Da ging ein Riesengelächter los und er verstand es nicht. Er hat es noch mal wiederholt. Darauf meinte ein Kollege: „Gelogen ist nur, wenn's der andere glaubt.” Das hat der dann überhaupt nicht verstanden.
Meine Strafanzeigen
Im Nachgang zu meinen bereits gestellten Strafanzeigen....
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stpo/ http://dejure.org/gesetze/StPO
Staatsanwaltschaft Braunschweig
Anschrift: Turnierstraße 1
38100 Braunschweig
e-mail: Poststelle@STA-BS.Niedersachsen.de
Telefon: 0531/488-0
Telefax: 0531/488-1111
Sprechzeiten: Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Kontonummer: 106 024 532
Bankleitzahl: 250 500 00
Institut: NordLB Hannover
[https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/sonstige.php Einreichen der Anzeige] http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C10275437_L20.jpg http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C7145515_N5796608_L20_D0_I3749624.html
LFZ <LFZ@pd-bs.polizei.niedersachsen.de>
Staatsanwaltschaften
Die Staatsanwaltschaften sind zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt (Legalitätsprinzip) und haben dabei nach beiden Seiten zu Gunsten wie zu Ungunsten des Beschuldigten zu ermitteln. In ihren Händen liegt die Entscheidung über den Gang der Ermittlungen und darüber, ob sie Anklage erheben oder die Ermittlungen einstellen.
Schließlich obliegen den Staatsanwaltschaften die rechtsstaatliche Kontrolle über die Polizei im Rahmen der Strafverfolgung. Sie haben die Sachleitungsbefugnis und unbeschadet der eigenen Verantwortung der Polizei auch die Kontrollfunktion für die Rechtmäßigkeit der einzelnen Ermittlungsschritte.
Die Staatsanwaltschaften sind einerseits also selbständiges Organ der Strafverfolgung, andererseits der Aufsicht und Weisung des Justizministeriums unterstellt (sog. externes Weisungsrecht).
Die örtliche Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft entspricht derjenigen der gleichnamigen Landgerichte. In Niedersachsen gibt es insgesamt elf Staatsanwaltschaften:
im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig:
- Staatsanwaltschaft Braunschweig
- Staatsanwaltschaft Göttingen
im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Celle:
- Bückeburg
- Hannover
- Hildesheim
- Lüneburg mit Zweigstelle in Celle
- Verden
- Stade
im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg:
- Aurich
- Oldenburg
- Osnabrück.
Die Staatsanwaltschaften werden von einem Leitenden Oberstaatsanwalt bzw. einer Leitenden Oberstaatsanwältin geführt.
http://www.justizskandale.de/gkost/gkosten.html http://niehenke.de/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtliche_Aspekte_bei_Hilfeleistung
Vorsätzliche unechte Unterlassungsdelikte Einem wesentlich höheren Strafmaß setzt sich eine Person aus, die die gebotene Hilfe unterlässt, obwohl sie in einer sog. Garantenstellung eine besondere Verantwortung für den Schutz eines Rechtsguts bzw. die Überwachung einer Gefahrenquelle trägt (vgl. § 13 StGB). In einem solchen Fall ist die Person genauso strafbar, wie sie es wäre, wenn sie den Schaden durch (positives) Tun herbeigeführt hätte. In Betracht kommen dabei insbesondere Bestrafungen wegen Körperverletzung, Totschlags, Sachbeschädigung.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__323c.html
StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/service.html http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&go=zeigeArtikel&nid=3&seite=27&aid=470379& http://www.nci-net.de/Archiv/Mobbing/mobbing.htm#mobbing-juristisch
Strafrechtlich: Den Begriff Mobbing gibt es im Strafgesetzbuch nicht. Die einzelnen Mobbing-Vorfälle selbst liegen meistens unterhalb der Schwelle einer strafrechtlichen Relevanz, in ihrer Gesamtheit können sie jedoch einen Straftatbestand darstellen:
* Vorsätzliche) Körperverletzung (§ 223 StGB)
* Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
* Nötigung (§ 240 StGB)
* Beleidigung (§§ 185, 192 StGB)
* Üble Nachrede (§186 StGB)
* Verleumdung (§187 StGB)
Eine Strafanzeige richtet sich gegen den Täter. Dies ist in der Regel der direkte Vorgesetzte - nicht die Firma oder die Personalabteilung.
Auf der Seite des Arbeitgebers kommen folgende Straftatbestände in Betracht:
* Anstiftung (§ 26 StGB)
* Beihilfe (§ 27 StGB)
* Begehen durch Unterlassen (§ 13 StGB)
* Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
http://www.nci-net.de/Archiv/Kuendigung/LAG-gewonnen/LAG-Was-Nun.html
Mobbing als Straftat Mobbing ist eine Straftat, die Vorgesetzte begehen, wenn sie Mobbing/Bossing dulden oder fördern. Mobbende Vorgesetzte und Kollegen sollten bedenken, dass sich eine Strafanzeige gegen den Täter richtet - nicht gegen die Firma oder die Personalabteilung, auch wenn diese die Anweisung gegeben entsprechend harte Trennungsgespräche zu führen. PA und Bereichsleitung wird stets leugnen, Mobbing angeordnet zu haben. Handlungen, die gegen das Gesetz verstoßen, sind nicht durch das Direktionsrecht gedeckt. Arbeitsverweigerung kann hier nicht vorgeworfen werden. Niemand ist gezwungen, Mobbing durchzuführen. Gemeinsames Handeln in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat unterbindet Mobbing und Bossing und Mobbingmaßnahmen laufen ins Leere. Wer sich als Vorgesetzter selbst unter Druck gesetzt fühlt, sollte dies dem Betriebsrat mitteilen. Gegen Mobbing kann vor Gericht geklagt werden.
http://www.fairness-stiftung.de/Urteile.asp?UNr=70
Aus der Urteilsübersicht: Der Anzeige gegen den Vorgesetzten folgt die Kündigung Eine Strafanzeige gegen den Chef kann beispielsweise dann eine "erhebliche Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht durch den Arbeitnehmer" darstellen, wenn die Beschuldigung wissentlich oder leichtfertig zu Unrecht erhoben wurde oder wenn zuvor nicht der Versuch einer innerbetrieblichen Klärung des Sachverhalts unternommen worden sei. Konkret hatte ein Sozialarbeiter des Internationalen Bundes in einer anonymen Anzeige seinen Vorgesetzten fälschlicherweise Veruntreuung vorgeworfen, was vom Arbeitgeber als Vertrauensbruch gewertet wurde und woraufhin er dem Denunzianten kündigte. Das Bundesarbeitsgericht sah die Kündigung als gerechtfertigt an. 2 AZR 235 / 02
http://www.hirni.ch/Ratgeber%20Plattform.htm http://www.palm-bonn.de/seite121.htm http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Archiv_Mobbing_Rechte.html http://www.competence-site.de/arbeitsrecht.nsf/99fa6cc1be85855fc12569490055c14d/e28653303e4c7162c1256a3800447592!OpenDocument http://www.kanzlei-trier.de/frameset/vortraege/arbeitsrecht/mobbing.html
Wissenspool - Entscheidungssammlung
Kategorie:
Mobbing
Leitsatz:
Rechtsschutz gegen systematisches Mobbing
Gericht:
LAG Thüringen, Urteil vom 10.04.2001 - 5 Sa 403/2000 -
Schlagwort:
Mobbing
Abstract/Inhalt:
Die Versetzung eines Mitarbeiters aus der Führungsetage auf einen sechs Gehaltstufen niedriger dotierten Arbeitsplatz stellt sich als systematisches Mobbing dar, wenn dem Arbeitnehmer - nachdem dieser einem Aufhebungsvertrag für seine Führungsposition nicht zugestimmt hatte - bewußt unlösbare Aufgaben zugewiesen und wegen dieser "mangelhaften" Arbeitsleistung vom Arbeitgeber die Änderungskündigung verbunden mit der Zuweisung des niedriger dotierten Arbeitsplatz ausgesprochen wurde.
Die Entscheidung steht Ihnen im Volltext als Anhang zur Verfügung.
http://www.felser.de/juracity.de/index.htm?http://www.juracity.de/mobbing/index.htm http://www.competence-site.de/arbeitsrecht.nsf/EntscheidungenView http://www.das-beratungsnetz.de/themes/info.php/soziales?nr=641&thema=soziales&archiv=true http://www.callnrw.de/chat/protokolle/mobbingchat10112004/20041110 Mobbingchat.htm
Gabriele Platte: Es gibt zivilrechtliche Anprüche, z.B. kann der Arbeitnehmer auf Unterlassung von bestimmten Mobbinghandlungen klagen, er kann z.B. den Widerruf von diskriminierenden Äusserungen verlangen;
- Liegt ein Fall von Bossing vor mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit des Opfers, kann auf Schmerzensgeld geklagt werden. Erfüllt das Bossing auch Straftatbestände, kann Strafanzeige erstattet werden. Klageverfahren sind aber nur dann erfolgversprechend, wenn die Mobbinghandlungen im einzelnen genau dargelegt und im Fall des Bestreitens auch bewiesen werden können. Hier liegt die eigentliche Problematik. Bossing erfolgt häufig unter vier Augen. Das Opfer gerät häufig in Beweisnot. Es ist daher ratsam, sobald die Schikane am Arbeitsplatz zunehmen, die einzelnen Aktionen schriftlich zu dokumentieren (Ort, Zeit; bei verbalen Attacken den genauen Wortlaut). Ferner sollte festgehalten werden, wer evtl. doch als Zeuge in Betracht kommen kann.
- Ulla R.: Wieviel darf sich ein Chef "rausnehmen" bzw. erlauben, oder: woran erkennt man Bossing?
Karin Kammann: Bossing ist sozusagen ein unfaires Verhalten des Chefs, der seine Stellung ausnutzt. Einen guten Check für Mobbing, Bossing und die anderen Arten unfairen Verhaltens findet man unter www.fairness-stiftung.de. Dort sind auch andere Hilfen und Online Checks hinterlegt. müller: In unserem mittelständischen Familienunternehmen besteht ein Mobbingproblem. Ich habe davon erfahren in meiner Funktion als Personalleiter. Ein Abteilungsleiter soll seit längerer Zeit zwei Mitarbeiter schikanieren. Müssen wir etwas tun? Machen wir uns schadensersatzpflichtig, wenn wir nichts tun?
- Ulla R.: Wieviel darf sich ein Chef "rausnehmen" bzw. erlauben, oder: woran erkennt man Bossing?
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdbs/wolfsburg/helmstedt/he-start.html
:::::: H. Felgenträger 05351/521-311 :::::: --- H. Kunnert Süpplingen
Polizeistation (0 53 55) 9 10 91-0 38373 Süpplingen, Thymianstr. 1
Vorgangsnummer --- 2005-22-579-176
Zuständiger Sachbearbeiter ist Herr T. Schulze, Tel. 05361/4646-316.
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Mobbing/StrafAnzeige (last edited 2009-07-07 12:35:16 by DetlevLengsfeld)