nur genügend Geld für die Verfahren mitbringen, dann droht auch erst mal kein Knast, - die Rente kann in vollen Zügen genossen werden - , ... geht doch ! ... Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.welt.de/finanzen/karriere/article1944876/So_wehren_Sie_sich_richtig_gegen_Mobbing.html:136lusw0]DIE WELT online am 28.04.2008:[/url:136lusw0] Dumme Sprüche, leere Floskeln und persönliche Beleidigungen gehören mitunter zum Berufsalltag. Wer sich solche Sprüche gefallen lässt und rhetorisch nicht gekonnt zurückschlägt, habe schlechte Karten. Man solle keine Sorge haben, denn Schlagfertigkeit könne man trainieren, so Günther Beyer, Kommunikationstrainer aus Lindlar Beispiel aus dem Mobber-Alltag: "Was hier richtig ist, weiß ich am besten!", sagt der Chef. "Das haben wir schon immer so gemacht", behauptet die Sachbearbeiterin, die seit 20 Jahren am selben Schreibtisch sitzt. "Völlig idiotisch!" sagt kopfschüttelnd eine Mitarbeiterin aus einer anderen Abteilung. Die Idee wird verworfen, die Mitarbeiter kehren mit gesenkten Häuptern an ihre Arbeitsplätze zurück. Konstruktive Vorschläge sind in nächster Zeit nicht mehr von ihnen zu erwarten. Aktion gegen Mobbing: "Schlagfertigkeit: Gefahr erkannt - Gefahr gebannt" , ein solches Seminare müsse belegt werden, und schon sei eine verbesserte Lage vorhanden, meint Günther Beyer. “Wer einen verbal angreift und dabei unter die Gürtellinie schlägt, wolle nicht siegen, sondern besiegen. Man müsse auf der gleichen Ebene kontern, um zu zeigen: Mit mir kannst du das nicht machen", meint Beyer. Für das Wohlbefinden und für das berufliche Weiterkommen sei es wichtig, dass man sich nicht abbügeln oder über den Mund fahren lässt. Schließlich ginge es darum, das eigene Gesicht und auch die Position in der Öffentlichkeit zu bewahren. Einigen Zeitgenossen sei die seltene Gabe der Schlagfertigkeit in die Wiege gelegt worden, der Rest der Menschheit ärgere sich tage- und wochenlang über Verbalattacken. Doch Schlagfertigkeit liesse sich trainieren. "Wer zu scharf zurück schießt, läuft Gefahr, dass sich die anderen Anwesenden auf die Seite des Angreifers schlagen", meint Günther Beyer, deshalb sei in aller Regel die Soft-Taktik anzuwenden. Beispiel der Meike Müller, Karrierecoach und Autorin: Die Frage: "Welcher Dummkopf hat Ihnen diesen Floh ins Ohr gesetzt?" Die Gegenfrage "Welchen Floh meinen Sie?" Auf diesem Weg setze man den anderen unter Rechtfertigungsdruck und könne darauf hoffen, dass Worte und Argumente schnell ausgehen. Eine "Gegenfragen-Straße" aufbauen, so die Taktik des Günther Beyer. Beispiel „Kritik an der Kleidung“ des Günther Beyer: "Warum sagen Sie das?". "Verstehen Sie etwas von Mode?“ "Was sind denn die Trendfarben der Saison?" Höre die Meckerei nicht auf, dann müsse man sagen: "Sie sehen doch unmöglich aus.“ Und dann müsse der Strategiewechsel erfolgen, und die Wahrheit-Meinungs-Taktik Anwendung finden. Der Spruch "Das mag Ihr subjektives Empfinden sein, aber ich sehe das ganz anders!" könne helfen. Die Ex-Kanzler Schröder-Taktik könne als Steigerung bei passender Gelegenheit eingesetzt werden. Beispiel-Vorwurf zweier Journalisten: "Die Schwierigkeiten zwischen Ihnen und Ihrer Partei fangen doch erst an. Wenn Sie Realist sind, müssen Sie das zugeben!" Schöder-Konter: "Das mag Ihre Wahrheit sein, das ist aber nicht die Wahrheit. Die Schwierigkeiten, die Sie sehen, sind nun mal nicht da." Im Umgang mit notorischen Querulanten müsse die "Humor-Taktik" als Königsdisziplin Anwendung finden, meint Günther Beyer. Man müsse dem anderen unmissverständlich erklären: "Das ist Ihr Problem!" Beispiel von Frau Meike Müller: Sagteein notorischer Bremser: "Ich habe das Gefühl, dass die Zeit noch nicht reif dafür ist", könne man antworten: "Vielleicht ist es an der Zeit, mal ihre eigene Gefühle zu überprüfen." Aber das alles reiche nicht, denn die Körperhaltung müsse auch stimmen. Tabu seien alle Gesten, die Unsicherheit oder Nervosität bekunden, wie unsicheres Kratzen am Kopf und ein hilfloses Rudern mit den Armen. [url=http://www.welt.de/finanzen/karriere/article2057548/Intrigen_erkennen_und_abwehren_in_der_Praxis.html:136lusw0]Die WELT online am 02.06.2008[/url:136lusw0] meinte, dass verdeckte Intriegen zu erkennen seien und eine Abwehr bei Mobbing in der Praxis bedeute. Wer als Einzelkämpfer ganz alleine mit dem Rest der Belegschaft ringt, ist schneller angreifbar. Man sollte keine Sonderrechte für sich selbst einfordern und sich anderen gegenüber so fair wie möglich verhalten. Der beste Schutz gegen Intrigen und Mobbing sei deshalb ein gutes und ehrliches Verhältnis zu möglichst vielen Kollegen der unterschiedlichen Hierarchie-Ebenen (- also Anpassung auf der ganzen Linie -). Anmerkung: Na ja, wenn es um Rumgemopper geht, mögen solche Psychospielchen noch Wirkung haben, insbesondere dann ist die Wirkung vorhanden, wenn die Unternehmensführung auf ein gutes Betriebsklima zurückgreifen möchte, damit das Personal effektiv arbeitet und die Unternehmensführung selbst an einem guten Betriebsklima interessiert ist, und die Vorgesetzten dafür Sorge tragen, damit das gute Betriebsklima erhalten bleibt. Aber in vielen Unternehmen ging es in der Vergangenheit nicht um Rumgemopper, sondern um [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/486-Arbeitsueberlastung-Belegschaftsmobbing-als-Zusatzmobbingstrategie-der-Mobber-Firmen.html:136lusw0]Mobbing als Strategie zur Personalreduzierung[/url:136lusw0]. Die [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/katalog-der-100-mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-ess-t338.html:136lusw0]“mobbbingtypischen Verhaltensweisen“[/url:136lusw0] fanden Anwendung. Ob da solche oben genannten Psychospielchen hätten Abhilfe schaffen können, durfte bezweifelt werden. Selbst [url=http://forum.mobbing-gegner.de/urteile/:136lusw0]gerichtliche Auseinandersetzungen[/url:136lusw0] brachten wenig Erfolg für Mobbing-Opfer, dafür um so mehr Erfolg für Mobber. Hier einige Beispiele unter [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/:136lusw0]Mobbing[/url:136lusw0] und unter [url=http://forum.mobbing-gegner.de/hier-wird-gemobbt/:136lusw0]Hier wird gemobbt[/url:136lusw0]. Das hatte Hintergründe, einige davon können [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/266-Deutschland-El-Dorado-fuer-sadistisch-veranlagte-Mobber,-Korruption,-und-Heuschrecken.html:136lusw0]hier[/url:136lusw0] nachgelesen werden. Rechtliche Schritte gegen Mobbing konnten keinen Erfolg versprechen, die Ursachen sind zum Teil [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/407-Mobbing-!-UEberhaupt-vor-der-deutschen-Arbeitsgerichtsbarkeit-beweisbar.html:136lusw0]hier[/url:136lusw0] nachzulesen. Vielmehr war gegen [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/266-Deutschland-El-Dorado-fuer-sadistisch-veranlagte-Mobber,-Korruption,-und-Heuschrecken.html:136lusw0]Huschrecken, Korrupties, und deren Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen als Mobber[/url:136lusw0] kaum ein Kraut gewachsen. Ob da die gut gemeinten Hinweise, wie sie [url=http://www.welt.de/finanzen/karriere/article2057548/Intrigen_erkennen_und_abwehren_in_der_Praxis.html:136lusw0]DIE WELT online am 02.06.2008[/url:136lusw0] weiter gab, hätten helfen können, durfte bezweifelt werden. Vielmehr waren die Hinweise geeignet, präventiv gegen Mobbing vorzugehen. Weitere Möglichkeiten auch bei Mobbing-Gegner: [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/TheBestOf/HajoFreese/Mobbing_Am_Arbeitsplatz:136lusw0]… allgemein über Mobbing …[/url:136lusw0] [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/was-tun-subjektives-oder-objektives-mobbing-t906.html:136lusw0]… Mobbing erkennen …[/url:136lusw0] [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing-hilfe/:136lusw0]… Hilfe bei Mobbing …[/url:136lusw0] [url=http://forum.mobbing-gegner.de/anti-mobbing/praktikum-als-schutz-vor-mobbing-weil-der-arbeitsschutz-sachen-mobbing-den-betrieben-sehr-oft-t732.html:136lusw0]… oder mal ein Praktikum …[/url:136lusw0] Ich meine, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/:136lusw0]Mobbing[/url:136lusw0], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:136lusw0]Korruption[/url:136lusw0], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:136lusw0]Arbeitsschutz[/url:136lusw0] muss Wahlkampfthema werden. Deshalb: Wählt die SPD, die CDU, die Bauernpartei CSU, die FDP nicht mehr, - zu keinem einzigen Mandat mehr ! - Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/lulo/art928,283395:1dmdtbty]Ruhrnachrichten online am 12.06.2008:[/url:1dmdtbty] Der Mobbing-Streit zwischen einem früheren Oberarzt und dem St.-Marien-Hospital in Lünen wurde am 12.06.2008 vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm in die nächste Runde gegangen. Am 11.07.2008 der Versuch zum Kompromiss: Die seit Jahren schwelende Auseinandersetzung zu beenden. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/546-Nachspielzeit-Arbeitgeber-haftet-fuer-Mobbingfolgen.html:1dmdtbty]Hierzu auch …[/url:1dmdtbty] Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2165/artid/8602678:khqkhhqo]newsclick online am 12.06.2008:[/url:khqkhhqo] Walter K. arbeitete acht Jahre in einem Betrieb mit fast 1000 Mitarbeitern. Als er ein neues Aufgabengebiet bekam, begann für ihn ein Teufels-Kreislauf. "Die Arbeit hatten vorher 3 Vollzeit- und 2 Halbtagskräfte gemacht. Ich sollte das jetzt alleine schaffen. Mein direkter Vorgesetzter hat mir immer wieder Druck gemacht. Durch den Stress und die vielen Überstunden habe ich dann schließlich auch Fehler gemacht", berichtet er. Helfen konnten oder wollten weder der Betriebsrat noch der Abteilungsleiter. "Ich stand schon morgens unter Strom und konnte auch im Urlaub nicht mehr abschalten, weil sich die Arbeit auf meinem Schreibtisch danach stapelte. ch war fix und fertig und wurde krank", erinnert sich K. Die Folge: Der kräftige Mann wurde mit der belastenden Situation nicht mehr fertig und stimmte schließlich einem Aufhebungsvertrag zu. Anmerkung: Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:khqkhhqo]Bullying[/url:khqkhhqo], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:khqkhhqo]Korruption[/url:khqkhhqo], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:khqkhhqo]Arbeitsschutz[/url:khqkhhqo] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht mehr die SPD, CDU, die Bauernpartei CSU, und auch nicht die FDP, denn die sind die eigendlichen Verursacher, und zwar durch viel zu wenig Tun. Gruss Tom |
| Tom | [code:3q9hlws4][url=http://www.taz.de/regional/nord/hamburg/artikel/?dig=2008%2F06%2F23%2Fa0041&cHash=68d3b8362b]Tageszeitung online am 23.06.2008:[/url][/code:3q9hlws4] Der Polizist Kamiar M. soll sich einmal bei Innensenator Udo Nagel über den Vorgesetzten Polizeidirektor Kuno Lehmann beschwert haben. Lehmann war Vorgesetzter von Kamiar M. Alsdann wurde gegen M. vorgegangen, was vor dem am Amtsgericht Blankenese unter Vorsitz der Richterin Venta Billen mündete. M. habe sich durch den Ex-Innenstaatsrat Walter Wellinghausen vertreten lassen. Im Raum stand der Verdacht der sexuellen Nötigung gegen den Polizisten Kamiar M. und eine Klage. Kamiar M.s soll unter dubiosen Umständen im Polizei-Präsidium festgenommen worden sein. Unter dem Vorwand, eine Gefährdeansprache abhalten zu wollen, soll ihn Polizeidirektor Kuno Lehmann am 12. September 2007 - zwei Tage nach der vermeintlichen Tat - nach Alsterdorf gelockt haben. Kaminar M. meinte, dass er von Lehmann zu Kündigung gedrängt werden sollte. Kamiar M. soll nicht einwilligt haben, und so hätten die Beamten des Mobilen Einsatz-Kommandos mit gezogenen Waffen und Infrarot-Visieren Lehmanns Büro gestürmt und nahmen M. fest. Die Spezialpolizisten sollen gesehen haben, dass M. in T-Shirt und Jeans und ohne Waffe erschienen war, soll die Aktion der Festnahme im vollem Unfang durchgezogen worden sein. Der gebürtige Iraner Kamiar M. musste sich vor allen Kollegen nackt ausziehen. Bei M.s Vernehmung sollen die Beamten des „Dezernats Sexualdelikte“ angenommen haben, seine Freundin Claudia R. habe ihn wegen der angeblichen sexuellen Nötigung verlassen und sei aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Ein Beamter soll die Wohnung des Paares ohne Durchsuchungsbeschluss durchwühlt haben, und ohne R. darauf rechtlich hinzuweisen, dass es sich um eine förmliche Vernehmung handeln würde. Notizen machte sich der Polizist über die Angaben nicht. Als die Richterin Venta Billen von diesem Sachverhalt erfuhr, brach sie kurzerhand die Beweisaufnahme ab und schickte alle sieben weiteren Zeugen der Polizei nach Hause. Anmerkung: Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing:3q9hlws4]Mobbing[/url:3q9hlws4] , [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:3q9hlws4]Korruption[/url:3q9hlws4], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:3q9hlws4]Arbeitsschutz[/url:3q9hlws4] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | Teil 8 war ruck zuck voll ! Die Staatsanwaltschaften hatten vor der Urlaubszeit viel zu tun ! Hoffen wir, dass dies so anhält ! Und hier die nächsten Fälle ... , ... vielfach kaum zu glauben ... Der nächste Fall: … wieder Kölschklüngel ? … Tatort: Köln , (Firma VSW) Rechtsnachfolge: Köln Total Verwaltungs GmbH EXPRESS online am 24.06.2008: Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen den Ex-Geschäftsführer der Köln Tourismus GmbH, Karl-Heinz Merfeld, wegen des Verdachts der Untreue auf. Beamte durchsuchten am 23.06.2008 die Geschäftsräume von Köln Tourismus am Kardinal-Frings-Platz und der KTG. Oberstaatsanwalt Günther Feld: „Wir prüfen desweiteren den Anfangsverdacht der Vorteilsannahme“ Bei der Auftragsvergabe rund um das Public Viewing und das Catering bei der WM 2006 soll es nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Der Ex-Geschäftsführer der Köln Tourismus GmbH, Karl-Heinz Merfeld, soll die Werbemittel-Firma von Volker Struth bevorzugt haben. Rechtsnachfolgerin der damaligen Firma VSW soll die Köln Total Verwaltungs GmbH geworden sein. Der Vertrag mit der Stadt soll ohne Änderungen an die VSW übertragen worden sein. *485) Der nächste Fall: … das Gesundheitssystem … , … wir haben es ja … , … aber wenigstens eine Verurteilung … Tatort: Gesundheitszentrum GmbH (GZG), welches das Evangelische Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin übernahm Potsdamer Neuste Nachrichten online am 26.06.2008: Der Angeklagte wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, verurteilt. Fünf Jahre nachdem Hans-Peter van Kamp als damaliger Geschäftsführer der einst kreiseigenen Gesundheitszentrum GmbH (GZG) wegen Untreue ins Visier der Staatsanwaltschaft geriet, wurde er am 25.06.2008 vom Amtsgericht strafrechtlich verurteilt. Neben der Bewährungsstrafe hatte van de Kamp 3000 Euro an die „Potsdamer Tafel“ zahlen. Die Beweisführung war in anderen Gerichtssälen vollzogen worden. Z.B.: Das Gesundheitszentrum GmbH (GZG) wurde vom Evangelischen Diakonissenhaus Berlin Teltow Lehnin übernommen. Dieses hatte nach dem Kauf der Gesellschaft erfolgreich den Landkreis auf eine Zahlung von zwei Millionen Euro verklagt, weil dieser beim Verkauf wesentliche Details über den damals äußerst maroden Zustand der Gesellschaft und deren Einrichtungen verschwiegen hatte. In einer Reihe von Zivilrechtsprozesse wurde van de Kamp bereits verurteilt, mehrere Tausend Euro an die GZG zurückzuzahlen. Den Auftakt machte eine Verhandlung im Juni 2006 am Potsdamer Landgericht, die mit dem Urteil endete, dass van da Kamp 60 000 Euro rückzuerstatten hatte. Als Geschäftsführer der Kreisgesellschaft, die in Potsdam-Mittelmark Pflege- und Seniorenheime sowie das Gesundheitszentrum in Teltow betrieb, hatte sich van de Kamp ausgiebig am Konto des Unternehmens bedient. Für den Kauf von Satin-Bettwäsche, für Urlaubsreisen, Restaurantrechnungen, private Geschenke und andere Annehmlichkeiten für ganz persönlichen Luxus soll van de Kamp regelmäßig die Firmengelder benutzt haben. 78 Einzelfälle, in denen van de Kamp das Firmenkonto geplünderte haben soll, hatte die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift aufgelistet. In früheren Verhandlungen hatte der einstige Geschäftsführer behauptet, etwa mit der teuer erworbenen schwarzen Satin-Bettwäsche Pflegeheime ausstatten zu wollen Erfahren haben die Heimbewohner solchen Luxus, allerdings nie und auch die Richter schüttelten ungläubig den Kopf angesichts solch untauglicher Erklärungsversuche. Auch van de Kamps Rechtfertigung, dass mit dem Landkreis als damaligen Gesellschafter der GZG eine Bonifikation in Selbstbedienungsmanier vereinbart gewesen sei, stieß auf Unglauben. Van de Kamp hatte behauptet, dass er jeweils zum Jahresende eine Aufwandsentschädigung zu seinen Gunsten hätte verrechnen dürfen. Von März 2001 bis Dezember 2002 soll der Ex-Firmenchef mehrere Dutzend „Verrechnungen“ vorgenommen haben. Wegen Misswirtschaft und eines schwer zu durchdringenden Firmengeflechts war das Kreis-Unternehmen in äußerst finanzielle Schieflage und an den Rand der Insolvenz geraten. Als sich in Folge des drohenden Ruins ein Wirtschaftsprüfer die GZG-Bücher ansah, fielen ihm die Ungereimtheiten und van de Kamps persönlichen Bereicherungen auf. Wegen des Verdachts der Untreue wurde die Staatsanwaltschaft aktiv, sicherte bei Hausdurchsuchungen Geschäfts- und Buchungsunterlagen. *486) Der nächste Fall: … wieder mal eine Verurteilung … , … aber was soll es, wenn nur Bewährung rauskommt … , … Anreiz für andere es gleich zu tun ? … Tatort: Firma F.C. Trapp Bau Gesellschaft mbH Rheinische Post online am 27.06.2008: Am 26.06.2008 verurteilte das Wirtschaftsschöffengericht Duisburg vier ehemalige Führungskräfte der 2006 liquidierten Firma F.C. Trapp Bau Gesellschaft mbH. Die zwei Weseler (40 und 45 Jahre) sowie ein Voerder (40) und ein Borkener (54) erhielten in getrennten Verfahren je zwei Jahre Haft mit Bewährung. Vorwurf: Bilanzmanipulation, Steuerhinterziehung, Untreue Milde deswegen: Sie hatten sozusagen als Kronzeugen mitgeholfen, einen enormen Sumpf rund um Bilanzmanipulation, Steuerhinterziehung und Untreue auszutrocknen. Sie führten die Ermittler letztendlich erst auf die Spur eines Steuerschadens in Millionenhöhe, dessen Drahtzieher aus Aachen zur Verantwortung gezogen wurden. Alle vier Angeklagten hatten umfangreiche Informationen geliefert, und sie sollen auch mit Wiedergutmachung befasst gewesen sein, und sie versuchten berufliche Neuanfänge. Persönliche Bereicherung war am 26.06.2008 der Voerder Führungskraft (40) vorzuwerfen, der soll der Bestechlichkeit unterlegen gewesen sein. Was war vorgefallen ? Eher zufällig war die Weseler Firma im Jahr 2006 ins Visier geraten. Die niederländische Konzernmutter der Trapp-Unternehmen hatte still intern bereinigt : manipulierte Bilanzen und verschleierte Verluste Staatsanwalt Uwe Mühlhoff sprach am 26.06.2008 von 85 Millionen Euro Schaden, teils auch durch Pech bei Bauprojekten. Insgesamt soll das Abenteuer Trapp-Übernahme den Bauriesen KVWS (Koninklijke Volker Wessels Stevin) „einen dreistelligen Millionenbetrag“ gekostet haben. Angst und falsch verstandene Loyalität soll die ehemaligen Führungskräfte, allesamt verheiratete Familienväter, auf die schiefe Bahn getrieben haben. Mehrfach soll „Druck der Konzernmutter“ ausgeübt worden sein, die schwarze Zahlen von der F.C. Trapp Bau Gesellschaft mbH erwartet haben soll. Mit Umbuchungen, Scheinrechnungen und anderen Mitteln soll der „Erfolg“ herbei geführt worden sein. Immer mehr Projekte, besonders Lidl-Märkte in halb Europa, sollen zu Dumping-Konditionen umgesetzt worden sein. Die Beteiligten soll die Sorge um die Abwicklung der Firma und damit der Verlust des Arbeitsplatzes gepackt haben. Auch familiäre Belastungen hätten eine Rolle gespielt. Die Angeklagten hätten auf wirtschaftlich bessere Zeiten gehofft, hätten sich sich und andere aber immer tiefer verstrickt. Ab 2005 griff KVWS durch, räumte auf, bezahlte alles und tilgte die marode Tochter. *487) Der nächste Fall: … wieder öffentlicher Dienst … , … erst selbstbereichern, und dann überversorgter Beamter in Pension ... , ... erst selbstbereichern, dann als Bauunternehmer in Rente ... , ... wenn auch mit dem kleinen Beigeschmack der Geldstrafe ? ... , ... so macht Selbstbereicherung doch richtig Spass ... Tatort: Bonn , Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung EXPRESS online am 27.06.2008: Ein 61-jähriger Amtsträger soll bei Bauprojekten mit einer eigenen Firma mitverdient haben. Mit einem 67-jährigen Bauunternehmer sollte er nun wegen Vorteilsnahme auf die Anklagebank. Es soll ein einträgliches Geschäft für beide Seiten gewesen sein, und zwar vier Jahre lang von 1997 bis 2001. Selbstbereicherungsmodell: Der Stadtplaner bearbeitet im Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Wirtschaftsförderung Anträge von Investoren und Bauträgern. Er prüft den Antrag und legt dem Fachausschuss im Rat eine Sitzungsvorlage vor. Mit dabei: eine Empfehlung für die Beschlussfassung Mit dem Chef einer Troisdorfer Baufirma soll der Beamte eine lukrative Abmachung geschlossen haben. Bei der Auftragserteilung soll der Bauunternehmer die Architektenarbeiten an eine Firma weitergereicht haben. Und deren faktischer Geschäftsführer war der Stadtplaner, also der Amtsträger. Für sieben Bauvorhaben in Dersdorf, Roisdorf, Sechtem und Bornheim-Zentrum soll der Amtsträger insgesamt 141.800 Euro bekommen haben. Eine Angehörige des Stadtplaners soll schließlich der Polizei einen Tipp gegeben haben. Doch die Justiz bearbeitete den Fall seltsam schleppend. Vier Jahre soll die Akte bei der Staatsanwaltschaft gelegen haben, und weitere zweieinhalb Jahre bei Gericht. Such der Gründe ... Warum der Stadtplaner mit 12.000 Euro Geldbuße davonkam – und der Prozess erst gar nicht eröffnet wurde. Weiterer Grund: Der Mann hatte die Pensionierung vor Augen. Der Bauunternehmer soll 3000 Euro Strafe gezahlt haben. Verteidiger Dr. Peter Krieger zufrieden: „Sieben Jahre Ermittlungsverfahren sind genug.“ *488) Der nächste Fall: … wieder öffentlciher Dienst … , … wieder ein Bürgermeister verwickelt … , … ein Beispiel für das (staatlich gewollte ?) Kliniksterben in Deutschland ? … Tatort: Dortmund , städtische Kliniken DerWesten online am 28.06.2008: Der Dortmunder Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer (SPD) kam wegen der Affäre um das Städtische Klinikum in die Schusslinie der Staatsanwaltschaft, und er hatte mit einem Strafverfahren rechnen. Der Regierungspräsident Helmut Diegel (CDU) hatte in einem NRW-weit einzigartigen Vorgang die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Diese hatte somit gegen Langemeyer, die Dortmunder Kämmerin Uthemann und die Klinik-Geschäftsführerin Greive wegen des möglichen Verdachtes der Untreue und Insolvenzverschleppung zuermitteln. Hintergrund der Vorwürfe der Arnsberger Kommunalaufsicht soll eine sogenannte „Patronatserklärung” des OB gewesen sein, mit der er finanzielle Rückendeckung für das angeschlagene Klinikum gegeben haben soll. Der Verdacht: Möglicherweise soll so die weitere Überschuldung des Klinikums zugelassen worden sein. Ohne Finanzierungszusage hätte vielleicht schon früher ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden müssen, so der Regierungspräsident Helmut Diegel. Schaden für die Stadt sei womöglich auch durch „eine zweckfremde Verwendung” von 6 Mio. Euro entstanden. Sie seien für die Sicherung der laufenden Kosten des Klinikums verwendet worden, obwohl das Geld für den Neubau eines OP-Traktes bewilligt worden sei. Für das Überleben der Klinik soll ein Finanzierungsbedarf von rund 250 Millionen Euro bestanden haben. *489) Der nächste Fall: … ein Obsthändler … Tatort: Euskirchen bei Köln Kölner Stadtanzeiger online am 01.07.2008: Der in Euskirchen gemeldete Mann hatte sich seit dem 30.06.2008 wegen vier Fällen von Untreue vor Gericht zu verantworten. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Obst seines Arbeitgebers im Gesamtwert von fast 260 000 Euro an einen Händler in einem Euskirchener Außenort verhökert zu haben. Den Kaufpreis, der stets in bar bezahlt worden sei, soll sich der Angeklagte in die eigene Tasche gesteckt haben. Zwischen Mai und August 2005 sollen die Deals über die Bühne gegangen sein. 12 648 Kisten Erdbeeren für 150 000 Euro, 10 286 Kisten Süßkirschen für 100 000 Euro, 1 562 Kisten Johannisbeeren (11 000 Euro) und 385 Kisten Stachelbeeren (3 200 Euro) sollen ausgeliefert worden sein. Der knapp 28-jährigen ehemalige Geschäftsführer eines Rheinbacher Obstgroßhandels als Ausrede: Zwei der drei Gesellschafter des Rheinbacher Unternehmens seien mit den Obst-Verkäufen einverstanden gewesen … *490) Der nächste Fall: Tatort: Arnstadt , Solarzellen-Produzent Antec Solar MDR online am 02.07.2008: Die Staatsanwaltschaft Erfurt nahm Ermittlungen gegen zwei frühere Manager des Arnstädter Solarzellen-Produzenten Antec Solar wegen des Verdachts auf Betrug und Insolvenzverschleppung auf. Im Visier der Staatsanwaltschaft: der frühere Vorstand und der ehemalige Geschäftsführer des Unternehmens’ Bei den Ermittlungen arbeite man eng mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zusammen, die nach der Pleite des Finanzfonds Ökologik Ecovest AG & Co. aktiv wurde. Es bestehe der Verdacht, dass mehrere hundert Anleger geschädigt wurden. Antec Solar hatte im Januar 2008 Insolvenzantrag gestellt. Das Unternehmen wurde im Rahmen eines Bieterverfahrens von der Wilms GmbH aus Menden in Westfalen übernommen. Unklar: ob die Produktion am Standort Arnstadt bleiben würde oder nicht Grund: Die Betriebsstätte gehöre der Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft gehört, welche sie an ein anderes Unternehmen vermietet habe. *491) Der nächste Fall: … wieder öffentlicher Dienst … , … wieder mal ein überversorgter Beamter … aus der Tuttlinger Kreisgemeinde … Tatort: Rottweile , Altenheim "Spital" Schwäbische Zeitung online am 02.07.2008: Nach siebenmonatigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Rottweil am 01.07.2008 Anklage gegen den früheren Leiter des Rottweiler Altenheims "Spital" wegen Untreue in einem besonders schweren Fall, Vorteilsannahme und Urkundenfälschung erhoben. Der Beamte, der aus einer Tuttlinger Kreisgemeinde stammt, soll seine Stellung als Heimleiter und ein Vertrauensverhältnis zu einer 93-jährigen Heimbewohnerin ausgenutzt und die Frau so um 190 000 Euro betrogen haben. Ein Angehöriger der Greisin hatte Anzeige erstattet. Die Stadt Rottweil habe den Heimleiter und die Mitarbeiterin bis zur Klärung der Vorwürfe vom Dienst freigestellt und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Um die Tat zu verschleiern, habe er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Urkundenfälschung begangen. Gegen seine engste Mitarbeiterin wurde ein gesondertes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der 55-Jährige war Ende Oktober 2007 unter dramatischen Umständen verhaftet worden: Die Festnahme erfolgte auf dem Stuttgarter Flughafen nach der Rückkehr von einer Rom-Reise mit Senioren. Nach einer Nacht im Gefängnis kam der Mann gegen die Zahlung einer Kaution im sechsstelligen Bereich zwar wieder frei, wurde aber wenig später "wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr" erneut festgenommen und saß bis Dezember 2007 in Untersuchungshaft. Er soll versucht haben, Zeugen zu beeinflussen. *492) Der nächste Fall: … wieder ein Rechtsanwalt … Tatort: Giessen Giessener Anzeiger online am 02.07.2008: Ein 58-Jähriger Rechtsanwalt aus Gießen prellte seine ehemaligen Mandantin ca. 100 000 Euro, auf das die Frau bereits seit November 2006 wartete. Angeklagt wurde der 58-Jährige wegen Untreue. Die ehemalige Mandantin hatte einen Erbschaftsstreit gegen ihren Bruder gewonnen. Einer ihrer Brüder musste ihr rund 93 000 Euro überlassen und zudem jeden Monat 800 Euro zahlen. Das Geld überwies der Bruder nicht der 71-Jährigen, sondern dem hier angeklagten Anwalt. Und der verschwieg laut Anklage nicht nur den Eingang der Summe, sondern behielt sie auch ein. Die 93000 Euro habe er "verbraucht". Die monatlichen Zahlungen von 800 Euro habe er dagegen an die 71-Jährige weitergeleitet, was diese im Zeugenstand allerdings nur zum Teil bestätigen konnte. Der Rechtsanwalt betonte, dass er einen Fehler gemacht habe. Doch zum Tatzeitpunkt sei er von der Richtigkeit seines Tuns ausgegangen. Er berief sich auf eine Testamentvollstreckungsanordnung, die ihm der andere Bruder der 71-Jährigen kurz vor dessen Tod offenbar gegeben hatte. Der habe ihn darin angewiesen, das Geld für weitere Prozesse zu verwenden. Außerdem habe er mit den 93 000 Euro seine Gebühren verrechnen wollen, die ihm aus dem sich über mehrere Jahre hinziehenden Erbschaftsstreit zugestanden hätten. Strafrichter Oehm erinnerte den Juristen daran, dass er dazu aber nicht berechtigt gewesen sei. Bereits im April 2008 hatte der Angeklagte versprochen, an seine ehemalige Mandantin zu zahlen. Nichts geschah. Kurz vor Verhandlungsbeginn stellte er dann einen Scheck aus - der aber platzte. Laut Angeklagten aufgrund von Missverständnissen. Richter Oehm und Staatsanwalt Alexander Hahn konnten sich hingegen auch vorstellen, dass der einschlägig vorbestrafte Angeklagte vielleicht nur Zeit gewinnen wollte. Dennoch bauten sie dem 58-Jährigen eine goldene Brücke: Der 58-Jährige hatte mindestens 50 000 Euro an die 71-Jährige zum 22.07.2008 zu zahlen. Macht er das, kann er mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten rechnen, wenn nicht, dann hatte er zwei Jahre zu erwarten - ohne Bewährung. *493) Der nächste Fall: … , … wieder mal öffentlicher Dienst … , … hier mal eine Bürgermeisterin … Tatort: Gemeinde Hartmannsdorf Sächsische Zeitung online am 02.07.2008: Gegen die Landtagsabgeordnete Kerstin Nicolaus (47) nahm die Staatsanwaltschaft Zwickau Ermittlungen wegen Verdachts auf Untreue auf. Frau Nicolaus wurde ehrenamtlich Bürgermeisterin der Gemeinde Hartmannsdorf (Zwickauer Land). Hier soll sie die Untaten begangen haben. Dabei geht es um Reise- und Telefonkostenabrechnungen. Auslöser war ein Bericht des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Zwickau vom Oktober 2007, das die Finanzen der Gemeinde Hartmannsdorf der Jahre 2000 bis 2004 unter die Lupe genommen hatte. Die Politikerin war im November 2007 wegen Betruges beim Umgang mit Fluthilfegeldern zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nicolaus wurde vom Amt suspendiert, im April 2007 trat sie als Bürgermeisterin offiziell zurück. Bei den Kommunalwahlen Anfang Juni 2008 wurde sie wiedergewählt. *494) Der nächste Fall: … wieder öffentlicher Dienst … Tatort: Sulzbach, Stadtwerke sol.de online am 03.07.2008: Fünf Angestellte der Sulzbacher Stadtwerke sollen ihren eigenen Betrieb betrogen haben. Die Staatsanwaltschaft: Verdacht der Untreue, Diebstahl, Unterschlagung im Zusammenhang mit dem Verkauf von „werthaltigem Metallschrott“ in der Zeit von März 2004 bis August 2007. Mitarbeiter sollen Buntmetallabfälle, die ihrer Firma gehörten, an einen Homburger Schrotthändler verhökert und den Erlös bar für die Belegschaftskasse abgeliefert haben. Weil es Anhaltspunkte gebe, dass die Einnahmen aus dem Schrottverkauf nicht versteuert wurden, wäre auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft nahm an, dass 28.000 Euro in der Schwarzen Kasse, die von einem früheren Betriebsratsvorsitzenden geführt wurde, landeten. Von dem Geld sollen Betriebsfeiern und angeblich auch Teile eines Ausflugs des Aufsichtsrats in die sizilianische Partnerstadt Ravanusa finanziert worden sein. Brisant: Der Vorsitzende des Aufsichtsrates: Der Sulzbacher Bürgermeister Hans-Werner Zimmer Ex-Geschäftsführer (bis Mitte 2007): Herr Karl-Peter H. Insgesamt wurde die Beteiligung der Stadt auf 70 Prozent an den Stadtwerken aufgestockt, Saarferngas und VSE besitzen hatten je 15 Prozent. Die amtierende Geschäftsführung habe von den Machenschaften nichts gewusst. Nachdem die Firmenspitze vor Monaten von der Polizei anlässlich einer Durchsuchung über die Vorwürfe informiert worden war, sei der Betriebsrat aufgefordert worden, "vorhandene Barbeträge zurückzuzahlen". Daraufhin seien rund 16.000 Euro geflossen. *495) Der nächste Fall: … wieder mal ein Altenheim … , ... wieder mal ein Heimleiter der in die eigne Tasche wirtschaftete ... , ... Heimbewohner ? egal ? ... Tatort: Heiliggeist-Stifts in Erding Münchener Merkur online am 04.07.2008: Zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung wurde der ehemalige Heimleiter des Heiliggeist-Stifts in Erding verurteilt. Anfangs bestritt der Beschuldigte alle Vorwürfe, später legte der sonst strafrechtlich unauffällige Mann ein umfangreiches Geständnis ab. Er soll mit fingierten Abrechnungen 36 193 Euro veruntreut haben. Insgesamt sechs Fälle von Betrug und Untreue soll die Staatsanwaltschaft Landshut dem früheren Leiter des Altenheims am Stadtpark in Erding zur Last gelegt haben. Der dreifache Familienvater soll zwischen 2005 und März 2007 Gelder an einen fiktiven Pflegedienst überwiesen haben, der unter dem Namen ,,Professor Pflege" Rechnungen gestellt habe. Der ehemalige Stiftsleiter soll befugt gewesen sein, Rechnungen bis zu einem Betrag von 3000 Euro alleinverantwortlich abzuwickeln. Öffentlich wurde der Fall durch den Angehörigen eines langjährigen Heimbewohners, der bei der Polizei Anzeige erstattet hatte. Der Stiftungsrat unter Vorsitz des damaligen Bürgermeisters Karl-Heinz Bauernfeind hatte den Heimleiter im Frühjahr 2007 wegen Unregelmäßigkeiten zwar mit sofortiger Wirkung aller Aufgaben entbunden, von einer Anzeige aber abgesehen. Bauernfeind hatte dies damals damit begründet, dass der Beschuldigte drei schulpflichtige Kinder habe. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. *496) Der nächste Fall: Tatort: Herbertingen Schwäbische Zeitung online am 05.07.2008: Der Witwer bezog eine Erwerbsunfähigkeitsrente, und wurde wegen Untreue wurde er zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: unberechtigt mit einer auf ihn ausgestellten Vermögensvollmacht sieben Mal Überweisungen im Wert von insgesamt 26 000 Euro auf sein Konto getätigt zu haben Der Richter schloss sich der Beurteilung des Staatsanwaltes an und verurteilte den Angeklagten zu neun Monaten Gefängnis. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hat 3000 Euro an eine mildtätige Stiftung zu zahlen. Der Angeklagte sah die Sache anders: Er habe einem kranken Landwirt bei der Abfassung seines Briefverkehrs geholfen, habe Steuererklärungen verfasst und sich um die Vermietung von Häusern gekümmert. Für diese Tätigkeiten wollte ihn der schwer kranke Mann entschädigen und stellte kurz vor seinem Tod eine notarielle Vollmacht, die über den Tod hinaus gültig war, aus. Dabei soll ihm eine Summe von 50 000 Euro als Entschädigung versprochen worden sein. Darüber gab es aber keine schriftliche Erklärung des Verstorbenen. *497) Über den nächsten Fall wurde bereits im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t498.html:3r9q0fdr]Teil I[/url:3r9q0fdr] unter *46) berichtet. Der städtische Angestellte hatte seit dem Jahr 2000 Schmiergelder von Baufirmen und Architekten gefordert, die bei der Auftragsvergabe weiter berücksichtigt werden wollten. Rund 1,2 Millionen Euro kassierte er bis zu seiner Verhaftung im Juni 2005. Im Jahr 2006 wurden durch das Würzburger Amtsgericht sechs Bauunternehmer und Architekten, die in die Schmiergeldaffäre verstrickt waren, zu Freiheitsstrafen auf Bewährung oder Geldstrafen verurteilt. … galt für den Seniorchef einer Bad Neustädter Baufirma die Devise von der Selbstbereicherung in die Rente ? … ad-hoc-news online am 08.07.2008: Vor dem Würzburger Landgericht wurde wieder wegen der Bestechungsaffäre im Bauamt der Stadt Bad Neustadt/Saale verhandelt. Als Letzter von insgesamt neun Angeklagten stand der Seniorchef einer Bad Neustädter Baufirma wegen Bestechung und Vorteilsgewährung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf dem 69-Jährigen vor, sich zusammen mit seinem Sohn das Wohlwollen des ehemaligen Leiters des Bad Neustädter Tiefbau-Amtes mit Zuwendungen in sechsstelliger Höhe erkauft zu haben. Der korrupte städtische Angestellte wurde im Januar 2007 wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Untreue zu sechseinhalb Jahren Gefängnis und 7200 Euro Geldstrafe verurteilt. Mitangeklagt war ursprünglich auch der 69-Jährige. Weil er wegen gesundheitlicher Probleme nur eingeschränkt verhandlungsfähig gewesen sei, sei sein Verfahren damals abgetrennt. Sein 43 Jahre alter Sohn wurde wegen Bestechung, Vorteilsgewährung und Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft sowie 36 000 Euro Geldstrafe verurteilt. *498) Der nächste Fall: … Gewerkschaft geschmiert ?... Tatort: Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste GNBZ na-Presseportal online am 08.07.2008: Wegen der Finanzierung der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste GNBZ durch den mittlerweile insolventen Postdienst Pin hatte die Kölner Generalstaatsanwaltschaft am 07.07.2008 entschieden, dass ein Verfahren wegen des Verdachts der Untreue einzuleiten wäre. Die ehemalige Pin-Führungsriege soll Zahlungen veranlasst haben, die den Straftatbestand der Untreue beinhalten sollen. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf. Die Gründung der GNBZ soll am 08.10.2007 in Berlin von Pin initiiert worden sein, um die Macht der etablierten Gewerkschaften bei den Verhandlungen über einen branchenweiten Mindestlohn zu brechen. Über den Umweg einer Anwaltskanzlei sollen gut 133.000 Euro an die GNBZ sowie ihren Vorsitzenden geflossen sein, inklusive Beraterhonorare soll der Betrag 150.558,45 Euro ausgemacht haben. *499) Der nächste Fall: … Selbstbereicherung eines Rentners … , … reichte die Rente nicht zu Leben ? … Tatort: Kitzing , Verein Kitzinger Tafel Kanal8 online am 08.07.2008: Der Verein Kitzinger Tafel wurde um 11.500 Euro erleichtet, weil ein 60jähriger Rentner sich selbst bereicherte. Er wurde erwischt und zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. In 122 Fällen wies der Staatsanwalt dem Verurteilten Untreue nach. Außerdem wurde der Mann dazu verurteilt 200 Euro im Monat als Schadensersatz zu zahlen. Während des Prozesses räumte der Rentner ein Geld aus der Kasse genommen zu haben oder auch auf sein eigenes Konto gebucht zu haben. Zudem habe er auch Geld- oder Sachspenden die an die Kitzinger Tafel gerichtet waren nicht weiter geleitet. Der nächste Fall: … die SPD war schon öfter im Spiel … http://www.pr-inside.com/de/spd-landtag ... 691587.htm pr-inside online am 08.07.2008: Gegen den ehemaligen Lebensgefährten der niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordnete Swantje Hartmann hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Gegen den einstigen Geschäftsführer des SPD-Bezirks Weser-Ems hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Untreue zulasten der Partei Ermittlungen aufgenommen. *500) Der nächste Fall: ... Unfall Korruption ? ... Tatort: Unfallkasse Brandenburg DerNewsticker online am 08.07.2008: Gegen eine Abteilungsleiterin der Unfallkasse Brandenburg und einen Mitarbeiter einer Hamburger Berufsgenossenschaft nahm die Staatsanwaltschaft Neuruppin Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts auf. Die Abteilungsleiterin der Unfallkasse soll wegen Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft genommen worden sein. Der Haftbefehl gegen den Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft wurde nach Zahlung einer Sicherheitsleistung außer Vollzug gesetzt, auch deswegen, da der 43-Jährige weitere Vermögensstraftaten zum Nachteil der Unfallkasse gestanden habe. Verdacht: Bestechung, Bestechlichkeit, Untreue und der Urkundenfälschung Die 45-Jährige soll dem 43 Jahre alten Bekannten ungerechtfertigt Aufträge für Planungsleistungen zur Modernisierung des Unfallkassen-Gebäudes in Frankfurt (Oder) zugeschanzt haben. Der Mann soll unter Vorlage eines gefälschten Bauingenieurdiploms sowie eines falschen Handelsregisterauszuges mit einer nicht existierenden Ingenieurgesellschaft an der Ausschreibung teilgenommen haben. Die Mitarbeiterin der Unfallkasse habe von ihm als Gegenleistung einen fünfstelligen Euro-Betrag erhalten. Die von dem 43-Jährigen „überhöht und teilweise doppelt abgerechneten Leistungen“ seien durch eine Hamburger Architektin zu geringeren als den angegebenen Kosten erbracht worden. Die Unfallkasse Brandenburg gehe von überhöhten Honorarzahlungen in sechsstelliger Höhe aus. *502) Der nächste Fall: … öffentlicher Dienst … , … der Zoll … , … aber die sollen doch Geld eintreiben … Tatort: Zollamt in Erdingen pr-inside online am 08.07.2008: Bei einer Großrazzia in 83 Objekten haben Fahnder am 08.07.2008 unter anderem eine Zolldienststelle im Großraum München durchsucht. Verdacht der Staatsanwaltschaft München: Zollbeamte sollen Ausfuhranmeldungen angenommen und bestätigt hätten, ohne die Waren zu prüfen weitere Verdachtsmomente: Falschbeurkundung im Amt, Steuerhinterziehung, Betrug und Amtsanmaßung, teilweise auch der Verdacht der Bestechlichkeit Ob unter den 24 Beschuldigten in den Ermittlungen auch Zollbeamte gewesen waren, wollte die Staatsanwaltschaft dagegen nicht kommentieren. Bei der Großrazzia, die sich auch gegen eine Spedition richtete, sollen neun Personen verhaftet worden sein. 400 Beamte waren im Einsatz. *502) Der nächste Fall: … Von Atomschmuggel bis Untreue … , … bahnte sich ein Skandal an ? … Das Regiment bei dem einstigen Vorzeigeunternehmen Mahlo führte der Geschäftsführer Robert Daul. ei Mitarbeitern – und solchen, die es einmal waren – war für sein hartes Management und Stellenstreichungen gefürchtet (auch Mobbing ?). Jahrelang sollen die Mahlo-Mitarbeiter zu den Missständen geschwiegen haben, aber es sollen immer mehr Angestellte bei der Polizei ausgepackt haben. Es wurden drei leitende Angestellte des Unternehmens von der Kriminalpolizei in Landshut vernommen. Wie schon andere Mitarbeiter zuvor, sollen auch sie Daul schwer belastet haben. Ralph Greenwood-Mahlo, Hauptgesellschafter und Enkel des Firmengründers, wollte so viel Öffentlichkeit nicht. In seinem Brief an einen Ex-Mitarbeiter soll Greenwood-Mahlo, der auch Vorsitzender der örtlichen CSU-Mittelstandsvereinigung ist, geschrieben haben: „Wir werden rechtliche Schritte gegen Sie und alle anderen Beteiligten einleiten, sollten sich die Anschuldigungen als haltlos darstellen.“ Eingeschaltet wurde auch der Landtagsabgeordnete des Stimmkreises Kelheim, wo Martin Neumeyer (CSU) der Parteifreund des Ralph Greenwood-Mahlo und Hauptgesellschafter und Enkel des Firmengründers war, - nur genutzt hat es nichts - . „MdL Neumeyer ist ein Vertrauter von mir“, soll Greenwood-Mahlo in einer SMS-Nachricht geschrieben haben. „Jetzt reichts. Das hat ein Nachspiel.“ Noch deutlicher wurde kurze Zeit später der Verfasser einer anonymen SMS: „Der Krieg hat begonnen. Du wirst das erste blutige Opfer sein.“ Die Staatsanwaltschaft Regensburg nahm Ermittlungen wegen Betrug und Untreue auf. Tatort: Firma Mahlo WIWO online am 09.07.2008: Als 1996 das Unternehmen offenbar kurz vor der Insolvenz stand, da es im harten Wettbewerb stand, da holte die Eigentümerfamilie Herrn Daul als Geschäftsführer und Sanierer an Bord. Das Daul zuvor zwei andere Firmen in die Insolvenz gesteuert hatte, schien die Erben Heinz Mahlos nicht zu stören. Sie hatten einen Manager gesucht, der rabiat durchgreift – und in dieser Hinsicht offenbar den Richtigen gefunden: Daul setzte zahlreiche Angestellte vor die Tür und beschloss längere Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich. Es folgte ein Exodus leitender Mitarbeiter. Unter anderem kehrten der Serviceleiter, der Vertriebschef, einige Entwicklungsingenieure und nicht zuletzt der Co-Geschäftsführer Hellmut Beckstein – ein Bruder des heutigen bayrischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein – dem Unternehmen den Rücken. Becksteins Begründung: „Für das, was Daul vorhat, stehe ich nicht zur Verfügung.“ Daul konnte in den folgenden Jahren die drohende Insolvenz zwar abwenden, allerdings verringerte er die Belegschaft von 330 Mitarbeitern auf unter 200. Nach Angaben der Wirtschaftsauskunft Hoppenstedt setzte Mahlo 2006 rund 37,5 Millionen Euro um, nach knapp 42 Millionen Euro im Jahr zuvor. Mit seinem Sanierungskurs schuf sich Daul im Unternehmen zahlreiche Feinde. Doch offenbar waren die Methoden von Daul mehr als ruppig. Da es zwischenzeitlich dubiose Geschäfte gab, nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Am 28.02.2008 folgten Durchsuchungen. Beamte der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Regensburg durchsuchten deshalb die Geschäftsräume der Firma Mahlo. Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelte gegen mehrere leitende Angestellte wegen Betrugs und Untreue. Neben Betrug und Untreue von leitenden Angestellten sollen die Ermittlungsbehörden Hinweise auf Schwarzmarktgeschäfte in zweistelliger Millionenhöhe, Bilanzfälschung, Steuerbetrug, den Schmuggel von radioaktivem Material sowie Bespitzelung von Mitarbeitern vorliegen haben. Als ein Ex-Berater der Firma Mahlo den Vertrag mit dem Unternehmen kündigte, weil ihm die Unregelmässigkeiten nicht geheuer gewesen sein sollen, ging zur Polizei. Dem Staatsanwalt in Regensburg soll er eine mehrere Seiten lange Aufzählung von vermuteten Gesetzesverstößen zugeleitet haben. Beispiel Schwarzmarktgeschäfte: Die Richtmaschine Orthomat RFMC-10A zum Stückpreis von rund 50.000 Euro soll sich in den Jahren 2000 bis 2005 gut verkauft haben, 680-mal, so sollen es die Mahlo-Bücher ausgewiesen haben. Merkwürdig: Die Unterlagen der Produktionsabteilung und andere interne Dokumente sollen belegen, dass nicht 680, sondern 911 Maschinen produziert wurden sein sollen. Damit hätte das Unternehmen fast zwölf Millionen Euro mehr umgesetzt, als in den Büchern angegeben. Das gleiche Schema finde sich beim Modell RFMC-10P, ebenso bei der FMC-10A und bei zwei Dutzend weiterer Maschinentypen. Gesamtfehlbetrag in den Büchern: über 43 Millionen Euro. Beispiel Maschinenrecycling: Was dem Berater schon nach wenigen Tagen im Unternehmen auffiel: Mahlo habe, so berichtet er, aufgearbeitete Altgeräte als neue Maschinen verkauft, - was aber seitens Mahlo bestritten wurde - . Beispiel Untreue: Über Jahre hinweg habe Daul die Buchhaltung immer wieder angewiesen, ihm hohe fünfstellige Barbeträge auszuzahlen, so habe eine langjährige Mitarbeiterin berichtet. Dauls Begründung: Es handele sich dabei um sogenannte Überpreise, die Kunden in Italien bezahlt hätten und die er ihnen nun zurückgeben würde. Das System: Kunden in Italien – teilweise aber auch in Spanien und Taiwan – sollen Maschinen zu überhöhten Preisen verkauft haben. Die überhöhten Rechnungen sollen die Unternehmen geutzt haben, um sich staatliche Subventionen zu erschleichen. Den ungerechtfertigten Preisaufschlag soll Mahlo einzelnen Personen in den Unternehmen in bar zurück gezahlt haben. Belege für solche Überpreise soll es aber nicht gegeben haben. Als Geldtransporteure soll der Chef der italienischen Mahlo-Tochter, Michel Bruni, und eben auch Daul persönlich, fungiert haben, Daul habe sich über das Wochenende in sein Haus am Lago Maggiore aufgehalten. Wo das Bargeld schließlich verblieb, blieb (zunächst) ungeklärt. Beispiel Atomschmuggel: Die Mahlo-Maschinen sollen teilweise über radioaktive Bauteile verfügt haben, die zum Scannen von Oberflächen eingesetzt werden. Im April 2004 soll Daul angeordnet haben, dass zwei Maschinen mit radioaktiven Krypton-85-Bauteilen umgehend nach Österreich gebracht werden sollten. Daul soll das behördliche Genehmigungsverfahren nicht abgewartet haben Nach zwei Jahren sollten sie illegal nach Deutschland zurückgebracht werden Die Frage nach dem Verbleib des radioaktiven Materials blieb so (zunächst) auf der Strecke. Die Liste möglicher Straftaten im Hause Mahlo wird immer monströser: Die Polizei und Staatsanwaltschaft nahmen weitere Ermittlungen auf. Weitere Hinweise: Steuerdelikte, Prozessbetrug sowie Bespitzelung, und Mobbing von Mitarbeitern *503) Über den nächsten Fall wurde weiter oben unter *234) berichtet. MVregio online am 09.07.2008: In dem seit Januar 2008 geführten Strafverfahren vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Rostock (Wirtschaftsstrafkammer) wegen Verdacht der Bestechung und Betrug hat der Angeklagte Immobilenkaufmann Marian K. am 08.07.2008 in der Hauptverhandlung ein Geständnis abgelegt. Er gestand, dass die bei ihm beschäftigten und als Hausmeister geführten Arbeitnehmer tatsächlich Arbeiten des Bauhauptgewerbes ausgeführt hätten. Damit habe er die Bundesanstalt für Arbeit betrogen und Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten. Zudem gestand er, der Mitangeklagten Sabine N. als Mitarbeiterin der Bundesanstalt für Arbeit einen Vorteil gewährt zu haben, indem er ihr und ihrem Ehemann ein Haus zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis verkauft habe. Damit habe er das Wohlwollen der für die Prüfung einer Firma verantwortlichen Mitangeklagten "erkaufen" wollen. *504) Der nächste Fall: … wieder mal von der Selbstbereicherung in die Rente … Tatort: Höchstädt , Firma Grünbeck Augsburger Allgemeine online am 10.07.2008: Die Vorwürfe, die dem 67-jährigen Mann Ex-Prokuristen der Firma Grünbeck in der Anklage gemacht wurden: Untreue in 63 besonders schweren Fällen Seine ein Jahr ältere Ehefrau wurde der Beihilfe angeklagt. Eine Briefkastengesellschaft in Irland soll erhebliche Gewinne in Höhe von 890.000 Euro erwirtschaftet haben, die aber in die Taschen des Ehepaares gelandet sein sollen. Das Konstrukt: Filterkerzen, die auch Italien erhältlich gewesen sein sollen, sollen auf Umwegen über eine irische Gesellschaft bestellt worden sein. Die Ehefrau des Ex-Prokuristen soll zunächst Mitgesellschafterin dieser irischen Firma und seit 2005 sogar Mehrheitsgesellschafterin gewesen sein. Einen Versuch der italienischen Firma, direkt an Grünbeck in Höchstädt und nicht über den Umweg der irischen Firma zu liefern, soll der Angeschuldigte abgeblockt haben. Er soll erklärt haben, eine Lieferung sei nur über die irische Gesellschaft möglich. Damit habe er, laut Staatsanwaltschaft, gegen die Vermögensinteressen von Grünbeck gearbeitet. Über die irische Firma wurde laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft ein Aufschlag von 17 Prozent berechnet. "Durch Einschaltung der irischen Gesellschaft soll der Mehraufwand für Grünbeck 890 000 Euro betragen haben", so Oberstaatsanwalt Nickolai. Dieser Zugewinn soll in den Jahren von 2002 bis 2007 passiert sein. Die Höhe der von den Angeschuldigten erlangten Gewinnausschüttungen ergebe in derselben Zeit weitere 210 000 Euro. *505) Der nächste Fall: … ein überversorgter Finanzbeamter Beamter … , … so kommt der Staat nicht an sein Geld, wenn ihn die eignen Geldeintreiber hintergehen … Tatort: Finanzamt Cottbus BILD online am 10.07.2008: 1.0300.000 Euro soll der Schaden betragen haben, den der Familienvater und Beamte angerichtet haben soll. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung und Untreue im besonders schweren Fall auf. Der Richter erließ Haftbefehl, der Familienvater musste sich in U-Haft begeben. „Über vier Jahre lang manipulierte soll er Steuererklärungen manipuliert haben, so dass nicht gerechtfertigte Erstattungen zustande kamen. Die Masche: Statt die angeblichen Rückzahlungen an die Betroffenen zu überweisen, soll das Geld auf das Konto seiner Frau und an einen Berliner Bekannten (Ronny K.) geflossen sein. *506) Der nächste Fall: … wieder mal ein Anwalt … Tatort: Cottbus 20-Cent.de online am 11.07.2008: Ein Cottbuser Rechtsanwalt musste auf der Anklagebank Platz nehmen. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Betrug, Urkundenfälschung, Untreue, Schaden 45 000 Euro Mandantengelder In weiteren Ermittlungen wurde beaknnt, dass der Anwalt aus dem Vermögen einer angeschlagenen Firma über 200 000 Euro für sich abgezweigt haben soll. IIn vielen Fällen soll der Anwalt Geld, dass seinen Mandanten zugestanden haben soll, behalten haben Der zwielichtige Anwalt war noch dreister, auch Beleidigung und Bedrohung habe er auf dem Kerbholz. Staatsanwalt Hommes: „Er hat den Cottbuser Ingolf S. mit zahlreichen SMS massiv unter Druck gesetzt.“ Grund war die Insolvenz einer Firma im OSL–Kreis. Ingolf S. verflucht den Tag, an dem er sich auf den Anwalt einließ, der ihm einen Geschäftsführerposten aufschwatzte. Der Jurist ließ sich Rechnungen über 200 000 Euro bezahlen, Ingolf S. kämpft noch heute mit den Folgen seiner Beteiligung: 40 000 Euro Schulden *507) Der nächste Fall: … hier mal ein Steuerberater … , … endlich mal wieder eine Verurteilung … , … wenn auch nur bei einem kleinen König der Korruption … , … wieder mal von der Selbstbereicherung in die Rente … , … leider diesmal Rente hinter Gittern … , … endlich … Tatort: Schweinfurt RadioGong online am 11.07.2008: Wegen Betrugs, Untreue und Steuerhinterziehung verurteilte das Würzburger Amtsgericht einen 66-jährigen Mann zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Der Steuerberater aus Schweinfurt hatte zwischen 2001 und 2005 einen Mandanten um 300.000 Euro erleichtert. Vor Gericht gestand der 66-Jährige alles. Dennoch wurde seine Strafe wegen der hohen Betrugssumme nicht zur Bewährung ausgesetzt. Dabei hatte er sein Opfer – einen Metzger – jeden Monat eine Sammelüberweisung unterschreiben lassen, von der 6.000 Euro auf sein eigenes Konto flossen. Außerdem soll der 66-Jährige auch zwei Steuererklärungen seines Mandanten nicht ordnungsgemäss bearbeitet haben. Das Geld nutzte der Steuerberater, um die Darlehen für seine beiden Häuser abzuzahlen. Die ganze Sache war durch eine Steuerprüfung aufgeflogen. *508) Der nächste Fall: … noch mal die NPD … Tatort: Roding , NPD-Kreisverbände Neumarkt und Cham und NPD-Bezirksverband Oberpfalz Mittelbayrische online am 14.07.2008: Die Staatsanwaltschaft Regensburg nahm Ermittlungen gegen Stephan G.-T. aus Roding auf. Eine Strafanzeige wegen Untreue wurde im Hinblick auf ein anderes, schwerwiegenderes Verfahren gegen ihn (nach Paragraf 154 StGB) eingestellt. Ein interner Revisionsbericht der NPD habe Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung festgestellt, mit 4000 Euro Schaden zulasten der Kreisverbände Neumarkt und Cham sowie des Bezirksverbandes Oberpfalz der NPD. Stephan G.-T aus Rodinger geriet in die Schusslinie, war aber schon von seinen Ämtern zurückgetreten und hatte die Partei freiwillig verlassen. Das NPD-Mitglied Ludwig L aus Regensburger und Hartz IV-Empfänger (59) hatte die Aufklärung des NPD-Skandals entscheidend befördert. Der Stellvertretende NPD-Bundesvorsitzende Sascha Roßmüller, aus Rain bei Straubing, habe ihm am Rande einer Parteiveranstaltung in Postbauer-Heng gezeigt, was die Nationaldemokraten unter innerparteilicher Demokratie verstehen. „Die Führerschaft klärt das!“ , was den Regensburger Parteimitglied allerdings nicht zufrieden stellte, was bei der Staatsanwaltschaft Regensburg als Anzeige gegen den Rodinger NPD-Bezirksvorsitzenden mündete, und so wurde Ludwig L. aus der NPD ausgeschlossen. Der aufmüpfige NPD-Kamerad ging in eigener Sache und ohne Anwalt in eine Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Köpenick, - gegen seine Partei - . Die Frage hier: “Darf einem Mitglied einer politischen Partei durch diese der Anspruch auf Justizgewährung bestritten oder verweigert werden, wenn es sich um innerparteiliche Vorgänge handelt, die möglicherweise strafrechtliche Relevanzen haben.“ *509) Der nächste Fall: … schön doppelt abrechnen … , … das Gesundheiswesen hat es ja … Tatort: Alsdorf , Arzneimittelhersteller Trommsdorff Aachener Zeitung online am 14.07.2008: Die Staatsanwaltschaft Aachen leitete gegen den Alsdorfer Arzneimittelhersteller Trommsdorff ein Ermittlungsverfahren ein. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Untreue , Anstiftung zu Untreue Die Behandlungskosten seien von den Ärzten den Krankenkassen in Rechnung gestellt worden, obwohl Gaben des Pharmaherstellers an Ärzte geleitet worden wären, die aber bei den Kostenträgern hätten angegeben werden müssen. Dem soll so nicht gewesen sein. Was nicht erlaubt gewesen sein soll, dass die Firma Ärzte angesprochen hatte, ob sie bereit gewesen wären, bestimmte Medikamente zu verschreiben. Die Heilerfolge bei ihren Patienten hätten sie dann auf bestimmten Formblättern dokumentieren, die Grundlage für weitergehende Forschungen des Herstellers gewesen sein sollen. An solchen Anwendungsbeobachtungen sollen Ärzte beteiligt gewesen sein, die sodann ein Entgelt erhalten haben sollen. Die Arzneimittelproduzenten wurden durch Pharmareferenten vertreten. Die Vergütung soll zwischen 50 und 1500 Euro ausgemacht haben. Das Geld sei aber nicht an die Mediziner ausgezahlt worden, so der Vorhalt, sondern in Form von Sachwerten den Ärzten zur Verfügung gestellt worden sein. Dies habe von Bildschirmen bis zu Laptops gereicht, jeweils in Abhängigkeit zu der Anzahl der behandelten Patienten. *510) Der nächste Fall: … wieder öffentlicher Dienst … , … wieder ein Bürgermeister … Tatort: Stadt Grolsheim (Kreis Mainz-Bingen) Linie1 online am 14.07.2008: Gegen den ehemaligen Bürgermeister von Grolsheim (Kreis Mainz-Bingen) wurde Haftbefehl erlassen. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat ein Ermittlungsverfahren gegen den 36-Jährigen wegen Untreue. Bei einer Vernehmung, um die der 36-Jährige nach Angaben der Staatsanwaltschaft selbst gebeten hatte, hatte er eingeräumt, Geld veruntreut zu haben. Am 14.07.2008 wurden mehrere Objekte im Zusammenhang mit dem Fall durchsucht. Der Mann soll Geld, das ihm von Bekannten und anderen Personen überlassen worden war, für sich und seine Tätigkeit als Bürgermeister und Vorsitzender eines Sportvereins verwendet haben. Der Schaden soll sich auf ca. 360 000 Euro angehäuft haben, und zwar innerhalb von fünf Jahren. Zudem soll der Bürgermeister auch für ein der Gemeinde gehörendes Grundstück eine Grundschuld von 80 000 Euro aufgenommen haben. Einen Beschluss des Gemeinderats hierfür hatte es nicht gegeben. *511) Der nächste Fall: … Könige der Korruption gab es nicht nur in der Wirtschaft und Politik … , … die kleinen Könige der Korruption waren auch nebenan zu finden … , … Korruption färbte halt ab … , … hilflose Rentner wurden als wirtschaftliche Gefangene gehalten … Tatort: Köln-Flittard , Leverkusen WDR online am 15.07.2008: Über einen langen Zeitraum sollen ein Vater und seine Tochter einen pflegebedürftigen alten Mann , der pflegebedürftig und geschäftsunfähig gewesen sein soll, gequält und ausgebeutet haben. Laut Anklage haben sie die Rente des Mannes veruntreut. Am 15.07.2008 hatten sie sich vor dem Gericht zu verantworten. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Untreue der 120 Fälle im Zeitraum von 2001 bis 2006; alle Taten, die vorher stattfanden, seien erjährt. Der 57-jährige Angeklagte und seine 32 Jahre alte Tochter hätten ihn gezwungen, seine Rente abzugeben. Nur ein geringer Teil des Geldes sei für die Versorgung des Mannes ausgegeben worden, den Großteil hätten sich die Angeklagten in die eigene Tasche gesteckt. Die beiden mutmaßlichen Peiniger sollen laut Polizeiangaben früher in der Nachbarschaft des Opfers in Köln-Flittard gewohnt haben. Bis April 2005 habe der Mann dort bei ihnen gelebt, danach in Leverkusen. Auf Nachfragen hätten die Angeklagten angegeben, sie seien Angehörige des Rentners. Der Fall wurde aufgedeckt, als die Kinder des Angeklagten Verdacht schöpften. Das Opfer wurde seit Jahren gesetzlich betreut. Der Betreuerin soll der Zustand des Rentners nicht aufgefallen sein, was noch zu klären war. Gegen die städtische Bedienstete wurde ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung eingeleitet worden, was aber bereits eingestellt worden war. *512) Hier wurde der Beitrag Teil 9 zu lang, deshalb weiter in Teil 10. |
| Tom | Der Hagebaumarkt wird nicht mehr besucht! [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/567-Wieder-mal-Ver.di.html:3n1ptev3]Susanne Kirchner[/url:3n1ptev3] von VER.DI wird es richten! Helfen wir ihr! [quote:3n1ptev3][url=http://www.neues-deutschland.de/artikel/131756.spiessrutenlauf-fuer-betriebsrat.html:3n1ptev3]Neues Deutschland online am 10.07.2008:[/url:3n1ptev3][/quote:3n1ptev3] Im [b:3n1ptev3]Hagebaumarkt von Eutin[/b:3n1ptev3] (Kreis Ostholstein) gab es seitens der Geschäftsführung Ärger, weil Beschäftigte einen Betriebsrat seit Sommer 2007 gründen wollten. Seit der 43-jährige Daniel Hettwich aus der Sanitärabteilung zum Betriebsrat gewählt wurde, ließ ihn die Geschäftsführung Spießruten laufen. Ständig wurde er in die Chefetage einbestellt, erhielt Abmahnungen. Denn der Betriebsrat war nicht untätig und sorgte zum Beispiel dafür, dass die Kamera über der Kundeninformation abgebaut wurde. Als sich Hettwich nach einem Treppensturz im Dezember 2007 tagelang mit Schmerzen in die Firma schleppte, gab er sich pflichtbewusst. Anfang Januar 2008 ging er doch zum Arzt, der ihn so gar zur Operation in die Klinik einwies, wo bei Hettwich später Herzbeschwerden festgestellt wurden. Die Geschäftsleitung indes beauftragte eine Detektei damit, Hettwichs Privatleben auszuforschen. Die erkundigte sich im Hospital nach seinem Krankheitsbild, beobachtete ihn beim Einkauf, folgte ihm, wenn er die Kinder zur Schule brachte und notierte akribisch, wann im Hause Hettwich abends das Licht ausging. Auf diese Erkenntnisse stützte sich Firmenchefin Kerrin Wigger, ihn aufgrund arbeitsrechtlicher Verfehlungen im April 2008 fristlos zu kündigen. Das Arbeitsgericht in Lübeck kassierte die Entscheidung einen Monat später. Laut Hettwich zufolge bestand weiter Kleinkrieg und Mobbing gegenüber Teilen der 40-köpfigen Belegschaft: Eingeschüchterung war an der Tagesordnung. Selbst die Chefin räumte die miese Stimmung ein und sagte vor dem LAG, sie wolle, dass endlich wieder Betriebsfrieden einkehre. Im Hagebaumarkt-Filiale von Neumünster, die zur gleichen Gesellschaft gehört, gab es ebenfalls Ärger. Einem früheren Mitarbeiter zufolge sei Misstrauen auch dort weit verbreitet. Unstimmigkeiten bei der Gehaltsabrechnung und Schikanierungen habe er festgestellt. Selbst die städtische Mobbingberaterin wurde eingeschaltet. Zur Feier des Firmenjubiläums seien so weniger als die Hälfte der Beschäftigten erschienen. Anm.: Ich rate zu Lektüre von [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Corporate_Social_Responsibility:3n1ptev3]Corporate Social Responsibility[/url:3n1ptev3] Gruss Tom |
| Tom | Hallo Uwe ! Mag sein, dass die Sprüche nicht so schön sind, ist aber kein Grund gleich von Diskriminierung zu reden. Ich würde auf keinen Fall weiter in der Sache rumrühren ! Die Konzentration auf die Arbeit ist hier viel wichtiger ! [url=http://www.faz.net/s/RubE481DAB3A8B64F8D9188F8FE0AB87BCF/Doc~E725031B6241843B180A9CAA0ADD75253~ATpl~Ecommon~Scontent.html:35zjtw5l]Tips auch hier[/url:35zjtw5l] Gruss Tom |
| Tom | Teil 9 wurde zu lang, deshalb geht es hier bei Teil 10 weiter ... Immer wieder alte Bekannte, immer wieder das selbe, ... wann wird endlich aufgeräumt mit der Korruption in Deutschland ? ... Der nächste Fall: ... ist ein alter Bekannter ... , ... Volkswagen ! ... Es wurde berichtet. Weitere Infos [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/korruptionsskandal-der-versuch-der-ubersicht-t458.html:3ncvpdok]hier.[/url:3ncvpdok] Im Blog bei Mobbing-Gegner gab es [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/566-Gebrauchtwagen-Autohaus-Chef-auf-Dienstreise.html#extended:3ncvpdok]weitere Informationen.[/url:3ncvpdok] Und auch [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/564-Gebrauchtwagen-Volkswagen.html:3ncvpdok]hier,[/url:3ncvpdok] sowie auch [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/562-Volkswagen-im-Sumpf-der-Korruption.html:3ncvpdok]hier.[/url:3ncvpdok] Tatort: Gebrauchtwagen-Abteilung der VW-Sparte Financial Services Süddeutsche Zeitung online am 11.07.2008: Gegen Mitarbeiter der VW-Bank und mehrerer Autohäuser nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Korruption auf. Ein Verdächtiger musste sich in Untersuchungshaft begeben. Der Verdacht: Bestechung und Bestechlichkeit Die Polizei surchsuchte Räume der Abteilung und beschlagnahmte umfangreiches Aktenmaterial. Die Ermittlungen wurden ausgelöst durch eine Betriebsprüfung der Steuerfahndung in einem Autohaus. Die Mitarbeiter der Gebrauchtwagen-Abteilung der VW-Bank sollen junge Gebrauchtwagen, sogenannte Leasing-Rückläufer, deutlich unter Marktwert an Autohäuser der Region weiterverkauft haben. Die Fahrzeuge seien dann anschließend mit hohem Gewinn an Kunden verkauft worden. Die Mitarbeiter der Autohäuser hätten im Gegenzug Schmiergelder an die Mitarbeiter der VW-Bank gezahlt. Ein Sprecher von VW Financial Services sagte, die sechs Mitarbeiter seien vom Unternehmen freigestellt worden. Die interne Revision sowie die Staatsanwaltschaft seien seit Herbst 2007 über die Vorwürfe informiert gewesen. *513) Der nächste Fall: ... kleine Könige der Korruption wollten ganz gross raus ... Tatort: Reutlingen , in einer Disco Südwest aktiv / Alb Bote online am 11.07.2008: "Sie sind pleite", hatte der Steuerberater den Betreibern schon wenige Monate nach Eröffnung des Clubs klar gemacht. Doch zunächst änderte sich wohl nicht viel. Erst als die AOK einen Insolvenzantrag wegen ausstehender Beiträge stellte, kam es zum Offenbarungseid. Zu spät, wie die Staatsanwaltschaft glaubte. Es gab gegen drei geschäftsführende Männer der Disco Anklage wegen Insolvenzverschleppung und Bankrotts die Anklage. Undurchsichtig waren in dem Geschehen jedoch nicht nur die Finanzen, sondern auch die Verantwortlichkeiten. "Wer war wann der Chef?", war deshalb eine zentrale Frage, die es im Verfahren vor dem Amtsgericht zu klären galt. Anfangs wurden die Geschäfte der eigens gegründeten GmbH von einem Duo geleitet. Die beiden Angeklagten, ein 34-jähriger Netzwerktechniker und ein 40-jähriger Handelsvertreter, hatten 2004 ihre Idee einer Nobeldisco in die Tat umgesetzt. Im April 2004 feierte der Club im Gewerbegebiet Laisen seinen Einstand. Er habe wegen seines Hauptberufes immer erst gegen Abend im neuen Geschäft mitarbeiten können, erklärte der 34-Jährige. Er sei zu blauäugig in die Sache gegangen und habe sich auf andere verlassen. "Ich habe nicht allzu viel Ahnung von Buchhaltung", gestand er. Seinem Partner, der bereits Erfahrung in der Führung von Discotheken hatte, habe er deshalb den Großteil der Arbeit überlassen. Offenbar sah der 40-Jährige dies aber ganz anders, denn angesichts dieser Äußerungen seines früheren Geschäftspartners schüttelte er nur den Kopf. Der 34-Jährige habe sich um das Finanzielle gekümmert, sagte er aus. Er selbst habe seinem Partner nur Formularvordrucke gemacht und ihm diese erklärt. Der 40-Jährige will sich dagegen nur um das Personal und die Veranstaltungen gekümmert haben. Kurz vor der Eröffnung ging aber bereits das Geld aus, so dass der 30-jährige Mitangeklagte als Angestellter und stiller Teilhaber mit ins Boot geholt wurde. Dieser schoss immer wieder größere Geldbeträge zu, um offene Rechnungen und die Miete zahlen zu können. Trotzdem seien immer mehr Gläubiger vor der Tür gestanden. "Da bin ich stutzig geworden", erzählte der Mann sichtlich aufgewühlt. Der anschließende Termin beim Steuerberater brachte Klarheit. Das Geschäft sei nur zu retten, wenn die Rechnungen beglichen würden und die Buchhaltung sich grundlegend ändere. Das Geld kam weiterhin vom 30-Jährigen, aber war er deshalb auch faktisch der Geschäftsführer ? Der 40-Jährige schied im Streit jedenfalls bereits Ende 2004 aus der GmbH aus. Fortan führte nach eigenem Bekunden der 34-Jährige den Club - zumindest bis zum April 2005. Dann habe er die Führung dem 30-Jährigen überlassen und sich schließlich Anfang 2006 ganz zurückgezogen. Den "Schwarzen Peter" wollte sich der Jüngste der Beklagten jedoch nicht zuschieben lassen. Er habe zwar immer mehr Aufgaben übernommen, sei aber erst im Herbst 2005, als das Insolvenzverfahren bereits eröffnet worden war, de facto zum Geschäftsführer geworden. Die Anklage gegen den 40-Jährigen wurde wegen dessen frühzeitigem Ausscheiden fallen gelassen. Auch das Verfahren gegen den 30-Jährigen, der die Disco weiterhin leitete und einen Berg von rund 100 000 Euro Schulden zu tragen hatte, wurde eingestellt, allerdings unter der Auflage einer Zahlung von 900 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Der 34-Jährige erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 1500 wegen Insolvenzverschleppung "Als Geschäftsführer trägt man die Pflicht, für seine Gesellschaft geradezustehen", so Richterin Stefanie Wentzell. *514) Der nächste Fall: ... Warum arbeiten ? ... , ... besser andere zahlen lassen .... Tatort: VG MONSHEIM bei WORMS Wormser Zeitung online am 14.07.2008: Wegen Kreditbetrugs und Insolvenzverschleppung hat das Wormser Amtsgericht einen 47-jährigen Mann aus der VG Monsheim zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Den Mann drückten Schulden, es standen Rechnungen in Höhe von rund 30.000 Euro offen. Einen neuen Kredit lehnte die Hausbank aufgrund des völlig überzogenen Kontos ab. In einer Fachzeitung stieß der 47-Jährige auf eine Werbeanzeige, in der eine Firma für die Vorfinanzierung von Forderungen warb. Doch das lief nicht wie bei einer Bank ab, sondern mittels Lastschriftverfahren. Die Lastschrift stellte an und für sich ein etabliertes Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dar und wurde für das Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen angedacht. Dieses Verfahren als betrügerische Kreditbeschaffung zu nutzen, stellte in diesem Verfahren einen Straftatbestand dar, und wurde bei Gerichten und Staatsanwälten unter dem Begriff "Lastschriftkarussell" einschlägig bekannt. Das funktionierte so: Statt der Auszahlung des beantragten Darlehens erhielt der Angeklagte von der besagten Kreditfirma die Erlaubnis, das Geld neben Abzug einer hohen Provision per Lastschrift einziehen zu dürfen. Somit konnte er sechs Wochen lang über eine Summe von rund 25000 Euro verfügen. Dadurch aber wurde seine Hausbank durch unrichtige Angaben des Zahlungsgrundes darüber getäuscht, dass es sich beim Lastschrifteinzug ihres Kunden nicht um die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen handelt, sondern um eine mit deutlich höherem Risiko behaftete verdeckte Darlehensgewährung. Da der Angeklagte das Geld nicht binnen sechs Wochen an den Darlehensgeber zurückzahlen konnte, widerrief das Unternehmen die Lastschriften kurz vor Ablauf der Frist. In diesem Fall musste die Hausbank den Betrag erstatten, unabhängig davon, ob sie das Geld vom Abbucher wiederbekommt. "Der Dumme ist in diesem Fall die Hausbank, die auf dem Schaden sitzen bleibt", erklärte Richterin Iris Blankenhorn dazu und mahnte an, dass bereits allein der Missbrauch des Lastschriftverfahrens, das nur für den einfachen Zahlungsverkehr, aber nicht für derartige Darlehen zulässig sei, bereits einen gewerbsmäßigen Betrug darstelle. Zwar floss in diesem Fall ein großer Teil des Geldes wieder an die Bank zurück, aber letztendlich war der Tatbestand des Betruges und der Insolvenzverschleppung erfüllt. Außer der verhängten Bewährungsstrafe muss der Angeklagte als Auflage einen Geldbetrag von 1000 Euro an die Arbeitslosenhilfe Alzey-Worms zahlen. Der unseriösen Kreditfirma wurde zwischenzeitlich ebenfalls der Prozess gemacht. Der Inhaber musste in Haft. *515) Der nächste Fall: ... Blauäugig wollte ein kleiner König der Korruption hoch hinaus ... ... wenigstens hatte er sich nicht selbstbereichert ... Tatort: Offenburg Badische Zeitung online am 16.07.2008: Hoch hinaus wollte ein Freiburger Projektentwickler in Offenburg. Ein 21 Stockwerke hohes Gebäude wollte er errichten. Was daraus geworden ist? Nichts, wenn überhaupt, dann ein Gerichtsverfahren. Die Pläne waren hochtrabend - angeblich war der Mann im Auftrag der Bahn aktiv gewesen, selbst der Planungsausschuss des Gemeinderates fand die Pläne seinerzeit klasse. Doch die Bahn zog sich zurück, und der Projektentwickler blieb auf einem Berg voller Schulden sitzen. Als er jetzt wegen Insolvenzverschleppung vor das Amtsgericht Offenburg zitiert wurde, zeigten sich Richterin und Staatsanwalt aber gnädig. 500 Euro muss der gebeutelte Mann an den Hospizverein zahlen. Vor vier Jahren hatte der Freiburger Pnoch wortreich und rhetorisch gewandt sein Ansinnen vorgetragen, am Bahnhof einen echten Blickfang zu bauen. 21 Geschosse sollte das Gebäude in den Himmel ragen. Das ursprünglich geplante, 64 Meter hohe Haus sollte an drei Seiten Solarfassaden bekommen. Ein Drei-Sterne-Hotel mit 102 Zimmern sollte einziehen. Die Bahn, so der Angeklagte bereits in jener Ausschusssitzung, habe bereits zugesagt, die 1000 Quadratmeter große Fläche im Erdgeschoss komplett anzumieten, um dort den neuen Bahnhof unterzubringen. Darüber sollten, auf weiteren 2000 Quadratmetern, Kanzleien und Büros, Fitness-, Sport- und Spielangebote einziehen. Die Investitionskosten bezifferte der Angeklagte damals auf rund 20 Millionen Euro. Bereits im Sommer 2005 sollte der Bau auf dem nur 13 Meter schmalen und 90 Meter langen Streifen neben dem Zentralen Omnibusbahnhof fertig sein. Doch die Pläne zerplatzten wie eine Seifenblase. Die Bahn wollte von einem Neubau auf einmal nichts mehr wissen, die Freiburger Projektentwickler saßen plötzlich auf einem riesigen Schuldenberg, waren mit einem Schlag zahlungsunfähig: "Wir hatten bis dahin schon gut und gerne 250.000 Euro in das Ding investiert", sagte der Angeklagte, "und von der Bahn hätten wir eigentlich 600.000 Euro bekommen sollen." Hätten - denn offenbar gab es keinen Vertrag. "Warum auch? Wir haben bis dahin schon 20 Jahre lang mit der Bahn Geschäfte gemacht, und es waren für beide Seiten immer gute Geschäfte." Hätte die Firma wenigstens 150.000 Euro bekommen, hätte sie die akuten Verbindlichkeiten begleichen können. Doch dem war nicht so - der Gang vors Insolvenzgericht war unausweichlich. Den ging der Angeklagte auch - laut Oberstaatsanwalt Jürgen Collmann und Strafrichterin Ute Körner aber viel zu spät. "Unser Vorwurf ist ja nicht, dass das Ding geplatzt ist, sondern dass Sie zu spät gemeldet haben", so Collmann. Man kenne derlei Vorgänge zur Genüge, so die Richterin: "Ihnen geht's wie 95 Prozent. Man hat die Hoffnung, das drohende Unheil noch abwenden zu können. Geht's gut, ist alles okay." Gehe es nicht gut, komme es zu einem Verfahren wegen Verschleppung. Eine GmbH sei eben bilanzpflichtig. Auch Unwissenheit schütze da vor Strafe nicht, so Ute Körner, die allerdings auch über die scheinbare Naivität des Angeklagten nur den Kopf zu schütteln vermochte: "Was, kein Vertrag? Mit Sicherheit gab's irgendwelche Klauseln." Nein, beteuerte der 59-Jährige, "wir hatten uns von Experten sagen lassen, schon die Aufforderung der Bahn - 'Jetzt plant mal!' - ist ein Vertrag. Und wir hatten uns ja auch nicht vorstellen können, dass man von einem Riesen wie der Bahn so hereingelegt wird. Ja, wir sind betrogen worden." Oberstaatsanwalt Jürgen Collmann zeigte viel Verständnis für den Angeklagten, auch weil er sich heute noch in argen wirtschaftlichen Nöten befindet und sich letztlich, auch mit Hilfe seiner Frau, nur mit Mühe wirtschaftlich über Wasser halten kann. "Nein, ein Bankrotteur sind Sie nicht", attestierte er ihm. Doch um eine Strafe komme er nicht herum. Bei 500 Euro willigten auch der Angeklagte und Richterin Körner ein. "Ihre Forderungen gegen die Bahn", sagte diese, "können Sie ja immer noch vorbringen." Collmann ergänzte: "Schreiben Sie doch dem Mehdorn einen Brief!" *516) Der nächste Fall: ... die Rentenkassen sollten leer sein ... , ... die Kassen der Kliniken auch ... , ... Geld für Korruption gab es wohl immer wieder ... , ... immer wieder der öffentliche Dienst ... Tatort:Rentenversicherung Mitteldeutschland (DRV-MD) und das Klinikum Brandis und die sächsische Akademie für Sozial- und Rehabilitationsmedizin bei Leipzig Leibziger Volkszeitung online am 16.07.2008: Die Zentrale der Rentenversicherung Mitteldeutschland (DRV-MD) und das Klinikum Brandis bei Leipzig wurden nach Informationen der Leipziger Volkszeitung von Korruptionsermittlern durchsucht. Grund für die Razzia: Anfangsverdacht der Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit sowie der Steuerhinterziehung und Ungereimtheiten bei der Bettenbelegung Insgesamt habe es acht Durchsuchungsbeschlüsse gegeben, ausgestellt vom Amtsgericht Dresden. Gegen vier Beschuldigte bestehe der Anfangsverdacht der Untreue, Bestechung und Bestechlichkeit sowie der Steuerhinterziehung. Der Sprecher des Innenministeriums, Frank Wend, bestätigte die Razzia. Die Beschuldigten: zwei ehemalige LVA-Chefs, einen Arzt und einen früheren Abteilungsleiter Ermittler der Antikorruptionseinheit Ines und des Landeskriminalamts (LKA) durchsuchten laut Avenarius neben Büros der DRV in Leipzig und der Reha-Klinik in Brandis auch Privatwohnungen, Räume der Betreibergesellschaft der Klinik sowie der sächsischen Akademie für Sozial- und Rehabilitationsmedizin. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Christian Avenarius soll es um "nicht berechtigte Zuwendungen" an ehemalige Mitarbeiter des Rentenversicherers von Seiten der Klinik gegangen sein. Bei den vier Beschuldigten handele es sich um einen Mitarbeiter der Klinik und drei Beschäftigte der ehemaligen Landesversicherungsanstalt (LVA) Sachsen. Die drei Landesversicherungsanstalten Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind mittlerweile zur DRV-MD fusioniert. Hauptsitz ist Leipzig. Vor rund zweieinhalb Jahren hatten bereits Vorwürfe gegen die ehemalige LVA-Spitze in Sachsen für Aufsehen gesorgt. Damals ging es um Ungereimtheiten im Reha-Bereich. Prüfer, darunter der Landesrechnungshof, monierten dubiose Patientenströme, Merkwürdigkeiten bei der Bettenbelegung und Begünstigungen einzelner Betreiber. Neben Brandis standen auch Kliniken in Glossen, Ahlbeck und Bad Gastein im Fokus. *517) Der nächste Fall: Tatort: Aktienbrauerei Kaufbeuren all-in.de online am 17.07.2008: Einen faden Nachgeschmack hatte die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:3ncvpdok]fristlose Kündigung[/url:3ncvpdok] eines Großaktionärs und Vorstandes der Aktienbrauerei Kaufbeuren im Jahr 2005 in der Öffentlichkeit hinterlassen. Zweieinhalb Jahre nach seiner Entlassung wurde der Geschäftsmann ein zweites Mal wegen damaliger Unregelmäßigkeiten in der Führung des Unternehmens verurteilt. In einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Augsburg wurde der 63-Jährige zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Untreue in zwei Fällen verurteilt. Vor dem Augsburger Landgericht sollte das Berufungsverfahren stattfinden. Der ehemalige Vorstand hatte nach Ansicht des Amtsgerichts Betriebskostenzuschüsse und Leasingraten für einen Privatwagen zu Unrecht geltend gemacht oder erhalten. Die Schadenssumme habe 30.000 Euro betragen, die der Angeklagte zum großen Teil zu Unrecht erhalten haben soll. Die Vermischung von Privatem und Geschäftlichem hatte bereits Ende 2007 bei einem Zivilstreit vor dem Kemptener Landgericht zu einer Verurteilung des Mannes geführt. Damals wollte er die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:3ncvpdok]fristlose Kündigung[/url:3ncvpdok] bei der Brauerei vor zweieinhalb Jahren nicht akzeptieren, die mit Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung und Pflichtverletzungen begründet worden war. Er machte ausstehende Vorstandsgehälter für ein Jahr geltend - erfolglos. Mit einer sogenannten Widerklage im selben Verfahren drehte die Aktienbrauerei den Spieß sogar um. Sie forderte 28.000 Euro zurück, etwa für private Tankrechnungen und eine Geburtstagsfeier, die teilweise über das Unternehmen abgerechnet worden sein sollen. Der Ex-Vorstand hatte nach dem Kemptener Urteil drei Viertel der geforderten Summe nachzahlen müssen und die Gerichtskosten zu tragen. *518) Der nächste Fall: ... wieder mal ein Bürgermeister ... , ... wieder öffentlicher Dienst ... Tatort: Stadtverwaltung Aulendorf Schwäbische Zeitung online am 17.07.2008: Herrn Johannes Heinzler hatte es erwischt: Wegen Untreue in zwei Fällen verurteilte das Waldseer Amtsgericht den Ex-Bürgermeister von Aulendorf zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro. Mit seinen Grundstücksgeschäften habe der 57-Jährige, so das Gericht, der Stadt einen Schaden von mindestens 25.000 Euro angerichtet. Zur Verhandlung in Bad Waldsee standen drei Vorgänge, darunter zwei Grundstücksgeschäfte. In beiden Fällen lag der Verkaufspreis deutlich unter der vom Gemeinderat festgesetzten Summe. Ausgelöst hatte die Ermittlungen ein Hinweis des Landratsamtes im Januar 2004, das mit der Bitte um eine strafrechtliche Prüfung an die Staatsanwaltschaft herangetreten war. In einem minder schweren Fall - es ging dabei um Vermessungskosten in Höhe von knapp 800 Euro für ein Grundstück, das dann doch nicht verkauft wurde - sprach der Richter den Angeklagten frei. Ein "schuldig" sprach Strafrichter Geiser aber in zwei anderen Fällen. Einmal ging es um den Hausbau eines Aulendorfer Gastronomen im Baugebiet Mahlweiher, mit dem Johannes Heinzler laut Gericht ein Geschäft "zum Nulltarif" (beziehungsweise 9,09 Euro für den Quadratmeter) abschloss. Dabei ging es allerdings "nur" um einen 30 Quadratmeter-Streifen Grund, den der Bauherr für seine arg breite Zufahrt brauchte. Der Stadt entstand hierbei ein Schaden von rund 6000 Euro. Den gewichtigsten Anklagepunkt sah das Gericht im Geschäft mit einem örtlichen Architekturbüro. Dabei verrechnete Heinzler Architektenleistungen über 54.000 Mark, die in ganz anderem Zusammenhang angefallen waren, mit den Grundstückskosten - und fragte nicht einmal seinen Gemeinderat. Richter Geiser bewertete den Vorgang als regelrechten "Klausurfall" und sprach von einem "Scheingeschäft, um Steuern zu sparen". Der Stadt soll dabei ein Schaden von mindestens 20 000 Euro entstanden sein. In seiner Urteilsbegründung ließ das Gericht keinen Zweifel, dass Aulendorfs Ex-Bürgermeister mit der Geldstrafe (90 Tagessätze à 120 Euro, zusammen 10 800 Euro) noch ganz gut weggekommen ist war. "Bei 54 000 Mark redet man normalerweise nicht mehr über Geldstrafen." Doch da sind eben auch die mildernden Umstände gewesen. Der Ex-Bürgermeister musste blechen. *519) Fer nächste Fall: ... die Kirche ging pleite ? ... , ... von der Selbstbereicherung in die Rente ? ... , ... aber wiedermal nur Vertrauen und keine Kontrollen ... , ... leichter gehts nicht ... Tatort: Evangelisch-reformierten Kirche in Bayern , Firma Technotherm International , Firma Mesa2000 netzzeitung.de online am 18.07.2008: Es ist uns klar, dass die Vorgänge von außen gesehen unglaublich sind», bekennt der Präses. Jahrelang wurde der Finanzchef nicht kontrolliert, nun hat die Kirche kein Barvermögen mehr. Ihr Finanzchef soll das gesamte Barvermögen von fast 11.000.000 Euro veruntreut haben. Dieser Betrag setze sich aus Kirchensteuergeldern von 8,2 Millionen und aus Zinsen in Höhe von etwa 2,7 Millionen zusammen: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg beantragte Haftbefehl gegen den 67-jährigen Finanzchef, wie aus Justizkreisen verlautete. Gegen ihn und weitere Personen wird wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus Nürnberg arbeitete seit 1980 ehrenamtlich als Finanzchef für die Kirche. Er soll seit 2004 dubiose Darlehen an Technikunternehmen vergeben haben, bei denen er Anteile hielt oder alleiniger Inhaber war. Empfänger der Millionen waren nach Kirchenangaben die Firma "Technotherm International" (Vertrieb von Elektrospeicheröfen) und die Firma "Mesa 2000"(Müllverbrennungsgeschäft). Weitere Gelder soll er an sich selbst und in die Türkei überwiesen haben. Andere Kirchenkonten soll er verpfändet haben. Zur Täuschung der Kirchengremien habe der Finanzchef nicht vorhandene Wertpapierdepots erfunden, Rechnungsprüfungen geschickt umgangen und, als bereits Misstrauen bestand, immer wieder die baldige Rückzahlung zugesichert. Das Problem sei erst aufgefallen, als Zahlungen ausblieben. «Ich habe in meinem Amt versäumt, die Haushaltsordnung einzufordern und fühle mich für den Schaden verantwortlich», sagte der Präses der Kirche, Joachim Metten. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der tatsächliche finanzielle Schaden noch höher sei, sagte Kirchensprecher Rieger. Der Finanzverwalter sei bis heute der Überzeugung, das zweckentfremdete Geld wieder zurückzahlen zu können, sagte der Kirchensprecher. Die Machenschaften des Finanzchefs flogen Ende 2007 während einer internen Rechnungsprüfung auf. Die Kirche habe zunächst versucht, den Fall intern zu klären, und einen Anwalt eingeschaltet. Anfang Juni 2008 sei jedoch eine anonyme Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg eingegangen, sagte der Kirchensprecher. *520) Der nächste Fall: ... erst mal Insolvenz ... , und dann in die Rente ... , ... werden so Arbeitsplätze geschaffen ? ... Tatort: Ford- und Volvo-Autohaus Heilig GmbH & Co. KG im Gewerbegebiet Dauerwang , Handwerkskammer Ulm Schwäbische Zeitung online am 19.07.2008: Vor dem Landgericht Ellwangen wurde der Präsident der Handwerkskammer Ulm (seit 1999 , vorraussichtliches Ende 2009), Horst Schurr, als Beklagter in ein Verfahren involviert, in dem es um die Insolvenz eines ehemaligen Aalener Autohauses ging. Schurr war dort als Geschäftsführer eingetragen, er meinte, dass er nicht verantwortlich gewesen sei. Im Februar 2007 hatte das Ford- und Volvo-Autohaus Heilig GmbH & Co. KG im Gewerbegebiet Dauerwang zwischen Aalen und Essingen Insolvenz angemeldet. Handwerkspräsident Horst Schurr (67) firmierte dort als Geschäftsführer der GmbH. Die Firma Heilig ihrerseits hatte im August 2004 Schurrs Aalener Volvo-Autohaus übernommen. Problem für Schurr: Bei der dritten Zivilkammer des Ellwanger Landgerichts landete ein Klage, eingegeben durch den Insolvenzverwalter der ehemaligen Firma Heilig. Der Vorwurf: Insolvenzverschleppung, die Haftung für die Folgen der Insolvenz *521) Der nächste Fall: ... jung und erfolgreich ... , ... Hauptsache selbstbereichern ... Tatort: Dresdner Bank Filiale in Tübingen Schwäbisches Tageblatt online am 20.07.2008: Vor dem Tübinger Landgericht stand ein Bankkaufmann wegen schwerer Untreue angeklagt vor Gericht Er legte ein volles Geständnis ab - und muss trotzdem ins Gefängnis Das Gericht verurteilte ihn, im Strafmaß dem Staatsanwalt folgend, zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis. „Profitieren Sie von umfassender Beratung und spezifischen Lösungen“, verspricht die Dresdner Bank in ihrer Werbung. Die 259 Anklage-Positionen, die der Staatsanwalt vor der 1. Großen Strafkammer des Tübinger Landgerichts vortrug, kündeten von einer höchst eigenwilligen Auslegung dieses Versprechens durch einen Wertpapierberater der Tübinger Filiale dieses Bankhauses. Dem 36-jährigen Bankkaufmann wurde vorgeworfen, 259mal Geldbeträge, insgesamt 630.000 Euro, auf ein Volksbank-Konto umgebucht zu haben, für das allein er verfügungsberechtigt war. Wie er gestand, hatte er die Möglichkeit, auf einzelne Konten zugreifen zu können, bei dreizehn Frauen und zwei Männern weidlich ausgenutzt. Allerdings nicht aus einer plötzlich über ihn hereingebrochenen Notlage heraus. Die Gerichtsverhandlung erwies, dass der Angeklagte Wert darauf legte, einen gewissen Status nach außen zeigen zu können. Nach Realschulabschluss und Banklehre hatte er sich zielstrebig nach oben gearbeitet, er hat mit 19 geheiratet und zwei Kinder. Zur Hochzeit zog das junge Ehepaar in die über Kredite finanzierte erste Eigentumswohnung. Die acht Jahre später nach einem Umzug erworbene und größer dimensionierte nächste Immobilie brachte den Alleinverdiener, wie er berichtete, erstmals in die Klemme. Denn unvorhergesehene Reparaturen überstiegen den verfügbaren Rahmen. Zusätzlich borgte er sich bei der Bank Geld, um durch hochriskante Spekulationen wieder flüssig zu werden. Die Rechnung mit dem schnellen Glück ging jedoch nicht auf. Im Jahr 2004 sah er den Ausweg darin, Konten von vertrauensseligen Kunden anzuzapfen, die es sich offenbar leisten können, nicht alle Posten ihrer Kontoauszüge nachzurechnen. „Ich wollte nicht mit der Tatsache konfrontiert werden, dass die Wohnung nicht mehr zu halten war“, sagte der Angeklagte, um seine damalige Situation nachvollziehbar zu machen. Mit niemandem habe er über seine mit den Geldproblemen zusammenhängende psychische Belastung gesprochen, weder mit seiner Familie noch mit fachkundigen Kollegen. Als auch noch seine Kreditkarte gesperrt wurde, weil der Dispositionskredit überzogen war, verlor er seine Bedenken und verschaffte sich die illegalen Nebeneinkünfte an seinem Arbeitsplatz in der Dresdner Bank. Nie habe ihn der Gedanke verlassen, dass er „das Geld irgendwie wieder reinholen“ müsse. Als aber zwei Kunden, deren Konten er mit der Zeit erheblich geplündert hatte, wegen geplanter Investitionen ihr Geld abholen wollten, musste er schnell wieder die Löcher schließen, um nicht aufzufallen. Dies gelang ihm überraschend glatt und anhaltend lange. „Ich hatte angenommen, dass ich gut spekulieren kann. Aber es klappte nicht, und so drehte sich die Spirale immer weiter.“ Niemand in seiner Bank sei stutzig geworden, antwortete er dem Vorsitzenden Richter, der sich später in der Urteilsbegründung nochmals wunderte, dass „von Seiten der Bank, obwohl man um seine finanziellen Probleme wusste, die Vielzahl der Transaktionen nicht aufgefallen ist“. Erst die Mössinger Volksbank ließ den Schwindel platzen. Dort war man ob der ungewöhnlichen Geldbewegungen auf dem angeblichen Wohnungs-Eigentümergemeinschaftskonto misstrauisch geworden. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Angeklagte schon rund 455 000 Euro verbraucht für misslungene Spekulationen, außerdem um Kredite zu tilgen, Anzahlungen und Leasingraten für einen BMW X 3 sowie einen kleinen Renault zu zahlen, einen Wohnwagen zu kaufen und dergleichen mehr. Rund 120 000 Euro hatte er unbemerkt an zwei Kunden wieder zurückfließen lassen, 55 000 verbliebene Euro konnte die Staatsanwaltschaft noch beschlagnahmen. Er wolle nach Kräften den Schaden gut machen, den letztlich nicht die Kunden trifft, sondern sein ehemaliger Arbeitgeber. Dieses Versprechen gab der 36-Jährige in seinem ihm zustehenden letzten Wort. *522) Über den nächsten Fall wurde bereits weiter oben berichtet. Die Vorwürfe sollen sich als haltlos ergeben haben. Sollte hier ein Kritiker kaltgestellt werden ? TAZ online am 21.07.2008: Korruption, Betrug, Untreue: Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Wuppertal reichten für einen Haftbefehl. Harald Friedrich, ehemaliger Abteilungsleiter im NRW-Umweltministerium, und er ging für 22 Tage in Untersuchungshaft. 270 Beamte durchsuchten bundesweit Wohn-, Instituts- und Geschäftsräume von 12 weiteren Tatverdächtigen. Rund 60 Millionen Euro Forschungsmittel habe Friedrich ohne Kontrolle an immer gleiche Hochschuleinrichtungen und Ingenieurbüros vergeben, so der Vorwurf der Ermittler. Einen Schaden von rund 4,3 Millionen Euro soll der enge Mitarbeiter von Nordrhein-Westfalens grüner Exumweltministerin Bärbel Höhn dem Land zugefügt haben. Wie konten sich die Verantwortlichen so derart irren ? Zur Auftragsvergabe an die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH) gab es in NRW kaum Alternativen. Teil der Ermittlungen soll sein: Friedrich soll sich nicht persönlich bereichert haben, so der Erkenntnisstand der Ermittlungskommission "Stuhl" des LKA-Dezernats 15. Wenig substanziell erschienen auch weitere Vorwürfe gegen Friedrich: Der Verdacht, der nach der Besoldungsgruppe B7 mit rund 7.500 Euro im Monat bezahlte Ministeriale habe im Gegenzug für Auftragsvergaben einen Kleinwagen vom Typ Smart nutzen können, lies sich offenbar nicht belegen. Auch die Nutzung eines Laptops der Aachener Universität soll rechtmäßig gewesen sein, und noch vor Beendigung seines Arbeitsvertrages gab der ehemalige Abteilungsleiter das Gerät zurück. In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde somit gemunkelt: Friedrich sei Opfer eines politisch motivierten Verfahrens. Der bekennende Grüne soll als Experte für Wasserwirtschaft sein Fachwissen seiner Partei immer wieder zur Verfügung gestellt haben, zuletzt im Skandal um die Verseuchung des Trinkwassers aus der Ruhr. Das Wasser soll mit krebserregenden perfluorierten Tensiden (PFT) belastet worden seint, geliefert wurde es aber dennoch an Millionen Haushalte zwischen Dortmund und Duisburg. Der Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) geriet in einen Erklärungsnotstand, und dass in Düsseldorf bereits über eine Ablösung des Landwirts spekuliert wurde: Fast zwei Jahre hatte Uhlenberg erklären lassen, eine mit PFT belastete Ackerfläche sei Quelle des Gifts - dabei belegten Untersuchungen seines Ministeriums, dass mehr als 50 Prozent der Industriechemikalie aus den Kläranlagen des Ruhrverbands in den Fluss gelangten. Schon 2006 hatte Uhlenberg versucht, den Höhn-Vertrauten Friedrich loszuwerden: Sein Büro im Umweltministerium durfte Friedrich nach einem Amerika-Besuch nicht mehr betreten, und er bekam seine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:3ncvpdok]fristlose Kündigung[/url:3ncvpdok] stattdessen vom Pförtner. Vor dem Arbeitsgericht aber wurde die völlig überraschend zurückgezogen - sogar eine Abfindung von 75.000 Euro erhielt er nun. Strafanzeige stellte das Ministerium dennoch. In Fahrt kam das Verfahren aber erst zwei Jahre später mit dem PFT-Skandal, denn der zweite Mann des Hauses, Umweltstaatssekretär Alexander Schink (CDU), soll die Anzeige im Juni 2008 unter Bezug auf eine Dienstbesprechung mit Oberstaatsanwalt Meyer und einem LKA-Beamten, erneuert haben. *523) Über den Fall bei EADS wurde bereits weiter oben unter *212) berichtet. Es folgten weitere Verurteilungen, z. B. der frühere Firmenchef von Synergie Services in Neuruppin, Percy Wesselly (50) Wegen Fluchtgefahr musste der gelernte Kaufmann Wesselly bereits seit geraumer Zeit im Gefängnis einsitzen. Markische Allgemeine online am 22.07.2008: Wegen Bestechung in sieben Fällen wurde der frühere Firmenchef von Synergie Services in Neuruppin, Percy Wesselly (50), vom Landgericht München zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Wesselly in den Jahren 1998 bis 2001 Schmiergelder an zwei Mitarbeiter des europäischen Flugzeugbaukonzerns EADS in Höhe von 1,3 Millionen Mark (665 000 Euro) gezahlt hat, um bei Aufträgen von EADS berücksichtigt zu werden. Die Neuruppiner Firma des umtriebigen Unternehmers soll laut der Münchner Staatsanwaltschaft nicht in die Schmiergeldaffäre verwickelt gewesen sein. Geholfen hat das den 17 Mitarbeitern von Synergie Services aber nicht: Der 2003 eröffnete Betrieb, in dem technische Handbücher für Airbus-Flugzeuge erstellt wurden, hat im Frühjahr 2008 Insolvenz angemeldet, die Beschäftigten wurden entlassen. *524) Der nächste Fall: ... und wieder eine Verurteilung ... , ... leider nur eine kleine Königin der Korruption ... , ... dafür aber ab in den Knast ... , ... und keine Freiheit auf Bewährung wie bei den grossen Königen der Korruption ... Tatort: Tauberbischofsheim SüdWest aktiv / Tauber Zeitung online am 22.07.2008: Wegen Untreue in 364 Fällen musste sich eine 43-Jährige vor Gericht verantworten. Als Tankstellenkassiererin hatte sie insgesamt 76 000 Euro veruntreut. Wegen Veruntreuung von mehr als 76 000 Euro wurde eine 43 Jahre alte Frau aus Tauberbischofsheim vom Landgericht Mosbach zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Die Strafe konnte wegen ihrer Höhe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Die geständige Angeklagte, so sah es die Große Strafkammer des Landgerichts als erwiesen an, hatte sich der Untreue 364 Fällen schuldig gemacht. Der 43-jährigen, getrennt lebenden Angeklagten war gemäß der Anklage zunächst vorgeworfen worden, sich in 424 Fällen der Untreue in besonders schwerem Fall schuldig gemacht zu haben. Bestand hatten vor Gericht die besagten 364 Fälle, die übrigen wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die Angeklagte hatte die 76 000 Euro als Kassiererin in einer Tankstelle in Tauberbischofsheim vom 02.09.2002 bis 04.12.2006 veruntreut. Das betrügerische Vorgehen der Frau wurde von einer Kundin aufgedeckt, die beobachtet hat, dass die Angeklagte einer anderen Kundin nur einen Teil der gekauften Waren berechnet hat. *525) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... , ... Wo sind hier die Kontrollen geblieben ? ... Tatort: Kiel , Institut für Physiologie und Biochemie Die Welt online am 22.07.2008: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Untreue gegen einen Kieler Institutsdirektor erhoben. Dem Professor und Direktor des Instituts für Physiologie und Biochemie habe schwere Untreue in zwölf Fällen sowie schwerer Betrug in fünf Fällen begangen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Er soll zwischen April 1999 und Juni 2004 ohne Genehmigung Personal, Sachmittel und Räumlichkeiten der ehemaligen Bundesanstalt für Milchforschung für Auftragsstudien der Wirtschaft genutzt haben, wie der Kieler Oberstaatsanwalt Uwe Wick am Montag mitteilte. Die Studien soll der Institutsleiter im Rahmen einer Nebentätigkeit für einen privaten Verein erarbeitet haben. Außerdem soll er in diesem Zusammenhang entstandene Kosten als Kosten des von ihm geleiteten Instituts deklariert haben, damit sie aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden. *526) Über den nächsten Fall wurde bereits weiter oben unter *239) berichtet. Der ehemalige Leiter der Stadtwerke Schifferstadt soll Untreue, Urkundenfälschung, und Betrug begangen haben. Schaden: ca. 800.000 Euro SWR online am 22.07.2008: Der ehemalige Leiter der Stadtwerke Schifferstadt hat vor dem Landgericht Frankenthal die Veruntreuung von Geld gestanden. Der 48-Jährige soll nach Darstellung der Staatsanwaltschaft in 43 Fällen fingierte Rechnungen von Unternehmen an die Stadtwerke erstellt haben. Die anfallenden Rechnungsbeträge habe er in die eigene Tasche gesteckt. Allein dadurch sei den Stadtwerken ein Schaden von mehr als 780.000 Euro entstanden. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll er das Geld veruntreut haben, um seinen "gehobenen Lebensstil" zu finanzieren. Als ihm von der Stadt nach Bekanntwerden der Vorwürfe fristlos gekündigt wurde, soll er seinen Arbeitsvertrag gefälscht haben, um eine Abfindung von einer Million Euro zu erstreiten. Er nahm die entsprechende Klage jedoch wieder zurück. Deshalb werde ihm in diesem Fall nur versuchter Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen, so die Staatsanwaltschaft. *527) Der nächste Fall: ... und wieder mal das Gesundheitswesen, dass sparen musste , ... aber gleich mit illegalen Medikamenten ? ... , ... die billiger waren als die Abzockepräperate der Pharmaindustrie ? ... Tatort: Volksdorf , Amalie-Sieveking-Krankenhaus TAZ online am 22.07.2008: Das Volksdorfer Amalie-Sieveking-Krankenhaus soll in den Strudel von illegalen Medikamentengeschäften geraten sein. Ermittlungen zielten auf einen Importeur von Pharmazeutika. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz Präparate seien aber in Ordnung gewesen Amalie-Sieveking-Krankenhauses in Volksdorf: Fahnder der Wasserschutzpolizei, die für Arzneimitteldelikte zuständig gewesen sein sollen, durchsuchten einen Flachbau, wo sich die Haus-Apotheke der auf Krebserkrankungen spezialisierten Klinik befunden haben soll. Im Verlauf der Razzia soll kistenweise Beweismaterial beschlagnahmt worden sein. Der Zweck: "Der Durchsuchungsbeschluss richtet sich auf Ermittlungen gegen die Apothekerin", sagt Wilhelm Möllers, Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft. *527) Der nächste Fall: ... bei den Versicherungen gab es auch nicht immer hinreichende Kontrollsysteme gegen Selbstbereicherung der Mitarbeiter ... , ... auch ein Grund, weshalb die Versicherungsbeiträge immer mehr in die Höhe stiegen ... Tatort: Wiesbaden DerNewsticker online am 23.07.2008: Frankfurt/Main (ddp-hes). Das Frankfurter Amtsgericht verurteilte am 23.07.2008 einen 46-jährigen Wiesbadener wegen Veruntreuung von einer 1.000.000 Euro zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Der ehemalige leitende Versicherungsangestellte war voll geständig. Das Gericht begründete sein vergleichsweise mildes Urteil mit dem "sehr ernsthaften Bemühen" des Mannes, den von ihm angerichteten Schaden wiedergutzumachen. Rund 800 000 Euro hat der Mann seinem Ex-Arbeitgeber, einem großen Versicherungsunternehmen, bereits zurückgezahlt. Die von der Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn aufgelisteten 22 Fälle "besonders schwerer gewerbsmäßiger Untreue"räumte der Angeklagte sofort ein. Von November 2006 bis März 2007 hatte er jeweils Beträge von knapp 50 000 Euro vom Konto der Versicherung an eine von ihm gegründete Tarnfirma und an Freunde überwiesen. Deklariert war das Geld als Erstattung versicherter Transportschäden. Der Gruppenleiter überlistete mit einfachen Mitteln das Kontrollsystem des Unternehmens und überwies sich selbst innerhalb von vier Monaten auf Umwegen insgesamt gut eine Million Euro. Davon verwendete er 40 000 Euro für eine Kredit-Sondertilgung und für den Kauf eines teuren Autos. Noch mehr Geld "verprasste" er, wie er vor Gericht einräumte. Im März 2007 stoppte er seine Betrügereien, wenige Monate später flog der Schwindel auf, als die Unternehmensrevision ihm auf die Schliche kam. Er unterschrieb ein Schuldanerkenntnis, überwies 800 000 Euro an die Versicherung zurück und wurde fristlos gekündigt. Der damit arbeitslose Mann kooperierte anschließend mit der Staatsanwaltschaft. Anklage und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil wurde rechtskräftig. *528) Der nächste Fall: ... wieder mal der öffentliche Dienst ... , ... die fallen doch immer wieder auf ... , ... immer wieder mal ndie Bauämter ... , ... vom Job der Selbstbereicherung in die Rente ? ... Tatort: Staatlichen Bauamts Traunstein , Bad Reichenhall Traunsteiner Tageblatt online am 24.07.2008: Die Staatsanwaltschaft Traunstein erhob am 23.07.2008 Anklage gegen einen Mitarbeiter des Staatlichen Bauamts Traunstein wegen des Verdachts der Untreue, der Beihilfe zum Betrug, der Bestechlichkeit und der Vorteilsannahme. Ebenfalls wurde der ehemalige Geschäftsführer eines Ingenieurbüros in Bad Reichenhall wegen des Verdachts des Betruges und der Bestechung angeklagt. Dem Bauamt soll ein Schaden in Höhe von mehr als 170 500 Euro entstanden sein. Der Angestellte bestreitet bisher die Vorwürfe, während der Geschäftsführer des Ingenieurbüros den Sachverhalt teilweise einräumte. Gegen einen anderen Ingenieur hat das Amtsgericht Traunstein mittlerweile wegen Betrugs und Bestechung eine Freiheitsstrafe zur Bewährung verhängt. Die Ermittlungen gegen einen weiteren Mitarbeiter des Bauamts sind mangels Tatverdachts eingestellt worden. Der 60-jährige Ingenieur war bis September 2005 Fachbereichsleiter "Ingenieurbau" im Staatlichen Bauamt Traunstein, Außenbauführung in Bad Reichenhall. In der Freistellungsphase war er Altersteilzeit. Während seiner Tätigkeit als Fachbereichsleiter arbeitete er überwiegend mit zwei Ingenieurbüros aus Bad Reichenhall und dem Landkreis Traunstein zusammen und vergab einen Großteil der Aufträge an sie. Zwischen ihm und den beiden verantwortlichen Ingenieuren soll über mehrere Jahre hinweg eine teils ausdrücklich getroffene, teils stillschweigende Vereinbarung bestanden haben, dass er diesen in einer Vielzahl von Fällen die Höhe der dem Bauamt für bestimmte Aufträge zur Verfügung stehenden Mittel mitteilt. Dadurch konnten die Ingenieurbüros unbeanstandet Rechnungen in dieser Höhe stellen, obwohl Leistungen in diesem Umfang tatsächlich nicht erbracht worden sein sollen. Der Angestellte des Bauamtes war sowohl für die Auftragsvergabe bis zu einer Höhe von 10 000 Euro, als auch für die Überprüfung der von den Ingenieurbüros eingereichten Rechnungen zuständig. In einer Vielzahl von Fällen soll er die Rechnungen der beiden Ingenieurbüros als "fachtechnisch und rechnerisch richtig" abgezeichnet haben, obwohl er gewusst haben soll, dass überhöht abgerechnet wurde. Dem Bauamtsmitarbeiter werden drei derartige Fälle vorgeworfen. Zudem: Er soll im Sommer 2005 dem bereits rechtskräftig verurteilten Ingenieur dargelegt haben, dass der rechtskräftig verurteilte Ingenieur drei Scheinrechnungen an das Staatliche Bauamt erstellen sollte, von denen circa Zweidrittel des Rechnungsbetrages an den Bauamtsmitarbeiter zurückgeflossen sein sollen. Zu diesem Zweck habe er über ein auf seine Ehefrau angemeldetes Bauberatungsbüro Scheinrechnungen an das Ingenieurbüro in Höhe von rund 20 271 Euro gestellt. Außerdem soll er einmal 1000 Euro in bar erhalten haben Bei dem Ingenieurbüro aus Bad Reichenhall soll es sich um 17 Fälle der betrügerischen Abrechnung handeln. Als Gegenleistung soll der Angestellte von dem 55-jährigen Geschäftsführer aus Bad Reichenhall "Vermittlungsprovisionen"erhalten haben, wobei er sich zur Rechnungsstellung wiederum des Bauberatungsbüros seiner Ehefrau bedient haben soll. Er soll sechs Scheinrechnungen über knapp 9604 Euro ausgestellt haben, die das Ingenieurbüro beglichen habe. Außerdem soll er für 1299 Euro einen tragbaren Computer gekauft haben, der ebenfalls auf Veranlassung des angeschuldigten Geschäftsführers von dem Ingenieurbüro bezahlt wurden sei. Der Angestellte soll insgesamt unberechtigte Vorteile im Wert von 46 534,89 Euro erhalten haben. *528) Bereits weiter oben wurde über den Fall Mobilcom unter *479) berichtet. Der Fall schien höchste Brisanz zu erzeugen. Aussagen zum Prozess: Altkanzler Gerhard Schröder und Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann Tatort: Büdelsdorf Kieler Nachrichten online am 28.07.2008: Zur Erinnerung: Bereits 2003 hatte die Kieler Staatsanwaltschaft dem 56-Jährigen Gerhard Schmid , der kurz zuvor ein privates Insolvenzverfahren beantragt hatte, Untreue zum Nachteil der Mobilcom vorgeworfen. In seiner Zeit als Vorstandsvorsitzender 2001 soll der frühere Milliardär danach rund 70.000.000 Euro an die Firma Millenium seiner Ehefrau Sybille Schmid-Sindram überwiesen haben, und dabei das Unternehmen geschädigt haben. Denn ein Teil der Zahlungen, lautete damals der Vorwurf, sei ohne vertragliche Grundlage erfolgt und das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nicht ausgewogen gewesen. Doch vorerst hatte die Staatsanwaltschaft das Nachsehen: Denn das Landgericht Kiel entschied im November 2006, mangels Tatverdachts kein Hauptverfahren zu eröffnen - für den Mobilcom-Gründer der bisher „größte Etappensieg“ in seinen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Ankläger legten jedoch Beschwerde ein - mit Erfolg: Das Oberlandesgericht Schleswig hob im März 2008 den Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts mit der Begründung auf, der Angeschuldigte sei der Untreue in einem Fall hinreichend verdächtig: Spätestens bei Abschluss des Optionsvertrages im Dezember 2001 habe er offenbar in erster Linie eigene Interessen verfolgt - auf Kosten der Belange des Unternehmens. Auch zivilrechtlich hat der heutige Geschäftsführer von Bonus Strom GmbH Ärger mit der Justiz: Anfang des Jahres 2008 scheiterte er vor dem Frankfurter Landgericht mit einer Klage auf Schadenersatz in Milliardenhöhe gegen den früheren Großaktionär France Télécom. Es seien „wirksame wechselseitige Verzichtserklärungen“ über Ausgleichszahlungen im Fall möglicher Verluste zwischen Mobilcom und France Télécom abgegeben worden, erklärte der Vorsitzende Richter. Schmids Insolvenzverwalter hatte von France Télécom 7,2 Milliarden Euro verlangt, da der Konzern die Pleite mit verursacht habe. Nach dem Rückzug der Franzosen im September 2002 war Mobilcom (inzwischen mit Freenet AG verschmolzen) an den Rand des Zusammenbruchs geraten. Der Insolvenzverwalter legte Berufung ein. Und nun ? ... Dem früheren Chef des Büdelsdorfer Unternehmens Gerhard Schmid wurde nach einer Erweiterung der Anklage angelastet, dass er bei Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2002 Vermögenswerte in der Größenordnung von insgesamt 1.240.000 Euro nach Liechtenstein „transferiert“ haben soll. Kurz zuvor hatte die Hauptgläubigerin, die Sachsen LB, vergeblich versucht, eine Teilschuld über einen zweistelligen Millionenbetrag zu vollstrecken. 122 Beweisanträge reichten Schmids Anwälte Prof. Erich Samson und Dr. Marc Langrock bisher ein, um zu untermauern, dass ihr Mandant zum damaligen Zeitpunkt zahlungsfähig war. Gelänge der Nachweis, müsste der Bankrott-Vorwurf fallengelassen werden. Bisher wies das Gericht jedoch fast alle entsprechenden Anträge, darunter Aussagen von Altkanzler Gerhard Schröder und Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, zurück. 86 Anträge sollen bisher entschieden worden sein. *529) Der nächste Fall: ... wenn schon keine ARGE-Stütze ... , ... dann Selbstständig machen und EU-Subventionen kassieren ... , ... geht auch ... Tatort: Bad Grönenbach Augsburger Allgeneine online am 28.07.2008: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhob Anklage gegen zwei Männer aus dem Allgäu erhoben. Vorwurf: ca. 1.900.000 Euro an EU-Subventionen erschlichen zu haben. Einer der beiden Angeklagten, ein 43-jähriger Kaufmann, soll sich als Inhaber eines Unternehmens mit Sitz in Bad Grönenbach an Schein- und Karusselgeschäften mit alten Maschinen zur Fleischverarbeitung beteiligt haben. Dabei sollen die größtenteils wertlosen Maschinen von Bulgarien nach Deutschland gebracht worden sein und anschließend wieder an bulgarische Unternehmen verkauft worden sein, um Fördermittel der Europäischen Union zu erhalten. Der zweite Angeklagte, ein 35-jähriger Industriekaufmann, soll mitgeholfen haben, den tatsächlichen Marktpreis der Maschinen, deren Neuwertigkeit und deren Herkunft zu verschleiern und falsche Rechnungen auszustellen. Außerdem sollen noch sechs weitere Personen aus Bulgarien und der Schweiz an dem "banden- und gewerbsmäßigen Subventionsbetrug" beteiligt sein. *530) Der nächste Fall: ... typischer Fall der Selbstbereicherung ... Tatort: Wochenblatt Verlagsgruppe , Fa. Weko Mittelbayrische online am 28.07.2008: Die Staatsanwaltschaft Landshut erhob Anklage bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Landshut gegen den Geschäftsführer der Wochenblatt Verlagsgruppe Herbert Z. wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr in einem besonders schweren Fall und 13 Fällen der Untreue. Der Beschuldigte soll im Zeitraum von Februar 2003 bis Januar 2006 in insgesamt 13 Fällen einem damaligen Mitarbeiter der Fa. Weko insgesamt rund 165.000 Euro an Schmiergeld gezahlt haben, damit die Wochenblatt Verlagsgruppe weiterhin mit Werbeanzeigen der Fa. Weko bevorzugt wird. Ebenfalls angeklagt wurde der ehemalige Mitarbeiter der Firma Weko wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in einem besonders schweren Fall und 13 Fällen der Beihilfe zur Untreue und zur Steuerhinterziehung. Die Zahlungen sollen so abgewickelt worden sein, dass hierfür jeweils eine Rechnung einer Scheinfirma, die von der Ehefrau des ehemaligen Mitarbeiters der Fa. Weko gegründet wurde, für „Beratung und Vermittlung“ vorgelegt wurde. Deswegen muss sich die Ehefrau ebenfalls wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit und Beihilfe zu jeweils 13 Fällen der Untreue und der Steuerhinterziehung verantworten. *531) Der nächste Fall: ...Versichrungsvertreter als Abzocker ... , ... auch hier wollte jemand ein kleiner König der Korruption werden ... Tatort: Kaltenkirchen Hamburger Abendblatt online am 30.07.2008: Norderstedt - "Durch ihn habe ich mein ganzes Geld für meine Altersvorsorge verloren", sagt die geprellte Verkäuferin Ute B. (45) verzweifelt. Ihr Vertrauen in den selbstständigen Versicherungsmakler Uwe S. (45) aus Kaltenkirchen wurde eiskalt missbraucht. Amtsrichter Reinhard Leendertz schickt den Angeklagten - der mit einschlägigen Vorstrafen belastet ist - für ein Jahr und vier Monate ins Gefängnis - ohne Bewährung. Die Geschädibte geriet an einen notorischen Betrüger. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Urkundenfälschung, Untreue und Betrug. Am 14. Juli 2005 soll Uwe S. die Zeugin Ute B. Überredet haben, ihre Lebensversicherung bei der AXA zu kündigen und einen neuen Vertrag bei seiner ARAG-Versicherung abzuschließen. Dafür soll sie ihm 5000 Euro in bar geben und die restlichen 10 000 plus 750 Euro Provision auf sein Konto überweisen. Die beiden waren zu diesem Zeitpunkt befreundet, Ute B. war gutgläubig. Als ihr Handy einen irreparablen Schaden gehabt haben soll, soll Uwe S. einen Versicherungsschaden daraus konstruiert haben. Er soll daraufhin Ute B. gebeten haben eine Unterschrift auf einem Blanco-Papier abzugeben. Er soll gemeint haben, dass er den Text später selbst schreiben könne. Aber Uwe S. soll die Unterschrift für eine Quittung genutzt haben, wonach er ihr die 15 775 Euro zurückgezahlt hätte. Noch dazu habe er ihr eine völlig überteuerte Wohnung für 120 000 Euro in Berlin angedreht, für die er als Sicherheit eine weitere Lebensversicherung über 102 000 Euro empfohlen habe. Erst da sei Ute B. hellhörig geworden, und sie habe festgestellt, dass er ihr Geld gar nicht an die ARAG weiter geleitet hatte. Nicht nur ihre Ersparnisse sein weg - sie hat auch die bis dahin geleisteten Zahlungen verloren. Der Angeklagte habe einem finanziellen Engpass gehabt, die ihn in die Privatinsolvenz getrieben habe, was die Entschuldigung vor Gericht gewesen sein soll, dann sei er erkrankt, und durch seine Jagd auf immer neues Geld. Dann sei er schließlich am 13.12.2005 mit Magendurchbruch zusammengebrochen. Die Rechnung der Paracelsus-Klinik hatte er auch noch nicht beglichen. *532) Über den nächsten Fall wurde bereits weiter oben unter *483) berichtet. Der Beamte und Kreisamtsinspektor im Landratsamt Heidelberge , Thomas F. hatte illegal Waffen verkauft. Es folgte die Verurteilung wegen Betrug, Verwahrungsbruch und Urkundenunterdrückung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. MorgenWeb online am 01.08.2008: "Ich bin abgeschossen worden", sagt Thomas F. nach der Urteilsverkündung im Prozess um die Veruntreuung beschlagnahmter Waffen im Heidelberger Landratsamt. Er kündigte Rechtsmittel an: "Diese Entscheidung werde ich nicht akzeptieren, ich habe nur nach Weisung von oben gehandelt und nichts Unrechtes getan", betonte er. Das sah die Vorsitzende Richterin Regina Kaufmann-Granda anders: Sie verurteilte den 40-Jährigen wegen 28 Fällen der Untreue sowie wegen Betrugs, Verwahrungsbruch und Urkundenunterdrückung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. "Sie haben die Macht ihres Amtes akribisch ausgeübt, waren selbstherrlich bei der Erteilung von Genehmigungen und beim Einzug von Waffen, doch was ihre Pflichten als Beamter angeht, haben sie eklatant versagt", rügt Kaufmann-Granda das Verhalten des Angeklagten. F.'s Erklärung, dass man ihm die Waffen geschenkt habe, nannte die Richterin eine "Zumutung". "Einem Beamten kann man nichts schenken, nicht einmal einen Kugelschreiber, denn sein Treue-Eid verpflichtet ihn dazu, alles abzuliefern", unterstreicht Kaufmann-Granda in der Urteilsbegründung. "Treue-Eid verletzt" Statt seinen Verpflichtungen nachzukommen, habe sich Thomas F. in der Waffenkammer des Landratsamts großzügig bedient. Nicht gelten lies die Vorsitzende, dass der Angeklagte immer wieder betont, er sei von der Führungsetage dazu angehalten worden, die alten Waffen möglichst billig zu entsorgen. "Sie hätten die eingezogenen Stücke an die Verwertungsstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe weiterleiten müssen, die intakte Waffen an Händler abgibt und den Erlös dem Kreis gutschreibt", erläutert die Richterin, was sie vom Kreisamtsinspektor erwartet hätte. Der hatte die Stücke stattdessen zu Billigpreisen an seine Ehefrau verkauft, die in Leimen ein Waffengeschäft betrieb. "Das Regierungspräsidium nimmt nur Waffen zum Weiterverkauf an, wenn das Landratsamt vorher darauf verzichtet. Das heißt der Kreis bekommt davon keinen Euro. Das weiß jeder, der sich mit der Materie auskennt, nur die Richterin wohl nicht", schimpfte F.'s Anwalt Klaus-Peter Mack nach dem Urteil. Nach Meinung des Mannheimer Anwalts hat sein Mandant "rechtsmäßig gehandelt", was man durch die Anhörung des Landrats hätte beweisen können. "Doch mein Antrag wurde abgebügelt", ereiferte er sich. *533) Über den früheren SCM-Manager Bernd-Uwe Hildebrandt wurde bereits im[url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t498.html:3ncvpdok]Teil 1[/url:3ncvpdok] unter *166) berichtet. Es kam die Verurteilung für ihn. DieVolksstimme online am 01.08.2008: Gegen den früheren Sportmanager Bernd-Uwe Hildebrandt erhob das Gericht den Vorwurf der Bestechlichkeit. Im ersten gegen ihn geführten Strafprozess vor dem Amtsgericht Magdeburg wurde er zu 3000 Euro Strafe verurteilt. Bei dem Angeklagten, so Staatsanwalt Peter Hartig in seinem Plädoyer, sei "eine nicht unerhebliche kriminelle Energie zutage getreten". Das Gericht hatte es nach viertägigen Verhandlungen als erwiesen angesehen, dass sich Hildebrandt als Geschäftsführer der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung des Leistungssports (gGFL) hatte bestechen lassen. Er habe einer Magdeburger Reinigungsfirma (GIS) Aufträge zugeschanzt und dafür – in Raten – 9744 Euro Schmiergeld entgegengenommen. Daraufhin sei die Reinigungsfirma bei der Auftragsvergabe bevorzugt worden. Um die Schmiergeldzahlungen zu verschleiern, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, hätten Hildebrandt und GIS einen Beratervertrag abgeschlossen. Diesem zufolge sollte Hildebrandt der GIS bei der Akquise von Aufträgen helfen und Marketingstrategien für sie entwickeln. Es habe eine sogenannte Unrechtsvereinbarung zwischen dem Ex-Manager und dem wegen Bestechung mitangeklagten GIS-Geschäftsführer Wolfgang Sowieja bestanden. Verteidiger Günther bestritt alle gegen Hildebrandt erhobenen Vorwürfe und plädierte auf Freispruch. Die angebliche Unrechtsvereinbarung habe im Prozesss nicht mit Indizien belegt werden können. "Was hier stattfindet, ist eine kleine Feme-Jagd auf meinen Mandanten", sagte der Anwalt. "Jedes andere Verfahren dieser Art wäre schon längst eingestellt worden. Hier geht es nur um Hildebrandt." Man werde auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen, sagte Günther, "Hier geht es ums Prinzip." *534) Der nächste Fall: ...da wollte jemand ein kleiner König der Korruption werden ... , ... leider ist verurteilt worden Tatort: Rhein Zeitung online am 01.08.2008: Das Landgericht Kaiserslautern hat am Freitag einen Anlagebetrüger zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der 59-Jährige wurde nach Angaben des Gerichts wegen Betruges und Untreue in mehreren Fällen verurteilt. Er hatte seine Opfer dazu gebracht, ihm zwischen 23 000 und 100 000 Euro zur Anlage zu überlassen und ihnen hohe Renditen in Aussicht gestellt. Die nötige Erlaubnis für Finanzdienstleistungen besaß er nicht. Das Geld soll er dann zum Teil selbst eingesteckt haben. Im Strafmaß wurden frühere Freiheitsstrafen des Mannes einbezogen. *535) Über den nächsten Fall wurde bereits weiter oben unter *412) berichtet. Der Fall weitete sich aus. Schwäbische Zeitung online am 02.08.2008: Die Betrugsaffäre um die aufgeflogene EU-Car Zentrale (ECZ) nimmt immer größere Dimensionen an. Nach Worten von Insolvenzverwalter Eberhard Braun flossen Kundenzahlungen in Höhe von 4,8 Millionen Euro, die Gesamtschadenshöhe schätzt der Insolvenzverwalter indes "deutlich höher" ein. Der 33-jährige ECZ-Geschäftsführer verblieb in Hinzistobel in U-Haft. Die von der Kolpingstraße in Tettnang aus agierende EU-Car Zentrale hatte teils über Vermittler, teils direkt im Internet Autos der Oberklasse zum Kauf oder Mietkauf bis zu 35 Prozent unter dem Listenpreis angeboten Das Netzwerk des gewerbsmäßigen Betrugs soll offensichtlich deutlich größer gewesen sein als ursprünglich gedacht. So gab es neben der Zentrale in Tettnang noch Gesellschaften in der Schweiz, Österreich, Tschechien, Großbritannien und Spanien. Noch bis März 2008 waren von allen Firmen Verträge mit Kunden abgeschlossen worden. "In den meisten Fällen wurden jedoch nur noch die Anzahlungen kassiert und keine Autos mehr ausgeliefert, da ECZ nicht mehr in der Lage war, Autos finanzieren zu können". Die meisten Kunden haben an den Fahrzeugen kein Eigentum erworben, weil die ECZ ihrerseits die Fahrzeuge nur geleast hatte. Einige der wenigen Fahrzeuge, die der ECZ gehörten, und bereits Mietkaufkunden zur Verfügung gestellt worden waren, sollen von der ECZ Ende 2007 an Autohäuser als Sicherheit für noch offene Kaufpreise für gelieferte Fahrzeuge übereignet worden sein oder an Leasinggesellschaften veräußert worden sein, die mit Leasingverbindlichkeiten aufrechneten. Eberhard Braun: "Die Eigentumsverhältnisse an den Fahrzeugen sind daher nicht immer eindeutig" Der Insolvenzverwalter hat deshalb gegenüber den Mietkaufkunden erklärt, dass er die von der ECZ abgeschlossenen Mietkaufverträge nicht erfüllen wird. Den Mietkaufkunden, die ein Fahrzeug der ECZ haben, wird der Kauf des Fahrzeugs zum Händlereinkaufspreis angeboten: "Kunden, die ein Auto haben, das einer Leasinggesellschaft gehört, müssen mit der Leasinggesellschaft klären, ob und zu welchen Konditionen das Fahrzeug genutzt oder gekauft werden kann". Silberstreif am Horizont der Insolvenz wie des Betrugs: Eberhard Braun hat bereits Gelder im Ausland ausfindig gemacht und gesichert, damit sie nach Abschluss des Verfahrens an die Gläubiger zurückfließen können. Im Vorfeld weiterer Nachforschungen schätzt der Insolvenzverwalter die Summe der Vermögenswerte der ECZ auf rund 1,5 Millionen Euro. *536) Der Teil 10 wurde zu lang, weiter bei Teil 11 |
| Tom | [url=http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/923/303902/text/:2z6d5rjh]Süddeutsche Zeitung online am 28.07.2008:[/url:2z6d5rjh] Der Vorsitzende Richter Peter Noll des Landgerichts München I verkündete das Urteil: Herr Reinhard Siekaczek, und ehemaliger Direktor bei Siemens, wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde: Außerdem soll er 540 Tagessätze à 200 Euro bezahlen, insgesamt 108.000 Euro - 72.000 weniger, als die Staatsanwälte gefordert hatten. Das Urteil nahm er noch im Gerichtssaal an. Es wurde rechtskräftig. Die Begründung: Das Gericht hatte keinerlei Zweifel daran, dass sich Siekaczek der Untreue in 49 Fällen schuldig gemacht hatte. Siekaczek wurde verurteilt, weil er knapp 50 Millionen Euro in ein undurchsichtiges Geflecht von Firmen geleitet hatte. Geld, das der Firma Siemens gehörte. Als im Ausland Korruption zunehmend geächtet wurde, habe Siekaczek auf Basis des existierenden Schmiergeldsystems die Idee entwickelt, über Scheinberaterverträge Geld von Siemens abzuziehen und dieses für die Gewinnung von Aufträgen einzusetzen. Aber: An Siekaczek sollte kein Exempel statuiert werden. Selbst wenn er genau wusste, was er tat. Die "Macht", das "üppige Spesenkonto" und die Nächte in den "Fünf-Sterne-Hotels" genoss, es steckte eben doch Siemens dahinter - ein Unternehmen, das ein System der "organisierten Unverantwortlichkeit" barg und das Vorgehen von Siekaczek mit "augenzwinkernder Zustimmung" tolerierte und darum die "Eigenverantwortlichkeit erheblich relativiert." "Praktisch alle Kontrollinstanzen haben darauf abgezielt, so ein Verhalten zu ermöglichen", kritisierte Noll. Die Compliance-Abteilung habe dagegen so viel ausrichten können wie "die Feuerwehr mit einem Zahnputzbecher" bei einem Großbrand. Siekaczek, immerhin Direktor bei Siemens, sei in diesem Fall schon "ein Großer" gewesen, aber "kein ganz Großer". Der Zentralvorstand hat nach Auffassung des Gerichts von den Vorgängen gewusst. Es sei zwar "das gute Recht" seiner Vorgesetzten, hier nicht als Zeugen auszusagen - und trotzdem zeigt sich Richter Noll verwundert, dass sie ihrer "Fürsorgepflicht" nicht nachgekommen seien und Siekaczek alleinließen. Gruss Tom |
| Tom | Interessant: Erst betrieb die „alte Riege“ Korruption bei Siemens, richteten ca. 1.800.000.000 Euro Schaden an, und dann muss die „neue Riege“ die Mitarbeiter unter Druck setzen, damit die Rendite wieder in das Lot kommt ! Korruption bei Siemens [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/siemens-und-kein-ende-t721.html:2qnwrkdv]hier[/url:2qnwrkdv] [code:2qnwrkdv][url=http://www.n24.de/news/newsitem_1166105.html]N24 online am 23.07.2008:[/url][/code:2qnwrkdv] Leistungsdruck, Mobbing und Angst vor dem Jobverlust: Immer mehr Siemens-Mitarbeiter kamen mit der Belastung an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr allein zurecht und suchten professionelle Hilfe. "Als BenQ platt gemacht wurde, fing der ganze Stress erst richtig an", schildert Claus Storch, Diplom-Psychologe, Psychotherapeut und Uni-Dozent in Erlangen seine Erfahrungen. Zu Storchs Patienten zählten derzeit 15 Siemens-Mitarbeiter. Die meisten sollen in den vergangenen 18 Monaten erstmals zu ihm gekommen sein. "Die Tendenz ist noch gemäßigt, aber stetig steigend", so seine Feststellung. Seine Patienten stammten aus allen Unternehmensebenen. Allen gemeinsam sei, dass sie "hochgradig frustriert" seien. Mit Beginn der Ära Klaus Kleinfeld 2005 hätten sich die Siemensianer zunehmend unter Druck gefühlt, ihre Projekte 120-prozentig schaffen zu müssen. Mit der Ankündigung des neuen Vorstandschefs Peter Löscher, allein in Erlangen 1.350 Stellen zu streichen, sei Angst hinzu gekommen. "Viele Abteilungen und deren Vorgesetzte sind restlos verunsichert", erklärt Storch. "Das sind ganz, ganz deutliche Kultur- und Führungsdefizite." Gab es früher bei Siemens eine fast schon "beamtische" Geborgenheit mit einem starken Wir-Gefühl, empfänden die Menschen nun, dass nichts mehr für sie getan würde, sagte Storch. Sie fühlten nur noch Druck, "sie fühlen sich nicht mehr gut geführt". Viele klagten, dass sie sich angesichts voller Auftragsbücher schon jetzt halb tot arbeiteten. Noch weniger Personal sei einfach nicht vorzustellen. Dass unter dem Spardruck allmählich auch die Qualität der Produkte erheblich leide, komme erschwerend hinzu. „Ein Ingenieur meinte zu mir: Es ist ein Jammer, aber inzwischen muss ich mich fast für die Siemens-Produkte schämen“, berichtete der Psychologe. Und so komme zur hohen Arbeitsbelastung auch noch Unzufriedenheit. "Stresskrankheiten wie Burn-out und psychosomatische Leiden nehmen zu", sagte Storch. Ein offenes Ohr sollen Betroffene auch bei Michael Dörfler finden. Der Pädagoge ist Berater bei der "Offenen Tür Erlangen", einem Hilfsangebot der katholischen Kirche. Von den jährlich rund 600 Besuchern sei gut ein Drittel Siemens-Mitarbeiter. Deren Hauptprobleme seien der hohe Stress und seit neuestem die Jobangst. "Viele können nicht verstehen, wie mit ihnen umgegangen wird", sagt Dörfler. Oft helfe es den Betroffenen, einfach mit jemandem darüber zu sprechen. Manchmal würden schon so neue Lösungswege gefunden. Psychologe Storch dagegen hält Ratschläge zu geben für reine Augenwischerei. "Wichtig ist, der Ursache für die Probleme auf den Grund zu gehen", sagt er. Sei die Ursache nicht zu beheben, helfe es seinen Patienten häufig, wenn er ihnen eine Auszeit in einer Klinik verordne. Bei manchen müsse er aber auch zu Medikamenten greifen, die die Situation zumindest vorübergehend erträglicher machten. Langfristig gesehen sei es aber für viele am besten, sich eine neue Stelle zu suchen. Einige seiner Patienten hätten das schon erfolgreich gemacht. Anmerkung: Immer wieder das selbe, erst die Leute unter Druck setzen, um sie so langfristig zur Selbstkündigung zu nötigen. Ich meine, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/:2qnwrkdv]Mobbing[/url:2qnwrkdv], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:2qnwrkdv]Korruption[/url:2qnwrkdv], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:2qnwrkdv]Arbeitsschutz[/url:2qnwrkdv] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruß Tom |
| Tom | Weitere Infos: [url=http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/402193/index.do:3gsgz4ny]Die Presse online am 30.07.2008:[/url:3gsgz4ny] Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) wirft dem deutschen H&M gezieltes Mobbing gegenüber den Betriebsräten vor. Betroffene Personen erzählen von Schikanen, systematischem Ausschluss und Ausgrenzung. Den Personalvertretern werden oft elementare technische Hilfsmittel wie Internet und Telefon verweigert. In einem Schauprozess klagte der Betriebsrat einer H&M Geschäftsstelle in Hannover die Nicht-Bereitstellung von Fax und Internetanschluss ein. Nachdem H&M vor dem Arbeitsgericht verlor, ging der Konzern weiter bis zum Bundesarbeitsgericht, doch auch dort erfuhr der Textilriese eine Niederlage. Dennoch lässt die Geschäftsleitung von H&M weiterhin Betriebsräte wegen der gleichen Angelegenheit vor Gericht ziehen. In den deutschen Filialen in Unterfranken und Niedersachsen soll mehreren Personen das Gehalt gekürzt worden sein, weil sie die Teilnahme an Gewerkschaftsseminaren nicht ankündigten oder die Betriebsleitung einen Betriebsrat für gar nicht notwendig befand. In einem Brief an einen Betriebsrat heißt es etwa ''Im Wiederholungsfall musst Du mit einer fristlosen Beendigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses rechnen.'' Marlene Volkers (Ver.di) betreute in ganz Deutschland H&M Betriebsräte. Sie berichtet von den verschiedenen Strategien der Geschäftsführung, Betriebsräte zu mobben So ist etwa das plötzliche Siezen, in einem Unternehmen in dem das Du obligatorisch ist, eine durchaus effiziente und diskriminierende Maßnahme. Anmerkung: Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:3gsgz4ny]Bullying[/url:3gsgz4ny], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:3gsgz4ny]Korruption[/url:3gsgz4ny], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:3gsgz4ny]Arbeitsschutz[/url:3gsgz4ny] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.welt.de/welt_print/arti2282995/Siemens_droht_erste_Schadenersatzklage.html:2vprzlpe]DIE WELT online am 04.08.2008:[/url:2vprzlpe] Gegen den Siemens-Konzern drohte in der Schmiergeldaffäre eine Schadenersatzklage des internationalen Geschäftspartners, hier der griechische Telefonkonzern OTE. OTE wollte von Siemens Auskunft über die Ergebnisse der Untersuchungen und soll deshalb beim Landgericht München eine Klage eingereicht haben. Auf der Grundlage dieser Informationen wolle OTE in einer weiteren Klage Schadenersatz geltend machen. Jahrelang sollen Manager und Mitarbeiter von OTE seitens Siemens bestochen worden sein, um einen Großauftrag für den Ausbau des Telefonnetzes in Griechenland zu erhalten und zu hohe Preise abrechnen zu können. OTE habe demnach 1997 mit Siemens einen Rahmenvertrag abgeschlossen, der eine Mrd. Euro wert sei. Laut Dokumenten von Siemens sollen mindestens 75 Mio. Euro Schmiergeld geflossen sein. Ein Vorstand von Siemens-Griechenland habe schon 2006 bei einer internen Befragung erklärt, mit Bonuszahlungen für das OTE-Management habe man eine günstige Abrechnungspraxis sicherstellen und hohe Renditen erzielen können. In solche Dokumente soll OTE jetzt Einblick verlangen. Zudem: Der Aufsichtsrat übergab die Prüfung von Schadenersatzklagen gegen ehemalige Siemens-Vorstände der Kanzlei Hengeler Muelle, und die habe umfangreiche Untersuchungen angestellt, wobei die Erkennnis sei, dass Ex-Siemens-Chef Heinrich von Pierer und zehn seiner ehemaligen Kollegen schwere Versäumnisse vorzuwerfen seien. So sei das hauseigene Anti-Korruptionssystem bereits seit 2001 "objektiv mangelhaft" gewesen. Die früheren Zentralvorstände hätten die Korruptionsrisiken massiv unterschätzt. Anmerkung: ... wie soll denn dem alten Vorstand etwas zweifelsfrei nachgewiesen werden, wenn bei Korruptionsgeschäften zu ziemlich alles mündlich abgemacht wird ? ... Gruss Tom |
| Tom | [url=http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=8c3791d39b00aa02d1f7da8b2ada91bf&nr=12891&pos=0&anz=8:1r6r8dxb]Bundesarbeitsgericht Urteil vom 24.04.2008, Az.: 8 AZR 347/07[/url:1r6r8dxb] Vorher: Arbeitsgericht Jena, Az.: 3/5 Ca 35/04, Urteil vom 11.03.2005 Landesarbeitsgericht Thüringen, Az.: 2 Sa 366/05, Urteil vom 25.01.2007 Die Klägerin machte Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber geltend, weil dieser den von ihrem Ehemann begangenen Selbstmord verschuldet haben soll. Außerdem verlangte sie Schadensersatz wegen des immateriellen Schadens, den ihr verstorbener Ehemann durch „Mobbing“ der Beklagten erlitten haben soll. Die Klägerin verlangte vom Arbeitgeber eine in das Ermessen des Gerichts gestellte Entschädigung für den dem Erblasser entstandenen immateriellen Schaden. Dieser Schadensersatzanspruch betrage mindestens 40.000,00 Euro. Weiter macht die Klägerin die Erstattung der entstandenen Beerdigungskosten iHv. 2.635,17 Euro und eines Unterhaltsschadens iHv. 247,16 Euro sowie einen Schadensersatzanspruch wegen verlorener Dienste iHv. 160,00 Euro geltend. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 25.01.007, Az.: 2 Sa 366/05 wurde zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Weitere so genannte „Mobbing-Handlungen“ des Arbeitgebers, welche zu einer Gesundheitsschädigung des Erblassers geführt haben könnten und die dessen Selbstmord adäquat kausal verursacht haben könnten, habe die Klägerin nicht hinreichend konkret dargelegt. Die einzelnen von der Klägerin vorgetragenen Verhaltensweisen der Beklagten hätten nicht den Begriff des „Mobbing“ erfüllt. Ein auf das Ziel der schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechtes des Erblassers gerichtetes Verhalten seitens des Arbeitgebers sei für das Berufungsgericht nicht erkennbar gewesen. Ein Selbstmord hätte eine Verletzung des Lebens iSd. § 823 Abs. 1 BGB darstellen müssen, wenn das Opfer vorsätzlich oder fahrlässig zum Selbstmord getrieben worden ist. Insbesondere läge dann eine Tötung iSd. §§ 823, 844 BGB vor, wenn der Tod des unmittelbar Verletzten sich als zurechenbare Folge der unerlaubten Handlung dargestellt hätte, zB wenn der Selbstmord infolge einer traumatischen Neurose erfolgt ist. Zudem: Bei einer Selbsttötung handele es sich um einen derart seltenen und damit unwahrscheinlichen Geschehensablauf, dass er regelmäßig nicht als adäquat kausal durch im Arbeitsleben immer wieder vorkommende schädigende Handlungen, z.B. den Ausspruch und die Rücknahme einer sozial ungerechtfertigten betriebsbedingten Kündigung verursacht angesehen werden könne. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn es objektive, für Dritte erkennbare Anhaltspunkte für eine Suizidgefährdung des Arbeitnehmers gegeben hätte. Was war geschehen ? Aus dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen: Der Ehemann der Klägerin war seit 1996 beim Ex-Arbeitgeber als Betriebshandwerker beschäftigt. Er verrichtete überwiegend Hausmeistertätigkeiten. Sein vertraglich vereinbarter Stundenlohn betrug zuletzt 8,44 Euro brutto bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Am 21.09.2004 beging der Ehemann der Klägerin Selbstmord. Die Klägerin wurde die Alleinerbin. Die Beklagte hatte dem Ehemann der Klägerin (im Folgenden: Erblasser) mit Schreiben vom 02.07.2004 betriebsbedingt zum 31.07.2004 gekündigt. Nachdem der Erblasser Kündigungsschutzklage erhoben hatte, nahm die Beklagte die Kündigung zurück. Der Arbeitgeber hätte so gehandelt, weil auch so der Erblasser fertiggemacht werden könnte. Beim Erblasser sollen erst mit Zugang der Kündigung am 02.07.2004 pathologische Befunde aufgetreten sein, wegen derer er regelmäßig seinen Hausarzt aufgesucht habe. Die Beschwerden sollen gewesen sein: Durchfall, Erbrechen, Übelkeit, Herzbeschwerden und andere psychosomatische Erscheinungen Er soll seine Beschwerden auf die Probleme am Arbeitsplatz zurückgeführt haben. Dem Geschäftsführer der Beklagten soll bewusst gewesen sein, dass sein Verhalten beim Erblasser die medizinischen Folgen wie Angstgefühle, Schweißausbrüche uä. hervorgerufen haben. Der Geschäftsführer soll dies in Kauf genommen haben. Nach einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit vom 05.07.2004 bis zum 18.07.2004 arbeitete der Erblasser seit 19.07.2004 wieder bei der Beklagten. Die Klägerin behauptete, dass der Arbeitgeber den Erblasser nach dem Ausspruch der später zurückgenommenen Kündigung systematisch „gemobbt“ haben soll. Er war nach Wiederaufnahme der Arbeit von dem Meister des Arbeitgebers, W, aufgefordert worden, den Zentralschlüssel für den Zugang zu den einzelnen Abteilungen und Werkzeugschränken abzugeben. Er wurde dann in der Stanzerei eingesetzt und mit Transport- und Montagearbeiten betraut sowie beim Biegen und einmal in der Müllabfuhr eingesetzt. Nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub stellte er am 02.08.2004 fest, dass sein Umkleidespind belegt war. Auch war sein Einlasschip für die Umkleidekabine und die anderen Abteilungen der Stanzerei gesperrt. Er ließ sich daraufhin einen anderen Spind im Umkleideraum der Stanzerei zuweisen. Ständige, nicht vorhersehbare Unterbrechungen bei der Arbeit, dauerndes Kritisieren wegen angeblicher Nichterfüllung der Norm, Lohnreduzierung, soziale und räumliche Isolation durch sprunghaftes Zuordnen in andere Kollektive und Arbeitsabläufe, Verleumdungen, Kränkungen, Lächerlichmachen sowie die Erteilung von unter- bzw. überfordernden und sinnlosen Aufträgen hätten zu psychischer und körperlicher Gesundheitsschädigung und zur Erkrankung des Erblassers geführt. Letztendlich hätte der Arbeitgeber vielmehr versucht mit arbeitsrechtlich unzulässigen Mitteln in erster Linie Kostenreduzierungen durchzusetzen. Dieses „Mobbing“ soll letztlich die Ursache für den Selbstmord gewesen sein. Anmerkung: Selbstmord wegen Mobbing am Arbeitsplatz fand in den letzten ca. 15 Jahren viel häufiger statt, als das Bundesarbeitsgericht meinte. Allerdings verfasste kein Mobbing-Opfer als Selbstmordopfer einen Abschiedsbrief, der darüber Aufschluss gab, dass die Mobbinghandlungen bewiesen über den Abschiedsbrief kausal mit dem Selbstmord in Zusammenhang standen. Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:1r6r8dxb]Bulling[/url:1r6r8dxb], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:1r6r8dxb]Korruption[/url:1r6r8dxb], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:1r6r8dxb]Arbeitsschutz[/url:1r6r8dxb] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | Hallo macdet , Hallo admin, und ggf.auch andere ! Habe keine Probleme mit den Rechten. Ich dachte nur, dass das Bild der Texte in etwa einen gleichen Stil aufweisen sollte. Ausserdem können in die Texte ggf. noch Ergänzugen rein, - ist immer gut - . Ich hatte im Blog einen Beitrag unter "Entwurf" gespeichert. Titel: BAG Az. 8 AZR 347/07: Selbstmord b. Mobbing erst mal kausal beweisen Bitte formatiert den Text so richtig schön, - so wie immer - . Bitte sodann um Veröffentlichung. Falls das zu viel Arbeit macht, werde ich selbstverständlich in Zukunft die Texte veröffentlichen. Bitte überprüft dennoch noch mal sicherhatshalber die Rechte hinsichtlich der Möglichkeit der Veröffentlichung im Blog. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.badische-zeitung.de/lokales/lokalausgaben/lahr/1,51-23884290.html:1jjm7fu2]Badische Zeitung online am 09.08.2008:[/url:1jjm7fu2] Die Offenburger Kammer des Freiburger Arbeitsgerichts legte den Terminweg fest. Am 20.01.2009 sollte demnachdetailiert auf die Klage von Bianca Sitzius, Leiterin der Städtischen Musikschule, eingegangen werden. Die Stadt Lahr hatte sie auf Zahlung von Schmerzensgeld verklagt. Mobbing sei betrieben worden, über Jahre hinweg, das habe das Ehr- und Persönlichkeitsrecht verletzt. Richter Martin Gremmelspacher forderte die Stadt Lahr auf, eine detaillierte Stellungnahme zu den Vorwürfen abzugeben. Eine einzelne Verletzung bedeute nichts, aber in acht Jahren Arbeitszeit für die Stadt Lahr könnten doch Anhaltspunkte für Fehlverhalten zusammenkommen sein. Die Schmerzensgeldklage bedeute nach Meinung der Vertreter der Stadt Lahr einen endgültigen Vertrauensverlust, weshalb die Stadt das Beschäftigungsverhältnis beenden wolle. Zu Verhandlungen über einen Auflösungsvertrag sei man bereit. Anmerkung: Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:1jjm7fu2]Bulling[/url:1jjm7fu2], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:1jjm7fu2]Korruption[/url:1jjm7fu2], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:1jjm7fu2]Arbeitsschutz[/url:1jjm7fu2] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.thueringen.volltext.php?kennung=on11taTHUThuNational39667&zulieferer=ta&kategorie=THU&rubrik=Thueringen®ion=National&auftritt=TA&dbserver=1:mq89pyki]Thüringer Allgemeine online am 10.08.2008:[/url:mq89pyki] Vom Chef gemobbt, angezeigt und gekündigt. Vom Schöffengericht freigesprochen und entschädigt. Für einen Eichsfelder gab es gestern ein gutes Ende. Die Richter glaubten dem seit der Tat psychisch angeschlagenen Mann. Er hatte im Prozess bestritten, im Oktober 2007 als Mitarbeiter eines Autohauses in Heiligenstadt zwei Spraydosen mit Silikon und Aluminiumpaste im Gesamtwert von 20 Euro aus dem Lager entwendet zu haben. Anschließend soll er sich laut Anklage einer Fahrzeugkontrolle durch seinen Chef entzogen haben, indem er ins Auto gestiegen und beim Wegfahren den Zeugen beinahe umgefahren habe. Der Mann schilderte weiterhin, wie er in seiner neunmonatigen Tätigkeit im Autohaus gemobbt wurde. Am Tattag sei so viel Druck von seinem Chef und der Polizei auf ihn ausgeübt worden, dass er ein Geständnis ablegte, das er auf Anraten seiner Ehefrau später widerrief. "Sie sind zu weit gegangen", hatte Richel dem Autohausinhaber gesagt. Der wollte von seinem Hausrecht Gebrauch machen und das Auto des Mitarbeiters durchsuchen. Deshalb hatte er sich vor den Wagen gestellt. Der Mann fuhr aber tatsächlich weg. Laut Richel "sein gutes Recht". Die Beweisaufnahme hatte anderes als die Aktenlage ergeben: Der Kfz-Aufbereiter war im Jahr 2007 von seinem damaligen Chef in Heiligenstadt gemobbt und später angezeigt worden. Die vorgeworfenen schweren Straftaten hatte er nicht begangen. "Offensichtlich kam es der Firma darauf an, einen unliebsamen Mitarbeiter loszuwerden." Staatsanwältin Monika Albat sprach von einem "Fall extremen Mobbings" und brachte es im Plädoyer auf den Punkt: Der Leidtragende sei der Angeklagte. "Sie sind ein absolutes Mobbing-Opfer", sagte auch Richter Rüdiger Richel in der Urteilsverkündung. Das Schöffengericht sprach den Mann "aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen" - mehr geht nicht - vom Vorwurf des Diebstahls und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr frei. Für den Fahrerlaubnisentzug seit Januar 2008 gab es eine Entschädigung. Anmerkung: Endlich hat mal eine Strafkammer Mobbing festgestellt. Wieso landen solche Fälle eigendlich nicht vor dem Bundesarbeitsgericht und werden sodann für die Arbeitnehmer entschieden ? Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:mq89pyki]Bulling[/url:mq89pyki], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:mq89pyki]Korruption[/url:mq89pyki], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:mq89pyki]Arbeitsschutz[/url:mq89pyki] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | Wird Deutschland Weltmeister ? Das war immer noch die Frage, wenn es darum ging, ob die Korruption in Deutschland wirklich bekämpft wurde. Klar war, es wurde viel über Korruptionsbekämpfung geredet und berichtet, aber weitgehend untererbunden wurde die Korruption in Deutschland nicht, - es fehlte immer noch an geeignetem Personal bei den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften. Geeignetes Personal fehlte ebenfalls bei den Finanzämtern, die in ihren Akten zahlreiche Hinweise auf Korruption hatten (z. B. Beraterverträge, Lustreisen als Dienstreisen, hoher Lebensstandart bei kleinem Lohn, etc.), aber diese Hinweise fielen dort sehr selten auf. Hier gehts weiter bei Teil 11 ... Über den nächsten Fall wurde bereits weiter oben unter *434) berichtet. Giessener Anzeiger online am 05.08.2008: Der Gießener Rechtsanwalt doch noch mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon, und wurde am 04.08.2008 vom Amtsgericht verurteilt. *537) Der nächste Fall: … die kleinen Handwerker werden verurteilt … , … weil sie sich nicht so gut auskennen … , … und daher mit Schulden in die Rente … Tatort: Radevormwald [url=http://www.rp-online.de/public/article/radevormwald/598422/Auf-die-falschen-Ratschlaege-gehoert.html]]Rheinische Post online am 06.08.2008:[/url Der 65-jährige Radevormwalder soll ein guter Handwerker gewesen sein. Fest stand aber, dass der vor allem in Wipperfürth als Selbstständiger tätige Kundendienst-Monteur kein guter Geschäftsmann gewesen sei. Der Aufklärungswille und der Umstand, dass sich der Angeklagte offenbar nicht bewusst, sondern eher aus Unkenntnis heraus gehandelt hatte, führten zu einem Urteil, das niedriger ausfiel, als von der Staatsanwaltschaft gefordert: eine Geldstrafe von 3600 Euro, ausgesetzt auf ein Jahr zur Bewährung. Das heißt, der Radevormwalder muss die Strafe nur zahlen, wenn er innerhalb der nächsten zwölf Monate nochmals gegen die Gesetze verstößt. Zur Last gelegt wurden dem Monteur Insolvenzverschleppung, Untreue in 21 Fällen und Verstoß gegen das GmbH-Gesetz. „Ihre 2003 gegründete GmbH war seit Beginn der Geschäftstätigkeit nicht liquide, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse waren von Anfang an nicht geordnet“, sagte der Richter. Ein Buchführungshelfer habe ihm bei Gründung seiner GmbH geraten, die eingezahlten 25 000 Euro Stammkapital sofort wieder abzuziehen, sagte der nicht vorbestrafte Angeklagte. Nur zwei Tage nach Gründung der GmbH habe er sich das Stammkapital als Kredit für persönlichen Bedarf ausgezahlt. Für den Richter und einen Sachverständigen aus Köln, der für die Buchprüfung hinzu gezogen worden war, war dies ein klassischer Fall von „Vorzeigegeld“, also Kapital, das nicht wirklich vorhanden ist, weil es direkt wieder aus dem Firmenvermögen genommen wird. Dies jedoch ist verboten. Immer wieder, so der Vorwurf des Richters, hätten der Angeklagte und seine Frau Geld aus der Kasse der GmbH für den privaten Lebensbedarf entnommen. Und bei der Buchführung liege auch einiges im Argen, erkannte der Richter. „Sie sind in Zwänge geraten, die sie nicht mehr kontrollieren konnten, ohne die Absicht, einem anderen bewusst zu schaden“, so der Richter Lührs. „Ich habe nur noch Schulden, Schulden, Schulden. Meine Mitarbeiter haben lange Zeit kein Geld gesehen, und am Ende konnte ich keine Bilanzen erstellen, da ich kein Geld mehr für den Steuerberater hatte“, so der 65-Jährige. Der nächste Fall: … wieder mal eine Bank … Tatort: Aschaffenburg Augsburger Allgemeine online am 07.07.2008: Ein Bankkaufmann aus Aschaffenburg wurde am 07.08.2008 wegen Millionenbetrugs mit Aktien zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und das Schöffengericht hatten sich zum Prozessauftakt darauf verständigt, bei einem umfassenden und glaubwürdigen Geständnis eine Haftstrafe von maximal vier Jahren und drei Monaten zu verhängen. Der Angeklagte hatte dieses Angebot genutzt und einen Teil der Taten gestanden. Nach Auffassung des Landgerichts Würzburg hatte der 61-Jährige seinen Kunden jahrelang wertlose Aktien verkauft, ihnen das aber verschwiegen. Bei anderen Geschäften versprach er sogar Gewinne, obwohl die Wertpapiere in die Verlustzone rutschten. Auch darüber hielt der Anlageberater seine Kunden im Unklaren. Die 54 Aktionäre hatten durch die Machenschaften des Mannes mehr als zwei Millionen Euro verloren. Während das Gericht den Betrug in 70 Fällen als erwiesen ansah, wurden weitere Anklagepunkte wie Insolvenzverschleppung und Verstöße gegen die Buchführungspflicht vorläufig eingestellt. Mit dem Urteil blieb das Gericht nun unter dieser vereinbarten Strafobergrenze. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und drei Monate Haft gefordert, die Verteidigung hatte für eine deutlich geringere Freiheitsstrafe plädiert. Die Ermittlungen in dem Fall konnten noch nicht abgeschlossen werden. So soll auch der frühere Aufsichtsratschef des Unternehmens, in dem der 61-Jährige als Vorstand tätig war, und ein Mitarbeiter in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten sein. *538) Der nächste Fall: … wieder mal das Gesundheitswesen … , … die sollen doch gar kein Geld mehr haben … Tatort: Kinderklinik in Meerbusch (Rhein-Kreis Neuss) Rheinische Post online am 08.08.2008: Der Ex-Geschäftsführer einer Reha-Klinik in Meerbusch bekam Post wegen Untreue vom Gericht. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen den 58-Jährigen erhoben. Der Mann soll zusammen mit der Betreiberin der Klinik-Cafeteria das Krankenhaus um knapp 170.000 Euro geschädigt haben. Motiv: erhebliche private Geldsorgen Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich der Klinik-Geschäftsführer von seinem Arbeitgeber zunächst einen Gehaltsvorschuss von 18 000 Euro auszahlen lassen, dann soll er sich bei der Betreiberin der Krankenhaus-Cafeteria weitere 30 000 Euro geliehen haben. Später soll die Frau immer wieder überhöhte Rechnungen vorgelegt haben, die der Geschäftsführer abzeichnete. Die Justizsprecherin sagte, es habe sich dabei um Rechnungen für Veranstaltungen gehandelt, die niemals stattgefunden hatten. Außerdem soll die Cafeteria-Betreiberin die Verpflegung von Zivildienstleistenden in Rechnung gestellt haben, die gar nicht existierten. *539) Der nächste Fall: Tatort: Rabenau Giessener Anzeiger online am 09.08.2008: Der 50-jährige Angeklagte am 08.08.2008 vor dem Gießener Landgericht. Ein Verhalten, das mehrere Anleger um insgesamt rund 325 000 Euro gebracht haben soll. Die Anklage warf dem Mann vor, in Rabenau zwischen 1999 und 2002 Anlagebetrug, Untreue sowie Urkundenfälschung begangen zu haben. Im mutmaßlichen Tatzeitraum war der Angeklagte für die Deutsche Vermögensberatung tätig gewesen. Die Anleger, allesamt gute Bekannte des 50-Jährigen, vertrauten ihm hohe Geldbeträge an, die er gewinnbringend anlegen sollte. In den meisten Fällen erhielt der 50-Jährige Summen zwischen damals 1000 und 200 000 Mark bar überreicht. Laut Anklage sah lediglich ein Anleger sein Geld wieder, die anderen warten noch heute darauf. Der 50-Jährige berichtete, dass er die Gelder entgegen der schriftlichen Abmachungen in risikoreichere Anlageformen investiert und dann verloren habe. Er habe sich von einem "professionell auftretenden" Makler "hinters Licht führen lassen". In die eigene Tasche habe er das Geld nicht gesteckt, betonte der Angeklagte. Er übergab dem Gericht entsprechende Quittungen, die das belegen sollten. *540) Der nächste Fall: … wieder mal die Commerzbank, diesmal nicht in Düsseldorf sondern in Berlin … , … aber wenigstens eine Verurteilung … Tatort: Commerzbank in Berlin Berliner Morgen Post online am 12.08.2008: Wegen Untreue zum Schaden der Commerzbank wurde ein früherer Kundenberater am 11.08.2008 vom Berliner Landgericht zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt. Der inzwischen selbst in der Baubranche engagierte Diplomkaufmann musste zusätzlich 18 000 Euro Geldstrafe zahlen. Der geständige Angeklagte hatte einem italienischen Bauunternehmer entgegen den Richtlinien der Bank Kredite gewährt, als dessen Unternehmungen in Berlin finanziell bereits ins Schlingern geraten waren. In den Jahren 2000 bis Anfang 2002 hatte der Angeklagte zahlreiche Konten auf Namen von Arbeitnehmern eröffnet, deren Daten der Italiener ihm zugespielt hatte. Der Angeklagte bewilligte Ratenkredite, buchte die Gelder von den Konten um und ermöglichte dem Unternehmer den Zugriff. Der Angeklagte hatte nach Angaben seines Anwalts keinen maßgeblichen Vorteil. Außer einer Einladung nach Italien für eine Woche sei nichts gewesen. Der italienische Unternehmer selber soll nach Angaben der Anklägerin bereits im Jahr 2006 wegen zahlreicher Delikte im Bereich der Wirtschaftskriminalität zu knapp vier Jahren Haft verurteilt worden sein. Der Mann habe einen Offenbarungseid geleistet, sagte der Verteidiger. Von ihm sei daher keine Schadensregulierung zu erwarten. Den Schaden von rund 300 000 Euro hatte der Angeklagte reguliert. *541) Der nächste Fall: Tatort: Burg / Genthin , Autohaus Burg Vertriebs GmbH, Volksstimme online am 13.08.2008: Der ehemalige Geschäftsführer der von Insolvenz bedrohten Autohaus Burg Vertriebs GmbH, Uwe S. (46 J.) , musste sich in Untersuchungshaft begeben, so die Staatsanwaltschaft in Stendal. Am 3.08.2008 fand eine Hausdurchsuchung durch das Landeskriminalamt auf dem Anwesen von Uwe S. in Roßdorf bei Genthin im Landkreis Jerichower Land, statt. Es sollen ca. zehn Beamte beteiligt gewesen sein. Der Haftbefehl gegen Uwe S. war am 05.08.2008 ergangen. Zwei Tage später nahmen ihn Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt auf einem Berliner Flughafen vorläufig fest. Vorwurf: Anstiftung zur Untreue und Subventionsbetrug Er soll eine oder mehrere Personen dazu verleitet haben, fremdes Vermögen zu schädigen und bei einer Behörde falsche Angaben gemacht haben, um höhere Subventionen zu erhalten. Der verursachte Schaden laut Staatsanwaltschaft: Ca. 1,7 Millionen Euro Uwe S. war von Februar 2006 bis Januar 2008 Geschäftsführer der Burger Autohauskette. Im Mai 2008 war dann ein Schweriner Rechtsanwalt als vorläufiger Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt worden. *542) Der nächste Fall: … ein kleiner König der Korruption wurde verurteilt … Tatort: Pforzheim PZnews online am 14.08.2008: Die Anleger verloren in nachgewiesenen 43 Fällen insgesamt über 400 000 Euro, zum Teil als Notgroschen fürs Alter gedacht. Diese Summe stellten sie von Mai 2000 bis Januar 2003 dem gelernten Dekorateur, der damals in Pforzheim lebte, zur Verfügung, um an dem vermeintlichen Aktien-Höhenflug teilzuhaben. Gottlob G. wurde angeklagt und am 13.08.2008 verurteilt wegen Untreue und unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft. Als nichts mehr lief, vertraute er sich einem Rechtsanwalt an, unterschrieb notarielle Schuldanerkenntnisse, bot den Anlegern an, die Einlagen scheibchenweise zurückzuzahlen. Doch von was? Seine am Ende vier Cafés in Pforzheim musste er aufgeben, der Job als Tennistrainer brachte nicht genug ein, er wechselte den Wohnort, wurde schließlich in Dresden festgenommen, verbrachte zwei Monate in Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim, dem wohl härtesten Knast Deutschlands. Selbstkritisch räumte der Angeklagte am Ende der Verhandlung ein: „Mir fehlte der Mut, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen.“ *543) Der nächste Fall: … endlich verurteilt, aber Milde für die Könige der Korruption als überversorgte Beamte … , … eine Einladung ? … , … oder Resignation ? … , … oder reicht die Möglichkeit des Strafmasses immer nicht ? … Tatort: Darmstadt, Stadtmarketing-Verein Pro Regio EchoOnline am 15.08.2008: Die Berufung von Michael Blechschmitt war erfolgreich. Das Landgericht Darmstadt verurteilte den früheren Geschäftsführer des Darmstädter Stadtmarketing-Vereins Pro Regio wegen Untreue in 17 Fällen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und milderte das Strafmaß der ersten Instanz – 14 Monate – ab. Blechschmitt hatte den Vorwurf der Untreue eingeräumt und damit den Weg für ein schnelles Ende des Verfahrens freigemacht. Für ihn bedeutet das neue Urteil, dass er wieder einen Pensionsanspruch hat – denn die Strafe liegt unter einem Jahr. Der alleinige Geschäftsführer des 2006 aufgelösten Stadtmarketing-Vereins Pro Regio hatte nach Feststellungen des Gerichts den Darmstädter Verein TG Bessungen, dessen Vorsitzender er war, mit Pro-Regio-Geldern unterstützt. Davon hatte vor allem die erste Handballmannschaft profitiert, die mehrfach aufgestiegen war. Der Gesamtschaden soll bei etwa 52 000 Euro gelegen haben. *544) Der nächste Fall: ... typischer Fall von Selbstbereicherung ? ... Tatort: Deusches Rotes Kreuz , Kreisverband Aachen Aachner Zeitung online am 20.08.2008: Schon vor knapp eineinhalb Jahren sollen die Vorgänge aufgefallen sein. Es soll um protzige Sportflitzer als Dienstwagen für den Chef einer Hilfsorganisation, frisierte Spesenabrechnungen und gefälschter Beraterverträge gegangen sein. Der damalige Geschäftsführer Gerhard Herwartz stolperte über die mehr als 400 PS starke und 300 Stundenkilometer schnellen Corvette-Sportwagen, die er auf Kosten des Roten Kreuzes geleast haben soll. Mit verwickelt war offensichtlich auch der damalige wie aktuelle Aachener AWO-Geschäftsführer Hermann Linnemann, der sich mit Herwartz die Leitung der gemeinsamen Betriebe teilte. Der damalige Geschäftsführer Gerhard Herwartz soll vom Vorstand nach den ersten Berichten über den Skandal fristlos entlassen sein - ehe die Vorstandsmitglieder selber zurücktreten mussten, weil sie zum Teil in die Affäre involviert waren. Die Staatsanwaltschaft erhob Mitte August 20008 gegen Herwartz Anklage wegen Untreue. Die Ermittlungen dauerten mindestens 17 Monate an. Der Bereich "Spesen und Reisekosten" waren weitere Ermittlungen nötig, und so wurde dieser Bereich vom Verfahren abgetrennt Und so wurdeHerwartz zunächst vorgeworfen, 2005 und 2006 als Geschäftsführer der DRK-AWO GmbH zwei der Sportwagen, die einen Neuwert von rund 70.000 Euro gehabt hätten, im Namen der Gesellschaft geleast und privat genutzt zu haben. Eine dienstliche Notwendigkeit für die Anschaffung derartiger Fahrzeuge bestand gemäss der Staatsanwaltschaft nicht, und so sei dem Unternehmen ein Schaden von mindestens 41.480 Euro entstanden, so die Ankläger. Auf 73.500 Euro bezifferte man den Verlust durch fingierte Beraterverträge. Profitiert haben sollen davon vor allem ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, «die sich in finanziellen Schwierigkeiten befanden», so die Staatsanwaltschaft. Herwartz soll an sie in 33 Fällen Zahlungen veranlasst haben. Gegen zwei Ex-Vorstandsmitglieder sei deswegen auch ermittelt worden. *545) Auch BMW war in Sachen Korruption bereits bekannt. Im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-macht-t498.html:14p4f0gz]Teil I[/url:14p4f0gz] wurde bereits unter *16) *18) *113) *115) *193) *194) Im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html:14p4f0gz]Teil II[/url:14p4f0gz] wurde unter *261) berichtet. Jetzt folgte die nächste Verurteilung. Frankfurter Rundschau online am 20.08.2008: In der Prozess-Serie um die Korruptionsaffäre bei BMW wurde der Vertreter eines Zulieferbetriebes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Wegen Bestechung und Untreue erhielt er vom Landgericht München I zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 7500 Euro. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe eingeräumt. Er habe damals unter Druck gestanden, rechtfertigte der Mann seine Verfehlungen. Das Schmiergeldsystem über eigens zu diesem Zweck gegründete Scheinfirmen in den USA sei von den BMW-Mitarbeitern ausgegangen. Der 50-jährige ehemalige Mitarbeiter eines weltweit tätigen Zulieferunternehmens in Amberg hatte dieser Firma und weiteren Unternehmen zu Aufträgen durch Schmiergeldzahlungen in insgesamt siebenstelliger Höhe an BMW- Einkäufer verholfen. Er selbst kassierte Vermittlungsprovisionen von rund 600.000 Euro, die er auch versteuerte. Rund 100.000 Euro wurden im Rahmen des Gerichtsverfahrens vom Staat als Wertabschöpfung eingezogen. Das Urteil beruhte auf einer Absprache zwischen den Verfahrensbeteiligten. Und zuvor: Der Chefeinkäufer des BMW-Konzerns war 2006 zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mehrere andere Beteiligte an dem Korruptionsskandal kamen wie nun auch der Industrievertreter mit Bewährungsstrafen davon. Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft gegen rund 30 Verdächtige ermittelt. *546) Der nächste Fall: ... selbst vor dem Wohngeldamt wurde nicht halt gemacht ... , ... auch ein überversorgter Beamter nicht ... Tatort: Wohngeldamt der Stadt Ulm Augsburger Allgemeine online am 20.08.2008: Die Staatsanwaltschaft Ulm erhob Anklage gegen einen 46 Jahre alten Wohngeldsachbearbeiter der Stadt Ulm erhoben, der mehr als eine halbe Million Euro veruntreut haben soll. Dem Mann, der offenbar einer in Kempten tätigen Prostituierten mit Haut und Haaren verfallen war, soll Untreue in 295 Fällen zur begangen haben. Gesamtschaden: 581 163 Euro Im März 2008 ging eine Privatanzeige bei der Staatsanwaltschaft ein. Bei einer Durchsuchung wurden Unterlagen an seinem Arbeitsplatz und in seiner Wohnung beschlagnahmt. Der Sachbearbeiter und Amtsträger wurde mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Der Beamte musste sich im April 2008 in Untersuchungshaft begeben. Der 46-Jährige hat ein Geständnis abgelegt. Der Angeschuldigte hatte einer heute 31-jährigen Prostituierten, die er 1998/99 kennengelernt hatte, zunächst jede Menge Geld aus seinem Privatvermögen zugeschanzt. Der selbst in bescheidenen Verhältnissen lebende, ledige Mann verkaufte deshalb sogar sein Haus und nahm einen Kredit auf. rgendwann reichte offenbar auch das nicht mehr. Dann der Beamte die Grenze zur Illegalität überschritten haben. Von April 2003 bis November 2004 fingierte er "Wohngeldvorgänge" und veranlasste über die Landesoberkasse Zahlungen an die Beschuldigte, die er als Vermieterin oder Verwalterin von Wohnungen ausgab. So floss mehr als eine halbe Million Euro an die Prostituierte. Schließlich wurde dem Beamten die Sache zu brenzlig. Ende 2004 stellte er die rechtswidrigen Zahlungen aus Furcht vor Entdeckung von sich aus wieder ein. Mehrere Jahre lang blieben die Machenschaften tatsächlich unentdeckt. Die Kontrollsysteme der Stadtverwaltung habe der Angeschuldigte aufgrund seiner gehobenen Stellung als "Teamleiter Wohnen" umgehen können, ohne dass sein illegales Handeln bemerkt worden sei, so die Staatsanwaltschaft. "Die kriminelle Energie und das raffinierte Vorgehen des Mannes waren stärker als unsere Überprüfungen", räumte Oberbürgermeister Ivo Gönner ein, als der Fall aufgedeckt wurde. Die türkische Frau, gegen die ebenfalls ermittelt wurde, war nicht auffindbar. Klar soll gewesen sein, dass die illegalen Wohngeldzahlungen auf Konten der Frau geflossen sein sollen. Im nächste Fall gab es Verwicklungen, über die bereits weiter oben nach dem Fall unter *448) berichtete wurde. Es war ein Fall, der die Hansestadt Bremen erschütterte, zum Rücktritt eines hohen Mitarbeiters der Gesundheitssenatorin führte und über Monate einen Untersuchungsausschuss des Senats beschäftigte: der so genannte Klinikskandal, in dem die Bad Oeynhauser Siekertal-Klinik eine entscheidende Rolle spielt. *547) nw-news online am 21.08.2008: Hunderttausende von Euro waren aus der Hansestadt über die ostwestfälische Klinik umgeleitet worden und bei Siekertal sprichwörtlich versickert. Ein ehemaliger Löhner Manager der Klinik musste vor die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bremen auf der Anklagebank Platz nehmen. Vorwurf: Untreue und Beihilfe zur Untreue Die Staatsanwaltschaft der Hansestadt hat Anklage gegen den Psychologen erhoben. Der 54-Jährige soll laut Anklage in die Machenschaften um Siekertal verstrickt gewesen sein. So er als Chef einer angeblich auf das Gesundheitswesen spezialisierten Unternehmensberatung mit Namen "S&P medconsult" aus Hannover aggiert. S&P soll nach Amtsantritt des neuen Bremer Klinik-Chefs, Andreas Lindner, Aufträge im hohen sechsstelligen Bereich eingestrichen haben. Gegenleistungen in Form von brauchbaren Gutachten für die gezahlten 870.000 Euro Honorar gab es aber so gut wie nicht, dass hätten die Ermittler später so festgestellt. Auch die Siekertal-Klinik, bei der der Löhner in der Geschäftsführung saß, kam mit dem hanseatischen Groß-Krankenhaus gut ins Geschäft. Was aber niemand wusste: Andreas Lindner, der frisch gebackene Manager des Bremer Klinikums, war gleichzeitig auch Mehrheitseigentümer der Siekertal-Klinik und des Hannoveraner Beratungsunternehmens. Die Verhandlungen führte Lindner, der zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt wurde, also faktisch mit sich selbst. Und der Löhner sekundierte ihm, so der Verdacht. Die Beweise für die Verflechtungen und Finanzflüsse sollen unter anderem bei einer groß angelegten Aktion des Landeskriminalamts Bremen gesichert worden sein. Für die Siekertal-Klinik und ihre Beschäftigten bedeutete der Skandal das Aus. Das Unternehmen ging in die Insolvenz, wurde zunächst weitergeführt, musste aber schließlich nach der Prüfung durch den Insolvenzverwalter seinen Betrieb komplett einstellen. Parallel zur juristischen Aufarbeitung an der Unterweser ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld im Siekertal-Komplex: Sie hat einen Ex-Siekertal-Geschäftsführer und Rechtsanwalt aus Kassel im Visier. Es geht dabei unter anderem um den Verdacht der Konkursverschleppung und Betrug. Von 800.000 Euro sei die Rede gewesen, die über Bad Oeynhausen umgeleitet woden seien und schließlich bei Lindner und seinen Helfern "versiekerten" seien. *548) Der nächste Fall: ... Selbstbereicherung mit falschen Zähnen ... Tatort: Billig-Zahnarztkette McZahn justiz-online am 21.08.2008: Die Vorwürfe gegen den früheren Vorstand der Billig-Zahnarztkette McZahn häuften sich. Gegen Werner Brandenbusch ermittelte die Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen des Verdachts des Betruges und Urkundenfälschung. Die Firma soll demnach gefälschte Zertifikate für Zahnersatz aus China bei den Kassen eingereicht haben. McZahn selbst habe Formfehlern bei einer Import-Gesellschaft festgestellt. Zudem geriet seit einiger Zeit McZahn in das Visier der Krefelder Staatsanwälte. Im Ermittlungsverfahren gehe es um eine Strafanzeige eines ehemaligen Franchise-Nehmer von McZahn aus Bünde (Kreis Herford). Nun hätte gegen Brandenbusch wegen Betrugs, versuchter Erpressung, Nötigung und Verleumdung ermittelt werden müssen. 2007 habe McZahn demnach nach finanziellen Streitigkeiten die Lieferung von Zahnersatz an den Mediziner eingestellt. 111 Patienten hätten zunächst nicht weiterbehandelt werden können und hätten mit einem Provisorium im Mund vorlieb nehmen müssen. Zudem soll McZahn nach der Trennung von dem Arzt Patientendaten missbraucht haben. Zuletzt habe auch McZahn gegen Brandenbusch Strafanzeige wegen Untreue gestellt. Dabei gehe es um Geld, dass sich Brandenbusch möglicherweise zu Unrecht vom Firmenkonto überweisen ließ. Er sich dagegen auf ausstehende Gehaltszahlungen. *549) Über den Fall „Heros“ wurde bereits im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-macht-t498.html:14p4f0gz]Teil I[/url:14p4f0gz] unter *87) *90) *123) *130) *106) berichtet. Weitere Verwicklungen blieben nicht aus. DIE WELT online am 22.08.2008: Deutschlands zweitgrößter Lebensmittelhändler Rewe geriet im Zusammenhang mit dem Skandal um das Geldtransportunternehmen Heros ins Visier der Staatsanwaltschaft. Ermittler der zuständigen Staatsanwaltschaft aus Hannover durchsuchten die Geschäftsräume des Kölner Konzerns und stellten Unterlagen sicher. Der Verdacht: Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr So soll ein ehemaliger Niederlassungsleiter der Handelsgruppe Nord nach Angaben der Staatsanwaltschaft Geschenke von Heros angenommen und im Gegenzug die illegalen Machenschaften des Geldtransportunternehmens gedeckt haben. Heros-Mitarbeiter hatten damals ein sogenanntes Schneeballsystem etabliert und damit rund 240 Mio. Euro an Kundengeld veruntreut, darunter auch einen Millionenbetrag der Rewe-Gruppe. Der beschuldigte Mitarbeiter sei bereits 2006 aus dem Unternehmen ausgeschieden. Die Ermittlungsbehörden überprüften alle ehemaligen Kunden von Heros. Sie suchten Hinweise darauf, ob Mitarbeiter von dem Heros-Betrug wussten und ihn anschließend deckten. In diesem Zusammenhang standen weitere Ermittlungen bei Aldi und Lidl im raum, die damals ebenfalls zum Kundenkreis von Heros gehörten. *550) Der nächste Fall: Tatort: Wohnungsgenossenschaft Hamburg-Wandsbek Hamburger Abendblatt online am 23.08.2008: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat am 22.08.2008 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue gegen Verena Helle und Martin Hornig eingeleitet. Verena Helle und Martin Hornig wurden Mitte August 2008 von der Vertreterversammlung der Wohnungsgenossenschaft Hamburg-Wandsbek von 1897 (WHW) als Vorstände mit deutlicher Mehrheit abgewählt. Seit Wochen hatten Mitarbeiter und Mitglieder schwere Vorwürfe gegen Helle und Hornig erhoben. Dabei ging es um häufiges Essengehen in Nobelrestaurants, die geplante Entlassung von 14 Mitarbeitern oder auch den angeblichen Notverkauf des Grundstücks am Küperstieg in Tonndorf. Wäre das Grundstück nicht verkauft worden, so hätte die WHW in der Bilanz 2007 einen Fehlbetrag von 5,7 Millionen Euro ausweisen müssen. Zu diesem Ergebnis kam der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) bei einer Sonderprüfung der WHW-Geschäftsunterlagen. Grund zur Freude hatte ein WHW-Mitarbeiter aus der Buchhaltung. Der war von Verena Helle und Martin Hornig beurlaubt worden. Die beiden hatten ihn verdächtigt, Unterlagen der WHW der Presse zugespielt zu haben. Doch nach kurzer Zeit durfte der Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz Mitte August 2008 zurückkehren. *551) Der nächste Fall: ... wieso Kongress- und Kulturzentrum bauen ? ... , ... besser ist eine Grossraumdisco ... , ... und zahlt der Staat nicht mehr ... , ... dann Insolvenzing ... Tatort: Buna-Klubhaus bei Halle Mitteldeutsche Zeitung online am 25.08.2008: Der insolvente Eigentümer des ehemaligen Buna-Klubhauses Martin Niemöller musste in die Haftanstalt und er wurde dem Haftrichter vorgestellt, so die Staatsanwaltschaft Halle. Mitte August 2008 überstellte die Schweizer Polizei den Unternehmer an die Staatsanwaltschaft. Diese hatte Anfang Februar 2008 Haftbefehl gegen den Unternehmer erlassen. Vorwurf an den Unternehmer: Insolvenzverschleppung und Betrug Niemöller hatte das ehemalige Buna-Klubhaus 2002 erworben. Mit Hilfe von Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt habe er das Objekt zum Kongress- und Kulturzentrum "X 50" ausbauen wollen. Das Wirtschaftsministerium stellte die Förderung 2004 aber ein, nachdem bereits 4,6 Millionen Euro geflossen waren. Ein Gutachten hatte nahe gelegt, dass Niemöller statt eines Kulturzentrums eine nicht förderfähige Großraumdisko baue. Mit dem Fördermittelstopp musste Niemöller für seine sämtlichen Firmen Insolvenz anmelden. Eine Zwangsversteigerung des Buna-Klubhauses scheiterte Anfang 2008 mangels Interessenten. Das Verfahren werde fortgesetzt, hieß es beim Amtsgericht Merseburg. Möglicherweise gebe es noch dieses Jahr einen weiteren Termin. *552) Der nächste Fall: Tatort: Securenta Göttinger Immobilien- und Vermögensmanagement AG News4Press online am 26.08.2008: Die Securenta Göttinger Immobilien- und Vermögensmanagement AG soll Anleger geschädigt haben. Die gegen Verantwortliche von Göttinger Gruppe und Securenta ermittelnde Staatsanwaltschaft Braunschweig brauche indes noch Monate, um die vorhandenen Informationen auszuwerten. Man ermittele in drei Verdachtsverfahren: nsolvenzverschleppung und Untreue gegenüber der Holding, wegen Betruges (40 Anzeigen von Gläubigern mit Titel) sowie noch einmal wegen weiterer 200 Betrugsanzeigen. Vereinzelt seien Anlageberater, die den Anlegern die Beteiligung mit unwahren Versprechungen verkauft haben sollen, verurteilt. Problematisch sei hier insbesondere die Verjährung von Ansprüchen. Wegen der Schädigung der Anlager habe man versucht, Personen zu verklagen, die noch im Verantwortungsbereich standen und noch keine Insolvenz beantragt hatten, obwohl dies riskant sei, da dieser Personenkreis mit einer Klageflut von einigen tausend Klagen wohl ohnehin wirtschaftlich überfordert wäre. Weiter muss ein solcher Anspruch rechtlich nachvollziehbar begründbar sein. Das Landgericht Göttingen hat in diesem Zusammenhang die ersten 6 Klagen gegen einen ehemaligen Vorstand der insolventen Securenta AG abgewiesen, - der kausale Zusammenhang habe gefehlt - . Zudem: Andere ehemalige Vorstände, die vor dem endgültigen Zusammenbruch einen teils luxuriösen Lebenswandel geführt haben sollen, sollen - zumindest auf dem Papier - mittellos gewesen sein. Zudem hatten sich viele ehemalige Vorstände bereits vor Jahren aus der persönlichen Haftung begeben. Erstmals zeige sich ein positiver Ansatz im laufenden Insolvenzverfahren. Es bestehe die Möglichkeit, dass der Insolvenzverwalter sogar Geld vom Fiskus zurückverlangen könne Spekuliert könne mit einer Steuererstattung in Höhe von 20 - 45 Mio. Euro. *553) Über den Fall „Franz Landerer“ und der Victory Media AG wurde weiter oben unter *394) berichtet. Die Victory Media Gruppe finanzierte, produzierte und vermarktete seit 1991 Familienprogramm aus einer Hand für den internationalen Fernsehmarkt. Über 8.500 Investoren finanzierten in bisher 24 Multi-Media-Fonds mehr als 100 Medienprojekte mit einem Volumen von mehr als 360 Mio. Euro. Der Vorstand der Victory Media AG hat am 23.10.2006 beim Amtsgericht - Insolvenzgericht - Kempten einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AG gestellt. Hier weitere Ergänzungen. OpenPR online am 26.08.2008: Kopf der Victory Media Gruppe war Franz Landerer. Die Staatsanwaltschaft nahm gegen Franz Landerer und weitere Beschuldigte Ermittlungen auf. Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhob Anklage. Im Verfahren gegen Herrn Franz Landerer, Az.: 502 Js 105771/08, stand Untreue und Steuerhinterziehung im Vordergrund. Im Januar 2007 hat Herr Landerer aufgrund des Zusammenbruchs der Victory Media Gruppe die eidesstattliche Versicherung über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgeleistet. Franz Landerer war vom 07.12.2002 bis einschließlich 22.09.2004 alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer von sämtlichen beteiligten Gesellschaften und Vorstand der Victory Media AG. Herr Landerer war somit der maßgebende Entscheidungsträger hinsichtlich der Unternehmensorganisation, der Ausschüttungen, des Cash-Managements, der Vertragsbeziehungen zu den Vertriebspartnern, der Einstellung der Mitarbeiter, der Aufnahme von Krediten, der Steuerangelegenheiten, der Buchhaltungsfragen und Zahlungsanweisungen sowie hinsichtlich der Prospektinhalte und der Filmproduktion selbst. Ihm werden folgende Sachverhalte zur Last gelegt: Die niederländische Firma Global Entertainment Production B. V. war nach den Regelungen der Produktionsverträge als Auftragsproduzent der Victory Media-Gruppe und Empfänger der Fondsgelder seit 1998 insbesondere zum Abschluss einer Investitionskreditversicherung (Investors Guarantee Insurance) und einer Fertigstellungsversicherung (Completion Bond) verpflichtet. Dadurch sollten in einer Frist von 30 Monaten nach Fertigstellung der jeweiligen Produktion mindestens 50 % der von den jeweiligen Fondsgesellschaften für die Produktion bereitgestellten Gelder an diese ausgekehrt werden. Diese Versicherungen wurden zunächst bei der Firma Norfolk Reinsurances Company Limited abgeschlossen. Später wurde allerdings vereinbart, eine Prämienrückvergütung in Höhe von 6 Mio. DM bei Norfolk auszuhandeln. Die Firma sollte im Gegenzug Aktien der Victory Media AG erwerben. Dabei soll Franz Landerer wahrheitswidrig behauptet haben, dass die Zustimmung der betroffenen Fondsgesellschaft vorgelegen habe. Tatsächlich sei jedoch verschwiegen worden, dass der Gegenwert der Aktien durch eine Prämienrückerstattung finanziert werden sollte. Diese Versicherungsprämien wurden aus den Budgets der Fonds entnommen. Die Norfolk Reinsurances Company Limited soll zu keinem Zeitpunkt Aktien der Victory Media AG gehalten haben. Dennoch seien aufgrund der unrichtigen Angaben Millionenbeträge von der Firma Norfolk auf Konten der Multi Capital Vermittlungsgesellschaft mbH und der Eheleute Landerer zur Anweisung gebracht worden. Durch diese Beitragsrückerstattungen in Höhe von über 3 Mio. Euro seien die Haftungslimits der einzelnen Versicherungen reduziert worden, so dass die Global Entertainment Production B.V. ihren Zahlungsverpflichtungen aus den jeweiligen Kooperationsverträgen nicht mehr habe nachkommen können. Die Firma Norfolk hat die Haftungslimits von 2,5 Mio. Euro auf 750.000,00 Euro zurückgeführt. Bei den Produktionen „The Magnificent Ambersons“ und „Irish Dance / Ocean Avenue“ habe dies bereits zu einem Vermögensschaden von 3,5 Mio. Euro geführt. Bei der Produktion “Luisa San Felice“ soll Landerer verschiedene Gelder zweckwidrig verwendet zu haben. Die Vermarktung sei an die Victory 20. Filmproduction GmbH übertragen worden. Das Produktionsbudget in Höhe von 20.655.000,00 DM sei im Jahre 2001 an die Firma Global überwiesen worden: Es habe ursprünglich der Realisierung des Projekts „I Medici“ gedient, das jedoch nie realisiert wurden sei, sondern durch ein anderes Projekt mit dem Namen „Luisa San Felice“ ersetzt wurde. Hierzu übertrug die Victory 20. Filmproduktion GmbH die aus dem Rahmenvertrag zustehende Rechte in Bezug auf die Produktion „Luisa San Felice“ auf die Victory 22. Film Production GmbH. Diese sollte dann auch die Lizenzeinnahmen bezüglich der Vertriebskosten einbehalten. Das Produktionsbudget sollte 5.977.200,00 Euro betragen. Entsprechende Beträge sollen dann auch an die Firma Global B.V. zur Anweisung gebracht worden sein. Insoweit sei eine Kooperation zwischen dem am ursprünglichen Projekt beteiligten Victory Media Fonds 20 und dem Media Fonds 22 vereinbart worden: Die Victory Film Production und Distribution GmbH habe jedoch einen Teil der Verwertungsrechte an die italienische Firma Cattleya S.p.A. in Rom für 5.252.000,00 Euro veräußert. Etwaige Forderungen gegen die Gesellschaft seien im Wege der Forfaitierung an die Bankgesellschaft Berlin AG verkauft worden. Aus dieser Forfaitierung habe sich ein Erlös von insgesamt 4.866,778,53 Euro ergeben. Dieser Betrag sei auf das Konto der Victory Media AG transferiert worden. Die Victory 22. Film Production GmbH habe eine weitere Gutschrift in Höhe von 190.000,00 Euro erteilt. Die genannten Beträge seien in zwei Tranchen an die Victory 18. Film Production GmbH bzw. die Victory 21. Film Production GmbH weiter transferiert worden. Diese Gesellschaften hätten zu diesem Zeitpunkt entsprechende Ausschüttungen an die Anteilseigner vorgenommen, obwohl es sich um Erlöse aus der Produktionsgemeinschaft „Luisa San Felice“ gehandelt haben soll, an der die Victory Media Fonds 21 und 18 nicht beteiligt waren. Zum 01.03.2004 sollen dann weitere Rechte an eine französische Firma in Paris zu einem Kaufpreis von rund 3.048.000,00 Euro verkauft worden sein. Hier sei ebenfalls eine Forfaitierung an die Bankgesellschaft Berlin AG ergangen. Als Erlös seien über 2.939.406,53 Euro auf das Konto der Victory Film Production and Distribution GmbH angewiesen worden. Hiervon seien am 24.03.2004 ein Betrag in Höhe von insgesamt 2.185.000,00 Euro auf das Konto der Victory Media AG transferiert worden. Von diesem Betrag seien 28.000,00 Euro an die Victory 16. Film Produktion GmbH, insgesamt 248.000,00 Euro an die Victory 19. Film Production GmbH und insgesamt 1.440.500,00 Euro an die Victory 21. Film Production GmbH geleistet worden. Die genannten Gesellschaften konnten demgemäß Ausschüttungen an ihre Anteilseigner leisten, obwohl die empfangenen Fondsgesellschaften an den Erlösen aus der Produktionsgemeinschaft nicht beteiligt waren. Demgemäß habe die Victory 20. Film Production GmbH zugunsten ihrer Anteilseigner überhaupt keine Ausschüttungen leisten können, während hingegen an die Anleger der Victory 22. Film Production GmbH lediglich einen Betrag in Höhe von insgesamt € 150.837,42 zur Auszahlung gebracht wurde. Der Erlös aus der Veräußerung der Filmrechte hätte entsprechend den vertraglichen Regelungen der zugrunde liegenden Gesellschaften und Co.-Produktionsverträgen in Abzug verschiedener Kosten und Gebühren an die atypisch stillen Gesellschafter ausgekehrt werden müssen. Der Schaden, der den Multi Media Fonds 20 und 22 dadurch entstanden ist, soll ca. 7 Mio. Euro betragen haben. Demgemäß seien auch die steuerlich relevanten Verluste der Victory 20. Film Produktion GmbH um insgesamt 20.655.000,00 DM zu reduzieren. Daher sei es auch bei deren Anlegern in den Veranlagungszeiträumen 2001 zu entsprechenden Steuerverkürzungen gekommen. Dem Staat sei daher ein Steuerschaden in Höhe von über 3 Mio. Euro entstanden. In steuerlicher Hinsicht soll weiter fraglich sein, ob die Richtlinie des Bundesministeriums für Finanzen vom 23.02.2001 (sogenannter Medienerlass) bei dieser Produktion eingehalten wurde. Der zwischen den Firmen Global Entertainment Production Holland B.V. und Cattleya S.p.A. geschlossene Vertrag erfülle möglicherweise die Anforderungen des Medienerlasses nicht, da insbesondere kein Mitsprache-, Kontroll-, Veto- oder Weisungsrecht in Bezug auf die Filmherstellung zugunsten von Global bestanden habe. Die Fa. Global soll lediglich ein Informationsrecht über die Kostenentwicklung und Anwesenheitsrechte am Set gehabt haben. Die wesentlichen Rechte hätten jedoch bei der Firma Cattleya S.p.A. gelegen, die in alleiniger Verantwortung produzieren sollte, während Global lediglich gegen Übertragung der Rechte die Finanzierung des Budgets übernehmen sollte. Somit habe es sich um eine echte Auftragsproduktion gehandelt. Auch der Austausch der Produktion „I Medici“ durch den Film „Luisa San Felice“ stelle keine Änderung des Filmtitels dar, sondern soll ein völlig anderer Film mit anderem Produktionsrahmen gewesen sein. Zudem sollen die Fonds 20. und 22. zum 31.12.2002 keinerlei Rechte am Drehbuch gehabt haben. 2003 sollen die Fonds dann in eine fertig geplante und bereits begonnene Filmproduktion eingestiegen sein, und zwar frühestens zum 12.03.2003 mit dem Rechteerwerb. Somit sollen die Fonds keine Hersteller gewesen sein. Als Konsequenz konnten sie daher auch keine Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen dürfen. *554) Der nächste Fall: Tatort: Bad Wimpfen Altstadt Stimme.de online am 26.08.2008: In der Bad Wimpfener Altstadt sollte der Traditionsbau Marktstraße 7 gegenüber vom Rathaus vom Investor Matthias Heißner saniert werden. Einige Monaten ermittelte die Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Heißner. Vorwurf: Untreue, Betrugs und Insolvenzverschleppung Bei drei Razzien, unter anderem in Heißners Privatwohnung und zwei seiner Firmen, der Imac und der Thema, sollen die Fahnder kistenweise Ordner beschlagnahmt haben. Im Februar 2007 beganneb die Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung, welche die Firma Thema haben soll, welche die Miete für Wohnungen an deren Eigentümer weiterleitete. Sie verwaltete die Objekte der Imac. In Hochzeiten beschäftigte die Thema 40 Mann. „Jetzt arbeitet dort niemand mehr. Die Firma hat sich tot gelaufen“, sagt Holger Leichtle. Der Rechtsanwalt wurde als Insolvenzverwalter bestellt, und seit Ende Juli 2008 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Seine Einschätzung: „Es ist nichts Greifbares mehr da.“ Nur noch Ansprüche gebe es. „Eine korrekte Buchführung existierte bei der Firma Thema nicht. Kautionen der Mieter kamen auf ein Sammelkonto, das ab Mitte 2007 für alles Mögliche benutzt wurde.“ 500 000 Euro an Mietkautionen seien verschwunden. Insgesamt soll der Schaden auf „bis zu fünf Millionen Euro“betragen haben. „Heißner haftet nur mit Teilbeträgen. Er wird nicht für dieses Desaster aufkommen müssen.“ Die Imac sei von der Sache nicht betroffen. *555) Der nächste Fall: Tatort: AdHocNews online am 27.08.2008: Wegen Bestechung und Betrugs in Millionenhöhe hatten sich zwei Bauunternehmer (52 . und 48 J.) vor dem Münchner Landgericht verantworten. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die Angeklagten sollen einen Beschäftigen eines im Raum München ansässigen Baumaschinenherstellers im Zeitraum von 2000 bis 2005 mit etwa 1,1 Millionen Euro geschmiert haben. Für ihre Zuwendungen sollen die beiden Männer Aufträge der Firma im Wert von rund 37 Millionen Euro erhalten haben. Laut Anklagebehörde stellten die Beschuldigten Scheinrechnungen aus, um sich unter anderem ein Grundstück und ein Haus auf Teneriffa finanzieren zu lassen. Es soll dem Baumaschinenhersteller hierdurch ein weiterer Schaden von rund einer Million Euro entstanden sein. *556) Der nächste Fall: Tatort: Schweriner Volkszeitung online am 27.08.2008: Vor Gericht sass ein ehemaliger Bankangestellter, der einem Kunden nicht nur Kredite gewährte, obwohl der gar nicht kreditwürdig war. Der Bankmitarbeiter zahlte die Kredite auch noch, zum Teil jedenfalls, aus eigener Tasche zurück. Er löste dafür eine Lebensversicherung und einen Bausparvertrag auf. Als dies immer noch nicht ausreichte, erfand er Kunden mit Allerweltsnamen, für die er Konten einrichtete, um Gelder hin und her zu schieben. Etwa fünf Jahre lang blieb der Schwindel tatsächlich unentdeckt. 2005 flog er dann doch auf. Und Sven M.* wurde fristlos entlassen. Gut zwei Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft in dem "komplizierten Verfahren". Der Staatsanwalt klagte Sven M. schließlich wegen Betrugs und Untreue an. Er habe den Kunden erstmals kennen gelernt, als der ein Konto eröffnete. Dass er mit dem heute 52-Jährigen einen notorischen Betrüger mit 24 Vorstrafen vor sich hat, ahnte er damals nicht. Weil die so genannte Schufa-Auskunft über jenen Erhard T.* zunächst positiv war, gewährte er ihm auch gleich einen Bankkredit. Es wurde immer schlimmer. Sven M. gewährte ihm weitere Kredite, um das Finanzloch zu stopfen. Dann nahm Sven M. selbst bei einer anderen Bank einen Kredit auf, drückte T. 14 000 Euro in die Hand und bat ihn, damit das Minus auszugleichen. Doch der dachte gar nicht daran. Am Ende ließ sich M. von Erhard T. sogar zu einem Versicherungsbetrug überreden und kaufte - auf Kredit - ein Auto, mit dem später ein Unfall fingiert werden sollte. "Die Sache lief völlig aus dem Ruder", räumt der schmächtige, bislang unbestrafte Mann ein. "Hat T. Sie erpresst?", fragt der Vorsitzende Richter Kai Jacobsen. Anzeichen dafür gab es im Laufe der Ermittlungen durchaus. Doch der Angeklagte antwortet rasch, sehr rasch: "Nein! Das hat er nicht." Auf fast 80 000 Euro beziffert der Staatsanwalt den Gesamtschaden. Allein der Sparkasse entstand ein Schaden von etwa 38 000 Euro. M. habe nie einen Vorteil davon gehabt. Er hat bereits begonnen, Geld an den früheren Arbeitgeber zurückzuzahlen. Der hochverschuldete Mann wird wohl ein Leben brauchen, um den Schaden zu begleichen. "Der Betrüger Erhard T. war der Motor. Er hat in meinem Mandanten ein ideales Opfer gefunden", sagt Verteidiger Kai Helge Marnitz. Das Gericht schließlich verurteilt Sven M. zu einer milden Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren mit Bewährung. M. nahm das Urteil sofort an. Er wird demnächst wieder vor Gericht stehen. Als Zeuge im Prozess gegen Erhard T. *Name geändert *557) Über den nächsten Fall wurde weiter oben unter *400) berichtet. Hier die Verurteilung. Merkur Online / München Nord am 28.08.2008: Der mittlerweile in Ismaning wohnende Unterföhringer Architekt Klaus D. und sein Partner Georg B., beide nicht vorbestraft und geständig, wurden zu empfindlichen Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie in 69 Fällen der Bestechung und sieben des Betrugs für rund 1,15 Millionen Euro Bestechungsgeld Aufträge eines international operierenden Baumaschinenherstellers mit Sitz in Garching-Hochbrück für über 36 Millionen Euro an Land gezogen haben. Die 69 Fälle der Bestechung und die sieben Fälle des Betrugs, fünf davon in besonders schweren Fall, wurden für beide gleich bewertet. Der ,,Bonus" von drei Monaten für D. bezieht sich laut der Urteilsbegründung der Richterin auf die Aussagen des Architekten im Fall Helmut H wegen des Verdachts der Vorteilsannahme. D. soll dem ehemaligen Ismaninger Bauamtsleiter gratis den Keller ausgebaut haben. Offen blieb die Frage, ob nun der Bestochene Peter S. oder Das Duo B./D. der aktive Part bei der Bestechung war. Dem Staatsanwalt liegen Indizien vor, dass der ehemalige Manager des Konzerns treibende Kraft war. Weil diese Frage nicht abschließend geklärt wurde und jede Seite den anderen Part beschuldigtet, gingen beide Verfahren zu Gunsten der Angeklagten von deren passivem Hineinrutschen in den Skandal aus. Die letzte Frage im Gerichtssaal war nur die Aufbringung der Kautionen von jeweils 15 000 Euro für Georg B. und Klaus D., um ohne Handschellen mit der Familie nach Hause gehen zu dürfen. Bis zum Haftantritt. *558) Der nächste Fall: ... Demenzkranke wurde Opfer ... , ... Selbstbereicherung in Deutschland immer skrupelloser ... Tatort: Prien Abendzeitung online am 28.08.2008: Axel W. (68) wurde wegen der Demenzkrankheit seiner Stiefmutter als Betreuer eingesetzt. Mit einer Kontovollmacht ausgestattet, hatte er prompt begonnen, das Girokonto der alten Dame leer zu räumen. Er wurde wegen Untreue in 27 Fällen zu 22 Monaten Gefängnis verurteilt, bekam aber immerhin eine Bewährung zugestanden. Allein seine bislang blütenweiße Weste und seine angeschlagene Gesundheit bewahrten den Münchner Rentner vor einem längeren Aufenthalt (28 Monate) hinter Gittern, wie ihn die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Axel W. hatte sich um seine Stiefmutter gekümmert. Als sie krank wurde, war er es, der sie in ein Priener Altenheim bringen ließ, sie besuchte und die finanziellen Dinge regelte. Doch als das Geschäft seiner Frau ins Trudeln geriet, geriet auch Axel W. auf die schiefe Bahn. Eine vage Zusage seiner Stiefmutter, ihm nötigenfalls finanziell auszuhelfen, nahm er als Vorwand, ihr gesamtes Vermögen auszubeuten. Schaden: 44 000 Euro. Geld, das eigentlich für die Pflege der demenzkranken Frau benötigt wurde. In wenigen Monaten wurden zusätzlich 21 000 Euro Schulden gegenüber dem Heim angehäuft. Schulden, die bis heute an den Enkeln (und Erben) von Mathilde W. hängen geblieben. Axel W. hatte gemäß Bewährungsauflage monatlich 200 Euro an Nichte und Neffe zurückzahlen. Doch auch dem Unternehmen seiner Frau brachte das veruntreute Geld nur wenig. Im April 2004 meldete die Firma Insolvenz an. *559) Der nächste Fall: Tatort: Fair-Deal Vertriebs GmbH Norddeutsche Neuste Nachrichten online am 29.08.2008: Der selbst ernannte Paketkönig (39 J.) aus Parchim wurde vom Landgericht Schwerin unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Neben Betrug sahen die Richter Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Insolvenzverschleppung als erwiesen an Seit November 2007 musste der gebürtige Lübzer bereits im Gefängnis - größtenteils in Untersuchungshaft, "wohnen", inzwischen hat er aber auch Geldstrafen unter anderem wegen Zechprellerei verbüßt. Er war von seiner Geschäftsidee überzeugt - ein von ihm entwickeltes Vertriebssystem, über das er deutschlandweit alle möglichen Waren verkaufen wollte. "Doch statt überhaupt etwas zu erwirtschaften, hat er erstmal kostspielige Trikots für die Fußballmannschaft und Firmenkleidung anfertigen lassen", sagte der Vorsitzende Richter Uwe Fiddecke. In der Fair-Deal Vertriebs GmbH gab es offenbar überhaupt keine Geschäftstätigkeit. So blieb das Textilservice-Unternehmen auf mehreren Tausend Euro Schaden sitzen. Ein Autohändler bekam wenigstens den Mercedes zurück, den Udo W. nie bezahlt hatte. Die Polizei brachte dem Händler ein lädiertes Auto mit einem Schaden von über Tausend Euro wieder. Die Ausstattung für das Büro, das Geld für aufwändige Öffentlichkeitsarbeit wie Internetseiten und Videosequenzen, für Schulungen und kostspielige Weihnachtsfeiern, stapelweise Rechnungen - alles blieb unbezahlt. "Mit seiner überzeugenden, keinen Widerspruch duldenden Art" und "krimineller Energie", so der Richter in der Urteilsbegründung, habe er reihenweise gestandene Geschäftspartner, die Arbeitsagentur und eigene Mitarbeiter getäuscht. Viele von ihnen hat das Gericht an den vorangegangenen 13 Verhandlungstagen als Zeugen gehört. Gegen sechs hat Udo W. den Spieß umgedreht und seinerseits Anzeige wegen Falschaussage erstattet. "Herr W. wusste, dass seine Firma Fair-Deal Vertriebs GmbH spätestens ab März 2007 zahlungsunfähig war", so das Gericht. Allein den Krankenkassen blieb er rund 20 000 Euro für die Anteile seiner Arbeitnehmer schuldig. Denen zahlte er nur einmal Lohn, im Oktober oder November 2006. Und trotzdem haben sie noch bis März 2007 für ihn gearbeitet. Als hätten alle daran geglaubt, dass aus dem Unternehmen noch einmal etwas ganz Großes wird. "Koste es, was es wolle, war Ihre Devise", sagt der Richter mit dem Hinweis auf teure Restaurantbesuche und noble Hotels, die W. für Schulungen buchen wollte. "Dabei wussten Sie von vornherein, dass Sie gar nicht zahlen können." Heute hat der Familienvater eigenen Angaben nach Schulden in Höhe von 200 000 Euro und noch geraume Zeit hinter Gitter vor sich. *560) Der nächste Fall: ... wieder mal ein Bürgermeister ... Tatort: Stadtverwaltung Bad Sooden-Allendorf , Werratal-Therme, Stadtwerken, der Kurbetriebsgesellschaft , HRonline am 29.08.2008: Die Staatsanwaltschaft durchsuchte das Büro und die Wohnung des Bürgermeisters von Bad Sooden-Allendorf. Der Vorwurf: Konkursverschleppung in der Werratal-Therme. Nicht nur Bürgermeister Gundlach geriet nach einem Zeitungsbericht der "Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen" (HNA) am Mittwoch ins Visier der Ermittler. Es gab auch Razzien bei den Stadtwerken, der Kurbetriebsgesellschaft sowie in mehreren Privatwohnungen in Bad Sooden-Allendorf, Witzenhausen und Lübeck. Die Kurbetriebsgesellschaft, die die Geschäfte der Therme leitete, soll mit 1,5 Millionen Euro überschuldet sein. Die Gesellschaft hätte deswegen Konkurs anmelden müssen, so die Staatsanwaltschaft Kassel. Allein bei den Stadtwerken Bad Sooden-Allendorf stehe die Kurbetriebsgesellschaft mit 1,3 Millionen Euro in der Kreide. Prekär ist dabei, dass Bürgermeister Gundlach sowohl Vertreter der Kurbetriebsgesellschaft als auch der Stadtwerke ist. *561) Der nächste Fall: Tatort: Hofgeismar , Fulda Fuldaer Zeitung online am 29.08.2008: Eine junge Familie aus der Rhön hatte 2006 mit dem Hausbau in Rothemann begonnen, als im Juni 2007 die Dachdecker nach halb getaner Arbeit plötzlich nicht mehr auftauchten. „Das Gebäude hat ein halbes Dach, Estrich und Außenputz fehlen, und einiges mehr ist noch zu tun. Dabei haben wir alles bereits bezahlt“, sagt die Frau und klagt damit über einen Massivhaushersteller aus dem südlichen Teil des Landkreises. Ihre Vorwürfe werden unterstützt von jenem Dachdeckerbetrieb, der damals die Arbeiten einstellte: „Wir haben letztes Jahr nicht weitergemacht, weil uns die Massivhausfirma nicht mehr bezahlt hatte - mit der Begründung, der Bauherr habe nicht an die Firma gezahlt. Aber bald wussten wir, dass das gelogen war“, erklärt der Dachdecker und ergänzte: „Gemeinsam mit der Familie haben wir die Abschlagsraten und Kontoauszüge geprüft und festgestellt, dass die Bauherren ihr Haus schon längst überfinanziert hatten.“ Daraufhin erstattete der Dachdecker Strafanzeige wegen Betruges und Insolvenzverschleppung gegen das Unternehmen beziehungsweise gegen den oder die Geschäftsführer. „Hier werden offenbar bewusst Leute hinters Licht geführt. Die Firma nimmt das Geld, zahlt damit aber nicht die Handwerker. Dann sitzen die Bauherren auf ihrem unfertigen Haus und die Handwerker auf ihren Forderungen. Das ist ein dubioses Geflecht“, sagt der Dachdecker. Die Firma hatte mittlerweile Insolvenzantrag gestellt. n dieser Situation ist dort kaum etwas zu holen. Genau diese bittere Erfahrung hat ein Mann gemacht, der mit dieser Firma ebenfalls 2006 gebaut hat. Der Eichenzeller hatte die vorletzte Rate nicht mehr an die Baufirma überwiesen, „weil noch nicht mal das fertiggestellt war, was ich längst bezahlt hatte“, sagte er und schilderte, dass die Firma daraufhin die Arbeiten komplett ruhen ließ. „Weil der Bauherr dann bei der Fertigstellung in Eigenregie rund 40 000 Euro mehr zahlen musste, als das Haus zum Festpreis gekostet hätte, hat er Ende 2007 gegen die Firma geklagt“, erklärte sein Anwalt Géza Molnár aus Fulda. Mit Erfolg - jedenfalls auf dem Papier: Im April 2008 entschied das Landgericht Kassel (zuständig, weil die Firma offiziell ihren Sitz in Hofgeismar hat), dass der Massivhaushersteller dem Eichenzeller über 42 000 Euro zu zahlen hat sowie die Verfahrenskosten tragen muss. „Bislang ist kein Cent geflossen“, sagte der Anwalt, der seinem Mandaten nicht zu einem Zwangsvollstreckungsverfahren rät: „Er würde Geld aufwenden, um letztendlich kein Geld zu kriegen - angesichts des Insolvenzantrags.“ „Während die eine Firma insolvent ist, gründete der Chef nämlich kurzerhand eine andere, bis auf drei Buchstaben namensgleiche Firma mit denselben Leuten - allerdings mit Sitz im Kreis Fulda. Der Chef, der zur neuen Firma erklärte, dass deren Geschäftszweck ein anderer sei: „Wir bieten jetzt keine Bauleistungen mehr, sondern arbeiten quasi wie ein Architekturbüro.“ Der Vizepräsident des Amtsgerichts Kassel, Reinhold Kilbinger, erklärte etwa zum Insolvenzantrag vom April 2008: „Das Verfahren ist weiterhin im Prüfstadium. Der zuständige Richter ist immer noch auf der Suche nach dem Geschäftsführer, der Auskunft über diese Firma geben kann und muss. Uns bietet sich ein sehr verworrenes Bild.“ *562) Der nächste Fall: ... Vereinsmeierrei ... , ... Schäferhunde die Leittragenden ? ... Tatort: Verein für Deutsche Schäferhunde , Münsing SüdwestPress Aktiv online am 29.08.2008: Beim Amtsgericht wurde eine 42-jährige Münsingerin wegen Untreue und wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Von 1750 Euro war in der Anklageschrift die Rede, Gelder, die von der Beschuldigten im Jahr 2007 nicht aus der Bewirtungs- in die Vereinskasse des Vereins für Deutsche Schäferhunde überführt wurden. Außerdem musste sich die Beschuldigte wegen Betrugs verantworten und war im Mai 2008 betrunken Auto gefahren. Letzteres war unstrittig, wurde von der Frau auch eingeräumt. Man habe im Geschäft einen Geburtstag gefeiert: "Ich hätte nicht mehr fahren sollen". 1,78 Promille hatte die Blutprobe ergeben, nachdem die 42-Jährige von der Polizei angehalten worden war. "Nicht gerade wenig", wie Amtsgerichtsdirektor Thomas Rainer meinte. Im Fall des Vereins für Deutsche Schäferhunde kamen andere Dinge zu Tage, wenngleich nicht unstrittig, um welche Summe es sich handelte. Vereinsvorsitzender Arnd Brändle erklärte, dass er nach seinem Urlaub im Jahr 2007 von der Vereinskassiererin angesprochen worden sei, dass längere Zeit kein Geld aus der Vereinsheim-Kasse eingegangen sei, und das, obwohl es ein Grillfest gegeben habe, bei dem üblicherweise 400 Euro Einnahmen erzielt würden. Daraufhin habe er die Beschuldigte, die für die Kasse zuständig gewesen sei, angesprochen. Sie habe gesagt, dass sie das Geld rasch bringen werde. Als er dann aber noch erfuhr, dass es finanzielle Probleme geben müsse, habe er eine außerordentliche Kassenprüfung veranlasst. Dabei habe sich ein Fehlbetrag von zunächst 2500 Euro ergeben. Bei einem Hundetreffen in Erbach sei er auf die Beschuldigte gestoßen, sie auf das fehlende Geld angesprochen, wobei diese antwortete, dass es so viel nicht sei. Die Beschuldigte betonte vor Gericht, dass sie die Kasse nur teilweise geführt habe. Diese sei in einer Schublade im Vereinsheim für alle zugänglich gewesen. Sie habe jedenfalls nichts entnommen. Das Ganze sei im Verein ziemlich lax gehandhabt worden, sagte Verteidiger Alexander Schick in seinem Plädoyer, fügte an, dass durchaus auch jemand anders in die Kasse gelangt haben könne. Der Nachweis der Untreue jedenfalls könne durch die Verhandlung nicht erbracht werden. Das sah Richter Thomas Rainer anders. Die Beschuldigte habe die Kasse bekommen, deshalb auch eine Vermögensbetreuungspflicht gehabt. Vier Jahre lang sei die Kasse auch anstandslos geführt worden. Letzte Zweifel seien für ihn durch die Reaktion der 42-Jährigen beim Treffen mit dem Vereinsvorsitzenden beseitigt worden. Wegen Untreue und wegen Trunkenheitsfahrt wurde die Münsingerin zu 90 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt. Ihre Fahrerlaubnis blieb weitere sieben Monate gesperrt. *563) Der nächste Fall: Tatort: Ahlen Ahlener Zeitung / Kreis Wahrendorf-Ahlen online am 29.08.2008: Die Fakten lagen auf der Hand, und der Angeklagte war geständig, und er hatte sich selbst angezeigt. Ein 54-jähriger Ahlener musste sich wegen gewerbsmäßiger Untreue in 53 Fällen vor Gericht verantworten. Das Urteil: zwei Jahre mit Bewährung Außerdem hatte der Angeklagte im Jahr 2008 Jahr 120 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Sein Vergehen: die Veruntreuung von Geldern in seinem Betrieb. Der ehemalige Geschäftsmann gründete 1998/1999 mit einem Partner die gemeinsame GmbH. Es sei ihm schwer gefallen, nicht mehr alleine die Entscheidungen treffen zu können, sondern Ideen seines Partners zu berücksichtigen, erklärte der Angeklagte in der Verhandlung. Es habe Differenzen zwischen ihm und seinem Partner, dem „Zahlenmenschen“, gegeben. Vor allem über Werbeaktionen waren sich beide uneinig und so begann der Angeklagte, Kundengelder zu veruntreuen. Von August 2002 bis Oktober 2005 flossen 282 000 Euro auf sein eigenes Konto. Einen Teil dieses Geldes steckte er zwar wieder in den Betrieb, über 210 000 Euro behielt er aber für private Zwecke. Als ihm bewusst wurde, dass der Betrieb Steuerschulden von 200 000 Euro hat, meldete er sich beim Finanzamt und begann die Ratenzahlungen. Ein Jahr lang zahlte der Betrieb monatlich 6000 Euro zurück. Dies wurde aber zu einer starken Belastung und konnte in dem Rahmen nicht weitergeführt werden. Eine Unterbrechung der Ratenzahlung wurde vom Finanzamt nicht bewilligt. So musste die Insolvenz eingeleitet werden, und der Angeklagte befürchtete, dass nun seine Veruntreuung ans Licht kommen könnte. Um ein Steuerstrafverfahren zu vermeiden, zeigte sich der Ahlener am 21.11.2005 selbst an. Das Geständnis sei entscheidend für sein Strafmaß gewesen, erklärte der Richter bei der Urteilsverkündung. Für ihn sprach auch, dass er bis dahin noch keine Eintragungen im Strafregister hatte und sich von Anfang an bemühte, Wiedergutmachung zu leisten. *564) Der nächste Fall: ... wieder mal Lustreisen ... , ... wie bei Volkswagen ... , ... kommt nicht aus der Mode ... , ... Wo war die Staatsgewalt ? ... Tatort: Mindener Rat , CDU , SPD, FDP, MI, GRÜNE Mindener Tageblatt online am 30.08.2008: Die Kölner Kripo und Staatsanwaltschaft nahmen Ermittlungen gegen Mitglieder des Mindener Rates wegen Vorteilsannahme durch einen Amtsträger und Untreue auf. Hintergrund: sogenannte "Lustreisen" auf Einladung von Energieversorgern Betroffen sollen insgesamt acht Ratsmitglieder aus allen fünf Ratsfraktionen sein, wie die Vorsitzenden und Sprecher von SPD, CDU, Mindener Initiative (MI), Bündnisgrünen und FDP auf MT-Anfrage bestätigt haben sollen. Es soll um die Teilnahme an insgesamt drei Fortbildungsreisen nach Hamburg, Amsterdam und Wolfsburg in den Jahren 2001, 2003 und 2005 gegangen sein, wobei die Reise in die Elbemetropole bereits verjährt sei. Die acht Mindener Stadtverordneten gehören in die Reihe von bundesweit mehr als 700 Kommunalpolitikern, bei denen die Kölner Ermittler wegen der Teilnahme an "Lustreisen" nachhakten. Die Bandbreite solcher Fortbildungsreisen scheint allerdings sehr umfangreich. Während sich im Rheinland Lokalpolitiker auf Einladung der Energieversorger Eon und RWE mit ihren Ehefrauen unter anderem zu einer Energiefachtagung nach Rom aufmachten und sich dort am Tiber in erstklassigen Hotels haben verwöhnen lassen, ging es bei den Mindenern nach MT-Informationen eher provinziell zu. *565) Der nächste Fall wurde weiter oben unter *339) bekannt. Die Staatsanwaltschaft München erhob gegen Heidrun S., Gründerin des Vereins "Kinder in Not", Anklage wegen des Verdachts auf Veruntreuung von Spendengeld in Millionenhöhe. Hamburger Abendblatt online am 30.08.2008: Mit ihren beiden Söhnen und zwei weiteren Beteiligten soll Heidrun S. zwischen 2002 und 2004 mehr als fünf Millionen Euro Spendengeld veruntreut haben, so die Staatsanwaltschaft. Vorwurf: Hunderte Fälle von gewerbsmäßiger Untreue Laut Anklage soll dem Hamburger Verein "Deutsche Gesellschaft Tiere und Natur" ein Schaden von 1,9 Millionen Euro entstanden sein. Diesen Verein soll die Familie S. in den 90er-Jahren gegründet haben. Dem Münchener Verein "Kinder in Not", der 1985 gegründet wurde, soll laut Anklage ein Schaden von 3,3 Millionen Euro entstanden sein. Der Zweck des Vereins soll offiziell die "Beratung und Betreuung von in Not geratenen Kindern" sein. Der ebenfalls umstrittene und inzwischen in "Gegen Kinder Armut" umbenannte Verein "Kinder in Not" in Bardowick , soll mit dem Münchner Verein nichts zu tun haben. *566) Der nächste Fall: Tatort: Greiz , Kreiskrankenhaus GmbH Ostthüringer Zeitung online am 01.09.2008: Die Staatsanwaltschaft in Erfurt nahm Ermittlungen (Aktenzeichen 541 Js 727/08) gegen Hans Georg Hunger, den Geschäftsführer der Greizer Kreiskrankenhaus GmbH, wegen des Verdachts der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, auf. Auf Anordnung des Amtsgerichtes Erfurt sollen am 12.06.2008 im Rahmen dieser Untersuchung die Geschäftsräume von vier Firmen, darunter offensichtlich auch Diensträume des Kreiskrankenhauses Greiz, und eine Privatwohnung durchsucht worden sein. Als Gegenleistung für den Abschluss verschiedener Kauf- und Dienstleistungsverträge, so der Verdacht, soll Hans Georg Hunger im Gegenzug Berater- und/oder Gutachterverträge erhalten haben. *567) Der nächste Fall: ... selbst gutmütige Erlasser und Erlasserin werden betrogen ... , ... ist das Störung der Totenruhe mittels Selbstbereicherung an Toten ? ... Tatort: Stadtverwaltung / Bezirksregierung , Zehlendorf Der Tagesspiegel online am 01.09.2008: Herr und Frau Mehnert vererbten ihr Haus samt riesigem Grundstück dem Bezirk Zehlendorf. Ihre Immobilie sollte ausschließlich gemeinnützig genutzt werden, verfügte das Ehepaar - doch der Bezirk wollte den dort seit 1988 existierenden Kindergarten vom Gerichtsvollzieher räumen lassen. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts in dem Grundstücksverkauf auf, auch ein Gutachter wurde in die Ermittlungen verwickelt. Obwohl Herr Mehnert die beiden Flurstücke seines Grundstücks eigens im Grundbuch hatte verschmelzen lassen, um sicherzustellen, dass der 1600 Quadratmeter große Garten als Ganzes erhalten bleibt, teilte der Bezirk das Grundstück wieder und verkaufte den 606 Quadratmeter großen Obstgarten 2006 an einen Nachbarn. Zuvor hatte der Bezirk das Testament neu interpretiert. Die soziale Bindung sei entfallen, der Wille des Erblassers untergegangen, so der Befund. Auf den Willen der Witwe komme es nicht an. Der Nachbar Olaf S. bekam das Grundstück obendrein zum Schnäppchenpreis - es wurde nach Angaben des Elternvereins der Kita rund 100 000 Euro unter Wert verkauft. Der Verein als Mieter der Räume und des Gartens wurde vom Verkauf nicht einmal informiert. Für Olaf S., einen Mann aus der Filmbranche, war der Kauf die Rettung. Er hatte sein eigenes Grundstück nach Angaben der Finanzverwaltung viel intensiver als zulässig bebaut - der Kita-Verein erhebt den Vorwurf, dies sei offenbar mit Duldung des Zehlendorfer Baustadtrats Uwe Stäglin (SPD) geschehen. Nun gab es zwei Möglichkeiten: Abriss oder Zukauf von Land. Mit dem Zukauf des Obstgartens konnte S. das Verhältnis von bebauter und nicht bebauter Fläche wenigstens annähernd legalisieren. „Es ist unglaublich, mit welcher Energie Stadtrat Stäglin den Grundstücksbesitzer S. untersützt“, sagt Percy McLean, Verwaltungsrichter und Vorstandsmitglied im Verein „Weg der Mitte“, der die Kita betreibt. Selbst das Wertgutachten war mit dem Bezirk abgesprochen, bestätigte später die Senatsfinanzverwaltung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen wegen Korruptionsverdachts in dem Grundstücksverkauf sowohl gegen S. als auch gegen den Wertgutachter. Die angedrohte Räumung aber konnte die Kita trotz aller Ungereimtheiten nicht abwenden. Der Bezirk klagte und gewann (zunächst) im Juli 2008 vor dem Landgericht. *568) Der nächste Fall: Tatort: Verein Deniz Feneri Frankfurter Rundschau online am 01.09.2008: 204 in Deutschland lebenden Türken sollen zwischen 2002 und 2007 Geld an den Verein Deniz Feneri gespendet haben. Damit, so dachten sie, werde Not leidenden Muslimen in aller Welt geholfen. Doch ein großer Teil des Geldes kam nie bei den Betroffenen an, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Daher der Vorwurf: Betrug und Untreue Drei türkischstämmige Männer mussten auf der Anklagebank Platz nehmen. Die Angeklagten sagten aus. Der einstige Vorsitzende gibt zu, Geld abgezweigt zu haben. Das Spendenaufkommen sei so überwältigend gewesen, dass es die für die Hilfsprojekte nötige Summe überstiegen habe. Deshalb habe er zusammen mit den Mittätern das überschüssige Geld abgehoben und angelegt. Allerdings nur, um die Gewinne aus den Investments mitzunehmen. Die Einlagen in die Firmen habe er später an den Verein zurückzahlen wollen. Sie alle waren hohe Funktionäre bei Deniz Feneri; der Hauptangeklagte, ein 45 Jahre alter Mann mit deutscher und türkischer Staatsbürgerschaft, war sogar Geschäftsführer der deutschen Sektion des Vereins, dessen Name übersetzt "Leuchtturm" bedeutet. Fast 19 Millionen Euro an Spendengeld sollen sie innerhalb von fünf Jahren unterschlagen haben. In der Werbung für Deniz Feneri, die vor allem im europaweit zu empfangenden türkischen Fernsehsender Euro 7 lief, hörten sich die Aktivitäten des Vereins richtig gut an. Die in Frankfurt gegründete deutsche Sektion unterstütze etwa Erdbebenopfer in Pakistan, bezahle jungen Muslimen in aller Welt ihr Studium, komme nach Unfällen für Krankenhauskosten auf und finanziere sogar Beschneidungen von Jungen. Die Fernsehzuschauer schienen jedenfalls begeistert zu sein und spendeten. Schnell wurde vor der 26. Strafkammer klar, dass die von Staatsanwältin Lotz vorgetragenen Namen nur die Spitze des Eisbergs waren. Insgesamt gingen 21 000 Spenden ein, wie der Vorsitzende Richter Jochen Müller sagte Rund 41 Millionen Euro sollen zusammengekommen sein. Von einem Großteil des Geldes wurde tatsächlich Bedürftigen geholfen. Doch mindestens 18,5 Millionen Euro sollen die Funktionäre in bar abgehoben und zunächst in die Türkei geschafft haben. Dort investierten die Vereinsoberen offenbar in Firmen, die sie teilweise selbst gegründet hatten. So erwarben sie Immobilien, gründeten einen Taxibetrieb und ersteigerten ein Fährschiff, das zwischen Italien und der Türkei fahren sollte. Insbesondere wegen der Vielzahl der Geschädigten drohte der Strafkammer zunächst ein Mammutverfahren. Die Beweisstücke füllen bereits jetzt 200 Aktenordner, vorsichtshalber hatten die Richter den Prozess bis Weihnachten 2008 terminiert, aber es deutete sich an, dass das Verfahren doch erheblich schneller zu Ende gehen könnte als befürchtet. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten eine Absprache getroffen, sagt Vorsitzender Müller: Die Angeklagten legen umfassende Geständnisse ab, so dass viele Zeugen nicht zu kommen brauchen. Dafür sollen ihre Strafen verhältnismäßig niedrig ausfallen. Der Hauptangeklagte soll sechs Jahre Freiheitsstrafe bekommen, seine beiden Mittäter drei Jahre beziehungsweise eine Bewährungsstrafe. Weitere Verfahren, etwa wegen Steuerdelikten, will die Staatsanwaltschaft im Rahmen des Deals einstellen. 569) Der nächste Fall: ... nicht nur Beamte einer Stadtverwaltung bereicherten sich selbst ... , ... auch die Beschäftigten griffen in die Kassen ... Tatort: Preetz , Stadtverwaltung Kieler Nachrichten online am 02.09.2008: Aus der Stadtkasse sollen sich zwei Mitarbeiter der Preetzer Stadtverwaltung bedient haben, - und zwar für priate Zwecke - Schaden ca. 18000 Euro Der Vorwurf: Unterschlagung und Untreue Die beiden sollen den Schaden beglichen haben. Die Folge dennoch: Einer der Beschäftigten soll die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:14p4f0gz]fristlose Kündigung[/url:14p4f0gz] erhalten haben, dem anderen sei „die Führung der Dienstgeschäfte untersagt“ worden. Wegen Unterschlagung und Untreue seien strafrechtliche und disziplinarische Ermittlungen erfolgt. Aufgeflogen soll der Griff bei einer unvermuteten Kassenprüfung, die das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön routinemäßig bei Gemeinden und Städten ansetzt haben soll. Beim Vergleich der Soll-Bargeldbestände mit den tatsächlich vorhandenen Barmitteln sollen die Prüfer einen Fehlbestand von 11100 Euro festgestellt haben: Die beiden in der Stadtkasse beschäftigten langjährigen Rathaus-Mitarbeiter hätten diese Differenz mit Geldentnahmen für private Zwecke erklärt, für die sie auch Belege hinterlassen haben sollen. Bei nachfolgenden vertiefenden verwaltungsinternen Kontrollen hätten sich weitere Unregelmäßigkeiten heraus gestellt - unterm Strich ein Fehlbetrag von insgesamt rund 17700 Euro. *570) Der nächste Fall: ... wieder überversorgte Beamte ... , ... wieder Beschäftigte in relativ sicheren Posten ... Tatort: Regierungspräsidium Darmstadt , Bahnunternehmen DB Regio AG EchoOnline am 02.09.2008: Wegen Vorteilsannahme und Bestechung hat die Darmstädter Staatsanwaltschaft gegen zwei Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP) und drei Beschäftigte des Bahnunternehmens DB Regio AG ermittlungen aufgenmmen. Ein 59 Jahre alter Leitender Regierungsdirektor und ein 50 Jahre alter Oberamtsrat, die dienstlich mit Bahnangelegenheiten befasst seien, hätten jahrelang ohne Wissen ihres Dienstherrn Jahreskarten für die erste Klasse der Bahn erhalten. Der Wert einer solchen Jahreskarte betrage aktuell 5900 Euro. Sie hätten die Karten für dienstliche, aber auch für private Reisen genutzt. Gegen die beiden RP-Mitarbeiter wurde Haftbefehl erlassen, der aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde. Gegen die drei Beschäftigten der DB Regio AG wurde ermittelt, weil sie die RP-Bediensteten möglicherweise mit den Jahreskarten bestochen haben sollen, damit sie Entscheidungen zu Gunsten der Bahn bei Planfeststellungsbescheiden und Fahrpreisen treffen. Selbst wenn es für solche Entscheidungen einen Ermessungsspielraum gebe, hätten sie die Karten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht annehmen dürfen. *571) Und wann ist Ende mit der Korruption ? Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.businessportal24.com/de/Mobbing_Unternehmen_316167.html:26biyzev]Businessportal24 online am 12.08.2008[/url:26biyzev] Etwa drei Viertel der deutschen Arbeitnehmer hat schon einmal direkte oder indirekte Erfahrungen mit Mobbing am Arbeitsplatz gemacht. Dies soll eine Umfrage unter den Lesern des Meinungsportals für Arbeitgeber-Bewertungen JOBvoting gegeben haben. Auswertung: Tägliches Mobbing: 28% der Arbeitnehmer Dies kann entweder unmittelbar sie selbst betreffen oder aber sie erleben es bei anderen Kollegen, die von Mobbing betroffen sind. Nicht Tägliches Mobbing: 22% der Arbeitnehmer Es käme zwar nicht täglich zu Mobbingfällen an ihren Arbeitsplätzen, aber sie müssten immerhin desöfteren solches Fehlverhalten beobachten Mobbing nur sehr selten: 14% Arbeitnehmer Erfahrungen mit Mobbing in der Vergangenheit gesammelt: 3% der Arbeitnehmer Überhaupt kein Mobbing: 18% der Arbeitnehmer Diese Gruppe hätte noch nie Probleme mit Mobbing am Arbeitplatz gehabt. Noch nicht gearbeitet oder keine Angaben: 5% der Befragten Dieses Ergebnis decke sich mit Studien anderer Institute, wonach Mobbing in deutschen Betrieben weit verbreitet ist. Direkt betroffen sind demnach etwa drei bis neun Prozent der Beschäftigten im erwerbsfähigen Alter. Als Mobbing begünstigende Faktoren wurden Mängel in der Arbeits- und Betriebsorganisation aufgedeckt. Hier müssen Personalleiter und Manager ansetzen, um Mobbing bereits an der Wurzel zu bekämpfen. Anmerkung: Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:26biyzev]Bulling[/url:26biyzev], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:26biyzev]Korruption[/url:26biyzev], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:26biyzev]Arbeitsschutz[/url:26biyzev] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Das sich einzelne Bundestagsabgeordnete öffentlich gegen Mobbing äusserten, ist nichts Neues. Vielmehr fehlt es an der parteilichen übergreifenden Durchschlagskraft, dass Mobbing in Deutschland elemeniert werden kann. Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:3k7gafk4]Bulling[/url:3k7gafk4], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:3k7gafk4]Korruption[/url:3k7gafk4], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:3k7gafk4]Arbeitsschutz[/url:3k7gafk4] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass Mobbing-Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | [quote:vhsj8wp0][url=http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?sid=si9oqk4d5jjmcemaqormfh5o25&em_cnt=1140495:vhsj8wp0]Volksstimme online am 19.08.2008:[/url:vhsj8wp0] [/quote:vhsj8wp0] Anfang August 2008 hatte Doppstadt neun Arbeitnehmern wegen "Arbeitszeitbetrugs" gekündigt. Dabei hatte das Unternehmen Detektive eingesetzt. Der amtierende Betriebsrat soll seit Monaten Zielscheibe der Kritik seitens der Unternehmensleitung und der Initiative Pro Doppstadt sein. Zwei Anträge auf Amtsenthebung sollen beim Arbeitsgericht Magdeburg eingereicht worden sein. Nicht betroffen von der fristlosen Kündigung sind die beiden Betriebsratsmitglieder, die nicht am Anhörungsverfahren teilgenommen hatten. Es folgte die zweite Kündigungswelle ! Fristlose Kündigung ! Betroffen: weitere sieben Mitarbeiter , incl. Mitglieder des Betriebsrats Die betroffenen Mitarbeiter hatten im Rahmen einer gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung zu Vorwürfen gegen zuvor bereits fristlos gekündigte neun Arbeitnehmer Stellung genommen und dort das Vorgehen der Firmenleitung als "aktives Mobbing" und "initiiert" bezeichnet. Dies wurde von der Unternehmensleitung in einer Pressemitteilung als "Beleidigung" und "Verunglimpfung" gewertet. Den Mitarbeitern wurde Hausverbot erteilt. Für ihre Betriebsratstätigkeit erhielten sie eine Ausnahmegenehmigung, die ihnen das Betreten des Firmengeländes erlaubt. Gruss Tom |
| Tom | Die STASI-Richtline 1/76 erfreute sich in Deutschland bei Mobbern hoher Beliebtheit. Selten wurde über das Thema [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Private_Krankenversicherung_Vergleich:1oj93yn5]Private Krankenversicherung Vergleich[/url:1oj93yn5] richtig informiert! Diese Richtlinie gleicht zuvor genannten „mobbingtypischen Handlungen“ , welche von Arbeitgebern mittels Verrichtungsgehilfen und Erfüllungsgehilfen als Mobber gegen Mobbing-Opfer durchgeführt wurden, um die Mobbing-Opfer zur Aufgabe des Arbeitsverhältnisses zu nötigen. Jeder Arbeitgeber, der solch „mobbingtypischen Handlungen“ an Mobbing-Opfern durchführen lässt, lehnt sich damit häufig gänzlich unbewusst an die geheime Verschlusssache des MfS 008 Nr. 100 76 an, welche als STASI-Richtline 1/76 in Deutschland bekannt wurde. Der Ministerrat DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK, vertreten durch das Ministerium für Staatssicherheit hatte diese STASI-Richtlinie 1/76 im Januar 1976 erlassen. Die Richtlinie Nr. 1 / 76 diente zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV). In Deutschland verbreitete sich neben den „mobbingtypischen Handlungen“ zunehmend der Einsatz von Stasi-Methoden. Ein Beispiel [url=http://forum.mobbing-gegner.de/hier-wird-gemobbt/lidl-niedersachsischen-helmstedt-t931.html:1oj93yn5]hier,[/url:1oj93yn5] Hatten die Arbeitgeber aus dem Auszug aus der Richtlinie Nr. 1/76 des Ministerium für Staatssicherheit der DDR (GDR) , Geheime Verschlußsache MfS 008 Nr.100 76, etwa „gelernt“ ? Die Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung: Zielstellung und Anwendungsbereiche von Maßnahmen der Zersetzung: Maßnahmen der Zersetzung sind auf das Hervorrufen sowie die Ausnutzung und Verstärkung solcher Widersprüche bzw. Differenzen zwischen feindlich-negativen Kräften zu richten, durch die sie ersplittert, gelähmt, desorganisiert und isoliert und ihre feindlich-negativen Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend verhindert, wesentlich eingeschränkt oder gänzlich unterbunden werden. In Abhängigkeit von der konkreten Lage unter feindlich-negativen Kräften ist auf die Einstellung bestimmter Personen, bei denen Anknüpfungspunkte vorhanden sind, dahingehend einzuwirken, dass sie ihre feindlich- negative Positionen aufgeben und eine weitere positive Beeinflussung möglich ist. Zersetzungsmaßnahmen können sich sowohl gegen Gruppen, Gruppierungen und Organisationen als auch gegen einzelne Personen richten und als relativ selbständige Art des Abschlusses Operativer Vorgänge oder im Zusammenhang mit anderen Abschlussarten angewandt werden. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, dass bei politischoperativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Formen, Mittel und Methoden der Zersetzung: Die Festlegung der durchzuführenden Zersetzungsmaßnahmen hat auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorgangs, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Person und in Abhängigkeit von der jeweils zu erreichenden Zielstellung zu erfolgen. Bewährte anzuwendende Formen der Zersetzung sind: - systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben; - systematischer Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen; - zielstrebige Untergrabung von Überzeugungen im Zusammenhang mit bestimmten Idealen, Vorbildern usw. und die Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen Perspektive; - Erzeugen von Misstrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen; - Erzeugen bzw. Ausnutzen und Verstärken von Rivalitäten innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen durch zielgerichtete Ausnutzung persönlicher Schwächen einzelner Mitglieder; - Beschäftigung von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen mit ihren internen Problemen mit dem Ziel der Einschränkung feindlich-negativer Handlungen; - Örtliches und zeitliches Unterbinden bzw. Einschränken der gegenseitigen Beziehungen der Mitglieder einer Gruppe, Gruppierung oder Organisation auf der Grundlage geltender gesetzlicher Bestimmungen, z.B. durch Arbeitsplatzbindungen, Zuweisung örtlich entfernt liegender Arbeitsplätze usw. Bei der Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen sind vorrangig zuverlässige, bewährte, für die Lösung dieser Aufgabe geeignete IM einzusetzen. Bewährte Mittel und Methoden der Zersetzung sind: - das Heranführen bzw. der Einsatz von IM, legendiert als Kuriere der Zentrale, Vertrauenspersonen des Leiters der Gruppe, übergeordnete Personen, Beauftragte von zuständigen Stellen aus dem Operationsgebiet, andere Verbindungspersonen usw.; - die Verwendung anonymer und pseudonymer Briefe, Telegramme, Telefonanrufe usw.; compromittierender Fotos, z.B. von stattgefundenen oder vorgetäuschten Begegnungen; - die gezielte Verbreitung von Gerüchten über bestimmte Personen einer Gruppe, Gruppierung oder Organisation; - gezielte Indiskretionen bzw. das Vortäuschen einer Dekonspiration von Abwehrmaßnahmen (seitens des Arbeitgebers) - die Vorladung von Personen zu staatlichen Dienststellen oder gesellschaftlichen Organisationen mit glaubhafter oder unglaubhafter Begründung. Diese Mittel und Methoden sind entsprechend den konkreten Bedingungen des jeweiligen Operativen Vorgangs schöpferisch und differenziert anzuwenden, auszubauen und weiterzuentwickeln. Das Vorgehen bei der Ausarbeitung und Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen Voraussetzung und Grundlage für die Ausarbeitung wirksamer Zersetzungsmaßnahmen ist die gründliche Analyse des Operativen Vorgangs, insbesondere zur Herausarbeitung geeigneter Widersprüche, Differenzen bzw. von kompromittierendem Material. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse hat die exakte Festlegung der konkreten Zielstellung der Zersetzung zu erfolgen. Entsprechend der festgelegten Zielstellung hat die gründliche Vorbereitung und Planung der Zersetzungsmaßnahmen zu erfolgen. In der Vorbereitung sind – soweit notwendig – unter Wahrung der Konspiration die zur Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorgangs eingesetzten bzw. einzusetzenden IM einzubeziehen. Die Pläne zur Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen bedürfen der Bestätigung durch den Leiter der jeweiligen Haupt-/selbständigen Abteilung bzw. Bezirksverwaltung/Verwaltung. Pläne zur Durchführung von Zersetzungsmaßnahmen gegen Organisationen, Gruppen, Gruppierungen oder einzelne Personen im Operationsgebiet, Personen in bedeutsamen zentralen gesellschaftlichen Positionen bzw. mit internationalem oder Masseneinfluß, sowie in anderen politisch-operativ besonders bedeutsamen Fällen sind mir bzw. meinem jeweils zuständigen Stellvertreter zur Bestätigung vorzulegen. Die Durchführung der Zersetzungsmaßnahmen ist einheitlich und straff zu leiten. Dazu gehört die ständige inoffizielle Kontrolle ihrer Ergebnisse und Wirkung. Die Ergebnisse sind exakt zu dokumentieren. Entsprechend der politisch-operativen Notwendigkeit sind weitere politisch-operative Kontrollmaßnahmen festzulegen und durchzuführen. Auszug aus: Richtlinie Nr. 1/76 des Ministerium für Staatssicherheit der DDR (GDR) Geheime Verschlußsache MfS 008 Nr.100 76 Anmerkung: Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:1oj93yn5]Bossing[/url:1oj93yn5], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:1oj93yn5]Korruption[/url:1oj93yn5], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:1oj93yn5]Arbeitsschutz[/url:1oj93yn5] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | Teil 11 ist zu Ende ... , ... es folgt Teil 12 Die Staatsanwaltschaften waren fleisig. Leider hätte das Personal noch mehr aufgestockt werden müssen. Es gab zu viele Fälle, die nicht aufgefallen waren. Das lag auch daran, dass bundesweit sehr aufwendige Verfahren zu führen waren. Und das lag daran, dass in der Vergangangenheit die Könige der Korruption in Deutschland machen konnten was sie wollten , - es fehlte an allen Enden und Kanten an Kontrollen und damit an der Strafverfolgung, - und wenn etwas schnell aufgeklärt werden konnte, dann waren Geständnisse, Teilgeständnisse, und Deals mit Staatsanwaltschaften und den Strafgerichten im Spiel. Und warum sollte die Korruption zurück gehen ? Wenn ohnehin nur Bewährungsstrafen möglich sind, dann hatten die Könige der Korruption allen Grund sich selbst zu bereichern, - immer her mit den Millionen Euros - . Muss ja eh keiner in den Knast ! Der nächste Fall: ... Selbstbereicherung im Sozialamt ... , ... obwohl die Sachbearbeiter einen sicheren Job haben ... ... auf das die Armen noch ämer werden ... Tatort: Hanau , Kreissozialamt Aschaffenburg24 online am 03.09.2008: Ein Mitarbeiter des Hanauer Kreissozialamtes wurde zu drei Jahren auf Bewährung wegen Untreue verurteilt. Der 44-Jährige Sachbearbeiter hatte zwischen 2004 und 2007 in mehr als 200 Fällen Geld an Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld-II-Bezieher gegeben vorbei an allen Formalitäten, - weil manche Leute von der Behörde ungerecht behandelt worden seien und ihre Leistungen gekürzt wurden - . Der Gesamtschaden habe ca. 93.000 Euro betragen. Einer Frau und deren Schwester hatte er aus heimlicher Liebe in zweieinhalb Jahren rund 50.000 Euro zugeschoben. Auf dem PC des Junggesellen wurden schmachtende E-mails der Frau gefunden, die immer mit Geldwünschen endeten. Die Geständigkeit des Angeklagten und die Wiedergutmachung des Schadens haben die Strafe laut Gericht niedrig gehalten. *572) Der nächste Fall: ... die Beihilfe (Zusatzkrankenversicherung für Beamte) abgezockt ... , ... streicht die Beihilfe für überversorgte Beamte ! ... Tatort: Landesverwaltungsamt Berlin , Beihilfestelle Berlin Online am 04.09.2008: In einem Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung, Untreue und Bestechung zum Nachteil des Landesverwaltungsamtes Berlin wurde gegen zwei Frauen Haftbefehl erlassen. Sie sollen seit 2002 über die Abrechnung gefälschter Arztrechnungen einen Schaden von rund 730 000 Euro verursacht haben. Die Ehefrau eines Mitarbeiters des Amtsgerichts Neukölln wurde verdächtigt, die gefälschten Arztbelege im Namen des antragsberechtigten Ehemannes bei der Beihilfestelle des Landesverwaltungsamtes eingereicht zu haben. Die Beihilfestelle sei für die Erstattung der Arztkosten der Landesbediensteten zuständig. Eine Angestellte in der Beihilfestelle soll in Kenntnis der Fälschungen die Auszahlung der Gelder veranlasst haben. Das Geld sollen sich die Beteiligten geteilt haben. Beamte des Landeskriminalamtes durchsuchten die jeweiligen Büros im Amtsgericht Neukölln und in der Beihilfestelle sowie die Privatwohnungen der Beschuldigten im Landkreis Havelland, und sie hätten Beweismaterial sichergestellt. Gegen die beiden Frauen im Alter von 38 und 55 Jahren wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin Haftbefehle unter anderem wegen Bestechung und Bestechlichkeit im besonders schweren Fall erlassen worden. *573) Der nächste Fall: Tatort: Merzig , Rathaus / Kulturamt Saabrücker Zeitung online am 05.09.2008: Der Finanzskandal um die Mitte August 2008 suspendierte Kulturmanagerin Martina Malburg (42) führte zu personellen Konsequenzen im Merziger Rathaus. Oberbürgermeister Alfons Lauer (SPD) teilte mit, dass Frau Malburg unter Weiterzahlung der Bezüge offiziell Ende Dezember 2008 aus städtischen Diensten ausscheide, und so habe sich die Stadt "einvernehmlich" per Aufhebungsvertrag von der Kulturamtschefin, deren Wohnung zuvor von Kripobeamten durchsucht worden war, getrennt. Bei der Durchsuchung, bei der Frau Malburg nicht anwesend gewesen sei, sei Beweismaterial sicher gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen wegen Verdachts der Untreue und der Urkundenfälschung aufgenommen. *574) Der nächste Fall: ... wieder eine Behörde ... , ... aber die hatten wir schon mal ... , ... die sollte doch Korruption in anderen Unternehmen aufdecken ... , ... war aber wohl nicht möglich ... , ... - in den eignen Reihen gab es zu viel zu tun ... , Aber: ... Erst im Jahr 2006 war ein ehemaliger Regierungsdirektor der Bafin wegen Untreue und Bestechlichkeit vom Bonner Landgericht zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Weitere Infos [url=http://forum.mobbing-gegner.de/post1648.html?hilit=Bafin#p1648:1kxf7fom]hier[/url:1kxf7fom]. Tatort: Bonn , Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Kölner Stadtanzeiger online am 05.09.2008: Ein Mitarbeiter der Finanzaufsicht und sein Lebenspartner hatten vor Gericht anzutreten. Der Angeklagte soll Überweisungen von der Bundeskasse auf sein privates Konto oder auf das seines Lebensgefährten veranlasst haben. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat nach bekannt werden der Vorfälle einen 36 Jahre alten Angestellten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angeklagt, weil er etwa 120 000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben soll. In 27 Fällen hat der für Bußgeldsachen zuständige Verwaltungsangestellte laut Anklage zwischen 2003 und 2007 Überweisungen von der Bundeskasse auf seine privaten Konten oder die seines 41 Jahre alten Lebensgefährten angeordnet. Dabei sollen Einzelbeträge zwischen 3000 Euro und 12 500 Euro transferiert worden sein. Ans Licht kam der Schwindel offenbar erst, als bei Überprüfungen auffiel, dass als Empfänger erfundene Namen eingetragen wurden, der tatsächliche Kontoinhaber aber ein Mitarbeiter der Behörde war. Doch nicht nur der 36-Jährige hat anscheinend Geld seines Arbeitgebers veruntreut: Auch der 41 Jahre alte Partner soll laut Staatsanwaltschaft von 2004 bis 2005 als Betriebsbüroleiter bei einer Hotelkette 150 000 Euro für private Zwecke abgezweigt haben. Der Vorwuf: Untreue in 19 Fällen und Beihilfe zur Untreue Er wird neben dem 36-Jährigen auf der Anklagebank im Bonner Landgericht sitzen. *575) Über den nächsten Fall wurde bereits weiter oben unter *367) berichtet. Mehr [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2392.html:1kxf7fom]hier[/url:1kxf7fom]. Endlich die Verurteilung. Hier weitere Informationen zum Urteil. Aachener Zeitung online am 15.09.2008: Der ehemaligen Herzogenrather CDU-Vorsitzende Jürgen Gennen (44) wurde von der Ersten Großen Strafkammer des Aachener Landgerichts zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Mitarbeiter des Kohlscheider Energieversorgers Enwor wurde für schuldig befunden, gewerbsmäßigen Betrug in 39 Fällen zu Lasten der Vorgängergesellschaft Aseag-Energie begangen zu haben. Außerdem ging es bei ihm um Vorteilsnahme in drei Fällen. Mit dem gleichen Strafmaß wurde der Aachener Tiefbauunternehmer Bernd F. (50) bedacht. Nach Auffassung von Richter Arno Bormann haben Gennen und F. von 2002 bis Mitte 2004 gemeinsame Sache gemacht, indem sie sich abgesprochen haben, dass F´s Firma Aufträge zugeschanzt wurden. Zur "Klimapflege" hatte sich F. mit teuren Geschenken erkenntlich gezeigt, etwa einer Couchgarnitur für 9500 Euro. Außerdem, so die Überzeugung der Kammer, wurden Rechnungen für die Demontage von Freileitungsmasten geschrieben, ohne dass konkret Arbeiten ausgeführt wurden. Ein weiterer Angeklagter, der 44-jährige Elektrogroßhändler K. aus Herzogenrath, kam mit einem Jahr und vier Monaten davon, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Er war geständig, Scheinrechnungen an Aseag-Energie geschrieben zu haben. Gennen und F. hätten sich das erschwindelte Geld geteilt. Wegen Fluchtgefahr wurde F. noch im Gerichtssaal festgenommen. Gennen blieb auf freiem Fuß. Die Anwälte kündigte Revision an. *576) Über den nächsten Fall wurde unter *569) weiter oben berichtet. Weitere Informationen [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2401.html:1kxf7fom]hier[/url:1kxf7fom]. Informationen zum Urteil: Handelblatt online am 17.09.2008: Im Prozess um den millionenschweren Spendenskandal beim türkischen Wohltätigkeitsverein "Deniz Feneri" sind Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt worden. Gleichzeitig wurden neue Vorwürfe gegen den höchsten Medienwächter der Türkei erhoben. Der Vorsitzende des Obersten Radio- und Fernsehrats der Türkei (RTÜK), Aykut Zahid Akman, wurde laut Frankfurter Staatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt, weil er im Zusammenhang mit der Veruntreuung von Spenden Geld etwas zu tun gehabt haben soll. Im Frankfurter Prozess verhängte das Landgericht die höchste Strafe gegen den 45 Jahre alten Gründer und späteren Geschäftsführer der deutschen Sektion des Vereins "Deniz Feneri" wegen Veruntreuung von Geldern. Sein 40 Jahre alter Nachfolger erhielt zwei Jahre und neun Monate Haft. Der 44 Jahre alte frühere Buchhalter des Vereins kam mit einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten davon. Hintergrund: Spendenbetrug Mehr als 20000 Einzelspender hatten 41 Mill. Euro gespendet, von denen 16 Mill. verschwanden. Während der Gerichtsverhandlung war wiederholt auch der Name des höchsten Medienwächters der Türkei gefallen. Gegen Akman nahm die Staatsanwaltschaft darüber hinaus auch in einem weiteren Fall Ermittlungen auf. Vorwurf: Pleite einer Baugenossenschaft , Betrug und Insolvenzverschleppung Als Vorstand der früheren Offenbacher und Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft (OFWG) soll Akman zusammen mit 17 weiteren Beschuldigten dafür gesorgt haben, dass Eigenheimzulagen nicht in den Wohnungsbau flossen. Aufgrund von Rückforderungen der Steuerbehörden sei die Baugenossenschaft bankrottgegangen. Die deutsche Abteilung von "Deniz Feneri" nannte Richter Müller "eine Fata Morgana", die nur dem Zweck gedient habe, dem Hauptangeklagten finanzielle Mittel für die Beteiligung an zahlreichen Kapitalgesellschaften zu beschaffen. Der Weg des Geldes habe sich in der Türkei verloren. Mit dem Geld wurde laut Urteil unter anderem die Anschubfinanzierung für den religiös motivierten Fernsehsender "Kanal sieben" besorgt sowie ein Fährschiff in der Ostsee unterhalten. *577) Über den nächsten Fall wurde bereits weiter oben unter *341) berichtet. Weitere Informationen [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2392.html:1kxf7fom]hier[/url:1kxf7fom]. Hier Informationen zum Urteil: Südkurier online am 17.09.2008: Mit einem Geständnis vor dem Landgericht Konstanz erkaufte sich ein ehemaliger Mitarbeiter der Stadtverwaltung Singen die Aussetzung der Strafe auf Bewährung, obwohl der Angeklagte in der ersten Instanz keinerlei Einsicht zeigte. Über einen Deal wurde der 60-Jährige wegen Bestechlichkeit rechtsgültig verurteilt. Der Mann hatte Handwerker auf Kosten der Stadt Singen privat für sich arbeiten lassen. Schon in der ersten Instanz erkannte das Schöffengericht Singen im März 2008 "ein System der Korruption" und im Mittelpunkt den 60-jährigen Angeklagten. Er habe seine berufliche Stellung schamlos ausgenutzt, um sich Sach- und Dienstleistungen von Handwerkern anzueignen. Diese haben dann ihre Unkosten über fingierte Rechnungen an die Stadt wieder geltend gemacht. Diese Rechnungen konnte der Angeklagte in seiner Position in der Bauverwaltung als sachlich richtig zur Zahlung anweisen. Die vor Gericht verhandelten Leistungen hatten einen Gegenwert von rund 15000 Euro. *578) Über den nächsten Fall wurde weiter oben unter *374) [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2392.html:1kxf7fom]hier[/url:1kxf7fom] berichtet. Hier weitere Informationen zum Urteil: DIE WELT online am 18.09.2008: Die Karriere des angeklagten Anwalts Günter Freiherr von Gravenreuth war offensichtlich zerstört, denn die Berufung wurde verworfen, und so wurde der Angeklagte „zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.“ Auf der Zuschauerbank grinsen seine langjährigen Gegner, mühsam unterdrücken sie Jubelschreie. Rund ein halbes Dutzend von ihnen ist an diesem Mittwoch in den Saal 537 des Landgerichtes Berlin gekommen, Menschen aus der Computerszene, die sich mit dem Münchener Rechtsanwalt seit Jahren in den Haaren lagen. Freiherr von Gravenreuth, 60 Jahre alt, bekannt als unnachgiebiger Kämpfer gegen Raubkopierer, vermeintliche Spam-Versender, Produktpiraten und Betreiber von Internetforen, der seine Gegner mit Abmahnungen überzog und dabei horrende Gebühren verlangte. Ein Beispiel, wo Gravenreuth im Berufungsverfahren gegen die drohende Haftstrafe kämpfte, aber keine Entlastung durch Zeugen oder Urkunden bekam. Im Mai 2006 hatte er die Tageszeitung aus Berlin abgemahnt. Sein Vorwurf: Die „taz“ habe ihm ungefragt eine E-Mail zugeschickt, in der sie ihm die Aufnahme in ihren Newsletter-Verteiler anbot. Im anschließenden Rechtsstreit überweist ihm die „taz“ 663,71 Euro. Dann beging Gravenreuth einen Fehler. Er soll die Behauptung gegenüber dem zuständigen Gericht aufgestellt haben, er habe das Geld nicht erhalten. Deswegen beantragte er die Pfändung der Internetadresse „taz.de“. Die Tageszeitung wendete sich daraufhin an den bekannten Medienanwalt Johannes Eisenberg, der Strafanzeige gegen von Gravenreuth stellte - wegen versuchten Betruges. Eine Hausdurchsuchung in Gravenreuths Kanzlei fördert schließlich Kontoauszüge und ein Fax zutage, welche die Zahlungen der „taz“ belegten. Ein zweites Beispiel: Bereits im September 2007 befand ihn deswegen das Amtsgericht Tiergarten für schuldig und verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Auch deswegen, weil Gravenreuth wegen Untreue bereits vorbestraft war. *579) Der nächste Fall: ... erst hilflose Rentner abzocken ... , ... dann aber keinen Treppenlift liefern ... Tatort: Kanal8 online am 18.09.2008: Wegen Betrugs in 109 Fällen sowie Insolvenzverschleppung stand eine 27 Jahre alte Unternehmerin und ihr 31 Jahre alter Ehemann vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Vorwurf der Anklage:Treppenlifte für Senioren verkauft, aber nie geliefert zu haben, Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit und vorsätzlicher Bankrott Die Kunden mussten die Lifte jedoch im Voraus bezahlen. Ihnen entstand ein Schaden von 564 000 Euro. Auch einen Auftrag über knapp 259 000 Euro für Fernsehwerbung bezahlten die beiden demnach nicht. *580) Der nächste Fall: ... gleich verurteilt ... Tatort: Landau Rhein Zeitung online am 19.09.2008: Eine frühere Sachbearbeiterin eines Landauer Vereins für Aus- und Weiterbildung muss wegen Veruntreuung von Geldern im großen Stil drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Landau verurteilte die 43-Jährige wegen Untreue in mehreren hundert Fällen. Die Frau hatte gestanden, den Verein um mehr als 400000 Euro geprellt zu haben. *581) Der nächste Fall: ... u. a. wollte ein 55 Jahre alter Angestellter des Finanzamtes mehr als seinen sicheren Job ... , ... und die sichere Rente schon in zeitlicher Sichtweite ... Tatort: Spielbank Hannover N-TV online am 10.09.2008: Mit einem ausgeklügelten Plan wollten Mitarbeiter des Casinos und ein Angestellter des Finanzamtes Hannover selbst zu den Gewinnern gehören. Der Hauptangeklagte hatte bereits in den polizeilichen Vernehmungen eingeräumt, die Kasse geöffnet zu haben und an den erschlichenen Gewinnen beteiligt gewesen zu sein. Gut drei Jahre nach dem Skandal um manipulierte Automaten in der Spielbank Hannover mussten 14 Männer vor dem Landgericht Hildesheim auf der Anklagebank Platz behmen. Der Vorwurf: schwerer Bandendiebstahl, Bestechlichkeit, Bestechung und Untreue in 216 Fällen Der Betrug sei nur mit Hilfe des 55 Jahre alten Angestellten des Finanzamtes möglich gewesen. Der Finanzangestellte, der vom Land beauftragt war, das Kontrollsystem zu überwachen, habe sich durch die Verletzung seiner Dienstpflicht erhebliche Vorteile verschafft. Er zeichnete fingierte Auszahlungsbelege ab. Zu Beginn des Betrugs im März 2003 begnügte sich die Bande noch mit monatlichen Beträgen von rund 3000 Euro, wobei jeweils der größte Anteil an den Angestellten des Finanzamtes ging. Anschließend wurden die Betrüger laut Anklage immer gieriger und griffen hemmungsloser in die Kasse. Den Gesamtschaden bezifferte die Anklage auf 273.000 Euro. Erst im Spätsommer 2005 flogen die Betrügereien auf. Beim Abgleich der Spielprotokolle mit den Videoüberwachungen in dem Spielsaal waren Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Sowohl den Mitarbeitern des Casinos als auch dem Angestellten des Finanzamtes wurde gekündigt. *582) Der nächste Fall: ... immer wieder Neuruppin ... , ... auffällig häufig ... , ... : Neuruppin wird Korruptin ... Tatort: Neuruppin , Stadtwerke DIE WELT online am 19.09.2008: Wegen des Verdachts der besonders schweren Untreue in 113 Fällen hatte der frühere Neuruppiner Stadtwerke- Chef, Dietmar Lenz, vor dem Gericht Termine, die er in seinen Terminkalender einzutragen hatte. Der 52- Jährige soll jahrelang ohne Rechtsgrundlage und "in wirtschaftlich nicht mehr vertretbarer Höhe" den Sportverein MSV Neuruppin gesponsert und dabei private, wirtschaftliche und lokalpolitische Interessen vermengt haben. Der Angeklagte war damals Vizepräsident des Vereins. Nach Angaben des Neuruppiner Landgerichts soll es bei den Untreue-Vorwürfen um fast eine Million Euro gegangen sein. *583) Der nächste Fall: ... selbst Traditionsunternehmen wurden von der Korruption nicht verschont ... , ... aber das wurde bereits bei Volkswagen und bei Siemens und bei BMW bekannt ... , ... waren da nicht noch mehr ? ... Tatort: Büro-Dienstleister Triumph-Adler (Bremen) Financial Times Deutschland online am 19.09.2008: Der Büro-Dienstleister Triumph-Adler (TA) hat nach angeblich kriminellen Machenschaften von Führungskräften seine Gewinnprognose halbiert. Eine Gruppe von Führungskräften und Mitarbeitern der TA Norddeutschland GmbH (Bremen) habe versucht, "auf rechtswidrige Weise und mit kriminellen Mitteln eine Konkurrenzgesellschaft aufzubauen und in großem Umfang Kunden abzuwerben". Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sollen die Aktionen bereits im Frühjahr/Sommer 2007 begonnen haben. Der Schaden: 4.000.000,-- Euro Der Verdacht: Untreue und Beihilfe , Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Im Zusammenhang mit der TA Norddeutschland GmbH seien straf- und zivilrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Die Behörden hätten Wohnungen durchsucht und Material beschlagnahmt. Die Geschäfte der Regionalgesellschaft seien erheblich beeinträchtigt, Umsatz und Ergebnis würden deutlich niedriger ausfallen als geplant. Der Vorstand beabsichtige angesichts der Gesamtsituation, geplante Kostensenkungsmaßnahmen zu beschleunigen. Die Staatsanwaltschaft Bremen hat Ermittlungen gegen neun Beschuldigte aufgenommen. Dabei gehe es in vier Fällen um den Verdacht der Untreue und in drei Fällen um Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. In zwei weiteren Fällen werde wegen Beihilfe ermittelt. Bei den Machenschaften seien insgesamt etwa 15 Beschäftigte aktiv gewesen. Mitgewirkt hätten dabei insbesondere zwei frühere Niederlassungsleiter und ein ehemaliger Geschäftsführer. Sie hätten während ihrer Tätigkeit für TA ein neues Unternehmen aufgebaut, Kunden abgeworben und dann gekündigt. Aufgefallen waren die Unregelmäßigkeiten vor allem im Juli 2008 und im August 2008 durch vermehrte Vertragsauflösungen von Kunden und Kündigungen von Mitarbeitern. An einem Standort sei das Geschäft gleichsam zum Erliegen gekommen. Interne Untersuchungen hätten den Verdacht bestätigt, daraufhin sei Strafanzeige gestellt worden. *584) Im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t498.html:1kxf7fom]Teil I[/url:1kxf7fom] wurde bereits über den Fall unter *197) berichtet. Es ging um falsche Abrechnungen und manipulierte Stundenzettel, mit denen zu Unrecht öffentliche Fördergelder für das UWZ eingetrieben worden sein sollen. Ende November 2007 soll die HWK den UWZ-Leiter und einen seiner verantwortlichen Mitarbeiter fristlos gekündigt haben. Hier weitere Ergänzungen zum Umweltzentrum (UWZ) und der Handwerkskammer HWK in Trier: Volksfreund online am 22.09.2008: Die für Wirtschaftskriminalität zuständigen Koblenzer Staatsanwälte hatten ein Ermittlungsverfahren gegen HWK-Hauptgeschäftsführer Kocks und seinen Stellvertreter Adams eingeleitet. Eine anonyme Anzeigen habe zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geführt. Der Verdacht: Subventionsbetrug Die Ermittlungen liefen weiter. *585) Der nächste Fall: ... schön abgezockt ... , ... leider aufgefallen ... , ... und die Rente war nicht mehr so weit ... Tatort: Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm Ostseezeitung online am 22.09.2008: Im Prozess ging es um den Millionenbetrug bei der Sanierung des Kempinski Grand Hotels in Heiligendamm, wobei ein 57-jähriger ehemaliger Geschäftsführer der Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm angeklagt wurde. Der Vorwurf: Untreue, Betrug und Bestechlichkeit Angeklagt wurden insgesamt drei Männer, der 57-Jährige und zwei Mitglieder einer Düsseldorfer Architekten-Gemeinschaft. Die Männer sollen die Investoren-Gruppe Fundus zwischen 1996 und 1998 um umgerechnet ca. 9.000.000, -- Euro betrogen haben. Laut Anklage wurden Rechnungen der Architekten auf Veranlassung des heute 57-Jährigen trotz nicht erbrachter Leistungen bezahlt. Anfang 1999 war dies aufgeflogen und Anzeige erstattet worden. Der Großteil des Geldes blieb verschwunden. Der Anklage zufolge flossen rund 1,5 Million Euro in bar oder in Form von Geschenken an den Geschäftsführer. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat heute einer der beiden Angeklagten aus der Architektengemeinschaft die Bestechungs-Vorwürfe im wesentlichen bestätigt. Das Verfahren gegen die beiden Angeklagten aus der Architektengemeinschaft stand vor der Fortsetzung. *586) Weiter oben unter *220) wurde über den Fall Babcock und Lederer berichtet. Es ging um Lederer. Der war 1997 als Sanierer zum Maschinenbaukonzern Babcock Borsig gekommen. 2002 ließ der Honorarprofessor den Konzern mit seinen 300 Teilgesellschaften im Stich. Lederer gab den Chefposten bei Babcock ab und wechselte dafür auf den Chefsessel der Kieler Werft HDW, die er zuvor mehrheitlich an den US-Investor One Equity Partners verkauft hatte, was den Oberhausener Konzern wohl restlos erledigte. Babcock konnte schlagartig nicht mehr auf Geld der profitablen Werft zurückgreifen. "Ich hatte die Wahl und habe mich für den Spaß entschieden", sagte der damals 54-Jährige zum Wechsel vom sinkenden Babcock-Schiff zum gewinnträchtigen U-Boot-Bauer. "Lederer hat die Interessen des Konzerns verkauft, um seine eigene Haut zu retten", lautete dagegen damals die öffentliche Meinung in Oberhausen. Das Verfahren gegen Lederers früheren Mitangeschuldigten, den TUI-Vorstand Rainer Feuerhake, wurde gegen eine inzwischen erfüllte Geldauflage von 750 000 Euro eingestellt. Hier die Verurteilung … DIE WELT online am 23.09.2008: Sechs Jahre nach der spektakulären Pleite der Babcock Borsig AG wurde der frühere Vorstandschef Klaus Lederer wegen Insolvenzverschleppung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht Duisburg verhängte zudem eine Geldauflage von 250 000 Euro. Auch muss der 60-Jährige in seiner Wahlheimat Florida 1000 Arbeitsstunden für eine Hurrikan-Hilfe leisten. Lederer hatte die Insolvenzverschleppung zu Beginn des Prozesses gestanden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Ex-Manager die Insolvenz der Babcock Borsig AG im Jahr 2002 vorsätzlich um ein halbes Jahr verzögert hat. Lederer hatte laut Anklage umfassende Kenntnisse, dass das Unternehmen spätestens seit 31. Januar 2002 zahlungsunfähig war. Dennoch habe er mit weiteren Verantwortlichen beschlossen, die Gesellschaft weiter zu betreiben. Er habe unbeschadet aus dem Vorstand ausscheiden wollen, um ein anderes Unternehmen leiten zu können. Babcock stellte erst im Juli 2002 Insolvenzantrag. Er habe zu diesem Zeitpunkt auch gewusst, dass größere Zuflüsse an liquiden Mitteln nicht zu erwarten seien. Daher räume er "einen formalen Verstoß" ein. Allerdings sei er der Überzeugung gewesen, wirtschaftlich sinnvoll gehandelt zu haben, betonte er weiter. Er habe die Vernichtung von Vermögenswerten verhindern wollen. In seiner Aussage erklärte Lederer zudem, dass er die Insolvenz der Babcock Borsig AG ausgesprochen bedauere und sich mit allen Kräften für eine Sanierung eingesetzt habe. Bei seinem Eintritt ins Unternehmen habe er einen "maroden, zergliederten Konzern" vorgefunden, den er mit einem umfangreichen Sanierungskonzept wieder auf solide Füße stellen wollte. Dies habe sich jedoch als "ein Kampf gegen Windmühlen" erwiesen. Die finanzielle Lage des Konzerns sei "desolat" gewesen. *587) Der nächste Fall: ... ein König der Korruption als unfähiger Manager ... , ... so was fiel immer wieder auf ... , ... Hauptsache selbstbereichern ... Tatort: Stadt Mannheim / Kunsthalle Rhein Neckar Zeitung online am 23.09.2008: Die Stadt Mannheim hat gegen den ehemaligen Leiter der Mannheimer Kunsthalle Rolf Lauter Anzeige erstattet. Der Verdacht: Untreue Das Rechtsamt der Stadt Mannheim sei bereits im Januar 2008 auf zwei Vorgänge gestoßen, die den Betrugsverdacht nahelegten. Die Mannheimer Schwerpunkt- Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen befasst sich mit dem Fall Lauter. Die Behörde ermittelte bereits zum Jahresanfang 2008 gegen Rolf Lauter. Der 55-jährige Lauter, war nach fünfjähriger Tätigkeit im September 2007 vom Gemeinderat abgesetzt worden. Vorangegangen war massive Kritik an seiner Amtsführung. So machte die gemeinnützige Kunsthallen Ausstellungs GmbH im Jahr 2006 deutliche Verluste. Die Ermittler nahmen das Defizit von mehr als 400 000 Euro unter die Lupe. Zudem wurden Ermittlungen aufgenommen, da es um luxuriöse Dienstreisen und teure Veranstaltungen gegangen sei. Der ehemalige Kunsthallenchef habe immer noch Geld ausgegeben, als ihm die Zuständigkeit für den Musentempel schon längst entzogen war. Seinen neuen zugewiesenen Posten im Kulturamt der Stadt Mannheim hat Lauter nie angetreten. Auf Urlaubsmeldungen folgten immer wieder Krankmeldungen. *588) Der nächste Fall: ... Anlagebetrug und Untreue ... , ... den Königen und den Königinnen der Korruption wurde es leicht gemacht ... , ... wo waren die Kontrollen ? ... Tatort: Hamburg, Jesteburg, Liestal (Schweiz) AdHocNews online am 23.09.2008 / POL-HH: 080924-6. : Beamte des Landeskriminalamtes 64 (Fachkommissariat Organisierte Wirtschaftskriminalität) hatten in der Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Hamburg vier Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Untreue in Zusammenhang mit Kapitalanlagen vollstreckt. Gegen die Verantwortlichen ermittelten auch die Schweizer Behörden. 23 Beamte von LKA und Staatsanwaltschaft durchsuchten Wohn- und Geschäftsräume der Tatverdächtigen in Hamburg und Jesteburg sowie mit Unterstützung der Bundespolizei Bern eine Wohnung in Liestal (Schweiz). Dabei wurden umfangreiche Unterlagen und mehrere Computer sichergestellt. Im Ermittlungsverfahren handeldete es sich um einen 59-jährigen Mann sowie dessen Ehefrau (55), die als Anlageberater und Verantwortliche einer Finanzdienstleistungsgesellschaft tätig wurden, und in diesem Zusammenhang Straftaten begangen zu haben. Der Verdacht: Unterue Die Gelder zahlreicher Kapitalanleger sollen gemeinschaftlich und gewerbsmäßig veruntreut worden sein. In den Jahren von 1998 bis 2004 sollen im In- und Ausland insgesamt ca. 5.500.000,-- Millionen DM/Euro in Unternehmensbeteiligungen und anderen Kapitalanlagen investiert worde sein. Die Gelder sollen anschließend über eine Investmentgesellschaft an ein Anlagesystem in der Schweiz weitergeleitet worden sein, weil dort angeblich sehr hohe Renditen zu erzielen waren. Über mehrere Jahre ließen sich die Tatverdächtigen von einem Investment-Unternehmen mehr als 7.000.000,-- Millionen DM/Euro zurückzahlen und leiteten diese Gelder zum größten Teil auf eigene Konten weiter. An die Anleger selbst soll nur wenig Gelder zurückgeflossen sein. Ende 2004 brach das Anlagesystem in der Schweiz zusammen. *589) Der nächste Fall: Tatort: Albersloh Ahlener Zeitung online am 24.09.2008: Spätestens seit November 2006 war der Betrieb zahlungsunfähig, doch die Konsequenz, nämlich den gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzantrag zu stellen, zog der Geschäftsführer nicht. Für dieses Versäumnis, und weil er die fälligen Sozialversicherungsbeiträge für sechs seiner Beschäftigten über mehrere Monate nicht an die Krankenkassen abgeführt hatte, musste sich der Drensteinfurter vor dem Schöffengericht in Ahlen verantworten, was er aber nicht schaffte. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verhängte das Gericht schließlich. Strafmildernd hatte sich das umfassende Geständnis ausgewirkt, negativ waren zwei einschlägige Vorstrafen in die Urteilsfindung miteingegangen. Vor der Verurteilung hatte der Angeklagte zu erklären versucht, wie es zu der Schieflage des von ihm geleiteten Betriebs gekommen war. Der Knackpunkt sei die Pleite einer Albersloher Spedition gewesen, in deren Auftrag sein Unternehmen Fahrten nach Spanien unternommen hätte, sagte der Angeklagte. Mit rund 70 000 Euro bezifferte er die Forderungen, auf denen er nach der Insolvenz des Albersloher Fuhrunternehmens sitzen blieb. Als er dann die Löhne seiner Kabelverleger nicht mehr bezahlen konnte, hätten diese plötzlich gegen das eigene Unternehmen gearbeitet. „Meine Leute haben gekündigt, eine neue Firma gegründet und die Auftraggeber gleich mitgenommen“, sagte der Drensteinfurter. „Auf einmal stand ich ohne Arbeit und ohne Mitarbeiter da.“ *590) Der nächste Fall: ... hier mal wieder die Politprominenz ... , ... und wieder ein Bürgermeister dabei ... , ... in Bad Sooden-Allendorf ... Tatort: Kurbetrieb GmbH / Bad Sooden-Allendorf Lübecker Nachrichten online am 25.09.2008: Unangenehmer Besuch bei der angesehenen Familie Eymer: Das repräsentative Haus des Politikers und Unternehmers Ekkehart „Ekko“ Eymer in der Straße Musterbahn (Altstadt) wurde von der Staatsanwaltschaft durchsucht. Die Ermittlungen kamen durch anonyme Anzeigen ins Rollen. Der Kernvorwurf: Die Therme sei eventuell überschuldet gewesen, die Geschäftsleitung hätte dann Konkurs anmelden müssen. Eymer wies alle Vorwürfe zurück, und er rechnete mit Einstellung des Verfahrens. Ein Ermittler und drei Kripo-Beamte hatten Akten und Unterlagen mitgenommen. Die Staatsanwaltschaft Kassel nahm Ermittlngen gegen das CDU-Urgestein auf. Der Verdacht: Insolvenzverschleppung Die Ermittler aus Hessen hatten bei ihren Lübecker Kollegen um Amtshilfe gebeten. Ein Staatsanwalt aus der Hansestadt kam mit ins Haus der Eymers – auch wegen Ehefrau Anke Eymer, die als Bundestagsabgeordnete Immunität genießt. Nicht nur in Lübeck, sondern zeitgleich auch in Bad Sooden-Allendorf und Witzenhausen in Hessen wurden Büros und Privatwohnungen durchsucht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit März 2008 gegen Eymer und drei weitere Männer – darunter der Bürgermeister von Bad Sooden-Allendorf - Der Hintergrund der Durchsuchungen Ekkehart Eymer Engagement bei der Kurbetriebs GmbH in Bad Sooden-Allendorf. Kurz vor den eingeleiteten Ermittlungen war er Haupteigner der GmbH, die die Werrataltherme betreibt – ein zum Wellness-Tempel umgebautes Kurbad. 74,9 Prozent der Anteile übernahm Eymer im Jahr 2005 von der Stadt Bad Sooden-Allendorf. Dafür zahlte er 149 500 Euro Kapitaleinlage in die neue Gesellschaft und engagierte sich nach eigenen Angaben mit insgesamt 350 000 Euro. Allerdings soll dieses Modell der Public-Privatpartnership kürzlich gescheitert sein. Bei der Kurbetriebs GmbH sollen Verluste im Millionenbereich aufgelaufen sein – bei steigenden Besucherzahlen der Therme. Die Politiker vor Ort zogen die Notbremse und nahmen Eymers Anteile im Juni 2008 samt Defizit zurück. Bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen soll es um Energielieferungen der Stadtwerke an die Werrataltherme in Höhe von 1.300.000,-- Millionen Euro gehen, die nicht beglichen worden sein sollen. *591) Der nächste Fall: ... so lange Buchhalter gewesen ... , ... die Rente rückte in die Nähe ... , ... leider mit der Selbstbereicherung zu früh aufgefallen ... Tatort: Edling Chiemgau online am 27.09.2008: In einer Aktentasche auf kleinen Zetteln sammelte ein 57-jähriger Buchhalter aus Edling seine Aufzeichnungen über Bargeld, das er von Bierfahrern einer Brauerei im Landkreis Rosenheim bekam, aber nicht ordnungsgemäß in die Firmenkasse weiterleitete. Der Buchhalter wanderte im März 2007 in Untersuchungshaft - für 114 Fälle der Untreue in besonders schwerem Fall. Der einschlägig vorbestrafte Mann lieferte vor der Zweiten Strafkammer am Landgericht Traunstein ein volles Geständnis ab und kam mit sechs Jahren Freiheitsstrafe davon. Insgesamt sollen der Brauerei zwischen Juli 2004 und Februar 2007 361.712,-- Euro gefehlt haben. Der 57-Jährige leitete die Buchhaltung der Brauerei. So war er auch zuständig für das Bargeld, das die Bierfahrer bei ihren Liefertouren von Kunden kassiert hatten. Ab 2004 zweigte er immer wieder Beträge ab und verbarg die Fehlsummen durch Gegenbuchungen auf dem Konto einer Tochtergesellschaft seines Arbeitgebers. Lange Zeit fielen die Luftbuchungen nicht auf. Bei einer Jahresprüfung entdeckte ein Steuerberater, dass etwas nicht stimmen konnte. Krumme Dinge hatte sich der 57-Jährige schon vorher geleistet. Er war 1999 Leiter der Kreditabteilung einer Privatbank in Augsburg. Eine Frau mit Firma in Grünwald wollte einen Kredit über 2.000.000,-- Mark. Das wurde dem Angeklagten jedoch von Vorgesetzten untersagt. Im März 2000 schloss er - unter Täuschung eines Kollegen über die Bonität der Firma und ohne sorgfältige Prüfung der Sicherheiten - dennoch einen Kreditvertrag über 1.000.000,-- Million Mark ab. Das Geldinstitut blieb auf dem Kredit sitzen. Ähnliches wiederholte sich wenige Jahre später. Drei Jahre Freiheitsstrafe waren die Quittung für die unbefugte Gewährung und letztlich den Totalausfall eines Kredits über 4.500.000,-- Mark an einen "Kunden", der mehrere Geschäfte in den neuen Bundesländern betrieben hatte. Der Angeklagte, der im April 2002 zu der Brauerei im Landkreis Rosenheim gewechselt hatte, veruntreute am 31.03.2006, einen Tag nach dem Urteil des Landgerichts Augsburg, sofort wieder 2800 Euro Brauereigeld - mit steigender Tendenz in den Folgemonaten. Er war ständig in Geldnot und hatte mehrere Darlehen zu bedienen, wie er zum Motiv berichtete. Der Angeklagte hatte nur 10.000,-- Euro von den 361.000,-- Euro zurückgezahlt. *592) Der nächste Fall: ... Wehrlose Behinderte abgezockt ... , ... Selbstbereicherung zur Rentenvorsorge mal ganz anders ... Tatort: Darmstadt EchoOnline am 29.09.2008: Im Untreueprozess gegen eine Frau, die einen behinderten Mann um Zehntausende Euro betrogen haben soll, warf die Staatsanwaltschaft der 31 Jahre alten Angeklagten gewerbsmäßige Untreue, Betrug und Urkundenfälschung vor. Die Angeklagte war bei dem Opfer als gelegentliche Betreuerin tätig, ihr Ehemann als Pfleger. Sie sollen den Behinderten verleitet haben, sein Haus im südhessischen Alsbach-Hähnlein zu verkaufen. Mit dem Geld wollten sie sich laut Anklage in ihre Heimat Polen abzusetzen. Dem 59 Jahre alten blinden und behinderten Mann hätten sie vorgetäuscht, ihn mitnehmen und dort pflegen zu wollen. Das Paar soll seit Ende 2007 insgesamt mindestens 77.500,-- Euro ergaunert haben. Es ließ den Mann Schecks unterschreiben und hob ohne dessen Wissen Geld von seinem Konto ab. Der Ehemann stand bei den Ermittlern gesondert im Vesier, denn er hatte sich seit der Verhaftung seiner Frau vermutlich nach Polen abgesetzt. *593) Der nächste Fall: ... ein Geistlicher mal ganz irdisch ... , ... auch hier hatte die Selbstbereicherung himmlische Gefühle geweckt ... Tatort: Freiburg TV-Südbaden online am 29.09.2008: Dem Geistlichen wurde Erpressung, Betrug, Untreue, Nötigung und Körperverletzung in 101 Fällen vorgeworfen. Vor dem Landgericht Freiburg muss sich ein katholischer Pfarrer wegen zahlreicher Verbrechen verantworten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Freiburg soll er die katholische Kirche um ca. 133.000,-- Euro und weitere Opfer um mehr als ca. 90.000,-- Euro betrogen haben. *594) Der nächste Fall: ... Untreue im Baugewerbe ... , ... und schon Richtung Rente Tatort: DIE WELT online am 29.09.2008: Wegen des Verdachts der Untreue im Baugewerbe hatten 2 Männer vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) einige Termine. Die Anklageschrift bezifferte den entstandenen Schaden in Bundes- und Landeshaushalten auf einen hohen sechsstelligen Betrag. Die Angeklagten im Alter von 50 bis 58 Jahren sollen unter anderem zwischen 2002 und 2004 bei der Vergabe von Aufträgen im Straßenbau Vorschriften verletzt haben. Noch vor der Verlesung der Anklageschrift wurde die Öffentlichkeit vorübergehend ausgeschlossen. *595) Der nächste Fall: ... wieder mal das Gesundheitswesen ... , ... immer kein Geld für Pflegepersonal und Ärztepersonal gehabt , aber für die Selbstbereicherung, dafür hat es gelangt ... , ... Hauptsache die überversorgten Beamten kommen gut davon ... Tatort: Uni-Klinik Würzburg und Bensheim in Hessen B2B Frankfurt / Main online am 30.09.2008: Bestechungsgelder in Höhe von mehr als 10 000 Euro soll ein ehemaliger Oberarzt (46 J.) der Uni-Klinik Würzburg von einem Pharma-Unternehmen aus Bensheim in Hessen kassiert haben. Vorwurf: Vorteilsannahme zur Last. Seit 1991 war er Arzt, seit 1999 Oberarzt an der Würzburger Uni-Klinik. Als er im März 2003 um seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bat und nach Hamburg ging, soll er von dem Unternehmen ca. 10 000 Euro Honorar für angebliche Fallberichte im Rahmen einer Studie kassiert haben, was aber verschleierte Bestechungsgelder gewesen sein, mit denen sich das Unternehmen das "Wohlwollen" des Oberarztes habe erkaufen wollen, und somit den Einsatz seiner Produkte an der Uniklinik sicherstellen wollte. Die Fallberichte seien von dem Unternehmen als Massnahme der Klimapflege und Verkaufsförderung betrachtet worden. Eine wissenschaftliche Auswertung habe es laut Staatsanwaltschaft nicht gegeben. Der Fall des 46-jährigen Angeklagten war einer von mehreren hundert deutschen Fällen, da Klinikärzte wegen ihrer Verbindungen zu dem südhessischen Pharmaunternehmen ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten waren. *596) Der nächste Fall: ... endlich mal wieder eine Verurteilung ... , ... macht ja nix ... , ... die Rente nahte ... , ... und nur Bewährungstrafen ... , ... so wie immer ... , und ein überversorgter Beamter war auch wieder dabei ... Tatort: u. a. Straßenbauamt mit Sitz in Frankfurt (Oder) Lausitzer Nachrichten online am 01.10.2008: Wegen Untreue und unerlaubter Preisabsprachen bei der Vergabe von Bauaufträgen in Brandenburg hat das Landgericht Frankfurt (Oder) drei Angeklagte zu Bewährungsstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil gegen die Angeklagten im Alter von 50 bis 58 Jahren, einen Ex-Dezernatsleiter des früheren Brandenburgischen Straßenbauamtes mit Sitz in Frankfurt (Oder), einen Bauunternehmer und dessen Mitarbeiter, wurde rechtskräftig. Die drei Männer mussten Bewährungsauflagen zwischen 5000 Euro und 100 000 Euro an die Justizkasse zahlen. Der Urteilsverkündung sei ein Rechtsgespräch vorausgegangen. Die Angeklagten hätten Geständnisse abgelegt, was Grundlage für die vorzeitige Beendigung des Verfahrens gewesen sei. *597) Der nächste Fall: ... wieder mal eine Sparkasse ... , ... aber was soll es ... , ... ohnehin in der Rente ... , ... da macht eine Bewährungsstrafe eh nix ... Tatort: Saarbrücker Zeitung / SOL.de online am 01.10.2008: Seit sechs Jahren befand sich Herr Hansjörg Huber.(71), früherer Vize-Vorstandschef der Sparkasse Saarbrücken, im Ruhestand. In der Rente hatte er sich vor der Wirtschaftkammer des Landgerichts Saarbrücken Termine eingehandelt. Und dazu: vier Sparkassen-Mitarbeiter (42 bis 56) Der Vorwurf: Untreue Nutznießer sei vielmehr eine Firmengruppe, die lange Zeit im Saarland und in Sachsen im Baumaschinenhandel groß im Geschäft war. Die Angeklagten sollen für einen Schaden in Höhe von ca. 6.300.000,-- Euro bei der Sparkasse verantwortlich sein, der in der Zeit zwischen Sommer 2000 bis Mai 2002 entstanden sein soll. Hintergrund seien sogenannte Postlaufkredite gewesen, die sie gebilligt haben sollen, damit die in wirtschaftliche Schieflage geratene Firma über ausreichend Mittel verfügte. Weiterer Vorwurf: "Scheckreiterei" Die Firma soll auch in Saarbrücken Schecks eigener Konten bei der Sparkasse im sächsischen Mittweida vorgelegt haben. Um deren Einlösung zu sichern, wurden etwas zeitversetzt Saarbrücker Schecks in Sachsen präsentiert. Außerdem soll ein Angeklagter telefonisch bei der Firma neue Schecks von Konten in Mittweida angefordert haben, damit so eine "Scheinliquidität" dargestellt werden konnte. *598) Der nächste Fall: ... endlich mal wieder eine Verurteilung ... , ... vewickelt die Agentur für Arbeit ... , ... wieder mal ein überversorgter Beamter ... , ... leider ging die Rente wohl in die Hose ... , ... aber wo waren die Kontrollen ? ... Tatort: Raum Hollfeld , Agentur für Arbeit in Bayreuth Frankenpost online am 02.10.2008: Wegen Untreue in 52 Fällen hatte das Landgericht in Bayreuth einen 46-jährigen Mann aus dem Raum Hollfeld zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, - ohne Bewärung - . Der 46-Jährige war in einer Schlüsselposition im gehobenen Dienst für das agentureigene Finanzanwendungssystem FINAS tätig und dafür zuständig, die Kosten von Ausbildungsmaßnahmen oder Lehrgängen technisch anzuweisen Der ehemalige Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit in Bayreuth hatte zwischen 2001 und 2005 etwa 300 000 Euro an öffentlichen Geldern veruntreut. Der überwiegende Teil davon floss in seine eigene Tasche, ein weiterer Teil landete auf Konten seiner beiden Neffen und der Firma seines Schwagers. Knapp 3000 Euro hatte der Angeklagte einer Arbeitskollegin auf deren Bitten hin zugeschanzt. Der 52-Jährige stand kurz vor der privaten Insolvenz und wurde wegen Anstiftung zur Untreue zur einer Geldstrafe in Höhe von 630 Euro verurteilt. Der Angeklagte habe das in ihn gesetzte Vertrauen als Amtsträger missbraucht. Dies habe er auch getan, allerdings mehr und mehr auf Konten, zu denen er Zugriff hatte, etwa das Konto einer Freiwilligen Feuerwehr, für das der Angeklagte als Kreisbrandmeister zuständig war. Ein weiterer, nicht unerheblicher Teil der Gelder floss auf Konten seiner beiden Neffen und der Firma seines Schwagers. Mit kleineren Beträgen unterstützte er Firmen von Nachbarn und Freunden und seine Stieftochter. Sogar ein Pfarramt bedachte er mit einem Geldbetrag. Da der Mann sämtliche Überweisungen buchungstechnisch geschickt verschleiert hatte, wäre man bei der Agentur für Arbeit wohl noch lange nicht hinter die Sache gekommen. Kontrollen gab es nicht ausreichend, vielmehr seien die Verantwortlichen froh gewesen, wenn das Geld zum Jahresende verschwunden gewesen sei. In zahlreichen Fällen seien wegen des verschwinden des Geldes sogar die Voraussetzungen für die Zuschüsse erfüllt gewesen, allerdings habe niemand einen Antrag gestellt. Lediglich der Aufmerksamkeit von Mitarbeitern der VR-Bank in Bayreuth war es zu verdanken, dass die Veruntreuung der Gelder aufgeflogen war. Die regelmäßig hohen Zahlungen auf ein Feuerwehrkonto hatten die Bankangestellten stutzig gemacht. Nach ausführlicher Prüfung erstattete das Kreditinstitut deshalb Anzeige wegen Verdachts auf Geldwäsche. *599) Der nächste Fall: Tatort: Schweinfurt , Profil GmbH Main Post online am 03.10.2008: Das Verfahren am Landgericht Würzburg gegen den früheren Chef und Mitgesellschafter der Pleitefirma Profil GmbH, der Schweinfurter Finanzmakler Michael Huttner, wegen Untreue und Steuerhinterziehung in zwölf Fällen wurde am vierten Verhandlungstag gegen Zahlung einer allerdings beachtlichen Geldauflage in Höhe von 25 000 Euro vorläufig eingestellt, was kein Freispruch sei. Eine solche Verfahrensabkürzung sei in solch „umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren“ aber aus ökonomischen Gründen durchaus üblich. Mit ausschlaggebend für das rasche Ende war der Auftritt des Hauptbelastungszeugen. Auf den Aussagen des früheren Mitgesellschafters und Geschäftsführers der Profil GmbH, die Mitte der 1990er Jahre von den damals noch befreundeten Partnern gegründet worden war, basierten große Teile der Anklage. Der 36-Jährige hatte im Jahr 1999 Unregelmäßigkeiten festgestellt, was kurz danach zum Bruch führte. Der Finanzkaufmann stand am dritten Tag im Zeugenstand, zeigte sich aber wenig sattelfest. Weil laut Gericht auch die Aussagen weiterer bisher gehörter Zeugen einen „erheblichen Aufklärungsbedarf“ mit einer „langwierigen Beweisaufnahme“ nötig gemacht hätten – möglicherweise mit dem gleichen Ergebnis –, habe die Kammer in Gesprächen mit den Anwälten und dem Ankläger den letztlich eingeschlagenen Weg vorgeschlagen, erklärte der Vorsitzende. Zu dem Prozess war es fünf Jahre nach dem spektakulären Aus der Schweinfurter Profil GmbH und einer Razzia der Polizei gekommen. Laut Anklage soll der 40-Jährige Gelder für den privaten Gebrauch entnommen, aber bei der Versteuerung nicht angegeben haben. Es ging um Gehaltserhöhungen ohne Genehmigung seiner Investoren, um Scheinrechnungen und um Anschaffungen für Huttners Privatwohnung, die er über die Firma abgerechnet haben soll. Dem Angeklagten seien einige der Vorwürfe nachgewiesen worden, bei anderen hätte es weiterer intensiver Ermittlungen und Zeugenbefragungen bedurft, sagte der Kammervorsitzende. Dem Angeklagten sei sein Handeln aber auch „sehr leicht gemacht“ worden. Eine Kontrolle habe in der Firma „eigentlich nicht stattgefunden“, urteilte der Vorsitzende. Ebenfalls eingestellt wurde das Verfahren gegen eine mitangeklagte frühere Angestellte Huttners. Er hatte die gelernte Friseurin kurzzeitig zur Geschäftsführerin gemacht. Für das Gericht stand außer Frage, dass die 47-Jährige – wie vermutet – mehr als Strohfrau eingesetzt war. Urteil für sie: 1000 Euro an die Gefangenenseelsorge Der Hauptangeklagte hatte seine Geldauflage gestückelt an die in Schweinfurt ansässigen Organisationen Weißer Ring, Telefonseelsorge und Arbeitsgemeinschaft Sozialisation zu zahlen. Die Ermittlungen gegen drei weitere Angeklagte waren schon vor längerer Zeit ebenfalls gegen Geldauflagen beendet worden. *600) Der nächste Fall aus Rostock wurde schon weiter oben bekannt. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html:1kxf7fom]Infos hier, unter *504).[/url:1kxf7fom] Weiter Infos... Norddeutsche Neuste Nachrichten online am 04.10.2008: Die Wirtschaftskammer des Landgerichts Rostock eröffente ein neues Strafverfahren gegen den Rostocker Bauinvestor Marian K. . Vorwurf: Beihilfe zum Betrug und Untreue Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab. "Ich wunderte mich nur, wie leicht es war, Kredite zu erhalten", sagte Marian K. (40) im Prozessbeginn vor dem Landgericht Rostock. Marian K. zählte Stefan R., den Leiter der Rostocker Filiale der Rheinhyp AG, jetzt Eurohyp AG, zu seinen Freunden. Ihr Deal: Marian K. sagte, wie hoch der nächste Kredit sein musste. Dazu benannte er Personen, die als Darlehensnehmer fungierten. Diesen Trick verriet ihm Stefan R., der nur für den Privatkundenbereich zuständig war und keine Firmenkunden bedienen durfte. So erhielten von 1999 bis 2003 Mutter, Vater, Bruder, Schwager, Freunde und Bauleiter von Marian K. Kredite in zweistelliger Millionenhöhe. "Stefan R. war interessiert, mich als Kunden zu bekommen", erklärte Marian K. Er brauchte höhere Kredite, um seine Firma am Laufen zu halten, für Stefan R. und seine Kollegen erhöhte sich die Provision, je höhere Kredite sie vergaben. Die bereits verurteilten Bankangestellten wussten, dass der wirtschaftlich Berechtigte für alle Kredite Marian K. hieß. Sie holten keine Sachverständigengutachten auf Bonität und Eigenleistungen der Darlehensnehmer ein, legten die Anträge nicht dem Bereich Firmenkunden vor und legten die Beleihungswerte der zu sanierenden oder neu zu bauenden Häuser eigenmächtig fest. Alle Kredite wurden in voller Höhe ausbezahlt. Beantragt wurden sie für die Objekte in Rostock: Gerhard-Hauptmann-Straße 13, Konrad-Adenauer-Platz 1-2, Am Brink 1, Wismarer Straße 73, Stephanstraße 6, Graf-Schack-Straße 7, Doberaner Straße 1-2, Parkstraße 46 sowie für Objekte in Ahrenshoop, Binz und Petersdorf und für den Hubschrauberlandeplatz in Brodersdorf. Nur in den wenigsten Fällen wurde das Geld auch dort eingesetzt. Der Wirtschaftskammer lag ein Brief der Eurohyp AG an Marian K. vor, in dem bestätigt wurde, dass dieser geholfen hat, die Immobilien zu verkaufen und damit einen Ausgleich zu schaffen. Merwürdig dabei, insbesondere im Hinblick auf die Immobilien- und Bankenkrise in Deutschland ... Die Bank bekundete im Verfahren, sie habe kein Interesse mehr an einer strafrechtlichen Verfolgung der Beteiligten. *601) Der nächste Fall: ... endlich mal wieder eine Verurteilung ... , ... wieder ein überversorgter Beamter ... , ... gibt es doch noch Rente ... , ... oder ist die Rente weg ? ... , ... sollten die Finanzämter nicht die Kohle für die Immobilien- und Bankenkrise in Deutschland zusammensammeln ? ... Tatort: Finanzamt Eisenach Freies Wort online am 06.10.2008: Ein früherer Beamter des Finanzamts Eisenach wurde wegen Untreue und Amtsmissbrauchs zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sprach von einer hohen kriminellen Energie des Angeklagten, der bereits 2005 aus dem Dienst entfernt worden war und sich arbeitslos darstellen konnte. Das Landgericht Meiningen sah es als erwiesen an, dass der 40-jährige Mann in den Jahren 1999 bis 2001 Steuerbescheide gefälscht und sich so 84.000 Euro auf das eigene Konto überweisen ließ. Auch auf Konten seiner damaligen Frau und von Freunden und Bekannten habe der Angeklagte durch Manipulation des EDV-Systems Geld überweisen lassen. *602) Der nächste Fall: ... wieder ein überversorgter Beamter ... , ... Rente weg ... ? , ... oder mit Bewährungsstrafe in die Rente ? ... Tatort: Veterinäramt in Frankfurt HR-online am 07.10.2008: Ein Lebensmittelkontrolleur stand in Frankfurt vor Gericht. Der ehemalige Lebensmittel-Kontrolleur (62 J.) war beim Veterinäramt in Frankfurt beschäftigt. Er war dort für die Lebensmittel- und Fleischhygiene zuständig und kontrollierte vor allem große Supermärkte und Handelsketten. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Bestechlichkeit in 77 Fällen Laut Anklage soll er sich von den Marktleitern und Geschäftsführern vorzugsweise mit Delikatessen, Fisch und Alkohol bestechen lassen haben. Dafür habe er seine Besuche vorher angekündigt. Sein Auto stellte er nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Hof ab und ließ es beladen, während er die Lebensmittel kontrollierte. Als sein Sohn von einem Lebensmittelkonzern nach der Ausbildung nicht übernommen werden sollte, habe er den Verantwortlichen mit Bußgeldern gedroht. *603) Der nächste Fall: ... Öffentlicher Dienst mal wieder an der Selbstbereicherungsfront ... , ... aber Hauptsache in die Rente ... , ... gibt ja nur Bewährungsstrafen ... , ... da lohnt sich Selbstbereicherung ... Tatort: Arbeitsagentur Stollberg Schweriner Volkszeitung online am 15.10.2008: Im Jahr 2006 wurde im Strafverfahren bekannt, dass sechs Männer im Jahr 2002 mit Vermittlungsgutscheinen gemauschelt und so eine Million Euro Schaden verursacht haben sollen. Die beiden mutmaßlichen Haupttäter mussten erneut vor der Wirtschaftskammer des Chemnitzer Landgerichts erscheinen. Im Verfahren ging es um Untreue. Das Verfahren gegen den früheren Leiter der Stollberger Arbeitsagentur, Wolfgang-Dietrich S. (60), und den Chef mehrerer privater Arbeitsvermittlungen Klaus P. (65), war wegen Krankheit abgetrennt worden. P. soll Mitarbeiter angestiftet haben, mit Scheinvermittlungen staatliche Prämien zu kassieren: Indem sie Leute abrechneten, die selbst oder übers Amt eine Stelle gefunden hatten - laut Anklage 617 Fälle, fast 1.000.000 Euro Schaden. Der Amtsmann habe alles gedeckt. Einwände der Mitarbeiter soll er mit den Worten abgebügelt haben, Mitnahmeeffekte seien einkalkuliert. Eine Routineprüfung brachte die Sache ans Licht - und die Männer wegen Untreue und Anstiftung dazu vor Gericht. Zwei wurden bereits verurteilt, ein Verfahren wurde eingestellt. Ein mutmaßlicher Täter war noch erkrankt. *604) Zum nächsten Fall können einige Infos unter [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2378:1kxf7fom]*586)[/url:1kxf7fom] gelesen werden. Mehrere Verfahren wurden abgetrennt. Eine weitere Verurteilung... Weitere Infos brachte die Schweriner Volkszeitung online am 15.10.2008: Wegen Betrugs und Untreue bei der Sanierung des Seebades wurde ein früherer Geschäftsführer der Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm GmbH vom Landgericht Rostock zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Wirtschafts- Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der 56-Jährige von 1996 bis 1998 an der Bezahlung von überhöhten Architektenrechnungen mitgewirkt hat. Die abgerechneten Leistungen seien nur teilweise erbracht worden. Es sei ein konkreter Schaden von 2.100.000 Euro entstanden. In die Gesamtstrafe floss eine frühere Verurteilung des Landgerichts Berlin über sechs Monate Haft wegen Bestechlichkeit ein, wie das Gericht in der Begründung erklärte. Wegen der langen Verfahrensdauer sollen eineinhalb Jahre bereits als verbüßt gelten. *605) Der nächste Fall: Tatort: Raiffeisenbank Rottal , Pocking Vilsbiburger Zeitung online 15.10.2008: PMit manipulierten Überweisungen soll eine leitende Bankmitarbeiterin aus Niederbayern bei ihrem Arbeitgeber einen Schaden von rund 400.000 Euro angerichtet haben. Gegen die Frau, die die Taten zum großen Teil zugegeben haben soll, wurde beim Passauer Landgericht Anklage wegen 131 Fällen der Untreue und des Betrugs erhoben. Mindestens 137.000 Euro habe die Frau für sich selbst abgezweigt, so die Staatsanwaltschaft. Den Verantwortlichen der Rottaler Raiffeisenbank in Pocking sei jahrelang nicht aufgefallen, dass die Bereichsleiterin heimlich ein ganz eigenes Zahlungssystem aufgebaut hatte. Der Grundsatz "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" sei offenbar zu lange außer Acht gelassen worden, kritisierte die Staatsanwaltschaft. Erst im Jahr 2008 sei die Revisionsabteilung des Bankhauses auf die Machenschaften aufmerksam geworden. Daraufhin wurde von der Raiffeisenbank Anzeige erstattet. *606) Der nächste Fall: Tatort: Albstadt Schwäbische Zeitung online am 17.10.2008: Ein Rechtsanwalt (49 J.) aus Albstadt hat vor Gericht zugegeben, 800000 Euro aus Insolvenzverfahren für sich abgezweigt zu haben. Dem Insolvenzverwalter sei allem Anschein nach nicht bewusst, dass er gegen Gesetze verstoßen habe. Laut Staatsanwaltschaft habe der Jurist ein ausschweifendes Leben gehabt, und kam deshalb in Geldnöte. Auch die Kosten seiner eigenen Kanzlei habe er nicht mehr auf legalem Wege decken können. Mitte der 90er Jahre soll der Angeklagte begonnen haben, Geld aus Insolvenzverfahren in die eigene Tasche umzuleiten. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann insgesamt 96 Fälle der Untreue zur Last. *607) Der nächste Fall: ... keine Jobs für Arbeitslose ... , ... na dann selbstbereichern ... Tatort: Jobcenter Mörlenbach MorgenWeb online am 18.10.2008: Das Landgericht Darmstadt hatte zu prüfen, wie viele Einzelfälle dem Angeklagten vorzuwerfen seien. Die Staatsanwaltschaft legte einem 43 Jahre alten früheren Fallmanager im Jobcenter Mörlenbach zur Last, Namen von Antragstellern für das Arbeitslosengeld II erfunden und 667.144,-- Euro auf sein eigenes Konto und das seiner Frau überwiesen zu haben. Er bearbeitete im Jobcenter selbstständig Anträge auf Arbeitslosengeld II . Dabei soll der frühere Angestellte des Eigenbetriebs Neue Wege 232 Straftaten zwischen 2004 und 2007 begangen haben. Der Beschuldigte räumte die Vorwürfe ein. Gegen seine Frau wurden gesondert Ermittlungen eingeleitet. Ein Teil des unterschlagenen Geldes habe der Angeklagte in die Sanierung eines Hauses investiert. Darüber hinaus habe er zwischen 2004 und 2007 an verschiedenen Geldautomaten mehr als 300.000 Euro in bar von seinen Konten abgehoben. *608) Der nächste Fall: ... wieder ein überversorgter Beamter im Reich der Selbstbereicher ? ... Tatort: RKW Rheinland-Pfalz in Mainz, Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V. Allgemeine Zeitung online am 21.10.2008: Gegen den Landesbeamten und Geschäftsführer des in Mainz angesiedelten RKW Rheinland-Pfalz, dem Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.V., Bernhard Gerster, nahm die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue auf. Geschäfts- und Privaträume wurden durchsucht. Gerster sei als Geschäftsführer des RKW fristlos entlassen worden. Darüber hinaus soll er auch das Amt des Geschäftsführers des Technologiezentrums Koblenz verloren haben. Der Landesbeamte Gerster sei vom Wirtschaftsministerium für seine Geschäftsführertätigkeiten freigestellt worden, und er sei an eine Straßenbehörde im Westerwald versetzt. Gerster war auch kommunalpolitisch tätig. Der CDU-Politiker Gerster habe sein Amt als Erster Beigeordneter im rheinhessischen Gau-Algesheim zurückgegeben. *609) Und wann ist Ende mit der Korruption in Deutschland ? Gruss Tom |
| Tom | Bei der BaFin gings munter weiter. Verhaftungen, Verurteilungen, oder sonstige "Irretationen" interessierten die Korrupties nicht ! Kölner Stadtanzeiger online am 05.09.2008: Ein Mitarbeiter der Finanzaufsicht und sein Lebenspartner hatten vor Gericht anzutreten. Der Angeklagte soll Überweisungen von der Bundeskasse auf sein privates Konto oder auf das seines Lebensgefährten veranlasst haben. Die Staatsanwaltschaft Bonn hat nach bekannt werden der Vorfälle einen 36 Jahre alten Angestellten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) angeklagt, weil er etwa 120 000 Euro in die eigene Tasche gesteckt haben soll. In 27 Fällen hat der für Bußgeldsachen zuständige Verwaltungsangestellte laut Anklage zwischen 2003 und 2007 Überweisungen von der Bundeskasse auf seine privaten Konten oder die seines 41 Jahre alten Lebensgefährten angeordnet. Dabei sollen Einzelbeträge zwischen 3000 Euro und 12 500 Euro transferiert worden sein. Ans Licht kam der Schwindel offenbar erst, als bei Überprüfungen auffiel, dass als Empfänger erfundene Namen eingetragen wurden, der tatsächliche Kontoinhaber aber ein Mitarbeiter der Behörde war. Doch nicht nur der 36-Jährige hat anscheinend Geld seines Arbeitgebers veruntreut: Auch der 41 Jahre alte Partner soll laut Staatsanwaltschaft von 2004 bis 2005 als Betriebsbüroleiter bei einer Hotelkette 150 000 Euro für private Zwecke abgezweigt haben. Der Vorwuf: Untreue in 19 Fällen und Beihilfe zur Untreue Er wird neben dem 36-Jährigen auf der Anklagebank im Bonner Landgericht sitzen. Gruss Tom |
| Tom | AGIL Bochum – miese Arbeitsbedingen - , Arbeitsamt zahlte zu In einem [url=http://www.bo-alternativ.de/dokumente/agil.htm:1o6m9oi8]Forum[/url:1o6m9oi8] fand ich die Flugblattinfos vom März 2007 über die gemeinnützige Firma AGIL in Bochum. Agil ist eine Service-Firma im Reinigungssektor im Bereich Haushalt etc. . Die Firma knöpft ihren Kunden 16 Euro pro/Std + 7,50 Euro Fahrtkostenpauschale ab. Die Arbeitsbedingungen ... Die Finanzverwaltung habe wegen Steuerhinterziehung durch falsche Angaben zur Gemeinnützigkeit ermittelt. Die Gemeinnützigkeit sei ein Hohn, da die Arbeitsverhältnisse schlechter seien als in jedem ordentlichen Leiharbeits- oder Gebäudereinigungsunternehmen. Es handele sich um eine Abteilung, welche die schwächsten Glieder dieser Gesellschaft ausbeute. Viele alleinstehende Frauen hätten keinen Beruf erlernt, in dem heute Arbeit zu finden ist. Sie seien in der Zwangslage, den niedrigen Lohn 7,20 Euro, der weit unter den Tarifen vergleichbarer Berufe liegt, und die harten Arbeitsbedingungen zu erdulden. Die Zeitvorgaben an die MitarbeiterInnen und Leistungsversprechen an die Kunden hätten immer wieder zu Konflikten geführt, da bei ordentlicher Haushaltshilfe-Arbeit die Zeit zu kurz wäre. Bei Mängelrügen der Kunden würden aber die MitarbeiterInnen noch mehr angetrieben, was immer wieder zu gesundheitlichen Problemen und Arbeitsunfällen führe, zudem sei bei Übernahme von Aufträgen weder auf die Arbeitssicherheit noch auf die Praktikabilität der von den Kunden zur Verfügung gestellten Arbeitsgeräte und Putzmittel durch die Managementebene geachtet worden. Die Fluktuation sei groß, aber mit Beihilfe des Arbeitsamts würden in langwierigen und praxisfernen Kursen immer wieder neue Opfer gefunden, um eine normale Hausfrauentätigkeit, die jede der Frauen bereits von Haus aus beherrschte, neu zu "lernen". Die teuren stümperhaften Kurse wären der Managementebene zu Gute gekommen und wären von der Bundesagentur für Arbeit bezahl worden. Bezeichnend sei ausserdem, dass jeder Versuch einen Betriebsrat zu gründen, strikt unterbunden worden sei. Die MitarbeiterInnen wären schutzlos der Managementebene ausgeliefert. Für die Selbstdarstellung der Managementebene bei öffentlichen Feiern und Werbezwecke würde angeordnet, dass Fotos von allen MitarbeiterInnen gemacht werden müssten. Einwände auf das Recht des Schutzes der Persönlichkeit seien mit der Androhung von Repressalien und Hinweisen auf gute Beziehungen zu der in Bochum herrschenden Partei und deren direkten Einfluss auf Arbeitsagentur und Sozialamt im Keim erstickt worden Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.rhein-sieg-anzeiger.ksta.de/html/artikel/1218660608361.shtml:1nr4ain2]Rhein-Sieg-Anzeiger online am 25.09.2008:[/url:1nr4ain2] Die Arbeitsbedingunen bem Schlösser- und Beschlägehersteller Huwil in Ruppichteroth ... Nach erbitterten Auseinandersetzungen um Massenentlassungen bei dem Traditionsunternehmen wurde die Vorsitzende des Betriebsrats, Gabi Knieper, mit Polizeigewalt ihres Arbeitsplatzes verwiesen. Zusätzlich erteilte Geschäftsführer Mathias Welteroth der Ruppichterotherin Hausverbot, - wegen Übler Nachrede - . Der Betriebsleiter soll sich durch den Brief derart diffamiert gefühlt, dass er sich bei der Geschäftsführung über Knieper beschwerte. In einem offenen Brief an die Belegschaft soll die Chefetage das harte Vorgehen gegen die Betriebsrätin gerechtfertigt haben. Grund für den harschen Schritt der Geschäftsführung soll ein Schreiben gewesen sein, in dem Knieper den Betriebsleiter aufgefordert hatte, weitere Belastungen für die Belegschaft zu vermeiden. Vor allem der Fall eines Kollegen hatte für Aufsehen gesorgt, der nach Dienstschluss einen schweren Schlaganfall erlitten hatte und seitdem im Koma liegt. In dem Brief vermutet Knieper, Erkrankungen wie diese seien stressbedingt. Sie machte in ihrem Schreiben die verschärften Arbeitsbedingungen seit der Entlassungswelle dafür verantwortlich. In der Tat, berichtete Gabi Knieper, dass 45-Stunden-Wochen für die Huwiler mittlerweile an der Tagesordnung seien und die Beschäftigten an Einsatzorten „hin- und hergeschoben“ würden. „Man setzt sich über die normalsten Dinge hinweg“, kritisiert die 53-Jährige. Knieper, die seit 1975 der Arbeitnehmervertretung bei Huwil angehört. Sie hat am 24.08.2008 eine einstweilige Verfügung beantragt, dass sie sich bis dahin wieder frei im Unternehmen bewegen darf. „Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied kann nicht einfach suspendiert werden.“ Gruss Tom |
| Tom | Hier ging es um MKM Außendienst GmbH in Bayern (Lenggries). Im Forum wurde auch über die Einstellungstest diskutiert. Die Tätigkeitsbereiche von MKM (Stand 30.09.2008): Marketingforschung , Marketing, Akademi: für Fort- und Weiterbildung Training und Entwicklung , Partneraussendienst, EDV- und Softwareentwicklung Auf der Internetseite wurde zudem mit dem Eindruck geworben, dass man da arbeiten müsse, und zwar da, wo andere Urlaub machen würden. In [url=http://www.pharmaberater.de/f/f4/arbeitsbedingungen-mkm-562.html:m4lihvdn]diesem Forum[/url:m4lihvdn] wurde angedeutet, dass die Arbeitsbedingungen bei MKM vergleichbar mit Arbeitsbedingungen bei den Dienstleisteranbieter MSD, Essex, Eisai, Novonordisk und Kade, sei. In [url=http://www.pharmaberater.de/f/f4/schmeist-mkm-leute-raus-1169.html:m4lihvdn]diesem Forum[/url:m4lihvdn] wurde beklagt, dass viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gekündigt wurden, aber gleichzeitig würden bei MKM Leute gesucht. MKM habe gemeint, die Kündigungen seien nur Formsache. Eine Übernahme sei dennoch möglich. Die Arbeitsbedingungen bei MKM ... "Kleiner Bär" wollte bei MKM einen Arbeitsvertrag annehmen ... , ... es taten sich Fragen auf ... Er wollte in Wohnortnähe arbeiten, obwohl durch die Vorgaben des Arbeitgebers MKM damit zu rechnen war, dass an einem Tag mit 10 Ärzten Gespräche zu führen waren, wobei noch unklar war, wieviel Zeit pro Gespräch und anderen Zeiten benötigt werden musste (incl. Anfahrt/parken, warten, vorsprechen). 28.02.2007 schila84 meinte, der Job des Pharmareferenten wäre vom Aufbau her in allen Firmen gleich. Es gäbe nie eine Garantie für einen wohnortnahen Einsatz, der Ablauf ist bei jedem Arzt anders ist - mal könnte es sein, dass 2 Stunden im Qartezimmer zu verbringen wäre, mal wäre es möglich, dass schon nach 10 Minuten alles erledigt sei. 28.02.2007 Die "Füchsin" ... Die Tour sei organisatorisch zu planen, sodass 10-12 Besuche schnellstens und ehrlich hinter sich zu bringen wäre. Aber nur Medikamentenmuster abzugeben und Stempel sammeln wäre der kürzeste Weg zum Arbeitsamt, um eine neue Stelle zu suchen. 01.03.2007 "neo100" ... Es wären alle Absprachen schriftlich einzuholen, denn es werde viel versprochen und wenig gehalten. Und wenn das Projekt ausläuft, und keine neue Stelle Ursprugssebiet frei ist, und der Wille zum Umzug nicht vorhanden wäre, dann wäre man ganz schnell raus . 04.03.2007 "Pharmabaer" stimmte dem zu ... Aber es laufe bei den meisten Dienstleistern so. Die haben gewisse Gebiete und die wollen sie besetzt bekommen. 05.03.2007 "invin" zum Vertrag ... Sie würde sich den Vertrag mal genaustens ansehen, denn der könnte was von einem " Knebelvertrag " haben, besonders wenn man die Ausbildung im Tolzer Land gemacht habe. 07.03.2007 "sebelle" habe selber 3 Jahre bei MKM gearbeitet ud schloss sich dem vorrangegangenem Meinungen an ... Sie habe ohne Probleme immer mit Projekten am Wohnort zu tun gehab. Was aber auf jedenfall empfehlenswert sei, sich nur Projekten in der Arbeitnehmerüberlassung anzunehmen und keine die im Werkvertrag laufen..sozusagen mkm eigene Linien... , denn die werden schnell mal wieder aufgelöst. Im Gegensatz zu anderen Dienstleistern seien die Privat-km mit dem Firmenwagen bei MKMauch recht mager.Ausserdem sei es auch abhängig davon, ob man einen "guten Graht" nach Lenggries hat. Damit stehe und falle Alles. 07.03.2007 "Pillenpaule" müsse "sebelle" kurz bestätigen und ergänzte ... In Lenggries dürfe man sich bei den Gehaltsverhandlungen nicht unterkriegen lassen. 19.03.2007 "neo100" ... Businesskleidung ware Pflicht , was zwar im tiefsten Bayern albern sei, wo sonst Niemand sei, den es interessieren würde, wie die Leute von MKM rumlaufen. Er wolle nochmals warnen, dass nicht alles zu glauben wäre, was gesagt wird, und alles müsse schriftlich eingeholt werden, es seien schon viele auf die Nase gefallen, da die Versprechungen nicht eingehalten worden seien, auch wenn es beim Ac locker und fair vorgekommen sein mag,. Das Unternehmen sei, wenn es drauf ankomme, nicht human, und lasse die Mitarbeiter sehr schnell fallen. 20.03.2007 "Pharmabaer" erläuterte zúm Ablauf des Einstellungstest und warnte ... Vielleicht gäbe es einen Vertrag, und es gälte wie immer: nichts sofort unterschreiben oder zusagen und den Arbeitsvertrag mit nach Hause nehmen und daheim ( möglichst mit fachkundiger Unterstützung ) genau prüfen. Es sei nichts an der Haustüre zu unterschreiben. 20.03.2007 "invin" warnte nochmals ... "Und schaut Euch bitte die Verträge ganz genau an!!!!" 20.03.2007 "neo100" bestätigte die Aussagen der Vorgänger und Vorgängerinnen hinsichtlich des miesen (Reste-)Essens beim Papyrer, welches als Mittagsessen währende der Einstellungstests und der Weiterbildung gab ... , ... aber was schlimmer war ... Die Damen, die bei MKM arbeiten würden, seien schon sehr herrschsüchtig und falsch, was bei ihm keine guten Erinnerungen auslöste 20.03.2007 "Kleiner Bär"... Es wäre ja gut, dass er sich noch ein paar Anzüge gekauft habe. Er wollte in die Berliner/Brandenburger Region. Fraglich sei noch gewesen, welches Projekt frei gewesen sei. Die Arbeit sei ein Zuckerschlecken, und man unterschreibe ja nicht einfach mal so einen Knebelvertrag, der eine 2 Jahre lang andauernde Verpflichtung beinhalte. 20.03.2007 "sebelle" kenne viele Leute, die MKM nicht in guter Erinnerung gehabt hätten ... Man müsse sich sehr in Acht nehmen, in welche Projekte man vermittelt werde, und das sie einem nicht über den Tisch ziehen würden. Aber müsse ja auch fast täglich im Job die Kunden über den Tisch ziehen. MKM sei daher im Grunde kein schlechtes Training. Bei der Unterkunftsvermittlung auch müsse man auch aufpassen, denn da sein ein paar "Wohnklomitdusche" dabei. Und mache Vermieterin sei ein Hörrohr für MKM. 30.05.2007 "shakira" bestätigte die Vorgänge beim Accessment-Center, hier würde man auch beim Mittagsessen von Psychologen als Test beobachtet ... Sie persönlich habe den Knebelvertrag mit nach Hause genommen, und von einem Anwalt prüfen lassen. Sie entschloss sich, den vorliegenden Vertrag nicht zu unterschreiben. Sie sei daraufhin zu einem anderen DL gegangen. 31.05.2007 shakira ... Man müsse immer dran denken, dass MKM jeden Tag geschäftliche Kleidung sehen will, egal ob es 30 Grad sind, und die Krawatte müsse immer schön zu sein. 01.06.2007 "neo100 " ... Von den MKM-Damen müsse man sich alles schriftlich geben lassen, was sie versprechen, sonst stünde man mal blöd da, wenn die Vertragsbedingungen nicht eingehalten würden, und dann würden die MKM-Damen kündigen. Er könne sagen, dass die MKM-Damen im Jahr 2007schon oft mit ehemaligen Mitarbeiteren und Mitarbeiterinnen vor Gericht erscheinen mussten, - wegen Kündigungsschutzklagen - . 01.06.2007 "invin " ... So könne wirklich bestätigen, wirklich ALLES schriftlich geben lassen, da es seltsam sei, dass im wilden Süden auf einmal auch Unterlagen verschwinden würden. 01.06.2007 "Pharmabaer" ... Vorsicht bei allem was man macht und sagt, und wem man das sagt. Bei MKM hätten sogar die Wände Ohren. Und auch er bestätigte, dass man sich Alles schriftlich geben lassen müsse. Und was wichtig sei: immer schön die Krawatte richtig binden. 03.06.2007 "Klara" ... Sie sei auch am 10./11. Juni 2007 zum Accessment-Center eingeladen worden. Sie bemängelte, dass man 3 Monate zu Hause ohne Geld sei, und 3 Monate Lenggries mit etwas über 1000 Euro hätten die Begeisterung auch nicht gerade in die Höhe geführt. 03.06.2007 Pillenpaule (35 J.) sei ansonsten während der Ausbildung in der Gruppe mitgeschwommen, um nicht groß aufzufallen. Das passe dann schon. Am Tag x sei er von MKM weggegangen, und er sei fest übernommen bei einer Firma übernommen worden. Das für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eben der Weg über den DL in eine Festeinstellung zu kommen. Es sei inzwischen der einzig mögliche Weg. Auch wenn die Zeiten härter wurden, habe er es nie bereut PR zu werden. Die früheren Jobs im Handel und bei der Industrie im Aussendienst und Vertrieb seinen noch übler. Die Pharmabranche sei eine kleine insel der Seeligen dagegen. 05.06.2007 "nigenic" ... "Dem Himmel sei Dank, dass wir Frauen keine Krawatte tragen müssen." 05.06.2007 "sebelle" ... Die empfohlene Frau Gorka mache einen "netten" Eindruck, aber Vorsicht, sie sie über die Vermieter Hörrohr zu MKM. Ansonsten seien die Beiträge zu MKM alle sehr realistisch. Man müsse immer auf der Hut sein und ALLES schriftlich regeln. 07.06.2007 "Pharmabaer" ... Es gäbe nicht viel zu verhandeln, wenn die Bewerber genau "den" Damen und Herren gegenübersitzen. 02.08.2007 "schnubbi1978" ... Er habe die Fortbildung bei MKM erfolgreich absolviert, und am 21.6.2007 abgeschlossen. Seitdem sitzte er daheim und warte auf die Vermittlung. Der Arbeitsvertrag, den er im Schrank gehabt habe, sei ab dem 01.07.2007 datiert gewesen, aber laut MKM habe der Vertrag erst gegriffen, wenn eine Vermittlung zustande gekommen wäre. Der Fortbildungvertrag seibis zum 30.09.2007 verlängert worden, danach sei ggf. eine weitere Verlängerung angedacht gewesen. Das sei ihm aber finanziell nicht mehr möglich gewesen. Er habe MKM gesagt, dass sich parallel selbst mal bewerbe. Es sei zu einem Vorstellungsgesüräch bei Innovex gekommen. Es habe sich ihm die Frage gestellt, wie er aus dem Vertrag bei MKM rauskommen könnte. 02.08.2007 "Pharmabaer" ... Er machte auf die gesetzlichen Kündigungsfristen nach BGB aufmerksam, oder ob anderes vertraglich geregelt worden sei. Man müsse die Rückzahlungsmodalitäten der Ausbildungskosten beachten. Innovex könne auch direkt mit MKM reden, wobei Innovex den Vertrag von MKM übenehmen könnte, man müsse aber viel Glück mit dem Verein haben. 02.08.2007 "neo100" ... Man müsse zu einem Anwalt gehen, und sich beraten lassen. Er könne nicht glauben, dass MKM den Ausbildungsvertrag einfach verlängern dürfe. Er kenne das Streiten MKM schon. MKM sei Stammkunde beim Gericht, und die Richter seien nicht gut auf MKM zu sprechen. Man müsse Viel Glück mit diesem Verein haben. 03.08.2007 "ikarus" fand die Lage merkwürdig ... "Am besten ab zum Anwalt und Arbeitsgericht !" 03.08.2007 "schnubbi1978" fand die Lage auch merkwürdig ... Der Arbeitsvertrag habe unterschrieben im Schrank ab 01.07.2007 gelegen, dann hiesse bei MKM "der greift nur wenn sie ein projekt haben", was vorher keiner erzählt habe, auch nicht, dass im Falle der Nicht-Vermittlung sich der Fortbildungsvertrag verlängere, nachdem die Unterschrift geleistet wurde. Es habe im Arbeitsvertrag auch nicht gestanden : "dieser Vertrag greift nur bei erfolgreicher Vermittlung". Es sei ein Arbeitsvertrag gewesen, der ab 01.07.007 gültig geworden wäre. MKM habe sich mit der Verlängerung Zeit verschafft und habe 850 Euro netto im Monat gezahlt, was MKM ja nicht weh getan habe. MKM habe sich "ganz in Ruhe" um die Vermittlung gekümmert. Der neue Kurs habe bereits begonnen, und der sollte von MKM auch vermittelt werden. Vom Vorgängerkurs seien 4 Teilnehmer auch nicht vermittelt worden. Er müsse irgendwie aus dem Fortbildungsvertrag raus, ohne die Rückzahlungsmodalitäten, und bei einem anderen Dienstleister anfangen. 03.08.2007 "Pharmabaer" fand die Lage auch merkwürdig ... Er würde mit den Unterlagen und dem Arbeitsvertrag zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen. 03.08.2007 "schnubbi1978" ... Er habe das Problem gesehen, dass die erlängerung des Fortbildungsvertrags von ihm unterschrieben worden sei. Er habe nur nach Ablauf am 30.09.2007 dafür sorgen können, dass der normale Arbeitsvertrag trotzdem greife, sonst würde es ja heissen: "Warum haben sie dann unterschrieben?" Es sei ihm klar geworden, dass er gar nicht hätte unterschrieben sollen. Ein Kollege habe nicht unterschrieben - er wurde auch nicht vermittelt bis zum 01.07.2007 - da habe MKM ihm direkt gekündigt und MKM habe KEINE Regressansprüche gestellt. Er hingegen habe unterschrieben und somit diesem 3-Monats-Verlängerungsvertrag zugestimmt. Er wollte ein 2. mal NICHT mehr verlängern. 22.08.2007 "apia" fand die Ausbildung klasse ... , ... MKM habe sich um die Lage gekümmert ... Man werde von MKM gern im unklaren gelassen. Nachdem das Projekt ausgelaufen sei, sei sofort ein neues Projekt zur Hand gewesen, nach einem Vorstellungsgespräch natürlich. Aber es sei bekannt gewesen, dass MKM auch Leute gekündigt hätten, wenn MKM für sie nichts gefunden habe. Anmerkung: Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:m4lihvdn]Bulling[/url:m4lihvdn], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:m4lihvdn]Korruption[/url:m4lihvdn], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:m4lihvdn]Arbeitsschutz[/url:m4lihvdn] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | Im Verfahren um die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) kam aus Sicht von Siemens unbequeme Bewegung rein. Auf der Anklagebank wegen des Verdachts der Untreue in einem besonders schweren Fall: Der frühere Siemens-Zentralvorstand Johannes Feldmayer, der den letzten Beratervertrag mit Schelsky unterschrieb, und Schelsky wegen des Verdachts der Beihilfe [url=http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/siemens-personalmanager-in-aub-affaere-verwickelt-375266/:11wtxvfi]Wirtschaftswoche Online am 25.10.2008:[/url:11wtxvfi] Vor dem Landgericht Nürnberg um die von Siemens heimlich finanzierte Betriebsräteorganisation AUB benannte eine Zeugin den (noch) amtierenden Deutschland-Personalchef Walter Huber als Manager als Mitwisser, der im Jahr 2000 den Wechsel der Zeugin von der Siemens-Personalabteilung in München zur AUB-Bundesgeschäftsstelle nach Nürnberg unterstützt haben soll und die Modalitäten offenbar gekannt habe. Die Zeugin, selbst Juristin, soll ausgesagt haben, Huber habe sie zu dem Wechsel ermuntert, obwohl ihr direkter Vorgesetzter dagegen gewesen sei: „Ich wurde zur AUB geschickt“. Huber – damals Leiter der Zentralen Abteilung Personal in München – habe im Spätsommer 2000 ein Gespräch zwischen ihr und dem damaligen AUB-Chef Schelsky in einem italienischen Restaurant unweit des Wittelsbacher Platzes in München arrangiert. Den AUB-Chef, so die Zeugin, habe sie bis dahin nicht gekannt. Huber soll laut der Aussage zufolge dabei gesessen haben, als Schelsky mit ihr die Vertragsmodalitäten besprochen habe. Pro forma sei sie zu einer Siemens-Tochter gewechselt, aber in der AUB-Zentrale tätig geworden. Sie habe dort Betriebsräte in arbeitsrechtlichen Fragen beraten. Ihr Gehalt soll die AUB-Mitarbeiterin weiter von Siemens erhalten haben, und eine fünfjährige Rückkehrgarantie bekommen haben, die Huber mitunterschrieben habe. Später soll der Gehaltstransfer verschleiert worden sein. Ab Mai 2001 standen die AUB-Hauptamtlichen auf der Gehaltsliste von Schelskys Unternehmensberatung, die ihr Geld wiederum von Siemens bekam. Insgesamt 30.300.000 Euro soll der Konzern allein seit 2001 an Schelsky für die AUB überwiesen haben. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.nw-news.de/nw/news/owl_/_nrw/?cnt=2644765:3fkrnzen]Neue Westfälische online am 23.10.2008:[/url:3fkrnzen] Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede I, Robert Dammann soll sich im Umgang mit Untergebenen daneben benommen haben. Mit einer beamteten Ärztin (51) die jahrelang in seiner Anstalt ihren Dienst versah, legte Dammann aber vielleicht etwas zu harte Bandagen an. Die Frau arbeitet nun in der Justizvollzugsanstalt Hövelhof. Die SPD im Düsseldorfer Landtag vermutete hinter den Vorgängen einen Skandal. Von "Mobbing in der JVA Bielefeld-Brackwede I" war Rede. Fakt ist, dass das Verwaltungsgericht in Münster in einem rechtskräftigen Urteil festgestellt hat, dass die Anstaltsleitung in Bielefeld-Brackwede I ein Disziplinarverfahren zu Unrecht und allein deshalb gegen die Ärztin geführt hat, um sie bei der Absolvierung von Rufbereitschaft "unter Druck" zu setzen. Auch Telefonverbindungen des Diensthandys der Ärztin sollen auf private Anschlüsse und Gespräche hin überprüft worden sein. Gruss Tom |
| Tom | [code:3hzogn64]http://www.stattweb.de/baseportal/NewsDetail&db=News&Id=3829 StattWeb online am 07.10.2008 [/code:3hzogn64] Laut ver.di soll es um Personen gehen, die kleine Beschäftigte sind, und von Vorgesetzten bezichtigt worden wären. Wegen angeblichem, unbewiesenem Diebstahl sollen die Beschäftigten seitens der Vorgesetzten sofort mit Strafanzeige bei der Polizei bedroht worden sein, und zur Unterschrift unter Auflösungsverträge genötigt worden sein, mit der Drohung durch Vorgesetzte, dass sie sonst nirgendwo mehr Arbeit finden werden, wenn die Vorgesetzten mit ihnen fertig wären. Anmerkung: Mobbing bei Schlecker in Stuttgart … , … ist leider bekannt … , … wann wird Mobbing bei Schlecker u. a. abgestellt ? Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:3hzogn64]Bossing[/url:3hzogn64], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:3hzogn64]Korruption[/url:3hzogn64], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:3hzogn64]Arbeitsschutz[/url:3hzogn64] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Es fehlte der Mobbing-Tatbestand im Kündigungsschutzgesetz ! Gruss Tom auch nett und wichtig [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Private_Krankenversicherung_Vergleich:3hzogn64]Private Krankenversicherung Vergleich[/url:3hzogn64] |
| Tom | Hallo Onlyonelife1 ! Die Situation am Arbeitsplatz wird sich nicht ändern. Sie ist leider mittlerweile alltäglich geworden. Das Beste derzeit: erst mal krankschreiben lassen Gehe aber nicht zuerst zu einem Psycho-Arzt, sondern zu deinem Hausarzt oder Hausärztin, auf der Krankschreibung ist dann nicht – der Stempel – Psychiater. Eine Überweisung kann dennoch erfolgen, dann kann der Psychiater eine Einschätzung an den Hausarzt oder die Hausärztin schreiben, die auch bei Bedarf einen Psychologen hinzuziehen darf. Der Psychologe kann mit u. a. dir erörtern, ob eine Abgrenzungsstrategie für dich in Frage kommen kann, und wenn ja, ab wann. Nach ca. 3-4 Wochen sollte der Hausarzt oder die Hausärztin einen Eilantrag zur Kur stellen. Zwischenzeitlich würde ich eine Mobbing-Selbsthilfegruppe aufsuchen, die Leute dort können dir Tips zu einer Strategie zur Gegen-Wehr geben. Vermeide es, die Mobbing-Selbsthilfegruppe als Psychologen-Ersatz zu nutzen, denn es geht darum sich gegen Mobber zu wehren, und nicht darum einen psychologischen Weg zu finden, die Mobber zum Nichtmobben zu erziehen. Die Informationen zur Gegen-Wehr in einem Forum zu erörtern halte ich nicht für sinnvoll, - der Feind liest mit - . Aber dennoch sind hier im Forum viele Informationen bereitgestellt, ggf. ist auch für dich was dabei, - also mal umschauen -. Leider sind Mobbing-Opfer sehr depremiert, und sind von daher nicht in der Lage sich zu wehren. Vielfach ist es noch so, dass Mobbing-Opfer es nie wirklich gelernt haben, sich gegen Mobber zu wehren. Dieser Weg zur Gegenwehr dauert leider sehr lange, häufig genug mehrere Jahre. Hier ist Geduld gefragt. Wie es hier aussieht, ist die mobberei noch am Anfang. Eine rechtliche Auseinandersetzung ist hier keinesfalls hilfreich. Falls die Kur genehmigt wird, dann würde ich die Zeit nutzen, um auszuloten, ob eine Abgrenzungsstrategie für dich in Frage kommt. Mobbing am Arbeitsplatz ist hier in der Reha leider zu oft bekannt. Es kann sein, dass die Kur nicht genehmigt wird, dann lege Widerspruch zusammen mit deinem Hausarzt oder mit deiner Hausärztin ein. Die aktuellen Einschätzungen des Psychiaters und des Psychologen sind hierzu oft hilfreich. Gruss Tom |
| Tom | Hier gehts weiter ... Über IKEA wurde schon im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t498.html:1yj7zofq]Teil I[/url:1yj7zofq] u. a. unter *133) berichtet. LivePR online am 23.10.2008: Zum Prozessauftakt vor dem Frankfurter Landgericht zeigte sich der ehemalige Projektleiter (52 J.) von Ikea in vollem Umfang geständig. Vorwurf: Untreue in 48 Fällen, 21 Fälle der Bestechlichkeit Insgesamt soll der Angeklagte von 2002 bis 2005 Geld- und Sachleistungen in Höhe von rund 700.000 ,-- Euro von zwei Auftragnehmern seines ehemaligen Arbeitgebers erhalten haben. Von einer Düsseldorfer Firma für Innenausbau soll er zudem 100.000,-- Euro in bar bekommen haben. Außerdem habe ihm die Firma die Renovierung und luxuriöse Neuausstattung seines Hauses in Rosbach für weitere 514.000,-- Euro bezahlt. Eine für Rohausbau zuständige Firma aus Hamburg soll dem 52-Jährigen 87.000,-- Euro in bar bezahlt haben. Im Gegenzug sollen die beiden Firmen mit Einverständnis des Beschuldigten überhöhte Rechnungen an Ikea gestellt haben. Allein beim Bau der Ikea-Filiale in Duisburg soll dem Unternehmen dadurch ein Schaden von 780.000,-- Euro entstanden sein. Weitere 630.000,-- Euro Schaden soll Ikea durch überhöhte Rechnungen bei Instandhaltungsarbeiten in den anderen Filialen entstanden sein. Als Grund für seine Machenschaften nannte der 52-Jährige Geldsorgen in Folge einer Scheidung. Der frühere Bauleiter soll der Hauptbeschuldigte unter den neun verdächtigen ehemaligen Ikea-Mitarbeitern gewesen sein. Ein weiterer Bauleiter des Unternehmens hatte sich im September 2005 während der Untersuchungshaft in seiner Zelle erhängt. Nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft soll es in dem weit verzweigten Korruptionsskandal insgesamt 64 Beschuldigte geben. *610) Der nächste Fall: ... schön leben als Stadträte ... , ... und noch schöner leben mit "Zuwendungen" ... Tatort: Heide-Park , Soltau: Stadtrat DIE WELT online am 24.10.2008: Jahrelang sollen Mitglieder des Soltauer Stadtrates Freikarten für den Heide-Park angenommen haben. Die Staatsanwaltschaft Verden nahm Ermittlungen wegen Vorteilsnahme im Amt auf. Von den Ermittlungen sollen nur Ratsmitglieder als Amtsträger betroffen gewesen sein, also welche die beispielsweise im Verwaltungsausschuss gesessen hätten. Der Heide Park hatte auch Bestechungsgelder an die Stadt überwiesen, um neue besucherabhängige Steuern zu verhindern. Das Amtsgericht Soltau hatte deshalb bereits ein Bußgeld in Höhe von 50.000,-- Euro gegen die Betreibergesellschaft des Parks verhängt. *611) Der nächste Fall: ... Behinderte zocken Behinderte ab ... Tatort: Rees , Duisburg, Wesel und Moers Rheinische Post online am 28.10.2008: Ein Reeser (55 J.), selbst im Rollstuhlfahrer, soll Behinderte betrogen haben. Dazu gab er sich auch als pensionierter Richter aus. Die Staatsanwaltschaft ermittelte. Vorwurf: gewerbsmäßiger Betruges und Untreue Der Angeklagte musste wegen eines anderen Deliktes bereits einsitzen. Die Taten geschahen zwischen Mai 2005 und April 2007. Unter anderem soll sich der Angeklagte dem Vater eines behinderten Sohnes als Jurist vorgestellt haben. Er bot Hilfe bei der Finanzierung eines behindertengerechten Hauses an und kassierte 5750,-- Euro für Katasteramts-Gebühren. Ähnlich erging es einem Mann aus Duisburg, der 4000,-- Euro zahlte und der Mutter zweier behinderter Kinder, die 10.000,-- Euro überwies, ohne dass es zur Vermittlung eines Hauses kam. Im Mai 2004 soll der Angeklagte als Betreuer einer 93-jährigen Demenzkranken 38.000,-- von ihren Konten abgehoben haben. Im Sommer, so der Vorwurf, gab er sich als pensionierter Richter aus und ließ sich für eine Vereinsgründung 3000,-- Euro überweisen. Der Angeklagte war führendes Mitglied im Verein „Die Helfenden“, der den Anspruch erhob, Behinderte zu unterstützen. Ende 2007 war er vom Landgericht Kleve bereits wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. *612) Der nächste Fall: ... wenn Beamte versuchen Missstände aufzudecken ... Tatort: Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald), Märkische Allgemeine online am 28.10.2008: In der Jugendarrestanstalt Königs Wusterhausen (Dahme-Spreewald) suchten regelmässig zwei Mitarbeiter ihr Glück bei einer Anruf-Lotterie. Über teure 0190er Nummern verursachten sie Kosten von mehreren tausend Euro. Ein noch größerer Schaden entstand dem Land offenbar dadurch, dass monatelang Essen für die jugendlichen Arrestanten weit über den Bedarf bestellt wurde: Auf mehr als 10.000,-- Euro beziffert die Staatsanwaltschaft Potsdam den Schaden. Sie hat deshalb den ehemaligen Vize-Chef der Anstalt, den 56-jährigen Frank H., und seinen selbsternannten Stellvertreter, den 52 Jahre alten Helmut N., wegen Untreue und Betruges angeklagt. Die 4. Große Strafkammer des Landgerichts Potsdam eröffnete den auf sieben Verhandlungstage angesetzten Prozess. Fast 60 Zeugen sollten die Vorkommnisse zwischen Anfang Januar 2002 und Ende 2003 aufklären. Die damalige Leiterin der JAA reagierte wochenlang überhaupt nicht auf den anonymen Hinweis. Erst als im Juli 2003 das Justizministerium, wiederum anonym, über die Missstände in Kenntnis gesetzt wurde, kam, wenn auch mit mehrwöchiger Verzögerung, Bewegung in die Angelegenheit. Tatsächlich stellte sich nach intensiven Ermittlungen heraus, dass die Vorwürfe zutrafen. Für die anonymen Hinweisgeber hatte die Aufdeckung der Missstände keinen Vorteil. Das Justizministerium leitete gegen sie wegen der Verletzung des Dienstweges ein Disziplinarverfahren ein, das erst im Frühjahr 2008 eingestellt wurde. Der Staatsanwalt hatte sogar wegen versuchter Nötigung ermittelt und das Verfahren schließlich wegen geringer Schuld eingestellt. Das Objekt der versuchten Nötigung war nach Auffassung des Staatsanwalts die damalige Justizministerin Barbara Richstein (CDU). In einem anonymen Schreiben hatten die Informanten der Ministerin mitgeteilt, sie würden sich - nachdem sie schon die JAA-Leiterin als untätig erfahren hatten - „als letzte verzweifelte Notlösung an die freie Presse wenden“, falls das Ministerium „in den nächsten Wochen keine Maßnahmen“ einleite. „Aber ich hoffe“, so der Verfasser des Schreibens an die Ministerin, „dass dies soweit nicht kommen muss und vertraue Ihnen in dieser schwierigen Angelegenheit“. Ermittlungen gegen die damalige Leiterin der Jugendarrestanstalt hat es nicht gegeben, sie ist im Hauptberuf Richterin und deshalb durch die richterliche Unabhängigkeit geschützt. *613) Der nächste Fall: ... kurz vor der Rente ... , ... abzocken ... , ... passiert ja ohnehin nicht viel ... Tatort: Cambrigde International School Berlin online am 28.10.2008: Wegen Untreue hatte sich der frühere Geschäftsführer (64 J.) der Cambrigde International School vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Vorwurf: von August 2006 bis Februar 2007 Schulgeld in Höhe von rund 300 000 Euro veruntreut zu haben. Dem Staatsanwalt zufolge wurden die Gelder auf Konten einer Mutterfirma überwiesen, deren Geschäftsführer der Angeklagte seit 2003 war. Der Architekt muss sich auch wegen Insolvenzverschleppung verantworten. Die Cambrigde International School hatte im April 2007 Insolvenz angemeldet. Schon im September 2006 sollen Zahlungsschwierigkeiten aufgekommen sein, und im darauffolgenden Dezember 2006 gänzlich zahlungsunfähig gewesen sein. "Ich weiß, dass es nicht gut aussieht. Aber so war es nicht", sagte der gebürtige Bosnier. Er habe die Schule "mit gutem Gewissen geführt" und sich stets mit seinem Steuerbüro beraten. Dennoch: "Es war ein Fass ohne Boden". Es habe "Schwierigkeiten gegeben", weil unter anderem die "Eltern sehr schlecht bezahlten", sagte er. Der Angeklagte bestätigte, dass er die Schulgelder auf das Konto der Mutterfirma überweisen ließ. "Es mussten doch Gehälter bezahlt werden", sagte er. Nach Angaben einer Zeugin, die monatlich 800,-- Euro Schulgeld für ihr Kind zahlte, hatten die Eltern ab Oktober 2006 die Zahlungen eingestellt, weil sie "sich nicht sicher waren, ob die Lehren davon auch bezahlt werden". *614) Der nächste Fall: ... Franjo Pooth ... , ... zwei Spitzen-Manager der Sparkasse Düsseldorf gerieten wegen Kredite ins Zwielicht, sie mussten ihre Stühle fristlos räumen ..., ... ein Insolvenzverwalter hat inzwischen 461 Gläubiger der „maxfield“ aufgelistet, die insgesamt 27.000.000,-- Euro geltend gmacht hätten... , ... Das Urteil ... Tatort: Firma maxfield (Insolvent) Rheinische Post online am 29.10.2008: Düsseldorfer Landgericht: Es stand das Urteil zur Zivilforderung der Commerzbank gegen den ehemaligen Elektronik-Unternehmer Franjo Pooth (39) an. Richterin Annette Lehmberg verdonnerte den Ehemann von Verona Pooth zur Rückzahlung von 1.775.239,16 Euro plus Zinsen an die Bank Seit seine Firma „maxfield“ Anfang 2008 Insolvenz angemeldete, kam es zur Forderungen der Stadtsparkasse Düsseldorf zu Krediten von 9.000.000,-- Euro zurück. Die Commerzbank durfte sich aus der Privatkasse des gescheiterten Unternehmers schadlos halten. Pooth hatte 2006 als Bürge gelobt, persönlich für Kredite der Commerzbank an die „maxfield“ einzustehen - und zwar nominell sogar bis zu einer Höhe von 3.000.000,-- Euro. Im Urteil: Franjo Pooth „hatte es selbst in der Hand, seine Geschäftspolitik zu steuern“, und dadurch zu vermeiden, dass er als Bürge auch privat für Firmenschulden einstehen muss. „Er hat diese fast 1.800.000,-- Euro ja auch zu verantworten“, so Richterin Lehmberg abschließend. Die Staatsanwaltschaft nahm zudem Ermittlungen gegen Pooth wegen Insolvenzverschleppung und Bestechung auf. *615) Der nächste Fall: ... auch wieder Korruption bei Volkswagen ... , ... die fallen immer wieder auf ... Tatort: CSU Passau , Volkswagen Leasing GmbH in Braunschweig Süddeutsche Zeitung online am 29.10.2008: Die Polizei und Staatsanwaltschaft hatten den langjährigen CSU-Stadtrat Alois Ortner, 60, und seinen Sohn Michael, 29, verhaftet, mit anschliessender U-Haft. Der Vorwurf: Bestechung im geschäftlichen Verkehr Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Landshut hätten die beiden, die eines der größten Autohäuser in Niederbayern betreiben, über Jahre hinweg einen Mitarbeiter der Volkswagen Leasing GmbH in Braunschweig Schmiergeld bezahlt, um günstig an Gebrauchtwagen zu kommen. Das Ganze flog auf, als der VW-Mitarbeiter der Volkswagen Leasing GmbH gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Geständnis ablegte. Die Vorwürfe sollen so schwerwiegend gewesen sein, dass gegen den CSU-Politiker und seinen Sohn Haftbefehle wegen Fluchtgefahr erlassen wurden. Die Volkswagen Leasing GmbH betreibe eine Internetbörse, über die Autohändler günstig gebrauchte Leasingautos und Geschäftswagen erwerben könnten. "Das Geschäft läuft über das Gebotssystem", sagt Markus Brümmer, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Landshut. "Das heißt, ein interessierter Händler gibt für den jeweiligen Wagen ein Angebot ab, derjenige mit dem höchsten erhält den Zuschlag." Um möglichst günstig an für sie interessante Autos zu kommen, sollen Vater und Sohn Ortner einen VW-Mitarbeiter bestochen haben, damit der ihnen die Gebote der Konkurrenz verrät. Die Bestechung soll sich über acht Jahre erstreckt haben, das Schmiergeld addiert sich Brümmer zufolge auf 100.000,-- Euro. Zum Beschuldigten ... Ortner, der seit 24 Jahren dem Passauer Stadtrat angehört und lange Zeit verkehrs- und stadtentwicklungspolitischer Sprecher der CSU war, galt über die Parteigrenzen hinweg als integrer und zuvorkommender Geschäftsmann. Der 60-jährige Witwer war auch außerhalb der Politik ehrenamtlich tätig, z. B. Vorstand des ADAC Südbayern. Sein Autohaus handelte vorwiegend mit Gebrauchtwagen, auf seiner Homepage rühmte sich Ortner, stets mehr als 300 Autos auf Lager zu haben. *616) Der nächste Fall: ... wieder mal eine Bank ... , ... Schwarzgeld sollte versenkt werden ... , ... leider pleite ... Tatort: Volksbank-Filiale Giessener Allgemeine online am 29.10.2008: Ein 59-Jähriger, gelernt als Elektromonteur, Anfang der 1970er Jahre dann als Banker weitergebildet, wollte sich selbst bereichern. Er gründete als Leiter einer Volksbank-Filiale im östlichen Landkreis, quasi sein eigenes Bankhaus. Der Vater zweier Söhne offerierte seinen Kunden sogenannte Wertpapiersparverträge, konservativ und sicher - angeblich. Die Sache flog auf. Als die Witwe eines Anlegers versuchte, an das Geld zu kommen und ein selbstgemachtes Zertifikat im August 2007 bei der Bank einreichte - allerdings nicht bei besagtem Filialleiter. Der Volksbank-Vorstand forderte eine Selbstanzeige des damaligen Beschuldigten binnen drei Tagen, der Angeklagte kam dem nach und versuchte, sich noch am selben Tag das Leben zu nehmen. "Für mich war die Versuchung groß", erklärte der Betrüger, der vor der Wirtschaftskammer unter Vorsitz von Dr. Johannes Nink ein Geständnis ablegte. Der Bankkaufmann wurde wegen 29-fachen Betruges und Untreue von der Wirtschaftsstrafkammer des Gießener Landgerichtes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, denn er hatte das Geld in hochspekulative Geschäfte investiert und verloren. Mit dem Betrug begonnen hatte der, als die Bank 2002 ihre Tafelgeschäfte beendete. Seine Kunden - die meisten hatte er über Jahre betreut - erhielten dadurch Geld zurück, das sie erneut anlegen wollten. Trotz erheblicher Verbindlichkeiten aus Aktiengeschäften, rief diese Gelegenheit den 59-Jährigen auf den Plan. Er bot an, in Wertpapiere zu investieren, mit einem guten, aber eben nicht übertriebenen Zinssatz von fünf Prozent. Lediglich in einem Fall wusste der Anleger von dem hochspekulativen Optionsgeschäft, das der Angeklagte aber gar nicht tätigte, sondern den Betrag in die eigene Tasche steckte. Angeblich hatte der Banker vor, seinen Kunden Kapital und Zinsen zurückzuzahlen, lediglich die Gewinne wollte er persönlich einheimsen und davon seine Schulden von mehr als 243.000,-- Euro bezahlen. Es kam, wie es kommen musste: Die Geschäfte liefen nicht wie geplant, er machte Verluste und richtete damit ein Schaden von mehr als 570.000,-- Euro an. Beim Geld der Kunden - darunter Landwirte, ein Metzger, eine Lehrerin und ein Lagerarbeiter - habe es sich fast ausnahmslos um Schwarzgeld gehandelt, das an der Steuer vorbei fließen sollte. Das bestätigte der mit den Ermittlungen beauftragte Polizeioberkommissar. Die meist älteren Anleger hätten das Angebot des Angeklagten gerne angenommen, um das Geld nicht versteuern zu müssen. Damit die Sache nicht aufflog, wurde der Bankkaufmann kreativ und druckte auf Dokumentpapier selbst gestaltete Zertifikate aus - "recht gut gemacht", wie der Polizeioberkommissar bemerkte. Dazu gab es einen Vertrag, und die Kunden wiegten sich in Sicherheit. *617) Der nächste Fall: ... wieder mal kölsch klüngel Kölle ... Tatort: Volkshochschule Köln der Stadt Köln Kölner Stadtanzeiger online am 30.10.2008: Wegen des Verdachts der Untreue hat die Volkshochschule am Mittwoch einen Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert. Der Mann soll Überweisungen in Höhe von insgesamt rund 98.000,-- Euro auf sein Privatkonto getätigt zu haben. Der Mann wurde verdächdigt, seit Juli 2008 27 mal Geld auf sein Konto überwiesen zu haben. Die VHS habe erste Hinweise auf zwei unkorrekte Buchungen in Höhe von 22.000,-- Euro erhalten. Der Mitarbeiter habe diese beiden Überweisungen auf sein Privatkonto eingeräumt, er habe diese Summe zurücküberwiesen. Nachforschungen hätten weitere illegale Überweisungen ergeben. Der Mann erhielt Hausverbot, gegen ihn wurden arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet. Die Polizei wurde eingeschaltet, die den Computer des Mannes beschlagnahmte. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf. *618) Der nächste Fall: ... diesmal kein Bürgermeister ... , ... dafür aber ein Bäckermeister ... , ... die kleine Korruption lässt grüssen ... Tatort: Regensburg , Traditionsunternehmen Bauer’s Backstube Mittelbayrische online am 30.10.2008: Der Bäckermeister Jürgen Bauer (45) wurde wegen Insolvenzverschleppung in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Die Verbindlichkeiten sollen die Höhe von 1.500.000,-- Euro erreicht haben. Der 45-jährige sagte: „Der Staat springt den Banken mit einem Rettungsfonds bei. Wenn ein Handwerker Schwierigkeiten hat, dann kommen gleich der Staatsanwalt und der Insolvenzverwalter.“ Jürgen Bauer hatte einmal viele Filialen, in der Spitze bis zu 400 Mitarbeiter. Das schnelle Wachstum führte indes zu Schwierigkeiten. Bauer kam in die Schlagzeilen, weil er irgendwann Löhne und Gehälter nicht mehr regelmäßig zahlte. Geschäftsführer Norbert Starkl von der Gewerkschaft NGG warnte vor drohender Pleite und forderte Mitarbeiter auf, sich einen neuen Job zu suchen. Als die Insolvenz ins Haus stand, übernahmen die Unternehmer Wolfgang Gural und Hans Seidl das Regensburger Traditionsunternehmen Bauer’s Backstube. Heute arbeitet Jürgen Bauer bei seinem 78-jährigen Vater Johann Bauer in einer kleinen Bäckerei in Prüfening. Der Senior wollte eigentlich seinen Ruhestand genießen; wegen der finanziellen Probleme jedoch sprang er in die Bresche und half und hilft seinem Sohn heute mit Rat und Tat. *619) Der nächste Fall: ... kleine Korruption ... Tatort: Kartbahn in Hechtsheim MainRheiner online am 31.10.2008: Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen gewerbsmäßiger Untreue in 312 Fällen hat das Schöffengericht die ehemalige Kassiererin (43) der Kartbahn in Hechtsheim verurteilt. Ihr Mann (50) kam mit 14 Monaten auf Bewährung wegen Beihilfe zur Untreue davon. Das Gericht legte den Angeklagten - beide wieder geringfügig beschäftigt - 100 und 50 Arbeitsstunden auf. Die Angeklagten steckten von April 2005 bis Juni 2006 100.000,-- Euro ihres Arbeitgebers in die eigene Tasche. Nachdem der Chef von Kollegen über die Machenschaften aufgeklärt worden war, stellte er die 43-Jährige zur Rede. Es kam zur Anklage. Das Geständnis fiel vor allem der Frau nicht leicht. Die Angeklagten, eine Bäckereiverkäuferin und ein Maurer, arbeiteten seit Jahren auf der Kartbahn. Die 43-Jährige konnte an der Kasse frei schalten und walten. Ab April 2005 begann sie mit Wissen ihres Mannes, Tickets zu verkaufen, ohne dies in die Kasse einzutippen. Das Geld - je 200 bis 1000 Euro - steckte sie ein. Der Chef wunderte sich, dass sein Betrieb immer weniger einbrachte. Verdacht gegen seine Angestellten hegte der 49-Jährige nach eigenen Angaben nicht. Auch habe er sich nicht über den aufwendigen Lebensstil des Paars gewundert, das bei ihm nur geringfügig beschäftigt war, also zugleich Hartz IV erhielt. So fuhren die Angeklagten einen teuren BMW. Vor Gericht rangen sie die Hände: "Gekauft von Ersparnissen. Die Tochter zahlt die Raten." Der seit 1993 Arbeitslose hatte ein neues Kawasaki-Motorrad zur Verfügung. "Gehört unserer Tochter." *621) Der nächste Fall: ... wieder mal ein Bürgermeister ... , ... Korruption kurz vor der Rente ... Tatort: Stadtverwaltung Wolnzach Donaukurier online am 31.10.2008: Gegen den ehemaligen Wolnzacher Bürgermeister und Pfaffenhofener Landrat Josef Schäch (61 J.) (FW) leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Vorwurf: Verdachts auf Untreue und Kreditbetrug Bei einer "Sonderprüfung" im Wolnzacher Rathaus fiel nach dem "Kassensturz" auf, dass die Marktgemeinde auf einem riesigen Schuldenberg sass. Statt auf 5.700.000,-- Euro - wie im Etat ausgewiesen - belaufen sich die Verbindlichkeiten auf 11.200.000,-- Euro. Einschließlich der Kredite kommunaler Tochtergesellschaften stand Wolnzach mit 21.800.000,-- Euro in der Kreide. Die Prüfer deckten noch dazu auf, dass während der Amtszeit des ehemaligen Bürgermeisters Schäch und seines Kämmerers und Referenten Wolfgang Zwack die Finanzlage der Gemeinde durch Tricksereien im Haushalt geschönt wurden. - Einnahmen wurden laut BKPV überhöht angesetzt oder waren völlig fiktiv, Ausgaben wurden viel zu niedrig eingebucht - . Zudem monierte der BKPV, dass Jahr für Jahr hohe Kassenkredite aufgenommen wurden, die den zulässigen und im Haushalt festgeschriebenen Rahmen weit überschritten. Dabei soll Schäch laut Prüfbericht den Banken gegenüber mehrfach mit von ihm unterschriebenen Verträgen und mit formellen Erklärungen bestätigt haben, dass die Gemeinde bei den beantragten Kassenkrediten innerhalb der zulässigen Höchstgrenzen blieb. Harter Tobak und für die Ingolstädter Staatsanwaltschaft offensichtlich Belastungsmaterial genug: Sie leitete, wie Behördenleiter Helmut Walter gestern auf Anfrage bestätigte, ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Untreue und Kreditbetrug gegen Schäch ein. "Wir geben das Ganze jetzt unmittelbar an die Staatsanwaltschaft München II ab", erklärte Walter. Dies sei ein ganz normaler Vorgang, weil die dortige Schwerpunktstaatsanwaltschaft nun einmal für die Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen - und darunter falle Kreditbetrug - zuständig sei. Ob das Ermittlungsverfahren dann eventuell auf den ehemaligen Wolnzacher Kämmerer Zwack ausgedehnt wird, liege nicht mehr in seinen Händen, sondern sei Sache seiner Münchner Kollegen, so der Leitende Oberstaatsanwalt. *622) Auffällig waren die "konstanten Zahlen" bei den Ermittlungsverfahren ... Fehlte das zusätzliche Personal zur Aufklärung ? ... Wurden gar nicht alle Straftaten aufgedeckt ? ... Das Presseportal / Pressemappe Bundeskriminalamt online am 12.11.2008: Im Jahr 2007 wurden vom BKA und den Landespolizeidienststellen 9.563 Korruptionsstraftaten und damit 38 % mehr als im Vorjahr (6.895) registriert. Der Anstieg der Fallzahlen sei auf mehrere Großverfahren mit einer Vielzahl festgestellter Einzelstraftaten zurückzuführen gewesen. So sollen in einem in Berlin geführten Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Führerscheinprüfungen nahezu 3.500 Einzelstraftaten erfasst worden sein. Die Anzahl der Ermittlungsverfahren soll dagegen gegenüber 2006 nahezu konstant geblieben sein: 1.599 Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2007 gemeldet; 2006 waren es 1.609. Bei den so genannten Begleitdelikten, also den direkt mit Korruptionsstraftaten zusammenhängenden Straftaten (z. B. Betrugs- und Untreuehandlungen, Urkundenfälschung, Strafvereitelung), soll im Jahr 2007 mit 1.478 Straftaten (2006: 1.776) der niedrigste Wert in den vergangenen fünf Jahren registriert worden sein. Im Zusammenhang mit Korruptionsstraftaten sollen insgesamt 2.323 Tatverdächtige polizeilich bekannt geworden sein, davon 1.218 Korrumpierende (so genannte "Geber") und 1.105 Korrumpierte (so genannte "Nehmer"). Die Tatverdächtigen wären den unterschiedlichsten Berufsgruppen und Branchen zuzuordnen gewesen; Schwerpunkte hätten wie im Jahr 2006 bei den Gebern im Bau- und Dienstleistungsgewerbe sowie bei den Nehmern im Bereich der öffentlichen Verwaltung gelegen. Bei den Vorteilen auf der Nehmerseite bilden wie in den Vorjahren Sachzuwendungen und Zuwendungen von Bargeld den Schwerpunkt. Das bevorzugte Zielfeld korruptiven Handelns auf der Geberseite lag, ebenso wie in den Vorjahren, im Bereich "Erlangung von Aufträgen". ... BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Wettbewerbsverzerrung, Verlust von Arbeitsplätzen, Reputationsverluste ganzer Wirtschaftszweige bis hin zu Vertrauensverlusten in die Funktionsfähigkeit der bestehenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung - Korruption hat weitreichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen." Ermittlungen gegen internationale Korruptionsgeflechte hätten zudem gezeigt, dass die Gewinnspannen in diesem Deliktsfeld enorm hoch sind. *623) Weiter mit der Korruption in Deutschland ... Mal wieder ein Urteil ... , ... endlich ... Im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=1440:1yj7zofq]Teil 1[/url:1yj7zofq] unter *104 und davor wurde über den Fall Heros berichtet. Ebenso im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html:1yj7zofq]Teil 2[/url:1yj7zofq] unter *550) und davor. Süddeutsche Zeitung online 03.11.2008: Der frühere Chef des einst größten deutschen Geldtransportunternehmens Heros wurde zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil er Firmengeld in die eigene Tasche gewirtschaftet hat. Das Landgericht Hildesheim sprach den 60-jährigen Karl-Heinz Weis der Untreue und der persönlichen Bereicherung schuldig. Er konnte nicht mit einer vorzeitigen Entlassung aus dem Gefängnis rechnen. "Machen die Täter unzureichende Angaben über den Verbleib der Beute, kommt eine Reststrafaussetzung zur Bewährung nicht in Betracht", erläuterte Oberstaatsanwalt Andreas Henze. Weis war bereits im Mai 2007 wegen Untreue, Bankrott und Insolvenzverschleppung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Diese Verurteilung wurde nun in die Strafe einbezogen. en mitangeklagten Bereichsleiter verurteilten die Richter zu fünf Jahren Haft. Die Verteidigung hatte für die Einstellung des Verfahrens plädiert. *624) Der nächste Fall: Tatort: Peine , Braunschweig AdHocNews online am 03.11.2008: Wegen jahrelanger Korruption im Speditionsgewerbe hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen fünf Personen Anklage erhoben. Die Machenschaften seien durch Ermittlungen in einem anderen Fall aufgedeckt worden. Die Angeklagten seien teilweise geständig. Vorwurf: Bestechlichkeit, Bestechung, Untreue, jeweils in besonders schwerem Fall Insgesamt sollen die drei Männer und zwei Frauen 374 Straftaten begangen haben. Den Schaden bezifferte die Staatsanwaltschaft auf mehr als 1.700.000 Euro. Angeklagt u. a. : Der 39 Jahre alte Geschäftsführer einer Braunschweiger Spedition. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit seiner Sekretärin einen Mitarbeiter eines Autozulieferers in Peine bestochen zu haben, damit dieser die Spedition bei der Vergabe von Aufträgen bevorzugte. Zur Finanzierung der Schmiergelder soll der 39-Jährige fingierte Rechnungen an den Autozulieferer gestellt haben. So sollen von Januar 2004 bis Oktober 2007 insgesamt mindestens 597.000,-- Euro an diesen Mitarbeiter geflossen sein. Zudem seien Scheinrechnungen über mehr als 1.600.000,-- Millionen Euro erstellt worden. Darüber hinaus soll der 39-Jährige einer weiteren Mitarbeiterin des Autozulieferers über mehrere Jahre ein Auto zur Verfügung gestellt haben. Im Gegenzug sollte sie dafür sorgen, dass Überweisungen bereits innerhalb weniger Tage nach Rechnungsstellung freigegeben würden. Nach einem Wechsel an der Spitze der Spedition im Oktober 2007 soll der neue Geschäftsführer die Betrügereien fortgeführt haben. *625) Über den nächsten Fall wurde bereits berichtet. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2427.html:1yj7zofq]Infos hier[/url:1yj7zofq] unter *365) AdHocNews online am 03.11.2008: Sechs Monate nach der Verhaftung eines 55-jährigen Allgäuer Unternehmers wegen Untreue und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ist dessen Haft verlängert worden. Wie die Staatsanwaltschaft Ravensburg mitteilte, hat das Amtsgericht Ravensburg auf Basis der bisherigen Ermittlungen einen neuen Haftbefehl gegen den Betreiber eines landwirtschaftlichen Anwesens erlassen. Vorwurf: Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung. Insgesamt soll er durch langjährige illegale Geschäfte nach vorläufigen Berechnungen einen Schaden von rund 12.000.000Euro verursacht haben. Im Detail geht es den Angaben zufolge um Scheinarbeitsverhältnisse, fingierte Provisionszahlungen und überhöhte Rechnungen. *626) Der nächste Fall: ... kurz vor der Rente ... , ... aber erwischt ... , ... und verurteilt ... Tatort: Firma Das Bad in Rheinfelden Badische Zeitung online am 03.11.2008: Schon relativ kurz nach ihrer Gründung war eine Groß- und Einzelhandelsfirma für Sanitärartikel zahlungsunfähig. Trotzdem führte der 61-jähriger Kaufmann das Geschäft weiter und häufte jede Menge Schulden an, die er nicht bezahlen konnte. Am Amtsgericht Lörrach wurde er zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und 500 Stunden gemeinnütziger Arbeit wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott, Untreue und Betrug in 59 Fällen verurteilt. Der Angeklagte gab alle Vorwürfe zu, nachdem es eine Absprache zur Vereinfachung des Prozesses gegeben hatte. Zum Jahresbeginn 2000 wurde die Firma "Das Bad" mit Sitz in Rheinfelden in das Handelsregister eingetragen, deren Geschäftsführer der Angeklagte war. Ab Jahresbeginn 2002 war die Firma nicht mehr in der Lage, ihre Gläubiger zu bedienen und die Sozialversicherungsbeträge der Mitarbeiter abzuführen. "Die finanziellen Schwierigkeiten begannen allerdings schon viel früher", berichtete eine Kriminalkommissarin. Schon ab Mitte 2000 wurden Beiträge an die Krankenkasse nur unregelmäßig und nicht vollständig bezahlt. Ab Mai 2001 wurde gar nichts mehr bezahlt. Spätestens zu Jahresbeginn 2002 war die Firma zahlungsunfähig, doch der Angeklagte unterließ es als Geschäftsführer, wie es seine Pflicht gewesen wäre, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Aufgrund der finanziellen Probleme erstellte er auch keine Bilanz. Stattdessen führte er die Geschäfte weiter, bestellte bei anderen Firmen Sanitätsartikel, gab bei Handwerkern Sanitär- und Fliesenarbeiten sowie Elektroarbeiten in Auftrag, bestellte Natursteinplatten und ließ Prospekte drucken, obwohl er wusste, dass er all das nicht bezahlen konnte. Zahlreiche ungedeckte Schecks gingen zurück, Lastschriften wurden nicht eingelöst. Zudem überwies der Angeklagte einen größeren Geldbetrag, der der Firma gehört hätte, auf sein Privatkonto. Weil der Angeklagte bereits wegen Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Verkehrsdelikten vorbestraft war, stellte das Registergericht fest, dass er als Geschäftsführer ungeeignet sei. Daraufhin fingierte der Angeklagte eine Gesellschafterversammlung und setzte zum Schein einen neuen Geschäftsführer ein, während er selbst tatsächlich die Geschäfte der Firma weiterführte. Anfang 2004 wurde schließlich Insolvenzantrag gesellt, der mangels Masse abgewiesen wurde. *627) Der nächste Fall: Tatort: Wuppertal-Barmen , Wahlstedt Rheinische Post online am 04.11.2008: Wegen Untreue und Betruges hatte der frühere Vorstand der Ohligser Wohnungsbaugenossenschaft (OWB), Wolfgang Schürmann, vor dem Solinger Amtsgericht vorzusprechen. Es ging um das Park- und Geschäftshaus in Wuppertal-Barmen. Schürmann, so unter anderem der Vorwurf der Anklage, solle hierfür einen Generalunternehmervertrag ohne Genehmigung abgeschlossen haben, überdies sei die Finanzierung nicht gesichert gewesen. Vier Jahre dauerten die Ermittlungen in diesem Fall bereits an, im August 2008 wurde Anklage erhoben. Mit dem Bau des Park- und Geschäftshauses wurde 2001 begonnen, Anfang 2003 war es fertig. Große Flächen stünden seitdem aber leer. Nichts mit diesem Fall zu tun hatte die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Schürmann und der OWB vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Hier ging es um den Kauf der Wohnanlage in Wahlstedt, die zwischenzeitlich wieder von der OWB veräußert wurde. Schürmann soll damals Maklern zusätzlich zur Courtage 500.000 Mark gezahlt haben, die Ohligser Genossenschaft forderte deshalb 255 000 Euro Schadensersatz von Schürmann. Das Landgericht Wuppertal hatte der OWB einen Schadensersatzanspruch zugesprochen; der frühere Vorstand legte dagegen aber Berufung ein. Überdies war noch ein Verfahren über eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:2kpwlriw]fristlose Kündigung[/url:2kpwlriw] von Schürmann beim Landgericht Wuppertal anhängig. *628) Der nächste Fall: ... wieder mal ein Rechtsanwalt ... Tatort: Buchen FnWeb online am 04.11.2008: Wegen Untreue verurteilte die Erste Große Strafkammer am Landgericht Mosbach einen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Buchen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten. Vorwurf: rund 64.500 Euro nicht an einen Gegner ausgezahlt zu haben. Weil der Rechtsanwalt ein umfassendes Geständnis ablegte, der finanzielle Schaden inzwischen beglichen wurde und keine Vorstrafen registriert waren, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. *629) Der nächste Fall: ... kurz vor der Rente ... , ... immer ganz oben mitgemischt ... Tatort: Essen , Universitätsklinikum Der Westen online am 04.11.2008: Die Staatsanwaltschaft beschuldigte Christoph Broelsch vom Essener Universitätsklinikum (Ex-Leibarzt vom bereits verstorbenen Ex-Ministerpräsidenten des Landes NRW Johannes Rau) auf 99 Seiten der räuberischen Erpressung. Er soll Patienten in Notlage, deren Tod nahe war, zu "Spenden" aufgefordert haben. Aber selbst wenn diese gespendet hatten, so die Anklage, habe nicht immer die Hand des Professors das Skalpell geführt. Mehrfach sei er zum OP-Termin zur Tagung aufgebrochen, etwa ins chinesische Wuhan. In 50 Anklagepunkten die Vorwürfe: Bestechlichkeit, gewerbsmäßigen Betrug und Vorteilsannahme, in acht der Fällen räuberische Erpressung Der Ablauf sei fast immer gleich gewesen. Aus ganz Deutschland seien Krebskranke nach Essen gekommen, um sich vom "Leberpapst" behandeln zu lassen. Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Broelsch soll nach der Untersuchung eine Operation empfohlen haben. Das selbst bei Patienten, deren Tumor anderen Ärzten als inoperabel galt. Dann soll er sie darauf hingewiesen haben, dass eine Operation, die er selbst durchführe, für Kassenpatienten rund 15.000 Euro an Mehrkosten verursache. Im Anklagezeitraum vom 17.06.2002 bis zum 28.07.2007 soll Broelsch die Spende in dieser Höhe anfangs in bar erbeten haben, die der Sekretärin im Umschlag zu überreichen sei. Er habe auch mit sich handeln lassen. Später seien sie auf ein Konto der Uniklinik überwiesen worden, zum Teil gegen Spendenquittungen, die nach Ansicht des Anklägers ahnungslos von der Uni-Verwaltung ausgestellt wurden. Die Spenden, insgesamt rund 200.000 Euro, seien in den Einflussbereich von Broelsch gelangt, ohne Zugriff der Uni. *630) Der nächste Fall: ... mal die Gerichtsvollzieher selber als Selbstbereicherer ... , ... auch wenn sie überversorgt waren ... Tatort: Hamburg Hamburger Abendblatt online am 05.11.2008: Wegen Korruptionsvorwürfen, Untreue und Betruges hatten sich zwei Gerichtsvollzieher sowie vier Geschäftsleute aus Hamburg vor dem Landgericht verantworten. Schaden: mehr als 160.000 Euro. Dem 55 Jahre alten Beamten Nils Peter H., im Ermittlungsverfahren geständig, und seinem Kollegen Andreas Sch. (46) wurde unter anderem Bestechlichkeit vorgeworfen. Laut Anklage gab Gerichtsvollzieher Nils Peter H. zahlreiche Aufträge für Zwangsräumungen und andere Dienstleistungen zwischen 2000 und 2005 an ein Familien-Speditionsunternehmen, obwohl es ihm möglich gewesen sei, die lukrativen Aufträge auch an andere Firmen zu verteilen. Wert des Auftragsvolumens insgesamt: rund 65.000 Euro Dafür wohnte er laut Anklage nahezu mietfrei in einer Wohnung der Firmeninhaber, die sich in dem Prozess vor dem Landgericht wegen Bestechung zu verantworten hatten, den Ermittlungen zufolge ersparte er dadurch Miete in Höhe von 21.000 Euro. Er hatte offenbar ein Alkoholproblem, habe damals die Dinge nicht mehr so überblickt, sagte er in früheren Vernehmungen. So kam der Fall heraus. Zudem soll er mehrere Tausend Euro von Schuldnern eingefordert und nicht an die Gläubiger weitergegeben haben. Und: Eines Tages kaufte H. bei einem Autohändler, bei dem er Forderungen einer Krankenkasse als Gerichtsvollzieher vollstrecken sollte, einen Wagen. Er bezahlte indes nicht bar, sondern beglich stattdessen zwei der Krankenkassen-Forderungen für die Autofirma. "Ich habe mir wirklich nichts dabei gedacht", sagt Helga Z. (63), die damals als Geschäftsführerin der Autofirma den Deal abwickelte, nun wegen Bestechung angeklagt wurde. Auch Gerichtsvollzieher Andreas Sch. vom Amtsgericht in St. Georg besorgte der Anklage zufolge dem Speditionsunternehmen exklusive Aufträge für die Zwangsräumung und Einlagerung. ert der Aufträge: 96.000 Euro Dafür, so der Vorwurf, erhielt er kostenlos ein Büro auf dem Firmengelände. Und: Er ließ seinen BMW in dem Speditionsunternehmen warten, das auch eine Reparaturwerkstatt hatte. *631) Der nächste Fall: Tatort: Paderborn , Universität und Firma SciFace GmbH Mindener Tageblatt online am 05.11.2008: Benno Fuchssteiner, renommierter Mathematiker und bis 2006 Professor an der Paderborner Universität, hatte sich vor dem Paderborner Landgericht zu verantworten. Vorwurf: Subventionsbetrug Etwa 500?000 Euro aus öffentlichen Kassen soll er zweckwidrig verwendet haben. Zusammen mit dem nach eigenen Worten "leidenschaftlichen Lehrer und Forscher" hatte sich Oliver K. (45) auf der Anklagebank einzufinden. Der Diplominformatiker war Geschäftsführer der SciFace GmbH, die das an der Uni Paderborn unter der Ägide von Fuchssteiner entwickelte Computer-System MuPAD weiter ausbauen und marktfähig machen sollte. *632) Der nächste Fall: Tatort: Stadtwerke Sondershausen GmbH Neue Nordhäuser Zeitung online am 05.11.2008: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat das Amtsgericht Sondershausen Strafbefehl gegen ein Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtwerke Sondershausen GmbH erlassen. Vorwurf: Untreue Anlass für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen war die Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke im Herbst 2003. Diese fand entgegen sonstigen Gepflogenheiten nicht in München oder in Sondershausen statt, sondern auf der österreichischen Seiser Alpe in der so genannten Malknechthütte statt. Unter anderem wurden hierzu die Dienste eines Bergführers in Höhe von 900 Euro in einer Art Begleitprogramm in Anspruch genommen. Diese wurden den Stadtwerken Sondershausen in Rechnung gestellt. Als Aufsichtsratsmitglied hätte der Angeklagte die Einladung in dieser Form beanstanden müssen und sich nicht an dieser Reise beteiligen dürfen, so die Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Die Kosten des Bergführers stünden in keinem Zusammenhang mit einer Aufsichtsratssitzung. Unter dem Gesichtspunkt des Gebotes der Sparsamkeit hätte die 90minütige Aufsichtsratssitzung nicht an diesem Ort und in dieser Form stattfinden dürfen, sondern problemlos in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Sondershausen. Eine sportliche und legere Anzugsordnung - so das Einladungsschreiben an die Aufsichtsratsmitglieder -, entspräche kaum einer ordentlichen Aufsichtsratssitzung. Anlass für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mühlhausen waren Beanstandungen des Thüringer Landesrechnungshofes. Dieser hatte konkret gerügt, dass die Finanzierung in dieser Form letztlich über die Gebühren der Benutzer erfolgt sei. Gerade die Jahresüberschüsse der Stadtwerke seien aufgrund von Einnahmen der Gebührenzahler zustande gekommen. Die Übernachtung auf der Seiser Alp und die Notwendigkeit eines rein privaten Begleitprogramms seien nicht gerechtfertigt, so der Thüringer Landesrechnungshof im August 2006. Die Höhe des Strafbefehls habe 7.200 Euro betragen, der Angeklagte hat hiergegen Einspruch eingelegt. Weitere Verfahren gegen andere Mitglieder der Sondershäuser Stadtwerke sollen bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen anhängig gewesen sein. *633) Der nächste Fall: Untreue: Ex-Mitarbeiter des Kreises verurteilt ... , ... endlich mal wieder ... Tatort: Bad Oldesloe , Kfz-Zahlstelle Hamburger Abendblatt online am 06.11.2008: Ein ehemaliger Mitarbeiter der Zulassungsstelle wurde vor dem Oldesloer Amtsgericht wegen Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 38-Jährige hatte von 2001 bis 2005 genau 754-mal in die Kasse der Behörde an der Straße Rögen gegriffen und Geld in die eigene Tasche gesteckt - Gebühren, die Autofahrer kurz zuvor für die Anmeldung ihrer Fahrzeuge eingezahlt hatten. Der Schwindel flog im Dezember 2005 auf. Andere Mitarbeiter hatten sich über die auffällige Häufung von Stornierungsvorgängen in der Kasse ihres Kollegen gewundert. Dem 38-Jährigen wurde fristlos gekündigt. Der Schaden summierte sich auf gut 160.000 Euro. Von dem Geld sei nichts mehr übrig gewesen. Der frühere Kreisbedienstete habe es zur Deckung des Lebensunterhalts für sich und seine Familie ausgegeben. *634) Der nächste Fall: ... viel gestehen ... , ... viel Deal ... , ... wenig Urteil ... Tatort: Kassel , Felsberg, Frankfurt HNA.de online am 10.11.2008: Der Angeklagte bemühte sich um ein Image als ehrbarer Geschäftsmann. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Steuerhinterziehung, Diebstahl, Untreue, Unterschlagung, Urkundenfälschung und Insolvenzverschleppung, und Betrug in etlichen Fällen. Der 42-jährige Großhandelskaufmann aus Kassel fand eine elegante Lösung: Er bestritt, was allzu offensichtlich nach krummen Geschäften klang. Und gab den großen Rest zu - aber nicht als kriminelle Handlungen, sondern eher als unternehmerische Fehlentscheidungen. "Das ist meine große Schwäche", sagte der Mann. "Ich habe immer versucht, alle möglichen Register zu ziehen." Die Verteidigungsstrategie des findigen Unternehmers ging auf: Das Kasseler Landgericht gab sich mit dem Teilgeständnis zufrieden und verurteilte den Mann zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis. Statt 16 einzelnen Taten legte es ihm nur noch zehn zur Last. Darauf hatten sich alle Verfahrensbeteiligten zuvor einvernehmlich verständigt, um das Verfahren zügig beenden zu können. Eigentlich hätte der Prozess mit der Vernehmung von 45 Zeugen bis Weihnachten dauern sollen. Obwohl der Angeklagte und seine Firmen offenbar stets an der Grenze zur Zahlungsunfähigkeit lavierten (oder auch jenseits davon), hatte der Unternehmer immer wieder neue Geschäfte einzufädeln versucht. Große Deals, versteht sich: Hunderte Fernseher zum Schnäppchenpreis zu beschaffen etwa und mit großem Gewinn weiterzuverkaufen. Seit 2002 hatte er sein Glück nacheinander mit drei Handelsunternehmen für Unterhaltungselektronik versucht: erst in Felsberg, dann in Frankfurt und schließlich in Kassel. Doch bei allen Firmen hatte er früher oder später betrogen: hatte Waren bestellt, die er nicht bezahlen konnte, und Anzahlungen behalten, ohne zu liefern. Und als seine erste Firma Schiffbruch erlitten hatte und pleite ging, verschob er die Insolvenzanmeldung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. "Ich bin in dem Bereich nicht so bewandert", warb er vor Gericht um Verständnis. "Ich bin eher Vertriebler." Im Jahr 2007 schließlich sollte er in den Dienst eines Möbelhauses im Sauerland antreten, gab den Job aber nach wenigen Tagen wieder auf - nicht ohne sich zuvor im Namen des Arbeitgebers einen teuren Dienstwagen zu leasen, den er sich selbst nie hätte leisten können. Das alles räumte der Angeklagte zerknirscht ein. Von gefälschten Rechnungen, mit denen er das Finanzamt vor sechs Jahren um umgerechnet mehr als 6000 Euro betrogen haben soll, wollte er dagegen nichts wissen. Genauso wenig wie von wertlosem Elektronikschrott, den er beschönigend als "B-Ware" deklariert und mit seinem jüngsten Kasseler Unternehmen vertickt haben sollte. Und erst recht nicht von einem VW Touareg, den er nach der Untersuchungshaft einem ehemaligen Mitgefangenen geklaut habe, wie es in der Anklage noch geheißen hatte. *635) Der nächste Fall: ... mit Müll zur Selbstbereicherung ... Tatort: Schröck bei Marburg Oberhessische Presse online am 11.11.2008: Ein Mann beobachtete am 13.10.2008 in Schröck die illegale Abfuhr von Sondermüll und meldete seine Beobachtungen beim Dienstleistungsbetrieb (DBM) der Stadt Marburg. Der Schröcker sah, dass sein Nachbar asbestverseuchte Bauabfälle als normale Restmüllabfuhr von einigen städtischen Mitarbeitern entsorgen ließ. Der aufmerksame Nachbar holte seine Kamera hervor, fotografierte die illegale Aktion und schickte sie an Jürgen Wiegand, den DBM-Betriebsleiter. Auf den Fotos sei zu sehen gewesen, wie die Mitarbeiter den Sondermüll, der aus mehreren Eternitplatten bestand, auf das Müllabfuhrauto luden. Der Betriebsleiter reagierte prompt und entließ zwei der insgesamt vier Mitarbeiter, die an dem illegalen Sondermüllabtransport beteiligt waren, fristlos. *636) Der nächste Fall: Tatort: Moabit , Neustrelitz Berliner Kurier online am 11.11.2008: Sie putzten, tapezierten, isolierten Keller. Als sie die Arbeitsverträge unterschrieben hatten, war ihnen gutes Geld für gute Arbeit versprochen worden. Doch es wurde ein Schuften zum Nulltarif. In über 250 Fällen sollen Detlef K. (49) und Sabine G. (44) als Geschäftsführer mehrerer Firmen Löhne gar nicht oder nur teilweise ausgezahlt haben. Laut Anklage prellten sie die Mitarbeiter in den Jahren 2004 und 2005 um insgesamt mehr als 500.000 Euro. Außerdem sollen sie Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht ordnungsgemäß gezahlt haben. Der Schaden soll ca. 150 000 Euro betragen haben. Es folgte die Anklage und die Einladung vor das Gericht. Der Mann mit Wohnsitz in Mitte stammte aus einer Handwerkerfamilie, war Malermeister, die Frau aus Neustrelitz war gelernte Kauffrau. Wie am Fließband stellten sie Mitarbeiter für einen Hausmeisterservice, eine Maler- und eine Baufirma ein. Zu dem Zeitpunkt soll aber längst klar gewesen sein, dass die Firmen kaum zahlungsfähig sein würden. Die Anklage: "Arbeitnehmer wurden bei Vertragsabschluss getäuscht." Und die Buchhaltung sei nur schlampig geführt worden. Dabei wurde der Geschäftsführer K. bereits nach einer Pleite mit einem anderen Betrieb wegen Insolvenzverschleppung verurteilt. *637) Der nächste Fall: ... die Finanzkrise und die Korruption ... Tatort: Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein Süddeutsche Zeitung online am 13.11.2008: Bei der Hamburger Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen Manager der angeschlagenen HSH Nordbank auf. Der Verdacht: Untreue im Zusammenhang mit fragwürdigen Spekulationsgeschäften Eine Privatperson habe Verantwortliche der gemeinsamen Landesbank von Hamburg und Schleswig-Holstein angezeigt. Das in den Strudel der Weltfinanzkrise geratene Institut hatte sich nach Angaben zweier Aufsichtsratsmitglieder, Hamburgs Finanzsenator Michael Freytag und Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard (beide CDU), auf höhere Belastungen einstellen als befürchtet. Bis Ende September 2008 habe sich der Verlust der HSH Nordbank auf 360.000.000 Euro belaufen. Vorstandschef Hans Berger habe inzwischen seinen Rücktritt anboten. Die Bank hat Staatsbürgschaften von bis zu 30.000.000.000 Euro aus dem Rettungsschirm des Bundes beantragt. *638) Der nächste Fall: ... Finanzkrise und Selbstbereicherung ... Tatort: Blieskaste , Volksbank Spiesen-Elversberg (heute Bank 1 Saar) Saabrücker Zeitung online am 13.11.2008: Der Mann aus Blieskastel hatte eingeräumt, zwischen August 2001 und Anfang Januar 2005 ohne Wissen seiner Kunden deren Geld in riskante Optionsgeschäfte investiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft ging von einem Schaden von mehr als 2.600.000 Euro aus. Eine 71-jährige Hausfrau berichtete, ihr seinen von dem Ex-Bankberater höhere Zinsen zugesagt worden. Ein Sparbuch über 26.000 Euro habe sie ihm überlassen. Später habe ihr die Bank mitgeteilt, das Sparbuch sei nicht mehr auffindbar. Der Angeklagte offenbarte, er habe dieses und andere Sparbücher verbrannt. Ein 65-jähriger Rentner aus Illingen sagte aus, er habe dem Berater auf dessen Wunsch hin ein ungenutztes Depot-Konto für eigene Optionsgeschäfte überlassen. Er ging davon aus, dass der Bankangestellte unter seinem Namen solche Geschäfte nicht abwickeln durfte. Zur sicheren Kapitalanlage hatte der Kunde dem Berater 70.000 Euro überlassen. Als dessen Machenschaften aufflogen ersetzte die Bank dem Kunden die Summe. *639) Der nächste Fall: ... mal wieder eine Verurteilung ... , ... aber wo blieben die Könige der Korruption ? ... Tatort: Moers Rheinische Post online am 13.11.2008: Auf Kosten der Schwiegermutter machten sich ein Mann aus Moers und seine Exfrau ein schönes Leben. Das Moerser Amtsgericht verurteilte das Rentnerpaar jetzt wegen Untreue zu Bewährungsstrafen von 18 sowie 15 Monaten und Geldbußen. Zwischen 2002 und 2004 hatte der Angeklagte jeden Monat Geld vom Konto der inzwischen verstorbenen Altenheimbewohnerin abgeholt. Und zwar im Wissen seiner Exfrau, der Tochter der alten Dame. Beide hatten Zugang zum Konto und sollten dafür sorgen, dass das Altenheim regelmäßig Geld bekommt. Stattdessen verprassten sie insgesamt rund 16.000 Euro. Während der 67-Jährige gestand, das Geld sei in den täglichen Unterhalt, die Zahlung von Mietrückständen und Nebenkosten des geschiedenen aber wiedervereinten Paares geflossen, stritt die Angeklagte ihre Beteiligung kurzerhand ab. "Ich möchte tot umfallen, wenn das stimmt", beteuerte sie ihre Unschuld. Auf Nachfrage der Richterin behauptete sie, ihr sei gar nicht erst aufgefallen, dass plötzlich viel mehr Geld als zuvor in der Haushaltskasse war. Nach Anhörung zweier Angestellten des Altenheims stand ihre Schuld allerdings fest. Immer wieder habe es Gespräche mit der Frau gegeben, in denen rückständigen Heimbeiträge gezielt angefordert wurden. Zum Teil sei nicht einmal genügend Taschengeld für die Betroffene vorhanden gewesen, obwohl es ihre eigene Rente gewesen sei. Immer wieder sei auch betont worden, dass das Geld nur für die alte Dame genutzt werden dürfe. Die Richterin war schließlich davon überzeugt, dass die Angeklagten die Vollmacht über das Konto zu ihrem Vorteil ausgenutzt hatten. *640) Der nächste Fall: ... wieder eine Verurteilung ... , ... leider immer nur die Kleinen ... , ... und immer wieder wichtig , keine Kontrollen ... Tatort: Jobcenter Mörlenbach , Betrieb "Eigene Wege" Kreis Bergstraße hr online am 13.11.2008: Eigentlich sollte ein 44-Jähriger aus dem Kreis Bergstraße Arbeitslosen einen neuen Job beschaffen. Stattdessen kümmerte er sich um die eigenen Finanzen und leitete rund 667.000 Euro auf eigene Konten um. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig. Das Geld habe der 44-Jährige für die Sanierung seines Hauses, die Tilgung von Schulden und für einen "höheren Lebensstandard" seiner Familie ausgegeben. Er musste ins Gefängnis. Das Landgericht Darmstadt verurteilte den Mann wegen Untreue zu vier Jahren und neun Monaten Haft. Die Richter sahen als erwiesen an, dass der bereits vorbestrafte Mann zwischen 2005 und 2007 Namen von Antragstellern für das Arbeitslosengeld II erfunden und Kontodaten von Hartz-IV-Bedürftigen verändert hat. Der frühere Mitarbeiter im Jobcenter Mörlenbach überwies so 667.000 Euro auf sein eigenes Konto und das seiner Frau, gegen die gesondert ermittelt wurde. Kein gutes Licht warf der Prozess auf die Arbeit im Betrieb "Eigene Wege", eine Tochter des Landkreises Bergstraße zur Auszahlung von Arbeitslosengeld II. So war der Mann bei der Einstellung zwar aufgefordert worden, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Keiner hakte aber nach, als er keines abgab. So fiel nicht auf, dass der 44-Jährige mehrfach wegen Untreue und Betrug vorbestraft war. Auch die Arbeit des Mannes wurde kaum kontrolliert. "Es ist erstaunlich, dass es zweieinhalb Jahre lang nicht auffiel, dass immer wieder Geld auf die gleichen Kontonummern überwiesen wurde", sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Bunk. Zeitweise seien Beträge von über 6.000 Euro mehrmals im Monat auf das Konto eines fiktiven Empfängers geflossen. Erst im Juni 2007 wurde das Revisionsamt des Kreises Bergstraße stutzig, weil im Jobcenter Mörlenbach mehr Geld ausgezahlt wurde als in anderen Jobcentern. "Allerdings waren die Taten nach ihrer Entdeckung auch kaum mehr zu bestreiten", sagte Richterin Bunk. Sie zweifelte zudem an der Darstellung des Angeklagten, er habe das veruntreute Geld bereits komplett ausgegeben. Er habe immer damit gerechnet, irgendwann aufzufliegen. Deshalb habe er seine Konten rechtzeitig leergeräumt, warf die Richterin dem Mann vor. *641) Der nächste Fall: Tatort: Kommunale Wohnungsgesellschaft Obereichsfeld (Kowo) , Rofema Bauelemente GmbH Thüringesche Landeszeitung online am 13.11.2008: Die Ermittlungen gegen Kowo-Chef Günter Riethmüller weitteen sich aus. Der Geschäftsführer einer Heiligenstädter Fensterfirma wurde verhaftet. Nach Angaben der Erfurter Staatsanwaltschaft bestand Verdunklungsgefahr. In der Firma war die Ehefrau Riethmüllers Mitgesellschafterin. Die Homepage der Kommunalen Wohnungsgesellschaft Obereichsfeld (Kowo) spricht von verlässlichen Partnern, von Betrieben aus der Region, auf die die Kowo bei Sanierungsmaßnahmen setzt. Unter der Rubrik "Folgende Firmen empfehlen sich auf Grundlage einer langjährigen Zusammenarbeit auch für Ihre privaten Vorhaben" taucht die Rofema Bauelemente GmbH auf, die nun abermals ins Visier der Staatsanwaltschaft Erfurt rückte. Deren Geschäftsführer hatte sich in Untersuchungshaft in Suhl-Goldlauter zu begeben. Der 52-Jährige soll auf Mitbeschuldigte eingewirkt und damit die Wahrheitsfindung erschwert haben. Es bestand die Gefahr, dass Zeugen unter Druck gesetzt wurden. Die Ermittler sprachen von Verdunklungsgefahr. *642) Der nächste Fall: ... Korrupin und kein Ende ... , ... in Neurupin wurden zahlreiche Korruptionsfälle bekannt ... Tatort: AXO-Group Schweriner Volkszeitung online am 12.11.2008: Gegen vier ehemalige Mitarbeiter der AXO-Group wurde Anklage beim Landgericht in Neuruppin erhoben. Vorwurf: Subventionsbetrug as Verfahren wird voraussichtlich im neuen Jahr vor Die AXO Group - sie ging im Sommer 2007 in Insolvenz - war nach Ansicht der Schwerpunktabteilung für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität in der Potsdamer Staatsanwaltschaft "Operationsbasis für illegale Geschäfte, die von Beschuldigten neben legalen Firmengeschäften abgewickelt" wurden. Es handle sich um einen ganzen Verfahrenskomplex, in dem hier ermittelt werde. "Bei einem solchen Umfang werden selten auf einen Schlag alle Beschuldigten mit allen Vorwürfen zur Anklage gebracht." Die AXO habe als Operationsbasis für illegale Geschäfte gedient, weil "man ja über eine Firma verfügen muss, über die man beispielsweise Kontakt zu Behörden aufnimmt oder Geschäfte mit anderen Unternehmen abwickelt". *643) Der nächste Fall: ... wieder eine Verurteilung ... Tatort: Gelsenkirchwen , ein Zoo DerWesten online am 14.11.2008: Knapp 300 000 Euro hat ein 35-jähriger ehemaligen Zoo-Mitarbeiter in drei Jahren aus der Zookasse in seine eigene Tasche wandern lassen, um damit in Spielcasinos und online um den ganz großen Jackpot zu zocken. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Steinbrinck verurteilte den Gelsenkirchener wegen Untreue und Urkundenfälschung zu zweieinhalb Jahren Haft: Der heute in Mannheim arbeitende Bürokaufmann hatte vergeblich auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Anfang 2005 habe er, so gestand er vor Gericht, erstmals in die Kasse gegriffen. Um das Ganze zu vertuschen, manipulierte er gleichzeitig das Kassenbuch und die Jahresabschlüsse, bei letzteren unterzeichnete er mit fiktiven Namen und täuschte so eine vier-Augen-Prüfung vor. Das Ganze blieb - derart geschickt versteckt - über Jahre unbemerkt. 2005 steckte sich der 35-Jährige so rund 41.000 Euro ein, 2006 waren es gut 61.000 Euro, 2007 bereits 89.000 Euro und bis September 2007 folgten noch einmal 72.000 Euro. Bevor er sich offenbarte - es stand eine Umstrukturierung der Kassen bevor - ließ er noch einmal weitere 31.000 Euro verschwinden. Von dem Geld sei nichts mehr übrig, erklärte der Kaufmann vor Gericht. Er habe alles verspielt. Zum Teil in online-Casinos, zum Teil aber auch auf der Hohensyburg. Und was dort tatsächlich verzockt wurde, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Im Gegensatz zu den online-Einsätzen. Und danach müsste noch Geld vorhanden sein, was der Mann aber bestritt. Er habe immer wieder neues Geld eingesetzt, weil er auf den Jackpot hoffte, um dann damit das veruntreute Geld wieder zu ersetzen. Jetzt in Mannheim, dort arbeitete er als Personaldisponent, suchte er angeblich nach einer entsprechenden Therapie gegen seine Spielsucht. Von seinem neuen Verdienst stotterte er 200 Euro monatlich zur Schadensregulierung ab. *644) Der nächste Fall: ... wieder mal ein überversorgter Beamter ... , ... kleine Korruption ... , … jetzt wird gedobt … Tatort: Butzbach , Gefängnis Frankfurter Rundschau online am 15.11.2008: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 42-jährigen suspendierten Beamten erhoben, der im Butzbacher Gefängnis arbeitete. Vorwurf: von Mitte 2005 bis August 2008 Gefangene mit Haschisch und Handys versorgt zu haben , gewerbsmäßiger Bestechlichkeit und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Kleinere Mengen Haschisch soll er auch an einen Kollegen verkauft haben. Er musste in U-Haft. Insgesamt seien 15 einzelne Taten angeklagt worden. Bei den Gefangenen handelte es sich um Summen von bis zu 400 Euro, der Kollege kaufte ab und an für einen Zehner. Die Polizei hatte den Hauptsekretär schon länger im Visier, schließlich tappte er in eine arrangierte Falle. *645) Der nächste Fall: ... wieder keine Kontrollen ... , ... so lässt sich schön selbstbereichern ... Tatort: AllIn online am 11.11.2008: Niemand fühlte sich damals für die Kontrolle zuständig, niemand wollte die Überweisungen angeordnet haben. Deutlich wurde nur, dass das Geld "doppelt gemoppelt" ausgezahlt wurde, wie es der Richter ausdrückte. Die monatlich 1000 Euro hätten nämlich mit den tatsächlich angefallenen Betriebskosten am Jahresende verrechnet werden müssen, worin der Vorsitzende ein weiteres Problem sah: Ein Teil des Geldes sei von der Gesellschaft nicht versteuert worden. "So kann ein Betrieb nicht ordentlich funktionieren", kritisierte der Richter die Vorgänge. Auch ein Sachbearbeiter müsse die Firmenspitze auf unrechtmäßige Vorgehensweisen hinweisen, dies sei unterblieben. "Da fehlte es an Zivilcourage." Dennoch seien allein dem Angeklagten der "Missbrauchstatbestand und eine Selbstbedienungsmentalität" anzulasten. "Ich habe nicht aus Untreue gehandelt, allenfalls aus Nachlässigkeit", sagte der frühere Vorstand der Brauerei. *646) Über den nächsten Fall wurde bereits berichtet, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2427.html:1yj7zofq]Infos hier[/url:1yj7zofq] unter *291) http://www.suedkurier.de/region/schwarz ... 41,3509997 Südkurier.de online am 13.11.2008: Ein ehemaliger Rechtsanwalt aus Villingen-Schwenningen, der sich wegen Untreue vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen verantworten musste, wurde zu zwei Jahren Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt, sowie Schadenswiedergutmachung und 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Wegen juristischer Feinheiten wurde seine jüngste Verurteilung in zwei Strafen aufgeteilt, eine davon über zwölf Monate Freiheitsstrafe, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde, weiterhin bestehen bleibt. Der geständige Angeklagte hatte vor vier Jahren Geld einer damals 91-Jährigen Frau veruntreut. Diese hatte ein Darlehen mit einem Auszahlungsbetrag von 120.000 Euro aufgenommen. Davon sollten etwa 100.000 als Kaution für ihren im Untersuchungsgefängnis inhaftierten Sohn dienen. Es kam jedoch nicht zur Haftentlassung, so dass der Betrag dem Angeklagten zur treuhänderischen Verwaltung überlassen wurde. Mit dem Geld sollte das Haus der alten Dame renoviert werden, ihre laufenden Kosten im Pflegeheim gedeckt und die Kosten für den inhaftierten Sohn bestritten werden. Am selben Tag zweigte der Angeklagte die ersten 10.000 Euro von dem Vermögen ab, drei Tage später weitere 5.000 Euro. Abermals 10.000 Euro aus dem Darlehen der alten Dame ließ der Angeklagte auf ein Konto einer Gerichtsvollzieherin überweisen, die an einem Vollstreckungsverfahren gegen ihn arbeitete. Immer wieder hatte sich der damalige Rechtsanwalt von dem Geld der alten Dame bedient, insgesamt umfasst die Anklageschrift neun Punkte. Die veruntreuten Summen schwankten jeweils zwischen 200 Euro und 10000 Euro, insgesamt kassierte er 39.200 Euro. "Die alte Frau musste erhebliche Einbußen in ihrer Lebensqualität hinnehmen", sagte der Staatsanwalt und nannte die Tat verwerflich. Dass er trotzdem einer Bewährungsstrafe zustimmte, hatte auch damit zu tun, dass auf diese Weise die Rückzahlung des unterschlagenen Geldes an den Sohn der alten Dame gewährleistet ist. Der verschuldete Angeklagte, der wegen Vermögensverfalls seinen Zulassung als Rechtsanwalt zurück gegeben hatte, stand schon mehrfach vor Gericht, unter anderem wegen versuchten Betrugs, Urkundenfälschung und Waffenbesitz. **647) Der nächste Fall: ... auch schön verurteilt ... Tatort: Bestwig , Rheine http://sauerlandthemen.de/2008/11/14/zw ... kompetenz/ Sauerlandthemen online am 14.11.2008: Mit einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung, so lautete die Strafe im Urteil, dass in einem langwierigen Strafprozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer mehrerer Bestwiger Energietechnikunternehmen ermittelt wurde. Drei Anklagen lagen dar. Bei einem Energietechnik-Unternehmen aus Rheine, wo er zwischenzeitlich als Geschäftsführer tätig war, habe er von dem Hauptgesellschafter eine schriftliche Finanzierungszusage verlangt, ohne die er Insolvenzantrag stellen oder kündigen wolle. Den Job hat er mittlerweile nicht mehr. Stattdessen arbeitet er "nur noch" als Angestellter in einem neuen Bestwiger Versorgungstechnik-Unternehmen. Die von dieser Firma gemieteten Büroräume gehören ihm und die Geschäftsführerin ist seine Lebensgefährtin. "Ich bin Ingenieur, kein Kaufmann", hatte der Angeklagte schon im Jahr 2007 vor Gericht gesagt. Wegen Subventionsbetruges wurde er damals zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Den Vorwurf der Insolvenzverschleppung hatte er bestritten, die Verfahren wurden abgetrennt. Vier Unternehmen hatte der Angeklagte als Geschäftsführer gleichzeitig geleitet - mehr oder weniger. Allen Anzeichen in Form unbezahlter Rechnungen und eidesstattlicher Versicherungen zum Trotz, hatte er es unterlassen, rechtzeitig Insolvenzanträge zu stellen, bediente sich stattdessen einer mitunter kreativen Buchführung. "Der Angeklagte ist eine Macherpersönlichkeit und will Projekte vorantreiben", bescheinigte Staatsanwalt Ocken dem 47-Jährigen. Unter Einbeziehung des Urteils aus dem Jahr 2007 wurde die "Macherpersönlichkeit" wegen Subventionsbetruges, mehrfacher Insolvenzverschleppung und Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen gestern zu zwei Jahren Haft verurteilt - ohne Bewährung. *648) Der nächste Fall: ... erst schön selbstbereichern ... , ... und dann auf Bewährung hoffen ... , ... bei kleinen Korrupties funktioniert das nicht ... , ... solche "Lebenswege" gehören den Königen der Korruption, wenn sie von der Selbstbereicherung in die Rente wechseln ... Tatort: Gelsenkirchen http://www.derwesten.de/nachrichten/sta ... etail.html Der Westen online am 14.11.2008: Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Steinbrinck verurteilte den Gelsenkirchener wegen Untreue und Urkundenfälschung zu zweieinhalb Jahren Haft: Der heute in Mannheim arbeitende Bürokaufmann hatte vergeblich auf eine Bewährungsstrafe gehofft. Anfang 2005 habe er, so gestand er vor Gericht, erstmals in die Kasse gegriffen. Um das Ganze zu vertuschen, manipulierte er gleichzeitig das Kassenbuch und die Jahresabschlüsse, bei letzteren unterzeichnete er mit fiktiven Namen und täuschte so eine Vier-Augen-Prüfung vor. Das Ganze blieb - derart geschickt versteckt - über Jahre unbemerkt. 2005 steckte sich der 35-Jährige so rund 41.000 Euro ein, 2006 waren es gut 61.000 Euro, 2007 bereits 89.000 Euro und bis September 2007 folgten noch einmal 72.000 Euro. Bevor er sich offenbarte - es stand eine Umstrukturierung der Kassen bevor - ließ er noch einmal weitere 31.000 Euro verschwinden. Von dem Geld sei nichts mehr übrig, erklärte der Kaufmann vor Gericht. Er habe alles verspielt. Zum Teil in Online-Casinos, zum Teil aber auch auf der Hohensyburg. Und was dort tatsächlich verzockt wurde, lies sich nicht mehr nachvollziehen. Im Gegensatz zu den Online-Einsätzen. Und danach müsste noch Geld vorhanden sein, was der Mann aber bestritt. Er habe immer wieder neues Geld eingesetzt, weil er auf den Jackpot hoffte, um dann damit das veruntreute Geld wieder zu ersetzen. In Mannheim arbeitete er als Personaldisponent, suchte er angeblich nach einer entsprechenden Therapie gegen seine Spielsucht. Von seinem neuen Verdienst stottert er 200 Euro monatlich zur Schadensregulierung ab. *649) Über den nächsten Fall wurde bereits berichtet. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2427.html:1yj7zofq]Infos hier.[/url:1yj7zofq] unter *506) Lausitzer Rundschau online am 15.11.2008: Der angeblich rechtschaffende junge Beamten hatte den Staat und das Finanzamt in Cottbus zwischen 2003 und 2008 um 1.400.000 Euro betrogen. Er legte ein Geständnis vor Gericht ab. Die Quittung: für die Untreue, gepaart mit Steuerhinterziehung und Computerbetrug - fünf Jahren Haft - In der Urteilsbegründung wurde hervorgehoben, dass der Angeklagte mit hoher krimineller Energie gehandelt hätte. Bereits 1999 habe er damit begonnen, abgeschlossene Steuerbescheide in den Computern des Finanzamtes wieder "aufleben" zu lassen, und Daten so zu verändern, dass eine nachträgliche Steuererstattung heraussprang. Die Taten vor dem Jahr 2003 sollen allerdings verjährt gewesen sein. Das Geld ließ er nach dem Fälschen von Bankverbindungen auf die Konten seiner Ehefrau und eines Bekannten überweisen. Erst die Rückfrage einer Berliner Bank brachte die Betrugsblase zum Platzen. Das Gericht geht von 1.700.000 Euro aus, die der Angeklagte seit 1999 dem Fiskus entzog. Ein großer Teil des Geldes konnte sichergestellt werden. Thomas Sch. hatte davon zwei Eigentumswohnungen in Berliner Nobellage gekauft, es für seine zwei Kinder für deren Ausbildung angelegt, in Bausparverträge und Lebensversicherungen investiert. In seinem Geständnis hat Thomas Sch. familiäre Probleme als Motiv angegeben. Er musste nach eigenen Angaben eine Finanzausbildung machen, obwohl er studieren und Lehrer werden wollte. Das hätten ihm seine damals arbeitslosen Eltern verwehrt. Auch mit der angeblich despotischen Familie seiner späteren Frau, die sich inzwischen von ihm getrennt hat, sei er nicht klar gekommen. Ein eigenes Heim habe er wegen der Schwiegereltern nicht bauen dürfen, statt dessen musste deren Haus ausgebaut werden. Er habe dem Druck, dem er ausgesetzt gewesen sei, ausweichen, seiner Familie mehr bieten wollen, als er selbst erhalten habe, begründete er sein Versagen. Durch das aber hat er sein bisheriges persönliches Leben in einen Scherbenhaufen verwandelt. Er verlor seinen Beruf, den Beamtenstatus und die Pensionsansprüche. *650) Der nächste Fall: ... mal wieder eine Verurteilung ... , ... mal wieder eine Sparkasse ... , ... Kontrollen halfen nichts ... Tatort: Pocking Passauer Neue Presse online am 15.11.2008: Zu vier Jahren Haft hat das Landgericht Passau einer leitenden Pockinger Bankangestellte (44) zugeteilt. Die Kreditberaterin gab zu, zehn Jahre lang mit Kundengeldern manipuliert zu haben, um ihr Ansehen zu heben. Schaden: 410.000 Euro. Das Urteil wurde rechtskräftig. "Es war ein Schneeballsystem, das sich zu einer Riesensache entwickelte, die die Angeklagte nicht mehr stoppen konnte", sagte die Richterin bei der Begründung des Schuldspruchs von 132-facher Untreue und einem Betrug von 2003 bis 2008. Die Bankerin hatte bei dem Geldinstitut schon ihre Lehre absolviert, sich in gut 27 Jahren zur Marktbereichsleiterin hochgearbeitet. Zuständig für Privat- und Firmenkunden, hatte sie "Vollmachten im Bereich Vermögensberatung und Kreditwesen", klärte der Staatsanwalt. Er hatte die Frau am 03.06.2008 verhaften lassen. Seither saß sie in U-Haft trotz Geständnisses und Kooperation mit den Fahndern. Doch der Ermittlungsrichter sah durch diesen "Bruch in ihrem Leben Fluchtgefahr". Die erste Untreuehandlung ereignete sich 1997. Ein Kunde war in Bedrängnis, sie schoss ihm und weiteren Kunden Geld zu von eigenen und anderer Kunden Konten. "Die Entwicklung ist mir vollständig entglitten", räumte die Frau ein. Sie führte nicht Buch über die unzähligen Transaktionen, "damit das alles nicht so schwarz auf weiß, so reell vor mir steht". Strafmildernd war neben dem Druck, unter dem Banker wie die Angeklagte stehen, ihr Schuld-Anerkenntnis von 500.000 Euro gegenüber der Bank. Schwer wogen die Raffinesse, mit der die Insiderin über lange Zeit alle internen Kontrollmechanismen unterlief, und die Schadenshöhe. *651) In anderen Fällen wurde bereits berichtet, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2427.html:1yj7zofq]Infos hier[/url:1yj7zofq] unter *376) , und weiter vor. Reuters Deutschland online am 17.11.2008: Der Autobauer Daimler hatte mehrere Mitarbeiter wegen möglicher Korruption angezeigt. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft ermittelte seit Sommer 2008 gegen insgesamt elf Beschuldigte, die sich über Scheinaufträge an Dienstleister bereichert haben sollen. Drei Beschäftigte des Mercedes-Benz-Pkw-Werks in Sindelfingen bei Stuttgart sollen nach Angaben der Behörde fehlerhaft angelieferte Autoteile an eine Firma zur Nachkontrolle geschickt und dafür rechtswidrig Geschenke angenommen haben. Bei drei Daimler-Mitarbeitern sowie vier Beschäftigten der Nacharbeitsfirma bestehe daher der Anfangsverdacht der Bestechlichkeit sowie der Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Wegen der Tatbeteiligung von vier weiteren Daimler-Mitarbeiter werde noch ermittelt, teilte die Strafverfolgungsbehörde mit. *652) Der nächste Fall: ... wieder mal ein überversorgter Beamter ... , ... als ob die Staatsknete und die fette Staatsrente nicht ausreichen würden ... , ... beim Amtsgericht soll verurteilt werden ... , ... wieso wird der Dienstherr zur Selbstbereicherung missbraucht ? ... Tatort: Amtsgericht Lünen , Selm (Kreis Unna) Der Westen online am 17.11.2008: Ein Justizbeamter aus Selm (Kreis Unna) hatte wegen Untreue in 353 Fällen vor dem Dortmunder Landgericht Termine. Der 49-jährige soll zwischen 2002 und 2007 regelmäßig in die Kasse des Amtsgerichts Lünen gegriffen und dabei einen Schaden von über 500.000 Euro angerichtet haben. Das Geld floss an seine sechs mitangeklagten Freunde (30 bis 50 Jahre alt), die er an seinem Dienstcomputer zu Rechtsanwälten und Sachverständigen gemacht hatte. Anschließend wurde geteilt. Die Zahlungsanweisungen waren als Honorare gekennzeichnet. Zum Prozessauftakt legte der 49-Jährige ein Geständnis ab. Der Justizhauptsekretär war seit Ende der 70er Jahre im Lüner Amtsgericht beschäftigt. Der illegale Geldtransfer soll bereits 1999 begonnen haben. Nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft beläuft sich der Schaden deshalb eigentlich sogar auch auf rund 620.000 Euro. Ein Teil der Untreue-Handlungen sei aber bereits verjährt gewesen. Der 49-Jährige erklärte seine illegalen Machenschaften vor der 36. Strafkammer mit "einer Lücke im System", "dienstlicher Unzufriedenheit" und dem Wunsch, mehr Geld zu verdienen. Ein Risiko sah er nicht. Schließlich sei er Anweisungsbeamter, Systemadministrator und Prüfer in Personalunion gewesen. Dass die Untreue-Handlungen trotzdem auffielen lag offenbar an einem der Mitangeklagten. Er hatte sein Konto gelöscht, ohne es dem Justizbeamten mitzuteilen. Die letzte Überweisung ging deshalb ans Amtsgericht zurück. Dort konnte man sich die Herkunft des Geldes nicht erklären. Kurz darauf begannen die Ermittlungen. Nach eigenen Angaben will der inzwischen suspendierte Beamte bereits 135.000 Euro zurückgezahlt haben. Ob er sein 1998 erworbenes Haus halten können, war fraglich. *653) Über den nächsten Fall wurde bereits berichtet, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2346:1yj7zofq]Infos hier[/url:1yj7zofq] unter *232) Süddeutsche Zeitung online am 18.11.2008: Laptops, Mobiltelefone, Keyboards und sogar ätherische Duftöle. Lang war die Liste der Artikel, die der ehemalige Bürgermeister von Greding, Franz Josef Lerzer, während seiner Amtszeit auf Gemeindekosten angeschaffte - und privat benutzt hat. Wegen Untreue in 30 Fällen und einem Schaden von mehr als 10.000 Euro wurde der CSU-Politiker vom Amtsgericht Schwabach zu elf Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Ende 2007 war bekannt geworden, dass der Bürgermeister jahrelang private Einkäufe auf Kosten der Gemeindekasse getätigt hat. Doch die Einsicht Lerzers war begrenzt. Ohne Rücksicht auf die Proteste der Stadtverwaltung und des Stadtrates nahm er Ende 2007 wieder sein Amtszimmer in Beschlag. Anfang 2008 wurde Lerzer dann von der Landesanwaltschaft seines Amtes enthoben. Tatsächlich hatte sich der Bürgermeister seit Februar 2003 eine bunte Palette an Elektronikartikel, Musikinstrumenten und anderem Allerlei zusammengekauft, alles auf Kosten seiner Gemeinde. Darunter war auch ein Skelett auf Rollen für 167,90 Euro - offenbar für einen seiner Söhne, der eine medizinische Ausbildung absolvierte. *654) Über den nächsten Fall wurde bereits berichtet, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2427.html:1yj7zofq]Infos hier[/url:1yj7zofq] unter *598) Saabrücker Zeitung online am 19.11.2008: Sparkasse-Prozessn vor dem Saarbrücker Landgericht: Hansjörg Huber (71), früherer Vorstand der Sparkasse Saarbrücken, ein Kreditsachbearbeiter und ein Ex-Abteilungsleiter hätten sich nicht persönlich bereichert. Richterin Wolff betonte, solche Geschäftspraktiken könnten strafrechtlich nicht geduldet werden. Untreue im Millionenbereich müsse sanktioniert werden. "Der Fall ist kein Ruhmesblatt für die Sparkasse." Er zeige, dass im "System der Sparkasse" die Kontrolle versagt habe. "Der Fall ist kein Ruhmesblatt für die Sparkasse." Sagte die Richterin Eike Wolff in der Urteilsbegründung Keiner von ihnen hätte es sich jemals träumen lassen, wegen angeblich üblicher Geschäftspraktiken bei der Sparkasse auf der Anklagebank zu landen. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Eike Wolff verhängte die abgesprochenen Geldstrafen. Ex-Sparkassen-Vorstand Huber muss 72.000 Euro (360 Tagessätze zu 200 Euro) zahlen, der Kreditsachbearbeiter 28.800 Euro (360 Tagessätze zu 80 Euro). Der frühere Abteilungsleiter wurde zu 25000 Euro (250 Tagessätzen zu 100 Euro) verurteilt. Noch im Gerichtssaal akzeptierten die Angeklagten den Spruch. Gemeinschaftliche Untreue zum Nachteil der Sparkasse im Zeitraum von Februar bis Ende Mai 2002 in der Preisklasse von 6.300.000 Euro wurde dem Trio vorgeworfen. Die Verteidiger verlasen für ihre Mandanten Geständnisse. Damit räumten die Bankmitarbeiter ein, einem in Finanznot geratenen Baumaschinen-Händler im großen Stil so genannte Postlaufkredite ermöglicht zu haben. Schecks von einem Firmenkonto im sächsischen Mittweida wurden beispielsweise vorzeitig in Saarbrücken gutgeschrieben, obwohl nicht feststand, dass das Wertpapier gedeckt war. Die Angeklagten waren sich nach ihren Erklärungen darüber klar, dass dieses Handeln unzulässig war und finanzielle Risiken für die Sparkasse brachte. Erklärtes Ziel sei es aber gewesen, Schaden für die Bank zu verhindern. *655) Über den nächsten Fall wurde bereits berichtet, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2427.html:1yj7zofq]Infos hier[/url:1yj7zofq] unter *404) Frankfurter Allgemeine online am 21.11.2008: Der frühere Chef des Augsburger Walter-Bau- Konzerns, Ignaz Walter (72), wurde vom Amtsgericht Augsburg wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Nach Angaben der Augsburger Staatsanwaltschaft musste Walter zusätzlich 500.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Walter habe seinem vor über drei Jahre pleite gegangenen Baukonzern ab Mitte der 90er Jahre zu Unrecht Miete für Teile eines Privatanwesens in Rechnung gestellt und er habe sich so eine zusätzliche Einkommensquelle verschafft. Walter habe den Mietvertrag damit begründet, dass die Räume für Fortbildungsmaßnahmen genutzt worden sein. Dies hätten Nachforschungen aber widerlegt. Das Amtsgericht bezifferte den Schaden auf rund 311.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft erklärte, Walter habe im Hinblick auf die im Strafbefehl enthaltenen Tatvorwürfe ein Geständnis abgelegt und sich wegen aller verfahrensgegenständlichen Forderungen mit dem Insolvenzverwalter der Walter Bau AG geeinigt. Der Insolvenzverwalter Werner Schneider hatte Walter auf eine Rückzahlung von rund 14.000.000 Euro verklagt. IBeide Seiten sollen sich nach Angaben von Walters Münchner Anwalt in fast allen Angelegenheiten verglichen haben. Von den ursprünglich geforderten 14.000.000 stünden noch höchstens 1.500.000 Euro im Raum, so Rechtsanwalt Wolf-Rüdiger Bub. Alle Verfahren seien bis auf zwei Fälle abgeschlossen. Walter hat inzwischen seine unter Zwangsverwaltung gestellte Konzernzentrale in Augsburg für rund 8.200.000 Millionen Euro zurück ersteigert. Der Walter-Bau-Konzern war Anfang 2005 pleitegegangen. Von den damals rund 3900 Beschäftigten hatten etwa 600 sofort ihren Arbeitsplatz verloren, weitere 1900 waren in eine Transfergesellschaft gewechselt. Rund 12.000 Gläubiger hatten eine Gesamt-Forderungssumme von 3.400.000.000 Euro angemeldet. *656) Der nächste Fall: ... statt helfen selbstbereichern ... Tatort: Bayerisches Rotes Kreuz in Ingolstadt RadioIn online am 24.11.2008: Ein Mitarbeiter des Bayerischen Roten Kreuzes in Ingolstadt hat offenbar Geld veruntreut. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nahm gegen den Mann entsprechende Ermittlungen auf. Das Rote Kreuz selbst hatte den Mitarbeiter angezeigt. Der Betroffene soll die Vorwürfe jedoch abgestritten haben. Die Summe soll sich im fünfstelligen Bereich belaufen. Dem BRK sei aber durch die Veruntreuung kein finanzieller Schaden entstanden, da eine Versicherung eingesprungen sei. Das BRK hat den Mitarbeiter inzwischen auf dessen eigenen Wunsch aus dem Dienst entlassen. *657) Der nächste Fall: ... kleine Korruption ... , ... hier mal wieder mit Müll ... Tatort: Seevetal , Winsen , Partyservice in der Königstraße in Borstel Hamburger Abendblatt online am 25.11.2008: Der Angeklagte Ewald Karl F. (57) aus Winsen hatte einen Lebensmittelladen und Partyservice in der Königstraße in Borstel, und in so einem Laden entsteht viel Müll. Richter Fuhlendorfs Urteil: Bestechung in acht Fällen, 1800 Euro Geldstrafe - so wie im Strafbefehl. "Die Müllabfuhr ist eine öffentliche Aufgabe. Durch Schwarzentleerung steigt die Müllmenge und die Müllgebühr für alle." Alle 14 Tage leerten Mitarbeiter der Marxener Müllentsorgungsfirma Fehr Edelhoff (- die eigendlich keine Amtsträger sind -), bis Ende 2007 für die Müllabfuhr im Landkreis Harburg zuständig, seine 1100-Liter-Tonne - aber das reichte Ewald Karl F. nicht. Ein Müllmann, sagt die aus Verden/Aller angereiste Staatsanwältin im Sitzungssaal 214 des Amtsgerichts Winsen, habe den Vorschlag gemacht, gegen einen Obolus öfter bei Ewald Karl F. vorbeizukommen. Und so wurde dessen Mülltonne in den Jahren 2006 und 2007 "schwarz mit entsorgt". Als Dank drückte der Einzelhändler dem Müllmann einen Zehn-Euro-Schein in die Hand - . Die Staatsanwältin sprach von einem "Korruptionsdelikt" und acht Straftaten. Das Amtsgericht hat wegen Bestechung in acht Fällen per Strafbefehl eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verhängt. Gegen diese Entscheidung hat der Angeklagte Einspruch eingelegt. *658) Der nächste Fall: ... Verurteilung bleibt ... Tatort: Lohr MainPost online am 26.11.2008: In dem Prozess gegen die untreue Buchhalterin aus Lohr hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg (LAG) entschieden und die Erste Instanz im Wesentlichen bestätigt. Die ehemalige Buchhalterin musste ihren Verpflichtungen nachkommen, - sonst Zwangsvollstreckung - . Zuvor hatte die Buchhalterin schon mal versucht, ihr Vermögen auf Tochter und Mann zu übertragen, um es vor der Zwangsvollstreckung zu schützen. Dies hatte ihr aber nichts genutzt, da die Anwälte des Geschäftsmannes dieses Unterfangen erfolgreich angefochten hatten. In der Urteilsbegründung weist das LAG die Berufung der Buchhalterin zurück. Ein Mitverschulden des Lohrer Geschäftsmannes habe das Gericht nicht angenommen, da die Buchhalterin die Buchungsvorgänge so geschickt manipuliert habe, dass sie auch im Rahmen von Steuerprüfungen nicht aufgedeckt werden konnten. Die Berufung der Buchhalterin gegen die Prüfungskosten der Kanzlei wies das Landesarbeitsgericht sogar als "unzulässig" zurück. Die Kammer folgte damit der Bewertung des Arbeitsgerichts, dessen Richter es als erwiesen ansah, dass die Buchhalterin Scheckunterschlagungen und Buchungsmanipulationen in Höhe von 267.000 Euro im Zeitraum von 1990 bis 2000 vorgenommen hat. Darüber hinaus sprach das LAG dem Kläger über 100.000 Euro an gesetzlichen Zinsen zu. *659) Über den nächsten Fall wurde breits berichtet, Infos [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t498.html:1yj7zofq]hier[/url:1yj7zofq] unter *62) Flensburger Nachrichten online am 26.11.2008: Mitte September 2008 hatte ein Aufgebot von Kripo und Staatsanwaltschaft die Privat- und Geschäftsräume des früheren Vorstandsvorsitzenden Frerich Eilts durchsucht. Unter dem dort sichergestellten Material soll sich offenbar auch Kundenunterlagen der alten Flensburger Sparkasse - wobei sich nun die Frage stellt, ob der Ex-Direktor, der seit Ostern 2008 nicht mehr an seinem Arbeitsplatz war, diese Unterlagen bereits davor zu Hause hatte oder aber sich später noch von ehemaligen Mitarbeitern besorgen konnte. Seit seiner Existenzgründung als Unternehmensberater firmiert unter der Privatadresse Gegen drei weitere Banker der früheren Sparkasse sollen Vorermittlungen geführt worden sein Insgesamt sollen im Komplex Flensburger Sparkasse Verfahren unter zehn verschiedenen Aktenzeichen aufgelaufen sein von denen allein das erste (Kreditangelegenheiten/Aufsichtsratstätigkeit Capital Stage) kurz vor Weihnachten 2007 eingestellt wurde sowie das zweite (Hamburger Thielert AG, wo es um den Verbleib von drei 3.000.000 Aktien ging) nach vorläufiger Einstellung des Strafverfahrens nur noch zivilrechtlich mit einer 70.000.000-Forderung des Motorenherstellers läuft. Bei den jüngsten Durchsuchungen von diesem Herbst 2008 ging es um den Vorwurf, spezielle Immobiliengeschäfte seien in der Flensburger Sparkasse nur gegen Spende für die SG Flensburg-Handewitt zustande gekommen. Deals mit Grundstücken oder Häuserverkäufen sollen auch bei mehreren anderen der laufenden Verfahren Ermittlungsgegenstand gewesen sein: Gleich bei drei Verfahren ging es um Grundstückskäufe, die gegen Spende an die SG um 30.000 bis 35.000 Euro günstiger abgewickelt worden sein sollen. Vorwurf: Untreue. In einem anderen Verfahren ging es um die Überweisung von Rechnungen einer Sozietät auf das Privatkonto eines Rechtsanwaltes, die aber der Kanzlei zustanden, in der dieser als Sozius tätig war. *660) Und wann ist Ende mit der Korruption ? Gruss Tom |
| Tom | Hier gehts weiter ... *610) LivePR online am 23.10.2008: *611) [url=http://www.welt.de/welt_print/article2618591/Heide-Park-Freikarten-fuer-Ratsmitglieder-Ermittlungen-laufen.html ]DIE WELT online am 24.10.2008 [/url] *612) [url=http://www.rp-online.de/public/article/emmerich/631197/Das-Vertrauen-ausgenutzt.html ]Rheinische Post online am 28.10.2008 [/url] *613) [url=http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/11344324/62249/%C2%A0Zwei_Mitarbeiter_der_Jugendarrestanstalt_sollen_das_Land_finanziell.html ]Märkische Allgemeine online am 28.10.2008 [/url] *614) [url=http://www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/detail_ddp_2252024970.php ]Berlin online am 28.10.2008 [/url] *615) [url=ttp://www.rp-online.de/public/article/duesseldorf-stadt/631676/Franjo-Pooth-muss-177-Millionen-zahlen.html ]Rheinische Post online am 29.10.2008 [/url] *616) [url=http://www.sueddeutsche.de/959382/250/2607136/CSU-Stadtrat-in-Passau-verhaftet.html ]Süddeutsche Zeitung online am 29.10.2008 [/url] *617) [url=http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Kreis/Uebersicht/Fuenf-Jahre-lang-das-Geld-der-Kunden-verzockt-_arid,69090_regid,1_puid,1_pageid,119.html ]Giessener Allgemeine online am 29.10.2008 [/url] *618) [url=http://www.ksta.de/html/artikel/1218660764745.shtml ]Kölner Stadtanzeiger online am 30.10.2008 [/url] *619) [url=http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/region/regensburg/online/artikel/insolvenz_verschleppt_baeckerm/312251/insolvenz_verschleppt_baeckerm.html ]Mittelbayrische online am 30.10.2008 [/url] [/url] *621) [url=http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3496153 ]MainRheiner online am 31.10.2008 [/url] *622) [url=http://www.donaukurier.de/nachrichten/aktuellesthema/art3112,1963608 ]Donaukurier online am 31.10.2008 [/url] *623) [url=http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/7/1299845/bundeskriminalamt:1fmnl3sa]Das Presseportal / Pressemappe Bundeskriminalamt online am 12.11.2008[/url:1fmnl3sa] *624) [url=http://www.sueddeutsche.de/750383/368/2612101/Elf-Jahre-Haft-fuer-Heros-Chef.html:1fmnl3sa]Süddeutsche Zeitung online 03.11.2008[/url:1fmnl3sa] *625) [url=http://www.ad-hoc-news.de/Anklage-wegen-Korruption-im-Speditionsgewerbe-erhoben--/de/Politik/19812146:1fmnl3sa]AdHocNews online am 03.11.2008[/url:1fmnl3sa] *626) [url=http://www.ad-hoc-news.de/Mutmalicher-Millionenbetrger-bleibt-weiter-in-Haft--/de/Politik/19814313:1fmnl3sa]AdHocNews online am 03.11.2008[/url:1fmnl3sa] *627) [url=http://www.badische-zeitung.de/rheinfelden/jede-menge-schulden-ein-geschaeftsfuehrer-auf-krummen-touren--7384661.html:1fmnl3sa]Badische Zeitung online am 03.11.2008[/url:1fmnl3sa] *628) [url=http://www.rp-online.de/public/article/solingen/633886/OWB-Ex-Vorstand-angeklagt.html:1fmnl3sa]Rheinische Post online am 04.11.2008[/url:1fmnl3sa] *629) [url=http://www.fnweb.de/regionales/bu/buchen/20081104_srv0000003364087.html:1fmnl3sa]FnWeb online am 04.11.2008[/url:1fmnl3sa] *630) [url=http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2008/11/6/news-88674904/detail.html:1fmnl3sa]Der Westen online am 04.11.2008[/url:1fmnl3sa] *631) [url=http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/05/965501.html:1fmnl3sa]Hamburger Abendblatt online am 05.11.2008[/url:1fmnl3sa] *632) [url=http://mt-online.de/mt/lokales/regionales/?sid=d58c687522aef80706c86aa6365fa2a3&cnt=2669976:1fmnl3sa]Mindener Tageblatt online am 05.11.2008[/url:1fmnl3sa] *633) [url=http://www.nnz-online.de/news/news_lang.php4?ArtNr=55180:1fmnl3sa]Neue Nordhäuser Zeitung online am 05.11.2008[/url:1fmnl3sa] *634) [url=http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/06/966561.html:1fmnl3sa]Hamburger Abendblatt online am 06.11.2008[/url:1fmnl3sa] *635) [url=http://www.hna.de/kasselstart/00_20081110195129_Am_Ende_betrog_er_immer.html:1fmnl3sa]HNA.de online am 10.11.2008[/url:1fmnl3sa] *636) [url=http://www.op-marburg.de/newsroom/lokal/dezentral/lokal/art655,729665:1fmnl3sa]Oberhessische Presse online am 11.11.2008[/url:1fmnl3sa] *637) [url=http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/print/berlin/241427.html:1fmnl3sa]Berliner Kurier online am 11.11.2008[/url:1fmnl3sa] *638) [url=http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/229796:1fmnl3sa]Süddeutsche Zeitung online am 13.11.2008[/url:1fmnl3sa] *639) [url=http://www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/titelseite/lokalnews/Bank-Betrug-Sparbuch-Berater-Bank-1-Saar-Volksbank-Spiesen-Elversberg-;art27857,2602087:1fmnl3sa]Saabrücker Zeitung online am 13.11.2008[/url:1fmnl3sa] *640) Rheinische Post online am 13.11.2008 *641) [url=http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=36098&key=standard_document_35740794:1fmnl3sa]hr online am 13.11.2008[/url:1fmnl3sa] *642) [url=http://www.tlz.de/tlz/tlz.heiligenstadt.volltext.php?kennung=on1tlzLOKStaHeiligenstadt39763&zulieferer=tlz&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Heiligenstadt&auftritt=TLZ&dbserver=1:1fmnl3sa]Thüringesche Landeszeitung online am 13.11.2008[/url:1fmnl3sa] *643) [url=http://www.svz.de/lokales/prignitz/artikeldetails/article/208/anklage-gegen-vier-axo-mitarbeiter.html:1fmnl3sa]Schweriner Volkszeitung online am 12.11.2008[/url:1fmnl3sa] *644) [url=http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/gelsenkirchen/2008/11/14/news-90941201/detail.html:1fmnl3sa]DerWesten online am 14.11.2008[/url:1fmnl3sa] *645) [url=http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1630240:1fmnl3sa]Frankfurter Rundschau online am 15.11.2008[/url:1fmnl3sa] *646) [url=http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/kaufbeuren/Kaufbeuren-lok-aktienbrauerei;art2759,435420:1fmnl3sa]AllIn online am 11.11.2008[/url:1fmnl3sa] *647) [url=http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/villingen-schwenningen/art372541,3509997:1fmnl3sa]Südkurier.de online am 13.11.2008[/url:1fmnl3sa] *648) [url=http://sauerlandthemen.de/2008/11/14/zwei-jahre-haft-fuer-macherpersoenlichkeit-ohne-kaufmaennische-kompetenz/:1fmnl3sa]Sauerlandthemen online am 14.11.2008[/url:1fmnl3sa] *649) [url=http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/gelsenkirchen/2008/11/14/news-90941201/detail.html:1fmnl3sa]Der Westen online am 14.11.2008[/url:1fmnl3sa] *650) Lausitzer Rundschau online am 15.11.2008 *651) [url=http://www.pnp.de/nachrichten/artikel.php?cid=29-22155560&Ressort=bay&Ausgabe=&RessLang=ndb&BNR=0:1fmnl3sa]Passauer Neue Presse online am 15.11.2008[/url:1fmnl3sa] *652) [url=http://de.reuters.com/article/companiesNews/idDEBEE4AG0JH20081117:1fmnl3sa]Reuters Deutschland online am 17.11.2008[/url:1fmnl3sa] *653) [url=http://www.derwesten.de/nachrichten/im-westen/2008/11/17/news-91582298/detail.html:1fmnl3sa]Der Westen online am 17.11.2008[/url:1fmnl3sa] *654) [url=http://www.sueddeutsche.de/055389/457/2639339/Ein-Skelett-auf-Gemeindekosten.html:1fmnl3sa]Süddeutsche Zeitung online am 18.11.2008[/url:1fmnl3sa] *655) [url=http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-berichte/saarland/aktuell/Saarland-aktuell-Sparkasse-Saarbruecken-Untreue-Geldstrafe-Prozess-Kriminalitaet-Vorstand-Hansjoerg-Huber;art26716,2620296:1fmnl3sa]Saabrücker Zeitung online a, 19.11.2008[/url:1fmnl3sa] *656) [url=http://www.faz.net/s/RubD16E1F55D21144C4AE3F9DDF52B6E1D9/Doc~E6C87DED777D3442F9AD7E43CD04B61C6~ATpl~Ecommon~Scontent.html?rss_googlefeed:1fmnl3sa]Frankfurter Allgemeine online am 21.11.2008[/url:1fmnl3sa] *657) [url=http://www.radio-in.de/default.aspx?ID=2872&showNews=310019:1fmnl3sa]RadioIn online am 24.11.2008[/url:1fmnl3sa] *658) [url=http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/25/978532.html:1fmnl3sa]Hamburger Abendblatt online am 25.11.2008[/url:1fmnl3sa] *659) [url=http://www.mainpost.de/lokales/main-spessart/Lohr;art774,4831462:1fmnl3sa]MainPost online am 26.11.2008[/url:1fmnl3sa] *660) [url=http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/artikeldetails/article/111/immobiliengeschaefte-gegen-spende-im-visier-der-ermittler.html:1fmnl3sa]Flensburger Nachrichten online am 26.11.2008[/url:1fmnl3sa] *661) [url=http://www.ksta.de/html/artikel/1226655124782.shtml:1fmnl3sa]Kölner Stadtanzeiger online am 26.11.2008[/url:1fmnl3sa] *662) [url=http://www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/titelseite/lokalnews/Finanzbeamter-Steuerfaelle-Verschwoerung-Finanzamt-Voelklingen;art27857,2638109:1fmnl3sa]Saarbrücker Zeitung online am 26.11.2008[/url:1fmnl3sa] *663) [url=http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Neuburg/Lokalnachrichten/Artikel,-Falsches-Darlehen-und-vogelwilde-Geschichten-_arid,1400539_regid,2_puid,2_pageid,4502.html:1fmnl3sa]Augsburger Allgemeine online am 27.11.2008[/url:1fmnl3sa] *664) [url=http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Augsburg-Land/Lokalnews/Artikel,-Welden-Angestellte-bediente-sich-ueber-Jahre-in-der-Kasse-_arid,1401272_regid,2_puid,2_pageid,4493.html:1fmnl3sa]Augsburger Allgemeine online am 28.11.2008[/url:1fmnl3sa] *665) [url=http://www.aller-zeitung.de/newsroom/regional/dezentral/regional/art3411,743904:1fmnl3sa]Aller Zeitung online am 28.11.2008[/url:1fmnl3sa] *666) [url=http://www.mvregio.de/nachrichten_region/175299.html:1fmnl3sa]MVRegio online am 29.11.2008[/url:1fmnl3sa] *667) [url=http://www.idea.de/index.php?id=917&tx_ttnews%5Btt_news%5D=70485&tx_ttnews%5BbackPid%5D=18&cHash=e44626618e:1fmnl3sa]idea.de online am 29.11.2008[/url:1fmnl3sa] *668) [url=http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/REGIONALES/1409030.html:1fmnl3sa]Freie Presse online am 02.12.2008[/url:1fmnl3sa] *669) [url=http://www.szon.de/lokales/sigmaringen/sigmaringen/200812020185.html:1fmnl3sa]Schäbische Zeitung online am 02.12.2008[/url:1fmnl3sa] *670) 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[url=http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/3/10/news-114034845/detail.html:1fmnl3sa]Der Westen online am 10.03.2009[/url:1fmnl3sa] *843) [url=http://nachrichten.rp-online.de/article/titelseite/Justiz-ermittelt-gegen-Gelderner-Buergermeister/32520:1fmnl3sa]Rheinische Post online am 11.03.2009[/url:1fmnl3sa] *844) [url=http://www.ln-online.de/regional/2556771:1fmnl3sa]Lübecker Nachrichten online am 11.03.2009[/url:1fmnl3sa] *845) [url=http://www.sueddeutsche.de/958389/823/2793977/Haft-wegen-Bilanzfaelschung.html:1fmnl3sa]Süddeutsche Zeitung online am 11.03.2009[/url:1fmnl3sa] *846) [url=http://www.manager-magazin.de/koepfe/artikel/0,2828,612499,00.html:1fmnl3sa]Manager Magazin online am 11.03.2009[/url:1fmnl3sa] *847) [url=http://www.all-in.de/nachrichten/allgaeu/rundschau/Rundschau-run-geo_kempten-gericht;art2757,513632:1fmnl3sa]Allgäu Rundschau online am 12.03.2009[/url:1fmnl3sa] *848) 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[url=http://www.rp-online.de/public/article/erkelenz/684282/Verdacht-Bestechung-im-Rat.html:1fmnl3sa]Rheinische Post online am 13.03.2009[/url:1fmnl3sa] *853) [url=http://www.ovb-online.de/news/landkreis_rosenheim/LK-Rosenheim-Obwohl-laquo-Heilpraktiker-raquo-muss-sitzen;art4107,1378960:1fmnl3sa]Oberbayrisches Volksblatt online am 16.03.2009[/url:1fmnl3sa] *854) [url=http://www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/titelseite/lokalnews/Saarbruecken-Landgericht-Urteil-Insolvenzverschleppung-Hinterziehung-Sozialabgaben;art27857,2832218:1fmnl3sa]Saarbrücker Zeitung online am 16.03.2009[/url:1fmnl3sa] *855) [url=http://www.paz-online.de/newsroom/regional/dezentral/regional/art3546,826869:1fmnl3sa]Peiner Allgemeine online am 17.03.2009[/url:1fmnl3sa] *856) [url=http://www.abendblatt.de/daten/2009/03/18/1089368.html:1fmnl3sa]Hamburger Abendblatt online am 18.03.2009[/url:1fmnl3sa] *857) [url=http://www.gea.de/detail/1217703:1fmnl3sa]Reutlinger General Anzeiger online am 18.03.2009[/url:1fmnl3sa] *858) [url=http://www.ahlener-zeitung.de/lokales/kreis_borken/borken/1000950_Zwei_Jahr_auf_Bewaehrung_fuer_Firmenchef.html:1fmnl3sa]Ahlener Zeitung online am 18.03.2009[/url:1fmnl3sa] *859) [url=http://www.news-von-morgen.de/mildes-urteil-gegen-bestechlichen-professor-aus-augsburg-718257:1fmnl3sa]NewsVonMorgen online am 21.03.2009[/url:1fmnl3sa] *860) [url=http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_36622522:1fmnl3sa]Hessischer Rundfunk online am 21.03.2009[/url:1fmnl3sa] *861) [url=http://www.gea.de/detail/1221268:1fmnl3sa]Reutlinger Generalanzeiger online am 23.03.2009[/url:1fmnl3sa] *862) [url=http://www.bz-berlin.de/archiv/staatsanwalt-klagt-lars-windhorst-an-article403253.html:1fmnl3sa]BZ online am 21.03.2009[/url:1fmnl3sa] *863) [url=http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=989605&kat=30:1fmnl3sa]Nürnberger Zeitung online am 24.03.2009[/url:1fmnl3sa] *864) [url=http://www.rp-online.de/public/article/emmerich/688655/Beuster-sieht-sich-als-Opfer.html:1fmnl3sa]Rheinische Post online am 24.03.2009[/url:1fmnl3sa] *865) [url=http://www.donaukurier.de/lokales/pfaffenhofen/Kaemmerer-bedient-sich-aus-Gemeindekasse;art600,2069595:1fmnl3sa]Donaukurier online am 24.03.2009[/url:1fmnl3sa] *866) [url=http://www.derwesten.de/nachrichten/waz/rhein-ruhr/2009/3/24/news-115345755/detail.html:1fmnl3sa]Der Westen online am 24.03.2009[/url:1fmnl3sa] *867) [url=http://www.welt.de/welt_print/article3439052/AKN-Lenker-Kruszynski-muss-Regionalbahn-verlassen.html:1fmnl3sa]DIE WELT online am 25.03.2009[/url:1fmnl3sa] *868) [url=http://www.ad-hoc-news.de/ermittlungen-wegen-bestechung-von-managern-kommunaler--/de/Politik/20127329:1fmnl3sa]AdHocNews online am 25.03.2009[/url:1fmnl3sa] *869) [url=http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/nrw/art1544,519195:1fmnl3sa]Rhur Nachrichten online am 26.03.2009[/url:1fmnl3sa] *870) [url=http://www.an-online.de/lokales/aachen-detail-an/845766?_link=&skip=&_g=Das-dunkle-Kapitel-Dafro-ist-endgueltig-abgeschlossen.html:1fmnl3sa]Aachnener Nachrichten online am 26.03.2009[/url:1fmnl3sa] |
| Tom | Frass der Heuschrecken: - Wann ist die Deutschland-AG pleite ? Das war die Frage, die sich Deutschland angesichts der Bankenkrise stellen musste. Weiter oben wurde über die Heuschrecken und deren Machenschaften informiert. Auffällig war die Überschuldung der Unternehmen mit Krediten, welche die Heuschrecken den Unternehmen aufbürdeten. Viele Unternehmen konnten nicht mehr umschulden, da sie keine Kredite von deutschen Banken wegen der sich damals abbahnenden Immobilien- und Bankenkrise bekamen. Die Folge: massenhafte Insolvenz Immobilienkredite war ein anderer Teil, welche zur zur Bankenkrise führte. Hierzu wurde umfangreich im [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/584-Manager-Job-Arbeit-und-Wirtschaft-als-Jobkiller.html:2186gm3c]Blog[/url:2186gm3c] informiert. Bei der KfW und anderen Landesbanken wurde endlich die Notbremse gezogen , - viel zu spät - . Es kam die IKB hinzu , - auch viel zu spät - . Kein Wunder ... Der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hoffte im Juni 2007 immer noch auf die Einsicht der ca. 9000 international operierenden Hedgefonds. Sie sollten Selbstkontrolle üben. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/273-Oberflaechliches-Interview-im-SPD-Parteiorgan-VORWAERTS-vom-Juni-2007,-Finanzminister-Peer-Steinbrueck-aeusserte-sich-zu-Hedefonds.html:2186gm3c]Hier ein paar Infos.[/url:2186gm3c] Am 18.03.2008 hatte Steinbrück so langsam die Hosen voll ...[url=http://forum.mobbing-gegner.de/wirtschaftspolitik/finanzminister-steinbruck-spd-hilfe-wirtschaftskrise-t929.html:2186gm3c]Hier ein paar Infos.[/url:2186gm3c] Der Chefredakteur der Zeitschrift "Märkte & Zertifikate", Herr Jürgen Koch, hingegen sah die Politik als Versager, und er meinte in seinem Artikel in der Ausgabe November 2008, Seite 3, dass er den ökonomischen Sachverstand des Aktienstrategen Christopher Wood von Asia-Pacific Markets (CLSA) sehr schätze. Wood habe auch diese Krise vorhergesagt. "Der fundamentale Grund für die Kreditkrise liegt bei den Regierungen, die in den vergangenen 20 Jahren einen marktbereinigenden Abschwung verhinderten und damit die disziplierende Wirkung des Marktes außer Kraft setzten." Und Koch weiter ... "Auf Krisen und Konjunkturabschwünge reagierten Regierungen und Notenbanken immer gleich. Mit Hilfe von Konjunkturprogrammen und expansiver Geldpolitik milderten sie die Krise ab und sorgten für eine schnelle Konjunkturerholung." Erst Ende 2005 habe es eine Vorstellung über die schwerwiegenden Kreditprobleme im Finanzsektor gegeben. Auf der Seite 6 wurde der Co-Vorstand von SAP, Herr Henning Kagermann, zum weltweiten Bösen-Crash Oktober 2008, Bankenkise, und Immobilienkrise, im Artikel "Finanzkrise: Auswirkungen auf die Realwirtschaft", zitiert: "Niemand hat das, was in den vergangenen beiden Wochen passiert ist, vorhergesehen." Wenn er das weltweite Ausmass der Finanzkrise meinte, dann hatte er sicherlich recht. Abschätzbar war der sich anbahnende Börsen-Crasch schon. Am 21.09.2006 schrieb ich ganz oben: „Der "Heuschrecken-Frass" geht schon lange um. Doch nun wird die Lage höchst bedrohlich. Firmen drohen durch Überschuldung pleite zu gehen. Auch ein Börsencrash ist nicht mehr auszuschliessen. ...“ Es wunderte mich damals nur, weshalb der Börsencrash so lange auf sich warten lies ... Und ausserdem war zumindest die deutsche Notenbank und auch die europäische Notenbank genötigt eine moderate Zinspolitik zu betreiben, da die Heuschrecken die deutschen Unternehmen ausbeuteten, ausschlachteten, und zudem auch überschuldeten. Ausgangspunkt war aber, dass die deutsche Bundesregierung die Hedgefonds, die Heuschreckenmethoden, und auch andere deregulierende Massnahmen auf dem deutschen Finanzmarkt bereits 2001/2002 zugelassen hatte, und zwar auf Drängen der USA, Grossbritanien, und andere Staaten als Steuerparadiese. Der Kampf gegen [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/509-Mobbing-und-die-Firmenbestatter.html:2186gm3c]Firmenbestatter[/url:2186gm3c] wurde erst gar nicht aufgenommen. Da die deutsche Bundesregierung mal was ganz anderes ausprobierte, - ganz im Sinne des Aktienstrategen Christopher Wood von Asia-Pacific Markets (CLSA) - , und die Bundesregierung die Deregulierung des Marktes vollständig umsetzte, wurde die Deregulierung des Marktes zum Anfang vom Ende, und damit der Anfang der Banken- und Immobilienkrise in Deutschland. Fatal dabei: Die Deregulierung des Marktes sollte ursprünglich Geld in die deutsche Wirtschaft spülen, um so Arbeitsplätze zu schaffen, was aber erst einmal in der Internet-Seifenblase und Börsen-Chrash mündete. Die Armut und die Massenarbeitslosigkeit in Deutschland stieg bis auf weit über 4.000.000 Arbeitslose an, es sei eine Erholung des Arbeitsmarktes auf 3.000.000 Arbeitslose im Oktober 2008 erfolgt, wobei aber immer unklar blieb, wieviele Menschen sich in Massnahmen, in ALGII, und in der Sozialhilfe befanden und der Arbeitslosenzahl hinzuzuzählen waren. Schätzungen gingen von insgesamt 6.000.000 bis 7.000.000 Menschen ohne wirkliches Einkommen aus steuerpflichtigen Jobs aus. Und dann ... siehe von ganz oben ... Es folgte im Oktober 2008 ein staatliches Finanzrettungspaket für den deutschen Bankensektor und Finanzsektor in Höhe von ca. 480.000.000.000 Euro. Andere Staaten hatten ähnliche Rettungspakete aufgelegt , - was aber überhaupt nicht im Sinne des Aktienstrategen Christopher Wood von Asia-Pacific Markets (CLSA) gewesen sein kann - . Die Rettungspakete sollten den weltweiten Börsen-Crash stoppen, was aber nicht so toll gelang. Da waren die Rückforderungen in millionenhöhe eher lächerlich, - der Erfolg musste sich zudem erst noch einstellen - . [url=http://www.welt.de/wirtschaft/article2613516/IKB-Manager-sollen-ihre-Praemien-zurueckzahlen.html:2186gm3c]DIE WELT online am 23.10.2008:[/url:2186gm3c] Die angeschlagene IKB soll ihren Ex-Vorstandschef Stefan Ortseifen auf die Rückzahlung seiner Tantiemen in Höhe von 805.000 Euro verklagt haben. Auch von drei weiteren früheren Vorstandsmitgliedern habe das Geldinstitut insgesamt über eine 1.000.000 Euro zurückgerdert. Grundlage der Rückforderungen der IKB sei der infolge der Finanzmarktkrise geänderte Jahresabschluss der Bank für das Geschäftsjahr 2006/2007. In dem neuen Abschluss sei ein völlig anderes Ergebnis für das Geschäftsjahr zustande gekommen. Daher habe man die variablen Bezüge der Vorstände bis auf eine Mindest-Tantieme zurückgefordert. Unterdessen musste die IKB billig verhökert werden, ... an eine Heuschrecke... , ... an die US-Beteiligungsfirma Lone Star (siehe auch weiter oben ) ... , ... und zur KfW und IKB noch ein paar Infos ... [url=http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:Staatsbank-unter-Verdacht-Vom-Langweiler-zur-Skandalnudel/429651.html:2186gm3c]Financial Times Deutschaland online am 23.10.2008:[/url:2186gm3c] Sie war da, wenn sie gebraucht wurde, finanzierte den deutschen Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg, verhalf dem Mittelstand zu zinsgünstigen Förderkrediten und dem Bund mitunter zu schnellen Einnahmen, indem sie die Börsengänge von Staatskonzernen vorfinanzierte. Auch dem Finanzplatz war sie zu Diensten. 2001 zum Beispiel, als sie die Anteile von Allianz und Münchener Rück an der Mittelstandsbank IKB übernahm. Der überaus rührige KfW-Chef Hans Reich präsentierte damals auch gleich die passende "Investment-Story", indem er wuchtige Impulse für das Mittelstandsgeschäft versprach, die von den beiden Banken ausgehen sollten. Die Wahrheit, so raunten Beobachter seinerzeit, sei wohl eher, dass die Kreditwirtschaft 2001 in einem derart schlechten Zustand war, dass niemand sonst die IKB-Anteile haben wollte. Auch in den Jahren danach blieb es meistens ruhig um die KfW - abgesehen von gelegentlichen Geplänkeln mit den Geschäftsbanken, die ihr von Zeit zu Zeit vorwarfen, in ihren Gewässern zu fischen, und sie ermahnten, ihre Aktivitäten auf das Fördergeschäft zu begrenzen. Erst im Sommer 2007 brach das Unheil über die bis dahin tadellose KfW herein, die 1948 unter tatkräftiger Mithilfe des legendären Hermann Josef Abs, Chef der Deutschen Bank, gegründet worden war. Es war ausgerechnet die bis dahin ebenfalls eher betuliche IKB, die der KfW das Leben zur Hölle machte. Den Vertretern der Staatsbank im Aufsichtsrat der IKB war offensichtlich entgangen, dass die Manager der Mittelstandsbank längst nicht mehr ausschließlich in margenschwache Industriekredite investierten, sondern ihr Heil zunehmend in Anlageprodukten suchten, von denen sie nichts verstanden. Die Folgen waren fatal. Mit fast 10.000.000.000 Euro musste die KfW für den Ausflug ihrer Tochter in die Welt amerikanischer Schrottimmobilien gerade stehen. Obwohl die IKB eine börsennotierte Geschäftsbank war, die dem Bundesverband deutscher Banken und seiner Sicherungseinrichtung angehörte, blieb der Löwenanteil der Verluste an der KfW in ihrer Eigenschaft als Großaktionärin der IKB hängen. IKB-Chef Stefan Ortseifen wurde im Juli 2007 entlassen. Auch KfW-Chefin Ingrid Matthäus-Maier stolperte über die IKB und trat im April 2008 nach nur 18 Monaten Amtszeit zurück. Schließlich landete die IKB für einen Erinnerungswert von 150.000.000 Euro bei der US-Beteiligungsfirma Lone Star. Die Pannenserie war mit Matthäus-Maiers Ausscheiden jedoch nicht vorbei. Kaum im Amt, musste sich ihr Nachfolger Ulrich Schröder sagen lassen, dass er der Chef von "Deutschlands dümmsten Bankern" sei, wie die "Bild" schrieb. Der peinliche Grund: Am Tag, als die US-Investmentbank Lehman Brothers Insolvenz anmeldete, überwies die KfW 319.000.000 Euro in die USA, die prompt in der Konkursmasse landeten und damit geblockt waren. Mit der Entlassung der beiden Vorstände Detlef Leinberger und Peter Fleischer war es nicht getan. Die Staatsanwaltschaft wurde im Oktober 2008 mit einem Durchsuchungsbefehl bei der KfW vorstellig. Die Ermittlungen wegen Untreue richten sich auch gegen Bankchef Schröder. Und weiter … [url=http://www.inforadio.de/static/dyn2sta_article/253/276253_article.shtml:2186gm3c]InfoRadio online am 23.10.2008:[/url:2186gm3c] Im Oktober 2008 trat Bayerns Finanzminister Huber seinen Rücktritt aus dem Kabinett an, - ebenso war er nicht mehr Verwaltungsratschef der Pleite-Bank BayernLB. Huber war immer stärker unter Druck geraten, nachdem klar wurde dass die angeschlagene Landesbank 5.400.000.000 Euro aus dem Rettungspaket des Bundes benötigt und eine weitere 1.000.000.000 von ihren Eigentümern, also dem Land Bayern und den bayerischen Sparkassen. Und noch eine Meinung entschiedner Gegner der Korrupties und Selbstbereicherer … , hier : Herr Dr. Werner Rügemer, Publizist und Vorsitzender von "Business Crime Control" ... [url=http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3488419:2186gm3c]MainRheiner / Allgemeine Zeitung online am 25.10.2008:[/url:2186gm3c] Die Bankenkrise ist das beste Beispiel: Die private Wirtschaft setzt Millarden Euro in den Sand, und der Staat und der Steuerzahler müssen dafür aufkommen. Das sorgt für Empörung. Doch dass die öffentliche Hand für die Privatwirtschaft bürgen muss, das geschieht nicht zum ersten Mal - meint zumindest Dr. Werner Rügemer, Publizist und Vorsitzender von "Business Crime Control". "Den Gegensatz von `privat` und Staat gibt es immer weniger", sagte Rügemer. So auch bei der Bankenkrise. Denn die Bedingungen der Regierung an die Banken, wenn sie staatliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, habe zwar die Form der Verstaatlichung. "Die Vorgaben sind aber die der Banken", so der Referent. Die Rettungsmaßnahmen würden nach privatwirtschaftlichen Vorgaben erfolgen. "Die Prinzipien, nach denen das Geld verteilt wird, haben mit staatlicher Beteiligung nichts zu tun." Die Haftung des Staates sei auch bei Privatisierungen schon immer gegeben gewesen - zum Beispiel bei der Privatisierung städtischer Wasserbetriebe. Dort seien Gewinngarantien und Risikozuschläge für die Investoren vertraglich festgehalten, die Stadt aber bekomme nur einen Bruchteil des Gewinns. Bei Verlusten müssten sie aufgrund der Gewinngarantie draufzahlen. "Solche Details werden geheim gehalten", sagte der Publizist. "Das ist in Verträgen so geregelt." So sei der Staat bei Privatisierungen in einer "schwachen Haltung". Auch die Korruption habe sich verändert: Heute gebe es neue Formen, die nicht strafbar seien. "Bei Beraterverträgen zum Beispiel, für die ich nichts tun muss - das würde ich als Bestechung bezeichnen", meint Rügemer. Doch dagegen gebe es keine rechtliche Handhabe. Die gebe es auch nicht gegen Politiker, die sich nach ihrem politischen Ausscheiden als Berater betätigen und ihre politischen Beziehungen nutzten. Und noch eine Meinung ... [url=http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/1630067_Ermittler-in-der-Lernphase.html:2186gm3c]Frankfurter Rundschau online am 14.11.2008[/url:2186gm3c] Die Finanzmarktkrise in Deutschland führte die Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung illegaler Geschäftspraktiken an die Grenzen ihrer Handlungsfähigkeit. "Wir haben in Deutschland einen Nachholbedarf an Personal und an Informationstechnologien", sagte der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) Jörg Ziercke. Die Dimension der Vorgänge bei Landesbanken hätten die Ermittler nicht erwartet. Obwohl das Bundeskriminalamt in den vergangenen Jahren spezielle Wirtschaftskriminalisten ausgebildet habe, reiche ihre Zahl nicht aus, sagte Ziercke. Problematisch bei der Aufklärung krimineller Machenschaften in der Finanzkrise seien auch der Personalmangel bei der Staatsanwaltschaft sowie die unklare Gesetzeslage. Strafrechtler Christian Schröder von der Universität Halle-Wittenberg kritisierte die Reformwut der vergangenen zehn Jahre beim Kapitalstrafrecht: "Das Strafrecht kann nicht bestrafen, was das Bilanz- und das Kapitalmarktrecht zulassen." Besonders fatal sei die unklare Gesetzessprache, sagte Schröder. Innerhalb der Gesetze werde auf Formulierungen in anderen Gesetzen verwiesen, was am Ende auch kein Experte mehr durchschauen könne. "Es gab durchaus Formulierungen der Gesetzesentwürfe, die uns eine bessere Handhabung erlaubt hätten", ergänzte Oberstaatsanwalt Hubert Jobski, der als Mitglied des Direktoriums der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geführt wurde, und er meinte, dass jetzt nachgebessert werden müsse, insbesondere beim Wertpapierhandel. BKA-Präsident Ziercke sprach von "territorialen und funktionalen Grenzen", vor denen die Ermittler in Deutschland stünden. "Der Erfindungsreichtum in der Finanzbranche kennt aber keine Grenzen." Deshalb sei eine Ausweitung der Kontrollen und eine Stärkung der Aufsichtsbehörde unverzichtbar. Das BKA plane zudem eine Kooperation mit der Bafin, einen Zeitplan für die Umsetzung nannte Ziercke jedoch nicht. "Wir befinden uns in einer Lernphase", sagte der BKA-Präsident. Die Verfahren rund um die Mittelstandsbank IKB und einige Landesbanken seien Pilotprojekte. "Ähnlich wie beim Terrorismus, als wir Islamwissenschaftler und Muttersprachler einstellten, brauchen wir auch Fachpersonal beim Thema Wirtschaftskriminalität." Die Wirtschaftskriminalität in Deutschland halte sich seit einigen Jahren relativ konstant bei rund 88 000 Delikten im Jahr. Neben Anlagebetrug gehört eauch Geldwäsche, Subventionsbetrug und Insolvenzbetrug dazu. Die erfassten Delikte verursachten im Jahr 2007 einen Schaden in Höhe von 4.100.000.000 Euro. Der lukrative kriminelle Geschäftszweig locke zunehmend auch die organisierte Kriminalität, sagte Ziercke. Denn: Zwar machen die Fälle von Wirtschaftskriminalität nur zwei Prozent aller Straftaten aus, sie verursachten aber rund 50 Prozent des gesamten Schadens. Und noch eine Anmerkung: Die Finanzkrise hatte auch seine hausgemachten Hintergründe. Hier war in erster Linie die Stellenkorruption in der Finanzwelt, der oberen Managerebenen, und in der Politik, zu nennen. Hierzu gehörte eine sogenannte „Elite“. Diese „Elite“ waren die Töchter, Söhne, Neffen, Nichten, Tanten, Onkels, und deren nahe Bekannte, sowie Schwiegermütter und Schwiegerväter, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter (usw.), welche das Heer der Verrichtungsgehilfen und der Erfüllungsgehilfen bildete. Diese Personenkreise rekrutierten sich für die Finanzwelt z. B. aus hohen Beamtenkreisen, Politikerkreisen, aus Managerkreisen, aus Lobbyistenkreisen, und auch aus höheren Professorenkreisen. Auf sogenannten „Eliteuniversitäten“ studierten sie vielfach angelsächsisch Wirtschaftswissenschaften in den USA oder in Grossbritanien. In den letzten 20 Jahren wurde so eine interlektuelle Inzucht, sowie wirtschaftswissenschaftliche Gehirnwäsche, betrieben, sodass eine geistige moralische Wende in den Finanzkonzernen nicht mehr möglich war. Vielmehr entstand eine Abhängigkeit untereinander, welche die Handlungsunfähigkeit auf der Politikebene und der Finanzebene gegen Null liefen lies, aber dafür wurde die Selbstbereicherung dieser gesellschaftlich operierenden Kreise um so mehr gefördert. Die Möglichkeiten der Selbstbereicherung für „Einzelkämpfer“ kann unter [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:2186gm3c]Korruption[/url:2186gm3c] nachgelesen werden. Fehlentwicklungen in der [url=http://forum.mobbing-gegner.de/wirtschaftspolitik/wem-gehort-deutschland-mittelherkunft-und-mittelverwendung-t879.html:2186gm3c]Steuergeldverwendung und wegen der Staatsverschuldung[/url:2186gm3c] taten das Übrige, und gaben der Finanzkrise den Rest. Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:2186gm3c]Bulling[/url:2186gm3c], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:2186gm3c]Korruption[/url:2186gm3c], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:2186gm3c]Arbeitsschutz[/url:2186gm3c] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | Der nächste bitte ... [url=http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=520663:1ktktsy9]Generalanzeiger Bonn online am 07.11.2008[/url:1ktktsy9] Ein weiteres Kapitel in ihren Ermittlungen um Korruption in der in Bonn ansässigen BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat die Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Wie Behördensprecher Fred Apostel wurde Anklage gegen einen 51-jährigen Rheinbacher erhoben. Vorwurf: 34 Fällen Beihilfe zur Untreue sowie Bestechung eines Amtsträgers Zwischen April 2001 und Februar 2006 soll der Unternehmer gemeinsame Sache mit dem 54-jährigen Michael R. gemacht haben. Der Regierungsdirektor und Leiter der IT-Abteilung bei der Finanzbehörde war im Juli 2007 von der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht wegen Bestechlichkeit und Untreue zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. nsgesamt hatte der Hochstapler, der sich seine Anstellung mit gefälschten Zeugnissen erschlichen hatte, mit Hilfe mehrerer Firmen 7.200.000 Euro veruntreut. Der Rheinbacher, der als Angestellter eines Kreditinstituts als genehmigte Nebentätigkeit ein IT-Unternehmen betrieb, soll dabei geholfen haben, knapp 1.000.000 Euro zu veruntreuen. "Die ganze Palette von Täuschungs- und Verdeckungshandlungen wurde genutzt", so Apostel. So seien 24 Scheinrechnungen über fingierte Aufträge für Soft- und Hardware aus Haushaltsmitteln der BaFin bezahlt worden. Das Geld soll der Regierungsdirektor in Form von Barschecks zurück erhalten und für Nobelautos, Chauffeur und Zweitwohnung in bester Lage Berlins ausgegeben haben. Der 51-Jährige wurde - wie Michael R. - im April 2006 festgenommen. Zuvor hatte eine Prüfung des Bundesrechnungshofs Unregelmäßigkeiten bei der BaFin ans Licht gebracht. Nach zwei Monaten wurde der Computerspezialist von der weiteren Untersuchungshaft verschont. Inzwischen hat die BaFin ein zivilrechtliches Verfahren gegen den Rheinbacher vor dem Landgericht gewonnen. Demnach muss er mehr als 1.000.000 Euro Schadenswiedergutmachung leisten. Dagegen wurde Berufung eingelegt. Das Bundesfinanzministerium, bei dem R. zuvor arbeitete, wollte Schadensersatzansprüche von rund 420 000 Euro einklagen. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.hertener-allgemeine.de/6089.php?file_name=210_001_787206&newsline=lokal&catchline=oe/zb/ln&article_count=1&word_count=555&page_type=/6089.php&mode=detail:10oq75tt]Hertner Allgemeine online am 05.11.2008:[/url:10oq75tt] Da war kein Platz für späte Mobbing-Vorwürfe: Das Herner Arbeitsgericht wies die 70000-Euro-Klage einer ehemaligen Betreuerin des Marler Caritas-Wohnheimes "Haus Lea" ab. Mehr als zwei Jahre nach ihrem Ausscheiden als Mitarbeiterin des Wohnheimes hatte die Frau aus Oer-Erkenschwick vor Gericht nachträglich äußerst heftige Mobbing-Vorwürfe gegen die Caritas-Heimleitung erhoben. Bei einem klärenden Gespräch im Anschluss an einen alarmierenden Vorfall im Oktober 2005 habe man sie seitens der Heimleitung viel zu scharf attackiert - ja sogar regelrecht gemobbt. Weil genau das letztlich der wahre Auslöser für ihre jetzige psychische dauerhafte Erkrankung gewesen sei, verlangte die Oer-Erkenschwickerin von Caritas und Heimleitung nicht nur die Differenz zwischen ihrer jetzigen Rente und dem alten Netto-Lohn, sondern darüber hinaus auch noch zusätzlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 50 000 Euro. Doch dieses Ansinnen blieb ohne jeden Erfolg. Hintergrund: Am 9. Oktober 2005 war es im Marler "Haus Lea" zu einem dramatischen Vorfall gekommen. Die Oer-Erkenschwickerin hatte Nachtwache, als eine Bewohnerin plötzlich randalierte, auf das Dach des Hauses klettern und springen wollte. Nur weil Mitbewohner damals die Polizei alarmierten, konnte die Frau gerettet und ins Krankenhaus gebracht werden. Gruss Tom |
| Tom | Was muss noch geschehen, damit Mobbing-Opfer als Opfer anerkannt werden ... [url=http://www.derwesten.de/nachrichten/wr/westfalen/2008/10/31/news-87433570/detail.html:2c840yy7]Der Westen online am 30.10.2008:[/url:2c840yy7] Die Polizei durchsuchte Privatwohnungen und Arbeitsplatz von vier Bediensteten des Hilchenbacher Bauhofs und die Polizei hatte im Rathaus Unterlagen beschlagnahmt. Die Beschuldigten sollen einen Kollegen über Jahre gequält und misshandelt haben. „Insgesamt nicht einfach” meinte Oberstaatsanwalt Johannes Daheim die Ermittlungen: „Es fragt sich ja jeder, wieso das über Jahre nicht angezeigt worden ist.” Angst dürfte den 28-jährigen Landschaftsgärtner wohl getrieben haben, immer wieder Dienstunfälle vorzutäuschen. „Wenn du was sagst, schlagen wir dich tot”: Diese Drohung soll wirkungsvoll eingeschüchtert haben. „Aber ich will doch noch ein bisschen leben”, erklärte der Bauhofmitarbeiter später seinen Angehörigen, warum er geschwiegen hat. „Unter Onkel Adi”, gemeint war Adolf Hitler, „hätte man dich längst umgelegt” - auch das habe der Mann zu hören bekommen, der als Kind mit dem Fahrrad verunglückt ist und daher heute noch leicht beeinträchtigt ist. Nicht zum ersten Mal war der 28-Jährige mit Verletzungen nach Hause gekommen. Die Narben auf dem Rücken erklärte er damit, zwischen zwei Lkw geraten zu sein. Die blutigen Hände habe er sich beim Pflastern geholt. Am 08.07.2008, kam der Mann in einem Zustand in eine Arztpraxis, der kaum noch Zweifel an der Ursache der Wunden ließ: Er sei mit einer Harke geschlagen worden, berichtete er schließlich. Begonnen habe sein Martyrium bereits während der Ausbildung vor über zehn Jahren. Im Rathaus ging zunächst nur eine Unfallmeldung für die Berufsgenossenschaft ein; erst danach wandte sich ein nicht beteiligter Mitarbeiter direkt an die Verwaltungsspitze. Der 51-jährige Hauptbeschuldigte wurde vom Dienst freigestellt. wischen 38 und 54 Jahre alt sind die drei weiteren Tatverdächtigen, die - wie es die Staatsanwaltschaft formulierte - ihren Kollegen „über Jahre massiv und in einer Vielzahl von Fällen gemobbt, bedroht und in seiner körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt” haben sollen. Weitere Einzelheiten aus dem bisher anscheinend gut verborgenen Innenleben des rund 20 Mann starken Trupps kamen in einer nicht öffentlichen Ratssitzung ans Tageslicht: Ein Stadtverordneter wusste zu berichten, dass es dort für eine Gruppe von Mitarbeitern üblich sei, sich mit ausgestrecktem rechten Arm und den Worten „Heil Hitler” zu begrüßen. Auch diese Mitteilung wurde an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Siemens-Affaere-Feldmayer;art271,2669412:39bm0axv]Tagesspiegel online am 25.11.2008:[/url:39bm0axv] Weil er die Arbeitnehmervertretung AUB mit rund 30.000.000 Euro geschmiert hat, wurde Ex-Siemens-Manager Johannes Feldmayer zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem muss der frühere Zentralvorstand des Konzerns 228 000 Euro Geldstrafe zahlen. Der ehemalige AUB-Chef Wilhelm Schelsky, der das Schmiergeld entgegennahm, wurde vom Nürnberger Landgericht zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. "Wir mussten teils völliges juristisches Neuland betreten", sagte Richter Richard Caspar zum Grundsatzcharakter des Aufsehen erregenden Verfahrens. Schelsky habe über die AUB das Siemens-Management mit handzahmen Betriebsräten versorgt und dabei mit Feldmayer auch gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen. Die Siemens-Zahlungen an Schelsky, mit denen die AUB im Konzern gegen die IG Metall in Stellung gebracht wurde, seien eine "massive Form indirekter Beeinflussung von Betriebsratswahlen" und damit gesetzeswidrig, stellte Caspar klar. "Wir haben den Eindruck gewonnen, dass die Nürnberger AUB-Zentrale eine Abteilung der Firma Siemens war." Ohne die Siemens-Gelder wäre die AUB nicht überlebensfähig gewesen. Feldmayer habe per Unterschrift unter einen Vertrag 2001 dafür gesorgt, dass Schelsky unkontrolliert über die Millionen verfügen konnte und sich damit auch der Untreue schuldig gemacht. Auch die Tatsache, dass Feldmayer den Siemens-Aufsichtsrat nie über die Machenschaften informiert hat, wertete das Gericht als Gesetzesverstoß. Als dortige Vertreter der IG Metall einmal einen entsprechenden Verdacht geäußert haben, sei die Diskussion vom damaligen Siemens-Aufsichtsratschef Hermann Franz "abgewürgt" und aus dem Protokoll gestrichen worden, sagte Caspar. Mindestens ein Siemens-Zentralvorstand sei stets in die AUB-Finanzierung eingeweiht gewesen oder habe sie gar aktiv gefördert. Caspar sprach von einem "eingespielten" System Siemens, bei dem Feldmayer das Pech gehabt habe, "zur falschen Zeit am falschen Ort" gewesen zu sein. Hätte er 2001 als damaliger Bereichsvorstand den Vertrag mit Schelsky nicht unterzeichnet, wäre seine Karriere bei Siemens wohl beendet gewesen, schätzte Caspar. Später stieg der heute 52-Jährige in das oberste Führungsgremium der Münchner auf und wurde dort zeitweise sogar als neuer Konzern-Chef gehandelt. Richter Caspar geht davon aus, dass mindestens noch Ex-Zentralvorstand Günter Wilhelm und wahrscheinlich auch Ex-Finanzchef Heinz-Joachim Neubürger in den Fall verwickelt sind. [url=http://dialog.igmetall.de/Newsansicht.32.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=6265&tx_ttnews%5BbackPid%5D=2&cHash=a161a63ac4:39bm0axv]Siemens Dialog online am 25.11.2008:[/url:39bm0axv] Der Erste IG Metall-Vorsitzende Berthold Huber hat das am Montag verkündete Urteil im AUB-Prozess begrüßt. Die Verurteilten haben ihrerseits Berufung dagegen eingelegt, wobei ihre Erfolgsaussichten wohl kaum überragend sein dürften. "Betriebswirtschaftlich organisierte Lüge, Bestechung und Verleumdung waren Instrumente eines Systems, das dazu beitragen sollte, die Arbeitnehmerinteressen klein zu halten", sagte Huber am Montag in Frankfurt. Die IG Metall sollte an der Ausübung eines freien gewerkschaftlichen Mandats gehindert werden, nichts anderes habe hinter dem Sponsoring der AUB durch Siemens gestanden. "Die Demokratie und die Mitbestimmung, aber auch eine moderne und offene Unternehmenskultur sind Sieger in diesem Urteil", betonte Huber daher. Erwähnung fand in der Urteilsverkündung auch der Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz, wenngleich dies zugunsten der strafrechtlich gewichtigeren anderen Tatsbestände in den Hintergrund trat. Richter Caspar erklärte in diesem Zusammenhang, die verdeckten Zahlungen seien "eine massive indirekte Beeinflussung von Betriebsratswahlen" gewesen. Dass man in der Chefetage jahrelang nichts von den Vorgängen gewusst haben will, scheint dem Richter offenbar wenig glaubwürdig: "Es ist erschreckend, wie manche Zeugen sich hier gewunden haben", sagte er mit Blick auf frühere Topp-Manager von Siemens, und: "Das selbstherrliche und jegliche Wertmaßstäbe vermissen lassende Gebaren Einzelner in den Führungsetagen führt zum vielbeklagten Werteverlust in unserer Gesellschaft." Gruss Tom |
| Tom | Die Wiesbadener Spielbank kommt einfach nicht zur Ruhe. Seit 1991 rumort es hinter den goldglänzenden Kulissen, 1991 übernahmen Wilfried Achterfeld, John Jahr Junior und die Gastronomen Roland Kuffler und Gerd Käfer das Wiesbadener Casino. Da Achterfeld und Jahr Junior (von der Verlagsgruppe Gruner und Jahr in Hamburg) inzwischen verstarben, war eine Erbengemeinschaft an ihre Stelle getreten. "Mit der Einstellung des neuen Geschäftsführers, Thomas Freiherr von Stenglin, vor viereinhalb Jahren hatten wir die Hoffnung auf ein besseres Betriebsklima verbunden", sagt Betriebsratschef Schmid. "Passiert ist aber gar nichts." Geschäftsführer von Stengli meinte zu den Vorwürfen über Schikanen und Bespitzelungen, dass dies "Stimmungsmache einiger weniger Mitarbeiter" sei, und dann noch… "Für Presseanfragen bin ich zuständig", sagte von Stenglin und beendete das Gespräch nach zwei Minuten. Ein Personalbetreuer, der 2005 eingestellt worden war, schmiss nach sechs Monaten das Handtuch. Einen seiner Berichte wurde mit den Worten überschrieben: "Mobbing, Psychoterror und Diktatur, Tatort Spielbank Wiesbaden." Als Verantwortlichen für den schlechten Führungsstil machte der Personalberater damals den technischen Leiter, Gerhard Schmulder, aus. Dennoch sollen Croupiers vom technischen Leiter der Spielbank schikaniert und bespitzelt worden sein. Mehrere Mobbing-Prozesse wurden eingeleitet. Auf Nachfrage bestätigt Betriebsratsvorsitzender Rolf Schmid, dass mittlerweile mehr als 100 (!) Gerichtsverfahren zwischen der Arbeitnehmervertretung und der Geschäftsleitung geführt werden, weil beinahe täglich Mitbestimmungsrechte übergangenen werden. Auf die Frage, ob er vom Mobbing-Klima in der Spielbank wisse, sagte Dezernent Bendel: "Nein." Es sei keiner der Mitarbeiter jemals auf ihn zugekommen. Und er selbst besuche das Casino nie, um sich keinerlei Verdacht auszusetzen. [url=http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1637132:3baedkwi]Frankfurter Rundschau online am 28.11.2008:[/url:3baedkwi] Das Wiesbadener Arbeitsgericht hat am 27.11.2008 klargestellt, dass der Betriebsrat der Spielbank zu Recht am 12.11.2208 von der Geschäftsleitung aufgelöst wurde. Das Bundesarbeitsgericht hatte an diesem Tag bestätigt, dass die Arbeitnehmervertretung mit neun Mitgliedern zu groß geraten sei. In Betrieben mit 200 Mitgliedern sei nur ein siebenköpfiges Gremium ohne zwingend freigestellten Vorsitzenden zulässig. Der bisherige Betriebsratschef Rolf Schmid hatte den Beschluss inhaltlich nicht angezweifelt, sich aber gegen seine prompte Amtsenthebung gewehrt, die noch vor der Zustellung der Begründung ausgesprochen worden war. Arbeitsrichter Jörg Krampe sagte indes: "Bereits mit der Verkündung der Entscheidung tritt Rechtskraft ein." Schmid müsse zu Recht seine bereits bezahlten Betriebsratsschulungen absagen und wieder am Roulettetisch arbeiten. Henry Cerqua, Schichtleiter im Automatenspiel sagte, dass Neuwahlen erreicht worden sind. Gruss Tom [code:3baedkwi]http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1629728 Frankfurter Allgemeine online am 17.11.2008[/code:3baedkwi] |
| Tom | [url=http://www.waz-online.de/newsroom/regional/dezentral/regional/art3699,741302:3tr6ouki]Wolfsburger Allgemeine (WAZ) online am 26.11.2008:[/url:3tr6ouki] Bei der Berufsfeuerwehr (BF) brennt die Luft. Nach dem Wirbel um die Unterbesetzung des Löschzugs gab es Kritik am Führungsstil der Leitung. So soll Vize-Chef Christian Ebner Kollegen in einer Sitzung als „Egozentriker“, „Profilneurotiker“ und „Wichtigtuer“ beschimpft haben. Zu der verbalen Entgleisung Ebners war es bereits im Jahr 2008 gekommen. Laut Protokoll ärgerte er sich über angebliche Fehlinformationen, die bei der BF gestreut worden seien. Er sei dadurch in Verdacht geraten, Feuerwehr-Chef Johann Edelmann zu hintergehen. In der Sitzung warf Ebner Führungskräften vor, Veränderungsprozesse zu blockieren. Schuld seien „Egozentriker“, „Profilneurotiker“, „Wichtigtuer“ und „Sensibelchen“. Kritikern der Umstrukturierung legte er nahe: „Wer hierzu keine Lust hat, soll es sagen und aus dem Weg gehen!“ Stadtrat Werner Borcherding wollte den Vorgang nicht kommentieren, aber: „Ich erwarte, dass zumindest ein geschäftsmäßiger Umgang gepflegt wird.“ Natürlich könne mal ein „klares Wort“ gesprochen werden. „Der Stil muss aber wechselseitig in Ordnung sein“, so der Dezernent. Die Stimmung unter den Führungskräften war offensichtlich vergiftet. Alle sollten sich zu einem Führungskräfte-Workshop einfinden, dass mit einem externen Berater bestückt war. Nach dem Führungskräfte-Workshop hoffte der Dezernent, dass sich die Wogen glätten würden. Interessant: Der Vize-Chef der Berufsfeuerwehr Christian Ebner und Stimmungsmiesmacher hat zwei Beiträge für die Deutsche Feuerwehr-Zeitung verfasst. Themen: „Konfliktmanagement. Wer führen will, muss kommunizieren“ und „Mobbing“. Anmerkung: Und wieso klapps nicht ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo "Emo" oder "Viktor" ! Zum Thema Mobbing - Bulling in der Schule wurde bereits im Blog berichtet. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/585-Schule-Gewalt-Mobbing.html#extended:1sulqeqf]Infos hier.[/url:1sulqeqf] Mit deinen Problemen würde ich anstreben die Schule zu wechseln. Erwachsene müssen leider auch den Arbeitgeber wechseln, wenn es überhaupt nicht mehr geht. Es gibt sicherlich Schulen, wo Du deine Neigungen zeigen kannst, ohne das es jemanden stört. Hier würde ich mich mal umschauen. Den Kontakt zu dem Mädchen kannst Du weiter versuchen aufrecht zu erhalten. Gruss Tom |
| Tom | Es blieb die Frage: [b:296j2kti]Wird Deutschland Weltmeister ? Könige der Korruption an der Macht ![/b:296j2kti] Einige grosse Fälle hatten die Staatsanwaltschaften trotz bodenloser Überlastung über die Bühne bringen können. Aber wieviele grosse Fälle blieben unentdeckt ? War genügend politischer Wille vorhanden, um wirklich alle grossen Fälle aufzuklären, diese zur Anklage zu bringen, und auch wirklich alle grossen Könige der Korruption zu verurteilen, und zwar so, dass sie wirklich sitzen mussten ? Im [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/595-Wirtschaftskriminalitaet-und-Korruption-als-Flatrate.html#extended:296j2kti]Blog[/url:296j2kti] wurde Herr Hans Jörg Elshorst Beiratsvorsitzende der Anti-Korruptions-Organisation Transparency Deutschland, benannt. Elshorst meinte auch schon Licht im Dunkeln der Korruptionshöhle zu sehen. Seit dem Siemens-Bestechungsskandal sei vielen Unternehmen bewusst geworden, dass ein hohes Risiko bestünde, denn korrupte Aktivitäten könnten entdeckt werden. Allerdings meinte er auch, dass staatlicher Seite, den Strafverfolgungsbehörden und den Unternehmen, zu wenig gegen Korruption unternommen wurde. Angesichts der vielen Fälle, seien sie von kleinen Königen der Korruption oder grossen Königen der Korruption begangen worden, scheinen die Selbstbereicherungsfälle auf Kosten der Angestellten, der Sozialkassen, und der Finanzämter eher Volkssport gewesen zu sein. Ausserdem hatten sich die Korrupties und Selbstbereicher auf andere Felder begeben. Zu nennen war hier die Finanz- und Bankenkrise, die Firmenbestattung, und Überschuldung der Unternehmen mittels Heuschrecken. Das Geld sammelten vielfach die international operierenden Hedegefonds. Die "Alleingänger" als Könige der Korruption bereicherten sich weiter ... , ... auch wenn etliche auffielen ... Der nächste Fall: ... schön leben ... , ... ohne Geld ... , ... selbst nicht arbeiten ... , ... andere arbeiten lassen ... , ... und dann pleite ... , ... immerhin schön gelebt ... Tatort: Parkhotel , Bad Münstereifel Kölner Stadtanzeiger online am 26.11.2008: Vor der Wirtschaftsstrafkammer am Bonner Landgericht begann der Prozess gegen die ehemaligen Betreiber des Parkhotels in Bad Münstereifel. Die Angeklagten, drei Männern im Alter von 41, 44 und 49 Jahren, sollen sich beim Betreiben des Parkhotels unter anderem des Betrugs schuldig gemacht haben. Vorwurf: insgesamt 42 Fälle des Betrugs, Verstoß gegen Buchführungsvorschriften, sowie des Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen, (Anklage abgelehnt bei Insolvenzverschleppung, sowie der Vorwurf der Untreue) Laut Anklage bestand bereits zum Zeitpunkt der Übernahme im August 2004 eine Überschuldung durch erhebliche Steuerverbindlichkeiten. Die Verantwortlichen sollen überhaupt nicht in der Lage gewesen sein, die monatliche Pacht von 4000 Euro zu zahlen. Zudem wurden Bestellungen im Wert von bis zu 1700 Euro anscheinend nicht bezahlt und die Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiter nicht abgeführt. Die Finanz- und Lohnbuchhaltung war nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft "desolat beziehungsweise nicht existent". So sollen beispielsweise Belege lose und unsortiert gesammelt worden sein. In einem Fall hat der 44-Jährige laut Anklage eine Kostenübernahmegarantie für die Behandlung seines Vaters als Privatpatient in der Uniklinik Bonn auf den Namen des Hotels abgegeben. Die Rechnung über 4200 Euro wurde offenbar nie bezahlt. Gleich zu Beginn des Prozesses wurde das Verfahren gegen den 49 Jahre alten Angeklagten aus prozessualen Gründen eingestellt: Der Beschuldigte war bereits wegen vergleichbarer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Bei einer erneuten Verurteilung und der Bildung einer Gesamtstrafe hätte die Vorstrafe vermutlich nur gering erhöht werden können. Er hatte im Verfahren der anderen Angeklagten als Zeuge der Staatsanwaltschaft zu fungieren. Die Beschuldigten waren von der Staatsanwaltschaft zunächst noch der Insolvenzverschleppung sowie der Untreue angeklagt worden. Die Richter der Strafkammer lehnten eine Eröffnung des Verfahrens in diesen Punkten aus rechtlichen Gründen aber ab. Inzwischen eingestellt wurden ebenfalls die Verfahren gegen zwei beteiligte Frauen, die den in ihren Fällen entstandenen Schaden von unter 500 Euro bereits bezahlten. *661) Der nächste Fall: ... Steuerhinterziehung im Finanzamt ... , ... wieder mal ein überversorgter Finanzbeamter beteiligt ... , ... Kasse machen beim Finanzamt ... , ... der Steuerzahler zahlt es ja ... , ... schön leben ohne zu arbeiten ... , ... geht doch ... Tatort: Finanzamt in Saarbrücken Saarbrücker Zeitung online am 26.11.2008: Der 40-Jährige soll zwischen 2004 und 2006 Steuerfälle erfunden haben und Erstattungsbeträge auf das Konto einer 45 Jahre alten Mitangeklagten überwiesen haben. Vorwurf: Steuerhinterziehung und Untreue Der Finanzbeamte streitete die Tat ab, er sei Opfer einer Verschwörung, andere Personen hätten seine Benutzerkennung und sein Passwort für die Datenverarbeitung missbraucht. Hingegen hat die mitangeklagte Frau gestanden, ihr Bankkonto für die Manipulationen zur Verfügung gestellt zu haben und Beträge zum Teil an den Angeklagten weitergeleitet zu haben. Die ihr belassenen Gelder habe sie für ärztliche Behandlungen ihres schwerbehinderten Kindes verbraucht. Weitere zehn Personen sollen ebenfalls in den Fall verwickelt gewesen zu sein. Auch sie haben gestanden und sind dabei, die erschwindelten Beträge an den Fiskus zurückzuzahlen. Ihr Verfahren wurde eingestellt. Der Oberstaatsanwalt sprach von einem besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung und von Untreue. Die Angeklagten seien nach der Beweisaufnahme überführt worden. In den angeklagten Fällen seien ausnahmslos die Akten verschwunden, der Versand eines Steuerbescheides durch die zentrale Datenverarbeitung der Finanzämter sei jeweils unterdrückt worden. Ein Missbrauch der Zugangsdaten für die EDV könne ausgeschlossen werden. Es gebe deutliche Zusammenhänge zwischen den Kontenbewegungen bei der mitangeklagten Frau und Bareinzahlungen auf das Konto des Beamten. Für die geständige Mitangeklagte war im Vorfeld des Prozesses eine Absprache getroffen, wonach die Strafe im Falle eines Geständnisses zwei Jahre nicht überschreiten werde. *662) Der nächste Fall: ... wieder mal eine Verurteilung ... , ... leider nur mal wieder die kleinen Könige der Korruption und Selbstbereicherung ... , ... auch wieder galt: von der Selbstbereicherung in die Rente ... , ... das fremde Erbe verorassen ... , ... es galt schön leben ohne zu arbeiten ... Tatort: Neuburg Augsburger Allgemeine online am 27.11.2008: Als äußerst ehrgeiziges Projekt hatte eine Neuburger Gesellschaft zwischen 2002 und 2004 die Verwirklichung einer privaten Schule in der Ottheinrichstadt angestrebt. Letztlich war das - sehr öffentlichkeitswirksam betriebene Vorhaben - nicht zuletzt an pekuniären Hürden gescheitert. Auf welch tönernen finanziellen Füßen das Schulprojekt allerdings tatsächlich gestanden hatte, stellte sich erst in einem Prozess vor dem Amtsgericht Neuburg heraus. Der 66 Jahrige war im Gerichtssaal geständig. Die Aussagen und Beweise des Beschuldigten setzten sich zusammen aus Widersprüchen, Gedächtnislücken, Manipulationen, abweichenden Antworten, undatierten Dokumenten und nicht dokumentierten Vorgängen. Richter Herbst sprach angesichts dieses Chaos¿ von "vogelwilden Geschichten", die der verhinderte Schulgründer auftische. "Verkaufen Sie uns nicht für völlig dumm" und "Sie schwingen wie ein Fähnchen im Winde", so Herbst an den Angeklagten. Staatsanwältin Julia Haselsteiner sagte, der Angeklagte habe sich "nach Gutsherren-Manier bedient" und seine Machenschaften "durch schlampige Buchführung vertuscht". Das Schöffengericht verurteilte den ehemaligen Initiator der Schule wegen Untreue in besonders schwerem Fall. Neben der Bewährungsstrafe muss der Rentner 200 Stunden gemeinnützige Arbeit bei BRK und Caritas ableisten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung nahmen das Urteil an. Was war geschehen ? Der 66-jährige einstige Geschäftsführer der GmbH und Vorstand des späteren Vereins hatte seinerzeit das Startkapital für die private Schule aus dem Erbe eines von ihm Betreuten zweckentfremdet entnommen. 80.000 Euro hatte er veruntreut - ursprünglich war er wegen 140.000 Euro angeklagt - und erst sehr viel später den Darlehensvertrag gefälscht. Vorsitzender Richter Ruprecht Herbst wollte nicht ausschließen, dass der tatsächliche Schaden größer ist: "Es bleibt ein bitterer Beigeschmack." Denn vom ursprünglichen Erbe des Betreuten in Höhe von 240.000 Euro waren nach der Testamentsvollstreckung durch den Angeklagten lediglich 400 Euro übrig. Der 66-Jährige kam mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Bewährung davon. Er ließ sich nämlich nach siebenstündiger Verhandlung letztlich zu einem Geständnis hinreißen und hat sich außerdem mittlerweile hoch verschuldet, um die Verbindlichkeiten der Pleite gegangenen GmbH und das "Darlehen" zurückzuzahlen. Die Verhandlung verlangte allen Prozessbeteiligten ein nicht unerhebliches Maß an Geduld ab. Denn die Einlassungen des Angeklagten offenbarten ein schier undurchdringliches Geflecht an höchst unüblichen Geschäftspraktiken. Der damalige Insolvenzverwalter der GmbH bestätigte dies gestern im Zeugenstand und sprach von einem "Riesenwust an Unterlagen", den er noch "sehr, sehr, sehr kritisch" prüfen müsse. Die vielen Bareinzahlungen des Angeklagten machen eine Fülle von finanziellen Transaktionen im Nachhinein nicht mehr überprüfbar. Ob der 66-jährige Neuburger das "geliehene" Geld wie behauptet tatsächlich zurückgezahlt hat, war nicht belegt. Von einer Buchführung im herkömmlichen Sinn könne überhaupt nicht die Rede sein. "Man kann nur staunen und sich ärgern", so der Insolvenzverwalter. *663) Der nächste Fall: Tatort: Verwaltungsgemeinschaft (VG) Welden Augsburger Allgemeine online am 28.11.2008: Eine Mitarbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Welden hat über Jahre hinweg Geld in die eigene Tasche gewirtschaftet. Über das Motiv gab es Vermutungen. Vorwuf: Untreue Wie der Weldener Bürgermeister und Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft, Peter Bergmeir, bestätigte, soll es sich um einen Betrag von rund 80.000 Euro gehandelt haben. "Zunächst waren es wohl eher kleinere Summen, die die Mitarbeiterin im Kassenbereich verschwinden ließ, dann wurden es immer größere Beträge", so Bergmeir. Dabei handelte es sich zum Teil um Gebühren, die die Bürger bar im Rathaus einzahlten. Die Frau soll sich aber auch vom sogenannten Verwahrgeldkonto der VG bedient haben. Auf dem Konto werden nach Auskunft des Bürgermeisters Gelder zwischengelagert, die für die Gemeinden der VG, wie Bonstetten, Emersacker, Heretsried, und Welden, vorgesehen waren. "Aber auch Teile der Müllgebühren, die wir an den Landkreis überweisen müssen, werden auf dem Konto geparkt", so Bergmeir. Die Frau soll außerdem Belege vernichtet haben, um keinen Verdacht zu erwecken. Die Unregelmäßigkeiten flogen auf, als die Angestellte, die seit Anfang der 90er-Jahre in Welden arbeitete, längere Zeit krank war. "Der Kämmerer stellte fest, dass der Barbestand im Tresor nicht stimmte", so der Bürgermeister. Daraufhin sei gemeinsam mit der Rechnungsprüfungsstelle im Landratsamt die Kasse der VG auf den Kopf gestellt worden. Der Verdacht in Welden bestätigte sich. Der damalige Chef der Verwaltungsgemeinschaft, Alois Heim aus Emersacker, habe die Frau daraufhin sofort zur Rede gestellt. Sie habe alle Vorwürfe eingeräumt und auch bereits rund 20.000 Euro wieder zurückgezahlt. Ihr wurde zwischenzeitlich gekündigt. Die VG erstattete Ende November 2008 Strafanzeige, und die VG machte Schadensersatzansprüche geltend. *664) Der nächste Fall: Tatort: Wesendorf Aller Zeitung online am 28.11.2008: Ein Ehepaar, er 56 J. , seine Ehefrau 42 J. , Beide aus der Samtgemeinde Wesendorf sollen über Jahre hinweg gemeinsam mehrere Tausend Euro aus einer Vereinskasse veruntreut haben, was in einem Prozess vor dem Strafricht verhandelt wurde. Ein Gutachter hatte das von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Kassenbuch zu überprüfen und auch Aktenmaterial sichten. Vorwurf: Gewerbsmäßige Untreue in 31 Fällen, Beihilfe in 28 Fällen Gelder vom Konto des Anwohner-Vereins habe das Paar im Zeitraum von Oktober 2002 bis November 2005 nicht für Vereinszwecke, sondern für den Eigenbedarf verwendet, verlas der Staatsanwalt eine lange Liste von getätigten Bank-Buchungen. "Das Geld wurde wieder in die Bar-Kasse des Vereins eingezahlt", versicherte hingegen der 56-Jährige. Alles sei ordnungsgemäß im Kassenbuch vermerkt worden. Auch sei ihm und dem Vorstand von der Hauptversammlung Entlastung erteilt worden. Bei Kassenprüfungen seien keine Unstimmigkeiten festgestellt worden. "Ich habe eine gute Rente, da muss ich nicht in die Kasse greifen", fügte der Angeklagte hinzu. Er sei vermutlich von neidischen Nachbarn, die ihm seine Fernreisen nicht gönnten, angezeigt worden. Die Gelder, um die es in der Anklage ginge, seien unter anderem für Unterhaltungsmaßnahmen von Straßen, für die der Verein zuständig sei, eingesetzt worden. "Über diese Beträge gibt es Rechnungen", versicherte auch der Anwalt des 56-Jährigen. "Völlig ungeprüft" sei Anklage erhoben worden. *665) Über den nächsten Fall wurde bereits berichtet, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2346.html:296j2kti]Infos hier[/url:296j2kti] unter *605) Hier eine weitere Verurteilung ... Tatort: Architektenbüro KSH , Düsseldorf MVRegio online am 29.11.2008: Die 3. große Strafkammer des Landgerichts Rostock (Wirtschaftsstrafkammer) hat den 58-jährigen Angeklagten Klaus K. am Freitag (28.11.) mit dem dritten und letzten Urteil in dem "Heiligendamm-Verfahren" wegen Betruges in drei Fällen - davon in 2 Fällen in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Gericht hat in einer umfangreichen Beweisaufnahme festgestellt, dass der Angeklagte - damals geschäftsführender Gesellschafter des Architektenbüros KSH aus Düsseldorf - im Zusammenwirken mit Claus W. - dem damaligen Geschäftsführer der Entwicklungs-Compagnie Heiligendamm GmbH (ECH) - im Zeitraum von Mitte 1996 bis Anfang 1998 überhöhte Architektenrechnungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Projektes Heiligendamm stellte, obwohl die abgerechneten Leistungen nur teilweise erbracht waren. Claus W. veranlasste, dass die Rechnungen ohne sorgfältige Prüfung bezahlt wurden. Der ECH entstand dadurch ein Vermögensschaden in Höhe von mindestens 4.200.000 DM, darüber hinaus eine konkrete Gefährdung des Vermögens in Höhe von rund 6.700.000 DM. Das Gericht legte fest, dass ein Teil von einem Jahr und sechs Monaten der ausgeurteilten Gesamtfreiheitsstrafe wegen der langen Verfahrensdauer bis zur Anklageerhebung (etwa sieben Jahre) als bereits vollstreckt zu gelten haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Strafverfahren vor dem Landgericht hatte im Mai 2007 begonnen. Bis zur Urteilsverkündung sind 64 Verhandlungstage abgehalten worden. Die früheren Mitangeklagten Claus W. (damaliger Geschäftsführer der ECH) und Hanns-Peter H. (Architekt, Geschäftspartner des Angeklagten) wurden bereits im Oktober 2008 zu Gesamtfreiheitsstrafen verurteilt, Claus W. zu 5 Jahren (Pressemitteilung vom 14.10.2008, nicht rechtskräftig) und Hanns-Peter H. zu 3 Jahren (rechtskräftig). (Landgericht Rostock, Aktenzeichen: 13 KLs 5/05) *666) Der nächste Fall: Tatort: Johannes a Lasco Bibliothek in Emden idea.de online am 29.11.2008: Der ehemalige Alleinvorstand, Walter Schulz, wurde abberufen. Vorwurf: Untreue. Wie der Vizepräsident der Kirche, Johann Weusmann (Leer) mitteilte, sei das Stiftungsvermögen von 8.600.000 Euro im Jahr 2001 auf etwa 2.000.000 Euro geschrumpft. Ursachen seien spekulative Geldanlagen, hohe Personal- und Verwaltungskosten sowie der Kauf von Büchern und Kunstgegenständen, die keinen Ertrag abwerfen. Mehreren Mitarbeitern musste gekündigt werden. Die Einrichtung, die 2001 als "Bibliothek des Jahres" ausgezeichnet wurde, war mit Mitteln der Kirche, des Landes Niedersachen und der Stadt Emden für 7.500.000 Euro in der Großen Kirche von Emden errichtet worden. Die Kirche, die 142 Gemeinden hauptsächlich in Ostfriesland, aber auch in Württemberg, Bayern, Mecklenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt umfasst, durchlebte den zweiten Finanzskandal in diesem Jahr. Die finanziell eigenständige Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern, zu der rund 10.000 Mitglieder in 13 Gemeinden gehören, hatte fast 11.000.000 Euro (8,2 Millionen Barvermögen und 2,7 Millionen Zinsausfälle) verloren. Die Verluste werden dem ehemaligen Kämmerer zur Last gelegt. *667) Über den nächsten Fall wurde bereits berichtet, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t498.html:296j2kti]Infos hier[/url:296j2kti] unter *44) Freie Presse online am 02.12.2008: Im Zusammenhang mit dem umstrittenen Bau der Müllverbrennungsanlage fiel der frühere Suhler Oberbürgermeister Martin Kummer (CDU) auf. Die Frage: Gerichtsprozess ? Ja oder nein ? Die Erfurter Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Korruption habe Anklage gegen Kummer wegen des Verdachts der Vorteilnahme erhoben. Der Zweckverband hatte den Angaben zufolge 2003 einer bei der Vergabe der Müllverbrennungsanlage unterlegenen Firma 560.000 Euro bezahlt, obwohl die Vergabekammer als prüfende Instanz noch kein Urteil abgegeben hatte. An der Vergleichszahlung habe sich auch das Bauunternehmen beteiligt, das den Zuschlag für die etwa 100.000.000 Euro Anlage bekommen hatte. Als dieses Unternehmen Nachforderungen in Millionenhöhe stellte, soll Kummer dafür eine Lösung in Aussicht gestellt und sich im Gegenzug bei der Münchener Firma für einen Berater-Job empfohlen habe, hieß es weiter. Kurz vor Weihnachten 2006 ließ die Staatsanwaltschaft Erfurt wegen Untreue- und Betrugverdachts Privat- und Geschäftsräume der an der Auftragsvergabe beteiligten Personen durchsuchen. *668) Der nächste Fall: ... schön selbstbereichert ? ... Tatort: Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau (GSW) , Sigmaringen Schäbische Zeitung online am 02.12.2008: Fahnder von Staatsanwaltschaft und Polizei hatten im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den früheren Geschäftsführer der Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Räume in insgesamt vier Anwesen aufgesucht. Darunter ist ein Handwerksbetrieb in Sigmaringen. Verdacht: Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gegen Josef Brugger Das habe sich aus anderen Ermittlungsverfahren ergeben. Auftragsvergaben der GSW seien davon abhängig gemacht worden, dass der Auftragnehmer kostenlos oder stark verbilligt Leistungen am Privathaus ausgeführt haben soll. Die Ermittler hätten die Jahre 2003 und 2008 im Blick; konkret sei es um drei Vorgänge zwischen 2005 und 2007 gegangen. Die Summe habe sich auf knapp 100.000 Euro belaufen. Fahnder suchten neben Bruggers Privathaus und dem GSW-Sitz auch das Haus von Bruggers Sohn sowie einen Handwerksbetrieb auf. *669) Der nächste Fall: ... auch mal wieder die SPD ... , ... die Parteikasse geplündert ? ... , ... seltsame Selbstbereicherung ... Tatort: SPD-Unterbezirk , Delmenhorst NWZ online am 02.12.2008: Die polizeilichen Ermittlungen gegen den ehemaligen Geschäftsführer des SPD-Unterbezirks Delmenhorst, Herrn XXXX sollen abgeschlossen gewesen sein. 18 Aktenordner mit Beweismitteln umfasse das Delikt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Oldenburg: Untreue und Betrug Herrn XXXX habe Parteigelder veruntreut. Größenordnung: ca. 50 000 Euro Herrn XXXX war im Februar 2008 von der SPD fristlos entlassen worden. Der 34-Jährige hatte sein Amt neun Jahre zuvor übernommen und war für Delmenhorst sowie die Landkreises Oldenburg-Land und Wesermarsch zuständig. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Herrn XXXX war seiner damaligen Lebensgefährtin, der Delmenhorster SPD-Landtagsgeordneten Swantje Hartmann, vorgeworfen worden, sie habe im Rahmen des im SPD-Unterbezirk herrschenden Finanz-Chaos nicht angemessene persönliche Vorteile in Anspruch genommen. *670) Über den nächsten Fall wurde bereits berichtet, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html#p2427:296j2kti]Infos hier[/url:296j2kti] unter *653) Die Verurteilung ... AdHocNews online am 02.12.2008: Das Landgericht Dortmund hat am 01.12.2008 einen Justizbeamten des Amtsgerichts Lünen wegen Untreue zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Verurteilte, der derzeit vom Dienst suspendiert ist, hatte die Vorwürfe in dem Prozess gestanden. Gegen fünf Komplizen wurden Bewährungsstrafen verhängt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 49-Jährige in seiner Tätigkeit als sogenannter Anweisungsbeamter fingierte Honorare für Rechtsanwälte und Sachverständige auf das Konto seiner Mittäter überwiesen hatte. Dadurch entstand ein Sachschaden von rund 500.000 Euro. Das Geld teilten sich der Justizbeamte und seine Komplizen: Der 49-Jährige erhielt 60 Prozent des Geldes, der Rest ging an die Mittäter. *671) Der nächste Fall: ... Vereinskasse abgezockt ? ... Tatort: Geraer Tafel , Gera Südthüringer Zeitung online am 02.12.2008: Der Vorstand des Geraer Tafel ist wegen Untreue- Ermittlungen geschlossen zurückgetreten. Gegen die Vorsitzende des Vereins sei Anklage erhoben worden, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera, Ralf Mohrmann. Vorwurf: in den vergangenen Jahren mindestens 5.000 Euro zur eigenen Verwendung vom Konto des gemeinnützigen Vereins abgehoben zu haben. Insgesamt werde gegen sie in 41 Fällen ermittelt. Nach Angaben der Vorsitzenden der Thüringer Tafeln, Beate Weber-Kehr, hätte es jedoch auch mit den vier weiteren Vorstandsmitgliedern immer wieder "Querelen" gegeben. *672) Der nächste Fall: … sehr pikant … Tatort: Bundesnachrichtendienst Referat "Illegale Kapitaltransfers" der Abteilung 5 , HCL International Limited Österreich , Mönchengladbach Stern online am 02.12.2008: BND-Chef Ernst Uhrlau hatte es nicht leicht. Es drohte neues Ungemach: Pikant diesmal: Zwei Detekteibesitzer, Herr Helge L. (36) und Herr Thomas K. (47), sollen vom neutralen Österreich aus für den BND in mehreren EU-Ländern spionierten haben. Die Zusammenarbeit mit dem BND hätten sie gar nicht nötig gehabt, beteuerten die beiden Männer im April 2008 in einem Schreiben an Thomas de Maiziäre, den Geheimdienstkoordinator im Kanzleramt. Trotzdem stecken die BND-Helfer in der Zwickmühle. Sie hatten seinerzeit einer Unterlassungserklärung zugestimmt, wonach sie Dritten nichts über ihre Arbeit für den BND verraten dürfen. Berichten sie nun vor Gericht von ihrer Agententätigkeit, machen sie sich strafbar. Erzählen sie nichts, können sie sich nicht entlasten. Höchste Geheimhaltung war angesagt, das brachte aber nichts: Die Sache flog auf, und das lag auch an den Staatsanwälten im nordrhein-westfälischen Mönchengladbach. In Mönchengladbach mussten sich die zwei Detekteibesitzer wegen des Vorwurfs der Bestechung vor Gericht verantworten. Die ermitteln seit 2004 wegen des Verdachts, dass die beiden HCL-Besitzer einen Polizisten mit insgesamt 1645 Euro bestochen hätten, um auf diese Weise an Personendaten aus dem Polizeicomputer zu kommen. Der Polizist gestand die Tat und wurde bereits im Juni 2008 verurteilt, zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Gegen die HCL-Besitzer Helge L. und Thomas K wurde beim Amtsgericht Mönchengladbach Anklege erboben. Beide beteuerten ihre Unschuld. Gewiss, sie hätten den Polizisten mit einer Nebentätigkeit beschäftigt - aber nicht gewusst, dass er sich Daten illegal beschaffte. Wie war das noch ? ... Ihre Büros hatte sie auch in Österreich - ganz idyllisch - in der baumbestandenen Franz-Josef-Straße in Salzburg, nur wenige Schritte von Kurpark und Schloss Mirabell. Offiziell war die HCL International Limited eine Detektei plus Inkassobüro, mit Zentrale im neutralen Österreich. Tatsächlich arbeiteten ihre Mitarbeiter seit Ende 2004 auch für den Bundesnachrichtendienst (BND) im benachbarten Deutschland. Die von zwei Deutschen geführte HCL hatte nicht nur ihren Sitz in einem eng befreundeten Staat, in dem der deutsche Auslandsnachrichtendienst eigentlich nichts zu suchen hatte. Das Unternehmen spionierte überdies offenkundig in mehreren weiteren EU-Staaten - normalerweise ein klarer Verstoß gegen die Regel, wonach der BND hier nur aktiv werden darf, wenn die dortigen Partnerdienste eingeweiht sind. Doch die Aufträge, die die Firma von Helge L. (36) und Thomas K. (47) vom BND bekam, sollen auch verdeckte Ermittlungen beinhaltete haben, z. B. in Ländern wie Zypern, Lettland, Litauen, Estland und der Slowakei - ja sogar auf den spanischen Kanaren sowie den britischen Kanalinseln. Die Führungsoffiziere Wilhelm S. und Oliver T. vom Referat "Illegale Kapitaltransfers" der Abteilung 5 des BND kannten sich mit Tarnfirmen aus. Sie hatten 2003 bereits die Gründung der Saarbrücker Gesellschaft IWR initiiert. Doch während die IWR eine Zwei-Mann-Firma war, die vor allem Dokumente sichten und auswerten sollte, schickte die Salzburger HCL um die 30 Leute in beinahe alle Himmelsrichtungen - zwecks Undercover-Recherche. Ausgestattet mit Zweigbüros in Moskau und Kapstadt interessierten sich die Salzburger Hilfsagenten für die Geschäfte der russischen und italienischen Mafia, die Finanziers der südafrikanischen Regierungspartei ANC und den Terrorismus im Kosovo. Dass der BND der Auftraggeber war, wussten die meisten HCL-Mitarbeiter freilich nicht. Die Firmenleute HCL sollen sich nicht mit Politikern und Regierungsbehörden in befreundeten Ländern nicht befasst haben, sondern nur mit Figuren aus dem Milieu der Organisierten Kriminalität. Tatsächlich wollten die HCL-Leute etwa in Malta nicht nur Näheres über die Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche herausfinden, sondern offenbar auch recherchieren, wie viele Verdachtsanzeigen auf Geldwäsche die dortigen Banken bei den Behörden einreichten - und ob Regierungs- oder Parlamentsabgeordnete den Kampf gegen solche Straftaten beeinflussten. In Lettland sollen die HCL-Mitarbeiter für Offshore-Firmen, Geldwäsche durch eine Sekte und Investoren aus Russland interessiert haben. Der nächste Fall: ... Orgien im Zusammenhang mit VW-Korruption nicht aussergewöhnliches ... , ... Orgien gab es auch bei der CDU ... , ... teufelisch ? ... Tatort: CDU Rheinland Pfalz Hamburger Morgenpost online am 03.12.2008: Obwohl sich die CDU immer gerne als himmlische Partei ausgab, hatte es den Christdemokraten und CDU-Politiker Markus Hebgen nächtens in die Mainzer "Bar zur Hölle" verschlagen. Einem einschlägigen Nachtclub, in dem die Getränke teuer und die engelhaften Damen sehr locker waren. Auch für einen CDU-Mann eigentlich nichts wirklich Verwerfliches - wenn er die Orgien mit den Damen aus dem eigenen Portemonnaie beglichen hätte. Er soll die Drinks und Liebesdienste mit seiner CDU-Fraktionskreditkarte beglichen haben, was noch nicht einmal der Anwalt des früheren Fraktionsgeschäftsführers der rheinland-pfälzischen CDU, Thomas Spintig, abstritt. Allein 3700 Euro wurden 2003 für eine Nacht in der "Bar zur Hölle" fällig. 2005 soll Hebgen zudem 2900 Euro im Berliner Nobel-Bordell "Villa Rascona" an die Frau gebracht haben - natürlich ebenfalls per CDU-Kreditkarte. Das Liebesleben des Herrn Hebgen wurde zum Fall für den Staatsanwalt, der Ermittlungen einleitete. Verdacht: Untreue Anwalt Spintig wusste noch mehr: Sein Mandant soll zumindest bei Ausflügen in die "Bar zur Hölle" von weiteren christdemokratischen Politikern begleitet worden sein. Nicht nur in der "Hölle" hatte Hebgen seine Triebe nicht im Griff. Der Politiker soll in seiner Funktion als Geschäftsführer der Stiftung Kloster Eberbach auch die Klosterkasse geplündert haben, Hebgen habe dort ca. 31.000 Euro veruntreut, - für etliche der Mönche ein klarer Fall fürs Fegefeuer. Zitat: "Er bezahlte Nachtclubbesuche mit der CDU-Kreditkarte" *674) Der nächste Fall: … wieder mal ein Finanzamt … , … die sollen Geld eintreiben … , … und nicht selbstbereichern … , … und wieso immer wieder die überversorgten Beamten … Sol.de online am 04.12.2008: Die große Wirtschaftskammer des Landgerichts hat einen Völklinger Finanzbeamten (40) zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt. Er hatte sich in den Knast zu begeben. Der Beamte wurde der Steuerhinterziehung und der Untreue in 53 Fällen schuldig gesprochen. Seine letzten Worte vor der Urteilsverkündung: "Ich bin unschuldig. Sie können sich nicht vorstellen was ich in den letzten Monaten durchgemacht habe." Er hält sich für das Opfer einer Verschwörung. Eine andere Person müsse seine Zugangsdaten zu den Finanzamtsrechnern missbraucht haben. Zwischen 2004 und 2006 legte der Verurteilte fingierte Steuerfälle an und überwies Erstattungsbeträge auf das Konto einer Mitangeklagten (45). Der Schaden: Laut Urteil insgesamt 211.000 Euro. Die Mittäterin war geständig und sagte aus, ihren Anteil an der Beute für ihre pflegebedürftige Tochter benötigt zu haben. Jetzt will sie das Geld in Raten zurückzahlen. Das Geständnis war Teil eines Deals mit dem Gericht. Sie erhielt dafür die Zusage, mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon zu kommen. In Falle des Finanzbeamten waren für das Gericht die Indizien letztendlich erdrückend. Der Erklärung, er wäre Opfer einer Verschwörung, hielt der Richter entgegen: Sollte tatsächlich eine andere Person die Daten eingegeben haben, hätte er das in den Speicherprotokollen bemerken müssen. Außerdem stünden Bareinzahlungen auf das Konto des Beamten in unverkennbarem Zusammenhang mit den Abhebungen von den Bankkonten der Mitangeklagten. *675) Der nächste Fall: ... die Nähe der Justiz zur Politik ... Tatort: Fuhrunternehmen Hammerschmid , Ehrenberg Feuerwehrhaus Donaukurier online am 04.12.2008: Richter Frank Müller-Stadler, der eigentlich über die Strafbefehlsanträge gegen Ex-Bürgermeister Hans Prechter und dessen CSU-Stadtratskollegen Georg Hammerschmid befinden sollte, schied aus. Die Ingolstädter Staatsanwaltschaft hatte ermittelt, Vorwurf Untreue: Rechnungen des Fuhrunternehmens Hammerschmid sollen an die Stadt für Leistungen beim Bau des Ehrenberger Feuerwehrhauses absichtlich aufgesplittet wurden sein. So lange, bis die jeweiligen Beträge in die alleinige Zuständigkeit des ehemaligen Bürgermeisters Hans Prechter fielen, der ohne Einschaltung des Bauausschusses ihre Auszahlung anordnen konnte. Der Fall landete damals bei Strafrichter Frank Müller-Stadler. Bei ihm gingen zwischenzeitlich auch weitere Stellungnahmen der beiden Parteien - Verteidigung und Staatsanwaltschaft - ein. Doch nun hat Müller-Stadler nichts mehr mit diesen brisanten Vorgängen zu tun. Wie Amtsgerichtsdirektor Herbert Krammer gegenüber dem Pfaffenhofener Kurier erklärte, hat der Richter per so genannter "Selbstanzeige" förmlich gemeldet, dass er (ebenso wie Hans Prechter und Georg Hammerschmid) Mitglied des CSU-Ortsverbandes Pfaffenhofen war. Er besuche auch regelmäßig Versammlungen und Veranstaltungen der Partei, wobei sich natürlich Gesprächskontakte mit anderen Mitgliedern ergäben, bekundete der Richter. *676) Der nächste Fall: ... wieder mal eine Verurteilung ... , … kleine Korruption … Tatort: Emmendingen http://www.badische-zeitung.de/emmendin ... 01471.html Badische Zeitung online am 04.12.2008: Im Sommer 2007 leitete er noch die Emmendinger Niederlassung eines Autohauses, wurde arbeitslos, und auch im Dezember 2008 bestraft: Wegen Untreue musste sich ein rund 45-jähriger gebürtiger Madgeburger vor dem Emmendinger Amtsgericht verantworten. Die Anklage: Er soll einen Gebrauchtwagen für rund 14.000 Euro verkauft und den Kaufpreis in die eigene Tasche gesteckt haben. Er legte ein Geständnis ab. Das Urteil: Sechs Monate auf Bewährung. Die Geschichte begann am 20.07.2007, am frühen Vormittag. Der Angeklagte bekam Besuch, von einem Autohändler aus der Mainzer Gegend. "Ich kenne ihn seit Jahren", sagt er, "und ich habe gerne mit ihm zusammengearbeitet. Die Aufkäufer aus der Region sind nicht zuverlässig und haben die Preise nicht gezahlt." Es ging um einen Gebrauchtwagen, eine Limousine der oberen Mittelklasse - die wechselte für 13.950 Euro den Besitzer. Bar. Der Autohändler, sagt der Angeklagte, habe die Scheine in seinem Büro vorgezählt. "Beim Rausgehen", sagt er, "habe ich das Geld und den Kaufvertrag an der Kasse abgegeben." Die Kauffrau, die an diesem Morgen dort saß, widerspricht. "Ich habe dieses Geld nie in meiner Hand gehabt", sagt sie. Auch sie stand zeitweise unter Verdacht, die Ermittler stellten auch ihr unangenehme Fragen. Theoretisch, sagt der Inhaber des Autohauses, könnten zwei Leute das Geld veruntreut haben: Die Bürokauffrau und der Filialleiter. "Ich vertraue ihr", sagte er im Zeugenstand, "ich kenne sie seit Jahren, das kann ich mir nicht vorstellen." Beim Angeklagten wiederum seien ihm zuvor schon Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Die Sache mit den Leichtmetallfelgen zum Beispiel. Die waren auf einmal weg, spurlos verschwunden - ein teurer Satz im Wert von mehr als 2.000 Euro. Er habe sie an einen Kunden weitergegeben, habe ihm der Filialleiter erzählt, als Schmankerl für einen Autokauf. Der Inhaber traf sich weniger später mit diesem Kunden, sprach ihn auf die Felgen an, doch der wusste von nichts. Später trennte er sich von seinem Filialleiter, einvernehmlich, zumindest offiziell - per Aufhebungsvertrag. Aufklärung hätte der Gebrauchtwagenhändler bringen können, der die Limousine gekauft hat. Er habe das Geld an den Angeklagten übergeben, sagt er. "Ich habe noch nie ein Auto mitgenommen, das ich nicht bezahlt habe", sagt der Mainzer. Er sei überzeugt, dass es sich um ein echtes Geständnis handele, sagt Richter Thomas Ullenbruch in seiner Urteilsbegründung; formale, prozesstaktische Geständnisse würde er nämlich nicht akzeptieren. Das Bekenntnis des Angeklagten hat diesem möglicherweise einen Aufenthalt im Gefängnis erspart. Freigesprochen, erklärt Ullenbruch, hätte er nämlich nicht. Zur Bewährungsstrafe kommt die Auflage hinzu, 2.000 Euro an den Bezirksverein für Soziale Rechtspflege in Freiburg zu bezahlen. Der Schaden, der dem Autohaus entstand, ist eine andere Baustelle und wird zivilrechtlich zu klären sein. Das Urteil wurde rechtskräftig. *677) Der nächste Fall: ... wieder mal der öffentliche Dienst ... , ... hier reist die Korruption nicht ab ... Tatort: Umweltamt der Stadt Lüneburg Hamburger Abendblatt online am 04.12.2008: Der Vorwurf der Bestechlichkeit steht im Raum: Die Staatsanwaltschaft prüfte: Bestechlichkeit ? oder Vorteilsnahme ? 10.000 Euro soll ein Mitarbeiter des Umweltamtes der Stadt Lüneburg von einem Bauunternehmer gefordert haben, weil der einen Entwässerungskanal angeblich nicht fachgerecht hergestellt hatte. Wenn er dennoch eine Genehmigung für die Grundstücksentwässerung haben wolle, sollte der Unternehmer auf das Privatkonto des städtischen Mitarbeiters 10.000 Euro überweisen, wurde signalisiert. Nur dann könne der errichtete Neubau an der Richard-Brauer Straße abgenommen werden. Der Bauunternehmer zahlte nicht, er zeigte sich nur zum Schein zahlungsbereit. Die vereinbarte Geldübergabe fand nicht statt, die Polizei erschien im Umweltamt und bei dem städtischen Mitarbeiter zur Hausdurchsuchung. Der Bauunternehmer hatte einen Anwalt und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. "Der betroffene Mitarbeiter wurde sofort vom Dienst suspendiert", sagt der Erste Stadtrat Peter Koch. "Die Vorwürfe sind gravierend." Die Stadt stellte Strafanzeige, sie prüfte, ob arbeitsrechtliche Schritte gegen den Techniker einzuleiten waren. "Die Stadt arbeitet seit Jahren im eigenen Haus präventiv zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption in den eigenen Reihen", sagt Koch. "Wir sind deshalb über die Vorwürfe besonders betroffen." Für den Bauunternehmer zeichnet sich ein glückliches Ende der Angelegenheit ab. Laut Auskunft der Stadt war die von ihm begehrte Erlaubnis bereits bei den Akten. Ein Vorgesetzter des Mitarbeiters hatte sie erteilt. *678) Der nächste Fall: ... ein Geschäftsführer, der nicht Bescheid wusste ... , ... Gesellschaft pleite ... Tatort: Bückeburg Schaumburger Nachrichten online am 05.12.2008: Durch Vorträge wollte ein 47-Jähriger Bückeburger Gewinne erwirtschaften, die sich aber im Laufe der Zeit als Schulden aufhäuften. Die Gesellschaft ging in die Insolvenz. Der Angeklagte war als Geschäftsführer verantwortlich. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts und Verletzung der Buchführungspflicht zu 5400 Euro Geldstrafe. Der Angeklagte: "Ich war damals reichlich neben der Spur und froh, dass mir in der Situation jemand unter die Arme gegriffen hat", erinnerte er sich vor Gericht. "Die Welt war mir im Grunde egal." Nur zu gerne ließ sich der Bückeburger die Geschäfte aus den Händen nehmen. Das Stammkapital soll der Schulfreund aufgebracht haben, der sich dafür aber auch vorübergehend einen Dienstwagen im Wert von 33.000 Euro gegönnt haben soll. Dass eine Zweigstelle in Ostdeutschland gegründet und zwei oder drei Mitarbeiter eingestellt wurden, will der Bückeburger nicht gewusst haben "Alles ist ohne mein Wissen geschehen", versichert er. "Und dass am Ende des Jahres eine Bilanz aufgestellt werden muss, war mir so nicht klar. Ich wurde als dummes Schaf missbraucht." Nach der Gründung der zwischenzeitlich umgezogenen Gesellschaft (gegründet Ende 2005) konnte zumindest am letzten Stammsitz Bückeburg von einem Geschäftsbetrieb kaum die Rede sein. Dafür gingen die Verbindlichkeiten bald in die Zehntausende, 17 Gläubiger klopften an. Als die GmbH im Mai 2007 zahlungsunfähig wurde, meldete der 47-Jährige nicht sofort Insolvenz an. Er hatte auch keine Bilanz aufgestellt oder Bücher geführt. In elf Fällen wurden keine Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt, eine zusätzliche Verurteilung in diesen Punkten wäre kaum weiter ins Gewicht gefallen. *679) Der nächste Fall: ... Zocken mit Müllgebühren ... , ... Wo waren die Kontrollen ? ... Tatort: Neu-Ulm , Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Süddeutsche Zeitung online am 05.12.2008: Ein leitender Angestellter des Neu-Ulmer Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) hatte unerlaubt Finanzmittel des Landkreises dazu verwendet, mit Zinsderivaten zu spekulieren und dabei einen Schaden in Millionenhöhe angerichtet. Der Vizechef des Landkreis-Tochterunternehmens schloss an seinem Vorgesetzten und an allen Aufsichtsgremien vorbei drei hochriskante Geschäfte mit einer Großbank ab. Einer dieser Verträge wurde bereits aufgelöst, dabei musste der AWB 895.000 Euro zahlen. Es soll weitere Verluste gegeben haben. Laut Betriebssatzung müsste sich der AWB jedes Geschäft mit einer Summe von mehr als 128 000 Euro vom Umweltausschuss absegnen lassen. Dies hat der stellvertretende Betriebsleiter nicht getan. "Er wusste, dass er so etwas niemals allein machen darf", sagt Landrat Geßner, "aber er dachte, er tue etwas Gutes." Bislang gebe es keine Hinweise, dass der Angestellte in seine eigene Tasche wirtschaften wollte. Der Mann ist nach wie vor im Amt. "Wir sehen hier keine weitere Gefahr für den AWB", so Umwelt-Abteilungsleiter Peter Dieling vom Landratsamt. Die Staatsanwaltschaft Memmingen nahm Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue auf. Nachdem die Zinswette, die im Fachjargon "Spread-Ladder-Swap" heißt, aufgeflogen war, beschloss der Umwelt- und Werkausschuss des Landkreises diese Woche in nichtöffentlicher Sitzung, eines der drei Geschäfte umgehend zu beenden. Bezüglich der weiteren zwei Deals hat das Landratsamt einen Fachanwalt für Finanzangelegenheiten beauftragt, mit der Bank eine einvernehmliche Auflösung der Verträge auszuhandeln. "Falls keine Einigung zustande kommt, werden wir noch vor dem 31.12.2008 Klage gegen die Bank erheben", sagt Landrat Erich Josef Geßner (CSU). Das Landratsamt meinte, dass die Bank die Verträge angeboten hatte, ohne den AWB-Angestellten vor den Risiken zu warnen. *680) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... , ... wieder ein Bürgermeister ... , ... schön selbstbereichern ... Tatort: Vorarlberger Gemeinde Bludesch (Bezirk Bludenz) , Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) der Region Blumenegg-Walga Schwäbische Zeitung online am 06.12.2008: Der Bürgermeister der Vorarlberger Gemeinde Bludesch (Bezirk Bludenz) wurde vorgeworfen, rund 6000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben. Der Bürgermeister Erich Walter (Liste Freie Wählerschaft) wurde Ende März 2008 vom Amt der Vorarlberger Landesregierung angezeigt. Die Vorwürfe sollen sich von 2003 bis 2006 ereignet haben, als der Bürgermeister noch Vorsitzender des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) der Region Blumenegg-Walgau war. Ein Prüfbericht der Landeskontrollabteilung hatte falsche Abrechnungen in Höhe von rund 4000 Euro entdeckt. Doppelt kassiert Walter soll Rechnungen für Leistungen gestellt haben, die gar nicht in Anspruch genommen wurden, und dabei doppelt kassiert haben. In seiner Funktion als Bürgermeister habe er zusätzliche 2000 Euro in seine eigene Tasche gewirtschaftet. Bei der Bludescher Gemeindevertretung im Oktober 2008 wurden jedenfalls neuerlich Unregelmäßigkeiten beim Rechnungsabschluss festgestellt. Paul Amann, Bürgermeister von Ludesch und Walters Nachfolger in der ÖPNV-Funktion teilte mit, Walter habe 5000 Euro an den ÖPNV Blumenegg-Walgau zurückgezahlt - und zwar 4000 Euro für das fehlende Geld sowie weitere 1000 Euro, welche die Kosten für die zusätzlichen Kontrollen eines Wirtschaftsprüfungsbüros abdecken sollten. *681) Der nächste Fall: ... Korruption als Provinz-Posse ... , ... den kleinen Königen der Korruption ist wirklich keine Peinlichkeit zu gross ... Tatort: Köln-Nippes , Bürgerwehr EXPRESS online am 06.12.2008: In der Köln-Nippeser Bürgerwehr flogen die Fetzen ! Senats-Schatzmeister Martin Rosner wurde angezeigt. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue (Az.: 64 Js 638/08) auf. Der Vorwurf: Rosner soll 30.000 Euro aus der Senats-Kasse auf ein privates Konto transferiert haben. Rosner hingegen beschuldigte Senats-Präsident Heinz Bernd, 17.000 Euro in bar vom Konto abgehoben zu haben, um damit einen Wagen für den Rosenmontagszug zu finanzieren. "Ohne Senatsbeschluss darf er das Geld nicht abheben", sagte Rosner. Rund zwei Wochen sollen die 30.000 Euro auf Rosners Konto gelegen haben, dann überwies er es zurück. Sein Rechtsanwalt Frank Langen: "Wir werden die Vorwürfe ausräumen." *682) Der nächste Fall: ... Korruption in der eignen Familie ... , ... selbst die Kinder wurden übers Ohr gehaun ... Tatort: Vöhringen Schwäbische Zeitung online am 08.12.2008: Ein 75 Jahre alter Mann, dem die Staatsanwaltschaft Untreue in 29 Fällen vorgeworfen hatte. Der zuckerkranke Senior hatte zweieinhalb Jahre lang ausgiebig vom Konto seiner Tochter Geld abgehoben - insgesamt fast 11.500 Euro. Als ihm die Tochter auf die Schliche gekommen war, erstattete sie Strafanzeige. Statt mehreren Tausend Euro waren gerade einmal läppische 64 Euro Haben verbucht. Das Konto der Frau diente dafür, Mietzahlungen zu verbuchen. Ihr Ehemann war Eigentümer einer Wohnung in Vöhringen, für die das Paar pro Monat 400 Euro überwiesen bekam. Aufgrund einer Krankheit bat die Tochter den Vater, sich per Vollmacht um ihre finanziellen Angelegenheiten zu kümmern. Der tat das auch - aber nicht im Sinne seines Nachwuchses. Anstatt darüber zu wachen, wie sich die Euros vermehren, hob der Rentner in schöner Regelmäßigkeit Geld ab. Für die Staatsanwaltschaft war klar, dass er sich mit diesen Abbuchungen eine "dauerhafte Einkommensquelle" erschlossen hatte. Der Angeklagte wollte die Abhebungen nicht wirklich bestreiten. Wirkliches Unrechtsbewusstsein hatte er aber auch nicht. Gewissermaßen habe er nur Kostgeld abgezweigt - schließlich seien Tochter und Schwiegersohn tagtäglich zum Essen aufgekreuzt. Erst als im Frühjahr 2007 seine Ehefrau starb, habe er den Mietzins für andere Dinge verwandt, beispielsweise für das Begräbnis der Gattin. Schöffengerichts-Vorsitzender Bernt Münzenberg fragte die Tochter angesichts einer zu erwartenden Strafe - pro Fall der Untreue sechs Monate Haft - ob sie tatsächlich vorhabe, ihren Papa hinter Gitter zu bringen. Weder ihr noch ihrem Angetrauten schien diese Aussicht besonders Kopfzerbrechen zu machen - Hauptsache, sie erhalten ihren Zaster zurück. Da konnte das Schöffengericht ein Angebot machen, das die Eheleute nicht ablehnen wollten. Noch im Sitzungssaal protokollierte "Notar" Münzenberg, dass der Vater 12 000 Euro zurückbezahlen muss. Im Gegenzug nahmen Tochter und Schwiegersohn den Strafantrag zurück. Weil es ein "Familiendelikt" ohne "öffentliches Interesse" ist, brauchte Oberstaatsanwalt Markus Schroth nicht zustimmen, als das Gericht das Verfahren einstellte. *683) Der nächste Fall: ... wieder mal eine Bank ... Tatort: Bank in Mannheim-Waldhof Bietigheimer Zeitung online am 08.12.2008: Ein Bankangestellter soll Kundengelder in Höhe von 140.000 Euro veruntreut haben. Der 29-Jährige musste vor dem Mannheimer Landgericht erscheinen. Er soll mit gefälschten Auszahlungsanweisungen Kundengelder "zur eigenen Verwendung" abgehoben haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Untreue in neun Fällen, sowie Betrug, und Urkundenfälschung Weitere Beschuldigung: Entgegen dem Willen der Anleger soll er Wertpapierdepots umgeschichtet oder ganz aufgelöst zu haben. Den Erlös soll er für sich behalten haben. Betroffen waren ausnahmslos ältere Kunden. Sie hatten ihr Geld bei einer Bankfiliale in Mannheim-Waldhof angelegt. Dort war der 29-Jährige seit Anfang 2007 als stellvertretender Filialleiter beschäftigt und für die Betreuung betuchter Anleger zuständig. Ein Senior stellte Strafanzeige als er den Verlust von 50 000 Euro feststellte. Unklar blieb, wo das ganze Geld geblieben war. Auffällig: Der Angeklagte hatte in der fraglichen Zeit größere Geldbeträge bar auf sein Konto einzahlt. Sein Vater habe ihm damals 50.000 Euro in bar für den Kauf einer Immobilie geschenkt. Das Geld habe er nach und nach bei einem Bankautomaten eingezahlt, berichtete der Angeklagte. Eine Richterin fand es "sehr merkwürdig, dass Sie als Bankmitarbeiter soviel Geld zu Hause rumliegen lassen". Dass er die Summe nicht sofort am Schalter seiner Bank eingezahlt habe, erklärte der Angeklagte so: Seine Kollegen sollten nicht wissen, wie viel Geld er besitze. Und außerdem sei das Geld bei ihm daheim sicher gewesen, da die Großmutter im gleichen Haus wohnte. *684) Der nächste Fall: ... Korruption im Gesundheitswesen ... Tatort: MAINZ , Rheinhessen , Worms Wiesbadener Tageblatt online am 09.12.2008: Die Staatsanwaltschaft Mainz hatte acht Verfahren gegen Ärzte sowie ein Verfahren gegen den Inhaber eines Pflegedienstes wegen Abrechnungsbetruges zum Nachteil der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. Untreue zum Nachteil von Krankenversicherungen abgeschlossen. Ein Neurologe und Psychiater wurde vom Amtsgericht Mainz zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Bewährung und einer Geldauflage in Höhe von 60000 Euro verurteilt. Eine Radiologin wurde vom AG Worms wegen Abrechnungsbetruges verwarnt und unter Vorbehalt zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 100 Euro neben einer Schadenswiedergutmachung in Höhe von 30000 Euro verurteilt. Fünf Ermittlungsverfahren gegen einen Chirurgen (79000 Euro) und zwei Orthopäden (57600 Euro), alle aus Rheinhessen, einen Hautarzt aus Mainz (39400 Euro) sowie einen Allgemeinarzt (19000 Euro) und einen Radiologen (6000 Euro), beide aus der Umgebung von Bingen, wegen Verdachts des Abrechnungsbetruges wurden unter Schadenswiedergutmachung und jeweils einer Geldauflage eingestellt. Ein weiteres Verfahren gegen zwei Orthopäden aus Mainz wegen Verdachts der Untreue wurde gegen eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von 60000 Euro sowie einer Geldauflage in Höhe von 50000 Euro eingestellt. Der Leiter eines Pflegedienstes in Rheinhessen wurde durch das AG Mainz wegen Abrechnungsbetruges zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und einem Jahr und drei Monaten mit Bewährung verurteilt. *685) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... Tatort: Land Berlin , Berliner Bäder-Betriebe rbb online am 10.12.2008: Vor dem Berliner Landgericht müssen hatten sich zwei frühere Chefs der Berliner Bäder-Betriebe zu verantworten. Voewurf: Untreue zum Schaden des Landes Berlin Die beiden Vorstandsmitglieder sollen im Jahr 1996 die Rückzahlung nicht verbrauchter Gelder an die Senatsverwaltung verhindert haben. Schaden: über 6.000.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft: Dem Land soll zumindest ein Zinsschaden von rund 45.000 Euro entstanden sein. Daneben soll es um weitere 8.700.000 Euro gegangen sein, die die Manager unter dem Vorwand einer drohenden Insolvenz zu Unrecht erhalten haben sollen. *686) Der nächste Fall: ... selbst die Toten werden noch beschissen ... Tatort: Bestattungsinstitut DIE WELT online am 10.12.2008: Den Ermittlungen zufolge hatte Angelie Sch. schon des Öfteren Termine versäumt. In der Regel Fristen, in denen sie als Betreiberin eines Bestattungsinstitutes Geld von Kunden überweisen sollte. Die 53-Jährige erschien nicht zu ihrem Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten. Konsequenz: Angelie Sch. wurde mit Haftbefehl gesucht. Angeklagt wurde die Bestattungsunternehmerin wegen Untreue und Betruges. Der mutmaßliche Tatzeitraum soll zwischen März 2001 und Juli 2005 gelegen haben, der vorgeworfene Gesamtschaden soll sich auf rund 40 000 Euro belaufen haben. So wird Angelie Sch. unter anderen vorgeworfen, sogenannte Vorsorgeverträge abgeschlossen zu haben. In der Regel pro Person für mehrere Tausend Euro. Das Geld habe Angelie Sch. jedoch nicht für die geplante Bestattungszeremonie angelegt, sondern schnöde für sich selbst ausgegeben. In einem anderen Fall soll sie von einem Kunden 8500 Euro für eine geplante Seebestattung kassiert haben. Auch dieses Geld soll sie für sich genutzt haben. *687) Der nächste Fall: ... Korruption im Gesundheitswesen ... Die Bonus-Affäre sowie Korruptionsvorwürfe gegen einen weiteren Mitarbeiter hatten im Jahr 2004 wochenlang Schlagzeilen gemacht. Die mitangeklagten ehemaligen Verwaltungsräte Gerrit Wolter und Hans-Jürgen Steinau traten zurück ... , ... Selbstbericherung wie es im Buche steht ... Tatort: AOK DIE WELT online am 10.12.2008: Es ging um einen Untreue-Prozess vor dem Landgericht Hildesheim. Angeklagte: die ehemalige 52-Jährige AOK-Chefin, Juristin und Wirtschaftswissenschaftlerin, Christine Lüer Sie habe sich mit Sonderzahlung von 45 000 Euro im Jahr 2002 selbstbereichert Im Februar 2005 war von der Krankenkasse entlassen worden, weil sie insgesamt 60 000 Euro Bonuszahlungen kassierte, die ihr laut Anklage nicht zustanden. Der mitangeklagte damalige Verwaltungsrat Gerrit Wolter erklärte dagegen, er habe die Zusatz-Prämie von 45 000 Euro nicht bewilligt: "Ich habe gesagt: Das ist zu viel." Vorwurf der Anklage: schwere Untreue und Vorteilsnahme So habe sie bei der Renovierung ihres Privathauses den Großkundenrabatt eines Bauunternehmers in Anspruch genommen. Lüers Jahresgehalt war zum Januar 2001 auf 270.000 D-Mark angehoben worden. Dazu gab es eine variable Vergütung von 50.000 Mark, diese wurde später auf 30.000 Euro erhöht. Über diese Geldsumme hinaus hatte Lüer dann einen zusätzlichen Bonus kassiert - 2002 45.000 Euro und 2003 15.000 Euro. Die Ungereimtheiten in der AOK-Vorstandsetage fielen bei einer Prüfung des Sozialministeriums auf. Für die aus Sicht von Aufsichtsbehörde und Staatsanwaltschaft unrechtmäßigen Sonderzahlungen gab es keine Protokolle. Wolter weigerte sich Ende 2004, ein nachträglich gefertigtes Protokoll zu unterschreiben. Erst zu diesem Zeitpunkt habe er erfahren, dass Lüer die Überweisung von 45 000 Euro veranlasst habe, erklärte der Angeklagte. Er habe lediglich einem Bonus von 15 000 Euro zugestimmt. *688) Der nächste Fall: ... Selblbstbereicherung seit 1985 ... , ... am laufenden Band ... , ... Wo blieb die entgültige Verurteilung ? ... , ... aber von der Selbstbereicherung in die Rente und dann doch nur eine Bewährungsstrafe ... , ... so loht sich die Selbstbereicherung so richtig ... Tatort: Rheinfelden, u. a. SH Bau GmbH und die Global Bau Ltd. Badische Zeitung online am 10.12.2008: Im Prozess ging es um einen 65-jährigen Bauleiter. Vorwurf der Staatsanwalt:vielfache Betrugstaten, Bankrott und Untreue, sowie nicht gezahlte Sozialabgaben Bereits 1985 war der Bauleiter erstmals wegen Betrugs verurteilt worden. Es folgten weitere Verurteilungen: Betrug, Steuerhinterziehung, Bankrott und Insolvenzverschleppung. "Seit 25 Jahren beschäftigt er die Lörracher Justiz mit nahezu gleichen Straftaten", stellte Staatsanwalt Rall fest. Der Angeklagte betrieb in Rheinfelden eine Reihe kleiner Firmen, die sich mit Garten- und Tiefbau befassten. Offenbar gerieten die jeweils nach kurzer Zeit in Zahlungsschwierigkeiten, woraufhin der Angeklagte eine neue Firma gründete. Im jetzigen Verfahren geht es um Taten aus den Jahren 2002 bis 2006 und um zwei Firmen, nämlich die "SH Bau GmbH" und die "Global Bau Ltd." Bei beiden waren andere Personen als Geschäftsführer eingetragen, mehrere Zeugen sagten vor Gericht aus, dass es der Angeklagte war, der Rechnungen, Aufträge und Arbeitsverträge unterschrieben hat. Das hatte der Angeklagte zunächst bestritten. Am Ende musste der Angeklagte zugeben, dass er die Geschäfte der Firmen geführt hat. Die offiziellen Geschäftsführer habe er als Strohmänner vorgeschoben, so der Staatsanwalt. In einem Fall wurde in einer komplizierten Konstruktion ein Schweizer als Geschäftsführer eingesetzt, im anderen Fall die Firma als Limited-Gesellschaft nach englischem Recht mit Sitz in London gegründet, dann nach Rheinfelden verlegt. In beiden Firmen waren dieselben beiden Arbeiter beschäftigt, es wurden dieselben Maschinen und Büros benutzt und sogar derselbe Telefonanschluss verwandt. In beiden Firmen wurde keine Buchführung gemacht, Sozialabgaben nur sporadisch bezahlt und es war schon bei Materialbestellungen klar, dass die Rechnungen nicht bezahlt werden konnten. Zudem hat der Mann Zahlungen an die Firma auf ein Privatkonto umgeleitet und einen Radlader mit einem verschwiegenen Motorschaden verkauft. Weil der Angeklagte immer wieder nach demselben Muster vorging, sprach der Staatsanwalt von einer kriminellen Struktur. *689) Der nächste Fall: ... erst schön die Arbeiter abocken ... , ... dann Geständnis ... , dann schön Handeln ... , ... fertig ist die Bewährungsstrafe ... , ... so lässt es sich schön leben ... Tatort: Bad Oeynhausen , Friedrich Freimuth GmbH Vlothoer Anzeiger online am 10.12.2008: Angeklagt waren der Geschäftsführer Ulrich Freimuth und der Firmenberater Peter Granitzki der Friedrich Freimuth GmbH. Beide kamen nach einem Geständnis, durch ihre Anwälte vermittelt, mit einer milden Bewährungsstrafe davon. In einem Rechtsgespräch handelten Richterin, Staatsanwalt und Verteidigung einen Deal aus - ohne Zeugen, ohne Angeklagte. Ulrich Freimuth wurde zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Granitzki, der wegen Steuerhinterziehung bereits vorbestraft war und als derzeitigen Beruf Hausmann angegeben hat, bekam eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten. Freimuth und Granitzki wurden wegen Insolvenzverschleppung, Bankrott und fehlender Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in 18 Fällen für schuldig gesprochen. Bereits Anfang 2007 legten die 16 Mitarbeiter der Firma ihre Arbeit nieder, nachdem die Löhne für die Monate Oktober bis Dezember 2006 nicht gezahlt wurden. Kurze Zeit später flatterten den Mitarbeitern die Kündigungen ins Haus. Sie warteten vergeblich auf ihr noch ausstehendes Gehalt. Günter Holthöfer rechnete dagegen nicht mit Geld. Er ist einer der Gläubiger der Firma Freimuth. 10.000 Euro bekommt der Geschäftsführer eines Bielefelder Unternehmens noch von der Freimuth GmbH. "Ich warte seit weit mehr als zwei Jahren auf mein Geld." Ob Günter Holthöfer und die ehemaligen Mitarbeiter der Firma jemals ihr Geld bekommen werden, wurde nicht entschieden. Gebrauchen könnten sie es, denn nicht alle haben eine neue Arbeit gefunden. *690) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... Tatort: Ahrensburg, Stadtverwaltung, Rathaus Hamburger Abendblatt online am 10.12.2008: Gegen einen Mitarbeiter des Ahrensburger Rathauses nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Der Vorwurf: Vorteilsannahme im Amt. Die Büroräume des Mitarbeiters in der Verwaltung sollen durchsucht worden sein. Gleich mehrere Beamte der Staatsanwaltschaft hätten nach Beweismaterial gesucht. Bürgermeisterin Pepper sagte gestern: "Wir gehen davon aus, dass der Stadt kein finanzieller Schaden entstanden ist." *691) Der nächste Fall: ... Korrupties und Schwarzarbeit ... , ... das passt ... Tatort: Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), Bielefelder Kaufmannschaft GmbH Handelsblatt online am 11.12.2008: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte das Privathaus des Hauptgeschäftsführers des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE), Stefan Genth, durchsuchen lassen. Vorwurf: Der HDE-Chef soll Schwarzarbeiter beschäftigt haben. Außerdem: Betrug und Untreue Genth soll beim Umbau seines Privathauses zwischen 2004 und 2006 drei Schwarzarbeiter beschäftigt haben. Ausserdem soll er Aufwendungen für den Umbau seines Privathauses nicht aus eigener Tasche, sondern aus Mitteln der Bielefelder Kaufmannschaft GmbH, einer 100-prozentigen Tochter des Einzelhandelsverbandes Ostwestfalen-Lippe, bezahlt haben. Nach Angaben der "Neuen Westfälischen" stand der HDE-Chef damals noch an der Spitze des Regionalverbandes. Genth vermute einen Racheakt eines Angestellten, dem 2006 wegen Diebstahls gekündigt worden sei. *692) Der nächste Fall: ... nicht nur Arbeiten ... , ... sondern wie bei VW auch ins Bordell ... , ... wie sich die Fälle gleichen ... Tatort: Land Berlin , Berliner Bäderbetriebe (BBB) Neues Deutschland online am 12.12.2008: Vor dem Berliner Landgericht mussten Günter K. (58) und Dietmar L. (56) auf der Anklagebank Platz nehmen. Einst sassen sie auf den Chefsesseln der landeseigenen Berliner Bäderbetriebe (BBB) mit einem mehr als auskömmlichen Salär, verantwortlich für 83 öffentliche Bäder in der Stadt. Der Rechnungshof hatte den Stein im Jahr 2000 ins Rollen gebracht. Die Anklage: Untreue und Betrug in Millionenhöhe Die beiden Manager sollen in den 90er Jahren Scheinaufträge an Baufirmen zur Sanierung von Bädern vergeben haben, um unverbrauchte Gelder in Höhe von 6.500.000 Millionen Euro nicht dem Senat zurückgeben zu müssen. So tauchten in den Bilanzen Reparaturleistungen auf, die tatsächlich gar nicht erbracht wurden. Die Arbeiten wurden jedoch in den folgenden Jahren ausgeführt. Durch diese Manipulationen seien dem Berliner Haushalt Zinsen von rund 45 000 Euro verloren gegangen. Ein weiterer Anklagepunkt: Die Bäder-Chefs sollen die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens vorgetäuscht haben. Daraufhin habe der Senat dem Betrieb mit 8.700.000 Euro ausgeholfen, obwohl überhaupt keine Notwendigkeit bestand. Pikant der dritte Vorwurf gegen Dietmar L. : Er besaß eine Dienst-Kreditkarte der Bäderbetriebe, um anfallende Zahlungen schnell und unbürokratisch zu erledigen. 1999, so wird aus den Abbuchungen ersichtlich, war der Herr Dauergast in einem Münchner Bordell. Rund 10 000 Euro flossen so aus dem Steuersäckel direkt in das bajuwarische horizontale Gewerbe. Da bereits Schaden wieder gut gemacht worden sei, vermuteten die Verteidiger hingegen politische Hintergründe für den Prozess. Die Privatisierung der von den Stadtbezirken verwalteten Bäder habe zu Spannungen innerhalb der damaligen Diepgen-Regierung geführt, die Angeklagten seien so zwischen die Fronten geraten. *693) Der nächste Fall: ... erst im Lotto gewinnen ... , ... dann abzocken lassen ... , ... aber wenigstens eine Verurteilung ... Tatort: Plauen , Lichtentanne Freie Presse online am 15.12.2008: Der 46-jährige Plauener hatte einem Lotto-Gewinner 150.000 Euro auf Nimmerwiedersehen aus der Tasche gezogen. Voewurf: Betruges und Untreue Vor dem Plauener Schöffengericht wurde eine Strafe aus dem Jahr 2006 wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung angerechnet. Die Freude des Lotto-Gewinners über seine 600.000 Euro währte nur kurz, weil er sich in die Hände des windigen selbst ernannten Finanzberaters begab. Der hatte dem späteren Geprellten weisgemacht, dass er über große Erfahrung verfüge und jede Menge Geschäfte am Laufen habe. Ohne eine Quittung zu erhalten, machte der Lotto-Glückspilzzunächst 50.000 Euro locker. Dafür versprach ihm der "Berater" die Beteiligung an einer Schifffahrtsgesellschaft, einem Unternehmen, das Frachtgut befördert, und stellte zehn Prozent Rendite in Aussicht. Nach einiger Zeit erfuhr der vermeintliche Investor, dass bei dem Unternehmen gar keine Beitrittserklärung auf seinen Namen eingegangen ist. Das Geld war futsch. Später forderte der Angeklagte vom selben Opfer noch einmal 100.000 Euro. Dafür versprach er diesem eine Beteiligung an einer Firma in London und darüber hinaus einen Direktorenposten. Die Firma sei mit der Vermarktung von Umweltanlagen befasst - eine Branche mit Zukunft. Doch auch dieses Geschäft fuhr der windige Geschäftsmann bald an die Wand. Auch dieses Geld war weg, was an Knowhow und Lizenzen übrig blieb, ging an eine deutsche GmbH. Um ein Darlehen über 5000 Euro ging es im zweiten Punkt der Anklage. Ein gutgläubiger Mann aus Lichtentanne hatte dem Betrüger die Summe gegeben. Der versprach ihm dafür, das Geld innerhalb von vier Tagen zu verdreifachen. Von dem Gewinn sollte für beide eine Reise nach Ghana herausspringen. Dort hatte der Angeklagte angeblich Goldgeschäfte am Laufen. Natürlich sah der Lichtentanner sein Geld nicht wieder. Die abenteuerliche Begründung, die der "Geschäftsmann" zum Besten gab: Er habe Edelsteine verkaufen und von dem Erlös die Schuld begleichen wollen. Bei einem Überfall seien ihm die Steine jedoch gestohlen worden. Vermutlich wird der Verurteilte das Gericht weiter beschäftigen: Ein Prozessbesucher kündigte am Montag an, dass noch mindestens ein Betrugsverfahren zu erwarten sei. So wusste er von einem Händler, der dem Angeklagten ein Auto für eine Probefahrt übergeben habe. Der sei damit drei Wochen nach Spanien in Urlaub gefahren. *694) Der nächste Fall: Tatort: Osnabrück , Emden , Nordseewerke , Firma SMA in Aurich , Handballverein OHV Aurich Emdener Zeitung online am 16.12.2008: Die Ermittlungen in einem spektakulären Betrugsfall, in den unter anderem drei ehemalige Mitarbeiter der Nordseewerke verwickelt waren, hatte die Staatsanwaltschaft Osnabrück abgeschlossen. Die Anklage: Bestechlichkeit, Betrug und Untreue Schaden: rund 7.000.000 Euro. Ein Hauptverdächtiger: ein ehemaliger leitender Angestellter, der als Abteilungsleiter im Militärschiffbau tätig war. Der Mann war außerdem Manager des Handballvereins OHV Aurich (jetzt 2. Bundesliga). Das ist deshalb von Bedeutung, weil nach den Ermittlungen der zentralen Kriminalinspektion Osnabrück der Verein, aber auch die Firma SMA in Aurich - sie arbeitete die Spielerverträge aus - von erheblichen Geldsummen aus den zweifelhaften Geschäften der Beschuldigten profitiert haben sollen. Öffentlich geworden waren diese Geschäfte im März 2007, als einer der Beschuldigten vorübergehend in Haft genommen wurde. Die Untersuchungen ergaben, dass die Verdächtigen offenbar ein kompliziertes Geflecht von Scheinfirmen entwickelt haben sollen. Die Männer sollen wertlose Aufträge an Berater und Entwicklungsunternehmen vergeben und dann die nicht gerechtfertigten Zahlungen der Werft angeordnet haben. Teile der unrechtmäßig erworbenen Gelder seien in sogenannten Kickback-Geschäften zurückgeflossen. Über eine eigens gegründete Strohfirma seien bis zu 14 Prozent der Beträge zurückgekommen. Die Ermittlungen gegen 15 Personen haben insgesamt fast anderthalb Jahre gedauert. Eingeschaltet waren dafür speziell ausgebildete Polizisten für Wirtschaftskriminalität und Korruption. Die Staatsanwaltschaft warf den Beschuldigten mindestens 110 illegale Aufträge und Zahlungen vor. Ermittler der Polizei Osnabrück hätten bei den Beschuldigten 1.500.000 Euro gesichert. Zu dem Gesamtkomplex liegen noch weitere fünf Anklagen gegen andere Beschuldigte beim Amtsgericht Emden vor. Die Nordseewerke versuchen, das Geld zurückzubekommen. Hierzu läuft ein Verfahren vor dem Emder Arbeitsgericht. *695) Der nächste Fall: ... endlich mal wieder eine Verurteilung ... , ... aber wirklich keine anschreckende Bestrafung ... , ... wie so oft ... , ... dafür aber Rentner auf einem Bauernhof in Kolumbien. Tatort: Neue Elsa GmbH Aachner Nachrichten online am 16.12.2008: Mitarbeiter erhielten bis zu zehn Monate lang kein Gehalt, der Schuldenstand bei Sozialkassen, Finanzamt und Vermieter wuchs und wuchs, die gebetsmühlenhaft der Belegschaft versprochenen Investoren erschienen allerdings nie auf der Bühne - das kurze Trauerspiel namens Neue Elsa GmbH , dass im Jahr 2003 begann, wurde nach der Pleite noch einmal aus der Versenkung geholt. Der ehemalige Geschäftsführer Theo-Josef B., der gemeinsam mit seinem Vetter schon die Elsa AG aufgebaut und am 1. September 2003 auch die Leitung der Neuen Elsa übernommen hatte, wurde vom Schöffengericht des Aachener Amtsgerichts zu 4500 Euro Geldstrafe wegen Insolvenzverschleppung verurteilt. Als B. das Ruder übernahm, hätte er zwar unverzüglich per Insolvenzantrag die Notbremse ziehen müssen, erkannte Richter Dr. Matthias Quarch Falk S., sei "der richtige Angeklagte", so der Richter. Vom Sommer 2002 an, als die Neue Elsa aus der Pleite der Elsa AG hervorging, bis Ende März 2003 war dieser der Geschäftsführer. Allerdings war der Schaden in diesem Zeitraum noch überschaubar, blieben die Gehaltszahlungen doch erst ab Januaer 2003 aus. Das Verfahren gegen Falk S. wurde am Ende gegen eine Geldbuße von 3000 Euro eingestellt. Überhaupt nicht der Prozess gemacht wurde dem dritten Angeklagten, dem in der Zeit zwischen Falk S. und Theo-Josef B. als Geschäftsführer fungierenden Peter T. Der Grund: Der Mann ist schwer krank und war das auch schon damals. T. war für die Mitarbeiter nie greifbar, weswegen damals schon das Wort vom "Strohmann" die Runde machte. Viele der anfangs knapp 100, später aber nur noch 40 Beschäftigten kamen noch aus dem Stamm der "alten" Elsa, fast alle verzichteten sie über viele Monate auf Gehalt - immer in der Hoffnung, es käme noch Rettung. "Was wir da mit uns machen ließen, lag an einer Mischung aus Loyalität und einer riesigen Portion Naivität", erklärte ein ehemaliger Mitarbeiter vor Gericht. Die Hoffnung wurde jedoch auch ganz bewusst von der Geschäftsleitung genährt. 36 Betriebsversammlungen gab es binnen eines Jahres, und jedes Mal war von neuen Investoren, von vielversprechenden Gesprächen, von greifbaren Millionenbeträgen die Rede. Manchmal hörte es sich so an, erklärte ein Zeuge, als stünde der Bote mit dem Geldkoffer bereits fast vor der Türe. Doch alle Träume platzten wie Seifenblasen, die Geschäftsleitung hätte reagieren müssen. Das unterstrich auch der damalige Insolvenzverwalter, der im November 2003 eingestzt wurde, als von externer Seite - unter anderem von zwei Krankenkassen - Insolvenzanträge eingingen: "Ich habe B. darauf hingewiesen, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist und er einen eigenen Insolvenzantrag stellen muss." Besserung sei nicht in Sicht, die Hoffnung auf Erträge in Millionenhöhe aus ausstehenden Rechtsstreitigkeiten mit Kunden reine Augenwischerei gewesen. "Das hätte Jahre gedauert", so der Insolvenzverwalter. Vor Gericht wurde am Ende gefeilscht wie auf dem Basar - um die Geldbuße für den einen wie um die Geldstrafe für den anderen Ex-Geschäftsführer. Der Hintergrund dieser gütlichen Einigung: Alle Beteiligten wollten eine möglicherweise noch Monate dauernde, höchst komplizierte Beweisaufnahme verhindern. Die geringen Geldsummen erklären sich dadurch, dass es den Chefs von einst wirtschaftlich offenbar nicht mehr gut geht. Falk S. Wurde Rentner auf einem Bauernhof in Kolumbien. Sollte er Vermögen haben, wäre das schwer zu prüfen. Und Theo-Josef B. habe mit einem Autozuliefererbetrieb Schiffbruch erlitten, und er habe nur über ein vergleichsweise geringes Einkommen verfügt. Und danach richte sich die Geldstrafe. Auf der Verliererseite stehen aber auch die Schuldner der Neuen Elsa - das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse gar nicht eröffnet. Und die Mitarbeiter, die Monate kein Geld bekamen, klagten Vollstreckungstitel ein, sahen aber kaum Geld. Wer war Elsa ? Wer vor allem in den 90er Jahren etwas auf seinen Computer hielt, der hatte eine Elsa-Grafikkarte im Inneren. Und so kam just zu dieser Zeit der ganz große Aufschwung der "Elektronischen Systeme Aachen", wie das Unternehmen bei seiner Gründung in den 80er Jahren hieß. Auch Modems stellte die Firma her, später auch Monitore. Im Zuge der Goldgräberstimmung am damaligen "Neuen Markt" der Börse wurde die Aktie nach dem Börsengang in astronomische Höhen katapultiert, 600 Beschäftigte arbeiteten am Sonnenweg in der Soers. Doch der Absturz war heftig: Im Februar 2002 drehten die Banken der Firma den Geldhahn zu, als Elsa schon in den tiefroten Zahlen steckte. Was blieb, war die traurige Zahl von 3000 Gläubigern und ein Schuldenberg von weit über 100.000.000 D-Mark. Auch in diesem Fall nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen Insolvenzvergehens auf, doch das Verfahren wurde Jahre später eingestellt. Mehrere Firmen wurden aus Elsa gegründet, darunter die "Devolo" und "Lancom", sowie Pleitenachfolger "Neue Elsa". *696) Der nächste Fall: statt schön singen , eher jaulen ... , ... wenigstens eine Verurteilung ... , ... leider nur Bewährung ... , ... kleine Korruption ... , ... aber die Rente in Sicht ... Tatort: Würzburg , Männergesangverein Concordia Stadtteil Rottenbauer Fränkische Nachrichten online am 17.12.2008: Einen 63 Jahre alten Steuerberater hatte das Amtsgericht Würzburg wegen Untreue in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Bereits kurz nach seiner Wahl zum Kassenwart eines Gesangvereins hatte der Steuerberater mehrfach und, so das Gericht, unterschiedlich tief, in die Kasse der Sänger gegriffen, etwa 30 000 Euro von Vereinskonten abgehoben und für private Zwecke ausgegeben. Selbst "gesungen" hat der angeklagte Steuerberater nicht, sondern durch seinen Anwalt ein umfassendes Geständnis vortragen lassen. Das Urteil wurde rechtskräftig. Die Sänger hatten den Steuerberater, der nur passives Vereinsmitglied war, zum Kassenwart gewählt in der Hoffnung, dass er, weil er alle Steuertricks kennt, das Vereinsvermögen im Rahmen des Erlaubten vermehrt. Der Angeklagte zu seinem Motiv: Er sei damals beruflich und privat überlastet und gesundheitlich ausgebrannt gewesen und habe vorübergehend keinen anderen Ausweg gesehen, als den Sängern ans Vereinsvermögen zu gehen. Dabei sei er allerdings davon ausgegangen, dass sich seine Situation schnell wieder bessert und dass er alles schnell zurück zahlen kann, noch bevor jemand die illegalen Abhebungen bemerkt. Schäbig habe er das Vertrauen der Vereinsmitglieder missbraucht, sagte der Richter zu dem Steuerberater, der zum ersten Mal vor Gericht stand. Voraussetzung für die Strafaussetzung zur Bewährung ist, dass der Mann, der sein Steuerberaterbüro inzwischen aufgegeben hat, monatlich mindestens 150 Euro an den Gesangverein überweist. Warum ein Steuerberater mit eigenem Büro und Firmenkunden finanziell so ins Schleudern kommen konnte, hat das Gericht nicht vertieft. Das Einkommen der Ehefrau ging weitgehend "in anderer Sache" an eine Bank. *697) Der nächste Fall: ... Wirtschaften ist halt schwer, auch für Reiche ... , ... seltsam, das dabei sehr häufig Bewärungsstrafen kurz vor der Rente rauskommen ... Tatort: Erwitte (Kreis Soest) , Salzkotten Golfklub Paderborner Land Neue Westfälische online am 17.12.2008: Der frühere Vizepräsident des Im Golfklub Paderborner Land, Norbert R. (58) soll sich in 31 Fällen der Untreue schuldig gemacht haben. In der Zeit von Februar bis Dezember 2006 habe der damalige Vizepräsident immer wieder Geldbeträge eigenmächtig vom Konto des Golfklubs abgehoben und diese "für private und satzungsfremde Zwecke verwendet". Der Gesamtschaden belaufe sich auf 57.000 Euro. Das fehlende Geld sei inzwischen aber wieder zurückgezahlt worden. Nach langem Hin und Her habe der Beschuldigte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Der Verein, der etwa 1.000 Mitglieder hat, war Anfang des Jahres 2008 zum Sanierungsfall geworden. Die Erweiterung des Platzes in Salzkotten-Thüle sowie der Bau eines neuen Betriebsgebäudes hatten viel mehr Geld verschlungen als ursprünglich geplant. Auch Wilhelm Fahle, Präsident des Klubs und CDU-Bürgermeister von Erwitte (Kreis Soest), geriet unter Druck. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Fahle wurde mittlerweile eingestellt. Es gebe keine Beweise, dass der Präsident von den strafbaren Handlungen seines damaligen Vizepräsidenten gewusst habe. *698) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... , ... zehn Jahre bestehende Dienstanweisung zur Bekämpfung der Korruption griff ... , ... wurde hier ein unliebsamer Mitarbeiter hinters Licht geführt ? ... Tatort: Stadt Ahrensburg , Tiefbauamt Hamburger Abendblatt online am 17.12.2008: Die Stadt Ahrensburg hatte den Mitarbeiter der Tiefbauabteilung im Rathaus, gegen den die Kieler Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vorteilsannahme im Amt Ermittlungen aufnahm, fristlos entlassen. Wer die Staatsanwaltschaft informiert hat, weiß auch Bürgermeisterin Pepper nicht genau: "Der Hinweis kam von außen." Der 54 Jahre alte technische Angestellte hat vor Kurzem sein 25-jähriges Dienstjubiläum gefeiert. Er war nach Bekanntwerden der Vorwürfe beurlaubt worden. Vorwurf: vier Reisen auf Einladung von privaten Unternehmen "Die Kosten wurden voll oder anteilig von den Unternehmen bezahlt", sagte Bürgermeisterin Ursula Pepper. Das hätten die internen Ermittlungen der Stadtverwaltung ergeben. Die Nachforschungen wurden gemacht, weil die Staatsanwaltschaft bei der Durchsuchung der Büroräume des Mitarbeiters im Tiefbauamt Ende November 2008 Beweismittel sichergestellt und der Verwaltung entsprechende Hinweise geliefert hatte. Keine der Reisen sei besonders luxuriös gewesen. Für einen Drei-Tages-Trip nach Norditalien habe der Angestellte sogar Urlaub genommen, so die Verwaltungschefin. Der Mitarbeiter selbst habe die Fahrt offensichtlich als Informationsreise eingestuft. Der Stadt sei durch das Fehlverhalten ihres Mitarbeiters in keinem Fall ein finanzieller Schaden entstanden, "Wir haben dem Mitarbeiter am vergangenen Freitag gekündigt", sagte Bürgermeisterin Ursula Pepper. "Der Mitarbeiter hat mit seinen Pflichtverstößen das Vertrauen der Bürger in die Integrität der Stadtverwaltung besonders schwer beschädigt", sagte Pepper, "außerdem ist unsere Dienstanweisung eindeutig. Ein Verbleib des Mitarbeiters in der Verwaltung ist unter keinen Umständen zu rechtfertigen, unabhängig vom Ausgang des Strafverfahrens." *699) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... , ... wieder mal eine Verurteilung ... Tatort: Inkubator-Zentrums Emscher-Lippe Der Westen online am 17.12.2008: Im Skandal um millionenschwere Subventionsbetrügereien an der Fachhochschule (FH) Gelsenkirchen hatte das Bochumer Landgericht einen weiteren Mittäter (48) verurteilt: Der damalige Geschäftsführer des "Inkubator-Zentrums Emscher-Lippe" bekam ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung. Der Angeklagte (der auch 50 Sozialstunden ableisten muss) war voll geständig. Das damalige zur FH gehörende Inkubatorzentrum war eine Talentschmiede für Existenzgründungen. Es war ein Vorzeigeprojekt. Mit über zwölf Millionen an öffentlichen Geldern wurde das Zentrum bis zur Schließung Ende 2006 gefördert. Nach den Feststellungen der 2. Strafkammer wurde aber diese sprudelnde Geldquelle (vor allem EU-Gelder) vom Geschäftsführer "untreueähnlich" missbraucht, indem er sich Fördergelder unter falschen Angaben und mit "Scheinrechnungen" erschlich und dann zweck- und auflagewidrig an andere Tochterunternehmen und Forschungsprojekte der FH weiterleitete. Von 2002 bis 2006 soll er auf diese Weise mindestens 1.200.000 Euro Fördergelder besorgt haben. Das gelang ihm vor allem damit, dass er gegenüber dem Fördergeber überhöhte oder gar vollends fingierte Rechnungen für Beratertätigkeiten abrechnete. Die Staatsanwaltschaft sprach in der Anklage sogar von 5.700.000 Euro Fördergeldern, die sich das Inkubatorzentrum auf diese Weise eingestrichen habe. Nicht alle diese Rechnungsbeträge sollen aber betrügerisch gewesen sein. Die Strafkammer hielt ihm außerdem zugute, dass der Subventionsbetrug nicht sein eigener Einfall gewesen sei, "sondern vom damaligen Rektor in mehr oder weniger deutlichen Worten vorgegeben wurde". Richter Stefan Culemann: "Die Idee ging nicht von ihm aus, er wurde in den Subventionsbetrug hineingezogen." Auch gegen den damaligen Rektor (64) der FH, ein Professor, wurde Anklage erhoben. Wegen angeblicher Verhandlungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gab es aber noch keinen Prozesstermin. In dem Gesamtverfahren hatte das Bochumer Landgericht bereits drei Haftstrafen von je zwei Jahren ohne Bewährung verhängt, gegen einen Wissenschaftler und Arzt, einen ehemaligen FH-Professor sowie einen Arbeitsmediziner. Außerdem wurden bereits außergerichtlich mehrere Verurteilungen zu Bewährungsstrafen verhängt, auch gegen Professoren. *700) Der nächste Fall: ... wieder eine Verurteilung ... , ... mal wieder ein Rechtsanwalt ... Tatort: Ortenau Badische Zeitung online am 18.12.2008: Wegen Untreue wurde ein Rechtsanwalt aus der südlichen Ortenau am Amtsgericht Ettenheim zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu 45 Euro verurteilt. Der Angeklagte: "Ich habe das falsch eingeschätzt und vor lauter Bäumen den Wald nicht gesehen", gestand der Angeklagte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Unterhaltszahlungen, die er treuhändisch verwalten sollte, mit ausstehenden Gebühren verrechnet hatte. Dieses Vermischen von Geschäften sei jedoch nicht erlaubt. Der Rechtsanwalt hatte Unterhaltszahlungen, die ein Vater für seinen Sohn auf eines der Konten des Anwalts in einer Gesamthöhe von 1992 Euro eingezahlt hat, einbehalten und sich bis zum Gerichtstermin geweigert, diese weiter zu geben. Seine Begründung: Ihm stünden noch Gebühren zu, die ihm die Mutter des Kindes aus anderen Geschäften schuldete. "So ist das im Familienrecht", sagte der Anwalt. "Ich bearbeite immer wieder Fälle, bei denen mit dem Erlös für verkaufte Immobilien andere Kosten ausgeglichen werden." Staatsanwaltschaft und Richter sagten aber klipp und klar: Niemand dürfe solche Geschäfte vermischen, gerade nicht ein Rechtsanwalt, der doch mit seiner juristischen Kompetenz werbe. Als der Angeklagte nach mehreren richterlichen Belehrungen immer noch nicht geständig war, griff der Richter zu Beispielen aus dem Handel und den ersten Vorlesungen im Fache Recht. Sein Fazit: "Unterhalt ist Unterhalt und hat nichts mit Immobilienverkäufen oder den Streitigkeiten zwischen Ehepartnern zu tun." Wegmann: "Da geht es um die tägliche Versorgung des Kindes. Kinder haften nicht für ihre Eltern." *701) Der nächste Fall: ... noch eine Verurteilung ... , ... und noch ein Rechtsanwalt ... , ... Vertrauensverhltnis aufbauen und alte Leute abzocken ... Tatort: Herford Vlother Anzeiger online am 17.12.2008: Wegen besonders schwerer Untreue ist der Herforder Rechtsanwalt und Notar von der IX. Großen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei den Geschädigten handelte es sich um ein begütertes Herforder Arztehepaar, Georg und Renate S., das der Angeklagte als 16-Jähriger in einem Tennisverein kennengelernt hatte. Aus der Beziehung entwickelte sich eine jahrzehntelange enge Freundschaft, eine Art Eltern-Kind-Verhältnis. Dieses Ehepaar - der Mann verstarb 2005, die Frau war zum Zeitpunkt der Verhandlung 84 Jahre alt - hatte der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts vor sieben Jahren um sein gesamtes Immobilien-Vermögen in Höhe von 1.400.000 Euro gebracht. Im Jahr 1999 erteilten die Eheleute dem Anwalt eine umfassende Vorsorgegeneralvollmacht. Im Jahr 2000 bestimmten sie ihn zum Erben. Um Erbschaftssteuer zu sparen, wurde 2001 eine Kommanditgesellschaft gegründet, in die das Ehepaar seinen gesamten Grundbesitz einbrachte. Am 22. 06.2001 und am 30.12.2002 übertrug der Notar ihre Anteile per Schenkung auf sich und seine Familie. Später widerrief Renate S. die Erbeinsetzung mehrfach. Darüber hinaus erstattete sie Strafanzeige gegen den Angeklagten. Als "pflichtwidrig" bezeichnete Kammervorsitzender Reinhold Hülsmann die Übertragung der Grundstücke. Das Vermögen der Eheleute hätte zur Sicherung ihres Lebensunterhalts bis zu ihrem Tod zur Verfügung stehen müssen. Einziger Grund, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, sei die Tatsache, dass der Anwalt sich wirklich um Renate S. gekümmert habe. *702) Der nächste Fall: ... hoch hinaus ... , ... tief gefallen ... , ... rein in die Rente ... Tatort: Halle , Easy Dance & Music Hall , Großdiscothek X50 in Schkopau (Saalekreis) Mitteldeutsche Zeitung online am 17.12.2008: Der frühere Geschäftsführer der "Easy Dance & Music, Martin Niemöller, hatte sich wegen Fördermittelerschleichung zu verantworten. Vorwurf: Betrug in besonders schwerem Fall, Insolvenzverschleppung und Bankrott Im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Großdiscothek X50 in Schkopau (Saalekreis) soll der 55-Jährige zusammen mit seinem mitangeklagten 69-jährigen Schwiegervater Joachim H. zu Unrecht Fördermittel in Höhe von rund 420.000 Euro erhalten haben. Mögliche Schadenshöhe ca. 5.000.000 Euro Einen Durchsuchungsbeschluss gab es im März 2007, als auch ein Haftbefehl vom Februar 2008. Niemöller habe gegenüber dem Landes-Wirtschaftsministerium und dem damaligen Landesförderinstitut (LFI) - der heutigen Investitionsbank Sachsen-Anhalt - im Frühjahr 2002 angegeben, rund 3.900.000 Euro an Eigenmitteln und durch Sponsoren für den Bau des X50 aufbringen zu können. Dadurch habe das Land 9.500.000 Euro bewilligt. Doch schon im Dezember 2002 backte Niemöller kleinere Brötchen: Er fragte an, ob nicht zunächst Eigenmittel in Höhe von 2.500.000 Euro für die erste Projektphase ausreichen. Skeptisch wurde das LFI - so die Anklage - jedoch erst, als Niemöller Architektenrechnungen in Höhe von rund 600.000 Euro seines Schwiegervaters einreichte, die per Barzahlung beglichen worden sein sollen. "Dabei wussten die Angeklagten, dass die Zahlungen nicht stattgefunden haben", verlas Staatsanwalt Lenzner die Anklage. Wegen des Verdachts der Geldwäsche hatten die LFI-Sachbearbeiterinnen damals sogar Anzeige erstattet. Dennoch flossen die 420.000 Euro Fördermittel, weil Niemöller laut Anklage später einen Kontoauszug über die Zahlung von 850.000 Euro an das Ingenieurbüro seines Schwiegervaters nachweisen konnte. Was das Landesförderinstitut erst später erfuhr, war, dass Niemöller nach den Ermittlungen das Geld von seinem Schwiegervater nur einen Tag später zurücküberwiesen bekam. Weiterer Vorwurf: Niemöller habe trotz Zahlungsunfähigkeit seiner Firma keinen Insolvenzantrag gestellt. Bereits ab April 2005 habe das Unternehmen weder Steuern noch Sozialabgaben gezahlt. *703) Der nächste Fall: ... ein weiterer Fall um Führerscheine ... Tatort: Führerscheinstelle in Itzehoe , Kreis Steinburg DIE WELT online am 17.12.2008: Der ehemalige Leiter der Führerscheinstelle in Itzehoe soll jahrelang illegal Fahrerlaubnisse erteilt und dafür Bestechungsgelder kassiert haben. "Wir haben die Ermittlungen gegen den Mann aufgenommen", sagte der Kieler Staatsanwalt Uwe Wick. "Das ist ein klassischer Fall von Bestechlichkeit." Bei Durchsuchungen sei bereits umfangreiches Beweismaterial gesichert worden. Nach bisherigen Erkenntnissen stellte der Beamte Autofahrern aus ganz Deutschland, die ihren Führerschein verloren hatten, unrechtmäßig neue Papiere aus. Dazu musste lediglich der Wohnsitz umgemeldet werden. "Dann gab es einen Führerschein mit Stempel Kreis Steinburg", sagte Wick. Wie viel Geld der Leiter pro Fahrerlaubnis kassierte, sei unklar. *704) Der nächste Fall: ... wieder eine Verurteilung ... , ... aber auch mal die Könige der Korruption der "grossen Korruption" trifft es mal ... Tatort: Homburg [code:296j2kti] http://www.b2b-deutschland.de/frankfurt/region/detail_ddpb2b_2296891590.php B2B Frankfurt am Main online am 19.12.2008:[/code:296j2kti] Wegen Korruption und Bestechlichkeit hat das Frankfurter Landgericht einen Bad Homburger Architekten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, - ohne Bewährung -. Der Angeklagte war geständig. Der Architekt war angeklagt worden, da er zwischen 1999 und 2004 in zehn Fällen Schmiergelder in Höhe von über 600.000 Euro gezahlt haben soll, um an Aufträge mit einem Volumen von 16.000.000 Euro zu kommen. Das Gericht befand ihn in sechs Fällen für schuldig. Die Bestechungssummen und die erzielten Vorteile seien sehr hoch gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichts. Der Architekt hatte einen großen Beitrag zur Aufklärung weiterer Fälle geleistet. Der Schuldspruch vom Freitag war ein weiteres Urteil in einem weitverzweigten Korruptionsverfahren in der Immobilienbranche. Seit 2003 ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft in dem Komplex bundesweit gegen mehr als 200 Beschuldigte. Im Juni 2004 war der Architekt festgenommen worden. Er galt als einer der Haupttäter in dem großen Immobilienskandal. *705) Über Daimler/Mercedes wurde schon berichtet. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html#p2427:296j2kti]Infos hier[/url:296j2kti] unter *652) und davor. [code:296j2kti] http://www.die-topnews.de/focus-magazin-neuer-korruptionsfall-im-sindelfinger-daimler-werk-330523 TopNews.de online am 19.12.2008:[/code:296j2kti] Im Sindelfinger Mercedes-Werk soll ein weiterer Korruptionsfall für Aufregung gesorgt haben, da der Verdacht bestanden haben soll, dass Nacharbeitsfirmen durch Bestechung an Prüf-Aufträge gelangt seien. Betroffen sollen sogenannte Hofaktionen sein, bei denen bereits fertig produzierte Fahrzeuge auf dem Werksgelände von Mercedes erneut auf Fehler überprüft werden. Dies erledigen aus sogenannten Kapazitätsgründen externe Unternehmen. In ganz anderer Sache hatte es bereits im November 2008 ein Verfahren gegen mehrere in Sindelfingen beschäftigte Daimler-Angestellte gegeben. Die verschiedene Männer hatten absichtlich Autoteile an Fahrzeugen beschädigt, um einer Nacharbeitsfirma Aufträge zuzuschanzen. Im Gegenzug erhielten die mutmaßlichen Täter des Mercedes Werks von der Firma wertvolle Reisen, Fußball-Bundesliga-Dauerkarten und Potenzmittel. *706) Der nächste Fall: ... einer war kurz vor der Rente ... , ... doch noch bei der Selbstbereicherung aufgefallen ... Tatort: Goslar , Bau-Innung [code:296j2kti] http://www.goslarsche.de/gz/news_co/harznews/?date=2008-12-19&title=Hoppmann:%20Staatsanwalt%20klagt%20an&id=11402&showit=yes Goslarsche.de online am 19.12.2008:[/code:296j2kti] Nach mehr als dreijähriger Ermittlungsdauer hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen die Brüder Rudolf und Stephan Hoppmann vor dem Schöffengericht des Goslarer Amtsgerichts erhoben. Rudolf Hoppmann (61 J.), bis Frühjahr 2008 Obermeister der Goslarer Bau-Innung, wird im Zusammenhang mit der Insolvenz der Hoppmann Bauen und Leben AG im Sommer 2005 Beihilfe zur Untreue vorgeworfen. Er war dort als Aufsichtsrat tätig. Sein jüngerer Bruder Stephan Hoppmann, Vorstand des Unternehmens, bekam die Anklage wegen Betruges in zwölf Fällen, Insolvenzverschleppung und Untreue. *707) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... Tatort: Sersheim , Stadtverwaltung Rathaus Gemeindekasse [code:296j2kti] http://www.bietigheimerzeitung.de/bz1/news/stadt_kreis_artikel.php?artikel=4043437 Bietigheimer Zeitung online am 20.12.2008:[/code:296j2kti] Griffe in Sersheimer Gemeindekasse bekamen neue Dimension - die Kriminalpolizei ermittelte - . Der Verdacht auf Untreue durch eine frühere Mitarbeiterin hat inzwischen eine ganz andere Dimension angenommen: War man bisher von rund 220.000 Euro ausgegangen, die unterschlagen wurden, so wurde festgestellt, dass der bezifferbare Verlust gar bei 490.000 Euro lag. Im September 2008 entdeckte bei einer Prüfung von Belegen im Rahmen des Jahresabschlusses 2007 eine Mitarbeiterin des Sersheimer Rathauses Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Bargeld-Abwicklungen. Der damalige Verdacht, dass insgesamt über 220.000 Euro unterschlagen zu haben, richteet sich gegen eine Mitarbeiterin, die an der Kassenverwaltungsstelle tätig war. Es handelte sich dabei ausgerechnet um die dienstälteste Mitarbeiterin, die seit 1971 im Rathaus saß. Die Frau wurde im Dezember 2008 vor Weihnachten fristlos gekündigt. Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg in Stuttgart habe nun nach fünf Wochen Prüfungen vor Ort dem Bürgermeister einen rund 20-seitigen Abschlussbericht vorgelegt. "Nachdem die Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) abgeschlossen ist, hat sich der Verdacht der Untreue erhärtet. Geprüft wurde durch die GPA zurück bis zum Jahr 2003. Für die Jahre 1998 bis 2002 hat die Gemeinde selbst eine weitergehende Prüfung vorgenommen und weitere (zusätzliche) Ungereimtheiten festgestellt. Der derzeitig bezifferbare Verlust für die Gemeinde beträgt rund 490 000 Euro. Der Gemeinderat ist hierüber in nichtöffentlicher Sitzung unterrichtet worden. Zudem wurde der vorliegende GPA-Bericht beraten." Als erster Schritt wurde entschieden, dass ab 01.01.2009 die bisherige Barkasse aufzulösen ist. Weiter werden in den kommenden Jahren zusätzliche Kassenprüfungen durch externe Einrichtungen durchgeführt. *708) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... , ... wieder Bürgermeister ... Tatort: Firma Aggergas , Stadtverwaltung Wiehl und Reichshof und Morsbach [code:296j2kti] http://www.rhein-berg-online.ksta.de/html/artikel/1229615769698.shtml RheinBerg / Kölner Stadtanzeiger online am 21.12.2008:[/code:296j2kti] Das Amtsgericht Gummersbach hatte die Anklage gegen 14 Rom-Reisende, darunter Kommunalpolitiker und Aufsichtsratsmitglieder der Aggergas. Es besteht der Verdacht der Vorteilsgewährung. Oberberg - Gegen 14 Angeklagte, darunter oberbergische Kommunalpolitiker sowie ehemalige Aufsichtsratsmitglieder der Aggergas. Die Angeklagten müssen sich wegen des Verdachts der Vorteilsnahme beziehungsweise Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit einer kostspieligen Rom-Reise im Mai 2001 verantworten. Auch einige Ehefrauen sollen damals an dieser Dienstreise teilgenommen haben. Laut Gerichtssprecher Albert Bartz soll unter anderen gegen die Bürgermeister Werner Becker-Blonigen (Wiehl), Gregor Rolland (Reichshof) und Raimund Reuber (Morsbach) verwickelt gewesen sein. *709) Wann ist endlich Schluss mit der [url=http://www.militaria-sammeln.info/entry/2009/nov/13/kriegsschauplatz-deutschland---korruption/:296j2kti]Korruption in Deutschland[/url:296j2kti] ? Gruss Tom |
| Tom | Über diesen Fall im NRW-Umweltministerium wurde bereits berichtet, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2427.html:2es5834w]Infos hier[/url:2es5834w] unter *523) [url=http://www.an-online.de/news/politik-detail-an/731588?_link=&skip=&_g=2500-Telefonate-belauscht-2300-E-Mails-mitgelesen.html:2es5834w]Aachener Nachrichten online am 27.11.2008:[/url:2es5834w] Entgegen den Beteuerungen des nordrhein-westfälischen Umweltministers Eckhard Uhlenberg (CDU) haben offenkundig doch Spitzenbeamte seines Hauses massive Korruptionsverdächtigungen gegen einen politischen Vertrauten seiner Amtsvorgängerin Bärbel Höhn (Grüne) geschürt. Dies geht aus einem am 26.11.2008 im Umweltausschuss des Landtags bekannt gewordenen Bericht der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf an das NRW-Justizministerium hervor. Der Bericht sagte aus, dass der Hausjustiziar des Umweltministeriums, Ministerialrat Jörg-Michael Günther, dem fristlos entlassenen Abteilungsleiter Harald F. am 13.07.2006 in einem Gespräch mit zwei Ermittlern des Landeskriminalamtes (LKA) "schwere Verstöße gegen haushalts- und vergaberechtliche Vorschriften" angelastet habe. Zudem seien die Fahnder von Uhlenbergs Hausjurist bei Harald F. "auf Verbindungen zu Auftragnehmern (Nebentätigkeiten)" hingewiesen worden. Einen Tag nach diesem Gespräch sei im LKA eine Strafanzeige gegen den Abteilungsleiter "wegen freihändiger Vergabe von Forschungsaufträgen und der Verletzung von Dienstgeheimnissen" gefertigt worden. Diese Strafanzeige basiere auf "mündlichen Berichten und schriftlichen Unterlagen" aus dem Umweltministerium, schrieb Generalstaatsanwalt Peter Lichtenberg. Dagegen hatte Umweltminister Uhlenberg hartnäckig bestritten, dass das Korruptionsverfahren gegen den Abteilungsleiter mit grünem Parteibuch von Mitarbeitern seines Hauses ausgelöst worden sei. Vor dem Umweltausschuss hatte Uhlenberg am Mittwoch erneut versichert, sein Ministerium habe "keine Korruptionsvorwürfe" gegen Harald. F erhoben. In dem Bericht des Generalstaatsanwaltes hingegen war zu lesen, Harald F. sei von dem Hausjustiziar und einer weiteren Mitarbeiterin des Umweltministeriums bei den LKA-Beamten beschuldigt worden, "wissenschaftliche Forschungsaufträge mit einem Volumen von rund 2.100.000 Euro unter Missachtung der einschlägigen Vergaberichtlinien" an die Hochschule RWTH Aachen und private Institute vergeben zu haben. Dafür sei ihm von der RWTH Aachen "zumindest ein hochwertiges Laptop zur Verfügung gestellt worden". Die zwischenzeitlich auf 6000 Blatt angewachsenen Ermittlungsakten beinhalten zudem E-Mails von Mitarbeitern des Umweltministeriums an das LKA, in denen Harald F. verdächtigt wird, er habe sich von Auftragnehmern, darunter hochkarätige Professoren und Wissenschaftler, mit einem Smart als Leihwagen und einem Frankreich-Urlaub korrumpieren lassen. "Unsere Mitarbeiter haben hier durch das Haus schwirrende Gerüchte an das LKA weiter gegeben", erklärte Staatssekretär Alexander Schink, "ich sehe das als ihre Pflicht an." Durch solche Gerüchte wurde ein gigantisches Korruptionsverfahren gegen Harald F. und 14 weitere Beschuldigte in Gang gesetzt. Wie der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Ralf Meyer auf Anfrage mitteilte, wurden bei diesen Ermittlungen im Rahmen einer groß angelegten Abhöraktion etwa 2500 Telefonate mitgeschnitten und 2300 E-Mails von den Fahndern abgefangen worden. Nur drei Telefonprotokolle seien am Ende in die Ermittlungsakten eingegangen. Die restlichen Telefonate und sichergestellten E-Mails seien "nicht beweisrelevant" und vernichtet worden. Ins Fadenkreuz gerieten auch Abgeordnete und Journalisten. Die Vorwürfe der "gewerbs- und bandenmäßigen" Korruption gegen die Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft inzwischen fallen lassen. Es wurde aber noch wegen Betrug und Untreue ermittelt. Anmerkung: Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:2es5834w]Bulling[/url:2es5834w], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:2es5834w]Korruption[/url:2es5834w], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:2es5834w]Arbeitsschutz[/url:2es5834w] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | Erst mal miese Arbeitsbedinungen schaffen ... , ... die Belegschaft ausnutzen ... , ... und Selbstbereichern ... Über den Ex-DRK-Geschäftsführer Günter Herwartz wurde bereits berichtet, [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2427.html:3iyx4rjm]Infos hier[/url:3iyx4rjm] unter *545) [url=http://www.an-online.de/lokales/aachen-detail-an/731507?_link=&skip=&_g=Ueber-1000-Ueberstunden-nicht-bezahlt.html:3iyx4rjm]AachnerNachrichtenOnline.de am 27.11.2008:[/url:3iyx4rjm] Für Rechtsanwalt Ulrich Hartung ist die Abweisung der Klage seiner Mandantin durch die 8. Kammer des Arbeitsgerichts Aachen, Vorsitz Richter Georg Wiese, Ausdruck eines leblosen "Formalismus". Mit der Zivilklage wollte die Altenpflegerin Jutta L. (42) mehr als 1000 Überstunden vergütet haben, die sie nachweislich zwischen 2005 und 2007 in der mobilen Altenpflege geleistet hatte. Die als absolut gutmütig beschriebene Pflegekraft wollte es letztlich nicht klaglos hinnehmen, dass der inzwischen in Liquidation befindliche AWO-DRK-Servicedienst gGmbH sich auf ihre Kosten und auch auf Kosten anderer Pflegekräfte systematisch bereichert hatte. Unter anderem aus den Einkünften jenes Dienstes, was der eigentliche Skandalhintergrund war, finanzierte der ehemalige und inzwischen wegen Untreue verurteilte Ex-DRK-Geschäftsführer Günter Herwartz seinen Lebensstil - der 400-PS-Sportwagen auf Firmenkosten wurde ihm letztlich zum Verhängnis. Dafür nämlich mussten mussten auch jene Pflegekräfte schuften, oftmals in zwei Schichten und mit Überstunden bis zur körperlichen und seelischen Leistungsgrenze, wie der Anwalt vor dem Arbeitsgericht vortrug. Als Beleg brachte die Klägerin Fahrtenbücher bei und verlangte von der Gegenseite, vertreten durch den Aachener Arbeitsrechtler Wolfgang Leister, die Herausgabe weiter Stundenlisten. Die AWO-DRK-Seite lehnte dies ab, die Sachen könne und wolle man nicht beibringen. Unterstützung für jene Rechtsauffassung bekam Leister durch den Kammervorsitzenden Wiese. Im vorliegenden Fall gebe es eine Umkehrung der Beweislast, belehrte der Richter die Klageseite im Verfahren, die Firma müsse nichts herausgeben. Weiterhin reiche die Beweiskraft der vorgelegten Fahrtenbücher nicht aus, meinte der Richter mit dem Argument, schließlich hätten die Überstunden auch freiwillig abgeleistet werden können, das sei nicht überprüfbar. Die Kammer lehnte die Klage ab. Jene Rechtshaltung stellt sich im vorliegenden Fall als weitgehend lebensfremd heraus, wie Gespräche mit Betroffenen ergaben. Die Mutter einer inzwischen verstorbenen Pflegebedürftigen berichtete, dass sie nicht mehr mit ansehen mochte, wie die Pflegekräfte gerade im vorliegenden Dienst ausgebeutet wurden, darunter auch die Jutta L., die sie "als völlig gutmütiges Schaf" beschrieb. Sie kündigte deshalb den ambulanten Pflegedienst, der immerhin 2300 Euro im Monat verlangte. Jutta L. wollte weiterkämpfen und kündigt die Berufung an: "Es ist eine Unverschämtheit. Ich habe diese Stunden gearbeitet!" Ammerkung: Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:3iyx4rjm]Bulling[/url:3iyx4rjm], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:3iyx4rjm]Korruption[/url:3iyx4rjm], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:3iyx4rjm]Arbeitsschutz[/url:3iyx4rjm] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | Über den einstigen VW-Personalmanager und Bordellgänger bei Volkswagen (unterstützt mit Viagra vom Betriebsarzt), Herrn Peter Hartz siehe oben ... [url=http://www.welt.de/politik/article2790025/Comeback-von-Peter-Hartz-wegen-Kritik-gescheitert.html:707czvu7]DIE WELT online am 27.11.2008:[/url:707czvu7] Mit einem Konzept für Langzeitarbeitslose wollte Peter Hartz im Saarland sein gepalntes Comeback feiern, die Saarbrücker Arbeitsagentur wollte aber nicht, obwohl der ehemalige VW-Personalchef der Erfinder der Arbeitsmarktreformen (Hartz I bis III) war. Und seine Ideen zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit hätten ihm einst als VW-Personalmanager zu Ruhm verholfen: Die große Arbeitsmarktreform der rot-grünen Bundesregierung unter dem damaligen Kanzler Gerhard Schröder (SPD) übernahmen seinen Namen, auch wenn die Ministerien wegen der verbreiteten Kritik die Bezeichnung Hartz IV lieber vermieden gesehen hätten. Die Saarbrücker Arbeitsagentur sagte kurzfristig die Vorstellung eines von ihm mitentwickelten Konzeptes zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ab. Die bundesweite Berichterstattung in Vorfeld war zu negativ", sagte ein Sprecher der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland. Das Konzept wäre nicht mit der gebotenen Objektivität beurteilt und umgesetzt worden. Die Arbeitsagentur sei überrascht worden "von den Reaktionen, wenn der Name Hartz fällt", hieß es. Hartz soll ein Konzept für Langzeitarbeitslose entwickelt haben, um diese wieder näher an den Arbeitsmarkt zu bringen. Im Saarland sollte das Konzept bei einem Pilotprojekt auf lokaler Ebene in der Arge Saarbrücken getestet werden. Die Präsentation des Konzepts war für den 27.11.2008 angekündigt worden. Einen staatlichen Auftrag dafür gab es nicht, wie ein Sprecher der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit sagte. Im Rahmen der von ihm gegründeten privaten Stiftung "Saarländer helfen Saarländern" habe sich Hartz aus eigener Initiative mit Wissenschaftlern zusammengesetzt und ein Konzept entwickelt. Anmerkung: Schön, wenn der Hartz nicht angekommen ist ... , ... wird ihn wohl weniger interessieren ... , ... dann versteckt er sich halt hinter anderen Namen ... , ... das soll dann nicht auffallen ... Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:707czvu7]Bulling[/url:707czvu7], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:707czvu7]Korruption[/url:707czvu7], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:707czvu7]Arbeitsschutz[/url:707czvu7] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.shz.de/schleswig-holstein/panorama/artikeldetail/article/111/mobbing-marine-setzt-azubis-an-die-luft.html:39okvg3c]Schleswig-Holsteiner Verlagsgesellschaft online am 29.11.2008:[/url:39okvg3c] „Die Anschuldigungen wiegen schwer", bekräftigte Helmut Greve, Pressestabsoffizier beim Marineamt in Rostock. "Sonst hätten wir die beiden nicht so kurzfristig entlassen können.“ Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, da die Anzeigen von Eltern, denen sich ihre Söhne anvertraut haben, konkret gewesen sein sollen. So seien mehrere Azubis des 1. Lehrjahres, zwischen 16 und 17 Jahre alt, massiv drangsaliert und gemobbt worden. Die Beschuldigten aus dem 4. Lehrjahr sollen jüngere Azubis unter Druck gesetzt haben, sie mit Geschirrhandtüchern geschlagen, und sie in Spinde gesperrt haben. Über den Ausbildungsbeauftragten, denen sich die Betroffenen anvertraut hatten, erhielten Marine und Wehrbereichsverwaltung am 04.11.2008 erstmals Kenntnis von den Vorgängen. Schon einen Tag später, so Greve, hätten intensive arbeitsrechtliche Untersuchungen mit umfangreichen Zeugenbefragungen begonnen. Parallel ermittelte die Kripo. Mit den Entlassungen vom 21.11.2008 dürfte die Sache indes nicht ausgestanden sein. Pikant dabei: Ex-Personalrat Peter Hamisch, einst in Olpenitz stationiert und auch mit den ungeschriebenen Gesetzen des Bundeswehr-Alltags vertraut, musste hinnehmen, dass sein Sohn Christoph (20), ziviler Auszubildender zum Elektroniker bei der Marineschule, zusammen mit einem 19-jährigen Kollegen, vom Dienst suspendiert und später fristlos entlassen worden ist. Hamisch setzte ein Beschwerdeschreiben an das Verteidigungsministerium auf und nahm die "Verhörmethoden" der Marine, denen die Azubis ausgesetzt worden seien, aufs Korn. Sie seien „unter Druck gesetzt worden“, die Aussagen seien Nötigung gewesen. Hamisch habe sich an die Stasi erinnert gefühlt. Hamisch als ehemaliger Bundeswehr-Angehöriger habe auch sodann behauptet, die folgenschweren Handlungen gehörten quasi seit jeher zum Kasernenleben. "Das sind doch alles ganz normale Spielchen." Schließlich sei man nicht in einem Mädchenpensionat. Anmerkung: Hier sieht man mal wieder, dass Angehörige von Personalratsmitgliedern "nicht so hart" angegriffen werden sollen. Die Stellenkorruption lässt grüssen. Wer mobbt muss rausgeschmissen werden, dass gilt auch für Angehörige von Mitarbeitervertretungen, sowie von Vorgesetzten, oder sonstige Kreise, die mittels Stellenkorruption in die Jobs gelangt sind. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.sol.de/news/Mobbing-Opfer-Saarlaender-Mobbing-Schikanen;art26205,2801304:3tb4dtbm]Sol.de online am 02.12.2008:[/url:3tb4dtbm] Seit Monaten hatte er seine alte Arbeitsstelle im Saarland hinter sich gelassen – doch die Angst blieb. Die Angst, dass einer seiner Ex-Kollegen in der neuen Firma anrufen könnte, um Lügen über ihn in den Telefonhörer zu zischeln. Er hat den Albtraum Mobbing in einem saarländischen Unternehmen erlebt, das nicht mehr existiert. Er endete in der Beruser Klinik für Psychosomatik und Verhaltensmedizin, einer Klinik für Mobbing-Opfer. Der Familienvater: „Eine Kollegin war der Auslöser. Ich glaube, sie hatte Gefühle für mich Die erwiderte ich nicht.“ Die Kollegin fühlte sich zurückgewiesen, sie rächte sich. Über Jahre. Sie setzte Gerüchte über ihn in die Welt, machte ihn in der Firma schlecht. Die Kollegin zog die anderen mehr und mehr auf ihre Seite, Sticheleien werden zu Verletzungen: Seine Peiniger lachten ihn offen aus, sabotieren seine Arbeit. Er nahm an Gewicht ab, konnte nachts nicht mehr schlafen, leidete unter Haarausfall, Hautausschlag, entfernte sich von seiner Familie. Später griffen die Kollegen ihn sogar körperlich an. Er verzichtete auf eine Anzeige, wollte nur noch raus aus der Firma, er brach zusammen. Anmerkung: Starfanzeige bringt in Deutschland leider sehr wenig. Die Staatsanwaltshaften sahen in aller Regel "kein öffentliches Interesse", obwohl millonen Menschen pro Jahr Mobbing am Arbeitsplatz ausgesetzt waren. Entsprechend zurückhaltend zeigten sich die deutsche Arbeitsgerichtsbartkeit. Gruss Tom |
| Tom | Über die Firmenbestatter wurde bereits im Blog informiert. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/509-Mobbing-und-die-Firmenbestatter.html:9xdzzdh0]Infos hier.[/url:9xdzzdh0] Die Bundesregierungen unternahmen gegen diese Machenschaften so gut wie nichts. Die Staatsanwaltschaften waren mit der Aufklärung der Korruption und mit der Aufklärung der Banken- und Finanzkrise in Deutschland hoffnungslos überfordert. Die Bundesregierungen stellten in nicht ausreichnder Weise ausgebildetes Personal bei der BaFin, in den Finanzämtern, und bei den Staatsanwaltschaften zur Verfügung. Immerhin trat ein Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen am 01.11.2008 in Kraft. Wer die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren sollte, war schon deshalb unklar, weil das ausgebildete Personal nicht hinreichend zur Verfügung stand. Änderung war nicht in Sicht. Das Mobbing in den Unternehmen konnte sich ungehindert weiter ausbreiten, weil der Druck des Arbeitsverlustes auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumindest gleich blieb, wenn nicht sogar noch stieg. Der Kokurenzkampf um lukrative Jobs ging weiter. [code:9xdzzdh0][url=http://www.paz-online.de/newsroom/regional/dezentral/regional/art3546,746402]Peiner Allgemeine online am 02.12.2008[/url][/code:9xdzzdh0] In Krisenzeiten gab es immer wieder sogenannte Firmenbestatter, die aus der Not anderer Profit schlagen wollten. Geworben wurde sogar mit Anzeigen. Das Thema war auch in Peine aktuell. Vier Fälle aus dem Baugewerbe wurden bekannt. Solche Firmenbestatter bieten insolvenzbedrohten Firmen an, die GmbH mit allen Verbindlichkeiten zu übernehmen und den Geschäftsführer von seiner Haftung zu befreien "Sie kaufen die Anteile einer maroden Gesellschaft für einen symbolischen Preis von einem Euro, lassen sich aber schwarz bis zu 20.000 Euro bezahlen", erläutert Rechtsanwalt Peitmann. Ein neuer Geschäftsführer werde bestellt - oftmals ein Strohmann, der gar nicht in der Lage ist ein Unternehmen zu führen. In einem "Verwirrspiel" werden der Firmensitz verlegt, teilweise ins Ausland und mit fiktiven Adressen, sowie Unterlagen vernichtet. Ziel sei die Liquidation der Gesellschaft an den Gläubigern vorbei, die komplett leer ausgehen. "Der wirtschaftliche Schaden für Gläubiger, aber auch der volkswirtschaftliche Schaden sind immens", sagt Peitmann. "Mittelständische Betriebe, die eigentlich kerngesund sind, geraten durch diese verbrecherischen Methoden in große finanzielle Schwierigkeiten." Aber auch Familien, die mit Hilfe einer Firma zum Beispiel ihren Traum vom Einfamilienhaus verwirklichen wollten, würden "vor einem Trümmerhaufen im wahrsten Sinne des Wortes stehen". "Man kann nicht eindringlich genug davor warnen, sich auf diese scheinbar verlockenden Angebote einzulassen", warnte Rechtsanwalt Beil. Was hier großmundig versprochen werde, sei rechtlich nicht einlösbar. Weder gebe es eine risiko- und geräuschlose Liquidation einer insolventen GmbH noch könne sich der Geschäftsführer mit einer Veräußerung von einer bereits begründeten zivil- und strafrechtlichen Haftung "freikaufen". "Das GmbH-Gesetz schreibt vor, dass der Geschäftsführer einer GmbH bei dem Vorliegen eines Insolvenzgrundes verpflichtet ist, unverzüglich beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen", führt Beil aus. Komme der Geschäftsführer seiner gesetzlichen Pflicht nicht nach, mache er sich gegebenenfalls wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Durch die unterlassene Antragstellung werde zugleich auch zivilrechtlich die persönliche Haftung gegenüber den Gläubigern des Unternehmens mit der "Durchgriffshaftung" begründet. Der geschlossene "GmbH-Entsorgungsvertrag" diene einzig dem Zweck, die Gesellschaftsgläubiger zu schädigen, indem man ihren Zugriff auf das Vermögen vereitele oder wesentlich erschwere. "Verträge mit solchen Firmen können daher als sittenwidrig und unwirksam festgestellt werden. Von dieser Unwirksamkeitsfolge wird dann auch die Bestellung des neuen Geschäftsführers erfasst. Der alte Geschäftsführer bleibt weiterhin verantwortlich und haftbar." Im Zweifelsfall sollte professioneller Rat eingeholt werden. Am 01.11.2008 wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen in Kraft. Danach müssen zukünftige Gesellschaften Pflichten erfüllen: So muss im Handelsregister eine inländische Geschäftsadresse angegeben sein, unter welcher die GmbH erreichbar ist. Hat die Gesellschaft keinen Geschäftsführer mehr, so sind die Gesellschafter selbst verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung einen Insolvenzantrag zustellen. Die Insolvenzantragspflicht kann durch "Abtauchen" der Geschäftsführer nicht mehr umgangen werden. Geschäftsführer, die Beihilfe zur Ausplünderung der Gesellschaft durch die Gesellschafter leisten und dadurch die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft herbeiführen, werden stärker in die Pflicht genommen. Die Ausschlussgründe für Geschäftsführer werden um Verurteilungen wegen Insolvenzverschleppung, falscher Angaben und unrichtiger Darstellung sowie Verurteilungen auf Grund allgemeiner Straftatbestände mit Unternehmensbezug erweitert. Wer sich auf Geschäfte mit einem "Firmenbestatter" einlässt, kann heute nicht mehr darauf hoffen, der Vorgang bliebe unentdeckt. Mehrere Landeskriminalämter haben bereits in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt besondere Ermittlungsgruppen eingerichtet, um diese Formen der organisierten Insolvenz-Kriminalität gezielt zu bekämpfen. "Spätestens nach Stellung des Insolvenzantrages landet der Vorgang auf dem Tisch des Staatsanwalts", sagt Rechtsanwalt und Notar Jürgen Beil, Vorsitzender des Peiner Anwaltvereins. "Die Staatsanwaltschaften reagieren glücklicherweise jetzt immer schärfer", erläutert auch sein Anwaltskollege Ulrich Peitmann. In Betracht kommen vor allem Insolvenzverschleppung, Gründungsschwindel, Beitragsvorenthaltung, Betrug, Subventionsbetrug, Hehlerei, Urkundenfälschung, Untreue oder Bankrott, zählt Peitmann auf. "Kommt es anschließend zur Verurteilung wegen eines Bankrott-Delikts, wird gleichzeitig ein Berufsverbot als GmbH-Geschäftsführer ausgelöst, nicht selten auch ein Gewerbeverbot", führt Beil aus. Seiner persönlichen Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern könne sich der Geschäftsführer selbst durch ein privates Verbraucher-Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung nicht mehr entziehen. Da seine Haftung durch eine unerlaubte Handlung begründet worden sei, unterliege sie nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung nicht der Restschuldbefreiung. "Was am Ende steht, ist somit nicht die versprochene Rettung, sondern der endgültige Ruin." Hier wieder ein Beispiel ... Der Firmenbestatter-Fall: Sanitätshauses Orthex GmbH aus der Sonnenallee in Neukölln (ehemalige Sanitätshaus Beyersdorf in Herne) (NRW) [code:9xdzzdh0][url=http://www.pr-inside.com/de/gomopa-orthex-chef-dr-salim-s-r965435.htm]PR Inside online am 12.12.2008[/url][/code:9xdzzdh0] Gegen den Geschäftsführer des Sanitätshauses Orthex GmbH aus der Sonnenallee in Neukölln, Dr. Salim S., hat die Staatsanwaltschaft Bochum (Nordrhein-Westfalen) ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung eingeleitet. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Wolfgang Dörsch. Es geht um das ehemalige Sanitätshaus Beyersdorf in Herne, das im März 2008 von Dr. Salim S. als Orthex-Erweiterung übernommen wurde. Nach nur sieben Monaten übergab Dr. S. das Sanitätshaus Orthex Herne an den Firmenbestatter und Dauerpleitier Dieter W. (65) aus Tauche (Landkreis Oder-Spree) in Brandenburg. Der wiederum schaltete seinen Geschäftspartner Siefried L. (76) aus der Kurfürstenstraße in Tiergarten ein. Am Ende gab es das Sanitätshaus nicht mehr. Aber um so mehr Gläubiger und Patienten, die auf Krücken, Rollstühle, Wannenlifte oder orthopädische Schuhe warteten. Oberstaatsanwalt Dörsch: Im Zusammenhang mit dem Sanitätshaus in Herne liefen außer dem Verfahren gegen Dr. Salim S. noch vier Verfahren wegen des Verdachts des Betruges und Insolvenzverschleppung gegen Dieter W". Eine Mitarbeiterin der Firma AIDA aus der Kurfürstenstraße in Berlin bestätigte: Ja, Herr W. hat sich an uns gewandt. Wir haben ihm bei seinem Sanitätshaus in Herne geholfen. Wie die Berliner Generalstaatsanwaltschaft feststellte, gehörte Dieter W. zu den 36 Komplizen von AIDA-Chef Siegfried L., gegen die seit August 2007 ein Berliner Großverfahren wegen gewerbsmäßiger Insolvenzverschleppung und gewerbsmäßiger Untreue in wechselseitiger Tatbeteiligung in insgesamt 274 Einzelfälle eingeleitet wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin stellte fest, dass gegen L. bereits eine Abschlussverfügung getroffen worden sein soll. Gegen den Hauptbeschuldigten Siegfried L. wurde Haftbefehl erlassen. Er wurde am 29.08.2007 auch vollstreckt. Doch aus gesundheitlichen Gründen wurde der Haftbefehl gegen Siegfried L. im September 2007 außer Vollzug gesetzt, so Generalstaatsanwaltssprecher Michael Grunwald. Seit dem ist Siegfried L. auf freiem Fuß. Am 25.03.2008 trat Siegfried L. offiziell aus der Juricon GmbH aus, gegen die sich das Großverfahren in der Hauptsache richtet. Sechs Tage zuvor, am 19.03.2008, hatte Siegfried L. seinen neuen Wirtschaftsdienst AIDA gegründet und führte die Geschäfte aus der alten Adresse in der Kurfürstenstraße in Tiergarten weiter. Dort meldete sich am 15.10.2008 Dieter W. als Liquidator der Firma BauInvest GmbH Cottbus an. Einen Tag später, am 16.10.2008, kreuzte Dieter W. auf, um von Dr. Salim S. die Schlüssel des schlingernden Sanitätshauses Orthex Herne zu übernehmen. Dieter W. Soll dann die Kündigungsschreiben verfasst haben. Und weiter: Sie sollen schon zwei Tage später im Postkasten der Mitarbeiter gelandet sein. W. sollte den Standort Herne wohl ohne Imageschaden für Orthex abwickeln. Die letzten Kündigungen sollen mit Ws Namen versehen gewesen sein; unterschrieben im Auftrag von einer Frau B Die Berliner AIDA Wirtschaftsdienste soll schon des Öfteren bei der Abwicklung von Firmen mit Dieter W. zusammengearbeitet zu haben, so schien es. Frau B. Soll in Sachen Herner Sanitätshaus mit W. in Geschäftsbeziehung gestanden haben. Man prüfe derzeit im Auftrag Ws die Wirtschaftskraft des Hauses. Den Insolvenzantrag sollte schnellstmöglich beim Amtsgericht Bochum gestellt werden. Ein Antrag, der die Umbenennung der Herner Orthex-Tochter in Sanitätshaus Herne Sodinger Str. GmbH vorgesehen haben, habe vorgelegen. Die AIDA Wirtschaftsdienste sollen im Internet damit geworben haben, bei der Abwicklung einer insolvenzbedrohten Gesellschaft durch eine schnelle, rechtssichere und kompetente Übernahme der Gesellschafteranteile zu helfen. Als Vorteile für den bisherigen Eigner werde unter anderem genannt: eine Schadensbegrenzung, die Existenzsicherung und Ihren Namen aus einer Insolvenz herauszuhalten. Und weiter: Die neue EU-Insolvenzordnung eröffne interessante Perspektiven, die viel Unheil ersparten. Je mehr Zeit für eine Verlagerung ins Ausland zur Verfügung steht, desto größer sei der Spielraum, der sich zum Vorteil des bisherigen Geschäftsführers auswirke Diese Art der Betreuung im Falle drohender Insolvenz wird von Juristen auch als Firmenbestattung bezeichnet. Diese ist legal, wenn der neue Eigner sich einem Insolvenzverfahren stellt, wie von AIDA Wirtschaftsdienste angekündigt. Herr Wieck stellt sich dem Gesetz, so Sachbearbeiterin B. Weder Geschäftsunterlagen würden verschwinden noch der Insolvenzantrag nicht gestellt werden. Offen sei allerdings die Frage, wo das Insolvenzverfahren eröffnet werde. Dies könne wohl nur in Bochum (Sitz der Gesellschaft) oder Frankfurt/Oder (Sitz vom neuen Gesellschafter) sein. Am letztgenannten Ort, so ein fachkundiger Beobachter, dürfte es ein Insolvenzverwalter wegen der fehlenden örtlichen Nähe schwerer haben, Licht ins Dunkel zu bringen. Die Leidtragenden sind die insgesamt 32 Mitarbeiter, die buchstäblich auf der Straße landeten. Außerdem beklagte der alte Beyersdorf-Inhaber Thomas Klering, dass Orthex seinem Vater, Peter Klering, für dessen Immobilie an der Bahnhofstraße in Herne 50.000 Euro Miete schuldig sei. Man habe bereits Strafanzeige gestellt und die zwei Geländezufahrten mit Schlössern gesichert. Hernes AOK-Chef, Wilfried Menke, empfahl den Kunden des Sanitätshauses, die noch auf genehmigte Hilfsmittel warten, sich bei ihrer Kasse zu melden. Im Nebel um die Abwicklung des ehemaligen Herner Sanitätshauses Beyersdorf befürchtete der Dresdner Rechtsanwalt Jens Hänsch ein böses Ende für die Gläubiger. Dieter W. sei wahrscheinlich ein Scheingeschäftsführer des Herrn L . Ihm seien mehrere solcher Personen bekannt, die sich gegen ein geringes Handgeld als Strohmänner der AIDA Wirtschaftsdienste bzw. der Vorgängerin Juricon für Firmenbestattungen zur Verfügung stellten. Dabei seien die installierten Geschäftsführer meist mittellos, im Insolvenzverfahren sei bei ihnen nichts zu holen. Hänsch: Die Gläubiger werden ins Leere laufen, weil sie Herrn W. schlichtweg nicht erreichbar sei. Die AIDA sei da juristisch gesehen nicht Ansprechpartner. Nach der Räumung der Herner Ladenlokale geht Hänsch davon aus, dass das Inventar schnell zu Geld gemacht und die Geschäftsunterlagen beiseite geschafft werden. Im brandenburgischen Landkreis Oder-Spree in Tauche im Ortsteil Görsdorf (200 Einwohner) in der Straße des Friedens landen die Gläubiger-Schreiben für die ehemalige Beyersdorf GmbH im Briefkasten von Dieter W. Doch zu holen war nichts. Der Neueigentümer W. soll zuletzt im Januar 2008 eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, dass er zahlungsunfähig sei. Bei Creditreform sollen mehrere Eidesstattliche Versicherungen und laufende Inkasso-Verfahren für den Geschäftsmann registriert sein. Creditreform stuft W. in die Risiko-Klasse 6 'harte Negativmerkmale) ein. Das Krediturteil von Creditreform lautet: Geschäftsverbindung wird abgelehnt. Wie war W. in der Lage, das Stammkapital für eine GmbH aufzubringen? Hat ihm Alteigentümer Dr. Salim S. die Gesellschaft etwa geschenkt? Fragen, auf die es scheinbar keine Antworten gab. Creditreform listet 27 Firmen auf, an denen die Person Dieter W. beteiligt bzw. bei denen sie leitend angestellt ist. Ob es diese Firmen noch gibt, ist unklar. Im Herner Fall lieferte die von Orthex eingesetzte Buchhalterin im Gespräch mit der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung nun Indizien, die für den Straftatbestand einer Insolvenzverschleppung sprechen könnten. Seit August bereits hätten sich offene Rechnungen in einer Summe von rund 60.000 Euro angehäuft. Krankenkassen sollen wiederholt die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen angemahnt haben. Das Finanzamt habe zuletzt die Umsatzsteuererklärung für die Monate seit Juli 2008 angemahnt. September-Gehälter seien nicht gezahlt worden. Einen Insolvenzantrag stellte Orthex bis zuletzt nicht. Das übernahm viel zu spät Pleitier Dieter W. Anmerkung: Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:9xdzzdh0]Bossing[/url:9xdzzdh0], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:9xdzzdh0]Korruption[/url:9xdzzdh0], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:9xdzzdh0]Arbeitsschutz[/url:9xdzzdh0] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom [code:9xdzzdh0]Bitte beachten Sie unbedingt die Gegendarstellung von Herrn S. Lang am Ende des Beitrages[/code:9xdzzdh0] |
| Tom | Wieso gab es keinen gesetzlichen Mindestlohn ? Hatte wir in Deutschland etwa ein staatlich geduldetes Lohndumping ? ... http://www.badische-zeitung.de/wirtscha ... 50767.html Badische Zeitung online am 05.12.2008: Die Zahl der Arbeitnehmer, die trotz ihres Jobs auf staatliche Zuschüsse angewiesen waren, sind im Verlauf des Jahres 2008 spürbar gestiegen. Nach der von der Bundesagentur veröffentlichten Datenreihe stieg die Zahl der sogenannten Aufstocker, deren Arbeit mindestens 800 Euro brutto im Monat einbringt, von Januar bis Juli um 15.000 auf knapp 385.000 Menschen. Dies waren 5000 mehr als im Juli 2007. Die Zahl derjenigen mit einem Bruttoverdienst zwischen 400 und 800 Euro, die zusätzlich Leistungen nach Hartz IV bezogen, stieg seit Jahresbeginn bis Juli 2008 um knapp 12 000 auf knapp 243.600. Gegenüber Juli 2007 bedeutet dies ein Plus von fast 25 000. Die Zahl arbeitsloser Hartz-IV-Empfänger habe sich um etwa ein Fünftegesenkt, dabei habe sich die Zahl der Aufstocker auch langfristig auffallend vergrößert. Da die Wirtschaft zuletzt floriert habe, hätte es seiner Auffassung nach eigentlich weniger Aufstocker geben müssen. Das Gegenteil sei aber der Fall - die nicht existenzsichernde Arbeit habe zugenommen. Für die Betroffenen sei dies demoralisierend. Das Aufstocken von Löhnen sei vor allem in der Gastronomie, im Verkehrsgewerbe, bei Reinigungsdiensten und in der Leiharbeitsbranche verbreitet. Ilona Mirtschin, die Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit, sagte, die Zahlen seien nicht so leicht zu interpretieren. Nach ihrer Kenntnis gebe es bislang noch keine für eine Interpretation nötige umfassende Untersuchung der Situation der Aufstocker. So müsse es sich etwa bei dieser Gruppe gar nicht um Geringverdiener handeln. Vielmehr bezögen häufig auch Normalverdiener mit einer großen Familie zusätzliche staatliche Leistungen. Eine Zunahme der Bezieher müsse auch nicht im Widerspruch zum Aufschwung stehen, sagte Mirtschin. Vielmehr sei es den Arbeitsagenturen zuletzt häufig gelungen, besonders schwierige Fälle wie Langzeitarbeitslose oder gering Qualifizierte wieder in Arbeit zu bringen - nicht zuletzt durch die mit den Hartz-Gesetzen möglich gewordenen Sanktionen für den Fall, dass sie eine Arbeit ablehnen. Der Lohn dieser Jobs reiche bei diesen Härtefällen aber häufig nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Deshalb seien zusätzlich zum Verdienst der vorher Arbeitslosen Leistungen aus den Töpfen von Hartz IV nötig. Anmerkung: Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:1s1fymo0]Bulling[/url:1s1fymo0], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:1s1fymo0]Korruption[/url:1s1fymo0], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:1s1fymo0]Arbeitsschutz[/url:1s1fymo0] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | Hallo Barbara ! Sieht nicht gut aus, ist aber nicht hoffnungslos. Ein Tip: Gebe in Zukunft deine e-mail-adresse nicht bekannt. Dein Freund und andere Bekannte sollten auch keine e-mails mehr schreiben. Und bearbeite keine privaten e-mails. Die Chefs sehen so was nicht so gerne, in manchen Betrieben ist das sogar verboten. Besser ist, Du informierst dich, ob es ein generelles Verbot gibt, manchmal gibt es über solche Fälle Betriebsvereinbahrungen, an die Du dich selbstverständlich zu halten hast. Halte dich an den Arbeitsvertrag und an die Vorgaben, z. B. Pausenzeiten und Urlaubsplanung (muss im Dezember 2008 stehen). Versuche in deiner Umgebung eine Selbsthilfegruppe ausfindig zu machen, dort kannst Du deinen Fall genau schildern. In aller Regel findet sich im Gespräch eine Lösung. Hier im Forum würde ich nichts weiter ausbreiten, - der Feind liest mit - . Hier zwei Adressen: GRUPPE SHG für Mobbingbetroffene ORT Duisburg SELBSTDARSTELLUNG therapeutisch geleitet STICHWORTE Arbeitsplatzkonflikte , Mobbing Kontakt über KONTAKTSTELLE Selbsthilfe-Kontaktstelle Duisburg Sprechzeiten: Mo: 9.30 bis 12.30 Uhr Di: 9.30 bis 12.30 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr Do: 9.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung TELEFON 0203 / 60990-41 E-Mail selbsthilfe-duisburg@paritaet-nrw.org FAX 0203 / 60990-30 ADRESSE Musfeldstr. 161-163, 47053 Duisburg Mobbing-Selbsthilfegruppen in Düsseldorf Tel.: 0180 3 100 113 Frank Siekmann Beckbuschstr. 3 40474 Düsseldorf Tel.: 0211 45 18 07 [url=http://www.selbsthilfenetz.de/content/e2994/e6997/e7447/index_html?stichwort_id=799:32gjf8nd]Und noch ein Link[/url:32gjf8nd] Die Finanz- und Bankenkrise hat sicherlich Auswirkungen auf die Personaldecke deiner Bank, welche die Personalplanung für 2009 kurzfristig ausrichtet. Du hast einen befristeten Vertrag, der noch bis Mitte 2009 laufen wird, und eine Verlängerung wirst Du wohl kaum erzwingen können. Dein Chef kann wohl kaum was zu einer Verlängerung sagen. Bis der Vertrag ausläuft, solltest Du versuchen mit deinem Chef einen möglichst guten Kontakt zu pflegen, insbesonder deswegen, da die "Alteingessenen" dich von den Informationen abhalten wollen. Möglicherweise könnte dein Chef dich in einem Arbeitsbereich einsetzen, wo Du unabhänging und alleinverantwortlich tätig bist. Hier würde ich z. B. ansetzen. Die häufigen "Feedback-Gespräche" lösen das Problem nicht. Die "Alteingessenen" haben Angst um ihren Job, weil sie zu alt sind, und alte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ca. 50 J. +) wollen junge Chefs (ca. 40-45 J.) loswerden. Die "Alteingessenen" wollen dich sicherlich mies vor deinen Chef machen, also werden sie dauerhaft versuchen genau dies zu tun. Ausserdem wissen sie, dass Du eh Mitte 2009 vorraussichtlich nicht mehr da sein wirst. Versuche möglichst alleine und unabhängig an die Informationen heranzukommen, die Du brauchst, um deinen Job zu machen. Gruss Tom |
| Tom | Hier kommt der Teil III , "Wird Deutschland Weltmeister, Könige der Korruption an der Macht" ... Die Beiträge zu "Wird Deutschland Weltmeister, Könige der Korruption an der Macht" im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-macht-t498.html:7mmnpx4p]Teil I[/url:7mmnpx4p] und im [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html:7mmnpx4p]Teil II[/url:7mmnpx4p] hatten in der Mehrzahl die "kleinen Könige der Korruption" hervorgebracht. Die grossen Fälle blieben weitgehend unentdeckt. Die damalige Bundesregierung, gestützt durch die Landesrgierungen, sorgte dafür, dass Korruption bis zum 19.03.1998 immer noch im Inland steuerlich absetzbar war, und strafrechtlich nicht verfolgt wurde. Weitere Infos von Transparency International hier.[/url] Seit dem wurde eine Armee von Korruptionsbekämpfern bei den Staatsanwaltschaften nicht eingesetzt. Desgleichen galt für die Finanzämter. Auch die Bundesregierung, die im Dezember 2008 zuständig war, und durch die [url=http://www.ngo-online.de/2010/06/23/angela-merkel-keine-verlangerung:7mmnpx4p]Bundeskanzlerin Angela Merkel[/url:7mmnpx4p] geführt wurde, konnte sich im Jahr 2008 nicht durchringen, derartige zahlreiche Korruptionsbekämpfer einzusetzen, um die hoffnungslos überforderten Staatsanwaltschaften und Finanzämter fachlich personell auszustatten. Vielmehr stand die Aufklärung der Finanz- und Bankenkrise vor der Haustür der BaFin, den Staatsanwaltschaften, und den Finanzämtern. Da blieb in der Häufingkeit für die Öffentlichkeit nur die Präsentation der "kleinen Korruption" mit der Verfolgung der "kleinen Königen der Korruption" übrig. Hierbei war auffallig, dass die "kleinen Korrupties" sich wohl dachten: Was die "grossen Korrupties können, das können wir auch." Der nächste Fall: ... auch ein Müllskandal ... Tatort: Essen , Entsorger EBE DIE WELT online am 27.12.2008: Im Sommer 2005 liefen bei der Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen in der Affäre um so genannte Lustreisen in der Energiebranche an. Es wurden rund 150 Verfahren gegen mehr als 1000 Beschuldigte eröffnet. In Essen drohet ein Skandal um eine Reise des Aufsichtsrates der städtischen Entsorgungstochter EBE. Die Staatsanwaltschaft Köln überptüfte in diesem neuen Fall, ob Ermittlungen wegen des Verdachtes auf Untreue und Betrug aufgenommen werden sollten. Betroffen: Spitzenpolitiker der lokalen SPD und CDU Sie sollen mit ihren Ehepartnern im Jahr 2005 an einer Reise des EBE-Aufsichtsrates nach Polen teilgenommen haben. Auslöser des Verfahrens sollen Informationen in einem Schreiben eines EBE-Rechtsanwalts an die Kölner Staatsanwaltschaft gewesen sein. Es könne zum Beispiel ein Verstoß gegen Steuergesetze vorliegen. So hätten die Aufsichtsräte eine Fahrt mit überwiegend privatem Charakter als geldwerten Vorteil selbst versteuern müssen. Doch dies sei offenbar nicht geschehen. Es gab zwei offizielle Tagesordnungspunkte der Reise: eine Aufsichtsratsitzung und die Besichtigung eines Werks des Entsorgers in Warschau. An der Reise nahmen auf Einladung von Remondis vom 18. bis zum 20.08.2005 mehrere Lokalpolitiker samt Frauen und Gästen teil. Insgesamt handelte es sich um gut zwei Dutzend Personen. Die Fahrt ging von Köln per Flugzeug nach Krakau und Warschau. Prominenteste Teilnehmer waren der Spitzenkandidat der SPD für den nächsten Kommunalwahlkampf, Reinhard Paß, die Essener CDU-Bundestagskandidatin, Jutta Eckenbach, sowie der Geschäftsführer der EBE, Klaus Kunze. *710) Der nächste Fall: ... Neuruppin bleibt Korruptin ... , ... viele viele Fälle ... , ... auch ein Müllskandal ..., ... auch wieder öffentlicher Dienst ... , ... auch eine überversorgte Bamtin ist dabei ... Tatort: Kiesgrube bei Jüterbog (Teltow-Fläming) , Landesbergbauamt RBB online am 28.12.2008: Die Staatsanwaltschaft Neuruppin nahm Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des brandenburgischen Landesbergbauamtes und gegen die Amtsdirektorin von Wusterwitz (Potsdam-Mittelmark) auf. Verdacht: Bestechlichkeit Hintergrund ist ein Müllskandal. Der Mann aus dem Bergbauamt soll gegen Geld die illegale Müllentsorgung in einer Kiesgrube bei Jüterbog (Teltow-Fläming) toleriert zu haben. Die Amtsdirektorin habe eine Weihnachtsfeier ihrer Behörde im Jahr 2005 von einem der Hauptverdächtigen im jüngsten Müllskandal sponsoren lassen. *711) Der nächste Fall: ... Langte hier der Lohn nicht zum Essen ? ... Tatort: Öhringen , Burger King Filiale Stimme.de online am 02.01.2009: Seit Sommer 2008 soll ein 37-jähriger (Ex-)Restaurantleiter der Öhringer Filiale Schnellimbiss-Kette kleinere Geldbeträge abgezweigt haben. Am Ende summierte sich der Fehlbetrag auf 4500 Euro. Als der Bezirksleiter Mitte Dezember 2008 die Kassenbelege kontrollierte, flog alles auf. Noch am selben Tag erhielt der Restaurantleiter die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:2kpwlriw]fristlose Kündigung[/url:2kpwlriw]. An der Schuld des 37-Jährigen soll kein Zweifel bestanden haben. Bei der Polizei stellte das Unternehmen Strafanzeige wegen Untreue, wenige Tage später stand der Vater des 37-Jährigen vor der Tür. Er brachte 4500 Euro mit, genau den Betrag, den sein Sohn unterschlagen haben soll. *712) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... , ... und da haben die Leute doch einen sicheren Posten ... , ... dennoch, Selbstbereicherung wurde halt Mode ... , ... die "grosse Korruption" machte es vor ... Tatort: Bielefeld , Bürgeramt Neue Westfälische Zeitung online am 06.01.2009: In die eigene Tasche soll ein Mitarbeiter des Bielefelder Bürgeramtes drei Jahre lang gewirtschaftet haben. Am 06.09.2006 war der Angeklagte noch zum Stadthauptsekretär befördert worden. Im März 2007 wurde er vorläufig vom Dienst suspendiert. Im September 2008 erhob die Stadt mit dem Ziel, ihn aus dem Dienst zu entfernen, eine Diziplinarklage gegen den Angeklagten. Im januar 2009 erhob ie Staatsanwaltschaft Bielefeld Anklage wegen Untreue in 543 Fällen gegen den 36-jährigen Stadthauptsekretär. Der Beschuldigte war seit Oktober 2000 als Sachbearbeiter in der Bürgerberatung tätig. In dieser Funktion war er für die Ausstellung von Dokumenten, zum Beispiel von Pässen und Personalausweisen, zuständig. Bei Antragstellung muss der Bürger eine Gebühr entrichten. Aufgabe des Sachbearbeiters ist es, das Geld in eine Kasse zu legen und mit seinem Benutzerschlüssel für das Kassenprogramm zu verbuchen. Der Kunde erhält dann eine Quittung. In der Zeit vom 07. 01.2004 bis zum 21.12.2006 soll der Beschuldigte die in den angeklagten Fällen eingenommenen Gebühren ohne den Umweg über die Kasse selbst vereinnahmt haben. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den gesamten veruntreuten Betrag mit 15.551 Euro. Die Unregelmäßigkeiten waren aufgefallen, nachdem zwei Bürger sich beim Amt beschwert hatten, weil sie keine Quittung erhalten hatten. Ein Vergleich der im fraglichen Zeitraum ausgestellten Dokumente und der eingenommen Gebühren ergab dann den Fehlbetrag. Der Angeklagte habe sich gegenüber den Ermittlern auf verschiedene Ausreden verlegt und bestreite die Taten, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart. *713) Der nächste Fall: ... SED- und Stasi-Filz ? ... Tatort: Oberhof TAZ online am 07.01.2009: Seit Monaten ermittelte die Staatsanwaltschaft Erfurt gegen Wolfgang Filbrich, den Chef des Olympiastützpunktes in Oberhof, wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Kriminalbeamte durchsuchten im Mai 2008 Privathaus und Büros. Filbrich wurde der Organisationschef des Biathlon-Weltcups. Die Staatsanwaltschaft verdächtigte den ehemaligen DDR-Biathlontrainer, Bestechungsgelder des Architekturbüros Deyle im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Bau der Skihalle angenommen zu haben. Gegen Filbrichs Dienstvorgesetzten, den seit Sommer 2006 amtierenden Bürgermeister von Oberhof, Thomas Schulz (Freie Wähler), hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls Ermittlungen angestrebt. Es geht um den Vorwurf des Betrugs und der Beihilfe zur Untreue. Elektrikermeister Schulz war mit seiner Firma am Neubau des Biathlonstadions und der Sanierung der Rodelbahn beteiligt. Schulz soll falsch abgerechnet haben. Das Landgericht Meiningen sprach ihn im Oktober 2007 frei. Doch die Staatsanwaltschaft hielt die Vorwürfe aufrecht, und hatte deshalb Revision eingelegt. Der mögliche Hintergrund ... Das Wintersportörtchen Oberhof mit seinen 1.650 Einwohnern, tief im Thüringer Wald gelegen, rüstete wintersportlich auf. Flutlicht wurde für die TV-Übertragungszeiten installiert, 144 spezielle Zusatzscheinwerfer an der Zahl wurden für das ZDF extra installiert. Die Heizaggregate für die VIP-Zelte nahmen ihren Dienst auf. Im Winter 2006/2007 mussten noch siebzig 40-Tonner-Fuhren mit Kunstschnee aus einer Fisch-Kühleisproduktion in Bremerhaven geordert werden, um die Loipen zu legen. Kühleis aus dem Norden hatte Oberhof nicht mehr nötig. Denn die Sportfunktionäre hatten gemeinsam mit Bund und Landespolitikern ein 16.000.000 Euro teures Prestigeprojekt auf den Weg gebracht: den Bau der rund einen Kilometer langen Skilanglaufhalle, mit acht Meter breiter Loipe und optional einer zwölfprozentigen Steigung. Diese wird nach einer Wendeschleife zur rasanten Kurzabfahrt. Die Anlage, die sich zwischen Biathlon-Arena und Rennschlittenbahn befindet, "wird die modernste der Welt sein", prahlten die Bauherren um den Landrat von Schmalkalden-Meiningen, Ralf Luther (CDU). "Diese weltweit größte Skilanglaufhalle ist ein neues Zugpferd", sagte Wirtschafts- und Sportminister Reinholz (CDU) zum Spatenstich im Mai 2008. Auf sechs Hektar Waldfläche wurden für die Skihalle zirka 600 Kubikmeter abgeholzt. Darunter auch 100 Jahre alte Fichten. Ein kleiner Streifen soll später immerhin wieder neu bepflanzt werden. Im Juli 2009 soll das Objekt fertig sein, somit früh genug, damit sich die Oberhofer Olympioniken um Langläufer Axel Teichmann, Biathletin Andrea Henkel, Kombinierer Ronny Ackermann und Co. vor der Haustür auch bei 30 Grad plus im Sommer auf die Winterspiele 2010 in Vancouver vorbereiten können. Dies spare zudem viele Sprit- und Wegekosten zu den Alpengletschern oder den bereits vorhandenen Skitunnelanlagen im finnischen Vuokatti und Torsby (Schweden). Doch hinter vorgehaltener Hand sagen einige Topathleten, dass sie wenig begeistert sind vom stupiden Tunneltraining. Da sei es auf dem 2.700 Meter hoch gelegenen Dachsteingletscher in Österreich viel schöner und der bei Ausdauersportlern beliebte Höheneffekt sei in Oberhof eh nicht zu haben. Vom feinsten Pulver- bis zum Pappschnee sollen vier Aggregate in der Skihalle ausreichend produzieren und damit selbst bei schneelosen Wintern die Oberhofer Weltcuploipe versorgen. Auch Breitensportler und Touristen dürfen dann nach den Trainingsrunden der Skistars die Anlage nutzen und sich bei Kunstlicht in dem fensterlosen Betonschlauch bewegen. Schließlich soll ja jemand die Betriebskostenkasse auffüllen. Über ein Tor ist die Halle an die Zielgerade der Weltcupstrecke angebunden. Selbst die Einbeziehung der Halle in die Wettkampfloipe ist bei meteorologischen Eskapaden problemlos möglich. Was das Ganze an Energie und Wasser kosten wird, lasse sich schwer schätzen, behauptete Landrat Luther. Die ersten vier Jahre wird der Freistaat die von Experten vorausgesagten Defizite übernehmen, danach will man weitersehen. Einen privaten Betreiber hat man nicht gefunden, der Landkreis als Bauherr wurde Zahlmeister. Im krassen Widerspruch zu den riesigen Millioneninvestitionen (über 60 Millionen Euro) nach dem Mauerfall in die Spitzensport-Infrastruktur geht der Tourismus tendenziell den Bach runter. In den vergangenen zehn Jahren sank die Zahl der Übernachtungen von 410.000 auf 310.000. Im Jahr 1996 wurde die Rennsteig-Therme, ein Spaßbad, eröffnet, geplant vom Architekturbüro Deyle (Stuttgart). Doch die Therme ist geschlossen - noch bis 2010. Nach zwölf Jahren muss das Bad, das bislang nicht mal eine 25-Meter-Sportbahn hatte, nun bereits generalsaniert werden. Die stark angestiegenen Energiekosten hätten die Einnahmen regelrecht aufgefressen, argumentierte das offenbar überforderte Management. Der alpine Skilift am Fallbach wurde 1999 eingeweiht, da hatte die gebraucht erworbene Anlage schon 25 Jahre auf dem Buckel. Im letzten Winter blieb der reparaturanfällige Lift öfter stehen und sorgte somit für frostige Hochgefühle bei den Skitouristen. Einheimische Pensionsbesitzer schimpfen über den Dilettantismus der Stadtverwaltung und den alten SED- und Stasi-Filz, besonders in den Oberhofer Sportstrukturen. *714) Der nächste Fall: ... wieder mal eine Bank erleichtert ... , ... ausrauben ist ja auch viel zu gefährlich ... Tatort: Steglitz Der Tagesspiegel online am 08.01.2008: Doris P. Ging ausgiebig auf Kosten ihres Arbeitgebers shoppen: Jahrelang griff die damalige Bankangestellte in dessen Kasse. "Mit dem Kauf von Klamotten habe ich mich getröstet", gestand die 48-Jährige vor dem Amtsgericht. Vorwurf: Untreue, Unterschlagung und Betrug Ein süchtiges Verhalten stellte ein psychiatrischer Gutachter nicht fest. Er könne keine erheblich verminderte Schuldfähigkeit feststellen. Dem schlossen sich die Richter an. Gegen die Ex-Bankangestellte ergingen zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Es ging um 170 Taten zwischen Juli 2002 und April 2007. Die ehemalige Privatkundenbetreuerin soll einen Schaden von mehr als 200 000 Euro verursacht haben. "Ich war damals eigentlich mit gar nichts zufrieden", seufzte die Angeklagte. "Wenn ich mich dann bedient habe, bin ich sofort einkaufen gegangen. Der Sog ins nächste Kaufhaus war zu groß." Die erstandenen schicken und in der Regel recht teuren Kleider, Röcke, Pullis oder Schuhe habe sie zum Teil samt Tüte in den Schrank gestellt. "Die Hälfte der Klamotten habe ich nie getragen." Bis zu 1000 Euro gab sie für einen Einkauf aus. Bis in der Bank die jahrelangen Unregelmäßigkeiten auffielen. Sie richtete mit falschen Namen und Adressen Konten ein und genehmigte den erfundenen Inhabern großzügige Überziehungskredite. Sie fing dann die Post mit den jeweiligen EC-Karten ab, die als nicht zustellbar zur Bank zurückkam und ging shoppen. "Es war total einfach, an Geld zu kommen", meinte die Angeklagte. Das Risiko, entdeckt zu werden, habe sie einfach verdrängt. Im Durchschnitt zweigte sie sich monatlich 3800 Euro ab. Seit ihrer fristlosen Kündigung zahlte die arbeitslose Frau aus Steglitz den Schaden mit 60 Euro im Monat zurück. *715) Der nächste Fall: ... das Geld wegrasiert ... , ... aber in die eigne Tasche ... Tatort: Dresden , Leipzig , Friseurkette McCut-Gruppe , Beautymaxx Wellnessdiscount GmbH Sächsische Zeitung online am 08.01.2008: Die Friseurkette McCut, die rund 150 Mitarbeiter in 45 Filialen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschäftigte, ging pleite. Ermittler wurden bereits im März 2008 bei Firmen und Privatwohnungen tätig. Dabei seien Geschäftsunterlagen beschlagnahmt worden, mit denen sich ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter Wirtschaftsgutachter intensiv befasse. Bereits seit November 2008 liefen mehrere Insolvenzverfahren an, die bei den Amtsgerichten in Dresden und Leipzig anhängig wurden. Zu der Kette gehörte ein sehr verschachteltes Firmengeflecht. Die Staatsanwaltschaft Leipzig wurde aktiv. Oberstaatsanwalt Lutz Lehmann sagte, es werde seit mehreren Monaten gegen die McCut-Gruppe, ihr nahe stehende Personen und Firmen ermittelt. Verdacht: Bankrott, Betrug, Insolvenzverschleppung und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt." Sozialversicherungsbeiträge seien nicht gezahlt worden. Das Amtsgericht Dresden setzte für die in der Landeshauptstadt ansässige McCut Verwaltung GmbH den Rechtsanwalt Ralf Klinge als Insolvenzverwalter ein. Für ihn hat die Pleite des Unternehmens mit allein zehn Filalien in der Region Dresden vor allem einen Grund: "Schuld sind die kriminellen Handlungen" eines Mannes, der im Hintergrund die Fäden gezogen habe. Die 150 Mc-Cut-Mitarbeiter wurde entlassen. "Wir bemühen uns aber um den Erhalt einiger Arbeitsplätze bei einer Auffanggesellschaft.", so Ralf Klinge Der nach außen auftretende McCut-Chef Alfred Tölke habe lediglich als Strohmann fungiert. Beim Strippenzieher handelte es sich um den 39 Jahre alten Markranstädter Michael T. Zur McCut-Gruppe zählt auch die Beautymaxx Wellnessdiscount GmbH. Gegen diese Firma stellten vor allem Krankenkassen Insolvenzantrag. Die Forderungen sollen sich allein gegen drei in Leipzig ansässige Mc-Cut-Gesellschaften auf mindestens 560000 Euro belaufen. *716) Der nächste Fall: ... CDU ... , ... die Saubermänner ... Tatort: Bergisch Gladbach Kölner Stadtanzeiger / Rheinberg online am 09.01.2008: Rolf Buchholz (CDU) war 2004 als Fraktionsvorsitzender zurückgetreten. Im Jahr 2006 hatte er sich komplett aus der Politik zurückgezogen. Sein Nachfolger als Fraktionsvorsitzender wurde Jürgen Albrecht, der wegen der Unregelmäßigkeiten in der Fraktionskasse unter Druck geriet und seinen Stuhl räumen musste. Die Unregelmäßigkeiten in der CDU-Kasse waren für das Jahr 2005 durch einen internen Prüfbericht aufgefallen. Seit 2006 ermittelte die Kölner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue. Die Kölner Staatsanwaltschaft bestätigte, dass auch gegen den ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Rolf Buchholz wegen des Verdachts der Untreue ermittelt wurde. Es ging um die die Kassenführung der CDU-Fraktion, wo Rolf Buchholz von 2000 bis 2004 Fraktionsvorsitzender war. Für 2005 hatte ein von der CDU beauftragter Wirtschaftsprüfer die unzulässige Verwendung von Steuergeldern in Höhe von rund 19.000 Euro festgestellt. Nur für dieses Jahr wurde das Geld zurückgezahlt. Innerhalb der CDU war es immer eine Alptraumvorstellung, dass für die Jahre 2000 bis 2004 ebenfalls nachgezahlt werde müsse. Aber genau in diese Richtung nahm die Kölner Staatsanwaltschaft die Tätigkeit auf, wie die Ermittlungen gegen Buchholz zeigten. Es wurde zudem ein Wirtschaftsreferent in die Ermittlungen einbezogen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Jahr 2008 Unterlagen aus dem Bergisch Gladbacher Rathaus sichergestellt. Auch bei der CDU-Parteikasse wurde nachgeforscht. Wenn 2005 kein Ausnahmejahr war, dann wären etwa 74.000 Euro zurückzuzahlen. Ein CDU-Parteimitglied: "Das wäre der absolute Gau." Allerdings kritisiert das Parteimitglied, dass die Affäre ausgerechnet im Wahljahr 2009 wieder aufgewärmt wird: "Es ist schon erstaunlich, wie lange die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt." *717) Der nächste Fall: ... öffentlicher Dienst... , ... jetzt wird auf Staatskosten gekokst ... , ... auch am Arbeitsplatz ... , ... bis zum völligen zudröhnen ... , ... Das Rechnungsprüfungsamt stellte gar kein Finanzloch von knapp 1.200.000 Euro fest ... Tatort: Dortmund , Rathaus Der Westen online am 09.01.2009: Die "Bargeld-Affäre" im Rathaus war mit dafür verantwortlich, dass Dortmunds Oberbürgermeister Dr. Gerhard Langemeyer (SPD) nicht mehr für das höchste Amt der Stadt kandidierte: 400 000 Euro hatte sich eine Ex-Angestellte im Amt des OB in die eigene Tasche gesteckt. Zur Finanzierung ihrer Kokainsucht. Sie wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die 33. Große Strafkammer des Dortmunder Landgerichtes ging von Betrug in 149 Fällen sowie von Untreue in 55 Fällen und Urkundenfälschung aus. Die geschasste Verwaltungsangestellte Heike P. hatte auch in diversen Fällen ihre Zahlungsanweisungen mit falschen Unterschriften versehen. Das Rathaus als Selbstbedienungsladen: Vier Jahre lang, von 2003 bis zu ihrer Verhaftung am 18.04.2007, hatte Heike P. immer wieder Bargeld angefordert - und niemand interessierte sich für den Verwendungszweck. "Dortmund hätte völlig vergreisen müssen, so viel Geld wurde für Altersjubiläen ausgegeben", hatte Staatsanwalt Ralph Steinert einst in seinem Plädoyer süffisant gesagt. "Wenn es hieß: Zuwendung OB, ging alles ganz schnell. Das war überhaupt kein Problem, an Geld zu kommen", so erzählte Heike P. zu Anfang des Prozesses. Jenes "völlige Fehlen einer internen Kontrolle", erklärte der Vorsitzende Richter, wirke sich strafmildernd auf das Urteil aus - ebenso wie ihre Drogenabhängigkeit. Die kurze, aber aussagekräftige Urteilsbegründung: eine schallende Ohrfeige für ein System, in dem sich niemand dafür zu interessieren schien, was mit Steuergeldern geschah. Erschreckend auch die menschliche Gleichgültigkeit, die augenscheinlich im Rathaus herrschte: Zum Schluss, also im Frühjahr 2007, sei sie regelrecht vollgedröhnt am Arbeitsplatz erschienen, so Heike P. "Aber es hat niemanden interessiert. Auch nicht, dass ich zweimal umgekippt bin und der Rettungswagen kommen musste." Die Betrügereien fielen auf, weil Heike P. auch an jenen Tagen Geld abhob, an denen sie krankgeschrieben war. Pikant: Das Rechnungsprüfungsamt hatte gar ein Finanzloch von knapp 1.200.000 Euro festgestellt. "Es gibt keine Anstifter oder Mittäter", so hatte Heike P. beteuert. Aber sie könne nicht ausschließen, dass "andere sich in ähnlicher Weise selbst bedient haben". Da blieb die spannende Frage: Wo wareb die restlichen 800 000 Euro geblieben ? *718) Der nächste Fall: ... wieder mal ein Arbeitgeber erleichtert ... , ... arbeiten lohnt sich nicht ... , ... überfallen ist zu gefährlich ... , ... brauch man auch nicht ... Tatort: Würzburg Radio Gong online am 09.01.2008: Wegen gewerblicher Untreue in 81 Fällen hat das Würzburger Amtsgericht am 08.01.2009 eine 27-Jährige zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die Frau war als stellvertretende Filialleiterin bei einer großen Textilkette angestellt. Im Jahr 2007 hatte sie dort insgesamt 81 Mal in die Kasse des Würzburger Modehauses gegriffen und knapp 9.000 Euro für sich abgezweigt. Wegen eines ähnlichen Vergehens hatte ein früherer Arbeitgeber in Nürnberg der 27-Jährigen bereits gekündigt. Als Grund für ihre Taten gab die Frau vor Gericht hohe Schulden an. Sie suchte eine Schuldnerberatung auf und zahlte die 9.000 Euro an ihren Würzburger Arbeitgeber zurück. Neben der Bewährungsstrafe erhielt die 27-Jährige zudem die Auflage 150 Sozialstunden abzuleisten. *719) Der nächste Fall: Tatort: Wochenblatt Mittelbayrische online am 12.01.2008: Der Wochenblatt-Geschäftsführer Herbert Zelzer soll den Umsatz mit kriminellen Methoden angekurbelt haben. Der gelernte Buchdrucker musste vor das Landshuter Landgericht. Die 3. Kammer tagte als Wirtschafts-Strafkammer. Anklage: Bestechung im geschäftlichen Verkehr , 13 Fälle der Untreue Mitangeklagt wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in einem besonders schweren Fall, wegen Beihilfe zur Untreue und wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung wurde der ehemalige Marketingleiter eines großen niederbayerischen Möbelhauses sowie dessen Ehefrau. Zelzer und der Marketingleiter sollen etwa seit 1996 gemeinsame Sache gemacht haben: Der Möbelhaus-Mitarbeiter sollte seinen Chef davon überzeugen, dass das Wochenblatt bei der Werbung und bei Beilagen gegenüber den Mitbewerbern bevorzugt werden muss. Dafür überwies Zelzer sieben Prozent des Umsatzes an die eigens gegründete Scheinfirma "Vancouver" der Ehefrau für "Beratung und Vermittlung" - Leistungen die niemals erbracht wurden. Weder die persönlich haftenden Gesellschafter des Wochenblattes, Simone Tucci-Diekmann und Alexander Diekmann, noch der Chef des Möbelhauses, hatten nach eigenen Bekunden Kenntnis von den Machenschaften. atsächlich war das Anzeigen-Volumen des Möbelhauses beim Wochenblatt drastisch angestiegen. So von 772.000 D-Mark im Jahr 1996 auf 1.200.000 D-Mark im Jahr 1997. 2002 und 2004 hatte er mit 760.000 Euro und 800.000 Euro pro Jahr einen Höhepunkt erreicht. Dafür flossen nach den Zahlen der Staatsanwaltschaft zwischen 1997 und 2001 441.000 D-Mark und zwischen 2001 und 2006 201.000 Euro vom Wochenblatt an die Schein-Firma "Vancouver". Einnahmen, die das Ehepaar trotz Geltendmachung von Betriebsausgaben" für Luxusreisen nicht versteuerte und so das Finanzamt auf den Plan rief. Wegen der fünfjährigen Verjährungsfrist sollen jedoch nur die Fälle ab 2003 zur Anklage gereicht haben. Allein in dieser Zeit habe Zelzer 167.000 Euro an die Frau des Marketingleiters überwiesen. Wie das Geschäft eingefädelt wurde, darüber gingen die Darstellungen im Prozess weit auseinander. Zelzer erklärte, der Marketingleiter habe für sich die sieben Prozent "Provision" gefordert und als er die Zahlungen verweigert habe, Anzeigenaufträge storniert. Dann habe er über Jahre weiter bezahlt, um zunächst den Anzeigenauftrag nicht zu gefährden, schließlich um den Chef des Möbelhauses mit der Sache nicht "emotional zu belasten". Der Ex-Marketingleiter hingegen erklärte, Zelzer habe ihm angeboten, das Geschäft doch über ihn laufen zu lassen und sogar Details der Rechnungsstellung erläutert. "Da ist ihnen also ein Geschenk in den Schoß gefallen", stellte der Richter fest. Erst Ende 2007 zeigte sich Zelzer, der im Jahr als Geschäftsführer rund 350.000 Euro verdiente, selbst an und informierte die Wochenblatt-Gesellschafter. Ihr Bruder und sie hätten solche Zahlungen nicht geduldet, sagte Simone Tucci-Diekmann, Geschäftsführerin der Verlagsgruppe Passau, bei der Polizei aus. *720) Der nächste Fall: ... Schumacher und die alte Sippe ... , ... alte Bekannte ... , ... und immer wieder lukrative Jobs ... , ... wo kommen die wohl her ? ... , ... gibt doch sonst kaum welche ... , ... schon gar nicht für vermeintliche Straftäter ... Tatort: Infineon Financial Times Deutschland online am 12.01.2008: Die Staatsanwaltschaft München erhob gegen den 50-Jährigen Ex-Infineon-Chef Ulrich Schumacher Anklage wegen Bestechlichkeit und versuchten Prozessbetrug. Schumacher wurde Chef des chinesischen Chipherstellers Grace. Der Verdacht: Er soll vom Schweizer Motorsportvermarkter Udo Schneider bis 2003 Bestechungsgelder von mehreren Hunderttausend Euro erhalten haben. Schneider war bereits 2006 wegen Bestechung und Untreue zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er kam wieder frei, und wurde der Hauptzeuge der Staatsanwaltschaft in der Anklage gegen Ulrich Schumacher. Schneider, ein langjähriger Geschäftspartner von Infineon, hatte in seinem Prozess ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe Schumacher, dessen Vorstandskollegen Andreas von Zitzewitz und zwei weitere Führungskräfte bestochen, um bei Infineon als Organisator von deren Motorsportsponsoring im Geschäft zu bleiben. Schneider organisierte für die Hobbyrennfahrer kostspielige Rennen, zahlte ihnen Reparaturen und buchte ihre Reisen. Die "Herren" seien "heiß" auf Autorennen gewesen, resümierte damals der Vorsitzende Richter. Der Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs soll sich auf den Rechtsstreit zwischen Schumacher und Infineon bezogen haben. Nach seinem Rauswurf hatte Infineon die zweite Hälfte der 5.250.000 Euro umfassenden Abfindung einbehalten. Dagegen hatte Schumacher geklagt. Dass er dabei aussagte, er habe nie Gelder von Schneider erhalten, legt ihm die Staatsanwaltschaft jetzt als versuchten Prozessbetrug zur Last. Die Ermittlungen gegen Schumacher durch die Münchner Staatsanwälte, die durch die Korruptionsaffäre des ehemaligen Infineon-Mutterkonzerns Siemens zur Arbeitsüberlastung getrieben wurden, hatten sich über drei Jahre hingezogen. Ursprünglich war die Anklageerhebung für Anfang 2007 geplant gewesen. Schumachers früherer Vertrauter Zitzewitz vermied einen Prozess durch das Geständnis, er habe von Schneider mehr als 70.000 Euro erhalten. Dadurch kam er Ende 2006 mit einem Jahr auf Bewährung und einer Zahlung von 100.000 Euro davon. Seit Frühjahr 2008 bekam er wieder einen lukrativen Job - bei der Solartechnikfirma Conergy, wo er in den Vorstand aufgestieg. Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen Schumacher: Von Schneider Bargeld in Briefumschlägen entgegengenommen zu haben. Die Klage soll auch Steuerhinterziehung umfassen. *721) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... , ... wieder ein Bürgermeister ... , ... und Verein ... , ... und eine Bank ... Tatort: Gemeinde im Kreis Mainz-Bingen SWR online am 13.01.2008: Der ehemalige Ortsbürgermeister einer Gemeinde im Kreis Mainz-Bingen soll mit Betrügereien einen Schaden von knapp 650.000 Euro angerichtet haben. Der Angeklagte musste Juli 2008 in Untersuchungshaft. Der 37-Jährige hatte sich wegen Untreue in 89 Fällen vor dem Landgericht Mainz zu verantworten, ebenso wegen Betrug in zwei Fällen und einer Urkundenfälschung. Der Ex-Bürgermeister war auch Vorsitzender eines Sportvereins und Anlageberater einer Bank. Um sich aus großen finanziellen Schwierigkeiten zu retten, soll er Geld behalten haben, das Anleger ihm anvertrauten. Außerdem soll er Vereinsgelder und dem Verein gewährte Kredite zum Teil für eigene Zwecke ausgegeben haben. Insgesamt soll der Mann so einen Schaden von 647.635 Euro verursacht haben. *722) Der nächste Fall: ... kleine Brötchen backen wollte hier noch jemand ... , ... wollte aber nichts unterschlagen ... , ... aber leider verurteilt ... Tatort: Menden Der Westen online am 13.01.2008: Der ehemalige Geschäftsführer einer Bäckerei-Kette aus Menden stand wegen Insolvenzverschleppung und wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge vor dem Hagener Amtsgericht. Aber: Offenheit und Verzweiflung des Bäckermeisters überzeugten, dementsprechend milde fiel seine Strafe aus. Laut Anklage hatte es der Mendener jahrelang versäumt, Insolvenz für sein überschuldetes Unternehmen anzumelden. Auch hatte er ab einem gewissen Zeitpunkt die Sozialversicherungsbeiträge für seine Mitarbeiter nicht mehr aufbringen können. So war er Krankenkassen tausende Euro schuldig geblieben. Vor Gericht äußerte sich der 46-Jährige offen: Der Ort, an dem er sich am wohlsten gefühlt habe, sei seine Backstube gewesen. Entsprechend wenig habe er davon mitbekommen, was sich auf finanzieller Ebene abgespielt habe. Und das hatte sich wohl auch nicht großartig geändert, als er nach eigenen Angaben 2006 zum alleinigen Geschäftsführer des weit über 100 Jahre alten Traditionsunternehmens avanciert war. So habe er beispielsweise erst viel später erfahren, dass sein Stiefvater, den er als graue Eminenz im Hintergrund bezeichnete, viel Geld aus der Firma "raus genommen" habe. Zudem habe er seine Mutter und seinen Bruder auszahlen müssen. Ferner sei das Jahr 2006 ein sehr schlechtes Jahr gewesen. Als seine Frau und er realisiert hätten, wie schlecht es stand, habe er sofort Insolvenz angemeldet. Außerdem habe er sich mit den Krankenkassen in Verbindung gesetzt und mit den meisten einen Vergleich geschlossen. Die vereinbarten Beträge habe er sich geliehen und bezahlt. "Herr Richter, Sie können mir das glauben, wir haben das nicht so vorgehabt." Und: "Wir haben mit Leib und Seele daran gehangen." Er erwähnte, dass seine Frau noch 50.000 Euro in die Firma "gesteckt" habe. Verteidiger Frank Becker: "Er hat bis zum Schluss gehofft, dass man das Unternehmen retten kann." Das Gericht hatte ein Einsehen und verurteilte den Mann zu 900 Euro Geldstrafe, die nicht im Führungszeugnis auftauchen wird. Eine Perspektive für den Mendener. *723) Der nächste Fall: ... Geld transportieren und verschwinden lassen ... , ... Der Fall HEROS wurde so auch bekannt ... , ... 56 Jahre ... , ... die Rente in Sicht ... Tatort: Stadt Bad Münstereifel , Regionalverkehr Köln GmbH , Stadt Leverkusen , Stadtwerke Hürth Kölner Stadtanzeiger online am 13.01.2008: Rund 17 000 Euro der Stadt Bad Münstereifel soll ein Bonner Geldtransportunternehmen veruntreut haben. Die Kurstadt scheint aber nicht die einzige Geschädigte zu sein: Wegen Untreue in 272 Fällen mit einem Gesamtschaden von 4.300.000 Euro und Insolvenzverschleppung klagte die Staatsanwaltschaft den 56 Jahre alten Geschäftsführer an, dessen Firma auf Transport von Geld aus Zahlungsautomaten spezialisierten war. Der Beschuldigte hatte jahrelang als Chefkraftfahrer in einem Bundesministerium gearbeitet. Zwischen Anfang 2002 und September 2006 wurden laut Anklage 37 Städte, Gemeinden und Verkehrsbetriebe vor allem in Nordrhein-Westfalen geschädigt. Offenbar veruntreute die Firma allein bei der Regionalverkehr Köln GmbH fast 500.000 Euro. Zu den Betroffenen zählen anscheinend neben der Stadt Leverkusen, bei der 144 000 Euro abgezweigt worden sein sollen, auch die Stadtwerke Hürth. Der Schaden hier: 20.000 Euro. Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte umfangreiche Ermittlungen aufgenommen, nachdem der Geschäftsführer im September 2006 Selbstanzeige gestellt hatte. Angeblich erwirtschaftete die 1993 gegründete Firma bereits seit 2000 keinen Gewinn mehr. In seiner Not soll der Familienvater die aus Parkschein- und Gebührenautomaten stammenden Gelder für die Deckung der Personal- und Fahrzeugkosten seines Unternehmens verwendet haben - anstatt sie wie vereinbart innerhalb von drei Werktagen zur Bank zu bringen. Auf diese Weise sei ein "Schneeballsystem" ins Rollen gekommen; die entstandenen Löcher konnten nicht mehr gestopft werden. Das Insolvenzverfahren bei der Geldtransportfirma lief im Dezember 2006 an. *724) Der nächste Fall: ... kurz vor der Rente ... , ... noch ein bischen Kohle reinholen ? ... , ... aber Beamte sind doch überversorgt ? ... Tatort: Kieler Nachrichten online am 13.01.2008: Angeklagt wurde der ehemalige Bauamtsleiter des Amtes Dänischenhagen (64) und seine Ehefrau (61). Seit September 2007 wurde im Kieler Landgericht um mutmaßliche Dienstpflichtverletzungen und Schmiergelder verhandelt. Vorwurf der Anklage: teilweise gewerbsmäßiger Bestechlichkeit und Vorteilsannahme für den Hauptangeklagten B., Für die Ehefrau: Beihilfe. Die Staatsanwaltschaft leget dem ehemaligen Bauamtsleiter noch drei Tatkomplexe zur Last. Danach sollen der ehemalige Amtsträger und seine Ehefrau, damals Inhaberin eine Immobilienmaklerfirma, bei der Vermarktung von Grundstücken in einem Neubaugebiet rund 300.000 Euro eingestrichen haben. Eine entsprechende Summe, so der Antrag, soll nun im Rahmen des Wertverfalls der Staatskasse zufließen. Ursprünglich war in der Anklage von Schmiergeldern in Höhe von 1.120.000 Euro die Rede gewesen, die zwischen 1994 und 2000 rechtswidrig in Form von Maklercourtagen, Gewinnbeteiligungen und sonstigen Zuwendungen in die Taschen des Ehepaares geflossen sein sollen. Im Revier des Bauamtsleiters, hieß es, wurden nur Erschließungs- und Bauträger akzeptiert, die die Maklerfirma seiner Ehefrau großzügig am Gewinn beteiligten. Auch Bauherren sollen an dem Immobilienunternehmen nicht vorbei gekommen sein. Im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre hatten im Januar 2002 rund 50 Ermittler ein Dutzend Wohnungen, Geschäftsräume und Behördenabteilungen in Schleswig-Holstein durchsucht und kistenweise Unterlagen beschlagnahmt. Schon damals sicherte sich die Staatsanwaltschaft 300.000 Euro aus dem Vermögen. Weil die Tatvorwürfe bis in die 90er Jahre zurückreichen, können die Angeklagten im Fall einer Verurteilung mit Strafmilderung rechnen. So sollen für den ehemaligen Bauamtsleiter nach Antrag der Staatsanwaltschaft 15 Monate der Haftstrafe bereits als vollstreckt gelten. Bemühungen um ein einvernehmliches Urteil auf der Grundlage eines Geständnisses waren zu Prozessbeginn und auch später gescheitert. Der ehemalige Amtsleiter ließ sich vor Gericht zwar umfangreich zu den Vorwürfen ein, betonte aber ausdrücklich, hier gebe es nichts zu gestehen. Seine Ehefrau hatte im Prozess von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. *725) Der nächste Fall: ... demenzkranke abzocken ... Tatort: München Süddeutsche Zeitung online am 14.01.2009: Ludwig F., 93 Jahre alt und an schwerer Demenz leidend, versank mehr und mehr in das Dunkel seiner Traum- und Scheinwelt. Er brauchte Betreuung rund um die Uhr, und die gaben ihm Naceur H., 59, und Manuela S., 48. Doch nebenbei räumten sie über die Jahre die Konten des vermögenden alten Herren ab. Hätte nicht ein aufmerksamer Bankangestellter Verdacht geschöpft, der Betrug wäre wohl nie aufgefallen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die hohen Haftstrafen gegen das geldgierige Münchner Paar. Die Geschichte von Ludwig F. und seinen vermeintlich altruistischen Betreuern beginnt bereits in den 70er Jahren, als Naceur H. den 44 Jahre älteren Ludwig F. kennenlernt. Der war damals noch im diplomatischen Dienst, später wurde er Oberamtsrat an der Technischen Hochschule. Eine gute Pension und eine glückliche Hand bei Aktiengeschäften sicherten Ludwig F. einen geruhsamen Lebensabend. Ludwig F. bezeichnete Naceur H. stets als seinen "allerbesten Freund", der ohnehin einmal "alles kriegt". Doch darauf wollte der offenbar nicht warten. Gemeinsam mit seiner Freundin Manuela S. begann er 2004, die Konten des alten Herrn abzuräumen. Ludwig F. hatte dem Paar eine Vorsorge- beziehungsweise Kontovollmacht erteilt, mit der es nun ein Kinderspiel war, sich am Vermögen des alten Herrn zu bereichern. Insgesamt rund 900.000 Euro flossen so in die Taschen des Pärchens. Das Geld sei bis auf knapp 300 000 Euro verschwunden, die Manuela S. kurz nach Beginn des Prozesse beim Amtsgericht hinterlegte. Naceur H. verweigerte jede Auskunft über die noch verbliebenen 600.000 Euro. Aufgeflogen war der Schwindel nur durch die Aufmerksamkeit eines Bankangestellten, der sich über die hohen Auszahlungen wunderte und schließlich sogar persönlich Ludwig F. aufsuchte. Als er dessen Zustand bemerkte, wurde die Polizei eingeschaltet. Vor Gericht behaupteten die Angeklagten, alle Auszahlungen seien stets mit Ludwig F. abgesprochen gewesen. Der 93-Jährige habe ihnen das Geld eben schon zu Lebzeiten geben wollen. Die Barauszahlungen habe er sich selbst ausgedacht, um sich mögliche Schenkungssteuern zu sparen. Die Richter sahen darin eine reine Schutzbehauptung. Drei Sachverständige waren geladen, um die Frage der Geschäftsfähigkeit von Ludwig F. zu klären. Und ihr Urteil war einstimmig: Ludwig F. leide an einer schweren Alzheimerdemenz. Er sei nicht mehr in der Lage, seine Entscheidungen zu überblicken, geschweige denn, deren Folgen zu verstehen. Außerdem liege eine "ausgeprägte allzu leichte Manipulierbarkeit" vor. Die beiden Angeklagten behaupteten, von der Demenz des alten Mannes nichts bemerkt zu haben. Auch dem schenkten die Richter keinen Glauben. Naceur H. wurde wegen Untreue zu vier Jahren und sechs Monaten, seine Freundin Manuela S. zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Straferschwerend wertete die Kammer vor allem das "Ausnutzen der hilflosen Lage des Geschädigten", der auf die Pflege und Hilfe der Angeklagten angewiesen gewesen sei, und den schweren "Vertrauensbruch". Die Angeklagten legten umgehend Revision gegen das Urteil ein. Der BGH verwarf diese ohne jeden Kommentar. *726) Der nächste Fall: ... Zocken wie die Zocker der Finanzkrise ... Tatort: Herzberg (Elbe-Elster) , Gleichen (Niedersachsen) 20Cent.de online am 14.01.2008: Zwei Männer hatten sich wegen Fondsgeschäften mit Millionenverlusten für die Anleger am Landgericht Cottbus zu verantworten. Sie sollen zwischen 2001 und 2004 mithilfe speziell geschulter Mitarbeiter bei hunderten Anlegern Geld eingenommen haben. Etwa 300 Anleger vor allem in der Lausitz erlitten laut Anklage Totalverluste zwischen 1.500 und 60.000 Euro. Der Schaden soll sich auf etwa 2.600.000 Euro belaufen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern aus Herzberg (Elbe-Elster) und Gleichen (Niedersachsen) Betrug und Untreue vor. *727) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... Tatort: Grolsheim Allgemeine Zeitung online 14.01.2009: Vier Jahre Freiheitsstrafe: So lautet das Urteil des Mainzer Landgerichts für den Ex-Ortschef von Grolsheim, Frank Nauheimer. Durch Untreue, Betrug und Urkundenfälschung soll er einen Gesamtschaden von über 640.000 Euro verursacht haben. Selbstüberschätzung und übersteigertes Geltungsbedürfnis - diese beiden Eigenschaften seien ihm zum Verhängnis geworden, meinten nicht nur Richter Hans Lorenz und Staatsanwalt Roland Steinhart. Auch Frank Nauheimer, der gestern vor dem Mainzer Landgericht ein umfassendes Geständnis ablegte, scheint, so gab er zu, dies inzwischen realisiert zu haben. Immer wieder, auch bereits vor dem Zeitraum 2003 bis 2008, der Gegenstand der Anklage war, habe er von Bekannten und Verwandten Geld angenommen, um die Beträge schließlich für sich selbst zu vereinnahmen. Sogar von Familienangehörigen, unter anderem seiner Tante, Freunden aus der Grundschulzeit oder Menschen, die ihn von klein auf kannten und ihm vertrauten, habe er Geld angenommen. Sogar, wenn er gewusst habe, dass das Geld, wie in einem Fall, für die Altersvorsorge gedacht gewesen sei. Ein Fall, der "bemerkenswert in seiner Verwerflichkeit" sei, sagte der Staatsanwalt. Auch, dass er das Vertrauen der Kassenwartin des TuS missbraucht habe, Summen von zigtausenden Euro "unzweifelhaft zum eigenen Vorteil und zur Förderung seines Ansehens verwendet" habe, sei ein Zeichen für die "nicht geringe kriminelle Energie" des Angeklagten. Nauheimer selbst allerdings versicherte mehrfach, dass er auch aufgrund seines beruflichen Einkommens als freier Handelsvertreter und Anlageberater stets fest geglaubt habe, die Beträge zurückzuzahlen. Auch, wenn er seine Tätigkeit bei der Bank "auf ein absolutes Minimum beschränkt" und zeitweise bis zu 60 Ämter gleichzeitig innegehabt habe. Auf manche habe er hingearbeitet, wie beispielsweise die Position des Ortsbürgermeisters, bei anderen habe er "nicht Nein sagen können". "Wenn es der Nauheimer nicht schafft, wer dann?", dieser Satz sei bezeichnend für die Rolle, in der sich der 37-Jährige in seiner Heimatgemeinde befunden habe. So auch, als ihm ein Bekannter das Amt des TuS-Vorsitzenden "auf der Gasse" angetragen hätte. Genau "diese Eitelkeiten rund um den TuS" seien der Knackpunkt seines Scheiterns gewesen, meinte der Staatsanwalt. Nicht nur, dass er Spieler und Trainer eingekauft und bezahlt habe, auch die "dilettantische Planung" des Baus der Sportstätten und sein Pflichtgefühl, durch den Erwerb der Grundstücke selbst einzuspringen, seien ausschlaggebend für die "hemmungslose Kreditaufnahme" bei der MVB gewesen. Der TuS musste Insolvenz angemeldet, Nauheimer selbst auch: Seine Verbindlichkeiten hatten sich auf 1.150.000 Euro angehäuft. Geld, das er, sobald er seine Strafe verbüßt hat, durch Arbeit wieder reinholen will; zurückzahlen will er den Menschen das Geld, seine "moralische Schuld" wiedergutmachen. Dass er das zum jetzigen Zeitpunkt tatsächlich vorhat, nahm ihm der Richter ab; seine Selbstkritik und seine Kooperationsbereitschaft beim Aufklären der Sachverhalte sowie sein umfassendes Geständnis machten ihn zum "vorbildlichen Angeklagten", bescheinigte Lorenz. "Ein Mann mit außerordentlichen Talenten in verschiedenen Bereichen" sei der Angeklagte; nur, dass diese Talente wohl auch dazu beigetragen hätten, dass er "seine Lebensbalance verloren und sich durch die Vielzahl der Ämter schlichtweg übernommen" habe. *728) Der nächste Fall: Tatort: Nürnberger Nachrichten online am 14.01.2008: Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Staatsanwaltschaft im Fall Brochier verworfen, was die Bestätigung der Strafe bedeutete. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Briten Rhodri Phillips im März 2007 wegen Untreue zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zur Zahlung von 18.000 Euro verurteilt. Philipps hatte Ende 2004 das Nürnberger Spezialbauunternehmen Hans Brochier übernommen und 11.000.000 Euro Betriebsvermögen abgezogen, um damit eine andere Firma zu kaufen und seinen luxuriösen Lebensstil zu pflegen. Die Firma mit rund 730 Mitarbeitern musste daraufhin im Sommer 2006 Insolvenz anmelden. Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte an der Nürnberger Urteilsbegründung jedoch nichts auszusetzen. *729) Der nächste Fall: Hier wurde schon zu berichtet. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html#p2281:7mmnpx4p]Infos hier.[/url:7mmnpx4p] unter *344) und *427) Tatort: IN-City Donaukurier online am 15.01.2009: Angeklagt wurde der frühere City-Manager Peter Haas vor dem Amtsgericht Ingolstadt. Der Vorwurf: 67 Fälle der Untreue, 75 Fälle des Betrugs und sieben Mal Urkundenfälschung Haas wurde im März 2008 verhaftet. Die Staatsanwaltschaft hatte seither umfangreiches Material gesammelt, um ihre Vorwürfe zu untermauern. Demnach soll Haas als Geschäftsführer von IN-City bei allen möglichen Gelegenheiten Geld veruntreut haben. Zu den Vorwürfen sollen die Abrechnung privater Handygespräche und Tankbelege fürs Familienauto auf Kosten von IN-City ebenso gehört haben, wie Betrügereien zu Lasten eines Handwerkerbetriebs, dem er jahrelang Geld für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in der Altstadt schuldig geblieben sein soll. Es ginge um über 71 000 Euro. Gleichzeitig habe Haas aber bei den Mitgliedern Beiträge für diesen Posten eingezogen, insgesamt fast 60.000 Euro. Selbst die Straßenambulanz soll er geschädigt haben, in deren Namen er zwar eine Tombola veranstaltet habe, die versprochene Spende aber nur teilweise an die Einrichtung überwiesen haben soll. Haas war Schatzmeister der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing (bcsd). Aus Geldnot soll er im Juli 2007 auf Kosten bcsd für eine Tombola von IN-City einen Audi gekauft zu haben. Den Fehlbetrag soll er durch einen "Übertrag" von einem anderen bcsd-Konto und später teilweise mit IN-City-Geldern ausgeglichen haben. Die noch offenen 6000 Euro soll er buchhalterisch "eliminiert" haben. Der 42-Jährige soll zudem etliche Rechnungen, darunter von den Stadtwerken, gefälscht haben, um Finanzlöcher bei IN-City zu vertuschen. Der Ex-City-Manager soll mit dem Handwerksbetrieb, dessen Rechnungen er angeblich nie erhalten haben wollte, über Zahlungsmodalitäten verhandelte haben und, dabei einen - wie Vorsitzender Walentin es nannte - "unseriösen" Vorschlag gemacht haben. Haas hatte dem 47-Jährigen Firmenchef laut dessen Aussage zunächst Ratenzahlungen angeboten, diese aber nicht eingehalten und schließlich vorgeschlagen, er solle offene Forderungen in Rechnungen für andere Leistungen "verstecken". So etwas mache er nicht mit, da habe er sich an den Bürgermeister gewandt, erklärte der Handwerksmeister im Zeugenstand. Er habe nur deshalb jahrelang auf die Begleichung der Forderungen gewartet, weil er es sich nicht mit IN-City als gutem Kunden verderben wollte. Ein Sponsor, wie Haas es behaupte, sei er nie gewesen. "Da stehen andere auf der Bühne, nicht der Arbeiter." Enttäuscht äußerten sich vor Gericht auch zwei Freunde, die ihr Vertrauen schwer missbraucht sahen. Ihnen hatte Haas die angeblich nie erhaltenen Handwerkerrechnungen zugesteckt, bevor die Polizei ihn festnahm. Das Gericht hörte aber auch von einer äußerst laxen Handhabe, was die Auftragsvergabe betraf. Schriftliche Verträge zwischen IN-City und der Firma sollen nicht bestanden haben, das sei irgendwann mal geregelt worden, hieß es. "Bis 1998 haben wir das mit den Stadtwerken abgerechnet, danach mit IN-City", sagte der Firmenchef. Als Beleg der Zusammenarbeit soll es allenfalls einen (bisher von Haas unterzeichneten) jährlichen Auftragsschein an die Stadtwerke gegeben haben. Deren Geschäftsführer Heinz Maier und Andreas Springer bestätigten dieses Prozedere und die Aussage des Handwerkers, wonach der bisher nie als Sponsor für die Weihnachtsbeleuchtung aufgetreten war. Springer erklärte des weiteren, dass es sich bei einigen von der Staatsanwaltschaft bei IN-City sichergestellten Rechnungen seines Unternehmens tatsächlich um Fälschungen handelte. Laut Anklage soll Haas jeweils das Datum geändert haben, um Zahlungen hinauszuzögern und Finanzlücken zu verschleiern. Die Aussagen von Bruder Martin Berni von der Straßenambulanz warfen ein schlechtes Licht auf den Angeklagten. Haas habe dem Verein eine Spende aus den Einnahmen einer Tombola versprochen, doch sei daraus zunächst nichts geworden. Der City-Manager habe dem Finanzamt München die Schuld gegeben, dort werde die Sache verschleppt. Als er, Berni, selber dort angerufen habe, sei ihm mitgeteilt worden, dass die Sache längst abgeschlossen sei. Die Spende war dann auf Nachfrage irgendwann doch eingegangen, wenn auch nicht in der erwarteten Höhe - wo doch das Geld dort dringend gebraucht würde, wie Staatsanwältin Horsch meinte. Sie geht davon aus, dass Haas der Straßenambulanz über 5300 Euro vorenthalten hat. *730) Der nächste Fall: ... auch Landtagswahl in Hessen im Jahr 2009 ... Tatort: auch Landesregierung Hessen im Jahr 2009 Frankfurter Rundschau online am 15.01.2009: Dem Volker Hoff (CDU in Hessen), Europaminister mit Immunität, rückten die Gläubiger seiner ehemaligen Firma auf die Pelle. Doch Hoff gilt als enger Freund des Ministerpräsidenten Koch und des Justizministers Jürgen Banzer. Eine Anklage erschien als aussichtslos. Ausgangspunkt war, dass das Amtsgericht Hünfeld brisante Post bekommen haben soll: Mahnbescheide über mehrere Millionen Euro. Insgesamt 31.500.000 Euro soll die große Medienagentur Aegis mit Sitz in Wiesbaden von drei Schuldnern eingefordert haben. 7.500.000 Millionen habe Volker Hoffs ehemalige Firma ZoffelHoffPartner (ZHP) zu bezahlen. Hoff hatte seine Anteile bereits verkauft. Damals soll es um "ungerechtfertigte Bereicherung" gegangen sein. Die Fakten: Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden sollen Unterlagen zur Verfügung stehen, dass Hoffs ehemalige Firma ZoffelHoffPartner (ZHP) das Werkzeug für kriminelle Aktivitäten war, mit denen der Medienagentur Aegis in Wiesbaden exakt 9.105.051,72 Euro entwendet worden wären. Ohne ersichtlichen Grund, und ohne Gegenleistung sollen die immense Summe durch Hoffs kleine Firma geflossen sein - und verschwand. 38 Fälle solcher dubiosen Geldflüsse an Hoffs Firma listen die Ermittler auf. Meistens sei per Scheck abgerechnet worden, immer ohne ersichtlichen Grund. Rund hundert Seiten soll die Aufstellung umfassen, die sich mit Hoffs Firma befasst. Die Staatsanwalt fand heraus, dass Hoff auch in dubiose Geschäfte in Südtirol verwickelt gewesen sein soll, bei denen Geld verschwand. Das Brisante: Es soll um dubiose Geldströme aus der Zeit als Volker Hoff Geschäftsführer dieser Firma war - ausgerechnet zuständig für die Finanzkontrolle. Bevor alles aufflog und die Staatsanwaltschaft anrückte, hieß die Firma, die nun einen Mahnbescheid über 7.500.000 Euro bekommen haben soll, "ZoffelHoffPartner (ZHP)". Der CDU-Politiker Hoff soll die Firma zusammen mit seinem Partner Reinhard Zoffel gesteuert haben. Bevor Hoff Staatsminister in Hessen wurde, schied er aus der Firma aus. Doch bekannt gewordene zwielichtige Geschäfte seien in seiner Zeit als Geschäftsführer geschehen. Mit der hessischen CDU sei die Firma eng verwoben gewesen. Kampagnen für viele Konservative von Helmut Kohl bis Roland Koch habe sie entworfen, Empfänge organisiert, selbst für Kochs tibetischen Freund, den Dalai Lama. Immer sei alles irgendwie aufgegangen und die Gewinne hätten gestimmt. In "Wunschkind" soll Volker Hoffs ehemalige Firma umbenannt worden sein, dessen alte Firma vor dem Wiesbadener Landgericht ein Verfahren hatte. Vorwurf: Untreue im ganz großen Stil Rund 50.000.000 Euro der Agentur Aegis sollen verschwunden sein, und in einem Geflecht aus Tarnfirmen versickert sein. Mitten drin in diesem Geflecht: Volker Hoffs ehemalige Firma. "Das Unternehmen ist immer mit der selben Handelsregisternummer HRB 8856 weiter gelaufen", so Aegis-Anwalt Johann Christoph Gaedertz. Juristisch soll es sich um dieselbe "Rechtspersönlichkeit" wie zu Hoffs Zeiten handeln. Falls Hoff seine Pflichten verletzt hätte, habe die Firma Ansprüche, um ihn haftbar machen. Hoff trat vor Gericht bislang nur als Zeuge auf, sprach von Erinnerungslücken und fand es normal, Zahlungen in Millionenhöhe mit Schecks abzuwickeln. Welches Ausmaß die Zahlungsströme hatten, will Hoff nicht bemerkt haben. Hoff bezeichnete die Geldsummen als "gefühlte Größen", die er nicht mehr recht erinnern könne. *732) Der nächste Fall: Tatort: Quattro Handels- und Leasinggesellschaft mbH sächsische Herzberg an der Elster (vorher: Martin-Luther-Straße in Grone ), Cottbus , Gleichen , Gemeinde Niemetal Göttinger Tageblatt online am 14.01.2009: Sie sollen über Jahre eine überschuldete Göttinger Handelsfirma betrieben, Firmenvermögen in die eigene Tasche geleitet und keinerlei Bücher geführt sowie mehr als 400 Kapitalanleger mit windigen Fonds um rund 2.600.000 Euro geprellt haben. Als Hauptangeklagter war der 49 Jahre alte frühere Inhaber der Quattro Handels- und Leasinggesellschaft mbH, Rainer H. Anzusehen Vorwurf: betrügerischer Bankrott , Untreue Dazu der in Gleichen lebende gleichaltriger Ex-Geschäftsführer. Gegen den dritten Angeklagten, ein 53-Jähriger aus der Gemeinde Niemetal, wurde das Verfahren abgetrennt. Vorwurf hier: Als Geschäftsführer einer anderen Firma falsche Rechnungen ausgestellt zu haben, um der später zahlungsunfähigen Quattro GmbH Kapital zu entziehen. Rund 31.600 Euro erbeutete einer der Mitangeklagten durch diese illegale Hilfe des Niemetalers. Seit 1994 war die GmbH mit Sitz in der Martin-Luther-Straße in Grone im Göttinger Handelsregister eingetragen. Im Juli 2004 wechselte ihr Sitz ins sächsische Herzberg an der Elster. Schon seit dem Jahr 2000, so die Anklage der Staatsanwaltschaft Potsdam, wurden keinerlei Handelsbücher mehr geführt. Weil das Unternehmen seit 2000 überschuldet war, ein Insolvenzantrag aber nicht gestellt wurde, verhandelt die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Cottbus zudem wegen Bankrotts. Den größten Coup landete H. zusammen mit seinem Geschäftsführer, als er im Januar und Mai 2001 - offenbar aus Geldnot - so genannte VIP-Quattro-Leasingfonds auflegte, ohne dafür die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu besitzen. Wie üblich auf dem grauen Kapitalmarkt, brachten die Angeklagten ihre Fonds mithilfe gutgläubiger Mitarbeiter eines Strukturvertriebes vor allem in Ostdeutschland an den Mann. Allein durch die ersten Fonds seien 109 Anleger um 613.113 Euro betrogen worden. Später soll H. noch einen Ratensparplan (13 Anleger, 56.500 Euro Schaden) sowie schließlich über eine weitere Firma VIP-Leasingfonds (275 Anleger, 1.800.000 Euro Schaden) vermarktet haben. In allen Fällen wurden hohe Zinsen versprochen, erste Auszahlungen im Schneeballsystem durch die Einlagen neuer Kunden gedeckt und das Kapital privat verbraucht, statt es Gewinn bringend anzulegen. Die Anklage ging von rund 2.600.000 Euro Schaden aus - ein Totalverlust für fast alle Anleger. Weil H. zudem aus den betrügerischen Anlage-Aktivitäten der einen Firma (Handelsvertretung Stefan K.) Kredite an die andere (Quattro GmbH) erteilte und diese nie getilgt wurden, stand auch Untreue auf dem Verhandlungsprogramm. Schließlich soll H. weitere private Kredite über 100.000 Euro unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ergaunert haben. *733) Der nächste Fall: ... ein überversorgter Beamter ging auf Sicherheit ... Tatort: Telekom Süddeutsche Zeitung online am 14.01.2008: Ein Ex-Abteilungsleiter der Telekom soll 300.000 Euro auf ein eigenes Konto gelenkt haben - er behauptet: für Sicherheitsprojekte. Der Fernmeldeoberrat Klaus T. führte die Abteilung für Konzernsicherheit und ist eine Schlüsselfigur der Spitzelaffäre der Telekom. Er musste wegen Fluchtgefahr in die Untersuchungshaft. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Untreue Seit dem Frühsommer 2007 bestanden die Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz und das Fernmeldegeheimnis gegen etwa ein Dutzend Personen, darunter auch den früheren Telekom-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel und den ehemaligen Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke. Pikant für den überversorgten Beamten: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft soll es schwer nachvollziehbar gewesen sein, dass für vergleichsweise einfache Arbeiten an Tabellen große Summen an eine Berliner Fremdfirma gezahlt wurden. T. hat dazu erklärt, er habe die 300.000 Euro nicht für sich eingesteckt, sondern dann wieder für Sicherheitsprojekte verwendet. Es sei in seiner Branche üblich, so zu verfahren. T. soll stolz gewesen sein, dass er Zugang zu Ricke und Zumwinkel hatte. Ob Zumwinkel und Ricke für Weisungen an T. verantwortlich waren, um vergleichsweise einfache Arbeiten an Tabellen große Summen an eine Berliner Fremdfirma zu zahlen, war zu prüfen. Zumwinkel bestritt energisch, T. die diversen Aufträge gegeben zu haben. Dass die Honorare für eine von T. eingeschaltete IT-Firma auf einer gemeinsamen Kostenstelle des Aufsichtsrats und des Vorstands verbucht wurden, soll aus Sicht der Bonner Ermittler kein Beleg für eine Komplizenschaft sein. *734) Der nächste Fall: Tatort: Pleitefirma BenQ Mobile Handelsblatt online am 14.01.2008: Über zwei Jahre nach der Pleite des Handyherstellers Benq holt die Vergangenheit drei frühere Manager des Unternehmens ein. Vorwurf des Insolvenzverwalters: Insolvenzverschleppung Insolvenzverwalter Martin Prager hat drei Topmanager des Unternehmens und seines taiwanesischen Mutterkonzerns auf einen Schadenersatz von insgesamt 28.000.000 Euro verklagt. Bereits fünf Monate vor der Pleite im September 2006 hätte die Zahlungsunfähigkeit festgestellt werden müssen. Die Vorwürfe hätten sich aus der Prüfung der Bücher ergeben. Benq Mobile war entstanden, als Siemens seine defizitäre Handysparte im Jahr 2005 an Benq verschenkte. Der taiwanesische Konzern schickte die deutsche Tochter aber ein Jahr später in die Insolvenz. Mehr als 3.000 Beschäftigte in Deutschland verloren damals ihren Arbeitsplatz. *735) Der nächste Fall: Tatort: Europareisen , München TZ-online.de am 16.01.2009: Der ehemalige Geschäftsführer Thorsten M. (43) hatte Termine beim Münchner Amtsgericht. Jahrelang soll Thorsten M. Versicherungsscheine für Reiseverträge, die den Kunden für den Fall einer Insolvenz die Rückerstattung der bezahlten Reisekosten sichert, gefälscht haben. 8711 Fälle hat die Staatsanwältin in ihrer 168 Seiten langen Anklageschrift aufgelistet, ebenso die Unterschlagung eines geleasten Reisebusses. Der Verteidiger des Angeklagten, Michael Adams, zog sich mit der Anklägerin ins Richterzimmer zurück, um einen "Deal" auszuhandeln. Ergebnis: Thorsten M. legte ein Geständnis ab. Folge: Neun Monate Haft auf Bewährung. Außerdem: 300 Stunden gemeinnützige Arbeit Dieses Urteil nahm er sofort an. Die alten Betrugsverfahren aber mussten eingestellt werden, weil letztlich, wenn der Druck auf Europareisen größer wurde, doch der Reisepreis zurückgezahlt wurde. Auch Richter Koppenleitner betonte bei der Urteilsverkündung: "Für den Angeklagten ist das hoffentlich ein Schuss vor den Bug für die Zukunft." Er fügte hinzu: "Allen ist klar, dass da noch was im Hintergrund ist ..." Laut Staatsanwaltschaft wird noch wegen der aktuellen Betrugsanzeigen und Insolvenzverschleppung ermittelt. "Aber dann muss Thorsten M. auch betrügerische Absicht nachgewisen werden", so Oberstaatsanwalt Anton Winkler. Der Geschäftsführer Thorsten M. hatte einen Lebensgefährte Nico D. Der war damals nach eigener Auskunft Marketingverantwortlicher bei Europareisen - und soll wegen Betrugs in 572 Fällen zu drei Jahren Knast verurteilt worden sein. *736) Der nächste Fall: ... Zocken mit Immobilien ... Tatort: Kerpen Kölner Stadtanzeiger / Rhein-Berg online am 16.01.2009: Burgenkönig" Herbert Hillebrand aus Kerpen, wegen Untreue vorbestrafter Begründer eines milliardenschweren Immobilien-Imperiums, Fabrikbesitzer, 15-facher Vater und zeitweise Herr über 27 Burgen, hatte mit den Ländereien in Leichlingen offenbar gründlich verspekuliert. Die Immobilien-GmbH seiner Familie, die damals von zwölf seiner Kinder geleitet wurde, hatte das Gelände am Eicherhof, den Park, die Felder zwischen Sporthalle und Unterberg und Teile des Hühnerbuschs (aber nicht Schloss Eicherhof) im Jahre 2001 erworben. Die dahinter stehende Hoffnung, die Äcker dereinst als Bauland versilbern zu können, ging nie auf, weil der Stadtrat am Ortsrand bis heute keine Wohnbebauung duldet. Schon der vorherige Besitzer, Gartenbauer Grund, hatte vergeblich versucht, hier eine Art Gartencenter anzusiedeln. Davor hatte die später in Konkurs gegangene Baufirma Schallenberg mit Plänen für eine Grachtensiedlung à la "Klein-Holland" Schiffbruch erlitten. *737) Der nächste Fall: ... öffentlicher Dienst ... , ... überversorgte Beamte auch wieder dabei ... , ... Selbstbereicherung auf allen Ebenen ... Tatort: Autobahnpolizei Mönchengladbach , Hambühren , Essen Rheinische Post online am 17.01.2009: Wegen Bestechung eines Gladbacher Autobahnpolizisten hatten zwei Ex-Geschäftsführer eines Inkasso-Büros vor dem Gericht Termine. Die Männer sollen Zuträger des Bundesnachrichtendienstes (BND) gewesen sein. Der Bestochene, ein Beamter der Mönchengladbacher Autobahnpolizei (46), wurde bereits zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Die beiden Mitangeklagten, ein Landwirt aus Hambühren (47) und ein Kaufmann aus Essen (46), sollen zur Tatzeit (2004) die beiden als Geschäftsführer eines Inkasso-Unternehmens in Salzburg tätig gewesen sein. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: den Polizeibeamten in 47 Fällen gewerbsmäßig bestochen zu haben. Der Beamte überprüfte im polizeilichen Informationssystem Daten von säumigen Schuldnern. Die ebenfalls angeklagten Auftraggeber bezahlten den Mönchengladbacher für die illegalen Recherchen. Der wurde bestraft und suspendiert. Wegen des möglichen geheimdienstlichen Hintergrundes war der Prozessbeginn von massiven Sicherheitsmaßnahmen begleitet. Die früheren Detektei-Besitzer sollen für den BND tätig gewesen sein. Die beiden Angeklagten, deren Inkasso-Unternehmen inzwischen in Konkurs gegangen ist, widersprachen nicht. Bereits im Vorfeld forderten die Anwälte der Männer eine Verfahrenseinstellung: "Aus außerstrafrechtlichen Gründen seien die Mandanten gehindert, sich umfassend zu verteidigen". Die Staatsanwaltschaft lehnte ab. Der BND entband die Angeklagten von der Verschwiegenheitspflicht. Trotzdem schwiegen die Angeklagten. Dagegen verlas der Staatsanwalt eine Stunde lang die umfangreiche Anklageschrift. Der bereits verurteilte Polizist, der aus gesundheitlichen Gründen seit September 2003 nur noch zu 50 Prozent im Dienst war, hatte in einer Zeitungsanzeige eine Nebentätigkeit gesucht. Die Inkasso-Betreiber meldeten sich. Der 46-Jährige sollte Daten von Schuldnern ermitteln und dabei Informationen aus polizeilichen Systemen besorgen. Der 46-Jährige gab an seine Auftraggeber Informationen weiter wie "Der Mann ist als Drogenkonsument bekannt, die Ehefrau fährt einen blauen VW", "der Mann ist gewalttätig" oder "mit seiner Kriminalakte kann man eine ganze Wohnung tapezieren". Für jede Recherche erhielt er 30 Euro. *738) Der nächste Fall: ... Zocken mit Abfall ... , ... wie aus Scheisse Geld wird ... Tatort: KÖLN-LINDENTHAL / KÖLN-PORZ Kölner Stadtanzeiger online am 20.01.2009: Ein 33-jähriger ehemaliger Chef der Kölner Abfallverwertungsbetriebe soll mächtig Dreck am Stecken haben, Vorwurf der Staatsanwaltschaft: illegale Entsorgung, Bestechung und Untreue Außer dem Chef als Ferrari-Fahrer hatten mehrere ehemalige Betriebsleiter auf der Anklagebank Platz zu nehmen. Tausende Fälle der illegaler Müllentsorgung, Bestechung, Diebstahl und Untreue sollen sie begangen haben. Als Chef der AVB Abfallverwertungsbetriebe soll der ehemalige Chef die Anweisung gegeben haben, tausende Tonnen Sondermüll als "Mischboden" zu deklarieren und in Tagebaugebieten und Baugruben abzuladen, unter anderem auf einem Grundstück in Porz. Zudem soll er insgesamt 274.000 Euro aus der Firmenkasse abgezweigt haben, um den Bau seines Hauses zu bezahlen und um sich einen schicken Ferrari zu kaufen. Das Reden überließ der Ex-Chef zu Prozessbeginn seinen Anwälten. Der Ferrari wurde beschlagtnahmt. Seit Mai 2008 hatte der Ex-Chef Zeit in der Untersuchungshaft über die Vorgänge nachzudenken, ein Großteil des veruntreuten Geldes soll er angeblich rechtzeitig in die Türkei geschafft haben. Die zwei ebenfalls angeklagten und ehemalige Betriebsleiter legeten dagegen ausführlich dar, wie stinkender Restmüll auf Lastwagen verladen wurde, auf denen sich eigentlich nur "Erdaushub" hätte befinden dürfen. "Anfangs wurden zwei Baggerschaufeln Restmüll beigemischt, später bestanden bis zu 90 Prozent der Ladung aus diesem Müll", sagte einer der Mitangeklagten. Sein Nachfolger als Betriebsleiter hielt es nur wenige Wochen in dem Betrieb aus, bevor er die Firma wieder verließ. Auch er hatte sich vor Gericht verantworten. "In dem Betrieb entsprach fast nichts den sicherheitstechnischen Anforderungen. Es fehlten Treppengeländer und Feuerlöscher", schilderte er die Zustände. Die Lastwagen mit dem illegalen Müllgemisch, das nach "faulen Eiern" gerochen habe, seien auf Anweisung des Chefs nicht gewogen und auch nicht im Computer erfasst worden. Aufgefallen waren die Machenschaften in der Firma erstmals im Jahr 2007. Nach einer Durchsuchung reichten die Beweise für ein Gewerbeverbot gegen den Firmenchef. Daraufhin soll dieser sich einen neuen Geschäftsführer gesucht haben, der das Müllunternehmen weiterführen sollte. Der Ex-Chef soll jedoch weiter das Sagen gehabt haben. "Die Anweisungen des neuen Geschäftsführers hatten nur Geltung, wenn sie vom Ex-Chef bestätigt wurden", behauptete der Staatsanwalt. Durch die Mischung des Mülls habe die Firma mehr als 200.000 Euro Entsorgungsgebühren gespart. Karneval 2008 habe sich der Firmenchef mitten in der Nacht selbst ans Steuer eines Lastwagens gesetzt, um die falsch deklarierte Ladung bei einer Firma in Mettmann abzuliefern. Dabei unterlief dem Ex-Chef ein folgenschweres Missgeschick, denn sein Lastwagen kippte bei einem ungeschickten Fahrmanöver auf dem Firmengelände um. Die Staatsanwaltschaft meinte, dass der Firmenchef über einen längeren Zeitraum kontinuierlich Geld aus der Geschäftskasse abgezweigt hat. Kunden, die für ihre Mülllieferungen keine Quittung verlangten, waren dem Ex-Chef offenbar am liebsten. Er habe seine Mitarbeiter veranlasst, das Geld in Briefumschläge zu packen und in einen eigens hierfür angeschafften Briefkasten zu werfen. Abends habe sich der Chef dann munter bedient und so knapp 300.000 Euro abgezweigt. Im Jahr 2007 war die Firma zum wiederholten Mal ins Visier der Ermittler geraten. Auf einem Bahngelände in Porz sollen auf seine Veranlassung 150 Tonnen verunreinigtes Material ins Kellergeschoss eines abgebrochenen Hauses gefüllt worden sein. Laut Staatsanwaltschaft entstand eine Beeinträchtigung der Umwelt, "die nur mit außergewöhnlichem Aufwand beseitigt werden konnte." In dem Prozess sollen zahlreiche Zeugen vernommen werden. *739) Der nächste Fall: ... wieso Arbeiten ? ... , ... einfach in die Kasse greifen ... Tatort: GROSS-GERAU / Baugenossenschaft "Ried" Main-Spitze online am 17.01.2009: Zum zweiten Mal in sechs Jahren soll ein Vorstand wegen eines Griffs in die Kasse der Baugenossenschaft "Ried" entlassen werden. Im Visier: Der Vorstandsvorsitzenden RW (Name der redaktion bekannt, Anwalt forderte Löschung) hatte 2003 Heinz-Jürgen Schleidt abgelöst, der wegen Untreue vom Amt enthoben und fristlos gekündigt worden war. Schleidt wollte sich Arbeiten in seiner privaten Wohnung von der "Ried" bezahlen lassen. Jetzt scheint es, als ob sich die Dinge wiederholten. (Name der redaktion bekannt, Anwalt forderte Löschung) wurde mit den gleichen Vorwürfen vor die Tür gesetzt. Diesmal ging es um private Anwaltskosten, die über die Baugenossenschaft abgerechnet werden sollten. Einer fristlosen Kündigung hatte eine außerordentliche Vertreterversammlung im November allerdings nicht zugestimmt. Inzwischen wurde der Vertrag mit (Name der Redaktion bekannt, Anwalt forderte Löschung) fristgerecht zum September 2009 gekündigt. Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Kai Kienzl (Nauheim) und Aufsichtsratsmitglied Harald Mayer (Groß-Gerau) bestätigten die Vorwürfe, die zur Beurlaubung von (Name der redaktion bekannt, Anwalt forderte Löschung) geführt haben. Der Aufsichtsrat habe inzwischen bei der Staatsanwaltschaft in Darmstadt Strafanzeige wegen Untreue gestellt, so Kienzl. Es geht dabei um ca. 800.000 Euro Anwaltshonorare, die im Jahr 2007 und 2008 angefallen seien. Sowie weitere 50.000 Euro für die Beratung (Name der Redaktion bekannt, Anwalt forderte Löschung) bei der Vertreterversammlung. Der Anwalt habe auch vergeblich versucht, gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern ein Hausverbot in den Geschäftsräumen der "Ried" durchzusetzen, berichtet Kienzl weiter. In den Jahren davor seien maximal Anwaltskosten von 80.000 Euro im Jahr angefallen, sagen Kienzl und Mayer. (Name der redaktion bekannt, Anwalt forderte Löschung) habe sich in den vergangenen acht Monaten selten in der Geschäftsstelle in Groß-Gerau sehen lassen, so Kienzl. Auch über Veränderungen beim Bauprojekt am Rebstock in Frankfurt sei der Aufsichtsrat nicht informiert worden. Seiner Arbeit sei er der Vorstandschef in den vergangenen Monaten nicht mehr nachgekommen, die bisher ausgewiesenen Gewinne seien nur durch Veräußerungen von Liegenschaften entstanden, sagt Kienzl. Diese private Anwaltsrechnung von (Name der redaktion bekannt, Anwalt forderte Löschung) sahen weder der kaufmännische Leiter der "Ried" noch der Aufsichtsrat als gerechtfertigt an. Im Vorstand sei deshalb mehrheitlich beschlossen worden, diese Rechnung nicht zu begleichen. Trotzdem habe (Name der redaktion bekannt, Anwalt forderte Löschung) Mitarbeiter der "Ried" angewiesen, einen Überweisungsauftrag auszufüllen, diesen unterschrieben und zur Bank bringen lassen. Nur durch Zufall habe die Überweisung und damit ein weiterer Griff in die Kasse verhindert werden können. Nur durch Überredungskünste der Genossenschaftsvertreter, denen (Name der redaktion bekannt, Anwalt forderte Löschung) sogar Aufsichtsratsposten versprochen habe, konnte die Bestätigung der fristlosen Kündigung im November verhindert werden. Die Satzung hierzu: eine Zustimmung von 75 Prozent der anwesenden Vertreter wird benötigt. Die Zustimmung zur fristlosen hoffte der Aufsichtsrat zu bekommen. *740) Der nächste Fall: ... bald in Rente ... , ... nicht Arbeiten ... , ... einfach die Verwanten abzocken ... , ... je wehrloser, desto besser ... , ... noch besser: Tote erlauben das Abzocken ... Tatort: Limburg/Wetzlar Mittelhessen online am 17.01.2009: Die Konten der Patentante wurden um ca. 288.000 Euro erleichtert, und für eigene Zwecke verwendet. Die 1921 geborene pflegebedürftige Frau war Anfang Mai 2005 verstorben. Eine 59-jährige Frau aus Wetzlar hatte sich wegen Untreue vor dem Limburger Landgericht verantworten. Die angeklagte Rentnerin gestand, in den Jahren 2002 bis 2004 insgesamt 44 Mal bei einer Sparkasse jeweils zwischen 500 und 30 000 Euro abgehoben zu haben. Dafür habe ihr die Patentante ausdrücklich die Erlaubnis erteilt. *741) Der nächste Fall: ... nicht Arbeiten ... , ... schnell Abzocken ... , ... ist auch besser für die Rente ... Tatort: Konzern Medion Süddeutsche Zeitung online am 19.01.2009: Gegen einen ehemaligen Bereichsleiter des Essener Elektronikgroßhändlers Medion nahm die Frankfurter Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Der Vorwurf: Vorteilsnahme und Untreue Der Beschuldigte habe gestanden und sei daher gegen Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Dort hatte er bereits im September 2008 eine Woche eingesessen, wegen Verdunklungsgefahr. Der Mann soll zwischen 2002 und 2008 als Ein- und Verkäufer für Medion einen Schaden von 2.000.000 Euro angerichtet haben, so die Staatsanwaltschaft. Medion bestätigte ebenfalls die Ermittlungen. Das Unternehmen habe sich von dem Mitarbeiter getrennt und prüfe zudem zivilrechtliche Schritte. *742) Der Fall Märklin fiel schon bei den [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes/frass-der-heuschrecken-wann-ist-die-deutschland-pleite-t508.html:7mmnpx4p]Heuschrecken[/url:7mmnpx4p] unter *2) *12) *30) auf. Märklin wurde seiner Zeit im Mai 2006 von dem britischen Finanzinvestor Kingsbridge Capital Advisors übernommen. Damals wurden erst mal 300 Arbeitsplätze gestrichen. Süddeutsche Zeitung online am 20.01.2009: Der Göppinger Modelleisenbahnbauer Märklin kommt nicht zur Ruhe. Im Februar tritt wieder ein neues Führungsteam an - das dritte in nur drei Jahren. Neuer Finanzchef wird nach Angaben des Unternehmens dann Rainer Nothwang, Ralf Coenen übernimmt die Verantwortung für die Technik. "Rainer Nothwang ist ein erfahrener Bankfachmann", lobt ein Märklin-Sprecher den Mann, der demnächst die finanziellen Geschicke des defizitären Unternehmens leiten soll. Der 54-Jährige löst Thomas Bauer ab, der das Unternehmen nach nur eineinhalb Jahren aus persönlichen Gründen verlässt. Die Bankerfahrung zumindest ist Nothwang nicht abzusprechen. Er startete seine Karriere bei der jetzigen Landesbank Baden-Württemberg. Danach war er nach Angaben von Märklin mehr als zehn Jahre in führenden Positionen bei der Bayerischen Vereinsbank und der DVB Bank tätig. Sein letztes Engagement endete allerdings in der Pleite. Nothwang war Finanzchef und Geschäftsführer des Tankstellenbetreibers Lomo Lorenz Mohr, der im Oktober letzten Jahres Insolvenz angemeldet hat. Laut Insolvenzanwalt Georg Bräuer legte Nothwang seine Ämter bei Lomo Anfang November aus eigenem Antrieb nieder. Grund für die Insolvenz war dem Vernehmen nach Überschuldung. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Lomo-Geschäftsführung wegen möglicher Insolvenzverschleppung. "Noch gilt aber die Unschuldsvermutung", sagte Staatsanwalt Harry Wilke der Süddeutschen Zeitung. Erfahrung mit Pleiten hat auch Ralf Coenen, der künftig die Produktion von Märklin leiten soll. Der 47-Jährige frühere McKinsey-Berater war im vergangenen Jahr wenige Monate im Vorstand des Computerhersteller Maxdata, der im Juni 2008 Insolvenz anmelden musste. Bei Märklin löst Coenen Dietmar Mundil ab, der im Sommer in den Ruhestand gehen und bis dahin in der Geschäftsführung bleiben wird. Ruhe könnte das Unternehmen gut gebrauchen. Im vergangenen Herbst war überraschend Axel Dietz als Vorsitzender der Geschäftsführung zurückgetreten. Seitdem gibt es nur noch zwei Geschäftsführer. Immerhin hat der Modellbahnbauer im vergangenen Jahr den Umsatz leicht auf 128 Millionen Euro gesteigert und den Verlust verringert. Zahlen werden nicht genannt. "Unser Sanierungskurs zeigt Wirkung", sagt Märklin-Beiratschef Michel Perraudin. Dennoch müsse das Unternehmen "weiterhin Kostendisziplin walten lassen". Die Personalkosten sollen von derzeit 50 Millionen Euro um fünf Millionen Euro gedrückt werden. Erst im vergangenen Jahr musste der Finanzinvestor Kingsbridge, der 2006 bei Märklin eingestiegen war und es damals vor der Insolvenz rettete, Finanzmittel zuschießen. *743) Über den nächsten Fall wurde berichtet. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html#p2401:7mmnpx4p]Infos hier unter *588)[/url:7mmnpx4p] Esslinger Zeitung online am 20.01.2009: Mannheim: Der geschasste Mannheimer Kunsthallenchef Rolf Lauter soll aus Sicht der Mannheimer Stadtverwaltung weiterhin Ärger gmacht haben: Er fehle seit Tagen unentschuldigt an seinem neuen Arbeitsplatz im Kulturamt. Die Stadt prüfte, ob sie ein weiteres Disziplinarverfahren einleitet. Lauters soll nach Chile gereist sein und der habe die Teilnahme an einer Ausstellungseröffnung wahrgenommen. "Wir prüfen nun, wie sein Aufenthalt dort disziplinarrechtlich zu werten ist", sagte Siegfried Raatz, persönlicher Referent von Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD). Der Kunsthallenchef war nach fünfjähriger Tätigkeit im September 2007 vom Mannheimer Gemeinderat abgesetzt worden. Seitdem war Lauter krankgeschrieben. Vor einigen Tagen erhielt die Stadt jedoch die Bescheinigung von einem Berliner Amtsarzt, dass er dienstfähig ist. Die Kommune forderte Lauter auf, unverzüglich zum Dienst zu erscheinen - erfolglos. Nach Angaben von Raatz wurden ihm darum die bislang weitergezahlten Bezüge gestrichen. Die Stadt hatte bereits ein Verfahren gegen Lauter wegen des Verdachts der Untreue eingeleitet im September 2008 Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Mannheim prüfte Vorgänge. Unter Lauters Führung hatte die gemeinnützige Kunsthallen Ausstellungs GmbH im Jahr 2006 deutliche Verluste gemacht. Gegenstand der Ermittlungen: Das Defizit vom mehr als 400.000 Euro und luxuriöse Dienstreisen und Veranstaltungen. *744) Der nächste Fall: ... alte und wehrlose Rentner im Alten- und Pflegeheim abzocken ... , ... dann selber in Rente gehen ... , ... wieso auch arbeiten ? ... Tatort: Nürnberger Zeitung online am 21.01.2009: Die Betreiber zweier privater Alten- und Pflegeheime im Nürnberger Land hatten vor dem Schöffengericht Termine. Vorwurf: vorsätzlicher Bankrott, sowie gemeinschaftlicher Die beiden Altenheime mit insgesamt rund 60 Betten und 32 Angestellten wurden in Form einer GmbH und Co. KG betrieben. Inhaber der Gesellschaft waren eine heute 70-jährige Kauffrau und ihr Sohn (35), ebenfalls ein Kaufmann. "Wir haben unser ganzes Vermögen ins Geschäft gesteckt und sind heute besitzlos", sagte die weitgehend geständige Angeklagte. Sie räumte ein, irgendwann jeglichen Überblick verloren zu haben. Neben den Bewährungsstrafen von 21 und 18 Monaten müssen Mutter und Sohn je 2.000 Euro Geldauflage zahlen. Die Heime seien längst verkauft, hieß es bei Gericht. Erwirtschaftete das Unternehmen zwischen 2002 und 2004 noch Überschüsse, so drohte der GmbH und Co. KG seit Anfang 2005 Zahlungsunfähigkeit. Das hatte mehrere Gründe: Wegen einer benachbarten Großbaustelle gab es wohl immer weniger Neuzugänge in einem der Heime. Außerdem geriet der Sohn in private Schwierigkeiten. Der vierfache Familienvater trennte sich von seiner Frau und hatte Alkoholprobleme. Ein Ermittler schilderte im Zeugenstand, wie schwierig es war, die finanziellen Verhältnisse zu durchdringen, da es praktisch keine Kassenbücher, Bilanzen oder Jahresabschlüsse gab. Eine Buchführung fehlte praktisch gänzlich in dem Familienbetrieb. Die Fahnder stellten unter anderem fest, dass es für zahllose Barabhebungen von den Geschäftskonten keine Verwendungszwecke gab. Der Verdacht lag nahe, dass so rund 226.000 Euro der Firmengelder für private Zwecke verwendet wurden. Für Staatsanwalt Claas Werner waren die Entnahmen von 118.000 Euro im Jahr 2005 und 108.000 Euro im Jahr 2006 von den Firmenkonten in dieser Krisenzeit ganz klar Untreuehandlungen zu Lasten der Gesellschaft. Mutter und Sohn hätten "die Warnzeichen nicht erkannt und das Schiff führerlos dahintreiben lassen", so der Ankläger. Die Verteidiger betonten, dass ihre Mandanten die Gesellschaft stets am Leben halten und nicht ausbluten lassen wollten. Ihr Lebenswerk sei zerstört. *745) Über den nächsten Fall wurde bereits berichtet. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html#p2356:7mmnpx4p]Infos hier unter *479).[/url:7mmnpx4p] Juve.de online am 21.09.2009: Gerhard Schmid, Gründer und früherer Chef des Telekommunikationsanbieters Mobilcom, wurde wegen mehrfachen vorsätzlichen Bankrotts zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, fünf Monate gelten als verbüßt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Schmid im Jahr 2002 in drei Schritten insgesamt 1.200.000 Euro ins Ausland geschafft hat, um das Geld seinen Gläubigern zu entziehen. *746) Der nächste Fall: ... überversorgter Finanzbeamte wollte noch mehr ... Tatort: Pokergame.de online am 21.01.2009: In Hannover stand ein Finanzamt-Mitarbeiter und sein Komplizen vor Gericht, weil sie angeblich Spielautomaten u.a in Casinos manipuliert haben sollen. Vom Oktober 2003 bis zum April 2005 soll die Automaten Manipulation stattgefunden haben. Schaden: ca. 160.000 Euro Vorwurf: Bestechung, Untreue und Steuerhinterziehung, im besonders schweren Fall Angeklagt wurden 10 Mitarbeiter des Casinos und ein ehemaliger Mitarbeiter (56) des Finanzamtes, ein umfassendes Geständnis wurde vom staatlichen Aufseher schon abgelegt. Die Vorgehensweise der Manipulierer war einfach, sie hatten den Automaten so eingestellt dass er auch 500 Euro Scheine annimmt. Diese 500 Euro wurden von den Casino Mitarbeitern aus der Casinokasse gestohlen. Der Mitarbeiter des Finanzamtes öffnete mit seinem Schlüssel die Spielautomaten gemeinsam mit dem Techniker und dadurch konnten Sie fingierte Abzahlungsbelege abstreichen. Der Richter Betonte, dass das System starke Schwächen aufwiese. Vier andere Beteiligte konnten von Glück reden, denn das Verfahren wurde bei ihnen eingestellt. Nach langer Beratung der Kammer hielt eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren angemessen, für den staatlichen Aufseher. Er habe sich, im besonders schweren Fall, schuldig gemacht, in 41 Fällen der Steuerhinterziehung sowie in 140 Fällen der Bestechlichkeit und Beihilfe zur Untertreue. Den 56-jährigen wurde die Tasche um 160.600 Euro erschwert. Das Land Niedersachsen beklagte sich über einen Steuerschaden von 119.00 Euro. Schmidt sagte, "Wir haben eine sehr beachtliche Länge der Tatbegehung". *747) Der nächste Fall: ... auch vertraute Personen werden zur Selbstbereicherung abgezockt ... , ... kleine Korruption hilft da auch ... Tatort: GIFHORN / Sassenburg Newsclick online am 22.01.2009: Durch eine Betrugsserie in Tateinheit mit mehrfacher Urkundenfälschung brachte ein 44-Jähriger einen hilflosen und vertrauensseligen Bekannten um insgesamt rund 7.800 Euro. "Das ist die größte Schweinerei, die ich je gemacht habe", räumte der Angeklagte geknickt ein und legte ein umfassendes Geständnis ab. Kurzer Prozess: eine einjährige Freiheitsstrafe wurde verhängt Zur Tatzeit hatte der mehrfach vorbestrafte Mann beim Geschädigten gewohnt und sich angeboten, während dessen mehrwöchigen Krankenhaus-Aufenthalts die Bankgeschäfte zu regeln. Der spätere Geschädigte unterschrieb darum gleich mehrere teils blanko ausgefertigte Überweisungsträger, um die benötigten Gelder auf das Konto des Sassenburgers zu transferieren. Dieser veränderte die Summen erheblich zu seinen Gunsten, fälschte dabei auch die Unterschrift des Kontoinhabers und versuchte in den folgenden Wochen insgesamt neunmal, auf Kosten seines Freundes an Geld zu kommen. In den beiden letzten Fällen verweigerte die Bank allerdings eine Auszahlung. Der Schaden war allerdings auch so schon beträchtlich: Durch die betrügerischen Transaktionen war zu dem Zeitpunkt bereits ein Schaden von rund 7.800 Euro entstanden. Das ergaunerte Geld nutzte der 44-Jährige für eigene Zwecke. *748) Der nächste Fall: Tatort: Hildesheim und Bad Gandersheim Presseportal online am 22.01.2009: Die gemeinsame Presseinformation der Staatsanwaltschaft Hannover und der Polizeidirektion Hannover gaben zum Untreueverfahren bekannt, dass ein 49-jähriger Hauptverdächtiger festgenommen wurde. Bei einer in der Region Hannover sowie Hildesheim und Bad Gandersheim durchgeführten Durchsuchungsaktion wurde ein 49 Jahre alter Hauptverdächtiger eines bei der Staatsanwaltschaft Hannover wegen des Verdachts der Untreue geführten Ermittlungsverfahrens festgenommen. Die Beamten konnten neben umfangreichem und noch auszuwertenden Beweismaterial Wertgegenstände wie beispielhaft einen Mercedes 500 SL sowie rund 20.000 Euro Bargeld sichern. Den 49-Jährigen nahmen sie in einer Wohnung an der Langen Laube fest. Nach Verkündung des Haftbefehls wurde er in Untersuchungshaft überführt. Der Beschuldigte hatte bereits im Vorfeld ein Haftbefehl zu verbuchen. Hintergrund der Ermittlungen: Anfang Januar 2009 erstattete ein Versicherungsunternehmen Anzeige gegen den 49-jährigen Mitarbeiter aus Hannover. Im Rahmen der Ermittlungen kristallisierte sich heraus, dass der Tatverdächtige seit Sommer 2006 zuteilungsfähige Kapitalverträge nicht an die Versicherungsnehmer, sondern an andere -ihm bekannte Personen- überwiesen hatte. Die Recherchen der Ermittler ergaben, dass die Geldtransfers über die Girokonten von elf Empfängern (zwischen 19 und 38 Jahre alt) vorgenommen worden waren. Während gegen zehn dieser Tatverdächtigen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Geldwäsche eingeleitet wurde, steht eine 30-jährige Hannoveranerin als mutmaßliche Mittäterin des Versicherungsangestellten im Fokus der Ermittlungen. Bei insgesamt 43 durch den 49-Jährigen initiierten Transaktionen soll dem Versicherungsunternehmen ein Schaden von rund 1.200.000 Euro entstanden sein. *749) Der nächste Fall: ... pleite ? ... , ... wo waren die Löhne geblieben ? ... Tatort: PSW Massivumformung GmbH , Brand-Erbisdorf. Freie Presse online am 23.01.2009: Die PSW Massivumformung GmbH Brand-Erbisdorf steht vor einer düsteren Zukunft. In einer Versammlung wurde durch die Unternehmensleitung deutlich, dass anstatt des angekündigten Investor zu präsentieren sich der Geschäftsführer Matthias Listner in Widersprüche verstrickte. Nach monatelanger Suche sei ihm nicht gelungen, einen Investor für das Schmiedetechnik-Unternehmen zu finden. Für einen getrennten Neuanfang in der Schmiede und dem Werkzeugbau stünden Finanziers bereit. Namen nannte er jedoch nicht. Er selbst stehe nicht mehr zur Verfügung. Für die 260 Beschäftigten war das die einzige erlösende Aussage. Die Bereitschaft Listners, zum Insolvenzgericht zu gehen, vermissten sie. Nur dann aber würde nach dem Insolvenzantrag der Belegschaft die Einleitung eines Verfahrens beschleunigt. Da nur drei Monate rückwirkend Insolvenzgeld gezahlt wurde, zählte jeder Tag. Seit Oktober 2008 floss nur ein geringer Lohnanteil. Der Betriebsrat schickte bereits einen Hilferuf an den sächsischen Wirtschaftsminister Thomas Jurk (SPD). *750) Der nächste Fall: ... erst schön arbeiten ... , ... dann Insolvenzing machen ... , ... dann Löhne von der Arbeitnehmerschaft zurückfordern ... , ... schöne Selbstbereicherung per Gesetz für Gläubiger ? ... Tatort: Firma Maintaldruck aus Mainleus Bayrischer Rundfunk online am 23.01.2009: Rund 40 Beschäftigte des insolventen Druckereiunternehmens Maintaldruck aus Mainleus sollten drei Monatsgehälter zurückbezahlen - das Insolvenzrecht mache es möglich. Die Mitarbeiter weigerten sich. Der Insolvenzverwalter droht nun mit Klagen. Die Staatsanwaltschaft Hof hatte Ermittlungen gegen das Unternehmen "Maintaldruck", seinen ehemaligen Geschäftsführer und ein Nachfolgeunternehmen aufgenommen. Es bestehe der Verdacht auf Insolvenzverschleppung, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Schmitt. Außerdem könnten Vermögensgegenstände zum Nachfolgeunternehmen, der Firma "Gallus" in Bindlach (Landkreis Bayreuth) verschoben worden sein. Insolvenzverwalter Robert Wartenberg, welcher die die Firma Maintaldruck abzuwickeln hatte, berief sich mit seiner Forderung nach den Gehaltsrückzahlungen auf die sogenannte "Insolvenzanfechtung". Nach Paragraf 130 der Insolvenzordnung sollen Zahlungen eines Unternehmens dann anfechtbar sein, wenn der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kannte. Im Klartext: Die Mitarbeiter hätten ihre Gehälter zurückzahlen, wenn sie wussten, dass ihr Unternehmer im Begriff war, insolvent zu gehen. Genau das glaubt Insolvenzverwalter Wartenberg. "Es fand im Januar 2009 eine Betriebsversammlung statt, in der die Mitarbeiter aufgefordert wurden, auf ein Monatsgehalt zu verzichten" "Danach wurden Gehälter mehrfach sehr verspätet gezahlt." Sie hätten also von der prekären Situation des Unternehmens gewusst. Durch diese Regelung sollen Gläubiger eine bessere Quote aus der Insolvenzmasse bekommen. Die Mehrheit der früheren Angestellten des Unternehmens weigerten sich, dieser Forderung nachzukommen. Einige sollen dennoch gezahlt haben, andere sollen sich außergerichtlich mit dem Insolvenzverwalter auf eine geringere Rückzahlung geeignet haben. Die meisten Angestellten verstehen nicht, warum sie Gehälter zurückzahlen sollen. "Auf der einen Seite sollst Du weiter arbeiten, auf der anderen Seite kann es sein, dass Du Löhne zurückzahlen musst", klagt eine Betroffene. Sie hat eine Zahlungsaufforderung über 3.600 Euro erhalten. Kündigen und sich arbeitslos melden hätte sie aber auch nicht können. Die Arbeitsagentur sehe eine drohende Insolvenz nicht als Kündigungsgrund an, erklärt sie gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. "Dem Insolvenzverwalter kann man keinen Vorwurf machen", erklärt Rechtsanwalt Mirko Sena. "Er macht nur seinen Job." Die Frage müsse hingegen lauten: "Was mache ich, wenn mein Unternehmen strauchelt? Wenn es Insolvenz anmeldet ist es zu spät." Diese Frage konnte aber nicht einmal der ausgebildete Jurist beantworten. Die Arbeitnehmer hätten erst recht nichts Richtiges mehr machen können, so Skena. Auch der frühere Geschäftsführer ist mit der Zahlungsaufforderung unglücklich: "Ich finde es nicht rechtens, dass die Mitarbeiter, die bis zum Schluss gekämpft haben, dafür auch noch bestraft werden", erklärte Matthias Horn. *751) Der nächste Fall: Tatort: Northeim bei Göttingen DIE WELT online am 23.01.2009: Jahrelang hatte der Fahrschulinhaber aus Northeim Profi-Kickern vor allem aus Südamerika dabei geholfen, ihren Heimat-Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen. Die Staatsanwaltschaft war mit der art und weise nicht einverstanden. Der 56-Jährige Reinhard H. hatte somit vor das Göttinger Landgericht Termine. Die Ermittlungsbehörden waren durch eine anonyme Anzeige auf die Machenschaften aufmerksam gemacht worden. Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten sich vor Prozessbeginn auf einen Deal geeinigt, um eine langwierige Verhandlung zu vermeiden. Danach sollten die Angeklagten Bewährungsstrafen erhalten, wenn sie im Gegenzug glaubwürdige Geständnisse ablegten. "Wir wären sonst für 2009 lahmgelegt gewesen", sagte der Vorsitzende Richter August-Wilhelm Marahrens. Auch ohne Gefängnisstrafe sei das Urteil gerecht, sagte der Vorsitzende Richter. Die Angeklagten müssen jeweils 10.000 Euro zahlen. Zudem haben beide ihre berufliche Existenz verloren. Nach der Urteilsverkündung hockte der Fahrlehrer nur noch als weinendes Häuflein auf der Anklagebank. Weil er einen früheren Regionalleiter des TÜV in den Jahren 2003 bis 2006 mit Schmiergeld dazu bewegt hatte, theoretische und praktische Prüfungen zu bescheinigen, die nicht korrekt abgelegt wurden, erhielt der Fahrlehrer zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Bestechung. Der 42-jährige Ex-Mitarbeiter des TÜV, Stefan K., bekam 18 Monate, weil er sich bestechen ließ. Mit 500 Euro pro Fall schmierte der Fahrlehrer den mit ihm befreundeten TÜV-Regionalleiter für falsche Prüfbescheinigungen. Die vorgeschriebene praktische Fahrprüfung gab es nicht, was beide Angeklagten bestätigten. Der Fahrlehrer gab außerdem zu, unter anderem im Fall Diego Unterlagen für das Umschreiben der Führerscheine gefälscht zu haben. Der TÜV-Ingenieur wurde arbeitslos, der Fahrlehrer erkrankte psychisch krank und soll berufsunfähig geworden sein. *752) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... Tatort: Rathaus Feldkirchen Süddeutsche Zeitung online am 23.01.2009: Rathaus Feldkirchen: Ein ehemaliger Angestellter soll durch Scheinangebote Firmen Aufträge zugeschanzt haben. W. war seit 2003 als Angestellter im Rathaus beschäftigt und für den kommunalen Hoch- und Tiefbau sowie den Straßenbau zuständig. Im Beisein von Geschäftsleiter Jürgen Schäpe, Bauamtsleiter Christian Stöhr und Kämmerin Christine Reichel konfrontierte der Bürgermeister Paul W. am 18.12.2008 mit den Vorwürfen. Der 50-Jährige gab zwar zu, in 17 Fällen Scheinangebote eingeholt zu haben, bestritt allerdings, materielle oder finanzielle Zuwendungen oder Dienstleistungen dafür erhalten zu haben. Er hat in der Woche vor Weihnachten 2008 auf Druck von Bürgermeister Werner van der Weck gekündigt und zum Jahresende seinen Arbeitsplatz verlassen. Noch am selben Tag informierte er Staatsanwaltschaft und Gemeinderatsfraktionen. Am 22.12.2008 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft in Wimmers Arbeitszimmer Handy, Aktenordner und die Daten auf dem PC. Er musste in Untersuchungshaft. Erster Tag: 12.01.2009 Paul W. im Bauamt war für bauliche Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, und soll über Jahre hinweg durch Scheinangebote Aufträge gegen Schmiergeld Firmen zugeschanzt zu haben. Wimmer sowie drei weiteren Beschuldigten von betroffenen Firmen werden von der Justiz Bestechlichkeit und wettbewerbswidrige Absprachen vorgeworfen. Paul W. habe Scheinangebote angefertigt oder anfertigen lassen, um bestimmten Firmen den Auftrag zukommen zu lassen, so die Staatsanwaltschaft München I. Bei Anschaffungen über 2500 Euro hätten in Feldkirchen grundsätzlich mehrere Angebote eingeholt werden müssen. Van der Weck war bereits im September 2008 erstmals stutzig geworden, als er Auftragsvergaben unterschrieb und bei dieser Gelegenheit auch die Alternativangebote studierte. "Die haben ausgesehen, als ob mein 13-jähriger Sohn sie am Computer erstellt hätte", sagt van der Weck. Misstrauisch geworden, rief er bei darauf angegeben Handynummern an. Die Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung "verwickelten sich in Widersprüche und Ungereimtheiten", so van der Weck. W. wurde angesprochen. Der Bitte des Beschuldigten W., die Polizei aus dem Spiel zu lassen, konnte van der Weck jedoch nicht nachkommen. "Schließlich wurde hier Steuergeld veruntreut." *753) Der nächste Fall: ... wieder ein Bürgermeister ... , ... wieder keine Kontrollen ... Tatort: Gemeinde Alsfeld , Gießen , Gewerbehof GmbH Giessener Allgemeine online am 23.01.2009: Der frühere Alsfelder Bürgermeister Herbert Diestelmann (58) hatte vor der 2. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Gießener Landgerichtes Termine. Vorwurf: Untreue in zwölf Fällen, in zwei Fällen persönlich einen Vorteil Diestelmann hatte zwischen 2003 und 2006 Kredite an die Gewerbehof GmbH vergeben, deren Mitgeschäftsführer er war. Ferner hatte er zwei Zinnkannen aus einer für die Stadt bestimmten Erbschaft an sich genommen sowie einen für die Stadt bestimmten Scheck auf ein überzogenes Privatkonto eingezahlt. Am ersten Verhandlungstag gab Diestelmann umfangreiche Erklärungen ab - und er gab die Vorwürfe zu. Er gestand ein, Fehler gemacht zu haben, dafür wolle er die volle Verantwortung übernehmen. Er habe aber nicht zielgerichtet Magistrat und Stadtverordnetenversammlung getäuscht, sei von der Zulässigkeit der Kreditvergabe ausgegangen. Der 58-Jährige schilderte zunächst sein freundschaftliches Verhältnis zur verstorbenen Alsfelderin Elisabeth Schulz, die wertvolles ländliches Kulturgut gesammelt hatte. Weil sie nicht wollte, dass ihre Kinder nach ihrem Tod alles weggeben, habe sie die Sammlung der Stadt vermachen wollen, so Diestelmann. Um das Problem des Pflichtteils zu umgehen, sei man auf einen Tausch gekommen. Die Stadt gab an Schulz zwei mit 300.000 DM relativ hoch bewertete Grundstücke, die ihrerseits übereignete ihre Sammlung der Stadt. Als die Frau ihr Lebensende ahnte, da habe er ein Andenken an sie bewahren wollen und deshalb die beiden Zinnkannen an sich genommen. Darüber sei die Schenkende "erfreut" gewesen. "Es war falsch," räumte Diestelmann ein. "Die Kannen war ja schon an die Stadt übereignet worden, ich hätte mir das vom Magistrat absegnen lassen müssen." Dabei habe er auch übersehen, so die Staatsanwältin, dass er mit einer ihm zum 50. Geburtstag geschenkten Lampe "schon ein Erinnerungsstück an Frau Schulz hatte." Der nächste Vorwurf: Schecktausch Beim Ankauf des Hasselhorst-Gemäldes "Prämienmarkt" für die Stadt war zunächst ein zu geringer Betrag von 36.000 Euro gezahlt worden. Später wurde der richtige Preis von 66.000 Euro überwiesen. Der Händler reichte das zu viel gezahlte Geld als "Retourenscheck" an die Stadt zurück. Parallel stellte er an Diestelmann einen Scheck über ein Privatdarlehen über 36.000 Euro aus. Weil er den Privatscheck erst 2006 hätte einsetzen können, das Geld aber privat kurzfristig brauchte, sei er auf die Idee gekommen, den für die Stadt vorgesehenen Scheck einzulösen. Eigenmächtig habe er auch entschieden, welche Bilder für die Stadt gekauft werden sollten. Diestelmann: "Das war meine Art, an der ich gescheitert bin." Vorsitzender Richter Nink stellte die Frage in den Raum, ob denn niemand widersprochen habe, und stellte fest, Kontrolle und Prüfung hätten wohl nicht stattgefunden. Auch den Vermerk auf dem Scheck, im "Falle der Inanspruchnahme" würden 6.000 Euro Zinsen fällig und das Wort vom "privaten Schuldanerkenntnis" darauf fand das Gericht merkwürdig, ebenso die zufällig gleich lautende Summe auf beiden Schecks, obwohl Diestelmann eigentlich für seinen privaten Engpass mehr Geld gebraucht hätte. Die Kredite in Höhe von 1.160.000 Euro habe Diestelmann eigenmächtig und ohne Sicherheiten an die Gewerbehof GmbH vergeben, "obwohl er als Jurist seine Verpflichtung kannte, das Vermögen der Stadt pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten," so Staatsanwältin Ute Seelbach-Schellenberg. Zwei der Kredite seien zurückgeführt worden, der Rest ebenfalls eigenmächtig verlängert, bis die Stadtverordnetenversammlung per Beschluss alles kündigte und die GmbH insolvent wurde. "Es war ein Pflichtverstoß und ich habe mit meinem Rücktritt die Konsequenzen gezogen," so Diestelmann. Er sei aber damals von der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens ausgegangen. Bei der Gewerbehof GmbH sei man einige Jahre in Vorleistung gegangen, um das ehemalige BGS-Gelände zu entwickeln, "sonst hätte sich dort nichts getan." Letztlich hätte er nicht geglaubt, dass die Stadtverordnetenversammlung die GmbH wirklich fallen lassen würde, sagte er: "Das hat mich erwischt". *754) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... Tatort: Überstundenaffäre der Thüringer Polizei Südthüringer Zeitung online am 23.01.2009: Wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Abrechnung von Überstunden muss sich am kommenden Montag ein Polizeibeamter vor dem Amtsgericht in Erfurt verantworten. Gegen den Polizisten sei ein Strafbefehl mit einer Geldauflage erlassen worden, bestätigte die Staatsanwaltschaft Erfurt am Freitag einen Bericht des Radiosenders Antenne Thüringen. Zu einer Gerichtsverhandlung komme es, weil der Beamte dagegen Einspruch eingelegt habe, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hannes Grünseisen. *755) Der nächste Fall: Tatort: Stadt Porta Westfalica Mindener Tageblatt online am 26.01.2009: Das Gericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:2kpwlriw]fristlose Kündigung[/url:2kpwlriw] eines ehemaligen Mitarbeiters des Wirtschaftsbetriebes rechtens war. Der kaufmännische Betriebsleiter soll sich mehrere Jahre lang eigenmächtig zu viel Gehalt ausgezahlt haben. Deshalb hat die Stadt den 42-Jährigen im Juli 2008 nicht nur fristlos gekündigt, sondern wenig später auch Strafanzeige wegen Untreue gestellt. Die arbeitsrechtliche Seite der Affäre wurde im September 2008 verhandelt. Der ehemalige Mitarbeiter, der seit 1997 bei der Stadt beschäftigt war, soll mehrere arbeitsrechtliche Verstöße begangen haben. Zum Beispiel: Die eigenmächtige tarifliche Höhergruppierung sowie die Auszahlung einer erheblichen Anzahl von Überstunden, die laut Verwaltungsleitung weder angeordnet noch gegengezeichnet worden seien. Wie die Anwältin der Stadt beim Gütetermin mitteilte, belaufe sich allein die Überstundenabrechnung auf insgesamt 75.000 Euro. Auffällig soll die Steigerung der Vergütung im Laufe der Jahre gewesen sein. So soll für das Jahr 2000 eine Überstundenpauschale von 150 Mark angegeben worden sein. Im Jahr 2005 will der Betriebsleiter bereits Überstunden im Wert von rund 11.300 Euro geleistet haben; und in 2007, seinem letzten vollen Arbeitsjahr, belief sich die Überstundenabrechnung auf 24.000 Euro. In einzelnen Monaten sollen laut Auflistung bis zu 130 Überstunden angefallen sein. "Bei der Überprüfung der Zeitkonten fiel auf, dass hier erhebliche Eingaben manuell nacherfasst wurden", meinte die Stadt. Weder vom Bürgermeister als Dienstvorgesetztem noch vom technischen Betriebsleiter des Wirtschaftsbetriebes sollen die Überstunden angeordnet worden sein. Der Beschuldigte hingegen behauptete, die Verwaltungsleitung habe von den Überstunden gewusst. In einem Vermerk vom 12.02.2007 soll der ehemalige Betriebsleiter ein Gespräch mit dem Ersten Beigeordneten erwähnt haben. Dieser soll gesagt haben, er wisse von den Überstunden im Wirtschaftsbetrieb und auch davon, dass der Beschuldigte sich diese auszahlen lasse. *756) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... , ... wieder ein Bürgermeister ... Tatort: Gemeinde Biederitz , Abwasserkontor Biederitz GmbH ( AKB ) , Firma Henning aus Pechau Volksstimme online am 27.01.2008: Gegen den Biederitzer Bürgermeister Siegfried Janke nahm die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Anfangsverdacht: Untreue In Biederitz wurden in den vergangenen Jahren Millionenbeträge verbaut. Dabei hatte der großzügige Ausbau von Gehwegen immer wieder zu Kritik seitens der Bürger geführt. Moniert wurde außerdem die Fällung alten Baumbestandes im Zuge kommunaler Bauarbeiten zum Teil ohne Genehmigung sowie die mangelnde Transparenz bei der Vergabe von Planungsleistungen beim Millionenprojekt Biederitzer Gemeinde- oder Bürgerzentrum. Ins Visier der Ermittler geriet der parteilose Bürgermeister, der seit 2005 für die Gemeinde Biederitz im Jerichower Land ehrenamtlich tätig ist, weil er hauptberuflich bei einer Magdeburger Speditionsfirma arbeitete, die in den vergangenen Jahren in Biederitz bei zahlreichen Bauprojekten der Gemeinde mit dem Transport von Sand, Kies und Schotter beauftragt war. Dabei handelt es sich um die Firma Henning aus Pechau, die über die Abwasserkontor Biederitz GmbH ( AKB ) seit 2006 auch für den Winterdienst in der Gemeinde verantwortlich zeichnete. uf der Gehaltsliste der Firma Henning wurde Janke als kaufmännischer Angestellter geführt. In Biederitz war die berufliche Tätigkeit des Bürgermeisters bislang nicht bekannt gewesen. Selbst Gemeinderatsmitglieder waren davon ausgegangen, Janke sei berufich selbständig. Die Strafanzeige gegen Janke wurde von der Kommunalaufsicht des Landkreises Jerichower Land gestellt. Ausgangspunkt für den Verdacht sollen Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen für Bauprojekte der Gemeinde aus dem Jahr 2006 gewesen sein, die bei der Endabrechnung zutage getreten sein sollen. Weitere Vorwürfe betreffen Rechtsverstöße bei der Einstellung von Personal und der Anschaffung eines Transportfahrzeugs für die Gemeinde. "Hier sind möglicherweise Vergaberichtlinien nicht eingehalten worden", erklärte Staatsanwalt Kramer. *757) Über den nächsten Fall wurde bereits berichtet. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t498.html:7mmnpx4p]Infos hier unter *72)[/url:7mmnpx4p] Es folgte eine Verurteilung. Ostfriesen Zeitung online am 27.01.2009: Ein Beteiligter im Nordseewerke-Betrug bekam eine neunmonatige Bewährungsstrafe. Der Angeklagte aus Nürnberg hatte als Auflage 40.000 Euro an die Werft zurückzahlen. Weitere Angeklagte: vier Haupttäter Vorwurf: Untreue Verhandlungsort: Landgericht Aurich Der Angeklagte war in Geschäfte verwickelt, die eine Schadenssumme von rund 513.000 Euro ausmachten. Bis zum 26.01.2012 hatte er die 40.000 Euro Geldauflage an die Emder Werft zurückzugeben. "Die restlichen 28 000 Euro plus x zahlt er danach, das ist vertraglich vereinbart", erklärte der Rechtsanwalt des Mannes. "Er ist in diesem Fall einer der kleinen Fische. Von dem Geld haben andere erheblich mehr bekommen", sagte der Staatsanwalt über den Mann, gegen vor dem Amtsgericht Emden wegen Betruges und Beihilfe zur Untreue verhandelt wurde. Der Systemanalytiker war nicht vorbestraft und hatte über seinen Verteidiger ein Geständnis abgelegt. Deshalb verurteilte ihn das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Günther Bergholz per Strafbefehl zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe. Dem Mann wurde außerdem auferlegt, 40.000 Euro binnen drei Jahren an die Nordseewerke zurückzuzahlen. "Das Urteil ist abgeklärt und findet die Zustimmung meines Mandanten", erklärte der Verteidiger. Er war ohne den Beschuldigten aus Bayern angereist. Die Haupttäter betrogen die Werft um rund 7.000.000 Euro. Vorwurf: der 48-jährigen Angeklagte soll zum Teil an groß angelegten Verbrechen beteiligt gewesen zu sein, bei denen die Thyssen Nordseewerke in Emden um insgesamt 7.000.000 Euro betrogen wurden. *758) Der nächste Fall: Ein Opfer der Finanz- und Bankenkrise. Zur Banken- und Finanzkrise ... , ... wo waren die Versprechen der Bundesregierung 2008/2009 geblieben ? ... Tatort: Backnang , Massiv- und Fertigbau GmbH Backnager Kreiszeitung online am 27.01.2009: "Das war der schwerste Gang meines Lebens." Alfred Bauer, Gründer und Geschäftsführer der gleichnamigen und ex-erfolgreichen Backnanger Massiv- und Fertigbau GmbH meldete beim zuständigen Insolvenzgericht Ludwigsburg Insolvenz an. Betroffen: 48 Mitarbeiter eines der renommiertesten Bauunternehmen im Raum Backnang. Schon vor einiger Zeit hatte ein Wirtschaftsprüfer der Firmenleitung empfohlen, die eigenen Mitarbeiter zu entlassen und den größten Teil der Leistungen von Fremdfirmen ausführen zu lassen. Firmen, die mit osteuropäischen Arbeitskräften schaffen und gerade mal die Hälfte dessen bezahlen, was der Unternehmer aus Sachsenweiler seinen Leuten bot. "Das habe ich nicht übers Herz gebracht", sagte der sichtlich betroffene 77-Jährige. "52 Jahre lange haben meine Mitarbeiter ihren Lohn erhalten und 52 Jahre lang haben wir unser Bestes für unsere Kunden getan. Ich bedauere sehr, diesen Schritt gehen zu müssen", sagt Bauer und dankte im Nachhinein allen Geschäftspartnern für ihr Vertrauen in dieser langen Zeit. In einer Zeit, in dem das Unternehmen 130 Lehrlinge ausbildete und unter diesen sogar Bundessieger hervorgebracht hat. Bauer legte auch Wert auf einen Dank an die örtlichen Banken "für deren Verständnis und Vertrauen in dieser schweren Zeit". Der hoch qualifizierte Traditionsbetrieb wurde Opfer der Wirtschafts-, Finanz- und Immobilienkrise im Jahr 2008/2009. Das Unternehmen konnte dieser Situation nicht mehr standhalten, versucht hatte Alfred Bauer in jüngster Vergangenheit alle möglichen Rettungsmaßnahmen. Doch das zweite Berliner Konjunkturpaket griff nicht und der wochenlange Versuch, von der Regierung in Stuttgart eine Landesbürgschaft zu erhalten, schlug fehl. Derlei Hilfe sei erst bei mittelständischen Firmen ab 1000 Beschäftigte möglich, wurde ihm beschieden. Und es wurde ihm geraten, zum Insolvenzgericht zu gehen, dort werde man ihm helfen. Bauer ging diesen Weg. Auch, um nicht in den Verdacht der strafbaren Insolvenzverschleppung zu geraten. Ein Vorwurf, dem man ihm nicht machen könne, wurde ihm gestern vom Gericht bestätigt. Die Alfred Bauer GmbH beschäftigte 48 Mitarbeiter: Maurer, Zimmerleute, Kraftfahrer, Treppenbauer, Meister, Architekt und Bauingenieur. Sie alle, so berichtete der Firmenchef, hätten Anspruch für drei Monate von der Arbeitsagentur wegen des Insolvenzausgleichs, der ihrem bisherigen Einkommen entsprach. Und dann: Arbeitslosengeld Die Mitarbeiter wurden vor einigen Tagen in einer Betriebsversammlung über die herbe Situation informiert, einige wollten sich selbstständig zu machen. "Dann kann ich sie auch beschäftigen", sagte Alfred Bauer. Voraussetzung: eine Klärung der Firmensituation über das Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter, der sich einen Überblick zu verschaffen hatte, und Rettungsversuche zu unternehmen hatte. *759) Über den nächsten Fall wurde weiter oben unter *725) berichtet. Hier die Verurteilung ... , ... aber nicht wie bei prominenenten Korrupties und Steuerhinterzieher 2 Jahre auf Bewährung ... , ... hier gleich 3 Jahre und 9 Monate Haft. Hamburger Abendblatt online am 27.01.2009: Wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme hat das Kieler Landgericht einen ehemaligen Bauamtsleiter des Amtes Dänischenhagen zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Frau des 64-Jährigen erhielt wegen Beihilfe zwei Jahre auf Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Amtsleiter von 1994 bis 2000 bei der Vermarktung eines großen Neubaugebietes mindestens 300 000 Euro aus Schmiergeldern kassierte. *760) Der nächste Fall: ... Korruption, Steuerhinterziehung und STASI-Methoden ... , ... so lieben es die Korrupties und die Selbstbereicherer ... Tatort: Tönnies-Gruppe , Schlachtbetrieb Weidemark in Sögel B2B online am 27.01.2009: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat gegen einen ehemaligen Manager eines Tochterunternehmens der Tönnies-Gruppe Anklage wegen Steuerhinterziehung vor dem Amtsgericht Bielefeld erhoben. Der 57-jährige Ex-Manager des Schlachtbetriebes Weidemark in Sögel (Niedersachsen) wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr zu einem Jahr mit Bewährung verurteilt. Die ihm durch Korruption entstandenen Vorteile soll er nicht versteuert haben. Der Angeklagte soll ca. 780.000 Euro dafür kassiert haben, dass er bestimmte Subunternehmen beschäftigte. Die Aussagen des Ex-Weidemark-Geschäftsführers sollen zudem Ermittlungen gegen Verantwortliche der Tönnies-Gruppe wegen Betrugs, Schwarzarbeit und Korruption ausgelöst haben. In dem Fall nahm soll die Staatsanwaltschaft Bochum gegen 50 Beschuldigte Ermittlungen aufgenommen haben. Die Fleischverarbeitungsfirma Tönnies im nordrhein-westfälischen Rheda-Wiedenbrück war im September 2008 in die Schlagzeilen geraten. Wegen Verstößen gegen den Datenschutz musste das Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 80.000 Euro zahlen. Grund dafür waren Videoüberwachungen von Mitarbeitern unter anderem in Umkleideräumen. *761) Der nächste Fall: Tatort: Roßdorf im Jerichower Land , München , Ferienanlage "Hüttermühle" in Genthin MDR online am 27.01.2009: Wegen Subventionsbetrugs mit einem Schaden von knapp 450.000 Euro hatten vier Beschuldigte vor dem Landgericht Stendal Termine. Die Beschuldigten: Ein Unternehmerpaar aus Roßdorf im Jerichower Land, ein Kaufmann aus München und der Geschäftsführer eines Bauunternehmens Vorwurf an das Paar und dem Kaufmann: bei der Beantragung der Fördermittel für die Ferienanlage "Hüttermühle" in Genthin eine zu hohe Investitionssumme angegeben zu haben Der Bauunternehmer soll Beihilfe geleistet haben. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: das Investitionsvolumen im Subventionsantrag auf 2.400.000 Euro beziffert zu haben, obwohl im Bauantrag lediglich Kosten in Höhe von 950.000 Euro veranschlagt waren. Daraufhin sollen Fördermittel in Höhe von 725.000 Euro zu Unrecht bewilligt und in Höhe von knapp 450.000 Euro auch tatsächlich zu Unrecht ausgezahlt worden sein. Um die fingierten Baukosten zu erreichen, sollen die Angeklagten auch Leistungen einbezogen haben, die nicht förderfähig waren. Der Bauunternehmer soll Rechnungen vorgelegt haben, in denen nicht erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt worden sein sollen. *762) Über den nächsten Fall wurde berichtet. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html#p2281:7mmnpx4p]Infos den Fall -Ex-City-Manager Peter Haas- hier.[/url:7mmnpx4p] Unter *344) Süddeutsche Zeitung online am 30.01.2009: Der Prozess gegen den ehemaligen Ingolstädter City-Manager Peter Haas ging mit einem Geständnis zu Ende. Nachdem der 42-Jährige stets seine Unschuld beteuert hatte, bestätigte er zwei Wochen nach Prozessbeginn zwei Fälle der Untreue und einen Fall des Betrugs. Das Amtsgericht Ingolstadt verurteilte Haas zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten plus einer Geldauflage von 9600 Euro. Haas hatte eine Tombola zugunsten eines gemeinnützigen Vereins organisiert, aber nur einen Teil des Erlöses ausbezahlt. Von 2003 bis 2005 ließ er in der Stadt eine Weihnachtsbeleuchtung installieren, ohne zu bezahlen. Zudem hob er vom Konto der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland unbefugt 15.000 Euro ab und kaufte damit den Hauptpreis einer Tombola des Ingolstädter Stadtmarketingvereins IN-City. Vier Monate später zahlte er das Geld zurück. Haas betonte, dass er sich nicht selbst bereichert habe. Vielmehr seien das Finanz- und Organisationschaos bei IN-City die Ursache für seine Tricksereien gewesen. *763) Der nächste Fall: Tatort: MÜHLHAUSEN , ERFURT Thüringische Landeszeitung online am 28.01.2009: Aufmerksame Thüringer Finanzbeamte hatten ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt. Es soll um Bestechung gehen. In der daraus resultierenden Affäre um ein Mühlhäuser Biogasanlagen-Unternehmen hat es vorübergehend eine Verhaftung gegeben. Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Biogasanlagenbauers in Baden-Württemberg musste kurz in Untersuchungshaft gehen Der Vertriebsbeauftragte eines Unternehmens - ein Chinese mit deutschem Pass - soll 200.000 Euro Schmiergeld angenommen haben Die Erfurter Ermittler sollen rund 200 000 Euro beschlagnahmt haben. Das Geld soll möglicherweise der Geschäftsführer des Mühlhäuser Unternehmens gezahlt haben. Seine Firma habe damit erreichen wollen, dass ihre Komponenten in Biogasanlagen der Baden-Württemberger eingebaut werden. Es wurde gegen sieben Verdächtige in Baden-Württemberg und in Thüringen Ermittlungen aufgenommen. Der Verhaftete sei nach einem "umfänglichen Geständnis gegen Kaution wieder auf freiem Fuß. Bereits im Herbst 2008 wurde bekannt, dass das Mühlhäuser Unternehmen Schmiergeld in Höhe von insgesamt 450.000 Euro an Unternehmen in Deutschland gezahlt habe. Das Verfahren sei durch Hinweise der Thüringer Finanzbehörden in Gang gekommen. Dessen Beamte seien auf nicht erklärbare "Provisionszahlungen gestoßen. Das Einkommenssteuergesetz verbietet aber derartige Zuwendungen. *764) Der nächste Fall: ... selbst gebrechliche und wehrlose alte Menschen werden abgezockt ... , ... es galt offensichtlich die Devise: was die da oben können, können wir hier unten auch ... Tatort: Gütersloh Neue Westfälische online am 28.01.2009: Ein 57-jähriger Landwirt aus Gütersloh wurde von der Bielefelder Staatsanwaltschaft wegen Untreue angeklagt. Er soll von dem Konto seiner Mutter, für die er als Betreuer eingesetzt war, mehr als 200.000 Euro für sich selbst abgezweigt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im November 2008 Anklage erhoben. Die Vorwürfe: Der 57-jährige soll im Zeitraum vom 16.09. 2004 bis 21.12.2006 jeweils beträchtliche Summen durch Barabhebungen oder Überweisungen von dem Konto seiner 86-jährigen Mutter abgezweigt haben. Die Transaktionen flogen auf, als das zuständige Familiengericht seine Eignung als Betreuer überprüfte, da bei der Mutter eine körperliche Verletzung aufgefallen war. Das Gericht entzog dem Sohn die Betreuung und beauftragte einen Berufsbetreuer Der erstattete nach Überprüfung der Konten Anzeige. Auch die Schwester hatte Anzeige wegen Untreue erstattet. Innerhalb der Familie war es zuvor zu Auseinandersetzungen über die Betreuung gekommen. Gegen die Bestellung des Sohns als Betreuer zum 20.04.2004 hatte die Schwester Widerspruch eingelegt, der allerdings vom Landgericht zurückgewiesen wurde. Der 57-Jährige war bereits Anfang 2004 als Vormund für seinen Vater eingesetzt worden, der wenige Monate später starb. Damit wurde die Gütersloher Behörden erneut mit einem Fall befasst, bei dem ein Betreuer eine hilflose, ihm anvertraute Person, ausgeplündert haben soll. Damals: Olaf O., ehemaliger Rechtsanwalt und Berufsbetreuer, hatte in 45 Fällen Betreute um Vermögen und Ersparnisse in Millionenhöhe geprellt. Erst im Jahr 2008 musste das Land Nordrhein-Westfalen nach einem Zivilprozess 150.000 Euro Schadensersatz für die Hinterbliebenen eines Gütersloher Opfers zahlen. Der Richter sah es als erwiesen an, dass zuständige Sacharbeiter, unter anderem am Familiengericht Halle, die Veruntreuung durch Fahrlässigkeit begünstigt hatten. Olaf O. hatte im offenen Vollzug eine fünfeinhalbjährige Haftstrafe abzuleisten. *765) Der nächste Fall: Tatort: KREIS GIESSEN Giessener Anzeiger online am 29.01.2009: Die beiden Rechtsanwälte hatten eine Anwaltskanzlei im Kreis Gießen, die in finanzielle Schieflage geriet. Als dann im September 2005 rund 25000 Euro einer Versicherung eingingen, die eine Mandantin erhalten sollte, wurden diese nicht weitergeleitet, sondern versickerten im satten Minus. Deshalb verurteilte das Amtsgericht einen Juristen wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten. Dabei wurde ein früheres Urteil miteinbezogen. Damals nämlich war der 50-Jährige wegen zwei ähnlicher Fälle zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Zum einen hatte der Mann rund 45000 Euro einer Versicherung nicht an einen Mandanten ausgezahlt. Zudem hatte er - nachdem er in einem Wiederaufnahmeverfahren einen Freispruch für einen anderen Mandanten erreichen konnte - die bereits gezahlte Geldstrafe sowie die Gerichtskosten, die auf sein Kanzleikonto zurückgebucht wurden, nicht weitergeleitet. "Es tut mir sehr leid", sagte der Jurist. Nie habe er sich etwas zu schulden kommen lassen. Doch dann sei die Kanzlei durch die Insolvenz des wichtigen Mandanten in eine desolate Lage geraten. Und obendrein habe es dann auch noch eine Pfändung durch das Finanzamt gegeben. "Das stimmt so wie es in der Anklage steht." Wenngleich er nicht verstehe, dass er allein die Konsequenzen tragen müsse, da das mit Wissen und Zustimmung seines damaligen Kompagnons geschehen sei. 100 Euro monatlich hatte er an die Mandantin zurückzahlen, ebenso viel sollten die beiden anderen Klienten erhalten. *766) Der nächste Fall: ... die Arbeitslosen abzocken ... Tatort: Agentur für Arbeit (ARGE) Badische Zeitung online am 30.01.2009: Ein früherer Mitarbeiter (26 J.) der Agentur für Arbeit wurde vom Amtsgericht Freiburg wegen Untreue in 113 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Die Strafe wurde auf zweieinhalb Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Den nicht vorbestraften Angeklagten wurde zugute gehalten, dass sie geständig und reuig waren. Der frühere Sachbearbeiter in der von Stadt und Arbeitsagentur betriebenen Arbeitsgemeinschaft (Arge) hatte von Anfang 2005 bis Ende 2007 insgesamt 143.303 Euro, die für Arbeitslosengeld II vorgesehen waren, in seine eigene Taschen und die von zwei Komplizen geleitet. Die beiden Mittäter wurden wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen von 12 beziehungsweise neun Monaten verurteilt. "Man hat ihm die Taten nicht gerade schwer gemacht", tadelte der Staatsanwalt die Arge. ls diese Institution Anfang 2005 begann, die Leistungsbezieher für das neu geschaffene Arbeitslosengeld II zu erfassen, erkannte Sachbearbeiter Jochen T. schnell, dass es "ganz leicht" war, einen Datensatz anzulegen, ohne dass auffiel, dass sich dahinter kein Arbeitsloser verbarg. Es war in Wirklichkeit Jochen T.s Freundin und das Geld landete auf ihrem Konto, insgesamt 53.357,82 Euro von Januar bis September 2007. Hätte man nach Papieren gesucht, dann hätte man weder einen Antrag von Jessica B. gefunden, noch einen Bewilligungsbescheid. Das für die Anlage eines Datensatzes eigentlich vorgeschriebene "Vier-Augen-Prinzip", sei in den turbulenten Anfangszeiten der Arge "mit stillschweigender Duldung" nicht immer eingehalten worden, sagte der Vorgesetzte von Jochen T. aus. Man habe "auf Zuruf" oder telefonisch die Freigabe erteilt, ohne Akteneinsicht, weil es zu wenig Personal gab. Außerdem gab es keine Verbindung der beiden Computerprogramme für die Grunddaten und die Vermittlungsdaten Es dauerte über zwei Jahre bis einem Kollegen auffiel, dass etwas faul war. Nicht echte Not, sondern pure Konsumlust war das Motiv. Jochen T. verdiente als Sachbearbeiter kaum 1100 Euro netto. Freundin Jessica hatte einen 400-Euro-Job, sie suchte nach abgebrochenem Jurastudium nach einer Ausbildungsstelle. Trotzdem, man wollte auf größeren Füßen leben als es das schmale Einkommen erlaubte: Eine teurere Wohnung, teure Kleider, viele Parties. Jochen T. wedelte gerne mit Fünfzig-Euro-Bündeln und glänzte mit seinen Ford Focus ST. Manche Kollegen haben es gesehen, aber nicht weiter gefragt. Und weil alles so gut lief, erfand Jochen T. zwei weitere Phantomarbeitslose, einen "Hermann Leimstein" und einen "Alfons Meinstein". Zahlungen gingen wieder auf das Konto von Jessica B., später auch das von Patrick R., einem Kumpel aus gemeinsamer Weiherhof-Schulzeit. Der Schreinerlehrling, auch er 23 Jahre alt, war zudem der Helfer bei einem weiteren Trick, auf den der findige Jochen T. kam: Als Ersatz für die frühere Zahlstelle des Arbeitsamtes waren bei der Arge aufladbare Kassenkarten eingeführt worden, mit denen Leistungsbezieher an einem Geldautomat in der Agentur in der Lehenerstraße Bargeld ziehen konnten. Solche Karten besorgte sich Jochen T., lud sie auf und gab sie an Patrick R. weiter, der am Automat kassierte. Das Geld teilten sich die Freunde, ein namhaftes Sümmchen von 59.000 Euro, keiner merkte was. Das Geld war weitgehend weg, mit vollen Händen ausgegeben. Auf die Seite gebracht haben die Angeklagten nichts, mit Ausnahme von Student Patrick R., der immerhin ein Sparbüchlein mit 3100 Euro angelegte, dieses aber längst zurück überwiesen hat. Auch Jessica B. hat der Arbeitsagentur 17.000 Euro zurückgezahlt, dafür musste die heutige kaufmännische Angestellte, aber einen Kredit aufnehmen. Der Haupttäter Jochen T. muss als Außendienstler seine Provision verdienen, außerdem hatte noch den geleaste Ford abzuzahlen. Bei allem Verständnis für jugendliche Unreife hielt das Gericht gleichwohl eine deutliche Strafe für angemessen, der Missbrauch einer Vertrauensstellung wiegt schwer. Eine Zurechtweisung, die von den zwei jungen Männern auch sofort akzeptiert wurde, sie wollten nicht in Berufung gehen. *767) Der nächste Fall: ... überversorgte Beamter verdiente sich ein Zubrot ... Tatort: Justizvollzugsanstalt Butzbach Giessener Allgemeine online am 30.01.2009: Ein 43-jähriger Gefängnisbeamter verkaufte von 2005 bis 2008 Haschisch an Häftlinge sowie an einen Kollegen. Die illegalen Geschäfte des spiel- und drogensüchtigen Beamten kamen erst im Sommer 2008 ans Tageslicht, als ihn ein Insasse verpfiff und der 43-Jährige so auf frischer Tat gefasst werden konnte. Dieser Häftling vereinbarte mit der Polizei, zum Schein einen Handel mit dem Angeklagten einzugehen. Der Angeklagte sollte dazu die 23-jährige Tochter des Häftlings vor einem Schnellimbiss-Restaurants treffen und eine Tüte mit 100 Gramm Haschisch sowie einem Handy entgegennehmen, um sie in das Gefängnis zu schmuggeln. Die Polizei überwachte die Übergabe. Es folgte die Anklage vor der Zweiten Großen Strafkammer des Gießener Landgerichts. Der Angeklagte äußerte sich weitgehend geständig. "Nach der Trennung von meiner Frau war mir alles egal", gab er als Motiv an. Der 43-Jährige soll laut Anklage in 15 Fällen gewerbsmäßig mit Rauschgift in der Justizvollzugsanstalt gehandelt haben. Der Mann räumte die Taten zum großen Teil ein. Auch Handys sowie alkoholische Getränke in Wasserflaschen habe er gegen Geld in die JVA geschmuggelt, gestand er. Auch per Überweisung sei er bezahlt worden. Drei Geschäfte mit einem Häftling über insgesamt 180 Gramm Haschisch allerdings stritt der Angeklagte ab. "Ich habe Mist gebaut. Aber mit dem habe ich nichts zu tun gehabt." Der Häftling habe die Vorwürfe nur unterbreitet, um in ein anderes Gefängnis verlegt zu werden. "Der war von anderen Insassen bedroht worden." Verkäufe von Haschisch in kleinen Mengen an einen Kollegen der JVA wiegelte der Angeklagte als Freundschaftsdienste ab. "Einige bringen zu Besuchen eine Flasche Wein mit. Wir haben uns eben Haschisch gegeben", sagte der 43-Jährige. Der Angeklagte erlernte den Beruf des Tief- und Straßenbauers. Nachdem ihm bei der Arbeit ein Kettenwagen über den Fuß gefahren war, wechselte er 2001 in den Justizvollzug. Die Bekämpfung der durch den Arbeitsunfall verursachten Schmerzen mit Medikamenten führten ihn in eine Tablettenabhängigkeit. ls Ärzte ihm keine Rezepte mehr ausgestellt hätten, habe er sich an die Doktoren in der JVA Butzbach gewandt. "Dort habe ich größere Mengen bekommen. Die wollten mir einen Gefallen erweisen." Der Butzbacher konsumierte außerdem Haschisch, Speed, Kokain. "Ich habe nichts ausgelassen. Und richtig schlimm wurde es, als die Familie Anfang 2008 auseinanderging." *768) Der nächste Fall: ... auch mal eine Verurteilung für einen FDP-Politiker ... Tatort: FDP-Leipzig , Firma Lagertechnik GmbH (pleite) Leibziger Volkszeitung online am 30.01.2009: Zwei Jahre und drei Monaten Haft bekam der EX-FDP-Chef Bernhard Schebitz (49). Das Amtsgericht sprach den promovierten Juristen der Untreue und des Bankrotts in fünf Fällen schuldig. Schebitz, von Mitte der 90er-Jahre bis 2000 Chef der Leipziger Liberalen und 1998 ihr Oberbürgermeisterkandidat, hat bereits seine Zulassung als Rechtsanwalt verloren. Seit August 2008 musste er hinter Gittern. Das Gericht hielt den Haftbefehl aufrecht. Eine Bewährungsstrafe habe nicht zur Debatte gestanden, da er seine "herausgehobene Position als ein vom Amtsgericht eingesetzter Gesamtvollstreckungsverwalter missbraucht" und seine "Vertrauensstellung ausgenutzt" habe, sagte der Vorsitzende Richter Mathias Winderlich. Schebitz war geständig. Demzufolge veruntreute Anwalt Schebitz 70.000 Euro der Pleite gegangenen Firma Lagertechnik GmbH im Jahr 2002 und erstellte Bilanzen nicht ordnungsgemäß, um die tatsächliche Vermögenssituation zu verschleiern. Die Staatsanwaltschaft ging aus, dass er 2000 bereits 4.300.000 Millionen Mark beiseite geschafft hatte, was wegen Verjährung strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden könne. Eingestellt wurde das Verfahren, das sich mit der Verhaftung des Angeklagten befasste, bei der er Widerstand geleistet und Polizisten geschlagen haben soll. *769) Der nächste Fall: ... wieder öffentlicher Dienst ... , ... wieder ein überversorgter Beamter ... , ... wieder mal eine Verurteilung ... , ... leider wieder nur Bewährung ... , ... wo gucken sich die überversorgten Beamten das wohl alles ab ? ... , ... etwa von den "Königen der Korruption" ? ... Tatort: Rathaus von Jesberg Hessen Nachrichten online am 30.01.2009: Und nach Überzeugung des Fritzlarer Amtsgerichts war der ehemalige Rathaus-Büroleiter von Jesberg ein Betrüger und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung zu verurteilen. Außerdem standen 100 Stunden gemeinnützige Arbeit auf dem Programm, und monatlich waren mindestens 150 Euro an die Gemeinde zurückzahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Der 53-jährige Familienvater wurde wegen 45 Fällen von gewerbsmäßigem Betrug und Untreue verurteilt, jeweils in besonders schweren Fällen. Allein seit 2003 war der Gemeinde durch falsch abgerechnete Überstunden eine Schaden von 110.000 Euro entstanden, ältere Fälle seien verjährt gewesen. Der Beamte war sowohl für das Personal, als auch für den Haushalt zuständig. So meldete er die Überstunden von seinem Computer aus an das Gebietsrechenzentrum (heute ekom 21) und sorgte auch für die Verteilung der Gehälter. So fiel es über Jahre nicht auf, dass er sich Überstunden auszahlen ließ, die er nie geleistet hatte. Dabei war die Bezahlung von Überstunden nicht vorgesehen, wie Bürgermeister Günter Schlemmer vor Gericht aussagte. So etwas sei nur sehr selten vorgekommen. Der Büroleiter genoss das Vertrauen des Bürgermeisters und nutzte das aus, wie er zögerlich vor Gericht einräumte. Klein angefangen geriet er bald in einen Strudel, wie Richter Gerhard Lohr es formulierte. Kurz bevor der Betrug aufflog, hatte er sich noch über 7.000 Euro angewiesen, für 400 angebliche Überstunden in einem Monat - mehr als doppelt so viele wie die regulären Arbeitsstunden. Über die Gründe für den groß angelegten Betrug sagte der Ex-Beamte nicht viel. Er habe viel gearbeitet, erklärte er: "Dafür wollte ich eine Gegenleistung haben." Ausgegeben habe er das Geld für seine Lebensführung, für Möbel, die Kinder und Investitionen ins Haus. In großem Luxus hat er offenbar nicht gelebt, bestätigen Menschen, die den Angeklagten kennen. Luxuriös wird sein Leben wohl auch nie wieder werden. Der Angeklagte wurde psychisch krank und erwerbsunfähig. *770) Der nächste Fall: ... keine Kontrollen ... Tatort: Glauchau , Fremdenverkehrsverein "Schönburger Land" Freie Presse online am 30.01.2009: Die Staatsanwaltschaft Zwickau nahm Ermittlungen gegen die ehemalige Schatzmeisterin des Fremdenverkehrsvereins "Schönburger Land" wegen des Verdachts der Untreue auf. Der Vorwurf: Die 44-jährige Frau, die ihren Posten im Verein mittlerweile räumen musste, soll in die Vereinskasse gegriffen und einen Betrag im niedrigen fünfstelligen Bereich abgezweigt haben. Der Fall wurde bei einer Revisionsprüfung aufgedeckt, gleichwohl konnten wegen der stabilen finanziellen Situation des Vereins die Unregelmäßigkeiten lange überspielt werden. Eine Kontrolle gab es nicht. "Wir planen in Kürze die Vernehmung der Beschuldigten und wollen dann den weiteren Zeitplan für diesen Fall festlegen", teilte Antje Dietsch, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Zwickau mit. Am 24.11.2008 erlebte der Vorstand eine schlimme Überrachung. Die Revisionskommission hatte kurz vor der anstehenden Mitgliederversammlung einen Blick in die Vereinskasse und auf das Konto geworfen. Dabei stellten sie schnell fest: Obwohl in der Buchhaltung zahlreiche Zahlungseingänge standen, war das Geld tatsächlich gar nicht vorhanden. "Wir wussten: Da ist irgendetwas nicht koscher und es fehlt Geld", erinnert sich Monika Koop, die zu den Gründungsmitgliedern des Vereins gehört. Einnahmen aus Stadtführungen und Rundgängen durch die unterirdischen Gänge soll die ehemalige Schatzmeisterin in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Dazu kamen noch einige Spenden. "Das Ganze muss sich über die Jahre 2007 und 2008 hingezogen haben", sagte Vereinschefin Angelika Grau. *771) Der nächste Fall: ... Millionen in den Strand gesetzt ? ... , ... Hauptsache die Honorare für Berater und Manager fliessen ... Tatort: Bad Doberan: Seebad Heiligendamm , Betreiber-Gesellschaft: Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co KG , Fundus-Gruppe NT-V online am 03.02.2009: In der "Weißen Stadt am Meer" war das älteste deutsche Seebad Heiligendamm an der mecklenburgischen Ostseeküste zu besichtigen. Hier dümpelte in den ersten vier Jahren nach Eröffnung die Betten-Auslastung um die 40 Prozent. Dabei sollten mit dem sprunghaft gewachsenen Bekanntheitsgrad durch den G8-Gipfel die Zahl der Gäste und damit auch Umsatz und Gewinn steigen. Ein Teil der erhofften Gewinne sollte den rund 2000 Anlegern des Heiligendamm-Fonds ausbezahlt werden, das übrige erwirtschaftete Geld zur Entwicklung des in Teilen noch vom Verfall bedrohten Ostseeheilbads investiert werden. Die Unzufriedenheit von Teilen der Gesellschafter war groß, sollte der Einsatz von rund 130.000.000 Euro doch bald Rendite tragen. Der Fonds war von der Fundus-Gruppe und deren Chef Anno August Jagdfeld aus Düren (Nordrhein-Westfalen) aufgelegt worden. Weitere 50.000.000 Euro steuerte das Land Mecklenburg-Vorpommern an Förderung bei. Doch trotz einer Steigerung der Auslastung auf rund 60 Prozent im Jahr 2008 riss die Kette von schlechten Nachrichten aus dem Renommierobjekt der boomenden Tourismusbranche Mecklenburg-Vorpommerns nicht ab. azu zählten eine schwache Ertragslage und Querelen mit der Gemeinde Bad Doberan über Zugangsbeschränkungen zum Hotelgelände für Touristen, die "mal Reiche anschauen wollten". Ein früherer Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft wurde wegen Betrugs und Untreue bei der Sanierung des Seebads zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ihren Rückzug begründete die Kempinski-Gruppe mit ungewöhnlich harten Worten: Es lägen Vertragsbrüche vor, zudem seien die Managementgebühren von 1.100.000 Euro für die vergangenen zwei Jahre von Fundus nicht gezahlt worden. Wichtige Investitionen in die sogenannte Perlenkette, mehrere Villen entlang des Strandes, und in ein neues Thalasso-Zentrum seien nicht getätigt worden. Eine weitere Entwicklung des Hotels sei so nicht möglich. Fast trotzig kündigte die Betreiber-Gesellschaft, die Grand Hotel Heiligendamm GmbH & Co KG, an, dass der Betrieb weitergehe und die Gäste des Hauses nichts von den Querelen gespürt hätten. Das Haus sei als einzelnes Objekt weiterzuführen gewesen - im exklusiven Club der führenden Hotels der Welt, wie betont wurde. Überhaupt sei der Rückzug von Kempinski begrüßt worden, sagte Hotel-Interimsdirektor Martin Smura, auch wenn die Vorgehensweise zu kritisier gewesen sein. Denn von Kempinski sei kein schlüssiges Managementkonzept für die Weiterentwicklung vorgelegt worden. Auch die Gesellschafter wollten die Zusammenarbeit mit Kempinski beenden. Diese hätten, vertrauend auf die positive Zukunft des Projekts, erst Anfang Dezember 2008 eine Kapitalerhöhung in mehreren Stufen um 40.000.000 Euro beschlossen, betonte Smura. *772) Der nächste Fall: ... wieder mal ein Anwalt ... , ... wieder mal eine Verurteilung ... , ... eh nur wieder Bewährung ... Tatort: Schwelm ,Ennepetal Der Westen online am 03.02.1009: Ein ehemaliger Anwalt wurde vom Schwelmer Schöffengericht wegen Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Vorsitzender Richter Theo Peitz, der diesen "Vertrauensmissbrauch" mehrfach anprangerte, setzte die Strafe für drei Jahre zur Bewährung aus. Obendrein hatte der Jurist 3000 Euro Bußgeld zu bezahlen. Zuvor hatte der Mann vier Fälle im Zeitraum von 2003 bis 2006 gestanden, in denen er ihm anvertraute Mandantengelder in Höhe von 450 bis 5.100 Euro unterschlug. Die Anwaltskammer hatte dem Mann die Zulassung entzogen und ein Berufsverbot verhängt. Als Motiv gab er im Verlauf der dreieinhalbstündigen Verhandlung Geldknappheit an. Bis in die Jahre 2002/2003 konnten der Angeklagte und seine Familie von dem Gehalt, das er damals als Syndikus verdiente, sorgenfrei leben. Dabei habe es sich um einen "guten sechsstelligen Betrag" pro Jahr gehandelt, wie er sagte. Dann endete seine Tätigkeit. "Es fehlte das Gehalt, und innerhalb einer Woche fuhr die Bank den Kreditrahmen auf Null zurück", beschrieb er, wie er schlagartig in Geldnot geriet. Denn als Rechtsanwalt, als der er anschließend praktizierte, kam er nicht auch nur annähernd in die Nähe der vorher erzielten Einnahmen. Dass er Gelder, die eigentlich für Mandanten bestimmt waren, zunächst zurückhielt und erst mit einiger Verzögerung zurückzahlte, gab er zu. Aber die genaueren Umstände dafür ("Vielleicht ist die Akte nicht vorgelegt worden") blieben im Dunkeln. Weshalb Oberstaatsanwalt Heinrich die Kontenführung in der Anwaltspraxis interessierte: Gab es eine Trennung von dienstlich und privat? Schließlich wurde mal eine "Bofrost"-Rechnung, mal Miete vom Kanzleikonto beglichen. "Selbstverständlich sind auch Lebensmittel wie Kaffee oder die Miete für die Kanzlei von diesem Konto bezahlt worden", entgegnete der Angeklagte. Vom Konto, auf dem auch Fremdgeld eingeht. "Eben das ist laut BGH bereits Untreue", belehrte ihn da der Oberstaatsanwalt. In das Urteil floss ein Strafbefehl über sechs Monate auf Bewährung ein, der gegen den Beschuldigten wegen Veruntreuung von Mandantengeldern im Juni 2006 ausgesprochen worden war. Aber noch während er unter der Auflage stand, sich wohl zu verhalten, blieb er einer weiteren Mandantin Geld schuldig. "Sie haben die Warnfunktion dieses Strafbefehls nicht beachtet", rügte - und ahndete - Richter Peitz diese "Rückfalltat". *773) Der nächste Fall: ... Zocken ... , ... wo war der Rest ? ... , ... in Steuerparadiesen ... , ... da kann die Bewährungsstrafe warten ... Tatort: Würzburg , Lidwina AG Main Post online am 03.02.2009: Das Gericht - laut dem Vorsitzenden Burkhard Pöpperl nicht als "Gnadenkammer" bekannt - zeigte aber Milde. Es verurteilte den Fondsmanager zu zwei Jahren Haft mit Bewährung und 360 Tagessätzen zu je 80 Euro wegen Untreue. Der 32-jährige Würzburger wurde wegen vier Fällen der strafbaren Kursmanipulation zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten Haft sowie einer Geldbuße von 270 Tagessätzen a 150 Euro verurteilt. Dies gab es für dubiose Geschäfte mit künstlich hochgetriebenen. Die überteuerten Wertpapiere waren für einen Fonds der HSBC-Bank in Düsseldorf 2006 gekauft worden. Der Fonds-Manager - dem auch hochspekulative Geschäfte von seinem Arbeitgeber erlaubt waren - hatte für den Fonds vor dem dubiosen Geschäft von 2006 5.000.000 Euro Gewinn eingefahren, seine Karriere zeigte steil nach oben. Ihn trieb neben seinem Gewinnanteil von 400.000 Euro bei dem Geschäft nach eigener Aussage auch die Aussicht, den Würzburger für künftige Geschäfte zu gewinnen. Denn dem 32-jährigen aus dem Raum Würzburg ging in Börsenzockerkreisen ein legendärer Ruf voran: Im Internet kursierten Gerüchte von Geschäften mit sage und schreibe 6000 Prozent Gewinn. Vor Gericht hieß es, er habe als "Messias" für spezielle Geschäfte mit sogenannten Firmenmänteln gegolten, die zunächst nur als leere Hülle ohne eigenen Geschäftsbetrieb existieren, ehe eine Geschäftsidee hier Name und Heimat finden soll und im Idealfall den Wert der Gesellschaft steigert. Erfolgreich muss der bisher nicht vorbestrafte und juristisch vorgebildete Angeklagte bei solchen Geschäften gewesen sein: Bei seiner Festnahme wurden Vermögenswerte von rund 1.500.000 Euro auf seinen Konten gesichert. Bei dem Geschäft, das ihn vor Gericht brachte, schaffte er es, 43.000 Aktien seiner Firma durch manipulierte Wertsteigerung für 36 Euro zu verkaufen, obwohl sie nur einen Euro wert waren. Zuvor hatte der Würzburger den Kurs der Aktien der "Lidwina AG" manipuliert. Durch wiederholte Scheinverkäufe von Aktien von einem Konto auf ein anderes hatte er an der Börse den Eindruck erweckt, die Firmenanteile wären am Markt den überhöhten Preis tatsächlich wert - ein Vorgehen, das vom Gericht als "wirklich dumm" bewertet wurde. Tragisch für ihn war laut seinem Verteidiger Dr. Peter Auffermann, wie der Fall ans Tageslicht kam: Seine Würzburger Hausbank - bei der er ursprünglich sogar das Bankgewerbe gelernt hatte - zeigte ihn wegen des Verdachts der Geldwäsche an. Der Verdacht stellte sich als unbegründet heraus, brachte aber die dilettantische Kursmanipulation ans Licht. "Ich sehe ein, dass ich dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden muss," sagte der geständige Würzburger. "Ich räume die Vorwürfe ein, wie sie in der Anklage stehen," erklärte auch der Fonds-Manager. Die erfahrene Strafkammer unter Führung des Vorsitzenden Burkhard Pöpperl hatte zuvor vorschriftsgemäß bekannt gegeben, dass es Vorgespräche mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung zur Abkürzung des Verfahrens gegeben hatte. Das Gericht hatte den Angeklagten ein Straflimit für den Fall eines überzeugenden Geständnisses versprochen. *774) Der nächste Fall: ... wieder Zocken ... , ... Internetblase ... , ... Neuer Markt ... Tatort: Bochum , Phenomedia AG gulli.com online am 03.02.2009: Die Bochumer Phenomedia AG hatte in den letzten Jahren mit einem andauernden Prozess um Betrug, Bilanzfälschung und Untreue zu kämpfen. Zwei Ex-Vorstände des durch das Moorhuhn-Spiel bekannt gewordenen Unternehmens sollten in Haft. Die Staatsanwaltschaft machte kund, dass die Angeklagten die Bilanzen mit Scheingeschäften künstlich verbessert haben sollen. Im Verfahren zeigten sich die Beschuldigten geständig. Offenbar war die Phenomedia AG über einen längeren Zeitraum in dubiose Geschäfte verwickelt. So hieß es, dass noch vor dem Börsengang der Prospekt mit falschen Angaben ausgemacht gewesen sein soll. Mit den entsprechend getürkten Zahlen sollen sich sodann entsprechend viele private Anleger haben anlocken lassen. Somit sollen erhebliche Geldbeträge in die Unternehmenskasse geflossen sein. Im Frühjahr 2002 kam es dann zur Selbstanzeige. Nachdem diese Vorgänge an die Öffentlichkeit gedrungen waren, ging der Aktienkurs steil in den Senkflug über. Letztlich mussten dies dann die Anleger und auch teilweise die Angestellten des Unternehmens büßen. *775) Der nächste Fall: ... auch Notare bereichern sich gerne selbst ... , ... auch wenn sie selbst Anwälte sind ... , ... kurz vor der Rente kann man es ja mal versuchen ... , ... leider aufgefallen ... Tatort: Bordesholm Kieler Nachrichten online am 04.02.2009: Für die Kieler Staatsanwaltschaft war es der schwerwiegendste Fall von notarieller Untreue seit Jahren. An rund 2.000.000 Euro Mandantengeldern hatte sich ein Rechtsanwalt und Notar aus Bordesholm vergriffen. Die III. Große Wirtschaftsstrafkammer des Kieler Landgerichts Wolfgang J. (56) wegen 104 Taten im besonders schweren Fall zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Eine Prozessabsprache führte zu einem schnellen Urteil: Zum Prozessauftakt hatte das Gericht dem Angeklagten "bei einem umfassenden und nachhaltigen Geständnis" eine Strafobergrenze von sechs Jahren zugesichert. Das Urteil wurde rechtskräftig und beinhaltet ein fünfjähriges Berufsverbot. Seine Zulassung als Rechtsanwalt und Notar verlor Wolfgang J. schon im September 2007. Damals hatte er allerdings nach eigener Aussage schon acht Jahre lang Gelder veruntreut. Die ersten, inzwischen verjährten Taten datierte er auf das Jahr 1999. Für die Wiedergutmachung des immensen Gesamtschadens kommt etwa zur Hälfte der Vertrauensschadensfonds der Notarskammern auf. Die Standesversicherung, mit der sich die Zunft gegen schwarze Schafe in den eigenen Reihen absichert, springt in jenen Fällen ein, wo der Angeklagte die unter Missbrauch seiner Befugnisse als Amtsträger gerissenen Finanzlöcher nicht durch jeweils neue Taten wieder stopfen konnte. Rund 900.000 Euro hatte der Angeklagte jedoch nicht bei der notariellen Begleitung von Grundstücksgeschäften, sondern als Rechtsanwalt, Nachlass- und Vermögensverwalter und Testamentsvollstrecker eingesackt. Den Schaden hatten die Mandanten zu tragen. Zu den rund 40 Opfern gehörte auch eine Zahnarztwitwe aus Bordesholm, die dem Angeklagten die Verwaltung ihres Vermögens anvertraute. Hierfür berechnete ihr der Angeklagte über einen Zeitraum von viereinhalb Jahren hinweg monatlich 232 Euro Gebühren - insgesamt über 12.000 Euro. Als "Gegenleistung" ließ der Rechtsanwalt 162.000 Euro aus dem Vermögen der heute 84-Jährigen auf seine eigenen Konten fließen - oft mit dem Vermerk "Kauf Aktien". "Es ist aber nicht so, dass die arme alte Frau jetzt trocken Brot essen muss oder Hartz IV bezieht", erklärte J.s Verteidiger angesichts entsprechender Gerüchte in Bordesholm. Die veruntreuten Gelder will Wolfgang J. vor allem in spekulative Aktiengeschäfte gesteckt haben, zu denen ihn ein benachbarter Bankangestellter regelrecht gedrängt habe. Auch beim angeblich völlig unrentablen Kauf eines Hauses und einer Eigentumswohnung habe er "nicht nein sagen können" und auf Gewinne gehofft. Doch habe er Verluste gemacht und nach dem Schneeballsystem ein Loch mit dem nächsten gestopft. Diese Praxis funktionierte anscheinend mindestens acht Jahre lang - von den ersten Fällen vor zehn Jahren, als er eine Erbengemeinschaft um 320.000 Mark prellte, bis in den September 2007. *776) Der nächste Fall: ... Kölsch Klüngel ... , ... wie Parteifreunde sich mit Beraterverträgen die Taschen vollsackten ... , ... wenig Arbeit aber viel Geld in wenig Zeit verdienen ... , ... geht doch ... Tatort: Köln , Stadtsparkasse Köln/Bonn Der Westen online am 03.02.2009: Verstrickungen durch Berater-Verträge von Kölner CDU-Politiker zogen Kreise bis nach Essen. Die Beraterverträge und der Rücktritt des ersten ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Köln, Josef Müller, konten so schnell nicht aufgeklärt werden. Nach dem CDU-Bundestagsabgeordneten Rolf Bietmann hatte auch Müller seine politischen Ämter wegen umstrittener Beraterverträge nieder gelegt. Die verbliebenen Bürgermeisterinnen Elfi Scho-Antwerpes (SPD) und Angela Spizig (Grüne) blieben übrig. Alle städtischen Gesellschaften in Köln waren zu überprüfen, ob auch sie Beraterverträge mit politisch Tätigen hätten. "Wir haben einige Blätter zur Überprüfung übersandt bekommen", bestätigte Oberstaatsanwalt Günther Feld den Eingang von Unterlagen der Sparkasse Köln-Bonn: "Wir prüfen jetzt, ob wir ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einleiten oder nicht." Die Verjährungsfrist bei Untreue beträgt nur fünf Jahre, und die könnten zum Beispiel beim Vertrag von Ex-CDU-Bürgermeister Müller gerade um ein paar Wochen überschritten sein. Dass der gelernte Postbote Josef Müller keinen Beratervertrag bei der Sparkasse Köln-Bonn haben durfte, hätte ihm klar sein müssen, schließlich gehörte der heute 70-Jährige lange Zeit dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Köln/ Bonn an. So bekam er sein Salär in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro also von einer Immobilien-Tochter der Düsseldorfer Stadtsparkasse. Die ließ sich die Ausgaben vom Kölner Geldinstitut erstatten. Im Februar 2009 geriet zunehmend die zu klärende Rolle des im Februar 2009 amtierenden Vorstands der RAG-Stiftung und früheren Kölner Sparkassenchefs Gustav-Adolf Schröder ins Visier. Es sollen weitere Verantwortliche der Sparkasse als potenzielle Beschuldigte auf der Liste der Staatsanwaltschaft gestanden haben. Die Berater-Affäre warf aber auch Fragen zu Großprojekten der Stadt Köln auf. Zum Beispiel der Bau der örtlichen Müllverbrennungsanlage, der Bau neuer Messehallen. Als Hauptnutzer der umgebauten Gebäude wurde der Fernseh-Sender RTL gefunden. Es war aber noch eine stattliche Anzahl an Quadratmetern frei. In dieser Situation soll Bietmann seine Kontakte zu Gunsten der Sparkasse eingesetzt und erfolgreich einen Mieter gefunden haben, damit die nicht auf den Kosten der sanierten Rheinhallen sitzen bleibt sollten. Die Sparkasse Köln-Bonn war offensichtlich zeitweise als "Selbstbedienungsladen" für Kommunalpolitiker anzusehen. Es stellte sich die Frage, warum ehrenamtliche Politiker in Aufsichtsräten städtischer Gesellschaften, und auch im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Köln/Bonn, von solchen mutmaßlichen Machenschaften nie etwas mitbekommen haben wollen. In Korruptionsprozessen vor dem Kölner Landgericht hatte ein Richter schon in mehreren Fällen die Vermutung geäußert, solche Kontrolleurs-Posten würden ohne Ansehen der Qualifikation an "verdiente" Politiker vergeben. Schließlich unterlagen kommunale Unternehmen nicht nur in Köln den Weisungen des jeweiligen Rates. *777) DIE WELT online am 05.02.2009: Der ehemalige Köln/Bonner Stadtsparkassen-Vorstandschef Gustav Adolf Schröder sei nach Ansicht von Kölns Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) eine Schlüsselfigur in der Selbstbedienungsaffäre. "Das ist der Netzwerker dieser ganzen Geschichte", sagte Schramma. Er hob Schröders großen Einfluss in der Domstadt hervor: "Das ist einer der drei wichtigsten SPD-Leute über Jahrzehnte in Köln gewesen. Er war engster Vertrauter aller Spitzen in der Stadtverwaltung vor meiner Zeit." Kölns Stadtoberhaupt Schramma meinte, dass noch weitere Beraterverträge bekannt werden würden. Er habe die Sparkasse aufgefordert, "unverzüglich alle Vertragssituationen öffentlich zu machen und namentlich zu benennen, damit wir endlich Tabula rasa machen können", betonte Schramma. Unterdessen wurde ein dritter Beratervertrag bekannt: Der SPD/Grünen-Kandidat für das Oberbürgermeisteramt in Köln, Jürgen Roters, räumte ein, auch er sei für eine Beraterleistung zum Teil von der Sparkasse entlohnt worden. Dabei soll es sich um ein Gutachten aus dem Jahre 2006 gehandelt haben, für das Roters rund 35.000 Euro erhalten haben soll. *778) Anmerkung: [url=http://www.123people.de/s/rolf+bietmann:7mmnpx4p]Infos zur Person Rolf Bietmann (CDU) hier.[/url:7mmnpx4p] Herr Prof. Dr. Rolf Bietmann war zeitweilig Mitglied des Deutschen Bundestages für die CDU. Der Listenplatz war aussichtsreich, und letztendlich erfolgreich. Er hatte zudem auch zahlreiche Nebenjobs. [url=http://kess-politik.blog.de/2005/07/05/sicherung_rolf_bietmann_bei_wikipedia/:7mmnpx4p]Infos hier.[/url:7mmnpx4p] Das Herz des Müll-Königs schlug beileibe nicht nur für die SPD. Im Korruptionsfall des Müllskandals „Helmut Trienekens“ wurde bekannt, dass die Kanzlei des ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden Bietmann, Trienekens seit 1999 mit Honorarverträgen in einer jährlichen Größenordnung von rund 100.000 Euro bedacht hatte. Der Vertrag lief noch bis ins Jahr 2005 und war nicht kündbar. Damals wurde auch gegen Bietmann ermittelt, jedoch das Verfahren gegen Zahlung eingestellt. In das Gerede kam Bietmann auch anderwertig. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelte im Juni 2007 gegen die Teilnehmer einer 72.000 Euro teuren Tour der Köln-Musik GmbH (Philharmonie) nach St. Petersburg im Jahr 2002. Die Teilnehmer u. a.: Oberbürgermeister Fritz Schramma, der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Rolf Bietmann, der Ex-CDU-Parteichef Richard Blömer, der frühere SPD-Ratsherr Franz Irsfeld sowie Grünen-Fraktionsvize Peter Sörries. Der nächste Fall: Tatort: Firma OZ-Druck in Rheinfelden Badische Zeitung online am 04.02.2009: Wegen gewerbsmäßiger Untreue in 252 Fällen mit einem Gesamtschaden von rund 400 000 Euro zu Lasten der Firma OZ-Druck in Rheinfelden hatte deren ehemaliger Verkaufsleiter Termine vor dem Landgericht in Freiburg. Das Gericht protokollierte, dass der Hauptangeklagten ein Geständnis abgelegt hatte. Mit ihm hatten sich fünf weitere Geschäftsleute zu verantworten, die der Beihilfe zu seinen Untreuehandlungen angeklagt wurden. Der Hauptangeklagte, 41 Jahre alt, gelernter Industriebuchbinder, arbeitete seit 1995 bei der OZ- Druck in Rheinfelden. Dort erklomm er die Sprossen der Karriereleiter, wurde 1999 Verkaufsleiter für den Einkauf, erhielt Prokura und war schließlich auch für alle freien Handelsvertreter zuständig. In seiner Verantwortung lagen Vertragsabschlüsse und die Vereinbarungen über Provisionszahlungen. Zwischen 2002 und 2005 soll der 41-Jährige in 252 Fällen seine Macht missbraucht und zu Lasten seines Arbeitgebers ihm nicht zustehende Provisionen in die eigene Tasche gesteckt haben. Die Staatsanwaltschaft bezifferte als überschlägigen angeklagten Schaden einen Betrag von rund 400.000 Euro. Im Innenverhältnis zu seinem ehemaligen Arbeitgeber, von dem er sich wegen der Vorwürfe im November 2005 trennen musste, will er bereits 680.000 Euro Schadenswiedergutmachung geleistet haben. Dafür musste er sein Haus in Rheinfelden verkaufen. Warum der Angeklagte, der nach eigenen Angaben ein Jahresgehalt zwischen 95.000 und 120.000 Euro von der OZ-Druck erhalten hat, auf illegale Provisionszahlungen angewiesen war, war nicht erklärlich. Er meinte nur, dass er damals viel für die Firma getan habe: "Ich habe mir ein Stück vom Kuchen genommen." Er gab zu, dass er mit einigen Mitangeklagten übereingekommen war, dass für die Druckaufträge, die er ihnen im Namen der OZ-Druck gab, Provisionen zu zahlen seien. Als Verkaufsleiter konnte er die überhöhten Provisionen in die Kalkulationen so einbringen, dass sie in der Firma bei Kontrollen nicht auffielen. Eine eigens gegründete Firma, die auf den Namen seiner Frau lief, stellte dann den jeweiligen Firmen Rechnungen, in denen die Provisionen eingefordert wurden. Ein Mitangeklagter sagte aus, dass er gewusst habe, dass der 41-Jährige die Provisionen selbst eingesteckt habe. Er hatte im Auftrag des Angeklagten Rechnungen an eine Druckerfirma aus der Schweiz gerichtet, die vielfach Aufträge für die OZ-Druck ausgeführt hatte. Die Provisionen gingen in Schweizer Franken an den Mitangeklagten, der sie dann in Euro tauschte und an den 41-Jährigen weitergab. *779) Der nächste Fall: ... Gottesdiener auf teuflischen Abwegen ... Tatort: WANGEN , katholische Wangener Kirchenpflege , Diözese Rottenburg-Stuttgart Schwäbische Zeitung online am 05.02.2009: Bis 2007 soll schlampige Arbeit in der katholischen Wangener Kirchenpflege stattgefunden haben. Der angeklagte Kirchenpfleger ging in den Ruhestand. Vorwurf: "veruntreuende Unterschlagung". Schaden: 115.268 Euro Im vorliegenden Fall sah es das Amtsgericht Wangen die "veruntreuende Unterschlagung" in sechs Fällen für erwiesen an. Folge: zehn Monate zur Bewährung und 5000 Euro, die an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen waren. *780) Der nächste Fall: Tatort: Keilbach Badische Zeitung online am 05.02.2009: Gegen den ehemaligen Keilbach-Ein- und Verkaufsleiter nahm die Staatsanwaltschaft Offenburg Ermittlungen aufgrud einer Strafanzeige wegen Untreue auf. Unter anderem hatte er zuvor für Karstadt-Quelle, Peek & Cloppenburg sowie Ludwig Beck gearbeitet. Der Vorgang sei zur Prüfung an die Kriminalpolizei gegeben worden. Der Mann war im April 2008 bei der Übernahme der Keilbach-Textilhandelskette durch ein Düsseldorfer Sanierungsunternehmen als Teil der neuen Geschäftsleitung präsentiert worden. Auch der Sanierer und Professor Gunther Hoffmann aus Düsseldorf, der das angeschlagene Offenburger Textilunternehmen im April 2008 übernommen hatte und Ende November 2008 Insolvenz angemeldet hatte, soll seinen eigenen Ein- und Verkaufsleiter nach Unregelmäßigkeiten in der Kasse bereits im November 2008 angezeigt haben. *781) Der nächste Fall: ... Kasse machen im Gesundheitswesen ... , ... wo blieben die Patienten ? ... Tatort: Alpha-Klinik Merkur online am 05.02.2009: Gegen drei streitsüchtigen Ex-Chefärzte der Alpha-Klinik, die seit ihrer Insolvenz von der Heidelberger Atos- Klinik geführt wird, nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Professor Jürgen Toft, Dr. Thomas Hoogland und Drs. Horst Dekkers auf. Vorwurf: u. a. wegen Unterschlagung und Insolvenzverschleppung Der Verdacht: Die Mediziner sollen Klinikgelder für sich persönlich vereinnahmt haben. Dabei soll es sich um Geld gehandelt haben, das Patienten - neben dem Honorar für die Operateure für die erbrachten ärztlichen Leistungen - für die Unterkunft und Pflege in der Privatklinik bezahlt hatte. Neben der strafrechtlichen Ermittlungen hat außerdem Insolvenzverwalterin Barbara Beutler vor dem Landgericht München Klage eingereicht. Sie forderte eben dieses Geld von den Medizinern zurück. Seit langem geraten die ehemaligen Klinik- Gesellschafter Toft, Hoogland und Dekkers immer wieder in die Schlagzeilen, z. B. weil sie die Alpha-Klinik in die Pleite führten. Im Mai 2008 hatte Dekkers als Geschäftsführer den Insolvenzantrag am Amtsgericht eingereicht. Seither kümmert sich Anwältin Beutler um die Geschäfte. Promi-Chirurg und Wirbelsäulen-Spezialist Horst Dekkers hatte sich außerdem regelmäßig in den Medien wiedergefunden, weil seit 2003 mehr als 25 zivilrechtliche Klagen gegen ihn eingingen. Vorwurf der Patienten: Pfusch Sie forderten Schmerzensgeld und Operationskosten zurück. Einmal fiel Dekkers wegen eines groben Behandlungsfehlers und einer unnötigen Operation auf. Folge der Verurteilung: Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld Seit August 2008 darf er nach einer Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts nur unter strengen Auflagen als Arzt praktizieren. *782) Der nächste Fall: ... "Könige der Korruption" saublöde: "nützliche Aufwendungen" als Schmiergeldzahlungen von der Steuer absetzen, obwohl dies seit 1999 nicht mehr machbar war ..., ... offensichtlich half häufig nur der Zufall, um Korruption und Selbstbereicherung aufzudecken ... Tatort: Mühlhausen , Biogasanlagenbauer Lipp Mitteldeutsche Zeitung online am 05.02.2009: Die Erfurter Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen in einem länderübergreifenden Korruptionsnetz im Biogasanlagenbau auf. Es werde gegen sieben Verdächtige ermittelt. Die Schmiergeldzahlungen waren aufgeflogen, weil das Unternehmen versucht hatte, die Zahlungen als "nützliche Aufwendungen" von der Steuer abzusetzen. Offenbar habe die Geschäftsführung das seit 1999 bestehende Verbot der Absetzbarkeit solcher Zahlungen nicht gekannt, so die Staatsanwaltschaft. Bei den Ermittlungen gegen einen Zulieferer für Biogasanlagen in Mühlhausen seien auch Firmenräume in Sachsen-Anhalt und Schleswig- Holstein durchsucht worden, so die Staatsanwaltschaft. Bei den beiden Unternehmen handele es sich ebenfalls um Zulieferer. Wie die Thüringer sollen sie zwei Mitarbeitern eines Biogasanlagenbauers in Baden-Württemberg Geld gezahlt haben, damit dort Produkte aus ihren Werken verbaut werden. Das Netzwerk soll auch international verzweigt sein. Demnach hätten die Ermittler Verbindungen nach China, Italien, Japan, Russland und Tschechien entdeckt. Die beiden Zulieferer, von denen laut Staatsanwaltschaft einer in Magdeburg ansässig ist, wurden bereits im Herbst 2008 durchsucht. Dabei sicherten die Beamten umfangreiche Unterlagen, die auszuwerten waren. Ende Januar 2009 war ein Vertriebsbeauftragter des Baden- Württemberger Unternehmens verhaftet und nach einem "umfänglichen" Geständnis gegen Kaution wieder freigelassen worden. Er soll 200.000 Euro Schmiergeld angenommen haben. Im Gegenzug hätte er dafür gesorgt, dass Lipp die Maschinen der Zulieferer zu deutlich überhöhten Preisen eingekauft habe. Der Schaden für das Unternehmen Lipp soll sich auf einen hohen sechsstelligen Betrag belaufen haben. Beide mutmaßlich in die Bestechung verwickelten Mitarbeiter seien entlassen worden. Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Bestechungsverdacht gegen die Geschäftsleitung eines Mühlhäuser Unternehmens. Die Thüringer sollen früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge zwischen 2003 und 2006 in insgesamt 18 Fällen mehr als 300.000 Euro nach Baden-Württemberg überwiesen haben. Zusätzliche 150.000 Euro sollen an weitere Unternehmen geflossen sein. *783) Der nächste Fall: ... wieder ein Rechtsanwalt ... , ... wieder mal eine Verurteilung ... Tatort: Hechingen , Albstadt Südwest Presse online am 06.02.2009: Eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wegen Untreue verhängte die Große Strafkammer des Hechinger Landgerichts gegen einen ehemaligen Albstädter Insolvenzanwalt. Der ehemalige Albstädter Insolvenzanwalt hatte jahrzehntelang seine Mandanten belogen und betrogen - mit dem Urteil ahndet die Kammer 78 Fälle besonders schwerer gewerbsmäßiger Untreue, bei der der 50-jährige Jurist allein im nicht verjährten Zeitraum einen Schaden von rund 800.000 Euro angerichtet habe. 200.000 Euro seien quasi in so genannten "Querfinanzierungen" abhanden gekommen, 600.000 Euro habe der Rechtsanwalt für seinen aufwändigen Lebensstil in die eigene Tasche gewirtschaftet. Der einst prominent im öffentlich-politischen und gesellschaftlichen Leben wirkende Jurist hatte sich seit 1989 in Albstadt einen Namen als Rechtsanwalt erarbeitet. Er spezialisierte sich auf die Abwicklung insolventer Unternehmen. Mit einer Selbstanzeige im Mai 2007 vor der Staatsanwaltschaft Hechingen war er einer drohenden Buchprüfung durch die Hechinger Rechtspflege zuvor gekommen. Er zeigte an, in vielen Jahren aufgelaufene Fälle seien für ihn zu einem nicht mehr durchschaubaren Chaos geworden, in dem aller Voraussicht nach mehrere Hunderttausend Euro Mandantengelder verschwanden. Ermittlungen der Balinger Kripo mündeten schließlich nach über zwölf Monaten in der Anklage der Staatsanwaltschaft in 96 Fällen mit einem Schadensausmaß von rund 800.000 Euro - allerdings nur bezogen auf die noch nicht verjährten Fälle der Jahre 2002 bis Frühjahr 2007. In den zwölf Verhandlungstagen allerdings wurde deutlich, dass der tatsächliche Schaden auch in den Vorjahren deutlich höher sein könnte, da der nach Außen hin durchaus kompetent und integer wirkende Anwalt das Chaos von Anfang an nicht mehr überschaute. Teils kameradschaftlich, teils respektvoll hatten es die zuständigen Rechtspfleger unterlassen, den Insolvenzanwalt mit dem nötigen Druck auf seine Pflichten hinzuweisen. Das Gericht erkannte wohl die Unfähigkeit, mit der er die übertragenen Insolvenzfälle zu bearbeiten versuchte, erkannte aber auch, dass "der Durchblick wohl so weit reichte, die Unregelmäßigkeiten nach außen hin zu verschleiern." Deshalb erkenne auch die Kammer im Tun des Angeklagten die hohe kriminelle Energie und das vorsätzliche Handeln. Belastend wirke sich das kühle, berechnende Verhalten des Juristen aus. So habe im gesamten Ablauf vom Zeitpunkt der Selbstanzeige an, die sowieso erst erfolgt sei, "als das ganze Haus schon lichterloh brannte" wenig zu Gunsten des Angeklagten gesprochen, gerade auch die hartnäckige Strategie, mit er wochenlang versuchte, den Prozess vor diesem Gericht auszuhebeln. Im Einzelnen begründeten die Richter ihr Urteil, sprachen jedoch dem Angeklagten auch jeden Anspruch auf etwaige Vergütungen für die nicht zu Ende gebrachten Insolvenzverfahren ab - "von solchem Anspruch kann keine Rede sein." Vielmehr hielten sie es für angezeigt, gegen den zuletzt als Unternehmensberater agierenden Rechtsanwalt, gegen den bereits zu Jahresbeginn 2008 ein vorläufiges Berufsverbot ausgesprochen worden war, nunmehr ein dreijähriges Berufsverbot zu verhängen. *784) Der nächste Fall: ... Mobbing als Mittel zur Beihilfe zum Subventionsbetrug ... Tatort: Ehingen Schwäbische Zeitung online am 06.02.2009: Vor dem Ehinger Amtsgericht hatte ein 55-Jähriger wegen Subventionsbetrug Termine. Der ehemalige Geschäftsführer einer Ehinger Holding hatte für unberechtigte Mitarbeiter Subventionen in Höhe von 20.861 Euro erhalten. Folge: Zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, mit der Auflage 1500 Euro zu bezahlen oder 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten. "Ich empfand beide Firmen als eine Einheit. Ich dachte, dass es untereinander verrechnet werden kann", sagte der Angeklagte. Von allen vier Einheiten war der Reutlinger Geschäftsführer. Und so dachte er sich, nach eigener Aussage, nichts dabei, drei Mitarbeiter einer der Firmen in ein Projekt des anderen Unternehmens einzubinden. Dafür beantragte der 55-Jährige 2005 - im Zeitraum von zehn Monaten - Subventionen in Höhe von 20861 Euro. Staatsanwältin Gabriele Butz unterstellte dem Angeklagten: "Sie haben zu ihrem eigenen Vorteil unrichtige Angaben gemacht. Die Mitarbeiter waren nicht förderfähig." Für einen der drei Mitarbeiter wurden auch Subventionsforderungen ausgestellt. Zu Unrecht, wie sich herausstellte: "Ich habe an dem Projekt nicht mitgearbeitet, bekam aber dennoch Stundenauflistungen, die ich unterschrieben habe", sagte der Zeuge vor Gericht. Auf die Frage von Richter Mästle, warum er die Stundenbelege dennoch unterzeichnet hat, sagt der Zeuge: "Ich musste, aus Angst meinen Arbeitsplatz zu verlieren, unterschreiben. Mir kam es so vor, dass mich die Firma loswerden wollte." Vier anschließend folgende Abmahnungen bestätigten dem Mann den Verdacht. Aufgrund der hohen Bedeutung der Aussage, vereidigte der Ehinger Richter den Zeugen nach seiner Vernehmung. Für Richter Tobias Mästle bedeutet das Neuland: In seinen 2,5 Jahren Amtszeit am Ehinger Gericht nahm er erstmals eine Vereidigung vor. "Den Zeugen sehe ich als sehr glaubwürdig an, zumal er sich durch seine Aussage zur Beihilfe des Subventionsbetrugs belastet", fügte Staatsanwältin Gabriele ihrem Antrag hinzu. Richter Mäßtle kam ihrer Forderung nach. *785) Wann ist Ende mit der Korruption in Deutschland ? Gruss Tom |
| Tom | Arbeitsgericht Mannheim, Beschluss vom 19.8.2008, Az.: 8 BV 11/08 Es ging um ein Zustimmungsersetzungsverfahren, und in diesem Zusammenhang um eine außerordentliche Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden wegen arbeitgeberkritischer Äußerungen, die eine Störung des Betriebsfriedens durch unwahre Tatsachenbehauptungen gewesen sei. Der Arbeitgeber begehrte die Ersetzung der vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden Frau B. Die Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung der Frau B. wurde ersetzt. Die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:hnjx4u0b]fristlose Kündigung[/url:hnjx4u0b] wurde als rechtens erkannt. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Betriebsratsvorsitzende Frau B. bekamen gegen diesen Beschluss ein selbständiges Beschwerderecht gemäß § 87 ArbGG zugesprochen. Aus dem Tatbestand und der Begründung: Die am ... geborene Frau B. war als Teamassistentin Kundenservice seit dem 15.08.1995 zu einem monatlichen Bruttoentgelt in Höhe von EUR ... im Betrieb des Arbeitgebers in W. tätig. Sie ist geschieden und einem Kind unterhaltsverpflichtet. Ferner ist sie Vorsitzende beim Betriebsrat, der aus neun Mitgliedern bestand. Der Arbeitgeber betreibt bundesweit Möbel- und Einrichtungshäuser und beschäftigt in dem Betrieb in W. ca. 400 Mitarbeiter. Am 07.03.2008 wurde über den Rundfunksender Radio R. gegen 15:00 Uhr und 19:00 Uhr anlässlich einer von der Gewerkschaft Ver.di im Rahmen der Tarifauseinandersetzungen im Einzelhandel auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers durchgeführten Kundgebung berichtet. Dabei wurde unter anderem das - zwischenzeitlich unstreitig - mit Frau B. geführte Interview ausgestrahlt. Dies soll nachfolgenden Wortlaut gehabt haben: "...Meldungen von hier mit Stefan K. Der Ton der streikenden in der Rhein-Neckar-Region wird schärfer. Mehrere hundert Beschäftigte des Einzelhandels machten heute vor den Toren eines Möbelhauses in W. ihrem Unmut Luft. Die Situation in den Betrieben verschärfe sich, so eine Mitarbeiterin: Bei uns laufen ja auch unschöne Sachen wie Mobbing von Streikenden und Druck auf die Mitarbeiter, dass sie nicht streiken. Wir sehen hier ganz toll der I. Geist lebt wieder auf. Sie landen in teilweisen Vieraugengesprächen, wo sie gesagt kriegen, das Gespräch findet nie statt. Sie kriegen dann gesagt, sie sollen an ihren Arbeitsvertrag denken. Sie kriegen den Druck und das kriegen sie auch in den Gesprächen gesagt. Die Streikenden wollen mehr Geld". Der Arbeitgeber holte zur Ermittlung des Sachverhaltes zunächst den Mitschnitt des Sendebeitrages bei Radio R. ein. Diesen erhielt sie in Form einer MP-3-Datei am 14.03.2008. Wegen vorrübergehender Abwesenheit der fristlos zu kündigenden Betriebsratsvorsitzenden Frau B. wurde ein Gespräch am 01.04.2008 unter Teilnahme mehrerer Personen, darunter auch ein weiteres Mitglied des Betriebsrates, geführt. Nachdem das Interview mit Radio R. vorgespielt worden war, wurde die Betriebsratsvorsitzende Frau B. gefragt, ob sie die Interviewaussagen getätigt habe. Frau B. soll sich hierzu nicht erklärt haben, sondern soll sinngemäß entgegnet haben, sie würde unrechtmäßig zu einem Streik befragt. Dies wäre ein Grundrecht und sie spreche mit vielen Leuten während des Streiks. Die Personalleiterin wollte wissen, ob ihre Stimme in der Radiosendung zu hören sei. Auf diese erneute Nachfrage zuckte Frau B. mit den Schultern, und sie soll das Gespräch abgebrochen haben, und verließ den Raum. Der Arbeitgeber beantragte daraufhin am 09.04.2008 mit umfassender schriftlicher Begründung gemäß § 103 BetrVG die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden Frau B. . Nachdem der Betriebsrat mit Beschluss vom 11.04.2008 die Erteilung der Zustimmung verweigert hatte, leitete der Arbeitgeber am gleichen Tag das Ersetzungsverfahren ein. Trotz dieser rechtlichen Auseinandersetzung hatte die Betriebsratsvorsitzende Frau B. - unstreitig nach Einleitung dieses Zustimmungsersetzungsverfahrens - ein weiteres Interview gegenüber der Sendung "F." gegeben, welches am ... um 21:00 Uhr im Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) bundesweit ausgestrahlt wurde. Dort soll sie unter anderem folgende Aussage getätigt haben: "Dass ständig der Krankenwagen kam, Ersthelfer dauernd, die es bei uns im Haus gibt, im Einsatz waren und Mitarbeiter immer wieder, jeden zweiten Tag der Krankenwagen da war. Mitarbeiter sind umgefallen, einfach weil sie überlastet, gestresst waren. Am Rande ihrer Kraft waren, bis hin zum burn out." Die Anmoderation des Fernsehberichts habe weiter gesagt: "Besonders auf Betriebräte, wie Frau B., wird Druck ausgeübt." Die Betriebsratsvorsitzende Frau B. habe weiter gesagt: "Weil sie dann gemerkt haben, sie kriegen mich mit irgendwelchen Abmahnungen nicht raus, hat dann irgendwann der eine Chef zu mir gesagt, er wird dafür sorgen, dass sich rausgehe. Ich soll aufpassen, weil er kennt ja meine Einsatzpläne, weil ich ja in seinem Bereich arbeite, und er weiß, wann ich spät auf den Parkplatz abends gehe, dass mir da nix passiert." Der Arbeitgeber war anderer Meinung, und bstritt die Aussagen der Betriebsratsvorsitzenden Frau B. als unwahr, denn tatsächlich gab es - was zwischen den Beteiligten unstreitig ist - im gesamten Jahr 2007 insgesamt nur neun Krankenwageneinsätze, im Jahr 2008 waren es bis einschließlich April 2008 lediglich vier Einsätze. Die Einsätze hätten nach Angaben des Arbeitgebers die weit überwiegende Anzahl der Kunden gedient. Die Betriebsratsvorsitzende Frau B. gab in der Landesschau B. ein weiteres Interview ab. Dieses wurde am 02.05.2008 um 18:45 Uhr im SWR-Fernsehen (in den dritten Programmen) mit regionaler Verbreitung ausgestrahlt. Die Moderatorin habe der Betriebsratsvorsitzenden Frau B. im Interview unter anderem die Frage gestellt, dass auch andere Betriebsräte massiv von der Geschäftsleitung unter Druck gesetzt worden seien und was sie davon wisse. Frau B. habe im Wesentlichen geantwortet: "Dies ist sehr oft der Fall auch. Man versucht dies zwischen Tür und Angel auch zu machen. Ja, es passiert. Man versucht es auch deshalb, weil Betriebsräte versuchen, ihr Recht wahrzunehmen für die Mitarbeiter und eigentlich bewegt man sich auf einem komischen demokratischen Boden bei I.." Die Moderatorin habe weiter ausgeführt, dass I. von seinen Mitarbeitern alles abverlange. Absolute Flexibilität, körperlichen Einsatz bis zur Erschöpfung, krank melden solle sich nach Möglichkeit angeblich auch keiner. Davor würde gewarnt. Sie fragte, was an diesen Aussagen dran sei. Frau B. bestätigte diese Aussagen: "Es stimmt schon, im Prinzip. Man sieht es an unseren Teilzeitkräften. Sie sollen rund um die Uhr flexibel sein und haben dann das Problem, sich ernähren zu können. Und dann haben sie das Problem, sind sie rund um die Uhr flexibel, kriegen sie keinen anderen Job. Die Mitarbeiter sind sehr verstört. Sie weinen teilweise auch, weil sie nicht mehr wissen, wie sie es hinkriegen." Die Aussagen wurden vom Arbeitgeber bestritten, und als unwahr dargestellt. Alles habe seine Richtigkeit, beim Arbeitgeber sei alles in Ordnung. Vielmehr handele es sich hier um den einzigen Betriebsrat im Unternehmen, der unter Druck stehe, nämlich durch das von über 130 Mitarbeitern eingeleitete Amtsenthebungsverfahren (Arbeitsgericht Mannheim, Az.: 8 BV 10/08). Zur Aufklärung des vorgenannten Sachverhaltes führte der Arbeitgeber am 06.05.2008 unter Anwesenheit mehrerer Personen, darunter auch einem Mitglied des Betriebsrates, ein Gespräch mit der Betriebsratsvorsitzenden Frau B. durch. Im Rahmen dieser Anhörung wurde sie von Herrn S., Chef des Einrichtungshauses in W., mit den in "F." und in der Landesschau B. von Frau B. gemachten Aussagen konfrontiert und unter anderem gefragt, worauf sich ihre Aussage stütze, dass alle zwei Tage ein Krankenwareneinsatz stattfinde. Frau B. entgegnete hierauf im Wesentlichen, dass sie dazu nichts sagen wolle und auch zu weiteren Fragen hinsichtlich des Interviews keine Stellungnahme abgeben werde. Am 07.05.2008 wurde daraufhin der Betriebsrat angehört und erneut um Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung der Frau B. gebeten, was der Betriebsrat mit Beschluss vom 08.05.2008 verweigerte. Der Betriebsrat stellte sich vor Frau B. Er war der Auffassung, alle getätigten Aussagen von der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 GG gedeckt waren. Sie wären außerdem unter dem Hintergrund der zum Zeitpunkt der Interviews stattfindenden und mehrere Monate andauernden Tarifauseinandersetzung im Einzelhandel zu sehen, in dem auch das Einrichtungshaus in W. - unstreitig - mehrfach bestreikt wurde. In einem solchen Streik werde manchmal auch mit härteren Bandagen gekämpft, was aber nicht zu einer außerordentlichen Kündigung führen darf. Es wären insoweit andere Beurteilungsmaßstäbe als bei Äußerungen im Alltagsgeschehen anzulegen. Im Übrigen wäre gerichtsbekannt, dass alle Unternehmen im Streikfall versuchten, Mitarbeiter vom Streik abzuhalten, sei es durch Versprechungen oder auch durch Druck. Die offene und öffentliche Benennung der angeblichen rechtswidrigen Vorgehensweise des Arbeitgebers, mit der dieser versucht habe, die streikführende Partei zu schwächen, sei ein probates und legitimiertes Mittel der Auseinandersetzung im Arbeitskampf. Ausserdem sollen die Sätze in einem anderen Zusammenhang erfolgt sein, als der Arbeitgeber sie dargestellt hat, da die Sprecherin oder der Sprecher Dinge gesagt hatten, die Frau B. aber genau so nicht gesagt hatte. Vielmehr hätte die Betriebsratsvorsitzende Frau B. ausgeführt, dass sich das Unternehmen durchaus auch positiv im Streik verhalte, insbesondere die Streikenden die Toilette im Einrichtungshaus benutzen durften und sogar Kaffee bekommen hätten. Sie soll hier vom Zusammenhalten und vom Einstehen füreinander gesprochen haben. Lediglich in diesem Zusammenhang soll der I.-Geist genannt worden sein. Im Übrigen sollen aber tatsächlich - wie unter Zeugenbeweis gestellt - einzelne namentlich benannte Mitarbeiter seitens des Arbeitgebers darauf angesprochen worden sein, dass sie am Streik doch besser nicht teilnehmen sollten und an ihren Arbeitsvertrag denken sollten. Durch diese Äußerungen hat Frau B. jedoch den Arbeitgeber nicht in ihrem Ansehen diskreditiert. Insbesondere soll sie nicht geäußert haben, dass auf die Mitarbeiter Druck in Form von Mobbing, was nach allgemeinem Sprachgebrauch bekanntermaßen ein sehr weitgehender Begriff sei, ausgeübt, auch unrichtig war gewesen, Frau B. habe gesagt, es werde Mitarbeitern mit der Kündigung gedroht worden. Vielmehr sprach in diesem Zusammenhang die Sprecherin oder der Sprecher von solchen Begebenheiten, was aber unzulässig gewesen sein soll. In der Sendung "F." wurden die Ausführungen bezüglich des Einsatzes von Krankenwagen und der Ersthelfer in völlig anderem Zusammenhang dargestellt, als der Arbeitgeber sie behauptete. Ausgangsfrage vom Reporter, Herrn E., wäre die Frage gewesen, wie der Konflikt in W. eigentlich begonnen haben soll und wie es zu den 38 Beschlussverfahren kam. Die Betriebsratsvorsitzende Frau B. erklärte, dass es im Einrichtungshaus in W. im Jahr 2005 einen Review, eine betriebsexterne Begutachtung, gab. Obwohl ein solcher Review eigentlich nicht offiziell angekündigt werde, soll man erfahren haben, dass er wohl in der 42. Kalenderwoche des Jahres 2005 durchgeführt werden sollte. In den zwei bis drei Wochen zuvor sollen deswegen alle Abteilungen angewiesen worden sein, das Haus optimal auf Vordermann zu bringen. Der Betriebsrat soll dann aber festgestellt haben, dass im Rahmen der unternommenen Anstrengungen weder die bestehende Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit noch die Grenzen des 8- beziehungsweise 10-Stunden-Tages eingehalten worden sein sollen. Viele Mitarbeiter sollen angewiesen worden sein, deutlich länger als erlaubt zu arbeiten, jedenfalls sei dies von den jeweiligen Vorgesetzten und auch von der Hausleitung geduldet worden. Wegen dieser vielfachen Verstöße hat auch der Betriebsrat ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht Mannheim (Az.: 3 BV 7/05) eingeleitet, in dem sich das Unternehmen I. dann vergleichsweise verpflichtet habe, künftige Arbeitszeitverstöße zu vermeiden. In diesen zwei bis drei Wochen vor Durchführung des Reviews sollen viele Mitarbeiter völlig ausgepowert gewesen sein und hätten bis zur Erschöpfung gearbeitet. Frau B. sei als Ersthelferin ständig im Einsatz gewesen. Mehrfach soll der Krankenwagen deswegen dagewesen sein. Konkret konnte sich der Betriebsrat und Frau B. daran erinnern, dass der Mitarbeiter N. in diesen Wochen eine Beinverletzung durch den Absturz aus einem SB-Regal erlitten hatte, und deshalb der Krankenwagen kam. Herr T.i hatte einen Kreislaufzusammenbruch erlitten. An einem Tag soll mindestens drei mal über Lautsprecher ein Arzt ausgerufen worden sein, um einen Mitarbeiter wegen gesundheitlicher Probleme zu behandeln. Schließlich soll an einem Tag der Krankenwagen sogar zweimal gekommen sein. Die Aussage bezüglich der Bedrohung auf dem Parkplatz war auf die Frage hin erfolgt, auf Grund welcher Umstände Frau B. Betriebsrätin wurde. Frau B. soll dann ausgeführt haben, dass dies bereits viele Jahre her war. Sie soll damals normale Mitarbeiterin der Antragstellerin gewesen sein und ab 1999 von ihrem damaligen Vorgesetzten massiv gemobbt worden sein. Dies soll sich auch dadurch geäußert haben, dass sie in drei Jahren 11 Abmahnungen bekam, die allesamt unberechtigt gewesen sein sollen. Ebenso soll sie darauf verwiesen haben, dass sie im Rahmen des damaligen Konfliktes sogar herabgruppiert werden sollte. Nebenbei soll sie dann im Interview noch die Aussagen bezüglich des Vorfalles mit dem Parkplatz gemacht haben. Bezüglich des Interviews in der Sendung Landesschau B. vom 02.05.2008 sollen auch hier die Sätze - unzulässig - zusammengeschnitten worden sein. Im Ergebnis war der Betriebsrat und Frau B. der Auffassung, dass die Vorwürfe nicht dazu geeignet waren, die Betriebsratsvorsitzende Frau B. mit über zehnjähriger Betriebszugehörigkeit außerordentlich zu kündigen. Auch die behaupteten Störungen des Betriebsfriedens hat es tatsächlich nicht gegeben. Soweit der Arbeitgeber diesbezüglich das Amtsenthebungsverfahren anfühte, so musste eingewandt werden, dass es der Arbeitgeber verstanden haben soll, Stimmung gegen den Betriebsrat sowie gegen Frau B. zu machen und vor allem die unterste Führungsebene der Belegschaft für ein solches Verfahren zu mobilisieren. Das Verfahren sei offensichtlich nicht im eigenen Interesse der über 130 Antragssteller eingeleitet beziehungsweise geführt worden, sondern diese sollen von ihren Vorgesetzten und somit vom Arbeitgeber motiviert und unterstützt worden sein. Das Gericht erkannte ... Der Antrag des Arbeitgebers soll zulässig gewesen sein, insbesondere sei das erforderliche Rechtsschutzinteresse gegeben. Der Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedes Betriebsrates bedarf nach der gesetzlichen Regelung des § 103 BetrVG der vorherigen Zustimmung des Betriebsrates. Dabei ist das von der beabsichtigten Kündigung betroffene Mitglied des Betriebsrates wegen Befangenheit in eigener Sache von der Beratung und der Beschlussfassung über die Zustimmung ausgeschlossen. Es gilt als zeitweilig verhindert im Sinn des § 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG und wird durch ein Ersatzmitglied vertreten (vergl. BAG vom 26.08.1981, AP Nr. 13 zu § 103 BetrVG; BAG vom 23.08.1984, AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG; so auch LAG Düsseldorf, DB 2005, S. 954). Nimmt das betroffene Betriebsratsmitglied demgegenüber an der Beratung und/oder an der Beschlussfassung über die Zustimmung zu seiner eigenen Kündigung teil, so ist der diesbezügliche Beschluss des Gremiums nichtig (so ausdrücklich BAG vom 23.08.1984, a.a.O.). Die Nichtigkeit des Beschlusses führt allerdings nicht dazu, dass die Zustimmung des Betriebsrates als erteilt gilt, denn diese muss nach der gesetzlichen Vorgabe des § 103 BetrVG ausdrücklich erklärt werden. Folglich muss der Arbeitgeber auch bei einem nichtigen Beschluss des Betriebsrates dessen fehlende Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen (vergl. Däubler, BetrVG, 11. Auflage, § 103 Rn. 24 ff.; ErfK-Kania, 8. Auflage, § 103 BetrVG Rn 7 ff; siehe auch Fitting, BetrVG, 23. Auflage, § 103 Rn. 31 ff.). Auf Grund der Unterschrift der Betriebsratsvorsitzenden Frau B. unter die Schreiben des Betriebsrates vom 11.04.2008 (Abl. 26 ) sowie vom 08.05.2008 ( Abl. 52 ), mit denen die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung der Frau B. verweigert wurde, könnte der Eindruck entstehen, dass diese an der Beratung beziehungsweise Beschlussfassung teilgenommen habe. Die Beschlüsse wären somit zwar gegebenenfalls fehlerhaft zu Stande gekommen und insofern nichtig; gleichwohl war der Arbeitgeber gehalten, vor Ausspruch der Kündigung die verweigerte Zustimmung gerichtlich ersetzen zu lassen. Der Antrag soll auch begründet gewesen sein, da nach Auffassung der Kammer die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung der Frau B. zu ersetzen gewesen sei. Nach § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates dessen vorheriger Zustimmung. Ausweislich der gesetzlichen Regelung des § 103 Abs. 2 S. 1 BetrVG i.V. mit § 15 Abs. 1 KSchG hat der Arbeitgeber dann einen Anspruch auf Ersetzung der verweigerten Zustimmung, wenn die beabsichtigte außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist. Dies setzt einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB voraus, wonach Tatsachen vorliegen müssen, auf Grund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (so bereits BAG vom 22.08.1974, AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG; BAG vom 10.02.1999, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG; BAG vom 24.11.2005, AP Nr. 55 zu § 103 BetrVG ). . Im Rahmen der dem Gericht obliegenden umfassenden Interessenabwägung hat es neben den individuellen Belangen des Arbeitgebers und des zu kündigenden Arbeitnehmers auch die möglichen kollektiven Interessen des Betriebsrates und der Belegschaft an diesem Arbeitnehmer in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Funktion in die Betrachtung mit einzubeziehen ( so GK-Raab, BetrVG, 8. Auflage, unter Hinweis auf BAG vom 03.04.1979, AP Nr. 16 zu § 40 BetrVG sowie auf BAG vom 22.08.1974, AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG). Fristlos kann einem Betriebsratsmitglied nach §§ 15 KSchG, 626 BGB nur gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber bei einem vergleichbaren Nichtbetriebsratsmitglied dessen Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der einschlägigen ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar wäre. Nur so kann der Schutzbestimmung des § 78 S. 2 BetrVG angemessen Rechnung getragen werden, wonach Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Betriebsratstätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen ( so BAG vom 10.02.1999, AP Nr. 42 zu § 15 KSchG; vergl. auch Preis, Anmerkung zu AP Nr. 36 zu § 15 KSchG; KR-Etzel, 8. Auflage § 15 KSchG, Rn. 22 ff.; KR- Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB, Rn. 133 ). Das Gericht ist daher verpflichtet, die Zustimmung zur Kündigung zu ersetzen, wenn die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist. Das bedeutet, dass die Frage, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB vorliegt, im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG in vollem Umfang zu überprüfen ist (vergl. GK-Raab, a.a.O. § 103 BetrVG Rn. 64 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen) Dabei ist das Gericht auf Grund des im Beschlussverfahren geltenden Untersuchungsgrundsatzes ( § 83 Abs. 1 ArbGG ) im allgemeinen verpflichtet, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären. Diesbezüglich hat es alle für die Sachentscheidung erheblichen, für und gegen die Begründetheit des Antrags sprechenden Tatsachen zu erforschen. Die Aufklärungspflicht zwingt jedoch nicht zu einer uferlosen Ermittlungstätigkeit des Gerichts "ins Blaue hinein" ( so ausdrücklich Germelmann-Matthes, ArbGG, 6. Auflage, § 83 Rn. 83; ErfK -Eisemann, a.a.O., § 83 ArbGG Rn. 1; GK-Raab, a.a.O., § 103 BetrVG, Rn. 73). Die Ermittlung ist vielmehr nur insoweit durchzuführen, als das bisherige Vorbringen der Verfahrensbeteiligten und der schon bekannte Sachverhalt bei pflichtgemäßer Würdigung Anhaltspunkte dafür bietet, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt noch nicht vollständig ermittelt ist und noch weiterer Aufklärung bedarf (so Germelmann-Matthes, a.a.O. unter Hinweis auf BGH vom 08.03.1955, MDR 1955, Seite 347; BVerwG vom 16.06.1989, AP Nr. 3 zu § 8 BPersVG; OLG Frankfurt vom 10.11.1986, DB 1986, Seite 2658). Dies folgt aus dem Spannungsverhältnis des Untersuchungsgrundsatzes zur prozessualen Mitwirkungspflicht der Beteiligten, die in § 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG normiert ist. Damit soll sichergestellt werden, dass in Beschlussverfahren, die nicht nur die Belange der verfahrensführenden Beteiligten selbst berühren, sondern an denen auch ein wesentliches Interesse der übrigen Betriebsangehörigen besteht, nach Möglichkeit der wirkliche Sachverhalt ermittelt wird und dies nicht dem Vorbringen der Beteiligten überlassen bleibt. Der Untersuchungsgrundsatz tritt daher aber auch umso weiter zurück, je stärker die Interessen der Beteiligten im Vordergrund stehen (so GK-Raab, a.a.O. unter Hinweis auf Dütz, Anmerkung zu BAG AP Nr. 1 zu § 20 BetrVG; vergleiche auch ErfK - Eisemann, a.a.O., § 83 ArbGG, Rn. 4; Eylert/Fenski, BB 1990, Seite 2401 (2404)). In welchem Umfang die Verfahrensbeteiligten im Rahmen der sie im Beschlussverfahren treffenden Feststellungslast von sich aus Tatsachen vortragen müssen, die geeignet sind, den Antrag zu stützen oder diesem entgegenstehen, hängt daher von den spezifischen Besonderheiten der entscheidenden Anspruchs- oder Rechtsgrundlagen ab (so ErfK - Eisemann, a.a.O., Rn. 4). ... Das Gericht meinte ... Unter Anwendung der Grundsätze des BAG (u.a.) und geprüfter Beweisaufnahme im Rahmen einer fristlosen Kündigung gemäss § 626 BGB kam die Kammer zur Überzeugung, dass Frau B. zumindest im Interview für die Sendung "F." unwahre Tatsachen behauptet und sich hierdurch einer schwerwiegender Verletzung arbeitsvertraglicher Rücksichtnahmepflichten schuldig gemacht habe. Erhebliche Rechtfertigungsgründe seinen nicht vorgetragen worden. Frau B. könne sich nicht auf die freie Meinungsäusserung berufen. Die Berufung auf das Grundgesetz oder das Betriebsverfassungsgesetz sei in diesem Fall nicht im Zusammenhang mit ihrer Betriebsratstätigkeit zu sehen. Durch diese Interviewäußerungen sei eine nachhaltige Störung des Betriebsfriedens verursacht worden, welche der Arbeitgeber nicht sanktionslos hinnehmen müsse. Nach Abwägung der maßgeblichen Interessen sei daher die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden Frau B. durch das erkennende Gericht zu ersetzen gewesen. Unstreitig soll Frau B. in dem in der Sendung "F." am ... aus gestrahlten Interview ausdrücklich gesagt haben, dass ständig der Krankenwagen gekommen und jeden zweiten Tag dagewesen sei. Diese Aussage stünde in unmittelbaren Zusammenhang mit der weiteren Behauptung, dass die Mitarbeiter wegen Arbeitsüberlastung und arbeitsbedingtem Stress umgefallen und am Ende ihrer Kraft gewesen seien. Jedem Fernsehzuschauer habe sich auf Grund dieser Schilderung geradezu der Eindruck aufdrängen müssen, dass der Arbeitgeber ihre Mitarbeiter, durch erhebliche Leistungsverdichtung und bewusste Überforderung deren Kräfte, massiv ausbeute. Durch die sprachliche Verbindung der Behauptung, "ständig, jeden zweiten Tag ist der Krankenwagen gekommen", mit der Behauptung, "die Mitarbeiter sind wegen Arbeitsüberlastung umgefallen", habe Frau B. suggeriert, durch die vom Arbeitgeber zu verantwortenden schlimmen innerbetrieblichen Zustände sei die Gesundheit der hiervon betroffenen Mitarbeiter so schwerwiegend beeinträchtigt worden, dass in Ansehung der konkreten individuellen Leiden regelmäßig der Einsatz eines Krankenwagens erforderlich gewesen sei. Mit der Interviewäußerung habe Frau B. in der Öffentlichkeit unwahre Tatsachen verbreitet, die dazu geeignet waren, das Unternehmen I. und deren Mitarbeiter in Führungsfunktion zu verunglimpfen und zu diskreditieren. Dies folge aus dem Umstand, dass es unstreitig im gesamten Jahr 2007 insgesamt nur neun und im Jahr 2008 bis zum Zeitpunkt der Interviewäußerung der Betriebsratsvorsitzenden Frau B. lediglich vier Einsätze eines Krankenwagens gab. Ebenso unstreitig betraf hierbei die überwiegende Anzahl der Einsätze gar nicht die Mitarbeiter der Antragstellerin, sondern hätten vielmehr deren Kunden betroffen. Demnach stünde zur Überzeugung des Gerichts fest, dass es zumindest zum Zeitpunkt des Interviews der Frau B. keinen behaupteten ständigen, ja noch nicht einmal angesichts der gerichtsbekannt hohen Mitarbeiter- und Kundenzahlen der Antragstellerin einen häufigen Krankenwageneinsatz gab. Frau B. habe demnach objektive Tatsachen behauptet, deren Unwahrheit feststünde. Da es sich in Anbetracht von Inhalt und Auswirkung der Behauptungen nicht um einen Bagatellfall handele, habe sie eine schwerwiegende Arbeitsvertragspflichtverletzung begangen. Auch hinsichtlich der Beschlussverfahren sollen die Ausführungen falsch gewesen sein. Der Reporter von "F." habe zur Einleitung des Interviews gefragt, wie es zu den 38 Beschlussverfahren gekommen sei. Gerichtsbekannt seien in den Jahren 2005 und 2006 jeweils lediglich zwei Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Mannheim, im Jahr 2007 (22), und 2008 (24 bis zum 19.08.2008) unter dem Betriebsratsvorsitz der Frau B. hingegen eine Vielzahl von Beschlussverfahren zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat geführt. Ausweislich der Bezugnahme auf die Höhe der Verfahrenszahl habe die Frage des Reporters somit - für Frau B. ersichtlich - auf das zum Interviewzeitpunkt aktuelle betriebsinterne Spannungsverhältnis abgezielt. Insoweit sei für die Kammer nicht verständlich gewesen, warum Frau B. hierauf lediglich mit Ausführungen auf die vermeintliche Situation im Jahr 2005 geantwortet haben will, zumal dieser Konflikt nach eigenem Vortrag durch den Vergleich in dem damals durchgeführten Beschlussverfahren bereits seit langem beigelegt war. Dies sei umso verwunderlicher, als Frau B. bei ihrer Schilderung des Interviews kein Wort dazu ausgeführt habe, was sie denn bezüglich der aktuellen innerbetrieblichen Situation, bezogen auf das Jahr 2007/2008, gesagt haben will. Im Ergebnis jedenfalls ändere sich nichts an der von der von Frau B. begangenen schweren Vertragspflichtverletzung. Denn unter Berücksichtigung der Darlegungslast im Zustimmungsersetzungsverfahren oblag es dem Betriebsrat beziehungsweise Frau B., die tatsächlichen Umstände von Entschuldigungs- und Rechtfertigungsgründen so konkret wie möglich zu schildern. Um den Vorwurf der Behauptung unwahrer Tatsachen zu entkräften, hätten sie - wie auch von der Antragstellerin gerügt - substantiiert darlegen müssen, wann denn konkret in dem behaupteten Zeitraum der 38. bis 41. Kalenderwoche im Jahr 2005 ein Krankenwagen in welcher Häufigkeit die Betriebsstätte in W. angefahren haben soll. Statt dessen sei jedoch konkret nur ein Fall des Krankenwageneinsatzes benannt worden, nämlich der Unfall des Betriebsratsmitgliedes N., der in diesem Zeitraum aus einem SB-Regal gestürzt sein soll. Die weiteren Behauptungen, nämlich dass Herr T. einen Kreislaufzusammenbruch erlitten habe und an einem Tag mindestens dreimal über Lautsprecher ein Arzt ausgerufen worden sein soll, haben nach dem eigenen Vortrag des Betriebsrates sowie Frau B. keinen konkreten Zusammenhang mit einem Krankenwageneinsatz. Das Gericht meinte in diesem Zusammenhang weiter, dass die Vernehmung eines Zeugen unter diesen Umständen ein unzulässiger Ausforschungsbeweis sei (so im Ergebnis bei einer vergleichbaren Konstellation auch Eylert/Fenski, BB 1990, Seite 2401 mit weiteren Nachweisen). Entgegen ihrer Behauptungen habe Frau B. auch wissen oder jedenfalls erkennen müssen, dass diese Äußerungen von den Fernsehzuschauern wie dargelegt aufgefasst würden und der Arbeitgeber hierdurch in ihrem öffentlichen Ansehen herabgewürdigt werde. Es handelte sich nämlich nach dem eigenen Vortrag der Frau B. keineswegs um eine private Meinungsäußerung in einem Interview. Vielmehr sei die Äusserung während der Arbeitszeit auf dem Betriebsgelände der Antragstellerin mit der Motivation erfolgt, den Arbeitgeber in der laufenden Tarifauseinandersetzung bewusst zu schwächen. Die Äußerungen hätten daher bewusst provokativen Charakter und hätten einerseits den Versuch der Herbeiführung einer Ansehensschädigung des Unternehmens durch die bewusste Behauptung unwahrer Tatsachen und andererseits die Bemühung, durch Beeinflussung der Öffentlichkeit deren Solidarisierung mit den eigenen sozialpolitischen Vorstellungen und Zielen zu erreichen. Es habe sich somit um einen bewussten und überlegten Eingriff in die grundrechtlich gemäß Artikel 12 GG geschützte unternehmerische Betätigungsfreiheit des Arbeitgebers gehandelt. Durch ein derart pflichtwidriges Verhalten nahm Frau B. keine eigenen verfassungsrechtlich geschützten Freiheiten wie etwa die Meinungs- oder Koalitionsfreiheit wahr, sondern sie verhielt sich gegenüber der Antragstellerin grob rechtsmissbräuchlich. [url=http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Arbeitsgerichte&Art=en&verfahrensart=Alle+Verfahrensarten&sid=cd9f3e19cb57d6a4fa81f10223538015&nr=10769&pos=0&anz=17:hnjx4u0b]Das vollständige Urteil gibts hier.[/url:hnjx4u0b] Anmerkung: Ich halte die Aussagen der Betriebsrätin Frau B. für richtig, dass zumindest kurzfristig eine Arbeitsüberlastung am Arbeitsplatz für einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestand. Es ebenso wahrscheinlich, dass diese Arbeitsüberlastung, mal mehr, mal weniger, als Dauerzustand herrschte. Es wurde in den Unternehmen arbeitgeberliche Doktrie die Arbeitskräfte kurzfristig arbeitsüberzubelasten, weil eine derartige vorsätzliche Vorgehensweise Personaleinstellungen zu vermeiden half und hilft. Das brachte weiteren Gewinn. Ich kann mich diesbezüglich an einen Fall aus dem Jahr 2001 erinnern, da sollte von einem gerade frisch an die Börse gegangenen und auch hier in Köln tätigen Möbelhaus Einrichtungsgegenstände geliefert werden. Aufgrund von organisatorischen und personellen Umstruktuierungsmassnahmen, - die zur Einsparungen verhelfen sollten - , konnte das Möbelhaus entweder nur falsche Ware und defekte Ware liefern. Zum Teil waren die Lieferungen auch unvollständig. Ich sprch damals mit den Lieferanten, die mir bestätigten, dass hohe Arbeitsverdichtung bestand, Überstunden an der Tagesordnung waren, und wer nicht mitmachte, wurde von Vorgesetzten gemobbt. Hier wurde mal wieder deutlich, wie wichtig es ist, die Arbeitsüberlastung am Arbeitsplatz genau zu dokumentieren, und zwar bevor man eine rechtsverbindliche Aussage in den Medien oder beim zuständigen Amt für Arbeitsschutz tätigt. Die vertretenden Anwälte hätten auf diesen Missstand beim Arbeitgeber und beim Betriebsrat frühzeitig hinweisen müssen, - und zwar vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung - . Ebenso hätte der Betriebsrat sich in Sachen Arbeitsüberlastung und die Vorgehensweise genau und frühzeitig (bei der "streik"-ver.di) informieren müssen, und eine vollständige Dokumentation erstellen müssen, um diese dem Arbeitgeber zu präsentieren, - erst dann ist es erlaubt rechtliche Schritte zu tätigen, das gilt ebenso für den Betriebsrat oder andere Mitarbeitervertretungen -. Zum Thema [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:hnjx4u0b]Arbeitsschutz[/url:hnjx4u0b] wurde hier bei Mobbing-Gegner auf derartige Problematiken sehr frühzeitig hingewiesen. Anmerkung: Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:hnjx4u0b]Mobbing[/url:hnjx4u0b], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:hnjx4u0b]Korruption[/url:hnjx4u0b], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:hnjx4u0b]Arbeitsschutz[/url:hnjx4u0b] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen diese derartigen Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle dennoch möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | Im Blog wurde zur [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/599-Hessenwahl-2009-,-waehlt-das-Mobbing-ab.html:wjh4f6z1]- Hessenwahl 2009 -[/url:wjh4f6z1] ein umfangreicher Artikel zur veröffentlicht. Die Landesregierungen unterstützten im Rahmen des Bundesrates die Politik der Bundesregierung. Diese Politik war u . a. Eine Verarmungspolitik der Arbeitnehmerschaft. Auch die Landesregierung in Hessen unter Roland Koch (CDU) konnte auch auf eine verarmte Wahlbevölkerung zurückblicken. [url=http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp;jsessionid=B415E396BFE11272A72B877CFAE31D79?rubrik=34954&key=standard_document_35524356:wjh4f6z1]hr online am 17.10.2008[/url:wjh4f6z1] Die Armut in Hessen nahm zu, so warnten eindringlich Sozialarbeiter, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaftern, Medien und Wissenschaftlern anlässlich des von den Vereinten Nationen proklamierten "Tags zur Beseitigung der Armut". Wie viele Menschen im Land aber tatsächlich arm sind, wusste bisher niemand so genau. Hessen hatte immer noch keinen offiziellen Armutsbericht, - auch im Jahr 2008 noch nicht - . Forscher vom Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur an der Frankfurter Goethe-Uni hatten versucht, mit einer ersten Studie Einblick in das Thema zu gewinnen. Jürgen Faik war einer der Autoren der Studie. "Vom Armutsrisiko bedroht sind etwa zehn Prozent in Hessen." In mittlerweile über 60 Städten in Hessen versorgte der Verein "Die Tafel" Bedürftige mit Nahrungsmitteln, wo auch die ehrenamtliche Mitarbeiterin Dagmar Heintz tätig war. "Das sind ganz unterschiedliche Leute, die hier herkommen. Aber bedürftig sind alle, das müssen sie nachweisen. Aber man sieht einem Menschen ja nicht unbedingt an, dass er arm ist. Und es kommen immer mehr." Darunter sind vor allem Arbeitslose, Alleinerziehende und Alleinstehende. Ihre Armut ist meist keine existentielle, sondern eine sogenannte relative Armut, die sich am herrschenden Lebensstandard bemisst. Aber das reiche Bundesland Hessen hatte auch Obdachlos zu betreuen. Die [url=http://www.faz.net/s/RubFAE83B7DDEFD4F2882ED5B3C15AC43E2/Doc~EF11817FDD7BA4874958B1BA1659D3819~ATpl~Ecommon~Scontent.html:wjh4f6z1]Frankfurter Allgemeine meldete online am 06.01.2008[/url:wjh4f6z1], dass in den verschiedenen Frankfurter Einrichtungen für Obdachlose man sich Sorgen machte, ob alle Wohnungslosen unbeschadet durch den strengen Wintereinbruch kommen würden. Nach offiziellen Angaben lebten 1.800 Obdachlose, ein Viertel davon waren Frauen. 2.124 unentgeltliche Schlafplätze wurden von verschiedenen Trägern in der Stadt zur Verfügung gestellt. Etwa 50 bis 300 Menschen wollten die Nächte wirklich auf der Straße verbringen - die Zahlen variieren, weil Frankfurt gerade im Winter auch Wohnungslose von außerhalb anzog. Klaus Schäfer, Leiter der Tagesstätte im Ostend, sagte, dass Einige, vor allem psychisch Kranke, sogar die ganze Nacht gegen die Kälte ziellos umherwandern und sich erst am Morgen einen Schlafplatz gesucht hätten. Das beobachtete Renate Lutz, die Leiterin des Diakoniezentrums "Weser 5", schon länger. Von 8.30 Uhr an füllte sich der Ruheraum in der Einrichtung mit Menschen, die sich von der Nacht ausruhen müssen. Anmerkung: Obdachlose hatten auch in Hessen bei der hessischen Landesregierung unter Roland Koch keine Lobby. Wenn in Frankfurt ca. 2.124 Schlafplätze zu Verfügung standen, musste davon ausgegangen werden, dass im gesamten Bundesland Hessen noch weitere 200 bis 250 Obdachlose zu zählen waren. Eventuell war die Dunkelziffer noch höher. Auffällig war seit ca. 2000 auch hier, dass mit zunehmender Gefahr der Banken- und Finanzkrise das Wahlvolk zunehmend verarmte, und erst im Jahr 2008 eine halbherzige Statistik für das verarmte Wahlvolk erstellt wurde. Das konnte so nicht weiter gehen, schon gar nicht, da Hessen die Obdachlosen und die Armen auch im Jahr 2008 nicht statistisch erfasste, und zudem noch, wenn ca. 480.000.000.000 Euro Zockergeld als Bürgschaften und Kredite für überschuldete Unternehmen zu zahlen waren, Unternehmen die von Heuschrecken überschuldet wurden, und damit kurz vor Insolvenz standen. Ebenso standen Bürgschaften und Kredite aus dem gleichen Topf zur Verfügung, um Banken mit "frischem Geld zu versorgen". Geld das die selbstbereichernden Beziehungsgeflechte in den oberen Finanzebenen gerne in Empfang nahmen, um die Selbstbereicherung fortzuführen. Weitere Infos [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/599-Hessenwahl-2009-,-waehlt-das-Mobbing-ab.html:wjh4f6z1]im Blog.[/url:wjh4f6z1] Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:wjh4f6z1]Bulling[/url:wjh4f6z1], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:wjh4f6z1]Korruption[/url:wjh4f6z1], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:wjh4f6z1]Arbeitsschutz[/url:wjh4f6z1] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass auch Armut und Obdachlosigkeit im Bundesland Hessen möglich werden konnte. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_329386:39ptiw4x]ARD-Börse online am 13.01.2008[/url:39ptiw4x] Vertreter von mehreren tausend Belegschaftsaktionären hatten sich vorgenommen, bei dem Treffen der Siemens AG am 27.01.2009 ihrem Ärger über die Bezüge der Konzernspitze Luft machen. Auch Siemens-Chef Peter Löscher müsse sich auf Fragen über seine Entlohnung einstellen. Er zählte im Geschäftsjahr 2008 mit einem Einkommen von fast 10.000.000 Euro zu den Spitzenverdienern in der deutschen Industrie. Nach einem Vorschlag der Aktionärsvertreter sollen ab 2010 die Teilnehmer der Hauptversammlung über die Vorstandsbezüge entscheiden, um derart üppige Managergehälter künftig zu verhindern. Auch der Schmiergeldskandal sollte im Jahr 2009 auf die Tagesordnung. Auf zehn dicht bedruckten Seiten des Geschäftsberichts 2008 wurde für die Aktionäre dargelegt, wie beim in Bayern ansässigen Siemenskonzern in der Vergangenheit gegen die Compliance-Regeln sowie gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Wegen der Bestechung von Amtsträgern wurde nicht nur in Deutschland und den USA ermittelt, sondern in 16 anderen Ländern, darunter in China, der Schweiz und Italien. Inzwischen hat sich Siemens jedoch dazu entschlossen, mit weitgehend offenen Karten zu spielen. Zu rund 20 besonders spektakulären Fällen legte der Konzern sogar Einzelheiten dar. Allein 510.000.000 Euro hat die Rechtsberatung der Korruptionsfälle im vergangenen Jahr verschlungen, 163.000.000 Euro mehr als im Jahr 2007. Kein Wunder also, dass der Konzern die Entlastung einiger ehemaliger Vorstände erst einmal vertagen wollten. Anmerkung: Die bayrische Landesregierung CSU hatte seit ca. 1990 bis in das Jahr 2008 immer wieder behauptet, sie hätte eine erfolgreiche Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik betrieben. Wie wäre das wohl verlaufen, wenn es keine Korruption bei Siemens gegeben hätte ? Gruss Tom |
| Tom | Landtagswahl in Hessen , Hessenwahl 2009 , ein Nachruf ... Leider ist es dem volksverdummten Wahlvolk nicht gelungen die CDU, die SPD, und die FDP abzuwählen. Ein Nachruf dazu im Blog. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/607-Mobbing-bleibt-,-Hessen-waehlte,-ca.-77,1%25-volksverdummt.html:3j8qtr9u]Infos hier.[/url:3j8qtr9u] Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:3j8qtr9u]Bulling[/url:3j8qtr9u], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:3j8qtr9u]Korruption[/url:3j8qtr9u], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:3j8qtr9u]Arbeitsschutz[/url:3j8qtr9u] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten. Gruss Tom |
| Tom | Ganz oben schrieb ich am 21.09.2006: „Der Heuschrecken-Frass geht schon lange um. Doch nun wird die Lage höchst bedrohlich. Firmen drohen durch Überschuldung pleite zu gehen. Auch ein Börsencrash ist nicht mehr auszuschliessen. Sowas bringt massenhafte Arbeitslosigkeit und jede Menge Mobbing.“ Der Frass der Heuschrecken war das eine, sie zu stoppen das andere. Der Gesetzgeber, in der Verantwortung die SPD, CDU, und auch die FDP, blieb untätig, und damit die Justiz hilflos. Dennoch: Die vorhersehbare Insolvenz-Walze rollte an. Die Politiker volksverdummten das Wahlvolk. Wie oben schon angedeutet und über einen langen Zeitraum beobachtet: Die Heuschrecken hatten die Deutschland AG im Wirtschaftskrieg gründlich angeschlagen. Die Unternehmen wurden überschuldet. Hochdotierte Beraterverträge taten das Übrige, um Unternehmen in die Insolvenz zu treiben. Übrig blieben die Schulden und arbeitslose Menschen. Mehr als 500.000.000.000 Euro wurden in den Sand gesetzt, und hatten keine Arbeitsplätze geschaffen, sondern nur eine weitere Massenarbeitslosigkeit ausgelöst. Die ersten Auswirkungen ... , ... traurig auch der "Sanierungsfall" Märklin, der als weltweit führender Modelleisenbahnhersteller galt ... (Infos auch weiter oben) ... , … pleite … [code:1xyscrso][url=http://www.handelsblatt.com/journal/presseschau/zulieferer-sind-verlierer-im-schuldenspiel;2140564]Handelsblatt online am 04.02.2009[/url][/code:1xyscrso] Nachdem der Remscheider Autozulieferer Edscha im Februar 2009 Insolvenz angemeldete, war ein gefährlicher Dominoeffekt zu befürchten. Der endgültige Zusammenbruch von Autozulieferern könnte schnell erhebliche Probleme auch für die Autokonzerne nach sich ziehen. Ein Grund für die Krise der Zulieferer: Sie sind offensichtlich in den vergangenen Jahren von den Konzernen ausgepresst worden, die Preise seien immer stärker gedrückt und gleichzeitig Risiken abgewälzt worden. Die Renditen schwanden, das Eigenkapital der meist mittelständischen Betriebe wurde knapp, die Banken gaben kein Geld mehr. Ein deutlicher und plötzlicher Rückgang der Aufträge war nicht mehr so schnell aufzufangen. Nicht verwunderlich, dass in nur zwei Monaten vier große Zulieferer aus NRW Insolvenz angemeldet hatten: Tedrive, TMD, [url=http://www.detlev-lengsfeld.de/projects/webentwicklung:1xyscrso]Plone[/url:1xyscrso], Henniges und Edscha. Ursache der Pleitewelle sei die Tendenz, dass die Autobauer teure Hightech-Entwicklungen wie ABS, Einspritzpumpen oder Kurvenfahrlicht an die Zulieferer ausgelagert hätten. Die Kosten stiegen hoch. Hinzu komme die Bankenkrise, wo die Banken nicht einmal Top-Unternehmen Kredite einräumten, gleichwohl hatte der Steuerzahler den Banken einen 500.000.000.000 Euro schweren Rettungsschirm dargeboten. An dem "Schuldenspiel" waren die Heuschrecken nicht unbeteiligt, sodass die Krise von Edscha & Co. ausgelöst werden konnte. Statt in den guten Jahren Reserven aufzubauen, die in den dürren Zeiten abgetragen werden, haben die Finanzinvestoren gerade die guten Jahre dazu genutzt, die Verschuldung in den Unternehmen bis an die Schmerzgrenze zu erhöhen und so die Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital in die Höhe getrieben. Der Trost, dass der "fatale Fehler im Geschäftmodell" inzwischen den Verantwortlichen dämmere - so etwa Thomas Pütter, Chef von Allianz Capital Partners - sei schwach. Über den "Sanierungsfall Märlin" Infos weiter oben ... [code:1xyscrso][url=http://www.sueddeutsche.de/055380/398/2744475/Die-Pruefung.html]Die Süddeutsche Zeitung online am 05.02.2009 zum Desaster...[/url][/code:1xyscrso] Erst Edscha dann Märklin ... Das große Sterben hatte begonnen unter Firmen der Beteiligungsgesellschaften. Und nach der Pleite von Edscha dauerte es nur Stunden, da urteilte die Gewerkschaft IG Metall[b:1xyscrso]:"Carlyle hat Edscha ausgesaugt bis zur Blutleere."[/b:1xyscrso] Dabei hätten die Firmenkäufer und Heuschrecken längst einen Beitrag dazu leisten müssen, die Krise zu bewältigen. Dazu müssten sie ihrer Wertsteigerungs-Rhetorik endlich Taten folgen lassen. Die Rezession schaffte die Grundlage der Extremsituationen, die auch Familienfirmen und börsennotierte Konzerne an den Abgrund trieben. Beispiel: Schaeffler und Continental Warum Firmen von Finanzinvestoren unter den Folgen der Krise den Zusammenbruch vor Augen hatte, war an den Beispielen um das Familienunternehmen Schaeffler und der Dax-Konzern Continental abzulesen, denn sie haben die gleichen Fehler gemacht wie die Heuschrecken: Sie übernahmen Firmen per Kredit, planten zu optimistisch und hatten im Abschwung keine Luft mehr zu atmen. Nach dieser Logik verfuhren auch viele Beteiligungsgesellschaften. Die Schulden, mit denen sie ihre Übernahmen finanzierten, bürdeten sie ihren Firmen auf, die sie aus den laufenden Erträgen abstottern mussten. Wenn Wirtschaft und Gewinne wachsen, dann wäre die Rechnung aufgegangen. Das Geld der Unternehmen reichte in der Regel, um die Schulden zu bedienen und dennoch in die Zukunft zu investieren. Zwischen 2003 und 2007 wuchs zudem der Wert vieler Firmen automatisch, weil die Kurse stiegen und sich rasch ein neuer Eigentümer fand, der für das gleiche Unternehmen mehr zu zahlen bereit war. Folge: viele Finanzinvestoren wurden Schön-Wetter-Spieler Sie schießen noch das vierte Tor, wenn die eigene Mannschaft schon drei zu null führt. Jeder Finanzinvestor hatte in den vergangenen Jahren das schöne Lied von der Wertsteigerung gesungen. Die hohen Gewinne seien nicht das Ergebnis von Finanzakrobatik, sondern guten Managements. Diesem Anspruch aber wurden viele Vertreter der Branche nicht gerecht. Das war daran ablesbar, da den Unternehmen hohe Schulden aufgebürdet wurden, und den Firmen das Kapital entzogen wurde, sodass sie auch im Abschwung keinen Puffer mehr hatten. Eine solide Unternehmensführung, die am der Entwicklung von Produkten und deren Verkauf orientiert war, genau diese Unternehmensführung gab es nicht mehr. Auch die an die wirtschaftliche Lage orientierte Weiterentwicklung der Unternehmensstruktur wurde nicht durchgeführt. Vielmehr wurde im Aufschwung seitens der vielen Finanzinvestoren die Firmen bereits nach ein oder zwei Jahren weitergereicht. Mehr denn je brauchten Firmen Kapital, und nicht noch mehr Schulden. Finanzinvestoren hatten Kapital, sie hatten mehr als 400.000.000.000 Dollar aufgehäuft. Die Südwest Presse auch zum oben genannten Fall Märklin, der als weltweit führender Modelleisenbahnhersteller galt ... [url=http://www.suedwest-aktiv.de/region/nwz/goeppinger_kreisnachrichten/4128883/artikel.php?SWAID=a751f674dbb1e44ac8f405174aaad48e:1xyscrso]Südwest Presse aktiv online am 06.02.2009[/url:1xyscrso] In drei Jahren versickerten 40.000.000 Euro Beraterhonorare. Der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Pluta kündigte den Beratern. Auf ihrem Sanierungskurs haben die Märklin-Eigner Kingsbridge Capital und Goldman Sachs viel investiert - vor allem in die Berater, die am Stammsitz in der Stuttgarter Straße aus und ein gingen. Sie hatten sich fürstlich entlohnen lassen. In den vergangenen drei Jahren flossen 40.000.000 Euro an Honoraren, gleichzeitig mussten die Finanzinvestoren Verluste in Höhe von 50.000.000 Euro verbuchen. Im selben Zeitraum wurden die Werke in Sonneberg und Nürnberg geschlossen und 700 Mitarbeiter auf die Straße geschickt, um Personalkosten zu sparen. Zuletzt forderte die Geschäftsführung bei der Belegschaft einen Lohnverzicht von 5.000.000 Euro ein, ebenfalls mit der Begründung, die Personalkosten seien zu hoch. Der Betriebsrat verweigerte sich, weil er ein längerfristiges schlüssiges Konzept vermisste, das klare Aussagen macht über Ausrichtung, Personalplanung und Markenstrategie von Märklin. "Wäre das geschehen, dann hätten wir die jetzige Situation nicht", ärgert sich der Betriebsratsvorsitzende Dieter Weißhaar. Der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Pluta nach der ersten Bestandsaufnahme: "Das hat alles nichts gebracht. Sinn solcher Beratertätigkeiten ist doch, eine Insolvenz zu verhindern. Das haben die nicht geschafft." Weißhaar teilte diese Meinung: "Es wäre uns lieber gewesen, wenn wir mit der Geschäftsleitung und den Banken eine Lösung gefunden hätten, ohne Insolvenz." Nach Angaben von Pluta hatten die Kreissparkasse und Landesbank Baden-Württemberg, die Märklin Ende Januar 2009, die Kreditlinie von 50.000.000 Euro gekündigt hatten, "keine Handlungsalternative". Der Ulmer Rechtsanwalt: "Mit jeder anderen Entscheidung hätten sich die Banker wegen Untreue strafbar gemacht." Auch beim Poker mit den Banken hatten die Finanzinvestoren auf eine Beratungsgesellschaft gesetzt: Die KPMG war mit einem Sanierungsplan beauftragt. Die Geldinstitute hatten nicht abgewartet, bis das Gutachten fertig war. Die Kreditlinie wurde gekündigt, weil der Jahresverlust mit 20.000.000 Euro deutlich über dem vorhergesagten Wert lag. Die 650 Mitarbeiter hatten immer noch kein Januargehalt 2009 erhalten, und dann war der Spuk zu Ende. Der weltweit führende Modelleisenbahnhersteller hatte beim Göppinger Amtsgericht Insolvenz beantragt. Für die Kreissparkasse und für die Belegschaft ein dringend notwendiger Befreiungsschlag. "Das ist eine Chance, um Märklin zusammen mit dem Insolvenzverwalter neu auszurichten", so der Betriebsratsvorsitzende Weißhaar zuversichtlich. Auch Renate Gmoser von der Göppinger IG Metall beurteilte das so. Beide befürchteten aber auch, dass das nicht ohne schmerzliche Personaleinschnitte zu schaffen war (wie weiter oben: - schon wieder -). Darauf wurden die Mitarbeiter bei einer Betriebsversammlung im Hof des Märklin-Areals an der Stuttgarter Straße eingestimmt. (... na ja ...) [code:1xyscrso][url=http://www.ftd.de/unternehmen/industrie/:Hohe-Verluste-Fertighausbauer-Kampa-pleite/485971.html]Financial Times Deutschland online am 12.03.2009:{/url][/code:1xyscrso] Das Unternehmen sah sich als "Hausbau-Marke Nummer eins" und war einer der bekanntesten Hersteller in Deutschland. Folge: Insolvenz. Der Fertighausbauer Kampa hatte 800 Mitarbeiter. Das Management hatte zuvor noch Zuversicht verbreitet. Noch im November 2008 hatte Kampa-Vorstandssprecher Markus Schreyögg angekündigt, sein Unternehmen sei für die Krise bestens gerüstet. Das Jahr 2009 sollte bei einem Umsatz von 200 Mio. Euro "deutlich positiv" ausfallen, hatte er damals gesagt. Im Januar 2009 hatte es geheißen, Triton als wichtigster Finazinvestor wolle dem Fertighausbauer mit einer Eigenkapitalspritze in Höhe von 10 Mio. Euro sowie mit einem kurzfristigen Darlehen über 7 Mio. Euro aus der Krise helfen. Wichtigster Aktionär des einstigen Familienunternehmens war der Finanzinvestor Triton, der 2006 eingestiegen war und inzwischen rund 75 Prozent der Anteile hatte. Der neue Eigner gewährte Kampa damals einen Kredit und ein Überbrückungsdarlehen über insgesamt 58 Mio. Euro. Das Geld sollte am Ende mit zehn Prozent pro Jahr verzinst zurückgezahlt werden. Kampa hat mehrere verlustreiche Jahre hinter sich. 2008 verbuchte der Fertighausbauer ein Minus von rund 29 Mio. Euro nach einem Verlust von 36 Mio. Euro 2007. Als Gründe wurden unter anderem Rückgänge bei Absatz und Umsatz genannt sowie ein 9 Mio. Euro teures Restrukturierungsprogramm. Wegen der schlechten Ertragslage hatte Kampa bereits 200 von zuvor insgesamt 1000 Stellen gestrichen und mehrere Standorte geschlossen. Zu diesem Zeitpunkt sollen noch insgesamt sechs Produktionswerke in Deutschland und Österreich sowie Vertriebsbüros in Polen, Ungarn, Italien und den Niederlanden betrieben worden sein. Anmerkung: Frass der Heuschrecken, Wann ist die Deutschland AG pleite ? Gruss Tom |
| Tom | Ein Beamter der bayrischen Landesregierung des Freistaates Bayern soll gemobbt worden sein. Der verwaltungsgerichtliche Streit: Der Dienstherr sollte dies anerkennen. Doch auch die Verhandlung am 06.02.2009 vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth brachte für den Beamten, der in einer Kulmbacher Behörde tätig war und seit 2007 offiziell erkrankte, nicht den erhofften Durchbruch. Nach seinem Wechsel zu einer Behörde in Kulmbach, an die er wegen seines besonderen Fachwissens wechselte, stieg er vom Sachgebietsleiter und stellvertretenden Abteilungsleiter in den einfachen Dienst ab. Er habe dies hingenommen und hatte dennoch versucht, sich weiter zu engagieren, sagte der Beamte am 06.02.2009 vor Gericht. Tatsächlich aber hätten ihn zwei Ereignisse aus der Bahn geworfen: Am 26.01.2005 soll ein Personalgespräch mit zwei Vorgesetzten eskaliert sein. Im Verlauf der Unterredung habe man ihm gedroht, kein Behördenleiter in Bayern werde einen wie ihn mehr nehmen. Er habe im öffentlichen Dienst nichts verloren. Am 26. 08.2006, hatte er Einsicht in seine Personalakte genommen. Was er dort zu lesen bekam, hatte ihn so erschüttert, dass ihm übel und schwindelig wurde. Auf der Toilette soll er gestürzt sein und hätte sich verletzt. Der Beamte machte zuletzt einen Hörschaden als Folge des Sturzes im August 2006 geltend. Beide Ereignisse wurden als Dienstunfälle geltend gemacht. In der Folge soll er an einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden, und an stechendem Kopfschmerz. Die behandelnden Ärzte des Beamten sollen zu dem Ergebnis gekommen sein, dass der Beamte schwer beeinträchtigt ist. Gruss Tom |
| Tom | Die Caritas wurde hier bei Mobbing-Gegner schon mehrfach in verschiedener weise auffällig, z. B.: [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/marler-caritas-wohnheimes-haus-lea-kein-platz-fur-mobbing-t973.html:efeswk55]Marl Caritas-Wohnheim Haus Lea[/url:efeswk55], oder in Sachen Korruption bzw. Untreue bei der [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html#p2356:efeswk55]Wolfsburger Caritas[/url:efeswk55], hier unter *474). Die Staatsanwaltschaft legte der Beschuldigten zur Last, in der Zeit von Februar bis September 2006 nicht richtig Buch geführt und sich Geld in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Dadurch entstand ein Schaden von 5750 Euro. Die damalige Angeklagte behauptete damals, sie hätte weder Daten noch Namen auf den Belegen überschrieben. Die Caritas habe sie loswerden wollen und ihr die Angelegenheit in die Schuhe geschoben, mutmaßte sie. Im November 2005 habe sie erfahren, dass ihre Vollzeitstelle auf eine halbe gekürzt werden sollte. [url=http://www.am-sonntag.de/aktuelles/artikel.php?cid=29-23064590&RessLang=LOKALES&BNR=0:efeswk55]Am Sonntag online am 15.02.2009:[/url:efeswk55] Für die Mitarbeiterin Anke S.* (31) wurde die Caritas zum puren Albtraum. Die verheiratete Passauerin erhob schwere Mobbing-Vorwürfe. Der Caritasverband für die Diözese Passau e.V. bekam eine brisante Klageandrohung über 10 000 Euro Schmerzensgeld auf dem Tisch. Die Verantwortlichen: Der Caritasdirektor Volker Kuppler Der Leiter der Donauhof-Werkstätten Josef Wenk Caritasdirektor Volker Kuppler zeigte sich zunächst von seiner versöhnlichen Seite. Den schönen Worten folgte aber nur ein paar Stunden später eine ungewöhnlich rüde Pressemitteilung, die vor allem von Mobbing-Opfer Anke S. wieder als deutliche Einschüchterung und Angstmache zu empfinden war. Schriftlich ließ der Caritas-Boss darin erklären: "Wir bedauern sehr, dass, um Stimmung zu machen, bereits vor dem Schlichtungsverfahren die Öffentlichkeit informiert wurde. Der Caritasverband für die Diözese Passau e.V. behält sich ausdrücklich vor, auf unberechtigt erhobene Vorwürfe Strafanzeige und Strafantrag wegen übler Nachrede und Verleumdung zu stellen." Dabei gab es Beweismaterial: Die Mitarbeitervertretung hatte mittlerweile zwei volle Aktenordner über den Fall. Anke S. sah die Mobbing-klage hingegen als noch die einzige verbliebene Möglichkeit, sich gegen jahrelange Gängeleien und schweres Mobbing durch Vorgesetzte der Passauer "Donauhof-Werkstätten" zu wehren. Seit 2003 sollen unmittelbare Dienstvorgesetzte die Wäscherei-Angestellte Anke S. in unzähligen Fällen gemobbt und schikaniert haben. In der Folge wurde das Opfer körperlich und psychisch schwer krank - unternahm sogar einen Suizid-Versuch! Ein Arzt bestätigt dies durch Diagnosen. Neun Seiten umfasst das Schriftstück von Anwalt Florian Schäfer. "In meiner Karriere ist mir ein derart schwerer Fall noch nicht unter gekommen", sagte Schäfer. Dies soll "Rustikalmobbing" gewesen sein. Beispiele: Anke S. wurde gezwungen, als einzige Angestellte ihre Pausen alleine zu verbringen. Dafür sorgten Vorgesetzte durch eine "entsprechende" Arbeitseinteilung. Vegetarisches Essen wurde ihr in der Kantine verweigert, stattdessen wanderte dieses auf dem Biomüll. Schikane gab es offenbar auch regelmäßig kurz vor Dienstende. Trotz Gleitzeitregelung wurde Anke S. angewiesen, fünf Minuten länger zu bleiben, als sie es wollte. Ein betrieblicher Anlass für die "verlängerte Dienstzeit" sei nicht zu erkennen gewesen. "Zweck des Zwanges war allein, dafür zu sorgen, dass sie ihren Bus verpasst", erläutert Anwalt Schäfer. Der Wäscherei-Angestellten wurde es laut Klageschrift ebenfalls untersagt, sich mit Kollegen während der Arbeitszeit zu unterhalten. Anke S. musste sogar an einer Tafel notieren, wenn sie zur Toilette ging. Bei Unterlassung und anderen Nichtigkeiten hagelte es Abmahnungen sowie dienstliche Rügen. Die aktuellste sei in dieser Woche eingetroffen, obwohl sich Anke S. derzeit im Krankenstand befindet. Das Opfer versuchte sich in der Vergangenheit oft zu rechtfertigen. Die Reaktion war immer die selbe: Man sprach Anke S. offenbar die Glaubwürdigkeit ab. Anwalt Schäfer brachte es auf den Punkt: "Es herrschten Verhältnisse wie in einem Zuchthaus." Das Mobbing-Opfer: "Ich war jeden Tag fertig und habe nur noch geweint. Den Grund für die Schikanen kann ich mir bis heute nicht erklären." Aufgeben will die 31-Jährige aber nicht. Denn früher habe sie mal viel Spaß an ihrer Arbeit gehabt. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/mobbing-gegen-linke-betriebsraete/:lt9u9qgs]Tageszeitung (TAZ) online am 13.02.2009:[/url:lt9u9qgs] Nach einer anonymen Anzeige gegen den Chef der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Saarbrücken Peter Edlinger (CDU) nahm die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Ermittlungsverfahren gegen den Topmanager auf, da er die beiden beiden Funktionäre der GDL in irgend einer Weise zur Falschdarstellung bewegt haben könnte. Die komplizierte Angelegenheit fand Anklang vor dem Arbeitsgericht in Saarbrücken. Die Geschäftsführung betrieb zudem die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:2kpwlriw]fristlose Kündigung[/url:2kpwlriw] der Betriebsräte - ein Veto der Arbeitnehmervertretung verhinderte diese allerdings. Der plötzliche Widerruf der Zeugen der Geschäftsführung dürfte dem Prozess eine neue Wendung geben. Was war geschehen ? Anfang Juni 2008 unterzeichneten 220 Bus- und Bahnfahrern der Saarbahn GmbH Eintrittserklärungen in die Partei Die Linke (Saar). Der Coup hatte ein Nachspiel. Kurz nach dem Masseneintritt tauchte ein böser Verdacht auf. Die Geschäftsführung beschuldigte führende Betriebsräte, Kollegen zum Wechsel gedrängt zu haben. Passenderweise meldeten sich mehrere Mitarbeiter der Saarbahn GmbH im September 2008 mit konkreten Vorwürfen zu Wort: Harald Werle, der lokale Chef der Lokführergewerkschaft GDL, sagte etwa laut Medienberichten, "dass Jung uns gesagt hat, wenn wir nicht in die Linke eintreten, werden wir im Betriebsrat nichts mehr zu lachen haben". Winfried Jung war zu diesem Zeitpunkt der Chef des Betriebsrats der Saarbahn. Zwei andere Beschäftigte des Unternehmens wollten damals von Jung und seinen Leuten gleichfalls unter Druck gesetzt worden sein: Sie hätten "Angst um Leib und Leben" gehabt, zitierten Zeitungen damals den Anwalt der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Saarbrücken (VVS), der Muttergesellschaft der Saarbahn. Anfang Januar/Februar 2009 nahmen die Ankläger die Vorwürfe zurück. In einem offenen Brief an die Belegschaft widerrifen GDL-Mann Werle und ein anderer Mitarbeiter ihre Aussagen. Sie seien von Geschäftsführer Peter Edlinger (CDU) dazu "animiert" worden, Jung und anderen Betriebsräte in Sachen Massenwechsel zur Linken zu belasten. Alle Vorwürfe seien "frei erfunden" gewesen. Werle, der plötzlich Lügen eingestand, hat eine nicht unbedingt vertrauenerweckende Vergangenheit: Er trat einst als Bundestagskandidat für die rechtsextreme DVU an. Auch ein weiterer angeblicher Skandal um die zur Linken gewechselten Betriebsräte erweist sich als Luftnummer: Jung und andere Betriebsräte hätten die Kosten für eine private Feier als Betriebsratssitzung abgerechnet und auf dem Betriebsgelände illegal für die Linke geworben. Das behauptete jedenfalls die VVS-Geschäftsführung. Dabei sei es um ein Fotoshooting mit Rolf Linsler, dem Landeschef der Linken, für das Handelsblatt gegangen: Linsler mit Lok und Proletariat als Background. Der Exsozialdemokrat und Ver.di-Chef des Saarlandes nannte die Vorwürfe "Quatsch". Die Aufnahme sei nicht auf dem Betriebsgelände gemacht worden; und auch nicht während der Arbeitszeit der Betriebsräte, sagte Linsler. Anmerkung: Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:lt9u9qgs]Bulling[/url:lt9u9qgs], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:lt9u9qgs]Korruption[/url:lt9u9qgs], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:lt9u9qgs]Arbeitsschutz[/url:lt9u9qgs] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | Hier gehts weiter ... Der nächste Fall: ... ein Wiederholungstäter ... , ... kurz vor der Rente kann man sich das erlauben ... , ... gibt eh nicht mehr wie 2 Jahre auf Bewährung ... Hamburger Abendblatt online am 10.02.2009: Der 62 Jahre alte Angeklagte bestritt am 09.02.2009 im Amtsgericht Hildesheim die Vorwürfe. Laut Anklage gründete der Mann eine GmbH, obwohl ihm ein vierjähriges Berufsverbot auferlegt worden war. Der Steuerberater wurde bereits wegen Untreue verurteilt, ein Berufsverbot bestand, dennoch arbeitete er wieder, und er soll 158.000 Euro Steuern Hinterzogen haben. Dabei habe er eine Frau als offizielle Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin vorgeschoben. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant sei nicht Geschäftsführer gewesen und habe die Gesellschaft nicht geführt. Mehrere Zeugen sagten dagegen, dass der Angeklagte ihr Ansprechpartner war. *786) Zum nächsten Fall bei Autoherstellers Daimler (vorher Daimler Chrysler) wurde bereits berichtet. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t498.html:29m64prc]Infos hier.[/url:29m64prc] unter *19) *38) *151) *202) *203) zu *236) *244) *376) [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html#p2442:29m64prc]Und auch hier[/url:29m64prc] unter *652) wurde über Korruption bei Daimler berichtet. Hier wieder eine Verurteilung ... Handelsblatt online am 10.02.2009: Ein ehemaliger Bauleiter des Autoherstellers Daimler Chrysler (heute Daimler) wurde wegen Untreue verurteilt. Er hat während der Arbeitszeit für einen Vorgesetzten den Bau einer Finca auf Mallorca organisiert. Der inzwischen entlassene Manager sei bei der Straftat zwar nicht federführend gewesen, sagte die Richterin des Amtsgerichts Stuttgart am 09.02.2009 zur Begründung. Der Ex-Bauleiter habe aber von dem "Sumpf" und den "gängigen Mauscheleien" im Konzern gewusst und sie daher auch zu verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe von 6.750 Euro verurteilt. Entgegen der ersten Strafzumessung, gegen die der Mann Einspruch eingelegt hatte, ist er nun nicht vorbestraft. Vor Gericht hatte der langjährige Daimler-Chrysler-Mitarbeiter noch bestritten, in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben. Er habe lediglich die Anweisungen des damaligen Vertriebschefs in Deutschland ausgeführt und sei schuldlos. Da Verteidigung und Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil rechtskräftig. Dem ehemaligen Bauleiter war vorgeworfen worden, 2003 während der Arbeitszeit auf Mallorca den Bau der Finca für seinen Vorgesetzten geplant und geleitet zu haben. Offiziell abgerechnet wurden die Spesen dafür sowie Hotel- und Flugkosten jedoch für den Bau eines Autohauses. Der Schaden für den Stuttgarter Konzern soll sich auf rund 38.000 Euro belaufen haben. Das Verfahren gegen den ehemaligen Vertriebschefs von Daimler Chrysler in Deutschland wurde in der Untreue-Affäre gesondert verhandelt. Der Manager hatte ebenfalls gegen einen Strafbefehl Widerspruch eingelegt. Die Höhe hatte sich den Angaben zufolge auf 128.000 Euro belaufen haben. Der Manager hatte laut Gericht seinen Aufenthaltsort auf Mallorca. *786) Der nächste Fall: ... kurz vor der Rente nochmal schnell auf Spritztour ... Tatort: Sprockhövel Der Westen online am 10.02.2009: Wegen Untreue und Unterschlagung hat die Staatsanwaltschaft ein Unternehmerehepaar aus Sprockhövel vor dem Bochumer Schöffengericht angeklagt, das auf seinem Firmengelände in Kommission zum Verkauf stehende MG Rover zum Teil ausgeschlachtet haben soll oder mit den Wagen einige tausend Kilometer gefahren sein. Die Sache flog auf, weil eine vom Firmengeländevermieter betriebene Pfändung ausgelöst worden war. Der Gerichtsvollzieher ließ alle Fahrzeuge aufladen und rief damit den Rover-Großlieferanten AVG auf den Plan, der seinen Eigentumsvorbehalt geltend machte und dann vermeintlich hohe Tachostände nebst ausgeplünderte Autos reklamierte. In einem Fall zeigte der Tacho eines Rover immerhin einen Tachostand von 40.627 Kilometern an. Das Ehepaar, 60 und 49 Jahre alt führte seit 1996 auf dem ehemaligen Afri-Cola-Gelände zunächst eine Peugeot-Vertretung. Tatsächlich waren die vom Rover-Großlieferanten AVG dort stehenden Wagen allesamt keine Neuwagen - einige waren bereits 2001 erstmals zugelassen worden. Und es waren allesamt Ladenhüter der offiziellen Rover-Händler. Man habe diese Wagen nicht mit einem Tachostand Null geliefert bekommen, erklärte die für die kaufmännische Seite verantwortliche Ehefrau. Natürlich habe man Probefahrten machen lassen, im Fall eines besonders schwer verkäuflichen Wagens sogar längerfristig, was durchaus üblich sei. Dass man dort zum Verkauf stehende Wagen ausgeschlachtet habe, bestritten beide energisch. Wenn etwas gefehlt habe, dann habe das bereits bei Anlieferung gefehlt, eben weil dies keine Neufahrzeuge waren. In zwei Fällen sei man gerade dabei gewesen, einen durch einen vorherigen Diebstahl beschädigten Wagen zu reparieren, als der von der Hebebühne weg gepfändet wurde. *787) Der nächste Fall: Tatort: EXPRESS online am 10.02.2009: Brummi-Fahrer Rudi R. Steckte einem Polizisten 25 Euro zu, um so elegant einem Knöllchen zu entgehen. Statt 110 Euro Verwarnungsgeld muss der Bonner jetzt 9.000 Euro blechen - das Amtsgericht verurteilte den 51-Jährigen wegen Bestechung zu einer Geldstrafe. Michael S. (48) wurde kurz vor neun Uhr im März 2008 von einer Motorradstreife zur allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Der Polizist wurde fündig. Der Lastwagenfahrer hatte seine Ladung nicht gesichert, alte Elektrogeräte, Werkzeugkisten und eine Sackkarre standen lose auf der Fläche herum. Macht ein Knöllchen über 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Der Wachtmeister wollte auch die Tachoscheiben sehen. Eine Kontrolle ergab: Sieben Spitzen mit 100 Sachen. Das machte nochmal 60 Euro Bußgeld. Rudi R. wollte die Angelegenheit anders regeln. In eine Bescheinigung steckte er 25 Euro, reichte sie dem Ordnungshüter. Sein Kommentar dazu: "Vergessen Sie doch alles, sie sind doch auch nur ein Mensch." Der Polizist wies die Offerte brüsk zurück, doch der Brummi-Fahrer versuchte erneut eine Geldübergabe. Und wollte schließlich die Privatadresse wissen. "Ich bringe Ihnen Elektrosachen umsonst nach Hause." Der Polizist erstaunt: "Das ist mir in 30 Jahren noch nicht untergekommen. Ein Kracher. Wie bei der Mafia." *788) Der nächste Fall: Tatort: Ulm / Stuttgart / Fellbach Stuttgarter Nachrichten online am 10.02.2009: Der ehemalige Chef einer Mobilfunk-Aktiengesellschaft hatte Termine vor dem Landgericht Stuttgart, 6. Strafkammer, weil er sich unter anderem Kredite von Banken mit gefälschten Bilanzen erschlichen haben soll. Die Vorwürfe: Kreditbetrug, Urkundenunterdrückung und Untreue Sein Steuerberater wurde wegen Beihilfe angeklagt. Er legte ein Teilgeständnis ab. Am 21.08.2003 war auf einer Wertpapier-Serviceseite im Internet zu lesen, die Fellbacher Firma habe "weitere Umsatz- und Ergebnissteigerungen im zweiten Quartal 2003" erzielt. Gegenüber dem Vorjahresquartal sei gar mehr als eine Umsatzverdoppelung erreicht worden. Ein wahre Erfolgsstory - wenn sie denn wahr gewesen wäre. Denn zu diesem Zeitpunkt war die Aktiengesellschaft schon längst zahlungsunfähig und hatte sich der Chef mutmaßlich schon in die Illegalität begeben. Die 1997 gegründete Firma war der Anklage zufolge bereits 2000 in Schwierigkeiten geraten. Deshalb soll der 43-Jährige seinen Steuerberater veranlasst haben, den Jahresabschluss 2000 zu frisieren. Plötzlich tauchten umgerechnet 230.000 Euro Rücklagen in der Bilanz auf, die es gar nicht gab. Mit dieser geschönten Bilanz schaffte es der Firmenchef, seine Kreditlinie bei der Landesbank Baden-Württemberg auf 325.000 Euro, später auf 1.000.000 Euro zu erhöhen. "Ein Freundschaftsdienst", sagt der Steuerfachmann vor den Richtern. Er kenne den 43-Jährigen und dessen Familie seit Jahren sehr gut. Die folgenden Bilanzen will der Steuerberater, anders als in der Anklage aufgelistet, aber nicht mehr geschönt haben. Tatsache ist, dass die LBBW und weitere Banken so um rund 270.000 Euro geschädigt wurden. Um dies im Nachhinein zu vertuschen, sollen die Angeklagten die Buchungsdaten im März 2004 gelöscht haben. Weiterer Vorwurf an den 43-Jährigen: Er habe aus dem Firmenvermögen Handy-Prepaidkarten für 75.000 Euro verkauft und das Geld eingesackt. Auch Firmenschecks soll er auf sein Privatkonto umgeleitet haben. Schaden: 140.000 Euro Schließlich habe er etliche Prepaidkarten und mehr als 350 Handys bestellt, die er nicht mehr bezahlen konnte. Schaden hier: 680.000 Euro. *789) Der nächste Fall: Tatort: Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel / Untersuchungsgefängnisses am Holstenglacis DIE WELT online am 11.02.2009: Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel musste seinen Postenvorerst räumen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Andreas G. wegen Untreue erhoben. Als damaliger Leiter des Untersuchungsgefängnisses am Holstenglacis soll er die dortige Anstaltstischlerei 2005 mit der Herstellung eines Tisches für sein Boot beauftragt haben, ohne dafür den angemessenen Preis zu entrichten. Bei dem fraglichen Betrag handelt es sich um eine Summe von unter 1000 Euro. Einen Teil davon hat Andreas G. offenbar gezahlt. Strittig blieb aber, ob der Betrag angemessen war. *790) Der nächste Fall: Tatort: Hamburg / Verein SterniPark Hamburger Abendblatt online am 11.02.2009: Vor Kurzem wurde bekannt, dass der Verein dem Rechtsanwalt und Immobilienkönig Kurt Groenewold über Jahre hinweg Darlehen gewährt hatte. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen im Jahr 2006 auf. Die Ermittlungen richteten sich gegen SterniPark-Geschäftsführer Jürgen Moysich wegen des Verdachts der Untreue. Die Stadt Hamburg hat den umstrittenen Verein SterniPark auf die Rückzahlung von rund 150.000 Euro verklagt. Die Klage wurde beim Verwaltungsgericht eingereicht Az 13K1086-08). Die Gerichtssprecherin Susanne Walter: "Es geht dabei um Überzahlungen aus Pflegesatzabrechnungen aus den Zeiten vor dem Kita-Gutscheinsystem", so Walter. Die Zahlungen hatte SterniPark von der Behörde in dem Zeitraum von 2000 bis zur Einführung des Kita-Gutscheinsystems im August 2003 erhalten. Für die Betreuung der Kinder hatte SterniPark seit 2000 eine Summe erhalten, die geteilt durch die Anzahl der Kinder einen bestimmten Pflegesatz ergab. In den Folgejahren nahm die Zahl der durch SterniPark betreuten Kinder immer weiter zu. Die Behörde zahlte den ursprünglichen Pflegesatz bis 2003 weiter und verhandelte dann mit SterniPark über nachträglich neue Pflegesätze für die vergangenen drei Jahre. Diese Verhandlungen mit dem Verein gestalteten sich offensichtlich sehr langwierig und schwierig. Im Jahre 2007 sollen die Verhandlungen dann von SterniPark komplett abgebrochen worden sein. Schließlich entschloss sich die Stadt offenbar zur Klage. Insgesamt soll es um Überzahlungen von rund 500.000 Euro gehen. *791) Der nächste Fall: ... Selbstbereicherung von überversorgten Beamten ... Tatort: Deutsche Bahn AG Der Tagesspiegel online am 11.02.2009: Die großflächigen Überprüfungen, bei denen die Bahn nach Hinweisen auf Korruption bei ihren Mitarbeitern fahndete, haben nur in wenigen Fällen zu relevanten Hinweisen geführt. In Einzelfällen, bei denen der Staatskonzern externe Firmen beauftragte, wurden Straftaten mit Millionenschäden aufgedeckt. Dies ging aus dem Zwischenbericht zur Datenschutz-Affäre hervor, den die Bahn am dem Parlament, der Regierung, und ihrem Aufsichtsrat übermittelte. Im Rahmen der Untersuchungen zwischen 2002 und 2007 sollen insgesamt 543 so genannte Prüffälle aufgelaufen sein. In rund 150 Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die bahninterne Aufklärungsarbeit hatte in diesem Zeitraum zu unmittelbaren Rückzahlungen in Höhe von rund 30.000.000 Euro geführt. Hinzu kämen noch erheblich höhere Beträge im zweistelligen Millionenbereich. Diese seien von Firmen durch Wiedergutmachung von Korruptionsschäden geleistet worden. In dem Bericht werden beispielhaft mehrere Korruptionsfälle aufgeführt. Dazu zählt der Fall eines Bahnoberrates, der bei jeder Auftragsvergabe drei Prozent des Auftragsvolumens für sich beansprucht habe. Dabei seien die Provisionszahlungen an eine eigens gegründete Ingenieurfirma gegangen, an der der Bahn-Mitarbeiter selbst beteiligt gewesen sei. Aufgeführt wurden auch der durch interne Ermittlungen aufgedeckte Fall eines Bahn-Einkaufsleiters, der innerhalb von fünf Jahren mit 3.400.000 Euro von Lieferanten bestochen worden sei. Und schließlich der Fall des Geschäftsführers einer Bahn-Immobiliengesellschaft, der zusammen mit einem Kollegen von großen Baufirmen Schmiergelder in Höhe von 7.000.000 Mark kassiert habe. Doch ausweislich des Berichts waren solche spektakulären Korruptions-Großfälle eher rar. Das Gros der von den Bahn-Aufklärern bearbeiteten Fälle sei vielmehr dem eher kleinteiligen Bereich "Sonstiges" zuzuordnen. Es handle sich mehrheitlich um Betrugs- , Untreue- oder Unterschlagungsdelikte außerhalb des Bereichs der direkten Lieferantenbeziehungen. Bereits ein Bericht der Bahn für das Geschäftsjahr 2006/7 hatte auf eine starke Zunahme der Fälle im so genannten Niedriglohnsektor hingewiesen. So rechneten Reinigungs- oder Sicherungsunternehmen Leistungen ab die sie zum Teil gar nicht erbracht hätten. Sie bestachen Bahn-Mitarbeiter, die gefälschte Leistungsnachweise abzeichneten. Offenbar wurden abgezeichnete Rechnungen intern keiner weiteren Prüfung unterzogen, so dass nicht erbrachte Leistungen zum Schaden der Bahn abgerechnet werden konnten. Der Zwischenbericht der Bahn soll weiter ausgesagt haben,dadd das Gros der Schäden jedoch nicht in diesem Bereich zu finden war. Bei den Schadenssummen lägen die Bereiche Bau und Infrastruktur "eindeutig an der Spitze". Aus dem Bericht der Bahn soll nicht ersichtlich gewesen sein, ob und in welchem Umfang die umstrittenen Datenabgleiche zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten beigetragen haben. *792) Der nächste Fall: ... kurz vor der Rente selbstbereichern ... , ... und dann aufgefallen ... Tatort: Hamburger Abendblatt online am 11.02.2009: Wegen Untreue und Bestechlichkeit in rund 600 Fällen hatte der frühere Chef einer Wohnbaugesellschaft vor dem Braunschweiger Landgericht Termine. Der 66-Jährige soll Schmiergeldzahlungen angenommen und dafür Handwerksbetriebe bei der Auftragsvergabe bevorzugt haben. Weiterer Vorwurf in der Anklage: Er habe Angestellte der Gesellschaft dazu gebracht, Arbeiten auf seinen privaten Grundstücken auszuführen. Der Gesamtschaden: ca. 1.400.000 Euro *793) Über Korruption bei BMW wurde schon mehrfach berichtet, z. B. unter *546). [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html#p2392:29m64prc]Siehe auch hier unter weiter vor[/url:29m64prc] Mittelbayrische online am 12.02.2009: Das Schöffengericht des Amtsgerichts hatte einen ehemaligen Abteilungsleiter des BMW-Werkes "wegen Untreue in einem besonders schweren Fall" verurteilt. Mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten kam der 51-Jährige glimpflich davon. Dem Kfz-Meister drohte aber noch ein Zuschlag im Steuerstrafverfahren. Konsequent hatte er seinen illegalen Nebenverdienst auch am Finanzamt vorbeigemogelt. Ein wegen Beihilfe zu dieser Untreue mitverurteilter, 46-jähriger Autokaufmann aus dem Landkreis Neumarkt bekam eine gleich hohe Bewährungsstrafe. Richter samt Schöffen, Staatsanwältin und Verteidiger hatten sich auf die rechtliche Bewertung und diese Strafhöhe verständigt. Die verwerflicher klingenden Tatbestände der "Bestechung und Bestechlichkeit" wurden von der Verfolgung ausgeklammert. Danach räumten beide Angeklagte die Vorwürfe im Wesentlichen ein. Der BMW-Angestellte musste sich vier Jahre lang wie die Made im Speck gefühlt haben: Als Abteilungsleiter bezog er ein überdurchschnittliches Gehalt. Bei jedem dienstlichen Auftrag, den er der Kfz-Werkstätte im Landkreis Neumarkt erteilte, verdiente er dank geheimer Absprache ordentlich dazu. Im BMW-Werk hatten sich neben der Produktion anfallende Arbeiten wie Fahrzeugreinigung und Prüfarbeiten als zu aufwändig erwiesen. Sie sollten ausgelagert werden. Als zuständiger Abteilungsleiter beauftragte der 51-Jährige die Werkstätte des 46-jährigen Autokaufmanns, sicherte sich jedoch pro Auftrag eine "Provision". Richter Franz Zeitler verwundert über die lockere Vergabepraxis: "Beim Freistaat Bayern wäre das nicht passiert. Die Arbeiten würden ausgeschrieben." Vier Jahre lang führte die Werkstätte zahlreiche Aufträge aus und berechnete hierfür insgesamt 570.000 Euro. Dass, wie die Anklage unterstellte, meist das Dreifache des tatsächlichen Arbeitsaufwandes berechnet worden sei, wollten die Angeklagten nicht so stehen lassen. Doch sämtliche 48 Monate verdiente der ungetreue Abteilungsleiter zum Schaden seines Arbeitgebers mit, monatlich etwa 3000 Euro, zusammen 147.600 Euro. Als die Sache 2005 aufflog, wurde der 51-Jährige gekündigt. Doch die alte Seilschaft hielt. Er wurde in einem Betrieb des mitverurteilten Autohändlers tätig. Den sechsstelligen Schaden hat er zurückgezahlt. Das wurde ihm bei der Strafzumessung zu Gute gehalten. *794) Der nächste Fall: ... endlich die Verurteilung ... Tatort: Phenomedia AG Focus online am 13.02.2009: Sieben Jahre nach dem Aufstieg und dem darauffolgenden jähen Absturz des Softwareunternehmens Phenomedia AG am Neuen Markt landeten zwei Top-Manager der wegen Betrugs vor dem Kadi. Sie hatten aber schon wieder neue Jobs: als Berater Der frühere Chef erhielt drei Jahre und zehn Monate, der damalige Finanzvorstand drei Jahre Haft. Das letzte Wort vor der Urteilsverkündung nutzte der Hauptangeklagte für eine Generalabrechnung mit der Finanzwelt und der Gier ihrer handelnden Personen. "Wir wurden damals mit fremdem Geld nur so zugeworfen", erinnerte sich der 39-Jährige an den Börsengang der Phenomedia AG im Jahr 1999. "Die Fähigkeit, damit umzugehen, hatten wir jedoch nicht." Mehr als 20.000.000 Euro sollen seinerzeit schon am ersten Börsentag in die Kassen der Moorhuhn-Manager geflossen sein. Der Ex-Chef: "Wir haben ein Spiel gespielt. Monopoly - aber mit echtem Geld." "Ich habe Fehler gemacht, schlimme Fehler" Unter dem Druck des Neuen Marktes sei es anschließend zu Straftaten gekommen, sagte der 39-Jährige. Er habe Bilanzen frisiert, Umsätze vorgetäuscht, Verträge gefälscht und Kredite erschwindelt. Nur, um immer neue Rekordzahlen präsentieren zu können. Das alles will er natürlich aber nicht allein angerichtet haben. Das System habe ihm keine andere Wahl gelassen, klagte der Ex-Chef. "Ich war ein unvorbereiteter Newcomer, und ich habe Fehler gemacht, viele Fehler, schlimme Fehler." In beiden Fällen legten die Richter fest, dass 15 Monate der Haftzeit als bereits verbüßt zu gelten haben. Damit reagierten sie auf die "überlange Verfahrensdauer", die den Moorhuhn-Prozess zu einem der längsten in der Geschichte des Landgerichts Bochum werden ließ und die zum Teil auch dem Gericht selbst anzulasten sei. *795) Über die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) wurde schon mehrfach z. B. unter *389) berichtet. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html#p2327:29m64prc]Weitere Infos auch weiter vor.[/url:29m64prc] Rheinische Post online am 14.02.2009: CDU-Fraktionsvorsitzender, und ggf. angehender Kandidat zur Kommunalwahl Sommer 2009, Wilfrid Fabel hatte sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und der Untreue verantworten. Fabel beteuerte seine Unschuld. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Anklage gegen Wilfrid Fabel und vier weitere Beteiligte wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit im Zusammenhang der LEG-Affäre erhoben. Mit Fabel müssen sich vor Gericht verantworten: der frühere Beigeordnete der Stadt, Klaus Lorenz (SPD), der damalige Unterbezirksgeschäftsführer Jochen S. (SPD) sowie der einstige Geschäftsführer der Landesentwicklungsanstalt (LEG), Rainer W., und der damalige LEG-Prokurist, Ernst E. Im Gegenzug zu einer Abwassergebührenreduzierung für die LEG sollen insgesamt 520.000 DM Bestechungsgelder geflossen sein. Das Landgericht hatte im Mai 2008 die Klage der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Es sah keinen hinreichenden Tatverdacht, dass die Gebührenreduzierung Folge einer Absprache war. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, der das Oberlandesgericht stattgegeben hatte. So habe die aufwändige Verschleierung der Zahlungen darauf hin gedeutet, dass ein Entgelt für verbotene, heimliche Absprachen gezahlt worden sei. Zudem: Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung sei erfüllt, wenn der finanzielle Vorteil nicht dem Abgeordneten, sondern einem Dritten zugeflossen ist, - was Fabel betroffen haben könnte - . Er war zu jener Zeit Generalbevollmächtigter der KEV Pinguine, die Zahlungen der LEG erhalten haben sollen. Ergänzend hierzu Beck online am 12.09.2009: Der ehemalige Chef der landeseigenen nordrhein-westfälischen Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) Rainer Witzel wurde am 12.02.2009 vom Landgericht Düsseldorf mit dem Urteil vom 12.02.2009 wegen Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Hintergrund: Das Landgericht Düsseldorf sprach den 64-Jährigen am 12.02.2009 in jeweils einem Fall wegen Untreue und Anstiftung zur Untreue schuldig. Er habe seine Position ausgenutzt, um sich mit Hilfe einer Briefkastenfirma zu bereichern. Diese hatte laut Gericht bei LEG-Geschäften ohne ersichtliche Leistung kräftig mitkassiert. Außerdem muss Witzel 100 Sozialstunden leisten und 100.000 Euro an gemeinnützige Vereine zahlen. Die LEG gehörte zu diesem Zeitpunkt zu den größten deutschen Immobilienunternehmen und es wurde vom Land Nordrhein-Westfalen inzwischen an eine Tochter der Investmentbank Goldman Sachs verkauft. *797) Der nächste Fall: ... kleine Korruption recht gross ... , ... trotz Geständnis harte Strafe ... , ... so müsste das mal mit den "Königen der Korruption" in der grossen Korruption verhandelt werden ... , ... und keine Deals ... Tatort: Troisdorf bei Köln General Anzeiger online am 17.02.2009: Als "Strohmann" für kriminelle Hintermänner entpuppte sich der 56 Jahre alte Lebensmittelhändler aus Troisdorf. Zwei Jahre lang führte der Angeklagte einen scheinbar seriösen Lebensmittelgroßhandel - dann wurde Anfang Juli 2008 plötzlich das gesamte Lager geräumt und die Lieferanten der abhanden gekommenen Ware wurden nicht mehr bezahlt. Der Schaden: fast 1.000.000 Euro Der Lebensmittelhändler wurde vom Bonner Landgericht wegen Betruges in 68 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Im Prozess legte der in Untersuchungshaft sitzende Lebensmittelhändler erst spät ein Geständnis ab. Dann packte er allerdings umfassend aus und benannte die Hinterleute sogar namentlich. Er hatte sich laut Urteil von zwei Hintermännern aus Berlin ködern lassen, um in Troisdorf ein Geschäft für Obst und Gemüse, Spirituosen sowie Tabak- und Süßwaren zu führen. Als formeller Geschäftsführer und Gesellschafter bekam der 56-Jährige von seinen Auftraggebern als Lohn 1.500 Euro pro Monat. Eine kaufmännische Ausbildung hatte der Mann nicht: Zuletzt lebte er von Arbeitslosenhilfe, davor ging er Gelegenheitsjobs nach. Stets bestellte der Angeklagte im Auftrag der Hintermänner die Waren. Über in kurzen Abständen wechselnde Handys hielten die Berliner regelmäßig Kontakt zu ihrem Strohmann. Die Lieferanten ließen sich zunächst per Vorkasse bezahlen. Als das Vertrauen zu dem zunächst korrekt bezahlenden Abnehmer gewachsen war, kam es zur Zahlung auf Rechnung. Dies nutzten die Betrüger aus: Nachdem das Geschäft im gesamten Jahr 2007 einen Umsatz von 2.000.000 Euro erzielt hatte, kam aus Berlin der Befehl: "Jetzt machen wir aber Dampf" Ab Mitte Mai 2008 bis Anfang Juli 2008 wurden riesige Bestellungen mit einem geplanten Umsatz von 1.400.000 Euro getätigt. Dann ließen die Auftraggeber das gesamte Lager räumen, und die Waren verschwanden an einen unbekannten Ort. Anschließend meldete das Unternehmen Insolvenz an. Der Richter warf dem Angeklagten vor, dass dieser sich "systematisch in ein System einbinden ließ, von dem er wusste, dass es nicht koscher ist". Ab Anfang Juni 2008 habe der "Geschäftsführer" gewusst, dass die Waren nicht mehr bezahlt werden sollten. Zudem: Bei der Überprüfung der Auftraggeber stellte sich heraus, dass gegen beide derzeit Verfahren wegen Untreue und Betrug laufen. Die Staatsanwaltschaft will nun auch in dem vorliegenden Fall Ermittlungen gegen die Hintermänner einleiten. *798) Der nächste Fall: … erst grosse Korruption … , … dann kleine Korruption … Tatort: Feuerwache Jünkerath Eifelzeitung online am 19.02.2009: Der Verbandsgemeinderat Obere Kyll befasste sich in einer Sondersitzung mit dem am 30.01.2009 aufgedeckten neuen Untreuefall. Im Frühjahr 2007 wurde eine Millionenunterschlagung offengelegt. Neuer Fall und Schaden: 830 Euro Der Leiter mit Schwerbehindertenstatus der Zulassungsstelle soll über einen Zeitraum von drei bis vier Monaten nach und nach „zur Seite geschafft“ und zuhause hinterlegt haben. Die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurde dem Integrationsamt in Trier mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf. Bürgermeister Arenz ließ die Black-out-Version seines Mitarbeiters nicht gelten, da man dies nur einmal haben könne und nicht über mehrere Monate. *799) Der nächste Fall: Tatort: Hamburg: Farmsen-Berne, Bergstedt, St. Georg, Harburg, Altstadt und Eißendorf Schleswig-Holstein, und Rheinland-Pfalz, und Sachsen-Anhalt Presseportal , OL-HH: 090218-2. , online am 19.02.2009: Die Staatsanwaltschaft Hamburg und das Landeskriminalamt 64 nahm am 19.02.2009 Ermittlungen auf. Verdacht: gewerbsmäßige Untreue und Verstoße gegen das Kreditwesengesetz Es wurden Durchsuchungsbeschlüsse für insgesamt 11 Objekte vollstreckt. Die Ermittler sollen umfangreiche Geschäftsunterlagen sowie Computeranlagen sichergestellt haben, die zur Auswertung übergeben wurden. Sieben Tatverdächtige im Alter von 43 bis 59 Jahren kamen in das Visier der Ermittler. Vorwurf: als Verantwortliche und Mitarbeiter mehrerer Firmen geschädigt zu haben. Die Tatverdächtigen sollen von Ende 2006 bis Mitte 2007 über Informationsseminare ca. 900 Kleinanleger geschädigt haben. Diese späteren Geschädigten beteiligten sich gegen eine Gebühr von 150 Euro mit einer Mindesteinlage von 1.000 Euro an den dazu gegründeten Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft schloss mit den Anlegern Treuhandverträge über die Einlagen in Höhe von insgesamt ca. 1.800.000 Euro. Die Kundengelder sollten in verschiedene Devisenspekulationsgeschäfte im Ausland angelegt werden. Hierbei soll es sich um Bankgeschäfte gehandelt haben, für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist. Den Beschuldigten sollen diese Bankgeschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis durchgeführt haben, und damit hätten sie eine Straftat nach dem Kreditwesengesetz begangen bzw. Beihilfe dazu geleistet. Zudem: Den Tatverdächtigen sollen der Gesellschaft durch fingierte Abrechnungen Gelder der Anleger in Höhe von 550.000 Euro entzogen zu haben. Diesbezüglich soll der Verdacht der Untreue bzw. der Beihilfe dazu bestanden haben. *800) Der nächste Fall: … wieder ein Bürgermeister … Tatort: Burgstädt , Helsdorf Freie Presse online am 18.02.2009: Schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Bürgermeister von Burgstädt, Lothar Naumann: Er soll Bauhofmitarbeiter in seinem Grundstück beschäftigt haben. Außerdem sollen er und sein jüngster Sohn Sven Maschinen und Werkzeug des städtischen Bauhofes kostenlos genutzt haben. Sohn und Bürgermeister sahen sich verunglimpft. Ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung hatte anonym Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz bestätigte den Eingang. Der Ex-Ortschef soll seit Juli 2007 bis Januar 2009 an mindestens 48 Arbeitstagen die kostenlosen Dienste des Bauhofes in Anspruch genommen haben. Der Sohn soll mit seiner Firma Tief- und Straßenbau sowie Pflasterbau in Helsdorf auch davon profitiert haben. Die Bauhofmitarbeiter sollen im Juli 2007, im Oktober2007, und im November 2007 einen Zaun gebaut sowie Holz und Wellabdeckungen für den Bürgermeister besorgt hätten. Im Juli 2007 soll ein Straftäter, der 200 Stunden gemeinnützige Arbeit in Burgstädt hätte leisten müssen, am Teichbau auf dem Bürgermeistergrundstück beschäftigt gewesen sein. Auch seien auf dem Grundstück Ein-Euro-Jobber im Einsatz gewesen. Seit 2006 seien regelmäßig Gegenstände des Bauhofes kostenlos an die Firma Tief- und Straßenbau von Sven Naumann übergeben worden. *801) Der nächste Fall: Tatort: GIFHORN , Kindergarten-Fördervereins Radieschen NewsClick online am 19.02.2009: Über fünf Jahre soll die frühere Kassiererin des Kindergarten-Fördervereins Radieschen Vereinsgelder für eigene wecke abgezweigt haben. 213.000 Euro soll die 47-jährige Gifhornerin auf diese Weise veruntreut haben. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage beim Landgericht Hildesheim. Der Fall sollte am Amtsgericht Gifhorn geführt werden. 360 Fälle von Untreue, die die Frau begangen haben soll, lagen zur Beweisaufnahme dar. *802) Der nächste Fall: ... wieder eine Sparkasse ... Tatort: Sparkasse Oberhessen , Filiale in Gedern Giessener Anzeiger online am 19.02.2009: Auf der Anklagebank saß ein 35-Jähriger, der Dutzende Male Untreue begangenen. Es sollen keine Hinweise bestanden haben, dass sich der ehemalige Angestellte der Sparkasse Oberhessen selbst bereichert haben könnte. Er wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zwischen Mai 2004 und Oktober 2005 vergab der Mann in der Kredite, obwohl seine Kunden zuvor durch die Bonitätsprüfung gefallen waren. Der Sparkasse entstand dadurch ein Schaden von fast 1.000.000 Euro. Das Urteil wurde rechtskräftig. Eine Bewährung sei nur deshalb möglich, weil der Mann sich nicht selbst bereichert habe und zudem bereits seit 15 Monaten Schadenswiedergutmachung leiste, sagte Schmidt in der Urteilsbegründung. Der 35-Jährige hat sich verpflichtet, bis zu seiner Rente 700 Euro im Monat an die Sparkasse zu zahlen. "Wir wollen, dass der Angeklagte das, was er zugesagt hat, umsetzt. Wir wollen ihm dafür nicht den Boden entziehen." Das Gericht machte ihm zur Auflage, die Zahlungen weiterhin regelmäßig zu überweisen. Bis zum Schluss vermochte der geständige 35-Jährige nicht zu erklären, wie es zu den Taten kam. Er habe seinen Kunden helfen wollen, hatte er zum Prozessauftakt gesagt. Deshalb habe er die Kontrollmechanismen der Sparkasse umgangen und Gelder überwiesen, obwohl seine Kunden keine ausreichenden Sicherheiten hatten. Sowie der erste fragwürdige Kredit gewährt war, habe sich der 35-Jährige in einem "Mechanismus" befunden, aus dem er nicht mehr herauskam. *803) Der nächste Fall: ... von nix eine Ahnung ... , ... aber selbstbereichern ... Das Gericht befand eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten Gefängnis für Tat und Schuld angemessen. Tatort: Rosenheim OVB online am 19.02.2009: Fast ein Jahrzehnt hat der aus einem EU-Land Gebürtige in Rosenheim als Immobilienmakler nicht schlecht gelebt. Es waren Kleinprojekte. Dann sollte das erste 15.000.000 Euro-Projekt starten. Es fanden sich österreichische Investoren, die ihn auf ihrer Internetplattform aufnahmen, und nur fünf Prozent seines Gewinns kassieren wollten. Aber das Klinik-Geschäft platzte. Er wollte interessant zu bleiben. Er wollte sich auch als Bauträger beziehungsweise als Baubetreuer installieren. Er begann das Geschäft als Bauträger mit dem Selbstverständnis und den Mechanismen eines Maklers zu betreiben. Die Vorauszahlungen der Bauherren behandelte er wie Maklergebühren - also frei für ihn verfügbar. Wie wohl das unrechtmäßig war, hätte es funktioniert, wenn nicht die Unwägbarkeiten des Baugeschäftes zugeschlagen hätten. Es war nur eine Fehlkalkulation - aber seine Pyramide zerbrach daran. Als einer seiner österreichischen Geschäftskollegen erkannte, dass kurzfristige Geschäftserfolge nicht zu erzielen waren, liquidierte er kurzerhand diesen deutschen Ableger. Der Angeklagte besaß weder Prokura, noch sonst eine irgendwie geartete Legitimation. Der Vorsitzende Richter Heinrich Loeber hatte mit seinen Schöffen nun die unangenehme Aufgabe, sich durch das Gewirr von Ansprüchen, Verbindlichkeiten und unerlaubten Entnahmen zu kämpfen. Als ausgesprochen hilfreich erwies sich die Tatsache, dass eine Schöffin aus dem Bankgewerbe kam und den Richter wirkungsvoll unterstützen konnte. Nach einer ersten Schau der Aktenlage, die zeigte, dass bei notwendiger Beweisführung mehrere Sitzungstage ins Land ziehen konnten, bot Richter Loeber dem Angeklagten eine Strafobergrenze von zwei Jahren und sechs Monaten Haft an, sofern sich dieser zu einem Geständnis durchringen könne. Weit gefehlt: Der Angeklagte präsentierte sich voll der Überzeugung, dass er zu keiner Zeit falsch gehandelt hätte. Lediglich die Umstände sowie Missgunst und Fehlverhalten von anderen Beteiligten hätten die vorhandene Schieflage verursacht. So zogen nun also die Zeugen auf. Über drei Sitzungstage bot sich immer dasselbe Bild: Er hätte die notwendigen Zahlungstermine einhalten können, wenn er nicht ständig für sich selbst Geld abgezogen hätte. Wie ein Makler, für den die anfallenden Gebühren gleich "Rohertrag" sind, hat er in unzulässiger Weise seine "eingebildeten Erträge" geerntet. Jeder Profi hätte ihm erklärt, dass er damit ganz normale Risiken außer Acht gelassen hatte. Jedoch - er war beratungsresistent. Zu verlockend war das Geld auf dem Firmenkonto, auf das er als Prokurist Zugriff hatte. Dass dieses "Recht auf Zugriff" gleichzeitig Verantwortung bedeutete, hatte er nicht realisiert. Im Brustton der Überzeugung erklärte er, dass er - hätte man ihn nur gelassen - alle Bauvorhaben seines Unternehmens zu allseitiger Zufriedenheit beendet hätte. Als allerdings der Gutachter Professor Dr. Stephan List von der Ludwig-Maximilians-Universität in München ihm vorrechnete, dass er zu keiner Zeit auch nur einen Euro hätte entnehmen dürfen, verstummte der Angeklagte. Unkalkulierbare und deshalb unerlaubte Risiken war der Angeklagte eingegangen, so der Gutachter. Dessen Buchführung nannte er - beschönigend - "unvollständig". Nach eingehender Beratung befand das Gericht den Angeklagten für schuldig im Sinne der Anklage. Er hatte die einfachsten Regeln des Handelsrechts außer Acht gelassen. Vielleicht hat er sie auch gar nicht gekannt? Das Gericht befand eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten Gefängnis für Tat und Schuld angemessen. **804) Der nächste Fall: ... schön selbstbereichern ... , ... und nach aussen die Erfolgreichen und die Macher spielen ... , ... nur mit dem Arbeiten haperte es gewalltig bei den "Königen der Korruption" ... , ... wäre besser, wenn wirklich gute Leute in die lukrativen Jobs gehievt werden könnten ... , ... dann blieben die Flaschen beim HarztIV-Amt und nicht umgedreht ... Tatort: Bosch , Stuttgart / Leinfelden-Echterdingen / Balingen Stuttgarter Nachrichten online am 20.02.2009: Ein Bosch-Angestellter (45 J.), tätig in Leinfelden-Echterdingen, soll einem Lieferanten Aufträge zugeschanzt und dafür rund 1.500.000 Euro kassiert haben. Der Lieferant wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 45-jährige Spezialisten für Funkentstörung hatte seit September 2008 in U-Haft seine neue Heimat gefunden. Es drohte eine mehrjährige Haftstrafe. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: In 119 Fällen kassierte der Mann zwischen 2003 und August 2008 1.490.000 Euro Bestechungsgeld von dem Balinger Unternehmer. ei Aufträgen in Höhe von 2.700.000 Euro an die kleine Firma des Mitangeklagten bekam der Bosch-Angestellte aus Leinfelden-Echterdingen Provisionen von jeweils bis zu 85 Prozent. Der Lieferant bekam im Gegenzug Bosch-Aufträge plus Provisionen. Auf dem Konto des Bosch-Angestellten gingen regelmäßig Zahlungen der Firma des Balingers ein, der sich auf das Einpassen von Elektronik in Maschinen spezialisiert hat. Die Summen bewegten sich meist im vier- bis fünfstelligen Bereich. Um die Geschäfte zu verschleiern, ließ der Bosch-Angestellte über eine auf seine Frau laufende Firma Rechnungen an den Lieferanten schreiben. Ab 2008 wurden Geschäfte auch über eine Schweizer Firma abgewickelt. Zudem soll der 45-Jährige an einer ungarischen Firma beteiligt gewesen sein. Dort bestellte der Balinger und bekam dafür Bosch-Aufträge. Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr im besonders schweren Fall nennt das die Staatsanwaltschaft. Zudem 96 Betrugsvorwürfe: Demnach soll der Angestellte Prüf-Messungen von Bosch-Werkzeugen im Unternehmen des Balingers vorgetäuscht haben. Der Schaden: 78.000 Euro. Der 62-jährige Balinger profitierte laut Finanzamt mit 170.000 Euro von dem Schmiersystem. Er ließ über seinen Verteidiger nach Absprachen unter den Prozessbeteiligten erklären, dass 117 Bestechungsvorwürfe zutreffend seien. Für das Geständnis wurden die Betrugsvorwürfe gegen ihn vorläufig eingestellt. Das Gericht verurteilte ihn zu einer 15monatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ans Finanzamt hatte er 170.000 Euro zahlen. *805) Der nächste Fall: ... wieder eine Verurteilung ... , ... wieder mal ein Buchhalter ... , ... hier scheint die Selbstbereicherung prima zu klappen ... , ... aber harte Strafe ... Tatort: Münster / Neuenkirchen / Lünne Münsterländische Volkszeitung online am 20.02.2009: Weil er seinen Arbeitgeber um rund 1.000.000 Euro geschädigt hat, hat das Landgericht Münster einen 54-jährigen Buchhalter wegen Untreue in 147 Fällen, Vollstreckungsvereitelung, sowie einer falschen eidesstattlichen Versicherung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Angeklagte aus Lünne arbeitete bei einer Neuenkirchener Firma für Autoteile. Der 54-Jährige hat von 2003 bis 2008 rund 200.000 Euro aus der Barkasse des Unternehmens entnommen. Statt auf das Konto des Lieferanten überwies er 20.000 Euro auf sein Privatkonto. 84 Mal überwies er Geld der Firma auf sein eigenes Konto - insgesamt über 750.000 Euro. Schließlich versuchte er noch Vollstreckungsmaßnahmen zu vereiteln und machte im März 2008 falsche Angaben bei der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. *806) Über den Sachsen-Sumpf wurde bei Mobbing-Gegner bereits bercihtet. Auch über den Fall "A72". [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t498.html:29m64prc]Infos hier[/url:29m64prc] unter *49 *112) und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/die-sachsische-autobahnmafia-t787.html:29m64prc]hier[/url:29m64prc] Hier mal wieder eine Verurteilung in diesem Fall (Aktenzeichen: 127E-20/08). AdHocNews online am 21.ß2.2009: Im Prozess um die Korruptionsvorwürfe beim Bau der Autobahn 72 in Sachsen ist das Bauunternehmen Strabag vor dem Arbeitsgericht Leipzig erfolgreich gewesen. Die Richter verurteilten den ehemaligen Leiter der Strabag-Direktion Sachsen, Manfred Z., am 20.02.2009 zur Zahlung von 1.100.000 Euro Schadenersatz an seinen früheren Arbeitgeber. Außerdem wurde seine Forderung nach Zahlung eines betrieblichen Ruhegehalts abgewiesen. Z. soll gemeinsam mit einer am Bau beteiligten Firma insgesamt 56 Scheinrechnungen bei der Strabag eingereicht haben. Diese habe das Unternehmen dann beglichen, obwohl keine Gegenleistung erfolgt sei. Das Geld sollen sich Z. und die Firma dann geteilt haben. Z. hatte seinerseits von seinem ehemaligen Arbeitgeber die Fortsetzung der Zahlung eines Ruhegeldes in Höhe von 1017 Euro monatlich verlangt. Die Schadenersatzansprüche der Strabag AG waren nach Angaben des Gerichts aufgrund der arbeitsvertraglich vereinbarten Ausschlussfrist nicht verfallen. Das Unternehmen habe sich erst aufgrund eines Schreibens vom Dezember 2007 ein umfassendes und zuverlässiges Bild von den Scheinrechnungen und dem dadurch entstandenen Schaden machen können. Das betriebliche Ruhegehalt stehe Z. nicht zu, da die Strabag AG diese Zusage wirksam widerrufen habe, hieß es in der Urteilsbegründung. Beim Bau der A 72 soll durch Korruption, Untreue und Betrug ein Gesamtschaden von mindestens 27.000.000 Euro entstanden sein. Im Zusammenhang mit der Affäre hatte sich ein 50-jähriger ehemaliger Mitarbeiter des Chemnitzer Tiefbauamtes das Leben genommen. *807) Der nächste Fall: ... Senioren die hart erarbeitete Rente abzocken ... Tatort: Mannheim-Waldhof , Deutschen Bank Wormser Zeitung online am 21.02.2009: Das Mannheimer Landgericht hat einen früheren Angestellten der Deutschen Bank zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht befand den Angeklagten der Untreue in sieben Fällen sowie der Urkundenfälschung für schuldig. In dem von ihm gefälschten Zeugnis seines vorigen Arbeitgebers hatte er sich "jederzeit die volle Anerkennung" seiner Leistungen und eine "gute Auffassungsgabe" attestiert. Der 29 Jahre alte Banker hatte Kundengelder in Höhe von rund 140.000 Euro veruntreut. Sein Trick: Das Geld zahlte er mit Hilfe von gefälschten Belegen an sich selber aus. Gefälscht war auch das Arbeitszeugnis, mit dem er sich bei dem Geldinstitut erfolgreich beworben hatte und dann angestellt wurde. Seine Opfer war ausschließlich Senioren. Der rätselhafte Geldschwund setzte ein kurz nachdem der Angeklagte im Jahr 2007 seine Stelle bei der Bankfiliale in Mannheim-Waldhof angetreten hatte. Ein Kunde vermisste nach einer Urlaubsreise 50.000 Euro auf seinem Konto. Und 8000 Euro fehlten bei einer 78 Jahre alten Frau, die das Geld für die Beerdigung ihrer Schwester gespart hatte. Als ein anderer Kunde den Verlust von 35.000 Euro reklamierte, stellte der Angeklagte den Mann als verwirrt dar: Der Senior habe nur vergessen, dass er das Geld bereits abgehoben habe. Tatsächlich hatte der Täter die Unterschriften der Kunden auf den Auszahlungsscheinen gefälscht und das Geld für sich behalten. Später zahlte er die veruntreuten Beträge bar auf seinem Konto ein. Besonders übel legte er einen türkischen Gastarbeiter rein. Eigentlich wollte der 64-Jährige seine Ersparnisse für ein weiteres Jahr anlegen. Der Bankangestellte legte dem Analphabeten jedoch ein Auszahlungsformular zur Unterschrift vor und zahlte sich das Geld dann selber aus. Dass die Belege durch die Hände des Angeklagten gegangen waren, konnte anhand von Fingerspuren bewiesen werden. Trotz der erdrückenden Beweise bestritt der Angeklagte, sich an Kundengeldern vergriffen zu haben. Von den veruntreuten Geldern konnten bisher rund 50.000 Euro sichergestellt werden. Die Deutsche Bank hat die Betroffenen inzwischen entschädigt. Größer als der materielle Schaden dürfte der Image-Schaden sein. Angeblich sollen einige Kunden ihre Konten bei der Filiale gekündigt haben. *808) Der nächste Fall: ... Ex-Vorstand wollte Krankenkasse abzocken ... , ... die Krankenkassen haben es ja ... , ... zahlen ja alles die Beitragszahler ... Tatort: Techniker Krankenkasse NetPlosiv online am 22.02.2009: Ralf Hermes (47) war rund einen Monat im Vorstand der Techniker Krankenkasse (TK). Nachdem er Anfang Januar 2008 in den Vorstand gewählt wurde, ließ er sich am 04.02.2009 auf eigenen Wunsch bereits wieder von seinem neuen Vorstandsamt entbinden. Ralf Hermes wollte eine Abfindung über 6 Jahre erhalten, obwohl er nur 1 Monat gearbeitet hatte (macht rund 720.000 Euro für einen Monat arbeit)! Das bestätigte einer der Verwaltungsratsvorsitzenden, Harald Schulte auch ganz offiziell. Hermes soll pro Jahr 120.000 Euro bekommen. Obwohl er nur ca. 20 Tage gearbeitet hat. Ralf Hermes wollte mit seinem Rücktritt "Schaden von der TK abhalten". Hintergrund sollen dubiose Vorgänge bei der IKK-Direkt gewesen sein, deren Vorstandsvorsitzender Hermes vor der Fusion mit der TK war. Sogar die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der IKK-Direkt auf. Es handelt sich offenbar um den Vorwurf der Untreue in besonders schwerem Fall und andere Straftaten. Die Anzeige, auf die die Ermittlungen zurück zu führen sind, erstatteten die TK und das Bundesversicherungsamt (BVA). In einem vertraulichen BVA-Bericht soll davon die Rede gewesen sein, dass die IKK-Direkt an den Finanzdienstleister MLP für die Vermittlung von Versicherten stark überhöhte Erfolgsprämien gezahlt haben soll. *809) Der nächste Fall: ... Buchhalter ... , ... Selbstbereichern ganz leicht gemacht ... Tatort: südliches Emsland , Rheine Osnabrücker Zeitung online am 23.02.2009: Der 54-Jährige aus dem südlichen Emsland lebte auf "großem Fuß." Er nannte einen Hof mit fünf Pferden und allem, was dazugehörte, sein Eigen. Seine Bibliothek im sogenannten Resthof bestückte er mit Büchern für 40.000 Euro. Nach diesem luxuriösem Leben folgte für den Buchhalter der tiefe Fall: m 20.02.2009 musste sich der Mann wegen Veruntreuung in 146 Fällen und der vorsätzlichen falschen Versicherung an Eides statt vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht in Münster verantworten. Er legte ein Geständnis ab. Die Strafkammer verurteilte ihn wegen gewerbsmäßiger Untreue in 146 Fällen, vier Griffen in die Barkasse und vorsätzlicher falscher Versicherung an Eides statt zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Der 54-Jährige hatte sich unter dem Druck seiner finanziellen Belastungen und zur Beibehaltung seines Lebensstandards von 2003 bis 2008 auf verschiedene Art und Weise eine nicht unerhebliche Einnahmequelle verschafft. Als Buchhalter und Kassenprüfer mit enormer Handlungsfreiheit saß er an der Quelle. So griff er tief in die Kasse einer Autozuliefererfirma im benachbarten NRW. Zur Verschleierung seiner Machenschaften vermerkte er mit System Buchungen. Er trug auch Lieferanten ein, die gar nicht existierten. War es zunächst eine Summe von 200.000 Euro, mit der sich der Mann bereichert hatte, legte er nach. Anstelle eines Lieferantenkontos begünstigte der Angeklagte mit Kleinbeträgen sein eigenes Konto mit 20.000 Euro. Schließlich landete er 2007 den größten Coup. Überweisungsbeträge über 750.000 Euro transferierte er vom Firmenkonto auf sein Privatkonto bei einer Bank in Rheine. Fünf Jahre ging die Sache gut, bis ein Revisor der Hauptzentrale 2007 Lunte roch. Aufgefallen war dem Mann, dass ein Konto besonders häufig angesprochen wurde. Die mehrfach angeforderte Belege blieben aus. Die Machenschaften flogen auf. Über 1.000.000 Euro waren bis dahin auf betrügerische Weise geflossen. Zu dieser Summe bekannte sich der Buchhalter per Schuldanerkenntnis. Festnahme und drei Wochen Untersuchungshaft folgten. Den Schlusspunkt setzte der Pferdeliebhaber, als er eigene Vermögensstände zur Vereitelung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen veräußerte und eine falsche Versicherung an Eides statt abgab. Von den geballten Anklagevorwürfen äußerlich unbeeindruckt, legte der Angeklagte ein uneingeschränktes Geständnis ab. Angefangen habe alles mit seinem sanierungsbedürftigen Haus in Rheine. Zur Sanierung hätten seine finanziellen Mittel aber nicht ausgereicht, sagte der Mann. So bediente er sich des Geldes der Firma. Als das reibungslos über die Bühne ging, verkaufte er das Haus in Rheine an seinen Sohn. 2006 kaufte er dann den Resthof im südlichen Emsland, den er mit 520.000 Euro aufwendig restaurierte. Darin sei das ganze Geld geflossen, sagte der Mann zum Verbleib des Geldes. "Wir hatten finanzielle Probleme, das Geld lag nicht vor. Da bin ich auf die Idee gekommen, die Firma anzuzapfen", sagte er vor Gericht. Dabei hätten sich die Entnahmen "wie verselbstständigt, worüber ich schließlich den Überblick verloren hatte", begründete der Mann seine Tathandlungen. *810) Der nchste Fall: ... kurz vor der Rente noch mal richtig selbstbereichern ... Tatort: Gera Südthüringer Zeitung online am 23.02.2009: Weil eine 59-Jährige 109 000 Euro aus der Kasse genommen haben soll, musste die ehemalige Hauptkassiererin eines Getränkevertriebs aus Gera am 23.02.32009 wegen Untreue vor Gericht. Vorwurf: in 199 Fällen aus der Kasse bedient Diese Diebstähle habe sie durch entsprechende Buchungen vertuscht, so die Anklage. Die Vorfälle sollen sich 2006 und 2007 ereignet haben. *811) Der nächste Fall: ... kurz vor der Rente noch mal so richtig gut gehen lassen ... , ... auf Kosten der Firma ... , ... und dann ab in die Rente ... , ... arbeiten können die Anderen ... Tatort: Wermelskirchen , BEW Rheinische Post online am 25.02.2009: Mit der Beweisaufnahme ging vor dem Amtsgericht Gummersbach der so genannte Lustreisen-Prozess weiter. Einer der vier übrig gebliebenen Angeklagten war BEW-Geschäftsführer Wilhelm Heikamp. Nachdem am vorher gehenden Verhandlungstag ein Gutachter über die allgemeinen Strukturen der Energieversorgung in der Region Rede und Antwort gestanden hatte, sagte jetzt der ehemalige Geschäftsführer der BEW, Dieter Daun, als Zeuge aus. Der heute 74-Jährige war zum 30.06.2000 als Geschäftsführer der BEW ausgeschieden, drei Monate lang hatte er seinen Nachfolger Wilhelm Heikamp noch eingearbeitet. Für das Gericht stand im Mittelpunkt des Interesses die Frage: War der Gasmarkt im Zeitraum 1998 bis 2000 bereits liberalisiert? Der Hintergrund: Hätte es einen tatsächlichen oder sich anbahnenden Wettbewerb gegeben, hätten die Mitglieder des Aufsichtsrats den Straftatbestand der Vorteilsnahme bei Annahme der Reiseangebote theoretisch erkennen müssen. Schließlich handelt es sich bei dem damaligen Lieferanten Ruhrgas um einen der theoretischen Mitbewerber. Zudem hatte Heikamp zu Beginn des Prozesses ausgesagt, er habe die übliche Praxis so von seinem Vorgänger übernommen. Daun musste sich gut zweieinhalb Stunden den bohrenden Fragen von Richter Ulrich Neef und seinen beiden Nebenrichtern gefallen lassen. So wurde er beispielsweise gefragt, warum denn die Ehefrauen immer auf diesen Reisen mitgefahren seien. "Das war als kleines Dankeschön für die Unterstützung im persönlichen Bereich gedacht", antwortete der frühere BEW-Chef. Außerdem, fügte er sinngemäß hinzu, seien die bei den "Informationsfahrten" vermittelten Kenntnisse durchaus auch interessant für die Partner gewesen. Auffällig bei der Aussage Dauns: Immer wieder betonte der 74-Jährige die gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Ruhrgas. Diese Partnerschaft ging so weit, dass sogar ein Vertreter des Lieferanten im BEW-Aufsichtsrat saß. Für Daun war das kein Problem: "Im Gegenteil, wir haben uns davon Vorteile versprochen." Schon vor der Liberalisierung des Gasmarkts existierte Ende der 90er Jahre eine Art Konkurrenz. So gab es Flüssiggas-Anbieter, die in direkter Konkurrenz zur BEW standen. In Bedrängnis kam Daun, als er erklären musste, warum er die Anfrage eines neu auftretenden Mitbewerbers nach Meinung des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft abgeblockt hatte. "Wir waren bei der Ruhrgas gut aufgehoben", antwortete er. *812) Der nächste Fall: ... mal wieder eine Verurteilung ... , ... und das in der Rente ... , ... gab eh nur Bewährung ... Tatort: VECHTA Nord West Zeitung online am 25.02.2009: Zu je neun Monaten Haft wegen Untreue und Anstiftung zur Untreue hat das Schöffengericht am Amtsgericht Vechta ein 71 und 67 Jahre altes Vechtaer Ehepaar verurteilt. Die Strafen wurden für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Das Verfahren gegen eine 70-jährigen Mitangeklagten wurde eingestellt. Bei den in Rede stehenden Straftaten handelt es sich um Verstöße gegen das GmbH-Gesetz aus den Jahren 2004 bis 2006. Wegen des Komplexität des Sachverhalts war es bereits im Vorfeld zu einem Gespräch zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht gekommen. Hintergrund des Verfahrens war der Konkurs einer Firma, die sich mit dem Aufstellen von Automaten beschäftigt hatte. Die Straftaten wurden im Zusammenhang mit der Pleite verübt. Der Verhandlung blieben die Beschuldigten sowie ihre Verteidigen den auch fern. Der Grund: Sie hatten sich bereits mit einem "abgesprochenen" Urteil einverstanden erklärt. *813) Der nächste Fall: Tatort: TITISEE / NEUSTADT Badische Zeitung online am 25.02.2009: Nicht Diebstahl, aber "Untreue", ebenfalls ein Vermögensdelikt, wurde einer jungen Frau vor Gericht vorgeworfen. Im Jahr 2008 hatte die damals 19-Jährige während eines Praktikums in einem Geschäft aus Geldmangel innerhalb von zehn Wochen zehnmal in die Ladenkasse gegriffen und für sich rund 230 Euro entnommen. Damit bei der Abrechnung keine Fehlbeträge auffielen, buchte sie jeweils Warenrückgaben in entsprechender Höhe, obwohl die Kunden keine Waren zurückgebracht hatten. Als sie das erneut versuchte, wurde die Praktikantin von ihrer Chefin erwischt. Gegen den Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen à zehn Euro hatte die junge Frau Einspruch eingelegt. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, im Beisein einer Schulklasse, mochte sie sich zu ihrer Tat nicht mehr äußern. Ihr Verteidiger wies darauf hin, dass seine Mandantin bei der ersten Verhandlung im Dezember 2008 ein Geständnis abgelegt hatte. Damals konnte kein Urteil gesprochen werden, weil die mit der Angelegenheit offenbar überforderte Angeklagte die Einspruchsfrist versäumt hatte. Richter Nils Klein setzte damals die Verhandlung aus und riet dem Verteidiger, gut begründet eine Wiederaufnahme zu beantragen. Der Verteidiger betonte, die Angeklagte, inzwischen Auszubildende, sei "aus anderen Gründen stark belastet" und spielte damit auf ihre schwierige familiäre und finanzielle Situation an. Wie schon im Dezember 2008 regte er an, das Verfahren gegen eine Auflage einzustellen. Der Richter berücksichtigte, dass die beiden Hauptverhandlungen "eine Belastung für die Angeklagte" seien und sie ihr Fehlverhalten eingesehen habe. Aber "ein bissel weh tun muss es schon", erklärte er der 20-Jährigen die Sanktion für ihren "einmaligen Ausrutscher". Die 150 Euro Geldauflage, denen der Staatsanwalt zustimmte, sollte sie in Raten abstottern. *814) Der nächste Fall: ... erst mal für Selbstbereicherung mittels Bestechung sorgen ... , ... dann Steuer hinterziehen ... , ... Korruptio ist nicht mehr steuerlich absetzbar ... Tatort: Aachen / ehemaligen Tiefbaufirma Dafro , Nachfolgefirma "Befro" Aachener Nachrichten online am 25.02.2009: Der Aachener Ex-Bauunternehmer Bernd F. (52) kassierte im Herbst eine Haftstrafe wegen Untreue und Bestechung - und wurde sofort im Gerichtsaal wegen Fluchtgefahr festgenommen. Im nächsten Verfahren vor der großen Wirtschaftsstrafkammer des Aachener Landgerichts hatte Bernd F. Zu erklären, wie zig Millionen Euro unversteuert blieben. Es tauchten rund 20 Taten von "Steuerverkürzung" zwischen 2001 und 2005 auf, die zur Anklage gereicht wurden, dazu das Nichtbezahlen von Sozialabgaben. Diese Steuern soll er als Chef und Hauptgesellschafter der ehemaligen Aachener Tiefbaufirma "Dafro" alleine oder teilweise gemeinsam mit einer Angestellten und seinem Buchhalter hinterzogen haben soll. Mit auf der Anklagebank die Geschäftsführerin einer weiteren "Dafro"-GmbH, Dagmar B. (47). Sie war als Subunternehmen für die "Mutter" Dafro-Tiefbaufirma tätig. Auch der Angestellte Karl-Franz D. (55), der die Firmenbuchhaltung betreute, wurde der Beihilfe zu einzelnen Tatkomplexen bezichtigt. Insgesamt soll unversteuertes Geld auf Geschäfts- oder Privatkonten geflossen sein, und soll vorsätzlich dem Zugriff des Fiskus vorenthalten worden sein, "verdeckte Gewinnausschüttung" heißt das im Jargon der Steuerfahnder. Einmal sollen es 1.900.000 Euro gewesen sein, die unversteuert auf einem Konto der Aachener Bank lagen. Ein anderes Mal fand die Steuerfahndung (der Finanzamtsleiter kam persönlich als Beobachter am ersten Prozesstag) 993.707 Euro auf einem Sparkassenkonto. Insgesamt, so die Rechnung der Anklagebehörde, muss noch Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer sowie der anteilige "Soli" für beiseite geschaffte 3.100.000 Euro gezahlt werden. Auch die Einkommensteuer für verdeckte Gewinne soll erheblich erheblich gewesen sein. Bereits im September 2008 sah es die 1. Große Strafkammer des Aachener Landgerichts als erwiesen an, dass der Aachener Bauunternehmer mit seinem prominenten Kumpel, dem ehemaligen Herzogenrather CDU-Chef Jürgen Gennen, die damalige Aseag-Energie (heute Enwor) um erhebliche Summen geprellt hatte - durch fingierte Aufträge und falsche Rechnungen der "Dafro" wie der Nachfolgefirma "Befro". Beide, der Kommunalpolitiker und Aseag-Energie-Mitarbeiter Gennen wie der Ex-Chef der Baufirmen, bekamen dafür vier Jahre Haft. Die Freunde hatten sich nach Ansicht des Gerichts "Aufträge zugeschanzt" und öffentliche Mittel in die eigene Tasche geleitet. *815) Der nächste Fall: ... kurz vor der Rente und dennoch verurteilt ... , ... in der Krankenpflege gab es wening zu verdienen ... , ... trotz Dauerarbeitsüberlastung ... , ... also Rentner abzocken ... Tatort: Hofgeismar Hessische Niedersächsische Allgemeine online am 26.02.2007: Sie ist 70 Jahre alt und das, was man gemeinhin als rüstige Rentnerin bezeichnet. Doch vor zwei Jahren ging es ihr eine Zeitlang gesundheitlich nicht so gut. Die Übersicht über ihre Vermögensangelegenheiten gingen verloren. Es wurde beim Gesundheitsamt beantragt, dass eine Person ihr Hilfestellung in finanziellen Angelegenheiten geben sollte. Das Amt reagierte umgehend und das Amtsgericht Hofgeismar wies der Frau einen Betreuer zu. Es kam anders. Der ehemalige Krankenpfleger bereicherte sich an der Frau. Er nutzte die Kontovollmacht aus, die er mit dem Betreuerstatus erlangt hatte, und hob regelmäßig Geld für eigene Zwecke vom Konto der Witwe ab. Im Zeitraum von Oktober 2007 bis Mai 2008 veruntreute er eine Summe von 5.000 Euro. Der 64-Jährige wurde vom Amtsgericht Hofgeismar wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt, und dazu eine Geldstrafe von 1.000 Euro. Das Urteil fiel noch relativ milde aus, weil der 64-Jährige voll geständig war. Zudem hatte er in der Zwischenzeit das Geld der 70-Jährigen schon zurück gezahlt. Das war ihm möglich, weil er zuvor Land verkauft hatte. Nötig hätte der Mann seine Taten eigentlich nicht gehabt. Schließlich verfügt er über eine gute Rente und bis dato noch über andere Betreuungsaufträge. Und für jeden Fall gabt es immerhin eine Vergütung von 323 Euro. Doch der Betreuer hatte sexuelle Eskapaden zu finanzieren. Vor Gericht räumte er ein, dass er das Geld für regelmäßige Besuche im Bordell benötigt habe. Das war auch der Grund, weshalb er immer nachts das Geld der Betreueten per EC-Karte vom Geldautomaten abhob. Mal waren es nur 100 Euro, in den meisten Fällen bis zu 500 Euro, die er sich mit fremder Karte besorgte. Der höchste Betrag waren 900 Euro. Wenn die Betreute dann mal ihre Unterlagen und Kontoauszüge sehen wollte, dann habe ihr Betreuer immer wieder gesagt. "Ich bin doch wie ihr Vater, ich kümmere mich um alles." Einige Monate ließ sich die Witwe hinhalten, doch schließlich wurde sie immer misstrauischer. Ihre Nachfragen beim Betreuungsamt Kassel habe man jedoch nicht ernst genommen. "Die haben mich immer abgewiegelt", sagte die 70-Jährige. Im Gegenteil, es habe sogar geheißen: "Der Herr ist doch ein ehrenwerter Mann." Dieselbe Meinung herrschte offenbar auch bei den Rechtspflegern des Amtsgerichts vor, meinte die Witwe. Erst die Polizei in Hofgeismar sei der Sache auf ihre Anzeige hin nachgegangen und habe den Fall schließlich aufgeklärt. *816) Der nächste Fall: Tatort: Kinder- und Jugendhilfevereins "Schloss Großheide" Ostfriesen Zeitung online am 26.02.2009: Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen gegen den Ex-Geschäftsführer des Kinder- und Jugendhilfevereins auf. Der Mann soll 175.000 Euro nicht für die Renovierung des Gebäudes, sondern für eigene Zwecke ausgegeben haben. Untreue in fünf Fällen wirft die Staatsanwaltschaft Aurich dem ehemaligen Geschäftsführer des Kinder- und Jugendhilfevereins "Schloss Großheide" vor. Sie hat deshalb vor dem Amtsgericht Norden Anklage gegen den 43-Jährigen erhoben. Im Oktober 2006 hatte der Mann das als Schloss Großheide bezeichnete Gebäude gemietet. Es sollte zu einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung umgebaut werden. Die Besitzerin des Gebäudes verpflichtete sich, dem Geschäftsführer mindestens 200.000 Euro für die Renovierung von Haus und Grundstück zur Verfügung zu stellen. Von November 2006 bis Dezember 2006, so der Leitende Oberstaatsanwalt Werner Kramer, wurden insgesamt 175.000 Euro überwiesen. Obwohl das Geld zweckgebunden für die Renovierung von Gebäude und Grundstück war, verwendete der Mann es für "eigene Zwecke", so Kramer. Für 6.000 Euro kaufte er ein Auto, für Möbel gab er 1.400 Euro aus. Am 20.12.2006 überwies der Geschäftsführer dann 50.000 Euro auf ein Treuhandkonto einer Gesellschaft, die ihm selbst gehörte. Die Hälfte der Summe wurden ausgegeben, "ohne dass klar wurde, wo diese Gelder verblieben sind". Als die Frau von dem Geschäftsführer ihr Geld zurück verlangte, zahlte er 63.000 Euro. "Obwohl deutlich mehr Geld noch auf dem Treuhandkonto vorhanden war", so Kramer. Von diesem Geld kaufte der Angeschuldigte dann einen VW-Bus für 2.500 Euro und für 500 Euro Zubehör für die geplante Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Ein weiterer Vorwurf: die Begleichung einer Rechnung in Höhe von 10.000 Euro Der Mann trickste hier, so dass der Eindruck entstand, er habe das Geld aus eigenen Mitteln zurückgezahlt - dabei hatte er es sich von einem Dritten geliehen. *817) Der nächste Fall: Tatort: Rheinische Post online am 26.02.2009: Ein 45 und ein 57 Jahre alter früherer Reha-Manager hatten sich vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Bestechung eines Finanzbeamten mit knapp 80.000 Euro Die Männer sollen dem Beamten laut Anklage im Jahr 2001 insgesamt knapp 80.000 Euro gezahlt haben, damit er im Gegenzug auf das Eintreiben fälliger Steuern verzichtet. Der Finanzbeamte selbst war wegen Bestechlichkeit in einem früheren Verfahren bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte die beiden angeklagten Reha-Manager schwer belastet und erklärt, er sei von ihnen bestochen worden. Im Jahr 2006 waren die beiden Angeklagten wegen Korruption in einem anderen Fall zu Haftstrafen von bis zu dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Düsseldorfer Landgericht hatte es damals als erwiesen angesehen, dass beide die Geschäftsführer mehrerer Düsseldorfer Betriebskrankenkassen bestochen hatten. *818) Der nächste Fall: ... Spenden zu Weihnachten abzocken ... , ... Arbeiten lohnt sich nicht mehr ... Tatort: Internationale Kinderhilfe Deutschland e.V. , Essen und Düsseldorf Dattelner Morgenpost online am 26.02.2009: Die Spendenfreudigkeit der Bürger zur Vorweihnachtszeit soll ein 45-jähriger Angeklagter ausgenutzt haben, um in sieben Jahren mehr als 152.000 Euro zu sammeln und in die eigene Tasche zu stecken. - So lautet der Hauptvorwurf gegen den in Essen und Düsseldorf lebenden Angeklagten, dem auch Insolvenzverschleppung, Urkundenfälschung, Siegelbruch und weitere Delikte zur Last gelegt wurden. Der Angeklagte gesteht, im Jahre 2001 den Verein "Internationale Kinderhilfe Deutschland e.V." gegründet zu haben. Im Vorstand tauchte er nicht auf, setzte sich selbst aber als Geschäftsführer ein. "Ich bin ja schon vorbestraft. Deshalb habe ich Strohleute eingesetzt. Ich war der Spiritus rector", benutzt er gleich das vor der Wirtschaftsstrafkammer übliche Vokabular. Zu insgesamt acht Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe war der Angeklagte bereits wegen Betrugs verurteilt worden. "Es war aber nicht so, dass ich mit der Kinderhilfe meinen persönlichen Lebensunterhalt bestreiten wollte", trat der 45-Jährige der Anklage entgegen. Die Gründung des Vereins sei eigentlich nur eine Marketing-Idee gewesen, für die Firmen, die er und seine damalige Lebensgefährtin betrieben. a ging es um die Vermittlung von Sprachreisen. Auf der Rückseite der Firmenbroschüre war zu lesen, dass 200 Mark der gebuchten Reise an die Kinderhilfe überwiesen würden. "Wir wollten zeigen, wir sind sozial", so der Angeklagte. Der Richter Edgar Loch wollte wissen, wo denn die Spendengelder, die auf Weihnachtsmärkten im Ruhrgebiet gesammelt wurden, tatsächlich hingeflossen seien und wie die caritativen Tätigkeiten ausgesehen hätten. Der Angeklagte stockend: Er sei 2002 oder 2003 nach Angola gefahren, um Projekte anzuschieben. Das Geld sei dort für Traktoren, Zylinderkopfdichtungen und Computer ausgegeben worden. Ansonsten hätte der Verein ja auch Verwaltungskosten gehabt. *819) Der nächste Fall: ... auch hier wieder ... , ... schön selbstbereichern ... , ... kontolliert ja keiner ... , ... auffallen kaum möglich ... , ... Zocken und Abzocken lohnt sich ... , ... Arbeiten lohnt sich nicht, gibt dann eh nur HartzIV ... Tatort: Bad Salzungen (Wartburgkreis) Thüringer Allgemeine online am 26.02.2009: Im Zuge von Ermittlungen wegen Untreue beim Umbau des Klinikums in Bad Salzungen (Wartburgkreis) wurden bundesweit 25 Firmen durchsucht. Die Razzien wurde in Thüringen, Sachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Berlin sowie Brandenburg durchgeführt. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen und mit Unterstützung des Landeskriminalamtes (LKA) wurden umfangreiche Akten zu Abrechnungen von Bauleistungen sichergestellt, deren Auswertung in ein Gutachten einfließen soll, so das LKA. Der frühere Geschäftsführer der Klinik steht im Verdacht, Leistungen abgerechnet zu haben, die nicht erbracht wurden. Die Unregelmäßigkeiten waren dem Aufsichtsrat der Klinik im Herbst 2004 aufgefallen, nachdem diese ein Rechnungsprüfer entdeckt hatte. Im November 2004 erstattete der Aufsichtsrat Anzeige gegen den Geschäftsführer der Klinik und den Prokuristen. Beiden wurde zudem gekündigt. Die Schadenshöhe war damals mit rund 200.000 Euro angegeben worden. Laut Staatsanwaltschaft Mühlhausen sollen die Unregelmäßigkeiten in den Jahren 2001 bis 2004 beim Umbau der Klinik aufgetreten sein. Laut Anzeige waren Scheinrechnungen für Leistungen aufgefallen, die nie erbracht wurden. Das gezahlte Geld soll dann in private Kanäle oder sogar an Drittfirmen geflossen sein. *820) Der nächste Fall: ... wieder mal eine Verurteilung eines Schatzmeiters eines Vereins ... , ... die "Schatzmeister" der Banken, Landesbanken, usw. haben ganz andere Urteile verdient ... Tatort: Kolpingsfamilie Oedt / Kempen Rheinische Post online am 27.02.2009: Ein Jahr auf Bewährung und ab April 2009 Rückzahlung der veruntreuten Vereinsgelder: So lautete das Urteil für den ehemaligen Schatzmeister der Oedter Kolpingsfamilie G. Am 26.02.2009 vor dem Kempener Amtsgericht. Vor Mitte 2008 war die Veruntreuung von Vereinsgeldern der Oedter Kolpingsfamilie entdeckt worden. Der entstandene Schaden lag bei rund 10.600 Euro. Untreue in 107 Fällen wurde dem geständigen Angeklagten, der bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war, vorgeworfen. Und dies über einen Zeitraum von rund drei Jahren. Das Vertrauen der Mitglieder der Kolpingsfamilie habe er mißbraucht, meinte die Richterin bei der Urteilsbegründung. Als Motiv gab er Geldmangel in der Familie an. Und er habe den Überblick über die eigenen Finanzen verloren. Ein Vorstandsmitglied der Kolpingsfamilie wurde als Zeugin befragt und gab umfassend Auskunft. Sie berichtete von einer Vielzahl von Lastschriften und Bargeldabhebungen. Der Angeklagte habe "zunächst alles abgestritten", doch habe man als Kolpingsfamilie ihm die Versäumnisse nachweisen können. Drei Jahre lang war G. Schatzmeister. In dieser Zeit fanden auch ordentliche Kassenprüfungen statt. Doch die Kassenprüfer hatten keine Unregelmäßigkeiten entdeckt. Der Angeklagte hatte keinen Cent zurückgezahlt. Ab kommenden April 2009 hatte er monatlich 150 Euro zu erstatten. Der nächste Fall: Tatort: Rostock AdHocNews online am 27.02.2009: Die Vorstandsvorsitzende (45 J.) einer Rostocker Wohnungsbaugenossenschaft sowie zwei Bauunternehmer müssen hatten vor Gericht wegen Untreue und Subventionsbetrugs Termine. Der Vorwurf an die 45-Jährigen: Eine Ausschreibung für ein Bauprojekt in Höhe von rund 750.000 Euro manipuliert zu haben. Dadurch sei es dem jetzt ebenfalls angeklagten Unternehmer und seinem Geschäftsführer ermöglicht worden, das billigste Angebot einzureichen. Nach Erteilung des Zuschlages seien die Bauleistungen rechtswidrig um weitere Positionen ergänzt worden. Der Genossenschaft sei dadurch ein Schaden von mindestens 70.000 Euro entstanden. Außerdem soll die Beschuldigte für dieses Bauprojekt einen Aufwendungszuschuss beim Landesförderinstitut beantragt haben, obwohl die Ausschreibung für das Bauvorhaben fingiert war. Die Förderung in Höhe von 33.000 Euro wurde der Genossenschaft ausgezahlt. *822) Der nächste Fall: ... Polizeibeamte sollten eigendlich aufklären ... Tatort: EUSKIRCHEN Kölner Stadtanzeiger online am 27.02.2009: Im Jahr 2006 sollen drei Beamte der Kreispolizeibehörde Euskirchen abkassierte "Knöllchen" in die eigene Tasche gesteckt haben, was vor dem Euskirchener Amtsgerichts zur Verhandlung anstand. Allerdings müssen sich dort nur zwei der drei Tatverdächtigen verantworten. Laut ärztlichem Gutachten einer der Beschuldigten aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, sich vor Gericht den Vorwürfen zu stellen. Vorwurf der Bonner Staatsanwaltschaft für die als verhandlungsunfähig erklärten Polizisten: rund 20 Fälle von Untreue Die beiden Kollegen sollen im Wechsel als Mittäter beteiligt gewesen sein. Die Masche war laut Anklagebehörde immer die gleiche: Bei Geschwindigkeitskontrollen seien zu schnelle Autofahrer ertappt worden, die dafür fälligen Bußgelder hätten sich die Beamten in die eigene Tasche gesteckt. *823) Der nächste Fall: ... fast Rentnerin zockte Rentner ab ... , ... verurteilt ... , ... 2 Jahre Gefängnis ... , ... wieso wanderten die "Könige der Korruption" nicht für 2 Jahre und mehr in den Knast ? ... , ... hier wurden viele Existenzen vernichtet ... Tatort: Unterallgäu Augsburger Allgemeine online am 27.02.2009: Amtsgerichts Memmingen: Eine 59-jährige Frau aus dem Unterallgäu soll einen 90-jährigen Mann um insgesamt 63.000 Euro betrogen haben, und ihn so um sein gesamtes Vermögen gebracht und in den Ruin getrieben zu haben. Der Geschädigte stand kurz vor einer Privatinsolvenz. Das Urteil des Schöffengerichts unter Vorsitz von Stefan Nielsen lautete daher wegen Betrugs und Urkundenfälschung in 32 Fällen sowie Untreue in 20 Fällen: zwei Jahre Gefängnis. Wenigstens habe die Angeklagte dem 90-Jährigen durch ein umfassendes Geständnis eine Vernehmung erspart - wenn das Geständnis auch buchstäblich in letzter Minute kam. Denn die Angeklagte ließ das Gericht lange warten und brachte den Prozess beinahe zum Platzen. Erst, nachdem sie von Polizeibeamten vorgeführt wurde, konnte die Verhandlung mit zwei Stunden Verspätung beginnen. Die 59-Jährige war im April 2006 für eine vierstündige Betreuung pro Tag als Pflegerin für den damals 88-Jährigen eingestellt worden und hatte sein Vertrauen ausgenutzt. Denn keine zwei Wochen später begann der Betrug. Die Frau fälschte eine Einzelvollmacht und die Unterschrift des 88-Jährigen und hob Bargeld von dessen Bankkonto ab, erstmals 4.000 Euro am 11.04.2006. Über ein Jahr lang ging die Frau nach der gleichen Masche vor. Insgesamt 32 Abhebungen zwischen 500 und 5.000 Euro nahm sie vor. Als der Rentner 2006 in ein Ruhestandsappartment umzog, ließ sich die 59-Jährige eine Generalvollmacht von ihm geben. Damit reichte sie Arztrechnungen bei seiner Krankenklasse sein, ließ sich jedoch die Beträge auf ihr eigenes Konto gutschreiben. Ende 2007 gelang es ihr mit der Generalvollmacht schließlich noch, sich die Rentenbezüge ihres Opfers auf ihr Konto übertragen zu lassen. Erst im Januar 2008 flog der Betrug auf. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sie ihr Opfer bereits um 63.000 Euro erleichtert. Bei der Vernehmung durch die Polizei versuchte sie, die Taten dem Sohn des Geschädigten in die Schuhe zu schieben. Und nachdem die Frau von den Ermittlern überführt wurde, machte sie sich an ein neues Opfer heran und ergaunerte mithilfe einer gefälschten Kontovollmacht 5.000 Euro von einer älteren Dame, indem sie dieser vorgetäuscht hatte, dass dies eine Geldspende für Erdbebenopfer in China sei. Mit fast lautloser, brüchiger Stimme gab sie alle ihre Taten vor Gericht zu. Als Erklärung für die Taten führte sie Geldnot an. "Ich wusste keinen Ausweg mehr. Ich hatte über 70.000 Euro Schulden und die Gläubiger saßen mir im Nacken." Laut Gericht ist die Frau bereits zweimal einschlägig vorbestraft und saß mehrmals wegen ähnlicher Fälle im Gefängnis: Missbrauch von Kreditkarten, Betrug und Urkundenfälschung. Dass sie um eine Haftstrafe nicht herumkommt, wusste die 59-Jährige, die schon einmal wegen Verabredung zum Mord vier Jahre im Gefängnis saß, wohl selbst. Tränen liefen immer wieder über ihre Wangen und sie beteuerte, dass es ihr Leid tue. Doch selbst ihr Pflichtverteidiger Paul Gruschka (Bad Wörishofen) versuchte in seinem Plädoyer nicht, die Taten zu beschönigen und gab eine reelle Forderung ab: "Das Einzige, was zu ihren Gunsten spricht, ist das Geständnis. Mit Schadenswiedergutmachung ist wohl kaum zu rechnen." *824) Der nächste Fall: Tatort: Justizvollzugsanstalt Wuppertal Westdeutsche Zeitung online am 27.02.2009: Oktober 2007: Die Staatsanwaltschaft erschien in der JVA-eigenen Werkstatt. Der Verdacht: Vor Ort wurden nicht nur Dienstfahrzeuge repariert und gewartet. Auch soll regelmäßig unzulässigerweise an den Privatwagen von mehreren JVA-Mitarbeitern geschraubt worden sein. Gegen den langjährigen "Simonshöfchen"-Leiter Peter W. und seinen Stellvertreter Wolfgang S. Nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf. Verdacht: Untreue und Betrug Die Behördenleitung im Simonshöfchen wurde ausgewechselt. Ex-Chef W. bekam im NRW-Justizministerium einen Job, sein Ex-Stellvertreter S. soll stellvertretender Leiter der JVA Remscheid geworden sein, was darauf hindeutet, dass die Vergehen eher geringfügig waren. Peinlich für das Muster-Gefängnis: Ausgerechnet ein Ex-Häftling und früherer Werkstatt-Mitarbeiter schwärzte seinen Ex-Knast bei der Staatsanwaltschaft an. *825) Der nächste Fall: ... Gründliche Aufklärung braucht Zeit ... , ... das wissen auch die "Könige der Korruption" ... Tatort: Berliner Bankgesellschaft (IGB) DER SPIEGEL online am 28.02.2009: Seit 2001 dauerte die Aufarbeitung des Fall im Landgericht Berlin an, um den Kern des Bankenskandals in der Hauptstadt juristisch aufzuarbeiten. Seit 2005 daurten die Ermittlungen der zwei Staatsanwälte, die mit einer 284 Seiten starken Anklage abgeschlossen wurden. Eine Richterin verstarb über der Prüfung des Konvoluts, im vergangenen Spätherbst ließ ihre Nachfolgerin die Anklage zu. Das Ergebnis: Mit der gebotenen Gründlichkeit htten die Ermittler das Wirken der zwölf Angeklagten für eine einstige Tochtergesellschaft der Berliner Bankgesellschaft namens IBG durchleuchtet. Fünf der Angeklagten agierten als deren Manager; sieben saßen im Aufsichtsrat. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft führten sie die mehrheitlich landeseigene Berliner Bankgesellschaft in die tiefroten Zahlen. Vorwuf: Untreue Die Angeklagten, so hat die Staatsanwaltschaft detailliert herausgearbeitet, produzierten enorme Verluste, indem sie geschlossene Immobilienfonds konstruierten oder genehmigten. Diese Fonds zeichneten sich dadurch aus, dass sie für die Anleger traumhaft waren, aber für die Bank zu einem Desaster wurden. "Die Ausstattung der Fonds war fundamental für die Krise der Bank", sagte der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) Hintergrund: Die Berliner Bankenaffäre wurde (zunächst) der größte Bankenskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte. Sie führte 2001 zum Sturz des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Eberhard Diepgen (CDU), und zum politischen Machtwechsel im Roten Rathaus. Die Berlin Hyp, die zur mehrheitlich landeseigenen Bankgesellschaft Berlin gehörte, hatte 1995 risikoreiche Kredite in Höhe von rund 600.000.000 Mark an den Immobilienkonzern Aubis vergeben. Aubis kaufte mit dem Geld tausende Plattenbauwohnungen in Ostdeutschland, die das Unternehmen zu sanieren plante. Der Hyp-Vorstand Klaus- Rüdiger Landowsky erhielt noch im Jahr der umstrittenen Kreditvergabe von den beiden Aubis-Geschäftsführern - zwei langjährigen Berliner CDU-Politikern - 40.000 Mark in bar als Parteispende für die CDU. Denn: Landowsky war auch CDU-Fraktionsvorsitzender im Berliner Senat und enger Vertrauter von Bürgermeister Diepgen. Das Bekanntwerden der Verquickung von Landowskys politischen Interessen mit seinem Job als Banker löste 2001 eine politische Lawine aus: Landowsky musste beide Posten räumen, und die Berliner SPD ließ die Koalition mit der CDU platzen. Der ausfallende Aubis-Kredit führte bei der Berlin Hyp zu hohen Risikorückstellungen und belastete neben anderen Krediten die Bankgesellschaft Berlin als ihren Mutterkonzern schwer. Sie konnte nur durch staatliche Milliardenhilfen vor der Pleite gerettet werden. Die Krise der Bankgesellschaft führte Berlin an den Rand des Haushaltsnotstands. August 1995: Die von Klaus- Rüdiger Landowsky (CDU) geführte Bank Berlin Hyp hatte den früheren CDU-Politikern Klaus Wienhold und Christian Neuling umfangreiche Kredite gewährt. Oktober 1995: Der Kreditnehmer Klaus Wienhold übergab Landowsky eine Parteispende von 40.000 Mark in bar. November 1999: Die Wirtschaftsprüfer von KPMG stiessen bei der Wienhold-Firma Aubis auf dubiose Geschäftspraktiken. Februar 2001: Nach Enthüllungen über die Parteispende trat Landowsky als Vorstand der Berlin Hyp zurück. Die Große Koalition aus SPD und CDU geriet in eine Krise. Juni 2001: Die Große Koalition im Roten Rathaus in Berlin zerbrach. Klaus Wowereit (SPD) wurde zum Nachfolger des Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen (CDU) gewählt. Juli 2005: Vor dem Berliner Landgericht begann der Prozess gegen 13 frühere Bankmanager und Ex-Aufsichtsratsmitglieder wegen schwerer Untreue. März 2007: Landowsky wurde vom Berliner Landgericht wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. *826) Der nächste Fall: ... eine Verurteilung ... , ... und so kurz vor der Rente ... , ... wieder eine Bank ... , ... wieso auch ausrauben ? ... , ... geht auch so ... Tatort: Genossenschaftsbank Main-Taunus Frankfurter Rundschau online am 28.02.2009: Ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Genossenschaftsbank Main-Taunus wurde vom Landgericht Frankfurt wegen Untreue zu elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der heute 62-Jährige hatte vor neun Jahren Kredite im Gesamtwert von 1.600.000 Euro verlängert, ohne die Sicherungen der Kreditnehmer zu prüfen. Damit habe er der Bank in Kriftel einen Schaden von 320.000 Euro zugefügt, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Wiens. Als Bewährungsauflage muss der Vorstand 1000 Euro Buße an eine Kinderschutzeinrichtung zahlen. Die Kreditnehmer benötigten das Geld für ein Grundstücksgeschäft, das jedoch nicht zustande kam. Dadurch platzte ein Darlehen bei einer anderen Bank. Der Angestellte verlängerte die Kredite dennoch in dem Glauben, dass aus dem Geschäft noch etwas werde. Die Verteidiger des 62-Jährigen änderten während der Verhandlung mehrfach ihre Strategie. Letztlich gestand ihr Mandant die Taten. Sie wiesen auch darauf hin, dass der - mittlerweile im Ruhestand lebende - Banker mit erheblichen Forderungen der Bank zu rechnen habe. "Das Urteil ist auch deshalb relativ milde ausgefallen, weil die Tat schon lange zurückliegt und der Angeklagte davon ausgehen musste, dass bei der Vergabe der Kredite eine Sicherheit gegeben war", begründete der vorsitzende Richter die Entscheidung. *827) Der nächste Fall: Tatort: Oberberg / Nümbrecht , Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH Kölner Stadtanzeiger online am 03.02.2009: Die Staatsanwaltschaft Bonn ermittelte seit Dezember 2007 nach einem Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Am 13.12.2007 war es bei dem Nümbrechter Waffenhändler zu einer Großrazzia des Bundeskriminalamtes Wiesbaden gekommen, mehrere tausend Schusswaffen wurden beschlagnahmt. Ein weiteres Ermittlungsverfahren der Bonner Staatsanwaltschaft zog sich seit Ende 2007 mit noch nicht absehbarem Ergebnis hin: Der Verdacht: Untreue gegen die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH Dieses Ermittlungsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft selbst "von Amts wegen" eingeleitet, nachdem über die Vorkommnisse in der Printpresse berichtet wurde, die Mitte November 2007 zur fristlosen Kündigung der beiden Geschäftsführer geführt hatten. Aktuell, so Oberstaatsanwalt Fred Apostel, sei eine weitere "schriftliche Einlassung" der beiden, beziehungsweise ihrer Anwälte angefordert worden. *828) Der nächste Fall: … Pooth … , … und Verona … Tatort: Firma Maxfield Rheinische Post online am 04.03.2009: Franjo Pooth hat nach eigenen Angaben durch die Pleite seiner Firma Maxfield sein gesamtes Vermögen verloren. Folge: Er könne die Geldstrafe von 100.000 Euro, die ein Düsseldorfer Gericht ihm neben einer einjährigen Haftstrafe (auf Bewährung) auferlegte hate, nicht bezahlen. Da er aber ein halbes Jahr Zahlungsfrist hat, hoffte er, bis dahin das Geld beschaffen zu können. Pooth sei Zeuge: Im Strafverfahren gegen die früheren Sparkassen-Vorstände Karl-Heinz Stiegemann und Heinz Martin Humme soll Pooth als eine der wichtigsten Figuren in der gesamten Affäre gehört werden. *829) Der nächste Fall: ... immer wieder ? ... , ... und noch einmal ? ... Tatort: Radebeul , Disco Megadrome SZ online am 04.03.2009: Ende 2007, Anfang 2008 wurde Dieter Tobollik freigesprochen. Das nächste Verfahren vor dem Gericht: Er soll eine Firma um Hunterttausende erleichtert haben. Als Radebeuler Ex-Baulöwe, Ex-Inhaber eines Firmenimperiums und Chef der früheren Disco Megadrome kam Dieter Tobollik wiederholt in die Schlagzeilen und mit dem Gesetz in Konflikt. Zuletzt wurde er Ende 2007 am Landgericht Dresden in einer Berufungsverhandlung freigesprochen. Das Amtsgericht Dresden hatte ihn Anfang jenes Jahres erfolglos wegen Fluthilfebetrugs und Insolvenzverschleppung zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt. Der 50-Jährige hatte vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts erneut Termine. Vorwurf: 20 Wirtschaftsdelikte, Untreue, vorsätzlicher Bankrott, Anstiftung zur Falschbeurkundung und Urkundenfälschung Laut Anklage soll der umtriebige Geschäftsmann eine angeblich ukrainische Immobilienfirma mit Sitz in Radebeul um mehrere hunderttausend Euro erleichtert haben. Tobollik habe in der Firma, die Investitionen für große Bauprojekte in Kiew einworben haben soll, eine geschäftsführerähnliche Position innegehabt, und diese ausgenutzt: So habe er aus der Firma 239.191,83 Euro gezogen, angeblich um etwa eigene Mietrückstände zu begleichen. Schließlich habe er sein Hotel "Alexander" für 690.000 Euro an die Immobilienfirma verkauft, obwohl es per Zwangsversteigerung für nur 445.000 Euro den Besitzer gewechselt haben soll. Nach dem Abschlussbericht des Insolvenzverwalters hat Tobollik selbst genau 12.215.905,44 Euro Schulden. Tobollik ließ durch seinen Anwalt Stefan Heinemann erklären, er habe eine Vollmacht der Firma besessen, die seine Handlungen abgedeckt habe. Er habe auch kein Geld aus der Firma gezogen, sondern die Gelder mit Bauleistungen und entsprechende Honorare abgerechnet. "Davon findet sich aber nichts in den Buchungen", sagte Richter Herrmann Hepp-Schwab. *830) Der nächste Fall: ... bei Daimler gab es schon vorher immer wieder mal was zu berichten, siehe weiter oben unter *786) und andere Beiträge ... , ... aus der Rente raus lässt es sich locker klagen ... , ... und halt verurteilt ... , ... wen interessierts ? ... , ... von den "Königen der Korruption" muss eh kaum jemand in der Knast ... Tatort: STUTTGART , Daimler Nürnberger Zeitung online am 04.03.2009: Der ehemalige deutsche Daimler-Vertriebschef Eckhard Panka hatte sich wegen des mutmaßlichen Missbrauch der Konzern-Bauabteilung vor dem Amtsgericht Stuttgart zu verantworten. Panka hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl über 128.000 Euro eingelegt. Der Ende 2004 in den Ruhestand versetzte Manager soll unter anderem einer Freundin auf Mallorca für deren Finca Hilfe durch Daimler-Mitarbeiter gewährt haben. Den Schaden bezifferten die Ermittler auf 46000 Euro. Im November 2007 hatte die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl gegen Panka beantragt. Mit Panka war 2004 eine ganze Reihe von Untreuefällen bei Daimler ruchbar geworden. Der ehemalige deutsche Vertriebschef war Ende 2004 in den Ruhestand versetzt worden. Vier weitere Manager erhielten ebenfalls Strafbefehle. Anfang Februar 2008 war der ehemalige Daimler-Bauleiter wegen des Baus der Finca zu 6.750 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ergänzend: DIE WELT online am 05.03.2009: Das Amtsgericht Stuttgart hat den ehemaligen deutschen Vertriebschef des Autobauers Daimler wegen Untreue zu 36.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Er hatte Mitarbeiter der Bauabteilung des Konzerns 2001 für den Umbau seines Privathauses eingesetzt sowie von 2003 bis 2004 in der Finca einer Freundin auf Mallorca. Die Kosten hatte Panka über den Umbau einer Münchener Filiale der Luxusmarke Maybach abgerechnet. Nach Ende 2004 erstattete Panka dem früheren Arbeitgeber die Kosten für den illegalen Einsatz der Abteilung. *832) Der nächste Fall: ... der nächste Beschuldigte hatte mit der Verurteilung nicht so viel Glück ... Tatort: FRANKFURT , Commerzbank Handelsblatt online am 03.04.2009: Das Frankfurter Landgericht verurteilte einen ehemaligen Abteilungsleiter der Commerzbank zu vier Jahren Freiheitsstrafe wegen Untreue und Betrug. Der 47-jährige hob zwischen Anfang 2002 und Ende 2006 von sechs Kundenkonten knapp 2.000.000 Euro ab. Der Angeklagte gab die 1279 Taten vor Gericht zu und erklärte sie mit seinem aufwendigen Lebensstil Deshalb sei von dem Geld auch nichts mehr übrig. Bei der Commerzbank betreute er als Gruppenleiter die Auslandskunden. Er stellte sich laut Urteil selbst EC-Karten für die Konten seiner Kunden aus. Damit habe er Geld abgehoben - entweder per Überweisung oder an Geldautomaten. In einigen Fällen habe er seinen Kollegen vorgetäuscht, die Kunden säßen im Nebenraum, weil sie nicht an den Kassenschalter wollten. In diesen Fällen habe er sich von den Konten das Geld bar ausbezahlen lassen. In knapp fünf Jahren veruntreute er auf diese Art und Weise insgesamt 1.800.000 Euro. Der Bank fielen die Betrügereien erst Ende 2006 bei einer internen Prüfung auf. Sie hatte den Mitarbeiter sofort fristlos entlassen. Der Vorsitzende Richter sprach aber nicht von einer Mitschuld des Geldinstituts. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Das Urteil wurde rechtskräftig. *833) Der nächste Fall: ... wieder eine Verurteilung ... , ... trotz Versuch die Existenz zu wahren ... , ... nur wer richtig abzockt kommt fast ohne Strafe raus ... , ... am Besten gleich 102.000.000.000 Euro und noch mehr, siehe Hypo Real Estate ... Tatort: Taufkirchen , Vilsbiburg Merkur online am 04.03.2009: Zu 15 Monaten auf Bewährung ist der Taufkirchener Geschäftsmann Rainer Miesl verurteilt worden. Vorwurf: Die Insolvenz seiner Möbelhäuser verschleppt zu haben. Das kleine Firmenimperium, das aus Möbelhaus und Schreinerei Maikäfer und Miesl entstanden war, hatte im harten Wettbewerb mit den Möbel- Giganten auf der grünen Wiese keine Chance: Obwohl die drei Unternehmen in Taufkirchen und Vilsbiburg spätestens ab 2003 rote Zahlen schrieben, stellte der 43- jährige Taufkirchener Rainer Miesl die fälligen Insolvenzanträge zu spät Dafür handelte er sich jetzt beim Schöffengericht des Amtsgerichts Landshut eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten ein. Die Anklageschrift der Landshuter Staatsanwaltschaft dokumentierte den Niedergang der drei Möbelgeschäfte: Da war das Einrichtungshaus in Taufkirchen, für das Miesl seit 1998 als alleiniger Geschäftsführer verantwortlich zeichnete. Schon im Januar 2004, so die Anklage, habe der GmbH die Zahlungsunfähigkeit gedroht. Die laufenden Einnahmen und liquiden Mittel deckten nicht einmal mehr zu 50 Prozent die Verbindlichkeiten. Zum endgültigen Firmenkollaps sei es im Dezember 2006 gekommen, als eine Bank Darlehen in Höhe von über 500.000 Euro fällig gestellt habe. Nicht viel besser sah es laut Anklage bei der in Vilsbiburg gegründeten Wohnmöbel GmbH aus: Auch diese Gesellschaft war seit Ende 2003 überschuldet, die Unterdeckung habe sich bis Ende 2006 auf über 1.000.000 Euro hochgeschaukelt. Ab diesem Zeitpunkt sei die GmbH nicht einmal mehr in der Lage gewesen, die Mieten für die Geschäftsräume zu begleichen. Nicht viel besser sah es bei der Wohnidee in Taufkirchen aus, bei der die Überschuldung Ende 2005 bei rund 90 000 Euro lag und im Laufe des Jahres 2006 noch anwuchs. Für alle drei Firmen, so die Anklage, seien die Insolvenzanträge zu spät gestellt worden. Außerdem sei die Buchführung nicht nachvollziehbar gewesen, teilweise sogar vom Angeklagten ganz eingestellt worden. Die Bilanzen seien in den Krisenjahren auch zu spät erstellt worden. Vor dem Schöffengericht räumte Miesl die Anklagevorwürfe im Rahmen einer Verständigung unter den Prozessbeteiligten ein. Von 1999 an, so berichtete er, hätten seine Geschäfte jährlich Umsatzrückgänge von rund zehn Prozent zu verzeichnen gehabt. Letztlich sei er Opfer der Banken geworden, so Miesl. Spätestens ab 2001 hätten laufend Gespräche mit der Hausbank stattgefunden, in deren Rahmen 2004 ein Sanierungskonzept erarbeitet und eine Unternehmensberatung eingeschaltet worden seien. Auch in der Folgezeit habe er ständig mit der Hausbank in Verbindung gestanden, die dann aber Ende 2006 ihr Engagement gekündigt habe. Bis dahin habe er nach dem Prinzip Hoffnung an eine Zukunft seiner Firmen geglaubt und daher die Insolvenzanträge auch verspätet gestellt, so der Kaufmann. Das Geständnis sicherte ihm für die drei Fälle der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung und vorsätzlichem Bankrott eine moderate Bewährungsstrafe von 15 Monaten. Als Auflage muss er Anzahlungen in Höhe von 3.000 Euro, die Kunden für Möbelbestellungen geleistet haben, "nach Kräften" zurückzahlen. *834) Der nächste Fall: Tatort: Frammersbach , Firma Fenore Main Post online am 04.03.2009: Betrugsvorwurf gegen den Fenore-Chef: Ein Maurer aus Frammersbach, der sich als Anlageberater betätigte, hatte in Würzburg von der Anklagebank aus seine Geschäfte zu erklären. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Manfred F., der Chef der Fenore GmbH, 52 Fälle des Betruges und Insolvenzverschleppung Schaden: 1.400.000 Euro Der Handwerker war seit März 2008 in Untersuchungshaft. "Er ist weitgehend geständig", sagte Erik Ohlenschlager, Sprecher der Würzburger Staatsanwaltschaft, zu den Ergebnissen der Vernehmungen. Seit 2004 war der frühere Vertreter im Finanzsektor tätig und ging mit einer Betreuungsgesellschaft auf Kundenfang. Rechtsanwalt Thomas Schulte in Berlin vertritt Kunden der Fenore, die sich geprellt fühlten. Seiner Darstellung zufolge hatte die Firma sogenannte Partnerschaftsverträge angeboten, in denen der Juniorpartner der Gesellschaft Kapital zur Verfügung stellen konnte - bei einer Verzinsung von sechs Prozent pro Jahr. Manfred F. brachte im gesamten Bundesgebiet Leute dazu, ihm Beträge zwischen 1.500 Euro und 100.000 Euro anzuvertrauen, für sechs Prozent Zinsen. Er pries seine Geldanlage als absolut sichere Sache an, vergleichbar einer Festgeldanlage. Die Möglichkeit eines Totalverlusts war nie ein Thema. In einigen Fällen brachte der 49-Jährige seine Kunden sogar dazu, Lebensversicherungen vorzeitig zu kündigen und das Geld bei ihm zu investieren. Auch seine 20 Mitarbeiter und zahlreiche freiberufliche Außendienstmitarbeiter waren angehalten, Verträge über Festgeldanlagen abzuschließen. Die Einlagen sollten nach zwei bis drei Jahren zusammen mit den angefallenen Zinsen ausgezahlt werden. Allerdings konnte F. schon erste fällige Verträge nicht mehr bedienen. Kunden, die wegen der ausbleibenden Gelder nachfragten, wurden mit Ausreden hingehalten. Die letzten der 90 Verträge schloss der Beschuldigte kurz vor dem Zeitpunkt ab, zu dem er Insolvenz beantragte. Zwischenzeitlich hatte sich auch die Finanzaufsicht eingeschaltet, weil F. für seine Geschäfte nicht die nötige Genehmigung hatte. Recherchen ergaben im Oktober 2008: Die Finanzaufsicht ordnete die Rückabwicklung der Verträge an. Doch dies soll F. nur pro forma getan haben und trotzdem neue Verträge abgeschlossen haben. Dennoch muss F. dann finanziell die Puste ausgegangen sein. Als er für Mitarbeiter keine Beiträge zur Krankenversicherung mehr abführte, stellte sie 2007 Insolvenzantrag. Wenige Tage später folgte ein Antrag des Angeklagten. Die Kripo Aschaffenburg durchsuchte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg im September 2007 die Geschäftsräume und die Wohnung des Finanzberaters, wobei kistenweise Akten beschlagnahmt wurden. Nachdem sich der Verdacht durch deren Auswertung weiter erhärtet hatte, erging im März 2008 Haftbefehl. *835) Ergänzend: Main Post online am 04.03.2009: "Sie machen auf uns keinen kriminellen Eindruck, aber die Fenore GmbH war ein Hirngespinst", sagte der Vorsitzende Richter zu Manfred F. bei der Urteilsverkündung im Landgericht Würzburg. Wegen Betrugs in 52 Fällen, bei denen er überwiegend alten und kranken Menschen insgesamt 1.200.000 Euro aus der Tasche zog, bevor sein Unternehmen in die Insolvenz ging, wurde der nicht vorbestrafte 49-Jährige aus dem Main-Spessart-Kreis zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. "Schon das Geschäftsmodell der Fenore konnte nicht aufgehen", meinte der Vorsitzende Richter. Das Unternehmen versprach hundertprozentige Sicherheit und zwischen sechs und neun Prozent Zinsen für in der Regel auf zwei oder drei Jahre angelegtes Geld. Über 80 Vermögensverwaltungsaufträge, Gesellschafterverträge und Partnerschaftsverträge mit einem Gesamtvolumen von 1.200.000 Euro schloss die Fenore zwischen 2004 und 2007 mit ihren Kunden ab. Nur rund 14.000 Euro zahlte sie aus. Geneppt wurden überwiegend alte und kranke Menschen, denen Manfred F. finanzielle Sicherheit versprach, aber auch seine Mitarbeiter und Verwandte. Trotzdem unterstellte nicht mal der Staatsanwalt dem Mann "direkten", sondern nur "bedingten Vorsatz". Der gelernte Maurer Manfred F. glaubte an sein System, mit immer mehr Außendienstlern immer mehr Kunden werben zu können und mit deren Einlagen die Altkunden auszahlen zu können. Doch die Rechnung ging nicht auf. "Das war eine Nummer zu groß für Sie" , so der Vorsitzender Richter am Landgericht Würzburg. F. träumte von einem bundesweit operierenden Großunternehmen. Er richtete "höchst repräsentative Geschäftsräume" ein, kaufte eine topmoderne EDV-Anlage - und gab dafür 500.000 Euro aus. Zeitweise beschäftigte er 30 Außendienst-Mitarbeiter; am Ende waren es gerade noch 24 Mitarbeiter in der Verwaltung und nur drei Außendienstler. "Das war eine Nummer zu groß", befand das Gericht. Im März beantragte F. das Insolvenzverfahren. Kurz zuvor jedoch zog er noch einem MS-kranken Mann seine Rücklagen von 96.000 Euro aus der Tasche. Vor Gericht räumte F. die Vorwürfe in vollem Umfang ein und beteuerte mehrfach sein Bedauern. Im Juni 2007 begab er sich selbstständig wegen schwerer Depressionen ins Bezirkskrankenhaus nach Lohr, wo er ein halbes Jahr lang stationär behandelt wurde. Professor Gerd Jungkunz sagte vor Gericht aus, dass bei F. sehr wahrscheinlich eine bipolare (manisch-depressive) Störung vorliege. Einer möglichen Argumentation der Verteidigung in Richtung eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit wegen einer manischen Phase nahm jedoch der psychologische Sachverständige Dr. Detlef Blocher den Wind aus den Segeln: "Eine krankhaft manische Phase dauert keine drei Jahre an." Die Verfahren wegen Insolvenzverschleppung und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz wurden einvernehmlich eingestellt. *836) Der nächste Fall: ... in der Rente vor Gericht ... , ... macht ja nix ... Tatort: Karlsruhe ka-news online am 05.03.2009: Ein 65-Jähriger musste wegen gewerbsmäßiger Untreue in 29 Fällen vor dem Amtsgericht Karlsruhe sein Geschäftsgebaren erklären. Wie die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mitteilt, sei der Angeklagte bei Autohändlern in Karlsruhe als Leiter der Großabnehmer-Abteilung tätig gewesen. Dort sei er neben der Akquise von Firmenkunden auch mit dem Abschluss und der Abwicklung von Kaufverträgen betraut gewesen. Hierbei habe er zwischen März 2003 und März 2004 in insgesamt 29 Fällen Gelder in Höhe von mehr als 500.000 Euro nicht ordnungsgemäß an die Autohändler weitergeleitet. Er habe das Geld, welches ihm als Kaufpreiszahlungen durch Kunden übergeben worden sei, selbst vereinnahmt und für eigene Zwecke verwendet. *837) Der nächste Fall: Tatort: Stadtverwaltung Düren Aachener Zeitung online am 06.03.2009: Die Staatsanwaltschaft Aachen hat einen 53-jährigen Angestellten der Stadt Düren wegen Untreueverdacht angeklagt. Den Anstoß zu den Ermittlungen hatte das Rechnungsprüfungsamt gegeben, als es auf Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe gestoßen war. Der Beschuldigte wurde im Jahr 2007 vom Dienst suspendiert. Vorwurf: zwischen 2003 und 2006 regelmäßig städtische Aufträge an die Baubranche so gestückelt haben, dass sie nicht mehr ausschreibungspflichtig waren, um sie dann „nach Gutdünken“ an die Betriebe aus dem Kreis Düren vergeben zu können. Gegen sechs Verantwortliche der beauftragten Firmen wurde Anklage wegen Beihilfe zur Untreue erhoben. Ein zweiter Mitarbeiter der Stadt wurde bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. In den meisten Fällen soll es sich um Sanierungsarbeiten an Dürener Schulen gehandelt haben. Der Angeklagte habe Einzelaufträge wie etwa Installationsarbeiten an einer Toilettenanlage für die Vergabe so weit gestückelt haben, dass Auftragssummen entstanden, die unterhalb der Grenze lagen, ab der eine Ausschreibung nötig gewesen wäre. Die sechs Handwerksfirmeninhaber hätten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erkennen müssen, dass bei ihren Aufträgen Vergaberichtlinien umgangen wurden. Bei einer Vielzahl weiterer beteiligter Handwerksbetriebe habe man dafür keine Anhaltspunkte finden können, so Staatsanwalt Robert Deller. Einer der beschuldigten Handwerksmeister machte am Freitag seinem Ärger Luft. Es sei seit 20 Jahren gängige Praxis in Düren und anderen Städten, Aufträge zu stückeln, um das heimische Handwerk fördern zu können und nicht Baufirmen etwa aus Osteuropa beauftragen zu müssen, deren Angebote günstiger sind. “Ich habe oft ohne Aufpreis noch am Wochenende und nachts für die Stadt gearbeitet - und der Dank ist jetzt ein Strafbefehl über 1500 Euro“, klagte der Handwerksmeister. *838) Der nächste Fall: … überversorgter Beamter wollte mehr … , … erkrankte … , … und wurde bei der Arbeit gesehen … Tatort: Kreis Herford Neue Westfälische Zeitung online am 06.03.2009: Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen im Jahr 2007 gegen den Gerhard Engelking. Vorwurf Untreue und Betrug: Im Jahr 2006 soll er sich Beträge von rund 46.000 Euro zu Unrecht ausgezahlt haben. Die Auszahlungspraxis bestand bereits Jahre vorher. Darüber hinaus prüft die Justiz Reiseabrechnungen Engelkings. Gerhard Engelking, war ehemals Leiter des Regionalen Bildungsbüros des Kreises und ehemaliger Geschäftsführer des Vereins zur Stärkung der Schulen. Der Spitzenbeamte war kurz nach seiner Enthebung zum Personalservice des Kreises Herford abgestellt worden. Dort hat er nie gearbeitet, weil er dauerhaft erkrankte, und dienstunfähig sei. Im Januar/Februar 2009 soll Herr Engelking von der privaten "Bildungsakademie Herford" in der Sophie-Scholl-Schule in Georgsmarienhütte eine Moderation und schulinterne Lehrerfortbildung übernommen haben. Dr. Anne Ferié, Leiterin der Sophie-Scholl-Schule, erzählte, dass Gerhard Engelking einen "kompetenten und relaxten Eindruck" gemacht habe und sich "sehr gut auf die Kollegen einstellen konnte". Dabei sei Engelking als Referent nicht die erste Wahl gewesen. Die Uni Osnabrück habe ihn empfohlen. Es habe danach Anfragen von weiteren Schulen gegeben. Ihre Schule habe die Arbeit aus "dem Etat für schulinterne Lehrerfortbildungen" bezahlt. "Die Rechnung habe ich weitergeleitet an die Schulbehörde, die sich um die Bezahlung kümmern wird", so Ferié. Engelking habe schnell gearbeitet und nur zwei oder drei Tage später die Ergebnisse vorgelegt, mit der Rechnung: Kosten des Auftritts des dienstunfähigen Beamten laut der Schule: 400 Euro plus Mehrwertsteuer. Die Rechnung soll von Engelkings Bruder gestammt haben. Gerhard Engelking betonte im Anschreiben zu der Rechnung außerdem: "Themen der weiter verbesserten Berufsorientierung und der Qualitätsentwicklung im Unterricht bearbeite ich mit meinem Team seit Jahren mit Kollegien aller Schulformen." Die Kreisverwaltung reagierte: "Wir werden den Fall prüfen", erklärte Landrätin Lieselore Curländer.“ Für Interesse im Kreishaus sorgte auch ein zweiter Name auf der Internet-Seite der "Bildungsakademie Herford" mit Sitz in Vlotho. Herr Engelkings Bruder soll zu diesem Zeitpunkt Kontaktperson gewesen sein, und auch angestellter Mitarbeiter des Regionalen Bildungsbüros des Kreises Herford. Der Mann soll auch Zugriff auf das Material des Büros gehabt haben. Im Impressum der privaten Akademie soll der Bruder Gerhard Engelkings als Verantwortlicher genannt worden sein. *839) Der nächste Fall: … Wieder die Commerzbank … , … mal wieder eine Verurteilung … Tatort: Commerzbank Hamburger Morgenpost online am 07.03.2009: Ralf B. (39) war Kundenberater bei der Commerzbank. Kurzerhand richtete sich der Gier-Banker ein Konto für einen fiktiven "Cousin" ein, genehmigte dem Pseudo-Verwandten zwei Kredite und hob in 15 Monaten insgesamt 30.000 Euro ab. Ralf B. wurde wegen gewerbsmäßiger Untreue zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. In seiner Beziehung zu einer Studentin habe er alle Anschaffungen allein bezahlen müssen, und als die Liaison in die Brüche ging, habe er 20.000 Euro Schulden gehabt. Mit seiner negativen Schufa-Auskunft hätte er niemals Kredit bekommen, also erfand er im September 2006 den "Cousin". Statt die Schulden zu tilgen, ging das Geld allerdings für Handyrechnungen und Golfclub-Beiträge drauf. Als der Schmu im Dezember 2007 aufflog, feuerte die Commerzbank ihren untreuen Mitarbeiter sofort. Ralf B. wurde "selbstständiger Berater" und erklärte dem Gericht treuherzig: "Ich will mein Know-how weitergeben." *840) Über den nächsten Fall wurde berichtet. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html#p2442:29m64prc]Infos hier[/url:29m64prc] unter *688) Das Landgericht Hildesheim hatte Lüer wegen Untreue zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Sie soll 2002 unrechtmäßig von ihrem Arbeitgeber Bonuszahlungen verlangt und kassiert haben. apotheke adhoc online am 06.03.2009: Die fristlose Entlassung der früheren niedersächsischen AOK-Chefin Christine Lüer im Zuge der Bonus-Affäre ist rechtmäßig. Das entschied das Arbeitsgericht Hannover. Dabei könne die Kündigung aber nicht auf die umstrittene Bonuszahlung in Höhe von 45.000 Euro gestützt werden, sagte die Vorsitzende der Kammer. Vielmehr habe die damalige AOK-Chefin unberechtigt Firmenrabatte in Höhe von mehr als 3700 Euro für den Ausbau ihres Badezimmers in Anspruch genommen. Die 52-Jährige hatte auf Wiedereinstellung geklagt. Zudem hatte sie Gehaltsnachzahlungen und Tantiemen von mehreren Hunderttausend Euro gefordert. Nach dieser Entscheidung hatte die ehemalige Spitzenmanagerin keinen Anspruch. *841) Der nächste Fall war bekannt. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html#p2427:29m64prc]Infos hier.[/url:29m64prc] unter *630) Im Oktober hatte die Staatsanwaltschaft Essen wegen räuberischer Erpressung, Betrugs und Vorteilsnahme Anklage gegen den suspendierten Chefarzt des Uniklinikums Essen erhoben. Der Westen online am 10.03.2009: Die Essener Staatsanwaltschaft hat eine weitere Anklage gegen den suspendierten Chefarzt des Uniklinikums Essen erhoben. Prof Christoph Broelsch soll Spenden von Patienten nicht versteuert und gewerbsmäßig betrogen haben. Vorwurf: Steuernhinterziehung und gewerbsmäßiger Betrug Der 64-jährige soll totkranke Patienten nur gegen Spenden operiert haben,und er soll diese Zahlungen in den Jahren 2002 bis 2004 nicht versteuert haben. Die Einkünfte aus 2005 und 2006 habe er verspätet angegeben, als gegen ihn bereits steuerlich ermittelt wurde. „Bei diesen Steuerverkürzungen handelt es sich um erhebliche Einkünfte”, erklärte Oberstaatsanwältin Matthiesen. Betrug wird Broelsch vorgeworfen, weil er in 22 Fällen mit Privatpatienten eine so genannte Wahlleistungsvereinbarung getroffen und sich verpflichtet hatte, selbst zu operieren oder allenfalls seinen Vertreter einzusetzen. Obwohl dies nicht so geschah, soll er Beträge von 108.000 Euro abgerechnet haben. *842) Der nächste Fall: … wieder mal ein Bürgermeister … , ... wieder öffentlicher Dienst ... , ... die Überversorgung und der sichere Job reichen nicht aus ... Tatort: Stadtverwaltung Geldern Rheinische Post online am 11.03.2009: Die Staatsanwaltschaft Kleve nahm Ermittlungen gegen den Gelderner Bürgermeister Ulrich Janssen (CDU) auf. Anfangsverdacht: Unregelmäßigkeiten in der Amtsausführung, insbesondere in der Vergabe von Rechten", erklärte Oberstaatsanwalt Günter Neifes. Kripo-Beamte durchsuchten das Privathaus des Bürgermeisters. Zur selben Zeit startete eine Razzia in Janssens Büro im Rathaus. Beschlagnahmt wurden Akten und Datensätze. Es soll um ein angebliches Koppelgeschäft gehen: Janssen soll 2004 Arbeiten an seinem Privatgrundstück nicht vollständig bezahlt haben. Im Gegenzug soll er einer Firma die Rechte für das Public Viewing zur Fußball-WM 2006 auf dem Gelderner Markt zugesagt haben. Die TV-Übertragung fand letztlich nicht statt. Prokurist der Public-Viewing-Firma war Wolfgang Treffner, bis 2006 Wirtschaftsförderer der Stadt Geldern. Gegen ihn läuft seit Jahren ein Ermittlungsverfahren. Im Zuge dieser Ermittlungen soll nun der Verdacht gegen Janssen aufgekommen sein. *843) Der nächste Fall: … Selbstbereicherung durch Betrug an Sozialkassen … Tatort: Lübeck Lübecker Nachrichten online am 11.03.2009: Der Schaden soll mehrere Millionen Euro betragen haben: Wegen des dringenden Tatverdachts, Schwarzarbeiter beschäftigt, Geld unterschlagen und Subventionsbetrug begangen zu haben, wurde der Geschäftsführer Robert K. in den Räumen seiner Spedition in Lübeck verhaftet. Das Amtsgericht Lübeck hatte den Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den Mann erlassen. Die Verhaftung von Robert K. soll das Ergebnis jahrelanger Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sein. Eine Ermittlungsgruppe aus zwei Staatsanwältinnen, vier Mitarbeitern des Hauptzollamtes, zwei Steuerfahndern und zwei Beamten des Wirtschaftskommissariats der Lübecker Kripo hat weit über 100 Fälle zusammengetragen, für die der Geschäftsmann verantwortlich gewesen sein soll. Schwarzarbeit: Robert K. soll als Geschäftsführer seiner Spedition K.-T. GmbH & Co. KG 60 zumeist ausländische Fahrer und als Inhaber einer weiteren Firma insgesamt 172 überwiegend litauische und polnische Fahrer beschäftigt haben – ohne Arbeitserlaubnis, ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung. Der Verlust für die Sozialkassen soll nach den Berechnungen der Staatsanwaltschaft 2.700.000 Euro betragen haben. Unterschlagung: Zwischen Februar 2005 und April 2007 soll Robert K. 37 Zugmaschinen und 20 Auflieger geleast oder über Kredite finanziert, diese dann aber nach Litauen verkauft haben. Um die Leasinggesellschaften über diese krummen Geschäfte zu täuschen, soll er die Fahrzeuge jeweils für einige Tage in Lübeck angemeldet haben. „Auch wenn die Verträge erfüllt oder in Einzelfällen vorzeitig abgelöst worden sind, bestand nach Auffassung der Staatsanwaltschaft während der Vertragszeit für die Leasinggesellschaften nicht die vereinbarte Sicherheit“, teilte Oberstaatsanwalt Werner Spohr dazu mit. Die weiterverkauften Fahrzeuge sollen einen Wert von insgesamt 3.785.000 Euro gehabt haben. Subventionsbetrug: Damit schwere Lastwagen nicht so viele Abgase in die hiesige Luft ausstoßen, zahlt die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Bonn pro emissionsarmes Fahrzeug knapp 3800 Euro. Dieses Geld soll auch Robert K. in Anspruch genommen, die Lastwagen aber nicht wie vorgeschrieben mindestens zwei Jahre in Deutschland zugelassen haben. In einigen Fällen sollen laut Staatsanwaltschaft auch gefälschte Papiere vorgelegt worden sein. Der Schaden: 45.900 Euro. Robert K. wusste spätestens seit einer Hausdurchsuchung in seiner Firma und in seinem Privathaus im Februar 2007 davon, dass gegen ihn ermittelt wurde. Die Staatsanwaltschaft sah Fluchtgefahr – eine Einschätzung, der das Amtsgericht folgte und deshalb einen Haftbefehl ausstellte. Denn der Geschäftsmann ist nicht nur gebürtiger Russe und hat enge persönliche und geschäftliche Beziehungen dorthin, so die Staatsanwaltschaft. Er hatte auch über eine ausländische Bankverbindung die Verfügung. In Hinblick auf die erhebliche Straferwartung sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte sich dem Verfahren durch Flucht entziehen könnte, entschied das Gericht. *844) Der nächste Fall war bekannt. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2378:29m64prc]Infos hier[/url:29m64prc] unter *246), Infos zu weiteren Unregelmässigkeiten bei der Sachsenring AG [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html#p2346:29m64prc]hier[/url:29m64prc] Süddeutsche Zeitung online am 11.03.2009: Im langwierigen Prozess gegen zwei Ex-Vorstände der früheren Sachsenring Automobiltechnik AG hatten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung überraschend auf einen Deal geeinigt. Daraufhin verurteilte das Landgericht Chemnitz Ulf und Ernst Wilhelm Rittinghaus wegen Untreue und Bilanzfälschung zu vier beziehungsweise drei Jahren Haft, wie ein Sprecher bestätigte. Die Brüder hatten ein Geständnis abgelegt, nachdem sie die Vorwürfe immer bestritten hatten. Das Urteil wurde rechtskräftig. Vorwurf: erst im Mai 2002 einen Insolvenzantrag für ihr Unternehmen gestellt zu haben Nach Ansicht des Gerichts war Sachsenring aber bereits seit März 2000 nicht mehr zahlungsfähig. Ein ehemaliger Buchhalter hatte in dem Prozess ausgesagt, die Bilanzen des Unternehmens seien schon in den 90er Jahren manipuliert worden. Ins Gefängnis müssen Ulf und Ernst Wilhelm Rittinghaus aber aller Voraussicht nach nicht. Wegen der langen Verfahrensdauer von rund sechs Jahren gilt die Hälfte der Haftstrafen bereits als verbüßt, der Rest kann zur Bewährung ausgesetzt werden. *845) Ergänzend, Manager Magazin online am 11.03.2009: Der Prozess war im November vergangenen Jahres neu angesetzt worden. Zuvor war im Oktober das Verfahren gegen das dritte mitangeklagte ehemalige Vorstandsmitglied, Jürgen Rabe, aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und gegen Zahlung von 1000 Euro eingestellt worden. Diese Zahlung bedeute jedoch kein Schuldeingeständnis, hatte die Verteidigung angemerkt. Die Finanzen des Unternehmens hätten nicht zu Rabes Aufgaben gehört. Was war geschehen ? Die aus dem Sauerland stammenden Brüder Rittinghaus hatten das Sachsenring-Werk in Zwickau, das zu DDR-Zeiten den Trabant produziert hatte, 1993 von der Treuhand gekauft, zu einem Autozulieferer umgebaut und 1997 an die Börse gebracht. Der Konzern galt lange Zeit als ostdeutsches Vorzeigeunternehmen und beschäftigte bis zu 1.400 Mitarbeiter. Die Sachsenring-Auffanggesellschaft wurde vier Jahre nach der Pleite Anfang 2006 an die Leipziger HQM-Gruppe verkauft. Später soll es Untreue in 86 Fällen gegeben haben. Diese bezogen sich zumeist auf ein Darlehen von rund 7.500.000 Euro, das die beiden Manager dem angeschlagenen Unternehmen im Dezember 1999 gewährt hatten. Später trieben sie in etlichen Schritten einen Großteil der Summe wieder ein, obwohl Sachsenring eigentlich schon zahlungsunfähig war. Zudem fälschten sie den Jahresabschluss mit Scheinrechnungen. *846) Der nächste Fall: … mal wieder eine Verurteilung … , … ein Pfarrer auf teuflischen Abwegen … . … und das in der Rente … Tatort: Kempten , Oberallgäu Allgäu Rundschau online am 12.03.2009: Wegen Untreue wurde ein Oberallgäuer Pfarrer zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Das Kemptener Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 71-Jährige über 200.000 Euro von Kirchenkonten abgehoben und einer 56-Jährigen gegeben hatte. Der Pfarrer soll nach eigener Aussage einer Betrügerin auf den Leim gegangen sein, die ihm eine Notlage vorgespielt habe. Die Frage nach dem Warum spiele in der zweistündigen Verhandlung eine zentrale Rolle. Im Verfahren gegen die 56-Jährige tauchte eine Vorstrafenakte auf, der zufolge die Frau schon einmal einen Pfarrer um rund 255000 Euro gebracht hatte. Damals war der Priester laut Amtsrichter Hans-Peter Schlosser aus „sexuellen Motiven heraus»“ erpresst worden. Einen sexuellen Hintergrund wies der nun angeklagte Pfarrer strikt von sich. Er habe nur helfen wollen. Um an sein Privatvermögen und später an das Kirchengeld zu kommen, habe ihm die Frau die Geschichte ihres angeblich kriminellen Ehemanns aufgetischt, wegen dem sie tief in den Schulden stecke. Zwar zahle ihr ein Arzt, bei dem sie arbeite, Gehalt - dieses Geld sei aber auf einem Schweizer Bankkonto gelandet. Um es nach Deutschland zurückzuholen, müsse sie nun Schmiergelder an Zollbeamte zahlen. Immer wieder floss also Geld - insgesamt waren es 42.0000 Euro. Quittungen gebe es nicht, auch habe er nie versucht, mit dem erfundenen Arzt zu sprechen, so der Pfarrer: “Sie hat doch auch aufs Kreuz geschworen, dass ich ihr vertrauen kann.“ Der Pfarrer erstatte nach fast 60 Geldübergaben Anzeige. “Sie hat mich so in die Enge trieben“, versuchte der Pfarrer seine Gedankenwelt zu erklären. Freilich sei das für Außenstehende heute kaum nachvollziehbar. Und warum, fragte die Staatsanwältin, habe eine Kirchenpflegerin bei der Polizei von Erpressung gesprochen? Die Frau hatte den Pfarrer auf die fehlenden Beträge angesprochen. “Ich glaube nicht, dass ich etwas von Erpressung gesagt habe“, so der Angeklagte. Wenn doch, habe er damit gemeint, dass er sich im Laufe des Falls zu immer neuen Zahlungen genötigt gesehen habe. *847) Der nächste Fall: … wieder mal eine Verurteilung … , … kleine Korruption mit schmierigen Waren … Tatort: Aachen , Studentenwerk , Mensa Vita am Aachener Klinikum Aachener Nachrichten online am 11.03.2009: Um den Küchenchef des Aachener Studentenwerks rankten sich Versuche von Bestechung und Vorteilsgewährung. Im Jahr 2005 soll es zahlreiche Vertreterbesuche in den Küchen gegeben haben, dass die Geschäftsleitung des Studentenwerks den umtriebigen Verkäufern strikt den Zutritt verbot - . Und es wurde, das kam jetzt in einem Strafprozess gegen den ehemaligen Küchenchef Uwe N. (44) und den Saucen-Vertreter Werner T. (57) ans Licht, eine viel strengere Beschaffungsordnung für die Mensen erlassen, um Vorteilsnahme, Untreue- oder gar Bestechungstatbestände künftig auszuschließen. So ganz gelang das leider nicht, im Nachfolgejahr 2006 kam es dann zum Knall im Studentenwerk, verschiedene Küchenleiter und anderes Personal wurden wegen „gewisser Vorfälle“, hieß es im Prozess, entlassen. So ging es auch dem Angeklagten N., den Amtsrichterin Melanie Werz zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilte - wegen Vorteilsnahme. 2500 Euro hatte der Angeklagte T. zu zahlen, der einen der Lebensmittel-Großlieferanten des Studentenwerks vertritt - wegen Vorteilsgewährung. Herr N. hatte zugegeben, im Jahr 2006 drei Handys vom Vertreter angenommen, dann teils verkauft oder Mitarbeitern geschenkt zu haben. Vertreter T. wusch seine Hände in völliger Unschuld. Er habe ausdrücklich die Handys, die aus einer allgemeinen Rabattaktion seiner Firma stammten, als Spende für die traditionelle Weihnachtstombola des Studentenwerks gestiftet - ganz ohne Hintergedanken. Doch die Richterin glaubt ihm kein Wort und bekräftigte ihren Eindruck, dass gerade im schwelenden Glaubenskrieg der Köche um die Hollandaise-Saucen beim Küchenchef N. eine Entscheidung zugunsten seiner Firma herbeigeführt werden sollte. Eine Zeugin aus „dem Einkauf“ - über die dortigen Schreibtische sollten ab 2006 einfach alle Bestellungen abgewickelt wurden - beschrieb die Hollandaise-Falle: „Einige Köche meinten, die billigere Variante sei genau so gut. Andere meinten, die teurere sei besser.“ Also behandelte „der Einkauf“ die Frage als unentschieden, die Köche konnten beide Marken ordern, unter anderem weil N. auf der teuren Sorte (jener mit Handygeschenk) bestand. Doch weit über die Saucen-Frage hinaus muss der ehemalige Küchenchef der Mensa Vita am Aachener Klinikum eine enge Verbindung zum Handelsvertreter T. gehabt haben. Als Herr N. im Sommer 2006 in Urlaub fuhr, kam der Küchenchef der Mensa Ahornstraße am Klinikum zum Einsatz. Die Aussage des 59-Jährigen: „Als ich in die Vorratskammern schaute, lagerte dort viel zu viel Ware. Dabei waren wir angehalten, möglichst wenig Überbestände zu haben.“ Ins Auge des altgedienten Küchenmannes stachen, so der Zeuge, Unmengen von „Kaltschalen, Suppen und Saucen“ - zum Teil waren sie bereits abgelaufen. Man hätte mit den Kaltschalen „ganze Schwimmbecken füllen können“, erklärte er bildhaft. Und zwei Lieferungen kamen, ohne offiziell bestellt zu sein. Sie gingen bei der ordentlichen Urlaubsvertretung von Herrn N. postwendend zurück - und läuteten den Anfang vom Ende der Mensen-Hollandaise-Connection ein. *848) Der nächste Fall: … wieder ein Bürgermeister … , … wieder mal eine Verurteilung … , … aber hatte es hier den Falschen getriffen ? … , … mal was ausgekramt, um die Gutmütigen auf das Glatteis zu führen ? … Tatort: Stadtverwaltung Kreuzebras , Heiligenstadt Thüringische Landeszeitung online am 12.03.2009: Für "schuldig der Untreue in drei Fällen" sprach Richter Henning Horstmeier am Amtsgericht Heiligenstadt Kreuzebras Bürgermeister Reinhold Freund (parteilos). Er hatte ein Geständnis abgelegt. Unter den vier Geladenen Zeugen waren VG-Kämmerin Lioba Döllmann und Hermann Martini von der Kommunalaufsicht beim Landkreis. Mit einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 25 Euro konnte der Angeklagte froh sein, dass der Richter die drei Geldbeträge, die sich auf nur 111,40 Euro summierten, als geringwertig einstufte. Horstmeier setzte 50 Euro als Grenze an, obwohl die Geringwertigkeit meist nur bis 25 Euro gilt. Hitergrund: Die Kämmerei in Dingelstädt war auf Unklarheiten bei Kreuzebraer Gemeindefinanzen gestoßen und hatte dazu, wie VG-Vorsitzender Helmut Rinke sagte, den Gemeinderat befragt. Das Ortsparlament habe dann - ohne Schuldzuweisung - die Kommunalaufsicht um Prüfung gebeten. Anzeige erstattete dann der Landkreis Eichsfeld. Am Rande des Prozesses kam auch zur Sprache, dass gegen Freund weitere Vorwürfe erhoben worden waren. Diese habe jedoch das Verwaltungsgericht Meiningen abgelehnt. Wie Freund sagte, sei die VG-Verwaltung nicht gut auf ihn zu sprechen gewesen, seitdem er im Jahr 2006 geraten habe, mit dem Sparen nicht bei den Putzfrauen, sondern bei den Amtsleitern anzufangen. Folge plötzlich: Es ging um drei an die Gemeinde adressierte Schecks von einem Zigarettenautomaten-Betreiber, von denen Freund 2006/2007 zwei auf sein eigenes und einen auf das seiner Frau eingelöst hatte. Seine Frau war von 2003 bis 2007 Pächterin der Gemeindegaststätte. Das Ehepaar, das noch ein Kind zu versorgen hat, hatte von der Bürgermeister-Aufwandsentschädigung (890 Euro) und Hartz IV zu leben, seitdem Reinhold Freunds selbstständige Tätigkeit als Finanzdienstleister ihm gar nichts mehr einbrachte. In der Gaststätte gingen, wie er vor Gericht erklärte, in unregelmäßigen Abständen Schecks zur Provisionszahlung für einen im Flur hängenden Zigarettenautomaten und für einen davor an der Mauer (Gemeindegelände) befindlichen Automaten ein. In der Mehrzahl seien die - weil es keinen Briefkasten gab - unter die Tür geklemmten Briefe an die Gaststätte adressiert gewesen, sagte Bürgermeister Freund, der damals seiner Frau in der Gaststätte half. Er sei sich beim Einlösen auch dieser drei Schecks auf die eigenen Konten keiner Schuld bewusst gewesen, weil die Provision seines Wissen immer für die Gaststätte bestimmt gewesen sei. Er habe noch nie Leute um Geld betrogen und sei stets um das Beste für die Gemeinde bemüht. "Wenn ich einen Fehler gemacht habe, entschuldige ich mich dafür", gestand er zunächst ein, dass er die Schecks bei der Verwaltungsgemeinschaft in Dingelstädt zugunsten der Gemeindekasse hätte einreichen müssen. *849) Der nächste Fall: … andere hatten Schulden trotz Arbeit … , … dann lieber gleich selbstbereichern ohne zu arbeiten … Tatort: Schuldnerverein aus Weissach im Tal , Waiblingen Stuttgarter Nachrichten online am 12.03.2009: Ein 54-jähriger Vorsitzender eines Schuldnervereins aus Weissach im Tal wurde verdächtigt etwa 100.000 Euro veruntreut zu haben. Das Geld hatten ihm Mitglieder des Vereins anvertraut. Der Mann wurde festgenommen und nach Erlass eines Haftbefehles in Untersuchungshaft gebracht. Seit Dezember 2008 hatten mehrere Vereinsmitglieder gegen den Vorsitzenden wegen Verdachts auf Untreue und Betrug Anzeige erstattet. Nach den ersten Ermittlungen der Backnanger Polizei erhärtete sich der Anfangsverdacht. Daraufhin wurden die Wohn- und Geschäfträume des Tatverdächtigen durchsucht. Hierbei konnte umfangsreiches schriftliches Material beschlagnahmt werden. Die Vorgehensweise des Tatverdächtigen seit dem Jahr 2006 sei immer dieselbe gewesen. So bot der 54-Jahre alte Vorsitzende den teilweise erheblich verschuldeten Mitgliedern an, einen Vergleich mit deren Gläubigern auszuhandeln. Dafür sollten die Betroffenen einen Teil der Schulden, etwa 10 Prozent, an den Tatverdächtigen bezahlen. Offensichtlich verhandelte der Mann in der Folge auch mit den Gläubigern, so dass die einbezahlten Gelder nur zum Teil an die Gläubiger weitergeleitet wurden. *850) Der nächste Fall: Tatort: POTSDAM Märkische Allgemeine online am 13.03.2009: Als Thomas H. erkannte, dass seine Firma finanziell am Ende war, suchte er im April 2005 den Rat des Potsdamer Anwalts B. Wie Herr H. am 12.03.2009 vor dem Amtsgericht eingestand, deutete er dem Anwalt gegenüber an, seine Firma gern weiterführen zu wollen – auch unter anderer Flagge, wenn nötig. Die Empfehlung des Anwalts soll gewesen sein, per Abtretung investiertes Kapital vor der drohenden Insolvenz zu retten. Mit einer zurückdatierten Abtretungserklärung und Darlehensverträgen sollten rund 30.000 Euro für den Neuanfang gesichert werden. Herrn H.s damalige Lebensgefährtin unterschrieb. Doch die Zahlungen flogen auf. Das Pärchen wurde wegen Untreue in acht Fällen vom Amtsgericht Tiergarten bereits rechtskräftig verurteilt. Im Mittelpunkt der Verhandlung am 12.03.2009 standen die beiden somit nicht. Auch Anwalt B., gegen den ein eigenes Verfahren läuft, war nicht angeklagt, sondern seine Sekretärin. Vorwurf: in den betrügerischen Vorgang verwickelt gewesen zu sein, somit Beihilfe zur Untreue begangen zu haben. Laut früherer Aussagen von Herrn H. soll sie es sogar gewesen sein, die ihn nach einer vertrauenswürdigen Person gefragt habe, an die man die fingierten Zahlungen adressieren könne. In einer persönlichen Erklärung stritt die seit immerhin 18 Jahren in der Kanzlei beschäftigte Sekretärin die Vorwürfe ab. Sie sei noch nie, innerhalb oder außerhalb der Kanzlei, mit dem Gesetz in Konflikt geraten. „Bis heute habe ich die Vorwürfe nicht richtig verstanden. Ich habe das beklemmende Gefühl, ein Spielball in der Auseinandersetzung anderer zu sein“, sagte sie in ihrer Erklärung. Herr H. und seine ebenfalls geladene Ex-Lebensgefährtin jedenfalls konnten sich kaum an die Vorkommnisse im Jahr 2005 erinnern. *851) Der nächste Fall: … wieder mal öffentlicher Dienst … , … dabei haben diese Leute doch einen sicheren und recht gut bezahlten Job … , … bis hin zur Überversorgung … Tatort: Stadtverwaltung Wassenberg , Rothenbach-Park-Projekt Rheinische Post online am 13.03.2009: Die Staatsanwaltschaft schickte Beamte mit einem Durchsuchungsbefehl ins Wassenberger Rathaus. Der Bürgermeister: Manfred Winkens Sie nahmen Akten über das Rothenbach-Park-Projekt mit, und sie transportierten eine große Menge Akten ab. Der Anfangsverdacht: Ratsherren bestochen Die Staatsanwaltschaft soll Hinweise erhalten haben, dass es irgendwann im Laufe der Jahre mit dem Rothenbach-Park-Projekt nicht mit rechten Dingen zugegangen sein soll. Der Aachener Oberstaatsanwalt Robert Deller bestätigte, dass Ermittlungen wegen Bestechung von Entscheidungsträgern im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungplanverfahrens Rothenbach-Park eingeleitet wurden. Anfangsverdacht: eine Person habe Mitglieder des Wassenberger Rates bestochen Der angeblich bestochen haben soll, soll einen Beratervertrag mit den Investoren gehabt haben. Hintergrund: Das Rothenbach-Park-Projekt ist ein Baugebiet, das auf dem ehemaligen Kasernengelände der britischen Armee direkt vor der niederländischen Grenze. Bereits im Jahr 1999 hatte man sich verständigt, dass dort gebaut werden soll, allerdings war das Gelände zunächst als Ferien- und Reha-Gebiet geplant. Die Vermarktung kam nur schleppend voran, das Areal lag lange Zeit brach. Der Grund: Die vorwiegend niederländischen Häuslebauer wahrten Zurückhaltung, solange die planungsrechtliche Situation unklar war. In der zweiten Hälfte des Jahres 2008 hatte der Regionalrat in Köln eine wichtige Hürde aus dem Weg geräumt und sein Einvernehmen mit dem Antrag der Stadt erklärt, den Bereich der ehemaligen Mercury-Kaserne als "Allgemeines Wohngebiet" zu definieren. Das war bau- und steuerrechtlich wichtig, die Bauherren konnten auch Dauerwohnsitze errichten. Das war bis dahin nicht möglich, weil es ein "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Freizeitwohnen" war. *852) Der nächste Fall: ... selbstbereichern auch noch in der Rente ... , ... leider verurteilt ... , ... aber auch spät geständig ... Tatort: Bad Aibling Oberbayrisches Volksblatt online am 16.03.2009: Obwohl er gar keine Heilpraktiker-Zulassung hatte, nahm ein 70-jähriger Geschäftsmann in Bad Aibling seinen Patienten reihenweise Blut ab, setzte Akupunkturnadeln und Injektionsnadeln. Der falsche Heilpraktiker bekam das Urteil vom Landgericht Traunstein zugestellt: Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten - ohne Bewährung - . Der 70-jährige Betriebswirt hatte sich in einem Akupunkturzentrum in Bad Aibling bis zum Sommer 2007 unerlaubterweise als Heilpraktiker betätigt. Er erstellte dabei nicht nur Behandlungspläne, sondern setzte den Patienten nach der klassischen chinesischen Methode auch Akupunkturnadeln und gab Injektionen oder Infusionen. Der Kaufmann hatte weder eine Heilpraktikerausbildung noch eine entsprechende Zulassung, diesen verantwortungsvollen Beruf auszuüben. Das brachte ihm eine Anklage wegen 32-facher unerlaubter Ausübung der Heilkunde, wegen 31 gefährlicher Körperverletzungen und vielfachen gewerbsmäßigen Betrugs ein. Der Angeklagte, der lediglich ein abgebrochenes Medizinstudium vorweisen konnte, hatte anfänglich die Vorwürfe von Staatsanwalt Dr. Martin Freudling geleugnet. Nach vielen Zeugenaussagen lenkte er aber doch ein und rang sich zu einem Geständnis durch. Der Hauptgrund nach Worten des 70-Jährigen: Er wolle seine Strafe rasch und möglichst in einer Justizvollzugsanstalt nahe seiner in Mannheim lebenden Familie antreten. Letztlich blieben 32 Verstöße gegen das Heilpraktikergesetz und vier gefährliche Körperverletzungen übrig. Das Geständnis war Anlass und Voraussetzung für eine Absprache der Prozessbeteiligten über eine maximale Strafhöhe von 23 Monaten. Staatsanwalt und Verteidiger, Dr. Marc Herzog aus Rosenheim, plädierten dann auch mit übereinstimmenden Schlussanträgen. Das Gericht entschied in gleicher Höhe. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. *853) Der nächste Fall: ... auch eine Verurteilung ... , ... auch wieder ein Rentner dabei ... , ... leider auch hier: Rente hinter Gittern ... Tatort: Saarbrücken / Kirkel Saarbrücker Zeitung online am 16.03.2009: Mehr als 60 Straftaten hat das Landgericht einem Unternehmensberater zur Last gelegt. Fazit: zwei Jahre und neun Monate Gefängnis Wegen einer Serie von Insolvenzdelikten rund um den Konkurs von vier saarländischen Unternehmen hat das Landgericht einen Unternehmensberater (43) zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Der gebürtige Saarländer hatte sich als Berater oder Geschäftsführer um die Belange besagter Firmen in Saarbrücken und Kirkel gekümmert. Mit ihm auf der Anklagebank der großen Wirtschaftsstrafkammer saßen drei Männer im Alter von 43, 47 und 69 Jahren. Die beiden jüngeren wurden zu Geldstrafen verurteilt, der ältere Mann zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung. Der heutige Rentner und gelernte Techniker hatte sich Anfang der 90er Jahre den Traum vom eigenen Betrieb im Bereich Metallverarbeitung erfüllt. Weiter hieß es im Urteil: Etwa ab 1998 hätten die Zahlen in dem Unternehmen schlecht ausgesehen. Dann habe der Chef sich professionelle Hilfe beim späteren Hauptangeklagten geholt, einem Betriebswirt und Unternehmensberater. Dieser Berater habe sich offenbar überschätzt. Er habe eigenes Geld in dieses und andere Unternehmen gesteckt, habe dabei teilweise die Geschäftsführung übernommen. Aber das klappte nicht. Am Ende stand jeweils die verspätete Insolvenz mit offenen Rechnungen sowie einer Straftaten-Mixtur vom Betrug über das Nichtbezahlen von Sozialabgaben bis zur Untreue. Davon betroffen waren besagte Firma des Technikers, deren Nachfolgefirma unter zeitweiser Führung des 47-jährigen Mitangeklagten, das Consulting-Unternehmen des hauptangeklagten Unternehmensberaters sowie die Reinigungsfirma des dritten Mitangeklagten. Dieser hatte sich als gelernter Mechaniker ohne betriebswirtschaftliche Kenntnisse Hilfe von dem Berater erhofft. Am Ende listete die Anklage unter anderem auf: Die eine Firma habe trotz Kenntnis ihrer Zahlungsunfähigkeit bei anderen Unternehmen Dienstleistungen für rund 29.000 Euro in Auftrag gegeben und nicht bezahlt. Zwei Firmen hätten Sozialabgaben in Höhe von 15.000 Euro und 38.000 Euro nicht abgeführt. Zudem habe eine der von dem Berater betreuten Firmen kurz vor knapp noch mehrere tausend Euro vom Geschäftskonto abgehoben. Insgesamt mehr als 60 Straftaten standen damit letztlich auf der Liste für den Unternehmensberater. Jeweils eine, nämlich vorsätzliche oder fahrlässige Insolvenzverschleppung, bei seinen drei Mitangeklagten. Sie kamen deshalb mit milderen Strafen davon und müssen im Gegensatz zu dem Unternehmensberater nicht ins Gefängnis. Alle vier Angeklagte nahmen dieses Urteil an. *854) Der nächste Fall: ... erst Karibik ... , ... dann Knast ... Tatort: Braunschweig / Wahle Peiner Allgemeine online am 17.03.2009: Der betrügerische Anlageberater aus Wahle bekam das milde Urteil wegen Geständnis: vier Jahre hinter Gitter. Dennoch versprach der 47-Jährige, er wolle seine Opfer entschädigen. Er wolle "ökologisch einwandfreies" Düngemittel verkaufen. Vier Jahr war er in der Karibik, und dann vor dem Gericht. Anklage: Betrug und Untreue Der angeklagte frühere Anlageberater aus Wahle hatte Termine vor der 8. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig. Der 47-Jährige soll seinen Kunden mit hohen Renditeversprechen insgesamt rund 450.000 Euro abgenommen und nicht, wie versprochen, gewinnbringend investiert zu haben. "Sie haben das Vertrauen Ihrer Opfer auf ganz miese Weise missbraucht", hielt der Vorsitzende Richter Andreas Kreutzer dem Angeklagten gestern vor. Einige der Geschädigten hätten sich hoch verschuldet oder seien durch die Straftaten in wirtschaftliche Not geraten. Der Beschuldigte hatte Geständnisbereitschaft. Zuerst seien seine Geschäfte als Anlageberater gut gelaufen, berichtete der gelernte Elektriker und frühere VW-Arbeiter. Dann habe sich das Blatt gewendet: "Was schief laufen konnte, ist schief gelaufen." Also habe er begonnen, vom Geld neuer Kunden Ansprüche aus älteren Verträgen zu bezahlen. Aber auch das habe eines Tages nicht mehr funktioniert. Darüber, wie er an die Anleger gekommen sei, gab der 47-Jährige ebenfalls bereitwillig Auskunft. "Meist war man freundschaftlich verbunden, etwa durch das Kegeln", berichtete er. Sogar von seiner Großtante und seiner Cousine habe er Geld angenommen. Weit weniger auskunftsfreudig zeigte sich der Mann allerdings, als es um den Verbleib der Beträge ging. Die habe er "für private und andere Zwecke ausgegeben". Solche Angaben seien "ja wohl ziemlich nebulös", kritisierte der Vorsitzende Richter. Daraufhin räumte der Angeklagte ein, er habe etwa 20 Prozent des Geldes verspielt. Zunächst sei das in einer Vechelder Spielhalle geschehen. Dann sei er auch gelegentlich mit Kumpels in die Spielbank Bank Harzburg gefahren. Dort habe er schon mal eine vierstellige Summe verzockt. "Da wollten Sie wohl vor Ihren Freunden den dicken Max spielen", kommentierte Oberstaatsanwalt Koch. Zur Verblüffung der Zuhörer präsentierte der 47-Jährige ein Konzept, wie er seine Opfer entschädigen werde. Er habe die Zeit in der Karibik genutzt, um Geschäftsverbindungen zu "wirklich wichtigen Leuten" aufzubauen. Unter anderem gehe es um ein völlige neues, ökologisch einwandfreies Düngemittel verriet der Mann. Dann lobte er das Produkt in höchsten Tönen, bis Richter Kreutzer ihn mit einem trockenen "Schon gut, ich will das nicht kaufen" unterbrach. Durch diese Geschäftsideen werde er jedenfalls bald genug einnehmen, um den Geschädigten ihr Geld zurückzuzahlen, versicherte der Anlageberater. Ob ihm das gelingt, muss die Zukunft zeigen. Vielleicht behält auch der Oberstaatsanwalt recht. Er bezeichnete die Pläne des Verurteilten als "Luftschlösser". *855) Der nächste Fall: ... Rechtsanwalt wartete auf seinen Mandanten, - der selbst Rechtsanwalt war - ... Tatort: Buxtehude Hamburger Abendblatt online am 18.03.2009: Sitzungssaal I des Amtsgerichts Buxtehude: Jürgen S., wegen Untreue und Urkundenfälschung in mehreren Fällen angeklagt, kam nicht zum Gerichtstermin. Es sei in Dänemark mit seinem PKW liegen geblieben, so ein Fax, dass 32 Minuten vor dem Termin beim Rechtsanwalt von Jürgen S. eingegangen sei Jürgen S. war bis zum 22.02.2009 selbst Rechtsanwalt in Buxtehude. Seine früheren Themen-Schwerpunkte waren Arbeits-, Bau- und Wirtschaftsrecht. Jürgen S. Selbst hatte noch Rechnugen offen. Der Angeklagte hatte zudem in Harburg und Potsdam weiterer Prozesse laufen. Der Fall wurde vertagt. Der Beschluss: Vorführung des Angeklagten durch die Polizei zum nächsten Termin *856) Der nächste Fall: ... verurteilt in der Rente ... , ... aber Bewährung ... Tatort: STUTTGART / Kreis Esslingen Reutlinger General Anzeiger online am 18.03.2009: Wegen Bestechungszahlungen in Millionenhöhe wurde ein 78 Jahre alter Geschäftsführer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Außerdem hatte er 48.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, entschied das Stuttgarter Landgericht. Der Mann hatte 2002 und 2003 einem Vermittler rund 5.400.000 Euro gezahlt, um einen Auftrag eines polnischen Unternehmens für eine Dieselanlage im Wert von mehr als 10.000.000 Euro zu erhalten. Vor Gericht gestand der Geschäftsführer einer Firma aus dem Kreis Esslingen, knapp 3.000.000 Euro als Bestechung gezahlt zu haben, die restlichen 2.400.000 Euro sollen Vermittlungsprovision gewesen sein. Die drei 3.000.000 Euro hatte er zudem als "gewinnbringenden Aufwand" von der Steuer abgesetzt. Mittlerweile hat er seine Steuerschuld in Höhe von knapp 2.000.000 Euro nahezu beglichen. *857) Der nächste Fall: ... kurz vor der Rente ... , ... dann aber geständig ... , ... dann verurteilt ... , ... dann Hausmann ... Tatort: Münster / Borken / Rhede Ahlener Zeitung online am 18.03.2009: Sein umfassendes Geständnis, mit dem er den Prozess vor der zwölften Großen Strafkammer am Landgericht Münster abkürzte, bewahrte einen 63-jährigen früheren Unternehmer aus Rhede vor einer höheren Strafe. So kam der ehemalige Geschäftsführer eines Montage- und Fassadenbauunternehmens in Borken und Rhede, dem Steuerhinterziehung und Untreue zur Last gelegt wurden, mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung davon. Der Angeklagte hatte es unterlassen, in der Zeit von 2000 bis 2004 die Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen für seine Firma abzugeben. Ferner hat der 63-Jährige in mehreren Fällen Firmengelder in Höhe von rund 140.000 Euro veruntreut, indem er Beträge über rund 140.000 Euro für private Zwecke verwendete. Insgesamt belief sich der Schaden auf über 340.000 Euro. Außerdem hatte der Angeklagte eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben, Gelder umgebucht und mehrere Konten verschwiegen. Er erklärte, dass er jetzt nur noch als Hausmann tätig sei und aus der Firmenpleite noch hohe Schulden resultierten. *858) Der nächste Fall: ... lieber Geschlechtsverkehr als Büffeln ... , ... Professor verurteilt ... Tatort: Universität Augsburg NewsVonMorgen online am 21.03.2009: Eine ukrainische Studentin hatte offensichtlich Angst, dass sie bei einer kommenden Prüfung durchfällt und aus dem Land Deutschland ausgewiesen wird. Das wollte ein entsprechender Hochschullehrer scheinbar schamlos ausnutzen. Der besagte Professor der Universität Augsburg wollte Geschlechtsverkehr mit der Studentin. "Sie war keine unattraktive Frau, ich fand sie nett und schön und wollte eine Affäre mit ihr", teilte der mit einer Psychologin verheiratete 58 Jahre alte Hochschullehrer für Wirtschaftswissenschaften ohne jede Reue zum Prozessbeginn in Augsburg mit. Im Gegenzug stellte der 58 jährige im letzten Jahr einer Studentin für die kommende Magisterarbeit eine bessere Benotung in Aussicht. Das zuständige Amtsgericht Augsburg verurteilte den 58 jährigen wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von mindestens zehn Monaten und einer entsprechenden Geldstrafe von 8.000 Euro. *859) Der nächste Fall: ... junge Knastis ohne Strafe ... Tatort: Griesheimer Jugendclub des evangelischen Vereins für Jugendsozialarbeit in Frankfurt Hessischer Rundfunk online am 21.03.2009: Sozialarbeiter sollen in Frankfurt jugendlichen Straftätern vom Gericht verordnete Sozialstunden erlassen haben, angeblich sogar gegen Bares. Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf. Bestechlichkeit und Strafvereitelung lautet der Vorwurf. Die Sozialarbeiter sollen den Jugendlichen in über 28 Fällen Arbeitsstunden bescheinigt haben, die sie nie geleistet haben. Im Jugendclub des evangelischen Vereins für Jugendsozialarbeit in Frankfurt Griesheim sollen seit November 2007 rund 19.000 Arbeitsstunden verrichtet worden sein - auffällig viele. "Um auf diese Stundenzahl zu kommen, hätten elf Jugendliche sechs Stunden täglich dort gearbeitet haben müssen", so Oberstaatsanwältin Doris Müller-Scheu. Die Kontrolle der Arbeitsstunden soll in Frankfurt dem Jugendamt gelegen haben. Rund 150 Träger bieten die Möglichkeit, Sozialstunden bei ihnen abzuleisten. 4.000 Arbeitsauflagen müssen nach Angaben von Christiane van den Borg, Leiterin des Jugendamts, im Jahr vermittelt werden. Bei dieser großen Anzahl sei da oft nur telefonischer Kontakt möglich. Die zuständigen Stellen hoffen nun, dass es sich bei den Fällen in dem um Einzelfälle handelt. *860) Der nächste Fall: ... kurz vor der Rente noch mal selbstbereichern ... , ... leider erwischt ... , ... aber schön geständig ... , ... schönes mildes Urteil ... ... und milde verurteilt ... Tatort: REUTLINGEN / STUTTGART / Betzingen Reutlinger Generalanzeiger online am 23.03.2009: Großes Glück gehabt habe ein 62-jähriger ehemaliger Geschäftsführer einer Maschinenhandels-Gesellschaft vor dem Stuttgarter Landgericht gehabt. Der Mann, dem die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsverbrechen insgesamt 59 Steuerhinterziehungstaten im Bereich bis zu knapp 800.000 und Untreue vorgeworfen hat, wurde Dank eines schnellen Geständnisses von den Stuttgarter Richtern zu milden 17 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der gelernte Kaufmann war seit über 30 Jahren Geschäftsführer des in Betzingen ansässigen Unternehmens. Man handelte mit Maschinen aller Art und das Familienunternehmen befasste sich zusätzlich mit der Vermietung von hochtechnischen Anlagen. Im Sommer des Jahres 2006 wurde Insolvenzantrag gestellt. Laut Anklage hatte der 62-Jährige bereits seit 1999 in großem Umfang privat auf Kosten der Firma gelebt. Schecks im Wert von nahezu 270.000 Euro (damals knapp eine halbe Million Mark), mit denen Kunden ihre Rechnungen bezahlten, ließ er auf sein Privatkonto umleiten. Derartige Erlöse seien dabei nicht in den Büchern dokumentiert worden, was nicht nur ein Schaden für das Unternehmen darstellte, sondern als Abgaben auch dem Reutlinger Fiskus entgingen. Bis zur Schließung der Firma hatte der Beschuldigte laut Anklage durch Hinterziehung von Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuern einen Steuerschaden von etwa 800.000 Euro verursacht, wobei er auch Steuererklärungen zu mehreren Immobilien und Grundstücke in Berlin fälschte. Wie hartnäckig der Geschäftsführer dabei vorgegangen sein soll, dokumentieren in der umfangreichen Anklageschrift Einzelfälle, in denen er willkürlich durch Manipulationen Steuerverkürzungen im Bereich von nur wenigen hundert Euro vornahm und teilweise echte Millionen-Umsätze des Betzinger Unternehmens geschickt zu derartigen Verlusten umfunktionierte. Diese "Kleinfälle" ließen die Richter der 20. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts nach wenigen Verhandlungsstunden großzügig per Einstellung unter den Tisch fallen. Möglich gemacht hat dies auch ein umfassendes Geständnis des auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten. Zwischen der Strafkammer und dem Verteidiger hatte es hinsichtlich einer Verfahrensverkürzung und der damit verbundenen moderaten Sanktion bereits Ende Februar 2009, Anfang März 2009 Gespräche außerhalb der Hauptverhandlung gegeben. Dabei einigte man sich auf ein Strafmaß, welches noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das Geständnis bestätigte der 62-Jährige im Prozess auf die Frage der Vorsitzenden Richterin ausdrücklich. Damit wurde der vom Gericht festgestellte Fiskus-Schaden mit Einverständnis des Staatsanwalts auf wenige hunderttausend Euro herabgesetzt. Der Vorwurf der Untreue fiel ganz weg. Geblieben war rechtlich nur noch eine Steuerhinterziehung in vier Fällen, die mit der Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung sanktioniert wurde. Allerdings hatte der Verurteilte, der den Schuldspruch gleich akzeptierte, als Bewährungsauflage noch 20.000 Euro Geldbuße an die Staatskasse entrichten. Den Betrag will er sich bei seiner Familie besorgen, wie sein Anwalt dem Gericht mitteilte. *861) Der nächste Fall: ... erst mit (ex-)Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) sich in der Öffentlichkeit brüsten ... , ... dann schön selbstbereichern ... , ... leider dennoch aufgefallen und erwischt ... , ... leider viel zu spät ... Tatort: Berliner Beteiligungsgesellschaft Vatas BZ online am 21.03.2009: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den einstigen Vorzeige-Unternehmer Lars Windhorst (32 J.) erhoben. Vorwurf: Betrug, Untreue und Insolvenzverschleppung Windhorst hatte in den 1990er-Jahren in Begleitung des damaligen Kanzlers Helmut Kohl (CDU) für Aufsehen gesorgt. Schon als 16-Jähriger war er Chef einer eigenen Firma für Computerzubehör. Später soll Windhorst für zwei nach ihm benannte Firmen trotz Zahlungsunfähigkeit keine Insolvenz angemeldet haben. Ein weiterer Vorwurf lautet auf Untreue. So sollen rund 4.800.000 Euro vom Konto einer von Windhorst geführten Aktiengesellschaft auf dessen Privatkonto geflossen sein. Zudem soll sich der Jung-Unternehmer 2001 durch falsche Angaben ein Privatdarlehen über 20.000.000 Mark (rund 10.000.000 Euro) erschlichen haben. Die Behörde hatte über Jahre ein kompliziertes Firmengeflecht durchleuchtet. Zuletzt hatte Windhorst als einer der Chefs der Berliner Beteiligungsgesellschaft Vatas Ende Januar Insolvenz angemeldet. *862) Der nächste Fall: ... wieder mal der öffentliche Dienst ... , ... diesmal eine überversorgte Beamtin ... , ... wo waren die Kontrollen ? ... , ... Hauptzollamt München ? , die sollen doch Steuern für den Staat eintreiben und sich nicht selbstbereichern ... , ... leider erwischt und schön geständig und verurteilt ... Tatort: Hauptzollamt München Nürnberger Zeitung online am 24.03.2009: Eine Zollbeamtin (39 J.) räumte vor dem Münchner Landgericht ein, seit etwa 2001 bis in das Jahr 2008 von einer Service-Agentur für Zollformaliäten insgesamt knapp 110.000 Euro Schmiergeld kassiert zu haben. Für ihr Geständnis sagte ihr der Vorsitzende Richter nach einem Gespräch zwischen den Verfahrensbeteiligten eine Strafe "nicht über fünf Jahren" wegen Bestechlichkeit und Betrugs zu. Die 39 Jahre alte Hauptsekretärin beim Hauptzollamt München ließ sich nach eigener Aussage im Herbst 2001 darauf ein, Exportpapiere ohne Prüfung der Dokumente und Ansicht der Ware durchzuwinken. Sie bekam pro Abstempelung einen Betrag von 2,50 Euro. Die Angeklagte ließ sich dazu vom Chef einer Agentur überreden, die sich auf die Abwicklung der Zollformalitäten für Speditionen spezialisiert hat. Der 50-Jährige ist der frühere Lebensgefährte der Angeklagten. Er und sein sieben Jahre jüngerer Bruder wurden bereits Anfang 2009 zu Strafen von drei Jahren und fünf Monaten sowie zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Ein anonymer Hinweis - möglicherweise von einer Freundin der Beamtin - brachte die Manipulationen an den Tag. Die Zöllnerin gönnte sich von dem Zubrot von durchschnittlich 1500 Euro monatlich die Mitgliedschaft in einem Golfclub und ein Luxus-Cabriolet. Bei den Ermittlungen fand die Polizei zudem heraus, dass die 39- Jährige sich ihre Tätigkeit im mittleren Zolldienst 1988 mit einem gefälschten Zeugnis erschlichen hatte. Sie täuschte den Realschulabschluss vor, der Voraussetzung für die Einstellung war. Dadurch habe sie Bezüge in einer Gesamthöhe von "mindestens" 150.000 Euro zu Unrecht erhalten, so die Staatsanwaltschaft. *863) Der nächste Fall: ... schön in der Politik mitmischen und schön selbstbereichern ... , ... und dubiose Vorkommnisse ... Tatort: REES / Euro Business Group Emmerich Rheinische Post online am 24.03.2009: Das Verfahren um mögliche Insolvenzverschleppung im Zuge der Pleite der Euro Business Group Emmerich wurde gestern vertagt. Angeklagt wurde Alexander Beuster, der fast alle Vorwürfe zurückwies. Der Reeser Ex-Ratsherr und FDP-Bürgermeisterkandidaten, soll als Geschäftsführer der Euro Business Group Bilanzen nicht rechtzeitig erstellt haben, das Insolvenzverfahren verschleppt und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt haben. Hintergrund des Verfahrens war die Pleite der Emmericher Firma, die im August 2006 pleite ging. Zur Schieflage der Firma habe geführt, weil Kunden zurückhaltender bei den Zahlungen gewesen seien und der Kreditrahmen der Firma gekürzt worden sei. Das Problem sei die mangelnde Liquidität gewesen, weil viele Forderungen bestanden hätten, die nicht bezahlt worden seien. Im Insolvenzverfahren seien später 340.000 Euro an nachlaufenden Geldern reingekommen. "Die Finanzsituation war sicher angespannt, aber wir waren nicht zahlungsunfähig", meinte Beuster. Deutlich wurde in der Verhandlung auch, dass es Streitigkeiten innerhalb der Firma gegeben haben muss. Beuster berichtete von einem Fax, das er nie unterschrieben habe obwohl das Dokument seinen Namenszug trug. Ein Gutachten habe auch nachgewiesen, dass die Unterschrift gefälscht worden sei, so Beuster. Auch scheint es wohl unterschiedliche Auffassungen zwischen den beiden Geschäftsführern über die Zukunft der Firma und die Zuständigkeiten gegeben zu haben. Als es Unregelmäßigkeiten bei den Sozialversicherungsbeiträgen gab, habe er sich im Urlaub befunden, so Beuster. Danach sei seine Mutter gestorben und er habe sich um die Beerdigung kümmern müssen. Daher sei er vier Wochen nicht im Büro gewesen. Das wunderte die Richterin: "Sie waren vier Wochen nicht im Büro, wenn es Schwierigkeiten in der Firma gibt?", fragte sie. Er habe sich auf den anderen Geschäftsführer verlassen, betonte Beuster, es sei alles mit ihm abgesprochen worden. Der Insolvenzverwalter führte vor Gericht aus, dass aus seiner Sicht die EBG seit Juli 2006 zahlungsunfähig war. Zu diesem Zeitpunkt habe es ernsthafte Probleme gegeben, den Zahlungen nachzukommen. Eine Überschuldung habe mindestens zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Insolvenz (August 2006) bestanden. *864) Der nächste Fall: ... erst Kämmerer ... , ... dann selbstbereichern ... , ... aus der Gemeindekasse, versteht sich ... , ... wo waren die Konrollen ? ... , ... aber schön geständig ... Tatort: Pfaffenhofen / Wolnzach Donaukurier online am 24.03.2009: In Wolnzacher Finanzaffäre gab es Beweise, nach dem der frühere Marktkämmerer Wolfgang Zwack zwei Privatautos mit insgesamt rund 31.000 Euro teilweise aus der Gemeindekasse finanziert haben soll. Zwack soll das auch zugegeben haben. Im Detail soll es sich um einen BMW 320 d handeln, für den die Marktkasse im Dezember 2007 rund 24.000 Euro an die BMW Financial Services Bank in München überwiesen haben soll, und einen weiteren Wagen, für den im November 2005 rund 7.100 Euro an die Volkswagen Bank in Braunschweig ausbezahlt worden sein sollen. Festgestellt hatten diese neuerlichen Machenschaften in der Wolnzacher Finanzverwaltung erneut die Experten des Kommunalen Prüfungsverbandes. Die BMW-Finanzierung war zum Erstaunen der Prüfer unter der Haushaltsstelle "Winterdienst, Streumaterial, Straßenreinigung" verbucht, als Buchungstext war das Wort "Ablösebetrag" eingetragen. Verträge oder sonstige erklärende Unterlagen wurden nicht aufgefunden. Eine telefonische Rückfrage der Verwaltung bei der BMW-Bank brachte hier Licht ins Dunkel. Die 24.000 Euro dienten offensichtlich für die Restfinanzierung eines geleasten 320 d. Das Kennzeichen und entsprechende Erkenntnisse der Verwaltung aus einer Dienstfahrtversicherung ließen nur einen Schluss zu: Es ging um den Privatwagen von Wolfgang Zwack. Der zweite Fall wurde nahezu identisch abgewickelt: Im November 2005 wurden über die Haushaltsstelle "Fahrzeugunterhalt der Feuerwehr" rund 7100 Euro für eine "Jahresinspektion" an die Volkswagen Bank in Braunschweig überwiesen. Auch hier - so ergab eine Rückfrage bei dem Geldinstitut - ging es um eine Fahrzeugfinanzierung. Darlehensnehmer war Wolfgang Zwack. Deutlich hervor hoben die Prüfer auch ein weiteres haushaltstechnisches "Zahlenspielchen": Die knapp 24.000 Euro für den BMW wurden in zwei Teilbeträge von 12.000 Euro und 11.900 Euro aufgesplittet. Dadurch fiel die Genehmigung automatisch in den Zuständigkeitsbereich des damaligen Bürgermeisters Josef Schäch, der Beträge bis zu 20.000 Euro ohne Beschluss eines dafür zuständigen Gremiums freigeben konnte. Alle drei Zahlungsanordnungen (zwei für den BMW, eine für die VW Bank) wurden von Wolfgang Zwack und Josef Schäch persönlich unterschrieben. Der damalige Kämmerer bestätigte die "sachliche und rechnerische" Richtigkeit, der damalige Bürgermeister gab die Anordnungen endgültig frei. "Ja, es stimmt - das Geld diente zur Ablösung von Restfinanzierungen für private Fahrzeuge von Wolfgang Zwack": Hans Günter Huniar, Anwalt des früheren Wolnzacher Gemeindekämmerers und jetzigen persönlichen Referenten von Landrat Josef Schäch, kam in einer Stellungnahme gegenüber dem Pfaffenhofener Kurier ohne Umschweife auf den Punkt. Sein Mandant habe die Vorwürfe in vollem Umfang bestätigt und ihn dazu ermächtigt, "die Karten auf den Tisch zu legen". Wolfgang Zwack bedauere "den großen Mist, den er gemacht hat", sehr und wolle den finanziellen Schaden so schnell wie möglich wieder gut machen, sagte Huniar. Sein Mandant habe ihm gegenüber betont, dass Josef Schäch von der ganzen Angelegenheit "nichts gewusst" habe. Wolfgang Zwack tue es leid, dass er den Landrat nun indirekt mit hineingezogen habe und er entschuldige sich auch dafür. Nichts Neues konnte der Anwalt des ehemaligen Kämmerers zur eigentlichen Wolnzacher Haushaltsaffäre sagen, wegen der die Staatsanwaltschaft gegen den Landrat wegen des Verdachts auf Untreue und Kreditbetrug Ermittlungen aufgenommen hatte, und die Landesanwaltschaft Bayern ein Disziplinarverfahren gegen Josef Schäch eingeleitet hatte. Wolfgang Zwack sei von der Landesanwaltschaft zwar bereits vernommen worden, habe aber - nachdem er sich in mehreren Punkten möglicherweise selbst belasten hätte können - weit gehend von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Von der Landesanwaltschaft wurden ebenfalls vernommen wurden: Dabei die ehemaligen Fraktionssprecher aus den Jahren 2002 bis 2008, sowie Bürgermeister Jens Machold und Landrat Josef Schäch. Eine Fahrgemeinschaft wurde zu diesem Anlass gebildet. *865) Der nächste Fall: ... kurz vor der Rente selbstbereichern ... , ... leider erwischt ... , ... mal wieder eine Verurteilung ... , ... ist ja eh nur Bewährung ... Tatort: Post Essen-Huttrop / Oberhausen Der Westen online am 24.03.2009: Die 57 Jahre alte Oberhausenerin soll innerhalb von sieben Monaten die Post um 280.000 Euro betrogen haben. Das Landgericht Essen verurteilte sie zu zwei Jahren Haft mit Bewährung. Obwohl die ehemalige Postkassiererin keine schlüssigen Angaben zum Verbleib des Geldes machte, braucht sie nicht ins Gefängnis zu gehen. Die 57-Jährige hatte in Essen-Huttrop an der "Master-Kasse" der Post gesessen. Anfang Januar 2008 will sie durch einen dummen Zufall darauf gekommen sein, dass sie das von Kunden eingezahlte Geld auch leicht in die eigene Tasche wirtschaften konnte. Mit Scheinbuchungen verschleierte sie ihre Untreue. Erst im August 2008 fielen ihre Taten bei einer Kassenprüfung auf. Von dem Geld will sie private Schulden bezahlt und ihre Kinder unterstützt haben. Der Verbleib der restlichen 180.000 Euro blieb unklar. Größere Anschaffungen, Spielsucht? Fehlanzeige. Richter Gerd Scheibe fühlte sich wohl an Ex-Post-Chef Zumwinkel erinnert und fragt nach einem "steuergünstigen" Depot. Aber auch das verneint die Frau. *866) Der nächste Fall: ... Querelen im Vorstand und Aufsichtsrat ? ... , ... dann anonyme Anzeige ? ... , ... Untreue ? ... Tatort: Altona-Kaltenkirchen-Neumünster Bahn AG (AKN) DIE WELT online am 25.03.2009: Überraschend hat AKN-Vorstand Johannes Kruszynski das Eisenbahnunternehmen verlassen. In einer nur sechs Zeilen umfassenden Erklärung teilte der AKN-Aufsichtsrat mit, man habe sich darauf verständigt, "dass Herr Kruszynski mit sofortiger Wirkung aus dem Unternehmen ausscheidet". Anlass soll ein bei der Staatsanwaltschaft Kiel geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue sein, dass seit November 2008 geführt wurde. Zum Nachfolger laut Aufsichtsrat: der bisherige technische Leiter Klaus Franke Franke wurde so in den Vorstand der Altona-Kaltenkirchen-Neumünster Bahn AG zunächst für ein Jahr bestellt. Ein AKN-Sprecher bestätigte, dass der seit 1988 mit dem technischen Betrieb des Bahnunternehmens betraute promovierte Ingenieur Franke ursprünglich kurz vor der Pensionierung stand. Die mehr als 125 Jahre alten AKN gehört zu fast gleichen Teilen den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein sowie einigen wenigen Kleinaktionären. Das Verhältnis von Aufsichtsrat und Vorstand galt als nicht spannungsfrei. So scheiterte Kruszynski, der die AKN seit 1996 leitete, im Aufsichtsrat mit seinem Vorhaben, eine umfassende AKN-Bewerbung für die Vergabe schleswig-holsteinischer Bahnstrecken im sogenannten Netz Nord einschließlich der Verbindungen Kiel-Flensburg und Büsum-Bad Oldesloe abzugeben. *867) Der nächste Fall: ... erst verkaufen ... , ... dann sofort zurück-leasen ... , ... dann Steuervorteile kassieren ... , ... leider irgendwann mal verboten worden ... , ... und dann ? ... Tatort: Dresden / Leipziger Kommunalbetriebe / Global Capital Finance AdHocNews online am 25.03.2009: Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen zwei Manager wegen des Verdachts, 2002 und 2003 Geschäftsführer von Leipziger Kommunalbetrieben bestochen zu haben. Es soll dabei unter anderem um sogenannten Dankeschön-Reisen nach Dubai, umstrittene Spenden und Einladungen zu einem Fußball-Champions-League-Spiel nach Manchester gegangen sein. Die neue Firma der beiden Ex-Manager des Unternehmens Global Capital Finance soll den Angaben zufolge inzwischen von der Stadt Leipzig beauftragt worden sein, die Risiken von städtischen Leasinggeschäften zu bewerten. Dazu zählten angeblich auch Verträge, die sie damals selbst angebahnt hätten, hieß es weiter. Zuletzt war infolge der Finanzkrise über Nachforderungen aus den zahlreichen Cross-Border-Leasing-Geschäften (CBL) Leipzigs mit Partnern in den USA spekuliert worden. Stadtkämmerin Bettina Kudla hatte Anfang März 2009 für den Fall solcher Forderungen angekündigt, sich unter Ausnutzung aller rechtlichen Schritte dagegen wehren zu wollen. Bei CBL-Geschäften vermietet eine Kommune Infrastruktureinrichtungen wie Kanalnetze oder Straßenbahnschienen an einen US-Partner und least sie von diesem sogleich zurück. Den dadurch entstandenen Steuervorteil in den USA teilen sich beide Partner. Seit 2004 hat der US-Gesetzgeber solchen Praktiken jedoch einen Riegel vorgeschoben. Zentraler Punkt bei diesen Geschäften sollen die Banken gewesen sein, bei denen die Mietzahlungen hinterlegt wurden. Falle eine solche Bank aus, "könnten entsprechende Zahlungsstörungen eintreten". Für diese müssten dann die beteiligte Kommune einspringen. Leipzig hatte unter anderem die Messehallen, die Verkehrsbetriebe und das Krankenhaus St. Georg verleast. *868) Der nächste Fall: ... wieder mal die Abzocke wehrloser Menschen ... , ... leider aufgefallen und verurteilt ... , ... schön geständig ... , ... macht nix, gibt eh nur Bewährung ... Tatort: DUISBURG Rhur Nachrichten online am 26.03.2009: Jahrelang machte sich eine Betreuerin psychisch kranker Menschen mit dem Geld ihrer Schützlinge ein schönes Leben. Die Angeklagte war seit Mitte der 90er Jahre von verschiedenen Amtsgerichten mit der Betreuung von teilweise entmündigten Personen beauftragt worden. Dieses Vertrauen hat sie ab 2003 ausgenutzt. Im Prozess hatte sie die Taten gestanden. Die 48-Jährige wurde vom Landgericht Duisburg wegen Untreue und Betrugs zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Eine Kreuzfahrt auf der "Queen Mary II", ein Urlaub auf den Kanaren, dazu Bargeld und gefüllte Konten: Jahrelang schien eine amtlich bestellte Betreuerin auf der Sonnenseite des Lebens zu stehen. Bis sich herausstellte, dass sie die Konten psychisch kranker Menschen geplündert hatte. Allein für die Luxus-Reise auf der "Queen Mary II" (die sie anschließend nicht einmal angetreten hat) hatte sie über 30.000 Euro bezahlt. Entsprechend harsch fiel dann auch die Urteilsbegründung aus. *869) Über den nächsten Fall, der Fall "Dafro", wurde bereits weiter oben unter *814) berichtet. Hier die Verurteilung ... Aachnener Nachrichten online am 26.03.2009: Mit einer Gesamtstrafe von fünf Jahren und vier Monaten Haft hat die 1. große Wirtschaftsstrafkammer ein dunkles Kapitel Aachener Unternehmergeschichte beendet. Bernd F. (52), Ex-Inhaber der Baufirma "Dafro" und nach deren Konkurs "Befro" genannt, musste sich vor dem Aachener Landgericht jetzt wegen Steuerhinterziehung verantworten. Eigentlicher Hintergrund aber waren diverse Taten von Untreue- und Betrugshandlungen in und mit seinen Tiefbaufirmen, die bereits im September 2008 von der 1. Großen Strafkammer abgeurteilt wurden. Vier Jahre kassierte F. hier, daraus wurde vom Landgericht die oben genannte Gesamtstrafe gebildet. Sein Kumpel und ehemaliger Herzogenrather CDU-Chef Jürgen Gennen, mit dem er gemeinsam die damalige Aseag-Energie (heute Enwor) systematisch unter anderem durch fingierte Rechnungen über den Tisch gezogen hatte, kassierte als Mitangeklagter im selben Verfahren vier Jahre wegen Vorteilsnahme. In diesen Jahren beging er zwischen 2001 und 2005 noch 20 Taten von Steuerverkürzung, ebenso wurde das Nichtzahlen von Sozialabgaben angeklagt. Schließlich schaffte der Angeklagte rund 3.200.000 Euro beiseite, für die er keine Umsatz-, Körperschafts- oder Einkommenssteuer abführte. In dem Steuerstrafverfahren mit auf der Anklagebank saß Dagmar B. (47). Die Geschäftsführerin einer weiteren "Dafro"-GmbH war als Subunternemerin für die Dafro-Tiefbau tätig und wegen Beihilfe angeklagt, sie erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 Euro. Weiter musste der mitangeklagte Firmenbuchhalter Karl-Franz D. (55) wegen Beihilfe eine Haftstrafe von zwei Jahren einstecken, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verfahren erregten erhebliches Aufsehen in der Region, weil im Zusammenspiel von öffentlichen Auftragsvergaben und Bestechungshandlungen eine Menge Geld von Bürgern unter die Leute gebracht wurde. *870) Und wann ist Ende mit der Korruption in Deutschland ? Gruss Tom |
| Tom | Den exemplarische Fall Märklin wurde hier mit den Hintergründen ausführlich dargestellt, weil Selbstbereicherer und Korruption, die Dauerarbeitsüberlastung für die Beschäftigten bis zur Insolvenz des Unternehmens, genau das Umfeld bilden, in dem Mobbing seinen grundlegenden Platz hat. [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing:gjze1mnk]Mobbing am Arbeitsplatz[/url:gjze1mnk] wurde häufig auch in anderen Unternehmen genutzt, um die Machenschaften zu unterdrücken. Da der Fall exemplarisch dobios erschien, nahm die Staatsanwaltschaft im Februar 2009 Ermittlungen wegen Kapitalverbrechen auf. Unter [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=2466.html:gjze1mnk]*2) *12) *30)[/url:gjze1mnk] wurde bei Mobbing-Gegner im Jahr 2006 über Märklin berichtet. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes/frass-der-heuschrecken-wann-ist-die-deutschland-pleite-t508.html#p2466:gjze1mnk]Infos auch hier.[/url:gjze1mnk] Die 1859 im schwäbischen Göppingen gegründete "Fabrik feiner Metallspielwaren", und als Marke MÄRKLIN weltweit als Marktführer bekannt geworden, wollte mit Volldampf nach China, und fiel damit im Jahr 2006 in die Arme der "Heuschrecken". Sie sollten die "Retter" werden. Es gab plötzlich den neuen "Sanierungsfall" Märklin. Der britischer Investor Kingsbridge Capital sah sich als Sanierer gegeignet. Damals war auf der Internet-Präsenz des Finanzinvestors nur eine weiße Seite mit einem roten Baustellenzeichen. Darunter der Schriftzug: "Bitte kommen Sie bald wieder, um mehr zu erfahren." Mobbing und Schikane soll es bei Märklin gegeben haben. "Zwölf Verschworene" soll es bei Märklin gegeben haben, darunter auch Frau H., allerengste persönliche Vertraute des Museumsvereinleitenden Mitverschworenen und im Märklin-Personalbereich der "Mann fürs Grobe", Thomas Roth. Der zur Insolvenz bestellte Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Michael Pluta konnte die erwähnten exorbitanten Gehaltssprünge zwischen 2006 und 2008 im außertariflichen Bereich feststellen, die Roth einstrich. Karlheinz Menrad aus Donzdorf (65 J.), rüstig, graue Eminenz und langjähriger Prokurist der Pleite-Firma Märklin und Mehrfach-Geschäftsführer an anderer Stelle, soll auch zum Kreis der "Zwölf Verschworenen" gehört haben. Frau S.H., die Nichte und "Beraterin" von Karlheinz Menrad, soll ebenfalls dazu gehört haben. Dazu gehörte auch Ulrich Wlecke, der im Jahr 2007 Sprecher der Geschäftsführung, und dann Märklin-Interims-Geschäftsführer war. Wer im Weg war und zuviel wußte, flog oder "ging": So der langjährige beliebte Entwicklungschef der Firma, gekündigt frist- und vor allem grundlos; das damals einzige kaufmännisch durchblickende und - wie schrecklich - auch noch Fragen stellende(!) Betriebsratsratsmitglied durch Mobbing und nachfolgendem "freiwilligen" Abgang; durch plötzliches Verschwinden eine wie auch immer ruhig gestellte Finanzchefin, die "ungehörig" auf zuviel Ungereimtheiten aufmerksam gemacht hatte; und - zu guter Letzt... - "ganz plötzlich und unerwartet" der kurzfristig zum Jahresende 2008 in den vorzeitigen Ruhestand verschobene langjährige Betriebsratsvorsitzende F.J., also gerade noch rechtzeitig vor dem zu diesem Zeitpunkt längst zu erwartenden Insolvenzantrag... , - der Insolvenzverwalter soll in diesem Zusammenhang von "Schweigegeld gesprochen haben - . Und immer soll beteiligt gewesen sein: Personalchef und Museumsvereinsvorsitzender Thomas Roth Roth war auch unter dem Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Michael Pluta zum Erstaunen der meisten um ihren Arbeitsplatz bangenden und völlig eingeschüchterten Märklin-Mitarbeiter noch immer im Amt, - bis zum 26.02.2009 - ! Wie kam es zu so viel Verschworenheit ? ... Am 19.09.2006 meldete die WELT online, dass im Mai der britische Finanzinvestor Kingsbridge Capital Advisors die Spielzeugmarke übernahm, und dass Märklin Wachstumsmöglichkeiten habe und sich erfolgreich gegen den Branchentrend absetzen könne, meinte damals Paul Adams, Vorsitzender der Märklin-Geschäftsführung. Seit dem Eigentümerwechsel sei unter anderem die Finanzierung "auf eine längerfristige und günstigere Basis gestellt" worden, so Adams. Kingsbridge habe Investitionen insbesondere in den Ausbau von Vertrieb und Marke zugesagt. Paul Adams zog sich zum 30.09.2006 auf eignen Wunsch zurück. "Jetzt ist die Sanierung des Unternehmens weiter auf Kurs, und ich werde diesen Prozess bis Mitte nächsten Jahres als Berater begleiten." , meinte Adams. Ich merkte damals an: Das Märklin im September 2006 mehr Umsatz machte, durfte nicht sonderlich verwundern, denn es nahte das Weihnachtsgeschäft, und zu diesem Termin steigen grundsätzlich die Umsätze und die Auftragslage im Konsumbereich. Viel interessanter wäre zu erfahren gewesen, wie die Heuschrecke als Retter den Umsatz weltweit ankurbeln wollte, sodass der Produktionsstandort in Deutschland gerettet werden konnte, - aber hierzu gab es keine Informationen - . Die Frage war, weshalb nicht ? Und wenn alles bei Märklin so toll gewesen sein soll, weshalb gab Adams seinen Job auf eignen Wunsch auf ? Verlies er das sinkende Schiff ? Und so kam es, wie es kommen musste... [url=http://www.abendblatt.de:gjze1mnk]Das Hamburger Abendblatt meldete am 11.01.2007:[/url:gjze1mnk] GOEPPINGEN: Märklin streicht 310 Arbeitsplätze 2005 hatte das Unternehmen bei einem Umsatz von 123.000.000 Euro einen Verlust von 14.000.000 Euro verbucht. Das Jahr 2007 sollte Märklin die schwarze Null bringen, und im Jahr 2008 müsse "ein vernünftiges Ergebnis" erzielt werden. Das Werk im thüringischen Sonneberg mit 221 Beschäftigten hatte keine Zukunft mehr, die Schliessung im Jahr 2007 war beschlossene Sache. Zugleich sei aber geplant gewesen, die Investitionen 2007 um 50 Prozent auf 15.000.000 Millionen Euro aufzustocken. "Wir wollen uns auf die Standorte Göppingen und Györ in Ungarn konzentrieren", sagte damals Ulrich Wlecke, Sprecher der Geschäftsführung, "Das rechnet sich aber nur, wenn wir die Kostenstruktur nachhaltig anpassen und Produktionskosten in Deutschland senken. Wettbewerber haben das schon lange gemacht und können 50 Prozent billiger anbieten." Neben dem 1991 erbauten Werk in Sonneberg traf es 30 der 63 Mitarbeiter in Nürnberg und weitere 60 in Göppingen. "Wir wissen, dass hinter jeder Kündigung ein Schicksal steckt. Doch wir können die Verluste so nicht mehr tragen", sagte Wlecke. [url=http://www.suedwest-aktiv.de/region/nwz/goeppinger_kreisnachrichten/4128883/artikel.php?SWAID=a751f674dbb1e44ac8f405174aaad48e:gjze1mnk]Die Südwest Presse aktiv online am 06.02.2009:[/url:gjze1mnk] In drei Jahren versickerten 40.000.000 Euro Beraterhonorare. Der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Pluta kündigte den Beratern. Auf ihrem Sanierungskurs haben die Märklin-Eigner Kingsbridge Capital und Goldman Sachs viel investiert - vor allem in die Berater, die am Stammsitz in der Stuttgarter Straße aus und ein gingen. Sie hatten sich fürstlich entlohnen lassen. In den vergangenen drei Jahren flossen 40.000.000 Euro an Honoraren, gleichzeitig mussten die Finanzinvestoren Verluste in Höhe von 50.000.000 Euro verbuchen. Im selben Zeitraum wurden die Werke in Sonneberg und Nürnberg geschlossen und 700 Mitarbeiter auf die Straße geschickt, um Personalkosten zu sparen. Zuletzt forderte die Geschäftsführung bei der Belegschaft einen Lohnverzicht von 5.000.000 Euro ein, ebenfalls mit der Begründung, die Personalkosten seien zu hoch. Der Betriebsrat verweigerte sich, weil er ein längerfristiges schlüssiges Konzept vermisste, das klare Aussagen macht über Ausrichtung, Personalplanung und Markenstrategie von Märklin. "Wäre das geschehen, dann hätten wir die jetzige Situation nicht", ärgerte sich der Betriebsratsvorsitzende Dieter Weißhaar. Der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Pluta nach der ersten Bestandsaufnahme: "Das hat alles nichts gebracht. Sinn solcher Beratertätigkeiten ist doch, eine Insolvenz zu verhindern. Das haben die nicht geschafft." Weißhaar teilte diese Meinung: "Es wäre uns lieber gewesen, wenn wir mit der Geschäftsleitung und den Banken eine Lösung gefunden hätten, ohne Insolvenz." Nach Angaben von Pluta hatten die Kreissparkasse und Landesbank Baden-Württemberg, die Märklin Ende Januar 2009, die Kreditlinie von 50.000.000 Euro gekündigt hatten, "keine Handlungsalternative". Der Ulmer Rechtsanwalt: "Mit jeder anderen Entscheidung hätten sich die Banker wegen Untreue strafbar gemacht." Auch beim Poker mit den Banken hatten die Finanzinvestoren auf eine Beratungsgesellschaft gesetzt: Die KPMG war mit einem Sanierungsplan beauftragt. Die [b:gjze1mnk]Geldinstitute[/b:gjze1mnk] hatten nicht abgewartet, bis das Gutachten fertig war. Die [b:gjze1mnk]Kreditlinie[/b:gjze1mnk] wurde gekündigt, weil der Jahresverlust mit 20.000.000 Euro deutlich über dem vorhergesagten Wert lag. Die 650 Mitarbeiter hatten immer noch kein Januargehalt 2009 erhalten, und dann war der Spuk zu Ende. Der weltweit führende Modelleisenbahnhersteller hatte beim Göppinger Amtsgericht Insolvenz beantragt. Für die Kreissparkasse und für die Belegschaft ein dringend notwendiger Befreiungsschlag. "Das ist eine Chance, um Märklin zusammen mit dem Insolvenzverwalter neu auszurichten", so der Betriebsratsvorsitzende Weißhaar zuversichtlich. Auch Renate Gmoser von der Göppinger IG Metall beurteilte das so. Beide befürchteten aber auch, dass das nicht ohne schmerzliche Personaleinschnitte zu schaffen war (wie weiter oben: - schon wieder -). Darauf wurden die Mitarbeiter bei einer Betriebsversammlung im Hof des Märklin-Areals an der Stuttgarter Straße eingestimmt. (... na ja ...) Da der Fall exemplarisch dobios erschien, nahm die Staatsanwaltschaft im Februar 2009 Ermittlungen wegen Kapitalverbrechen auf. Wie die [url=http://pressemitteilung.ws/node/148585:gjze1mnk]Pressemitteilung WebService online am 23.02.2009[/url:gjze1mnk] darlegte, gab es wohl auch Grund dazu ... Karlheinz Menrad aus Donzdorf ,65 Jahre, rüstig, graue Eminenz und langjähriger Prokurist der Pleite-Firma Märklin und auch Mehrfach-Geschäftsführer an anderer Stelle, hatte wegen der Insolvenz bei Märklin ausgedient. Mit ihm "durfte" auch einer seiner Mitverschworenen gehen, dem aber immerhin noch positiv anzurechnen war, daß er wenige Tage vor dem Insolvenzantrag zumindest die Unterschrift unter eine von Menrad geforderte Überweisung von schlappen 104.000 Euro an "Adler Toy" verweigerte. Menrad war unter vielem anderem auch noch Geschäftsführer der über der insolventen Fa. Märklin angesiedelten Dachgesellschaft "Adler Toy Beteiligungs-GmbH". Die ungarische Märklin-Tochter war zwar (noch) selbst nicht insolvent, war aber wegen der internen Firmen-Hierarchie dennoch Märklin Göppingen und damit dem Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Michael Pluta zugeordnet. Den Kingsbridge-Günstling und Geschäftsführer Karlheinz Menrad hat es damit ebenso getroffen. Menrad soll "Hals über Kopf" urplötzlich den Sitz der "Adler Toy" von der Lettenstr. 32 in Donzdorf-Reichenbach, seinem Privatwohnsitz, in die Steinbeißstraße in Göppingen verlagert haben. Unklarheiten gab es auch in den finanziellen Geschäftsgebaren. Die Alteigentümer sollen einen unveränderten Vertrag von 2006 mit Kingsbridge gehabt haben, und dennoch sei es nicht zu klären gewesen, von welchen Konten und von wem, die resultierende und restliche Märklin-Kaufpreissumme in Höhe von rund 15.000.000 Euro so kurz vor der Insolvenz Ende 2008 noch ausbezahlt werden konnte. Die insolvente Firma Märklin soll es nicht gewesen sein. Unklar blieb daher, wie die "Adler Toy" mit ihrem Geschäftsführer Menrad soviel Geld bekommen konnte. Die LBBW habe Auskunft geben können, da die Bank "Märklin" Kredite gewährte, und sie führte die Konten. Dubios auch das Geschäftsgebaren mit einem MHI-Werbekostenzuschuß. Für 2008 hatte Märklin seinen vereinbarten MHI-Werbekostenzuschuß in Höhe der von den beteiligten Händlern zuvor in gleicher Höhe gemeinsam eingebrachten Beiträge noch nicht bezahlt. Die Händler zahlten, aber Märklin nicht! Der Geldverwalter war Karlheinz Menrad, Göppingen. In etwa 1.000.000 Euro, gezahlt vom MHI-Geldverwalter, und zuletzt der Firma Märklin als Darlehen zur Verfügung gestellt worden, soll weg sein. Seltsam auch, dass sich Sammlungen davon machten. In Märklin-unabhängigen Museumsverein sollen berühmte und zudem zahlreiche Modellbahn-Exponate im einem Gesamtwert von mehreren Millionen Euro hinein gewandert sein, in der Hoffnung, dass diese bei der Insolvenz nicht unter den Hammer kommen. Die Märklin-unabhängige und nicht insolvente "Spielwaren-Vertriebs-GmbH" soll dies so "sicher gestellt" haben. Wie schon angeklungen, gab es Berater, und hier versickerte auch das Geld. "Beraterhonorar" soll Frau S.H., die Nichte von Karlheinz Menrad, bekommen haben, die zuvor bis 2007 als angestellte "Büroparty"-Anlaufstelle in Menrads Vorzimmer für die meisten der "zwölf Verschworenen" gedient haben soll. Von "Beraten" sei nicht viel gesehen worden. Kenntnisse von diesem Gebaren könnte auch "Mary" gehabt haben, die Sekretärin für Mr. Hink von Kingsbridge war. Hink war als Aufpasser (Berater) zu Märklin gesendet worden, um "Rob" Robert Calhoun, einem nur Englisch sprechenden Amerikaner, zu Seite zu stehen. Calhoun, der bei Märklin "für Märklin" tätig war und hauptsächlich als "Verbindungsoffizier" für Herrn Menrad war, und die diversen Märklin-Geschäftsführer beriet, soll auch bei der "Adler Toy-Beteiligungs-GmbH" angestellt gewesen sein, die auch Muttergesellschaften beispielsweise in Luxemburg unterhalten haben soll. AlixPartners, wo der Berater Dr. Ulrich Wlecke für Märklin tätig war, war zum Zeitpunkt der Insolvenz zeitweise nicht auffindbar. Zur Erinnerung: Im Jahr 2007 war Ulrich Wlecke, Sprecher der Geschäftsführung, und dann Märklin-Interims-Geschäftsführer. Alles in allem eine sehr seltsame Geschichte ... , ... wieso meldete sich Wlecke nicht mal beim Insolvenzverwalter ... , ... Wlecke kann dort sicherlich einiges als Berater loswerden ... ... als Berater mit [url=http://www.detlev-lengsfeld.de/projects/webentwicklung:gjze1mnk]Plone[/url:gjze1mnk] [code:gjze1mnk][url=http://pressemitteilung.ws/node/149018]Pressemitteilung WebService am 27.02.2008:[/url][/code:gjze1mnk] Beim insolventen Modellbahnbauer Märklin hatte auch Personalchef Thomas Roth und Exportchef Gerd Uhlmann ihren Hut zu nehmen. Offen waren die Vollständigkeit der Gründe. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hatte gegen leitende Märklin-Angestellte wegen des Verdachts auf Untreue Ermittlungen aufgenommen. Gruss Tom |
| Tom | Die Könige der Korruption machten weiter mit der Selbstbereicherung ... , ... Wann wird Deutschland Weltmeister ... , ... in der Korruption ? ... Unter folgendem Link gehts weiter ... Teil III ... korruption/iii-wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-t983.html Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2382929_0_2142_-gerichtsurteil-porsche-muss-mitarbeiter-weiter-beschaeftigen.html:pdizm8ck]Stuttgarter Zeitung online am 11.02.2010:[/url:pdizm8ck] Für den 55-jährigen Porsche-Mitarbeiter Ulrich Schirmer war es ein guter Tag: Das Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass alle von Porsche gegen ihn ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind. Bereits vier Mal hatte das Unternehmen versucht, das Arbeitsverhältnis mit dem Maschinenbediener zu beenden - letztlich vergeblich. Die Revision haben die Richter nicht zugelassen. Das Unternehmen musste dem Mitarbeiter 225.000 Euro Lohndifferenz nachzahlen Der Richter am Landesarbeitsgericht, Ulrich Hensinger, erklärte, die Äußerungen des 55-Jährigen wären durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, die Kündigung daher unwirksam. Er sah durchaus auch eine Chance auf Weiterbeschäftigung und eine dem Betrieb dienliche Zusammenarbeit. Der Mann bediene Maschinen, dafür sei kein besonderes Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber nötig. Weil Ulrich Schirmer inzwischen 55 Jahre alt ist, hatte er einen besonderen Kündigungsschutz bei Porsche erworben. Anmerkung: Na also, geht doch ! Aber wieso hat Porsche soviel Geld für Kündigungsmobbing, verliert am Ende, und musste 75.000 Euro Bußgeld zahlen, und dann noch 225.000 Euro Lohn fürs Nichtstun oben drauf legen ? Was soll das ? Die verantwortlichen Vorgesetzten aus der Personalabteilung und sonstige Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen sind zu kündigen, - und sonst nichts - . Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.welt.de/finanzen/karriere/article3659218/Mobbing-und-Burn-out-kosten-jaehrlich-6-5-Milliarden.html:27ht5qc0]DIE WELT online am 01.05.2009:[/url:27ht5qc0] Nach neusten Schätzungen der Bundesregierung sollen bundesweit etwa neun Millionen Menschen vom Burn-out-Syndrom betroffen sein. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz verursachten in Deutschland jährlich volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von rund[u:27ht5qc0] 6,3 Milliarden Euro.[/u:27ht5qc0] [quote:27ht5qc0]„Während im Arbeitsleben die körperliche Beanspruchung immer weiter zurückgeht, steigen psychische Belastungen und Arbeitsverdichtung“, [/quote:27ht5qc0] so die Betriebskrankenkassen. Arbeitsbedingungen wie schlechtes Betriebsklima, Mobbing, Angst vor Arbeitsplatzverlust, Leistungs- und Zeitdruck seien ein Auslöser, überhöhte Erwartungen an die eigene Leistungsfähigkeit ein anderer. Erste Anzeichen sollen demnach häufig Konzentrationsschwächen und Müdigkeit sein . In fortgeschrittenem Stadium können [b:27ht5qc0]psychosomatische Beschwerden[/b:27ht5qc0] wie Rückenschmerzen oder Schlafprobleme, Herzrasen und Tinnitus auftreten. Anmerkung: Im Rahmen der Finanzkrise wurden ca. 500.000.000.000 Euro bereitgestellt, damit die „Deutschland AG“ nicht Insolvenz anmelden musste und Selbstbereicherer weiterhin gut verdienen konnten. Ungefähr 1.500.000.000.000 Euro und noch mehr Euros Staatsschulden waren zu addieren. Rund 6.000.000.000 Euro wirken da wie eine „Abwrackprämie für ca. 9.000.000 Menschen“, und zwar 666,67 Euro pro Mensch und Jahr, - ist doch für Arbeitgeber ein billiges Entsorgen vom Kostenfaktor „Mensch“ ! - Folge: Abwahl der CDU, der Bauernpartei CSU, und der SPD. Ebenso die FDP als Mehrheitsbeschaffer für Machtgeile und Selbstbereicherer ist abzuwählen. Sie sind die, welche zu wenig gegen dieses Gebaren taten. Gruss Tom |
| Tom | Einen Schaden von insgesamt 120.000 Euro hat der 37 Jahre alter Mann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verursacht, indem er zwischen 2003 und 2007 Behördengelder auf Privatkonten transferierte Vom Bonner Landgericht wurde der ehemalige Verwaltungsangestellte wegen Untreue in 27 Fällen - wie vom Staatsanwalt beantragt - zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Sein 42 Jahre alter Lebenspartner erhielt ebenfalls eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Auch er hatte bei seinem Arbeitgeber - einer Hotelkette - Gelder veruntreut. Der Schaden belief sich in diesen Fällen auf 150.000 Euro. Nachdem die beiden nicht vorbestraften Angeklagten im Ermittlungsverfahren nur Bruchstücke eingeräumt oder sogar ganz geschwiegen hatten, legten sie umfassende Geständnisse ab. Als BaFin-Angestellter war der 37-jährige für Bußgeldsachen zuständig und befugt, Rückzahlungen der Bundeskasse zu veranlassen. Seine Funktion nutzte er laut Urteil aus, um Einzelbeträge zwischen 3.000 Euro und 12.000 Euro auf seine Konten oder die seines Partners zu überweisen. Besonders dreist: Der Angeklagte machte sogar noch weiter, nachdem öffentlich bekannt wurde, dass sich ein inzwischen wegen Untreue in Millionenhöhe und Bestechlichkeit zu sechs Jahren Gefängnis verurteilter Regierungsdirektor bei der BaFin bereichert hatte. Sein Treiben fiel erst bei einer internen Überprüfung auf; daraufhin wurde von der Finanzbehörde Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft bemerkte bei ihren Ermittlungen auffällige Eingänge auf dem Konto des 42 Jahre alten Lebenspartners. Die Vermutung, dass es sich dabei um BaFin-Gelder handelt, bestätigte sich nicht: Es stellte sich vielmehr heraus, dass der Betriebsbüroleiter zwischen Januar 2004 und Juli 2005 das Geld bei seinem Arbeitgeber abgezweigt hatte. Das Paar räumte vor Gericht ein, zwar hoch verschuldet gewesen zu sein, trotzdem aber ein "ausschweifendes Leben" geführt zu haben. Unter anderem leisteten sich die beiden Männer von dem veruntreuten Geld mehrere Urlaubsreisen und gaben Teile an die in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Eltern des 42-Jährigen weiter. Der Kammervorsitzende wies darauf hin, dass im Vorfeld keine Absprache getroffen worden sei, dass die Angeklagten im Fall eines Geständnisses eine Bewährungsstrafe erhalten. Gruss Tom [code:3is4bldi][url=http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=575940]General Anzeiger online am 03.04.2009:[/url][/code:3is4bldi] |
| Tom | [url=http://www.stern.de/politik/deutschland/:Steuerfahndung-Frankfurt-Eiskalt/649420.html] DER STERN online 19.12.2008:[/ur] Rudolf Schmenger und seinen Kollegen von der Steuerfahndung Frankfurt hofften auf die Gerechtigkeit. Als Ermittler holten sie für den Staat Millionen herbei, auch bei den großen Banken. Als die Fahnder die Geschäfte störten wurden sie als Querulanten aus dem Dienst gemobbt. Es soll zwielichtige medizinische Gutachten gegeben haben. Rainer Raasch war Richter am Frankfurter Landgericht. Er wechselte zur Landesärztekammer Hessen, welche die berufsrechtlichen Ermittlungen führte, die sich gegen den Psychiater richteten, der Schmenger und dessen Kollegen für dienstunfähig erklärt hatte. Raasch untersuchte den dringenden Verdacht, dass dieser Psychiater durch Gefälligkeitsgutachten der hessischen Finanzbehörde geholfen hat, unbequeme Beamte loszuwerden. Rudolf Schmenger: "Ich hab gehofft, dass ein Arzt feststellt, dass ich trotz meines Nierenleidens absehbar wieder voll einsatzfähig sein werde und in die Steuerfahndung zurückkehren kann." Es folgten dubiose Diagnosen … Mitte 2006 bekam Rudolf Schmenger eine Aufforderung der Oberfinanzdirektion, sich medizinisch begutachten zu lassen. Die Untersuchung sollte der Psychiater Dr. med. Thomas Holzmann durchführen. "Dass ein Nervengutachten in Auftrag gegeben worden war, erfuhr ich erst dort. Ich übergab ihm meine Krankengeschichte und bat ihn, alles dafür zu tun, dass ich weiterarbeiten kann." Rudolf Schmenger wurde wegen einer paranoid-querulatorischen Entwicklung in den Ruhestand versetzt. Zitate aus dem Gutachten des Psychiaters: "Da es sich bei der psychischen Erkrankung um eine chronische und verfestigte Entwicklung ohne Krankheitseinsicht handelt, ist seine Rückkehr an seine Arbeitsstätte nicht denkbar und Herr Schmenger als dienst- und auch als teildienstunfähig anzusehen." Der Gutachter war sich seiner Sache absolut sicher, seine Diagnose galt auch für die Zukunft. "An diesen Gegebenheiten wird sich aller Voraussicht nach auch nichts mehr ändern lassen, so dass eine Nachuntersuchung nicht als indiziert angesehen werden kann", schriebt er. Schmengers Protest nützt nichts. Auch Heiko Feser, gerade mal 37 Jahre alt, wurde aufgrund fast gleichlautender Diagnose des gleichen Gutachters zwangspensioniert. Ebenso ein weiterer Steuerfahnder. Gutachter Holzmann bestätigt den Vorgang auf Anfrage, sieht aber die ärztliche Sorgfaltspflicht erfüllt. ? Doch die Merkwürdigkeiten hören nicht auf. Mitte 2006 bekommt Rudolf Schmenger eine Aufforderung der Oberfinanzdirektion, sich medizinisch begutachten zu lassen. "Ich hab gehofft, dass ein Arzt feststellt, dass ich trotz meines Nierenleidens absehbar wieder voll einsatzfähig sein werde und in die Steuerfahndung zurückkehren kann." Aber als er ankommt, sitzt da kein Nierenarzt, sondern der Psychiater Dr. med. Thomas Holzmann. "Dass ein Nervengutachten in Auftrag gegeben worden war, erfuhr ich erst dort. Ich übergab ihm meine Krankengeschichte und bat ihn, alles dafür zu tun, dass ich weiterarbeiten kann." Auszug aus dem Gutachten … „Rudolf Schmenger wird wegen einer paranoid-querulatorischen Entwicklung in den Ruhestand versetzt. "Da es sich bei der psychischen Erkrankung um eine chronische und verfestigte Entwicklung ohne Krankheitseinsicht handelt, ist seine Rückkehr an seine Arbeitsstätte nicht denkbar und Herr Schmenger als dienst- und auch als teildienstunfähig anzusehen." Der Gutachter ist sich seiner Sache absolut sicher, seine Diagnose gilt auch für die Zukunft. "An diesen Gegebenheiten wird sich aller Voraussicht nach auch nichts mehr ändern lassen, so dass eine Nachuntersuchung nicht als indiziert anzusehen ist.“ Nach dem Gutachten blieben nur neue Wege … Ex-Fahnder Heiko Feser schrieb an einem Kinderbuch. Er fühlte sich zum Irren abgestempelt und fürs Leben gebrandmarkt. Am liebsten würde er auswandern. Tina Feser studierte Malerei und versuchte, die ständigen Selbstzweifel zu besiegen und die bohrenden Fragen, ob der bequeme Weg nicht der Bessere gewesen wäre. Ein anderer Kollege hatte die Fahrlehrerprüfung gemacht und half ehrenamtlich in einer Fahrschule, weil ihm sonst die Decke auf den Kopf fällt. Ihre lebenslangen Pensionen muss der Steuerzahler aufbringen. Frank Wehrheim hatte sich in die Altersteilzeit verabschiedet Rudolf Schmenger arbeitete als Steuerberater. Er hat viele Anfragen von Klienten mit Liechtenstein-Fällen. Er kennt ja alle Tricks. Für die Zulassung zum Steuerberater musste Schmenger sich übrigens psychiatrisch begutachten lassen. Ergebnis: Rudolf Schmenger ist ein freundlicher, kommunikativer, zugewandter Mensch und psychisch kerngesund. Was war geschehen … Die Steuerfahnder Rudolf Schmenger, Heiko und Tina Feser, von Sven Försterling, Marco Wehner, Frank Wehrheim, Dieter Reimann, Eckard Pisch, Wolfgang Schad und den anderen stellten den Steuerhinterziehern im Sommer 2001 nach. Bis dahin galten die Steuerfahnder des Finanzamtes Frankfurt V als untadelige Finanzbeamte, manche von ihnen mit jahrzehntelanger Erfahrung, andere als junge Kräfte mit großem Potenzial und besten Beurteilungen. Sie machten in einem Verfahren gegen eine Großbank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung auch vor den Vorstandsetagen nicht halt, und sie zwangen Großbanken dazu, die Steuern der Kunden nachzuzahlen, deren Namen sie nicht nennen wollten oder konnten. Die Commerzbank und die Deutsche Bank hatten, unter anderen, Gelder reicher Kunden über Transferkonten anonym ins Ausland geschafft, und sie hatten gewusst, dass dies illegal ist. Die Frankfurter Fahnder schleppten kistenweise das Material aus den Banken und brachten reichen Steuerhinterziehern und deren Helfern in den Banken das Fürchten bei, dem kleinen Mann den Glauben an die Gerechtigkeit, und nebenbei brachten sie dem Land Hessen Zusatzeinnahmen von rund 250.000.000 Euro und bundesweit rund eine 1.000.000.000 Mark zusätzlicher Steuergelder. In ihren Büros lagerte das von den Banken beschlagnahmte Material, das bei Auswertung weitere Steuermehreinnahmen in Millionenhöhe erwarten ließ. Aber dann geschah im Sommer 2001 der Euphorie etwas Seltsames… Eine Amtsverfügung wurde den Fahndern in verschlossenem Umschlag überreicht, in der der Leiter des Finanzamts, Jürgen Schneider-Ludorff, etwas verlangte, was in den Augen der Fahnder ungeheuerlich war … Ein steuerstrafrechtlicher Anfangsverdacht soll ab sofort in der Regel nur noch dann bestehen, wenn "nach dem vorhandenen Belegmaterial ein Transfervolumen von DM 500.000 oder ein Einzeltransfer von DM 300.000 vorliegt". Auch ergäbe sich "insbesondere für Bankenfälle, welchen Kapitaltransfers in das Ausland in den Jahren 1992 bis 1994 zugrunde liegen und die strafrechtlich nicht mehr verfolgbar sind, nicht zwingend ein Anfangsverdacht für strafrechtlich noch nicht verjährte Folgejahre". Die Fahnder wollten da nicht mitmachen. Sie befürchten Strafvereitelung im Amt. Und sie kannten die Leute, die Millionen mit Autos oder in Koffern über die Grenzen schafften, die Geldbündel, kiloweise eingenäht ins Bettzeug, in Steueroasen bringen, selbst oder mit Mittelsmännern, und sich auf der sicheren Seite wähnen. Und dann, nur ein kleiner, dummer, aber folgenschwerer Fauxpas, überwiesen die Steuerhinterzieher die Depotgebühren von ihrem Privatkonto nach Liechtenstein. So ein Einzelbeleg umfasst vielleicht gerade einmal ein paar Tausend Euro. Dahinter stehen jedoch oft Millionen. Immer haben die Fahnder ja nur einzelne Puzzleteile, aus denen sie das große Ganze erst zusammensetzen müssen. Es folgte die Strafversetzung … offizielle Begründung: Personalnot … , … man habe zu viele Bankenfälle und zu wenig Leute … Der Steuerfahnder Regierungsoberrat Eckard Pisch erfuhr nach Rückkehr aus seinem Urlaub von der neuen Verfügung. Er war seit mehr als 20 Jahren Beamter, der von der Kriminalpolizei über ein Jurastudium in die Steuerfahndung kam und als Sachgebietsleiter und Koordinator der Bankenverfahren tief mit der Materie vertraut war. Nach seinem elfseitigen schriftlichen Protest, in dem er rechtliche und organisatorische Bedenken detailliert darlegt, wurde ihm mitgeteilt, dass er einige Tage später aus der Steuerfahndung an das Finanzamt nach Darmstadt abgeordnet worden sei. Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt erfuhr von der Amtsverfügung und protestierte. Der für die Bankenverfahren zuständige Staatsanwalt Markus Weimann verbittet sich "die Veränderung der Beweismittelerhebung in laufenden Verfahren" und zeigte auf das Legalitätsprinzip: Wenn man den einen wegen einer Steuerhinterziehung von 100.000 Euro oder der Beihilfe drankriegt, kann man den nächsten nicht bei gleichem Sachverhalt laufen lassen. Seine Bedenken verpufften. Wer genau mit diesen Aktionen was bezweckt, erfuhren die Fahnder nicht. Es wurde der (o. g.) Rädelsführer Rudolf Schmenger von der Obrigkeit ausgemacht … Als einer der Rädelsführer der Kritik wurde nach der Versetzung des Bankenkoordinators Pisch von der Obrigkeit Rudolf Schmenger ausgemacht. Immer wieder erklärte er seine Bedenken gegenüber der Obigkeit immer wieder bringt er Beispiele bei der Obrigkeit an, der Mann wurde der Obrigkeit ziemlich lästig. Rudolf Schmenger Beurteilungen verschlechtern sich abrupt, seine Fallhefte werden inspiziert, seine Wochendienstpläne kontrolliert, und es gibt nicht wenige, die ihn warnen: "Schmenger, lass gut sein, sonst machen die dich fertig." Und wie geheissen … Gegen Rudolf Schmenger, Steuerfahnder, Amtsrat, 41 Jahre alt, seit 24 Jahren untadeliger Beamter, seit elf Jahren in der Steuerfahndung, stets mit den besten Beurteilungen, wird von seinem Vorgesetzten Schneider-Ludorff ein disziplinarisches Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Die Vorwürfe: Hier sei ein Formular nicht richtig ausgefüllt, dort eine Telefonnummer unleserlich geschrieben, an einem Tag habe er sich zwischen 7.30 und 8.25 Uhr unerlaubt vom Arbeitsplatz entfernt oder habe mit einem Kollegen auf dem Flur über ein Verfahren geredet, das ihm nicht zugeschrieben war. Dass Schmenger später vor dem Verwaltungsgericht siegt und keiner der Vorwürfe haltbar bleibt, nützt dem unbequemen Staatsdiener nichts: Schmenger musste die Steuerfahndung verlassen und wurde zum 31.03.2003 in die Großbetriebsprüfung versetzt. Das Namensschild an seinem Büro wurde abmontiert, der Netzzugang zu seinen elektronischen Daten gekappt, und was aus den zuletzt von ihm bearbeiteten Ermittlungsverfahren wurde, wusste er nicht. Später fand sich ein Fax des Behördenleiters Schneider-Ludorff an die Oberfinanzdirektion, in dem gefordert wird, Zitat: "dass die Verwaltung in der Personalangelegenheit Schmenger eine Lösung finden muss, die der engagierten (…) Behördenleitung und mir als Finanzamtsvorsteher den Rücken stärkt. Außerdem sollten die von einer zu findenden Lösung ausgehenden Signale in den Bereich der Fahnder/innen nicht unterschätzt werden". Welcher Art die Signale sein sollen, war unschwer zu erkennen: Haltet das Maul, sonst geht's euch wie dem. Die 70 Fahnder der Steuerfahndung des Finanzamts Frankfurt V waren bestürzt über diese und andere Versetzungen und beschlossen zu handeln. Im Sommer 2003 trafen sich 48 von ihnen - aus Angst nicht in der Behörde, sondern in einem Saal des Landessportbundes. Den hat Fahnder Wolfgang Schad organisiert, der nebenbei Präsident des Hessischen Leichtathletik-Verbandes ist. Angst vor Konsequenzen … Die Fahnder wollten alles richtig machen. Sie sammeln Geld für einen Rechtsanwalt, der ihnen einen beamtenrechtlich korrekten Weg aus ihrem Dilemma aufzeigen sollte: Einerseits waren sie weisungsgebunden, andererseits hatten sie erhebliche Bedenken, ihrer Pflicht nachkommen zu können und ihren Eid zu erfüllen. 70 Beamte machten mit. Immer noch glaubten sie in ihrer Mehrheit nur an ein großes Missverständnis, immer noch glaubten sie, dass, wenn ihr oberster Dienstherr, Ministerpräsident Koch, erst richtig informiert wäre, dass dann alles gut werden würde. Sieben Fahnder gingen im Auftrag der anderen zum Anwalt, und das Ergebnis trugen sie ihren Kollegen vor: Einen Brandbrief an den Ministerpräsidenten Roland Koch: Zitat: "Wir sind Steuerfahnder und Steuerfahndungshelfer des Finanzamts Frankfurt V und wenden uns an Sie, weil wir begründeten Anlass zu der Sorge haben, dass die Steuerfahndung Frankfurt am Main ihren Aufgaben nicht mehr gerecht werden kann, weil Steuerhinterzieher nicht in gebotenem Maße verfolgt werden können." Seitenlang schilderten die Fahnder die Vorfälle ihrem obersten Dienstherrn. 48 Fahnder unterschrieben den Brief, die anderen sollten folgen. Abgeschickt jedoch wurde der Brandbrief nicht … Denn nach einem Wochenende Bedenkzeit zog ein Großteil der Fahnder die Unterschrift zurück. Der eine sagte, er habe ein Haus abzuzahlen, der andere habe Kinder im Studium, ein dritter hatte pflegebedürftige Eltern. Kaum einer wollte riskieren, für immer und ewig auf dem Abstellgleis zu versauern. Es folgten dubiose Umstrukturierung… Zum Jahreswechsel 2003/2004 wurde die Steuerfahndung Frankfurt V zum Entsetzen aller aufgelöst, eine Umstrukturierung, die zunächst die Steuerfahndungen in ganz Hessen betreffen sollte, die dann aber seltsamerweise doch nur auf die Frankfurter Steuerfahndung beschränkt blieb. Ein Teil der Fahnder durfte in die Steuerfahndung anderer Ämter wechseln. Die kritischen Geister jedoch und jene, die man dafür hält, mussten die Steuerfahndung verlassen. Ein Teil von ihnen wurde in die "Servicestelle Recht" versetzt, wo dringend "erfahrenes Personal benötigt wird", so die Behördenleitung. Steuerfahnder hingegen gebe es viel zu viele - obwohl man gerade noch die umstrittene Amtsverfügung durchgesetzt hatte, um aus Personalnot nicht von der Vielzahl der Bankenfälle erstickt zu werden. Einige der abgeschobenen Fahnder wurden krank. Rudolf Schmengers Nierenwerte verschlechterten sich, Heiko Fesers Leberwerte stiegen, einer bekam Depressionen, ein anderer unberechenbare Wutanfälle. Manche wollten nicht wahrhaben, was mit ihnen geschah. Andere versuchen den Ausbruch. Sie bewarben sich auf andere Stellen: Verfassungsschutz, Landesbehörden, Zoll, Amtsanwaltschaften, egal, alles war recht, nur weg aus dem "Archipel Gulag". Aber ihre Bewerbungen waren erfolglos, manche verschwanden auf dem Dienstweg, manche wurden nicht berücksichtigt, bei anderen kam in allerletzter Sekunde irgendetwas dazwischen. Ein Fahnder fragte eine ehemalige Kollegin aus dem Finanzamt, die in das Personalamt wechselte und dort arbeitete, wie das zusammenhänge, und die deutete ihm, dass er sich jede Bewerbung sparen kann: Das werde nichts, das hänge mit "der Sache" zusammen, mehr könne sie ihm nicht sagen, ohne selbst in Ungnade zu fallen. Alle Möglichkeiten ausgeschöpft… Steuerfahnderstellen wurden ausgeschrieben, obwohl man doch angeblich zu viele davon hatte. Als sich die Fahnder aus dem Strafbataillon darauf bewarben, wurde schnell die Ausschreibung geändert. Kleines "redaktionelles Versehen", so die Behördenleitung in einem Schreiben. Für die Steuerfahndung Frankfurt suche man Kollegen aus ganz Hessen - außer aus Frankfurt. Wieder nichts. Rudolf Schmenger und die anderen beschritten alle offen stehenden Wege. Sie schrieben Petitionen und Einsprüche, sie klagten gegen ihre Versetzungen, sie bewarben sich weg. Sogar der Personalrat wendete sich 2005 an den Finanzminister Karlheinz Weimar, CDU - aber der antwortet einfach nicht. Der FDP-Landtagsabgeordnete Roland von Hunnius beklagte in einer Rede im November 2005 "eine Verkettung von Merkwürdigkeiten und Absonderlichkeiten, die aufhorchen lässt". Die Abfolge von Kritik an einer Amtsverfügung, Versetzungen, Auflösung der Steuerfahndung Frankfurt V, die plötzliche Änderung von Ausschreibungen, das "Verlorengehen" von Bewerbungsunterlagen auf dem Dienstweg, die Verschleppung von Unterlagen für den Petitionsausschuss - all das fand selbst der Koch-Freund Hunnius "ein bisschen viel Zufall". Der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, der mit der Mutter eines Fahnders persönlich bekannt ist, schrieb an den "Sehr geehrten Herrn Minister, lieber Karlheinz", über seine Verwunderung, dass Steuerfahnder im Dezember 2003 entbehrlich sind und umgesetzt werden und man schon im April 2004 neue Leute suche. "Dies ist logisch nicht nachzuvollziehen." In einer Stellungnahme schrieb der Sprecher des Finanzministeriums, dass die Versetzung der Fahnder eine rein organisatorische Maßnahme gewesen sei. Ein Zusammenhang mit ihrer kritischen Haltung bestehe nicht. Einige Jahre später … Im Februar 2008, kurz nach der Durchsuchung in Postchef Zumwinkels Haus, stellte der SPD-Politiker Reinhard Kahl, der hoffte, unter Andrea Ypsilanti Finanzminister zu werden, eine Anfrage im Landtag: Was eigentlich aus den 326 Kisten und 357 Ordnern mit Liechtensteiner Steuerakten geworden sei, die die Frankfurter Fahnder in den Vorjahren aus den Banken geholt hatten. Die Antwort des Finanzministers Karlheinz Weimar: Alle abgearbeitet. Steuermehreinnahmen pro Fall: durchschnittlich 208 Euro Zweihundertacht Euro! Die Ex-Fahnder, die die Sache im Landtag verfolgten, wussten nicht, ob sie lachen oder weinen sollten. 208 Euro durchschnittliche Steuermehreinnahmen pro Stiftungsfall? Für einen Zeitraum von zehn Jahren? Experten der Steuerfahndung aus Nordrhein-Westfalen, die die aktuellen Liechtenstein-Fälle bearbeiteten, hielten das alles für einen Witz: "Es ist doch nicht Omi Meier, die ihren Sparstrumpf nach Liechtenstein bringt", sagte einer, der namentlich nicht genannt werden wollte. "Das lohnt sich doch alles erst ab einer Million." Der erste Liechtenstein-Prozess, den die Bochumer Staatsanwaltschaft mit dem Material der vom BND gekauften Liechtenstein-CD führte, ging im Juli des Jahres 2008 zu Ende. Das Urteil: 7,5 Millionen Euro Strafe, zwei Jahre auf Bewährung. Der Verurteilte: Ein Kaufmann aus Bad Homburg, keine 20 Kilometer nördlich von Frankfurt. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Falls es in der Umgebung wirklich eine kompetente Selbsthilfegruppe für Mobbing-Betroffene gibt, dann würde ich dort versuchen das Problem sehr genau zu erörtern. Machmal ist es tatsächlich ein Knoten, den keiner mehr sieht, aber der noch lösbar ist. Machmal ist es sogar das eigene Verhalten, was die Mobber auf die Palme bringt (Teufelskreis). Das kann man hier im Forum so nicht lösen. Vielfach bedarf es Stunden, bis überhaupt der Kern des Problems tatsächlich auf dem Tisch liegt. Gruss Tom |
| Tom | In der Politik und der Wirtschaft wurde darauf gedrängt, den Finanzmarkt zu deregulieren, - und zwar schon vor 2001 - . Eine Deregulierung, die es so hätte niemals geben dürfen ! DER SPIEGEL online am 04.03.2009: Die SPD und CDU und Manager hatten manchem seltsamen Finanzprodukt selbst den Weg gebahnt, und sogar noch mehr Freiheit für Heuschrecken verlangt. Rot-Grün hat mitgemacht bei der Deregulierung der Finanzmärkte, man wollte dabei sein bei einer neuen Industrie, einer Industrie, die aus Geld noch mehr Geld machten wollte. Ende 2001 beschloss die Rot-Grüne-Bundesregierung das vierte Finanzmarktförderungsgesetz. Die Bundesregierung lockerte die Anforderungen für den börslichen Handel, erweiterte die Anlagemöglichkeit von Fonds und gestattete den Derivatehandel auch im Immobiliengeschäft. Erstaunlich ! - Soweit aus den Geschäftsberichten ersichtlich - sassen in den unterschiedlichen Gremien oder Organen der Landesbanken, oder z. B. auch der KFW oder IKB oder andere Banken, jahrelang z. T. hochrangige Vorstandsmitglieder aus der Wirtschaft, und Vorstandsmitglieder der Sparkassen. Aus den Ministerien des Bundes und des Landes kamen überversorgte hochrangige Beamte, sowie Volksvertreter aus der Politik, oder überversorgte Beamte aus den Landratsämtern. Ebenso waren in den unterschiedlichen Gremien hochrangige Gewerkschaftsfunktionäre auf Bundes- und Landesebene vertreten. Dazu kamen Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmer der jeweiligen Sparkassen oder Banken darunter vereinzelt Prokuristen und Bankdirektoren. Ob jemand der höchst zahlreichen Mitgliedern von der sich ab ca. 2001 anbahnenden Finanz- und Bankenkrise etwas ahnte, blieb seltsamer weise unklar. Jedenfalls war ab Ende 2007/Anfang 2008 die Finanz- u. Bankenkrise nicht mehr weg zu reden und auch nicht mehr vor dem Volk zu vertuschen. Dennoch stellte sich seit 2001 bis Ende 2007 niemand in die Öffentlichkeit und gab einen derart kritischen und sehr lauten Kommentar ab, sodass die Politik auf Bundesebene und auf der Landesebene aufwachte. Gleichwohl gab es seit 2001 bis Ende 2007 genügend Anzeichen, dass in der Wirtschaft etwas schief lief (siehe Beiträge Frass der Heuschrecken, - Wann ist die Deutschland AG pleite -). Scheinbar waren alle Mitglieder in den Organen der Banken mit - IHREN - z. T. höchst zahlreichen Aufgabengebieten in - IHREN - z. T. höchst zahlreichen Pöstchen derart überlastet, sodass die sich anbahnende Finanz- u. Bankenkrise als gänzlich “nicht so schlimm” betrachtet, und damit “- nicht gesehen -” wurde. Ausserdem: Es lief ja, - irgendwie - . Und zudem waren sie in unterschiedlichen Landesbanken, gleichzeitig tätig, ähnlich z. B. bei der IKB und bei der KFW. Gleichwohl waren in den Beraterkreisen und Beratergremien höchst zahlreich hochrangige Berater vertreten. Sie kamen aus den unterschiedlichsten Bereichen der Wirtschaft, von Banken und Sparkassen, aus dem Versicherungswesen, und aus dem Immobiliensektor, - z. T. mit internationalen Verbindungen, bis hin in die USA - . Gleichwohl sei aus dem Immobiliensektor in den USA die Banken- und Finanzkrise weltweit entfacht worden. Experten nahmen an, dass sich die Immobilienkrise in etwa seit dem Jahr 2001 unausweichlich durch sorglose Vergabe von Krediten (auch in den USA) und deren ständigen weltweiten Weiterverkauf aufgebaut hatte, und sich im Jahr 2008 “- entladen -” habe. Da stellte sich die Frage, weshalb niemand das sich anbahnende Desaster im Zeitraum von Ende 2001 bis Ende 2007 kommen sah ? Schwiegen lieber alle samt ? Und zwar so lange, bis ein Eingreifen der Staatsregierungen im weltweiten Verbund unausweichlich wurde ? Im zweiten/dritten Quartal 2008 verkündete die zu diesem Zeitpunkt amtierende Bundeskanzlerin [url=http://www.ngo-online.de/2010/06/23/angela-merkel-keine-verlangerung/:378fzbxy]Angela Merkel (CDU/CSU)[/url:378fzbxy] und der zu diesem Zeitpunkt amtierende Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) über die Medien, dass die Banken- und Finanzkrise da sei, und dass eine “Kreditklemme” bestanden habe. Schuld sei die USA, von daher sei alles ausgelöst worden. Dieses Desaster habe nur mit allen Regierungen der grössten Wirtschaftsnationen bewältigt werden können, Deutschland alleine sei nicht zur Lösung des Desasters fähig gewesen. Interessant dabei … In den entsprechenden Geschäftsberichten - soweit ersichtlich - waren höchst zahlreich Finanzexpertinnen und Finanzexperten vermerkt … , und alle haben nichts gesehen und nichts gehört ? … , … im nächsten Abschnitt folgen die Namen und dazu einige aufgeführte Nebenjobs … , … die Anzahl der Nebenjobs waren vielfach derart umfangreich und die Länge der Liste hätte hier den Rahmen gesprengt … , … kaum zu glauben, aber der Tag hat eigentlich nur 24 Stunden … Es ist darauf hinzuweisen, dass die hier aufgeführten Personen für das [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Links/SoliServ:378fzbxy]Mobbing in Deutschland[/url:378fzbxy]generell nicht verantwortlich sind, und es auch sonst (zunächst) keine Anzeichen für Mobbing-Handlungen zum Zeitpunkt der Erstellung der Listen vorlagen (- wenige Ausnahmen bestätigen die Regel -) . Vielmehr liegt der Vorwurf darauf, dass diese Personenkreise sich im Zusammenhang mit der Banken- u. Finanzkrise zu sehr in der Öffentlichkeit zurückgehalten hatten, frei nach dem Motto: - weiter laufen lassen - , - bis das Desaster nicht mehr zu verbergen war - , und der Verlust der Arbeitsplätze und die Verarmung von Teilen der Bevölkerung der Bestand des “real existierenden Kapitalismus” in Deutschland wurde. Und weiter ... |
| Tom | Die Landesbank Thüringen und die Landesbank in Hessen fusionierten, und so entstand die Helaba, also die Landesbank Hessen/Thüringen. [url=http://www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc~EA30D4A93E7A8450F9BCE4D5BAD51ECC7~ATpl~Ecommon~Scontent.html:1ghuq9e0]Die Frankfurter Allgemeine meldete online am 18.03.2009[/url:1ghuq9e0], dass die Helaba seit längerem darauf hin weist, dass ihre Anlagepolitik ausgesprochen konservativ sei. Die Helaba hat im Jahr 2008 scheinbar zugleich einen Gewinn und einen Verlust erwirtschaftet. Zugleich teilte das Haus aber mit, dass das Ergebnis des gesamten Konzerns auf Basis der Rechnungslegung nach den internationalen Bilanzierungsvorschriften IFRS "leicht negativ" ausfallen werde. Die Frankfurter Allgemeine (FAZ) meldete dann am 02.04.2009, dass das Unternehmen ein Ergebnis von minus ca. 44.000.000 Euro erwirtschaftet hatte. Für 2008 war eine Dividendenzahlung vorgesehen. Im Jahr 2007 soll der Gewinn noch ca. 353.000.000 Euro betragen haben. Und noch ein wenig Jobhopping für Verantwortliche … , … auch wenn der erste Job mit Schlechtleistung in die Hose ging … , … gab es die nächste Möglichkeit viel Geld zu verdienen … Interessant war auch die Meldung des [url=http://www.property-magazine.de/gerrit-raupach-in-den-vorstand-der-helaba-berufen-7495.html:1ghuq9e0]Property Magazin[/url:1ghuq9e0], wo bekannt gegeben wurde, dass der Verwaltungsrat und die Trägerversammlung der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen, Herrn Gerrit Raupach (47) zum Mitglied des Vorstandes der Helaba berufen hatten. Ab 01.10.2007 wurde er Nachfolger von Ralf Bedranowsky und damit zuständig für das Transaktionsgeschäft (Cash Management, Handelsabwicklung/Depotservice) sowie für die Marktfolge Kredit. Gemeinsam mit Dr. Ulrich Pähler hatte Raupach den Geschäftsbereich Corporate Finance zu betreuen, und übernahm die operative Zuständigkeit für die Geschäftsfelder Leverage Finance, ABS, Syndizierung, Firmenkredite und kommerzielle Beteiligungen. Weiter interessant ... , ... die ThüringenLB schwamm bereits 2006 in Geldschwierigkeiten ... , ... und der Vorstand hatte sich nicht gerade mit Ruhm bekleckert ... Raupach kam 2006 von der ThüringenLB zur Helaba. Dort war er verantwortlich für das Kreditgeschäft, das Spezialfinanzierungsgeschäft sowie die Publikumsfonds der Bank. Davor arbeitete der Diplom-Kaufmann, der über besondere Expertise und Erfahrung u.a. in der Marktfolge, der Unternehmensberatung für den Mittelstand, im M&A-Geschäft sowie im IPO-Geschäft verfügt, in leitenden Funktionen für die Commerzbank, Metzler, und die Deutsche Bank. [url=http://www.focus.de/finanzen/news/banken-helaba-trotz-verlusts-weiter-alleine-durch-krise_aid_386514.html:1ghuq9e0]FOCUS online am 02.04.2009:[/url:1ghuq9e0] Der Helaba-Chef Hans-Dieter Brenner meldete Zahlen zum Jahresabschluss 2008. Die Bank habe im Jahr 2008 auf Basis des internationalen Bilanzierungsstandards IFRS nach Steuern ein Minus von 44.000.000 Euro (im Jahr 2007: 353.000.000 Euro Gewinn) in den Büchern gehabt. Auf HGB-Basis – quasi der alte Bilanzierungsstandard – soll die Helaba das Jahr 2008 mit einem Nachsteuergewinn von 207.000.000 (im Jahr 2007: 297.400.00) Euro abgeschlossen haben. Die Belastungen aus der Finanzmarktkrise gab die Helaba für 2008 mit 680.000.000 Euro an. Seit Beginn der Turbulenzen im Sommer 2007 summierten sich die Bewertungsbelastungen auf knapp 1.000.000.000 Euro. Die tatsächlichen Ausfälle beliefen sich den Angaben zufolge für beide Geschäftsjahre bisher auf rund 80.000.000 Millionen Euro. Ex-Finanzvorstand Brenner übernahm das Institut in der Führung im Oktober 2008. Wer so alles zuständig war … Dr. Günther Merl 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 bis September 2008 Vorsitzender des Vorstandes, 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen Heinz Riener 2003 u. 2004 u. 2005 Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes Ralf Bedranowsky seit 01.09.2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Vorstandes Dr. Norbert Bräuer 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Vorstandes Hans-Dieter Brenner 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Vorstandes, seit 01.05.2006 stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes Klaus-Dieter Gröb seit 01.10.2004 Mitglied des Vorstandes, 2003 u. 2004 stellvertretender Vorsitzender der Gewährträgerversammlung, Verbundbank, Landesbausparkasse Hessen-Thüringen (LBS), u. Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Wetterau, Fiedberg/Hessen Peter Kobiela 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Vorstandes Gerrit Raupach seit 01. 10.2007 Mitglied des Vorstandes Johann Berger seit 01. 10.2007 Mitglied des Vorstandes Stefan Bungarten 2007 designiertes Mitglied des Vorstandes Kurt-Dieter Schrauth bis 31.08.2004 Mitglied des Vorstandes Herbert Hans Grüntker 2004 bis 31. 10. 2005 generalbevollmächtigt Christian A. J. Klein 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 generalbevollmächtigt Rainer Krick 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 generalbevollmächtigt Dr. Norbert Schraad 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.04.2006 generalbevollmächtigt, 01.05.2006 Mitglied des Vorstandes Arnd Stricker bis 31.08.2004 generalbevollmächtigt Bruno Sommer seit 01.05.2005 u. 2006 u. 2007 generalbevollmächtigt Lothar Steinborn-Reetz seit 01.05.2005 u. 2006 u. 2007 generalbevollmächtigt Jürgen Hofer seit 1.05.2005 u. 2006 u. 2007 generalbevollmächtigt Dr. Winfried Franke seit 01.12.2007 generalbevollmächtigt Gregor Böhmer 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Vorsitzender des Verwaltungsrats, 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Vorsitzender Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, 2004 Mitglied der Gewährträgerversammlung, 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Trägerversammlung, 2004 u. 2005 Vorsitzender des Mitglied im Beirats der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, Geschäftsführender Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main/Erfurt Volker Bouffier 2003 u. 2004 Mitglied der Gewährträgerversammlung, 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Trägerversammlung, Staatsminister, Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport, Wiesbaden Prof. Dr. Norbert Kleinheyer 2003 u. 2004 Mitglied des Verwaltungsrats, 2005 u. 2006 u. 2007 stellvertretendes Mitgied des Verwaltungsrats, Allgemeiner Vertreter des Geschäftsführenden Präsidenten des Sparkassen- und Girovorbandes Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main/Erfurt Jürgen Banzer 2003 u. 2004 Mitglied des Verwaltungsrats, bis 23.11.2005 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, 2004 Mitglied des Mitglied im Beirats der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, Landrat, Hochtaunuskreis, Bad Homburg v. d. H Helmut Kloos seit 16. 05.2007 Mitglied der Trägerversammlung, Vorsitzender des Vorstandes, Sparkasse Dillenburg Fritz Kramer 2003 u. 2004 u. 2005 bis 17.05.2006 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, Landrat, Landkreis Fulda Detlef Wiertz 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 31.12.2007 (dritter) stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Arnstadt-llmenau Alfred Weber 2003 u. 2004 u. 2007 u. seit 01.01.2008 Mitglied des Verwaltungsrats, 2005 u. 2006 u. 2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, seit 01.10.2004 Mitglied des Mitglied im Beirats der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, seit 01.10.2004 Mitglied des Mitglied im Beirats Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt Dr. h.c. Ludwig G. Braun 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der B. Braun Melsungen AG Dieter Brosey 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat, Werra-Meißner-Kreis, Eschwege Jens B. Fischer 2003 u. 2004 u. 2005 bis 30.09.2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Nassauischen Sparkasse, Wiesbaden Robert Fischbach seit 18.05.2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat, Kreis Marburg-Biedenkopf, Marburg Stephan Ziegler seit 01.10.2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes Nassauische Sparkasse, Wiesbaden Dr. Martin Frühauf (Rechtsanwalt) 2003 u. 2004 u. bis zum 31.12.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, Ehem. Mitglied des Aufsichtsrates der Aveatis S.A., Straßburg Heiko Gentzel 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. bis 30.06.2007, Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Thüringer Landtages, Erfurt Ernst-Albert Holzapfel 2003 u. 2004 Mitglied des Verwaltungsrats , 2005 bis 31.03.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Geschäftsführer Gebr. Holzapfel GmbH & Co. KG Dr. Manfred Fluck 2003 u. 2004 Mitglied des Verwaltungsrats, 2005 bis 31.10.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat, Landkreis Limburg-Weilburg Rudolf Marx seit 18.05.2006 u. 2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat, Vogelsbergkreis, Lauterbach Inge Fleisehhut-Wolf 2003 u. 2004 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzende des Vorstandes der Stadtsparkasse Felsberg Dr. Stefan Schulte 2003 u. 2004 Mitglied des Verwaltungsrats, 2005 bis 21.12.2005 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Vorstandes der Fraport AG, Frankfurt am Main Walter Botschatzki 2003 u. 2004 Mitglied des Verwaltungsrats, 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Präsident des Verbandes der Wirtschaft Thüringens e.V., Erfurt Gerhard Grandke 2003 u. 2004 u. 2005 Mitglied des Verwaltungsrats, 01.07.2005 bis 20.01.2006 Mitglied der Trägerversammlung, Oberbürgermeister, Offenbach am Main Claus Kaminsky seit 01.02.2006 Mitglied der Trägerversammlung, seit 16.05.2007 Vorsitzender der Trägerversammlung, Oberbürgermeister, Hanau Dr. Werner Henning 2003 u. 2004 u. 2005 u. September 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, seit 15. 9.2006 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, 2007 Erster stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, Landrat, Landkreis Eichsfeld, Heiligenstadt Stefan Lauer 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Lufthansa AG, Köln Dieter Mehlich seit 01. 01.2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, seit 19.03.2008 3. stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes Kasseler Sparkasse, Kassel Fred Mittler 2003 u. bis 31.07.2004 Mitglied des Verwaltungsrats , 2003 u. bis 31.07.2004 Mitglied des Mitglied im Beirats Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen , 2003 bis 31.07.2004 Mitglied des Mitglied im Beirat der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, 1. stellv. Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Mittelthüringen, Erfurt Dieter Bauhaus ab 01.08.2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, - seit 01.01.2006 u. 2007 Mitglied der Trägerversammlung, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Mittelthüringen, Erfurt Dietrich Möller 2003 und 2004 u. bis 30.06.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, 2003 u. 2004 Mitglied der Gewährträgerversammlung, bis 30.06.2005 stellvertretender Vorsitzender der Trägerversammlung, Oberbürgermeister, Marburg Gerhard Möller seit 1. November 2005 u. 2006 Mitglied des Verwaltungsrats Oberbürgermeister, Fulda Frank Nickel Möller 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Werra-Meißner, Eschwege Dr. Harald Quensen ab 03.11.2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, seit 01.01.2006 Mitglied des Vorstandes, Vorsitzender des Vorstandes der Frankfurter Sparkasse, Frankfurt am Main Dr. Peter Röhlinger 2003 u. 2004 u. 2005 bis 30.06.2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Oberbürgermeister, Jena Dr. Norbert Vornehm seit 1.10.2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Oberbürgermeister, Gera Dr. h. c. Petra Roth 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Oberbürgermeisterin in Frankfurt am Main Dr. Bernd Scheifele 2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes Heidelberg Cement, Heidelberg Horst Schnur 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat, Odenwaldkreis, Erbach Georg Sellner 2003 bis 30.09.2004 Mitglied des Verwaltungsrats, seit 01.10.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 stellvertretender Vorsitzender der Trägerversammlung, Vorsitzender des Vorstandes der Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt Hans Adler 2003 bis 02.11.2004 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, seit 03.11.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Bezirkssparkasse Heppenheim Jürgen Walter 2003 u.2004 u 2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Mitglied des Hessischen Landtages, Wiesbaden Dr. Rainer Spaeth 2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Staatssekretär Thüringer Finanzministerium, Erfurt Ulrich Zinn 2003 u.2004 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, 2003 u. bis 30.11.2004 Mitglied des Mitglied im Beirats der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Grünberg Karlheinz Weimar 2003 u. 2004 u. 2006 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, Staatsminister Hessisches Ministerium der Finanzen, Wiesbaden Clemens Reif 2003 u. 2004 u. 2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der VfWAG, Köln Mitglied des Hessischen Landtages, Wiesbaden Stephan Illert 2003 bis 21.10.2004 Mitglied des Verwaltungsrats, Staatsekretär, Ministerium Für Soziales, Familie und Gesundheit, Erfurt Michael Schneider seit 22.10.2004 bis 31.12.2004 Mitglied des Verwaltungsrats, Staatssekretär, Thüringer Finanzministerium, Erfurt Horst Biadala 2003 u. bis 30.06.2004 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, Abteilungsdirektor, Frankfurt am Main, (Arbeitnehmervertreter) Wilfried Carl 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Bankprokurist, ab 2005 stellvertretender Abteilungsdirektor, Kassel (Arbeitnehmervertreter) Heinz Düringer 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.06.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Bankprokurist, ab 2005 Stellvertretender Abteilungsdirektor, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreter) Gabriele Fuchs 2003 u. 2004 u. 2005 u. u. 2006 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellte, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreterin) Roland Haas 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats Bankangestellter, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreter) Reinhard Hündersen 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Abteilungsdirektor, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreter) Susanne Noll 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Verwaltungsrats Bankangestellte, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreterin) Bärbel Ohlwein seit 22.09.2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats, Bankprokuristin, ab 2005 Stellvertretende Abteilungsdirektorin, Kassel (Arbeitnehmervertreterin) Dirk Dietrich 2005 u. 2006 bis 30.06.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, seit 1.07.2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellter, Kassel (Arbeitnehmervertreter) Ute Opfer 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellte, Kassel (Arbeitnehmervertreterin) Hans Peschka 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Prokurist, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreter) Stefan Gieltowski 2003 u. 2004 bis 31.10.2005 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, seit 01.11. 2005 u. 2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Oberbürgermeister, Rüsselsheim Ralf Luther 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat, Landkreis Schmalkalden-Meiningen Konsul Dirk Pfeil 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Unternehmensberater, Frankfurt am Main Inge Fleischhut-Wolf 2005 u. 2006 u. 2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzende des Vorstandes Stadtsparkasse Felsberg Heinz-Peter Haumann seit 01.11.2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Oberbürgermeister, Gießen Gerhard Kleespies seit 01.01.2006 u. 2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes, Kreissparkasse Gelnhausen Alois Früchtl seit 01.07.2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Fulda Martin Fischer 2003 u. 2004 u. 2005 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Jena-Saale-Holzland Dr. Manfred Bode seit 01.04.2006 u. in 2006 u. 2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Geschäftsführer Wegmann & Co. Unternehmensholding, München Georg Lewandowski 2003 u. 2004 bis 21.07.2005 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Oberbürgermeister, Kassel Dr. Manfred Wagner 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, 01.07.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg Dr. Christean Wagner seit 01.01.2006 Mitglied im Beirat öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, 2007 Mitglied der Trägerversammlung, Vorsitzender CDU-Fraktion Hessischer Landtag, Wiesbaden Peter Walter seit 01.01.2008 Mitglied der Trägerversammlung, Landrat, Offenbach am Main Bernd Woide seit 01.01.2008 Mitglied der Trägerversammlung, Landrat, Fulda Stefan Wolf seit 01.01.2008 Mitglied der Trägerversammlung, Oberbürgermeister, Weimar Hans-Dieter Homberg 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Taunussparkasse, Bad Homburg v. d. H. Paul Otto seit 01.01.2006 u. 2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Eichsfeld, Worbis Dr. Klaus Lukas 2003 u. 2004 bis 31.12..2005 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats Vorsitzender des Vorstandes der Kasseler Sparkasse Hildebrand Diehl 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Oberbürgermeister, Wiesbaden Stefan Reuß seit 01.01.2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat, Werra-Meißner-Kreis, Eschwege Dr. Alan Hippe seit 08.03.2006 u. in 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Vorstandes Continental AG, Hannover Alfred Jakoubek 2003 u. 2004 u. 2005 bis 31.12.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, seit 01.01.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat, Kreis Dannstadt-Dieburg, Darmstadt Hans Adler 2003 bis 02.11.2004 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Bezirkssparkasse Heppenheim Bernd Fickler seit 03.11.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Groß-Gerau Reinhard Kahl 2003 u. 2004 u. 2006 u. 2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, MdL in Wiesbaden Marina Heller seit 01. 01.2008 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzende des Vorstandes Sparkasse Rhön-Rennsteig, Meiningen Wolfgang Bergenthum 2003 u. 2004 u. 2006 bis 30.06.2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Gießen Nicole Brandt seit 01. 07.2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellte, Kassel (Arbeitnehmervertreterin) Günter Sedlak seit 01.07.2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Oberhessen, Friedberg Bernd Abeln 2003 u. 2004 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Staatssekretär Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden Frank Lortz 2003 u. 2004 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Vizepräsident des Hessischen Landtages, Wiesbaden Thomas Kretschmer 2003 u. 2004 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Erfurt Martina Endisch 2003 bis 30.06.2004 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, seit 01.07.2004 u. 2005 bis 30.06.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellte, Kassel (Arbeitnehmervertreterin) Manfred Burghardt 2003 u. 2004 u. 2005 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, 2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellter, Kassel (Arbeitnehmervertreter) Wilfried Abt 2003 u. 2004 u. 2005 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, 2005 u. 2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Abteilungsdirektor, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreter) Ilona Schutkowski 2003 bis 31.08.2004 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellte, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreterin) Wilfried Ball 2003 bis 31.03.2004 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellter, Erfurt (Arbeitnehmervertreter) Thorsten Derlitzki 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, seit 01.07.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellter, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreter) Frank Beck 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellter, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreter) Helmuth Zuber 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30. 06.2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellter, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreter) Thorsten Kiwitz seit 01.07.2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Stellvertretender Abteilungsdirektor, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreter) Birgit Sahliger-Rasper 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellte, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreterin) Isolde Burhenne 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Bankprokuristin , Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreterin) Harald Krüger 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.06.2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellter, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreter) Jürgen Pilgenröther 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.06.2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellter, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreter) Joachim Mann 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Bankdirektor, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreter) Anke Glombik seit 01.04.2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.06.2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, seit 01.07.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Bankprokuristin, Erfurt (Arbeitnehmervertreterin) Monika Frank seit 01.07.2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellte, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreterin) Sigrid Radtke seit 01.09.2004 bis 30.09.2005 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellte, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreterin) Brigitte Berle seit 01.10.2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellte, Frankfurt am Main (Arbeitnehmervertreterin) Karl Eyerkaufer 2003 u. 2004 Vorsitzender der Gewährträgerversammlung, bis 17.06. 2005 Vorsitzender der Trägerversammlung, Landrat, Main-Kinzig-Kreis, Hanau Michael Denzin 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Gewährträgerversammlung/Trägerversammlung, Mitglied des Hessischen Landtages Wiesbaden Alfred Merz 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 03.05.2007 Mitglied der Gewährträgerversammlung/Trägerversammlung, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Hanau, Rudolf Mund 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied der Gewährträgerversammlung/Trägerversammlung, 2003 u. 2004 Mitglied des Mitglied im Beirats der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Nordhausen Dr. Helmut Müller in 2007 bis 27.09.2007 Mitglied der Trägerversammlung, Oberbürgermeister, Wiesbaden Rolf-Dieter Purrmann seit 1.01.2006 bis 03.05.2007 Mitglied der Trägerversammlung, Vorstandsvorsitzender Sparkasse Waldeck-Frankenberg, Korbach Manfred Ruge 2003 u. 2004 Mitglied der Gewährträgerversammlung, bis 30.06.2005 stellvertretender Vorsitzender der Trägerversammlung, Oberbürgermeister, Erfurt Birgit Diezel 2003 u.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 stellvertretende Vorsitzende Gewährträgerversammlung/Trägerversammlung, Ministerin, Thüringer Finanzministerium, Erfurt Reinhold Albers seit 16.05.2007 Mitglied der Trägerversammlung, Vorsitzender des Vorstandes Stadtsparkasse Borken Guido Braun seit 01.03.2007 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Vorsitzender des Vorstandes, Städtische Sparkasse Offenbach am Main Uwe Brückmann 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Landesdirektor Landeswohlfahrtsverband Hessen, Kassel Klaus Stiegel 2003 u.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 bis 31.03.2008 Mitglied der Gewährträgerversammlung/Trägerversammlung, 2003 u. 2004 Mitglied des Mitglied im Beirats der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, Bürgermeister, Felsberg Gerold Beckmann 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied der Gewährträgerversammlung/Trägerversammlung, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Vogelsbergkreis, Lauterbach Dr. Jürgen Barthel 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, seit 01. 11.2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Stadtkämmerer, Kassel Frank Martin Neupärtl seit 01.01.2007 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat, Schwalm-Eder-Kreis, Homberg Lutz Bauer 2003 u. 2004 bis 31.08.2005 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Landesdirektor des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Kassel Niels Lund Chrestensen 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Geschäftsführer der Erfurter Samen- und Pflanzenzucht GmbH, Erfurt Gerold Dieke 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Regierungspräsident, Darmstadt Helmut Eichenlaub 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Landrat, Landkreis Waldeck- Frankenberg Berthold Gall 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Landrat, Main-Taunus-Kreis Karl-Heinz Koch 2003 bis 31.12.2004 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Staatsminister a. D., Eschborn/Taunus Main-Taunus-Kreis Günter Högner, 2003 u. 2004 bis 30. 06.2005 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Mitglied des Vorstandes der Nassauischen Sparkasse, Wiesbaden Jürgen Kuhn seit 01.07.2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, stellvertretender Vorstandsvorsitzender Sparkasse Langen-Seligenstadt Ernst-Hubert von Michaelis 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen , 2007 Mitglied der Trägerversammsung, Geschäftsführer der WOHNSTADT Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft mbH, Kassel Dr. Helmut Georg Müller 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Stadtkämmerer, Wiesbaden Norbert Nareyke 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.04.2007 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, bis 30.04.2007 Mitglied der Trägerversammlung, Vorsitzender des Vorstandes des Verbandes Thüringer Wohnungswirtschaft e. V.(bzw. Immobilienwirtschaft), Erfurt Axelter Glane seit 01.012007 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, 2007 Mitglied der Trägerversammlung, Ministerialrat Thüringer Finanzministerium, Erfurt Volker Sparmann seit 1.01.2008 Mitglied der Trägerversammlung, Sprecher der Geschäftsführung Rhein-Main Verkehrsverbund GmbH, Frankfurt am Main Dieter Posen 2003 u. 2004 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Mitglied des Hessischen Landtages, Wiesbaden Dieter Posch 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, 2007 Mitglied der Trägerversammlung, Landtagsabgeordneter Hessischer Landtag, Wiesbaden Karlheinz Reichert seit 01. 11.2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, 2007 Mitglied der Trägerversammlung, Erster Direktor Deutsche Rentenversicherung Hessen, Frankfurt am Main Hans-Karl Rippel 2003 u. 2004 u. 2005 bis 31.12.2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Referatsleiter Thüringer Finanzministerium, Erfurt Frank Roßner 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, 2007 Mitglied der Trägerversammlung, Landrat, Saale-Orla-Kreis Martina Schweinsburg 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, 2007 Mitglied der Trägerversammlung, Landrätin, Landkreis Greiz Frank Spieth 2003 u. 2004 bis 31.07.2005 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Landesbezirks Vorsitzender des DGB-Thüringen, Erfurt Bernhard Spiller 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, 2007 Mitglied der Trägerversammlung, Geschäftsführer der Nassauischen Heimstätte GmbH, Frankfurt am Main Karl Starzacher 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, 2007 Mitglied der Trägerversammlung, Staatsminister a. D., Lich Günter Stier 2003 u. 2004 u. 2005 bis 31.12.2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Vorstandsvorsitzender der Städtischen Sparkasse Offenbach am Main Thomas Striegler 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, 2007 Mitglied der Trägerversammlung, Oberkirchenrat der Ev. Kirche in Hessen und Nassau, Darmstadt Wilhelm Thomin 2003 u. 2004 u. 2005 bis 30.09.2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Langen-Seligenstadt, Egelsbach Dr. Joachim Weinmann 2003 u. 2004 u. 2005 bis 30.09.2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Verwaltungsdirektor Hessischer Rundfunk, Frankfurt am Main Enno Siehr seit 18.06.2005 u. 2006 bis 15.05. 2007 Vorsitzender der Trägerversammlung, ab 16.05.2007 Mitglied der Trägerversammlung, Landrat, Kreis Groß-Gerau Andreas Bausewein seit 13.12.2006 bis 15.05.2007 stellvertretender Vorsitzender Trägerversammlung, Oberbürgermeister, Erfurt, Dr. Michael Winkelmann 2003 bis 30.06.2004 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Mitglied des Vorstandes der Frankfurter Sparkasse, Frankfurt am Main Dr. Hans-Dieter Wolf 2003 u. 2004 bis 31.10.2005 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, Erster Direktor der Landesversicherungsanstalt Hessen, Frankfurt am Main Ulrich-Bernd Wolff von der Sahl 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentliche Unternehmen/Institutionen, Kommunen und Sparkassen, 2007 Mitglied der Trägerversammlung, Vorsitzender des Vorstandes der SV Sparkassen Versicherung, Öffentliche Versicherungsanstalt Hessen-Nassau-Thüringen, Wiesbaden u. SV SparkassenVersicherung Holding AG, Stuttgart Rüdiger Dohndorf 2004 stellvertretender Vorsitzender des Mitglied im Beirat der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, seit 16.05.2007 stellvertretender Vorsitzender der Trägerversammlung, Landrat, Kreis Sömmerda, Arno Polzer seit 15.12.2004 Mitglied im Beirat der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Weilburg Erhard Bückemeier seit 01.08.2004 Mitglied im Beirat der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Jena-Saale-Holzland, Jena Wolfgang Sauter bis 30.06.2004 Mitglied im Beirat der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, Mitglied des Vorstandes der Kreissparkasse Saale-Orla, Schleiz, Andreas Goßmann bis 20.10.2004 Mitglied im Beirat der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, Sparkassendirektor, Frankfurter Sparkasse, Frankfurt arn Main Karl-Heinz Schmidt seit 15.12.2004 Mitglied im Beirat der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, Stellvertretendes Mitglied des Vorstandes der Frankfurter Sparkasse, Frankfurt arn Main Dr. Karl Ihmels 2003 u. 2004 Mitglied dim Beirat der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, Landrat, Lahn-Dill-Kreis. Wetzlar Torsten Knapmeyer 2003 u. 2004 Mitglied im Beirat der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Werra-Meißner, Eschwege Gregor Seufert 2003 u. 2004 Mitglied im Beirat der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Waldeck-Frankenberg, Korbach Manfred Vögtlin 2003 u. 2004 Mitglied des Mitglied im Beirat der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Bensheim Gerhard Wernthaler 2003 u. 2004 Mitglied im Beirat der Landesbausparkassen Hessen-Thüringen, Mitglied des Vorstandes der Nassauischen Sparkasse, Wiesbaden Und weiter ... |
| Tom | Die SachsenLB oder Landesbank Sachsen wurde im Laufe der Zeit in die Sachsenbank umbenannt. [url=http://www.focus.de/finanzen/banken/bankenkrise_aid_264661.html:tr14o7m0]FOCUS online am 10.03.2009:[/url:tr14o7m0] Im Geschäftsjahr 2006 hatte die Sachsen LB nach eigenen Angaben noch ein Plus von ca. 80.400.000 Euro erzielt. Im August 2007 gewährte die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) als Eigentümer einen vorweggenommenen Barwertausgleich von ca. 250.000.000 Euro an die SachsenLB. Zum Stichtag 31.07.2007 musste die SachsenLB den Wert ihrer Finanzanlagen um 1.800.000.000 Euro nach unten korrigieren. Davon hätten sich rund 371.000.000 Euro als Verlust im Ergebnis niedergeschlagen. Weitere 184.000.000 Euro seien dem Dubliner Tochterinstitut Sachsen LB Europe zuzuordnen. Dazu seien „negative Marktwertänderungen“ in Höhe von ca. 1.200.000.000 Milliarden Euro bei außerbilanziellen Geschäften und Fondsinvestitionen der Bank hinzugekommen. Im Jahr 2008 fiel somit das operative Ergebnis mit minus 641.600.000 Euro aus, - bzw. auf - . Grund seien die deutlich erhöhten Aufwendungen für die Risikovorsorge und das negative Ergebnis aus Finanzanlagen. Im Jahr 2008 musste die LBBW zusätzlich noch einmal ca. 391.000.000 Euro an die SachsenLB überweisen, damit die Bank ein ausgeglichenes Jahresergebnis aufweisen könne. In der Planung war die Sachsen LB als eine Einheit der LBBW umzuwandeln. Die LBBW bezahlte für die Bank einen Preis von 328.000.000 Euro an das Land Sachsen. Der Freistaat haftete mit insgesamt 2.750.000.000 Euro für die Risiken bei der Sachsen LB. Hier eine Auflistung der Leute, welche bei der SachsenLB tätig waren … Dr. Michael Weiss, 2001 u. 2002 u. 2003 bis Februar 2005 Vorsitzender des Vorstandes Rainer Fuchs, 2001 u. 2002 u. 2003 bis Februar 2005 ordentliches Vorstandsmitglied Herr Gerrit Raupach, 2004 u. 2005 bis zum 30.06.2006 Mitglied des Vorstandes Dr. Thomas de Maizière (CDU) 2001 Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Präsidialausschuss am 13.12.2001 Uwe Albrecht (CDU), Verwaltungsrat seit 2004 bis 30.11.2006, stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats 2006, Mitglied des sächsischen Landtages, Thomas Jurk (SPD), Verwaltungsrat seit 11.02.2005, 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, ab 24.03.2006 Mitglied der Anteilseignerversammlung, Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, Dresden Petra Kockert, Verwaltungsrat seit 2004 u. 2005 u. 2006, Landrätin des Landkreises Kamenz Rainer Kutschke (CDU) ab 29.09.2005 Verwaltungsrat, bis zum 28.09.2005 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat des Landkreises Riesa-Großenhain, Ingolf Roßberg (FDP), Verwaltungsrat 2004 u. 2005, 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats 2006, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden Achim Eißler, Verwaltungsrat 2004 u. 2005, stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats 2006, Referent der Landesbank Sachsen (Arbeitnehmervertreter), Leipzig Wieland Hiller, Verwaltungsrat 2004 u. 2005, stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats 2006, Referent der Landesbank Sachsen (Arbeitnehmervertreter), Leipzig Catrin Kullmann, Verwaltungsrat 2004 u. 2005 u. 2006 Verwaltungsrat, Referentin der Landesbank Sachsen (Arbeitnehmerverteterin) Jörg-Udo Veldten, Verwaltungsrat 2004 u. 2005, 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Leitender Referent der Landesbank Sachsen, Leipzig (Arbeitnehmerverteter) Horst-Dieter Brähmig (PDS) 2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Oberbürgermeister der Stadt Hoyerswerda Jürgen Förster (PBC) 2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat des Landkreises Annaberg, Annaberg-Buchholz Dr. Gerhard Gey (CDU) 2004 u. 2005 stellvertretende Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat des Muldentalkreises, Grimma Bernd Greif (CDU) 2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, 2005 Verwaltungsrat, Landrat des Landkreises Weißeritzkreis Dippoldiswalde Michael Grötsch (CDU) 2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden Christoph Habermann (SPD) 2004 u. ab 11.02.2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Staatssekretär des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, Dresden Udo Hertwich (CDU) 2004 u. 2005 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat des Landkreises Stollberg Petra Köpping (SPD) 2004 u. 2005 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Landrätin des Landkreises Leipziger Land, Borna Karl Matko (CDU) 2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat des Landkreises Aue-Schwarzenberg Dr. Andreas Schramm (CDU) 2004 u. 2005 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, u. ab 20.03.2006 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, u. ab 28.04.2006 stellv. Vorsitzender der Anteilseignerversammlung), Landrat des Landkreises Mittweida Christian Schramm (CDU) 2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Präsident des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Dresden Dorit Freier 2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Referentin der Landesbank Sachsen, Leipzig (Arbeitnehmervertreterin) Prof. Dr. Reimund Neugebauer ab 20.03.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender Verbandsvorstand des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, Präsident des Fraunhofer Instituts, Chemnitz, Landrat des Landkreises Delitzsch-Eilenburg, Delitzsch Katrin Lischke 2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Teamleiterin der Landesbank Sachsen, Leipzig (Arbeitnehmervertreterin) Maria Stelzner 2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Referentin der Landesbank Sachsen, Leipzig (Arbeitnehmervertreterin) Heinrich Haasis bis zum 04.05.2005 Verwaltungsrat, Präsident Sparkassenverband Baden-Württemberg in Stuttgart Holger P. Härter bis zum 31.01.2006 Verwaltungsratsmitglied, im jahr 2005 Mitglied des Vorstandes der Dr. Ing. h. c. F. Porsche Aktiengesellschaft in Stuttgart Dr. Rainer Kutzner bis zum 17.03.2005 Verwaltungsrat, Geschäftsführer Mayfair GmbH in Hamburg Wolfgang Tiefensee (SPD) bis zum 22.11.2005 im Verwaltungsrat, ehem. Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, wechselte in das Amt des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung in Berlin Michael Czupalla (CDU), 2001 bis zum 31.08.2005 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates, ab September 2005 Verwaltungsrat , 2007 Verwaltungsrat, Präsident der Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband Berlin, Landrat des Landkreises Delitzsch Herr Horst Metz (CDU), 2005 bis zum 30.09.2007 Vorsitzender des Verwaltungsrats, 30.09.2007 Vorsitzender der Anteilseignerversammlung, Mai 2002 bis September 2007 Finanzminister des Landes Sachsen. Benedikt Niemeyer 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender der Geschäftsleitung SCHMOLZ+BICKENBACH, Düsseldorf Reiner Grimm 2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Chemnitz Dr. Matthias Rößler ab 01.12.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Sächsischen Landtages, Dresden Joachim Hoof ab 20.03.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, ab 28.04.2006 Mitglied der Anteilseignerversammlung, Vorsitzender des Vorstands der Sachsen-Finanzgruppe, Vorsitzender des Vorstands der Ostsächsischen Sparkasse Dresden Rainer Voigt bis 31.12.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Geschäftsführender Präsident des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Berlin Burkhard Jung ab 20.03.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, ab 19.05.2006 Mitglied der Anteilseignerversammlung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Ronald Weckesser ab 20.03.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden, Mitglied des Sächsischen Landtages Dresden Hermann Winkler ab 20.03.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, ab 24.03.2006 Mitglied der Anteilseignerversammlung, Staatsminister und Chef der Sächsischen Staatskanzlei, Dresden Peter Krakow ab 20.03.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Vorstands der Sachsen-Finanzgruppe, Vorsitzender des Vorstands der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig Uwe Leonhardt ab 20.03.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Gebr. Leonhardt Co. KG, Aue Andrea Fischer ab 20.03.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Staatssekretärin der Sächsischen Staatskanzlei, Dresden Detlev Nonnen ab 07.04.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Finanzbürgermeister der Stadt Chemnitz Arthur Scholz ab 07.04.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Vogtland, Plauen Robert Schöpp ab 07.04.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat des Landkreises Torgau-Oschatz, Torgau Claus Friedrich Holtmann ab 20.03.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Vorstands der Sachsen-Finanzgruppe, Verbandsgeschäftsführer des Ostdeutschen Sparkassenverbandes, Berlin Albrecht Kohlsdorf ab 20.03.2006 stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat des Mittleren Erzgebirgskreises, Marienberg Und weiter ... |
| Tom | [url=http://partei.gruene-saar.de/presse/pm/2008/pm02411.pdf:g290y2wn]DIE GRÜNEN Saarland meldeten online am 20.11.2008[/url:g290y2wn], dass der Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion Hubert Ulrich sich kritisch gegenüber den Vorschlägen geäußert hatte, die saarländischen Sparkassen mit der zuletzt Verluste machenden SaarLB zusammenzuschließen. Die SaarLB war in 2008 durch Verluste in hoch zweistelliger Millionenhöhe im Sog der Finanzmarktkrise in die Schlagzeilen geraten. Hubert Ulrich führte aus: "Die Landesbanken haben sich nach dem Wegfall der Gewährträgerhaftung - und unter politischem Druck - in riskante Investments wie das US-amerikanische Subprime-Geschäft gewagt und sich - auch wegen fehlender Erfahrung und Sachkenntnis - blutige Nasen geholt." Die SaarLB - zu 75,1% eine Tochter der BayernLB - war zwar ursprünglich lediglich in Höhe von ca. 25.000.000 Euro im US-Markt engagiert. Sie musste aber im Sog der Pleite der Lehman-Brothers Bank, der isländischen Bankenkrise (17.500.000 Euro) und der Rettungsaktion für die IKB Wertberichtigungen bzw. Verluste in Höhe von ca. 35.000.000 Euro hinnehmen. [url=tp://www.saarbruecker-zeitung.de/nachrichten/titelseite/aufmacher/art27856,2636149]Saarbrücker Zeitung online am 25.11.2008:[/ur] Der saarländische Finanzminister Peter Jacoby verkündete, dass es massive Finanzprobleme bei der SaarLB gegeben hatte, was aber mit der Saar-LB-Mutter Bayern-LB zusammen gehangen habe. Die BayernLB hatte angesichts hoher Verluste im Rahmen der Finanzkrise beim Bund eine Rekapitalisierung in Höhe von 5.400.000.000 Euro aus dem Bankenrettungspaket beantragt und suche das Glück in Fusionsgesprächen mit der baden-württembergischen LBBW. [url=http://rhein-zeitung.de/on/09/04/22/rlp/t/rzo560454.html]Rhein Zeitung online am 22.04.2009:[url] Die SaarLB war infolge der weltweiten Finanzkrise im Jahr 2008 in die roten Zahlen gerutscht. Die mehrheitlich zur krisengeschüttelten BayernLB gehörende Landesbank verbuchte insgesamt einen Verlust nach Steuern von ca. 81.100.000 Euro. Im Jahr 2007 hatte die Bank nach einem drastischen Gewinneinbruch noch einen Gewinn nach Steuern von ca. 4.500.000 Euro ausgewiesen. Belastet wurde die Bilanz 2008 vor allem von Abschreibungen auf Wertpapiere isländischer und amerikanischer Banken. Auch die Kosten der Umstrukturierung der Bank drückten das Ergebnis. Und sonst noch … Wieso wurde in Island so viel Geld investiert, wenn dort gerade mal die Technologie für die Fischerei und die Technologie für Erdwärme auf Vulkanen entwickelt wurde ? … , … und außerdem war die isländische Währung mit drastischen Währungsrisiken behaftet … , wieso dachte daran niemand … , … Hier mal ein paar Zahlen zum Vergleich … Ende 2005 Anfang 2006 tendierte die Isländische Krone bei 75 Kronen zu 1 Euro … , … im März/April 2008 ein Kurs von ca. 85 - 90 Kronen für 1 Euro zu vermerken, was aber zum Vergleich des Jahreswechsels 2005/2006 schon ein Währungsverlust von ca. 12 % bis 17 % war … , … am 14.06.2009 wurden ca. 179 Kronen für 1 Euro berechnet … . … zum Vergleich des Jahreswechsels 2005/2006 war das ein Währungsverlust von ca. 58 %, - damit wurde das eingesetzte Kapital mehr als halbiert - ! - so was ist Devisen-Zockerei - ! … zur Erinnerung: Island rutschte im Jahr 2008 durch die weltweite Finanz- u. Bankenkrise in die (Fast-)Staatspleite, was die (Fast-?)Pleite der Kaupthing-Bank Deutschland nachzog, und die Spareinlagen von ca. 30.000 Sparern liefen erst mal gegen 0.00 Euro. Die (Fast-pleite)Kaupthing-Bank Deutschland die ca. 30.000 Sparer erst im Juni 2009 aus … , … im Zusammenhang mit der Ausbügelung der Spareinlagen bei der (Fast-pleite)Kaupthing-Bank Deutschland spielte die Bundesregierung im Jahr 2008 zuerst mit dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und anschliessendem Rentner aus dem CSU-Land eine deletantische Rolle. Im Januar/Februar 2009 übernahm der Nachfolger von Guttenberg das Desaster, was Glos hinterlassen hatte. Für die SaarLB waren zuständig ... Dr. Max Häring in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. in 2007 Vorstandsvorsitzender, ab 01.04.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, ab 01.04.2007 u. in 2008 Mitglied des Wirtschaftsbeirats Werner Severin in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 stellvertretender Vorstandsvorsitzender Jürgen Müsch in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Vorstandes Frank Eloy in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Vorstandes Thomas Christian Buchbinder in 2005 u. 2006 u. 2007 stellvertretender Vorstandsvorsitzender, 2008 Vorstandsvorsitzender Dr. Peter Hartz ab 07.04.2005 u. in 2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, (war) Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG i. R., Wolfsburg Peter Hartz fiel zudem über die VW-Korruption auf. Deweiteren gestaltete er die Hartz-IV-Reform mit all seinen Auswirkungen (Siehe HartzIV seite). Karl-Heinz Trautmann in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 31.12.2007 Vorsitzender des Verwaltungsrats, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2006 Vorsitzender des Wirtschaftsbeirats, ab 19.03.2008 u. in 2008 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 31.12.2007 Vorsitzender des Sparkassenbeirats, Verbandspräsident des Sparkassen- und Giroverbandes Saar, Saarbrücken Werner Schmidt ab 01.01.2008 bis 29.02.2008 Vorsitzender des Verwaltungsrats, in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 31.12.2007 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Landesbank, München Helmut Bulle in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellter, Landesbank Saar, Saarbrücken (Arbeitnehmervertreter) Gerhard Flaig in 2001 u. 2002 bis 30.11.2003 Mitglied des Verwaltungsrats, Ministerialdirektor, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, München Dr. Hanspeter Georgi in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Minister für Wirtschaft und Arbeit (2008 a. D.), Saarbrücken Theo Harnischmacher in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, ab 01.03.2008 Vorsitzender des Verwaltungsrats, Mitglied des Vorstandes der Bayerischen Landesbank, München Franz Josef Schumann ab 01.01.2008 u. in 2008 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, ab 01.01.2008 u. in 2008 Vorsitzender des Sparkassenbeirats, Präsident des Sparkassenverbandes Saar, Saarbrücken Georg Fahrenschon ab 12.12.2007 u. in 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Staatssekretär, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, München Georg Jewgrafow ab 19.03.2008 u. in 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Bereichsleiter Immobilien der Bayerischen Landesbank, München Dr. Michael Kemmer 01.01.2008 bis 29.02.2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Landesbank, München Robert Lohr ab 22.03.2007 u. in 2008 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Lohr Industrie S.A., Hangenbieten (Frankreich) Dr. Georg Müller ab 22.03.2007 u. in 2008 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorstandsvorsitzender der RWE Rhein-Ruhr AG, Essen, Vorstandsvorsitzender, MVV Energie AG, Essen Dr. Peter Kahn in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 31.12.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Landesbank, München Thomas Klein in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellter, Landesbank Saar, Saarbrücken (Arbeitnehmervertreter) Thomas Roß in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellter, Landesbank Saar, Saarbrücken (Arbeitnehmervertreter) Dr. Bernd Serf in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Abteilungsleiter, Landesbank Saar, Saarbrücken (Arbeitnehmervertreter) Susanne Ries ab 24.03.2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Bankangestellte, Landesbank Saar, Saarbrücken (Arbeitnehmervertreterin) Dr. Franz Wirnhier ab 19.03.2008 u. in 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Sprecher der Geschäftsleitung der LBS Bayern, München Dr. Paul Belche ab 22.03.2007 u. in 2008 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorstandsvorsitzender der AG der Dillinger Hüttenwerke, Dillingen Franz Meyer ab 01.12.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 15.10.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Staatssekretär, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, München Heinz Luxenburger in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 30.06.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, ständiger Beauftragter der Aufsichtsbehörde, Ministerialrat a. D., Saarbrücken Gerhard Schmidt-Delavant ab 01.07.2005 bis 02.07.2006 Beauftragter der Aufsichtsbehörde, Ministerialrat, Saarbrücken Iris Jung ab 03.07.2006 u. 2007 u. 2008 Beauftragte der Aufsichtsbehörde, in 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Regierungsdirektorin, Saarbrücken Ulf Huppert ab 01.01.2008 u. in 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Beauftragter für das Amt des Regionalverbandsdirektors, Saarbrücken, Elfriede Nikodemus ab 01.10.2007 bis 31.12.2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Regionalverbandsbeigeordnete, Saarbrücken Udo Recktenwald ab 01.01.2008 u. in 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Landrat des Kreises St. Wendel Paul Bodensteiner in 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Ministerialdirigent, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, München Jörg Tomalak-Plönzke ab 16.04.2007 u. in 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der SAARLAND Versicherungen, Saarbrücken Thierry Antinori in 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Bereichsvorstand, Deutsche Lufthansa AG, Frankfurt am Main Dr. Siegfried Naser in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Geschäftsführender Präsident des Sparkassenverbandes Bayern, München Werner Strohmayr in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 06.04.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Vorstandes der Bayerischen Landesbank, München Dr. Ing. Rolf Bierhoff in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes der RWE Energie AG i.R., Essen Wendelin von Boch-Galhau in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der Villeroy & Boch AG, Mettlach Dipl. Kfm. Thomas Bruch in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführer der Globus Holding GmbH & Co. KG, St. Wendel Dipl. Kfm. Wolf-Gerd Dieffenbacher in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführer der Maschinenfabrik J. Dieffenbacher GmbH & Co., Eppingen Dr. Rudolf Hanisch in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 06.04.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, ab 07.04.2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Vorstandes, 2007 stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Bayerischen Landesbank, München Dipl. Ing. Thomas J. Hörmann in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführender Gesellschafter der Hörmann KG, Freisen/Saar Hans-Peter Hoh ab 05.12.2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Bereichsleiter des Zentralbereiches Finanzen, ab 2006 im Finanzvorstand der Schörghuber Unternehmensgruppe, München Dr. Silvia Martin ab 07.04.2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführerin der Möbel Martin GmbH & Co. KG, Saarbrücken Werner Klumpp in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Minister a.D., Saarbrücken Dipl. Ing. Hans Georg Leffer in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführer der Stahl- und Apparatebau Hans Leffer GmbH, Saarbrücken Dr. Klaus N. Naeve in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 30.04.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführender Gesellschafter der SBG-Steuerberatungsges. mbH, München Klaus Hartung ab 05.12.2005 bis 31.08.2006 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der SAARLAND Versicherungen AG, Saarbrücken Ernst Lenz in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Landesbankdirektor i.R., Saarbrücken Michel Maulvault in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 31.03.2006 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der AG der Dillinger Hüttenwerke, Dillingen Stefan W. Ropers ab 07.04.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes der Bayerischen Landesbank, München Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer ab 12.12.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Aufsichtsrates der IDS Scheer AG, Saarbrücken Dipl. Ing. Otmar P. Schön in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführender Gesellschafter der HYDAC-Technology GmbH, Sulzbach/Saar Rainer Schumacher in 2001 u. 2002 bis 02.09.2003 Mitglied des irtschaftsbeirats, Vorsitzender der Geschäftsführung der DSD Dillinger Stahlbau GmbH, Saarlouis Dr. Gunter Thielen in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der Bertelsmann AG, Gütersloh Dr. Richard Weber in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführender Gesellschafter der Karlsberg-Brauerei KG Weber, Homburg Rechtsanwalt Georg Weisweiler in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender der Geschäftsführung der MAHLE Ventiltrieb GmbH, Stuttgart Dipl. Kfm. Michael G. Ziesler in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes der Deutschen Steinkohle AG, Herne Monika Bachmann ab 01.10.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Landrätin des Kreises Saarlouis Berthold Balge ab 01.07.2004 u. 2005 verstarb am 30.03.2006 und war Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Saarlouis Charlotte Britz ab 01.10.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Saarbrücken Dieter Klepper in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2006 bis 31.03.2007 1. stellvertretender, 2003 u. 2004 u. 2005 2. stellvertretender Vorsitzender des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Saarbrücken Hans-Werner Sander ab 01.04.2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, ab 01.01.2008 u. in 2008 2. stellvertretender Vorsitzender des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Saarbrücken Franz-Josef Schumann in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 31.03.2007 (teils) 2. stellvertretender, 2003 u. 2004 u. 2005 (teils) 1. stellvertretender Vorsitzender des Sparkassenbeirats, Landrat des Kreises St. Wendel Josef Alles in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse St. Wendel, St. Wendel Michael Burkert in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.09.2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Stadtverbandspräsident des Stadtverbandes Saarbrücken, Saarbrücken Peter Cervi ab 01.02.2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Saarpfalz, Homburg Daniela Schlegel-Friedrich ab 01.10.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Landrätin des Kreises Merzig-Wadern, Merzig Siegfried Eckert in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.09.2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Merzig-Wadern, Merzig Volker Groß in 2002 u. 2003 u. 2004 bis 30.04.2005 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Neunkirchen Dr. Rudolf Hinsberger in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Landrat des Kreises Neunkirchen Friedel Höhn ab 12.05.2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Saarlouis Fred Ricci ab 01.05.2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Neunkirchen Helmut Treib ab 01.11.2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der Stadtsparkasse Völklingen Hans-Joachim Hoffmann in 2002 bis 30.04.2003 Mitglied des Sparkassenbeirats, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Saarbrücken Alfons Klein in 2002 u. 2003 bis 30.06.2004 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Saarlouis Klaus Klein in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Verbandsgeschäftsführer des Sparkassenverbandes Saar, Saarbrücken Michael Kreiselmeyer in 2002 u. 2003 bis 30.09.2004 Mitglied des Sparkassenbeirats, Landrat des Kreises Merzig-Wadern, Merzig Clemens Lindemann in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Landrat des Saarpfalzkreises, Homburg Klaus Lorig ab 01.05.2003 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Sparkassenbeirats, Oberbürgermeister der Stadt Völklingen Hans Netzer in 2002 bis 30.04.2003 Mitglied des Sparkassenbeirats, Oberbürgermeister der Stadt Völklingen Karl-Heinz Scherer in 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.01.2005 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Saarpfalz, Homburg Hannelore Struklec in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 31.10.2006 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzende des Vorstandes der Stadtsparkasse Völklingen Dr. Peter Winter in 2002 u. 2003 bis 30.09.2004 Mitglied des Sparkassenbeirats, Landrat des Kreises Saarlouis Rolf Schneider ab 22.03.2007 u. in 2008 Mitglied des Wirtschaftsbeirat, Geschäftsführer der Ursapharm GmbH & Co. KG, St. Ingbert Helmut Späth ab 22.03.2007 u. in 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirat, stv. Vorstandsvorsitzender der Versicherungskammer Bayern, München und weiter ... |
| Tom | Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:31nin12k]Bulling[/url:31nin12k], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:31nin12k]Korruption[/url:31nin12k], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:31nin12k]Arbeitsschutz[/url:31nin12k] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten. Deshalb: Wegwahl der CDU, FDP, und der SPD zur Landtagswahl NRW 2010 ! Gruss Tom |
| Tom | Bei soviel Abzocke verwunderte es nicht, dass viele in Deutschland ausgebildete und beschäftigte Bürger es vorzogen im Ausland zu arbeiten. Deswegen erarbeiten Christian Holzner, Sonja Munz und Silke Ubelmesser des ifo Schnelldienstes eine Auswertung der Fiskalischen Wirkungen der Auswanderung ausgewählter Berufsgruppen, Stand 17/2009 – 62. Jahrgang Bereits im Jahr 2009 zeichnete sich nach Angaben der Wirtschaft ab, dass die Absolventen in Fächern wie Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), aber auch in Medizin und vielen anderen akademischen und nicht-akademischen Bereichen nicht ausreichten, um den Bedarf zu decken. Verstärkt würden die zu erwartenden Qualifikationsdefizite durch die Abwanderung von qualifizierten Personen. Eine Studie des Sachverständigenrates für Integration und Migration (2009) zeigte, dass die Differenz zwischen nach Deutschland zurückgekehrten deutschen Staatsangehörigen und deutschen Auswanderern in andere OECDLänder seit 2003 fast 180 000 betrug. Vieles deutete darauf hin, dass es sich dabei um hochqualifizierte und flexible Personen handelte.. In der Schlussfolgerung sahen sie den drohenden Mangel an Fachkräften. In Anbetracht der zunehmenden Zahl qualifizierter Auswanderer sahen sie Handlungsbedarf. Zwar kann dem Fachkräftemangel durch eine verstärkte Mobilisierung von einheimischen Talenten begegnet werden, d.h. einer Reform des Bildungssystems mit dem Ziel, die Absolventenzahlen zu erhöhen. Doch zeigten die Berechnungen gleichzeitig, dass es wichtig war, Anreize für in Deutschland lebende Fachkräfte zu setzen, damit diese nicht abzuwandern drohten. Im Mittelpunkt staatlicher Handlungsmöglichkeiten stünden insbesondere allgemeine Rahmenbedingungen wie die Ausgestaltung des Steuer- und Abgabensystems. Anmerkung hierzu: Die Kassen waren leer, da konnte es nicht sein, dass noch mehr die Steuern gesenkt werden. |
| Tom | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW Bank) hatte eine Beteiligung bei der IKB, die wiederum sollte mittelständische Unternehmen mit Krediten versorgen. [url=http://www.tagesschau.de/wirtschaft/chronologiefinanzmarktkrise100.html:6jrw6fyj]in der Tagesschau…[/url:6jrw6fyj] oder siehe [url=http://www.zeit.de/news/artikel/2008/04/07/2508667.xml:6jrw6fyj]DIE ZEIT online am 07.04.2008:[/url:6jrw6fyj] Die Dauerkrise bei der Mittelstandsbank IKB hatte ihre erstes prominentes Opfer bei der Mehrheitseigentümerin KfW-Bank gefordert: KfW-Chefin Ingrid Matthäus-Maier trat zurück. Die KfW hatte aufgrund von Fehlspekulationen der IKB über 6.000.000.000 Euro Verlust ausgeweisen. Die 62-Jährige tart nach Angaben der KfW Bankengruppe in Frankfurt im September 2008 in den Ruhestand. Ihr Amt als Sprecherin der Staatsbank legte sie mit sofortiger Wirkung nieder. Die frühere SPD-Politikerin war wegen ihres Krisenmanagements beim IKB-Debakel zunehmend unter Druck geraten. KfW- Vorstandsmitglied Wolfgang Kroh übernahm zunächst das Sprecheramt kommissarisch. Die KfW-Bank legte das Ausmaß der Belastungen ihrer IKB-Beteiligung offen: Die Krise um die Düsseldorfer Mittelstandsbank führte bei der KfW, die mit 43 Prozent Mehrheitseigentümerin der IKB war und damit Belastungen von 7.200.000.000 Euro verursachte. Das Geschäftsergebnis sei 2007durch die "in existenzielle Nöte geratene IKB geprägt" gewesen, teilte die KfW mit. Der Konzern zeigte deshalb 6.168.000.000 Euro Verlust aus. Die IKB hatte sich bei Geschäften mit faulen Krediten am US-Immobilienmarkt verspekuliert und konnte nur dank Milliardenhilfen vor der Pleite bewahrt werden. Nach Angaben von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte die KfW wegen der Krise ihrer Beteiligung IKB für das Jahr 2007 eine Wertberichtigung von rund 1.800.000.000 Euro vornehmen müssen. [url=http://www.tagesschau.de/wirtschaft/kfw144.html:6jrw6fyj]Die Tagesschau[/url:6jrw6fyj] berichtete online, dass Ende September 2008 die KfW die beiden zuvor durch den Verwaltungsrat beurlaubten Vorstandsmitglieder Detlef Leinberger und Peter Fleischer mit sofortiger Wirkung entlassen hatte. Die Staatsbank KFW hatte am 15.09.2008 rund 320.000.000 Euro an die US-Investmentbank Lehman Brothers überwiesen, obwohl zu diesem Zeitpunkt deren Kollaps praktisch feststand. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt und das Bundeskriminalamt (BKA) hatten danach Geschäftsräume der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt am Main durchsucht. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren gegen KfW-Vorstände wegen des Verdachts der Untreue im Zusammenhang mit einer Millionen-Überweisung an die insolvente US-Bank Lehman Brothers ein. Die Banken- und Finanzkrise hatte Island erreicht, die Staatspleite drohte … , … Fehler die vorher betrieben wurden, rächten sich … [url=http://www.zeit.de/online/2008/46/kfw-kaupthing-bank-fehlkalkulation:6jrw6fyj]DIE ZEIT online am 17.11.2008:[/url:6jrw6fyj] Es wurden Förderkredite an isländische Mittelständler vergeben und weitere Gelder in Wertpapieren bei isländischen Banken angelegt. Die Gesamtsumme dieses Engagements soll ca. 288.000.000 Euro betragen haben. Es soll vorsorglich ca. 98.000.000 Millionen Euro als Risikovorsorge für den Fall des Ausfalls der Summe zurückgelegt worden sein. Ein an die isländische Glitnir-Bank gezahltes Globaldarlehen in Höhe von 150.000.000 Euro müsse zunächst abgeschrieben werden. Weitere 138.000.000 Euro seien in Wertpapieren angelegt gewesen, unter anderem bei der angeschlagenen und inzwischen verstaatlichten Kaupthing-Bank. Und zur Erinnerung… Island rutschte im Jahr 2008 durch die weltweite Finanz- u. Bankenkrise in die (Fast-)Staatspleite, was die (Fast-?)Pleite der Kaupthing-Bank Deutschland nachzog, und die Spareinlagen von ca. 30.000 Sparern liefen erst mal gegen 0.00 Euro. Die (Fast-pleite)Kaupthing-Bank Deutschland hatte die ca. 30.000 Sparer im Juni 2009 immer noch nicht ausgezahlt … , … erst Juli 2009 war es denn soweit … aber erst mal ohne Zinsen … , … im Zusammenhang mit der Ausbügelung der Spareinlagen bei der (Fast-pleite)Kaupthing-Bank Deutschland spielte die Bundesregierung im Jahr 2008 zuerst mit dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und dann mit dem im Januar/Februar 2009 eingeführten und zu diesem Zeitpunkt amtierenden Nachfolger von Guttenberg nicht nur eine untergeordnete Rolle, sondern sie war eher deletantisch … Und sonst noch … Wieso wurde in Island so viel Geld investiert, wenn dort gerade mal die Technologie für die Fischerei und die Technologie für Erdwärme auf Vulkanen entwickelt wurde ? … , … und außerdem war die isländische Währung mit drastischen Währungsrisiken behaftet … , wieso dachte daran niemand ? … Ende 2005 Anfang 2006 tendierte die Isländische Krone bei 75 Kronen zu 1 Euro. Der Staatsfinanzierer Depfa, … wo das ehemalige Vorstandmitglied der KFW Hans W. Reich tätig war …, konnte sich im März/April 2008 noch auf einen Kurs von ca. 85 - 90 Kronen für 1 Euro freuen, was aber zum Vergleich des Jahreswechsels 2005/2006 schon ein Währungsverlust von ca. 12 % bis 17 % war. [url=http://www.fazfinance.net/Aktuell/Warten-koennte-sich-bei-Euro-Anleihen-lohnen-Original-Die-Vier-vor-dem-Komma-9874.fad:6jrw6fyj]Die Frankfurter Allgemeine am 03.04.2007 online:[/url:6jrw6fyj] „Der Staatsfinanzierer Depfa emittierte eine Anleihe im Wert von 3.000.000.000 Kronen. Die Laufzeit endet nächstes Jahr im April 2008, und der Zins beträgt 13 Prozent.“ [url=http://www.spiegelfechter.com/wordpress/407/der-kanarienvogel-in-der-goldmine:6jrw6fyj]Der Spiegelfechter.com online am 07.10.2008:[/url:6jrw6fyj] „Da selbst bei 15% Zinsen aufgrund der Währungsrisiken kaum mehr frisches Kapital in die isländischen Banken floss, die isländische Zentralbank mangels liquider Mittel keine Devisenkredite vergeben konnte und der internationale Geldmarkt ebenfalls austrocknete, kollabierte das Schneeballsystem.“ Dennoch … Auch die KFW war als Emittent am 14.06.2009 noch in der isländischen Krone investiert. Hier die Zocker-Papiere … [url=http://anleihen.onvista.de/snapshot.html?ID_INSTRUMENT=19493505:6jrw6fyj]A0STCW[/url:6jrw6fyj], [url=http://anleihen.onvista.de/snapshot.html?ID_INSTRUMENT=15413890:6jrw6fyj]A0KP1T[/url:6jrw6fyj], [url=http://anleihen.onvista.de/snapshot.html?ID_INSTRUMENT=16808809:6jrw6fyj]A0N3HK[/url:6jrw6fyj], [url=http://anleihen.onvista.de/snapshot.html?ID_INSTRUMENT=17748484:6jrw6fyj]A0S741[/url:6jrw6fyj], [url=http://anleihen.onvista.de/snapshot.html?ID_INSTRUMENT=19343499:6jrw6fyj]A0STCK[/url:6jrw6fyj], [url=http://anleihen.onvista.de/snapshot.html?ID_INSTRUMENT=15415553:6jrw6fyj]A0KP1U[/url:6jrw6fyj], [url=http://anleihen.onvista.de/snapshot.html?ID_INSTRUMENT=21069447:6jrw6fyj]A0SL3Z[/url:6jrw6fyj], ebenso ...Landwirtschaftliche Rentenbank, wo das ehemalige Vorstandmitglied der KFW Detlef Leinberger tätig war … hier die Zocker-Papiere … [url=http://anleihen.onvista.de/snapshot.html?ID_INSTRUMENT=18821160:6jrw6fyj]A0NKMH[/url:6jrw6fyj], [url=http://anleihen.onvista.de/snapshot.html?ID_INSTRUMENT=16338705:6jrw6fyj]A0JQPA[/url:6jrw6fyj], Am 14.06.2009 wurden ca 179 Kronen für 1 Euro berechnet. Zum Vergleich zum Jahreswechsel 2005/2006 war das ein Währungsverlust von ca. 58 %, - damit wurde das eingesetzte Kapital mehr als halbiert. Wer bei der KFW tätig war … Hans W. Reich in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 (Sprecher) u. 2004 u. 2005 Mitglied des Vorstandes, u. a. IKB Deutsche Industriebank AG, Düsseldorf und DePfa Deutsche Pfandbrief Bank AG, Wiesbaden und HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg Dr. Peter Klaus in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.04.2007 Mitglied des Vorstandes, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.04.2007 (Sprecher) Mitglied der Geschäftsleitung der KFW-IPEX-Bank, weiter u. a. Allgemeine Hypotheken Bank Rheinboden AG Ingrid Matthäus-Maier (SPD) in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 (Sprecherin), (Sprecherin) bis 07.04.2008) Mitglied des Vorstandes, weiter u. a. zeitweise Europäische Investitionsbank (EIB), Luxemburg und DEG–Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln Detlef Leinberger in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Vorstandes, u. a ab dem Jahr 2006 IKB Deutsche Industriebank AG, Düsseldorf weiter u. a. DtA-Beteiligungs-Holding-AG, Berlin und Europäischer Investitionsfonds, Luxemburg und Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main Wolfgang Kroh in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. wieder in 2006, u. 2007 (Sprecher) seit 07.04.2008, u. in 2009 Mitglied des Vorstandes, in 2004 u.2005 Direktor, u. a. DEG–Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln Dr. Peter Fleischer in 2004 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Vorstandes, u. a. in 2006 DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln Dr. Norbert Kloppenburg in 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Vorstandes, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 Direktor der KFW Dr. Günther Bräunig in 2006 u. 2007 u. wieder 2009 Mitglied des Vorstandes (Tätigkeit ruhte für die Zeit seiner Tätigkeit als Vorsitzender des Vorstands der IKB) , in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 generalbevollmächtigt Dr. Michael Bornmann in 2003 Bereichsvorstand, in 2003 generalbevollmächtigt, in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Geschäftsführer der DEG–Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln Werner Oerter in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 u. in 2009 Direktor Johannes-Jürgen Bernsen in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Geschäftsführer der DEG–Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln Dr. Winfried Polte (Sprecher) in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Geschäftsführer der DEG–Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Köln Markus Scheer in 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied der Geschäftsleitung der KFW-IPEX-Bank, in 2003 Direktor der KFW Michael Ebert in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied der Geschäftsleitung der KFW-IPEX-Bank, in 2003 Direktor der KFW Heinrich Heims in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 (Sprecher) u. in 2009 (Sprecher) Mitglied der Geschäftsleitung der KFW-IPEX-Bank, in 2000 u. 2001 u. 2003 u. 2004 u. 2005 Direktor der KFW, u. a. EKO Stahl GmbH, Eisenhüttenstadt und in 2006 Arcelor Eisenhüttenstadt GmbH, Eisenhüttenstadt Christian Murach in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 (Sprecher) u. in 2009 (Sprecher) Mitglied der Geschäftsleitung der KFW-IPEX-Bank, in 2000 u. 2001 u. 2003 Direktor der KFW, Christiane Laibach in 2009 Mitglied der Geschäftsleitung der KFW-IPEX-Bank, Peer Steinbrück (SPD) vom 29.11. 2005 bis 31.12.2005 u. wieder seit 01.01.2007 bis 31.12.2007, u. ab 2009 wieder Vorsitzender des Verwaltungsrats, in 2009 stellvertretender Vorsitzender des Mittelstandsrats, seit 22.11.2005 bis 31.12.2006 u. wieder seit 01.01.2008 bis Ende 2008 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, in 2001 u. 2002 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2001 u. 2002 vom Bundesrat bestelltes Mitglied, in 2001 bis 20.11.2002 Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, seit 22.11.2005 Bundesminister der Finanzen Hans Eichel (SPD) in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003, u. wieder seit 01.01.2005 21.11.2005 Vorsitzender des Verwaltungsrates, seit 01.01.2004 bis 31.12.2004 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, Bundesminister der Finanzen Wolfgang Clement (damals SPD, 2008 verlies er die SPD) seit 01.01.2004 bis 31.12.2004 Vorsitzender des Verwaltungsrates, in 2002 bis 31.12.2003, u. wieder seit 01.01.2005 bis 21.11.2005 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Michael Glos (CDU) seit 22.11.2005 dabei als Mitglied,des Verwaltungsrats, ab dem 01.01.2006 bis 31.12.2006, u. wieder seit dem 01.01.2008 bis Ende 2008 Vorsitzender des Verwaltungsrates, vom 29.11.2005 bis 31.12.2005, u. wieder seit dem 01.01.2007 bis 31.12.2007 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, (im Januar 2009 ging er in Rente u. von daher ehemals) Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Werner Müller in 2000 u. 2001 bis 21.10.2002 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (1998-2002) Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CSU) seit Anfang 2009 / in 2009 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, in 2009 Vorsitzender des Mittelstandsrats, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Kurt Bodewig (SPD) in 2000 u. 2001 bis 21.10.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Joschka Fischer (DIE GRÜNEN) in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 21.11.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, Bundesminister des Auswärtigen Renate Künast (DIE GRÜNEN) 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 04.10.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Horst Seehofer (CSU) seit 22.11.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner (CSU) in 2008 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Jürgen Trittin (DIE GRÜNEN) 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 21.11.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Manfred Stolpe (SPD) seit 22.10.2002 u. 2003 u. 2004 bis 21.11.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, Bundesminister für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Sigmar Gabriel (SPD) seit 22.11.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) seit 22.11.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Bundesminister des Auswärtigen Wolfgang Tiefensee (SPD) seit 22.11.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2009 Mitglied des Mittelstandsrats, Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (CSU) in 2000 bis 31.12.2001, u. wieder in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Staatsminister der Finanzen des Freistaates Bayern Wolfgang Gerhards (SPD) in 2000 u. 2001 bis 18.9.2002, Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Christiane Krajewski (SPD) seit 27.09.2001 bis 16.01.2002) Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Senatorin für Finanzen des Landes Berlin Peter Kurth (CDU) in 2000 bis 16.06.2001 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Senator für Finanzen des Landes Berlin a.D. Dr. Thilo Sarrazin (SPD) seit 22.3.2002 bis 31.12.2003 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Senator für Finanzen des Landes Berlin Erwin Teufel (CDU) seit 01.01.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 (a. D.) u. 2006 bis 31.12.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, (a. D.) Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué (FDP) seit 08.11.2002 bis 31.12.2003, Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Jochen Dieckmann (SPD) seit 14.02.2003 bis 31.12.2004 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Roland Koch (CDU) seit 17.12.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Ministerpräsident des Landes Hessen Prof. Dr. Wolfgang Methling (DIE LINKE) seit 01.01.2004 u. 2005 bis 31.12.2006 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Minister für Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Horst Metz (CDU) seit 01.01.2004 u. 2005 bis 31.12.2006 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Staatsminister der Finanzen des Freistaats Sachsen Thomas Jurk (SPD) in 2009 Mitglied des Mittelstandsrats, Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit des Freistaates Sachsen Hartmut Möllring (CDU) seit 17.12.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Minister der Finanzen des Landes Niedersachsen Dr. Ralf Stegner (SPD) seit 01.01.2004 bis 19.05.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Minister der Finanzen des Landes Schleswig-Holstein Dietrich Austermann (CDU) seit 27.12.2003 bis 30.6.2005 vom Bundestag bestelltes Mitglied in den Verwaltungsrat u. Mitglied des Deutschen Bundestages, seit 08.07.2005 bis 31.12.2006 Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein u. vom Bundesrat bestelltes Mitglied in den Verwaltungsrat Prof. Dr. Ingolf Deubel (SPD) seit 01.01.2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Minister der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Peter Jacoby (CDU) seit 01.01.2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Minister der Finanzen des Saarlandes Matthias Platzeck (SPD) seit 01.01.2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Ministerpräsident des Landes Brandenburg Dr. Helmut Linssen (CDU) seit 01.01.2008 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Minister der Finanzendes Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Reiner Haseloff (CDU) in 2009 Mitglied des Mittelstandsrats, Minister für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt Klaus Brandner (SPD) seit 27.11.2003 bis 31.12.2004 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundestag bestelltes Mitglied in den Verwaltungsrat, Mitglied des Deutschen Bundestages Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) seit 27.11.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundestag bestelltes Mitglied in den Verwaltungsrat, Mitglied des Deutschen Bundestages Waltraud Lehn (SPD) seit 27.11.2003 seit 27.11.2003 u. 2004 bis 31.12.2005, u. wieder seit 01.01.2008 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundestag bestelltes Mitglied in den Verwaltungsrat, Mitglied des Deutschen Bundestages Friedrich Merz (CDU) seit 27.11.2003 bis 31.12.2004 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundestag bestelltes Mitglied in den Verwaltungsrat, Mitglied des Deutschen Bundestages Christine Scheel (DIE GRÜNEN) seit 27.11.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundestag bestelltes Mitglied in den Verwaltungsrat, Mitglied des Deutschen Bundestages Ludwig Stiegler (SPD) seit 27.11.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundestag bestelltes Mitglied in den Verwaltungsrat, Mitglied des Deutschen Bundestages Ronald Pofalla (CDU) seit 01.01.2005 bis 31.12.2006 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundestag bestelltes Mitglied in den Verwaltungsrat, Mitglied des Deutschen Bundestages Jörg-Otto Spiller (SPD) seit 01.01.2005 u. 2006 bis 31.12.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundestag bestelltes Mitglied in den Verwaltungsrat, Mitglied des Deutschen Bundestages Jürgen Koppelin (FDP) seit 01.01.2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundestag bestelltes Mitglied in den Verwaltungsrat, Mitglied des Deutschen Bundestages Oskar Lafontaine (DIE LINKE) seit 01.01.2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundestag bestelltes Mitglied in den Verwaltungsrat, Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Michael Meister (CDU/CSU) seit 01.01.2007 u in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundestag bestelltes Mitglied in den Verwaltungsrat, Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) in 2008 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundestag bestelltes Mitglied in den Verwaltungsrat, Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Rolf-Jürgen Freyberg in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 30.09.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Gewerkschaften im Verwaltungsrat, Vorsitzender des Vorstands der BGAG Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften AG Ursula Konitzer in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.12.2003 (dann a. D.) Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreterin der Gewerkschaften im Verwaltungsrat, ver.di Bundesvorstand Margret Mönig-Raane seit 01.01.2004 u. 2005 bis 30.9.2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreterin der Gewerkschaften im Verwaltungsrat, Stellvertretende Vorsitzende ver.di e.V. Franz-Josef Möllenberg seit 29.11.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Gewerkschaften im Verwaltungsrat, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Frank Bsirske seit 01.10.2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Gewerkschaften im Verwaltungsrat, Vorsitzender der ver.di – Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Heinz Putzhammer in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 27.06.2006, gest.) Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Gewerkschaften im Verwaltungsrat, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes Dieter Schulte in 2000 u. 2001 bis 31.12.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Gewerkschaften im Verwaltungsrat, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Michael Sommer seit 01.01.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Gewerkschaften im Verwaltungsrat, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Claus Matecki seit 01.01.2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Gewerkschaften im Verwaltungsrat, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes Peter Benz (SPD) in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.12.2003 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Gemeinden im Verwaltungsrat, Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt Hartmut Perschau (CDU) in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.12.2003 Mitglied des Verwaltungsrats, vom Bundesrat bestelltes Mitglied, Bürgermeister der Freien und Hansestadt Bremen Prof. Dr. Hans-Günter Henneke seit 01.01.2004 u. 2005 bis 31.12.2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Gemeinden im Verwaltungsrat, Hauptgeschäftsführer Deutscher Landkreistag Dr. Uwe Brandl (CSU) seit 01.01.2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Gemeinden im Verwaltungsrat, Präsident des Bayerischen Gemeindetages Astrid Klug (SPD) in 2009 Mitglied im Mittelstandrat, Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Rolf Wenzel in 2009 Mitglied im Mittelstandrat, Ministerialdirektor Bundesministerium der Finanzen Dr. Eckard Franz in 2009 Mitglied im Mittelstandrat, Ministerialdirektor Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Hermann Faas in 2009 Mitglied im Mittelstandrat, Ministerialdirigent Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Dr. Gerd Knischewski, in 2009 Mitglied im Mittelstandsrat, Ministerialrat Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Udo Neuhäußer in 2009 Mitglied im Mittelstandrat, Regierungsdirektor Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Dr. Alexander von Tippelskirch in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 bis 31.12.2004 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter des Industriekredits im Verwaltungsrat, Sprecher des Vorstands der IKB Deutsche Industriebank Aktiengesellschaft Stefan Ortseifen seit 01.01.2005 u. 2006 bis 30.07.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter des Industriekredits im Verwaltungsrat, (in 2007 ehemals) Sprecher des Vorstands der IKB Deutsche Industriebank AG Dr. Thomas R. Fischer seit 01.01.2005 u. 2006 bis 02.08.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Realkreditinstitute im Verwaltungsrat, (in 2007 ehemaliger) Vorsitzender des Vorstands der WestLB Dr. Frank Heintzeler in 2000 u. 2001 bis 09.02.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Kreditbanken im Verwaltungsrat, Sprecher des Vorstands der Baden-Württembergischen Bank AG Dr. Siegfried Jaschinski seit 05.12.2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Realkreditinstitute im Verwaltungsrat, Vorsitzender des Vorstands Landesbank Baden-Württemberg Jürgen Grieger vom 18.2.2004 bis 31.12.2004 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Realkreditinstitute im Verwaltungsrat, Präsident des Verbandes deutscher Hypothekenbanken e. V. Vertreter der Realkreditinstitute Dr. Michael Rogowski in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Industrie im Verwaltungsrat, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. Jürgen R. Thumann seit 01.01.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Industrie im Verwaltungsrat, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. Anton F. Börner in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter des Handels im Verwaltungsrat, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V. Dr. Franz Schoser in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.12.2003 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Industrie im Verwaltungsrat, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelstages Dr. Günter Baumann seit 01.01.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Industrie im Verwaltungsrat, Mitglied des Vorstands des DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag Gerhard Sonnleitner in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Landwirtschaft im Verwaltungsrat, Präsident des Deutschen Bauernverbandes e.V. Lutz Freitag seit 01.01.2002 u. 2003 bis 31.12.2004 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Wohnungswirtschaft im Verwaltungsrat, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. Dr. Werner Upmeier in 2000 bis 31.12.2001 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Wohnungswirtschaft im Verwaltungsrat, Vorsitzender des Bundesverbandes Freier Wohnungsunternehmen e.V. Rüdiger Dorn seit 01.01.2005 u. 2006 bis 31.12.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Wohnungswirtschaft im Verwaltungsrat, Präsident Haus & Grund Deutschland und Rechtsanwalt und Notar Kanzlei Dorn, Metzler, Jäger & Partner Alexander Rychter seit 01.01.2008 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Wohnungswirtschaft im Verwaltungsrat, Bundesgeschäftsführer des Bundes-verbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V. Klaus-Peter Müller seit 04.05.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Kreditbanken im Verwaltungsrat, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Dr. Rolf-E. Breuer in 2003 u. 2004 bis 08.04.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Kreditbanken im Verwaltungsrat, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. Dr. Stefan Breuer in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2009 Direktor der KFW Dr. Karsten von Köller in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.12.2003 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Realkreditinstitute, Mitglied des Vorstands der RHEINHYP Rheinische Hypothekenbank AG, in 2002 (in 2003 a. D.) Vorstandsvorsitzender der EUROHYPO AG Dr. Ulrich Brixner seit 01.01.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 31.12.2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der genossenschaftlichen Kreditinstitute im Verwaltungsrat , Vorstandsvorsitzender der DZ BANK AG Dr. Bernd Thiemann in 2000 bis 31.12.2001 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der genossenschaftlichen Kreditinstitute im Verwaltungsrat , Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Genossenschaftsbank AG a.D. Dr. Christopher Pleister seit 01.01.2007 u. in 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der genossenschaftlichen Kreditinstitute im Verwaltungsrat, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) Gerhard P. Hofmann in 2008 u. in 2008 Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Vorstands des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Dr. Dietrich H. Hoppenstedt in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 30.06.2006 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Sparkassen im Verwaltungsrat, Präsident des Deutschen Sparkassen und Giroverbandes e.V. Heinrich Haasis seit 01.07.2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter der Sparkassen im Verwaltungsrat, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes Hanns-Eberhard Schleyer in 2000 u. wieder in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. in 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats, Vertreter des Handwerks im Verwaltungsrat, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks Und weiter ... |
| Tom | [url=http://www.faz.net/s/Rub58241E4DF1B149538ABC24D0E82A6266/Doc~E2643D71C9391468F87FD3676BE6F263E~ATpl~Ecommon~Scontent.html:2b0zac21]Frankfurter Allgemeine online am 25.03.2009:[/url:2b0zac21] Seit Juli 2007 waren die Probleme der IKB bekannt, die sie sich zuvor in Zweckgesellschaften mit inzwischen teilweise wertlosen Investment-Portfolios außerhalb ihrer Bilanz in zweistelliger Milliarden-Höhe aufgebaut hatte. Nach einer milliardenschweren Rettungsaktion aller Bankensektoren verhinderte der damalige Großaktionär, die staatliche Förderbank KfW, mehrfach den Untergang der IKB. Insgesamt benötigte die IKB zum Fortbestand etwa zehn Milliarden Euro öffentlicher Gelder. Letzter Kraftakt war eine im Herbst 2008 von der KfW zu mehr als 99 Prozent gezeichnete Kapitalerhöhung von mehr als 1.000.000.000 Euro, mit der sich die KfW-Beteiligung auf 90,8 Prozent knapp verdoppelte. Im Oktober 2008 erwarb Lone Star diese IKB-Aktien für weniger als 150.000.000 Euro, aber mit der - inzwischen erfüllten - Verpflichtung, der IKB weitere 250.000.000 Euro kapitalähnliche Mittel zuzuführen. [url=http://www.zeit.de/online/2008/46/kfw-kaupthing-bank-Fehlkalkulation:2b0zac21]DIE ZEIT online am 17.11.2008:[/url:2b0zac21] Die Industrie Kredit Bank (IKB) hatte sich am Markt für faule US-Kredite verspekuliert und war in Existenznot geraten. Nur Hilfen von KfW, Bund und Bankenwirtschaft in Höhe von 9.800.000.000 Euro retteten die Bank. Die Hauptlast schulterte die KfW. [url=http://www.abendblatt.de/daten/2008/12/15/991491.html:2b0zac21]Hamburger Abendblatt online am 17.12.2008:[/url:2b0zac21] Gegen die IKB wurden Ermittlungen eingeleitet. Im Fadenkreuz der Ermittler stünden dabei mögliche Fehlspekulationen der Bankmanager mit US-Ramschhypotheken. Auch die Aufsichtsräte, die diese Geschäfte jahrelang abgesegnet haben, sollten von der Justiz unter die Lupe genommen werden. „Da müssen schon einige Vorstände und Aufsichtsräte mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen“, wurde der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Hans Richter zitiert. [url=http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,611200,00.html:2b0zac21]Manager Magazin online am 03.03.2009:[/url:2b0zac21] Vor Weihnachten 2008 hatte die IKB vom Staat bis zu fünf 5.000.000.000 Euro an Garantien für neue Anleihen erhalten. Die IKB versucht, sich mit einer Reduzierung der Bilanzsumme gesundzuschrumpfen. Sie hatte sich in großem Stil mit US-Ramschhypotheken verspekuliert und musste mehrmals mit Hilfe des Bundes vor dem Kollaps bewahrt werden. Der Verlust der krisengeschüttelten Mittelstandsbank IKB fiel wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise im laufenden Geschäftsjahr 2008/09 höher aus, als bisher erwartet. Das Düsseldorfer Institut rechnete für das auslaufende Geschäftsjahr mit einem Fehlbetrag nach deutschen Bilanzierungsregeln von rund 600.000.000 Euro. Im November 2008 hatte die Bank noch ein Minus von 400.000.000 Euro vorhergesagt. Wie das Ergebnis nach IFRS im Gesamtjahr ausfallen werde, lasse sich nicht abschätzen. Die Bank hatte ihr Eigenkapital im Herbst mit einer Kapitalerhöhung ihres Eigentümers, des Finanzinvestors Lone Star, aufgebessert [url=http://www.faz.net/s/Rub58241E4DF1B149538ABC24D0E82A6266/Doc~E2643D71C9391468F87FD3676BE6F263E~ATpl~Ecommon~Scontent.html:2b0zac21]Frankfurter Allgemeine online am 25.03.2009:[/url:2b0zac21] Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der IKB Deutsche Industriebank AG in Düsseldorf zeigten sich Dutzende von Vertretern des Streubesitzes empört darüber, dass der Großaktionär (amerikanische Heuschrecke Finanzinvestor Lone) die Sonderprüfung „abwürgt“ hatte, mit der untersucht werden sollte, ob der am Ende fast tödliche Ausflug der Bank in neue Geschäfte mit Pflichtverletzungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern einhergegangen ist. „Wir wollen endlich Klarheit haben, was mit unserer Gesellschaft und unserem Geld passiert ist“, sagte ein Kleinaktionär. Er sprach ganz im Sinne fast aller anwesenden rund 600 frustrierten IKB-Aktionäre. Der Stein des Anstoßes: Der neue Großaktionär, der amerikanische Finanzinvestor Lone Star, wollte die von der Hauptversammlung im März 2008 mit großer Mehrheit beschlossene und inzwischen fortgeschrittene Sonderprüfung umgehend beenden. Zu diesem Zweck und zum Widerruf des Prüferauftrags wurde die außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Der für Lone Star in Deutschland verantwortliche stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende Karsten von Köller begründete auf mehrfache Fragen den Antrag damit, dass Erkenntnisse dieses Sondergutachten zu weiteren Schadenersatzklagen ermuntern und selbst unberechtigte Klagen der IKB dann großen materiellen Schaden zufügen könnten. Der Großaktionär vertraue darauf, dass Vorstand und Aufsichtsrat selbst in der Lage seien, etwaige Schadenersatzansprüche gegen frühere Organmitglieder zu eruieren und gegebenenfalls auch durchzusetzen. So teilte der neue IKB-Chef Hans Jörg Schüttler mit, dass die Bank mit vier früheren Vorständen eine Einigung über die Rückzahlung von Tantiemen getroffen habe. Schüttler sagte, dass bislang für die Sonderprüfung 1.200.000 Millionen Euro angezahlt worden seien und der Vorstand weder die bisherigen Ergebnisse noch den Zeitpunkt des Abschlusses kenne. Die Vertreter aller größeren Aktionärsvertretungen und Dutzende von Aktionären plädierten mehr oder weniger scharf für eine Fortsetzung der Sonderprüfung. „Bei dieser öffentlichen Vertrauenskrise ist es ein Gebot der Stunde, schonungslose Aufklärung der Vorgänge zu betreiben und die Verantwortlichen mit der gesamten Schärfe des Gesetzes zur Verantwortung zu ziehen“, forderte Markus Kienle von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger. Da bei einer Präsenz von 93,9 Prozent jedoch die Lone-Star-Gruppe mit ihren knapp 91 Prozent jede Abstimmung dominiert, hatten die Kleinaktionäre auf dieser zwölf Stunden dauernden Veranstaltung keine Chance, ihre Forderungen durchzusetzen. Aber viele Kritiker kündigten eine Anfechtungsklage an, mit dem Ziel, dass ein Gericht eine neue Sonderprüfung anordnen wird. Mit Zynismus, Wut und Zorn reagierten nun Aktionäre und Vertreter des Streubesitzes auf den Vorstoß des Großaktionärs. Ständige Zwischenrufe und Zwiegespräche behinderten den Ablauf. Beklagt wurden ein als rüde empfundener Umgang der Verwaltung mit dem Streubesitz. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) kritisierte ebenfalls, dass Lone Star keine ausführliche Begründung geliefert habe, warum die Sonderprüfung vor Abschluss eigentlich beendet werden solle. SdK-Vertreter Markus Kienle bemängelte auch, dass Aufsichtsratschef Bruno Scherrer bei der Sonder-HV fehlte, der zugleich auch Europa-Chef von Lone Star ist. „Bei dessen Fernbleiben kann doch eigentlich nur noch der Tod entschuldigen“, sagte Kienle. [url=http://www.sueddeutsche.de/finanzen/527/477024/text/:2b0zac21]Süddeutsche Zeitung online am 01.07.2009[/url:2b0zac21] Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelte bereits seit dem Beinahe-Zusammenbruchs der IKB im Juli 2007 gegen den früheren Bankchef der Skandalbank IKB Stefan Ortseifen und weitere Verantwortliche des Geldinstituts wegen Untreue und des Verdachts der Börsenmanipulation. Gegen den früheren Chef der Skandalbank IKB Stefan Ortseifen erhob die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Anklage. Der Vorwurf: Börsenpreismanipulation und Untreue in vier Fällen Am 20.07.2007 habe Ortseifen eine Pressemitteilung des Vorstandes veröffentlicht, in der die wirtschaftliche Betroffenheit der Bank von der sich anbahnenden internationalen Finanzmarktkrise bewusst irreführend zu positiv dargestellt worden sei. Ortseifen hätte damit erreicht, dass Anleger und Investoren wieder vermehrt IKB-Aktien angekauft hätten und der Börsenkurs folglich kurzzeitig gestützt worden sei. Nur eine Woche nach der Pressemitteilung stand die IKB AG wegen Fehlspekulationen auf dem US-Hypothekenmarkt jedoch kurz vor der Pleite, ab dem 30.07.2007 kam es daher laut Staatsanwaltschaft zu erdrutschartigen Kursverlusten. Ortseifen nahm Ende Juli 2007 seinen Hut. Darüber hinaus soll der ehemalige IKB-Vorstandschef die Düsseldorfer Mittelstandsbank um 120.000 Euro geschädigt haben, indem er laut Anklage in drei Fällen umfangreiche Bauvorhaben an dem von ihm bewohnten, aber der Bank gehörenden "Vorstandshaus" vornehmen und durch die IKB bezahlen ließ. In einem weiteren Fall soll Ortseifen hochwertige Lautsprecherboxen bestellt und diese ohne Genehmigung über die Bank abgerechnet haben. Ortseifen beharrte darauf, keine Fehler gemacht zu haben. Er reichte Klage beim Landgericht Düsseldorf gegen seine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:2kpwlriw]fristlose Kündigung[/url:2kpwlriw] ein. Wer war bei der IKB tätig ? … Claus Momburg seit 1997 bis 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Vorstands Joachim Neupel seit 1989 bis 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 31.12.2006 Mitglied des Vorstands Stefan Ortseifen seit 1994 bis 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 29.07.2007 Mitglied des Vorstands Dr. Alexander v. Tippelskirch aus Düsseldorf, Vorstandsmitglied seit 1984, Vorstandssprecher seit 1990, in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied des Vorstands, in 2005 u. 2006 u. in 2007 stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der IKB Deutsche Industriebank AG, in 2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied des Finanz- und Prüfungsausschusses, in 2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums, und u. a. zahlreichen Nebenjobs: Alba AG, GELITA AG (Vorsitzender), P-D INTERGLAS TECHNOLOGIES AG, b) Johanniter-Krankenhaus Rheinhausen (Vorsitzender), IKB Facility-Management GmbH (stellv. Vorsitzender), Hako-Holding GmbH & Co., Hako-Werke Beteiligungsgesellschaft mbH, Krono-Holding AG, nobilia-Werke J. Stickling GmbH & Co., Schmolz & Bickenbach KG Swiss Steel .Georg-Jesko v. Puttkamer in1 999 u. 2000 Mitglied des Vorstands Dr. Markus Guthoff in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. bis 15.10.2007 Mitglied des Vorstands Frank Schönherr seit April 2004 u. 2005 bis 30.11.2006 Mitglied des Vorstands Dr. Volker Doberanzke ab 01. 06.2006 bis 07.08.2007 Mitglied des Vorstands Dr. Günther Bräunig seit 29.07.2007 u. in 2008 Vorsitzender des Vorstands Dr. Dieter Glüder seit 29.07.2007 Mitglied des Vorstands Dr. Reinhard Grzesik seit 15.10.2007 u. in 2008 Mitglied des Vorstands Dr. Andreas Leimbach seit 01.04.2008 u. in 2008 Mitglied des Vorstands Gunnar John aus Berlin in 2000 u. 2001 Mitglied des Aufsichtsrats, Leiter der Unterabteilung VII A im Bundesministerium der Finanzen Caio K. Koch-Weser aus Berlin in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied im Beraterkreis, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Joachim Henke aus Berlin, in 1999 u. in 2000 Mitglied des Aufsichtsrats, Ministerialdirektor im Bundesministerium der Finanzen Siegmar Mosdorf aus Berlin (später München) in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Beraterkreis, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, später Mitglied des Vorstands der CNC-The Communication & Network Consulting AG Dr. Alfred Tacke aus Berlin (später Essen) ab 26.06.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Beraterkreises, in 2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtsrats, ab 25.01.2008 Mitglied des Ausschusses zur Begleitung des Verkaufsprozesses, (erst) Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, (später) Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, (noch später) Vorsitzender des Vorstands der STEAG AG, (und dann noch später ) Vorsitzender der Geschäftsführung der Evonik Steag GmbH, (und am Ende ? …) Mitglied des Vorstands der Evonik Industries AG Jörg Asmussen aus Berlin in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtsrats,(erst) Ministerialrat im Bundesministerium der Finanzen, (später ) Ministerialdirektor im Bundesministerium der Finanzen, und a) Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, und Postbank AG, und b) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (stellv. Vorsitzender) Dr. Barbara Hendricks aus Berlin in 2005 u. 2006 bis 05.12.2007 Mitglied des Aufsichtsrats, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, (später) Schatzmeisterin der SPD Hartmut Schauerte aus Berlin in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Nicolette Kressl ab 11.02.2008 Mitglied des Beraterkreises, Parlamentarische Staatssekretärin Bundesministerium der Finanzen Jörg Bickenbach aus Düsseldorf Mitglied des Aufsichtsrats in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. in 2004, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, später Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, dann Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, später Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Jens Baganz aus Düsseldorf ab 09.09.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, die Nebenjob z. B. a) Messe Düsseldorf GmbH und b) GfW Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Nordrhein-Westfalen GmbH (Vorsitzender), und Forschungszentrum Jülich GmbH, und NRW.BANK, und NRW Japan K.K., und ZENIT GmbH Dr. Norbert Walter-Borjans Düsseldorf in 2005 bis 09.09.2005 Mitglied des Aufsichtsrats, Staatssekretär a.D. im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen Prof. Dr. Dr.-Ing. E. h. Dieter Spethmann aus Düsseldorf, Ehrenmitglied des Aufsichtsrats in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008, Rechtsanwalt Dr. Stephan J. Holthoff-Pförtner aus Essen in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Rechtsanwalt und Notar Roland Oetker aus Düsseldorf in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtsratspräsidium, ab 25.01.2008 Mitglied des Ausschusses des Verkaufsprozesses, Rechtsanwalt, später Geschäftsführender Gesellschafter der ROI Verwaltungsgesellschaft mbH, dann später noch zahlreiche Jobs dazu : a) Mulligan BioCapital AG (Vorsitzender), Degussa AG, Deutsche Post AG, Volkswagen AG b) Dr. August Oetker-Gruppe Dr. Dr. Herbert Brönner aus Berlin in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Jürgen Schwericke aus Leverkusen in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beraterkreises, Rechtsanwalt Dr. h. c. Ulrich Hartmann aus Düsseldorf in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. in 2007 Vorsitzender des Aufsichtsratspräsidium, in 2003 u. in 2004 Vorsitzender des Finanz- und Prüfungsausschusses, in 2004 u. 2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied des Finanz- und Prüfungsausschusses, Vorsitzender des Vorstands der E.ON AG Randolf Rodenstock aus München in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, in 2000 u.2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtsratspräsidium, Geschäftsführender Gesellschafter der Optische Werke G. Rodenstock KG, und ein Job bei der E.ON Energie AG Dr.-Ing. E. h. Hans-Olaf Henkel aus Berlin in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003, ausgeschieden am 10.5.2004 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. ausgeschieden am 10.05.2004 Vorsitzender des Beraterkreises, in 2003 bis 10.05.2004 Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums, in 2003 bis 10.05.2004 Mitglied des Finanz- und Prüfungsausschusses, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V., später Präsident der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. Erik Lescar aus Paris in 2000 u. in 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Beraterkreises, Directeur Général Adjoint Natexis Banques Populaires, (später) Deputy Chief Executive Head of Corporate & International Banking Natexis Banques Populaires Olivier Schatz aus Paris in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Senior Executive Vice President Natexis Banques Populaires, (später) Co-Head of Corporate and Investment Banking NATIXIS Paola Pierri aus Mailand in 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Beraterkreises, General Manager der UniCredit Banca Mobiliare Wolfgang Gutberlet aus Fulda in 1999 u. 2000 u. in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Vorstands Gutberlet Stiftung & Co. Dr. Hugo Fiege aus Greven in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Vorstands der Fiege Holding Stiftung & Co. KG Hans W. Reich aus Frankfurt (Main) in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums, in 2003 u. 2004 Mitglied des Prüfungsausschusses, in 2005 u. in 2006 Vorsitzender des Finanz- und Prüfungsausschusses, Sprecher des Vorstands der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW), (später noch ein paar Jobs) a) Aareal Bank AG (Vorsitzender), und Deutsche Post AG, und Deutsche Telekom AG, und HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G., und HUK-COBURG-Holding AG, und ThyssenKrupp Steel AG, und b) DePfa Bank plc. Werner Oerter aus Frankfurt am Main in 2007 u. in 2008 Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 2007 u. in 2008 Vorsitzender des Aufsichtsratspräsidiums, in 2007 u. in 2008 Mitglied des Finanz- und Prüfungsausschusses, Direktor der KfW Bankengruppe Detlef Leinberger aus Frankfurt am Main in 2006 u. 2007 u. in 2008 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Vorsitzender des Finanz- und Prüfungsausschusses, Mitglied des Vorstands der KfW Bankengruppe Wolfgang Roth aus Luxemburg in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Beraterkreises, Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank Matthias Graf von Krockow aus Köln in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter des Bankhauses Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA Dieter Pfundt aus Frankfurt am Main in 2007 u. in 2008 stellvertretender Vorsitzender des Beraterkreises, persönlich haftender Gesellschafter der Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA Eckart von Reden aus Bonn in 1999 u. 2000 Mitglied des Beraterkreises, Sprecher des Vorstands der Deutschen Ausgleichsbank Dr. Peter Fleischer aus Bonn in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Beraterkreises, Sprecher des Vorstands der Deutschen Ausgleichsbank Ernst Michel Kruse aus Humacao/Puerto Rico in 1999 u. in 2000 Mitglied des Aufsichtsrats, Ehem. Sprecher des Vorstands der BHF-BANK Aktiengesellschaft Dr. Günther Radtke aus Aachen (später Mehrbusch) in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Beraterkreises, Mitglied des Vorstands i. R. der AMB Aachener und Münchener Beteiligungs-Aktiengesellschaft Jan Kleinewefers aus Krefeld in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Kleinewefers Beteiligungs-GmbH Bodo Goschler aus Hamburg in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Vorstands der Hermes Kreditversicherungs-Aktiengesellschaft Clemens Freiherr von Weichs aus Hamburg (später Paris) in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2007 Mitglied des Beraterkreises, Sprecher des Vorstands der HERMES Kreditversicherungs-Aktiengesellschaft, (später) Président du Directoire EULER HERMES Herbert Hansmeyer aus München in 1999 u. in 2000 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 2001 u. 2002 Mitglied des Aufsichtsrats, wieder ab 07.06.2004 u. in 2004 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, ab 07.06.2004 u. in 2004 Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums, ab 07.06.2004 u. in 2004 Mitglied des Finanz- und Prüfungsausschuss, Mitglied des Vorstands (später i. R.) der Allianz Aktiengesellschaft Dr. Uwe Haasen aus München in 1999 u. in 2000 stellvertretender Vorsitzender des Beraterkreises, Ehem. Vorsitzender des Vorstands der Allianz Versicherungs-AG Dr. Edgar Jannott aus Düsseldorf in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Beraterkreises, Mitglied des Aufsichtsrats der Ergo-Versicherungsgruppe AG Dr. Walter Botermann aus Wuppertal (später Köln) in 1999 u. 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Beraterkreises, Mitglied der Vorstände der Barmenia Versicherungs-Gesellschaften, später dann Mitglied des Vorstands der Gerling Lebensversicherungs-AG Josef Beutelmann aus Wuppertal in in 2003 u. 2004 2005 u. 2006 u. 2007 in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Vorstands der Barmenia Versicherungs-Gesellschaften Dr. Claus-Michael Dill aus Köln in 1999 u. 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Vorstands der AXA Colonia Konzern AG Dr. Franz Wilhelm Hopp aus Düsseldorf in 1999 u. 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Vorstands der Ergo-Versicherungsgruppe AG Reinhold Schulte aus Dortmund in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Vorstands der SIGNAL IDUNA Gruppe Dr. Ludolf v. Wartenberg aus Berlin in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V. Dr. Karl V. Ullrich aus Freiburg i. Br. in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied des Beraterkreises, Hauptgeschäftsführer des WVIB Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden e.V. Dr. Franz Schoser aus Berlin 1999 u. in 2000 Mitglied des Beraterkreises, Hauptgeschäftsführer des DIHT Deutscher Industrie- und Handelstag Dr. Martin Wansleben aus Frankfurt (Main) in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Hauptgeschäftsführer des VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V., später Hauptgeschäftsführer des DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag Dr. Thomas Hertz aus Berlin in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Beraterkreises, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Berlin Werner Gegenbauer aus Birkenwerder in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Gegenbauer GmbH & Co. KG, später Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Berlin Dr. Nikolaus Fasolt aus Bergen in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. in 2001 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Industrieforschung Jürgen R. Thumann aus Düsseldorf in 1999 u. in 2000 Vorsitzender des Beirats , in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 stellvertretender Vorsitzender des Beraterkreises, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Vorsitzender des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Heitkamp und Thumann GmbH & Co., später Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. Dr. Michael Rogowski aus Berlin (später Heidenheim) in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, (erst) Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V., (und später) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Voith AG a) Voith AG (Vorsitzender), und Carl Zeiss AG, und HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., und Talanx AG, und b) European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V. Freudenberg & Co. Dr. Hannes Hesse aus Frankfurt am Main in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Maschinen und Anlagenbau e. V. Prof. Dr. Marius J. L. Jonkhart aus Blaricum in den Niederlanden in 1999 u. 2000 Mitglied des Beraterkreises, Job: keine Angabe Torsten Toeller aus Krefeld in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender der Geschäftsführung der Fressnapf Tiernahrungs GmbH Dr. Eckart John von Freyend aus Bonn (Bad Godesberg) in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Vorstands der IVG Holding AG Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz aus Bonn in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Vorstands der IVG Immobilien AG Dr. Jürgen Großmann aus Hamburg in 2007 bis 14.08.2007 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Vorstands der RWE AG Dipl.-Kfm. Jürgen Preiss-Daimler aus Wilsdruff in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der P-D Management Consulting GmbH Prof. Dr. phil. Hans-Heinrich Driftmann aus Elmshorn in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Peter Kölln KGaA Horst R. Wolf aus Heidelberg in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied des Beraterkreises, Mitglied des Vorstands der Heidelberger Zement AG Dr. Eric Schweitzer aus Velten bei Berlin in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, ALBA AG Dieter Ammer aus Bremen in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied des Beraterkreises, in 2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied des Aufsichtsrats, Geschäftsführer der Brauerei Beck & Co., später Vorsitzender des Vorstands der Tchibo Holding AG, später dann noch Kommissarischer Vorsitzender des Vorstands der Conergy AG, (und später noch) GEA AG, und Heraeus Holding GmbH, und z. B tesa AG als Konzernmandat Dr. Michael Kaschke aus Oberkochen in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Mitglied des Vorstands der Carl Zeiss AG Eberhard Reuther aus Hamburg in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtsratspräsidium, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Körber Aktiengesellschaft Dipl.-Ing. Hans Peter Stihl aus Waiblingen in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied des Aufsichtsrats, persönlich haftender Gesellschafter und Vorsitzender des Vorstands der STIHL AG Prof. Dr. Hermut Kormann aus Heidenheim in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied des Beraterkreises, in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 stellvertretendes Vorsitzender des Beraterkreises, Vorsitzender des Vorstands der Voith AG Prof. Dr. h. c. Reinhold Würth aus Künzelsau in 1999 u. 2000 u. in 2001 u. in 2003 u. 2004 Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Beirats der Würth Gruppe Franz M. Haniel, München in 2007 bis 10.10.2007 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Franz Haniel & Cie. GmbH Dr. rer. nat. Peter Barth aus Neuwied in 1999 u. in 2000 stellvertretender Vorsitzender des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Beraterkreises, Sprecher der Zentralgeschäftsführung der Lohmann GmbH & Co. KG, später Mitglied des Beirats der Lohmann GmbH & Co. KG Hans-Michael Gallenkamp aus Osnabrück in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG Dipl.-Kfm. Dietmar Harting aus Espelkamp in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, persönlich haftender Gesellschafter der Harting KGaA Andreas Langenscheidt aus München in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Langenscheidt Verlagsgruppe KG Dr. Kurt Merse aus Düsseldorf in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Vorstands der Garant Schuh AG, dann Mitglied des Aufsichtsrats, dann Vorsitzender des Aufsichtsrats der GARANT SCHUH + MODE AG Dr. Ingeborg von Schubert aus Bielefeld in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzende des Beirats der E. Gundlach GmbH & Co. KG Dr.-Ing. Hans-Jochem Steim aus Schramberg in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Hugo Kern und Liebers GmbH & Co. Dipl.-Kfm. Rainer Thiele aus Halle an der Saale in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der KATHI Rainer Thiele GmbH Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer aus Schrobenhausen in 1999 u. 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Vorstands der BAUER Aktiengesellschaft Prof. Dr.-Ing. Eckart Kottkamp aus Harsewinkel (später Bad Oldesloe) in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender der Geschäftsführung der Claas KGaA, später Alleingeschäftsführer der Hako Holding GmbH & Co., dann Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hako Werke GmbH Dr. h. c. Tyll Necker aus Bad Oldesloe in 1999 u. in 2000 Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 1999 u. in 2000 Vorsitzender des Beraterkreises, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung und des Beirats der Hako-Gruppe Dr.-Ing. Mathias Kammüller aus Ditzingen in 2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied des Aufsichtsrats, Sprecher der Geschäftsführung der TRUMPF Werkzeugmaschinen GmbH+ Co. KG, und a) IWKA AG bis 09.11.2005, und b) AQS Automations- und Qualitäts-Systeme AG, und Bürkert GmbH & Co., und HUBER VERPACKUNGEN GmbH & Co. KG, (später) Vorsitzender der Geschäftsleitung der TRUMPF Werkzeugmaschinen GmbH + Co. KG, Prof. Dr.-Ing. E. h. Berthold Leibinger aus Ditzingen in 1999 u. 2000 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Trumpf GmbH + Co. Dipl.-Ing. Norbert Basler aus Ahrensburg (später Großhansdorf) in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der Basler AG Klaus Oberwelland aus Berlin in 1999 u. 2000 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, persönlich haftender Gesellschafter der August Storck KG, später auch Vorsitzender der Geschäftsführung der August Storck KG Dipl.-Kfm. Martin Dreier aus Dortmund in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Dreier-Werke GmbH + Dreier Immobilien, später Dreier-Werk GmbH Dach und Wand + Dreier Immobilien Josef H. Boquoi aus Straelen in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Beirats der bofrost* Familienunternehmen Dr.-Ing. Dirk Busse aus Grefrath in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender der Geschäftsführung der Girmes GmbH Dr. Martin Viessmann aus Allendorf (Eder) ab 09.09.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtspräsidiums, Geschäftsführender Gesellschafter der Viessmann Gruppe, die Nebenjobs z. B a) E.ON Mitte AG, und Messe Frankfurt GmbH, und Schott AG, und Sto AG Martin Kannegiesser aus Vlotho in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Herbert Kannegiesser GmbH & Co. Dr. Jochen Klein aus Darmstadt in 1999 u. 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Döhler-Euro Citrus Natural Beverage Ingredients GmbH, später Vorsitzender des Beirats der Döhler GmbH Dipl.-Ing. Albrecht Woeste aus Velbert in 1999 u. 2000 u. 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied des Beraterkreises, Inhaber der R. Woeste & Co. GmbH & Co. KG Hubert Böhmann aus Berlin in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, Geschäftsführer der Meierei-Zentrale GmbH Dr. Axel Wiesenhütter aus Kaiserslautern in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Schuster & Sohn Handelsgesellschaft mbH Josef Minderjahn aus Berlin in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Beraterkreises, Gesellschafter der MKF-Folien GmbH Minderjahn + Kiefer, später Geschäftsführender Gesellschafter der MKF Holding GmbH Heinz Greiffenberger aus Marktredwitz (später Bayreuth, dann Augsburg) in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Beraterkreises, Alleinvorstand und Hauptaktionär der Greiffenberger AG, (später) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Greiffenberger AG Hermann Franzen aus Düsseldorf in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, ab 25.01.2008 u. in 2008 Mitglied des Ausschusses zur Begleitung des Verkaufsprozesses, Persönlich haftender Gesellschafter des Porzellanhauses Franzen KG Dr. Jürgen Behrend aus Lippstadt in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied des Aufsichtsrats, Geschäftsführender (persönlich) haftender Gesellschafter der Hella KG Hueck & Co. Dr. Eberhard Schwarz aus Lahnstein in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beirats, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Zschimmer & Schwarz GmbH & Co., später Geschäftsführer der Zschimmer & Schwarz Chemie GmbH Martin Kannegießer aus Vlotho in 1999 u. in 2000 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Herbert Kannegießer GmbH & Co. Dr. Jürgen Brink aus Planegg in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Vorstands der Sanacorp Pharmahandel AG Dr. Jürgen Heraeus aus Hanau in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 09.09.2005 Mitglied des Aufsichtsrats, ab 26.04.2006 wurde es zum Konzernmandat, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Heraeus Holding GmbH Dipl.-Wirtsch.-Ing. Arndt G. Kirchhoff aus Attendorn in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Kirchhoff-Kutsch GmbH, (später) Geschäftsführender Gesellschafter der KIRCHHOFF AUTOMOTIVE GmbH & Co. KG, und c/o KIRCHHOFF Automotive Deutschland GmbH Dipl.-Ing. Jan-Frederic Bierbaum aus Borken in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Geschäftsführender Gesellschafter der Bierbaum Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG Dipl.-Kfm. Ulrich Grillo aus Duisburg in 2007 u. in 2008 Mitglied des Beraterkreises, Vorsitzender des Vorstands der Grillo-Werke Aktiengesellschaft Dr. Carola Steingräber aus Berlin in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 von den Arbeitnehmern als Mitglied des Aufsichtsrats gewählt, in 2003 u. 2004 u. 2006 u. 2006 Mitglied des Finanz- und Prüfungsausschusses, in 2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtsratspräsidiums, Wolfgang Bouché aus Düsseldorf in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Finanzprüfungsausschusses, ab 25.01.2008 Mitglied des Ausschusses zur Begleitung des Verkaufsprozesses, von den Arbeitnehmern gewählt Rita Röbel aus Leipzig in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, von den Arbeitnehmern gewählt Jochen Schametat aus Düsseldorf in 1999 u. 2000 u. wieder in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, von den Arbeitnehmern gewählt Ulrich Wernecke aus Düsseldorf in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, von den Arbeitnehmern gewählt Wilhelm Lohscheidt aus Düsseldorf in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, von den Arbeitnehmern gewählt Jürgen Metzger aus Hamburg in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied des Aufsichtsrats, von den Arbeitnehmern gewählt Roswitha Loeffler aus Berlin in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2003 u. 2004 bis 09.09.2005 Mitglied des Aufsichtsrats, von den Arbeitnehmern gewählt Andreas Wittmann aus München ab 09.09.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtspräsidiums, von den Arbeitnehmern gewählt Thomas Bleher aus Düsseldorf in 1999 u. in 2000 Mitglied des Aufsichtsrats, von den Arbeitnehmern gewählt Und weiter ... |
| Tom | [url=http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/westlb-sucht-nach-privaten-investoren-392114/:1df8ecvo]Wirtschaftswoche online am 26.03.2009:[/url:1df8ecvo] Die WestLB sollte über ein Bieterverfahren verkauft werden - gegebenenfalls auch an Privatbanken. Hintergrund waren Forderungen der EU-Wettbewerbshüter, die im Gegenzug für die Genehmigung überlebenswichtiger Beihilfen auf einen Eignerwechsel drängen. Da das Düsseldorfer Institut keinen Partner im Lager der Landesbanken fand,, sollten Verhandlungen mit der Brüsseler Kommission über einen Bieterwettbewerb aufgenommen werden. Um das Institut attraktiver für einen Verkauf zu machen und um weitere EU-Auflagen zu erfüllen, wollte die WestLB nicht-strategische Aktivitäten mit einem Volumen von rund 80.000.000.000 Euro in eine sogenannte „Konsolidierungsbank“ auslagern. Die WestLB legte die Zahlen für 2008 vor. Die Landesbank erzielte nur dank der milliardenschweren Hilfen ihrer Eigner einen Mini-Gewinn. Das Ergebnis vor Steuern sei 2008 auf 26 Millionen Euro gestiegen nach einem Verlust von 1.498.000.000 im Jahr 2007. Die WestLB schrieb nur deshalb schwarze Zahlen, weil sie riskante Wertpapiere an eine Zweckgesellschaft verkaufte. Dadurch floss ein Übertragungsgewinn von fast 1.000.000.000 Euro in die Bilanz ein. Die WestLB ist die einzige deutsche Landesbank, die einen eigenen Rettungsschirm besitzt. Außerhalb ihrer Gewinn- und Verlustrechnung nahm der Bankkonzern 2008 Wertberichtigungen in Höhe von 600.000.000 Euro vor. „In dem für Banken äußerst schwierigen Jahr hat sich die WestLB vergleichsweise gut geschlagen“, betonte WestLB-Chef Heinz Hilgert. „Die WestLB ist stabilisiert“, fügte er hinzu. Doch sei die Bank „noch nicht über den Berg“. Wer bei der WestLB tätig war … Dr. rer. nat. h.c. Friedel Neuber in 1999 u. 2000 bis 31.08.2001 Vorsitzender des Vorstandes Hans Henning Offen in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 stellvertretender Vorstandsvorsitzender Dr. Wolf-Albrecht Prautzsch in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.07.2002 stellvertretender Vorstandsvorsitzender Dr. Dieter Falke bis 29.02.2000 Mitglied des Vorstandes Dr. Adolf Franke in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.12.2003 Mitglied des Vorstandes Dr. Rudolf Holdijk in 1999 u. 2000 bis 31.05.2001 Mitglied des Vorstandes Dr. Johannes Ringel vom 2.07.2003 bis 31.12.2003 Vorstandsvorsitzender, in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 bis 01.07.2003 Mitglied des Vorstandes Klaus-Michael Geiger ab 01.01.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 16.07.2007 Mitglied des Vorstandes Gerhard Roggemann in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 bis 20.03.2004 Mitglied des Vorstandes Jürgen Sengera in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied des Vorstandes, ab 10.09.2001 u. 2002 bis 02.07.2003 Vorsitzender des Vorstandes Dr. Norbert Emmerich seit 01.05.2004 Mitglied des Vorstandes, seit 01.05.2005 u. 2006 u. 2007 stellvertretender Vorstandsvorsitzender, in 1999 bis 30.09.2000 Mitglied des Sparkassenbeirats, ab 01.10.2000 u. 2001 bis 30.06.2002 u. vom 01.07.2002 bis 30.08.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, (vorher) Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Münster, bzw. Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Münsterland Ost Dr. Manfred Puffer ab 01.01.2002 u. 2002 u. 2004 bis 31.08.2005 Mitglied des Vorstandes Andreas Seibert ab 21.05.2001 u. 2002 bis 02.07.2003 Mitglied des Vorstandes Dr. Bernd Lüthje ab 27.04.2002 bis 31.07. 2002 Mitglied des Vorstandes, ab 01.08.2002 u. 2003 bis 29.06.2004 Vorsitzender (Mitglied) des Aufsichtsrates, 01.08.2002 bis 30.08.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Vorsitzender des Vorstandes Landesbank NRW Düsseldorf/Münster Dr. Thomas R. Fischer seit 01.01.2004 u. 2005 u. 2006 bis 26.07.2007 Vorstandsvorsitzender Dr. Matthijs van den Adel seit 01.01.2004 u. 2005 u. 2006 bis 26.07.2007 Mitglied des Vorstandes Werner Taiber seit 01.01.2006 u. 2007 Mitglied des Vorstandes Alexander Stuhlmann seit 26.07.2007 Vorstandsvorsitzender Dr. Wolfgang Nickels seit 14.09.2007 Mitglied des Vorstandes Robert Restani ab 01.12.2002 bis 31.03.2004 stellvertretendes Vorstandsmitglied Ernst Gerlach 27.04.2002 bis 31.07.2002 Mitglied des Vorstandes, in 1999 bis 30.06.2000 ständiger Vertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrates, vom 01.08.2002 bis 30.08.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Staatssekretär Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Dr. Rolf Gerlach in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.08.2002 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, in 1999 u. in 2000 ständiger Vertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrates, ab 02.09.2002 u. 2003 Mitglied des Aufsichtsrates, ab 29.06.2004 u. 2005 u. 2006 bis 31.12.2007 Vorsitzender des Aufsichtsrates, Präsident Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband Münster Dr. Ulrich Schröder ab 27.04.2002 bis 31.07.2002 Mitglied des Vorstandes, vom 01.08.2002 bis 30.08.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Mitglied des Vorstandes Landesbank NRW Düsseldorf/Münster Dr. Hans-Jürgen Niehaus ab 15.11.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Vorstandes Robert M. Stein ab 01.07.2004 u. 2005 u. 2006 bis 10.07.2007 Mitglied des Vorstandes Rainer Schmitz seit 23.10.2002 u. 2004 bis 13.03.2006 stellvertretendes Vorstandsmitglied, ab 03.09.2002 bis 23.10.2003 Mitglied des Aufsichtsrates, Bankdirektor WestLB AG Düsseldorf Joachim Krämer seit 15.01.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtsrates, Generalbevollmächtigter der WestLB AG, Bankdirektor, Düsseldorf Horst-Wolfgang Klophaus ab 03.09.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 31.05.2006 Mitglied des Aufsichtsrates, Bevollmächtigter der WestLB AG Düsseldorf Thomas Kreyer seit 07.06. 2006 bis 10.05.2007 Mitglied des Aufsichtsrats, Direktor WestLB AG Berlin Christiane Kutil-Bleibaum seit 07.06.2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtsrats, Direktor WestLB AG Düsseldorf Dr. Karlheinz Bentele in 1999 u. 2000 bis 31.05.2001 Vorsitzender des Verwaltungsrats, ab 01.08.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 31.12.2007 Mitglied des Aufsichtsrats, Präsident Rheinischer Sparkassen und Giroverband Düsseldorf Michael Breuer seit 01.01.2008 Mitglied des Aufsichtsrats, seit 07.01.2008 Vorsitzender des Aufsichtsrats, Präsident, Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Ernst Schwanhold ab 22.02.2000 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, ab 01.06.2001 bis 30.08.2002 Vorsitzender des Verwaltungsrats, Minister für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Heinz Schleußer in 1999 bis 22.02.2000 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Peer Steinbrück (damals MdL im NRW-Landtag) in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.08.2002 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Jochen Dieckmann seit 03.07.2003 u. 2004 bis 22.06.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, (in 2005 ehemaliger) Finanzminister, Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Dr. Helmut Linssen (damals MdL im NRW-Landtag) in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.08.2002 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, ab 23.08.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtsrates, 1. Vizepräsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, nach der Landtagswahl in NRW und ab 23.08.2005 in der Funktion als Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Edgar Moron (damals MdL im NRW-Landtag) ab 06.06.2000 u. 2001 bis 30.08.2002 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion NRW Düsseldorf Paul Heidrich in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.08.2002 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, Vorsitzender der CDU-Fraktion, vom 01.08.2002 bis 30.08.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Landschaftsversammlung Rheinland Mülheim an der Ruhr Harry Voigtsberger in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Vorsitzender der SPD-Fraktion, Landschaftsversammlung Rheinland Aachen Dieter Gebhard in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Vorsitzender der SPD-Fraktion, Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Gelsenkirchen Dr. Wolfgang Kirsch seit 02.04.2007 Mitglied des Aufsichtsrates, ab 13.01.2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Landrat, Vorsitzender der CDU-Fraktion Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Warendorf, in 2007 Landesdirektor Landschaftsverband Westfalen-Lippe Hans Pixa ab 23.02.2000 u. 2001 bis 30.08.2002 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, vom 01.08.2002 bis 30.08.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, vom 29.06.2004 bis 03.01.2005 Mitglied des Aufsichtsrates, Landrat Kreis Coesfeld Karl-Heinz Schröter in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Landrat Landkreis Oberhavel Oranienburg Dr. Hans-Christian Vollert in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Landrat Kreis Viersen Franz-Josef Leikop ab 23.02.2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Landrat Hochsauerlandkreis Meschede Gerhard Wattenberg in 1999 bis 23.02.2000 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Landrat a.D. Vlotho Dr. Walter Hostert aus Lüdenscheid in 1999 bis 13.01.2000 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Prof. Dr. Manfred Dammeyer in 1999 bis 06.06.2000 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, Staatsminister a.D. des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Dr. Harald Noack ab 15.07.2000 u. 2001 u. 2001 ständiger Vertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Staatssekretär Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Dieter Krell in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 ständiger Vertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Ministerialdirigent Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Gerd Mai in 1999 bis 31.09.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Georg Wilhelm Adamowitsch in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Dr. Thomas Griese in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Staatssekretär, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Friedrich Wilhelm Held vom 01.03.2000 bis 09.03.2001 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Ministerialdirigent a.D. Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Jörg Hennerkes in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Staatssekretär, Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Bernd Kiesow in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Leitender Ministerialrat, Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Dr. Günter Berg in 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Ministerialdirigent, Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Manfred Morgenstern in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Staatssekretär, Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Cornelia Prüfer-Storcks in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Staatssekretärin, Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Wolfgang Riotte in 1999 bis 29.02.2000 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Staatssekretär, Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Johannes Winkel ab 09.03.2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Ministerialdirigent Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Dr. Joachim Grünewald in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Parlamentarischer Staatssekretär a.D. Olpe/Biggesee Ulrich Schmidt (damals MdL des Landtages in NRW und Landtagspräsident) in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Ingeborg Friebe in 1999 bis 10.04.2000 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Landtagspräsidentin a.D., Monheim Prof. Dr. Dr. h.c. Gert Kaiser in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Präsident Wissenschaftszentrum NRW Düsseldorf Prof. Dr. Helmut Thoma in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Berater des Ministerpräsidenten in Medienfragen des Landes Nordrhein-Westfalen Staatskanzlei Düsseldorf Prof. Dr. Hans Georg Willers in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Wirkungsort u. a.: Düsseldorf Fritz Pleitgen in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Intendant Westdeutscher Rundfunk Köln Hartmut Mehdorn ab 01.08.2002 bis 03.07.2003 Mitglied des Aufsichtsrates, Vorsitzender des Vorstandes Deutsche Bahn AG Berlin Gustav Adolf Schröder ab 29.06.2004 u. 2005 bis 31.03.2007 Mitglied des Aufsichtsrates, in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Stadtsparkasse Köln (später KölnBonn) Hans-Peter Krämer in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.08.2002 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, ab 01.08.2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.01.2006 Mitglied des Aufsichtsrates, vom 01.08.2002 bis 30.08.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, (ab 2006 ehemaliger) Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Köln (später KölnBonn) Michael Kranz in 1999 bis 10.04.2000 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, ab 10.04.2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Bonn (später KölnBonn) Dr. Rutbert Reisch in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Chief Financial Officer Volkswagen AG Wolfsburg Dieter Schwarz in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Aufsichtsrates Lidl & Schwarz Stiftung & Co. KG Neckarsulm Dr. Dietrich Rümker ab 29.06.2004 u. 2005 bis 31.12.2006 Mitglied des Aufsichtsrates, Ehemaliger Vorsitzender des Vorstandes c/o HSH Nordbank AG Kiel Hans-Peter Stihl in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Ehemaliger Präsident Deutscher Industrie- und Handelstag Berlin Dr. Ruprecht Vondran in 1999 bis 31.12.2000 Präsident Wirtschaftsvereinigung Stahl Düsseldorf Hubert Ruthmann in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Präsident Industrie- und Handelskammer zu Münster, und – Fa. Ruthmann GmbH & Co. – in Gescher Dr. Joachim Henneke ab 01.10. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Vorsitzender der Geschäftsführung Messe Essen GmbH Herbert Vogt in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Geschäftsführer Messe Düsseldorf GmbH Hans-Georg Vogt ab 29.06.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtsrates, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Bielefeld Jochen Witt in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Vorsitzender der Geschäftsführung KölnMesse GmbH Dr. Karl-Ludwig Kley seit 03.07.2003 bis 29.06.2004 u. wieder seit 01.01.2007 Mitglied des Aufsichtsrates, Mitglied des Vorstandes Deutsche Lufthansa AG Köln, in 2007 Vorsitzender der Geschäftsleitung Merck KGaA Wolfram Kuschke in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Regierungspräsident Bezirksregierung Arnsberg Jürgen Roters in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Regierungspräsident Bezirksregierung Köln Jürgen Büssow in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Regierungspräsident Bezirksregierung Düsseldorf Dr. Jörg Twenhöven in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Regierungspräsident Bezirksregierung Münster Christa Vennegerts in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Regierungspräsidentin Bezirksregierung Detmold Winfried Schittges (damals MdL des Landtages in NRW) in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung Vorsitzender Landschaftsversammlung Rheinland Krefeld Rüdiger Sagel (damals MdL des Landtages in NRW) ab 01.10.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Hannelore Brüning (damals MdL des Landtages in NRW) in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Landtag in NRW in Düsseldorf Bodo Champignon (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Leo Dautzenberg (damals MdB im Bundestag, Bereich: Heinsberg) in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Regina van Dinther (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Marie-Luise Fasse (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) ab 01.01.2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Hans Frey (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Manfred Hemmer (damals MdL des Landtages in NRW für Hamm) in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Gisela Hinnemann (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Friedrich Hofmann (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Prof. Dr. Uwe Jens (damals MdB im Bundestag) ab 01.10.2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Volkmar Klein (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) ab 01.01.2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Ute Koczy (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) ab 01.01.2001 u. in 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Heinrich Kruse (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Gerhard Lorth (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) in 1999 u. 2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Mitglied Landschaftsversammlung Rheinland Bonn Prof. Dr. Horst Posdorf (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Adolf G. Retz (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Joachim Schultz-Tornau (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) ab 01.01.2001 u. in 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Klaus-Dieter Stallmann (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Klaus Strehl (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Jürgen Thulke (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) ab 01.01.2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Hans Vorpeil (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Gisela Walsken (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Prof. Dr. Friedrich Wilke (damals MdL des Landtages in NRW Düsseldorf) in 2001 Beirat öffentliche Kunden Dr. Gerhard Langemeyer in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Oberbürgermeister Stadt Dortmund, ab 23.03.2005 bis 31.03.2006 und wieder seit 01.01.2008 Mitglied des Aufsichtsrates Dr. Wolfgang Reiniger in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Oberbürgermeister Stadt Essen Dr. Berthold Tillmann ab 13.01.2000 u. 2001 bis 30.08.2002 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, vom 01.08.2002 bis 30.08.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Oberbürgermeister Stadt Münster Dieter Pützhofen ab 10.04.2000 u. 2001 bis 30.08.2002 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, vom 01.08.2002 bis 30.08.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Oberbürgermeister Stadt Krefeld Eberhard David in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Oberbürgermeister Stadt Bielefeld Joachim Erwin (verstorben) in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Oberbürgermeister Stadt Düsseldorf Waldemar Kleinschmidt in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Oberbürgermeister Stadt Cottbus Wolfgang Pohl ab 01.01.2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Oberbürgermeister Stadt Frankfurt (Oder) Josef Krings in 1999 bis 10.04.2000 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Altoberbürgermeister Duisburg Paul-Gerhard Schmitz ab 10.04.2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Bürgermeister Stadt Gummersbach Eckhard Schwerhoff ab 23.02.2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Bürgermeister Stadt Gladbeck Marianne Wendzinski in1999 bis 23.02.2000 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Erste stellvertretende Oberbürgermeisterin Stadt Dortmund Dr. Ferdinand Graf von Ballestrem in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes MAN AG München Dr. Siegfried Luther in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, ab 01.08.2002 u. 2003, wieder seit 24.04.2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtsrates, (ab 2006 ehemaliges Mitglied und ehemaliger stellvertretender Vorstandsvorsitzender) Mitglied des Vorstandes & CFO Bertelsmann AG Gütersloh Dr. Erich Bauer ab 01.08.2002 bis 03.07.2003 Mitglied des Aufsichtsrates, Chief Executive Manager TMD Friction Holding GmbH Leverkusen Jean-Pascal Beaufret ab 01.08.2002 u. 2003 bis 29.06.2004 Mitglied des Aufsichtsrates, Chief Financial Officer Alcatel Paris Jürg Michel ab 01.01.2001 u. in 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Geschäftsführer Würth Finance International B.V. CH-Küsnacht Peter Mager ab 01.01.2001 u. in 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes Nordenia International AG Greven Otto Beilharz in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied der Geschäftsführung Adolf Würth GmbH & Co. KG Künzelsau-Gaisbach Dr. Jochen Melchior in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes STEAG Aktiengesellschaft Essen Dr. Bernd Michaels in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes Provinzial-Versicherungsanstalten der Rheinprovinz Düsseldorf Dr. Erwin Möller in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Hannover Dr. Claus-Michael Dill in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes AXA Colonia Konzern AG Köln Claas Kleyboldt 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes AXA Colonia Konzern AG Köln Stefan L. Vok ab 01.01.2001 u. in 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes Gerling-Konzern Köln Klaus Schenke 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied der Geschäftsführung Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz Düsseldorf (später Deutsche Rentenversicherung) Klaus Schulte in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Direktor Landesversicherungsanstalt Westfalen Münster (später Deutsche Rentenversicherung) Gerd Kettler in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender der Vorstände der LVM-Versicherungen Münster Heinz Kettler in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.08.2002 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, HEINZ KETTLER Metallwarenfabrik GmbH & Co. Ense-Parsit Dr. Johannes Vöcking in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes Barmer Ersatzkasse Wuppertal Dr. Heiko Winkler in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes Westfälische Provinzial-Versicherungen Münster Dr. Thomas Bentz in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Persönlich haftender Gesellschafter der Melitta Unternehmensgruppe Bentz KG Minden Dr. Klaus Murmann in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes Sauer-Sundstrand-Gruppe Neumünster/Ames, Iowa Prof. Dr. Fritz Vahrenholt in 1999 u. in 2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Aufsichtsrates Deutsche Shell GmbH Hamburg Dr. Sigurd Beyer in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes RWE-DEA Aktiengesellschaft für Mineralöl und Chemie Hamburg Armin-Peter Bode in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes Stinnes AG Mülheim an der Ruhr Bernd Jobst Breloer in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes RWE Rheinbraun Aktiengesellschaft Köln Dr. Manfred Scholle in 1999 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes Westfälische Ferngas AG Dortmund und in 2001 Vorsitzender des Vorstandes RWE Gas AG Dr. Klaus Sturany in 1999 bis 30.09.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes RWE AG Essen Dr. Manfred Ragati in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Kaufmännischer Direktor Elektrizitätswerk Minden-Ravensberg GmbH Herford Wolfram Brück in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes Duales System Deutschland AG Köln Erwin Conradi in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Delegierter des Verwaltungsrates METRO Holding AG CH-Baar/Zug Düsseldorf Dr. Günther Saßmannshausen in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Aufsichtsrates Preussag AG Hannover Dr. Ralf Corsten in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes Preussag AG Hannover Heinz-Joachim Wagner in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Finanzvorstand Degussa AG Frankfurt Wolfgang Düsterberg in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes Apetito AG Rheine Falk Ettwein in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Finanzvorstand Axel Springer Verlag AG Hamburg Hanno C. Fiedler in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes Schmalbach-Lubeca AG Ratingen Jacques Thoelen in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender der Geschäftsführung Solvay Deutschland GmbH Hannover Hans-Joachim Zwarg in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes Phoenix AG Hamburg Dr. Dieter Schadt in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes Franz Haniel & Cie. GmbH Duisburg Dr. Ernst F. Schröder in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Persönlich haftender Gesellschafter der Dr. August Oetker KG in Bielefeld Arwed Fischer in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes SPAR Handels-AG Schenefeld, in 2001 Mitglied des Vorstandes QUELLE Aktiengesellschaft Fürth Norbert Nelles ab 01.01.2001 u. in 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes KarstadtQuelle AG Essen Gerhard Weber in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes Gerry Weber International AG Halle/Westfalen Hendrik Snoek in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Geschäftsführender Gesellschafter Ratio Handel GmbH Münster Dr. Michael Frenzel in 1999 u. in 2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes Preussag AG Hannover Dr. Eckart John von Freyend in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes IVG Holding AG Bonn Dr. Fritz Gautier in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes Ruhrgas AG Essen Friedrich Späth in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.08.2002 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, Vorsitzender des Vorstandes Ruhrgas AG Essen Dr. Friedrich Janssen in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes Ruhrgas AG Essen Dr. Otto Grünewälder in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Wirtschaftsprüfer in München Dr. Horst Günther in 1999 bis 30.09.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes ELEKTROMARK AG Hagen Prof. Dr. Dr. Engelbert Heitkamp in 1999 u. in 2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender der Aufsichtsräte Bauunternehmung Heitkamp GmbH und Deilmann-Haniel GmbH Herne Franz Josef Hentrei in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes AKB Privat- und Handelsbank AG Köln Dr. Franz-Wilhelm Hopp in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes ERGO Versicherungsgruppe AG Düsseldorf, in 2001 Mitglied der Vorstände VICTORIA Versicherungsgesellschaften Düsseldorf Thomas Hoyer in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied desWirtschaftsbeirates, Geschäftsführender Gesellschafter Hoyer GmbH Internationale Fachspedition Hamburg Dr. Klaus Ridder ab 01.01.2001 u. in 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes Stinnes AG Mülheim an der Ruhr Michael Illbruck in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Geschäftsführer Illbruck GmbH Leverkusen Dr. Gerhard Jooss in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes ThyssenKrupp AG Düsseldorf Dr. Heinz-Gerd Stein in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes ThyssenKrupp AG Duisburg Dr. Winfried Kill in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes INDUS Holding AG Bergisch Gladbach Dr. Richard Klein in 1999 u. in 2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes RWE AG Essen Dr. Gert Maichel in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes RWE AG Essen Hermann Marth in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes RAG Immobilien AG Essen Dr. Peter Schörner ab 01.01.2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes RAG AG Essen Jürgen Steinert in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Präsident Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. Berlin Joachim König in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Ehemaliger Vorsitzender des Vorstandes Westfälische Ferngas AG Dortmund Prof. Dr. Eckart Kottkamp in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender der Geschäftsführung Claas KGaA Harsewinkel, in 2001 Vorsitzender der Geschäftsführung Hako Holding GmbH & Co. Bad Oldesloe Dr. Hans Krämer in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Aufsichtsrates DB Projekt GmbH Knoten Berlin Kreuth Dr. Jörn M. Kreke in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes Douglas Holding AG Hagen Prof. Dr. Klaus G. Lederer in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Vorstandes Babcock Borsig AG Oberhausen Florian Lensing-Wolff in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Gebr. Lensing Verlagsanstalt GmbH & Co. Dortmund Klaus Oberwelland in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Persönlich haftender Gesellschafter August Storck KG Berlin Norbert Rethmann in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Vorsitzender des Aufsichtsrates Rethmann AG & Co. Selm Hartmut Scherf in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Sprecher der Geschäftsführung Bischof + Klein GmbH & Co. Lengerich und Jack Schmuckli Köln Siegmund Wenk in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Mitglied des Vorstandes Benteler AG Paderborn Alexander Wüerst seit 01.01.2008 Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Vorstands, Kreissparkasse Köln Fritz Bahlo in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, (in 2001 ehemaliger) Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Bochum Erhard Frömberg in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des VorstandesSparkasse Heiligenhaus Ludger Gooßens in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Stadtsparkasse Viersen, in 2001 Mitglied des Vorstandes Stadtsparkasse Krefeld Wolf Gramatke in 1999 bis 21.02.2000 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Höxter Brakel Hans Kauhsen in 1999 u. in 2000 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Aachen Adolf Terfloth seit 02.04.2007 bis 31.12.2007 Mitglied des Aufsichtsrates, Vorsitzender des Vorstands Sparkasse Düren Rudolf Kölker in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Geldern Helmut Kohls in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Stadtsparkasse Dortmund Udo Lütteken in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Lüdenscheid Klaus Marciniak ab 01.01.2001 u. in 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Gelsenkirchen Rudolf Heib in 1999 bis 30.09.2000 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Gelsenkirchen Hans Meermann in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Bielefeld Wolfgang-Ludwig Mehren in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse der Homburgischen Gemeinden in Wiehl Dr. Henning Osthues-Albrecht in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Essen Heinrich Plaßmeier in 1999 bis 31.12.2000 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Paderborn Alfred Reifenberg in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Stadtsparkasse Duisburg Walter Schubert in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam Hans Schwarz in 1999 u . 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, . Vorsitzender des Vorstandes Stadtsparkasse Düsseldorf Wolf F. Stelling in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Stadtsparkasse Hemer Josef Strauß in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, vom 01.07.2002 bis 31.07.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Wittgenstein Bad Berleburg Klaus R. Vorndamme in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Herford Heinz Welter in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, ab 01.02.2006 bis 31.12.2007 Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Neuss Constantin Freiherr Heereman in 1999 bis 30.09.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Ehrenpräsident Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. Dr. Winfried Materna in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Präsident Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Georg Kunze in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Hauptgeschäftsführer Maschinenbau- und Metall- Berufsgenossenschaft Düsseldorf Michael Geuenich aus Köln in 1999 bis 27.11.2000 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, Walter Haas ab 27.11.2000 u. 2001 bis 30.08.2002 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, in 1999 bis 30.09.2000 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender DGB-Landesbezirk NRW Düsseldorf Wolfgang Nettelstroth in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, DGB-Landesbezirk NRW Düsseldorf Doris Ludwig in 1999 bis 31.03.2000 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, seit 07.06.2006 Mitglied des Aufsichtsrates und seit 10.07.2006 bis 16.05.2007 stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates, seit 16.05.2007 wieder Mitglied des Aufsichtsrates, seit 2006 Direktorin WestLB AG Düsseldorf, vorher Gewerkschaft HBV Ortsverwaltung Düsseldorf Christiane Stascheit ab 27.11.2000 u. 2001 bis 30.08.2002 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, in 2000 u. 2001 u. 2002 Vertreterin der Belegschaft im Verwaltungsrat, ab 03.09.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtsrates, Gewerkschaft HBV Bezirksverband Düsseldorf und später ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk Düsseldorf, in 2002 stellvertretende Geschäftsführerin für den Bezirk Düsseldorf der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bernd Fiegler ab 03.09.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 10.05.2007 Mitglied des Aufsichtsrates, stellvertretender Landesbezirksleiter ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk NRW Düsseldorf Franz-Georg Schröermeyer ab 27.11.2000 u. 2001 bis 30.08.2002 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, ab 03.09.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 31.03.2006 Mitglied des Aufsichtsrates, vom 01.08.2002 bis 30.08.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Gewerkschaft HBV Bezirksverwaltung Münster, Gewerkschaftssekretär im Fachbereich Finanzdienstleistungen ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft in Münster und Osnabrück Rolf Finger vom 01.04.2000 bis 27.11.2000 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, ab 01.04.2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtsrates, erst DAG Landesverband NRW Düsseldorf, in 2006 Gewerkschaftssekretär im Fachbereich Finanzdienstleistungen bei der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Cornelia Hintz seit 10.05.2007 Mitglied des Aufsichtsrats, Gewerkschaftssekretärin, ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Annette Lipphaus seit 10.05.2007 Mitglied des Aufsichtsrats, Landesrechtsschutz-Leiterin, ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Raimund Bär seit 10.05.2007 Mitglied des Aufsichtsrats Betriebsratsvorsitzender, Westdeutsche Immobilien Bank AG Peter Wagemann aus Münster in 1999 bis 27.11.2000 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet Fred Eicke in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 als Vertreter der Belegschaft entsendet Mitglied im Verwaltungsrat, Direktor in Düsseldorf Christian Gerigk in 1999 bis 27.11.2000 Vertreter der Belegschaft und Mitglied im Verwaltungsrat, Bankkaufmann in Münster Hannelore Heger-Golletz ab 27.11.2000 u. 2001 u. 2002 Vertreterin der Belegschaft und Mitglied im Verwaltungsrat, Bankangestellte in Münster Gerd-Uwe Löschmann in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 Vertreter der Belegschaft und Mitglied im Verwaltungsrat, ab 03.09.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 31.05.2006 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates, Prokurist in Düsseldorf, in 2002 Prokurist bei der WestLB AG in Düsseldorf, in 2003 Direktor WestLB AG in Düsseldorf Dietmar Fischer seit 10.05.2007 Mitglied des Aufsichtsrats, Direktor, WestLB AG Düsseldorf Thorsten Ellwanger ab 03.09.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 31.05.2006 Mitglied des Aufsichtsrates, Prokurist WestLB AG Hamburg Manfred Matthewes in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 als Vertreter der Belegschaft und Mitglied im Verwaltungsrat, ab 03.09.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtsrates, Bankkaufmann in Düsseldorf, in 2002 Bankkaufmann bei der WestLB AG in Düsseldorf, in 2003 Prokurist bei der WestLB AG in Düsseldorf Manfred Schimpf in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 als Vertreter der Belegschaft und Mitglied des Verwaltungsrats, Bankkaufmann in Münster Hubertus Schreiber in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 als Vertreter der Belegschaft und Mitglied des Verwaltungsrats, Bankkaufmann in Münster Elisabeth Weber in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 als Vertreterin der Belegschaft und Mitglied des Verwaltungsrats, ab 03.09.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 31.05.2006 Mitglied des Aufsichtsrates, Bankkauffrau in Düsseldorf, in 2002 Bankkauffrau bei der WestLB AG in Düsseldorf, in 2003 Prokuristin bei der WestLB AG in Düsseldorf Heinz-Günter Sander ab 03.09.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Aufsichtsrates, Bankangestellter, in 2007 Prokurist, WestLB AG Düsseldorf Frank Kasper seit 07.06.2006 bis 10.05.2007 Mitglied des Aufsichtsrats, Bankangestellter WestLB AG Düsseldorf Joachim Barbonus in 1999 bis 13.01.2000 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, Stadtdirektor i.R. Bochum Rolf Brunswig in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.06.2002 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, von 01.08.2002 bis 30.08.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Siegen Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Münsterland Ost Münster Heinz Biesenbach in 1999 u. 2000 u. 2001 ständiger Vertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Verbandsgeschäftsführer Rheinischer Sparkassen und Giroverband Düsseldorf Dr. Andreas Döhrmann in 1999 bis 29.02.2000 ständiger Vertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Verbandsgeschäftsführer Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband Münster Dr. Klaus Wienberg ab 01.08.2000 u. 2001 u. 2002 ständiger Vertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Verbandsgeschäftsführer Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband Münster Dr. Hermann Krämer aus Seevetal in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.08.2002 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet Henning Kreibohm in 1999 bis 23.02.2000 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, Oberkreisdirekor a.D. Herford Udo Molsberger in 1999 bis 31.03.2001 ständiger Vertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, ab 01.08.2002 bis 30.08.2002, wieder in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u.2007 Mitglied des Aufsichtsrats, Erster Landesrat Landschaftsverband Rheinland Köln Karl Bechtel ab 01.07.2001 u. 2002 ständiger Vertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, in 2002 von der Belegschaft entsendet als Mitglied des Verwaltungsrats, Erster Landesrat Landschaftsverband Rheinland Köln Hans-Ulrich Predeick in 1999 u. 2001 u. 2002 ständiger Vertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, ab 01.08.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 31.03.2007 Mitglied des Aufsichtsrats, Erster Landesrat Landschaftsverband Westfalen-Lippe Münster Ferdinand Esser in 2000 bis 31.03.2001 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, Landesdirektor Landschaftsverband Rheinland Köln Udo Molsberger ab 01.04.2001 bis 30.08.2002 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, bis 31.03.2001 ständiger Vertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, von den Gewährträgern entsendet, ab 01.08.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Aufsichtsrates, Landesdirektor Landschaftsverband Rheinland Köln Wolfgang Schäfer in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.08.2002 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, in 1999 u. in 2000 ständiger Vertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Landesdirektor Landschaftsverband Westfalen-Lippe Münster Henning Richerzhagen ab 01.08.2002 bis 02.09.2002 Mitglied des Aufsichtsrates, Verbandssyndikus Westfälisch-Lippischer Sparkassen- und Giroverband Münster Dr. Stephan Articus in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städtetages Köln Friedrich Wilhelm Heinrichs in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Geschäftsführendes Präsidialmitglied Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund Düsseldorf Karl-Heinz Lause in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Vorsitzender des Vorstandes Stadtwerke Düsseldorf AG Düsseldorf Dr. Norbert Ohlms in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Technischer Geschäftsführer Stadtwerke Münster GmbH Münster Wilfried Räpple in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Finanzvorstand Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke Köln AG und Stadtwerke Köln-Konzern Michael Schöneich in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Hauptgeschäftsführer VKU – Verband kommunaler Unternehmen e.V. in Köln Gerd Müller in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Geschäftsführender Direktor RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH Mülheim an der Ruhr Rosemarie Abel in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Mitglied Landschaftsversammlung Rheinland Duisburg Dr. Joachim Bauer in 1999 bis 31.03.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages NRW Düsseldorf Reiner Strotmeier ab 01.10.2000 u. in 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Beigeordneter der Stadt Lippstadt, Vorsitzender der Kämmerervereinigung Westfalen Lippstadt Werner Böllinger in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Stadtkämmerer Stadt Köln und in 2001 Mitglied des Vorstandes HGK Häfen- und Güterverkehr Köln AG Dr. Helmut Rattenhuber ab 01.03.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Stadtkämmerer Stadt Düsseldorf Manfred Nieland in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Stadtkämmerer Erster Vorsitzender Fachverband der Kämmerer NRW Mönchengladbach Dieter Bongert in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Vorsitzender des Vorstandes Ruhrverband Essen Peter Bornfelder in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Stadtkämmerer Stadt Herne Kurt Busch in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Geschäftsführer Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH Essen Dr. Eberhard Christ in 1999 bis 01.10.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Vorsitzender der Geschäftsführung Westfälische Verkehrsgesellschaft mbH Münster Helmut Damwerth ab 01.01.2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Mitglied Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Münster Stefan Frechen aus Neunkirchen-Seelscheid in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Harald Heinze in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Vorsitzender des Vorstandes Dortmunder Stadtwerke AG Hans-Josef Heuter in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Mitglied Landschaftsversammlung Rheinland Heinsberg Helmut Holländer aus Lemgo in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden Gerhard Kersting in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Mitglied Landschaftsversammlung Rheinland Essen Willibald Limberg ab 01.01.2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Mitglied Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Sprockhövel Marlene Lubek in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Mitglied Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Paderborn Ursula Mahler in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Mitglied Landschaftsversammlung Rheinland Radevormwald Hans-Gerhard Rötters in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Mitglied Landschaftsversammlung Rheinland Moers Dr. Alexander Schink ab 01.04.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Landkreistag Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Heinz Steffen in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Mitglied Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Unna Dr. Jochen Stemplewski in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Vorsitzender des Vorstandes Emschergenossenschaft und Lippeverband Essen Werner Stolz in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Mitglied Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Münster Gerhard Ucka in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Mitglied Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Herne Inge Verweyen in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Mitglied Landschaftsversammlung Rheinland Kleve Herbert Werner in 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Mitglied Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Herten Dr. Jürgen Wilhelm in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Stellvertretender Vorsitzender Landschaftsversammlung Rheinland Bergisch Gladbach Dieter Wurm in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Beirates der öffentlichen Kunden, Vorsitzender Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Meschede Und weiter ... |
| Tom | [url=http://www.welt.de/wirtschaft/article2605939/BayernLB-steckte-Geld-in-Islands-Pleite-Banken.html:1vitdfvc]DIE WELT online am 21.10.2008[/url:1vitdfvc] Das Land Bayern sei von einer Staatspleite bedroht gewesen. Dies hätte der BayernLB-Chef Michael Kemmer und der bayerische Sparkassen-Präsident Siegfried Naser der CSU und der FDP verschwiegen. Neben anderen Milliardenausfällen musste die BayernLB um Milliardensummen fürchten, die sie in Island angelegt hatte. Deutschlands zweitgrößte Landesbank hatte sich angeblich mit 1.700.000.000 Euro auf der Atlantikinsel engagiert. Bei der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers musste die BayernLB nach eignen Angaben Ausfallrisiken von bis zu 300.000.000 Euro einkalkulieren. Im Zuge der US-Immobilienkrise waren von der Abwertung bedrohten Wertpapierbestände in Höhe von rund 24.000.000.000 Euro beziffert worden. [url=http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/westlb-sucht-nach-privaten-investoren-392114/:1vitdfvc]Wirtschaftswoche online am 26.03.2009:[/url:1vitdfvc] Neben anderen Landesbanken musste auch die BayernLB nach Milliardenverlusten von ihren Eigentümern - allen voran den Ländern und damit den Steuerzahlern - mit Kapitalspritzen gestützt werden. Allein bei der BayernLB summierte sich der Verlust auf gut 5.000.000.000 Euro. Auch sie verhandelt mit der EU-Kommission und musste mit Auflagen rechnen. Der Verlust geht zurück auf tiefrote Zahlen im Handel, Abschreibungen auf toxische Wertpapiere sowie auf Engagements bei Lehman Brothers und in Island. „Es ist eine sehr große Herausforderung, 2009 wieder die Gewinnschwelle zu erreichen“, sagte Finanzchef Stefan Ermisch bei Vorstellung der Jahreszahlen. Deutschlands zweitgrößte Landesbank plante daher einen radikalen Umbau. Bis 2013 sollten im Rahmen des Projekts „Herkules“ 5600 der 19.200 Stellen wegfallen, rund 670.000.000 Euro sollten so gespart werden. Zudem wollte die Bank im Ausland Standorte schließen oder verschlanken. Viele kapitalmarktnahe Geschäfte seien entfallen, unter anderem der Handel auf eigene Rechnung. Die Beteiligungen sollen halbiert, das Portfolio mit sehr kritischen Wertpapieren abgebaut werden. Die Bank sei in konstruktiven Gesprächen mit der EU, sagt der BayernLB-Chef Michael Kemmer. Die EU-Kommission sollte Mitte April 2009 einen Entwurf der Sanierungspläne erhalten. Kemmer hoffte auf eine rasche Entscheidung. „Wir brauchen Planungssicherheit und wollen unsere Kräfte auf die Zukunftsgestaltung der Bank konzentrieren“, so der BayernLB-Chef. Mit dem [url=http://www.fw-landtag.de/unsere-politik/themen/finanzen-recht/parlamentarische-initiativen/geschaeftstaetigkeit-der-bayernlb/:1vitdfvc]Dringlichkeitsantrag vom 26.05.2009 der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Tanja Schweiger, Bernhard Pohl und Fraktion (FW)[/url:1vitdfvc] im bayrischen Landtag wurde Aufklärung eingefordert. Schliesslich verdanke die BayernLB das Überleben einer Kapitalspritze von 10.000.000.000 Euro durch den bayerischen Steuerzahler, der meinte, dass die unternehmerische Tätigkeit im Vordergrund stünde, und die Existenz einer Staatsbank mit öffentlichem Auftrag zur Förderung und Kreditversorgung des Mittelstands und der Großindustrie als sinnvoll anzusehen sei. Die Verantwortlichen der BayernLB sollten darlegen, weshalb am Obersalzberg ein Fünfsterne-Hotel gebaut wurde, und weshalb es zu betreiben wäre. Die Entscheidung sei maßgeblich von den Vertretern der Staatsregierung im Verwaltungsrat der BayernLB befürwortet und vorangetrieben worden. Die BayernLB habe für den Betrieb des Hotels eine Gesellschaft gegründet hat, die das unternehmerische Risiko tragen sollte. Es soll Vereinbarungen zwischen der BayernLB bzw. der Betreibergesellschaft und dem Hotelkonzern Intercontinental gegeben haben. Aufschluss sollte auch über die Gewinn/Verlustrechnung geben werden. Ebenso interessant war die Frage, ob die BayernLB seit dem Jahr 2006 Spenden an politische Parteien oder denen nahestehende Stiftungen oder Organisationen geleistet hatte oder nicht. Und weitere Fragen … Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages soll Verflechtungen zwischen HRE und der BayernLB festgestellt haben. In Pressemitteilungen wurde der Verdacht geäußert, dass die HRE wenig werthaltige bzw. sogar wertlose Wertpapiere und/oder Forderungen an die BayernLB übertragen haben soll. Ebeso war interessant zu erfahren, auf welche Auslandsengagements die BayernLB speziell auf den Caymans Islands, den Guernsey Islands sowie Irland eingegangen ist, und welche Geschäftsaktivitäten dort betrieben wurden. Und sonst noch … Wieso wurde in Island so viel Geld investiert, wenn dort gerade mal die Technologie für die Fischerei und die Technologie für Erdwärme auf Vulkanen entwickelt wurde ? … , … und außerdem war die isländische Währung mit drastischen Währungsrisiken behaftet … , wieso dachte daran niemand … . … zur Erinnerung: Island rutschte im Jahr 2008 durch die weltweite Finanz- u. Bankenkrise in die (Fast-)Staatspleite, was die (Fast-?)Pleite der Kaupthing-Bank Deutschland nachzog, und die Spareinlagen von ca. 30.000 Sparern liefen erst mal gegen 0.00 Euro. Die (Fast-pleite)Kaupthing-Bank Deutschland hatte die ca. 30.000 Sparer im Juni 2009 immer noch nicht ausgezahlt … , … sondern erst im Juli 2009 kam es zur Auszahlung aber ohne Zinsen … , … im Zusammenhang mit der Ausbügelung der Spareinlagen bei der (Fast-pleite)Kaupthing-Bank Deutschland spielte die Bundesregierung im Jahr 2008 zuerst mit dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und dann mit dem im Januar/Februar 2009 eingeführten und zu diesem Zeitpunkt amtierenden Nachfolger von Guttenberg (CSU) nicht nur eine untergeordnete Rolle, sondern sie war eher deletantisch … Und hier mal ein paar Zahlen zum Vergleich, wie weich die isländische Währung war … Ende 2005 Anfang 2006 tendierte die Isländische Krone bei 75 Kronen zu 1 Euro … , … im März/April 2008 war ein Kurs von ca. 85 - 90 Kronen für 1 Euro zu vermerken, was aber zum Vergleich des Jahreswechsels 2005/2006 schon ein Währungsverlust von ca. 12 % bis 17 % war … , … am 14.06.2009 wurden ca. 179 Kronen für 1 Euro berechnet … . … zum Vergleich des Jahreswechsels 2005/2006 war das ein Währungsverlust von ca. 58 %, - damit wurde das eingesetzte Kapital mehr als halbiert - ! - so was ist Devisen-Zockerei - ! Wer bei der Bayern LB tätig war … Werner Schmidt ab 01.06.2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Vorsitzender des Vorstands Alfred H. Lehner in 2000 bis 31.05.2001 Vorsitzender des Vorstands, ab 07.11.2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats Dr. Peter Kahn in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 stellvertretender Vorsitzender des Vorstands Dr. Eberhard Zinn in 2000 u. 2001 u. 2002 Mitglied des Vorstandes Werner Strohmayr in 2000 u. 2001 u. 2002 Mitglied des Vorstandes Prof. Dr. Klaus Rauscher in 2000 bis 31.12.2001 Mitglied des Vorstandes, ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes VATTENFALL EUROPE Berlin Gerold Brandt in 2000 bis 30.09.2001 Mitglied des Vorstandes Dr. Dietrich Wolf in 2000 u. 2001 bis 31.12.2002 Mitglied des Vorstandes Dr. Rudolf Hanisch in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Vorstandes Dieter Burgmer ab 01.10.2001 stellvertretendes Mitglied des Vorstandes, ab 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Vorstandes Stefan W. Ropers ab 01.01.2002 stellvertretendes Mitglied des Vorstandes, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Vorstandes, 2001 Mitglied des Sparkassenbeirats Dr. Gerhard Gribkowsky ab 01.01.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Vorstandes Dr. Siegfried Naser in 2000 u. 2001 bis 30.06.2002 u. seit 01.09.2005 u. 2006 u. 2007 Vorsitzender des Verwaltungsrats, ab 01.07.2002 u. 2003 u. 2004 u. bis 31.08.2005 1.stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, in 2003 bis 23.03.2004 Vorsitzender des Aufsichtsrats, ab 23.03.2004 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 2003 u. 2004 bis 23.09.2005 stellvertretender Vorsitzender des Bilanzprüfungsausschusses, seit 24.09.2005 u. 2006 u. 2007 Vorsitzender des Bilanzprüfungsausschusses, in 2003 u. 2004 bis 31.08.2005 Vorsitzender der Generalversammlung, seit 01.09.2005 u. 2006 stellvertretender Vorsitzender der Generalversammlung, 2007 Mitglied der Generalversammlung, ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführender Präsident des Sparkassenverbandes Bayern u. stellvertretender Vorsitzender Geschäftsführender Präsident Sparkassenverband Bayern in München Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (CSU) in 2000 und 2001 bis 30.06.2002 u. seit 01.09.2005 u. 2006 bis 16.10.2007 in seiner Funktion als Staatsminister 1.stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, ab 01.07.2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.08.2005 Vorsitzender des Verwaltungsrats, seit 15.10 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, ab 23.03.2004 Vorsitzender des Aufsichtsrats, bis 23.03.2004 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 2003 u. 2004 bis 23.09.2005 Vorsitzender des Bilanzprüfungsausschusses, seit 24.09.2005 u. 2006 bis 16.10.2007 in seiner Funktion als Staatsminister stellvertretender Vorsitzender des Bilanzprüfungsausschusses, in 2003 bis Ende 2004 u. 2006 bis 16.10.2007 in seiner Funktion als Staatsminister Vorsitzender der Generalversammlung, in 2004 bis 31.08.2005 stellvertretender Vorsitzender der Generalversammlung, seit 1.9.2005 u. 2006 Vorsitzender der Generalversammlung, ab 01.12.2005 u. 2006 Mitglied des Wirtsshaftsbeirats, Staatsminister Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, seit 15.10.2007 Staatsminister a.D., MdL Bayerischer Landtag München Theo Harnischmacher ab 01.10.2002 Mitglied des Vorstandes u. 2003, in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Vertreter des Vorstandsvorsitzenden Dr. Ralph Schmidt seit 2004 generalbevollmächtigt, in 2005 stellvertretendes Mitglied des Vorstandes, in 2006 u. 2007 Mitglied des Vorstandes, vorher Bankdirektor Hansjörg Christmann in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2004 u. 2006 u. 2007 2.stellvertretender des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, in 2002 u. 2003 u. in 2004 3.stellvertretender des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, Landrat des Kreises Dachau, 1. Präsident des Sparkassenverbandes Bayern Emilia Müller seit 22.10.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, seit 4.12.2007 Mitglied des Bilanzprüfungsausschusses, Staatsministerin Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie München Dr. Johann Schleicher seit 01.06.2007 Mitglied der Generalversammlung, Ministerialdirigent, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie in München Dr. Michael Bauer ab 01.10.2001 u. 2002 bis 30.11.2003 Mitglied des Verwaltungsrats, Ministerialdirigent, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Ludwig Bronold in 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Mühldorf Roland Eller in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat (a.D.) des Kreises Aschaffenburg Ulrich Exler in 2000 bis 30.09.2001 Mitglied des Verwaltungsrats, Ministerialdirigent, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Dr. Heinz Fischer-Heidlberger ab 01.03.2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Ministerialdirektor, Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen Gerhard Flaig in 2000 u. 2001 bis 24.11.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Ministerialdirektor, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Gerhard Fleck in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 30.04.2003 Mitglied des Verwaltungsrats, bis 30.11.2003 Mitglied der Generalversammlung, bis 30.04.2003 Mitglied des Bilanzprüfungsausschusses, ehem. Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Bamberg ehem. Landesobmann der bayerischen Sparkassen Johann Heckner seit 31.08.2007 Mitglied der Generalversammlung, Sparkassendirektor Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Landshut Dr. Max Gimple ab 22.05.2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat des Kreises Rosenheim Karl-Ludwig Kamprath seit 01.04.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, seit 07.04.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Bilanzprüfungsausschusses, Sparkassendirektor Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse München-Starnberg München Heinrich Frey in 2003 u. 2004 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, Landrat des Landkreises Starnberg Martin Geiger bis 30.04.2003 Mitglied der Generalversammlung, 1. Bürgermeister a.D. der Stadt Wasserburg Wolfgang Dandorfer in 2003 u. 2004 Mitglied der Generalversammlung, Oberbürgermeister der Stadt Amberg Martin Haf in 2003 u. 2004 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, Stv. Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Allgäu Rudolf Heiler ab 01.05.2003 u. 2004 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, 1. Bürgermeister der Stadt Grafing Dr. Wolfgang Heckner in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Ministerialrat, Bayerisches Staatsministerium des Innern Erwin Huber (CSU) in 2000 u. 2001 bis 31.01.2002 u. seit 05.12.2005 u. 2006 Mitglied des Verwaltungsrats, seit 24.01.2006 Mitglied des Bilanzprüfungsausschusses, seit 16.10.2007 1. Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats in seiner Funktion als Staatsminister Bayerisches Staatsministerium der Finanzen München bis 16.10. 2007 in seiner Funktion als Staatsminister Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie München, Kurator seit 15.10.2007 im Wirtschaftsbeirat, Stellvertretender Vorsitzender seit 16.10.2007 im Bilanzprüfungsausschusses in seiner Funktion als Staatsminister Bayerisches Staatsministerium der Finanzen in München und bis 16.10.2007 in seiner Funktion als Staatsminister Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie München, Vorsitzender seit 16.10. 2007 der Generalversammlung in seiner Funktion als Staatsminister Bayerisches Staatsministerium der Finanzen in München, Staatsminister Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie in München Dr. Günther Beckstein (CSU) in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2005 u. 2006 bis 9.10.2007 3. Stellvertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrats in 2003 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2003 u. 2004 2. Stellvertreter des Vorsitzenden des Verwaltungsrats, in 2003 u. 2005 u. 2006 bis 9.10.2007 Mitglied der Generalversammlung, in seiner Funktion als Staatsminister Bayerisches Staatsministerium des Innern in München Joachim Herrmann seit 16.10.2007 3. Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, seit 16.10.2007 Mitglied der Generalversammlung, Staatsminister, Bayerisches Staatsministerium des Innern in München Jürgen W. Heike seit 01.12.2007 Mitglied des Verwaltungsrats, seit 04.12.2007 Mitglied des Bilanzprüfungsausschusses, Staatssekretär, Bayerisches Staatsministerium des Innern in München Alois Hagt in 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, 2007 Mitglied des Bilanzprüfungsausschusses, Sparkassendirektor, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse im Landkreis Schwandorf , Landesobmann der bayerischen Sparkassen Schwandorf Dr. Erhard Hübener ab 01.04.2002 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 u. 2004 Mitglied der Generalversammlung Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Miltenberg-Obernburg Heinrich Reichet in 2007 Mitglied der Generalversammlung, Sparkassendirektor, Mitglied des Vorstandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau Aschaffenburg Dr. Jörg Jung in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, Ministerialdirigent, Bayerisches Staatsministerium des Innern Helene Jungkunz in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Bürgermeisterin der Stadt Nürnberg Gebhard Kaiser in 2003 iu. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, Landrat des Landkreises Oberallgäu, Landrat in Sonthofen Harald Leitherer in 2003 iu. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied der Generalversammlung, Landrat des Landkreises Schweinfurt Norbert Kastner in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung Oberbürgermeister der Stadt Coburg Wolfgang Kelsch in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, 1. Bürgermeister des Marktes Wendelstein Andreas Knie in 2003 bis 31.10.2004 Mitglied der Generalversammlung, Oberbürgermeister Kaufbeuren Joachim Kormann in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30. 04.2007 Mitglied der Generalversammlung, in seiner Funktion als Ministerialdirektor Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie München Dr. Rudolf Köppler in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Oberbürgermeister a. D. der Stadt Günzburg Dr. Walter Schön ab 01.02.2002 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, Ministerialdirektor, Bayerische Staatskanzlei Dr. Erwin Kohorst in 2000 bis 30.06.2001 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Mainfranken Würzburg Michael Kres ab 01.07.2001 bis 31.03.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Mainfranken Würzburg Josef Kuffner in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Regen-Viechtach Hans Lindner in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, bis 31.08.2003 Mitglied der Generalversammlung, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse im Landkreis Tirschenreuth Matthias Nester in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 16.10. 2007 Mitglied der Generalversammlung, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Mittelfranken-Süd Dr. Klaus-Jürgen Scherr ab 01.09.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, Vorsitzender des Vorstands der Sparkasse Kronach-Ludwigsstadt Franz Meyer ab 01.12.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 16.10. 2007 Mitglied der Generalversammlung, in seiner Funktion als Staatssekretär, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen München Josef Miller in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, Staatsminister, Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Josef Ottowitz in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Ministerialdirigent, Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Gerhard Müller in 2000 bis 31.07.2001 Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Vorstandes der Stadtsparkasse Bayreuth Claus Pierer in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, 1. Bürgermeister der Stadt Cadolzburg Erich Rambold in 2000 bis 30.04.2001 Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat des Kreises Mühldorf Helmut Reich in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied der Generalversammlung, Landrat des Landkreises Nürnberger Land, Landrat Lauf a.d. Pegnitz Georg Riedl ab 01.09.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, 1. Bürgermeister Pfarrkirchen Heinrich Reichel seit 10.03.02.006 u. in 2006 Mitglied der Generalversammlung, Sparkassendirektor Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau Aschaffenburg Hermann Regensburger in 2000 u. 2001 bis 31.12.2002 bis 31.10.2003 Mitglied des Verwaltungsrats, bis 31.10.2003 Mitglied des Bilanzprüfungsausschusses, Staatssekretär (a. D.), Bayerisches Staatsministerium des Innern Georg Schmid ab 01.11.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 16. 10. 2007 in seiner Funktion als Staatssekretär des Bayerischen Staatsministerium des Innern in München war er Mitglied des Verwaltungsrats, und ab 02.12.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Bilanzprüfungsausschusses bis 16.10. 2007 Klaus Weigert in ab 03.11.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Ministerialdirektor, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Gerd Rometsch in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Ministerialdirigent, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Helmut Ruckriegel in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Nürnberg Dr. Werner Schnappauf in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied der Generalversammlung, in 2004 u. 2005 u. 2006 bis 09.10.2007 Mitglied der Generalversammlung in seiner Funktion als Staatsminister Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz München, Staatsminister, Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen Hans Hermann Schneider in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Ministerialdirektor, Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Peter Schnell in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Oberbürgermeister der Stadt Ingolstadt Gottfried Selmair in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Stadtsparkasse Augsburg Hans Spitzner in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Staatssekretär, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie Barbara Stamm in 2000 bis 29.01.2001 Mitglied des Verwaltungsrats, Staatsministerin, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit Christa Stewens in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, bis 30.01.2001Staatssekretärin im Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, ab 01.04.2001 Staatsministerin, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Harald Strötgen in 2002 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Stadtsparkasse München Friedrich Wimberger ab 01.05.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 31.07.2007 Mitglied der Generalversammlung, in seiner Funktion als Sparkassendirektor Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Landshut Josef Turiaux in 2000 bis 31.12.2001 Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Vorstandes der Stadtsparkasse München Dr. Hans Wagner in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Landrat (a.D.) des Kreises Amberg-Sulzbach Jürgen Weber in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Oberbürgermeister (a. D.) der Stadt Würzburg Dkfm. Ander Amonn in 2002 u. 2003 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, Präsident der Südtiroler Sparkasse AG in Bozen Josef Deimer in 01.09.2002 bis 31.12.2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.08.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, Oberbürgermeister der Stadt Landshut und Vorsitzender des Bayerischen Städtetages in Landshut Prof. Hubert Weiler in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.03.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, bis 31.03.2005 Mitglied des Bilanzprüfungsausschuss, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Nürnberg Dr. Reinhard Wieczorek in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, berufsm. Stadtrat der Stadt München Wolfgang Bayerl ab 01.11.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, 1. Bürgermeister Neunburg v. Wald Dr. Otto Wiesheu in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 u. in 2003 u. 2004 bis 28.11.2005 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2003 u. 2004 bis 28.11.2005 Mitglied des Bilanzprüfungsausschusses, Staatsminister, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie Alois Hagl in 2003 Mitglied des Aufsichtsrats, ab 01.05.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, ab 05.05.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Bilanzprüfungsausschusses, ab 01.05.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied der Generalversammlung, Vorsitzender des Vorstands Sparkasse Schwandorf und Landesobmann der bayerischen Sparkassen Dr. Uwe Brandl in 2003 Mitglied des Aufsichtsrats, 1. Bürgermeister der Stadt Abensberg und Präsident des Bayerischen Gemeindetages Hans Schaidinger seit 01.09.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Verwaltungsrats, Oberbürgermeister Vorsitzender des Bayerischen Städtetages Regensburg Hans Zehetmair in 2000 u. 2001 bis 31.08.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Staatsminister, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Dr. Werner Böhme in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Treuhänder, Ltd. Ministerialrat a.D. Ismaning Nobert Schulz in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 1. Vertreter des Treuhänders, Ltd. Ministerialrat a. D. Bayerisches Staatsministerium des Innern, Odeonsplatz 3 80539 München Dr. Manfred Seume in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 2. Vertreter des Treuhänders, Ltd. Ministerialrat a. D. Bayerisches Staatsministerium des Innern, Mozartstraße 8, 87740 Buxheim Dipl.-Kfm. Ander Ammon ab 23.05.2001 u. 2001 u. 2002 u. 2003 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Präsident der Südtiroler Sparkasse AG, Bozen Dr. Ferdinand Graf von Ballestrem in 2000 u. 2001 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes MAN Aktiengesellschaft, München Alfred Bayer in 2000 u. 2001 bis 30.06.2002 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Staatssekretär a.D. Vorsitzender der Hanns-Seidl-Stiftung e.V., München Willi Berchtold in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender der Geschäftsführung Giesecke & Devrient GmbH, München Karl J. Dersch in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorstandsberater (damals) DaimlerChrysler AG, Aufsichtsratsvorsitzender der VIDAIR Avionic AG, München Andreas Renschler seit 01.03.2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes (damals) DaimlerChrysler AG Stuttgart Dr. Dr. Axel Diekmann ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführer Verlagsgruppe Passau Dr. Achim Egner ab 01.12.2005 bis 07.09.2006 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorstandssprecher REWE-ZENTRAL AG Köln Dr. Eckart Fiedler ab 01.12.2005 bis 31.08.2006 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Barmer Ersatzkasse Wuppertal Werner Frischholz ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes KRONES AG Neutraubling Helmut Elsner in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.12.2003 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Generaldirektor Vorsitzender des Vorstandes Bank für Arbeit und Wirtschaft AG, Wien Dr. Joachim Funk in 2000 bis 30.06.2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirats Dr. Sebastian Anneser ab 10.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Domkapitular Erzbischöflicher Finanzdirektor Erzdiözese München und Freising Erzbischöfliches Ordinariat Finanzkammer München Dr. Wilfried Backes ab 10.12.2005 bis 30.09.2006 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes EPCOS AG München Dr. Manfred Bode ab 10.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender der Geschäftsführung Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG München (später Geschäftsführender Gesellschafter Wegmann & Co Unternehmens-Holding KG München) Detlev Bremkamp ab 10.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes Allianz Aktiengesellschaft München und Vice Chairman Mondial Assistance SA, Paris Wolfgang Dem ab 10.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes BayWa AG München Gerd A. Bühler seit 01.03.2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Aufsichtsrates, Cash.life AG Pullach Dr. Dr. h.c. Manfred Gentz in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes (damals) DaimlerChrysler AG, Stuttgart Dipl.-Kfm. Heinz-Werner Götz in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 30.06.2006 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Wirtschaftsprüfer Direktor des Verbandes Bayerischer Wohnungsunternehmen e.V., München Dr. Max Häring in 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstands Landesbank Saar Girozentrale Saarbrücken Prof. Dr. Erich Greipl ab 01.12.2005 u. 2006 u.2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführer METRO Vermögensverwaltung GmbH Düsseldorf Dr. Max Häring in 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Landesbank Saar Saarbrücken Dipl.-Kfm. Fritz Haberl in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Honorarkonsul der Republik Philippinen, München und ehem. Vorsitzender des Aufsichtsrates MAHAG-Firmengruppe Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Peter Hamberger in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführer Hamberger Industriewerke GmbH, Rosenheim Franz Josef Haslberger ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Bauunternehmer Haslberger Gruppe Freising Hans Peter Ring ab 01.12.2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Chief Financial Officer EADS N. V. Ottobrunn Randolf Rodenstock ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Präsident Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. München Dr. Christian Rödl ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführender Gesellschafter Rödl & Partner Nürnberg Prof. Dr. Bernd Rudolph ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Institut für Kapitalmarktforschung und Finanzierung Ludwig-Maximilians-Universität München Maria-Elisabeth Schaeffler ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Gesellschafterin INA-HOLDING SCHAEFFLER KG Herzogenaurach Dipl. Kfm. Peter Scherkamp ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Generaldirektor Wittelsbacher Ausgleichsfonds München Manfred F. R. Schmidt ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Stuttgarter Lebensversicherung a. G. Stuttgart Dr.-Ing. E.h. Martin Herrenknecht ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Herrenknecht AG Schwanau-Allmannsweiher Karl Friedrich Erbprinz von Hohenzollern ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Generalbevollmächtigter Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern Sigmaringen Arnulf Lode ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vizepräsident ADAC Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V. München Josef Anton Meggle ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Aufsichtsrates Meggle AG Wasserburg am Inn Hartmut Mehdorn ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Deutsche Bahn AG Berlin Lothar Panzer in 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Bayerische Versorgungskammer München Willi Hermsen in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Präsident des Verbandes europäischer Verkehrsflughäfen, ehemaliger Hauptgeschäftsführer Flughafen München GmbH, München Gerhard Hess ab 01.05.2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Rechtsanwalt Hauptgeschäftsführer Bayerischer Bauindustrieverband e.V., München Erwin Horak in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Präsident Staatliche Lotterieverwaltung, München Karlheinz Hornung ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes MAN Aktiengesellschaft München Dr. Dieter Hundt ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführender Gesellschafter ALLGAIER WERKE GmbH Uhingen Dr. Dirk Ippen ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführer Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG München Hanswilli Jenke ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführer Süddeutscher Verlag GmbH München Dr. Eckart John von Freyend ab 01.12.2005 bis 30.11.2006 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes IVG Immobilien AG Bonn Dr. Wolfhard Leichnitz seit 1. 12. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes IVG Immobilien AG Bonn Dr. Gerhard Jooss in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, ehemaliges Mitglied des Vorstandes Thyssen-Krupp AG, Essen Dr. Hermann Jung ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Konzernvorstandes Voith AG Heidenheim Dr. Eng. h.c. Volker Jung in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Zentralvorstandes Siemens AG, München und Vorsitzender des Aufsichtsrates MAN Aktiengesellschaft München Dr. Jürgen F. Kammer ab 01.05.2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Süd-Chemie AG, München Dr. Klaus Ketzler in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 30.4.2003 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Präsidiums KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V., Neu-Isenburg Daniel Just ab 06.02.2003 u. in 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstands Bayerische Versorgungskammer in München Dr. Michael Kerkloh ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender der Geschäftsführung Flughafen München GmbH München Prof. Dr. A. Stefan Kirsten ab 01.12.2005 u. 2006 bis 31.07.2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes ThyssenKrupp AG Düsseldorf Dr. Karl-Ludwig Kley ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes Deutsche Lufthansa AG Köln und stv. Vorsitzender der Geschäftsleitung Merck KGaA Darmstadt Stephan Gemkow seit 01.08.2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes Deutsche Lufthansa AG Köln Dr. Ing. Martin Komischke ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender der Konzernleitung HOERBIGER HOLDING AG Zug Stefan Krause ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes BMW AG München Dipl.-Kfm. Xaver Kroner seit 01.08.2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Verbandsdirektor Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. München Dr. Kurt Lauk in 2000 bis 30.09.2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirats Ernst Lenz in 2000 u. in 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirats Gerhard Luther in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.12.2003 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, (ehemaliger) Vorsitzender des Vorstandes Bayerische Versorgungskammer, München Dr. Ing. Hanns Maier in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Honorargeneralkonsul Großherzogtum Luxemburg München Dr. jur. Otto Majewski in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.7.2003 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, ehem. stv. Vorsitzender des Vorstands Eon-Energie AG Gauting Prof. Dr. Marbod Muff ab 31.01.2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied der Unternehmensleitung Boehringer Ingelheim C.H. Boehringer Sohn, Ingelheim Dr. rer. pol. Dieter Nagel in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Thüga AG, München Franz Neubauer in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Staatsminister a.D., ehem. Vorsitzender des Vorstands Bayerische Landesbank Nußdorf/Inn Jan Peter Nonnenkamp ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes KNORR-BREMSE AG München Dr. Helmut Platzer ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes AOK Bayern – Die GesundheitskassemMünchen Dr. Wolfgang Plischke ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Bayer HealthCare AG Leverkusen, 2006 u. 2007 Mitglied des Vorstandes Bayer AG Leverkusen Heinz Prokop in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Versicherungskammer Bayern, München Heinz-Reiner Reiff ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführer Stahlgruber Otto Gruber GmbH & Co. KG Poing Angelique Renkhoff-Mücke ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzende des Vorstandes WAREMA Renkhoff Holding AG Marktheidenfeld Dr. Georg Graf von Schall-Riaucour in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Generaldirektor Wittelsbacher Ausgleichsfonds, München Prof. Dr. h.c. Albert Scharf in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 30.4.2003 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, ehem. Intendant Bayerischer Rundfunk München Rudolf W. Schmitt in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstands LfA Förderbank Bayern München Michael Schneider seit 01.02.2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorstandsvorsitzender LfA Förderbank Bayern München Dr. Jörg Schneider ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft München Friedrich Schubring-Giese ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats Vorsitzender des Vorstandes Versicherungskammer Bayern München Franz Josef Schön in 2000 u. 2001 bis 31.05.2002 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Beirates Unternehmensgruppe Schön, Prien Dipl.-Kfm. Dieter Schön ab 01.06.2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführer Schön-Klinik Verwaltung GmbH Prien Rupert Stadier in 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes AUDI AG Ingolstadt Stefan Schörghuber in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Inhaber der Unternehmensgruppe Schörghuber, München Alfred Sigl in 2000 bis 31.12.2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirats Dr.-Ing. Dieter Soltmann in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Aufsichtsrates Spaten-Franziskaner-Bräu KgaA und Vorsitzender des Aufsichtsrates Löwenbräu AG in München und Ehrenpräsident der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern in München Dipl.-Ing. Heribert Späth in 2000 u. 2001 bis 31.07.2002 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführender Gesellschafter der Späth-Liebergesell GmbH & Co.KG Rupert Stadler ab 01.12.2005 u. in 2006 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes AUDI AG Ingolstadt Prof. Dr. Manfred Steiner ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, Finanz- und Bankwirtschaft der Universität Augsburg Christoph Thomas seit 01.12. 2006 u. in 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführender Gesellschafter HAMA GmbH & Co. KG Monheim Dr. rer. pol. Walter Wübben 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführender Gesellschafter ABG Allgemeine Baubetreuungsgesellschaft Köln Manfred Wutzlhofer ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender der Geschäftsführung Messe München GmbH München Dr. Péter Stotz in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Deputy Chief Executive Officer Member of the Board of Directors Ungarische Außenhandelsbank AG, Budapest Dieter Teichmann in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 30.04.2006 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes, später stellvertretender Vorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer, München Karl-Heinz Trautmann in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes Saar, Saarbrücken Dr. Johannes Teyssen ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Vorstandes E.ON Energie AG München und Chief Operating Officer E.ON AG Düsseldorf Prof. Dr. h.c. Ignaz Walter in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Vorsitzender des Vorstandes Walter Holding-AG, Augsburg Alexander Wiegand ab 01.12.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Geschäftsführender Gesellschafter WIKA Alexander Wiegand GmbH & Co. KG Klingenberg Dr. Karl Wamsler in 2000 bis 31.12.2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Vorsitzender des Aufsichtsrates Süd-Chemie AG, Pöcking Dr. Wolfgang Weiler in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Mitglied des Vorstandes HUK-Coburg, Coburg Dr. Ernst Wunderbaldinger in 2000 u. 2001 bis 30.04.2002 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Generaldirektor Vorsitzender des Vorstandes Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft, Innsbruck Dieter Bartke ab 01.11.2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.06.2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes (später Direktor) Kreis- und Stadtsparkasse Erding Renate Braun ab 01.10.2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Sparkassendirektorin Vorsitzende des Vorstandes Sparkasse Passau Stefan Erbacher ab 07.06.2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Sparkassendirektor Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Kulmbach-Kronach Kulmbach Willi Neupärtl ab 01.07.2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Sparkassendirektor, Stv. Vorsitzender des Vorstandes Kreis- und Stadtsparkasse Erding-Dorfen, Erding Walter Rache in 2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Sparkassendirektor Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Günzburg-Krumbach Günzburg Rudolf Faltermeier in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vizepräsident Sparkassenverband Bayern, München Günter Götz in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Mitglied des Vorstandes Stadtsparkasse Weiden, Weiden i.d. Oberpfalz Alfons Maierthaler in 2004 u. 2005 Mitglied des Sparkassenbeirats, Sparkassendirektor Vorsitzender des Vorstands Kreissparkasse Augsburg Rainer Heller in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 31.10.2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Fürth Werner Netzel in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 31.10.2006 u. in 2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vizepräsident Sparkassenverband Bayern, München Johann Reiter in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Sparkassendirektor Vorsitzender des Vorstands Sparkasse Landsberg-Dießen, Landsberg Friedel Neumann in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.05.2003 Mitglied des Sparkassenbeirats, Mitglied des Vorstandes Sparkasse Miltenberg-Obernburg, Miltenberg Hans Reiter in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Landsberg-Dießen, Landsberg Erich Rödel in 2000 bis 31.10.2001 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Ingolstadt, Ingolstadt Hans Schmittner ab 01.06.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Sparkassendirektor Vorsitzender des Vorstands Sparkasse Miltenberg-Obernburg Miltenberg Siegmund Schiminski in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 06.06.2005 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Bayreuth-Pegnitz, Bayreuth Ludwig Seeberger in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Kreis- und Stadtsparkasse Sonthofen-Immenstadt, Sonthofen Josef Waschinger in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.09.2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Freyung-Grafenau, Freyung Hans Wölfel ab 01.11.2007 Mitglied des Sparkassenbeirats, Sparkassendirektor, Mitglied des Vorstandes, Sparkasse Fürth Und weiter ... |
| Tom | NordLB [url=http://www.faz.net/s/RubCE5E4A7C4D514EF49385D627A87356A9/Doc~E60F4724F6B3947D984EDEFCEF4491E7E~ATpl~Ecommon~Scontent.html:267ebvhr]FAZ online am 29.04.2009:[/url:267ebvhr] Die Norddeutsche Landesbank wollte weiterhin ohne Hilfen ihrer öffentlichen Träger durch die Krise kommen. "Wir haben die Krise deutlich zu spüren bekommen, aber aus eigener Kraft bewältigen können", sagte Gunter Dunkel bei der Bilanzvorlage in Hannover. Dunkel hat zum Jahreswechsel 2008/2009 den Vorstandsvorsitz von Hannes Rehm übernommen. Die Träger der Nord LB: Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, die Sparkassen dieser Länder und Mecklenburg-Vorpommerns 2008 konnte noch mit Gewinn abgeschlossen werden. Dieser fiel mit 22.000.000 Euro vor Steuern allerdings nicht nur dramatisch niedriger aus als im Jahr 2007 zuvor, als ein Bruttogewinn von 503.000.000 Euro zu Buche gestanden hatte. Der Konzern blieb damit auch deutlich unterhalb der Vorhersage Rehms, der kurz vor seinem Abschied im Dezember 2008 einen Vorsteuergewinn in niedriger dreistelliger Millionenhöhe avisiert hatte. Dank der Auflösung von Steuerrückstellungen brachte es die Bank unter dem Strich auf einen Nettogewinn von 151.000.000 (2007: 305.000.000) Euro. Aufgrund eigener Fehler in einem misslungenen Aktiengeschäft mit dem Finanzinvestor Vatas wurden 120.000.000 Euro versenkt. In Island hatte die Bank 160.000.000 Euro verloren. Der Fall Lehman Brothers schlug mit 30.000.000 Euro negativ zu Buche. Insgesamt summieren sich die belastenden Sondereffekte nach Lesart des Vorstands auf fast 700.000.000 Euro. Wegen der Übernahme der Deutschen Hypothekenbank kletterte die Bilanzsumme um 21 Prozent auf 244 Milliarden Euro. Und sonst noch … Wieso wurde in Island so viel Geld investiert, wenn dort gerade mal die Technologie für die Fischerei und die Technologie für Erdwärme auf Vulkanen entwickelt wurde ? … , … und außerdem war die isländische Währung mit drastischen Währungsrisiken behaftet … , wieso dachte daran niemand … , … zur Erinnerung: Island rutschte im Jahr 2008 durch die weltweite Finanz- u. Bankenkrise in die (Fast-)Staatspleite, was die (Fast-?)Pleite der Kaupthing-Bank Deutschland nachzog, und die Spareinlagen von ca. 30.000 Sparern liefen erst mal gegen 0.00 Euro. Zur Auszahlung kam es erst im Juli 2009, - aber erst mal ohne Zinsen - . Die (Fast-pleite)Kaupthing-Bank Deutschland hatte die ca. 30.000 Sparer im Juni 2009 immer noch nicht ausgezahlt … , … sondern erst im Juli 2009 kam es zur Auszahlung aber ohne Zinsen … , … im Zusammenhang mit der Ausbügelung der Spareinlagen bei der (Fast-pleite)Kaupthing-Bank Deutschland spielte die Bundesregierung im Jahr 2008 zuerst mit dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und dann mit dem im Januar/Februar 2009 eingeführten und zu diesem Zeitpunkt amtierenden Nachfolger von Guttenberg nicht nur eine untergeordnete Rolle, sondern sie war eher deletantisch … Und hier mal ein paar Zahlen zum Vergleich, wie weich die isländische Währung war … Ende 2005 Anfang 2006 tendierte die Isländische Krone bei 75 Kronen zu 1 Euro … , … im März/April 2008 war ein Kurs von ca. 85 - 90 Kronen für 1 Euro zu vermerken, was aber zum Vergleich des Jahreswechsels 2005/2006 schon ein Währungsverlust von ca. 12 % bis 17 % war … , … am 14.06.2009 wurden ca. 179 Kronen für 1 Euro berechnet … . … zum Vergleich des Jahreswechsels 2005/2006 war das ein Währungsverlust von ca. 58 %, - damit wurde das eingesetzte Kapital mehr als halbiert - ! - so was ist Devisen-Zockerei - ! Wer war bei der NordLB tätig ? … Dr. h.c. Manfred Bodin in 2002 u. 2003 bis 30.06.2004 Vorstandsvorsitzender, zahlreiche Nebenjobs u. a. , Norddeutsche Landesbank Luxembourg S.A., Skandifinanz Bank AG Zürich, Bankgesellschaft Berlin AG Berlin, CeWe Color Holding AG Oldenburg, Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale – Bremen, Continental AG Hannover Dr. Hannes Rehm in 2002 u. 2003 stellvertretender Vorstandsvorsitzender, ab 01.07.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Vorsitzender des Vorstandes, zahlreiche Nebenjobs u. a. , Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG, Berlin / Hannover, Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale – Bremen, Salzgitter AG, später Norddeutsche Landesbank Luxembourg S. A., Bank DnB NORD A/ S Kopenhagen, Landesbank Berlin Holding AG Berlin Dr. Jürgen Allerkamp in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Vorstandes, zahlreiche Nebenjobs u. a. , AB Bankas NORD/LB Lietuva, Vilnius / Litauen, A/S NORD/LB Latvija, Riga / Lettland, NORD/LB Bank Polska, Norddeutsche Landesbank S.A.,Warschau / Polen, NILEG Norddeutsche Immobiliengesellschaft mbH Hannover, später Bank DnB NORD A/S Kopenhagen, DnB Nord Banka AG Riga DnB Nord Bankas AG Vilnius Dr. Gunter Dunkel in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Vorstandes, ab 01.01.2007 u. in 2008 stellvertretender Vorstandsvorsitzender , zahlreiche Nebenjobs u. a. , AB Bankas NORD/LB Lietuva, Vilnius / Litauen, A/S NORD/LB Latvija, Riga / Lettland, NORD/LB Bank Polska Norddeutsche Landesbank S.A.,Warschau / Polen, Norddeutsche Landesbank Luxembourg S.A., Skandifinanz Bank AG Zürich, später Bank DnB NORD A/ S Kopenhagen Dr.Gerhard Holterhus in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 31.03.2006 Mitglied des Vorstandes, zahlreiche Nebenjobs u. a. LHI Leasing GmbH München, MHB Mitteleuropäische Handelsbank AG Deutsch-Polnische Bank Frankfurt am Main, Wohnungsbau Niedersachsen GmbH Hannover, Wohnungsgesellschaft Norden mbH Hamburg Jürgen Kösters in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 bis 31.03.2008 Mitglied des Vorstandes, zahlreiche Nebenjobs u. a. AB Bankas NORD/LB Lietuva, Vilnius / Litauen, A/S NORD/LB Latvija, Riga / Lettland, Clearing Bank Hannover AG i. L. Hannover, NORD/LB Bank Polska Norddeutsche Landesbank S.A.,Warschau / Polen, Norddeutsche Landesbank Luxembourg S.A , NORDCON Investment Management AG Hannover, Toto-Lotto Niedersachsen GmbH Hannover, NORD/LB COVERED FINANCE BANK S. A. Luxembourg Klaus Schiersmann in 2002 u. 2003 bis 31.03.2004, Mitglied des Vorstandes, Nebenjobs u. a. B+S Card Service Frankfurt am Main, FinanzIT GmbH Hannover, Intalliance AG Hannover, Toto-Lotto Niedersachsen GmbH Hannover Bernd Schuster in 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.03.2005 Mitglied des Vorstandes, Nebenjobs u. a. LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover, Investitions- und F?örderbank Niedersachsen GmbH Hannover Dr. Hans Vieregge in 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied des Vorstandes, ab 01.07.2004 u. 2005 bis 31.12.2006 Vertreter des Vorstandsvorsitzenden , zahlreiche Nebenjobs u. a. AWD Holding AG Hannover, Deutsche Factoring Bank Deutsche Factoring GmbH& Co. Bremen, LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin-Hannover, LHI Leasing GmbH München, MHB Mitteleuropäische Handelsbank AG, Deutsch-Polnische Bank Frankfurt am Main, NORDCON Investment Management AG Hannover, Norddeutsche Landesbank Luxembourg S.A., Thyssen Werften GmbH Emden Prof. Dr. Sonning Bredemeier in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.06.2007 generalbevollmächtigt Dr. Reinhard Feldhaus in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 bis 29.02.2008 generalbevollmächtigt Hans Hartmann in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 generalbevollmächtigt Sven Herlyn in 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 generalbevollmächtigt Dr.Ulf Meier in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 generalbevollmächtigt Jürgen Machalett in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 generalbevollmächtigt Dr. Kurt Rommel in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 31.12.2007 generalbevollmächtigt Dr. Jens A. Westrick in 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 generalbevollmächtigt Carsten Hüncken ab 01.04.2007 u. in 2008 generalbevollmächtigt Uwe Rossmannek 01.07.2007 bis 31.03.2008 generalbevollmächtigt Christoph Trestler ab 01.07.2007 u. in 2008 generalbevollmächtigt Dr. Hans-Joachim Weinberger ab 01.07.2007 u. in 2008 generalbevollmächtigt Christian Wulff in 2002 u. in 2003 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Ministerpräsident Niedersächsische Staatskanzlei Hartmut Möllring in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Vorsitzender im Aufsichtsrat, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, in 2002 u. 2003 u. in 2005 u. 2006 Mitglied im Sparkassenbeirat, in 2005 u. 2007 stellvertretender Vorsitzender im Sparkassenbeirat, Minister, Niedersächsisches Finanzministerium Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 1. Stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat, in 2005 u. in 2006 2. Stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Vorsitzender im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 stellvertretender Vorsitzender im Wirtschaftsbeirat, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Sparkassenbeirat, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, Minister, Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, in 2006 Fraktionsvorsitzender FDP Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt Sigrid Keler in 2002 u. 2003 u. 2004 2. Stellvertretende Vorsitzende im Aufsichtsrat, in 2002 u. 2003 u. 2004 Vorsitzende der Trägerversammlung und in 2002 u. 2003 Mitglied für das Land Mecklenburg-Vorpommern, in 2002 u. 2003 u. in 2004 stellvertretende Vorsitzende im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, in 2005 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, in 2002 u. 2003 u. 2004 bis 19.07.2005 Vorsitzende im Wirtschaftsbeirat, in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Sparkassenbeirat, Ministerin, Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Klaus-Jürgen Jeziorsky in 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied Aufsichtsrat, Minister, Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Otto Ebnet in 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied Aufsichtsrat, Minister, Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Hans-Heinrich Ehlen in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 Vorsitzender im Agrarkreditausschuss, in 2006 Mitglied u. in 2007 Vorsitzender im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Minister, Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Elisabeth Heister-Neumann in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Ministerin, Niedersächsisches Justizministerium Dr. Till Backhaus in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Agrarkreditausschuss, Minister, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Jens Bullerjahn in 2006 Vorsitzender im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, in 2006 u. 2007 u. in 2008 stellvertretender Vorsitzender im Wirtschaftsbeirat, in 2006 u. 2007 u. in 2008 2. stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat, in 2006 û. 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, Minister Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Bernd Althusmann in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, MdL, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Heinrich Aller in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, MdL, Minister a.D. , in 2005 im MdL-Büro im Kurt-Schumacher-Haus Jürgen Gansäuer in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Präsident Niedersächsischer Landtag Klaus Rickert in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, MdL, FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Heinz Rolfes in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, MdL, CDU-Kreisverband Lingen Dieter Möhrmann in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Parlamentarischer Geschäftsführer SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Gerhard Miesterfeldt in 2007 u. 2008 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt Stefan Wenzel in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, MdL, Fraktion der Grünen Wolfgang Sehrt in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied, u. dann in 2005 stellvertretender Vorsitzender, u. dann in 2006 u. 2007 u. in 2008 wieder Mitglied im Beirat für die Braunschweigische Landessparkasse, in 2007 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, MdL, in 2007 Vorsitzender der CDU-Fraktion des Rates der Stadt Braunschweig Hermann Eppers in 2002 u. 2003 u. 2004 u.2005 u. in 2006 Mitglied im Beirat für die Braunschweigische Landessparkasse, MdL, Bürgermeister der Stadt Salzgitter Wulff Gallert in 2002 u. in 2003 u. wieder in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, in 2004 u. in 2005 u. in 2006 Mitglied im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, MdL, Parlamentarischer Geschäftsführer Fraktion der PDS Landtag Sachsen-Anhalt (später DIE LINKE), Fraktionsvorsitzender Landtag Sachsen-Anhalt Dr. Henning von Storch in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, MdL, Landtag Mecklenburg-Vorpommern Detlef Gürth in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt , Parlamentarischer Geschäftsführer CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt Gerhard Miesterfeldt in 2007 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt , stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, SPD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt Hermann Gärtner in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Geschäftsführender Gesellschafter Porta Service & Beratungs GmbH & Co.KG Prof. Dr. Ursula Hansen in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Universität Hannover Institut für Betriebsforschung Lehrstuhl für Marketing I: Markt und Konsum Dr. Heinrich Dickmann in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat,Honorarkonsul der Republik Österreich, c/o VHV Vereinigte Haftpflichtversicherung VaG Dr. Hermann Fischer in 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied Aufsichtsrat, Geschäftsführer Engelhard Technologies GmbH, Job in 2004 : Privatperson Joachim-Friedrich Kleinfeldt in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Job: ? Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus E. Goehrmann in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Internationale Stiftung Neurobionik, Präsident der IHK Hannover Ingrid Häußler in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2002 u. 2003 Vorsitzende im Regionaler Beirat Sachsen-Anhalt in 2006 dann Mitglied , in 2004 Vorsitzende im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, Oberbürgermeisterin Stadt Halle (Saale) Dr. Gert Hoffmann in 2002 u. 2003 u. in 2004 u. wieder in 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2004 u. 2005 u. 2006 Beirat für die Braunschweigische Landessparkasse, in 2005 (in 2006 stellvertretender) Vorsitzender im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, in 2007 u. in 2008 Verwaltungsrat der Braunschweigischen Landessparkasse, Oberbürgermeister Stadt Braunschweig Dr. Paul Krüger in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 für den Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern als Mitglied in der Trägerversammlung, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionaler Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Oberbürgermeister Stadt Neubrandenburg Jürgen Borbe in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Bürgermeister, Mitglied des Kreistages Landkreis Nordvorpommern Dr. Reinhard Dettmann in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Bürgermeister Stadt Teterow Helmut Knebel in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, in 2002 u. 2003 u. in 2005 u. in 2006 Mitglied im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, (in 2006 a. D.) Oberbürgermeister Stadt Salzgitter Frank Klingebiel in 2007 u. in 2008 Verwaltungsrat der Braunschweigischen Landessparkasse, Oberbürgermeister Stadt Salzgitter Dr. Willi Polte in 2002 u. 2003 u. wieder in 2005 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, in 2004 Mitglied im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, Oberbürgermeister a.D. Wolfgang Nolte in 2006 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Bürgermeister Stadt Duderstadt Ernst-Henning Jahn in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Beirat für die Braunschweigische Landessparkasse, Vorsitzender der CDU-Faktion Kreistag Wolfenbüttel Klaus Steffen in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Beirat für die Braunschweigische Landessparkasse, Ratsherr/Ratsvorsitzender Stadt Salzgitter Dr. Udo Kuhlmann in 2002 u. 2003 u. wieder in 2005 Mitglied im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, Erster Stadtrat Stadt Braunschweig Carsten Lehmann in 2006 Mitglied im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, Erster Stadtrat Stadt Braunschweig Heinz Günther in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Beirat für die Braunschweigische Landessparkasse, Ratsherr Stadt Braunschweig Klaus Winter in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Beirat für die Braunschweigische Landessparkasse, Ratsherr Stadt Braunschweig Manfred Pesditschek in 2007 u. in 2008 Mitglied im Verwaltungsrat Braunschweigische Landessparkasse, Vorsitzender der SPD-Fraktion, Ratsherr Herbert Bröckel in 2007 u. in 2008 Mitglied im Verwaltungsrat Braunschweigische Landessparkasse, Kreistagsabgeordneter Hermann Bröring in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Landrat Landkreis Emsland Wolfhard Molkentin in 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 Vorsitzender im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, in 2006 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt für Mecklenburg-Vorpommern, in 2007 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Landrat, Landkreis Nordvorpommern Jörg Hellmuth in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Landrat Landkreis Stendal Burkhard Kanngießer in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 für den Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt als Mitglied in der Trägerversammlung, Landrat Landkreis Bördekreis Manfred Hugo in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Landrat Landkreis Osnabrück Ulrich Gerstner in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Landrat Landkreis Bernburg, in 2007 im Salzlandkreis Burkhard Drake in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Beirat für die Braunschweigische Landessparkasse, in 2002 u. 2003 u. in 2006 Vorsitzender u. in 2005 Mitglied im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, (in 2006 a. D.) Landrat Landkreis Wolfenbüttel Jörg Röhmann in 2007 u. in 2008 1. stellvertretender Vorsitzender im Verwaltungsrat der Braunschweigischen Landessparkasse, Landrat Landkreis Wolfenbüttel Gerhard Kilian in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied im Beirat für die Braunschweigische Landessparkasse, in 2002 u. in 2003 u. wieder in 2005 u. 2006 Mitglied im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, in 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Landrat Landkreis Helmstedt Walter Waske in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Beirat für die Braunschweigische Landessparkasse, in 2005 u. in 2006 Mitglied im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, in 2006 u. in 2007 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Landrat Landkreis Holzminden Thomas Webel in 2007 u. in 2008 2. stellvertretender Vorsitzender der Trägerversammlung, Landrat Landkreis Börde Land Niedersachsen Dr. Michael Ermrich in 2007 u. in 2008 Vorsitzender im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, Landrat Landkreis Harz Jürgen Seidel in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Landrat Landkreis Müritz Dr. Volker Böhning in 2007 u. in 2008 Vorsitzender im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Landrat Landkreis Uecker-Randow Ulf Schindler in 2006 Vorsitzender im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, Landrat Landkreis Köthen/Anhalt Dr. Lothar Hagebölling in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 für das Land Niedersachsen als Mitglied in der Trägerversammlung, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Staatssekretär Niedersächsisches Finanzministerium, in 2006 Chef der Staatskanzlei Niedersächsische Staatskanzlei Cora Jeanette Hermenau in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied in der Trägerversammlung, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Staatssekretärin Niedersächsisches Finanzministerium Rudolf Bohn in 2004 Mitglied in der Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, in 2005 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen Anhalt, Staatssekretär und Generalbevollmächtigter für Investitionen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt Joachim Werren in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Staatssekretär, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Dr. Frank Tidick in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei Ulrich Koehler in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 für das Land Sachsen-Anhalt Mitglied in der Trägerversammlung, in 2004 Mitglied in der Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, in 2002 u. 2003 u. wieder in 2005 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen Anhalt, Staatssekretär Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Reiner Haseloff in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, in 2006 u. 2007 u. in 2008 stellvertretender Vorsitzender im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, Staatssekretär, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Hermann-Onko Aeikens in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 Mitglied im Agrarkreditausschuss, in 2002 u. 2003 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, in 2004 Mitglied im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Staatssekretär, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Christian Sundermann in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied in der Trägerversammlung, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, Staatssekretär Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Reinhard Meyer in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Staatssekretär, Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern Klaus Sühl in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Staatssekretär, Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern Dr. Karl Otto Kreer 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Staatssekretär Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Thomas Schneider in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 für das Land Niedersachsen als Mitglied in der Trägerversammlung, u. in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied in der Trägerversammlung, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 stellvertretender Vorsitzender im Beirat für die Braunschweigische Landessparkasse, in 2003 u. 2003 u. 2005 u. in 2006 stellvertretender Vorsitzender im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, Ministerialrat, Niedersächsisches Finanzministerium Dr. Gunther Krajewski in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, (in 2006 a. D.) Ministerialdirigent Niedersächsisches Finanzministerium Dr. Josef Stecker in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Präsident a. D. Dr. Horst Schröder in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Präsident a.D. Dr. Michael Arndt in 2002 u. 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, (in 2006 a. D.) Regionspräsident Region Hannover Hauke Jagau in 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Regionspräsident Region Hannover Heinrich Heine in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 für das Land Sachsen-Anhalt (in 2006 u. 2007 u. in 2008) Mitglied in der Trägerversammlung, Regierungsdirektor Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Maximilian Wauschkuhn in 2004 für das Land Mecklenburg-Vorpommern Mitglied in der Trägerversammlung, Regierungsrat Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Klaus-Volker Kempa in 2002 u. in 2003 Mitglied im Beirat für die Braunschweigische Landessparkasse, in 2002 u. in 2003 Mitglied im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, Oberkreisdirektor Landkreis Holzminden Bernd Ellerbrock in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Abteilungsleiter Niedersächsisches Finanzministerium August Nöltker in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Gewerkschaftssekretär ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Fachbereich Finanzdienstleistung Freddy Pedersen in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2007 u. in 2008 Mitglied im Verwaltungsrat der Braunschweigischen Landessparkasse, Stv. Bezirksgeschäftsführer ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk Braunschweig/Umland, in 2007 ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft BS Jörg Reinbrecht in 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Gewerkschaftssekretär ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung Fachbereich Finanzdienstleistungen Hartmut Tölle in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Bezirksvorsitzender Deutscher Gewerkschaftsbund Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt Helmut Bernhard Herdt in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen Anhalt, Sprecher der Geschäftsführung Städtische Werke Magdeburg GmbH Hans-Jörg Scheliga in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Mitglied des Vorstandes Stadtwerke Rostock AG Michael G. Feist in 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorstandsvorsitzender Stadtwerke Hannover AG Klaus Holzportz in 2002 u. 2003 u. 2004 u. wieder in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsführer Stadtwerke Greifswald GmbH Mario Kokowsky in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsführer Technologiezentrum Greifswald Till Niemeyer in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsführer Seehafen Wismar GmbH, und sonst Fichtenstraße 14, 23617 Stockelsdorf/Krumbeck Lothar Wilken in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, stellvertrender Hauptgeschäftsführer Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. Prof. Dr. Ing. Eberhard Vogt in 2002 u. in 2003 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, Hauptgeschäftsführer Landesverband der Bauindustrie für Sachsen-Anhalt e.V. Dr. Klaus-Dieter Hieckmann in 2002 u. 2003 u. wieder in 2005 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, in 2004 Mitglied im Beirat Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, Präsident Industrie- und Handelskammer Magdeburg Petra Hintze in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Hauptgeschäftsführerin IHK zu Neubrandenburg Thomas Keindorf in 2002 u. 2003 u. wieder in 2005 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, in 2004 Mitglied im Beirat Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, Präsident Handwerkskammer Halle Bernhard Brand in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Agrarkreditausschuss, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Präsident Vereinigung des Emsländischen Landvolks Werner Hilse in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Agrarkreditausschuss, in 2007 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Präsident, Landvolk Niedersachsen Kurt-Henning Klamroth in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Agrarkreditausschuss, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Präsident, Landvolkverband Sachsen-Anhalt e.V. Jochen Brandes in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Agrarkreditausschuss, Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft für Landberatung e. V. Dr. Thomas Guth in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorstand Gesellschaft für Industriebeteiligungen Dr. Schmidt AG & Co. Peter M. Feldmann in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorstandssprecher Deutsche Immobilien AG Thomas Mang in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 1. Stellvertetender Vorsitzender im Aufsichtsrat, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Vorsitzender im Sparkassenbeirat, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 Vorsitzender im Beirat für die Braunschweigische Landessparkasse, in 2002 u. 2003 u. u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Beirat Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, in 2004 u. 2006 u. 2007 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, in 2005 u.2006 u. 2007 Vorsitzender der Trägerversammlung und für das Land Niedersachsen, in 2007 2. stellvertretender Vorsitzender Verwaltungsrat der Braunschweigischen Landessparkasse, Präsident Niedersächsischer Sparkassen- und Giroverband Werner Schäfer in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Vorsitzender im Wirtschaftsbeirat, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, Vorsitzender des Vorstandes Bördesparkasse, in 2007 Geschäftsführer Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt Michael Kroos in 2002 u. 2003 u. in 2004 für den Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverband (in 2004 Für das Land Niedersachsen) Mitglied in der Trägerversammlung, Direktor, Niedersächsischer Sparkassen- und Giroverband Jürgen Löcke in 2006 Mitglied im Reginalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, stellvertretender Verbandsgeschäftsführer Sparkassenverband Niedersachsen Claus Friedrich Holtmann in 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, Geschäftsführender Präsident Ostdeutscher Sparkassenverband Rainer Voigt in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Sparkassenbeirat, Geschäftsführender (in 2006 a. D.) Präsident Ostdeutscher Sparkassen- und Giroverband Werner Gutzmer in 2002 u. in 2003 Mitglied im Agrarkreditausschuss, Präsident, Landesbauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Siegfried Boy in 2005 Mitglied im Agrarkreditausschuss, Präsident Landesbauernverband Sachsen-Anhalt e. V. , Maxim-Gorki-Straße 13 , 39108 Magdeburg Gerd-Heinrich Kröchert in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Agrarkreditausschuss, Präsident Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e.V Sigrid Leuschner in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Agrarkreditausschuss, Vorsitzende des Vorstandes Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V Brigitte Scherb in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Agrarkreditausschuss, Vorsitzende Niedersächsischer Landfrauenverband Hannover e.V. Friedrich Scholten in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Agrarkreditausschuss, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Präsident Landwirtschaftskammer Weser-Ems, in 2006 Landwirtschaftskammer Niedersachsen Dipl.-Ing. agr. Doris Schröder in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Agrarkreditausschuss, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Geschäftsführerin Niedersächsisches Kompetenzzentrum für Ernährungswissenschaft Fritz Stegen in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Agrarkreditausschuss, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Präsident Landwirtschaftskammer Hannover, in 2006 Präsident Landwirtschaftskammer Niedersachsen Rainer Tietböhl in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Präsident Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Frank Zedler in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Präsident Landesbauernverband Sachsen-Anhalt e.V. Manfred Maas in 2002 u. in 2003 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, Sprecher der Geschäftsführung Investitionsbank Sachsen-Anhalt Walter Kleine in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Hannover Klaus Brandes in 2002 u. 2003 u. in 2004 für den Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverband (in 2004 u. 2005 Für das Land Niedersachsen) in 2006 u. 2007 für den Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern, als Mitglied in der Trägerversammlung, Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Verden Peter Siebken in 2005 u. in 2006 für den Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern Mitglied der Trägerversammlung, in 2007 1. stellvertretender Vorsitzender der Trägerversammlung, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Dieter Burmeister in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 für den Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt (in 2006) als Mitglied in der Trägerversammlung, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, in 2002 u. 2003 u. 2005 u. 2006 u. in 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, in 2004 Mitglied im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Stendal Frank Berg in 2002 u. 2003 u. in 2004 für den Sparkassenbeteiligungszweckverband Mecklenburg-Vorpommern als Mitglied in der Trägerversammlung, in 2006 u. 2007 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2006 u. 2007 stellvertretender Vorsitzender im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, in 2006 u. 2007 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, in 2006 u. 2007 Mitglied im Sparkassenbeirat, in 2006 u. 2007 für Mecklenburg-Vorpommern Mitglied im regionalen Beirat, Vorsitzender des Vorstandes OstseeSparkassen Rostock Konrad Huhmann in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 stellvertretender Vorsitzender im Agrarkreditausschuss, in 2006 Mitglied u. in 2007 stellvertretender Vorsitzender im Beirat für das Agrarkreditkreditgeschäft, Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Melle Günter Morisse in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Agrarkreditausschuss, in 2006 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Lüchow-Dannenberg Gerhard Rediske in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Agrarkreditausschuss, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditkreditgeschäft, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Uecker-Randow Wolfgang Dohm in 2002 u. 2003 u. wieder in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, in 2004 Mitglied im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Anhalt-Zerbst Diedrich Baxmann in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Ludwigslust, in 2007 Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Mecklenburg-Schwerin Holger Dressler in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 in 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Lüneburg Hans-Heinrich Hahne in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Schaumburg Franz-Josef Hillebrandt in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Sparkassenbeirat, Sprecher des Vorstandes Sparkasse Osnabrück Dieter Kanzelmeyer in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, Sprecher des Vorstandes Sparkasse Stade – Altes Land Friedrich-Wilhelm Kaup in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, Mitglied des Vorstandes Sparkasse Weserbergland Jürgen Kiehne in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Burgenlandkreis Dr. Klaus Köhler in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Agrarkreditausschuss/Agrarkreditgeschäft, Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Quedlinburg Heinz Lüers in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Harburg – Buxtehude Gerhard Raabe in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, in 2002 u. 2003 u 2004 u. in 2005 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Mecklenburg-Nordwest Hans-Joachim Röwer in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Northeim Reinhard Thiessen in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, Mitglied des Vorstandes Sparkasse Uecker-Randow Ulrich Weiterer in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Goslar/Harz Thomas Toebe in 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Osterode am Harz Gunhild Wieting in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Sparkassenbeirat, Stellvertretender Vorsitzende des Vorstandes Sparkasse Vorpommern Gerhard D?pkens in 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Gifhorn-Wolfburg Hubert Winter in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Sparkassenbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn Karl-Heinz Schnebel in 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Bersenbrück Franz Halbritter in 2007 u. 2008 Mitglied der Trägerversammlung, Vorstandvorsitzender Kreissparkasse Bitterfeld Werner Görg in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Gothaer Versicherungsbank VVaG Rolf Bauer in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorstandsvorsitzender Versicherungsverbund Die Continentale Dr. Horst Hoffmann in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates Versicherungsverbund Die Continentale Dr. Manfred Benkler in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender der Geschäftsführung Landesversicherungsanstalt Hannover, (in 2005) Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Michael Doering in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Öffentliche Versicherung Braunschweig Dr. Heiner Feldhaus in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Concordia-Versicherungsgruppe Fritz Horst Melsheimer in 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorstandsvorsitzender HanseMerkur Versicherungsgruppe Herbert K. Haas in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Mitglied des Vorstandes Haftpflichtverband der Deutschen Industrie a.G., in 2006 Vorsitzender des Vorstandes Talanx AG Ingo Kailuweit in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Kaufmännische Krankenkasse Hannover Dr. Friedrich Leffler in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes ÖSA Öffentliche Versicherungen Sachsen-Anhalt Christine Lüer in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorstandsvorsitzende AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Dr. Jürgen Peter in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, stellvertretender Vorstandsvorsitzender AOK die Gesundheitskasse in Niedersachsen Dr. Robert Pohlhausen in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes VGH Versicherungsgruppe Hannover, in 2007 Vorsitzender des Vorstandes Landschaftliche Brandkasse Hannover und Provinzial Lebensversicherung Hannover Uwe H. Reuter in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a. G. Dr. Jürgen Seja in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Mitglied des Vorstandes Mecklenburgische Versicherungsgesellschaft a. G. Kurt Rehkopf in 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Präsident Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e.V. Klaus-Michael Rothe in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung Hauptgeschäftsführer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Dr. Gernot Schlebusch in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Niedersächsischer Land Heinz-Lothar Theel in 2002 u. 2003 u. wieder in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, in 2004 Mitglied im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, Geschäftsführendes Präsidialmitglied Landkreistag Sachsen-Anhalt Günther Klenke in 2005 u. in 2006 Mitglied im Beirat für die Braunschweigische Landessparkasse, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Kreistag Holzminden Jan Peter Schöder in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern Dr. Hubert Meyer in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Landkreis Mecklenburg-Vorpommern Dr.Wolfgang Schrödter in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Hauptgeschäftsführer Niedersächsischer Städtetag Heiger Scholz in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, Hauptgeschäftsführer Niedersächsischer Städtetag Rolf-Dieter Backhauß in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Beirat Öffentlichkeit und Verwaltung, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Beirat für die Braunschweigische Landessparkasse, Vorsitzender des Kreistag Landkreis Helmstedt Dr. Bernd Kregel in 2002 u. 2003 u. wieder in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, in 2004 Mitglied im Regionalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, Landesgeschäftsführer Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt Jürgen Hahn in 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Sparkassenbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Vorpommern Dr. Joseph Bernhard Hentschel in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Sprecher des Vorstandes Sparkasse Osnabrück Dr. Rainer Huismans in 2002 u. in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln Dr. Rutbert Reisch in 2002 u. in 2003 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Generalbevollmächtigter Chief Financial Officer Volkswagen AG Giuseppe Savoini in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Leiter Konzern-Treasury Volkswagen AG Dr. Alan Hippe in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Mitglied des Vorstandes Continental AG Dr. Hans-Joachim Nikolin in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Mitglied des Vorstandes Continental AG Gerd Tenzer in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Beauftragter der Deutsche Telekom AG für Telekommunikation und Wettbewerbspolitik Sepp D. Heckmann in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Deutsche Messe AG Dr. Michael Frenzel in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Vorsitzender des Vorstandes TUI AG Rainer Feuerhake in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Mitglied des Vorstandes TUI AG Birgit Gantz-Rathmann in 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Leiterin Gesundheit und Soziales (AG) Deutsche Bahn AG (in 2006 Dipl.-Betriebswirt ) Wolfgang Leese in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Salzgitter AG Michael Eggenschwiler in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Sprecher der Geschäftsführung Flughafen Hamburg GmbH Prof. Dr. Jürgen Richter in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Aufsichtsrates Lycos Europe GmbH Dr. Bernard Broermann in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Alleingesellschafter Asklepios-Kliniken GmbH Heinrich von Nathusius in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat Geschaftsführer IFA Gruppe Martin Kind in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Geschäftsführer KIND Hörgeräte GmbH & Co. KG Helmut Ruwisch in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes INDUS Holding AG Peter-Jürgen Lesemann in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender der Geschäftsführung Braunschweiger Zeitungsverlag Druckhaus Albert Limbach GmbH & Co.KG Wilhelm Sandmann in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Aufsichtsrates Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co.KG Dr. Friedhelm Haak in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Aufsichtsrats Verlagsgesellschaft Madsack GmbH + Co. KG Dr.Dr. h.c. Andreas Büchting in 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Sprecher des Vorstandes KWS SAAT AG Lic. oec. Hans-Michael Gallenkamp in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender der Geschäftsführung Felix Schoeller GmbH & Co.KG Horst-Otto Gerberding in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, stellvertretender Beiratsvorsitzender Symrise GmbH & Co.KG Alfred Hartmann in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorstand Atlas Reederei AG Dipl.-Ing. Bernard Meyer in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Geschäftsführer Jos. L. Meyer GmbH Schiffswerft Eckhart Jahns in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Geschäftsführender Gesellschafter DMT Demminer MaschinenTechnik GmbH Heinrich Grütering in 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Finanzvorstand DIHAG Deutsche Giesserei- und Industrie-Holding GmbH Dr. Hasso Kaempfe in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, in 2005 u. in 2006 Mitglied im Aufsichtsrat, Vorsitzender des Vorstandes Mast-Jägermeister AG Günter Papenburg in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes GP Papenburg AG Dr. Martin Schmidt in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes MWG-Wohnungsgenossenschaft e. G. Magdeburg Eckard Schrader in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Geschäftsführer Unternehmensgruppe Schrader Christian Klose in 2002 u. 2003 u. wieder in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, in 2004 Mitglied im Reginalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, Hauptgeschäftsführer IWB Industriebau Wernigerode GmbH Andreas Hiltermann in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, Geschäftsführer InfraLeuna GmbH Walter Schmidt in 2002 u. 2003 u. wieder in 2005 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, in 2004 Mitglied im Reginalausschuss für den Niederlassungsbereich Braunschweig, Geschäftsführer Hasseröder Brauerei Dipl.-Ing. Dieter K?öster in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes K?öster AG Reinhard Lohmann in 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes Rethmann AG & C. KG Dr. Ulrich Lehmann-Grube in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes BS Energy Oliver Schindler in 2006 Mitglied im regionalen Beirat Sachsen-Anhalt, in 2007 u. 2008 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsführer Sweet Tec GmbH Dr. Peter Zeggel in 2007 u. in 2008 stellvertretender Vorsitzender im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsführer DOT GmbH Lorenz von Schröder in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Vorsitzender des Vorstandes Dr. Schmidt-Gruppe Bernd Werdermann in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im regionalen Beirat Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsführer Gerüstbau und Bauhandwerksbetrieb Bernd Werdermann Kurt Fromme in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Geschäftsführer Wilhelm Fromme Landhandel GmbH + Co. KG Alexander Rothe in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Geschäftsführender Gesellschafter Getreide AG Dr. Harald Isermeyer in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat für das Agrarkreditgeschäft, Landwirt Ralf Dörries in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2007 Verwaltungsrat der Braunschweigischen Landessparkasse, Bankprokurist Norddeutsche Landesbank Girozentrale, in 2007 Bankabteilungsdirektor NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale Sabine Hermsdorf in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2007 Verwaltungsrat der Braunschweigischen Landessparkasse, Stellvertretende Bankabteilungsdirektorin Norddeutsche Landesbank Girozentrale Frank Hildebrandt in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2007 Verwaltungsrat der Braunschweigischen Landessparkasse, Bankangestellter NORD/LB, später NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale Hella Rienäcker in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Aufsichtsrat, stellvertretende Bankabteilungsdirektorin NORD/LB Wolfgang Neuhaus in 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Bankabteilungsdirektor Norddeutsche Landesbank Griozentrale Heiko Schaak in 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Bankangestellter Norddeutsche Landesbank Girozentrale Horst Skapczyk in 2002 u. in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Bankangestellter Norddeutsche Landesbank Girozentrale Peter Werner in 2002 u. in 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Bankangestellter Norddeutsche Landesbank Girozentrale Ilse Thonagel in 2002 u. in 2003 u. in 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Bankangestellte Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern Wolfmar Kotzur in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Bankprokurist NORD/LB Und weiter ... |
| Tom | Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG hatte sich im Laufe der Zeit zu einem Finanzdrehplatz in Bayern und damit im CSU-Land entwickelt. Auffällig … die überversorgten Beamten als Treuhänder wurden ab 2001/2002 (bis 31.01.2003) abgezogen … also der Zeitpunkt, als die Bundesregierung die Deregulierung des Finanzmarktes gesetzlich „regelte und steuerte“ … . Praktisch gelegen am Steuerparadies Schweiz und dem Steuerschlupfloch Kleinweisertal zu Österreich, sowie gleich in der Nähe der Steuer sparende Finanzplatz Luxemburg, passte der Finanzplatz im CSU-Land geographisch sehr gut. Und so stiegen im Laufe der Zeit einige Finanzexperten aus Italien ein, was sich seit dem 29.11.2005 in Form von Aufsichtsratsposten bemerkbar machte. So konnten die Finanzexperten (oder auch andere) Österreich und die Schweiz als Transitländer bequem und unauffällig zwischen Italien und dem CSU-Land bei Bedarf nutzen. Auch die Verbindung in das internationale Steuerparadies der Karibik war interessant, z. B. im Zeitraum vom 01.02.2001 bis zum 16.01.2004, auch wieder ab dem 17.01.2004, und zwar zur HVB Grand Central Re Ltd. Hamilton auf den Bermudas … die Bermudas gelten auch als internationaler Finanzplatz … Auch sehr interessant … die Finanzverbindung nach Dublin in Irland, z. B. Pioneer Global Opportunities plc, Dublin und Pioneer Alternative Investment Management Dublin … , … Banken sorgten dafür, dass über Dublin ordentlich Steuern gespart werden konnte, zudem wurde über Banken Geld in Irland versenkt … [url=http://www.welt.de/wirtschaft/article3729714/HypoVereinsbank-macht-wieder-Gewinn.html:3cxgv0ha]DIE WELT online am 13.05.2009:[/url:3cxgv0ha] Der neue HVB-Chef Theodor Weimer verkündete, dass der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2008 mit einem Verlust von ca. 606.000.000 Millionen Euro zu berechnen war. Der Finanzkonzern wurde 2008/2009 umgebaut und mit einer höheren Risikovorsorge blieb vor Steuern dann ein Verlust von 76.000.000 Euro. Die HVB senkte auf Konzernebene ihre Kosten und erhöhte den ersten Quartalsgewinn 2009 im Kreditgeschäft um fast ein Drittel. Der Verlust im Handel ging um rund 60 Prozent auf 261.000.000 Euro zurück, wobei die Ergebniswende überwiegend dem Investmentbanking zuzuordnen gewesen sei. Allerdings stieg wegen der Rezession die Risikovorsorge für faule Kredite um mehr als die Hälfte auf 283.000.000 Euro an. Beim italienischen Mutterhaus UniCredit brach der Quartalsüberschuss im Jahr 2008 um 58 Prozent auf 447.000.000 Euro ein. In den ersten drei Monaten 2009 schrieb die HVB 96.000.000 Euro zumindest operativ schwarze Zahlen. Nach dem Krisenjahr 2008 fuhr die Tochter der italienischen UniCredit im ersten Quartal 2009 einen kleinen Überschuss von 62.000.000 Euro ein, wie die Münchner Großbank mitteilte. Die Akteure der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG … , … die zwischenzeitlich mittels Jobhopping auch zahlreiche Nebenjobs hatten … , … alle konnten nicht aufgeführt werden … , … das wäre zu umfangreich gewesen … , … das hätte den Rahmen gesprengt … , … zudem wechselten die Nebenjobs sehr häufig … Stephan Bub seit 01.02.2001 u. 2002 bis 31.05.2003 Mitglied des Vorstands, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: bis 16.01,2004 HVB Grand Central Re Ltd. Hamilton Bermuda, scm Schoeller Capital Management AG Wienn (Vorsitzender), hvb Capital Corp. Wilmington USA (chairman), hvb Capital llc, Wilmington USA (chairman), hvb Realty Capital Inc. Wilmington USA (chairman), vv Immobilien Verwaltungs und BeteiligungsGmbH München Dr. Michael Kemmer seit 01.06.2003 bis 22.12.2005 Mitglied des Vorstands, in 2000 u. 2001, u. 2002, bis 01.06.2003 Mitglied im Aufsichtsrat als Mitarbeiter, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: ab 17.01.2004 Grand Central Re Ltd. Hamilton Bermuda, vom 19.05. 2005 bis 27.01.2006 Bank Austria Creditanstalt Aktiengesellschaft Wien, bis 10.01.2006 HVB Immobilien AG München, Resba GmbH Hof DR. WOLFGANG SPRISSLER in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied des Vorstands, seit 11.01.2006 u. 2007 u. in 2008 Sprecher des Vorstandes, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Bank Austria Creditanstalt Aktiengesellschaft Wien, hvb Banque Luxembourg s.a Luxemburg (Präsident), Locat Croatia, Zagreb, Locat Russia (Russia) Moskau, Pekao Leasing (Poland) Warschau (President) LiquiditätsKonsortialbank GmbH Frankfurt (Likobank), ThyssenKrupp Materials AG, Informations-Verarbeitungs-GmbH München, Tivoli GrundstücksAG München (Vorsitzender) Willibald Cernko seit 23.02.2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Vorstands, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Asset Management GmbH Wien (Vorsitzender), BA-CA Administration Service GmbH Wien, Bank Austria Creditanstalt Finanzservice GmbH Wien (Vorsitzender), Bank Austria Creditanstalt Leasing GmbH Wien, Bank Austria Creditanstalt Versicherung AG Wien, Bank für Tirol und Vorarlberg AG Innsbruck, bankprivat AG Wien (Vorsitzender), Bausparkasse Wüstenrot Aktiengesellschaft Salzburg, ebpp Electronic Bill Presentment and Payment GmbH Wien, notartreuhandbank Wien, Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH Wien, Schoellerbank AG Wien (Vorsitzender), Stahl Judenburg GmbH Judenburg, Union Versicherungs-Aktiengesellschaft Wien, ViSA-service Kreditkarten AG Wien, HVB Direkt Gesellschaft für Direktservice und Direktvertrieb mbH München (Vorsitzender), PlanetHome AG München (Vorsitzender), Wealth Management Capital Holding GmbH München Stefan Ermisch seit 21.03.2007 u. in 2008 Mitglied des Vorstands, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: HVB Structured Invest S.A. Luxemburg (Vorsitzender), CA IB International Markets Aktiengesellschaft Wien Heinz Laber seit 01.01.2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Vorstandes, in 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat als Mitarbeiter, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: BodeHewitt Beteiligungs AG Grünwald (Vorsitzender) , HVB Secur GmbH München, HVB Pensionsfonds AG München, bvv Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. Berlin, Trenkwalder Personaldienste GmbH München, ESMT European School of Management and Technology GmbH Berlin, HVB Profil Gesellschaft für Personalmanagement mbH München (Vorsitzender) Ronald Seilheimer seit 01.01.2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Vorstandes , in 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Aufsichtsrat als Mitarbeiter, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: CA IB Corporate Finance Beratungs Gesellschaft m.b.H. Wien, HVB Banque Luxembourg Société Anonyme Luxemburg, Chemie Pensionsfonds AG München, HVB Capital Partners AG München (Vorsitzender), HVB Payments & Services GmbH München (bis 31.12.2006 stellv. Vorsitzender), HVB Pensionsfonds AG, München (Vorsitzender), HVB Consult GmbH, München (Vorsitzender), HVB Principal Equity GmbH, München (Vorsitzender), Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH, München (Vorsitzender) Andreas Wölfer seit 01.01.2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Vorstandes, in 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat als Mitarbeiter, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Unicredit (Suisse) Bank S.A. Lugano, HVB Banque Luxembourg Société Anonyme Luxemburg (stellv. Vorsitzender), Activest Investmentgesellschaft Luxembourg s.a. Luxemburg (Vorsitzender), Asset Management GmbH Wien, Capital Invest die Kapitalanlagesellschaft der Bank Austria/Creditanstalt-Gruppe GmbH Wien, direktanlage.at AG Salzburg, (Vorsitzender), HVB Capital Management, Inc., New York (Vorsitzender), HVB Finanzberatung GmbH München (Vorsitzender), Activest Investmentgesellschaft mbH München (Vorsitzender), dab Bank AG München, Nordinvest Norddeutsche Investment-Gesellschaft mbH Hamburg, PlanetHome AG München Andrea Umberto Varese seit 01.01.2006 u. in 2006 Mitglied des Vorstandes, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Locat Croatia Zagreb,Locat Russia Moskau, Pekao Leasing Warschau, HVB Immobilien AG München, Liquiditäts-Konsortialbank GmbH Frankfurt/Main Rolf Friedhofen seit 01.01.2006 bis 31.12. 2007 Mitglied des Vorstandes, u. a. als Nebenjob: Financial Markets Service Bank GmbH München (stellv. Vorsitzender), Wealth Management Capital Holding GmbH München (stellv.Vorsitzender), seit 26.04.2005 HVB Immobilien AG München Jan-Christian Dreesen vom 01.01.2006 bis 09.02.2006 Mitglied des Vorstandes, Nebenjobs: HVB Direkt Gesellschaft für Direktservice und Direktvertrieb mbH München, HVB Finanzberatung GmbH, München Matthias Sohler seit 01.01.2006 bis 31. 12. 2007 Mitglied des Vorstandes, u. a. als Nebenjob in Aufsichtsgremien: DAB Bank AG München (stellv. Vorsitzender), Financial Markets Service Bank GmbH München (Vorsitzender), HVB Immobilien AG, München (stellv. Vorsitzender), HVB Information Services GmbH München (Vorsitzender), HVB Payments & Services GmbH München (Vorsitzender), HVB Secur GmbH, München (Vorsitzender), seit 22.04.2005 HVB Systems GmbH, Unterföhring (Vorsitzender) Gerhard Randa seit 01.01.2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 12.05.2005 Mitglied des Vorstands, ab 12.05.2005 bis 28.11.2005 Mitglied des Aufsichtsrats, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Bank Austria Creditanstalt Aktiengesellschaft Wien (Vorsitzender), Österreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft Wien (Vorsitzender), Allgemeine Baugesellschaft A. Porr AG Wien, Austrian Airlines des österreichischen Luftverkehrs AG Wien, ca-ib Investmentbank AG Wien (Vorsitzender), Creditanstalt Aktiengesellschaft Wien (Vorsitzender), Interunfall Versicherung AG Wien, Magna International Inc. Toronto, Oesterreichische Kontrollbank AG Wien (Vorsitzender), Wienerberger Baustoffindustrie AG Wien, Wiener Städtische Wechselseitige Versicherungsanstalt Vermögensverwaltung Wien, va Technologie Aktiengesellschaft Linz, Voith Sulzer Papiermaschinen AG St. Plätten (Vorsitzender) Michael Mendel seit 01.02.2003 u. 2004 bis 18.11.2005 Mitglied des Vorstands, in 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat als Mitarbeiter, … dann einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien … Bank Austria Creditanstalt Aktiengesellschaft Wien2, HVB Banque Luxembourg Société Anonyme Luxemburg, Aveco Holding AG Frankfurt, bis 31.12.2003 erwo Holding AG Nürnberg, German Incubator gi Ventures AG München, Kennametal Hertel AG Fürth, Rhön-Klinikum AG Bad Neustadt/Saale, Vereinsbank Victoria BausparAktiengesellschaft, München (Vorsitzender), HVB Beteiligungs-GmbH & Co.Verwaltungs KG München, HVB Wealth Management Holding GmbH München (Vorsitzender), mahag – Münchener Automobil-Handel, Haberl GmbH & Co. KG München DR. STEFAN JENTZSCH seit 01.05.2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 04.11.2005 Mitglied des Vorstands, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: bis 27.01.2006 Bank Austria Creditanstalt Aktiengesellschaft Wien, HVB Alternative Investment AG Wien (Vorsitzender), HVB Alternative Financial Products AG Wien, Deutsche Börse AG Frankfurt/Main, Infineon Technologies AG München, Activest Institutional Investmentgesellschaft mbH (Vorsitzender), Activest Investmentgesellschaft mbH (Vorsitzender), dab Bank AG München , seit 09.03.2005 Premiere AG Unterföhring Christine Licci (später Novakovic) seit 17.01.2005 bis 04.11.2005 Mitglied des Vorstands, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: vom 13.05.2005 bis 09.3.2006 dab Bank AG München, vom 13.09.2005 bis 31.12.2005 HVB Direkt Gesellschaft für Direktservice und Direktvertrieb mbH München, A. Friedr. Flender AG Bocholt, Flender Beteiligungsverwaltung GmbH Bocholt, Flender Holding GmbH Bocholt Dr. Claus Nolting seit 01.02.2001 u. in 2002 Mitglied des Vorstands, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: pbi Pfandbriefbank Luxembourg (Vorsitzender), skwb Schoellerbank AG Wien, fgh Bank n.v. Utrecht, hvb Real Estate Capital Ltd., London, Blue Capital Equity GmbH Hamburg, Blue Capital GmbH Hamburg DIETER RAMPL in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 Mitglied des Vorstands, Sprecher bis 31.12. 2005, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Österreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft Wien (Vorsitzender), Bank Austria AG Wien, Bank von Ernst & Cie AG Bern, seit 11.01.2006 UniCredito Italiano S.p.A., Genua (Vorsitzender), und sonst war vorher noch … Magna International Inc. Toronto, Banco b. i. Creditanstalt s. a., Buenos Aires, Banco bba Creditanstalt s. a., Sao Paulo, Bayerische Börse AG München (Vorsitzender), Brau und Brunnen AG, Berlin und Dortmund, Westfalenbank AG Bochum, Blue Capital GmbH Hamburg Johann Berger ab 01.04.2005 u. in 2006 Mitglied des Vorstandes, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: seit 03.03.2005 HVB Banque Luxembourg Société Anonyme Luxemburg DR. EBERHARD RAUCH in 1999 u. 2000 bis 31.12.2001 Mitglied des Vorstands, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Bank Austria AG Wien, Infineon Technologies AG München, Clearstream International s. a. Luxemburg, norisbank AG Nürnberg (Vorsitzender), Direkt Anlage Bank AG, München (Vorsitzender) DR. DR. H. C. ALBRECHT SCHMIDT in 1999 u. 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied des Vorstands, und Sprecher bis Januar 2003, seit 07.01.2003 u. 2004 bis 27.11.2005 Vorsitzender des Aufsichtsrats, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Bank Austria Creditanstalt AG Wien (Vorsitzender) bis 17.03.2003 Bank Austria AG Wien (Vorsitzender), Allianz AG München, Bayerische Börse AG München, hvb Real Estate Bank AG München, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG München, Siemens Aktiengesellschaft in Berlin und München, Vereins- und Westbank AG Hamburg (Vorsitzender) Dr. Stefan Schmittmann seit 01.01.2006 bis 11. 09.2006 u. wieder in 2007 u. in 2008 stellvertretendes Mitglied im Vorstand, einige Nebenjobs in den Aufsichtsgremien: Faber S.p.A. Mailand, HVB Investitionsbank GmbH Hamburg, HVB Leasing GmbH Hamburg, Deutsche Schiffsbank AG Bremen/Hamburg (stellv. Vorsitzender), Schaltbau Holding AG München, Verlagsgruppe Weltbild GmbH Augsburg, Bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) München, in 2001 u. 2002 u. 2003 bis 09.01.2004 Mitglied im Aufsichtsrat als Mitarbeiter DR. STEPHAN SCHÜLLER in 1999 u. 2000 bis 30.09.2001 Mitglied des Vorstands, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Hypo Foreign & Colonial Management (Holdings) Ltd. London, skwb Schoellerbank AG Wien (Vorsitzender). Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge GmbH München (Vorsitzender), Banco Popular Espanol s. a. Madrid, Bank Przemyslowo-Handlowy sa (bph) Krakau, (Vorsitzender), Bank von Ernst & Cie. AG Bern, Blue Capital GmbH Hamburg (Vorsitzender), Activest Investmentgesellschaft mbH (Vorsitzender), Allfonds Bayerische Kapitalanlagegesellschaft MbH München (Vorsitzender), Direkt Anlage Bank AG München, fsb FondsServiceBank GmbH Unterföhring (Vorsitzender), index change Investment AG München, Internationales Immobilien-Institut GmbH München, norisbank AG Nürnberg, Vereins- und Westbank AG Hamburg, Westfalenbank AG Bochum DR. PAUL SIEBERTZ in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.03.02003 Mitglied des Vorstands, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Bayerische Immobilien AG München, Internationales Immobilien-Institut GmbH München, PlanetHome AG München, Schwäbische Bank AG Stuttgart, Viterra AG Bochum, Westfälische Hypothekenbank AG Dortmund, Württembergische Hypothekenbank AG Stuttgart DR. EGBERT EISELE in 1999 u. 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied des Vorstands, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Bank von Ernst & Cie AG Bern, fgh Bank n.v., Utrecht (Vorsitzender), hvb Real Estate Capital Ltd. London, Pfandbrief Bank International s.a. Luxemburg, Deutsche Börse AG Frankfurt DR. NORBERT JUCHEM in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.01.2002 Mitglied des Vorstands, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Hypo Foreign & Colonial Management (Holdings) Ltd., London, HypoVereinsbank Luxembourg s.a., Hypo (uk) Holdings Limited London, Deutsche Börse AG Frankfurt DR. MAXIMILIAN HACKL in 1999 u. 2000 u. in 2001 Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats, RAINER KNOTH in 1999 bis 31. 3. 2000, beurlaubt ab 15.11.1999, Mitglied des Vorstands MARTIN KöLSCH bis 31.12.1999 Mitglied des Vorstands DR. PETER HOCH bis 31.12.1999 Mitglied des Vorstands, DR. MARTIN SCHÜTTE bis 31. 12. 1999 Mitglied des Vorstands JOSEF F. WERTSCHULTE bis 31.12.1999 Mitglied des Vorstands Alessandro Profumo seit 02.12.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Vorsitzender des Aufsichtsrats, seit 29.11.2005 bis 02.12.2005 Mitglied des Aufsichtsrats, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Bank Austria Creditanstalt Aktiengesellschaft Wien (Vorsitzender), Chief Executive Officer der UniCredito Italiano S.p.A. Mailand, Deutsche Börse AG Frankfurt, UniCredit Banca Mobiliare (ubm) Mailand, UniCredit Banca Bologna, UniCredit Banca d’Impresa S.p.A.,Verona, UniCredit Private Banking Turin, UniCredit Xelion Banca Mailand, Mediobanca Mailand Olimpia Mailand KURT F. VIERMETZ seit 03.05.1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.12.2003 Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Präsidiums, in 1999 u. 2000 u. in 2001 Vorsitzender des Ausschusses für Geschäftsentwicklung u. Kredit, in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied des Vermittlungsausschusses, in 2000 Mitglied des Ausschusses für Treuhandgeschäfte, Ex-Hauptjob: seit 23.04.1999 (in 2001 ehemaliger) Vice Chairman retired and Member of the Board of Directors J. P. Morgan & Co. Incorporated Rye/New York und München, und noch einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Hypo Real Estate Holding AG München (Vorsitzender), Grosvenor Estate Holdings London, und weiter …, e.on AG Düsseldorf, Grosvenor Estate Holdings London, Federal Reserve Bank of New York (Member of the International Capital Advisory Committee), New York Stock Exchange (Chairman, International Capital Markets Committee) HERBERT BETZ in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 bis 14.05.2003 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Präsidiums, in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied des Ausschusses für Geschäftsentwicklung u. Kredit, in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied des Vermittlungsausschusses, in 2000 Mitglied des Ausschusses für Treuhandgeschäfte, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: bvv Versicherungsverein des Bankgewerbes a. G. (stv.Vorsitzender), HypoVereinsbank-buk München, Mitarbeiter der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft in Baldham Dr. Siegfried Sellitsch seit 17.01.2001 2002 u. 2003 u. 2004 bis 12. 5. 2005 Mitglied des Aufsichtsrats, seit 29.01.2001 u. in 2001 Mitglied des Ausschusses für Treuhandgeschäfte, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Vorsitzender des Vorstands der Wiener Städtische Allgemeine Versicherung AG Wien, Bank Winter & Co. Aktiengesellschaft Wien (Vorsitzender), Bene Gesellschaft mbH Wien, Bäler-Uddeholm Aktiengesellschaft Wien, österreichische Unilever Gesellschaft mbH Wien, Siemens Aktiengesellschaft Österreich Wien, ubm Realitätenentwicklung AG Wien (Vorsitzender), Wüstenrot Wohnungswirtschaft registrierte Genossenschaft mbH, Salzburg, InterRisk Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Wiesbaden (Vorsitzender) Prof. Dr. Wilhelm Simson in 2003 u. 2004 bis 27.11.2005 Mitglied des Aufsichtsrats, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Jungbunzlauer Holding AG Chur, ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der e.on AG, Mitglied des Aufsichtsrats der e.on AG, Degussa AG Düsseldorf,e.on AG Düsseldorf, Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH Frankfurt JÜRGEN E. SCHREMPP in 1999 u. 2000 bis 28.02.2001 Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Vorstands der DaimlerChrysler AG (später Daimler AG) Stuttgart, u. a. einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Chairman of the Executive Committee New York Stock Exchange (nyse), NY USA, aber dennoch z. B. Vodafone Airtouch plc Newbury UK, Allianz AG München Dr. Mathias Döpfner seit 29.04.2004 bis 2811.2005 Mitglied des Aufsichtsrats, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Vorsitzender des Vorstands der Axel Springer AG, Potsdam, … und sonst noch … ProSiebensat.1 Media AG Unterföhring, aktuell Presse-Fernsehen GmbH Hamburg, dpa Deutsche Presse Agentur GmbH Hamburg, Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. kg, Leipzig, Schering AG Berlin Dr. Hans-Jürgen Schinzler seit 01.01.2004 bis 28.11.2005 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, seit 03.03.2003 bis 01.01.2004 Mitglied des Aufsichtsrats, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Aventis s. a. Schiltigheim, seit 11.01.2006 UniCredito Italiano S.p.A. Genua, ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG, seit 02.01.2004 Mitglied des Aufsichtsrats der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG, seit 03.03.2003 bis 31.12.2003ergo Versicherungsgruppe AG Düsseldorf (Vorsitzender), Deutsche Telekom AG Bonn, Metro AG Düsseldorf, PROF. DR. DR. H.C. HANS-WERNER SINN seit 13.01.2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, Präsident des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung in Gauting, Nebenjob in Aufsichtsgremien: Thüga AG München PETER KÖNIG ab 14.05.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 stellvertretender Vorsitzende des Aufsichtsrats, in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 bis 14.05.2003 Mitglied des Aufsichtsrats, 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied des Ausschusses für Geschäftsprüfungen, in 2000 Mitglied des Ausschusses für Treuhandgeschäfte, in 2001 Mitglied des Vermittlungsausschusses, Mitarbeiter der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft in München, Nebenjob in Aufsichtsgremien: bvv Versicherungsverein des Bankgewerbes a.G. Paolo Fiorentino seit 29.11.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Bank Austria Creditanstalt Aktiengesellschaft Wien, Bank Pekao SA, Polen Warschau (stv. Vorsitzender), I-Faber S.p.A., UniCredit Banca S.p.A. Bologna, UniCredit Global Information Service S.p.A. Mailand, UniCredit Private Banking S.p.A.Turin, UniCredit Produzioni Accentrate S.p.A. Mailand (Vorsitzender), UniCredit Real Estate S.p.A. Mailand, Head of Global Banking Services Division, Management Committee der UniCredito Italiano S.p.A. Mailand, Dario Frigerio seit 29.11.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Pioneer Global Opportunities plc, Dublin, Pioneer Alternative Investment Management Dublin, Pioneer Investment Management USA Inc. Boston, Capital Italia Luxembourg sicav, Bank Austria Creditanstalt Aktiengesellschaft Wien, UniCredito Italiano S.p.A. Mailand Ranieri de Marchis seit 29.11.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Chief Financial Officer, Management Committee der UniCredito Italiano S.p.A. Mailand, UniCredit Real Estate S.p.A., Mailand, Locat S.p.A. Bologna, Koç Bank as stanbul, Koç Finansal Hizmetler as Istanbul, Yapi Kredi Bankasi as Istanbul, seit 06.06.2006 Bank BPH S.A. Warschau Roberto Nicastro seit 29.11.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Bank Austria Creditanstalt Aktiengesellschaft Wien, Head of Retail Division, Management Committee der UniCredito Italiano S.p.A. Mailand, UniCredit Banca S.p.A. Bologna, UniCredit Clarima Banca Mailand, CreditRas Assicurazioni S.p.A. Mailand, CreditRas Vita S.p.A., Mailand, UniCredit Banca d’Impresa S.p.A. Verona, Vittorio Ogliengo seit 29.11.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Head of Corporates/sme Division, Management Committee der UniCredito Italiano S.p.A. Parma, UniCredit Banca d’Impresa S.p.A. Verona, LOCAT S.p.A Bologna, Carlo Salvatori seit 29.11.2005 bis 11.01.2006 Vorsitzender der Aufsichtsrats, u. in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: bis 02.8.2006 Chairman of the Board of Directors der UniCredito Italiano S.p.A. Parma, bis 11.01.2006 UniCredito Italiano S.p.A. Genua (Chairman of the Board of Directors), Mediobanca Mailand, r.a.s. – Riunione Adriatica di Sicurtà Mailand, CreditRas Vita S.p.A. Mailand, CreditRas Assicurazioni S.p.A. Mailand, bis 21.08.2006 Mediobanca Mailand (stv. Vorsitzender), seit 30. 6. 2006 Managing Director of Unipol Assicurazioni Parma Sergio Ermotti seit 22.08.2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Bank Austria Creditanstalt Aktiengesellschaft Wien, UniCredit Banca Mobiliare S.p.A. (UBM) Mailand, Head of Markets & Investment Banking, Mitglied des Management Committee der UniCredito Italiano S.p.A., Collina d’Oro VOLKER DOPPELFELD in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 27.11.2005 Mitglied des Aufsichtsrats, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: z. B IWKA AG Karlsruhe, Ehemaliges Mitglied des Vorstands und Vorsitzender des Aufsichtsrats der BMW AG Münsing ECKEHARD SCHMIDT in 1999 u. 2000 u. in 2001 Treuhänder, Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, München^, (später) leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen in München DR. ROLAND JÜPTNER in 1999 u. 2000 u. in 2001 Treuhänder, Finanzpräsident der Oberfinanzdirektion München, München ERWIN HORAK in 1999 u. 2000 u. in 2001 Treuhänder, Ministerialrat a. D., Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung DR. OTTO BEIERL in 1999 u. 2000 stellvertretender Treuhänder, Ministerialdirigent im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen in München DR. MATTHIAS METZ bis 31.07.1999 Treuhänder, Ministerialdirektor a. D., Gilching HELMUT GROPPER seit 06.05.1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.01.2003 Mitglied des Aufsichtsrats, in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied des Ausschusses für Geschäftsprüfungen, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien bis 31.01.2003 : Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH München, Gesellschaft für den Staatsbediensteten-Wohnungsbau in Bayern mbH München (Vorsitzender), Siedlungswerk Nürnberg GmbH Nürnberg (Vorsitzender), Ministerialdirektor (später a. D.), stellvertretender Amtschef im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen in Königsbrunn DR. ERHARD GRÖPL bis 06.05.1999 Mitglied des Aufsichtsrats, Ehemaliges Mitglied des Vorstands der Bayerischen Landesstiftung, Oberfinanzpräsident a. D. in München Aldo Bulgarelli seit 29.11.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Rechtsanwalt aus Verona, Nebenjob: ARAG ASSICURAZIONI S.p.A. Verona (President of the Collegio Sindacale) Dr. Diether Münich seit 13. 01.2004 bis 29.04.2004 und wieder vom 28.07.2005 bis 28.11.2005 Mitglied im Aufsichtsrat, Rechtsanwalt, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: hvb Immobilien AG München, Internationales Immobilien-Institut GmbH München, Tivoli Grundstücks-Aktiengesellschaft München (Vorsitzender) DR. KONRAD TAUBMANN in 1999 u. 2000 bis 31.08.2001 Treuhänder, Wirtschaftsprüfer in München HEINZ-GEORG HARBAUER in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 bis 14.05.2003 Mitglied des Aufsichtsrats, Nebenjobs in Aufsichtsgremien: d.a.s. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-VersicherungsAG München, Landesverbandsleiter der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft in München, (später) stellvertretender Landesbezirksleiter der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e.V. Landesbezirk Bayern in München KLAUS GRÜNEWALD in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Handel Banken und Versicherungen Generali Lloyd AG München, Fiducia it AG Karlsruhe, Gewerkschaftssekretär der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen in Gröbenzell, (später) Fachbereichsleiter fb1 Landesbezirk Bayern der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e.V. DR. DIETHART BREIPOHL seit 13.01.2000 u. in 2001 Mitglied des Aufsichtsrats, seit 02.02.2000 u. 2001 Mitglied des Ausschusses für Geschäftsentwicklung u. Kredit, seit 02.02.2000 u. 2001 Vorsitzender des Ausschusses für Geschäftsprüfungen, Ehemaliges Mitglied des Vorstands der Allianz Aktiengesellschaft in Icking, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: Beiersdorf AG Hamburg, Continental AG Hannover, Karstadt AG Essen (später) KarstadtQuelle AG Essen, mg technologies AG Frankfurt, Banco Popular Espanol s. a. Madrid, bpi Banco Portugues de Investimente Porto, Crédit Lyonnais, Paris (Conseil d’Administration), Les Assurances Générales de France (agf) Paris (Conseil d’Administration) DR. JOACHIM FABER bis 31.12.1999 Mitglied des Aufsichtsrats, bis 31.12.1999 Mitglied des Ausschusses für Geschäftsentwicklung u. Kredit, bis 31.12.1999 Mitglied des Ausschusses für Geschäftsprüfungen, Mitglied des Vorstands der Allianz Aktiengesellschaft in München DR. RICHARD TRAUTNER in 1999 u. 2000 u. 2001 u. in 2002 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Präsidiums, in 1999 u. in 2000 u. in 2001 Mitglied des Ausschusses für Geschäftsentwicklung u. Kredit, in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied des Vermittlungsausschusses, in 2000 Mitglied des Ausschusses für Treuhandgeschäfte, Ehemaliges Mitglied des Vorstands der Bayerischen Vereinsbank Aktiengesellschaft in Krailling, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: aveco Holding AG Frankfurt, ergo Versicherungsgruppe AG Düsseldorf DR. EDGAR JANNOTT in 1999 u. 2000 u. 2001 u. in 2001 Mitglied des Aufsichtsrats, in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied des Ausschusses für Geschäftsprüfungen, in 1999 u. 2000 u. in 2001 Vorsitzender des Ausschusses für Treuhandgeschäfte, Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands und Vorsitzender des Aufsichtsrats der ergo Versicherungsgruppe AG Kaarst, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: VersicherungsAG Wien (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Eurohypo AG Europäische Hypothekenbank der Deutschen Bank Frankfurt, Hermes KreditversicherungsAG Hamburg, Schindler Deutschland Holding GmbH Berlin, STRABAG KÖLN, victoria-Volksbanken, S.p.A. di Assicurazione Verona/Italien DR. EBERHARD MARTINI bis 25.11.1999 Mitglied des Aufsichtsrats, Ehemaliger Sprecher des Vorstands der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank Aktiengesellschaft in München Dr. Manfred Bischoff in 2003 u. 2004 bis 27.07.2005 Mitglied des Aufsichtsrats, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: seit 11.01.2006 UniCredito Italiano S.p.A. Genua,seit 11.1. 2006, sms GmbH Düsseldorf. Nortel Networks Corporation und Nortel Networks Limited Brampton (Ontario) Canada, Chairman of the Board of eads n.v. , DaimlerChrysler Luft- und Raumfahrt Holding AG München (Vorsitzender), DaimlerChrysler Aerospace AG Ottobrunn (Vorsitzender), bis 31.12.2003, mtu Aero Engines GmbH München (Vorsitzender), fraport AG Frankfurt am Main. Gerling Konzern Versicherungs-Beteiligungs-AG Köln, J. M.Voith AG Heidenheim European Aeronautic Defence and Space Company eads n.v. Amsterdam (Chairman of the Board), eads Participations b.v. Amsterdam, Lagardère Sociétés s.a., Paris, Royal kpn n.v. Haaglanden MAX DIETRICH KLEY in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2001 u. 2002 u. 2003 bis 25.03.2004 und wieder seit 02.11.2004 bis 28.11.2005 Mitglied des Aufsichtsrats, (später : bis 28.11.2005 ehemaliger) stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der BASF AG Ludwigshafen, einige Nebenjobs in Aufsichtsgremien: seit 11.01.2006 UniCredito Italiano S.p.A. Genua, und sonst noch … basfin Corporation Mount Olive/USA, Landesbank Rheinland-Pfalz Mainz, oao ak sibur Moskau Russland, Infineon Technologies AG München (Vorsitzender), Cazenove Group Plc. London Grossbritannien, sgl Carbon AG Wiesbaden (Vorsitzender), HeidelbergCement AG Heidelberg, BASF Coatings AG Münster (Vorsitzender), Gerling-Konzern Speziale Kreditversicherungs-Aktiengesellschaft Köln, Lausitzer Braunkohle AG Senftenberg, Mannesmann Demag Krauss Maffei AG München, Wintershall AG Kassel1 (Vorsitzender), RWE Plus AG Essen, basf Innovationsfonds GmbH1 (Vorsitzender), wingas GmbH Kassel, wieh GmbH Berlin, basell Hoofddorp Niederlande Dr. Lothar Meyer in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 31.12.2007 Mitglied des Aufsichtsrats, u. a. vieler Versicherungen Nebenjobs in Aufsichtsgremien: z. B. Vorsitzender des Vorstands der ergo Versicherungsgruppe AG, bis 31.08.2004 KarstadtQuelle Versicherung AG Fürth und KarstadtQuelle Lebensversicherung AG Fürth (Vorsitzender) DR. JOCHEN HOLZER in 1999 bis 31.08.2000 Mitglied des Aufsichtsrats, in 1999 bis 31.08.2000 Mitglied des Ausschusses für Treuhandgeschäfte, Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands und ehemaliger Vorsitzender des Aufsichtsrats der VIAG Aktiengesellschaft in München, Nebenjob in Aufsichtsgremien: e.on AG Düsseldorf HANNS-PETER KREUSER in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied des Aufsichtsrats, Mitarbeiter der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft in München, Nebenjob in Aufsichtsgremien: Pensionskasse der Mitarbeiter der HypoVereinsbank in München HELMUT WUNDER in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.06.2007 Mitglied des Aufsichtsrats, in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Ausschusses für Geschäftsentwicklung und Kredit, Mitarbeiter der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft in Waischenfeld, Nebenjob in Aufsichtsgremien: bis 31.12.2003 HypoVereinsbank-bkk, München (Vorsitzender) ANTON HOFER in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied des Ausschusses für Geschäftsprüfungen, Mitarbeiter der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft in Nürnberg Jens-Uwe Wächter seit 14.05.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter der Vereins- und Westbank Aktiengesellschaft Vereins- und Westbank Aktiengesellschaft Hamburg (bis 14.01.2005 stellv. Vorsitzender), (später) Himmelpforten CHRISTOPH SCHMIDT in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 bis 14.05.2003 Mitglied des Aufsichtsrats, in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied des Ausschusses für Treuhandgeschäfte, Mitarbeiter der Vereins- und Westbank Aktiengesellschaft in Schleswig Dr. Peter Ermann in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.12.2003 u. wieder in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Dr. Guido Schacht in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Matthias Glückert in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter, Nebenjobs: HVB Consult GmbH München (Vorsitzender), HVB Principal Equity GmbH München (Vorsitzender), Pension Consult Beratungsgesellschaft für Altersvorsorge mbH München (Vorsitzender) Friedrich Koch seit 14.05.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Maria-Magdalena Stadler seit 14.05.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiterin der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, Pullach Ursula Titze seit 14.05.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiterin der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, Neusäß Beate Dura-Kempf seit 09.03.2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiterin der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, Litzendorf Dr. Wolfgang Bassermann in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 31.12.2006 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Dr. Reiner Meisinger in 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Dr. Peter Stopfer in 2005 u. in 2006 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Dr. Rainer Krütten in 2003 u. 2004 u. 2005 in 2006 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Raymond Trotz in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Josef Paulus in 2000 u. 2001 u. 2002 in 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Peter Wallner in 2000 2001 u. 2002 in 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Christoph Wetzel in 2001 u. 2002 u. 2003 2004 u. in 2005 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Herbert Munker seit 14.05.2003 u. 2004 u. 2005 bis 08.03.2006 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Lutz Diederichs in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Henning Giesecke in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Klaus Greger in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Raimund Meilner in 2005 u. 2006 bis 31.12.2007 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Werner Schmidt in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Alexander Boldyreff in 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiterin Gunter Ernst in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 bis 31.12.2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter HEIDI DENNL in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 bis 14.05.2003 Mitglied des Aufsichtsrats, Mitarbeiterin der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft in München ERNST EIGNER in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 bis 14.05.2003 Mitglied des Aufsichtsrats, Mitarbeiter der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft in Karlsfeld Hans-Frieder Bauer in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Werner Kaindl in 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Christian Trattner in 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Günter Zehner in 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Rainer Zorbach in 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Carsten Dieck in 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Panagiotis Sfeliniotis seit 01.07.2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter der HVB Direkt GmbH München und HVB Direkt GmbH Günter Guderley seit 01.01.2007 u. in 2008 Mitarbeiter der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank Aktiengesellschaft, Goldbach Michael Papenfuss in 2005 bis 31.12.2006 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Wolfgang Haller in 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Kai-Uwe Henkel in 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Andreas Mach in 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Jürgen Cancik in 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Daniel Becker in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Günter Kaupitz in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Klaus Holzmann in 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Dr. Michael Schiwietz in 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Dr. Burkhard Pauluhn in 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Markus Beumer in 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Christopher Schütz in 2003 u. 2004 u. 2005 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Günther Berger in 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Dr. Hans-Gert Penzel in 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Dr. Alexander Kolb in 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Burkhard Breiing in 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Frank Hellwig in 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Günther Dyx in 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Hermann-Josef Eidt in 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Harm Bischoff in 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Dr. Andreas Bohn in 2000 u. in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Bernhard Weiss in 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Eckehard Dettinger-Klemm in 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Caspar von Hauenschild in 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Matthias Diener in 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Johann Huber in 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Thomas Killius in 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Reinhard Klein in 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Marko Kutter in 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Udo R. Zill in 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Stephan Winkelmeier in 2006 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Virginio Meli in 2006 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Tiziana Bernardi in 2006 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiterin Thomas Grasse in 2005 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Franz Herrlein in 2005 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Frank Roth in 2005 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Wolfgang Strobel in 2005 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Torsten Temp in 2005 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Hans Weiss in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Armin Voggel in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Carsten Eckert in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Jens-Peter Neumann in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Wilhelm Niehoff in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Karl Ralf Jung in 2000 bis 31.12.2001 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Rudolf Deschl in 2000 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Thomas Karl in 2000 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Dietmar P. Binkowska in 2000 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Jochen-Michael Speek in 2000 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Hartmut Wagner in 2000 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Horst Weissflach in 2000 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitarbeiter Und weiter ... |
| Tom | Das Geld fehlte an allen Ecken und Kanten … , … 500.000.000.000 und noch viel mehr gab es stattdessen für Banken, Banker, Provisionen, Stellenkorruption, Lobbyisten, und anderen Unsinn, das Geld der Provisionen floss auch in Steueroasen weltweit, dafür war Geld da … , … aber nicht für das Gesundheitswesen der arbeitenden Bevölkerung … Im [url=http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?p=49695&sid=f073a9188245a85ee79a7f0bf1c94e68:3gmljjhj]Werner Schell Forum[/url:3gmljjhj] wurde schon seit längerem das finanzielle Desaster in der Krankenpflege kritisiert. Von nicht haltbaren Zuständen in den Alten- und Pflegestationen war da die Rede, ebenso von Arbeitsdauerüberlastung in Krankenhäusern und Unikliniken, bis hin zu körperverletzende Pflege und menschenunwürdige Pflege als Dauerzustand. Insbesondere wurde scharf kritisiert, dass Billig-Lohn-Kräfte , - importiert aus dem Ausland - , nunmehr die Krankenpflege in Deutschland stützen sollten. Seit vielen Jahren stand die Pflege immer wieder vor dem Kollabs. Der Pflegenotstand war vielerorts Thema oder schon längst seit Jahren in Form von Arbeitsdauerüberlastung in machen Einrichtungen eingetreten. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages in der 14. Wahlperiode tagte am 25.11.2009. Aus dem Landtag Ausschussprotokoll 14/920 APr 14/1003 war unter Punkt 11 zu entnehmen, dass die SPD NRW einen Antrag unter der Drucksache 14/8704 gestellte hatte: Pflegenotstand verhindern – Altenpflegeausbildung für mehr Fachkräfte! Norbert Killewald (SPD) hielt fest, dass sich die regierungstragenden Fraktionen CDU und FDP wehrten, den Pflegenotstand festzustellen. Das sei das einzige schnelle kurzfristige Instrument, hier einen Schub zu bringen. Das hätten die Experten in den verschiedenen Anhörungen nicht nur im Jahre 2007, sondern auch im Jahr 2009 gesagt. Die Koalitionsfraktionen meinten, das Pflegefachkräfte-Monitoring würde ausreichen. Seine Fraktion glaubte das nicht. Im Jahr 2012 oder 2013 werde man die Quittung dafür bekommen. Norbert Post (CDU) meinte, um den Pflegenotstand ausrufen zu können, brauche man ein Pflegefachkräfte-Monitoring. Sonst könne man den Pflegenotstand nicht nachweisen. Deshalb sei der Antrag der SPD-Fraktion falsch. Erst brauche man das Monitoring. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales lehnt den Antrag der SPD-Fraktion Drucksache 14/8704 mit den Stimmen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Aber dem nicht genug … Nun war es endlich amtlich, was die Bundesbürger ohnehin seit Jahren zu spüren bekamen. Nach einer [url=http://www.kvportal.de/krankenkassen-bundesburger-erwarten-sinkende-leistungen:3gmljjhj]Pressemitteilung der DEVK vom Februar 2010[/url:3gmljjhj] befürchteten die Deutschen sinkende Leistungen und höhere Beiträge in der Krankenversicherung. Sie beklagten außerdem, dass das Verhältnis zwischen Arzt und Patient unter dem zunehmenden Kostendruck leidet. Zu diesem Ergebnis kam eine bundesweite Umfrage im Auftrag der DEVK, für die im Januar 2010 rund 1.000 Bundesbürger befragt wurden. 52 Prozent der Deutschen waren demnach überzeugt, dass es nicht bei Zusatzbeiträgen für die gesetzlich Versicherten bleiben wird und rechneten zusätzlich mit weiteren Leistungseinschränkungen. Die Entwicklungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bereiteten 90 Prozent der Befragten Sorge. Knapp 60 Prozent der ausschließlich gesetzlich Versicherten machten sich sogar große Sorgen, wie die Milliardenlöcher bei den Krankenkassen gestopft werden könnten. Zwei Drittel der Befragten waren der Meinung, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen bereits nicht mehr ausreichten. Auch beklagten sich die Bundesbürger darüber, dass die Beziehung zwischen Arzt und Patient durch die letzten Gesundheitsreformen massiv gelitten hatte. So haben 80 Prozent der Befragten die Erfahrung gemacht, dass Ärzte aus Budgetgründen bestimmte Behandlungen verweigerten und nicht mehr die gewünschten Medikamente verschreiben. Außerdem wurden Patienten immer häufiger dazu aufgefordert, Leistungen selbst zu zahlen, für die eigentlich die Krankenkasse aufkommen müsste. Jeder zweite Deutsche habe demnach die Notwendigkeit einer privaten Krankenzusatzversicherung erkannt, um die zunehmenden Leistungseinschränkungen der Kassen zu kompensieren . Mehr als 21.000.000 solcher Zusatzversicherungen, haben die Deutschen inzwischen abgeschlossen. Das Angebot sei vielfältig. Es reiche von Zusatzversicherungen für Zähne, Kieferorthopädie oder Sehhilfen bis hin zu Vorsorgebehandlungen (IGeL-Leistungen) und diversen Tarifen für Wahlleistungen im Krankenhaus oder zum Schutz vor finanziellen Verlusten durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Wie gefragt das ganze sei, zeige, dass allein die DEVK ihren Kunden rund 30 verschiedene Tarife anbiete. Tatsache war aber, dass sich die Geiz-ist-Geil-Mentalität der Versicherer breit gemacht hatte. [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,672078,00.html:3gmljjhj]DER SPIEGEL vom 24.01.2010:[/url:3gmljjhj] Laut Verbraucherschützern weigerten sich die Versicherungen immer öfter, Rechnungen zu erstatten. Die Zahl der Beschwerden soll rasant angestiegen sein. Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ging davon aus, dass die Anbieter die Vertragsbedingungen "seit einigen Jahren offenbar strenger auslegen". Schuld an der Geiz-ist-Geil-Mentalität zahlreicher Versicherer war der gestiegene Kostendruck. Die rapide anziehenden Gesundheitskosten machten den privaten Versicherern enorm zu schaffen. Zudem hat die letzte Reform der ehemaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den privaten Krankenversicherungen die Gewinnung von Neukunden erheblich erschwert. Schmidt führte 2007 eine - mittlerweile von Schwarz-Gelb wieder abgeschaffte - dreijährige Wartezeit vor einem möglichen Übertritt in die PKV ein. Darüber hinaus wurde die Gehaltsgrenze - bis zu der sich Arbeitnehmer gesetzlich versichern müssen - kräftig erhöht. Bei vielen Versicherungen ging die Zahl der Kunden als Folge deutlich zurück. Auch versuchen viele Ärzte, bei den PKV-Kunden zu holen, was bei den gesetzlichen Kassen gestrichen wurde. Für die privaten Anbieter trieb dies die Kosten in die Höhe. Die Unternehmen reagierten darauf mit einem offenbar geringeren Leistungsumfang - und mit regelmäßigen Beitragserhöhungen Hier ein Fall aus München: Die Rückenschmerzen quälten den Patienten und keine Behandlungsmethode hatte Linderung gebracht. Fast bewegungsunfähig wandte sich der Münchner Privatversicherte Ende 2004 an einen Spezialisten. Der empfahl ihm, sich eine Bandscheibenprothese einsetzen zu lassen. Obwohl der Patient extra einen teureren Tarif gewählt hatte, lehnte seine private Krankenversicherung auf Nachfrage eine Erstattung der Kosten in Höhe von 22.000 Euro ab. Der Eingriff sei medizinisch nicht notwendig, teilte ihm die Kasse knapp mit. Der verzweifelte Bayer ließ sich trotzdem operieren. Der schwierige Eingriff verlief erfolgreich und die Schmerzen ließen in der Folgezeit deutlich nach. Der Patient bezahlte seinen Orthopäden deshalb zunächst selbst, und die Klinik verklagte anschließend seine Versicherung auf Kostenerstattung. Erst als ein unabhängiger Gutachter vor dem Landgericht München feststellte, dass die Operation sehr wohl "medizinisch notwendig war", lenkte die Kasse im Jahr 2007 ein und übernahm den Großteil der Rechnungssumme. "Doch nur wenige können es sich leisten, einen Eingriff vorzufinanzieren", sagte der Münchner Anwalt Emil Brodski. Ganz häufig wollten die Kassen etwa für eine ausreichende Physiotherapie nach einer Verletzung oder für eine Laserbehandlung der Augen nicht mehr aufkommen. "Manche Kranke verzichten als Folge gleich ganz auf die adäquate Behandlung", sagte Brodski. Verbraucherschützer schlugen Alarm. "Die Fälle, in denen sich private Kassen weigern, eine medizinisch eindeutig notwendige Behandlung zu bezahlen, haben dramatisch zugenommen", sagt Rotraud Mahlo von der Verbraucherzentrale Niedersachsen auf Anfrage. So würden private Krankenversicherungen (PKV) etwa für Massagen oder bestimmte Medikamente auch in teuren Tarifen immer öfter nicht mehr aufkommen. Insbesondere Kunden über 40 müssten häufiger als noch vor einigen Jahren damit rechnen, dass ihr Anbieter die Arztrechnung nicht vollständig übernimmt - zu Unrecht wohlgemerkt. "Manche Anbieter wollen Versicherte, die häufig krank sind, durch ständige Leistungskürzungen zwingen, in einen billigeren Tarif zu wechseln", sagte Rotraud Mahlo von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Dieser neue Tarif schließe dann von vornherein viele Leistungen aus. Glaubt man Verbraucherschützern, nahmen Gerichtsklagen gegen Privatversicherer rapide zu. Lilo Blunck, Vorsitzende des Bundes der Versicherten, warnt: "Es gibt eine stetig steigende Zahl von unzufriedenen PKV-Kunden." Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale sah ebenfalls einen Trend: "Die Versicherungen nehmen mittlerweile jedes Detail der Arztrechnung auseinander und wollen dann immer öfter nicht zahlen." . Und dem nicht genug … [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,672364,00.html#ref=rss] DER SPIEGEL vom 17.01.2010[/url]machte deutlich, dass das Geld nicht ausreichen würde, um allen Patienten die optimale Therapie zu verschaffen. So auch die Sichtweise des Ärztekammer-Chefs Jörg-Dietrich Hoppe. Der hat heimliche Rationierungen im Gesundheitswesen beklagte. "Nicht jeder Krebspatient bekommt heute das sehr teure Krebsmedikament", beklagte Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe. Ärzte und Krankenhäuser stünden unter Budgetdruck und entschieden deshalb je nach Fall, bei welchem Patienten sich eine teure Behandlung besonders lohne. "Im deutschen Gesundheitswesen wird heimlich rationiert, weil nicht genügend Geld zur Verfügung steht, um allen Menschen die optimale Therapie zu verschaffen", sagte Hoppe. Die Kölner Medizinethikerin Christiane Woopen sagte, dass es in Deutschland ein Tabu sei, darüber zu sprechen, welche Krankheiten mit welcher Priorität behandelt werden. Unterdessen ging die Ärzteschaft der deutschen Rentenversicherungseinrichtungen auf die Barikaden. Es wurde gestreikt. [url=http://www.marburger-bund.de/marburgerbund/bundesverband/presse/pressemitteilungen/pm2010/pm11_10.php:3gmljjhj]Pressemitteilung Berlin, 27.01.2010 - Nr. 11/10 des Marburger Bundes:[/url:3gmljjhj] Schon weit vor Beginn des Arbeitskampfes hatten sich die Arbeitsbedingungen an den Reha-Kliniken und im Sozialmedizinischen Dienst der DRV derart verschlechtert, dass eine Fluchtbewegung der Ärztinnen und Ärzte eingesetzt hat. Auf den Websites der DRV-Einrichtungen und im „Deutschen Ärzteblatt“ war eine stetig steigende Zahl von Stellenanzeigen zu finden. Die Personalnot hat die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen schon ohne Streik schwer beeinträchtigt. An den Missständen hat sich bisher aber nichts geändert. Die Ärzte in den DRV-Einrichtungen wurden immer noch wie Ärzte zweiter Klasse behandelt. Seit Jahren gibt es im Bereich der Deutschen Rentenversicherung ein Tarifwirrwarr ohnegleichen, eine einheitliche Tarifabsicherung lehnen die Arbeitgeber ab. Unzumutbare Einkommens- und Arbeitsbedingungen im Vergleich zu privaten und öffentlichen Klinikarbeitgebern verstärken den Personalmangel und damit die Arbeitsbelastung. Durch die zunehmende Arbeitsverdichtung bleibt immer weniger Zeit für eine individuelle Patientenbetreuung. Hauptforderungen der DRV-Ärzte sind: Deutlich bessere Arbeitsbedingungen in den Rehabilitationskliniken und im Sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung und eine Anpassung der Ärztegehälter auf das Niveau der Ärzte in kommunalen Kliniken. Proteste auch bei den Tarifverhandlungen der Ärzteschaft gegenüber den kommunalen Arbeitgebern. Das ARD-„Nachtmagazin“ berichtete am 19.01.2010 über den Start der Tarifverhandlungen zwischen dem Marburger Bund und den kommunalen Arbeitgebern. Ein Beispiel: Ein Assistenzarztes einer Neurologischen Station des Klinikums Offenbach hatte drastische Belastungen des ärztlichen Bereitschaftsdienst hinzunehmen. Diese Arbeitsbedingungen der Ärzte standen in einem engen Zusammenhang mit den Problemen der Kliniken, Arztstellen zu besetzen: „Es gibt sie auch in der Krise: Die Berufe, in denen Arbeitskräfte händeringend gesucht werden und Tausende von Jobs zu vergeben wären. Man müsste nur Medizin studiert haben und die Arbeitsbedingungen an kommunalen Krankenhäusern akzeptieren, von bescheiden bezahlten Bereitschaftsdiensten bis hin zu 24-Stunden-Schichten. Dazu waren aber immer weniger Menschen bereit. Und weiter … Und nicht nur, dass die Arbeitsbedingungen durch Arbeitsdauerüberlastung der Ärzteschaft und den Pflegekräften in den Krankenhäusern, den Alten- und Pflegestationen, und den Unikliniken, die Arbeitslaune gegen Null laufen lies, und somit die Stellen nicht mehr besetzt werden konnten, nein … , … es wurde auch noch die Ärztestellen für die häusliche ärztliche Betreuung zusammen gestrichen, - die Bezahlung war für ärztliche Hausbesuche eh völlig mies - . [url=http://www.nw-news.de/lokale_news/hoexter/hoexter/3354205_Marathon_der_Hausbesuche.html:3gmljjhj]Neue Westfälische vom 27.01.2010 Kreis Höxter:[/url:3gmljjhj] Die Gruppe der älteren Bewohner, die auf eine ärztliche Versorgung im Ort oder sogar Hausbesuche angewiesen sind, wurden in jedem Jahr größer. "Aber da insgesamt im Kreis Höxter ein errechneter Überbedarf bei 111,2 Prozent mit insgesamt 103,2 Hausärzten besteht", erläuterte Andreas Daniel von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), "ist der gesamte Kreis mittelfristig für Neuzulassungen gesperrt." Hier kam die Niederlassungsbeschränkungen für Ärzte bundesweit zum Tragen, deren Urfassung 1992 aus der Feder von Ex-Bundesminister Horst Seehofer (CSU) stammte. Grund für diese Maßnahme war die Befürchtung, eine dauerhafte ärztliche Überversorgung mit ständig steigenden Kassenkosten könnte sich in Deutschland manifestieren und das Gesundheitssystem ruinieren. Man setzte Patientenschlüssel für alle Arztgruppen fest, jeweils auf Kreisebene wurde der Bedarf mit einer Messzahl festgesetzt: "Kleinere Raster wären in jedem Fall zutreffender und der heutigen Situation eher angemessen", gibt auch der Sprecher der KVWL, Andreas Daniel, zu. Als weitere Problematik: Die Hausärzte werden älter, auch im Kreis Höxter. Aber es zeigte sich kein Ersatz. Dr. Michael Gemmeke, Vorsitzender des Hausärztenetzes Höxter, sah nicht hoffnungsfroh in die Zukunft: "Landpraxen sind nicht attraktiv für die nachfolgende Ärztegeneration. Die Arbeitsmarktlage für den Partner ist oft schlecht, und eher selten gibt es für Familien ein breitgefächertes Schul- und Kulturangebot." Zudem hatte Westfalen-Lippe, zu gehörend, einen weiteren Standortnachteil. In vielen anderen Bundesländern waren die Patientenpauschalen, die Regelleistungsvolumina, zum Teil deutlich höher, in Niedersachsen lag der Satz beispielsweise bei 136 Prozent im Vergleich zu NRW: "Der sich niederlassende Mediziner muss heute mit jedem Cent rechnen. Früher fragten die Banken, wie hoch das Darlehen sein soll, heute spielen nur noch die Sicherheiten und der Verdienst eine Rolle", beleuchtete Dr. Michael Gemmeke die veränderte finanzielle Ausgangslage schon bei Praxiseröffnung. Weiter verschärft wurde die Situation des drohenden Hausarztmangels dadurch, dass sich immer weniger Ärzte für eine Spezialisierung zum Allgemeinmediziner oder Internisten als Hausarzt entschieden hätten. Die Fachärzte waren mit 90 Prozent der Facharztausbildungen auf dem Vormarsch, während 50 Prozent Spezifizierungen bei Hausärzten zukunftsorientiert nötig wären. Auch das Ministerium für Gesundheit des Landes NRW hat die aufziehende Hausarztproblematik erkannt. Mit bis zu 25.000 Euro will Minister Laumann in zweiter Priorität in Gemeinden, "in denen die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet scheint", die Belegung einer frei werdenden Praxis mit Landesmitteln fördern. Die Internistische Gemeinschaftspraxis, Dr. med. Andreas Glauner, Dr. med. Gerhard Heinsch in 42781 Haan schlug mit einem [url=http://www.praxis-glauner-heinsch.de/pageID_6095080.html:3gmljjhj]offenen Brief vom 15.01.2010 an das Ministerium für Gesundheit des Landes NRW[/url:3gmljjhj] unterdessen erst mal Alarm. Seit September 2008 kam es für eine durchschnittliche Hausarztpraxis zur Landtagswahl in NRW 2010 zu einem Umsatzrückgang von in etwa 24 %. Beklagenswert war zudem ein weiteres bürokratisches Monster: der vom gemeinsamen Bundesausschuss beschlossener Honorarabzug bei Überversorgung (???). Gleichwohl lag eine drohende Mangelversorgung vor ! Verantwortlich zur Landtagswahl in NRW 2010: Herr Minister Laumann, Herr Dr. Döllinger, Im zuständigen Ministerium hatte man sich es zur Aufgabe gemacht den hausärztlichen Nachwuchs zu fördern und der drohenden Mangelversorgung im hausärztlichen Bereich in NRW entgegenzuwirken. Dieses Ziel war jedoch mit jedem Quartal in weitere Ferne zu rücken. Die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung in wurde zunehmend unattraktiver. Durch die von der SPD-CDU-Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2009 verabschiedeten Gesundheitsreform war jegliche Planungssicherheit in diesem Beruf verloren gegangen. Als eine der jüngeren Hausarztpraxen seit der Niederlassung im Jahr 2005, wurden diese Praxis zum Teil quartalsweise mit neue ausufernden Regelungen und Gesetzen überhäuft, die dazu geführt hatten, daß nun letztendlich eine wirtschaftlich gesicherte Praxistätigkeit im hausärztlichen Bereich durch die Regelversorgungshonorierung nicht mehr möglich war. Dieses Manko in der Regelversorgung konnte bisher noch durch zusätzliche Extraleistungen kompensiert werden. Dieses wurde jedoch ab dem ersten Quartal 2010 nicht mehr möglich sein, da nun auch die Kompensationsmöglichkeiten beschnitten wurden. In der Praxis sam man die wirtschaftliche Existenz vieler hausärztlicher Praxen als gefährdet an. Minister Laumann und Herr Dr. Döllinger sollten daher folgende Aspekte prüfen: Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der hausärztlichen Praxen in NRW durch eine ausreichende Honorierung innerhalb der Regelvergütung, dem sogenannten Regelleistungsvolumen Honorarverteilungsverträge mit mindestens jährlicher Vertragslaufdauer ohne die Möglichkeit einer weiteren Abwertung von Einzelleistungen und Honorarabwertungen Angleichung des sogenannten Regelleistungsvolumens an den Bundesdurchschnitt (gleiches Geld für gleiche Arbeit, ein Arzt in Bayern verdient bei gleicher Leistung in einer durchschnittlichen Hausarztpraxis 25% mehr !) Aufstockung der Gesamtvergütung für das Jahr 2010 in auf das Niveau von 2008/2009 um massive Honorarverluste zu verhindern. Einführung eines Fallwertes innerhalb des Regelleistungsvolumen, welcher mindestens ein Jahr Bestand hat. Eine Fallwertabwertung darf nicht möglich sein leistungsgerechte Vergütung von Einzelleistungen wie z.B. Hausbesuchen innerhalb der hausärztlichen Versorgung, die de facto nicht vergütet werden sofortiger Übergang des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen Abschaffung des Gesetzes zur Honorarkürzung bei Tätigkeit in einem „überversorgtem“ Gebiet Im Folgenden möchten wir Ihnen einige objektive Fakten darstellen, die die hausärztliche Misere erklären: Von den im letzten Jahr so oft erwähnten 3,5 Milliarden Euro, die 2008/2009 in das Gesundheitswesen geflossen seien sollen, kamen in lediglich 3 % an. Der Fallwert für die hausärztliche Vergütung fällt von 35,68 Euro im Quartal 1/2009 auf jetzt 31,28 Euro im Quartal 1/2010, was zu einer Minderung des Umsatzes durch das Regelleistungsvolumen von alleine 12,3 % führt. Die Möglichkeit das bereits in 2009 in allen Quartalen zu niedrige Regelleistungsvolumen durch Zusatzsatzleistungen zu kompensieren wird 2010 durch folgende Beschlüsse existenzbedrohend eingeschränkt: Viele Krankenkassen haben ihren mit der KVNo geschlossenen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung im Jahr 2009 gekündigt. Erheblich reduzierte Vergütung der Disease-Management-Programme (33,3% weniger Umsatz Ca. 30 % der geleisteten Arbeit werden per se nicht vergütet, da Hausärzte ihr Regelleistungsvolumen im Mittel in dieser Höhe überschreiten. |
| Tom | Wie allseits mittlerweile bekannt, wurden zum Verlust durch Wirtschaftskriminalität, milliardenschwere Steuergeld-Stützepakete auch für die IKB und die WestLB geschnürt. Das Geld fehlte aber, um in Sachen „Kampf gegen Steuerhinterzieher“ und gegen Korruption entsprechende „Whiselblower“ auszubilden, und um diese in den Unternehmen und im öffentlichen Dienst einzusetzen. Hier hatten sich die Dauerarbeitslosen als „Dauer-Hartzer“ aus wirtschaftlichen und politischen Gründen förmlich aufgedrängt. Einerseits wären lukrative Arbeitsplätze für „Dauer-Hartzer“ entstanden, anderseits hätte das Land NRW auf mehr Steuereinnahmen durch die Aufklärung zahlreicher Verfahren hoffen können, - z. B. dubiose Beraterverträge - . Zur Landtagswahl in NRW 2010 schaffte es die „Deutsche Einheitspartei CDU-SPD-FDP Abteilung NRW“ noch nicht einmal die Öffentlichkeit und die sonstige Politprominenz für das rechtlichen Schützen von „Whiselblower“ zu sensibilisieren, - geschweige denn Vorschläge zur Vorlage für entsprechende Gesetze zu formulieren - . Steuer-Euros verplempert … , … dafür sollte das Volk Billig-Löhnen gehen … , … oder besser: fast kostenlos … , … z. B. mit dem Absurdum FSJ oder Praktikum … An allen Stellen fehlte das Geld für mehr lukrative Beschäftigung. Vielmehr ging auch die Landesregierung NRW in den letzten Jahren immer wieder hin, und subventionierte millionenschwer Grossunternehmen, um Arbeitsplätze in NRW zu erhalten. Erhalten wurden die Arbeitsplätze nach auslaufen der Subventionen aber nicht, sondern es folgte das Abwandern der Produktion in Billig-Lohn-Länder, und die Arbeitsplätze gingen dennoch verloren. Weit über 500.000.000.000 Steuer-Euros (und noch mehr) wurden in die Banken- und Finanzkrise verpulvert, was aber keine Arbeitsplätze schaffte, sondern nur weitere Dauerarbeitslosigkeit und Armut. Die Arbeitslosen sollten sich fortan Billig-Lohn-Jobs suchen, - es gab kaum was anderes zur Landtagswahl in NRW 2010 - . Und wer sich nicht bemühte, der bekam HartzIV oder die Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld gestrichen, - das spart Steuer-Euros, was gut für die Bekämpfung der Banken- und Finanzkrise sei - . Ganz nebenbei fanden junge Menschen äußerst schwer oder gar keinen Ausbildungsplatz, - es sei denn, politische wirtschaftliche Beziehungsgeflechte in Sachen Stellenkorruption waren im Spiel, sodass die heranwachsende Jugend im Kreis der selbsternannten Elite sehr schnell einen Ausbildungsplatz oder eine lukrative Beschäftigung bekamen - . Ratlosigkeit und Resignation machte sich unter den jungen Menschen der unteren Kaste breit. Die jungen Menschen der unteren Kaste wussten nicht, was nach dem Schulabgang zu erwarten war. Sie bezeichneten sich selbst von Anfang an als die Verlierer. Aber anstatt den Menschen in zur Landtagswahl NRW 2010 lukrative Jobs z. B. über das „Whiselblowing“ oder Arbeitsbeschaffungsmassnahmen zu verschaffen, wurde das (fast) kostenlose Arbeiten mittels Praktikum oder das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr (FÖJ) ein Stützepaket für die Mittelstandsunternehmen, - sozusagen wirtschaftliche Mittelstandförderung als Subvention durch die Hintertür mittels junger Menschen aus der unteren Kaste. Die heuchelnde FDP lässt Grüssen, die immer gegen Subventionen war- . Beim [url=http://www.pro-fsj.de/:2lekx146]Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr[/url:2lekx146] als Zusammenschluss der bundeszentralen freien Trägerverbände FSJ war man stolz darauf, dass im gesamten Bundesgebiet insgesamt jährlich über 30.000 junge Menschen ein FSJ ableisten würden. 26.000 junge Menschen würden dieses bei einem Mitglied des Bundesarbeitskreis FSJ tun. Das waren ca. 30.000 Jobs, die dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung standen. Im gesamten Bundesgebiet kamen aber noch zig hunderttausend Praktikanten als Billigst-Lohn-Kräfte hinzu. Die Arbeitgeber nicht blöde mobbten die teuren Arbeitskräfte nach und nach aus den Jobs, und besetzten diese Arbeitsplätze mehr oder weniger dauerhaft mit Praktikanten als Billigst-Lohn-Kräfte . Ein Teil als Studenten musste dieses Praktikum zum Studium ableisten. Die Schulabgänger als Praktikanten erhofften sich einen Ausbildungsplatz, - wenn sie das Praktikum erfolgreich abschliessen würden - . Die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenversicherungen, und die Bundesagentur für Arbeit, verteilten Massnahmen, wo Massnahmeteilnehmer/innen zum Abschluss der Massnahme ein für den Arbeitgeber kostenloses Praktikum absolvieren mussten. Eine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis war immer freiwillige Sache des Arbeitgebers, und so wurden wenn überhaupt gerade mal ca. 5 % der Massnahmeteilnehmer/innen in ein Arbeitsverhältnis übernommen, - meistens befristet - . In einem solchen Kreislauf konnten die Praktikanten und FSJ-Absolventen keinen sozialversicherungspflichtigen Job finden - in diesem Kreislauf wurden diese Arbeitsplätze u. a. durch diese staatliche Subventioniererei vernichtet. [url=http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Servicethemen/Soziales_Jahr/index.html:2lekx146]Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes in 40190 Düsseldorf[/url:2lekx146] war für das FSJ und das FÖJ verantwortlich. Hier meinte man, wenn die jungen Menschen nicht wissen, was nach der Schule kommen soll, könne ein Freiwilliges Soziales Jahr genau das Richtige für sie sein. Es biete die Chance, neue Menschen und eine neue Umgebung kennen zu lernen, etwas Neues auszuprobieren, eine fremde Sprache zu lernen. Es gäbe die Möglichkeit, sich neu zu orientieren und die eigene Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Feilgeboten wurden verschiedene Arten von Freiwilligendiensten: das klassische FSJ, das Freiwillige ökologische Jahr, bei dem das Engagement für die Umwelt im Vordergrund steht, das FSJ im Sport, das man in Sportvereinen im In- und Ausland absolvieren kann, das FSJ im Ausland, den Europäischen Freiwilligendienst und als Zivildienstersatz den Anderen Dienst im Ausland (ADiA). Für das FSJ spiele Schulabschluss, Noten und Ausbildung keine Rolle, nach dem Motto "Der Wille ist der Weg" könnten alle jungen Leute zwischen 16 und 27 Jahren diesen sozialen Dienst absolvieren. Die finanzielle Situation solle nicht im Wege stehen. Darum schreibt der Gesetzesgeber vor, dass dem Absolventen begleitende Seminare, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung, eine beitragsfreie Versicherung und ein angemessenes Taschengeld zustünden. Außerdem würden die Eltern ihren Anspruch auf das Kindergeld behalten. (Auch HartzIV-ler und Sozialhilfeempfänger ? Bekommen die nicht bei jedem Zubrot das Zubrot wieder gestrichen ?) Die Projekte, in denen man eingesetzt würde, seien gemeinwohlorientierte Tätigkeiten. Dazu gehöre die Wohlfahrtspflege (Alten- und Pflegedienste, Versorgung behinderter Menschen, Arbeit im Krankenhaus etc.), die Kinder- und Jugendhilfe, außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit, Gesundheitspflege sowie kulturelle Einrichtungen wie Kirchengemeinden oder Sportvereine. Als Mann kann man sich auch ein FSJ als Zivildienst anerkennen lassen, wenn man mindestens 12 Monate mit der Tätigkeit verbracht hat. Eine besondere Möglichkeit biete das Freiwillige Soziale Jahr im Ausland, für Zivis der Andere Dienst im Ausland (ADiA). Man komme raus aus seiner gewohnten Umgebung, in ein neues Umfeld, eine andere Kultur und lerne eine andere Sprache kennen. Was auf den ersten Blick aussehen mag wie ein Sprung ins kalte Wasser, birge jedoch ungeahnte Möglichkeiten für den Erfahrungshorizont und die Persönlichkeitsentfaltung. Zivildienstleistende könnten mit dem ADiA ihren Zivildienst ersetzen und könnten den in nahezu jedem Land der Welt ableisten. Ein wenig Engagement sei dabei schon gefragt: Statt der neun Pflichtmonate müsse man beim ADiA mindestens elf, meist zwölf Monate in die gewählte Tätigkeit stecken. Hat man sich für einen Freiwilligendienst entschieden, müsse man sich um einen Platz oder eine Entsendeorganisation bemühen (Etwa mit dem Fast-Null-Erfolg bei der Suche zu einem Ausbildungsplatz ? ). Im Inland frage man am besten direkt dort, wo man tätig sein möchte. Für den Auslandsdienst gäbe es neben großen Organisationen wie z.B. das Deutsche Rote Kreuz, Eirene oder ICJA oft auch in der direkten Umgebung Kirchengemeinden, die Freiwillige entsenden würden. Hat man eine Organisation gefunden, darf man bei den Bewerbungen den Einsendeschluss nicht unterschätzen, meist ist ein halbes Jahr vor Beginn. Um festzustellen, welcher richtige Dienst ist, helfe nur, sich zu informieren. Im Internet gäbe es über die Suchmaschinen unzählige Erfahrungsberichte, vielleicht gibt es im eigenen Bekanntenkreis ehemalige FSJler Beim [url=http://www.pro-fsj.de/:2lekx146]Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr[/url:2lekx146] meinte man, dass die jungen Menschen als Schulabgänger und als FSJ-er in der praktischen Mitarbeit gefragt seien. Gefragt seien auch deren Ideen vor allem in folgenden Arbeitsfeldern: Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen Kindertagesstätten Einrichtungen für behinderte Menschen Krankenhäusern und Fachkliniken Alten- und Pflegeheimen, ambulanten Sozialdiensten Jugendarbeit Kirchengemeinden kulturellen Einrichtungen und Begegnungsstätten Sport für Kinder und Jugendliche Hier würden die jungen Menschen als Schulabgänger und als FSJ-Absolventen/innen lernen und als Freiwillige/r den Alltag dieser Einrichtungen und die Arbeit mit und für Menschen näher kennen lernen. Eine Fachkraft arbeitete FSJ-Absolventen/innen ein, und leite sie an und sie stünde ihnen bei allen Fragen und Anregungen zur Seite. In diesen Einrichtungen würden die Freiwilligen als Hilfskräfte zusätzlich zu den hauptberuflichen Fachkräften eingesetzt. Das FSJ sei keine berufliche Tätigkeit. Die FSJ-Veranstalter würden die Einsatzstellen an die Bewerber/-innen vermitteln. Während des FSJ würden die Freiwilligen pädagogisch begleitet, und zwar durch Seminare (insgesamt mindestens 25 Tage bezogen auf ein Jahr), und durch Praxisbegleitung und Anleitung in der Einsatzstelle (Wer hat denn da Zeit ? ). Die Freiwilligen würden Taschengeld, teilweise Unterkunft und Verpflegung erhalten. Sie seien sozialversichert. Während des FSJ bestünde Anspruch auf Kindergeldzahlung nach dem Bundeskindergeldgesetz Anmerkung: Auch HartzIV-er und Sozialhilfeempfänger ? Bekommen die nicht bei jedem Zubrot das Zubrot wieder gestrichen ? Haben die Fachkräfte in folgenden Einrichtungen neben der Arbeitsdauerüberlastung überhaupt Zeit für FSJ-Absolventen/innen ? : Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen Kindertagesstätten Einrichtungen für behinderte Menschen Krankenhäusern und Fachkliniken Alten- und Pflegeheimen, ambulanten Sozialdiensten Wie schon zuvor angedeutet, waren Praktikanten/innen und FSJ-Absolventen/innen als Billigst-Lohn-Kräfte anzusehen, womit die Arbeitgeber ihre Lohnkosten auf subventionierten Wege reduzieren konnten. Ausgenutzt wurde die Gutmütigkeit und Leichtgläubigkeit der Praktikanten/innen und FSJ-Absolventen/innen, die meinten, sie hätten nach dem Praktikum oder nach dem FSJ eine Ausbildungsstelle oder einen lukrativen Arbeitsplatz. Fehlanzeige ! Und hier ein krasses Gegenbeispiel zu den Ansprüchen an das FSJ … Die Uniklinik Köln wollte auch Geld sparen. Hier beim Mobbing-Gegner fiel die Uniklinik Köln als [url=http://forum.mobbing-gegner.de/hier-wird-gemobbt/klinikum-der-universitat-koln-t45.html:2lekx146]Mobber-Laden auf (bitte hier anklicken und erst lesen).[/url:2lekx146], und das bis in das Jahr 2006 hinein. Die Uniklinik Köln war zu diesem Zeitpunkt an den Tarifvertrag der Länder (TV-L NRW) gebunden. In diesem Tarifvertrag wurde die Arbeitsüberlastung tariflich festgelegt. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/499-Arbeitsueberlastung-in-den-Krankenhaeusern-Immer-noch-nicht-abgestellt-!.html:2lekx146]Infos hier[/url:2lekx146] Wie allseits bekannt, war Arbeitsüberlastung am Arbeitsplatz u. a. die Vorraussetzung, das Mobbing am Arbeitsplatz einen gedeihlichen Boden fand, - von Prävention gegen Mobbing, wie von der Landesregierung NRW vielfach propagandistisch verbreitet, keine Spur - . Auch hier verantwortlich: die Landesregierung in NRW Der Kölner Stadtanzeiger Nr. 302 vom 27/28.12.2008 offerierte den Artikel: “Uniklinikum wirbt um Nachwuchs“ – Es gibt immer weniger Pflegekräfte - , - Berufsbild verbessern – Der Pflegealltag sei gar nicht so düster. Die Kliniken seien auch nicht unbedingt Notstandsgebiet mit chronisch unterversorgten Patienten und krass überforderten Pflegekräften. Es gäbe eine nicht sehr üppige Bezahlung für eine engagierte Tätigkeit. Nach der Ausbildung blieben die Pflegekräfte durchschnittlich nur 3 Jahre im Beruf. Dem wolle das Uniklinikum Köln durch Motivation und Unterstützung entgegenwirken. Der Vorstand des Uniklinikums Köln habe von 2006 bis 2008 40 neue Pflegestellen geschaffen. Das Uniklinikum Köln habe die Stellen eher leicht mit guten Kräften besetzen können. Aber viele Pflegekräfte wünschten sich von Verwaltungsaufgaben und anderen Tätigkeiten entlastet zu werden, damit sie sich um Patienten und Ausbildung kümmern könnten, was auch schon immer der Wunsch des Uniklinikums Köln gewesen sei. Die Pflegedienstleiterin Jovita Ogasa meinte, der Pflegeberuf biete durch viele Zusatzqualifikationen auch grosse Entwicklungschancen. Der (damalige) Pflegedirektor Rene Bostelaar: „Wie die Wirklichkeit aussieht und das der Pflegeberuf zwar anstrengend, aber auch sehr erfüllend sein kann, lernen junge Menschen am besten durch ihren eigenen Einsatz.“ Zehn junge Leute hatten sich gemeldet, um für 680 Euro im Monat ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ) zu leisten, und zwar u. a. auf den (besonders harten und arbeitsdauerüberlasteten) Arbeitsgebieten: Operationssaal, Ambulanz, Intensivstation, und ggf. Normalstation. Bostelaar hoffte, dass sich einige nachhaltig für diese Arbeit zu begeistern würden, denn der Nachwuchs sei in der Vergangenheit dünn gesät gewesen, auch deswegen, weil sich potentielle angehende Medizinstudentinnen und Medizinstudenten für die Ausbildung im Pflegeberuf nicht mehr interessiert hätten. Zur weiteren Entlastung der Pflegekräfte von Tätigkeiten, die kein spezielles medizinisches Wissen erforderten, würden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderem beruflichen Hintergrund, z. B. der Gastronomie, geleistet (etwa von FSJ-Absolventen/innen ? Und was hatten diese jungen Leute in den Arbeitsgebieten Operationssaal, Ambulanz, Intensivstation, zu suchen ?). |
| Tom | U. a sassen in der Industrie und Kreditbank (IKB) als Skandalbank verantwortliche Landespolitiker aus NRW mit Vorstandsmitgliedern an einem Tisch. Die IKB musste mit Milliarden-Steuer-Euros gestützt werden und wurde im Oktober 2008 an die Heuschrecke Lone Star für weniger als 150.000.000 Euro billig verhökert, aber mit der - inzwischen erfüllten - politischen Verpflichtung, der IKB weitere 250.000.000 Steuer-Euros als kapitalähnliche Mittel zuzuführen. Frühzeitigen und öffentlichen Alarm gab es nicht, - vielmehr breitgefächertes und auffälliges Stillschweigen - .[url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes/finanz-bankenkrise-wer-war-dabei-t1001.html#p2978:1bglbg2g]Weitere Infos zur IKB und deren Experten hier[/url:1bglbg2g] Für die Richtigkeit bei der IKB sorgte zeitweise Herr Dr. Stephan J. Holthoff-Pförtner als Rechtsanwalt und Notar, Herr Dr. Dr. Herbert Brönner als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und Dr. Jürgen Schwericke als Rechtsanwalt. Für die Politik war dabei … Gunnar John, Leiter der Unterabteilung VII A im Bundesministerium der Finanzen Caio K. Koch-Weser, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Joachim Henke, Ministerialdirektor im Bundesministerium der Finanzen Siegmar Mosdorf , Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, später Mitglied des Vorstands der CNC-The Communication & Network Consulting AG Dr. Alfred Tacke, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, (später) Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, (noch später) Vorsitzender des Vorstands der STEAG AG, (und dann noch später ) Vorsitzender der Geschäftsführung der Evonik Steag GmbH, (und am Ende ? …) Mitglied des Vorstands der Evonik Industries AG Jörg Asmussen, Ministerialrat im Bundesministerium der Finanzen, (später ) Ministerialdirektor im Bundesministerium der Finanzen, und a) Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, und Postbank AG, und b) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (stellv. Vorsitzender) Dr. Barbara Hendricks, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, (später) Schatzmeisterin der SPD Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Nicolette Kressl, Parlamentarische Staatssekretärin Bundesministerium der Finanzen Jörg Bickenbach, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, später Technologie und Verkehr des Landes , dann Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes , später Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Dr. Jens Baganz, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, die Nebenjobs z. B. a) Messe Düsseldorf GmbH und b) GfW Gesellschaft für Wirtschaftsförderung GmbH (Vorsitzender), und Forschungszentrum Jülich GmbH, und NRW.BANK, und NRW Japan K.K., und ZENIT GmbH Dr. Norbert Walter-Borjans, Staatssekretär a.D. im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Auch bei der Westdeuteschen Landesbank (WestLB) als Skandalbank war NRW-Politprominenz zugegen. Auch diese Skandalbank musste mit Milliarden-Steuer-Euros aus dem Pleitesumpf gezogen werden. Auch hier sassen NRW-CDU-SPD-FDP-Politiker mit Vorstandsmitgliedern an einem Tisch. Auch hier war jahrelanges auffälliges Stillschweigen zu verzeichnen, anstatt a la „Whiselblower“ die Notbremse zu ziehen. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes/finanz-bankenkrise-wer-war-dabei-t1001.html#p2979:1bglbg2g]Weitere Infos zur WestLB und deren Experten hier[/url:1bglbg2g] Ernst Gerlach war vom 27.04.2002 bis zum 31.07.2002 Mitglied im Vorstand der WestLB, in 1999 bis zum 30.06.2000 ständiger Vertreter des Vorsitzenden im Verwaltungsrat, vom 01.08.2002 bis zum 30.08.2002 Mitglied in der Gewährträgerversammlung, und zudem Staatssekretär Finanzministerium des Landes Düsseldorf Ernst Schwanhold, Minister für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Düsseldorf Heinz Schleußer, Finanzminister des Landes Düsseldorf Peer Steinbrück (SPD), damals MdL im NRW-Landtag und Finanzminister des Landes Düsseldorf (später wurde er Bundesfinanzminister) Jochen Dieckmann, Finanzminister, Finanzministerium des Landes Düsseldorf Dr. Helmut Linssen (CDU), damals MdL im NRW-Landtag, 1. Vizepräsident des Landtags Düsseldorf, nach der Landtagswahl NRW und ab 23.08.2005 in der Funktion als Finanzminister des Landes Düsseldorf Edgar Moron, damals MdL im NRW-Landtag, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion NRW Düsseldorf, er fiel z. B. auch durch die Teilnahme beim Regionalbeirat mit wenig Gegenleistung bei der Ruhrkohle AG in NRW auf, er erhielt z. B. im Jahr 2009 22.500 Euro (die Stellenkorruption lässt Grüssen) Paul Heidrich, Vorsitzender der CDU-Fraktion Landschaftsversammlung Rheinland Mülheim an der Ruhr Harry Voigtsberger, Vorsitzender der SPD-Fraktion, Landschaftsversammlung Rheinland Aachen Dieter Gebhard, Vorsitzender der SPD-Fraktion, Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Gelsenkirchen Dr. Wolfgang Kirsch, Landrat, Vorsitzender der CDU-Fraktion Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Warendorf Für den richtigen Ton und das richtige Bild bei der WestLB sorgte Fritz Pleitgen. Er war in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied im Wirtschaftsbeirat und zugleich Intendant des Westdeutschen Rundfunks in Köln. Herr Prof. Dr. Helmut Thoma war Berater des Ministerpräsidenten in Medienfragen des Landes in der Staatskanzlei Düsseldorf, und in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied im Wirtschaftsbeirat bei der WestLB. |
| Tom | Die Vertreter aus Wirtschaft und die überversorgten Vertreter aus der Politik, ebenso die überversorgten Beamten, welche in den Gremien der IKB und der WestLB ihre Zusatzbezüge bekamen, hatten das Desaster der Finanz- und Bankenkrise nicht kommen sehen. Die NRW-Politik seitens der SPD, CDU, und FDP stütze die Bundespolitik. Die Auswirkungen: Armut, Arbeitslosigkeit, Insolvenzen Köln-bonn-business-on.de teilte am 18.05.2009 online mit, dass jeder siebte NRW-Bürger im Jahr 2009 arm war. 14,5 Prozent der NRW-Bevölkerung oder 2.600.000 Einwohner lebten 2007 mit einem Einkommen unterhalb der Armutsgrenze, wie das Statistische Landesamt in Düsseldorf mitteilte. NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) wollte die Kinderarmut noch stärker bekämpfen. Als einkommensarm galten gemäß EU-Definition Personen, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verfügten. In NRW war das Durchschnittseinkommen im Jahr 2009 bei 1200 Euro netto pro Person im Monat ( ein Nettolohn, von dem kaum jemand seine Familie ernähren konnte, Zusatzsozialleistungen wie Kindergeld und Wohngeld oder ARGE-Aufstockerrei war vielfach unabdingbar -). Die Armutsschwelle lag nach überversorgten Beamten- Politikermeinung bei 721 Euro. Volker Kersting vom Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung der Ruhr - Universität Bochum stellte zum Sozialbericht Kinderarmut in NRW fest, dass nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige Sozialgeld im Juli 2009 bezogen, und das war in NRW im Durchschnitt 18,1 % der Bevölkerung unter 15 Jahren (laut Statistik im Dezember 2008). Die Rheinische Post zeigte online am 26.03.2010 auf, dass die Menschen in Nordrhein-Westfalen finanziellen Nöten waren . In Nordrhein-Westfalen waren 9,8 % davon betroffen. Sie rangierten in der Studie des Schuldenkompass 2009/2010 der Schufa - wenn auch mit etwas Abstand - auf Platz drei. Und: Die Gefahr, sich zu verschulden, wuchs immer mehr. Nordrhein-Westfalen rangierte auf Platz zwölf der Bundesländer, die Verschuldungsgefahr wurde als stark eingestuft. Für 2010 wurde - wie bei allen anderen Ländern -ein höherer Zuwachs erwartet, nämlich 2,28 %. Eine derartige fatale Armuts- und Arbeitslosigkeitsentwicklung hatte seinen Ursprung auch in der NRW-Politik durch die CDU, SPD, und FDP, welche die Politik umsetzte, welche durch Lobbyisten auf Bundes- und NRW-Ebene vorgegaukelt wurde. Sehr hilfreich war die Stellenkorruption bei der Umsetzung der Lobbyistenwünsche. Und was wurde eigentlich aus den Krediten für mittelständische Unternehmen ? Vielfach wurde in den Medien von der sogenannten Kreditklemme berichtet. War dem tatsächlich so ? Davor gab es immer wieder Berichte, dass millionen- und milliardenschwere deutsche Bankenkredite an ausländische Heuschrecken verkauft wurden, mit fatalen Folgen. Viele mittelständische Unternehmen und Häuslebauer wurden durch diese Heuschrecken plötzlich überschuldet, da die Heuschrecken die Kreditzinsen anzogen. Ein Übriges war die Kreditaufnahme durch Heuschrecken, die mit diesen Schulden gesunde Unternehmen aufkauften und die Kreditschulden auf die gesunden Unternehmen übertrugen, welche dann überschuldet waren, und die Belegschaft reduzieren mussten, damit den Heuschrecken völlig überzogene Renditeforderung zugeteilt werden konnten, was wiederum zu Entlassungen führte. Und wer als Häuslebauer nicht zahlen konnte, wurde von den Heuschrecken über das Amtsgericht zur Zwangsversteigerung genötigt, wobei die Unternehmen in die Insolvenz getrieben wurden. Insolvenzverwalter sanierten die Unternehmen auf Steuergeldbasis, was dann auch zu Rückkäufen durch Heuschrecken endete. Die Insolvenz wie auch die Privatinsolvenzen waren vielfach unausweichlich, wie die stark ansteigende Statistik zeigte, und zudem wurden viele Arbeitsplätze dauerhaft vernichtet. Dieses Treiben war seit 2001/2002 und damit seit der Deregulierung des Finanzmarktes in Deutschland zu beobachten. Die Bundesregierung, politisch gestützt auch durch die NRW-Landesregierung, waren neben den Bankern als Flaschen an der Macht und den Nieten in Nadelstreifenanzügen für dieses Desaster verantwortlich. Der Unmut des Volkes blieb nicht aus. Und was war danach ? Hatten sich viele Banken zu anderen Methoden durchgerungen, um aus Sicht der Banken die „weniger langfristig lukrativen Kredite“ loszuwerden ? Z. B. den mittelständischen Unternehmen und Häuslebauern als Kreditnehmer Schwierigkeiten zu unterbreiten, in dem Teilkreditforderungen plötzlich fällig werden sollten, und andere formaljuristische Schikanen wie unnütze Gerichtsverfahren oder gar Zwangsversteigerungen, die den Kreditnehmern aufgebürdet werden sollten ? Wie viele von diesen Fällen mag es wohl in NRW gegeben haben ? Und welches mittelständische Unternehmen bekamen überhaupt noch einen Kredit ? Wo war hier die Heuchlerpartei FDP, die nicht müde wurde, sich als Partei der Mittelständler in den Medien zu verkaufen ? Wieso wurde über die offensichtlich bestehenden Beziehungsgeflechte zwischen Politik, und Bankenwesen, und dem „Club der Selbstbereicherer“, hier kein Einfluss auf das dubiose Gebaren der Banker im Kreditwesen und im Investmentbanking ausgeübt ? |
| Tom | Rückblick auf die verheerende Wirtschaftspolitik der NRW-Parteien CDU, SPD, und FDP - Boomsektor Insolvenzverfahren - : Laut der Pressemitteilung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik in NRW (Pressemitteilung Nr. 75/04 vom 24.05.2004 - http://www.lds.nrw.de) stellten im ersten Quartal 2004 3105 nordrhein-westfälische Unternehmen bei den Amtsgerichten des Landes einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren. Dieser Wert lag um 9,8 Prozent über dem Ergebnis des ersten Quartals 2003 (2827 Unternehmensinsolvenzen). Dabei wurde in 2005 Fällen ein Insolvenzverfahren eröffnet; in 1100 Fällen musste die Eröffnung mangels Masse abgewiesen werden. Neben den Unternehmen beantragten 3458 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahren. Dabei wurde in 2867 Fällen das 1999 im Rahmen der Insolvenzrechtsreform eingeführte Verbraucherinsolvenzverfahren für Personen, die nicht selbstständig tätig sind (z. B. Arbeitnehmer/innen, Rentner/innen, Arbeitslose), in Anspruch genommen. Das waren 42 Prozent mehr Fälle als im Vorjahreszeitraum zu 2003 (2019 Verfahren). In 97 Fällen wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen; dem standen 17 Verfahren gegenüber, die mangels Masse abgewiesen wurden. Außerdem entfielen 95 Insolvenzen auf Nachlässe und weitere 12 Fälle auf „natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä.“. Insgesamt belief sich die Zahl der Insolvenzverfahren in NRW in den ersten drei Monaten 2004 auf 6563 (Vorjahreszeitraum zu 2003 5434) Verfahren, die in der Summe zu Forderungen in Höhe von voraussichtlich fast 2.000.000.000 Euro führen. Und Ende 2008 … Wie das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW zum 28.11.2008 für die ersten neun Monate des Jahres 2008 mitteilte, hatten die Statistiker mit 26287 Verfahren eine um 3,8 Prozent höhere Gesamtzahl der Insolvenzen als im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2006. Dabei war die Zahl der Unternehmenszusammenbrüche mit 7890 um 4,7 Prozent, jene der Verbraucherinsolvenzen mit 15004 um 2,6 Prozent niedriger. Wie das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW zum 28.11.2008 weiter mitteilte, hatten 2765 nordrhein-westfälische Unternehmen im dritten Quartal 2008 bei den Amtsgerichten des Landes einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt. Das waren 3,3 Prozent mehr als von Juli bis September des Jahres 2006 (damals: 2677 Unternehmensinsolvenzen). In 2022 Fällen wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet; in 743 Fällen musste die Eröffnung mangels Masse abgewiesen werden. Neben den Unternehmen beantragten 6368 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahren. In 5818 Fällen wurde dies zuteil. Das waren 4,5 Prozent mehr als im dritten Vierteljahr 2006 (damals: 5570 Verfahren). Bei den übrigen 550 Fällen handelte es sich z. B. um ehemals Selbstständige, die nicht eindeutig zugeordnet werden konnten, Nachlässe und Ähnliches. Die Gesamtzahl der Insolvenzen in war im dritten Vierteljahr 2008 mit 9133 um 3,0 Prozent höher als im dritten Quartal 2006. Die hieraus resultierenden Forderungen summieren sich auf voraussichtlich 1.950.000.000 Euro. Und 2009 … Wie das Statistische Landesamt NRW Februar/März 2010 mitteilte, war die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist 2009 in gestiegen. Sie kletterte im Vergleich zum Vorjahr 2008 um 6,1 Prozent auf 24397 Fälle. Im Jahr 2009 stiegen auch die Unternehmensinsolvenzen stieg um 4,9 Prozent auf 10895. Zudem gab es weitere 2209 Insolvenz-Fälle. Dabei handelte es sich etwa um ehemals Selbstständige, die nicht eindeutig zugeordnet werden konnten. Bei den 10895 Unternehmens-Insolvenzen wurde den Angaben zufolge in 8405 Fällen ein Insolvenzverfahren eröffnet; in 2490 Fällen musste die Eröffnung mangels Masse abgewiesen werden. Die Gesamtzahl der Insolvenzen in 2009 war den Angaben zufolge mit 37501 um 5,8 Prozent höher als im Jahr 2008. Die hieraus resultierenden Forderungen summierten sich auf voraussichtlich 52.800.000.000 Euro. Verheerend auch die Privatinsolvenzen im Jahr 2009 … Frau Simone Janson, Fachautorin Beruf und Bildung, und freie Journalistin, aus Berlin, stellte zum Februar 2010 fest, dass 2009 bei den absoluten Zahlen mit 26.918 Privatpleiten Spitzenreiter der Privatpleiten wurde. Knapp 20 Prozent aller Fälle fanden in diesem Bundesland statt. Prognose im Bund für 2010 … “Vor diesem Hintergrund sind die Aussichten für 2010 weiter negativ”, prognostizierte Bürgel-Geschäftsführer Dr. Norbert Sellin. Im Jahr 2010 seien mehr als 137.000 Privatinsolvenzen möglich. Träte dieser Fall ein, würden die Fallzahlen die Situation von 2007 noch überflügeln. Diesen Trend unterstreicht auch eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Demnach galten bereits 2008 rund 11.500.000 Menschen – vor allem junge Erwachsene – als armutsgefährdet. |
| Tom | Bei soviel „politischen, finanziellen und wirtschaftlichen Sachverstand“ bei der IKB und der WestLB war es unerklärlich, weshalb die NRW-CDU-SPD-FDP-Politik es nicht schaffte wirkungsvoll gegen Steuerhinterzieher vorzugehen. Zur Landtagswahl NRW in 2010 war das kein zentrales Thema. Immerhin hätte das Geld der Steuerhinterzieher als Zubrot für die milliardenschweren Euro-Stütze-Pakete bei der WestLB und der IKB hilfreich sein können, - zumal der grosse Kreis der Steuerhinterzieher im Kreise der „Flaschen an der Macht„ oder bei den Nieten in Nadelstreifenanzügen zu suchen war - . Aber Personal wurde in den Fachbereichen gegen Steuerhinterzieher nicht aufgestockt, auch in den Finanzämtern nicht. Gerade hier hätten besonders geschultes Fachpersonal in geeigneten Fachabteilungen die Akten nach möglicher Steuerhinterziehung untersuchen müssen. Aber solches Gebaren wurde seitens der CDU, der FDP, und der SPD zur Landtagswahl NRW in 2010 erst gar nicht auf die Tagesordnung geschrieben. Stattdessen… Wirkungsvolle Bekämpfung der Steuerhinterzieher ? Fehlanzeige auch zur Landtagswahl in NRW 2010 … , … stattdessen Jagt auf Steuerfahnder in NRW mit mobbingtypischen Verhaltensweisen … Buisness Crime Control berichtete über einen Mobbingfall aus dem Jahr 1993, der aus dem Finanz- und Steuerskandal des Farbenherstellers BRILLUX aus Münster NRW hervor ging. Betroffener: Der Steuerfahnder Werner Borcharding. Wie er berichtete, wurde er gemobbt. Auf das Mobbing am Arbeitsplatz wurde im Bericht nicht explizit eingegangen, aber das die "typischen Mobbinghandlungen" bzw. das "typische Mobbingverhalten" eine Rolle gespielt haben müssen, dürfte klar sein. Als seinerzeitiger langjähriger Steuerfahnder des Landes war er seit dem 01.12.1975 als Steuerfahnder beim Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster tätig, zuletzt war er auch Mitglied des Personalrates und Ortsverbandsvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft. Am 14.05.1996 wurde er vom damaligen Oberfinanzpräsident, Herr Himstedt, persönlich und mit Wirkung vom Folgetag an das Finanzamt Coesfeld zwangsversetzt. Herr Werner Borcharding hatte einen hohen Beamten der Oberfinanzdirektion Münster bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amte angezeigt. Trotz der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft nach hinreichenden Ermittlungen noch weitere Straftatbestände festgestellte, und somit seine Verdachtsmomente noch mehr bestätigte, wurde er versetzt, nicht mehr befördert, und wie er berichtete, gemobbt. Dem Steuerfahnder wurde am 14.05.1996 sehr eindringlich die sofortige Suspendierung mit erheblicher Gehaltskürzung und die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst angedroht, was die Vernichtung seiner beruflichen Existenz bedeutet hätte. Die Versetzung wurde ihm angeboten. Er wurde am 15.05.1996 versetzt, und er folgte damit dem "Druck", weil er seine beruflichen Existenz behalten wollte, und damit konnte er den von ihm angezeigten Fall nicht weiterverfolgen, und er war dann 4 Jahre beim Finanzamt Coesfeld eingesetzt. Seit dem war er in mehreren Zeitabschnitten war mindestens 1 Jahr erkrankt. Er musste vielfach Zwecks Durchführung eines Elektro-Kardiogramms bei seinem behandelnden Arzt vorstellig werden. Mehrfach musste er Injektionen erhalten, die zur Nervenberuhigung und zur Stabilisierung der Psyche zwingend waren. Nach mehr als 20 Jahren Außendiensttätigkeit als Steuerfahnder und damit verbunden der intensiven Beschäftigung mit Einzelfällen, musste er mit sofortiger Wirkung am 15.05.1996, und damit von einem Tag auf den anderen Tag, in einem Festsetzungs-Finanzamt arbeiten, welches völlig anderen Strukturen hatte, eine gänzlich anderen Arbeitsweise zur Erledigung von Massenarbeit hatte, und eine völlig andere EDV hatte. Die zusätzlichen Belastungen waren längere An- und Abfahrten. Die seinerzeit fällige Beförderung blieb ihm versagt. Um die Rehabilitierung kämpfte er. Von Wiedergutmachung war keine Rede. Die Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster wegen rechtswidriger Versetzung und nicht erfolgter Beförderung verlor er … Mit dem Schreiben vom April 2000 an den damaligen Innenminister des Landes NRW Dr. Behrens, und an den seinerzeitigen Ministerpräsidenten Clement (SPD), und an den damaligen Finanzminister von NRW, Herr Schleußer (SPD), setzte der Steuerfahnder Werner Borcharding die Vorgesetzten von den widrigen Vorgängen in Kenntnis … Trotz anders lautender Zusage nach seiner Versetzung ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Münster gegen den Steuerfahnder eingeleitet, wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Steuergeheimnis. Gleichzeitig wurde gegen ihn ein disziplinarrechtliches Vorermittlungsverfahren eingeleitet mit einem nicht unerheblichen Vorwurfs-Potenzial … Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde kurz darauf – ohne auch nur eine Stellungnahme von ihm anzufordern – eingestellt, und das disziplinarrechtliche Vorermittlungsverfahren wurde nach mehreren Monaten ebenfalls eingestellt … (usw.) … [url=http://forum.mobbing-gegner.de/hier-wird-gemobbt/finanzamt-fur-steuerstrafsachen-und-steuerfahndung-munster-buisness-crime-control-berichtete-t864.html:1qxtuffm]Weitere Infos hier[/url:1qxtuffm]. Und der Fall der Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen als weiteres Beispiel, wie Steuerhinterzieher in NRW geschützt wurden … , … und Sachaufklärung in Sachen Steuerhinterzieher stark beeinträchtigt wurde … [url=http://www.ftd.de/koepfe/:Agenda-Staatsanw%E4ltin-im-Krieg/451510.html:1qxtuffm]Financial Times Deutschland online am 15.12.2008:[/url:1qxtuffm] Der Steuerfall des Jahres 2009 verkam zu einem Schmierenstück aus Mobbing und Intrigen. Was sind das für Behördenchefs, die Lichtinghagen entmachten wollten? Die Strippenzieher heißen Bernd Schulte und Hans-Ulrich Krück. Schulte leitet die Bochumer Staatsanwaltschaft, Krück war zu diesem Zeitpunkt der Oberstaatsanwalt, der der Schwerpunktabteilung 35 zu diesem Zeitpunkt vorstand. Rückendeckung bekamen die Herren von Generalstaatsanwalt Manfred Proyer aus Hamm, Vorgänger von Schulte in Bochum. Auch interessant … Ein Mitarbeiter soll von Fällen wissen, in denen Behördenleiter Schulte mit Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Korruption lief, Tennis spielte und Kontakte über den Rotary-Club unterhielt. Er erzählte davon, dass es eine erhebliche Beweislast gegeben habe, das Verfahren aber eingestellt wurde. Der ermittelnde Staatsanwalt wurde weggemobbt. Auch interessant … Schulte selbst soll Lichtinghagen einen Kontakt zu einem Herrn vermittelt haben, der ein gemeinnütziges Projekt vorstellte und um Förderung bat. Es ging um den Wiederaufbau der Rokokokirche in Berka. Auch dafür gab es Geldzuweisungen - mehrere Hunderttausend Euro. Zeugen sollen gehört haben, wie Lichtinghagen sich aufregte, als sie später erfuhr, dass der Kirchenaufbau ein Projekt des Rotary-Club Lüdenscheids ist. Das macht das Projekt nicht schlechter. Aber Mitglied im Rotary-Club Lüdenscheid war seiner Zeit Schulte. Es war bekannt: In der Schwerpunktabteilung 35 für Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Bochum herrschte Mobbing, Durchstechereien und ein Kasernenhofton, der das Klima vergiftete. Hoch qualifizierte Mitarbeiter vegetierten in einer Art künstlichem Koma und duckten sich resigniert weg. Die meisten hätten Angst, waren zerbrochen an dem System, das das Haus beherrscht. Ein Staatsanwalt sah in der geplanten Entmachtung ein Zeichen an die Zunft: "Wer bestimmte Fälle nicht ruhen lässt, der wird gehängt." "Führung durch Mobbing" beschrieb ein Mitarbeiter der Behörde das Betriebsklima. Allein sieben Wirtschaftsreferenten hätten seit Jahren keine Arbeit mehr zugeteilt bekommen. Intern sei von der "Muppet Show" geredet worden, davon, "sich den ganzen Tag die Eier zu schaukeln". Mitarbeiter hätten ihre privaten Laptops mitgebracht und würden den ganzen Tag spielen. Von "Psychokrieg" sei die Rede, und von gebrochenen Menschen. Grund für die Abstrafung durch Nichtstun sei Engagement in Fällen gewesen, die ruhen sollten, so der Mitarbeiter. "Von Leichen im Keller" ist die Rede, von Verfahren, bei denen es um Subventionsbetrug in dreistelliger Millionenhöhe gehe, denen nie mehr nachgegangen wurde. Von Fällen, die man "gegen die Wand laufen lässt". Kritische Mitarbeiter lasse man doppelt arbeiten, an Fällen, die nie zur Anklage kommen, an denen nichts dran ist. Wenn einer die Fälle durchgearbeitet habe, dann bekomme sie der nächste. Wir reden hier von 180 Aktenordnern. "Wir reden hier von einem System, um die Leute kaputt zu machen. Und wir reden von Steuergeldverschwendung." Ein anderer Mitarbeiter erzählt von Fällen, in denen Behördenleiter Schulte mit Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Korruption lief, Tennis spielte und Kontakte über den Rotary-Club unterhält. Er erzählt davon, dass es eine erhebliche Beweislast gegeben habe, das Verfahren aber eingestellt wurde. Dass der ermittelnde Staatsanwalt weggemobbt wurde. Dass die streitbare Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen abgesägt werden sollte, soll ein ehemaliger Staatsanwalt der Behörde nicht gewundert haben, "In Bochum arbeiten nur noch im Windkanal erprobte Leute. Querdenker werden rausgemobbt." Deals? Gibt es für Frau Lichtinghagen nicht! Als ein Anwalt ihr vorschlägt, man könne ja aufeinander zugehen, herrscht sie ihn an. "Hören Sie auf, sonst gehen Sie gleich mit in den Knast." Die Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen, die leitende Ermittlerin in den Verfahren um die Liechtensteiner Steuersünder, sollte nur wenige Wochen vor dem spektakulären Prozessauftakt gegen den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel von ihren Fällen abgezogen werden. Deutschlands prominenteste Wirtschaftsstaatsanwältin - abgeschoben ins Jugendstrafrecht - . Zu einem Zeitpunkt, da die Aufarbeitung der Liechtenstein-Affäre gerade ins Rollen kam und Hunderte weitere Verfahren anstanden. Lichtinghagens Chefs stützten ihre Exekution auf zwei eher schwammige Argumente: "Ungebührliches Verhalten" und Hinterhältigkeit" warfen sie ihrer Staranwältin vor. Frau Lichtinghagen fühlte sich gemobbt und schaltete das Justizministerium in Düsseldorf ein. Die Ministerin konstatierte ein "zerrüttetes Verhältnis" zwischen Frau Lichtinghagen und ihren Chefs - und schlug vor, Lichtinghagen solle mitsamt ihren Fällen zur Staatsanwaltschaft Köln umsiedeln. Da wurden die Vorwürfe der Vorgesetzten wurden konkreter - und drastischer: Lichtinghagen soll bei Geldzuweisungen gemauschelt haben. Dabei war Fakt … Klaus Zumwinkel und Ex-Post-Chef soll den Staat geprellt haben. Steuerhinterziehung lautete die Anklage. Es ginge um 1.180.000 Euro, die Zumwinkel in den Jahren 2001 bis 2006 hinterzogen haben soll. Ein erst wenige Tage altes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs sieht für Steuerhinterziehungen über der Millionenmarke eine Freiheitsstrafe vor. Mittlerweile war die Schadenssumme bei Zumwinkel unter die wichtige Millionengrenze geschrumpft. Das Jahr 2001 gilt als verjährt. Eine Schlamperei ist schuld: Der Durchsuchungsbeschluss für Zumwinkels Villa schlummerte 14 Tage bei dem zuständigen Richter vom Amtsgericht Bochum. Erst zehn Stunden nach Ablauf einer möglichen Verjährungsfrist für das Jahr 2001 wurde das Dokument unterzeichnet. Zumwinkels Anwalt pochte auf Verjährung. Es bestanden im Verfahren und vor Gericht verschiedene Auffassungen. Das Gericht gab dem Anwalt recht, die Staatsanwaltschaft Bochum verzichtete auf Rechtsmittel. Zum Entsetzen von Lichtinghagen. Die war gerade auf Steuersünderjagd in München und erfuhr von dem Rechtsmittelverzicht ihrer Vorgesetzten im Nachhinein. Und nebenbei …130 Verfahren waren erst abgeschlossen. Hunderte liefen zu diesem Zeitpunkt noch auf Hochtouren. Zumwinkel war zwar der prominenteste Name, aber die Summe, um die es ging, war vergleichsweise gering. Es soll gegen mehrere Firmen ermittelt worden sein. Dabei sei man auch dem Verdacht nach gegangen, dass Geld aus den Liechtensteiner Stiftungen für Korruption verwendet worden sein könnte. [url=http://www.gruene.landtag.nrw.de/cms/default/dok/263/263246.erfolgreiche_staatsanwaeltin_gemobbt.pdf:1qxtuffm]Monika Düker von der Partei DIE GRÜNEN in NRW[/url:1qxtuffm] kümmerte sich um den Fall. Am 19.12.2008 wurde bekannt, dass sich die ermittelnde Staatsanwältin Lichtinghagen aus dem Verfahren Zumwinkel zurück gezogen hatte und wurde als Amtsrichterin tätig. Offenbar wusste sich die NRW-Justizministerin Frau Müller-Piepenkötter bei den völlig von Zerrüttung gekennzeichneten Personalquerelen in der Bochumer Staatsanwaltschaft nicht mehr anders zu helfen, als kurz vor Beginn der Prozesseröffnung gegen Klaus Zumwinkel die erfahrene Staatsanwältin „abzuziehen“, was ein erschreckendes Licht auf das desaströse Konfliktmanagement und die Amtsführung der Justizministerin warf. In einer Fragestunde im NRW-Landtag konnte Ministerin Müller-Piepenkötter den Eindruck nicht mindern, dass sie die Justiz in NRW zunehmend zu einem Scherbenhaufen werden lies. Sie konnte auch nicht lückenlos darüber aufklären, warum im Falle der Staatsanwältin Lichtinghagen so drastische Maßnahmen wie eine Versetzung ergriffen wurden, obwohl das Vorgehen der Staatsanwältin eigentlich keine rechtlichen Schritte provozierte. Justizministerin Müller-Piepenkötter konnte lediglich auf den Umstand verweisen, dass "wenn auch nur der böse Anschein der Parteilichkeit bei der Ausübung des Amtes" entsteht, dieser "einer Ermahnung Anlass" gibt. Der 'böse Anschein' sei durch "die Zuweisung von Geldauflagen an die Universität Witten-Herdecke durch Frau Lichtinghagen nicht von der Hand zu weisen." Aus diesen Umständen und auf eigenen Wunsch der Staatsanwältin ergebe sich der Postenwechsel. … Der Betrag, um die es bei den Vorwürfen ging, war gering und floss gemeinnützig der Einrichtung im Rahmen eines Strafverfahrens zu. Ein ehemaliger Staatsanwalt kommentierte diese Zusammenhänge als "konstruiert". Geld floss an eine Krebsklinik in Witten/Herdecke. Eine der beiden Töchter von Lichtinghagen war einmal selbst an Krebs erkrankt, lag in der Ambulanz dieser Klinik. Zeitlich gab es keinen Zusammenhang. … ??? … Wirkungsvolle Korruptionsbekämpfung ? Fehlanzeige auch zur Landtagswahl in NRW 2010 … Auch in der Bekämpfung der Korruption in NRW sah es mies aus. Es fehlte an genügendem und zahlreichen geschultem Personal. Auf den Finanzämtern hätten z. B. die zahlreichen Beraterverträge mit Wirtschaftsunternehmen auffallen müssen. Das politische gegensteuern kam, - wenn überhaupt - , viel zu spät. [url=http://www.gruene.landtag.nrw.de/cms/default/dok/289/289732.erneut_rote_karte_fuer_korruptionsbekaem.html:1qxtuffm]Monika Düker MdL im Landtag NRW und innen- und rechtspolitische Sprecherin DER GRÜNEN[/url:1qxtuffm] erklärte zum Thema Korruption in NRW im Jahresbericht 2009 des Landesrechnungshofes NRW, dass angesichts der massiven Mängel bei der Umsetzung des Korruptions¬bekämpfungs¬gesetzes in den Landesbehörden von NRW klar wurde, dass Innenminister Wolf die Korruptionsbekämpfung nicht ernst nahm. Vor dem Hindergrund, dass das Korruptionsbekämpfungsgesetz seit 2004/2005 in Kraft war, war es absolut inakzeptabel, dass wesentliche Regelungen dieses Gesetzes nicht umgesetzt wurden. Nur sehr wenige Behörden des Landes waren ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen, korruptionsgefährdete Bereiche zu benennen. Auch Rotation fand in den gefährdeten Bereichen 'Haushalt und Beschaffung' kaum statt, obwohl das Rotationsprinzip eines der anerkanntesten und wirksamsten Mittel der Korruptionsbekämpfung in Verwaltungen ist. Darüber hinaus merkte der Bericht des Landesrechnungshofes die fehlende Innenrevision und mangelhafte Dokumentation kritisch an. Schon in seinem Evaluierungsbericht vom 09.12.2008 benannte der Innenminister Schwachstellen und zeigte keine Handlungsfähigkeit. Die Korruptions¬bekämpfung gehörte nach wie vor auf die Agenda jeder Landespolitik in NRW. Beim Innenminister von NRW war sie nicht in guten Händen - wie vieles andere leider auch. Fazit: „So bekämpft man keine Korruption, sondern fördert sie!" Zudem gab es Beraterverträge zu Hauf, welche die Korruption und die Stellenkorruption zwischen Wirtschaft und Politik verwässerten… , … hier mal Beispiele … Gustav Adolf Schröder war ab dem 29.06.2004 u. 2005 bis 31.03.2007 Mitglied im Aufsichtsrat bei der weiter oben genannten Skandal-WestLB, und in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied im Sparkassenbeirat der WestLB, und war zudem Vorsitzender des Vorstandes Stadtsparkasse Köln (später KölnBonn). Ins Gerede und in den Kreis der Ermittler geriet Schröder, als es noch hiess, dass der Ex-Kölner Bürgermeister Josef Müller (CDU) von der Köln-Bonner Sparkasse über den Umweg der Düsseldorfer Sparkassen-Tochter S-Kapitalbeteiligungsgesellschaft (SKGB) einen mit insgesamt 300.000 Euro (drei Jahre jeweils 100.000 Euro) dotierten Beratervertrag ohne Gegenleistung erhalten habe. Die Düsseldorfer Sparkasse stellte den Kölnern den Betrag anschließend in Rechnung. Für Oberstaatsanwalt Günther Feld von der Staatsanwaltschaft Köln war aber Fakt, auch wenn die zweifelhaften Beraterverträge strafbar gewesen wären, sollen die Vorwürfe verjährt gewesen sein. "Für uns ist das Thema erledigt". Die Ermittlungen wurden im März 2009 eingestellt. Gemäss NRW-Gesetzgebung hatten die Bürgermeister alle Einnahmen, die sie für eine Aufsichtsrats- oder Beiratstätigkeit erhalten hatten und die über 6.000 Euro hinausgingen, an ihren Kreis oder ihre Kommune abführen. Davon war im Fall Ex-Kölner Bürgermeister Josef Müller (CDU) zu keinem Zeitpunkt die Rede. [url=http://www.steuerzahler-nrw.de/Horrende-Sitzungsgelder-Abgeordnete-sollten-verzichten/24610c28134i1p65/index.html:1qxtuffm]Der Bund der Steuerzahler in NRW e.V.[/url:1qxtuffm] monierte in der Presseveröffentlichung vom 29.01.2010, dass horrende Sitzungsgelder gezahlt wurden, und das Abgeordnete auf derartiges Gebaren verzichten sollten. Es entstehe der Eindruck, dass sich die Parlamentarier in eine Abhängigkeit begeben hätten – das gelte es zu vermeiden, riet der BdSt. Hintergrund waren Beraterverträge mit wenig Gegenleistung beim Regionalbeirat der Ruhrkohle AG im Jahr 2009. Ganze zwei Mal tagte der Regionalbeirat der Ruhrkohle AG im Jahr 2009. Nichts desto trotz erhielten die Mitglieder je 15.000 Euro für ihre Tätigkeit. Landtagspräsidentin Regina van Dinther erhielt als Vorsitzende des Gremiums gar 30.000 Euro. Der stellvertretende Vorsitzende, Vize-Landtagspräsident Edgar Moron, verbuchte 22.500 Euro und die weiteren 22 Beiräte, darunter der CDU-Landtagsabgeordnete Josef Hovenjürgen sowie 21 Bürgermeister und Landräte, erhielten 15.000 Euro Sicherlich: Mit der Teilnahme an den Sitzungen dürfte die Tätigkeit des Beirats nicht erschöpft sein. „Aber selbst wenn man die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen berücksichtigt, ist das keine Leistung, die eine Bezahlung von 15.000 oder gar 30.000 Euro verdient hätte“, sagte Georg Lampen, Vorsitzender des BdSt NRW. Ausserdem würden die Bürgermeister alle Einnahmen, die sie für eine Aufsichtsrats- oder Beiratstätigkeit erhalten und die über 6.000 Euro hinausgehen, an ihren Kreis oder ihre Kommune abführen. Die Landtagsabgeordneten brauchten dagegen lediglich alle Einnahmen, die über 12.000 Euro hinausgehen, dem Landtag anzeigen Trotzdem müsse sich auch grundsätzlich etwas ändern, meinte der Bund der Steuerzahler. Schließlich werde die RAG stark vom Land und vom Bund subventioniert und damit vom Steuerzahler finanziert. Allein das Land werde laut Haushaltsplan 2010 eine Summe von 492.000.000 Euro an die RAG überweisen. Dass diese dann äußerst großzügig die Steuergelder an ihren Beirat verteilt ohne eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten, passe nicht zusammen. „Also sollten entweder die Zahlungen deutlich zurückgefahren werden, oder aber der Landtag sollte überlegen, ob Subventionen der RAG noch notwendig sind“, sagte Lampen. (wo war hier die Heuchler-Partei in Sachen Subventionen, die Anti-Subventions-FDP in NRW ?) DER WESTEN meldete am 23.03.2010, dass Betrug, Geldwäsche, Bilanzfälschung oder Korruption laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers (PwC) die Wirtschaftskriminalität in Nordrhein-Westfalen rasant zu nahm. Doch viele Täter wurden nicht angezeigt. Vor allem Kriminelle in Nadelstreifen konnten sich scheinbar vergleichsweise sicher fühlen. So wurden Täter aus dem Top-Management erheblich seltener angezeigt (in 33 Prozent der Fälle) als Führungskräfte aus dem mittleren Management (49 Prozent) oder Beschäftigte ohne Führungsaufgaben (54 Prozent). Kurzum: „Der einfache Mitarbeiter wird eher angezeigt als der Vorstand“, so der ehemalige Staatsanwalt Steffen Salvenmoser . „Eine Hauptursache hierfür ist, dass das Management durch ein spektakuläres Strafverfahren Imageschäden für das gesamte Unternehmen befürchtet.“ Von April bis Mai 2009 wurden bundesweit Mitarbeiter in 500 Großunternehmen telefonisch befragt. Allein in NRW wurden Daten aus 117 Unternehmen gesammelt. Im Schnitt beschäftigten die Firmen 5750 Mitarbeiter. Immerhin 16 % der Unternehmen hätten sich der Studie zufolge „in einer Situation befunden, in der sie das Gefühl hatten, man erwarte von ihnen ein Bestechungsgeld“. Fast ein Drittel der Unternehmen in NRW berichtete außerdem, vermutlich aufgrund von Korruption eines Konkurrenten eine Geschäftsmöglichkeit verloren zu haben. „Kurzfristig erwarten wir einen weiteren Anstieg der Kriminalität in den Betrieben“, erklärte der ehemalige Staatsanwalt Steffen Salvenmoser . „Denn je mehr einer betroffenen Person das Wasser bis zum Hals steht, desto eher sind sie bereit, zu unlauteren Mitteln zu greifen.“ Die Motive der Täter waren vielfältig und reichten von mangelndem Unrechtsbewusstsein über berufliche Enttäuschung bis zur reinen Geldgier. Allerdings spielten nach Einschätzung von Salvenmoser auch die gängigen Bonus-Regelungen in den Vergütungssystemen der Unternehmen eine Rolle. „Die finanziellen Anreizsysteme für die Beschäftigten müssen die Unternehmensziele abbilden. An dieser Stelle gibt es in Deutschland und NRW noch Nachholbedarf“, kritisierte Salvenmoser. Beobachtet hatte dies der ehemalige Staatsanwalt Steffen Salvenmoser die Entwicklung der Wirtschaftskriminalität in Deutschland, - und damit in NRW - . Salvenmoser wechselte vom Staatsdienst zur PwC. So sollen in Nordrhein-Westfalen 58 Prozent der Unternehmen von Kriminalität im Jahr 2009 betroffen gewesen sein - ein Zuwachs um 11 % im Vergleich zur Vorgängerstudie aus dem Jahr 2007. Die betroffenen Firmen wurden in NRW wurden meist mehrfach geschädigt, im Durchschnitt in elf Fällen. Die Schäden, die Betrieben aus NRW durch Wirtschaftskriminalität entstanden, stiegen erheblich. Im Schnitt habe ein Unternehmen 7.380.000 Euro verloren – vor zwei Jahren lag dieser Wert noch bei 2.900.000 Euro. In Einzelfällen seien Firmen sogar ein Schaden von 50.000.000 oder 100.000.000 Euro entstanden. Der Schaden soll auf die in NRW befragten 117 Firmen Schäden in Höhe von 312.500.000 Euro betragen haben. |
| Tom | Die Landtagswahl NRW 2010 war keine Plattform, wo erkennbar wurde, dass die Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz ein politisches Wahlkampfthema hätte werden können, obwohl durch Mobbing am Arbeitsplatz mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr an wirtschaftlichen Schaden in NRW entstanden, z. B. durch Arbeitsdauerüberlastung, Frühverrentung, häufige Krankmeldungen, und Arbeitslosigkeit, und durch Dauerarbeitslosigkeit im Rahmen von “Dauer-Hartzen” ganzer Familien. Anstatt gemeinsam zu beten, das es besser werde, hieß es gänzlich resignierend in den HartzIV-Zentren: “Last uns gemeinsam Hartzen.” Auch die Bekämpfung von Korruption, Steuerhinterziehern, Firmenbestattung, und betrügerischer Insolvenz, (u.a.) stand nicht im zentralen Mittelpunkt des politischen Interesses zur Landtagswahl NRW 2010, obwohl durch derartiges wirtschaftlich lukratives Treiben dem Land NRW wirtschaftlicher Steuerschaden in Milliardenhöhe beigebracht wurde. Deshalb: Weg mit der “Deutschen Einheitspartei Abteilung NRW” CDU, SPD, und FDP. Wählt diese Parteien nicht ! Und an die (früheren) Nichtwähler: Geht zur Wahl, macht Gebrauch auch von der Briefwahl, und wählt diese Politiker ab. Vielfach sind es Patriarchen mit Herrschaftsgebaren als verkommene Gesellen ! [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/618-Mobbing-u.-Volksverdummung-wegwaehlen,-Wahlen-in-Deutschland.html:1jbwbyy3]Und hier mal Grundsätzliches zu Wahlen in Deutschland[/url:1jbwbyy3]. Da zeigten sich schon genügend Gründe, weshalb auch die alt gedienten NRW Politiker schon längst abzuwählen waren. Schliesslich waren auch sie es, welche die Fehlentwicklung in Deutschland und damit die Bundespolitik mitgetragen hatten. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?p=3129.html:1jbwbyy3]Hierzu auch der Blog-Beitrag: Bundestagswahl 2009 - Mobbing kein Thema -[/url:1jbwbyy3] Da die Landespolitik in NRW auch Fehlentwicklungen in Sachen Banken- und Finanzkrise in Deutschland landespolitisch wie auch bundespolitisch mitgetragen hatte, konnten sich die alt gedienten Politiker von diesem Thema zur Landtagswahl NRW 2010 nicht freisprechen. Zum Thema Banken- und Finanzkrise wurde hier bei Mobbing-Gegner etliches berichtet, , z. B., dass die Immobilienkrise in den USA vor 2004 vorhersehbar war. Auf das Beilageblatt zum Heft No. 30 vom 15.07.2004 zu FOCUS Money wird hier nochmals Bezug genommen. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/526-1.-Mai-Tag-der-Arbeit-2008.html:1jbwbyy3]Weitere Infos hier[/url:1jbwbyy3]. Andere Beiträge [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/353-Banker-in-Deutschland-Flaschen-an-der-Macht-verursachten-um-ein-Haar-ein-nationales-Desaster,-vom-drohenden-Maximal-Mobbing-noch-gar-nicht-gesprochen.html:1jbwbyy3]hier[/url:1jbwbyy3], und [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/584-Manager-Job-Arbeit-und-Wirtschaft-als-Jobkiller.html:1jbwbyy3]und hier[/url:1jbwbyy3]. Wie allseits bekannt sein dürfte, vernichtete das Gebaren und die Selbstbereicherung der Politiker und der Bankenmanager im Rahmen der Banken- und Finanzkrise hunderttausendfach Arbeitsplätze, was zur drastischen Verknappung von Arbeitsplätzen führte, und damit zu rücksichtslosem Kampf um den Arbeitsplatz in den Unternehmen, was in den Unternehmen mit masslosem Mobbing am Arbeitsplatz mit mobbingtypischen Verhaltensweisen mündete. |
| Tom | Landtagswahl NRW 2010 - Bekämpfung gegen Mobbing kein Thema - Zur Landtagswahl NRW 2010 war die Bekämpfung gegen Mobbing kein Thema - . Vielmehr wurde Arbeitslosigkeit und Armut der Boom-Sektor zur Landtagswahl NRW 2010. Einzige Devise: Aussitzen und alles schön rechnen. Es kann nicht sein, dass die NRW Parteien CDU, FDP, SPD, - die eher als Unternehmen fungieren, wo Schlechtleistung auch noch hoch bezahlt wird - , wieder gewählt werden sollen. Deshalb: NRW und Deutschland wählt das Mobbing ab ! Wählt nicht die “Deutsche Einheitspartei Abteilung NRW” CDU, SPD, und FDP, wählt diese Parteien ab ! Was z. B. gewählt werden könnte ? [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/641-Landtagswahl-Nordrhein-Westfalen-2010.html:3pj6e5o0]Infos hier[/url:3pj6e5o0] |
| Tom | Diese Parteien hatten die Staatsverschuldung auf ein unverantwortliches Mass getrieben. Die Schulden-Uhr für NRW des Bundes der deutschen Steuerzahler NRW zeigte am 31.03.2010 einen Schuldenberg von 124.118.454.747 Euro an. Das ist völlig unverantwortlich ! Dazu kam eine unverantwortliche Arbeitsmarktpolitik, welche die Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren in die Höhe trieb, obwohl im März 2010 wären bessere Zahlen gemeldet worden. Bundesweit wurden ca. 800.000 Kurzarbeiter gemeldet, der Anteil der Langzeitarbeitslosen nahm zu, der grösste Anteil fiel auf NRW. Im Februar 2010 meldeten noch gut 1400 Unternehmen für mehr als 15.000 Beschäftigte Kurzarbeit an. Die Besserung sei auch auf den hoch flexiblen Arbeitsmarkt zurück zu führen, - wie Teilzeit, befristete Arbeitsverträge, 400 Euro-Jobs, Vermittlung über Personalverleiher - . Diese Besserung war aber auch darauf zurückzuführen, dass viele Arbeitslose in irgendwelche Massnahmen seitens der Bundesagentur für Arbeit, der Deuteschen Rentenversicherung, und auch von den Krankenversicherungen, gesteckt wurden, ohne das hiervon eine arbeitsmarktpolitische Langzeitwirkung ausgehen könnte. Wie viele Menschen sich erst gar nicht arbeitslos meldeten, das weis keiner, die Zahl der Obdachlosen in NRW auch nicht. - So werden schöne Zahlen herbei geredet - . Schätzungen gingen eher von einer Arbeitslosigkeit von ca. 20 % aus, - weil ca. 10 % der Betroffenen gar keinen richtigen Arbeitsplatz hatten oder gar nicht arbeitslos gemeldet waren. Im März 2009 soll dennoch die Quote bei 9,0 % gelegen haben, im März 2010 bei 9,1 %. Insgesamt sollen im März 2010 823.200 Menschen ohne Job gewesen sein. Das sollen 16.300 mehr als im Jahr 2009 gewesen sein. Mit 70.000 Ausbildungsstellen hätten die Arbeitgeber von Oktober 2009 bis März 2010 gut 4 Prozent mehr Ausbildungsstellen gemeldet als zwei Jahre zuvor. Im März 2010 hatten aber noch rund zwei Drittel der insgesamt 98.200 Jugendlichen, die eine Ausbildungsplatz suchten, noch keine Stelle gefunden. B2B-Düsseldorf online am 31.03.2010 zeigte in einem Beitrag auf, dass ca. 61.140 junge Menschen hinsichtlich eines Ausbildungsplatzes noch nicht fündig geworden sind. Das SPD-Organ mit dem bezeichneten Namen - VORWÄRTS - brachte einen Blog-Beitrag online am 30.03.2010 heraus. Hier wurde auf die prekäre Lage der Hochschulabsolventen aufmerksam gemacht, Motto: - erst teuer ausbilden, dann HartzIV - . Die 26 jährige 1-ser-Diplom-Politikwissenschaftlerin hatte im Wartesaal der Bonner Arbeitsgemeinschaft (ARGE) platz genommen. Im Studium hatte sie zweieinhalb Jahre im Ausland verbracht und zahlreiche Praktika absolviert, - fast kostenlos natürlich - . Sie musste Hartz IV beantragen, weil sie auf ihr zwanzig Bewerbungen bislang nur Absagen bekommen habe. Auf dem HartzIV-Amt meldeten sich zudem Betriebswirtschaftler, Physiker, Geografen, die alle nach der Uni auf dem Arbeitsmarkt nicht Fuß fassen konnten. „Viele melden sich gar nicht bei uns“, sagte Paul Moser von der Bonner Agentur für Arbeit. Es sei ihnen peinlich staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Dabei war der Hintergrund der Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe ja eigentlich der, dass die Menschen aus der Anonymität herausgeholt und intensiver betreut werden sollten„, so Moser. Dieser Trend wurde bisweilen von der Politik in den Hintergrund gedrängt. Laut Statistik der Agentur für Arbeit in Düsseldorf bekamen im Februar 2010 rund 500 000 Menschen in Nordrhein-Westfalen Arbeitslosengeld II (ALG II), im Volksmund Hartz IV genannt. In NRW waren zu Beginn des Jahres 2010 12 489 Akademiker als Hartz-IV-Empfänger gemeldet, das sind 2,5 % . |
| Tom | [url=http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/warum-der-staat-die-pleite-der-hypo-real-estate-verhindert-389707/:1p7x4014]Wirtschaftswoche online am 06.03.2008:[/url:1p7x4014] Hier wurde anhand eines Bildes versucht ein Verständnis darzulegen, dass bei einer Pleite der HRE eine Kettenreaktion ausgelöst worden wäre … in Worten gefasst … Die Hypo Real Estate soll mal eine Bilanzsumme von ca. 400.000.000.000 umfasst haben. Die HRE habe Kredite in Höhe von ca. 19.600.000.000 Euro für Infrastruktur, wie Srassen und Schienennetz bereitgestellt. Ebenso seien Kredite in Höhe von 231.900.000.000 Euro in den europäischen Raum geflossen, darunter in die Pleiteländer Island und Estland. In den Immobilienmarkt seien ca. 63.300.000.000 Euro geflossen. Finanziert sei dies u. a. mit HRE-Pfandbriefen in Höhe von ca. 100.000.000.000 Euro und HRE-Anleihen in Höhe von 55.000.000.000 Euro, die aber an Wert verlieren würden, wenn die HRE in die Pleite getrieben würde oder es drohte gar der Totalverlust. Die Versicherungen und auch die Bundesländer, die Kommunen, und die Versorgungswerke sollen HRE-Pfandbriefe und auch HRE-Anleihen gekauft haben. Auch Banken hätten HRE-Anleihen gekauft. Zudem sollen Banken an die HRE geliehen haben, und sie hätten Garantien in Höhe von ca. 15.000.000.000 Euro bereitgestellt. Der Bund und damit der Steuerzahler soll Garantien in Höhe von ca. 87.000.000.000 Euro bereit gestellt haben. Wäre die HRE in die Pleite getrieben worden, dann hätte der Bund und der Steuerzahler für den gesamten Schaden und den Folgeschaden aufkommen müssen. Ebenso sei dann das gesamte Kreditsystem in Deutschland zusammen gebrochen, da sich die Banken untereinander Geld geliehen hatten, - Kreuzungspunkt war aber immer wieder die HRE im CSU-Land - . [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,616087,00.html:1p7x4014]DER SPIEGEL online am 28.03.2009[/url:1p7x4014] Anfang 2008 hatte die HRE unter dem damaligen Vorstandschef Funke nach monatelangen Beschwichtigungen völlig überraschend Abschreibungen über 390.000.000 Euro aufgrund der Finanzmarktkrise bekannt gegeben. In der Vergangenheit wurde der Vorstand der Bank komplett neu besetzt. Die Hypo Real Estate hatte 2008 ein Minus gemacht - deshalb brauchte sie Geld: Der Bund beteiligte sich in einem ersten an dem angeschlagenen Immobilienfinanzierer. Der staatliche Bankenrettungsfonds Soffin sollte zunächst in einer Kapitalerhöhung für 60.000.000 Euro rund 20 Millionen HRE-Aktien zeichnen und danach einen Anteil von 8,7 Prozent halten. Das Konzernergebnis vor Steuern soll sich auf einen Verlust von 5.375.000.000 Euro nach 862.000.000 Euro im Jahr 2007 belaufen haben, und das Ergebnis nach Steuern habe minus 5.461.000.000 Euro betragen. Bund und Banken mussten das Münchner Institut im CSU-Land bereits im Herbst 2008 nach Fehlspekulationen der Tochter Depfa vor dem Aus bewahren. Mittlerweile hatte die HRE 102.000.000.000 Euro an Unterstützung erhalten - weitere Hilfen nicht ausgeschlossen - . Der US-Großaktionär der HRE, Christopher Flowers, gab bekannt, dass er seinen Sitz im Aufsichtsrat des Instituts aufgeben wollte. Flowers hatte mehr als 1.000.000.000 Euro in die einst im Dax gelistete Krisenbank gesteckt und fast alles verloren. (Flowers war auch in anderen Landesbanken aktiv.) Am 20.03.2009 wurde grundsätzlich der Weg zur Verstaatlichung angeschlagener Banken durch die Bundesregierung frei gemacht. Unter den Kandidaten war die HRE. Nach der Beinahe-Pleite der Bank nahm (- endlich -) auch die Münchner Staatsanwaltschaft im CSU-Land Ermittlungen auf, und zwar gegen den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Kurt Viermetz sowie gegen alle Ex-Vorstände der Bank, die von November 2007 bis September 2008 im Amt waren. Darunter ist auch Ex-HRE-Chef Georg Funke. Verdacht: Marktmanipulation und Untreue. Im Untersuchungsausschuss des Bundestages zum HRE-Skandal wurde der Bundesregierung in 2009 vorgeworfen, sie habe bislang nicht ausreichend geklärt, was bei der HRE schief gelaufen sei und ob der Schaden hätte eingedämmt werden können. Es gehe darum zu untersuchen, ob an der Schnittstelle von Finanzaufsicht und Finanzministerium ausreichend Informationen geflossen oder womöglich nicht genutzt worden seien. Wer bei der HRE aktiv war … Georg Funke in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Vorsitzender des Vorstands Johann Berger in 2002 u. 2003 bis 08.12.2004 Mitglied im Vorstand Dr. Paul Eisele in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 31.05. 2007 Mitglied im Vorstand Dr. Markus Fell in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Vorstand Frank Lamby in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied im Vorstand Stephan Bub seit 01.12.2005 u. 2006 bis 30.06.2007 Mitglied im Vorstand Dr. Robert Grassinger in 2006 stellvertretendes Mitglied im Vorstands Thomas Glynn seit 01.02.2007 stellvertretendes Mitglied im Vorstands Bettina von Oesterreich seit 01.02.2007 stellvertretendes Mitglied des Vorstands Cyril Dünne seit 09.10.2007 Mitglied im Vorstand Dr. Heide-Otlosen seit 09.10.2007 Mitglied im Vorstand Kurt F, Viermetz in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 2004 u. 2005 Vorsitzender im Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Vorsitzender im Präsidialausschuss Prof. Dr. Klaus Pohle in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 2004 u. 2005 Mitglied im Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Vorsitzender im Prüfungsausschuss, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Präsidialausschuss Dr. Ferdinand Graf von Ballestrem in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 30.09.2006 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2004 u. 2005 bis 30.09.2006 Mitglied im Prüfungsausschuss Dr. Götz Wricke in 2002 u. in 2003 Mitglied im Aufsichtsrat Antoine Jeancourt-Calignani in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Prüfungsausschuss Dr. Pieter Korteweg in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2004 u. 2005 Mitglied im Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten, in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Präsidialausschuss Robert H. Mundheim in 2004 u. 2005 u. 2006 bis 31.01.2007 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2006 31.01.2007 Mitglied im Präsidialausschuss Dr. Frank Heintzeler seit 14.11.2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, seit 14.11.2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Prüfungsausschuss Thomas Quinn seit 23.05.2007 Mitglied im Aufsichtsrat Und weiter ... |
| Tom | Interessant ! Ab Oktober/Novenber 2006 hatte die US-Beteiligungsgesellschaft J.C. Flowers bei der HSH Nordbank AG 25,67 % DER Anteile an der Staatsbank,. Ebenso war J.C. Flowers an der Hypo Real Estate (HRE) grösster Aktionär. Die HRE musste mit ca. 100.000.000.000 Euro Steuergeldern vor der Pleite gestützt werden, die Verstaatlichung der Bank wurde von der Bundesregierung im Jahr 2009 in die Wege geleitet. Ganz allgemein galten USA-Finanzexperten als die Macher des weltweiten Finanzschneeballsystems, welches zur Banken- und Finanzkrise führte. [url=http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/30/0,3672,7402014,00.html?dr=1:2eq0voef]ZDF heute online am 10.11.2008[/url:2eq0voef] Die HSH Nordbank entstand 2003 aus der Fusion der Landesbanken in Kiel und Hamburg. In ihrem Heimatmarkt im Norden wurde die Bank Marktführer im Firmenkundengeschäft. Dazu kamen global die internationalen Geschäftsfelder Shipping, Transport, Immobilien und Erneuerbare Energien. Die HSH Nordbank wurde ein führender Finanzdienstleister im Transportbereich und weltweit größter Schiffsfinanzierer. Im Immobiliengeschäft zählte sie zu den drei bedeutendsten Banken in Deutschland. Seit 2006 war die HSH Nordbank keine lupenreine öffentliche Bank mehr, sondern wesentliche Anteile wurden von neun Investorengruppen rund um den US-amerikanischen Investmentbanker J.C. Flowers gehalten. Der Vorstandschef der angeschlagenen HSH-Nordbank, Hans Berger, nahm seinen Hut genommen. Er übernahm die Verantwortung für die Verluste der Bank infolge der Finanzkrise. Berger räumte ein, er habe die Wucht der Krise unterschätzt. "Der Vorstand hat Intensität und Dauer der Krise sowie die dadurch zu Tage getretenen Risiken für die Ertragslage der Bank in diesem Ausmaß nicht vorhergesehen." Hinzu kam eine Wertberichtigung von 250.000.000 Euro wegen des Island-Moratoriums. [url]http://www.die-topnews.de/hsh-nordbank-weist-fuer-2008-verlust-in-milliardenhoehe-aus-337076]topNews online am 14.02.2009:[/url] Das Land Schleswig-Holstein hatte 29,1 Prozent der Anteile HSH Nordbank AG. Weitere Anteile waren im Besitz der Stadt Hamburg (30,41 Prozent), der schleswig-holsteinische Sparkassen- und Giroverband hielt 14,8 Prozent der Anteile, und die US-Beteiligungsgesellschaft J.C. Flowers hatte 25,67 Prozent der Anteile. Flowers war auch an der Hypo Real Estate beteiligt. Im Jahr 2007 hatte das Finanzinstitut noch einen Gewinn nach Steuern von 285.000.000 Euro verzeichnet. Die HSH Nordbank AG hatte im Jahr 2008 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Konzernfehlbetrag von bis zu 2.800.000.000 Milliarden Euro beendet. Dieser Verlust hätten Restrukturierungsaufwendungen, Steuern und Verlustbeteiligungen Dritter, verursacht.. In dem Verlust seien Abschreibungen auf das Kreditersatzgeschäft in Höhe von rund 1.600.000.000 Euro enthalten. Die weiteren Belastungen aus der Finanzmarktkrise summierten sich nach HSH-Angaben auf 900.000.000 Euro und enthalten unter anderem die Wertberichtigungen im Zusammenhang mit der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers und dem Zusammenbruch isländischer Banken. Die HSH Nordbank hat nach eigenen Angaben aufgrund der im Kreditgeschäft gestiegenen Ausfallrisiken durch die globale Wirtschaftskrise die Kreditrisikovorsorge inklusive Portfoliowertberichtigungen auf rund 1,4 Milliarden Euro deutlich erhöht. 2008 sei ein Zins- und Provisionsüberschuss in Höhe von rund 2.000.000.000 Euro erwirtschaftet worden. Dennoch soll ein Finanzierungsbedarf von rund drei 3.000.000.000 Euro bestanden haben. Geringer als zuletzt erwartet soll mit 1000 Stellenstreichungen der Personalabbau ausfallen. Zuvor war der Abbau von bis zu 1500 der 4300 Arbeitsplätze befürchtet worden. Das Desaster hatte im Jahr 2009 Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust und Schleswig-Holsteins, Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (beide CDU) sowie ihre Finanzressortchefs mit dem Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, auszubaden. [url=http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/westlb-sucht-nach-privaten-investoren-392114/] Wirtschaftswoche online am 26.03.2009:[/ur Die HSH Nordbank verzichtete für das Geschäftsjahr 2008 auf sämtliche Ausschüttungen an ihre stillen Teilhaber. Sie reagierte damit auf Andeutungen der Europäischen Kommission, solche Zahlungen nicht zu gestatten. Bereits damals hatten die Wettbewerbshüter klar gemacht, dass eine Bank, die „beträchtliche staatliche Hilfen“ erhalte, keine Ausschüttungen auf Genussscheine oder stille Einlagen zahlen dürfe. Die EU-Kommission ist die oberste Wettbewerbsaufsicht in der EU und entscheidet über Staatshilfen. Ursprünglich wollte die HSH Nordbank 200.000.000 Euro an die stillen Teilhaber auszahlen. Im Dezember 2008 war bereits eine Ausschüttung über 64.000.000 Euro beschlossen worden, die nach Einschätzung des Bankvorstands nun ebenfalls nicht ausgezahlt werden dürfen. Die HSH Nordbank hatte die trotz eines Milliardenverlusts geplante Ausschüttung damit begründet, dass die Anleger Gelder sonst abziehen könnten und sich für die Bank damit die Refinanzierung erschweren würde. Institutionelle Anleger, darunter große Versicherungen, hielten nach früheren Angaben stille Einlagen im Volumen von 900.000.000 Euro an der Bank. Die Bank erklärte, sie wolle die in Aussicht gestellte Finanzspritze in Höhe von 3.000.000.000 Euro und Garantien über weitere 10.000.000.000 Euro durch die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein nicht gefährden. Die HSH schrieb im Jahr 2008 wegen massiver Abschreibungen in Folge der Finanzmarktkrise einen Vorsteuerverlust von 2.800.000.000 Euro. [url=http://www.welt.de/hamburg/article4349198/Nordbank-Manager-koennen-belangt-werden.html:2eq0voef]DIE WELT online am 18.08.2009:[/url:2eq0voef] Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Verantwortliche der HSH Nordbank wegen des Verdachts der Untreue weiteten sich aus. Sie betrafen auch mögliche Bilanzfälschungen. Ansatzpunkte hätten sich aus dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG ergeben. Es gehe dabei unter anderem um außerbilanziell geführte Zweckgesellschaften des sogenannten Kreditersatzgeschäfts, der Handel und die Spekulation mit Wertpapieren. Dieses hochriskante Geschäftsfeld, das hauptsächlich in Luxemburg, außer Reichweite der internen Risikokontrolle, betrieben wurde, soll ein Volumen von rund 30.000.000.000 Euro erreicht haben, und soll einer der zentralen Tatbestände für den Untreuevorwurf sein. HSH-Chef Dirk Jens Nonnenmacher hatte selbst eingeräumt, dass bei dem Kreditersatzgeschäft eine „angemessene Risikokontrolle“ nicht stattgefunden hat. Die Folge war, dass die Bank Ende 2006 in ihrem Bestand Wertpapiere mit einem Volumen von fast 23.000.000.000 Euro hielt, die für eine Refinanzierung bei den Zentralbanken unbrauchbar waren. Unterdessen wehrte sich die Finanzbehörde gegen Kritik an der von ihr beschäftigten Unternehmensberatung Sachsen Asset Management (SAM). Die Dresdner Firma hatte das Risikomanagement für den Garantiefonds der HSH Nordbank aufgebaut. Joachim Bischoff, Abgeordneter der Linken, kritisierte die Gesellschaft, da dort „Zocker“ und „Pleitiers“ der abgestürzten Sächsischen Landesbank arbeiten würden. Der Geschäftsführer der SAM, Wolf-Dieter Ihle, wies die Vorwürfe zurück. „Dass wir für die Finanzbehörde arbeiten, ist ja bereits im Juni 2009 in verschiedenen Medien berichtet worden. Die SAM hat auf dem Feld der institutionellen Beratung eben ein Alleinstellungsmerkmal“, so Ihle. In Dresden funktioniere das Controlling des Garantiefonds schon sehr gut. Keiner seiner Mitarbeiter sei im übrigen an Risikogeschäften der Bank beteiligt gewesen. [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,643187,00.html:2eq0voef]DER SPIEGEL online am 17.08.2009:[/url:2eq0voef] Klar war, dass Ex-Manager der ehemaligen Landesbank Sachsen die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein in Sachen HSH Nordbank beraten hatten. Die SachsenLB war in ihrer Amtszeit pleitegegangen (Infos siehe weiter oben). Die Beratungsfirma SAM (Sachsen Asset Management) wurde nach der Pleite der SachsenLB im Jahr 2007 von mehreren früheren Mitarbeitern der Bank rund um Ex-Kapitalmarktvorstand Wolf-Dieter Ihle gegründet. Die Firma SAM beriet auch den Freistaat beim Abbau toxischer Bank-Papiere der Pleite-SachsenLB. Das sorgte bereits in Sachsen für Aufsehen. Der Fall wiederholte sich in Hamburg. SAM habe Hamburg und Schleswig-Holstein zunächst bei der Ausarbeitung der Garantie über 10.000.000.000 Euro beraten, die der HSH zur Verfügung gestellt wurden. Dann unterstützten die Berater die Länder auch bei der Auswahl der Treuhänder und kontrollierten Treuhand-Aufgaben. Im Zuge der Rettungsaktion für 3.000.000.000 Euro neu erworbenen HSH-Aktien verwalteten die Länder in der gemeinsamen Anstalt "HSH Finanzfonds", die Vertragspartner der SAM sei. SAM sollen nach Informationen von Joachim Bischoff, Finanzexperte der Hamburger Linkspartei, bis 2013 bis zu 250.000.000 Euro für Verwaltungskosten zur Verfügung stehen. SAM-Chef Ihle: "In Hamburg und Schleswig-Holstein ist es wichtig, dass Leute mit Erfahrung arbeiten". "Wir haben diese Erfahrung aus dem Fall der SachsenLB." Im Übrigen sei er erst 2007 zur SachsenLB gekommen. Und sonst noch … Wieso wurde in Island so viel Geld investiert, wenn dort gerade mal die Technologie für die Fischerei und die Technologie für Erdwärme auf Vulkanen entwickelt wurde ? … , … und außerdem war die isländische Währung mit drastischen Währungsrisiken behaftet … , wieso dachte daran niemand … . … zur Erinnerung: Island rutschte im Jahr 2008 durch die weltweite Finanz- u. Bankenkrise in die (Fast-)Staatspleite, was die (Fast-?)Pleite der Kaupthing-Bank Deutschland nachzog, und die Spareinlagen von ca. 30.000 Sparern liefen erst mal gegen 0.00 Euro. Die (Fast-pleite)Kaupthing-Bank Deutschland hatte die ca. 30.000 Sparer im Juni 2009 immer noch nicht ausgezahlt … , … sondern erst im Juli 2009 kam es zur Auszahlung aber erst mal ohne Zinsen … , … im Zusammenhang mit der Ausbügelung der Spareinlagen bei der (Fast-pleite)Kaupthing-Bank Deutschland spielte die Bundesregierung im Jahr 2008 zuerst mit dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und dann mit dem im Januar/Februar 2009 eingeführten und zu diesem Zeitpunkt amtierenden Nachfolger von Guttenberg nicht nur eine untergeordnete Rolle, sondern sie war eher deletantisch … Dr. Dietrich Rümker in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.12.2002 Vorstandsvorsitzender Hans Berger ab 01.01.2003 u. in 2003 u. wieder in 2006 Vorstandsvorsitzender, in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 bis 31.12.2002, dann wieder in 2003 u. 2004 u. 2005 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, in 2003 Vorsitzender der Anteilseignerversammlung, in 2003 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Vorstands der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale Peter Pahlke in 1998 u. 1999 bis 31.07.2001 Mitglied des Vorstandes Dieter Pfisterer in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 Mitglied des Vorstandes, in 2003 Vorsitzender der Anteilseignerversammlung, in 2003 Mitglied des Aufsichtsrats, Vorstand der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale Ernst Schröder in 1998 u. 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Vorstandes, Franz Sales Waas ab 01.01.2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied des Vorstandes Dr. Erwin Sell ab 01.05.2001 bis 30.09.2002 Mitglied des Vorstandes Ulrich W. Ellerbeck ab 01.01.2003 u. 2004 u. 2005 Mitglied des Vorstandes Alexander Stuhlmann in 2003 u. 2004 u. 2005 Vorsitzender des Vorstandes, vorher bei der ehemaligen Hamburgischen Landesbank, Girozentrale Peter Rieck in 2003 u. 2004 u. 2005 Mitglied des Vorstandes, in 2006 stellvertretender Vorstandsvorsitzender, vorher bei der ehemaligen Hamburgischen Landesbank, Girozentrale Hartmut Strauß in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Vorstandes, vorher bei der ehemaligen Hamburgischen Landesbank, Girozentrale Eckehard Dettinger-Klemm ab 09.01.2006 Mitglied des Vorstandes Jochen Friedrich ab 01.06.2007 Mitglied des Vorstandes Bernhard Visker in 2006 Mitglied des Vorstandes J. Christopher Flowers aus New York ab 01.11.2006 Mitglied des Aufsichtsrats, ab 01.11.2006 Mitglied des Präsidialausschusses, Vorstandsvorsitzender der J. C. Flowers & Co LLC Ravi S. Sinha, London ab 01.11.2006 Mitglied des Aufsichtsrats, ab 01.11.2006 Mitglied des Risikoausschusses, ab 01.11.2006 Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Vorstandsmitglied der J. C. Flowers & Co LLC Heide Simonis in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 Vorsitzende des Verwaltungsrats, in 2003 u. 2004 bis 11.05.2005 Vorsitzende des Aufsichtsrats, in 1998 u. 1999 u. ab / in 2000 vom Land Schleswig-Holstein und Sparkassen- Giroverband Schleswig-Holstein entsandt, u. 2003 Vorsitzende der Gewährträgerversammlung, in 2003 u. 2004 Vorsitzende des Präsidialausschusses, in 2003 u. 2004 bis 11.05.2005 Mitglied des Vermittlungsausschusses, (a. D.) Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Horst Günter Bülck in 1998 u. 1999 bis 28.03.2000 als Vertreter vom Land Schleswig-Holstein in den Verwaltungsrat u. in die Gewährträgerversammlung entsandt, Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Claus Möller in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 als Vertreter vom Land Schleswig-Holstein in den Verwaltungsrat u. die Gewährträgerversammlung entsandt, in 2003 Mitglied der Gewährträgerversammlung, in 2003 bis 31.03.2003 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied der Anteilseignerversammlung, in 2003 Mitglied des Aufsichtsrats, (in 2003 a. D.) Minister für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Dr. Ingrid Nümann-Seidewinkel in 1998 u. 1999 u. 2000 bis 31.10.2001 von der Westdeutschen Landesbank als Vertreterin in den Verwaltungsrat entsandt, Finanzsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Ralf Stegner ab 01.04.2003 Mitglied der Gewährträgerversammlung, in 2003 u. 2004 bis 20.05.2005 Mitglied des Prüfungsausschusses, in 2003 u. 2004 bis 20.05.2005 Mitglied des Risikoausschusses, in 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, Minister für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein u. später Innenminister des Landes Schleswig-Holstein Dr. Wolfgang Peiner ab 29.05.2002 von der WestLB Beteiligungsholding GmbH in den Verwaltungsrat entsandt, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 bis 18.08.2003 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 2003 Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 2004 u. 2005 Mitglied des Aufsichtsrats, ab 01.01.2007 Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied des Risikoausschusses, ab 01.11.2006 stellvertretender Vorsitzender des Risikoausschusses, in 2003 u. 2004 bis 20.05.2005 Mitglied des Prüfungsausschusses, in 2003 stellvertretender Vorsitzender der Anteilseigner, in 2003 u. 2004 bis 31.12.2006 Vorsitzender des Vermittlungsausschusses, in 2004 bis 31.12.2006 Stellvertretender Vorsitzender des Präsidialausschusses, ab 01.01.2007 Vorsitzender Präsidialausschusses, (in 2006 a. D) Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Präses der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Gunnar Uldall aus Hamburg in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, Senator, Präses der Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg Rainer Wiegard aus Bargteheide ab 11.05.2005 Mitglied des Aufsichtsrats, ab 20.05.2005 bis 31.12.2006 Vorsitzender des Aufsichtsrats, ab 20.05.2005 u. 2006 Mitglied des Prüfungsausschusses, ab 20.05.2005 Mitglied des Vermittlungsausschusses, ab 01.01.2007 Vorsitzender des Vermittlungsausschusses, ab 01.01.2007 stellvertretender Vorsitzender des Präsidialausschusses, Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein Dr. Michael Freytag aus Hamburg ab 07.02.2007 Mitglied des Aufsichtsrats, Senator, Präses der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Monika Heinold in 2001 u. 2002 bis 05.09.2005 Mitglied des Beirats, Finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im schleswig-holsteinischen Landtag, Kiel, MdL Wolfgang Kubicki in 2001 u. 2002 u. in 2005 Mitglied des Beirats, Rechtsanwalt Vorsitzender der F.D.P.-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Kiel, MdL Günter Neugebauer in 2001 u. 2002 u. in 2005 Mitglied des Beirats, Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Kiel, MdL Walter Zuckerer in 2005 Mitglied des Beirats, MdBü, Fachsprecher Haushalt und Finanzen SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Hamburg Thomas Stritzl in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, 1. Landtagsvizepräsident im schleswig-holsteinischen Landtag, Kiel Barbara Ahrons in 2005 Mitglied des Beirats, MdBü, Fachsprecherin für Wirtschaft CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Hamburg Bernd Reinert in 2005 Mitglied des Beirats, MdBü, Vorsitzender CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Hamburg Dr. Willfried Maier in 2005 Mitglied des Beirats, MdBü, Fachsprecher Haushalt und Kultur GAL-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Hamburg Klaus Müller (Minister a.D.) ab 05.09.2005 Mitglied des Beirats, MdL, Finanz- und Wirtschaftspolitischer Sprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Kiel Lars Harms ab 05.09.2005 Mitglied des Beirats, MdL, stellvertretender Vorsitzender SSW-Gruppe im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Kiel Anke Spoorendonk in 2005 bis 05.09.2005 Mitglied es Beirats, MdL, Vorsitzende SSW-Gruppe im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Kiel Martin Kayenburg in 2005 Mitglied des Beirats, MdL, Präsident Schleswig-Holsteinischer Landtag, Kiel Klaus Gärtner in 1998 u. 1999 u. 2000 Mitglied des Verwaltungsrats, ab 2001 bis 15.04.2002 1. Vertreter der Vorsitzenden des Verwaltungsrats, Staatssekretär Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Dr. Bernd Rohwer in 1998 u. 1999 bis 28.03.2000 als Vertreter vom Land Schleswig-Holstein in den Verwaltungsrat entsandt, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Uwe Döring in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 als Vertreter vom Land Schleswig-Holstein in den Verwaltungsrat entsandt, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, Staatssekretär im Ministerium für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Uwe Mantik ab 16.05.2000 bis 31.03.2001 vom Land Schleswig-Holstein in die Gewährträgerversammlung entsandt, bis 31.03.2001 in den Verwaltungsrat entsandt, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Michael Rocca 01.01.2002 als Vertreter vom Land Schleswig-Holstein in den Verwaltungsrat entsandt, in 2003 vom Land Schleswig-Holstein in die Gewährträgerversammlung entsandt, in 2003 bis 31.03.2003 Mitglied des Verwaltungsrats, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Ulrike Wolff-Gebhardt ab 16.04.2002 u. in 2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Staatssekretärin, Chefin der Staatskanzlei, Kiel Dr. Rainer Klemmt-Nissen aus Hamburg in 2003 bis 06.08.2003 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2003 Mitglied der Anteilseignerversammlung, Senatsdirektor, Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Robert Heller in 2003 bis 06.08.2003 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2003 Mitglied der Anteilseignerversammlung, Staatsrat, Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Stefan Schulz in 2003 Mitglied des Aufsichtsrats, Staatsrat der Behörde für Bau und Verkehr der Freien und Hansestadt Hamburg Peter Deutschland in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 als Vertreter vom Land Schleswig-Holstein in den Verwaltungsrat entsandt, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, ab 14.08.2003 bis 12.05.2004 Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzender des DGB Landesbezirks Nordmark, Hamburg Berthold Bose aus Hamburg ab 14.08.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, Landesfachbereichsleiter Finanzdienstleistungen ver.di-Landesbezirk Hamburg Annette Falkenberg aus Kiel ab 14.08.2003 bis 12.05.2004 Mitglied des Aufsichtsrats, Gewerkschaftssekretärin Fachbereich Finanzdienstleistungen ver.di-Bezirk Kiel Edda Redeker aus Kiel ab 12.05.2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, ver.di-Landesbezirk Nord Sabine-Almut Auerbach aus Lübeck ab 12.05.2004 2005 u. 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, Bezirksgeschäftsführerin ver.di-Bezirk Südholstein (Ex-Oberbürgermeister Flensburg) Olaf Cord Dielewicz ab 01.10.1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Zweiter Vertreter der Vorsitzenden im Verwaltungsrat, ab 01.10.1999 u. 2000 Mitglied der Gewährträgerversammlung, in 2003 zweiter Vertreter der Vorsitzenden der Gewährträgerversammlung, in 2003 u. 2004 u. 2005 bis 02.03.2006 Mitglied des Aufsichtsrats , in 2003 u. 2004 u. 2005 bis 02.03.2006 stellvertretender Vorsitzender des Risikoausschusses, in 2003 u. 2004 u. 2005 bis 02.03.2006 stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses, in 2003 u. 2004 u. 2005 bis 02.03.2006 Mitglied des Präsidialausschusses, in 2003 Mitglied der Anteilseignerversammlung, in 1998 bis 30.09.1999 vom Land Schleswig-Holstein entsandter Vertreter in den Verwaltungsrat, Präsident des Sparkassen und Giroverbandes für Schleswig-Holstein, Kiel, (Ex-)Oberbürgermeister der Stadt Flensburg Norbert Gansel ab 01.10.1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 Sparkassen- Giroverband Schleswig-Holstein entsandter Vertreter in den Verwaltungsrat, (in 2003 a. D.) Oberbürgermeister der Stadt Kiel Hartmut Unterlehberg in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Oberbürgermeister der Stadt Neumünster Volker Dornquast in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Bürgermeister der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Klaus Nielsky in 2001 Mitglied des Beirats, Bürgermeister der Stadt Schleswig Detlef Palm in 2002 Mitglied des Beirats, Bürgermeister der Stadt Reinbek Hans-Joachim Grote in 2005 Mitglied des Beirats, Oberbürgermeister Stadt Norderstedt Geerd Bellmann in 1998 u. 1999 bis 30.06.2000 vom Sparkassen- Giroverband Schleswig-Holstein entsandter Vertreter in den Verwaltungsrat u. in die Gewährträgerversammlung, Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde, Rendsburg Günter Kröpelin ab 01.07.2000 u. 2001 bis 31.05.2002 vom Sparkassen- Giroverband Schleswig-Holstein entsandter Vertreter in den Verwaltungsrat u. in die Gewährträgerversammlung, Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, Ratzeburg Jörg-Dietrich Kamischke ab 02.03.2006 Mitglied des Aufsichtsrats, ab 01.07.2002 vom Sparkassen- Giroverband Schleswig-Holstein entsandter Vertreter in den Verwaltungsrat u. ab 01.07.2000 u. 2003 vom Sparkassen- Giroverband Schleswig-Holstein in die Gewährträgerversammlung entsandt, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied der Gewährträgerversammlung, in 2005 bis 01.03.2006 Mitglied des Beirats, ab 17.03.2006 Mitglied des Präsidialausschusses, ab 01.11.2006 Vorsitzender des Risikoausschusses, ab 17.03.2006 stellvertretender Vorsitzender des Prüfungsausschusses, Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg, Schleswig und in 2006 Präsident Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein, Schleswig Dr. h.c. Friedel Neuber in 1998 u. 1999 u. 2000 bis 31.08.2001 (später) erster Vertreter des Verwaltungsrats, in 1998 u. 1999 u. 2000 (später) erster Vertreter der Vorsitzenden der Gewährträgerversammlung und vom Sparkassen- Giroverband Schleswig-Holstein entsandter Vertreter, ehem. Vorstandsvorsitzender der Westdeutschen Landesbank Girozentrale, Düsseldorf Dr. Adolf Franke in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. a. zweiter Vertreter der Vorsitzenden des Verwaltungsrats, Vorstandsmitglied der Westdeutschen Landesbank Girozentrale, Düsseldorf, ab 2002 Mitglied des Vorstandes der WestLB AG, Düsseldorf Jürgen Sengera ab 01.09.2001 u. 2002 u. 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 erst 2. dann 1. Vertreter der Vorsitzenden in der Gewährträgerversammlung, in 2003 bis 06.08.2003 Mitglied des Aufsichtsrats, (in 2003 a. D.) Vorstandsvorsitzender der Westdeutschen Landesbank Girozentrale, Düsseldorf (später WestLB AG) Dr. Thomas R. Fischer aus Berlin ab 12.02.2004 u. 2005 bis 20.10.2006 Mitglied des Aufsichtsrates, ab 12.02.2004 bis 20.10.2006 Mitglied des Präsidialausschusses, Vorsitzender des Vorstands der WestLB AG Hans-Peter Krämer ab 06.08.2003 u. 2004 u. 2005 bis 20.10.2006 Mitglied des Aufsichtsrates, ab 01.01.2004 u. 2005 bis 20.10.2006 Vorsitzender des Risikoausschusses, ab 01.01.2004 u. 2005 bis 20.10.2006 Vorsitzender des Prüfungsausschusses, in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 von der Westdeutschen Landesbank Girozentrale und ab 2002 von der WestLB Beteiligungsholding GmbH als Vertreter in den Verwaltungsrat entsandt, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2005 Mitglied des Beirats, (in 2005 i. R.) Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Köln Dr. Karlheinz Bentele in 1998 u. 1999 u. 2000 von der Westdeutschen Landesbank Girozentrale in die Gewährträgerversammlung entsandt, in 2003 von der WestLB Beteiligungsholding GmbH als Vertreter in die Gewährträgerversammlung entsandt, in 2003 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Präsident des Rheinischen Sparkassen und Giroverbandes, Düsseldorf Dr. Wolf-Albrecht Prautzsch in 2003 Mitglied des Aufsichtsrates, in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 von der Westdeutschen Landesbank Girozentrale und ab 2002 u. 2003 von der WestLB Beteiligungsholding GmbH als Vertreter in den Verwaltungsrat und in die Gewährträgerversammlung entsandt, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied der Gewährträgerversammlung, in 2003 Mitglied der Anteilseignerversammlung, (in 2003 a. D.) Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Westdeutschen Landesbank Girozentrale, Münster (später WestLB AG) Dr. Johannes Ringel, Meerbusch ab 06.08.2003 bis 31.12.2003 Mitglied des Aufsichtsrates, in 2003 bis 31.12.2003 Vorsitzender des Risikoausschusses und Prüfungsausschusses, in 2003 bis 31.12.2003 Mitglied des Präsidialausschusses, Vorsitzender des Vorstands a.D. der WestLB AG Dr. Manfred Puffer aus Meerbusch in 2003 bis 06.08.2003 Mitglied des Aufsichtsrates, Vorstand der WestLB AG Theo Dräger in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 von der Westdeutschen Landesbank Girozentrale und ab 2002 von der WestLB Beteiligungsholding GmbH als Vertreter in den Verwaltungsrat entsandt, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2005 Mitglied des Beirats, Vorstandsvorsitzender der Drägerwerke AG, Lübeck Dr. Hans Lukas in 2003 u. 2004 u. 2005 bis 02.03.2006 Mitglied des Aufsichtsrats, in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 vom Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein und vom Land Schleswig-Holstein in den Verwaltungsrat, u. in 2002 vom Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein in den Verwaltungsrat, und ab 01.07.2000 u. 2003 vom Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein in die Gewährträgerversammlung, entsandt, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Stormarn, Bad Oldesloe Werner Schmidt in 1998 u. 1999 bis 31.12.2000 von der Landesbank Baden-Württemberg als Vertreter in den Verwaltungsrat entsandt, Vorstandsvorsitzender der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart Gerd Wolf in 2001 bis 31.07.2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Vorstandes der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart Hans Dietmar Sauer in 2001 u. 2002 von der Landesbank Baden-Württemberg als Vertreter in den Verwaltungsrat entsandt, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Vorstandsvorsitzender der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart Michael Horn ab 01.08.2002 u. in 2002 Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Vorstandes der Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart Heinrich Haasis in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, in 1998 u. 1999 von der Landesbank Baden-Würtenberg entsandter Vertreter in die Gewährträgerversammlung, bis 31.12.2000 vom Land Schleswig-Holstein entsandter Vertreter als Mitglied der Gewährträgerversammlung, in 2003 Mitglied der Gewährträgerversammlung, in 2003 Mitglied des Aufsichtsrats, Präsident des Württembergischen Sparkassen- und Giroverbandes, Stuttgart Jorma Juhani Vaajoki in 1998 u. 1999 u. 2000 von der Westdeutschen Landesbank Girozentrale und ab 2002 vom Sparkassen- Giroverband Schleswig-Holstein u. von der WestLB Beteiligungsholding GmbH als Vertreter in den Verwaltungsrat entsandt, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, President und CEO der Metsä-Serla Corporation, Espoo, Finnland u. in 2003 Geschäftsführender Gesellschafter der Proxim Oy Ltd., Finnland Detlef Sternberg in 2001 u. 2002 bis 01.03.2006 Mitglied des Beirats, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Pinneberg Klaus Martens in 2001 bis 31.03.2002 Vorsitzender des Beirats, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Bad Segeberg Jens-Uwe Teichert ab 01.04.2002 Mitglied des Beirats, in 2002 Vorsitzender des Beirats, in 2005 stellvertretender Vorsitzender des Beirats, Vorsitzender des Vorstandes Sparkasse Ostholstein, Eutin Werner Helms-Rick ab 01.10.2002 u. 2003 3. Vertreter der Vorsitzenden im Verwaltungsrat, Verbandsgeschäftsführer des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein, Kiel Karl-August Linnepe in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse in Steinburg, Itzehoe Gerd Sager in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Hennstedt-Wesselburen, Hennstedt Dr. Jürgen Miethke in 1998 bis 30.09.1999 Mitglied des Verwaltungsrats, in 1998 bis 30.09.1999 Mitglied der Gewährträgerversammlung, Präsident des Sparkassen und Giroverbandes für Schleswig-Holstein, Kiel Wolfgang Stut in 1998 u. 1999 u. 2000 bis 30.09.2001 dritter Vertreter der Vorsitzenden des Verwaltungsrats, Verbandsgeschäftsführer des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein, Kiel Josef Schmidt in 1998 u. 1999 bis 31.12.2000 Mitglied des Verwaltungsrats, in 1998 u. 1999 bis 31.12.2000 vom Sparkassen- Giroverband Schleswig-Holstein entsandt als Vertreter der Gewährträgerversammlung u. vom Land Schleswig-Holstein entsandter Vertreter in die Gewährträgerversammlung, Präsident des Badischen Sparkassen und Giroverbandes, Mannheim Günter Anders in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 vom Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein in den Verwaltungsrat entsandt, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrat, (in 2003 a. D.) Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Schleswig-Flensburg, Schleswig Wolfgang Pötschke in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Mitglied des Vorstandes der Sparkasse zu Lübeck Rudolf Konegen in 1998 u. 1999 bis 30.08.2000 vom Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein in den Verwaltungsrat und in die Gewährträgerversammlung entsandt, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Elmshorn Erwin Rückemann ab 01.09.2000 u. 2001 u. 2002 vom Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein in den Verwaltungsrat und in die Gewährträgerversammlung entsandt, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2005 bis 01.03.2006 Mitglied des Beirats, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse Neumünster Mario Porten ab 01.03.2006 Mitglied des Beirats, Vorsitzender des Vorstands Sparkasse Südholstein, Neumünster Reinhard Henseler aus Schobüll ab 02.03.2006 Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzender des Vorstands der NordOstsee Sparkasse (ab 2.3.2006) Dr. Fritz Süverkrüp in 1998 u. 1999 u. 2000 von der Westdeutschen Landesbank Girozentrale u. in 2001 vom Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein u. ab 2002 von der WestLB Beteiligungsholding GmbH in den Verwaltungsrat entsandt, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrates, in 2005 Mitglied des Beirates, (in 2005 Vieze-)Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Kiel Hans-Georg Carstens in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Flensburg u. in 2002 Ehrenpräsident der IHK zu Flensburg Dr. Karl-Joachim Dreyer in 2005 Mitglied des Beirats, Präses Handelskammer Hamburg Dr. Dietmar Obal in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Vorsitzender des Vorstandes der Neuen Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft e.G., Lübeck Jens Heiser in 2003 Mitglied des Aufsichtsrats, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG Heiner Wilkens in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Senior Vice President & General Manager Boeing International Corporation, Brussels / Belgien Michael Behrendt in 2005 Mitglied des Beirats, Vorsitzender des Vorstands Hapag Lloyd AG, Hamburg Dr. Werner Marnette in 2003 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2005 Vorsitzender des Beirats, Vorsitzender des Vorstands der Norddeutsche Affinerie AG Carola Zehle in 2003 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2005 Mitglied des Beirats, Geschäftsführerin der Carl Tiedemann (GmbH & Co.) Johann Graf zu Rantzau aus Rosdorf in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Job: keine Angabe Prof. Dr. Hans Heinrich Driftmann in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, ab 06.08.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, Geschäftsführender Gesellschafter der Peter Kölln KGaA Köllnflockenwerke, Elmshorn Gerhard Lütje in 2001 u. 2002 u. in 2005 Mitglied des Beirats, Geschäftsführender Gesellschafter der CITTI Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Kiel Hans-Jakob Tiessen in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Sprecher des Vorstandes der Schleswag AG, Rendsburg u. in 2002 Vorsitzender der Geschäftsführung HEIN GAS Hamburger Gaswerke GmbH, Hamburg Marlies Borchert in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Geschäftsführende Gesellschafterin der Segeberger Kliniken GmbH in Bad Segeberg Thomas H. Eckelmann in 2005 Mitglied des Beirats, Vorsitzender der Gruppengeschäftsführung EUROKAI KGaA, Hamburg Jochen Claussen in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Geschäftsführender Gesellschafter der Otto Ohl Spedition GmbH & Co. KG, Hohenaspe Roland Reime in 2001 u. 2002 u. in 2005 Mitglied des Beirats, Vorsitzender des Vorstandes der Provinzial Versicherungen, Kiel Alexander Otto aus Hamburg in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, Vorsitzender der Geschäftsführung der ECE Projektmanagement G.m.b.H & Co. KG Dr. Andreas Reuß in 2003 als Gast in der Anteilseignerversammlung, Geschäftsführer der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH Dr. Bernd Kortüm in 2005 Mitglied des Beirats, Geschäftsführer Norddeutsche Vermögen Holding GmbH & Co. KG, Hamburg Horst Jenckel in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Geschäftsführer der BIG-Bau Investitionsgesellschaft mbH, Kiel u. in 2002 Geschäftsführer BIG-Bau Investitionsgesellschaft mbH, Kronshagen Dr. Thomas Kabisch in 2003 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2005 Mitglied des Beirats, Vorsitzender der Geschäftsführung der MEAG MUNICH ERGO Asset Management Gesellschaft mbH Gerd Münchow in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Hauptgeschäftsführer der LEG Schleswig-Holstein Landesentwicklungsgesellschaft mbH, Kiel Heinrich Jürgens in 2001 Mitglied des Beirats, Geschäftsführer der Lübecker Großhandels-Union GmbH & Co., Lübeck Thomas Kernig (Nachf.) in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, In 2002 Geschäftsführender Gesellschafter Kersig & Co Hausverwaltung Immobilien KG, Kiel (vorher Dr. Hans Kersig Nachf., Kiel) Dr. Michael Lüer ab 01.07.2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Mitglied des Vorstandes der Jungheinrich AG, Hamburg Dr. h.c.Tyll Necker (verstorben) in 2001 – bis .03.2001 Mitglied des Beirats, Geschäftsführender Gesellschafter der HAKO-Werke GmbH & Co., Bad Oldesloe Dr. Ernst J. Wortberg in 2001 u. 2002 Mitglied des Beirats, Vorsitzender des Vorstandes der L. Possehl & Co. mbH, Lübeck Dr. Claus-Georg Nette in 2005 Mitglied des Beirats, Mitglied des Vorstands Marquard & Bahls AG, Hamburg Reinhard Springer in 2005 Mitglied des Beirats, Geschäftsführer reinhards.integrated branding gmbh & co. kg, Hamburg Knut Pauker, Schenefeld ab 12.05.2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, Mitarbeiter der Spielbank SH GmbH & Co. Casino Stadtzentrum Schenefeld KG (ab 12.5.2004) Rieka Meetz-Schawaller aus Kiel ab 01.07.2002 von den Betriebsangehörigen gewähltes Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, ab 12.05.2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, ab 12.05.2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Prüfungsausschusses, Direktorin, Mitarbeiterin der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale, ab 12.05.2004 Mitarbeiterin der HSH Nordbank AG Astrid Balduin aus Kiel ab 18.08.2003 bis 12.05.2004 stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, in 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Aufsichtsrates in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 von den Betriebsangehörigen gewähltes Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Risikoausschusses, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Prüfungsausschusses, in 2003 bis 12.05.2004 Mitglied des Vermittlungsausschusses, ab 12.05.2004 u. 2006 Mitglied des Präsidialausschusses, Mitarbeiterin der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale, ab 14.08.2003 Mitarbeiterin der HSH Nordbank AG Olaf Behm aus Hamburg ab 14.08.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Risikoausschusses, ab 01.01.2004 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Prüfungsausschusses, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Vermittlungsausschusses, ab 12.05.2004 u. 2005 u. 2006 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, ab 12.05.2004 u. 2006 Mitglied des Präsidialausschusses, Mitarbeiter der HSH Nordbank AG, Mitarbeiter der ehemaligen Hamburgischen Landesbank, Girozentrale Dr. Elisabeth Keßeböhmer aus Kiel ab 01.07.2002 von den Betriebsangehörigen gewähltes Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, 14.08.2003 bis 12.05.2004 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2003 bis 12.05.2004 Mitglied des Risikoausschusses, Prokuristin, Mitarbeiterin der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale, ab 14.08.2003 Mitarbeiterin der HSH Nordbank AG Michael Schmalz aus Kiel ab .08.2003 bis 12.05.2004 Mitglied des Aufsichtsrats, in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.06.2002 von den Betriebsangehörigen gewähltes Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 bis 12.05.2004 Mitglied des Prüfungsausschusses, in 2003 bis 12.05.2004 Mitglied des Präsidialausschusses, Mitarbeiter der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale, ab 14.08.2003 Mitarbeiter der HSH Nordbank AG Jens-Peter Gotthardt aus Moorrege ab 12.05.2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, ab 12.05.2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Risikoausschusses, ab 12.05.2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitarbeiter der HSH Nordbank AG Ronald Fitzau aus Seevetal 01.10.2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, Mitarbeiter der HSH Nordbank AG, in 2005 Mitarbeiter der HSH N Print + Logistics GmbH, in 2006 Mitarbeiter der HSH N FMS Holding AG Torsten Heick aus Rellingen ab 12.05.2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Aufsichtsrats, ab 12.05.2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Risikoausschusses, ab 12.05.2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied des Vermittlungsausschusses, Prüfungsausschusses, Mitarbeiter der HSH Nordbank AG Bernd Steingraeber aus Oldershausen ab 14.08.2003 bis 12.05.2004 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2003 bis 12.05.2004 Mitglied des Risikoausschusses, Mitarbeiter der HSH Nordbank AG, Mitarbeiter der HSH Nordbank AG, Mitarbeiter der ehemaligen Hamburgischen Landesbank, Girozentrale Hans-Joachim Schwandt aus Reinbek ab 14.08.2003 bis 12.05.2004 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2003 bis 12.05.2004 Mitglied des Prüfungsausschusses, in 2003 bis 12.05.2004 Mitglied des Präsidialausschusses, Mitarbeiter der HSH Nordbank AG, Mitarbeiter der ehemaligen Hamburgischen Landesbank, Girozentrale Margitta Dauck aus Dassendorf ab 14.08.2003 bis 31.12.2003 Mitglied des Aufsichtsrats, in 2003 Mitglied des Prüfungsausschusses, Mitarbeiterin der HSH Nordbank AG, Mitarbeiterin der ehemaligen Hamburgischen Landesbank, Girozentrale Jutta Langmack aus Hamburg ab 12.02.2004 bis 12.05.2004 Mitglied des Aufsichtsrats, Mitarbeiterin der HSH Nordbank AG, Mitarbeiterin der ehemaligen Hamburgischen Landesbank, Girozentrale Katharina Kniesche aus Hamburg ab 12.05.2004 bis 1.10.2004 Mitglied des Aufsichtsrats, Mitarbeiterin der ehemaligen PLUS BANK AG (später TxB Transaktionsbank GmbH) Dr. Klaus Schmid-Burgk in 2003 Mitglied des Aufsichtsrats, Mitarbeiter der ehemaligen Hamburgischen Landesbank, Girozentrale Susanne Rüschmann in 2003 Mitglied des Aufsichtsrats, Mitarbeiterin der ehemaligen Hamburgischen Landesbank, Girozentrale Horst Baecker in 2003 Mitglied des Aufsichtsrats, Mitarbeiter der ehemaligen Hamburgischen Landesbank, Girozentrale Gaby Woelk-Hens aus Kiel in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.06.2002 von den Betriebsangehörigen gewähltes Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, Mitarbeiter in der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale Wolfgang Sander aus Kiel ab 01.07.2002 von den Betriebsangehörigen gewähltes Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, Prokurist, Mitarbeiter der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale Waltraut Fuhrmann aus Kiel in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 von den Betriebsangehörigen gewähltes Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 bis 31.03.2003 Mitglied des Verwaltungsrats, Prokuristin, bis 31.03.2003 Mitarbeiterin der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale Bettina Scholtys aus Kiel in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.06.2002 von den Betriebsangehörigen gewähltes Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, Mitarbeiter der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale Karl-Heinz Ravn aus Kiel in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.06.2002 von den Betriebsangehörigen gewähltes Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, Prokurist, Mitarbeiter der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale Ditmar Höret aus Kiel in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.06.2002 von den Betriebsangehörigen gewähltes Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, Mitarbeiter der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale Knuth Lausen aus Kiel in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.06.2002 von den Betriebsangehörigen gewähltes Mitglied des Verwaltungsrats, in 2003 Mitglied des Verwaltungsrats, Mitarbeiter der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale Helmut Gründel aus Kiel in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.06.2002 von den Betriebsangehörigen gewähltes Mitglied des Verwaltungsrats, ab 01.04.2003 Mitarbeiter der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale Katarina Blanking aus Kopenhagen in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.06.2002 von den Betriebsangehörigen gewähltes Mitglied des Verwaltungsrats Und weiter ... |
| Tom | [url=http://www.zeitong.de/news/fulda/d/da/2009/04/29/bremer-landesbank-hat-2008-gewinn-gemacht/:kw01lao7]Zeitong online am 29.04.2009:[/url:kw01lao7] Im Jahr 2007 hatte die Bremer Landesbank ca. 27.000.000 Euro Gewinn zu verbuchen. Trotz der Finanzkrise hatte die Bremer Landesbank im Jahr 2008 einen Millionengewinn erzielt. Der Jahresüberschuss 29.800.000 Euro nach Steuern betragen haben. „Unser Geschäftsmodell als Regionalbank bewährt sich nachhaltig„ , sagte der Vorstandsvorsitzende Stephan-Andreas Kaulvers. Auch in das Jahr 2009 sei die Bremer Landesbank erfolgreich gestartet. Für die Bremer Landesbank waren tätig … Dr. Peter Haßkamp in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.12.2003 Vorsitzender im Vorstand, ab 24.03.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –, Nebenjobs: Norddeutsche Landesbank Luxembourg S.A., CTS EVENTIM AG in München, DEUTSCHE FACTORING BANK Deutsche Factoring GmbH & Co. In Bremen, DGZDekaBank Deutsche Kommunalbank in Berlin/Frankfurt a.M., Rechtsanwalt Thomas Christian Buchbinder in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.12.2003 stellvertretender Vorsitzender im Vorstand, ab 01.01.2004 u. 2005 bis 31.03.2006 Vorsitzender im Vorstand, Nebenjobs: bis 21.06.2006 Bremer Lagerhaus-Gesellschaft Aktiengesellschaft von 1877 in Bremen, bis 16.06.2006 GEWOBA Aktiengesellschaft Wohnen und Bauen in Bremen, DEUTSCHE FACTORING BANK Deutsche Factoring GmbH & Co. In Bremen, bis 31.03.2006 DekaBank Deutsche Girozentrale in Frankfurt a.M. Horst-Günter Lucke in 2000 u. 2001 Mitglied im Vorstand, in 2000 u. 2001 u. 2002 Mitglied im Beirat, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale –,Nebenjobs: VIEROL AG in Oldenburg, Bremer Wertpapierbörse AG, Präsident der Oldenburgischen Landschaft Fritz Lütke-Uhlenbrock in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Vorstand, in 2007 u. in 2008 stellvertretender Vorsitzender im Vorstand, Nebenjobs: bis 30.06.2006 DekaBank Deutsche Girozentrale Luxemburg S.A., SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-AG in Bremen, seit 03.04.2004 DEUTSCHE FACTORING BANK Deutsche Factoring GmbH & Co. in Bremen, ab 04.12.2006 BREBAU GmbH in Bremen Bodo Rimpler in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 Mitglied im Vorstand, ab 01.01.2004 u. 2005 bis 31.12.2006 stellvertretender Vorsitzender im Vorstand, (zeitweise) Nebenjobs: 3U Telecom AG in Eschborn, GSG OLDENBURG Bau- und Wohngesellschaft mbH in Oldenburg, bis 08.2005 NILEG Norddeutsche Immobiliengesellschaft mbH in Hannover, seit 01.01.2004 bis 04.12.2006 Brebau Bremische Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH in Bremen, seit 01.01.2004 bis 31.12.2006 DEUTSCHE FACTORING BANK in Bremen, seit 07.02.2004 bis 31.12.2006 NORD Holding GmbH in Hannover Dr. Guido Brune ab 01.11.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Vorstand Dr. Stephan-Andreas Kaulvers ab 01.04.2006 u. 2007 u. 2008 u. in 2009 Vorsitzender im Vorstand, Nebenjobs: seit 21.06.2006 Bremer Lagerhaus-Gesellschaft Aktiengesellschaft von 1877 in Bremen, seit ab 16.06.2006 GEWOBA AktiengesellschaftWohnen und Bauen in Bremen, seit ab 01.06.2006 DekaBank Deutsche Girozentrale in Frankfurt a.M., EWE, Aktiengesellschaft in Oldenburg Heinrich Engelken ab 01.03.2007 u. in 2008 Mitglied im Vorstand, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. in 2007 generalbevollmächtigt Eckhard Fiene in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 generalbevollmächtigt Wolfgang Löffler in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.01.2005 generalbevollmächtigt Bürgermeister (in 2004 a. D.) Hartmut Perschau in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 30.06.2003 Vorsitzender u. in 2006 u. 2007 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 30.06.2003 für die Freie Hansestadt Bremen Mitglied in der Gewährträgerversammlung, in 2000 u. 2001 u. 2002 Vorsitzender im Beirat, bis 30.06.2003 Vorsitzender u. in 2006 bis 30.06.2007 Mitglied im Beirat der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale, bis 06.07.2003 Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, ab 07.07.2003 Der Senator für Wirtschaft, Häfen und Kultur der Freien Hansestadt Bremen, (später) Vorsitzender der Bremer CDU-Bürgerschaftsfraktion Landesverband Bremen, Abgeordneter der CDU-Fraktion der Bremischen Bürgerschaft Hartmut Möllring ab 05.03.2003 u. 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, ab 01.07.2003 Vorsitzender im Aufsichtsrat, in 2006 wieder Mitglied im Aufsichtsrat, in 2007 stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat, ab 05.03.2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 für die Norddeutsche Landesbank Girozentrale Mitglied in der Trägerversammlung, ab 01.07.2003 u. 2004 bis 30.06.2005 Vorsitzender im Beirat, in 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Niedersächsischer Finanzminister Dr. Ulrich Nußbaum ab 01.07.2003 u. 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2007 u. bis 28.06.2007 Vorsitzender im Aufsichtsrat, in 2004 für die Norddeutsche Landesbank Girozentrale Mitglied in der Trägerversammlung, in 2005 u. 2006 für die Freie Hansestadt Bremen Mitglied in der Trägerversammlung, in 2007 u. bis 28.06.2007 Vorsitzender im Beirat, Der Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen Bürgermeisterin Karoline Linnert ab 29.06.2007 Vorsitzende im Aufsichtsrat, in 2007 u. in 2008 für die Freie Hansestadt Bremen Mitglied in der Trägerversammlung, ab 29.06.2007 Mitglied im Beirat, Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen Lutz Stratmann ab 22.04.2003 u. 2004 u. wieder in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur Heinrich Aller in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 04.03.2003 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2001 u. 2002 bis 04.03.2003 für die Norddeutsche Landesbank Girozentrale Mitglied in der Trägerversammlung, Niedersächsischer Minister der Finanzen Josef Hattig in 2000 u. 2001 u. 2002 u. bis 30.06.2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Senator für Wirtschaft und Häfen der Freien Hansestadt Bremen Dr. Gitta Trauernicht 2000 u. 2001 u. 2002 bis 04.03.2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Niedersächsische Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales Prof. Dr. Wolfgang Däubler in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Hochschullehrer Lehrstuhl für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen, in 2004 Hochschullehrer und Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht,Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen Dr. Herbert Müffelmann in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Rechtsanwalt und Notar Burghard Niederquell in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.07.2003 Mitglied im Beirat, Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Bremerhaven Dietmar Schütz in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. wieder in 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, in 2006 für die Freie Hansestadt Bremen Mitglied in der Trägerversammlung, Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg Bernd Theilen in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 31.03.2003 Mitglied im Beirat, Regierungspräsident des Bezirks Weser-Ems Michael Teiser ab 01.11.2003 u. 2004 u. 2005 u. wieder in 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, in 2006 für die Freie Hansestadt Bremen Mitglied in der Trägerversammlung, Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Bremerhaven Klaus Busch in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, stellvertretender Geschäftsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, Bezirk Land Bremen Dr. Lothar Hagebölling ab 01.03.2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.06.2007 Mitglied im Beirat, Staatssekretär des Niedersächsischen Finanzministeriums Cora Hermenau ab 01.02.2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Staatssekretärin des Niedersächsischen Finanzministeriums Dr. Gunther Krajewski in 2006 bis 31.01.2007 Mitglied im Aufsichtsrat, Ministerialdirigent Niedersächsisches Finanzministerium Dr. Wilhelm Krautwig in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 bis 31.12.2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Ministerialdirigent Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Thomas Schneider ab 01.07.2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Ministerialrat Niedersächsisches Finanzministerium Prof. Dr. Günter Dannemann in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 30.06.2003 für die Freie Hansestadt Bremen Mitglied in der Gewährträgerversammlung/Trägerversammlung, in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 30.06.2003 Mitglied im Beirat, Staatsrat beim Senator für Finanzen Dr. Uwe Färber 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Staatsrat beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, in 2005 Staatsrat beim Senator für Wirtschaft und Häfen der Freien Hansestadt Bremen Dieter Mützelburg ab 01.07.2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen Bremen Bernhard Günthert in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 für die Freie Hansestadt Bremen Mitglied in der Gewährträgerversammlung/Trägerversammlung, Senatsrat beim Senator für Finanzen Hermann Pape aus Sottrum ab 15.10.2006 u. 2007 u. 2008 Mitglied im Beirat, Senatsrat beim Senator für Finanzen in Bremen Jürgen Schanz in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis 11.06.2006 Mitglied im Beirat, ab 01.07.2003 u. 2004 u. 2005 bis 07.06.2006 für die Freie Hansestadt Bremen Mitglied in der Trägerversammlung, Senatsdirektor beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen Jan Pörksen ab 07.06.2006 u. 2007 u. in 2008 für die Freie Hansestadt Bremen Mitglied in der Trägerversammlung, Senatsdirektor beim Senator für Finanzen Dr. Oliver Bongartz in 2000 u. in 2001 Mitglied im Beirat, Senatsdirektor beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen Hermann Bröring ab 25.02.2003 u. 2004 u. wieder in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Landrat des Landkreises Emsland, Meppen Hans Eveslage in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Landrat des Landkreises Cloppenburg Henning Schultz in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 u. wieder in 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, in 2006 für die Freie Hansestadt Bremen Mitglied in der Trägerversammlung, Landrat des Landkreises Wittmund Sven Ambrosy ab 01.11.2003 u. 2004 u. in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Landrat des Landkreises Friesland Kai-Uwe Bielefeld ab 01.07.2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Landrat des Landkreises Cuxhaven Gerd Stötzel ab 26.10.2004 u. 2005 u. wieder in 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, in 2006 für die Freie Hansestadt Bremen Mitglied in der Trägerversammlung, Landrat des Landkreises Diepholz Arno Schreiber in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 25.02.2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Oberstadtdirektor der Stadt Wilhelmshaven Dr. Lothar Knippert in 2002 bis 12.08.2003 Mitglied im Beirat, Oberkreisdirektor des Landkreises Friesland Dr. Johannes Höppner in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 bis 31.01.2004 Mitglied im Beirat, Oberkreisdirektor des Landkreises Cuxhaven Leenert Cornelius aus Ovelgönne in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Präsident des Wasserverbandstages in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt e.V. Dr. h.c. Manfred Bodin in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. bis 30.06.2004 stellv. Vorsitzender im Aufsichtsrat, in 2001 u. 2002 für die Norddeutsche Landesbank Girozentrale u. in 2003 bis 30.06.2004 Mitglied in der Gewährträgerversammlung/Trägerversammlung, in 2002 u. in 2003 bis 30.06.2004 stellv. Vorsitzender im Beirat der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale - , Vorsitzender des Vorstandes der Norddeutschen Landesbank Girozentrale Dr. Hannes Rehm in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied ab 01.07.2004 u. 2006 stellv. Vorsitzender u. in 2007 u. 2008 wieder Mitglied im Aufsichtsrat, in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 für die Norddeutsche Landesbank Girozentrale Mitglied in der Trägerversammlung, ab 01.07.2004 u. 2005 stellv. Vorsitzender stellv. Vorsitzender im Beirat der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale, bis 30.06.2004 stellv. Vorsitzender des Vorstandes der Norddeutschen Landesbank Girozentrale, ab 01.07.2004 Vorsitzender des Vorstandes der Norddeutschen Landesbank Girozentrale Dr. Johannes-Jörg Riegler ab 01.04.2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitglied des Vorstandes der Norddeutschen Landesbank Girozentrale, Hannover Dr. Gerhard Holterhus ab 01.07.2004 u. 2005 bis 31.03.2006 Mitglied im Aufsichtsrat, Mitglied des Vorstandes der Norddeutschen Landesbank Girozentrale Thomas Mang ab 01.02.2003 u. 2004 u. in 2005 u. wieder in 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2006 Vorsitzender im Aufsichtsrat, ab 01.02.2003 u. 2004 u. wieder in 2006 u. 2007 u. in 2008 für die Norddeutsche Landesbank Girozentrale Mitglied in der Trägerversammlung, ab 01.07.2005 u. 2006 Vorsitzender im Beirat u. in 2007 Mitglied im Beirat, Präsident des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes Klaus Rathert 2000 u. 2001 u. in 2002 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2001 u. in 2002 für die Norddeutsche Landesbank Girozentrale Mitglied in der Trägerversammlung, Präsident des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes Günter Distelrath in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Verbandsgeschäftsführer des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes Dr. Josef Stecker in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 u. wieder in 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, in 2006 für die Freie Hansestadt Bremen Mitglied in der Trägerversammlung, Präsident a. D. des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes, Meppen Heinz Feldmann ab 01.07.2003 u. 2004 u. wieder in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Wittmund, in 2007 stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse LeerWittmund Martin Grapentin in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Vorsitzender des Vorstandes der Landessparkasse zu Oldenburg Wilfried Barnstedt in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 bis 31.12.2004 Mitglied im Aufsichtsrat, Vorsitzender des Vorstandes der Landessparkasse zu Oldenburg Klaus Otto Ortmann in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 28.02.2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland – Ostfriesische Sparkasse – Claus Brüggemann in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Vorsitzender des Vorstandes der Städtischen Sparkasse Bremerhaven Egmont Schieffer in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Leer-Weener, (später) Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse LeerWittmund in Leer Wolfgang Lamot ab 15.10.2006 u. 2007 u. in 2008, Mitglied im Beirat, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Rotenburg-Bremervörde, Zeven Peter Mokrus ab 01.07.2004 u. in 2005 Mitglied im Beirat, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Rotenburg-Bremervörde Horst-Dieter Baastrup in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 bis 30.06.2004 Mitglied im Beirat, Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Scheeßel Egon Hottendorf in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 30.06.2003 Mitglied im Beirat, Vorsitzender des Vorstandes der Stadtsparkasse Cuxhaven Bernd Wagemann in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 u. wieder in 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, in 2006 für die Freie Hansestadt Bremen Mitglied in der Trägerversammlung, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Syke Dr. Rüdiger Linnebank ab 31.10.2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Grafschaft Diepholz Volker Jürgens in 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.10.2006 Mitglied im Beirat, Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Grafschaft Diepholz Dr. Götz Pätzold ab 01.07.2003 u. 2004 u. in 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Stellv. Vorsitzender des Vorstandes der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln Dr. Matthias Fonger in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Hauptgeschäftsführer und I. Syndikus der Handelskammer Bremen Dr. Hans-Peter Kolzen in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Präsident der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum Friedrich Scholten in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Präsident der Landwirtschaftskammer, (später) Weser-Ems, Oldenburg Dr. Carl-Ulfert Stegmann aus Norden in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 u. wieder in 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, in 2006 für die Freie Hansestadt Bremen Mitglied in der Trägerversammlung, Präsident der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg Dr. Karl F. Harms in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Präsident der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer Dieter Holzapfel aus Oldenburg in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Geschäftsführer der GSG OLDENBURG Bau- und Wohngesellschaft mbH Dr. Claas Brons in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Geschäftsführer der Firma Y. & B. Brons in Emden Doris Wesjohann ab 01.07.2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Vorstandsmitglied der Lohmann & Co. AG, Visbek Detthold Aden ab 01.07.2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Vorsitzender des Vorstandes der BLG Logistics Group AG & Co. KG Bernd Meerpohl ab 01.07.2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, Vorstand der Big Dutchman AG Hans-Joachim Schnause in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 bis 30.06.2007 Mitglied im Aufsichtsrat, Bankkaufmann Bremer Landesbank Jörg Walde in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. wieder in 2006 bis 30.06.2007 Mitglied im Aufsichtsrat, Bankkaufmann Bremer Landesbank Fokko Weinobst in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. wieder in 2006 bis 30.06.2007 Mitglied im Aufsichtsrat, Bankkaufmann Bremer Landesbank Thomas Pulsfort ab 01.07.2003 u. 2004 u. wieder in 2006 bis 15.10.2007 Mitglied im Aufsichtsrat, Bankkaufmann Bremer Landesbank Lars-Peer Finke ab 01.07.2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Bankkaufmann Bremer Landesbank Elke Heinig ab 01.07.2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Bankkauffrau Bremer Landesbank Andreas Klarmann ab 01.07.2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Bankkaufmann Bremer Landesbank Jürgen Scheller ab 16.10.2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, Bankkaufmann Bremer Landesbank Matthias Gloystein in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 30.06.2003 Mitglied im Aufsichtsrat, Bankkaufmann Bremer Landesbank Und weiter ... |
| Tom | unter der Nr. 670 wird im Forum dieser Text aufgeführt: Der nächste Fall: ... auch mal wieder die SPD ... , ... die Parteikasse geplündert ? ... , ... seltsame Selbstbereicherung ... Tatort: SPD-Unterbezirk , Delmenhorst NWZ online am 02.12.2008: Die polizeilichen Ermittlungen gegen den ehemaligen Geschäftsführer des SPD-Unterbezirks Delmenhorst,Herrn XXXXX sollen abgeschlossen gewesen sein. 18 Aktenordner mit Beweismitteln umfasse das Delikt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Oldenburg: Untreue und Betrug Herrn XXXXX habe Parteigelder veruntreut. Größenordnung: ca. 50 000 Euro Herrn XXXXX war im Februar 2008 von der SPD fristlos entlassen worden. Der 34-Jährige hatte sein Amt neun Jahre zuvor übernommen und war für Delmenhorst sowie die Landkreises Oldenburg-Land und Wesermarsch zuständig. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Herrn XXXXX war seiner damaligen Lebensgefährtin, der Delmenhorster SPD-Landtagsgeordneten Swantje Hartmann, vorgeworfen worden, sie habe im Rahmen des im SPD-Unterbezirk herrschenden Finanz-Chaos nicht angemessene persönliche Vorteile in Anspruch genommen. *670) Dazu stelle ich fest: 1. Die Staatsanwaltschafz hat die Ermittlungen gegen mich eingestellt, da die Anschuldigungen nicht haltbar waren 2. Ich wurde nicht fristlos entlassen 3. Die Zeitung NWZ hat den betreffenden Artikel gelöscht Ich habe Euch schon MEHRFACH geschrieben und gebeten diesen Artikel zu löschen!!! Ich habe noch nie eine Rückmeldung erhalten. Ich bitte um kurzfristige Antwort. Es grüßt Herrn XXXXX Gruss Tom Der Name wurde auf Wunsch des Herrn XXXXX gexxxxt. Möge er seinen zukünftigen Weg weiterhin sauber beschreiten! |
| Tom | Frankfurter Rundschau online am 18.03.2010: Erst berichteten Beamte über Mobbing-Fälle bei der Polizei, jetzt wandten sich ehemalige Führungskräfte der Polizei an Innenminister Volker Bouffier und erhoben schwere Vorwürfe gegen die zu diesem Zeitpunkt amtierende Chefin des Landeskriminalamtes (LKA) und frühere Frankfurter Polizeivizepräsidentin Sabine Thurau. Rechtsradikale seien die Mobber. Ein Betroffener, der auspackte: Der ehemalige Leiter der Fahndung beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main. Es habe sich innerhalb der Polizei ein System des Denunziantentums herausgebildet, so die ehemals leitenden Beamten am 19.01.2010 in ihrem Brief an Bouffier. Bestimmte Beamte würden bei Thurau vorstellig, um andere Polizisten anzuschwärzen. "Viele dieser Anschuldigungen beruthen auf Gerüchten, Hörensagen, Flurfunk und bewussten Lügen", so die Polizeibeamten. Behauptungen sollen ungeprüft zu den Akten genommen worden sein, Akteneinsicht sollen den Beschuldigten verweigert worden sein. Die Betroffenen sollen ausgegrenzt und im Kollegenkreis diffamiert worden, so die Schilderungen der Beamten, gegen die selbst Disziplinarmaßnahmen eingeleitet worden sind. Die Denunzianten dagegen sollen zunächst zum Hessischen Landeskriminalamt und dort zum Staatsschutz versetzt worden seien. Ein Denunziant soll als Ausbilder zur Hessischen Polizeischule versetzt worden sein und dort sei auch noch befördert worden . Dieser Beamte sei momentan dazu ausersehen, im Namen des Landes Hessen Polizisten in Afghanistan auszubilden. Der ehemalige Leiter der Fahndung beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main sah sich als Opfer des Denunziantensystems bei der Polizei. er Beamte im Rang eines Ersten Kriminalhauptkommissars wurde in der Vergangenheit verdächtigt, diverse dienstrechtliche wie strafrechtliche Verstöße begangen zu haben und war deshalb im März 2006 plötzlich vom Dienst suspendiert worden. Doch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben keinen einzigen Nachweis strafrechtlich relevanter Verfehlungen ergeben. Alle Ermittlungen gegen den Beamten wurden eingestellt - trotzdem wurde er jahrelang vom Dienst suspendiert und bis heute nicht rehabilitiert, obwohl die Staatsanwaltschaft alle Vorwürfe geprüft hatte. So wurde dem Beamten zur Last gelegt, ohne dienstliche Begründung Dienstfahrzeuge für private Zwecke benutzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft überprüfte 118 Fälle - immer gab es einen dienstlichen Zweck. Ferner soll der Beamte sich tatsächlich nicht geleistete Überstunden gutgeschrieben haben. Die Staatsanwaltschaft überprüfte einen Zeitraum von zwei Jahren, ohne dass ein Tatnachweis gefunden wurde. Außerdem soll der Polizeibeamte dienstliche Zugangsberechtigungen benutzt haben, um damit privat Fußballspiele in der Commerzbank-Arena zu besuchen. Die Ermittlungen haben jedoch ergeben, dass der Beamte von seinen Vorgesetzten den Auftrag erhalten hatte, sich mit den Gegebenheiten vertraut zu machen. Er hielt sich dienstlich im Stadion auf. Siehe auch die Internet-Infos Herrn POK a.D. Dirk Lauer unter: dirklauer.de Gruss Tom |
| Tom | Der Westen online am 20.03.2010: Ein Jahr nach seiner Berufung an die Spitze des Herzzentrums am Elisabeth-Krankenhaus erhoben Mitarbeiter Mobbing-Vorwürfe gegen Professor Reiner Körfer. Die erste Klage wurde eingereicht. Weitere Klagen von zehn Krankenschwestern gingen in die Vorbereitung. Das in Bad Oeynhausen erscheinende Westfalen-Blatt soll im Mai 2009 berichtet haben, dass Körfer dort Experten abwerbe. Und für die wird er natürlich Stellen brauchen. Eine neue Anästhesistin soll er bereits rekrutiert haben. Sie komme aus Duisburg, so das Elisabeth-Krankenhaus. Der (68-jährige) Mediziner, der zuvor fast 25 Jahre lang in Bad Oeynhausen operiert hatte, soll in Essen ab Mai 2009 andere Ärzte, aber auch Krankenschwestern übel beleidigt haben. Das behauptete Rechtsanwalt Christian Nohr, der einen früheren Oberarzt vor der 6. Kammer des Arbeitsgerichtes vertrat. Von „ehrverletzenden Äußerungen“ sprach er. Mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld wollte der Mediziner erklagen. Er habe seine Stelle selbst gekündigt, weil er mit dem psychischen Druck nicht fertig geworden sei. Elf Jahre lang war der 47 Jahre alte Arzt als Anästhesist und Intensivmediziner am Herzzentrum beschäftigt. Schon bei der Antrittsbesprechung soll Körfer die Anästhesisten aufs Korn genommen haben: „Hier herrschen ja Zustände wie in Afrika!“ In dieser Abteilung müsse alles grundlegend verändert werden. Ab September 2009 führte der Arzt Tagebuch. Bei einer Visite auf der Intensivstation soll Körfer die Medikamente für die frisch Operierten rüde kritisiert haben: „Hier werden die Patienten ja alle vergiftet.“ Den klagenden Narkosearzt ging er auch direkt an. Im Tagebuch wurde notiert: „Und Ihnen werde ich auch noch Narkose beibringen.“ Ein weiteres Körfer zugeschriebenes Zitat: „Sie machen hier schlechte Medizin." Offensichtlich lag die Stimmung schon länger am Boden. Das Herzzentrum hatte dem Chef der Anästhesie außergerichtlich eine Abfindung gezahlt hat. Auch er hatte sich über Mobbing durch Körfer beklagt. Gruss Tom |
| Tom | Pforzheimer Zeitung online am 25.03.2010: Das Pforzheimer Arbeitsgericht hat die Mobbingklagen von drei Altenpflegerinnen gegen ein Heim in kirchlicher Trägerschaft abgewiesen. Die Anforderungen an eine Persönlichkeitsverletzung seien nicht erfüllt. Alle waren mehr als zehn Jahren dort beschäftigt gewesen. Sie hatten das Gespräch mit der Mitarbeitervertretung und dem Träger wegen angeblicher Missstände in der Pflege gesucht. Die Vorwürfe hatte der Anwalt Benja Mausner in einem Schriftsatz aufgelistet, es waren Dutzende. Ein paar Beispiele, wenn man den Klägerinnen glaubt: bewusste Überforderung, innerbetriebliche Degradierung, Verweigerung von personeller Unterstützung, gar der Vorwurf seitens der Heimleitung, für den Tod einer Patientin verantwortlich zu sein. Und das zufälligerweise nach einem Gespräch mit der Mitarbeitervertretung – jahrelang hatte es nur Super-Zeugnisse gegeben. Während die Sache schwelte, wollten sich führende Vertreter der Kirche in das schwebende Verfahren nicht einmischen. Die Frauen fühlten sich im Stich gelassen. Gruss Tom |
| Tom | Augsburger Allgeneine online am 24.03.2010: „Das war Mobbing auf höchstem Niveau“, urteilte die Amtsrichterin Cornelia Böttcher. Im Prozess gegen seinen 23 Jahre alten Ausbilder verurteilte sie diesen zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe. Offen blieb in dem Prozess, weshalb in dem Autohaus niemand einschritt und den Leidensweg des Lehrlings beendete. Er selbst traute sich lange nicht, den Mund aufzumachen. „Ich war ihm doch unterstellt, wollte meinen Ausbildungsplatz nicht verlieren.“ Was war geschehen ? Schon an seinem ersten Arbeitstag im September 2008 war Matthias C. nach eigenen Angaben von seinen Arbeitskollegen klar gemacht worden, er sei jetzt der „Arsch“. Der schon äußerlich sensibel wirkende Jugendliche wurde Zielscheibe, besonders des Angeklagten. Weil es ihm nicht gelang, mit Wucht zugeworfene, schwere Schraubenschlüssel aufzufangen, musste er diese wie ein Hund zurückbringen, worauf sie ihm erneut zugeworfen wurden. Im Januar 2009 und Februar 2009 lief der 16-Jährige beinah täglich in der Werkstatt mit nassen Schuhen und Strümpfen herum. Auf Befehl musste er sich morgens einen Eimer kaltes Wassers über die Füße schütten. Begründung des Angeklagten: Er habe nur gewollt, dass sein Azubi wach werde. Ein anderes Mal, als der 16-Jährige gerade auf der Leiter stand, spritze ihm sein Ausbilder Bremsflüssigkeit auf die Arbeitsschuhe. Vergeblich versuchte Matthias C., weil sich die ätzende Säure schmerzend bis auf seine Haut durchfraß, sie mit einem Hochdruckreiniger abzuspülen. Eine der schlimmsten Demütigungen geschah, als dem jungen Mann ein Fehler unterlaufen war. Auf Befehl des Angeklagten musste er zu jedem seiner Arbeitskollegen gehen und bekennen: „ Ich bin ein Idiot.“ Matthias C., der eine Zeit lang in psychotherapeutischer Behandlung war, ging es später „viel besser“. Er hat den Beruf gewechselt und machte eine Lehre als Lagerist. Auch der Angeklagte, nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde er fristlos gefeuert, arbeitet nicht mehr als Automechaniker. Nach Angaben von Rechtsanwalt Gerd Müssig soll er bereit gewesen sein dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 3600 Euro zu zahlen. Das Gericht verpflichtete ihn außerdem zu 2000 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Organisation. Gruss Tom |
| Tom | heute-gesund-leben.de online am 24.03.2010: Mobbing, Storking, Arbeitslosigkeit: Die härter gewordene Arbeitswelt fordert ihren Tribut: Immer mehr Arbeitnehmer werden psychisch krank. Die Fehlzeiten von Arbeitnehmern haben sich seit 1990 verdoppelt. Dabei ist fast jede zehnte Krankschreibung auf psychische Probleme zurückzuführen. Dies geht aus einer am gestrigen Dienstag vorgestellten Studie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hervor. „Als Psychotherapeuten sind wir von dieser Zunahme nicht überrascht”, bekannte Kammerpräsident Rainer Richter. Einerseits werden psychische Krankheiten von den Ärzten heute viel eher erkannt als früher. Es sind aber laut dem Kammerpräsidenten vor allem „spezifische Belastungen in der modernen Arbeitswelt“ für die Erkrankungen verantwortlich. Ganz besonders Arbeitnehmer, die in der Dienstleistungsbranche sowie in Sozial- und Gesundheitsberufen arbeiten, sind von seelischen Erkrankungen betroffen. Dabei leiden Frauen doppelt so häufig unter Depressionen als Männer. „Die Gesundheit des Menschen ist dann besonders gefährdet, wenn er an seinem Arbeitsplatz erlebt, dass er wenig oder nichts bewirkt“, erklärt Richter. Ein Ungleichgewicht zwischen Einsatz und Entlohnung könne ebenfalls zu psychosomatischen Beschwerden führen. Aber auch der Verlust des Arbeitsplatzes kann gravierende psychische Probleme verursachen: So sind Arbeitslose drei- bis viermal so häufig psychisch krank als Beschäftigte. Gruss Tom |
| Tom | Hammburger Abendblatt online am 23.03.2010: hre Kollegin Anna habe dem Chef immer wieder unwahre Dinge über sie (Sandra 23 J.) erzählt. Nach einer gescheiterten Aussprache habe sie plötzlich "einen Blackout gehabt" und die andere Blondine attackiert. Allerdings ohne Schuhe, betont die Angeklagte Sandra. Sandra, 23 J., rastete mit geballten Fäusten aus und ging auf ihre Kollegin los. Ganze Haarbüschel riss sie ihr aus und sie attakierte ihre Kollegin mit ihren Stiletto-Absätzen, wie es in der Anklage vor dem Amtsgericht vorgetragen wurde. Zudem soll sie bei ihrer Attacke die Sonnenbrille von ihrer Kollegin Anna zerstört haben, so die Staatsanwaltschaft. Nach Schilderung der Zeugin Anna war es jedoch Sandra L., die gemobbt habe. "Sie sagte, ich sei alt und hässlich, und fragte, warum ich überhaupt dort arbeite", erzählt die 36-Jährige. Ihre Kollegin habe sie "sehr primitiv beschimpft" und dann zunächst scheinbar den Rückzug angetreten. Doch plötzlich sei sie von hinten auf sie losgestürmt, "sie hat mich geschlagen und mir ganze Haarbüschel ausgerissen". Ein ärztlicher Bericht erwähnte eine Gehirnerschütterung, ein geprelltes Nasenbein und deutlichen Verlust von Haaren. Doch noch schlimmer als ihre körperlichen Verletzungen seien die psychischen Schäden gewesen, betonte das Opfer. "Ich hatte Angst, wieder zur Arbeit zu gehen." Eine Entschuldigung der Angeklagten nahm sie nur sehr zögerlich an. "Die Attacke war schon richtig heftig. Echt extrem." Auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Euro erkannte die Amtsrichterin schließlich für Sandra L. "Eine Konfliktsituation ist explosiv ausgeartet", fasste sie zusammen. Die Angeklagte sei "absolut brutal vorgegangen. Und es war richtig Klischee-mäßig: Frauen ziehen sich an den Haaren." Es sei immer sinnvoller, miteinander zu reden als übereinander. Gruss Tom |
| Tom | Süwest Presse online am 16.03.2010: Ein Heidenheimer Vollzugsbeamter soll sich erschosen haben, weil er sich als Mobbing-Opfer sah. Ein Kollege des Mannes wurde zwangsversetzt. Den Suizid begründete er damit, von der in Schwäbisch Gmünd sitzenden Anstaltsleitung gemobbt worden zu sein. Diese hatte gegen den Mann ein disziplinarrechtliches Verfahren in Gang gesetzt. Grund sei der Vorwurf dienstlicher Verfehlungen gewesen. In diesem Zusammenhang wurde gegen den Mann ein auf Drogen- und Verkehrsdelikten lautentender Strafbefehl erlassen. Ein weiterer Bediensteter nahm den Suizid-Fall zum Anlass, gleichfalls zu behaupten, ein Mobbing-Opfer zu sein. In diesem Zusammenhang soll er sich zu einer unter Zeugen gemachten Äußerung verstiegen haben, wonach es besser gewesen wäre, der Kollege hätte seine Waffe gegen die "zwei Weiber" genannten Anstaltsleiterinnen in Gmünd sowie gegen einen Vorgesetzten in der Heidenheimer Außenstelle gerichtet. Gruss Tom |
| Tom | Bundestagswahl 2009 : Schluss mit der Volksverdummung ! Wählt die CDU, die Bauernpartei CSU, die SPD, und die FDP endlich nach 60 Jahren ab, denn diese Parteien haben es versäumt gegen Mobbing am Arbeitsplatz, gegen Arbeitsdauerüberlastung, gegen Korruption in Deutschland, gegen Steuerhinterzieher, so vorzugehen, dass es für das Volk nicht nur subjektiv per volksverdummenden Medien erscheint, sondern auch objektiv Messbar wird. Objektiv Messbar heisst z.B. , entgegen wirken des massiven Personalmangels durch das massive Einstellen von entsprechendem geschulten Personal mit entsprechendem rechtlichen ausgestatteten Befugnissen, und zwar aus dem Kreis der Arbeitslosen, der HartzIV-Empfänger, und der Sozialhilfeempfänger, und zwar in dem Masse und mit dem Ziel und dem Einsatz, dass der volkswirtschaftliche Schaden Richtung Null tendiert. Zur Bundestagswahl 2009 war es aber immer noch so, dass der volkswirtschaftliche Schaden in Höhe von ungefähr 100.000.000.000 Euro pro Jahr zu beziffern war, und zwar durch Mobbing am Arbeitsplatz, durch Arbeitsdauerüberlastung, durch Korruption und Steuerhinterziehung und durch Firmenbestattung und durch betrügerische Insolvenz. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/618-Mobbing-u.-Volksverdummung-wegwaehlen,-Wahlen-in-Deutschland.html:16tiuoq7]Und hier mal Grundsätzliches zu Wahlen in Deutschland[/url:16tiuoq7]. Wer überhaupt nicht weis, was er auf dem Wahlzettel ankreuzen soll, kann ja den Wahlzettel um die Horst Schlemmer Partei (HSP) handschriftlich ergänzen (HSP alias Schauspieler Hape Kerkeling, frei nach dem Kinofilm: „Isch kandidiere.“) . Das macht zwar den Wahlzettel ungültig, sei es Briefwahl oder nicht, zeigt aber dafür um so deutlicher, dass nicht das gewählt wurde, was man eh nicht mehr haben wollte … und es war einmal ... Einst propagierte der Ex-Arbeitsminister und Sozialminister von der damaligen Bundesregierung, Herr Norbert Blüm (CDU/CSU) nicht müde werdend, dass die gesetzlichen Renten als sicher zu gelten hatten. „Blühende Landschaften“, die einst der Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU/CSU/FDP-Bundesregierung) unverblümt für die Ex-DDR versprach, verebbten in Dauersolizahlungen und in Dauerfehlinvestitionen, z. B. in zahlreiche zu erschliessende und zur Bundestagswahl 2009 überflüssige gewordene Gewebegebiete, und das in Milliardenhöhe. Sozusagen Zukunftsprojekte als Zukunftsinvestition ohne wirklichen Zukunftssinn. Gleichwohl seien dies Investitionen für die Zukunft. Letztendlich kam Ende 2008 bei der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierungen zur Bundestagswahl 2009 die Fast-Staatspleite hinten raus. Übrig blieben wirtschafts- und arbeitsmarktpolitsche Arbeitsbeschaffungsmassnahmen, die Milliardenbeträge pro Jahr verschlangen. Solche derartigen „Versprechen“ waren z. B. eine Einleitung zur lang anhaltenden Volksverdummung des Wahlvolkes. Seit der Wiedervereinigung und der DM/EURO-Umstellung wurden die Bundesregierungen, deren Fachbehörden, und deren Lobbyisten nicht müde zu behaupten, dass die Inflation „im Griff“ sei. Tatsächlich zeigte sich weit vor der DM/EURO-Umstellung, dass zumindest in der Alt-BRD mit 40 DM doppelt soviel Dinge des täglichen Bedarfs zu kaufen war, als zur Bundestagswahl 2009 mit 20 Euro. Gleichwohl war der Einkauf an gleichem Ort und im gleichen Geschäft. Ebenso bei den Wohnungsmieten: Weit vor der DM/EURO-Umstellung war der Wohnraum für ca. 10 bis 15 DM/qm in der Alt-BRD erhältlich, zur Bundestagswahl 2009 wurden sodann 8 bis 15 Euro/qm für die sogenannte Warmmiete auch vom verarmten Wahlvolk verlangt, manchmal noch mehr. Die Löhne hatten sich dem nicht angepasst. Vielmehr wurden Stundenlöhne von 2 bis 3 Euro/Std. für Facharbeit bekannt. „Hochbezahlt“ sei eine Arbeitskraft bei ca. 12 Euro/Std. . Hinzu kam eine gigantische Staatsverschuldung ! Keiner weis wie das zurückgezahlt werden soll ! 1.599.981.592.086 Euro (Stand: 10.08.2009) waren vom Volk abzutragen. [url=http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-43/_lkm-24/i.html:16tiuoq7]Weitere Infos beim Bund der Steuerzahler[/url:16tiuoq7] Die Staatsverschuldung hatte ein Mass erreicht, dass offensichtlich durch die Steuerzahler nicht mehr zurückgezahlt werden konnte. Frau „Bundeskanzlerin2009“ Angela Merkel, - im Volksmund auch gerne „die Mutti“ genannt - , meinte Ende Juli 2009 zum Wahlkampfauftakt der Bundestagswahl 2009 der CDU und der Bauernpartei CSU in einem Interview des öffentlich rechtlichen Fernsehens, dass die Staatsschulden auf Fehler in der Politik der 60-ziger Jahre zurückzuführen seien. Die Rückzahlung der Schulden sei die Aufgabe der folgenden Generationen ! Dabei stieg die Zahl der Arbeitslosen ständig an … , … hier einige Infos … [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,639153,00.html:16tiuoq7]DER SPIEGEL online am 30.07.2009:[/url:16tiuoq7] Die Bundesagentur für Arbeit (BA) teilte mit, dass 3.462.000 Menschen offiziell arbeitslos gemeldet waren. Die Arbeitslosenquote habe sich auf 8,2 Prozent erhöht. Das Statistische Bundesamt teilte zu den steigenden Arbeitslosenzahlen die Zahl der Erwerbstätigen im Juni 2009 mit. Es waren mit ca. 40.100.000 etwa 81.000 Menschen weniger erwerbstätig als im Jahr 2008. Die Kurzarbeit verhinderte Schlimmeres. Dazu kamen hunderttausende Bedürftige, die sich in irgend welchen Massnahmen befanden, oder sie waren 1-Euro-Jobber, oder Sozialhilfeempfänger. Während arme Teile des Wahlvolks seit der DM/EURO-Umstellung kontinuierlich durch die Wirtschaftspolitik der Bundesregierungen in die Noch-Mehr-Armut genötigt wurde, machte sich unter der politischen Führung der CDU, der Bauernpartei CSU, der FDP, und der SPD, als die „neue deutsche Einheitspartei“, die Patriarchen, das Herrschaftsgebaren, und die verkommenen Gesellen innerhalb von 60 Jahren im Polit- und Wirtschaftsbereichs mächtig breit. Die „Flaschen an der Macht“ und die „Nieten in Nadelstreifenanzügen“ gaben vor die Finanz- und Bankenkrise nicht kommen gesehen zu haben. Aber gleichzeitig machte sich die Selbstbereicherung in diesen Kreisen mittels Korruption und Stellenkorruption umso schneller breit, - vielmehr wurde es der gute Ton - . Zur Durchsetzung dieser Ziele wurden [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/katalog-der-100-mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-ess-t338.html:16tiuoq7]“mobbbingtypische Verhaltensweisen“[/url:16tiuoq7] in den Unternehmen und auch im öffentlichen Dienst angewendet, um Gegner derartiger Gebaren endgültig kalt zu stellen, - bei Klagen gegen die Mobber zeigte sich die Justiz hilflos - . Massendauerarbeitslosigkeit und Armut in Deutschland wurde das zentrale Thema für das Wahlvolk. Zur Bundestagswahl 2009 waren bereits ca. 8.000.000 Menschen nicht mehr in der Lage mit ihrem Nettoeinkommen ihren Lebensunterhalt auf HartzIV-Basis oder etwas darüber zu verdienen. Kinder kamen hungrig, mit kaputter Kleidung, und ohne Verpflegung, ohne Taschengeld, in die Schule, - das Geld hatten die Eltern nicht, um die Kinder sozial adäquat zur Schule zu schicken und mit Schulnahrung zu versorgen - . Die Schulen hatten vielfach kein Geld zur Verfügung, um Schulessen für hungrige Kinder auszuteilen. Ebenso fehlte es vielfach bei den Eltern an Geld für zeitgerechte Lernmittel, welche den Kindern zur Verfügung gestellt werden mussten. Vielfach lebten die Menschen von ihrem Ersparten oder was ihnen mal von ihren Eltern und Grosseltern vererbt worden ist. Genau die Eltern und Grosseltern, welche die Alt-BRD aufbauten und wirtschaftlich stark stabilisierten, - damit es ihren Kinder mal besser haben sollten - ! Und was daraus geworden ? „Aufstocken“ oder „vom Ersparten und geerbten leben“ hiess es auf dem HartzIV-Amt. Das Recht auf bezahlte Arbeit auf HartzIV-Basis gäbe es beim HartzIV-Amt nicht und könne auch nicht beantragt werden. Im Gegenzug sei das HartzIV-Amt berechtigt HartzIV-Empfänger als 1-Euro-Jobber zur Arbeit zu verdingen, - und zwar dann, wenn HartzIV-Empfänger überhaupt keinen oder keinen Billiglohnjob zum HartzIV-Aufstocken fanden, und wenn das Ersparte aufgebraucht war - . Wie kann so was mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß des Grundgesetzes vereinbar sein ? Wieso kann nicht jeder HartzIV-Empfänger ungeachtet der finanziellen Lage zur Altersabsicherung einen Antrag auf Arbeit beim HartzIV-Amt stellen, damit die finanzielle Grundlage zur Altersabsicherung nicht aufgebraucht werden kann ? Die einseitige finanzielle Sanierung des Staates, der Länder, und der Kommunen funktioniert, - und zwar einseitig ! - . Personalserviceunternehmen stellten Schwerbehinderte in aller Regel nicht ein, - sie seien im dauerhaften flexiblen Arbeitseinsatz (wegen ihrer Schwerbehinderung) zu unflexibel - , und deshalb blieben Schwerbehinderte weitgehend aus dem Arbeitsmarkt heraus genötigt, - so was kann sich kaum mit dem allgemeinen Gleichstellungsgesetz als vereinbar angesehen werden - . HartzIV wurde für viele aus dem Job gemobbte Menschen, - und von daher schwerbehindert - , die Dauereinnahmequelle. Auffällig war auch, dass HartzIV-Empfänger als Aufstocker oder nicht, sehr schnell dann erkrankten, wenn es zu Arbeitsaufnahme gehen sollte, insbesondere dann, wenn das HartzIV-Amt die Arbeit zugewiesen hatte. Diese auffällige „Erkrankungswelle“ belastete das Gesundheitswesen zusätzlich, obwohl in der Kasse des Gesundheitswesens ohnehin Ebbe war. Ein Bürokratieaufwand ohne Ende: Wo war hier die Mehrheitsbeschafferpartei für Selbstbereicherer, - also die FDP - , die sich immer wieder gerne als die Partei gegen Bürokratie aufspielte ? Gleichwohl wurde das HartzIV-Gesetztum von Peter Hartz zu einem interessanten Zeitpunkt erfunden, um HartzIV-Empfänger in bezahlte Arbeit zu bringen und Armut in Deutschland zu vermeiden. Der Zeitpunkt in etwa: als die Deregulierung des Finanzmarktes in Deutschland politische Wille unter der CDU, der Bauernpartei CSU, der Beifall klatschenden Partei für die politische Mehrheitsbeschaffung und Selbstbereicherung FDP, und der SPD, geworden ist, und das war vor dem Jahr 2001. Aber Arbeit gab es zur Bundestagswahl 2009 auf der Bezahlung von HartzIV-Basis, und darüber hinaus, auf dem 1. und dem 2. Arbeitsmarkt kaum mehr, - außer auf der Basis der Stellenkorruption - . Ex-VW-Personalvorstand Peter Hartz und HartzIV-Gesetztumserfinder und Freund von Ex-SPD-Bundeskanzler Gerhard Schröder, wurde im Zusammenhang mit der VW-Korruption strafrechtlich verurteilt. Bei VW gab es auch Mobbing am Arbeitsplatz. Experten sagten für die Armut in Deutschland und Massendauerarbeitslosigkeit voraus: Tendenz steigend, ebenso das Vertagen der Armut in die Zukunft - . HartzIV ? Fehlanzeige ! Da es kaum lukrative Jobs gab, und wer keinen lukrativen Job bekam, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, wurde zum arbeitsvertraglichen Nichtstun oder Billiglöhnerei per HartzIV-Gesetztum genötigt, und damit zum Aufbrauchen der finanziellen Reserven für die Altersversorgung. Verstärkend auf die Massenarbeitslosigkeit und Armut in Deutschland wirkte sodann auch das millionenfache Mobbing am Arbeitsplatz. Mobbing zeigte sich immer wieder hilfreich, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Aufgabe des Arbeitsverhältnisses zu nötigen, sei es durch Dauererkrankung, und Frühverrentung durch Erkrankung, oder durch Selbstaufgabe. Vielfach fiel auch die Abfindung unter den Tisch. Gelang das so nicht, so wurden seitens der Arbeitgeber kleine Fehler in der Abrechnung, - z. B. 1 bis 2 Euro bei der Pfandbonds, oder das (private ?) Auflanden des Akkus eines Handys, oder das Hören des Radios mittels Netzteils, als strafrechtlicher Tatbestand wie Betrug/Diebstahl/Untreue gesichtet, - die arbeitgerichtliche Justiz sah sich in derartigen Fällen nicht in der Lage das anders zu sehen - . (- Die Arbeitgeber und die arbeitgerichtliche Justiz müsste demnach das Atmen der Arbeitnehmerschaft in einem klimatisierten Raum als einen gleichwertigen Straftatbestand sehen, da die Arbeitnehmerschaft in unzumutbarer Art und Weise die Klimaanlage belaste -). Es gab damals Zeiten, da wurden solche Mobber-Massnahmen zur Umerziehung (angeblich) Beschuldigter und zur Einschüchterung der restlichen Belegschaft angewendet, - um sie auf die richtige Linie zu bringen, schlimmstenfalls sei es jedoch Sabotage durch die Betroffenen gewesen, und so konnten mittels solche Mobber-Massnahmen unliebsame Personen entsorgt werden - . Heutzutage findet ein derartiger Umgang Anwendung, wenn das USA-Sektengedankengut der Scientologen oder der STASI-Methoden in einem Unternehmen Einzug gehalten hat. Der Eingang solcher Verhaltensweisen, wie Mobbing am Arbeitsplatz, wurde durch Vorgesetzte als Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen als „Übermenschen“ erleichtert, weil Ex-STASI-Mitarbeiter im öffentlichen Dienst oder in Unternehmen einen Beschäftigung fanden. Das Sektengedankengut der Scientologen als Übermenschen wurde durch Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen ungehinderten in die Unternehmen getragen. Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen in den oberen Ebenen studierten angelsächsische Wirtschaftswissenschaften in den USA oder in Grossbritanien auf sogenannten „Eliteuniversitäten für Übermenschen als die Elite der Gesellschaft“. Folge u. a.: die Übermenschen installierten über die mittlere Vorgesetztenebene, und schikanierten die Untermenschen in den Unternehmen, - vielfach mittels Arbeitsdauerüberlastung - . Am Ende und ab Ende 2008/Anfang 2009 wurde die Kurzarbeit dem Wahlvolk als soziale Errungenschaft verkauft, - weil dies ein Instrument gegen die Arbeitslosigkeit in Zeiten der Finanz- und Bankenkrise sei - , bei Experten waren für das Jahr 2009 ca. 500.000 Arbeitsplätze im Gespräch. Dabei war den Experten längst klar, dass die Kurzarbeit nach der Bundestagswahl 2009 in Massenarbeitslosigkeit münden würde. Zudem stand nach der Bundestagswahl 2009 eine Insolvenz-Welle auf dem Wirtschaftsplan, die bereits im Juli/August 2009 in das Rollen kam - auch hier gingen Schätzungen von ca. 500.000 verlorenen Arbeitsplätzen aus - . Armut in Deutschland hatte sich längst breit gemacht. Die Verstärkung dieser war zu erwarten, sozusagen - Massenarbeitslosigkeit und Armut in den Deutschland als Boomsektor - , und das hatten u. a. diese Parteien zu verantworten, sie waren ca. 60 Jahre an der Macht, - incl. Lobbyisten - . Die Folge: die Fast-Staatspleite ! Und weiter ... |
| Tom | Landtagswahl 2009 in Schleswig-Holstein, die Chance für das Wahlvolk die Parteien, wie die CDU als Partei für Reiche, Superreiche, Wohlhabende, und überversorgte Beamte, die SPD, und die Mehrheitsbeschafferpartei für Selbstbereicherer die FDP, für die schlechte Wirtschafts- , Finanz- , und Arbeitsmarktpolitik endlich nach 60 Jahren abzuwählen. Es gab allen Grund dazu … , … [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/618-Mobbing-u.-Volksverdummung-wegwaehlen,-Wahlen-in-Deutschland.html:3sxh296v]Grundsätzliches zu Wahlen in Deutschland hier[/url:3sxh296v] … und wer überhaupt nicht weis, was er auf dem Wahlzettel ankreuzen soll, kann ja den Wahlzettel um die Horst Schlemmer Partei (HSP) handschriftlich ergänzen (HSP alias Schauspieler Hape Kerkeling, frei nach dem Kinofilm: „Isch kandidiere.“) . Das macht zwar den Wahlzettel ungültig, sei es Briefwahl oder nicht, zeigt aber dafür um so deutlicher, dass nicht das gewählt wurde, was man eh nicht mehr haben wollte … , … z. B. die SPD … [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/612-Mobbing-bleibt,-neue-SPD-stellte-sich-vor.html:3sxh296v]Infos hier[/url:3sxh296v], oder die CDU oder die FDP … Die Landesverschuldung hatte ein unverantwortliches Mass angenommen. Das war u. a. ein Indiz für die schlechte Finanz- und Wirtschaftspolitik in Schleswig-Holstein unter der SPD und der CDU. Die FDP sah sich als Macher für den Mittelstand außer Stande gegenzusteuern, damit die Finanz- und Wirtschaftspolitik, - u. a. auf angelsächsischer Verschuldungspolitik und finanzpolitische deregulierter Basis beruhend und beklatscht durch die FDP - , auf den richtigen Kurs kommen konnte. [url=http://www.steuerzahler-schleswig-holstein.de/webcom/show_softlink.php/_c-149/i.html:3sxh296v]Der Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein[/url:3sxh296v] ermittelte am 26.08.2009 einen Schuldenstand von 23.540.562.407 Euro. Nicht unbeteiligt war hier die US-Beteiligungsgesellschaft J.C. Flowers, denn diese hatte 25,67 Prozent der Anteile bei der HSH Nordbank, die unter der angeblichen Kontrolle der Landesregierung stand, die auch an der HSH beteiligt war. Die HSH schrieb unverantwortliche Verluste. Flowers war auch u. a. an der Hypo Real Estate beteiligt, die bekanntlich verstaatlicht werden musste, weil hier die Pleite der Bank mit ca. 400.000.000.000 Euro Bilanzumfang drohte. Experten der aus der Bundesregierung deutelten in die Pleite der Hypo Real Estate das gänzliche Aus der Finanzwirtschaft in Deutschland. [url=http://www.linke-sh.de/politik/schleswig_holstein_news/detail/zurueck/wirtschaft-finanzen/artikel/die-eneuen-arbeitsmarktzahlen-kein-grund-zur-Entwarnung/:3sxh296v]Die LINKE in Schleswig-Holstein informierte am 30.06.2009…[/url:3sxh296v] Am 17.06.2009 forderten die rund 300 Teilnehmer der Bezirkskonferenz der IG Metall Küste haben einen Kurswechsel in Wirtschaft und Politik. „Mit ein bisschen Kosmetik am Marktradikalismus ist es nicht getan“, sagte Bezirksleiterin Jutta Blankau in Lübeck. Unternehmen wie Danfoss in Flensburg, die die Krise für eine Strukturbereinigung nutzten, müssten öffentlich an den Pranger gestellt werden. Im Gegenzug konnte bei der Arbeitslosigkeit keine Entwarnung gegeben werden. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (Juni 08) hatte sich der Bestand der arbeitslosen Schleswig-Holsteiner um 53.770 oder 5,3 % erhöht. Die Arbeitslosenquote im Juni 2009 lag bei 7,6 Prozent und damit um 0,4 Punkte höher als im Juni 2008, und hatte die Höhe von 107.779 Arbeitslosen erreicht. Entlastet sei der Arbeitsmarkt weiterhin von der Kurzarbeit, von der aktuell rund 7600 Menschen betroffen seien. 370 Betriebe hatten im Mai 2009 in Schleswig-Holstein Kurzarbeit für 7.600 Beschäftigte neu angezeigt, und Alle hofften auf einen schnellen Aufschwung. Sollte dieser nicht kommen, war schon klar, dass die nächsten Entlassungen zum Herbst 2009 schon mal verbucht werden konnten. Auffällig: Die Anzahl der arbeitslosen Männer im Alter zwischen 55- und 65 Jahren stieg auf 14.430 , genauer: um 2.101 bzw. 17,1 %. Die Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche hatten die Folgen der wirtschaftlichen Entwicklung auszubaden: Dort fielen im Vergleichszeitraum 1.900 Arbeitsplätze weg. Im Dienstleistungsbereich hat Schleswig-Holstein unter den Flächenstaaten prozentual den größten Zuwachs erzielt.“ Besonders in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen (+2.200) (- hier fielen zwischen 1995 - 2009 fast nur Stellen weg -), Erziehung und Unterricht (+2.100) (- hier ebenfalls -) und im Gastgewerbe (+950) (- hauptsächlich höchste Billiglöhnerei bei 3.50 Euro/Std. brutto oder so -) waren gegenüber dem April 2008 neue Arbeitsplätze entstanden. Es gehörte zur Realität: Immer mehr Beschäftigte, die mit ihren niedrigen Löhnen sich und ihre Familien nicht mehr richtig ernähren konnten. Die Hälfte der norddeutschen Maschinen- und Anlagenbauer ging im Mai/Juni 2009 davon aus, dass in 2009 Personal abzubauen war. In der Differenzierung sollte dies in Hamburg und Schleswig-Holstein 40 Prozent, und in Niedersachsen und Bremen 59 Prozent zu buche schlagen. Die Branche rechnete mit einer Reduzierung der Arbeitsplätze im Betreuungsgebiet von ca. 2.500 Personen. Die Prognoseumfrage bei den norddeutschen Maschinen- und Anlagenbauern für 2009 zeigte die momentan schwierige Situation, in der sich die Betriebe befanden und deren Ende sie nicht erkennen konnten. 50 Prozent der befragten Unternehmen gingen von einem Minus von über 20 Prozent der Auftragseingänge für 2009 aus. Nur 19 Prozent rechneten mit gleichen oder höheren Auftragseingängen wie 2008. Diese Vorausschau führte zu vorsichtigem Umgang mit Investitionen. Immerhin die Hälfte der Unternehmen wollte nach wie vor im Inland und im Ausland investieren. Zudem … Zigtausendfach verschwanden Arbeitslose in arbeitspolitische Massnahmen, - wo ein Praktikum zu absolvieren war - , oder sie mussten sich als 1-Euro-Jobber vom HartzIV-Amt verdingen lassen. Zigtausendfach wurden den Arbeitgebern Zuschüsse zum Lohn gezahlt, damit Arbeitslose in Arbeit kamen, leider immer nur so lange, bis die Zuschüsse ausliefen (ca. 1 Jahr), dann erfolgte erneut die Arbeitslosigkeit. Zigtausendfach blieben Sozialhilfeempfänger ohne Arbeit, vielfach waren sie Schwerbehindert. Zigtausende Schüler und Hochschulabsolventen hatten Praktika zu absolvieren, was als zusätzliche Billiglöhnerrei und Ausbeutung zu betrachten war. Weiter unter sind noch weitere Anmerkungen zu lesen, und zwar zum Freiwilligen Soziale Jahr (FSJ) und zum Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) als „0-Euro-Schwarzarbeit“ . Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hatte die Ausgabenpolitik der Landesregierung hinsichtlich des FÖJ moniert. Die Profiteure des 0-Euro-Systems für qualifizierte Arbeit: Die Unternehmen Wie sollten sich da Sozialhilfeempfänger und HartzIV-Bittsteller irgend wann einmal den Anspruch auf ALGI erarbeiten ? Wie sollten die Dauerbittsteller beim Sozial- und HartzIV-Amt jemals sich einen eigenen Rentenanspruch erarbeiten ? Und weiter ... |
| Tom | Bevor einige Wahlalternativen genannt werden, erst mal die Frage: Wie konnte es sein, dass sich das anbahnende Desaster der Banken- und Finanzkrise im Rahmen der Politik nicht erkannt wurde ? Hier bei Mobbing-Gegner wurde schon einiges berichtet, z. B., dass die Immobilienkrise in den USA vor 2004 vorhersehbar war. Auf das Beilageblatt zum Heft No. 30 vom 15.07.2004 zu FOCUS Money wird hier nochmals Bezug genommen. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/526-1.-Mai-Tag-der-Arbeit-2008.html:1zh864du]Weitere Infos hier[/url:1zh864du]. Andere Beiträge [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/353-Banker-in-Deutschland-Flaschen-an-der-Macht-verursachten-um-ein-Haar-ein-nationales-Desaster,-vom-drohenden-Maximal-Mobbing-noch-gar-nicht-gesprochen.html:1zh864du]hier[/url:1zh864du], und [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/584-Manager-Job-Arbeit-und-Wirtschaft-als-Jobkiller.html:1zh864du]hier[/url:1zh864du]. Gleichwohl waren viele Personen in der Anfangszeit der geplanten Deregulierung des Finanzmarktes in den Banken dabei. Ebenso in der Anfangsphase der Banken- und Finanzkrise. Hier einige Personen mit ihren damaligen Funktionen … , … und wer besser nicht mehr gewählt werden sollte … , … nicht in der Bundestagswahl 2009, nicht in einer Landtagswahl, und auch nicht in einer Kommunalwahl … [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes/finanz-bankenkrise-wer-war-dabei-t1001.html:1zh864du]Weitere Infos hier[/url:1zh864du] … , … insbesondere wer, wann, wo, in welchem Ausschuss oder Beirat o. ä . tätig war … , … wirklich mal einen Blick wert !!! … Personen für die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), auch bekannt geworden als die „dümmste Bank in Deutschland“ … Stefan Ortseifen seit 01.01.2005 u. 2006 bis 30.07.2007 Mitglied im Verwaltungsrat der KfW, Vertreter des Industriekredits im Verwaltungsrat, (in 2007 ehemals) Sprecher des Vorstands der IKB, Im Juli 2009 erhob die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Anklage gegen den früheren Chef der Skandalbank IKB. Rüdiger Dorn war seit 01.01.2005 u. 2006 bis 31.12.2007 Mitglied im Verwaltungsrat der KFW, Nebenjob: Vertreter der Wohnungswirtschaft im Verwaltungsrat, und Präsident von Haus & Grund Deutschland und Rechtsanwalt und Notar Kanzlei Dorn, Metzler, Jäger & Partner Ingrid Matthäus-Maier (SPD) war in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 (Sprecherin), (Sprecherin bis 07.04.2008) und Mitglied im Vorstand, weiter u. a. zeitweise tätig bei der Europäische Investitionsbank (EIB), Luxemburg und der DEG–Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH in Köln. Die Ex-Finanzexpertin der SPD ging in Rente … , … es hagelte mächtige Kritik, als die KFW in das Schlingern kam. Krisenmanagement ? Fast Fehlanzeige ! Peer Steinbrück (SPD) war in 2001 bis zum 20.11.2002 Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, am 22.11.2005 kam er als Bundesminister der Finanzen zu KFW. Hans Eichel (SPD), Ex-Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Michael Glos aus dem CSU-Land , im Januar 2009 ging er in Rente u. von daher war er ehemals Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Im Jahr 2005 trat Glos sein Amt an. Da war es noch nicht so stressig. Gleichwohl war die Banken- und Finanzkrise in vollem Gange, die Deutschland AG ging ihren Weg zur Fast-Staatspleite. Glos war zu diesem Zeitpunkt u. a. mit Stühlerücken und der Umgestaltung des Bundeswirtschaftsministeriums beschäftigt. Unterdessen lief das Zockergebaren bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW), deren damalige Tochtergesellschaft die Deutsche Industriebank (IKB) war , an, ebenso bei der Bayrischen Landesbank (BayernLB) im CSU-Land. Das Zocker-Gebaren lief aus dem Ruder. DIE ZEIT meldete online am 05.07.2008, dass staatsanwaltliche Ermittlungen eingeleitet wurden, und zwar gegen Verantwortliche der IKB, der KFW, und bei der BayernLB. Der von der IKB verwaltete US-Fonds Rhineland Funding hatte sich im Geschäft mit US-Hypothekenkrediten verspekuliert und milliardenschwere Risiken aufgehäuft. Zocker-Gebaren gab es auch bei der KFW und bei der BayernLB … und weiter … Dr. Werner Müller, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (1998-2002) Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg (CSU), wurde in 2009 Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Kurt Bodewig (SPD) , Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Joschka Fischer (DIE GRÜNEN), Ex-Bundesminister des Auswärtigen Renate Künast (DIE GRÜNEN) , Ex-Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Horst Seehofer (CSU) , Ex-Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner (CSU), in 2009 Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Jürgen Trittin (DIE GRÜNEN) , Ex-Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) , Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Manfred Stolpe (SPD) , Ex-Bundesminister für Verkehr, Bau und Wohnungswesen Sigmar Gabriel (SPD), Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) war in 2009 Bundesminister des Auswärtigen, und zudem seit dem 22.11.2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2009 Mitglied des Verwaltungsrats bei der KfW. Walter Steinmeier lies sich ab Juli 2009 zur Bundestagswahl 2009 offensichtlich schlecht beraten. Er nahm Harald Christ von HCI in sein Kompetenzteam. Dem Beilageblatt zum Heft No. 30 vom 15.07.2004 zu FOCUS Money konnte entnommen werden, dass einige Immobilien-Experten u. a. zu geschlossenen Immobilienfonds in den USA, Kanada, Niederlande, und Osteuropa befragt wurden. Hier einige Kernaussagen. Harald Christ, HCI: „Immobilienfonds sollten einen Depotanteil von 25% haben.“ Er meinte damals, dass u. a. in USA-Immobilien zu investieren wäre. Wie mittlerweile bekannt brach das USA-Immobilien-Geschäft aufgrund des Scheeballsystems zusammen, und führte weltweit zur Banken- und Finanzkrise, - auch in Deutschland - . Viele Insolvenzen im mittelständischen Bereich waren in Deutschland zu erwarten. Aus der [url=http://www.rp-online.de/public/article/politik/deutschland/739295/Steinmeiers-Mittelstandsmann-attackiert-Guttenberg.html:1zh864du]Rheinischen Post war online am 31.07.2009[/url:1zh864du] zu entnehmen, dass der Berliner Finanzinvestor Harald Christ im Kompetenzteam von SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier einer der großen Überraschungen und für Mittelstandspolitik sei und nunmehr für die Mittelstandspolitik zuständig sein soll. Der 37-jährige Unternehmer aus Worms legte eine steile Karriere bei dem Baufinanzierer BHW, der Deutschen Bank und der Skandal-WestLB hin. 2002 (- als der Finanzmarkt in Deutschland dereguliert war und aus Papiergeld noch mehr Papiergeld gemacht werden konnte -) stieg er beim Hamburger Finanzinvestor HCI ein, führte den Fonds unter die Top drei in Deutschland und machte sich zum Millionär. Der 37-Jährige Unternehmer wechselte alsdann in die Beteiligungsgesellschaft Christ Capital in Berlin. Christ forderte im Kompetenzteam von Walter Steinmeier eine direkte Kreditvergabe der Skandal-Staatsbank KfW an die Unternehmen und eine vollständige staatliche Absicherung der Darlehen. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) lehnte das mit Verweis auf EU-Recht ab. Christ wollte dennoch an dem Thema dran bleiben. "Egal, was die Statistik sagt.“ Wie Christ eigentlich bekannt sein sollte, hatte die Skandal-WestLB, - auch zuständig für den Mittelstand - , und die Skandal-Staats- und Mittelstandsbank KfW als „dümmste Bank Deutschlands“ jede Menge Geld sinnlos verpulvert, - darunter auch wegen USA-Immobilien - . Wolfgang Tiefensee (SPD) , Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dietrich Austermann (CDU), Mitglied des Deutschen Bundestages, seit 08.07.2005 bis 31.12.2006 Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein Roland Koch (CDU) , auch wieder in 2009 Ministerpräsident des Landes Hessen Hartmut Möllring (CDU) , Minister der Finanzen des Landes Niedersachsen Dr. Ralf Stegner (SPD) , Minister der Finanzen des Landes Schleswig-Holstein Prof. Dr. Ingolf Deubel (SPD) , Minister der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Peter Jacoby (CDU), Minister der Finanzen des Saarlandes Matthias Platzeck (SPD) , Ministerpräsident des Landes Brandenburg Dr. Helmut Linssen (CDU) , Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Reiner Haseloff (CDU), Minister für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (CSU) , Staatsminister der Finanzen des Freistaates Bayern Wolfgang Gerhards (SPD), Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Christiane Krajewski (SPD) , Senatorin für Finanzen des Landes Berlin Peter Kurth (CDU) , Senator für Finanzen des Landes Berlin Dr. Thilo Sarrazin (SPD), Senator für Finanzen des Landes Berlin Erwin Teufel (CDU), Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué (FDP) , Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Jochen Dieckmann (SPD), Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Prof. Dr. Wolfgang Methling (DIE LINKE) , Minister für Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Horst Metz (CDU), Staatsminister der Finanzen des Freistaats Sachsen Thomas Jurk (SPD) , Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit des Freistaates Sachsen Klaus Brandner (SPD) , Mitglied des Deutschen Bundestages Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) , Mitglied des Deutschen Bundestages Waltraud Lehn (SPD) , Mitglied des Deutschen Bundestages Friedrich Merz (CDU) , Mitglied des Deutschen Bundestages Christine Scheel (DIE GRÜNEN) , Mitglied des Deutschen Bundestages Ludwig Stiegler (SPD) , Mitglied des Deutschen Bundestages Jörg-Otto Spiller (SPD, Mitglied des Deutschen Bundestages Oskar Lafontaine (DIE LINKE) , Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Michael Meister (CDU/CSU), Mitglied des Deutschen Bundestages Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) , Mitglied des Deutschen Bundestages Peter Benz (SPD) , Oberbürgermeister der Stadt Darmstadt Hartmut Perschau (CDU) , Bürgermeister der Freien und Hansestadt Bremen Er war in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 30.06.2003 Vorsitzender u. in 2006 u. 2007 Mitglied im Aufsichtsrat der Bremer Landesbank, in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 30.06.2003 für die Freie Hansestadt Bremen Mitglied in der Gewährträgerversammlung der Bremer Landesbank, und in 2000 u. 2001 u. 2002 Vorsitzender im Beirat der Bremer Landesbank, und bis 30.06.2003 Vorsitzender u. in 2006 bis 30.06.2007 Mitglied im Beirat der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale. Bei der Bremer Landesbank soll es nicht so schlecht gelaufen sein. Wieso konnte Perschau bei der KFW nicht mal ein paar gute Tips geben ? Astrid Klug (SPD) , Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Rolf Wenzel, Ministerialdirektor Bundesministerium der Finanzen Dr. Eckard Franz , Ministerialdirektor Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Hermann Faas, Ministerialdirigent Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Dr. Gerd Knischewski, Ministerialrat Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Udo Neuhäußer, Regierungsdirektor Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Dr. Rolf-Jürgen Freyberg , Vorsitzender des Vorstands der BGAG Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften AG Frank Bsirske, Vorsitzender der ver.di – Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Ursula Konitzer , ver.di Bundesvorstand Margret Mönig-Raane, Stellvertretende Vorsitzende ver.di e.V. Heinz Putzhammer , Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes Dieter Schulte, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes Claus Matecki, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes Franz-Josef Möllenberg , Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Für die IKB … Hans W. Reich aus Frankfurt (Main) war in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, in 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Aufsichtsratspräsidium, in 2003 u. 2004 Mitglied im Prüfungsausschuss, in 2005 u. in 2006 Vorsitzender des Finanz- und Prüfungsausschusses, Sprecher des Vorstands der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW), (später noch ein paar Jobs) a) Aareal Bank AG (Vorsitzender), und Deutsche Post AG, und Deutsche Telekom AG, und HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G., und HUK-COBURG-Holding AG, und ThyssenKrupp Steel AG, und b) DePfa Bank plc., DIE WELT berichtete am 20.02.2008 online, wegen des Verdachts auf illegale Preisabsprachen beim Aufzugsbau hatten Fahnder gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied und sieben weitere Manager des Konzerns Ermittlungen aufgenommen hatten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei dies erst der Anfang gewesen. Mitte des Jahres 2007 hatte die EU-Kommission ein Rekordbußgeld verhängt. Randolf Rodenstock aus München war in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beraterkreis, in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat, in 2006 u. 2007 war er Mitglied im Aufsichtsratspräsidium, und zudem Geschäftsführender Gesellschafter der Optische Werke G. Rodenstock KG, und ein Job bei der E.ON Energie AG hatte er auch. Er hätte bei der IKB hinsichtlich der Heuschreckenplage Alarm schlagen können. Die Optischen Werke G. Rodenstock wurden von der Heuschrecke KKR aufgekauft, dann an die Heuschrecke Permira weiterverkauft, und es erfolgte der Kauf durch die Heuschrecke Bridgepoint. Nur Arbeitsplätze wurden bis dahin nicht mehr. Die Financial Times Deutschland meldete am 22.12.2006 online, dass Permira im Jahr 2003 bei dem damals wirtschaftlich angeschlagenen Brillenkonzern Rodenstock eingestiegen war und hatte seinen Anteil 2004 auf 85 Prozent erhöht. Zu diesem Zeitpunkt war die Familie Rodenstock noch mit zehn Prozent beteiligt. 2005 stieg der Umsatz um fünf Prozent auf 345 Mio. Euro. 2006 kletterte der Umsatz weiter. Tatsächlich konnte das Unternehmen auch im Jahr 2009 weitergeführt werden. Für die Richtigkeit bei der IKB … Dr. Stephan J. Holthoff-Pförtner, Rechtsanwalt und Notar Dr. Dr. Herbert Brönner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Jürgen Schwericke, Rechtsanwalt Für die Politik … Gunnar John, Leiter der Unterabteilung VII A im Bundesministerium der Finanzen Caio K. Koch-Weser, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Dr. Joachim Henke, Ministerialdirektor im Bundesministerium der Finanzen Siegmar Mosdorf , Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, später Mitglied des Vorstands der CNC-The Communication & Network Consulting AG Dr. Alfred Tacke, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, (später) Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, (noch später) Vorsitzender des Vorstands der STEAG AG, (und dann noch später ) Vorsitzender der Geschäftsführung der Evonik Steag GmbH, (und am Ende ? …) Mitglied des Vorstands der Evonik Industries AG Jörg Asmussen, Ministerialrat im Bundesministerium der Finanzen, (später ) Ministerialdirektor im Bundesministerium der Finanzen, und a) Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, und Postbank AG, und b) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (stellv. Vorsitzender) Dr. Barbara Hendricks, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen, (später) Schatzmeisterin der SPD Hartmut Schauerte, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Nicolette Kressl, Parlamentarische Staatssekretärin Bundesministerium der Finanzen Jörg Bickenbach, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, später Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, dann Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, später Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Jens Baganz, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, die Nebenjob z. B. a) Messe Düsseldorf GmbH und b) GfW Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Nordrhein-Westfalen GmbH (Vorsitzender), und Forschungszentrum Jülich GmbH, und NRW.BANK, und NRW Japan K.K., und ZENIT GmbH Dr. Norbert Walter-Borjans, Staatssekretär a.D. im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen Für die WestLB … Jürgen Sengera war in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied im Vorstand, und ab 10.09.2001 u. 2002 und bis 02.07.2003 Vorsitzender im Vorstand. Auffällig war, dass Sengera von den Gerichten zunächst wegen Untreue freigesprochen wurde, - er habe zwar pflichtwidrig gehandelt, aber nicht vorsätzlich - . Prozessbeobachter sprachen schon damals von einem politischen motivierten Urteil, - Banker sollten wegen ihrer Schandtaten nicht verurteilt werden - . [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,642244,00.html:1zh864du]Der SPIEGEL meldte online am 13.08.2008[/url:1zh864du], dass der Ex-WestLB-Chef Jürgen Sengera sich erneut wegen eines geplatzten Kredits vor Gericht zu verantworten hatte. Sengera hatte der Landesbank einen Millionenschaden einbrockt. Der Bundesgerichtshof ordnete an, dass der Prozess neu aufgerollt wird - wegen Fehlern im vorherigen Verfahren - . Die Karlsruher Richter monierten, der Beweiswürdigung des Landgerichts fehle in Teilen eine tragfähige Grundlage. Das Urteil enthalte mehrere rechtliche Fehler. Die Entscheidungen, die der ehemalige WestLB-Chef Jürgen Sengera zu verantworten hatte, stammten aus den Jahren 1999 und 2000. Es ging um riskante Darlehen für den britischen Fernsehverleiher Boxclever. Die WestLB hatte die Fusion der Verleiher Granada und Thorn zum neuen Unternehmen Boxclever mit insgesamt 1.350.000.000 Euro finanziert. Doch die Firma rutschte in die Insolvenz. Die Boxclever-Pleite richtete bei der Bank einen Schaden von mehr als 400.000.000 Euro an. Die maßgeblichen Beschlüsse für die Kreditvergabe traf der WestLB-Vorstand im Dezember 1999 und im Frühjahr 2000. Im Jahr 2003 trat Sengera zurück, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte wegen Umgereimtheiten bei der Kreditvergabe Zweifel an der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit der zuständigen Vorstände geäußert. Die WestLB hatte zuvor ein Milliardenminus in ihrer Bilanz ausgewiesen - wegen Pannen im Investmentbanking und eben des Boxclever-Kredits. Hartmut Mehdorn war ab 01.08.2002 bis zum 03.07.2003 Mitglied des Aufsichtsrates und zugleich Vorsitzender des Vorstandes Deutsche Bahn AG in Berlin. Seine Kontakte in die obere Politiklandschaft in Berlin galten als hervorragend. Mehdorn musste u. a. wegen der Bespitzelungsaffäre von Gewerkschaftlern und Angestellten im Jahr 2009 seien Hut bei der Deutschen Bahn AG in Berlin nehmen. Kritiker warfen ihm zudem eine Firmenpolitik gegen die Belegschaft vor. Dr. Gerhard Jooss war in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und Mitglied im Vorstand der ThyssenKrupp AG Düsseldorf. Dr. Heinz-Gerd Stein war in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und Mitglied des Vorstandes ThyssenKrupp AG Duisburg. DIE WELT berichtete am 20.02.2008 online, wegen des Verdachts auf illegale Preisabsprachen beim Aufzugsbau hatten Fahnder gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied und sieben weitere Manager des Konzerns Ermittlungen aufgenommen hatten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei dies erst der Anfang gewesen. Mitte des Jahres 2007 hatte die EU-Kommission ein Rekordbußgeld verhängt. Gustav Adolf Schröder war ab dem 29.06.2004 u. 2005 bis 31.03.2007 Mitglied im Aufsichtsrat, und in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied im Sparkassenbeirat, und war zudem Vorsitzender des Vorstandes Stadtsparkasse Köln (später KölnBonn). Ins Gerede und in den Kreis der Ermittler geriet Schröder, als es noch hiess, dass der Ex-Kölner Bürgermeister Josef Müller (CDU) von der Köln-Bonner Sparkasse über den Umweg der Düsseldorfer Sparkassen-Tochter S-Kapitalbeteiligungsgesellschaft (SKGB) einen mit insgesamt 300.000 Euro (drei Jahre jeweils 100.000 Euro) dotierten Beratervertrag ohne Gegenleistung erhalten habe. Die Düsseldorfer Sparkasse stellte den Kölnern den Betrag anschließend in Rechnung. Für Oberstaatsanwalt Günther Feld von der Staatsanwaltschaft Köln war aber Fakt, auch wenn die zweifelhaften Beraterverträge strafbar gewesen wären, sollen die Vorwürfe verjährt gewesen sein. "Für uns ist das Thema erledigt". Die Ermittlungen wurden im März 2009 eingestellt. Hans-Peter Krämer war in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.08.2002 von den Gewährträgern als Mitglied in den Verwaltungsrat entsendet, ab 01.08.2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.01.2006 war er Mitglied im Aufsichtsrat, vom 01.08.2002 bis 30.08.2002 Mitglied der Gewährträgerversammlung, (ab 2006 ehemaliger) Vorsitzender des Vorstandes Kreissparkasse Köln (später KölnBonn) Dr. Rutbert Reisch war in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, und zudem Chief Financial Officer bei der Volkswagen AG in Wolfsburg. Bei der Volkswagen AG gab es Korruptionsfälle. Hier fiel der Ex-VW-Personalvorstand Peter Hartz im Rahmen der VW-Korruption auf. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/korruptionsskandal-der-versuch-der-ubersicht-t458.html:1zh864du]Infos hier.[/url:1zh864du] Dieter Schwarz war in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und zudem Vorsitzender des Aufsichtsrates Lidl & Schwarz Stiftung & Co. KG in Neckarsulm. LIDL fiel in der Vergangenheit dadurch auf, dass einerseits das „Schwarz-Buch“ von der Gewerkschaft ver.di veröffentlicht wurde, wo der miese Umgang mit den Angestellten dargelegt wurde. Fälle, wo Angestellte den Umgang als Mobbing am Arbeitspalt empfanden, gab es zu Hauf. Erwin Conradi war in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied des Wirtschaftsbeirates, und Delegierter im Verwaltungsrat der METRO Holding AG CH-Baar/Zug in Düsseldorf. Durch die Frankfurter Allgemeine am 24.08.2006 wurde online bekannt, dass ehemalige Mitarbeiter des niederländischen Haushaltsgeräteherstellers Philips beschuldigt wurden, Mitarbeiter von Media-Markt und Saturn bestochen zu haben. Die zur Metro AG gehörende Media-Saturn Holding bestätigte damals die Vorwürfe. Für den richtigen Ton und das richtige Bild bei der WestLB … Fritz Pleitgen war in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied im Wirtschaftsbeirat und zugleich Intendant des Westdeutschen Rundfunks in Köln Prof. Dr. Helmut Thoma war Berater des Ministerpräsidenten in Medienfragen des Landes Nordrhein-Westfalen Staatskanzlei Düsseldorf, und in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied im Wirtschaftsbeirat. Und für die Politik … Ernst Gerlach war vom 27.04.2002 bis zum 31.07.2002 Mitglied im Vorstand, in 1999 bis zum 30.06.2000 ständiger Vertreter des Vorsitzenden im Verwaltungsrat, vom 01.08.2002 bis zum 30.08.2002 Mitglied in der Gewährträgerversammlung, und zudem Staatssekretär Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Ernst Schwanhold, Minister für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Heinz Schleußer, Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Peer Steinbrück (SPD), damals MdL im NRW-Landtag und Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Jochen Dieckmann, Finanzminister, Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Dr. Helmut Linssen (CDU), damals MdL im NRW-Landtag, 1. Vizepräsident des Landtags Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, nach der Landtagswahl in NRW und ab 23.08.2005 in der Funktion als Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Edgar Moron, damals MdL im NRW-Landtag, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion NRW Düsseldorf Paul Heidrich, Vorsitzender der CDU-Fraktion Landschaftsversammlung Rheinland Mülheim an der Ruhr Harry Voigtsberger, Vorsitzender der SPD-Fraktion, Landschaftsversammlung Rheinland Aachen Dieter Gebhard, Vorsitzender der SPD-Fraktion, Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Gelsenkirchen Dr. Wolfgang Kirsch, Landrat, Vorsitzender der CDU-Fraktion Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe Warendorf Für die BayernLB im CSU-Land …, … mit kirchlichem Bestand … , … wo blieb die Beichte ? … , … und zudem noch „blaues Blut“ … , … wo blieb der richtige Ton und das richtige Bild ? … Dr. Gerhard Jooss war in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis 31.12.2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und ehemaliges Mitglied im Vorstand der Thyssen-Krupp AG in Essen. DIE WELT berichtete am 20.02.2008 online, wegen Verdachts auf illegale Preisabsprachen beim Aufzugsbau hatten Fahnder gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied und sieben weitere Manager des Konzerns Ermittlungen aufgenommen hatten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei dies erst der Anfang gewesen. Mitte des Jahres 2007 hatte die EU-Kommission ein Rekordbußgeld verhängt. Dr. Ing. Hanns Maier war in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und hatte einen prima Nebenjob als Honorargeneralkonsul für das Großherzogtum Luxemburg. ... Wie wurden hier die Steuern gespart ? … Und für den richtigen Ton und die richtigen Bilder … Prof. Dr. h.c. Albert Scharf war in 2000 u. 2001 u. 2002 bis 30.4.2003 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und ehem. Intendant Bayerischer Rundfunk München Und noch ein wenig Wirtschaftslehre … , … kam wohl nicht so richtig an … Prof. Dr. Manfred Steiner war ab dem 01.12.2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und zudem Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, Finanz- und Bankwirtschaft der Universität Augsburg, - hinsichtlich der Banken -und Finanzkrise hatte er bei der BayernLB nicht den durchschlagenden Erfolg - . Karl J. Dersch war in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis zum 31.12.2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und zudem Vorstandsberater bei der (damals) DaimlerChrysler AG, und u. a. auch Aufsichtsratsvorsitzender der VIDAIR Avionic AG in München. Andreas Renschler war seit dem 01.03.2006 u. in 2007 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und auch Mitglied im Vorstand (damals) DaimlerChrysler AG in Stuttgart. Dr. Dr. h.c. Manfred Gentz war in 2000 u. 2001 u. 2002 u. in 2003 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und zudem Mitglied im Vorstandes (damals) DaimlerChrysler AG in Stuttgart. Auch bei der DaimlerChrysler AG gab es zahlreiche Korruptionsfälle. Prof. Dr. Erich Greipl wa ab dem 01.12.2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, zudem Geschäftsführer der METRO Vermögensverwaltung GmbH Düsseldorf. Durch die Frankfurter Allgemeine am 24.08.2006 online bekannt, dass ehemalige Mitarbeiter des niederländischen Haushaltsgeräteherstellers Philips beschuldigt wurden, Mitarbeiter von Media-Markt und Saturn bestochen zu haben. Die zur Metro AG gehörende Media-Saturn Holding bestätigte damals die Vorwürfe. Hartmut Mehdorn hatte zuerst einen Job bei der Skandal-Bank WestLB. Anmerkungen siehe weiter oben. Ab dem 01.12.2005 u. 2006 u. in 2007 war er Mitglied im Wirtschaftsbeirat der BayernLB, und wie bekannt war er Vorsitzender des Vorstandes Deutsche Bahn AG in Berlin. Mehdorn und seine Erfüllungs- und Verrichtungshilfen liessen über Konzern-Spitzel äußerst umfangreich die Belegschaft ausspionieren, da im gesamten Konzern Korruptionsfälle vermutet wurden. Tatsächlich waren seine Erfüllungs- und Verrichtungshilfen in etlichen Fällen in Sachen der Aufklärung bei Korruption erfolgreich gewesen. Dr. Eng. h.c. Volker Jung war in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 bis zum 31.12.2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und auch Mitglied des Zentralvorstandes der Siemens AG in München, und Vorsitzender des Aufsichtsrates MAN Aktiengesellschaft in München. Der Siemens-Konzern fiel durch höchst zahlreiche Korruptionsfälle im In- und Ausland auf. [url==http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/siemens-und-kein-ende-t721.html]Infos hier[/url]. Die USA-Börsenaufsicht ermittelte. Auch im MAN-Konzern gab es Korruptionsfälle. Stefan Krause war ab dem 01.12.2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und auch Mitglied im Vorstand der BMW AG in München. Auch im BMW-Konzern gab es Korruptionsfälle. Dr. Sebastian Anneser war ab dem 10.12.2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied des Wirtschaftsbeirats, Nebenjobs: Domkapitular Erzbischöflicher Finanzdirektor Erzdiözese München und Freising Erzbischöfliches Ordinariat Finanzkammer München Karl Friedrich Erbprinz von Hohenzollern war ab dem 01.12.2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und auch Generalbevollmächtigter der Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern Sigmaringen. Prof. Dr. Bernd Rudolph war ab dem 01.12.2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und auch tätig im Institut für Kapitalmarktforschung und Finanzierung Ludwig-Maximilians-Universität München. Das hatte der BayernLB in Sachen Finanz- und Bankenkrise nicht viel geholfen. Maria-Elisabeth Schaeffler war ab dem 01.12.2005 u. 2006 u. in 2007 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und zudem Gesellschafterin der INA-HOLDING SCHAEFFLER KG in Herzogenaurach. Im Jahr 2009 machte Schaeffler von sich Reden, da das Unternehmen mit der Übernahme der Continental AG in Schieflage geriet. Schaeffler meinte einen Antrag auf Finanzhilfe bei der Bundesregierung zu stellen. Es sollten Steuergelder zur Rettung des Unternehmens aus dem staatlichen Stütze-Rettungspaket gezahlt werden. Für die Richtigkeit bei der BayernLB … Dipl.-Kfm. Heinz-Werner Götz war in 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 bis zum 30.06.2006 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und Wirtschaftsprüfer, und zudem Direktor des Verbandes Bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. in München Und für die Politik … Prof. Dr. Kurt Faltlhauser, er hatte sehr zahlreiche Verpflichtungen und Pöstchen … darunter auf in der Skandalbank KfW und zudem … Staatsminister Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, seit dem 15.10.2007 Staatsminister a.D., MdL Bayerischer Landtag München Erwin Huber (CSU) hatte sehr zahlreiche Verpflichtungen und Pöstchen … und zudem … Staatsminister Bayerisches Staatsministerium der Finanzen in München, Staatsminister Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie in München Dr. Günther Beckstein (CSU), Staatsminister Bayerisches Staatsministerium des Innern in München Joachim Herrmann, Staatsminister, Bayerisches Staatsministerium des Innern in München Emilia Müller, Staatsministerin Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie in München Josef Miller , Staatsminister, Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Dr. Werner Schnappauf , Staatsminister, Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen Barbara Stamm, Staatsministerin, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit Christa Stewens, Staatsministerin, Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Dr. Otto Wiesheu, Staatsminister, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie Hans Zehetmair , Staatsminister, Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Dr. Reinhard Wieczorek, berufsm. Stadtrat der Stadt München Wolfgang Bayerl, 1. Bürgermeister Neunburg v. Wald Hans Schaidinger , Oberbürgermeister, Vorsitzender des Bayerischen Städtetages Regensburg Jürgen Weber, Oberbürgermeister (a. D.) der Stadt Würzburg Josef Deimer, Oberbürgermeister der Stadt Landshut und Vorsitzender des Bayerischen Städtetages in Landshut Peter Schnell, Oberbürgermeister der Stadt Ingolstadt Norbert Kastner, Oberbürgermeister der Stadt Coburg Wolfgang Kelsch, 1. Bürgermeister des Marktes Wendelstein Martin Geiger, 1. Bürgermeister a.D. der Stadt Wasserburg Wolfgang Dandorfer, Oberbürgermeister der Stadt Amberg Rudolf Heiler, 1. Bürgermeister der Stadt Grafing Helene Jungkunz, Bürgermeisterin der Stadt Nürnberg Andreas Knie, Oberbürgermeister Kaufbeuren Dr. Rudolf Köppler,Oberbürgermeister a. D. der Stadt Günzburg Claus Pierer, 1. Bürgermeister der Stadt Cadolzburg Georg Riedl, 1. Bürgermeister Pfarrkirchen Dr. Uwe Brandl , Bürgermeister der Stadt Abensberg und Präsident des Bayerischen Gemeindetages Und für die Landesbank Baden Württemberg (LBBW) … Und für den richtigen Ton und das richtige Bild … Professor Peter Voß war 2003 u. 2004 Mitglied im Beirat und Intendant des Südwestrundfunks in Stuttgart PETER BOUDGOUST war ab 01.07.2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat und Intendant des Südwestrundfunks in Stuttgart Und für die richtige Berichterstattung … Edeltraud Hollay, Stadträtin, freie Journalistin, Stuttgart Und für die Richtigkeit … Hans Jochen Henke war in 2003 u. 2004 u. in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirats, Rechtsanwalt, Staatssekretär i.e.R., und bei Partner Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig, in 2004 war er Generalsekretär im Wirtschaftsrat der CDU e.V. in Berlin Dr. Herbert Müller war in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat und Mitglied im Beirat der Baden-Württembergischen Bank, und auch Honorarkonsul von Finnland, sowie Vorsitzender des Vorstands der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft Und hier gab es Korruption im Hause … Dipl.-Wirtsch.-Ing. Hans Dieter Pötsch war in 2003 u. 2004 u. in 2006 u. 2007 u. bis 30.09.2007 Mitglied im Beirat, sowie Mitglied im Vorstands der VOLKSWAGEN AG in Wolfsburg. Wie bekannt gab es bei VW Korruption. Bodo Uebber war in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirats, sowie Mitglied im Vorstand der DaimlerChrysIer AG in Stuttgart (später Daimler). Auch hier wurden Korruptionsfälle im Unternehmen bekannt. Dieter Schwarz war in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied im Wirtschaftsbeirat der WestLB. In 2003 u. 2004 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 war er als Mitglied im Beirat der LBBW und als Mitglied im Beirat der Baden-Württembergischen Bank zu finden (Anmerkungen zu Mobbing im Unternehmen und miese Behandlung von Teilen der Belegschaft siehe weiter oben). Er war Generalbevollmächtigter der Unternehmensgruppe Schwarz in Neckarsulm, und zudem Vorsitzender des Aufsichtsrates Lidl & Schwarz Stiftung & Co. KG in Neckarsulm. Dipl.-Volkswirt Holger P. Härter war in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, und Mitglied im Beirat der Baden-Württembergischen Bank, er war Honorarkonsul von Norwegen, sowie Mitglied im Vorstand der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft in Stuttgart. Im Porsche-Unternehmen klagten Belegschaftsmitglieder über hohe Arbeitsverdichtung und Mobbing. Die sich längst ausbreitende Armut in Deutschland wurde nicht so richtig erkannt … Dr. Dieter Hundt war in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Verwaltungsrat und auch Senator E.h., sowie Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Herr Hundt äußerte sich zur Armut in Deutschland… DIE WELT veröffentlichte online am 02.05.2008 das Interview mit dem seiner Zeit tätigen Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Herrn Dieter Hundt. Dieter Hundt: „ … Der Bundespräsident hat die wichtigsten Punkte genannt: Wir brauchen deutliche Verbesserungen bei Bildung und Forschung, mehr betriebliche Flexibilität und ein klares Nein zu gesetzlichen Mindestlöhnen. Vollbeschäftigung und Mindestlöhne schließen sich gegenseitig aus. Darüber hinaus muss die Senkung der Abgaben- und Steuerlast wieder auf die Agenda gesetzt werden. Derzeit beschließt die Große Koalition das Gegenteil: längeres Arbeitslosengeld, höhere Pflegesätze und jetzt auch noch Extra-Rentenerhöhungen. Es muss Schluss sein, Wahlgeschenke auf Kosten von Wachstum und Beschäftigung zu verteilen.“ … Niemand, der arbeitet, muss in Armut leben. Das ist Sinn und Zweck des ergänzenden Arbeitslosengeldes II. Die Politik hat hier die Sicherheit geschaffen, dass selbst gering qualifizierte Arbeitnehmer oder große Familien ein solides Gesamteinkommen erhalten. Leider verleumden und diskreditieren die Gewerkschaften diese positive Maßnahme nach Kräften. … Nach den letzten verfügbaren Zahlen gibt es lediglich 4000 alleinstehende Vollzeitbeschäftigte in Deutschland, die ihren Lohn längerfristig mit Arbeitslosengeld II aufstocken. Die allermeisten Aufstocker werden nur deshalb vom Staat unterstützt, weil sie entweder Teilzeit arbeiten oder eine Familie zu ernähren haben. Gerade die Familienförderung ist aber nicht von niedrigen Löhnen abhängig: Ein Familienvater mit zwei Kindern erhält selbst dann noch ergänzendes Arbeitslosengeld II, wenn er zwölf Euro pro Stunde verdient. … Die angemessene moderate Lohnpolitik der letzten Jahre hat viel zum aktuellen Beschäftigungsaufbau beigetragen. Überhöhte Abschlüsse gefährden diesen Erfolg. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/531-Mobbing-und-Armut-in-Deutschland.html:1zh864du]Weitere Infos hier[/url:1zh864du] … Hundt hatte wirklich keine Ahnung von Armut in Deutschland … , … saß aber im Verwaltungsrat der LBBW, und sah zu, wie mit Milliardenbeträgen herumjongliert wurde … , , … von HartzIV konnte in 2009 kaum mehr jemand leben, HartzIV musste in 2009 aufgestockt werden … , … die Lebenserhaltungskosten wurden zu hoch … Dipl.-lng. Paul Adams war in 2003 u. in 2004 Mitglied im Beirat und Vorsitzender der Geschäftsführung der Gebr. Märklin & Cie. GmbH in Göppingen. Bei Märklin wurde über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/hier-wird-gemobbt/marklin-goppingen-t992.html:1zh864du]Infos hier[/url:1zh864du] Am 19.09.2006 meldete die WELT online, dass im Mai 2006 der britische Finanzinvestor Kingsbridge Capital Advisors (als Heuschrecke) und Goldman Sachs die Spielzeugmarke übernahmen, und dass Märklin Wachstumsmöglichkeiten habe und sich erfolgreich gegen den Branchentrend absetzen könne, meinte damals Paul Adams, Vorsitzender der Märklin-Geschäftsführung. Seit dem Eigentümerwechsel sei unter anderem die Finanzierung "auf eine längerfristige und günstigere Basis gestellt" worden, so Adams damals. Kingsbridge habe Investitionen insbesondere in den Ausbau von Vertrieb und Marke zugesagt. Paul Adams zog sich zum 30.09.2006 auf eignen Wunsch zurück. "Jetzt ist die Sanierung des Unternehmens weiter auf Kurs, und ich werde diesen Prozess bis Mitte nächsten Jahres als Berater begleiten." , meinte Adams damals. Das Hamburger Abendblatt meldete am 11.01.2007: „GOEPPINGEN: Märklin streicht 310 Arbeitsplätze“ ; 2005 hatte das Unternehmen bei einem Umsatz von 123.000.000 Euro einen Verlust von 14.000.000 Euro verbucht. Das Jahr 2007 sollte Märklin die schwarze Null bringen, und im Jahr 2008 müsse "ein vernünftiges Ergebnis" erzielt werden, meinte sagte damals Dr. Ulrich Wlecke, Sprecher der Geschäftsführung und damals auch Berater bei AlixPartners. Das Werk im thüringischen Sonneberg mit 221 Beschäftigten hatte keine Zukunft mehr, die Schliessung im Jahr 2007 war beschlossene Sache. Neben dem 1991 erbauten Werk in Sonneberg traf es 30 der 63 Mitarbeiter in Nürnberg und weitere 60 in Göppingen. Die Südwest Presse aktiv online am 06.02.2009: In den vergangenen drei Jahren flossen 40.000.000 Euro an Honoraren, gleichzeitig mussten die Finanzinvestoren Verluste in Höhe von 50.000.000 Euro verbuchen. Im selben Zeitraum wurden die Werke in Sonneberg und Nürnberg geschlossen und 700 Mitarbeiter auf die Straße geschickt, um Personalkosten zu sparen. Zuletzt forderte die Geschäftsführung bei der Belegschaft einen Lohnverzicht von 5.000.000 Euro ein, ebenfalls mit der Begründung, die Personalkosten seien zu hoch. Der Insolvenzantrag wurde am 04.02.2009 beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Der vorläufige Insolvenzverwalter Michael Pluta kündigte den Beratern. Die Kreissparkasse Göppingen und die Landesbank Baden-Württemberg mussten die Kreditlinie von 50.000.000 Euro kündigen, es gab keine andere Alternative, "Mit jeder anderen Entscheidung hätten sich die Banker wegen Untreue strafbar gemacht." , so er vorläufige Insolvenzverwalter Michael Pluta. [url=http://www.welt.de/wirtschaft/article3798798/Gute-Aussichten-fuer-Fortbestand-von-Maerklin.html:1zh864du]DIE WELT meldete online am 25.05.2009[/url:1zh864du], dass es für die Pleitefirma Märklin doch noch Hoffnung gäbe: Sieben Investoren hätten Interesse an einer Übernahme des insolventen Unternehmens gezeigt. Dies sagte Insolvenzverwalter Michael Pluta nach einer Gläubigerversammlung. Der Verkauf solle noch im Spätsommer 2009 über die Bühne gehen. Ein möglicher Käufer müsse rund 100.000.000 Euro aufbringen. Die Kreissparkasse Göppingen und die Landesbank Baden-Württemberg und ein Pensions-Sicherungs-Verein hätten zu den Hauptgläubigern gezählt. Im Pleite-Fall Märklin war mitverantwortlich der Vorsitzende des Vorstands der Kreissparkasse Göppingen Herr Jürgen Hilse. Er war in 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 und bis 05.10.2007 Mitglied im Verwaltungsrat der LBBW, und in 2003 u. 2004 u. in 2006 bis 31.03.2007 Mitglied der Gewährträgerversammlung/Trägerversammlung der LBBW, und auch Senator E.h., sowie Sparkassendirektor, - wo blieb die Berichterstattung bei der LBBW ? … Professor Dr. Dr, h.c, mult. Wolfgang Franz, Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW) in Mannheim, und in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat und Mitglied im Beirat der Baden-Württembergischen Bank, … was hat es genutzt ? … , … wo waren seine Vorraussagen ? … Professor Dr. Renate Köcher war in 2003 u. 2004 u. in 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat und Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach, sowie tätig bei der Gesellschaft zum Studium der öffentlichen Meinung mbH, Allensbach am Bodensee, … Hauptsache die Meinung stimmt … Und mit himmlischer Unterstützung gegen die Satansbrut der Banken- und Finanzkrise … , … und alles ohne Beichte ? … Michael Himmelsbach, Erzbischöflicher Oberrechtsdirektor, Erzbischöfliches Ordinariat, Erzdiözese in Freiburg Und weiter mit der Politik u. a. … Matthias Wissmann , MdB, Bundesminister a. D., Partner der Rechtsanwaltskanzlei Wilmer, Cutler & Pickering Hale and Dorr LLP in Berlin Dr. Thomas Schäuble, MdL, (in 2004 a.D.) Innenminister des Landes Baden-Württemberg Dr. Walter Döring, MdL, (in 2004 a. D.) stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg, Ernst Pfister, MdL, stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg, in 2007 Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg Erwin Teufel, MdL, (in 2006 a. D.) Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg Gerhard Stratthaus, MdL, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg Ulrich Müller, MdL, (in 2005 a. D.) Minister des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten des Landes Baden-Württemberg Willi Stächele, MdL, Minister des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten des Landes Baden-Württemberg Prof. Dr. Wolfgang Reinhart, MdL, Staatssekretär im Finanzministerium Baden-Württemberg, Stuttgart, in 2005 Bevollmächtigter des Landes Baden-Württemberg beim Bund in Berlin Günther H. Oettinger, MdL, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Rechtsanwalt Stefan Mappus, MdL, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Ulrich Maurer, MdL, Rechtsanwalt Herbert Moser, MdL, Ministerialrat a. D., Vorsitzender des Finanzausschusses des Landtags von Baden-Württemberg Heribert Rech, MdL, Staatssekretär im Innenministerium von Baden-Württemberg, ab 20.07.2004 Innenminister des Landes Baden-Württemberg Peter Schneider, MdL, Landrat des Landkreises Biberach Wolfgang Drexler, a.D., Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Dr,. Stefan Scheffold, MdL, Rechtsanwalt, Schwäbisch Gmünd, in 2006 stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Hans Georg Junginger, in 2007 Vorsitzender des Innenausschusses der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, MdL, Rechtsanwalt (in 2006 Dr.) Nils Schmid, MdL, Rechtsanwalt, Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Stuttgart, in 2006 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Claus Schmiedel, MdL, Wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, in 2007 Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Hermann Seimetz, MdL, Senator E.h., Rektor i. R., Donzdorf, in 2005 stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg Clemens Winckler, MdL (in 2003 u. 2004), Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg Gundolf Fleischer, MdL, Rechtsanwalt, Staatssekretär a. D., stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, MdL bis 25.09.2006 Dr. Christoph-E. Palmer, MdL, Minister des Staatsministeriums und für europäische Angelegenheiten im Staatsministerium Baden-Württemberg Wolfgang Rückert, MdL, Staatssekretär im Finanzministerium Baden-Württemberg, Stuttgart, in 2004 Staatssekretär a. D. Jürgen Hofer, MdL, Oberbürgermeister i. R., Weinstadt-Beutelsbach Franz Schuhmacher, MdL, Geschäftsführer der Schuhmacher Präzisionsdrehteile GmbH, Spaichingen Dr.-Ing. Hans-Jochem Steim, MdL, Vorsitzender der Geschäftsführung der Hugo Kern und Liebers GmbH & Co., Schramberg Dr. Wolfgang Schuster, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart Bernd Doll, Oberbürgermeister der Stadt Bruchsal Helmut Himmelsbach, Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn Michael Föll, Erster Bürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart Heinz-Jürgen Koloczek, Oberbürgermeister a. D., Tuttlingen Gustav Schrank, Oberbürgermeister der Stadt Hockenheim (in 2004 a. D.), Vorsitzender des Verwaltungsrats der Sparkasse Hockenheim Dr. Klaus Lang, Erster Bürgermeister a. D., Stuttgart Dr. Susanne Eisenmann, Stadträtin, Vorsitzende der CDU-Fraktion im Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart, in 2005 Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Stuttgart Siegfried Rieg, Kreisrat, Oberbürgermeister a. D., Giengen Friedrich-Wilhelm Kiel, Oberbürgermeister a. D., Fellbach Martin Lindler, Bürgermeister a.D., Titisee-Neustadt Dr. Dr, h. c. Günther Nufer, Bürgermeister a.D., Bad Säckingen Hermann Bauer, Bürgermeister der Stadt Bad Wurzach Experten für die Landesbank Rheinland Pfalz … Dr. Gerhard Jooss war in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, und Mitglied des Vorstandes i. R. ThyssenKrupp AG in Düsseldorf. DIE WELT berichtete am 20.02.2008 online, wegen des Verdachts auf illegale Preisabsprachen beim Aufzugsbau hatten Fahnder gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied und sieben weitere Manager des Konzerns Ermittlungen aufgenommen hatten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei dies erst der Anfang gewesen. Mitte des Jahres 2007 hatte die EU-Kommission ein Rekordbußgeld verhängt Für den guten Ton und das richtige Bild … Hans Joachim Suchan war in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, und Verwaltungsdirektor Zweites Deutsches Fernsehen Mainz Für das richtige Wissen … , … wem hat es genutzt ? … Prof. Dr. Rolf Peffekoven war in 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Beirat, und Direktor vom Institut für Finanzwissenschaft Johannes Gutenberg-Universität zu Mainz Und für die Politik … Rainer Brüderle, MdB, Stellvertretender Vorsitzender F.D.P.-Bundestagsfraktion, Staatsminister a. D., Berlin Prof. Dr. Ingolf Deubel, bis 02.07.2006 Staatssekretär, Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, ab 03.07.2006 Minister der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Mainz Gernot Mittler, (in 2006 a. D.) Minister der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Mainz Karl Peter Bruch, Minister des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Mainz Peter Schneider, MdL, Präsident Sparkassenverband Baden-Württemberg Stuttgart, Vorsitzender des Verwaltungsrates Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart Jens Beutel, Oberbürgermeister Mainz Dr. Christof Wolff, Oberbürgermeister Landau Werner Schineller, Oberbürgermeister Speyer Dr. Eberhard Schulte-Wissermann, Oberbürgermeister Koblenz Hans Jörg Duppré, Landrat Pirmasens Dr. Winfried Hirschberger, Landrat Kusel Karl-Otto Velten, Landrat Bad Kreuznach Peter Paul Weinert, Landrat Montabaur Dr. Rüdiger Messal, Staatssekretär Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Mainz Roger Lewentz, Staatssekretär, Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Mainz Roland Härtel, Staatssekretär a. D. Speyer Experten der NordLB … Dr. Rutbert Reisch war in 2002 u. in 2003 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und Generalbevollmächtigter, sowie Chief Financial Officer bei der Volkswagen AG. Giuseppe Savoini iwar n 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und Leiter Konzern-Treasury bei der Volkswagen AG. Wie weiter oben angemerkt gab es Korruption und Mobbing im Volkswagenkonzern. Dr. Alan Hippe war in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und Mitglied im Vorstand der Continental AG. Dr. Hans-Joachim Nikolin iwar n 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und Mitglied im Vorstand der Continental AG. Die Continental AG machte zusammen mit der SCHAEFFLER KG in Herzogenaurach im Jahr 2009 von sich Reden, da die SCHAEFFLER KG mit der Übernahme der Continental AG in Schieflage geriet. Schaeffler meinte einen Antrag auf Finanzhilfe bei der Bundesregierung zu stellen. Es sollten Steuergelder zur Rettung des Unternehmens aus dem Stütze-Rettungspaket gezahlt werden. Birgit Gantz-Rathmann war in 2002 u. 2003 u. in 2004 Mitglied im Aufsichtsrat, und Leiterin Gesundheit und Soziales (AG) der Deutsche Bahn AG. Deutsche Bahn AG kam in das Gerede, da Teile der Belegschaft bespitzelt worden sind. Zudem gab es Korruption im Unternehmen, und die Bespitzelung sollte Aufklärung bringen. Gerd Tenzer war in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und Beauftragter der Deutsche Telekom AG für Telekommunikation und Wettbewerbspolitik. Auch bei der Deutschen Telekom AG gab es Bespitzelung gegen Teile der Belegschaft. Es gab den Missbrauch von Verbindungsdaten und massiven Datenmissbrauch. Die Staatsanwaltschaft leitete ein formelles Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Konzernchef Kai-Uwe Ricke und den damaligen Aufsichtsratschef und Steuerhinterzieher Klaus Zumwinkel ein. Auch das Büro des im Jahr 2009 amtierenden Konzernchefs Obermann wurde durchsucht. Im Jahr 2005 und teilweise auch im Jahr 2006 sollen die Telefonverbindungen von Journalisten und Aufsichtsratsmitgliedern ausgewertet worden sein. Ziel der Operation war es, undichte Stellen im Konzern aufzuspüren, über die interne Informationen an die Presse weitergegeben wurden. Im Konzern wurde auch Korruption aufgedeckt, wie die Süddeutsche Zeitung online am 14.01.2008 mitteilte. Ein Ex-Abteilungsleiter der Telekom soll 300.000 Euro auf ein eigenes Konto gelenkt haben - er behauptet: für Sicherheitsprojekte. Der Fernmeldeoberrat Klaus T. führte die Abteilung für Konzernsicherheit und war eine Schlüsselfigur der Spitzelaffäre der Telekom. Er musste wegen Fluchtgefahr in die Untersuchungshaft. Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Untreue Seit dem Frühsommer 2007 bestanden die Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz und das Fernmeldegeheimnis gegen etwa ein Dutzend Personen, darunter auch den früheren Telekom-Aufsichtsratschef Klaus Zumwinkel und den ehemaligen Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke. Pikant für den überversorgten Beamten: Aus Sicht der Staatsanwaltschaft soll es schwer nachvollziehbar gewesen sein, dass für vergleichsweise einfache Arbeiten an Tabellen große Summen an eine Berliner Fremdfirma gezahlt wurden. T. hat dazu erklärt, er habe die 300.000 Euro nicht für sich eingesteckt, sondern dann wieder für Sicherheitsprojekte verwendet. Es sei in seiner Branche üblich, so zu verfahren. T. soll stolz gewesen sein, dass er Zugang zu Ricke und Zumwinkel hatte. Ob Zumwinkel und Ricke für Weisungen an T. verantwortlich waren, um vergleichsweise einfache Arbeiten an Tabellen große Summen an eine Berliner Fremdfirma zu zahlen, war zu prüfen. Zumwinkel bestritt energisch, T. die diversen Aufträge gegeben zu haben. Dass die Honorare für eine von T. eingeschaltete IT-Firma auf einer gemeinsamen Kostenstelle des Aufsichtsrats und des Vorstands verbucht wurden, soll aus Sicht der Bonner Ermittler kein Beleg für eine Komplizenschaft sein. Prof. Dr. Ursula Hansen war in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, und an Universität Hannover im Institut für Betriebsforschung Lehrstuhl für Marketing I: Markt und Konsum, tätig. … was hat es gebracht ? … Dr. Heinrich Dickmann war in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 Mitglied im Wirtschaftsbeirat, Honorarkonsul der Republik Österreich, und c/o der VHV Vereinigte Haftpflichtversicherung VaG. … wie wurden hier die Steuern gespart ? … Für die Politik … Christian Wulff, Ministerpräsident Niedersächsische Staatskanzlei Hartmut Möllring, , Minister, Niedersächsisches Finanzministerium Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué, Minister, Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, in 2006 Fraktionsvorsitzender FDP Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt Sigrid Kele, Ministerin, Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Klaus-Jürgen Jeziorsky, Minister, Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Otto Ebnet, Minister, Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern Hans-Heinrich Ehlen, Minister, Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Elisabeth Heister-Neumann, Ministerin, Niedersächsisches Justizministerium Bernd Althusmann, MdL, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Heinrich Aller, MdL, Minister a.D. , in 2005 im MdL-Büro im Kurt-Schumacher-Haus Jürgen Gansäuer, Präsident Niedersächsischer Landtag Klaus Rickert, MdL, FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Heinz Rolfes, MdL, CDU-Kreisverband Lingen Dieter Möhrmann, Parlamentarischer Geschäftsführer SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Gerhard Miesterfeldt, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt Stefan Wenzel, MdL, Fraktion der Grünen Wolfgang Sehrt, MdL, in 2007 Vorsitzender der CDU-Fraktion des Rates der Stadt Braunschweig Hermann Eppers, MdL, Bürgermeister der Stadt Salzgitter Wulff Gallert, MdL, Parlamentarischer Geschäftsführer Fraktion der PDS Landtag Sachsen-Anhalt (später DIE LINKE), Fraktionsvorsitzender Landtag Sachsen-Anhalt Dr. Henning von Storch, MdL, Landtag Mecklenburg-Vorpommern Detlef Gürth, Parlamentarischer Geschäftsführer CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt Gerhard Miesterfeldt , Fraktionsvorsitzender der SPD, SPD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt Ingrid Häußler, Oberbürgermeisterin Stadt Halle (Saale) Dr. Gert Hoffmann, Oberbürgermeister Stadt Braunschweig Dr. Paul Krüger, Oberbürgermeister Stadt Neubrandenburg Jürgen Borbe, Bürgermeister, Mitglied des Kreistages Landkreis Nordvorpommern Dr. Reinhard Dettmann, Bürgermeister Stadt Teterow Helmut Knebel, (in 2006 a. D.) Oberbürgermeister Stadt Salzgitter Frank Klingebiel, Oberbürgermeister Stadt Salzgitter Dr. Willi Polte, Oberbürgermeister a.D. Wolfgang Nolte, Bürgermeister Stadt Duderstadt Ernst-Henning Jahn, Vorsitzender der CDU-Faktion Kreistag Wolfenbüttel Klaus Steffen, Ratsherr/Ratsvorsitzender Stadt Salzgitter Dr. Udo Kuhlmann, Erster Stadtrat Stadt Braunschweig Carsten Lehmann, Erster Stadtrat Stadt Braunschweig Heinz Günther, Ratsherr Stadt Braunschweig Klaus Winter, Ratsherr Stadt Braunschweig Manfred Pesditschek, Vorsitzender der SPD-Fraktion, Ratsherr Herbert Bröckel, Kreistagsabgeordneter Hermann Bröring, Landrat Landkreis Emsland Wolfhard Molkentin, Landrat, Landkreis Nordvorpommern Jörg Hellmuth, Landrat Landkreis Stendal Burkhard Kanngießer, Landrat Landkreis Bördekreis Manfred Hugo, Landrat Landkreis Osnabrück Ulrich Gerstner, Landrat Landkreis Bernburg, in 2007 im Salzlandkreis Burkhard Drake, (in 2006 a. D.) Landrat Landkreis Wolfenbüttel Jörg Röhmann, Landrat Landkreis Wolfenbüttel Gerhard Kilian, Landrat Landkreis Helmstedt Walter Waske, Landrat Landkreis Holzminden Thomas Webel, Landrat Landkreis Börde Land Niedersachsen Dr. Michael Ermrich, Landrat Landkreis Harz Jürgen Seidel, Landrat Landkreis Müritz Dr. Volker Böhning, Landrat Landkreis Uecker-Randow Ulf Schindler, Landrat Landkreis Köthen/Anhalt Die überversorgten Beamten in der NordLB … Dr. Lothar Hagebölling, Staatssekretär Niedersächsisches Finanzministerium, in 2006 Chef der Staatskanzlei Niedersächsische Staatskanzlei Cora Jeanette Hermenau, Staatssekretärin Niedersächsisches Finanzministerium Rudolf Bohn, Staatssekretär und Generalbevollmächtigter für Investitionen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt Joachim Werren, Staatssekretär, Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Dr. Frank Tidick, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei Ulrich Koehler, Staatssekretär Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Reiner Haseloff, Staatssekretär, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Hermann-Onko Aeikens, Staatssekretär, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Christian Sundermann, Staatssekretär Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Reinhard Meyer, Staatssekretär, Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern Klaus Sühl, Staatssekretär, Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern Dr. Karl Otto Kreer, Staatssekretär Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern Thomas Schneider, Ministerialrat, Niedersächsisches Finanzministerium Dr. Gunther Krajewski, (in 2006 a. D.) Ministerialdirigent Niedersächsisches Finanzministerium Dr. Josef Stecker, Präsident a. D. Dr. Horst Schröder, Präsident a.D. Dr. Michael Arndt, (in 2006 a. D.) Regionspräsident Region Hannover Hauke Jagau, Regionspräsident Region Hannover Bernd Ellerbrock, Abteilungsleiter Niedersächsisches Finanzministerium Die Gewerkschaften bei der NordLB … August Nöltker, Gewerkschaftssekretär ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Fachbereich Finanzdienstleistung Freddy Pedersen, Stv. Bezirksgeschäftsführer ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk Braunschweig/Umland, in 2007 ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft BS Jörg Reinbrecht, Gewerkschaftssekretär ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung Fachbereich Finanzdienstleistungen Hartmut Tölle, Bezirksvorsitzender Deutscher Gewerkschaftsbund Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt Und hier einige Namen, die bei der Bremer Landesbank tätig waren … Für die Richtigkeit … Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Hochschullehrer Lehrstuhl für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen, in 2004 Hochschullehrer und Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht,Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen Dr. Herbert Müffelmann, Rechtsanwalt und Notar Die Vertreter des Volkes … Bürgermeister (in 2004 a. D.) Hartmut Perschau (CDU) war bis 06.07.2003 Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, und ab 07.07.2003 der Senator für Wirtschaft, Häfen und Kultur der Freien Hansestadt Bremen, und (später) Vorsitzender der Bremer CDU-Bürgerschaftsfraktion Landesverband Bremen, sowie Abgeordneter der CDU-Fraktion der Bremischen Bürgerschaft. Bei der Skandal-Bank KFW war er in 2000 u. 2001 u. 2002 und bis 31.12.2003 Mitglied des Verwaltungsrats, und vom Bundesrat bestelltes Mitglied. Hartmut Möllring, Niedersächsischer Finanzminister Dr. Ulrich Nußbaum, Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen Bürgermeisterin Karoline Linnert, Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen Lutz Stratmann, Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur Heinrich Aller, Niedersächsischer Minister der Finanzen Josef Hattig, Senator für Wirtschaft und Häfen der Freien Hansestadt Bremen Dr. Gitta Trauernicht, Niedersächsische Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales Burghard Niederquell, Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Bremerhaven Dietmar Schütz, Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg Michael Teiser, Bürgermeister und Stadtkämmerer der Stadt Bremerhaven Für die Gewerkschaft … Klaus Busch, stellvertretender Geschäftsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, Bezirk Land Bremen Für die überversorgten Beamten, die dem Volke dienen sollten … Dr. Lothar Hagebölling, Staatssekretär des Niedersächsischen Finanzministeriums Cora Hermenau, Staatssekretärin des Niedersächsischen Finanzministeriums Dr. Gunther Krajewski, Ministerialdirigent Niedersächsisches Finanzministerium Dr. Wilhelm Krautwig, Ministerialdirigent Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Thomas Schneider, Ministerialrat Niedersächsisches Finanzministerium Prof. Dr. Günter Dannemann, Staatsrat beim Senator für Finanzen Dr. Uwe Färber, Staatsrat beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, in 2005 Staatsrat beim Senator für Wirtschaft und Häfen der Freien Hansestadt Bremen Dieter Mützelburg, Staatsrat bei der Senatorin für Finanzen Bremen Bernhard Günthert, Senatsrat beim Senator für Finanzen Hermann Pape aus Sottrum, Senatsrat beim Senator für Finanzen in Bremen Jürgen Schanz, Senatsdirektor beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen Jan Pörksen, Senatsdirektor beim Senator für Finanzen Dr. Oliver Bongartz, Senatsdirektor beim Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen Bernd Theilen, Regierungspräsident des Bezirks Weser-Ems Für die Landräte als überversorgte Beamte Staatsdiener für das Volk, die je nach dem auch vom Wahlvolke gewählt werden… Hermann Bröring, Landrat des Landkreises Emsland, Meppen Hans Eveslage, Landrat des Landkreises Cloppenburg Henning Schultz, Landrat des Landkreises Wittmund Sven Ambrosy, Landrat des Landkreises Friesland Kai-Uwe Bielefeld, Landrat des Landkreises Cuxhaven Gerd Stötzel, Landrat des Landkreises Diepholz Und noch ein paar überversorgte Beamte die dem Volke dienen sollten … Arno Schreiber, Oberstadtdirektor der Stadt Wilhelmshaven Dr. Lothar Knippert, Oberkreisdirektor des Landkreises Friesland Dr. Johannes Höppner, Oberkreisdirektor des Landkreises Cuxhaven Und weiter ... |
| Tom | Hier mal einige Beispiele, was so gewählt werden könnte … , … anstatt SPD, CDU, FDP … Die [url=http://www.piratenpartei.de/navigation/politik/unsere-ziele:2dwkznb7]Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)[/url:2dwkznb7] steht für die Informationelle Selbstbestimmung in Deutschland. Das hätte längst Wahlkampfthema werden müssen, das in den Unternehmen mittels STASI-Methoden vorgegangen wurde. Die Piraten … Es ist Abkehr des Prinzips der Geheimhaltung umzusetzen. Die Betonung muss auf dem "Prinzips der Öffentlichkeit" liegen. Beides stellt einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens. Zusammen schafft dies nach der festen Überzeugung der Piratenpartei die unabdingbaren Vorraussetzungen für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung. Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person heran gezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben. Die Patente auf Lebewesen und Gene sind abzulehnen, wenn sie auf Geschäftsideen und auch auf Software basieren, weil sie unzumutbare und unverantwortliche Konsequenzen haben, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie gemeine Güter ohne Gegenleistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein Erfindungspotential im ursprünglichen Sinne besitzen. Die gute Entwicklung klein- und mittelständischer IT-Unternehmen in ganz Europa hat beispielsweise gezeigt, dass auf dem Softwaresektor Patente vollkommen unnötig sind. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht. Deshalb tritt die Piratenpartei für eine Legalisierung der Privatkopie ein, auch weil es technisch gar nicht möglich ist, Privatkopien zu unterbinden. Dabei geht es ihr aber nicht darum, das Urheberrecht vollständig abzuschaffen. Die Familien-Partei steht für die Wiederherstellung der sozialen Gerechtigkeit in der Gesellschaft. Sie wendet sich gegen die politisch bedingte Ausnutzung der Kindererziehenden in allen Lebensbereichen und gegen die Aushöhlung der Lebensgrundlagen künftiger Generationen. Die Bildung und Pflege des Humankapitals der Gesellschaft ist für die Familien-Partei vorrangige Aufgabe und unverzichtbare Voraussetzung für Zukunftsfähigkeit und wirtschaftlichen Erfolg. Die Familien-Partei betreibt Familienpolitik als Grundlage aller Politikbereiche und nicht als Rückzug auf eine einzelne Thematik. Sie sieht ihre politische Chance als Kleinpartei neben dem direkten Mitwirken in den Volksvertretungen auch in der Einflussnahme auf die Programme und Entscheidungen der großen Parteien, indem sie diese mit dem Abwerben von Wählerstimmen konfrontiert und familiengerechte Alternativen aufzeigt. Das Ziel ist es, allen Menschen eine selbstbestimmte und friedliche Zukunft zu sichern. Die Partei ist bestrebt, den Wohlstand des Volkes auf gerechter und sozialer Basis zu erhalten und zu festigen. Der Schutz der Familie und anderer Lebensgemeinschaften mit Kindern ist vorrangige Aufgabe der Partei. Es ist daher deren fundamentalste Aufgabe, gegen die seit Jahrzehnten betriebene Aushöhlung und Missachtung des Artikels 6 in Verbindung mit Artikel 3 des Grundgesetztes mit allen zu Gebote stehenden verfassungsrechtlichen Mitteln anzukämpfen. Wesentliche politische Ziele der Partei sind: Wirtschaftliche Gleichstellung der Familien und anderer Lebensgemeinschaften mit Kindern mit den Kinderlosen durch einen gesetzlich zu verankernden Familienlastenausgleich. Gleichstellung der Familienarbeit für Kinder mit der Erwerbstätigkeit im Berufsleben durch Einführung eines sozialversicherungs- und steuerpflichtigen Gehalts. Zahlung der existenzsichernden Aufwendungen für die Kinder an die Erziehungsberechtigten. Lösung aller politischen Fragen im Hinblick auf die Familie und die nachwachsenden Generationen in sozialer Sicherheit in Frieden und Freiheit. Umsetzung des Wahlrechts minderjähriger Kinder über eine stellvertretende Stimmabgabe durch die Erziehungsberechtigten. Reform des demokratischen Systems mit dem Ziel, gemeinwohlorientierte Entscheidungen zu ermöglichen (Herstellung der repräsentativen Demokratie). Übergabe einer lebensgerechten Umwelt und Infrastruktur an die nachfolgenden Generationen. >>>>>> Weitere Infos >>>>>>> [url=http://www.familien-partei-deutschlands.de/cms/media/downloads/FAMILIE_Bundesprogramm.pdf]hier[url] Und weiter ... |
| Tom | Zuvor wurde vorgeschlagen, was besser nicht gewählt werden sollte … Hier mal einige Beispiele, was so gewählt werden könnte … Die [url=http://www.piratenpartei.de/navigation/politik/unsere-ziele:uxcu3ie8]Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)[/url:uxcu3ie8] steht für die Informationelle Selbstbestimmung in Deutschland. Das hätte längst Wahlkampfthema werden müssen, das in den Unternehmen mittels STASI-Methoden vorgegangen wurde. Die Piraten … Es ist Abkehr des Prinzips der Geheimhaltung umzusetzen. Die Betonung muss auf dem "Prinzips der Öffentlichkeit" liegen. Beides stellt einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens. Zusammen schafft dies nach der festen Überzeugung der Piratenpartei die unabdingbaren Voraussetzungen für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung. Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben. Die Patente auf Lebewesen und Gene sind abzulehnen, wenn sie auf Geschäftsideen und auch auf Software basieren, weil sie unzumutbare und unverantwortliche Konsequenzen haben, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie gemeine Güter ohne Gegenleistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein Erfindungspotential im ursprünglichen Sinne besitzen. Die gute Entwicklung klein- und mittelständischer IT-Unternehmen in ganz Europa hat beispielsweise gezeigt, dass auf dem Softwaresektor Patente vollkommen unnötig sind. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht. Deshalb tritt die Piratenpartei für eine Legalisierung der Privatkopie ein, auch weil es technisch gar nicht möglich ist, Privatkopien zu unterbinden. Dabei geht es ihr aber nicht darum, das Urheberrecht vollständig abzuschaffen. [url=http://www.bueso.de/artikel/grundsatzprogramm:uxcu3ie8]Die Büso, Bürgerrechtsbewegung Solidarität[/url:uxcu3ie8] wurde 1992 gegründet, und sie hatte seit dem vor der aufziehenden Weltwirtschaftskrise gewarnt und Lösungsvorschläge in die Diskussion gebracht. Das Grundsatzprogramm wurde am 26.10.2008 beim 8. Ordentlichen Parteitag in Frankfurt aktualisiert. Es ging u. a. um eine gerechte neue Weltwirtschaftsordnung". Die Notwendigkeit eines neuen, auf festen Wechselkursen basierenden Weltfinanzsystems souveräner Nationen (Neues Bretton Woods), das in der Lage ist, den Aufbau und Erhalt von Industrie, Landwirtschaft und Infrastruktur zu finanzieren, so wie es der amerikanische Ökonom Lyndon LaRouche vorgeschlagen hat und es gegenwärtig weltweit diskutiert wird. Dazu gehört die Zusammenarbeit an der „Eurasischen Landbrücke“, dass einem Netz von Entwicklungskorridoren über den ganzen Doppelkontinent angehört, das Handel, Infrastrukturaufbau und Rohstoffversorgung sicherstellt. Die ersten Notmassnahmen … Die Organisierte Kriminalität, oft verzahnt mit Geheimdiensten und terroristischen Gruppen im Waffen/Drogengeschäft, stellt eine erstrangige Bedrohung der nationalen Sicherheit dar. Mit allen rechtsstaatlichen Mitteln, auch mit Einsatz nachrichtendienstlicher Methoden, muss diese Organisierte Kriminalität bekämpft werden. Und für die Finanzpolitik … Das ersatzlose Streichen aller Finanzwetten in Form von Derivatkontrakten; Der Schutz der Einlagen und die Aufrechterhaltung der volkswirtschaftlich wesentlichen Funktionen staatlichregulierter Banken; Der Schutz der Wohneigentumbesitzer, die aufgrund der Krise zeitweilig ihre Hypothekenkredite nicht mehr bedienen können; Preiskontrollen bei Nahrungsmitteln und Energie, um die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Zur Überwindung der Krise muss das gegenwärtige Finanzsystem einem Konkursverfahren unterzogen werden, bei dem neben den „Spielschulden“ auch ein Großteil der Schulden der 3. Welt gestrichen werden. Ein neues Weltfinanzsystem in der Tradition von Franklin D. Roosevelts Bretton Woods System von 1944 mit festen Währungsparitäten muss zwischen den Nationen vereinbart werden. Zur Wiedererlangung wirtschaftlichen Wachstums und währungspolitischer Stabilität ist eine grundlegende Reform des Systems der Zentralbanken in Europa erforderlich. Anstatt die Kapital- und Währungsmärkte weiter zum Zwecke der Spekulation zu „liberalisieren", müssen Nationalbanken nach dem Vorbild Alexander Hamiltons eingeführt werden, die durch produktive Kreditschöpfung wirtschaftliches Wachstum, technologischen Fortschritt und die Entwicklung des allgemeinen Wohlstands der Nationen fördern. Kredit- und Steuerpolitik müssen den produktiven Mittelstand in Industrie, Landwirtschaft und Handel fördern. Das Übergewicht des Dienstleistungssektors muss zugunsten des produktiven Sektors, der modernen Infrastruktur sowie Wissenschaft, Forschung und Entwicklung korrigiert werden. Grundlage der Landwirtschaft in Deutschland und Europa muss der bäuerliche Familienbetrieb bleiben bzw. wieder werden. In Deutschland und den Ländern der EU müssen wir zu Preisen zurückkehren, die am Paritätspreis orientiert sind. Der Landwirt muss sein Einkommen wieder durch die Erzeugung von Nahrungsmitteln verdienen. Der Landesverband Saarland hat sich 1989 unter der Führung des Kinderarztes Dr. Franz-Josef Breyer konstituiert. Die Familien-Partei steht für die Wiederherstellung der sozialen Gerechtigkeit in der Gesellschaft. Sie wendet sich insbesondere auch im Saarland gegen die politisch bedingte Ausnutzung der Kindererziehenden in allen Lebensbereichen und gegen die Aushöhlung der Lebensgrundlagen künftiger Generationen. Die Bildung und Pflege des Humankapitals der Gesellschaft ist für die Familien-Partei vorrangige Aufgabe und unverzichtbare Voraussetzung für Zukunftsfähigkeit und wirtschaftlichen Erfolg. Die Familien-Partei betreibt Familienpolitik als Grundlage aller Politikbereiche und nicht als Rückzug auf eine einzelne Thematik. Sie sieht ihre politische Chance als Kleinpartei neben dem direkten Mitwirken in den Volksvertretungen auch in der Einflussnahme auf die Programme und Entscheidungen der großen Parteien, indem sie diese mit dem Abwerben von Wählerstimmen konfrontiert und familiengerechte Alternativen aufzeigt. [url=http://www.familien-partei-saarland.de/uploads/media/Landessatzung.pdf:uxcu3ie8]Ziele und Aufgaben aus der Satzung:[/url:uxcu3ie8] Das Ziel ist es, allen Menschen im Saarland eine selbstbestimmte und friedliche Zukunft zu sichern. Die Partei ist bestrebt, den Wohlstand des Volkes auf gerechter und sozialer Basis zu erhalten und zu festigen. Der Schutz der Familie und anderer Lebensgemeinschaften mit Kindern ist vorrangige Aufgabe der Partei. Es ist daher deren fundamentalste Aufgabe, gegen die seit Jahrzehnten betriebene Aushöhlung und Missachtung des Artikels 6 in Verbindung mit Artikel 3 des Grundgesetztes mit allen zu Gebote stehenden verfassungsrechtlichen Mitteln anzukämpfen. Wesentliche politische Ziele der Partei sind: wirtschaftliche Gleichstellung der Familien und anderer Lebensgemeinschaften mit Kindern mit den Kinderlosen durch einen gesetzlich zu verankernden Familienlastenausgleich. Gleichstellung der Familienarbeit für Kinder mit der Erwerbstätigkeit im Berufsleben durch Einführung eines sozialversicherungs- und steuerpflichtigen Gehalts. Zahlung der existenzsichernden Aufwendungen für die Kinder an die Erziehungsberechtigten. Lösung aller politischen Fragen im Hinblick auf die Familie und die nachwachsenden Generationen in sozialer Sicherheit in Frieden und Freiheit. Umsetzung des Wahlrechts minderjähriger Kinder über eine stellvertretende Stimmabgabe durch die Erziehungsberechtigten. Reform des demokratischen Systems mit dem Ziel, gemeinwohlorientierte Entscheidungen zu ermöglichen (Herstellung der repräsentativen Demokratie). Übergabe einer lebensgerechten Umwelt und Infrastruktur an die nachfolgenden Generationen. Und weiter ... |
| Tom | Weshalb waren die Parteien CDU, SPD, und FDP längst abzuwählen ? [url=http://www.welt.de/politik/deutschland/article4166021/Schleswig-Holstein-steht-vor-dem-Bankrott.html:1vczu1ht]DIE WELT online am 22.07.2009:[/url:1vczu1ht] Nach dem Ende der großen Koalition zwischen SPD/CDU im Juni/Juli 2009 in Schleswig-Holstein war für das Land nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler der Bankrott zu erklären, meinte der Vorsitzende des Landesverbandes, Rainer Kersten. Zudem musste der Regierungschef Peter Harry Carstensen (CDU) seine Angaben über eine Millionenabfindung bei der HSH Nordbank korrigieren, was die frühere Kieler Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) als einen zusätzlichen Rücktrittsgrund für Carstensen wertete. Die Regierung hätte pro Jahr 800.000.000 Euro sparen müssen, stattdessen wurden die Ausgaben erhöht, meinte Kersten, und warf der CDU und der SPD vor, damit die zu Beginn der Legislaturperiode selbst gesteckte Haushaltsziele völlig verfehlt zu haben. Kersten forderte von der künftigen Landesregierung einen drastischen Sparkurs. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hatte finanzpolitisch und wirtschaftspolitisch versagt. Das wurde auch am Desaster der HSH Nordbank mehr als deutlich. Mitverantwortlich am Desaster im Jahr 2009 war Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust und Schleswig-Holsteins, Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (beide CDU), sowie ihre Finanzressortchefs mit dem Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher. [url=http://www.die-topnews.de/hsh-nordbank-weist-fuer-2008-verlust-in-milliardenhoehe-aus-337076:1vczu1ht]TopNews online am 14.02.2009:[/url:1vczu1ht] Einen drastischen Sparkurs hätte das Land Schleswig-Holstein, dass 29,1 Prozent der Anteile an der HSH Nordbank AG hatte, einleiten müssen. Weitere Anteile waren im Besitz der Stadt Hamburg (30,41 Prozent), der schleswig-holsteinische Sparkassen- und Giroverband hielt 14,8 Prozent der Anteile, und die US-Beteiligungsgesellschaft J.C. Flowers hatte 25,67 Prozent der Anteile. (- Flowers war auch u. a. an der Hypo Real Estate beteiligt. -) Im Jahr 2007 hatte das Finanzinstitut noch einen Gewinn nach Steuern von 285.000.000 Euro verzeichnet. Die HSH Nordbank AG hatte im Jahr 2008 nach vorläufigen Berechnungen mit einem Konzernfehlbetrag von bis zu 2.800.000.000 Milliarden Euro beendet. Dieser Verlust hätten Restrukturierungsaufwendungen, Steuern und Verlustbeteiligungen Dritter, verursacht. In dem Verlust seien Abschreibungen auf das Kreditersatzgeschäft in Höhe von rund 1.600.000.000 Euro enthalten. Die weiteren Belastungen aus der Finanzmarktkrise summierten sich nach HSH-Angaben auf 900.000.000 Euro und enthalten unter anderem die Wertberichtigungen im Zusammenhang mit der Insolvenz der US-Investmentbank Lehman Brothers und dem Zusammenbruch isländischer Banken. Die HSH Nordbank hat nach eigenen Angaben aufgrund der im Kreditgeschäft gestiegenen Ausfallrisiken durch die globale Wirtschaftskrise die Kreditrisikovorsorge inklusive Portfoliowertberichtigungen auf rund 1,4 Milliarden Euro deutlich erhöht. 2008 sei ein Zins- und Provisionsüberschuss in Höhe von rund 2.000.000.000 Euro erwirtschaftet worden. Dennoch soll ein Finanzierungsbedarf von rund drei 3.000.000.000 Euro bestanden haben. Geringer als zuletzt erwartet soll mit 1000 Stellenstreichungen der Personalabbau ausfallen. Zuvor war der Abbau von bis zu 1500 der 4300 Arbeitsplätze befürchtet worden. [url=http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/westlb-sucht-nach-privaten-investoren-392114/:1vczu1ht]Wirtschaftswoche online am 26.03.2009:[/url:1vczu1ht] Die HSH Nordbank verzichtete für das Geschäftsjahr 2008 auf sämtliche Ausschüttungen an ihre stillen Teilhaber. Sie reagierte damit auf Andeutungen der Europäischen Kommission, solche Zahlungen nicht zu gestatten. Bereits damals hatten die Wettbewerbshüter klar gemacht, dass eine Bank, die „beträchtliche staatliche Hilfen“ erhalte, keine Ausschüttungen auf Genussscheine oder stille Einlagen zahlen dürfe. Die EU-Kommission ist die oberste Wettbewerbsaufsicht in der EU und entscheidet über Staatshilfen. Ursprünglich wollte die HSH Nordbank 200.000.000 Euro an die stillen Teilhaber auszahlen. Im Dezember 2008 war bereits eine Ausschüttung über 64.000.000 Euro beschlossen worden, die nach Einschätzung des Bankvorstands nun ebenfalls nicht ausgezahlt werden dürfen. Die HSH Nordbank hatte die trotz eines Milliardenverlusts geplante Ausschüttung damit begründet, dass die Anleger Gelder sonst abziehen könnten und sich für die Bank damit die Refinanzierung erschweren würde. Institutionelle Anleger, darunter große Versicherungen, hielten nach früheren Angaben stille Einlagen im Volumen von 900.000.000 Euro an der Bank. Die Bank erklärte, sie wolle die in Aussicht gestellte Finanzspritze in Höhe von 3.000.000.000 Euro und Garantien über weitere 10.000.000.000 Euro durch die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein nicht gefährden. Die HSH schrieb im Jahr 2008 wegen massiver Abschreibungen in Folge der Finanzmarktkrise einen Vorsteuerverlust von 2.800.000.000 Euro. [url=http://www.welt.de/hamburg/article4349198/Nordbank-Manager-koennen-belangt-werden.html:1vczu1ht]DIE WELT online am 18.08.2009:[/url:1vczu1ht] Da schon reichliche Unregelmässigkeiten aufgefallen waren, wurden die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Verantwortliche der HSH Nordbank wegen des Verdachts der Untreue ausgeweitet. Sie betrafen auch mögliche Bilanzfälschungen. Ansatzpunkte hätten sich aus dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG ergeben. Es gehe dabei unter anderem um außerbilanziell geführte Zweckgesellschaften des sogenannten Kreditersatzgeschäfts, der Handel und die Spekulation mit Wertpapieren. Dieses hochriskante Geschäftsfeld, das hauptsächlich in Luxemburg, außer Reichweite der internen Risikokontrolle, betrieben wurde, soll ein Volumen von rund 30.000.000.000 Euro erreicht haben, und soll einer der zentralen Tatbestände für den Untreuevorwurf sein. HSH-Chef Dirk Jens Nonnenmacher hatte selbst eingeräumt, dass bei dem Kreditersatzgeschäft eine „angemessene Risikokontrolle“ nicht stattgefunden hat. Die Folge war, dass die Bank Ende 2006 in ihrem Bestand Wertpapiere mit einem Volumen von fast 23.000.000.000 Euro hielt, die für eine Refinanzierung bei den Zentralbanken unbrauchbar waren. Unterdessen wehrte sich die Finanzbehörde gegen Kritik an der von ihr beschäftigten Unternehmensberatung Sachsen Asset Management (SAM). Die Dresdner Firma hatte das Risikomanagement für den Garantiefonds der HSH Nordbank aufgebaut. Joachim Bischoff, Abgeordneter der Linken, kritisierte die Gesellschaft, da dort „Zocker“ und „Pleitiers“ der abgestürzten Sächsischen Landesbank arbeiten würden. Der Geschäftsführer der SAM, Wolf-Dieter Ihle, wies die Vorwürfe zurück. „Dass wir für die Finanzbehörde arbeiten, ist ja bereits im Juni 2009 in verschiedenen Medien berichtet worden. Die SAM hat auf dem Feld der institutionellen Beratung eben ein Alleinstellungsmerkmal“, so Ihle. In Dresden funktioniere das Controlling des Garantiefonds schon sehr gut. Keiner seiner Mitarbeiter sei im übrigen an Risikogeschäften der Bank beteiligt gewesen. [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,643187,00.html:1vczu1ht]DER SPIEGEL online am 17.08.2009:[/url:1vczu1ht] Klar war, dass Ex-Manager der ehemaligen Landesbank Sachsen die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein in Sachen HSH Nordbank beraten hatten. Die SachsenLB war in ihrer Amtszeit pleitegegangen (Infos siehe weiter oben). Die Beratungsfirma SAM (Sachsen Asset Management) wurde nach der Pleite der SachsenLB im Jahr 2007 von mehreren früheren Mitarbeitern der Bank rund um Ex-Kapitalmarktvorstand Wolf-Dieter Ihle gegründet. Die Firma SAM beriet auch den Freistaat beim Abbau toxischer Bank-Papiere der Pleite-SachsenLB. Das sorgte bereits in Sachsen für Aufsehen. Der Fall wiederholte sich in Hamburg. SAM habe Hamburg und Schleswig-Holstein zunächst bei der Ausarbeitung der Garantie über 10.000.000.000 Euro beraten, die der HSH zur Verfügung gestellt wurden. Dann unterstützten die Berater die Länder auch bei der Auswahl der Treuhänder und kontrollierten Treuhand-Aufgaben. Im Zuge der Rettungsaktion für 3.000.000.000 Euro neu erworbenen HSH-Aktien verwalteten die Länder in der gemeinsamen Anstalt "HSH Finanzfonds", die Vertragspartner der SAM sei. SAM sollen nach Informationen von Joachim Bischoff, Finanzexperte der Hamburger Linkspartei, bis 2013 bis zu 250.000.000 Euro für Verwaltungskosten zur Verfügung stehen. SAM-Chef Ihle: "In Hamburg und Schleswig-Holstein ist es wichtig, dass Leute mit Erfahrung arbeiten". "Wir haben diese Erfahrung aus dem Fall der SachsenLB." Im Übrigen sei er erst 2007 zur SachsenLB gekommen. Und sonst noch … Wieso wurde in Island so viel Geld investiert, wenn dort gerade mal die Technologie für die Fischerei und die Technologie für Erdwärme auf Vulkanen entwickelt wurde ? … , … und außerdem war die isländische Währung mit drastischen Währungsrisiken behaftet … , wieso dachte daran niemand … . … zur Erinnerung: Island rutschte im Jahr 2008 durch die weltweite Finanz- u. Bankenkrise in die (Fast-)Staatspleite. Und hier mal ein paar Zahlen zum Vergleich, wie weich die isländische Währung war … Ende 2005 Anfang 2006 tendierte die Isländische Krone bei 75 Kronen zu 1 Euro … , … im März/April 2008 war ein Kurs von ca. 85 - 90 Kronen für 1 Euro zu vermerken, was aber zum Vergleich des Jahreswechsels 2005/2006 schon ein Währungsverlust von ca. 12 % bis 17 % war … , … am 14.06.2009 wurden ca. 179 Kronen für 1 Euro berechnet … . … zum Vergleich des Jahreswechsels 2005/2006 war das ein Währungsverlust von ca. 58 %, - damit wurde das eingesetzte Kapital mehr als halbiert - ! - so was ist Devisen-Zockerei - ! Gleichwohl gab genügend Hinweise, - bereits vor 2001 - , dass die Banken- und Finanzkrise ihren Anfang nehmen musste … , … zumindest wurde hierzu der Weg durch die Politik geebnet … , … auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein legte kein Veto im Bundestag oder im Bundesrat ein … , … auch kein Einzelprotest aus den Reihen der CDU als Partei der Reichen und Superreichen, der SPD, und der Mehrheitsbeschafferpartei für Selbstbereicherer die FDP … [url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611329,00.html:1vczu1ht]DER SPIEGEL online am 04.03.2009[/url:1vczu1ht] zeigte die eigentliche Ursache der Banken- und Finanzkrise auf: in der Politik und der Wirtschaft wurde darauf gedrängt, den Finanzmarkt zu deregulieren, - und zwar schon vor 2001 - . Auf den Artikel wird Bezug genommen. SPD und CDU und Manager hatten manchem seltsamen Finanzprodukt selbst den Weg gebahnt, und sogar noch mehr Freiheit für Heuschrecken verlangt. Rot-Grün hat mitgemacht bei der Deregulierung der Finanzmärkte, man wollte dabei sein bei einer neuen Industrie, einer Industrie, die aus Geld noch mehr Geld machten wollte. Ende 2001 beschloss die Rot-Grüne-Bundesregierung das vierte Finanzmarktförderungsgesetz. Die Bundesregierung lockerte die Anforderungen für den börslichen Handel, erweiterte die Anlagemöglichkeit von Fonds und gestattete den Derivatehandel auch im Immobiliengeschäft. Beim Investmentmodernisierungsgesetz im Jahr 2003 war die Not an Sachverstand im mehr als 2000 Beamte zählenden Finanzministerium offenbar so groß, dass Hans Eichel (SPD) sogar eine Juristin des Bundesverbands Deutscher Investment-Gesellschaften daran mitarbeiten ließ. Die Lobbyistin hatte über Monate ein eigenes Büro im Ministerium. Zur Erinnerung: Es war das Gesetz, das die Heuschrecken in Deutschland zuließ. Verbriefungen, Hedgefonds, Asset Backed Securities, Handel mit Krediten - Begriffe, die u. a. als Auslöser der Weltfinanzkrise im Jahr 2008/2009 galten. So weit DER SPIEGEL ... Diese Deregulierung wurde von der CDU/CSU bejubelt, und gleichermaßen von der FDP beklatscht. Wer bei der HSH Nordbank so tätig war … und welche die Banken- und Finanzkrise nicht kommen sahen … Für die USA-Heuschrecken … J. Christopher Flowers aus New York war ab 01.11.2006 Mitglied im Aufsichtsrats, ab 01.11.2006 Mitglied im Präsidialausschusses, Nebenjob u. a. : Vorstandsvorsitzender der J. C. Flowers & Co LLC Ravi S. Sinha aus London war ab 01.11.2006 Mitglied im Aufsichtsrat, ab 01.11.2006 Mitglied im Risikoausschuss, ab 01.11.2006 Vorsitzender im Prüfungsausschusses, Nebenjob u. a. : Vorstandsmitglied der J. C. Flowers & Co LLC Für die deutsche Vertretung … Jürgen Sengera war ab 01.09.2001 u. 2002 u. 2003 Mitglied im Verwaltungsrat, in 2003 erst 2. dann 1. Vertreter der Vorsitzenden in der Gewährträgerversammlung, in 2003 bis 06.08.2003 war er Mitglied im Aufsichtsrat, Nebenjobs: in 2003 war er a. D. Vorstandsvorsitzender der Westdeutschen LandesbankGirozentrale, Düsseldorf (später WestLB AG). Sengera war in 1999 u. 2000 u. in 2001 Mitglied im Vorstand der Skandal-Bank WestLB, und ab 10.09.2001 u. 2002 und bis 02.07.2003 Vorsitzender im Vorstand der WestLB. Auffällig war, dass Sengera von den Gerichten zunächst wegen Untreue bei der WestLB angeklagt, aber dann freigesprochen wurde, - er habe zwar pflichtwidrig gehandelt, aber nicht vorsätzlich - . Prozessbeobachter sprachen schon damals von einem politischen motivierten Urteil, - Banker sollten wegen ihrer Schandtaten nicht verurteilt werden - . Die damalige Staatsanwaltschaft legte Revision ein. [url=http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,642244,00.html:1vczu1ht]Der SPIEGEL meldete online am 13.08.2008[/url:1vczu1ht], dass sich der Ex-WestLB-Chef Jürgen Sengera erneut wegen eines geplatzten Kredits vor Gericht zu verantworten hatte. Sengera hatte der Landesbank einen Millionenschaden einbrockt. Der Bundesgerichtshof ordnete an, dass der Prozess neu aufgerollt wird - wegen Fehlern im vorherigen Verfahren - . Die Karlsruher Richter monierten, der Beweiswürdigung des Landgerichts fehle in Teilen eine tragfähige Grundlage. Das Urteil enthalte mehrere rechtliche Fehler. Die Entscheidungen, die der ehemalige WestLB-Chef Jürgen Sengera zu verantworten hatte, stammten aus den Jahren 1999 und 2000. Es ging um riskante Darlehen für den britischen Fernsehverleiher Boxclever. Die WestLB hatte die Fusion der Verleiher Granada und Thorn zum neuen Unternehmen Boxclever mit insgesamt 1.350.000.000 Euro finanziert. Doch die Firma rutschte in die Insolvenz. Die Boxclever-Pleite richtete bei der Bank einen Schaden von mehr als 400.000.000 Euro an. Die maßgeblichen Beschlüsse für die Kreditvergabe traf der WestLB-Vorstand im Dezember 1999 und im Frühjahr 2000. Im Jahr 2003 trat Sengera zurück, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte wegen Umgereimtheiten bei der Kreditvergabe Zweifel an der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit der zuständigen Vorstände geäußert. Die WestLB hatte zuvor ein Milliardenminus in ihrer Bilanz ausgewiesen - wegen Pannen im Investmentbanking und eben des Boxclever-Kredits. Neben Sengera sassen noch weitere Weggefährten der WestLB AG bei der HSH Auffällig auch … Hans-Peter Krämer war ab 06.08.2003 u. 2004 u. 2005 bis 20.10.2006 Mitglied im Aufsichtsrat in der HSH, ab 01.01.2004 u. 2005 bis 20.10.2006 Vorsitzender im Risikoausschuss, und ab 01.01.2004 u. 2005 bis 20.10.2006 Vorsitzender im Prüfungsausschuss, in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 wurde er von der Westdeutschen Landesbank Girozentrale und ab 2002 von der WestLB Beteiligungsholding GmbH als Vertreter in den Verwaltungsrat entsandt, in 2003 war Mitglied im Verwaltungsrats, in 2005 Mitglied im Beirat, Nebenjobs: in 2005 i. R. Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Köln (später Köln/Bonn), und dort gab es Ungereimtheiten … , … neben Krämer saß bei der WestLB Herr Gustav Adolf Schröder und der war ab dem 29.06.2004 u. 2005 bis 31.03.2007 Mitglied im Aufsichtsrat der WestLB, und in 1999 u. 2000 u. 2001 Mitglied im Sparkassenbeirat, und war zudem Vorsitzender des Vorstandes Stadtsparkasse Köln (später KölnBonn). Ins Gerede und in den Kreis der Ermittler geriet Schröder, als es noch hiess, dass der Ex-Kölner Bürgermeister Josef Müller (CDU) von der Köln-Bonner Sparkasse über den Umweg der Düsseldorfer Sparkassen-Tochter S-Kapitalbeteiligungsgesellschaft (SKGB) einen mit insgesamt 300.000 Euro (drei Jahre jeweils 100.000 Euro) dotierten Beratervertrag ohne Gegenleistung erhalten habe. Die Düsseldorfer Sparkasse stellte den Kölnern den Betrag anschließend in Rechnung. Für Oberstaatsanwalt Günther Feld von der Staatsanwaltschaft Köln war aber Fakt, auch wenn die zweifelhaften Beraterverträge strafbar gewesen wären, sollen die Vorwürfe verjährt gewesen sein. "Für uns ist das Thema erledigt". Die Ermittlungen wurden im März 2009 eingestellt. Und kurios … Zocken ? … Knut Pauker aus Schenefeld war ab 12.05.2004 u. 2005 u. 2006 Mitglied im Aufsichtsrat und Mitarbeiter der Spielbank SH GmbH & Co. Casino Stadtzentrum Schenefeld KG Für die Richtigkeit und für die Politik … die Vertreter des Volkes, die dem Volke dienen sollten, und vom Wahlvolk gewählt wurden … Wolfgang Kubicki, Rechtsanwalt, Vorsitzender der F.D.P.-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Kiel, MdL Für die Politik die Vertreter des Volkes, die dem Volke dienen sollten, und vom Wahlvolk gewählt wurden … Heide Simonis (SPD) ist (a. D.) Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein in Kiel. Sie war in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 Vorsitzende im Verwaltungsrat, und in 2003 u. 2004 bis 11.05.2005 Vorsitzende im Aufsichtsrat, und in 1998 u. 1999 u. ab / in 2000 vom Land Schleswig-Holstein und Sparkassen- Giroverband Schleswig-Holstein entsandt, u. in 2003 Vorsitzende der Gewährträgerversammlung, und in 2003 u. 2004 Vorsitzende im Präsidialausschuss, und in 2003 u. 2004 bis 11.05.2005 Mitglied im Vermittlungsausschuss. Horst Günter Bülck, Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Claus Möller, (in 2003 a. D.) Minister für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Dr. Ingrid Nümann-Seidewinkel, Finanzsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Ralf Stegner, Minister für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein u. später Innenminister des Landes Schleswig-Holstein Dr. Wolfgang Peiner, (in 2006 a. D) Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Präses der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Gunnar Uldall, Senator, Präses der Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg Rainer Wiegard aus Bargteheide, Finanzminister des Landes Schleswig-Holstein Dr. Michael Freytag, Senator, Präses der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Monika Heinold, Finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im schleswig-holsteinischen Landtag, Kiel, MdL Günter Neugebauer in 2001 u. 2002 u. in 2005 Mitglied des Beirats, Finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Kiel, MdL Walter Zuckerer in 2005 Mitglied des Beirats, MdBü, Fachsprecher Haushalt und Finanzen SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Hamburg Thomas Stritzl, 1. Landtagsvizepräsident im schleswig-holsteinischen Landtag, Kiel Barbara Ahrons, MdBü, Fachsprecherin für Wirtschaft CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Hamburg Bernd Reinert, MdBü, Vorsitzender CDU-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Hamburg Dr. Willfried Maier, MdBü, Fachsprecher Haushalt und Kultur GAL-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Hamburg Klaus Müller (Minister a.D.) , MdL, Finanz- und Wirtschaftspolitischer Sprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Kiel Lars Harms, MdL, stellvertretender Vorsitzender SSW-Gruppe im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Kiel Anke Spoorendonk, MdL, Vorsitzende SSW-Gruppe im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Kiel Martin Kayenburg, MdL, Präsident Schleswig-Holsteinischer Landtag, Kiel (Ex-Oberbürgermeister Flensburg) Olaf Cord Dielewicz, (Ex-)Oberbürgermeister der Stadt Flensburg Norbert Gansel, (in 2003 a. D.) Oberbürgermeister der Stadt Kiel Hartmut Unterlehberg, Oberbürgermeister der Stadt Neumünster Volker Dornquast, Bürgermeister der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Klaus Nielsky, Bürgermeister der Stadt Schleswig Detlef Palm, Bürgermeister der Stadt Reinbek Hans-Joachim Grote, Oberbürgermeister Stadt Norderstedt Die Landräte, die überversorgte Beamte sind … , … aber ggf. auch vom Wahlvolk gewählt werden können … Geerd Bellmann, Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde, Rendsburg Günter Kröpelin hatte reichlich Pöstchen bekleidet … , Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg, Schleswig und in 2006 war er Präsident Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein, Schleswig Für die überversorgten Beamten, die dem Volke dienen sollten … Klaus Gärtner, Staatssekretär, Chef der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Dr. Bernd Rohwer, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Uwe Döring, Staatssekretär im Ministerium für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Uwe Mantik, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Michael Rocca, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Kiel Ulrike Wolff-Gebhardt, Staatssekretärin, Chefin der Staatskanzlei, Kiel Dr. Rainer Klemmt-Nissen aus Hamburg, Senatsdirektor, Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Robert Heller, Staatsrat, Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Stefan Schulz, Staatsrat der Behörde für Bau und Verkehr der Freien und Hansestadt Hamburg Für die Gewerkschaften, die sich damals mal - zu Kaisers Zeiten - gegründet wurden, um Arbeitnehmer zu vertreten und sich für Arbeitnehmer einzusetzen … Peter Deutschland, Vorsitzender des DGB Landesbezirks Nordmark, Hamburg Berthold Bose, Landesfachbereichsleiter Finanzdienstleistungen ver.di-Landesbezirk Hamburg Annette Falkenberg aus Kiel, Gewerkschaftssekretärin Fachbereich Finanzdienstleistungen ver.di-Bezirk Kiel Edda Redeker aus Kiel, ver.di-Landesbezirk Nord Sabine-Almut Auerbach aus Lübeck, Bezirksgeschäftsführerin ver.di-Bezirk Südholstein Und weiter ... |
| Tom | Weshalb waren die Parteien CDU, CSU, SPD, und FDP längst abzuwählen ? Die Bundesregierung, gestützt durch die Landesgierungen, sorgte dafür, dass Korruption bis zum 19.03.1998 immer noch im Inland steuerlich absetzbar war, und strafrechtlich nicht verfolgt wurde. [url=http://www.transparency.org/news_room/latest_news/press_releases/1999/1999_03_19_schmiergeld:27w0yjw8]Weitere Infos von Transparency International hier.[/url:27w0yjw8] 1996 hielt unter Ex-Bundeskanzler Kohl (CDU/CSU/FDP-Bundesregierung) die Irreführung der Öffentlichkeit an ... Obwohl die neue Rechtslage die steuerliche Absetzbarkeit praktisch unverändert beibehielt, stellte das Bundeswirtschaftsministerium die Gesetzesänderung als Verbot der Steuerabzugsfähigkeit dar, dabei hätte sie auch strafrechtlich verfolgt werden müssen. Eine strafrechtliche Verfolgung gab es aber nicht. Dennoch behauptete das Bundeswirtschaftsministerium, auch Auslandszahlungen wären künftig nicht mehr absetzbar, sobald Deutschland die OECD-Konvention über das Verbot der Auslandskorruption unterzeichnet. So hieß es in einer Pressemitteilung des Ministeriums vom 17.12.1997, wo sich der damalige Bundeswirtschaftsminister Günter Rexrodt (FDP) mit dem damaligen Bundesfinanzminister Theo Weigel (CSU) einig waren: "Ich bin mir mit meinem Kollegen Waigel einig, daß die steuerliche Abzugsfähigkeit nicht mehr möglich ist, sobald Zahlungen an ausländische Amtsträger strafbar sind." Bei der Bestechung inländischer Amtsträger ist dies bereits jetzt der Fall." Diese - eindeutig falsche - Aussage des Ministers übernahmen ungeprüft auch die meisten volksverdummenden Medien, insbesondere die durch Rundfunk- und Fernsehgebühren subventionierten öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten. Und so wurden Unternehmenserfolge als Aufträge zum Teil im Ausland mittels Korruption eingekauft. Hier fiel in der Vergangenheit die Siemens-Korruption als leuchtendes Beispiel auf. Diese Unternehmenserfolge, vielfach auch auf der Basis der Steuerhinterziehung, machten sich mit steigenden lukrativen Arbeitsplätzen bemerkbar, was dem volksverdummten steuerzahlendem Wahlvolk als „erfolgreiche Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik“ verkauft wurde. Die dauer-Ja-sagenden Vorgesetzten stützten dieses System. Wer es wagte Kritik an Vorgesetzten zu äussern oder zu tätigen, wurde von den Mobbern mittels [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/katalog-der-100-mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-ess-t338.html:27w0yjw8]“mobbbingtypische Verhaltensweisen“[/url:27w0yjw8] zur Aufgabe des lukrativen Arbeitsverhältnisses gemäss § 240 Stgb genötigt, oder strafrechtlich angezeigt, und zumindest mit einer anschliessenden fristlosen Kündigung abgestraft. Die Aufklärung von Korruption und der Aufklärung der Finanz- und Bankenkrise wurde im Dezember 2008 immer noch dadurch behindert, da keine ausreichende Anzahl an Korruptionsbekämpfer in den Finanzbehörden und in den Staatsanwaltschaften tätig waren, was politisch hätte veranlasst werden müssen. Die Neu-Ausbildung und Neu-Einstellung derartiger Spezialisten fand auf Bundes- und Länderebene nicht in ausreichendem Masse statt, - es sei kein Geld da - . Stattdessen wurde eine Stützepaket in Höhe von ca. 480.000.000.000 Euro für stellenkorrupierte Finanzfuzis aufgelegt, diese tätig im Beziehungsgeflecht von Politik und Wirtschaft, damit diese Kreise was zum Neu-Zocken hatten, und „frisches Geld“ für die Selbstbereicherung zur Verfügung stand, - nach dem Motto: wir machen aus Papiergeld noch mehr Papiergeld - . Viel besser wäre es gewesen, wenn ab dem 19.03.1998 eine Armee von Korruptionsbekämpfern und Kämpfer gegen Steuerhinterzieher bundesweit zum Einsatz gekommen wäre. Stattdessen war es im Jahr 2009 immer noch so, dass die Staatsanwälte an die Weisungen der Justizminister gebunden waren und die Staatsanwaltschaft unterlag damit uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§§ 146, 147 GVG). Die Justizminister sind Vorgesetzte der Staatsanwälte und zugleich Politiker, die wiederum ein politisches Ziel verfolgen, aber nicht die bedingungslose Aufklärung von politischen Skandalen. So konnte die Aufklärung der Banken- und Finanzkrise und die Aufklärung von Korruption und Steuerhinterziehung in Deutschland auf keinen Fall erleichtert werden. Und genügend Fachpersonal gab es ohnehin nicht … , … Deals als gängige machten eine Bestrafung der Selbstbereicherer zunichte … , … und die Selbstbereicherung erst so richtig attraktiv … Wie zuvor dargelegt, war erst Korruption im Ausland steuerlich absetzbar, - und so was verfolgte man doch strafrechtlich nicht - , gleich wohl wurde aber noch schlimmer … , … die Aufklärung von Korruption und Steuerhinterziehung wurde behindert oder erst gar nicht durchgeführt … , … wie einige beispielhafte Fälle zeigten … Leipzig wurde in der Öffentlichkeit zum Zentrum der sächsischen Korruptionsaffäre. Akten des Verfassungsschutzes gaben Einblicke in organisierte Kriminalität in der Stadt, aber auch in Chemnitz, Plauen und Hoyerswerda. So titulierte [url=http://www.tagesschau.de/inland/meldung10070.html:27w0yjw8]Die Tagesschau[/url:27w0yjw8]. Als "sächsischer Sumpf" wurden die im Jahr 2007 einer breiten Öffentlichkeit ansatzweise bekanntgewordenen Erkenntnisse dargelegt, die durch das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz gesammelt wurden. In 15.600 Aktenseiten kamen Erkenntnisse zu mafiösen Strukturen aus Politikern, Juristen, Polizisten, Unternehmern, Journalisten und anderen Kriminellen zu Tage, wo es um Verbrechen wie Mord, Körperverletzung, Bestechlichkeit, Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Sexual- und Rauschgiftdelikte sowie Immobilienschiebereien gegangen sein soll. Die Tageszeitung (TAZ) Dresden berichtete online am 27.01.2009 zudem über eine umfangreiche und brisante Aktensammlung, die in den Jahren 2003 bis 2006 angelegt worden war. Demnach rückte 1995 der frühere Innenminister Heinz Eggert (CDU) in die Nähe eines Kinderschänderrings, was die Staatsanwältin Simone Henneck und ehemalige Leiterin des Referats Organisierte Kriminalität beim Sächsischen Verfassungsschutz, mit Aktenpapier in das Licht brachte. Anfang 2006 lag das "Abseits"-Dossier bereits vor. Simone Henneck will auf eine Übergabe an die Strafverfolgungsbehörden gedrängt haben. Sowohl Innen- als auch Justizministerium seien bis Mitte 2006 informiert gewesen. Eine Übergabe an die Staatsanwaltschaft habe man aber unter Berufung auf das so genannte Übermittlungsverbot zum Quellenschutz abgelehnt. Im Herbst 2007 machte die Staatsregierung indes die Jägerin Simone Henneck, die ehemalige Leiterin des Referats Organisierte Kriminalität beim Sächsischen Verfassungsschutz, zur Gejagten. Mit "blinder Jagdleidenschaft und blühender Fantasie" habe Henneck die Vorgänge nur aufgebauscht, so der damalige Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU). Laut Simone Henneck hat Landesamtsvizechef Olaf Vahrenhold nicht nur ihre dringenden Hinweise und Aktenvermerke blockiert, sondern auch für die Parlamentarische Kontrollkommission und Landtagsanfragen wesentliche Akten vernichten lassen. Er habe sie, als sie krank war, überfallartig zu einer Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft genötigt. Noch auf der Liege vor dem Transport ins Krankenhaus hätten er und Boos von ihr ein Geständnis des Geheimnisverrats erpressen wollen. Ein Mitglied des Untersuchungsausschusses wollte Henneck kein Wort glauben. Ihren ehemaligen Vorgesetzten im Landesamt für Verfassungsschutz warf sie Dienstvergehen und schweres Mobbing vor. Der nächste Fall … , … aus Hessen … , … wo Ministerpräsident Roland Koch in 2009 wieder Landesfürst wurde … [url=http://www.stern.de/politik/deutschland/:Steuerfahndung-Frankfurt-Eiskalt/649420.html]DER STERN online 19.12.2008:[/url] Rudolf Schmenger und seinen Kollegen von der Steuerfahndung Frankfurt hofften auf die Gerechtigkeit. Als Ermittler holten sie für den Staat Millionen herbei, auch bei den großen Banken. Als die Fahnder die Geschäfte störten wurden sie als Querulanten aus dem Dienst gemobbt. Z. B. die Commerzbank und die Deutsche Bank hatten, unter anderen, Gelder reicher Kunden über Transferkonten anonym ins Ausland geschafft, und sie hatten gewusst, dass dies illegal ist. Die Steuerfahnder waren weiter erfolgreich tätig, die Spuren führen in die Höhen der Wirtschaft und der Politik. Was dann so folgte … Es soll zwielichtige medizinische Gutachten gegeben haben. Rainer Raasch war Richter am Frankfurter Landgericht. Er wechselte zur Landesärztekammer Hessen, welche die berufsrechtlichen Ermittlungen führte, die sich gegen den Psychiater richteten, der Schmenger und dessen Kollegen für dienstunfähig erklärt hatte. Raasch untersuchte den dringenden Verdacht, dass dieser Psychiater durch Gefälligkeitsgutachten der hessischen Finanzbehörde geholfen hat, unbequeme Beamte loszuwerden. Rudolf Schmenger: "Ich hab gehofft, dass ein Arzt feststellt, dass ich trotz meines Nierenleidens absehbar wieder voll einsatzfähig sein werde und in die Steuerfahndung zurückkehren kann." Es folgten dubiose Diagnosen des „Dienstherrn“ Mitte 2006 bekam Rudolf Schmenger eine Aufforderung der Oberfinanzdirektion, sich medizinisch begutachten zu lassen. Die Untersuchung sollte der Psychiater Dr. med. Thomas Holzmann durchführen. "Dass ein Nervengutachten in Auftrag gegeben worden war, erfuhr ich erst dort. Ich übergab ihm meine Krankengeschichte und bat ihn, alles dafür zu tun, dass ich weiterarbeiten kann." Rudolf Schmenger wurde wegen einer paranoid-querulatorischen Entwicklung in den Ruhestand versetzt. Zitate aus dem Gutachten des Psychiaters: "Da es sich bei der psychischen Erkrankung um eine chronische und verfestigte Entwicklung ohne Krankheitseinsicht handelt, ist seine Rückkehr an seine Arbeitsstätte nicht denkbar und Herr Schmenger als dienst- und auch als teildienstunfähig anzusehen." Der Gutachter war sich seiner Sache absolut sicher, seine Diagnose galt auch für die Zukunft. "An diesen Gegebenheiten wird sich aller Voraussicht nach auch nichts mehr ändern lassen, so dass eine Nachuntersuchung nicht als indiziert angesehen werden kann", schriebt er. Schmengers Protest nützt nichts. Auch Heiko Feser, gerade mal 37 Jahre alt, wurde aufgrund fast gleichlautender Diagnose des gleichen Gutachters zwangspensioniert. Ebenso ein weiterer Steuerfahnder. Gutachter Holzmann bestätigt den Vorgang auf Anfrage, sieht aber die ärztliche Sorgfaltspflicht erfüllt. Doch die Merkwürdigkeiten hören nicht auf. Mitte 2006 bekommt Rudolf Schmenger eine Aufforderung der Oberfinanzdirektion, sich medizinisch begutachten zu lassen. "Ich hab gehofft, dass ein Arzt feststellt, dass ich trotz meines Nierenleidens absehbar wieder voll einsatzfähig sein werde und in die Steuerfahndung zurückkehren kann." Aber als er ankommt, sitzt da kein Nierenarzt, sondern der Psychiater Dr. med. Thomas Holzmann. "Dass ein Nervengutachten in Auftrag gegeben worden war, erfuhr ich erst dort. Ich übergab ihm meine Krankengeschichte und bat ihn, alles dafür zu tun, dass ich weiterarbeiten kann." Auszug aus dem Gutachten … „Rudolf Schmenger wird wegen einer paranoid-querulatorischen Entwicklung in den Ruhestand versetzt. "Da es sich bei der psychischen Erkrankung um eine chronische und verfestigte Entwicklung ohne Krankheitseinsicht handelt, ist seine Rückkehr an seine Arbeitsstätte nicht denkbar und Herr Schmenger als dienst- und auch als teildienstunfähig anzusehen." Der Gutachter ist sich seiner Sache absolut sicher, seine Diagnose gilt auch für die Zukunft. "An diesen Gegebenheiten wird sich aller Voraussicht nach auch nichts mehr ändern lassen, so dass eine Nachuntersuchung nicht als indiziert anzusehen ist.“ Nach dem Gutachten blieben nur neue Wege … Ex-Fahnder Heiko Feser schrieb an einem Kinderbuch. Er fühlte sich zum Irren abgestempelt und fürs Leben gebrandmarkt. Am liebsten würde er auswandern. Tina Feser studierte Malerei und versuchte, die ständigen Selbstzweifel zu besiegen und die bohrenden Fragen, ob der bequeme Weg nicht der Bessere gewesen wäre. Ein anderer Kollege hatte die Fahrlehrerprüfung gemacht und half ehrenamtlich in einer Fahrschule, weil ihm sonst die Decke auf den Kopf fällt. Ihre lebenslangen Pensionen muss der Steuerzahler aufbringen. Frank Wehrheim hatte sich in die Altersteilzeit verabschiedet. Rudolf Schmenger arbeitete als Steuerberater. Er hat viele Anfragen von Klienten mit Liechtenstein-Fällen. Er kennt ja alle Tricks. Für die Zulassung zum Steuerberater musste Schmenger sich übrigens psychiatrisch begutachten lassen. Ergebnis: Rudolf Schmenger ist ein freundlicher, kommunikativer, zugewandter Mensch und psychisch kerngesund. Es gesehen merkwürdige Dinge … , … die erfolgreichen Fahnder wurden kaltgestellt … Der Personalrat, zuständig für das damalige und aufgelöste Abteilung des Finanzamtes Frankfurt V, wendete sich im Jahr 2005 an den Finanzminister Karlheinz Weimar, CDU - aber der antwortet einfach nicht. Der FDP-Landtagsabgeordnete Roland von Hunnius beklagte in einer Rede im November 2005 "eine Verkettung von Merkwürdigkeiten und Absonderlichkeiten, die aufhorchen lässt". Die Abfolge von Kritik an einer Amtsverfügung, Versetzungen, Auflösung der Steuerfahndung Frankfurt V, die plötzliche Änderung von Ausschreibungen, das "Verlorengehen" von Bewerbungsunterlagen auf dem Dienstweg, die Verschleppung von Unterlagen für den Petitionsausschuss - all das fand selbst der Koch-Freund Hunnius "ein bisschen viel Zufall". Der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Irmer, der mit der Mutter eines Fahnders persönlich bekannt ist, schrieb an den "Sehr geehrten Herrn Minister, lieber Karlheinz", über seine Verwunderung, dass Steuerfahnder im Dezember 2003 entbehrlich sind und umgesetzt werden und man schon im April 2004 neue Leute suche. "Dies ist logisch nicht nachzuvollziehen." In einer Stellungnahme schrieb der Sprecher des Finanzministeriums, dass die Versetzung der Fahnder eine rein organisatorische Maßnahme gewesen sei. Ein Zusammenhang mit ihrer kritischen Haltung bestehe nicht. … [url=http://forum.mobbing-gegner.de/hier-wird-gemobbt/steuerfahndung-finanzamt-frankfurt-t999.html:27w0yjw8]Zum gesamten Umfang des Skandals, Infos hier[/url:27w0yjw8]. Es stellte sich für Herrn Peter Beuth (CDU) aus Hessen die Frage zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Korruption. Herr Peter Beuth vertrat in der Öffentlichkeit die CDU im Wahlkampf zur Landtagswahl 2009 in Hessen. Im Zusammenhang der Aufklärung von Korruption und Steuerhinterziehung war Herr Beuth in Sachen Steuerhinterziehung im Wahlkampf auffällig still.. Herr Peter Beuth meinte, dass es keinen Anhaltspunkt gäbe, der eine mangelnde Korruptionsbekämpfung stütze. Neben den Vorkehrungen in den Behörden und Organisationen, sei im Bereich der Wirtschaftskriminalität sogar eine Task Force - "Staatsanwaltschaft" gebildet worden . Herr Beuth meinte auch, dass niemand bestritten hätte, dass es in Hessen Korruption gibt. Gleichwohl habe die Landesregierung in Hessen hinreichend Instrumente, um Korruption erfolgreich zu bekämpfen. Die Vorstellungen, dass eine Armee von Korruptionsbekämpfern und Kämpfer gegen Steuerhinterzieher gegeben müsste, so ca. 1000 bis 2000 als einzustellende Experten, würde leider jede Leistungsfähigkeit des Landes Hessen übersteigen. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/607-Mobbing-bleibt-,-Hessen-waehlte,-ca.-77,1%25-volksverdummt.html:27w0yjw8]Weitere Infos hier[/url:27w0yjw8] Im August 2009 dementierte die Landesregierung in Hessen, dass es Mobbing gegeben haben soll. Keines Wegs hätte es Massnahmen gegeben, um Steuerhinterzieher vor der gerechten Strafe zu schützen, oder die Aufklärung von Steuerhinterziehung in Hessen zu beeinträchtigen. Gleichwohl klagten Kämpfer gegen Steuerhinterzieher, dass es an qualifiziertem Personal mangelte, und das Arbeitsüberlastung der ständiger Begleiter im Kampf gegen Steuerhinterzieher war. Buisness Crime Control berichtete über einen Mobbingfall aus dem Jahr 1993, der aus dem Finanz- und Steuerskandal des Farbenherstelles BRILLUX aus Münster (NRW) hervor ging. Betroffener: Der Steuerfahnder Werner Borcharding. Wie er berichtete, wurde er gemobbt. Auf das Mobbing am Arbeitsplatz wurde im Bericht nicht explizit eingegangen, aber das die "typischen Mobbinghandlungen" bzw. das "typische Mobbingverhalten" eine Rolle gespielt haben müssen, dürfte klar sein. Als seinerzeitiger langjähriger Steuerfahnder des Landes Nordrhein-Westfalen war er seit dem 01.12.1975 als Steuerfahnder beim Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster tätig, zuletzt war er auch Mitglied des Personalrates und Ortsverbandsvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft. Am 14.05.1996 wurde er vom damaligen Oberfinanzpräsident, Herr Himstedt, persönlich und mit Wirkung vom Folgetag an das Finanzamt Coesfeld zwangsversetzt. Herr Werner Borcharding hatte einen hohen Beamten der Oberfinanzdirektion Münster bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amte angezeigt. Trotz der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft nach hinreichenden Ermittlungen noch weitere Straftatbestände festgestellte, und somit seine Verdachtsmomente noch mehr bestätigte, wurde er versetzt, nicht mehr befördert, und wie er berichtete, gemobbt. Dem Steuerfahnder wurde am 14.05.1996 sehr eindringlich die sofortige Suspendierung mit erheblicher Gehaltskürzung und die Entfernung aus dem öffentlichen Dienst angedroht, was die Vernichtung seiner beruflichen Existenz bedeutet hätte. Die Versetzung wurde ihm angeboten. Er wurde am 15.05.1996 versetzt, und er folgte damit dem "Druck", weil er seine beruflichen Existenz behalten wollte, und damit konnte er den von ihm angezeigten Fall nicht weiterverfolgen, und er war dann 4 Jahre beim Finanzamt Coesfeld eingesetzt. Seit dem war er in mehreren Zeitabschnitten war mindestens 1 Jahr erkrankt. Er musste vielfach Zwecks Durchführung eines Elektro-Kardiogramms bei seinem behandelnden Arzt vorstellig werden. Mehrfach musste er Injektionen erhalten, die zur Nervenberuhigung und zur Stabilisierung der Psyche zwingend waren. Nach mehr als 20 Jahren Außendiensttätigkeit als Steuerfahnder und damit verbunden der intensiven Beschäftigung mit Einzelfällen, musste er mit sofortiger Wirkung am 15.05.1996, und damit von einem Tag auf den anderen Tag, in einem Festsetzungs-Finanzamt arbeiten, welches völlig anderen Strukturen hatte, eine gänzlich anderen Arbeitsweise zur Erledigung von Massenarbeit hatte, und eine völlig andere EDV hatte. Die zusätzlichen Belastungen waren längere An- und Abfahrten. Die seinerzeit fällige Beförderung blieb ihm versagt. Um die Rehabilitierung kämpfte er. Von Wiedergutmachung war keine Rede. Die Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Münster wegen rechtswidriger Versetzung und nicht erfolgter Beförderung verlor er … Mit dem Schreiben vom April 2000 an den damaligen Innenminister des Landes NRW Dr. Behrens, und an den seinerzeitigen Ministerpräsidenten Clement (SPD), und an den damaligen Finanzminister von NRW, Herr Schleußer (SPD), setzte der Steuerfahnder Werner Borcharding die Vorgesetzten von den widrigen Vorgängen in Kenntnis … Trotz anders lautender Zusage nach seiner Versetzung ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Münster gegen den Steuerfahnder eingeleitet, wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Steuergeheimnis. Gleichzeitig wurde gegen ihn ein disziplinarrechtliches Vorermittlungsverfahren eingeleitet mit einem nicht unerheblichen Vorwurfs-Potenzial … Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde kurz darauf – ohne auch nur eine Stellungnahme von ihm anzufordern – eingestellt, und das disziplinarrechtliche Vorermittlungsverfahren wurde nach mehreren Monaten ebenfalls eingestellt … (usw.) … [url=http://forum.mobbing-gegner.de/hier-wird-gemobbt/finanzamt-fur-steuerstrafsachen-und-steuerfahndung-munster-buisness-crime-control-berichtete-t864.html:27w0yjw8]Weitere Infos hier[/url:27w0yjw8]. Der Fall der Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen … [url=http://www.ftd.de/koepfe/:Agenda-Staatsanw%E4ltin-im-Krieg/451510.html:27w0yjw8]Financial Times Deutschland online am 15.12.2008:[/url:27w0yjw8] Der Steuerfall des Jahres 2009 verkam zu einem Schmierenstück aus Mobbing und Intrigen. Was sind das für Behördenchefs, die Lichtinghagen entmachten wollten? Die Strippenzieher heißen Bernd Schulte und Hans-Ulrich Krück. Schulte leitet die Bochumer Staatsanwaltschaft, Krück ist der Oberstaatsanwalt, der der Schwerpunktabteilung 35 zu diesem Zeitpunkt vorstand. Rückendeckung bekamen die Herren von Generalstaatsanwalt Manfred Proyer aus Hamm, Vorgänger von Schulte in Bochum. Auch interessant … Ein Mitarbeiter soll von Fällen wissen, in denen Behördenleiter Schulte mit Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Korruption lief, Tennis spielte und Kontakte über den Rotary-Club unterhielt. Er erzählte davon, dass es eine erhebliche Beweislast gegeben habe, das Verfahren aber eingestellt wurde. Der ermittelnde Staatsanwalt wurde weggemobbt. Auch interessant … Schulte selbst soll Lichtinghagen einen Kontakt zu einem Herrn vermittelt haben, der ein gemeinnütziges Projekt vorstellte und um Förderung bat. Es ging um den Wiederaufbau der Rokokokirche in Berka vor dem Hainich. Auch dafür gab es Geldzuweisungen - mehrere Hunderttausend Euro. Zeugen sollen gehört haben, wie Lichtinghagen sich aufregte, als sie später erfuhr, dass der Kirchenaufbau ein Projekt des Rotary-Club Lüdenscheids ist. Das macht das Projekt nicht schlechter. Aber Mitglied im Rotary-Club Lüdenscheid ist Schulte. Es war bekannt: In der Schwerpunktabteilung 35 für Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität der Staatsanwaltschaft Bochum herrschte Mobbing, Durchstechereien und ein Kasernenhofton, der das Klima vergiftete. Hoch qualifizierte Mitarbeiter vegetierten in einer Art künstlichem Koma und duckten sich resigniert weg. Die meisten hätten Angst, waren zerbrochen an dem System, das das Haus beherrscht. Ein Staatsanwalt sah in der geplanten Entmachtung ein Zeichen an die Zunft: "Wer bestimmte Fälle nicht ruhen lässt, der wird gehängt." "Führung durch Mobbing" beschrieb ein Mitarbeiter der Behörde das Betriebsklima. Allein sieben Wirtschaftsreferenten hätten seit Jahren keine Arbeit mehr zugeteilt bekommen. Intern sei von der "Muppet Show" geredet worden, davon, "sich den ganzen Tag die Eier zu schaukeln". Mitarbeiter hätten ihre privaten Laptops mitgebracht und würden den ganzen Tag spielen. Von "Psychokrieg" sei die Rede, und von gebrochenen Menschen. Grund für die Abstrafung durch Nichtstun sei Engagement in Fällen gewesen, die ruhen sollten, so der Mitarbeiter. "Von Leichen im Keller" ist die Rede, von Verfahren, bei denen es um Subventionsbetrug in dreistelliger Millionenhöhe gehe, denen nie mehr nachgegangen wurde. Von Fällen, die man "gegen die Wand laufen lässt". Kritische Mitarbeiter lasse man doppelt arbeiten, an Fällen, die nie zur Anklage kommen, an denen nichts dran ist. Wenn einer die Fälle durchgearbeitet habe, dann bekomme sie der nächste. Wir reden hier von 180 Aktenordnern. "Wir reden hier von einem System, um die Leute kaputt zu machen. Und wir reden von Steuergeldverschwendung." Ein anderer Mitarbeiter erzählt von Fällen, in denen Behördenleiter Schulte mit Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen Korruption lief, Tennis spielte und Kontakte über den Rotary-Club unterhält. Er erzählt davon, dass es eine erhebliche Beweislast gegeben habe, das Verfahren aber eingestellt wurde. Dass der ermittelnde Staatsanwalt weggemobbt wurde. Dass die streitbare Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen abgesägt werden sollte, soll ein ehemaliger Staatsanwalt der Behörde nicht gewundert haben, "In Bochum arbeiten nur noch im Windkanal erprobte Leute. Querdenker werden rausgemobbt." Deals? Gibt es für Frau Lichtinghagen nicht! Als ein Anwalt ihr vorschlägt, man könne ja aufeinander zugehen, herrscht sie ihn an. "Hören Sie auf, sonst gehen Sie gleich mit in den Knast." Die Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen, die leitende Ermittlerin in den Verfahren um die Liechtensteiner Steuersünder, sollte nur wenige Wochen vor dem spektakulären Prozessauftakt gegen den ehemaligen Post-Chef Klaus Zumwinkel von ihren Fällen abgezogen werden. Deutschlands prominenteste Wirtschaftsstaatsanwältin - abgeschoben ins Jugendstrafrecht - . Zu einem Zeitpunkt, da die Aufarbeitung der Liechtenstein-Affäre gerade ins Rollen kam und Hunderte weitere Verfahren anstanden. Lichtinghagens Chefs stützten ihre Exekution auf zwei eher schwammige Argumente: "Ungebührliches Verhalten" und Hinterhältigkeit" warfen sie ihrer Staranwältin vor. Frau Lichtinghagen fühlte sich gemobbt und schaltete das Justizministerium in Düsseldorf ein. Die Ministerin konstatierte ein "zerrüttetes Verhältnis" zwischen Frau Lichtinghagen und ihren Chefs - und schlug vor, Lichtinghagen solle mitsamt ihren Fällen zur Staatsanwaltschaft Köln umsiedeln. Da wurden die Vorwürfe der Vorgesetzten wurden konkreter - und drastischer: Lichtinghagen soll bei Geldzuweisungen gemauschelt haben. Dabei war Fakt … Klaus Zumwinkel und Ex-Post-Chef soll den Staat geprellt haben. Steuerhinterziehung lautete die Anklage. Es ginge um 1.180.000 Euro, die Zumwinkel in den Jahren 2001 bis 2006 hinterzogen haben soll. Ein erst wenige Tage altes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs sieht für Steuerhinterziehungen über der Millionenmarke eine Freiheitsstrafe vor. Mittlerweile ist die Schadenssumme bei Zumwinkel unter die wichtige Millionengrenze geschrumpft. Das Jahr 2001 gilt als verjährt. Eine Schlamperei ist schuld: Der Durchsuchungsbeschluss für Zumwinkels Villa schlummerte 14 Tage bei dem zuständigen Richter vom Amtsgericht Bochum. Erst zehn Stunden nach Ablauf einer möglichen Verjährungsfrist für das Jahr 2001 wurde das Dokument unterzeichnet. Zumwinkels Anwalt pochte auf Verjährung. Es bestanden im Verfahren und vor Gericht verschiedene Auffassungen. Das Gericht gab dem Anwalt recht, die Staatsanwaltschaft Bochum verzichtete auf Rechtsmittel. Zum Entsetzen von Lichtinghagen. Die war gerade auf Steuersünderjagd in München und erfuhr von dem Rechtsmittelverzicht ihrer Vorgesetzten im Nachhinein. Und nebenbei …130 Verfahren waren erst abgeschlossen. Hunderte liefen zu diesem Zeitpunkt noch auf Hochtouren. Zumwinkel war zwar der prominenteste Name, aber die Summe, um die es ging, war vergleichsweise. Es soll gegen mehrere Firmen ermittelt worden sein. Dabei sei man auch dem Verdacht nach gegangen, dass Geld aus den Liechtensteiner Stiftungen für Korruption verwendet worden sein könnte. [url=http://www.gruene.landtag.nrw.de/cms/default/dok/263/263246.erfolgreiche_staatsanwaeltin_gemobbt.pdf:27w0yjw8]Monika Düker von der Partei DIE GRÜNEN in NRW[/url:27w0yjw8] kümmerte sich um den Fall. Am 19.12.2008 wurde bekannt, dass sich die ermittelnde Staatsanwältin Lichtinghagen aus dem Verfahren Zumwinkel zurück gezogen hatte und wurde als Amtsrichterin tätig. Offenbar wusste sich die NRW-Justizministerin Frau Müller-Piepenkötter bei den völlig von Zerrüttung gekennzeichneten Personalquerelen in der Bochumer Staatsanwaltschaft nicht mehr anders zu helfen, als kurz vor Beginn der Prozesseröffnung gegen Klaus Zumwinkel die erfahrene Staatsanwältin „abzuziehen“, was ein erschreckendes Licht auf das desaströse Konfliktmanagement und die Amtsführung der Justizministerin warf. In einer Fragestunde im NRW-Landtag konnte Ministerin Müller-Piepenkötter den Eindruck nicht mindern, dass sie die Justiz in NRW zunehmend zu einem Scherbenhaufen werden lies. Sie konnte auch nicht lückenlos darüber aufklären, warum im Falle der Staatsanwältin Lichtinghagen so drastische Maßnahmen wie eine Versetzung ergriffen wurden, obwohl das Vorgehen der Staatsanwältin eigentlich keine rechtlichen Schritte provozierte. Justizministerin Müller-Piepenkötter konnte lediglich auf den Umstand verweisen, dass "wenn auch nur der böse Anschein der Parteilichkeit bei der Ausübung des Amtes" entsteht, dieser "einer Ermahnung Anlass" gibt. Der 'böse Anschein' sei durch "die Zuweisung von Geldauflagen an die Universität Witten-Herdecke durch Frau Lichtinghagen nicht von der Hand zu weisen." Aus diesen Umständen und auf eigenen Wunsch der Staatsanwältin ergebe sich der Postenwechsel. … Der Betrag, um die es bei den Vorwürfen ging, war gering und floss gemeinnützig der Einrichtung im Rahmen eines Strafverfahrens zu. Ein ehemaliger Staatsanwalt kommentierte diese Zusammenhänge als "konstruiert". Geld floss an eine Krebsklinik in Witten/Herdecke. Eine der beiden Töchter von Lichtinghagen war einmal selbst an Krebs erkrankt, lag in der Ambulanz dieser Klinik. Zeitlich gab es keinen Zusammenhang. … ??? … Dabei hätte die Aufklärung von derartigen Finanzgebaren, Korruption, und Stellenkorruption im Rahmen des Skandal-Immobilien-Schneeballsystems schon ab 1994 geübt werden können. Ein Scheeballsystem ähnlich nach USA-Immobilien-System-Schnellball-Vorbild, und wie es in 2008 weltweit in mehr oder weniger gleichartiger Art und Weise bekannt wurde, war längst in Berlin bekannt geworden. Im Januar 1994 fand die Gründung der Bankgesellschaft Berlin statt. Unter dem Dach der Holding wurden Landesbank Berlin, Berliner Bank und Berlin Hyp (Immobilienfinanzierung) zusammengefasst. Das Ziel: eine schlagkräftige Hauptstadtbank mit überregionalen Ambitionen. Der absehbare Nebeneffekt: der Berliner Immomobilien-Schneeballeffekt als deutscher Testlauf zur Finanz- und Bankenkrise in Deutschland. Peter Kurth (CDU) war in der Landesbank Berlin ab dem 17.02.2000 und bis zum 16.06.2001 Mitglied des Aufsichtsrats, und bis 16.06.2001 Senator für Finanzen in Berlin. In 2000 bis zum 16.06.2001 war er Mitglied im Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) und vom Bundesrat bestelltes Mitglied. Anfang 2009 wechselte er vom Berliner Filz zum Kölsch Klüngel und in die geheime Hauptstadt der Korruption, - nach Köln am Rhein in NRW - . Hier nahm er die Kandidatur zum Oberbürgermeister von Köln zur Kommunalwahl 2009 an, - und um die Fast-Pleite-Stadt, als selbsternannte Hauptstadt des Frohsinns - , wieder froh und fit zu machen. Der Wahlslogan zur Kommunalwahl 2009 in Köln: „Politik wird anders !“ Aber zunächst zurück in die Vergangenheit, - aus der man gelernt haben sollte - … Im April 2001 hielt Peter Kurth einen Verlust der Bankgesellschaft Berlin von bis zu 3.000.000.000 Mark für möglich. Am 31.05.2001 bezifferte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen den zusätzlichen Kapitalbedarf auf rund 4.000.000.000 Mark. Am 29.08.2001 und am Morgen der Hauptversammlung der Landesbank Berlin wurde eine bundesweite Razzia durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft teilte mit, man habe unter anderem in Berlin, Nürnberg, Kerpen, Schleiden-Olef und Holzminden umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Vier Beschuldigten wurde vorgeworfen, zwischen Juli 1997 und Dezember 2000 zu Lasten einer Tochter der Bankgesellschaft Berlin "rechtsgrundlose" Provisionszahlungen veranlasst zu haben. Dabei soll es sich um eine Summe von mindestens 2.000.000 Mark gehandelt haben. Am 31.08.2001 wurden von Vertretern der Staatsanwaltschaft zwei ehemalige Mitarbeiter der Bankgesellschaft verhaftet. Den Männern wurde Untreue, Beihilfe zur Untreue sowie versuchte gemeinschaftliche Erpressung vorgeworfen. Bei den zwei Berlinern handelt es sich um einen 33-jährigen Gesellschafter eines zur Bankgesellschaft gehörenden Immobilienfonds und einen 43-jährigen Rechtsanwalt. Was war geschehen ? … Die ersten Fonds waren harmlos. Das Geschäft lief schleppend. Im Mai 1995 wurde das Geschäft angekurbelt. Die Fonds sollten attraktiver gemacht werden. Anleger wurden nun mit Traumbedingungen gelockt. 25 Jahre Mietgarantie! Über einen so langen Zeitraum garantierte Mietsteigerungen gab es noch nie. Und ein Rückgaberecht ohne Verluste. Das Geschäft sprang an. Kaum ein Anleger konnte widerstehen, null Risiko, sichere Gewinne. Eine enorme Nachfrage setzte ein. Das Schneeballsystem nahm seinen Lauf … Viele Anleger in Deutschland wollten zu diesen Traumbedingungen Fonds zeichnen, aber es gab nicht genug Immobilien, um die Nachfrage seriös zu befriedigen. Immer mehr Immobilien wurden gekauft, viele davon waren unrentabel. Sie brachten nicht genug Erträge, was die Fonds ebenfalls unrentabel machte. Dies verursachte hohe Verlustrisiken. Dafür musste frisches Geld her, also wurden immer größere Fonds aufgelegt, um mit den neuen Einlagen die sich auftürmenden Altrisiken abzudecken. Ein ruinöses Schneeballsystem. Am Ende sollte sich das Zeichnungskapital auf 9.000.000.000 Euro summieren, davon rund 4.000.000.000 Euro erbracht durch die Fondszeichner, 5.000.000.000 Euro durch Kredite der Bank. Auf diese Weise wurde ab 1996 immer mehr Kapital benötigt. Die Banken durften einem einzelnen Schuldner aber nicht unbegrenzt Kredit geben, damit sich nicht bei einem Großkreditnehmer die Risiken ballen. Denn das könnte die ganze Bank gefährden. Um dies zu verhindern, sah das Kreditwesengesetz Obergrenzen vor. Wer das Gesetz unterlaufen wollte, brauchte also möglichst viele Kreditnehmer - um den Nachweis zu erschweren, dass es sich um einen einzigen Schuldner handelte. So kam es zu Strohmann-Geschäften: Etliche Gesellschaften wurden gegründet, zum großen Teil auf Vorrat. Angestellte stiegen zu Geschäftsführern auf - der Buchhalter, die Sekretärin. Zum Schein. Intern waren sie von der Haftung befreit, die Freistellungserklärungen lagen im Tresor. Das bedeutete: Für die Rückzahlung der Bankkredite hafteten nicht etwa die Kreditnehmer, sondern die Bank selbst! Die Immobilientochter Immobilien- und Baumanagement GmbH (IBG) lies damit die Bank an ihren eigenen Krediten ersticken. im Herbst 2000 wurde von Verantwortlichen noch verzweifelt, die IBG an eine Scheinfirma auf den Cayman-Islands zu verkaufen. Der Verkauf war aber nicht mehr wirksam. Das klang alles als Testlauf zu Banken- und Finanzkrise in Deutschland … Es gab also vor 2002 schon genügend „Experten“, die gegen die Deregulierung des Finanzmarktes in Deutschland hätten Sturm laufen müssen … , z. B. damals der CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky und Ex-Vorstandschef der Berliner Hypothekenbank (BerlinHyp) gegen den ab September/Oktober 2001 die Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen wegen Untreue aufnahm , und Berlins Finanzsenator Peter Kurth (CDU). Aber als es um besonders lukrative Investments ging verteilten Banker und Politiker schon mal die Papiere unter sich. So baute die Wohnungsbaugesellschaft Gehag, damals eine 100prozentige Landestochter, im Jahr 1993 Sozialwohnungen im Berliner Stadtteil Buckow. Die Abschreibungsmöglichkeiten sollen besonders hoch gewesen sein. Bänker luden den Berliner Klüngel traditionsgemäß verpflichtet ein, um dem erlauchten Kreis der Zeichner beizutreten. Spendensammler Landowsky, und für die SPD-Bundestagsabgeordnete Christine Lambrecht "der Inbegriff des Filzes in Berlin", war mit von der Partie und auch der damalige CDU-Schatzmeister Dankwart Buwitt. Als in Buckow Probleme beim Bau auftauchten und überdies Mieteinnahmen ausblieben, sprang die Landesbank ein und zahlte den Investoren jeweils 75 Prozent ihrer Einlage zurück. U. a. weitere Experten der Berliner Landesbank, welche die Banken- und Finanzkrise in Deutschland nicht in der Anbahnung gesehen haben wollen … Dr. Heinz-Gerd Stein war in 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. in 2006 Mitglied im Aufsichtsrats, in 2002 u. 2003 u. 2004 u. in 2005 war Mitglied im Kreditausschuss, und Mitglied im Vorstands der ThyssenKrupp AG, und fand sich auch bei Landesbank Berlin Holding AG und Landesbank Berlin AG wieder. DIE WELT berichtete am 20.02.2008 online, dass wegen Verdachts auf illegale Preisabsprachen beim Aufzugsbau hatten Fahnder gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied und sieben weitere Manager des Konzerns Ermittlungen aufgenommen hatten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei dies erst der Anfang gewesen. Mitte des Jahres 2007 hatte die EU-Kommission ein Rekordbußgeld verhängt. Dr. Thilo Sarrazin, Senator für Finanzen des Landes Berlin Harald Wolf, Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen des Landes Berlin Peter Strieder, Senator für Stadtentwicklung in Berlin Christiane Krajewski, Senatorin für Finanzen Wolfgang Branoner, Senator für Wirtschaft und Technologie in Berlin Die Gewerkschaften … Hartmut Friedrich, Landesverbandsleiter der DAG Berlin und Brandenburg, (später) stellv. Landesbezirksleiter der ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg als Arbeitnehmervertreter Joachim Tonndorf, Abteilungsleiter Banken Sparkassen und Versicherungen der DAG Berlin und Brandenburg, (später und zeitweise) Fachbereichsleiter (bzw. ehemaliger) Finanzdienstleistungen der ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg Frank Wolf, Gewerkschaftssekretär bei der Gewerkschaft HBV, (später) Fachsekretär Finanzdienstleistungen der ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg, (später) Fachbereichsleiter Finanzdienstleistungen der ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg Christina Förster, Fachsekretärin für Finanzdienstleistungen der ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg Ernst-Otto Kock, Stellv. Vorsitzender der Gewerkschaft ÖTV Berlin als Arbeitnehmervertreter Aus diesem Berliner Desaster ähnlich nach USA-Vorbild wurde nichts gelernt. Der CDU-Profipolitiker Peter Kurth hätte sich u. a. als grosse Hilfe für Deutschland und als Gegner der Deregulierung des Finanzmarktes in Deutschland aufführen können - . Er und andere „Experten“ unternahmen nichts, jedenfalls wurde öffentlich nichts bekannt, und wenn doch, dann war es offensichtlich wirkungslos. Stattdessen wurde dann Anfang 2002 die Deregulierung des Finanzmarktes von der Bundesregierung eingeführt, - angelehnt an die deregulierte Finanzwirtschaft in den USA - . Keiner der Verantwortlichen will gesehen haben, dass diese Deregulierung der Anfang der Banken- und Finanzkrise in Deutschland war. Die CDU und die Bauernpartei CSU war begeistert. Die FDP wurde nicht müde Beifall zu klatschen. Die Deregulierung sei ein Knotenpunkt zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen gewesen. „Frisches Geld“ sei so von [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes/frass-der-heuschrecken-wann-ist-die-deutschland-pleite-t508.html:27w0yjw8]“Auslandsinvestoren“[/url:27w0yjw8] für das „zweite Wirtschaftswunder in Deutschland“ zu gewinnen gewesen. Die Bundesbürger sollten eine „private Rentenversorgung“ Kapital gestützt aufbauen, da die gesetzliche Rente im Alter nicht ausreichen würde. Diese Vorsorge u. a. als Lebensversicherungspaket oder als Betriebsrente wurde von Flaschen an der Macht offensichtlich seit ca. 2003 im Laufe der Banken- und Finanzkrise bis in das Jahr 2008 kontinuierlich verzockt. Betriebsrenten gingen verloren, weil Unternehmen, überschuldet durch Heuschrecken, in die Insolvenz getrieben wurden, was ein Pleite-Dominoerffekt bei kleineren Betrieben auslöste. Die Betriebsrenten konnten in der gesetzlichen Rentenversicherung finanziell nicht gesichert aufgefangen werden, da die Kassen der Rentenversicherung so schon leer waren, - diesbezüglich gab es aber gesetzliche formulierte Anspruchsversprechen um so mehr - . Zudem wurden die kapital gestützten Lebensversicherungen als Rentenabsicherung zunehmend wertlos, da sie auf steigende Erträge bei Banken, Versicherungen, Immobilienunternehmen, und Unternehmen basierten. Diese zuvor genanten Unternehmen verloren aber aufgrund der Banken- und Finanzkrise laufend an Wert, da kaum noch nennenswerte Gewinne erzielt werden konnten, - Ausnahmen bestätigten die Regel - . Vielmehr wurden viele Lebensversicherungsnehmer in die HartzIV-Armut abgedrängt, was nach HartzIV-Gesetztum zum Verkauf der kapitalgestützten Lebensversicherung führte. Die Lebensversicherungen mussten ihre Aktien und Beteiligungen verkaufen, oder reduzieren, um die sich in HartzIV-Armut befindlichen Lebensversicherungsnehmer auszuzahlen, was zu weiteren Wertverlusten bei den Aktiengesellschaften führte. Auf der anderen Seite nahm die faktische Selbstbereicherung auf Regierungsebenen, und Vorstandsetagen, Aufsichtsratsebenen, und auch Verwaltungsratsebenen seinen Lauf. Etwaige Kontrollen durch die Justiz, Finanzämter, und der BaFin blieben weitgehend schon deswegen wirkungslos, da diese Organe schon mit der Verfolgung der „kleinen Korruption“ im Rahmen der 10%-15%-Erfolgsquote aufgrund von chronischem Personalmangel dauerarbeitsüberlastet war, was u. a. ein Grund dafür war, dass die Banken- und Finanzkrise mit anschliessender Rezession seinen Lauf nehmen musste. Im Jahr 2009 war von einer Teil-Refinanzierung der Banken- und Finanzkrise über eine Luxussteuer für Reiche und Superreiche nicht viel zu hören. Die SPD, für die CDU, für die Bauernpartei CSU, und für die FDP, war das kein Thema. Bei der SPD/CDU/CSU ebenso nicht, wenn es um die Lohnsteuersenkung im Billiglohnsektor „Sozialhilfeniveau oder weniger“ ging, Grund: - es sei kein Geld da - Eine Umverteilung des Solibeitrages auf geringem Niveau zu Gunsten der Refinanzierung war auch kein Thema. Die Senkung der Mehrwertsteuer oder anderer Steuern im Bereich der Dinge des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittel, Kinderkleidung und Kindernahrung, Miete) auch nicht, - da die Senkung der Steuer ggf. nicht an die Verbraucher weitergegeben würde - , - aussdem verfüge die Bundesregierung nicht über genügend Steuereinnahmen - . Die sinkenden Steuereinnahmen waren auch auf die Banken- und Finanzkrise zurückzuführen, und hier gab es genügend frühzeitige Hinweise ... Die politische Partei BüSo sah die Krise bereits seit 1992 auf sich zukommen … So hätten sich die Finanzexperten und Pseudoberater an den Chefredakteur der Zeitschrift "Märkte & Zertifikate", Herr Jürgen Koch wenden können. Er meinte in seinem Artikel in der Ausgabe November 2008, Seite 3, dass er den ökonomischen Sachverstand des Aktienstrategen Christopher Wood von Asia-Pacific Markets (CLSA) sehr schätze. Wood soll auch diese Krise vorhergesagt haben. Ich persönlich beschäftigte mich mit Immobilien-Anlageformen auch schon vor 2004, meine Meinung damals: Finger weg ! [url==http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/permalink/1.-Mai-Tag-der-Arbeit-2008.html#extended]Weitere Infos hier[/url]. Das Desaster, wurde nicht durch die Volksvertreter der SPD, CDU, CSU, und der FDP gesehen, und so nahm das Desaster seinen Lauf ... [url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611329,00.html:27w0yjw8]DER SPIEGEL online am 04.03.2009[/url:27w0yjw8] zeigte die eigentliche Ursache der Banken- und Finanzkrise auf: in der Politik und der Wirtschaft wurde darauf gedrängt, den Finanzmarkt zu deregulieren. Auf den Artikel wird Bezug genommen. SPD und CDU und Manager hatten manchem seltsamen Finanzprodukt selbst den Weg gebahnt, und sogar noch mehr Freiheit für Heuschrecken verlangt. Rot-Grün hat mitgemacht bei der Deregulierung der Finanzmärkte, man wollte dabei sein bei einer neuen Industrie, einer Industrie, die aus Geld noch mehr Geld macht. Rot-Grün unter Gerhard Schröder betrieb das Ende der Deutschland AG und der Sparkassenidylle. Und die CDU/CSU forderte immer mehr. Deregulierung, so das Versprechen der Experten, würde die alte Deutschland AG entfesseln. Das befreite Kapital würde Wachstum schaffen und Arbeitsplätze. Ein großer Arbeitsmarkt schien sich aufzutun. Die Finanzbranche beschäftigte damals 1.500.000 Menschen, 3,6 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung. Sie schien den Maschinenbau und die Autoindustrie abzuhängen. "Ich habe nur reguliert!", behauptete im Jahr 2008/2009 Hans Eichel (SPD). Das haben damals aber viele ganz anders gesehen und beklatscht. Verbriefungen, Hedgefonds, Asset Backed Securities, Handel mit Krediten - Begriffe, die als Auslöser der Weltfinanzkrise im Jahr 2008/2009 genannt wurden. Sind wir heute schlauer? "Wir haben alle Fehler gemacht", sagte der Ökonom Gustav Horn. In den vergangenen Jahren hätten die Wissenschaftler, auch er selber, vor allem die Güter- und Arbeitsmärkte betrachtet und analysiert. "Aber wir haben den Finanzmärkten zu wenig Beachtung geschenkt." Als Rot-Grün 1998 an die Macht gekommen sei, "war es ein Bündnis gegen den Konservatismus", sagte der Ökonom Gustav Horn, "politisch gegen Helmut Kohl, ökonomisch gegen die alte Deutschland AG". Tatsächlich hatte Kohl seinem Nachfolger Gerhard Schröder einen Reformstau auf nahezu allen Politikfeldern hinterlassen. Ende 2001 beschloss die Bundesregierung das vierte Finanzmarktförderungsgesetz. Es sollte den Anlegerschutz verbessern. Tatsächlich lockerte die Bundesregierung die Anforderungen für den börslichen Handel, erweiterte die Anlagemöglichkeit von Fonds und gestattete den Derivatehandel auch im Immobiliengeschäft. Anlegerschutz? Fehlanzeige. Mit dem Gesetz befreite die Regierung zudem Unternehmen von Steuern auf Veräußerungsgewinne - und öffnete so die Schleusen für Finanzinvestoren. Die griffen reichlich zu, bei Wincor Nixdorf, MTU, ProSiebenSat.1 und Grohe - zum Entsetzen der Belegschaften und mit wachsenden Problemen. Beim Investmentmodernisierungsgesetz im Jahr 2003 war die Not an Sachverstand im mehr als 2000 Beamte zählenden Finanzministerium offenbar so groß, dass Hans Eichel sogar eine Juristin des Bundesverbands Deutscher Investment-Gesellschaften daran mitarbeiten ließ. Die Lobbyistin hatte über Monate ein eigenes Büro im Ministerium. Zur Erinnerung: Es war das Gesetz, das die Heuschrecken in Deutschland zuließ. Paragraf 112 des ursprünglichen Entwurfes sah vor, dass die Hedgefonds wegen ihrer riskanten Geschäfte der Überwachung der BaFin unterstellt werden sollten. Das klang erst einmal beruhigend. Denn: "Das Gesetz dehnte die Tätigkeiten von Kapitalgesellschaften und den Einsatz von Derivaten aus und ließ Hedgefonds zu, ohne deren Rechte und Pflichten genauer zu regeln", sagte der Augsburger Wirtschaftsrechtler Thomas Möllers. Der Jurist ist schon manches Mal vom Finanzausschuss des Bundestages geladen worden, doch seine Ratschläge verpufften. Dabei wurde im Entwurf des Gesetzes die Unsicherheit der Beamten des Finanzministeriums geradezu greifbar: Der Begriff Hedgefonds sei "irreführend", schrieben sie. Es handle sich vermeintlich um Absicherungsinstrumente, "obwohl tatsächlich gerade diese Fonds spekulativ in hochriskanten Vermögensgegenständen anlegen". Deren Manager seien "weitgehend frei von gesetzlichen Vorschriften". Doch die Bankenlobby im Zentralen Kreditausschuss befürchtete "gravierende Rechtsunsicherheiten". Der Passus mit der BaFin überlebte nicht. In der Folgezeit wurde der Schulterschluss zwischen Industrie und Politik noch intensiviert. Am 06.03.2003 hatte Schröders damaliger Finanzminister Eichel die Finanzbranche gerühmt, ihre Kraft sei als "einer der größten Arbeitgeber in Deutschland" zu werten. "Hedgefonds", sagte Eichel, "sollen gegenüber herkömmlichen Investmentfonds nicht mehr diskriminiert werden." Für Asset Backed Securities sollten die Bedingungen in Deutschland verbessert werden. Von Verbriefungen redete Eichel weiter und schwärmte, dass "private Anleger von den höheren Renditen der Hedgefonds profitieren könnten". Vom 07.05.2003 datierte ein Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. "Finanzplatz Deutschland weiter fördern", Drucksache 15/930, gezeichnet von Fraktionschef Franz Müntefering, dem späteren Kämpfer gegen die Heuschrecken. Die Belange des Finanzplatzes Deutschland müssten "stets im Fokus des wirtschaftspolitischen Geschehens bleiben". Es sei "darauf zu achten, dass unnötige Belastungen für die Unternehmen der Finanzdienstleistungsindustrie vermieden werden". Regulierung sei "kein Selbstzweck". Die Bundesregierung solle "weitere Maßnahmen zur Schaffung eines leistungsfähigen, international wettbewerbsfähigen Verbriefungsmarktes in Deutschland ... prüfen." Seinem widersprechenden Parteifreund Georg Kronawitter hielt Müntefering entgegen, zwar schätze er den "Schorsch", aber es gehe "um Globalisierung, um tiefgreifende Veränderungen. Wir können das Geld, das in diesem Land ist, nicht davon abhalten, sich irgendwo auf der Welt zu bewegen." Und die Union? Mehr, mehr davon rief damals die CDU. Einer Reihe von Christdemokraten war die Deregulierungspolitik der Sozialdemokraten noch zu skrupulös. Allen voran kämpfte der hessische Ministerpräsident Roland Koch für ein Mehr zum Wohle der deutschen Wirtschaft - und vor allem zum Frommen des Finanzplatzes Frankfurt. Koch forderte die Bundesregierung auf, die "Weiterentwicklung des Finanzzentrums zu forcieren". Der Ministerpräsident wollte Steuervorteile für ausländische Manager wie bei der direkten Finanzmarkt-Konkurrenz London, Schluss mit Plänen der rot-grünen Regierung, Spekulationsgewinne zu besteuern: Er sah einen "Anschlag auf den Standort Deutschland" und „wachstumsschädigenden Unsinn". 2004 erhob die rot-grüne Bundesregierung den sogenannten "Seitenwechsel" sogar zum offiziellen Austauschprogramm. Allein ins Finanzministerium schickte die Bankenlobby drei Dutzend Mitarbeiter auf Zeit, sagt Dietrich Austermann (CDU), zu jener Zeit Haushälter in Berlin. "Die haben sich die Gesetze von denen schreiben lassen", kritisiert er. Peer Steinbrück fragte die Lobbyisten um Rat. Ausländische Fonds wurden ab 2004 nicht mehr benachteiligt, und für deutsche Anleger werde "die Anlagewelt noch bunter blühen". Eichel habe "die Hedgefonds aus der Schmuddelecke" geholt, sagte ein Sprecher des Verbandes Deutscher Investmentgesellschaften. Ludwig Poullain, 88 Jahre, stand von 1968 bis 1977 an der Spitze der WestLB und war von 1967 bis 1972 Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Im Juli 2004 wollte Poullain eine Rede halten, die er nicht halten durfte, die dann aber doch bekannt wurde. Sie handelte von Redlichkeit und Ehrlichkeit, von Bankiers-Ehre. Die Motivation der Investmentbanker erschöpfe sich "im schnellen Geldmachen". Darum, ihr Bankleute, schrieb Poullain, "wartet nicht bis die Tide kippt. Sagt, was ihr denkt und tut, was ihr sagt. Öffnet eure Gesichter!" Poullain hat zu Amtszeiten mit Karl Schiller einen gepflegten Whisky getrunken. Schröder, sagte er, sei den Ackermännern komplexbeladen begegnet und habe ihnen keine Steine in den Weg gelegt. Banken wiederum, sagt Poullain, seien auf die Idee gekommen, eine Ware zu schaffen. "Sie haben angebliche Produkte in Pakete verpackt, mit Weihnachtspapier umwickelt und von Rating-Agenturen ein Triple-A draufdrücken lassen." Keiner habe geschaut, was in den Paketen drin ist - , sagte Poullain. Steinbrück hatte noch im März 2006 in der "Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen" einen glühenden Beitrag im Geiste der Eichel-Zeit geschrieben. Man werde an der Arbeit der Vorgängerregierung anknüpfen, "bestehende Grenzen beim Erwerb von Asset Backed Securities" überprüfen und ändern, das Private-Equity-Gesetz fortentwickeln, die REITs fördern. Anlässlich des G8-Gipfels gab der Finanzminister Peer Steinbrück ein Interview in der Juni2007-Ausgabe des SPD-Parteiorgans "VORWÄRTS". Es wurden auch die finanzpolitischen Themen, z. B. Steuer-Mindereinnahmen, Unternehmenssteuern, kriminelle Energien im Turbo-Kapitalismus (bei SIEMENS), und Steuermehreinnahmen, kurz angerissen. Das Interview fiel durch oberflächliche Informationsweitergabe auf. Als zweites wichtiges Thema beim G8-Gipfel sah der Minister die ca. 9000 global agierenden Hedgefonds und die möglichen Risiken aus ihren Aktivitäten. Es gäbe seitens der Bundesrepuplik Deutschland wichtige Vorschläge, z. B. sei es schon ein Fortschritt, wenn sich die 20 grössten Hedgefonds selbst einen Verhaltenskodex mit Qualitätsstandards geben würden, so wie Transparenz, so wie Marktintegrität, und auch der Investorenschutz wäre wichtig. Dann seien vielleicht 70% des Finanzvolumens von (derzeit) etwa 1.500.000.000.000 Dollar unter Kontrolle, wenn sich die Hedgefonds solchen Spielregeln unterwerfen würden. Der Minister verstand unter Transparenz z. B., dass erst einmal klar werden müsse, in welcher Höhe die Aktivitäten der Fonds, z. B. bei der Übernahme eines Unternehmens, kreditfinanziert wären. Die Banken wüssten nicht, wie hoch die Sicherheiten wirklich wären, denn es gäbe einen Nebel der Unsicherheit. Auch sah der Minister die Gefahr eines Dominoeffekts. Den Hedgefonds selber und den Kreditgebern fehlten zum Teil notwendige Informationen, um Risikoprofile zu erstellen. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/273-Oberflaechliches-Interview-im-SPD-Parteiorgan-VORWAERTS-vom-Juni-2007,-Finanzminister-Peer-Steinbrueck-aeusserte-sich-zu-Hedefonds.html:27w0yjw8]Infos hier.[/url:27w0yjw8] Peer Steinbrück rechtfertigte auch im Jahr 2009, dass die Lobby mit Rat und Tat zur Seite steht: Er könne doch "nicht noch einen Experten für Kirschblütenbestäubung vorhalten". Wie damals, so auch in der Banken- und Finanzkrise. Auch ließ sich die Bundesregierung nun extern helfen. Zehn Anwälte der Großkanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, zu deren Klienten auch manche Bank zählt, halfen über Wochen beim Schnüren des Bankenrettungspaketes - mit dabei auch der Sohn des Ex-Wirtschaftsministers Michael Glos (CSU). Anlass zur Selbstkritik? "Erkenntnis und Hochverrat ist immer eine Frage des Datums", sagte Steinbrück und preiste die einst "belächelte Bausparkasse". Zur Person … Peer Steinbrück (SPD) war in 2001 bis zum 20.11.2002 Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, ab dem 22.11.2005 wurde er Bundesminister der Finanzen. Bei der Skandalbank KFW war vom 29.11. 2005 bis 31.12.2005 u. wieder seit 01.01.2007 bis 31.12.2007, u. ab 2009 wieder Vorsitzender des Verwaltungsrats, in 2009 stellvertretender Vorsitzender des Mittelstandsrats, seit 22.11.2005 bis 31.12.2006 u. wieder seit 01.01.2008 bis Ende 2008 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, und in 2001 u. 2002 Mitglied im Verwaltungsrat. Zum Zeitpunkt bei der Skandalbank WestLB war er MdL im NRW-Landtag, und in 1999 u. 2000 u. 2001 bis 30.08.2002 stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats. Die Möglichkeiten waren verspielt, die sich anbahnende Pleitewelle war unausweichlich … , … hunderttausende Arbeitsplätze waren in Gefahr … , … während sich Mobbing-Opfer längst in Selbsthilfegruppen organisiert hatten, mussten die Pleitiers erst noch viel lernen … , … die Selbstbereicherer, - politisch gestützt durch die CDU, die Bauernpartei CSU, und durch die SPD - , und durch die Mehrheitsbeschaffer der FDP, hatten ihr Geld längst in Steuerparadiesen irgendwo in der Welt geparkt. Der einst erfolgreiche Firmenchef Attila von Unruh wurde selbst von der Pleite erfasst und sah ein neues Betätigungsfeld, … er gründete die Selbsthilfegruppe im Herbst 2007 in Köln, den Gesprächskreis mit dem bezeichnenden Namen: [url=http://www.rp-online.de/public/article/beruf/arbeitswelt/696374/Selbsthilfegruppe-fuer-Pleitiers.html:27w0yjw8]„Die Anonymen Insolvenzler“[/url:27w0yjw8]. Zu den Insolvenzler-Treffen kommen gestrauchelte Familienunternehmer ebenso wie zahlungsunfähige Handwerker oder abgestürzte Firmengründer. Angesichts der Wirtschaftskrise würden noch viele Unternehmer scheitern, Hasardeure genauso wie solide Kaufleute. Mit 35000 Unternehmens- und 145000 Privatinsolvenzen sei im Jahr 2009 zu rechnen. „Die kann man doch nicht alle abschreiben“, protestierte von Unruh. Und was war vorher ?… Jahrelang hatte von Unruh mit seiner Eventmarketing-Agentur schicke Partys organisiert. Für Unsummen ließ er für seine Kunden die hippsten DJs aus Tokio oder New York einfliegen, edle Häppchen und Champagner auffahren. Der Laden brummte, aber dann wollte von Unruh etwas Neues anfangen. Er verkaufte seine Firma. Doch der neue Besitzer ging baden, bevor er bezahlt hatte, und von Unruh haftete weiter mit einer Bürgschaft: 300.000 Euro, die er nicht hatte. Die Propaganda wurde wichtig, um das Wahlvolk bei Laune zu halten ... Auffällig wurde da das Vorstandsmitglied und Präsident des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. an der Universität München, Hans-Werner Sinn, der seit Jahren nicht müde wurde die „Arbeits- und Wirtschaftspolitik“ der Bundesregierung in den Medien zu vertreten, die nicht selten als „gut und notwendig“ geheissen wurde. Er war damit ein Teil der Propaganda. Herr PROF. DR. DR. H.C. HANS-WERNER SINN wurde auch dadurch auffällig, weil er seit 13.01.2000 u. 2001 u. 2002 u. 2003 u. 2004 u. 2005 u. 2006 u. 2007 u. in 2008 Mitglied im Aufsichtsrat bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG saß, und damit einen Job hatte, weiterer Nebenjobs in Aufsichtsgremien z. B.: Thüga AG München, - und beratende Tätigkeit in Sachen Banken- und Finanzkrise in den höchsten Kreisen der Bundesrgierung, wo auch Herr Josef Ackermann von der Deutschen Bank seinen Berterplatz hatte. Die Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG hatte sich im Laufe der Zeit zu einem Finanzdrehplatz in Bayern und damit im CSU-Land entwickelt. Auffällig … die überversorgten Beamten als Treuhänder wurden ab 2001/2002 (bis 31.01.2003) abgezogen … also der Zeitpunkt, als die Bundesregierung die Deregulierung des Finanzmarktes gesetzlich „regelte und steuerte“ … . Praktisch gelegen am Steuerparadies Schweiz und dem Steuerschlupfloch Kleinweisertal zu Österreich, sowie gleich in der Nähe der Steuer sparende Finanzplatz Luxemburg, passte der Finanzplatz im CSU-Land geographisch sehr gut auch zum Super-Skandal-Institut Hypo Real Estate und auch zur Skandal-Bank BayerLB. Und so stiegen im Laufe der Zeit einige Finanzexperten aus Italien bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG ein, was sich seit dem 29.11.2005 in Form von Aufsichtsratsposten bemerkbar machte. So konnten die Finanzexperten (oder auch andere) Österreich und die Schweiz als Transitländer bequem und unauffällig zwischen Italien und dem CSU-Land bei Bedarf nutzen. Auch die Verbindung in das internationale Steuerparadies der Karibik war interessant, z. B. im Zeitraum vom 01.02.2001 bis zum 16.01.2004, auch wieder ab dem 17.01.2004, und zwar zur HVB Grand Central Re Ltd. Hamilton auf den Bermudas … die Bermudas gelten auch als internationaler Finanzplatz … Auch sehr interessant … die Finanzverbindung nach Dublin in Irland, z. B. Pioneer Global Opportunities plc, Dublin und Pioneer Alternative Investment Management Dublin … , … wie bekannt sogten Banken dafür, dass über Dublin ordentlich Steuern gespart werden konnten, zudem wurde über Banken Geld in Irland versenkt … Er fiel immer wieder auf, z. B. als Herr Sinn in zahlreichen Talkshows zu sehen und zu hören war. Auch „Reformen“ wurden weitgehend vertreten, ja sie müssten sogar weiter gehen, so könne Deutschaland „wieder fit im internationalen Vergleich werden“. Da Herr PROF. DR. DR. H.C. HANS-WERNER SINN bei der Hypo Vereinsbank im Aufsichtsrat saß, war zu fragen wie es denn sein konnte, dass ihm solche Fälle, wie den des Geschäftsmanns Helmut Beerbaum aus Langen, nicht bekannt wurden. Die Frankfurter Neue Presse meldete am 19.02.2007, dass „nicht-strategische“ Darlehen, die den Banken also schlicht nicht mehr ins Konzept passten – obwohl Zins und Tilgung stets pünktlich bezahlt worden waren, dass diese Darlehen z. B. der HVB-Tochter Nürnberger Hypothekenbank an Heuschrecken weiter verkauft wurden. Einer dieser betroffenen Kreditnehmer war der Geschäftsmann Helmut Beerbaum aus Langen. Er war zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung ("Offenbarungseid") im Prinzip genötig, und so wurde der 70-Jährige Unternehmer der ersten BRD-Stunde als Noch-Eigentümer des Langener Bürogebäudes per Haftbefehl gesucht. "Man treibt uns in die Insolvenz. Wir haben 50 Jahre geschuftet, nun verlieren wir auf halb-kriminelle Art und Weise unser Lebenswerk und unsere Wohnung", sagte der Unternehmer, der in den Kriegsjahren aufwuchs, und in eine höchst unsichere Rentnerzukunft blicken musste. Sein in den 90er Jahren eröffnetes "Hightech-Center Langener Stern" hatte er mit einem Darlehen der HVB-Tochter Nürnberger Hypothekenbank finanziert. Der Kredit (19.000.000 Euro) landete nach deren Abspaltung bei der Hypo Real Estate, die ihn Ende 2004 als Teil eines Milliarden-Pakets an die texanischen Finanzinvestor Lone Star (auch als Heuschrecke) verkaufte. Da die Texaner keine Bank sein wollten, sondern Abwickler, hatten sie – wie in einer Vielzahl vergleichbarer Fälle – kein Interesse, die Geschäftsbeziehung fortzuführen. Beerbaums Kredit landete nach einer Reise um die halbe Welt bei der Lone-Star-Schwesterfirma fürs Grobe, Hudson Advisors aus Frankfurt. Als die Zinsbindung auslief, forderte der neue Kreditbesitzer statt vier plötzlich 9,3 Prozent Zins. Und als sich Beerbaum weigerte, zog die Frankfurter Niederlassung der Immobilienfirma aus Dallas sofort die Daumenschrauben an und ließ im Mai 2006 seine Konten pfänden. Die Zwangsversteigerung drohte. "Hier werden die Vermögenswerte der Schuldner möglichst geräuschlos, schnell und ohne Rücksicht auf dahinter stehende menschliche Existenzen verwertet beziehungsweise vernichtet", kritisierte auch der Rechtsanwalt Ulrich Ernst Büttner aus Hamburg. Das Mindeste sei, fordert Franz Herrmann, der Chef des Bundes der Sparer (BDS, München), dass der Schuldner rechtzeitig von einem beabsichtigen Forderungsverkauf informiert werden müsse, um sich eine neue Bank suchen zu können. Anstatt dass sich Herr PROF. DR. DR. H.C. HANS-WERNER SINN um derartige Fälle frühzeitig in der Funktion als Aufsichtsratsmitglied der Hypo Vereinsbank gekümmert hätte, wurde er nicht müde, das ca. 480.000.000.000 Euro-(und wahrscheinlich sehr viel mehr)-Milliardengrab als Stütze-Paket für Banken zu auch in Talkshows vertreten. Es durfte angenommen werden, dass sich angesichts der (selbst von mir und anderen Laien) lange vorher abschätzbaren Banken- und Finanzkrise und den verheerenden Randerscheinungen der „Arbeitsmarkt- und Wirtschaftpolitik“ die mathematisch, wirtschaftspolitisch, und volkswirtschaftlich studierten Experten der IFO, und anderer dort angegliederte Wirtschaftsforschungsinstitute, gründlich verrechnet hatten, - sonst hätten sie gänzlich andere Prognosen veröffentlicht - . Die Bundesregierung (SPD/CDU/CSU) hoffte im Dezember 2008 immer noch, dass sich DAX-Unternehmen und MDAX-Unternehmen mit betriebsbedingten Kündigungen im Jahr 2009 zurückhalten würden. Am 30.12.2008 meldete das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft nach einer Umfrage, dass 41 von 43 Verbände angaben, dass die Unternehmen bis Mitte 2009, und nach Möglichkeit, und aus Angst vor dem Verlust von Fachkräften, keine Entlassungen vornehmen wollten, - man rechne damit, dass es Mitte 2009 besser werden könnte. Das war als Wahlpropaganda für das Wahljahr 2009 anzusehen, da im Jahr 2010 betriebsbedingte Kündigungen überhaupt nicht auszuschliessen waren, und 2009 befristete Verträge ihr Ende finden konnten. Außerdem konnte die Arbeitnehmerschaft weiterhin mittels Mobbing aus den Arbeitsverhältnissen gemobbt werden, denn es gab keinen wirklich greifenden Mobbingschutz am Arbeitsplatz und im Kündigungsschutzgesetz, sodass die Vorgesetzten weiterhin Nötigung am Arbeitsplatz gemäss 240 Stgb mittels [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/katalog-der-100-mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-ess-t338.html:27w0yjw8]“mobbbingtypische Verhaltensweisen“[/url:27w0yjw8] betreiben konnten, wenn es mal wieder eine Kündigungswelle geben sollte. Hinzu kam, dass die Personalservicefirmen in Deutschland immer mehr unter Druck gerieten, sodass sie Entlassungen planen mussten. Ausgerechnet die Personalserviceunternehmen, die zu Peter Harz Zeiten als „die Jobmaschinen“ und als „die Hoffnungsträger zu mehr Beschäftigung galten“, wurden zur Bundestagswahl 2009 zu Maschinen der Massenarbeitslosigkeit, und das Symbol für Billiglöhnerei, und der Armut in Deutschland. Dabei hatte sich die Arbeitnehmerschaft in den Personalservicefirmen bis in das Jahr 2008 Hoffnung gemacht in einen lukrativen unbefristeten Job übernommen zu werden. Stattdessen drohte schon im Dezember 2008 unweigerlich und vielfach die Arbeitslosigkeit, - auch durch Pleite des Unternehmens - Zudem war in dieser Ecke der unterbezahlten Arbeitspolitik interessant, dass die Personaldienstleistungsunternehmen keine Rücklagen bildeten, um die Arbeitskräfte während der Nichtbeschäftigungsmöglichkeit nicht zur Bundesagentur für Arbeit schicken zu müssen. Diese Rücklagen waren auch im Jahr 2008 keine gesetzliche Vorgabe. Diese Rücklagen wurden weitgehend zu den Steueroasen hingespült, oder anderswo investiert. Hier war nur noch die Frage, wieviele Personaldienstleistungsunternehmen zur Bundestagswahl 2009 und darüber hinaus in die Insolvenz zu gehen hatten. Als es Anfang des Jahres 2009 an die „Beratung der Bundesregierung“ ging, wie der Wirtschaftskrise zu begegnen sei, da wurde Hans-Werner Sinn und andere alte Bekannte aus Politik, Wirtschaft, und Lobby, wieder auf den Plan gerufen. Ende Juli 2009 verkündete das ifo Institut anhand von Umfragen in der Wirtschaft sodann, dass es - nach der Bundestagswahl 2009 - und damit Ende 2009 und durch das Jahr 2010 wieder besser werde - . (- wer es glaubt -) Die CDU und die Bauernpartei CSU zeigten in ihrem Politverhalten, dass sie Reiche, Superreiche, Wohlhabende, und Beamte bevorzugten. Die FDP zeigte in der Vergangenheit, dass sie eine Hang für Selbstbereicherer hatte. Die FDP wurde als Mehrheitsbeschaffer bekannt. Die SPD wandte sich von ihren Wählern ab, kaum einer der Arbeitnehmerschaft wusste mehr, weshalb die SPD noch zu wählen war, [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/P2.html:27w0yjw8]Infos dazu hier[/url:27w0yjw8]. Und weiter ... |
| Tom | Während bei der HSH Nordbank und bei der Landesregierung Schleswig-Holstein gründlich das Geld in Milliarden Höhe versenkt wurde, wussten manche Menschen nicht wo sie schlafen sollten. Über den Umfang von Armut in Schleswig-Holstein wurde aber auch nicht so richtig Buch geführt, was dazu führte, dass die Landesregierung in Sachen Obdachlosigkeit nicht so richtig im Bilde war. Die Landesregierung betrachte dennoch die Beseitigung und Verminderung von Obdachlosigkeit nach wie vor als wichtige Aufgabe, die sie gemeinsam mit den Kommunen und freien Trägern wahrnehme. Aber eine wirkungsvolle Bekämpfung der Obdachlosigkeit war aus dem Konzept nicht zu entnehmen. Immerhin gab es Hilfsangebote, welche die oft schwer psychisch erkrankten und von daher eher hilflosen Obdachlosen selbstständig wahrnehmen konnten. [url=http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl16/drucks/2200/drucksache-16-2283.pdf:nheifzip]SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 16/2283 16. Wahlperiode 30.10.2008:[/url:nheifzip] Hierauf wird Bezug genommen. Es war die kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Heinold und die Antwort der Landesregierung, hier die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Gitta Trauernicht. Die Beseitigung und Verminderung von Obdachlosigkeit bzw. Wohnungslosigkeit sei eine kommunale Aufgabe, sie umfasse soziale und gefahrenabwehrrechtliche Aspekte. Die Landesregierung führte keine fortlaufenden Statistiken über die Zahl und Zusammensetzung der Wohnungslosen unter gefahrenabwehrrechtlichen Aspekten. Eine entsprechende Statistik würde die Befragung der örtlichen Ordnungsbehörden, d. h. sämtlicher Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter in Schleswig-Holstein, voraussetzen. Um die Kleine Anfrage gleichwohl möglichst umfassend beantworten zu können, hatte die Landesregierung das Diakonische Werk Schleswig-Holstein (DW) als Träger von Beratungsstellen für Wohnungslose in einigen Städten gebeten, sie bei der Beantwortung mit statistischen Daten zu unterstützen. Dieser Bitte kam das DW nach. Zahlen für 2008 lagen nicht vor. Für das Jahr 2007 ergab sich nach den Unterlagen des DW, dass es 3.583 obdachlose Männer und 1.353 obdachlose Frauen in Schleswig-Holstein gab. Die Erhebungsmerkmale der Sozialhilfestatistik sind im Rahmen der Gesetzgebung zum SGB XII grundlegend geändert worden. Hier war die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten im Vordergrund. Die Landesregierung konnte für die Beantwortung nur die Daten ab 2005 heranziehen. Allerdings war es wie in fast allen anderen Bundesländern auch den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein nicht möglich, die Umstellung für 2005 vollständig vorzunehmen. Zum Jahresende 2005 und 2006 konnte eine amtliche Statistik für Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten dargelegt werden. Die amtliche Empfängerstatistik für 2007 lag noch nicht vor. Sehr interessant dagegen waren die Unterstützungsmöglichkeiten bei Obdachlosigkeit oder bei Bedrohung von Obdachlosigkeit: - Mittel für den Neubau oder die Modernisierung von Wohnungen - , - Wohnraumversorgung in bestehenden belegungsgebundenen Wohnungen bzw. solchen mit Benennungsrechten für vordringlich Wohnungsnotfälle - , - auf Antrag von Kommunen, Wohnungsunternehmen oder sozialen Trägern seien neue Projekte mit Zweckbindung für sog. Wohnungsnotfälle gefördert worden - , - die Städtebauförderung könne kommunale Maßnahmen mit der Zielrichtung „Unterstützung von obdachlosen Menschen“ fördern; die Mittel der sozialen Stadt könne für investive Maßnahmen und auch für sozial begleitende, integrierende Maßnahmen eingesetzt werden - , - Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse (z.B. fehlender oder nicht ausreichender Wohnraum) mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft nicht möglich machen oder die Teilnahme erheblich beeinträchtigen und die aus eigener Kraft nicht fähig sind, diese Schwierigkeiten zu überwinden, seien Leistungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII zu gewähren … soweit es im Einzelfall erforderlich ist, seien die Leistungen in einer Einrichtung zur stationären oder teilstationären Betreuung zu erbringen hierfür stünden Einrichtungen in Kiel, Lübeck und Appen zur Verfügung. Dafür sein im Landeshaushalt jährlich etwa 3.500.000 Euro veranschlagt … ? … - , - für Menschen, die außerhalb von stationären Einrichtungen leben, stünden Beratungsangebote der 18 Fachberatungsstellen des DW zur Verfügung. Diese Arbeit werde im Rahmen des Sozialvertrages, den das MSGF mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein im Dezember 2005 abgeschlossen hat, finanziert. In den Jahren 2006 und 2007 seien hierfür jährlich rd. 640.000 Euro zur Verfügung gestellt worden. - , - Daneben bestünden 5 Tagesaufenthalte in Trägerschaft des DW sowie Arbeits- und Beschäftigungsangebote bereit. Diese seien von Trägern des DW in Zusammenarbeit mit den Kommunen und der Agentur für Arbeit hauptsächlich in den größeren Städten des Landes betrieben worden. Die Finanzierung erfolge durch die Kommunen und die Agentur für Arbeit … ? … - , - Im Rahmen eines Winternotprogramms werde jedes Jahr in den Städten Kiel, Rendsburg, Husum und Elmshorn Notschlafstellen eingerichtet, für Menschen, die sonst nirgendwo unterkommen können oder wollen. Zumindest seien so die Obdachlosen mit einem warmen Schlafplatz versorgt. Dieses Angebot werde in den Monaten von November bis April vorgehalten und werde ebenfalls mit rd. 20.000 Euro im Rahmen des Sozialvertrages finanziert. - , - In den Städten Kiel und Lübeck und in Pinneberg gebe es niedrigschwellige Angebote zur medizinischen Versorgung obdachloser Menschen, die von den Trägern der Beratungsstellen in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kommune gemacht würden … ? … - , - für die verschiedenen Zielgruppen von Menschen ohne festen Wohnsitz (Alter, Geschlecht, Herkunft etc.) zum unterschiedlichen Bedarf oder Problemlage existiere ein eigenständiges Beratungsangebot, für die Zielgruppe der obdachlosen Frauen gebe es eigene Frauenberatungsstellen in Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster. Für Jugendliche und junge Erwachsene in Lübeck … ? … - . Über die Obdachlosigkeit habe sich das Land Schlewig-Holstein Gedanken gemacht, und über Selbstbereicherung bei der HSH der sogenannten „Elite“ hatte die Landesregierung die Kontrolle bei der HSH verloren (siehe weiter oben), die Pleite des Landes stand vor der Tür, und die Kinderarmut wurde während der Phase der Selbstbereicherung übersehen. Deswegen zur Landtagswahl 2009 in Schleswig-Holstein … [url=http://www.schleswig-holstein.de/MSGF/DE/KinderJugendFamilie/KinderJugendAktionsplan/konzeptgegenKinderarmut,templateId=raw,property=publicationFile.pdf] Offensive gegen Kinderarmut in Schleswig-Holstein - Ein Handlungskonzept - [/url], dass von der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Gitta Trauernicht, in das Leben gerufen wurde. Wie allerdings das Pleite-Land Schlewig-Holstein die Kinderarmut überwinden wollte, war aus dem Konzept nicht klar und deutlich zu erkennen … Kinderarmut nahm auch in Schleswig-Holstein zu. Das großartige ehrenamtliche Engagement vor Ort habe geholfen gegen die Kinderarmut vorzugehen. Leider waren viele Kinder ohne tägliches warmes Mittagessen. Unter dem Dach des Kinder- und Jugend-Aktionsplans sei deshalb das neue Landesprogramm „Offensive gegen Kinderarmut“ konzipiert worden. Wohlfahrtsverbände hätten ihre Mithilfe angeboten. Landesweit seien regionale Kinderhilfsfonds eingerichtet worden, um bedürftigen Kindern die Teilnahme an den Mahlzeiten im Kindergarten zu ermöglichen. Zudem hätten Kinder einen Anspruch darauf, dass sie gefördert und unterstützt werden. Alle Kinder sollen unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft gleiche Startchancen haben und gesund aufwachsen. Die Chancen unserer Kinder hängen in viel zu großem Maße von ihrer sozialen Herkunft ab. Die Herkunft wird durch die materiellen und gesellschaftlichen Umstände geprägt, in denen Familien mit Kindern leben. Arme Kinder leben in armen Familien und deshalb können die Chancen dieser Kinder nur dann verbessert werden, wenn man sie nicht isoliert von der Lage ihrer Familien betrachtet werden. Fehlende Lebenschancen für Kinder und Kinderarmut sind keine Frage des Mitleids. Sie sind Fragen der sozialen Gerechtigkeit. Von den 17.000.000 Kindern in Deutschland unter 18 Jahren lebte jedes siebte Kind in Armut. In Schleswig-Holstein waren dies ca. 74.000. Das Problem Kinderarmut hat viele Dimensionen: Materielle Armut, Bildungsarmut, erhöhte Gesundheitsrisiken, Mangel an Alltagsversorgung, fehlende Förderung. Deshalb reichte es nicht aus, sich bei der Verbesserung der Entwicklungsbedingungen und -möglichkeiten armer Kinder ausschließlich auf deren Grundversorgung mit Nahrung zu konzentrieren. Dies war nur ein Aspekt des gesellschaftlichen Phänomens Kinderarmut. Eine wirksame Bekämpfung von Kinderarmut setzte einen mehrdimensionalen Ansatz voraus, der die materiellen, gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Dimensionen verknüpfte. Die Situation von Familien mit Kindern, die ein niedriges Einkommen und Transferleistungen bezogen seien durch eine gezielte Verbesserung und verstärkte Ausrichtung des Leistungsrechts auf Bundesebene auf die Bedürfnisse der Kinder zu verbessern. Zukünftig seien fünf große Leitprojekte durchzuführen, die sich jeweils aus mehreren Projekten bzw. Aktivitäten zusammensetzen würden, z. B.: - kein Kind ohne Gesundheitsförderung von Anfang an - Kinder in sozial benachteiligten Lebenssituationen sollen gesundheitlich besser begleitet werden. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren hatte beim Landesamt für soziale Dienste eine Stelle eingerichtet, die die Eltern jeweils zu den Früherkennungsuntersuchungen U 4 bis U 9 einladen und ggf. an die Wahrnehmung der Untersuchung erinnern sollten. Wenn ein Kind aber daraufhin bei keiner Ärztin bzw. keinem Arzt vorstellig wurde, sei dies der Anlass, auf die Eltern zuzugehen, einen eventuellen Unterstützungsbedarf zu erfragen und festzustellen, ob Anzeichen für eine Gefährdung des Kindes vorlägen. Außerdem sei beabsichtigt gewesen, Familien bereits vor der Geburt ihrer Kinder intensiv zu begleiten, - Frauen in schwierigen materiell und psychosozial belastenden Lebenslagen oder mit medizinischen Risiken möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft, spätestens jedoch sofort nach der Entbindung zu erreichen … ? … - , - gezielter problematische Entwicklungen in Familien und Entwicklungsdefizite von Kindern zu erkennen und die Inanspruchnahme der Schwangerenvorsorge sowie der Untersuchungen der Kinder zu Früherkennung von Krankheiten zu erhöhen … ? … - , - mit allen für die gesundheitliche, soziale, psychische und materielle Versorgung der Familie zuständigen Einrichtungen sowie mit Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuarbeiten, um weiterführende Hilfen aufzeigen zu können und so die Risiken zu minimieren, dass Familien an ihren individuellen und sozialen Lebensumständen scheitern und dass Kinder vermeidbaren Gefahren für ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung ausgesetzt sind … ? … - kein gefährdetes Kind ohne Pate - Zur Lebenswirklichkeit viel zu vieler armer Kinder gehört Vernachlässigung und Gewalt. Zunächst ging es der Landesregierung aber darum, einen Kreis zuverlässiger Paten aufzubauen und diesen „fit zu machen“ für seine zukünftigen Aufgaben. Dazu sei bereits vom Land geförderte Strukturen wie Familienbildungsstätten oder das Schutzengel-Programm genutzt worden. - kein Kind ohne Mahlzeit - Es kam vor, dass Kinder tagsüber ohne warme Mahlzeit blieben, weil die Kosten für ein Mittagessen in einer Kindertageseinrichtung nicht aufgebracht werden konnten. Insofern war die Grundversorgung von armen Kindern oft auch nicht verlässlich, regelmäßig und gesund. Es wurde aus Geldmangel auch darauf verzichtet, das Kind überhaupt in einer Kindertageseinrichtung anzumelden. In der Folge wurden armen Kindern aus einer so genannten „bildungsfernen“ Familien auch die Chance auf eine intensive Bildungsförderung in der Kindertageseinrichtung vorenthalten. Mit finanzieller Unterstützung der Stiftung „Familie in Not“ seien fünf regionale Kinderhilfsfonds eingerichtet worden. Insbesondere seien dadurch die Teilhabe von Kindern aus in Not geratenen Familien an Mittagsmahlzeiten, bei Ausflügen und Festen in Kindertageseinrichtungen gesichert worden. - kein Kind ohne Schulranzen - Kinderarmut gab es nicht nur in Familien, die von Arbeitslosigkeit betroffen waren, sondern auch dort, wo trotz Beschäftigung wenig Geld zur Verfügung stand. Oft fehlte es beispielsweise bei Kita- und Schuleintritt oder auch bei Geburtstagsfeiern an der Ausstattung. Es müsse wieder die Möglichkeit geben, durch Einmalleistungen, sei es als Geld- oder Sachleistung, diese Bedarfe von Kindern solidarisch zu finanzieren. Dazu seien dem Bundesrat Vorschläge zu Gesetzesänderungen im Rahmen des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vorgelegt worden (- war früher eh so, wieso wurde es zum Zeitpunkt der Deregulierung des Finanzmarktes in Deutschland geändert ? -). - kein Kind ohne Ferienerholung - Armen Kindern blieben häufig Erholung sowie soziale und kulturelle Teilnahme durch einen Orts- und Klimawechsel in den Ferien vorenthalten. Mit der Propagierung des Leitprojektes „Kein Kind ohne Ferienerholung“ im Rahmen der Offensive gegen Kinderarmut seien unter anderem Projektpartner der Wirtschaft und Sponsoren zu gewinnen, um über Patenschaften mehr armen Kindern einen Ferienaufenthalt zu ermöglichen. Botschafter wie zum Beispiel Spitzensportler aus Schleswig-Holstein seien mit ihrem sozialen Engagement in die Offensive eingebunden und würden dazu beitragen weitere Förderer zu gewinnen. Und weiter |
| Tom | Und hier diese „Politik“ mit seinen verheerenden Randerscheinungen, welche die CDU für Superreiche, die Bauernpartei CSU, die Partei für Selbstbereicherer FDP, und die SPD als Partei für Heuchler hinterließen … Zur Arbeitsmarktpolitik wurde bei Mobbing-Gegner schon im Oktober 2007 diskutiert. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/397-Bundestagswahl-2009-Jubel-!-Die-Arbeitslosenzahl-sank-!-Rausgemobbte-ueberfluessige-Arbeitskraefte-versanken-in-Obdachlosigkeit,-Schwarzarbeit,-Nichtsesshaftigkeit,-und-tauchten-in-keinem-Melderegi.html]Infos hier. [/url] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/361-Deutsche-Unternehmen-Keine-Fachkraefte-!-;-aber-rausgemobbte-und-arbeitslose-Fachkraefte-suchen-Arbeit-und-wollen-durch-Unternehmen-qualifiziert-werden.html:2esqhcx6]Und auch hier.[/url:2esqhcx6] Die Dauerarbeitsüberlastung der Arbeitnehmerschaft verhinderte zunehmend die Einstellung von Arbeitskräften. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/486-Arbeitsueberlastung-Belegschaftsmobbing-als-Zusatzmobbingstrategie-der-Mobber-Firmen.html:2esqhcx6]Infos hier.[/url:2esqhcx6] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/499-Arbeitsueberlastung-in-den-Krankenhaeusern-Immer-noch-nicht-abgestellt-!.html:2esqhcx6]Infos auch hier.[/url:2esqhcx6] Die Arbeit und die Arbeitsüberlastung machte das Wahlvolk krank. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/324-Krankenstand-auf-Rekordtief-raus-gemobbte-Schwerbehinderte,-erkrankte-Mobbing-Opfer,-und-raus-gemobbte-aeltere-Mitarbeiterinnen-und-Mitarbeiter-trugen-zur-Quote-bei.html:2esqhcx6]Infos dazu hier.[/url:2esqhcx6] Die Arbeitsüberlastung wurde sogar tariflich festgelegt, z. B. im TV-L (NRW). [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/195-Arbeitszeitgesetz-kann-fuer-Krankenpflegepersonal-durch-den-Tarifvertrag-TV-L-NRW-aushebelt-werden,-ver.di-NRW-stimmte-dem-TV-L-NRW-zu.html:2esqhcx6]Infos dazu hier.[/url:2esqhcx6] Und weiter ... Die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierungen und der Landesregierungen, sah vor, den Kündigungsschutz abzubauen. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/439-Zum-BAG-Urteil-Az-8-AZR-59306-,-Sozialversicherungen-forderten-den-Schadensersatz-bei-Mobbing.html#extended:2esqhcx6]Infos hier.[/url:2esqhcx6] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/407-Mobbing-!-UEberhaupt-vor-der-deutschen-Arbeitsgerichtsbarkeit-beweisbar.html:2esqhcx6]Infos zu diesem Thema auch hier.[/url:2esqhcx6] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/377-Mobbing-Was-tun.html:2esqhcx6]Und auch hier.[/url:2esqhcx6] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/593-Mobbing-und-die-Illusion-des-Kuendigungsschutzgesetzes.html:2esqhcx6]Und auch hier.[/url:2esqhcx6] Der Fall "Porsche" als Beispiel zeigte, dass der Kündigungsschutz in Sachen Mobbing nicht vollständig fuktionierte. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/489-Das-Kuendigungsschutzgesetz-KSchG-die-kodifizierte-Luege.html:2esqhcx6]Infos hier.[/url:2esqhcx6] [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/91-Porsche-Anwaelte-beteiligen-sich-offensichtlich-am-Kuendigungsmobbing-gegen-Porsche-Mitarbeiter.html:2esqhcx6]Und auch hier.[/url:2esqhcx6] Übersehen wurde auch, dass die rausgemobbte Arbeitnehmerschaft die neuen Ausländer waren. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/449-Langzeitstudie-Deutsche-Zustaende-Waren-auch-rausgemobbte-Arbeitslose-die-neuen-Auslaender.html:2esqhcx6]Infos hier.[/url:2esqhcx6] Statt Kündigungsschutz und lukrative Jobs gab es immer mehr Rausmobberrei und Billig-Löhnerei, bis hin zum Zwangsaustausch mittels Mobbing, sodass für Null-Euro-Jobber Platz wurde. [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsmarktreform/bundesregierung-klarstellung-bei-praktikanten-t930.html:2esqhcx6]Infos hier.[/url:2esqhcx6] Die Tagesmütter sollten auch immer billiger arbeiten. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/572-Tagesmutter-Tagesmuetter-ein-Job-oder-eine-Zumutung.html:2esqhcx6]Infos hier.[/url:2esqhcx6] Hilferufe als Musterbriefe wurden nötig, da die Betreuundsmöglichkeiten für Kinder unter aller Sau waren. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/598-Visitenkarten-und-Musterbriefe-im-Internet.html:2esqhcx6]Infos hier.[/url:2esqhcx6] Das Wahlvolk begehrte zum Tag der Arbeit am 01.05.2008 nicht auf, obwohl es jede Menge Gründe gab. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/526-1.-Mai-Tag-der-Arbeit-2008.html:2esqhcx6]Infos hier.[/url:2esqhcx6] Die Wirtschaft- und Arbeitsmarktspolitik der Bundesregierungen, gestützt durch Landesregierungen, war in Wirklichkeit eine Verarmungspolitik der Arbeitnehmerschaft. [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/531-Mobbing-und-Armut-in-Deutschland.html:2esqhcx6]Infos hier.[/url:2esqhcx6] [url=http://forum.mobbing-gegner.de/vermischtes/mindestlohndebatte-t638-15.html:2esqhcx6]Und auch hier.[/url:2esqhcx6] Und weiter ... |
| Tom | Die gesuchten Förderer zum Projekt - kein Kind ohne Ferienerholung - waren im Bereich der Kassenärzte wohl eher schwerlich zu finden. Die Kassenärzte hatten z. T. mit Einkommenseinbussen zu rechnen. Gleichwohl stiegen die Kosten für Personal, Leasing-Gebühren für Geräte u. a. Dinge wie Labor etc. , und auch die Abgaben für die Praxisräume. Wo war hier die Mehrheitsbeschafferpartei für Selbstbereicherer, die FDP, die früher mal die Partei des Mittelstandes war ? Und wieso wurde die Gesundheitsversorgung für Kassenpatienten immer mehr in den Keller gefahren ? [url=http://www.kvsh.de/index.php?StoryID=15&id=144:1eeewe85]KVSH legte Honorarzahlen für das erste Quartal 2009 vor, Online-Mitteilung vom 19.08.2009:[/url:1eeewe85] Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein hat konkrete Abrechnungszahlen für das erste Quartal 2009 vorgelegt. Trotz der solidarischen Konvergenzregelung mussten mehr als die Hälfte der niedergelassenen Ärzte im Land Verluste im Vergleich zu 2008 hinnehmen. Zwar sei der Honoraranspruch der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten Schleswig-Holsteins gegenüber den Krankenkassen um 3,85 Prozent bzw. 9.100.000 Euro gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Allerdings soll dieses Ergebnis deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von voraussichtlich 7,8 Prozent gelegen haben. Außerdem profitierten nicht alle Ärzte gleichermaßen von dem geringen Honorarplus: Rund die Hälfte der Hausärzte und mehr als die Hälfte der Fachärzte Schleswig-Holsteins hatten sogar weniger Honorar erhalten als im Vorjahresquartal 2008. Aber auch innerhalb der Arztgruppen gab es zum Teil deutliche Schwankungen. Beispiele hierfür waren die Orthopäden und Nervenärzte: Bei den Orthopäden lag der Anteil der Gewinner bei etwa 18 Prozent und der Anteil der Verlierer bei cirka 82 Prozent. In der Fachgruppe der Nervenärzte hatten rund 42 Prozent weniger Honorar als im Vorjahresquartal 2008 und 58 Prozent mehr im Vorjahresquartal 2008. Die ambulante Grundversorgung der Patienten wurde von der Honorarreform nicht erreicht. „Entsprechend der bundesweit vorgegebenen Regelleistungsvolumina bekommen Schleswig-Holsteins niedergelassene Ärzte rund 20 Prozent ihrer Leistungen in der Basisversorgung nur zu einem Bruchteil vergütet“, sagte Dr. Ralph Ennenbach, Vorstandsmitglied der KVSH. „Wäre da nicht der von der Ärzteschaft solidarisch finanzierte Schutzschirm, hätte diese Reform die Existenz vieler Praxen bedroht“, betonte Ennenbach. Um Praxisschließungen zu verhindern, hatte die Abgeordnetenversammlung der KVSH eine Verlustbegrenzung von zunächst 7,5 Prozent beschlossen. Finanziert wurde dies allein durch einen Honorarverzicht der Praxen, die einen Zuwachs hatten. Diese Gewinne wurden auf Null begrenzt. „Wir brauchen daher eine komplette Neugestaltung des ärztlichen Vergütungssystems. Zentralistisch vorgegebene Budgetzuteilungen an Ärzte passen nicht zum regionalen Bedarf“, so Ennenbach. Nach den Bundesvorgaben kann der Schutzschirm durch die KVSH nur bis Ende 2010 aufrechterhalten werden. Die Zahlen zeigten auch: Der leichte Honoraranstieg ergab sich insbesondere aus Zuwächsen im extrabudgetären Bereich in Höhe von 4.800.000 Euro. Das sollen Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gewesen sein, wie das neu eingeführte Hautkrebsscreening und die im Schiedsamt ausgehandelten Heimbesuche. Da längst nicht alle niedergelassenen Ärzte Behandlungen im extrabudgetären Bereich durchführen durften, kam auch dieser Anstieg nur einem Teil der Ärzteschaft zugute. Und weiter ... |
| Tom | Das Gesundheitswesen wurde seit ca. 1998 kontinuierlich - nicht nur - beschäftigungspolitisch in den Keller gefahren. Die genannte „Arbeitsmarkt,- Finanz-, und Wirtschaftspolitik“, gemischt mit Selbstbereicherung, Korruption, Stellenkorruption, und der Heuschrecken-Wirtschaftspolitik mit Verarmung und Dauerarbeitslosigkeit des Volkes, mitzuverantworten durch die CDU, durch die Bauernpartei CSU, durch die SPD und die FDP, wurde bereits oben dargelegt. Seit mehr als einem Jahrzehnt werden die Mängel in der Pflege in den Krankenhäusern, und in den Alten- und Pflegeheimen (insbesondere Pflegestationen), und in der häuslichen Krankenpflege diskutiert. Unter Anderem das [url=http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewforum.php?f=3:2nv4ani9]Werner Schell Forum[/url:2nv4ani9] beschäftigte sich mit dieser politisch verfügten drastischen Unterversorgung in der Pflege. Im Forum halten viele Pflegeprofis diesen mittlerweile ca. 10 Jahre anhalten Zustand als einen mehr oder weniger körperverletzenden Umstand, zumindest jedoch in vielen Fällen als menschenunwürdigen Zustand. Auch das die Pflege an hilflosen Menschen von nicht- oder unterqualifizierten Personal durchgeführt wurde, wurde im Werner Schell Forum von Seiten der Pflegeprofis als einen nicht haltbaren Zustand tituliert, wobei in diesem Zusammenhang ebenfalls die Billigkräfte als Billiglöhner immer wieder auffielen. Auch in der Sendung [url=http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/gaestebuch/index.php5?seite=1&count=30&sort=asc&buch=892:2nv4ani9]Hart aber fair[/url:2nv4ani9] wurde der mittlerweile lang anhaltende Pflegenotstand als politisch verursachter Zustand diskutiert. Und nicht nur in der Pflege … Chefärzte waren in den Kliniken und Krankenhäusern angestellt und bekamen so ihr „Grundgehalt“. Auf eigene Kasse und damit in die eigene Tasche wurden Privatpatienten behandelt, - die Kliniken und Krankenhäuser stellten die Infrastruktur, und zwar kostenlos am laufenden Band !!! - . Mit dieser Ausbeutungsmethode konnten sich Chefärzte schon mal ein Zubrot in Höhe von ca. 100.000 Euro bis 500.000 Euro pro Jahr in die eigene Tasche wirtschaften. Die Vorstandsmitglieder oder auch die Gesellschafter einer Klinik oder Krankenhaus hatten ebenfalls üppige Einkommen. Eine derartige geduldete Selbstbedienung führte in den Operationsbereichen, insbesondere in den Bereichen der Chirurgie, der Herzchirurgie, der Traumatologie, und in der Unfallchirurgie, und damit beim Ärztepersonal, beim assistierende Personal, sowie beim Anästesiepersonal permanent zu 24-Stunden-Diensten insbesondere im Tarifbereich des TV-L (TV-L Tarifvertrag der Länder). Da einmal die Woche ein Bereitschaftsdienst wegen Personalmangel vorgesehen ist (manchmal auch kann), und der Bereitschaftsdienst aber nicht als volle Stundenzahl der Arbeitszeit seitens der Arbeitgeber anerkannt wird (- was durchaus illegal sein kann -), landet schon mal sehr schnell die wöchentliche Arbeitszeit bei ca. 70 Stunden die Woche, - und das wegen Personalmangel am laufenden Band, Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr für Jahr, und Jahrzehnt für Jahrzehnt - . Gegen solche Missstände als Dauerarbeitsüberlastung und Ausbeutung wurde bereits demonstriert, aber das Personal vor Ort wehrte sich nicht, - aus Angst vor Mobbing mittels [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/katalog-der-100-mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-ess-t338.html:2nv4ani9]"mobbbingtypische Verhaltensweisen"[/url:2nv4ani9], durchgeführt von Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen, und vielfach gesteuert durch die Personalabteilungen. Wo blieb hier die politische Verantwortung ? Und weiter ... |
| Tom | Das Gesundheitswesen wurde seit ca. 1998 kontinuierlich - nicht nur - beschäftigungspolitisch in den Keller gefahren. Die genannte ruinöse „Arbeitsmarkt,- Finanz-, und Wirtschaftspolitik“, gemischt mit Selbstbereicherung, Korruption, Stellenkorruption, und der Heuschrecken-Wirtschaftspolitik mit Verarmung und Dauerarbeitslosigkeit des Volkes, hatte die CDU, die SPD , und die FDP landespolitisch unterstützend zur Bundespolitik mitzuverantworten, und diese Politik trug zur Reduzierung der finanziellen Möglichkeiten im Gesundheitswesen bei. Seit mehr als einem Jahrzehnt werden die Mängel in der Pflege in den Kliniken, Krankenhäusern, und in den Alten- und Pflegeheimen (insbesondere Pflegestationen), und in der häuslichen Krankenpflege diskutiert. Darunter auch die Dauerarbeitsüberlastung, welche zu Wirbelsäulenschäden und zur Auflösung der Arbeitsverhältnisse aus gesundheitlichen Gründen führte. Die ständige hohe psychische Belastung kam hinzu. Vielfach wurde Mobbing am Arbeitsplatz ausgeführt, was die Belegschaft zusätzlich erkranken lies. Diese Tätigkeit konnte nur in sehr wenigen Fällen bis zur Rente ausgeführt werden. Unter Anderem das [url=http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewforum.php?f=3:14zoaisp]Werner Schell Forum[/url:14zoaisp] beschäftigte sich mit dieser politisch verfügten drastischen pflegerischen und auch technischen Unterversorgung in der Pflege. Im Forum halten viele Pflegeprofis diesen mittlerweile ca. 10 Jahre anhalten Zustand als einen mehr oder weniger körperverletzenden Umstand, zumindest jedoch in vielen Fällen als menschenunwürdigen Zustand. Auch das die Pflege an hilflosen Menschen von nicht- oder unterqualifizierten Personal durchgeführt wurde, wurde im Werner Schell Forum von Seiten der Pflegeprofis als einen nicht haltbaren Zustand tituliert, wobei in diesem Zusammenhang ebenfalls die Billigkräfte als Billiglöhner immer wieder auffielen. Auch in der Sendung [url=http://www.wdr.de/tv/hartaberfair/gaestebuch/index.php5?seite=1&count=30&sort=asc&buch=892:14zoaisp]Hart aber fair[/url:14zoaisp] wurde der mittlerweile lang anhaltende Pflegenotstand als politisch verursachter Zustand diskutiert. Und nicht nur in der Pflege … Chefärzte waren in den Kliniken und Krankenhäusern angestellt und bekamen so ihr „Grundgehalt“. Auf eigene Kasse und damit in die eigene Tasche wurden Privatpatienten behandelt, - die Kliniken und Krankenhäuser stellten die Infrastruktur, und zwar kostenlos am laufenden Band !!! - . Mit dieser Ausbeutungsmethode konnten sich Chefärzte schon mal ein Zubrot in Höhe von ca. 100.000 Euro bis 500.000 Euro pro Jahr in die eigene Tasche wirtschaften. Die Vorstandsmitglieder oder auch die Gesellschafter einer Klinik oder Krankenhaus hatten ebenfalls üppige Einkommen. Eine derartige geduldete Selbstbedienung führte in den Operationsbereichen, insbesondere in den Bereichen der Chirurgie, der Herzchirurgie, der Traumatologie, und in der Unfallchirurgie, und damit beim Ärztepersonal, beim assistierende Personal, sowie beim Anästesiepersonal permanent zu 24-Stunden-Diensten insbesondere im Tarifbereich des TV-L (TV-L Tarifvertrag der Länder). Da einmal die Woche ein Bereitschaftsdienst wegen Personalmangel vorgesehen ist (manchmal auch kann), und der Bereitschaftsdienst aber nicht als volle Stundenzahl der Arbeitszeit seitens der Arbeitgeber anerkannt wird (- was durchaus illegal sein kann -), landet schon mal sehr schnell die wöchentliche Arbeitszeit bei ca. 70 Stunden die Woche, - und das wegen Personalmangel am laufenden Band, Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr für Jahr, und Jahrzehnt für Jahrzehnt - . Gegen solche Missstände als Dauerarbeitsüberlastung und Ausbeutung wurde bereits demonstriert, aber das Personal vor Ort wehrte sich nicht, - aus Angst vor Mobbing mittels [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/katalog-der-100-mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-ess-t338.html:14zoaisp]"mobbbingtypische Verhaltensweisen"[/url:14zoaisp], durchgeführt von Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen, und vielfach gesteuert durch die Personalabteilungen. Wo blieb hier die politische Verantwortung ? Und weiter ... |
| Tom | Während sich die „Flaschen an der Macht“ und die „Nieten in Nadelstreifenanzügen“ im Zusammenhang mit (im Prinzip) selbstbestimmten horrenden Honoraren und Provisionen, und Korruption, Stellenkorruption, Steuerhinterziehung, aus Papiergeld noch mehr Papiergeld machen, die Selbstbereicherung auf die Spitze trieben, waren Teile des Volkes so weit abgerutscht, dass sie ihre Kinder zum Freiwilligen Soziale Jahr (FSJ) und zum Freiwilligen Soziale und Ökologische Jahr (FÖJ) schicken sollten, - das FSJ oder das FÖJ (als kostenloses Arbeiten) sollte Beschäftigungsperspektiven für junge Leute eröffnen. Ebenso sollte im Rahmen der Weiterbildungen Praktika absolviert werden. Diesem hunderttausend fache kostenlosen Arbeiten als „0-Euro-Schwarz-Arbeit“ wurde durch die Bundesagentur für Arbeit nicht Einhalt geboten, - vielmehr wurde jede Menge „Weiterbildungen als Zukunftsinvestitionen“ von der Deutschen Rentenversicherung und von der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose angeboten, - Ausbildungen, die bei den Unternehmen nicht gefragt waren - , und die ein Praktika vorschrieben, und alles kostenlos für Unternehmen versteht sich - . Hinzu kamen Praktikanten im Bereich der Hochschulausbildungen, - so z. B. Ärzte - , die qualifizierte Arbeit mit milliardenfachen Stunden als „0-Euro-Schwarz-Arbeit“ ableisteten mussten. Als „0-Euro-Schwarz-Arbeit“ kann auch die ehrenamtliche Tätigkeit gesehen werden. Auch hier wird die Arbeitskraft und die Gutmütigkeit von Menschen ausgenutzt, damit dem Staat Kosten erspart werden, und dies vorrangig in der häuslichen Krankenpflege und der Altenpflege. Wieso wurde gegen diese staatlich erlaubte Schwarzarbeit nicht vorgegangen ? Gleichwohl wurde die Banken- und Finanzkrise in Deutschland, durch Korruption, Steuerhinterziehung, und Giga-Staatsverschuldung, und Selbstbereicherung, Geld verschleudert, was zur Bundestagswahl 2009 und darüber hinaus für wichtige soziale Zwecke und andere wichtige Dinge fehlte, z. B. wie für das Gesundheitssystem, der häuslichen Krankenpflege und der Altenpflege, und im Bildunssystem. Und in diesem Zusammenhang die schöne neue Arbeitswelt der Frau Bundesministerin Ursula von der Leyen (CDU) … Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr (FÖJ) erschien da als eine geistig moralische Umerziehung des jungen Wahlvolkes, hin zur heilen sozialen und sicheren Welt, in der alles in Ordnung sei, - und in der kostenlos gearbeitet werden durfte, sozusagen „0-Euro-Schwarz-Arbeit“ auf staatlicher „rechtlich korrekter Basis„ - . Das "Freiwillige Soziale Jahr" und das "Freiwillige Ökologische Jahr" wurde umbenannt in "Freiwilliger sozialer Dienst" (FSD) und "Freiwilliger Ökologischer Dienst" (FÖD). Das FSD und das FÖD wurde zur Bundestagswahl 2009 vom Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die Leitung: Frau Bundesministerin Ursula von der Leyen (CDU), [url=http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/MagazinSozialesFamilieBildung/059/sa-freiwilligendienste.html:3qt2c4qm]Die Bundesregierung informierte, Infoblatt online Nr. 059 01/2008[/url:3qt2c4qm] … „Freiwilligendienste - ein Gewinn für alle“, wurde da tituliert … Mit dem Gesetz hatte sich im Jahr 2008 u. a. einiges geändert: Die Dauer eines Einsatzes war zwischen 6 und 24 Monaten möglich. Einsatzzeiten können flexibler bestimmt werden. Das besondere Potenzial der Freiwilligendienste als informelle Lerndienste und Orte des Engagements sei ausgebaut worden . Bereits ab Anfang 2008 sei ein neuer entwicklungspolitischer Freiwilligendienst möglich. Freiwilligendienste seien zum einen eine wichtige zivilgesellschaftliche Säule, weil sie der Gesellschaft ein menschliches Gesicht geben würden. Zum anderen seien sie aber auch für die jungen Menschen eine Lernphase, die die Persönlichkeitsbildung unterstütze. Junge Menschen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren, würden mit ihrer Arbeit nicht nur die Gesellschaft, sondern auch sich selbst bereichern. Das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr (FSJ / FÖJ) stärke Ausbildungs- und Berufschancen von jungen Männern und Frauen. Das Bundesministerium habe gezielt benachteiligte Jugendliche in Deutschland gefördert. Freiwilligendienste hätten besondere Lernformen dargeboten. Die Mitarbeit in sozialen, ökologischen und kulturellen Einrichtungen habe die persönliche Entwicklung der Jugendlichen gefördert, und ermögliche ihnen wichtige Erfahrungen und neue Kontakte. Die Freiwilligen sollen soziale und interkulturelle Fähigkeiten erworben haben, die als Schlüsselkompetenzen auch am Arbeitsmarkt gefragt seien. Das Programm "Freiwilligendienste machen kompetent" habe die Chancen der Freiwilligendienste für junge Menschen bewusst mit gezielter Förderung von benachteiligten Jugendlichen verbunden. Das Programm sei aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums und des Europäischen Sozialfonds finanziert worden und liefe von 2007 bis zunächst 2011. Jährlich stünden 2.000.000 Euro zur Verfügung. Das Programm werde vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik, ISS-Projektbüro in Berlin, koordiniert und durchgeführt. So soll es für sie insbesondere leichter geworden sein, Zugang zum Ausbildungs- und Berufsmarkt zu bekommen. Daneben habe das Programm darauf abgezielt, neue Trägerstrukturen im Bereich FSJ / FÖJ zu fördern und Migrantenselbstorganisationen als Projektpartner oder -träger daran zu beteiligen. Im September 2007 sollen acht Projektträger an zwölf Standorten ihre Arbeit aufgenommen haben. Diese Träger sollen Konzepte entwickelt haben, die auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Jugendlichen zugeschnitten seien, und ihre Kompetenzen gestärkt hätten, und die Jugendlichen seien ausbildet worden. Um die Zielgruppe besser betreuen zu können, seien vor Ort vielfältige Kooperationen mit anderen Einrichtungen und Organisationen eingegangen worden - auch Migrantenorganisationen - . Die Jugendlichen werden im Betreuungs- und Pflegebereich, Rettungsdienst, Gartenbau und in der ökologischer Landwirtschaft sowie in Kultureinrichtungen und Sportvereinen eingesetzt. Sie erhalten zusätzliche Qualifizierungsangebote und würden während ihres Dienstes von erfahrenen Pädagogen individuell begleitet und unterstützt. Bei dieser Form der Freiwilligendienste sollen insbesondere die Lebenserfahrung und die besonderen Potenziale der älteren Generation gezielt genutzt worden sein. Eingebunden seien sowohl das klassische Vereins- und Verbandsleben als auch neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements. Angeboten seien Freiwilligendienste für alle Altersgruppen, für Frauen und Männer in der Erwerbs- wie in der Familienphase sowie generationsübergreifend. Das ermögliche nicht zuletzt ein neues Miteinander der Generationen und die Stärkung einer neuen Kultur der selbstverständlichen Freiwilligkeit. Auf dieser Grundlage sei bis Ende 2008 das bundesweite Modellprogramm "Generationsübergreifende Freiwilligendienste" mit rund 50, zum Teil mehrgliedrigen, Projekten, gelaufen. Das Modellprogramm für Freiwillige aller Generationen unterstütze Einsatzfelder zum Beispiel in Schulen, Familien, Stadtteilzentren, stationären Einrichtungen und Hospizen. Dabei sei darauf geachtet worden, dass Freiwillige keine qualifizierten Fachkräfte ersetzen, sondern diese lediglich sinnvoll ergänzen sollten. Dadurch bleibe die arbeitsmarktpolitische gebotene Neutralität gewahrt. Das Programm sollte die Chancen des demografischen Wandels nutzen und neue politische Ansätze des bürgerschaftlichen Engagements erproben. Zugleich setze es moderne familien-, senioren-, gleichstellungs- und jugendpolitische Akzente. Anmerkung: Wer hat das denn kontrolliert ? Fakt war, dass (langjährige) Praktikantinnen und Praktikanten - insbesondere n Berufen mit Studium), sowie Jugendliche im FSJ/FÖJ tätig waren, oder in das Ausland geschickt worden sind, - hauptsächlich zum kostenlosen oder billigen Arbeiten versteht sich - . Arbeitsplätze gab es zum Zeitpunkt der Bundestagswahl 2009 als sozialversicherungspflichtige Jobs dennoch nicht, - sie wurden durch die Personalabteilungen nicht besetzt, - es sei kein Geld da - , so wurde jedenfalls in der Pflege der Krankenhäuser und Unikliniken, der häuslichen Pflege, in den Altenpflegeheimen, im Hospitz, und anderswo geklagt. Wie konnte darauf geachtet worden sein , dass Freiwillige keine qualifizierten Fachkräfte ersetzten, sondern diese lediglich sinnvoll ergänzen sollten, und die arbeitsmarktpolitische gebotene Neutralität gewahrt blieb ? Und dann noch ... Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:3qt2c4qm]Bulling[/url:3qt2c4qm], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:3qt2c4qm]Korruption[/url:3qt2c4qm], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:3qt2c4qm]Arbeitsschutz[/url:3qt2c4qm] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | Da Arbeitsdauerüberlastung und Mobbing am Arbeitsplatz krank machte, und die Kassenärzte aufgrund der Honorarverordnung weniger Geld zur Verfügung hatten, um die Patienten zu behandeln und die Patienten aus Angst vor Kündigungen krank zu Arbeit gingen und wegen Mobbing am Arbeitsplatz verstummten, war klar, dass die Statistiken über die Arbeitsunfähigkeit niedrig ausfallen musste. Gleichwohl wurde auch in der öffentlichen Verwaltung der Landesregierung [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/katalog-der-100-mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-ess-t338.html:3btqypcv]"mobbbingtypische Verhaltensweisen"[/url:3btqypcv] angewendet, wenn es galt per Stellenkorruption lukrative Pöstchen zu verteilen, oder wenn korruptive Straftaten gedeckelt werden sollten, oder wenn Betroffene gegen Arbeitsdauerüberlastung angehen wollten. Der [url=http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl15/drucks/2800/drucksache-15-2878.pdf:3btqypcv]SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG, in der Drucksache 15/2878, in der 15. Wahlperiode 03-09-08[/url:3btqypcv], hatte die kleine Anfrage des Abgeordneten Manfred Ritzek (CDU) zu bearbeiten. Hier wurde seitens der der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz - deutlich, dass es zum allgemeinen Krankenstand weder regional noch überregional zusammenfassende, nach einheitlichen Standards aufgestellte Statistiken gab. Es wurde die Krankenheitsartenstatistik 2002 des BKK-Bundesverbandes als auch der DAK Gesundheitsreport 2003 angeführt, dass die psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen haben. Sie nahmen unter den Diagnose-Hauptgruppen inzwischen den vierten Rang ein - vor den Krankheiten des Kreislaufsystems und des Verdauungssystems. Es kam die Frage auf, ob in der öffentlichen Verwaltung des Landes Mobbingfälle registriert wurden, und falls ja, wie viele. Hier wurde sodann auf die kleine Anfrage zum Mobbing - Drs. 15/1557 vom 04.02.2002 - erwiesen. Eine Statistik über Mobbing-Fälle wurde nicht geführt wird, und es konnten keine konkreten Angaben gemacht werden. Eine aktuelle Umfrage bei den Landesressorts habe ergeben, dass Mobbing-Fälle, die der vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Definition des Mobbing entsprechen, nicht bekannt gewesen seien. Auffällig hierbei … Es wurde auf die längst gesetzlich vorgeschriebene Belastungsanalyse gemäß Arbeitsschutzgesetz nicht verwiesen ! Die galt auch an den Schulen Schleswig-Holsteins. Wie sollen da [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/katalog-der-100-mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-ess-t338.html:3btqypcv]"mobbbingtypische Verhaltensweisen"[/url:3btqypcv] am Arbeitsplatz auffallen ? … [url=http://www.mobbing-gegner.de/Gegner/Hensel/BriefCarstensen_060510/Anschreiben.pdf:3btqypcv]Hierzu der Fall des Sich.-Ing. Jörg Hensel[/url:3btqypcv]. Der aktenkundliche Fall türmte sich von ca. 2001 bis ca. 2003 auf. Er schrieb am 10.05.2006 u. v. A. an Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU). Ebenso benachrichtigte er den FDP-Landesverband Schleswig-Holstein. Der SPD-Landesvorsitzende Claus Möller wurde auch informiert. Claus Möller war in 1998 u. 1999 u. 2000 u. 2001 u. 2002 als Vertreter vom Land Schleswig-Holstein in den Verwaltungsrat u. in die Gewährträgerversammlung der HSH Nordbank entsandt, in 2003 war er Mitglied in der Gewährträgerversammlung, in 2003 bis 31.03.2003 Mitglied im Verwaltungsrat, in 2003 war er Mitglied in der Anteilseignerversammlung, in 2003 war er wieder Mitglied im Aufsichtsrat der HSH-Nordbank, und in 2003 a. D. Minister für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein, Kiel. Weiterhin bekam Nachricht die Vorsitzende der SSW-Landtagsgruppe im Schleswig-Holsteinischen Landtag in Kiel, Frau Anke Spoorendonk. Frau Spoorendonk war in 2005 bis 05.09.2005 Mitglied im Beirat der HSH Nordbank und auch MdL. Die Herrschaften waren offensichtlich mit dem jonglieren der Milliardenbeträge als Verlust- und Gewinnverrechung völlig überfordert (siehe oben). Für Probleme des Volkes war da offensichtlich kein Platz mehr. Herr Hensel war damals im Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein als Sicherheitsingenieur in Sachen Arbeitsschutz tätig, und er war für die Landesbetriebe die beauftragte Person gem. § 22 (2) ArbSchG. Er wurde aus dem Job gemobbt. Gleichwohl war und ist diese Landesbehörde für Unternehmen u. v. a. auch Ansprechpartner für Mobbing am Arbeitsplatz und Arbeitsdauerüberlastung am Arbeitsplatz. Die deutsche Rentenversicherung stellte fest, dass Herr Hensel für die Beschäftigung im Landesdienst Schleswig-Holstein in vollem Umfange erwerbsunfähig ist. Die Schwerbehinderung wurde zu 60 % festgestellt. Der Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein Dr. Engler war für diesen Fall verantwortlich. Es kam zur arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht Kiel in einem vollbesetzten Saal. Auf dieser Landesbehörde als Arbeitsgericht wurde er – ohne nur ein Wort gesagt zu haben – von der Richterin am Arbeitsgericht Kiel Frau Birgit Becker - nahezu über die gesamte Verfahrensdauer lautstark und völlig unbeherrscht, sowie stetig in sich selbst steigernd, und ausnahmslos nur angeschrien. Die Richterin Becker sagte wörtlich: „Sie können sich nicht auf das Grundgesetz berufen.“, - und sie schrie weiter. Anwesend war u. a. die Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Mobbing – vertreten durch H. Kalkus selbst, und die Presse. Vor dem LAG-Kiel zum Aktenzeichen 3 Sa 236/04 unter der Vorsitzenden Richterin Frau Heimann wurde der Fall weiter verhandelt. Der Direktor des Landesamtes hatte vor Gericht die Auflösung des Arbeitsverhältnisses betrieben, in dem er u. a. behauptete, Vertreter von Unternehmen hätten Beschwerden gegen Herrn Jörg Hensel geschrieben, die sechs Aktenordner gefüllt haben sollen. Herr Hensel widerlegte dies. Auch sei es gemäß der Vorsitzenden Richterin am LAG-Kiel Frau Heimann richtig gewesen, dass Vorgesetzte des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein das unbegründete Verbot zum Schutz der Gesundheit von Lehrkräften an den Schulen Schleswig-Holsteins aussprachen, und das dies der Billigkeit des Ermessens bei der Anwendung des Weisungsrechtes entsprochen haben soll. Was war geschehen … Herr Jörg Hensel legte damals dar, dass es ca. 1600 Frühpensionierungen von Lehrkräften an den Schulen von Schleswig-Holstein gab. Kosten: ca. 14.000.000 und damit den Unterrichtausfall von ca. zwanzigtausend Stunden pro Woche Herr Jörg Hensel ging damals davon aus, dass hier der Arbeitsschutz zu greifen hatte und er verwies auf die Richtlinie i.S.d. Rl 89/391/EWG, die auch für die Lehrkräfte an Schleswig-Holsteins Schulen anzuwenden waren. Da er diese Richtlinie anwendete, wurde er vom Direktor des Landesamtes massiv und unter Anwendung von psychischer Gewalt gehindert seine Aufgaben als beauftragte Person des Arbeitsschutzgesetzes zu erfüllen bzw. die Ursachen für die arbeitsbedingten Massenerkrankungen zu ergründen. Zum Anderen vertrat er - völlig richtig - die Auffassung, dass nur gesunde Lehrkräfte in der Lage sind, Kinder und Jugendliche schulisch auf das Leben vorzubereiten, - was als eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Kinder zu verstehen ist - , so dass hier besonders das Europäische Arbeitsschutzrecht – Rl. 89/391/EWG - und die Charta der Grundrechte - eine herausragende Bedeutung einnehmen musste. Herrn Hensel fiel zudem auf, dass das durch Vorgesetzte ausgesprochene Verbot zur Überwachung von bestimmten Arbeitsschutzthemen für bestimmte Beschäftigungsgruppen im Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit regelmässige wiederkehrende Praxis war. So auch für den Bereich des Arbeitszeitgesetzes in Krankenhäusern. - Ein gutes Beispiel hierfür gab der Überwachungsfall eines Kollegen im Landesamt im städtischen Krankenhaus Kiel mustergültig für den gesamten Bereich wieder. Wo setzte der Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein Herr Dr. Engler damals die Prioritäten ? Wo blieben die längst gesetzlich vorgeschriebenen Belastungsanalysen gemäß Arbeitsschutzgesetz ? Wo sind sie geblieben ? Wer kontrollierte hier an dieser Stelle ? Und weiter ... |
| Tom | Während sich die Armut im Lande und Mobbing am Arbeitsplatz ausbreitete wie eine nicht heilbare Krankheit, breitete sich die Korruption und die Wirtschaftskriminalität wie ein unheilbares wucherndes Krebsgeschwür aus, und verstärkte die Armut in der Bevölkerung noch mehr. Gleichwohl gab es todbringende Medizin gegen Korruption, die Medizin wurde aber nicht wirkungsvoll verabreicht. Wirkungsvolle Kontrollen waren auch hier Fehlanzeige. Die Bekämpfung dieses „Krebsgeschwürs“ mit todbringender Medizin, um der Korruption und der Steuerhinterziehung Herr zu werden, liess zu wünschen übrig. Es gab nicht genügend geschulte und geeignete Kämpfer gegen Korruption und Steuerhinterziehung, - es sei kein Geld da - . Die personelle Decke müsse dünn gehalten werden, - aus Kostengründen - . Die CDU, die SPD, und die FDP hatten es versäumt gegen die Arbeitsdauerüberlastung bei der Korrupionsbekämpfung und der Steuerhinterziehung, sowie bei der Bekämpfung der betrügerischen Insolvenz und der Firmenbestattung, entgegen zu wirken, und zwar so, dass es für das Volk nicht nur subjektiv per volksverdummenden Medien so erscheint, sondern auch objektiv Messbar wird. Objektiv Messbar heisst z.B. , entgegen wirken des massiven Personalmangels durch das massive Einstellen von entsprechendem geschulten Personal mit entsprechendem rechtlichen ausgestatteten Befugnissen, und zwar aus dem Kreis der Arbeitslosen, der HartzIV-Empfänger, und der Sozialhilfeempfänger, und zwar in dem Masse und mit dem Ziel und dem Einsatz als Whistleblower, dass der volkswirtschaftliche Schaden Richtung Null tendiert. Zur Landtagswahl 2009 in Schleswig-Holstein war es aber immer noch so, dass der volkswirtschaftliche Schaden kaum mehr pro Jahr zu beziffern war. Anstatt gegen die Wirtschaftsstraftäter vorzugehen wurde in den Unternehmen gegen (Hobby-)Whistleblower mittels Mobbing und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/katalog-der-100-mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-ess-t338.html:1x6g62yl]"mobbbingtypischen Verhaltensweisen"[/url:1x6g62yl] vorgegangen. Zum Mobben wurden vielfach Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen abgestellt. Vielfach wurde ein derartiges Vorgehen durch die Personalabteilungen zentral gesteuert, mit dem grundsätzlichen Erfolg der fristlosen Kündigung der Whistleblower, und dem Unterdrücken und Unterlassen von Strafanzeigen. Hieraus ergab sich eine Begünstigung für die Wirtschaftskriminalität in den Unternehmen, da nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern im gesamten Bundesgebiet, die bekannt werdenden Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität gerade mal bei ca. 10 % lag, - insofern blieben ca. 90 % der Wirtschaftsstraftaten unentdeckt oder wurden erst gar nicht angezeigt - (- Absicht oder nicht ? -). Die letztendliche Quote der Verurteilung lag gerade mal bei ca. 1 % aller vorkommenden Wirtschaftsstraftaten in Deutschland, - aber meist auf Bewährung, Knast gab es so gut wie gar nicht - . Aussdem fehlte es an geeignetem Personal, die Arbeitsdauerüberlastung war bei den Ermittlungen ständiger Begleiter, was eher dazu führte einen sogenannten Deal auszuhandeln, als eine Verurteilung über die Bühne gehen zu lassen. Zur Landtagswahl 2009 in Schleswig-Holstein war es immer noch so, dass die Staatsanwälte an die Weisungen der Justizminister gebunden waren und die Staatsanwaltschaft unterlag damit uneingeschränkt der Dienstaufsicht durch Vorgesetzte (§§ 146, 147 GVG). Die Justizminister sind Politiker und zugleich Vorgesetzte der Staatsanwälte. Die Justizminister verfolgen wiederum oft ein politisches Ziel, aber nicht die bedingungslose Aufklärung von politischen Skandalen. So konnte die Aufklärung der Banken- und Finanzkrise und die Aufklärung von Korruption und Steuerhinterziehung in Deutschland und in Schleswig-Holstein auf keinen Fall erleichtert werden. Einige Fälle in Schleswig-Holstein, welcher der Korruption und der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen waren, können [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t498.html:1x6g62yl]hier[/url:1x6g62yl], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-der-t860.html:1x6g62yl]und hier[/url:1x6g62yl], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/iii-wird-deutschland-weltmeister-konige-der-korruption-t983.html:1x6g62yl]und hier[/url:1x6g62yl] nachgelessen werden. Bitte die lange Liste auf Bundesebene durchsuchen … , … es sind längst nicht alle Fälle in Deutschland … Und weiter ... |
| Tom | Während „die selbst ernannte Elite“ in der CDU, in der SPD, und in der FDP, mit Selbstbereicherung über Beraterverträge oder Aufträgen, und durch Pöstchen verteilen mittels Stellenkorruption und Hochhieven der Mitglieder aus der „selbst ernannten Elite“ in lukrative Schlüsselpositionen, und durch Korruption, und durch Firmenbestattung und durch betrügerischer Insolvenzen, oder mit sonstiger Geldverplemperrei, beschäftigt war, wurde zeitgleich der „Basis bis 26 Jahre “ und damit z. B. den Schülern und den anerkannten Kriegsdienstverweigerern das sparsame Leben beim Freiwilligen Soziale Jahr (FSJ) oder beim Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) als geistige moralische Umerziehung schmackhaft gemacht. Das FSJ konnte auch im Sektor Sport oder Kultur wahrgenommen werden. Interessant dabei: im sozialen Sektor wurden Arbeitsplätze subventioniert, und sie standen auf dem Arbeitmarkt mit lukrativer Bezahlung nicht zur Verfügung. Es gab kaum Ausbildungsplätze oder Arbeitsplätze in den Bereichen der Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Altenhilfe, der Psychiatrie, der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitspflege, und auch nicht im ökologischen Bereich wie z. B. im Nationalpark Wattenmeer, und auch kaum im Bereich Sport und Kultur. Zusätzlich kamen im Rahmen der arbeitsmarktpolisch statistisch gewollten, - aber vielfach unsinnigen - Weiterbildungen auf den Arbeitsmarkt. Hier mussten Praktika absolviert werden. Diesem hunderttausend fachen kostenlosen Arbeiten als „0-Euro-Schwarz-Arbeit“ wurde durch die Bundesagentur für Arbeit nicht Einhalt geboten, - vielmehr wurde jede Menge „Weiterbildungen als Zukunftsinvestitionen“ von der Deutschen Rentenversicherung und von der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose angeboten, - Ausbildungen, die bei den Unternehmen nicht gefragt waren - , aber die ein Praktika vorschrieben, und alles kostenlos für Unternehmen versteht sich - . Hinzu kamen Praktikanten im Bereich der Hochschulausbildungen, - so z. B. Ärzte - , die qualifizierte Arbeit mit milliardenfachen Stunden als „0-Euro-Schwarz-Arbeit“ ableisteten mussten. Als „0-Euro-Schwarz-Arbeit“ kann auch die ehrenamtliche Tätigkeit gesehen werden. Auch hier wird die Arbeitskraft und die Gutmütigkeit von Menschen ausgenutzt, damit dem Land Kosten erspart werden, und dies vorrangig in der häuslichen Krankenpflege und der Altenpflege oder anderen sozialen Einrichtungen. Wieso wurde gegen diese staatlich erlaubte Schwarzarbeit nicht vorgegangen ? Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein monierte das FÖJ, da sich die Landesregierung auffällig stark arrangierte. Auffällig auch: im Durchschnitt der FÖJ-Jahre 2004/2005 bis 2008/2009 waren 73 % der Teilnehmer Abiturienten; 9 % der Teilnehmer besaßen die Fachhochschulreife und 16 % einen Realschulabschluss. Mit Hauptschulabschluss nahmen durchschnittlich nur 3 Teilnehmer bzw. 2 % pro Förderjahr am FÖJ teil, - von einer Förderung von Hauptschulabgängern zur Verbesserung der Situation für den Ausbildungsmarkt konnte hier kaum die Rede sein - . Vielmehr wurde das eigenständige Arbeiten subventioniert, und damit versicherungspflichtige Jobs wegsubventioniert oder erst gar nicht geschaffen. [url=http://www.fsj-schleswig-holstein.de/:28seuo15]Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband informierte, Stand 21.08.2009:[/url:28seuo15] Beim FSJ sei man genau richtig, wenn es etwas Neues auszuprobieren gäbe, um mit Menschen zu arbeiten, wenn das erste eigene Geld zu verdienen sei, wenn Wartezeiten bis zur Ausbildung oder Studium sinnvoll zu überbrücken seien, wenn es gilt sich beruflich zu orientieren, und um Einblicke in die soziale Arbeitswelt zu erhalten … (etwa so wie oben bei Korruption, Steuerhinterziehung, Firmenbestattung, betrügerischer Insolvenz, oder anderer Wirtschaftskriminalität ???) … Das Freiwillige Soziale Jahr biete jungen Menschen, - welche die 9. Klasse abgeschlossen hätten und nicht älter als 26 Jahren seien - , die Chance, etwas für sich und andere Menschen zu tun. Dabei seien wichtige soziale und personale Kompetenzen zu erwerben, die als Schlüsselqualifikationen am Arbeitsmarkt sehr gefragt seien. Oftmals werde ein FSJ als Vorpraktikum anerkannt und als Wartezeit für ein Studium angerechnet. Das FSJ sei ein Bildungsjahr und beinhalte die Teilnahme an 25 Seminartagen. Die Seminare seien in Blockform dargeboten und sie fänden regelmäßig statt. Die Themen seien mitzubestimmen, ob gesellschaftliche, soziale, politische etc., die Neugierde und das Engagement sei gefragt. Mindestens 6 Monate, maximal 24 Monate, könne in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Altenhilfe, Psychiatrie, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitspflege, die Neugierde befriedigt und das Engagement eingebracht werden, wobei die Arbeitszeit in der Regel 38,5, maximal 40 Stunden pro Woche sei, und pädagogische Begleitung und fachliche Unterstützung werde auch geleistet. Urlaub erhalte man mindestens 26 Tage, bei Leistungen wie Taschengeld in Höhe von 165 Euro, Verpflegungsgeld in Höhe von 210 Euro, 198 Euro Unterkunftszuschuss wenn eine eigene Wohnung vorhanden sei oder 36 Euro wenn die Eltern noch aufkommen müssen oder man bekomme eine kostenlose Unterkunft von der Einrichtung gestellt. Und beitragsfreie Versicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, und Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente gäbe es auch (- auch für Leute aus HartzIV-Empfänger- und Sozialhilfeempfängerfamilien ???, - wird das nicht als Einkommen angerechnet ??? -) Seit dem 01.08.2002 werden anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr ableisten, nicht mehr zum Zivildienst herangezogen. Es gäbe eine vielfältigere Auswahl an Einrichtungen und Einsatzstellen, einen pädagogischer Arbeitsbereich, als FSJler dürfe eigenständiger gearbeitet werden und es werde mehr Verantwortung übernommen, es gäbe die Möglichkeit, das FSJ als Vorpraktikum in zahlreichen pädagogischen Fachhoch- und Hochschulen anrechnen zu lassen, es gäbe 25 Seminartage, bei denen andere FSJler kennengelernt werden können, und einen Anspruch auf Kindergeld und Waisenrente gäbe es auch (- auch für Leute aus HartzIV-Empfänger- und Sozialhilfeempfängerfamilien ???, - wird das nicht als Einkommen angerechnet ??? -). [url=http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl15/drucks/0100/drucksache-15-0170.pdf:28seuo15]SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG, Drucksache 15/170, 15. Wahlperiode, 09.06.2000:[/url:28seuo15] Es gab die kleine Anfrage des Abgeordneten Torsten Geerdts (CDU). Die Landesregierung – Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales - sagte zum Freiwilliges soziales Jahr in Schleswig-Holstein, dass im Bereich der freigemeinnützigen Wohlfahrtsverbände in Schleswig-Holstein etwa 500 Plätze im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ) vorgehalten worden wären. Hiervon seien 50 Plätze auf das – auslaufende – Programm der Landesregierung zur Verbesserung der Ausbildungssituation in Schleswig-Holstein entfallen. Darüber hinaus seien über die freigemeinnützigen Träger hinaus weitere Träger nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres zugelassen worden , die zusammen rund 150 weitere Plätze vorgehalten hätten. Im Rahmen der Pflegequalitätsoffensive des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sollen zudem die Einrichtung von 200 zusätzlichen FSJ-Plätzen im Bereich stationärer Pflegeeinrichtungen – zeitlich auf 3 Jahre befristet – gefördert worden sein. Eine zu Beginn des Jahres 2000 durchgeführte Erhebung bei den gemeinnützigen Wohlfahrtsverbänden habe ergeben, dass insgesamt 483 FSJ-Plätze belegt worden sein, davon in Einrichtungen der Altenhilfe à 110 Plätze, bei ambulanten Pflegediensten à 31 Plätze, in Einrichtungen der Behindertenhilfe à 104 Plätze, in der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung à --, bei Rettungsdiensten à --, in Krankenhäusern à 52 Plätze, in Kindertagesstätten à 95 Plätze, sonstige à 91 Plätze. Die Kosten des einzelnen FSJ-Platzes waren aufgrund der jeweiligen privaten Verträge unterschiedlich hoch. Die durchschnittlichen Kosten für einen Platz im freiwilligen sozialen Jahr belaufen habe sich auf rund 22.000 DM belaufen. Die Kosten der FSJ-Plätze seien grundsätzlich von den FSJ-Trägern getragen worden, die ihrerseits den durch Zuwendungen aus dem Bundesjugendplan bzw. aus dem Landeshaushalt nicht gedeckten Kostenanteil von den jeweiligen Einsatzstellen erstattet bekamen. Die Refinanzierung der Kosten der Einsatzstellen erfolgte dabei jeweils im Rahmen ihres Aufgabenbereiches ( z.B. im Krankenhausbereich durch Erhebung entsprechender Kostenanteile im Pflegesatz). Die Landesregierung habe die von den gemeinnützigen Wohlfahrtsverbänden zur Verfügung gestellten rund 500 FSJ-Plätze im Rahmen des EP 10 mit bis zu 1.225.000 DM gefördert. Desweiteren sollen Träger, die in mindestens neun Ländern präsent waren, pro FSJ-Platz eine Förderung von 130,- DM im Monat aus dem Bundesjugendplan erhalten haben. [url=http://www.landesrechnungshof-sh.de/index.php?getfile=bm09-tz15.pdf:28seuo15]Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH)[/url:28seuo15] monierte das Freiwillig Ökologisch Jahr. Das Land engagierte sich im Vergleich zu anderen Bundesländern überproportional für das Freiwillige Ökologische Jahr. Dies galt sowohl für die Zahl der Plätze als auch deren Ausstattung und Betreuung. Angesichts der Haushaltslage sollte mit den vom LRH vorgeschlagenen Maßnahmen das finanzielle Engagement des Landes deutlich reduziert werden. Das FÖJ wurde aus Mitteln des Bundes und des Landes seit dem Förderjahr 2007/2008 zusammen mit 1.530.000 Euro zu 93 % finanziert. Die jährliche Beteiligung der Träger und Einsatzstellen habe zusammen 121.000 Euro bzw. 7% der Gesamtförderung betragen. Grundlage der Finanzierung habe die freiwillige Förderung des Landes gebildet. Diese wurde in den Förderjahren 2006/2007 und 2007/2008 reduziert von 1.590.000 Euro (884 Euro pro Platz und Monat) auf 1.260.000 Euro(697,50 Euro pro Platz und Monat); damit habe das Land aktuell einen Finanzierungsanteil von 76 % gehabt. Ohne die Grundfinanzierung des Landes hätte das FÖJ nicht durchgeführt werden können. Seit dem 01.08.2002 ist für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die ein FÖJ nach § 14 c Zivildienstgesetz (ZDG)1 ableisten, eine Förderung aus Bundesmitteln möglich. Das Bundesamt für den Zivildienst hatte solche Plätze mit bis zu 421,50 Euro pro Monat bezuschusst. Diese Leistung nach dem ZDG habe um 268,50 Euro pro Platz und Monat über der Bundesförderung von 153 Euro nach dem Kinder- und Jugendplan gelegen. Das Land bezuschusste diese Plätze entgegen der früheren Praxis seit 2007 in gleicher Höhe wie die anderen mit 697,50 Euro pro Monat. Damit hatten die Plätze anerkannter Kriegsdienstverweigerer eine deutlich höhere Förderung als die Plätze der anderen Teilnehmer. Das Land sollte ausschließlich die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der jungen Menschen im Sinne des JFDG fördern. Die Finanzierung von Plätzen für Kriegsdienstverweigerer oblag jedoch dem Bundesamt für Zivildienst. Der LRH hielt es daher für geboten, die Förderung des Landes für Plätze anerkannter Kriegsdienstverweigerer wieder einzustellen. Das Umweltministerium des Landes betonte, die Förderung des Landes für Plätze anerkannter Kriegsdienstverweigerer habe zu einem gewünschten Anstieg der Zahl männlicher FÖJ-Teilnehmer geführt. Diese Teilnehmer unterlägen auch den Zielsetzungen des JFDG. Sie hätten Anspruch auf Gleichbehandlung gegenüber den anderen Teilnehmern ebenso wie die Träger hinsichtlich der Förderung. Dagegen sah der LRH in der Praxis eine unbegründete Bevorzugung dieser Plätze zulasten des Landes. Er hielt jedenfalls eine höhere Förderung der Plätze für Zivildienstleistende nicht für gerechtfertigt. Bei beiden FÖJ-Trägern, die Evangelisch-Lutherische Kirche (NEK ) und das FÖJ am Nationalpark Wattenmeer, entfielen mit 63 % der größte Anteil der Ausgaben auf die teilnehmerbezogenen Aufwendungen für Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung und Sozialversicherung. Fast ein Drittel der Ausgaben (29 %) entstand für die Verwaltung (14 %) und die Personalausgaben der pädagogischen Mitarbeiter (15 %). Auf die Seminararbeit entfielen 8 % der Ausgaben. Das Umweltministerium hatte 2006 zunächst selbst und anschließend mit allen Beteiligten im FÖJ-Ausschuss Überlegungen angestellt, um die Förderung des Landes erheblich zu reduzieren. Aber der FÖJ-Ausschuss traf auch politische Grundsatzentscheidungen, die weit über seine eigentlichen Kompetenzen hinaus gingen. Sie sollten auf die im FÖJ-Konzept festgelegten Bereiche beschränkt werden; nämlich die Anerkennung und die Besetzung der Einsatzstellen sowie die Fortschreibung des FÖJ-Konzepts. Nach dem Beratungsergebnis verfolgte das Umweltministerium das Ziel, die Landesmittel ab 2007 bis 2010 pro Haushaltsjahr um 200.000 Euro zu verringern. Die jährliche Förderung sollte von 1.600.000 Euro auf 800.000 Euro reduziert werden. Im Doppelhaushalt 2007/2008 wurden die Mittel für die FÖJ-Förderjahre 2007/2008 und 2008/2009 jedoch nur um 336.000 Euro auf 1.256.000 Euro gekürzt. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2009/2010 war zunächst eine weitere leichte Reduzierung auf 1.170.000 Euro vorgesehen. Allerdings erfolgte im Rahmen der parlamentarischen Beratungen eine Aufstockung des Ansatzes auf 1.290.000 Euro ab 2010, wodurch wieder mehr Mittel bereitgestellt wurden als in den zurückliegenden Förderjahren. Das Land sollte angesichts der Haushaltslage die freiwillige Förderung für das FÖJ deutlich reduzieren. Zumindest sollte der bereits 2006 verfolgte Ansatz von 800.000 Euro angestrebt werden. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgabensenkung hat der LRH aufgezeigt (vgl. Tzn. 15.4 und 15.5). Diese Forderung war auch deswegen berechtigt, weil sich das Land überproportional im Vergleich zu den anderen Bundesländern sowohl bei der Zahl der FÖJ-Teilnehmer als auch bei deren Ausstattung und Betreuung engagierte. So förderte das Land bezogen auf die Einwohnerzahl deutlich mehr FÖJ-Plätze als die bevölkerungsreichen Bundesländer. Der LRH schlugt als Sparkonzept vor, Richtlinien für das FÖJ zu erlassen, die u. a. folgende Punkte berücksichtigen sollten: Begrenzung der FÖJ-Teilnehmer aus anderen Bundesländern, verbindliche Vorgaben zum Anteil der Haupt- und Realschülerinnen und -schüler (Sekundarstufe 1) sowie Teilnehmer ohne Schulabschluss, keine Förderung des Landes für Plätze anerkannter Kriegsdienstverweigerer, Aufgaben des FÖJ-Ausschusses, Anhebung des Betreuungsschlüssels für die Träger, Förderung der pädagogischen Betreuung - einschließlich der Seminararbeit - mit einer an die Teilnehmerzahl gebundenen Pauschale, verbindliche Vorgaben zur Erweiterung um andere Einsatzstellen und ggf. Träger die nicht der Verbandsstruktur der beiden derzeitigen Träger angehören, Förderung frei finanzierter FÖJ-Plätze, Höhe der Eigenbeteiligung der Träger und Einsatzstellen, Höhe der teilnehmerbezogenen Aufwendungen für Taschengeld und Unterkunft und Verpflegung. Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) wurde seit 1991 als zunächst auf 3 Jahre befristetes Modellvorhaben durchgeführt und danach ab 1994 dauerhaft eingerichtet. Von Beginn an hat die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche (NEK) die Trägerschaft übernommen. Seit August 2003 standen weiteren Träger die Trägergemeinschaft für das FÖJ am Nationalpark Wattenmeer zur Verfügung. Finanziert wurde das FÖJ zu sehr unterschiedlichen Anteilen durch den Bund, das Land sowie durch die beiden Träger und die Einsatzstellen. Die Zahl der geförderten Plätze erhöhte sich von 30 Plätzen 1991 auf seit 2004 unverändert 150. Davon waren 110 auf den Träger NEK entfallen, und 40 auf die Trägergemeinschaft am Nationalpark Wattenmeer. Im Durchschnitt der Förderjahre 2004/2005 bis 2008/2009 kamen lediglich 31 % der FÖJ-Teilnehmer aus Schleswig-Holstein, und 3 % kamen aus dem Ausland. Der weit überwiegende Teil der jungen Menschen (66 %) kam aus anderen Bundesländern. Dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Um-weltministerium war nicht bekannt, ob die Herkunft der Teilnehmer in anderen Bundesländern eine ähnliche Zusammensetzung wie in Schleswig-Holstein aufweisen konnten. Der LRH empfahl angesichts der Haushaltslage des Landes den Anteil der FÖJ-Teilnehmer aus anderen Bundesländern zu begrenzen. Im Durchschnitt der FÖJ-Jahre 2004/2005 bis 2008/2009 waren 73 % der Teilnehmer Abiturienten; 9 % der Teilnehmer besaßen die Fachhochschulreife und 16 % einen Realschulabschluss. Mit Hauptschulabschluss nahmen durchschnittlich nur 3 Teilnehmer bzw. 2 % pro Förderjahr am FÖJ teil. Die Trägergemeinschaft am Nationalpark Wattenmeer hat keine Hauptschülerinnen und -schüler aufgenommen. Teilnehmer ohne Schulabschluss haben zu keiner Zeit ein FÖJ abgeleistet. Sowohl der FÖJ-Ausschuss als auch die beiden Träger appellierten an die Einsatzstellen, Bewerbungen mit Haupt- und Realschulabschluss zu berücksichtigen. Dennoch wählten Einsatzstellen mit mehreren Bewerbungen bevorzugt diejenigen mit Abitur oder Fachhochschulreife aus, da ihnen eher zugetraut wurde, z. B. selbstständig Führungen zu leiten oder sich selbstständig neue Aufgabenfelder zu suchen. Dies entsprach jedoch nicht der Intention des JFDG. Der LRH empfahl, die Förderung des FÖJ mit verpflichtenden Vorgaben hinsichtlich der Berücksichtigung von Haupt- und Realschülerinnen und -schülern zu verbinden. Das Umweltministerium betonte, dass Haupt- und Realschülerinnen- und -schüler wegen eines Ausbildungsplatzes oder weiterführenden Schulbesuchs aus dem Bewerbungsverfahren ausschieden seien. Hinzu komme ein höherer Betreuungsaufwand. Dafür werde im FÖJ-Jahr 2009/2010 in einem Modellprojekt Mentoren eingesetzt, die bis zu 5 Jugendliche in ihren Einsatzstellen betreuen sollen. Das Umweltministerium werde auf die FÖJ-Träger einwirken, den Anteil an Haupt- und Realschülerinnen und -schülern anzuheben. Wer kontrollierte eigendlich die arbeitsmarktpolischen Umtriebe beim FSJ und beim FÖJ ? Und dann noch ... Ich meine, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/:28seuo15]Bulling[/url:28seuo15], [url=http://forum.mobbing-gegner.de/korruption/:28seuo15]Korruption[/url:28seuo15], und [url=http://forum.mobbing-gegner.de/arbeitsschutz/:28seuo15]Arbeitsschutz[/url:28seuo15] muss Wahlkampfthema werden. Wählt nicht die CDU, SPD, die Bauernpartei CSU, oder die FDP, denn diese Parteien, deren Lobbyisten, deren Beziehungsgeflechte bis in Wirtschaft und Justiz, sind es im Grunde Schuld, weil sie zu wenig gegen die Missstände in Deutschland taten, so dass solche Fälle möglich werden konnten. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.staedtenews.volltext.php?kennung=on1taLOKStaArnstadt40065&zulieferer=ta&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Arnstadt&auftritt=TA&dbserver=1:39jgcizi]Thüringer Allgemeine online am 11.09.2009:[/url:39jgcizi] Eine Mitarbeiterin einer Arbeitsagentur wurde gemobbt. Ihr Vertrag war nur befristet, erzählte der Sozialrichter Jens Petermann, der früher Richter beim Kreisgericht zum Ilmkreis, und dann Arbeitsrichter in Gotha, Eisenach und Nordhausen war. Wenn das Jahr rum war, wurde er regelmäßig verlängert. Immer wieder die Hoffnung, übernommen zu werden. "Das zehrt an den Nerven, macht den Arbeitnehmer auch erpressbar." Rund neun Jahre ging das so. Ein mehrfaches Verlängern ist zwar gesetzlich unterbunden, "doch es gibt etliche Lücken, die die Chefs auch finden". Die Frau wurde richtig krank. Dann endlich hatte sie den Mut, auf einen unbefristeten Vertrag zu klagen. "Das brachte den Chef so auf die Palme, dass er die Mitarbeiterin ständigen Schikanen aussetzte." Sie bekam Aufgaben übertragen, die weit unter ihrer Qualifikation lagen. In anderen Fällen musste die Person allein in ein kleines Zimmer, nur mit Stuhl, Tisch und Schrank ausgestattet, arbeiten. Das kann man eigentlich schon als Mobbing bezeichnen, sagte Petermann. Besagte Mitarbeiterin der Arbeitsagentur hatte die erste Instanz gewonnen, doch der Verlierer auch gleich die Berufung angekündigt. Reichlich Mobbing hat es in untergeordneten Ämtern gegeben, oder dort, wo viele Frauen tätig sind. Bei zwei Dritteln seiner Mobbing-Verhandlungen ging es um Frauen. Doch nicht alles ist gleich Mobbing, "es muss eine bestimmte Qualität und Dauer haben und ein Ziel erkennbar sein - entweder aus dem Arbeitsverhältnis drängen oder krank machen, dass man arbeitsunfähig wird". Erfahrungsgemäß hat der Chef vor Gericht die besseren Karten, "weil der Arbeitnehmer nachweisen muss, dass er Opfer mobbingtypischer Handlungen wurde." Dass aber ein Mitarbeiter wegen Beleidigung seinen Chef verklagt, hat Jens Petermann noch nicht erlebt. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.thueringer-allgemeine.de/ta/ta.staedtenews.volltext.php?kennung=on1taLOKStaSondershausen40065&zulieferer=ta&kategorie=LOK&rubrik=Stadt®ion=Sondershausen&auftritt=TA&dbserver=1:35xodk51]Thüringer Allgemeine online am 11.09.2009:[/url:35xodk51] Im Arbeitsgericht waren die Kontrahenten bereits bekannt: Seit mehreren Jahren hatte sich Rüdiger R.* gegen Abmahnungen seines Vorgesetzten zu wehren. R. sah in der ganzen Sache schon fast Mobbing gegen ihn. Begonnen hat alles vor mehreren Jahre, als er angeblich einen Kollegen beleidigt haben soll. R. wurde abgemahnt, wogegen er sich mit einer Klage wehrte. Und kurz vor der Verhandlung bekam er einen Vergleich angeboten: Die Abmahnung wurde zurückgenommen. Die nächste Konfrontation ließ nicht lange auf sich warten: Nach einer hitzigen Sitzung soll er gesagt haben, hier würde man an der Nase herumgeführt. "Doch das habe ich nie gesagt", erklärt er gegenüber "Thüringer Allgemeine". Dafür habe er auch Zeugen gehabt. Trotzdem gab es die nächste Abmahnung, die wieder zu einer Klage führte und in einem Vergleich zurückgenommen wurde. Doch nicht nur das: R. reichte eine weitere Klage gegen seinen Arbeitgeber ein, weil er vergeblich auf eine schriftliche Entschuldigung für den Vorwurf der Verleumdung wartete - immerhin ein Begriff, der strafrechtliche Bedeutung hat. Ergebnis: In einem Vergleich einigte man sich auf die Rücknahme des Vorwurfs. Weitere zwei Jahre später: R. sah sich wieder mit einer Abmahnung konfrontiert. Was war geschehen? Neues Material sollte bestellt werden, Angebote waren einzuholen. Doch die Sache ging in die Hose: Einige Offerten waren fehlerhaft, den Firmen wurde eine neue Chance gegeben. Da R. kurz nach der Abgabefrist in den Urlaub wollte, bereitete er einen Entwurf für die Auftragsvergabe vor und übergab sie an einen Kollegen mit dem Hinweis, die Nachzügler zu prüfen und den Entwurf bei Bedarf zu ändern. Doch der ging ohne Überprüfung durch. Die Folge: Es wurde eine Firma genommen, die das komplette Geld vor der Lieferung wollte. R. - gerade wieder aus dem Urlaub zurück - bekam deren Rechnung auf den Tisch, wunderte sich, wies die Zahlung aber an, weil er an eine Weisung gebunden gewesen sei. Das Geld ging raus, das bestellte Material kam aber nicht - erst juristische Schritte bewegten die Firma zur Lieferung. Für die Fehler sah er sich nicht verantwortlich, sein Arbeitgeber gab ihm dennoch die Schuld. Die Abmahnung ließ R. aber nicht auf sich sitzen. Seine Klage musste dieses Mal vor dem Arbeitsrichter ausgefochten werden - der gab R. recht. Ein Erfolg für ihn, der auf weitere Vorwürfe wartet. Aufgeben will er aber nicht. Anne A.* ist Friseurin. Die 27-Jährige hatte fiese Chefs schon kennengelernt. So kam es auch zu Arbeitsplatzwechseln. Einziger Vorteil: Man lernt nicht nur rein beruflich dazu, sondern auch menschlich. Die Krönung ist für Anne A. der Chef, von dem noch immer für einen Monat der Lohn aussteht, obwohl es eine gerichtliche Entscheidung dazu gibt. Besonders nett wollte eine Chefin zu ihren Kolleginnen und Kollegen im Friseurgeschäft sein, bat sie immer mal, am Abend mit ihr etwas zu unternehmen, beispielsweise ins Kino zu gehen. Ob man den Film nun mag oder nicht. Und sie wurde zornig, wenn in diesen Dingen der Kollektivgeist nicht stimmte. Mit der Angst bekam es Anne A. zu tun, als sie trotz Krankschreibung wegen eines verstauchten Fingers einen Anruf vom Chef bekam: Sie solle sofort kommen, hieß es. Nicht zum Haareschneiden, klar, das geht mit dem Finger nicht, sondern für den Telefondienst, der sei schließlich noch möglich. Anne A. zerriss den Krankenschein und ging auf Arbeit - aus Angst vor einer möglichen Kündigung. *Die Namen wurden verändert. Gruss Tom |
| Tom | Das Martyrium der studierten Betriebswirtin Gabriele Metzger* begann, als bei ihrem Arbeitgeber, einem großen Telekommunikationsunternehmen, Umstrukturierungen im großen Stil anstanden. Statistisch belegen lässt sich ein solcher Vorsatz nicht. Wer würde so etwas zugeben ? Der Arbeitsrechtler Gerhard Rieger aus München sah in dem Vorgehen Methode: "Ich beobachte eine steigende Fallzahl systematischer Schikanen." Ihr Arbeitsverhältnis war nicht beendet. Es war nur die Frage, wann ? Gekündigt wurde es bereits – und das gleich zweimal. Einmal außerordentlich mit sofortiger Wirkung und gleichzeitig ordentlich zum 31. Januar 2010. Hintergrund: Ständige Versetzungen, Schreiattacken von Vorgesetzten, öffentliche Bloßstellungen und am Ende sogar manipulierte Gehaltsabrechnungen waren nur die Spitzen des Einberges. Sie schwieg. Zuerst erhielt sie unlösbare Aufgaben, dann folgten Abmahnungen. Ein geradezu lehrbuchartiges Vorgehen. Gabriele Metzger wurde im Oktober 2008 krankgeschrieben. Für sie steht fest: Egal, wie der Arbeitsprozess, der inzwischen läuft, auch ausgehen wird. Die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz ist keine Option mehr. Sie hofft nur, dass sie überhaupt wieder arbeiten kann. Johannes Schnell*, Mitarbeiter einer Frankfurter Bank, war sich sicher, dass er bewusst als Opfer ausgesucht wurde. Schon seit ein paar Wochen war sein Vorgesetzter und er nicht mehr einer Meinung. Er bat ihn dieser zu einem Gespräch. Die Zeiten würden schlimm, verkündete er, die Arbeitsbelastung werde massiv steigen und er wisse ja, "nicht alle Kollegen können so etwas aushalten". Wer schnell von sich aus kündige, könne der Situation entgehen, so mit Arbeit überhäuft zu werden, "dass Fehler unvermeidlich sind." * Namen geändert Gruss Tom [code:mqoayalu][url=http://www.zeit.de/online/2009/35/mobbing]DIE ZEIT online am 03.09.2009:[/url][/code:mqoayalu] |
| Tom | [url=http://www.wlz-fz.de/Lokales/Waldeck/Arolser-Zeitung/250-Mediziner-Psychologen-und-Therapeuten-beim-14.-Tinnitus-Symposion:3mxgtznp]Waldecksche Landeszeitung Frankenberger Zeitung on line am 13.09.2009:[/url:3mxgtznp] Die Zunahme von Tinnitus und Burn-Out-Erkrankungen hängt mit veränderten Arbeitsbedingungen und gestiegenen Anforderungen an die Mitarbeiter zusammen. Arbeitsverdichtung, Druck, schlechtes Betriebsklima und Mobbing können Auslöser sein. Darüber bestand bei 250 Experten beim 14. Tinnitus-Symposion in Bad Arolsen kein Zweifel. Es sei fast die Regel, dass Angstpatienten mit Schwindel erst nach sechs Jahren „Ärztehopping“ an die richtige Stelle verwiesen würden. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.presse-kostenlos.de/medizin-und-gesundheit/immer-probleme-arbeitsplatz_2540888.htm:2vz2vlbz]Presse kostenlos online am 14.09.2009:[/url:2vz2vlbz] Laut dem Berufsverband Deutscher Psychologen, kurz BDP, ist die Zahl der Krankheitstage aufgrund psychischer Probleme gestiegen. Das Internet-Gesundheitsportal http://www.imedo.de hat sich mit dem Thema beschäftigt. Ein unsicherer Job, hohe Lebenshaltungskosten und problematische Partnerschaften: Das und viel mehr hat Menschen in Deutschland belastet. Viele mussten mehr arbeiten, als sie körperlich und seelisch überhaupt leisten konnten und das belastete vor allem die Psyche. Doch keiner wollte seinen Job verlieren – denn jeder ist ersetzbar. Auf einen Job warten womöglich mindestens fünf Anwärter, die die Arbeit unter noch schlechteren Bedingungen annehmen würden. Die häufigsten Ursachen für Krankmeldungen waren den Untersuchungen zufolge, zu hoher Termindruck, unflexible Arbeitszeiten, was die Unvereinbarkeit von Familie und Beruf mit sich brachte, jedoch vor allem Mobbing und Gewalt im Gesundheits- und Dienstleistungsbereich. Thordis Bethlehem, Vizepräsidentin der BDP bringt es auf den Punkt: „Wir haben in Deutschland nicht nur ein Problem mit Managergehältern, wir haben einen weit verbreiteten Mangel an Managerqualitäten“. Wer den Auftrag hat, Gelder mit massiven Mitteln einzusparen, vergisst, dass durch zu hohe Einsparungen mehr Geld verloren gehen kann. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.new-worxs.de/artikel/management/%C3%9Cber-50-J%C3%A4hrige-besonders-von-Mobbing-betroffen-405.html:1xucmcw3]net-worxs online am 09.09.2009:[/url:1xucmcw3] Ältere Mitarbeiter, oft lange im Betrieb und mit entsprechend höherem Einkommen, waren, wenn es um die Kosten ging, in Krisenzeiten bei vielen Vorgesetzten der Spaß auf. Da werden altgediente MitarbeiterInnen urplötzlich zu Kostenfaktoren, die man sich nicht mehr leisten wollte. Weil eine Kündigung aufgrund hoher Abfindungen und anderer Leistungen aber zu teuer war, versuchte man Ältere derart unter Druck zu setzen, dass sie von sich aus das Handtuch werfen. Eine Studie des IFAK Instituts in Taunusstein zeigte, dass in vielen Unternehmen systematisch gemobbt wurde. Immerhin 13 Prozent aller Beschäftigten wurden bei ihrem jetzigen Arbeitgeber schon einmal gemobbt. Besonders schlimm waren die Zahlen bei den über 50 Jährigen, von denen 20 Prozent schon Opfer solcher Attacken waren, also jeder fünfte Arbeitnehmer. Hinzu kamen, dass die Zahlen weiter stiegen und in diesem Bereich allein gegenüber dem Jahr 2007 um 4 Prozentpunkte zugenommen hatten. Das alles ergab eine bevölkerungsrepräsentative Befragung unter 2.000 Erwerbstätigen ab 18 Jahren in Deutschland. Die Folge war, dass den Mobbingopfern der tägliche Gang zur Arbeit immer schwerer wurde, gesundheitliche Schäden zunahmen und in der Folge die Betroffenen doppelt so häufige Fehlzeiten aufwiesen wie MitarbeiterInnen ohne Mobbingerfahrung. Dabei spielte das Geschlecht und die Stellung im Unternehmen keine Rolle. Die Art des Mobbings konnte sehr unterschiedlich sein, folgte aber im Wesentlichen immer gleichen Mustern. Anmerkung: Siehe [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/katalog-der-100-mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-ess-t338.html:1xucmcw3]mobbingtypische Verhaltensweisen[/url:1xucmcw3], wie in Unternehmen gemobbt wird. Mobbing ist aber kaum zweifelsfrei beweisbar. Wie sollen Betroffene über das Allgemeine Gleichstellungsgesetz ihr Recht einfordern ? Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/nrw/nordrheinwestfalen/art5192,678324:1tqvo9og]Rhurnachrichten online am 22.09.2009:[/url:1tqvo9og] Die Staatsanwaltschaft in Siegen hat nach einem Jahr Ermittlungen Anklage vor dem Landgericht gegen vier Männer erhoben. 60 Vorfälle legte die Behörde den Angeschuldigten zur Last. «In mindestens zwei Fällen soll der Geschädigte dadurch vorübergehend bewusstlos geworden sein», teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die vier Männer wurden entlassen. Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.stz-online.de/nachrichten/thueringen/thueringen/art2935,995791:170aq4fv]Südthüringer Zeitung online am 23.09.2009:[/url:170aq4fv] In Thüringen würden immer mehr Betreuungsangebote für psychisch Kranke benötigt. Jährlich steige der Bedarf um etwa fünf Prozent, sagte Wolfgang Deutsch vom Sozialministerium in Thüringen. Als Gründe für den Anstieg werde steigender psychischer Druck durch Arbeitslosigkeit, Leistungsdruck und auch Mobbing vermutet. Die Patienten zeigten vor allem die Symptome Depressionen, Panikattacken und Angststörungen. Gruss Tom |
| Tom | [b:2xeb7z8p]Benjamin Lassak [/b:2xeb7z8p]hat es auch in zweiter Instanz bestätigt bekommen: Seine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:2xeb7z8p]fristlose Kündigung[/url:2xeb7z8p] wegen angeblichen Diebstahls eines Brotaufstrichs war unverhältnismäßig. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Folge: Arbeitgeber muss ihn weiterbeschäftigen Was war geschehen ? Der Bäcker hatte vor genau einem Jahr am 18. September an seinem Arbeitsplatz ein gekauftes Brötchen mit einem sogenannten Hirtenfladen-Belag (für 10 Cent) gegessen - um ihn "abzuschmecken", wie er sagte. Sein Arbeitgeber, eine Bäckerei-Kette mit knapp 350 Beschäftigten, warf ihm daraufhin Diebstahl vor und entließ ihn fristlos. Bereits im März 2009 war die Bäckerei-Kette aus formalen Gründen vor dem Arbeitsgericht Dortmund unterlegen und musste den Bäcker und Betriebsrat weiterbeschäftigen. Der 26-jährige Benjamin Lassak arbeitete sodann nach dem ersten Urteil weiter im Betrieb ( leider noch ohne [url=http://www.detlev-lengsfeld.de/projects/webentwicklung:2xeb7z8p]open source content management[/url:2xeb7z8p]). Gleichwohl meinte der Anwalt der Bäckerreikette, das Vertrauensverhältnis sei zerstört, und eine Weiterbeschäftigung sei nicht möglich. Vielmehr sei das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Selbst wenn der 26-Jährige sein Brötchen nur aus Hunger mit dem Belag bestrichen hätte, wäre eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:2xeb7z8p]fristlose Kündigung[/url:2xeb7z8p] unverhältnismäßig, entschied das [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Arbeitsrecht/Urteilssammlung_Deutscher_Arbeitsgerichte/LAG_Hamm:2xeb7z8p]Landesarbeitsgericht Hamm[/url:2xeb7z8p]. Bei dem Belag habe es sich um eine "äußerst geringwertige Sache" gehandelt. Ob es tatsächlich einen Diebstahl gab, konnte auch die zweite Instanz nicht aufklären. Der Vorsitzende Richter Franz Müller sagte, bei der Kündigung sei es zunächst um den Diebstahl des Brötchens gegangen - ehe sich herausstellte, dass dieses ordnungsgemäß bezahlt worden war. Erst danach sei der Aufstrich angeführt worden. Selbst beobachtet habe aber niemand, wie der 26-Jährige das Brötchen damit bestrich und es verzehrte. "Wenn man sich anguckt, was in der Substanz übrig bleibt, ist das sehr wenig", sagte Müller. Anmerkung: Wichtig bei solchen Vorwürfen ist immer noch der sogenannte Reinigungsbeweis nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. In diesem Fall konnte der Arbeitgeber den "[b:2xeb7z8p]Diebstahl[/b:2xeb7z8p]" nicht nachweisen. Meiner Meinung nach sind diese derartigen [b:2xeb7z8p]Kündigungsgründe nur vorgeschoben[/b:2xeb7z8p]. Der Arbeitgeber hätte bei genauer Prüfung vor der Kündigung feststellen müssen, dass es keine Beweislage für den Arbeitgeber gab. Ich halte derartige Kündigung eher für [b:2xeb7z8p]schikanös[/b:2xeb7z8p], und solche Kündigungen sollen die Betroffenen zur [b:2xeb7z8p]Aufgabe des Arbeitsverhältnisses nötigen[/b:2xeb7z8p]. Derartige Vorgehensweisen konnten in der Vergangenheit häufiger beobachtet werden. Gruss Tom [code:2xeb7z8p][url=http://www.stern.de/panorama/kuendigung-unwirksam-baecker-gewinnt-broetchen-prozess-1509821.html]STERN online am 18.09.2009:[/url][/code:2xeb7z8p] |
| Tom | Typischer Fall von Mobbing B. ist 50 Jahre alt, hat der Firma seit Jahrzehnten treu gedient, war selten krank und kennt sich auf vielen Arbeitsgebieten gut aus. Ein „Allrounder“, wie man so sagt, einer, der alles kann und sich auch nicht zu schade ist für die weniger beliebten Arbeiten. Wenn nicht der Geschäftsvorstand eine Umstrukturierung vorgesehen hätte, um der Firma eine neue Ausrichtung zu geben. Eine „zeitgemäße“ Ausrichtung. Eine „zukunftsweisende“ Ausrichtung. Eine Ausrichtung, in die der gute Mann leider nicht mehr hinein zupassen scheint. Zu alt, zu bescheiden, zu unspektakulär. W. und F., zwei junge, dynamische Bewerber, sollen die Aufgaben des Alten übernehmen (und sie haben Gönner). Zwei Spezialisten, die gemeinsam das können, was B. alleine kann, nur jeweils viel besser. Heißt es jedenfalls. Das Mobbing geht los ... Zuerst erhält B. einen neuen Vorgesetzten. Der ist zwar inkompetent und (wie sich später herausstellt) kriminell, aber er verspricht, dass er W. plangemäß in sein künftiges Aufgabengebiet einarbeiten wird. B. werde von diesen Aufgaben „entlastet“. Dann werden B. die vertraglich zugesagten jährlichen Schulungswochenenden vorenthalten. Als nächstes fängt man an, B.s Gesundheit anzuzweifeln. Hatte man zuvor noch mit seiner Kompetenz geworben, wirft man ihm plötzlich vor, seine Arbeit sei unterdurchschnittlich. Und um diesen Stand auch nur zu halten, müsse man ihn ein halbes Jahr lang weiterbilden. Mindestens! Und selbst dann werde er das, was F. könne, nur sehr eingeschränkt schaffen. Und dies gefährde die Zukunftsfähigkeit der Firma. Dass F. seine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat, und seine Zeugnisse allesamt von seinen Gönnern geschrieben wurden, dass W.s Einarbeitung viel teurer geworden ist als vorgesehen (und ein Ende ist nicht abzusehen) und dass B.s Arbeitsergebnisse darunter leiden, dass sein neuer Vorgesetzter ihn nicht seinen Fähigkeiten entsprechend einsetzt, verschweigt die Firmenleitung. Ebenso wie B.s 30-jähriges Firmenjubiläum. F.s Gönner planen die Entlassung von B., obwohl der Vorstandsbeschluss für F.s Einstellung dies eigentlich ausschließt. B.s Schulungswochenenden wurden vertragswidrig gestrichen. B. soll plötzlich ein halbes Jahr Fortbildung nötig haben, obwohl die Firmenleitung noch kurz vor der Umstrukturierung zwei Wochen Schulung für ausreichend hielt. Anhand von Geschäftsakten wurde nachgewiesen, wie wichtig und wertvoll B.s Arbeit für die Firma in der Vergangenheit gewesen war, auch für Auszubildende. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Rechtmäßigkeit einer Entlassung B.s höchst zweifelhaft wäre. Es wird belegen, dass B.s Gesundheit vorsätzlich schlechtgeredet wird. Es wird festgestellt, wieviel Auszubildende von dem „alten Mann“ noch lernen können, dessen Würde hier mit Füßen getreten wird. Der Zufall hilft ... Dann eine überraschende Wende. Die Finanzsituation der Firma wird aufgrund der allgemeinen Wirtschaftslage und W.s teurer Einarbeitung (und ein Ende ist immer noch nicht abzusehen) so prekär, dass die neue Firmenleitung in Absprache mit F.s Gönnern beschließt, F. doch nicht einzustellen. Der Job scheint gerettet. Info vom 29.04.2010 von rheinraum-online.de Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! Mobbing gegen den Chef ! Was als böser Streich für einen unbeliebten Chef gedacht war, hatte bei einigen Mitarbeitern den Verlust ihres Arbeitsplatzes zur Folge. Der Vorfall ereignete sich bereits Ende 2009 in einem Unternehmen in der Nähe von Erlangen. Eine Mitarbeiterin Sie konnte drei Kollegen dazu bewegen, ihr zu helfen, den Abführ-Anschlag auf ihren Chef auszuführen. Sie selbst kippte eine halbe Flasche in eine Dose des Chefs. Da der Angriff keine Wirkung zeigte, beschloss man am folgenden Tag, das restliche Abführmittel ins Cola zu kippen. Als er davon trank, bekam er u.a. krampfartige Schmerzen und ihm wurde übel. Allen vier Beteiligten wurde gekündigt und ein Justizverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Info vom 03.05.2010 von shortnews.de Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! LIDL ist bekannt, - auch wegen Mobbing am Arbeitsplatz - Mobbing durch Arbeitsüberlastung, - Zwei bis drei VerkäuferInnen müssen sich um alles kümmern - : vom Verkaufen über das Ein- und Ausräumen der Waren bis hin zur Reinigung des Marktes, und nebenbei sollen sie auch noch die Fragen der Kunden beantworten. Und am Besten alles gleichzeitig. Wer bei verschiedenen Discountern arbeitete, musste feststellen, dass die Arbeitsbedingungen überall gleich miserabel sind. Ständiger Arbeitsstress und unbezahlte Überstunden sind an der Tagesordnung. Wer sich wehrt ... Bei Lidl sind Einschüchterungen und Druck besonders ausgeprägt: Drohungen und Schikanen durch Vorgesetzte, Mobbing, Bespitzelung und unbegründete Kündigungen kennzeichneten das Qualitätsprinzip der Mitarbeiterführung. Aber auch bei KIK sieht es nicht besser aus. Die knochenharte Arbeit beim Textildiscounter KiK zerrt an den Kräften. Die Beschäftigten hatten einerseits unbezahlte Überstunden ohne Ende ableisten dürfen und andererseits wurden sie mit Hungerlöhnen von 4,25 bis 5,25 Euro je Stunde abgespeist. Bei etlichen ALDI und Netto und anderen Discountern sah es nicht besser aus. Info vom 054.05.2010 [code:ekyjujeb]http://www.sozialismus.info/?sid=3663[/code:ekyjujeb] Gruß Tom |
| Tom | Herr Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, tätig an der HTW des Saarlandes u. a. in Sachen Gesundheits-und Pflegerecht, hatte den Fall des Verwaltungsgerichts Köln in der Bearbeitung. Wie bekannt und oben genannt war damals die Personalabteilung der Uniklinik Köln gegen die Krankenschwester vorgegangen. Die Personalabteilung hatte Eingaben beim Gesundheitsamt Köln getätigt, sodass sich die Behörde dazu aufmachte, ein Verfahren zum Entzug des Staatsexamens einzuleiten. U. a. aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln: “ Ein konkretes Fehlverhalten der Klägerin, das die Prognose rechtfertigt, sie werde auch in Zukunft nicht die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten beachten, liegt damit jedoch nicht vor. Die dokumentierten Konflikte lassen im Wesentlichen den Hintergrund erkennen, dass die Klägerin auf einer aus ihrer Sicht richtigen Berechnung der regelmäßigen Pausenzeiten beharrt, sie eigene Vorstellungen von den Kompetenzen des Pflegepersonals und des ärztlichen Personals, namentlich bei der Verabreichung von Infusionen, hat und zuletzt darauf, dass sie sich während einer Operation einer ärztlichen Anweisung über das Zerteilen von Stäbchen widersetzt hat, weil die Anweisung nach ihrer Meinung den Herstellervorgaben widerspricht.“ Herr Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch gab einen Praxistipp: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts verdient volle Zustimmung. Zunächst hat das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt, dass die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 3 KrPflG nicht gegeben sind, weil die Beklagte den Nachweis für ihre Behauptung, dass die gesundheitliche Eignung Klägerin nach Erteilung der Erlaubnis weggefallen ist, nicht erbracht hat. Bei der Auslegung des Begriffs „gesundheitliche Eignung“ ist einerseits zu berücksichtigen, dass die auf fachkundige Pflege angewiesenen Patienten/Pflegebedürftige vor Pflegefachkräften zu schützen sind, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den fachpflegerischen Anforderungen gerecht zu werden. Andererseits stellt die Erlaubnis zu Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheitsund Krankenpfleger/in“ eine Berufszulassungsregelung dar. Hieraus ergibt sich, dass bei einem Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ eine entsprechende Berufsausübung nicht mehr möglich ist. Dies wiederum tangiert die von Art. 12 Abs 1 GG geschützte Berufsfreiheit. Daher ist bei der Frage, ob jemand zur Ausübung der Gesundheits- und Krankenpflege gesundheitlich ungeeignet ist, regelmäßig der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Selbst wenn man also vorliegend eine gesundheitliche Ungeeignetheit der Klägerin hätte nachweisen können, wären die denkbaren Auswirkungen auf die zu schützenden Patienten jedenfalls nur geringfügig und/oder eher unwahrscheinlich gewesen, sodass ein nach § 2 Abs. 2 Satz 2 KrPflG vorgenommener Widerruf der Erlaubnis unverhältnismäßig gewesen wäre und somit die Klägerin in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt hätte. Des weiteren kommt das Verwaltungsgericht zu der zutreffenden Feststellung, dass ein Widerruf wegen mangelnder Zuverlässigkeit der Klägerin gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 KrPflG ebenfalls nicht in Betracht kommt, da die Beklagte den Nachweis nicht erbracht hat, dass sich die Klägerin nach Erteilung der Erlaubnis eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Mangelnde Zuverlässigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 KrPflG liegt dann vor, wenn der Berufsausübende aufgrund bestimmter Tatsachen für eine zukünftige ordnungsgemäße Berufsausübung keine hinreichende Gewähr mehr bietet (BVerwG, Beschl. v. 10.12.1993 – 3 B 38.93). So liegt beispielsweise eine mangelnde Zuverlässigkeit vor, wenn der/die Gesundheits- und Krankenpfleger/in trotz mehrfacher mündlicher und/oder schriftlicher Ermahnungen und Belehrungen weiterhin gefährliche Pflege praktiziert und somit nach wie vor ein schuldhaftes Fehlverhalten an den Tag legt. Anhaltspunkte für ein solches Verhalten sind vorliegend nicht erkennbar. Im Gegenteil: Dem Sachverhalt können Anhaltspunkte dafür entnommen werden, dass die Klägerin es gerade sehr genau mit den jeweiligen Rechtsvorschriften gehalten hat.“ Herr Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch hatte den Fall redaktionell aufgearbeitet: „Der 35jährigen Klägerin wurde am 01.04.1991 die Erlaubnis erteilt, die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ zu führen. Ab dem 01.08.1991 war sie bei der Universitätsklinik Köln angestellt tätig. In der Zeit bis 1998 kam es zu verschiedenen Beschwerden von Kollegen und Vorgesetzten über die Klägerin, die ihr Arbeits- und Sozialverhalten betrafen. Die Klägerin erkrankte und erschien seit dem 07.09.1998 nicht mehr zur Arbeit. Sie legte zunächst zwei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von praktischen Ärzten und danach vier Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eines Facharztes für Psychiatrie vor. Am Ende der Fehlzeit wurde der Klägerin von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte eine vierwöchige Rehabilitationsmaßnahme bewilligt, die mit der Einschätzung des Rehabilitationsträgers endete, die Klägerin sei arbeitsunfähig am bisherigen Arbeitsplatz, jedoch voll einsetzbar als OP-Schwester in einem neuen Betätigungsfeld. Eine Aussage zur behandelten Erkrankung enthielt die Bescheinigung vom 04.05.2000 nicht. Die Klägerin wurde daraufhin ab ihrer Arbeitsaufnahme am 10.05.2000 in einer anderen Abteilung eingesetzt. Seit Januar 2001 beschwerten sich Kollegen und Vorgesetzte der Klägerin bei der Personalstelle der Universitätsklinik in einer Vielzahl von Schreiben über das Sozialverhalten und die Arbeitsleistung der Klägerin. Ein Teil der Kollegen und Vorgesetzten bat ausdrücklich, nicht mehr mit der Klägerin zusammenarbeiten zu müssen oder die Klägerin aus der derzeitigen Abteilung in eine andere Abteilung zu versetzen. Die Klägerin verweigerte eine betriebsärztliche Untersuchung, zu der sie die Universitätsklinik aufgefordert hatte. Im März 2001 sprach die Universitätsklinik eine Änderungskündigung des Inhalts aus, dass die Klägerin künftig nicht mehr als OP-Schwester, sondern nur noch als Krankenschwester eingesetzt werde. Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage hatte Erfolg. Eine beabsichtigte Untersuchung nach Maßgabe des § 7 Abs. 2 BAT wurde nach der Umsetzung der Klägerin in eine andere Abteilung vorläufig zurückgestellt. Seit Ende April 2001 kam es erneut zu schriftlichen Beschwerden von Kollegen und Vorgesetzten über das Arbeitsverhalten der Klägerin in der neuen Abteilung. Im September 2001 legten Mitarbeiter eine Unterschriftenliste vor, in der sie sich gegen die weitere Zusammenarbeit mit der Klägerin aussprachen. Die Universitätsklinik Köln bat den Beklagten bereits mit Schreiben vom 31.05.2001, die Klägerin amtsärztlich zu untersuchen. Der psychische Gesundheitszustand solle auch mit Blick auf die Frage geprüft werden, ob die Klägerin noch berechtigt sei, als Krankenschwester zu arbeiten. Die Klägerin wurde von dem Beklagten zum 09.07.2001 zur Begutachtung eingeladen und lehnte ihr dortiges Erscheinen ohne Begründung ab. Der Beklagte forderte die Klägerin auf, ihrerseits ein entsprechendes Gutachten vorzulegen. Die damalige Verfahrensbevollmächtigte der Klägerin führte dazu aus, dass die Klägerin nach dem Ergebnis der arbeitsmedizinischen Untersuchungen uneingeschränkt arbeitstauglich gewesen sei. Die gegen die Klägerin erhobenen Vorwürfe seien im Übrigen unberechtigt. Unter dem 09.09.1996 sei ihr ein Zwischenzeugnis erteilt worden, das ihr gute bis befriedigende Leistungen bescheinige. Sie sei im Mai 2000 als voll einsatzfähige OP-Schwester aus der Rehabilitation zurückgekehrt. Nach Rückkehr an den Arbeitsplatz seien die unberechtigten Vorwürfe gegen die Klägerin fortgeführt worden. In der HNO-Abteilung habe sie zunächst eine Einarbeitungszeit benötigt, die ihr erst nach mehrmaliger Aufforderung gewährt worden sei. Der Vorwurf des verlangsamten Denkens und Handelns werde zwar erhoben, aber nicht belegt. Ebenfalls nicht belegt sei der Vorwurf, sie habe Kollegen mit juristischen Schritten gedroht und beleidigt. Ein einziger Vorgang sei konkretisiert worden, nämlich eine Operation vom 23.01.2001. Damals sei sie erstmals zum Instrumentieren eingesetzt worden. Sie habe sich zunächst der Anweisung des operierenden Arztes widersetzt, Stäbchen zu zerteilen, weil diese nach den Anweisungen des Herstellers nicht zerteilt werden dürften. Nachdem der Arzt seine Anweisung aufrecht erhalten habe, sei sie dieser nachgekommen. Die für die Zeit nach der Umsetzung in eine andere Station erhobenen Vorwürfe seien ebenfalls nicht konkretisiert. Die Klägerin legte eine Bescheinigung der Frau Dr. I. (Uni Rom) vom 01.10.2001 vor. Darin heißt es, die Klägerin befinde sich bei ihr seit Juli 2000 in psychotherapeutischer Behandlung und leide nicht unter Denk-, Merk- und Konzentrationsstörungen. Sie vermittle jedoch den Eindruck, am Arbeitsplatz einer „Mobbing“- Situation ausgesetzt zu sein. Unter dem 20.12.2001 hörte der Beklagte die Klägerin zu dem beabsichtigten Widerruf der Erlaubnis an, die Berufsbezeichnung Krankenschwester zu führen. Am 16.01.2002 wurde die Klägerin erneut zu einer Begutachtung im Gesundheitsamt am 15.03.2002 eingeladen. Die frühere Verfahrensbevollmächtigte erklärte dazu, die Klägerin sei am Arbeitsplatz unabkömmlich. Zum anberaumten Termin erschien der Lebensgefährte der Klägerin, Herr U., der unter anderem erklärte, dass die Klägerin gesund sei und dass die Universitätsklinik eine Kampagne gegen die Klägerin führe. Am 15.03.2002 fand in der Universitätsklinik Köln wegen des Verhaltens und des weiteren Einsatzes der Klägerin ein Gespräch statt, an dem die Klägerin und Mitarbeiter der Abteilung sowie der Personalverwaltung teilnahmen. Unter dem 02.04.2002 fragte der Beklagte bei der Universitätsklinik an, ob die Bedenken an der gesundheitlichen Eignung der Klägerin fortbestünden. Diese teilte mit, dass das Verhalten der Klägerin weiterhin Anlass zu erheblichen Beanstandungen gebe und die Klägerin nicht in der Lage sei, die vorgetragene Kritik zu reflektieren. Ferner sei die Klägerin wegen ihres Verhaltens nicht normal belastbar und einsetzbar. Der Amtsarzt Dr. A. führte unter dem 12.07.2002 nach Durchsicht des Aktenmaterials aus, es lasse sich nicht objektiv einschätzen, ob und in welchem Umfang die Klägerin erkrankt sei. Er empfahl ein Vorgehen des Arbeitgebers aufgrund des § 7 Abs. 2 BAT, weil hinreichende ärztliche Erkenntnisse fehlten. Er empfahl wegen der vorgetragenen Schwierigkeiten im konzentrativen Bereich eine neurophysiologische Untersuchung. Die Universitätsklinik wies einen entsprechenden Vorschlag des Beklagten zurück. Unter dem 04.04.2003 wurde der Klägerin zum 30.09.2003 gekündigt. Die Universitätsklinik sprach am 03.06.2003 auch die fristlose Kündigung aus. Die dagegen erhobene Kündigungsschutzklage hatte in zweiter Instanz im Wesentlichen mit der Begründung Erfolg, dass der tätig gewordene Mitarbeiter der Universitätsklinik Köln keine Berechtigung besessen habe, eine Kündigung auszusprechen. Der Beklagte widerrief mit Bescheid vom 30.06.2003 die der Klägerin erteilte Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Krankenschwester“ zu führen. Zur Begründung führte er aus, die Fehlzeiten der Klägerin in der Zeit vom 07.09.1998 bis zum 10.05.2000 und die seitdem bekannt gewordenen beruflichen Fehlleistungen und Verhaltensauffälligkeiten hätten Zweifel an der gesundheitlichen Eignung der Klägerin aufkommen lassen. Der wiederholten Aufforderung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen oder ihre gesundheitliche Eignung durch ein amtsärztliches Gutachten nachzuweisen, sei die Klägerin nicht nachgekommen. Die vorgelegte Bescheinigung der Frau Dr. B. vom 01.10.2001 sei nicht geeignet, die bestehenden Zweifel auszuräumen. Wegen der Weigerung, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken, müsse zuungunsten der Klägerin davon ausgegangen werden, dass sie die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Krankenschwester nicht mehr besitze. Im Rahmen der gebotenen Ermessensentscheidung sei berücksichtigt worden, dass das Interesse der Patienten und der Volksgesundheit das Interesse der Klägerin an einer weiteren Berufsausübung überwiege. Den am 24.07.2003 gegen diese Entscheidung eingelegten Widerspruch wies die Bezirksregierung Köln mit Bescheid vom 13.01.2005 als unbegründet zurück. Zur Begründung hieß es, die Anordnung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen, stehe im Ermessen der Behörde und sei gerichtlich nur beschränkt überprüfbar. Aufgrund der Weigerungen der Klägerin, sich einer Untersuchung zu unterziehen, aufgrund der Erhebungen des Beklagten und des Umstandes, dass die Klägerin wegen einer psychiatrischen Erkrankung längere Zeit nicht zur Arbeit erschienen sei, bestehe ein hinreichender Grund für die Annahme, dass die Klägerin weiterhin psychisch erkrankt und berufsunfähig sei. Ob diese Annahme zutreffend sei, könne nur durch ein amtsärztliches Gutachten bestätigt oder widerlegt werden. Nachdem die Klägerin sich geweigert habe, an einer entsprechenden Aufklärung mitzuwirken und aufgrund der Tatsache, dass die Hinweise auf eine psychische Erkrankung verdichtet seien, müsse davon ausgegangen werden, dass die Klägerin berufsunfähig sei. Unabhängig davon habe sich die Klägerin eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich ihre Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs einer Krankenschwester ergebe. Eine Vielzahl von Beschwerden über das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten der Klägerin ließen den Schluss zu, dass sich die Klägerin gerade auch im klinischen Bereich, der in besonderer Weise auf Zusammenarbeit und Verlässlichkeit angewiesen sei, als unzuverlässig erwiesen habe. Am 01.02.2005 hat die Klägerin Klage erhoben. Zur Begründung trägt sie im Wesentlichen vor: Die angebliche gesundheitliche Nichteignung sei bisher nicht hinreichend belegt. In dem Widerspruchsbescheid sei ausgeführt, dass die vermeintliche psychische Erkrankung bislang medizinisch nicht bestätigt worden sei. Es sei nicht die Aufgabe der Klägerin, die gesundheitliche Nichteignung zu beweisen. Aus den Mitteilungen von Kollegen über ihr Arbeitsverhalten könne nicht geschlossen werden, dass sie - die Klägerin - psychisch krank sei. Selbst der Amtsarzt Dr. A. habe dazu ausgeführt, dass aufgrund der vorgelegten Unterlagen auf keine spezifische Erkrankung geschlossen werden könne. Dass sich die Klägerin nicht habe untersuchen lassen, könne ihr nicht zum Nachteil gereichen. Das Gesetz sehe eine Verpflichtung, sich entsprechend untersuchen zu lassen, nicht vor. Es sei auch fehlerhaft, eine Unzuverlässigkeit der Klägerin anzunehmen. Die entsprechenden Vorwürfe aus ihrem Arbeitsumfeld habe die Bezirksregierung nicht einfach als wahr unterstellen und ihrer Entscheidung zugrunde legen dürfen. Auf ihr detailliertes Widerspruchsvorbringen sei die Behörde nicht eingegangen. Zur Begründung trägt der Beklagte unter anderem vor, der Amtsarzt Dr. A. habe die Äußerungen des Klinikpersonals nicht berücksichtigen können, die nach seiner Stellungnahme zur Akte gelangt seien. Ferner könne es nicht sein, dass die Klägerin es selbst in der Hand habe, ob ihre Berufsfähigkeit näher untersucht und festgestellt werde. Ferner sei nicht anzunehmen, dass die von vielen Mitarbeitern vorgetragenen Beschwerden auf Mobbing zurückzuführen seien. Dem stehe schon die Zahl der Äußerungen und der Umstand entgegen, dass die Universitätsklinik ein zu großes Gebilde sei, um von Mitarbeitern der Personalverwaltung gesteuert oder manipuliert werden zu können. [url=http://www.htw-saarland.de/Members/robert.rossbruch/aktuelle-rechtsprechung/berufsrecht/zur_erlaubnis_zur_fuehrung_der_berufsbezeichnung_krankenschwester.pdf:8r65c5p8]Hier die Quelle[/url:8r65c5p8] Anmerkung: Wie konnte es sein, dass hier derart gegen eine Krankenschwester vorgegangen wurde, ohne das mobbingtypische Verhaltensweisen angewendet wurden ? Gruss Tom |
| Tom | Hallo FrFi09 Um zu helfen, müsste näher dargelegt werden, wie sich das Mobbing darstellt. Bisweilen sind nur allgemeine Darstellungen erkennbar. Scheinbar wirst Du wegen des Aussehens gemobbt. An der Kleidung und am Haarschnitt und dami am Schulstyle lässte sich sicherlich etliches ändern, - allerdings muss hierzu auch das Geld und vor allen Dingen viele Ideen zur Verfügung stehen - . Seit dem immer mehr Familien in HartzIV abrutschen, fällt es vielen Schülern und Schülerinnen schwer im heutigen Outfit wegen des Geldmangels mitzuhalten, was nicht selten zu Mobbing führt. Gruss Tom |
| Tom | Bernd Baron (48 J.) hatte 29 Jahre Dienst als [b:384kxhx1]Polizist[/b:384kxhx1] hinter sich. Das Ex-CDU-Mitglied in Altona hätte nach dem neuen "Laufbahn-Verlaufsmodell" die prüfungsfreie Beförderung in den gehobenen Dienst zugestanden. Stattdessen stand der Polizeihauptmeister auf der [b:384kxhx1]Abschussliste[/b:384kxhx1]. Der Polizist Bernd Baron sei als Querdenker innerbetrieblich in Ungnade gefallen. Nach 28 Dienstjahren durfte er zuletzt nur noch mit einem Aufpasser auf Streife gehen. Vorwurf der Vorgesetzten: "Defizite im Umgang mit Bürgern und Vorgesetzten" und "eine auffällige Verhaltenweise", die jetzt "korrigiert werden" müsse. "Wer in seiner Laufbahn 14 Dienststellen durchläuft, muss verrückt sein", wurde getuschelt. Erstaunlich, angesichts der Tatsache, dass Baron zuletzt jahrelang in der Betriebszentrale des Elbtunnels (TBZ) seinen Dienst korrekt verrichtet hat. Ein Vorfall brachte ihm sogar ein Verfahren wegen Nötigung von Amtswegen ein. Da hatte er sich an einer unkonventionellen Lösung versucht. So hatte Baron beobachtet, wie ein Autofahrer gefährlich über eine Kreuzung raste. Er stoppte den Autofahrer und machte dem gestressten Raser den Vorschlag, sich doch mal etwas zu entspannen und ihm den Autoschlüssel zu übergeben. Wenn sich die Hektik in einer Stunde gelegt habe, könne er den Schlüssel in der Verkehrsdirektion wieder abholen. Vorgesetzte hätten Baron deswegen beim Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) angeschwärzt, allerdings ergebnislos. Völlig in Ungnade sei Baron im Oktober 2008 gefallen, als er über das polizeiinterne Intranet eine E-Mail versandte. Darin machte er neben seiner Situation auch auf die Anderer aufmerksam. In eigener Sache beklagte er, dass seine Vorgesetzten und der Dienststellenleiter unter Außerachtlassung sämtlicher Umstände ihn zu einem der schlechtesten Beamten der Verkehrsdirektion benoteten und somit zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres einen Aufstieg in den gehobenen Dienst verhinderten. Baron hatte in der E-Mail den Verdacht geäußert, dass über die Beurteilungen für das Laufbahn-Verlaufsmodell "alte offene Rechnungen" beglichen werden. Nach einer Aufzählung gleich gelagerter [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Die_Mobbing-F%C3%A4lle_aus_Schule_und_Arbeitswelt_aus_den_Foren_und_Blogs_oder_Pressemitteilung:384kxhx1]Mobbingfälle[/url:384kxhx1] hatte er alle Betroffenen aufgefordert, "aus dem Schatten der Bedrückung, des Frusts und der inneren Emigration" herauszutreten. Als Reaktion wurde Baron über Monate hinweg mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen konfrontiert. Vorwurf: das gesamte polizeiliche Intranet gefährdet zu haben. Es wäre zusammen gebrochen, hätten alle Polizisten prompt auf seine E-Mail geantwortet. Im Verlauf von Anhörungen weigerte er sich dann, an einem Gespräch mit Vorgesetzten und der Dienstaufsicht ohne Vertrauensperson teilzunehmen. "Dann nehmen Sie sich doch eine Vertrauensperson, es laufen hier ja genug Leute herum", habe ihn wütend die Disziplinarbeamtin auf dem Flur der Direktion befohlen. Bei dem Versuch, seine Personalakte einzusehen, musste sich Baron auf eine "regelrechte Schnitzeljagd" begeben, wie er sagte. Sie war anfangs unauffindbar - mehrere Dienststellen hatten sie zur Einsicht angefordert. Als er die Personalakte denn endlich zu Gesicht bekam, stellte er aufgrund der unvollständigen Paginierung fest, dass Bestandteile entfernt worden waren. "Es gab keine Hinweiszettel, was in der Akte fehlt", berichtete Baron. Es gab auch keinen Vermerk über ein seit einem Jahr anhängiges Disziplinarverfahren, zu dem er nie gehört worden sei. Stattdessen habe sich in der Personalakte die Anregung befunden, Baron psychologisch checken zu lassen. Zuletzt hat Baron seinen Dienst bei der Verkehrsdirektion nur unter Bewachung verrichtet. Im Kartext: Er durfte die Dienststelle zum Streifendienst nur in Begleitung eines zugeteilten Aufpasser verlassen. "Ich durfte nach 28 Jahren Polizei nicht allein vor die Tür, weil ich so gefährlich bin", sagt der 48-jährigen sarkastisch. Als er einmal dennoch allein einen Einsatz wahrnehmen musste, habe sein Bewacher später gestaunt. "Er fragte, was gegen mich eigentlich vorliegt", erinnert sich Baron. "Er meinte nur, er wäre überrascht, dass die Leute aus der Tunnelzentrale offenkundig doch in der Lage seien, mehr als nur den Verkehr zu regeln." Obwohl es in der Innenbehörde seit 2005 eine Dienstvereinbarung zum "Umgang mit [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Presse/Konfliktmanagement:384kxhx1]Konflikten am Arbeitsplatz[/url:384kxhx1]" zu beachten war, kam bei Baron eine Konfliktlösung nicht in Sicht. Das betriebliche Eingliederungsmanagement hatte nicht stattgefunden und eine externe Mediation wurde von Polizei-Verantwortlichen stets verworfen worden. Eine offizielle Stellungsnahme war zur "Causa Baron" am Wochenende vom Personalmanagement nicht zu bekommen. Baron ging vergebens gerichtlich gegen das Mobbing vorzugehen. "Für das, was sie mir angetan haben, möchte ich Schadensersatz." Doch das Zivilgericht verwies auf den verwaltungsgerichtlichen Weg. "Ich müsste mich auf einen jahrelangen Prozess einlassen, um gültiges Recht einzuklagen", sagt Baron, der auch Innensenator Christoph Ahlhaus zur Intervention bewegen wollte. Ahlhaus könne sich "inhaltlich nicht zu den Vorwürfen äußern", beschied man ihm. Und empfahl, bei zukünftig "den Dienstweg einzuhalten". Barons Versuch, über den Eingabenausschuss der Bürgerschaft Hilfe zu bekommen, war ebenso erfolglos. Der Ausschuss vertröstete ihn damit, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen sei. Von weiteren Schreiben solle er jedoch abzusehen, da das den Fall nur verzögere. Auch beim Vorsitzenden des Innenausschusses blitzte Baron mehr oder weniger ab. "Ich solle mich wieder melden, wenn man anfängt, mich zu schikanieren", sagte Baron und schüttelt den Kopf: "Was muss denn noch passieren, dass das Kontrollgremium Innenausschuss reagiert?" "Es macht richtig krank", sagte Baron, der arbeitsunfähig wurde. Quelle vom 18.10.2009: [code:384kxhx1]http://www.taz.de/regional/nord/hamburg/artikel/1/kein-freund-kein-helfer/[/code:384kxhx1] |
| Tom | Karl Hilz, Personalrat bei der Münchner Polizei, wurde wegen "grober Pflichtverletzung" von seinem Amt ausgeschlossen worden. Das Verwaltungsgericht sah es als erwiesen an, dass der Vertreter der Gemeinsamen Liste Ballungsraum (GLB) Interna aus seiner Tätigkeit als Personalrat an den Polizeipräsidenten weitergegeben habe. Da das Vertrauensverhältnis zum restlichen Personalrat nun zerrüttet sei, so die Vorsitzende Richterin, werde Hilz mit sofortiger Wirkung seines Amtes enthoben. Hilz war Anfang des Jahres zusammen mit einem weiteren GLB-Vertreter zu einem Gespräch bei Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer geladen. Man redete unter anderem über die laufenden Disziplinarverfahren in der Reiterstaffel (SZ berichtete) und über Verfehlungen auf höheren Ebenen. Schmidbauer soll erklärt haben, dass er dazu nähere Unterlagen benötige. Diese lieferten Hilz sowie eine GLB-Kollegin. Diese Papiere habe er ohne sein Personalrats-Wissen verfasst, sagte Hilz. Das Gericht sah das anders. Der Personalrat der Münchner Polizei werde nun eine Sondersitzung anberaumen, um auch über den Ausschluss der zweiten GLB-Kollegin zu beraten, kündigte der Personalratsvorsitzende Arno Schindler an. [code:2i43gat8]Quelle vom 10.12.2009: http://www.sueddeutsche.de/d5338M/3184805/Polizei-Personalrat-muss-Amt-aufgeben.html[/code:2i43gat8] Pikant dabei … Das Ex-Personalrat-Mitglied Karl Hilz habe sich „persönlich - vertraulich“ an Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer gewendet, um Missstände aufzuzeigen. Dabei ging es auch um so genanntes „[url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing:2i43gat8]Bossing[/url:2i43gat8]“ eines Polizeidirektors, der unter anderem für die Reiterstaffel in Riem zuständig ist. Im Polizeireitstall gehe es drunter und drüber, einer der Bosse betrachte ein Polizeipferd als Privatbesitz. In der Dienststelle habe es wilde Sauf-orgien gegeben. Und und und. Auch Schmidbauer wandte sich an den Personalrats-Vorsitzenden Arno Schindler. Die Indiskretion gegenüber dem Präsidenten nahm im Zeugenstand die Personalrätin Cornelia B. (51) auf ihre Kappe. Sie habe Schmidbauer informiert und dabei auch ein Schreiben von Hilz beigelegt. [code:2i43gat8]Quelle vom 09.12.2009 http://www.merkur-online.de/nachrichten/muenchen/polizeipraesidium-fliegen-fetzen-meta-553511.html[/code:2i43gat8] Gruß Tom |
| Tom | Hallo Ilona und Andere ! Auch die Bundesagentur für Arbeit (BAA) und die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) unterlassen es in aller Regel die Zinsen bei den Arbeitgebern einzufordern. Das wäre immer dann der Fall gewesen, wenn die Betroffenen gekündigt worden sind und die Kündigungsschutzklage siegreich gegen den Arbeitgeber ausgegangen ist. Dann folgt die Zahlung der rückwirkend ausstehenden Lohnzahlungen, welche die BAA in Form von Arbeitslosengeld und ggf. die ARGE in Form von HartzIV gezahlt hatten. Diese Gelder sind ebenfalls an die BAA und die ARGE vom Arbeitgeber zu zahlen, und zwar mit der aktuellen Verzinsung. Auf diese Verzinsung verzichtet die BAA und die ARGE in aller Regel, obwohl die Kassen leer sind. Da freut sich jeder Arbeitgeber. Wegen der Schimmelpilze hätte ich Fotos angefertigt, und 2 Abstriche mit strilem Gut mit anschliessender Vakumverpackung vollzogen. Der eine Abstich für dich als privates Beweismittel, der andere für den Personalrat oder Betriebsrat, - mit entsprechendem Kommentar dazu - . Bitte schau dich im Forum um (z. B. Arbeitsschutz), da gibt es genügend Material. On die andauernden niedrigen Arbeiten im Archiv mit deinem Arbeitsvertrag vereinbar ist, sollte von deinem Anwalt geprüft werden. Vermeide es aber einen ver.di-Anwalt zu kontaktieren, denn diese Leute sind zu sehr stellenkorruptiv verwickelt. Gruss Tom |
| Tom | Im Arbeitsgerichtsprozess Bianca Sitzius gegen die Stadt Lahr ging es in eine neue Runde. Bianca Sitzius Mandantin verlor im November 2009 für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Offenburg. Es sollte Berufung gegen das Urteil einglegt werden. Bianca Sitzius war bis zu ihrer Eigenkündigung im August 2008 Leiterin der Städtischen Musikschule Lahr. Sie hatte wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte und wegen »jahrelanger Schikane am Arbeitsplatz« gegen die Stadt Lahr geklagt und von der Stadt Schadenersatz und Schmerzensgeld von zusammen rund 170 000 Euro gefordert. Obwohl das Gericht in einzelnen Punkten Kritik am Vorgehen der Stadt Lahr übte, wies es die Klage im November 2009 mit der Begründung ab, dass es keine Hinweise auf eine systematische Persönlichkeitsverletzung gebe. Quelle vom 29.12.2009 http://www.baden-online.de/news/artikel ... hr&id=4168 Gruss Tom |
| Tom | Teile der Belegschaft übten am Verwaltungsleiter Hansjörg Hüllbüsch der Leichlinger Klinik Roderbirken harsche Kritik. Auf einer Mitarbeiterversammlung im November 2008 ging es um das teils angespannte Verhältnis zwischen Mitarbeitern und Chef. Der Vorwurf des "Mobbings" macht seitdem die Runde. Der Personalrat prüfte schon juristische Schritte gegen Hüllbüsch. Der Personalrat wusste, dass sich Mitarbeiter massiv unter Druck gesetzt fühlten. Zehn Planstellen seien abzubauen. Die Klinik stellte übrigens wegen der Fluktuation (vor allem im ärztlichen Bereich) auch ein. Der Verwaltungsleiter Hansjörg Hüllbüsch brachte seine Methode an, wie er mit erkrankten Mitarbeitern umzugehen sei. Eine Mitarbeiterin (schon über sechs Wochen krank), die seit rund 30 Jahren in der Klinik arbeitete, soll wegen der "Umgangsmethoden" inzwischen das Handtuch geworfen und ihren Job aufgegeben haben. Diesen und andere Fälle begleitete der Personalrat mit besonders kritischem Auge. Für Verwunderung sorgte in einem Krankheitsfall ein Schreiben des Verwaltungsleiters an den Burscheider Arzt Helmut Müller, der eine Klinik-Beschäftigte behandelte. Hüllbüsch hatte vom behandelnden Artzt mehr Informationen über die Mitarbeiterin verlangt als wohl zulässig ist. So wurde es jedenfalls verstanden. Das Schreiben, dass Hüllenbusch verfasst haben soll, endete sinngemäß mit dem Hinweis, wenn Hausarzt Müller nicht die gewünschten Fakten an die Klinikleitung liefere, werde die Kassenärztliche Vereinigung "um Hilfe" gebeten. Mediziner Müller fand den Brief "etwas massiv" und schrieb an Hüllbüsch: "Ihre drohende Formulierung im Schlusssatz erstaunt mich sehr, offensichtlich scheint bei ihnen doch eine äußerst mangelhafte Kenntnis der in Deutschland üblichen Sozialgesetzgebung vorzuliegen“ Hüllbüsch: Es gebe im Küchenbereich eine "straffe Personalbesetzung". Eine "Zunahme der Belastung und des Stresses" könne es dort gegeben haben: Nach dem Küchenumbau im Jahr 2007 wurde die Küchenbesatzung (versorgt täglich rund 250 Patienten) von 19 auf 15,5 Stellen reduziert. Ende 2009 arbeiteten rund 160 Beschäftigte für die Rehabilitationsklinik. "Bis Ende 2010 sind aber betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen", betonte er. Der Stellenabbau soll beispielsweise über Frühverrentung gelingen. Während der Träger der Klinik, die Deutsche Rentenversicherung Rheinland, 1999/2000 noch über eine Schließung des Hauses nachdachte, prognostizierte Ende 2009 Hüllbüsch seiner Einrichtung "eine Super-Zukunft": "Unsere Leistungen sind gefragt wie nie zuvor!" Quelle vom 29.12.2009 http://www.rp-online.de/bergischesland/ ... 00563.html Anmerkung: Frühverrentung durch Mobbing ? Was sagt denn die Rentenversicherung zu so was ? Gruss Tom |
| Tom | Vier Schwimmbad-Kassiererinnen erhielten [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:lgromq4u]überraschend die Kündigung[/url:lgromq4u]. Sie sahen hier [b:lgromq4u]Mobbing[/b:lgromq4u]. Verantwortlich: Bürgermeister Georg Büttler Erst seien die Trinkgelder der Kündigungsgrund gewesen. Dann seien Fundsachen unterschlagen worden. Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet. Auf dem Tresen habe eine Tupperdose als Kasse mit 1,32 Euro Inhalt gestanden und dann habe jemand aus seinem Spind 32,70 Euro geholt. Das verstosse gegen schriftliche Anweissungen, und das ginge schon gar nicht. Andrea Z. hält die Anschuldigungen Büttlers an den Haaren herbeigezogen. „Die Freizeitbetriebe haben uns anfangs vor Gericht Trinkgeldunterschlagung vorgeworfen. Erst als sie gemerkt haben, dass sie damit nicht durchkommen, kam die Fundsachenunterschlagung hinzu“, empörten sich die vier gekündigten Kassiererinnen. „Was bleibt denn im Spind liegen?“, fragen die vier den Bürgermeister. Geld so gut wie nie. „Denn es gibt viele Besucher, die offen stehende Spinde regelrecht absuchen.“ Werde tatsächlich mal ein Euro im Spind gefunden, dann werde der eingetragen und zurückgelegt, wandere also nicht in die Kaffeekasse. Ein Badetuch, Badebekleidung, das bleibe häufiger liegen. „Aber was soll ich damit? Wir trocknen die Sachen. Dann kommen sie zu den Fundsachen. Ich habe nie etwas eingesteckt“, beteuert Andrea Z. „Dieser Vorwurf ist abwegig.“ Quelle vom 24.12.2009 http://www.wormser-zeitung.de/region/wo ... htm?skip=0 Gruss Tom |
| Tom | Erfurt. Frau Meier sass weinend an ihrem Schreibtisch und versuchte verzweifelt, ihrer Arbeit nachzugehen. Vor genau fünf Minuten hatte sie mal wieder einen Streit mit ihrem Chef. Seit fünf Jahren beleidigt und demütigt er sie fast täglich. Anfangs schluckte sie die kleinen Schikanen hinunter und dachte sich, dass er der Chef ist und so etwas wahrscheinlich zum Arbeitsleben gehört. Mittlerweile hatte sie resigniert und fragte sich, womit sie das alles verdient hat. Sie schlief nachts kaum noch, hatte ständig Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. Die falsche Reaktion des Umfeldes: Ihre Freunde und Familie hatten kein Verständnis mehr für ihre Situation. Sie sagten ihr, dass sie aufhören soll zu jammern. Schließlich wäre sie nicht die Einzige, die Stress auf Arbeit hätte. Die richtige Reaktion des Opfers: Eine Selbsthilfegruppe Mobbing möglichst frühzeitig aufsuchen. Quelle: http://www.politopolis.de/41439/selbsth ... -gruenden/ Gruss Tom |
| Tom | [url=http://www.ad-hoc-news.de/mitarbeiter-mobbing-auf-dem-bauhof--/de/Regional/21107591:3ni6m1av]Ad-Hoc-News online am 06.03.2010:[/url:3ni6m1av] Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Siegen hatte sich unter dem AZ: 21 KLs 22 Js 477/08 - 13/09 mit dem extremen Fall von Mobbing zu beschäftigen. Laut Anklageschrift sollen drei Mitarbeiter des Bauhofs zwischen Februar 2006 und Juli 2008 regelmäßig ihren Arbeitskollegen misshandelt haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde immer wieder mit Fäusten, Knüppeln oder auch Schneeketten auf das Opfer eingeschlagen. Mehrfach soll der Verletzte das Bewusstsein verloren, woraufhin er in einem Schuppen eingesperrt worden wäre. Zudem sollen die Angeklagten das Opfer auch mit einem dornenbesetzten Zweig gewürgt haben. Laut Anklageschrift wurde der Mann gezwungen, seinen Kopf auf einen Holzblock zu legen, dann soll ihm eine laufende Motorsäge an den Hals gehalten worden sein. Bei anderer Gelegenheit sollen die Kollegen das Opfer gezwungen haben, Abgase eines Lastwagens einzuatmen. «Außerdem sollen sie ihn an Ketten gefesselt an ein Fahrzeug gebunden und durch Dreck und Pfützen gezogen haben», berichtet Gerichtssprecherin Kuschmann weiter. Rund hundert Straftaten listet die Anklageschrift auf, der größte Teil davon sind Körperverletzungsdelikte. Haupttäter soll ein 52-jähriger Mann gewesen, der mit zwei weiteren ehemaligen Kollegen auf der Anklagebank Platz nehmen muss. Einem vierten Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe vor, weil er die anderen Männer zu den Taten angestachelt haben soll. Zudem wird dem 52 Jahre alten Angeklagten vorgeworfen, eine junge Katze, die sich im Geäst verfangen habe, in einen Häcksler geworfen zu haben. Er ist inzwischen fristlos entlassen worden. Die Anklage basiert laut Staatsanwaltschaft neben zahlreichen Indizien hauptsächlich auf den Aussagen des Opfers, die ein Gutachter als glaubwürdig eingestuft hat. Vertreter der Stadt waren nach Bekanntwerden der Vorwürfe fassungslos. Die Gruppe, in den die mutmaßlichen Täter und das Opfer zusammengearbeitet haben, wurde aufgelöst. Anmerkung: Wo waren die Vorgesetzten ? Wo war die Kontrolle ? Wo blieb die Fürsorgepflicht ? Wieso fiel nichts auf ? Gruss Tom |
| Tom | [code:s8r5l76a][url=http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/Lokales/Aichach/Lokalnews/Artikel,-Friseuse-Geruecht-Aichach-Friedberg-Aids-_arid,2080808_regid,2_puid,2_pageid,4492.html]Augsburger Allgemeine online am 25.02.2010:[/url][/code:s8r5l76a] Richter Wätzel vom Augsburger Jugendgericht sprach von einem „massiven Fall von Mobbing“. Das Streuen der Aids-Gerüchte hätte die 19-Jährige Friseurin in „existenzielle Nöte“ gebracht. „Das war ein ganz infames Vorgehen“, urteilte er. Angeklagt wurden drei Männer im Alter von 20 und 21 Jahren. Sie habe Aids, wurde ihr angedichtet. In einer Meringer Diskothek, in der die junge Frau mit ihrem Bekanntenkreis verkehrte, machte die „Sensationsnachricht“ schnell die Runde. Und über Monate hinweg wurde die 19-Jährige mit anonymen nächtlichen Anrufen terrorisiert. Für die 19-Jährige hatten die Unterstellungen dramatische Folgen. Weil sogar ihr Arbeitgeber davon erfuhr, ging sie in ihrer Not zum Arzt und ließ einen Test vornehmen, der negativ verlief. Das Gesundheitszeugnis trug sie fortan bei sich, auch wenn sie zum Tanzen ging. Am Ende kamen Staatsanwaltschaft und Gericht zu der Überzeugung, dass nur einem Angeklagten die Beteiligung sicher nachzuweisen sei. Wegen Nachstellung und Nötigung wurde er, wie von der Anklage beantragt, zu einer Woche Dauerarrest nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die beiden Mitangeklagten wurden freigesprochen. Gruss Tom |
| Tom | Landesarbeitsgericht Mainz, Az.: 11 Sa 677/08, Urteil vom 30.04.2009 Vorinstanz: Arbeitsgericht Koblenz, Az.: 10 Ca 2777/07, Urteil vom 28.08.2008 Es ging um Anspruch auf Entschädigung, Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Mobbing. Die Arbeitnehmerin als Opfer (Klägerin) verlor die Klage. Der Anspruch sei verfristet gewesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Aus dem Tatbestand … Die am 22.05.1965 geborene Klägerin, verheiratet, hatte ein minderjähriges Kind, war seit 1994 beim Arbeitgeber beschäftigt. Seit Juni 1998 war die Klägerin als Assistentin (Schichtführerin) eingesetzt. Sie arbeitete zuletzt in der Filiale in MK. Im Juni 2005 kam ein anderer Bezirksleiter und wurde Vorgesetzter der Klägerin. Auf das Arbeitsverhältnis fand Kraft arbeitsvertraglicher Verweisung der Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden in den Betrieben der Systemgastronomie Anwendung. Dieser sah in § 14 Nr. 1 vor, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend zu machen waren. Bevor die Klägerin Kontakt zu dem Vorgesetzten gehabt hatte, wäre sie psychisch stabil, gesund, selbstsicher, führungsstark und ausgeglichen gewesen. Von 1995 bis April 2006 wurde unstreitig von der Klägerin dargelegt, dass sie an keinem Tag krankgeschrieben wurde. Von der Vorgängerin als Vorgesetzte soll sie stets die besten Noten bekommen haben. Der Vorgesetzte und somit der Nachfolger soll die Klägerin bis zur Panik verunsichert haben. Sie soll immer mehr Selbstvertrauen verloren haben und bei jeder Gelegenheit Angst gehabt haben zu versagen. Sie hätte nachts nicht mehr richtig schlafen können und Magenschmerzen, Depressionen, Weinkrämpfe, Alpträume und paranoide Zustände bekommen. Seit dem 16.06.2006 erkrankte die Klägerin arbeitsunfähig. Sie litt an einer schweren depressiven Episode und einer sozialen Phobie und musste sich in psychologischer Behandlung begeben. Sie bekam eine bis zum 30.06.2010 befristete Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Die Klägerin trug vor, dass sie über Monate durch den Vorgesetzten gemobbt worden wäre. Er hätte sie wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts und ihres Alters im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes benachteiligt. Der Arbeitgeber soll hiergegen nichts unternommen haben. Die Klägerin trug mobbingtypische Verhaltensweisen vor: ... Die Mitarbeiter hätten angefangen, sich über sie lustig zu machen, indem sie etwa wahrheitswidrig behauptet haben sollen. Gegenüber Kollegen soll das Gerücht in die Welt gesetzt worden sein, sie sei aufgrund ihrer familiären Situation überfordert, ihr Ehemann betrüge sie. Sie soll sich herabgewürdigt und degradiert gefühlt haben. Ständig soll sich der Vorgesetzte bei Mitarbeitern über deren Kollegen erkundigt haben, z. B. soll der Vorgesetzte nach Schulden oder Beziehungsproblemen gefragt haben. Jedem, der sich beschwert hätte, soll gekündigt worden sein. Im Juni und Juli 2005 soll der Vorgesetzte sie ignoriert und wie Luft behandelt haben. Am 24.06.2005 fand ein Gespräch statt. Hier sprach die Klägerin den Vorgesetzten auf das Verhalten an, ob er etwas gegen sie hätte. Der Vorgesetzte habe dies verneint. Wenn der Vorgesetzte in die Filiale kam, soll er alle Mitarbeiter begrüßt haben, nur sie, die Klägerin, nicht. Der Vorgesetzte soll sie in dieser Zeit nicht angeschaut und ihr keine Anweisungen gegeben haben. In der ersten Augustwoche 2005 soll der Vorgesetzte zu ihr gesagt haben: „Frau A., Sie taugen nichts. Sie sind zu gut zu den Mitarbeitern. Kein Wunder, dass die alle in Ihrer Schicht arbeiten wollen. Sie sind unfähig als Assistentin. Die Mitarbeiter müssen spüren, wer die Peitsche hat.“ In der Folgezeit soll er sie immer wieder, auch in Anwesenheit von Kollegen und Kunden, abgekanzelt und zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht fähig sei, eine Schicht zu leiten. Bis Anfang 2006 soll es fast jeden Tag zu entsprechenden herabwürdigenden Äußerungen ihr gegenüber gekommen sein. So soll der Vorgesetzte, wenn er hereingekommen sei, gruß- und wortlos an ihr vorbeigegangen sein und soll zu dem Restaurantleiter S. gesagt haben: „Mal sehen, wie die die Schicht führt.“ Bei einem Schichtführermeeting am 06.01.2006 soll der Vorgesetzte die Namen von Mitarbeitern genannt haben, die als „alte Schnecken“ und „alte Säcke“ tituliert haben, und das diese Leute nicht mehr in das neue System von Ma. passten und die er deshalb loswerden wollte. Er soll gesagt haben, dass unter der Führung seiner Vorgängerin die Assistenten nichts getaugt und nichts geleistet hätten. Für jeden erkennbar war, dass er nur sie angeschaut hatte, die sie als einzige von der alten Führungsgruppe übrig geblieben war. Am 03.02.2006 soll der Vorgesetzte die Klägerin angewiesen haben, sich um die Lobby und den Kassenbereich zu kümmern. Der zweite Schichtführer, der Zeuge Mh., habe sich um den Ablauf im Küchenbereich kümmern sollen. Kurz nach Arbeitsbeginn soll der Vorgesetzte sie vor Mitarbeitern und Kunden laut mit den Worten beschimpft haben: „Frau A., warum ist dieser Mitarbeiter (gemeint gewesen sei der Zeuge A.) an der Kontrolle in der Küche? Jetzt reicht es mir, Sie können die Schicht nicht führen. Sie sind an allem Schuld. Sie sind ein Nichts.“ Vor lauter Panik soll sie kein Wort herausbekommen haben. Anschließend soll der Vorgesetzte ihr ständig abwertende Blicke zugeworfen haben. Am 13.02.2006 soll sie in einem Führungsmeeting den Vorfall vom 03.02.2006 dem Vorgesetzten gegenüber angesprochen und beanstandet haben, dass das öffentliche Beschimpfen ihre Autorität untergraben hätte. Der Vorgesetzte und der Zeuge S sollen ihre Äußerungen ignoriert haben. In der Folgezeit soll der Vorgesetzte die Klägerin bei jeder Gelegenheit, auch im Beisein von Mitarbeitern und Kunden, in lautem und aggressivem Ton auf ihr herumgehackt haben. Häufig soll er einen gemeinsamen Rundgang durch das Restaurant verlangt haben, währenddessen er genervt und abwertend sich äusserte: „Schnell, schnell, meine Zeit ist kostbar …, Frau A. dies …, Frau A. das …, Frau A. wieso …, Frau A. können Sie nichts richtig machen, … lassen Sie das, … machen Sie dies …“ usw. Zwischen dem 01.01. und dem 15.06.2006 soll Vorgesetzte immer wieder vor allen Mitarbeitern gesagt: „Wir brauchen hier keine Schlüsselträgerin.“ und er soll sie dabei abwertend angesehen haben. Am 08.04.2006 hätten der Vorgesetzte und der Zeuge S. sie gemeinschaftlich schikaniert. Zunächst soll der Zeuge S. sie angewiesen haben, wegen des starken Andrangs die Mitarbeiter in der Küche zu unterstützen und 12/0 anstatt 8/0 zu produzieren. Der Vorgesetzte soll sodann in die Küche gekommen sein und soll sie angebrüllt haben, warum sie 12/0 und nicht 8/0 produziere. Der Zeuge S. soll nichts dazu gesagt haben. Als sie angefangen hatte, 8/0 zu produzieren, soll der Zeuge S. sie aufgefordert haben, wieder 12/0 zu produzieren. Der Vorgesetzte soll dann zurückgekommen sein und soll sie wutverzerrt geschrieen haben: „Frau A., ich habe Ihnen doch gesagt: 8/0!“ Am 23.05.2006 soll der Vorgesetzte sie in den Personalraum bestellt haben und er soll ihr eröffnet haben, dass er daran denke, sie in die Filiale A. zu versetzen. Als die Klägerin „Gott sei Dank!“ gesagt habe, habe er in gefühlskaltem und strengem Ton geantwortet: „Das hätten Sie nicht sagen dürfen. Wenn ich Sie nach der Filiale B 9 versetze, würde die Kundenschlange von der B 9 bis MK. lang sein.“ Er und der Zeuge S. hätten sodann lauthals gelacht. Anfang Juni 2006 soll der Vorgesetzte die Klägerin unwirsch aufgefordert haben, eine Bestellung zu machen. Da die Klägerin dem Weinen nahe gewesen sei, soll sie sich leise geäußert haben, woraufhin der Vorgesetzte den Zeugen Z. gefragt habe: „Hören Sie die Bestellung?“ Dann habe er selbst geantwortet, dass man nichts höre und dass sie ein Nichts sei. Am 06.06. und am 07.06.2006 soll eine zweitägige Prüfung für die Assistenten stattgefunden haben. Der Vorgesetzte soll immer wieder versucht haben, die Klägerin durch abwertende Blicke und Kopfschütteln nach dem Motto „Du schaffst die Prüfung eh nicht“ zu verunsichern. Über ihr schlechtes Prüfungsergebnis in der 2. Prüfung soll sich der Vorgesetzte gefreut haben und mit dem Daumen nach unten gezeigt haben. Der Vorgesetzte soll allen, die bestanden hatten, gratuliert haben, nur ihr nicht. Als die Klägerin durch die Tür des Prüfungsraums gehen wollen, soll der Vorgesetzte sie angeschrieen haben: „Weg, weg da, machen Sie Platz, ich will vorbei!“ und der Vorgesetzte soll sich vor ihr durch die Tür gedrängt haben. Am 09.06.2006 soll die Klägerin laut Dienstplan frei gehabt haben, und sie wäre mit ihrem vierjährigen Sohn allein zu Hause gewesen. Ihr Kollege, der Zeuge M., soll sie angerufen und sie gefragt haben, ob sie nicht wisse, dass sie am Abend Schicht habe. Der Zeuge S., den die Klägerin angerufen haben soll, soll laut geschimpft haben: „Das ist mir egal, bringen Sie Ihr Kind irgendwo unter. Sie müssen arbeiten kommen.“ Die Klägerin soll dann ihre Nachbarin informiert haben, die sie nur flüchtig gekannt habe, und sie gebeten haben, auf ihren Sohn aufzupassen, und dann hätte sich die Klägerin weinend zur Arbeit begeben. Die Klägerin soll festgestellt haben, dass der Dienstplan um einige Tage umgestellt wurde, ohne das eine Rücksprache mit ihr stattgefunden haben soll. Am 15.06.2006 soll der Zeuge S. die Klägerin angerufen haben und ihr gesagt haben, es hätten sich schon drei Gäste beschwert, die Sache werde schlecht für sie ausgehen. Sie solle dafür sorgen, dass das Fett gewechselt werde und das Restaurant am nächsten Morgen komplett sauber sei, wegen eines wichtigen Besuches von Ma. Im Hintergrund soll die Klägerin deutlich ein lautes Männerlachen gehört haben, wohl vom Zeugen Mo., ebenfalls Assistent, der sie später daran erinnert haben soll, dass sie die Putzarbeiten machen müsse, um Personalkosten einzusparen. Nach Schichtende um 1.00 Uhr soll die Klägerin bis 4.00 Uhr geblieben sein. Am 16.06.2006 soll der Arzt die Diagnose „Nervenzusammenbruch“ gestellt haben. Die erhobenen Befunde wären mobbingtypisch, was ein wichtiges Indiz wäre. Aus den Entscheidungsgründen ... Das Arbeitsgericht Koblenz habe zutreffend darauf hingewiesen, dass nur die datierten Vorfälle Grundlage der rechtlichen Bewertung sein dürften. Soweit es an der erforderlichen zeitlichen Konkretisierung fehle („immer wieder“, „bei jeder Gelegenheit“, „häufig“), sei der Vortrag der Klägerin nämlich weder einer substantiierten Erwiderung durch die Beklagten noch einer Beweiserhebung zugänglich, da eine solche zu einem im Zivilprozess unzulässigen Ausforschungsbeweis führe. Es fehle die systematischen, fortgesetzten, aufeinander aufbauenden, ineinander übergreifende Verhaltensweisen des Vorgesetzten, um Mobbing feststellen zu können. Unterstellt man den Vortrag der Klägerin als wahr, dass sie fast täglich mit dem Vorgesetzten zusammengetroffen ist, so sei es an weniger als 10 % aller Tage zu beanstandenswertem Verhalten des Vorgesetzten gekommen. Dies könne nicht als Mobbing im Sinne der vom Arbeitsgericht Koblenz zutreffend formulierten Definition subsumiert werden. Die Klägerin habe übersehen, dass die Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorliegend nicht festgestanden hätten. Die ärztlichen Befunde würden die Feststellung von Verletzungshandlungen nicht entbehrlich machen und seien nicht indizierend. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Ursache der derzeitigen Erkrankung der Klägerin andere seien. Soweit der Klägerin aus einzelnen unerlaubten Handlungen Ansprüche zustehen könnten, seien diese jedenfalls nach § 14 Nr. 1 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden in den Betrieben der Systemgastronomie verfallen, weil sie nicht innerhalb von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend gemacht worden sein. Die diesbezüglichen Ausführungen des Arbeitsgerichts Koblenz habe die Klägerin in ihrer Berufungsbegründung nicht angegriffen. Quelle: http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Disp ... p?rowguid={4C51F049-14D7-43D8-B591-3D3DCE4709F1} Anmerkung: Wusste hier das Gericht, was "mobbingtypische Verhaltensweisen" sind ? [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/katalog-der-100-mobbing-handlungen-nach-wolmerarth-und-ess-t338.html:5bg7b4wf]Infos hier[/url:5bg7b4wf] |
| Tom | Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 5 Sa 468/09, Urteil vom 28.09.2009 Vorinstanz: Arbeitsgericht Köln, Az.: 15 Ca 3392/08 Interessant bei diesem Urteil … Der Arbeitgeber konnte sich nicht auf von ihm selbst provozierte Gründe berufen, die eine arbeitsvertragliche Auflösung des Arbeitsvertrages zur Folge haben sollte, so z. B die Arbeitnehmerin (Klägerin) schriftlich am 17.12.2008 über den Prozessbevollmächtigten der Klägerin zur Arbeitsaufnahme am 18.12.2008 um 8.00 h aufzufordern, da diese Aufforderung offenkundig von vornherein darauf angelegt war, dass die Klägerin dieser Arbeitsaufforderung nicht erfüllen konnte, um sie dann bei Fernbleiben vom Arbeitsplatzes zu rügen und diese Rüge zum Auflösen des Arbeitsvertrages beizufügen. Dieses Verhalten des Arbeitgebers war eine ungerechtfertigte und schikanöse Rüge, und auf Mobbing abzielendes Verhalten. Und z. B.: Die Mülleimer zu leeren und den Parkplatz zu säubern, obwohl die Klägerin am 27.08.2009 den behandelnden Arzt aufsuchte und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für diesen Tag und für Folgetage erhielt, wobei die Klägerin aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht verpflichtet war zu arbeiten, aber dennoch der Arbeitgeber einen Grund zur Rüge sah, und hier einen Grund zum Auflösen des Arbeitsvertrages gesehen haben will. Auch hier sah das Berufungsgericht ein Verhalten des Arbeitgebers, dass auf Mobbing abzielend war. [code:3bzojwtt]Quelle: http://www.justiz.nrw.de/ses/nrwesearch.php unter Eingabe des o. g. Az[/code:3bzojwtt] Aus den Tatbestand und dem Urteil: Die Parteien stritten um die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung, den Anspruch auf Weiterbeschäftigung, sowie ein Urlaubsgeld, und der Berechtigung des von der Beklagtenseite gestellten Auflösungsvertrages. Der Arbeitgeber verlor die Klage, der Kündigungsschutzklage wurde stattgegeben. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die betriebsbedingte Kündigung war unwirksam, da der Arbeitgeber die unternehmerische Entscheidung nicht ausreichend begründet darlegte, unter welchen Umständen, von wem und aufgrund welcher Faktenlage eine auf Dauer angelegte Entscheidung getroffen worden sein soll und wie sie im Betrieb kommuniziert wurde. Die verwitwete Klägerin, die für ihr Kind unterhaltspflichtig war, war für den bundesweit tätigen Fachhandel für Kfz-Artikel und Reparaturwerkstätten in der Filiale Nr. 197 in der Frankfurter Strasse in Köln gemäß § 1 des Arbeitsvertrages als Kassiererin mit Beratungstätigkeit im Verkauf tätig. Obwohl die Klägerin Tätigkeiten in der Beratung und im Verkauf, sowie als Kassiererin darlegen konnte, wollte der Arbeitgeber die Klägerin betriebsbedingt kündigen. Der Arbeitgeber konnte nicht darlegen, welche Tätigkeit bei der Klägerin derart schwerwiegend weggefallen sein soll, sodass der Arbeitsvertrag betriebsbedingt erloschen war (Null-Beschäftigung) und wer konkret die unternehmerische Entscheidung zur Umgestaltung des Arbeitsplatzes getroffen hatte. Nachdem das erstinstanzliche Gericht der Kündigungsschutzklage stattgegeben hatte und die Klägerin nur noch als Kassiererin durch den klagenden Arbeitgeber weiterbeschäftigt wurde, wollte der Arbeitgeber dennoch zweitinstanzlich die anhaltende Weiterbeschäftigung nicht gesehen haben wollen, und wollte die betriebsbedingte Kündigung dennoch rechtfertigen. Aber auch der seitens des Arbeitgebers gestellte Antrag zur Auflösung des Arbeitsvertrages scheiterte daran, weil die Gründe gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nicht ausreichten, die dargelegt hätten werden müssen, dass eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der Klägerin nicht mehr möglich war. Die Wiederholung der Kündigungsgründe reichte nicht (- waren eh nicht ausreichend -). Vielmehr hätte der Arbeitgeber zusätzliche - schwerwiegende - Gründe darlegen müssen, dass ein gedeihliches Zusammenwirken im Arbeitsverhältnis nicht mehr zur erwarten war. Dabei konnte sich der Arbeitgeber nicht auf provozierte Gründe berufen, die von ihm selbst oder von Personen ausgelöst wurden, so z. B.: Der Arbeitgeber teilte am 17.12.2008 dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin mit, dass die Klägerin am 18.12.2008 um 8.00 h die Arbeit aufnehmen sollte. Diese Aufforderung war offenkundig von vornherein darauf angelegt, dass die Klägerin dieser Arbeitsaufforderung nicht erfüllen konnte. Dieses Schreiben konnte bei der Klägerin bei normaler Postlaufzeit erst am 18.12.2008, und im Laufe des Tages, eingehen. Dennoch sprach der Arbeitgeber gegen über der Klägerin eine Rüge aus, die seitens des Arbeitgebers als Auflösungsgrund dienlich werden sollte. Das Berufungsgericht befand diese ungerechtfertigte Rüge als schikanös, und zeigte auf Mobbing abzielendes Verhalten seitens des Arbeitgebers. Und z. B.: Der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte der Klägerin habe die Mitarbeiterin Frau R dadurch beleidigt, da er Frau R alles erdenkliche Schlechte gewünscht habe. Das Berufungsgericht erkannte keine Beleidigung, da weitere Begleitumstände vom Arbeitgeber nicht dargelegt wurden, abgesehen davon, dass nichts für eine Zurechnung dieses angeblichen Verhaltens zu Lasten der Klägerin sprach. Und z. B.: Die Klägerin habe im Antrag auf einstweilige Verfügung Falschangaben gemacht, die für den Arbeitgeber als Auflösungsgründe dienlich werden sollten. Dabei lagen keine Falschangaben vor. Der Arbeitgeber meinte, die Weiterbeschäftigung sei durch das Verhalten der Klägerin verzögert worden, dabei war der Arbeitgeber seit Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im November 2008 verpflichtet gewesen, die Klägerin weiter zu beschäftigen. Der Arbeitgeber erklärte sich aber erst mit Schreiben vom 17.12.2008 zur Weiterbeschäftigung bereit. Der Arbeitgeber zahlte den ausstehenden Lohn in Höhe von 300,95 Euro nach Angaben des Arbeitgebers erst am 30.12.2008, wobei die Banklaufzeit noch zu beachten war. Der weitere Betrag von 108,33 Euro wurde Anfang Dezember 2008 überwiesen, wobei sich dieser Betrag aber nicht auf die Vergütung für Dezember 2008 bezog. Im Antrag auf einstweilige Verfügung wurde unbestritten durch die Klägerin dargelegt, dass für Dezember 0,00 Euro seitens des Arbeitgebers gezahlt wurden. Und z. B.: Kein Auflösungsgrund folgte aus der erstmaligen Aufforderung im August 2009, die Mülleimer zu leeren und den Parkplatz zu säubern. Die Klägerin suchte am 27.08.2009 den behandelnden Arzt auf und die Klägerin erhielt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für diesen Tag und für Folgetage. Damit war die Klägerin aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit ohnehin nicht verpflichtet zu arbeiten. Ein Pflichtverfehlung der Klägerin konnte nicht festgestellt werden. Die Klägerin hatte in den vergangenen Jahren keinerlei derartige Tätigkeeiten ausgeübt und sei hierzu auch nicht angewiesen worden. Das Berufungsgericht befand das Verhalten des Arbeitgebers als schikanös und auf Mobbing abzielendes Verhalten. Anmerkung: Macht die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit in Sachen "Erkennen Sie Mobbing" etwa Fortschritte ? Gruss Tom |
| Tom | Ein Porsche-Mitarbeiter Ulrich Schirmer kämpft seit sieben Jahren erfolglos um die Rücknahme seiner Kündigung. Herr Ulrich Schirmer ertrug bisweilen den Prozessmarathon stoisch, mehr als 40 Termine vor Gericht sowie zwei Krebsoperationen hätten ihn die Dinge gelassener sehen lassen. Der Autobauer Porsche hatte allein 75 000 Euro Strafe bezahlt, als denn den Stuttgarter Maschinenführer weiterzubeschäftigen. Bereits in den 90ern sei Schirmer aufgefallen, sagte ein Porsche-Vertreter, auf Betriebsversammlungen habe er sich gegen Vorstand und Betriebsrat gewandt und "Mitarbeiter aufgewiegelt". Firmenvertreter warfen ihm vor, die Loyalität seines Arbeitgebers beharrlich "schwer und gezielt" zu verletzen, als angebliche Belege dafür führten sie immer neue Veröffentlichungen an, die Begriffe wie "Ausbeutung" und "Jagd auf Kranke" enthalten. Seit Ende 2002 wehrt sich der Stuttgarter Porsche-Mitarbeiter Ulrich Schirmer vor Gericht gegen seine Kündigung. Gewonnen hat er mehr als ein Dutzend Mal, sogar vor dem Bundesarbeitsgericht. An seinen Arbeitsplatz darf er trotzdem nicht zurück. Die Vorwürfe gegen Ulrich Schirmer sollen im Juli 2002 zugetragen haben. Damals machte die (damalige) CDU-Chefin Angela Merkel (später Bundeskanzlerin) auf ihrer Wahlkampftour beim Stuttgarter Porsche-Werk Station. Dann geschah etwas Unvorhergesehenes: Ein Mitarbeiter überreicht der CDU-Chefin eine Petition mit der Bitte, sie möge sich für ein Gesetz gegen Mobbing einsetzen. Wenige Tage später wurde dem betreffenden Kollegen "das Betreten des Werksgeländes verboten. Sein Werksausweis wurde eingezogen", schrieb damals die Mitarbeiterzeitschrift "Motor". Schirmer war zu dem Zeitpunkt Gewerkschaftsvertrauensmann, in den Wochen danach wirkte er an einer Unterschriftensammlung für den entlassenen Kollegen und der Gründung des Solidaritätskreises "Einer für alle - alle für einen" mit. Nach fast 17 Jahren im Betrieb wurde Schirmer Anfang Dezember 2002 gekündigt. Was darauf folgte, war ein vor deutschen Arbeitsgerichten beispielloser Verhandlungsmarathon: Fünfmal hat Porsche dem gelernten Werkzeugmacher, der zuletzt als Maschinenführer in Zuffenhausen gearbeitet hat, gekündigt. Noch bevor das Landesarbeitsgericht auf die Berufung Porsches hin über die erste Kündigung geurteilt hatte, schob der Autobauer im Juni 2004 die zweite hinterher. Im Januar 2006 entschied das Bundesarbeitsgericht in Sachen Porsche AG für Ulrich Schirmer. Tenor: Die Kündigung sei "sozial ungerechtfertigt" und "nicht durch Gründe im Verhalten des Klägers bedingt". Zwar seien Äußerungen auf einem Solidaritätskreis-Infoblatt als "illoyal" gegenüber Porsche zu werten - allerdings von der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Gedankenfreiheit gedeckt. Das hielt das Unternehmen nicht davon ab, Schirmer im Mai 2006 ein drittes Mal zu entlassen, im Dezember 2006 sowie im August 2007 folgten die Kündigungen vier und fünf. Weil sich der Autobauer nach wie vor weigert, den Maschinenführer weiterzubeschäftigen, haben Gerichte insgesamt 75 000 Euro Zwangsgeld gegen Porsche verhängt. Zusätzlich musste das Unternehmen dem Maschinenführer bisher 225 000 Euro Gehalt nachzahlen, hinzu kommen Kosten für sieben Jahre Rechtsstreit einschließlich des Honorars für Schirmers Anwalt. Einem Mitglied im Solidaritätskreis platzt angesichts solcher Summen der Kragen: "Man kann mehrfach recht bekommen, aber es hilft einem nichts, wenn der Unterlegene genug Geld hat", schimpfte er. [code:29gt3jlk] Quelle am 25.01.2010: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/2360756_0_9223_-porsches-kleinkrieg-gegen-einen-mitarbeiter.html [/code:29gt3jlk] Anmerkung: Wie kann es sein, dass die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit Kündigungsmissbrauch nicht erkennt ? |
| Tom | United Parcel Service (Flughafen Köln/Bonn) ist schon mal aufgefallen. Hier gab es statt lückenloser Aufklärung und Hilfe, Drohungen, Mobbing, und Anspielungen zum Beischlaf gegen eine Mitarbeiterin. Infos hier: mobbing/ups-koln-bonn-mobbing-und-anspielungen-zum-beischlaf-andere-ups-standorte-t524.html Das Transportunternehmen United Parcel Service trat schon öfter mit harten Bandagen gegen Gewerkschafter und Betriebsräte auf, die sich für ihre Kollegen engagierten, so die ver.di. Ein derartiger Fall in der UPS Niederlassung am Flughafen Köln/Bonn sorgte für internationale Proteste in Gewerkschaftskreisen. Bei United Parcel Service (Flughafen Köln/Bonn) sah sich der Betriebsrat Murat Sahin seit langem diskriminierenden und rassistischen Äußerungen seiner Vorgesetzten ausgesetzt. Seine Beschwerden darüber an das Management bei UPS Deutschland wurden ignoriert. Auch Gespräche mit dem Management und Interventionen des Betriebsrates brachten keine Veränderung. Die ver.di dazu: "Das Gebaren des weltweit agierenden amerikanischen Logistikanbieters UPS ist in Deutschland gegenüber gewerkschaftlich organisierten Betriebsräten aus Sicht von ver.di skandalös. Wer als Betriebsrat für seine Kollegen eintritt, wer Positionen gegen den Arbeitgeber bezieht, wer sich gewerkschaftlich organisiert wird vom Unternehmen diskriminiert." In der Stuttgarter UPS Niederlassung wurde der gewerkschaftliche Betriebsratsvorsitzende Mahmut Gemili mit Kündigungen und Klagen überzogen. Bei UPS in Nürnberg wurde vor der Betriebsratswahl 2006 ein gegen die Kandidaten der Gewerkschaftsliste gerichtetes Pamphlet verteilt, in dem Neonazi-Websites zustimmend zitiert und zur Lektüre empfohlen wurden. Die Geschäftsleitung hatte dieses Vorgehen ausdrücklich toleriert. Gewerkschaftern zufolge sind diese bekannt gewordenen Vorfälle nur die Spitze des Eisbergs. Sie werfen dem Unternehmen vor, einen systematischen und umfassenden Kleinkrieg gegen gewerkschaftlich engagierte Kollegen zu führen. Quelle am 18.01.2010: [code:6v35uakj]http://www.netzwerkit.de/projekte/galeere/news20100118-003[/code:6v35uakj] Gruss Tom |
| Tom | Das bei der Stadtverwaltung (Rathaus) Senden einiges im Argen liegt, belegten auch Stimmen in einem Forum. Infos hier: [code:1krleaq3]http://www.community.augsburger-allgemeine.de/forum/bayern-und-region/30006-ist-denn-senden-los.html[/code:1krleaq3] Verantwortlicher: Bürgermeister Kurt Baiker Der sah alles ganz anders. Alles werde richtig geprüft. Es ging um Vorwürfe, die der für die EDV zuständige Mann per Mail an die gesamte Rathaus-Belegschaft verschickt hat: Nachdem er, der 53-Jährige, seinem Kollegen nachgewiesen haben soll, dass dieser während seines dreiwöchigen Urlaubs zweieinhalb Wochen lang nur privat im Internet unterwegs gewesen war, sei er gemobbt worden - und nicht der Kollege bestraft. Unterdessen hatte die Stadt Senden erste rechtliche Schritte gegen den ehemaligen EDV-Mitarbeiter unternommen. Wie zu hören war, flatterte ihm von einer Anwaltskanzlei eine Unterlassungserklärung ins Haus. Demnach darf er die Vorwürfe nicht wiederholen - andernfalls werden ihm hohe Geldstrafen angedroht. Eine andere Stimme wiederum bestätigte, dass das Betriebsklima in der Verwaltung nicht gut sein soll: Seit mehr als 15 Jahren soll von der Geschäftsführung daran gearbeitet worden sein, im Rathaus ein Klima der Unsicherheit und Hilflosigkeit zu erzeugen. "Und dies ist bestens gelungen." Quelle: [code:1krleaq3]http://www.swp.de/ulm/lokales/kreis_neu_ulm/art4333,351539[/code:1krleaq3] Gruss Tom |
| Tom | Arbeitsgericht Passau: Beim Prozess vor dem Passauer Arbeitsgericht entschied ein Richter: Die Caritas muss an die Wäschereiarbeiterin 17 000 Euro zahlen! Vorausgegangen waren schwerste Mobbing-Vorwürfe gegen die Sozialeinrichtung. Insbesondere Vorgesetzte bei den Donauhof-Werkstätten sollen die junge Frau jahrelang schikaniert und in der Folge psychisch sowie körperlich krank gemacht haben. Erst vor einigen Wochen hatte die Caritas-Leitung der Mitarbeiterin inmitten der juristischen Auseinandersetzungen die Kündig ausgesprochen. Zur Begründung hieß es: Krankheit! Die Caritas bestritt die Vorwürfe stets vehement - versprach öffentlich aber Aufklärung. Nun landete der Fall von Ute P. nach langem Gezerre vor dem Passauer Arbeitsgericht. Dort schloss man die Akte offiziell mit einem Vergleich: Das Mobbing-Opfer erhält 17 000 Euro Abfindung - die Caritas muss zahlen! Mehr als ursprünglich gedacht: Der Anwalt des Opfers hatte in seiner Klageschrift „nur“ 10 000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Jedoch beteuerte Ute P. immer wieder, es ginge ihr nicht um das Geld, sondern um ihren Arbeitsplatz. Diese Hoffnung zerschlug sich aber trotz Erfolg vor dem Arbeitsgericht, denn das Beschäftigungsverhältnis endet zum 31. März. Vor allem für die Caritas schien eine weitere Zusammenarbeit nach den vielen Vorfällen offenbar nicht mehr für möglich. Angehörige des Mobbing-Opfers verfolgten den Prozess. Sie sagten: „Das Gericht hat in diesem Fall fair geurteilt und verstanden, dass es hier wirklich um Mobbing ging!“ Interessantes Detail aus dem Prozess: Die Caritas wollte offenbar erwirken, dass über den pikanten Fall nicht weiter berichtet wird. Ute P. lehnte es allerdings ab, sich einen „Maulkorb“ verpassen zu lassen. Quelle am 31.01.2010: http://www.am-sonntag.de/aktuelles/arti ... ALES&BNR=0 Gruss Tom |
| Tom | Was war in Hessen los ? Erst wurden Steuerfahnder gemobbt und auch mittels offensichtlicher psychiatrischer Falschguten in den Ruhestand versetzt. Die Verfolgung von Steuerhinterziehern und deren Günstlingen wurde so schwer beeinträchtigt. Nunmehr erhoben auch Frankfurter Polizeibeamte schwere Vorwürfe wegen Mobbings. Auch Polizisten sollen mit ähnlichen Gutachten für dienstunfähig erklärt worden sein. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden nahm entsprechende Ermittlungen gegen zwei leitende Polizeiärzte und einen psychiatrischen Gutachter auf. Mobbing-Vorwürfe gegen Vorgesetzte bei der Frankfurter waren nicht neu. Der Verdacht des Mobbings gegen Polizisten gipfelte in einer Aussage des Rechtsanwaltes Peter Hartherz aus dem südhessischen Hammersbach. Sein Bruder - ein Kriminaloberkommissar - hatte sich nach einer vier Jahre dauernden beruflichen Leidensgeschichte in seinem Dienstzimmer erschossen. Es wurde ein Abschiedsbrief gefunden, und die Gründe des Freitodes seien rein privater Natur gewesen. Er soll ein engagierter Beamter gewesen sein, dem seine Arbeit zunächst immer Spaß gemacht habe. Nach der Festnahme eines Straftäters im Frankfurter Bahnhofsviertel sei er wegen Körperverletzung angezeigt worden. Zu Unrecht, wie sich herausstellte. Das stellte das Frankfurter Landgericht allerdings erst sechs Jahre später fest, was auf die formaljuristische und sachliche Bearbeitung, sowie auf die Wartezeit von Fristen zurückzuführen gewesen sei . Zwischenzeitlich soll der Beamte, so sein Bruder Peter Hartherz, zunächst suspendiert und dann in den Kriminaldauerdienst versetzt worden sein. Auch nach dem Freispruch durch das Gericht soll noch fast ein Jahr vergangen sein, bis das Disziplinarverfahren offiziell beendet wurde. Nie soll es eine Entschuldigung gegeben haben. An dieser „unmenschlichen Behandlung“ sei der Beamte zerbrochen, so Hartherz. Der Rechtsanwalt erklärte weiter, allein er habe in den vergangenen zehn Jahren fast 25 Polizisten juristisch beraten, die sich gemobbt gefühlt hätten. Sie hätten sich wegen ungewollter Versetzung sowie vermeintlich unberechtigten Vorwürfen und Disziplinarverfahren an ihn gewandt. Innenminister Volker Bouffier (CDU) und Landespolizeipräsident Norbert Nedela hatten bereits im Januar 2010 erklärt, es gebe kein systematisches Mobbing von Polizisten. Bouffier nannte entsprechende Vorwürfe „Unsinn“. Quelle am 01.02.2010: [code:14pzd482]http://www.hna.de/nachrichten/hessen/anwalt-freitod-nach-mobbing-613425.html [/code:14pzd482] Gruss Tom |
| Tom | Das Bundesverfassungsgericht hatte die Berechnungsmethoden für Hartz-IV-Leistungen für falsch erklärt. Bis zum Jahresende 2010 muss die Bundesregierung die Sozialreform nun nachbessern. Ob sich die Regelsätze spürbar durch das Urteil erhöhen, ist fraglich. Die Sozialleistungen hätten realistischer als bislang berechnet werden können. Auch dass sich die Hartz-IV-Leistungen für die rund 1.700.000 Millionen Kinder in Deutschland bislang prozentual an den Pauschalbeträgen der Erwachsenen orientieren musste, gilt für das Bundesverfassungsgericht nicht. Alleinstehende Erwachsene bekamen vom Staat 359 Euro monatlich, ihre Partner 323 Euro. Dazu kamen noch die Kosten für Wohnung und Heizung - was die Kommunen zu übernehmen hatten. Für Kinder unter sechs Jahren gab es 60 Prozent des Erwachsenensatzes (215 Euro). Bis zum 14. Lebensjahr bekamen sie 70 Prozent (251 Euro) zugesprochen. Darüber lag der Hartz-IV-Satz bei 80 Prozent (287 Euro). Das Kindergeld wurde damit verrechnet. Schüler bekamen 100 Euro oben drauf. Wer Kinder hat, weiß: Sie kosten nicht unbedingt weniger als Erwachsene. Sie brauchen Windeln, einen Kindergartenplatz. Und wachsen - anders als Erwachsene - schnell aus ihrer Kleidung heraus. Dass man ihre Lebenshaltungskosten an denen der Erwachsenen misst, greift zu kurz. Einem Säugling zum Beispiel stehen statistisch bewertet 11,90 Euro für Tabakwaren und alkoholische Getränke zur Verfügung. Aber kein einziger Cent für Windeln. Jedes sechste Kind unter 15 Jahren in Deutschland lebt von Hartz-Leistungen. Das Gericht erkannte: Vor allem bei der Ermittlung der Unterstützungen für Kinder war die Regierung äußerst ungenau. Sie tat einfach so, als wären sie kleine Erwachsene. Quelle vom 09.02.2010 http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/27/ ... 55,00.html Anmerkung: Jeder Hartzer hat es gewusst: HartzIV ist verfassungswidrig. Der eigendliche Skandal war aber, dass überversorgte Beamte in den zuständigen Ministerien HartzIV-Kindern völlig ungenau per Gesetz vorrechneten, was sie als Kinder zu verbrauchen hatten. Wieso werden von überversorgten Beamten und überversorgten (auch SPD-)Politikern erst offensichtlich verfassungswidrige HartzIV-Gesetze in Gang gesetzt, um erst viel zu spät vom Bundesverfassungsgericht klar gemacht zu bekommen, dass die HartzIV-Gesetze in Teilen verfassungswidrig sind ? Zur Erinnerung: Die HartzIV-Gesetze wurden unter der SPD-Ex-Bundeskanzler-Schröder-Regierung in Gang gesetzt. Peter Hartz, der der umstrittenen Arbeitsmarktreform der früheren rot-grünen Bundesregierung seinen Namen gegeben hatte und massgeblich an den Gesetzen mitwirkte, musste nicht wegen Korruption ins Gefängnis, weil er ein umfassendes Geständnis ablegte. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Hartz, eine der Schlüsselfiguren der Affäre, wegen Untreue und Begünstigung des VW-Betriebsratschefs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Ausserdem musste Hartz eine Geldstrafe von rund 576 000 Euro (932 600 Franken) zahlen. Er hatte gestanden, den einflussreichen damaligen VW- Betriebsratschef Klaus Volkert mit Sonderzahlungen in Millionenhöhe "gekauft" zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hartz Volkert mit Sonderbonuszahlungen in Höhe von rund 2 Mio. Euro über zehn Jahre hinweg "bei guter Laune" halten wollte. Dabei habe Hartz eigenmächtig, heimlich und unter Abschaffung von Kontrollmechanismen gehandelt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hartz Volkert mit Sonderbonuszahlungen in Höhe von rund 2 Mio. Euro über zehn Jahre hinweg «bei guter Laune» halten wollte. Dabei habe Hartz eigenmächtig, heimlich und unter Abschaffung von Kontrollmechanismen gehandelt. Und dann noch ... Deutschland wählt das Mobbing ab. Deshalb: Wegwahl der SPD, CDU, CSU, und der FDP bei allen Landtagswahlen und Bundestagswahlen ! Gruss Tom |
| Tom | Rheinische Post online am 13.07.2010: Beim Caritasverband kommt keine Ruhe rein. Immer wieder fällt dieser Laden wegen mieser Arbeitsbedingungen und Mobbing auf. Verantwortlich hier: Geschäftsführer des Caritas-Verbandes, Otto Nieswand Im Jahr 2009 herrschte im Giesenkirchener Caritas-Altenheim katastrophale Missstände. Angehörige, Ärzte und Bewohner berichteten von lebensbedrohlichen Pflegefehlern. Mitarbeiter seien völlig überlastet, Mobbing gehöre zur Tagesordnung. Die Folge: Etliche Angestellte und nahezu das komplette Leitungspersonal ist seit Monaten erkrankt. Das Amt für Altenhilfe reagierte mit einer Ordnungsverfügung gegen den Geschäftsführer des Caritas-Verbandes, Otto Nieswand. Die Verantwortung für das Giesenkirchener Altenheim wurde ihm entzogen und auf Contec übertragen. Die Management- und Unternehmensberatung Contec solls jetzt richten. Gruss Tom |
| Tom | Hallo ! ad-hoc-news.de am 15.07.10: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat Anklage gegen drei Frauen und einen Mann erhoben, die einem Kollegen wiederholt eine Überdosis Abführmittel in die Cola gekippt hatten. Die Mitarbeiter einer Firma aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt schütteten im Dezember vergangenen Jahres ein halbes Fläschchen des Mittels in das Getränk ihres Kollegen, wie die Anklagebehörde ermittelte. Der Mann litt in der Folge an Magenkrämpfen, Übelkeit sowie Durchfall und brach mit Kreislaufbeschwerden zusammen. Das wurde von den Peinigern wiederholt. Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke: Kein Mobbing ! Was muss noch geschehen ? Muss man sich in Deutschland mehrfach totschlagen lassen, damit Mobbing anerkannt wird ? Gruss Tom |
| Tom | BankingPortal24.de 20.08.2010 Bankberater werden von den Vertriebsabteilungen einem Finanztest-Bericht regelrecht dazu genötigt, ihre Kunden auszunehmen. Entweder ich ziehe den Kunden ab oder die Bank schmeißt mich raus". Das hat ein Berater der Santander Bank gesagt. Tägliche und sogar stündliche Kontrollen durch die Vorgesetzten sollen den Druck erhöhen und dazu dienen, die Erträge der Institute zu erhöhen. Die Berater berichten darüber, dass gesundheitliche Probleme an der Tagesordnung sind, weil die Arbeitsbedingungen unmenschlich seien. Neben Burn-Outs wird auch von Hörstürzen, Kopf- und Magenschmerzen und sogar Angstattacken berichtet. "Man wird angeschrien und schikaniert", sagte ein Banker. Um ihre Mitarbeiter gefügig zu machen, nutzen Banken das gesamte Repertoire denkbarer Repressalien: Wer die (oft extrem hoch angesetzten) Verkaufsziele nicht erfüllt, wird sehr schnell unter großen Druck gesetzt. Von Gängelung, Drohungen und Mobbing ist die Rede. Bei der Commerzbank etwa werden jeden Montag Gruppengespräche abgehalten, in denen Zielvorgaben definiert werden. Am Freitagnachmittag finden dann Einzelgespräche statt. Die Vorgesetzten stellen dann Fragen wie "Wie viele Verträge hast Du abgeschlossen - Was hast Du geschafft?" Ein Commerzbank-Mitarbeiter berichtet davon, dass sich selbst aufgeschlossene Kunden von den ständigen (aus Sicht der Vertriebsabteilung notwendigen) Anrufen belästigt fühlten. Bei der Targobank werden "ertragsschwache" Berater gemieden und mit Abmahnungen so lange malträtiert, bis sie von sich aus kündigen. Die Zielvorgaben sind oft derart überhöht angesetzt, dass selbst gute Verkäufer die nicht erfüllen. Die Genobank im Baunatal verlangt angeblich sogar, dass jedes Jahr an 3 bis 4 Personen aus dem privaten Umfeld etwas verkauft werden müsse. Gruss Tom |
-- DetlevLengsfeld 2007-01-02 20:07:17
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Mobbing/SqlTest/Forum/Tom (last edited 2009-10-05 15:07:34 by DetlevLengsfeld)