Beiträge von Jörg
| Sich.-Ing.J.Hensel | Justiz-Personalrat will Vereinbarung für öffentlichen Dienst - Experten schätzen: Zwischen vier und zehn Prozent der Beschäftigten sind Mobbing-Opfer http://www.welt.de/data/2006/03/06/855881.html Gruss J.Hensel |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Das Urteil des LAG Kiel stammt vom 01.04.2004. Ich möchte die beiden Urteile zum Anlass nehmen, darzustellen, dass zwischen der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialgerichtsbarkeit offensichtlich völlig unterschiedliche Bewertungsraster bezgl. des Vorhandenseins eines Mobbingsachverhaltes vorliegen. So argumentiert das LAG Kiel... Zitat: [b:i8qynsa7]Ob ein nach diesem arbeitsrechtlichen Verständnis für die Annahme von Mobbing erforderliches systematisches Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren, vorliegt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab. Dabei ist eine Abgrenzung zu dem in einem Betrieb im Allgemeinen üblichen oder rechtlich erlaubten und deshalb hinzunehmenden Verhalten erforderlich (vgl. Däubler, BB 1995, S. 1347 ff.; LAG Bremen v. 17.10.2002, a.a.O.). [/b:i8qynsa7] http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/unid/ ... 4-2004.pdf Das LAG S-H spricht vom "arbeitsrechtlichen Verständnis". M.E. sollte entsprechend der Rangigkeit der Rechtsgüter das medizinische Verständnis bei der Bewertung eines mögl. Mobbingfalles eine übergeordnete Rolle einnehmen; denn die menschliche Gesundheit und das menschliche Leben ist das höchste Gut, was wir kennen. Ob eine arbeitsbedingte Erkrankung - verursacht durch bestimmte Verhaltensweisen Dritter - vorliegt oder nicht, darf nicht durch starre "Rechtsdiagnose" erfolgen. Das Gericht geht also davon aus, dass alles, was rechtlich erlaubt ist, vom Mobbingopfer hinzunehmen und somit auch nicht von Krankheitswert ist. Denn, wenn es von Krankheitswert wäre, wäre es arbeitsschutzgesetzlich nicht konform und dann selbstverständlich auch nicht erlaubt. Hinweis: M.E. sind die im Urteil des LAG Kiel deutlich gemachten Attacken gegenüber dem Kläger keinesfalls vom Arbeitsschutzgesetz gedeckt, da diese Verhaltensweisen nicht "menschengerecht" sind (Vgl. § 2 Arbeitsschutzgesetz). - Und das Arbeitsschutzgesetz gehört auch zur Rubrik "[url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:i8qynsa7]Arbeitsrecht[/url:i8qynsa7]". Anders jedoch als das Landesarbeitsgericht Kiel urteilt das Bundessozialgericht zum Vorhandensein eines Mobbingtatbestandes und ließ die Revision zu. Das Bundessozialgericht geht keinesfalls davon aus, dass alles das,was rechtlich erlaubt ist, auch keinen mobbingspezifischen Krankheitswert besitzt..- (Oder einen anderen Krankheitswert ?) Vielmehr argumentiert das BSG arbeitswissenschaftlich völlig richtig, wie folgt:.... [b:i8qynsa7] Selbst wenn bei den einzelnen Maßnahmen rechtliche Grenzen nicht überschritten werden, kann durch eine Vielzahl von "Nadelstichen" der Rahmen der Sozialadäquanz verlassen werden (vgl: Gralka, BB 1995, 2651, 2654; Rieble/Klumpp, ZIP 2002, 369, 373) und dadurch eine dem Arbeitnehmer nicht mehr zumutbare Situation geschaffen werden. Das LSG wird im Hinblick hierauf die Gesamtumstände genau zu würdigen und zu prüfen haben, ob das Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht über einen längeren Zeitraum verletzt worden ist (vgl Rieble/Klumpp, ZIP 2002, 369, 371 ff).[/b:i8qynsa7] Das Urteil ist unter http://www.bundessozialgericht.de/ zu finden. Ich frage mich, wer denn nun bestimmt, dass bestimmte Verhaltensweisen Dritter Krankheitswert haben. Das Arbeitgericht oder das Sozialgericht, der Arzt, der Gutachter oder der Betroffene der an den - einseitig (erfolgreich) angezweifelten - Handlungen seiner Peiniger erkrankt ist. Was wäre gewesen, wenn der Kläger das Wort Mobbing durch "psychische Gewalt" in den Schriftsätzen und auch mündlich ersetzt hätte ? Die Gegenüberstellung der beiden Rechtsprechungen lag mir schon seit langer Zeit am Herzen. Es ist somit keinesfalls so (vgl. Ratgeber zum Umgang mit Mobbing), dass die Gerichte mit dem Thema umgehen können. Denn zwischen der sozialgerichtlichen und der arbeitsgerichtlichen Anschauung der Dinge liegen Welten. Fest steht auf jeden Fall, dass in beiden Fällen sehr wahrscheinlich die arbeitsschutzgesetzliche Mobbingprävention missachtet bzw. gesetzeswidrig nicht erfüllt wurde. Das ist rechtlich ebenfalls nicht erlaubt ! Freundliche Grüsse PS: Ich denke, ich werde diesen Sachverhalt nutzen und an die EU Organe eine diesbzgl. Petition verfassen |
| Sich.-Ing.J.Hensel | dazu fällt mir ein ....."Mobbing" ist ein englisches Wort und darf deshalb nicht Gegenstand eines Tenors einer Entscheidung eines deutschen Gerichtes sein (LAG Chemnitz). Ich frage mich, was passiert mit den anderen Begrifflichkeiten aus der Wirtschaftswelt ...wie shareholder value etc. pp.. Was ist mit den lateinischen Ausdrücken, die in der Juristerei zu Hauf verwendet werden ? Ich vermute, dass Mc Donalds nunmehr kaum etwas von den Arbeitsgerichten Deutschlands zu befürchten hat. Deshalb, weil Mc Donalds nicht Bestandteil der deutschen Sprache ist, die wiederum nach dem Gerichtsverfassungsgesetz bei den Entscheidungen ausschließlich anzuwenden ist (vgl. LAG Chemnitz - 2 Sa 751-03) Versuche den Begriff "Mc Donalds" dennoch einzudeutschen haben bei diversen Ortsverbänden bundesdeutscher Donaldisten bereits erbitterten Widerstand hervorgerufen. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, ja doch. Es ging um Mobbing. - Erste Instanz war m.W. Dresden. [b:26emlpah]"Letztlich muss diesen Fragen nicht weiter nachgegangen werden. Denn bei dem Wort "Mobbing" handelt es sich – und insofern besteht kein Streit – um ein englisches Wort. Aufgrund der Regelung in § 184 GVG jedoch, wonach die Gerichtssprache deutsch ist, hat sich das Gericht den Parteien gegenüber auch in deutscher Sprache zu äußern. Dies verbietet es, das Wort "Mobbing" in den Tenor einer Entscheidung eines deutschen Gerichts aufzunehmen. Soweit ersichtlich urteilen selbst Gerichte aus dem angloamerikanischen Rechtskreis "Mobbing" als Gegenstand nicht aus, sondern legen den Begriff (dann allerdings im übrigen i. d. R. als "bullying") lediglich ihren Entscheidungen zugrunde."[/b:26emlpah] Das ganze Urteil unter http://www.arbeitsrecht-fa.de/hefte_05/ ... achsen.pdf dort Seite 17 Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, m.E. wird mit dem Abbau des Kündigungsschutzes die Charta der Grundrechte der Europäischen Union berührt und möglicherweise auch verletzt.- Dies insbesondere bei Betrachtung des Artikel 30 der Charta : [b:3qcv28j9] Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung[/b:3qcv28j9] J[i:3qcv28j9]ede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat nach dem Gemeinschaftsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten Anspruch auf Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung.[/i:3qcv28j9] Die Frage wird sein, inwieweit der gemeinschaftsrechtliche Schutz innerhalb der genannten zwei Jahre überhaupt realisiert werden kann, wenn während dieser Zeit überhaupt kein gesetztlicher Kündigungsschutz vorgesehen ist bzw. bestünde. Mein Vorschlag zu gegebener Zeit: Beschwerde an die EU Organe gem. Artikel 21 i.V.m. 7 (Kommission) und gem. Art. 194 (Parlament) unter Bezugnahme der Charta. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, welche weitere Handlungsmöglichkeit - bei einer Abweisung einer Beschwerde durch den Generalstaatsanwalt (vgl. a. § 172 (1) StPO) - besteht, kann man hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Klageerzwingungsverfahren [b:22p21oi3]Gruss[/b:22p21oi3] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [i:216f608p][b:216f608p]§ 2 Arbeitsschutzgesetz[/b:216f608p] Begriffsbestimmungen (1) Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. (2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 2. [b:216f608p]die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,[/b:216f608p] 3. arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, ausgenommen die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten, 4. Beamtinnen und Beamte, 5. Richterinnen und Richter, 6. Soldatinnen und Soldaten, 7. die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten. (3) Arbeitgeber im Sinne dieses Gesetzes sind natürliche und juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die Personen nach Absatz 2 beschäftigen. (4) Sonstige Rechtsvorschriften im Sinne dieses Gesetzes sind Regelungen über Maßnahmen des Arbeitsschutzes in anderen Gesetzen, in Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften. (5) Als Betriebe im Sinne dieses Gesetzes gelten für den Bereich des öffentlichen Dienstes die Dienststellen. Dienststellen sind die einzelnen Behörden, Verwaltungsstellen und Betriebe der Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die Gerichte des Bundes und der Länder sowie die entsprechenden Einrichtungen der Streitkräfte.[/i:216f608p] [b:216f608p]Hiernach sind also z.B. auch Berufsschüler/innen vor Mobbing geschützt.-Voraussetzung ist natürlich, dass das ArbSchG auch tatsächlich und wirksam umgesetzt wurde.[/b:216f608p] Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, es gibt die Möglichkeit für weitere Reaktionen in Bezug auf die Missachtung des EU Antidiskriminierungsrechts durch die Bundesregierung. http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t Freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, nachfolgend die damalige Antwort der Landesregierung zur kleinen Anfrage der CDU in Schleswig-Holstein: http://www.sh-landtag.de/infothek/wahl1 ... 5-1557.pdf Na, ich denke, dass alle Landesregierungen sich auf diese Art und Weise einmal outen sollten. - Dann wäre das Mobbingproblem im ÖD doch eigentlich erledigt. Oder etwa nicht Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote="Karsten":2f2v5p9o]Danke für die Hinweise! Offensichtlich ist das ArbZG doch kein zahnloser Tiger! |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, das Arbeitssicherheitsgesetz ist ein Gesetz, welches einen wesentlichen Teil der betrieblichen Sicherheitsorganisation festlegt. Nämlich die Aufgaben von Betriebsärzten und sog. Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, SI-Meister, SI-Techniker). Ferner werden die Pflichten des Arbeitgebers u.a. zur Bestellung (ggf. mitbestimmungspflichtiger Organisationsakt) beschrieben § 2 ff. ASiG). Hinsichtlich der Mobbingproblematik ergeben sich für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit gem. § 3 bzw. § 6 ASiG erhebliche Präventionsaufgaben, die im Wesentlichen in der Beratung des Arbeitgebers im Hinblick auf zu veranlassende "Maßnahmen des Arbeitsschutzes" liegen. So haben diese Arbeitsschutzspezialisten die Aufgabe - im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen - gem. § 5 ArbSchG - den Arbeitgeber im Hinblick auf eine wirksame arbeitsschutzgesetzliche Mobbingprävention zu beraten. Geschieht dies nicht, ist mit betrieblichen Mobbingszenarien umso mehr zu rechnen, da ein Schutz - unter Beachtung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse - nicht sehr wahrscheinlich sein wird. Betriebsärzte mehr als Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der betrieblichen Mobbingprävention entscheidende gesetzliche Aufgaben zu erfüllen. Bekannt ist jedoch auch, dass es in einem "Mobbingbetrieb" für die vg. Personengruppe eher gefährlich sein kann, diese gesetzliche Aufgabe adäquat wahrzunehmen; müssen sie selbst doch mit Mobbing rechnen, wollen sie aus einer Alibifunktion in die gesetzliche Aufgabenerledigung überwechseln. Die Motivlage des Arbeitgebers ist hierbei nicht selten eindeutig. Dies ändert jedoch nichts daran , dass die Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass vg. Personen ihre Aufgaben auch erfüllen (§ 2ASiG). Meistens ergibt sich hier eine Grenze des betrieblichen Handelns, die offenbar nur von den Arbeitsschutzbehörden im Zuge der Überwachung aufgebrochen werden kann - vgl. § 17 (2) ArbSchG -, da nicht selten auch die Arbeitnehmervertretungen lieber wegschauen und untätig bleiben; trotz ihrer Schutzaufgaben. Und dann wird es interessant, da das Grundgesetz an dieser Stelle (§17 (2) ArbSchG - betr. Artikel 1[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt] unmittelbar auf die Probe gestellt wird. Da mir die Art und Weise der Arbeitsschutzbehörden in puncto Mobbingschutz einigermaßen geläufig ist, möchte ich auf positive Erscheinungen nicht eingehen, denn es gibt sie m.W. nicht. Das Gegenteil ist der Fall: Die Aufsicht verhält sich so, wie zum Beispiel bei den Arbeitszeiten in den Krankenhäusern: Untätig. Und jetzt ? Keine betriebliche Mobbingprävention, keine diesbzgl. Beratung durch den Betriebsarzt / durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der BR, PR,MAV macht auch nichts. Mobbing geht weiter trotz mündlicher und schriftlicher Beschwerde, trotz langer Arbeitsunfähigkeit und trotz Schwerbehinderung und trotz der Pflicht zur Wiedereingliederung (§ 84 (2) SGB IX).... Der betriebliche Rahmen und der überbetrieblichen Rahmen scheint erschöpft. Was tun in einer solchen Situation ? Wo bleibt das Grundgesetz ? Wäre meine erste Frage. Also die Exekutive, die staatliche Gewalt, also die Arbeitsschutzbehörde, die die Beschäftigten zu schützen hat. - Funktioniert das System, das Grundgesetz noch ? Um dies herauszufinden und zu unterstreichen habe ich zwei Musterschreiben entworfen, die fallbezogen abgeändert werden sollten. http://arbeitsschutz-gegen-mobbing.de/s ... tergaa.doc http://arbeitsschutz-gegen-mobbing.de/s ... ergaa2.doc Ersteinmal....... Gruss PS.: Das oben Geschilderte stellt eine Worst Case Betrachtung dar, die i.Ü. häufig von Mobbingopfern so oder so ähnlich geschildert wird. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [b:2ddvji8q]Einleitung[/b:2ddvji8q] Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat seit Jahrzehnten beharrlich gegen Arbeitsschutzbestimmungen (Arbeitsschutzgesetz, Arbeistssicherheitssgesetz) verstoßen, mit der Folge dass nahezu 1600 Lehrkräfte an den Allgemeinbildenden Schulen arbeitsbedingt erkrankt und frühverrentet ausgeschieden sind. Dies hatte ebenfalls zur Folge, dass ca. 20.000 Unterrichtsstunden pro Woche an den Schulen Schleswig-Holsteins - zum Zeitpunkt der Fertigstellung eines diesbzgl. Berichts des Landesrechnungshofes - ausfielen. - Diese Fakten hatte der Landesrechnungshof im Rahmen seiner gesetzlichen Prüfungspflicht geschaffen. Die Kosten der arbeitsbedingten Erkrankungen liegen bei ca. 14 Millionen Euro jährlich, verursacht durch rechtswidriges Handeln bzw. Unterlassen. Nachzulesen auf Seite 125 unter http://landesrechnungshof-sh.de/index.p ... ng2002.pdf [b:2ddvji8q]Komplex:[/b:2ddvji8q] [b:2ddvji8q]Bericht des Landesrechnungshofes S-H zu den Erkrankungen der Lehrkräfte an den Schulen - Vorzeitige Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten des Landes Schleswig-Holstein wegen Dienstunfähigkeit[/b:2ddvji8q] - Nachschau -Von den in den Jahren 1995 bis 2000 pensionierten 5.949 Beamtinnen und Beamten sind 2.148 (36,1 %) wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Bei den Lehrerinnen und Lehrern lag der Anteil bei 51,5 % (1.536 Lehrkräfte). Allein durch die 502 Frühpensionierungen des Jahres 2000 erwachsen dem Land vorzeitige Versorgungsausgaben von jährlich rd. 13,8 Mio. € (27 Mio. DM). Am 1.10.2000 waren 233 Beamtinnen und Beamte länger als 3 Monate erkrankt. Für sie fielen in 3 Monaten Personalausgaben von ca. 3,0 Mio. € (5,8 Mio. DM) an. Zur Eindämmung der durch Dienstunfähigkeit und Langzeiterkrankungen bedingten hohen Versorgungs- und Personalaufwendungen ist es erforderlich, den Ursachen nachzugehen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung im Einzelfall zu ergreifen. Die für die Allgemeinbildenden Schulen zuständige Aufsichtsperson bei der Gewerbeaufsicht wurde mit Verlust des Arbeitsplatzes bedroht für den Fall, dass er versuchen würde, die Ursachen für diese Massenerkrankungen zu ermitteln, was gemäß § 22 (2) des Arbeitsschutzgesetzes seine bundesgesetzliche Aufgabe war. [b:2ddvji8q]Details[/b:2ddvji8q] Dem Sicherheitsingenieur wurde der Prozess gemacht. Das [b:2ddvji8q]Mobbing[/b:2ddvji8q] gegen ihn mündete in [b:2ddvji8q]mehrfache Kündigungsverfahren[/b:2ddvji8q], welche zuletzt beim Landesarbeitsgericht in Kiel typischerweise in die Auflösung des Arbeitsverhältnisses endeten (§ 9 KSchG). Eine Revision wurde nicht zugelassen. Divergienzauslösende Rechtssätze waren im Urteil nicht zu finden. - Der Mobbingtatbestand wurde von den Arbeitsgerichten in Kiel ohne Ermittlungen verneint.- Die Weisung zur Vereitelung der gesetzlich vorgesehenen Ermittlung der Ursachen gemäß § 22 (2) des Arbeitsschutzgesetzes wurde ohne weitere Begründung vom Arbeitsgericht als rechtmäßig anerkannt. Das erstinstanzliche Verfahren war geprägt von Anschreien des Betroffenen, ohne, dass er nur irgendetwas gesagt hatte. - Das Schreien der Richterin Birgit Becker vor einem vollen Saal von Zeugen (diverse Anti-Mobbinginitiativen und Presse) dauerte nahezu den gesammten Prozess an. - Ebenfalls konstatierte sie, dass der Kläger sich nicht auf das Grundgestz berufen könne. Der Vorgesetzte im Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit hat bis heute weder im Amt noch vor den Arbeitsgerichten erklärt bzw. erklären müssen, weshalb er den Gesundheitsschutz durch die vg. Person nicht wollte. Dies obwohl arbeitsrechtliche Willkür verboten ist und das Weisungsrecht nach billigem Ermessen anzuwenden ist. [b:2ddvji8q]Der Betroffene hatte sich bereits im letzten Jahr bei dem Europäischen Parlament und bei der Europäischen Kommission - Artikel 194 bzw. Art. 21 i.V.m. Art. 7 EG Vertrag über das gerichtliche Verfahren und über den hierfür zugrundeliegenden Sachverhalt beschwert.[/b:2ddvji8q] Die Beschwerde wurde angenommen. Die Angelegenheit wird nunmehr auf Europäischer Ebene von Parlament und Kommission untersucht bzw. bearbeitet. Der Betroffene (verheiratet, zwei Kinder) ist wegen [url=http://www.mobbing-gegner.de:2ddvji8q]Mobbing an seinem Arbeitsplatz[/url:2ddvji8q] bzw. im Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig Holstein nunmehr voll erwerbsunfähig bzw. mobbingbedingt frühverrentet und zu 60 % schwerbehindert. Entsprechende Bescheide der Deutschen Rentenversicherung und des Versorgungsamtes sprechen eine andere Sprache als die der Arbeitsgerichte. Wirksame Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Mobbingprävention gab es keine im Landesamt, welches nach dem Willen der jetzigen Landesregierung nunmehr aufgelöst werden soll. Die Staatsanwaltschaft wurde in obiger Angelegenheit eingeschaltet. **************************************** Im nachfolgenden Presseartikel wird von sechs Aktenordner voller Beschwerden gesprochen. - Diese Aussage war frei erfunden bzw. wurde vor Gericht zu Ungunsten des Klägers diesbzgl. gelogen. Die Aktenordner gab es nicht und wurden auch zu keinem Zeitpunkt - im Rahmen einer Anhörung - vorgelegt. Das selbständige Versenden von Aufsichts- bzw. Revisionsschreiben durch die Aufsichtspersonen war jahrelang gängige Praxis und stellt - anders als dem Pressebericht zu entnehmen ist - einen ganz normalen Vorgang dar und war durch eine - dem Weisungsrecht übergeordnete Dienstvereinbarung - gewollt und abgesichert. Erst der neue Direktor des Landesamtes Engler begann mit einer totalen Kontrolle des Betroffenen; dies zum Aufspüren von "Fehlern" zur sukkzessiven Annäherung arbeitsrechtlicher Konsequenzen bzw. Maßnahmen; bei einer "burnoutgeprägten" Überlastungssitution, welche Fehlbelastungsreaktionen nahezu unausweichlich machte. Maßnahmen des Arbeitsschutzes aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes wurden dem Betroffenen in aller Konsequenz im Landesamt verweigert. Diese Situation wurde auch von den Arbeitsgerichten billigend in Kauf genommen. Die Nichtbefolgung der unbegründeten Weisung zur Vereitelung dringend notwendiger Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen, wurde im Rahmen fachärztlicher Begutachtung als "Ausschlachten der emotionalen Lage" (vgl. 100 + Handlungen Esser/Wolmerath) bzw. als eine psychische Fehlbelastungsreaktion bewertet. Dies in Zusammenhang mit einem vollen Katalog verübter Mobbinghandlungen (im Sinne arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse). [quote:2ddvji8q]http://www.kn-online.de/artikel/1181114/Mobbing%3A_Fristlose_K%FCndigung_unwirksam.htm?search=mobbing[/quote:2ddvji8q] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Mark, ich habe mich entschlossen das Urteil nach Abschluss aller noch laufenden Vorgänge zu veröffentlichen und Absatz für Absatz meinungsfreiheitlich zu kommentieren. Insbesondere stehen jedoch bis dahin die Ergebnisse diverser Beschwerdeverfahren noch aus. Wie die Europäische Kommission reagiert, kann ich schlecht vorhersehen. Das gleiche gilt für das EU Parlament und die Staatsanwaltschaft. Zuletzt genannte Behörde wird - nach dem was ich bisher so gelesen und erfahren habe - wohl nicht ermitteln. Ich weiss es jedoch nicht genau. Was ich aber an dieser Stelle noch sagen möchte ist, dass es auf der einen Seite erhebliche und sicherlich auch berechtigte Vorwürfe gegenüber untätigen Arbeitsschutzbehörden gibt. - "Oft hört man, die machen doch sowieso nichts." usw... Und wenn dann tatsächlich mal einer tätig wird - gegen den Widerstand der Landesregierung - dann wird diese Person zwar nur von einigen wenigen aber dafür umso heftiger im Internet angegriffen, ohne die genauen Hintergründe überhaupt zu erkennen. - Allen voran Herr May. An dieser Stelle möchte ich mich jedenfalls nocheinmal herzlich bei denen bedanken, die mich damals stark unterstützt und erkannt haben, dass ein über ca. acht Jahre laufendes Mobbing im Landesdienst diese wohl zentrale Handlung der "Nichtbefolgung" grundgesetzwidriger Weisung eine mobbingbedingte Fehlbelastungsreaktion bzw. als "peak" mit der Folge eines Kontrollverlustes zu werten gewesen ist. Das jedenfalls haben auch behördlich angeordnete, fachmedizinische Gutachten erkannt. - Der Mensch ist eben nicht nur eine Maschine,sondern er hat auch ein emotionales Gewissen; auch im Berufsleben und insbesondere dann, wenn es um den Schutz menschlichen Lebens und/oder der Gesundheit von Arbeitnehmern geht. Dieses Gewissen ist nicht unbegrenzt belastbar. Das wusste auch der Mobber als Diplom-Psychologe sehr genau. Ob aus dem Umstand eines nicht grenzenlos belastbaren Gewissens, die grundgesetzlich geschützte Gewissensfreiheit entstanden ist, vermute ich. Kann es aber nicht genau sagen. Anerkannt wurde es jedenfalls nicht vor Gericht. Ich werde einen Teil des Mobbings gegen mich in Form einer Urteilskommentierung hier veröffentlichen. Das Urteil stammt aus der Zeit meines Beschäftigung im Klinikum der Christian Albrechts Universität zu Kiel, wo der jetztige Mobber einmal Personalratsvorsitzender war. Dies sobald ich weiss, wie ich das Urteil ins WIKI stellen kann. Sobald ich den Ausgang des EU Beschwerdeverfahrens habe, werde ich hierüber berichten. Das Urteil des LAG Kiel zur Auflösung des AV wird in naher Zukunft auf jeden Fall öffentlich diskutiert werden können. Ich habe hierzu einen diesbzgl. Authorenvertrag unterzeichnet. Hier noch einmal mein Dankeschön an die Unterstützer. Insbesonder Jutta und Peter vom "Konfliktfeld-Pflege". http://www.konfliktfeld-pflege.de/datei ... _sjh6.html Dank nocheinmal auch an die Mobbingselbsthilfegruppe Elmshorn, http://www.selbsthilfe-elmshorn.de/grou ... mshorn.htm sowie der Mobbingzentrale, die beide als Prozessbegleitung vor Ort waren. Besonderen Dank gilt Herrn Kalkus als Gründer der Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Mobbing. http://www.konfliktfeld-pflege.de/datei ... _sjh8.html Erst einmal. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Stalking bedeutet ursprünglich "jagen, steif gehen, stolzieren" (aus dem Gälischen "stalc" bzw. dem Substantiv "stalcaire" = Jäger, Falkner. Im Englischen bedeutet to stalk: 1. heranpirschen, jagen; daraus: 2. verfolgen; 3. steif dahergehen, staken; weiterhin: 4. umgehen (Krankheiten, Geister). Es lässt sich ins Deutsche problemlos mit "Nachstellen", "Verfolgen", "Psychoterror" übersetzen. Unter Stalking wird hierzulande das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische und/oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Dabei sind aber nicht nur die einzelnen, nachstellenden Handlungen des Täters von Bedeutung, sondern im besonderen das psychologische Verhältnis zwischen Täter und Opfer. Das unterscheidet das Stalking von anderen, die Selbstbestimmung eines Menschen einschränkenden Handlungen. Im allgemeinen würde dies deshalb häufig missverstanden und mit der Ausführung von - zum "normalen" menschlichen Verhaltensrepertoire gehörenden - Rachehandlungen verwechselt werden, die jedoch beendet würden, sobald der "Rächer" durch seine Handlungen oder die Reaktion des Opfers Befriedigung erlangt hat. Der Übergang zum Stalking sei jedoch fließend und abhängig von der psychischen Verfassung des Täters, der Häufigkeit und vor allem dem Zeitraum über den die Handlungen ausgeführt werden. Weiteres unter ...... http://de.wikipedia.org/wiki/Stalking Wenn es in Zukunft einen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung und vor Stalking gibt, warum wird diese Form der Gewalt dann "ausgesperrt" ? Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, nun gibt es eine neue Gewerkschaft, die soweit ich weiss, nicht mehr nur Klientelpolitik betreiben wird, sondern der Einzelne Arbeitnehmer steht im Mittelpunkt des Geschehens. - Das kann Hoffnung machen. Weiteres unter .... http://news.google.de/news?hl=de&ned=de ... News-Suche Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [b:1mmtm32s] VII Sozialgesetzbuch[/b:1mmtm32s] § 1 [b:1mmtm32s]Prävention, Rehabilitation, Entschädigung[/b:1mmtm32s] [i:1mmtm32s]Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches 1. mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie [b:1mmtm32s]arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren[/b:1mmtm32s] zu verhüten, 2. nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten [b:1mmtm32s]mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen[/b:1mmtm32s] und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.[/i:1mmtm32s] [b:1mmtm32s] Achtung: Unterhalb der beiden Sozialgesetzbücher V (betr. Krankenkassen) und VII (betr. Unfallversicherungsträger) gibt es eine für den Schutz der Betroffenen bedeutsame Rechtsverbindung.[/b:1mmtm32s] Hier § 20 (2) Satz 3 SGB V - i.V.m. - § 1 SGB VII [b:1mmtm32s]Dritter Abschnitt Leistungen zur Verhütung von Krankheiten[/b:1mmtm32s] § 20 (2) Satz 3 SGB V [b:1mmtm32s]Prävention und Selbsthilfe[/b:1mmtm32s] [i:1mmtm32s]Ist anzunehmen, daß bei einem Versicherten eine berufsbedingte gesundheitliche Gefährdung oder eine Berufskrankheit vorliegt, hat die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Krankenkasse:1mmtm32s]Krankenkasse[/url:1mmtm32s] dies unverzüglich den für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen und dem [b:1mmtm32s]Unfallversicherungsträger[/b:1mmtm32s] mitzuteilen. [/i:1mmtm32s] Teilt die Krankenkasse ggf. diesen Sachverhalt nicht unverzüglich der Berufsgenossenschaft und der Arbeitsschutzbehörde mit, könnte sich hieraus möglicherweise z.B. eine Schadensersatzforderung herausbilden, da die Kasse durch Unterlassen verhindert hat, dass die vg. Stellen zum Schutze der Mobbingopfer tätig wurden. Hier ist auf jeden Fall auch anwaltlicher Rat gefragt; da juristisches Neuland. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, die §§ 21 und 22 des Arbeitsschutzgesetzes bzw. Artikel 4 (2) der Rl. 89/391/EG bzw. Artikel 1 (3) i.V.m. Artikel 2 (2) des Grundgesetzes legen fest, dass die Arbeitsschutzbehörden der Länder - als Exekutive - verpflichtet sind, ggf. den [b:2li4jn37]Schutz[/b:2li4jn37] von Mobbingopfern - die sich insb. im Rahmen des § 17 (2) ArbSchG bei dieser Stelle beschwert haben - zu [b:2li4jn37]gewährleisten[/b:2li4jn37]. Wobei die Verwaltungsverfahrensgesetze der Bundesländer seitens der Eingriffsverwaltung beachtet werden muss. Darüber hinaus gibt es vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik - LASI eine Handlungsanleitung: [b:2li4jn37] Gegen Mobbing - Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder mit der Kennung - LV 34[/b:2li4jn37] Download über http://lasi.osha.de/docs/lv_34.pdf Es bleibt in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass diese Behörden dem Bürger gegenüber eine "Bringschuld" haben. Insofern darf dabei auch nicht vergessen werden, dass die Bürger/innen die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder mit ihren Steuergeldern vollfinanzieren. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Mark, hier noch einmal die Grenzen des Weisungsrechtes, die nachvollziehbar von den Gerichten - in meinem Fall -nicht überprüft wurden: Das Weisungsrecht des Arbeitgebers Das sog. Weisungsrecht (auch Direktionsrecht genannt) des Arbeitgebers füllt die Lücken hinsichtlich der Rechte und Pflichten im Verhältnis Arbeitnehmer zu Arbeitgeber aus, die durch die Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Formulararbeitsverträgen offengeblieben sind: Alle dort getroffenen Regelungen sind nur allgemeine Bestimmungen, die über bestimmte Einzelfragen keine Aussagen treffen. Wichtigstes Beispiel hierfür sind der Umfang der Arbeitsleistungen, die der Arbeitnehmer zu erbringen hat, aber auch der Einsatzort des Arbeitnehmers. Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird als "Bauarbeiter" eingestellt, ohne dass im Arbeitsvertrag ein konkreter Arbeitsort vereinbart wird. Hier stellt sich die Frage, wie weit das Recht des Arbeitgebers geht, den Arbeitnehmer an unterschiedlichen Orten einzusetzen. 1. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang zunächst, dass der Arbeitgeber in den Bereichen, in denen keine Regelungen bestehen, grundsätzlich das Recht hat, von sich aus die ihm zweckmäßig erscheinenden Anordnungen zu treffen. Dieses Weisungsrecht umfasst nicht nur Anordnungen gegenüber dem Einzelnen, sondern auch allgemeine betriebliche Anordnungen (z.B. hinsichtlich des Arbeitsschutzes). 2. [b:2tfns14b]Dieses Weisungsrecht gilt allerdings nicht schrankenlos,[/b:2tfns14b] denn das von den Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen hergestellte Gleichgewicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber könnte sonst leicht in eine "Schieflage" zuungunsten des Arbeitnehmers geraten. a) Deshalb müssen sich die Weisungen des Arbeitgebers im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge sowie des Arbeitsvertrages bewegen. Beispiele mit Blick auf den Arbeitsvertrag: - Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer grundsätzlich keine geringerwertige Tätigkeit zuweisen und zwar auch dann nicht, wenn er seine bisherige Vergütung behält. - Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keinen geringer entlohnten Arbeitsplatz zuweisen. - Ausnahmsweise sind dem Arbeitgeber diese Möglichkeiten eröffnet, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist. b) [b:2tfns14b]Maßstab für die Rechtmäßigkeit der Anordnungen des Arbeitgebers ist, ob diese der Billigkeit entsprechen[/b:2tfns14b] (auf Deutsch: [b:2tfns14b]Der Arbeitgeber muss die Interessen des Arbeitnehmers im Rahmen des Möglichen berücksichtigen). [/b:2tfns14b] Anmerk.: Mein Interesse war der Gesundheitsschutz der Lehrkräfte zur Erreichung des grundgesetzlichen Schutzauftrages; dies im Rahmen meiner Aufgaben und Befugnisse gem. § 22(2) ArbSchG. Die Interessen meines Arbeitgebers zur damaligen Verweigerung des vg. Gesundheitsschutzes wurden nie benannt.- es bleibt also völlig im Dunkeln, weshalb damals die Arbeitsschutzgesetze, das Grundgesetz und das Gemeinschaftsrecht auf die Lehrkräfte nicht angewendet werden sollte. Eine nachvollziehbare Überprüfung der b.b. Billigkeit wurde gerichtlich nicht vorgenommen. Anmerkung Ende [b:2tfns14b]Dies ist nur dann der Fall, wenn der Arbeitgeber sich bei seiner Anordnung nicht von unsachlichen Motiven leiten lässt, auf die Fähigkeiten des Arbeitnehmers und dessen bisherige Tätigkeit Rücksicht nimmt und er die die Maßnahme wählt, die den Arbeitnehmer am wenigsten belastet.[/b:2tfns14b] Von unsachlichen Motiven hat sich mein Arbeigeber leiten lassen, da das Verbot zur Ursachenermittlung der Massenerkrankungen gem. § 22 (2) ArbSchG ebenfalls als Mobbinghandlung einzustufen ist; hier ( vgl. 100+ hier im Forum unter "Mobbingforschung): [i:2tfns14b][b:2tfns14b]Angriffe gegen das soziale Ansehen im Beruf[/b:2tfns14b] Provokation, um die emotionale Reaktion des Mobbingbetroffenen auszuschlachten [/i:2tfns14b] dies in Zusammenhang mit einem sehr umfassenden Katalog weiterer Handlungen, die zu einer vollen Erwerbsunfähigkeit und einer 60 % igen Schwerbehinderung führten. Im Übrigen: Wie kann die Verweigerung des Gesunddheitsschutzes von tausenden von Lehrkräften als eine Weisung nach billigem Ermessen gewertet werden und gleichwohl Art. 2 (2) GG und dem hierfür einschlägigen Gemeinschaftsrecht entsprechen ? Das soll mir einmal einer erklären und [u:2tfns14b]rechtlich begründen[/u:2tfns14b]. Ich denke, dass jeder hiermit ein Problem hat bzw. hätte. Denn wenn es schon die Arbeitsgerichte nicht konnten, wird es wohl der übrigen Bevölkerung gleichfalls verschlossen bleiben. - Jedoch bin ich offen für diesbezügliche Vorschläge. Ich gehe deshalb - nach wie vor - davon aus, dass es sich bei der unbegründeten Weisung zur Verhinderung des staatlichen Gesundheitsschutzes von einigen Tausend Lehrkräften - mit schlimmen Folgen für die Gesellschaft - um einen schweren Fall von [b:2tfns14b]Ermessensmissbrauch[/b:2tfns14b] handelt. Eine Revision des Urteils des Landesarbeitsgerichts hätte diesen Missbrauch sicherlich zu Tage gefördert und zur neuen Verhandlung an das LAG zurückverwiesen. - Zumal ein umfassender Mobbingkomplex u.a. gutachterlich festgestellt werden konnte. Jedoch wurde die Revision bekanntermaßen unter Verwendung von nicht nachvollziehbaren Gründen nicht zugelassen. Vgl.hierzu a. § 315 BGB - bzw. § 106 Gewerbeordnung. Gruss http://tinyurl.com/33xn3u |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, Sie können sich im Rahmen des § 17 (2) ArbSchG an die Arbeitsschuztzbehörde wenden. - Haben Sie sich schon innerbetrieblich beschwert ? Hat der AG dieser schriftlichen Beschwerde abgeholfen ? Möglich wäre, einen Antrag bei Gericht auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Diese muss die Prävention zum Inhalt haben und die Ausübung des Leistungsvorbehaltsrechts, solange bis der AG die arbeitsschutzgesetzliche Vorbeugung durchgeführt hat. Dann zahlt er selber und nicht die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Krankenkasse:2jn8z5ie]Krankenkasse[/url:2jn8z5ie] für seine Vertragsverletzung! Sind Sie schwerbehindert, stehen Ihnen weitere Rechte z.B. gem. § 84 SGB IX zu. Lassen Sie sich diesbzgl. auch anwaltlich beraten. Freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo,
Neue (alte) Idee zur Mobbingbekämpfung bei Fällen, die öffentlich bekannt geworden sind, so dass möglicherweise jeder das Antragverfahren auslösen kann.
Es wäre eigentlich prädestiniert für Selbsthilfegruppen o.ä. bei denen sich Mobbingbetroffene hilfesuchend gemeldet haben oder auch nur einen Fall aus der Zeitung erfahren haben.
Worum geht es ?
Es geht um die [b:b52vr9mt]Zuverlässigkeit[/b:b52vr9mt] im Sinne der Gewerbeordnung.
Hiernach gilt folgendes:
[b:b52vr9mt]
§ 35 GewO Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
(1) Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in bezug auf dieses Gewerbe dartun, sofern die [u:b52vr9mt]Untersagung zum Schutze[/u:b52vr9mt] der Allgemeinheit oder [u:b52vr9mt]der im Betrieb Beschäftigten[/u:b52vr9mt] erforderlich ist. [/b:b52vr9mt]
Denkbar wäre ein Antrag auf Untersagung bei der Behörde mit entsprechenden ärtlichen Attesten.- (vgl. Wickler Seite 186/187 - insb. letzter Absatz).
Die Behörde ist meistens beim Kreis angesiedelt.
Die Stelle hätte möglicherweise dann auch die Pfllicht (aus Gründen der Prävention) das Arbeitsschutzamt einzuschalten, falls eine vorübergehende Untersagung ausgesprochen wird.
Falls die Untersagungsbehörde trotz einer Mobbingsituation nicht reagiert sollten diesbzgl. Rechtsmittel eingelegt werden.
Das wäre so der grobe Fahrplan, vor dem gewerbetreibende Mobber viel Respekt haben sollten.
Man sollte da einmal ein Musterschreiben fertigen. - Denke ich.
Gruss
PS: |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, ich vergaß, dass das Mobbing gegen mich vom dortigen Personalrat tatenlos gebilligt wurde. Trotz schriftlicher Beschwerde. Der Personalrat des Landesamtes sagte damals: Sieh doch zu, wie Du da selbst rauskommst. Vom Arbeitsschutz in der Arbeitsschutzbehörde damals keine Spur. - Kein Betriebsarzt, keine Fachkraft für Arbeitssicherheit, keine Beurteilung der Arbeitsbedingungen gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz, keine diesbezgl. Rechtsfolgewirkungen wie z.B. § 6 ArbSchG Dokumentation, §12 ArbSchG Unterweisung u.a.m.. Ich ergänze diesen Sachverhalt, da ich heute einen Bericht zum Thema Mobbing in den Kieler Nachrichten gelesen habe: [quote:2z6skfnb]Mobbing: Der tägliche Terror in den Betrieben Selbsthilfegruppe informiert über Folgen und bietet Unterstützung Angst vor Arbeitslosigkeit, Desinteresse und Gleichgültigkeit von Vorgesetzten prägen das Arbeitsklima in vielen Betrieben auch im Kreis Pinneberg. Die Folge: Arbeitnehmer leiden unter Mobbing-Attacken. Von Michelle Kossel Elmshorn. Mit dem Arbeitsklima von Firmen aus der Region steht es anscheinend nicht immer zum besten: „Die Brutalisierungstendenzen in der Arbeitswelt nehmen zu, der Mensch zählt immer weniger, es zählen nur noch Macht und Profitgier“, so Günther Kollenda von der Mobbing-Selbsthilfegruppe Elmshorn. So nimmt die Zahl der Betroffenen, die Rat in der Gruppe suchen, seit zwei Jahren stetig zu: „46 Mitglieder, die in ihren Betrieben schikaniert werden oder wurden, treffen sich regelmäßig während unserer Veranstaltungen“, so Kollenda. Die Stimmung in den Betrieben habe sich in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit erheblich verschlechtert: [b:2z6skfnb]„Verantwortungslose Chefs nutzen die Angst ihrer Mitarbeiter, arbeitslos zu werden, dazu, Druck auszuüben.“[/b:2z6skfnb] Vorwiegend ältere Kollegen aus dem Verwaltungsbereich und aus dem Gesundheitswesen werden schikaniert. „Die sollen abgebaut werden, da sie für das Unternehmen zu teuer werden. Und wenn sie nicht freiwillig gehen, werden sie rausgemobbt.“ Und die fiesen Methoden wirken sich gesundheitsschädlich aus: „Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzrhythmusstörung sind die Folge.“ [b:2z6skfnb]Chefs und auch Betriebsräte stünden dem Treiben gleichgültig gegenüber. „Gewerkschaftsangehörige schweigen, da sie selbst um ihren Job fürchten.“[/b:2z6skfnb] Und das scheint Bundestrend zu sein: Laut Mobbingstudie erleben rund 1,5 Millionen Menschen Tag für Tag Psychoterror der widerlichsten Art am Arbeitsplatz. Mobbing bedeutet, daß eine Person von Kollegen, Vorgesetzten oder gar vom Chef mit dem Ziel, sie loszuwerden, wiederholt und systematisch schikaniert, belästigt, bloßgestellt und beleidigt wird. [b:2z6skfnb]In 70 Prozent der Fälle macht der Vorgesetzte kräftig mit.[/b:2z6skfnb] Die Angst vor dem Terror entwickelt sich zum belastenden Kostenfaktor. Denn dadurch entsteht der deutschen Wirtschaft ein jährlicher Schaden von über 50 Milliarden Euro. Was kann nun der Einzelne unternehmen? Kollenda und andere Mitglieder der Selbsthilfegruppe begleiten die Betroffenen bei Prozessen, suchen mit ihnen nach Auswegen und nehmen an Gesprächsterminen in Unternehmen teil. „Das ist dann immer sehr interessant, wenn Chefs behaupten, in ihren Betrieben sei alles in Ordnung.“ Doch dank dieser Aussprachen habe „das Mobbingopfer erst einmal Ruhe.“ Das Bundesministerium, das durch Mobbing „das humanitäre Wertesystem Deutschlands in Gefahr“ wähnt, rät, sich bei den zuständigen betrieblichen Stellen zu beschweren, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. „Aber auch Krankenkassen, Ärzte und Berufsgenossenschaften sind aufgerufen, gegen entsprechende Zustände in Betrieben etwas zu unternehmen, wenn dies bekannt wird“, so Kollenda. Nähere Informationen und Hilfe erhalten Betroffene bei der [b:2z6skfnb]Mobbing-Selbsthilfegruppe, Tel. 04122-52893[/b:2z6skfnb].[/quote:2z6skfnb] http://www.selbsthilfe-elmshorn.de/grou ... mshorn.htm http://www.kn-online.de/artikel/1840934 ... rieben.htm Mein Kommentar: Sehr guter realitätsnaher Bericht. Herr Kollenda bringt es auf den Punkt, wie andere auch. Nur Eins fehlt im Artikel. - Der demokratische, grundgesetzliche Aspekt. - Ja, ich meine das, was einen demokratische Staat ausmacht. Legislative, Judikative und .... Eben die Exekutive, die Arbeitnehmer vor allen arbeitsbedingten Erkrankungen zu schützen hat. Gemeint sind die Arbeitsschutzbehörden. Doch die schauen - wie z.B. bei dem "Arbeitszeitgesetz in Krankenhäuser" beflissen weg und mobben nicht selten selbst. [b:2z6skfnb]Hier ein Musterbeipiel von staatlicher Überwachung des Arbeitszeitgesetzes in einem Krankenhaus durch das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein:[/b:2z6skfnb] Wer glaubt, dass ein völlig erschöpfter bzw. übernächtigter Arzt einen Patienten grundsätzlich ohne Behandlungsfehler operieren kann, der glaubt auch an ein mobbingfreies Land. - Zum Beispiel Schleswig-Holstein: http://www.lvn.parlanet.de/infothek/wah ... 5-1557.pdf Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [b:3fhrn1b1]Mobbing-Netzwerk - Netzwerk für Beratung, Unterstützung und Prävention in den Kreisen Pinneberg und Steinburg - Schulstraße 15 – 17 25335 Elmshorn[/b:3fhrn1b1] Telefon: 04121 / 231-337 Telefax: 04121 / 231-455 E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@elmshorn.de Frau Wehrmann (Erstberatung) Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8:30 - 12:00 Uhr, Di. 14:00 - 17:00 Uhr; Termine nach Vereinbarung Angebote: Mobbing - Kennen Sie das? Bekommen Sie Magenschmerzen, wenn Sie an die Arbeit denken? Fühlen Sie sich schikaniert, übt man ständig Kritik an Ihnen? Macht man sich über Sie lustig und werden Sie lächerlich gemacht? Kommt es zu sexuellen Belästigungen oder Übergriffen? Haben Sie Angst vor dem nächsten Arbeitstag? Mobbing ist ein häufig auftretendes Problem mit schwerwiegenden Folgen für alle Beteiligten: für die Betroffenen als Opfer mit dem möglichen Verlust von Gesundheit und Arbeitsplatz; für die KollegInnen und Vorgesetzten mit einem möglicherweise schlechten Arbeitsklima und der Sorge, das nächste Opfer zu sein; für den Arbeitgeber als wirtschaftlicher Faktor durch Leistungsabfall und vielfach teurem Personalwechsel. Mobbing-Beratung ... zeitnah und vielfältig Sie sind selbst betroffen und wissen nicht mehr weiter? Sie möchten Ihren Partner oder Ihre Partnerin unterstützen? Sie beobachten Mobbing an Ihrem Arbeitsplatz und möchten eingreifen? Sie betreuen/begleiten einen Menschen, der unter Mobbing leidet? Sie möchten Mobbing in Ihrem Betrieb vorbeugen? In persönlichen Gesprächen suchen wir mit Ihnen nach Ihren individuellen Lösungswegen. Wir stehen auch Betriebsleitungen, Vorgesetzten sowie Personal- und Betriebsräten zur Verfügung. Erstberatung Elmshorn: Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Elmshorn, Tel. 04121/231-337 AOK Pinneberg, Herr Drescher, Tel. 04101/219-0 DGB-Region Unterelbe, tel. 04121/42 60 11 ÖTV Steinburg/Pinneberg, Tel. 04121/42 60 51 Fachdienst Arbeit Pinneberg, Tel. 04121/46 06 70 Beratungsstelle Frau & Beruf, Tel. 04121/7 86 54 Selbsthilfegruppen: Herr Kollenda, Tornesch, Tel. 04122/5 28 93 - http://www.selbsthilfe-elmshorn.de/grou ... mshorn.htm KIBIS, Itzehoe, Tel. 04821/600 133 |
| Sich.-Ing.J.Hensel | UMFRAGE Jeder sechste Berufstätige fühlt sich gemobbt 5,7 Millionen Berufstätige haben sich schon einmal als Opfer von Mobbing an ihrem Arbeitsplatz gefühlt. Die Zahlen der neuen Emnid-Umfrage liegen deutlich höher als bisherige Studien. Essen - Eine aktuelle Untersuchung der Universität Frankfurt am Main zum Beispiel spricht lediglich von rund 1,6 Millionen Mobbing-Opfern in Deutschland. Bei der Emnid-Umfrage im Auftrag der Essener [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Krankenkasse:26j9wsi4]Krankenkasse[/url:26j9wsi4] ktpBKK gab hingegen jeder Sechste an, schon einmal bewusst und gewollt von Kollegen schikaniert worden zu sein, das entspricht 5,7 von 38 Millionen Berufstätigen. Unterschiede lassen sich nach der Umfrage vor allem bei Schulbildung und Einkommenshöhe erkennen: 20 Prozent der Befragten mit Volksschulabschluss ohne Lehre gaben an, schon einmal gemobbt worden zu sein. Bei den Befragten mit Abitur beziehungsweise Universitätsabschluss waren es nur elf Prozent. Bei Berufstätigen mit einem Nettoeinkommen von über 2.500 Euro bezeichneten sich ebenfalls elf Prozent als betroffen, bei denjenigen, die weniger als 1.000 Euro pro Monat verdienen sind es 27 Prozent. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,411029,00.html |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Die Rechtsbeugermafia - Winter / Haferbeck Titelbild des Buches Rolf Bossi - bundesweit bekannter Staranwalt aus München und als CSU-Mitglied des politischen Revoluzzertums unverdächtig - kommentierte seine wiederholt unliebsamen Erfahrungen mit der schleswig-holsteinischen "Rechtspflege" durch das Bekenntnis, bis zum letzten Atemzug gegen das illegale Fortbestehen des Dritten Reichs in der Justiz kämpfen zu wollen. Unser ehemaliger Ministerpräsident Björn Engholm offenbarte vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß zur sogenannten Schubladenaffäre, Schleswig-Holstein sei ein einziger großer verhunzter und verkrusteter Schweinestall zwischen Nord- und Ostsee; schwieg sich aber darüber aus, warum er seine Regierungsjahre nicht genutzt habe, um gehörig auszumisten. Die Autoren der "Rechtsbeugermafia" haben jahrelang am eigenen Leib erfahren, welches hohe Maß an Verkommenheit große Teile der bundesdeutschen Justiz und Verwaltung kennzeichnet. [b:2atjqv1s]Einer der Autoren hat nach 20jähriger Berufstätigkeit in Schleswig-Holstein seine Anwaltszulassung aus Protest gegen unglaubliche Rechtsbrüche und aus Gründen sozialer' Hygiene zurück- gegeben.[/b:2atjqv1s] Entgegen der Verfassung geht alle Gewalt nicht vom Volke aus, sondern von einigen Wirtschaftsführern, Rotariern, Lions und anderen Logenbrüdern, die sich zusammen mit der Funktionärsclique der maßgeblichen politischen Parteien den Staat zur Beute gemacht haben und in allen öffentlichen Gewalten u.a. durch Ämterpatronage und Postenschacher an den Fäden ziehen. Auch der Voyeur kommt auf seine Kosten, denn die Obszönität der privaten Moral der vorgeblichen Elite deckt sich mit dem ungesetzlichen Wildwuchs (Generalstaatsanwalt S-H a.D. Prof. Ostendorf) bei der Wahrnehmung öffentlicher Ämter. Winter/Haferbeck, Die Rechtsbeugermafia, ISBN 3-934477-00-3, 576 Seiten, Paperback, Kommentar: Habe vieles davon live erlebt. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Die Rechtsbeugermafia - Winter / Haferbeck Titelbild des Buches Rolf Bossi - bundesweit bekannter Staranwalt aus München und als CSU-Mitglied des politischen Revoluzzertums unverdächtig - kommentierte seine wiederholt unliebsamen Erfahrungen mit der schleswig-holsteinischen "Rechtspflege" durch das Bekenntnis, bis zum letzten Atemzug gegen das illegale Fortbestehen des Dritten Reichs in der Justiz kämpfen zu wollen. Unser ehemaliger Ministerpräsident Björn Engholm offenbarte vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß zur sogenannten Schubladenaffäre, Schleswig-Holstein sei ein einziger großer verhunzter und verkrusteter Schweinestall zwischen Nord- und Ostsee; schwieg sich aber darüber aus, warum er seine Regierungsjahre nicht genutzt habe, um gehörig auszumisten. Die Autoren der "Rechtsbeugermafia" haben jahrelang am eigenen Leib erfahren, welches hohe Maß an Verkommenheit große Teile der bundesdeutschen Justiz und Verwaltung kennzeichnet. Einer der Autoren hat nach 20jähriger Berufstätigkeit in Schleswig-Holstein seine Anwaltszulassung aus Protest gegen unglaubliche Rechtsbrüche und aus Gründen sozialer' Hygiene zurück- gegeben. Entgegen der Verfassung geht alle Gewalt nicht vom Volke aus, sondern von einigen Wirtschaftsführern, Rotariern, Lions und anderen Logenbrüdern, die sich zusammen mit der Funktionärsclique der maßgeblichen politischen Parteien den Staat zur Beute gemacht haben und in allen öffentlichen Gewalten u.a. durch Ämterpatronage und Postenschacher an den Fäden ziehen. Auch der Voyeur kommt auf seine Kosten, denn die Obszönität der privaten Moral der vorgeblichen Elite deckt sich mit dem ungesetzlichen Wildwuchs (Generalstaatsanwalt S-H a.D. Prof. Ostendorf) bei der Wahrnehmung öffentlicher Ämter. Winter/Haferbeck, Die Rechtsbeugermafia, ISBN 3-934477-00-3, 576 Seiten, Paperback, PS: Habe vieles davon live erlebt |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, nachfolgend weitere Infos zum Buch: [img:lb7r89ii]http://www.justizirrtum.de/rechtsbeugermafia.jpg[/img:lb7r89ii] http://www.justizirrtum.de/rechtsbeugermafia.htm Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, der "Weisse Ring" nimmt sich dieses Themas an. [code:2uiz09qx]http://www.weisser-ring.de/bundesgeschaeftsstelle/so_helfen_wir/medizin_psychologie/stalking/index.php[/code:2uiz09qx] Gruss PS: Gibt es Informationen darüber, ob der Weisse Ring schon einmal Mobbingopfer unterstützt hat ? |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, gibt es wissenschaftliche Betrachtungen zu möglichen "parallelen Handlungsmustern" während der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur ? Möglicherweise kann ein diesbezüglicher Diskurs politische Auswirkungen auf die aktuelle Situation im Land haben Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, gibt es wissenschaftliche Betrachtungen zu möglichen "parallelen Handlungsmustern" während der Zeit der "Deutschen Demokratischen Republik" insbesondere in Zusammenhang mit den Aktivitäten der STaSi ? Möglicherweise kann ein diesbezüglicher Diskurs politische Auswirkungen auf die aktuelle Situation im Land haben. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote="******":2gs6lu33][quote="Anonym":2gs6lu33]Habe mir gerade mal die Seite http://www.mobbing-zentrale.de und das dortige Forum angesehen. Die dortigen Autoren argumentieren ja oft ziemlich unsachlich, insbesondere die Frau Mais. Diese Frau Mais bezeichnet doch tatsächlich die Richter des Bundesarbeitsgericht als "lila Männchen" und unterstellt ihnen "Rechtsbeugung", also eine schlimme Straftat. Wie kann die dortige Inhaberin des Forums, Frau Rolf, dies nur durchgehen lassen? Damit disqualifiziert Frau Rolf doch nicht nur sich selbst, sondern auch das gesamte Niveau des Forums und der dortigen Schreiber ab. Es ist schade, dass solche Auswüchse die Anti-Mobbing-Bewegung zurückwerfen.[/quote:2gs6lu33] Diesen Beitrag erachte ich als gerade noch zulässig. Ich sehe es grds. ähnlich, wünsche mir aber hier keine Hetze, üble Nachrede etc. Auch nicht in schönen Worten verkleidet. Ich werde mir mal die "Abstimmungen" ansehen. Ev. gibt es ein Mittel eine Mehrheitsentscheidung über den Verbleib zukünftiger Postings zu realisieren. Eine weitere denkbare Hürde wäre ja der Gedanke das offene Kritik die eine gewisse Färbung trägt grds. nur angemeldeten und bestättigten Postern erlaubt wird? Danke ******[/quote:2gs6lu33] Hallo Admin, insbesondere aufgrund der neueren Fortschreibung der Forumsregeln, sollten derartige Anfeindungen hier keinen Platz haben und gelöscht werden bzw. im Hintergrund für eine mögliche, zukünftige Verfolgung archiviert werden. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | So es sich hinsichtlich meines Falles irgendwelche Zusammenhänge mit der u.a. Literatur ergeben sollten, wäre dies sicherlich einer - mit einer möglichen Wahrscheinlichkeit besetzten Zufälligkeit - zuzuschreiben. Von diesbzgl. Spekulationen jedoch, distanziere ich mich ohne Weiteres.- http://www.justizirrtum.de/rechtsbeugermafia.htm [img:23rfounf]http://www.justizirrtum.de/rechtsbeugermafia.jpg[/img:23rfounf] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Neuroscience in SCIENCE VOL 302 10 OCTOBER 2003 Hier ein Link zum Thema.- Möglicherweise sollte man einmal den Author oder den Verlag um ein Belegexemplar der Abhandlung bitten. Im Netz jedenfalls habe ich nicht mehr gefunden.Wieso der Artikel aus dem WiKi verschwand, weiss ich nicht. http://www.sciencemag.org/cgi/content/s ... 2/5643/237 Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, anlässlich des 2. Antimobbing Tages hat der Ministerpräsident Schleswig-Holstein Herr Peter Harry Carstensen seine grundsätzliche Haltung zur Mobbingproblematik gegenüber der [i:v2faee6w]Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Mobbing [/i:v2faee6w]dargelegt. [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/ArbeitsSchutz/NeueSeite?action=AttachFile&do=get&target=MP_Carstensen_Mobbing.pdf:v2faee6w]Quelle[/url:v2faee6w] Ich habe ihn bezgl. meiner mobbingbedingten Frühverrentung angeschrieben. Die Mobbing Zentrale Hamburg hatte Herrn Carstensen auch ein Schreiben übersandt; und die ca. 1600 Frühverrentungen von Lehrkräften an Schleswig-Holsteins Schulen angesprochen. [b:v2faee6w]Weder die Mobbing Zentrale, noch ich habe eine Antwort, geschweige eine Eingangsbestätigung von Herrn MP Carstensen bzw. von der Staatskanzlei in Kiel erhalten.[/b:v2faee6w] Da mittlerweile ein Betrugsverdacht nicht mehr auszuschließen ist, habe ich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und eine Strafanzeige gegen unbekannt gestellt. [b:v2faee6w]Der Generalstaatsanwalt hat mir mitgeteilt, dass ich selbst im Rahmen einer Privatklage diesem möglichen Kapitaldelikt nachgehen möge.[/b:v2faee6w] Die Staatsanwaltschaft wird also keine Ermittlungen aufnehmen, womit das Legalitätsprinzip offensichtlich [i:v2faee6w]ad absurdum[/i:v2faee6w] geführt wird, wenn der Bürger für die Verfolgung von möglichen kapitalen Straftaten von der Staatsanwaltschaft selbst angehalten wird. [b:v2faee6w]Da bekommt der Satz "Du bist Deutschland" eine ganz neue Dimension ![/b:v2faee6w] Im Übrigen, wie soll denn das funktionieren ? Nun mag der Betrugsverdacht für den Einen oder Anderen Leser nicht unbedingt nachvollziehbar sein. - Deshalb möchte ich zur Verdeutlichung des Sachverhaltes einen ähnlichen - aber nicht völlig vergleichbaren Fall-, wo die Staatsanwaltschaft in Niedersachsen zumindestens die Ermittlung eingeleitet hat hinweisen. http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... 46,00.html Sehr geehrte Herren Winter, Dr. Haferbeck, Engholm, Prof. Ostendorf und Bossi was halten Sie denn davon ? Für Ihre geschätzten Bewertungen wäre ich Ihnen sehr verbunden. Insbesondere interessiert mich alllerdings auch die Meinung des Ministerpräsidenten Herrn Carstensen zu diesem Komplex. Möglicherweise gibt es noch einen investigativen Journalismus, der einmal im Norden anfragen möchte. Freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Ich denke, dass wenn ein Buch in aller Öffentlichkeit verkauft werden kann, kann es auch hier erwähnt werden (Meinungsfreiheit ?).
Das Buch ist Oktober 1999 erschienen.
Ich denke, wenn es seitens der in diesem Buch genannten Klientel rechtlich Bedenken gegeben hätte, hätte man schon versucht - z.B. im Zuge einer einstweiligen Verfügung - die Literatur vom Markt zu nehmen; insofern sehe ich sieben Jahre nach Erscheinen keinen Grund dafür, dass man den Titel nicht bekannt macht.
Das Bild löst m.E. auch nicht einen Straftatbestand aus, insbesondere dann nicht, wenn die dort gemachten Anschuldigungen zutreffend sind.
Wieviel Politkarikaturen müssten dann eingestampft werden ?
Es wäre allerdings zu überlegen, ob Hausschweine oder Tiere insgesamt das angeprangerte Handeln angemessen reflektieren.
Also ich habe bis zum jetzigen Zeitpunkt damit keinerlei Probleme, wenn in dieser Art und Weise Dinge öffentlich gemacht werden.
Ich sehe hier an erster Stelle ggf. das Recht auf Meinungsfreiheit (im Sinne eines anklagenden Journalismus ?)
Ist aber nur meine Meinung. - Der Admin muss hier entscheiden.
Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [code:3lvaaezr]http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3934477003/303-9146068-1757856[/code:3lvaaezr] Da fällt mir noch ein: Ist es nicht so, dass mit dem Wort "Mafia" automatisch der Begriff der Rechtsbeugung verknüpft ist. Wie sieht eine Mafia aus, die keine Rechtsbeugung betreibt ? Gibts meines Erachtens nicht. [b:3lvaaezr]Heutige Bedeutung[/b:3lvaaezr] Heute ist "Mafia" ein internationales Synonym für organisierte Kriminalität, für eine gewalttätige und verschworene Geheimgesellschaft, für kriminelle Klans, die sich in der Prostitution, dem Menschenhandel, dem Drogenhandel, der Erpressung, insbesondere der Schutzgelderpressung, dem illegalen Glücksspiel, der Subventionserschleichung bzw. Subventionsbetrug, aber auch in kriminell unterwanderten, legalen Wirtschaftssektoren, wie der Bauwirtschaft, der Wohnungswirtschaft, der Abfallentsorgung und der Gastronomie betätigen. Hauptmerkmal einer mafiösen Struktur ist die [b:3lvaaezr]heimliche Zusammenarbeit zwischen staatlichen Funktionsträgern und privatwirtschaftlich organisierten Kriminellen[/b:3lvaaezr]. .... weiteres unter..... http://de.wikipedia.org/wiki/Mafia#Weblinks Ist Deutschland tatsächlich mafiafrei ?[*] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Unter der Telefonnummer 01805/671264 können sich Menschen mit Behinderungen, mit psychiatrischem oder psychosozialem Hilfsbedarf sowie mit Suchtkrankheiten beraten lassen und Tipps erhalten, wo sie weitere Unterstützung finden. Die Beratung umfasst persönliche, gesundheitliche, familiäre, schulische, berufliche, rechtliche und soziale Fragen. Anrufer erhalten aber auch Informationen über gesetzlich geregelte Hilfen. "Am Telefon sitzen erfahrene Profis, um Ratsuchende durch das Dickicht der Hilfen zu lotsen", verspricht der Beratungsverbund, in dem sich die Arbeiterwohlfahrt, die Brücke Schleswig-Holstein, das Diakonische Werk, die Vorwerker Diakonie, das Lebenshilfewerk, Phönix und Soliton zusammengeschlossen haben. Dabei bringen sie ihre jahrelangen Erfahrungen aus den Arbeitsfeldern geistige Behinderung, Lernbehinderung, Psychiatrie und Sucht erstmalig in dieser gebündelten Form ein. "Wir können als Verbund jetzt deutlich präsenter sein", so die Organisatoren. "Die Idee gab es schon lange", sagt René Skischally von der Brücke. Man habe schon gemeinsame Projekte wie den Krisendienst organisiert und gepflegt. Jetzt wolle man Menschen helfen, im Notfall einen niedrigschwelligen Zugangsweg zu finden. Denn der Bedarf werde immer größer, durch steigende Arbeitslosigkeit und den Zerfall familiärer Strukturen nehmen die Probleme wie beispielsweise Angststörungen zu. "Es gibt eine Fülle von Angeboten, aber es ist nicht für jeden Hilfesuchenden klar, wie er an das Angebot kommt", erklärt Skischally. Deshalb wolle man schnell und unkompliziert helfen. Der Vorteil beim Beratungsverbund sei die zentrale Telefonnummer, erklärte Petra Rink vom Diakonischen Werk – weil viele nicht wissen, an wen sie sich direkt wenden können. "Wir zeigen ihnen, wie die nächsten Schritte aussehen könnten." Jan Groth von Soliton freut sich darüber, dass man Hilfesuchende schnell, effektiv und kostenfrei weitervermitteln könne. Mit dem Projekt werden "Kompetenzen gebündelt", so Jürgen Brockmann von der AWO, und "der Hilfesuchende muss nicht erst vier oder fünf Stellen abklappern", so Peter Petereit von der Vorwerker Diakonie. Fazit der Organisatoren: "Anrufen lohnt sich!" Beratungsverband Kreis Plön, Tel. 01805/671264 (12 ct/min) oder E-Mail: zentrale@beratungsverbund.info, das Telefon ist besetzt montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr und donnerstags von 17 bis 19 Uhr. http://www.kn-online.de/news/archiv/?id=1846507 |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:2al5k6o1]ich stelle weiterhin fest das bereits im Vorfeld einige Beiträge von "Kurt" durch Jörg gelöscht wurden. [/quote:2al5k6o1] Es waren zwei Beiträge, die gegen die Regeln dieses Forums verstoßen haben. Das war doch korrekt. Oder ? Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [i:1mk37opt][b:1mk37opt]Mobbing: Chefs tun es am meisten[/b:1mk37opt] (spiegel-online: Bonn/Frankfurt 10/2001) Vorgesetzte mobben laut einer wissenschaftlichen Untersuchung am meisten. 70 Prozent aller Mobbing-Fälle gehen auf das Konto der Chefs. Es ist nicht der böse Kollege vom Schreibtisch nebenan, sondern sehr häufig der Chef selbst, der seine Mitarbeiter quält. Das berichtete der Bonner Informationsdienst "Handbuch für den Vorgesetzten" am Dienstag in Bonn. Der Dienst beruft sich auf eine Untersuchung des Frankfurter Psychologen Dieter Zapf. A[b:1mk37opt]us der Studie gehe auch hervor, dass die Vorgesetzten im öffentlichen Dienst das schlimmste Mobbing betrieben. [/b:1mk37opt]Die Folgekosten für ihre Untaten, wie Leistungsausfall und Fehlzeiten, beziffert die AOK Bayern je nach Fall auf 30.000 bis 100.000 Mark. Die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Krankenkasse:1mk37opt]Krankenkasse[/url:1mk37opt] geht davon aus, dass etwa drei Prozent aller Beschäftigten in Deutschland von Mobbing betroffen sind.[/i:1mk37opt] Wie gesagt: Stand 2001 - Heutzutage geht man anhand der neuesten Umfrage durch das emnid-Institut von 5,7 Millionen Betroffenen aus. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,411029,00.html Es bleibt zudem anzumerken, dass sich die meisten Ministerpräsidenten der Länder - als Arbeitgeber i.S.d. ArbSchG - nach wie vor weigern, das Arbeitsschutzgesetz - unter Beachtung des § 3 ArbSchG - in den Landesbetrieben umzusetzen. Dies mit der Folge, dass von einem Schutz der Beschäftigten keinesfalls die Rede sein kann. Die Verweigerung bezieht sich insbesondere auf ein nach dem arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand ausgerichteten "Interventionskonzept" welches - in Anlehnung an die im factsheet 32 der EU - geforderte Zweigleisigkeit offensichtlich immer noch nicht - auch in den eigenen Betrieben des Landes S-H - implementiert ist. Nur so lässt es sich erklären, dass selbst im Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein / Kiel von oberster Stelle Mobbing betrieben wurde, mit der Folge einer vom Sozialgericht festgestellten 60 % igen Schwerbehinderung und einer vollen Erwerbsunfähigkeit. Ferner ist zu beobachten, dass die Arbeitsgerichte den mobbingspezifischen Hintergrund eines Kündigungsverfahrens immer noch nicht erkennen wollen oder in Ermangelung diesbzgl. Fortbildung, dies ggf. bislang auch noch nicht konnten. Im Zweifelsfall wird dem politischen Kalkül eine außerordentliche Präferenz - anstatt der Zubilligung des nach dem Grundgesetz geschützten Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit - eingeräumt, wobei zu beobachten ist, dass immer mehr Richter/Innen sich zutrauen, sozialmedizinische Fachfragen - ohne Inanspruchnahme fachärztlicher Begutachtung - schriftlich in Gerichtsentscheidungen ( sich selbst) zu beantworten. So geschehen am Verwaltungsgericht Schleswig Az: 15 A 30/04. Richter werden im Namen des Volkes zu Mediziner ? Dies bei schon zur Normalität herangereiften Verweigerung des Rechtsmittels der Revision entgegen insb. Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die juristische Stigmatisierung reiht sich, - wie Dr. Wickler Vizepräsident LAG Thüringen im Handbuch Mobbing-Rechtsschutz (ISBN 3-8114-1856-4 ) deutlich macht - in den Mobbing - Gesamtzusammenhang bzw. - komplex ein und verschlimmert letztendlich die gesundheitliche Situation des Opfers nachhaltig über Jahre ggf. bis zum Lebensende. Die Verweigerung des Arbeitsschutzgesetzes ist trotz der schweren gesundheitlichen Folgen u.a. deshalb so erfolgreich, da in aller Regel die Arbeitsgerichte die Erfüllung dieser Schutznorm so gut wie nie – auch nicht aus eigenem Antrieb - abfragen und zum Gegenstand eines Tenors einer Entscheidung machen. Vielmehr wird eine diesbzgl. Einbeziehung in die arbeitsgerichtliche Urteilsfindung verweigert, mit der Begründung, dass das Wort "Mobbing" ein englisches Wort sei und entsprechend dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz ( § 184 GVG ) bei der Entscheidung keine Berücksichtigung findet. So geschehen im Urteil des LAG Chemnitz 2 Sa 751/03 nachzulesen unter.... http://www.justiz.sachsen.de/lag/docs/2Sa751-03.pdf Dort Seite 32 dritter Absatz. Oder auch die nachvollziehbare arbeitsgerichtliche Überprüfung der Billigkeit des Ermessens ( vgl. § 315 BGB / § 106 GewO) bei der grenzenlosen und willkürlichen Ausübung des Weisungsrechts eines öffentlichen Arbeitgebers findet nun nicht mehr statt, so dass die Normenhierarchie im [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:1mk37opt]Arbeitsrecht[/url:1mk37opt] nicht nur undurchsichtiger erscheint. Anders ausgedrückt: Weisungen eines öffentlichen Arbeitgeber müssen nicht mehr differenziert im Hinblick auf die Rangigkeit von Rechts- /Schutzgüter betrachtet werden. Insbesondere für die Berufsgruppe der "helfenden Berufe" könnte dies ggf. zu schweren Depression führen, da derartige Vorgänge für die sog. "Spiegelneuronen" von wichtiger Bedeutung zu sein scheinen. Weiteres zum "Mobbing - Risiko" für bestimmte Berufsgruppen zeigt die Studie der Sozialforschungsstelle Dortmund, veröffentlicht durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA. http://www.baua.de/nn_28474/de/Informat ... ,xv=vt.pdf Weiteres zu dem Phänomen "Spiegelneuronen" z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Spiegelneuronen Das Risiko in diesen Berufsgruppen an "mobbingbedingten Depressionen" zu erkranken ist jedenfalls signifikant gegenüber anderen Berufsgruppen erhöht (s. Studie der Sozialforschungsstelle Dortmund). Die Weisung eines Öffentlichen Arbeitgebers zur Missachtung bzw. Verweigerung des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmer/innen geschieht gemäß einschlägiger Rechtsprechung nunmehr jedenfalls im Rahmen des Billigen Ermessens gem. § 315 BGB. Sollten sich zum Beispiel "ethisch verwerfliche Weisungen" gegenüber eines/einer Beschäftigten in einem Helferberuf ( z.B. Arzt, Pflege u.a. ) in Bezug auf die Spiegelneuronen krankmachend auswirken , wäre im Falle einer arbeitsgerichtlichen Verweigerung einer für Jedermann nachvollziehbaren Überprüfung b.b. Billigkeit im Hinblick auf den § 315 BGB eine amplifizierende Wirkung des Traumas möglicherweise zu erwarten. So geschehen im Urteil LAG Schleswig-Holstein 3 Sa 236/04 bei Verweigerung des Rechtsmittel der Revision und ohne Begründung der Rechtmäßigkeit von willkürlichen, provozierenden und krankmachenden Weisungen entgegen einschlägigem Gemeinschaftsrecht (Rl. 89/391/EWG) und bei ständiger Überschreitung der Sozialadäquanz. Vgl. BSG B 7 AL 92/0 [i:1mk37opt]Selbst wenn bei den einzelnen Maßnahmen rechtliche Grenzen nicht überschritten werden, kann durch eine Vielzahl von "Nadelstichen" der Rahmen der Sozialadäquanz verlassen werden (vgl: Gralka, BB 1995, 2651, 2654; Rieble/Klumpp, ZIP 2002, 369, 373) und dadurch eine dem Arbeitnehmer nicht mehr zumutbare Situation geschaffen werden. Das LSG wird im Hinblick hierauf die Gesamtumstände genau zu würdigen und zu prüfen haben, ob das Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht über einen längeren Zeitraum verletzt worden ist (vgl Rieble/Klumpp, ZIP 2002, 369, 371 ff).[/i:1mk37opt] Denn die Arbeitsgerichtsbarkeit geht völlig unbeirrt und nach wie vor davon aus, dass wenn bei der Ausübung des Direktionsrechtes rechtliche Grenzen nicht überschritten werden eine gesundheitlich beeinträchtigende Wirkung - seitens des Mobbingopfers - nicht stattfindet. - Arbeitswissenschaftlich ist dies ein enormer Irrtum, der zeigt, dass erhebliche Wissensdefizite bei den Arbeitsgerichten nicht nur existent sind, sondern es wird auf diesen Defiziten eine Rechtssprechung aufgebaut, die nicht in Einklang mit Artikel 2 Grundgesetz gesehen werden kann, mit der wahrscheinlichen Folge einer Vorenthaltung körperlicher Unversehrtheit. Auf die Grundrechtsbindung der Gerichte und der Exekutive (Gewerbeaufsicht) bleibt an dieser Stelle hinzuweisen. Weiteres zu dem Thema Arbeitsgericht versus Sozialgericht unter viewtopic.php?t=138 Links zu o.a. Thematik: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/ ... charta.htm http://agency.osha.eu.int/publications/ ... n23-de.pdf |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [b:2pbda2iw]Mobbing: Chefs tun es am meisten (spiegel-online: Bonn/Frankfurt 10/2001) Vorgesetzte mobben laut einer wissenschaftlichen Untersuchung am meisten. 70 Prozent aller Mobbing-Fälle gehen auf das Konto der Chefs. Es ist nicht der böse Kollege vom Schreibtisch nebenan, sondern sehr häufig der Chef selbst, der seine Mitarbeiter quält. Das berichtete der Bonner Informationsdienst "Handbuch für den Vorgesetzten" am Dienstag in Bonn. Der Dienst beruft sich auf eine Untersuchung des Frankfurter Psychologen Dieter Zapf. Aus der Studie gehe auch hervor, dass die Vorgesetzten im öffentlichen Dienst das schlimmste Mobbing betrieben. Die Folgekosten für ihre Untaten, wie Leistungsausfall und Fehlzeiten, beziffert die AOK Bayern je nach Fall auf 30.000 bis 100.000 Mark. Die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Krankenkasse:2pbda2iw]Krankenkasse[/url:2pbda2iw] geht davon aus, dass etwa drei Prozent aller Beschäftigten in Deutschland von Mobbing betroffen sind. [/b:2pbda2iw] Wie gesagt: Stand 2001 - Heutzutage geht man anhand der neuesten Umfrage durch das emnid-Institut von 5,7 Millionen Betroffenen aus. http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,411029,00.html Es bleibt zudem anzumerken, dass sich die meisten Ministerpräsidenten der Länder - als Arbeitgeber i.S.d. ArbSchG - nach wie vor weigern, das Arbeitsschutzgesetz - unter Beachtung des § 3 ArbSchG - in den Landesbetrieben umzusetzen. Dies mit der Folge, dass von einem Schutz der Beschäftigten keinesfalls die Rede sein kann. Die Verweigerung bezieht sich insbesondere auf ein nach dem arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisstand ausgerichteten "Interventionskonzept" welches - in Anlehnung an die im factsheet 32 der EU - geforderte Zweigleisigkeit offensichtlich immer noch nicht - auch in den eigenen Betrieben des Landes S-H - implementiert ist. Nur so lässt es sich erklären, dass selbst im Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein / Kiel von oberster Stelle Mobbing betrieben wurde, mit der Folge einer vom Sozialgericht festgestellten 60 % igen Schwerbehinderung und einer vollen Erwerbsunfähigkeit. Ferner ist zu beobachten, dass die Arbeitsgerichte den mobbingspezifischen Hintergrund eines Kündigungsverfahrens immer noch nicht erkennen wollen oder in Ermangelung diesbzgl. Fortbildung, dies ggf. bislang auch noch nicht konnten. Im Zweifelsfall wird dem politischen Kalkül eine außerordentliche Präferenz - anstatt der Zubilligung des nach dem Grundgesetz geschützten Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit - eingeräumt, wobei zu beobachten ist, dass immer mehr Richter/Innen sich zutrauen, sozialmedizinische Fachfragen - ohne Inanspruchnahme fachärztlicher Begutachtung - schriftlich in Gerichtsentscheidungen ( sich selbst) zu beantworten. So geschehen am Verwaltungsgericht Schleswig Az: 15 A 30/04. Richter werden im Namen des Volkes zu Mediziner ? Dies bei schon zur Normalität herangereiften Verweigerung des Rechtsmittels der Revision entgegen insb. Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die juristische Stigmatisierung reiht sich, - wie Dr. Wickler Vizepräsident LAG Thüringen im Handbuch Mobbing-Rechtsschutz (ISBN 3-8114-1856-4 ) deutlich macht - in den Mobbing - Gesamtzusammenhang bzw. - komplex ein und verschlimmert letztendlich die gesundheitliche Situation des Opfers nachhaltig über Jahre ggf. bis zum Lebensende. Die Verweigerung des Arbeitsschutzgesetzes ist trotz der schweren gesundheitlichen Folgen u.a. deshalb so erfolgreich, da in aller Regel die Arbeitsgerichte die Erfüllung dieser Schutznorm so gut wie nie – auch nicht aus eigenem Antrieb - abfragen und zum Gegenstand eines Tenors einer Entscheidung machen. Vielmehr wird eine diesbzgl. Einbeziehung in die arbeitsgerichtliche Urteilsfindung verweigert, mit der Begründung, dass das Wort "Mobbing" ein englisches Wort sei und entsprechend dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz ( § 184 GVG ) bei der Entscheidung keine Berücksichtigung findet. So geschehen im Urteil des LAG Chemnitz 2 Sa 751/03 nachzulesen unter.... http://www.justiz.sachsen.de/lag/docs/2Sa751-03.pdf Dort Seite 32 dritter Absatz. Oder auch die nachvollziehbare arbeitsgerichtliche Überprüfung der Billigkeit des Ermessens ( vgl. § 315 BGB / § 106 GewO) bei der grenzenlosen und willkürlichen Ausübung des Weisungsrechts eines öffentlichen Arbeitgebers findet nun nicht mehr statt, so dass die Normenhierarchie im [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:2pbda2iw]Arbeitsrecht[/url:2pbda2iw] nicht nur undurchsichtiger erscheint. Anders ausgedrückt: Weisungen eines öffentlichen Arbeitgeber müssen nicht mehr differenziert im Hinblick auf die Rangigkeit von Rechts- /Schutzgüter betrachtet werden. Insbesondere für die Berufsgruppe der "helfenden Berufe" könnte dies ggf. zu schweren Depression führen, da derartige Vorgänge für die sog. "Spiegelneuronen" von wichtiger Bedeutung zu sein scheinen. Weiteres zum "Mobbing - Risiko" für bestimmte Berufsgruppen zeigt die Studie der Sozialforschungsstelle Dortmund, veröffentlicht durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA. [url=http://www.baua.de/nn_28474/de/Informationen-fuer-die-Praxis/Publikationen/Schriftenreihe/Forschungsberichte/2002/Fb_20951,xv=vt.pdf:2pbda2iw]Quelle[/url:2pbda2iw] Weiteres zu dem Phänomen "Spiegelneuronen" z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Spiegelneuronen Das Risiko in diesen Berufsgruppen an "mobbingbedingten Depressionen" zu erkranken ist jedenfalls signifikant gegenüber anderen Berufsgruppen erhöht (s. Studie der Sozialforschungsstelle Dortmund). Die Weisung eines Öffentlichen Arbeitgebers zur Missachtung bzw. Verweigerung des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmer/innen geschieht gemäß einschlägiger Rechtsprechung nunmehr jedenfalls im Rahmen des Billigen Ermessens gem. § 315 BGB. Sollten sich zum Beispiel "ethisch verwerfliche Weisungen" gegenüber eines/einer Beschäftigten in einem Helferberuf ( z.B. Arzt, Pflege u.a. ) in Bezug auf die Spiegelneuronen krankmachend auswirken , wäre im Falle einer arbeitsgerichtlichen Verweigerung einer für Jedermann nachvollziehbaren Überprüfung b.b. Billigkeit im Hinblick auf den § 315 BGB eine amplifizierende Wirkung des Traumas möglicherweise zu erwarten. So geschehen im Urteil LAG Schleswig-Holstein 3 Sa 236/04 bei Verweigerung des Rechtsmittel der Revision und ohne Begründung der Rechtmäßigkeit von willkürlichen, provozierenden und krankmachenden Weisungen entgegen einschlägigem Gemeinschaftsrecht (Rl. 89/391/EWG) und bei ständiger Überschreitung der Sozialadäquanz. Vgl. BSG B 7 AL 92/0 [b:2pbda2iw][i:2pbda2iw]Selbst wenn bei den einzelnen Maßnahmen rechtliche Grenzen nicht überschritten werden, kann durch eine Vielzahl von "Nadelstichen" der Rahmen der Sozialadäquanz verlassen werden (vgl: Gralka, BB 1995, 2651, 2654; Rieble/Klumpp, ZIP 2002, 369, 373) und dadurch eine dem Arbeitnehmer nicht mehr zumutbare Situation geschaffen werden. Das LSG wird im Hinblick hierauf die Gesamtumstände genau zu würdigen und zu prüfen haben, ob das Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht über einen längeren Zeitraum verletzt worden ist (vgl Rieble/Klumpp, ZIP 2002, 369, 371 ff).[/i:2pbda2iw][/b:2pbda2iw] Denn die Arbeitsgerichtsbarkeit geht völlig unbeirrt und nach wie vor davon aus, dass wenn bei der Ausübung des Direktionsrechtes rechtliche Grenzen nicht überschritten werden eine gesundheitlich beeinträchtigende Wirkung - seitens des Mobbingopfers - nicht stattfindet. - Arbeitswissenschaftlich ist dies ein enormer Irrtum, der zeigt, dass erhebliche Wissensdefizite bei den Arbeitsgerichten nicht nur existent sind, sondern es wird auf diesen Defiziten eine Rechtssprechung aufgebaut, die nicht in Einklang mit Artikel 2 Grundgesetz gesehen werden kann, mit der wahrscheinlichen Folge einer Vorenthaltung körperlicher Unversehrtheit. Auf die Grundrechtsbindung der Gerichte und der Exekutive (Gewerbeaufsicht) bleibt an dieser Stelle hinzuweisen. Weiteres zu dem Thema Arbeitsgericht versus Sozialgericht unter viewtopic.php?t=138 Links zu o.a. Thematik: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/ ... charta.htm http://agency.osha.eu.int/publications/ ... n23-de.pdf |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, wer glaubt, im Staat einen guten Helfer im Kampf gegen Mobbing gefunden zu haben, der irrt ! Über die Verschleppung der Umsetzung der [i:24vm442q]Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz[/i:24vm442q] mit Kennung 89/391/EWG habe ich anderer Stelle bereits berichtet. Das Arbeitschutzgesetz kam erst 1996. Die "89" in der Richtlinienbezeichnung [b:24vm442q]89[/b:24vm442q]/391/EWG steht für 1989. Mehr muss man dazu nicht sagen. Nun spielt der Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie [b:24vm442q]2000[/b:24vm442q]/78 bzw. der [i:24vm442q]RICHTLINIE 2000/78/EG DES RATES vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf[/i:24vm442q] im Hinblick auf die Mobbingthematik eine übergeordnete Rolle, so denn die in der Richtlinie genannten Diskriminierungsmerkmale relevant bzw. erfüllt sind. Die Bundesregierungen hatten nunmehr sechs Jahre Zeit die Richtlinie 2000/78 in ein AADG - [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht]Arbeitsrecht[/url]liche Antidiskriminierungsgesetz - umzusetzen und somit einen auf die Diskriminierungsmerkmale beschränkten"gemeinschaftsrechtlichen Schutz" vor Mobbing in Deutschland festzuschreiben. Die jetzige Bundesregierung - und die davor - haben es abermals "absichtlich versäumt" Menschenrechte für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im Hinblick auf eine stetig steigende, mobbingbedingten Suizidzahl vorsätzlich - nicht grob fahrlässig - zum Schutze des menschlichen Lebens und der Gesundheit gesetzlich bereitzustellen. Alle Mitgliedstaaten der EU haben die Antidiskriminierungsrichtlinie bereits in nationales Recht pflichtgemäß umgesetzt. [b:24vm442q]Bis auf Deutschland ![/b:24vm442q] Die von Wirtschaftslobbyisten durchsetzte Bundesregierung jedoch besteht - nach wie vor - auf die beharrliche Verweigerung von Schutzrechten, insbesondere für gesellschaftliche Randgruppen, wie Schwerbehinderte. Es bleibt an dieser Stelle zu erwähnen, dass jeder EU Bürger - egal, ob er betroffen ist oder auch nicht, den Beschwerdeweg in Richtung EU Kommission / EU Parlament und ggf. gem. Art. 232 EG Vertrag zum Europäischen Gerichtshof beschreiten möge. Sich.-Ing. Jörg Hensel Presse [b:24vm442q]Nicht zur Integration fähig CDU und SPD verzögern seit Jahren ein Antidiskriminierungsgesetz. Das verstößt nicht nur gegen EU-Recht, es verkehrt auch ein Signal gegen den Rassismus ins Gegenteil[/b:24vm442q] http://www.taz.de/pt/2006/05/02/a0187.1/text http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf http://www.arbeitsschutz-gegen-mobbing.de/44801.html |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, wer glaubt, im Staat einen guten Helfer im Kampf gegen Mobbing gefunden zu haben, der irrt ! Über die Verschleppung der Umsetzung der Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz mit Kennung 89/391/EWG habe ich anderer Stelle bereits berichtet. Das Arbeitschutzgesetz kam erst 1996. Die "89" in der Richtlinienbezeichnung [b:2om28aqc]89[/b:2om28aqc]/391/EWG steht für 1989. Mehr muss man dazu nicht sagen. Nun spielt der Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 2000/78 bzw. der [i:2om28aqc]RICHTLINIE 2000/78/EG DES RATES vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf [/i:2om28aqc]im Hinblick auf die Mobbingthematik eine übergeordnete Rolle, so denn die in der Richtlinie genannten Diskriminierungsmerkmale relevant bzw. erfüllt sind. Die Bundesregierungen hatten nunmehr sechs Jahre Zeit die Richtlinie 2000/78 in ein AADG - [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht]Arbeitsrecht[/url]liche Antidiskriminierungsgesetz - umzusetzen und somit einen auf die Diskriminierungsmerkmale beschränkten"gemeinschaftsrechtlichen Schutz" vor Mobbing in Deutschland festzuschreiben. Die jetzige Bundesregierung - und die davor - haben es abermals "absichtlich versäumt" Menschenrechte für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im Hinblick auf eine stetig steigende, mobbingbedingten Suizidzahl vorsätzlich - nicht grob fahrlässig - zum Schutze des menschlichen Lebens und der Gesundheit gesetzlich bereitzustellen. Alle Mitgliedstaaten der EU haben die Antidiskriminierungsrichtlinie bereits in nationales Recht pflichtgemäß umgesetzt. Bis auf Deutschland ! Die von Wirtschaftslobbyisten durchsetzte Bundesregierung jedoch besteht - nach wie vor - auf die beharrliche Verweigerung von Schutzrechten, insbesondere für gesellschaftliche Randgruppen, wie Schwerbehinderte. Es bleibt an dieser Stelle zu erwähnen, dass jeder EU Bürger - egal, ob er betroffen ist oder auch nicht, den Beschwerdeweg in Richtung EU Kommission / EU Parlament und ggf. gem. Art. 232 EG Vertrag zum Europäischen Gerichtshof beschreiten möge. Sich.-Ing. Jörg Hensel Presse [i:2om28aqc]Nicht zur Integration fähig CDU und SPD verzögern seit Jahren ein Antidiskriminierungsgesetz. Das verstößt nicht nur gegen EU-Recht, es verkehrt auch ein Signal gegen den Rassismus ins Gegenteil[/i:2om28aqc] http://www.taz.de/pt/2006/05/02/a0187.1/text http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf http://www.arbeitsschutz-gegen-mobbing.de/44801.html |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, nun es ist, denke ich, legitim zu diskutieren, ob Arbeitsgerichte Mobbingopfer tatsächlich helfen. - Einige Urteile sprechen da eine deutliche Sprache, so dass man - von der Gesamtheit aller diesbzgl. bekannten Gerichtsfälle ausgehend - die Auffassung vertreten kann, dass Hilfe bislang von den Arbeitsgerichten nicht erwartet werden. Trotz der Grundrechtsbindung der Gerichte. Ob es einen Zusammenhang mit der u.a. Thematik gibt ? [img:qrckwi4d]http://www.justizirrtum.de/rechtsbeugermafia.jpg[/img:qrckwi4d] http://www.justizirrtum.de/rechtsbeugermafia.htm |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:1uq8eyr4]Empfehlenswert ist aber ein möglichst umfangreicher, detaillierter Katalog von erwünschten und unerwünschten Verhaltensweisen - und in jedem Fall der Verzicht auf den eigentlich ohnehin überflüssigen Begriff "Mobbing".[/quote:1uq8eyr4] Hallo, eine Frage, die sich da auftut ist, wieso ist der Begriff "Mobbing" überflüssig ist, wenn dieser im Arbeitsschutz, als Teilgebiet des [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht]Arbeitsrecht[/url]es immer mehr an Bedeutung gewinnt und somit auch beim Namen genannt wird ? I Insbesondere in Verbindung mit der Rl. 89/391/EWG von Organen der Gemeinschaft. Zum Beispiel hier: http://agency.osha.eu.int/publications/ ... n23-de.pdf http://www.baua.de/nn_28674/sid_4005821 ... 9/S49.html Irgendwie erinnert mich das an die kleine Anfrage im schleswig-holsteinischen Landtag bzw. deren Beantwortung. http://www.sh-landtag.de/infothek/wahl1 ... 5-1557.pdf Frei nach dem Motto: [b:1uq8eyr4]Wo nichts ist, kann auch nichts sein.[/b:1uq8eyr4] Zeichnet sich da möglicherweise etwas ab, was das LAG Chemnitz schon angefangen hat ? Dort auf Seite 32 Abs. 3 des Urteils 2Sa751/03: http://www.justiz.sachsen.de/lag/docs/2Sa751-03.pdf Freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:jn2l3ufy][b:jn2l3ufy]Empfehlenswert ist aber ein möglichst umfangreicher, detaillierter Katalog vonerwünschten und unerwünschten Verhaltensweisen[/b:jn2l3ufy] - und in jedem Fall der Verzicht auf den eigentlich ohnehin überflüssigen Begriff "Mobbing"
[/quote:jn2l3ufy]
Hallo, ja da hätte ich einen Vorschlag zu machen, wie der Katalog der "unerwünschten Verhaltensweisen aussehen kann:
Katalog der 100+… Mobbinghandlungen (von Dr. M. Wolmerath)
Quelle: "[url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:jn2l3ufy]Arbeitsrecht[/url:jn2l3ufy] im Betrieb", Ausgabe 7/2000, Seite 389
z.B. hier:
http://www.mobbingberatung-sachsen.de/d ... tionen.pdf
Eine Frage wäre auch: Wie vermeide ich Gewalt bei Vermeidung des Wortes Gewalt ?
Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Tja, eigentlich schade, dass es keine extra Kategorie für straffällig gewordene und verurteilte Richter gibt, um auch mal zu zeigen, dass einige Euer Ehren in schwarzen Roben nicht zwangsläufig auch immer eine reine Weste haben müssen. Zum Beispiel hier: Leitsatz: [b:f4vbwtsl]Ein Richter, der einen Beihilfebetrug begeht, ist aus dem Dienst zu entfernen, wenn das Eigengewicht der Tat besonders hoch ist oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischem Eigengewicht vorliegt und durchgreifende Milderungsgründe fehlen.[/b:f4vbwtsl] http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=2 Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | http://www3.mdr.de/plusminus/240204/imm ... etrug.html Also, was so alles möglich ist... Auch wenn dieser Beitrag mit Mobbing wohl nichts zu tun hat, wäre eine Kategorie Mobbing & Rechtsbeugung doch einigermaßen interessant. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Entschädigung wegen Diskriminierung
Schadensersatzleistungen für die Diskriminierung von Stellenbewerbern sind zu niedrig.
Nach deutschem Recht sind höchstens drei Monatsgehälter als Entschädigung für eine Diskriminierung des Stellenbewerber vorgesehen. Dies widerspricht jedoch der Anti-Diskriminierungsrichtlinie der EU, die keinen Höchstbetrag vorsieht. Laut EuGH sind die deutschen Entschädigungen nicht abschreckend genug.
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/lei ... 00757.html
Hier das Urteil des EUGH......
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUri ... 80:DE:HTML
Meine Meinung: |
| Sich.-Ing.J.Hensel | http://www.jurablogs.com/meldungen/2005/12/04/27507/ |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, in der Erwägung, dass laut einer Umfrage bei 21 500 Arbeitnehmern durch die Dublin-Stiftung 8 % der Arbeitnehmer in der Europäischen Union, das entspricht 12 Millionen Personen, erklären, in den letzten zwölf Monaten an ihrem Arbeitsplatz Mobbing ausgesetzt gewesen zu sein, wobei von einer wesentlich höheren Dunkelziffer auszugehen ist, gab es eine Entschließung des Europäischen Parlaments zu Mobbing am Arbeitsplatz (2001/2339(INI)). Der gesammte Entschließungstext kann unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden. http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUri ... 141:DE:PDF Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, vor einigen Jahren habe ich der Eu Kommission 28 Fragen zum Thema Mobbing zugesandt, die auch beantwortet wurden. Sie können dies nachlesen unter..... http://www.mobbing-gegner.de/agm/eudoc/ ... fragen.pdf Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, so nun ist es soweit. Nach mehreren Jahren der Verschleppung der Umsetzung von EU Recht hat die große Koalition das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" beschlossen. Details finden sich hier: http://www.bmj.bund.de/enid/969740d71d6 ... en_58.html Mobbingschutzrelevanz zeigt die Richtlinie 2000/78 im Artikel 2 (3) auf. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf Freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, so nun ist es soweit. Nach mehreren Jahren der Verschleppung der Umsetzung von EU Recht hat die große Koalition das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" beschlossen. Details finden sich hier: http://www.bmj.bund.de/enid/969740d71d6 ... en_58.html Mobbingschutzrelevanz zeigt die Richtlinie 2000/78 im Artikel 2 (3) auf. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Ab ... b=true.pdf Freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, bei Durchsicht vorstehender e-mail (gelöscht ADMIN) von Herrn Klaus Dieter May Berlin (mobbing web.de) gerichtet an D. Lengsfeld, wird ein Stück weit ein Abgrund aufgetan, den http://www.mobbing-gegner.de bezogen auf ein von Informationsfreiheit geprägtes Bündnis gegen Mobbing für falsch hält. Es geht um die Errichtung von Barrieren bei der Weiterleitung öffentlich zugänglicher Informationen von wichtigen Persönlichkeiten, wie vom Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein, welcher im letzten Jahr zum Thema Mobbing herausragende Worte geschrieben hat. - In dieser menschlichen Art und Weise haben dies bislang wenige getan. Es handelt sich bei den Einlassungen des Herrn May offensichtlich um sanktionsbehaftete Barrieren , die m.E. eine rechtliche, sachliche und tatsächliche Begründetheit entbehren. Es wird anhand dieses Beispiels gezeigt, welches [i:78s2piso]Bündes gegen Mobbing[/i:78s2piso] von Herrn May gemeint ist bzw. wie dieses Bündnis offenkundig gelebt werden soll. - Eine Feinanalyse ist zwar nicht zwingend erforderlich. Jedoch möchte ich an dieser Stelle deutlich machen, dass jemand, der solch wichtige Worte des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein - ohne rechtliche Grundlage - zum Gegenstand urheberrechtlicher Interessen macht, m.E. Zeugnis hierfür ablegt, dass er für ein Bündnis gegen Mobbing wenig geeignet zu sein scheint, was die Vergangenheit und die unterschiedlichsten Anfeindungungen dieser Person gegenüber Dritten bereits aussagekräftig unter Beweis gestellt hat. Es gab sehr viel Kränkendes aus Berlin, ohne Rücksicht auf (auch gesundheitliche) Verluste. Auch meine Toleranzgrenze war und ist bezgl. derartiger Agitationen längst überschritten, da sie grundsätzlich geeignet waren und sind, das Thema psychische Gewalt auf eine Ebene zu führen, die weder sachorientiert noch zielführend ist und eher destruktives Potential in sich birgt. Im Detail jedenfalls enthält das Fax des Ministerpräsidenten keinerlei Hinweise auf einen urheberrechtlichen Anspruch Dritter. Ich kann mir zudem vorstellen, dass der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein - Herr Peter Harry Carstensen - das Grusswort zum 2. Anti-Mobbingtag an den Gründer der Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Mobbing Herrn Kalkus - [u:78s2piso][b:78s2piso]nicht[/b:78s2piso] [/u:78s2piso]gerichtet hat, mit der Maßgabe, dass - aus welchen Erwägungen auch immer - eine oder mehrere Personen - über die Anmeldung urheberrechtlicher Ansprüche - ein diesbzgl Verfügungsmonopol beanspruchen können. [b:78s2piso] Ich verstehe die Worte des Ministerpräsidenten, als sehr hoffnungsbringende, offen und ehrliche Worte, die an die [u:78s2piso]gesamte [/u:78s2piso]Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind.[/b:78s2piso] Und so soll es auch bleiben. Ob die Belegung von politischen Aussagen von Menschen des öffentlichen Lebens mit "urheberrechtlichen Ansprüchen" u.a sittenwidrig und somit rechtswidrig ist, muss geprüft werden. Ihre Meinung ist - denke ich - gefragt. Freundliche Grüsse J. Hensel An dieser Stelle gerne noch einmal das Grusswort des Ministerprädidenten Schleswig-Holsteins Herrn Peter Harry Carstensen zum 2. Anti-Mobbing Tag 2005. [img:78s2piso]http://mobbing-gegner.de/Gegner/Hensel/BriefCarstensen_060510/Anlagen/Anlage_4_Grusswort_MP_S-H__Herrn_Carstensen.jpeg[/img:78s2piso] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | hallo, wie meinen sie das ? gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, wie vermutet hat mir Herr Kalkus (Gründer der BAM) soeben mitgeteilt, dass er die b.b. Vorgehensweise von Herrn May missbilligt. Denn die in Rede stehenden Informationen sollen[b:kskvvweo] allen [/b:kskvvweo]und zwar ohne Bedingungen zugänglich gemacht werden. Ich werde es jedenfalls nicht zulassen, dass die selbstlose und vorbildliche Absicht und Arbeit des Herrn Kalkus und die Statuten der [i:kskvvweo]Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Mobbing[/i:kskvvweo] mittels eines "äußerst zweifelhaften" eingeforderten Urheberrechts derartig in Mitleidenschaft gezogen wird. Nur weil Herr Kalkus keine Internetanbindung besitzt, denken Sie bitte nicht, dass es Menschen gibt, die seine Idee der bedingungslosen Informationsfreiheit - gegenüber derartigen Praktiken z.B. Ihrerseits - verteidigen. Und in der Tat: Es hat sich etwas angesamelt. - Glauben Sie mir. Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, möglicherweise gibt es doch ein öffentliches Interesse in der Landeshauptstadt Kiel... http://www.kn-online.de/forum/viewtopic.php?t=368 Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... F1,00.html oder auch hier: http://news.google.de/news?hl=de&ned=de ... News-Suche Die Frage bleibt, ob Herr Westerwelle jemals etwas von der Richtlinie 2000/78 gehört hat. Die Frage bleibt, ob Herr Westerwelle jemals etwas von der EG vertraglichen Gemeinschaftstreue gehört hat. Alles deutet darauf hin, dass dies nicht der Fall ist. Gruss Allerdings: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... AB,00.html |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, Herr Kalkus hat nun sehr deutlich geschrieben, dass hinsichtlich der von Herrn Klaus Dieter May - alias Mobbing-Web.de - offensichtlich urheberrechtlich beanspruchten Daten eine [b:2s12tisa]bedingungslose Informationsfreiheit[/b:2s12tisa] besteht. Herr May hat insofern wieder einmal deutlich gemacht, dass über derartige Blockierungen bzw. Hemnisse von wichtigen Informationen ein [u:2s12tisa]barrierefreies[/u:2s12tisa] [b:2s12tisa]Bündnis gegen Mobbing[/b:2s12tisa] mit ihm offensichtlich nicht zu machen ist. Aus diesem Grunde ist es umso wichtiger, dass ein Open Source System für einen diesbezüglich freien Zugang von Information - möglichst weltweit - etabliert wird. Daran arbeite ich und wünsche mir, dass es noch mehr Redakteure - aus Deutschland und aus weiteren Ländern - zum Thema Mobbing gibt. Ich wünsche mir eine ähnliche Erfolgsstory, wie dies bei den kostenlosen Linux Distributionen der Fall ist. In der Informationsfreiheit liegt m.E. die Kraft zur stetigen und qualitativ hochwertigen Wissensgenerierung, die bestimmte Personen einfach nicht wollen, jedoch notwendig ist, damit - zumindestens auf diesem Gebiet - eine Verkommerzialisierung der Materie weitestgehend vermieden werden kann. Das bedeutet m.E. allerdings nicht, dass der Inhalt dieser zukünftigen Wissensseiten durch qualifizierte Berater in den Betrieben oder auch an anderer Stelle - als Dienstleistung, wie jede andere auch - vorgetragen werden kann. - Falls dies seitens der Auftraggeber gewünscht wird. J. Hensel PS: Meine favorisierte Distribution ist Ubuntu Breezy 5.10 siehe auch http://www.ubuntuusers.de/ |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, nachfolgenden Link zur Pressemitteilung von Herrn May - alias mobbing-weg.de - habe ich kommentiert, da ich den dort beschrieben Weg nicht für sinnvoll und nicht für richtig halte. http://openpr.de/news/85664.html [b:ojj195fw]Kommentar:[/b:ojj195fw] Guten Tag, der Verfasser dieses Artikels rät: "niemals sofort den Vorwurf Mobbing erheben. Wird dieser Vorwurf sofort erhoben, wird eine Konfliktlösung schwieriger." Aus arbeitswissenschaftlicher Sicht ist dies m.E. nicht zu befürworten, genauso wenig, wie das vernachlässigen von Präventionspflichten gemäß dem Arbeitsschutzgesetz bzw. das diesbzgl. Einfordern der Umsetzungspflicht bestehender Schutznormen. Gerade das Arbeitsschutzgesetz setzt mit seinen "Maßnahmen des Arbeitsschutzes" auf eine größtmögliche Transparenz verbunden mit Personalentwicklungsstrategien und Interventionsmöglichkeiten gegen Mobbing. Betriebe, die mit dem Thema offen umgehen und vg. Maßnahmen bereitstellen und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüfen haben weniger Probleme mit der psychischen Gewalt am Arbeitsplatz. Wenn Arbeitnehmer/Innen sich einem Mobbing ausgesetzt sehen, ist es ratsam präventionsefffektive Instrumentarien im Betrieb zu nutzen und somit offen mit dieser Form der Gewalt umzugehen. Der Zeitpunkt sich über beginnendes Mobbing innerbetrieblich zu beschweren ist für Betroffene nie früh genug, damit diesbezgl. Präventionsmaßnahmen tatsächlich auch zeitnah greifen und gesundheitlicher Schaden abgewendet werden kann, falls er nicht schon entstanden ist.. Der Arbeitgeber ist verantwortlich Arbeitnehmer/Innen vor Mobbing in seinem Betrieb zu schützen. Auch für die Personalverantwortlichen im Sinne des § 13 ArbSchG bedeutet dies, dafür Sorge zu tragen, dass die Präventionsinstrumente auch tatsächlich im Betrieb wirksam implementiert sind. Eine offene Betriebskultur auch zu diesem Arbeitsschutzthema lässt einen Mobbingvorwurf m.E. allemale zu. - Diesbzgl. Beschwerderechte sind in den unterschiedlichsten Arbeitnehmervertretungs - Gesetzen geregelt. Ein Abwarten in der Hoffnung, dass mobbingvorgelagerte Konflikte irgendwie (?) einer Lösung zugeführt werden, ist nicht der richtige Weg. Vielmehr sollten die Betroffene bestehende Prävention im Betrieb auch frühzeitig in Anspruch nehmen. Fehlt diese, kann die Arbeitsschutzbehörde und die Berufsgenosenschaft helfen.-Oder der Arbeitsschutzausschuss gemäß § 11 Arbeitssichereheitsgesetz – AsiG. Gibt es an dieser Stelle Probleme, soltte sich die/der Betroffene ihres/seines Arbeitsvertrages besinnen und auf Erfüllung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten (ArbSchG) drängen. Notfalls sollte überlegt werden, ob betr. die Prävention ein Anwalt eingeschaltet werden sollte, der die arbeitsschutzgesetzliche Mobbingprävention gerichtlich einfordert (ggf über BR,PR,MAV) und - je nach Gesundheitszustand - Feststellungsklage hinsichtlich eines Leistungsvorbehaltes in Folge nicht erfüllter Arbeitsschutzbestimmungen (arbeitsvertraglicher Nebenpflichten) - bei Gefährdung von ggf Leib oder Gesundheit gerichtlich geltend macht. Dieser Kommentar kann keine Rechtsberatung ersetzen; deshalb wird empfohlen, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Sich.-Ing. J. Hensel erreichbar via http://forum.mobbing-gegner.de/ |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote="macdet":lpv2wp4h]Mobbing: Beidseitig geführter Konflikt bringt kein Schmerzensgeld 16.05.2006 Wird ein Arbeitnehmer wegen des "Burn-Out-Syndroms" berufsunfähig, nachdem er sich mit seinem Arbeitgeber über Jahre Prozesse vor dem Arbeitsgericht geliefert hat (hier ging es um 6 Abmahnungen seitens des Chefs, von denen 5 wieder aus der Personalakte entfernt werden mussten, und einige unberechtigt ausgesprochene Kündigungen), so kann er dennoch kein Schmerzensgeld (hier gefordert 40.000 Euro) wegen Mobbings verlangen, wenn sich beide Parteien im betreffenden Zeitraum gegenseitig "hochgeschaukelt" haben und ein dauerhafter Arbeitsplatzkonflikt vorlag. (Landesarbeitsgericht München, 3 Sa 13/05)[/quote:lpv2wp4h] Es tut mir nun wirklich Leid, aber wenn ich das lese krieg ich das K.o.t.z.e.n. Das musste jetzt mal raus ! Denn wer war Auslöser der Abmahnungen und Kündigungen und wer musste hierauf reagieren ? [b:lpv2wp4h]Zu Klagen ist ein Recht eines jeden Bürgers Deutschlands und der EU.[/b:lpv2wp4h] Und hier gilt zunächst § 612 a BGB. Denke ich. - Weiterhin denke ich, dass es sich ein Richter nicht so leicht machen kann. Denn die Frage nach den Verursachungsanteilen für den krankmachenden Konflikt muss für die Bemessung der Entschädigung und erst Recht beim gerichtlichen Entschließungsermessen eine gewichtige Rolle spielen. Im Übrigen kann auch eine Überlegung im Hinblik auf das Gericht angestellt werden; nämlich die der Grundrechtsbindung. Wenn die Gerichtsverfahren für eine Partei zu einer (ernsthaften) Erkrankung geführt haben, ist zu hinterfragen, ob nicht hier das Wort "Staatshaftung" eine Rolle spielen könnte. Abschließend sei erwähnt, dass wohl die Frage des ganzheitlichen Arbeitsschutzes gemäß ArbSchG wohl zu keinem Zeitpunkt in den Schriftsätzen Einzug gehalten hat. - Denn eine wirksame arbeitsschutzgesetzliche Mobbingprävention setzt eine Konfliktsteuerungspflicht des Arbeitgebers voraus. - Und hieran wird es aller Erfahrung nach sowohl beim Gericht als auch beim Bekl. gemangelt haben. Insofern ergibt sich die Frage, ob bei Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes dieses abweisende Urteil einen anderen Tenor erhalten hätte. Es wäre gut, wenn das gesammte Urteil hier veröffentlicht wird, so dass eine diesbzgl. Beschwerde an die EU Organe abgesandt werden kann. LAG Chemnitz ist schon zum EUGH. Dieses Urteil könnte die Würdigkeit der Bundesrepublik Deutschland als neues Mitglied des UN Menschenrechtsrates deutlich unterstreichen. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | http://publish.indymedia.org/de/2006/05/839810.shtml |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, nachfolgend der Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2004. http://de.osha.eu.int/statistics/statis ... er_arbeit/ (oben rechts auf der Seite der gesammte Bericht) Eine Auswertung habe ich noch nicht vorgenommen, jedoch kann im Pdf - Dokument nach dem Begriff Mobbing gesucht werden. Das Ergebnis ist gleich null ! Wenn man 3 Jahre zurückgeht, also den Bericht von 2001 in Augenschein nimmt, findet man bei der dortigen Suche nach dem Wort Mobbing eine Trefferzahl von 50 (fünfzig). Zu finden unter ..... http://dip.bundestag.de/btd/15/002/1500279.pdf Dieses Phänomen korreliert m.E. mit neuerlichen Rechtsprechungen diverser Arbeitsgerichte. Im Sinne von "Es gibt kein Mobbing" ? Ich denke, es lohnt sich einmal Gedanken hierüber zu machen. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Wie unter Aktuelles angekündigt, hier das Schreiben an den Verein Deutscher Gewerbeaufsichtsbeamter - VDGAB e.V. Der [i:tbyzv72y]Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) [/i:tbyzv72y] http://lasi.osha.de/ erhält ebenfalls eine Kopie, sobald der Link wieder funktioniert. - An die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder habe ich auch gedacht. Sehr geehrte Damen und Herren, als ehemalige beauftragte Person i.S.d. § 22 (2) ArbSchG möchte ich Ihnen zu Ihrer Information mitteilen, dass offensichtlich in vielen Bereichen der Arbeitswelt Menschenrechtsverstöße bestehen und offensichtlich von einigen Landesregierungen geduldet werden. Insbesondere im Bereich der arbeitsbedingten Erkrankungen ergibt sich ein Bild, dass mit den Zielen des Grundgesetzes, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Richtlinie 89/391/EWG nicht zu vereinbaren ist. Die Verhinderung des Gesundheitsschutzes durch Verantwortliche geht über die Grenzen des Fassbaren weit hinaus. Beispielhaft können Sie dies nachvollziehen anhand der Vorkommnisse im Land Schleswig-Holstein, wo Mobbinghandlungen dazu genutzt wurden, die Ursachenergründung gemäß § 22 (2) ArbSchG zu verhindern. Für den Fall, dass Ihnen Fälle von Mobbing in den Aufsichtsbehörden der Länder ebenfalls bekannt sind oder werden, wäre ich an einer Kontaktaufnahme zwecks Meinungsaustausch und Hilfestellung sehr interessiert; insofern bitte ich um entsprechende Weiterleitung dieser Nachricht an Betroffene aber auch sonstigen interessierten Aufsichtspersonen. Zu meinem Fall bzw. den Fall von Massenerkrankungen an Schleswig-Holsteins Schulen übersende ich Ihnen nachfolgenden Link http://wiki.mobbing-gegner.de/Schreiben ... Carstensen Freundliche Grüsse Sich.-Ing. Jörg Hensel http://forum.mobbing-gegner.de/phpbb/index.php http://wiki.mobbing-gegner.de/ |
| Sich.-Ing.J.Hensel | http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?t=417 Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, ja das sind mal wieder die Worte des Arbeitgeberpräsidenten Hundt. Wenn man ihn fragen würde, würde aus seiner Sicht sicherlich auch für andere Schutzgesetze gelten: [b:133k41ud]Alles grober Unfug ![/b:133k41ud] Machen Sie ruhig oder - von mir aus auch - aufgeregt so weiter Herr Hundt. Denn das schöne ist, Sie können nichts dagegen machen. Das Antidiskriminierungsgesetz wird kommen; ob Sie wollen oder nicht. Und das ist gut so und macht vielleicht Schule, so dass Ihre gegen Menschenrechte gerichtete Lobby auch in anderen gesetzlichen Schutzbereichen umfällt, wie ein Zahnstocher auf einer Glasplatte. Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung Ihr Sich.-Ing. J. Hensel Quellen: http://www.mvregio.de/12412.html http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t http://www.presseportal.de/story.htx?nr ... &ressort=2 Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [b:k0u6r51s]Mobbing-Urteil gegen DaimlerChrysler Landesarbeitsgericht bestätigt Urteil der Vorinstanz - Ex-Vorstand Eckard Cordes vor Zivilprozeß[/b:k0u6r51s] von Marco Dalan Düsseldorf - Er steht nicht mehr auf der Gehaltsliste von DaimlerChrysler, trotzdem muß sich der Konzern immer noch mit seinem früheren Vorstandsmitglied Eckard Cordes beschäftigen. Hintergrund ist eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Baden-Württemberg. Dieses bestätigte ein Urteil des Stuttgarter Arbeitsgerichts vom November vergangenen Jahres, nachdem Cordes während seiner Zeit bei DaimlerChrysler einen Manager, Jürgen K., über Jahre gemobbt und zielgerichtet, schwerwiegend und schuldhaft dessen [url=http://www.mobbing-gegner.de:k0u6r51s]Persönlichkeitsrechte verletzt[/url:k0u6r51s] haben soll. Die Anwälte von Cordes hatten Güteverhandlungen abgelehnt, weil sie zunächst das Urteil des Landesarbeitsgerichts abwarten wollten. Das LAG schloß sich dem vorinstanzlichen Urteil des Arbeitsgerichtes Stuttgart an und verurteilte DaimlerChrysler zur Zahlung eines [b:k0u6r51s]Schmerzensgeldes in Höhe von 25 000 Euro.[/b:k0u6r51s] Das LAG bestätigte weiter, daß die von Cordes und dem [b:k0u6r51s]Daimler-Personalvorstand,[/b:k0u6r51s] Günther Fleig, veranlaßte Versetzung von K. [b:k0u6r51s]rechtswidrig[/b:k0u6r51s] ist. K. sei auf einen Posten gesetzt worden, der nicht seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprochen habe und einen eindeutigen Abstieg in der betrieblichen Hierarchie darstellte. Nun steht die Entscheidung in der Zivilsache gegen Cordes an (Az. 2Ca 306/06). Cordes soll in seiner Zeit als Nutzfahrzeugvorstand von DaimlerChrysler zwischen November 2000 und Mitte 2004 Mobbing und schwere Persönlichkeitsverletzungen mit Gesundheitsfolgen an dem Manager K. geduldet oder sogar selbst veranlaßt haben. Das LAG zog die [b:k0u6r51s]Zivilklage[/b:k0u6r51s] gegen Cordes, die Ende 2005 von K. eingereicht worden war, dem Verfahren gegen DaimlerChrysler bei seiner Beurteilung mit in Betracht. Der deutsch-amerikanische Autobauer wurde vom LAG verurteilt, dem grundgesetzlichen Beschäftigungsanspruch von K. nachzukommen und ihn auf einer vertragsgerechten Aufgabe zu beschäftigen. Der Autokonzern zeigte sich enttäuscht, "aber wir respektieren das Urteil", sagte eine Sprecherin. Vor diesem Hintergrund kommt der neuen "Compliance-Organisation" von DaimlerChrysler eine zentrale Bedeutung zu, auf die der Vorstandsvorsitzende Dieter Zetsche bei seiner Rede anläßlich der Hauptversammlung in Berlin ausführlich hingewiesen hat: "[b:k0u6r51s]Wir sind uns unserer Verantwortung für unsere Mitarbeiter, aber auch für die Gesellschaft bewußt[/b:k0u6r51s]", sagte er im April. Diese Organisation soll für die Einhaltung der Gesetze und der seit Jahren bestehenden internen Verhaltensrichtlinie sorgen. Nach dieser Verhaltensrichtlinie ist die Persönlichkeit und Würde eines jeden Einzelnen zu achten. Jeder Mitarbeiter muß die Gesetze, die seine Arbeit betreffen, kennen. Jede Führungskraft bei DaimlerChrysler muß die Einhaltung der Verhaltensrichtlinie sicherstellen. Führungskräfte, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen in jedem Fall mit [b:k0u6r51s]Disziplinarmaßnahmen[/b:k0u6r51s] und rechtlichen Schritten rechnen. Die Urteile legen aber die Vermutung nahe, daß diese Verhaltensrichtlinie nicht gegriffen hat. Es könnte sein, daß DaimlerChrysler jetzt nicht nur gemäß des LAG Urteils handeln, sondern auch interne Konsequenzen aus der Verhaltensrichtlinie in Bezug auf die eigene Organisation und K. zumindest prüfen muß. [quote:k0u6r51s]Quelle http://www.welt.de/data/2006/06/15/916180.html [/quote:k0u6r51s] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, gemäß des Urteils des Bundesgerichtshofes und nach ständiger Rechtsprechung stellt nicht jede unrichtige Rechtsanwendung eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB dar. Nur der Rechtsbruch als elementarer Verstoß gegen die Rechtspflege soll unter Strafe gestellt sein. [b:32pfscq9]Rechtsbeugung begeht daher nur der Amtsträger, der sich bewußt und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt.[/b:32pfscq9] Nun verhält es sich so, dass das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - auch den öffentlich Bediensteten und zwar auch vor Mobbing am Arbeitsplatz schützen soll, so dass die verantwortlichen Amtsträger i.S.d. § 2 (3) ArbSchG sog. "Maßnahmen des Arbeitsschutzes" i.S.d. § 2 (1) ArbSchG sicherzustellen haben; dies unter Beachtung sonstiger Verpflichtungen hierzu, wie zum Beispiel die zum Wirksamkeitsgebot (vgl. § 3 (1) Satz 2 und 3 ArbSchG). Mobbt ein Vorgesetzter des ÖD eine/n Untergebene/n, kann die Frage erlaubt sein, ob vg. Amtsträger das Recht des Arbeitsschutzgesetzes beugt, gar mit der möglichen Folge einer Körperverletzung (was bei Mobbing nicht selten medizinisch festgestellt werden kann). Zugefügte psychischen Erkrankungen ggfs. mit der Folge einer Schwerbehinderung und/oder einer Erwerbsunfähigkeit des Gemobbten sollten m.W. an dieser Stelle ebenfalls vom Geltungsbereich § 340 StGB erfasst sein. Besonders schwerwiegend dürfte eine bejahende Rechtsbeugung des Arbeitsschutzgesetzes dann sein, wenn der Amtsträger i.S.d. § 339 StGB über das Arbeitsschutzrecht in besonderer Art und Weise - so wie es in den meisten öffentlichen Diensten der Fall sein dürfte - unterrichtet wurde - also die Folgen seines Handelns als Mobber ihm durchaus bewusst waren. Eine weitere Steigerung dieser möglichen Betrachtung bzw. hypothetischen Annahmne würde sich dadurch ergeben, falls der vg. Amtsträger auch noch Mediziner wäre, womöglich mit psychologischer / psychiatrischer Ausrichtung. Dies ist keine Rechtsberatung, sondern ausschließlich ein Ansatz zum juristischen Diskurs, ausgehend von einer hypothetischen Fallkonstellation, der zum Nachdenken führen kann. Freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, im Kiel Wiki habe ich zum Thema Mobbing einige Seiten erstellt bzw. vorbereitet, um auch den regionalen Bezug zu diesem Thema zukünftig stärker aufzuzeigen. Die Adresse lautet http://www.kielwiki.de/moin.py/Mobbing- ... /Editorial Es wird darauf hingewiesen, dass die Seiten nur von registrierten Nutzern bearbeitet werden dürfen. Ganz unten auf den Seiten gibt es ein Navigationsfeld, mittels dessen Sie sich die weiteren Seiten anschauen können. Freundliche Grüsse http://forum.mobbing-gegner.de/phpbb/index.php http://wiki.mobbing-gegner.de/ |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, ja hierzu habe ich einen kleinen leserbrief verfasst: http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, nachfolgend der Link zum Jusizministerium, der klarstellt, welche Rechte insb. in der Arbeitswelt bestehen, um sich vor Diskriminierung zu schützen. http://www.bmj.bund.de/enid/0,4ee69f707 ... en_58.html |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, nachfolgender Artikel erstaunt eigentlich nict mehr, jedoch ist auffällig, wie Schutzinteressen von Bürgern auf EU Ebene ausgehandelt und beschlossen werden. Auf der anderen Seite ist zu beobachten, was alles unternommen wird, um z.B. das Antidiskriminierungsgesetz dem Bürger vorzuenthalten. [quote:32zoxb39]Panne beim Antidiskriminierungsgesetz. Berlin (kobinet) Das am Freitag auch vom Bundesrat verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss Medienberichten zufolge nachgebessert werden, weil eine Panne im Text des Gesetzes aufgetreten ist. Wie der MDR heute meldet, muss das Gesetz wegen einer Textpanne noch einmal nachgebessert werden. Bei den Änderungen der umstrittenen ersten Vorlage habe sich ein Fehler eingeschlichen. Anders als von der großen Koalition vereinbart, erlaube das Gesetz Gewerkschaften und Verbänden stellvertretend für angebliche Diskriminierungsopfer vor Gericht zu ziehen. Vor allem die Union hatte diesen Punkt abgelehnt. Er sei aber dem Bericht zufolge trotzdem im Gesetz festgeschrieben. Für eine Änderung des Gesetzes müsse nun ein neues Gesetz geschaffen werden. "Das passt zu diesem Gesetz, das von Pleiten, Pech und Pannen verfolgt zu sein scheint. Wir haben bei der Feier zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz am Freitag in Berlin zwar schon gescherzt, dass es ja noch sein könnte, dass der Bundesrat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss schickt, die große Koalition aufgrund der derzeitigen Streitereien auseinander bricht und dann das Gesetz einen dritten Anlauf im Bundestag nehmen muss. Aber mit dieser Variante einer Panne im Text haben selbst wir nicht gerechnet", erklärte Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Nachdem das Antidiskriminierungsgesetz bereits 2002 fest versprochen war, 2005 vom Bundestag verabschiedet und dann vom Bundesrat blockiert wurde, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nun der dritte Anlauf für dieses Gesetz. Derzeit ist noch nicht klar, wie sich das weitere Verfahren gestalten wird. Das Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Aufgrund drohender Strafzahlungen durch die Europäische Union ist jedoch Eile geboten. elba [/quote:32zoxb39] Weiteres unter....... http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [b:1acbvbub]Jeder Sechste war schon Mobbing-Opfer [/b:1acbvbub] Essen (11. April 2006). Jeder Sechste Berufstätige in Deutschland ist schon einmal gemobbt worden. Das ergab jetzt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der Essener [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Krankenkasse:1acbvbub]Krankenkasse[/url:1acbvbub] ktpBKK. Aktuelle Zahlen der Universität Frankfurt/Main sprechen von insgesamt 1,6 Millionen Mobbing-Opfern in Deutschland. Der aktuellen Emnid-Umfrage zufolge könnte die wahre Zahl noch deutlich höher sein: 15 Prozent der Befragten, fast jeder sechste, gaben an, schon einmal gemobbt worden zu sein. Hochgerechnet auf 38 Millionen Berufstätige wären das 5,7 Millionen Mobbingopfer. "Wir nehmen diese Zahlen sehr ernst", betont ktpBKK-Vorstand Stefanie Eickmeier: "Zwar wird nicht jeder, der sich gemobbt fühlt, wirklich systematisch ausgegrenzt. Aber wir sehen an der Zunahme der langwierigen psychischen Erkrankungen mit entsprechend langer Arbeitsunfähigkeit, dass Mobbing nicht nur zunimmt, sondern auch zunehmende Kosten verursacht." Die Anzahl der Betroffenen verteilt sich relativ gleichmäßig auf alle Umfrageteilnehmer. Lediglich bei Schulbildung und Einkommenshöhe lassen sich leichte Tendenzen erkennen: 20 Prozent der befragten Berufstätigen mit Volksschulabschluss ohne Lehre gaben an, schon einmal gemobbt worden zu sein. Diese Zahl ist im Vergleich zu 11 Prozent der Befragten mit Abitur bzw. Universitätsabschluss recht hoch. Noch gravierender: Während 11 Prozent der Berufstätigen mit einem Nettoeinkommen von über 2.500 Euro sich als betroffen bezeichnen, tun dies die Befragten mit weniger als 1.000 Euro pro Monat zu 27 Prozent. http://www.bkk-ktp.de/jsp/epctrl.jsp?co ... 15&pri=ktp |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, ich habe eine Google Group - Kiel eingerichtet: [i:3emjgu11]Willkommen in der Gruppe - Menschenrechtsverletzung durch Mobbing in Schleswig-Holsten. Als Eingangsinformation möchte ich zunächst Material zur Verfügung stellen, welches das Thema Mobbing aus der Sicht geltender Menschenrechte beleuchtet, so dass sich hierzu ein möglichst konstruktiver Diskurs entwickeln möge. Dies soll insbesondere der Landesregierung S-H - mit Blick auf die Grundrechtsbindung - deutlich machen, dass die derzeitige Situation [landes- und bundesweit] und aus der Sicht bestehender Menschenrechte nicht akzeptabel ist. Mobbing liefert zudem einen erheblichen Beitrag zur Belastung des Gesundheitssystem. Eine finanzielle Kompensation - auch hinsichtlich anderer arbeitsbedingten Erkrankungen - mittels Erhöhung der Mehrwertsteuer ist politisch und volksökonomisch nicht zielführed. Mit Blick auf das Verursachungsprinzip - gemäß Artikel 174 EG - Vertrag - kann von "Gemeinschaftstreue" - im Sinne des Art. 10 i.V.m. Art. 293 (3) EG Vertrag - nicht die Rede sein. Die gesundheitssystemischen Folgekosten - aufgrund der Missachtung des Arbeitsschutzgesetzes durch den Normadressaten (Arbeitgeber) - sind von gewaltigem Ausmaß. Dass der Verbraucher - über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer - diese Rechtswidrigkeit nunmehr gegenfinanzieren wird, ist nicht nur ein Akt nicht nachvollziebarer Ungerechtigkeit, sondern auch verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Die o.a. Eingangsinformationen finden Sie unter http://www.kielwiki.de/moin.py/MobbingInSh/Editorial bzw. http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing ... teillungen Freundliche Grüsse Sich.-Ing. Jörg Hensel Mitglied im VDSI - Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. [/i:3emjgu11] Der Link hierzu ist http://groups.google.com/group/Kiel_Mobbing wünschenwert wäre neben einem Stadtbezogenen Wiki eine entsprechende Group einzurichten. siehe auch Stadtwiki Kiel http://www.kielwiki.de/moin.py/MobbingInSh/Editorial Es gibt noch mehrere Stadtwiki, die möglicherweise miteinander vernetzt bzw. synchronisiert werden können. siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Stadtwiki Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Nachfolgend mein Leserbrief .... [b:1hbfz7a1]Antidiskriminierungsgesetz verschlampt Die Regierung genießt die Sommerfrische und lässt derweil das überfällige Gesetz zur Gleichbehandlung liegen.[/b:1hbfz7a1] Ja, die Überschrift und die nachfolgende Darstellung der Schlamperei und Rechtswidrigkeiten unserer wirtschaftsabhängigen Regierung bescshert einem nicht nur den Einblick in die menschenrechtsfeindliche Umsetzungspolitik von europäischen Schutznormen. - Den schon lange nicht mehr zu betitelnden Volksvertretern ist schon lange völlig egal, welche Rufschädigung sie an sich selbst begehen. Hauptsache sie sitzen da, wo sie sind; mit Diäten und "sonstigen Einkünften"versorgt , was die Mißachtung der Menschenrechte insbesondere in der Arbeitswelt wohl einigermaßen erträglich macht. Die Prüfung durch den Bundespräsidenten Köhler wird sich wahrscheinlich nur auf Rechtschreibfehler o.ä. beziehen; egal ob EU rechtswidrig oder nicht. Dann wird es sicher wiederum einige Jahre dauern, bis die EU Instanzen vor dem EUGH geklärt haben, dass das Antidiskriminierungsgesetz gegen den EG Vertrag verstößt. _ Eine weitere Gelegenheit für die Bundesregierung einer erneuten Verzögerung der Inanspruchnahme von Menschenrechten in der BRD Vorschub zu leisten. - Insgesamt ein perveres Bild von Beugung der in Artikel 10 i.V.m. Artikel 249 (3) EGV normierten Gemeinschaftstreue. Im Artikel der taz wurde das Diskriminierungsmerkmal der "Weltanschauung" leider nicht genannt. - Vgl. Artikel 1 der Rl. 2000/78. Sich.-Ing. Jörg Hensel Der Link zum Artikel ... http://www.taz.de/pt/2006/08/02/a0059.1/text |
| Sich.-Ing.J.Hensel | http://www.kn-online.de/forum/viewtopic.php?t=484 |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [size=150:3tykgk5t][b:3tykgk5t]Gericht bestätigt Mobbing-Vorwürfe[/b:3tykgk5t][/size:3tykgk5t] [b:3tykgk5t]Urteil. Landesarchäologin Judith Oexle hat jetzt auch ein Disziplinarverfahren zu befürchten.[/b:3tykgk5t] [b:3tykgk5t]Dresden. Schallende Ohrfeige im Mobbing-Prozess gegen Judith Oexle. [/b:3tykgk5t] [img:3tykgk5t]http://www.sz-online.de/bilder/2006_08/kl_1235192_2.jpg[/img:3tykgk5t] [b:3tykgk5t]Die Leiterin des Landesamts für Archäologie darf ihre Mitarbeiter nicht mehr auffordern, Material gegen Abteilungsleiter Rainer Vollkommer zu sammeln. Weiter darf sie ihn nicht von Abteilungsleitersitzungen ausschließen und ihn nicht von der Leitung seiner eigenen Abteilungssitzungen ...[/b:3tykgk5t] [code:3tykgk5t]http://www.sz-online.de/nachrichten/base.asp?ausgabe=112&etag=10.08.2006[/code:3tykgk5t] Mehr Informationen sind mir zur Zeit nicht bekannt. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, Fa. Albrecht Schleck hat wieder zugeschlagen. - Erfolglose [b:27ipxqf2]Verdachtskündigungen[/b:27ipxqf2] setzen häufig ein Mobbingmotiv für Arbeitgeber frei. Die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:27ipxqf2]Kündigung[/url:27ipxqf2] als Mittel zum Mobbing? Hier der Fall: [b:27ipxqf2]Entscheidungen Verdachtsgrad von 33,3 %[/b:27ipxqf2] Wer als Arbeitnehmer mit Geld zu tun hat, hat es schon von Haus aus schwerer. Fehlt ein Geldbestand, kommt schnell ein Verdacht des Diebstahls auf. Mancher Arbeitgeber macht da im wahrsten Sinne des Wortes kurzen Prozess. Das ist passiert: Die Klägerin ist bei einem Drogeriemarktunternehmen in der Verkaufsstelle D. als Kassiererin beschäftigt. Eines Tages stellte die Beklagte fest, dass die Tageseinnahmen in der Verkaufsstelle D. in Höhe von insgesamt 4.375 €, die in einem Tresor aufbewahrt wurden, verschwunden waren. Im fraglichen Zeitraum hatten drei Mitarbeiterinnen in der Verkaufsstelle, darunter auch die Klägerin, abwechselnd für eine bestimmte Zeit den Tresorschlüssel im Besitz. Den genaue Tathergang konnte die Beklagte nicht klären. Daher sprach sie gegenüber allen drei Mitarbeiterinnen die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:27ipxqf2]fristlose Kündigung[/url:27ipxqf2] aus. Sie händigte der Klägerin ein Formularblatt aus, in dem u.a. folgender Satz vorgedruckt war: “Auf Klage gegen die Kündigung wird verzichtet.” Dieses Formular wurde sowohl von der Beklagten als auch nach Zugang des Kündigungsschreibens von der Klägerin unterzeichnet. Noch am selben Tag erstattete die Beklagte u.a. gegen die Klägerin Strafanzeige und verlangte von ihr die Zahlung einer Vertragsstrafe gemäß dem Anstellungsvertrag in Höhe eines Bruttomonatsgehalts. Die Klägerin ist der Auffassung, dass die Kündigung unwirksam sei. Sie habe die Tageseinnahmen der Beklagten nicht entwendet. Den Klageverzicht habe sie nach extremer Druckausübung auf sie unterzeichnet. Die Klägerin hat diese Erklärung angefochten und widerrufen. Die Beklagte meint, dass gegen die Klägerin ein erheblicher Verdacht bestehe und deshalb das Vertrauensverhältnis zerstört worden sei. Das entschied das Gericht: Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gab, wie bereits das Arbeitsgericht, der Klägerin Recht. Die Verdachtskündigungen der Beklagten seien unwirksam. Zum einen habe die Klägerin schon nicht wirksam auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet. Ein solcher Verzicht ist zwar grundsätzlich möglich. Allerdings unterliegt die formularmäßige Verzichtserklärung einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Danach ist der Kündigungsverzicht unwirksam, wenn sie den Vertragspartner uanangemessen benachteiligen. Unangemessen ist eine Benachteiligung, wenn der Verwender der Klausel eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen. Von einem solchen angemessenen Ausgleich könnte aber nur dann gesprochen werden, wenn die Beklagte der Klägerin eine Gegenleistung versprochen hätte bevor diese den Klageverzichtsantrag unterschrieben hat. Einen in diesem Sinn rechtzeitigen Verzicht der Beklagten auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen habe die Beklagte nicht dargelegt. Stattdessen habe sie Anzeige erstattet und eine Vertragsstrafe geltend gemacht. Zum anderen kann eine Verdachtskündigung nur unter drei Voraussetzungen gerechtfertigt sein. Zunächst müssen sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen. Die Verdachtsmomente müssen des Weiteren geeignet sein, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören. Schließlich muss der Arbeitgeber noch alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhaltes unternommen haben, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben haben. Diese Voraussetzungen erfülle der vorliegende Sachverhalt nicht. Für eine Täterschaft der Klägerin bestehe lediglich ein Verdachtsgrad von 33,3 %. Ein Verdachtsgrad in dieser Höhe sei weder stark noch dringend und rechtfertige keine außerordentliche Verdachtskündigung. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.07.2006 - 2 Sa 123/05, noch nicht rechtskräftig Quelle: Institut zur Fortbildung von Betriebsräten KG - Newsletter 16.08.2006 http://www.betriebsrat.de/index.php?lev ... 2&en_id=95 |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, der Umgang des Arbeitgebers mit Herrn Beutler ist an Perversion kaum zu überbieten; mit einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit - wie dies das [url=http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/index.html:3jrmiemu]Arbeitsschutzgesetz[/url:3jrmiemu] vorgibt - ist dies sicherlich nicht vereinbar. Am 13.09.2006 ist für Herrn Beutler also der nächste Gerichtstermin. Ort: Hessisches Landesarbeitsgericht Adickesallee 36 60322 Frankfurt am Main Raum 304 Uhrzeit: 14.00 Uhr Zu diesem Termin soll die Rechtmäßigkeit von zwei Kündigungen verhandelt werden. Und das ist nur der Anfang. - Denn Herr Beutler hat insgesamt [b:3jrmiemu]sechs Kündigungen[/b:3jrmiemu] erhalten. Nicht nur die Anzahl der Kündigungen und die damit verbundene psychische Belastung des Herrn Beutler ist keinesfalls als sozial adäquat einzustufen. Sondern auch die Zustellungmethodik lässt darauf schließen, dass das [b:3jrmiemu]Kündigungsschutzgesetz zum Mobbinginstrument missbraucht[/b:3jrmiemu] wird, um jemanden so zu traumatisieren, dass sehr ernst zunehmende Folgeerkrankungen bei Herrn Beutler als sehr wahrscheinlich angenommen werden müssen. Wenn das Maß der sozial nicht adäquaten Handlungen, die Grenze einer Körperverletzung erreicht, dann hat das Landesarbeitsgericht - unter Beachtung der Grundrechtsbindung - gemäß Artikel 1 (3 ) Grundgesetz - die Gesundheit und das Leben des Herrn Beutler mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wirksam zu schützen und Sanktionen gegenüber den Verantwortlichen - § 2 ArbSchG - auszusprechen. In Bezug auf die Sozialadäquants verweise ich auf die höchst richterliche Rechtsprechung des [url=http://mobbing-gegner.de/phpbb/viewtopic.php?t=337:3jrmiemu]Bundessozialgerichts[/url:3jrmiemu] hierzu: hierzu: Selbst wenn bei den einzelnen Maßnahmen rechtliche Grenzen nicht überschritten werden, kann durch eine Vielzahl von "Nadelstichen" der Rahmen der Sozialadäquanz verlassen werden (vgl: Gralka, BB 1995, 2651, 2654; Rieble/Klumpp, ZIP 2002, 369, 373) und dadurch eine dem Arbeitnehmer nicht mehr zumutbare Situation geschaffen werden. Kündigungsmobbing ist eine besonders schlimme Variante des Psychoterrors: Herr Beutler erhielt die sechs (!) Kündigungen nicht an irgendeinem Tag, sondern am Heiligabend; nämlich am 24.12.2003. Wobei dieses schlimme Verhalten des Arbeitgebers Herrn Beutler schon in einer anderen Gerichtsverhandlung (ungerechtfertigte Abmahnung) mit den Worten - des Pressesprechers VW Braunatal - bekannt gegeben wurde: „Herr Beutler, wir haben dieses Jahr ein schönes Weihnachtsgeschenk für Sie“ Wobei die sechs Kündigungen nicht per Post o.ä. zugestellt wurden. Nein, dies geschah durch den VW - Werkschutz. - Es bleibt zu erkennen, dass der Arbeitgeber nichts auslässt, Herrn Beutlers Gesundheit nachhaltig zu schädigen. Eine Steigerung der Ausschlachtung der emotionalen Lage ( Vgl. [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/MobKatWolmerath?highlight=%28wolmerath%29:3jrmiemu]100 + Handlungen)[/url:3jrmiemu] ) ist kaum noch zu überbieten. Eine Kündigung davon, erhielt Herr Beutler auf Veranlassung des Betriebsrates Herrn Kakalick. Ein ungeheuerlicher Vorgang eines vermeidlichen Arbeitnehmervertreters, der möglicherweise mit der Verletzung der Schweigepflicht gem. BVerfG zusammenhängen könnte. Das könnte und sollte ggf. teuer für ihn ( dem BR) werden. Die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber scheint hier reibungslos zu funktionieren. - Weshalb die Gewerkschaft bzw. IG Metall hier nicht eingeschritten ist, kann ich nicht verstehen. - Wahrscheinlich eine Folge der Ämterhäufung - versehen mit diversen Abhänigkeiten -, wie Sie in der Vergangenheit bei VW zu beobachten waren ? Von wirksamer Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in puncto Mobbingprävention jedenfalls, kann bezogen auf VW nicht die Rede sein; genauso, wie die Beachtung der Betriebsvereinbarung "Partnerschaftliches Verhalten" des Konzerns. - Möglicherweise ist der [url=http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html:3jrmiemu]§ 823 (2) BGB[/url:3jrmiemu] hier einschlägig. Wie schon das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein [url=http://www.felser.de/juracity.de/db_arbeitsrecht/downloads/mobbing/MobbingArbGKiel2.pdf:3jrmiemu]in einem Fall das Abmahnungsmobbing[/url:3jrmiemu] als solches erkannte, muss auch nun erkannt werden, dass ein Missbrauch des KSchG mehr als offensichtlich zu sein scheint und die erforderliche Sozialadäquants bei Weitem und seit langer Zeit - mit dem Ziel der Zermürbung und dem Ziel der bewussten gesundheitlichen Schädigung - nicht beachtet wurde. Meiner Meinung nach verstößt dieses Arbeitgeberverhalten massiv gegen [url=http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/coe/emrk/emrk-de.htm:3jrmiemu]Artikel 3 der EMRK[/url:3jrmiemu] sowie gegen die [url=http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf:3jrmiemu]Charta der Grundrechte[/url:3jrmiemu], die als Rechtsquelle in Nizza verkündet wurde. - Vom Grundgesetz einmal ganz abgesehen. Wenn die Würde eines Menschen - durch Verletzung des Körpers in Folge von Serienkündigungen - nachhaltig geschädigt wird, so muss eine Arbeitsgerichtsbarkeit sich nicht nur für den Bestandsschutz des Betroffenen starkmachen, sondern hinterfragen, ob bestimmte Personen bei VW als unzuverlässig im Sinne des [url=http://mobbing-gegner.de/mywiki/Mobbing-Gegner/Editoral:3jrmiemu]§ 35 Gewerbeordnung[/url:3jrmiemu] gelten, so dass ihnen die Untersagung überstellt wird. An dieser Stelle wird das Landesarbeitsgericht Frankfurt den Missbrauch des Kündigungsschutzgesetzes und eine damit verbundene juristische Stigmatisierung erkennen; bei Beachtung der Rangigkeit der Schutzgüter. [b:3jrmiemu]Insgesamt ist dies ein besonders schlimmer Fall, da ein Bestandschutzgesetz mittelbar genutzt wird, Körperverletzung betreffend die Psyche des Betroffenen beharrlich und zielgerichtet auszuüben. [/b:3jrmiemu] Ich wünsche es Herrn Beutler und allen [url=http://mobbing-gegner.de/mywiki/Mobbing/Pressemitteillungen:3jrmiemu]5,7 Millionen Mobbingbetroffenen[/url:3jrmiemu], dass das Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main zu erkennen gibt, dass Kündigungsmobbing - genauso wie Abmahnungsmobbing - grundgesetzlich nicht statthaft bzw. nicht erlaubt ist. Freundliche Grüße |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, ich hätte da einmal eine Frage: Die Bundesregierung hätte das Gesetz zur Antidiskriminierung schon viel früher umsetzen müssen. In diesem Zeiraum wurden möglicherweise Menschen i.S.d. Richtlinie 2000/78 diskriminiert. - Können derartig Betroffene rückwirkend für den Zeitraum ab Umsetzungsfristende bis zur Umsetzung im August 2006 Schadensersatzforderungen wegen Diskriminierung gerichtlich geltend machen ? Denn der Betroffene kann ja nichts dafür, dass die Bundesregierung sich bei dem Zeitpunkt zur Umsetzung rechtswidrig verhalten hat und die Richtline nicht fristgerecht umgesetzt hat. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Ausstellung - Füreinander ! - Miteinander ! In der PD AFB Eutin wird vom 22. August bis 19. September 2006 in einem Messezelt die Ausstellung “Wenn keiner grüßt und alle schweigen” zu Mobbing und Konfliktkultur in der Arbeitswelt gezeigt. [url=http://www.gdp.de/gdp/gdpshcms.nsf/id/7FB1DB570CEC129CC12571CB00680AB9:3sn86t87]“Wenn keiner grüßt und alle schweigen" - Gewerkschaft der Polizei Schleswig-Holstein.[/url:3sn86t87] Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, http://www.komba.de/phorum/forum_1.html?f=1 Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Neo, Danke Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo ADAM, bitte erlaube mir, dass ich Böses in dieser Angelegenheit denke. Nach dem Motto "Die Gedanken sind (noch) frei." Es sind zwei Welten, die die Gewerkschaften aufgebaut haben: Einmal die [b:1hkcfmy4]Welt der Hochglanzbroschüren[/b:1hkcfmy4] für die Mitgliederwerbung und einmal die [b:1hkcfmy4]reale Welt[/b:1hkcfmy4], wo auch die Verweigerung von Rechtsschutz ihren Platz hat. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Judge, es war zu lesen: [quote:3fe6t6o4]Ärztegewerkschaft nimmt gesundheitliche Schäden von Patienten billigend in Kauf[/quote:3fe6t6o4] Ich denke, dass hiermit nicht die ganze Misere zur Aussprache kommt, denn es geht bei dem Streik ja auch um die Arbeitsbedingungen, die die Patientensicherheit erheblich gefährdeten. Nach 24 Stunden Dienst ohne erholsamen Schlaf nehmen bzw. nahmen die Verantwortlichen Arbeitgeber aber auch der Staat hier: die Arbeitsschutzbehörden über Jahre gesundheitliche Schäden von Patienten durch Missachtung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes billigend in Kauf. Da sich an dieser Situation ohne Streik nichts änderte bzw. nichts ändern sollte bliebt ja prinzipiell nichts anderes übrig als durch Streik das Arbeitsschutzrecht einzufordern, damit die Patientensicherheit zukünftig gewährleistet bleibt. Ich jedenfalls bin froh, dass ich nunmehr einigermaßen sicher sein kann ggf. nicht von einem übermüdeten und erschöpften Arzt operiert werden zu müssen. M.E. liegt die Verantwortung für die schlechte Behandlungssicherheit nicht bei der Ärzteschaft der Kliniken, sondern beim für Arbeitsschutz verantwortlichen und bei der Arbeitsschutzbehörde. Ich sehe den Streik nach jahrelangen Zuschauens hinsichtlich der schlechten Arbeitsbedingungen als Ultimo ratio an; es gab keine anderen Mittel mehr für die Einhaltung des Arbeitsschutzes und eine damit einhergehende Patientensicherheit. Auch hier hat die Arbeitsschutzbehörde versagt. Genauso, wie bei der Mobbingthematik und bei vielen anderen auch. Das selbe Phänomen der staatlichen Untätigkeit ist bei dem neuerlichen "Gammelfleischskandal"zu beobachten. Der Verantwortliche Amtsleiter für den staatl. Verbraucherschutz sagte auf eine entspr. Frage eines Reporters, dass die Aufsichtsbeamten den in Rede stehenden Betrieb ca. [b:3fe6t6o4]500 mal im Jahr[/b:3fe6t6o4] aufsichtsrechtlich [b:3fe6t6o4]kontrolliert[/b:3fe6t6o4] haben. Auf die Frage, ob bei der Überwachung auch [b:3fe6t6o4]Fleischproben[/b:3fe6t6o4] genommen wurde. Sagte der Amtsleiter: [quote:3fe6t6o4] "Nein, Fleischproben haben meine Beamten nicht genommen. Ich habe mich auf die Eigenkontrolle des betreblich Verantwortlichen verlassen"[/quote:3fe6t6o4] Und hier stinkt nicht nur das Fleisch, sondern es riecht auch nach Korruption. Wer bei der Überwachung von Lebensmittel keine Proben zieht, hat seinen Job entweder nicht verstanden oder er wurde dafür bezahlt, keine Proben zu nehmen. Aufschluss sollte eine entsprechende Dienstanweisung der "Verbraucherschutzbehörde" geben. 500 Kontrollen ohne Probennahme und das im Lebnesmittelbereich .....tz tz tz Gruss Jörg |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, ich muss zugestehen, dass ich diese Zeilen nur aufgrund des Telefoninterviews des Herrn Dr. Niehenke vom beschwerdezentrum.de und einigen dort verfassten Absätzen aufsetze, da sich die deutlich sicht- und hörbare Tendenz der Falldarstellung durch das Beschwerdezentrum - zu meinem Erschrecken - als eine Verleugnung des Mobbingfalls Beutler umkehrt. - Ein Weiterlesen war kaum möglich! Die ständigen Unterbrechungen des "Interviewers" und die "stechenden" Fragen zielen für jeden nachvollziehbar darauf ab, einzelne Mobbinghandlungen zu isolieren und als rechtlich und zu Gunsten der Täter einwandfrei darzustellen. - Der Tatsache, dass bei der Bewertung eines Mobbingfalles eine Gesamtschau aller Vorkomnisse zwingend notwendig ist, wurde keinesfall Rechnung getragen. Insgesamt zeigt sich hier ein unzulässiger Versuch des Beschwerdezentrums Herrn Beutler klarzumachen, das sein Mobbingfall keiner ist. Vgl. a. [url=http://mobbing-gegner.de/mywiki/Mobbing/Handlungen?highlight=%28handlungen%29:28psq3ro]Liste der 100 + / Wolmerath[/url:28psq3ro] [b:28psq3ro]Dort Ziffer 10[/b:28psq3ro]. Dies mit einer Beharrlichkeit und Vehemenz, die - bewusst - das Argumentationsvermögen des Betroffenen stigmatisierend aushebeln soll. Ich bin erschüttert über so wenig Einfühlungsvermögen gegenüber einem Mobbingopfer bei Verkennung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse hierzu. Das Beschwerdezentrum erweckt den Anschein, dass sich zu Unrecht behandelte Menschen an diese Stelle wenden können, damit erlittenes Unrecht - hier psychische Gewalt am Arbeitsplatz, nebst Verstoß gegen das ArbSchG - von der Öffentlichkeit und [b:28psq3ro]im Sinne des Opfers[/b:28psq3ro] gewürdigt werden kann. Was jedoch hier zu [u:28psq3ro]beobachten und zu hören[/u:28psq3ro] ist, gibt deutlich Zeugnis über ständige Versuche des Interviewers zur nachträglichen Entkräftung der bereits fachmedizinsich festgestellten mobbingbedingten Erkrankungen des Herr Beutler. Dies offensichtlich in vollkommener Unkenntnis [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?t=337:28psq3ro]höchstrichterlicher Rechtsprechung[/url:28psq3ro] zur Entstehung mobbingbedingter Erkrankungen und deren Wirkungsweise. Dieser ungeheuerliche Vorgang dürfte möglicherweise bei Herrn Beutler eine Amplifizierung seines Traumas zur Folge gehabt haben, da hier die "Konversation" und "Falldarstellung" genau das Gegenteil bewirkt hat, was beabsichtigt wurde. - Nämlich erlittenes Unrecht in die Öffentlichkeit zu tragen. - Stattdessen erlebt er eine weitere ungerechte Behandlung. [quote:28psq3ro]Insgesamt habe ich Herrn Beutler dringend geraten, den Datenschutz bei seiner Landesregierung mit dieser Vorgehensweise zu beauftragen; damit seine Persönlichkeitsrechte bzgl. dieser Angelegenheit gewahrt bleiben.[/quote:28psq3ro] Der Beitrag auf der b.b. Seite sollte bzw. muss umgehend gelöscht werden. Möglicherweise kann Herr Bartels oder auch andere Jura - blogger im Bereich Datenschutz /Persönlichkeitsrechte hier auch behilflich sein. [b:28psq3ro]Ich persönlich hatte den Eindruck eines Interviews mit einem damaligen Vorgesetzten des Herrn Beutler unter den Bedingungen eines inhumanen Verhörs. [/b:28psq3ro] Zu überlegen wäre, ob dieser ungeheuerliche Vorgang unter "vermeidliche Helfer" abgelegt werden sollte. Auch sollte der Verdacht einer strafbaren Handlung - Beleidigung, üble Nachrede möglicherweise geprüft werden. Insofern möchte ich den Urheber dieses Vorgangs dringend anraten, den Beitrag unverzüglich aus dem Netz zu nehmen und sich bei Herrn Beutler entschuldigen. Freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Sehr geehrter Herr Fügner, Ihre Antwort spricht für sich; genau wie Ihre Fähigkeit Dinge differenzieren zu können. [quote:32mittps]Zunächst einmal möchte ich Sie darauf hinweisen, daß es Ihnen nicht erlaubt ist, Personen oder Organisationen strafbare Handlungen nachzusagen, ohne jedoch diese strafbare Handlung durch ein rechtskräfiges Urteil zu belegen. [/quote:32mittps] Falls Sie noch einmal genauer meine Zeilen lesen sollten werden Sie möglicherweise feststellen können, dass ich keiner Person eine strafbare Handlung nachgesagt habe, sondern die Prüfung eines Verdachts in Erwägung gezogen habe. Vielleicht verstehen Sie das! [quote:32mittps]Wenn Sie also jemandem "psychische Gewalt am Arbeitsplatz, nebst Verstoß gegen das ArbSchG" vorwerfen, so mögen Sie diese Behauptung durch ein rechtskräftiges Urteil belegen, ansonsten unterlassen Sie es! [/quote:32mittps] Dieser Vorwurf ging an die für Herrn Beutler Verantwortlichen (§§ 2,13 ArbSchG). Da Herr Beutler einem mehrjährigen (Kündigungs-Mobbing) ausgesetzt war ist unter Beachtung des Wirksamkeitsgebots gem. § 3 ArbSchG als sicher davon auszugehen, dass Maßnahmen des Arbeitsschutzes i.S.d. § 2 ArbSchG entweder nicht implementiert waren und sind oder diese nicht wirksam waren, so dass in jedem Falle eine Verstoßlage besteht. Ich frage mich, welches Interesse Sie haben, die Verstöße gegen das ArbSchG in Abrede zu stellen [quote:32mittps] so mögen Sie diese Behauptung durch ein rechtskräftiges Urteil belegen, .. [/quote:32mittps] Was heißt hier "ich möge" ? Die Verstoßlage ist mehr als offensichtlich. Wieso wollen Sie ein Urteil ? [quote:32mittps]ansonsten unterlassen Sie es![/quote:32mittps] Ich glaube nicht, dass Sie die Person sind, die mir vorschreibt, was ich zu tun und zu lassen habe und schon gar nicht werden Sie von mir verlangen können Ihnen ein Urteil nach Ihrem Geschmack vorzulegen. [quote:32mittps]Sollten Sie also in den nächsten Tagen eine Abmahnung durch einen honorargeilen Anwalt erhalten, suchen Sie die Schuld bei Ihrer Unkenntnis, aber bitte nicht beim verarmenden Berufsstand der Anwälte. [/quote:32mittps] Abmahnungen schreiben kann jeder, bitte achten Sie darauf, dass diese substantiert sind. Insbesondere laste ich Ihnen an, mir vorgehalten zu haben, ich hätte einer Person oder Organisation eine strafbare Handlung nachgesagt. Dies wird möglichweise ebenfalls rechtlich zu würdigen sein. Der öffentliche und unsubstantiierte Vorwurf der Unkenntnis insb. im Arbeitsschutzbereich ist für einen freiberuflich tätigen Sicherheitsingenieur eine schwerwiegende Angelegenheit, die geeignet ist, erheblichen wirtschaftlichen Schaden zu verursachen. Auch dies wird zu würdigen sein. [quote:32mittps]Im Gegensatz zu vielen anderen Internetseiten, die gerne irgend eine Nachricht im Netz "aufschnappen" und sie dann mit ihren eigenen polemischen Kommentaren garnieren, ... [/quote:32mittps] Sie werfen mir Polemisierung, ebenfalls völlig unsubstantiert vor ? Na, auch das wird dann zu würdigen sein, Herr Fügner. [code:32mittps]...recherchiert das BZ alle Fälle sehr genau und genau das macht den Erfolg des BZ aus! [/code:32mittps] Und genau hier liegt das Problem ! So wie ich Herrn B. verstanden habe, weicht der Inhalt des b.b. Interviews u.a. einigermaßen stark von der Realtität ab. Herr B. hat mir dies selbst völlig aufgelöst über die Berichterstattung des BZ mitgeteilt. Also ignorieren Sie bitte nicht die Ausagen des Betroffen; aber möglicherweise passt dies auch ganz gut ins Bild. Eine weitere diesbzgl. Verifikation des Geschehens wäre sicherlich eine gute Sache. - Herr B. wird bestimmt Auskunft geben können. [quote:32mittps]Wir veröffentlichen und kommentieren nur Dokumente, die uns in Abschrift vorgelegt werden. [/quote:32mittps] Ja, das mag sein. - Insbesondere die Art und Weise, wie das Telefoninterview geführt wurde war aus meiner Sicht nicht tragbar zumal mir von Herrn B. versichert wurde, dass er damit nicht einverstanden sei. Trotzdem wurde dieses "Gespräch" wurden also Daten veröffentlicht. Gegen den Willen des Herrn B. ? Gibt es eine Einverständniserklärung des Herr B. zu dem Interview ? Und ist nicht auch ein Tondokument ein Dokument ? Na auf jeden Fall sind Daten über eine Person veröffentlicht worden, ohne dass die Einverständniserklärung des Herrn B. möglicherweise hierzu vorlag ? Wenn ich in der Nächsten Woche Lust habe, werde ich diesen Fall einmal mit den Landeszentrum für Datenschutz besprechen. [quote:32mittps]Man nennt es KOMMUNIKATION, ein oft unterschätztes und heutzutage wenig Beachtung findendes Mittel, um Klarheit in eine verfahrene oder unklare Situation zu bringen. [/quote:32mittps] Weder Herr B. noch ich und viele andere Personen hatten den Eindruck, das es sich bei dem Telefonat um eine adäquate Kommunikation handelt. Herr B. möge demnächst nocheinmal beschreiben, ob er dies als eine Kommunikation im Sinne eines wechselseitigen Austausches von Gedanken in Sprache auf der menschlichen Alltagsebene empfunden hat. [quote:32mittps]Dies gebietet zudem a) die Fairness und b) ein sauberer Journalismus. [/quote:32mittps] Das Ergebnis des Gesamteindruckes des Herrn B. über die von Ihnen genannte Fairness sowie den sauberen Journalismus wird hier an dieser Stelle gerne vorgetragen werden können. Denke ich. [code:32mittps]Herr Dr. Niehenke ist wohl die erste Person bisher, die sich dem "Fall Beutler" von der sachlichen , um es genau zu sagen, von der UNABHÄNGIGEN Seite genähert hat.[/code:32mittps] Dies wird von vielen bestritten. Und im Rahmen der freien Meinungsäußerung darf eine solche Position doch sicherlich eingenommen werden. Oder ? [quote:32mittps]Auf einen Betroffenen wirken die Fragen, das weiß ich aus eigener Erfahrung , inquisitorisch, da man eben nicht unvoreingenommen ist. [/quote:32mittps] Inquisitorisch ? Also doch keine Kommunikation im Sinne eines wechselseitigen Austausches von Gedanken in Sprache auf der menschlichen Alltagsebene ? Ich glaube, dass es möglicherweise unterschiedliche Auffassungen von Kommunikation bei Ihnen gibt. Ich orientiere mich an die Lehrmeinung. Und Sie ? [quote:32mittps]Daß wir beim "Fall Beutler" auf die bissigen Kommentare verzichtet haben, für die das BZ bekannt ist, beweist, wie sehr uns an einer objektiven Berichterstattung hier gelegen ist. [/quote:32mittps] Hinsichtlich der Objektivität hat mir Herr B. was ganz anderes erzählt. Der Fairness halber werde ich ihn aber noch einmal bitten, die Sache von sich aus darzustellen. [code:32mittps] Jeder Leser des Berichtes und natürlich auch [u]Hörer der Interviews[/u] soll sich selbst ein Bild machen, was hier vorgefallen ist.[/code:32mittps] Ja Herr Fügner, das habe ich getan und viele andere auch. Könne Sie nicht damit umgehen ? Insbesondere Herr B. hat sich ein Bild gemacht, dass ich versucht habe hier wiederzugeben. [code:32mittps]Daß aber scheinbar ALLE personalverantwortlichen Mitarbeiter bei VW im "Fall Beutler" sich auf einem Niveau eines Neugeborenen im Bereich Empatie (Einfühlungsvermögen) bewegen , war auch mir neu. [/code:32mittps] Siehe Wolmerath 100+ u.a. Ziffer 10. Freundliche Grüsse PS: [quote:32mittps]Aber da verrate ich Ihnen als ehemaliger VW Mitarbeiter ja sicherlich nichts neues! [/quote:32mittps] Doch tun Sie. - Denn ich war bei VW noch nie beschäftigt. .....ein sauberer Journalismus. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, [quote:tfyj2vce]An sachlichen, fachkompetnten und vor allem emotionsfreien Beiträgen mangelt es diesem Forum nämlich! [/quote:tfyj2vce] Fehlen die Argumente - bezogen auf einzelne Entgegnungen zum Sachverhalt - greift man das System an. Unsubstantiiert, pauschal und ohne Rücksicht auf die Arbeit und Mühe, die sich die Verfasser dieser Präsenz machen und gemacht haben. Man fordert Sachlichkeit, Fachkompetenz und Emotionsfreiheit ein, übersieht jedoch, dass genau dies Anlass zu deutlicher Kritik bei dem Rügenden selbst war. Nun sind alle hier im Forum die Dummen, emotionsbesetzt und selbstverständlich fachlich völlig inkompetent. Dies obwohl dem BZ noch nicht einmal die Qualifikationen der einzelnen Authoren bekannt sind. Welch Objektivität bei der Bewertung von Personen. Das BZ nimmt für sich in Anspruch, Beschwerden aufgrund von erlittenem Unrecht transparent in die Öffentlichkeit zu tragen, wobei die Sachlichkeit, Emotionsfreiheit und Kompetenz bei der Fallbearbeitung - nach eigenen Angaben - regelmäßig außer Frage steht. Insofern muss aber auch akzeptiert werden, dass von Mobbing Betroffene sich hilfesuchend an den Mobbing-Gegner wenden dürfen, wenn sie den Eindruck haben, trotzdem schlecht behandelt worden zu sein. Hierzu gehört m.E. auch die Tatsache, dass Herrn B. quasi als unfähig dargestellt wird, sein erlittenes Unrecht und die damit in Zusammenhang stehenden Persönlichkeitsverletzungen unter Bezugnahme auf arbeitswissenschaftlich etablierete Handlungsmuster - die eigentlich schon zum Allgeemeinwissen gehören - reflektieren zu können. Dies deshalb, da nunmehr die starre Position des BZ deutlich darüber Auskunft gibt, dass Mobbingopfer wohl generell so von sich eingenommen sind, dass sie ihren eigenen Fall sachlich nicht mehr vortragen können. Also übernehmen dies dann Andere, um Ihnen zu zeigen, dass gar kein Mobbing vorgelegen hat ? Und auch hier setzt deutlich Kritik an, da nicht nur Fachärzte, sondern auch andere Experten im Bereich der Arbeitswissenschaften ihrem Gegenüber Vertrauen entgegenbringen und der Geschichte zuhören. Jedefalls im Großen und Ganzen. Eine wesentliche Voraussetzung um helfen zu können und zu evaluieren, ob bzw. dass die Geschichte tatsächlich durchlebt wurde in Verbindung mit ganz bestimmten Krankheitsmustern, die bim Herrn B. vorhanden sind. Dies insb. für den Fall, dass beweiserhebliche Dokumenete fehlen sollten, was bei Herrn B. keineswegs der Fall ist. [b:tfyj2vce]Ich denke, dass diese Auseinandersetzung mit dem BZ sehr fruchtbar ist, denn es gilt auch aufzuzeigen, wie schwer es für Mobbingopfer ist, auch bei einigen NGO`s Gehör zu finden. [/b:tfyj2vce] Der Mobbing-.Gegner nimmt sich - denke ich - hiervon aus, soweit dies kräftemäßig leistbar ist. Alles geschieht im Übrigen innnerhalb der Freizeit. Insofern ist es für den unbeteiligten Leser wichtig zu erkennen, dass bei Abriss der Argumentationskette seitens des BZ deutlich wird, wie mit Grundrechten umgegangen wird. Für meine Person möchte ich auf meinen b.b. Standpunkten stehenbleiben, solange Fakten mich überzeugen, dass die Behandlung des Herrn Beutler korrekt war. Ich stehe zu diesem Konflikt, denn Konflikte sind grundsätzlich geeignet Lösungen für die Zukunft zu finden und dem Leser aufzuzeigen, worauf man achten sollte. Zur allgemein beliebten Vorhaltung nicht vorhandener emotionaler Distanz bleibt eine Frage an das BZ: Sind nicht Emotionen auch "Vorläufer" von Gedanken ? Und müssen Emotionen immer, wenn es um die Einforderung von Sachlichkeit und Fachkompetenz geht etwas schlechtes / kontraproduktives sein, um ein ergebnisorientiertes Gespräch führen zu können ? Wo doch Emotionen feste Bestandteile des Menschen sind ? Ich denke, dass Sie aus der Hirnforschung zitieren bzw. berichten können, so dass auch alle hier im Forum versammelte Inkompetenz von Ihnen eine wissenschaftlich Lektion erfahren könnte. Ich jedenfalls denke, dass durch die Ausblendung von Emotionen innerhalb eines Meinungsbildungsprozesses ein wichtiger Aspekt für das Ergebnis fehlt oder auch fehlen könnte. @macdet [quote:tfyj2vce]Das BZ hat auch den Wunsch Rainers auf Nichtveröffentlichung igoriert. Da scheint meiner Meinung nach der Name BZ verfehlt. [/quote:tfyj2vce] Dem stimme ich uneingeschränkt zu. - Möchte aber noch erwähnen, dass bei dem BZ offensichtlich haupt- oder nebenberuflich Journalisten tätig sind, so dass der Presse Codex hier wohl einschlägig wäre. Da möglicherweise eine Überprüfung des Vorgangs durch den Presserat eine Verletzung dieses Codex` ggf. zu Tage fördern könnte, denke ich, dass in den nächsten Tagen eine entsprechende Prüfung der Einhaltung beantragt werden könnte. Auf jeden Fall sind m.W. Journalisten zur Einhaltung des Codex` verpflichtet. Also, wo gibt`s denn so was: [b:tfyj2vce]Gegen den Willen des Herrn B. Datenmaterial weltweit zu veröffentlichen und ohne das Grundrecht auf Würde und Selbstbesimmung des Betroffenen zu akzeptieren ?[/b:tfyj2vce] Freundliche Grüsse PS: Wie ich gehört habe, soll das "Telefon - Interview" zu Papier gebracht worden sein. - Es wäre schön, wenn es hier noch einmal veröffentlicht werden könnte, damit eine Kommentierung hierzu besser dargestellt werden kann. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [code:3p2a0yhr]Im Forum des BZ wurde nun zur Klarstellung die Einverständniserklärung zur Veröffentlichung aller Dokumente des "Falls Beutler" mit der Unterschrift des Herrn Beutlers als Kopie eingestellt. Damit liegt dem BZ nachweislich die Genehmigung zur Veröffentlichung durch Herrn Beutler vor![/code:3p2a0yhr] Sehr geehrter Herr Fügner, Sie lassen bei dieser Ausführung einen wesentlichen Aspekt aus. Ich habe gerade nocheinmal mit Herrn B. telefoniert. Es hat den Sachverhalt so dargestellt: 1. Herr B. hat Ihnen die o.a. Genehmigung zugesendet. 2. Herr B. hat vor Veröffentlichung der Daten darum gebeten, einen Korrekturabzug zu bekommen. 3. Sie schickten das Skript an Herrn B. 4. Nach Durchsicht durch Herrn B. und Beratung durch Dritte hat Herr B. Ihnen [b:3p2a0yhr]schriftlich und mündlich[/b:3p2a0yhr] untersagt, keine Daten zu seinem Fall zu veröffentlichen ! Herr Beutler hat also die o.a. Genehmigung schriftlich und mündlich [b:3p2a0yhr]w i d e r u f e n[/b:3p2a0yhr] !!! 5. Hieraufhin gab es ein Fax des BZ, nachdem diese Widerufung seitens des BZ nicht akzeptiert wurde. 6. Herr B. beschrieb mir diese Fax als sehr agressiv. Offensichtlich sollte er hiermit unter Druck gesetzt werden, doch nicht von der Veröffentlichung abzusehen. - Wir werden sehen. Das Fax wird mir nächste Woche vorliegen und von mir - möglichwerweise auch vom Presserat, vom Datenschutz - mit ggf. "Fachinkompetenz", "unsachlichen Äußerungen" sowie "emotional" kommentiert werden. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag Herr Fügner, es geht in aller erster Linie nicht darum, ob Herr B. gemobbt wurde auch nicht, wobei mir Ihre Kriterien hinsichtlich der Mobbinghandlungen wenig fundiert erscheinen. Sagen Sie einfach einmal, was Sie unter [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Handlungen?highlight=%28handlungen%29:2yhpicqh]Mobbinghandlungen[/url:2yhpicqh] verstehen. Es geht vielmehr darum, dass Sie den schriftlichen Wideruf des Herrn B. zur Veröffenttlichung der b.b. Daten ignoriert haben und den Fall B. in der Öffentlichkeit - entgegen seiner Untersagung trotzdem veröffentlicht haben. Bitte lenken Sie nicht ab und werden Sie betr. meine Person nicht mehr persönlich und beleidigend. Halten Sie sich an die Forumsregeln und werden Sie nicht emotional. Wird dies von Ihnen weitergeführt werden Maßnahmen ergriffen. [quote:2yhpicqh]Sie leiden aber an grenzenloser Selbstüberschätzung, wenn Sie Herrn Dr. Niehenke als Psychotherapeut, anerkannter Kämpfer gegen Justizwillkür und exellenter Kenner der Medienmacht, vorschreiben wollen, was er zu tun hat. [/quote:2yhpicqh] Ich nicht aber Herr B. hat Herrn Dr. Niehenke vorgeschrieben, dass er es zu Unterlassen hat, keine Daten über ihn zuveröffentlichen. Und dieses Recht haben Sie mißachtet. [quote:2yhpicqh]ohne auf einzelne Ihrer Kommentare einzugehen,[/quote:2yhpicqh] erlaube ich ... Bitte gehen Sie auf meine Kommentare ein. Ich bin sehr interessiert an Ihrer Meinung. [quote:2yhpicqh]Deshalb, lieber Herr Hensel, es gibt eine Welt außerhalb eines Sicherheitsingenieurs. Hier gelten andere Regeln, andere Grundsätze und vor allem lassen sich die dortigen Probleme nicht mit dem Denken eines Sicherheitsingenieurs lösen. [/quote:2yhpicqh] Hier werden Sie - getragen von Emotionen -beleidigend und persönlich, die wohl offensichtlich an dieser Stelle nicht mehr beherrschbar waren. Ich bitte und fordere Sie deshalb auf, diese persönlichen Anfeidungen zukünftig zu unterlassen ! [quote:2yhpicqh]Wenn ich mir die Akte der Verrentung des Herrn Hensel ansehe, aus der wohlweislich das Alter geschwärzt wurde, jedoch das Bild auf ein noch junges Alter schließen läßt, so stellt sich mir nachfolgende Fragen: Was macht den Mann so verbittert bei einer solch hohen Frührente? Bei diesen hohen Rentenbezügen wird er wohl auch in den letzten Jahren viele 100.000,00 Euro bei dem Arbeitgeber verdient haben, den er heute für seinen geistigen Zustand verantwortlich macht. Eine strenge Hierachie verlangt von seinen Mitarbeitern absoluten Gehorsam bei den Anweisungen, die sie erhalten. Mit zunehmendem Gehalt wächst auch der Anspruch an den Mitarbeiter der Organissation, sich penibel und genau an den Gehorsam und Befolgung desselbigen zu halten. Wer diesem Grundsatz nicht folgt, der fliegt. [/quote:2yhpicqh] Sie werden auch hier anmaßend und beleidigend und versuchen - getragen von emotional bestimmten Entgleisungen - insbesondere zu beleidigen und zu diffamieren. Bitte lassen Sie das. - Ich fordere Sie dringend dazu auf ! MfG |
| Sich.-Ing.J.Hensel | @ Neo [quote:2ythipsu]Der Forderung von Herrn Hensel, den Artikel im BZ zu löschen, halte ich nicht unbedingt für ratsam. Solange dieser dort steht, solange ist er ein Negativbeispiel/abschreckendes Mahnmal für diletantischen und nur auf Populismus ausgerichteten Journalismus. [/quote:2ythipsu] Hallo, ja das war nicht so gut überlegt von mir. - Also völlige Übereinstimmung. Bitte an Admin: Nicht löschen. Möglicherweise portieren oder kopieren zu "Vermeindliche Helfer " ? Danke Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:2i6vj14p]wenn ich hier mein Mißfallen darüber äußere , daß in Ihrem Rentenbescheid Ihr Geburtsdatum geschwärzt wurde, so ist es mir erlaubt, dies zu kritisieren ( [i:2i6vj14p]istI hnen nicht erlaubt[/i:2i6vj14p]) und an Ihrer Autentizität zu zweifeln. [/quote:2i6vj14p] Hierin besteht eine weiterer Irrtum Ihreseits. [b:2i6vj14p]Es ist Ihnen sicherlich nicht erlaubt.[/b:2i6vj14p] Es zeigt sich, dass das Beschwerdezentrum mit Mitteln operiert, die die Grenze des APR bei Weitem überschreiten. Es sei denn, Sie teilen mit, auf welcher (Rechts-)grundlage Sie befugt sind, dies zu tun. Sie mißachten schon wieder das Recht eines Einzelnen auf Datenschutz und Selbstbestimmung ! Aber zweifeln Sie gerne weiter an Ihren eigenen Einschätzungen. Denn mit der Realität hat dies wirklich nichts zu tun. Ich habe Sie gebeten, sich nicht mehr persönlich und beleidigend zu geben , sondern sich sachlich zu äußern. (Offenbar ist dies Ihr allerletzer Ausweg in Anbetracht Ihres längst abgerissenen Argumentationsmusters Gehör zu finden; es wird Ihnen nicht gelingen.) Auch diese Ermahnung ignorieren Sie, genauso wie die Untersagung des Herrn B. zur willkürbehafteten Veröffentlichung [u:2i6vj14p]personenbezogener und vertraulicher Daten [/u:2i6vj14p]entgegen den b.b. strikten Anweisungen des Hern B. Hierzu sind und waren Sie nie befugt. - I.Ü. entgegen Ihrer sehr egozentrischen Einschätzung unfehlbar zu sein. Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:13uea8c3]Es wäre interessant, der Dame den "Fall Beutler" einmal zukommen zu lassen und ein Urteil der Dame hier ins Forum zu stellen.[/quote:13uea8c3] Ob Herr B. damit einverstanden ist ? Ich denke nicht. Aber ich denke, dass wird sie wenig kümmern, wie das aus den vergangenen Vorkommnissen leicht ersichtlich ist. Datenschutz ist eben für sie ein absolutes Fremdwort. Und ich kann Neo nur zustimmen: Sie haben keinerlei Ahnung von dem Thema. Denn auch die wissenschaftlichen Ansichten des Herrn Prof. Leymann haben sich weiterentwickelt. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:19ok5lyo]Ich bin mir aber sicher, daß durch die Bekanntheit des Falles die Ermittlungsbehörden nicht untätig bleiben! [/quote:19ok5lyo] Herr Fügner Sie haben wirklich keine Ahnung, welche tatsächlichen Rollen die Exekutive einnimmt. Ein Blick auf die Realitäten könnte da vielleicht hilfreich sein. Könnte .....muss aber nicht. Schauen Sie doch auch einfach mal die aktuelle [url=http://mobbing-gegner.de/mywiki/Mobbing/Pressemitteillungen:19ok5lyo]Pressemitteilung[/url:19ok5lyo] des Mobbing-Gegners an. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Sehr geehrter Fügner, Herr B. hat - seiner Auskunft nach - einen Verschlechterungsantrag (wegen Mobbing) beim Versorgungsamt gestellt. [u:7f59clz5]Antragsgemäß[/u:7f59clz5] wurden Herrn B. mobbingtypische Funktionsbeeinträchtigungen beschieden; er hat jetzt einen GdB von 70. Sicherlich bezweifeln Sie die Kompetenz des Versorgungsamtes und deren Amtsärzte, sowie die Diagnosen der Herrn B. behandelnden Ärzte. Mein Tip: Tun Sie das nicht, sondern bezeichnen Sie am besten alle hieran Beteiligten gleich als Spinner oder Lügner. Denn nur Sie bzw. das Beschwerdezentrum ist ja in der Lage, Mobbing feststellen zu können. Übrigens: Der Bescheid ist rechtskräftig; und das sogar ohne Urteil. - Ich habe mit Herrn B. verabredet, ein Telefoninterview zu führen. Sobald die Technik hierfür hergerichtet ist, wird dies passieren, so dass über Sie bzw. über das BZ wahrheitsgemäß berichtet werden kann. Selbstverständlich werden diese Daten - im Falle der Zustimmung des Herrn B. - hier veröffentlicht werden. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:hzz6fj93]Sie haben ein rechtskräftiges Urteil des Arbeitsgerichtes, in dem explizit erklärt wird, daß sie nicht gemobbt wurden. Sie können noch 100 Gutachten aufbieten, die das Gegenteil behaupten, es wird Ihnen nichts nützen, da ausschließlich Ihr Urteil rechtlich entscheidend ist. Mit der rechtlichen Situation können Sie sich scheinbar immer noch nicht abfinden. Aber hier kommt auch die für Ihre Person typische Uneinsichtigkeit zum Ausdruck. [/quote:hzz6fj93] Herr Fügner, auch hier haben Sie einen schwerwiegenden Irrtum begangen und mehr als schlampig recherchiert. Von Journalismus keine Spur. Denn es wurde keineswegs im Kündigungsschutzprozess ein Mobbingfall verhandelt. Sondern es ging hier um die Zulässigkeit einer Kündigung. Können Sie das Urteil nicht lesen ? [quote:hzz6fj93] Sie haben ein rechtskräftiges Urteil des Arbeitsgerichtes, in dem explizit erklärt wird, daß sie nicht gemobbt wurden.[/quote:hzz6fj93] Das habe ich leider nicht in den Händen. Schön wärs jedenfalls, denn dann hätte ich einige Ideen. Ihre vg. Behauptung ist ein Ausflug in eine Scheinwelt Ihrerseits, aus der Sie nicht loskommen. Sie suchen verzweifelt nach Anhaltspunkten, mir seelischen Schaden zufügen zu können (wie bei Herrn Beutler), ohne dabei jedoch zu berücksichtigen, dass es im Urteil wie b.b. keine explizite Erklärung gab, dass ich nicht gemobbt wurde. Ich erspare mir die Frage, wovon Sie Nachts träumen. Im Übrigen haben Sie auch kein Wissen um die Zuständigkeiten in einem Gerichtsprozess. Ein Richter kann niemals einen Facharzt bzw. einen medizinischen Gutachter ersetzen. Wissen Sie das nicht ? Ein Richter hat Jura studiert. Ein Mediziner eben die medizinische Fachrichtung. Ist das denn wirklich so schwer zu verstehen, Herrr Fügler ??? Dies deshalb, da er (der Richter) keine diesbzgl. Qualifikation hat. Ist das einigermaßen verständlich für Sie ? Wenn nicht, glauben Sie gerne weiter an Ihren Einbildungen, es stärkt Ihr Selbstbewußsein und Ihr Ansehen. - Möglicherweise, möglicherweise auch nicht. Ich persönlich kann nur [u:hzz6fj93]jeden[/u:hzz6fj93] warnen, sich (als Mobbingopfer) in Ihre Hände zu begeben. Sie haben eine Vorgehensweise, die mich sehr sehr stark an die Scientology Sekte erinnert (Ihre (selbsteingeräumten) inquisitorischen Gesprächstechniken, die Sie an Mobbingopfern - und auch an Herrn Beutler - ausprobieren). Und da sind Sie - Herr Fügner - bei mir und möglicherweise auch bei anderen Mobbing-Gegnern sicherlich an der richtigen Adresse. Versprochen ! Großes Ehrenwort ! Ach! Noch eine Frage.... Haben Sie von VW schon einmal irgendwelche Zuwendungen erhalten ??? Sagen Sie mal Herr Fügner. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:1rfumqeq]im Arbeitsgerichtsverfahren gegen den Sparkassenvorstand der Sparkasse GeraGreiz[/quote:1rfumqeq] Hallo Herr Fügler, wir sind bei dem Fall von Herrn B. und nicht bei irgendeiner Sparkasse; also lenken nicht schon wieder ab und sagen Sie etwas zum Bescheid des Versorgungsamtes. Ihre Antwort wird erwartet. Oder haben Sie etwa keine ? |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:1tuf0j02]Ich werde auch in Zukunft niemanden als Spinner bezeichnen,...[/quote:1tuf0j02] Na dann bin ich ja beruhigt, dass Sie die Bescheidung des Versorgungsamtes nicht anzweifeln. Warum jedoch zweifeln Sie an, dass es sich - anders als das Versorgungsamt (keine Spinner) - bei Herr B. um Mobbing handelt ? Sagen Sie mir die Antwort Herr Fügler. Die Leser hier sind möglicherweise sehr gespannt auf Ihre Erklärung. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:11boyh0a]"Die Richter urteilten, der"systematische Psychoterror" in der Provinzsparkasse habe nicht nur die Menschenwürde Möllers verletzt, sondern "in einer die [b:11boyh0a]Grenze[/b:11boyh0a] zur [b:11boyh0a]strafbaren[/b:11boyh0a] Körperverletzung [b:11boyh0a]berührenden Weise[/b:11boyh0a] auch seine seelische und körperliche Gesundheit". [/quote:11boyh0a] [quote:11boyh0a] Entscheidend aber ist alleine, daß das Arbeitsgericht im Falle der Sparkasse Gera-Greiz diese Straftat sah, ....[/quote:11boyh0a] Hallo Herr Fügner, seien Sie beruhigt, dass Arbeitsgericht sah die Straftat nicht. Sie zitieren [u:11boyh0a]möglicherweise[/u:11boyh0a] richtig, schlussfolgern aber völlig falsch. Denn wenn die Grenze zur strafbaren Körperverletzung [u:11boyh0a]berührt[/u:11boyh0a] ist, heißt es eben nicht, dass die Grenze überschritten ist, so dass ein Straftatbestand auch erfüllt ist. Wäre dies der Fall gewesen, hätte das Arbeitsgericht der Staatsanwaltschaft sicherlich Mitteilung gemacht. Der (nicht zutreffende) Tatbestand der Erfüllung einer Straftat stammt somit einzig und allein aus Ihrer Phantasie und nicht aus dem Urteil des o.a. Arbeitsgerichtes. Ich empfehle Ihnen, nicht mehr Urteile einfach so nach Ihren Wunschvorstellungen zu kommentieren; lesen und interpretieren Sie die Worte doch einfach nur so, wie sie da stehen. Es ist besser für Sie und für die unbeteiligten Leser, die möglicherweise glauben, was Sie schreiben. Sie helfen somit nicht, sondern irritieren eher. Ich wünschte auch, dass das AG ausgesprochen hätte, es handele sich um einen Straftatbestand. Aber es war eben [u:11boyh0a]nicht[/u:11boyh0a] so. Und daran können auch Wunschvorstellungen Einzelner nichts daran ändern. Trozdem Freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:3q01ly6n]Warum jedoch zweifeln Sie an, dass es sich - anders als das Versorgungsamt (keine Spinner) - bei Herr B. um Mobbing handelt ? Sagen Sie mir die Antwort Herr Fügler. Die Leser hier sind möglicherweise sehr gespannt auf Ihre Erklärung.[/quote:3q01ly6n] Hallo Herr Fügner, sagen Sie, können wir mit einer Antwort rechnen ? Oder ist die Nichtbeantwortung quasi als ein Eingeständnis Ihrerseits zu betrachten, so dass die Wahrheit wohl doch woanders (jedenfalls nicht im Beschwerdezentrum) liegt ? |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:3qlful7x]Entscheidend aber ist alleine, daß das Arbeitsgericht im Falle der Sparkasse Gera-Greiz diese Straftat sah,[/quote:3qlful7x] Hallo Herrr Fügner, können Sie eigentlich noch was anderes als beleidigen ? selbstverständlich gibt es im Arbeitsgerichtsverfahren die Pflicht des Richters zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Ich habe lediglich gemeint, übrigens genau wie Sie, dass ein Arbeitsrichter sich selbstverständlich über einen möglichen Straftatbestand im Verfahren äußern kann. Das die Staatsanwaltschaft die zuständieg Behörde ist, ist doch wohl klar oder ? |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Was ich sagte Herr Fügner, unsachlich, pauschalisierend und beleidigend. Ist das Ihre Sportart ? Mehr schaffen Sie nicht ? - Entspannen Sie sich doch einmal. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Was ich sagte: Eine schlechte Recherche seitens des BZ. Denn die mobbingbedingte Schwerbehinderung ist wohl eines der wichtigsten Dinge überhaupt, um festzustellen, dass es Mobbing war oder auch nicht. Aber das BZ steht ja über alle Verwaltungsverfahren mit den Bescheidungen an denen auch Fachärzte beteiligt waren. Also ab in den Shredder mit dem Bescheid. Denn das BZ ist damit nichteinverstanden und deshalb ist das Papier rechtswidrig. Woher kommt denn diese Selbstüberschätzung ? [b:1nq0ke4t]Also, ich kann nur jedes Mobbingopfer dringend warnen, sich in die Hände des Beschwerdezentrums zu geben.[/b:1nq0ke4t] Denn das BZ veröffentlicht möglicherweise Daten bei massiver Verletzung des Datenschutzes von Mobbingopfern. Trotz Untersagung durch die Betroffenen !!! Dies wäre dann i.Ü. für den gegnerischen Anwalt ein willkomendes Argument. - Haben Sie das denn nicht bedacht, und nicht in Erwägung gezogen den Herrn B. nicht in der Öffentlichkeit zu zerren, gegen seinen Willen und mit schlampiger Recherche ? Sagen Sie, haben Sie mit VW ein Abkommen ? Verbirgt sich möglicherweise hier Ihre Zielsetzung bei der rechtswidrigen Veröffentlichung der Daten ? Sagen Sie mal, Herr Fügner ! [b:1nq0ke4t]Nun beleidigen Sie mal wieder schön Herr Fügner. Sie haben es sich ehrlich verdient.[/b:1nq0ke4t] Es weist Sie und die BZ ebenfalls aus, nämlich als erschreckendes Beispiel, das sehr wohl geeignet ist, deutlich Abstand zu nehmen von Ihrem Verein, deren Gemeinnützigkeit abgesprochen werden sollte ? Als Spinner und deletantischer Experimentaljurist frage ich Sie, wo man denn beantragen kann, dass Ihnen die Gemeinnützigkeit möglicherweise entzogen wird ? Können Sie mir das sagen Herr Fügner ? PS: Ich glaube fast, dass das BZ gar nicht über einen Journalisten verfügt, obwohl das BZ das Wort "Journalismus" ständig verwendet. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | So, Herr Fügner, Ihrem rechtswidrigen Verhalten betr. die Veröffentlichung der Daten von Herrn Beutler wird nunmehr ein Ende gesetzt werden. Der Datenschutzbeauftragte der Schweiz hat Herrn Beutler mitgeteilt, dass Sie kein Recht auf Veröffentlichung der Daten hatten, da die Genehmigung zur Veröffentlichung schriftlich und mündlich [b:3bbuigqi]w i d e r r u f e n[/b:3bbuigqi] wurde. Herr Beutler wird ein entsprechendes Formular dem o.a. Datenschutz in der Schweiz in Bälde zukommen lassen, so dass Sie sehr wahrscheinlich von dort aus aufgefordert werden, entsprechende Handlungen vorzunehmen. Wenn Sie mögen können Sie den Datenschutzbeauftragten unter 0041343224395 anrufen (Tel. Nr. beinhaltet wohl die Ländervorwahl, wenn man von D aus telefonieren will) Ich werde nach Einstellung Ihres Katastrophen Berichts Herrn Beutler nahelegen ggf. über eine Schadensersatzforderung u.a. nachzudenken. Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Antidiskriminierungsstelle des Bundes Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemäß § 25 Abs. 1 AGG die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist wie folgt erreichbar: Hausadresse: Alexanderstraße 3 10178 Berlin Postadresse: 11018 Berlin Telefon: 03018/ 555 - 1865 Telefax: 03018/ 555 - 41865 E-Mail: ads@bmfsfj.bund.de ---------------------------------------- |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [size=200:2jse4cow]Antidiskriminierungsstelle des Bundes[/size:2jse4cow] Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemäß § 25 Abs. 1 AGG die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist wie folgt erreichbar: Hausadresse: Alexanderstraße 3 10178 Berlin Postadresse: 11018 Berlin Telefon: 03018/ 555 - 1865 Telefax: 03018/ 555 - 41865 E-Mail: ads@bmfsfj.bund.de |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [size=200:m2flw2ay]Antidiskriminierungsstelle des Bundes[/size:m2flw2ay] Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemäß § 25 Abs. 1 AGG die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist wie folgt erreichbar: Hausadresse: Alexanderstraße 3 10178 Berlin Postadresse: 11018 Berlin Telefon: 03018/ 555 - 1865 Telefax: 03018/ 555 - 41865 E-Mail: ads@bmfsfj.bund.de |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [size=150:2pycu2gy][b:2pycu2gy]Mobbing-Opfer sollten sich rechtzeitig beschweren[/b:2pycu2gy][/size:2pycu2gy] Kiel - Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz sollten sich beschweren, wenn sie vor Gericht gute Karten haben wollen. Das zeigt ein am Donnerstag veröffentlichtes Urteil am Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (AZ: 5 Sa 595/05). Laut Anwalt-Suchservice (Köln) fühlte sich ein CD- und Video-Verkäufer von Vorgesetzten «ständig beobachtet», «schlecht behandelt» und «gegängelt». Zudem sah er sich durch deren Anweisungen schikaniert, Putzarbeiten und Doppelschichten zu verrichten. Trotzdem beschwerte er sich nie beim Bereichsleiter oder in der Personalverwaltung. Der Mann kündigte aber und klagte auf 5000 Euro Schmerzensgeld. Doch er erlitt eine Niederlage. Laut Urteil hätte er sich erst bei höheren Etagen beschweren müssen, hieß es. Es sei im konkreten Fall kein diskriminierender oder schikanöser Hintergrund zu erkennen gewesen, urteilte das Gericht. Der Kläger habe angebliche Mobbing-Aktionen nur mit pauschalen Floskeln beschrieben, statt stichhaltige Angaben zu machen. Das reiche für einen Schmerzensgeldanspruch nicht aus. Gelegentliche Aufräumarbeiten und Doppelschichten in einem Kaufhaus seien bei krankheits- und urlaubsbedingten personellen Engpässen nichts Ungewöhnliches. Vor allem aber, so die Richter, sei der Arbeitnehmer selbst seiner «Schadensminderungspflicht» nicht nachgekommen. Er hätte sich wegen der Zwischenfälle beim Bereichsleiter oder der Personalverwaltung beschweren müssen. Trotz einer regelmäßig schwächeren Position des Arbeitnehmers gegenüber seinen Vorgesetzten dürfe Angst nicht dazu führen, dass der Mitarbeiter alles sehenden Auges «schlucke» und erst im Nachhinein wegen Mobbings Schmerzensgeld geltend machen wolle. (dpa) |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:1ovof53a]Vor allem aber, so die Richter, sei der Arbeitnehmer selbst seiner «Schadensminderungspflicht» nicht nachgekommen.[/quote:1ovof53a] Guten Tag, nun ich habe zum o.a. Zitat eine andere Auffassung: Der Arbeitgeber ist zur arbeitsschutzgesetzlichen Mobbingprävention verpflichtet ! (§ 5 ArbSchG ff. bzw. mit den sich hieraus ergebenen Rechtsfolgen: Dokumentation, Unterweisung, Wirksamkeitsgebot und Kontrolle und vieles Andere mehr.) Die diesbzgl. Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ist arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Grundsätzlich wird m.E. das Nichtbeachten des ArbSchG vom Geltungsbereich des § 823 (2) BGB erfasst, so dass an dieser Stelle ein anderer Ausgang des Verfahrens denkbar wäre. Der Grund könnte sein, dass sich der Kläger möglicherweise auf den § 832 (1) - Sprich: "Achthundertdreiundzwanzig Absatz [b:1ovof53a]Eins[/b:1ovof53a]" BGB berufen hat. Es ist immer wieder schade mitanzusehen, dass insbesondere bei Schadensersatzklagen das Arbeitschutzgesetz auf allen Ebenen ausser Acht gelassen wird. Denn im Rahmen des [b:1ovof53a]Grundsatzes von Treu und Glauben[/b:1ovof53a] sowie angesichts der Verpflichtung des Arbeitgebers - und ggf. des anderen Betriebspartners - zur arbeitsschutzgesetzlichen Mobingprävention [die wirksam sein muss (vgl. § 3 ArbSchG)] als arbeitsvertragliche Nebenpflicht kann ich nicht erkennen, weshalb der Kläger hier nicht obsiegt hatte. [b:1ovof53a]Na, möglicherweise interessiert sich ja mal ein Anwalt für das Arbeitsschutzgesetz. - Möglichweise aber auch nicht ![/b:1ovof53a] Hier nochmal den Wortlaut des § 823 (1) und 823 (2) BGB Sprich: "Achthundertdreiundzwanzig Absatz [b:1ovof53a]Zwei[/b:1ovof53a]"für alle nicht belesenen Anwälte: § 823 BGB [b:1ovof53a]Schadensersatzpflicht[/b:1ovof53a] Hinweisanfang: Schriftgröße: ganz klein! [size=59:1ovof53a](1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.[/size:1ovof53a] Hinweisende: Schriftgröße: ganz klein! Hinweisanfang: Schriftgröße: ganz groß! [size=150:1ovof53a][b:1ovof53a](2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den [color=red:1ovof53a][u:1ovof53a]Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz[/u:1ovof53a][/color:1ovof53a] verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.[/b:1ovof53a][/size:1ovof53a] Hinweisende: Schriftgröße: ganz groß! PS: im § 823 (2) BGB wird von "Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz" gesprochen. Habe ich erwähnt, dass es sich - in Zusammenhang mit Mobbing - um das Arbeitsschutzgesetz handelt ? Ich bin mir nicht ganz so sicher. Deshalb hier nochmal: Ja, es ist das Arbeitsschutzgesetz, welches in Bezug auf § 823 (2) BGB und in Zusammenhang mit mobbingbedingten Erkrankung (am Arbeitsplatz ) einschlägig ist. Keine Rechtsberatung. Arbeitsschutzrechtliche Beratung nur an Fachanwälte für [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:1ovof53a]Arbeitsrecht[/url:1ovof53a]. Freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | So, an dieser Stelle soll noch einmal deutlich hervorgehoben werden, dass die Kommunikation des BZ - vertreten durch Herrn Stefan Fügner - einzig und allein von Beleidigigung und üble Nachrede und Verleumdungen getragen ist. [b:1048gqi4][size=150:1048gqi4]Wer sich an das BZ wendet, muss damit rechnen, dass ihm Ähnliches widerfährt.[/size:1048gqi4][/b:1048gqi4] Hier nocheinmal eine Kostprobe bzw. Auswahl. [quote:1048gqi4] suchen Sie die Schuld bei Ihrer Unkenntnis,[/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]und sie dann mit ihren eigenen polemischen Kommentaren garnieren,[/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Sie leiden aber an grenzenloser Selbstüberschätzung,[/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Deshalb, lieber Herr Hensel, es gibt eine Welt außerhalb eines Sicherheitsingenieurs. Hier gelten andere Regeln, andere Grundsätze und vor allem lassen sich die dortigen Probleme nicht mit dem Denken eines Sicherheitsingenieurs lösen.[/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Was macht den Mann so verbittert bei einer solch hohen Frührente? Bei diesen hohen Rentenbezügen wird er wohl auch in den letzten Jahren viele 100.000,00 Euro bei dem Arbeitgeber verdient haben, den er heute für seinen geistigen Zustand verantwortlich macht. [/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]n sachlichen, fachkompetnten und vor allem emotionsfreien Beiträgen mangelt es diesem Forum nämlich! [/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4].... kann im Falle Beutler nicht von Mobbing gesprochen werden! [/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Wäre es Ihnen unangenehm, wenn die Leser, die des Rechnens mächtig sind, erfahren würden, daß Sie mit noch nicht einmal 50 Jahren diese Rente beziehen? [/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Nur soviel:Ihre rechtlichen Belehrungen lassen substaniell erheblich zu wünschen übrig. [/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4] Zudem mache ich mir ernsthaft sorgen, daß Sie am Montag zu einem honorargeilen Anwalt laufen, der, Ihre Emotionen schürend ,Ihnen rät gegen mich und/oder das BZ juristisch vorzugehen.[/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Wie Sie unschwer erkennen, habe ich ein großes Herz für Sicherheitsingenieure i.R. und ..... [/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4] Ihre Fragen nach meinen Formulierungen zeigt, wie wenig Kenntnisse Sie besitzen, WAS und WIE ich publizieren darf, ....[/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Viele Menschen, die im Internet publizieren, sind sich gar nicht bewußt, was sie aus Unbedarftheit, Naivität und Unkenntnissen über ihre Rechte und Pflichten für Rechtsvertöße sie begehen! [/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Lieber "Nero", auch hier kommt wieder Ihre Rechtsunkenntnis zum Ausdruck! [/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Sie haben ein rechtskräftiges Urteil des Arbeitsgerichtes, in dem explizit erklärt wird, daß sie nicht gemobbt wurden.[/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Mit der rechtlichen Situation können Sie sich scheinbar immer noch nicht abfinden. Aber hier kommt auch die für Ihre Person typische Uneinsichtigkeit zum Ausdruck. Ihre geradezu lächerlich wirkenden Drohungen gegen das BZ rechtlich vorzugehen, unterstreichen diesen Starrsinn erneut.[/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Lieber Neo, scheinbar sind Ihnen tatsächlich die Verfahrenswege an deutsche Gerichten nicht geläufig. Anders kann ich mir nicht erklären, warum Sie solche Fagen stellen, die Ihre laienhaften Kenntnisse gelegen. [/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4] Damit Sie sich nicht erneut mit peinlichen Fragen blamieren: [/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Lieber Herr Hensel, auch hier komt wieder Ihre laienhaften Rechtskennnisse zum Ausdruck. [/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]die man durch Ihre unqualifizierten Publikationen mit Abmahnungen überschüttet, wundert mich bei Ihrem juristischen Halbwissen schon lange nicht mehr.[/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Ich habe die "Mobbinggegnerseiten des Internets" nun hinlänglich durchforstet. Es ist einfach peinlich, was man dort liest. Außer unsachlicher Polemik, verbalen Angriffen auf zahlreiche Konzerne und Firmen und die Selbstdarstellung der eigenen "Fälle" erhalten wirklich Mobbingbetroffene nichts substantielles. [/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Die hochpeinlichen und vor allem substanzlosen Beiträge ....[/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4] Merken Sie eigentlich noch was, Herr Hensel? [/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Da Sie sich nicht an das geltende Recht halten, und Ihre Pompetenzen ständig überschreiten, ecken Sie ständig an. So auch bei Ihrem letzten Arbeitgeber. [/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4] .... in den nächsten Tagen Abmahnungen erhalten, weil hier Forenmitglieder wie Sie gegen geltendes Recht verstoßen.....[/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]...so machen Sie nicht schon wieder andere für Ihre Unkenntnis verantwortlich..... [/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4] ....ecken Sie ständig an. So auch bei Ihrem letzten Arbeitgeber. ....[/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4]Ihnen fehlen einfach die Grundkenntnisse über die Rechte und Pflichten, die Ihnen zustehen bzw. an die Sie sich zu halten haben.[/quote:1048gqi4] [quote:1048gqi4] Mit Ihrer obigen Frage beweisen Sie dies erneut, aber blamieren Sie sich ruhig weiter, Herr Hensel![/quote:1048gqi4] [b:1048gqi4]Wer sich einer solchen "Organisation" - in welcher Form auch immer - anschliessen oder anvertrauen möchte, soll sich über eine mögliche quasi unmenschliche Behandlung - wie es mit Herrn Beutler, Neo, macdet und mir geschehen ist - im Klaren sein.[/b:1048gqi4] Eine Übertragung der verbalen Anfeidungen auf [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Handlungen?highlight=%28handlungen%29:1048gqi4]Mobbinghandlungen[/url:1048gqi4] erspare ich mir an dieser Stelle. Jedenfalls schicke ich voraus, dass aufgrund einer solchen - nicht adäquaten Verhaltensweise - es aus diversen Gründen nicht gestattet ist, über das Zutreffen eines Mobbingtatbestandes (z.B. Fall Beutler) zu befinden. Wäre diese anfeindende "Kommunikation" innerhalb eines Betriebes unter abhängig Beschäftigten zu beobachten gewesen, wäre m.E. ein begründeter Anfangsverdacht gegeben. - Der Arbeitgeber müsste - möglichst zeitnah - einschreiten ! Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Jubel im Amt: Nach Oexles Rücktritt knallten die Korken [b:3mcwqb9z]Jubel im Amt: Nach Oexles Rücktritt knallten die Korken Landesarchäologie-Chefin über Mobbing-Affäre gestürzt[/b:3mcwqb9z] [img:3mcwqb9z]http://www.sz-online.de/bilder/2006_09/1269952_127344831.jpg[/img:3mcwqb9z] Ton, Steine, Scherben. 13 Jahre gab es in Sachsen keine Ausgrabung ohne ihr Wissen. Keine geschichtliche Ausstellung ohne ihr Mitspracherecht. Jetzt wirft Landesarchäologin Judith Oexle hin. „Auf eigenen Wunsch“, wie die offizielle Sprachregelung heißt, verlässt die umstrittene „Chef-Buddlerin“ ihr Amt. Unerwartet kam die Entscheidung nicht. Seit Judith Oexle vor fünf Wochen wegen Mobbings verurteilt wurde, sah sich auch das Wissenschaftsministerium (SMWK) als Aufsichtbehörde genötigt, „eine Lösung“ zu suchen. Zwar hatte „Scherben-Oexle“ den Vorwurf bestritten, aber das Urteil war eindeutig: Sie „schikanierte“ Museums-Chef Rainer Vollkommer, „spätestens seit Ende 2004 planmäßig und zielstrebig“. Nach dem Urteil wurde selbst im SMWK von „unschönen Arbeitsklima“ gesprochen. „Es gab dann zahlreiche Gespräche auf Staatssekretärsebene“, so Angelika Maria Wahrheit, Presse-Chefin im Ministerium. Und Staatssekretär Knut Nevermann war es denn auch, der auf einer Personalversammlung den Abschied von Frau Oexle verkündete. „Aber es war letztlich eine freiwillige Erklärung von Frau Oexle, ihr Amt abzugeben“, beteuert Frau Wahrheit. „Das war weder eine Entscheidung von Ministerin Stange, noch von deren Vorgängerin Ludwig.“ Den Mitarbeitern im Amt dürfte egal sein, wie die Amtsaufgabe zu Stande kam. „Nach der Bekanntgabe knallten die Sektkorken“, so ein Insider. Die Nachfolge im Amt ist noch ungeklärt. Frau Wahrheit: „Vorerst führt Thomas Westphalen die Geschäfte kommissarisch. Auch hier gibt es mit dem Staatssekretär Gespräche. Noch ist aber nichts endgültig.“ Unklar ist auch, wo Frau Oexle wieder „auftaucht“. Ihr Anwalt Markus Haselier: „Sie sucht nach dieser langjährigen Tätigkeit eine neue He-rausforderung. Auch deshalb legte sie ihr Amt nieder. Sie wird wohl ins Ministerium gehen.“ Das sieht Minister-Sprecherin Wahrheit allerdings anders: „So war das nie gesagt. Die Dame bekommt eine Stelle in der Landesverwaltung. Wo auch immer.“ Quelle: http://www.sz-online.de/nachrichten/art ... id=1269952[/img] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Neo, ganz meine Meiunung. Nach dem Aktenzeichen habe ich noch nicht gesucht. Über die dortige Presse (SZ) ist nichts zu finden. Ich such mal weiter. Notfalls über das Gericht bestellen. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, da die Ministerpräsidenten der Länder m.E. die Endverantwortlichen im Arbeitsschutz sind (ggf. trotz diverser Delegationen), ist es wohl angezeigt, insgesamt 16 Briefe zu versenden und die MP zu fragen, ob und ggf. wie sie dass Arbeitsschutzgesetz in ihren Landesämtern und sonstigen Dienststellen umgesetzt haben. Hierzu überlege ich mir - für das Wiki - einmal einen Text, der am besten per Telefax (mit Journal) an die Staatskanzleien abgesendet werden sollte. Und weil man schon dabei ist, sollte man auch die Betriebe des Bundespräsidenten und die der Bundeskanzlerin in Augenschein nehmen. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:3a85121x]Das ist Ihr Problem, Herr Hensel. [/quote:3a85121x] Nein, das ist nicht mein Problem. Denn es könnte, wie es Herr Beutler u.a. passiert ist, Menschen passieren, die sich irrtümlicherweise und/oder leider vertrauensvoll an das BZ wenden, um dann einen erheblichen Schaden u.a. in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte davontragen. [b:3a85121x] Und genau das möchten wir nicht.[/b:3a85121x] [quote:3a85121x] Die Mitarbeiter des Beschwerdezentrums obiger Straftaten zu bezichtigen, steht Ihnen nicht zu. [/quote:3a85121x] Wenn es dem Beleidigten, dem Verleumdeten und dem Übel Nachgeredeten nicht zusteht, [b:3a85121x]wem denn dann ? [/b:3a85121x] Die neuerlichen Beleidigungen etc. setzte ich zu dem obigen Konvolut, den Sie sicherlich noch um Einiges erweitern möchten, da Ihr Haß und Ihre Verbitterung wohl immer noch nicht gestillt ist. Es ist jedoch weiterhin dienlich, aufzuzeigen, wie das BZ kommuniziert bzw. mit von Mobbing betroffenen Menschen umgeht. Die übererfüllte Bestätigung unserer anfänglichen Vermutungen und seit Tagen Ihr neues Aushängeschild ! |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:1kb4v7nu]Nur einem zuständigen Gericht, sofern dieses Gericht angerufen wird, drüber zu befinden. [/quote:1kb4v7nu] Ja klar und die Staatsanwaltschaft kann dies selbstverständlich auch nicht ? Was sollte mich und/oder die Staatsanwaltschaft daran hindern, Ihnen vorzuhalten, Sie hätten mich beleidigt, verleumdet und übel nachgeredet, wie dies hier - für alle ersichtlich - der Fall ist ? Nichts. Nein, Herr Fügler. Sie kennen sich wirklich aus. Und das zeigt Ihren Umgang mit dem Datenschutz des Herrn Beutler und leider sind Sie auch nicht in der Lage, bewerten zu können, ob ein Mobbingfall vorliegt oder nicht; dies bei Missachtung aktueller arbeitswissenschftlicher Erkenntnisse hierzu und einem Umgangston der keinesfalls als sozial adäquat zu bezeichnen ist. Weshalb Sie den Ihnen bekannten Schwerbehindertenbescheid des Versorgungsamtes, der das Mobbing gegen Herrn Beutler deutlich unter Beweis stellt nicht würdigen wollten ist klar: Sie wollten mit Ihrer waghalsigen Behauptung und "Berichterstattung", Mobbing würde im Fall Beutler nicht vorliegen, offensichtlich dem Prozessgegner des Herrn Beutler wahrheitswidrige Argumente zuspielen, die für Herrn Beutler erhebliche Nachteile im Verfahren bedeuten könnten. So geht man nicht mit Petenten um, wissen Sie das denn nicht Herr Fügner ? All dies ist jedenfalls die Quintessenz, die Sie ständig auch mit Ihren Beleidigungen, juristischen Fehlinterpretationen, Pauschalisierungen fern jeglicher Realtität u.a. deutlich unter Beweis stellen ohne die zugrundeliegenden Tatsachen überhaupt zu kennen. Die neuerliche Beleidigung geht selbstverständlich - zu Ihren Lasten - in das b.b. Konvolut. Besser kann man sich nicht präsentieren Herr Fügner ! [b:1kb4v7nu] Dies ist der vorletzte Beitrag in dieser Angelegenheit. - Dieser Strang wird vorläufig geschlossen.[/b:1kb4v7nu] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Andreas, dank für die Kritik zu der ich kurz Stellung nehmen möchte: [quote:1p58x914]Nur, jemand der das erste Mal das Forum betriit wird allerdings fast erschlagen. [/quote:1p58x914] Es sieht angesichts der Zugriffe und Fürsprachen m.E. eigentlich nicht so aus, dass hier jemand erschlagen wird. Wer in Ruhe die Überschriften liest, findet dann auch das Thema, was ihn interessiert. - Zumal gibt es eine Suchfunktion. Die hohe "Datailfächerung" ist gewollt und für die Wissensgenerierung wichtig. Die Übersichtlichkeit wird aber trotzdem verbessert werden; nur Geduld. [quote:1p58x914]Wenn ich richtig sehe, läuft das Board seit März 2006. [/quote:1p58x914] Ja genau, und die Arbeit und Zeit, die aufgebracht wurde und wird ist sehr hoch. Bei vielen techn. Sachen muss man sich erst neu eindenken und vieles ausprobieren. Denke bitte nicht, dass alles mit einem "Fingerschnipp" steht. Alles wird aus eigener Kraft heraus während der Freizeit und unentgeltlicg gemacht, da wir auch kein kommerziell ausgerichtetes Portal errichtet haben. Also mit der Zeit wirds aber besser, versprochen ! [quote:1p58x914]Was auffällt, es werden immer wieder neue Themen gestartet, aber das was für einen Thread wichtig ist, der Faden entwickelt sich nicht. [/quote:1p58x914] Du hast - wie alle anderen auch - alle Möglichkeiten daran mitzuarbeiten, dass der Faden sich entwickelt. [quote:1p58x914]Die jeweilsl eigentliche Diskussion findet oft nicht statt. [/quote:1p58x914] Siehe in Analogie vg. Antwort. [quote:1p58x914]Es ist klar, dass gerade bei Foren Mitglieder gehen und neue hin zukommen. Bei manchen, die mit ihrem Problem in ein Forum gehen, dies ist bei Mobbing-Foren nicht anders, verlassen es relativ schnell oder beteiligen sich erst garnicht. [/quote:1p58x914] Ja das ist so, manchmal. Da kann man nichts machen. -Wenn eine/r gehen will um sich woanders nach Informationen umschauen will, kann er das gerne machen. Sozusagen Informationsfreiheit total. [quote:1p58x914]Sie fühlen sich in dem Forum nicht heimisch. Es ist alles sehr unpersönlich.[/quote:1p58x914] Frage: Ist das bei allen durchschnittlich 20.000 Besuchern/pro Monat so ? Woher nimmts Du denn die Gewissheit, dass man sich nicht heimisch fühlt und dass das alles sehr unpersönlich ist für jedermann ist ? Hast Du möglicherweise Statistiken von den Seiten des MG, die ich noch nicht kenne ? [quote:1p58x914]Menschen die Probleme haben, brauchen eine besondere Ansprache.[/quote:1p58x914] Da gebe ich Dir recht. [quote:1p58x914]Sie müssen das Gefühl haben, dass man sie ernst nimmt und man ihnen zuhört. Menschen , die Probleme haben, fühlen sich schnell entäuscht, wenn man sich nicht in der notwendigen Ansprache um sie kümmert.[/quote:1p58x914] Wir - und andere auch im Forum - nehmen Menschen mit (Mobbing-) Problemen sehr ernst. Sag mir bitte, ob Du an unsere Ernsthaftigkeit zweifelst, so dass wir an unserer Einstellung arbeiten können. Jedoch ist es - gerade weil diese Präsenz noch sehr jung ist - z.Zt. nicht immer möglich auf alles einzugehen. Aber ich bin mir sicher, dass sich das alles entwickeln wird, insbesondere, wenn die Zahl der Helfenden zunimmt und die Zahl der "Nurkritiker" abnimmt, wobei wir selbstverständlich für konstruktive Kritik immer offen sind und bleiben. Das gilt insbesondere auch für das WiKi. [quote:1p58x914] Bitte versteht dies nicht als böse Kritik, sondern ich versetze mich in die Situation der Betroffenen.[/quote:1p58x914] Nein, nicht böse. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Tom, ja meine uneingeschränkte Zustimmung, da auch viele Urteile dies deutlich unter Beweis stellen. Im Falle eines Kündigungsschutzverfahrens (ggf. Kündigungsmobbing) kommt noch hinzu, dass eine Beschwerde über Mobbing als Beleidigung des Mobbers (hier:AG) angesehen wird und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses begründen soll. Das gleiche Gericht (Schleswig-Holstein) ist so verfahren. Also befindet man sich im KS Verfahren, darf man dem AG nicht vorhalten, er habe gemobbt, sonst gib es die Auflösung des AV. Befindet man sich nicht im KS Verfahren muss man sich beschwert haben, damit man Schadensersatz/Schmerzensgeld überhaupt bekommen kann. Nach erfolgter Beschwerde und erfolgreicher Gerichtsverhandlung (Schadensersatz/Schmerzensgeld) setzt dann das Kündigungsmobbing ein ? Da Mobbing eine Beleidigung des AG darstellt wird dann das Gericht das Arbeitsverhältnis auflösen, wahrscheinlich. Viele Richter der Arbeitgerichte unterbinden es offensichtlich nicht, diese "Spiel" des gegnerischen Anwalts. "Sagst Du Mobbing, ist das Beweis genung, dass das AV aufgelöst wird." Das Chaos der Grundrechte ist perfekt. Aber ist ja auch nicht so schlimm, denn die Arbeitsrichterin hat mir untersagt, mich auf das Grundgesetz zu beziehen (Wieso eigentlich ? Das Grundgestz ist doch für die Bürger gemacht. Oder ?) So einfach geht das jedenfaalls mit der Existenzvernichtung. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, es ist mit den Fachdiensten ähnlich, wie mit anderen Beratungs-/Hilfsinstanzen. M.E. hängt die Wirksamkeit der Hilfe sehr von der Einstellung des dortigen Personals ab. Will sagen: Es gibt gute und nicht so gute "Helfer". - Jedoch, ich weiss Ihnen ist damit nicht geholfen. Was ich jedoch sinnvoll finde, ist den Geldgeber der Fachdienste - Integrationsämter - über die "Schlechtleistung" Beschwerde führend zu informieren. Den Behindertenbeauftragten sowie die Bürgerbeauftragten der jeweiligen Landesregierung sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden. Der SoVD - Sozialverband Deutschland, die Bundesbeauftragte für Schwb. sollte das auch interessieren, dass es Fachdienste zur Integration Schwb. gibt, jedoch bezogen auch eine bestimmte Behinderung quasi untätig bleiben. Ich habe bis jetzt keinen Anhaltspunkt dafür gefunden, dass der Fachdienst einer/m Mobbingbetroffen Hilfe verweigern kann. Die Aufgaben sind im SGB IX gesetzlich geregelt. Wie die genau aussehen, wird demnächst sicherlich hier stehen. Wer schlechte Erfahrungen mit den FD`en gemacht hat, kann auch einen entsprechenden Beitrag in der Kategorie "Vermeindliche Helfer" eintragen. Über eine Pressemitteilung könnte man auch nachdenken. Zuletzt noch einen Link eine Fachdienste im Norden der Republik. http://www.fachdienstarbeit-fl.de/ Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, ich könnte da eine Möglichkeit zur Abhilfe anbieten. Ich teile auch die Meinung, sich nicht zu verkriechen usw.. Was Eltern tun solten ist, die Berufsgenossenschaft einzuschalten. Denn nach den 7. Sozialgesetzbuch haben die Berufsgenossenschaften folgende Aufgaben ..... [i:2nmsp96t]§ 1 [b:2nmsp96t]Prävention, Rehabilitation, Entschädigung[/b:2nmsp96t] Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,[/i:2nmsp96t] Auch Schüler gehören zum Schutzbereich dieses Gesetzes siehe § 2 (1) Ziffer 8 b Dort steht.... § 2 [b:2nmsp96t]Versicherung kraft Gesetzes[/b:2nmsp96t] (1) Kraft Gesetzes sind versichert ..... [i:2nmsp96t]Schüler während des Besuchs von allgemein- oder berufsbildenden Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen,[/i:2nmsp96t] Also Beschwerde der Eltern oder Bekannte oder selbst an die Berufsgenossenschaft. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [b:1l1grl9j]Mobbingvortrag/Beweis als Notwendigkeit im Schadensersatzprozess.... Mobbingvortrag/Beweis als Grund für einen Richter zur Entlassung gem. § 9 KSchG[/b:1l1grl9j] [quote:1l1grl9j]Das Wort Mobbing käme bei mir (heutzutage) nicht mehr vor. [/quote:1l1grl9j] Hallo Tom, ja, diese Überlegung hängt u.a. mit einem prozessualen Risiko zusammen. Schlimm jedoch finde ich dies, angesichts der Tatsache, dass selbst die Bundesregierung, Arbeitssschutzbehörden u.a. das Wort Mobbing benutzen und dies nicht vermeiden. Sie geben bekannt, man solle sich innerbetrieblich über Mobbng beschweren (612a BGB ?) und Schmerzensgeld / Schadensersatz ist grundsätzlich möglich. Die Realität an den Arbeitsgerichten sieht jedoch häufig anders aus, als man von vg. offizieller Stelle zu hören bekommt. Für mich stellt sich daher primär die Frage: Soll man vor einer Klage (z.B. KSch) eine Feststellungsklage (§ 256 ZPO) erheben, mit dem Inhalt und Zielsetzung, dass der Kläger (MO) berechtigt ist, ohne irgendwelche Nachteile zu erleiden, darzulegen zu dürfen, dass es sich im Falle der (z.B.) Kündigung um fortgesetztes Mobbing handelt. Wird dieser Klage stattgegeben müsste das BGB § 612a - Maßregelungsverbot greifen. (Oder eigentlich auch schon ohne eine solche Klage ?) Denn .... [i:1l1grl9j]Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt.[/i:1l1grl9j] Sind nicht die im § 612a BGB genannten Rechte auch Anhörungsrechte bzw. der Anspruch auf rechtliches Gehör vor einem deutschen Gericht ? Man könnte auf die Idee kommen ein Musterverfahren in Gang zusetzen, in dem der [b:1l1grl9j]Anspruch auf rechtliches Gehör [/b:1l1grl9j]hinsichtlich der Darlegung eines Mobbingsachverhaltes festgeschrieben wird, so dass im KSch Verfahren es nicht zur Auflösung (Entlassung) bzw. Existenzvernichtung kommt, da nunmehr dargelegt werden konnte, dass mögliche Verursachungsgründe - z.B. durch Mobbing herbeigeführte Verhaltensänderungen - beim Mobber zu suchen sind und nicht beim Opfer. [quote:1l1grl9j]Irgendwie hoffe ich jetzt doch, daß ich die vorherigen Texte mißverstanden habe! Also, wenn ich mittels Bossing in der Firma traktiert werde, muß ich meinem "Boss" eine Abmahnung schreiben, damit ich überhaupt Ansprüche habe. Wenn ich ihn Abmahne, darf er auf das Schwerste beleidigt sein und mich deshalb kündigen.[/quote:1l1grl9j] Hallo Edine, nun ich glaube nicht das hier ein Missverständnis vorliegt, möglicherweise habe ich aus meinen Beobachtungen aber auch falsche Schlüsse gezogen. Nur, es ist leider zu oft zu beobachten, dass Mobbingopfer nicht selten die Möglichkeit verweigert wird, darzulegen , dass es sich z.B. im KSch Verfahren um ein [u:1l1grl9j]fortgesetzes Mobbing[/u:1l1grl9j] handelt. Dies deshalb nicht, da das Benennen der Ursache einer bestimmten Erkrankung /Schwerbehinderung nicht selten im Verfahren sanktioniert wird, mittels der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. In einer Vielzahl von Prozessen wird zudem im o.a. Falle meistens das Rechtsmittel der Revision [b:1l1grl9j]nicht[/b:1l1grl9j] zugelassen. Insgesamt ein schlimmer Verstoß gegen [code:1l1grl9j][url=http://www.datenschutz-berlin.de/recht/eu/ggebung/charta.htm]EU Charta[/url] [/code:1l1grl9j]hier: Artikel 47. Ob diese Regelung im Arbeitsgerichtsgesetz grundsätzlich gegen Menschenrechte verstößt, sei einmal dahingestellt. Hier hatte das Justizministerium S-H die Auffassung, dass die Charta selbst das Rechtsmittel der Revision nicht gefordert hat bzw. fordert. So drückt man sich um Menschenrechte. Unter http://wiki.mobbing-gegner.de/Schreiben ... Carstensen nachzulesen. Stichwort: Outsourcing Anmerk.: Das RM der Berufung wird auch nicht vom Art. 47 der Charta gefordert. [quote:1l1grl9j]...."Boss" eine Abmahnung schreiben....[/quote:1l1grl9j] Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht auch den Arbeitgeber abzumahnen; ich würde es lieber Beschwerde nennen. Keine Rechtsberatung. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, letztendlich geht es um die Besprechung des Urteils des LAG S-H. Insofern sollte man es auch dieser Stelle diskutieren. Ein Resumee kann man später im WiKi ziehen. Was das Urteil der britischen Gerichtsbarkeit angeht, gibt es m.E. keine Möglichkeit dieses auf deutsche Verhältnisse anzuwenden. Möglicherweise hätte ein Jurist, der sich im EU Recht auskennt, dennoch eine Idee hierzu. Aber wo gibts den schon ? Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [b:14ecf3pd]Schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeits- und Datenschutzrechte des Herrn Beutler durch das Bescherdezentrum.[/b:14ecf3pd] Nach immer noch anhaltender bzw. beharrlicher Verweigerung der Persönlichkeitsrechte des Herrn Beutler durch das Beschwerdezentrum, wird jetzt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter - EDÖB aus der Schweiz tätig. [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Firmen/VolkswagenAG/RainerBeutler/DasBeschwerdezentrum/ED%C3%96B:14ecf3pd]Weiteres ....[/url:14ecf3pd] Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Tom, ich habe hierzu den nachfolgenden Leserbrief der [b:1mougrqg]Tageszeitung "[url=http://www.jungewelt.de/:1mougrqg]Junge Welt[/url:1mougrqg]"[/b:1mougrqg] übersandt: [b:1mougrqg]Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine erhebliche Verstoßlage gegen das [url=http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/index.html:1mougrqg]Arbeitsschutzgesetz[/url:1mougrqg] seitens des Unternehmens [url=http://www.eurest.de/:1mougrqg]EUREST[/url:1mougrqg]. Völlig ungeachtet der Tatsache, dass Mobbing vom Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes erfasst wird, wird das Betriebsratsmitglied Stubbe von Mobbinghandlungen geradezu überzogen, nur weil er seine Aufgabe als Arbeitnehmervertretung ernst nimmt ([url=http://dejure.org/gesetze/BGB/612a.html:1mougrqg]§ 612a BGB[/url:1mougrqg]). Diese Art der vorsätzlichen Körperverletzung steht diametral den Statuten und Schutzverpflichtungen aus dem [url=http://agency.osha.eu.int/publications/factsheets/23/factsheetsn23-de.pdf#search=%22factsheet%20mobbing%22]Europäischen Arbeitsschutzgesetz [/url] bzw. der [url=http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16050/1_1_1.pdf:1mougrqg]Richtlinie 89/391/EWG[/url:1mougrqg] entgegen. Insofern ist es seitens der [url=http://lasi.osha.de/de/gfx/systems/9FFB3727592845BFA25D5AD554CCE8DE.php:1mougrqg]Arbeitsschutzbehörden[/url:1mougrqg] nunmehr dringend angezeigt, dass sie ihrer Handlungspflicht aus der LASI Schrift [url=http://lasi.osha.de/docs/lv_34.pdf#search=%22lasi%20lv%2034%22:1mougrqg]LV 34[/url:1mougrqg] wirksam nachkommen. Dem dortigen Betriebsrat sei empfohlen, die arbeitsschutzgesetzliche Mobbingprävention ggf. i.V.m.[url=http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html:1mougrqg]§ 84 (2) SGB IX[/url:1mougrqg]gerichtlich einzufordern und gemäß [url=http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__17.html:1mougrqg]§ 17 (2) ArbSchG[/url:1mougrqg] sich Beschwerde führend an die Behörde zu wenden. [url=http://www.kielwiki.de/MobbingInSh/Editorial:1mougrqg]Sich.-Ing. Jörg Hensel[/url:1mougrqg] Mitglied im Verband Deutscher Sicherheitsingenieure - [url=http://www.vdsi.de/webcom/show_article.php/_c-82/_nr-1/_lkm-9/i.html:1mougrqg]VDSI[/url:1mougrqg] http://www.mobbing-gegner.de[/b:1mougrqg] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Eine Anfrage beim Weissen Ring ergab, dass diese Institution wohl nichts mit Mobbingopfern zu tun haben will. Obwohl der Verein mit folgenden Worten auf sich aufmerksam macht. Der Weiße Ring e. V. ... ist die einzige bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien. Der gemeinnützige Verein trittauch öffentlich für die Interessen der Betroffenen ein und unterstütztden Vorbeugungsgedanken. Ich sehe Mobbingopfer grundsätzlich auch als Kriminalitätsopfer an. Bei der Verweigerung von Hilfe stellt sich mir die Frage: Wie kann der Weisse Ring dann noch gemeinnützig sein ? [url=http://www.mobbing-gegner.de/mywiki/WeisserRing:1p3whd4a]Weiteres ...[/url:1p3whd4a] Sich.-Ing.J. Hensel |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:2wryvg4d]Eine strenge Hierachie verlangt von seinen Mitarbeitern absoluten Gehorsam bei den Anweisungen, die sie erhalten. Mit zunehmendem Gehalt wächst auch der Anspruch an den Mitarbeiter der Organissation, sich penibel und genau an den Gehorsam und Befolgung desselbigen zu halten. Wer diesem Grundsatz nicht folgt, der fliegt.[/quote:2wryvg4d] Nun Herr Fügler, Sie haben Thesen aufgestellt, die bezeichnend sind für ein diktotorisches System, ohne jedoch die Rangigkeit der Schutz- und Rechtsgüter bei der Ausübung des Weisungs- und Direktionsrechtes einer Amtsleitung gegenüber den Trägern hoheitlicher Befugnisse optimal zu bewerten. Gehorsam also. - Auch wenn die Gesundheit von Menschen dabei draufgeht. Befassen Sie sich doch einmal mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG) hierzu, bevor Sie versuchen, die menschliche Gesundheit oder das menschliche Leben in der b.b. Rangigkeit dem Weisungsrecht eines öffentlichen Arbeitgebers nachzuorden. Es würde Ihrem Scharfsinn guttun. Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung Sich.- Ing. J. Hensel |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:1lcbn0bm]Und wo war der Vorstand,als es darum ging präventiv mittels Arbeitsschutzgesetzte gegen Mobbing und gegen Kreditschädigung vorzugehen ? [/quote:1lcbn0bm] Hallo Tom, möglicherweise waren sich Vorstand und Arbeitnehmervertretung darin einig, dass sie keine arbeitsschutzgesetzliche Mobbingprävention im Krankenhaus Westerstede implementieren, da es offensichtlich gegen die (Personal-)politik des Krhs. verstößt, Denn man wollte offensichtlich nicht auf die Möglichkeit verzichten, sich von bestimmten Beschäftigten kostengünstig zu trennen. Im Übrigen fällt es sich leichter die Karriereleiter für Arbeitnehmervertretungen hinauf, wenn man als solche grenzenloses Einvernehmen mit der Geschäftsleitung zelebriert. Denn Schulungen, Fortbildungen, Print- und Onlinemedien zum Thema Mobbing gibt es / gab es zu Hauf. Darin waren sich Vorstand und Arbeitnehmervertretungen sicherlich einig. Die Möglichkeit einer verzweifelten Selbsttötung haben die Betriebspartner offensichtlich in Kauf genommen. "Ist doch nur ein Mensch; nichts weiter". Passiert ca. 3000 mal pro Jahr in Deutschland. Also fällt es wohl nach der Auffassung der damaligen Leitung insgesamt kaum ins Gewicht. Möchte man meinen. Ich kenne das Geschehen und die Machtspiele in [url=http://www.aerztestellen.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=26520:1lcbn0bm]Krankenhäusern[/url:1lcbn0bm]sehr genau.(Sich.-Ing. im Klinikum der CAU zu Kiel/ auch mehrfache Suizide in Folge von Mobbing). Weisst Du, wie die derzeitige Situation bei der Staatsanwaltschaft ist ? Nahezu 3 Jahre nach dem Selbstmord könnte/sollte schon Einiges passiert sein. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:235mejdd]Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir darüber hinaus starke Personalvertretungen, die im Rahmen der Gesetze über umfangreiche Mitbestimmungsmöglichkeiten verfügen und durchaus in der Lage sind, die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vertreten."[/quote:235mejdd] Hallo, ja dann bin ja beruhigt, dass diese Personalvertretungen die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten. Nur.... wie konnte es zu einem offensichtlichen Mobbingfall kommen ? Wo doch das Arbeitsschutzgesetz - mit Zustimmung der Personalvertretungen - in der Behörde wirksam (§ 3 ArbSchG) umgesetzt wurde ? Oder haben diese Personalvertretungen zusammen mit dem Arbeitgeber doch nichts getan ? .... Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, wie war das mit dem Legalitätsprinzip ? Wie war das mit dem Grundgesetz, ? Mit der Charta der Grundrechte, Mit .... Ich vermute, wenn ich die Tatenlosigkeit der Staatsanaltschaft an dieser Stelle zu kommentieren hätte, würde ich mich einem Strafverfahren wegen Verunglimpfung aussetzen. Deshalb lasse ich es. Aber möglicherweise sollte man einmal darüber nachdenken, ob man bei anstehenden Gesprächen der Bundesrepublik Deutschland mit China und/ oder mit der Sowjetunion [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Wladimir_Putin:qjsq4lwc]die Herren Putin[/url:qjsq4lwc] oder [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Hu_Jintao:qjsq4lwc]Hú Jǐntāo[/url:qjsq4lwc](胡锦涛/胡錦濤)auf die [b:qjsq4lwc][color=red:qjsq4lwc]Menschenrechtssituation in der Arbeitswelt Deutschlands[/color:qjsq4lwc][/b:qjsq4lwc] ansprechen soll. - Nicht, dass sie das Gefühl vermittelt bekommen, nur in ihren Ländern werden Menschenrechte mit Füssen getreten, sondern auch in der sog. westlichen Zivilisation, wie Deutschland sie angeblich darstellt. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:15pjhrko]Darf man hier auch positives über die IGM berichten? [/quote:15pjhrko] Hallo Andreas, ja natürlich können Sie und dürfen Sie hier berichten. Wann wird das denn sein ? Haben Sie vorher schon einmal Lust das Aktenzeichen zu nennen ? Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Tom, nun ich denke, da hat sich das Emnid-Institut aber mächtig vertan mit den angeblich [url=http://www.bkk-ktp.de/jsp/epctrl.jsp?con=ktp000244&cat=ktp000447&mod=ktp000415&pri=ktp:3axbmw8b]5,7 Millionen Mobbingbetroffenen in D[/url:3axbmw8b]. Es sind jetzt nur noch 5699997 Opfer, falls ich mich nicht verrechnet habe. Man sollte sich bei Emnid einmal beschweren. Übrigens, ist der Fall von Frau B. Müller berücksichtigt ? Kann ja eigentlich nicht sein. Und die CDU des Landtages in Schleswig-Holstein ist einen ähnlichen Weg gegangen, dem Bürger klarzumachen, dass es in ihrem Land [url=http://www.sh-landtag.de/infothek/wahl15/drucks/1500/drucksache-15-1557.pdf:3axbmw8b]kein Mobbing[/url:3axbmw8b] gibt. Ähnlich, wie der [url=http://www.mobbing-gegner.de/mywiki/BehoerdenSchlamperei?action=AttachFile&do=view&target=GeheimnisBlaueKugeln.jpg:3axbmw8b]jetzt wieder (?) aufgerollte Fall[/url:3axbmw8b] der [url=http://www.ippnw.de/Presse/Presse_2002/article/020506_Atomskandal.html]rätselhaften radiaktiven Kugeln im Nahbereich der Geesthachter Atomanlagen ?? [/url] Übrigens ist mir bekannt, dass wissenschaftliche Kritiker bzw. Gutachter um diesen Atomskandal äußerst hart gemobbt worden sind, weil sie die Wahrheit der massenhaften Leukämieerkrankungen ans Tageslicht bringen wollten. [size=150:3axbmw8b]Auf der Erde gibt es keine vergleichbare Häufung von Läukämie wie in Schleswig-Holstein.[/size:3axbmw8b] Mittels Mobbing kann man also die Öffentlichmachung solcher Ursachenzusammenhänge effektiv verhindern. Wenn dies die Bevölkerung Deutschlands einmal mehr realisiert bzw. begreift, gibt es sicherlich mehr Unterstützung aus dem Volk für eine Anti-Mobbingbewegung. Diese Erfahrung habe ich selbst machen müssen in Zusammenhang mit der Ursachenermittlung bezgl. der[url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Schreiben_an_MP_Carstensen:3axbmw8b]Massenerkrankungen an den Schulen S-H.[/url:3axbmw8b] Oder war das doch Betrug - [url=http://mobbing-gegner.de/Gegner/Hensel/BriefCarstensen_060510/Anlagen/Anlage_2_Betrugsfall_Telekom.jpeg:3axbmw8b]Wie bei der Telekom[/url:3axbmw8b] ? Der Generalstaatsanwalt und der Ministerpräsident Schleswig-Holsteins wird es wissen. Insgesamt soll Mobbing offensichtlich vertuscht werden, genauso wie die Herkunft radiaktiver Kugeln im Nahbereich der Geesthachter Atomanlagen, wie die Angelegenheit der Lehrererkrankungen an S-H Schulen und vieles mehr ? Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Der nachstehende Bericht des IPPNW Deutschland (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.) ist zwar schon etwas älter. Jedoch habe ich letztens noch eine [url=http://www.mobbing-gegner.de/mywiki/BehoerdenSchlamperei?action=AttachFile&do=view&target=GeheimnisBlaueKugeln.jpg:1wxeh07a]Pressemitteilung[/url:1wxeh07a] in der Händen gehabt, wonach der Fall wohl wieder aufgerollt wird. [b:1wxeh07a][quote:1wxeh07a] Auf der ganzen Welt gibt es keine vergleichbare Massenanhäufung von Leukämie wie in Schleswig-Holstein.[/quote:1wxeh07a][/b:1wxeh07a] Gutachter und Kritiker wurden damals mittels harten Mobbings an der Veröffentlichung der Ursachenzusammenhänge bzw. Herkunft der rätselhaften radioaktiven Kügelchen im Nahbereich der Geesthachter Atomanlagen gehindert. [b:1wxeh07a]Der jahrelang vertuschte Atomskandal[/b:1wxeh07a] [i:1wxeh07a]Grüne Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung ignorieren seit Jahren die Fakten Berlin, den 6.5.02 Wissenschaftler der Arbeitsgemeinschaft Physikalische Analytik und Messtechnik (ARGE PhAM) haben in einer heute veröffentlichten Studie im Auftrag von IPPNW das Vorkommen von sogenannten PAC-Kernbrennstoff-Kügelchen im Nahbereich der Geesthachter Atomanlagen (Elbmarsch und -geest) erneut bestätigt. Die Gutachter befassen sich mit der Kernbrennstoffproblematik um die Geesthachter Atomanlagen. [/i:1wxeh07a] [url=http://www.ippnw.de/Presse/Presse_2002/article/020506_Atomskandal.html:1wxeh07a]Weiteres ....[/url:1wxeh07a] [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/BehoerdenSchlamperei?action=AttachFile&do=get&target=KrebsbeiKindern.pdf:1wxeh07a]Strahlentelex2003[/url:1wxeh07a] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [color=red:2f1wmqmo][url=http://www.jungewelt.de/aktuell/rubrik/leserbriefe.php?letterId=2117:2f1wmqmo]02.10.2006 - Tageszeitung junge Welt - Leserbrief wurde veröffentlicht.[/url:2f1wmqmo]..[/color:2f1wmqmo] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Über die [url=http://mobbing-gegner.de/Gegner/Hensel/BriefCarstensen_060510/WeitereAnlage/Weitere_Anlagen_1.0_LRH-KN.jpg:299ssxxe]Massenerkrankungen[/url:299ssxxe] an der Schulen Schleswig-Holsteins wurde schon ausführlich [url=http://www.mobbing-gegner.de/mywiki/Schreiben_an_MP_Carstensen:299ssxxe]an anderer Stelle[/url:299ssxxe] berichtet; jedoch sollte auch einmal erwähnt werden, wer neben MP Carstensen als Endverantwortlicher im Arbeitsschutz direkt verantwortlich war / ist für den Entzug des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit bei den Lehrkräften an Schleswig-Holsteins Schulen durch Missachtung des Arbeitsschutzgesetzes im Sinne des § 3 ArbSchG. Es ist [url=http://www.spd-net-sh.de/rdeck/erdsiek-rave/:299ssxxe]Frau Ute Erdsiek-Rave[/url:299ssxxe] Ministerin für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, vorbehaltlich der Bewertung anderslautender Informationen, sieht es so aus, dass es drei Studentinnen der Fachhochschule Wilhelmshaven untersagt wurde, über Volkswagen im Rahmen eines Vortrages (wohl Semesterarbeit) zu berichten. Möglicherweise bewertet die FH das Interesse an Drittmittelförderung höher als die Meinungsfreiheit der Studentinnen ihren Vortrag über Mobbing und Korruption bei VW zu verfassen. Ich kann dem ASTA der FH Wilhelmshaven dringend empfehlen, der Sache einmal nachzugehen und die Frage dem verantwortlichen Professor zu stellen, auf welche Veranlassung hin er die Untersagung gegenüber den Studentinnen ausgesprochen hat. [b:3i2pdfmv]Wenn Konzerne schon Einfluss auf die Freiheit der Forschung und Lehre haben, mit dem Ziel, dass seitens der Wirtschaft bestimmt wird, welche Themen an den Universitäten und Fachhochschulen im Rahmen studentischer Semesterleistungen zur Anwendung kommen oder auch nicht, sollte das keinen ruhig lassen.[/b:3i2pdfmv] Nach einiger Zeit der Auswertung zusätzlicher Information zu diesem skandalträchtigen Thema, behält man sich vor, weitere Medien (z.B. Wilhelmshavener Zeitung, Labournet, Mein Parteibuch, Bild, Hallo Niedersachsen, diverse Jurabloggs, etc. p.p.) wohltuend in Kenntnis zu setzen. Ganz sicher Herr Professor. Sich.-Ing.J. Hensel ehem. Student (Medizintechnik) an der FH-WHV |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Andreas, Ihr Fall interessiert mich sehr. Wollen Sie uns das Aktenzeichen zu Ihrem Verfahren nicht nennen ? Sagen Sie mal ? Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Andreas, ich wollte doch nur das Aktenzeichen zu Ihrem Verfahren.- Nichts mehr. Weil mich Ihr Fall sehr interessiert. Möglicherweise hätte ich dann eine andere Meinung bezgl. der IG Metall an der man anknüpfen kann. Ich würde sehr sehr gerne die IG Metal hier im Forum positiv darstellen. Sozusagen als Vorreiter. Nur ich kenne die von Ihnen b.b. Urteile nicht. Auch eine Onlinerecherche beim BAG war erfolglos.Deshalb wäre es gut, Sie würden mir und allen Lesern hier das Aktenzeichen nennen.Oder die Stichworte nach denen man im Suchfenster der HP des BAG recherchieren kann. Liebe Grüsse Jörg Hensel |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:19rz4xov]ÜBERAL GIEBT ES MOBBING BEAUFTRAGTE DIE GUTE ARBEIT LEISTEN.EGAL OB BEI DER STADT ODER LANDKREIS:::::::HILFE SOFORT:::::::[/quote:19rz4xov] Hallo Rudi, eine Legaldefinition des "Mobbingbeauftragten" kenne ich nicht, auch nicht eine sonstige gesetzliche Vorschrift zur Bestellung einer solchen Person. Insofern möchte ich bezweifeln, dass es ein derartiges flächendeckendes Beauftragtenwesen gibt. Im Öffentlichen Dienst Schleswig-Holsteins beispielsweise kenne ich keine solche Person. Gleichwohl gibt es Gleichstellungsbeauftragte, die sich dieses Themas annehmen. Davon, dass es überall Mobbingbeauftragte gibt, kann jedoch nicht die Rede sein. Bitte geben Sie mir Ihre Quelle, damit ich Ihre Behauptung verifizieren kann. Ansonsten bin ich geneigt, diesen Beitrag zu löschen, da er m.W. Hoffunung vermittelt, die nicht bzw. nicht in Maße, wie Sie dies angegeben haben vorhanden ist. Denn falsche Hoffnung wecken, ist für Mobbingopfer nicht der richtige Weg des Umgangs. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, einen Anfang habe ich in [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Schreiben_an_MP_Carstensen?action=AttachFile&do=view&target=IFGSH6ArbSchG.jpg:27zo7xv5]Schleswig-Holstein[/url:27zo7xv5] und Nordrhein-Westphalen gemacht. DerText kann als Muster genommen werden. In der Regel haben die Empfänger einen Monat Zeit, die Informationen bereitzustellen. Der [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Informationsfreiheitsgesetze:27zo7xv5]Wiki Bereich[/url:27zo7xv5] sollte demnächst diesbzgl. noch weiter ausgebaut werden (Muster Ländergesetze, Bundesgesetze, Ansprechpartner Datenschutzzentren. Erfolge, Misserfolge usw. Hier schon mal das [url=http://www.datenschutzzentrum.de/material/recht/infofrei/infofrei.htm:27zo7xv5]IFG Schleswig-Holstein[/url:27zo7xv5]. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Kinderpornos auf Gerichtspräsidenten-Computer Marburg (dpa) - Wegen einer Vielzahl kinderpornografischer Bilder auf seinem Privat-Computer laufen Ermittlungen gegen den Präsidenten des Kasseler Verwaltungsgerichts. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Marburg. Der 54 Jahre alte Jurist ist nach Auskunft des hessischen Justizministeriums derzeit "dienstunfähig erkrankt". Die von der "Wetzlarer Neuen Zeitung" genannte Zahl von 1000 heruntergeladenen Porno-Dateien wollte eine Justizsprecherin nicht bestätigen. Quelle: [url=http://www.ln-online.de/news/archiv/?id=1972021:1am1ugeh]Lübecker Nachrichten[/url:1am1ugeh] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, meine Idee: Eine Seite mit Table o contents für jedes Gesetz ergibt eine hohe Informationsdichte an eienem Ort. wie beim [url=http://mobbing-gegner.de/mywiki/Mobbing/Gesetze/IFG?highlight=%28ifg%29:10ayu3k8]IFG[/url:10ayu3k8] oder [url=http://mobbing-gegner.de/mywiki/Mobbing/Gesetze/AGG:10ayu3k8]AGG[/url:10ayu3k8] wie bei wikipädia Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Andreas, Endschuldigung, wenn ich wieder nach dem Aktenzeichen Ihrers Urteils frage. Aber es ist sicherlich sehr wichtig zu wissen, dass die IG Metall nicht so ist, wie viele behaupten.Also ich möchte die IG Metal diesbzgl. hier auf den Seiten positiv darstellen, jedoch geht das nur, wenn ich nähere Infos hierzu habe. Insofern fände ich es toll, Sie würden uns Näheres zu Ihrem Fall geben. Stand Ihr Verfahren vor dem BAG in Zusammenhang mit Mobbing am Arbeitsplatz ? Was war denn da los bei Ihnen im Betrieb ? Mit der bitte um Antwort, sowie freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:3cvwg23p]Ich habe in meinen Verfahren gegen meinen Arbeitgeber Rechtsschutz von der IG Metall erhalten in allen drei Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht. [/quote:3cvwg23p] Guten Tag, der Thread wird bis auf Weiteres geschlossen, da [u:3cvwg23p]Vertraulichkeit[/u:3cvwg23p] im Hinblick auf eine Veröffentlichung des b.b. dreizügigen Verfahrens gefordert wurde. Eine Beweiserhebung, ob die IG Metal in einem speziellen Verfahren - bis vor dem BAG - dem Kläger bzw. MO (?) Unterstützung geleistet hat, muss nach wie vor ausbleiben, so dass im Zweifelsfalle das bereits bekannte Bild der Gewerkschaften vollständig erhalten bleibt.. An dieser Stelle möchte ich aus Gründen der Moderation darauf hinweisen, hier nicht von einem erfolgreichen Instanzenweg zu berichten, wobei man sich andererseits hinsichtlich weiterer Informationen zu diesem Verfahren jedoch bedeckt hält. Denn viele MO sind in einer prozessual sehr bedrohlichen Lage und suchen verzweifelt nach einem [b:3cvwg23p]Strohhalm der Hilfe[/b:3cvwg23p] bzw. nach einem rechtskräftigen Urteil, welches sie in - ihrem Prozess - dem Gericht vorlegen könnten. Das Andeuten von möglicher, hilfreicher Information ohne genau die Fakten zu benennen, ist Bestandteil eines sehr kontraproduktiven Prozesses, welchem ich mich - aus den b.b. Gründen - nicht anschließen möchte. Mit der Bitte um Verständnis. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, Ich werde mich demnächst - hoffentlich - mit dem Fall beschäftigen. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Abend, erwartungsgemäß habe ich von[b:27qqv4nf] Andreas[/b:27qqv4nf] eine Antwort erhalten, die ihm nahezu gerecht wird und die ich kommentarlos - da für sich selbst sprechend - in den Abschluss dieses Beitrags bringe (und die Frage stelle:Redet so ein selbsternannter Mobbingberater ?): ----------------------------------------------------------------------------------------------- [quote:27qqv4nf][i:27qqv4nf]Und nun Herr Hensel, ist es nicht die primitive Form einem Konflikt aus dem Weg zu gehen, in dem man kritische Biträge löscht und kritische Mitglieder einfach aus dem Forum verbannt. Ist es nicht das was für bei Mobbing auch in ähnlicher Form den Mobbing-Tätern vorwirft. Wer ist in unserem Konflikt Täter, wer ist Opfer? Wie primitiv doch dein Handeln ist, wie hilflos du doch jetzt wirkst. Und so einer will ernsthaft Mobbing-Opfern helfen. Theoretisch vielleicht ja, praktisch habe ich so meine Zweifel. Meinst du tatsächlich, dass dies die Lösung ist? Ich hätte viele Möglichkeiten, vielleicht nehme ich sie auch wahr, deine Vorgehensweise zu rügen, dass sich manche Fragen, ist in dem Forum mobbing-gegner die Meinungsfreiheit noch gegeben. Du hast dich durch dein Handeln entlarft. Ich habe den kompletten Schriftwechsel, sowie die Beiträge, auch den gelöschten, auf meiner Festplatte gespeichert. Meine Frage an dich: Was meinst du sollte ich diese gespeicherten Texte woanders veröffentlichen? Weiter frage ich dich: "Für wie blöd hältst du mich eigentlich?" Denn wer sich so verhält wie du, dem muss man einfach diese Fragen stellen. Wobei ich nach deinem handeln gestern abend damit rechnen muss, keine Antwort zu erhalten. Ich gebe dir bis Montagabend, 23. Okt. 2006 bis 24.00 Uhr Zeit, dich zur Verbannung meiner Person, dein handeln mir gegenüber und den hier gestellten Fragen zu antworten. Wenn ich keine oder keine für mich befriedigende Antwort erhalte, werde ich andere fragen, die sich sicher über dich und das Forum dann ihre eigene Meinung bilden werden. Du solltest die Menschen, die du dir selber durch dein Handeln zum Feind machst, nie unterschätzen! Mit unfreundlichen Grüßen Andreas Eberhard[/i:27qqv4nf][/quote:27qqv4nf] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [b:2zuaelqz]Quod erat demonstrandum.......[/b:2zuaelqz] Nur zur Erinnerung..... ---------------------------------------------------------------------------------------------- Andreas Vielschreiber Anmeldungsdatum: 20.09.2006 Beiträge: 7 Wohnort: 79837 St. Blasien BeitragVerfasst am: Mi Sep 20, 2006 21:56 Titel: Vermeindliche Helfer ===> Frau Margit Ricarda Rolf Antworten mit Zitat Beitrag bearbeiten oder löschen Diesen Beitrag löschen IP-Adresse zeigen Da ich in dem eigentlichen Thread zu dem Thema Vermeintliche Helfer ===> Mobbing-Zentrale Hamburg ===> Ricarda Rolf Link zu dem Thema hier im Forum: viewtopic.php?t=365 nicht schreiben kann (dürfen nur Administratoren) und ich trotz des großen Boards keine geeignete Stelle gefunden habe, wo es hingehören könnte, habe ich hier geschrieben. Müsste gegebenenfalls verschoben werden. Ich kenne Frau Margit Ricarda Rolf auch. Ich habe bis vor wenigen Tagen in ihrem neuen Board als Moderator gearbeitet. Dabei habe ich das z.T. nicht nachvollziehbare Geschäftsgebaren im negativen Sinne erleben dürfen (müssen). [b:2zuaelqz]Es ist nicht hier der Ort, wo ich mich im Detail auslassen möchte, nur allein [u:2zuaelqz]14 Tage Moderatorentätigkeit[/u:2zuaelqz] bei ihr, haben mich den Glauben an Frau Rolf verlieren lassen.[/b:2zuaelqz] Eine gute Nacht Andreas |
| Sich.-Ing.J.Hensel | * Zitat Forum mobbing-gegner: "Du wurdest von diesem Forum verbannt. Kontaktiere den Administrator, um mehr Informationen zu erhalten" So sieht dann die Information aus, die man erhält, indem die Anfrage öffentlich im Forum ausgehängt wird. Wo sind die Antworten auf meine PN`s in denen ich mich nochmals zu meinen "Fall" äußerte. Ausperren wie es die Arbeitgeber machen ist noch nie die Lösung gewesen. Es zeigt aber deutlich die Hilf- und Kopflosigkeit. Nun ja, da du ja in dem Forum mobbing-gegner die verehrte Leserschaft manupulierst, weiss ich was ich von dir zu halten habe. Vielleicht hat ja unser Disput auch noch rechtliche Folgen. Hiermit fordere ich dich (du bist ja auch der Admin, vorhin schnell vom hesel mal zum Admin geschlüpft) und das Forum mobbing-gegner auf, sofort bis spätetstens Montagabend (23.10.2006 bis 24.00 Uhr) sämtliche Beiträge von mir zu löschen. Grund: Manipulation meiner Beiträge durch unsachgemäße Kommentierung durch den Moderator Herr Hensel und Stimmungsmache gegen mich. Ich habe mich bereits vor einigen Tagen mit Herrn Kalkus über einige Foren ausgetauscht und wie diese Foren, dazu zähle ich nunmehr auch das Forum "mobbing-gegner" der Sache der Hilfe von Mobbing-Betroffenen schaden. Mit der Veröffentlichung meiner E-mail von vorhin und möglicherweise dieser E-Mail im Forum und gleichzeitiger Unterschlagung meines Beitrages von gestern abend tust du dir, dem Forum und insbesondere dessen Betreiber Herrn Lengsfeld keinen Gefallen. Es hat sich bewahrheitet. In dem Forum "mobbing-gegner" geht es überwiegend um Stimmungsmache bis hin zu Stimmungsmache in übelster Form. Mit erneuten unfreundlichen Grüßen Andreas Eberhard |
| Sich.-Ing.J.Hensel | * Zitat Jörg Hensel im Forum "mobbing-gegner": * Verfasst am: So Okt 22, 2006 1:10 Titel: Nur 14 Tage ?? (Antworten mit Zitat) [http://forum.mobbing-gegner.de/posting.php?mode=quote&p=1381&sid=ed552011923c31e6004c5c4f5ddcda25] Quod erat demonstrandum....... Nur zur Erinnerung..... ---------------------------------------------------------------------------------------------- [quote]Andreas Vielschreiber Anmeldungsdatum: 20.09.2006 Beiträge: 7 Wohnort: 79837 St. Blasien BeitragVerfasst am: Mi Sep 20, 2006 21:56 Titel: Vermeindliche Helfer ===> Frau Margit Ricarda Rolf Antworten mit Zitat Beitrag bearbeiten oder löschen Diesen Beitrag löschen IP-Adresse zeigen Da ich in dem eigentlichen Thread zu dem Thema Vermeintliche Helfer ===> Mobbing-Zentrale Hamburg ===> Ricarda Rolf Link zu dem Thema hier im Forum: viewtopic.php?t=365 [http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?t=365] nicht schreiben kann (dürfen nur Administratoren) und ich trotz des großen Boards keine geeignete Stelle gefunden habe, wo es hingehören könnte, habe ich hier geschrieben. Müsste gegebenenfalls verschoben werden. Ich kenne Frau Margit Ricarda Rolf auch. Ich habe bis vor wenigen Tagen in ihrem neuen Board als Moderator gearbeitet. Dabei habe ich das z.T. nicht nachvollziehbare Geschäftsgebaren im negativen Sinne erleben dürfen (müssen). Es ist nicht hier der Ort, wo ich mich im Detail auslassen möchte, nur allein 14 Tage Moderatorentätigkeit bei ihr, haben mich den Glauben an Frau Rolf verlieren lassen. Eine gute Nacht Andreas _________________ Ich bin auch viel in dem Forum arbeitsplatz-mobbing-suedbaden.de unterwegs! Sollte ich nicht jetzt noch die Gelegenheit bekommen, dies ausführlich zu begründen. Frau [url=http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing/gewerkschaft-metall-und-rechtsschutz-t440.html:icvr2wjd]Margit Ricarda Rolf (MRR)[/url:icvr2wjd] sucht eh nach Gründen um mich zu verklagen. ------------------------- Mein Gott, wie schadest du nur dem Forum mobbing-gegner. Andreas Eberhard Anm. der Redaktion: nun ja ... |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Und weiteres.... ich sage [url=http://blog.mobbing-gegner.de/index.php?/archives/327-Milan-Petrovic-schreibt-der-IG-Metall-in-Wolfsburg.html:hqgtd0tp]IG Metall Rechtsschutz[/url:hqgtd0tp] ist eine Pharse! [quote:hqgtd0tp][quote:hqgtd0tp]Mach nur weiter so. Du bist hast jetzt schon seit gestern abend genug Munition geliefert dich wegen Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte und weiterer strafrechtlich relevanter Handlungen gegen dich vorzugehen. Oder hast du dein handeln noch nicht begriffen? Sollte ich dich veilleicht weiter provozieren damit du dich noch weiter reinreißt. Andreas Eberhard[/quote:hqgtd0tp] Viren-Scan für Ihren PC! Jetzt für jeden. Sofort, online und kostenlos. Gleich testen! *http://www.pc-sicherheit.web.de/freescan/?mc=022222* [http://www.pc-sicherheit.web.de/freescan/?mc=022222][/quote:hqgtd0tp] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:1xlsnque]Sollte ich nicht jetzt noch die Gelegenheit bekommen, dies ausführlich zu begründen. Frau Margit Ricarda Rolf (MRR) sucht eh nach Gründen um mich zu verklagen. [/quote:1xlsnque] Warum will Frau Rolf Sie denn verklagen ?? Beschreiben Sie dies doch einmal im Forum der Mobbing-Zentrale... .... |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:145uanrx]* Zitat Forum mobbing-gegner: "Du wurdest von diesem Forum verbannt. Kontaktiere den Administrator, um mehr Informationen zu erhalten" [/quote:145uanrx] Sie wurden ausgesperrt, da Sie neben massenhaft ausgesprochenen Beleidigungen (Forumsregeln) falsche Hoffnung - bezgl. eines angeblich erfolgreichen Rechtsstreits bis hin zum BAG - geweckt haben, die sich trotz mehrfachen Aufforderns zur diesbezgl.Darlegung der Sachverhalte nicht als realitätsnah erwiesen hat bzw. wurden Sachverhalte hierzu von Ihnen nicht genannt. Diese unfaire Praxis gegenüber der Allgemeinheit wird an dieser Stelle nicht geduldet. Auch weitere unsubstantiierte Anfeindungen werden an diesem Tatbestand keinesfalls etwas ändern. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Neo, aus gegebenen Anlass werden die Forumsregeln in einem Punkt ergänzt. In vielen Foren ist dies bereits gängige Praxis. Vielen Dank für den Hinweis [b:3rdwcjv2]Forumsregeln[/b:3rdwcjv2] In diversen Foren zum Thema Mobbing, konnte beobachtet werden, dass einige wenige Teilnehmer Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegenüber Dritten ausgesprochen bzw. gepostet haben. Dies hatte zur Folge, dass einige Foren zum Thema Mobbing wegen Missbrauch vom Betreiber gesperrt bzw. gelöscht werden mussten. Zum Schutze der Persönlichkeitsrechte aller Forumsteilnehmer wird deshalb im Falle eines Verstoßes gegen diese Forumsregeln und/oder gegen geltendes Recht vom Hausrecht Gebrauch gemacht. [quote:3rdwcjv2]Dies kann bedeuten, dass derartig verletzende Beiträge ohne Benachrichtigung des Verfassers gelöscht oder editiert werden.[/quote:3rdwcjv2] Wird ergänzt durch .... [quote:3rdwcjv2]Dies kann bedeuten, dass derartig verletzende Beiträge ohne Benachrichtigung des Verfassers [b:3rdwcjv2]bzw. ohne Vorwarnung durch den Admin oder die Moderatoren [/b:3rdwcjv2]gelöscht oder editiert werden.[/quote:3rdwcjv2] Beim Verdacht auf Straftaten in den Foren von http://www.mobbing-gegner.de muss damit gerechnet werden, dass diese bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden unmittelbar zur Anzeige gebracht werden. Dies betrifft insbesondere die §§ 185 Beleidigung,§ 186 Üble Nachrede und § 187 Verleumdung des Strafgesetzbuches. Der Betreiber dieses Forums behält sich ebenfalls vor, Beiträge mit dem Inhalt einer offensichtlich falschen Verdächtigung von namentlich genannten Personen zu löschen oder zu editieren. Zur weiteren Darstellung dieser Forumsregeln bitten wir unbedingt nachfolgende Punkte zu beachten: 1. Bitte verhalten Sie sich in diesem Forum umgangssprachlich korrekt und verzichten Sie auf beleidigende oder vulgäre Äusserungen. Inhalte die nicht zu unseren Themen passen werden kommentarlos gelöscht 2. Bitte verwenden Sie dieses Forum nicht als Ihre persönliche Werbeplattform. Eigenwerbung oder Links zur eigenen Url, innerhalb der Beiträge, werden bei Bedarf - nach unserem Ermessen - zensiert oder eliminiert. 3. Verzichten Sie auf die Angabe Ihrer Url innerhalb der Signaturen und Beiträge. Sie dürfen Ihre Url einmalig im Profil im Feld "Url" hinterlegen. Es dürfen nur Homepages im Profil verlinkt werden, die mit Ihren Angeboten nicht gegen das Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. 4. Links / Tipps die auf andere Webseiten verweisen und allen Firmen zugute kommen (z.B. neue Suchmaschinen und Verzeichnisse sowie Tools und wertvolle Softwaretipps) sind ausdrücklich erwünscht, da sie das Forum bereichern. 5. Die direkte Angabe von Keywords oder Keywordkombinationen ist nicht erwünscht und wird bei Bedarf entfernt/zensiert. 6. Wir dulden keinerlei erotische Inhalte! Sittenwidrige Inhalte werden umgehend gelöscht. 7. Links zu Dialerseiten oder anderen Abzockerseiten werden sofort gelöscht. 8. Markenrechtlich oder schutzrechtlich bedenkliche Inhalte, werden bei Bedarf entfernt oder zensiert bzw. unkenntlich gemacht. 9. Bitte melden Sie sich nur einmalig unter Ihrem Namen oder Nicknamen an. Personen mit 2 Nicks werden bei Enttarnung gelöscht bzw. gesperrt. 10. Wir behalten uns das Recht vor, Mitglieder - die nach unserem eigenen Ermessen - in irgend einer Weise gegen diese Regeln verstoßen, sofort und ohne jegliche Nennung von Gründen zu löschen bzw. zu sperren. Die Teilnehmer dieses Forums werden also ausdrücklich um Beachtung der Nettiquette in Verbindung mit der Einhaltung dieser Forumsregeln gebeten. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen und wünschen allen Forumsteilnehmern viel Freude beim Austausch von Informationen und Meinungen. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:1wgucbzi]Bernd Ruberg - Schikanöse Weisungen - Psychosoziale Gefährdung am Arbeitsplatz im Blickfeld der Gerichte für Arbeitssachen - nicht nur ! - bei "Mobbing"[/quote:1wgucbzi] [b:1wgucbzi]Herausgegeben von [url=http://www.innovations-report.de/html/berichte/wirtschaft_finanzen/bericht-6350.html:1wgucbzi]Prof.Dr.Joachim Heilmann[/url:1wgucbzi] und Dr. Tatjana Aigner[/b:1wgucbzi] LIT - Verlag Münster Grevener Str./Fresnostr.2 48159 Münster Tel.: 0251-62 03 20 Fax: 0251 -23 19 72 Ein sehr wertvolles Buch mit vielen Quellen/Urteilen usw. - Eigentlich eine Pflichtlektüre für jeden Betroffenen. [url=http://www.mobbing-gegner.de/mywiki/Mobbing/Literatur/SchikanoeseWeisungen:1wgucbzi]Weiteres ....[/url:1wgucbzi] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, womit begründen Sie dies ? Bitte um seperate Darstellung: Einmal bezogen auf den Weissen Ring. Und einmal bezogen auf den sogenannten schlecht gemachten unbescholtenen Bürger (Wer auch immer das - hier im Forum -sein soll ). Bitte in Zukunft nicht nur Anschuldigen, sondern auch begründen. Ohne Begründung den Betreiber, die Moderatoren und Verfasser dieses Forums schlecht zu machen bzw. übel nachzureden, ist kaum von beachtenswerter Substanz und hat - wie die Vergangenheit gezeigt hat - eher nur provokanten Charakter. Sie stehen insofern in der [u:t0qm2z0m]dringenden[/u:t0qm2z0m] Beweis- und Darlegungspflicht , die Sie aus Gründen der Fairness eigentlich zeitgleich mit Ihrer Beschuldigung hätten erfüllen müssen. Hieran mangelt es. Es wird insofern auch auf die [url=http://www.mobbing-gegner.de/phpbb/viewtopic.php?t=67&sid=386f11ce990ec782ddb975332b568593:t0qm2z0m]Forumsregeln[/url:t0qm2z0m] hingewiesen. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag maxx, es wäre schön, wenn das Forum eine Begründung für Ihre Vorhaltungen erfahren dürfte. Freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, ich habe den Beitrag wieder freigegeben, da maxx sich diesbzgl. beschwert hat; dies wird respektiert. Es geht also nach wie vor um die Begründung seines Vorwurfs des Missbrauchs des Forums: [quote:2jnj0dvh]M.E. wird dieses Forum missbraucht um unbescholtene Einrichtung, wie z.B. den Weissen Ring und unbescholtene Bürger schlecht zu machen! [/quote:2jnj0dvh] Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:3tfqzpdx]wenn ich die Beiträge so lese, ist dieser Mega-Streit aus der Tatsache hervorgegangen, daß Andreas kund getan hat, daß ihm die Gewerkschaft geholfen hat.[/quote:3tfqzpdx] Hallo, wieso wird angenommen, dass es sich um einen [b:3tfqzpdx]Mega[/b:3tfqzpdx]streit handelt ? Oder ist dies ein Wunschdenken mit taktischen Erwägungen ? Es ging ausschließlich um die Frage nach der Herkunft der drei (?) Urteile bzw. um das Aktenzeichen der Verfahren, die von Andreas benannt wurden. Er hat somit den Eindruck eines [i:3tfqzpdx]Durchbruchs[/i:3tfqzpdx] bis zum BAG erweckt. Dass es sich nicht um einen [i:3tfqzpdx]Mobbingverfahren[/i:3tfqzpdx] bei ihm gehandelt hat, hat er leider gegnüber der Öffentlichkeit verschwiegen bzw. den Leser hierüber im Unklaren gelassen. Ich erachte dies in Anbetracht der Tatsache, dass viele MO, die in einem Gerichtsverfahren sich befinden und täglich im Netz (möglicherweise verzweifelt) nach neuen Urteilen suchen, eher als fahrlässig und rücksichtslos. Andreas machte so vielen Lesern Hoffnung, wo keine ist bzw. wo keine war. Das ist als selbsternannter Mobbingberater eine Verhaltensweise, die sich verbietet. [quote:3tfqzpdx]@Es ist kaum zu glauben, daß sich erwachsene Männer in dieser Art und Weise benehmen! Da muß ich mich ja nicht wundern, wenn es in dieser (hauptsächlich von Männern regierten Welt) derart drunter und drüber geht! [/quote:3tfqzpdx] Pauschale Vorhaltungen, die wohl nichts anderes bewirken sollen, als diese Internetpräsenz schlechtzumachen, da es an tatsächlichen und/oder rechtlich substantiierten Einlassungen hierzu mangelt. [quote:3tfqzpdx]@Wenn ihr Betreiber von Mobbing-Foren euch schon die Augen wegen ein paar Lächerkeiten auskratzt, wenn wundert dann noch dieses massiv auftretende Phänomen Mobbing am Arbeitsplatz! [/quote:3tfqzpdx] Zunächst einmal finde ich einen Konflikt zur Klärung eines sehr gewichtigen Sachverhaltes (angeblich erfolgreiche Mobbingklage vor dem BAG) nicht zwangsläufig als "Augenauskratzerei" oder unmenschlich, es liegt m.E. in der Natur des Menschen (bes. wenn man sich die Geschichte der Menschheit betrachtet.) Fair ausgetragene Konflikte dienen ggf. auch der Erneuerung im Betrieb oder auch im Leben insgesamt. Ein Unternehmen ohne Konflikte gib es nicht und wird es auch nie geben; es würde m.E. sehr schnell in die Insolvenz abwandern. Moderate Streitgespräche um z.B. eine bessere Lösung für ein Produkt oder Produktdetail sind für ein Unternehmen Überlebensnotwendig. Ich denke für ein Forum gilt möglicherweise Gleiches. Dieses moderate Streiten wurde von Andreas jedoch mittels Drohungen (auch telefonisch) und übler Nachrede vereitelt. Bei der Mobbing-Zentrale ist Andreas auch schon rausgeflogen, man hat dort wohl änliche Erfahrung gemacht, wie der Mobbing-Gegner hier. clarabella nutzt offensichtlich diese Gelegenheit die Moderatoren und Admin zu diskreditieren bzw. den Streit als "Lächerlichkeiten" und "Augenauskratzerei" abzustempeln, wobei der b.b. Hintergrund dieser Auseinandersetzung bei seiner/ihrer Kritik unter dem Tisch fällt. Aus meiner Sicht insgesamt ein "Trittbrettfahren" und die Nutzung jeder Gelegenheit dieser Präsenz öffentlichen Schaden zuzufügen; möglicherweise aus einem Konkurrenzverhalten heraus. [quote:3tfqzpdx]Wie wäre es denn mit ein paar zur Abwechslung freundlichen klärenden Worten. [/quote:3tfqzpdx] Die Dinge sind aus meiner Sicht geklärt, was ich wissen wollte, weiss ich jetzt und ist, denke ich auch für jedermann ersichtlich. [quote:3tfqzpdx]Ich mache auch gern den Schiedsrichter! [/quote:3tfqzpdx] Nein, das möchte ich nicht ! [quote:3tfqzpdx] Hergottszeiten, vertragt Euch und arbeitet in Zukunft, zum Wohle aller, zusammen! Das kann doch nicht so schwer sein! [/quote:3tfqzpdx] Ich vertrage mich gern mit Mitstreiter/innen, die eine gleichgelagerte Zielorientierung - mit Freude an der Lösung von Detailfragen - haben und gar nicht so gerne mit Pauschalitäten (vertragt Euch wieder und alles wird gut) operieren oder argumentieren. Detlev und ich haben auch schon strittige bzw. konfliktbehaftete Gespräche - auch detailorientiert - geführt. In der Sache kamen wir bis jetzt immer zum Ziel und kommunizieren - denke ich - sehr erfolgreich. Insbesondere in der Frage, dass man sich von Anonymen Schreibern nicht zwangsläufig konditionieren lassen muss. Auch gibt es Menschen, die möchten mit bestimmten Personen - ausserhalb einer betriebl. Beschäftigung - nicht zusammenarbeiten; dies sollte akzeptiert werden. Denn über die Freizeit sollte noch jeder selbst frei verfügen dürfen. [quote:3tfqzpdx] ...erst darüber nachdenken, dann schreiben![/quote:3tfqzpdx] Ganz Ihrer Meinung, besonders wenns es darum geht, gegen die Forumsregeln zu verstoßen ! Freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Dagmar, schön von Dir zu hören. Du hast es sehr gut auf den Punkt gebracht. Mobbing ist ein Thema von ausserordentlicher Multidisziplinarität. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Grins.... na was für Fragen; hatte ich auch erwartet....! [quote:ih85d9n9] Ich empfehle das Studium von "Miteinander Reden/Störungen und Klärungen" Autor Schulz von Thun. Besonders das Kapitel "Mit vier Ohren empfangen"! [/quote:ih85d9n9] Warum empfehlen Sie das ? [quote:ih85d9n9]Trittbrettfahrer sind Menschen die sich Nutzen aneignen ohne dafür zu zahlen! [/quote:ih85d9n9] Warum ist dies denn für Sie ausgeschlossen ? [quote:ih85d9n9]Frage: Worin besteht der Nutzen für mich und was hätte ich zahlen müssen? [/quote:ih85d9n9] Ja, wer kann das wissen, wenn man die Identität des/der Verfassers/in noch nicht einmal kennt ? [quote:ih85d9n9]Konkurrenzverhalten bezeichnet eine Art Wettkampf ... Frage: Um was sollte ich wohl kämpfen wollen? [/quote:ih85d9n9] Hier gilt das Gleiche, wie vg.. Wenn man die Person nicht näher kennt, kann man auch nicht sagen, um was diese Person ggf. kämpfen könnte. Eine Beantwortung der Frage ist insofern nicht möglich. So ist das nunmal: Keine Information, keine Möglichkeit diese auszuwerten. [quote:ih85d9n9]öffentlicher Schaden? Frage: Welcher Schaden ist der Öffentlichkeit entstanden? Wer ist die Öffentlichkeit? [/quote:ih85d9n9] Mit der Bitte um Verzeihung: Das Internet stellt nahezu eine Revoulution in Sachen "Herstellung einer gesteigerten Öffentlichkeit" dar. Sind Sie wirklich der Meinung, Beiträge in hochfrequentierten Internetforen könnten nur einem bestimmten Personenkreis (quasi im stillen Kämmerlein) zugänglich sein ? [quote:ih85d9n9]Mittel der "Diskreditierung" sind Verleumdung, Indiskretionen oder das Verbreiten von Gerüchten.[/quote:ih85d9n9] Wenn die Mittel der Diskeditierung o.a. Merkmale tragen, müsste nicht dann auch die Diskreditierung einen Straftatbestand darstellen ? Für mich jedenfalls wäre dies eine völlig neue Rechtslage. Ich könnte Ihnen empfehlen, das Strafgesetzbuch einmal durchzugehen. Mach ich aber nicht ! [quote:ih85d9n9]Frage: Wer wurde verleumdet? Welches Gerücht wurde verbreitet und was wurde indiskret ausgeplaudert (Hintergründe wurden ja nicht erläutert! Oder?)? [/quote:ih85d9n9] Da Sie [quote:ih85d9n9]ziemlich endlos (und weiterhin anonym) so weiter machen könnten[/quote:ih85d9n9], bitte ich um eine kleine Pause. Freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Guten Tag, es ist mir allerdings nicht egal, was über den Missbrauchsvorwurf von maax geredet wird. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde der gemeldete Missbrauch - weder mit tatsächlichen noch mit rechtlichen Gründen - substantiiert dargelegt. Es muss also nach wie vor - und bis auf Weiteres - davon ausgegangen sein, dass der Missbrauchsvorwurf haltlos ist. Die Möglichkeit zur Meldung eines Missbrauch im Forum wurde offensichtlich - mindestens fahrlässig - missbraucht. Wenn maax irgendwann einmal in der Lage sein wird, zu begründen, was er hier diversen Menschen vorgeworfen hat, so kann dies seinen Vorwurf ggf. untermauern und stützen. Derartige belastende, negative Vorhaltungen gegenüber Dritte sind immer darlegungs- und beweislastpflichtig für den Urheber. Übrigens im Betreib wäre dies ein geeignetes Startermedium mobbingbehaftetes Konfliktpotential zu schüren: [b:2yv81ugs]Schwere Anschuldigungen ohne jedoch Beweise und Begründungen zu liefern.[/b:2yv81ugs] Die offensichtlich wohlwollende Flankierung von maxx`unbegründeter Anschuldigung durch Clarabella könnte die Vorbereitung für eine [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_%28Netzkultur%29:2yv81ugs]Trollaktion[/url:2yv81ugs] sein. Jedenfalls gab es ihrerseits (?) diesbzgl. einige Andeutungen. Hinsichtlich dieser Erscheinungsformen im Netz bitte ich alle Moderatoren und den Admin zu überlegen, wie die Forumsregeln in Bezug auf Trolls überarbeitet werden können. Es ist wichtig, da ich eigentlich lieber etwas im WiKi schreiben möchte; i.Ü. ist es eigentlich eine negative Kommunikation, die auch für dieses Portal entbehrlich zu sein scheint. [img:2yv81ugs]http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/ea/DoNotFeedTroll.svg/150px-DoNotFeedTroll.svg.png[/img:2yv81ugs] [b:2yv81ugs] Trolle bitte nicht füttern![/b:2yv81ugs] Gruss [quote:2yv81ugs]PS: Dieser Beitrag wird (bis maxx seine/ihre Begründung schreiben möchte) aufgrund des vorläufigen Endergebnisses - nämlich, kein erwiesener Missbrauch des Forums - erneut geschlosen.[/quote:2yv81ugs] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:1eu8wlvx]Das Gericht hielt zwar die Vorgesetzte für ungeeignet zur Führung von Menschen, da sich auch andere Mitarbeiter über sie beschwert hatten. Es sei aber kein systematisches Mobbing gewesen. [/quote:1eu8wlvx] Hallo Tom, ich habe bei n-tv diesen Bericht ebenfalls mitbekommen. In diesem Zusammenhang hätte ich einige Anmerkungen / Fragen: Offensichtlich unterscheidet das LAG zwischen systematischem Mobbing und Mobbing. Es ist mir neu, dass es einerseits ein systematisches und ein nicht systematisches Mobbing gibt. M.E. hat Mobbing immer einen systematischen Hintergrung in Zusammenhang mit einer Motivlage. Die Fortbildung des LAG in Sachen Mobbing ist wohl noch nicht ausreichend, das dortige Justizministerium sollte für eine Solche sorgen. Offensichtlich liegt seitens der Klägerin bzw. Betroffenen eine mobbingbedingte Erkrankung vor. Ist dies der Fall stellt sich folgende Frage: Wie kann ein Gericht ohne fachmedizinischen Sachverstand (in Ermangelung notwendiger Fachkunde) die Noxe für ein offensichtlich medizinisches Phänomen ausschließen bzw. bewerten ? Geht es hier nicht auch um die Frage der Kompetenzüberschreitung bei den Arbeitsgerichten insgesamt, insofern, dass die Gerichte sich zusehends immer mehr medizinischen Sachverhalten aus allein justitieller Sichtweise nähern, in der Form, dass ggf. erkennbar wird, dass nicht mehr die Fachleute (hier insbesondere Fachärzte für Psychiatrie) einen möglichen Krankheitsfall untersuchen, sondern Richter - als (bestenfalls) medizinische Laien - über die b.b. Noxe(n) und über diesbzgl. Diagnosen befinden ? Bei den Sozialgerichten jedenfalls wird m.W. immer ein med. Gutachter zur Entscheidungsfindung hinzugezogen. Das passiert bei den Arbeitsgerichten eher regelmäßig kaum. Warum eigentlich ? Also ich halte nichts davon, wenn Richter Noxen für bestehende Diagnosen in Frage stellen. Das ist nicht ihr Fachbereich. Zudem kommt noch, dass die Arbeitsgerichtsbarkeit (von wenigen Ausnahmen abgesehen)einen Mobbingsachverhalt immer dann nicht annimmt, wenn der Mobber sich mit z.B. seinem Direktionsrecht im rechtlich zulässigen Bereich befindet. Hier geht wohl die ganze deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit fehl, nimmt sie doch an, nur bei Überschreitung der rechtlich zulässigen Grenze würde eine [i:1eu8wlvx]Somatierung in Folge von Mobbing[/i:1eu8wlvx] - ICD Code Z 56 G 00 - entstehen. Diesbzgl. Rechtssätze haben sich in der Urteilsfindung der Arbeitsgerichte zum Nachteil aller MO manifestiert und zeigen, wie mit dem fachmedizinischen Erkenntnisstand und der höchstrichterlichen Rechtsprechung durch das Bundessozialgericht umgegangen wird. Mobbingbedingte Erkrankungen - s. z.B. S 49 der BAUA - entstehen nicht erst dann, wenn der (z.B.) der Mobber als Arbeitgeber sich im rechtlich zulässigen Rahmen bei der Ausübung des ihm zustehenden Weisungsrechts bewegt. Diese schweren Erkrankungen entstehen immer dann bzw. können immer dann schon entstehen, wenn die [u:1eu8wlvx]Sozialadäquanz[/u:1eu8wlvx] bei der Ausübung des Direktionsrecht verlassen wird. Für die Richterinnen und Richter aller bundesdeutschen Arbeitsgerichte sei der schulende Blick auf das b.b. [b:1eu8wlvx]BSG Urteil[/b:1eu8wlvx] zur Entstehung von mobbingbedingten Erkrankungen empfohlen. Auszug: [i:1eu8wlvx]Berechtigte, angemessene Kritik und Kontrollen hat ein Arbeitnehmer zu akzeptieren. Sie rechtfertigen nicht die Aufgabe eines Beschäftigungsverhältnisses zu Lasten der Solidargemeinschaft. Unangemessen in diesem Sinne ist es, einzelne Arbeitnehmer aus der Betriebsgemeinschaft auszugrenzen, geringschätzig zu behandeln, von einer Kommunikation auszuschließen, zu beleidigen oder zu diskriminieren (Schaub, [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht]Arbeitsrecht[/url]shandbuch, 10. Aufl 2002, § 108 RdNr 57 zum Begriff des Mobbings; vgl auch Däubler, BB 1995, 1347). Selbst wenn bei den einzelnen Maßnahmen rechtliche Grenzen nicht überschritten werden,[b:1eu8wlvx] kann durch eine Vielzahl von "Nadelstichen" der Rahmen der Sozialadäquanz verlassen werden (vgl: Gralka, BB 1995, 2651, 2654; Rieble/Klumpp, ZIP 2002, 369, 373) und dadurch eine dem Arbeitnehmer nicht mehr zumutbare Situation geschaffen werden.[/b:1eu8wlvx] Das LSG wird im Hinblick hierauf die Gesamtumstände genau zu würdigen und zu prüfen haben, ob das Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht über einen längeren Zeitraum verletzt worden ist (vgl Rieble/Klumpp, ZIP 2002, 369, 371 ff). Es wird ggf auch zu berücksichtigen haben, ob der Kläger vor der Kündigung einen Versuch zur Beseitigung der ihn belastenden Umstände unternommen hat bzw ob ihm ein solcher Versuch unzumutbar war (Senatsurteil vom 6. Februar 2003 - B 7 AL 72/01 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen). [/i:1eu8wlvx] http://www.bundessozialgericht.de/ Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, ja ich vergaß: Da wohl nun auch per Urteil feststeht, dass der Mobber der Klägerin als unzuverlässig im Sinne des § 35 Gewerbeordnung gilt, wäre eine Anzeige beim zutändigen Amt sinnvoll; dies mit der Folge, dass dieser Person eine Untersagungsverfügung zugestellt wird. [b:2i8v81l1]Auszug:[/b:2i8v81l1] [i:2i8v81l1]§ 35 Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit (1) Die Ausübung eines Gewerbes ist von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Person in bezug auf dieses Gewerbe dartun, [b:2i8v81l1]sofern die Untersagung zum Schutze[/b:2i8v81l1] der Allgemeinheit oder [b:2i8v81l1]der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. [/b:2i8v81l1]Die Untersagung kann auch auf die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person sowie auf einzelne andere oder auf alle Gewerbe erstreckt werden, soweit die festgestellten Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Gewerbetreibende auch für diese Tätigkeiten oder Gewerbe unzuverlässig ist. Das Untersagungsverfahren kann fortgesetzt werden, auch wenn der Betrieb des Gewerbes während des Verfahrens aufgegeben wird.[/i:2i8v81l1] Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Simon, sehr gut und überaus zutreffend formuliert. BINGO LG Jörg |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Herr Dr. Jürgen Rüttgers, lehnt den [url=http://www.mobbing-gegner.de:30yyagxh]Schutz der Beschäftigten vor Mobbing[/url:30yyagxh] in seinen Landesbetrieben ab. Dies mit der absurden und arbeitschutzrechtlich unzutreffenden Begründung, dass [i:30yyagxh]Maßnahmen des Arbeitsschutzes[/i:30yyagxh] zur Prävention von Mobbing angeblich nicht plannbar bzw. möglich sind. - An dieser Stelle fällt auf, was sich die Endverantwortlichen im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes (hier: Ministerpräsidenten der Länder) einfallen lassen, damit das Arbeitsschutzgesetz nicht in den jeweiligen Landesbetrieben umgesetzt wird. Der Ministerpräsident verhält sich bzgl. des Arbeitsschutzgesetzes eindeutig nicht rechtskonform ([url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Schreiben_an_MP_Carstensen:30yyagxh]siehe auch Haltung des MP S-H Carstensen[/url:30yyagxh]); dies offenkundig unter Inkaufnahme möglicher gesundheitlicher Schäden bei den Landesbediensteten in Nordrhein-Westfalen. Schreiben des Ministerpräsidenten Dr. Rüttgers [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Gesetze/IFG?action=AttachFile&do=get&target=IFGNRWAntwortRuettgers1.jpg:30yyagxh]Seite 1[/url:30yyagxh] - [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Gesetze/IFG?action=AttachFile&do=get&target=IFGNRWAntwortRuettgers2.JPG:30yyagxh]Seite 2[/url:30yyagxh] Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt: [i:2edqjyfx][b:2edqjyfx]Art. 3 Verbot der Folter [/b:2edqjyfx] Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.[/i:2edqjyfx] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:2v5o43d9]Es liegt auf der Hand, daß in den Fällen, in denen der Totalentzug der Beschäftigung oder die Zuweisung einer bestimmten Beschäftigung nicht bloß den Reflex einer rechtlich erlaubten Vorgehensweise darstellt, sondern zielgerichtet als Mittel der Zermürbung eines Arbeitnehmers eingesetzt wird, um diesen selbst zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes zu bringen, erst recht eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt. [/quote:2v5o43d9] Hallo, also die Richterin des LAG Kiel hat im Urteil 3 Sa 236/04 geschrieben, dass ein unbegründetes Verbot zum Gesundheitsschutz von ca. 8000 Beschäftigten gerichtet an einem Träger hoheitlicher Befugnisse (hier: § 22 (2) ArbSchG)billigem Ermessen gemäß § 315 BGB entspricht. Dies insbesondere auch dann, wenn wie in Schleswig-Holstein bekanntermaßen eine Massenerkrankung (1600 Lehrkräfte) vorliegt. Die Richterin des LAG Kiel hat insofern festgestellt, dass eine solche Weisung eines Vorgesetzten, die geeignet ist, den Gesundheitsschutz von tausenden Beschäftigten - durch die überbetriebliche staatliche Überwachung - zu vereiteln, [i:2v5o43d9]eine Weisung, wie jede andere Weisung[/i:2v5o43d9] ist. Also könnte man sich vorstellen, dass die Weisung des Arbeitgeber an eine "beauftragte Person - s.§ 22(2) ArbSchG - einen Papierkorb zu leeren genauso zu befolgen ist, wie das bislang immer noch unbegründete Verbot zur Sicherung des Gesundheitsschutzes von tausenden Menschen, auch wenn bereits eine erhebliche gesundheitliche Schadenssituation bekannt ist. Übertragen auf den Gammelfleischskandal könnte dies bedeuten, dass der Vorgesetzte eines Lebensmittel- bzw. Fleischkontrolleurs dem Kontrolleur - unter Androhung einer fristlosen Kündigung - verbieten könnte, bestimmte Fleischbetriebe nicht zu kontrollieren ? Selbst, wenn es bereits Krankheitsfälle hierzu gegeben hat ? Wie sähe das Ganze Szenario übertragen auf die Atomaufsicht bzgl. der Kernkraftwerke aus ? Wie sähe das ganze Szenario übertragen auf die Heimaufsicht in Pflegeheimen z.B. bzgl. Körperverletzungen an Heimbewohner aus ? Wer kann mir das erklären ? Kann jemand helfen ? Das LAG Kiel ist im Urteil jedenfalls nicht auf die Rangigkeit der Schutz- bzw. Rechtsgüter bei seiner Entscheidungsfindung eingegangen. Das ohne Grund versehene b.b. Verbot zur Durchsetzung des Arbeitschutzgesetzes bzw.des GG Artikel 2 (2) bzw. EGV bzw Charta der Grundrechte für eine ganze Beschäftigungsgruppe (hier:Lehrkräfte)wird wohl auch in den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Atomaufsicht, Heimaufsicht Gültigkeit haben. Na ja, da kann man wohl nichts machen. Oder ? Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Tom,
[quote:12el70c1]Anmerkung:
Und wo blieb die Prävention ?
[/quote:12el70c1]
Der Innensenator wäre als einer der Hauptverantwortlichen im Arbeitsschutz eine Ansprechperson.
Die Frage nach der Prävention kann über § 6 ArbSchG i.V.m. d. IFG - Berlin beantwortet werden.
Wer kann das einmal übernehmen; am besten postalisch ?
Ferner gehe ich davon aus, dass wenn die Mappe beim Leiter der Sozialbetreuung über ein Jückgehalten wurden, eine Straftat vorliegt.
[quote:12el70c1]§ 258 STGB
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, ja, die wird garantiert besser als die von Frau Maischberger. Vielleicht schaut sie sich das einmal an und macht in einem halben Jahr oder so eine richtig gute Sendung. Die Qualität der "nano" Sendungen ist immer TOP. Das wird auch bei der anstehenden Sendung sicherlich der Fall sein. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, vielleicht ist es eine gute Idee, wenn man die Kandidaten schriftlich auffordert einmal darzustellen, was sie im Falle einer gewonnenen Wahl als BR,PR oder MAV gedenken zu tun, damit das Arbeitsschutzgesetz betr. Mobbing im Unternehmen umgesetzt wird. Möglicherweise wäre die Erstellung eines diesbzgl. Musterschreiben hilfreich. Eine Frage bleibt aber für mich noch offen: Wenn die AN Vertretung anders als zugesagt (vor der Wahl) nicht dagegen tun, welche Konsequenzen gibt es dann für denjenigen, der sein Wahlversprechen nicht eingehalten hat ? Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [quote:1ha84k4z]@Dieser Meinung bin ich nicht: Mobbing ist für mich ursächlich immer eine Persönlichkeitsfrage[/quote:1ha84k4z] Hallo Hajo, ja stimmt. Jedoch bin ich der Meinung, dass die Motivlage ebenfalls eine gewichtige Rolle spielt. Zum Beispiel: Mobbing, weil Korruption und sonstige kriminelle Machenschaften bzw. Straftaten nicht enttarnt/aufgedeckt werden soll. [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Schreiben_an_MP_Carstensen:1ha84k4z]Mobbing im Öffentlichen Dienst[/url:1ha84k4z], weil das politische Versagen einer Bundes- oder Landesregierung nicht publik gemacht werden soll. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo, ja, auf jeden Fall eine wichtige Angelegenheit. Hierzu gibt es eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Mobbing/Muster/Tagebuch:137jptx8]Hilfestellung[/url:137jptx8]. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Artikel 3 Recht auf Unversehrtheit (1) Jede Person hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. [url=http://www.europarl.europa.eu/charter/default_de.htm:2zvqukij]Weiteres.[/url:2zvqukij] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [b:6uuofc8k]LArbG Kiel Urteil vom 28.3.2006, 5 Sa 595/05[/b:6uuofc8k] [b:6uuofc8k]Schmerzensgeld wegen Mobbings - Umfang der Darlegungslast[/b:6uuofc8k] [b:6uuofc8k]Leitsätze[/b:6uuofc8k] [quote:6uuofc8k] 1. Der Arbeitnehmer, der Schmerzensgeld wegen Mobbings beansprucht, muss im Prozess die beanstandeten Verhaltensweisen so konkret darlegen und ggf. beweisen, dass in jedem Einzelfall beurteilt werden kann, ob diese Verhaltensweisen rechtswidrige, diskriminierende Verhaltensweisen darstellen und ob diese die Erkrankung des Arbeitnehmers verursacht haben.[/quote:6uuofc8k] [b:6uuofc8k]Kommentar zu[/b:6uuofc8k] [quote:6uuofc8k].... ob diese Verhaltensweisen rechtswidrige, diskriminierende Verhaltensweisen darstellen und ob diese die Erkrankung des Arbeitnehmers verursacht haben.[/quote:6uuofc8k] An dieser Stelle ist anzumerken, dass ausschließlich Mediziner fachlich in der Lage sind, beurteilen zu können, ob bestimmte Handlungen und Verhaltensweisen eine arbeitsbedingte Erkrankung verursachen können oder auch nicht. Es steht einem Gericht nicht ohne Weiteres zu, Noxen einem bestimmten Krankheitsbild zuzuordnen oder auch nicht. Denn Juristen sind in aller Regel keine Mediziner. Im Übrigen bestimmt sich eine psychische Erkrankung nicht nach der Frage, ob einzelne Handlungen rechtskonform sind; insbesondere bei Erkrankungen durch Mobbing ist ein völlig anderer Bewertungsmaßstab anzusetzen. Auch angeblich “rechtskonforme” Handlungen können m.W. unter bestimmten Voraussetzungen eine krankmachende Wirkung auslösen. Dies hat das Bundessozialgericht - anders als die Arbeitsgerichte - bereits erkannt. [quote:6uuofc8k]Selbst wenn bei den einzelnen Maßnahmen rechtliche Grenzen nicht überschritten werden, kann durch eine Vielzahl von “Nadelstichen” der Rahmen der Sozialadäquanz verlassen werden (vgl: Gralka, BB 1995, 2651, 2654; Rieble/Klumpp, ZIP 2002, 369, 373) und dadurch eine dem Arbeitnehmer nicht mehr zumutbare Situation geschaffen werden. - [/quote:6uuofc8k] [url=http://forum.mobbing-gegner.de/viewtopic.php?t=337:6uuofc8k]Weiteres zum BSG-Urteil.[/url:6uuofc8k] Möglicherweise geht es bei der Frage, ob eine mobbingbedingte Erkrankung vorliegt oder auch nicht, nicht um die Frage der Rechtmäßigkeit jeder einzelnen Handlung, sondern - wie das BSG deutlich macht - um die Sozialadäquanz der beanstandeten Handlungen und Verhaltensweisen; und zwar unter Berücksichtung der Gesamtschau aller Handlungen bzw. Vorkommnisse, bei der immer wieder zu beobachten ist, dass ein Burnout-Syndrom ggf. im Stande ist, die “Dosis an Mobbinghandlungen” - zum Erreichen mobbingtypischer Funktionsbeeinträchtigungen - wesentlich zu reduzieren. Das Gleiche gilt bei einem wiederholten Mobbing. Schon aus diesem Grunde ist eine fachmedizinische Begutachtung eines Mobbing-Falls unentbehrlich und kann nicht auf ein im o.a. Urteil postuliertes Dogma reduziert werden. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass sich die Schwere und das Ausmaß von Depressionen generell nicht nach der Rechtmäßigkeit eines bestimmten nationalen Rechtssystems (nonbiological fact) bestimmen lässt, sondern ausschließlich über die Genetik eines Menschen (New Scientist); die hierfür verantwortliche Gensequenz wurde bereits vor einigen Jahren auf dem humanoiden Genom ausfindig gemacht. Für mich stellt sich deshalb insbesondere die Frage, ob sich die Arbeitsgerichtsbarkeit schon einmal Gedanken darüber gemacht hat, ob die Frage nach Rechtswidrigkeit/bzw.-konformität bestimmter Handlungen im arbeitsrechtlichen “Mobbingprozess” das (Un-)Gleichgewicht bestimmter Neurotransmitter - hier: Noradrenalin / Serotonin beeinflussen kann oder auch nicht ? Die Psyche eines Menschen fragt im Allgemeinen nicht nach solchen Voraussetzungen. Sie fragt nach Sozialadäquanz, damit es ihr gut geht. Denn es geht hier um biochemische Prozesse im Gehirn, deren Zustandekommen von Juristen - in Ermangelung notwendiger Fachkunde - kaum beurteilt werden kann. Eine sozialadäquate Behandlung von Arbeitnehmer/innen verhindert ein mobbingtypisches Krankheitsbild mit den hierfür einschlägigen Funktionsbeeinträchtigungen, wie es u.a. die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin z.B. in ihrer Sonderschrift S 49 dargelegt hat. Die Frage nach der Sozialadäquanz gibt Aufschluss, ob Mobbing ggf. vorliegt oder auch nicht. Da der Unterschied zwischen Sozialadäquanz und rechtmäßiger Verhaltensweisen - ohne Berücksichtigung des § 2 Arbeitsschutzgesetz -extrem groß zu sein scheint, kommt es logischerweise zu solchen Urteilen. [color=green:6uuofc8k]Berücksichtigen Arbeitsrichter die vom § 2 ArbSchG geforderte Sozialadäquanz (menschengerechte Gestaltung der Arbeit), könnten arbeitsgerichtliche Mobbingverfahren wesentlich einfacher aber auch sicherer und sozialer für die Mobbingopfer geführt werden, als bisher.[/color:6uuofc8k] [quote:6uuofc8k]2. Das vom Kläger darzulegende Verschulden des Arbeitgebers muss sich nicht nur auf die einzelnen “Tathandlungen” beziehen, sondern auch auf die hierdurch verursachte Erkrankung des sog. Mobbingopfers (LAG Berlin, Urt. v. 15.07.2004 - 16 Sa 2280/03 -). Der klagende Arbeitnehmer hat mithin darzulegen, dass der Arbeitgeber zumindest damit rechnen musste, dass seine rechtswidrigen Handlungen geeignet waren, bei ihm, dem Arbeitnehmer, Gesundheitsschäden auszulösen.[/quote:6uuofc8k] Kommentar folgt .... [quote:6uuofc8k]3. Bei dem festzustellenden Verschulden des Arbeitgebers ist auch zu beachten, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich die Möglichkeit hat, sich gegen unrechtmäßige Arbeitsanweisungen tatsächlich und rechtlich zur Wehr zu setzen. Es ist mithin zu prüfen, ob es dem Arbeitnehmer zumutbar war, sich beim Arbeitgeber über Mobbing-Handlungen zu beschweren und entsprechende Abhilfe zu fordern. Dies gebietet letztlich auch die Schadensminderungspflicht.[/quote:6uuofc8k] Kommentar folgt .... Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg vom 15.09.2005, Az.: 2 Ca 702/05, wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Kommentar folgt .... [url=http://lrsh.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=sh&Datum=2006-3&nr=429&pos=4&anz=21:6uuofc8k]Weiteres.[/url:6uuofc8k] Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Tom, Deine Frage [i:q2bq0qa6]Wie psychisch krank macht Mobbing ?[/i:q2bq0qa6] ist mehr als berechtigt, da sie insbesondere von den allermeisten Arbeitsgerichten (Tatsacheninstanzen) bislang leider nicht beantwortet wurde. Tatsache ist jedoch, dass es m.W. bei Mobbing um ein extrem drastisches Ungleichgewicht bei den Neurotransmittern Serotonin/Noradrenalin kommt, welches Fehlbelastungsreaktionen hervorrufen kann, die in der Regel arbeitsrechtlich sanktioniert werden. M.a.W. - Behinderung wird bestraft. In Ermangelung notwendiger Erkenntnisse hinsichtlich dieses biochemischen Prozesses (und anderer), werden die mobbingbedingten Verhaltensweisen bzw. Fehlbelastungsreaktionen also seitens der Gerichte in aller Regel zusätzlich (auf betriebl. Ebene) sanktioniert (vgl. auch [i:q2bq0qa6]juristische Stigmatisierung[/i:q2bq0qa6]-Handbuch Mobbing-Rechtsschutz-Dr.Wickler). ********************************************************** Weiteres .... Möglicherweise ist der Verlauf bzw. die Intensität der Auswirkungen aber auch genetisch bedingt. Für den Fall einer individuellen Verlaufscharakteristik plädiere ich dafür - aber auch sonst -, dass das [b:q2bq0qa6]Zuordnen[/b:q2bq0qa6] [b:q2bq0qa6]einer[/b:q2bq0qa6] diesbzgl. [b:q2bq0qa6]Noxe[/b:q2bq0qa6] ( also Ursache, die eine Krankheit auslöst) [b:q2bq0qa6]zu einer Diagnose nicht von Nichtmedizinern durchgeführt werden darf[/b:q2bq0qa6]. Denn es fehlt ihnen i.a.R. an der notwendigen Fachkunde. Schließlich sind Juristen keine ausgebildeten Fachmediziner. Was derzeit jedoch zu beobachten ist, ist, dass eine Diagnose, z.B. ob Mobbing vorliegt oder auch nicht, relativ häufig von Arbeitsrichtern vorgenommen wird. Explezit oder auch implezit. Und das ist mehr als schade für eine gewisse prozessuale Sicherheit, auf die eigentlich jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland Anspruch hätte. ....hätte....wenn nicht .... Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Zitat: [b:1anhhbbc] Die Revision wurde nicht zugelassen. [/b:1anhhbbc] CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION proklamiert in Nizza am 07. Dezember 2000 (2000/C 364/01) [quote:1anhhbbc]KAPITEL VI JUSTIZIELLE RECHTE Artikel 47 [Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht] Jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen. Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen. [/quote:1anhhbbc] Mit welchem Recht - unter Berücksichtigung der Normenhierarchie - wurde die Revision durch das Bundesarbeitsgericht verweigert ? Ist dies noch ein faires Verfahren gemäß vg. Charta ? Ist das BAG kein unabhängiges, unparteiisches Gericht i.S.d. Charta ? Welche Bedeutung hat die Charta - als Quelle des Rechts - für die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit - hier: Tatsacheninstanzen (AG/LAG) ? Freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Zitat: Die Revision wurde nicht zugelassen. CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION proklamiert in Nizza am 07. Dezember 2000 (2000/C 364/01) [quote:3lza9anw]KAPITEL VI JUSTIZIELLE RECHTE Artikel 47 [Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht] Jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, nach Maßgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf einzulegen. Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen. [/quote:3lza9anw]Mit welchem Recht - unter Berücksichtigung der Normenhierarchie - wurde die Revision durch das Bundesarbeitsgericht verweigert ? Ist dies noch ein faires Verfahren gemäß vg. Charta ? Ist das BAG kein unabhängiges, unparteiisches Gericht i.S.d. Charta ? Welche Bedeutung hat die Charta - als Quelle des Rechts - für die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit - hier Tatsacheninstanzen (AG/LAG) ? Freundliche Grüsse |
| Sich.-Ing.J.Hensel | [b:p76eioy8]BUNDESARBEITSGERICHT[/b:p76eioy8] Urteil vom 12.1.2006, 2 AZR 21/05 [b:p76eioy8]Verhaltensbedingte Kündigung[/b:p76eioy8] Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29. Juli 2004 - 21 Sa 113/03 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung und einen von der Beklagten hilfsweise gestellten Auflösungsantrag. 2 Der am 18. Oktober 1956 geborene, verheiratete und drei Kindern zum Unterhalt verpflichtete Kläger ist seit dem 13. Januar 1986 bei der Beklagten beschäftigt. Er war zuletzt als Maschinenbediener im Stammwerk tätig. Der Kläger ist Mitglied der IG Metall und gewerkschaftlicher Vertrauensmann im Betrieb. Er ist ferner Mitglied des Solidaritätskreises “Einer für Alle - Alle für Einen”. 3 Am 18. Juli 2002 erschien in der Ausgabe Nr. 13 der “Von Kollegen für Kollegen bei P herausgegebenen Zeitung ‚Motor”, die sich mit den Vorgängen um den Arbeitnehmer R K (im Folgenden: K) befasste, ua. ein Artikel, in dem ausgeführt wird, dass der “Personalchef P (im Folgenden: P) mit der zweiten angekündigten [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8] ... für K ... seine Rede auf der Betriebsversammlung selbst als Lüge entlarvt (hat), wonach K nicht wegen seines Beitrags auf der Betriebsversammlung gekündigt werde, sondern wegen seiner Krankheitstage. Die Geschäftsleitung versucht auf kalten Wege einen kritischen Kollegen auszuschalten und gleichzeitig die Belegschaft einzuschüchtern. Politische Angriffe auf Beschäftigte ... und Entlassungsdrohungen gegen aktive Betriebsräte sind offene Angriffe auf die gesamte Belegschaft und müssen von der gesamten Belegschaft zurückgewiesen werden. ... Politische Maulkörbe können wir nicht dulden! Wir brauchen das Recht überall unsere Meinung sagen zu können. Sofortige Weiterbeschäftigung des Kollegen K und Entschuldigung der Personalabteilung. Sofortige Rücknahme der [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8] des Kollegen H (im Folgenden: H). Die Vertrauensleuteversammlung hat sich auf eine Unterschriftensammlung zur Solidarität mit K geeinigt, die über die Vertrauenskörperleitung koordiniert wird. Sie ist ein erster wichtiger Schritt für die Durchsetzung unserer demokratischen Rechte im Betrieb.” 4 In einem weiteren Artikel dieser Ausgabe mit der Überschrift “Warum belügt uns P?” ist ua. ausgeführt: “... Der Kollege ist nicht der Blaumacher oder Drückeberger, als den ihn Herr P mit seinen bewusst verleumderischen und gegen geltendes Recht verstoßenden Äußerungen auf der Betriebsversammlung hinstellen wollte. Das glaubte schon niemand, dass die Kündigung exakt am Tag nach der Betriebsversammlung nichts mit dem Redebeitrag zu tun hatte. Warum kommt jemand kerngesund zum Arbeiten zu P und ist nach 6 Jahren schwerbehindert? Bei K waren es Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen, Mobbing, Operationen, Kuren und Reha-Maßnahmen. Das wurde von Herrn P bewusst verschwiegen, um Vorbehalte von Kollegen zu schüren. Wir sprechen darüber hinaus der Geschäftsführung jegliches Recht ab, über die Anzahl von Krankheitstagen zu urteilen! Dafür haben wir doch schließlich Ärzte. Schon mehr Kollegen sind schließlich zu sog. Krankenrückkehrgesprächen zitiert worden. Sofortiger Rücktritt des Herrn P für seine bewusst gelogenen und rechtswidrigen Äußerungen auf der Betriebsversammlung!” 5 Als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts ist im “Motor” P. B angegeben. 6 Die Ausgabe des Motors (Nr. 14) vom 22. Juli 2002 enthält unter der Überschrift “Offensiv für politische Rechte und gegen Verschärfung der Arbeitshetze” einen Artikel zu den Vorgängen um den Arbeitnehmer K, in dem ua. ausgeführt ist, dass die “Geschäftsleitung ... weiter an der Ratio-Schraube (dreht) und ihre Erpressungsversuche durchzieht ... und ... die Unruhe gegen die ständige Verschärfung der Ausbeutung (wächst)”. 7 In einem weiteren Artikel unter der Überschrift “Die Lügengeschichten des Herrn P (Teil 2)” wird ua. ausgeführt: “Wegen eines Redebeitrags auf einer Betriebsversammlung gibt es keine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8]. - Gelogen: Als er bezahlt von der Arbeit frei gestellt wurde, bekommt er (K) gesagt, dass eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8] ausdrücklich wegen seiner Rede auf der Betriebsversammlung ist. ... Wohl um seine Lügen doch noch zu retten, sind offenbar Abteilungsleiter und Meister ausgerichtet worden, sich an der Hetzkampagne zu beteiligen. Leider folgen manche diesen Anweisungen. Sie sollten sich überlegen, ob sie es nicht sind, die sich das Vertrauensverhältnis der Belegschaft verspielen, nachdem immer mehr die Wahrheit ans Licht kommt. Auch wenn P nur vom Vorstand vorgeschickt sein sollte, ist er doch für die Belegschaft untragbar. Er muss weg!” 8 Im Anschluss an einen weiteren Artikel, der Angabe des Termins des nächsten Treffs des Solidaritätskreises und Hinweis auf den Verantwortlichen im Sinne des Presserechts B ist ein Aufruf abgedruckt: “Für die Rücknahme der Freistellung und Kündigungsandrohung gegen den Kollegen K Dem Kollegen K wurde ab Montag, 15. Juli 2002 das Betreten des Werksgeländes verboten. Sein Werkausweis wurde eingezogen. Er wurde gegen seinen Willen unter Fortzahlung seines Lohnes von der Arbeit freigestellt. Die Geschäftsleitung begründet ihr Vorgehen mit einem “gestörten Vertrauensverhältnis”. Auf der letzten Betriebsversammlung wurde ihm die Kündigung angedroht. Tatsache ist, dass der Kollege K auf 2 Betriebsversammlungen seine Meinung äußerte. Wir können diesen Angriff auf das Rederecht auf Betriebsversammlungen nicht hinnehmen! Wir fordern die sofortige Rücknahme der Freistellung und der Kündigungsandrohung! Heute er - morgen wir! Einer für Alle - Alle für Einen! Name Unterschrift” 9 In der Ausgabe Nr. 15 des “Motors” vom 22. August 2002 wird unter der Überschrift “Jetzt offensiv für unsere Rechte kämpfen: Sofortige Weiterbeschäftigung von K” der Fall K erneut aufgegriffen und ua. ausgeführt: “...Wie schon aus den letzten Ausgaben bekannt, lässt P nichts unversucht, um den kritischen Kollegen K loszuwerden. Der wachsende Unmut in der Belegschaft und die klare Forderung nach sofortiger Weiterbeschäftigung auch im Vertrauenskörper führten zu hektischen Aktivitäten der Geschäftsführung. Auf einem kurzfristig anberaumten “Anhörungstermin” zu Beginn der Werksferien bei der Integrationsstelle für Behinderte ... wurde unter deren Mithilfe K regelrecht dazu erpresst, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. ... Der Solidaritätskreis hat sich gebildet, um die Solidarität mit K im und auch über den Betrieb hinaus zu organisieren. Da es sich um einen Angriff stellvertretend auf alle kämpferischen Kollegen handelt, wird er nicht ruhen, bis die schmutzige Vorgehen der Geschäftsleitung überall öffentlich angeprangert wird und die Forderung nach sofortiger Wiedereinstellung erfüllt ist. Er organisiert auch die Unterschriftensammlung, die wir auf der Rückseite noch mal abdrucken ...” 10 Im Anschluss an den Artikel und den Hinweis auf den presserechtlich Verantwortlichen P. B ist erneut eine Forderungs- und Unterschriftenliste mit folgendem Inhalt abgedruckt: “Für die Rücknahme der Freistellung und Kündigungsandrohung gegen den Kollegen K Dem Kollegen K wurde ab Montag, 15. Juli 2002 das Betreten des P-Werkgeländes verboten. Sein Werksausweis wurde eingezogen. Er wurde gegen seinen Willen unter Fortzahlung seines Lohnes von der Arbeit freigestellt. Die Geschäftsleitung begründet ihr Vorgehen mit einem “gestörten Vertrauensverhältnis”. Auf der letzten Betriebsversammlung wurde ihm die Kündigung angedroht. Tatsache ist, dass der K auf 2 Betriebsversammlungen seine Meinung äußerte. Wir können diesen Angriff auf das Rederecht auf Betriebsversammlungen nicht hinnehmen! Wir fordern die sofortige Rücknahme der Freistellung und der Kündigungsandrohung! Heute er - morgen wir! Einer für Alle - Alle für Einen! Name: Anschrift: Unterschrift:” 11 Dieser Aufruf endet mit der Angabe des Namens, der Anschrift und der E-Mail-Adresse des Klägers als Kontaktadresse für den Solidaritätskreis K. 12 Am 30. August 2002 erschien in der “Rote(n) Fahne”, Wochenzeitung der MLPD, ua. ein Artikel mit dem Titel “Von P in die Zange genommen”. Darin wird über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von K sowie über die Forderung des Solidaritätskreises berichtet. Der Bericht endet mit dem Namen D J. 13 Unter dem Bericht ist in einem grau unterlegten Feld angegeben: “Protest- und Solidaritätserklärung an: P Fax: Kopien bitte an: Solidaritätskreis, c/o X Name des Klägers, Anschrift und E-Mail-Adresse des Klägers sowie an die “Rote Fahne”. 14 Am 26. September 2002 erschien das “Solidaritätskreis-Info” Nr. 1 des “Solidaritätskreises Einer für Alle - Alle für Einen”. In dem Informationsblatt ist ua. ausgeführt, dass der Solidaritätskreis “den Kampf von K ... gegen die politische Maßregelung durch die P-Geschäftsleitung zu seiner Sache (mache). ... Der Solidaritätskreis wendet sich an die breite Öffentlichkeit in der Gewissheit, dass die Kollegen breite Unterstützung erfahren. Politische Maßregelung im Zusammenhang mit der Tarifrunde - damit sollen kämpferische Kollegen mundtot gemacht werden. Jagd auf Kranke, Einschüchterung und Verweigerung des demokratischen Rechts auf freie Meinungsäußerung - das sind weitverbreitete Methoden der Herrschenden. Im Betrieb werden Gerüchte verbreitet. Das spaltet die Arbeitereinheit. Anlass genug, selbst aktiv zu werden. Gemeinsam sind wir stark”. 15 Nach einem Artikel zum Thema “ [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8], weil man die Wahrheit sagt” und einer Erklärung von K “Weshalb ich um meine Beschäftigung kämpfe” enthält das Info-Blatt den Aufruf: “Keine Maßregelungen von den P-Kollegen K und H in Zusammenhang mit der Tarifrunde 2002 Die kämpferische Tarifrunde hat K ermutigt, seinen Fall, Druck auf Kranke und Schwerbehinderte nicht länger als persönliches Schicksal anzusehen, sondern öffentlich und zur Sache der gesamten Belegschaft zu machen. In Verbindung damit hat er sich auf der Betriebsversammlung in der Tarifrunde für einen richtigen Streik ausgesprochen. Nach dieser Versammlung wurde ihm die Kündigung angedroht. Als er sich bei einem Besuch an Angela Merkel wandte, wurde er am nächsten Tag bezahlt beurlaubt, erhielt Hausverbot und die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/K%C3%BCndigung:p76eioy8]fristlose Kündigung[/url:p76eioy8] wurde beim Landeswohlfahrtsverband Integrationsamt beantragt. Dort unterschrieb er unter massivem Druck einen Aufhebungsvertrag. Die Unterschrift widerrief er innerhalb von 2 Stunden. Zur Annullierung der Vereinbarung sind juristische Schritte in die Wege geleitet. H wurde abgemahnt, weil er das Einkommen der Arbeiter und Angestellten den Bezügen des Vorstandsvorsitzenden gegenüberstellte und damit die Wahrheit verbreitete. Wir organisieren eine Arbeit gegen die politischen Maßregelungen von K und H. Die Gewerkschaften zu Kampforganisationen zu machen, wie in der Tarifrunde, muss sich weiter durchsetzen. In der Wirtschaftskrise hatten sich die Arbeiter gegen Schröders-Forderung, vor der Bundestagswahl Ruhe zu bewahren, entschieden. Die Richtung wird angegriffen. An dieser Sache richten wir uns an die Arbeiter und die breite Bevölkerung. · Wir greifen die verschärfte Ausbeutung an und weisen die Angriffe auf die politische und gewerkschaftliche Rechte zurück · Wir lehnen die menschenverachtende Jagd auf Kranke ab · Wir setzen uns ein für das Recht auf freie politische und gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb und die Rücknahme der politischen Maßregelung nach der Tarifrunde · Für die Weiterbeschäftigung von K Für die Rücknahme der [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8] von H Name: Adresse: Unterschrift: Kontaktadresse: Name, Adresse und E-Mail-Anschrift des Klägers”. 16 Am 26. September 2002 fand ein Personalgespräch mit dem Personalleiter P, Herrn Dr. I (Referat Grundsatz und [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:p76eioy8]Arbeitsrecht[/url:p76eioy8]), dem Betriebsratsmitglied A und dem Kläger statt. Dem Kläger wurden die genannten Artikel vorgehalten. Ihm wurde erläutert, es bestehe der Verdacht, dass er sich maßgeblich an der Kampagne gegen die Beklagte beteiligt habe. Der Kläger erklärte, er kenne zwar Frau J, er könne sich aber nicht erklären, wie sein Name, seine Adresse nebst Faxnummer in die Zeitung “Rote Fahne” geraten sei. Mit Schreiben vom 9. Oktober 2002 wandte sich der Kläger an die Redaktion der “Roten Fahne” und verwahrte sich gegen die Nennung seines Namens sowie seiner Anschrift als Kontaktadresse für den Solidaritätskreis. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2002 bestätigte ihm die Redaktionsleitung der “Rote(n) Fahne”, seinen Namen und seine Anschrift als Kontaktadresse ohne sein Wissen und ohne seine Kenntnis veröffentlicht zu haben. Man werde seinen Wunsch respektieren und künftig von einer Veröffentlichung seines Namens und seiner Anschrift absehen. 17 Am 16. Oktober 2002 berichtete die Betriebszeitung “Für die Kollegen der D-Werksteile - “Stoßstange” über die Vorgänge bei der Beklagten im Zusammenhang mit K. In dem Artikel ist ua. am Ende angegeben, Kopien seien an den “Solidaritätskreis c/o U S” zu richten. 18 Am 21. Oktober 2002 fand in gleicher Besetzung ein weiteres Personalgespräch bei der Beklagten statt. Dem Kläger wurde seine Beteiligung an der Entstehung des “Solidaritätskreis-Infos” und der “Stoßstange” vorgehalten. Er räumte ein, sich an der Diskussion über den Inhalt des Aufrufs des Informationsblattes beteiligt zu haben. 19 Mit Schreiben vom 12. November 2002 informierte die Beklagte den Betriebsrat über die beabsichtigte Kündigung des Klägers. Der Betriebsrat widersprach mit Schreiben vom 18. November 2002 dem Kündigungsbegehren. 20 Mit Schreiben vom 4. Dezember 2002, dem Kläger am 5. Dezember 2002 zugegangen, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2003. 21 Mit seiner Kündigungsschutzklage hat sich der Kläger gegen die Kündigung gewandt und seine Weiterbeschäftigung begehrt. 22 Vor dem arbeitsgerichtlichen Gütetermin erschien die Ausgabe Nr. 17 des “Motor”, die sich ua. mit der Kündigung des Klägers auseinander setzte. In einer weiteren Ausgabe des “Motor” (Nr. 19) vom 27. Juni 2003 wird auf den Kammertermin vor dem Arbeitsgericht hingewiesen und ua. ausgeführt: “Wie er (der Vorstandsvorsitzende W) sich das praktisch vorstellt, zeigt der Skandal der politischen Entlassung des Vertrauensmannes U S. Weil er die Solidarität des gemaßregelten Kollegen K unterstützte, soll ihm und damit seiner Familie - gegen den ausdrücklichen Willen von Betriebsrat und Vertrauenskörper - die Zukunft entzogen werden. Wenn es nach der Geschäftsleitung geht, ist kommender Montag der letzte Arbeitstag. Dieses Vorgehen steht in einer Reihe mit Angriffen und Diffamierungen gegen die kämpferische Gewerkschaftsorganisation insgesamt, wie sie in den letzten Monaten Mode geworden ist. Doch auch hier gilt: Wer einen von uns angreift, greift uns alle an. In diesem Sinn muss das gewerkschaftliche Recht der Solidarität durchgesetzt werden und die Weiterbeschäftigung des Vertrauensmannes U S.” 23 Der Kläger hat zur Begründung seines Klageantrags ausgeführt: Es liege kein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vor. Er habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht verletzt. Er habe die Texte im “Motor”, der “Stoßstange” oder in der “Rote(n) Fahne” weder verfasst noch verbreitet. Er habe bis Oktober 2002 lediglich als “Sammelstelle” für die Unterschriften des Solidaritätskreises zur Verfügung gestanden. Wie die Verantwortlichen von “Motor” bzw. der “Rote(n) Fahne” seinen Namen und seine Anschrift erhalten hätten, wisse er nicht. Seine Beteiligung am Solidaritätskreis könne jedenfalls die Kündigung nicht rechtfertigen. Im Übrigen seien die ihm zugeschriebenen Äußerungen noch vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. 24 Der Kläger hat zuletzt beantragt, 1. festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung vom 4. Dezember 2002 nicht aufgelöst worden ist, 2. die Beklagte zu verurteilen, ihn arbeitsvertragsgemäß bis zur rechtskräftigen Entscheidung im vorliegenden Verfahren wie bisher weiterzubeschäftigen. 25 Die Beklagte hat beantragt die Klage abzuweisen, hilfsweise das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer in das Ermessen des Gerichts gestellten Abfindung aufzulösen. 26 Sie hat vorgetragen: Die Kündigung sei aus verhaltensbedingten Gründen sozial gerechtfertigt. Der Kläger habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten schwer verletzt. Insbesondere durch die verbalen Entgleisungen im “Motor”, in der “Stoßstange” und in der “Rote(n) Fahne” seien die Beklagte und die Vorgesetzten des Klägers, insbesondere Herr P, schwer beleidigt worden. Herr P sei mit dem Hinweis auf dessen angebliche “Lügengeschichten” bewusst verleumdet und einer organisierten Hetzkampagne ausgesetzt worden. Aus der Gesamtschau aller Veröffentlichungen ergebe sich, dass der Kläger nicht nur an der Entstehung des Informationsblattes des Solidaritätskreises maßgeblich beteiligt gewesen sei, sondern auch an den anderen Artikeln mitgewirkt habe. Insbesondere die Solidaritätsaufrufe ließen sich von den redaktionellen Beiträgen mit dem beleidigenden Inhalt nicht trennen. Es sei lebensfremd anzunehmen, die Artikel und der Solidaritätsaufruf hätten nichts miteinander zu tun. Sie seien deshalb vom Kläger mitzuverantworten. Der Kläger habe zunächst auch nichts gegen die Verwendung seines Namens unternommen. Seine Einlassung zu der ihm unbekannten Namensverwendung sei nicht glaubhaft. Vor Ausspruch der Kündigung habe es keiner [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8] bedurft, weil für den Kläger ohne weiteres erkennbar gewesen sei, dass durch die Veröffentlichungen das Persönlichkeitsrecht anderer erheblich beeinträchtigt, die Beklagte erheblich in Misskredit gebracht und Unruhe in der Belegschaft gestiftet werde. Jedenfalls bestehe der hinreichende Tatverdacht, dass sich der Kläger an der systematischen Verleumdungskampagne beteiligt habe. Das Arbeitsverhältnis sei zumindest gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Durch sein Tun sei die Vertrauensgrundlage für seine Weiterbeschäftigung unwiederbringlich zerstört worden. Der Kläger habe die Vorwürfe gegen die Beklagte nach der Kündigung aufrechterhalten und im “Motor” sogar erneuert. 27 Der Kläger hat beantragt, den hilfsweisen Auflösungsantrag zurückzuweisen. 28 Er ist der Auffassung, es liege kein Auflösungsgrund vor. In den von ihm verteilten Ausgaben des “Motor” (Nr. 17 und 19) sei nur über seinen eigenen Prozess berichtet worden. Damit habe er nur seine berechtigten Interessen verfolgt. 29 Das Arbeitsgericht hat der Kündigungsschutzklage und dem Weiterbeschäftigungsantrag stattgegeben. Den Auflösungsantrag hat es abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung zurückgewiesen. Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Revision begehrt die Beklagte weiterhin die Abweisung der Klage. Entscheidungsgründe 30 Die Revision ist nicht begründet. Das Landesarbeitsgericht hat zu Recht erkannt, dass die Kündigung vom 4. Dezember 2002 sozial ungerechtfertigt ist, weil sie nicht durch Gründe im Verhalten des Klägers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist. Es liegt auch kein Grund zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor (§ 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG). 31 A. Das Landesarbeitsgericht hat zur Begründung seiner der Klage stattgebenden Entscheidung ausgeführt, die ordentliche Kündigung sei weder als Tat- noch als Verdachtskündigung sozial gerechtfertigt iSv. § 1 Abs. 2 KSchG. Der Inhalt der “Rote(n) Fahne”, der “Stoßstange” und der verschiedenen Ausgaben des “Motor” seien dem Kläger nicht zuzurechnen. Er habe die Artikel weder geschrieben noch sei er presserechtlich für sie verantwortlich. Aus der Angabe seines Namens und seiner Adresse bzw. seiner E-Mail-Anschrift als Kontaktadresse für die Solidaritätsbekundungen könne nicht geschlossen werden, er habe den gesamten Inhalt der entsprechenden Veröffentlichungen gekannt und inhaltlich gebilligt und dadurch seine Pflichten verletzt. Etwas anderes folge hingegen aus dem Solidaritätskreis-Info vom 26. September 2002. Zwar enthalte diese Veröffentlichung keine Persönlichkeitsverletzungen. Soweit dort von einer “Jagd auf Kranke, Einschüchterung und Verweigerung des demokratischen Rechts auf freie Meinungsäußerung” die Rede sei, handele es sich lediglich um eine allgemein wertende Analyse von Herrschaftsmethoden, was Teil der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Gedankenfreiheit sei. Allerdings richte sich der Inhalt dieses Infoblattes tendenziell gegen die Beklagte, indem dort die Fälle der Mitarbeiter K und H dargestellt würden und zur Solidarität aufgerufen werde, ohne den tatsächlichen Hintergrund beider Fälle im Detail objektiv aufzuarbeiten und damit dem Leser eine eigene Meinungsbildung zu ermöglichen. Daraus ergebe sich ein “illoyales” Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber, das sich mit dem anschließenden Aufruf “Keine Maßregelung von den P-Kollegen K und H im Zusammenhang mit der Tarifrunde 2002” fortsetze. Dabei würden Tatsachen, die offensichtlich nicht der Wahrheit entsprächen, verbreitet, um das Ansehen der Beklagten und ihrer Repräsentanten herabzusetzen. Wenn der Text auch zunächst nur polemisierend und überspitzt die Fälle K und H schildere, überschritten die sich an die breite Bevölkerung richtenden Aufrufe - “Wir greifen die verschärfte Ausbeutung an und weisen die Angriffe auf die politischen und gewerkschaftlichen Rechte zurück” - den Schutzbereich des Grundrechts auf freie politische Meinungsäußerung des Art. 5 Abs. 1 GG. Diese Aussagen über Praktiken der Beklagten im Betrieb seien ehrabschneidend und verließen die Grenzen gerechtfertigter objektiver Kritik. Damit werde der soziale Achtungsanspruch der Beklagten und ihrer Repräsentanten eindeutig verletzt. Der Kläger verstoße deshalb gegen seine Loyalitäts- und Rücksichtnahmepflichten gegenüber der Beklagten, wenn er in Kenntnis des Inhalts des Aufrufs seinen Namen und seine Anschrift als Kontaktadresse zur Verfügung stelle. Dennoch sei die Kündigung nicht sozial gerechtfertigt. Die Beklagte hätte den Kläger zunächst abmahnen müssen. Dies folge vor allem aus § 314 Abs. 2 BGB, der auch für die soziale Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung gelte. Eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8] sei vorliegend nicht entbehrlich gewesen (§ 314 Abs. 2 Nr. 2, § 323 Abs. 2 BGB). Das für die Vertragserfüllung erforderliche Vertrauensverhältnis sei noch nicht so nachhaltig erschüttert gewesen, dass eine Wiederherstellung nicht mehr in Betracht gekommen wäre. Der Kläger habe vielmehr den Eindruck vermittelt, sein Verhalten im Betrieb zu ändern. Da die nachgewiesene Pflichtwidrigkeit sich aber am Rande der Bagatellität bewegt und im Betrieb keine nachhaltigen Wirkungen gezeigt habe und auch die Repräsentanten der Beklagten weder in ihrer persönlichen Ehre verletzt worden seien noch das dem Kläger zur Last gelegte Verhalten sich bei der Erbringung seiner Arbeitsleistung nachteilig ausgewirkt habe, sei auch nach Auffassung des Gerichts eine zukünftige gedeihliche Zusammenarbeit noch zu erwarten gewesen. Andere betriebliche Auswirkungen habe die Beklagte nicht substanziiert dargelegt. 32 Die Kündigung sei auch nicht nach den Grundsätzen einer Verdachtskündigung sozial gerechtfertigt. Konkrete Anhaltspunkte, der Kläger habe die entsprechenden Informationen für die zahlreichen Artikel in den verschiedenen Veröffentlichungen geliefert, lägen nicht vor. Die bloße Angabe seines Namens in den Veröffentlichungen könnten einen solchen Verdacht nicht begründen. 33 Der zulässige Auflösungsantrag der Beklagten sei unbegründet. Der die Kündigung nicht rechtfertigende Sachverhalt stehe einer weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht entgegen. Zum einen sei eine mögliche Persönlichkeitsverletzung und Rufschädigung der Beklagten und ihrer Repräsentanten nicht besonders schwerwiegend und nachhaltig. Zum anderen sei der Anlass für den Kündigungsausspruch - die Solidaritätsbekundungen für den bei der Beklagten ausgeschiedenen Arbeitnehmer K - mittlerweile bedeutungslos geworden. Dessen Feststellungs- und Weiterbeschäftigungsklage sei rechtskräftig abgewiesen worden. Mit ähnlichen Solidaritätsaktionen sei deshalb in Zukunft nicht mehr zu rechnen. Zudem sei der Kläger auch ab August 2003 bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht politisch nicht mehr in Erscheinung getreten und habe im Betrieb auch nicht gegen die Beklagte agitiert. Das von ihm verteilte Flugblatt vom 22. Juli 2003 stehe im nahen zeitlichen Zusammenhang mit der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses und könne ihm deshalb nicht angelastet werden. Mit der Mobilisierung der Öffentlichkeit für seinen Fall habe er ein legitimes Eigeninteresse verfolgt. Dieses Flugblatt enthalte keine Ehrverletzungen oder Aufrufe zu strafbarem Verhalten. Dass der Kläger weiter Mitglied des Solidaritätskreises “Einer für Alle - Alle für Einen” geblieben sei, spiele für den Auflösungsantrag keine Rolle, auch wenn dessen Mitglieder offensichtlich eine klassenkämpferische und eher negative Einstellung gegenüber Kapitalgesellschaften zu pflegen schienen. 34 B. Dem folgt der Senat im Ergebnis und in wesentlichen Teilen der Begründung. 35 I. Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des Senats, beispw. 10. Oktober 2002 - 2 AZR 472/01 - BAGE 103, 111; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65) . 36 II. Unter Zugrundelegung dieses eingeschränkten Überprüfungsmaßstabs hält die angefochtene Entscheidung einer revisionsrechtlichen Überprüfung stand. Ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund iSv. § 1 Abs. 2 KSchG liegt nach den tatsächlichen und von der Revision nicht mit Revisionsrügen angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nicht vor. 37 Dabei kann im Ergebnis dahingestellt bleiben, ob das Landesarbeitsgericht bei seiner Prüfung der Arbeitsvertragspflichtverletzung den Rechtsbegriff des verhaltensbedingten Kündigungsgrundes zutreffend bestimmt hat. Das Landesarbeitsgericht hat jedenfalls zu Recht angenommen, dass die verhaltensbedingte Kündigung im Streitfall schon deshalb sozial ungerechtfertigt ist, weil die Beklagte - selbst bei Annahme einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung - den Kläger zunächst hätte abmahnen müssen. 38 1. Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers iSv. § 1 Abs. 2 KSchG ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht - schuldhaft - verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (Senat 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 10; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - RzK I 5 i Nr. 81; 17. Juli 2002 - 2 AZR 62/02 - EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 63) . Dabei spielt vor allem die Qualität der Vertragsverletzung eine erhebliche Rolle (Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 626) . Als verletzte Vertragspflicht kommt im Arbeitsverhältnis, wie in jedem Schuldverhältnis, auch eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht in Betracht. Die Vertragspartner sind zur Rücksichtnahme und zum Schutz bzw. zur Förderung des Vertragszwecks verpflichtet (siehe jetzt § 241 Abs. 2 BGB; zusammenfassend: Stahlhacke/Preis/Vossen aaO Rn. 661; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - aaO) . 39 a) Das Landesarbeitsgericht hat zunächst zu Recht angenommen, der Kläger habe im Hinblick auf die veröffentlichten Artikel und Beiträge in der “Rote(n) Fahne” vom 30 August 2002, im “Motor” vom 18. Juli, 22. Juli und 22. August 2002 sowie in der “Stoßstange” vom 16. Oktober 2002 seine vertragliche Rücksichtnahmepflicht nicht verletzt. Es stehe weder fest, dass er die Artikel geschrieben oder sie veranlasst habe, noch zeichne er für sie verantwortlich oder habe sich durch den Verkauf oder das Verteilen der Zeitschriften und Flugblätter den Inhalt dieser Veröffentlichungen zueigen gemacht. Die Beklagte hat dagegen keine Revisionsrügen erhoben und im Übrigen auch nicht schlüssig dargelegt, dass diese Artikel dem Kläger anzulasten sind. Es kann dahingestellt bleiben, ob und in welchem Umfang diese Artikel einen beleidigenden Inhalt - insbesondere bezüglich des Personalleiters P - haben und nicht mehr vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt sind. 40 b) Entgegen der Auffassung der Revision lässt sich auch aus dem Umstand, dass in der “Rote(n) Fahne” vom 30. August 2002, in der “Stoßstange” vom 16. Oktober 2002 und im “Motor” vom 22. August 2002 im Zusammenhang mit den Aufrufen zur Solidarität und zur Unterschriftsleistung der Name und die Anschrift des Klägers aufgeführt ist, nicht auf eine Pflichtverletzung des Klägers schließen. 41 aa) Die darlegungspflichtige Beklagte konnte schon nicht den Einwand des Klägers widerlegen, er wisse nicht, wie sein Name und seine Adresse unter diese Veröffentlichungen komme. Dies gilt insbesondere für die “Rote Fahne” vom 30. August 2002. 42 bb) Das Landesarbeitsgericht hat weiter zutreffend ausgeführt, aus der Angabe des Namens und der Anschrift des Klägers in den genannten Veröffentlichungen könne nicht der Schluss gezogen werden, der Kläger habe sich damit den gesamten Inhalt der Veröffentlichungen zueigen machen wollen und sie gebilligt. Hiergegen hat die Beklagte keine relevanten Revisionsangriffe erhoben. Ihr bloßer Hinweis auf die “Lebenserfahrung”, nur in Kenntnis und bei Billigung des Inhalts der redaktionellen Artikel gebe ein Betroffener seinen Namen und seine Anschrift für eine Solidaritäts- und Unterschriftsaktion her, reicht zur Begründung des von ihr postulierten Ergebnisses nicht aus. Es spricht insoweit keine Vermutung oder gar Lebenserfahrung dafür, dass ein Arbeitnehmer, dessen Name im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung erwähnt wird, diese Stellungnahmen bzw. Veröffentlichungen veranlasst oder auch nur gebilligt hat (siehe auch BAG 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20) . Es sind vielfältige Erklärungen und Umstände denkbar, warum ein Name mit einem bestimmten Artikel in Verbindung gebracht werden kann. 43 cc) Der weitere Einwand der Revision, es sei zu formal, den Solidaritätsaufruf von den vorausstehenden Artikeln abzukoppeln und ihn damit zu verharmlosen, rechtfertigt keine andere Beurteilung. Eine Äußerung, die ggf. eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellt, muss - auch in Anbetracht des Art. 5 Abs. 1 GG - nicht nur vom Wortlaut betrachtet, sondern in den Kontext gestellt werden, in dem sie steht (vgl. BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - ua. BVerfGE 93, 266; Senat 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 -) . Einer Äußerung darf kein Sinn beigelegt werden, den sie nicht besitzt. Die Aufrufe zur Solidarität einerseits und die redaktionellen Beiträge andererseits sind nicht nur optisch - durch einen dicken Strich - getrennt. Sie werden auch durch die Namenszusätze (bspw. Verantwortlicher im Sinne des Presserechts) unterschieden, so dass sie sich auch für einen unbefangenen Leser durchaus nicht zwingend als Einheit darstellen und auf eine einheitliche Urheberschaft schließen lassen. 44 c) Es begegnet schließlich Bedenken, allein in der Veröffentlichung des “Solidaritätskreis-Info(s) Nr. 1” vom 26. September 2002 ein “illoyales Verhalten” des Klägers zu sehen und daraus folgend eine Vertragspflichtverletzung anzunehmen. 45 aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) darstellen und eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen gemäß § 1 Abs. 2 KSchG an sich sozial rechtfertigen (24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 -; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 117) . 46 bb) Bei der Konkretisierung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) und ihrer möglichen Verletzung sind jedoch die grundrechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, zu beachten (BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - aaO und 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 -) . 47 Dabei besteht der Grundrechtsschutz unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist, ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - AP BGB § 611 [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8] Nr. 24 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 40) . Der Grundrechtsschutz bezieht sich sowohl auf den Inhalt als auch auf die Form der Äußerung. Auch eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht einer Äußerung noch nicht den Schutz der Meinungsfreiheit (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 92, 266; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - aaO) . 48 cc) Hiervon ausgehend unterfallen die Äußerungen in der Veröffentlichung des Solidaritätskreis-Infos ohne Zweifel - was auch das Berufungsgericht angenommen hat - dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, auch wenn sie zum Teil polemisch und überspitzt formuliert sind. 49 Allerdings wird das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG nicht schrankenlos gewährt, sondern durch die allgemeinen Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG) beschränkt. Deshalb muss es in ein ausgeglichenes Verhältnis mit diesen gebracht werden (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - ua. aaO; 10. November 1998 - 1 BvR 1531/96 - BVerfGE 99, 185; zuletzt BAG 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - aaO) . Die Verfassung gibt das Ergebnis einer solchen Abwägung nicht vor. Dies gilt insbesondere, wenn auch auf Seiten des Arbeitgebers verfassungsrechtlich geschützte Positionen in Betracht kommen. Dazu gehören nicht nur die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG). Durch Art. 12 GG wird auch die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit des Arbeitgebers, die insbesondere durch eine Störung des Arbeitsablaufs und des Betriebsfriedens berührt werden kann, geschützt (BVerfG 4. November 1995 - 1 BvR 601/92 - BVerfGE 93, 352) . Auch gehört die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme auf die Interessen der anderen Vertragspartei (§ 241 Abs. 2 BGB) zu den allgemeinen Gesetzen (Art. 5 Abs. 2 GG). Zwischen der Meinungsfreiheit und dem beschränkenden Gesetz findet eine Wechselwirkung statt. Insbesondere die Regelung des § 241 BGB muss ihrerseits der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts in einem freiheitlich-demokratischen Staat Rechnung tragen. Dem besonderen Wertgehalt des Art. 5 Abs. 1 GG, der ebenfalls eine Ausprägung der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt und für eine grundsätzliche Freiheit der Meinungsäußerung streitet, muss die gebührende Beachtung geschenkt werden. Die diesem Grundrecht schrankensetzenden Regelungen und gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Positionen müssen deshalb ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer dieses Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198, seither st. Rspr., bspw. 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - BVerfGE 42, 133; 12. Dezember 2000 - 1 BvR 1762/95 - BVerfGE 102, 347) . 50 Dementsprechend ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls eine Abwägung zwischen den Belangen der Meinungsfreiheit und den Rechtsgütern, in deren Interesse das Grundrecht der Meinungsfreiheit eingeschränkt werden soll, vorzunehmen. Dabei wird das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig zurücktreten müssen, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als Formalbeleidigung oder als eine Schmähung darstellt (KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 117; KDZ-Däubler KSchR 6. Aufl. Art. 5 GG Rn. 5 ff.; APS-Dörner 2. Aufl. § 626 BGB Rn. 220 f.; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 272 ff., 705 ff.) . 51 dd) Ob unter Berücksichtigung dieses Maßstabs die Beurteilung des Landesarbeitsgerichts zutreffend erscheint, ist zweifelhaft, da nicht alle relevanten Aspekte zur Konkretisierung der Vertragspflicht und ihrer Verletzung ausreichend berücksichtigt worden sind. 52 Die unsachlichen Äußerungen im “Solidaritäts-Info” enthalten weder eine Formalbeleidigung noch stellen sie eine Schmähung oder einen Angriff auf die Menschenwürde eines der Repräsentanten der Beklagten dar. Die polemischen Äußerungen und überspitzten Kritiken an dem Unternehmen der Beklagten haben keinen konkreten Bezug zu Personen oder Repräsentanten der Beklagten. Eine allgemeine Kritik an den allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen einerseits und am Arbeitgeber und den betrieblichen Verhältnissen andererseits ist, auch wenn sie - etwa in Betriebsversammlungen - überspitzt und polemisch ausfällt, noch vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt und kann deshalb nicht die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht verletzen. Dies gilt umso mehr, wenn die Meinungsäußerung im Rahmen einer öffentlichen Auseinandersetzung erfolgt. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts soll dann grundsätzlich eine Vermutung zu Gunsten der Freiheit der Äußerung sprechen (9. Oktober 1991 - 1 BvR 1555/88 - BVerfGE 85, 1; 25. August 1994 - 1 BvR 1423/92 - NJW 1994, 2943; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 590/96 - NJW 1999, 22, 62; BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 63/03 - AP KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 49 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 65) . 53 2. Ob unter Berücksichtigung der vorstehenden Aspekte der Kläger seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag schuldhaft verletzt hat, konnte aber dahingestellt bleiben. Die Kündigung ist, wie das Landesarbeitsgericht zu Recht erkannt hat, schon deshalb unwirksam ist, weil die Beklagte den Kläger zunächst hätte abmahnen müssen. 54 a) Für eine verhaltensbedingte Kündigung gilt das sog. Prognoseprinzip. Der Zweck der Kündigung ist nicht Sanktion für eine Vertragspflichtverletzung, sondern eine Vermeidung von weiteren Vertragspflichtverletzungen. Die eingetretene Pflichtverletzung muss sich auch für die Zukunft noch belastend auswirken (BAG 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP BGB § 626 Nr. 130 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 50; ErfK/Ascheid 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 296) . Eine negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde den Arbeitsvertrag auch nach Androhung einer Kündigung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (ErfK/Ascheid aaO § 1 KSchG Rn. 297) . Deshalb setzt eine Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung regelmäßig eine [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8] voraus. Sie dient der Objektivierung der negativen Prognose (Staudinger/Preis § 626 BGB Rn. 103) . Liegt eine ordnungsgemäße [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8] vor und verletzt der Arbeitnehmer erneut seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, es werde auch zukünftig zu weiteren Vertragsstörungen kommen (ErfK/Ascheid aaO § 1 KSchG Rn. 300; Staudinger/Preis § 626 BGB Rn. 106) . Die [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8] ist insoweit notwendiger Bestandteil des Prognoseprinzips. Sie ist zugleich aber auch Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsprinzips (Staudinger/Preis § 626 BGB Rn. 105; Schlachter NZA 2005, 433, 435) . Nach § 1 Abs. 2 KSchG muss die Kündigung durch das Verhalten des Arbeitnehmers bedingt sein. Eine Kündigung ist hiernach nicht gerechtfertigt, wenn es andere geeignete mildere Mittel gibt, um eine Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen. Dieser Aspekt hat durch die Regelung des § 314 Abs. 2 BGB eine gesetzgeberische Bestätigung erfahren (Staudinger/Preis § 626 BGB Rn. 105; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1172; Gotthardt [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht:p76eioy8]Arbeitsrecht[/url:p76eioy8] nach der Schuldrechtsreform Rn. 204 ff.; Kleinebrink FA 2002, 226 ff.; Schlachter NZA 2005, 433, 437) . Nach dieser Norm ist bei einer Vertragspflichtverletzung eine Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach einer erfolglosen [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8] zulässig. 55 Eine vorherige [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8] ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8] nicht erwartet werden kann (BAG 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 - AP BPersVG § 108 Nr. 3 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 31) oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen werden kann (BAG 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30; 21. Juli 1999 - 2 AZR 676/98 - AP BBiG § 15 Nr. 11 = EzA BBiG § 15 Nr. 13; siehe auch Gotthardt aaO Rn. 207; Staudinger/Preis § 626 BGB Rn. 118) . 56 b) Bei Anwendung dieses Maßstabs ist kein revisionsrechtlich relevanter Fehler erkennbar, wenn das Landesarbeitsgericht die Kündigung wegen fehlender [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8] als unwirksam angesehen hat. 57 aa) Ein möglicher einmaliger Pflichtenverstoß des Klägers im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Solidaritätskreis-Infos rechtfertigt noch keine negative Prognose, der Kläger werde auch zukünftig seine vertragliche Rücksichtnahmepflicht nicht beachten. Dies gilt umso mehr, als das Landesarbeitsgericht festgestellt hat, der Kläger könne nach den Personalgesprächen nicht mehr mit solchen Veröffentlichungen in Zusammenhang gebracht werden. 58 bb) Die mögliche Pflichtverletzung des Klägers ist - was das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat - nicht so schwer, dass dem Kläger die Rechtswidrigkeit seines Tuns ohne weiteres erkennbar gewesen wäre und es schon deshalb keiner [url=http://wiki.mobbing-gegner.de/Arbeitsrecht/Abmahnung:p76eioy8]zweite Abmahnung[/url:p76eioy8] bedurfte. Dies gilt umso mehr, als auch die Grenzen der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht unter Berücksichtigung des grundrechtlichen Rahmens nicht ohne weiteres auf der Hand liegen, sondern das Ergebnis einer umfassenden Abwägung sind. 59 3. Die Kündigung ist auch nicht als Verdachtskündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt. Es liegt kein dringender Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung vor. 60 Die Beklagte hat schon keinen hinreichenden, auf objektive Umstände gegründeten dringenden Tatverdacht vorgetragen und ihre zumutbaren Aufklärungsbemühungen ausreichend dargelegt (zu den Anforderungen siehe ua. BAG 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 27 = EzA BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 7; 12. August 1998 - 2 AZR 923/98 - BAGE 92, 184; 18. November 1999 - 2 AZR 743/98 - BAGE 93, 1) . Zu den notwendigen Aufklärungsbemühungen liegt - mit Ausnahme des Hinweises auf die beiden Personalgespräche - kein Sachvortrag vor (zB Erkundigungen bei den presserechtlichen Verantwortlichen etc.). Bloße Mutmaßungen reichen zur Begründung eines dringenden Tatverdachts nicht aus. 61 III. Der hilfsweise gestellte Auflösungsantrag ist unbegründet. 62 1. Stellt das Gericht in einem Kündigungsrechtsstreit fest, das Arbeitsverhältnis sei nicht durch die Kündigung aufgelöst worden, hat es nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG auf Antrag des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung aufzulösen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen. 63 Auch insoweit geht es um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Die Wertung, ob im Einzelfall die Auflösung gerechtfertigt ist, obliegt deshalb in erster Linie dem Tatsachengericht. Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob das Berufungsgericht die Voraussetzungen für den Auflösungsantrag verkannt und bei der Prüfung der vorgetragenen Auflösungsgründe alle wesentlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei gewürdigt hat (Senat 25. September 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; zuletzt 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52) . 64 2. Das angefochtene Urteil hält diesem eingeschränkten Prüfungsmaßstab stand. Es hat alle wesentlichen Umstände berücksichtigt. Die vorgenommene Würdigung ist in sich widerspruchsfrei. 65 a) Nach der Grundkonzeption des Kündigungsschutzgesetzes führt eine sozialwidrige Kündigung zu deren Rechtsunwirksamkeit und zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Das Kündigungsschutzgesetz ist vorrangig ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz (Senat 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; zuletzt 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52) . Bezogen auf den Auflösungsantrag des Arbeitgebers wird dieser Grundsatz durch § 9 KSchG unter der Voraussetzung durchbrochen, dass eine Vertrauensgrundlage für eine sinnvolle Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr besteht (vgl. schon Begründung Reg.-Entwurf vom 23. Januar 1951 zu § 7 KSchG in RdA 1951, 58, 64; KR-Spilger 7. Aufl. § 9 KSchG Rn. 9; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1968) . Da hiernach eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur ausnahmsweise in Betracht kommt, sind an die Auflösungsgründe strenge Anforderungen zu stellen (Senat 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45; 14. Januar 1993 - 2 AZR 343/92 - EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 39; APS-Biebl 2. Aufl. § 9 KSchG Rn. 49; Keßler NZA-RR 2002, 1, 7) . Eine Auflösung kommt vor allem in Betracht, wenn während eines Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen (Senat 25. September 1982 - 2 AZR 21/81 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 10 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 15; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52) . 66 b) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer noch oder nicht mehr zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (Senat 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45 und 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52) . Der Auflösungsantrag ist trotz seiner nach § 9 Abs. 2 KSchG gesetzlich angeordneten Rückwirkung auf den Kündigungszeitpunkt zukunftsgerichtet. Das Gericht hat eine Vorausschau anzustellen. Im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag ist zu fragen, ob auf Grund des Verhaltens des Arbeitnehmers in der Vergangenheit in Zukunft noch mit einer den Betriebszwecken dienenden weiteren Zusammenarbeit der Parteien zu rechnen ist (Senat 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - aaO und 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - aaO) . 67 Wegen dieses Beurteilungszeitpunktes ist es denkbar, dass mögliche Auflösungsgründe ihr Gewicht wieder verlieren, weil die tatsächlichen oder rechtlichen Umstände sich im Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung geändert haben. Hierdurch wird die den Auflösungsantrag stellende Partei, die auf die Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens nur begrenzten Einfluss hat, nicht ungerechtfertigt benachteiligt (Senat 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - aaO) . 68 c) Als Auflösungsgründe für den Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG kommen solche Umstände in Betracht, die das persönliche Verhältnis zum Arbeitnehmer, die Wertung seiner Persönlichkeit, seiner Leistung oder seiner Eignung für die ihm gestellten Aufgaben und sein Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern betreffen. Die Gründe, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien nicht erwarten lassen, müssen allerdings nicht im Verhalten, insbesondere nicht in einem schuldhaften Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage beim Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer zukünftig gefährdet ist (Senat 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 42 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 45 und 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52; KR-Spilger 7. Aufl. § 9 KSchG Rn. 57 mwN) . 69 Als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG 30. Juni 1959 - 3 AZR 111/58 - AP KSchG § 1 Nr. 56; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - aaO; KR-Spilger 7. Aufl. § 9 KSchG Rn. 56; Keßler NZA-RR 2002, 1, 9) . 70 d) Einer Überprüfung nach diesen Grundsätzen hält die angefochtene Entscheidung stand. 71 Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, es lägen keine Umstände vor, die einer weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit zwischen den Parteien entgegenstehen. Zu diesem Ergebnis ist das Landesarbeitsgericht sogar gekommen, obwohl es eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung des Klägers angenommen hatte. Es hat dabei vertretbar darauf abgestellt, dass der Kläger keinen Repräsentanten der Beklagten konkret beleidigt oder persönlich angegriffen hat. 72 Auch die Veröffentlichung im “Motor” vom 22. Juni 2003 kann den Auflösungsantrag nicht rechtfertigen. Die Ausführungen in dieser Veröffentlichung beziehen sich allein auf den anhängigen Prozess des Klägers. Er hat insoweit nur seine berechtigten Interessen wahrgenommen. Zu berücksichtigen ist auch, dass seine Äußerungen eine Reaktion auf die von der Beklagten ausgesprochene und sozial ungerechtfertigten Kündigung sind. 73 Weiterhin konnte das Landesarbeitsgericht bei einer zukunftsorientierten Betrachtung des Auflösungsgrundes auch berücksichtigen, dass der Anlass für die vorangegangenen “Solidaritätsbekundungen” der Fall K war, der nunmehr rechtskräftig abgeschlossen ist. Eine Wiederholungsgefahr für eine weitere Solidarisierungswelle mit dem früheren Mitarbeiter K war deshalb nicht mehr wahrscheinlich. 74 Schließlich hat das Landesarbeitsgericht in revisionsrechtlich nicht zu beanstandender Weise darauf hingewiesen, die Mitgliedschaft des Klägers in dem Solidaritätskreis “Einer für Alle - Alle für Einen” sei kein Umstand, der berechtigte Zweifel an einer den Betriebszwecken dienlichen weiteren Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsvertragsparteien zukünftig habe aufkommen lassen können. 75 Weitere Auflösungsaspekte hat die Beklagte nicht substanziiert dargetan. Soweit sie pauschal anführt, das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien sei unwiederbringlich zerstört, genügt dieser pauschale Vortrag nicht, eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG zu rechtfertigen (BAG 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20; 14. Januar 1993 - 2 AZR 399/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 30 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 39) . 76 IV. Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 ZPO. Rost Bröhl Eylert Baerbaum Beckerle [url=http://tinyurl.com/yzu6tx:p76eioy8]Quelle[/url:p76eioy8] |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Tom, möglicherweise fragt die Staatsanwaltschaft ja einmal nach dem Arbeitsschutz.- Man sollte denen mal eine diesbzgl. Fortbildung anbieten. Und wieder ist ein Beweis erbracht, dass einige sog. Mediziner keinen weissen Kittel bzw. Weste haben. [url=http://www.mobbing-gegner.de/mywiki/Mobbing/Firmen/LandSH/sjhensel/PresseStimmen:3q2msia6]Ich kenne das nur zu genau.[/url:3q2msia6] Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Tom, es ist keinesfalls abwegig, dass Mobbing auch in den Behörden stattfindet, die nach dem Grundgesetz (Exekutive) verpflichtet sind, Menschen in der Arbeitswelt zu schützen.Vgl. LASI LV 34. Dies deshalb nicht, da viele Landesregierungen den überbetrieblichen Arbeitsschutz (Überwachung) stark ristriktiv behandeln; notfalls mittels Mobbing. So auch in Schleswig-Holstein. Der poltisch nicht gewollte Arbeitsschutz drückt sich in den hohen Zahlen arbeitsbedingter Erkrankungen aus, was nunmehr über die MwSt-Erhöhung kompensiert wurde. Stichwort: Verbraucher zahlen die eklatanten Rechtsbrüche der Arbeitgeber. Trotz dem der EG Vertrag von dem Verursacherprinzip ausgeht. Arbeitsschutz ist politisch deshalb nicht gewollt, da die Lobby der Arbeitgeber enorm großen Einfluss auf die Regierungen ausübt. Sie diktiert und bestimmen, ob Arbeitsschutz stattfinden soll oder auch nicht. Nicht das Gesetz! Gesetze spielen angesichts dieser Verstößen gegen die Menschenrechte keinerlei Rolle. Auch die Medien bringen kaum etwas über den Arbeitsschutz bzw. über die Umsetzung des GG in der Arbeitswelt (siehe amtliche Begründung). Solange die Wirtschaftslobby imstande ist, derartigen Eiunfluss auf die Regierungen auszuüben, wird sich an der rechtswidrigen (EGV) Situation - für die wir alle bezahlen - nichts ändern. Die Wirtschaft ist für die Menschen da. Nicht umgekehrt ! Zum Vergleich habe ich noch eine Anregung: [b:nh8nrjtl] Nicht alles wird vom gerichtlichen Vergleich erfasst. Nicht alles in einem Urteil - insb. ohne Prüfung durch die Revisonsinstanz - entfaltet Rechtskraft.[/b:nh8nrjtl] Detlev kann hier Einiges zu sagen. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Hallo Tom, ja Du hast Recht. - In Schleswig-Holstein liegt die Überwachungsfrequenz z.B. bei ca. 60 Jahren. D.h. statisch gesehen, wird ein Betrieb alle 60 Jahre überwacht. In S-H soll die Arbeitsschutzbehörde bald aufgelöst werden. Gruss |
| Sich.-Ing.J.Hensel | Danke. Ja, in absehbarer Zukunft. Jedoch ist das Hineinstellen meines Urteils (LAG-Kiel) erst angesagt. Hierzu brauch ich noch das Urteil eines OLG, dass sich dazu äußert, dass Gerichte auch scharfe Kritik bez. auf ihre Urteile hinnehmen müssen. Denn da gibt es jede Menge an dem Urteil zu kritisieren; das hätte man so wohl noch nicht erlebt. Gruss |
-- DetlevLengsfeld 2007-01-02 20:07:17
| /Tom /sjhensel |
Mobbing/SqlTest/Forum/sjhensel (last edited 2009-10-05 15:08:02 by DetlevLengsfeld)