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WAZ - Lokales Autostadt: Klage gegen Kündigung
Auf Wiedereinstellung klagt ein 29-jähriger Wolfsburger vor dem Landesarbeitsgericht Hannover gegen die Autostadt. Dem Mann war im Mai letzten Jahres gekündigt worden, weil er häufig krank geschrieben war. In erster Instanz wurde die Kündigung vom Gericht bestätigt – „aber ich kämpfe weiter“, sagt der Wolfsburger. Bestätigt sieht sich der 29-Jährige in seiner Ansicht von einem Urteil, das das Arbeitsgericht Braunschweig jüngst sprach. Darin wurde die krankheitsbedingte Kündigung der Autostadt gegenüber einem anderen Mitarbeiter als unzulässig angesehen. „Und mein Fall ist völlig identisch“, glaubt der Wolfsburger – dennoch entschieden die Braunschweiger Richter gegen ihn. Der Wolfsburg hatte seit Juni 2002 in der Auslieferung der Autostadt gearbeitet, im April letzten Jahres wurde ihm zum 31. Mai 2004 gekündigt. Hintergrund: Im Jahr 2003 hatte es der Mann durch zahlreiche kürzere und eine längere Krankschreibung auf rund 90 Fehltage gebracht. „Aber seit April 2004 war ich nicht einen Tag arbeitsunfähig“ sagt er – dennoch sah das Braunschweiger Gericht offenbar eine ungünstige Zukunftsprognose und gab der Kündigung statt. In der nächsten Instanz aber will der 29-Jährige einige Ungereimtheiten geklärt wissen. Im internen Personalbogen sei seine Kündigung zunächst als „verhaltensbedingt“ vermerkt, später auf „personenbedingt“ geändert worden. Für den allein erziehenden Vater eines siebenjährigen Jungen steht fest: „Die wollten mich los werden“ – nun muss das Landesarbeitsgericht entscheiden. Veröffentlicht 17.03.2005 04:43 Uhr Zuletzt aktualisiert 17.03.2005 04:44 Uhr
WazGstiehl (last modified 2008-11-04 07:00:03)