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Elke Lücke || Silvia Schied || nachhaltig gestört ||Claus Hohmann || Henning Lüdtke || Anke Widdecke || Claus Hohmann || Henning Lüdtke
Fr. Elke Lücke bringt es doch sehr schön auf den Punkt. "Wer aufmuckt fliegt"
Herr Dettmann, Herr Seffers und Frau Lücke
AUTOSTADT Gesprächsnotiz Protokoll vom 20.04.2004
Anwesende: Frau Musial, Frau Silvia Schied (IGM), Herr Lengsfeld, Frau Lücke, Anke Widdecke
Thema: andauernde Krankheit Herr Lengsfeld/ Zukunft des Arbeitsverhältnisses
Frau Lücke erklärt gegenüber den Besprechungsteilnehmern, dass die Gesprächsrunde auf die Bitte von Herrn Lengsfeld hin eingeladen wurde, da dieser die Auszahlung seines Langzeitarbeitszeitkontos verlangt habe. Sie macht deutlich, dass die Autostadt aufgrund der bisherigen Vorkommnisse und Umstände in Bezug auf das Arbeitsverhältnis mit Herrn Lengsfeld nicht mehr daran interessiert sei, Herrn Lengsfeld weiter zu beschäftigen. Vielmehr werde die Autostadt alles daran setzen, das Arbeitsverhältnis mit Herrn Lengsfeld zu beenden.
Herr Lengsfeld erklärt, dass er das Arbeitsverhältnis nach seiner Gesundung weiter fortsetzen möchte und er dieses Gespräch gesucht habe, um die Auszahlung der noch vorhandenen Stunden des Langzeitkontos zu klären.
Frau Lücke stellt klar, dass die Stunden auf dem Langzeitkonto weiterhin vorhanden sind. Derzeit kommt jedoch eine Auszahlung nicht in Betracht. Die vorhandenen Stunden der LZKonten werden entweder bei einer Freistellung oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten. Eine Freistellung von der Arbeitsleistung komme nicht in Betracht, da Herr Lengsfeld derzeit krank geschrieben sei und aufgrund dessen gar nicht zur Arbeit eingeteilt werden könne. Über die Umstände hinsichtlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses müsse man sich unterhalten. In diesem Fall würden die gesamten Stunden ausgezahlt werden.
Frau Schied fragt, ob sie es richtig verstanden habe, dass Herrn Lengsfeld die Stunden nur unter der Voraussetzung zustünden, wenn er das Arbeitsverhältnis beende.
Frau Lücke stellte klar, dass dies nicht so sei. Die Stunden werden ihm auf Dauer zustehen. Bei Nichtbeendigung des Arbeitsverhältnisses würden sie ihm ausgezahlt werden, bei Gesundung hat er die Möglichkeit unter den betrieblichen Voraussetzungen Zeitausgleich zu nehmen.
Herr Lengsfeld gibt zu Bedenken, dass er aufgrund seiner Krankheit und der nicht abgeschlossenen Versicherung in finanziellen Schwierigkeiten sei und deshalb Geld brauchte.
Frau Widdecke erklärt, dass die Autostadt sein Risiko, welches er eingegangen sei als er sein Versicherungsverhältnis wählte nicht tragen müsse und werde.
Herr Lengsfeld stimmt zu, merkt jedoch an, dass seine Krankheit etwas mit der Autostadt zu tun habe. Auf Nachfragen von Frau Lücke erklärt Herr Lengsfeld, dass er gemobbt worden sei.
Frau Lücke bittet ihn zu schildern, wie sich dies aus seiner Sicht darstelle, da dem Personalmanagement bisher keinerlei Anhaltspunkte für Mobbing vorlägen.
Herr Lengsfeld äußert, dass es Laufe seiner Beschäftigungszeit viele Situationen gegeben habe, in denen er sich gemobbt gefühlt habe. Auf mehrmaliges Nachfragen von Frau Lücke erklärt Herr Lengsfeld, dass er sich von dem Personenkreis bestehend aus Herr Hagemann, Herr Finke, Herr Hohmann, Herr Dettmann, Herr Seffers und Frau Lücke gemobbt fühle.
Nach eingängiger Definition des Begriffs "Mobbing" kommen die Gesprächsteilnehmer zu dem Ergebnis, dass der Begriff "Mobbing" an sich zwischen den Teilnehmern unterschiedlich definiert werde.
Frau Schied erklärt, dass aus ihrer Sicht ein Mobbing gegenüber Herrn Lengsfeld statt gefunden habe. Dementsprechend habe Herr Lengsfeld die Möglichkeit Schmerzensgeld von der Autostadt einzuklagen. Insbesondere habe sie Kenntnis von weiteren Mobbingfällen in der Autostadt .
Frau Lücke erklärt nochmals, dass der Autostadt keine Anhaltspunkte in Bezug auf ein eventuelles Mobbing vorlägen und demnach derzeit nicht davon auszugehen ist, dass derartige Vorwürfe den Tatsachen entsprechen. Vielmehr gäbe es zwei Mobbingbeauftrage und auch die Betriebsvereinbarung Nr. 1, welche bewusst als erste Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde, um die Wichtigkeit des partnerschaftlichen Verhaltens hervorzuheben und derartige Vorfälle auszuschließen.
Da die Gesprächsteilnehmer zu keiner einheitlichen Lösung kommen, wird das Gespräch abgebrochen.
Er kann nicht sein, was nicht sein darf. Armseelig, aber in Hannover reicht das manchmal!
-- DetlevLengsfeld 2007-02-01 21:22:09
Kategorie/Mobbing || Kategorie/Fall Lengsfeld
Tags: autostadt | volkswagen | gesundheitswesen | arbeitsrecht | maßregelungsverbot
Tags: fürsorgepflicht | obhutspflicht | kündigungsmobbing | direktionsrecht
Mobbing die fehlende Übereinkunft bei der Definition von Mobbing (last modified 2008-11-04 07:00:08)