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Wichtig, bitte lesen und helfen!
Anschrift
Herrn Landtagspräsident Jürgen G a n s ä u e r Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1 30044 HANNOVER
Europäisches Parlament - Vorsitzender des Petitionsausschusses - Herrn Marcin Libicki
B – 1047 Brussels
Europäische Kommission Generaldirektion Beschäftigung und Soziales D/4 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Luxemburg
Petition gemäß (Petitionsrecht nach Landesverf.)
Artikel 194 des EG Vertrages
Artikel 21 i.V.m. Artikel 7 des EG Vertrages
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren,
Einleitung
den sehr umfangreichen Vorgang übersende ich Ihnen mit der Bitte um Hilfe. Ich bin, wie Sie dem Vorgang entnehmen können, in schlimmster Weise aus dem VW - Konzern gemobbt worden. Dies hat zur Folge, dass ich ohne mein Verschulden mit meiner Familie in eine tiefe gesundheitliche und familiäre so wie finanzielle Krise gestürzt wurde.
Zielsetzung
Die Zielsetzung dieser Petition besteht darin, in dem renommierten deutschen Konzern Volkswagen - an dem das Land Niedersachsen nicht unerhebliche Anteile hält - Mobbing zu verhindern und die Verantwortlichen für bereits erfolgte Mobbinghandlungen unnachsichtig und mit aller Konsequenz zur Rechenschaft zu ziehen. Den Verantwortlichen im Volkswagenkonzern muss in aller Deutlichkeit klar gemacht werden, dass Mobbing, Lüge, Täuschung sowie das Aussitzen von Problemen auf Kosten der Mitarbeiter keine geeigneten Mittel der Unternehmensführung sind und v.a. dass derartige Instrumente der Unternehmensführung von dem Gesellschafter nicht geduldet werden. Weiterhin möchte ich mit dieser Petition erreichen, dass mir Gerechtigkeit widerfährt, und der angerichtete Schaden in Bezug auf Gesundheit, sowie vergangene und zukünftige finanzielle Verluste "ausgeglichen" wird. Dabei vertraue ich auf unser Landtagsparlament. Meine Bemühungen, auf eigenem Wege eine Lösung zu finden, sind offensichtlich daran gescheitert, dass man im Unternehmen VW nicht zur Kenntnis nehmen will, dass es eine tägliche Praxis von Mobbing gibt. Auch der Betriebsrat, der eigentlich die Interessen der Arbeitnehmer vertreten soll, sieht keinen Grund zum Handeln. Für die Unterstützung meines Anliegens wäre ich Ihnen, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr dankbar.
Inhalt
- Aufzählung der Fakten (Aktenzeichen der Prozesse)
- Belegen des innerbebtrieblichen Bemühens
- Der Gesundheitszustand (VW - Gesundheitswesen)
- Welche Gesetzte sind betroffen?
- Fürsorge und Obhutspflicht
Die gesamte Darstellung der Erlebnisse würde den Umfang der Petition unnötig aufblähen. Den gesamten Ablauf können Sie im Ansatz durch das im Anhang bedindliche Mobbingtagebuch erahnen.
Da den Adressaten dieser Petition die rechtliche Einordnung von Mobbing, wie mir auch, nicht leichtfallen dürfte, will ich es durch diesen Auszug eines der bekanntesten Mobbing-Urteile der deutschen rechtsprechung an dieser Stelle belassen.
LAG Thüringen, Urteil vom 10.04.2001 - 5 Sa 403/2000 - Schlagwort: Mobbing Abstract/Inhalt: Die Versetzung eines Mitarbeiters aus der Führungsetage auf einen sechs Gehaltstufen niedriger dotierten Arbeitsplatz stellt sich als systematisches Mobbing dar, wenn dem Arbeitnehmer - nachdem dieser einem Aufhebungsvertrag für seine Führungsposition nicht zugestimmt hatte - bewußt unlösbare Aufgaben zugewiesen und wegen dieser "mangelhaften" Arbeitsleistung vom Arbeitgeber die Änderungskündigung verbunden mit der Zuweisung des niedriger dotierten Arbeitsplatz ausgesprochen wurde.
Sie werden mir zustimmen das der Willkür eines Arbeitgegbers durch die Fürsorge.- und Obhutspflicht Grenzen gesetzt sein müssen. Warum diese Nachhaltig nicht gelungen ist....
Schlusssatz
Abschließend erlaube ich mir, Karl-Hermann-Hack (Behindertenbeauftragter der Bundesregierung a.D.) aus dem Brief an Dr. Peter Hartz vom 30.11.04 zu zitieren. In diesem Brief wurde Dr. Peter Hartz vom Fall Lengsfeld unterrichtet. "Vor allem die Personal- und Organisationsverantwortlichen in den Betrieben sind gefordert, geeignete Präventivmaßnahmen - wie umfassende Information und Sensibilisierung der Leitungspersonen und Durchsetzung einer modernen motivationsfördernden Arbeits- und Gesundheitspolitik - zu ergreifen, so dass aus alltäglichen Konflikten am Arbeitsplatz keine Mobbing-Fälle werden."
In diesem Zusaammenhang bleibt festzuhalten, dass mein Arbeitgeber es bislang beharrlich unterlassen hat, das für eine wirksame Mobbingprävention einschlägige Arbeitsschutzgesetz betrieblich umzusetzen.
Die krankmachenden Handlungen gegen mich konnten nur stattfinden, da VW diese Rechtsnorm zum Schutz von Beschäftigten vorsätzlich missachtete und dabei gesundheitlichen Schaden wissentlich in Kauf nahm. - Das gleiche gilt auch für die Präventionspflichten gemäß § 84 des neunten Sozialgesetzbuches.
Da das Arbeitsschutzgesetz seine Entsprechung in der Richtlinie 89/391/EWG hat und hiergegen auch zu meinen gesundheitlichen Lasten verstoßen wurde, möchte ich - insbesondere aus Gründen zukünftiger Fälle von Mobbing im Volkswagenkonzern - ebenfalls Gebrauch machen von meinem Petitionsrecht gemäß Artikel 194 und Artikel 21 i.v.m. Artikel 7 des EG Vertrages und die EU - Organe bitten, ebenfalls dafür zu sorgen, dass eine im Sinne des § 3 des Arbeitsschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wirksame Prävention gegen Mobbing nun endlich im Unternehmen Volkswagen implementiert wird.
Denn dies war und ist zur Zeit nicht der Fall.
Mit freundlichem Gruß
Detlev Lengsfeld
Tags: wirtschaft | politik | spd | igm | gewerkschaft | arbeitslosigkeit | menschenrechte | mobbing | autstadt | volkswagen | weblog | blogging | strafanzeige | opfer
Petition/Landtag/Entwurf (last modified 2008-11-04 07:00:24)