Abschließend erlaube ich mir, Karl-Hermann-Hack (Behindertenbeauftragter der Bundesregierung a.D.) aus dem Brief an Dr. Peter Hartz vom 30.11.04 zu zitieren. In diesem Brief wurde Dr. Peter Hartz vom Fall Lengsfeld unterrichtet. "Vor allem die Personal- und Organisationsverantwortlichen in den Betrieben sind gefordert, geeignete Präventivmaßnahmen - wie umfassende Information und Sensibilisierung der Leitungspersonen und Durchsetzung einer modernen motivationsfördernden Arbeits- und Gesundheitspolitik - zu ergreifen, so dass aus alltäglichen Konflikten am Arbeitsplatz keine Mobbing-Fälle werden."
In diesem Zusaammenhang bleibt festzuhalten, dass mein Arbeitgeber es bislang beharrlich unterlassen hat, das für eine wirksame Mobbingprävention einschlägige Arbeitsschutzgesetz betrieblich umzusetzen.
Die krankmachenden Handlungen gegen mich konnten nur stattfinden, da VW diese Rechtsnorm zum Schutz von Beschäftigten vorsätzlich missachtete und dabei gesundheitlichen Schaden wissentlich in Kauf nahm. - Das gleiche gilt auch für die Präventionspflichten gemäß § 84 des neunten Sozialgesetzbuches.
Da das Arbeitsschutzgesetz seine Entsprechung in der Richtlinie 89/391/EWG hat und hiergegen auch zu meinen gesundheitlichen Lasten verstoßen wurde, möchte ich - insbesondere aus Gründen zukünftiger Fälle von Mobbing im Volkswagenkonzern - ebenfalls Gebrauch machen von meinem Petitionsrecht gemäß Artikel 194 und Artikel 21 i.v.m. Artikel 7 des EG Vertrages und die EU - Organe bitten, ebenfalls dafür zu sorgen, dass eine im Sinne des § 3 des Arbeitsschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wirksame Prävention gegen Mobbing nun endlich im Unternehmen Volkswagen implementiert wird.
Denn dies war und ist zur Zeit nicht der Fall.
Mit freundlichem Gruß
Detlev Lengsfeld
Petition/Landtag/Entwurf/Schlusssatz (last modified 2008-11-04 07:00:15)