aus Wikipedia Hilfe von außen
Betroffene, die den Täter nicht selber zur Rede stellen können, können sich Hilfe innerhalb des Betriebes suchen. Wenn Kollegen dafür nicht in Frage kommen, dann kann der Betriebsrat bzw. Personalrat manchmal eine geeignete Anlaufstelle sein. Jedoch kann es passieren, dass sich der Betriebsrat, insbesondere in kleineren Firmen und im öffentlichen Dienst (Personalrat), mit den Angreifern solidarisiert. Es gibt auch externe Beratungsstellen, an die sich Mobbingopfer wenden können.[34] Sobald der Arbeitgeber von Mobbing in seinem Betrieb erfährt, muss er seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Er ist handlungsverpflichtet und muss eine wirksame Intervention (Bsp: Mitarbeitergespräch, Weisungsrecht, Abmahnung, Kündigung, Versetzung) ergreifen. Einen mobbenden Arbeitnehmer kann er unter besonderen Umständen auch fristlos entlassen, z. B. wenn Gesundheitsschäden eingetreten sind. Bei Untätigkeit des Arbeitgebers oder unwirksamer Intervention kann in Deutschland das Opfer Schadensersatz auch vom Arbeitgeber verlangen. Der Schadensersatz bezieht sich dann auf Therapiekosten, Rechtswegkosten, Schmerzensgeld.[35]
Ein Bericht im Forum http://forum.mobbing-gegner.de/arbg-dresden---5-ca-5954-02---t27.html
siehe Schadenersatz
-- DetlevLengsfeld 2007-11-05 14:54:57
| /BAG:Schadenersatz-Schmerzensgeld unterliegen keinen Ausschlußfristen! /Die Schadensersatzpflicht des arbeitgebers bei mobbing /Tabelle der Grausamkeiten |
Mobbing/Urteile/Die Schadensersatzpflicht des arbeitgebers bei mobbing (last edited 2008-12-31 16:17:55 by )