Was bleibt einem nach einer Trennung?
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php
http://www.ratgeberrecht.de/sendung/beitrag/rs2001061004.html
http://www.sozialnetz.de/ca/bbf/vvx/
Pfändungsfreigrenzen Damit Sie trotz Pfändungen Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie bestreiten können und Ihr Existenzminimum gesichert ist, sieht die Zivilprozessordnung vielfältige Schutzmaßnahmen vor. Wichtigste Schutzmaßnahme ist die Berücksichtigung der sog. Pfändungstabelle. Danach ist von Ihrem Einkommen ist nur ein bestimmter Anteil pfändbar. Dieser Anteil richtet sich nach der Höhe Ihres Nettoeinkommens und der unterhaltsberechtigten Familienmitglieder. Auch nichteheliche Kinder sind zu berücksichtigen.
http://www.gehalt.de/Pfaendung/ Pfändungsfreigrenzen-Berechnung worst case
http://www.ratgeberrecht.de/index/is02086.html
Unterhalt (last modified 2008-11-04 07:00:04)