Dies ist ein Text enn ein wesentliches Kriterium von Mobbing ist die nahezu vollständige Auflösung der Wirksamkeit des Europäischen Arbeitsschutzes unter Missachtung insbesondere der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bzw. des Vertrages von Nizza -, der Konvention zum Schutze der Menschenrechte - EMRK - sowie der Charta der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Mobbing in der Arbeitswelt erfährt eine stetig wachsende Verbreitung in den Betrieben und Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland, da eine hierauf abgestellte wirksame und zeitnahe Intervention insbesondere durch die Exekutive und die Judikative in aller Regel nicht stattfindet, wobei sich die politische Einflussnahme auf diese Schutzinstanzen den Mobbingproblemen in den eigenen Landesbetrieben flexibel anzupassen scheint.
So kann beobachtet werden, dass das Arbeitsschutzgesetz, das seine Entsprechung in der EU Richtlinie "Arbeitsschutz" - 89/391/EG hat, für den Schutz von Mobbing-Betrioffenen auch im Rahmen der Überwachung aufgrund § 17 (2) oder des § 21 ArbSchG durch die Gewerbeaufsicht bzw. Arbeitsschutzbehörden kaum mehr eine Bedeutung findet. - Auch trotz der Tatsache, dass der innerbetriebliche Schutz vor Mobbing mittels der Aufgaben für Betriebärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) nach dem Arbeitssicherheitsgesetz eigentlich sichergestellt werden müsste.
Angesichts diverser Urteile bundesdeutscher Arbeitsgerichte scheint es, dass der gemeinschaftsrechtliche Konsenz zum Schutz der Beschäftigten vor Mobbing auch an diesen Stellen mehr an Bedeutung erfahren muss.
Zur Vermeidung von millionenfachen arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten oder Unfällen - in Folge von Mobbing - ist es deshalb dringend erforderlich und gesundheitspolitisch unabdingbar, dass die Politik hier nunmehr starken Einfluss geltend macht, um z.B. das Verursachungsprinzip entsprechend Artikel 174 des EG Vertrages überhaupt eine Gewichtung erhält, da mobbingbedingte Krankheitskosten immer noch zu Lasten der Allgemeinheit und nicht zu Lasten des Verursachers bzw. des Normadressaten für das Arbeitsschutzgesetz gehen
Wiki/NewLook/LightBlue (last modified 2008-11-04 06:59:56)