Auf der Montagsdemo gesprochen - und deswegen ist man kriminell?
M
agdeburg
(Korrespondenz), 31.12.06 - Gegen Monika Kuske
aus Magdeburg besteht eine Vorladung der Polizeidirektion
Stendal. Am 17. Januar um 13.00 soll sie in Magdeburg
erkennungsdienstlich behandelt werden. Also Fingerabdrücke und
Fotos, und schon in der Verbrecherkartei. Was wird ihr
Schlimmes vorgeworfen?
Seit 2004 hat sie an vielen
Montagsdemos teilgenommen. Meist in Magdeburg, im
letzten halben Jahr aber manchmal auch in Haldensleben. In
Haldensleben gab es oft Aufmärsche von Faschisten, die
ihre Teilnahme an der Montagsdemo durchsetzen wollten. Am offenen
Mikrofon hat sich Monika Kuske in Haldensleben im Sommer 2006
für das Verbot aller faschistischen Organisationen
ausgesprochen. Bei der Montagsdemo Haldensleben war ein
Polizeikommissar Scheel anwesend und meinte, etwas
Verfassungsfeindliches gehört zu haben. Seit einem halben Jahr
wird nun ein Strafverfahren betrieben – wegen einem mündlichen
Beitrag von vielleicht 3 Minuten Länge.
Begründet
wird das Ganze so: Ihr Redebeitrag ist Anlass zu einem Strafverfahren
wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch
Androhung von Straftaten“. Die Polizei schreibt weiter in ihrer
Vorladung: „Aufgrund der Begehungsweise in dem
Anlassverfahren und der darüber hinaus vorliegenden
polizeilichen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass sie zukünftig
erneut in gleicher oder ähnlicher Weise straffällig werden
oder zumindest in den Kreis möglicher Tatverdächtiger bei
vergleichbaren Delikten einzubeziehen sind.“ Das ist nur
noch durch Klage abzuwenden.
Das bedeutet nicht nur eine
Vorverurteilung als straffällige Person ohne jede richterliche
Entscheidung. Monika Kuske engagiert sich seit Jahren
politisch, gegen Faschisten, für Gewerkschaftsarbeit, für
ihre sozialistischen Überzeugungen. Sie hat auf der Liste der
Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands zum Bundestag
und zum Landtag kandidiert. Vermutlich gibt es über
sie schon eine dicke Akte. Eine Kriminalisierung von ihr und anderen
Personen aus der antifaschistischen, demokratischen und
sozialistischen Bewegung ist abzulehnen.
Monika Kuske
hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet, es wird Klage gegen das
Vorhaben der Polizeidirektion Stendal vor dem
Verwaltungsgericht Magdeburg erhoben. Sie hofft auf
Solidarität: „Bitte protestieren Sie gegenüber dem
Verwaltungsgericht und der Polizeidirektion Stendal. Machen Sie den
Skandal in der demokratischen Öffentlichkeit bekannt. Statt
gegen mich sollte die Polizei endlich entschieden gegen die
Faschisten vorgehen, die immer mehr Überfälle
verüben.“
Hier die Anschriften für
Protestbriefe:
An die Polizeidirektion Stendal, Uchtewall 5, 39576 Stendal
An das Verwaltungsgericht Magdeburg, Schönebecker Str. 67 A, 39104 Magdeburg
Eine Kopie bitte an Monika Kuske, Schönebecker Str. 99, 39104 Magdeburg
E-Mail: mbkuske@aol.com
Vorschlag
für einen Protestbrief:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich protestiere gegen die Vorladung von Monika Kuske zur erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Polizei in Magdeburg am 17. Januar 2007. Ich halte es für ein demokratisches Recht, an Demonstrationen und Kundgebungen teilzunehmen und sich dort am Mikrofon im demokratischen und antifaschistischen Sinn zu äußern. Ein anschließendes Strafverfahren aus diesem Anlass ist abzulehnen. Ich hoffe auf eine entsprechende juristische Entscheidung.
-- DetlevLengsfeld 2007-01-06 12:45:42
Tags: RechtundUnrecht | Polizei | Bundesdatenschutzgesetz | Rechtsbeugung | Hausdurchsuchung
WichtigeTermineDeutschlands/2007-01-17 (last modified 2008-11-04 06:59:56)